<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880.</title>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>cbl_1880</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
                                             Central-Blatt 
                                       für das 
                                 Deutsche Reich. 
                                   Herausgegeben 
                                            im 
                           Reichsamt des Innern. 
  
                                Achter Jahrgang. 
                                        1880. 
  
  
                                       Berlin. 
                             Carl Heymann's Verlag.
        <pb n="2" />
        <pb n="3" />
        Inhalts-Verzeichniß. 
Allgemeine Verwaltungs-Sachen Seite 1. 13. 25. 39. 45. 53. 59. 67. 75. 85. 91. 101. 129. 
203. 245. 255. 263. 271. 281. 323. 389. 443. 463. 487. 491. 503. 523. 527. 531. 537. 547. 557. 
599. 667. 675. 687. 699. 715. 723. 727. 737. 757. 767. 773. 779. 799. 807. 
Eisenbahn-Wesen Seite 18. 51. 94. 152. 172. 178. 202. 243. 248. 260. 269. 279 321. 326. 441. 
520. 525. 528. 552. 559. 573. 577. 598. 665. 696. 721. 725. 736. 771. 778. 782. 803. 811. 
Finanz-Wesen Seite 4. 48. 70. 84. 104. 135. 210. 284. 448. 46. 505. 529. 539. 553. 559. 602. 
742. 770. 788 802. 
4. Handels- und Gewerbe-Wesen Seite 6. 18. 32. 107. 214. 489. 743. 
5. Justiz. Wesen Seite 43. 51. 190. 213. 257. 278. 452- 480. 604. 696. 701. 778. 803. 
8. Marine und Schiffahrt Seite 7. 24. 38. 41. 51. 57. 61. 82. 89. 100. 127. 150. 169. 202. 215. 249. 
280. 321. 388. 442. 486. 501. 521. 530. 533. 542. 556. 560. 588. 598. 601. 673. 679. 698. 701. 721. 725. 
10. 
11. 
12. 
13. 
Konsulat-Wesen Seite 11. 24. 38. 44. 52. 57. 73. 84. 90. 100. 107. 173. 178. 202. 243. 248. 
388. 442. 462. 486. 490. 502. 521. 525. 530. 535. 546. 556. 588. 598. 665. 686. 701. 722. 726. 
778. 783. 805. 811. 
Maaß- und Gewichts-Wesen Seite 50. 87. 533. 704. 790. 
758. 770. 778. 783. 804. 
Militär-Wesen Seite 7. 134. 260. 578. 677. 809. 
Münz., Bank. und Papiergeld.Wesen Seite 4. 16. 28. 41. 47. 56. 62. 95. 181. 266. 276. 391. 446. 504. 
540. 550. 594. 689. 729. 775. 786. 801. 
165. 
571. 
452. 
694. 
261. 
756. 
175. 
575. 
483. 
717. 
270. 
766. 
260. 
Post= und Telegraphen-Wesen Seite 19. 44. 95. 110. 152. 196. 512. 542. 560. 679. 718. 759. 794. 804. 
Statistik Seite 40. 73. 278. 318. 441. 696. 782. 
Zoll= und Steuer-Wesen Seite 5. 16. 32. 42. 49. 56. 61. 78. 87. 94. 107. 132. 153. 167. 177. 186. 209. 
258. 268. 273. 285. 327. 394. 450. 468. 493. 510. 524. 530. 533. 554. 560. 588. 591. 601. 669. 676. 696. 
716. 724. 736. 739. 758. 770. 778. 783. 803. 810. 
179. 
589. 
489. 
734. 
322. 
771. 
270. 
739. 
506. 
247. 
701.
        <pb n="4" />
        <pb n="5" />
                                        Sach Register. 
          (Die arabischen Zahlen beziehen sich auf die Seite.) 
A. 
Ackermann, Kaufmann, Ertheilung des Exequatur als argen- 
tinischer Konsul in Berlin 270. 
Aerzte s. Approbationen. 
v.  Aichberger, Vize-Konsul, Ernennung zum Konsul in Amoy 
Aichung. 
— Beglaubigung von Meßgeräthen, welche zur Ausführung der 
in dem Regulativ, betr. die Steuerfreiheit des Branntweins 
zu gewerblichen Zwecken, vorgeschriebenen Prüfung von Holz- 
geist und Essig erforderlich sind 87. 
— Elfter Nachtrag zur Aichordnung 704. 
— Ergänzungen und Abänderungen des Verzeichnisses der Aichungs- 
Aufsichtsbehörden und der Aichämter 50, 534. 
— Sechster Nachtrag zur Aichgebühren-Taxe 790. 
Altona, Zollabfertigungsstelle, Befugniß 479. 
Amerika, Vereinigte Staaten von, s. u. Post. 
Annesley, großbritannischer Konsul in Hamburg, Ertheilung 
des Exequatur als General-Konsul und Zuweisung des Amts- 
bezirks 486. 
Anschreibung der Gewichtsmengen nach Kilogrammen bei Er- 
hebung der indirekten Abgaben 493. 
—s. a. Waarenverkehr. 
Apotheker s. Approbationen. 
Approbationen. 
— Verzeichnisse der während des Prüfungsjahres 1879/80 appro- 
birten Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker 743. 
— von Aerzten 107, 214; eines Thierarztes 489. 
Asseburg, Kaufmann in Itajahy, Bestellung zum Konsular- 
Agenten 805. 
Aue, Nebenzollamt II., Errichtung 318. 
Ausweisungen: 
Abromowitz 324. 
Andersson, Magnus 548. 
Adamson 166. 
Angrast 390. 
Agary 780. Axrmann 76. 
Albert 769. 
Alex 532. Bachmann 464. 
Badowinac 131. 
Allerhand 256. 
Baehler 809. 
Altmann 767. 
Anders 527. 1 Baer 283. 
Andersch, Franz 488. Bäumel 591. 
— Josef 538. Balenski 46. 
Andersohn 780. Ballasch 26. 
Anderson 2. Baranetz 54 
  
Bardey 445. 
Barsik 700. 
Bartroff 77. 
Basgier 716. 
Baum 390. 
Bayer 532. 
Behonek 93. 
Benesch 53. 
Benimo 538. 
Berneri 87. 
Bezani 55. 
Bi lasky 131. 
Bieri 809. 
Bildskog 46. 
Bilgoraj 492. 
Bill 176. 
Billeter 591. 
Bischof 40. 
Bittmann 600. 
Bittner, Karl 176. 
— Wenzel 247. 
Blatter 86. 
Bobrowsky 283. 
Boby 27. 
Bock 800. 
Bocksler 576. 
Bodner 590. 
Böhler 493. 
Böhm, Franz 102. 
— Johanna 667. 
— Josef 445. 
Boenecke 68. 
Börresen 40. 
Beisselot 769. 
Bordner 668. 
Borufka 246. 
Bosak 2. 
Brabec 55. 
Brabetz 129. 
Bradel 757. 
Bradna 92. 
Brandl 781. 
Braun, Josef 724. 
— Martin 757. 
Brehm 528. 
Brenngruber 265. 
Brettschneider 46. 
Brix 768. 
Brodeck 246. 
Bronkal 40. 
Brosch 488. 
Brosche 103. 
Brosig 558. 
  
Bruckner 324. 
Brunn s. Brunn. 
Brunner 724. 
Bruno 504. 
Bruun 724. 
Brzysker 464. 
Buchberger 26. 
Buchleiter 77. 
Buchta 774. 
Büchler 55. 
Bürki 265. 
Büter, Harmina 179. 
— Johanna (Anna) 132. 
Bunel 669. 
Buresch 532. 
Burianski, Agnes 590. 
— Franziska 590. 
— Lucia 590. 
— Marie, aus Oswieczin 
572. 
— — aus Rubin 590. 
— Pauline 572. 
— Theresia 590. 
Burkert 728. 
Burtscher 724. 
Busnello 103. 
Canton, Anton 768. 
— Katharina 768. 
Carlson 758. 
Carlsson 538. 
Ceccon s. Frigo. 
Censier 391. 
Cermak 180. 
Cermann 60. 
Chaloupek 272. 
Sharweit 92. 
Christensen, Jens 27. 
— Peter Johann 590. 
Christiansen s. Nielsen, Chri. 
stiane Luise. 
Chudoba s. Gudoba. 
Cicek 92.
        <pb n="6" />
        Cieszkowski 180. 
Clevenot 738. 
Colignon 558. 
Collin 103. 
Comellini 166. 
Cora 758. 
Courtois 257, 272. 
Cremer 2. 
Czaja 102. 
Czermak 102. 
Dacremont 769. 
Dailloux 775. 
Dallmanego 576. 
Damfeld 715. 
Danjelack 577. 
Dannegger 93. 
Dedek 15. 
Dejarny 177. 
Deixler 54. 
Demeter I. 26. 
— II. 86. 
— Katharine Marie 26. 
— Marie Susanne 86. 
Derkowitz 688. 
Dettwiller 577. 
van Deyck 257; Zurücknahme 
der Ausweisung 273. 
Diegelmann 445. 
Dießner 208. 
Dietrich 92. 
Dietz 688. 
Diewald 464. 
Dinter 324. 
Dißlbacher 283. 
Ditter 774. 
Dittrich, Josef 27. 
— Therese 524. 
Doleisch 668. 
Domann 503. 
Dotzauer 464. 
Drexler 246. 
Drum 166. 
Dürler 728. 
Duhaut 738. 
Duitsmann 728. 
Dworak 103. 
Dworschak s. Landel. 
Ebel 523. 
Eberlé 533. 
Eckel 800. 
Eckerl 55. 
Eckstein 129. 
Eger 527. 
Ehrentraut 68. 
Eisenberg, Rosa 390. 
— Samuel 390. 
Eisenreich 781. 
Engel 780. 
Enz 775. 
Ernegger 208. 
Ernst 538. 
Exbrayat 809. 
Farker 46. 
Federstein s. Federstock. 
Federstock 179. 
Fehr, Anton 131. 
— Jakob 489. 
Feige 76. 
Feigl 181. 
Feßler 283. 
Ficenec s. Vicenez. 
Fiebiger 576. 
Fiedler, Peter 272. 
— Wenzel 102. 
Fieger 130. 
Fischow 528. 
Fleischmann 558. 
Fontany 488. 
Formhals 781. 
Frager, s. Viola. 
Franc 93. 
Francke 576. 
Frauenholz. 676. 
Fretz 94. 
Friedländer 255. 
Friedle 775. 
Friedrich, Franz 769. 
— Johann Georg 528. 
Frieß 724. 
Frigo 774. 
Fuchs 273. 
Juchser 668. 
Fürch 177. 
Fürth 256. 
Juhrich 464. 
Gahler 808. 
Garda 549 
Geiger 208. 
Genitheim 3. 
Gerhardt 549. 
Gerhold 131. 
Giordano 47. 
Gloning 768. 
Göbel 93. 
Göpfert 488. 
Götsch 465. 
Goldmann 488. 
Golibrodski 780. 
Grabia 67. 
Grabianski 687. 
Grabis 180. 
Grabisch s. Grabis. 
Grabowska 548. 
Gradl 445. 
Graf 572. 
Gratkowski s. Zabkowski. 
Graudry 676. 
Greise 77. 
Grill 801. 
Grötzbach 780. 
Grosjean 549. 
Groß, Cäcilie 444. 
— Franz 768. 
— Johann 444. 
— Johanna 600. 
— Josef 600. 
Großmann 69. 
Grüne 577. 
Gruß 774. 
  
Gudoba 445. 
Guergen 572. 
Gufler 538. 
Gurschler 576. 
Gut 493. 
Haderer 465. 
Hafner 40. 
Hahn 265. 
Hahnel 181. 
Hallada 769. 
Hammerschlag 102. 
Hampel 257. 
Hamsik 76. 
Hanetzky 209. 
Hanisch, Johann Jakob 487. 
— Josef 324. 
Hansen, Jes Peter 572. 
— Peter Nicolai 808. 
— Rudolf Franz 68. 
Hantich 208. 
Hanusch 465. 
Hartmann, Gottfried 808. 
— Karl 781. 
Hassink 132. 
Hasterlick 69. 
Hausa 668. 
Havranek 180. 
Hayeck 54. 
Hebbert 27. 
Heidinger 781; Zurücknahme 
der Ausweisung 801. 
Heigl 27. 
Heilmann 55. 
Heinisch 26. 
Heiß 93. 
Hekkebölle 531. 
Heller 166. 
Helmich 700. 
Heppert s. Hebbert. 
Heresch 774. 
Herrmans 549. 
Herrnbredl 532. 
Hersohn s. Hirschsohn. 
Hertschkowicz, Bertha 46. 
— RNachel 46. 
Hervagen 724. 
Herzik 60. 
Herzinghaider 576. 
eß 2 
Hesse 780. 
Heyum 738. 
Hilgart 265. 
Hille 325. 
Hiller 3. 
Hindreus 572. 
Hirsch, Franz 576. 
— Sigmund 716. 
Hirschsohn 716. 
Hlawac 76. 
Hlawnitzka 781. 
Hoazda 524. 
Hochthalheimer 283. 
Hölzl 689. 
Höpfl 55. 
Hoffmann 282. 
Hofmann 716. 
Holleschnick 102. 
Horn 180. 
Hornick 60. 
Horsch 532. 
Hortig 487. 
Hübner, Dominik 132. 
— Josef 548. 
— Vincent Franz 40. 
Hula 10)3. 
Jacheles 68. 
Jacobi 527. 
Jacubetz 60. 
Jäkel 808. 
Jäschke 256. 
Jankeliowitz 103. 
Janse 524. 
Jauße s. Janse. 
Janssen 180. 
Jarisch, Julius 688. 
— Robert 46. 
— Wilhelm 40. 
Jarosch, Anton 538. 
— Josef 68. 
Java 87. 
Jaworsky 781. 
Jensen 700. 
Jessulat 263. 
Illner 69. 
Ingelson 60. 
Törzensen, Christen 14. 
— Nielsine 728. 
Johannsen, Amanda Christine 
600. 
— Mathias 548. 
John, Johann 180. 
— Josef 69. 
Jorde 176. 
Jozefowicz 54. 
Isakowski 265. 
Isler 488. 
Jung 2. 
Juno 209. 
Just 14. 
Kabelac 282. 
Kadur 103. 
#ha 59. 
Kahler 272. 
Kaiser, Josef, aus Lipnik 176. 
— Josef, aus Ober-Henners- 
dorf 668. 
— Josef, aus Pisek 2. 
Kaliwoda 256. 
Kaltenegger 273. 
Kammeringer 549. 
Kapitanik 807. 
Kapplan 77. 
Karas 15. 
Karlsbeck 131. 
Karlson 60. 
Karner 166. 
Karnik 548. 
Karnitschnig 54. 
Kaßner 774.
        <pb n="7" />
        VII                                                                                                                                         Kassulat s. Jessulat. 
Katz 86. 
Kebewein 769. 
Kawarsowa, Barbara 808. 
— Karoline 808. 
— Veronika 808. 
Keil 39. 
Keller 801. 
Kempka s. Kempke. 
Kempke 67. 
Keurentjes 800. 
Kicken 464. 
Kiener 700. 
Kikal s. Kykal. 
Killer 528. 
Kinder 2. 
Kipiena 576. 
Kirchhof 103. 
Kladiwo 688. 
Klaß 493. 
Klaßen 68. 
Kleiber 737. 
Klein 492. 
Klemmke 491. 
Klimczyk 576. 
Klimschack 768. 
Knauer 282. 
Knecht 247. 
Knittelfelder 464. 
Kober 77. 
Kobler 166. 
Kochl 465. 
Kodilowitz 723. 
Köhler 716. 
Köllner 166. 
Köstler 14. 
Kohlen 768. 
Koller 282. 
Kolodziel 780. 
Koneil 176. 
Konirz 264. 
Kopelowitz 131. 
Kopitz 130. 
Kopp 391. 
Koranda 180. 
Korberon 801. 
Korda 208. 
Kormann 26. 
Korn 716. 
Kornas 324. 
Korndörfer 93. 
Kosiarek 504. 
Kostinek 800. 
Kotal 325. 
Kottnauer 76. 
Kotzian 54. 
Kowal 246. 
Kezlik 523. 
Krajesi 86. 
Kralochwil 325. 
Kraus 281. 
Krejci 548. 
Krejcik 767. 
Kreizinger 54. 
Krelenstein 324. 
Kretschmer 774. 
  
Kretzschmar s. Würfel 
Krock 774. 
Krupinsky 69. 
Krzisch 524. 
Kubacek s. Kubaschek. 
Kubaschek 165. 
Kuchar 549. 
Kuchta 102. 
Küchler 492. 
Kuliczek 782. 
Kuncarovi 781. 
Kunczar s. Kuncarovi. 
Kunesch 256. 
Kunz 523. 
Kunze 77, s. a. Würfel. 
Kupsovsky 572. 
Kuypers 176. 
Kvapil 102. 
Kwapis 102. 
Kwiatkowski, Agnes 264. 
— Amalie 264. 
— Anton 264. 
— Florentine 264. 
— Jakob 264. 
— Josef 264. 
— Martin 264. 
— Susanne 264. 
— Therese 264. 
Kykal 528. 
van Laar 590. 
Lachnitt 282. 
Lämmler 69. 
Lagrin 444. 
Lambert 700. 
Lamper 464. 
Landel 757. 
Lang 92. 
Lange 492. 
Langwer s. Burianski, Fran- 
ziska. 
Laplace 558. 
Larsen 176. 
Lawczynski 272. 
Leemann 209. 
Lehnert 68. 
Leicht 465. 
Lepiarczyk, Amalie 76. 
— Anna 76. 
— Josef 76. 
Levinski 265. 
Levinsohn 782. 
Levy 775. 
Lewandowski 575. 
Lewkowicz 781. 
Libthorpe 549. 
Liebisch 3. 
Liebl 77. 
Lieblang 700. 
Liehm 176. 
Lind 166. 
Locher 504. 
Löbe’ 256. 
Lößl 86. 
Loewenstein 667. 
Loewinsohn 667. 
  
Lorenchi 87. 
Lorenz 558. 
Loserth 102. 
Ludwig 716. 
Lustig Franz 54. 
enzel 504. 
Lux 59. 
Machulka 46. 
Mades 92. 
Madsen 572. 
Magede 557. 
— Johannes 324. 
Magnuszew 723. 
mir 76. 
Malcher 92. 
Mangniere, Eduard 532. 
— Franziska 532. 
Manoschek 68. 
Marchand 257. 
Marcussen 758. 
Marcuzzi 547. 
Mareck 76. 
Maringer 325. 
Marsik 688. 
Marti 809. 
Masson 247. 
Masurkewitz 444. 
Matejov 557. 
Mathis 688. 
Matschiner 77. 
Matthys 774. 
Matzenauer 528. 
Max 738. 
Mehwald 445. 
Meier 800. 
Melotti 728. 
Melzer 558. 
Meneghini 94. 
Menzel 60. 
Menzler 102. 
Mercier 209. 
Merklaß 55. 
Michalcsan s. Matejöv. 
Michel 282. 
Mikolazceck 716. 
Mikulaczeck 130. 
Minara 77. 
Minatti 131. 
Mirwald 180. 
Mistroffer 809. 
Mitschack 548. 
Mitzinger 699. 
Mixa 47. 
Mnerinsky 531. 
Moamet 768. 
Möller 246. 
Mohler 465. 
Molin 87. 
Mommer 93. 
Monney 493. 
Moser 55. 
Motl 180. 
Müchel 323. 
Mücke 780. 
  
Maguussan Johann 324. 
VII 
Mühlbauer 325. 
Müller, Adolf, aus Tinisco 
558. 
— Adolf, aus Tynisco 575. 
— Anton 590. 
— Gustav Adolf 15. 
— Johann Adalbert 464. 
— Josef 669. 
— Rudolf 699. 
Münzer 176. 
Mutzika 256. 
Nager 729. 
Nathan 271. 
Nawrath 488. 
Nellhübel 557. 
Nepras 549. 
Neschen 175. 
Netschke 85. 
Neugebauer, Anton 716. 
— Johann 130. 
Neumann, Christian 324. 
— Johann 488. 
Neumayr 15. 
Nieborski 464. 
Nielsen, Christiane Luise 668. 
— Hans Christian 86. 
— Jens Peter 246. 
— Niels Ingermann 86. 
Nikifroff 504. 
Niolson 492. 
Nösseler 265. 
Nohynek 774. 
Nojak 166. 
Noll 724. 
Norburg 53. 
Nowak 390. 
Nowatkowski 46. 
Nowotny, Anton 390. 
— Josef 75. 
Nowy 688. 
Nozicka 54. 
Oberländer 246. 
Oehri 257. 
Olesch 599. 
Olinski 75. 
Olsson 130. 
Ondry 130. 
Orelly 325. 
Ortelt 85. 
Ostroski 668. 
Otemann 738. 
Palick 492. 
Pallat 492. 
Passendorfer 769. 
Paßler 282. 
Paßmoser 768. 
Laulsen 92. 
Pawlowski, Ignaz 264. 
— Johanna 264. 
— Josef aus Brudzewo 68. 
— Josef, aus Smolensk 389.
        <pb n="8" />
        VIII 
Pawlowski, Paul 668. 
Pawlowsky, Johann 76. 
— Katharina 76. 
Pech 488. 
Pekny 265. 
Pelikau 130. 
Peterow 180. 
— Marie Christine 531. 
Petterson 800. 
Peuker 166. 
Pezotta 166. 
Pfeifer 246. 
Pick 738. 
Pisarik 488. 
Pittner 93. 
van der Plym 3. 
Pöll 93. 
Pohanka 55. 
Polatscheck 492. 
v. Polonajewitz 800. 
Posch 246. 
Post 780. 
Pransa 265. 
Prarizzi 768. 
Pratl 131. 
Pratzer 767. 
Prause 444. 
Prenitzka, Anton 130. 
— Franziska 130. 
Pribul 177. 
Probst 325. 
Prockisch 3. 
Prokisch s. Prockisch. 
Prückner 676. 
Przegroda 2. 
Przibil 575. 
Punt 47. 
Puputz 265. 
Pusch 548. 
Quappil s. Kvapil. 
Querry 601. 
Raarup 256. 
Radzenowski 464. 
Rasmussen 166. 
Rassmussen 492. 
Raut 524. 
Rehak 246. 
Reibmaier 93. 
Reichel 491. 
Reinelt, Eduard 538. 
— Wenzel 60. 
— Wilhelm 40. 
Reiner 532. 
Reinhold 590. 
Reinkasch 75. 
Reintjes 54. 
Reitmeier 86. 
Remie 528. 
Renard 77. 
Resnizek 591. 
Richter, Aloys 68. 
Petersen Gesina Christina 14. 
Richter, Karl 282. 
— Wenzel 102. 
— Wilhelm 758. 
Ricoeur 60. 
Riedel, Franz 14. 
— Josef 668. 
Riedl 528. 
Rieger 40. 
Rind 800. 
Rischauer, Emil 768. 
— Ernst 768. 
Rochette 27. 
Rodgione 181. 
Rödig 188. 
Röseler 590. 
Rollinger 808. 
Rolnick 676. 
Ronicz 14. 
Rosemeyer 538. 
Rosen 808. 
Rosenberg 59. 
Rosenstein 86. 
Rosenthal 528. 
Rose 27. 
Rostogajew 208. 
Roth, Johann 493. 
— Israel 92. 
Rothbung 324. 
Rother 780. 
Rotter 256. 
Rubin 176. 
Rubinowitz, Hirsch 489. 
— Rubin 489. 
Rudolf 3. 
Rueger 576. 
Ruholdinger 15. 
Rummler 600. 
Ruß 323. 
Saborowski 675. 
Sachs, Marcus, aus Kalisch 
92 
— Marcus, aus Telchen 272. 
Sadakierski 444; Zurücknahme 
der Ausweisung 591. 
Säuermann 538. 
Salla 800. 
Salzmann 77. 
Samhammer 547. 
Santuc 493. 
Sawalowicz 780. 
Schäfer 668. 
Schaepkens 524. 
Schandolara 47. 
Schaul 465. 
Scheeren 492. 
Shet s. Czaja. 
Schellinger 165. 
Schenk 180. 
Shheulein 801. 
Scherrer 600. 
Sciebel 668. 
Schier 93. 
Schieß 676. 
Schikora 2. 
Schiller s. Siller. 
  
Schimanek 465. , 
Schimunek s. Schimanek. 
Schittenhelm 549. 
Schleitner 444. 
Schlittenhofen 808. 
Schlüter 283. 
Schmid, Anton s. Herrnbredl. 
— Ferdinand 538. 
— Josef 488. 
— Karl 46. 
Schmidt, Albert 532. 
— Eduard 131. 
— Johann, aus Neudörfel 
524. 
— Johann, aus Reinersdorf 
92 
— Josef 208. 
— Traugott 700. 
Schmul 757. 
Schmutzer 781. 
Schnabel 26. 
Schnaleck 60. 
Schnepp 103. 
Schoen 800. 
Scholz, Alois 589. 
— Eduard 14. 
— Ignatz 102. 
Scholze 774. 
Schramek 728. 
Schrank 46. 
Schreihrt 69. 
Schroll 800. 
Schubb 558. 
Schubert, August 492. 
—. Karl 548. 
Schurter 537. 
Schwabe 758. 
Schwandner 445. 
Schwarz 576. 
Schwarzbach 247. 
Sezendzina 767. 
Seewald 549. 
Seiler 131. 
Severa 59. 
Sewera s. Severa. 
Siegmund 390. 
Sigl 572. 
Silbergleiß s. Silbergleist. 
Silbergleist 571. 
Silbermann 256. 
Silberstein 256. 
Siller 39. 
Singer 69. 
Skala 27. 
Skowronska 53. 
Slottko 537. 
Smetana 590. 
Sobrick 775. 
Söhnitz 69. 
Sörensen 390. 
Soland, Josef 55. 
— Raimund 55. 
Sonnenschein 60. 
Soßka s. Grabianski. 
Spatschek 676. 
Spieske 130. 
Spiller 800. 
Spindler, Johann 257. 
— Ludwig 688. 
Spittl 3. 
Spittler 209. 
Spitzner 549. 
Springer 558. 
Steenberger 532. 
Steffanetto 94. 
Stein, Georg 181. 
— s. a. Loewenstein. 
Steinemann s. Steinmann. 
Steiner, Johann 738. 
— Karl Rudolf 528. 
Steinmann 175. 
Stenbeck 14. 
Stepanek 14. 
Stern 576. 
Sternad 444. 
Stevens 175. 
Stief 208. 
Stiller 208. 
Stößel 676. 
Stohler 808. 
Stoppert 774. 
Storm 273. 
Stracka 40. 
Sträßle 93. 
Stransky 102. 
Strasky 324. 
Straumann 132. 
Strauß 272. 
Streda 524. 
Strobach 131. 
Stroß 493. 
Stuchlick 715. 
Stürzenbauer 464. 
Suck 131. 
Sulkovsky 808. 
Suri 132. 
Suter 489. 
Sutter 247. 
Svendsen 324. 
Spenson 282. 
Spvensson 492. 
Swoboda 256, 272. 
Szeidl 758. 
Szuryna 85. 
Taffourand 600. 
Tanner 27. 
Tarillon 257. 
Templin 101. 
Tesik 26. 
Teufert 780. 
Thenelowitz 91. 
Thiel 272, 390. 
Thiriet 47. 
omas 769. 
omsen 799. 
Thuge 246. 
Tichy 390. 
Tidermann 282. 
Tiefenthaler 283. 
Tischlowitz 76. 
Tifferand 601.
        <pb n="9" />
        IX                                                                                                                                         Tlaskal 40. 
Tolavora 325. 
Tomanek 129. 
Tomaschek 54. 
Tommasini 59. 
Trakal 767. 
Trampler 780. 
Trapp 781. 
Treczek 700. 
Treher 801. 
Treimer 768. 
Trieger 390. 
Trokan 131. 
Troft 15. 
Tschab 688. 
Tschabitzer 528. 
Tschopp 180. 
Tumler 93. 
Turek 55. 
Tuvora 688. 
Tuzinsky 103. 
Uczik 176. 
Ulbrich, Alois 103. 
— Franz 781. 
Ullrich 76. 
Urbainczyk 464. 
Utiz 808. 
Vacler 591. 
Valentin 245. 
Vallet 15. 
Vascellari 103. 
Velisek 166. 
Vicenez 728. 
Viola 728. 
Vogel, Eduard 246. 
— Harald Waldemar 86. 
— Jakob 15. 
— Karl 54. 
Vogle s. Vogel, Eduard. 
Volkart 60. 
Volkmann 208. 
Wachtl 131. 
Wachrowicz 807. 
Waczkowski 92. 
Wagenknecht 768. 
Wagner, Anna 444. 
— Anton 444. 
— Franz 444. 
— Gustav 46. 
— Karoline 444. 
— Sebastian 600. 
Waldmann 768. 
Walser 600. 
Walter, Johann Georg 489. 
— Katharine 504. 
— Philomena 256. 
Wanka 668. 
Warnagirys 256. 
Warzlow 132. 
Waschulewski 54. 
Wasserthal 444. 
Weber 69. 
Weidemann 208. 
Weidlich 130. 
Weinberg 130. 
Weiner, Anna 600. 
— Josef 600. 
Weinlich s. Weidlich. 
Weiß, August 61. 
— Lorenz 800. 
Weißvogel 527. 
Weiwoda 103. 
Welczowski 524. 
Welz 68. 
Wenda 77. 
Werner, Gustav 728. 
— Josef 130. 
Wessely 727. 
Wibranetz 265. 
Widra 390. 
Widy 177. 
Wiedermann 688. 
Wiegand 576. 
Wiesewel 463. 
Wiesner 54. 
Wilcinsky 716. 
Wilezinski 488. 
Winkler 807. 
Winter s. Templin. 
Wisniewski 264. 
Witt 86. 
Wittkowski, Elisabeth 165. 
— Johann 165. 
Wltscheck 558. 
Wochynski 75. 
Wodischka 85. 
Wörfel, Josef 445. 
— Stefan s. Würfel. 
Wörgötter 774. 
Wohlfart 781. 
Wolf, Haskel 325. 
— Julius 86. 
— Karoline 571. 
Wotocek 283. 
Würfel 465. 
Bist 676. 
Wuschinger 600. 
Wytlik 808. 
Zabkowski 463. 
Zaglauer 465. 
Zajce 283. 
Zambrini 40. 
Zapf 588. 
Zehnder 94. 
Zeiger 246. 
Zeliska 282. 
Zemin 10 1. 
Zewi s. Zewine. 
Zewine 689. 
Zielinski 272. 
Zimmer 255. 
Zimmermann, Hirsch 571. 
— Karl 67. 
Zogg 724. 
Zuna 69. 
Zwir 60. 
  
Zurücknahme von Ausweisungen: 
Beer 55; Hubert 61; Stumpf 700. 
s. a. van Deyck; Heidinger; Sadakierski. 
B. 
Baden, Hauptsteueramt, Befugniß 452. 
Bandinel, Vize-Konsul in Niutschwang, Entlassung 766. 
Banknoten, s. u. Notenbanken. 
Banos, Kaufmann in Irun, Ernennung zum Konsul 173. 
Barth, Vize-Konsul in Aalesund 535. 
Baumwollengarn, rohes, eindrähtiges, Taravergütung 499. 
— Leinengarn und Leinenwaaren. Namhaftmachung der Zoll- 
stellen denen die Befugniß zur Abfertigung zu anderen als 
en höchsten Zollsätzen der betr. Tarifpositionen beigelegt wor- 
den 725. 
Bau= und Nutzholz. Bestimmungen, betr. Erleichterungen in 
den Abfertigungsformen für in Flößen eingehendes 394. 
— Maßstab für die Verzollung 61. 
— Namhaftmachung der Orte, an welchen Privat--Transitläger ge- 
stattet sind 499, 724, 770. 
— Regulativ für Privat-Transitläger ohne Mitverschluß der Zoll- 
behörde 399. 
Bayern, Karl Theodor, Herzog von, Dr. med., Approbations= 
Ertheilung als Arzt 107. 
Beer, Oberlandesgerichtsrath, Ernennung zum Präsidenten der 
Disziplinarkammer in Breslau 779. 
Begleitscheine, Erledigung 810. 
Behrens, Kaufmann, Ernennung zum Konsul in Caräcas 525. 
Beihingen a. N., Grenzsteueramt, Errichtung 33. 
Belgien, s. u. Handelsvertrag; Post. 
Bergemann, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Köslin 25. 
Bertram, Steuer-Inspektor, Bestellung zum Stations-Kontrolör 
in Saarburg i./L. 556. 
Bestellsalz, s. u. Seifenpulver. 
Bethencourt y Lopez, Vize-Konsul in Las Palmas, Ent- 
lassung 665. 
Bettingen, Nebenzollamt I., Befugnisse 33, 758. 
Bey, Kaufmann in Lagos, Ernennung zum Konsul für das 
Settlement Lagos und Porto novo 771. 
Bier, Verkehr mit, s. u. Branntwein. 
Bocholt, Nebenzollamt I., Verlegung nach dem dortigen Bahnhof 
und Befugniß 525. 
Bode, Stations-Kontrolör in Hof, Verleihung des Dienstkarakters 
als Steuer-Inspektor 43. 
Boden, Kaufmann in Salta, Ernennung zum Vize-Konsul 57. 
von Boetticher, Staatssekretär des Innern, Staatsminister; 
Beauftragung mit der Stellvertretung des Reichskanzlers in 
der Leitung der Reichsbank 801. 
Boizenburg a. E., Steueramt, Befugniß 525. 
Borken, Untersteueramt, Aufhebung 441. 
— Nebenzollamt I., Errichtung 441; Befugnisse 441, 559. 
v. Bothmer, Vize-Konsul, Ernennung zum Vize-Konsul in 
Jassy 202; Ermächtigung zur Vornahme von Civilftands-Akten 
243. 
Brandes, Vize-Konsul in Montevideo, Entlassung 686. 
Branntwein. Befugniß der Königlich bayerischen Zoll= und 
Steuerstellen in Bezug auf den Verkehr mit B. 500; des,gl. 
der Großherzogli-h badischen Zoll= und Steuerstellen mit B., 
Wein und Bier 533. 
— Bestimmungen zu dem Regulativ, betr. die Steuerfreiheit des B. 
zu gewerblichen Zwecken 499. 
— Erleichterungen bei der Abfertigung des mit dem Anspruch 
auf Steuervergütung auszuführenden B. 810. 
— s.. a. Aichung.
        <pb n="10" />
        X 
Braun, Amtsgerichtsrath, Ernennung zum Vorsitzenden des See- 
amts in Stralsund 51. 
Braunschweig, Hauptsteueramt, Befugniß 783. 
Bremen, Zollabfertigungsstelle auf dem Neustadt-Bahnhofe da- 
selbst, Befugniß 87. 
Breslau, Hauptsteueramt, und Zoll-Expeditionen auf dem Nieder- 
schlesisch-Märkischen, dem Freyburger und dem Oberschlesischen 
Bahnhofe daselbst. Befugniß 500. 
Brodtkorb, Vize-Konsul in Vardoe + 388. 
Bruchsal, Untersteueramt, Zurücknahme einer Befugniß 268. 
Bückeburg, Untersteueramt, Befugniß 736. 
Büttel, Nebenzollamt I., Befugniß 500. 
Bulletin de la Revue socialiste polonaise Rownosi. (Egalitc), 
Druckschrift, Verbot 13. 
Burgstall, Grenzsteueramt, Errichtung 33. 
C. 
Champy, Etienne, Ertheilung des Exequatur als französischer 
Konsul in Mannheim 52. 
Chapman, Fredéric, Ernennung zum Vize-Konsul in Dieppe 38. 
— Percy, Ernennung zum Vize-Konsul in Ronen 38. 
Clavel, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der Dis- 
ziplinarkammer in Posen 25. 
Cochin Konsulat, Einziehung 248. 
Corssen, Kaufmann in Jquique, Ernennung zum Konsul 535. 
Crasemann, Kaufmann in Merida, Ernennung zum Konsul 521. 
Cubasch, Konsul in Taganrog, Entlassung 57. 
Curacao, Konsulat, Aufhebung 248. 
D. 
Dalldorf, Kaufmann, Ernennung zum Konsul in Port Eliza- 
eth 270. 
Darmstadt, Ober-Steuer-Direktion das., Aufhebung und Er- 
richtung einer Abtheilung für Steuerwesen beim Großherzoglich 
hessischen Ministerium der Finanzen 33. 
Dassau, Stations-Kontrolör, Abberufung 452. 
Degetau, Vize-Konsul in Chihuahna, Entlassung 546. 
Deidesheim, Uebergangösstelle, Befugniß 43. 
Denaturirung von Bestellsalz s. u. Seifenpulver. 
Disziplinarbehörden; Geschäftsordnung 203. 
Disziplinarhof und Disziplinarkammern; Ernennungen 
25, 443, 503, 779. 
Dobson, George H., Ernennung zum Konsular-Agenten in 
Sydney 270. 
Druckschriften-Verbote 1, 13. 
Du Bois, amerikanischer Handelsagent, Ertheilung des Exequatur 
als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Aachen 783. 
E. 
Eckelmann, Vize-Konsul in Ponce + 783. 
Einbeck, lntersteueramt, Befugniß 178. 
Einfuhr von Getreide, Mehl und Oelsaaten über die östlichen 
Grenzen in das deutsche Zollgebiet. 1879 1.— 15. Dezember 17; 
16.—31. Dezember 42. 1880 für Januar 80; Januar und 
Februar 133. 
  
Einjährig freiwilliger Militärdienst. Verzeichniß der 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung berechtigt sind 135; Nach- 
trag 677. Provisorisch berechtigte Lehranstalten 149; Nachtrag 
678. Erlöschen der Berechtigung von Anstalten 260, 678, 679. 
Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchs- 
steuern etc. Vom 1. April 1879 bis Ende: 1879 Dezember 48; 
1880 Januar 72; Februar 106; März 212; April 1880 284. 
Für das Etatsjahr 1879/80 448. vom 1. April 1880 bis 
Ende: Mai 466; Juni 529; Juli 553; August 602; Sep- 
tember 717; Oktober 742; November 802. 
— der Post und Telegraphenverwaltung etc. 1. April 1879 bis 
Ende: November 1879 4; 1880 Januar 84; Februar 134; 
Juli 559; Oktober 770. 
— s. a. Wechselstempelsteuer. 
Eisenbahnen. 
Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen 
Deutschlands 452. 
Aenderung und Ergänzung der Bestimmungen im Abschnitt 
II b. der Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands 483. 
Aenderung von Stationsnamen 243. 
Aufhebung der Güterabfertigungsstelle Dudweiler für den 
Privat-Güterverkehr 520. 
Aufhebung der Haltestelle Mannheim-Rheinbrücke 697. 
Bezeichnung der Station Elster mit „Bad Elster“ 326. 
— der Station Horst mit „Carnap“ 489. 
Eröffnun 
der anschlußbahn nach dem Schachte Christian Levin 326; 
des neuen Empfangsgebäudes der Berlin-Anhaltischen Eisen- 
bahn in Berlin 326; 
der Hafenbahn in Waren 202; 
der Haltestellen: Beinheim 18, Brüggen 725, Coschen 736, 
Dittersbach 321, Duerscheven 270, Hedersleben 778, Heiligen- 
berg 520, Hervest 270, 697, Hohnstorf 552, Holtkamp 279, 
Aufhebung derselben 811, Leiferde 552, 557, Lottengrün 782, 
Meinersdorf 697, Meßdorf 721, Mocker 326, Nellmersbach 248, 
Ottendorf 260, Pankow 697, Paradies 697, Plietnitz 697, 
Pustleben 577, Rellinghausen 51, Rußdorf 173, Schedewitz 
248, Schoenewalde 178, Schönwalde 811, Sprendlingen 326, 
Surburg 279, Unterzwota 559, Vogelsang, Ober= 270, 
Werbig 521; 
der Ruhlaer Eisenbahn 573, 665; *!**“ 
der Stationen: Edesheim 279, Ilberstedt 525, Lüstringen 
178, Wegberg 441; 
der Strecke von der Station Birkenfeld der Rhein-Nahe-Eisen- 
bahn nach dem Stadtbahnhof B. 697; 
der Strecken: Bettenhausen— Wilhelmshöhe 94, Bismarck 
ri. W.—Essen 486, Bismarck i. W.—Winterswyk 462, 486, 
Bocholt—Winterswyk 573, Bonn—Euskirchen 442, Brügge— 
Lüdenscheid 521, Caternberg—Oberhausen 461, Dermbach— 
Kaltennordheim 486, Dittersbach—Neurode 696, Eisenberg— 
Krossen 172, Esch—Deutsch-Oth 172, Friedrichsfeld— Schwetzin- 
gen 326, Hecklingen—Egeln 598, Höchst— Griesheim— Frankfurt 
a. M. 736, 778, Kißlegg—Wangen 528, Lage—Detmold 782, 811, 
Landshut—Landau a. Isar 269, Langendreer—Löttringhausen 782, 
Langenstein—Derenburg 577, Leinefelde—Eschwege 269, Lintorf 
—Duisburg 721, Lommatzsch—Nossen 697, St. Michaelisdonn— 
Marne 782, Miltenberg— morbach 178, Murrhardt —Gaildorf 
248, Niedermendig—Mayen 326, Olpe—Rothemühle 771, Oster- 
feld—Sterkrade 1152, Parchim—Ludwigslust 462, Paulinen= 
aue—Neu-Ruppin 598, Peiskretscham—Borsigwerk 94, 260. 
Peiskretscham—Laband 94, 260, Pirna—Berggießhübel 521, 
Remagen —Ahrweiler 578, 665, Salzuflen—Lage 725, Sanger- 
hausen—Artern 520, Schwaigern —Eppingen 552, Teterchen— 
Bous 172, Waldhof—Mannheim 248;
        <pb n="11" />
        Eisenbahnen. 
Eröffnung 
der Verbindundsbahn zwischen dem Bahnhof Herne der 
Berg.-Märk. Eisenbahn und dem gleichnamigen Staatsbahn= 
hofe 577; 
 der Verbindungsbahn zwischen den Bahnhöfen der Rheini- 
schen und der Dortmund — Gronau—Enscheder Eisenbahn in 
Dortmund 803; 
des Verbindungsgeleises vom Bahnhof Neufahrwasser nach 
dem neuen Hafenbassin daselbst 152. 
Umwandlung der Haltestelle Wutha in eine Station 520. 
Elsfleth; Gestattung von gemischten Privat-Transitlägern für 
Getreide daselbst 758. 
Esch a. A.—Deutsch-Oth, Uebergangsstraße für den Verkehr mit 
Branntwein 2c. 530, 556. 
Eschwege, Untersteueramt, Befugniß 725. 
Essig, s. u. Aichung. 
Eßlingen, Hauptsteueramt, Umwandlung in ein Zollamt 132. 
.. 
Falun, Konsulat, Aufhebung 811. 
Felle, Stations-Kontrolör in Hannover, Verleihung des Titels 
„Finanz-Assessor“ 49. 
Fichtenberg. Grenzsteueramt, Errichtung 479. 
Fischer, Ober-Post-Direktor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Frankfurt a. O. 779. 
Flaggenatteste. Ertheilung an die Schiffe: Adorna 100; 
Agnes Edgell 388; Anna 261; Annie 722; Asia 128; 
Beatrice 280; Black Diamond 679; Camelia 202; Chili 771; 
Dankbarkeit 52; Daphne 41; Elena 83; Elise 280; Ellida 673; 
Emblem 83; Emma 601; Europa 7; Fakaofo 61; Friederike 
556; Glück 673; Helene 698; Herkules 673; Hermann Wolff 
556; Highflyer 739; Hugo 261; John Byers 804; Julia 501; 
Kätie 739; Lautaro 83; Livorno 588; Marie 270; Marseille 771; 
Moß Glen 128; Olive 322; Pax 57; Planteur 588; Präsident 
Simson 530; Rajah 202; Robert 280; Stranger 83; Woo- 
ung 588. 
Fleischextrakt, Taravergütung 479. 
Focke, Dr. jur. Konsul, Ernennung zum General-Konsul in 
Shanghai 202; Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands- 
Akten 322. 
Fornsbach, Grenzsteueramt, Errichtung 479. 
von Frank, Frhr., Regierungsrath, Ernennung zum Reichskom- 
missar bei dem Seeamt in Flensburg 698. 
Frankfurter, Emil, Ertheilung des Exequatur als Vize-Konsul 
der Vereinigten Staaten von Columbien in Hamburg 546. 
Freibott, Militär-Intendantur-Assessor, Ernennung zum Mit- 
glied der Disziplinarkammern in Hannover und Bremen 443. 
Freilassing, Hauptzollamt, Verlegung nach Reichenhall 673. 
Freis ing, Uebergangsstelle, Errichtung und Befugniß 479. 
Funke, Richter in Bremerhaven, Ernennung zum Vorsitzenden 
des dortigen Seeamts 41. 
G. 
Gaildorf, Grenzsteueramt, Errichtung 33. 
Georgi, Korvetten-Kapitän a. D., Ernennung zum Reichskom- 
missar bei dem Seeamt in Emden 698. 
  
XI 
Gerichtskosten. Anweisung, betr. den zum Zwecke der Ein- 
ziehung von G. unter den Bundesstaaten zu leistenden Bei- 
stand 278. 
— Verzeichniß derjenigen Behörden, an welche ein Ersuchen um 
Ginziehung von G. zu richten ist 604; Berichtigung 696. 
Aenderungen des Verzeichnisses 701, 778, 803. 
Sessenessauiht s. Statistik. 
Getreide. Bestimmungen, betr. die Gewährung einer Zoll. 
erleichterung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten, welche 
aus ausländischem Getreide hergestellt sind 300. 
— Namhaftmachung der Orte, an welchen gemischte Privat-Tran- 
sitläger ohne amtlichen Mitverschluß gestattet sind 499, 758, 810. 
— Regulativ für Privat-Transitläger von den in Nr. 9 des Zoll. 
tarifs aufgeführten Waaren (Getreide rc.) ohne Mitverschluß 
der Zollbehörde 285. 
Goch, Nebenzollamt I., Befugniß 725. 
Goldberger, Bangquier, Ertheilung des Exequatur als belgischer 
Konsul in Berlin 756. 
Gottsdorf, Nebenzollamt II., Errichtung 778. 
Gowan, Vize-Konsul in Berwick on Tweed 726. 
Gribel, Kaufmann in Stettin, Bestellung zum portugiesischen 
Vize-Konsul 588. 
Griechenland, s. Reblauskrankheit. 
Grisebach, Dr., Vize-Konsul, Ernennung zum Konsul in Buka- 
rest 202; Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands-Akten 
243. 
Groos, Landgerichtsdirektor, Ernennung zum Präsidenten der 
Disziplinarkammer in Trier 443. 
Großenhain, Untersteueramt, Befugniß 259. 
Großschupff, Stations-Kontrolör in Straßburg i. E. 1 591. 
v. Gruben, Regierungsrath, Ernennung zum Mitglied der Dis- 
ziplinarkammer in Bromberg 25. 
Guarch, Federico Susviela, Ertheilung des Exequatur als Ge- 
neral-Konsul der Republik Uruguay mit dem Sitze in Berlin 
771. 
Guatemala, Konsulat, Einziehung 783. 
H. 
Häcker, Hauptzollamts-Kontrolör, Bestellung zum Sttations. 
Kontrolör in Frankfurt a. O. 247. 
Haeußler, Wilhelm F., Ertheilung des Exequatur als Konsular- 
Agent der Vereinigten Staaten von Amerika in Gera 248. 
Hagemann, Postrath, Ernennung zum Mitglied der Disziplinar- 
kammer in Darmstadt 443. 
Hagen, Untersteueramt, Befugnisse 500, 512. 
Halbstadt, Nebenzollamt I., Befugniß 479. 
Hameln, Untersteueramt, Befugniß 512. 
von Hammerstein, Frhr., Steuer-Inspektor, Bestellung zum 
Stations-Kontrolör in Regensburg 524. 
Handbuch des Deutschen Reichs für das Jahr 1880. Ankün- 
digung der Herausgabe 45; Escheinen 91. 
— für bie deutsche Hondelsnnarine auf das Jahr 1880; Erschei- 
nen 701. 
Handelsvertrag mit Belgien, Verlängerung 6; desgl. mit 
Oesterreich-Ungarn 18. 
von Hansemann, Geh. Kommerzienrath in Berlin, Ertheilung 
des Exequatur als österreichisch-ungarischer General-Konsul 107. 
Hansing, Kaufmann in Mozambique, Ernennung zum Konsul 
46 
Hargarten, Uebergangssteuerstelle, Errichtung und Befugnisse 
501. 
Hartmann, Kaufmann in La Paz, Ernennung zum Konsul 525.
        <pb n="12" />
        XII 
Hattingen, Untersteueramt, Führung der Bezeichnung „Winz“ 
803 
Heidenheim, Hauptsteueramt, Umwandlung in ein Zollamt 132. 
Heldbek, Konsul in Lagos, Entlassung 530. 
Helfft, Kaufmann in Stettin, Ertheilung des Exequatur als 
columbianischer Konsul für Pommern 766. 
Henle, Hauptzollamts-Kontrolör, Bestellung zum Stations-Kon- 
trolör in Breslau 82; Verleihung des Titels „Joll-Inspektor“ 
132. 
Hering, Stations-Kontrolör in Breslau, Abberufung 49. 
Hernsheim, Kaufmann in Jaluit, Ernennung zum Konsul 
535; Zuweisung des Amtsbezirks 556. 
Herrberg, Aufsichtskommissar s. Reblauskrankheit. 
Herz, Heinrich, Ertheilung des Exequatur als Konsul von Gua- 
temala in Frankfurt a. M. 521. 
Heussler, Kaufmann in Brisbane, Ernennung zum Konsul 178. 
Hinterschweinhöfen, Nebenzollamt II., Errichtung 209. 
Hirsch, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der Diszi- 
plinarkammer in Bromberg 25. 
Holmboe, Kaufmann in Tromsoe, Ernennung zum Konsul für 
den Zolldistrikt Tromsve 771. 
Holz s. Bauholz. 
Holzgeist s. Aichung. 
Hüningen, Nebenzollamt I., Befugniß 61. 6 
Hultschin, Nebenzollamt II., Umwandlung in ein solches I. 783. 
Hummel, Intendantur-Assessor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Breslau 779. 
J. 
Jacques, Isidor Felix, in Amnsville, Ertheilung der Approbation 
als Thierarzt 489. 
Jaegerhuber, Grenz-Ober-Kontrolör, Bestellung zum Stations- 
Kontrolör in Bremen 716; Verleihung des Titels „Zoll-Inspektor“ 
739. 
Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, Erscheinen 452. 
Jensen, Bangquier in Glückstadt, Ertheilung des Exequatur als 
schwedisch-norwegischer Vize-Konsul 73. 
Ilha do Maio, Konsulat, Ein Lehune 525. 
Inowrazlaw, Untersteueramt, Befugniß 770. 
Jorge (San), Konsular-Agentur, Einziehung 535. · 
Jung, Intendantur-Assessor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Bromberg 779. 
K. 
Kaltehofe, Anschluß eines Theils derselben an das Zollgebiet 16. 
Karrig, Staatsanwalt, Ernennung zum Reichskommissar beim 
Seeamt in Rostock 172. » 
Kauffahrteischiffe, deutsche, f. Schiffsregister-Behörden. 
Keller-Holl, Reichsbevollmächtigter für Süe und Stenern in 
Karlsruhe, Entlassung 501. 
Kirchberg a. M., Grenzsteueramt, Errichtung 33. 
Kirchenpanuer, Ingenieur in Hamburg, Bestellung zum Ma- 
schinisten-Prüfungs-Inspektor 24. ½* 
Kock, Kaufmann in Tamatave, Ernennung zum Konful für die 
Insel Madagascar 778. " 
Königsberg, Herzoglich sächsische Amts-Einnahme, Befugniß 
479. 
Koepke, Kaufmann in Stolpmünde, Ertheilung des Erequatur 
als schwedisch-norwegischer Vize-Konsul 73. 
  
Köster, Bangquier, Ertheilung des Exequatur als Vize-Konsul 
der Vereinigten Staaten von Amerika in Mannheim 24. 
Kolbe, Regierungerath, Ernennung zum Mitglied der Diszipli- 
narkammer in Köslin 25. 
Konsulate und Konsular-Agenturen, deutsche; Aufhebungen resp. 
Einziehungen in: Cochin 248, Curacao 248, Falun 811, 
Guatemala 783, Ilha do Maio 525, Jorge (San) 535, Nystad 
173, Victoria 805. 
— s. a. Schiffsmeldungen; Seeleute. 
Konsulatsbeamten; Doppelrechnung der Dienstzeit der auf 
Südsee-Inseln stationirten, bei der Pensionirung 773. 
Konsuln des Deutschen Reichs (General-Konsuln, Kon- 
suln, Vize-Konsuln, Konsular-Agenten). 
Ernennungen resp. Bestellungen in: Amoy 322, Brisbane 178, 
Bukarest 202, Canton 52, Caräcas 525, Darien 84, Dieppe 
38, Elizabeth (Port) 270, Georges Bermuda (St.) 173, 
Haitien (Kap) 261, Hongkong 52, Jaluit 535, Jassy 202, 
Jquique 535, Irun 173, Itajahyn 805, Kingston 90, Lagos 
771, London 322, Louis (Port) 270, Merida 521, Messina 
502, Montevideo 261, Mozambique 462, Norfolk 84, Paulo 
(Säo) 766, Paz (La) 525, Petersburg (St.) 38, Piraeus 73, 
Punta Arenas 24, Nouen 38, Roulers 100, Salta 57, Sal- 
vador (San) 756, Savona 84, Sevilla 462, Shanghai 202, 
Sydney 52, 270, Stornoway 52, Tacna 535, Taganrog 107, 
Tamatave 778, Tromsoe 771. 
Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme 
von Eiden; in London 322. 
Ermächtigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; in: Bu- 
karest 243, Bogotä 521, Jassy 243, Konstantionopel 442, 
Shanghai 322, Tacna 701. 
Zuweisungen der Amtsbezirke; in Bremen 486, Hamburg 486, 
Jaluit 556. 
Entlassungen; in: Blyth 107, Chihuahua 546, Elizabeth (Port) 
38, Haltien (Kap) 11, Lagos 530, Louis (Port) 38, Monte- 
video 686, Niutschwang 766, Onega 173, Palmas (Las) 665, 
Taganrog 57. 
Todesfälle; in: Aalesund 535, Berwick on Tweed 726, Da- 
miette 811, Kustendje 486, Ponce 783, Vardoe 388. 
Konsuln, ausländische (General-Konsuln, Konsuln, Vize- 
Konsuln, Konsular-Agenten, Handelsagenten, Vize-Handels- 
agenten). 
Exequatur-Ertheilungen in: Aachen 783; Berlin 107, 248, 270, 
665, 756, 771; Crefeld 490, 546; Frankfurt a./M. 490, 
521, 686; Gera 248; Glückstadt 73; Hamburg 57, 73, 322, 
546, 726; Königsberg 546; Leipzig 44; Mannheim 24, 52, 
598; Stettin 38, 588, 766, 783; Stolpmünde 73; Wiesbaden 
525; Wolgast 90. 
Koppen, Stadtrath in Stettin, Bestellung zum Maschinisten- 
Prüfungs-Inspektor 24. 
Krauel, Dr. jur., Konsul in Amoy, Ernennung zum General= 
Konsul für Australien 52. 
Kühl, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der Diszi- 
plinarkammer in Arnsberg 25. " 
Kühne, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der Diszi- 
plinarkammer in Trier 26. 
Kufstein, Nebenzollamt l., Befugniß 247. 
L. 
Lahr, Hauptsteueramt, Streichung in der Nachweisung der zur 
Abfertigung von Baumwollengarn 2c. befugten Amtsstellen 87. 
Lamb, William, in Norfolk, Ernennung zum Vize-Konsul 84. 
Lambrecht, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Münster 779.
        <pb n="13" />
        Landwehr-Bezirks-Eintheilung, Berichtigung 7. 
Langenargen, Nebenzollamt I., Befugniß 701. 
Langenbrück, Nebenzollamt II., Befugniß 49. 
Langrock, Landgerichtsdirektor, Ernennung zum Präsidenten der 
Disziplinarkammer in Bromberg 779. 
Laugszargen, Nebenzollamt lI., Befugniß 441. 
Lehmann, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Düsseldorf 26. 
Lehne, Kaufmann in Tacna, Ernennung zum Konsul 535; Er- 
mächtigung zur Vornahme von Givilstands-Akten 701. 
Lewin, Nebenzollamt II., Befugniß 49. 
Liebau, Hauptzollamt; Unterwerfung des stehenden Gewerbe- 
betriebs mit Leinengarn im Grenzbezirk der Buch= und Lager- 
kontrole 810. 
Lincoln, George F., Ertheilung des Exequatur als Konsul der 
Vereinigten Staaten von Amerika in Stettin 783. 
Lörrach, Zollabfertigungsstelle, Streichung in der Nachweisung 
der zur Abfertigung von Baumwollengarn etc. befugten Amts- 
stellen 87. 
Loewe, Ober-Regierungsrath, Bestellung zum Reichsbevollmäch= 
tigten in Karlsruhe 601. 
Lueder, Minister-Resident und General-Konsul in Bogotä, Er- 
mächtigung zur Vornahme von Eivisstandslkten 521. 
Lütticher Loose. Bekanntmachung, betr. die neuen Schuldver- 
schreibungen 467. 
Lützel, Nebenzollamt II., Befugniß 530. 
M. 
Maldingen, Nebenzollamt II., Befugniß 479. 
Marbach a. N., Grenzsteueramt, Errichtung 33. 
Marine, s. u. Handbuch; Schiffsliste. 
Massengüter; Verzeichniß derjenigen, auf welche die Bestim- 
mung in §. 11 Ziffer 3 des Gesetzes, betr. die Statistik des 
Waarenverkehrs, Anwendung findet 318; Erläuterungen dazu 
441. 
Mater, Steuer-Inspektor, Bestellung zum Stations-Kontrolör 
in Straßburg i. E. 803. 
Mathies, Kaufmann in San Salvador, Ernennung zum Konsul 
756. 
Maurer, Oberlandesgerichtsrath, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Darmstadt 443. 
Melilothenblüthen, s. u. Taback. 
Melle, Untersteueramt, Befugniß 676. 
Messingdraht, unplattirter, Taravergütung 499. 
Meyer, Schiffseigner in St. Georges Bermuda, Ernennung 
zum Konsul 173. 
Militärbehörde, Bestimmungen, betr. die Feststellung des 
Begriffs M. 480. 
Mineralöle. 
— Nachweisung der zur zollfreien Ablassung ermächtigten Zoll- 
und Steuerstellen 258. 
— Zollbehandlung 32. 
Möller, Paul, Ertheilung des Exequatur als Vize-Konsul der 
Vereinigten Staaten von Amerika in Hamburg 57. 
Mohrau, Neu., Nebenzollamt II., Errichtung 247. 
Moorburg, Nebenzollamt I., Umwandlung in ein Nebenzollamt 
II. 673; desgl. des Nebenzollamts lI. bei der Burg in M. in 
ein Nebenzollamt I. 673. 
Moos, Ferdinand, Ertheilung des Exequatur als mexikanischer 
Vize-Konsul in Wiesbaden 525. 
Morrison, Kaufmann, Ernennung zum Vize-Konsul in Stor- 
noway 52. 
  
XII 
Mühlenfabrikate, s. Getreide. 
München, General-Zoll-Administration daselbst; Neubenennung 
dieser Behörde 591. 
— Gestattung von gemischten Privat-Transitlägern von Bau= und 
Nutzholz daselbst 770. 
Münzen, (. Reichsmünzen. 
N. 
Naturalverpflegung, Betrag der für 1880 zu gewährenden 
Vergütung 10; desgl. für 1881 809. 
Nautisches Jahrbuch für das Jahr 1883, Erscheinen 726. 
Neckar-Steinach, Ortseinnehmerei, Befugniß 259. 
Nest, Stations-Kontrolör in Leipzig 739. 
Neumann, Kaufmann in Wolgast, Ertheilung des Exequatur 
als schwedisch-norwegischer Vize-Konsul 90. 
Neumühlen, Nebenzollamt I., Befugniß 479. 
Neustadt a. H., Nebenzollamt, Befugniß 441. 
Nichol, Vize-Konful in Blyth, Entlassung 107. 
Niederlande s. u. Post. 
Niese, Konsul zu Kap Haitien, Entlassung 11. 
Nitschmann, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Erfurt 25. 
Nordenhamm, Gestattung von gemischten Privat-Transitlägern 
für Getreide daselbst 758. 
— Nebenzollamt I., Befugniß 107. 
Notenbanken, deutsche, Status derselben. Ende Dezember 1879 
28; 1880 Januar 62; Februar 96; März 182; April 266; 
Mai 392; Juni 506; Juli 550; August 594; September 690; 
Oktober 730; November 776. 
— Statistik der deutschen Banknoten. Ende Dezember 1879 30; 
1880 Januar 64; Februar 98; März 184; April 276; Mai 
446; Juni 508; Juli 540; August 596; September 692; 
Oktober 732; November 786. 
Nystad, Konsular-Agentur, Aufhebung 173. 
O. 
Oberpallen, Nebenzollamt II., Umwandlung in ein Nebenzoll- 
amt I. 87. 
Oderberg, Preußisch, Nebenzollamt I.; Umwandlung in ein 
solches II. 783. 
Oehlmann, österreichisch-ungarischer Konsul in Königsberg, Er- 
theilung des Exequatur als General-Konsul 546. 
Oesterreich= Ungarn s. Handelsvertrag; Veredelungsverkehr. 
Olivenöl, Zulassung von Privat-Transitlägern ohne amtlichen 
Mitverschluß 770. 
Oppelt, Louis Jaques Victor, Ertheilung des Exequatur als 
französischer Konsul in Mannheim 598. 
Oppenheimer, Charles, Ertheilung des Exequatur als groß- 
britannischer Konsul in Frankfurt a. M. 490. 
Osnabrück, Hauptsteueramt, Befugniß 268. 
Oth, Deutsch-, s. Esch. 
P. 
Parchim, Steueramt, Errichtung und Befugnisse 588. 
Patschkau, Nebenzollamt I., Befugniß 810. 
Petroleum, s. Mineralble.
        <pb n="14" />
        XIV 
Petroleumfässer, leere; Bewilligung von Privat--Transitlägern 
16 
Pforzheim, Untersteueramt, Streichung in der Nachweisung der 
zur Abfertigung von Bauwollengarn etc. befugten Amtsstellen 87. 
de Pina de St. Didier, Ertheilung des Exequatur als fran- 
zösischer General-Konsul in Hamburg 322. 
Polter, Joseph S., Ertheilung des Exequatur als Konsul der 
Vereinigten Staaten von Amerika in Crefeld 490. 
Ponzone, Banquier in Savona, Ernennung zum Konsul 84. 
Post. 
— Anstalten; Uebersichten über die eingerichteten und aufgehobenen. 
Für das IV. Vierteljahr 1879 19; 1880 für das I. Vierteljahr 
196; II. Vierteljahr 512; III. Vierteljahr 679. 
— anweisungsverkehr mit Amerika und Australien 152. 
— aufträge im Verkehr mit Belgien 721. 
Benennung der obersten Reichsbehörde für die dem Ressort des 
General-Postmeisters zugewiesenen Verwaltungszweige 95. 
Einführung des Postanweisungsverkehrs mit Neu-Süd-Wales 
804. 
Uebereinkommen mit Belgien, betr. die Einziehung von Quit— 
tungen etc. mittelst Postauftrags 718. 
— mit Frankreich, betr. die Einziehungen von Quittungen etc. 
mittelst Postauftrags 542. 
— mit der Generaldirektion der niederländischen Staatsbahnen 
in Utrecht, betr. den Austausch von Packeten aus und nach 
Großbritannien 759. 
— mit Luxemburg, betr. die Einziehung von Ouittungen etc. 
mittelst Postauftrags 794. 
— mit der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika, 
betr. den Austausch von Postanweisungen 110. 
Uebertragung der Post= und Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte 
für Charlottenburg auf die Ober-Postdirektion in Berlin 52. 
— s. a. u. Einnahmen; Waarenverkehr. 
Prostken, Klein-, Nebenzollamt II., Umwandlung in ein Neben- 
zollamt I. 725. 
Prüfungen, s. Approbationen, Maschinisten, Seeschiffer. 
Puchstein, Intendantur-Assessor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Arnsberg 779. 
R. 
Rastenburg, Untersteueramt, Befugniß 601. 
Ratzenried, Grenzsteueramt, Errichtung 533. 
Reblauskrankheit. Abberufung des Aufsichtskommissars Herr- 
berg in Hagenau 32. 
— Ernennung des Dirigenten der Obst= und Gartenbauschule 
in Brumath Schüle zum Aufsichtskommissar und Sachverstän- 
digen für den Bezirk Unter-Elsaß 32. 
— Verbei der Einfuhr von Bäumen und Pflanzen in Griechen- 
land 7. 
Recht, Nebenzollamt II., Befugniß 479. 
Rechtsanwälte s. Reichsgericht. 
Reichenbach, Untersteueramt, Befugniß 441. 
Reichenhall, Hauptzollamt, s. Freilassing. 
Reichsgericht. Geschäftsordnung 190. 
— Geschäftsthätigkeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1879 
213 
— Verzeichniß der zugelassenen Rechtsanwälte 51. 
Reichs-Justizamt; Verlegung der Geschäftsräume 257. 
Reichskassenscheine. Nachweisung der stattgehabten Ausfüh- 
rung des Gesetzes, betr. die Ausgabe von solchen. 1880 bis 
Ende März 210. 
  
Reichsmünzen. Uebersichten der in den deutschen Münzstätten 
stattgehabten Ausprägungen 4, 16, 32, 41, 47, 56, 95, 181, 
268, 391, 504, 552, 689, 729, 775. 
Reichs Oberhandelsgericht; Geschäftsthätigkeit vom 1. De- 
zember 1878 bis 30. September 1879 43. 
Reisstärke-Fabrikation. Bestimmungen, betr. Zollbegünsti- 
gungen 411. 
Rettich Dr. jur., Ernennung zum Vize-Konsul für den Hafen 
von London und Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen etc. 
Reuther, Kaufmann, Ernennung zum Konsul in Taganrog 107. 
Reutlingen, Hauptsteueramt, Umwandlung in ein Jollamt 132. 
de la Riestria, Augusto, Ertheilung des Exequatur als Ge- 
neral-Konsul der Argentinischen Republik in Hamburg 73. 
van Riet, L., Ertheilung des Exequatur als niederländischer 
Vize-Konsul in Hamburg 722. 
Ritter, Kaufmann in Roulers, Ernennung zum Konsul 100. 
Ritzler, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der Dis- 
ziplinarkammer in Schwerin 26. 
Rodingen, Nebenzollamt I., Befugniß 87. 
Rönsberg, Militär-Intendantur-Assessor, Ernennung zum Mit- 
glied der Disziplinarkammer in Kassel 443. 
Rohrmoser, Kaufmann in Punta Arenas, Ernennung zum Vize- 
Konsul 24. 
Roll, Vize-Konsul in Kustendje 486. 
Ronneburg, Steuer= und Rentamt, Befugniß 273. 
Rosenblätter, eingesalzene, s. u. Taback. 
v. Rotberg, Steuer-Inspektor, Bestellung zum Stations-Kon- 
trolör in Darmstadt 42. 
Rothschild, Konsular-Agent in Piraeus, Ernennung zum Vize- 
Konsul 73. 
Rothwasser, Nebenzollamt II., Befugniß 479. 
Roussatier, Vize-Konsul in Onega, Entlassung 173. 
Rôwnosé (Egalitk) Czasopismo socyjalistyczne, Druckschrift, 
Verbot 13. 
Rübenzuckersteuer, s. u. Zucker. 
Rüger, Reichsgerichtsrath, Ernennung zum Mitgliede des Dis.- 
ziplinarhofes 503. 
Rümelin, Stations-Kontrolör in Münster, Verleihung des Ti- 
tels „Finanz-Assessor“ 673. 
Rümker, Direktor der Sternwarte in Hamburg, Ernennung zum 
Vorsitzenden der Kommission für die Prüfung der Maschinisten 
auf Seedampfschiffen in H. 758. 
S. 
Saalbrücke, Nebenzollamt II., Umwandlung in ein Nebengoll- 
amt I. 673. 
Salzburg, Nebenzollamt I., Befugniß 247. 
Schabbel, Konsul in Port Elizabeth, Entlassung 38. 
Schaumann, Gustav, in Säo Paulo, Ernennung zum Konsul 
766 
Scheibau, Nebenzollamt I., Errichtung 512. 
von Schenck, Landgerichtsrath, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Potsdam 443. 
Schenkenzell,  Steuer-Einnehmerei, Befugniß 696. 
Schiffsliste , amtliche, der deutschen Kriegs= und Handelsmarine 
mit ihren Unterscheidungssignalen für 1880; Erscheinen 32. 
Nachträge 260, 534, 722. 
Schiffsmeldungen bei den Konsulaten 804. 
Schiffsregister-Behörden; Verzeichniß der von den Regie- 
rungen der Bundes-Seestaaten eingesetzten 169. 
— Uebersicht der vom 1. Dezember 1878 bis 1. Dezember 1879
        <pb n="15" />
        einregistrirten und in den Schiffsregistern gelöschten deutschen 
Kauffahrteischiffe 127. 
Schiffsvermessung. Bestimmungen über die Anerkennung 
der in spanischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungs- 
angaben in deutschen Häfen 38. 
— Uebersicht über die Zahl der 1879 von den Schiffsvermessungs- 
Revisions= und Schiffsvermessungs-Behörden ausgefertigten 
Schiffs-Meßbriefe 249. 
Schmidt, Kaufmann in Darien, Ernennung zum Vize-Konsul 84. 
Schneegans, Ministerialrath, Ernennung zum Konsul in Messina 
502 
Schneider, Vize-Handelsagent der Vereinigten Staaten von 
Amerika in Crefeld, Ertheilung des Exequatur als Vize-Konsul 
546. 
Schöll, Vize-Konsul in London, Ernennung zum Konsul in 
Montevideo 261. 
Schöna, Nebenzollamt I., Errichtung und Befugniß 169. 
Schüle, Aufsichtskommissar, s. Reblauskrankheit. 
Schütt, Kaufmann in Kap Haitien, Ernennung zum Konsul 
261. 
Schwarzbach, Nebenzollamt I., Umwandlung in ein Nebengoll= 
amt II. 673. 
Seeämter. 
— Erscheinen des fünften Heftes des I. Bandes der „Entschei- 
dungen des Ober-Seeamts und der S.“ 172; desgl. des ersten 
Heftes des II. Bandes und des Sachregisters etc. zum I. Bande 
721; desgl. des 2. Heftes des II. Bandes 783. 
— Personalveränderungen bei den S. 41, 51, 172, 698. 
— Uebersicht der vom Ober-Seeamt und den S. auf Grund 
der Untersuchungen von Seeunfällen abgegebenen Entscheidun- 
en 83. 
Sbedampfschiffs Maschinisten-Prüfu ngen Bestellung 
der Aufsichts-Inspektoren 24; desgl. des Vorsitzenden einer 
Kommission 758. 
— Beginn der Prüfungen in: Hamburg 280, 739; Stettin 771. 
— s. a. u. Seeschiffer. 
Seeleute, deutsche; Verzeichniß der von denselben vom 1. Fe- 
bruar 1879 bis Ende Januar 1880 bei den deutschen Konfu= 
laten eingezahlten Ersparnisse 89. 
Seemannsämter und die denselben vorgesetzten Landesbehörden; 
Abänderung des Verzeichnisses 253. 
Seeschiffe; Festsetzung der den Erbauern für die nicht speziell 
nachweisbaren Eisenbestandtheile zu bewilligenden Maximal- 
Zollvergütungen 5. 
Seeschiffer, Seesteuerleute und Seedampfschiffs-Ma- 
schinisten. Verzeichniß der zur Ausfertigung der Befähigungs- 
Zeugnisse zuständigen Landesbehörden 254. 
Seeschiffer= und Seesteuermanns-Prüfungen. Ver- 
zeichniß der von den Regierungen der Bundes-Seestaaten ein- 
gesetzten Prüfungs-Kommissionen 150. 
— Beginn der Prüfungen in: Altona 51, 321, 530, 560; Apen- 
rade 486; Barth 51, 442; Bremen 41; Danzig 51, 442; Els- 
sleth 84, 521, 560, 778; Emden 270; Flensburg 90, 530; 
Geestemünde 61, 270, 601; Grabow 51, 442; Hamburg 84, 
270, 542, 556, 598, 804; Leer 61, 501, 534; Lübeck 486, 771; 
Memel 51, 442; Papenburg 270, 770; Pillau 442; Rostock 100, 
725; Stralsund 51, 442; Timmel 725. 
Seeunfälle, s. Seeämter. 
Seifenpulver, Prüfung des zur Denaturirung von Bestellsalz 
zu verwendenden 177. 
Selb, Nebenzollamt II., Umwandlung in ein Nebenzollamt I. 
132. 
von Seldeneck, Frhr., Vize-Konsul in Kostantinopel, Ermäch- 
tigung zur Vornahme von Civilstands-Akten 442. 
von Sidorowitsch, Staatsrath, Ertheilung des Exequatur als 
Kaiserlich russischer General-Konsul in Frankfurt a. M. 686. 
  
  
XV 
Singen, Hauptsteueramt, Streichung in der Nachweisung der 
— Abfertigung von Baumwollengarn 2c. befugten Amts- 
tellen 87. 
Sohland, Aeußerst-, Mittel-, Nebenzollamt II., Befugniß 739. 
Spanien, s. Schiffsvermessung. 
Spielkarten. Verzeichniß der zur Abstempelung befugten Zoll- 
und Steuerstellen 669, 783. 
Statistik der deutschen Banknoten, s. Notenbanken. 
— der Zoll= und Steuer-Hinterziehungen 494. 
— Fortfall der sog. Geschäftsstatistik 73. 
— s. a. Massengüter. 
Statistische Gebühr; Nacherhebung zu wenig und Restitution 
zu viel entrichteter 278. 
— Vermehrung der zur Entrichtung dienenden Stempelmarken 
696. 
Statistische Uebersichten; die denselben zu Grunde zu legende 
Gewichtseinheit 40. 
— s. a. Waarenverkehr. 
Stein, Kaufmann, Ernennung zum Konsul in Port Louis 270. 
Stempelmarken, s. Statistische Gebühr. 
Stethen a. H., Grenzsteueramt, Errichtung 559. 
Stetten, Nebenzollamt I., Errichtung 783. 
Stettin, Hauptsteueramt, Befugniß 82. 
Stevens, großbritannischer Konsul in Stettin, Exequatur-Erthei- 
lung 38. 
Strandungsordnung. Verzeichniß der eingesetzten Strand- 
ämter und Strandvogteien 215; Aenderungen 260, 502. 
Straßburg i. E., Gestattung von gemischten Privat-Transit- 
lägern daselbst für Getreide 810. 
Strehlke, Landgerichtsdirektor, Ernennung zum Präsidenten der 
Disziplinarkammer in Danzig 779. « 
Stühlingen, Zollabfertigungsstelle; Streichung in der Nach- 
weisung der zur Abfertigung von Baumwollengarn 2c. befugten 
Amtsstellen 87; Befugniß 803. 
Suhl, Untersteueramt, Befugniß 676. 
Sukkumbenzgelder in rheinpreußischen Kassationssachen, Hinter- 
legung 257. 
Surur, Konsul in Damiette +1 811. 
Swinemünde, Hauptzollamt, Befugniß 82. 
Sylt, Behandlung der Bewinngegenktände der Lotterie für die 
Errichtung eines deutschen Militär-Kurhauses daselbst 17. 
T. 
Taback. Anleitung zur Aufstellung der Uebersichten über die 
Besteuerung 420. 
— Bekanntmachung, betr. die Besteuerung, 153; Dienstvorschriften 
dazu 327; Berichtigung 739. 
— Gesetz, betr. die Besteuerung, und Ausführungsbestimmungen 
dazu; Erscheinen einer käuflichen Ausgabe in Deckers Verlag 
556. 
— Regulativ, betr. die Kreditirung der Tabackgewichtsstener 468. 
— — betr. die Niederlagen für unversteuerten inländischen T. 386. 
— Verwendung von Melilothenblüthen und eingesalzenen Rosen- 
blättern bei der Herstellung von Tabackfabrikaten 209. 
— s. a. u. Einnahmen; Transport--Kontrole. 
Tabackblätter und Stengel; Ermäßigung der Taravergütung 
803. 
Taravergütung s. Baumwollengarn; Fleischextrakt; Taback- 
blätter. 
Telegraphenanstalten; Uebersichten über die eingerichteten 
und aufgehobenen bezw. über eingetretene Veränderungen der 
Dienststunden. Für das IV. Vierteljahr 1879 21; 1880 für 
das l. Vierteljahr 197; II. Vierteljahr 514; III. Vierteljahr 682. 
Telegraphenordnung für das Deutsche Reich 560.
        <pb n="16" />
        XVI 
Telegraphenverwaltung s. u. Einnahmen. 
Thierärzte s. Approbationen. 
Tilsit; Gestattung von Privat-Transitlägern für Bau= und Nutz- 
holz daselbst 724. 
Tolhausen, französischer Konsul in Leipzig, Ertheilung des 
Exequatur als Ceneral-Konsul 4. 
Transport-Kontrole in dem Grenzbezirk der Provinz Schle- 
sien; Verzeichniß der der Kontrole unterliegenden Gegenstände 
167. Anderweite Bestimmung, betreffs der Mühlenfabrikate 
591. 
— über Taback und Tabackfabrikate im Grenzbezirke der Rhein- 
provinz 178. 
— für Vieh im Bezirk des Hauptzollamts Vreden 500. 
Travers, Konsul in Cairo, Ernennung zum Konsul in Canton 
und Honkong 52. 
Tübingen, Hauptsteueramt, Umwandlung in ein Zollamt 178. 
u. 
Ulbrich, Dr. med., Approbations-Ertheilung als Arzt 214. 
Ulex, Richter in Bremerhaven, Ernennung zum Stellvertreter 
des Vorsitzenden des dortigen Seeamts 41. 
V. 
de Vargas, Carlos, Ernennung zum Konsul in Sedvilla 462. 
Veredelungsverkehr mit Oesterreich-Ungarn 56. 
Victoria, Konsulat, Einziehung 805. 
ise Nebenzollamt I., Richtigstellung seiner Eigen- 
aft 49. « 
Vreden, Hauptzollamt; Buch- und Lagerkontrole des Handels 
mit fabrizirtem Taback im Grenzbezirke 676. 
W. 
Waarenverkehr zur See über die Haupthäfen des deutschen 
Zollgebiets. Bestimmungen über die Aufstellung der bezüglichen. 
Nachweisung 73; Anschreibung des Postverkehrs 782. 
Waldheim, Untersteueramt, Befugniß 33. 
Walter, Ober-Postdirektor, Ernennung zum Mitglied der 
Disziplinarkammer in Leipzig 779. 
Ward, großbritannischer Konsul in Bremen, Zuweisung des 
Amtsbezirks 486. 
Warf, Nebenzollamt I., Befugniß 49. 
Warnemünde, Rebenzollamt I., Befugniß 268. 
Warschbrück, Nebenzollamt II., Befugnisse 94, 479. 
Weber, Kaufmann, Ernennung zum Vize-Konsul in St. Peters- 
burg 38. 
Wechse  lstempelsteuer;: Mittelwerth der italienischen Lira Papier 
bei resun der Wechselstempel-Abgabe 190. 
— Nachweisung der Einnahmen. 1. April 1879 bis: Dezember 
  
1879 34; 1880 Januar 70; Februar 104; März 188; April 
269; Mai 449; Juni 505; Juli 539; August 603; September 
694; Oktober 734; November 788. 
Wehlau, Untersteueramt, Befugniß 696. 
Wehrordnung; Ergänzungen und Aenderungen 578. 
Wein, Verkehr mit, s. u. Nranntwein. 
Weitzmann, Kaufmann in Kingston, Ernennung zum Konsul 
 
des Exequatur 
90. 
Wichmann, Kaufmann in Berlin, Ertheilund 
Pommern, Posen, 
als argentinischer Konsul für die Provinzen 
Schlesien, Ost= und Westpreußen 771. 
Wiesbaden, Untersteueramt, Errichtung einer öffentlichen all- 
gemeinen Niederlage für Kolonialwaaren, sowie für Reise- 
Effekten bei demselben 49. 
Wilhelmsglück, Grenzsteueramt, Errichtung 33. 
Wilson, James M., Ertheilung des Exequatur als Konsul der 
Vereinigten Staaten von Amerika in Hamburg 726. 
Winz, Steueramt, s. Hattingen. 
Wismar, Nebenzollamt I., : efugniß 268. 
Witten, Untersteueramt, Befugniß 500. 
Wittenberg, Hauptsteueramt, Befugniß 268. 
Wittmann, Geheimer Ober-Postrath, Ernennung zum Mitglied 
der Disziplinarkammer in Hannover 779. 
Wolffson, Karl, Ertheilung des Exequatur als japanischer 
Konsul in Berlin 665. 
Wurzen, Untersteueramt, Befugniß 318. 
X. 
Xanten, Untersteueramt, Befugniß 725. 
Z. 
Zabern, Steueramt, Befugniß 33. 
Zahnärzte s. Approbationen. 
Zimmermann, Frank C., Ertheilung des Exequatur als Vize- 
und Deputy-General-Konsul der Vereinigten Staaten von 
Amerika in Berlin 248. 
Zölle und Verbrauchssteuern. Zur Kontrole den Direktiv- 
behörden und Hauptämtern beigeordnete Beamte 42, 43, 49, 
8, 132, 247, 452, 501, 524, 556, 591, 601, 673, 716, 739, 
803. 
— s. a. Einnahmen; Statistik. 
Zollerleichterung s. Getreide. 
Zollgebiet s. Kaltehofe. 
Zucker, Betriebsjahr der Rübenzuckerfabriken 810. 
— Erleichterung bei der Ermittelung des Nettogewichts des mit 
dem Anspruch auf Steuervergütung in Fässern auszuführen- 
den Z. 810. 
— Uebersichten über die von den Rübenzuckerfabrikanten ver- 
steuerten Rübenmengen, sowie über die Ein= und Ausfuhr 
von Z. Für Dezember 1879 36; 1880 Januar 78; Februar 
108; März 186; April 274; Mai 450; Juni 510; Juli 554; 
August 592; September 702; Oktober 740; November 784.
        <pb n="17" />
                                     Chronologische Uebersicht 
                                   VIII. Jahrganges 1880. 
  
  
  
l 
D atum " Nummer 
Verordnungen, Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
etc. 
1879. 
9. Oktober Uebereinkommen mit der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von 
Amerika, betreffend den Austausch von Postanweisungen. 12 110 
30. Dezember Verlängerung des Handelsvertrags mit Belgien . 1 1 6 
30. Festsetzung des Betrages der für die Naturalverpfle gung zu bewährenden 
Vergütung für das Jahr 1880 1 10 
31. Verlängerung des Handelsvertrags mit Oesterreich. ungarn . 2 18 
1880.  
1. Januar Berichtigung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung 1 7 
C. Ergänzungen und Abänderungen des Verzeichnisses der Aichungs. Aufsichts- 
behörden und der Aichämter 5 50 
7. Verbot der Druckschriften Rönosk Egalito Czasopismo socyja- 
listyezne und Bulletin de la Revue socialiste polonaise Rownosc 2 13 
7 Uebertragung der Post= und Telegraphen- Verwaltungsgeschäfte für Char- " 
lottenburg auf die Ober-Postdirektion in Berlin 4— 4 
8. Bestimmungen über die Anerkennung der in spanischen Schiffs- papieren ent. « 
haltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfen. 3 38 
29. Bestimmungen, betreffend die Nachweisung des Waarenverkehrs zur See 
über die Haupthäfen des deutschen Zollgebiets 8 73 
23. Februar Benennung der obersten Reichsbehörde für die dem Ressort des Beneral. 
Postmeisters zugewiesenen Verwaltungszweige 11 95 
1. März Beglaubigung von Meßgeräthen, welche zur Ausführung der in dem Re. « 
gulativ, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 
Zwecken, vorgeschriebenen Prüfung von Holzgeist und Essig erforderlich sind 10 87 
9. Anleitung zur chemischen Untersuchung von Seifenpulver 15 177 
24. Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten welche zur Ausstellung gültiger 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig. frei- 
willigen Militärdienst berechtigt sind 13 134 
24. Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten, welchen provis oris ch gestattet 
worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig. 
freiwilligen Militärdienst auszustellen. 13 149 
24. Uebereinkommen zwischen Deutschland und Frankreich, betreffend die Ein- 
ziehungen von Quittungen, Rechnungen, Anweisungen, Wechseln 
u.s. w. mittelst Postauftrags 33 542
        <pb n="18" />
        XVIII 
  
  
Datum 
der Nummer 
Verordnungen, Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
etc. 
1880. 
— Verzeichniß der von den Regierungen der Bundes-Seestaaten eingesetzten Kom- 
missionen für die Prüfung der Seesteuerleute und Seeschiffer 13 150 
25. März Bekanntmachung, betreffend die Besteuerung des Tabacks 13 153 
— Verzeichniß der von den Regierungen der Baundes= Seestaaten eingesetzten 
Schiffsregister-Behörden 14 169 
8. April Geschäftsordnung des Reichsgerichts. . 16 190 
10. Mittelwerth der italienischen Lira Papier bei Berechnung der  Wechsel- 
stempelabgabe 16 190 
18. Geschäftsordnung für die Disziplinarbehörden . . 17 203 
— Verzeichniß der von den Regierungen der Bundes- Seestaaten eingesetzten 
Strandämter und Strandvogteien. 17 215 
— Verzeichniß der zur Ausfertigung der Befähigungszeugnisse für See schiffer, 
Seesteuerleute und Seedampfschiffs · Masch in isten zuständigen Landes- 
behörden 18 254 
23 Anweisung, betreffend den zum Zwecke der Einziehung von Gerichts tosten 
unter den Bundesstaaten zu leistenden Beistand 21 278 
29. Erlöschen der Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von zeug- 
nissen über die pissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen 
Militärdienst 19 260 
13. Mai Regulativ für Privat-= „Transitläger von den in Nr. 9 des Zolltarifs auf. 
geführten Waaren (Getreide etc.) ohne Mitverschluß der Zollbehörde 22 285 
13. Bestimmungen, betreffend die Gewährung einer Zollerleichterung bei 
der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten, welche aus ausländischem Getreide 
hergestellt sind 22 300 
24. Bestimmungen, betreffend Erleichterungen in den Abfertigungsfor men 
für in Flößen eingehendes Bau- und Nutzholz 24 394 
24. Regulativ für Privat- Transitläger von Bau= und Nutzholz ohne Mit- 
verschluß der Zollbehörde . 24 399 
24. Bestimmungen, betressend die Zollbegünstigungen der Reisstärke Fabri- 
kation 24 411 
26. Verzeichniß derjenigen Massengüter, auf welche die Bestimmung *- 1 
Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des 
Waarenverkehrs Anwendung finden 22 318 
29. Dienstvorschriften, betreffend die Besteuerung des Tabacks 23 327 
29. Regulativ, betreffend die Niederlagen für unversteuerten inländischen Tabag 23 386 
7. Juni Anleitung zur Aufstellung der Uebersichten über die Vesteuerung des 
Tabacks 24 40 
13. Abänderungen des Bertriebs. Reglements für die Eisenbabnen Deutsch- 
lands 25 452 
16. Regulativ, betreffend die Kreditirung der Tabackgewichtssteuer 26 468 
— Bestimmungen, betreffend die Feststellung des Begriffs Militarbehörde- 
im Sinne der bezüglichen Vorschriften der Civilprozeßordnung und der Straf- 
prozeßordnung 26 480 
20. Aenderung und Ergänzung der Bestimmungen im Abschnitt II b. der Signal— 26 488 
  
ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands
        <pb n="19" />
        Datum 
  
  
XIX 
  
  
  
der Nummer 
Verordnungen, Inhalt. des Seite. 
Bekanntmachungen Blattes. 
etc. 
1880. 
26. Juni Bestimmungen, betreffend die Aufstellung von Nachweisungen der Straffälle 
in Bezug auf die Zölle und Steuern des Deutschen Reich 28 494 
5. Juli Ergänzungen des Verzeichnisses der Aichungs- Aufsichtsbehörden und 
der Aichämter im Deutschen Reich (exkl. Bayern) 32 534 
13. August Telegraphenordnung für das Deutsche Reich 35 560 
31. . Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875 37 578 
— Verzeichniß derjenigen Behörden, an welche ein Ersuchen um Einziehung 
von Gerichtskosten zu richten ist 39 604 
— Verzeichniß der zur Abstempelung von Spieltarten dauernd  befugten Zoll- 
und Steuerstellen 40 669 
6. September Elfter Nachtrag zur Aichordnung. 43 704 
6. Oktober Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren gehranstalten, welche zur Aus— 
stellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
jährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind 41 677 
6. Namhaftmachung einer Anstalt, welcher provisorisch gestattet worden, Zeugnisse 
über die Wissenschaftliche   Befähigung für den einjährig- freiwilligen Mi-. 
litärdienst auszustellen 41 678 
6. " Erlöschen der Berechtigung einer Anstalt, Zeuguise über die wis senschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen 41 678 
6. Erlöschen der Berechtigung, von vier Anstalten, Zeußisse über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig— freiwil ligen Militärdiens, 
auszustellen 41 679 
8. · Uebereinkommen zwischen Deutschland und Belgien, betreffend die Ein 
ziehung von Quittungen, Rechnungen, Anweisungen Wechseln u. s. w. 
mittelst Postauftrags 44 718 
23. " Uebereinkommen zwischen der deutschen Reichs. Postverwaltung und der General. 
direktion der niederländischen Staatsbahnen in Utrecht, betreffend 
den gegenseitigen Austausch von Packeten mit und ohne Werthangabe 
aus und nach Großbritannien und Irland auf dem Wege über Blissingen 48 759 
4./10. November Uebereinkommen zwischen Deutschland und Luxemburg, betreffend die Ein- 
ziehung von Quittungen, Rechnungen, Anweisungen, Wechseln u. s. w. 
mittelst Postauftrags. 51 794 
15. Zirkularverfügung an die Konsulate zum Gesetz, betreffend die Schiffsmel- 
dungen bei den Konsulaten des Deutschen Reichs . 52 804 
3. Dezember Sechster Nachtrag zur Aichgebühren-Taxe .... 51 790 
6. Doppelrechnung der Dienstzeit der auf Südsee= Inseln stationirten 
Konsulatsbeamten bei der Pensionirung 50 773 
24. Festsetzung, des Betrages der für die Naturalverpflegung zu gewährenden 
Vergütung für das Jahr 1881 53 809 
  
Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="20" />
        <pb n="21" />
                                                Central-Blatt 
                                             für das 
                                      Deutsche Reich 
  
   
                                     Herausgegeben 
                                                   im 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. 
  
Berlin, Freitag, den 
Januar 1880. 
Nr. 1. 
  
  
  
Inhalt: 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: 
einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Aus- 
ländern aus dem Reichsgebiete Seite 1 
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 
4 
münzen 
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen der Post- 
und Telegraphen-, sowie der Reichs-Eisenbahn- Verwaltung 
bis Ende November 1879 
. Zoll- und Steuer-Wesen: Festsetzung der den Erbauern 
von Seeschiffen für die nicht speziell nachweisbaren Eisen- 
bestandtheile zu bewilligenden Maximal-Zollvergütungen 5 
Verbot 
1| 
Handels= und Gewerbe-Wesen: 
A4 Marine und Schiffahrt: 
u. Militär-Wesen: 
. Konsulat-Wesen: 
Verlängerung des Han.- 
delsvertrages mit Belgien; — Verbot der Einfuhr von 
Bäumen und Pflanzen in Griechenland "6 
Ertheilung eines Flaggen- 
attestes 
Berichtigung der Landwehr- Bezirks- 
Eintheilung; — Festsetzung des Betrags der für die 
Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das 
Jahr 1880 7 
Entlassung .... ...11 
                              1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar 1879 (Reichsanzeiger Nr. 15)*) erlassene Verbot der 
vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit" 
erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Das Festblatt“ zur 
Ausgabe gelangen. 
Berlin, den 27. Dezember 1879. 
                      Der Reichskanzler. 
                           In Vertretung: 
                                     Eck. 
*) Central-Blatt S. 60
        <pb n="22" />
                                             —   2  — 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
Name und Stand 
Alter und Heimath 
  
— 
  
Lauf. Nr. 
— 
des Ausgewiesenen. 
  
3. 
Grund 
der Bestrafung. 
  
4. 
  
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
5. 
Datum des 
Aus- 
weisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
  
1. Josef Cremer, Tage- 
löhner, 
I 
.Karl Kinder, 
Kellner, 
Sohann 
Arbeiter, 
Schikora, 
.Peter Anderson, 
Arbeitsmann, 
.[Isaak Przegroda, 
Handelsmann, 
.osef Jung, Fleisch- 
hauer, 
Sosef Kaiser, Holz- 
arbeiter, 
Johann Bosak, Fa- 
brikarbeiter, 
uHeinrich 
Schlosser, 
Heß, 
  
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
29 Jahre, 
Gymmenich, Belgien, 
  
I 
geboren zu 
Diebstahl und Unter- Königlich 
schlagung, 
l 
preußische 19. Novem— 
Bezirksregierung zu ber 1879. 
Düsseldorf, 
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
27 Jahre, aus Stein- 
Zehrowitz, Kreis Prag, 
Böhmen, 
32 Jahre, geboren und 
ortsangehörig zu Czyc- 
kewa, Russisch-Polen, 
27 Jahre, 
aus Hörby, 
Schweden, 
27 Jahre, geboren zu 
Goworow, Gouver- 
nement Lomza, Russisch- 
Polen, 
  
geboren 1849, ortsan- 
gehörig zu Klattau, 
Böhmen, 
48 Jahre, aus Pisek, 
Böhmen, 
19 Jahre, aus Cerma, 
Bezirk Schüttenhofen, 
Böhmen, 
21 Jahre, aus Wald, 
Kanton Zürich, Schweiz, 
  
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Arbeitsscheu, 
Betteln, nach mehrmali- 
ger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Landstreichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
  
Königlich 
Bezirksregierung zu 
Posen, 
Königlich 
Bezirksregierung zu 
Oppeln, 
Königlich sreußische 
Bezirksregierung zu 
Schleswig, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Wiesbaden, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Grafen- 
au, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Schon- 
gau, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
  
preußische 
preußische 
I 
17. Dezem- 
ber 1879. 
l 
2. Dezem— 
ber 1879. 
17. Dezem— 
ber 1879. 
15. Dezem- 
ber 1879. 
6. November 
1879. 
12. Novem- 
ber 1879. 
15. Novem- 
ber 1879. 
24. Novem- 
ber 1879.
        <pb n="23" />
                                                   —    3    —  
  
  
  
Plym, Schreiner, 
i 
I 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* — « derBestrafung Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
10. Franz Genitheim,geboren 1826 zu Bi—--Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches 27. Novem- 
Schmiedegeselle, schofteinitz, Bezirk Taus, teln, Bezirksamt Cham, ber 1879. 
Böhmen, 
1I.Josee Spittl, 49 Jahre, aus Maires-desgleichen, Stadtmagistrat Pas--29. Novem- 
Drechslergeselle, grün, Bezirk Plan, sau, in Bayern, ber 1879. 
Böhmen, 
12. Josee Rudolf, (18 Jahre, geboren und esgleichen, Königlich sächsische 1. Novem- 
Drechsler, ortsangehörig zu Nieder- Kreishauptmann- ber 1879. 
grund, Böhmen, schaft zu Bautzen, 
13.Karl Liebisch, 42 Jahre, geboren und#esgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Weber, ortsangehörig zu Schön- 
born, Böhmen, 
14. Amalie Prockisch geboren am 17. Aprilfdesgleichen, dieselbe Behörde, 8. Dezem- 
(Prokisch), Tage= 1839 und ortsangehörig ber 1879. 
arbeiterin, zu Schluckenau, Böh- 
men, 
15. Josef Hiller, Ar-[18 Jahre, geboren zu Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 15. Dezem- 
beiter, St. Dié, Frankreich, präsident zu Metz, ber 1879. 
16. Andreas van der 59 Jahre, geboren zu desgleichen, derselbe, 17. Dezem- 
Treve, Niederlande, ber 1879.
        <pb n="24" />
                                              —   4  — 
                                   2. Münz-Wesen. 
                                         Uebersicht 
der in den deutschen Münzstätten bis zum 27. Dezember 1879 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Goldmünzen — Silbermünzen 
1. In der Woche vom   hiervon Silbermünzen 
21. bis 27. Dezember "6 « ... , 
- Halberechnung Fünfs Zwei. Ein- Fünfzig- Zwanzig- 
1879 sind geprägt Doppelkronen Kronen » » -..l ..,« Pfennig- Pfennig- 
Ar en ir Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke 1§7 1 Pfennigstücke 
“— . M M M M M M “ 
# „ 
Berlin — — — — — 58 520 — — — — — 
1 5 
Summe 1. — — — — — 58 520 — — — 
2. Vorher waren geprägt! 268 111 720/422 954 680 27 969 925 399 287 920|71 653 095 98 662 268 149 8909 719 71 486 552 — 35 717 922 80 
1268 111 720/422 954 680 27 969 925|899 287 920|71 653 095/98 720 788 149 899 719 71 486 552.— 35 717 922·80 
3. Gesammt-Ausprägung 
4. Hiervon wieder ein- 
gezogen 
5. Bleiben 
233 480 183 830 1 850 
  
  
  
2 010 
2 378 
1 296 
# 1 
l . 
64615025000409’20 
  
1267 878 240,422 770 850.27 968 075 
— 
  
  
1 718 617 165.4 
  
  
1 651 085.98 718 410.149 898 423 71 485 905 .50 30 717 513.60 
422 471 337,10.4 
3. Finanz-Wesen. 
— 
  
Nachweisung 
der Einnahmen der Post= und Telegraphen-, sowie der Reichseisenbahn -Verwaltung für die Zeit 
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats November 1879*) 
  
  
  
  
Einnahme . ... 
B · Vom Beginn des · Einnahme Mithin im Etats- 
bezeichnung Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1879/80 
der Schlusse des raum des Vor- + mehr 
; obengenannten jahres — weniger 
Einnahmen. Monats jah g 
M« M. M. 
Post= und Telegraphen-Verwaltung 84 715 632 88 651 736 + 2 063 896 
Reichseisenbahn-Verwaltung"““) 25 008 000 25 453 417 — 44s5 417 
  
  
  
*) Die Nachweisungen der Einnahmen au Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie an Wechselstempel- 
steuer für denselben Zeitraum sind veröffentlicht im Central-Blatt für 1879 Seite 768 bezw. Seite 774. 
"*) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach 
definitiven Feststellungen angegeben.
        <pb n="25" />
                                                          —  5   —                                                                                                        4.  Zoll= nud Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1879 beschlossen, daß den Erbauern von See- 
schiffen für die nicht speziell nachweisbaren Eisenbestandtheile in Zukunft höchstens die in der nachstehenden 
Nachweisung angegebene Zollvergütung bewilligt werden dürfe. 
  
                                       Nachwei sung 
                                                 der 
den Erbauern von Seeschiffen je nach deren Tragfähigkeit für die nicht speziell nachweisbaren 
Eisenbestandtheile höchstens zu bewilligenden Zollvergütung. 
  
  
  
  
Betrag Kubikneter Differe n 
. 7 re « es . pro 
Brutto-Raumgehalt der Seeschiffe in Kubikmeter. Brutto-Raumgehaltes Kubikmeter 
Mark. Pf. Pf. 
Für Schiffe bis zu 200 Kubikmeter inkl... — 47 — 
u „ „ „ 300 „ »...... .. — 455/10 15/1000 
77 77 % 77 400 ""v // . — 44 15 1000 
» » „ „ 500 7½ „„„„„ — 425 10 1 1000 
n 75 !7 ?„*"% 600 7% 5 — #„#„5 „# 41 3/ 10 7/ 1000 
ö7 1 1 700 // /“ .. 2 — 41 ½/10 J 1000 
7) - % % 800 ö7 5% . . . — 40¼0 7 1000 
„ o „ „ 900 » »......... — 397/10 1000 
« » t-» 1 000 5% 7% .. — 39 / 1000 
» » »,, 1100 ½ ]TI““ — 38%0 5/1000 
I"v 7 7½7 1 200 77 77 «-s««·s«« 38 5/1000 
r½ 7 5 „% 1 300 » » «·s-O«·-s — 375/ 10 5 1000 
# "" „ 5% 1 400 "v 7% .-. 37 5 1000 
7 ¾ „ „ 1 500 „ » ......... — 36/ 10 5/1000 
i # „ „ 1 600 b 7 — 36 5/1000 
i„ i „ „ 1700 „ . . — 35 5/10 5/1000 
i n WL 1800 „ . — 35 5 L000 
# T / 1 900 / f o o o 0 - - o — 345/10 5/1000 
7 *P 5v% 7 2 000 4 . . · - - — 34 5/1000 
77 I"/56 I"v "ö¾ßs 2 100 5% 3% « . . . . . . . — 337-10 3,1000 
» » »» 2200 u „ ......... — 334, 10 3 / 1000 
Iy "Fö“ßn itß ’’ 2 300 ** / - — 33½0 3/looo 
„ „ „ „ 2400 ,, ,,......... — 328xm Wo» 
» » „ „ 2 500 7 » ·«—---«-- — 325%/ 10 3/1000 
11 1 %% N 2 600 / » . . . . . . . . . — 32 /10 31000 
7“ r „ „ 2•700 „ 5 ......... — 3 1/1 3/1000 
» » „ „ 2 800 „ | — 318510 3/1000 
77 "v 7“ „%½ 2 900 / » « . . . . . . . . —- 313-10 ZAOOO 
« » » » 3 000 5%% 5% " 6 " "“ 6 "“ 4 " " – 31 5/ 1000
        <pb n="26" />
                                             —   6   — 
  
  
  
Betrag pro Kubikmeter Differenz 
Brutto-Raumgehalt der Seeschiffe in Kubikmeter. des Pro“ 
geh schiff Brutto-Raumgehaltes Kubikmeter 
Mark, Pf. Pf. 
Für Schiffe bis zu 3 100 Kubikmeter inkl.... — 308/ 10 2/1000 
7) "7 !!7 72½7 3200 7# ' äAA — 30%¼0 1000 
1 ½% 7 7½ 3 300 "7 77 " " " " " " " " " 5 30½½ 10 5/ 1000 
7%½ 7) 7 7V7 3 400 7“ 77 . « « « « « « « « — 302/10 3/000 
# 77 7 „½7 3 500 s / 7") · « · « « « « « « ""« 30 2/1000 
„ „ „„3600 „ ,,......... — · 298X10 2/1000 
") » »» 3 700 "7 7 « « « « « « « « 296/10 2/1000 
5% / !7 „7 3 800 » » « « « « «« « « « 29%0 ?/ 1000 
7½ „½% 3 900 5% » «««««-««« — 293/10 1000 
7 lv 2*D ½ 4 000 * 7# à1 '·«««· . — 29 2 1000 
  
  
                                       Anmerkungen. 
1. Die vorstehenden Sätze gelten für eisenfest erbaute Schiffe und werden bei kupferfest 
erbauten Schiffen, wenn das dazu verwendete Stangenkupfer oder Messing zollfrei abgelassen 
ist, um 57/10 Pfennig Reichsmünze für den Kubikmeter ermäßigt. 
Für Schiffe von einer Größe, welche zwischen je zwei der in vorstehender Tabelle auf— 
geführten Zahlen fällt, ist der Vergütungsbetrag pro Kubikmeter mit Hülfe der Differenzen 
an der entsprechenden Stelle proportional zu berechnen. 
               Beispiel: 
Die Vergütung pro Kubikmeter für ein Schiff von 1 025 Kubikmeter berechnet sich, 
da die Differenz zwischen 1 000 und 1 100 Kubikmeter /1000 Pfennig beträgt, auf 
39 Pfennig — 25 X 5/1000 Pfennig 38875/1000 Pfennig pro Kubikmeter. 
Bei den Endresultaten gelten Bruchpfennige, wenn der Bruch mehr als ½ Pfennig beträgt, 
als volle Pfennig; entgegengesetzten Falls bleiben sie außer Ansatz. 
  
                                    5. Haudels= und Gewerbe-Wesen. 
In Folge einer zwischen der Kaiserlich deutschen und der Königlich belgischen Regierung getroffenen Verein- 
barung behält der zwischen dem Zollverein und Belgien geschlossene Handelsvertrag vom 22. Mai 1865 mit 
Ausschluß der Artikel 7 und 8, welche vom 1. Januar 1880 ab außer Kraft treten, bis zum 30. Juni 1880 
Gültigkeit. 
Berlin, den 30. Dezember 1879. 
                      Der Reichskanzler. 
                            In Vertretung: 
                              Hofmann. 
—— —— — — —
        <pb n="27" />
                                                         —   7   —                                                                             Die griechische Regierung hat zum Schutze gegen die Einschleppung der Reblaus die Einfuhr von Bäumen 
und Pflanzen jeder Art, gleichviel aus welchem Lande dieselben kommen, verboten. 
  
                                     6. Marine und Schiffahrt. 
Das in Low-Walker neu erbaute, mit einer Maschine von 150 Pferdekräften versehene eiserne Schrauben- 
dampfschiff „Europa"“ von 1002), britischen Register-Tons Netto-Naumgehalt hat durch den Uebergang in 
das ausschließliche Eigenthum des hamburgischen Staatsangehörigen Edward Carr zu Hamburg das Recht 
zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg 
zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 18. Dezember 1879 vom Kaiserlichen Konsulat zu Newcastle on 
Tyne ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
 
                                       7. Militär-Wesen. 
                                          Bekanntmachung. 
In Anschlusse an die Bekanntmachung vom 20. Januar v. J. (Central-Blatt S. 69) wird die dem §. 1 
des ersten Theils der Wehrordnung vom 28. September 1875 als Anlage 1 beigefügte Landwehr-Be- 
zirks-Eintheilung (Central-Blatt Seite 609 bis 626) in Gemäßheit der Bestimmung im §. 16. a. a. O. 
auf Seite 615, 623, 624 und 625 an den einschlägigen Stellen berichtigt, wie folgt: 
  
  
  
  
  
Bundesstaat. 
, s, Landwehr- O0I . 
Armee= Infanterie- h Verwaltungs= (bezw. Aus- (Provinz, 
Korps.Brigade - hebungs-) Bezirke. bezw. Regie- 
- Regimenthataillom rungs-Bezirk.) 
1 
VII. 26. 6. Westfälisches 1. (Detmold.) Aushebungs-Bezirk Det-W Fürstenthum 
Nr. 55. 1 mold mit den Aushebungs- Lippe. 
orten Detmold und Blom- 
berg: 
à) Verwaltungs-Bezirk 
Detmold mit den Aem- 
tern Detmold, Lage 
und Horn, 
i b) Verwaltungs- Bezirk 
Blomberg mit den 
Aemtern Blomberg, 
Schieder und Schwa- 
lenberg, 
« c) Städte Detmold, Lage, 
Horn und Blomberg, 
sowie Flecken Schwa- 
I lenberg.
        <pb n="28" />
                                            —   8   — 
  
  
  
Landwehr— Bundesstaat. 
Korps. Brigade. hebungs-) Bezirke. bezw. Regie- 
Regiment.) Bataillon. rungs-Bezirk.) 
VII. 26. 6. Westfälisches 1. (Detmold.) Aushebungs = Bezirk Fürstenthum 
Nr. 55. Lemgo mit den Ausbe- Lippe. 
bungsorten Lemgo und 
Schötmar: 
a) Verwaltungs-Bezirk 
Brake mit den Aemtern 
Brake, Hohenhausen, 
Varenholz und Stern- 
berg-Barntrup, 
b) Verwaltungs-Bezirk 
Schötmar mit den 
Aemtern Schötmar 
und Oerlinghausen, 
c) Städte Lemgo, Barn- 
trup und Salzuflen. 
  
Fürstenthum Schaumburg= Fürstenthum 
  
  
  
Lippe. Schaumburg= 
Lippe. 
2. (Paderborn.) Verwaltungs-Bezirk Lippe-= Fürstenthum 
rode-Kappel. Lippe. 
Kreis Paderborn. Königr. Preußen. 
Warburg. R.-B. Minden. 
Höxter. 
  
1. Königlich . Königlich Königlich bayeri= 1. (Traunstein.)Bezirksamt Berchtesgaden. iKönigreich Bayern. 
  
  
bayerisches. bayerische. sches Infanterie- - Traunstein. 
Leib-Regiment. . Laufen. 
- Rosenheim. 
Magistrat Rosenheim. 
Traunstein. 
1. Königlich 2. (München I.) m München. R.-B. Ober- 
bayerisches. Bayern. 
2. Königlich 2. Königlich 1. (München II.) Bezirksamt München I. 
bayerische. bayerisches. München II. 
- - Landsberg. 
- Bruck. 
- Friedberg. 
Dachau. 
  
  
  
  
  
Magistrat Landsberg. 
  
*!) In Bayern Linien-Regiment.
        <pb n="29" />
                                                     —   9   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
· , Bundesstaat. 
Armee= Infanterie- Landwehr- Verwaltungs= (bezw. Aus-Provinz bezw. 
Korps. Brigade! hebungs-) Bezirke. Regierungs- 
Regiment.“) Bataillon. Bezirk.) 
1. Königlich 2. Königlich 11. Königlich 2. (Passau.) Bezirksamt Passau. Königreich Bayern, 
bayerisches. bayerische. bayerisches. Wolfsstein .8. Nieder- 
ODJ Grafenau. Bayern. 
OM Regen. 
- Deggendorf. 
Magistrat Passau. 
- Deggendorf. 
— —— —. —— — 
3. Königlich 12. Königlich 2. Dillingen.), Bezirksamt Günzburg. R.-B. Schwaben 
bayerische, bayerisches. OD Dilingen. und Neuburg. 
OD Wertingen. 
O7 Donauwörth. 
- Nördlingen. 
Magistrat Nördlingen. 
- Donauwörth. 
- Günzburg. 
Dillingen. 
4. Königlich 10. Königlich 1. (Ingolstadt.) Bezirksamt Aichach. R.-B. Ober- 
bayerische bayerisches. - — Bayern. 
ausen. 
- Pfaffenhofen. 
-Ingolstadt. 
Magistrat Ingolstadt. 
Bezirksamt Beilngries. R.-B. Oberpfalz 
und Regensburg. 
Bezirksamt s» R.-B. Mittel- 
Märsean Gichstätt !sn“ID“• 
Bezirksamt R.-B. Schwaben 
Magistrat Ü Neuburg. und Neuburg. 
2. (Gunzenhausen.)) Bezirksamt DinkelsbüÄhl. R.-B. Mittel- 
OD Gunzen- franken. 
hausen. 
OB Weißenburg. 
O Hilpoltstein. 
- Feuchtwangen. 
OD Schwabach. 
Magistrat Dinkelsbühl. 
- Weißenburg. 
Schwabach. 
  
  
) In Bayern Linien-Regiment.
        <pb n="30" />
                                                       —   10   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bundesstaat. 
Armee= Jnfanterie- Landwehr Verwaltungs= (bezw. Aus- (Provinz, bezw. 
Korps. Brigade. hebungs-) Bezirke. Regierungs- 
Regiment.) Bataillon. Bezirk.) 
Königreich Bayern. 
1. Königlich 4. Königlich,13. Königlich 1. (Regensburg.) Bezirksamt Kelheim. R.-B. Nieder- 
bayerisches, bayerische. bayerisches. Bayern. 
Regensburg.R.-B. Oberpfalz 
Stadtamhof. und Regensburg. 
OD Parsberg. 
Magistrat Regensburg. 
2. Königlich 5. Königlich,'. Königlich 1. (Hof.) Bezirksamt Wunsiedel. R.-B. Ober- 
bayerisches. bayerische. bayerisches. - Seann. franken. 
- of. 
Naila. 
Münchberg. 
Berneck. 
Magistrat Hof. 
Die auf das Königreich Bayern bezüglichen Veränderungen treten — mit Ausnahme der bereits 
erfolgten Zutheilung des Bezirksamts Beilngries zum Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg, sowie der 
unmittelbaren Unterordnung der Stadtgemeinden Traunstein, Dillingen, Landsberg und Deggendorf — erst 
vom 1. April 1880 ab in Wirksamkeit. 
Berlin, den 1. Januar 1880. 
                           Der Reichskanzler. 
                              In Vertretung: 
                                         Eck. 
  
                                      Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural- 
*) In Bayern Linien-Regiment.
        <pb n="31" />
                                                    — 11 — 
verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1880 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für 
Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskoft. 85 Pfg. 70 Pfg. 
b) -Mittagskost 43 = 38 = 
c) Abendkost 26 21 
d) = . Morgenkost 1 6 11 
Berlin, den 30. Dezember 1879. 
                          Der Reichskanzler. 
                             In Vertretung: 
                                       Eck. 
  
                                     8. Kon sulat Wesen. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Joh. C. Niese zu Cap Haitien (Haiti) ist die nachgesuchte Entlassung aus dem 
Reichsdienste ertheilt worden. 
  
  
  
– — — 
—— —— —— — — — 
Berlin, Carl Heymann’s Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="32" />
        <pb n="33" />
                                               Central-Blatt 
                                          für das 
  
                                  Deutsche Reich. 
                                   Herausgegeben 
                                              im 
                                Reichsamt des Innern. 
— — 
—–—n 
—— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
             
  
Berlin, Freitag, den 9. Januar 1880. 
  
— — 
Nr..2. 
  
  
  
  
  
Inhalt 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot aus- 4. Handels- und Gewerbe-Wesen: Erklärung vom 31. De- 
ländischer Druckschriften; — Ausweisung von Ausländern zember v. J., betreffend die provisorische Verlängerung des 
aus dem Reichsgebiete . . Seite 13 Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungarn 18 
2. Münz-Wesen: lebersich über die Ausprägung von Reichs- 5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Haltestelle der Eisen- 
münzen bahnen in Elsaß-Lothringen. 
3. Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend 6. Post= und Telegraphen-Wesen  Ueber sicht über 15 
Anschluß eines hamburgischen Gebietstheils an das Zoll- * während des vierten  Vierteljahres  1879 Übersicht eingerichteten und 
gebiet — desgl., betreffend die Bewilligung von Privat- aufgehobenen Post-Anstalten    jahre des 4 Telegraphen- Anschluß 
Transitlagern für leere Petroleumfässer; — desgl., betreffend stal *8 st-Ansta en; — desg Telegrap 
vollamtlsce Behandlung der Gewinngegenstände der „Lotterie · 
für die Errichtung eines deutschen Militär-Kurhauses im 7. Marine und Schiffahrt Bestellung der Inspektoren 
Nordseebade Sylt"; — Einfuhr von Getreide, Mehl und zur Beaufsichtigung des Maschinisten-Prüfungswesens 24 
Oelsaaten über die östlichen Grenzen während der Zeit vom 8. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung 
1. bis 15. Dezember 1879 16 24 
                                 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlich preußischen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 12. No- 
vember v. J. (Reichsanzeiger Nr. 268) die Nummer 1 des I. Jahrgangs der in Genf erscheinenden perio- 
schen Druckschrift „Rôwnosc (Egalité) Czasopismo socyjalistycene“, sowie die Nummer 1 des I. Jahrgangs 
der in Genf erscheinenden periodischen Druckschrift „Bulletin de la Revue socialiste polonaise Röôwnosé 
(Egalité)“ verboten worden sind, wird auf Grund des §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Be- 
strebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878-die fernere Verbreitung des Blätter „Rownosé (Ega- 
lité) Czasopismo socyjalistyczue“ und „Bulletin de la Revue socialiste polonaise Röownosé (Egalité)“ 
im Reichsgebiete hierdurch verboten. 
Berlin, den 7. Januar 1880. 
                           Der Reichskanzler. 
                              In Vertretung: Eck. 
  
O ee e seeÛ e”
        <pb n="34" />
                                                       —   14  — 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
5 1 # Ausweisung weisungs- 
. der Bestrafung. beschlossen hat. 
S des Ausgewiesenen e beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Gesina Christina Pe- 41 Jahre, aus Emden, Diebstahl im wiederhol-Königlich preußische' 18. Dezem- 
E 
tersen, 
Lundberg, Arbeiter- 
wittwe, 
rig in Dänemark, 
teln, 
Schleswig, 
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
  
  
  
.[Wenzel Roniczs /21 Jahre, aus Litzibo- 
Fleischergeselle, schütz, Böhmen, 
Eduard Sch olz,80 Jahre, geboren und 
Tuchmachergeselle, ortsangehörig zu Jäe- 
gerndorf, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
Josef Stepanek,3 Jahre, aus Jauer= 
Steinarbeiter, nitz, Böhmen, 
Franz Riedel,21 Jahre, aus Nikles, 
Schmiedegeselle, Bezirk Schönberg, Mäh- 
ren, 
.Adalbert Köstler,7 Jahre, aus Hohen- 
Schossergeselle, elbe, Böhmen, 
.Augustin Just, Sei-44 Jahre, aus Mar- 
ler, schendorf, Bezirk Trau- 
tenau, Böhmen, 
. Karl Stenbeck, 40 Jahre, aus Hylscho- 
Arbeitsmann, Maala, Kirchspiel Al- 
mannsryd, Schweden, 
Ü 
i 
. Christen Jörgen-21 Jahre, aus Kopen- 
sen, Seefahrer, hagen, 
  
Landstreichen, 
Betteln, nach mehrmali- 
ger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
Landstreichen, Betteln 
und Nichtbefolgung der 
Reiseroute, 
Betteln, nach mehrma- 
liger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
  
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Breslau, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Oppeln, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Liegnitz, 
geborene Preußen, staatsangehö ten Rückfall und Bet= Bezirksregierung zu ber 1879. 
24. Dezem- 
ber 1879. 
12. Noveim- 
ber 1879. 
14. Novem- 
ber 1879. 
  
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
20. Novem- 
ber 1879. 
22. Novem- 
ber 1879. 
  
dieselbe Behörde, » 
l 
I 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Schleswig, 
dieselbe Behörde, 
8. 
Dezem- 
ber 1879. 
24. Dezem- 
ber 1879. 
desgleichen.
        <pb n="35" />
                                                          —  15   — 
  
  
  
  
  
—imm 
  
« l 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
—2 * – Ausweisung « 
der B weisungs-= 
S des Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
10.Josef Dedek, Bäcker-geboren 1861 und orts-Landstreichen, Betteln Königlich preußischef19. Dezem- 
geselle, angehörig zu Borck%, und Gebrauch einer' Landdrostei zu Lüne-ber 1879. 
Böhmen, falschen Legitimations= burg, 
urkunde, 
11.| Gustap Adolf Mül-geboren am 20. JanuarLandstreichen und Bet-Königlich preußische 6. Dezem- 
ler, Maschinen1858, aus Amsterdam, teln, Bezirksregierung zuber 1879. 
bauer, Wiesbaden, 
12. Jakob Vogel, Metz-!7 Jahre, geboren zu Landstreichen, dieselbe Behörde, 23. Dezem- 
ger, Malowitz, Böhmen, ber 1879. 
13. TJohann Karas,0 JSahre, ortsangehörig Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches21. Novem- 
Tagelöhner, zu Pechin, Bezirk Mühl= teln, Bezirksamt Grafen-, ber 1879. 
hausen, Böhmen, au, 
14. Leopold Neumayr, geboren am 10. Septem-Landstreichen und Dieb-Königlich bayerischels. Dezem— 
Kellner, ber 1852, ortsangehö= stahl, Polizei = Direktion ber 1879. 
rig zu Enns, Bezirk München, 
Linz, Ober-Oesterreich, 
15. Albert Trost, Kauf-geboren am 3. Februar Landstreichen, dieselbe Behörde, 15. Dezem- 
mann, 1849, ortsangehörig ber 1879. 
zu Pirnitz, Bezirk Iglau, 
Mähren, 
16.Franz Alois Ruhol-25 Jahre, aus Salz-esgleichen, Königlich bayerisches 18. Dezem- 
dinger, Zinngießer= burg, Oesterreich, Bezirksamt Ebers= ber 1879. 
geselle, berg, 
17. Louise Vallet,17 Jahre, geboren zusgewerbsmäßige Unzucht Kaiserlicher Bezirks-20. Dezem- 
Dienstmagd, Beaucourt, Frankreich, und Betteln, präsident zu Kolmar, ber 1879. 
18.Peter Parisot, geboren am 18. JuniLandstreichen und Bet-derselbe, 27. Dezem- 
Tagner, 1850 und ortsangehörig!teln, ber 1879. 
  
zu Fresne, Departement 
Haute-Sabne, Frank- 
reich, 
  
  
  
  
  
3*
        <pb n="36" />
                                            —   16   — 
                                2. Münz-Wesen. 
                                   Uebersicht 
der in den deutschen Münzstätten bis zum 3. Januar 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
W.......... — —.——— 
« Goldmünzen Silbermünzen 
1. In der Woche vom . auf — — — 
28. Dezember * sind Doppelkronen Kr Halbe J rechnung Fünf— Zwei- Ein- P Zwanzig- 
3. Januar 1880 sind Doppelkronen Kronen » »» » » ennig- Pfennig- 
geprägt worden in: I Kronen gepragt Markstucke Markstucke Markstucke stücke stücke 
M M M M M M M M M 
Berlin — — — — — 86220 — — — — — 
Hamburg . . .. — 210 530 — 210 530 — — — — — — — 
Summe 1. — 210 530 — 210 530 — 86220 — — — — — 
2. Vorher waren geprägt!1 268 111 720|422 954 680.27 969 925|399 287 920|/71 653 095|98 720 788.149 899 719 71 486 552 —.35 717 922 80 
3. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 —i 165 210/27 969 925|399 498 450|71 653 095|98 807 008149 899 719.71 486 552—135 717 922880 
4. Hiervon wieder ein- « 
gezogen 233 480 183 830 1 850 2 010 2 318 1296 646 /50 5 000 409/20 
5. Bleiben 1267 878240 422 981 380/27 968 075 71 651 085,98 804 630,149 898 423 71 485 905/50/30 717 513,60 
1 718 827 695.4 422 557 557 10.4% « 
  
  
                                    3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
De- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. November 1879 mit Rücksicht auf die Herstellung eines 
Elb-Durchstichs durch die oberhalb Hamburg belegene Kaltehofe eine Aenderung der durch Beschluß des 
Bundesraths des Zollvereins vom 2. Juni 1869 festgesetzten Zollgrenze dahin beschlossen, daß ein Theil der 
bisher zum hamburgischen Freihafengebiet gehörigen Kaltehofe an das Zollgebiet angeschlossen wird. 
Die Zollgrenze überschreitet fortan von dem Punkte bei Rothenburgsort, an welchem die Grenzlinie das 
nördliche Ufer der jetzigen (künftig alten) Norderelbe erreicht, letztere in gerader Richtung auf das nördliche Ufer 
des abgetrennten Theils der Kaltehofe, läuft von da in westlicher Richtung bis zur Westspitze der Kaltehofe und 
überschreitet hier den neuen Elb-Durchstich, welcher künftig die Norderelbe bilden wird. Von dem mit einer 
Tafel bezeichneten Punkt des südlichen Ufers der neuen Norderelbe, wo hierbei die Zollgrenze den Fuß der 
Außenseite des Deichs an diesem Ufer trifft, läuft dieselbe zunächst in südöstlicher, dann in südlicher Richtung 
an der Außenseite des Deiches auf der Insel Wilhelmsburg entlang, die an der Außenseite liegenden Häuser 
ausschließend, bis Gaetjensort und folgt dann der früher festgestellten Richtung. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 1879 beschlossen, daß für gefärbte, gebrauchte, 
leere Petroleumfässer Privat-Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß unter einstweiliger Abstandnahme von 
der Identifizirung der einzelnen zum Lager abgefertigten Fässer bewilligt werden können.
        <pb n="37" />
                                                           —   17   — 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 1879 beschlossen, daß in Beziehung auf die 
zollamtliche Behandlung der Gewinngegenstände der „Lotterie für die Errichtung eines deutschen Militär- 
Kurhauses im Nordseebade Sylt“, welche aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebiets zu einer im De- 
zember 1879 und Januar 1880 in Bremen stattfindenden Ausstellung gelangen, diejenigen Bestimmungen 
in Anwendung zu bringen sind, welche gelegentlich der internationalen landwirthschaftlichen Ausstellung zu 
Bremen im Jahre 1874 getroffen wurden. 
des Central-Blatts veröffentlicht. 
  
Letztere Bestimmungen sind in Nr. 16 des Jahrgangs 1874 
Einfuhr von Getreide, Mehl und Oelsaaten über die östlichen Grenzen in das deutsche Zoll- 
gebiet während der Zeit vom 1. bis 15. Dezember 1879. 
Nach zollamtlichen Ermittelungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
" . · H . . 
Einfuhr in den freien Verkehr über die Grenze gegen 
1. Ostsee, und zwar « 4. Zu- 
· 3. Oester--sammen 
a) von b) von 2. Rußland — "s«"" 
. reich (Spalte 2 
russischen anderen bis 5). 
Häfen Häfen 
Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
1. Weizen 59144 12350 31 422942 Behufs der An- 
davon zur Durchfuhr — — 59 755 25367185122 gaben über die 
1  . Durchfuhr sind 
2. Roggen 348 84,33285366 18747541228948 Neailingange. 
davon zur Durchfuhr 3 703 3 4039699 61717420 9guiesen worden, 
2 . 
3.-Hafer.....-66794s23218598267108610sz2584487 kIFZmchIFpTZZ 
davon zur Durchfuhr — 6 961 5 507 51512983| oder in sonst 
! geeigneter Weise 
4. Gerste 0 628 7 291 19 806 212 709 250 444 thunlichst zu er- 
davon zur Durchfuhr — — 7 3377 4 866 12 203 mitteln, welcher 
; Theil der in den 
5. Mais — — 8455345 53 getreten Verkehr Mengen 
davon zur Durchfuhr — — — 5 158 5 158 gen der zollfreien 
6. Mehl aus Getreide und Artikel zur 5 
Hülsenfrüchten . 401 21 3 353 71 032 74 807 stimmt ist. 
davon zur Durchfuhr — — — 13 462 13 462 
s .: 
7. Raps und Rübsaat 1 493 126 7 382 16 238 25 239 
8. Leinsaat 38 092. 80 38267 435980 798 
davon zur Durchfuhr 3 452 — 13 795 — 1 17247 
1 1
        <pb n="38" />
                                           — 18 — 
                      4. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
                                          Erklärung. 
Von Seiten der Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen Regierung ist der Kaiserlich deutschen Re- 
gierung im Hinblick darauf, daß der zwischen beiden Reichen bestehende Handelsvertrag vom 16. Dezember 1878 
gemäß Artikel XXVI mit dem 31. Dezember dieses Jahres abläuft, der Abschluß eines anderweiten Handels- 
vertrages aber bis zu letzterem Zeitpunkte nicht mehr in Aussicht genommen werden kann, der Vorschlag 
gemacht worden, den Vertrag vom 16. Dezember 1878 um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 1880 zu 
verlängern. 
Die Kaiserlich deutsche Regierung erklärte diesem Vorschlage ohne Einschränkung schon deshalb nicht 
zustimmen zu können, weil in dem bestehenden Vertrage auch Bestimmungen enthalten sind, deren Verlän- 
gerung eine Genehmigung des Deutschen Reichstags erfordern würde, letzterer aber nicht versammelt und 
eine Einberufung desselben vor dem Ablaufe dieses Jahres nicht in Aussicht zu nehmen sei. Dagegen sprach 
dieselbe ihre Bereitwilligkeit aus, diejenigen Bestimmungen des Vertrages vom 16. Dezember 1878, deren 
sortdauernde Wirksamkeit von einer Zustimmung des Deutschen Reichstags nicht abhängig ist, auch nach Ab- 
lauf des Vertrages bis zum 30. Juni. 1880 aufrechtzuerhalten. — Auf Grundlage dieser Erklärung sowie 
derjenigen Vorschläge, welche hierauf die Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarische Regierung wegen 
einer weiteren Vertragsmodifikation gemacht hat, sind die beiden Regierungen übereingekommen, den Handels- 
vertrag vom 16. Dezember 1878 nebst dem dazu gehörigen Schlußprotokoll für die Zeit vom 1. Januar bis 
30. Juni 1880 mit folgenden Maßgaben zu verlängern: 
1. Die Bestimmungen im Artikel VI des Vertrages, dann im Schlußprotokoll zu diesem Ar- 
tikel, litt. A und B, sowie die mittelst Noten vom 16. Dezember 1878 gegenseitig mit- 
getheilten Detailvorschriften werden außer Wirksamkeit gesetzt. 
2. Die Vereinbarungen im Absatz 1 und 2 des Artikels X des Vertrages, in dem diesem Ver- 
trage als Anlage A beigefügten Zollkartell und in den hierauf bezüglichen Erklärungen des 
Schlußprotokolls, sollen auch während des Zeitraums bis zum 30. Juni 1880 insoweit zur 
Ausführung gelangen, als die bestehenden Gesetze nicht entgegenstehen. Die nach Maßgabe 
dessen zu erlassenden Instruktionen werden gegenseitig mitgetheilt werden. 
3. Die Bestimmung im zweiten Absatze des Artikels XV des Vertrages, betreffend das Verbot 
knen Bestrafung der Anwendung nicht publizirter Tarifsätze auf Eisenbahnen, wird un- 
wirksam. 
4. Der zweite Absatz des Artikels XVII des Vertrages, betreffend das Verbot der Beschlag- 
nahme von Eisenbahn-Betriebsmitteln, tritt außer Kraft. 
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten, im Namen ihrer Regierungen, die vorstehende Erklärung 
in doppelter Ausfertigung unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. 
So geschehen zu Berlin, den 31. Dezember 1879. 
(L. S.) Otto Graf zu Stolberg. (L. S.) Széchényi. 
  
                                    5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                     Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 1. Januar 1880 wird die an der Bahnstrecke Straßburg— Lauterburg der Eisenbahnen in Elsaß-Loth- 
ringen zwischen den Stationen Roeschwoog und Selz neu errichtete Haltestelle Beinheim für den Personen-, 
Gepäck= und Kleinvieh-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 31. Dezember 1879. 
                             In Vertretung: Körte.
        <pb n="39" />
                                                  —  19 — 
                           6. Post= und Telegraphen- Wesen. 
  
                                              Ue bersicht 
                                              über die 
während des vierten Vierteljahrs 1879 im deutschen Reichs-Postgebiete eingerichteten und auf- 
gehobenen Post-Anstalten. 
  
  
  
  
· l Eige n schaft 
. Ortsbezeichnung. er Ober-Postdirektions-Bezirk. 
2 * beich # Post-Anstalt. # 
A. Eingerichtete Post-Anstalten. 
1 Altenburg, i. Sachsen-Altenburg, 2 Zweigstelle, Leipzig. 
(Bahnhof), 
2 Alt-Krzywen, Post-Agentur, Gumbinnen. 
3 Bastllitz, » Dresden. 
4 Berlin, C. 63 Stadt-Post-Anstalt, Berlin. 
(Neue Friedrichstraße), 
5 Berlin, N., Tegeler Landstraße, Post-Agentur, Berlin. 
6 Böhlitz-Ehrenberg, „ Leipzig. 
7 Braunschweig 3 Stadt-Post-Anstalt, Braunschweig. 
(Fallersleberstraße 5), 
8 Braubauerschaft, Post-Agentur, Arnsberg. 
9 Demitz, 5„ Dresden. 
10 Dratzig, » Bromberg. 
111emar, „ Straßburg i. Els. 
H Graudenz 2 Zweigstelle, Danzig. 
(Bahnhof), 
13 Großen-Wiehe Post-Agentur, Kiel. 
14 6roß-Nebrau, „ Danzig. 
15 Groß-Wittensee, u Kiel. 
16 Güls a. d. Mosel, u Coblenz. 
17 Hadmersleben, Bahnhof, „ Magdeburg. 
18 Hamme, Kreis Bochum, „ Arnsberg. 
19 Herzogswalde, Reg.-Bez. Oppeln, » Oppeln. 
20 Hiltrup, „ Münster i. W. 
21 Horburg, „ Straßburg i. Els. 
22 Saevenitz, v Magdeburg. 
23 Jütrichau, ,, Magdeburg. 
24 List. „ Kiel. 
25 Lodenau, v Liegnitz. 
26 Malgarten, „ Oldenburg. 
27 Medelby, » Kiel. 
28 Mittelsteine, Postamt III, Breslau.
        <pb n="40" />
                                                      — 20 — 
  
  
„ Eigenschaft. » 
Ortsbezeichn ung. der Ober-Postdirektions--Bezirk. 
Post-Anstalt. 
29 Monreal, Post-Agentur, Coblenz. 
30 Oßmannstedt, „ Erfurt. 
31 Ostenholz, „ Hannover. 
32 Pobershau, „ Leipzig. 
33 Rombach, „ Metz. 
34 Schadewinkel, ( Danzig. 
35 Scheibe, „ Dresden. 
36ä Schernberg, „ Erfurt. 
37 Schlieffenberg, „ Schwerin. 
38 Schloß-Roggenhausen, „ Danzig. 
39 Schönfeld bei Annaberg i. Sachsen, „ Leipzig. 
40 Schwinkendorf, „ Schwerin. 
41 Tanndorf, „ Leipzig. 
42 Ulbersdorf i. Sachsen, 6 („ Dresden. 
43 Volkmarsdorf bei Leipzig, l Postamt III, Leipzig. 
44 Wahlershausen, 1 Post-Agentur, Cassel. 
45 Wattweiler, „ Straßburg i. Els. 
46 Wietzen, » Hannover. 
47 Wurffen, „ Hamburg. 
B. Aufgehobene Post-Anstalten. 
1 Braunschweig 3 — Post-Agentur, Braunschweig. 
(Fallersleberstraße 27), 1 
2 Braunschweig 4 » Braunschweig. 
(Alte Wage 21), 
3 Neuhoff i. Ostpreußen, „ Gumbinnen. 
4 Rappoltsweiler 2 Postamt III, Straßburg i. Els. 
(Bahnhof), 
5 Rittermannshagen, Post-Agentur, Schwerin.
        <pb n="41" />
                                                    — 21 — 
                                          Uebersicht 
                                          über die 
während des vierten Vierteljahres 1879 im deutschen Reichs-Telegraphengebiete eingerichteten und 
aufgehobenen Reichs-Telegraphen-Anstalten, bezw. über eingetretene Veränderungen der Dienststunden. 
  
  
  
  
  
— Eigenschaft nQ birektions= 
—e Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober Postdirektions 
S " der Telegraphen-Anstalten. 
A. Eingerichtete Telegraphen-Anstalten.) 
1 | Ahrdorf, mit beschränktem Tagesdienst, Aachen. 
2 Blankenmoor, „ Kiel. 
3 Bobitz, » Schwerin. 
4Bodmann, Sp., „ Konstanz. 
5Bohlingen bei Radolfzell, Sp., „ Konstanz. 
6 Bovenau, „ Kiel. 
7 Braunschweig, Postanstalt Nr. 3, „ Braunschweig. 
8 Brilon 2 (Bahnhof), „ Arnsberg. 
9 Brodenbach, » Coblenz. 
10Burg--Reuland, „ Aachen. 
11 Carden, n„ Coblenz. 
12 KClotten, u Coblenz. 
13 Creutzburgerhütte, Sp., » Oppeln. 
14Drolshagen, Sp., u Arnsberg. 
15 Emmelsbühl, » Kiel. 
16Engelsdorf, „ Aachen. 
17 Fehmarnsund — Fährhaus, Sp., „ Kiel. 
18 Flammersfeld, Reg.-Bez. Coblenz, „ Coblenz. 
19Friedeburg in Hannover, Sp., „ Oldenburg. 
20Garzyn, u Posen. 
21| Gehaus, „ Erfurt. 
22 Gemar, „ Straßburg i. Els. 
23 Gera, i. Sachs.-Coburg-Gotha, „J Erfurt. 
24 Giersdorf, Kr. Hirschberg i. Schl., u Liegnitz. 
25 Gläsersdorf, „ Liegnitz. 
26 Gnichwitz, Sp., „ Breslau. 
27Graudenz, Bahnhof, „J Danzig. 
28,. Groß-Gay, „ Posen. 
295Groß-Graben, „ Breslau. 
30Groß-Königsdorf, Reg.-Bez. Cöln, v Cöln. 
31/6roß-Kottulin, R„ Oppeln. 
32 Groß-Kunzendorf, „ Oppeln. 
33Groß--Nebrau, Sp., „ Danzig. 
  
  
) Die mit Fernsprechern eingerichteten Telegraphen-Anstalten sind mit Sp. bezeichnet.
        <pb n="42" />
                                                      —   22   — 
  
  
Eigenschaft Direktions- 
z28 Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober Postdirektion 
S— der Telegraphen-Anstalten. 
34Grüben, Sp., mit beschränktem Tagesdienst, Oppeln. 
35# eruppe, Sp., 1 Danzig. 
36Günthersdorf, Kreis Grünberg in „ Liegnitz. 
Schlesien, 
37 Hadmersleben, Bahnhof, ,, Magdeburg. 
38 Hainrode, Kreis Worbis, „ Erfurt. 
39 Hannover, Postamt 4, „ Hannover. 
40 Harbke, Sp., » Braunschweig. 
41 Hausdorf, Kreis Neurode, Sp., „ Breslau. 
42 Heddesdorf, „ Coblenz. 
43 Hohenhameln, Sp., „ Hannover. 
44 Hohentheugen, u Konstanz. 
45 Holzappel, „ Frankfurt a. M. 
46 Holzweiler, „ Aachen. 
47 Hoppegarten-Rennplatz, Tribüne I., „ Potsdam. 
# (während der Renntage geöffnet), 
48 Horhausen, Reg.-Bez. Koblenz, mit beschränktem Tagesdienst, Coblenz. 
49 Ilmenau, Bahnhof, n Erfurt. 
50 Inmgenbroich, (Annahmestelle) mit beschränktem Aachen. 
Tagesdienst, 
51 Fesewitz, mit beschränktem Tagesdienst, Halle a. S. 
52 Kalkau, „ Oppeln. 
53 Kelberg, 1 Coblenz. 
54 Kinten, „ Königsberg i. Pr. 
55 Kotlin, „ Posen. 
56 Lankuppen, Sp., » Königsberg i. Pr. 
57Laskowitz, Reg.-Bez. Marienwerder, „ Danzig. 
58 List, Sp, „ Kiel. 
59 Löbnitz bei Bitterfeld, Sp., » Halle a. S. 
60 Lubasz, Sp., » Bromberg. 
61Lüdersdorf, Sp., „ Potsdam. 
62 Micheledorf, Reg.-Bez. Liegnitz, Sp., v Liegnitz. 
63 Minsleben, n Magdeburg. 
64 Mittelsteine, „ Breslau. 
65 .Mockrehna, » Halle a. S. 
66 Moorfleth, u Hamburg. 
67 Moselweis, » Coblenz. 
68 Neudörschen, Sp., „ Danzig. 
69 Nienborg, Reg.-Bez. Münster, » Münster. 
70 Nörvenich, » Aachen. 
71 Posen, Postamt 2 (Wallischei Nr. 40), „ Posen. 
72 QOuenstadt, Sp., „ Magdeburg. 
73 Rehhof, Sp., „ Danzig. 
74 Reil, u Trier. 
75 Rengsdorf, „ Coblenz. 
Rösrath, Sp., Cöln.
        <pb n="43" />
                                                      —   23   —  
  
  
  
  
2 Eigenschaft si, 
IF Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober-Postdire ktions- 
S der Telegraphen-Anstalten. erk. 
77| Rommerskirchen, mit beschränktem Tagesdienst, Düsseldorf. 
78 Rosenberg i. Mecklenburg, Sp., » Schwerin. 
79 Ruwer, „ Trier. 
80 Sanct-Lorenz, „ Königsberg i. Pr. 
81 Schadewinkel, Sp., » Danzig. 
82 JSchlierbach, Reg.-Bez. Cassel, „ Cassel. 
83 Schwabstedt, v Kiel. 
84 Schwammelwitz, Sp., u Oppeln. 
85 Schwarza i. Schwarzburg---Rudolstadt, » Erfurt. 
86%chwinkendorf, » Schwerin. 
87 Seefeld i. Oldenburg, Sp., „ Oldenburg. 
88 Seelscheid, » Cöln. 
89 Seidorf, „ Liegnitz. 
90 Senhals, Sp., » Coblenz. 
91 Setterich, Sp., » Aachen. 
92 Sievershausen, Sp., „ Braunschweig. 
93 5Sperenberg, „ Potsdam. 
94 Steinhude, Sp., „ Hannover. 
95 Stelle, „ Hamburg. 
96 Stoppenberg, „ Düsseldorf. 
97Stubendorf, Sp., „ Oppeln. 
98Subkau, „ Danzig. 
99 Teiefenort, „ Erfurt. 
100Thomaswaldau, „ Liegnitz. 
101Trent, Sp., „ Stettin. 
102Tribes, „ Erfurt. 
103Vettweiß, „ Aachen. 
104Vordermenzenschwand, „ Konstanz. 
105 Waldfeucht, » Aachen. 
106 Wandersleben, » Erfurt. 
107 Wangen i. Baden, Sp., „ Konstanz. 
108,Wattweiler, Sp., „ Straßburg i. Els. 
109 Weil i. Baden, „ Konstanz. 
110 Zachun, „ Schwerin. 
111 Zollenspieker, Sp., „ Hamburg. 
B. Geschlossen wurden: 
1Baden-Baden — Bahnhof, — Karlsruhe. 
2 Bückeburg—Bahnhof (aufgehoben), — Minden. 
3 Callenberg, — Erfurt. 
4 Heidelberg —Schloß, — Karlsruhe. 
5 Pforzheim—Bahnhof, (aufgehoben), — Karlsruhe. 
6 Pillnitz—Schloß, – Dresden. 
7 Nappoltsweiler—Bahnhof t(aufge- — Straßburg i. Els. 
hoben), 
8 Saßnitz, – Stettin. 
  
  
  
4*
        <pb n="44" />
                                                      —   24   — 
Eigenschaft Ober-Postdirektions- 
  
  
  
  
O 
S 
Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) « 
der Telegraphen-Anstalten. Bezirk. 
9 Westerland auf Sylt, Kiel. 
10Wildungen—Bad, — Cassel. 
11Wilhelmshöhe bei Cassel, — Cassel. 
C. Sonstige Veränderungen. 
1.ssen, ist in ein Telegraphen-Amt I. Klasse Düsseldorf. 
umgewandelt, 
2uderode, ist fortan mit beschränktem Tages= Magdeburg. 
dienst während des ganzen Jahres 
geöffnet, 
3 Bensberg, D Cöln. 
4 Berg. GEladbach, „ 
5 Brühl, Reg.-Bez. Cöln, „ 
6 Ehrenfeld, » 
7Euskirchen, anstatt des beschränkten Dienstes „ 
8Godesberg, ist voller Tagesdienst ein- u 
9Gummersbach, geführt, „ 
10 Kalk, „ 
11 Königswinter, 4 » 
12Siegburg, -,, 
13Wipperfürth, 1 
  
  
  
  
                                      7. Marine und Schiffahrt. 
  
Der Reichskanzler hat auf Grund des §. 29 der unterm 30. Juni 1879 (Central-Blatt S. 427) bekannt 
gemachten Vorschriften des Bundesraths über den Nachweis der Befähigung und über das Verfahren bei 
den Prüfungen der Maschinisten auf deutschen Seedampfschiffen als Inspektoren zur Beaussichtigung des 
Maschinisten-Prüfungswesens bestellt: 
1. den ehemaligen Direktor der Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft „Vulcan“, Stadtrath Koppen 
zu Stettin, für die von den Prüfungskommissionen zu Danzig, Stettin und Rostock abzu- 
haltenden Maschinistenprüfungen; 
2. den Ingenieur und Architekten Kirchenpauer zu Hamburg für die von den Prüf ungs- 
kommissionen zu Flensburg, Hamburg und Bremen abzuhaltenden Maschinistenprüfungen. 
  
                                        8. Kon su lat -Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Ernst Rohrmoser in Punta 
Arenas (Costa Rica) zum Vize-Konsul zu ernennen geruht. 
  
Den Banquier Wilhelm Köster jr. ist das Exequatur als Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika 
in Mannheim Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="45" />
                                              Central-Blatt 
                                           für das 
                                 Deutsche Reich. 
                                 Herausgegeben 
                                             im 
                               Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. 
  
Berlin, Freitag, den 16. Januar 1880. 
Nr. 3. 
1 
  
  
  
  
Inhalt: 1 
2. 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ernennungen 
von Mitgliedern der Disziplinarkammern; — Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete. . . Seite 25 
Münz= und Bank-Wesen: Status der deutschen Noten- 
banken Ende Dezember 1879; — Statistik der deutschen 
Banknoten Ende Dezember 1879; — Uebersicht über die 
Ausprägung von Reichsmünzen 28 
Handels- und Gewerbe-Wesen: Ernennung eines zusichte 
kommissars in Sachen der Reblauskrankheit 32 
Zoll-= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend 
Zollbehandlung von Petroleum und anderen Mineralölen; 
— Nerugestaltung der Großherzoglich hessischen Zoll- Direk. 
  
5. 
tivbehörde; — Errichtung von Grenzsteuerämtern; — 
Befugnisse von Zoll- und Steuerstellen; — Nachweisung 
der Einnahme an MWechselstempelsteuer in den Monaten 
April bis Dezember 1879; — Uebersicht über Rüben- 
uckersteuer, sowie Zuter · in= und Ausfuhr für Dezem, 
er 18779 32 
Marine und Stisahtt: Bestimmungen über die An. 
erkennung der in spanischen Schiffspapieren enthaltenen 
Vermessungsangaben in deutschen Häfen 38 
Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Entlassungen: 
Exequatur-Ertheilung 38 
  
                                 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61), in Gemäßheit der 
vom Bundesrath vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern 
1. in Köslin 
a) den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Bergemann daselbst, 
b) den Königlich preußischen Regierungsrath Kolbe daselbst; 
2. in Bromberg 
a) den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Hirsch daselbst, 
b) den Königlich preußischen Regierungsrath von Gruben daselbst; 
3. in Posen 
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Clavel daselbst; 
4. in Erfurt 
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Nitschmann, daselbst; 
· 5. in Arnsberg 
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Kühl daselbst;
        <pb n="46" />
        6. 
7 
— 26 — 
  
in Düsseldorf 
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Lehmann daselbst; 
in Trier 
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor, Geheimen Postrath Kühne daselbst; 
8. 
in Schwerin 
den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Ritzler daselbst 
für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Reichs- bezw. Staatsämter zu ernennen. 
* 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
*i' « « Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. ebeschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Alexander Kor= geboren 1856 in Reval, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 21. Novem- 
mann, Schlosser= Rußland, teln, Bezirksregierung zu ber 1879. 
geselle, Königsberg, 
2.Paul Ballasch, 12 Jahre, geboren und desgleichen, Königlich preußische 21. Novem- 
ortsangehörig zu Rovne, Bezirksregierung zu ber 1879. 
Comitat Trencsin, Un- Potsdam, 
garn, 
3. Johann Buchber-geboren am 31. Oktober desgleichen, Königlich preußische 22. Dezem- 
ger, Fabrikarbeiter 1841 zu Groß-Aupn Bezirksregierung zu ber 1879. 
Böhmen, Breslau, 
4. Josef Schnabel, Ar-32 Jahre, aus Ditters-desgleichen, dieselbe Behörde, 27. Dezem- 
beiter, bach bei Braunau, ber 1879. 
Böhmen, 
5.|Wilhelm Heinisch,6 Jahre, aus Aspen-Landstreichen, Betteln dieselbe Behörde, desgleichen. 
Maurer, dorf, Bezirk Schönberg, und Nichtbefolgung der 
Mähren, Reiseroute, 
6. Franz Tesik, Ar- 46 Jahre, aus Kundra-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
beiter, titz, Bezirk Meseritsch, 
Kreis Iglau, Mähren, 
7.]Die Zigeuner: · 
a) Johann Deme-37Jahre, 
ter I., Pferde- 
händler und Landstreichen, zu a. Königlich preußische, 31. Dezem- 
Kesselflicker, auch wegen Ge= Bezirksregierung zul ber 1879. 
b) dessen Ehefrau, 32 Jahre, werbepolizei-Kontra= Ersurt, 
Katharine Ma= ortsangehörig zu Neu- vention, 
  
rie, verwittwete 
Bomba, 
heusel bei 
Ungarn, 
Trencsin,
        <pb n="47" />
                                                   —   27  — 
 
  
  
  
  
  
»- s 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Damm des 
[ — — Ausweisung weisungs= 
S iesen der Bestrafung. 
8 des Ausgewiesenen. g beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. . 
8. Jens Christensen,36 Jahre, aus Aalborg, Betteln, nach mehrmali-Königlich preußische 27. Dezem- 
Schmied, Jütland, ger rechtskräftiger Ver-Bezirksregierung zu ber 1879. 
6 urtheilung wegen der Schleswig, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 1 
9. Tohann Hebbert21 Jahre, aus Gott-Landstreichen und Bet- dieselbe Behörde, 31. Dezem- 
(Heppert), Buch= mannsgrün, Bezirk teln, ber 1879. 
drucker alias Spuler, Asch, Böhmen, 
10. Delphine Augustine ca. 28 bis 29 Jahre, Landstreichen, Stadtmagistrat Er al. Novem- 
Boby, unnverehe= aus Citers, Departe- langen in Bayern, ber 1879. 
lichte Fabrikarbeite= ment Champagne, 
rin, Frankreich, 
11.|Josef Heigl, Buch-geboren am 28. JuliLandstreichen und Sach- Königlich bayerisches 12. Dezem- 
binder, 1844, aus Böhmisch= beschädigung, Bezirksamt Nab= ber 1879. 
Leipa, Böhmen, burg, 
12. Tohann Skala,25 Jahre, aus Klattau, Landstreichen, Betteln Königlich bayerisches'19. Dezem- 
Schlossergeselle, Böhmen, und grober Unfug, Bezirksamt Regen, ber 1879. 
13.Tosef Parsch, Bier-25 Jahre, geboren und Betteln, nach mehrma-Königlich sächsische5ö. Dezem- 
brauer, ortsangehörig zu Kam= liger rechtskräftiger Ver-Kreishauptmann- ber 1879. 
14. 
15. 
16. 
17. 
Josef Dittrich, 
Bäcker, 
Ferjeux Rochette, 
Spinner, 
Heinrich Tanner, 
Maurer, 
Karl August Rosset, 
Mechaniker, 
  
nitz bei Tetschen, Böh- 
men, 
61 Jahre, ortsangehörig 
zu Zeidler, Bezirk 
Schluckenau, Böhmen, 
43 Jahre, geboren und 
ortsangehörig zu Rier- 
rescemont, Kanton Gi- 
romagny, Frankreich, 
geboren am 7. Septem- 
ber 1846 und ortsan- 
gehörig zu Richterswyl, 
Kanton Zürich, Schweiz, 
geboren am 8. Septem- 
ber 1854 und ortsan- 
gehörig zu Cerdon, 
Departement Ain, 
Frankreich, 
  
urtheilung wegen der 
  
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Landstreichen und ver- 
botene Rückkehr in das 
Landesgebiet, 
Landstreichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Landstreichen, 
  
  
  
  
schaft zu Leipzig, 
dieselbe Behörde, 28. Novem- 
ber 1879. 
Kaiserlicher Bezirks-10. Dezem- 
präsident zu Kolmar, ber 1879. 
derselbe, 29. Dezem- 
ber 1879. 
derselbe, 5. Januar 
d. I. 
  
  
5*
        <pb n="48" />
                                                —   28   — 
2. 
Münz. 
u nd 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochen 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
Sonstige Ver- Event 
9 täglich bindlich. bindlich. 
24 Grund-Reserve.] Noten. Gegen Unge..Gegen fällige Gegen keiten Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen keiten 
Name der Banken. Kapital. Fonds.umlauf. 50. Novbr.] deckte 30.Novbr]Ver. 30. Novbr. mit 8S0.Nopbr. Passiva 30. Novbr,iider 80. Novbr. we iterge 
2 · · «1879.Note-i.1s879. 1879.Kündi·1879. ·ts   18  1879 ·ts1879.Passiva «»1879.gebenen 
· bindlich- gungs- « -inlan· 
? keiten. frist. i el 
I 
E 
1| Reichsbank .. 12000015223792508473668202227482665186299 — 2086 — — 1 49 4 1 087 11 80% 72 6601 — 
2 Städt. Bank zu Breslau- 3 000 600 2 906— 480 1147|— 93 3259 — 101 — — — — 9766 4 3176 1068 
3| Kölnische Privatbank 8 000 750 2 241— 33 11864 27 1½2 — 8 36 30 — 8980 — 6865 224 
4 Magdeburger Privatbank 3u000 606 2.550 + 2768 1 071| 77 35 u 18 1373.+ 3338 4 — 210 7 570| 4244 
5Danziger Privat-Aktien-Bank00 750 1 635— 99 656— 133 242 33 3672 — 135 138.— 19663/ 512 533 
6Provinzial-Aktien = Bank des 
Großherzogthums Posen 3 000 750 2160. 468 1 187— 240 41 43 1449 4 6523 42 — 137 7 44% 897 459 
7 Hannoversche Bank- 12 000 862 57574 1024 30364 928 3414 4 409 2y 431762 + 306/ 25 882 + 178298 
8 Frankfurter Bank 17 143 3 574 10 924Z 1 24%% 115 24y 1295 3337. 986 49— 1183 40 74— 252 2 141 
Bayerische Notenbank 7 500 299 65 590— 13623%29 620 + 1342 + 737 118.— 2] 1256— 8100 76952%— 1 4600181 
10 Sächsische Bank zu Dresden. 30 ooo 311 4 80 2½ 389—n 475 411 2os0 3160 
11|Leipziger Kassenverein 3 000 133 2420— 532 74— 11112%% "½ 625 — 157 196 JF 33 8408+ 370 376 
121 Chemnitzer Stadtbank. 610 116 494— 13 214 82 43— 59 4735. 2000 261+ 95 6 158+ 2023 759 
13|] Württembergische Notenbank 9 000 372 24 494 1 476 9641|— 2710 55 4— 1 702 4 63782- 1 594 
141 Badische Bank 90001360111469 * 7 328 48 493 105 4 — 21 610 I 6022977— 81442 
15.Bank für Süddeutschland. 15 672154112960 7 47 7833— 227 161— 5 — — 1008 4 9431349 668 562 
16| Braunschweigische Bank 10 300 309 26174 1351 1720M 1568 2240 + 473 1302 — 345 405 + 115 234 29 
17/Kommerzbank in Lübeck 2 400 43 1 057— 80 316.— 1560 1 107 — 4 2 788— 250 43 — 5 7 438 — 179 76 
18/ Bremer Bank 16 607 772 5 09/ 846 32s7— "“# 134 — 182 14929 — 322 91 31 476324 333 623 
Zusammen 268 3321 370 990 0%21·44 78 831291 430 + 388 714/208 921 — 1272 41 5% 243647 1 1664 OC+ 7S½0 O1S 
I - - 
i " 
I i 
Zus-: 
Zu 14: 
Zu 15°: 
Darunter 
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
Darunter 148 200 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
40 286 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Darunter 104 374 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden- und Thalernoten.
        <pb n="49" />
                                                     —   29   —                                                                            Bank-Wesen. 
banken Ende Dezember 18 79 
Übersichten, verglichen mit demjenigen Ende November 1879. 
auf Tausend Mark.) 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
I ! 
I ! 
i 
Lu degen Reichs- Gegen s Noten Gegen Gegen Gegen GegenSonsttge Gegenumme Gegen 7 
And. ½0 Novbr.kassen- 30. Novbr. anderer 30.Novbr. Wechsel./ 30. Novbr.] Lombard. 30. Novbr.Effekten. 30. Novbr. Aktiva. 30. Novbr,der 30.Novbr. 
1679. scheine. 1879. Banken. 1879. 1879. 1879. 1879. 1879. Uktiva. 18790. E 
l 
l 
- k 
i1937s-453339910—m11298—4306401577—I—43396 85414437820 genas-am 23755 834 1121609 4 7108111 
1006/. 17 4 — 1 749 427 47055 — 1062 3570 4 961 — — 58 „ — 10 066 414 
52— 77 5 — 8 98 M 41 7244 206 786 — — — 173— 27992568 — 71½ 
565 — 1 1.— 10 595 210 53407 248 782 35 — — 99 4· 35 7769T+ 449 
1— 98 — — 308 J+ 152244 340 807+ 17 122 — 1383 527 103 s656 — 801 
19814 81 1 1 174 + 146 4979 576 1425 424 — — 330 — 296 7 707/P 2734 
70/5J 80 7.— 2 669 —. 18 1517 663 4 14 91 . 492 7 771 (— 337 26 882 T 1782 
6666 19380 405 — 28 702 — 455 19 215 — 926 6 66ö0 855 5 782 + 1425 2 134 — 64 41554 — 213 8 
/73 — 1393 57 . 27220 — 1338360 2399 1842 — 113 1014 — 437 2030.— 683836 769530— 1 400 
16 1□ 791 62 18 8873 4 2085 41418 - 1772 5 531/I 1063 5 858 + 2027 3 357 — 620 81 411 2060 
10— 34 9— 11299 614# 3745— J03 1412— 1072 — — 205 + 196 8 406 — 838170 11 
m 5 15 10 43— 110 4193 + 1091 1781 84 258 + 114 1249 4 829 6 158 — 2023 12 
5 I 885 123 511187 F 8068557— 26 419 7 211 — 742 — 129 34 76862 1 5943 
158— 38363 24 12 134— 1536111JJ 206 1192— 5 a6 5 1497 — 14 22 977— 3814 
50 70— 240 10 — 13 54— 267144 2843 2289 — 194 4098 — 37 1231— 2750 31 3419 65815 
33 13 — 150— 4o17 334 1921.— 7 — — 4074— 129 17 400 fl 231 
18+ 108 4 — 219 .1 184 4671 105 154— 83 711— 24 1 200— 76 7 651— 154 
72+ 133 — — 120 — 11 32860 — 337 2492 F 441 360 — 1 902 F 16646 3681 
— I 
« 
mass-gosctosoo— 8031604 1 419 650 116. 4 95531y413 39 703 + 304 d2 oss — 5 036 S (O4 77 4 
1 I l 
c 
— —
        <pb n="50" />
                                                  —   30   — 
Statistik der deutschen Bank 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
An Banknoten 
Bezeichnung — » 
Laufende  im Umlauf im Bestande im umlauf im Bestande 
Nr. 
Notenbanken in Abschnitten zu 1004 in Abschnitten zu 200 M. 
M M; M M M .M 
1.] Reichsbank . .. 428 173 100 112 926 900 — — 
2.Städtische Bank zu Breslau 1 555 400 3 600 — — 
3.Kölnische Privatbank 2). 2225.200 751 100 – — 
4.Magdeburger Privatbank 2 551 00 448 200 — — 
b. Danziger Privat-Aktienbank .. 1 635 000 1 365 000 — — 
6.Provinzial-Aktienbank deso Großherzogsthume Posen 741 400 158 600 489 200 410 800 
7. Hannoversche Bank . 5757200 542 800 — — 
8.|Frankfurter Bank 3531 000 3 669 000 — — 
9. Bayerische Notenbank 65 519 600 4 410 400 — — 
10. Sächsische Bank zu Dresden 25 742 4000 34257 600 — — 
11.Leipziger Kassenverein , — —- — — 
12.Chemnitzer Stadtbank 493 600 16 400 — — 
13. Württembergische Notenbank. 24 494 300 1 105 700 — — 
14.]Badische Bank 11 469 100 275360 900 — — 
15.Bank für Süddeutschland 12 967200 13 032 nO0 — — 
16.Braunschweigische Bank 2 517 000 10 983 000 — — 
17.Kommerzbank in Lübeck 1 006 200 1 343 200 — — 
18.Bremer Bank 5 099 000 4 151 000 — — 
zusammen am 31. Dezember 1879 .. 595 529 100 226 696 200 489 200 410 800 
am 30. November 1879 569 599 300 249 276 000 389 200 510 800 
mithin am 31. Dezember 1879 mehr. 25 929 800 — 100 000 — 
weniger — 22679 800 — 100 000 
  
  
Anmerkungen. 
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche selt dem 1. Jannar 1876 nicht mehr umlaufsfählg und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 910 "„ 
7966 750• 
91 435 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
223 350 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
2 275 « 
vernichtet: · 66 590 010 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Kölnischen Privatbank, welche selt dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfählg und 
noch nicht eingelöst: 1 400 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 2 440 Thlr. in Abschnitten zu 20 Thlr., 
im Bestande: 240 I s · 6 - 720 s 4 "· " 
vernschtet: 98 360 uçtm .. 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken, 
1)- bei der Rostocker Bank 1 300 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 1 700 Mark in Abschnitten 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 6 100 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4058 900 Mark in
        <pb n="51" />
                                           —   31   —                                                                                    noten Ende Dezember 1879. 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr. 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1 000 M überhaupt 
M.      M  M   M  M   
106 692 000 204 808 000 255 753 000 293 947 000 790 618 100 611 681 900 1. 
— — 1351 000 90 000 2906 400 93 600 2. 
— — — — 2225 200 751 100 3. 
— — — — 2551 800 148 200 4.— 
— — — — 1 635 000 1 365 000 5. 
929 500 270 500 — — 2 160 100 839 900 6. 
— — — — 5 757200 542 800 7. 
711 000 1 389 000 6 682 000 14 018 000 10 924 000 19 076 000 8. 
— — — — 65 519 600 4 410 400 9. 
17251 000 9249 000 — — 42 993 400 43 506 600 10. 
2420 000 580 000 — — 2 420 000 580 000 11. 
— — — — 493 600 16 400 12. 
— – — 24 494 300 1 105 700 13. 
— — « — — 11 469 100 27 530 900 14. 
— — — — 12 967.250 23 032 800 15. 
— — — 2517 000 10 983 000 16. 
— — — — 1056 800 1 343 200 17. 
— — — — 5 O99 000 4 751 000 18. 
. l 
128 008 500 216 296 500 263 786 000 308 055 000 987 807 800 751 458 500 
114 434 500 239 865 500 224 549 000 392 292 000 908 972 000 881 944 300 
13 569 000 — 39 237 000 — 78 835 800 — 
— 23 569 000 — 84 237 000 — 130 485 800 
  
Einziehung 
  
aufgerufen sind, waren am 31. Dezember 1879: 
  
  
85 825 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 
650 " " rl** 12 000= 
8 340 960 O 259 440 600 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. Dezember 1879; 
235 700 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr. 97 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr. zusammen 
mithin gegen Ende November 1879 weniger 
4 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 
138 495 500 
2 186 430 Mark 
60900. 
59 205 
1 502 501 610 
1 650 Thlr. in Abschultten zu 50 Thlr., zusammen 16 470 Mark 
· mithin gegen Ende November 1879 weniger 30 
450 OD 1 000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., zusammen 70780 
297 90) - e 299000 · - so - · 2976300s 
daß am 31. Dezember 1879: 
derselben Gattung im Bestande und 1 997.000 Mark in Abschnitten derselben Gattung vernichtet, 
Abschnitten derselben Gattung unbrauchbar gemacht und der Großherzoglich oldenburgischen Regierung Üübergeben waren.
        <pb n="52" />
                                          —   32   — 
                                    Uebersicht 
der in den deutschen Münzstätten bis zum 10. Januar 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs— 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
— — — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
l. In der Woche v Goldmünzen Hiervon, Silbermünzen 
4. bis 10. Januar 6 auf Privat- 1 ..1 . 
» « halbe rechnung Fünf- Zwei- Ein- Fünfzig. Zwanzig- 
1880 sind geprägt Doppelkronen Kronen Ha » » » » Pfennig Pfennig- 
worden in: Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke 1 s thückeg 
4 M M M. M *“ “ m— 
# 
Berlin — — — — — 129 618 — — — — — 
1 
Summe 1. — — — — — 129 618 — — — — — 
2. Vorher waren geprägt 1268 1117201423 165 21027 969 925|399 498 450/|71 653 095/98 807 008.149 899 719.71 486 552/ —135 717 922 80 
3. Gesammt-Ausprägung1268 111 20 428 165 210/27 969 925|899 498 450|71 653 095|98 936 626/149 899 7 19 1 486 552—85 717 922 80 
4. Hiervon wieder ein- # I 
gezogen........ 240 620 189 6900 1985 2 075 2430 1315 66250 412 - 
5. Bleibern .. 1267 871 100 422 975 520 27 967 940 71651 020,98 934 196,149 898 404 71 485 889 50 35 717 510,80 
— 
  
  
 
                                     3.  Handels. 
1 718 814 560.4 
  
  
  
  
427 687 020,0— 
                                      und Gewerbe-Wesen. 
Auf Grund des Gesetzes, betreffend Maßregeln gegen die Reblauskrankheit, vom 6. März 1875 (Reichs- 
Gesetzblatt Seite 175) ist ferner') der Dirigent der Obst= und Gartenbauschule in Brumath Schüle zum 
ständigen Aufsichts-RKommissar und Sachverständigen für den Bezirk Unter-Elsaß mit Ausschluß der Kreise 
Schlettstadt und Molsheim ernannt worden; der bisherige Wanderlehrer Herrberg in Hagenau ist, in 
Folge des Aufgebens dieser Stellung, von den bezüglichen Funktionen entbunden worden. 
 
  
 
                                      4.  Zoll und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. Dezember 1879 in betreff der Zollbehandlung von Pe- 
troleum und anderen Mineralölen beschlossen, daß 
1. vom 1. Januar 1880 ab zur zollamtlichen Schlußabfertigung von Mineralölen, welche. 
nicht mehr als 700, oder mehr als 880, oder mehr als 700 aber weniger als 790, oder 
endlich mehr als 830 aber höchstens 880 Dichtigkeitsgrade haben, sobald für derartige 
Oele zollfreie Ablassung beziehentlich unter Kontrole der Verwendung beantragt wird, nur 
die von den obersten Landes-Finanzbehörden besonders ermächtigten Amtsstellen befugt sind; 
  
*) Vgl. Central-Blatt 1879 Seite 585.
        <pb n="53" />
                                                             — 33 — 
2. über den Antrag auf Gestattung der zollfreien Verwendung der Mineralöle von mehr 
als 700 aber weniger als 790, oder von mehr als 830 aber höchstens 880 Dichtigkeits- 
Hraden diejenige Direktivbehörde, in deren Verwaltungsbereich die Verwendungsstelle gelegen 
ist, zu befinden hat, die Verwendung selbst aber alsdann von der Bezirks-Steuerstelle zu 
kontroliren ist; 
3. bezüglich der Abfertigung von Mineral-Schmierölen durch den Beschluß zu 1. eine Be- 
schränkung in den Abfertigungsbefugnissen der Amtsstellen nicht stattfindet. 
  
Die Großherzogliche Ober-Steuer-Direktion zu Darmstadt ist am 1. April 1879 aufgehoben und statt der- 
selben bei dem Großherzoglich hessischen Ministerium der Finanzen daselbst eine Abtheilung für Steuerwesen 
errichtet worden, welche unter Betheiligung des Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern die nach den 
Zollvereins-Verträgen und den Reichsgesetzen den Zolldirektivbehörden obliegenden Funktionen wahrzunehmen 
hat. Die neue Direktiobehörde führt die Bezeichnung: —- 
„Großherzogliches Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Steuerwesen“. 
  
In Folge der Betriebseröffnung der Eisenbahnlinien Hessenthal — Gaildorf und Bietigheim — Backnang sind an 
den Stationen Beihingen a. N., Marbacha. N., Kirchberg a. M., Burgstall, Gaildorf und Wilhelms- 
glück zur Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen 
Bundesstaaten einer inneren Steuer oder Uebergangssteuer unterliegen, Grenzsteuerämter errichtet worden. 
  
Dem Nebenzollamt I. zu Bettingen im Großherzogthum Luxemburg ist die unbeschränkte Befugniß zur Aus- 
fertigung von Begleitscheinen II. beigelegt worden. 
  
Die im Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1878 Seite 14 enthaltene Bekanntmachung, daß die 
mit dem Königlich sächsischen Untersteueramte Waldheim verbundene öffentliche Niederlage für unverzollten 
Taback und Tabacksfabrikate mit Ende 1877 aufgehoben und gleichzeitig die gedachter Amtsstelle im Jahre 
1873 (vergl. Central-Blatt für 1873 Seite 49 und 137) beigelegten „Begleitzettel-- und Begleitschein-Be- 
sugnisse“ zurückgezogen worden seien, ist nicht, wie mehrfach geschehen, so aufzufassen, daß jenem Amte auch 
die demselben bereits früher beigelegte Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen und Begleitscheinen II. 
über Taback entzogen worden sei. 
  
Dem Steueramte zu Zabern ist neben der Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. und II. auch 
die Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. und II. ertheilt worden.
        <pb n="54" />
                                                       —   34   — 
Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
April Mai Juni Juli 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1879. 1879. 1879. 1879. 
M   M    M M 
I. Im Reichs- Postgebiete. 
1. Königsberg .. . 16 584 45 13 637 10 13 251 80 16 266 90 
2. Gumbinnen 3 136 10 2 664 40 3 475 15 3 886 20 
3. Danzig 13 509 75 12 23595 13 329 10 14987 40 
4. Berlin 48 163 30 56 274 75 55 698 45 63 032 25 
5. Potsdam 3 15310 2728 55 3 663 35 4920 50 
6. Frankfurt a. O. 6014 10 635320 6992 05 9240 90 
7. Stettin . 732595 733475 7473 15 10 830 60 
8. Köslin 1 480 00 1 887175 2460 65 2243 30 
9. Posen 4124 10 4106 15 6835 60 5021 10 
10. Bromberg. 2722 0 2 687 10 4629 40 3 561 25 
11. Breslau 14 574 05 15 684 90 15 110 45 19 431 80 
12. Liegnitz 6597 50 6 419 90 7264 70 9315 15 
13. Oppeln 6056 65 523380 6716 60 8186 40 
14. Magdeburg 13 153 05 14 426 70 13 8331 60 20 864 45 
15. Halle a. d. S. 6957 00 6069 70 6552 10 8723 55 
16. Erfurt 8 097 70 7265 40 8931 95 14 094 00 
17. Kiel. 7062 25 6048 05 4425 15 8 5906 55 
18. Hamnover . 5564 25 5210 20 5853 80 8 055 05 
19. Münster 1996 75 1839 50 1550 55 3479 35 
20. Minden 5865 05 6261 85 5499 85 8 041 30 
21. Arnsberg 17340 80 16 948 40 14 586 95 25412 10 
22. Kassel 3358 45 3317 35 3592 15 4914 80 
23. Frankfurt a. M. 25 210 65 28228 00 19 610 55 39127 45 
24. Koln 13 687 15 12 865 8032 30 5 
25. Aachen 6291 40 7436 45 5196 95 11 217 80 
26. Koblenz 2915 20 2732 25 2413 20 3914 95 
27. Düsseldorf 32336 85 33387 50 25 559 35 52 478 00 
28. Trier 1 996 75 1 8S71 85 151355 3237 65 
29. Dresden 10 270 95 10 480 20 8 645 95 14 265 00 
30. Leipzig 29 938 95 25 369 60 26677 75 38 032 00 
31. Karlsruhe 11 425 55 12267 70 9846 05 22 1900 80 
32. Konstanz 4769 15 5192 90 4718 95 8813 95 
33. Darmstadt 8 560 95 9310 15 9424 10 13 649 45 
34. Schwerin i. M. 4335 85 1 602 70 2222 70 2480 40 
35. Oldenburg 4449 75 4 409 10 2916 30 56422 10 
36. Braunschweig 3 869 45 3541 30 3662 25 5902 05 
37. Bremen 15 039 75 17 135 80 13011 80 23938 30 
38. Hamburg 58 109 10 57 661 70 55279 70 77 587 30 
39. Straßburg! i. E. 1431125 16 542 90 13732 70 25 231 25 
40.tz...... 353290 375150 2434 05 5898 60 
Summe I. 450 894 25 456 4285 4360625 7W 647080 45 
1I. Bayern 32 434 90 33 707 55 32 205 50 —— 
ul. Württemb erg. 15 441 85 17 830 35 16 546 55 20 001 45 
Ueberhaupt 501771 00 509 960 75 T977 §S0 79P'7' 56 
*.) Dagegen im Jahre 1878 518 463 45 509 1900 85 500 110 z326 45 
» „ „ 1877 566 297 40 572 1718 65) 573 642 55 584 507 35 
» ,,,,1876 53150260 5737788057131813556662315 
  
  
')Siehe Centtal-Blatt für 1879 Seite 56, für 1878 Seite 182, für 1877 Seite28.
        <pb n="55" />
                                                          —   35   — 
Reich in den Monaten April bis Dezember 1879. 
  
  
  
  
  
  
  
  
August September Oktober November Dezember 
1879. 1879. 1879. 1879. 1879. 
— M M M M 
l 
s 
12 463 10 13225 30 14 501 40 13207 00 12294 10 
2 876 70 2812 065 3 418 00 2 508 60 3177 30 
10 808 90 12703 05 13 693 25 10 170 75 11 775 75 
44 743 80 52 504 95 56 554 30 52012 00 46940 05 
3087 20 3077 00 4225 70 2961 80 2248 40 
5714 50 6 762 90 7584 55 6240 90 6 631 05 
7566 90 8 077 40 8 537 70 8 035 60 6483 00 
1 496 45 2118 00 2 155 00 1719 00 2036 55 
3 843 00 4869 75 4351 85 3413 35 5850 05 
2 530 10 2929 45 3258. 90 2 808 4535 3380 35 
13 131 20 14 518 90 14 619 05 12 840 15 15 713 40 
5764 15 7092 55 7680 90 6948 6 90 7253 25 
5113 75 5904 55 6861 80 5827 95 6113 45 
18 441 80 15 467 85 21 946 30 22 899 95 19 154 90 
6 504 60 7379 65 9163 605 8520 35 7755 95 
4945 85 8 166 85 9448 10 8898 60 9429 75 
4166 10 5022 90 6 197 35 5963 40 5247 50 
4549 55 6525 70 7661 50 6351 70 6213 25 
2045 25 1 640 60 1 736 70 1 895 20 1 363 10 
6260 50 4156 35 5950 50 5436 50 ——m2 
16 534 35 16 062 80 17 146 90 12 628 40 16 1414 05 
3115 30 3324 00 3313 90 3410 20 2 72115. 
24972 95 24 875 20 28236 50 24 687 85 23 824 80 
10 341 80 11 37 55 14 367 50 12 330 75 13920 25 
4365 20 6421 30 7160 15 7 803 95 7007 40 
2726 10 2496 75 3203 75 2843 95 2 460 85 
23 20100 30 883 55 37959 60 30 810 20 33 1120 65 
1912 50 1 685 85 2069 20 1528 80 1 936 50 
9207 50 10 595 90 11 162 80 10 300 50 12 623 75 
26 349 50 25746 70 32 378 05 24 835 10 26 811 90 
8234 80 13200 00 14304 95 14 480 80 13552 25 
4610 90 4557 50 5454 70 4931 80 5526 50 
8923 15 9260 75 10 606 85 9611 80 11 157 25 
1 734 60 1967 85 2212 50 1 745 40 2051 40 
3943 60 3363 10 4443 10 2590 95 3842 75 
3269 35 2830 35 5344 30 6719 10 6140 75 
19 385 00 17 214 85 17 1838 10 15 122 30 17282 80 
59 006 35 64522 65 70 666 60 61 151 15 62 228 35 
15 275 80 15 292 50 8 400 90 14982 20 15 413 70 
2716 10 3 034 90 3792 30 3343 95 5036 85 
415• l 25 453660 6 508 9555 454 479 J30 46796 25 
. 1 
35 649 40 33 431 60 40 795 40 35 445 90 34 410 50 
15 407 60 16 606 40 17 149 40 19746 10 16 007 10 
466 996 25 U————,n 566 855 35 509 67150 518 386 85 
l « 
506196 90 505 504 05 566 757 50 498 139 55 494737 95 
547 805 35 586 366 10 613 371 15 555 721 00 546 111 75 
543 436 65 596059 15 619 100 10 578 477 42 574201 08 
  
  
  
  
  
  
6*
        <pb n="56" />
                                                           —   36   — 
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zahl — · 
der Ver= Raffinirter Zucker aller Rohzucker aller Art 
im Be-steuerte Art 
Verwaltungsbezirke. trieb befindlichen Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben-- menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver-Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
Ztr. Ztr. n. Ztr. u Ztr. u. Ztr. n. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7 
I. Preußen. 1 
1. Provinz Ostpreußen — — 2 — — – 
2 - Westpreußen 4 311 825 2 — — — 
3..= Brandenburg 16 663 360 73 — — 
4. = Pommern 4 259 360 — — — — 
5 - Posen 1 103 330 — — — — 
6..Schlesien 452752 977 8 — — — 
7. = Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen Z 
Unterherrschaften . 1409297117 5 – 1 — 
8. Provinz Schleswig-Holstein 1 74 186 734 36 1 703 111 
9.[. Hannover . 282267 331 185 — 17 — 
10. - Westfalen 1 50 310 — — — — 
11. -Hessen-Nassau 1 22 870 4 22 — — 
12. Rheinprovinz 9 916.272 149 — — — 
Summe J. 250 16718 938 1 162 58 1 721 111 
II. Bayern 1 96 615 411 102 – – 
III. Sachsen — — 5 — — 
IV. Württemberg 5866 637 12 — · — 
V. Baden. 1 102 915 908 184 165 — 
VI. Hessen — — 55 113 — 230 
VII. Mecklenburg 1111932 4 — — — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich i 
sächsischen Aemter All- | 
stedt und Oldisleben 41 287637 2 — — — 
IX. Oldenburg — — 9 — 1 — 
X. Braunschweig 30 2 405 837 4 — — — 
XI. Anhalt 321654 253 — — — — 
XII. Elsaß= Lothringen. – — 1 890 — 126 
XIII. Luxemburg . 1 11 040 — — — — 
Ueberhaupt 325 121763 104 4 462 457 2 013 341 
Hierzu in den Vormonaten Septem- 
ber bis November 1879. — 52598770“) 15 200 2 190 9 849 9 151 
Zusammen September bis Novem- 
ber 1879 . —74361874 19 662 2 647 11 862 9 492 
Indemselben Zeitraum des Vorjahres — 70 826 407°))] 25117 2555 6946 9 802 
  
*) Abgeändert in Folge nachträglich eingegangener Berichtigungen.
        <pb n="57" />
                                                            —   37   — 
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Dezember 1879. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art Sirup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver= Niederlagen. freien Ver- Niederlagen. freien Ver-Niederlagen.]freien Ver-nNiederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
Ztr. n. Str. n. Ztr. n. Ztr. n. Ztr. n. Zitr. n. Ztr. n. Ztr. n. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 
# 
– — 9 — -.—p „ — — — 
— 53 — — 2441 — 15 4 521 
257 309 — — — — — — 
144 494 2919 92 1336 — 322 — 
6 — — — — – — 
29 — — — — 30 — 
l 
210 1633 — — — — — — 
1724 125 14097 9 37 497 2 2927 95 
299 521 1 098 – 67 848 — 2694 — 
6 — – — — — — — 
10 — 3 445 — 19 016 — 11239 — 
2685 3 135 21 568 101 128 138 2 17 227 4616 
— 9 22 — — — 151 32 
222 313 12 — — — 3 20 
22 — 174 25 — — 3097 — 
140 144 — — — — — — 
6 
19 — — — — — 3 — 
6 — — — – – — — 
— 72 — — — — — — 
27 — 208 — — — 5 017 
— — 210 — 101 — 400 — 
3121 3 673 22 194 126 128 239 2 25 898 4 668 
62 035 15 780 143 770 15 488 529 765 3 041 153 749 11 268 
65 156 19 453 165 964 15 614 658 004 3 043 179 647 15 936 
26 603 35 469 207 223 5 961 784 519 767 190 368 21 175
        <pb n="58" />
                                                 — 38 — 
                                5. Marine und Schiffahrt. 
  
                                           Bestimmungen 
über die Anerkennung der in spanischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungsangaben in 
deutschen Häfen. 
Nachdem vom Deutschen Reiche mit der Königlich spanischen Regierung eine Vereinbarung wegen gegen- 
seitiger Anerkennung der nach dem neuen Schiffsvermessungs-Verfahren bewirkten Vermessungen getroffen worden 
ist, werden die der spanischen Handelsmarine angehörigen Schiffe in deutschen Häfen, wie folgt, behandelt: 
Für die auf Grund des spanischen Kauffahrteischiffs-Vermessungs-Reglements vom 2. Dezember 1874 
vermessenen spanischen Segelschiffe, sowie für diejenigen spanischen Dampfschiffe, bei welchen die Vermessung 
der Maschinen-, Kessel= und Kohlenräume auf Grund der für den Gebrauch der Vermessungsergebnisse in 
deutschen Häfen erlassenen spanischen Spezial-Vermessungsvorschriften vom 18. Oktober 1879 erfolgt ist, sind 
die in deren Meßbriefen (certificados de arqueo) bezw. Spezial-Meßbriefen (certif#cados especiales de arqueo) 
enthaltenen Angaben über den Netto-Raumgehalt (tonelase neto) ohne Nachvermessung als maßgebend 
anzuerkennen. . 
Bei Dampfschiffen, deren Netto-Raumgehalt auf Grund des spanischen Kauffahrteischiffs-Vermessungs- 
Reglements vom 2. Dezember 1874 ermittelt wird, gestattet letzteres für den Inhalt der vorhandenen 
Maschinen-, Kessel= und Kohlenräume größere Abzüge vom Brutto-Raumgehalt, als die deutsche Schiffsver- 
messungs-Ordnung. Die in den Meßbriefen spanischer Dampfschiffe enthaltenen Angaben über deren nach 
dem gedachten Reglement ermittelten Netto-Raumgehalt sind daher als maßgebend nicht anzuerkennen, sondern 
durch vorgängige Vermessung der nach §. 16 der Schiffsvermessungs-Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs- 
Gesetzblatt Seite 274) abzugsfähigen Räume richtig zu stellen. Dabei ist die Ausfertigung des Meßbriefes nach 
Maßgabe der Formulare B bezw. D zu §. 24 der Schiffsvermessungs-Ordnung durch die Vermessungs- 
Behörde (§. 19) und zwar in der Art zu bewirken, daß die Angaben des Brutto-Raumgehalts (tonelaje total), 
sowie des Raumgehalts der außerdem in Betracht kommenden abzugsfähigen Räume (descuentos) aus dem 
spanischen Meßbriefe übertragen werden. Die Gebühren für solche theilweise Vermessung sind nach dem durch 
8. 32 Nr. 1 der Schiffsvermessungs-Ordnung festgestellten Satze, jedoch nur für die wirklich vermessenen 
Näume, zu erheben. 
Berlin, den 8. Januar 1880. Der Reichskanzler. 
                                                               In Vertretung: Eck. 
  
                                       6. Kon sulat= Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiche 
Herrn Frédéric Chapman zum Vize-Konsul in Dieppe, 
Herrn Percy Chapman zum Vize-Konsul in Rouen 
und 
den Kaufmann Karl E. Weber zum Vize-Konsul in St. Petersburg 
zu ernennen geruht. 
  
Denm gaiserlichen Konsul in Port Elizabeth (Afrika) Heinrich Schabbel 
und 
dem Kaiserlichen Konsul in Port Louis (Mauritius) 
ist auf ihr Ansuchen die Entlassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
  
Dem Herrn John Henry Stevens ist das Exequatur als Königlich großbritannischer Konsul in Stettin 
für die Provinz Pommern Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="59" />
                                                Central-Blatt 
                                            für das 
                                   Deutsche Reich. 
                                    Herausgegeben                                                                                                                                im 
                                Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. Januar 1880. Nr.  4. 
. « 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 1 und Oelsaaten über die östlichen Grenzen während der 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 39 Zeit vom 16. bis 31. Dezember 1879; — Ernennung 
2. Statistik: Bundesrathsbeschluß, betreffend die bei statisti. eines Stations-Kontrolörs; — Titelverleihung; — Be- 
schen Uebersichten zu Grunde zu legende Gewichtss fugniß einer Uebergangsstelle 42 
einheit . 40 6. Justiz-Wesen: Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des Reichs- 
3. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Neichs Oberhandelsgerichts in der Zeit vom 1. Dezember 1878 
münzen bis 30. September 1877. .43 
4. Marine und Schiffahrt: Personal- Veränderungen bei 7. Post= und Telegraphen-= Wesen: Uebertragung der Post- 
dem Seeamt in Bremerhaven; — Ertheilung eines Flaggen-  und Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte für die Stadt Char- 
attestes; — Beginn von Steuermanns= und Schiffer lottenburg und deren Vorort Westend von der Ober- Post 
Prüfungen ..  direkton in Potsdam auf diejenige in Berlin.. 
5..Zoll- und Steuer-Wesen: Einfuhr von Getreide, Mehl 8. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheiluing 
                              1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                      Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
I l 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behärde, welche die dam des 
– – Ausweisung is «- 
Z d « der Bestrafung beschlossen wehungs- 
es Ausgewiesenen. 9. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. l 5. 6. 
  
  
  
                         Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
  
1. Josef Keil, Gürtler, geboren am 6. Mai 1847 Landstreichen und Bet- Königlich preußische 9. Jannar 
und ortsangehörig zu teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Liebwerda, Böhmen, Potsdam, 1 
2. Anton Siller geboren am 10. Januar desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Schiller), Hand= 1863 in Mlikojed, Kreis » i 
lungskommis, Leitmeritz, ortsange- . 
hörig zu Mikowitz, Be- I 
zirk Schlan, Böhmen, 
7*
        <pb n="60" />
                                                      —   40   —  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund 1D Behörde, welche die Damm des 
*5 — der B Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. er estrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
l 
3. W' Franz Hüb= 33 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 22. Dezem- 
ner, Kürschner, Arnsdorf, Böhmen, teln, Bezirksregierung zu ber 1879. 
Frankfurt a. O., 
4. Josef Rieger, 35 Jahre, aus Swinnei, desgleichen, Königlich preußische 9. Januar 
Schlossergeselle, Bezirk Reichenau, Böh- Bezirksregierung zu d. J. 
men, Breslau, 
5. Wilhelm Jarisch,25 Tahre, geboren und desgleichen, Königlich preußische 27. Dezem- 
Fleischergeselle, ortsangehörig zu Rö- Bezirksregierung zu ber 1879. 
« mersdorf, Ossterrei- Oppeln, 
chisch-Schlesien, 
6.Wenzel Tlaskal, geboren am 12. Oktober Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 8. Januar 
Fleischergeselle, 1829 und ortsange= liger rechtskräftiger Ver-Bezirksregierung zu|d. J. 
hörig zu Neustadt, Kreis urtheilung wegen derErfurt, 
Königgrätz, Bhmen, gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
7. Peter Christian Bör-27 Jahre, aus Kjöge Landstreichen und Bet--Königlich preußische 7. Januar 
resen, Cigarren bei Kopenhagen, teln, Bezirksregierung zu d. S. 
arbeiter, « Schleswig, 
8. Theodor Zambrini,27 Jahre, aus Wien, desgleichen, Stadtmagistrat Pas- 6. Dezem- 
Kommis, sau in Bayern, ber 1879. 
9. Karl Stracka, 22 Jahre, aus Staab, desgleichen, dieselbe Behörde, 13. Dezem- 
Broncearbeiter, Bezirk Mies, Böhmen, ber 1879. 
10. Karl Bronkal, Haf-3 Jahre, aus Budislau, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
ner und Lagelöhner, Bezirk Tabor, Böhmen, 
11. Jakoh Hafner, geboren 1861, ausfsesgleichen, Königlich bayerisches 20. Dezem- 
Bäcker, Wasterkingen, Kanton Bezirksamt Schon= ber 1879. 
= Zirnich, Schweiz, gau, 
12. Jakob Arnold Bi- geboren 1861, aus Eg-Landstreichen, Aöniglich bayerisches l. Januar 
schof, Steinmetz= ersried, Bezirk Nor- Bezirksamt Bruck, d. J. 
geselle, schach, Kanton St. 
Gallen, Schweiz, 
13. Wilhelm Reinelt, geboren im Juli 1854 Landstreichen und Bet--Königlich sächsische 1. Dezem- 
Schuhmacher, zu Gabel, ortsange= teln, Kreishauptmann- ber 1879. 
hörig zu Christophs- 
grund, Bezirk Reichen- 
  
berg, Böhmen, 
  
  
  
schaft zu Bautzen, 
  
                                          2. Statistik. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. Dezember 1879 beschlossen, daß in Zukunft in sämmt- 
lichen statistischen Uebersichten Zentner und Pfund durch das Kilogramm zu ersetzen seien, wobei auch statt 
des einfachen Kilogramm die Zugrundelegung von hundert Kilogramm und der Tonne (tausend Kilogramm) 
als Gewichtseinheiten für zulässig zu erachten.
        <pb n="61" />
                                                 — 41 —  
                                      3. Münz-Wesen. 
  
Uebersicht 
der in den deutschen Münzstätten bis zum 17. Januar 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
1. In der Woche vom Goldmünzen Hiervon · Silbermünzen 
11. bis 17. Januar gaAauf Privat- . Fünfzi # 
» « -- s, - zig-Ichmzigs 
zat Halbe rechnung Fünf- Zwei Ein Ia. 9 
isso sind geprägt Doppelkronen Kronen Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke Pfe Pfennig- 
— —— — — — — 
  
  
  
  
worden in: 
M M M M M. M - M. M. 
l 
Berlin.... — — — — — 129 59P4. — — — —- 
Dresden — — « — — — 115 018 — — — — — 
Summe 1. — — — — — 244 612 — — — —- 
  
2. Vorher waren geprägt 1 268 111 720|423 165 21027 969 925|399 498 450|/71 653 095|98 936 626|149 899 719/|71 486 552/—/35’717 922|80 
5. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 20 a428 165 210/27 969 925|399 498 450|71 653 095/99 181 238|149 899 719/71 486 552—85 717 922|80 
biervon wieder ein- # 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
gezogen 240 6200 189 690 1985 207524 1 315 66250 5 000 412 — 
S. Bleiben 1267 871 100/422 975 520/27967 940 —————————— ⁊i sIosso 
1 713 814 5600.4 - 4229316272,30.- 
  
  
                              4.         Marine  und  Schiffahrt. 
Von der bremischen Regierung ist der bisherige Amts-Assessor, jetzige Richter Funke in Bremerhaven auch 
für die Dauer seines neuen Amts zum Vorsitzenden des Seeamts in Bremerhaven, und der Richter Ulex 
daselbst zum Stellvertreter des Vorsitzenden dieses Seeamts ernannt worden. 
  
Der im Jahre 1849 in Bombay erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Schooner „Daphne“ 
von 50, Tonnen Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Handels- 
gesellschaft „Deutsche Handels= und Plantagen-Gesellschaft der Südsee-Inseln“ zu Hamburg das Recht zur 
Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg 
zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 18. November v. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Sydney ein 
Flaggenattest ertheilt worden. 
  
—— - 
In Bremen werden im Laufe dieses Jahres drei ordentliche Seesteuermanns= und zwei ordentliche Seeschiffer- 
Prüfungen für große Fahrt abgehalten werden, und zwar wird: 
am 23. Februar mit der ersten Seeschiffer-Prüfung, 
am 30. März mit der ersten Seesteuermanns-Prüfung, 
am 26. Juli mit der zweiten Seesteuermanns-Prüfung, 
am 23. August mit der zweiten Seeschiffer-Prüfung, 
am 22. November mit der dritten Seesteuermanns-Prüfung 
begonnen werden. 
  
7*
        <pb n="62" />
                                                           —  42 —
 
                                 5.  Zoll und Steuer= Wesen. 
Einfuhr von Getreide, Mehl und Oelsaaten über die östlichen Grenzen in das deutsche Zoll- 
gebiet während der Zeit vom 16. bis 31. Dezember 1879. 
Nach zollamtlichen Ermittelungen. 
  
  
  
Einfuhr in den freien Verkehr über die Grenze gegen 
  
1. Ostsee, und zwar 
  
  
  
  
3. Oest 4. Zu- 
— ester- ammen 
a) von b) von 2. Rußland reich Emme 2 
russischen anderen bis 5) 
Häfen Häfen 
—  Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
1. Weizen 2 923 29 678 235 074 152 956 420 631/Behufs der An- 
davon zur Durchfuhr – – 100 146 24 86 1222 gaben über die 
Durchfuhr sind 
2. Roggen49 512 7 393 337 241163 923658 075 Veasichingeng. 
davon zur Durchfuhr — — 52 136 75 52 211 wiesen worden, 
5 . 
3.Hafer.....15098 6898135438186591344025 dTIFmchJprILT 
davon zur Durchfuhr — 200 10 365 406 10 971 oder in sonst 
geeigneter Weise 
4. Gerste 3 485 2 818 405414440 79787“4141 Uunlichst zu er- 
davon zur Durchfuhr – — 13 467 7 883 21 350 mitteln, welcher 
Theil der in den 
5. Mais. . . . .. — — 442 144879 145 321 freien Verkehr= 
davon zur Durchfuhr — — — 8 415 8 415 gen der zollfreien 
. Artikel ie- 
6. Mehl aus Getreide und derausführ Wie- 
Hülsenfrüchten 13 77 9263 105 685 115 038 stimmt ist. 
davon zur Durchfuhr — — 157 15 439 15 596 
7. Raps und Rübsaat — 1 5 555 19 493 25 049 
8. Leinsaat 14 467 18 44 385 6 019 64 889 
davon zur Durchfuhr – — 10 674 — 10 674 
  
  
  
  
  
  
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspekter von Rotberg zu Gladbach 
in der Rheinprovinz an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors 
Dahlström den Großherzoglich hessischen Hauptämtern zu Bingen, Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach 
und Worms als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Darmstadt, vom 1. Januar d. J. ab beige- 
ordnet worden.
        <pb n="63" />
                                             —   43   —                                                                                  Dem Stations-Kontrolör, Provinzial-Steuer-Sekretär Bode in Hof ist von der Königlich preußischen Re- 
gierung der Dienstkarakter als Steuer-Inspektor verliehen worden. 
Der Königlich bayerischen Uebergangsstelle Deidesheim, Hauptzollamts-Bezirks Ludwigshafen, ist neben ihrer 
bisherigen Kompetenz zur Ausstellung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Wein auch die Befugniß 
zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Erledigung von Uebergangsscheinen für Bier und Brannt- 
wein ertheilt worden. 
  
 
                                        6.  Justiz-Wesen. 
  
                                           Uebersicht 
Geschäftsthätigkeit des Reichs-Oberhandelsgerichts in der Zeit vom 1. Dezember 1878 bis 
30. September 1879. 
I. An Spruchsachen waren zub bearbeiten: 
aus Preußen 
„ Bayern. 
„ Sachsen. 
„ Württemberg 
„ Baden 
„ Hessen 
„ Mecklenburg- Schwerin 
„ Sachsen-Weimar 
„ Mecklenburg-Strelitz 
„ Oldenburg. 
„ Braunschweig 
„ Sachsen-Meiningen 
„ Sachsen-Altenburg 
„ Sachsen-Koburg-Gotha 
„ Anhalt 
„ Schwarzburg- Rudolstadt. 
„ Schwarzburg- Somdershausen 
„ Reuß ältere Linie 
„ Reuß jüngere Linie 
„ Schaumburg-Lippe 
„ Lippe . 
,,  Lübeck. 
„ Bremen 
„ Hamburg 
„ Elsaß- Lothringen 
655 
119 
370 
7 
40 
42 
54 
12 
— — — 
W————— 
zu übertragen 1 502 
  
Uebertrag 1 502 
aus den Konsular-Jurisdiktions-Be- 
zirken .... 
Patentsachen 
Davon sind: 
a) in Folge Entsagung, Zurückwei- 
sung oder Inkompetenz-Erklä- 
1 
10 
zusammen 1513 
  
rung ausgeschieden 36 
b) erledigt . 1132 
c) unerledigt geblieben 345 
zusammen wie oben 1513 
II. Beschwerdesachen waren zu bearbeiten. 86 
III. Die Staatsanwaltschaft hat mitgewirkt 
in Spruchsachen: 
aus Preußen 28 
7 Bayern. 95 
Hessen 4 
„ Elsaß- Lothringen. . 25 
zusammen 152 
IV. Im Durchschnitt kommen auf jeden der 
24 etatsmäßigen Räthe: 
an Spruchsachen . 63 
„ Beschwerdesachen. 3= bis 4
        <pb n="64" />
                                             — 44 — 
                           7. Post= und Telegraphen--Wesen. 
  
Auf Ihren Bericht vom 4. Januar d. J. genehmige Ich, daß vom 1. April 1880 ab die Post= und 
Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte für die Stadt Charlottenburg und deren Vorort Westend von der Ober- 
Postdirektion in Potsdam auf diejenige in Berlin übertragen werden. 
Berlin, den 7. Januar 1880. 
                                          Wilhelm. 
                       In Vertretung des Reichskanzlers: Stephan. 
An den Reichskanzler. 
  
                                      8. Kon sulat-Wesen. 
  
Den Herrn Louis Charles Joseph Tolhausen, bisher französischer Konsul in Leipzig, ist das Exequatur 
als General-Konsul daselbst Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="65" />
                                          Central-Blatt 
                                      für das 
                              Deutsche Reich. 
                              Herausgegeben 
                                        im 
                           Reichsamt des Innern. 
–—.— — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 1 
  
                
Berlin, Freitag, den 30. Januar 1880. 
Nr. 5. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: 
. Maaß- und Gewichts-Wesen: 
des Handbuchs des Deutschen Reichs für das Jahr 1880; 
— Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs- 
gebiet . . Seite 45 
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs— 
münzen. ...... 
Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reich 
für die Zeit vom 1. April bis Ende Dezember 1879 48 
Zoll-= und Steuer-Wesen: Veränderungen in der Kompetenz 
von Zoll= und Steuerstellen; — Abberufung eines Stations- 
Kontrolörs; — Titelverleihung; — Berichtigung 49 
Erzänzungen und Ab- 
Herausgabe 
  
 6. Justiz-Wesen: 
7. 
8. 
änderungen des Verzeichnisses der Eichungs- Aufsichts- 
behörden und der Eichämter 50 
Verzeichniß der beim Reichsgericht zuge- 
gelassenen Rechtsanwälte 51 
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Haltestelle der Abeini- 
schen Eisenohn::: 51 
Marine und Schiffahrt: Ernennung des Vorsitzenden 
eines Seeamts; — Beginn von Seesteuermanns= und 
Seeschiffer-Prüfungen; — Ertheilung eines Flaggen- 
attestsssss 1 
Konsulat-Wesen: 
theilung 
IIIIIIIII 
  
Reichs veranstaltet. 
 
                             1.  Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                                            Bekanntmachung, 
betreffend die Herausgabe des Handbuchs des Deutschen Reichs für das Jahr 1880. 
Von dem Reichsamt des Innern wird für das Jahr 1880 eine neue Ausgabe des Handbuchs des Deutschen 
Das Werk erscheint zu Anfang des Monats März d. J. im Verlage der Buchhandlung 
„Carl Heymann's Verlag“ zu Berlin, und wird den Reichs- und Staatsbehörden bei direkter Bestellung 
zum Preise von M. 3,50 für ein Exemplar geliefert. 
ein Exemplar zu beziehen. 
Berlin, den 23. Januar 1880. 
Im Buchhandel ist es zum Preise von M 4,50 für 
                    Der Staatssekretär des Innern. 
                                      In Vertretung: Eck.
        <pb n="66" />
                                                     —   46   — 
. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
J Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Josef Nowat= 21 Jahre, geboren und schwerer Diebstahl, Königlich preußische 19. Dezem- 
kowski, Knecht, ortsangehörig zu Sitno, Bezirksregierung zu ber 1879. 
Kreis Lipno, Russisch- Marienwerder, 
Polen, " 
2. Israal Schrank, 47 Jahre, aus Kutno, desgleichen, Königlich preußische 13. Januar 
Handelsmann, Russisch-Polen, Bezirksregierung zu d. J. 
Posen, I 
b. Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3. Gustav Wagner,34 Jahre, geboren zusLandstreichen und Bet-Königlich preußische3. Januar 
Fleischergeselle, Proschwitz, Bezirk Ga-teln, Bezirksregierung zu d I. 
blonz, Böhmen, Frankfurt a. O., 
4. a) Rachel Hertsch-60 Jahre, 
kowicz, 
b) deren Tochter 25 Jahre, desgleichen, Königlich preußischel4. Januar 
Bertha Hertsch= aus Lodz, Rußland, Bezirksregierung zu d. J. 
kowicz, Posen, 
5. Franz Brettschnei-geboren am 15. Oktobersdesgleichen, Königlich preußischef9. Januar 
der, Maschinenar-1860 zu Gradlitz, wohn- Bezirksregierung zu d. J. 
beiter, haft zu Gabersdorf bei Breslau, 
Trautenau, Böhmen, 
6. Franz Machulka, geboren am 20. Augustdesgleichen, dieselbe Behörde, 12. Januar 
Schuhmacher, 1854 zu Hisko, Böh- · d. J. 
men, 
7.[ Johann Balenski, 29 Jahre, aus Kozieglow, Arbeitsscheu, Nichtbefol-Königlich preußische 28. Novem- 
Russisch-Polen, gung der Reiseroute Bezirksregierung zus ber 1879. 
und Betteln, Oppeln, 
8. Robert Jarisch, geboren am 25. Mai 1839|/Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 29. Dezem- 
Seilergehülfe, und ortsangehörig zu teln, ber 1879. 
Pittarn, Bezirk Jägern- 
dorf, Oecsterreichisch- 
Schlesien, 
9. Tosef Farker, Schuh-geboren am 19. April desgleichen, dieselbe Behörde, 6. Januar 
machergeselle, 1859 und ortsange- d. IJ. 
hörig zu Lauterwasser, 
Bezirk Hohenelbe, Böh- 
men, 
10.|Niels Hansen Bild-24 Jahre, aus Osterlof desgleichen, Königlich preußische 10. Januar 
skog, Arbeiter, bei Christianstad, Bezirksregierung zu d. J. 
Schweden, Schleswig, 
11.Karl Schmid, Tage-geboren 1860, aus desgleichen, Stadtmagistrat Pas--20. Dezem- 
löhner, Stadeln, Bezirk Schüt- sau in Bayern, ber 1879. 
tenhofen, Böhmen,
        <pb n="67" />
                                                         —   47   — 
  
  
  
  
  
  
  
— 1 I 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
# - Ausweisung Ausweisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
12. Tohann Schando-87 Jahre, aus Casal-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches 28. Dezem- 
lara, Steinhauer, maggiore bei Nom, teln, Bezirksamt Schon= ber 1879. 
gau, 
13.Otto Mixa, Schlosser-geboren am 26. Juli 1853, Landstreichen, Königlich bayerisches,5. Januar 
geselle, aus Neu-Soachimsthal, Bezirksamt Bruck, d. 
Bezirk Rakonitz, Böh- 
men, . 
14.JeanPunt,Kellner,geboren1853,augChar-deggleichen, dieselbe Behörde, 6. Januar 
lois, Niederlande, d. J. 
15.Heinrich Giordano, geboren 1831, aus Nea-Landstreichen und Bet,-dieselbe Behörde, 9. Januar 
Maschinenschlosser, pel, teln, d. I. 
16.Louis Thiriet, Fa-geboren am 29. August desgleichen, Kaiserlicher Bezirks-/17. Januar 
brikarbeiter, 1841 und ortsangehörig präsident zu Kolmar J. 
  
  
zu Grange, Departe- 
ment der 
Frankreich, 
Vogesen, 
  
  
                                   2. Mün z= Wesen. 
                                        Ueberseicht 
der in den deutschen Münzstätten bis zum 24. Januar 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Goldmünzen « Silbermünzen 
1. In der Woche vom Goldmünzen Hiervon Silbermünzen 
18. bis 24. Januar " .. . 
. Halbe rechnung Fünf- Zwei- Ein- Fünfzig= Zwanzig- 
1880 sind geprägt Doppelkronen Kronen Ha 4 » » » Pfennig- Pfennig- 
worden in: Kronen geprägtMarkstücke Markstücke Markstücke stücke stücke 
r2 A. “ - ““ 4 “4 ““ -2 
Berlln# — — — — — 167 4462 5 
München. – — — — — 87 316 — — — — 
Karlsruhe. . — — I — —. — 100000 — —... —- 
Hamburg — 170 110 — 170 110 — — — —-..- 
Summe 1. — 170 110 — 170 110 — 354 762 120 333 — — 
2. Vorher waren geprägt 1 268 111 720|423 165 210 27 969 925399 498 450|71 653 095/99 181 238 149 899 719 71 486 552— 35 717 922°80 
3. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 720/423 335 320/27 969 925|399 668 560|71 653 095|99 536 000.150 020 054 71 486 5521—1635 717 922/80 
4 Hiervon wieder ein- J 
gezogen 240 620 189 690 1 985 2 075 2 430 1 315 662 50 5 000 412/— 
5. Bleiben 1267 871 100423 145 630,27 967 940 71 651 020 99 533 570 150 o18 739 71485 889,5030 717 510/80 
1 713984 670.“ 423 406 729 o.“ 
  
  
  
*
        <pb n="68" />
                                                        —   48   — 
  
  
——- 
                                        3.  Finanz -Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die 
Zeit vom 1. April 1879 bis zum Schlusse des Monats Dezember 1879. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- 
. nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Differenz 
Bezeichn ung vom Beginn des nen auf in demselben)zwischen den 
Etatsjahres  leib Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemeinschaftliche Bleiben des und 5 
Schlusse des aftliche Vorjahres + mehr 
Einnahme. riah 
b obengenannten Rechnung (Spalte 4) — weniger 
— — A A 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 110 728 747 42 245110 686 5077964 680/—32 721822 
Rübenzuckersteuer 43 282 062 15 1775278 104 5350 446 066— 2341 531 
Salzsteuer 27 452 719 9 40 32 9 150 813 
Tabacksteuer 587941 80 985 506 956 47 201 29 755 
Branntweinsteuer 30 198 002 5146 40)0 25 051 64325 601 05— 549 408 
Uebergangsabgaben von Branntwein 87 357 — 87 357 825414 4 816 
Brausteuer 11 773 154 172 83211600 32411 760 161— 159 839 
Uebergangsabgaben von Bier 717 491 — 717 491 690 209 27282 
Summe 224 827523 20 629 405 204 198 118|174 314 408—29 883710 
Spielkartenstempel 788 606 — 788 606 — + 788 606 
Darunter 
Nachsteuer: 
17 982 
Wechselstempelsteuer — 477773714425594 152 143 
Reichs-Post= und Telegravhen-Verwaltung — — 97 885 610 95 166 706 2 718 904 
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung — — 27 632 600.28 145 002 — 512 402 
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme 
  
  
tungskosten beträgt bis Ende Dezember 1879: 
  
  
  
abzüglich der Bonifikationen und Verwal-
        <pb n="69" />
                                                     — 49 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme · . 
vom Beginn Ist--Einnahme Differenz 
Bezeichnung des Etats- in demselben zwischen den 
jahres bis Zeitraum Spalten 
der zum Schluß des des 2 und 3 
obengenannten Vorjahres + mehr 
Einna h me. Monats — weniger 
— — A 
1. 2. 3. 4. 
Zölle 103 596 604 70 232 072 + 33 364 532 
Rübenzuckersteuer 48 681 192 44 811 745 + 3 869 447 
Salzsteuer 24571 087 24 486 366 !5 84 721 
Tabacksteuer ......... 416 734 380 181 · 36 553 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein. ... . . .... 28 674 904 28 698 015 — 23 11 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 10 450 583 10 564 604 — 114 021 
x · Summe 216391104 179172983 437218121 
Spielkartenstempel (einschließlich der Nach- 
steuer 782 455 —. + 782455 
  
  
                                       4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Königlich preußischen Nebenzollämtern II. zu Langenbrück und Lewin im Hauptamtsbezirke Mittel- 
walde ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. über Gegenstände der Nr. 13 
des Zolltarifs beigelegt worden. 
  
Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Warf im Hauptamtsbezirke Sebaldsbrück ist die Befugniß 
zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigungen über das mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehende 
Bier beigelegt worden. « « 
  
Bei dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Wiesbaden, im Hauptamtsbezirke Biebrich, ist eine 
öffentliche allgemeine Niederlage für Kaffee, Zucker, Reis und Gewürze, sowie für Reise-Effekten errichtet 
worden. « 
  
Der Stations-Kontrolör, Königlich bayerische Zoll-Inspektor Hering zu Breslau ist in Folge seiner Zurück- 
berufung in den bayerischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kontrolör mit 
Ablauf des Monats Dezember v. IJ. entbunden worden. 
  
Den Stations-Kontrolör, Zoll-Inspektor Felle in Hannover ist von der Königlich württembergischen Regie- 
rung der Titel und Rang eines Finanz-Assessors verliehen worden. « —- 
  
Auf Seite 834 des Central-Blattes für das Deutsche Reich von 1879 ist in der Uebersicht der zur Ab- 
fertigung von Waaren der Nummern etc. 1, 2 und 3 und 22 a, b, e und f des neuen Zolltarifs befugten 
Aemter das Königlich sächsische Nebenzollamt I. Voitersreuth unrichtig als Untersteueramt bezeichnet worden.
        <pb n="70" />
                                                — 50 — 
                            5. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
  
Ergänzungen und Abänderungen des Verzeichnisses der Eichungs-Aufsichtsbehörden und der Eich- 
ämter im Deutschen Reich (exkl. Bayern) mit Angabe der von ihnen geführten Stempelzeichen 
sowie des Umfanges ihrer Zuständigkeit (s. Central-Blatt für das Deutsche Reich, Jahrgang 1877 
S. 572, Jahrgang 1878 S. 144 und S. 475, Jahrgang 1879 S. 124 und S. 498). 
                                 1. Aufsichtsbezirk 2. . 
Zu Oranienburg (Reg.-Bez. Potsdam) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen □##- 
führt und bis auf weiteres zur Eichung und Stempelung von Gewichten und Waagen befugt ist. "6 
                                  2. Aufsichtsbezirk 6. 
Die Befugnisse des Eichamtes zu Oschersleben ** sind auf die Ermittelung und Beglaubigung 
der Tara von Fässern, und die Befugnisse des Eichamtes zu Neuhaldensleben ars auf die Eichung und 
Stempelung von Brückenwaagen bis auf weiteres ausgedehnt worden. 
                                    3. Aufsichtsbezirk 8. 
Die Befugnisse des Eichamtes zu Celle unth sind bis auf weiteres auf die Eichung und Stempelung 
von Präzisionswaagen ausgedehnt worden. " 
                                    4. Aufsichtsbezirk 9. 
Die Befugnisse des Eichamtes zu Warstein rn sind bis auf weiteres auf die Eichung und Stem- 
pelung von Flüssigkeitsmaaßen ausgedehnt worden. "6 
                                       5. Aufsichtsbezirk 10. 
Zu Witzenhausen (Reg.-Bez. Kassel) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen a führt 
und bis auf weiteres zur Eichung und Stempelung von Flüssigkeitsmaaßen, Gewichten und Waagen befugt ist. 
                                    6. Aufsichtsbezirk 11. 
Die Befugniß des Eichamtes zu Aachen un zur Eichung und Stempelung von Präzisionsgewichten 
von 500 g bis 1 mg ist bis auf weiteres auf Präzisionsgewichte von 5 kg bis 1 mg ausgedehnt worden. 
                                  7. Aufsichtsbezirk 21. 
Zu Bernau (Amts St. Blasien) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen cn führt 
und bis auf weiteres zur Eichung und Stempelung von Hohlmaaßen für trockene Körper befugt ist 
                                     8. Aufsichtsbezirk 23. 
Es sind Eichämter errichtet: 
2 
zu Bolchen (Bezirk Metz) mit dem Stempelzeichen , 
24 
23 
7 Albesdorf .......................
        <pb n="71" />
                                                     — 51 — 
23 
zu Saarburg (Bezirk Metz) mit dem Stempelzeichen , 
26 
23 
7# Dieuze n » » 77 7 1— 7 
27 
welche sämmtlich bis auf weiteres zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhalts von Fässern befugt sind. 
Berlin, den 6. Januar 1880. 
              Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission. 
                                   Foerster. 
  
                                     6. Justiz-Wesen. 
  
Bei dem Reichsgericht sind folgende Personen als Rechtsanwälte zugelassen: 
Arndts, Justizrath. Dr. Fels Dr. Reuling. 
Dr. Bohlmann, desgleichen. Fenner, Justizrath. Romberg, Justizrath. 
Dr. Braun, desgleichen. Johannsen. Sachs. 
Bussenius, desgleichen. Dr. Luden. Dr. Seelig. 
Dr. Crome. Dr. Lüntzel, Justizrath. Stegemann, Justizrath. 
Dorn, Geheimer Justizrath. Mecke, desgleichen. Dr. Thomsen. 
Erythropel. Patzki. 
  
                                    7. Eisenbahn= Wese n. 
  
                                         Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 1. Februar d. J. wird die an der Bahnstrecke Heißen—Steele der Rheinischen Eisenbahn zwischen den 
Stationen Rüttenscheid und Steele errichtete Personen-Haltestelle Rellinghausen dem öffentlichen Verkehr 
übergeben werden. 
Berlin, den 23. Januar 1880. In Vertretung: 
Körte. 
  
                                         8. Marine und Schif fahrt. 
— 
  
Von der Königlich preußischen Regierung ist der Amtsgerichtsrath Braun in Stralsund zum Vorsitzenden 
des Königlichen Seeamts daselbst ernannt worden. 
  
Mi den nächsten Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfungen für große Fahrt wird bei den Navi- 
gationsschulen: 
1.in Altona am 9. Februar d. J., 
2.in Danzig am 19. Februar d. J., 
 3.in Barth am 4. März d. J., 
4. in Stralsund am 12. März d. J., 
5. in Grabow a. O. am 20. März d. J., 
6.in Memel am 2. April d. J. 
 
begonnen werden.
        <pb n="72" />
                                                      — 52 — 
Dr. im Jahre 1846 in Stockton on Tees erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Brigg „Ann 
&amp; Sarah“ von 286 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen- 
thum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Wilhelm Ganswindt zu Danzig unter dem Namen 
„Dankbarkeit“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für 
welches der Eigenthümer Danzig zum Heimathshafen gewählt hat, ist am " Januar d. J. vom Kaiserlichen 
Konsulat zu Hartlepool ein Flagenattest ertheilt worden. « 
  
                                          9. K·onsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den bisherigen Konsul in Amoy, Dr. jur. Richard Krauel, zum General-Konsul für 
Australien mit dem Sitz in Sidney, 
den- bieherigen Konsul Travers in Cairo zum Konsul in Canton und Hongkong 
un 
den Kaufmann Murdo Morrison zum Vize- Konsul in Stornoway 
zu ernennen geruht. 
  
Dem zum französischen Konsul in Mannheim ernannten Herrn Etienne Champy ist das nachgesuchte Exe- 
quatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="73" />
                                               Central-Blatt 
                                           für das 
  
                                    Herausgegeben 
                                              im 
                                     Deutsche Reich. 
                                Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
             
  
  
  
  
  
  
  
  
Berlin, Freitag, den 6. Februar 1880. Nr. 6. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 4. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggen- 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 53 attestes . 57 
2. Mün „Wesen: neberstcht über die Ausprägung von Reichs 5. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Entlassung; — Exequa- 
3. Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend tur· Ertheilung.. 57 
den Veredelungsverkehr mit Oesterreich-Ungarn 56
 
                                    1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                    Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Da des 
* O — " 1 Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. # 3. 4. 5. l 6. 
  
  
  
                   a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Wenzel Benesch,geboren am 28. März schwerer Diebstahl, 
Stellmacher, 1820 zu Groß-Ledhuj, 
Bezirk Politz, Böhmen, 
2. m“° Norburg gebchen am 24. Dezember versuchter Raub, 
Dienstknecht, 1849, aus Oestro-Wem- 
1 menhoy, bei Malmö, 
Schweden, 
  
  
Königlich preußische 10. Dezem- 
Bezirksregierung zu ber 1879. 
Liegnitz, 
Polizeiamt zu Lübeck. 12. Januar 
d. J. 
  
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3.[Margarethe Skow- 37 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet- Königlich preußische 
  
ronska, Schangrod, Russisch= teln, 
Polen, 
4. Novem- 
Bezirksregierung zu ber 1879. 
Königsberg,
        <pb n="74" />
                                                 —   54   — 
  
  
  
  
—— 
  
l 
&amp; Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Damm des 
z — — Ausweisung weisungs- 
# des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Martin Waschu-0 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 30. Dezem- 
E 
10. 
11.— 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
.Josef 
lewski, Arbeiter, 
.Victor Jozefowicz, 
Schneider, 
. Karl Vogel, Tage- 
löhner, 
Kotzian, 
Knecht, 
.Georg Wiesner, 
Spinner und Kellner, 
.Franz Lustig, Tage- 
arbeiter, 
Johann Kreizinger, 
Arbeiter, 
Georg Baranetz, 
Drahtbinder, 
Peter Tomaschek, 
Schuhmachergeselle, 
Josef Nozicka, 
Gürtler, 
Benedict 
Steinmetz, 
Hayeck, 
Johann Deirxler, 
Kommis, 
Theodor Reintjes, 
Tagearbeiter, 
Josef Karnitschnig, 
Hausschmied, 
  
Kaloga, Rußland, 
31 Jahre, aus Peisern, 
Russisch-Polen, 
22 Jahre, aus Heinzen- 
dorf, Mähren, 
32 Jahre, aus Neutit- 
schein, Mähren, 
geboren am 24. April 
1853 zu Matzdorf, 
Kreis Bielitz, ortsan- 
gehörig zu Bieelitz, 
Oesterreichisch-Schlesien, 
30 Jahre, aus Oijes, 
Böhmen, 
24 Jahre, aus Alten- 
buch-Döberney, Bezirk 
Königinhof, Böhmen, 
14 Jahre, aus Neszlusa, 
Komitat Trencsin, Un- 
garn, 
33 Jahre, aus Gewitsch, 
Bezirk Mährisch-Trübau, 
Böhmen, 
geboren am 19. März 
1855, aus Gitschin, 
Böhmen, 
55 Jahre, geboren zu 
Piseck, Böhmen, 
22 Jahre, geboren zu 
Brünn, Mähren, orts- 
angehörig zu Guns- 
kirchen, Bezirk Wels, 
Ober-Oesterreich, 
20 Jahre, aus Wehl, 
Niederlande, 
geboren am 16. Novem- 
ber 1859, aus Zinsat, 
  
Bezirk Marburg, Steier- 
teln, 
desgleichen, 
Landstreichen, 
Landstreichen 
teln, 
und Bet- 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
Landstreichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
  
mark, 
Bezirksregierung zu 
Königsberg, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Posen, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Oppeln, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Liegnitz, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Landdrostei zu Aurich, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Wiesbaden, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Düsseldorf, 
Stadtmagistrat Nürn- 
berg in Bayern, 
  
ber 1879. 
17. Januar 
d. J. 
22. Januar 
d. J. 
12. Januar 
d. J. 
19. Januar 
d. IJ. 
10. Dezem- 
ber 1879. 
29. Dezem- 
ber 1879. 
3. Januar 
d. J. 
6. Januar 
d. J. 
23. Januar 
d. J. 
21. Januar 
d. J. 
26. Januar 
d. J. 
desgleichen. 
22. Dezem- 
ber 1879.
        <pb n="75" />
                                                  —   55   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand! Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
( » Ausweisung weisungs- 
5 « . der Bestrafung. beschlossen hat. 
8 des Ausgewiesenen schlossen h beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
18. Johann Turek, Tage-52 Jahre, aus Wälisch-Landstreichen und Bet-Stadtmagistrat Pas= 3. Januar 
löhner, birken, Bezirk Prachatitz, teln, sau in Bayern, d. I. 
Böhmen, 
19. Franz Eckerl, Büch-26 Jahre, aus Königs-Hesgleichen, dieselbe Behörde, 10. Januar 
senmachergehülfe, stetten, Bezirk Piseck, d. J. 
Böhmen, 
20. Andreas Heilmann,geboren 1854, aus Landstreichen, Königlich bayerisches 3. Januar 
Metzger, Verviers, Provinz Lim- Bezirksamt Bruck, d. S. 
burg, Belgien, 
21.|Wenzel Höpfl, Fa-geboren 1859, ortsange-Landstreichen, Betteln Königlich bayerisches 6. Tanuar 
brikarbeiter, hörig zu Oblat, Bezirk! und Angabe falschen Bezirksamt Kemnath, d. J. 
Podersam, Böhmen, Namens, 
22. Franz Brabec, 25 Jahre, ans Slawie-Landstreichen, Königlich bayerisches 12. Januar 
Tischlergeselle, tin, Bezirk Chotiebor, Bezirksamt Ebers= d. J. 
Böhmen, berg, 
23.Johann Pohanka, 24 Jahre, aus Chotiebor, Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, desgleichen. 
Hafnergeselle, Bezirk Chotiebor, Böh= teln, 
men, 
24. Joses Merklaß,,28 Jahre, geboren undsdesgleichen, Königlich sächsische 29. Novem- 
Handarbeiter, ortsangehörig zu Tres- Kreishauptmann- ber 1879. 
kow, Bezirk Eisenbrod, schaft zu Dresden, 
Böhmen, 
25. Santo Bezani,29 Jahre, geboren zu Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 23. Januar 
Arbeiter, Castelnuovo, Provinz präsident zu Metz, d. J. 
Cremona, Italien, 
26.Franz Büchler, geboren am 10. August[Landstreichen, Gebrauch Kaiserlicher Bezirks-2 4. Novem- 
Sticker, 1844 und ortsangehörig gefälschter Legitima- präsident zu Kolmar, ber 1879. 
zu Juneroden, Kanton tionspapiere und An- 
Appenzell, Schweiz, gabe falschen Namens, 
27. Jakob Moser, 29 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-derselbe, 23. Januar 
Maurer, ortsangehörig zu Rap- teln, d. J. 
poldsried, Kanton Bern, 
Schweiz, 
28. a) Raimund Soland, 37 Jahre, 
Schuster, 
b) Josef Soland, 45 Jahre, 
Küfer, beide geboren und orts.desgleichen, derselbe, desgleichen. 
  
angehörig zu Stüßlin-= 
gen, Kanton Solothurn, 
Schweiz, 
  
  
  
  
  
Die durch den Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Oppeln vom 3. Oktober v. J. 
verfügte Ausweisung des Gürtlers Theodor Beer aus dem Reichsgebiet (Central-Blatt von 1879 S. 630 
Z. 5) ist zurückgenommen worden. 
  
9*
        <pb n="76" />
                                                     —   56   —                                                                             der in den deutschen Münzstätten bis zum 31. Januar 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
———K-—4 
 
 
                                          2.  Münz-Wesen. 
                                         Uebersicht 
                            Gold= und Silbermünzen. 
.. 
–—. 
  
  
— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
t, In der Woche von Goldmünzen  
25. bis 31. Jannar auf Privat- 4  Fünfzig- Zwanzig- 
1880 sind geprägtDoppelkronen # Kronen Halbe rechnung) Fünf- Zwei- Ein Fünf. 6 Pfennig 
worden in: Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke stücke stücke 
6 2 4 4 -* 44 4 
Berlin 242 610 40 * — 1 — 
München. — — — — — 113 924 — — — — — 
Hamburg. — — 53 960 — — — — 
Summe 1. — — — — — 410 44 40 163 — — — 3 
2. Vorher waren geprägt 268 111 720|423 335 320˙27 969 925|399 668 560|71 653 095/09 536 000 150 020 054 71 486 552—|35 717 922 80 
3. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 v20 335 32027 969 925|399 668 560|71 653 095/09 946 494/150 060 217.71 486 552—s35 717 922/80 
4. Hiervon wieder ein- 1 1 f 
gezogen 240 620 189 690 1985 2 075 2430 1315 662 50 5 000 412.— 
5. Bleiben 1267 871 100/423 145 630/27967 940 71 651 020,99 944 064/150 058 902/71 485 889/50/30 717 510 80 
1 718 984 670.4 423 857 38630 “4 
  
Anmerkung. Die Veröffentlichung der Ausprägungen findet fortan nicht mehr wöchentlich sondern monatlich statt. 
  
  
                                         3.  Zoll  und Steuer-Wesen. 
Nachdem der Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn vom 16. Dezember 1878 mit den 
in der Erklärung vom 31. Dezember 1879“) enthaltenen Einschränkungen bis zum 30. Juni 1880 verlängert 
worden ist, hat der Bundesrat 
beschlossen, daß 
h in seiner Sitzung vom 15. Jannar d. J. hinsichtlich des Veredelungsverkehrs 
1. die obersten Landes-Finanzbehörden ermächtigt werden, für die Zeit bis zum 15. Februar 
laufenden Jahres die Befugniß zur Gestattung der Veredelung deutscher Waaren in Oester- 
reich-Ungarn gemäß des Absatzes 2 des §. 115 des Vereins-Zollgesetzes vom 1. Juli 1869 
auch den Zoll-Direktivbehörden und Hauptämtern beizulegen, ohne daß dabei der Nachweis 
der Nothwendigkeit oder Nützlichkeit für den deutschen Verkehr zu erfordern ist; 
3. 
vom 15. Februar laufenden Jahres an die Erlaubniß zur zollfreien Wiedereinfuhr im Ver- 
edelungsverkehr nur in besonderen Fällen, wenn der soeben erwähnte Nachweis erbracht 
wird, von den obersten Landes-Finanzbehörden zu ertheilen ist; 
6 Monaten festgesetzt wird. 
die Frist zur zollfreien Wiedereinfuhr regelmäßig auf 3 Monate, ausnahmsweise bis zu 
Unter „deutschen Waaren“ (Nr. 1 des obigen Beschlusses) sind solche zu verstehen, welche entweder 
in Deutschland erzeugt oder daselbst einer Bearbeitung unterworfen worden sind. 
  
.) Central-Blatt 1880 Seite 18.
        <pb n="77" />
                                             — 57 — 
                              4. Marine und Schiffahrt. 
Die im Jahre 1857 in South-Shields erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene eiserne Bark 
„J. D. Marshall“ von 689,3 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließ- 
liche Eigenthum des im Großherzogthum Oldenburg staatsangehörigen J. H. Hustede zu Elsfleth unter 
dem Namen „Pax“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für 
welches der Eigenthümer Elsfleth zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 18. v. M. vom Kaiserlichen 
General-Konsulat zu London ein Flagenattest ertheilt worden. 
  
                                       5. Kon sulat= Wese n. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Georg Boden in Salta (Argen 
tinische Repuplik) zum Vize-Konsul daselbst zu ernennen geruht. 
  
Den Kaiserlichen Konsul in Taganrog (Rußland), Fedor Cubasch, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem 
Reichsdienste ertheilt worden. 
  
Dem Herrn Paul Möller ist das Exequatur als Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in 
Hamburg Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="78" />
        <pb n="79" />
                                                Central-Blatt 
                                         für das 
                                 Herausgegeben 
                                             im 
                              Deutsche Reich. 
                             Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgaug sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. 
  
Berlin, Freitag, den 13. Februar 1880. 
Nr. 7. . 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: 
von Ausländern aus dem 
3. Marine und Schiffahrt: 
Reichsgebiete 
Ertheilung eines Flaggen- 
Ausweisung 
. . Seite 59 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Bundehrathsbeschluß, betreffend 
den Maßstab für die Verzollung von Bau= und Nutzholz; 
— Befugniß einer Zollstelle 61 
Prüfungen 
Januar 1880 
  
attestes; — Beginn von Seeschiffer= und Seesteuermanns- 
61 
4. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Jannar 1880; — Statistik der deutschen Banknoten- Ende 
  
 
                            1.  Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
                     Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— – — · Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlufses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Franz Lux, Brauer-geboren am 25. Novem-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 16. Januar 
geselle, 
fIsaak Rosenberg, 
Kaufmann, 
.Abraham Kahan, 
.Jakob Tommasini, 
Konditor, 
Ottokar Severa 
(Sewera), Kellner, 
  
ber 1845 zu Weidenau, 
reichisch-Schlesien, 
19 Jahre, aus Olkienik 
bei Wilna, Rußland, 
19 Jahre, aus Troki bei 
Wilna, Rußland, 
34 Jahre, aus Tres, 
Bezirk Cles, Tirol, 
19 Jahre, geboren und 
wohnhaft zu Prag, 
  
Kreis Troppau, Oester- 
  
teln, 
Landstreichen, 
desgleichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
Bezirksregierung zu 
Frankfurt a. O., 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Posen, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Landdrostei zu Lüne- 
burg, 
Königlich preußische 
Landdrostei zu Stade, 
  
  
d. J. 
27. Januar 
d. J. 
desgleichen. 
28. Januar 
d. J. 
18. Januar 
d. J. 
10
        <pb n="80" />
                                               —   60   — 
  
  
  
  
  
„ l 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Dam des 
5 - Ausweisung Ausweisungs- 
. . der Vestrafung. beschlossen hat. beschluss 
des Ausgewiesenen h beschlusses. 
1. 2. 3. 4. H. I 1·s. 
6.Karl JohannKarl-geborenam31.MaiLandstteichen, Königlich preußische 29. Januar 
son, Schmied, 1858 und ortsange- Bezirksregierung zu d. J. 
hörig zu Gothenburg, Minden, 
Schweden, 
7. Rudolf Volkart, 21 Jahre, geboren zuldesgleichen, Königlich preußische 28. Januar 
Mechaniker, Windlach, Kanton Zü- Bezirksregierung zu d. J. 
rich, Schweiz, Wiesbaden, 
8. Karl Schnaleck, 17 Jahre, geboren zusddesgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Tagelöhner, Wien, 
9. Karl Sonnenschein,54 Jahre, aus Buda-Landstreichen, Betteln Stadtmagistrat Pas= 3. Januar 
Friseurgehülfe, pest, Bezirk Budapest, und Fälschung von Le= sau in Bayern, d. I. 
Ungarn, gitimationspapieren, 
10. Franz Jacubetz,? Jahre, aus Mallo-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, desgleichen. 
Maurer, nitz, Bezirk Klattau, teln, 
Böhmen, 
11. Sohann Zwir, geboren 1836, aushbesgleichen, Königlich bayerischesfdesgleichen. 
Wagner, Kumersberg, Bezirk Bezirksamt Schon- 
Luttenberg, Steiermark, gau, 
12.Thomas Herzik, 80 Jahre, ortsangehörig desgleichen, Königlich bayerisches 7. Tanuar 
Bäckergeselle, zu Stachau, Bezirk Bezirksamt Grafen= d. I. 
Schüttenhofen, Böhmen, au, 
13. Anton Cermann,54 Jahre, geboren und Landstreichen, Betteln, Königlich sächsische 5. Jannar 
Fleischergeselle, ortsangehörig zu LomWiderstand gegen die Kreishauptmann- d. J. 
nitz, Bezirk Semil, Staatsgewalt und Dieb= schaft zu Zwickaui 
Kreis Gitschin, Böh= stahl, 
men, 
14. Anton Menzel, geboren am 10. März Landstreichen und Bet-Königlich sächsische 2. Tanua 
Tischlergeselle, 1858 und ortsangehörig! teln, Kreishauptmann- d. J. 
zu Friedland, Böhmen, schaft zu Bautzen, 
15. Wenzel Reinelt, geboren am 19. März Betteln, nach mehrma-dieselbe Behörde, 15. Januar 
Weber, 1844 und ortsangehörig liger rechtskräftiger Ver- d. I. 
zu Hermsdorf bei Gabel, urtheilung wegen der 
Böhmen, gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
16.Ola Ingelson, geboren am 17. Juli desgleichen, Polizei-Amt zu Lübeck, 3. Januar 
Arbeiter, 1844, aus Basebeck bei d. J. 
Malmö, Schweden, 
17.Josef Hornick, geboren am 5. Juni 1843 desgleichen, dieselbe Behörde, 10. Januar 
Schuhmacher, zu Mährisch-Ostrau, d. J. 
Mähren, 
18. Reinhold Ricoeur, 29 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-28. Januar 
Schlosser, ortsangehörig zu Ant= teln, präsident zu Kolmar, d. I. 
werpen, Belgien,
        <pb n="81" />
                                                       —  61   —  
  
  
l 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datm des 
—* —+. Ausweisung weisungs- 
5 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
7• 2. 6 ¾ 4. .. 6. 
  
  
19. August Weiß, Eisen-23 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-28. Januar 
bahnarbeiter, ortsangehörig zu Fran= teln, präsident zu Kolmar, d. J. 
kendorf, Kanton Basel- 
land, Schweiz, 
  
  
  
  
  
Die durch den Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Posen vom 5. August v. J. 
verfügte Ausweisung des Brauers und Brenners Karl Friedrich Hubert aus dem Reichsgebiet (Central-Blatt 
von 1879 S. 520 Z. 7) ist, nachdem sich herausgestellt hat, daß Hubert nicht russischer, sondern preußischer 
Staatsangehöriger ist, zurückgenommen worden. 
  
                                     2. Zoll= und Steuer= Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 29. Januar d. J. beschlossen: 
1. daß Bau= und Nutzholz in der Regel beim Eingange in Flößen, Schiffen, oder auf gewöhnlichen 
Landwegen nach Rauminhalt, bei dem Eingange auf der Eisenbahn nach der Wahl des Zoll- 
pflichtigen entweder nach Rauminhalt oder nach Gewicht zu deklariren und zu verzollen ist, 
mangels einer solchen Angabe im letzteren Falle aber die Zollbehörde den anzuwendenden gesetz- 
lichen Maßstab zu bestimmen hat; 
2. daß die obersten Landes-Finanzbehörden befugt sind, von der unter 1 aufgestellten Regel im Falle 
besonderen Bedürfnisses Abweichungen anzuordnen, welche öffentlich bekannt zu machen sind. 
  
Dem Nebenzollamte I. zu Hüningen ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit— 
scheinen I. für den Verkehr mit Bau= und Nutzholz zwischen der Schweiz und Frankreich ertheilt worden. 
  
                                      3. Marine und Schiffahrt. 
  
Der in San Francisco (Californien) erbaute, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika 
gefahrene Gaffelschooner „Favorite“ von 23/61 Tons Brutto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das 
ausschließliche Eigenthum der Handelsgesellschaft „Deutsche Handels= und Plantagen-Gesellschaft der Südsee- 
Inseln“ zu Hamburg unter dem Namen „Fakaofo“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. 
Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 
10. November v. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Apia ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
In Leer wird am 23. Februar und in Geestemünde am 1. März d. J. mit einer Seeschiffer-Prüfung 
für große Fahrt begonnen und in Leer zugleich eine Seesteuermanns-Prüfung und eine Seeschiffer-Prüfung 
für kleine Fahrt abgehalten werden. 
  
10*
        <pb n="82" />
                                                     —   62   —  
 
5.   Bank: 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochen über 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
Sonstige Ver- Event. 
8 täglich bindlich- ¾ bindlich- 
. Grund. Reserve. Noten. Gegen Unge. Gegen fällige Gegen keiten Gegen Sonstige Gegen SummeGegen keiten 
Name der Banken. payi 31. Dezbr. deckte 31. Dezbr. 31. Dezbr.j uit 31.Dezbr. 31.Dezbr, der 81.Dezbr.weiterge. 
Kapital.] Fonds.Umlauf. Ver- Kündi. Passiva. "u 
32 1379. Noten.1870. 1379. 1879. 1879.Passiva.1879.,gebenen 
7# bindlich- gungs. inlän- 
6 keiten. frist. dischenn 
1| Reichsbank 120 00015 2237 é6| 65 202] 89 330— 112 897/220 950 + 34 66 5 — — 571.— 908 os4 350— 314599 — 
2 Städt. Bank zu Breslau 3 000 600 2964|+ 58 723— 4241 3402 1 143 — — — — 9 9664 201 129 
3|Kölnische Privatbank 3 000 750 27404 499 1244 58 231— 59 2 866 79 30 — 9617/ 6837 350 
4 Magdeburger Privatbank. 3u000 606 2 619— 33 1154 83 171— 18 1286— 87 314 + 310 7742 — 172½20 
5 Danziger Privat-Aktien-Bank 3000 750 1494— 141 424— 232 314 72 2793| 1. 121 129— 9 8 460 43 510 
6 Provinzial- Aktien = Bank des 
Großherzogthums Posen 3 000 750 1982 — 178 1 171— 16 263 J 216 1460. 11 30— 12 7485 37 274 
7 Hannoversche Bank12000 896 5399— 358 1 821— 1215 3598 M+ 184 2060 — 27½ #1843— 81 25796— 86 687 
8|Frankfurter Bank 17 143a606 1 - 16 273— 2 8788 8463087| 3065— 272 3 426 43189S 
Bayerische Notenbank 7 500 292 567 066+ 14763 168 TM 548 3 813 130. 122329 % 
10 Sächsische Bank zu Dresden= 30 000 3 317 38 820— 4168 14284— 3462 2771+ 1322 3720). 459 476 85 79 109— 2 300 1890 
11 Leipzlger Kassenverein 3 000 145 2 866 446 9644 8900 20151 11 497 — 128 195 — 1 874814 340 37 
121 Chemnitzer Stadtbank 510 120 505 11 96— 118 137— 94 4651— 84 211— 50 6 131— 21 841 
13/ Württembergische Notenbank 91 000 37123453| 1041 9729|— 88 175 — 35 4 — 754 52 33757— 1025 888 
14 Badische Bank .. 90001361138374236876934365 61504122 42-— 2 668 58 25P 523| + 2 540 2 
15/ Bank für Süddeutschland. 15 671 111 17 1599— 2 — — 1063 4 5533 240 
16% Braunschweigische Bank.10 500 309 2322 195 1498— 22 3314 —+ 1 065 1 a6 63 316 — 89 18 126 844 1 110 
17| Kommerzbank in Lübeck 2 400 43 1 162—. 105 71— 275 1140% 33 2 * 149 1944. 151 7 8376—+ 438 88 
16 Bremer Bank 16 607 774 5 100.1. 113152— 95 226— 9215 5# 249 s803 4 312] 38788 4 11561 1026 
I 
Zusammen 268 332 31454 325 653 — 64630 172 406 - 119 024 249 201 4 40 283] 42 005 54310029 M 1 182|1 526 626 22 438 725 
"„ 
) U 
T 
Bemerkungen. 
Zu 8*: Darunter 148 200 . noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 14*: 
Zu 15*: 
Darunter 
40 286 (M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Darunter 104 004 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden- und Thalernoten.
        <pb n="83" />
                                              —   63   —                                                                           Wesen. 
banken Ende 
Januar 1880 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Dezember 1879. 
auf Tausend Mark.) 
Aktiva. 
2 
Metall. Gegen J Reichs- Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen # 
Bestand. 31. Dezbr.kassen. 31. Dezbr. anderer 31. Dezbr. Wechsel. 31. Dezbr. Lombard.S1. Dezbr.Effekten. #31. Dezbr. Aktiva 31. Dezbr. der 31. Dezbr. 
1879 scheine.1879.anken.1879. 1879. 1879. 1879. " 1879 Aktiva. 1379. 
# * 
568 319#. 28 946 4 56 836 — 28 578 15 818— 4464 24938 + 11831 – 30 790 
10311 25 91. 583201 TT 432 4875 21110 3127— 443 — — 32 — 10 2768 2002 
953 1 81 3 535 437 14414 203 765 21 — – 193 — 20 9601 4 6432 3 
tin- 14 91. 8 485 — 110 5 482 + 75 909 . 17 — — a8 66 1189 4 20 
700| 29 — — 3701 62 5864— 337 7583— 54 109. — 13 9210 T 393 ## 716· 60 5 
6e606— 102 2 - 1 113 61 5 117/ 138 1 3090 — 1156 — — 289— 41 7 326— 18186 
2297/ 182 32 4 25 1319 4 65013330 — 426 642 21 511— 4454 7 729 — 42 25 796— 86 
153049 428 23 492— 210019839 624 5930 — 6270 5 727— 55 2204 — 70 4 3854 283118 
3 10 837 46— 111112 J 102467 1371 1 686 — 157 9320 — 82 1718 — 312 78 700 F 1745 
169686AJ 656 126 4 641 1 3931 1600 4904— 954 4474 1 117 791090— 230210 
1074 36 77. 68 761 —648 4044 299 14921 80 349 349 ↄ614 56 8 7418 3401 
278|- 56 8— 7 123 80 3649— 444 141— 37 188 — 70 17414 498 6 1844— 2412 
—— 144 212629 — 125018593- 36 401 — 18 808 97 731— 11 33 757— 102513 
5 615 132 20— 4 509. 3751669 6580 1 169— 23 31½ 5 1488 — 9 25 523+ 2546 
5460/J 397 26 — 16 701 644718210 — 304 2290 — 1 4071— 27 2445 + 1101 33 240 +X 1 391115 
613— 21 15 4 2 196 4 4660 ö5r 2040 4 119 — — 4919 4 8485 18 343 4 98416 
189 1 5 — 1 697 4 3178 407— 794 199 — 45 1096 J+ 385 14554 231 —. 
1781 1 51. 5 162 4 423 68. 2 074 182 3530— 6 1242. 340 38 9688 + 522 1 
66 258+ 35 9954188 J 35834 + 15 100 2/6— 45 868 86 343 — 31 184 34402 — 3301 67 618 4 3463 1536 656 22406 
s l 
t . 
k . 
s s l
        <pb n="84" />
                                                 —   64   — 
  
Bezeichnung 
Statistik der deutschen Bank 
An Banknoten 
  
  
  
  
  
  
  
  
Laufende der im Umlauf im Bestande im Umlauf # im Bestande 
Nr. —- 
Notenbanten. in Abschnitten zu 100 .M in Abschnitten zu 200 M. 
-— l - A l »Z- 
1.Reichsbank1). . 404309850142190150 — 
2.Städtische Bank zu Breslau. 1 531 700 27 300 — 
3.Kölnische Privatbank 2). 2 723 800 252 500 « 
4.MagdeburgerPrivatbank 2519300 480 700 — — 
5. Danziger Privat-Aktienbank 1 494 200 1 505 S00 —. — 
6. Provinzial-Aktienbank des Großherzogthume Posen 2 703.000 197 000 429200 470 S#n 
7. Hannoverische Bank 5399200 900 800 — — 
8.] Frankfurter Bank 3 610 000 3 590 000 — – 
9.Bayerische Notenbank # 66 996 300 2 933 700 — — 
10.Sächsische Bank zu Dresden 23 983 900 |36 OI16 100 — — 
11. Leipziger Kassenverein. — — — — 
12.Chemnitzer Stadtbank 505 300 4 700 — — 
13. Württembergische Notenbank 23 452 700 2147 300 — — 
14.! Badische Bank .. . 1383750025162500 — — 
15.Bank für Süddeutschland 14 804 600 21 195 400 — I — 
16.Braunschweigerische Bank 239170011178300 — — 
17. Kommerzbank in Lübeck 1 162 400 1 237 600 — — 
18.Bremer Bank 5 100 000 4150 000 
zusammen am 31. Januar 1880 574 455 400253 169 850 429 200 470 800 
am 31. Dezember 1879 595.529 100226 696 200 489 200 410 800 
mithin am 31. Januar 1880 mehr – 26 473 650 — 60 000 
weniger 21 073 650 – 60 000 — 
  
  
  
Anmerkungen. 
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche selt dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 850 
vernichtet: 7 966 750 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
240 
98360 —- - 
91 395 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
1 400 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
2 600 
86 590 0t0 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Kölnischen Privatbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und 
720 
290 810 
223 025 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
2 440 Thlr. in Abschnitten zu 20 Thlr., 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichlet haben, ist zu bemerken, 
1) bei der Rostocker Bank 1 300 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 1 700 Mark in Abschnitten 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 5 
900 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4059 100 Mark in
        <pb n="85" />
                                       —   65   —                                                                                          noten Ende Januar 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr. 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1000. überhaupt 
-! M M / MI »f- »z- l M 
92 746 000 218 754 000 228 359 000 321 341 000 725 414 850 682 285 150 1. 
— — 1432 000 9u000 21963 700 36 300 2. 
— — — — 2 723 800 252 500 3. 
— — — — 2519 300 480 700 4. 
— — — — 1 494200 1 505 800 5. 
849 500 350 500 — — 1 981 700 1 018 300 6. 
— — — — 5399200 900 800 7. 
647.000 1 453 000 6 651.000 14 049 000 10 908 000 19 092U000 8. 
— — — — 66 996 300 2 933 700 9. 
14 841.000 11 659 000 – — 38 824 900 47 675 100 10. 
2866 000 134 000 — 2 866 000 134 000 11. 
— — — — 505 300 4 700 12. 
— — — — 23 452 700 2147 300 13. 
— — — — 13 837 500 25 162 500 14. 
— — — — 14 804 600 21 195 400 15. 
— — — — 2321 700 11 178 300 16. 
— — — 1 162 400 1 237 600 17. 
— — — 5 100 000 4150 000 18. 
111 949 500 1 232 350 500 236 442 000 335 399 000 923 276 150 821 390 150 
128 003 500 216 296 500 263 786 000 308 055 000 987 807 800 751 458 500 
— 16 054 000 – 27 344 000 — 69 931 650 
16 054000 — 27 344 000 —. 64 531 650 — 
  
  
  
  
  
Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. Januar 1880; 
85 775 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 235 200 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 
700 · I s · rli 12 51 0 e I I I 
8 340 980 r“ " · 259 440 600 - · « 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. Januar 1680: 
1 650 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 
97 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 2 183 665 Mark 
mithin gegen Ende Dezember 1879 weniger 2745. 
4 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 61950 
138 495 550 - " - - 1502601610. 
zusammen 16 470 Mark 
mithin gegen Ende Dezember 1879 weniger — 
150 · sss 1000 Thlr. in Lofchnitten zu 100 Thlr., zusammen 7230 
297 900 r 299 000 rl * " · s 2 976 300 - 
daß am 31. Januar 1880: ç 
derselben Gattung im Bestande und 1997 000 Mark in Abschnitten derselben Gattung vernichtet, 
Abschnitten derselben Gattung unbrauchbar gemacht und der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="86" />
        <pb n="87" />
                                               Central-Blatt 
                                          für das 
                                  Herausgegeben 
                                              im 
                                   Deutsche Reich. 
                                Reichsamt des Innern. 
,- 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen                    Prännmerations Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
             
  
Berlin, Freitag, den 20. Februar 1880. 
  
  
Nr. 8. 
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 3. Konsulat-Wesen: 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 67 lungen 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahme an Wechsel- 
stempelsteuer in den Monaten April 1879 bis Ende Januar 
1880; — Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und ge- 
meinschaftlichen Verbrauchssteuern für die Zeit vom 1. Apri 
1879 bis Ende Januar 1880 
 
  
4. Statistik: Bundesrathsbeschluß, betreffend 
Geschäftsstatistik der Zollstellen; 
Ernennung; — Exequatur-Erthei- 
73 
desgl., 
                         1.   Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Fortfall der s. g. 
betreffend Be- 
stimmungen bezüglich der Nachweisung des Waarenverkehrs 
 zur See über die Haupthäfen des deutschen Zollgebiets 73 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
*— E — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1 2. 3. 4. .. ¾ 
  
  
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Marianne Grabia,0 
2. Martin Kempkeß0 
  
  
Jahre, aus Popow,einfacher Diebstahl im Königlich preußische 
geborene Minarsky, Bezirk Kalisch, Russisch= wiederholten Rückfalle, 
Schäferfrau, Polen, 
Jahre, ortsangehörigwiederholter Diebstahl Königlich preußische 
(aliaas Kempka),) zu Cieskowice, Kreis im Rückfalle, 
Arbeiter, Chrzanow, Galizien, 
  
Bezirksregierung zu 
Breslau, 
Bezirksregierung zu 
29. Januar 
d. J. 
7. Novem- 
ber 1879. 
  
Oppeln, 
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3. Karl Zimmer-geboren am 8. MärzsLandstreichen und Bet-Königlich 
mann, Arbeits--= 1850 und ortsangehörigteln, 
mann, im Amt Goldingen, 
Gouvernement Kurland, 
R 
ußland, 
preußische 3. Februar 
Bezirksregierung zus d. J. 
Potsdam, 
11
        <pb n="88" />
                                                         —   68   — 
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
S2 —— Ausweisung weisungs- 
2 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Moritz Jacheles, geboren am 14. Januar Landstreichen, Betteln Königlich preußische 6. Februar 
Barbiergehülfe, 1859 und ortsangehö- und Gebrauch eines Bezirksregierung zu|d J. 
rig zu Prag, falschen Legitimations-= Potsdam, 
papieres, 
5. Franz Lehnert,9 Jahre, geboren zuLandstreichen und Bet-Königlich preußische 18. Dezem- 
Schlossergeselle, Schönlinde, Böhmen, teln, Bezirksregierung zuf ber 1879. 
Frankfurt a./O., 
6. Tosef Pawlowski, Jahre, geboren zuldesgleichen, Königlich preußische 20. Januar 
Arbeitsburschea, Brudzewo, Gouverne- Bezirksregierung zu d. J. 
ment Kalisch, Russisch- Bromberg, 
Polen, 
7. Josef Jarosch, Tage53 Jahre, aus Karls-Desgleichen, Königlich preußische 27. Januar 
arbeiter, brunn, Bezirk Leito- Bezirksregierung zu d. J. 
mischl, Böhmen, Breslau, 
8. Aloys Richter,20 Jahre, geboren undidesgleichen, Königlich preußische19. Januar 
Drechslergeselle, ortsangehörig zu Hotzen- Bezirksregierung zu|d. J. 
plotz, Bezirk Jägern- Oppeln, 
dorf, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
9. Franz Welz, Bäcker-48 Jahre, geboren und desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
geselle, ortsangehörig zu Sei- 
dendorf, Bezirk Jägern- 
dorf, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
10.Karl Ehrentraut, geboren am 1. November desgleichen, dieselbe Behörde, 21. Januar 
Schlossergeselle, 1838 und ortsangehö- d. J. 
rig zu Wiener-Neustadt 
bei Wien, 1 
11. Franz Manoschek, 33 Jahre, geboren und desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Tischlergeselle, ortsangehörig zu Mäh- 
risch-Caroline bei Brünn, 
Mähren, 
12. Gustav August Boe-28 Jahre, aus Naum= Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 21. Januar 
13. 
14. 
necke, Buchbinder, 
Rudolf Franz Han— 
sen, Bäcker, 
Johann Klaßen, 
Bäckergeselle, 
  
bande entlassen, 
19 Jahre, aus Mariboe 
auf Laaland, Dänemark, 
geboren am 22. März 
1854 und ortsangehö- 
rig zu Vlissingen, Nie- 
derlande, 
  
  
gleichen 
innerhalb der 
drei Jahre, 
Landstreichen 
teln, 
desgleichen, 
burg a./S., aus dem liger rechtskräftiger Ver- 
preußischen Staatsver- urtheilung wegen der 
Uebertretung 
letzten 
und Bet- 
  
Bezirksregierung zu 
Schleswig, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Landdrostei zu Hil- 
desheim, 
d. J. 
24. Januar 
d. J. 
3. Februar 
F 
d. J.
        <pb n="89" />
                                                            —   69   — 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
Ausweisung weisun g- 
9 · der Bestrafung. beschlossen hat. gs.. 
S des Ausgewiesenen. 9 eschlossen ha beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
15. Simon Großmann,58 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische2. Februar 
Lehrer, Gallum, ortsangehörig teln, Bezirksregierung zu d. . 
zu Szerwitz, Russisch- Minden, 
Polen, 
16. Karl Heinrich Söh-18 Jahre, geboren zu Nichtbeschaffung eines Königlich preußische 20. Oktober 
nitz, Tapezier, Chaux de fonds, Kan= Unterkommens, Bezirksregierung zu 1879. 
ton Neufchätel, Schweiz, Wiesbaden, 
17. TJonas Krupinsky,19 Jahre, geboren zu| Landstreichen, dieselbe Behörde, 6. Februar 
Kaufmann, Georgenburg, Gouver- d. J. 
nement Kowno, Ruß- 
· land, 
18. Johannes Lämmler, 43 Jahre, geboren zu desgleichen, dieselbe Behörde, 7. Februar 
Weber, Nieder-Glatt, ortsange- d. J. 
hörig zu Obernzwill, 
Kanton St. Gallen, 
Schweiz, 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
Wenzel Zuna, Bäcker- 
geselle, 
Anton Illner, 
Kompteirist, 
Johann Schreihart, 
Bäckergeselle, 
Siegfried Hasterlick, 
Handlungskommis, 
Anton Weber, We- 
ber und Steinbrecher, 
Abraham Singer, 
Geschäftsmann, 
Josef JTohn, Fabrik- 
arbeiter,. 
  
geboren 1852, aus Sed- 
letz, Bezirk Reupdnitz, 
Böhmen, 
22 Jahre, aus Ketzels- 
dorf, Bezirk Königin- 
hof, Böhmen, 
geboren am 15. April 
1859 aus Dürngrün, 
Bezirk Eger, Böhmen, 
20 Jahre, ortsangehörig 
zu Misliv, Bezirk Klat- 
tau, Böhmen, 
geboren am 24. Oktober 
1842 und ortsangehö- 
rig zu Nieder-Kreibitz, 
Bezirk Rumburg, Böh- 
men, 
49 Jahre, aus Kowno, 
Gouvernement 
Rußland, 
26 Jahre, geboren zu 
Prichowitz, Deutsch- 
Böhmen, 
  
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
  
  
Wilna, 
desgleichen, 
Betteln, nach mehrmali- 
ger rechtskräftiger Ver- 
1 urtheilung wegen der 
gleichen 
Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Betteln, nach mehrma- 
liger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
  
  
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Schon- 
gau, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Bogen, 
Königlich sächsische 
Kreishauptmann- 
schaft zu Bautzen, 
Großherzoglich badi- 
scher Landeskommis- 
sär zu Karlsruhe, 
Großherzoglich olden- 
burgisches Staats- 
ministerium zu Ol- 
denburg, 
  
13. Januar 
d. J. 
15. Januar 
d. J. 
16. Januar 
d. J. 
20. Januar 
d. J. 
21. Januar 
d. J. 
7. Februar 
d. J. 
24. Januar 
d. J. 
  
11*
        <pb n="90" />
                                             —   70   —                                                                                                                                                                                    2. F i na n  z  . 
Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutsch en 
  
  
  
  
  
  
  
April Mai Juni Juli 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1879.— 1879. 1879. 1879. 
— m— M A 
I. Im Reichs- Postgebiete. — 
1. Königsberg 16 584 45 13 63710 13250 16 266 90 
2. Gumbinnen 3136 10 2 664 40 3475 5 3 886 20 
3. Danzig 13 509 75 12 235|95 13329 10 14987 40 
4. Berlin .. 48 163 30 5627475 55 698 45 63 032 25 
5. Potsada 3153 10 2728 55 3 663435 4920 50 
6. Frankfurt a. O. 6014 635320 6992.05 9240 90 
7. Stettin 732595 7334 75 7472315 10 880 60 
8. Köslin. 1 480 00 1 88775 2460 65 2243 30 
9. Posen 412410 4 106 15 6 885 60 5021 10 
10. Bromberg. 2722 30 2 68670 4629 40 3561 25 
11. Breslau 145744 15 686490 15 110|45 19 431 80 
12. Liegnitz. 6597 50 6419 90 7264 70 93155 
13. Oppeln 6056 65 5233880 6716 60 8186 40 
14. zen deburg 13 13305 14 42670 13 88160 20 864 45 
15. Halle a. S. 6957 00 6069 70 655210 8 72355 
16. Erfurt 8097 70 7265 40 8931 95 14 094 
17. Kiel. 7062 25 6048 05 442515 8596 55 
18. Hannover . 5564 25 5210 20 5853880 8055 05 
19. Münster 1 996 75 1 8399 50 1550 55 3 479 35 
20. Minden 5865 05 6261485 549985 8041 30 
21. Arnsberg 17 3100 16 948 40 14 586 95 25 412 10 
22. Kassel 3358 45 3317435 359215 4914 80 
23. Frankfurt a. M. 25210 65 28 228 00 19610 55 39 127 45 
24. Köln .. 13687 15 12 86680 12 035 30 19 618 50 
25. Aachen 62911c0 7436 45 519695 11 21780 
26. Koblenz 2915 20 273225 241320 3914 95 
27. Düss eldorf= 32 33685 33387 50 25 559 5 52 4718 00 
28. Trier 1 996 75 1 871185 151345 3 237 65 
29. Dresden 10 27015 10 480 20 8 645 95 14266 00 
30. Leipzig. 29 938 95 25 369 60 26 677 38 032 00 
31. Karlsruhe 11 425 55 12 267|70 9846 05 22190 80 
32. Konstanz 4769 15 5192 90 4718. 95 8 813 95 
33. Darnmstadt. .. 856095 931015 9424 10 13 649 45 
34. Schwerin i. M. 433585 1 6020 70 2222 70 2480 40 
35. Oldenburg 4 449 75 4 4090 10 2916 30 6 422 10 
36. Braunschweig 3869 45 3541 30 366225 5902 05 
37. Bremen 15 039 5 17 13580 13 01180 23 938 30 
38. Hamburg 58 10010 57 66170 55 279 70 77 587 30 
39. Straßburg i. E. 14317725 16 54290 1373270 25 23125 
40. Metz 3532190 375150 2434 05 5898 60 
Summe I 45389425 458 422 85 430 62575 647080 45 
II. Bayern # 32 434 90 33 707 55 32205 50 53 766 40 
III. Württemb erg. 15 4445 17 830 35 16 546 55 20 091 45 
Ueberhaupt 501 771100 509 96600 75 47937780 720 937 30 
*) Dagegen im Jahre 1878/79 518 463 45 509 1900 85 500 170 30 526 433 45 
» ,,,,1877X78 566 297 40 572178 65 573 642 55 584 507 35 
„ „ „ 1876/77 531 502 60 573 77880 571 318 85 566 623 15 
  
  
  
  
  
  
*) Siehe Central-Blatt für 1879 Seite 56, für 1878 Seite 182, für 1877 Seite 28.
        <pb n="91" />
                                                           —   71   —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Wesen. 
Reich in den Monaten April 1879 bis Januar 1880. 
August September Oktober November Dezember Januar 
1879. 1879. 1879. 1879. 1879. 1880. 
M M M M M “ 
12 463 10 13225 30 1450140 13207 00 12294 10 12127 30 
2 8770 2812 05 3 418 00 2508 60 3177 30 3 402 30 
10 808 90 12 7063 05 13 603 25 10 170 75 11 775 75 11 842 05 
44 743 80 52 50495 56 554 30 52 012 00 46 940 05 49 189 85 
308720 3077 00 4225 70 296180 2248 40 3 95375 
5714 50 6 762 90 7584 55 6 240 90 663105 8021 45 
7566 90 8077 40 8537 70 8035 60 6 483.00 7130 95 
1 4966 45 2118 00 2155 00 1 719 00 2036 55 2005 90 
3 843 00 4 869 75 4351 85 3 413. 35 5850 05 4068 35 
25301 2929 45 3 25890 2 808 45 3 380 35 2 639 95 
13 13120 14 518 90 14 619 05 12840 15 15 713 40 16 366 85 
5764445 7092 55 7680 90 6948 90 7253 25 6 82420 
5113.75 5904 55 6 8601 180 5827195 6 113 45 5583 50 
18 4140 15 4607 85 21 946 30 22 899 95 19 154 90 17 146 75 
6 504 60 7379 65 9163.05 8520 35 7755.95 7367 00 
4945 85 8 166 85 9 448 10 8 898 60 9 429 75 10 07795 
4166 10 5022 190 6 197 85 5963 40 5247 50 7009 15 
4549 55 6 525 70 7661 50 6 3531 70 6213.25 6 461 10 
2045 25 1 640 60 1 7266670 1 855 20 1 363 10 2288 20 
6260 50 4 156 35 5950 50 5436 50 6 094 20 6 990 30 
16 5345 16 0662 80 17 146 90 12 628 40 16144 05 18 20025 
3115 30 3324 00 3 31390 3 410 20 2721 15 3 780 40 
24 972 95 24 875 20 28 236 50 24 667 85 23 824 80 33 703 50 
10 34180 11 377 55 14 367 50 12 230 75 13 920 25 15 20085 
4365 20 6421 30 71600 5 7803 95 70070 6721105 
2726|10 2:496 75 3203 75 2843 95 2 460085 3 258 70 
23 2010 00 30 883 55 37959 60 30 810 20 33 130 65 35 60770 
1912 50 1 685 85 206920 1 52880 1 936 50 238760 
9207 50 10 595 90 11 16E2 80 10 300 50 12 62375 11 44t1980 
26 349 50 25 746 70 32 378 05 24 835 10 26 811 90 32 386 50 
8234 80 13 20000 14 304 95 14 480 80 13 55225 17 62215 
461090 4557 50 5454%70 4931 80 5526 50 5076 20 
8923 15 9260 75 10 606 85 9611 80 11 1575 10 53465 
1734 60 1967 85 2212 50 1 745 40 2051 .40 3 86375 
3943 60 3363 10 4 443 10 2590 95 3 842175 3 897 65 
3 269 35 2830 5 5344 30 6719 10 6 1405 6520 05 
19 38500 1721485 17 183 10 15 122 30 1728280 16 98560 
59 0066 35 64 522 65 70 666 60 61 151 15 62 228 35 61 293 40 
1527580 15 2092 50 8 400190 14 982 20 15 41370 15 62205 
2716 10 3 034 90 3 792 0 3 343 95 503685 433620 
415 879 25 453 669 80 508 953 55 454 479 30 467 969 25 498 923 100 
35 649 40 33 43160 40 795 40 35 445 90 34 410 50 38 307 10 
15 407 60 16 696 40 17 149 40 19746 10 16 007 10 17 464 80 
466 936 25 503 797 80 566 898 35 509 67130 518 386 85 554 6940 
506 1966 90 505 504 05 566 757 50 498 139 55 494 737 95 537 597 10 
547 805 35 586 366 10 613 37115 555 721 00 546 111 75 586 567 15 
543 436 65 596 059 15 619 100 10 578 477 42 574 201 08 631 936 85
        <pb n="92" />
                                                     —   72   —  
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 
1. April 1879 bis zum Schlusse des Monats Januar 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- . -. 
nahme beträgt Bonifkkatio- Einnahme Differenz 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben zwischen den 
Etatsjahres Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein. Bleiben des und 5 
Schlusse des schaftliche Vorjahres 
Einnahme. riahres —+ mehr 
h Obengenannten Rechnung (Spalte 4)/— weniger 
4 /4 #4 AM #4 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
Zölle 122 103 911 42 747 122 061 164 90 595 713#31465 451 
Rübenzuckersteuer . 6242581617352141450736754405285741020818 
Salzsteuer 30 831 469 9 438 30 822 03130 376 912 445 119 
Tabacksteuer . 1038476 83987 954 489 870 872 — 83 617 
Branntweinsteuer 36 739 366 6336 418 30 402 948131 233 055— 830 107 
Uebergangsabgaben von Branntwein 104 868 — 104 868 92 426— 12442 
Brausteuer 13 834 356 220 787 13613.569/ 13 916 473— 302904 
Uebergangsabgaben von Bier 810 194 — 810 194 774 626 — 35568 
Summe 267 888 456 24 045 518 243 842 938211 912 934.+ 31930004 
Spielkartenstempel 912 333 — 912 333 429 109+— 483 224 
Darunter Darunter 
Nachsteuer: Nachsteuer: 
19 559 182 456 
  
tungskosten beträgt bis Ende Januar 1880: 
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme 
vom Beginn Ist-Einnahme Differenz 
Bezeichn ung des Etats- in kann zuhchen den 
jahres bis Zeitraum 2 znd 3 . 
der zum Schluß des des u 
obengenannten Vorjahres + mehr 
Einnahme. Monats — weniger 
M M M. 
1. 2. I 3. 4. 
Zölle 115 751 163 81 041 173 + 34 709 990 
Rübenzuckersteuer 47 283 339 42 693 474 + 4589 865 
Salzsteuer 28 057 410 27 860 361 + 197049 
Tabacksteer 797 368 713 074 + 84294 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein 30 802 227 30 672 675 + 129552 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 12 234 032 12 463 475 — 229 443 
Summe 234 925 539 195 444 232 + 39 481 307 
Spielkartenstempel (einschließlich! der Nach- « « 
steuer) 906 421 204 913 + 70 508
        <pb n="93" />
                                                        —   73         —                                                                                                              3. Kon sulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsular-Agenten August Roth- 
schild in Piraeus zum Vize-Konsul daselbst zu ernennen geruht. 
  
Namens des Reichs ist » 
dem Herrn Augusto de la Riestra das Exequatur als General-Konsul der Argentinischen Republik 
mit dem ESite in Hamburg 
un 
dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Koepke in Stolpmünde und dem Banquier Hans Peter 
Jensen in Glückstadt das Exequatur als schwedisch-norwegische Vize-Konsuln an den gedachten 
Plätzen 
ertheilt worden. 
  
                                            1. Statistik. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 29. Januar d. J. beschlossen, daß die jährlichen Nachweise 
über die Abfertigungen in Bezug auf die Waaren-Einfuhr, -Ausfuhr und -Durchfuhr einschließlich der Nach- 
weisung der Abfertigungen seewärts eingegangener Schiffe im Ansageverfahren und auf Begleitschein l., 
sogenannte Geschäftsstatistik, vom laufenden Jahre ab nicht mehr aufzustellen seien. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 29. Januar d. J. beschlossen, den nachstehend abgedruckten 
Bestimmungen, betreffend die Nachweisung des Waarenverkehrs zur See über die Haupthäfen des deutschen 
Zollgebiets, die Zustimmung zu ertheilen. 
Bestimmungen, 
betreffend 
die Nachweisung des Waarenverkehrs zur See über die Haupthäfen des deutschen Zollgebiets. 
In den folgenden Hafenplätzen ist jährlich eine Nachweisung über den Waarenverkehr dieser Plätze zur See 
nach dem unten stehenden Muster durch das betreffende Haupt-Zoll= (Steuer-) Amt aufzustellen: 
5 „Allau —Königeberg, Neu-Fahrwasser — Danzig, Swinemünde — Stettin, Travemünde — 
Lübeck, Kiel. 
In dieser Nachweisung sind die seewärts ein= und ausgegangenen Waaren ohne Rücksicht darauf, 
ob dieselben zollfrei oder zollpflichtig, unter Zollkontrole abgefertigt oder in freiem Verkehr befindlich sind, 
geordnet und zusammengefaßt nach den Nummern und Benennungen des statistischen Waarenverzeichnisses, 
jedoch unterschieden nach den Ländern (Küstenstrecken) der Herkunft bezw. Bestimmung aufzuführen. Von 
der Nachweisung sind nur diejenigen Gegenstände ausgeschlossen, welche nach den Vorschriften über die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande der Anmeldepflicht nicht munterliegen. 
Für den Nachweis des Landes (der Küstenstrecke) der Herkunft bezw. Bestimmung der Waaren 
ist der Hafenplatz maßgebend, in welchem das Schiff die Waare geladen hat bezw. dieselbe löschen soll.
        <pb n="94" />
                                                         — 74 — 
Die Mengen der Waaren sind, soweit nicht auf Grund des statistischen Waarenverzeichnisses ein 
anderer Maßstab als der nach dem Gewicht in Anwendung kommt, nach dem Nettogewicht zu verzeichnen, 
und sind zu dem Zwecke vorkommenden Falls Bruttogewichts-Angaben unter Berücksichtigung der in dem 
statistischen Waarenverzeichnisse angegebenen Tarasätze in Nettogewicht umzurechnen. 
Kaiserliche Statistische Amt einzusenden. 
        Nachweisung des Waarenverkehrs zur See in dem Hafen zu 
  
                                               für das Jahr 18.... 
Die Nachweisung ist bis zum 1. März des auf das betreffende Jahr folgenden Jahres an das 
  
  
  
Nummer 
bates Gattung Herkunft der angekommenen, Menge der 
statistichen der Bestimmung der abgegangenen Maßstab. an- ab- 
verzeich- gekommenen #gegangenen 
nifses. Waaren. Waaren. gekommenen Waaren. 6 Waaren. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
1. Verkehr mit dem deutschen Zollgebiet: 
(Darunter vorkommenden Falls die einzelnen Küsten- 
strecken wie folgt aufzuführen: Ost= und West- 
preußen, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Hol- 
stein an der Ostsee mit Lübeck, Schleswig-Hol- 
stein an der Nordsee, Hannover-Oldenburg.) 
2. Verkehr mit den deutschen Zollausschlüssen: 
a) Bremen, 
b) Hamburg-Altona, 
ID) andere deutsche Zollausschlüsse. 
3. Verkehr mit fremden Ländern: 
(Die einzelnen Länder wie die außerdeutschen Her- 
kunfts= und Bestimmungsländer nach den Dienst- 
vorschriften, betreffend die Statistik des Waaren- 
verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Aus- 
lande.) 
  
  
  
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="95" />
        VIII. Jahrgang. 
                                           Central-Blatt 
                                              für das 
                                        Deutsche Reich. 
  
                                       Herausgegeben 
                                                  im 
                                    Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanslalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 27. Februar 1880. 
  
Nr.  
9 
. 
 
 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 75 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker- 
steuer, sowie Zucker-Ein= und Ausfuhr für Januar 1880; 
— Einfuhr von Getreide, Oelsaaten und Mehl, sowie 
Bau- und Nutzholz aus Rußland, Oesterreich--Ungarn und 
den Vereinigten Staaten von Amerika während des Monats 
der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handes-Marine 
für 1880; — Uebersicht über die Zahl der Entscheidungen 
des Ober-Seeamts und der Seeämter im Jahre 1879; — 
Ertheilung von Flaggenattesten; — Beginn von See- 
schiffer= und Seesteuermanns-Prüfungen 82 
. Finanz-Wesen: Einnahmen der Post- und Telegraphen—-, 
sowie der Reichs-Eisenbahn-Verwaltung bis Ende Jannar 
Januar 1880; — Bestellung eines Stations-Kontrolörs; 
— Befugnisse von Zoll= und Steuerstellen 7 
3. Marine und Schiffahrt: 
 
1880 
  
. . . 78 
Erscheinen der Amtlichen Liste 
                                 1.  Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
               Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
 
 
  
  
  
  
  
  
  
Datum des 
  
 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Aus- 
9 — 5 » - Ausweisung weisungs- 
Et des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Jakob Reinkasch,48 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 7. Februar 
Schuhmacher, Jesuff, Bezirk Nieske in teln, Bezirksregierung zu[d. I. 
Galizien, Marienwerder, 
2. Adalbert Wochynski, 23 Jahre, aus Wroblow, desgleichen, Königlich preußische)12. Februar 
Tagelöhner, Russisch-Polen, Bezirksregierung zu| d. I. 
Posen, 
3. Jakob Olinski, Ma-23 Jahre, geboren zu desgleichen, Königlich preußische5. Februar 
JTosef Nowotny, 
schinist, 
Müllergeselle, 
  
  
Suwalki, Kreis War- 
schau, Rußland, 
geboren am 16. Septem- 
ber 1856 zu Snezuei, 
Kreis Neustadt, Böh- 
men, 
Arbeitsscheu, 
  
Bezirksregierung zu 
Bromberg, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Breslau, 
  
  
d. J. 
10. 
Februar 
d. J. 
12
        <pb n="96" />
                                                           —   76   —  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* 2 « Ausweisung Ausweisungs-. 
B d « der Bestrafun weisungs- 
6 es Ausgewiesenen. er g. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
5. Franz Mareck, Ar-/39 Jahre, aus Unter-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 10. Februar 
beiter, Liboscham, Mähren, teln, Bezirksregierung zus d. J. 
Breslau, 
6. Salomon Tischlo-geboren 1854 zu Kra-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
witz, Klempner= kau, Galizien, 
geselle, 
7.|Die Zigeuner: 
a) Johann Paw-42 Jahre, 
lowsky, 
Schmied, 
b) dessen Ehefrau,? Jahre, 
Katharina Paw= geboren und ortsangehö- 
lowsky, rig zu Mikulai, Kreis 
Chrzanow, Galizien, 
c) Josef Lepiar-31 Jahre, geboren und 
czyk, Schlosser, ortsangehörig zu Pogr Landstreichen, Königlich preußische 12. Januar 
zebin, Kreis Chrzanow, Bezirksregierung zul d. J. 
Galizien, Oppeln, 
d) dessen Ehefrauè1 Jahre, 
Amalie Lepiar- 
czyk, 
e) deren Mutter,61 Jahre, 
Anna Lepiar= ebendaher, 
czyk, verwitt- 
wete, = 
8.Alois Hamsik, geboren am 21. Juni Landstreichen und Bet-Königlich preußische 6ß. Januar 
Drahtbinder, 1851, aus Pardubitz, teln, Bezirksregierung zu| d. J. 
Böhmen, Liegnitz, 
9. Peter Axmann, Jahre, aus Blumen-Landstreichen, Betteln dieselbe Behörde, 9. Januar 
Zimmermann, au, Komitat Preßburg, und Nichtbefolgung der d. J. 
Ungarn, Reiseroute, 
10.| Anton Mahr, Kürsch-35 Jahre, aus Krakau, desgleichen, dieselbe Behörde, 16. Januar 
ner, Galizien, d. J. 
11.osef Kottnauer, s0 Jahre, aus Dobri-Landstreichen, Betteln (dieselbe Behörde, 21. Januar 
Handlungskommis, chowitz bei Prag, Böh-) und Fälschung eines Le- d. J. 
men, gitimationspapieres, 
12. Julius Ullrich,29 Jahre, aus Parschnitz, Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 22. Januar 
Bäcker, Bezirk Trautenau, Böh= teln, d. J. 
men, 
13. Vincenz Feige, (18 Jahre, aus Raatsch, desgleichen, dieselbe Behörde, 24. Januar 
Drechslergeselle, Bezirk Trautenau, Böh- d. J. 
men, 
14. Vincenz Hlawac, 37 Jahre, aus Semil, desgleichen, dieselbe Behörde, 26. Januar 
Bäckergeselle, Bezirk Gitschin, Böh- d. J. 
men,
        <pb n="97" />
                                                             — 77  — 
 
  
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath  Grund Behörde, welche die datum des 
. Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
15. Josef Kober, Weber, 30 Jahre, aus Henners-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 28. Januar 
dorf, Bezirk Hohenelbe,, teln, Bezirksregierung zus d. J. 
Böhmen, Liegnitz, 
16. Frodi (Friedrich) 26 Jahre, aus Aarhuus, desgleichen, Königlich preußische'15. Februar 
Bartroff, Kellner, Jütland, danddrostei zu Lüne--s d. J. 
urg, 
17. Zirl Salzmann, ge-38 Jahre, aus Ostrofzen, Landstreichen, Königlich preußische9. Februar 
borne Feldmann, Ar-Russisch-Polen, Bezirksregierung zu d. J. 
beiterin, Wiesbaden, 
18. Hanne Kapplan,57 Jahre, aus Kowno,. desgleichen, dieselbe Behörde, 12. Februar 
geborene Ahren, Ar-Rußland, d. IJ. 
beiterin, 
19. Ferdinand Minara, 5 Jahre, geboren zu desgleichen, dieselbe Behörde, 13. Februar 
Maurer, Padua, Stalien, d. I. 
20. Christof Greise, We-30 Jahre, aus Heiberge, Landstreichen und Bet-Königlich preußisches 1. Februar 
ber, Niederlande, teln, Bezirksregierung zu|d. I. 
Düsseldorf, 
21.Franz Buchleiter, geboren 1848, aus Karls-Landstreichen, Betteln Stadtmagistrat Pas-]10. Januar 
Schneidergeselle, brunn, Bezirk Eisen= und Gebrauch eines sau in Bayern, d. J. 
burg, Ungarn, gefälschten Legitima= 
tionspapieres, 
22. Karl Wenda, Mül-geboren 1822, aus Wil-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 17. Januar 
ler, lomitz, Bezirk Kaaden, teln, d. I. 
Böhmen, 
23. Lorenz Matschiner,o0 Jahre, aus Berg-desgleichen, Königlich bayerisches 30. Januar 
Tagelöhner, reichenstein, Bezirk Bezirksamt Regen, d. J. 
Schüttenhofen, Böhmen, 
24. Tohann Liebl, Sei-geboren 1854 zu Braunau, desgleichen, Königlich bayerisches 3. Februar 
denweber, aus Kapfenberg, Bezirk Bezirksamt Bruck, d. I. 
Bruck an der Mürz, 
Steiermark, 
25. Wenzel Kunze, geboren am 12. März Landstreichen, Betteln Königlich sächsische 15. Januar 
Dienstknecht, 1850 und ortsangehörig und Diebstahl, Kreishauptmann- d. I. 
zu Johnsdorf, Bezirk schaft zu Bautzen, 
Gabel, Böhmen, 
26. Aristote Renard, 45 Jahre, geboren zu Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 13. Februar 
Arbeiter, Boves, Arrondissement präsident zu Metz, d. J. 
Amiens, Frankreich, 
  
  
——.— ·. 
  
—..———.—..——— — 
  
  
12*
        <pb n="98" />
                                                    —   78   — 
 
                                                                                                  2.  Zoll- und  
  
  
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zahl — 
der Ver- Raffinirter Zucker aller 
im 3 . steuerte Art Rohzucker aller Art 
Verwaltungsbezirke. trieb findlichen  Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben= e. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen./freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen — — 8 750 — 
2 - Westpreußen 4 157 138 13 — — 
3.= Brandenburg 144 1 627 — — 
4. -Pommern 41 1 — — 
5 - Posen .. 1 63 505 3 — — — 
6 Schlesien 451 451 013 – — — — 
7.  Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften . 1373948572 — — — — 
8. Provinz Schleswig- Holstein — — 18 718 1270 4749 — 
9. -Hannover 22 681 786 7 403 — 890 — 
10. - Westfalen — — — — — — 
11. - Hessen-Nassau 1 15 750 86 — — 
!12.-Rheinprovinz 9 463 454 10 639 1 986 17 – 
Summe I. 2377183 529 38 490 12 006 5 656 – 
II. Bayern 1 45 960 16 162 — — — 
III. Sachsen — — 38 — 11 233 — 
IV. Württemberg 4158359 83 — 5 — 
V. Baden. 1 62 875 90 605 — 22 — 
VI. Hessen — — — — — — 
VII. Mecklenburg 1 34 026 368 185 — — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben 4 781 – — — 
IX. Oldenburg — — 160 — 24 — 
X. Braunschweig 224688 616 — — — — 
XI. Anhalt 28 47912 — — — — 
XII. Elsaß— Lothringen. — — 107 913 — — — 
XIII. Luxemburg — — 5974 — — — 
Ueberhaupt 2988872 324 260 574 1 12 191 16 940 – 
Hierzu in den Vormonaten Septem- 1 
ber bis Dezember 1879. — 17180 937 983 100 132 350 593 100 474 600 
Zusammen September 1879 bis 
Januar 1880 . —460532611243674 144 541 610 040 474 600 
In demselben Zeitraum 187 979 . —433894431504750149600406700517700
        <pb n="99" />
                                            —   79 —                                                                           Steuer-Wesen. 
  
 
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Januar 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Melasse aller Art und 
Rohzucker 
Syrup Art Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver= Niederlagen.freien Ver-Niederlagen. freien Ver= Niederlagen.freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. g n. kg n. kg n. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 
— — — — — 9796 — — 
3 209 810 – — — — — — 
6 637 4 973 – — — — — 
8 729 —- — 3 109 — — — — 
3071 — — — — — — 
300 — — — — — — 
115 398 — — — — — — — 
15 772 47 109 993 014 224546 150 10 11 997 257 
8 635 7 176 92 146 — 3944607 — 556 — 
47 — 62 — — — — — 
256 — — — — — — — 
12 085 — 326 765 — 545 892 — 53 905 — 
170 933 269 068 1411987 3 333 8 036 649 9 806 66 458 257 
— 464 1 — — — 8 198 289 
— — — — — — 7 260 
— — — — 1 080 — — — 
9 — 9288 3 624 — — 8 083 — 
1 782 38 — — — — — 
12 — — — — — 77 — 
1 600 — — — — — — 
45 — 10 45 — — —2 — 
— — — — 60 302 — — — 
174 761 269 57 695798 031 9 806 255 304 806 
3257 800 972 64608298 200 780 700 2 900 200 152 1408 982 350 796 800 
3 432 61242 22000729 935 787 657 40 998 231 161 956 9 237654 797 606 
1 955 40| SOO 12 369 450 307 85050 042 850 38 350 10 353 400 1295 850 
—.
        <pb n="100" />
                                                         —   80   —  
Einfuhr von Getreide, Oelsaaten und Mehl, sowie Bau= und Nutzholz aus Rußland, Oesterreich- 
Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika in das deutsche Zollgebiet während des 
Monats Januar 1880. 
  
  
Im Monat Januar 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aus den 
Aus Aus Vereinigten Bemerkung. 
Oesterreich= Staat 
Rußland ga#en. 
Ungarn won Amerika 
kg netto. kg netto. kg netto. 
a) Einfuhr in den freien Ver- Die Zahlen der ne- 
kehr, unmittelbar oder mit benstehenden Ta- 
1. Wei Begleitpapieren 395 152 83 447 59 567 belle beruhen auf 
Weizen Uno) Eingang auf Niederlagen46 94364938 — den nach Maß- 
c) Unmittelbare Durchfuhr 20 9952718 422 — gabe des Gesetes 
Zusamme 2603J66 O-.3935| vam 2.3 1337 
a) Einfuhr in den freien Ver- gangenen Aus- 
kehr, unmittelbar oder mit führungsvorschrif- 
2. Roggen Begleitpapieren, .. 3718 189 389715377198“ ten vorgenom- 
 b) Eingang auf Niederlagen 729 103 — — menen amtlichen 
c) Unmittelbare Durchfuhr .] 1624789 47 508 8 9044 Ermittelungen 
Zusammen 4223 102| über den Waaren- 
, . . . verkehr des deut- 
a) Einfuhr in den freien Ver- schen zollgebiets 
kehr, unmittelbar oder mit mit denluslande. 
z. Hafer b Begleitpapieren 1 250 155813524 60]onach ist als 
b) Eingang auf Niederlagen 8896592 – — Land der Her- 
c) Unmittelbare Durchfuhr. 50 271 102 396 — kunft dasLand, aus 
Zusammen 7 197018 915 °920 66|dessen Gebiet die 
a) Einfuhr in den freien Ver- Versendung er 
kehr, unmittelbar oder mit socg n Lnr 
Begleitpapieren. 613 870|11587 723 —1 lche die 
4. Gerste. . . . urch welche die 
b) Eingang auf Niederlagen 616 186 78 077 – Waaren auf dem 
c) Unmittelbare Durchfuhr #4 24 538 678 556 19 858 Transport nur 
1 Zusammen 1254594| 2344 356 69 384)| burchgeführt, oder 
a) Einfuhr in den freien Ver- in welchen die 
kehr, unmittelbar oder mit —ns 
. Begleitpapieren — 2989548 1403651 
5. Mais b) Eingang auf Niederlagen. — 99347 141200 lich oder  umgeladen 
c) Unmittelbare Durchfuhr. — 279 260 49 250 werden, bleiben bei 
Zusammen — 3 368 15551594 101| der Angabe der 
Herkunft Einfuhr in den freien Ver- Herkunft außer 
kehr, unmittelbar oder mit Betracht. Bei 
6. Raps und Rüb- Begleitpapieren. 238 8644696 219 — Handelswaoren ist 
saat b) Eingang auf Niederlagen 961 794 39 883 — desbalb *x1 deer 
c) Unmittelbare Durchfuhr. — 238 775 — Perkunft dasdam 
Zusammen 1200 658/ T94NTN
        <pb n="101" />
                                                  —    81  — 
  
  
Im Monat Januar 1880. 
  
  
  
  
  
  
Aus Aus den 
Aus Vereinigten Bemerkung. 
Oesterreich- Staat 
Rußland aaten 
Ungarn won Amerika 
kg netto. kg netto. kg netto. 
a) Einfuhr in den freien Ver- anzusehen, aus 
kehr, unmittelbar oder mit dessen Eigenhan- 
7. Kei Begleitpapieren 2759 3811230 945 9 916| del die versendete 
Leinsaat b) Eingang auf Niederlagen – — — Waare herstammt 
c) Unmittelbare Durchfuhr. 30 531 2 392 — (die Hroreriend 
Zusammen 789 912) 233337 9916 gu n nchen-° 
a) Einfuhr in den freien Ver- stehend nachgewie- 
g. Mehl aus Ge- kehr, unmittelbar oder mit senen Einfuhren 
treide und Hülsen- Begleitpapieren 23 134 184 166 9 665 aus Rußland, Oe- 
früchten b) Eingang auf Niederlagen — 13 720 sterreich = Ungarn 
c) Unmittelbare Durchfuhr. 1631 028 713 100 und den Vereinig. 
en Staaten von 
Zusammen 232911226599 9 765 Amerika diejenigen 
aus diesen Ländern 
a) Einfuhr in den freien Ver- 
kehr, unmittelbar oder mit 
9. Bau= und Nutz- Begleitpapieren. 
holz, roh oder 
blos mit der Axt! 
vorgearbeitet: eu- 
ropäisches hartes. 
b) Eingang auf Niederlagen 
c) Unmittelbare Durchfuhr 
Zusammen 
) Einfuhr in den freien Ver- 
kehr, unmittelbar oder mit 
Begleitpapieren. 
  
0. desgl. europäisches 
weiches. b) Eingang auf Niederlagen 
c) Unmittelbare Durchfuhr. 
Zusammen 
a) Einfuhr in den freien Ver- 
kehr, unmittelbar oder mit 
Begleitpapieren 
11. außereuropäische 
Hölzer. b) Eingang auf Niederlagen 
Jc) Unmittelbare Durchfuhr 
Zusammen 
  
  
  
a. (unter der Linie) Festmeter. 
  
  
  
  
  
62 7944778 338 878 
a. 893 a. 1 982.- 13 
749 265 258 702 — 
30 000 532 507 — 
842 059 2569547 878 
a. 893 a. 1 982 A. 13 
1 250 9544B4737242 — 
a. 4674 a. 6611 — 
220 — — 
— 328774 — 
1 251 174066 016 — 
a. 4674 a. 6611 — 
— 1572 149 080 
— — a. 1 
— — 12951 
— — 2930 
— 1572 164 961 
— — a. 1 
  
  
  
gekommenen Men- 
gen der betreffen- 
den Waaren. welche 
zuvor durch den 
Eigenhandel eines 
anderen Gebiets 
hindurchgegangen 
sind, nicht mit um- 
fassen. Dies trifft 
in ganz hervor— 
ragendem Mase 
beim Import aus 
den Vereinigten 
Staaten von Ame- 
rika zu, welcher 
zum großen Theile 
durch den Eigen- 
handel Bremens, 
Hamburgs, der 
Niederlande, Eng- 
lands u. s. w. ver- 
mittelt wird.
        <pb n="102" />
                                                —   82  — 
 
   — 
Im Monat Januar 1880. 
  
Aus Aus den 
Aus Vereinigten Bemerkung. 
Oesterreich= Staaten 
Rußland 
Ungarn won Amerika 
kg netto. kg netto. kg. netto. 
  
  
  
12. Bau= und Nutz- 
holz, gesägt oder auf anderem Wege 
vorgearbeitet oder kehr, unmittelbar oder mit 
zerkleinert; Faß- Begleitpapieren 167 483490 350 5 456 
dauben und ähn « a.308a.649a.344 
liche Schnittwaa- b) Eingang auf Niederlagen 311771 705 — 
ren; alle diese Ge-e) Unmittelbare Durchfuhr. – 1 568 199 — 
genstände aus eu- 
ropäschem hartem Zusammen 6751S7JE 
Holze. D a. 308%. 649% 344 
a) Einfuhr in den freien Ver- 
kehr, unmittelbar oder mit 
  
  
13. desgl. aus euro- Begleitpapieren 255 9985522 711 5 500 
päischem weichem " J. 1 615a. 3 402 — 
Holze b) Eingang auf Niederlagen — 10 —. 
" e) Unmittelbare Durchfuhr — 2 288 767 — 
Zusammen 255 998 7 811 488 5 500 
  
  
  
a. 1 615 3 402 – 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich bayerische Hauptzollamts-Kontrolör Henle zu Kaisers- 
lautern an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich bayerischen Zoll-Inspektors Hering den 
Königlich preußischen Hauptzollämtern zu Landsberg O./Schl., Myslowitz und Neustadt O./Schl. und den 
Hauptsteuerämtern zu Breslau, Oels, Oppeln und Ratibor als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in 
Breslau, vom 1. Februar d. IJ. ab beigeordnet worden. 
  
Dem Königlich preußischen Hauptzollamte zu Swinem ünde ist die Befugniß zur Abfertigung der auf der 
Eisenbahn ein= und ausgehenden Waaren, nach Maßgabe der §§. 63 und 66 bis 71 des Vereinszollgesetzes 
vom 1. Juli 1869, sowie zur Gestattung der Aus= und Umladungen der auf der Eisenbahn unter Raum- 
verschluß beförderten Güter — §. 65 des Vereinszollgesetzes — beigelegt worden. 
Die Befugniß zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses der Eisenbahnwagen im Falle einer 
Verschlußverletzung für die Eisenbahnlinie Stettin—Ducherow—Swinemünde ist: 
1. dem Hauptsteueramte zu Stettin und 
2. dem Hauptzollamte zu Swinemünde 
beigelegt worden. 
  
                                     3. Marine und Schiffahrt. 
  
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche 
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1880“ 
ist soeben erschienen. « 
Berlin, den 26. Februar 1880. Der Reichskanzler. 
                                    In Vertretung: Eck.
        <pb n="103" />
                                                            — 83 — 
Uebersicht 
über 
die Zahl der auf Grund des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 
27. Juli 1877 (Reichs-Gesetzbl. S. 549) abgegebenen Entscheidungen des Kaiserlichen Ober- 
Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs im Jahre 1879.*) 
II Entscheidungen der Seeämter. 
  
  
— — — — — — — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
8 
7 Bezeichnung Zahl ver Entscheidungen im: 
S der * z 8 Jahr 
8 8 — SB 22 1879 
7. Behörden. S c Ss 5E58 S 3 3 5 über- 
# 8E6é haupt. 
« l I 
lSeeamt zu Königsberg 1 2— 1. 1 + 1 6 
2 = -Danzig—— 2— – — — — — 2 5 
3 -. Stettin31 2 2 — 1 2 — 3 26 
4 - : Stralsund 2 6 5 — — – 1 4 4 1 3 29 
5 :Rostock 12 1 1 1 — — 1 —— I 2.11 
6 -Lübeck — — — 1— 1 — — — — 1 3 
7 Flensburg 1 1 ——— 2 —— — — — 3.— 7 
Tönning— — — ——1 1. 1 2 2 1 
Hamburg 4 344 4 32 1 1 6 4 40 
10 - -Bremerhaven .1 1 1 — 4— — 1 2 3 1 — 14 
11 - -Brake ..... 1 1 1 2 — 2 2 — — 2 1 2 14 
12 Emden 5 l 1 I 1 522 -2 ?238 
l 
Insgesammt 9 19 ½6% *1½ o i2 i2 1 20 „ 182 
6 — l - 
  
  
II. Entscheidungen des Kaiserlichen Ober-Seeamts. 
Gegen 15 Entscheidungen der Seeämter ist Beschwerde eingelegt worden und hat das Kaiserliche 
Ober-Seeamt 9 Entscheidungen bestätigt und 6 Entscheidungen abgeändert. 
*) Wegen des Vorjahres vergl. Central-Blatt für 1879 S. 234. 
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen Vize-Konsulat zu Coronel vom 12. November v. J. der im Jahre 1863 
in Sunderland erbauten, bisher unter der Flagge von Nicaragua gefahrenen Bark 
„Lautaro“ von 331 Tonnen Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das 
ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Friedrich Becker zu Lota, welcher 
Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
2. vom Kaiserlichen Vize-Konsulat zu Coronel vom 18. November v. J. dem im Jahre 1864 
in Fairhaven (Staat Massachusetts, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter britischer Flagge 
gefahrenen Schooner „Elena“" von 229 Register-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Ueber- 
gange desselben in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Theodor 
Harboe zu Coronel, welcher Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
3. vom Kaiserlichen Vize-Konsulat zu Coronel am 28. November v. J. der im Jahre 1859 
in Swansea erbauten, bisher un ter britischer Flagge gefahrenen Brigg „Stranger“ von 
13*
        <pb n="104" />
                                                        — 84 — 
220,48 Register-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließ- 
liche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Friedrich Becker zu Lota, welcher Hamburg 
zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
4. vom Kaiserlichen Vize-Konsulat zu Caldera am 5. Dezember v. J. der im Jahre 1862 in 
St. Johns (New Brunswick) erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark 
„Emblem“ von 486 Register-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in 
das ausschließliche Eigenthum des hamburgischen Staatsangehörigen Friedrich Julius 
Stahmer, welcher Hamburg zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat. 
In Elsfleth wird am 1. März d. J. mit einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt und in Hamburg 
am 2. März d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. 
  
— 
                                           4. Finanz--Wesen. 
                                                 Nachweisung 
der Einnahmen der Post= und Telegraphen-, sowie der Reichseisenbahn-Verwaltung für die Zeit 
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats Januar 1880.) 
  
  
  
  
  
Einnahme  
· vom Beginn  des Einnahme Mithin im Etats- 
Bezeichnung Etatsjahres bis zum in demselben Zeit= jahre 1879/80 
der Schlusse des raum des Vor- + mehr 
; obengenannten jahres — weniaer 
Einnahmen. Monate jah g 
M  « »z- 
Post= und Telegraphen-Verwaltung 109 218 030 105 543 133 + 3 674 897 
Reichseisenbahn-Verwaltung“)) . 30 674 700 30 761 281 — 86 581 
  
!) Die Nachweisungen der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie an Wechselstempel- 
steuer für denselben Zeitraum sind veröffentlicht im Central-Blatt für 1880 Seite 72 bezw. Seite 70. 
**“) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach 
definitiven Feststellungen angegeben. 
  
                                     5. Kon sulat= Wesen. 
— 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Banquier Enrico Ponzone in Savona zum Konsul daselbst, 
den Kaufmann August Schmidt in Darien (Georgia) zum Vize-Konsul daselbst 
und 
den Herrn William Lamb in Norfolk (Virginia) zum Vize-Konsul daselbst 
zu ernennen geruht. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="105" />
                                                  Central-Blatt 
                                             für das 
                                    Deutsche Reich. 
                                      Herausgegeben                                                                                                                              im 
   
                                       Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
VIII. Jahrgang.  Nr. 10. 
  
— 
Berlin, Freitag, den 5. März 1880. 
  
  
  
4. Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der vom 1. Februar 
1879 bis Ende Januar 1880 bei den deutschen Konsulaten 
eingezahlten Ersparnisse deutscher Seelente; — Beginn 
Inhalt: 1. ullgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 85 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen im Bestande 
  
  
  
  
  
  
und der Kompetenz von Zollstellen 87 einer Seesteuermanns-Prüfnnng 89 
z. “ *.m en 5. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur Erheilung 
Prüfung von Holzgeist und Essig 87 
                                       1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                       Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
. I : 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— — Ausweisung weisungs- 
# des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. 3 i 4. 5. 6. 
                         Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Josef Ortelt, Ger-56 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet- Königlich preußische 20. Februar 
ber, Hirschberg, Böhmen, teln, #erünrgiering zu d. J. 
osen, 
2. Johann Szuryna,? Jahre, aus Stran-Landstreichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Drahtbinder, siadki, Ungarn, 
3. Wenzel Wodischka, 22 Jahre, aus Geglina, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 17. Februar 
Arbeiter, Böhmen, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Breslau, 
4. Josef Netschke, We= 54 Jahre, geboren und desgleichen, Königlich preußische 22. Januar 
ber, ortsangehörig zu Brei- Bezirksregierung zu|d. J. 
tenau bei Freudenthal, Oppeln, 
Oesterreichisch-Schlesien, 
  
  
  
  
  
13
        <pb n="106" />
                                                            —   86   —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum) des 
* * — Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
5. Die Zigeuner: 
a) Johann Deme-#6 Jahre, 
ber II., Kessel- 
icker, Landstreichen, Königlich preußischess 1. Dezem- 
b) dessen Chefrau, 31 Jahre- Bezirksregierung zu ber 1879. 
Marie Susanne, ortsangehörig zu Neu- Erfurt 
Demeter, heusel bei Trencsin, Un- " 
garn, 
6.]Hans Christian Niel-33 Jahre, aus Gjemsing, Landstreichen und Bet-Königlich preußischef4. Januar 
sen, Webergeselle, Jütland, teln, Bezirksregierung zus d. J. 
Schleswig, 
7. Niels Ingermann 25 Jahre, aus Kopen-Betteln, nach mehrma—- dieselbe Behörde, 27. Januar 
Nielsen, Arbeiter, hagen, liger rechtskräftiger Ver- d. J. 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
8. HSarald Waldemar 29 Jahre, aus Kopen-desgleichen, dieselbe Behörde, 21. Februar 
Vogel, Bäckergeselle, hagen, d. J. 
9. Selig Katz, Müller, 19 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 17. Februar 
Salzschütz, Bezirk Pin- Bezirksregierung zu d. I. 
schow, Russisch-Polen, Wiesbaden, 
10.Louis Rosenstein 16 Jahre, geboren zutdesgleichen, dieselbe Behörde, 20. Februar 
Handelsmann, Stuzin, Bezirk Lomza, d. J. 
Russisch-Polen, 
11.| Heinrich Lößl, Gla-geboren 1849 zu Graz, Landstreichen, Betteln Königlich bayerisches 2. Februar 
sergehülfe, ortsangehörig zu Rackers= und Fälschung von Le Bezirksamt Kelheim, d. J. 
burg, Bezirk Rackers= gitimationspapieren, « 
burg, Steiermark, 
12. Emil Witt, Schmie-geboren 1851 und orts-Landstreichen und Bet-Königlich sächsisch 26. Januar 
degeselle, angehörig zu Miletin, teln, Kreishauptmann- d. J. 
Böhmen, schaft zu Zwickau, 
13. Julius Wolf, 19 Jahre, geboren und Landstreichen und Fäl-Dieselbe Behörde, 29. Januar 
Schlossergeselle, ortsangehörig zu Warns= schung eines Legitima- d. I. 
dorf, Böhmen, tionspapieres, 
14. Johann Krajesi, geboren 1845 und orts-Landstreichen und Ver-Königlich sächsische 29. Dezem- 
Drahtbinder, angehörig zu Viszoka, gehen gegen §. 148 der Kreishauptmann- ber 1879. 
Ungarn, Gewerbeordnung, schaft zu Bautzen, 
15. Samuel Blatter, geboren am 8. Septem-Landstreichen und Bet-Königlich württember-10. Februar 
Fabrikarbeiter, ber 1855 und ortsan= teln, gische Regierung des d. J. 
gehörig zu Hakkern, Donaukreises zu Ulm, 
Kanton Bern, Schweiz, 
16. Anton Reitmeier,4 Jahre, aus Lichten-desgleichen, Großherzoglich badi-8. Januar 
Seidendrucker, stadt, Bezirk Karlsbad, scher Landeskommis= d. J. 
  
  
Böhmen, 
  
  
sär in Freiburg, 6
        <pb n="107" />
                                                           —   87   —  
  
  
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath # Grund Behörde, welche die Datum des 
Ausweisung weisungs- 
5 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
17. Lortolo Berneri, 29 Jahre, geboren zu Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 20. Februar 
Tagelöhner, Corteno, Kreis Breno, präsident zu Metz, d. J. 
Italien, 
18. Antonio Gieovanni'28 Jahre, geboren zu desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Maria Lorenchi, Erto, Provinz Udine, 
Tagelöhner, Italien, 
19. Marianno Molin,?8 Jahre, geboren zu desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Arbeiter, Aronzo, Provinz Bel- 
luno, Italien, 
20. Antonio Java, Ar- 48 Jahre, geboren zu desgleichen, derselbe, desgleichen. 
beiter; Augnillara, Provinz 
Padova, Stalien, s 
  
  
  
  
                                     2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
  
Das Nebenzollamt II. zu Oberpallen im Großherzogthum Luxemburg ist widerruflich in ein Nebenzollamt J. 
umgewandelt worden. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 5. Februar d. J. beschlossen, daß die Hauptsteuerämter Lahr 
und Singen, das Untersteueramt Pforzheim und die Zollabfertigungsstellen Lörrach und Stühlingen 
in der unterm 23. Dezember 1879 genehmigten Nachweisung der zur Abfertigung von Baumwollen= und 
Leinengarn befugten Amtsstellen (ekr. Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1879 Seite 835) zu 
streichen seien. 
  
Die Zollabfertigungsstelle auf dem Neustadt-Bahnhofe in Bremen ist ermächtigt worden, Zollabfertigungen 
zum Eingange und Ausgange in vollem Umfange vorzunehmen. 
Den Nebenzollamt I. zu Rodingen im Großherzogthum Luxemburg ist die Befugniß zur Erledigung von 
Uebergangsscheinen über Branntwein beigelegt worden. 
  
                                3. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
  
                                                     Bekanntmachung, 
betreffend die Beglaubigung von Meßgeräthen, welche zur Ausführung der in dem Regulativ, 
betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken, (Central-Blatt für das 
Deutsche Reich 1879 Seite 781) vorgeschriebenen Prüfung von Holzgeist und Essig erforderlich sind. 
                                                        §. 1. 
Die Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission ist ermächtigt, die zur Prüfung von Holzgeist und Essig 
13*
        <pb n="108" />
                                                      — 88 — 
teiordsrlichen Meßgeräthe, soweit dieselben nicht eichfähig sind, mit Anwendung eines besonderen den Reichsadler 
bürste 
enden Zeichens zu beglaubigen. 
                                                    §. 2. 
Zu der vorerwähnten Beglaubigung werden zugelassen: 
 
 
1. Graduirte Glasge fäße (Meßgefäße) in Form unten geschlossener cylindrischer Glasröhren, 
deren Raumgehalt mehr als 100 cem beträgt, und welche mit einer mindestens von 10 
zu 10 cem abgestuften Stricheintheilung versehen sind. Die zu dem Raumgehalt von 100 cem 
gehörige Strichmarke ist mit „100 cem“ zu bezeichnen, während die Bezeichnung der übrigen 
Strichmarken durch bloße Bezifferung von 10 zu 10 cem ohne den Zusatz „cem“ erfolgt. Falls 
das Gefäß keine fortlaufende Eintheilung in einzelne Kubikcentimeter besitzt, hat dasselbe noch eine 
Strichmarke zu enthalten, welche den Raumgehalt von 29 cem abgrenzt. Der Abstand von je 
zwei Strichmarken, welche einen Raumgehalt von 10 com begrenzen, darf nicht kleiner sein, als 
30 mm. 
2. Thermometer, welche die Temperaturgrade von + 58° bis + 620 Réaumur angeben. 
— Die Skalen dieser Thermometer sollen auf Glas aufgetragen und zwischen 580 und 620 
mindestens in halbe Grade eingetheilt sein, außerdem die Temperaturen Oo und ++ 1°0 Réaumur 
markiren und die Bezeichnung „Temperatur nach Réaumur“ tragen. 
Das Grad-Intervall darf sowohl zwischen 580 und 62 0, als zwischen Oo und + 10 nicht 
kleiner sein als 4 mm. · 
3.Gläserne Aräometer ,welche spezifische Gewichte von 1, 00 bis l,32 angeben, denen 
als Einheit das spezifische Gewicht von dichtestem reinem Wasser (Normalwasser) zu Grunde ge— 
legt ist. — Die Skalen der Aräometer sollen innerhalb der cylindrischen Glasspindel auf gehörig 
befestigtem Papierstreifen aufgetragen sein, bis zu Intervallen von O0,01 eingetheilt und mindestens 
durch Bezifferung der Strichmarken 1,00, 1,10, 1,20 und 1,30, sowie durch Hervorhebung der in 
der Mitte zwischen den Zehnerstrichen liegenden Striche deutlich und übersichtlich ablesbar gemacht 
sein. — Die Skalen sollen die Bezeichnung enthalten „Spezifisches Gewicht bezogen auf Normal- 
wasser“. Das einem Unterschiede von je 0,01 in den spezifischen Gewichten entsprechende Skalen- 
Intervall darf nicht kleiner sein, als 2 mm. 
4. Normalessig-Prober in Form von unten geschlossenen cylindrischen Glasröhren, welche zwei 
den Raumgehalt von 20 und von 30 cem abgrenzende, um den ganzen Umfang der Röhre sich 
erstreckende Strichmarken enthalten und mit der Bezeichnung „Normalessig-Prober“ versehen sind. 
Der Abstand der beiden Strichmarken von einander darf nicht kleiner sein als 40 mm. 
5. Vollständige Essig-Prober in Form von unten geschlossenen cylindrischen Glasröhren von mehr 
als 40 ccm Raumgehalt, welche mit Strichmarken versehen sind, deren unterste sich um den ganzen 
Umfang der Röhre erstreckt und den Raumgehalt von 20 cem abgrenzt, während im übrigen je 
zwei benachbarte Strichmarken einen Raumgehalt von 1/8 cem einschließen. Die Strichmarken, 
deren mindestens 13 vorhanden sein sollen, sind, von der untersten anfangend, mindestens von 2 
zu 2 mit Bezifferung (0, 2, 4 u. s. f.) zu versehen. Der Ziffer 12, welche nach Obigem zu 
der den Raumgehalt von 40 cem abgrenzenden Strichmarke gehört, ist das Prozentzeichen (/) 
beizusetzen. Die Röhren sind mit der Bezeichnung „Essig-Prober“ zu versehen. 
Der Abstand von je 2 Strichmarken, welche einen Raumgehalt von 10 cem begrenzen, 
darf nicht kleiner sein als 40 mm. 
                                                         §. 3 
Die oben aufgeführten Meßgeräthe werden nur dann zur Beglaubigung zugelassen, wenn nach dem 
Ergebniß der Prüfung die Fehler ihrer Angaben im Mehr oder im Weniger die folgenden Beträge nicht 
übersteigen: 
bei den graduirten Glasgefäßen (Nr. 1) O,2 cem, 
bei den Thermometern (Nr. 2) 0,50 Réaumur, 
bei den Aräometern (Nr. 3) eine halbe Einheit der zweiten Dezimaslstelle, 
bei den Normalessig-Probern und den vollständigen Essig-Probern (Nr. 4 und 5) 0, cem. 
 
                                                           §. 4. 
» Die Beglaubigung der stempelfähig befundenen Meßgeräthe erfolgt durch Aufätzung des in 8. 1 
festgesetzten Stempelzeichens auf der Glaswand dicht oberhalb des obersten Theilstriches.
        <pb n="109" />
                                                      — 89 — 
                                                       §. 5. 
Für die Beglaubigung der obigen Meßgeräthe werden folgende Gebühren erhoben: 
für Nr. 1 0,80 M. für Nr. 4 — 
- -2 .... Oo - - := 5 0,60 - 
- -:= 3. 0,80 - 
Ergiebt die Prüfung nach §F. 3 die Unzulässigkeit der Stempelung, so ermäßigen sich die Gebühren 
durchgängig um 0,16 M 
Der Reichskanzler. 
Berlin, den 1. März 1880. 
In Vertretung: Hofmann. 
  
                                       1. Marine und Schiffahrt. 
                                                  Verzeichniß 
der während des Zeitraums vom 1. Februar 1879 bis Ende Januar 1880 im Auswärtigen 
Amt des Deutschen Reichs eingegangenen Ersparnisse deutscher Seeleute, welche auf Grund der 
Bestimmungen, betreffend die kostenfreie Vermittelung des Geldverkehrs der deutschen Seeleute im 
Auslande mit der Heimath, vom 15. Juni 1877, bei den Kaiserlich deutschen Konsulaten ein- 
gezahlt worden sind.“) 
  
  
  
8 . Bezeichnung Ort Zahl der Gesammtbetrag 
. der 
735 der Hinterlegungestelle geieeh eingezahlten Gelder. 
&amp;s gung " Mark. #f. 
1. Konsulat St. Petersburg 10 512 30 
2. Vize-Konsulat Barrow in Furneß 1 102 — 
3. Konsulat Cardiff. .. 2 569 20 
4. Konsulat Glasgow 3 972 90 
5. Konsulat . Hartlepool. 3 386 20 
6. General-Konsulat. London 8 4 417 60 
7.Konsulat Middlesboroungh. 2 151 80 
8. Konsulat Newcastle on Tyn 2 191 20 
9. Gonsulat Havre 17 5 630 — 
10.Konsulat .. Marseille 9 2 531 50 
11.General-Konsulat. New-York 34 6 606 85 
12. Konsulat St. Thomas 2 89 40 
13.Konsulat Rio de Janeiro 6 618 15 
14. Konsulat Rio Grande do Sul 1 256 90 
15.General-Konsulat. Valparaiso 1 116 — 
16. Konsulat Singapore 13 3 129 10 
17.Konsulat Bangkok 5 2 404 40 
18. Konsulat Batavia 1 282 95 
19.Konsulat Amoy 28 14 460 — 
20. Konsulat . Hongkong 32 9 614 — 
21.General-Konsulat. Shanghai 4 4 070 80 
22. Konsulat Honolulu 1 298 — 
Zusammen 185 57 411 25 
  
  
  
  
  
*) Vergl. Central-Blatt für 1879 Seite 330.
        <pb n="110" />
                                                     — 90 — 
In Flensburg wird am 11. März d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. 
  
                                          5. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann G. H. Weitzmann in Kingston 
auf Jamaica zum Konsul daselbst zu ernennen geruht. 
Dem Kaufmann Friedrich Neumann in Wolgast ist das Exequatur als schwedisch-norwegischer Vize-Konsul 
daselbst Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="111" />
                                           Central-Blatt 
                                       für das 
                             Deutsche Reich. 
                              Herausgegeben 
                                          im 
                       Reichsamt des Innern. 
–—.———. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
               
Berlin, Freitag, den 12. März 1880. 
  
Nr. 11. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: 
ze### 
Erscheinen 
des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 
1880; — Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs- 
gebiete ...... ..Seite 91 
Zoll-und Steuer-Wesen Befugniß. einer Zollstelle 94 
. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken . 94 
4 Post= und Telegraphen -Wesen: 
Benennung der obersten 
Reichsbehörde für die dem Ressort des 
meisters zugewiesenen Verwaltungszweige 
eneral= Post 
  
5. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 
von Reichsmünzen; — Status der deutschen Notenbanken 
Ende Februar 1880; — Statistik der deutschen Banknoten 
Ende Februar 1880 95 
. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermanns- 
und Seeschiffer-Prüfung; — Ertheilung eines Flaggen, 
attestes 
.......................................................... 
                                   1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
                                                  Bekanntmachung. 
Die mittelst Bekanntmachung vom 23. Januar d. J. angekündigte neue Ausgabe des Handbuchs für das 
Deutsche Reich auf das Jahr 1880 ist erschienen. 
Berlin, den 12. März 1880. 
                        Der Staatssekretär des Innern. 
                                      In Vertretung: Eck. 
  
                      Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— — Ausweisung weisungs= 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Karl Thenelowitz, 39 Jahre, geboren zu einfacher und schwerer Königlich preußische 26. Januar 
Humen, Gouvernement Diebstahl, Bezirksregierung zu• d. I. 
Minsk, Rußland, 
  
Königsberg, 
  
  
14
        <pb n="112" />
                                               -----  92  ---- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
&amp; . Ausweisung weisungs- 
z des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3.· 4. 5. 6. 
2. Marcus Sachs, 28 Jahre, aus Kalisch, gewerbsmäßige HehlereilKöniglich preußisch, 1. März 
Schneidermeister, Russisch-Polen, und Anstiftung zu Dieb= Bezirksregierung zu b. J. 
stählen, Posen, 
3. Johann Cicek, Tage-29 Jahre, aus Dudav, schwerer Diebstahl, Königlich bayerisches 6. Februar 
löhner, Bezirk Mühlhausen, Bezirksamt Ansbach, d. J. 
Böhmen, 
4. Johann Schmidt,59 Jahre, aus Reiners-wiederholter schwerer Königlich württember-27. Januar 
Tagelöhner, dorf, Bezirk Oppeln, Diebstahl, gische Regierung des d. J. 
Provinz Schlesien, Schwarzwaldkreises 
Preußen, nunmehr orts- zu Reutlingen, 
angehörig in Dannville, 
Staat Pennsylvania, 
Vereinigte Staaten von 
Amerika, 
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
5.|Erdmann Dietrich 34 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 3. Februar 
Arbeiter, Gybaloska, Gouverne= teln, Bezirksregierung zu|d. J. 
mert Tschernigow, Ruß- Königsberg, 
land, 
6. Peter Waczkowski, 38 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 26. Februar 
Arbeiter,. Warschau, Bezirksregierung zus d. J. 
Marienwerder, 
7.Peter Lang, Arbei-33 Jahre, aus Gitschin, Landstreichen und Vet-Königlich preußische?". Februar 
ter, Böhmen, teln, Bezirksregierung zud. I. 
Breslau, 
8. Tosef Bradna, 830 Jahre, aus Skriwan,desgleichen, dieselbe Behörde, 25. Februar 
Schuhmachergeselle, Bezirk Gitschin, Böh- d. J. 
men, 
9. Karl Malcher, We-30 Jahre, aus Groß-desgleichen, Königlich preußische 29. Januar 
bergeselle, Glockersdorf, Oester- Bezirksregierung zufd. I. 
reichisch-Schlesien, Oppeln, 
10. Sohann Mades, 30 Jahre, geboren und sdesgleichen, dieselbe Behörde, 30. Januar 
Arbeiter, ortsangehörig zu Kolo- d. J. 
nie Worms, Rußland, 
11. Karl Charwät,am 20. August 1859) desgleichen, dieselbe Behörde, 7. Februar 
Steinmetzgeselle, geboren und ortsange- d. J. 
hörig zu Zabehlic bei 
Prag, Böhmen, 
12. Israel Roth, Schuh-16 Jahre, aus Kalisch, desgleichen, Königlich preußischef24. Februar 
stepper, Russisch-Polen, Bezirksregierung zu|d. J. 
Schleswig, 
13. Niels Christian Paul-27 Jahre, aus Viborg, desgleichen, dieselbe Behörde, 28. Februar 
sen, Arbeiter, Jütland, d. J.
        <pb n="113" />
                                                  ------- 93   ---- 
 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand 1 Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— Ausweisung weisungs- 
2 wi der Bestrafung. beschlossen hat. 
S des Ausgewiesenen beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
14. Johann Ludwig 26 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische23. Februar 
Mommer, Schmied, Vaals, Provinz Lim= teln, Bezirksregierung zus d. J. 
burg, Niederlande, Wiesbaden, 
15. Dosef Reibmaier, 38 Jahre, geboren zu Landstreichen, dieselbe Behörde, 26. Februar 
Bogen, Tirol, d. J. 
16. Friedrich Sträßle,4 Jahre, geboren zu desgleichen, dieselbe Behörde, 28. Februar 
Schuhmacher, Bütschwyl, Kanton St. d. IJ. 
Gallen, Schweiz, 
17.) Georg Pöll, Schrift-2 4 Jahre, aus Schar-Nichtbeschaffung eines]Stadtmagistrat Pas--,8. Oktober 
setzer, denberg, Bezirk Schär= Unterkommens, grober sau in Bayern, 1879. 
ding, Ober-Oesterreich, Unfug und verbots- 
« widriges Tragen von 
Waffen, 
18. Vincenz Schier, sgeboren 1819, ortsange-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches 31. Januar 
Weber, hörig zu Merklow, Be= teln, Bezirksamt Grafen= d. J. 
zirk Starkenbach, Böh- au, 
men, 
19. Lorenz Heiß, Berg-geboren 1848, ortsange-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
knappe, hörig zu Schwichau, Be- 
zirk Klattau, Böhmen, 
20. Andreas Korndör-geboren am 5. Januar Landstreichen, Königlich bayerisches9. Februar 
fer, Webergeselle, 1859 zu Halbgebäu, Bezirksamt Ebers. d. I. 
aus Asch, Bezirk Asch, berg, 
Böhmen, 
21. Alois Franc, Bäcker-geboren am 17. Aprilfdesgleichen, Königlich bayerisches]! 6. Februar 
geselle, 1854, aus Böhnmisch- Bezirksamt Deggen--. J. 
Skalitz, Bezirk Neustadt, dorf, 
Böhmen, 
22. Johann Tumler, 27 Jahre, aus Göflan, desgleichen, Stadtmagistrat Nürn-17. Februar 
Steinmetz, Bezirk Meran, Tirol, berg in Bayern, d. J. 
23. Damian Pittner, geboren 1858 zu Bu-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches!19. Februar 
Schlossergeselle, benec bei Prag, orts= teln, Bezirksamt Bruck, d. J. 
angehörig zu Prag, · 
Böhmen, 
24.Franz Behonek, 32 Jahre, geboren und desgleichen, Königlich sächsische 26. Januar 
Schuhmachergehülfe, ortsangehörig zu Frie- Kreishauptmann- d. IJ. 
denau, wohnhaft zu schaft zu Zwickau, 
Czaslau, Böhmen, 
25.Tohann Danneg-geboren am 6. April Landstreichen, Betteln, dieselbe Behörde, 5. Februar 
ger, Töpfergeselle, 1842 und ortsangehörig Gebrauch eines falschen d. I. 
zu Hainspach, Böhmen, Legitimationspapieres 
und Angabe falschen 
Namens, 
26. Anton Josef Göbel,geboren am 8. April 1847 Landstreichen und Bet-Königlich sächsische9. Februar 
Weber und Tage= und ortsangehörig zu] teln, Kreishauptmann- d. IJ. 
  
arbeiter, 
  
Warnsdorf, Böhmen, 
  
  
schaft zu Bautzen, 
  
14*
        <pb n="114" />
                                             - ---  94  ---- 
  
  
  
  
  
  
I 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
*- 5 Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
27. Giacomo Steffa-#30 Jahre, geboren zusLandstreichen, Kaiserlicher Bezirks-21. Februar 
netto, Maurer, Spresiano, Italien, präsident zu Metz, d. J. 
28. Albert Zehnder,é Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-24. Februar 
Arbeiter, ortsangehörig zu Neu= teln, präsident zu Kolmar, d. J. 
heim, Kanton Zug, 
Schweiz, 
29.Josef Meneghini,20 Jahre, geboren und desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Tagner, ortsangehörig zu Velo, 
1 Vicenza, Ita- 
lien, 
30. Tohann Jakob Fretz, Jahre, geboren undfdesgleichen, derselbe, desgleichen. 
Melker, ortsangehörig zu Bot- 
tenwyl, Bezirk Zofin- 
gen, Kanton Nargau, 
Schweiz, 
  
  
  
  
  
  
                                       2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Den Königlich preußischen Nebenzollamte ll. zu Warschbrück im Hauptamtsbezirke Malmedy ist un- 
beschränkte Hebebefugniß für die bei demselben vom Auslande eingehende Gerberlohe ertheilt worden. 
  
                                                3. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                              Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 1. d. M. sind die zur Oberschlesischen Eisenbahn gehörigen Bahnstrecken: 
Peiskretscham — Borsigwerk, 16,„ km lang, Rest der Bahnstrecke Oppeln— Borsigwerk, und 
Peiskretscham—Laband, 5,3 km lang, 
für den Güterverkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 10. März 1880. 
  
Am 15. d. M. wird die zur Frankfurt —Bebraer Eisenbahn gehörige, 8,40 km lange Bahnstrecke Betten- 
hausen — Wilhelmshöhe, Schlußstrecke der Kassel — Waldkappeler Bahn, mit der Zwischenstation Nieder— 
zwehren für den Personen-, Gepäck= und Güterverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 10. März 1880. 
                                          Körte.
        <pb n="115" />
                                             -------  95  ----- 
                                4. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Auf Ihren Bericht vom 16. Februar d. J. genehmige Ich, daß für das Ressort des General-Postmeisters 
eine dritte Abtheilung errichtet werde, und daß die oberste Reichs behörde für die dem gedachten Ressort zugewie- 
senen Verwaltungszweige fortan die Bezeichnung: Reichs-Postamt erhalte, sowie daß der General-Postmeister 
gleich den andern mit ihm in gleichem Range stehenden Ressort-Chefs im Reichsdienste, in Zukunft den Titel 
eines Staatssekretärs zu führen hat. 
Ich ermächtige Sie, hiernach die erforderlichen Anordnungen zu treffen 
und wegen Errichtung der dritten Direktorstelle die endgültige Feststellung durch den Etat herbeizuführen. 
Berlin, den 23. Februar 1880. 
An den Reichzkanzler. 
  
 
                      Wilhelm. 
                      Fürst v. Bismarck. 
  
 
 
— 
                        5.   Münz und Bank-Wesen. 
                                          Uebersicht 
der in den deutschen Münzstätten bis Ende Februar 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Goldmünzen « Silbermünzen 
1. Im Monat Februar * 
1880 sind geprägt Halbe rechnung Fünf- Zwei- Ein- Fünfzig# Zwanzig= 
Doppelkronen Kr 9 ig- ig= 
worden in: ppeltr onen Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke 1 Pfe 
M M # M M M M “ -“— 
Berlin — 326 480 — 326 480 — 557 822 345 469 — — — " 
München — — — — — 136 708 68 6066 — 
Stuttgart. — — — — — 177 886 — — — —- 
Karlsruhe — — — — — 48 000 52 000 — — — — 
Darmstadt — 300 000 — 300 000 — — 100 000 — — — — 
Hamburg. — — — — — 74 124 — — — — — 
Summe 1. — 626 480 — 626 480 — 994 540 566 ors — — — 
2. Vorher waren geprägt"“)1 268 111 720|423 335 320.27 969 925|399 668 560|71 653 095/ 99 946 494/150 060 217|71 486 552 —/135717 922|80 
3. Gesammt-Ausprägung268 111 720/423 961 800,27 969 925400 295 040|71 653 095|100 941 034 150 626 292,71 486 552—85 717 922|80 
4. Hiervon wieder ein- 
gezogen 255 040 199 920 2140 2 180 2550 1 416 777|— 5000 449|60 
5. Bleiben 1 267 856 690/423 761 880 27 967 785 71 650 915100 938 484 150 624 876 71 485 7751/ - 30 717 473 20 
1 719586 345.4 27— 
  
*) Vergl. Central-Blatt S. 56.
        <pb n="116" />
                                                    ---  96  --- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
Sonstige Ver- Event 
2 täglich r“ bindlich. t“ G r bindlich. 
Grund- Reserve- Noten- Gegen Unge- Wegen fällige Gegen * Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen terten 
Name der Banken. Kapital. Fonda. Umlauf. 31. Jan. deckte Zl. Jan./Ler. 81. Jan. au 31. Jan. Passiva.1. Jan.] der 31.Jan. weiterge. 
1880. Noten. 1880. bindli 5. 1880. 4. 1880. 1880. Passiva. 1880. gebenen 
* gungs-. 
z keiten. frist. Wechseln 
1| Reichsbank 120 ooo 15 223 1%39q% 68 972 20 358/24 472 K28 522 — — 631. 60|1 111 893/ 27 54 — 
2 Städt. Bank zu Breslau. 3 000 600 2640 — 3244 1 199/— 469 3721 319 — — — — 9961— 5 125 
3Kölnische Privatbank 3000 750 2 573— 167] 4 490 2599 2958|+. 22 15— 159N 169 470 
4 Magdeburger Privatbank. 2000 606 2218— 3011 1157/|(. 3 46 + 29 1383— 67 325— 11-848— 194 1568 
5.Danzlger Privat-Aktien-Bank 750 1756/ 4 261 ↄ18/ 4. 48541 2173 — 41 253144 121 38090 1801 61 282 
6 Provinzial-Aktien = Bank des 
Großherzogthums Posen 39000 750 2 195 213 1018|— ½ 221— 4 1 5 41 1678 193 184 
7| Hannoversche Bank 12 ooo d03 1501— sos 1 904 83) 3873 4 2752 4 1106 732492|— 1 304 436 
8|Frankfurter Bank 17 11Z 2501 2 6519N4424 2— 141% 12461 1042 
9Bayerische Notenbank 7 500 292 64 868g— 2 1968% 27214— 2954t43966 13 1453/— 152558 2299 751941 870 
10 Sächsische Bank zu Dresden. 30 0033110 895|2070|1 0 +— 1616 1505 — 1266 37704 50% + 1709% G 2 563 
11|/ Leipziger Kassenverein 3 000 149 2 807/— 59m 970/ 6¼ 2196 + 151 295— 202 78 — 117 8525— 223 452 
121 Chemnitzer Stadtbank. . . . 510 120 505 — 195 99 1020— 35 5127 476 108 — 103 6 472 338 539 
13/ Württembergische Notenbank 384½4773/ 13209 13601 426 12.. 8 Gry0— 84s 35440+ 1 1 107 
141 Badische Bank . . .. . . 9000] 1361 165424 31051 81975044365— 72 7. 3% 42|28621 3098% 3 106 
15/Bank für Süddeutschland 2 1|½9L126 156. 3 — — 1 163100 31652- 15881 1165 
16/ Braunschwelgische Bank 10 500 317 2 458 T 136 1469— 29 2919— 395 1 2271 660 34444 3 298 
17/Kommerzbank in Lübeck 2 400 19 10244+z13 423 3521 1126 — 14 2806— 131 110— 8447551 361 53 
18 Bremer Bank 16607 774 4510 — 590 2 707— 445917 69111512— 50% 390 — 51338326— "“ 1022 
Zusammen 268 3309 31492/925 509— 413 629 O 2 112 LLNNS 70-L 2% 104 1 382 
Bemerkungen. 
Zu 8*: Darunter 148 000 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 14*: Darunter 40 286 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 15*: Darunter 103 804 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
        <pb n="117" />
                                                            ---- 97  ----                                                                     banken Ende Februar 1880 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Januar 1880. 
auf Tausend Mark.) 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa, 
 
Metall- GegenReichs GegenNoten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen  
Bestand. 31. Januar kassen· 31. Januar anderer 31. Januar Wechsel. 31. Januar Lombard. 31. JanuarEffekten. 31. Januar Aktiva. 1. Januar der 31. Januar 2 
1880 scheine 1880. Banken. 1880. 1880. 1880. 1880. 1880. Aktiva. 1330. 
l 
583 166 + 14841%% . 667//#8 N SS0527 46 3448 — 10 468 8 318 — 7500 26 207 126911204866 29676 
10534 22 2 7 393 — 6808 537 497 3066 — 61 189 4 13859 32 — 10 10— 168 2 
917— 36 8 — 400— 135 76604 213 648 — 117 — — 279 — 86 9912H. 11 
794— 77 114 2 256 — 2229 5 467— 15 960 61 *□ 62 514 18 7 601-— 188 4 
684— 16 — — 15833— 217 6 5086 644 7611. 8 382 4 218 617 — 3o3 9105 J. 3389 5 
735- 39 — — 2 447 4 334 — 13 1162 — 147 — — 284— 5 1732 4 206 
2111— 1156 16— 16 470 — 84911821— 1509 6511. 9 58604 63 8843 4 1114 24 492 — 1 304 
7389.— 2333 409 — 19 370 — 1220 597 758 5381— 3599 6889 + 1162 2043 — 161 43 0oyl— 1314 
55 632 1122 30— 1689 350%44 3043 1861 4 176 907 25 1913 4 195 76 799— 191 
16 327— 441 107— 19 361 91430148 1789 2387 — 644 5 473 + 65659 4769. 295 81 672 2563 
1018- 56 15— 62 804 4 53 3841— 203 1 763— 21 382 # 33 702— 23259 d1525— 22311 
215— 63 13 4 5 82 — 41 3 307— 342 96— 46 188 — 2572 8325 6472 338 
116214 740 228 4 s34312 48318785| 192 4811- 80 — 13 822 4 91 35 440 4 1683 13 
9 095|+ 2480 21— 1 620 — 12016 811 121 1 193 24 32 — 1 1839 4 351 28 621# 30984 
413|–— 6654 5— 21 907 J 2086 1911 2 462 + 172 4160 89 2976 J. 531 31 662 — 1 68815 
697 84 44 — 29 248 52 9434— 1126 3199 1 152 — — 4867— 52 18 432H 13916 
453— 36 3— 2 145 — 432 37790 305 112 — 87 11414 45 1939 4 1484 7565— 353817 
1649%— 132 13 8 141— 2112330 — 452 3229 555 352 — 843— 399 38 47— 4411 
677 630 + 15 3744 ½6G32 J 274346 61 + 22371 76752 — 9591 29 376 — 5026 61698 4 4080 GG 241 + 30 ö83
        <pb n="118" />
                                             ----  98    ---- 
Statistik der deutschen Bank 
  
  
Laufende 
Bezeichnung 
An Banknoten 
  
  
  
  
  
  
  
  
der im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande 
Nr. 
Notenbanken in Abschnitten zu 100  M in Abschnitten zu 200 M 
M M M M. M. 
1.] Reichsbank 1) 394 852 700 159247250 — — 
2.Städtische Bank zu Breslau. 1 418 500 140 500 — — 
3. Kölnische Privatbank 2) 2 556 500 419 800 — — 
4.] Magdeburger Privatbank 2217 800 782 200 — — 
5. Danziger Privat-Aktienbank .. 1 755 000 1 245 000 — — 
6. Provinzial-Aktienbank des Großherzogstume Posen 776 500 123 500 489 200 410 800 
7.Hannoversche Bank . 4 500 800 1 799200 — — 
8.Frankfurter Bank 3 334 600 2 865 400 — — 
9.Bayerische Notenbank .. 64 807 600 5 132 400 — — 
10. Sächsische Bank zu Dresden 21646 100 38 353 900 — — 
1.Leipziger Kassenverein. — — — — 
12. Chemnitzer Stadtbank. . 505 400 4 600 — — 
13.Württembergische Notenbank . 24 773500 1 025 500 — — 
14.Badische Banrk 16 942 50 22057 500 — — 
15.Bank für Süddeutschland. 13 120 220022 879 800 — — 
16. Braunschweigische Bank 2 458 500 11 041 500 — — 
17.Kommerzbank in Lübeck 1 024 000 1 376 000 — — 
18., Bremer Bank . 4510200 4 739 800 — — 
zusammen am 29. Februar 1880 . 561200450273234850 489 200 410 800 
am 31. Januar 1880 574 455 450 429 200 470 800 
mithin am 29. Febrnar 1880 mehr — 20 065 000 60 000 — 
weniger 13 255 000 — — 60 000 
  
Anmerkungen. 
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
9720 
7966 7600 
91 325 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
222 625 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
3 000 
86 590 040 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Kölnischen Privatbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 98 360 
1 400 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
240 - 
2 440 Thlr. in Abschnitten zu 20 Thlr., 
720 
296 840 
In Betreff derjeuigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken, 
2 
bei der Rostocker Bank 1300 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 1700 Mark in Abschnitten 
bei der Oldenburgischen Landesbank 5 900 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4 059 100 Mark in
        <pb n="119" />
        noten Ende Februar 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— 
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr. 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1 000 überhaupt 
# 1 “ M I »M M M M 
98 349 000 213 151 000 231 177.000 318 523 000 724 378 750 690 921250 1. 
— — 1222 000 219 000 2640 500 359 500 2. 
— — — — 2556 500 419 800 3. 
— — — — 2217 800 782 200 4. 
— — — — 1 755 000 1 245 000 5. 
929 500 270 500 — — 2 195 200 804 800 6. 
— — — — 4500 800 1 799 200 7. 
643 500 1 456 500 7 180 000 8520 000 11 158 100 12 841 900 8. 
— — — — 64 807 600 5 132 400 9. 
19249 000 7251.000 — — 40 895 100 45 604 900 10. 
2 807 000 193 000 — — 2 807 000 193 000 11. 
— — — — 505 400 4 600 12. 
— — — — 24 773500 1 026 500 13. 
— — — — 16 942 500 22057 500 14. 
— — — — 13 120 200 22 879 800 15. 
— — — — 2458 500 11 041 500 16. 
— — — — 1024 000 1 376 000 17. 
— — — 4510 200 4 739 800 18. 
121 978 000 222 322 000 239 579 000 327 262 000 923 246 650 823229 650 
111 949 500 232 350 500 236 442 000 335 399 000 923 276 150 821 390 150 
10 028 500 — 3 137 000 — — 1839 500 
— « 10 028 500 — 8 137 000 29 500 — 
  
  
  
  
Einziehung aufgerufen sind, waren am 29. Februar 1880; 
85 725 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 234 900 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 92 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 2 181 225 Mark 
mi gegen Ende Januar 1880 weniger 2460 
70500 "D -*4 12 8600 is 4 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 64 410 
8340 980 "* „" - "· " 6 259 440 600 " - so 138 495 500 - - " " s · 1 502 501 610 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 29. Februar 18 80; 
1 650 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., zusammen 16 470 Mark 
mithin gegen Ende Januar 1880 weniger — 
4500 · sss 1000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., zusammen 7230 
297 900 4 6% " *- . 299 000 - · s s · s 2 976 300 
daß am 29. Februar 1880: 
derselben Gattung im Bestande und 1997.000 Mark in Abschnitten derselben Gattung vernichtet, 
Abschnitten derselben Gattung unbrauchbar gemacht und der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren. 
  
15
        <pb n="120" />
                                             — 100 — 
                                   6. Marine und Schiffahrt. 
In Rostock wird am 19. d. M. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt be- 
gonnen werden. 
  
Das im Jahre 1870 in Setauket (Staat New-Vork, V. St. v. A.) erbaute, bisher unter der Flagge der 
Vereinigten Staaten von Amerika gefahrene Vollschiff „Adorna“" von 1 460,,7 Register-Tons Ladungs- 
fähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum von Franz Schütte und Carl Schütte 
zu Bremen und von Wilhelm Anton Riedemann zu Geestemünde das Recht zur Führung der deutschen Flagge 
erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer Geestemünde zum Heimathshafen gewählt 
haben, ist am 24. v. M. vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
                                             7. Kon sulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Georg Ritter in Roulers zum 
Konsul daselbst zu ernennen geruht. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="121" />
                                                 Central-Blatt 
                                             für das 
                                    Deutsche Reich. 
  
                                    Herausgegeben 
                                               im 
                                        Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
           
Berlin, Freitag, den 19. März 1880. 
Nr. 12. 
  
  
  
Inhalt: . 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 101 
  
5. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugniß einer Zollstelle; — 
Uebersicht über Rübenzuckersteuer, sowie Zucker- Ein= und 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2. Finanz- Wesen:  Nachweisung der Einnahme, an Wechsel Ausfuhr für Februar 1880 107 
Stempelsteuer in den Monaten April 1879 bis Ende Februar „ 
1880; — Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und ge- 6. Post und Telegraphen- Wesen: Uebereinkommen mit  der 
meinschaftlichen Verbrauchssteuern für die Zeit vom 1. April treffend den Austausch von Postanweisungen  110 
1879 bis Ende Februar 1880 104  gen 
3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Dispensation von der u. Marine und Schiffahrt: Uebersicht über die Zahl der 
ärztlichen Prüfung... . ... 107 einregistrirten und der in den Schiffsregistern gelöschten 
4. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Entlassung; — Exe- deutschen Kauffahrteischiffe; — Ertheilung von Flaggen- 
quatur-Ertheilillng 107 attesten 127
 
                                   1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                      Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
1 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
. " « Ausweisung weisungs- 
a des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. 3. 4. 5. 6. 
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Josef Zemin, Tisch-'2 1 Jahre, aus Nazera-wiederholter Diebstahl'Königlich bayerisches 6. Februar 
lergeselle, dezk, Bezirk Beneschau, und Betteln, Bezirksamt Bam= d. J. 
Böhmen, berg II., 
2. Johann T eimplingeboren 1818 zu Macko-Landstreichen und Bet-Königlich 
wicz, Kreis Lipno, Gou= teln, 
  
  
  
b. Auf Grund des F. 362 des Strafgesetzbuchs: 
(alias Winter), 
Arbeiter, vernement Plock, Rus- 
sisch-Polen, 
  
preußische 28. Februar 
Bezirksregierung zu|D# J 
Marienwerder, 
16
        <pb n="122" />
                                                       —  102   —  
  
  
  
  
E 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* – 9 Ausweisung weisungs- 
S— des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. i s-. 6. 
3. Johann Czaja 48 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 3. März 
(aliaas Scheia), Krawec, Kreis Dzikow, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Arbeiter, Galizien, Marienwerder, 
4. Wenzel Richter,28 Jahre, geboren undddesgleichen, Königlich preußische 20. Februar 
Schneidergeselle, ortsangehörig zu Hains- Bezirksregierung zu d. I. 
(Schleifer), pach, Bezirk Schlucken- Bromberg, 
au, Böhmen, 
5. Johann Kwapis, 30 Jahre, aus Chmie-desgleichen, dieselbe Behörde, 6. März 
Arbeiter, 1!ow, Bezirk Tarnobrzeg, d. J. 
Oesterreich, 
6. Johann Kvapils44 Jahre, aus Zabor, desgleichen, Königlich preußisches7. Februar 
(Quappil), Glas- Bezirk Hohenmauth, Bezirksregierung zus d. J. 
macher, Böhmen, Breslau, 
9. 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
.Minna 
.Julius 
Hammer- 
schlag, unverehe- 
lichte, 
Czermak, 
Maschinenschlosser, 
Franz Böhm, Ar- 
beiter, 
Andreas Holle- 
schnick, Klempner= 
geselle, 
Josef Kuchta, Kat- 
tundrucker, 
Josef Stransky, 
Bildhauer, 
Anton Loserth, 
Gerbergeselle, 
Ignatz Scholz, Ar- 
beiter, 
Willibald Menzler, 
Färbergeselle, 
Wenzel Fiedler, Ar- 
beiter, 
  
24 Jahre, geboren zu 
Krakau, Galizien, 
41 Jahre, aus Caroli- 
nenholz bei Prag, 
Böhmen, 
23 Jahre, geboren zu 
Gitschin, ortsangehörig 
zu Klein-Aicha bei Tur- 
nau, Böhmen, 
39 Jahre, aus Sago- 
patze, Komitat Trentsin, 
Ungarn, 
38 Jahre, aus Liebenau, 
Bezirk Reichenberg, Böh- 
men, 
30 Jahre, aus Vorder- 
Stirnitz, Bezirk Git- 
schin, Böhmen, 
37 Jahre, aus Oderau, 
Bezirk Troppau, Oester- 
reichisch-Schlesien, 
18 Jahre, aus Witko- 
witz bei Starkenbach, 
Böhmen, 
38 Jahre, aus Johannes= 
thal bei Troppau, 
  
Oesterreichisch-Schlesien, 
21 Jahre, aus Elbe-Tei- 
nitz, Bezirk Kollin, Böh- 
men, 
  
gewerbsmäßige Unzucht, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Landstreichen, Betteln, 
Fälschung und Nichtbe- 
folgung der Reiseroute, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
Landstreichen, Betteln 
und Nichtbefolgung der 
Reiseroute, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
  
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Oppeln, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Liegnitz, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
  
dieselbe Behörde, 
bieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
i 
11. Februar 
d. J. 
16. Januar 
d. J. 
21. Januar 
d. J. 
30. Januar 
d. J. 
2. Februar 
d. J. 
3. Februar 
d. J. 
desgleichen. 
desgleichen. 
4. Februar 
d. J 
desgleichen.
        <pb n="123" />
                                                —   103    — 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die datum des 
*# *5 — Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
17. Anton Kirchhof, 836 Jahre, aus Jerschma-Landstreichen und Bet--Königlich preußische 7. Februar 
Weber, nitz, Bezirk Reichenberg, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Böhmen, Liegnitz, 
18. Johann Kadur, 20 Jahre, aus Weißkirch desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Maler, bei Jägerndorf, Oester- 
reichisch-Schlesien, 
19. Kajetan Brosche, geboren am 17. August desgleichen, dieselbe Behörde, 13. Februar 
Gürtlergehülfe, 1852, aus Kohlstadt, d. J. 
Bezirk Reichenberg, 
Böhmen, 
20.Isidor Tuzinsky,20 Jahre, aus Eisen-desgleichen, dieselbe Behörde, 21. Februar 
Bäckergeselle, stadtl, Bezirk Gitschin, d. J. 
Böhmen, 
21. Heinrich Schnepp, 19 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 2. März 
Glaser, Horgen, Kanton Zürich, Bezirksregierung zu d. J. 
Schweiz, Wiesbaden, 
22. Josef Hula, Arbei- 30 Jahre, aus Czikagen, Landstreichen und Bet-Königlich preußische3. März 
ter, Kreis Pilsen, Böhmen, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Düsseldorf, 
23. Franz Collin, 73 Jahre, geboren und Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 13. Februar 
24. Wenzel Dworak, 
Bäckergeselle, 
25. Vincenz Weiwoda, 
Gärtner, 
  
Alois Ulbrich, 
Schuhmacher und 
Tagelöhner, 
□ 
2 
27.| Abraham Macrowitz 
Jankeliowitz, 
israelitischer Re- 
ligionslehrer, 
Franzisko Busnello, 
Tagner, 
Josef Vascellari, 
Erdarbeiter, 
28. 
29. 
  
wohnhaft 
Niederlande, 
zu Vaels, 
geboren 1849, aus Hein— 
richschlag, Bezirk Neu- 
haus, Böhmen, 
geboren 1851, aus 
Gmünd, ortsangehörig 
zu Neugedein, Bezirk 
Taus, Böhmen, 
geboren 1825, aus Jung- 
Bunzlau, Böhmen, 
50 Jahre, aus Neustadt, 
Gouvernement Kowno, 
Rußland, 
geboren am 25. Juni 
1831 und ortsangehörig 
zu Pederobba, Italien, 
geboren im März 1839 
und ortsangehörig zu 
Calalzo, Italien, 
  
  
  
liger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
  
Landstreichen, Gebrauch 
eines falschen Legitima- 
tionspapieres und An- 
gabe falschen Namens, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
  
besgleichen, 
  
Bezirksregierung zu 
Aachen, 
Stadtmagistrat Pas- 
sau in Bayern, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Grafenau, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Hof, 
Großherzoglich badi- 
scher Landeskommis- 
sär zu Karlsruhe, 
Kaiserlicher Bezirks- 
präsident zu Kolmar, 
derselbe, 
  
  
. J. 
24. Januar 
d. J. 
6. Februar 
d. J. 
— 
. Februar 
J. 
S 
März 
J. 
2. März 
J. 
desgleichen. 
d. 
16“
        <pb n="124" />
                                                  — 104 — 
                                                                                                                    2. Finan z 
Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
April Mai Juni Juli 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1879. 1879. 1879. 1879. 
4 M. M“ M— 
I. Im Reichs- Postgebiete. 
1. Königsberg 16 584 45 13 63377|10 13 2510 16 26 90 
2. Gumbinen 3136 10 2 66444 3 475 15 3 886 20 
3. Danzig 13 509 75 12 23595 13 329 10 14987 40 
4. Berlin 48 163 30 5627445 55 698 45 63 03225 
5. Potsdam. .. ... 3 153 10 2728 55 3 66335 4920 50 
6. Frankfurt a.O. .... 601410 635320 699205 924090 
7. Stettin....... 7325 95 7334445 747315 10 830 60 
8. Köslin.. R 1 480 00 1 88775 2460 65 2243 30 
9. Posen ........ 4124 10 4106 15 6835 60 5021 10 
10. Brombrteegz 2722 30 2 68710 4629 40 35615 
11. Breslau 14574 05 15 684 90 15 110 4131 80 
12. Liegnitz. 6597 50 6 419 90 7264 70 9315 15 
13. Oppeln 6 056 65 523380 6716 60 8186 40 
14.  Magdeburg 13 153 05 14 42670 13 88160 20 864 45 
15. HalLe a.S. ...... 695700 606970 655210 872355 
16. Efurt  ....... 8097 70 7265 40 8931195 14094 00 
17. Kiel. 7062 25 6048 05 4425 15 8596 55 
18. Hannoeer 5564 25 5210 20 585380 805505 
19. Münster 1 996 75 1 8399 50 1 550 55 3 479 35 
20. Minden 5865 05 6261 85 549985 8041 30 
21. Arnsbreg 17340 80 16 948 40 14 586 95 25 4124 
22. Kassel .... 3358 45 3317 35 359215 4914 80 
23. Frankfurt a. M. 25 210 65 28228 00 19 610 55 39 127 45 
24. Köln . 1368715 1286580 1203530 19618 50 
25. Aachen 6291 40 7 436 45 5196 95 11 217/0 
26. Koblenz .-.. 2915 20 2732 25 241320 3914 95 
27. Düsseldorf 32 336 85 33387450 25 559 35 52 47198 00 
28. Trier 1 996 75 1871185 1513 55 3237 65 
29. Dresden 10 2700 95 10 480 20 8640595 14 2656 00 
30. Leipzig 29938 95 25 369 60 26 67775 38 03222 00 
31. Karlsruhe ...... 11 425 55 12 267 984165 22 10080 
32. Konstanz ...... 476915 519290 4718 95 8 81395 
33. Darmstadt. ...... 8560 95 9310 15 9424 10 13 649 45 
34. Schwerin . MW. 4335 85 1 602 70 2222 70 2480 40 
35. Oldenburg . . ... 4449 75 4409 10 2916 0 6 422 10 
36. Braunschwig 3 869 45 3541 30 366225 5902 05 
37. Bremen 15 039 75 17 13580 1301180 23938 30 
38.  Hamburg .... 5810910 57 661 70 55 279 70 7758730 
39. Straßburg i. E. 14 3125 16 542 90 13 7370 25231125 
40. Metz .. .. 353290 375150 243405 5898 60 
Sümme . 453 894 25 458 422 85 430 625 75 647080 45 
II. Bayern 32 434 90 33 707 55 32205 50 53 765 40 
III. Württemberg. ... 15 441 85 17 830 35 16 546 55 20 001 45 
Ueberhaupt 501 771 00 509 96075 479 377] 8S07N20937 30 
*) Dagegen im Jahre 1878/79 518 463 45 509 190085 500 170 30 26 433 45 
» » „ 1877/78 566 297 40 572 178. 65 573 642 55 584 507 35 
„ „ „ 1876/77 531 502 60 57377880 571 318 35 566 623 15 
  
  
  
  
  
  
*) Siehe Central-Blatt für 1879 Seite 56, für 1878 Seite 182, für 1877 Seite 28.
        <pb n="125" />
                                                       — 105 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Reich in den Monaten April 1879 bis Februar 1880. 
August September Oktober November Dezember: Januar Februar 
1879. 1879. 1879. 1879. 1879. 1880. 1880. 
M M M. M. M. M M. 
12463 10 13 225 30 14 5051140 13 207 00 12 294 10 12127 30 9 268 — 
2 8766 70 2 812105 3418 00 2 508 60 3 177 30 3 402 30 2739 80 
10 808 90 12 7o305 13 693 25 10 17075 11 775 75 11 842 05 8 711 49 
44 74380 52504 95 56 554 30 52 012 00 46 940 05 49 189 85 42 080 70 
3 087 20 3077 0 422570 2961 80 2248 40 3953. 75 21944 65 
5714 50 676290 7584 55 6 240 90 6 631 05 8 021115 5 493 75 
7566 90 8 0770 — 8 035 60 6 483 00 7130 95 6 899 65 
1 49066 45 2 11800 2155 00 1 719 00 2036 55 2 00090 1 4900 20 
3 84300 4 86975 4 351 85 3 413 35 5 850 05 4 068 35 3 946 85 
2530 10 2929 45 3258 90 2 808 45 3380 35 2639 95 2 425 55 
13 131120 14518.90 14619 05 12 840 15 15713 40 16 366 85 13724 90 
5764 15 7092 55 7 680 90 6 948 90 7253 25 6 824 20 6 46380 
5113 75 5904 55 6 860180 5 827 195 6 113 45 5583 50 550795 
18 441 180 15 46785 21 946 30 22 899 95 19 154 90 17146 75 17 42960 
6 504 60 7379 65 916305 8520 35 7755 95 7367 00 6 17v44 
494585 8 166 85 9 448 10 8 898 60 9 429 75 10 077 95 8 798 80 
4166 10 502290 6 197 35 5963 40 5247 50 7009 15 4970 
4549 55 6 525 70 7661 50 6 35770 6213 25 6 461 10 588485 
2045025 1 640 60 1736 170 1855 20 1363 10 2288 20 1 61375 
6 260050 4156 35 5950 50 5 436 50 6 004 20 6 990 30 5297 
16 53435 16 062 80 17 146 190 12 628 40 16 144 05 18 205 25 16 89780 
31150 3 324 00 3 313 90 3 410 20 2721115 3 780 40 3 16e2— 
24 97295 24 8S75 20 28 226 50 24 667 85 23 824 80 33 703 50 26 64285 
10 34180 11 37.55 14 367 50 12 330 75 13920 25 15 205 85 14 78075 
4365 20 6 421 30 7160 15 7 803 95 700740 6 72105 7285 30 
2726 10 2 496 75 3 203 75 2 843 95 2 460 85 3 258 70 267425 
23 2010 100 30 883 55 37959 60 30 810 20 33 130 65 35 607/70 34 594 65 
1912 50 1 685 85 2069 20 1528 80 1 936 50 2 38760 1 613 45 
9207 50 10 595 90 11 162 80 10 300 50 12 62375 11 41980 9 636 50 
26 349 50 25 746 70 32 378 05 24 835 10 26 811 190 32 386 50 26 739 80 
823480 13 200 00 14 304 95 14 480 80 13552025 17 622 15 16 21365 
4610 90 4557 50 5 4544 70 4931 80 5526 50 5076 20 6286 — 
8923 15 9260 75 10 606 85 9 611 80 11 15715 10 534 65 8 480 20 
1 734 60 1967 85 2212 50 1 745 40 2051 0V 3 863 75 1 779 75 
394360 3 363 10 4 443 10 2 5990 95 3 84275 3 897 65 3 740 45 
3269 35 2 830 35 5 344 30 6719 10| 6140 75 6520 05 411570 
19 385 00 17214 85 17 183 110 15 122 30 17 282 80 16 985 60 16 56510 
59 006 35 64522 65 70 666 60 61 151 15 62 228 35 61 2933 40 62 108 95 
1527580 15 292 50 8 400 90 14 982 20 15 43 70 15 620 15 14 833 65 
2716 10 3 034 90 3 792 30 3 343 95 5036 85 4336 20 3304 30 
415 8779 25 453 669 80 1508 953 55 454 4799 301 467 969 2598 923 00443 321 1 39 
35649 40 33 431 60 40 795 40 35 445 90 34 410 50 38 307 10 42 434 80 
15 407 6016 606 4| 0T 14 
466 936 25 503797/80 566 898355509671 3018 386 85554 606490 C 34 
6 
506 106 90505 504 05566 75750 498 139 551 494 737 95 53759710| 454 636 — 
547 805 35 586 366 100613377115555721 o0|6 111 75586 567 1549 42— 
543 436 65 596 09 15619 100 11078 477 42 574201 08 631 936 8526 95
        <pb n="126" />
                                                      —  106     — 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 
1. April 1879 bis zum Schlusse des Monats Februar 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- 
» Einnahme Differenzen 
nahme beträgt Bonifikatio- in d n as den 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf zn demselden 
Etatsjahres . Bleib Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein- eiben des und 5 
Ei h Schlusse des Vorjahres mehr 
in nahme. obengenannten Rechnung * « 
Monats (Spalte 4) weniger 
M % . M M 
1. 2. 3 4. 5. 6. 
Zölle 130 398 589 49 380130 349 209105 039 744——25 309 465 
Rübenzuckersteuer 75 331 28 2159426753 736 991152 374 151— 1 362 840 
Salzsteuer 33 618 366 9438 33 608 92833 160 839+— 448 089 
Tabacksteuer 1 134 724 84 26844050 440 946 777—- 103 663 
Branntweinsteuer 43 631.066 7 804 008.35 827 05837 027 414— 1200 356 
Uebergangsabgaben von Branntwein 120 299 — 120 299 101 702— 18 597 
Brausteuer . . 15239011 2346931500431815291698—287380 
Uebergangsabgaben von Bier. 900 019 — 900 019 857 993.— 42 026 
Summe300 373 332 29 776 070 270 597 262 244 800 3184 25796944 
Spielkartenstempel 1 009 110 — 1 009 110 554 902. 454 248 
Darunter " Darunter 
Nachsteuer: . Nachsteuer: 
19 588 » 212307 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist— Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
tungskosten beträgt bis Ende Februar 1880: 
  
  
  
Ist-Einnahme vom 
  
  
  
  
  
  
Bezeichn ung Beginndes Etatsjahres Ist-Einnahme in Differenz zwischen 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum +mehr 
obengenannten des · — 
Einnahme. obengenannten Monats des Vorjahres — weniger 
M M - 
I. 1. 2. 3l 4. 
# 
Zölle 125 263 867 92 062 310 433201557 
Rübenzuckersteuer 45 017 286 40 494 192 + 4523 094 
Salzstener 32 084 463 31 892162 + 232 301 
Tabacksteuer 878 884 775 692 + 103 192 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe # 
von Branntwein . .. 33 124 975 33 105 185 + 19790 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 13 491 104 13 701 53222 — 210 418 
Summe 249 860 579 211 991 063 + 37 869 516 
Spielklartenstempel (einschließlich der Nach- i 
steuer) 1 024 177 256 528 + 767649
        <pb n="127" />
                                                — 107 — 
                               3. Handels- und Gewerbe-Wesen. 
Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog Karl Theodor in Bayern, Dr. med., ist auf Grund der Bekannt- 
machung vom 9. Dezember 1869 (B. G. Bl. S. 687) von den Königlich bayerischen Staatsministerien des 
Innern beider Abtheilungen unter Entbindung von der im §. 29 der Gewerbe-Ordnung vorgeschriebenen 
ärztlichen Prüfung die Approbation als Arzt ertheilt worden. 
Berlin, den 16. März 1880. Der Reichskanzler. 
                                             In Vertretung: Eck. 
  
                                             4. Kon sulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Ernst Reuther zum Konsul in 
Taganrog zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul J. W. Nichol in Blyth (England) ist die nachgesuchte Entlassung aus dem 
Konsulatsdienste ertheilt worden. 6 
Dem Geheimen Kommerzienrath A. von Hansemann in Berlin ist Namens des Reichs das Exequatur 
als Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischer General-Konsul für die Provinzen Brandenburg und 
Posen ertheilt worden. 
  
                                       5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Dem Großherzoglich oldenburgischen Nebenzollamte I. zu Nordenhamm ist die Befugniß zur zollamtlichen 
Schlußabfertigung derjenigen Mineralöle von nicht mehr als 700 oder mehr als 880 Dichtigkeitsgraden 
ertheilt, für welche zollfreie Ablassung beantragt wird. 
—–—— — — —
        <pb n="128" />
                                                              —   108     —  
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
  
  
  
  
  
  
  
Einfuhr vom 
Zahl — 
der Ver= Raffinirter Zucker aller Rohzucker aller Art 
im Be- steuerte Art 
Verwaltungsbezirke. trieb be- Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben= menge. in den auf in den uf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
I. Preußen. 6 
1. Provinz Ostpreußen – — — — — — 
2. --- Westpreußen 2 24 113 9 — — — 
3. - Brandenburg 2 8 805 1132 — — 
4. - Pommern 1 4 100 — — — — 
5 - Posen. — — 495 — — — 
6 - Schlesien 30 679 721 500 — 250 — 
7. - Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften . 59851012 — — — 
8. Provinz Schleswig- Holstein — — 21 410 218 14004 2 012 
9. - Hannover 4 65 250 8 401 — 806 — 
10. Westfalen – – 18 — — — 
11. Hessen-Nassau 1 11748 5 761 — 2242 
12. - Rheinprovinz 4 100 240 8 146 — — 53 471 
Summe I. 1031744 989 45 872 218 17 309 55 483 
II. Bayern — — 30 236 — — — 
III. Sachsen — — 972 – — — 
IV. Württemberg 2 83 132 11 — — — 
V. Baden . 1 17 942 1 314 — — 
VI. Hessen — — — 4 926 — 10 065 
VII. Mecklenburg . — — 176 — — — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben 2 15 591 71 — — — 
IX. Oldenburg — — 281 — — — 
X. Braunschweig 6 76 648 100 — — 
XI. Anhalt 7 565551 — — — — 
XII. Elsaß= Lothringen. — — 71 320 — 3 680 
XIII. Luxemburg . — — 14 487 — — – 
Ueberhaupt 12111994 8834 5 151 20 999 65 548 
Hierzu in den Vormonaten Septem- 
ber 1879 bis Januar 1880 — 46072 215“1 243 674 144 541 610 040 474 600 
Zusammen September 1879 bis 
Februar 1880. .. —480670681408514149692631029540148 
In demselben Zeitraum 1878/79 . —459306321795650160750562700517700 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkung. In der Uebersicht für Monat Dezember 1879 sind bei der Provinz Hannover die in Spalte 3 an-
        <pb n="129" />
                                                       —   109    — 
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Februar 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art " Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver-Niederlagen. freien Ver-Niederlagen.freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. kg n. — kg n. kg n. kg n. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 
2 206 574 10 130 006 — 12 783 118 740 
12 011 7 656 — — — — — — 
— — 22 233 — 9920 — — 324 
254 — — — — — — — 
7 300 — — — 100 000 – 1 250 — 
203 512 19 764 — — — — — — 
15 701 2630 976 468 476599558 221 260 060 5 173 
5 609 4704 275 123 1 10133992 180 323 2 204 — 
853 — — — — — — — 
9 — 320 696 — 195 179 — 226 751 — 
245 251 241 328 1594 530 1 101 815 4584 986 221 503 048 124 237 
2 267 197 — — — 9323 – 
629 – 6 — 3 — 205 2 865 
— — — — — — 583 — 
142 50 30 — — 16 930 – 
246 — — — — — — 
723 19 340 — — — 78 202 
10 200 — — — — — — — 
2256 1 079 — — — 152 728 – 
— — — — 100 500 — 45 239 — 
259 449 241 5955 615 2020 1 101 845 4685 489 221 806 258 127 102 
3 432 61242 22000729 935 78765740 998 231 161 95669 237 654 797 606 
3 6920101 483 8151 345 1177889 50245 683 720 162 177|10043 912 924 708 
2302 60 OC 9 800 310 200 60 491 950 41 150 11 158 250 1 298 600 
  
  
  
  
  
  
gegebenen 1 133 665 Hundert Kilogramm auf 1 152 619 Hundert Kilogramm berichtigt worden. 
  
  
  
17
        <pb n="130" />
                                                       —  110 — 
                             6. Post= und Telegraphen-Wesen. 
  Uebereinkommen 
zwischen 
der deutschen Reichs-Postverwaltung und der 
Postverwaltung der Vereinigten Staaten von 
Amerika, betreffend den Austausch von 
Postanweisungen. 
Nachstehendes Uebereinkommen, betreffend den Aus- 
tausch von Postanweisungen, ist von den Unter- 
zeichneten, welche zu diesem Zweck mit der erforder- 
lichen Ermächtigung versehen sind, unter Vorbehalt 
der Ratifikation, vereinbart worden. 
                                    Artikel 1. 
1. Zwischen Deutschland und den Vereinigten 
Staaten von Amerika soll ein regelmäßiger Aus- 
tausch von Postanweisungen stattfinden. 
2. Die Postverwaltung eines jeden Landes soll 
das Recht haben, zur Annahme von Postanwei- 
sungen nach dem anderen Lande, sowie zur Aus- 
zahlung von den aus diesem Lande herrührenden 
Postanweisungen diejenigen ihrer Postanstalten zu 
ermächtigen, welche sie für diesen Zweck als geeignet 
erachtet. 
                                             Artikel 2. 
1. Es wird hierdurch vereinbart, daß als Grund- 
lage aller Zahlungen auf Postanweisungen, gleichviel 
ob es sich um Auszahlungen an das Publikum, 
oder um Einzahlungen seitens desselben handelt, die 
Goldmünzen oder ein anderes gesetzliches Geld von 
gleichem Werthe gelten. Indeß soll jeder Postver- 
waltung frei stehen, für den obigen Zweck Geld von 
geringerem Werthe zu verwenden, wenn dasselbe 
gesetzliches Zahlungsmittel ist, vorausgesetzt, daß 
solchem Minderwerth Rechnung getragen wird. 
2. Der Betrag einer in Deutschland zu gunsten 
eines Empfängers in den Vereinigten Staaten von 
Amerika eingelieferten Postanweisung darf fünfzig 
Dollars, und derjenige einer in den Vereinigten 
Staaten von Amerika zur Auszahlung in Deutsch- 
land eingelieferten Postanweisung zweihundert und 
zehn Mark für jetzt nicht übersteigen. Die vorstehen- 
den Meistbeträge von fünfzig Dollars und zwei- 
hundert und zehn Mark sollen auf hundert Dollars 
bezw. auf vierhundert Mark erhöht werden, sobald 
Convention 
between 
tae Post oflüce Department of the German 
Empire and the Post Offlice Department of the 
United States of America, concerning the 
erchange of post oflüce money orders. 
  
Tie Undersigned, duly autborized for that pur- 
pose. have agreed, subject to ratification, upon 
the following convention concerning the exchange 
of post office money orders. 
                                     Anrichz 1. 
1. There shall be a regular exchange of 
post ofüce money orders between the German 
Empire and the United States of America. 
2. The Postal Administration of each country 
shall have power to authorize such of its post 
offices, as it may deem expedient, to issue money 
orders for sums payable in the other country, 
and to pay money orders received therefrom. 
                                    Anrichn 2. 
1. It is hereby agreed that the basis of 
all payments for money orders, whether to or 
by the public, shall be gold coin, or other law“ 
ful money of equal value, but that each Postal 
Administration shall be at liberty to use, for the 
purpose, money of less value, if the same be a 
legal tender, provided account be taken of such 
difference of value. 
2. No money order shall exceed, dor the 
present, the amount of fifty dollars, if issued in 
Germany, in favor of a payee in tbe United 
States of America, or, of two hundred and ten 
marks, if issued in the United States, to be 
paid in Germany. The aforesaid maximum amounts 
of fifty dollars, and of two hundred and ten marks 
shall be raised to one hundred dollars and four 
hundred marks respectively, wheneverzthe Post 
Office Department of the United States of America
        <pb n="131" />
                                                     —   111     —                                                                         die Postverwaltuung der Vereinigten Staaten von 
Amerika gesetzlich ermächtigt sein wird, einer solchen 
Erhöhung zuzustimmen. 
3. Der Betrag einer jeden Postanweisung soll 
in der Währung des Landes ausgedrückt sein, in 
welchem die Auszahlung stattzufinden hat. Zu 
diesem Zwecke ist die Verwaltung des Aufgabegebiets 
ermächtigt, zu jeder Zeit das Umwandlungsverhältniß 
ihrer eigenen Währung in die Währung des Bestim- 
mungslandes festzusetzen. Von dem nach Maßgabe 
dieses Artikels festgesetzten Umwandlungsverhältniß, 
sowie von jeder Aenderung desselben wird die eine 
Verwaltung der anderen Verwaltung Mittheilung 
machen. 
4. Der Postverwaltung eines jeden der vertrag- 
schließenden Länder bleibt das Recht vorbehalten, 
die Uebertragung des Eigenthumsrecht an einer aus 
dem anderen Lande herrührenden Postanweisung 
im Wege des Indossaments innerhalb ihres eigenen 
Gebiets zu gestatten. 
                                      Artikel 3. 
Dem Absender soll über die auf jede Post- 
anweisung eingezahlte Summe eine Empfangsbeschei- 
nigung in der im Aufgabegebiet vorgeschriebenen 
Form unentgeltlich ausgehändigt werden. 
                                          Artikel 4. 
1. Jede der beiden Verwaltungen ist berechtigt, 
die Gebühren für die in ihrem eigenen Gebiet aus- 
gestellten, zur Auszahlung in dem anderen Lande 
bestimmten Postanweisungen festzusetzen. Diese Ge- 
bühr darf jedoch in Deutschland ein und ein halbes 
Prozent für je zwanzig Mark bei einer Mindesttaxe 
von vierzig Pfennig, in den Vereinigten Staaten 
ein und ein halbes Prozent für je zehn Dollars 
nicht übersteigen. Die für je zwanzig Mark oder 
für je zehn Dollars festgesetzte Gebühr soll für jeden 
Theil dieser Summen erhoben werden. Die beiden 
Verwaltungen werden sich gegenseitig die nach Maß- 
* dieser Bestimmung festgesetzten Gebühren mit- 
theilen. 
2. Die Gebühren müssen stets vom Absender 
im voraus bezahlt werden. Derselbe hat auf Rück- 
zahlung dieser Gebühren keinerlei Anspruch. Weder 
der Absender noch der Empfänger einer Postanwei- 
sung hat irgend eine Taxe, außer der nach Maß- 
gabe dieses Artikels erhobenen Gebühr, zu zahlen. 
Nur wenn die Postanweisung durch einen Brief- 
träger in der Wohnung oder dem Geschäftslokal des 
Empfängers ausgezahlt wird, kann der letztere zur 
Zahlung einer Bestellgebühr angehalten werden. 
  
is authorized, by law, to assent to such an in- 
crease. 
3. The amount of each money order shall 
be expressed in the denominations of the coin 
of the country where the payment is to be made. 
For this purpose, the Administration of the 
country# of origin is authorized to fix, at any 
time, the rate of conversion of its own money into 
that of the country of destination. Each Admi- 
nistration shall notify the other of the rate of 
Conversion established under this article and of 
any change that may be made therein. 
4. The Postal Administration of either of 
the contracting countries is at liberty to permit 
the transfer, by indorsement, within its juris- 
diction, of the ownership of a money order ori- 
ginating in the other country. 
                                          Anriche 3. 
There shall be given to the remitter of 
every money order, without extra-charge, a cer- 
tilicate for the amount paid by bim, in the form 
brescribed in the country of issue. 
                                              Anriche 4. 
1. Each of the two administrations is 
empowered to fix the rates of commission on 
the money orders issued within its own terri- 
tory for payment in the other country. This 
rate of commission, however, shall not exceed 
one and one half per cent in Germany for each 
twenty marks, with a minimum charge okf forty 
pfennigs, and one and one half per cent in the 
United States for each ten dollars; but the Same 
fee charged for every twenty marks or for every 
ten dollars shall be exacted for any fraction 
thereof. The two administrations will communi- 
cate to each other the rates of commission 
established in accordance with this provision. 
2. The rates of commission must always 
be paid in advance by the remitter, who shall 
not be entitled to receive repayment thereof, 
Neither the remitter nor the payee of a money 
order shall be subjected to any charge therefor, 
in addition to the commission collected in pur- 
suance of this articIe, except when payment of 
a money order is made by a lettercarrier at the 
residence or place of business of the payee, in 
Which case, the latter may be required to pay a 
Carrier's fee. 
17*
        <pb n="132" />
                                              ——  112    — 
3. Die Postverwaltung des Aufgabegebiets soll 
der Postverwaltung des Auszahlungsgebiets drei 
Viertel Prozent der Gesammtsumme an ausgezahlten 
Postanweisungsbeträgen vergüten. 
                                      Artikel 5. 
1. Das zu Postanweisungen aus Deutschland 
nach den Vereinigten Staaten von Amerika zu ver- 
wendende Formular soll aus festem Papier her- 
gestellt sein und in jeder Beziehung dem beigefügten 
Muster A entsprechen. Zu Postanweisungen aus 
den Vereinigten Staaten von Amerika nach Deutsch- 
land soll ein gleichfalls aus festem Papier her- 
gestelltes und dem vorerwähnten Muster ähnliches 
Formular verwendet werden. Das letztere Formular 
wird jedoch anstatt des Vordrucks in deutscher 
Sprache einen solchen in englischer Sprache ent- 
halten. 
2. Die handschriftliche Ausfüllung der Formulare 
muß mit arabischen Ziffern und mit lateinischen 
Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Abände- 
rungen bewirkt werden. 
3. Die Postanweisung muß außer dem Zunamen 
des Empfängers und dessen vollständiger Adresse 
seinen Vornamen oder wenigstens die Anfangsbuch- 
staben seines oder seiner Vornamen enthalten, wofern 
nicht die Empfängerin eine Firma ist, in welchem 
Falle die gewöhnliche Bezeichnung der Firma ge- 
nügt. Der Bestimmungsort muß so genau bezeich- 
net sein, daß ein Zweifel in dieser Beziehung nicht 
entstehen kann. Bei Postanweisungen an Bewohner 
der Vereinigten Staaten muß der Name des Staats 
und, wenn möglich, auch des Kreises, in welchem der 
Wohnort des Empfängers liegt, in der Ausfschrift 
angegeben sein. 
4. Der Abschnitt der Postanweisung muß den 
Namen und die Adresse des Absenders enthalten. 
Auf dem Abschnitt kann der auszuzahlende Betrag 
und der Tag der Einzahlung angegeben werden. 
Weitere Bemerkungen sind auf dem Abschnitt nicht 
zulässig. 
                                       Artikel 6. 
Die in der Währung des Auszahlungsgebiets 
ausgestellten Postanweisungen dürfen Bruchtheile 
eines Pfennigs oder eines Cents nicht enthalten. 
Artikel 7. 
Der Postanweisungsverkehr zwischen den beider- 
seitigen Ländern soll durch zwei Auswechselungs- 
Postanstalten vermittelt werden. Zu solchen Aus- 
wechselungs-Postanstalten werden von Seiten Deutsch- 
lands Cöln, von Seiten der Vereinigten Staaten 
New-Vork bestimmt. 
  
3. The Postal Administration by which the 
money orders are issued shall pay to the Postal 
Administration of the country of payment tbree 
fourths of one per cent on the total amount of 
Such orders. 
                                       Anriche 5. 
1. The form, to be used for post office 
money orders from Germany to the United States 
of America, shall be made of thick paper, and 
shall Cconform, in all respects, to the model hereto 
annexed, marked „A“. For post office money 
orders from the United States of America to 
Germany a form, made also of thick paper, and 
similar to the above mentioned model, shall be 
eemployed. On these latter forms, however, the 
English language shall be substituted for the Ger- 
man in the printed text. « 
2. The filling up, in writing, of these forms 
must be done by means of Arabic numerals and 
Roman letters, without any alteration or obli- 
teration. 
3. The money order must contain, in ad- 
dition to the surname of the payee and his exact 
address, his given name or, at least, the initials 
of his given name or names, unless the payee 
be a firm, in which case, the ordinary designation 
of the firm will sufüce. The place of destina- 
tion must be accurately stated, so as to prevent 
any uncertainty in regard to it. On money orders 
issued in favor of residents of United States the 
name of the state and, if possible, of the county 
of the payee's residence must be stated in the 
address. 
4. The coupon of the money order must 
Contain the name and the address of the remitter; 
and the amount to be paid, as well as the date 
of its issue may be noted thereon. Any other 
memoranda are probibited. 
                                           Anriche 6. 
The amounts of money orders, expressed in 
the currency of the country of payment, must 
not contain fractions of à pfennig or of a cent. 
AnricrzE 7. 
The Postal Money Order Service, between 
the two countries, sball be effected by the agency 
of two Offices of Exchange. On the part of 
Germany, the Office of Exchange shall be Cologne, 
and on the part of the United States of America, 
New-Tork.
        <pb n="133" />
                                                         —  113   —                                                                                                                         Artikel 8. 
1. Jede der beiden Auswechselungs-Postanstalten 
wird mit jeder Post der anderen Auswechselungs-Post- 
anstalt ein gehörig vollzogenes Verzeichniß der in 
dem eigenen Gebiet seit der zuletzt erfolgten Ab- 
sendung eines Verzeichnisses ausgestellten, zur Aus- 
zahlung in dem anderen Gebiet bestimmten Post- 
anweisungen übersenden. 
2. Die Verzeichnisse, mittels deren die Aus- 
wechselungs-Postanstalt in Cöln der Auswechselungs- 
Postanstalt in New-Vork die in Deutschland aus- 
gestellten Postanweisungen übersendet, sollen der An- 
lage C entsprechen. 
3. Die Verzeichnisse, mittels deren die Aus- 
wechselungs-Postanstalt in New-Vork der Auswechse- 
lungs-Postanstalt in Cöln die in den Vereinigten 
Staaten ausgestellten Postanweisungen übersendet, 
sollen dem Muster der Anlage B entsprechen. 
4. Die von jeder der beiden Auswechselungs- 
Postanstalten abgesandten Verzeichnisse sowohl, als 
die darin enthaltenen Eintragungen sollen fort- 
laufend numerirt werden und zwar vom Anfange 
jedes Jahres ab mit Nr. 1 beginnend. Nach dem 
Schlusse jedes mit dem 30. Juni ablaufenden Viertel- 
jahrs können von beiden Auswechselungs-Postanstal= 
ten, soweit erforderlich, Ergänzungslisten abgefertigt 
werden, in welche solche aus dem bezeichneten Viertel- 
jahre herrührende Postanweisungen, deren Ueber- 
weisung noch nicht stattgefunden hat, einzutragen 
sind; jedoch soll der Betrag der derartigen Verzeich- 
nisse in der Abrechnung über das nächste Viertel- 
jahr besonders in Ansatz gebracht werden. 
5. Vor Aufstellung eines Verzeichnisses haben 
die Auswechselungs-Postanstalten sich Gewißheit dar- 
über zu verschaffen, daß die zur Absendung vorlie- 
genden Postanweisungen nach Maßgabe der in die- 
sem Uebereinkommen getroffenen Bestimmungen aus- 
gefüllt sind, und insbesondere, daß die Umwandlung 
aus der einen Währung in die andere richtig be- 
wirkt ist. 
6. Die Verzeichnisse werden von der Aus- 
wechselungs-Postanstalt in Cöln in einfacher Aus- 
fertigung, von der Auswechselungs-Postanstalt in 
New-Vork in doppelter Ausfertigung aufgestellt 
werden. 
7. Sollten bei dem Abgange einer Post keine 
Postanweisungen zur Ueberweisung vorliegen, so 
wird nichtsdestoweniger ein Verzeichniß abgesandt 
werden. In solchem Falle wird indeß die absen- 
dende Auswechselungs-Postanstalt in dem Verzeich- 
niß die Worte niederschreiben 
„No money orders.“ 
  
·                                            Article-8 
I. EanhOoneofExcbangeshallsend,by 
every mail, to the corresponding Exchange Office, 
a Certified list of the money orders issued in its 
own country, since the last previous transmission, 
for payment in the other. 
2. The lists, by means of which the Ex- 
change Offüce of Cologne transmits to that of 
New-Tork, the money orders issued in Germany, 
shall follow the pattern C, hereto annexed. 
3. The lists, by means of which the Ex- 
change Office of New-Tork transmits to the Er- 
change Office of Cologne, the money orders issued 
in the United States, shall be in conformity with 
the model B, hereto annexed. 
4. The lists depatched from each Office 
of Exchange, as well as the entries therein, 
shall be numbered consechtively, commencing 
with No. 1 at the beginning of each Fear. Alter 
the close of the quarter ending June 30th of 
each year, supplementary lists may be sent by 
either Offce of Exchange, if occassion requires, 
Containing an entry of every order issued during 
that qduarter, which has not been previously cer- 
tifted, but the amount of such lists shall form 
a separate item in the account for the next 
duarter. 
5. Before making up any list, tbe Office 
of Exchange shall ascertain whether the money 
orders, received for transmission, have been fllled 
up in accordance with the regulations made in 
pursuance of this Convention and, especially, 
whether the conversion from one currency into 
the other has been correctly effected. 
6. Single lists shall be sent, in each case, 
from Cologne, but those from New-Vork shall be 
in duplicate. 
7. Should it happen, at the time of des- 
patching any mail, that there are no money 
orders to be certified for payment, a list must 
nevertheless be sent in that mail. But, in such 
event, the despatching Exchange Office will write 
across the list the words, „No money orders“.
        <pb n="134" />
                                                     — 114 — 
                                           Artikel 9. 
1. Sobald die Verzeichnisse der Absendungs- 
Auswechselungs-Postanstalt bei der Empfangs-Aus- 
wechselungs-Postanstalt eingegangen sind, wird diese 
letztere dieselben prüfen und wenn sich darin Un- 
richtigkeiten vorfinden sollten, diese mit rother Tinte 
ersichtlich machen. 
2. Die Auswechselungs-Postanstalt in Cöln 
wird den Vermerk der Anerkennung auf die Rück- 
seite einer der beiden von New-Vork empfangenen 
Ausfertigungen setzen und daselbst auch die etwa 
wahrgenommenen Unrichtigkeiten einzeln bezeichnen. 
Diese Ausfertigung des Verzeichnisses wird an die 
Auswechselungs-Postanstalt in New-Vork zurück- 
gesandt. 
3. Die Auswechselungs-Postanstalt in New-Vork 
wird den Empfang eines jeden Verzeichnisses von 
der Auswechselungs-Postanstalt in Cöln auf dem 
nächsten nach Cöln abzusendenden Verzeichnisse an- 
erkennen. 
4. Die Absendungs-Auswechselungs-Postanstalt 
und die Empfangs-Auswechselungs-Postanstalt wer- 
den jede in den Verzeichnissen eingetragene Post- 
anweisung auf der Rückseite mit dem Abdruck ihres 
Ankunftsstempels versehen. Die erstere Auswechse- 
lungs-Postanstalt wird der letzteren sämmtliche, von 
den Postanstalten des eigenen Gebiets ihr zugegan- 
genen Postanweisungen übersenden; für die weitere 
Behandlung derselben sind die im Auszahlungs-Ge- 
biete bestehenden Bestimmungen maßgebend. 
                                        Artikel 10. 
Jede der beiden Verwaltungen kann unter außer- 
gewöhnlichen Verhältnissen, welche geeignet sind, 
eine derartige Maßnahme zu rechtfertigen, den Aus- 
tausch von Postanweisungen vorübergehend in einer 
oder in beiden Richtungen einstellen, jedoch unter 
der Bedingung, daß die andere Verwaltung davon 
unverzüglich, nöthigen Falls auf telegraphischem 
Wege, in Kenntniß gesetzt werde. 
                                             Artikel 11. 
1. Am Ende eines jeden Vierteljahrs und spä- 
testens innerhalb sechs Wochen nach Ablauf desselben 
wird eine Abrechnung in zweifacher Ausfertigung 
durch die deutsche Reichs-Postverwaltung aufgestellt 
und der Postverwaltung der Vereinigten Staaten 
übersandt werden. Zu dieser vierteljährlichen Ab- 
rechnung soll ein dem anliegenden Muster D genan 
entsprechendes Formular verwendet werden. 
2. Die Zahlungen sollen in der Währung des- 
jenigen Landes geleistet werden, zu dessen gunsten 
die Abrechnung ein Guthaben ergiebt. Zum Zwecke 
der Feststellung dieses Guthabens soll die geringere 
                                        Article 9. 
1. As soon as the lists of the despatching 
Office shall have reached the receiving Office of 
Exchange, the latter shall verify the lists received, 
aunc if errors are foud, will indicate them with 
red ink. 
2. The Exchange Office of Cologne will 
blace its mark of acceptance on the back of 
one of the duplicates received from New-Tork, 
describe thereon, in detail, the errors, should 
any be discovered, and shall then return such 
duplicate to the Exchange Office of New-Tork. 
3. The Exchange Office of New-Tork shall 
acknowledge each list received from the Exchange 
Office of Cologne by means of the first subsequent 
list forwarded to the latter office. 
4. The stamp of the dispatching and of the 
receiving Exchange Olfice shall be imprinted 
upon the back of each money order entered in 
the lists. The former office shall korward to the 
latter all money orders, received from its inland 
ofüces, to be disposed of in accordance with the 
regulations of the country of payment. 
                                 Article 10. 
Each of tbe two Administrations shall have 
power, under extraordinary cireumstances wbich 
appear of a nature to warrant such a measure, 
bto suspend temporarily the exchange of mone) 
orders, in either direction or in both, provided, 
however, that notice of such suspension be given 
to the other Administration immediately, and, if 
deemed necessary, by means of the telegraph. 
                                      Article 11. 
1. At the close of each quarter, or, at the 
latest, within six weeks after the expiration 
thereof, an account, in duplicate, shall be pre- 
pared, and transmitted by the Postal Admini- 
stration of the German Empire to the Postal Ad- 
ministration of the United States. For this 
qduarterly account, a form shall be used, in exact 
Conformity with the pattern D, bereto annered. 
2. Payment shall be made in the money 
of the country in favor of which the account 
shows à balance, and, for the purpose of ascer- 
taining such balance, the smaller credit shall be 
8
        <pb n="135" />
                                                        — 115 — 
Forderung in dieselbe Währung umgewandelt wer- 
den, in welcher die größere Forderung ausgedrückt 
ist. Wenn die Abrechnung ein Guthaben zu gunsten 
der deutschen Reichs-Postverwaltung ergiebt, so soll 
die Umwandlung unter Zugrundelegung des mitt- 
leren Börsenkurses bewirkt werden, welcher in New- 
Vork während desjenigen Vierteljahrs bestand, auf 
welches die Abrechnung sich bezieht; wenn dieselbe 
aber ein Guthaben zu gunsten der Postverwaltung 
der Vereinigten Staaten ergiebt, so soll die Um- 
wandlung nach Maßgabe des mittleren Börsenkurses 
stattfinden, welcher während desselben Zeitraums in 
Hamburg bestand. Die sich als Schuldnerin er- 
gebende Verwaltung soll innerhalb fünf Tage nach 
Ablauf eines jeden Vierteljahrs der anderen Ver- 
waltung eine festgestellte Nachweisung übersenden, 
welche den Wechselkurs für jeden Börsentag des be- 
treffenden Vierteljahrs ersehen läßt. 
3. Wenn die vierteljährliche Abrechnung ein 
Guthaben zu gunsten der deutschen Reichs-Postver- 
waltung ergiebt, so soll die Postverwaltung der 
Vereinigten Staaten eine Ausfertigung der Abrech- 
nung, nachdem die letztere zuvor ordnungsmäßig 
geprüft und festgestellt worden ist, spätestens inner- 
halb vierzehn Tage nach dem Empfange derselben, 
zurücksenden. Gleichzeitig soll dieselbe einen Wechsel 
auf Berlin oder Hamburg übersenden, welcher auf 
den Betrag der betreffenden Abrechnung lautet und 
an die General-Postkasse in Berlin zahlbar ist. Die 
deutsche Reichs-Postverwaltung wird alsdann der 
Postverwaltung der Vereinigten Staaten ein Em- 
pfangsanerkenntniß zustellen. Wenn auf der anderen 
Seite die Abrechnung ein Guthaben zu gunsten der 
Postverwaltung der Vereinigten Staaten ergiebt, so 
wird dieselbe, nach ordnungsmäßiger Prüfung und 
Feststellung der Abrechnung, eine Ausfertigung der- 
selben zurücksenden. Spätestens innerhalb vierzehn 
Tage nach dem Empfang dieser Ausfertigung wird 
die deutsche Reichs-Postverwaltung der Postverwal- 
tung der Vereinigten Staaten einen auf den Betrag 
der Abrechnung lautenden Wechsel auf New-Vork, 
zahlbar an den General-Postmeister der Vereinigten 
Staaten, übersenden. Die Postverwaltung der Ver- 
einigten Staaten sendet alsdann eine Empfangs- 
bescheinigung zurück. 
4. Wenn eine der beiden Verwaltungen vor 
Feststellung einer Abrechnung sich überzeugt, daß sie 
der anderen Verwaltung ein Guthaben von mehr 
als fünftausend Dollars oder von mehr als einund- 
zwanzigtausend Mark schuldet, so soll die als Schuld- 
nerin sich ergebende Verwaltung den annähernden 
Betrag dieses Guthabens ohne Verzug der anderen 
Verwaltung überweisen. 
converted into the same money as that of the 
larger credit. 
If the account shows a balance in favor of 
the Post Ofüce Department of the German Empire, 
the conversion shall be effected at the average 
rate of exchange at New-TVork during the quarter 
to which the account appertains, but if it shows 
àa balance in favor of the Post Office Department 
of the United States, the conversion shall be 
based upon the average rate of exchange at 
Hamburg during the same period. The debtor 
Administration sball transmit, within kve days 
after the expiration of each quarter, a certified 
statement, showing the rate of exchange for every 
business day of such quarter. 
3. Should the quarterly account show aà 
balance in favor of the Post Office Department 
of the German Empire, that of tbe United States 
shall return a copy of such account, after due 
e Kamination and verification of the same, at the 
latest, within fourteen days after tbe receipt there- 
of, and shall transmit, at tbe same time, a bill 
of exchange, drawn on Berlin, or Hamburg, for 
the amount of said account payable to the „Ge- 
neral-Post-Kasse“, at Berlin. The Postal Admi- 
nistration of the German Empire shall then send 
an acknowledgment of receipt to the Postal Ad- 
ministration of the United States. If, on the 
other hand, the quarterly account shows a ba- 
lance in favor of the United States Postal Ad- 
ministration, the latter will return a copy, after 
due examination and verification. At the latest, 
within fourteen days after the receipt of such 
copy, the Post Ofüce Department of the German 
Empire sball transmit, to tbat of the United 
States, a bill of exchange for the amount thereof, 
drawn on New-Tork, payable to the Postmaster 
General of the United States. The PFostal Ad- 
ministration of the latter country shall then send, 
in return, an acknowledgment of receipt. 
4. I, pending the settlement of an account, 
one of the two Postal Administrations shall as- 
Certain tbat it owes the other a balance exceed- 
ing five thousand dollars, or twenty one thousand 
marks, the indebted Administration shall promptly 
remit the approximate amount of such balance, 
to the credit of the other.
        <pb n="136" />
                                                  — 116 — 
5. Die aus der Uebersendung der Wechsel 
entstehenden Kosten sollen stets von derjenigen Post- 
verwaltung getragen werden, welche Zahlung zu 
leisten hat. . 
6. Wenn der Wechsel zur Bezahlung des aus 
einer vierteljährlichen Abrechnung herrührenden Gut- 
habens nicht innerhalb des oben festgesetzten Zeit- 
raums übersandt wird, so ist der Betrag dieses 
Guthabens vom Tage nach Ablauf des gedachten 
Zeitraums bis zum Tage der Uebersendung des 
Wechsels zu verzinsen. Die Zinsen werden nach 
dem Satze von fünf Prozent auf das Jahr berech- 
net und der säumigen Verwaltung in der nächsten 
vierteljährlichen Abrechnung in Schuld gestellt. 
                                    Artikel 12. 
Zu den nach den Bestimmungen des Artikels 11 
des gegenwärtigen Uebereinkommens zu leistenden 
Abschlagszahlungen wird sich die deutsche Reichs- 
Postverwaltung des Formulars E und die Postver- 
waltung der Vereinigten Staaten des Formulars 
Fibedienen. 
Beide Formulare sind hier beigefügt. 
                                    Artikel 13. 
1. Diejenigen Postanweisungen, welche aus irgend 
einem Grunde dem Empfänger nicht ausgezahlt 
werden können, sollen nach Maßgabe der in dem 
Bestimmungslande geltenden Vorschriften als unbe- 
stellbar angesehen werden, und die eingezahlten Be- 
träge sollen zur Verfügung der Postverwaltung des 
Aufgabe-Postgebiets verbleiben, sei es zur Rückzahlung 
an die Absender, oder sei es zur anderweiten Ver- 
fügung, je nach den in jedem der beiden Länder 
bestehenden Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen. 
Die deutsche Reichs-Postverwaltung wird daher in 
die vierteljährliche Abrechnung als Forderung der 
Vereinigten Staaten alle diejenigen Postanweisungen 
aufnehmen, welche vermittelst der von den Vereinig- 
ten Staaten abgesandten Verzeichnisse in Deutschland 
eingegangen und wegen der nicht erfolgten Aus- 
zahlung daselbst unbestellbar geworden sind. Die 
deutsche Auswechselungs-Postanstalt wird außerdem 
am Schlusse jedes Monats ein besonderes Verzeich- 
niß solcher Postanweisungen an die Postverwaltung 
der Vereinigten Staaten absenden. Andererseits 
wird die Postverwaltung der Vereinigten Staaten 
am Schlusse eines jeden Monats der deutschen Aus- 
wechselungs-Postanstalt zum Zwecke der Eintragung 
in die vierteljährliche Abrechnung ein besonderes 
Verzeichniß aller derjenigen in gleicher Weise un- 
ausbezahlt gebliebenen Postanweisungen pünktlich 
übersenden, welche ursprünglich in den von der letzt- 
genannten Auswechselungs-Postanstalt aufgestellten 
5. The expenses attending the remittance 
of bills of exchange shall invariably be borne by 
the Post Ofüce Department, by which tbe pay- 
ment is to be made. 
6. I a bill of exchange, in payment of 
the balance resulting from a duarterly account, 
is not transmitted, within the period above sti- 
pulated, the amount of such balance is chargeable 
with interest, from tbe day after the expiration 
of said period, until the day of the transmission 
of the bill of exchange. This interest is to be 
Ccomputed at the rate of flve per cent per annum, 
and is to be placed to the debit of the dilatory 
Administration, in the next quarterly account. 
                                       Article 12. 
In making payments on account, in pur- 
suance of the provisions of Article 11 of this 
convention, the German Post Office Department 
will make use of à form Ccorresponding to the 
model E and the Post Office Department of the 
United States will use one like the model F. 
Both of these forms are hereto annexed. 
                                      Article 13. 
1. Orders which cannot, for any cause, be 
paid to the person for whom they are intended, 
shall become void, according to the regulations 
established in the country of destination, and the 
sums received therefor shall remain at the dis- 
posal of the Postal Administration of the coun- 
try of origin, so that they may be repaid to the 
persons interested, or otherwise disposed of, ac- 
cording to the rules, established by the laws or 
regulations of each country. The Postal Admi- 
nistration of Germany will therefore place, in the 
duarterly account, to the credit of the Postal 
Administration of the United States, all money 
orders, which are entered in the lists received 
from the United States, and which become void 
by reason of nonpayment in Germany. A de- 
tailed statement of such orders shall furthermore 
be transmitted to the Post Office Department 
of the United States, by the German Exchange 
Office, at the close of each month. On the other 
hand, the Postal Administration of the United 
States shall, at the close of each montb, promptly 
transmit to the German Exchange Office, for 
entry in the quarterly account, a detailed state- 
ment of all similar unpaid orders, which were 
originally certifted in the lists from the latter 
office, and which, under tbis Article, have become 
void.
        <pb n="137" />
                                                  — 117 — 
Verzeichnissen eingetragen und nach Maßgabe dieses 
Artikels unbestellbar geworden sind. 
2. Die Rückzahlung, sei es auf Grund einer 
Postanweisung selbst, sei es auf Grund eines Dop- 
pels derselben, darf nicht früher an den Absender 
geschehen, als bis die Postverwaltung, in deren 
Gebiet die Einzahlung geschehen war, von der Post- 
verwaltung, wo die Postanweisung zahlbar war, 
hierzu die Ermächtigung erhalten hat. Die an den 
Absender zurückgezahlten Beträge werden der aus- 
zahlenden Postverwaltung in der nächsten viertel- 
jährlichen Abrechnung gut geschrieben. Es ist Sache 
jeder Postverwaltung, zu bestimmen, in welcher 
äie die Zurückzahlung an den Absender geschehen 
soll. 
                                                 Artikel 14. 
1. Die beiden Postverwaltungen sind darüber 
einverstanden, den Nachfragen wegen internationaler 
Postanweisungen Folge zu geben und dieselben nach 
Maßgabe der in jedem Lande bestehenden Bestim- 
mungen zu erledigen, vorausgesetzt, daß die Nach- 
frageschreiben von einer Erklärung des Empfängers 
begleitet sind, daß der Betrag der Postanweisung 
nicht an ihn zur Auszahlung gelangt sei. 
2. Nachfragen der Absender können in gleicher 
Weise entgegengenommen werden, wenn der Absender 
glaubwürdig nachweist, daß er sich in gehöriger 
Weise, jedoch erfolglos bemüht habe, bezüglich der 
Auszahlung eines durch das internationale Post- 
anweisungsverfahren übermittelten Betrages Nach- 
richt vom Empfänger zu erlangen. 
                                          Artikel 15. 
1. Das gegenwärtige Uebereinkommen soll am 
1. April 1880 in Kraft treten. An und nach 
diesem Tage soll das unterm 22. Juli 1871 zwischen 
der deutschen Reichs-Postverwaltung und der Post- 
verwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika 
abgeschlossene Uebereinkommen seine Endschaft er- 
reichen und ungültig werden. 
2. Das gegenwärtige Uebereinkommen soll nicht 
später als am 1. Januar 1880 ratifizirt werden. 
3. Jeder der vertragschließenden Theile behält 
sich das Recht vor, dieses Uebereinkommen aufßzu- 
heben, nachdem derselbe dem anderen 12 Monate 
zuvor von seiner hierauf bezüglichen Absicht Kennt- 
niß gegeben hat. 
Geschehen in doppelter Ausfertigung und unter- 
zeichnet zu Berlin, den 9. Oktober 1879. 
W. Günther. C. F. Macdonald. 
Die Ratifikation 
2. Repayment, whether of un original, or 
duplicate order, must not be made to the remitter, 
until an authorisation for such repayment shall 
first have been received by the country of issue, 
from the country where such order is payable, 
and the amounts of the repaid orders shall be 
duly credited to the former country, in the next 
duarterly account. It is the province of each 
Postal Administration, to determine the manner 
in which repayment to the remitter is to be made. 
                                       Article 14. 
1. Each Postal Administration hereby agrees 
to consider complaints respecting international 
postal orders, and to dispose of them in accor- 
dance with its regulations, provided they are 
accompanied by a statement from the payee, tbat 
the amount of the money order has not been paid 
to him. 
2. A Complaint from a remitter may, in 
like manner, be entertained, in case he furnishes 
Satisfactory evidence that he has made due effort, 
without success, to obtain information from the 
payee respecting the payment of an amount trans- 
mitted through the international money order 
System. 
                                      Article 15. 
1. The present Convention shall take effect 
on the first day of April 1880. On and after that 
day the convention, Concluded on the 22 „4 of July 
1871, between the Postal Administration of the 
German Empire, and the Postal Administration 
of the United States of America, shall terminate 
and become void. 
2. The period ol time during which tbis 
Convention may be ratified shall not extend beyond 
the first of January 1880. 
3. Each of the contracting parties reserves 
the right to abrogate this Convention twelve months 
after having given notice of its intention to that 
effect, to the other. 
Executed in duplicate and signed at Berlin 
the 9# October 1879. 
W. Günther. C. F. Macdonald. 
hat stattgefunden. 
18
        <pb n="138" />
        (Vorderseite.) 
Abschnitt. 
Coupon. 
Kann vom Empfänger abge- 
trennt werden. 
Peut étre détaché par le 
destinatnire. 
Betrag der Post. Anweisung 
in Ziffern # 
Montant du mandat en 
Chiffres. 
Bezeichnung des Absenders: 
Designation de l’envoyeur: 
Bestimmungsort: 
TLien de destination: 
118 
A. 
Deutschland. 
Administration des Postes de I'Empire d'allemagne. 
Internationale Post- Anweisung 
Mandat de Poste International 
  
auf die Summe von = nin arabischen Ziffern 
de la somme de .[ SJ — — en chiffres arabes. 
  
  
  
2 
Zahlbar an 
payable à M 
Wohnung des Empfängers: 
Adresse du destinataire: 
Bestimmungsland: 
  
Den ten 18 
e 18 
  
Pays de destination: 
—.--—-—ä3JNN3391:ikä..“ — ss—---KW----Ktss-3.: 
% — —— 
Aufgabe-Nr.: Gut für — — — gleich — . 
5 nio d’emission: —..J— gieg — — 5“%% — — P 
.9b– atum: —— — 
2 Date d’emission: Unterschrift des Annahmebeamten. 
·— 9 
4 Aufgabeort: Signature de l’agent qui na dressé le mandat. 
2# Bureau expéditeur: 
Aufgabebezirk: 
District d'’émission: 
Gebühr — Zum Auf- 
kleben der Freimarken — 
Indication de la taxe 
percue. 
Post-Aufgabestempel. 
Timbre du bureau 
’'origine.
        <pb n="139" />
                                          — 119 — 
Raum für etwaige Indossaments. 
Cadre réservé aux endossements, s'il y a lieu. 
  
  
Rückseite.) 
Quittung des Empfängers. 
Quittance du destinataire. 
Der umstehenden Betrag empfangen zu haben, bescheinigt 
-Recu la somme indiquèe d’autre part 
Ort ·..··......· ...................·..... ,den...».»·..· ""»... 18 
Lien 
Unterschrift des Empfängers: 
Signature du destinataire: 
Post-An- 
kunftsbuch 
Registre 
d’arrivée 
No. Stempel der Zahlung leistenden Postanstalt. 
Timbre du bureau payeur. 
  
  
18*
        <pb n="140" />
                                                       —   120     —  
Stamp 
B. of New Vork 
Office. 
List Nr. 
Post Office New Tork, N. T., 
188 
In. 
I have received Fyour List Nr.# 
188 ,, with the international orders belonging to it. 
which has taken place, has proved the correctness of the totals, vi) 
Amounts paid in Dollars Cents. 
In return I transmit to Fou, herewith (in duplicate), a List Nr- „ 
The total amount of the List being 
of the 188., on the 
The examination, 
with the 
international orders belongig to it. Marks 
Pfennigs. 
Be pleased to examine, complete, and return to me, the original copy of this List. 
with Jvour acknowledgment of its receipt, endorsed thereon. 
1 am respectfully. 
Tour obedient servant 
Postmaster, New Vork, N. V. 
To the Director of Posts 
at Cologne, Germany. 
In case any differences are found, such differences to be stated below.
        <pb n="141" />
                                                   — 121 — 
  
  
Blanks to be filled by the despatching Exchange Office of New Vork. 
  
Current Number Date Amount 
inter- of of Post Office of the order Remarks. 
. .. .. issuing in German 
national original original 8 mone 
number. order. order. original order. J. 
Mks. Pfs. 
  
  
  
  
  
  
Money Order Office. 
Cologne, Germany 188. 
Im. 
have exNamined the within List, Nr. dated 188 and the 
international money orders belonging to it, amounting in the aggregate to Mks. 
Pfs. I have found said List correct, with the following exceptions. 
(Indicate here, the errors in the List, should any be discovered, and the corretions 
thereof, if any are made.) 
Director of Posts. 
To the Postmaster 
of the Money Order Exchange Office 
at New Tork, N. T7.
        <pb n="142" />
        · Stamp 
" of Cologne 
Office. 
List Nr. 
Noney Order Offlce Cologne, Germany. 
188 
Im. 
I transmit to vou herewith, a List VI.with the international money orders 
belonging to it, amounting in the aggregate to. Dollars Cents. 
Be pleased to examine, and complete this List, and to return to me an acknow- 
ledgment of its receipt, by means of Four first subsequent DList. 
Am respectfully, 
Vour obedient servant 
Director of Posts. 
To the Postmaster 
of the Money Order Exchange Office, 
at New Tork, N. V. 
  
  
Blanks to be ülled by the despatching Exchange Office of Cologne. 
  
Cürrent Number Date Amount 
inter- of of Post Office of the order Remarks. 
natiovraeriginal original issnint in S. 
number. order. order. original order. . 
Dolls. Cents.
        <pb n="143" />
                                                  — 123     — 
D. 
Account 
of the exchange of money orders between the German Empire and the 
United States of America during the quarter endiunnng 
188 
  
  
Orders issued in Germany. 
Orders issued in the United States. 
  
7 
2 Date 
— 
of 
O 
List. 
= 
— 
International 
mumbers 
of the 
Orders. 
From To 
Total 
amounts 
of the 
Lists. 
Dolls Cents 
Numberof List. 
Date 
of 
List. 
Iuternational 
numbers 
of the 
Orders. 
From To 
Total 
amounts 
of the 
Lists. 
Marks Pfs. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Less amount of invalid orders 
  
Less amount of invalid orders 
  
Balance 
  
  
  
Balance 
  
  
  
Statementt 
of orders not paid, aund to be credited to the despatching office. 
  
  
Orders originating in the German Empire. 
Orders originating in the United States. 
  
2 
— Date 
□ 
S of 
– 
2 List. 
2 
—3 
International 
number. 
Amount, 
of the 
order. 
Dolls. Cents. 
Number ofist. 
Date 
of 
List. 
International 
number. 
Amount 
of the 
order. 
Marks.s 
  
  
  
  
i
        <pb n="144" />
                                                          — 124 — 
                                                    Balance. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
To the credit of the German Office. To the credit of the United States Office. 
Mks. Pfs. Dolls. Cts. 
Amount of orders issued in the United Amount of orders issued in Germany 
States . ... 
Amount of commission dus Germany Amount of commission due the United 
at ¾ per cent of the above amount States at ¾ per cent of the above 
amount ...... 
United States credit to be deducted German Credit to be deducted 
Dolls. Cts. Mks. Pfs. 
— 
i 
(To be converted at the average rate (To be converted at the average rate 
of exchange in New Vork during the of exchange in Hamburg during tbe 
duarter to which tbis account apper- 1 duarter to which this account apper- 
tains. See Art. 11 of the Convention tains. See Art. 11 of the Convention 
of 9 r. October 1879.) of 9 . October 1879.) 
l 
l 
Balance to the credit of German Office Balance to the credit of the United 
States Office 
Paid on account by the Office of the Paid on accouut by the Office of Ger- 
United States many 
Dates: Amounts. 1 Dates: Amounts. 
Mks.] Pfs. " Dolls. Cts. 
1 
3 
— 
Balance remaining. Balance remaining. 
The within account exhibits a total balance of which akter deduction 
of the payments on account, as therein stated, leaves a balance remaining ol 
due tte Office. 
Berlin, 188.. 
The above statement of account is accepted with a balance of due 
the Office. 
Washington, 188. 
Auditor of the Treasury for the Post Office 
Department.
        <pb n="145" />
                                                                                   —   125     —                                                                                                                                                             Berlin 188 
Sir. 
The Lists of international money orders, which the Cologne Exchange Offce hbas 
transmitted to the New-Tork Exchange Office, from 
to·......................... 188,amunt to thesumof.....·.............. — Dolls. — Cents. 
The Lists, transmitted by the New-Tork Office to the Cologne 
Office, during the same period, amount to 
— NMks. — Ptfs. approzrzimating to — Dolls. — Cents. 
Difference. 
On account of which the German Offcce has already paid the 
following sums, viz: 
188....«·....·.........·....... — Dolls. — Cents. 
  
Difference remaining — Dolls. — Cents. 
In accordance with the temms of Article 11 of the Convention of 9tt. October 1879, 
a bill of Exchange on New-TVork, for Dolls. Cents, is herewith transmitted, the 
receipt of which you will be pleased to acknowledge in due form. 
Director of the General Post Office. 
To the Postmaster General 
of the United States 
Washington 
D. C. 
19
        <pb n="146" />
                                                      — 126    — 
  
  
M Post Ofüce Department. 
Washington, D. C. 188 
Sir. 
The Lists of international money orders which the Exchange Office of New Tork 
has transmittec to the Exchange Office of Cologne frroo 188 „ 
amount to the sumo .. Mks. Pfs. 
The Lists transmitted by the Exchange Office of Cologne 
to the Exchange Office of New Tork during the same period 
amount to. Dollars 8 Cents approximating to Mks. Pfs. 
Difference. 
On account of which the United States Office has already 
paid the following sums: 
188 Mks. Pfs. 
188 
188 
Mks. Pfs. 
Difference remaining Mks. Pfs. 
In accordance with the terms of Article 11 of the Convention of 9##n# October 1879, 
àa bill of Exchange on for Mktes. Pfs. is herewith trans- 
mitted, the receipt of which you will be pleased to acknowledge in due form. 
To the Director of the General Post Office Superintendent, 
Berlin 1 Money Order System 
o « t . 
Germany. Money Order System
        <pb n="147" />
                                               — 127 — 
                                 7. Marine und Schiffahrt. 
                                                Uebersicht 
                                                      über 
die Zahl der nach dem Gesetze, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre 
Befugniß zur Führung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867 (B.-G.-Bl. S. 35) am 
1. Dezember 1878 und 1. Dezember 1879 einregistrirten deutschen Kauffahrteischiffe, sowie über 
die Zahl der vom 1. Dezember 1878 bis zum 1. Dezember 1879 neu einregistrirten und der in 
den Schiffsregistern gelöschten deutschen Kauffahrteischiffe) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zahl der einregistrirten Zahl der am Jahl der in der Zeit 
II. Dezember vom l. Dezember 1878 
deutschen Kauffahrtei- - "| 0 bis zum 1. Dezember 
Sitz schiffe weniger (—) 1879 
x als am » 
der # 1. Dezember . in den 
z »... » F  1878 ein - neu ein=-Schiffs- 
S Schiffsregister-Behörden. am am registrirten registrirten registern 
— 1. Dezember 1. Dezember deuschen. gelöschten 
en- 
— 1878. 1879. schiffe deutschen Kauffahrtei- 
schiffe. 
1 i 
lMemel......... 85 85 0 4 4 
2 Königsberg i. P. 23 23 „ 0 0 0 
3 Danzig 111 109 2 5 7 
4 Elbing 7 5 — 2 0 2 
5 Stettin.. . . .... 411 405 — 6 13 19J 
6 Greifswald 103 96 — 7 3 10 
7 Stralsund . .. 301 
8 Barth .141551 247 1— 3 29 32 
9 Kiel... . . . .... 166 155 — 11 8 19 
10 Altona ... « 215 209 — 6 11 17 
11 Itzehoe .. 211 210 — 1 9 10 
12 Flensburg. .. 291 280 — 11 7 18 
13 Schleswig.. . . . . .. 148 152 — 4 8 4 
14  Emden 711 711 ·0 25 25 
15 Harburgg 494 499 + 5 24 19 
16|Rostock .... 369 358 — 11 20 31 
17 Wismar ..... 46 46 0 2 2 
18 Oldenburg. . . . .. .. 358 357 — 1 16 17 
19 Lübeck.. . . . .. 46 44 — 2 0 2 
20 Bremen 290 321 + 31 39 6 8 
21 Hamburg.. . . . . . ..... 471 490 + 19 54 35 
Zusammen 5 107 5 103 — 4 277 281 
  
  
  
) Vergl. Central-Blatt für 1879 Seite 183. 
--- 19*
        <pb n="148" />
                                                     — 128 — 
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen Vize-Konsulat zu Gloucester am 9. v. M. der im Jahre 1865 in Kingston 
(Kings County, New Brunswick) erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark 
„Moß Glen“ von 549, Register-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in 
das ausschließliche Eigenthum der im Königreich Preußen staatsangehörigen Ottilie Glaser zu 
Tilsit, welche Memel zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
2. vom Kaiserlichen Konsulat zu Newcastle on Tyne am 9. d. M. dem in Low-Walker neu erbauten, 
mit einer Maschine von 150 Pferdekräften versehenen eisernen Schraubendampfschiff „Asia“ 
von 1004,09 Register-Tons Netto-Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche 
Eigenthum des hamburgischen Staatsangehörigen Edward Carr zu Hamburg, welcher Hamburg 
zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Ged ruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="149" />
                                           Central-Glatt 
                                       für das 
                                    Deutsche Reich. 
                               Herausgegeben 
                                               im 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. 
  
  
* 
  
Berlin, Freitag, den 26. März 1880. 1Nr. 3. 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
2. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 129 
Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen von Zollstellen; 
— Titelverleihung an einen Stations-Kontrolör; — Ein- 
fuhr von Getreide etc., aus Rußland, Oesterreich-Ungarn und 
den Vereinigten Staaten von Amerika während der Monate 
Januar und Februar 1880 132 
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahme der Post= und 
Telegraphen-, sowie der Reichs-Eisenbahn-Verwaltung für 
die Zeit vom 1. April 1879 bis Ende Februar 1880 135 
schaftliche 
  
                                           4. Militär-Wesen: 
welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen- 
einjährig freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind; — desgl. der provisorisch 
berechtigten Anstalten 134 
5. Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der Kommissionen 
für die Prüfung der Seesteuerleute und Seeschiffer 150 
6. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken 
7. Post= und Telegraphen= Wesen: 
mit Amerika und Australien 
Befähigung für 
Verzeichniß der höheren Lehranstalten 
den 
. 152 
  
                          1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                   Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
— Lauf. Nr. 
Name und Stand Alter und Heimath 
— 
des Ausgewiesenen. 
2. 3. 
  
  
  
Grund 
der Bestrafung. 
4. 
  
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
  
5. 
Datum des 
Aus- 
weisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
.— 
.Josef Tomanek, 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
machergehülfe, 
zu Schüttenhofen, Böh- 
men, 
  
  
  
.[Karl Brabetz, Uhr--geboren am 3. November Landstreichen und Bet- 
1858 und ortsangehörig teln, 
31 Jahre, aus Stern-desgleichen, 
Webergeselle, berg, Mähren, 
.Abraham Eckstein 72 Jahre, geboren zu desgleichen, 
Handelsmann, Uzeczkow, Raussisch- 
Polen, 
  
Königlich preußisches 
Polizei-Präsidium zu 
Berlin, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Posen, 
dieselbe Regierung, 
  
18. Dezem- 
ber 1879. 
11. März 
d. J. 
13. März 
d. J. 
20
        <pb n="150" />
                                             —   130     — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
.1 
S* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— 5 Ausweisung weisun s— 
des Ausgewi der Bestrafung. beschl 9 
* gewiesenen. 9 eschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Franz Pelikau, Ar-/36 Jahre, aus Luze, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 7. Februar 
beiter, Kreis Chrudim, Böh= teln, Bezirksregierung zu|d. J. 
men, Breslau, 
5. Johann Neuge= 19 Jahre, aus Groß-Pesgleichen, dieselbe Behörde, 6. März 
bauer, Müller= Ullersdorf, Bezirk d. J. 
geselle, Schönberg, Mähren, 
6. Wilhelm Spieske, 40 Jahre, aus Birkigt, Landstreichen, Betteln dieselbe Behörde, 10. März 
Schneider und We-Bezirk Braungu, Böh= und Erregung ruhe- d. J. 
ber, men, störenden Lärms, 
7. Franz Ondry, Ar--27 Jahre, aus Zubry,Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, desgleichen. 
beiter, Bezirk Rosenau, Mäh= teln, 
ren, 
8. Die Zigeuner 
a) Anton Pre= 126 Jahre, 
nitzka, 1 
b) Franziska Pre-21 Jahre, 
nitzka, aus Samiel bei Koste-, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
« letz, Böhmen, 
c) Barbara Weid-24 Jahre, aus Absdorf, 
"Pr oder Wein-4 Böhmen, 
ich, 
9. Franz Kopitz, Satt-geboren am 1. Aprildesgleichen, Königlich preußische 6. März 
lergeselle, 1848 und ortsangehörig Bezirksregierung zu|d. J. 
zu Schwarzwasser, Be- Oppeln, 
zirk Bielitz, Oesterrei- 
chisch-Schlesien, 
10. Josef Fieger, Tisch-geboren am 14. Januarddesgleichen, Königlich preußischef 15. März 
lergeselle, 1861, aus Schemmel, « Bezirksregierung zu d. J. 
Böhmen, Erfurt, 
11. Adolf Weinberg, 19 Jahre, aus Ropczyce, desgleichen, Königlich preußische8S. März 
Kellner, Kreis Tarnow, Ga- Bezirksregierung zud. I. 
lizien, Schleswig, 
12. Anders Olsson, 40 Jahre, aus Sandby, Landstreichen und Dieb-dieselbe Behörde, 12. März 
Dienstknecht, Schweden, stahl, d. J. 
13. Johann Mikula= 40 Jahre, aus Hor-Betteln, nach mehrmali-Königlich preußische 25. Februar 
czeck, Tischlergeselle, niemtsch, Mähren, ger rechtskräftiger Ver= Landdrostei zu Lüne-d. IJ. 
urtheilung wegen der] burg, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
14. Tosef Werner, 24 Jahre, aus Langen-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 
Mülller, 
  
lutsch, Böhmen, 
  
  
teln, 
Landdrostei 
Stade, 
zu 
  
28. Februar 
d. J.
        <pb n="151" />
                                                       —  131    — 
  
  
  
  
  
  
  
l 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
—— * – Ausweisung weisungs= 
* des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
15. Franz Suck, Arbeiter,3 Jahre, geboren zusLandstreichen, Königlich preußische9. Februar 
Neu-Kollin, Böhmen, Bezirksregierung zu d. I. 
Wiesbaden, 
16. Eduard Schmidt, 20 Jahre, geboren zulesgleichen, dieselbe Behörde, 21. Februar 
Arbeiter, Trentsin, ortsangehörig d. J. 
zu Leitmeritz, Böhmen, 
17.Felix Gerhold)4 Jahre, geboren zusLandstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 26. Februar 
Schneider, Wachau, Bezirk Mar= teln, d. I. 
burg, Steiermark, 
18.Eduard Maria Mi= 31 Jahre, geboren zu Landstreichen, dieselbe Behörde, 6. März 
natti, Kommis, Grigno, Bezirk Borgo, d. IJ. 
Tirol, 
19. Moses Biblasky,0 Jahre, geboren zu desgleichen, dieselbe Behörde, 11. März 
Kürschner, Wischtinetz, Bezirk Su- d. J. 
walki, Russisch-Polen, 
20. Franz Strobach,#1 Jahre, geboren zu Nichtbeschaffung eines dieselbe Behörde, desgleichen. 
Schlosser, Markersdorf, Böhmen, Unterkommene und Bet- 
teln, 
21.Boas Seiler, Han-40 Jahre, aus Tarnow, Landstreichen, dieselbe Behörde, 13. März 
delsmann, Galizien, d. J. 
22.Bereck Kopelowitz,52 Jahre, aus Kubry, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Arbeitsmann, Russisch-Polen, 
23. Johann Karlsbeck,6 Jahre, geboren zusLandstreichen und Ma-Stadtmagistrat Nürn= 27. Januar 
Kellner, Haitzing, ortsangehörigjestätsbeleidigung, berg in Bayern, d. I. 
zu Hartkirchen, Ober 
Oesterreich, 
24. Demetrius Badowi-geboren 1858, aus Ra-Landstreichen, Königlich bayerisches 
25. 
26. 
27. 
28. 
nac, Händler, 
Johann Trokan, 
Lederergeselle, 
Franz Pratl, Le- 
derergeselle, 
Jakob Wachltl, 
Tischler, 
Anton Fehr, Kauf- 
mann, 
datowic, Kreis Kosta- 
nowic bei Karlstadt, in 
Kroatien, 
geboren 1855, aus Mia- 
va, Kreis Neutra, Un- 
garn, 
geboren 1859, aus Wald, 
Bezirk Deutschlands- 
  
  
  
berg, Steiermark, 
geboren 1863, aus Ma- 
linecka, Bezirk Prestitz, 
Böhmen, 
29 Jahre, geboren und 
ortsangehörig zu Heili- 
gen Kreuz bei Plan, 
Böhmen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
Landstreichen, 
Landstreichen, Betteln, 
Betrug, Gebrauch eines 
falschen Legitimations-= 
papieres und Angabe 
falschen Namens, 
  
  
Bezirksamt Schon- 
gau, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
  
l 
IStadtmagistratPas- 
sau in Bayern, 
Königlich sächsische 
Kreishauptmann- 
schaft zu Leipzig, 
  
14. Februar 
d. J. 
19. Februar 
d. J. 
desgleichen. 
21. Februar 
d. J. 
11. Februar 
d. J. 
  
20*
        <pb n="152" />
                                                              —  132    —  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath 6 Grund Behörde, welche die Datum des 
« Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
29. Dominik Hübner, geboren am 8. Januar Landstreichen und Bet-Königlich sächsische 24. Februar 
Fabrikarbeiter, 1846 und ortsangehö= teln, Kreishauptmann- d. J. 
rig zu Vober bei Git- schaft zu Bautzen, 
schin, Böhmen, " 
30.Wessely Warzlow, 28 Jahre, aus Sobotka, Betteln, nach mehrmali-Großherzoglich olden- 12. Februar 
Arbeiter, früher Böhmen, ger rechtskräftiger Ver= burgisches Staats= d. J. 
Schlosser, urtheilung wegen der ministerium zu Ol- 
gleichen Uebertretung denburg, 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
31.Johanna (Anna) Bü-17 Jahre, geboren undsgewerbsmäßige Unzucht, dieselbe Behörde, 23. Februar 
ter, unverehelichte, ortsangehörig zu Win- d. J. 
schoten, Niederlande, 
32. Johann Hassink,sgeboren am 5. Juli 1852|Betteln, nach mehrma= Fürstlich schaumburg'. Dezem- 
Former, zu Losser, Niederlande, liger rechtskräftiger Ver= lippische Regierung ber 1879. 
urtheilung wegen der zu Bückeburg, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
33.Wilhelm Suri, Jahre, geboren und|Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-26. Februar 
Holzdreher, ortsangehörig zu Em= teln, präsident zu Kolmar,. J. 
brach, Schweiz, 
34. Emil Straumann, 22 Jahre, geboren und desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Tagelöhner, 
  
ortsangehörig zu Ziefen, 
Kanton Basel-Land, 
Schweiz, 
  
  
  
  
                                  2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Das Königlich bayerische Nebenzollamt II. Selb, Hauptzollamts-Bezirks Hof, ist in ein Nebenzollamt I. 
umgewandelt worden. 
  
Die Königlich württembergischen Hauptsteuerämter Eßlingen, Heidenheim und Reutlingen werden 
zum 1. April d. J. in Zollämter mit den gleichen Abfertigungsbefugnissen umgewandelt. 
Das Zollamt Eßlingen wird dem Hauptzollamt Stuttgart, die Zollämter Heidenheim und Reutlingen 
werden dem Hauptzollamt Ulm untergeordnet. 
  
Dem Stations-Kontrolör, Hauptzollamts-Kontrolör Henle in Breslau ist von der Königlich bayerischen 
Regierung der Titel eines Zoll-Inspektors verliehen worden.
        <pb n="153" />
                                                       —  133    — 
Einfuhr von Getreide, Oelsaaten und Mehl aus Rußland, Oesterreich-Ungarn und den Vereinigten Staaten 
von Amerika in das deutsche Zollgebiet während der Monate Januar und Februar 1880. 
  
  
  
— — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
In der Zeit vom Beginn des 
Im Monat Februar 1880 Jahres 1880 bis zum Schluß 
des Monats Februar 
aus den aus den Bemerkung. 
aus aus Vereinigten] aus aus Vereinigten 
Rußland Oesterreich! Staaten Rußland Oesterreich= Staaten 
Ungarn von u Ungarn von 
8 Amerika 8 Amerika 
kg netto. kg netto. kg netto. kg netto. kg netto. kg netto. 
(a) Einfuhr in den freien Ver- 
kehr, unmittelbar oder mit es ender bebeustehen. 
I. Weizen Begleitpapieren 548 00 49| O 20 32 PF44ê nach Maßgabe des 
Weizen b) Eingang auf Niederlagen3 505 975583 1413144322 518 ose Lesetes vom .20. Juli 
c) Unmittelbare Durchfuhr 74 40ö;519 402 132 95 3983237 824 132 gangenen Ausführungs 
Zusammen128 430 346 04] 119 636/ 9391 525/ 4512 85417920] vorschriften 
a) Einfuhr in den freien Ver- lungen über den? Waaren- 
kehr, unmittelbar oder mit # verkehr des deutschen 
2R Besgleitpapieren. 6 994 124100277599 620|10 712 3131392 4901276 81| Zollgebiets mit dem 
.Roggen b) Eingang auf Niederlagen? 023291 163 — 5 752 394 163 — 4en ist als Land 
c) Unmittelbare Durchfuhr3 907 26 308 — 2 660 696 73 816 8 904 der dberr znftx das Land, 
Ö Zusammen 10 659 332CXT029 6/59620|26 725 103.T1466 769/7 2873224|8ie 
(la) Einfuhr in den freien Ver- geben. Die Länder, durch 
kehr, unmittelbar oder mit welche die Waeren auf 
6 Begleitpapieren. 2 107083/1502 83 256 892|3 357 2382 316 356256 9510 durch= 
Hafer AI() Eingang auf Niederlagen11784 — — 1 608 376 – — die Waaren auf dem 
b) Unmittelbare Durchhuhr 1 247| 201 600) — 61 518) 304o0 ertdiglich sunge 
. Zusammen 830 114| 1 704 4411256 892 5 0271322 60 3614 256 952/werden, bleiben bei der 
a) Einfuhr in den freien Ver- Angabet der gerkunft außer 
kehr, unmittelbar oder mit wa ist deshalb i 
¶ Geri Begleitpapieren.52 66221 os6. 135 5260 6900 52hhal blr 
4. Gerste T0P) Eingang auf Niederlagen 458 71429954 — 1 074 9008 031 grrlunf das gand Gnz- 
6) Unmittelbare Durchsfuhr 36 529 42) — — 1274032 2083914 * 
Zusammen7683 235| 6 080 882 /337829, §425 238 69 385|| emme, 
(a) Einfuhr in den freien Ver- daß die neben fähen a 
kehr, unmittelbar oder mit geemiesenen Seh hus 
„ Begleitpapieren. . 2974717894634430498 2974747790115834149Uan »Frau 
5. Mais. 2) Eingang auf Niederlagen 19 81| — 119158141200EDITHFIUVTTTZLIZT 
c) Unmittelbare Durchfuhr. 9851261853174598 9 851| 541 113 223 848 dieienigen aus diesen 
1 
Einfuhr ind t 39 598/Tör ETSOGOS’GSE39598N 0 10N1 Hnbe der feirsedde 
à) Einfuhr in den freien Ver- Waaren, welche zuvor 
kehr, unmittelbar oder mit kernh kunderree 
6. Raps und Rüb Begleitpapieren 504 664 — 743.51826 920 hindurchgegangen t#n 
saat b) Eingang auf Niederlagen 221 067 16 291 — 1 182 86! 56 174 — nicht mit umfafsen. Dies 
e) Unmittelbare Durchfuhr. 10 336 452 — 10 3333 755227 — tasenein Phnberdt 
h Einfuh d Zusammen 736 0541523 444 – 1 936 7123 498 321 — * aus ben Vereinigten 
a) Einfuhr in den freien Ver- aken von merita zu, 
kehr, unmittelbar oder mit welcher bden- cnee Kab 
. Begleltpapieren . 2056684425162 146024816065656107 24518BWWSHMM8OM 
7Leinsaat b) Eingang auf Niederlagen — — — – –4 — zier unceingla 
5*5 Unmittelbare Durchfuhr 83 275 19 700 — 113 806 22 092 — w. dermittelt wir 
Zusammen J 2139 9591 444 862 14 6024 929 8711 678 199 24 518 
à) Einfuhr in den freien Ver- 
8. Mehl kehr, unmittelbar oder mit 
Mehl aus Ge— Begleitpapieren 70 689329 37|22232932 % 
treide und Hülsen. o) Eingang auf Niederlagen — — 3681 — 13 720 368 
früchten c) Unmittelbare Durchhuhre3 43|150 88 — 37 6462 079 551 100 
Zusammen 108 172/ 1 380 2144 22 600/ 131 469|/ 2 606 813) 32 365
        <pb n="154" />
                                                      — 134 — 
                                          3. Finanz-Wesen. 
                                        Nachweisung 
der Einnahmen der Post- und Telegraphen-, sowie der Reichseisenbahn-Verwaltung für die Zeit 
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats Februar 1880.*) 
  
  
  
  
—Ò 
Einnah me Einnahme Mithin im Etats- 
Bezeichnung vom Beginn des * 
Etatsjahres bis zum in demselben Zeit= jahre 1879/80 
der Schlusse des draum des Vor- + mehr 
Einnahmen. obengenannten jahres — weniger 
Monats 
M M 
Post= und Telegraphen-Verwaltug 119 082 487 114 613 279 + 4 469 208 
Reichseisenbahn-Verwaltung“s 33 695 300 33 302 043 + 393 257 
  
  
*) Die Nachweisungen der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie an Wechselstempel- 
steuer für denselben Zeitraum sind veröffentlicht im Central-Blatt für 1880 Seite 106 bezw. Seite 104. 
*) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach 
definitiven Feststellungen angegeben. 
  
                                          4. Militär--Wesen. 
                                          Bekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Ee wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche 
sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. 1 der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besitze der 
Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- 
willigen Militärdienst befinden. 
Berlin, den 24. März 1880. Der Reichskanzler. 
                                                           In Vertretung: Eck.
        <pb n="155" />
                                                          — 135 — 
                                                   Verzeichniß 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaft— 
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 31. das Friedrichs-Werder'sche Gymnasium daselbst, 
; 32. -- Friedrich-Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
Provinz Ostpreußen. 33. - Humboldts--Gymnasium daselbst, 
Das Gymnasium zu Lecrre 34... Joachimsthal'sche Gymnasium daselbst, 
3 "1 " " Beauobere 35. = Gymnasiun zum grauen Kloster daselbst, 
4. " " « Gäsnxi erg« 36.-KöllnischeGymnasiumdaselbst,· 
5« Hohe se S n- 37. Koönigstädtische Gymnasium daselbst, 
6 "1 4 % Insterburg. 38. .Leibniz-Gymnasium daselbst, daselb 
* r. "#% - 222 09. is äd l t, 
7. -NAltstädtische Gymnasium zu zube 1 8 Salsnemablhe mmasium aselbsat 
i. Pr . . - 
.. . - » .- l g- daselbst, 
#8.. Friedrichs-Kollegium dafelbst, . Eichelmsrbommasium dalen 
99. . Kneiphöfische Gymnasium daselost, 43. die Ritter-Akademie daselbst, 
10... Wilhelms-Gymnasium daselbst, 44. das Gymnasium zu Charlottenburg, 
11. -Ghymnasium zu Lych 45. O Frankfurt a. d. Oder, 
2. * Memel, 46. OD Freienwalde a. d. Oder, 
13. - - - Rastenburg, 47. O O"b' Fürstenwalde 
14. — - Kössel, 48. "„ 5 Guben, * 
15.= Lilsit. 49. OD Königsberg i. d. Neumark, 
Provinz Westpreußen. 50. O Kottbus, 
16. Das Gymnasium zu Conitz, 51. OD Küstrin, 
17. = - -Culm, 52. — O * Landsberg a. d. Warthe, 
18. = Königliche Gymnasium zu Danzig, 53. — Luckau, 
19. - Städtische Gymnasium daselbst, 54. — - * Neu-Ruppin, 
20. -Gymnasium zu Deutsch-Krone, 55.P6O O Potsdam, 
21. — Elbing, 1 56. " OD Prenzlau, 
22.= :Graudenz, 57.- O5 * Sorau, 
23. - - Marienburg. # 25. OD OD) Sana, 
24.= - : Marienwerder, s «- »-· Wittstock, 
25. Neustadt i. Westpr., 60. .üädagogium-Zallichau. 
26. - - Strasburg 1. Westpr., 6 Provinz Pommern. 
27. « "Thom« 61. Das Gymnasium zu Anklam, 
Provinz Brandenburg. 62. - - -Belgard, 
28. Das Askanische Gymnasium zu Berlin, 63. - Cöslin, 
29. = Französische Gymnasium daselbst, 64. Colberg, 
30. = Friedrichs-Gymnasium daselbst, *ö) 65. = : Demmin, 
  
*) Die mit einem bezeichneten Gymnasien und Progymnasien (A. a und B. a) sind befugt, gültige Zeugnisse über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auch ihren von der Theilnahme am Unterrichte in der 
griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte 
regelmäßig theilgenommen und entweder die Sekunda absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer 
besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
        <pb n="156" />
                                                — 136 — 
  
66. das Gymnasium zu Dramburg, 115. das Gymnasium zu Neisse, 
67. —- -Greiffenberg, 116. = - : Neustadt i. O.-Schl., 
68. = - -Greifswald, 117. - : Oels, 
*69. - - -Neustettin, 118. — - : Ohlau, 
70. = Pädogogium : Putbus, 119. " OD : Oppeln, 
71. = Gymnasium = Ppyritz, 120. — -Patschkau, 
72. -- -Stargard, 121. — - Pleß, 
73. — Marienstifts- Gymnasium zu Stettin, 122. " - Ratibor, 
74. .. Stadt-Gymnasium daselbst, 123. - Sagan, 
75. = Gymnasium zu Stolp, 124. - -Schweidnitz, 
76.- - -Stralsund, 125. Strehlen, 
77. OD Treptow a. d. Rega. 126. — OD : Waldenburg, 
Provinz Posen. 127. " - -Wohlau. 
3 Das Gymnasium z zu Gronber, Provinz Sachsen. 
80.." 5r " Inowrazlaw 128. Das Gymnasium zu Burg, 
81. — Krotoschin " 129. « Gisleben, 
82. — Lissa 130. O O - Erfurt, 
83. — - Meseritz 13l1. - Halberstadt, 
s4. O"Q Nakel,' 1r32. die Lateinische Schule zu Halle a. d. Saale, 
85. Ostrowo, v 133 de das Siätice Wenannn dasellt, 
86. -Friedrich-Wilhelms-Gymnasiu „ " #mnastum zu Heingensta 
87. = t Ehmnhesme Gymnazum zu Voe 135... Pädagogium des Klosters U. . Fr. zu 
88. - Gymnasium zu Rogasen, Magdeburg, 
g9. "O Schneidemühl, 136. Dom-Gymnasium daselbst, 
90. "Q Schrimm, 137. O zu Merseburg, 
91. 4 6Q MWongronit. 138. = Gymnasium zu Mühlhausen, 
139. = Dom--Gymnasium zu Naumburg, 
Provinz Schlesien. 140. 17 ge zu Nordhausen, 
92. Das Gymnasium zu Beuthen i. O.-Schl., 141. die Landesschule Pforta 
93. Elsabeth-Gonunasinm zu zoereian 142. das Gymnasium zu Quedlinburg, 
94. -Friedrichs-Gymnasium daselbst, 143. die Klosterschule = Roßleben, 
95. — Tohannes-Gymnasium daselbst, 144. das Gymnasium Salzwedel, 
96. = Magdalenen-Gymnasium daselbst, 145. — - *Sangerhausen, 
97. .= Matthias-Gymnasium daselbst, 146. — Schleusingen, 
98. Gymnasium zu Brieg, 147. — : Seehausen i. d. Altmark, 
99. - - Bunzlau, 148. O7 : Stendal, 
100. " - -Glatz, 149. — -Torgau, 
101. — Gleiwitz, 150. = OD Wernigerode, 
102. „= evangelische Gymnasium zu Glogau, 151. — Wittenberg, 
103. katholische Gymnasium daselbst, 152. — O’ Zeitz. 
104. mnasium zu Görlitz, , , , 
105«- asi — Provinz Schleswig-Holstein. 
106. Q - Hirschberg, 153. Das Gymnasium zu Altona, 
107. — OD Jauer, 154. ⅝ OD - Flensburg, 
108. : Kattowitz, *155. „ - -Gluckstadt 
109.- - Königshütte, 156. - Hadersleben, 
110. - -Kreuzburg, 157. = OD Husum, 
111. -— OD : Lauban, 158. - Kiel, 
112. - Leobschütz, 159. : Meldorf, 
113. die Ritter= Mademie zu Liegnitz, *160. OD . Nlön, 
114. das Städtische Gymnasium daselbst, 161. OD Ratzeburg,
        <pb n="157" />
                                             —   137     —                                                                                 162. das Gymnasium zu Rendsburg, 
163. — -Schleswig, 
164. — - -Wandsbeck. 
Provinz Hannover. 
165. Das Gymnasium zu Aurich, 
166. = - -Celle, 
167.= - -Clausthal, 
168.= = Emden, 
169. OD Göttingen, 
170. — = Hameln, 
171.= Lyzeum I. = Hannover, 
172. - -II. daselbst, 
173. = Kaiser-Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
174...= Gymnasium Andreanum zu Hildesheim, 
175. = - Josephinum daselbst, 
176. die Klosterschule zu Ilfeld, 
*177. das Gymnasium = Lingen, 
178. = - * Lüneburg, 
179. - = Meppen, 
180. = Norden, 
181. — Carolinum zu Osnabrück, 
182. = Raths- Gymnasium daselbst, 
183..= Gymnasium zu Stade, 
*184. = - Verden. 
Provinz Westfalen. 
185. Das Gymnasium zu Arnsberg, 
186. = Attendorn, 
187. O “ Bielefeld, 
188.= O : Bochum, 
189.= Oy Brilon, 
190. — Burgsteinfurt, 
191. = OD Coesfeld, 
192. = - . Dortmund, 
193. — Gütersloh, 
*194. = - -Hamm, 
*195. O7 : Herford, 
196. — OD = Höxter, 
197. = OD Minden, 
198. .Münster, 
199. Paderborn, 
200. Recklinghausen, 
201. OD Rheine, 
*202. — OD Seest, 
203. "7 Warburg, 
204. = - -Warendorf. 
Provinz Hessen-Nassau. 
205. Das Gymnasium zu Cassel, 
206. : Dillenburg, 
207.= Frankfurt a. Main, 
208.= Julda, 
137 
  
. 
  
209. 
210. 
211. 
212. 
213. 
214. 
215. 
216. 
217. 
218. 
219. 
220. 
221. 
222. 
223. 
224. 
225. 
226. 
227. 
228. 
229. 
230. 
231. 
232. 
233. 
234.— 
2535. 
236. 
237. 
238. 
239. 
240. 
241. 
242. 
243. 
244. 
So— 
das Gymnasium 
— 
1# # L L L 
V 1n A 
A# M 
zu Hadamar, 
V# # # Uu * i. # 
Hanau, 
Hersfeld, 
Marburg, 
Montabaur, 
Rinteln, 
Weilburg, 
Wiesbaden. 
Rheinprovinz. 
Das Gymnasium zu Aachen, 
— 
* 
Barmen, 
die Ritter-Akademie zu Bedburg, 
das Gymnasium zu Bonn, 
Cleve, 
7 - 
2 
—2 
— 
— 
L 
— 
Coblenz, 
an der Apostelkirche zu Cöln, 
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
Gymnasium an Marrzellen daselbst, 
zu Düren, 
Disseldorf, 
— — 
— 
u 
L 
A ## 
V u U 
M II II II 
— 
— 
L V U 
Duisburg, 
Elberfeld, 
Emmerich, 
Essen, 
Kempen, 
Krefeld, 
Kreuznach, 
Moers, 
Münstereifela. 
Neuß, 
Neuwied, 
Saarbrücken, 
Trier, 
: Wesel, 
[— 
— 
Wetzlar. 
Hohenzolleru'sche Lande. 
Das Gymnasium zu Hedingen. 
II. 
Königreich Bayern. 
Das Gymnasium zu Anberg, 
Ansbach, 
2 
I II II 
2 
I II 
II II II 
II II # 
Aschaffenburg, 
St. Anna- Oymnasium zu Augsburg, 
Gymnasium zu St. Stephan daselbst, 
Bamberg, 
Bayreuth, 
Burghausen, 
Dillingen, 
21
        <pb n="158" />
                                                   —  138   —                                                                            10. 
L 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
das Gymnasium zu 
2 
Eichstätt, 
Erlangen, 
Freising, 
Hof, 
Kaiserslautern, 
Kempten, 
Landau, 
Landshut, 
Metten, 
Ludwigs- Gymnasium zu München, 
Maximilians-Gymnasium daselbst, 
Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
Gymnasium zu Münnerstadt, 
Neuburg a. d. Donau, 
-Nürnberg, · 
- -Passau- 
- Regensburg, 
OD- : Schweinfurt, 
OD * Speyer, 
-- Straubing, 
- Würzburg, 
OD Zweibrücken. 
2 
— — 
* 
2 
u nun K½ K 
## M V A M# Ar A V# u ### A# m 
III. Königreich Sachsen. 
Das Gymnasium zu Bautzen, 
Königliche Gymnasium zu Chemnitz, 
die Kreuzschule zu Dresden, 
das Vitzthum'sche Gymnasium daselbst, 
OD Gymnasium zu Dresden-Neustadt, 
Freiberg, 
die Fürsten- und Landesschule zu Grimma, 
das Königliche Gymnasium zu Leipzig, 
die Nikolaischule daselbst, 
: Thomasschule daselbst, 
..-Fürsten= und Landesschule zu Meißen, 
. das Gymnasium zu Plauen, 
- - 
Zittau, 
- : Zwickau. 
IV. Königreich Württemberg. 
Das evangelisch-theologische Seminar zu Blau- 
beuren, 
Gymnasium zu Ehingen, 
- Ellwangen, 
- Hall, 
— Heilbronn, 
— evangelisch“theologi che Seminar zu Maul- 
bronn, 
Gymnasium zu Rottweil, 
evangelisch-theologische Seminar zu Schön- 
thal, 
Gymnasium zu Stuttgart, 
" 
  
  
*10. das Gymnasium zu Kübingen, 
11. 
12. 
# 
S%o nmm 
# 
*3. 
sangelschthenlogis che Seminar zu Urach. 
V. Großherzogthum Baden. 
Das Gymnasium zu Baden, 
- -Bruchsal, 
Freiburg, 
Heidelberg, 
Karlsruhe, 
Konstanz, 
Mannheim, 
Rastatt, 
Wertheim. 
L 
L L V## u 
VI. Großherzogthum Hessen. 
. Das Gymnasium zu Bensheim, 
OD - -Büdingen, 
OD Darnstadt, 
Gießen, 
. Mainz, 
. Worms. 
ERHPNOD 
VII. Großherzogthum Mecklenburg- 
Schwerin. 
Die Domschule zu Güstrow, 
das Friedrich-Franz-Gymnasium zu Parchim, 
. Guymnasium zu NRostock, 
O- - Fridericianum zu Schwerin, 
- zu Waren, 
die große Stadtschule zu Wismar. 
s— 
VIII. Großherzogthum Sachsen. 
. Das Gymnasium zu Eisenach, 
Jena, 
: Weimar. 
[ 
- 2 — 
— 
IX. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
zu Friedland, 
Neubrandenburg, 
Neustrelitz. 
1. Das Gymnasium 
*2. — 
3. — 
X. Großherzogthum Oldenburg. 
1. Das Gymnasium zu Birkenfeld, 
*2. -Eutin, 
Marien-Gymnasium zu Jever, 
4. Gymnasium zu Oldenburg, 
5. = Bechta.
        <pb n="159" />
                                              —   139   —                                                                                 XI. Herzogthum Braunschweig. 
1. Das Gymnasium zu Blankenburg, 
2 Gesammt-Gymnasium zu Braunschweig, 
3. - Gymnasium zu Helmstedt, 
4. - Holzminden, 
5. — - -Wolfenbuttel 
XII. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
1. Das Gymnasium Georgianum zu Hildburg- 
hausen, 
2. - Bernhardinum zu Meiningen. 
XIII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
1. Das Herzogliche Friedrichs-Gymnasium zu 
Altenburg, 
2.= OD Christianeum zu Eisenberg. 
XIV. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. 
1. Das Gymnasium Casimirianum zu Coburg, 
2. OD Ernestinum zu Gotha. 
XV. Herzogthum Anhalt. 
1. Das Herzogliche Gymnasium (Karls-Gymnasium) 
zu Bernburg, 
2. - - (Ludwigs-Gymna- 
sium) zu Cöthen, 
3. — - - Dessau, 
4. - (Francisceum) zu 
Zerbst. 
VXI. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Das Gymnasium zu Rudolstadt. 
XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Sonders- 
hausen. 
1. Das Gymnasium zu Arnstadt, 
2. Sondershausen. 
XVIII. Fürstenthum Waldeck. 
Das Gymnasium zu Corbach. 
b. Realschulen 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Ostpreußen. 
1. Die Realschule zu Insterburg (verbunden mit 
dem Gymnasium daselbst), 
Burgschule = Königsberg i. Pr., 
Städtische Realschule daselbst, 
Nealschule zu Tilsit, 
Wehlau. 
*- V# 
v 
  
XIX. Fürstenthum Reuß ältere Linie. 
Die Gymnasial-Abtheilung der höheren Bürgerschule 
zu Greiz. 
XX. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 
1. Das Gymnasium zu Gera, 
*2. „Z Schleiz. 
XXI. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 
Das Fürstliche Gymnasium Adolphinum zu Bücke- 
burg. 
XXII. Fürstenthum Lippe. 
1. Das Gymnasium Leopoldinum zu Detmold, 
2. - zu Lemgo. 
XXIII. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Das Catharineum zu Lübeck. 
XXIV. Freie Hansestadt Bremen. 
Das Gymnasium zu Bremen. 
XXV. Freie und Hansestadt Haniburg. 
Die Gelehrtenschule des Johanneums zu Hamburg. 
XXVI. Elsaß-Lothringen. 
Das Gymnasium zu Buchsweiler, 
die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Colmar, 
das Gymnasium zu Hagenau, 
die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Metz, 
das Gymnasium zu Mülhausen, 
- -Saarburg, 
Saargemünd, 
die Gymmoasialklassen des Wzeume zu Straß- 
urg, 
9. das Protestantische Gymnasium daselbst, 
10. Gymnasium zu Weißenburg, 
*11. " - -Zabern. 
* 
1 
Norr als— 
erster Ordnung. 
Provinz Westpreußen. 
6. Die Johannisschule zu Danzig, 
7 Petrischule daselbst, 
8. Q Nealschule zu Elbing, 
9. : Thorn (verbunden mit dem 
Gymnasium daselbst). 
217
        <pb n="160" />
                                                     — 140 — 
Provinz Schleswig-Holstein. 
47. Die Realschule zu Flensburg (verbunden mit 
dem Gymnasium daselbst), 
Rendsburg (verbunden mit 
dem Gymnasium daselbst). 
Provinz Brandenburg. 
10. Die Andreasschule zu Berlin, 
11..= Dorotheenstädtische Realschule daselbst, 
12. „-Friedrichs-Realschule daselbst, 48. 
13. „= Königliche Realschule daselbst, 
14. = Königstädtische Realschule daselbst, 
15. = Luisenstädtische Realschule daselbst, 
  
Provinz Hannover. 
16. -= Sophien-Realschule daselbst, 49. Die Realschule zu Celle, 
17. — Realschule zu Brandenburg, 50. Göttingen (verbunden mit 
18. Frankfurt a. d. Oder, I dem Gymnasium dafelbst), 
19. — Guben (verbunden mit den 51. OD Goslar, 
Gymnasium daselbst), 1 52. - Hannover, 
20. : Landsberg a. d. Warthe (ver- 53. * Harburg, 
bunden mit dem Gymna- 54. : Hildesheim (verbunden mit 
sium daselbst), dem Gymnasium Andrea- 
21. Perleberg, num daselbst), 
22. * Potsdam, 55. Leer, 
23. * Prenzlau (verbunden mit 56. : Lüneburg (verbunden mit 
dem Gymnasium daselbst). dem Gymnasium daselbst), 
» ’57. : Osnabrück, 
Provinz Pommern. 638s. Osterode, 
24. Die Realschule zu Colberg (verbunden mit den 59. : Quakenbrück. 
Gymnasium daselbst), 
25. - Greifswald (verbunden mit Provinz Westfalen. 
dem Gymnasium daselbst), 
26. = Friedrich-Wilhelmsschule zu Stettin, 
27. = Raalschule zu Stralsund. 
60. Die Realschule zu Bielefeld (verbunden mit 
6 dem Gymnasium daselbst), 
" 61. : - Burgsteinsurt (verbunden mit 
s d d , 
Provinz Posen. 60 eem Gymnasium daselbst) 
i 
-Dortmund(verbundenmit 
28. Die Nealschule zu Bromberg, dem Gymnasium daselbst), 
29. Fraustadt, 63. O * Hagen, 
30. OD : Posen, 64. O Iserlohn, 
31. - -Rawitfch. 65.- - Lippstadt, 
66. = - -Minden(verbundenmitdem 
Provinz Schlesien. Gymnasium daselbst), 
l 
41. Die Nealschule zu Aschersleben, 
32. Die Realschule zum h. Geist zu Breslau, O - -MüUstek- 
33. am Zwinger daselbst, 68. — O7 Siegen. 
34. " zu Görlitz, „ 
35. — Grünberg. Provinz Hessen-Nassau. 
36. O Landeshut, 69. Die Realschule zu Cassel, 
37. O% Neisse, 70. . Musterschule zu Frankfurt a. Main, 
38. - -Reichenbach, H71. Wöhlerschule daselbst, 
39. OD Sprottau, 72. das Real-Gymnasium zu Wiesbaden. 
40. — * Tarnowitz. s » , 
Rheinprovinz. 
Provinz Sachsen. 73. Die Realschule zu Aachen, 
74. : Barmen, 
4. Erfurt, 75. Königliche Realschule zu Cöln (verbunden 
43. — Halberstadt, mit dem Friedrich-Wil- 
44. Halle a. d. Saale, helms= Gymnasium da- 
45. " Magdeburg, selbst), 
46.= - -Notdhauseu. 76. Städtische Realschule daselbst,
        <pb n="161" />
                                                     — 141 — 
  
77. die Realschule zu Düsseldorf, VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
18. — Duisburg, 1. Die Realschule zu Bützow, 
79. - OD : Elberfeld, 1.n2. : Güstrow, 
80. — Krefeld, . 3. — -Ludwigslust, 
81. " - . Mülheim a. Rhein, 4. - -Malchin, 
82.- : Mülheim a. d. Ruhr, 6 5. — OD Rostock, 
83. Ruhrort, 1 6. — Schwerin. 
84. -Trier. I 
II. Königreich Bayern. VIII. Großberzogthum Sachsen. 
1. Das Real-Gymnasium zu Augsburg, 1. Das Real-Gymnasium zu Eisenach, 
2. : München, 1 2. die Realschule zu Weimar. 
3. Nürnberg, i 
4. -Regensburg, IX. Herzogthum Braunschweig. 
55. " * Speyer, Die Raalschule I. Ordnung (Real-Gymnasium) zu 
6. O * Würzburg. Braunschweig. 
[l. Königreich Sachsen. Z X. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
1. Die Realschule zu Annaberg, I. Die Realschule zu Meiningen, 
2. -JStädtische Realschule zu Borna, 1 2. Saalfeld. 
3. — Nealschule zu Chemnitz, I 
* Annen. 17n Döbeln. kr XI. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. 
..„ßAnnen-Realschule zu Dresbden, n - 
6.-NeustadterRealschuledaselbst, Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha. 
v Nealschule zu Freiberg, XII. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 
9.- "Q Plauen, Die Raalschule zu Gera. 
10. " Stäbtische Realschule zu Wurzen, I — - «- 
11.-Realschulezu3tttau(emschlt»eß11chder Di hnl- ch Veiie a Hausestade übte ck. 
Handels-Abtheilung der Die Realschule des Catharineums zu Lübeck. 
12 „Q „ Zanstall) XIV. Freie Hansestadt Bremen. 
" " 1. Die Handelsschule zu Bremen, 
IV. Königreich Württemberg. 2. -Raalschule zu Vegesack. 
1 Das Real- Gymu asium zut Stuttgart/- XV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Die Realschule des Johanneums zu Hamburg. 
V. Großherzogthum Baden. 
1. Das Neal- Gymnasium zu Karlsruhe, XVI. Elsaß-Lothringen. 
2.= :Mannheim. 1. Das Naal- Gymnasium zu Gebweiler, 
2. Metz (verbunden mit 
VI. Großherzogthum Hessen. dem Lyzeum da- 
1. Die Realschule I. Ordnung zu Darmstadt, 1 selbst), 
2. - -Mainz, . 3. -Straßburg (verbun- 
3. — - : Offenbach. 3 den mit dem Lyzeum daselbst). 
c. Realschulen mit mindestens neunjährigem Kursus ohne obligatorischen Unterricht im Latein. 
I. Königreich Preußen. Provinz Sachsen. 
Provinz Brandenburg. 3. Die Guericke-Schule zu Magdeburg. 
1. Die Friedrichs-Werder'sche Gewerbeschule zu 
Berlin, 44) Auf der Realschul tr 
2. = Luisenstädtische Gewerbeschule daselbst. richt 1 Suer Ferlchute zu Güstront. begümt der Auter,
        <pb n="162" />
                                                         —   142   —                                                                      1. 
2. 
3. 
   
II. Königreich Württemberg. III. Elsaß-Lothringen. 
Die Realanstalt zu Reutlingen, Die Gewerbeschule zu Mülhausen. 
- - -Stuttgart, 
*. Ulm. 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Darlegung 
der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymnasien. 
l. Königreich Preußen. 19. das Progymnasium zu Brühl, 
hrerl, be vvvtnt. , 
1. Das Progymnastum zu Ernni- erg i. Pr., **- "„ "„ M. Glabba h, 
Provinz Westpreußen. 3 "„ 6„&amp; 14“ *ssn. 
3. Das Progymnasium zu Löbau, 25.= „ "Q Malmedy 
4. - - -Neumark i. Westpr. 26 s Prüm « 
Provinz Brandenburg. 27. O- * Rheinbach, 
5. Das Progymnasium zu Friedeberg i. d. Neu- 28. " Siegburg, 
mark. 29. - -Sobernhetm, 
. 30. — -Trarbach, 
Provinz Pommern. 31. "5 „Q St. Wendel, 
6. Das Progymnasium zu Garz a. d. Oder, 32. O Wipperfürth. 
7. * Lauenburg i. P., 
2 " Schlawe. II. Königreich Württemberg. 
Provinz Posen. "„ 
9. Das Progymnasium zu Kempen, 1. Das #zeum zu Cannstatt, 
2. Eßlingen, 
10. = Tremessen. 
3. " * Ludwigsburg, 
Provinz Sachsen. "4. O Oehringen, 
11. Das Progymnasium zu Neuhaldensleben, "'5. O Ravensburg, 
12. - -Weißenfels. 6. — - -Reutlingen. 
Provinz Hannover. 
13. Das Progymnasium zu Leer zueunmuen mit IIII. Großherzogthum Baden. 
der Realschule I. Ordnung daselbst), "„ 
14. Progymnasium zu Münden (verbunden z Das Progymnasium zu Donaueschingen, 
mit der höheren Bürgerschule daselbst). "„ » - Oasshezburg 
Provinz Westfalen. 4. - -PfokzheimJ 
15. Das Progymnasium zu Dorsten, *5. O * Tauberbischofsheim. 
16. - : Rietberg. 
Rheinprovinz. IV. G 
17. Das Progymnasium zu Andernach, " roßberzogthum Hessen. 
18. : Boppard, Das Progymnasium (Fridericianum) zu Laubach. 
b. Realschulen zweiter Ordnung. 
o Provinz Pommern. 
1. Königreich Preußen. ) 2. Die Realschule zu Stettin. 
Provinz Brandenburg. — — 
1 )Die mit einem 1 bezeichneten Realschulen zweiter 
Die Realschule zu Spremberg. Ordnung und höheren Bürgerschulen (B. b und C. a. 
aa) haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
        <pb n="163" />
                                                      —  143   —                                                                       Provinz Sachsen. 
.Die Realschule zu Schönebeck. 
Provinz Schleswig-Holstein. 
+44. Die Nealschule zu Altona, 
15. Kiel, 
46. —- - - Reumünster. 
Provinz Hessen-Nassau. 
1+7. Die Realschule zu Volenheim, 
8. - -Cassel, 
9. OD Eschweg e, 
110. die Nealschule der israelitischen Neligionsgesell- 
schaft zu Frankfurt a. Main, 
+11. der israelitischen Gemeinde da- 
selbst, 
+12. .Klingerschule daselbst, 
+13. Nealschule zu Hanau, 
+14. Homburg v. d. Höhe, 
115. : Wiesbaden. 
Rheinprovinz. 
116. Die Realschule zu Varmen- Wupperfeld, 
. Esse 
+18. = Gewerbeschule zu Nemscheid. 
II. Königreich Sachsen. 
+1. Die Städtische Raalschule zu Bautzen, 
2. Crimmitzschau, 
13 Lehr- und Erziehungs- Anstalt für Knaben 
zu Dresden-Friedrichsstadt, 
14. — Städtische Realschule zu Frankenberg, 
15. 4= Glauchau, 
6. -- — -Grimma, 
17. - O7 Großenhain, 
18. Leipzig, 
19. = Leisnig, 
+10. OD Löbau, 
+11. - Meerane, 
+12.⅝ - . Meißen, 
+13. Mittweida, 
+14. Pirna, 
115. 6" Reichenbach, 
116. : Reudnitz, 
+17. Rochlitz, 1) 
+18. 4 OD Schneeberg, 
+119. Stollberg, 
+120. Werdau. 
III. Königreich Württemberg. 
+. Die Realanstalt zu Biberach, 
2. das Real-Lyzeum zu Calw, 
  
1) Auf der Realschule zu Rochlitz ist der obligatorische 
Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt. 
143 
  
. die Realanstalt zu Cannstatt, 
+. - Eßlingen, 
5. das Real-Lyzeum zu Gmünd, 
6. die ie Nealanstalt zu Göppingen, 
17. : Hall, 
152 Heilbronn, 
19#. Ludwigsburg, 
10. das Real= Lyzeum zu Nürtingen, 
+11. die Realanstalt zu Ravensburg, 
112. Rottweil, 
+13. OD Tübingen. 
IV. Großherzogthum Hessen. 
1. Die Realschule zu Alsfeld, 
+2. - -Alzey, 
f3.- -Bmgen, 
sss4.- II. Ordnung zu Darmstadt (ver- 
bunden mit der Realschule 
I. Ordnung daselbst), 
5. zu Friedberg, 
6. - Gießen, 
+7. O7 Groß-Umstadt, 
18. " OD II. Ordnung zu Mainz (ver- 
bunden mit der Realschule 
I. Ordnung daselbst), 
19. zu Michelstadt, 
+10. - II. Ordnung zu Offenbach (ver- 
bunden mit der Realschule 
I. Ordnung daselbst), 
+1 1. " zu Oppenheim, 
+1225bH.# - -Wornms. 
V. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
1Die Realschule der großen Stadtschule zu Wismar. 
VI. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
Die Realschule zu Neustrelitz. 
VII. Großherzogthum Oldenburg. 
1. Die Realschule zu Oberstein-ISdar, 
+2. " OD Oldenburg, 
3. — — Varel. 
VIII. Herzogthum Braunschweig. 
Die Städtische Realschule II. Ordnung zu Braun- 
schweig. 
IX. Fürstenthum Schwarzburg-Sonders- 
hausen. 
t Die Realschule zu Arnstadt, 
* Sondershausen.
        <pb n="164" />
                                                        —   144     —                                                                       +1. 
+. 
4.die Realklassen des Gymnasiums zu Buchs- 
13. 
S 8 
SS 
X. Freie Hansestadt Bremen. 
Die Realschule in der Altstadt zu Bremen, 
- beim Doventhor daselbst, 
zu Bremerhaven. 
XI. Elsaß-Lothringen. 
Die Realschule zu Barr, 
weiler, 
Lyzeums zu Colmar, 
— - 
— — 
 
4. 
15. 
die Realschule zu Forbach, 
Real-Abtheilung des 
Nealschule zu Metz, 
- -Munster 
Neue Realschule zu Straßburg, 
Realschule bei St. Johann daselbst, 
— zu Wasselnheim. 
Gymnasiums zu 
Hagenau, 
Höhere Bürgerschulen, welche den Realschulen erster Ordnung in den entsprechenden 
Jahreskursen gleichgestellt sind. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Westpreußen. 
Die höhere Bürgerschule zu Jenkau. 
Provinz Brandenburg. 
. Die höhere Bürgerschule zu Eberswalde, 
Kottbus (verbun- 
den mit dem GEymnasium daselbst), 
höhere Bürgerschule zu Krossen, 
Lübben, 
O O - Rathenow, 
- - Wriezen. 
Provinz Pommern. 
VL 
. Die höhere Bürgerschule zu Stargard, 
Wolgast, 
. Wollin. 
Provinz Schlesien. 
. Die höhere Jürgerschule zu Freiburg i. Schl., 
Löwenberg, 
Striegau. 
Provinz Sachsen. 
. Die höhere Bürgerschule zu Delitzsch, 
Eilenburg, 
- — - Eisleben, 
OD O - -Gardelegen, 
- - -Muhlhaufen, 
-Naumburg 
Provinz Schleswig-Holstein. 
Die höhere Bürgerschule zu Hadersleben (ver- 
bunden mit dem Gymnasium daselbst), 
höhere Bürgerschule zu Husum (verbun- 
den mit dem Gymnasium daselbst), 
é höhere Bürgerschule zu Itzehoe, 
-Albinusschule zu Lauenburg a. d. Elbe, 
= höhere VBürgerschule zu Marne, 
- - Schleswig (ver- 
bunden mit dem Gymnasium daselbst), 
  
26. 
27. 
28. Q 
die höhere Bürgerschule zu Segeberg, 
O% * Sonderburg, 
= Wandsbeck (ver- 
bunden mit dem Gymnasium daselbst). 
Provinz Hannover. 
Die höhere Bürgerschule zu Emden (verbunden 
mit dem Gymnasium daselbst), 
höhere Bürgerschule zu Hameln (verbun- 
den mit dem Gymnasium daselbst),“ 
é höhere Bürgerschule zu Münden, 
- höhere Bürgerschule zu Nienburg, 
- Northeim, 
Otterndorf, 
Uelzen. 
Provin) Westfalen. 
. Die höhere Bürgerschule zu Hamm (verbunden 
mit dem Gymnasium daselbst), 
höhere Bürgerschule zu Lüdenscheid, 
Schwelm, 
Witten. 
Provinz Hessen-Nassau. 
Die höhere Bürrgerschule zu Biebrich-Mosbach, 
* Biedenkopf, 
Diiez, 
Fulda, 
Geisenheim, 
: Hersfeld, 
Hofsgeismar, 
Limburg a. d. 
Lahn, 
*Marburg, 
: Oberlahnstein, 
Schmakkalden. 
Rheinprovinz. 
Die höhere Bürgerschule zu Dülken, 
Düren, 
4— 
-
        <pb n="165" />
                                                                —  145   —                                                                 53. die höhere Bürgerschule zu Eschweiler (ver- 
bunden mit dem Progymnasium daselbst), 
54. - höhere Bürgerschule zu Eupen, 
55. — - . M.-Gladbach (ver- 
bunden mit dem Progymnasium daselbst), 
56. höhere Bürgerschule zu Lennep, 
57. Neuwied (verbun- 
den mit dem Gymnasium daselbst), 
58. höhere Bürgerschule zu Oberhausen, 
59. - -Rheydt, 
60. - OD * Saarlouis, 
61. - - -Solingen, 
62.- - - -Viersen, 
63. Wesel (verbunden 
mit dem Gymmasium daselbst). 
II. Königreich Württemberg. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Ulm.) 
III. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
Die Realklassen des Friedrich-Franz-Gymnasiums zu 
Parchim. 
IV. Großherzogthum Oldenburg. 
Die Real-Abtheilung des Gymnasiums zu Birkenfeld. 
V. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Die Realschule zu Altenburg. 
—.. 
VI. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. 
1. Die Realschule zu Coburg, 
2. -Ohrdruf. 
VII. Herzogthum Anhalt. 
1. Die höhere Bürgerschule zu Bernburg, 
2. -Realklassen des Herzoglichen Gymnasiums 
zu Cöthen, 
3 Realschule (Franzschule) zu Dessau, 
4. Realklassen des Herzoglichen Gymnasiums 
zu Zerbst. 
VIII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt. 
IX. Fürstenthum Reuß ältere Linie. 
Die Real-Abtheilung der höheren Bürgerschule zu 
Greiz. 
X. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 
Die höhere Bürgerschule zu Bückeburg (verbunden 
mit dem Fürstlichen Gymnasium daselbst). 
XI. Elsaß-Lothringen. 
Das Real- Progymnasium ¾ Altkirch, 
1. 
2 Bischweiler, 
3. * Diedenhofen, 
4. Markirch, 
5. OD — * Schlettstadt, 
6. OD- - Thann. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung 
der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Oeffentliche. 
aa. Böhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. c gehören. 
1. Königreich Preußen. 
Provinz Ostpreußen. 
Die höhere Bürgerf chule zu Gumbinnen, 
Pillau. 
Provinz Westpreußen. 
Die höhere Bürgerschule zu Culm, 
Pr. Friedland, 
- Marienwerder, 
- OD Riesenburg. 
— 
") In Folge veränderter Organisation der Anstalt im 
Len 157 eusehoen. 1 ie ebahin erhetten Be- 
dhigungszen r den einjährigfreiwilligen Militärdienst 
behalten Gühle 4 v! 
  
Provinz Brandenburg. 
7. Die höhere Bürgerschule zu Luckenwalde, 
8. : Nauen, 
9. — -Strausberg. 
Provinz Pommern. 
10. Die höhere Bürgerschule zu Stolp (verbunden 
mit dem Gymnasium daselbst). 
Provinz Schlesien. 
11. Die erste evangelische höhere Bürgerschule zu 
Breslau, 
112. zweite - - - daselbst, 
+113. katholische höhere Bürgerschule daselbst, 
14. höhere Bürgerschule zu Guhrau, 
+115. Ratibor. 
22
        <pb n="166" />
                                                         —  146   —                                                                         16. 
17. 
18. 
119. 
20. 
21. 
22. 
23. 
5. 
26. 
27. 
128. 
29. 
30. 
31. 
— 
—+ 
S P 
1— 
1 
111. 
112. 
1#13. 
114. 
Provinz Sachsen. 
Die höhere Bürgerschule zu Langensalza. 
Provinz Hannover. 
Die höhere Bürgerschule zu Clausthal (ver- 
bunden mit dem Gymnasium daselbst), 
höhere Bürgerschule zu Einbeck, 
Hannover, 
- Hildesheim (ver- 
bunden mit dem Gymnastun Josephinum 
daselbst), 
OD böhere Bür gerschule zu Papenburg, 
O Stade (verbunden 
mit dem Gymnasium daselbst). 
# W# # 
Provinz Westfalen. 
Die höhere Bürgerschule zu Altena, 
Bocholt, 
Gewerbeschule zu Dortmund, 
höhere Bürgerschule zu Unna. 
Provinz Hessen-Nassau. 
Die höhere Bürgerschule zu Ems, 
Selektenschule zu Frankfurt a. Main. 
Rheinprovinz. 
Die höhere Bürgerschule zu Düsseldorf, 
-Mayen. 
Hohenzollern'sche Lande. 
Die höhere Bürgerschule zu Hechingen. 
II. Königreich Bapyern. 
Die Nealschule zu Amberg, 
= Ansbach, 
-Anschaffenburg, 
Areisrealschule zu Augsburg, 
-Raalschule zu Bamberg, 
= Klreisrealschule zu Bayreuth, 
-Reaalschule zu Dinkelsbühl, 
Eichstätt, 
Erlangen, 
Freising, 
Fürth, 
6 Hof, 
O Ingolstadt, 
Kreisrealschule zu Kaiserslautern, 
Realschule zu Kaufbeuren, 
— 
-2 
16. die Nealschule zu Kempten, 
117. " Kissingen, 
118. " O Kitzingen, 
119. " - Landau, 
420. — Landshut, 
+21. OD Lindau, 
122. - Memmingen, 
123. Kreisrealschule zu München, 
124. Nealschule zu Neuburg a. d. Donau, 
425. - -Neumarkt i. d. Oberpfalz, 
426. — Neustadt a. d. Hardt, 
+27. O Nördlingen, 
128. Kreisrealschule zu Nürnberg, 
129. Passau, 
- OD Regensburg, 
131. Raalschule zu Nothenburg a. d. Tauber, 
132. O Schweinfurt, 
133. Speyer, 
+34. OD Straubing, 
135. C "7 Traunstein, 
136. O Weiden, 
137. Weißenburg am Sand, 
138. Kreisealschule zu Würzburg, 
139. Naalschule zu Wunsiedel, 
+10. Zweibrücken. 
III. Königreich Württemberg. 
+ 1. Die Realanstalt zu Calw,) 
12. O Nürtingene). 
IV. Großherzogthum Baden. 
1. Die Realklassen des Gymnasiums zu Baden, 
2. das Real-Gymnasium zu Ettenheim, 
13. die ie höhere Bürgerschule z Freiburg, 
14. Heidelberg, 
15. arlsruhe, 
+86. Konstanz, 
7. de Neal- Abtheilung des rrewine zu 
Lahr, 
8. das Real- Gymnasium zu Lörrach, 
9. - Villingen. 
V. Großherzogthum Hessen. 
Die höhere Bürgerschule zu Wimpfen am Berg. 
– 
") Die Realanstalten zu Calw und Nürtingen sind in 
Folge veränderter Organisation im Frühjahre 1878 aufge. 
hoben worden. Die bis dahin von diesen Anstalten ertheilten 
Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
behalten Gültigkeit.
        <pb n="167" />
                                                                 —  147   —                                                            VI. Großberzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
1. Die höhere Bütrgerschule zu Grabow, 
2. Ribnitz. 
VII. Großherzogthum Sachsen. 
Die Großherzogliche Wilhelm und Louis Zimmer-= 
mann's Realschule zu Apolda. 
VIII. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz. 
Die Realschule zu Schönberg. 
IX. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
1Die höhere Bürgerschule zu Sonneberg. 
bb. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Hessen-Nassau. 
Die Städtische Handelsschule zu Frankfurt a. 
- Gewerbeschule daselbst. [Main, 
II. Königreich Bayern. 
. Die Industrieschule zu Augsburg, 
Kaiserslautern, 
Central- Thierarzneischule zu München, 
Städtische Handelsschule daselbst, 
Industrieschule daselbst, 
—iie. 
1 Mv#½ 
147 
1 
6 
1 
l 
  
X. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. 
#Die höhere Bürgerschule zu Gotha. 
XI. Fürstenthum Waldeck. 
Die höhere Bürgerschule zu Arolsen. 
XlII. Fürsteuthum Lippe. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Detmold. 
XIII. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Die höhere Bürgerschule zu Lübeck. 
XIV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
+Die höhere Bürgerschule zu Hamburg. 
Andere Lehranstalten. 
6. die Industrieschule zu Nürnberg, 
7. = Städtische Handelsschule daselbst, 
8. = landwirthschaftliche Centralschule zu Wei- 
henstephan. 
III. Königreich Sachsen. 
1. Die öffentliche Handels-Lehranstalt zu Chemnitz, 
2. Landwirthschaftsschule zu Döbeln, 
3. -Êöffentliche Handels-Lehranstalt der Dresdener 
Kaufmannschaft (höhere Handelsschule) zu 
Dresden, 
4. -Ê-- üffentliche Handels-Lehranstalt zu Leipzig. 
wH. Privat-Lehranstalten. x) 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Westpreußen. 
1. Die Handels-Akademie zu Danzig. 
Provinz Brandenburg. 
Die Handelsschule des Dr. Lange zu Berlin, 
das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher 
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M. 
Provinz Pesen. 
4. Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarz-= 
bach zu Ostrowo bei Filehne. 
Provinz Schlesien. 
mDie Handelsschule des Dr. 
— 
Steinhaus zu 
Breslau, 
6. das Pädagogium zu Niesky. 
  
Provinz Hessen-Nassau. 
7. Das Schenk'sche Lehr= und Erziehungs-Institut 
zu Friedrichsdorf bei Homburg. 
Rheinprovinz. 
8. Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Kortegarn zu 
Bonn. 
II. Königreich Sachsen. 
1. Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erziehungs- 
Anstalt von Böhme zu Dresden, 
Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Jor- 
dan (früher Dr. Krause) daselbst, 
3. das Lehrinstitut des Dr. Th. Schlemm (früher 
Käuffer) daselbst, 
Gelinek-Körner'sche Real-Insttiut daselbst. 
2. = 
4.= 
X) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiums zu Niesky (I. 6.), dürfen 
Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen, wohlbestandenen Entlassungs- 
prüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmial ist. 
22*
        <pb n="168" />
                                                               — 148 — 
III. Königreich Württemberg. X. Fürstenthum Neuß jüngere Linie. 
1. Die Paulus'sche wissenschaftliche Bildungs-An- Die Handelsschule des Dr. Amthor zu Gera. 
stalt auf dem Salon bei Ludwigsburg,“) 
| 
2. hö delsschule zu Stuttgart. . 
hohereHaneschez g XI. Freie und Hansestadt Lübeck. 
  
  
IV. Großherzogthum Baden. » Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher 
Die mit der Großherzoglichen höheren Bürger- von Großheim) zu Lübeck. 
schule verbundene Bender'sche Privatanstalt 
zu Weinheim. XII. Freie Hansestadt Bremen. 
V. Großherzogthum Hessen. Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen. 
1. Die Privat-Realschule e Dr. Klein grüher » 
Scharvogel) zu Mainz, 
2. - Handelsschule des Dr. Rägler zu Offenbach. XIII. Freie und Hansestadt Hamburg. 
1. Die Schule des Dr. H. Bock (früher Dr. S. 
VI. Herzogthum Braunschweig. *5 G. Fischer) zu Hamburg, D 
1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu *- 6 * id vuier (früher Früch 
Braunschweig, " daselbst, 
2. O Jakobson-Schule zu Seesen. 3. — éder Gebrüder F. und W. weche 
, . ase 
VI. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha. es Dr. Wichard Lange daselbs. 
Die Handelsschule zu Gotha. 5. von L. Nirrnheim daselbst, 
6. des Dr. M. Otto daselbst, 
VIII. Herzogthum Anhalt. 7. israelitische Stiftungsschule daselbst, 
Das Erziehungs- und Unterrichts-Institut des 8. Talmud-Tora-Schule daselbst, 
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt. 9. Raalschule der reformirten Gemeinde da- 
selbst. 
IX. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes Barop zu 
Keilhau. 
  
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse 
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhängig ist. 
l. Königreich Preußen. « 6. die Gewerbeschule zu Gleiwitz, 5) 
Provinz Ostpreußen. 6 ¾ "] -) -] Biolb # 
1. Die Gewerbeschule zu Königsberg i. Pr.“) " Provinz Sach sen 
Provinz Brandenburg. . «» 
2. Die Gewerbeschule zu Frankfurt a. d. Oder,) 9. Die Gewerbeschule zu Halberstadt) 
3. - -Potgdam.0) Provinz Schleswig-Holstein. 
Provinz Schlesien. 10. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel. 1) 
4. Die Gewerbeschule zu Breslau,) Provinz Hannover. 
5. Brieg,) # 
1 
6 
11. Die Gewerbeschule zu Hildesheim.) 
*) Die Anstalt ist mit dem 31. März 1879 aufgehoben P rovinz We stfalen. 
worden. Die bis dahin ertheilten Befähigungszeugnisse für 
  
  
den einjährig-freiwilligen Militärdienst behalten Gültigkeit. 12. Die Gewerbeschule zu Bochum.e) 
)Die unter Nr. 1—9, 11—13 und 15—19 aufgeführten v 
Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler 1) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähi- 
etten-Eintrittsprüfung 
  
ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten theoretischen zungözeugnise ausstellen, welche die Ka 
Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben. estanden haben.
        <pb n="169" />
                                                     —  140    — 
1 
Provinz Hessen-Nassau. 
u Die Gewerbeschule zu Cassel.e) 
Rheinprovinz. 
14. Die höhere Gewerbeschule zu Barmen,1) 
15. 
-Gewerbeschule zu Coblenz,) 
16. : Cöln,) 
17. = OD Elberfeld,) 
18. O Krefeld,) 
19. OD Saarbrücken.“) 
auszustellen. 
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf Grund 
149 
II. Königreich Sachsen. 
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz. 2) 
— — — 
1) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähi- 
ungszeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der beiden 
höhsren lassen die Reife für Selekta dargethan haben. 
2) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Be- 
fähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Re- 
gierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan 
haben, daß sie den ersten (1½jährigen) und zweiten g jährigen) 
Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das ehrpensm 
genügend angeeignet haben. 
  
                                         Bekanntmachung. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisorisch 
gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhal- 
tende Entlassungsprüfung bestanden haben. 
Berlin, den 24. März 1880. Der Reichskanzler. 
                                               In Vertretung: Eck. 
Verzeichniß. 
  
I. Königreich Preußen. 
a. Oeffentliche Lehranstalten. 
1. Die Landwirthschaftsschule zu Bitburg, 
2. - - -Brieg, 
3. — -Cleve, 
4. - * Dahme, 
5.= OD Flensburg, 
6.= - : Herford, 
7. - - Hildesheim, 
8. Liegnitz, 
9. : Lüdinghausen, 
10. . Marienburg in 
Westpr., 
11. Weilburg. 
b. Privat-Lehranstalten. 
12. Die Privat-Erziehungs-Anstalt von Dr. Künk- 
13. 
14 
ler und Dr. Burkart zu Biebrich, 
: Handelsschule des Dr. Wahl zu Erfurt, 
das Ruoff-Hassel'sche Erziehungs-Institut zu 
Frankfurt a. Main, 
15. das Hofmann'sche Erziehungs-Institut zu St. 
Goarshausen, 
16. die Erziehungs-Anstalt des Dr. Deter zu Lich- 
terfelde bei Berlin, 
17. -Nölle'sche (H. Steumer'sche) Handelsschule 
zu Osnabrück, 
18. das Knickenberg'sche Erziehungs-Institut zu 
Telgte. 
II. Königreich Bayern. 
Die Städtische Handelsschule zu Marktbreit a. Main. 
III. Königreich Sachsen. 
1. Die Dr. Rittnagel'sche Privat-Handels-Lehr- 
anstalt (höhere Handelsschule) zu Dresden, 
2. = Realklassen der Unterrichts= und Erziehungs- 
Anstalt des Dr. Ernst Zeidler (früher 
Dr. R. Albani) daselbst, 
33. = Erziehungs-Anstalt des Dr. E. J. Barth 
zu Leipzig, 
4. = Privat-Lehr= und Erziehungs-Anstalt des 
Dr. Julius Körner daselbst.
        <pb n="170" />
                                                                     —  150   —                                                           IV. Großberzogthum Baden. VI. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Das internationale Lehrinstitut des Dr. von Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Sieg- 
Séchelles zu Bruchsal. fried Schaffner zu Gumperda bei Kahla. 
V. Herzogthum Braunschweig. VII. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Die landwirthschaftliche Schule Marienberg zu Die Privatanstalt des Dr. T. A. Bieber zu 
Helmstedt. Hamburg. 
  
                                       5. Marine und Schiffahrt. 
Verzeichniß der von den Regierungen der Bundes-Seestaaten auf Grund des §. 1 der Anord- 
nungen Nr. 1, bezw. §. 1 der Anordnungen Nr. 2, vom 30. Mai 1870 (Bundes-Gesetzblatt 
Seite 314) eingesetzten Kommissionen für die Prüfung der Seesteuerleute und Seeschiffer.“) 
  
Sitz der Kommissionen. Namen und Wohnort der Vorsitzenden der Kommissionen. 
  
  
10. 
11. 
12. 
13 
14. 
15. 
16. 
r% — 
— 
A. Konmissionen für die Prüfung der Seesteuerleute und der Seeschiffer 
für große Fahrt. 
I. In Preußen. 
Memel 
Pillau . 
4 a. d. O. # Navigationsschul-Direktor Beyer zu Danzig. 
i Stralsund .... 
s Barth .....j 
- Flensburg .. ’ 
Apenrade (nur für Prü- 
fung von Seesteuer-Seesteuer Navigationsschul-Direktor Engel zu Altona. 
leuten) 
Altona.. ... 
Geestemünde 
Enmden (nur für Prüfung 
von Seesteuerleuten) 
Limmel (nur für Prüsung Navigationsschul--Direktor Schreiber zu Leer. 
von Seesteuerleuten) 
Leer 
Papenburg 
  
  
  
- 
II. In Mecklenburg-Schwerin. 
Wustrow auf dem Fisch— 
lannde Amtshauptmann Friederichs zu Rihbnitz. 
Rostock Senator Langfeldt zu Nostock. 
  
*) Vergl. Central-Blatt für 1877 Seite 105.
        <pb n="171" />
                                                          — 151 — 
  
Sitz der Kommissionen. 
  
Namen und Wohnort der Vorsitzenden der Kommissionen. 
  
17. 
18. 
19. 
20. 
18. 
19. 
20. 
21. 
b—— 
Elsfleth. 
Lübeck 
Bremen 
Hamburg 
III. In Oldenburg. 
.Amtshauptmann Dugend zu Elefleth. 
IV. In Lübeck. 
Senator Fehling zu Lübeck; Stellvertreter: 
beck daselbst. 
V. In Bremen. 
Senator Dr. jar. Over- 
I Direktor der Seefahrtschule Dr. Breusing zu Bremen. 
VI. In Hamburg. 
Direktor der Sternwarte Rümker zu Hamburg; Stellvertreter: Direktor 
der Navigationsschule Niebour daselbst. 
B. Kommissionen für die Prüfung der Seeschiffer für kleine Fahrt. 
3 Memel. 
Pillau 
Danzig 
Grabow a. d. O. 
Stralsund. . 
Barth. 
Flensburg . 
Apenrade 
Altona 
Grünendeich 
Geestemünde 
Emden. 
Timmel. 
Leer 
  
Papenburg 
VWustrow auf dem *4•:½ 
1 lande 
Rostock 
Elsfleth 
Lübeck 
Bremen 
Hamburg 
  
  
I. In Preußen. 
Landrath von Gramatzki in Memel. 
Landrath Kuhn zu Fischhausen. 
Navigationsschul-Direktor Beyer zu Danzig. 
Regierungsrath Bensemann zu Stettin. 
Regierungsrath Müller zu Stralsund. 
Bürgermeister Müller zu Barth. 
Oberbürgermeister Toosbuy zu Flensburg. 
Landrath von Levetzau zu Apenrade. 
Navigationsschul-Direktor Engel zu Altona; Stellvertreter: 
Knauer daselhbst. . 
Regierungsrath von Moeller zu Stade. 
Kreishauptmann Duesberg zu Geestemünde. 
Oberbürgermeister Fürbringer zu Emden. 
Regierungsrath von und zur Mühlen zu Aurich. 
Novigationsschul-Direktor Schreiber zu Leer; Stellvertreter: 
meister Pustau daselbst. 
Bürgermeister Richard zu Papenburg. 
In Mecklenburg-Schwerin. 
Senator 
Bürger- 
Amtshauptmann Friederichs zu Ribnitz. 
Senator Langfeldt zu Rostock. 
III. In Oldenburg. 
Rektor der Navigationsschule Dr. Behrmann zu Elefleth. 
IV. In Lübeck. 
. Senator Fehling zu Lübeck; Stellvertreter: Senator Dr. jur. Over- 
beck daselbst. 
V. In Bremen. 
. Direktor der Seefahrtschule Dr. Breusing zu Bremen. 
VI. In Hamburg. 
. Direktor der Sternwarte Rümker zu Hamburg; Stellvertreter: Direktor 
der Navigationsschule Niebour daselbst.
        <pb n="172" />
                                              — 182 — 
                                   6. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                        Reichs-Eisenbahn-Amt. 
An 15. d. M. ist die zur Westfälischen Eisenbahn gehörige, 4,/1 km lange Bahnstrecke Oster feld — 
Sterkrade, Rest der Bahnstrecke Dortmund —Sterkrade, mit der Station Sterkrade für den Wagenladungs- 
und Privatdepeschen-Verkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 19. März 1880. 
Am 20. d. M. ist das zur Preußischen Ostbahn gehörige, 1,00 km lange Verbindungsgeleise vom Bahnhof 
Neufahrwasser nach dem neuen Hafenbassin daselbst dem Betriebe übergeben worden. 
Berlin, den 23. März 1880. 
                                In Vertretung: Körte. 
  
                                7. Post= und Telegraphen-Wesen. 
                                           Bekanntmach ung. 
                   Postanweisungsverkehr mit Amerika und Australien. 
Vom 1. April ab kommt für Postanweisungen nach den Vereinigten Staaten von Amerika an Gebühr 
der Satz von 20 Pfennig für je 20 Mark, mindestens jedoch 40 Pfennig für jede Postanweisung, zur Er- 
hebung. Der Meistbetrag einer Postanweisung beträgt, wie bisher, 50 Dollar. Der Betrag ist in der 
Währung des Bestimmungsgebiets — Dollar und Cents — anzugeben. Die Umwandlung in die Mark- 
währung findet bis auf weiteres nach dem Verhältniß von 100 Dollar gleich 425 Mark statt. Zu Post- 
anweisungen nach den Vereinigten Staaten ist das für den Weltpostverein vorgeschriebene Formular mit 
deutschem und französischem Vordruck zu benutzen. Die handschriftliche Ausfüllung ist mit lateinischen 
Schriftzeichen zu bewirken. Die Postanweisungen müssen außer dem Namen des Empfängers und dessen 
genauer Adresse seinen Vornamen oder wenigstens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen ent- 
halten. Bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Zur näheren Bezeichnung des Be- 
stimmungsorts ist außer dem Namen des Staats thunlichst auch der Name des Kreises (county), in 
welchem der Wohnort des Empfängers liegt, anzugeben. Der Abschnitt der Postanweisung muß den 
Namen und die nähere Bezeichnung des Absenders und kann außerdem den auszuzahlenden Betrag und 
den Tag der Einzahlung enthalten. Weitere Mittheilungen sind auf dem Abschnitt nicht zulässig. 
Die Gebühren für Postanweisungen aus Deutschland nach Süd-Australien und Queensland 
sind vom 1. März ab auf 50 Pfennig für je 20 Mark, mindestens 1 Mark, ermäßigt. 
Berlin, den 23. März 1880. Reichs-Postamt. 
                                                                 Stephan. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="173" />
                                                Nachtrag 
               Nr. 13 des Central-Blatts für das Deutsche Reich. 
                           Berlin, Sonnabend, den 27. März 1880. 
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Zoll- und Steuer-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 25. März 1880 153 
                              Zoll= und Steuer-Wesen. 
                                   Bekanntmachung, 
                                          betreffend 
                               die Besteuerung des Tabacké. 
                                         Vom 25. März 1880. 
—–—.— 
Der Bundesrath hat zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 
1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) die nachfolgenden Vorschriften erlassen: 
                                                    §. 1. 
Die in den §§. 3 und 24 des Gesetzes vorgeschriebenen Anmeldungen der mit Taback bepflanzten 
Grundstücke sind nach Anleitung des Musters a auszufertigen und innerhalb der im Gesetz vorgeschriebenen Must 
Frist der Steuerhebestelle des Bezirks zu übergeben (s. 26). * 
                                                       §. 2. 
Der Zeitpunkt der im §. 4 des Gesetzes vorgeschriebenen Prüfung der Angaben in den Anmeldungen 
wird durch den mit derselben beauftragten Beamten bestimmt und der Gemeindebehörde mitgetheilt. Letztere 
hat den Tabackpflanzer zu der Prüfung einzuladen. Leistet ein Tabackpflanzer dieser Einladung keine Folge, 
so braucht deshalb die Prüfung der von ihm übergebenen Anmeldung nicht aufgeschoben zu werden. 
Ergiebt die Prüfung, daß die Anmeldung unrichtige Angaben enthält oder daß ein mit Taback be- 
pflanztes Grundstück überhaupt nicht angemeldet worden ist (s. 34 des Gesetzes), so wird über den Sach- 
verhalt von dem mit der Prüfung beauftragten Beamten eine Verhandlung ausgenommen. Falls nicht der 
Befund von dem Pflanzer sofort als richtig anerkannt wird, ist der Gemeindevorsteher oder ein Stellvertreter 
desselben zuzuziehen. 
                                                   §. 3 
Die Entscheidung darüber, ob die nach §. 6 des Gesetzes erforderliche Feststellung der Menge des 
mindestens zur Verwiegung zu stellenden Tabacks nach der Blätterzahl oder nach dem Gewicht zu erfolgen 
hat, steht der Steuerbehörde zu. 
                                                   §.  4. 
Die Ausstellung der nach §. 8 des Gesetzes auf Erfordern der Steuerbehörde von dem Tabackpflanzer 
über die Menge des zur Verwiegung zu stellenden Tabacks einzureichenden Deklaration hat nach Anleitung 
des Musters b zu erfolgen. Muster b 
ster 
23
        <pb n="174" />
                                                               — 154 — 
In derselben ist nach der Bestimmung der Steuerbehörde für die einzelnen mit Taback bepflanzten 
Grundstücke entweder · 
a) die Anzahl der darauf befindlichen Tabackpflanzen und die durchschnittliche Blätterzahl derselben, 
oder 
b) die mindestens zur Verwiegung zu stellende Gewichtsmenge 
anzugeben. 
Zu a. In Spalte 5 der Deklaration ist die Zahl der Blätter anzugeben, welche durch- 
schnittlich auf je 100 Tabackpflanzen kommt. Behufs Ermittelung dieser Zahl sind an einer ent- 
sprechend großen, nach der Ausdehnung und Beschaffenheit der Pflanzung an verschiedenen 
Stellen des Grundstücks auszuwählenden Anzahl von Tabackpflanzen die Blätter zu zählen. Die 
zu deklarirende durchschnittliche Blätterzahl ergiebt sich alsdann, wenn der hundertfache Betrag 
der gezählten Blätter durch die Zahl der ausgewählten Pflanzen getheilt wird. 
Zu b. Als mindestens zur Verwiegung zu stellende Gewichtsmenge ist in Spalte 6 der 
Deklaration das Gewicht des voraussichtlichen gesammten Erntegewinns in dachreifem trockenem 
Zustande anzugeben. - 
Die schriftliche Aufforderung der Steuerbehörde (Muster b) enthält das zur Abgabe der Deklaration 
erforderliche Formular und ist nach Ausfüllung des letzteren innerhalb acht Tagen der Steuerhebestelle zu 
übergeben. Unterbleibt die rechtzeitige Uebergabe der Deklaration oder giebt die Prüfung derselben zu Er- 
innerungen Anlaß, welche sich nicht sofort erledigen lassen, so erfolgt die amtliche Feststellung der Blätterzahl 
oder Gewichtsmenge nach Maßgabe der Vorschriften im §. 7 des Gesetzes. 
                                                          §. 5. 
Die im §. 9 des Gesetzes unter Ziffer 1 vorgeschriebene schriftliche Anzeige über etwaige vor der 
amtlichen Verwiegung des Tabacks eingetretene Unglücksfälle, durch welche der Erntegewinn eine Verminde- 
rung erfahren hat, ist innerhalb der im Gesetz vorgeschriebenen Frist der Steuerhebestelle des Bezirks zu über- 
geben. Die Anzeige muß die Bezeichnung und den Flächeninhalt der Grundstücke, auf welchen die beschä- 
digten Tabackpflanzen gewachsen sind, die Ursache und den Tag der Beschädigung, sowie die Größe des Ver- 
lustes an Blätterzahl oder Gewichtsmenge enthalten. 
                                                        §. 6. 
Für den nach §. 9 Ziffer 2 des Gesetzes unter gewöhnlichen Verhältnissen bis zur Verwiegung des 
Tabacks entstehenden Abgang an Bruch und Abfall wird bis auf weiteres, falls die Festsetzung der zur 
Verwiegung zu stellenden Tabackmenge auf die Blätterzahl gerichtet war, ein Abzug von zwei Prozent, falls 
die Festsetzung auf die Gewichtsmenge gerichtet war, ein solcher von einem Prozent gewährt. 
Die Direktivbehörden sind ermächtigt, höhere Abzüge dann zu gewähren, wenn die stattgehabten Er- 
mittelungen die Annahme entsprechender größerer Abgänge begründen. 
                                                          §. 7. 
Die nach §. 10 des Gesetzes entnommenen Proben sind von Seiten der Steuerbeamten in Gegen- 
wart des Tabackpflanzers oder eines Vertreters desselben durch Anlegung eines Siegels zu identifiziren. 
                                                          §. 8. 
Die nach §. 11 Absatz 1 des Gesetzes erforderliche Genehmigung der Steuerbehörde zur Veräuße- 
rung des Tabacks vor der Gestellung desselben zur amtlichen Verwiegung ist unter Bezeichnung der Grund- 
stücke, auf welchen der Taback gewachsen ist, schriftlich bei der Steuerhebestelle des Bezirks zu beantragen. 
Die Genehmigung wird nur dann ertheilt, wenn der Erwerber des Tabacks die Verpflichtung über- 
nimmt, denselben nach bewirkter Trocknung bei der ihm bezeichneten Amtsstelle zur Verwiegung vorzuführen 
(§§. 12 bis 15 des Gesetzes), und auf Erfordern für den auf dem Taback haftenden Steueranspruch 
Sicherheit leistet. 
Der Erwerber hat der Steuerhebestelle anzuzeigen, wo der Taback bis zur Gestellung zur Ver- 
wiegung aufbewahrt werden soll. 
Bei der Entäußerung eines Theils des Erntegewinns ist anzugeben, welcher Theil der nach §. 6 
des Gesetzes festgesetzten Tabackjmenge von dem Käufer zu vertreten ist. War die Festsetzung auf die zu 
vertretende Blätterzahl gerichtet, und sollen die geernteten Grumpen ganz oder theilweise veräußert werden, 
so ist die zu veräußernde Menge der Grumpen zur Verwiegung vorzuführen und die Steuer davon, falls 
nicht Kreditirung eintritt, sofort zu entrichten.
        <pb n="175" />
                                                         – 155 — 
                                                     §. 9.   
Derjenige Taback, welcher vor dem nach §. 14 des Gesetzes für die Verwiegung festgesetzten Zeit- 
punkt über die Zollgrenze ausgeführt werden soll (§. 11 Absatz 2 des Gesetzes), ist nach Maßgabe der 
Bestimmungen in den §§. 13 und 15 bis 17 dieser Bekanntmachung der Ausgangsabfertigung zu 
unterstellen. 
Wenn nur ein Theil des geernteten Tabacks ausgeführt werden soll, so ist in der betreffenden 
Ausfuhranmeldung anzugeben, wie die nach §. 6 des Gesetzes festgesetzte Tabackmenge sich auf den zur Ausfuhr 
bestimmten und den später noch zur Verwiegung zu stellenden Erntegewinn vertheilt. 
War die mindestens zur Verwiegung zu stellende Gewichtsmenge festgestellt, so können zum Zweck 
der Feststellung, ob der gesammte Ernteertrag oder eine Menge, welche dem angemeldeten Theile des fest- 
gestellten Sollbetrags entspricht, vorgeführt worden ist, auf Kosten des Tabackpflanzers Sachverständige 
zugezogen werden. 
                                                    §. 10. 
Die Amtsstellen, welchen der geerntete Taback zur Verwiegung vorzuführen ist (§. 12 des Gesetzes), 
werden örtlich bekannt gemacht. 
                                                            §. 11. 
Insoweit nicht von der Direktivbehörde anderweite Bestimmung getroffen wird, sind die zur Ver- 
wiegung zu stellenden Tabackblätter einschließlich der Sandblätter in Büschel von je 25 Blättern und in 
Bündel von je 200 Büscheln zu verpacken (§. 13 Absatz 1 des Gesetzes). 
Von den kein ganzes Bündel bildenden Tabackblättern ist ein Restbündel herzustellen. An dem- 
selben ist eine die Anzahl der darin befindlichen vollen Büschel und ungebüschelten Blätter bezeichnende 
Aufschrift anzubringen. 
Ein jeder Büschel ist entweder mit einem Tabackblatt, welches die vorgeschriebene Anzahl der Blätter 
des Büschels ergänzt, oder mit Bast, Bindfaden 2c. zusammenzubinden. Bei dem Zusammenbinden müssen 
die Enden der Blattstiele frei bleiben, damit die Nachzählung der Blätter ohne- Zeitaufwand vorgenommen 
werden kann. 
Sind verdorbene oder andere werthlose Blätter mit vorzuführen, so genügt es, dieselben in Päcke 
zusammenzubinden, welche mit einer die Zahl der Blätter bezeichnenden Ausfschrift zu versehen sind. 
Die Grumpen, der Bruch und die sonstigen Abfälle sind in Säcke, Kisten oder ähnliche passende 
Behältnisse verpackt zur Verwiegung zu stellen (s. 13 Absatz 2 des Gesetzes). Eine Büschelung der Grumpen 
ist nicht erforderlich. 
Ist die Tabackernte nach der zu vertretenden Gewichtsmenge amtlich festgesetzt, so kann mit Geneh- 
migung der Direktivbehörde zugelassen werden, daß die gesammte Ernte ungebüschelt, aber getrennt nach 
Blättern (einschließlich der Sandblätter) und nach Grumpen, Bruch und sonstigen Abfällen in geeigneter 
Verpackung (Ballen, Säcken, Kisten rc.) zur Verwiegung vorgeführt werde. 
                                                          §. 12. 
Im Sinne des Gesetzes werden 
unter Sandblättern diejenigen Tabackblätter, welche zur Zeit des Brechens nicht mehr grün sind, 
aber noch aufgeschnürt und zum Trocknen aufgehängt, jedoch zeitiger als das Obergut abgehängt werden, 
unter Grumpen die schon auf dem Felde abgestorbenen untersten Tabackblätter, welche nicht auf- 
geschnürt und nicht zum Trocknen aufgehängt werden, 
verstanden. 
                                                 §. 13. 
Der nach §#§. 12 bis 15 des Gesetzes und nach den Vorschriften in dieser Bekanntmachung zur 
amtlichen Verwiegung zu stellende unversteuerte Taback ist dem Waagebeamten nach Anleitung des Musters c M 
schriftlich anzumelden (§. 26). 
                                                  §. 14. 
Der Tabackpflanzer, welcher den Taback nach der Verwiegung zurücknehmen und unversteuert weiter 
aufbewahren will, hat dies unter Bezeichnung der Räume, in welchen die Lagerung stattfinden soll, in der 
Anmeldung zur Verwiegung (Muster c) zu erklären. 
Den Steuerbeamten ist der Zutritt zu denjenigen Räumen gestattet, in welchen der unversteuerte 
Taback. nach der Verwiegung aufbewahrt wird. 
23* 
usterc.
        <pb n="176" />
                                                               — 156 — 
                                                       §. 15. 
Wenn unversteuerter Taback mit dem Anspruch auf Steuerbefreiung über die Zollgrenze ausgeführt 
oder in eine Niederlage für unversteuerten inländischen Taback verbracht werden soll, so ist dies, sofern nicht 
eine besondere Abfertigungsstelle von der obersten Landesfinanzbehörde hiermit beauftragt und dies öffentlich 
Muster d bekannt gemacht wird, der Bezirkshebestelle nach Anleitung des Musters d schriftlich anzumelden (§. 26). 
–                                                  §. 16. 
Ueber den zu versendenden Taback (§. 15) wird ein Versendungsschein ausgestellt. Der Anmelder 
übernimmt mit der Unterzeichnung der Anmeldung die Verpflichtung, die Steuer von dem zu versendenden 
Taback, wenn der Nachweis der Ausfuhr oder der Niederlegung nicht in der von der Amtsstelle festgesetzten 
Frist nach Vorschrift erbracht wird, auf Anfordern sofort zu entrichten. Die Amtsstelle ist befugt, für die 
Erfüllung dieser Verpflichtung angemessene Sicherheitsbestellung zu verlangen. 
Erfolgt die Ausfuhr oder die Versendung zur Niederlage nicht unmittelbar nach der Verwiegung 
(§. 13), sondern erst nach vorgängiger Lagerung bei dem Tabackpflanzer (§. 14), so darf der Taback erst 
nach erfolgter Anmeldung aus den Räumen, in welchen derselbe aufbewahrt wurde, entfernt werden. 
                                                   §. 17. 
Der zur Ausfuhr bestimmte unversteuerte Taback ist der Amtsstelle behufs Revision vorzuführen, 
und zwar, sofern nicht Eisenbahnwagenverschluß oder amtliche Begleitung eintritt, derart in Kolli verpackt, 
daß ein vorschriftsmäßiger Verschluß angelegt werden kann. 
Die Ausfuhr hat über ein zur Erledigung von zollamtlichen Begleitscheinen I. (§. 33 des Vereins- 
zollgesetzes vom 1. Juli 1869) befugtes Grenzzollamt zu erfolgen und ist nach Maßgabe der für die Er— 
ledigung dieser Begleitscheine getroffenen Bestimmungen nachzuweisen. « 
                                                     §. 18. 
In denjenigen Fällen, in welchen der Versender auf Grund des §. 17 des Gesetzes eine Vergütung 
des durch Eintrocknen des Tabacks während des Transports von der amtlichen Verwiegungsstelle bis zur 
Niederlage entstehenden Gewichtsverlustes in Anspruch nimmt, ist der Taback, sofern nicht Eisenbahnwagen- 
verschluß oder amtliche Begleitung eintritt, so zu verpacken, daß Verschluß angelegt werden kann. Eine dem 
Gewichtsabgang entsprechende Abschreibung wird jedesmal dann gewährt, wenn der amtliche Verschluß des 
versendeten Tabacks bei der Aufnahme in die Niederlage unverletzt befunden ist oder amtliche Begleitung 
stattgefunden hat. 
Wird von einem Tabackpflanzer der Erntegewinn nach der Verwiegung ganz oder theilweise zur 
Aufbewahrung zurückgenommen und der aufbewahrte Taback oder ein Theil desselben später in eine Niederlage 
für unversteuerten Taback verbracht, so kann für den während der Lagerung bei dem Tabackpflanzer durch 
Eintrocknen entstandenen Gewichtsverlust auf Grund des §. 17 des Gesetzes behufs Abschreibung von dem 
bei der Verwiegung ermittelten Soll an steuerpflichtigem Taback ein Zuschlag zu dem bei der Versendung 
zur Niederlage ermittelten Gewicht nach dem Verhältniß von einem Prozent für 100 Tage der Lagerung 
gewährt werden. Die Direktivbehörden sind ermächtigt, höhere Zuschläge zu gewähren, wenn die stattgehabten 
Ermittelungen die Annahme entsprechend größerer Abgänge begründen. 
                                                    §. 19. 
Soll bei der Verwiegung der Taback oder ein Theil desselben behufs steuerfreier Abschreibung (§. 16 
Absatz 3 des Gesetzes) vernichtet werden, so ist dies in der Anmeldung (Muster e) zu beantragen. Die Ver- 
nichtung des Tabacks hat in der Regel durch Verbrennen zu geschehen. Die hierzu nöthigen Handleistungen 
hat der Anmelder zu verrichten oder auf seine Kosten verrichten zu lassen. 
Die Anträge auf Erlaß der Steuer wegen Feuerschadens müssen spätestens am vierten Tage nach 
dem Unglücksfalle bei der Steuerhebestelle eingereicht werden. Die Anzeige muß den Tag der Beschädigung 
sowie die Menge des etwa nicht zu Verlust gegangenen Theils der Tabackernte entnehmen lassen. 
                                                    §. 20. 
Die nach §. 19 des Gesetzes erforderliche Benachrichtigung der Steuerbehörde über die Veräußerung 
Muster e von unversteuertem Taback hat nach Anleitung des Musters e zu erfolgen (8. 26). Der gedachten Benach- 
Muster E richtigung ist mit Rücksicht auf die Schlußbestimmung in §. 19 des Gesetzes eine Erklärung des Käufers 
oder sonstigen Erwerbers des Tabacks beizufügen, wonach er die Haftung für die auf dem Taback ruhende 
Steuer übernimmt und worin die Räume bezeichnet sind, woselbst der Taback bis zur Einzahlung der Taback- 
steuer aufbewahrt werden soll. Auf Verlangen der Steuerbehörde hat der Erwerber des Tabacks Sicherheit
        <pb n="177" />
                                                         — 157 — 
für die geschuldete Steuer zu leisten. Ueber die Entlassung des ursprünglich Steuerpflichtigen aus der Haft- 
pflicht wird demselben von der Steuerhebestelle eine Bescheinigung ertheilt. 
Soll Taback vor der erstmaligen Veräußerung in den freien Verkehr gesetzt werden, so ist die Menge 
des zu versteuernden Tabacks der Steuerhebestelle anzuzeigen. Zu diesen Anzeigen sind, falls der Pflanzer 
den Taback nach der Verwiegung zurückgenommen und unversteuert weiter aufbewahrt hat (§. 14), Formulare 
nach Muster f zu verwenden. Andernfalls ist der Antrag in Spalte 8 der Anmeldung zur Verwiegung Wust 
(Muster c) zu stellen. ** 
Wenn ein Theil des von dem Tabackpflanzer unversteuert zurückgenommenen Tabacks (§. 14) ver- 
äußert oder von dem Tabackpflanzer versteuert werden soll, so ist in der betreffenden Anmeldung (Muster e 
und 1) anzugeben, wie der nach §. 16 Absatz 1 des Gesetzes auf der Gesammtmenge des Tabacks lastende 
Steuerbetrag sich nach dem Verhältniß des Gewichts des Tabacks auf den veräußerten oder zu versteuernden 
und auf den in der Verwahrung des Tabackpflanzers zurückbleibenden unversteuerten Taback vertheilt. Die 
Feststellung der betreffenden Gewichtsmengen bleibt den Betheiligten überlassen und kann mittelst Abschätzung 
oder wiederholter Verwiegung bewirkt werden. 
                                                   §. 21. 
Die nach §. 22 Ziffer 4 des Gesetzes der Gemeindebehörde zu machende Anzeige muß ergeben, an 
welchem Tage und auf welchen im einzelnen nach Lage und Flächeninhalt genau zu bezeichnenden Grund- 
stücken mit der Abblattung begonnen wird und in welche Räume die geernteten Blätter zur vorläufigen 
Aufbewahrung verbracht werden. Die gedachte Anzeige ist von der Gemeindebehörde sofort der Steuerhebe- 
stelle zu übersenden. Die Blätter sind sowohl bei dem Transport vom Felde als auch demnächst in den 
Aufbewahrungsräumen bis zur amtlichen Feststellung der zu vertretenden Tabackmenge nach den einzelnen 
Grundstücken getrennt zu halten, so daß eine nachträgliche Abschätzung des Erntegewinns eines jeden Grund- 
stücks erfolgen kann. 
Der Tabackpflanzer ist verpflichtet, bei dem Einsammeln der Tabackblätter und deren Aufbewahrung 
den von der Steuerbehörde für nöthig befundenen besonderen Anordnungen nachzukommen und die zur Fest- 
stellung der Menge erforderlichen Hülfsleistungen zu verrichten oder auf seine Kosten verrichten zu lassen. 
Will der Tabackpflanzer das Tabackfeld vor der Ernte wegen Mißwachses u. s. w. umpflügen 
(§. 22 Ziffer 6 des Gesetzes), so hat er hiervon der Steuerhebestelle drei Tage vorher Anzeige zu machen. 
                                                        §. 22. 
Die Genehmigung zur Erzielung einer Nachernte (§. 22 Ziffer 7 des Gesetzes) ist unter Abgabe 
einer besonderen Anmeldung über das betreffende Grundstück nach Muster a einzuholen. Hinsichtlich der 
Feststellung und Versteuerung des gewonnenen Tabacks finden die hinsichtlich der Haupternte getroffenen Be- 
stimmungen ebenfalls Anwendung. 
Das Einsammeln der verwendbaren oberen Theile der Tabackpflanzen ist nur nach vorgängiger 
Genehmigung der Steuerbehörde und unter den von derselben vorzuschreibenden Bedingungen hinsichtlich der 
Feststellung und Entrichtung der gesetzlichen Steuer gestattet. 
                                                       §. 23. 
In Betreff der nach Maßgabe der §§. 23 bis 25 des Gesetzes nach dem Flächenraum zu versteuern- 
den Tabackpflanzungen finden die Bestimmungen in den §§. 1 und 2, sowie in §. 21 Absatz 3 dieser Bekannt- 
machung gleichmäßig Anwendung. 
Insofern zur Zeit des Anpflanzens noch nicht feststeht, ob der Taback der Besteuerung nach dem 
Gewicht oder nach dem Flächenraum unterworfen werden wird (§. 26 des Gesetzes), sind bei dem Anpflanzen 
die Vorschriften unter Ziffer 1 und 2 im §. 22 des Gesetzes zu beachten. 
                                                        §. 24. 
Soll auf Grund des §. 24 Absatz 3 und des §. 25 des Gesetzes für Taback, welcher der Besteuerung 
nach dem Flächenraum unterworfen ist, wegen Mißwachses oder anderer Unglücksfälle der Erlaß der Steuer 
oder eines Theils derselben beansprucht werden, so ist innerhalb vier Tagen nach dem Eintritt des Unglücks- 
falls der Steuerhebestelle Anzeige zu erstatten. Die Anzeige muß die Lage und den Flächeninhalt der Grund- 
stücke, auf welchen die beschädigten Tabackpflanzen gewachsen sind, die Ursache und den Tag der Beschädigung 
entnehmen lassen und eine nähere Angabe darüber enthalten, welcher Theil der zu erwartenden Tabackernte 
verdorben ist.
        <pb n="178" />
                                                     — 158 — 
Hinsichtlich des bei der Besteuerung nach dem Flächenraum ferner gestatteten Steuererlasses wegen 
Feuerschadens finden die Bestimmungen in §. 19 Absatz 2 dieser Bekanntmachung ebenfalls Anwendung. 
                                                   §. 25. 
Die zu entrichtenden Beträge an Tabacksteuer werden alsbald nach der Feststellung dem Steuer- 
pflichtigen mitgetheilt und sind, falls nicht Kreditirung eintritt, innerhalb der ihm zu bezeichnenden Fristen 
bei der Steuerhebestelle einzuzahlen. 
                                                          §. 26. 
Die Formulare zu den Anmeldungen nach Muster a und c e bis f werden von der Steuerbehörde 
durch Vermittelung der Gemeindebehörden und Amtsstellen unentgeltlich verabfolgt. 
Berlin, den 25. März 1880. 
                         Der Reichskanzler. 
                             In Vertretung: Scholz.
        <pb n="179" />
                                               —  159     — 
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. 
Steuerhebebezirk Schwedt. 
 
Muster a 
(zu §. 1). 
Gemeinde Dambach. 
Anmeldung 
des Tabackpflanzers Georg Huber 
wohnhaft zu Dambach 
über die im Jahre 1880 mit Taback bepflanzten Grundstücke. 
  
  
  
  
  
Angemeldeter Bezei * 
· »» zeichnung der Räume, 
Laufende Bezeichnung Flächeninhalt in welchen der geerntete 
" der der Taback bis zur amtlichen Bemerkungen. 
ummer. . Grundstücke. Verwiegung aufbewahrt 
Grundstücke. s werden wird. 
Ar. ([U Meter. 
1. 2. 3. 4. 5. 
1 Am Wege nach Schwedt 20 06 Im Wohnbhaus und in 
den zugehörigen Wirth- 
2 In der Trift 11 35 schaftsräumen. 
Summa 31 141 
inhalte anzugeben. 
ersichtlich zu machen. 
Insofern der Inhaber der mit Taback bepflanzten Grundstücke (Tabackpflanzer) den Taback gegen einen bestimmten 
  
  
  
Dambach, den 7 ten Juli 1880. 
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
Georg Huber. 
Abgegeben Schwedt, den 74en Juli 1860. 
Eingetragen in das Anmelderegister unter Nr. 201. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Königliches Steuerawmt. 
Küsell. 
Anleitung. 
  
Die mit Taback bepflanzten Grundstücke sind in Spalte 2 und 3 einzeln nach ihrer Bezeichnung und ihrem Flächen- 
Am Fuße der Spalte 3 ist die Summe des Flächeninhalts der angemeldeten Grundstücke 
Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Anderen anpflanzen oder behandeln läßt, ist dies in Spalte 5 
anzugeben. 
Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des 15. Juli bei der Steuerhebestelle des Bezirks einzureichen. Die Anmeldung 
der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grundstücke muß spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der 
Bepflanzung bewirkt werden.
        <pb n="180" />
                                                            — 160 — 
Muster b 
(zu §. 4). 
                                      Benachrichtigung. 
Der Tabackpflanzer Herr Georg Huber zu Dambach wird hiermit auf Grund des §. 8 des Tabacksteuer- 
gesetzes vom 16. Juli 1879 ersucht, für die von ihm angemeldeten, in der Gemarkung (Gemeindebezirk) 
Dambach gelegenen, unter Nr. 620 des Anmelderegisters eingetragenen Grundstücke 
die Anzahl der Tabackpflanzen und der durchschnittlichen Blätterzahl 
unter Benutzung der Spalten 4 bis 7 des umstehenden Formulars schriftlich zu deklariren und die Deklaration 
innerhalb acht Tagen der unterzeichneten Steuerhebestelle einzureichen. 
Es wird hierbei bemerkt, daß die amtliche Festsetzung der zu vertretenden mit der 
in §. 6 des Tabacksteuergesetzes angegebenen Wirkung durch diese Deklaration ersetzt werden kann, sofern bei 
Prüfung der Deklaration sich gegen deren Inhalt nichts zu erinnern findet, oder die erhobenen Erinnerungen 
sofort erledigt werden. 
Schwedt, den lten August 1860. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
                             Königliches Steueramt. 
                                              Küsell. 
Blätterzahl 
                                                  Anleitung. 
1. Die Spalten 1 bis 3 werden von der Steuerhebestelle ausgefüllt. 
2. Der Tabackpflanzer hat die von ihm verlangten Angaben für jedes angemeldete Grundstück einzeln und 
zwar, wenn die Deklaration auf die Blätterzahl zu richten ist, in den Spalten 4 und 5, wenn dieselbe auf 
die mindestens zur Verwiegung zu stellende Gewichtsmenge zu richten ist, in Spalte 6 einzutragen. 
3. Behufs der Ermittelung der Blätterzahl (Spalte 5) sind an einer entsprechend großen, nach der Aus- 
dehnung und Beschaffenheit der Pflanzung, an verschiedenen Stellen des Grundstücks auszuwählenden 
Anzahl von Tabackpflanzen die Blätter zu zählen. Die zu deklarirende durchschnittliche Blätterzahl ergiebt 
4 alsdann, wenn der hundertfache Betrag der gezählten Blätter durch die Zahl der ausgewählten Pflanzen 
getheilt wird. 
4. Als mindestens zur Verwiegung zu stellende Gewichtsmenge ist in Spalte 6 der Deklaration das Gewicht 
des voraussichtlichen gesammten Erntegewinns in dachreifem trockenem Zustande anzugeben.
        <pb n="181" />
                                                      — 161 — 
               Verbindliche Deklaration des Tabackpflanzers. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
J Deklaration in 
Deklaration in Bezug auf Bezug auf die 
9 Angemeldeter die Blätterzahl. Gewichtsmenge 
Lau- 1 
fende Bezeichnung Flächeninhalt 
der der Durch- Gewichts- Bemerkungen. 
Num- » Gesammtzahl schnittliche menge, welche 
mer.Grundstücke. Grundstücke der Blätterzahl! mindestens zur 
von Verwiegung 
Tabackpflanzen 100 Pflanzen zu stellen ist 
Ar. [[IMeter. Stück. Stück. Kilogramm. 
I. 2. 3. 4. l 5. 6. 7. 
Erster Probeeintrag. 
(Die Deklaration war auf die Blätterzahl gerichtet.) 
1.Am Wege nach 
Schwedt 20 06 8500 926 
2.# der Trift 11 35 3 750 834 
Zweiter Probeeintrag. 
(Die Deklaration war auf die Gewichtsmenge gerichtet.) 
1. Am Leinpfad 17 87 276 
2. Auf der Staffel 15 24 279 
  
Dambach, den 6ten August 1880. 
  
  
  
  
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
Georg Huber. 
  
Abgegeben Schwedt, den 7 ten August 1880. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Königliches Steueramt. 
Küsell.
        <pb n="182" />
                                                       — 162 — 
Muster e 
(zu §. 13). 
Verwiegungsstelle Schwedt. 
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. 
Gemeinde Dambach. 
Steuerhebebezirk Schwecdt. 
                                       Anmeldung 
unversteuertem inländischem Taback zur Verwiegung. 
                                           Anleitung. 
1. War die Feststellung auf die Blätterzahl gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 1 bis 5, war die Fest- 
stellung auf die Gewichtsmenge gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 6 bis 8 zu machen. 
2. Soll der Taback nach der Verwiegung von dem Tabackpflanzer zurückgenommen und unversteuert weiter auf- 
bewahrt werden, so ist dies in Spalte 9 anzugeben; gleichzeitig sind daselbst die Räume zu bezeichnen, in 
welchen die Lagerung stattfinden soll. 
Bei dem zur Verwiegung gestellten Taback war die Feststellung gerichtet auf 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anträge 
a. die Blätterzahl b. die Gewichtsmenge in Bezug auf 
Bruch und die Versteue- 
Anzahl Anzahl der Grumpen sonstige Abfälle der Kolli zung oer 
Blätter Z„ · . 
der indem der Kolli Gattung abfertigung 
Bündel. » Zahl.Art. des des Tabacks. 
Restbündel. Zahl. Art. Zahl. Art. Tabacks. 
1. 2. 3. l 4. I5.IS.I 7. 8. 
  
  
  
                              Erster Probeeintrag. 
(Die Feststellung war auf die Blätterzahl gerichtet.) 
  
16 4 692 3 Kisten 2 Säcke 
1 Sack 3 Körbe 
2 Päcke 
  
  
  
  
  
                                Zweiter Probeeintrag. 
(Die Feststellung war auf die Gewichtsmenge gerichtet.) 
14 Gebunde Taback- 
blätter 
3 Säcke Grumpen 
1 Kiste desgl. 
Bruch und 
1 Sack Sonstige 
2 Päcke Abfalle 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Dambach, den lten November 1880. 
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
Georg Huber. 
Abgegeben Schwedt, den lten November 1860. 
Eingetragen in das Verwiegungsregister unter Nr. 45. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
                       Königliches Steueramt. 
                                      Küsell.
        <pb n="183" />
                                             — 163 — 
Muster d 
(zu 8. 15). 
                                             Anmeldung 
         von unversteuertem inländischem Taback zur Versendung. 
(Anmerkung. Der Vordruck ist, soweit derselbe für den gegebenen Fall nicht zutrifft, zu durchstreichen). 
Der unterzeichnete — 2 erklärt hiermit, den nachstehend ver— 
zeichneten, von dem-Fabackpflanzer ..... . ... A (ihm selbst) gewonnenen un- 
versteuerten Rohtaback 
  
  
zur unversteuerten Niederlegung in Berlin mit Gewährung der festgesetzten Vergütung für 
den währendder Lagerung entstandenen Gewichtsverlust versenden 
zu wollen und beansprucht, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer von diesem Taback ent- 
bunden zu werden. 
Der Anmelder übernimmt, wenn der Nachweis der Ausfuhr bis zum 12. Januar 1881 
- Niederlegung 
nicht nach Vorschrift erbracht sein sollte, die sich aus §. 16 und §. 17 der Bekanntmachung vom 25. März 
1880 (Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 153) ergebende Verpflichtung. 
  
  
  
  
  
D Kolli Gewicht 
er Gattung wich 
des Bemerkungen und Anträge. 
Zahl. Art. Bezeichnungabacks. Brutto Netto 
. Kilogramm. Kilogramm. 
1 Kiste PV. L. I Tabackblãtter 85 
1 Sack J. M. 27 Grumpen 27 
  
  
  
  
  
  
  
Dambach, den 5 en Januar 1881. 
(Unterschrift des Anmelders.) 
Georg Huber. 
Abgegeben Schwedt, ben 5en Januar 1881. 
Eingetragen in das Versendungsschein-Ausfertigungsregister unter Nr. 95. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
                              Königliches Steueramt. 
                                             Küsell. 
24*
        <pb n="184" />
                                                       — 164 — 
Muster e 
                                                 Anmeldung (zu  §. 20.) 
                                                   betreffend 
                      die Veräußerung von unversteuertem Taback. 
                             (Zu Nr. 45 des Verwiegungsregisters.) 
Der unterzeichnete Tabackpflanzer benachrichtigt die Steuerhebestelle zu Schwedt, daß er von dem 
in seiner Verwahrung befindlichen Ü unversteuerten Taback 245 Kilogramm an Herrn Adam Riedel zu 
Frankfurt a. O. veräußert hat. 
Die nach der Benachrichtigung vom 8 ten November 1880 in Gemäßheit des §. 16 Absatz 1 des 
Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) dem unter- 
zeichneten Tabackpflanzer zur Last stehende Tabacksteuer im Betrage von 92,80 M vertheilt sich nach der 
Menge des vorhandenen Tabacks: 
a) auf den veräußerten Taback mit . 39,20 M 
b) auf den in der Verwahrung des Labackpflanzers verbleibenden unversteuerken Taback mit 53,60 M. 
Dambach, den 19 ten Dezember 1880. 
                          (Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
                                                     Georg Huber. 
Der Unterzeichnete erklärt hierdurch, daß er die oben angegebene Tabackmenge erworben hat und die 
Haftpflicht für die darauf ruhende Tabacksteuer im Betrage von 3980 M übernimmt. 
Der Taback wird 
a) versteuert und bis zur Einzahlung der Tabacksteuer in (Angabe-der-Räume der Wohnung 
des Georg Huber zu Dambach aufbewahrt, 
  
werden. 
Dambach, ben 19ten Dezember 1880. 
                      (Unterschrift des Erwerbers des Tabacks.) 
                                                 Adam Riedel. 
  
  Muster 1 
                                        Anmeldung (zu §.20). 
                                   zur Versteuerung von Taback. 
                             (Zu Nr. 45 des Verwiegungsregisters). 
Der unterzeichnete Tabackpflanzer benachrichtigt die Steuerhebestelle zu Schwedt, daß er von dem in seiner 
Verwahrung befindlichen unversteuerten Taback 175 Kilogramm in den freien Verkehr zu setzen wünscht. 
Die nach der Benachrichtigung vom Ivten Januar 1881 in Gemäßheit des §. 16 Absatz 1 des 
Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) dem 
unterzeichneten Tabackpflanzer zur Last stehende Labacksteuer im Betrage von 37,60 M vertheilt sich nach dem 
Verhältniß der vorhandenen Menge des Tabacks: 
a) auf den zu versteuernden Tabackmit 28 M 
b) auf den in der Verwahrung des Labackpflanzers verbleibenden unversteuerten Taback mit 9,60 M 
Dambach, den 25 ten März 1881. 
                                (Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
                                                          Georg Huber. 
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="185" />
                                                  Central-Blatt 
                                                für das 
                                             Herausgegeben 
                                                    im 
                                          Deutsche Reich. 
   
                                          Reichsamt des Innern. 
— ——— 
— 2 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
   
VIII. Jahrgang. 
Berlin, Freitag, den 2. April 1880. 
II 
Nr. 14. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete 
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Verzeichniß der der Transport- 
Kontrole in Schlesien unterliegenden Gegenstände; — 
167 
Errichtung einer Zollstelle 
H 
s 
3. Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der Schiffsregister- 
3 
. Seite 165 
  
4. 
5. 
Behörden; — Ernennung des Reichskommissars bei einem
 
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Seeamt; — Erscheinen des 5. Heftes der Entscheidungen 
des Ober- Seeamts und der Seeämter 
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung neuer Bahnstrecken, sowie 
einer Personen-Haltestelle 172 
Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Entlassung; — Auf 
hebung einer Konsular-Agentur 
169 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
*e 1 — Ausweisung, weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                       Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.] a) Johann Witt-34 Jahre, geboren zu Dr Landstreichen, außer-Königlich preußische14. Januar 
kowski, Arbei= Ostrolenka, Kussisch- dem: zu a auch we-Bezirksregierung zu| J. 
ter, Polen, gen Diebstahls und! Königsberg, 
b) dessen Ehefrau, 33 Jahre, geboren zu zu b auch wegen 
Elisabeth Witt= Schnowoga, Russisch- Theilnahme an einem 
kowski, Polen, Diebstahl, 
2. Christian Schellin32 Jahre, geboren und Landstreichen, Königlich preußische 18. Dezem- 
ger, Klempner= ortsangehörig zu Hirsch- Bezirksregierung zu ber 1879. 
geselle, berg bei Jung-Bunz- Bromberg, 
lau, Böhmen, . 
3. Jurek (Georg) Ku-16 Jahre, aus Marczek, Landstreichen und Bet-Königlich preußische9. März 
baschek oder Ku-Ungarn, teln, Bezirksregierung zu|D. I. 
bacek, Arbeiter, Oppeln, 
  
  
  
  
  
25
        <pb n="186" />
                                             —  166   — 
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath 1 Grund Behörde, welche die Datum des 
2 — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Hans Christian Ras-40 Jahre, aus Quern-Landstreichen, Königlich preußische 16. März 
mussen, Arbeits= drup auf Fünen, Däne- Bezirksregierung zu d. J. 
mann, mark, Schleswig, 
5. Peter Adamson 81 Jahre, aus Wellinge, Betteln, nach mehrmali-dieselbe Behörde, 17. März 
Arbeiter, Malmö-Län, Schwe= ger rechtskräftiger Ver- d. I. 
den, urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
6. Adolf Lind, Arbei-36 Jahre, aus Karls-desgleichen, dieselbe Behörde, 18. März 
ter, hamn, Schweden, d. J. 
7. Leopold Drum, Ma-26 Jahre, aus Schär-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 17. März 
ler, ding, Innkreis, Ober--= teln, « d. J. 
Oesterreich, 
8. Geladin Heller,38 Jahre, aus Brody, Landstreichen, Königlich preußische'16. März 
Lehrer, Galizien, Bezirksregierung zus d. J. 
Wiesbaden, 
9. Gottlieb Kobler,28 Jahre, aus Boskow,sdesgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Weber, Bezirk Semil, Böhmen, 
10. Adolf Peuker, Tisch-3 4 Jahre, aus Gablonz, Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches 25. Februar 
ler, Bezirk Gablonz, Böh= teln, Bezirksamt Eschen= d. J. 
mmen, bach, 
11. Stefan Karner,80 Jahre, aus Velden,Betteln, nach mehrmali-Königlich bayerische' 7. März 
Schuhmachergeselle, Bezirk Villach, Kärnten, ger rechtskräftiger Ver-- Bezirksamt Mies= d. I. 
urtheilung wegen der bach, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
12. Emanuel Velisek,4 Jahre, aus Makow, Landstreichen und Bet--Königlich bayerisches 13. März 
Maurer, Bezirk Klattau, Böh= teln, Bezirksamt Eschen= b. J. 
men, bach, 
13.|Gustav Ludwig Köll-geboren am 24. Maidesgleichen, Königlich sächsischef16. Februar 
ner, Schuhmacher, 1852 und ortsangehö- . Kreishauptmann- d. J. 
rig zu Teplitz, Böhmen, schaft zu Dresden, 
14. Benjamin Nojak,39 Jahre, aus Neustadt, desgleichen, Großherzoglich badi-7. März 
Buchbinder, Kreis Boßien, Bezirk scher Landeskom-d. S. 
Kowno, Rußland, missär zu Mannheim, 
15.[Giovanni Comellini, 24 Jahre, geboren und Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks--18. März 
Tagner, ortsangehörig zu Fengo, präsident zu Kolmar, d. J. 
Hrovinz Cremona, Ita- 
ien, 
16. Carlo Alberto Pe-geboren am 20. Maildesgleichen, derselbe, desgleichen. 
zotta, Erdarbeiter, 
  
1848 und ortsangehö- 
  
Bergamo, Italien, 
rig zu Alzern, Provinz
        <pb n="187" />
                                                     —  167   —  
 
                                    2.   Zoll= und Steuer-Wesen. 
In dem Grenzbezirk der Provinz Schlesien oder einzelner Theile derselben unterliegen bis auf weiteres der 
Transport-Kontrole die nachstehend aufgeführten Gegenstände: 
  
  
  
Benennung 
  
  
  
Tarif- 
7 der f 3 
S Gegenstände. Position. Grenzbezirk 
A. Für die Grenzstrecke gegen Oesterreich. 
1)|] Baumwollene Zeugwaaren aller Art mit Ausschluß 24 der Provinz Schlesien von Slupna 
der Strumpfwaaren. 1 bis 6. bei Myslowitz bis zur Grenze des 
Königreichs Sachsen in der Nähe des 
Dorfes Ober-Friedersdorf, Kreis 
Görlitz. 
2  Ganz grobe Eisenwaaren 6 e 1. 
grobe und feine Eisenwaaren 2 und 3. desgleichen. 
3 Glas und Glaswaaren und zwar: 
Tafel= (Fenster-) und Spiegelglas, geschliffenes, 
polirtes, gemustertes, mattes, auch farbiges, belegtes 
aller Art ... .......10c12.derNegierungsbczirkeBreslauund 
Liegnitz von dem Dorfe Plottnitz, 
Kreis Frankenstein, bis zur Grenze 
des Königreichs Sachsen in der 
Nähe des Dorfes Ober-Frieders- 
dorf, Kreis Görlitz. 
Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, 
auch gefärbte; massives, weißes Glas, nicht beson- 
ders benanntes, gepreßtes, geschliffenes, polirtes, 
abgeriebenes, geschnittenes, geätztes, gemustertes 
Glas, insoweit es nicht unter d. und f. fällt. 10e. desgleichen. 
farbiges mit Ausnahme des unter a, d und e be— 
griffenen, bemaltes oder vergoldetes (versilbertes) 
Glas; Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne 
Fassung; 
Glaswaaren und Emailewaaren in Verbindung mit 
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 20 fallen. ........ 10 f. desgleichen. 
4 Breter 13  c 2. der Provinz Schlesien wie zu 1. 
grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- 
und blos gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten, 
mit Ausnahme der Möbel von Hartholz und der 
fournirten Möbel; grobe Korbflechterwaaren, weder 
gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, noch gefirnißt, geschälte 
Korbweiden; Hornplatten und rohe, blos geschnittene 
Knochenplatten; Stuhlrohr, gebeiztes oder gespaltenes 13 d. desgleichen. 
5 Wagen und Schlitten mit Leder oder Polsterarbeit 2. desgleichen. 
6 Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren 18 a bis g. desgleichen. 
  
  
  
25*
        <pb n="188" />
                                                        —  168   —  
  
  
  
  
  
  
* Ben nung Tarif- Im 
er 
Gegenstände. Position. Grenzbezirk 
7|Kurze Waaren, Quincaillerien etc. 20 à bis c| der Provinz Schlesien wie zu 1. 
8 Leder und Lederwaaren . 21 a bis e. desgleichen. 
9 Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren mit 
Ausnahme der Seilerwaaren und Strumpfwaaren 22 bis i. desgleichen. 
10 Folgende Konsumtibilien: 
Bier aller Art .. 25 à. desgleichen. 
Wein 25 e . desgleichen. 
Butter 25 f. desgleichen. 
Fleisch, ausgeschlachtetes frisches und zubereitetes 
Geflügel aller Art, nicht lebend . 2581. desgleichen. 
Käse aller Art . 250. desgleichen. 
Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten 2502. desgleichen. 
11 Seidenwaaren 30e und f. desgleichen. 
12 Waaren aus Steinen, soweit sie nicht unter Nr. 33 a . 
btscfallenmItAusnahmederStatuen 332 1imHauptamtgbezirkNeustadtO.S. 
· .und 2. 
13 Eier von Geflügel (von 50 Stück an). 37b. der Provinz Schlesien wie zu 1. 
14 Porzellan und porzellanartige Waaren. 38d 1 des Regierungsbezirks Liegnitz und 
und 2 zwar in dem Theile desselben von 
der Grenze des Königreichs Sachsen 
bei Ober-Friedersdorf, Kreis Gör- 
litz, bis zum Dorfe Blumenthal, 
15ieh und zwar: Klreis Löwenberg. 
Pferdi 39a-. der Provinz Schlesien wie zu 1. 
Stiere und Kühe -b. 
Ochsen n C. 
Jungvieh im Alter bis zu 2½ Zabten 4. 
Kälber unter 6 Wochen e. desalei 
Schweine # . esgleichen. 
Spanferkel unter 10 1 Kren -8g. 
Schafvieh. -1. 
Lämmer i. 
16/ Wollenwaaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, 
Leinen und Metallfäden, mit Ausschluß der Ludh- 
leisten 41d 2 bis . desgleichen. 
B. Für die Grenzstrecke gegen Rußland. 
1|Butter. 25 f. des Regierungsbezirks Oppeln von 
Slupna bei Myslowitz bis zur 
Grenze des Großherzogthums Po- 
sen bei Costau, Kreis Creuzburg. 
2 Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches und zubereitetes, 
Geflügel aller Art, nicht lebend 25 g 1. desgleichen.
        <pb n="189" />
                                                 —   169   — 
  
  
* Benennung Tarif- Im 
er 
Gegenstän de. Position. Grenzbezirk 
3 Kavier 25 n. im Hauptamtsbezirk Myslowitz. 
4| Käse aller Art ....... 25 0. wie zu 1. 
5/ Thee .... 25 w. desgleichen. 
6 Eier von Geflügel (von 50 Stück an) .... 37b. desgleichen. 
71 Vieh und zwar: 
Pferde 39 a. 
Stiere und Kühe 5 b. 
Ochsen C. 
Jungvieh im Alter bis zu 2½ Jahren -d. 
Kälber unter 6 Wochen e. desgleichen. 
Schweine f# 
Spanferkel unter 10 Kilogramm 8. 
Schafvieh. .... -h. 
Lämmer - i. 
  
  
  
                                       Anmerkung. 
Die Bestimmung, wonach im Grenzbezirk der Provinz Schlesien gegen Oesterreich und Rußland die 
Transport-Kontrole für Ziegen bestehen bleibt und auch künftig wieder in Kraft tritt, sobald und so lange 
an Grenzstrecken dieser Provinz die Einfuhr von Ziegen in Folge Bekanntmachung der zuständigen Verwal- 
tungsbehörde verboten ist, behält auch fernerhin Gültigkeit. 
  
In Schöna bei Schandau ist am 1. April d. J. ein Nebenzollamt I. errichtet und demselben die Be- 
fugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. über auf der Elbe eingehende Bau= und Nutzhölzer beige- 
legt worden. 
  
                                      3. Marine und Schiffahrt. 
                                                  Verzeichniß 
der auf Grund des §. 3 des Gesetzes, betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre 
Befugniß zur Führung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867 (Bundes-Gesetzblatt Seite 35) 
von den Regierungen der Bundes-Seestaaten eingesetzten Schiffsregister-Behörden.“) 
  
  
  
  
  
Bezeichnung Sitz Amtsbezirk Küste nf recken 
es 
der Schiffsregister-Behörde. Amtsbezirks. 
A. In Preußen. 
Amtsgericht. Memel. Die Bezirke der Amtsgerichte zu: Von der russischen Grenze bis zu der 
Memel, Prökuls, Heidekrug, auf der kurischen Nehrung belegenen 
Ruß, Kaukehmen. Ortschaft Nidden, an dem kurischen 
Haff bis zur Grenze des Kreises 
Labiau. 
  
*) Vergl. Central-Blatt für 1873 Seite 155 und 198.
        <pb n="190" />
                                                   — 170 — 
  
  
Bezeichnung Sitz 
  
Amtsbezirk 
der Schiffsregister-Behörde. 
Küstenstrecken 
des 
Amtsbezirks. 
  
10 
11 
12 
  
Amtsgericht. 
Amtsgericht. 
Amtsgericht. 
Amtsgericht. 
Amtsgericht. 
Amtsgericht. 
Amtsgericht. 
Amtsgericht. 
Amtsgericht. 
Amtzgericht. 
Amtsgericht. 
  
Königsberg. 
Elbing. 
Danzig. 
Stettin. 
Greifswald. 
Stralsund. 
Barth. 
Kiel. 
Altona. 
Itzehoe. 
Schleswig. 
  
Die Bezirke der Amtsgerichte zu: 
Labiau, Königsberg, Fisch- 
hausen, Pillau, Zinten, Hei- 
ligenbeil, Braunsberg. 
Die Bezirke der Amtsgerichte zu 
Elbing und Tiegenhof. 
Die Bezirke der Amtsgerichte zu: 
Danzig, Zoppot, Neustadt, 
Putzig. 
Die Bezirke der Amtsgerichte zu: 
Lauenburg, Stolp, Rügenwalde, 
Köslin, Kolberg, Treptow a. R., 
Kammin, Wollin, Stepenitz, 
Gollnow, Altdamm, Stettin, 
Pölitz, Neuwarp, Ueckermünde, 
Swinemünde, Anklam, Demmin. 
Die Bezirke der Amtsgerichte zu 
Wolgast und Greifswald. 
Der Bezirk des Amtsgerichts zu 
Stralsund. 
Der Bezirk des Amtsgerichts zu 
Barth. 
Die Bezirke der Amtsgerichte zu: 
Neustadt, Heiligenhafen, Burg 
a. F., Oldenburg, Lütjenburg, 
Schönberg, Kiel. 
Die Bezirke der Amtsgerichte zu: 
Altona, Blankenese, Uetersen. 
Die Bezirké der Amtsgerichte zu: 
Elmshorn, Glückstadt, Stzehoe, 
Wilster, Eddelak, Marne, Mel- 
dorf, Wesselburen, Lunden, 
Heide, Rendsburg. 
Die Bezirke der Amtsgerichte zu: 
Gettorf, Eckernförde, Schleswig, 
Friedrichstadt, Tönning, Gar- 
ding, Husum, Bredstedt, Nord- 
strand, Pellworm. 
  
Der übrige Küstenbezirk Ostpreußens. 
Der Küstenbezirk des frischen Haffs 
von Tolkemit bis zur Nogatmün- 
dung. 
Die westpreußische Küste von Polsk 
bis zur pommerschen Grenze. 
Die pommersche Küste mit Ausnahme 
von Neuvorpommern und Rügen 
und dem nördlichen Theile der Insel 
Usedom (bis Zinnowitz). 
Der nördliche Theil der Insel Usedom 
und die neuvorpommersche Küste bis 
einschließlich Stahlbrode. 
Von dort bis zur Ostspitze der Halb- 
insel Zingst. 
Der übrige Theil der pommerschen 
Küste. 
Der Küstenbezirk von der Grenze des 
Gemeindebezirks Schilksee einschließ- 
lich bis zur oldenburgischen Grenze 
bei Neustadt. 
Die Ufer der Elbe von Altona ab- 
wärts bis zur Einmündung der 
Krückau in die Elbe. 
Vom Eiderkanal, bezüglich von der 
Stadt Rendsburg ab an der West- 
küste bis zur Einmündung der 
Krückau in die Elbe. 
Das Ufer der Schlei von Arnis ab, 
die Ostküste von Schleimünde bis 
zur Grenze des Gemeindebezirks 
Schilksee ausschließlich, die Eider 
und die Westküste von der Mün- 
dung der Eider bis zur südlichen 
Grenze des Amts Tondern, sowie 
die Inseln Nordstrand und Pell- 
worm.
        <pb n="191" />
                                                     — 171 — 
  
  
Sitz 
  
  
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung Amtsbezirk Küste nr ecken 
e 
der Schiffsregister-Behörde. Amtsbezirks. 
13/ Amitsgericht. Flensburg. Die Bezirke der Amtsgerichte zu:Von der dänischen Grenze südwärts: 
Kappeln, Flensburg, Sonder-Ja) an der Ostküste bis Schleimünde 
burg, Norburg, Apenrade, einschließlich und das nördliche 
Hadersleben, Wyk, Tinnum, Ufer der Schlei bis Arnis ein- 
Niebüll, Tondern, Toftlund. schließlich, 
b) an der Westküste bis an die 
. Grenze des Amts Bredstedt. 
14/ Amtsgericht. Harburg. Die Bezirke der Amtsgerichte zu: Die hannoversche Küste von der Elbe 
Harburg, Buxtehude, Jork,, bis zur Weser. 
Stade, Bremervörde, Freiburg, 
Neuhaus a. d. Oste, Ottern- 
dorf, Dorum, Lehe, Geeste- 
münde, Blumenthal. 
15/ Amtsgericht. Emden. Die Bezirke der Amtsgerichte zu: Der übrige Theil der Küste der Pro- 
Wilhelmshaven, Wittmund, vinz Hannover. 
Esens, Berum, Norden, Aurich, 
Emden, Leer, Weener, Papen- 
burg, Meppen. 
B. In Mecklenburg-Schwerin. 
16%chifferegister- Nostock. Das Rockstocker Stadtgebiet. 
Behörde. 
17|Schiffsregister- Wismar. Das Wismarer Stadtgebiet. 
Behörde. 
C. In Oldenburg. 
18/Großherzoglich Oldenburg. Das Herzogthum Oldenburg. 
oldenburgisches 
Staatsministe- 
rium, Departe- 
ment des In- 
nern. 
D. In Lübeck. 
Kammer des Das lübeckische Staatsgebiet. 
19 
Landgerichts 
für Handels- 
sachen. 
Lübeck. 
6
        <pb n="192" />
                                                     — 172 — 
  
  
  
  
Bezeichnung Sitz Amtsbezirk Küste nister ecken 
e 
der Schiffsregister-Behörde. Amtsbezirks. 
E. In Bremen. 
20 Senatskommis= Bremen. Das bremische Staatsgebiet. 
sion für Schif- 
fahrts-Angele- 
genheiten. 
F. In Hamburg. 
21/ Deputation für Hamburg. Das hamburgische Staatsgebiet. 
Handel und 8 
6 
Schiffahrt. 
  
  
Zum Reichskommissar bei dem Seeamt in Rostock ist an Stelle des Syndikus Dr. Maßmann der Staats- 
anwalt bei dem Oberlandesgericht Ludwig Karrig in Rostock ernannt worden. 
Des fünfte Heft der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober-Seeamts und 
der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen &amp; Co. in Hamburg erschienen. 
Das Heft wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 2,00 Mark 
für tdas Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 2,0 Mark für das Exemplar 
zu beziehen. 
Berlin, den 31. März 1880. Der Reichskanzler. 
                                                          In Vertretung: Eck. 
  
                                      4. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                          Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 1. April d. J. wird die 8,6 km lange Eisenberg— Crossener Eisenbahn mit der Station Eisenberg 
dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 31. März 1880. 
Am 1. k. Mts. wird die zu den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörige, 21, km lange Bahnstrecke 
Teterchen — Bous, Fortsetzung der Bahnstrecke Metz—Courcelles—Teterchen, mit den Stationen Hargarten, 
Uberherrn, Differten und Wadgassen für den Personen, Gepäck= und Güterverkehr eröffnet. Dieselbe hat in 
Bous Anschluß an die Saarbrücken—Trierer Bahn. 
Berlin, den 31. März 1880. 
  
Am 1. k. Mts. wird die 2,, km lange, von der Wilhelm-Luxemburg Eisenbahn-Gesellschaft erbaute, der 
Verwaltung der Kaiserlichen General-Direktion der Reichs-Eisenbahnen unterstehende Bahnstrecke Esch — 
Deutsch-Oth, Fortsetzung der Bahnlinie Bettemburg—Esch, mir der Station Deutsch-Oth und den Zweig- 
geleisen nach den Ladestellen Cabucières, Les Etangs und Villerupt für den Personen-, Gepäck= und Güter- 
verkehr eröffnet. 
Berlin, den 31. März 1880.
        <pb n="193" />
                                                   — 173 — 
Am 15. Mai d. I. wird die an der Bahnlinie Görlitz—Zittau der Berlin-Görlitzer Eisenbahn zwischen den 
Stationen Ostritz und Rosenthal versuchsweise eingerichtete Personen-Haltestelle Rußdorf dem Verkehr über- 
geben werden. 
Berlin, den 31. März 1880. 
                              In Vertretung: Körte. 
  
                                        5. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Schiffseigner W. Eugen Meyer zu St. Georges Bermuda zum Konsul daselbst, 
Un 
den Kaufmann Isidoro Esteban Baßos in Irun zum Vize-Konful daselbst 
zu ernennen geruht. « 
  
Der Kaiserliche Vize-Konsul Roussatier in Onega ist auf seinen Antrag aus dem Reichsdienste ent- 
lassen worden. 
Die Konsular-Agentur in Nystad (Finnland) ist aufgehoben. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="194" />
        <pb n="195" />
                                                  Central-Blatt 
                                            für das 
                                    Deutsche Reich. 
                                      Herausgegeben 
                                                im 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanflalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
Berlin, Freitag, den 9. April 1880. # 
VIII. Jahrgang. 
  
Nr. 15. 
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
rungen im Bestande und in den Befugnissen von Zoll- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2 Z Ausländern aus dem Reichsgebiete be u und Steuerstelllen 177 
oll- und Steuer-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffen . , · .. 
die Prüfung des zur Dena Bundesralt Bestellsalz zu ver- 3. Eisenbahn- Wesen. Eröffnung neuer Bahnstrecken un 
wendenden Seifenpulvers; — Transport-Kontrole ür 2777 
Taback etc. im Grenzbezirk der Rheinprovinz; — Verände- 4. Konsulat-Wesen: Ernennung 178 
                                 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                         Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
1 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Daum des 
— —— Aausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                      a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Johann Stevens, 31 Jahre, geboren und Diebstahl und Betrug, Königlich preußische 25. März 
Dachdecker, wohnhaft zu Schinnen, Bezirksregierung zu d. J. 
# Niederlande, Duüsseldorf, 
2. Julie Neschen, ge- 50 Jahre, aus Nickols-Kuppelei, Königlich württember-12. März 
borne Fuchs, Satt= burg, Mähren, 1 gische Regierung des d. I. 
ler= und Stiefel- Neckarkreises zu Lud- 
putzerftau, (getrennt # wigsburg, 
lebend), 1 1 
b. Auf Grund des . 362 des Strafgesetzbuchs: 
3. Robert Ste in-geboren am 24. März Landstreichen und Bet-Königlich preußisches8. März 
mann, (alias Stei= 1861 und ortsangehö= teln, DPolizei-Präsidium zus d. I. 
nemann), Arbeiter rig zu Riesbach, Kan- 
(Hausdiener), ton Zürich, Schweiz, 
  
I 
Berlin, 
26
        <pb n="196" />
                                                —  176    — 
  
S 
8 
z 
c2 
1. 
Name und Stand 
Alter und Heimath 
  
s 
2. 
des Ausgewiesenen. 
- 
  
  
l 3. 
Grund 
der Bestrafung. 
4. 
Behörde, welche die 
Ausweisung 
beschlossen hat. 
5. 
Datum des 
Aus- 
weisungs- 
beschlusses. 
6. 
  
4. Josef Rubin, Ar- 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
l 
Karl. 
.Sohann 
  
beiter, 
Bittner, 
Tagearbeiter, 
Jorde, 
Schlossergeselle, 
.[Josef Koneil, Satt- 
ler, 
.Iosef Kaiser, Tuch- 
machergeselle, 
SJosef Liehm, Ma- 
ler, 
Rasmus Larsen, 
Arbeiter, 
Arnold Adolf Eduard 
Münzer, Schrei- 
ner, 
Benedikt Bill, 
Schreiner, 
Lambert Kuypers, 
Dachdecker, 
Franz Uczik, Mau- 
rergeselle, 
25 Jahre, aus Kluka, 
Böhmen, 
geboren 1834 und orts- 
angehörig zu Heinzen- 
dorf, Oesterreichisch= 
Schlesien, 
24 Jahre, geboren und 
ortsangehörig zu Hil- 
lersdorf, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
geboren am 19. März 
1859, aus Petzkau, 
Bezirk Gitschin, Böh- 
men, 
25 Jahre, aus Lipnik, 
Galizien, 
22 Jahre, geboren zu 
Teplitz, ortsangehörig 
zu Janegg, Kreis 
Eger, Böhmen, 
24 Jahre, aus Faaborg 
auf Fünen, Dänemark, 
20 Jahre, geboren zu 
Bern, Schweiz, 
19 Jahre, geboren zu 
Biel, Kanton Bern, 
Schweiz, 
28 Jahre, aus Uede, 
Niederlande, 
geboren 1836, ortsange- 
hörig zu Reichenau, 
Böhmen, 
  
innerhalb der 
Betteln, nach mehrmali- 
ger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre und Nicht- 
befolgung der Reise- 
route, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
desgleichen, 
desgleichen, 
Betteln, nach mehrmali- 
ger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
letzten 
drei Jahre und Anfer- 
tigung und Gebrauch 
eines falschen Legitima- 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Oppeln, 
dieselbe Behörde, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Liegnitz, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Schleswig, 
  
tionspapieres, 
Landstreichen und Bet- 
teln, · 
Landstreichen, 
desgleichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
  
  
  
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zusd 
Wiesbaden, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Düsseldorf, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Grafen- 
au, 
  
7. Februar 
d. J. 
desgleichen. 
13. 
Februar 
d. J. 
20. 
d. J. 
17. März 
d. J. 
Februar 
J 
24. März 
d. J. 
23. März 
. J. 
desgleichen. 
23. März 
d. J. 
14. 
Februar 
d. J.
        <pb n="197" />
                                               — 177 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
 * Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
15. Leopold Widy, Sei-32 Jahre, ortsangehörig Landstreichen, Betteln dieselbe Behörde, 19. Februar 
fensieder, zu Korneuburg, Bezirk und Nichtbefolgung der d. J. 
Korneuburg, Nieder= Reiseroute, 
Oesterreich, 
16. Leopold Pri bul, seboren 1836, ortsange-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 27. Februar 
Maurergeselle, hörig zu Haid, Bezirksteln, d. I. 
Tachau, Böhmen, 
17. Wilhelm Fürch, geboren 1842, aus Lud-desgleichen, dieselbe Behörde, 6. März 
Kellner, wigsthal, ortsangehörig d. I. 
zu Stadeln bei Glaser- 
wald, Bezirk Schütten- 
hofen, Böhmen, 
18. Marie Appoline De-67 Jahre, ortsangehörig desgleichen, Kaiserlicher Bezirks-28. Februar 
jarny, geborene zu Lamorteau, Kanton präsident zu Metz, d. J. 
Marschal, Virton in Luxemburg, 
  
  
  
  
                                      2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. v. M. beschlossen, daß fernerhin feines trockenes Seifen- 
pulver nur nach vorgängiger Prüfung der Reinheit zur Denaturirung von Bestellsalz verwendet werden darf. 
Bei dieser Prüfung ist das in der nachstehenden Anleitung beschriebene Verfahren anzuwenden: 
Anleitung 
zur 
chemischen Untersuchung von Seifenpulver. 
  
Zur Prüfung von Seifenpulver auf seine Reinheit und Unverfälschtheit ist eine Probeflüssigkeit herzustellen, 
welche aus gleichen Raumtheilen 85 prozentigen Alkohols und konzentrirter Essigsäure durch Mischen er- 
halten wird. 
Von dem zu untersuchenden Pulver bringt man in ein Proberohr ungefähr 1 Gramm, gießt von 
der Probeflüssigkeit 10 bis 15 Kubikzentimeter darauf und erwärmt die Flüssigkeit bis zum Kochen. Reines 
Seifenpulver giebt hierbei eine fast klare Lösung; fremde, der Seife beigesetzte Bestandtheile setzen sich 
zu Boden. 
Man läßt die Flüssigkeit sich vollkommen absetzen, gießt sodann die klar gewordene Flüssigkeit vom 
Bodensatze ab und setzt derselben Wasser hinzu (das gleiche oder doppelte Volumen). 
Die Fettsäuren der Seife scheiden sich alsbald an der Oberfläche- ab als ölige Masse. Bei sogenann- 
tem mineralischen Seifenpulver, Talk etc. tritt letztere Erscheinung nicht ein. 
Dabei ist zu bemerken, daß auch allenfallsige Beimischungen von kohlensauren Alkalien (Soda), 
sowie von kohlensauren Erden (Kreide, Magnesia) sich in dem Gemisch von Alkohol und Essigsäure vollstän- 
dig auflösen. In diesem Falle jedoch tritt beim Uebergießen des verfälschten Seifenpulvers mit dem Säure- 
gemisch ein starkes oder doch deutlich wahrnehmbares Aufbrausen von Kohlensäure ein, wodurch jene Bei- 
mengungen angezeigt werden. Dabei ist nur zu beachten, daß auch bei unvermischtem Seifenpulver eine sehr 
26*
        <pb n="198" />
                                                      — 178 — 
geringe Entwickelung von Kohlensäure in einzelnen Bläschen stattfindet, welche Erscheinung mit der auf- 
brausenden Entwickelung der Kohlensäure bei absichtlichen Zusätzen sehr verschieden ist. 
Als geboten ist weiter zu bezeichnen, daß die prüfenden Zoll- oder Steuerbeamten durch Versuche 
mit selbstgeschabter reiner Kernseife sich von dem Unterschiede der letztgedachten Erscheinung ein klares Bild 
verschaffen 
Erwünscht ist auch die Gewinnung einer Erfahrung seitens der Beamten hinsichtlich der Menge der 
schließlich abgeschiedenen Fettsäuren; die Beamten würden bei Aussührung vorbezeichneten Probeversuches zu- 
gleich ein Bild von der Menge der dabei sich abscheidenden Fettsäure gewinnen können und darauf den Ver- 
gleich mit anderem zur Denaturirung von Salz vorgeführten Seifenpulver zu machen im Stande sein. 
In Bezug auf die äußere Beschaffenheit des Seifenpulvers ist noch zu bemerken, daß das reine 
Seifenpulver immer etwas gelblich gefärbt ist und einen schwach-laugenhaft-fettigen Geschmack und schwachen 
Seifengeruch besitzt, während die mineralischen Fälschungsmittel farb-, geschmack= und geruchlos sind. 
  
Die bisher auf Mengen von 0,50 kg beschränkte Transport-Kontrole über Taback und Tabackfabrikate im 
Grenzbezirke der Königlich preußischen Rheinprovinz ist auf Mengen von O,10 kg einschließlich ausgedehnt 
worden. 
Das Königlich württembergische Hauptsteueramt Tübingen ist mit seinen bisherigen Abfertigungsbefug- 
nissen in ein Zollamt umgewandelt und als solches dem Hauptzollamt Ulm unterstellt worden. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Einbeck im Hauptamtsbezirke Münden ist die Befugniß zur 
Vorabfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung auszuführenden Biers beigelegt worden. 
  
                                   3. Eisenbahn-Wesen. 
                                 Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. Mai d. J. wird die zwischen den Stationen Brand und Lübben der Berlin-Görlitzer Eisenbahn 
errichtete Personen-Haltestelle Schoenewalde dem öffentlichen Verkehre übergeben werden. 
Berlin, den 1. April 1880. 
  
  
Am 15. d. M. wird die zwischen den Stationen Osnabrück und Wissingen der Hannoverschen Eisenbahn 
gelegene Distanzstation Lüstringen versuchsweise für den Personenverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 2. April 1880. 
  
Am 15. d. M. wird die zu den bayerischen Staatsbahnen gehörige, 8,, km lange Bahnstrecke Milten- 
berg—Amorbach, Fortsetzung der Bahnstrecke Aschaffenburg—Miltenberg, mit den Stationen Weilbach 
und Amorbach dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 6. April 1880. 
                                   In Vertretung: Körte. 
  
                                        4. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann I. C. Heussler in Brisbane zum 
Konsul daselbst zu ernennen geruht. 
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld im Berlin.
        <pb n="199" />
                                                Central-Blatt 
                                            für das 
                                     Herausgegeben 
                                              im 
                                      Deutsche Reich. 
                                 Reichsamt des Innern. 
... —— — 
— —— — 
  
Zu beziehen durh alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
VIII. Jahrgang. 
  
Berlin, Freitag, den 16. April 1880. 
  
  
  
Nr.  16 
  
  
  
  
  
Inhallt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete 
. Seite 179 
  
4. Justiz-Wesen: Bekunntmachung, betreffend die Geschäfte- 
ordnung des Reichsgerichts 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersccht über die Ausprägung Post= und Telegraphen= Wesen: Uebersicht über 
von Reichmünzen bes Ende März 1880. Status der während des erste Telegraphen-Wesen 1880 im deutschen Reichs- 
deutschen Banknoten Ende März 1880. 11 Post. eingerichteten und aufgehobenen Verkehrs 
3. Zoll= und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker. «« 
steuer, sowie Zucker. Ei. und- Ausfuhr März 1880; den 6. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Hafenbahn zu Waren 202 
Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer in den 
Monaten April 1879 bis Ende März 1880 — Bekannt- 7. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten 
machung, betreffend den Mittelwerth der italienischen Lira 
Papier bei Berechnung der Wechselstempel-Abgabe 186 8. Konsulat-Wesen: Ernennungen 202 
                              1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                         Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* J„ Ausweisung weisungs- 
# des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Fischel (Felir) Fe.21 Jahre, aus War-einfacher Diebstahl nach Königlich preußische3. April 
derstock, alias Fe= schau, mehrmaliger Vorbestra- Bezirksregierung zu|d. J. 
derstein, Handels- fung wegen Diebstahls, Posen, 
mann, 
2. Harmina Büter, ge49 Jahre, aus Win-Kuppelei und Beleidi-Großherzoglich olden-= 23. Februar 
borene Hoogstraten, schoten, Niederlande, gung, burgisches Staats= d. J. 
Arbeiterwittwe, 
  
  
  
  
ministerium zu Ol- 
denburg, 
  
27
        <pb n="200" />
                                                    —  180   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
8 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
T Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3.[Johann Peterow,45 Jahre, geboren zus Landstreichen und Bet-Königlich preußische 23. Januar 
ehemaliger Unter= Teweniani, Gouverne= teln, Bezirksregierung zus d. J. 
offizier. ment Witebsk, Ruß- Königsberg, 
and, 
4. Simon Cies zkows-30 Jahre, geboren zuldesgleichen, dieselbe Behörde, 20. Februar 
ki, Arbeiter, Pichewo bei Ostrolenka, d. J. 
Russisch-Polen, 
5. Anton Horn, Klemp-19 Jahre, geboren zuldesgleichen, Königlich preußische 4. März 
nergeselle, Ober-Leutensdorf, Bezirksregierung zud. J. 
Böhmen, Frankfurt a./O., 
6. Josef Grabis (Gra-24 Jahre, geboren und desgleichen, Königlich preußische 31. März 
bisch), Drahtbin= ortsangehörig zu Rako- Bezirksregierung zu#d. S. 
der, va, Komitat Trencsin, Bromberg, 
Ungarn, 
7. [Johann John,1 Jahre, aus Wilko-desgleichen, Königlich preußische 31. März 
Bergmann und Uhrwitz, Kreis Eger, Be- Bezirksregierung zu|d. J. 
macher, zirk Teplitz, Böhmen, Schleswig, 
8. Sosef Tschopp, 19 Jahre, geboren zus Landstreichen, Königlich preußische 23. März 
Kürschner, Arnau, Böhmen, Bezirksregierung zud. J. 
Wiesbaden, 
9. Johann Havranek,46 Jahre, geboren zuldesgleichen, dieselbe Behörde, 2. April 
Tagelöhner, Beevarek, Kreis Kollin, d. J. 
Böhmen, 
10.Gerhard Janssen,29 Jahre, aus Beers, desgleichen, Königlich preußische 31. März 
Tagelöhner, Provinz Nord-Brabant, Bezirksregierung zu d. J. 
Niederlande, Düsseldorf, 
11.Johann Cermak,geboren am 14. Dezem-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches]18. Februar 
Lackirer, ber 1860, ortsangehö teln, Bezirksamt Grafen-- d. J. 
rig zu Kasejovic, Be- au, 
zirk Blatna, Böhmen, 
12. Stefan Mirwald, geboren 1815, aus besgleichen, Stadtmagistrat Pas--20. März 
Maurer, Schüttenhofen, Bezirk sau in Bayern, d. J. 
Schüttenhofen, Böh- 
men, 
13. Josef Motl, Mau-geboren 1844, ausbbesgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
rer, Ouschin, Bezirk Klattau, 
Böhmen, 
14. Josef Schenk, Haus-18 Jahre, aus Wien, Landstreichen, Königlich bayerisches 24. März 
knecht, Bezirksamt Wolf-- d. J. 
ein, 
15. Johann Koranda,28 Jahre, aus Neuhaus, Landstreichen, Betteln Stadtmagistrat Am-30. März 
Tagelöhner, Bezirk Neuhaus, Böh= und Angabe falschen berg in Bayern, d. J. 
men, Namens,
        <pb n="201" />
                                                        —  181   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— — Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 22 3. 4. 5. 6. 
16.Wilhelm Feigl, geboren am 8. Mai 1850 Landstreichen, Königlich sächsische14. März 
Schneidergesellea. zu Oberla bei Wien, Kreishauptmann- d. I. 
ortsangehörig zu Schön- schaft zu Zwickau, 
hof, Böhmen, 
17. Wenzel Hahnel, geboren am 18. März desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Bäckergeselle, 1862 zu Gastorf bei 
Jung-Bunzlau, orts- 
angehörig zu Widien, 
Böhmen, 
18. Georrg Stein, 23 Jahre, aus Paris, Landstreichen, Betteln Großherzoglich badi-16. März 
Schlosser, und Bruch der Lan= scher Landeskommis= d. IJ. 
desverweisung, sär zu Karlsruhe, 
19. Takob Rodgione, 42 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-30. März 
Tagner, Pozzilli, Arrondissementteln, präsident zu Kolmar, d. IJ. 
Isernia, Italien, 
  
  
  
                                       2. Münz= und Bank-Wesen. 
                                             Ueb er s i c h t  
   
  
der in den deutschen Münzstätten bis Ende März 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Goldmünzen Hiervon Silbermünzen 
1. Im Monat März — — auf Privat- 
1880 sind geprägt Halbe rechnung Fünf- Zwei- Ein- Fünfzig= Zwanzlg- 
Doppelkronen Kronen » » » ·- «- 
worden in: pp #ronen,berägt Marstücke Markstücke ¶ Markstücke Pfennigstücke-. Pfennigstücke 
M M M M “ “M M M M 
Berlin — 1052290 — 897 660 — 16 120 542 013 — — — — 
München. — — — — — — 33787 — — — 
Dresden — — — — — — 172 719 — — —- 
Karlsruhe — — — — — — 50 000 — — — — 
Darmstadt — 791 3200 —1 791 3230— — 63 939 — — — 
Hamburg — — – — — 69 156 46 692 — — — — 
Summe 1. — 1 343 610 — 1 688 9999090— 85276 1213 288 — — — 
2. Vorher waren geprägt) 1 268 111 7201423 961 80027 969 9251400 295 04071 653 095100 941 034/150 626 292.71 486 552 — 35 717 922.80 
3. Gesammt-Ausprägung1 268 111 720/ 425 805 410·27 969 925/401 984 020|71 693 095/101 026 310·151 839 530/71 486 552/—|35 717 922/80 
4. Hiervon wieder ein- 
gezogen 261 880 204 650 2230 2 160 2562 1 425 77950 05 000 45060 
5. Bleiben 1267 849 8404425 600 760/27 967 695 71 650 935, 10 1 023 74 151 838 105171 485 772/50/30 717 47220 
1721418295.44 426 716 032,70 
  
*) Vergl. Central-Blatt S. 95. 
  
27*
        <pb n="202" />
                                                   —  182   — 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
Sonstige Ver- Gert 
; G u G tägtich Gegen öunich- Gegen Gegen S Gegen bindlich- 
Gegen 4 egen i 2 1 
Name der Banken Grund. Reserve Noten- 29 gen Unge- 29 geg fllige 28. Febr. * Geg Febr.“ Sonstige 29 Summe 29. Febr. * 
* Kapital.] Fonds. Umlauf " · «Ver-- Kündi- Passiva. weiterge- 
2 1880. Noten. 1880. 1880. 1880. 1880. Passiva. 1880. ebenen 
Ez bindlich- gungs- inländ 
z keiten. frist. Wechseln. 
1| Reichsbank 120 Ooobd 2 59 298 362 79 190/187 649 — 61 823 — — 917/ + 286|1 109 954— 19399 — 
2 Städt. Bank zu Breslau 3 000 600 2972 332 1254 62 3492 — 299 — — — — 29944 602 
3| Kölnische Privatbank 3 000 750 2 760 J+ 187 1246— 2 274 — 2163052 91 15 — 9851 409 
44 Magdeburger Privatbank. 3 000 606 2 414.— 196 1172 15 22 — 24 1263.— 90 217— 1908 7522— 1 673 
5 Danziger Privat-Aktien-Bank 0 750 1 770|. 15 764— 134 213— 60%7% 118 357.. 48 8886— 292 
6 Provinzial-Aktien . Bank des 
Großherzogthums Posen 3000 750 2193.— 2 1259 246 196— 25 8219— 646 134J 8092— 632 
71 Hannoversche Bank. . . . . 12000 903 5 366/— 365 6712 2142295186.. 725871 673 
8 Frankfurter Bank 17 133606 9672— 148565 5535— 2 626 4723·— 18221 378 + 376 38240| — 1025 
Bayerische Notenbank 7 500 3899 é s64/— 1 996 30 152— 293 34 + 238 141— 1538 — 1020 r8 o664 639 
10 Sülhsische Bank zu Dresden3000041 4é49SCN3-28 145— 2040 81259— 1 524 
11| Leipziger Kassenverein 3 000 149 29434 13 108414 11404456 329 34 64— 14 8225— 482 
12 Chemnitzer Stadtbank. 510 120 505 — 204 9 102 — 5217. 9p90 197/1 89 6651— 629 
13|/Württembergische Notenbank 9 000 3822482 229119 5ç½ 201 153- 4448 9— 3 687 171 32 715.— 1 166 
14 Badlsche Bankl13505— 343/ 7852— 345481— 55 31# 128— 82| 25029— 2643 
15/ Bank für Süddeutschland. 15672 1674 %SS — 457— 706 32847 1058 
16/ Braunschweigische Bank 10 500 317 2 653— 195 1 803— 334 3284 + 365 1454— is 39— 266| 18 602— 538 
17|/Kommerzbank in Lübeck 2 400 49 1 797— 773 507 84 1099 — 27 2722— 84 90 — 20 8 1574 26 
18/ Bremer Bank 16 607 774 5 3460 — 836% 3307 800 334— 333|139 1221 6219 + 582 4237— 1 101 
Zusammen 268 3320 8206294 889+ 59 380 243 847- 85 070|212 729 —63 366 40 574.— 266113622 + 2 555|1 562 198— 353215 115 
  
Zu 87*: 
Zu 14*: 
  
  
  
  
  
  
  
                                                Bemerkungen. 
Darunter 147 800 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Darunter 39 926 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
  
  
  
Zu 16°: Darunter 103 367 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden- und Thalernoten.
        <pb n="203" />
                                                            —  188  —                                                                     banken Ende März 1880. 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Februar 1880. 
uuf Tausend Mark.) 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
Metall. Gegen Reichs. Gegen Noten Gegen Gegen. Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen “ 
bestand. 29. Februar kassen· 29. Februar anderer 29 Februar Wechsel. 29. Februar Lombard. 29. Februar Effekten. 29. Februar Aktiva. 28. Februar der 29. Februar 2 
1880. scheine. 1880.Banken. 1880. 1880. 1880. 1880. 1880. Aktiva. 1880. "ctu# 
572 3S00— 10 85743366— 5241 8220— 8717361 326 — 20 692 72 317 25 969 20 656 + 12 338 25 729 478 1117525 296 
10691. 16 4 1+ 2 645— 252 4605— 757 3 6ä21 555 189 — 32 — 10 165 538½2 
969 4 52 6— 2 539 + 139 7640 — 20 506— 52 — — 226— 53 9976 64 
798| 4 25 14 419 163 5080— 387 1 054 4 94 62 — 153 F. 102 7591— 10 4 
672— 12 — — 33#4 + 181 6592 84 639— 122 37— 3 382 235 8 998 1075 
7121— 23 114 1 221— 2256 4439— 665 1600 4 4338 — — 295 + 11 7163 — 564 
1959— 152 24— 8 802 T 3322979 + 1158 594— 57 730 + 150 8783 — 60 25 871/T 1379 
— 29% — 110 3471— 23 19539 1058 5 870 T 4389 6957 68 2 055 + 12 38 5553 — 4513 
33 964— 1 668 17— 13 2731I 739 37395 + 2971 1 705 — 136 922 — 15 1332— 661 78066+ 1307 
15 691— 6836 63 — 54 6690 — 16711 44094 4 1016 4014 657 5218— 2655 5 4609 700 81 259 413 
1029— 11 13 2 817 4 13 3 500— 341 1571— 192 456 74 879 137 8 225— 300 11 
199— 16 11— 2 91.— 9 3973 40 666 105 —+ 10 264 — 76 2008 — 664 5 651 17912 
10 569— 1122 60 — 10568 1910— 12020 18 807— 22 336— 1445 3190— 2 714 — 108 32 715— 2725 113 
5231— 2864 45 4 24 377 — 2521 16604 — 2o08 1 146— 47 33— 1 1593— 246 25 029— 35624 
4934 121 3— 2 1 595 J 68878673+ 1544 7944— 15668 4157 — 3 3 491 J 615 32 3447 TJ 11955 
678— 19 — — 44 172 — 76 9639 + 205 32990 107 — — 4821— 4 18 600 T 12716 
— 2 — 1 652 4 6507 3313 — 469 677 4 6565 1077 — 64 1863 — 76 8220 J 655|7 
1 864 215 2— 11 173 4 323343+ 1023 3 166 — 73 2 292 +. 1940 2 7321889 43 5532 50158 
656 774— 20 86833931 — 8s8s4t 40337 — 9112610 741— 15 878 103 024 44 26272 43711 +F 14 335 62 511 919 1561035— 5206
        <pb n="204" />
                                                —  184   — 
Statistik der deutschen Bank 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
An Banknoten 
Bezeichnung — 
Laufende der im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande 
Nr 
« Noten nnken. 
enba in Abschnitten zu 100 J in Abschnitten zu 200 M. 
AL l »l- M # 
1.Reichsbank ) . .. . 408170350192929650 — —- 
2.Stadtische Bank zu Breslau 1 543 700 15 300 — — 
3. Kölnische Privatbank 2) 2 743 600 232 700 — — 
4.Magdeburger Privatbank 2413 700 586 300 — — 
5. Danziger Privat-Aktienbank 1 769 700 1 230 300 — 
6.Provinzial-Alktienbank des Großherzogsthume Posen 773 700 126 300 489 200 410 800 
7.Hannoversche Bank 5 366 200 933 800 — — 
8.] Frankfurter Bank 3 278 800 21921 200 — — 
9. Bayerische Notenbank . 66 804 400 3 135 600 — — 
10. Sächsische Bank zu Dresden 26 329 100 33 670 900 — — 
11.] Leipziger Kassenverein — — — — 
12. Chemnitzer Stadtbank . 505 100 4900 — — 
13. Württembergische Notenbank 22 481 800 3 318 200 — — 
14. Badische Bank .. . 13 505 500 25 494 500 — — 
15.Bank für Süddeutschland 14 253 200 21 746 800 — — 
16. Braunschweigische Bank 2 652 800 10 847 200 — — 
17.Kommerzbank in Lübeck 1 797 400 602 600 — — 
18. Bremer Bank 5 346 000 3 904 000 — — 
zusammen am 31. März 1880 579 73505001 700 250 489 200 410 800 
am 29. Febrnar 1880 561 200 400% 273234 850 489 200 410 800 
mithin am 31. März 1880 mehr 18 534 600 28 465 400 — — 
weniger — — — — 
  
  
    Anmerkungen. 
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
m Bestande: 
tet: 7966 750= 
1 0600 - 
91 185 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
3 550 
86 590 000 
222 075 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfãhig und 
vernichtet: 
2) Von den auf ahale währung lautenden Noten der Kölnischen Privatbank, welche 
lr., 2 440 Thlr. in Abschnitten zu 20 Thlr., 
noch nicht elngelöst: 1 400 Thlr. in Abschnitten zu 10 I 
im Bestande: 240 " 720 . .- 
vernichtet: 98 360 4 - - 290 810 - M 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, n zu bemerken, 
1) bei der Rostocker Bank 1000 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 2000 Mark in Abschnitten 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 5 800 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4 059 200 Mark in
        <pb n="205" />
                                                —  185  —                                                                              noten Ende März 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1 000 M überhaupt 
- M M M M M 
l 
108 065 500 203 434 500 267 451.000 282249 000 783 686 850 678 613 150 1. 
— — 1428 000 13 000 2971 700 28 300 2. 
— — — — 2 743 600 232 700 3. 
— — — — 2 413 700 586 300 4. 
— — — — 1 769 700 1 230 300 5. 
929 500 270 500 — — 2 192 400 807600 6. 
— — — — 5 366 200 933 800 7. 
684 500 1 45 500 5 709 000 9991 000 9 672 300 14 327 700 8. 
— — — — 66 804 400 3 135 600 9. 
15 206 500 11 293 500 — — 41 535 600 44 964 400 10. 
2943 000 57 000 — — 2943 000 57 000 11. 
— — – — 505 100 4900 12. 
— — — — 22 481 800 3 318 200 13. 
— — — — 13 505 500 25 494 500 14. 
— — — — 14 253 200 21 746 800 15. 
— — — — 2652 800 10 847 200 16. 
— — — — 1797 400 602 600 17. 
— — — — 5 346 000 3 904 000 18. 
127 829 000 216 471 000 274 588 000 292.53 000 982 641 250 810 835 050 
121 978 000 222 322 000 239 579 000 327252 000 923 246 650 823 229 650 
5 851 000 — 35 009 000 — 59 394 600 — 
— 5 851 000 — 35 009 000 — 12 394 600 
Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. März 1880: 
85 675 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 233 000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 91 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 2 170 305 Mark 
mithin gegen Ende Februar 1880 weniger 10 970 
8600 " om 14 760 n -«. 5 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 75 330 
8 340 980 " .—--i 259 440 600 - 138 495 500 « -- · - 15025016100 
zur Einziehung zufgerifen sind, waren am 31. März 1880: " 
IsöuThlr.inAbchnittenzuZoThlt.,, zusammen 16 470 Mark 
mithin gegen Ende Februar 1880 weniger — 
450 - is 1000 Thlr. in Aofehrnten zu 100 Thlr., zusammen 7230 
297 900 . *p-- * 299 000 · · · v v 2 976 300 " 
daß am 31. März 1880: 
derselben Gattung im Bestande und 1 997000 Mark in Abschnitten derselben Gattung vernichtet, 
Abschnitten derselben Gattung unbrauchbar gemacht und der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren.
        <pb n="206" />
                                                      —  186    — 
3. Zoll- 
 und 
  
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zahl — 
der Ver= Raffinirter Zucker aller 
1 in 7 steuerte Art Rohzucker aller Art 
Verwaltungsbezirke. befindlichen Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben= menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver-- Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen — — 164 — — 
2 - Westpreußen — — 56 — — 
33.= Brandenburg — — 3 626 – 278 — 
4. Pommern — — 4 — — 
5 - Posen . — — 71 — — — 
6 - Schlesien .. 6 54 239 874 — — — 
7. Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften . I 2 023 — —- 6 — 
8. Provinz Schleswig- Holstein – — 39 665 1 142 31.276 — 
9. - Hannover — 14348 141 1165 — 
10. - Westfalen — 8 — — — 
11 ·-Hessen-Nassau. — 12 714 1993 — 
12 * Rheinprovinz — — 13 490 — 8212 – 
Summe I. 7 56 262 8° 020 3276 40 937 — 
II. Bayern — — 8689 2090 — — 
III. Sachsen — 4900 — 21 — 
IV. Württemberg 1 4 183 1 036 198 — – 
V. Baden — 50 866 10674 35 — 
VI. Hessen – — 11 173 5 627 — — 
VII. Mecklenburg – — 405 — 4 — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben — — 2 — — — 
IX. Oldenburg – — 133 – 24 – 
X. Braunschweig — — 1 — — – 
XI. Anhalt — — — — — — 
XII. Elsaß- Lothringen. — — 146 727 — — — 
XIII. Luxemburg . —- —— 3 — — — 
Ueberhaupt 8 60 444 308 955 21 865 41 021 — 
Hierzu in den Vormonaten Septem- 
ber 1879 bis Februar 1880 — 48067 068 149692 6310293540148 
Zusammen September 1879 bis 
März 1880 .. —481275131717469 171557 672 050 540 148 
In demselben Zeitraum 1878)79 . —462100482096900188950673450537400
        <pb n="207" />
                                                          —   187    —                                                                    Steuer-Wesen. 
  
 
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat März 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver- Niederlagen.freien Ver-Niederlagen.freien Ver= Niederlagen.freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. **m' kg n. kg n. kg n. kg n. 1 kg n. 
8. 9. 10. 11. 22. 13. 14. 15. 
200 — — — — — — — 
4 280 656 — — 1012612 — 384 211 163 829 
27 748 7917 — — — — — — 
4959 5 470 402 494 63 145 468 833 — 465 679 — 
9854 — — — 50 000 — — — 
1 018 319 — — — — — — — 
37 395 105 639 1922781 1 63456573 634 341 270 985 19 511 
17 756 2 613 639 733 4213 702 3 746 — 
841 — — — — — — — 
304 — 286 319 — 903 380 — 170 705 — 
1 117 380 402 295 3251 327 64780 13222 161 34111295326 183 340 
14 543 — 1 — — — 5 285 — 
20 036 2 806 36 — — — 883 2611 
— — — — 2 066 — 1808 — 
— — 28 230 6 485 — — 39 898 — 
285 15 — 67 — — — — 
351 — 8 800 — — — 378 — 
1168 — — — — — — — 
251 15 618 — — — — — — 
1 — 2 608 — 2 475 — 112 643 — 
6 — — — 135 675 — — — 
1154021 420734 3291002 71 332 13 362 377 3411456221 185 951 
3 692010| 483 81511 345 137889 502 45 683 720 162 177100439121924 708 
4 846 03111904549q 66 1399 1960 83459 046 097 162 518 11 500 1331 110’·659 
2578 6002 146 35015 464 950 319 20070 344 950 41 250 11 682 800 1 312250 
  
  
  
  
  
  
28
        <pb n="208" />
                                                      —   188    —                                                          Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen 
188 
  
  
  
  
  
April Mai Juni Juli August 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1879. 1879. 1879. 1879. 1879. 
-— “ AM. AL “ 
I. Im Reichs- Postgebiete. 
1. Hi sberg 16584 451 13637 10 13251 80 16236 90 12 46310 
2. Gumbinnen. 313610 2 664 40 3 47515 3 886 20 2 876 70 
3. Daumenn 13 509 751 12235 95 13329 10 14987 40 10808 90 
4. Berlin .. 48 163 301 56274 751 55698 45 63032 25 47430 
5. Potsdam . . 3 15310 2728.55 366335 4920 50 308720 
6. Frankfurt a. O. 60144 6 356320 6992 05 9240 90 5714 50 
7. Stettin 732595 7334 75 7473 151 S30 60 756690 
8. Köslin 1 4800 1 887 75 2 460 65 2243 30 1 496 45 
9. Posen 4 124 10 4 106 15 6 835 60 5021 384300 
10. Bromberg. 2722 80 2687 4 629 40 3561 25 25300 
11. Breslau 14574 05] 15684 90 15110 45] 19431 80 1313120 
12. Liegnitz. 6597 50 6 41990 7264 70 9315 15 5764 15 
13. Oppeln . 605665 523380 671660 818640 511375 
14. Magdeburg 1315305144267013831602086445 1844180 
15. Halle a.S. 695700 606970 6552 10 872355 650460 
16. Erfurt . S 8 09770 726540 89311955 14094 00 494585 
17. Kiel. 706225 6 048 05 4425 15 8596 55 4166|10 
18. Hannover . 556445 5210 20 585380 8055 05 4549 55 
19. Münster 1 99675 1 839 50 1 550 55 3 479 35 2 0455 
20. Minden 5 865 05 6261 85 5 499 85 8041 30 626050 
21. Arnsberg 17340 80 16948 40 14586 95 25412 101 16534 35 
22. Kassel 3 358 45 3317 85 3592 15 4914 80 311530 
23. Frankfurt a. M. 25 210 65528228 OC0019610 5539 127372 
24. Köln . 13687151286580120353019618501034180 
25.Aachen 6291 40 7436 45 5196 95 11 217180 4365 
26. Koblenz 2915 20 2732 25 2 413 20 3 914 95 272610 
27. Düsseldorf. 32 3336 851 33387 50 25559 35 52 48CCCC2320110O 
28. Trier 1 996 75 1 87185 1 513 55 3237 65 1 91250 
29. Dresden 10 270 105 10 480 20 8 6455 14 265 00 9207 50 
30. Leipzig 29938 959525369 6C0026 2GB349 50 
31. Karlsruhe . 11425551226770 9846052219080 823480 
32. Konstanz 4769 15 5192 90 4718 95 8813 95 461090 
33. Darmstadt 8 560 95 9310 15 94241064 892315 
34. Schwerin i. M. 4335 85 1 602 70 2222 70 2 480 40 1 73460 
35. Oldenburg 4449 75 4 409 10 2916 30 6 422 10 3943 60 
36. Braunschweig 3 869 4 354180 3662 25 5902 05 3269 35 
37. Bremen 15 039 7571358088 
38. Hamburg . 58109105766170552797077587305900635 
39. Straßburg i. E. 14317 251 16542 90 13732 701 2523125 1527580 
40. Metz 3 532 90 3 751150 2434 05 5 898 60 2716 10 
Summe I. 4538942545842285430625756470804541587925 
ll Bayern.. 32434903370755322055053765403564940 
III. Württem berg. 15 441|85 17830 35] 16546 55 20091 45 15 407 60 
Ueberhaupt 501 771 00) 50996075 479 377| 80 720 937 30 466 936 25 
*) Dagegen im Jahre 1878/79 518 463 45509 190085 500 170 30 526 433 454506 196 90 
n „ „ 1877/78 566 2974072 178 651736 42 55 584507 351 547 805 35 
» ,,,,1876-775315026057377880571318355666231554343665 
  
«) Siehe Centta l- Blatt für 1879 Seite 56, für 1878 Seite 182 für  1877 Seite 28 
  
  
  
  
  
  
  
  
182, für 1877 Seite 28.
        <pb n="209" />
                                                  — 189 — 
Reich in den Monaten April 1879 bis März 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
  
September Oktober November Dezember Januar Februar März 
1879. 1879. 1879. 1879. 1880. 1880. 1880. 
M M M M M M 
13225300 14501 440 10|2127N 30 9268— 9553 80 
2812 05 3 418 00 2508 60 3 17730 3 402 30 273980 3 069 70 
12 703 05 13 693 25 10 170 75 11 775 75 11 842 05 871114# 9 11 517191 
52504 95 56554330 522% OOC 6 P 405 49189 85O0 7200 10 éé 
307750 422570 2961 80 2248 40 3953 75 2944 65 3 324 95 
6762 90 7584 55 6240 90 6631 05 8021 45 5 493 75 6 74110 
8 07740V 8 53770 8 03560 6 483 00 7130 95 6 899 65 8 8228 15 
21180 2155 0 171900 2036 55 2 005 90 1 490020 2062 „00 
4 869 75 4 351185 3 413 35 5 850 05 4 068 35 3 946 85 4241 50 
2929 45 325890 2 808 45 3 380 35 2639 95 2 425 55 2793 00 
145188904619 05 12 840 15 15 713 4|66 S85 13 724900 423S290 
7092 55 7 68090 6948 90 7253.25 6 824 20 6 463 80 7145 10 
5904 55 6 861 80 5827 95 6113 45 5583 50 5507 95 6215 25 
15 4678521946 30 ê 95 19154 90 17146 75 17429 601 17 733 35 
7379 65 9163 05 8520 135 7755 95 7367 00 6174 90 653425 
8 16685 9448 10 8 898 60 9 429 75 10 077 95 8 798.80 8954 75 
5022 90 6 197 35 5963 40 5247 50 7009 15 4970 — 4 494 85 
6525 70 7661 50 6 305170 6213 25 6 461 10 5884 85 6 457 30 
1 64060 1736 701 1855 20 1363 10 2288 20 1 61375 1 80080 
4156 35 5950 50 5436 50 6 094 20 6990 30 5297 10 579985 
16 062 80146 90 12 6ß28 4 5 18 200 25 16 897 80116 554 30 
3 324 00 331390 3 41020 2721 15 3 780 40 3 162— 3562 70 
24 8775 20 28236 50 5 2 SCB3 763 00 1% 70 
11 3755 14 33750 75 13920 25 15 200 854780 75 14 319 85 
6 421 30 7160 15 7803 95 7007 40 6721 05 7285 30 733300 
2 4966 75 3203 75 2 843 95 2460 85 3 258 70 2 674 25 2 880 10 
30 888 55 379599 6C60020] 331300 65 35 60!7) 2764594653 
1 6656 85 2069 20 1528 80 1 936 50 238760 1 613 45 1 9660085 
10 599559011162 8010 300 50 12 623 75 11 419 80 9636 50 5 
25 746 701 32378 05 24835 10 26811 90 32386 50 26739 801 32585 80 
13 200 04304 95 14 480 80 25 17 622 15 16 21365 13 98570 
4557 50 5454 70 4931 80 5526 50 5076 20 6286 — 4 50160 
9260 75 10 6066 85 9611/80 L1572 65 8 480 20|0 975 45 
1967 85 2212 50 1 745 40 2 051 40 3 863 75 1 779 75 1946 10 
3363 10 4 443 10 2590 95 3 842 75 3 897 65 3 740 45 406525 
2830 35 5344 30 6719 10 6 140 75 6520 05 4 115 70 474665 
17214 85 171838311015122 3022 8O 16985 60 16565 10 18611 150 
64 522 645 70 66ö 6C061 1515 351 61293 40 62108 95 58 307 65 
15292 50 8 400 90 14 98S220 15 41370 15 620 15 14 833 65 15 620190 
3 034 90 3792 130 3 343 95 5036 85 433620 3 304 30 3 305 30 
453 66980 953 55% O 467 969 25 923 0O00 33139 4 S222 1 
33 431 601 40795 401 35445 190 34410 50 38307 10 42434 80 24768 05 
16696 40 17149 40 19746 1% ¼ SS1929O 15 16 533 45 
503797|8066 898 35.509 67130 18 386 8554 64490 05OA6634|O 12421 
505 5064 055.566 75750 498 139 55494 737 95537597 100454636 — 50762 4 
586 36610 ..2SSG 67 15 49 42 —544 
596 009 15619 100 10178 47742574 2010 08 631 936 85523 822695 65|4  40                                                                                                                                                                                                               28
        <pb n="210" />
                                              — 190 — 
                                   Bekanntmachung, 
betreffend den Mittelwerth der italienischen Lira Papier bei Berechnung der 
Wechselstempel-Abgabe. Vom 10. April 1880. 
  
In Ergänzung des früheren Beschlusses wegen Berechnung der Wechselstempel-Abgabe von Wechseln in 
außerdeutschen Währungen (vergl. Bekanntmachung vom 12. November 1879, Central-Blatt von 1879 
S. 663) hat der Bundesrath beschlossen, daß zum Zweck der Berechnung der Wechselstempelsteuer der Mittel- 
werth von Einer italienischen Lira Papier auf 0,75 M zu bestimmen sei. 
Berlin, den 10. April 1880. Der Reichskanzler. 
                                                   In Vertretung: Scholz. 
  
  
                                          Bekanntmachung, 
                      betreffend die Geschäftsordnung des Reichsgerichts. 
  
In Ausführung des §. 141 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 (Reichs-Gesetzblatt S. 41) 
hat der Bundesrath der nachfolgenden Geschäftsordnung des Reichsgerichts die Bestätigung ertheilt. 
Berlin, den 8. April 1880. Der Reichskanzler. 
                                                    In Vertretung: v. Schelling. 
  
                              Geschäftsordnung des Reichsgerichts. 
                                                      §. 1.  
                                                        Senate. 
Bei dem Reichsgericht bestehen bis auf anderweite Anordnung des Reichskanzlers fünf Civilsenate und drei 
Strassenate. 
Sie führen die Bezeichnung: 
Erster Civilsenat u. s. w. 
Erster Strafsenat u. s. w. 
Jedes Mitglied des Gerichts muß einem Senat als ständiges Mitglied angehören und jeder Senat 
einschließlich des Vorsitzenden aus mindestens sieben ständigen Mitgliedern bestehen. 
Jeder Senat bearbeitet die ihm zugetheilten Sachen selbständig. 
                                                     §. 2. 
                                        Vereinigte Senate. 
Die zufolge der Gesetze vom 14. Juni 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 315) und vom 16. Juni 1879 
§. 1 (Reichs-Gesetzbl. S. 157) dem Reichsgericht über die richterlichen Beamten in Elsaß-Lothringen zu- 
stehenden Aufsichts= und Disziplinarbefugnisse werden von den vereinigten Civilsenaten ausgeübt. 
Schiedssprüche sind von den vereinigten Civilsenaten zu fällen, wenn nicht bei Uebertragung des 
Schiedsspruchs eine andere Bestimmung getroffen ist.
        <pb n="211" />
                                                  — 191 — 
                                                §. 3. 
                                                 Plenum. 
Vor das Plenum gehören außer den durch das Gesetz dahin verwiesenen Angelegenheiten: 
1. die Berathung und Beschlußfassung über eine bei dem Bundesrath in Vorschlag zu bringende 
Aenderung oder Ergänzung der Geschäftsordnung, sowie über diejenigen den Geschäftsgang be- 
treffenden Angelegenheiten, welche der Präsident vor das Plenum verweist; 
2. die von dem Reichsgericht zu erstattenden Gutachten, insbesondere über Gesetzgebungsfragen. 
                                                     §. 4. 
                                                  Präsident. 
Dem Präsidenten liegt neben den Geschäften, welche ihm als Vorsitzenden des Plenums, des Prä- 
sidiums und eines Senats zukommen, die Leitung und Beaufsichtigung des ganzen Geschäftsganges ob. 
Er vertheilt die Geschäftslokale und die für die regelmäßigen Sitzungen bestimmten Wochentage auf 
die einzelnen Senate und entscheidet im Zweifelfall, vor welchen Senat eine Sache gehört. 
Er regelt die Vertheilung der Geschäfte unter die nicht richterlichen Beamten des Gerichts, bewirkt 
die Beeidigung derselben, führt die Oberaufsicht über ihre Dienstführung, ertheilt ihnen Urlaub und übt über 
sie die Disziplin nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 31. März 1873. 
Soweit nicht reichsgesetzliche oder auf Grund von Reichsgesetzen von dem Reichskanzler ertheilte 
. vorliegen, erläßt der Präsident die Bestimmungen über die zu führenden Geschäftsbücher, Register 
und Listen. 
Ihm steht die Verfügung in allen Verwaltungsangelegenheiten zu, insbesondere in denjenigen, 
welche dn Etatswesen, das Geschäftsgebäude, die Vervollständigung der Bibliothek und sonstige Anschaffun- 
gen betreffen. 
                                                     §. 5. 
                                                    Vorsitz. 
Den Vorsitz in den vereinigten Civil= oder Strafsenaten, sowie in dem gemäß §. 138 Absatz 2 des 
Gerichtsverfassungsgesetzes vereinigten zweiten und dritten Strafsenat führt der Präsident oder, wenn er 
keinem der vereinigten Senate angehört, der nach dem Dienstalter vorgehende unter den dazu gehörigen 
Senatspräsidenten. 
In denjenigen Angelegenheiten, für welche die Vertretung des Präsidenten nicht durch das Gesetz 
geordnet ist, vertritt ihn der nach dem Dienstalter vorgehende Senatspräsident. 
                                                   §. 6. 
                                               Sitzungen. 
Die Sitzungen der Senate finden wöchentlich an ein für alle Mal bestimmten Tagen statt, vor- 
behaltlich der Bestimmung außerordentlicher Sitzungen, welche die Umstände erfordern. 
Die außerordentlichen Senatssitzungen, die Plenarsitzungen und die Sitzungen der vereinigten Civil- 
oder Strafsenate werden von den Vorsitzenden nach Bedürfniß bestimmt. 
An Sonntagen und an den in der Stadt Leipzig bestehenden Feiertagen: 
Neujahrstag, 6. Januar Fest der Erscheinung Christi, Charfreitag, Ostermontag, Himmelfahrts- 
tag, Pfingstmontag, 31. Oktober Reformationsfest, 25. und 26. Dezember Weihnachtsfeiertage 
und den beiden Bußtagen: Freitag vor Okuli und Freitag vor dem letzten Sonntag nach 
Trinitatis, 
finden Sitzungen nur in Nothfällen statt. 
                                                       §. 7. 
                                                Berichterstatter. 
Bei der Revision in Strafsachen erfolgt die Ernennung des Berichterstatters durch den Vorsitzenden 
des Senats nach Eingang der Akten. 
Derselbe hat vor der Hauptverhandlung dem Vorsitzenden eine schriftliche Bearbeitung der Sache 
mit den Akten zuzustellen. 
 Die Erledigung der Revision durch Beschluß kann auf blos mündlichen Vortrag des Berichterstatters 
erfolgen.
        <pb n="212" />
                                                     — 192 — 
                                                       §. 8. 
Bei der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten kann der Vorsitzende des Senats zur Vorbereitung 
der Verhandlung und Berathung einen Berichterstatter ernennen. 
Der Berichterstatter, welchem die von der Gerichtsschreiberei eingezogenen Prozeßakten, sowie die bei 
derselben eingegangenen vorbereitenden Schriftsätze alsbald nach Eingang vorzulegen sind, hat eine vorberei- 
tende schriftliche Bearbeitung der Sache spätestens acht Tage vor dem Termin dem Vorsitzenden mit den 
Akten zuzustellen. » 
Dem Vorsitzenden steht es frei, vor dem Verhandlungstermin eine weitere vorbereitende Bearbeitung 
der Sache durch einen zweiten Berichterstatter anzuordnen. 
                                                     §. 9. 
Ueber Beschwerden wird, wenn der Entscheidung eine mündliche Verhandlung nicht vorausgeht, auf 
mündlichen Vortrag des vom Vorsitzenden des Senats zu bestellenden Berichterstatters entschieden. 
                                                    §. 10. 
Wird in Beschwerdesachen ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt, so finden die §§. 7 
und 8 entsprechende Anwendung. 
                                                         §. 11. 
In den beim Reichsgericht in erster Instanz anhängigen Strafsachen (Gerichtsverfassungsgesetz §. 136 
Nr. 1) ist in betreff der dem Ersten Strafsenat zugewiesenen Geschäfte (a. a. O. §. 138 Absatz 1) die Be- 
stimmung des §. 7 Absatz 1 in entsprechende Anwendung zu bringen. 
                                                  §. 12.  
Auf das Berufungsverfahren in Patentsachen findet die Bestimmung des §. 7, auf das Berufungs- 
verfahren in Konsularsachen die Bestimmung des §. 7 oder 8 entsprechende Anwendung. 
                                                     §. 13. 
Die Bestimmungen der §§. 7 und 8 finden auf die nach §. 137 des Gerichtsverfassungsgesetzes vor 
den vereinigten Civil= oder Strafsenaten stattfindende Verhandlung entsprechende Anwendung. 
Es werden zwei Berichterstatter ernannt, von denen der eine dem Senate angehören muß, welcher 
die Sache vor die vereinigten Civil= oder Strafsenate verwiesen hat. 
Jedem Mitgliede der zu vereinigenden Senate ist eine Abschrift der Berichte vor dem Verhandlungs- 
termin zuzustellen. 
                                                     §. 14. 
                                                Schiedssprüche. 
Ein schiedsgerichtliches Verfahren ist bei dem Reichsgericht nur dann einzuleiten, wenn der Schieds- 
spruch demselben vom Reichskanzler infolge eines Beschlusses des Bundesraths oder in anderer Veranlassung 
übertragen oder auf Grund eines Schiedsvertrags unter Genehmigung des Reichskanzlers vom Reichsgericht 
übernommen wird. Handelt es sich um Streitigkeiten privatrechtlicher Natur unter Privatpersonen, so ist 
die Uebernahme des Schiedsspruchs alsbald von dem Präsidenten abzulehnen. Handelt es sich um sonstige 
Streitigkeiten, so hat der Präsident die Civilsenate wegen Uebernahme des Schiedsspruchs zu befragen und 
gilt die Uebernahme als beschlossen, wenn die Mehrzahl derselben sich dafür erklärt. 
In schiedsgerichtlichen Sachen ernennt der Vorsitzende einen oder zwei Berichterstatter. 
Vorverfügungen, welche die Anhörung der Parteien und die Ermittelung des dem Streite zu grunde 
liegenden Sachverhältnisses zum Zweck haben, werden von dem Vorsitzenden und den Berichterstattern be- 
schlossen, welche auch darüber entscheiden, ob nach geschlossenem Schriftenwechsel dem Schiedsspruche eine 
mündliche Verhandlung vorausgehen soll. - 
Sowohl bei nur schriftlicher als auch bei mündlicher Verhandlung hat der erste Berichterstatter nach 
geschlossenem Schriftenwechsel die Akten mit schriftlicher Darstellung des Thatbestandes und Begutachtung der 
Sache dem zweiten Berichterstatter und dieser dieselben unter Beifügung seines schriftlichen Gutachtens dem 
Vorsitzenden zuzustellen, welcher den Zusammentritt der vereinigten Civilsenate veranlaßt. 
Findet eine mündliche Verhandlung statt, so hat der erste Berichterstatter die Darstellung des That- 
bestandes vorzutragen, worauf die Parteien gehört werden.
        <pb n="213" />
                                                      — 193 — 
                                                  §. 15. 
                                Berathung und Abstimmung. 
Die Berathungen erfolgen ohne Zuziehung eines Protokollführers und ohne schriftliche Aufzeichnung 
des Ganges der Berathung, der Abstimmung der einzelnen Mitglieder und der von ihnen geltend gemachten 
Gründe, unbeschadet des Rechts jedes Mitgliedes, seine von dem gefaßten Beschluß abweichende Ansicht mit 
kurzer Begründung in den im §. 24 Absatz 2 bezeichneten Akten niederzulegen. 
Ist ein Berichterstatter ernannt, so beginnt die Berathung mit dem Vortrage und Antrage desselben, 
worauf, wenn ein zweiter Berichterstatter ernannt ist, zunächst dieser gehört wird. 
Eine schriftliche Abstimmung, insbesondere durch Umlauf, findet nicht statt. 
                                                    §. 16. 
                                             Form der Erlasse. 
Der Gerichtshof erläßt alle Urtheile, Beschlüsse, Verfügungen, Berichte, Ersuchen u. s. w. unter dem 
Namen: „Das Reichsgericht“. 
Gehen dieselben von einzelnen oder vereinigten Senaten aus, so ist ein entsprechender Zusatz bei- 
zufügen: „Das Reichsgericht. Erster Civilsenat“, „Das Reichsgericht. Vereinigte Civilsenate“. 
                                                    §. 17. 
                                                   Urtheile. 
Urtheile sind mit der Eingangsformel: „Im Namen des Reichs“ und mit der Schlußformel: „Von 
Rechts Wegen“ zu versehen. 
Die hierdurch eingerahmte Urtheilsformel geht der Darstellung des Thatbestandes und der Entschei- 
dungsgründe in der Regel voraus. 
Die Verkündung des Urtheils kann erfolgen, bevor dasselbe von den Richtern, welche bei der Ent- 
scheidung mitgewirkt haben, unterzeichnet ist. 
                                                §. 18. 
                                 Entscheidungsgründe. 
Die Entscheidungsgründe sind in bündiger Kürze, unter strenger Beschränkung auf den Gegenstand 
der wauasburg und thunlicher Vermeidung von Fremdwörtern und nicht allgemein üblichen Ausdrücken 
abzufassen. 
Wenn dieselben nicht bereits bei Erledigung der Sache durch Gerichtsbeschluß festgestellt sind, so liegt 
die Abfassung nach Maßgabe der beschlossenen Entscheidung dem Berichterstatter und wenn ein solcher nicht 
bestellt oder ausgeschieden oder verhindert ist, einem vom Vorsitzenden damit zu beauftragenden anderen Mit- 
gliede ob. Den Entwurf hat zunächst der Vorsitzende zu prüfen oder durch ein von ihm zu beaustragendes 
anderes Mitglied prüfen zu lassen. Werden hierbei oder von einem sonstigen Mitglied Bedenken gegen die 
Fassung des Entwurfs erhoben, und diese nicht von dem Verfasser desselben durch Aenderung seines Entwurfs 
beseitigt, so erfolgt die Feststellung der Entscheidungsgründe durch Gerichtsbeschluß. 
                                                   §. 19. 
                                                Beschlüsse. 
Beschlüsse, welche auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehen, sollen die Namen der Richter, 
welche dabei mitgewirkt haben, enthalten und sind von denselben zu unterzeichnen. 
Bei sonstigen Beschlüssen genügt die Unterzeichnung durch den Berichterstatter und den Vorsitzenden. 
In dem Beschlusse ist die Sitzung, in welcher derselbe auf Vortrag gefaßt wurde, anzuführen. 
Behufs Nachweisung der Mitglieder, welche bei der Erledigung von Beschwerdesachen mitgewirkt haben, 
ist eine Sitzungsliste zu führen, aus welcher hervorgeht, welche Mitglieder an jeder einzelnen Sitzung theil- 
genommen haben. 
                                                    §. 20. 
                                              Ausfertigungen. 
Die Form der nach gesetzlicher Vorschrift von den Gerichtsschreibern zu ertheilenden Ausfertigungen 
bestimmen die auf Grund des §. 154 des Gerichtsverfassungsgesetzes von dem Reichskanzler erlassenen oder 
zu erlassenden Vorschriften über Einrichtung der Gerichtsschreiberei bei dem Reichsgericht.
        <pb n="214" />
                                                          — 194 — 
Die übrigen Ausfertigungen werden von dem Präsidenten und, wenn es sich um Erlasse eines Senats 
handelt, von dessen Vorsitzendem unterschrieben und von einem Gerichtsschreiber gegengezeichnet. 
Für minder wichtige Verfügungen kann der Präsident anordnen, daß die Ausfertigung nur durch 
einen Gerichtsschreiber zu beglaubigen ist. 
                                                    §. 21. 
                                                   Siegel. 
                              Das Reichsgericht führt zwei Siegel: 
1. ein großes Siegel, welches dem im Reichs-Justizamt geführten großen Siegel entspricht und nur 
bei den förmlichen Ausfertigungen, insbesondere der Urtheile, gebraucht wird; 
2. ein kleineres Siegel, welches dem bei den Gesandtschaften des Deutschen Reichs eingeführten 
Siegel entspricht, mit der Umschrift: „Deutsches Reich. Reichsgericht.“ 
Die Gerichtsschreiberei bedient sich eines Siegels, welches den Kaiserlichen Adler mit der Umschrift: 
„Deutsches Reich. Gerichtsschreiberei des Reichsgerichts." enthält. 
                                                   §. 22. 
                                                  Kosten. 
Die Einziehung und Verrechnung der für die Geschäfte des Reichsgerichts in Ansatz kommenden 
Kosten regelt die vom Bundesrath beschlossene, von dem Reichskanzler unter dem 8. Juli 1879 bekannt ge- 
machte Dienstweisung. ' 
                                                §.      23. 
                                       Präjudizienbücher. 
Ueber die bei Erledigung der einzelnen Sachen erfolgten Entscheidungen zweifelhafter und wichtiger 
materieller oder prozessualer Rechtsfragen führt jeder Senat ein Präjudizienbuch. 
In die Präjudizienbücher sind alle auf Grund des §. 137 des Gerichtsverfassungsgesetzes erfolgenden 
Entscheidungen der vereinigten Civil= oder Strassenate und diejenigen Entscheidungen einzelner Senate einzu- 
tragen, deren Eintragung auf Anregung des Vorsitzenden oder eines Mitgliedes der Senat beschließt. 
Die Präjudizien bücher sämmtlicher Senate gleicher Art sollen übereinstimmen. Deshalb sind die auf 
Grund des §. 137 des Gerichtsverfassungsgesetzes ergehenden Entscheidungen in die Präjudizienbücher aller 
hierzu vereinigten Senate einzutragen und die auf Beschluß eines Senats in dessen Präjudizienbuch eingetra- 
genen Entscheidungen den übrigen Senaten gleicher Art behufs Eintragung in deren Präjudizienbücher mit- 
utheilen. 
duth In jedem Senat ist ein Mitglied mit der Führung des Präjudizienbuchs zu beauftragen, dem es 
obliegt, die Feststellung der wörtlichen Fassung durch Kollegialbeschluß herbeizuführen, die Eintragungen zu 
bewirken oder unter seiner Kontrole bewirken zu lassen und die Mittheilungen an die übrigen Senate 
zu machen. 
Die Präjudizienbücher sind in drei Abtheilungen: für Entscheidungen der vereinigten Senate, des 
eigenen Senats und der übrigen Senate gleicher Art zu führen und die Einträge in jeder Abtheilung mit 
fortlaufenden Nummern zu versehen. Ein am Schlusse befindliches alphabetisches Verzeichniß verweist auf 
Abtheilung und Nummer. 
                                                  §. 24. 
                                       Akten und Geschäftsbücher. 
Die Einrichtung der Akten, Geschäftsbücher und Register regeln die von dem Reichskanzler auf Grund 
des §. 154 des Gerichtsverfassungsgesetzes erlassenen oder zu erlassenden Vorschriften über Einrichtung der 
Gerichtsschreiberei bei dem Reichsgericht. 
Die Urschriften der Urtheile werden bei letzterem zurückbehalten, die vorbereitenden Arbeiten der 
Berichterstatter in den nach §. 271 Absatz 3 der Civilprozeßordnung für Civilsachen, sowie in entsprechender 
Weise auch für Strafsachen zu bildenden, den Parteien und Rechtsanwälten weder zur Einsicht vorzulegenden, 
noch abschriftlich mitzutheilenden Akten aufbewahrt. 
Auf Grund der Geschäftsbücher und Register wird am Schluß des Geschäftsjahres eine Zusammen- 
stellung der gesammten Geschäfte angefertigt und dem Reichskanzler übersandt.
        <pb n="215" />
                                                   — 195 — 
                                               §. 25. 
                                        Geschäftsjahr. 
Das Geschäftsjahr des Reichsgerichts ist das Kalenderjahr. 
                                                §. 26. 
                                                Ferien. 
Während der Ferien müssen am Sitze des Gerichts zur Erledigung der Feriensachen mindestens zehn 
von dem Präsidium zu bestimmende Mitglieder des Gerichts, darunter der Präsident oder einer der Senats- 
präsidenten, anwesend sein. 
Sie bilden den Feriensenat, in welchem der anwesende Präsident oder Senatspräsident und im Ver- 
hinderungsfalle der älteste Rath den Vorsitz führt. 
Im Falle der Beschlußunfähigkeit des Feriensenats ist der Vorsitzende desselben befugt, die Mitglieder 
des es zu bestimmen, welche als Stellvertreter für die verhinderten Mitglieder des Feriensenats einzu- 
treten haben. 
Im Falle des §. 138 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes tritt für Eilfälle der Feriensenat an 
die Stelle des Ersten Strassenats. 
Angelegenheiten, welche vor das Plenum oder vereinigte Civil-= oder Strafsenate gehören, sind durch 
den Feriensenat nicht zu erledigen. 
Die Präsidialgeschäfte, sowie die Geschäfte der Gerichtsschreiberei und der Gerichtsvollzieher erleiden 
durch die Ferien keine Unterbrechung. 
Beschließt der Feriensenat die Eintragung einer Entscheidung in die Präjudizienbücher, so ist dieselbe 
den ständigen Senaten der betreffenden Art zur Eintragung in deren Präjudizienbücher mitzutheilen. 
                                                        §. 27. 
                                                    Beurlaubung. 
Außer den Ferien und den im §. 6 Absatz 3 bezeichneten Tagen darf der Präsident nicht über 
8 Tage, ein anderes Mitglied nicht über 24 Stunden sich ohne Urlaub vom Sitze des Gerichts entfernen. 
Der erforderliche Urlaub wird dem Präsidenten vom Reichskanzler, den übrigen Mitgliedern bis zu 
einmonatlicher Dauer vom Präsidenten, auf längere Zeit vom Reichskanzler ertheilt. 
                                                     §. 28. 
                                                Beeidigung. 
Die Beeidigung neuer Mitglieder, der bei dem Reichsgericht zugelassenen Rechtsanwälte und des 
Vorsitzenden, sowie der Mitglieder der Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds geschieht in einer von dem 
Präsidenten zu bestimmenden Senatssitzung. 
                                                    §. 29. 
                                              Dienstalter. 
Das Dienstalter der Senatspräsidenten und Räthe bestimmt sich in allen Fällen, für welche dasselbe 
entscheidet, nach dem Tage der Ernennung und, im Falle gleichzeitiger Ernennung, nach der hierbei festgesetzten 
Reihenfolge. Bei gleichem Dienstalter entscheidet das Lebensalter. 
Uebergangsbestimmungen. 
                                                     §. 30. 
                                                    Hülfssenate. 
Die für die Senate des Reichsgerichts getroffenen Bestimmungen der Geschäftsordnung finden auch 
auf die gemäß §. 16 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz bei demselben eingerichteten Hülfs- 
senate Anwendung. 
An den Rlenarsitzungen nehmen nur diejenigen Mitglieder der Hülfssenate theil, welche Mitglieder 
des Reichsgerichts sind. 
Zu den Sitzungen der vereinigten Civilsenate sind die Mitglieder der Hülfssenate nur zuzuziehen, 
wenn bei der Entscheidung einer nach §. 15 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz dem Reichs- 
gericht zugewiesenen Sache ein Civilsenat von einer früheren Entscheidung eines Hülfssenats, oder ein Hülfs- 
29
        <pb n="216" />
                                                         — 196 — 
senat von einer früheren Entscheidung eines anderen Hülfssenats oder eines Civilsenats, oder der vereinigten 
Civilsenate abweichen will und deshalb die Sache vor die vereinigten Civilsenate verwiesen wird. 
Während der Ferien sind die vor die Hülfssenate gehörigen Sachen, soweit sie Feriensachen sind, 
von dem Feriensenat zu erledigen. Zu Mitgliedern desselben können auch Mitglieder der Hülfssenate be- 
stimmt werden; jedoch dürfen dieselben, wenn sie nicht Mitglieder des Reichsgerichts sind, auch im Feriensenat 
nur in denjenigen Sachen mitwirken, welche außerhalb der Ferien einem Hülfssenat zugetheilt worden sind. 
                                                      § 31. 
In den nach den bisherigen Prozeßgesetzen zu erledigenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gehört 
vor die vereinigten Civilsenate: 
1. die Erledigung der nach diesen Prozeßgesetzen zulässigen Rechtsmittel gegen Erkenntnisse des vor- 
maligen Reichs-Oberhandelsgerichts, eines obersten Landesgerichts oder des Reichsgerichts, wobei 
diejenigen Mitglieder des Reichsgerichts, welche bei dem angefochtenen Erkenntniß mitgewirkt haben, 
von der Entscheidung über das dagegen ergriffene Rechtsmittel ausgeschlossen sind; 
2. die Erledigung der im Falle des Artikels 820 Absatz 2 der bayerischen Civilprozeßordnung vom 
29. April 1869 erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden. 
                                                    §. 32. 
In den nach den bisherigen Prozeßgesetzen zu erledigenden Sachen ist nach den im Anhang bei- 
gefügten Vorschriften des Regulativs für den Geschäftsgang bei dem Reichs-Oberhandelsgericht 
über die Ernennung der Referenten und Korreferenten §. 19, §. 20, über die Führung des 
bs und der Präsenzliste §. 21 Absatz 3 ff., über die Form der Urtheile §. 24 Ab- 
atz 4, S. 25 « 
auch in den Sachen zu verfahren, welche nicht von dem Reichs-Oberhandelsgericht zu erledigen ge- 
wesen wären. 
Reaul In rheinischen, bayerischen und elsaß-lothringischen Sachen finden auch die Vorschriften dieses 
Regulativs 
über die Ausfertigungen §. 14, §. 35 Nr. 2, 
über die Urtheilsbücher §. 21 Absatz 5, §. 35 Nr. 3 
entsprechende Anwendung. 
  
                              5. Post= und Telegraphen-Wesen. 
  
                                                Ueber sicht 
                                                        über die 
während des ersten Vierteljahrs 1880 im deutschen Reichs-Postgebiete eingerichteten und auf- 
gehobenen Verkehrs-Anstalten, bezw. über eingetretene Aenderungen der Telegraphen-Dienststunden. 
                                    I. Post-Anstalten. 
  
  
  
2 8 J                Ei g e n schaft 
Ortsbezeichnung. er Ober-Postdirektions-Bezirk. 
Post-Anstalt. 
A. Eingerichtete Post-Anstalten. 
1 Altdorf i. Baden, Post-Agentur, Konstanz. 
2 Brahnau, u Bromberg. 
3 Colmar 2 Zweigstelle, Straßburg i. Els. 
(Bahnhof),
        <pb n="217" />
                                                          —   197    — 
— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2 Eig ensch aft 
28 Ortsbezeichnung. er Ober-Postdirektions-Bezirk. 
Post-Anstalt. 1 * 
4 Düsseldorf-Derendorf, Stadt-Postamt III, Düsseldorf. 
5 Fuhlsbüttel,. Post-Agentur, Hamburg. 
6 Groß-Cammin i. d. Neum., u Frankfurt a. d. O. 
7 Groß-Falkenau, » Danzig. 
8 Hannover 7 Stadt-Postanstalt, Hannover. 
(Osterstraße 88), 
9 Hilgen, Postamt III, Düsseldorf. 
10 Hottenbach, Post-Agentur, Trier. 
11 Kirchhofen, » Konstanz. 
12 Kuchelna, „ Oppeln. 
13Laufenfelden, „ Frankfurt a. M. 
14 Mehring, „ Trier. 
15 Natzlaff, „ Cöslin. 
16 DOstrowitt, ,, Danzig. 
17 Sproitz, u Liegnitz. 
18 Tröbsdorf, » Halle a. S. 
19 Westerhausen a. Harz, „ Magdeburg. 
l 
B. Aufgehobene Post-Anstalten. 
1 Biengen i. Baden, Post-Agentur, Konstanz. 
2 Blumberg, Reg.-Bez. Frankfurt a. d. O., u Frankfurt a. d. O. 
3 Bückeburg, Zweigstelle, Minden. 
4 Hausen a. Möhlin, » Konstanz. 
5 Langenau, Reg.-Bez. Bromberg „ Bromberg. 
6 Neuenhaus, Postamt III, Düsseldorf. 
II. Telegraphen-Anstalten. 
— Eigenschaft Mostdirektions- 
2# Ortsbezeichnung. ienstzeit) Ober orrn eltions 
S der Telegraphen-Anstalten. " 
A. Eingerichtete Telegraphen-Anstalten.“) 
1 Altenburg i. Sachsen-Altenburg mit beschränktem Tagesdienst, Leipzig. 
Nr. 2 (Bahnhof), « . 
2 Blankensee i. M., Sp., » Schwerin. 
3 Blottnitz, « ,, Oppeln. 
4Colmar i. Els. Nr. 2 (Bahnhof), » Straßburg i. Els. 
5Cracau, Reg.-Bez. Magdeburg, Sp., v Magdeburg. 
  
*.) Die mit Fernsprechern eingerichteten Telegraphen-Anstalten sind mit Sp. bezeich net. 
  
29*
        <pb n="218" />
                                                           —  198 — 
  
  
  
Grendelbruch, Sp., 
Hallenberg, Sp., 
Hannover, Postamt 7, 
Heerdt, 
Heimbach-Weiß, Sp., 
Herzlake, Sp., 
Hillegossen, Sp., 
Ihringen, 
Karszyn, Sp., 
Kuchelna, Sp., 
Langendiebach, Sp., 
Langenstein, 
Lenz, Sp., 
Lobeda, 
Lockstedt, 
Lövenich bei Cöln, Sp., 
Merxheim, 
Möckern bei Leipzig, 
Mölln i. Mecklbg., 
Mohorn, Sp., 
Mücke, Sp., 
Natzlaff, Sp., 
Naunhof, 
Neukirch, Reg.-Bez. Wiesbaden, 
Niederemmel, 
Niederheimbach, 
Niederpoyritz, Sp., 
Niederterhaus, 
Oberbrechen, 
Passow, 
Ringleben i. Schwarzburg-Rudolst., 
Romrod, 
Rundewiese, Sp., 
Ruppertenrod, 
Schedlau, Sp., 
Schlieffenberg, 
Schneidemühl — Bahnhof, 
Schönberg, Reg.-Bez. Aachen, 
  
  
* 
77 
7 
  
— Eigenschaft „Postdirektions- 
28 Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober “ 
S der Telegraphen-Anstalten. " 
Dedesdorf, 1 mit beschränktem Tagesdienst, Bremen. 
Derendorf, „ Düsseldorf. 
Dettweiler, » Straßburg i. Els. 
Dobrilugk, Bahnhof, „ Frankfurt a. O. 
Dörverden, s » Bremen. 
Eidelstedt, „ Hamburg. 
Fechenheim, “ Cassel. 
Glöwen, „ Potsdam. 
Straßburg i. Els. 
Frankfurt a. M. 
Hannover. 
Düsseldorf. 
Coblenz. 
Oldenburg. 
Minden. 
Konstanz. 
Bromberg. 
Oppeln. 
Cassel. 
Magdeburg. 
Stettin. 
Erfurt. 
Hamburg. 
Cöln. 
Coblenz. 
Leipzig. 
Schwerin. 
Dresden. 
Darmstadt. 
Cöslin. 
Leipzig. 
Frankfurt a. M. 
Trier. 
Coblenz. 
Dresden. 
Coblenz. 
Frankfurt a. M. 
Potsdam. 
Erfurt. 
Darmstadt. 
Danzig. 
Darmstadt. 
Breslau. 
Schwerin. 
Bromberg. 
Aachen.
        <pb n="219" />
                                                   —  199    — 
  
  
  
  
  
  
L 
  
4 
2 l 
— Eigenschaft i „Postdirektions- 
e Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) # Ober Postdirektion- Bezirk 
S der Telegraphen-Anstalten. 1 " 
52 Sommerschenburg, mit beschränktem Tagesdienst, Magdeburg. 
53 Sonnenberg bei Wiesbaden, i ,, Frankfurt a. M. 
54 Krebur, « ,, Darmstadt. 
55 Uebigau, » Halle a. S. 
56 „Vinsebeck, Sp., » Minden. 
57 Volkmarsdorf bei Leipzig, „ Leipzig. 
58 Volmarstein, Sp., „ Arnsberg. 
59 Walstedde, Sp., » Münster. 
60 Weismes, „ Aachen. 
61 Bernitz. „ Potsdam. 
B. Sonstige Veränderungen. 
1Call, anstatt des beschränkten ist voller Aachen. 
Tagedienst eingeführt, 
2 Erkelenz, „ u 
3 Heinsberg, „ „ 
4 Herbesthal, „ „ 
5 Nülich, „ „ 
6 Linnich, ½% 4 
7|Montioie, „ » 
8 Annen, » Arnsberg. 
9 Brilon, „ „ 
10 bGevelsberg, „ „ 
11 Herdecke, „ » 
12 Herne, „ » 
13Hörde, » » 
I4 Lüden sch eid „ « » 
15 Meschede, » » 
16 Schalke, » » 
17Achim, „ Bremen. 
18 Bremerhaven, der volle Tagesdienst ist bis 10 Uhr „ 
Abends ausgedehnt, 
19 Diepholz, anstatt des beschränkten ist voller v 
Tagesdienst eingeführt, 
20 Verden i. Hannover, » „ 
21 Freiburg i. Schlesien, „ Breslau. 
22 Neumarkt, Reg.-Bez. Breslau, „ „ 
23 Neurode, „ „ 
24 Reichenbach i. Schlesien, „ „ 
25 Bebra, u Cassel. 
26 Gelnhausen, „ 5„ 
27| Hersfeld, „ u 
28 Andernach, „ Coblenz. 
29 Bullay,
        <pb n="220" />
                                                     — 200 — 
  
  
Eigenschaft ..« 
Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) ber-Postdirektions 
S der Telegraphen-Anstalten. l- 
30Cochem, anstatt des beschränkten ist voller Coblenz. 
Tagesdienst eingeführt, 
31 Kirn, » ,, 
32 Linza.Rhein, » » 
33 Remagen, » » 
34 Simmern, » ,, 
35 Culm, » Danzig. 
36 Lautenburg i. Westpreußen, » » 
37 Pelplin- „ „ 
38..Pr. Stargard, (2 (2 
39 Schwetz, 2½ » 
40 Bischofswerda i. Sachsen, u Dresden. 
41 Dresden, Postamt 4, an den Wochentagen ist anstatt des „ 
beschränkten der volle Tagesdienst 
eingeführt, 
42 - 5, 7½ r 
43 - — 7, anstatt des beschränkten ist voller „ 
Tagesdienst eingeführt, 
44 - - 8, an den Wochentagen ist anstatt des „ 
beschränkten der volle Tagesdienst 
eingeführt, 
45 - - 10, 5% "7 
46 Herrnhut, („ „ 
47 Neustadt b. Stolpen, „ ,, 
48 Reichenau i. Sachsen, » ,, 
49 Königsteini.Sachsen, anstatt des beschränkten ist voller „ 
Tagesdienst eingeführt, 
50 Löbau i. Sachsen, » » 
51 Pirna, 77 # 
52H Schandau, Stadt, " „ 
53 Tharant, 5%% 5“% 
54 Altenessen, » Düsseldorf. 
55 Barmen-Rittershausen, » » 
56 Barmen-Unterbarmen, » » 
57 Barmen-Wupperfeld, » » 
58 Erfurt, versuchsweise ist verlängerter Tages- Erfurt. 
dienst bis 11 Uhr Nachts ein- 
geführt, · 
59 Frankenhausen, versuchsweise ist anstatt des be- u 
schränkten der volle Tagesdienst 
eingeführt, 
60 Heiligenstadt, „ „ 
61 Hildburgh ausen, r ½% 
62 Langensalza, 1 7½% 
63 Neustadt a. d. Orla, » » 
64 Ohrdruff, 5 ½%
        <pb n="221" />
                                                       —  201   — 
  
  
  
  
2 Eigenschaft Direktions- 
2 Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober Postdirektion 
der Telegraphen-Anstalten. 
65.Pösneck, versuchsweise ist anstatt des beschränkten Erfurt. 
der volle Tagesdienst eingeführt 
worden, 
66 Saalfeld i. Sachsen-Meiningen, u „ 
67 Schleiz, » ,, 
68 Schmalkalden, » » 
69 Sondershausen, „ » 
70 Sonnebergi.Sachsen-Meiningen, » » 
71 Suhl, » » 
72 Diez, anstatt des beschränkten ist voller Frankfurt a. M. 
Tagesdienst eingeführt, 
73 ltdille, „ „ 
74 Frankfurt a. M., Postamt 4, „ ) 
75 Höchst a. M., ,, » 
76 Limburga.d.Lahn, ,, ,, 
77 Rüdesheima.Rh., » ,- 
78 Sachsenhausen bei Frankfurt a.M., ,, » 
79 Weilburg, 1 ir 
80 Sohannisburg, » Gumbinnen. 
81 Kaukehmen, „ „ 
82 Lötzen, „ „ 
83 Pillkallen, „ „ 
84 Prostken, „ » 
85 Ragnit, » ,, 
86 Halberstadt, der Dienst beginnt fortan während Magdeburg. 
des ganzen Jahres um 7 Uhr früh, 
87 Calbe a. S., anstatt des beschränkten ist voller 2 
Tagesdienst eingeführt, 
88 Gardelegen, „ „ 
89 Schönebeck, » ,, 
90 Seehauseni.d.Altmark, ,, » 
91 Gütersloh, » Minden. 
92 Herford, v „J 
93 Höxter, » ,, 
94 Rinteln, „ » 
95 Warburg, ,, » 
96 Groß-Strelitz, » Oppeln. 
97 Gogolin, „ „ 
98 Laurahütte, „ „ 
99 Morgenroth, » ,, 
100 Zabrze, » » 
101 Rawitsch, » Posen. 
102 Schrimm, „ u 
103 Schwedt a. O., „ Potsdam. 
104 Wittstock, » ,, 
105 Wrietzen, 
  
  
» 
  
»
        <pb n="222" />
                                                  — 202 — 
  
* Eigenschaft ..« 
»Es Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) 0 ber-Postddirektions- 
S der Telegraphen-Anstalten. Art. 
  
  
6 Bützow, anstatt des beschränkten ist voller Schwerin i. M. 
10 
Tagesdienst eingeführt, 
107 Malchin, „ i » 
108 Plau i. M., „ 5 
109 Teterow, „ » 
110 Waren, "7 "§v) 
  
  
  
  
                                       6. Eisenbahn-Wesen. 
                                      Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 5. d. M. ist die an die Bahnstrecke Malchin—Waren der Mecklenburgischen Friedrich Franz-Eisenbahn 
anschließende, 1,4 km lange Hafenbahn zu Waren dem allgemeinen Verkehr übergeben. 
Berlin, den 11. April 1880. 
                                   In Vertretung: Körte. 
          
                                   7. Marine und Schiffahrt. 
                                Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool am 15. März d. J. dem im Jahre 1869 in Bath 
(Staat Maine, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von 
Amerika gefahrenen Vollschiff „Camelia“" (früher „Genevieve Strickland“) von 1 336) 16 Re- 
gister-Tons Ladungsfähigkeit und 
2. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu London am 27. März d. J. dem im Jahre 1864 in 
Liverpool erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen eisernen Vollschiff „Rajah“ von 
1 257, 16 Register-Tons Ladungsfähigkeit 
nach dem Uebergange beider Schiffe in das ausschließliche Eigenthum des bremischen Staatsangehörigen 
Diedrich Schilling zu Bremen, welcher Bremen zum Heimathshafen derselben gewählt hat. 
  
                                                 8. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs . 
den bisherigen Konsul in Hiogo-Osaka, Dr. jur. Focke zum General-Konsul in Shanghai, 
den bisherigen Iize-Konsul in Jassy, Dr. Grisebach, zum Konsul in Bukarest 
un 
den bisherigen ersten Vize-Konsul bei dem Konsulate in Konstantinopel, Ernst von Bothmer, 
zum Vize-Konsul in Jassy 
zu ernennen geruht. 
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="223" />
                                               Central-Blatt 
                                          für das 
                                   Deutsche Reich. 
                                Herausgegeben 
                                             im 
                                Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
VIII. Jahrgang. Nr.  17. 
  
  
Berlin, Freitag, den 23. April 1880. 
  
  
  
" 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Geschäfts- 4. Justiz-Wesen: Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des Reichsge- 
verordnung für die Disziplinarbehörden  — Ausweisung von richts in der Zeit vom 1.Oktober bis 31. Dezember 1879 213 
Ausländern aus dem Reichsgebiete. . . Seite 203 ». . 
2.Zoll und Steuer Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend 5. Handels- und Gewerbe-Wesen: Dispensation von der ärztlichen Prüfung 
Verwendung von Surrogaten bei der Herstellung von  
Tabackfabrikaten; — Errichtung einer Zollstelle. . 209 6. Marine und Schiffahrt: Verzeichniß der in den Bundes- 
3. Finanz, Wesen. Nachweisung der bis Ende März 1660 Seestaaten fungirenden Strandbehörden 215 
stattgehabten Ausführung des Gesetzes, betreffend die Aus- 4 » . 
gabe von Reichskassenscheinen; — Nachweisung der Ein- 7. Eisenbahn-Wesen: Aenderung von Stationsnamen 243 
nahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern 8. Konsulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vornahme von 
für die Zeit vom 1. April 1879 bis Ende März 1880 210 Civilstands-Akten 243 
  
  
                                     1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
                              Geschäftsordnung für die Disziplinarbehörden. 
 
In Ausführung des §. 92 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 
1873 (R.-G.-Bl. S. 61) hat der Bundesrath der nachfolgenden, von dem Kaiserlichen Disziplinarhof ent- 
worfenen Geschäftsordnung für die Disziplinarbehörden die Bestätigung ertheilt. 
                                        I. Abschnitt. 
                   Geschäftsordnung für die Disziplinarkammern. 
                                                §. 1. 
Die Geschäfte werden (vorbehaltlich der im §. 11 bestimmten Ausnahmen) durch Kollegialbeschluß 
erledigt. Die Erledigung erfolgt in Sitzungen, welche nach Bedürfniß von dem Präsidenten bestimmt werden. 
Soweit nicht mündlich verhandelt wird, ist die Oeffentlichkeit für die Sitzungen ausgeschlossen. 
                                                       §. 2. 
Zur Beschlußfähigkeit der Disziplinarkammern ist die Theilnahme von fünf Mitgliedern, einschließlich 
des Vorsitzenden, nöthig. 
                                                           §. 3. 
Bei einer mündlichen Verhandlung darf die Zahl der in der Sitzung mitwirkenden Mitglieder, ein- 
schließlich des Vorsitzenden, nicht mehr als fünf betragen. 
30
        <pb n="224" />
                                                          — 204 — 
                                                        §. 4. 
Die beiden richterlichen Mitglieder, welche, abgesehen von dem Vorsitzenden, sich bei einer mündlichen 
Verhandlung unter den theilnehmenden Mitgliedern befinden müssen (§ 89 Absatz 2 des Reichsgesetzes vom 
31. März 1873), werden durch die aus dem Dienstalter sich ergebende Reihenfolge derhestalt bestimmt, daß 
die älteren Mitglieder vor den jüngeren zur Theilnahme berusen sind. 
Ist ein an der Reihe befindliches richterliches Mitglied an der Theilnahme verhindert oder an Stelle 
des verhinderten Präsidenten zur Uebernahme des Vorsitzes berufen (S. 89 a. a. O.), so wird es durch 
dasjenige richterliche Mitglied ersetzt, welches von den für die zunächst folgende Sitzung zur Theilnahme 
bestimmten richterlichen Mitgliedern das ältere ist. Die ursprüngliche Reihenfolge wird dadurch nicht 
unterbrochen. 
                                                            §. 5. 
Der Präsident bestimmt die Mitglieder, welche außer den richterlichen Mitgliedern bei einer münd- 
lichen Verhandlung an der Sitzung theilzunehmen haben (§. 89 a. a. O.). 
Wird hierzu ein richterliches Mitglied bestimmt, so ist die aus §. 4 sich ergebende Reihenfolge ein- 
zuhalten. Die Theilnahme wird in der Reihenfolge gezählt. Die nicht richterlichen Mitglieder sind hunlichst 
aus dem Verwaltungszweige zu wählen, welchem  Angeschuldigte angehört. 
                                                           §.  6. 
Bei Entscheidungen und Beschlüssen, welch auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlassen 
werden, dürfen nur Mitglieder mitwirken, vor welchen die mündliche Verhandlung stattgefunden hat. 
                                                              §.  7. 
Soweit in einer Sitzung nicht mündlich ve ha edelt wird, ist kein Mitglied von der Mitwirkung in 
derselben ausgeschlossen. Sämmtliche Mitglieder sind zu solchen Sitzungen einzuladen. Bei der Einladung 
hat der Präsident die Mitglieder zu bezeichnen, welche theilzunehmen verpflichtet sind. 
In dringenden Fällen bedarf es der Einladung derjenigen Mitglieder nicht, deren Benachrichtigung 
zu einer nachtheiligen Verzögerung führen würde. 
                                                            §. 8. 
Ein Mitglied, welches zu einer Sitzung, worin eine mündliche Verhandlung stattfinden soll oder zu 
einer anderen Sitzung unter der Verpflichtung zur Theilnahme (§.7 Absatz 1 am Ende) einberufen ist, hat im 
Falle der Verhinderung diese zeitig vor der Sitzung dem Präsidenten anzuzeigen. 
Jedes Mitglied hat dem Präsidenten von dem Urlaube Anzeige zu machen, welcher ihm in Bezug 
auf die von ihm bekleideten Reichs= oder Staatsämter bewilligt wird. Eine gleiche Anzeige muß erfolgen, 
wenn ein Mitglied an der Wahrnehmung seines Amtes dauernd verhindert ist. 
                                                      §. 9. 
Der Präsident leitet die Berathung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. 
Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Stellung der Fragen oder über das Ergebniß der 
Abstimmung entscheidet das Kollegium. Die Entscheidungen erfolgen nach der absoluten Mehrheit der Stim- 
men. Bilden sich in einer Sache, von der Schuldfrage abgesehen, mehr als zwei Meinungen, deren keine 
die Mehrheit für sich hat, so werden die dem Angeschuldigten nachtheiligsten Stimmen den zunächst minder 
nachtheiligen so lange hinzugerechnet, bis sich eine Mehrheit ergiebt. 
Die Abstimmungen im Kollegium erfolgen in nachstehender Reihenfolge: 
Zuerst stimmt der Dezernent oder Referent, nach dem Referenten der etwa ernannte Korreferent; 
im übrigen bestimmt sich die Reihenfolge der Abstimmung nach dem Dienstalter, so zwar, daß das jüngste 
Mitglied zuerst stimmt. Der Präsident giebt seine Stimme zuletzt ab. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme 
des Präsidenten entscheidend. 
                                                         §. 10. 
» Das Dienstalter der Mitglieder bestimmt sich nach dem Tage der Ernennung zum Mitgliede der 
Disziplinarkammer. Bei gleichzeitiger Ernennung giebt das höhere Lebensalter den Ausschlag. 
                                                        §. 11. 
Verfügungen, welche eine sachliche Entscheidung nicht enthalten, insbesondere diejenigen, welche nur 
die Leitung eines anhängigen Disziplinarverfahrens betreffen, werden ohne Vortrag im Kollegium von dem 
Präsidenten oder unter dessen Zustimmung von demjenigen Mitgliede erlassen, welchem die Bearbeitung der
        <pb n="225" />
                                                           — 205 — 
Sache von dem Präsidenten übertragen ist. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Prä— 
sidenten und dem gedachten Mitgliede oder wenn über den gegen eine Verfügung erhobenen Widerspruch 
eines Betheiligten zu entscheiden ist, muß der Beschluß des Kollegiums eingeholt werden. Dasselbe gilt, wenn 
der Präsident den Vortrag im Kollegium angeordnet hat. 
                                                       §. 12. 
In schleunigen Fällen kann, sofern nicht die Entscheidung eine mündliche Verhandlung erfordert, 
der Präsident eine schriftliche Abstimmung anordnen. Ergiebt sich hierbei eine Meinungsverschiedenheit, so 
muß die Entscheidung in einer Sitzung erfolgen. 
                                                          §. 13. 
In jeder einen Kollegialbeschluß erfordernden Sache wird von dem Präsidenten ein Dezernent oder 
Referent und nach Befinden ein Korreferent ernannt. 
Der Vortrag im Kollegium wird unbeschadet der Bestimmung 8. 22 Ziffer 3 mündlich erstattet. 
                                                                    §. 14. 
Die Disziplinarkammern erlassen alle Entscheidungen, Beschlüsse, Verfügungen, Berichte etc. unter 
dem Namen: « 
„Kaiserliche Disziplinarkammer zu N.“ 
                                                         §. 15. 
In den Endentscheidungen sind die Mitglieder namentlich aufzuführen, welche an der Entscheidung 
theilgenommen haben. Auch ist darin der Tag der Sitzung zu bezeichnen, in welcher die Entscheidung er- 
folgt ist. Die Ausfertigungen der Endentscheidungen sind mit der Ueberschrift zu versehen: 
„Im Namen des Reichs." 
                                                          §. 16. 
Die Disziplinarkammern führen ein Siegel mit der Unschrift: 
' „Kaiserliche Disziplinarkammer zu N.“ · 
                                                          §. 17. . 
Die Disziplinarsachen gelten in Ansehung der portofreien Beförderung als Reichs-Dienstange- 
legenheiten. 
                                                       §. 18. 
Der Präsident führt in allen Sitzungen den Vorsitz. 
Ihm liegt die Leitung und Beaufsichtigung des ganzen Geschäftsgangs ob. Er öffnet die ein- 
gehenden Sendungen, versieht dieselben mit dem Tag des Eingangs, vertheilt die Geschäfte, ernennt die 
Dezernenten, Referenten und Korreferenten (§. 13), bestimmt die Sitzungen (§. 1) und nach Anleitung der 
§§s. 5 und 7 die Mitglieder, welche an denselben theilzunehmen haben, veranlaßt die Einladung der Mit- 
glieder zu den Sitzungen, leitet die Berathungen und Abstimmungen (§. 9), zeichnet die Konzepte aller 
Verfügungen 2c., vollzieht (unter Kontrasignatur des Sekretärs) alle Reinschriften und trifft in Bezug auf 
die Führung der Geschäftskontrolen die erforderlichen Anordnungen. Er dekretirt ferner in allen das 
Kollegium als solches betreffenden Angelegenheiten. 
                                                    §. 19. 
Der Präsident wird in Verhinderungsfällen von dem ältesten richterlichen Mitgliede vertreten. 
                                                      §. 20. 
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Monat Dezember 1879 tritt dem Geschäftsjahre 1880 
hinzu. Am Schlusse des Jahres überreicht der Präsident dem Reichskanzler eine Zusammenstellung der ge- 
sammten Geschäfte. Die Zusammenstellung muß insbesondere die Zahl der anhängig gewordenen Dieziplinar= 
sachen und die in den einzelnen Sachen erlassenen Entscheidungen ergeben. « « 
                                                     §. 21. 
In Betreff des nöthigen Geschäftslokals, des erforderlichen Subaltern- und Unterbeamten-Personals, 
sowie in Betreff der Bestreitung der Büreaubedürfnisse wird der Reichskanzler auf Vorschlag des Präsidenten 
die geeigneten Anordnungen treffen. 
Der Reichskanzler wird auch in Ansehung der Fonds, aus welchen die baaren Auslagen, insbeson- 
dere die Zeugengebühren zu bestreiten sind, und über die Verwaltung dieser Fonds, ferner über die Ein- 
30*
        <pb n="226" />
                                                        — 206 — 
ziehung der in Disziplinarsachen den Angeschuldigten zur Last gelegten Ordnungsstrafen und baaren Aus- 
lagen (s. 124 a. a. O.) das Erforderliche anordnen. 
                                                        §. 22. 
Für das mündliche Verfahren sind nachstehende Vorschriften zu befolgen. 
1. Zu §§. 101 und 102 des Reichsgesetzes vom 31. März 1873. 
Die Sitzung ist dergestalt zu bestimmen, daß dem Angeschuldigten vom Tage der Vorladung an eine 
Frist von mindestens einer Woche frei bleibt. 
In der Vorladung ist die zur Verhandlung der Sache bestimmte Stunde anzugeben, sowie dem 
Angeschuldigten bekannt zu machen, daß er sich des Beistandes eines Rechtsanwalts als Vertheidigers be- 
dienen oder durch einen solchen sich vertreten lassen könne und daß auch im Falle seines Ausbleibens die 
Verhandlung der Sache und die Entscheidung erfolgen werde. 
Ist das persönliche Erscheinen des Angeschuldigten beschlossen, so muß die Vorladung unter der 
Verwarnung erfolgen, daß im Falle des Ausbleibens ein Vertheidiger zur Vertretung nicht zugelassen werde. 
Der Staatsanwalt wird von der Sitzung durch Vorzeigung der Verfügung benachrichtigt, durch 
welche die Sitzung bestimmt ist. 
                                                 2. Zu §. 103. 
Die Verhandlung über den Ausschluß oder die Beschränkung der Oeffentlichkeit erfolgt in nicht 
öffentlicher Sitzung, die Verkündung des desfallsigen Beschlusses in öffentlicher Sitzung. 
Die Befolgung dieser Vorschrift muß aus dem Sitzungsprotokoll sich ergeben. 
                                        3. Zu §§. 104 bis 107. 
Die mündliche Verhandlung erfolgt in Gegenwart des Staatsanwalts und eines vereideten Pro- 
tokollführers. 
Der Berichterstatter (Referent) wird von dem Präsidenten bei Bestimmung der Sitzung ernannt. 
Der Berichterstatter hat eine schriftliche Darstellung abzufassen und dieselbe dem Präsidenten vor 
der Sitzung vorzulegen. 
In der Sitzung wird der Bericht durch Verlesung der Darstellung oder nach Wahl des Referenten 
mündlich an der Hand der schriftlichen Darstellung erstattet. Ist ein Korreferent ernannt, so nimmt dieser 
an der Berichterstattung bei der Verhandlung nicht theil. 
Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeschuldigten, die etwaige Aufnahme des 
Beweises und die Handhabung der Ordnung liegt dem Vorsitzenden ob. Er kann jeden, welcher Störungen 
verursacht, aus der Sitzung entfernen lassen. 
Der Vorsitzende kann die Vernehmung des Angeschuldigten und die Beweisaufnahme einem anderen 
Mitgliede übertragen. 
Für das Beweisverfahren sind im übrigen die Vorschriften der Strafprozeßordnung maßgebend. 
Dies gilt insbesondere auch von der Vorladung der Zeugen und Sachverständigen, sowie deren Bestrafung 
im Falle des Ungehorsams. 
                                           4. Zu §. 108. 
Mit der Entscheidung sind zugleich die Gründe zu verkünden. 
Es genügt jedoch die mündliche Mittheilung des wesentlichen Inhalts der Gründe. Die Verkündung 
erfolgt durch den Vorsitzenden. Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden mittelst Verlesung im Kollegium 
oder auf dem Wege des schriftlichen Umlaufs festgestellt und im Konzept von sämmtlichen Mitgliedern, welche 
an der Entscheidung theilgenommen haben, unterschrieben. 
                                           5. Zu §. 109. 
Das Sitzungsprotokoll muß insbesondere auch die verkündete Entscheidung enthalten. 
                                            6. Zu §. 116. 
Die Akten sind vor der Einsendung an den Disziplinarhof mit einem Inhaltsverzeichniß (Notulus) 
zu versehen. 
                                                   7. Zu §. 124. 
Die Kosten, welche der Angeschuldigte zu erstatten hat, sind, wenn thunlich, in der verurtheilenden 
Entscheidung selbst dem Betrage nach festzustellen.
        <pb n="227" />
                                                     — 207 — 
                                    8.     Zu §. 133. 
Für die Form der Insinuationen in den bei den Disziplinarkammern anhängigen Sachen sind, so- 
weit nicht der §. 133 etwas Abweichendes bestimmt, die Vorschriften der Strafprozeßordnung maßgebend. 
                                                II. Abschnitt. 
Geschäftsordnung für den Disziplinarhof, 
                                                  §. 23. 
Die Bestimmungen des ersten Abschnitts finden mit folgenden Abweichungen auf den Geschäftsgang 
bei dem Disziplinarhof entsprechende Anwendung. 
                                             1. Zu §. 2. 
Zur Beschlußfähigkeit des Disziplinarhofs ist die Theilnahme von sieben Mitgliedern einschließlich 
des Vorsitzenden nöthig. 
                                               2.   Zu §. 3 
  
Die Zahl der bei einer mündlichen Verhandlung in der Sitzung mitwirkenden Mitglieder darf nicht 
mehr als sieben betragen. 
                                     3. Zu §. 4 und 5. 
Die §§. 4 und 5 gelten mit der Maßgabe, welche sich von selbst daraus ergiebt, daß die Zahl der 
mitwirkenden Mitglieder sieben beträgt, und daß unter diesen nach §. 91 Absatz 2 des Reichsgesetzes 
vom 31. März 1873 sich außer dem Vorsitzenden drei richterliche Mitglieder befinden müssen. 
                                    4. Zu §§. 9, 10 und 19. 
Als ältestes Mitglied, welches den Präsidenten in Verhinderungsfällen zu vertreten hat, gilt der 
dem Disziplinarhof angehörende Senatspräsident des Reichsgerichts. Wenn auch dieser verhindert ist, wird 
der Präsident von dem ältesten dem Disziplinarhof angehörenden Mitgliede des Reichsgerichts vertreten. Die 
Mitglieder des Bundesraths, welche dem Disziplinarhof angehören, nehmen in demselben ihre Stelle gleich 
nach dem Präsidenten oder dessen Vertreter, also vor den übrigen Mitgliedern ein. Die Reihenfolge der 
Bundesrathsmitglieder bestimmt sich nicht nach dem Dienstalter, sondern nach der Reihenfolge, welche für sie 
im Bundesrath besteht. 
                                             5. Zu §. 14. 
Der Disziplinarhof erläßt seine Entscheidungen unter dem Namen: 
„Kaiserlicher Disziplinarhof"“. 
                                              6. Zu §. 16. 
Der Disziplinarhof führt zwei Siegel (ein großes und ein kleines Siegel), entsprechend den beim 
Reichsgericht in Gebrauch befindlichen Siegeln. Das größere Siegel wird nur bei den Ausfertigungen der 
Endentscheidungen (§. 15) gebraucht. 
                                                    7. Zu §. 21. 
Das Amt der Staatsanwaltschaft beim Disziplinarhof wird nach Anordnung der obersten Reichs- 
behörde (§. 85 a. a. O.) von der Reichsanwaltschaft oder von besonders damit beauftragten Beamten wahr- 
genommen. 
Die beim Reichsgericht angestellten Subalternbeamten und Unterbeamten haben nach näherer 
Anordnung des Präsidenten des Reichsgerichts die entsprechenden Verrichtungen auch beim Disziplinarhof 
zu versehen. 
Die Büreaubedürfnisse des Disziplinarhofs werden aus den Vorräthen und Fonds des Reichs- 
gerichts bestritten. 
Als Geschäftslokal des Disziplinarhofs dient nach näherer Anordnung des Präsidenten des Reichs- 
gerichts das Geschäftsgebäude des Reichsgerichts. 
  
Berlin, den 18. April 1880. 
Der Staatssekretär des Innern: Hofmann.
        <pb n="228" />
                                                            ---   208  ----                                                                        Ausweisung von Ausländern, aus dem Reichsgebiete. 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die —i 
* *v Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                          a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Stefan Rostogajew,36 Jahre, ortsangehörig schwerer Diebstahl, Königlich preußische'7. Februar 
Schlosser, zu Orminöwka, Kreis Bezirksregierung zu d. J. 
Nischnei-Lamow, Gou- Oppeln, 
vernement Pensa, Ruß- 
land, 
b. Auf Grund des 5§. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.[Leopold Hantich, geboren am 14. Novem-Trunk und MüßiggangsKöniglich preußische 3. April 
Schornsteinfeger, ber 1831 und ortsange= (s. 361 Ziff. 5 desBezirksregierung zu d. J. 
hörig zu Raudnitz, Böh-Strafgesetzbuchs), Potsdam, « 
men, 
3. Karl Korda, Mau-81 Jahre, aus Slemeno Landstreichen und Bet-Königlich preußische 5. April 
rer, bei Gitschin, Böhmen, teln, Bezirksregierung zus d. J. 
Breslau, 
4. Joses Schmidt,19 Jahre, aus Rövers-Desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Sattler, dorf, Bezirk Jägern 
dorf, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
5. Josef Stief, Bäcker,3 Jahre, aus Weckels-Landstreichen, Betteln dieselbe Behörde, 6. April 
dorf, Bezirk Braungu, und Nichtbefolgung der d. J. 
Böhmen, Reiseroute, 
6.Tosef Stiller, geboren 1851 zu Setz-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 9. April 
Arbeiter, dorf, Bezirk Freiwald= teln, d. J. 
au, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
7. Jakob Weidemann,geboren am 15. April Landstreichen, Königlich preußische 10. März 
Klempnergeselle, 1850, aus Affoltern, Landdrostei zu Han= d. J. 
· Schweiz, nover, 
8. Ferdinand Volk- 23 Jahre, aus Reichen-desgleichen, Königlich preußische7. April= 
mann, Kellner, berg, Böhmen, Bezirksregierung zus d. J. 
Wiesbaden, 
9. Anton Ernegger, geboren am 25. Dezem-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches 11. März 
Tagelöhner, ber 1862, aus Buch= teln, Bezirksamt Schon-d. S. 
heim, Bezirk Vöklabruck, gau, 
Ober-Oesterreich, 
10. Norbert Geiger, Lgeboren 1838, aus Lech, Landstreichen, dieselbe Behörde, 13. März 
Ziegler, Bezirk Reutte, Tirol, d. J. 
11. Johann Dießner, geboren 1850 und orts-Landstreichen und Bet-Königlich sächsische C6. März 
Weber und Ziegel- angehörig zu Schönau teln, Kreishauptmann- d. J. 
arbeiter, 
  
  
bei Schluckenau, Böh— 
schaft zu Bautzen, 
  
  
  
men,
        <pb n="229" />
                                                    
                                         —  209    —— 
  
  
  
  
  
  
— 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum) des 
— i « Ausweisung weisungs- 
2 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. · 
9 beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
12. August Hanetzky/geboren am 9. Juli 1860/Landstreichen und Bet-Königlich sächsische 15. März 
Töpfergeselle, zu Wien und ortsange= teln, Kreishauptmann- d. J. 
hörig zu Humpoletz, schaft zu Zwickau, 
Böhmen, 
13. Samuel Juno, Ar-27 Jahre, geboren zu Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-2 3. Februar 
beiter, Concise, Kanton Waadt, präsident zu Metz, d. J. 
Schweiz, 
14.Wilhelm Spittler, geboren angeblich am Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-6. März 
Landarbeiter, 18. November 1857 und teln, präsident zu Kolmar! d. J. 
ortsangehörig zu Benn- 
wyl, Kanton Baselland, 
. Schweiz, 
15. Camille Mercier,geboren am 30. Novem-sdesgleichen, derselbe, 7. April 
Tagner, ber 1831 und ortsan- d. J. 
gehörig zu Reims, Frank- 
. reich, 
16. Adalbert Leemann,38 Jahre, geboren und Landstreichen, derselbe, desgleichen. 
Büchsenmacher, 
  
ortsangehörig zu Küs- 
nacht, Kanton Zürich, 
Schweiz, 
  
  
  
  
  
                                      2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
  
De. Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. März d. J. beschlossen, daß in Zukunft auch die Verwen- 
dung von Melilothenblüthen (Steinklee) und eingesalzenen Rosenblättern bei der Herstellung von Taback- 
fabrikaten gestattet werde, und daß in Bezug auf die bei der Verwendung dieser Surrogate zu entrichtenden 
Abgaben und zu beobachtenden Kontrolen die Bestimmungen in Ziffer 2 und 3 des Beschlusses vom 27. No- 
vember v. J. (Central-Blatt Seite 753 für 1879) Anwendung finden. 
  
In Hinterschweinhöfen im Bezirk des Königlich bayerischen Hauptzollamts Lindau ist ein Neben- 
zollamt II. errichtet worden.
        <pb n="230" />
                                                           — 210 — 
3. Finanz- 
Nachweisung der bis Ende März 1880 stattgehabten Ausführung des Gesetzes, betreffend 
  
  
  
  
  
  
  
1. 2. 3. 4. 
Betrag Definitiver Antheil Maximal-Betrag 
Z„ des ausgegebenen an der zu gewährenden 
Bezeichnung der Staaten. Landespapiergeldes Reichskassenscheinen Vorschüsse 
(auf Mark reduzirt) nach §. 1 des Gesetzes nach §. 3 des Gesetzes 
Mark. Mark. Pf. Mark. Pf. 
1 Preußen einschließlich Lauenburg 61 386 729 72 145 4941 — — 
2 Bayern . 36 000 000 14 197536 95 1453497587 
3 Sachsen 36 000 000 7 479 888 04 19 013 4411 
4 Württemberg 10 285 713 5 321235 4 3309 651 44 
5 Baden 11 142 858 4276 68370 4577•449 53 
6 Hessen. 7371 429 2 495 65729 3 250 514 47 
7 Mecklenburg- Schwerin . 2955 000 1 631 988 18 882 00788 
8 Großherzogthum Sachsen 1 800 000 837 401 47 641 732 35 
9| Mecklenburg-Strelitz 2 400 000 283 779 50 1 410 81367 
10 Oldenburg. . — 91507493 — — 
114. Braunschweig 3 000 000 913 120 29 1 39125314 
12 Sachsen-Meiningen 1 800 000 549981189 833 345 41 
13 Sachsen-Altenburg 1 456 800 415 86388 69395741 
14% Sachsen-Koburg-Gotha- 1 800 000 510 1340 859 910 53 
15 Anhalt 2 850 000 595278100 1 503 148 00 
16 Schwarzburg-Sondershausen 450 000 196 607 191 168 92886 
17 Schwarzburg= Rudolstadt- 600 000 220 98822 252 67452 
18 Waldeck 630 000 164 5172 310 382179 
19 Reuß ältere Linie 390 000 131 949 77 172 033 49 
20 Reuß jüngere Linie 960 000 260 51697 466 32202 
21 Schaumburg Lippe 1 020 000 93 808 00 617 4613 
22/ Lippe — 325 192 67 — — 
23 Lübeck — 152 619 78 — — 
24 Bremen — 358 161109 — — 
25 Hamburg — 99187348 — — 
26 Elsaß-Lothringen — 4534695 92 — — 
Summe 184 298 529 120 000 OC00 00 54 889 94172 
  
  
                                          Anmerkung: 
An Reichskassenscheinen sind ausgegeben: 
a. nach Spalte 6 a. ............................... 
b. zur Erstattung der nach Spalte 6 b. auf die Reichs-Hauptkasse angewiesenen baaren Zahlungen 
c. zur Deckung der nach Spalte 7 angewiesenen Vorschüsse im Betrage von 54 082 140,,, Mark 
119 999930 Mark 
70 
54 062 100 2 
174 082 100 Mark. 
zusammen
        <pb n="231" />
                                                  —   211    —  —   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
sind wie oben 
 
Wesen 
die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt S. 40). 
5. 6. 7. 8. 9. 10. 
Auf den definitiven Antheil (Spalte 3) « 
Von dem sind angewiesen: Auf die nach Zur Erfüllung des Auf die nach 
Landespapiergelde b. Spalte 4 zu ge. Maximal-BetragesSpalte 7 ge- 
(Spalte 2) 2. währenden Vor- der gr 
sind eingezogen in Reichskassen- zur baaren  Zahlung währenden · wähten Vor-« Bemerk 
und vernichtet scheinen auf die Hauptkasse für Rech- schüsse sind auf Vorschüsse schüss sind an Bemerkungen. 
(auf Mark Königlich preußische nung der Königlich sdie Reichs-Haupt- sind noch die Reichs-Haupt. 
reduzirt) Kontrole der Staats- prenbischen Lontrole kosse angewiesen erforderlich kasse zurückgezahlt 
papiere hierselbst hierselbst 
Mark. Pf. Mark. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. Pf. Mark. 
61 386 72900 72145 490 471 — — — — — 
35 805 989 14197 535 1 95 14 405 63480 129 340 57 3 875 992 
35 693 313 1000 7 479 835 3 0418 808 983 31 204 458 100 5 070 248 
10 176 000 00 5321.235 0 844Aä“ 73142 00 882572 
11 041 544 57 4276 680 37004509 90724 67542 29 1 220 652 
7296 000 00 2 495 655 2 291 320022847 50 286 00 866 800 
2943 000 00 1 631 985 3 18 874 007|88 8000 00 235 200 
1 767 765 00 837 400 1 47 620 24235 21 490 00 171 128 
2 386 110 „00 283.775 4 501 140155367 9260 00 376 216 
— — 915 070 4 93 — — — — — 
2971080 00 913 120 0 29 1371973s|4 19 280 00 371000 
1 692 300 00 549 980 1 89 761 545|41 71 800 100 222224 
1 423 728 00 415 860 3 88 671 909|41 22 048 00 185 052 
1 773 82500 510 130 4 20 842 460/53 17 450 00 229 308 
2 769 000 00 595275 3.000|1449 148|100 54 000 100 400 836 
447084 00 196 605 2 91 166 984/06 1 944 00. 45 044 
575 289 00 220 985 3 22 236 20002 16 474 00 67 376 
615 98700 164 515 2 32 300 979/79 9342 00 82 752 
379251 00 131 950 — 0 23 164 867 49 7 166 (00 45 872 
926 193 00 260 515 1 97 443 784002 22 538 00 124 352 
1 016 640 00 93 805 3 100 615 22133 2240 00 164 656 
— — 325 190 2 67 — — — — — 
— — 152 615 4 78 — — — — — 
— — 358 160 1 09 — — — — — 
– — 991870 3 48 — — — — — 
— — 4 5334 695 0 92 — — — — — 
183 086 827711 119 999 930 70 0 54 os2 140861 807 800 861 14 637 280 
— 120 000 000 Mark. 
Uebertrag 174 082 100 Mark. 
In Folge der auf die Vorschüsse erfolgten Rückzahlungen (Spalte 9) sind an Reichskassenscheinen eingezogen und vemichtet 2 14 637 20 
Die — Reichstassenscheine im Betrage von.. . .. 159 44 820 Mark 
u. in 9 075 334 Abschnitten a 5 Marftft 45 376 670 Mark 
b.. 2 139 413 .% , ............................... 42788309 
c«.142«97 Jo............................... 71279850,, 
159 444 820 Mark
        <pb n="232" />
                                                           —  212   —— 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 
1. April 1879 bis zum Schlusse des Monats März 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- « 
.. Einnahme Differenz 
- nahme beträgt Bonifikatio- in d selb en der 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben  
Etatsjahres Bleib Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein- eiben des und 5 
Einnahme Schlusse des schaftliche Vorjahres J mehr 
« " obengenannten Rechnung — ; 
Monats (Spalte 4) weniger 
4 — — 
I. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle . 141 380 757 50 039141 330 718114 285 420|—27045298 
Rübenzuckersteuer 77 156 675 23514 628153642 04 2 O38 416 1 603 631 
Salzsteuer 36 286 167 95100 86 276 65785 647 340 629 317 
Tabacksteuer 1 162 337 88 133ä074202 956 727 117 475 
Branntweinsteuer 50 794 515 9 514 179 41 280 33643 687 168— 2 406 832 
Uebergangsabgaben von Branntwein 131 420 — 131420 111067/ 20 353 
Brausteuer . . 16 635 814 23797116397 84316 640 512 — 242 669 
Uebergangsabgaben von Bier 995 319 — 995 319 940 421| — 54 898 
Summe324543 004 33 414 462291 128 542264 307 071—26821 471 
Spielkartenstempel 1 095 316 — 1095 316 651 745 + 443 571 
Darunter Darunter 
Nachsteuer: Nachsteuer: 
19 691 228 490 
Anmerkung. 
tungskosten beträgt bis Ende März 1880: 
  
  
  
Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom » , «-, - 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres/ Ist-Einnahme in x 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum mehr 
obengenannten 3 
e Einnahme. 4 mann des Vorjahres — weniger 
M M M 
1. 1 2. I 3. 4. 
Zölle 134 893 790 100 683 301 34 210 489 
Rübenzuckersteuer 46 124 362 41 767549 4 356 813 
Salzsteuer 35 671 618 35 258 608 413 010 
Tabacksteuer 898 717 781 641 117 076 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein 36 351 636 36 933 683 — 582 047 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 14 756 783 14 918 289 — 161 506 
Summe 268 696 906 230 343 071 + 38 353 835 
Spiellartenstempel (einschließlich! der Nach- 
steuer) 1 130 036 304 982 + 825 054
        <pb n="233" />
                                                      —  213   —— 
                                    4.  Justiz-Wesen. 
                                        Uebersicht 
der Geschäftsthätigkeit des Reichsgerichts in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1879. 
Es waren Spruchsachen zu bearbeiten: 
  
Civilsachen. 
Strafsachen 
und zwar: 
solche, in welchen vor 
dem 1. Oktober 1879 
bereits ein Endurtheil 
erster Instanz er- 
  
solche, auf welche die 
Strafprozeßordnung 
vom 1. Februar 1877 
Anwendung findet. 
  
  
  
  
  
  
gangen war. 
1. Aus dem Bezirke der Konsulargerichte 2 — — 
2. - - - des Oberlandesgerichts Königsberg. 154 45 13 
3. - - - - - Marienwerder 153 61 19 
4. - -Kammergerichts . 407 122 29 
5. = O :. Oberlandesgerichts Stettin. 163 45 17 
6. - - - - Posen 229 72 20 
7. - - - Breslau 333 109 24 
8. - -- - Naumburg 239 84 8 
9. - — - Kiel 73 17 4 
10. - - - Celle 15 29 8 
11. — - „C - Hamm 230 59 8 
12. - - - - - Kassel. 107 17 2 
13.= - - - - Frankfurt 184 19 8 
14. -- - -- - Köln. 105 53 2 
15. — - - - - München. 13 — 4 
16. = - -- - Bamberg. 13 — 2 
17. - -- - Nürnberg 19 1 2 
18. = ODr -- - Augsburg 11 — — 
19. = - -- - Zweibrücken. 1 — — 
20. - - - - - Dresden. 147 12 
21. = - - - - Stuttgart 5 — 2 
22. - - - Karlsruhe 26 — 3 
23. - - -- - Darmstadt 18 — 4 
24. - -- - Rostock 23 — 3 
25.= - - - - Jena 27 — 1 
26. - - -- - Oldenburg. 8 — — 
27. OD : - Braunschweig 12 — 1 
28. - - -- - Hamburg 94 — 6 
29. - - — - Kolmar 12 7 3 
zusammen 2 823 740 205 
Darunter 2, 
auf welche die 
Civilprozeß- 
ordnung vom 
30 Jan. 1877 
Anwerdung 
31*
        <pb n="234" />
                                             — 214 — 
  
 
Strafsachen 
  
  
  
  
  
und zwar: 
Civilsachen, solche solche, auf welche die 
bereits ein Endurtheil Starfprozeßordnung 
erster Instanz er- vom  1. Februar 1877 
gangen war. Anwendung findet. 
Davon sind: 
a) in Folge Entsagung, Zurückweisung, Inkompetens 
Erklärung rc. ausgeschieden 668 35 — 
b) erledigt .. ......... 571 549 44 
c) unerledigt geblieben 1584 156 161 
zusammen wie oben 2823 740 205 
Patentsachen waren zu bearbeiten ...............11 
welche sämmtlich unerledigt geblieben sind. 
II. Beschwerdesachen waren zu bearbeiten .... ... .220 
Davon sind: 
a) zurückgenommen. 44 
b) erledigt .. . 1101 
c) unerledigt geblieben. ... . .. .. 15 
sind wie oben 220 
III. Bei der Reichsanwaltschaft waren u bearbeiten: 
1. Strafsachen . ...... ....948 
2. Disziplinarsachen ... ........ 6 
3. ehrengerichtliche Sachen gegen Reichsanwalte .......... . 5 
4. Ehesachen .............11 
5. sonstige Civilsachen ..................... 2 
6. Beschwerden ........ 
Verhandlungstermine haben stattgefunden ...... ... .....527 
Darunter in Strafsachen . 544 
IV. Im Durchschnitt kommen auf jeden der 60 etatsmäßigen Räthe und der 8 Hülfsrichter « 
an Spruchsachen....  ..55 bis 56 
an Beschwerdesachen...................3 bis 4 
  
                                5. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
  
Den österreichischen Arzte Dr. mel. Franz Ulbrich aus Neustadtl in Böhmen ist auf Grund der Bekannt- 
machung vom 9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 687) von den Königlich sächsischen Ministerien 
des Innern und des Kultus und öffentlichen Unterrichts unter Entbindung von der im §. 29 der Gewerbe- 
ordnung vorgeschriebenen ärztlichen Prüfung die Approbation als Arzt ertheilt worden. 
Berlin, den 16. April 1880. Der Reichskanzler. 
                                                              In Vertretung: Eck. 
  
—
        <pb n="235" />
                                                —  216 — 
                                 6. Marine und Schiffahrt. 
  
                                                Verzeichniß 
der auf Grund der §§. 1 und 2 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 (Reichs-Gesetz- 
blatt S. 73) von den Regierungen der Bundes-Seestaaten eingesetzten Strandämter und 
  
                                       (Strandvogteien.) 
Bezeichnung und Sitz b Amtskarakter (Stand), 
der Angabe Namen und Wohnort 
Strandämter (Str.-A.) der Küstenstrecken, welche den der 
und -· . Strandamts-Vorsteher und 
Strandvogteien (Str.-V.) · Amtsbezirk bilden. Strandvögte. 
  
  
  
1 . s In - 
                                      A. In Preußen. 
— 
#####n V# ——— — 
(In Preußen führen die Strandamts-Vorsteher in dieser Eigenschaft den Titel Strandhauptmann.) 
I. In der Provinz Ostpreußen. 
In den Regierungsbezirken Königsberg und Gumhinnen. 
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung zu Königsberg. 
1 Str.-A. Memel 1. 
b) Str.-V. Memel 
  
  
a) Str.-V. Nimmersatt 
"“ 
% 
H# 
  
Küste von der Grenze gegen 
Rußland südlich bis zum 
Dorfe Schmelzeinschließlich, 
sowie Küste der kurischen 
Nehrung seewärts bis zum 
Dorfe Eisseln und haffwärts 
bis zum Dorfe Schmiedeh- 
nen, beide ausgeschlossen. 
ESeeküste des Kreises Memel pon der 
Glurenze gegen Rußland bis zum 
Dorfe Melneraggen, dieses aus- 
geschlossen. 
Seeküste des Kreises Memel vom 
Dorfe Melnexaggen bis zur Hälfte 
des Weges von Memel nach 
Schwarzort auf der kurischen 
Nehrung, der dieser Küste auf 
der östlichen Seite der Nehrung 
parallel laufende Theil der Haff- 
küste und die nordöstliche Küste 
des kurischen Haffes von der 
Norderplatte bei Memel bis zum 
Dorfe Schmelz einschließlich. 
  
Lootsen-Kommandeur Kräü- 
ger zu Memel. 
Gemeindevorsteher Dumbris zu 
Nimmersatt. 
Fischer Falk zu Memel. 
*) Vergleiche Central-Blatt für 1878 Seite 285, für 1879 Seite 270 bezw. 531 und 639.
        <pb n="236" />
                                                  — 216 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
  
e) Str.-V. Schwarzort 
d) Str.-V. Nidden. 
c) Str.-V. Rossitten 
f) Str.-V. Sarkau 
g) Str.-V. Cranz 
Str.-A. Memel II. 
a) Str.-V. Drawöhnen 
b) Str.-V. Kinten. 
c) Str.-V. Rockeln 
d) Str.-V. Inse 
e) Str.-V. Agilla 
  
See= und Haffküste der kurischen 
Nehrung von der Grenze gegen 
die Strandvogtei Memel bis zum 
Birschtwindt'schen Eck. 
See= und Haffküste der kurischen 
Nehrung vom Birschtwindt'schen 
Eck bis zur Grenze des Kreises 
Memel. 
See= und Haffküste der kurischen 
Nehrung von der Grenze der 
Kreise Memel und Fischhausen 
bis zum Schiefen Berge. 
See= und Haffküste der kurischen 
Nehrung vom Schiefen Berge 
bis zur Försterei Grenz. 
Seeküste von der Försterei Grenz 
bis zum Dorfe Eisseln (dieses 
ausgeschlossen) und Haffküste 
von Grenz bis zum Dorfe Schmie- 
dehnen, dieses ausgeschlossen. 
Festlandküste des kurischen 
Haffs vom Dorfe Schmelz 
(dieses ausgeschlossen) bis 
zum Dorfe Schmiedehnen 
einschließlich. 
Küste des kurischen Haffs vom 
Dorfe Schmelz (dieses ausge- 
schlossen) südwärts bis zur 
Grenze des Kreises Memel. 
Küste des kurischen Haffs von der 
Memeler Kreisgrenze bis zur 
Mündung des Atmat-Stromes. 
Küste des kurischen Haffs von der 
Mündung des Atmat-Stromes 
bis zur Loeckerort'schen Ecke. 
Küste des kurischen Haffs von der 
Loeckerort'schen Ecke bis zur La- 
biauer Kreisgrenze. 
Küste des kurischen Haffs von der 
Grenze des Regierungsbezirks 
Gumbinnen bis zum Dorfe 
Agilla einschließlich. 
  
Amtsvorsteher Stellmacher zu 
Schwarzort. 
Postagent Zander zu Nidden. 
Gutsbesitzer Krause zu Rossitten. 
Dünenaufseher Binder zu Sar- 
au. 
Revierförster Radtke zu Cranz. 
Oberfsischmeister von Ma- 
rèes zu Memel. 
Gastwirth Groeger zu Drawöh- 
nen. 
Gutsbesitzer Redweik zu Kinten. 
Besitzer Grinnus zu Karkeln. 
Fischmeister Kakies zu Inse. 
Fischmeister Rohrmoser zu Ne- 
monien.
        <pb n="237" />
                                                — 217 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
  
f) Str.-V. 
g) Str.-V. 
Labagienen 
Steinort 
Str.-A. Pillau 
a) Str.-V. 
b) Str.-V. 
c) Str.-V. 
d) Str.-V. 
e) Str.-V. 
) Str.-V. 
8) Str.-V. 
h) Str.-V. 
i) Str.-V. 
k) Str.-V. 
I!) Str.-V. 
m) Str.-V. 
Neukuhren 
Warnicken. 
Brüsterort 
Palmnicken 
Littausdorf 
Pillau. 
Groß-Bruch 
Fischhausen 
Holstein 
Brandenburg. 
Balga 
Frauenburg 
  
Küste des kurischen Haffs von Agilla 
bis einschließlich Kampkeshöfchen. 
Küste des kurischen Haffs von 
Kampkeshöschen bis zum Dorfe 
Schmiedehnen einschließlich. 
Seeküste des Kreises Fischhau- 
sen und Haffküste der Kreise 
Fischhausen, Königsberg, 
Heiligenbeil, Braunsberg. 
Seeküste von Eisseln bis einschließ- 
lich Wangenkrug. 
Seeküste von Wangenkrug bis ein- 
schließlich Groß-Kuhren. 
Seeküste von Groß-Kuhren bis ein- 
schließlich Groß-Hubnicken. 
Seeküste von Groß-Hubnicken bis 
einschließlich Nodems. 
Seeküste von Nodems bis einschließ- 
lich Tenkitten. 
Seeküste von Tenkitten und Küste 
des frischen Haffs von Lochstädt 
bis zum Möwenhaken auf der 
frischen Nehrung. 
See= und Haffküste der frischen 
Nehrung vom Möwenhaken bis 
zur Grenze des Regierungs- 
bezirks Königsberg. 
Küste des frischen Haffs von Loch- 
städt (dieses ausgeschlossen) bis 
Zimmerbude einschließlich. 
Küste des frischen Haffs von da 
bis Wangitt. 
Küste des frischen Haffs von da 
bis einschließlich Heide. 
Küste des frischen Haffs von da 
bis Alt-Passarge. 
Küste des frischen Haffs von da 
bis Frauenburg. 
  
Fischmeister a. D. Froese zu 
Labagienen. 
Fischerwirth und Grundbesitzer 
Bojahr zu Steinort. 
Hafen-Polizei = Direktor 
Köthner zu Pillau. 
Gutsbesitzer Wigand zu Garb- 
seiden. 
Oberförster Schallehn zu War- 
nicken. 
Leuchtthurmwärter 
Brüsterort. 
Gutsbesitzer Finck zu Dorbnicken. 
Klang zu 
Dorfgeschworener Fink zu Littaus- 
dorf. 
Der Strandhauptmann. 
Einstweilen Forst= und inte- 
rimistischer Dünenausseher Kör- 
ner zu Groß-Bruch. 
Bürgermeister Hintz zu Fisch- 
hausen. 
Fischerwirth Thiel zu Holstein. 
Amtsvorsteher Thiel zu Branden- 
burg. 
Gemeindevorsteher 
Balga. 
Bürgermeister Arndt zu Frauen- 
burg. 
Thimm zu
        <pb n="238" />
                                                        —  218   —— 
  
Bezeichnung und Sitz 
er 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
  
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
  
II. In der Provinz Westpreußen. 
4Str.- A. Steegen. 
a) Str.-V. Neukrug 
b) Str.-V. Pröbbernau 
c) Str.-V. Stutthof 
d) Str-V. Neufähr 
5 EStr.-A. Neufahrwasser 
a) Str.-V. Weichselmünde 
b) Str.-V. Neufahrwasser 
6 Str.-A. Putzig 
a) Str.-V. Zoppot 
b) Str.-V. Neu-Oblusch 
c) Str.-V. Putzig. 
d) Str.-V. Hela 
e) Str.-V. Putziger Heisternest 
  
  
Im Kegierungsbezirk Danzig. 
See= und Haffküste von der 
Grenze der Regierungsbe- 
zirke Königsberg und Dan- 
zig bei Narmeln, erstere bis 
zur neuen Weichselmündung, 
letztere bis Bodenwinkel. 
See= und Haffküste von Narmeln 
bis zur Schmeergruber Strand- 
bude. 
See= und Haffküste von da bis 
zum Bodenwinkeler Seewege. 
See= und Haffküste von da bis 
Schiewenhorst. 
Seeküste von da bis zur neuen 
Weichselmündung bei Neufähr. 
Seeküste von der neuen 
Weichselmündung bei Neu- 
fähr bis zur Grenze der 
Kreise Danzig und Neu- 
stadt i. Westpr. 
Von der neuen Weichselmündung 
bei Neufähr bis zur alten Mün- 
dung bei Weichselmünde. 
Von da bis zur Grenze gegen den 
Kreis Neustadt i. Westpr. 
Seeküste des Kreises Neu- 
stadt i. Westpr. 
Von der Grenze gegen den Dan- 
ziger Landkreis bis Orhöft. 
Von da bis Rewa . 
Von da bis Großendorf 
Beiderseitige Küste der Halbinsel 
Hela von der Helaer Spitze bis 
zum Leuchtthurm bei Danziger 
Heisternest. 
Desgleichen von da bis Kußfeld 
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung zu Danzig. 
Heegemeister Wigandt zu 
Steegen. 
Dünenwärter Wellm zu Neukrug. 
Strandaufseher Wicht zu Pröb- 
bernau. 
Hofbesitzer Schoeler zu Stutthof. 
Strandausseher Wellm zu Neu- 
ähr. 
Einstweilen Lootsenamts- 
Assistent Sehring zu Neu- 
fahrwasser. 
Schiffbau-Unternehmer Gart- 
mann zu Weichselmünde. 
Seelootse Röll zu Neufahrwasser. 
Strand--Inspektor Klotz zu 
Putzig. - 
Strandaufseher Schreiber zu 
Zoppot. 
Hofmeister Petrowski zu Neu- 
Oblusch. 
Schiffszimmerpolier Radzom zu 
Putzig. 
Strandaufseher Doerks zu Hela. 
Strandaufseher Kohnke zu Putzi- 
ger Heisternest.
        <pb n="239" />
                                                      — 209· — 
  
Bezeichmung, und Sitz Angabe 
Strandämter= (Str.-A.) der Küstenstrecken, welche den 
und   
Strandvogteien (Str.-.) Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts- 5Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
  
  
  
  
f) Str.-V. Ceynowa. . . Beiderseitige Küste der Halbinsel 
Hela von da bis zum Erlenbusch, 
genannt Olschin, auf der Mitte 
zwischen Großendorf und Cey- 
nowa. 
g) Str.-V. Großendorf . . Desgleichen von da bis Großen- 
dorf, bezw. Rixhöft. 
b) Str.-V. Karwen . . . Von bis zum Karwenbrucher 
Fließ. 
i) Str.-V. Karwenbruch. . JVon da bis zur Grenze gegen den 
Regierungsbezirk Köslin. 
Str. A. Tolkemit . Küste des frischen Haffs von 
der Grenze der Regierungs- 
bezirke Königsberg und 
Danzig bei Louisenthal bis 
zur frischen Nehrung. 
a) Str.-V. Tolkemit Von der Grenze bei Louisenthal 
bis Reimannsfelde. 
b) Str.-V. Elbnn Von da bis zur Mündung des El- 
bingFlusses. 
c) Str.-V. Jungser Jon da bis zur Mündung der 
iege. 
d) Str.-V. Stobbendoron da bis zur frischen Nehrung 
bei Bodenwinkel. 
  
III. In der Provinz Pommern. 
1. Im Kegierungsbezirk Köslin. 
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung zu 
Str.-A. Stolpomünde Seeküste des Hauptzollamts 
in Stolpmünde (von der 
Grenze der Regierungs- 
bezirke Danzig und Köslin 
bis zum Ausfluß der 
Patene). 
a) Str.-V. Bebbrow . . . Von der Grenze des Danziger Re- 
gierungsbezirks bis zur Stilower 
Bake. 
b) Str.-V. LeocaaaVon da bis zum Bollenser Haken. 
e) Str.= V. NMomwe Vondibis zur Weitenhäger 
Grenze. 
  
Strandaufseher Konkel zu Cey- 
nowa. 
Gigenhumer Bialk zu Großen- 
orf. 
Strandaufseher Rettig zu Karwen. 
Amtsvorsteher Piepkorn zu Kar- 
wenbruch. 
Fischmeister Klein zu Tolke- 
mit, zugleich Strandvogt für 
die Vogtei Tolkemit. 
Der Strandhauptmann. 
Fischerschulze Hopp zu Terranova. 
Besitzer Frischbutter zu Jungfer. 
Fischerschulze Kock zu Stobben- 
dorf. 
  
Köslin. 
Ober-Zoll-Inspebtor Wal- 
kenhorst zu Stolpmünde. 
Gutsbesitzer Krause zu Bebbrow. 
Bürgermeister Pardeyke zu Leba. 
Gutspächter Drewin zu Brenken- 
hofsthal. 
  
32
        <pb n="240" />
                                                      — 220 — 
  
Beyeichnung und Sitz 
er 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
10 
11 
  
  
d) Str.-V. Stolpmünde 
Str.-A. Rügenwalde 
a) Str.-V. Rügenwalder- 
münde. 
b) Str.-V. Wusseken 
Str.-A. Kolbergermünde 
a) Str.-V. Funkenhagen. 
b) Str.-V. Kolbergermünde. 
  
Von da bis zum Vietziger Hacken 
Seeküste des Hauptzollamts 
in Rügenwalde (vom Aus- 
fluß der Patene bis zum 
Kösliner Deey). 
Vom Vietziger Haken bis zum Buk- 
kowschen Seetief. 
Von da bis zum laufenden Tief 
bei Kösliner Deep. 
Seeküste des Hauptzollamts 
in Kolbergermünde (vom 
Kösliner Deep bis zur 
Grenze des Stettiner Re- 
gierungsbezirks). 
Vom laufenden Tief bis zur öst- 
lichen Grenze von Henkenhagen. 
Von da bis zur Grenze der Re- 
gierungsbezirke Köslin und 
Stettin. 
2. Im Regierungsbezirk Stettin. 
  
  
Hafenbauschreiber Bütow zu 
Stolpmünde. 
Ober-Zoll-Inspekbtor Pos- 
seldt zu Rügenwalde. 
Amtsvorsteher und Vogt a. D. 
Gehlhar zu Rühgenwalder- 
münde. 
Guts-Administrator Scheune- 
mann zu Wusseken. 
Steuerrath Fleischmann zu 
Kolbergermünde. 
Küster und Lehrer Schwartz zu 
Sorenbohm. 
Schiffer Pahlow zu Kolberger- 
münde. 
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung zu Stettin. 
Str.-A. Kammin 
a) Str.-V. Deep 
b) Str.-V. Klein-Horst 
c) Str.-V. West-Dievenow 
  
Seeküste der Kreise Greifen- 
berg und Kammin, sowie 
der Insel Wollin von der 
Dievenow bis zur West- 
grenze von Swantuß, sowie 
die Dievenow-Küste des 
Kreises Kammin. 
Von der östlichen Greifenberger 
Kreisgrenze bis zur westlichen 
Grenze von Kirchhagen. 
Von da bis zur Ostseite der Radd- 
acker-Fichten. 
Von da bis zur westlichen Grenze 
von Swantuß. 
  
Landrath von Köller zu 
Kammin. 
Gemeindevorsteher Kemp zu Deep. 
Mühlenbesitzer Duwe zu Klein- 
Horst. 
Oberlootse Thurow zu West-Die- 
venow. 
Als Strandvögte an der Dievenowküste fungiren die städtischen Polizei-Verwaltungen und die Amts- 
vorsteher für ihre Amtsbezirke.
        <pb n="241" />
                                                    — 221 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
. der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
12Str.-A. Swinemünde 
4 a) Str.V. Neuendorf 
b) Str.-V. Misdron 
c) Str.-V. Swinemünde 
d) Str.-V. Ahlbeck 
e)Str.-V. Koserow 
t) Str.-V. Zinnowitz 
  
  
Seeküste des Usedom-Wolliner 
Kreises von der Westgrenze 
von Swantuß bis Peene- 
münde, sowie die Binnen- 
küsten desselben Kreises an 
der Dievenow, Snmine, 
Peene, dem Achterwasser, 
dem großen und kleinen 
Haff und Papenwasser. 
Von der westlichen Grenze von 
Swantuß bis zur westlichen 
Grenze von Swinhäft. 
Von da bis zum Pritterschen Wege. 
Von da bis 2 Kilometer östlich 
von Ahlbeck. 
Von da bis zur westlichen Grenze 
von Ueckeritz. 
Von da bis zur westlichen Grenze 
von Damerow. 
Von da bis Peenemünde. 
  
Lootsen = Kommandeur 
Knoop zu Swinemünde. 
Gutsverwalter Buchholz zu 
Neuendorf. 
Amts= und Gemeindevorsteher 
Grabowsky zu Misdroy. 
Oberlootse Meyer zu Swine- 
münde. 
Schulze Malzahn zu Ahlbeck. 
Dünenwärter Marquardt zu 
Koserow. 
Gastwirth Kagemann zu Zinno- 
witz. 
Als Strandvögte an den Binnenküsten fungiren die städtischen Polizei-Verwaltungen und die Amts- 
13 Str.-A. Ueckermünde 
Als Strandvögte fungiren die städtischen Polizei-Verwaltungen und die A 
.Haffküste des Kreises Anklam. 
14%Str.-A. Anklam 
vorsteher für ihre Amtsbezirke. 
Haffküsten des Kreises Uecker- 
münde. 
  
  
Landrath Graf von Ritt- 
berg zu Ueckermünde. 
mtsvorsteher für ihre Amtsbezirke. 
Landrath von Oertzen zu 
Anklam. 
Als Strandvögte fungiren die städtischen Polizei-Verwaltungen und die Amtsvorsteher für ihre Amtsbezirke. 
3. Im Regierungsbezirk Stralsund. 
Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung zu Stralsund. 
15 Str.-A. Mönchgut 
  
  
Küsten der Inseln Greifs- 
walder Oie und Ruden, die 
Festlandküste von der Mün- 
dung der Peene bis zur 
Insel Koos und die Küste 
der Insel Rügen von Pal- 
merort über Thiessow bis 
Granitzer Ort. 
  
Lootsen-Kommandeur Mil-= 
ler zu Thiessow. 
32*
        <pb n="242" />
                                         —  222   — 
Bezeichnung und Sitz 
Strandämter (Str. A) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
16 
17 
18 
19 
20 
  
a) Str.-V. Greifswalder Oie 
b) Str.-V. Ruden 
„O0) Str.-V. Lubmin 
2) Str.-V. Neuenkamp 
e) Str.-V. Thiessom 
f) Str.-V. Sellin 
Str.-A. Jasmund 
a) Str.-V. Biuz- 
b) Str.-V. Crampas 
c) Str.-V. Lohme 
Str.-A. Wittowm 
a) Str.-V. Breege 
b) Str.-V. Wieck 
Str.-A. Hiddensoe 
a) Str.-V. Kloster 
b) Str.-V. Plogshagen 
Str.-A. Zingst 
a) Str.-V. Zingst. 
b) Str.-V. Prerow 
  
Küste der Insel Greifswalder Oie. 
Küste der Insel RKuden 
Festlandküste von der Peene-Mün- 
dung bis zur Insel Koos. 
Küste der Insel Rügen von Pal- 
merort bis zum Gobbiner Haken. 
Von da bis Göhten 
Von da bis Granitzer Ort 
Kuste der Infel Rugen von 
Granitzer Ort bis Glowe. 
Von Granitzer Ort bis Reetz 
Von da bis Groß-Stubbenkammer 
Von da bis Glome 
Küste der Insel Rügen von 
Glowe über Arcona bis 
Wittower Posthaus. 
Von Glowe bis Creptitzz 
Von da bis Wittower Posthaus. 
Küste der Insel Hiddensoe 
Küste der nördlichen Theile der 
Inseln Hiddensoe bis einschließ- 
lich Kloster. 
Küste des südlichen Theils der 
Insel Hiddensoe. 
Küste der Insel Zingst und 
des Dars von Pramort 
über Darsser Ort zur Lan- 
desgrenze gegen Mecklen- 
burg-Schwerin bei Ahrens- 
Schiffer Wallis zu Zingst. 
hoop. 
Von Pramort bis Prerow 
Von da bis Ahrenshoop 
  
  
Pächter Vahl auf der Greifs- 
walder Oie. 
Oberlootse Bohnsack auf Ruden. 
Fischer Darm zu Lubmin. 
Lootse Radfan zu Lauterbach. 
Oberlootse Brandt zu Thiessow. 
Fischer Miebach zu Sellin. 
Oberförster von Kühlewein 
zu Werder. 
Fischer Halliger zu Binz. 
Fischer Kruse zu Saßnitz. 
Fischer Venz zu Lohme. 
Amtsvorsteher Martens zu 
Altenkirchen. 
Schiffer Lewe zu Breege. 
Schiffer Woywode zu Wieck auf 
Wittow. 
Amtsvorsteher Bütow zu 
Kloster. 
Gastwirth Schlieker zu Kloster. 
Schulze Schlieker zu Plogshagen. 
Navigations.= Vorschullehrer 
Bathke zu Prerow. 
Schiffer Rohde zu Prerow. 
IV. In der Provinz Schleswig-Holstein. 
Aufsichtsbehörde: 
Str.-A. Cismar. 
Festlandküste des Kreises Ol- 
denburg. 
Bezirksregierung zu Schleswig. 
Kirchspielvogt Brandt zu 
Cismar.
        <pb n="243" />
                                                  — 223 — 
  
Bezeichnuns und Sitz 
er 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
21 
22 
23 
24 
Str.-A. Neudorf 
  
a) Str.-V. Sierksdorf 
b) Str.-V. Neustadt 
c) Str.-V. Brodau 
d) Str.-V. Grömitz 
D0) Str.= V. Dahme 
1) Str.-V. Rosenfeld 
8) Str.-V. Kraksdorf. 
h) Str.-V. Großenbrode. 
i) Str.-V. Heiligenhafen 
k) Str.-V. Johannisthal 
5 Str.-V. Weißenhaus 
Str.-A. Fehmarn. 
a) Str.-V. Fehmarsund 
b) Str.-V. Burgstaaken. 
c) Str.-V. Puttgaarden. 
4) Str.-V. Westermangelsdorf 
Str.-A. Jutterkamp 
Str.-V. Sehlendorf 
Str.-V. Hohwacht . 
Str.-A. Waterneversdorf. 
Str.-V. Behrensdorf. 
  
Küste der Güter Oevelgönne und 
Wintershagen. 
Küste des Stadtgebiets Neustadt. 
Küste von Brodau und Bliesdorf. 
Von dabis zur Kellenhusener Scheide. 
Küste von Kellenhusen und Dahme. 
5 Küste von Rosenhof, Süßau und 
Siggen. 
Küste von Satjewitz, Goddersdorf 
und Stütel. 
Küste von Löhrsdorf und Großen- 
brode. 
Küste des Stadtgebiets Heiligen- 
hafen. 
Küste von Dazendorf, Kembs, Jo- 
hannisthal, Teschendorf und 
Wandelwitzz. 
.Küste der Güter Putlos und Weißen- 
haus. 
Küste der Insel Fehmarn 
.Vom Flügger Leuchtthurm bis Wul- 
fenhals. 
Von da bis zur Gahlendorf-Klaus- 
dorfer Scheide. 
Von da bis zur Wenkendorf-Dän- 
schendorfer Scheide. 
Von da bis zum Flügger Leucht- 
thurm. 
Küste des Guts Futterkamp. 
Wie vorstehend 
.  Küste des Guts Neudorf. 
 Wie vorstehend 
Küste des Guts Waternevers= 
dorf. .. ... 
.Wie vorstehend 
  
Käthner und Fischer Freese zu 
Sierksdorf. 
Lootse Schumacher zu Pelzer= 
haken. 
Förster Colmorgen zu Schashagen. 
Großkäthner Böhter zu Grömitz. 
e Kitzerau zu Dahme. 
Pächter Theophile zu Sahna. 
Gemeinde-Vorsteher Kruse zu 
Großenbrode. 
Schiffsrheder und Kaufmann 
Müller zu Heiligenhafen. 
Verwalter Freytag zu Johannis- 
thal. 
Gastwirth und Fischer Friedrichsen 
zum Brööck. 
Kirchspielvogt von Linstow 
zu Burg a. F. 
Zah pachter Adam zu Fehmar- 
und. 
Hafenvogt Tardel zu Burgstaaken. 
Altschiffer Beyer zu Johannisberg. 
Eingesessener Richter Kruse zu 
Westermangelsdorf. 
Gutssekretär Petersen zu 
Futterkamp. 
Fischer Kruse zu Sehlendorfer 
Strand. 
Verwalter Wriedt zu Neu- 
dorf. 
Gastwirth Hintz zu Hohwacht. 
Verwalter Jeß zu Water- 
neversborf. 
Schleusenwärter Schöning zu 
Lippe.
        <pb n="244" />
                                              — 224 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
e 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
25Str.-A. Hessenstein 
Str.-V. Todendorf 
26 Str.-A. Schönberg 
a) Str.-V. Schönberg 
b) Str.-V. Wisch 
) Str.-V. Stein 
c) Str.-V. Laboe 
27 Str.-A. Kiel 
Str. V. Kiel 
28 Str.-A. Eckernförde. 
a) Str.-V. Strande 
b) Str.-V. Hohenhain 
0) Str.-V. Nor# 
d) Str.-V. Altenhof 
e) Str.-V. 
8) Str.-V. Waabs 
h) Str.-V. Niebye. 
  
Eckernförde 
1) Str.-V. Sophienruh. 
  
Küste der Herrschaft Hessen- 
stein. 
Wie vorstehendd 
Küste des obrigkeitlichen Be- 
zirks des Klosters Preetz. 
Von der Scheide gegen die Herr- 
schaft Hessenstein bis zur Höhe 
von Holm. 
Von da bis zur Grenze gegen 
Wendtorf. 
Küste der Gemeindebezirke Wend- 
torf und Stein. 
Küste des Gemeindebezirks Laboe. 
Küste des inneren Theils der 
Kieler Föhrde von der Plö- 
ner Kreisgrenze bei der 
Dänenkathe bis zum Leucht- 
thurm bei Friedrichsort. 
Wie vorstehend 
Küste des Kreises Eckernförde 
vom Leuchtthurm bei Frie- 
drichsort bis einschließlich 
des Gutsbezirks Grünholz. 
Vom Leuchtthurm bei Friedrichs- 
ort bis einschließlich des Guts 
Alt-Bülk. 
Küste der Güter Hohenhain und 
Dänisch-Nienhof. 
Küste der Güter Grönwohld und 
Noer. 
Küste des Guts Altenhof nebst 
Aschau und Hoffnungsthal. 
Küste des Guts Marienthal und 
des Stadtbezirks Eckernförde. 
Küste der Güter Hemmelmark, 
Mohrberg und Hohenstein. 
Küste des Guts Ludwigsburg. 
Küste der Güter Damp und Grün- 
holz. 
  
Ober-Inspektor Martens 
zu Panker. 
Fischer Schröder zu Todendorf. 
Klösterlicher Polizei-Kom- 
missar Radbruch zu Schön- 
berg. 
Gruntesier Steffen zu Staken- 
dorfer Strand. 
Hufner Stoltenberg zu Fernwisch. 
Käthner Arp zu Stein. 
Hausbesitzer Krützfeldt sen. zu 
Laboe. 
Senator Klotz zu Kiel. 
Hafenmeister Peters zu Kiel. 
Hardesvogt Petersen zu 
Eckernförde. « 
Fischer Schröder zu Strande. 
Jäger Hansen zu. Hohenhain. 
Fischer Duuck zu Noer. 
Holzvogt Grube zu Altenhof. 
Lootse und Brückenvogt Hittscher 
zu Eckernförde. 
Fischer Föh zu Hohenstein. 
Fischer Haß zu Ludwigsburg. 
Fischer Petersen zu Fischleger.
        <pb n="245" />
                                                  — 225 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
er 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
29 
30 
31 
32 
  
Str.-A. Kappeln 
à) Str.-V. 
b) Str.-V. 
Olpenitz 
Ellenberg 
c) Str.-V. 
4) Str.-V. 
e) Str.-V. 
f) Str.-V. 
8) Str.-V. 
b) Str.-V. 
i) Str.-V. 
k) Str.-V. 
Schleimünde. 
Kappeln 
Buckhagen. 
Oehe 
Düttebüll. 
Falshöft 
Gelting 
Steinberghaff. 
Str.-A. Glücksburg. 
a) Str.-V. Habernis 
b) Str.-V. Langballigholz 
c) Str.-V. Glücksburg 
d) Str.-V. Twedterholz 
Str.-A. Fleusburg (Stadt- 
bezirk). 
Str.-V. Flensburtg 
Str.-A. Flensburg (Land- 
bezirk). 
  
Küste von der nördlichen 
Grenze des Strandamts 
Eckernförde nördlich bis 
einschließlich des Guts 
Oestergaarde im Kreise 
Flensburg. 
Schlei= und Seeküste der Güter 
Schönhagen und Olpenitz. 
Von der östlichen Grenze des Guts 
Loitmark bis zur gegenüber- 
liegenden westlichen Kappelner 
Scheide. 
Küste der Insel Schleimüände 
Küste des Stadtbezirks Kappeln. 
Von da bis zur Oeher Scheide 
See= und Schleiküste des Guts 
Oehe einschließlich Oeher Noor. 
Von da bis zur Düttebüller Guts- 
scheide bei Falshöft. 
Von da bis Beveroe 
Von da bis zur Ohrfelder Scheide 
bei Lebekwiese. 
Strand der Güter Ohrfeld und 
Oestergaard. 
Hardesvogteidistrikt Glücks- 
burg. 
Von Steinberghaff bis Mühlen- 
damm. 
Von da bis zur Aue zwischen Lang- 
ballig und Ringsberg. 
Von da bis zur Aue bei Meier- 
wiek. 
.Von da bis Kielseng 
Küste des Stadtbezirks Flens- 
burg. 
Wie vorstehend 
Küste der Hardesvogtei Fleus- 
burg von der Flensburger 
Stadtgrenze einschließlich 
der Ochseninseln bis zur 
Apenrader Kreisgrenze. 
  
Hardesvogt Wandrey zu 
Kappeln. 
Eingesessener Neve zu Olpenitz= 
dorf. 
Polizeidiener Büll zu Loitmark. 
Lootse Lischke zu Schleimünde. 
Bürgermeister Viereck zu Kappeln. 
Fischer Petersen zu Nabelsund. 
Gemeindevorsteher Dethlessen zu 
Maasholm. 
Fischer Braack zu Falshöft. 
Landmann Marquardsen zu Fals- 
höft. 
Eingesessener Vollertsen zu Gam- 
mellück. 
dish Lucassen zu Steinberg- 
haff. 
Hardesvogt Ovens zu Flens- 
burg. 
Parzellist Thomsen zu Habernis. 
He Möller zu Langballig= 
olz. 
Gemeindevorsteher 
Bockholm. 
Käthner und Ziegeleibesitzer Jwer- 
sen zu Osbek. 
Beigeordneter Jannsen zu 
Flensburg. 
Hafenmeister Hüser zu Flensburg. 
Hardesvogt Koop zu Flens- 
burg. 
Nielsen zu
        <pb n="246" />
                                               — 226. — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandpvögte. 
  
Str.-V. Süderhaff. 
33 Str.-A. Augustenburg 
a) Str.-V. Augustenburg. 
b) Str.-V. Kjaer 
c) Str.-V. Sonderburg 
d) Str.-V. Höruphaff. 
e) Str.-V. Kekenis 
f) Str.-V. Lysabbel 
g) Str.-V. Mummark“ 
h) Str.-V. Atzerballigholz 
34 Str.-A. Norburg. 
a) Str.-V. Hellwitt 
b) Str.-V. Pöhl. 
0) Str.-V. Holm. 
d) Str.-V. Mels 
e) Str.-V. Brandsbüll 
f) Str.-V. Stolbro 
35 Str.-A. Broacker 
a) Str.-V. Nübelnoor 
b) Str.-V. Brunsnis 
  
  
Wie vorstehend 
Küste des Sonderburger Stadt- 
bezirks auf der Insel Alsen 
und der Hardesvogtei Au- 
gustenburg. 
Von der Hardesvogteigrenze am 
Kettingnoor bis zur Mündung 
des Augustenburger Noors. 
Von da bis zum Sonderburger 
Stadtbezirk. 
Küste des Sonderburger Stadtbe- 
zirk auf der Insel Alsen. 
Von da bis zum Kekenisdrei. 
Küste der Halbinsel Kekenis 
Vom Kekenis-Leuchthurm bis Ham- 
melvig. 
Von da bis Thorshavn. 
Von da bis Fühnshaff. 
Küste der Hardesvogtei Nor- 
burg. 
Von Rünshaf bis Tranerodde 
Von da bis Tundtoftnakke 
Von da bis zur Einfahrt ins Düvig 
Von da bis zur Hardeshoi-Fähre 
Von da bis zur inneren Spitze des 
Stevningnoors. 
Von da bis zum Ekener Mühlen= 
bach im Kettingnoor. 
Küste der Hardesvogtei Bro- 
acker, der Grasschaft Re- 
ventlow-Sandberg und des 
Sonderburger Stadtgebiets 
am Festlande. 
Von der Grenze des Kreises Son- 
derburg bei Atzbüll bis zur Eken- 
sunder Fähre. 
Von da bis Borrishoved 
  
  
Fischer Tastesen zu Süderhaff. . 
Hardesvogt Petersen zu 
Augustenburg. # 
Altschiffer Livoni zu Augusten- 
burg. 
Bohlsmann Lorenzen zu Kiaer 
(Westerfeld). 
Hafenvogt Kaufmann zu Sonder- 
burg. 
Fährbesitzer Willesen zu Hörup- 
haff. 
Parzellist Bladt zu Hirschholm. 
Bohlsmann Andersen zu Lysab- 
belholz. 
Fährbesitzer Bladt zu Mummark. 
Kähhner Mikkelsen zu Atzerballig- 
holz 
Hardesvogt Klinger zu Nor- 
burg. 
Abnahmemann Tensen in Hell- 
witt. 
Bohlsparzellist Thomsen in Pöhl. 
Käthner Kolmos in Holm (Hel- 
lesoe). 
Käthner Rix in Mels. 
Inste Lorenzen zu Broballig. 
Hufner Ellholm zu Stolbro. 
Hardesvogt Hansen zu Vro- 
acker. 
wue Möller zu Schottsbüll- 
eld. 
Schiffskapitän Eggers zu Bruns- 
nis.
        <pb n="247" />
                                                  — 227 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstensttecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
c) Str.-V. Schelde 
d) Str.-V. Wenningbund 
e) Str.-V. Sandberg. 
f) Str.-V. Blans 
36Str.-A. Gravenstein. 
a) Str.-V. Rinkenis 
b) Str.-V. Atzbüll. 
c) Str.-V. Warnitz 
37% Str.-A. Apenrade 
a) Str. V. Apenrade 
b) Str.-V. Scherriff 
c) Str.-V. Elsholm. 
d) Str.-V. Barsmark. 
1) Str.-V. Gjenner 
38 Str.-A. Hadersleben 1. 
a) Str. V. Djernis 
b) Str. V. Halk 
  
2) Str.-V. Hostrupholz 
e) Str.-V. Insel Barsoe 
  
Von da bis Sallingehoved (Gammel- 
mark). 
Von da biszur Sonderburger Schiff- 
brücke. · 
Von da bis Schnabek-Hage 
Von da bis zur Apenrader Kreis- 
grenze am Apenrader Meerbusen. 
Küste der Hardesvogtei Gra- 
venstein und des Gutsbe- 
zirks Schobüllgaard. 
Von der Flensburger Kreisgrenze 
bis zur Ekensunder Fähre. 
Von da bis zur südlichen Sonder- 
burger Kreisgrenze am Nübel- 
Noor. 
Von der närdlichen Sonderburger 
Kreisgrenze bis zur Schobüll- 
gaarder Gutsgrenze. 
Von da bis zur westlichen Hardes- 
vogteigrenze. 
Käste der Hardesvogtei Apen- 
rade und des Stadtbezirks 
Apenrade. 
Von der Grenze des Hardesvogtei- 
bezirks Gravenstein bis zur nörd- 
lichen Grenze des Apeurader 
Hafengebiets. 
Von da bis Scherrisf 
Von da bis Knudshoved 
Von da bis zur Barsoeer Fähre. 
Küste der Insel Barsoe 
Von der Barsoeer Fähre bis zur 
Haderslebener Kreisgrenze. 
Küste der Hardesvogtei Ha- 
dersleben I. 
Von der Apenrader Kreisgrenze 
bis Kjelstrup-Strand. 
Von da bis Bankiel. 
  
Parzellist Andersen zu Scheldefeld. 
Hufner Lund zu Wenningbund. 
Ficher Holzkämper zu Satrup- 
gibent Petersen zu Blans. 
Hardesvogt von Levetzau 
zu Gravenstein. 
Fischer Petersen zu Dalsgaard. 
Gastwirth Clausen zu Atzbüll. 
Hufner Hviid zu Warnizeld. 
Hofbesitzer Frees auf Felsbekhof. 
Hardesvogt Jensen zu Apen- 
rade. 
Hasenmeister Jacobsen zu Apen- 
rade. 
Parzellist Holdt zu Scherriff 
Gemeindevorsteher Lützen zu Bars- 
mark. 
Hufner Schmidt zu Thorshéi. 
Gemeindevorsteher Grau auf 
Barsoe. 
Hufner Böttcher zu Dybvighoved. 
Hardesvogt Siewerts zu Ha- 
dersleben. 
Kirchspielvogt Möller zu Hei- 
sagger. 
33
        <pb n="248" />
                                                     — 228 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
Amtskarakter (Stand), 
  
39 
40 
41 
42 
  
der Angabe Namen und Wohnort 
Strandämter= (Str.-A.) der Küstenstrecken, welche den d der 
un zirk Strandamts-Vorsteher und 
Strandvogteien (Str.-V.) Amtsbezirk bilden. Strandvögte. 
c) Str.-V. Insel Aaroe# Küste der Insel Aaroe nebst Aroe= Gemeindevorsteher Nissen auf 
kalo und der Insel Linderum. Aaroe. 
d) Str.-V. Aaroesund. Von Bankiel bis zur Zollstelle bei Kirchspielvogt Damgaard zu 
Stevelt. Flauth. 
e) Str.-V. Orby. 
Str.-A. Hadersleben II. v 
Str.-V. Fjelstrup 
Str.-NA. Toftlund 
a) Str.-V. Hvidding 
b) Str.-V. Reisby, 
c) Str.-V. Astrup. 
Str.-A. Tondern 
a) Str.-V. Jurre 
b) Str.-V. Kongsmark 
c) Str.-V. Kirkeby 
d) Str.-V. Ballum 
e) Str.-V. Emmerleff. 
t) Str.-V. Neuer Friedrichen- 
Kog 
Str.-A. Niebüll 
  
Von Bek bis zur Fielstrup-Aue 
Küste der Hardesvogtei Ha- 
dersleben II. 
Von der Fielstrup-Aue bis zur 
Mündung der Heilsminder Bucht. 
Küste der Hardesvogtei Toft- 
lund. 
Von der Landesgrenze gegen Dä- 
nemark bis zur Mündung der 
Reisby-Aue. 
Von da bis zur Mündung der 
Brönsau. 
Von da bis zur Grenze der Kreise 
Hadersleben und Tondern. 
Küste der Hardesvogtei Wies- 
by einschließlich der Insel 
Romoe, des Fleckenbezirkbs 
Hoyer und des Neuen 
Friedrichen-Koogs. 
Küste der Insel Romoe von der 
Nordspitze bis zur Nordgrenze 
der Gemeinde Kongsmark. 
Von da bis zur Südgrenze dersel- 
ben Gemeinde. 
Von da bis zur Südspitze der Insel 
Festlandküste von der Haderslebener 
Kreisgrenze bis einschließlich 
Reisby. 
Von da bis zur Grenze des Neuen 
Friedrichen-Koogs. 
Küste des Neuen Friedrichen-Koogs 
Küste der Hardesvogtei Nie- 
büll, des Marien-Koogs, 
des Dagebüller-Koogs und 
des Juliane = Marien-- 
Koogs. 
  
Kirchspielvogt Lauesen zu Orby. 
Hardesvogt von Krogh zu 
Hadersleben. 
Kirchspielvogt und Gemeindevor- 
steher Jacobsen zu Anslet. 
Hardesvogt Reif zu Toft- 
lund. 
Hofbesitzer Thyge Schmidt zu 
Hvidding. 
Hofbesitzer Pahuus zu Reisby. 
Gemeindevorsteher, Hofbesitzer 
Andersen zu Astrup. 
Hardesvogt Grünfeld zu 
Tondern. 
Hufner Bundesen zu Tostum. 
Hufner Petersen zu Kongsmark. 
Gemeindevorsteher Holm zu Kir- 
keby. 
Landmann Kijaer zu Ballum. 
Gastwirth Lund zu Hoikro. 
Eingesessener Densen zu Hoyer. 
Hardesvogt Dethlefsen zu 
Tondern.
        <pb n="249" />
                                            — 229 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
b) Str.-V. Dagebüll 
c) Str.-«V. Fahretoft 
43 Str.-A. Sylt 
a) Str.-V. List. 
b) Str.-V. Norddörfer 
c) Str.-V. Westerland 
d) Str.-V. Rantum 
e) Str. V. Keitum 
f) Str.-V. Archsum 
8) Str.-V. Morsum. 
44 Str.-A. Föhr . 
a) Str.-V. Boldixum 
b) Str.-V. Oevenum 
Jc) Str.-V. Dunsum. 
d) Str.-V. Hedehusum 
e) Str.-V. Göting 
1) Str.-V. Norddorf 
  
a) Str.-V. Südwesthörn. 
  
Von der Südgrenze des Friedrichen- 
Koogs bis zur Nordgrenze des 
Marien-Koogs. 
Küste des Marien-, des Dagebüller- 
und des Juliane-Marien-Koogs. 
Von da bis zur Kreis Husumer 
Scheide. 
Küste der Insel Sylt. 
Küste der Halbinsel List und des 
Ellenbogen. 
Küste des Gemeindebezirks der 
Norddörfer. 
Von da bis zur südlichen Gemeinde- 
grenze von Westerland. 
Küste der Halbinsel Hörnum von 
und bis zur Westerlander Grenze. 
Von da bis zur Grenze von Arch- 
sum und von der Grenze des 
Gemeindebezirks der Norddörfer 
bis zur Archsumer Grenze. 
Küste des Gemeindebezirks Archsum 
Küste des Gemeindebezirks Morsum 
Küste der Inseln Föhr und 
Amrum. 
Küste der Insel Föhr von der 
Nieblumer Feldmarksgrenze 
nördlich bis an die Oevenumer 
Scheide. 
Von da nordwestlich bis zum An- 
fang des Westerland-Föhrer 
Deichs. 
Von da westlich bis zur Utersumer 
Scheide. 
Von da bis zur Götinger Scheide. 
Von da bis zur östlichen Nieblumer 
Feldmarksgrenze. 
Küste der Insel Amrum von der 
Nordspitze westlich und östlich 
bis zur Grenze von Nebel. 
  
Gemeindevorsteher Jessen zu Em- 
melsbüll. 
Die Geschäfte werden einstweilen 
von der Strandvogtei Fahre- 
toft besorgt. 
Landmann Hansen zu Fahretoft. 
Landvogt Dünen-Inspektor 
Hübbe zu Keitum auf Sylt. 
Landmann Paulsen auf List und 
Altschiffer Friede daselbst. 
Shife Diedrichsen zu Wenning- 
tedt. 
Landmann Decker zu Westerland. 
Landmann Lassen zu Rantum. 
Böttcher und Briefträger Mo- 
ritzen zu Keitum. 
Landmann Prott zu Archsum. 
Landmann Erken in Morsum. 
Landvogt, Amtsrichter 
Forchhammer zu Wyk 
auf Föhr. 
Landmann Volkerts zu Wrixum. 
Landmann Hinrichsen zu Midlum. 
handa Hinrichsen zu Dun- 
um. 
Landmann Knudsen zu Utersum. 
Gemeindevorsteher Hinrichsen zu 
Nieblum. 
Landmann Knudten zu Norddorf. 
33*
        <pb n="250" />
                                                      —  230   —— 
  
Bezeichnun- und Sitz 
er 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
8) Str.-V. Nebel. 
h) Str.-V. Süddorf 
45. Str.-A. Bredstedt 
a) Str.-V. Ockholm. 
b) Str.-V. Reußen-Kooge 
46 Str.-A. Husum 
a). Str.-V. Hattstedter-Marsch 
b) Str.-V. Schobüll. 
c) Str.-V. Husum 
d) Str.-V. Simonsberg 
Str.-A. Pellworn. 
a) Str-V. Oland. 
b) Str-V. Gröde. 
47 
Jc) Str.-V. Langeneß. 
d) Str.-V. Nordmarsch 
e) Str.-V. Hooge 
1) Str-V. Norderoog 
6) Str.-V. Süderoog 
  
Von da westlich und östlich bis zur 
Süddörfer Scheide. 
Von da westlich und östlich bis zur 
Südspitze der Insel. 
Küste der Hardesvogtei Bred- 
stedt, der Reußen-Kooge 
und der Hamburger Hallig. 
Von der näördlichen Grenze des 
Kreises Husum bis zur Süd- 
grenze des Louisen-Koogs, sowie 
die Küste der Hamburger Hallig. 
Von da bis zum Südende des Des- 
mercieren-Koog Deichs. 
Küste der Hardesvogtei Hu- 
sum und des Stadtbezirks 
Husum. 
Vom Südende des Desmercieren- 
Koogs bis zum Ende des See- 
deichs bei Wobbenbüll. 
Von da bis zur Nordspitze des 
Dockkoogs. 
.As.Von da bis zur Ostgrenze des Ge- 
meindebezirks Simonsberg. 
.Von da bis zur südlichen Grenze 
des Kreises Husum gegen. Eider- 
stedt. 
Küste der Hardesvogtei Pell- 
worm. 
.Küste der Hallig Oland 
Küste der Halligen Gröde, Appel- 
land und Habel. 
Küste der Hallig Langeneß 
Küste der Hallig Nordmarsch 
Küste der Hallig Hooge 
.Küste der Hallig Norderoog 
Küste der Hallig Süderoog 
  
  
Landmann Tychsen zu Nebel. 
Schiffer Ouedens zu Süddorf. 
Hardesvogt Sören zu Bred- 
stedt. 
Feldmesser Ebsen zu Ockholm. 
Landmann Petersen zum So- 
phien-Magdalenen-Koog. 
Hardesvogt Cumme zu 
Husum. 
Hofbesitzer Schmidt jun. zu 
Lundenberg. 
Landmann Petersen zu Schobüll. 
Gastwirth und Landmann Pe- 
tersen zum Finckhaus. 
Gastwirth und Hofbesitzer Tens 
zu Simonsberg. 
Gerichts-Assessor Mau auf 
Pellworm. 
Eingesessener Lorenzen auf Oland. 
Halligbauer Petersen auf Gröde. 
Sabe Paulsen auf Lange- 
neß. 
Halligbauer Hansen auf Nord- 
marsch. 
Gemeindevorsteher Diedrichsen 
auf Hooge. 
Halligbauer Hellmann auf Hooge. 
Halligbauer Paulsen auf Süde- 
roog.
        <pb n="251" />
                                                            — 231 — 
  
Bezeichnung' und Sitz 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strondvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
 der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvägte. 
  
48 
49 
6e) Str.-V. Tating. 
  
h) Str.-V. Pellworm (Nor- 
dertheil). 
i) Str.-V. Pellworm (Süder- 
theil). 
Str.-A. Nordstrand 
à) Str.-V. Morsumkoog 
b). Str.-V. Elisabeth-Sophien= 
Koog. 
J) Str.-V. Friedrichs-Koog. 
d) Str.-V. Trinderwarsch= 
Koog. 
O) * V. Nordstrandisch- 
Moor. 
Str.-A. Eiderstedt 
a), Str.-V. Uelvesbüll 
b) Str.-V. Tetenbüfl. 
J0) Str.-V. Osterhever 
4), Str.-V. Westerhever 
f) Str.-V. Ording 
Küste der Insel Pellworm von 
der Altenkirche nordwärts bis 
zur Mitte des Hafens beim 
Siel. 
Von da südlich bis zur Altenkirche 
Ru der Küste der Hallig Süd- 
a 
Küste der Hardesvogtei Nord- 
strand und des Elisabethe 
Sophien-Koogs. 
.Küste der Insel Nordstrand am 
Morsumkoog und an der Pohns- 
Hallig. 
Koste des Elisabeth-Sophion-Koogs 
Küste des Oster= und Frieddrichs- 
Koogs. 
Küste des Trindermarsch= und des 
Neuen-Koogs. 
Küste der Hallig. Nordstvandisch- 
Moor. 
.RMKüste der Hardesvogtei Eider- 
stedt und des, Stadtbezirks 
Dönning. 
Von der Husumer Kreisgrenze bis 
zur Westgrenze des Gemeinde- 
bezirks Norder Friedrichs-Koog. 
.Küste des, Gemeindebezirks Teten- 
büll. 
Küste der Gemeindebezirke Oster- 
hever und Augusten-Koog. 
, Küste des Gemeindebezirks Wester- 
hever. 
.Küste des Gemeindebezinks Tating. 
Die zwischen den Gemeindebezirken 
Tating und Ording belegene 
Küstenstrecke der Gemeinde St. 
Peter, die Küste des Gemeinde- 
bezirks Ording und die zwischen 
der Grenze des. Gemeindebezirks 
Ording im Süden, und einer 
von der Kirche zu St. Peter 
  
( 
  
Landmann Claussen auf Pell- 
worm. 
Hofbesitzer Jensen aus Pell- 
worm. 
Hardesvogt Cumme zu 
Husum. 
Gastwirth Michelsen auf Nord- 
strand. 
Gastwirth Jacobsen zum Elisa- 
beth-Sophien-Koog. 
Fuhrmann Martensew auf Novd- 
strand. 
Landmann Johannsen auf Nord- 
strand. 
Schafzüchter Tacobsen auf Nord- 
strandisch-Moor. 
Einstweilen unbesetzt. 
Einstweilen Lehnsmann An- 
dresen zu Uelvosbüll. 
Hofbesitzer Cavstens zu Tetenbüll. 
Hofbesitzer Albertstzum#Augusten- 
Koog. 
Hosbesitzer Neimors zu Wester- 
hever. 
Lehnsmann Jacobs zu Tating. 
Lehnsmann Stöhrmann zu Or- 
ding.
        <pb n="252" />
                                                   — 232 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
50 
51 
52 
53 
  
g) Str.-V. St. Peter 
h) Str-V. Grothusen-Koog 
i) Str.-V. Vollerwiek 
k) Str.-V. Kating 
1) Str.-V. Tönning 
Str.-A. Lunden 
Str.-V. Lunden 
Str.-A. Wesselburen 
a) Str.-V. Wesselburen 
b) Str.-V. Hedwigen-Koog 
c) Str.-V. Büsum 
d) Str.-V. Friedrichsgabe- 
Koog. 
Str.-A. Meldorf. 
a) Str.-V. Christians-Kaog 
b) Str.-V. Barltr 
Str.-A. Marne 
  
in der Richtung ihrer Längen- 
axe bis an die See gezogenen 
Linie belegene Küstenstrecke des 
Gemeindebezirks St. Peter. 
Küste des Gemeindebezirks St. Peter 
mit Ausnahme der vorstehend 
unter f genannten Strecken der- 
selben. 
Küste des Wilhelminen= und des 
Grothusen-Koogs. 
Küste des Gemeindebezirks Voller- 
wiek. 
Küste des Gemeindebezirks Kating 
Küste des Stadt= und Land-Ge- 
meindebezirks Tönning. 
Küste der Kirchspielvogtei 
Lunden. 
Vom Wollersumer Hafen bis zum 
Schülpersieler Hafenstrom. 
Küste der Kirchspielvogtei 
Wesselburen, des Hedwigen- 
Koogs und des Friedrichs- 
gabe-Koogs. 
Vom Schülpersieler Hafenstrom bis 
zum Wesselburener Loch. 
Von da bis zum Ostermannsloch 
Von da bis zum Warwerorter 
Hafenstrom. 
Von da bis zur östlichen Koogs- 
scheide. 
Küste der Kirchspielvogtei 
Meldorf II. 
Von der östlichen Scheide des Fried- 
richsgabe-Koogs bis zum Mel- 
dorfer Hafenstrom. 
Von da bis zum Kronprinzen- 
Koogs-Norderschleusenstrom nebst 
der Küste der Insel Helmsand. 
Küste der Kirchspielvogtei 
Marne. 
  
Hofbesitzer Hartwig zu St. Peter. 
Ortsvorsteher Sterenborg zum 
Grothusen-Koog. 
Lehnsmann Hars zu Vollerwiek. 
Hofbesitzer Peters zu Kating. 
Landmann Pauls im Kirchspiel 
Tönning. 
Kirchspielvogt Brandt zu 
Lunden. 
Pächter Podendorf zum Karo- 
linen-Koog. 
Kirchspielvogt Ottens zu 
Wesselburen. 
Landmann Matthiesen zum 
Wesselburener Koog. 
Hofbesitzer Friccius zum Hed- 
wigen-Koog. 
Hofbesitzer Johannsen zu Büsum. 
Hofbesitzer Kieck zum Friedrichs- 
gabe-Koog. 
Kirchspielvogt Neubert zu 
Meldorf. 
Landmann Stührk am Baars- 
flether Deich. 
Landmann Klüres am ECscher 
Deich. 
Kirchspielvogt Plambeck zu 
Marne.
        <pb n="253" />
                                                    — 233 — 
  
Bezeichnuns und Sitz 
er 
Strandämter, (Str.-A.) 
un 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
54 
55 
56 
  
a) Str.-V. Frederik VII.-Koog 
b) Str.-V. Wilhelms-Koog 
c) Str.-V. Neufeld 
d) Str.-V. Brunsbüttel. 
Str.-A. St. Margarethen 
u) Str.-V. St. Margarethen 
b) Str.-V. Wewelsfleth. 
Str.-A. Krempe 
a) Str.-V. Jvenfleth 
b) Str.-V. Glückstadt. 
6) Str.-V. Kollmar 
Str.-A. Elmshorn 
  
Vom Kronprinzen-Koogs-Norder- 
schleusenstrom bis zur Nord- 
grenze des Klein-Dieksander 
Sommerkoogs, bezw. deren Ver- 
längerung zum Krautloch. 
Von da bis zum Kronprinzen- 
Koogs-Süderschleusenstrom. 
Von da bis an die Grenze des fis- 
kalischen Vorlandes bei Nord- 
husen. 
Von da bis zur südlichen Grenze 
des Kreises Süderdithmarschen. 
Küste der Kirchspielvogtei 
St. Margarethen. 
Von der westlichen Grenze des 
Kreises Steinburg bis einschließ- 
lich zum Gemeindebezirk Brok- 
dorf. 
Die Elb= und Störküste von Brok- 
dorf ausschließlich bis zur We- 
welsflether Fähre. 
Küste der Kirchspielvogtei 
Krempe, des Stadtbezirks 
Glückstadt, der Engelbrecht- 
schen Wildniß und der Gü- 
ter Groß= und Klein-Koll- 
mar und Neuendorf. 
Von der Wewelsflether Fähre (am 
linken Störufer) bis zum Glück- 
städter Stadtgebiet. 
Von da bis zur Grenze des Guts 
Kollmar. 
Küste der Güter Groß= und Klein- 
Kollmar und Neuendorf bis zur 
Grenze des Kreises Steinburg. 
Küste der gutsobrigkeitlichen 
Bezirke Seestermühe und 
Haseldorf, sowie der Kirch- 
spielvogtei Elmshorn mit 
der Insel Pagensand. 
Gastwirth und Höker Kühlke zum 
Frederiks-Koog. 
Gastwirth und Höker Bischof 
zum Kronprinzen-Koog. 
Landmann Holm zu Platenrönne. 
Schiffsbaumeister Dose am 
Brunsbütteler Hafen. 
Kirchspielvogt Marxen zu 
St. Margarethen. 
Der Strandhauptmann. 
Schankwirth Bielenberg zu 
Hollerwettern. 
Kirchspielvogt 
zu Krempe. 
Christensen 
Die Geschäfte werden einstweilen 
von der Strandvogtei Glück- 
stadt besorgt. 
Hafenmeister Mamppe zu Glück- 
stadt. 
Gutsinspektor Wernecke zu Koll- 
mar. 
Kirchspielvogt Bornhöft zu 
Elmshorn.
        <pb n="254" />
                                              — 234 — 
—. — ———— 
— .— —————— 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrechen, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskotakter (Siund), 
Namen und Wohnort 
bet 
Strandamts-Vorsteher und 
Straändvögte: 
– 
  
b) Str.-V. Haselau 
57 Str,r.-A. Blankenese 
à) Str.-V. Hetlingen. 
b) Str.-V. Blankenese 
58 Str.-A. Altona 
Str.-V. Altona 
  
5) Str-A. Harburg 
a) Str.-V. Harburg 
b) Str.-V. Lauenbruch 
  
a) Str.-V. Seestermühe 
) Str.-V. Altenwerder 
Küste des Guts Seestermühe von 
der Krückaumündung bis zur 
großen Ahrensfelder Schleuse 
an der Pinnan, sowie der Insel 
Pagensand mit dem hungrigen 
Wolf. 
Von dem der großen Ahrensfelder 
Schleuse gegenüberliegenden 
Punkte am linken Pinnau-Ufer 
bis zur Grenze des Gutsbezirks 
Hetlinger Schanze. 
Küste des Fleckenbezirks We- 
del und der Kirchspielsvog- 
tei Blankenese. 
Küste des Gutsbezirks Hetlinger 
Schanze, einschließlich des Twie- 
lenflether Sandes, jedoch aus- 
schließlich des Schweinesandes 
.Von der Ostgrenze des Gutsbezirks 
Hetlinger Schanze bis zur Kreis- 
grenze bei Ottensen, einschließ- 
lich des Schweinesandes. 
Küste der Stadtbezirke Altona 
und Ottensen. 
Wie vorstehend 
  
  
V. In der Provinz Hannover. 
1. Im Landdrostei. Bezirk Lüneburg. 
Aufsichtsbehörde: Landdrostei zu Lüneburg. 
Elbküste des Amtsbezirks Har- 
burg. 
Von der Hafenschleuse in Harburg 
bis zur Grenze der Gemeinde 
Lauenbruch. 
Von da bis an die Grenze der Ge- 
meinde Altenwerder. 
. Von da bis zur Grenze gegen das 
hamburgische Gebiet. 
  
  
Guts-Inspektor Hüllmann zu 
Seestermühe. 
Halbhufner Karp zu Altendeich. 
Kommissarischer Kirchspiel- 
vogt Major a. D. Brink- 
mann zu Blankenese. 
Gutsbezirksvorsteher, Domänen- 
pächter Breckwoldt zu Hetlin- 
ger Schanze. 
Der Strandhauptmannm. 
Senator Sieveking zu 
Altona. 
Hafenmeister Teschner zu Altona. 
Kreishauptmann von der 
Osten zu Harburg. 
Hafenmeister Koppermann zu 
Harburg. 
Schiffbauer Meyer zu Lauen- 
bruch. 
Fährmann und Gastwirth Koch 
zu Altenwerder.
        <pb n="255" />
                                                  — 235 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
  
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
  
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
60 
61 
62 
63 
64 
65 
Str.-A. Jork 
  
  
a) Str.-V. III. Meile Alten- 
landes. 
b) Str.-V. II. Meile Alten- 
landes. 
c) Str.-V. I. Meile Alten- 
landes. 
Str.-A. Hinmmelpforten 
Str.-V. Brunshausen 
Str.-A. Freiburg 
a) Str.-V. Assel-Bützfleth 
b) Str.-V. Krautsand 
c) Str.-V. Freiburg 
d) Str.-V. Krummendeich 
e) Str.-V. Ballie 
Str.-A. Neuhaus a. d. . 
Str.-V. Neuhaus a. d. O. 
Str.-A. Otterndorf 
a) Str.-V. Osterende-Ottern- 
dorf. 
b) Str.-V. Westerende-Ottern- 
dorf. 
Str.-A. Dorum 
  
2. Im Landdrostei-Bezirk Stade. 
Aufsichtsbehörde: Landdrostei zu Stade. 
Elbküste des Amtsbezirks 
Jork. 
Von der Grenze der Landdrostei- 
Bezirke Lüneburg und Stade bis 
zur Cste. 
Von da bis zur Lübhe# 
Von da bis zur Schwinge 
Elbküste des Amtsbezirks 
Himmelpforten und die 
Schwinge- Mundung. 
Wie vorstehendd . 
Elbküste des Amtsbezirks 
Freiburg. 
Küste der Gemeindebezirke Assel und 
Bützfleth mit dem Asseler und 
Bützflether Sande. 
Von da abwärts bis zur Grenze 
des Gemeindebezirks Freiburg 
Küste des Gemeindebezirks Freiburg 
Küste des Gemeindebezirks Krum- 
mendeich. 
Küste des Gemeindebezirks Balje 
Elbküste des Anntsbezirks 
Neuhaus a. d. O. und die 
Oste-Mündung. 
Wie vorstehend 
Elbküste des Amtsbezirks 
Otterndorf. 
Die östliche Strecke dieser Küste bis 
zur Medem. 
Von da bis zur Grenze des ham- 
burgischen Amts Ritzebüttel. 
Weserküste des Amtsbezirks 
Dorum. 
  
Amtshauptmann, Geheimer 
Regierungsrath Meyer 
zu Jork. 
Hafenaufseher Heinrich zu Cranz. 
Stackmeister Spreckels zu Borstel. 
Schiffer Köser zu Twielenfleth. 
Kreishauptmann Goetze zu 
Himmelpforten. 
Hafenaufseher Köhler zu Sta- 
dersand (Brunshausen). 
Kreishauptmann Pagen- 
stecher zu Freiburg. 
Kirchspielserheber Hesse zu Assel. 
Einwohner Meyer zu Krautsand. 
Schreiber Ringe zu Freiburg. 
Gastwirth und Bäcker Heinbockel 
zu Krummendeich. 
· Landbriefträger Schmidt zu Balje. 
Kreishauptmann Eisen— 
decher zu Neuhaus a. d. O. 
Gastwirth Mählmann zu Neu- 
haus a. d. O. 
Kreishauptmann Sostmann 
zu Otterndorf. 
Einwohner Dodegge zu Ottern- 
dorf. 
Schleusenaufseher Kahlsdorf zu 
Osterende-Otterndorf. 
Die Geschäfte werden einst- 
weilen von dem Strand- 
amt Otterndorf besorgt. 
34
        <pb n="256" />
                                                   — 236 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
er 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
  
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
" der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandpvögte. 
  
66 
67 
68 
69 
70 
71 
  
  
Z Str.-V. Dorum . . .. 
b) Str.-V. Wremen 
c) Str.-V. Weddewarden 
Str.-A. Lehe 
a) Untere Str.-V. 
b) Obere Str= . 
Str.-A. Hagen. 
a) Untere Str.-V. 
b) Obere Str.-V. 
Str.-A. Blumenthal. 
  
Von der Grenze gegen das ham- 
burgische Amt Ritzebüttel bis 
Solthörn. 
Von da bis In ... 
Von da bis zur Grenze gegen das 
Amt Lehe. 
Weserküste des Amtsbezirks 
Lehe. 
Von der Grenze gegen das Amt 
Dorum bis zur Wulsdorf-Geesten- 
dorfer Gemeindegrenze. 
Von da bis zur Grenze gegen das 
oldenburgische Amt Landwührden. 
Weserküste des Amtsbezirks 
Hagen. 
Küste der Gemeinden Neuenlande, 
Rechtenfleth und Sandstedt. 
Von da bis zur Grenze gegen das 
Amt Blumenthal. 
Weserküste des Amtsbezirks 
Blumenthal. 
  
en Strunk zu Dorumer-Neu- 
eld. 
Einwohner Knupper zu Wremen. 
Gastwirth Peters zu Wedde- 
warden. 
Kreishauptmann Düesberg 
zu Lehe. 
Heuer= und Schlafbaas v. Hasseln 
zu Geestemünde. 
Gastwirth und Agent Klein zu 
Wul,edorf. 
Die Geschäfte werden einst- 
weilen von dem Strand- 
amt Blumenthal besorgt. 
Fischer Teute zu Dreptersiel. 
Arbeiter Stegmann zu Wersabe. 
Amtshauptmann Stege- 
mann zu Blumenthal, 
zugleich Strandvogt für das 
Strandamt Blumenthal. « 
3.YaiconXantlckrosteisBezirbeaRucickcunthsaabcüch. 
Aufsichtsbehörde: Landdrostei zu Aurich. 
Str.-A. Wilhelmshaven 
a) Str.-V. Oestliches Jade- 
gebiet zu Eckwarderhörne. 
b) Str.-V. Wilhelmshaven 
Str.-A. Wittmund . 
Str.-V. Karolinensiel 
Str.-A. Esens. 
  
Küste des Jadegebiets. 
Küste des östlichen Jadegebiets 
Küste des westlichen Jadegebiets. 
Küste des Amts Wittmund, 
ausschließlich des Jadege- 
biets. 
Küste des Amts Wittmund, aus- 
schließlich des Tadegebiets. 
Küste des Amts Esens ein- 
schließlich der Inseln Spieke- 
roog und Langeoog. 
  
Polizei-Inspektor v. Win- 
terfeld zu Wilhelms- 
haven. 
Fährschiffer Ricklefs zu Eck- 
warderhörne. 
Der Strandhauptmann. 
Die Geschäfte werden einst- 
weilen von dem Strand- 
amt Esens besorgt. 
Gemeindevorsteher Meents zu 
Karolinensiel. 
Amtshauptmann Scheffer 
zu Esens.
        <pb n="257" />
                                                — 237 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
er 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
72 
73 
74 
75 
76 
77 
78 
  
a) Str.-V. Neu-sHarrlinger 
Siel. 
b) Str.-V. Spiekeroog 
c) Str.-V. Langeoog 
Str.-A. Norden (Landbe- 
zirk). 
a) Str.-V. Dornumergrode 
b) Str.-V. Westermarsch. 
c) Str.-V. Baltrum 
4) Str.-V. Norderney 
e) Str.-V. Juisst 
Str. A Norden (Stadt- 
bezirk) 
Str.-A. Emden 
bezirk). 
a) Str.-V. Emden. 
b) Str.-V. Borkum 
Str.-A. Emden 
bezirk). 
(Land- 
(Stadt- 
Str.-A. Leer (Landbezirk). 
Str.-A. Leer (Stadtbezirk). 
Str.-A. Papenburg 
  
Festlandküste des Amts Esens. 
Küste der Insel Spiekeroog 
Küste der Insel Langeoog. 
Küste des Amts Norden ein- 
schließlich der Inseln Bal- 
trum, Norderney und Juist. 
Festlandküste des ehemaligen Amts 
Berum. 
Festlandküste des ehemaligen Amts 
Norden. 
Küste der Insel Baltrum. 
Küste der Insel Norderney. 
Küste der Insel Suisst 
Küste des Stadtbezirks Norden. 
Küste des Amts Emden, ein- 
schließlich der Insel Bor- 
kum. 
Festlandküste des Amts Emden 
Küste der Insel Borkum 
Küste des Stadtbezirks Emden. 
Küste des Amts Leer 
Küste des Stadtbezirks Leer. 
Küste des Stadtbezirks Papen- 
burg. 
  
Kaufmann Meinerts zu Neu- 
Harrlinger Siel. 
Inselvogt Willms auf Spieker- 
oog. 
Inselvogt Graf auf Langeoog. 
Amtshauptmann Tilemann 
zu Norden. 
Kommissionär Schomerus zu 
Dornumergrode. 
Wirth Janssen zu Großekrug. 
Inselvogt Küper auf Baltrum. 
Amtsvogt Niemeyer auf Norder- 
ney. 
Inselvogt Brinkmann auf Juist. 
Bürgermeister Taaks zu 
Norden, zugleich Strand- 
vogt für das Strandamt 
Norden (Stadtbezirk). 
Kreishauptmann v. Weyhe 
zu Emden. 
Amtsvogt Meyer zu Emden. 
Amtsvogt Abtmeyer auf Bor- 
kum. 
Oberbürgermeister Fürbrin- 
ger zu Emden, zugleich 
Strandvogt für das Strand- 
amt Emden (Stadtbezirk). 
Kreishauptmann Meyer 
zu Leer, zugleich Strand- 
vogt für das Strandamt 
Leer (Landbezirk). 
Bürgermeister Pustan zu 
Leer, zugleich Strandvogt 
für das Strandamt Lieer 
(Stadtbezirk). 
Bürgermeister Richard zu 
Papenburg, zugleich 
Strandvogt für das Strand- 
amt Papenburg. 
34
        <pb n="258" />
                                                 —  238    —— 
— 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
79 
80 
81 
82 
83 
  
  
Str.-A. Weener 
a) Str.-V. Weener 
b) Str.-V. Pogum 
  
B. 
Küste des Amts Weener 
Linkes Ems-Ufer bis Jemgum ab- 
wärts. 
Linkes Ems-Ufer von Jemgum ab- 
wärts und Küste des Dollart. 
In Mechlenburg-Schwerin. 
  
Regierungsrath Rotermund 
zu Weener. 
Der Strandhauptmann. 
Gemeindevorsteher Mansholt zu 
Pogum. 
Aufsichtsbehörde: Großherzogliches Ministerium des Innern zu Schwerin. 
Großherzogliches Doma-= 
nialamt (Str.-A.) zu Nib- 
nitz. 
a) Str.-V. zu Wustrom. 
b) Str.-V. zu Dierhagen. 
Gewett (Str.-A.) zu Rostock 
Str.-V. zu Warnemünde 
Großherzogliches Doma--- 
nialamt (Str.-A.) zu Do- 
beran. 
Str.-V. zu Börgerende 
Großherzogliches Doma 
nialamt (Str.-A.) zu Neu- 
buckow. 
Str.-V. zu Alt-Gaarz 
  
Von der preußischen Grenze 
bei Ahrenshoop bis zur 
Grenze des Rostocker Stadt- 
gebiets bei Graal. 
Von der preußischen Grenze bei 
Ahrenshoop bis zur Grenze der 
Ribnitzer Stadtwiese mit der Feld- 
mark Dierhagen. 
Von der Grenze der Nibnitzer Stadt- 
wiese mit der Feldmark Dier- 
hagen bis zur Grenze des Rostocker 
Stadtgebiets bei Graal. 
Von der Grenze des Rostocker 
Stadtgebiets bei Graal bis 
zur Grenze desselben bei 
Diederichshagen. 
Wir vorstehend 
Von der Grenze des Nostocker 
Stadtgebiets bei Diederichs- 
hagen bis zur östlichen 
Grenze der Feldmark Fulgen. 
Wie vorstehenmnmnd . .. 
Von der östlichen Grenze der 
Feldmark Fulgen bis zur 
östlichen Grenze des Amts 
Redentin bei Boiensdorf. 
Wie vorstehend .. 
  
Amtshauptmann Friedrichs 
zu Ribnitz. 
Schiffer Julius Reimer zu 
Wustrow. 
Schiffer Peter Peters zu Dier- 
hagen. 
Senator Dr. Becker zu No- 
stock. 
Lootsen-Kommandeur Jantzen zu 
Warnemünde. 
Drost von Levetzow zu Do- 
beran. 
Fischer Mahn zu Börgerende. 
Amtshauptmann Kuhberg zu 
Neubuckow. 
Vormaliger Schiffskapitän Chr. 
Hävernick auf Bastorf-Leucht- 
thurm; Stellvertreter: Schiffer 
Beutz zu Alt-Gaarz.
        <pb n="259" />
                                               — 239 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
; der - - 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
84 
85 
86 
Großherzogliches Doma-= 
nialamt (Str.-A.) zu 
Wismar. 
a) Str.-V. zu Boiensdorf 
b) Str.-V. auf Poel 
) Str.-V. zu Beckerwitz. 
Polizeiamt (Str.-A.) zu 
Wismar. 
Str.-V. zu Wismar. . 
Großherzogliches Doma= 
nialamt (Str.-A.) zu Gre- 
vismühlen. 
a) Str.-V. zu Tarnewitz 
b) Str.-V. zu Warnckenhagen 
  
  
  
Von der östlichen Grenze des 
Amts Redentin bei Boiens-= 
dorf bis zur westlichen Gren- 
ze der Feldmark Beckerwitz, 
einschließlich der Insel Poel, 
jedoch mit Ausschluß des 
Wismarischen Stadtgebiets. 
Von der östlichen Grenze des Amts 
Redentin bei Boiensdorf bis zur 
Grenze der Dorffeldmark Reden- 
tin mit dem Wismarischen Stadt- 
gebiet. 
Küste der Insel Poel 
Von der Grenze des Wismarischen 
Stadtgebiets mit der Feldmark 
Hoben bis zur westlichen Grenze 
der Feldmark Beckerwitz. 
Das Wismarische Stadtgebiet 
Wie vorstehend 
Von der westlichen Grenze der 
Feldmarck Beckerwitz bis zur 
Grenze des Gebiets der freien 
und Hansestadt Lübeck. 
Von der westlichen Grenze der Feld- 
mark Beckerwitz bis zu den Reth- 
wischer Tannen. 
Von den Rethwischer Tannen bis 
zur Grenze des Gebiets der freien 
und Hansestadt Lübeck. 
C. In COldenburg. 
I. Im Herzogthum Oldenburg. 
Aufsichtsbehörde: Großherzogliches Staatsministerium, Departement des Innern zu 
87 Str.-A. Jever 
l 
Oldenburg. 
  
Amtshauptmann v. Oertzen 
zu Wismar. 
Schulze Radloff zu Boiensdorf. 
Oberlootse Vagt zu Timmendorf 
auf Poel. 
Schulze Westphal zu Beckerwitz. 
Senator Joerges zu Wis- 
mar. 
Hafenmeister Ehlers zu Wismar. 
Amtshauptmann von Koppe- 
low zu Grevismühlen. 
Büdner Freitag zu Tarnewitz. 
Büdner Wulff zu Warnckenhagen. 
Küste des Bezirks des Groß= Amtshauptmann Ahlhorn zu 
herzoglichen Amts Jever. 
Jever.
        <pb n="260" />
                                                 — 240 — 
  
Bezeichnuns und Sitz 
er 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
" Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
88 
89 
  
a) Str.-V. zu Neu-Friede- 
rikengroden. 
b) Str.-V. zu Minser-Norder- 
groden. 
Jc) Str.-V. zu Horumersiel. 
d) Str.-V. zu Bauens 
e) Str.-V. zu Neuender-Neu- 
engroden. 
s) Str.-V. zu Sander-Seedeich 
g) Str.-V. zu Wangeroog 
Str.-A. Varel 
a) Str.-V. zu Ellenserdammer- 
siel. 
b) Str.-V. zu Varelerhafen. 
Str.-A. Butjadingen 
à) Str.-V. zu Stollhammer- 
ahndeich. 
b) Str.-V. zu Eckwarderhörne 
c) Str.-V. zu Fedderwarder- 
iel. 
d) Str.-V. zu Volkers 
  
Von der Grenze des preußischen 
Amts Wittmund bis zum An- 
schluß des Neu-Friederiken-Gro- 
dendeichs an den Schaudeich. 
Vom Anschluß des Neu-Friederiken- 
Grodendeichs an den Schaudeich 
bis zum Horumersiel. 
Vom Horumersiel bis zum Hooksiel 
Vom Hooksiel bis zum Rüstersiel. 
Vom Rüstersiel bis zur Grenze des 
preußischen Jadegebiets. 
Vom Bandtersiel bis zur Grenze 
des Amts Varel. 
Küste der Insel Wangeroog 
Küste des Bezirks des Groß- 
herzoglichen Amts und der 
Stadt Varel. 
Von der Grenze des Amts Jever 
bis Dangast. 
Von Dangast bis zur Grenze des 
Amts Butjadingen. 
Küste des Bezirks des Groß- 
herzoglichen Amts Butja- 
dingen. 
Von der Grenze des Amts Varel 
bis zur Grenze der Gemeinde 
Stollhamm am Stollhammer= 
deich. 
Von der Grenze der Gemeinde 
Stollhamm am Stollhammer- 
deich bis zur Grenze der Ge- 
meinde Eckwarden am Eckwarder- 
deich. 
Von der Grenze der Gemeinde Eck- 
warden bis zum Burhaver Siel. 
Vom Burhaver Siel bis zu dem 
nach Langlütjensand führenden 
Durchschlag. 
  
Hausmann F. Bremer zu Neu- 
Friederikengroden. 
Hausmann R. H. Jacobs zu 
Minser-Nordergroden. 
Steuermann F. H. Tiarks zu 
Horumersiel. 
Hausmann M. Helmerichs zu 
Bauens. 
Proprietär P. Gerriets zu Neuen- 
der-Neuengroden. 
Gemeindevorsteher Brahms zu 
Sander-Seedeich. 
Vogt Hanken zu Wangeroog; 
Stellvertreter: Lampenwärter 
Popken daselbst. 
Amtshauptmann von Busch- 
mann zu Varel. 
Hafenaufseher Popken zu Ellen- 
serdammersiel. 
Hafenmeister Genters zu Vareler- 
hafen. 
Amtshauptmann 
zu Ellwürden. 
Jaspers 
Deichaufseher C. D. Diekmann 
zu Stollhammerahndeich. 
Hausmann W. Hüpers zu Sins- 
würden. 
Lootse a. D. A. Ricklefs zu Fedder- 
wardersiel. 
J. H. Böschen zu Volkers.
        <pb n="261" />
                                             — 241 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
90 
91 
92 
93 
  
  
  
  
e) Str.-V. zu Blexen 
Str.-A. Landwührden 
Str.-V. zu Dedesdorf 
Str.-A. Eutin. 
a) Str.-V. zu Haffkrug 
b) Str.-V. zu Scharbeutz 
renden Durchschlag bis zur 
Grenze des Amts Brake. 
Küste des Bezirks der Ge- 
meinde Dedesdorf. 
Wie vorstehend 
  
II. Im Fürstenthum Lübeck. 
Küste, des Fürstenthums Lü- 
Küste der Dorfschaft Haffkrug. 
Küste der Dorfschaften Scharbeutz, 
Klein-Timmendorf und Niendorf. 
  
D. In Tübech. 
Von dem nach Langlütjensand füh- 
  
  
Schiffer P. Ricklefs zu Eins- 
warderdeich. 
Geheimer Regierungsrath 
Strackerjan zu Brake. 
Schiffer J. Schnars zu Dedes- 
dorf. 
Aufsichtsbehörder Großherzogliche Regierung zu Eutin. 
Regierungsrath Mücke zu 
Eutin. 
Strandvogt Brockmann zu Haff- 
krug. 
Revierförster Schwartz zu Schar- 
beutz. 
  
Aufssichtsbehörde: Stadt= und Landamt zu Lübeck. 
Str.-A. Travemünde 
Str.-V. zu Travemünde 
Aufsichtsbehörde: Senat der freien Hansestadt Bremen. 
Str.-A. Bremen 
Str.-V. zu Bremen 
Ostseestrand auf lübeckischem 
Gebiete von der mecklen- 
burgischen bis zur olden- 
burgischen Grenze. 
Wie vorstehend 
  
E. In Bremen. 
Bezirk der Stadt Bremen und 
des Landgebiets. 
Wie vorstehend 
  
  
  
Lootsen = Kommandeur A. 
W. Behrens zu Trave- 
münde. 
Oberlootse P. C. H. Westphal 
zu Travemünde. 
Polizei-Direktor, Senator 
Schultz zu Bremen. 
Polizei-Inspektor Rasch zu Bre- 
men.
        <pb n="262" />
                                                — 242 — 
  
Bezeichnung und Sitz 
der 
Strandämter (Str.-A.) 
und 
Strandvogteien (Str.-V.) 
Angabe 
der Küstenstrecken, welche den 
Amtsbezirk bilden. 
Amtskarakter (Stand), 
Namen und Wohnort 
der 
Strandamts-Vorsteher und 
Strandvögte. 
  
94 Str.-A. Vegesack 
95 Str.-A. Bremerhaven 
  
Str.-V. zu Bremerhaven 
  
Bezirk des Amts Vegesack 
Bezirk des Amts Bremerhaven 
Wir vorstehend 
F. In Hamburg. 
  
Polizei-Kommissar Nelke 
zu Vegesack, zugleich mit 
der Wahrnehmung der Ge- 
schäfte eines Strandvogts für 
das Strandamt Vegesack be- 
auftragt. 
Polizei-Kommissar Pohl zu 
Bremerhaven. 
Kaufmann J. H. Gaetjen zu 
Bremerhaven. 
Aufsichtsbehörde: Deputation für Handel und Schiffahrt zu Hamburg. 
(Die der Aufsichtsbehörde in §. 38 der Str.-O. zugewiesenen Obliegenheiten sind in Gemäßheit des §. 40 
der Str.-O. den Strandämtern übertragen.) 
96 Str.-A. Hamburg 
b) Str.-V. Hamburg. 
97 Str.-A. Ritzebüttel 
a) Str.-V. Neuwerk 
b) Str.-V. Duhnen 
  
O0) Str.-V. Cuxhaven. 
a) Str.-V. Finkenwärder. 
  
Das hamburgische Gebiet von 
der Insel Finkenwärder, 
einschließlich des ham- 
burgischen Theils der Insel 
Finkenwärder, bis zu der 
über die Norderelbe führen- 
den Eisenbahnbrücke. 
Der hamburgische Theil der Insel 
Finkenwärder. 
Der übrige Theil des hamburgischen 
Gebiets von der Insel Finken- 
wärderbis zu der über die Norder- 
elbe führenden Eisenbahnbrücke. 
Küste des Bezirks des Amts 
Ritzebüttel und der Insel 
Neuwerk. 
Küste der Insel Neuwerk 
Weststrand des Amts Ritzebüttel 
bis zur Kugelbaak. 
Nordstrand des Amts Ritzebüttel 
von der Kugelbaak an. 
  
  
Senator O'Swald zu Ham- 
burg. 
Schiffskapitän Wriede zu Fin- 
kenwärder. 
Marine-Inspektor 
Hamburg. 
Möller zu 
Amtsverwalter Dr. Werner 
zu Nitzebüttel. 
Vogt Butt auf Neuwerk. 
Vogt Strohsahl zu Duhnen. 
Hafenmeister Polack zu Cuxhaven.
        <pb n="263" />
                                                  — 243 — 
                                   7. Eise nbahn-Wesen. 
  
                                     Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Im Bezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld sind die Stationsnamen „Limburg a. d. Lenne“ 
— Strecke Hagen— Siegen — in „Hohenlimburg" und „Wehrden“ —. Strecke Scherfede—Holzminden — 
in „Wehrden am Solling", abgekürzt „Wehrden a./S.“, umgeändert worden. 
Berlin, den 16. April 1880. 
In Vertretung: Körte. 
  
                                           8. Konsulat-Wesen. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Dr. Grisebach in Bukarest und dem Kaiserlichen Vize-Konsul von Bothmer 
in Jassy ist auf Grund der Reichsgesetze vom 4. Mai 1870 §. 1 und vom 6. Februar 1875 §. 85 für 
ihre betreffenden Amtsbezirke die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu 
beurkunden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="264" />
        <pb n="265" />
                                               Central-Blatt 
                                             für das 
                                     Deutsche Reich. 
                                    Herausgegeben 
                                               im 
                                Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
VIII. Jahrgang. 1 Nr. 18. 
5. Marine und Schiffahrt: Uebersicht über die Zahl der im 
Jahre 1879 von den Schiffsvermessungs-Revisions= und 
  
Berlin, Freitag, den 30. April 1880. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 245 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Bestellung eines Stations- Schiffsvermessungs-Behörden ausgefertigten Schiffs-Meß- 
Kontrolörs; — Veränderungen im Bestande und in den briefe; — Abänderungen des Verzeichnisses der See- 
Befugnissen von Zollstellen · 247 mannsämter; — Verzeichniß der zur Ausfertigung der 
  
Befähigungs-Zeugnisse für Seeschiffer, 
Seesteuerleute und 
  
  
  
  
  
  
  
ñ. Eisenbahn- Wesen: Eröffnung neuer Bahnstrecken und Seedampfschiffs-Maschinisten zuständigen Landesbehörden 
4. Konsulat-Wesen: Einziehung weier Konsulate — Exe 249 
quatur-Ertheilungen 248 
                                 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                       Ausweisung von Ausländern uus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die danm des 
" — —,— — Ausweisung weisungs- 
c7 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 1 3. 4. 5. 6. 
                         Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Johann Valentin „Leboren am 1. März Betteln, nach mehrma-#Königlich preußisches 26. Jannar 
Handschuhmacher, 
  
— 1861 zu Rochlitz bei 
Königgrätz, 
ortsangehörig 
# Brünn, Mähren, 
Böhmen, 
zu 
  
liger rechtskräftiger Ver- 
Polizei-Präsidium zu 
urtheilung wegen der Berlin, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
i 
  
d. J. 
35
        <pb n="266" />
                                            —  246   —— 
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath 1 Grund Behörde, welche die Datm) des 
z * s - Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
2.Johann Brodeck,geboren am 25. Mail Landstreichen und Bet-lgömigüch preußisches 23. Februar 
Arbeiter, 1855 und ortsangehö= teln, Polizei-Präsidium zu d. J. 
rig zu Lengefeld (Dlhe- Berlin, 
Pole), Ungarn, 
3.Josef Rehak, Seiler-30 Jahre, geboren zuldesgleichen, Königlich preußische 31. März 
geselle, Nieder-Brausnitz, Bezirksregierung zu d. J. 
Oesterreich, Frankfurt a./O., 
4. Woitek (Albert) 46 Jahre, geboren zu besgleichen, Königlich preußische 15. März 
Posch, Ryczowek, Russisch-Po- Bezirksregierung zu d. I. 
len, Oppeln, 
5. Franz Borufka,46 Jahre, aus Mastic, desgleichen, Königlich preußische 10. März 
Arbeiter und Weber, Bezirk Hohenelbe, Böh- Bezirksregierung zu d. J. 
men, Liegnitz, 
6. Karl Drexler, Huf-geboren am 21. Novem-desgleichen, dieselbe Behörde, 3. April 
schmied, ber 1836, aus Strö- d. J. 
sau, Bezirk Komotau, 
Böhmen, 
7. Heinrich Christiansa7 Jahre, aus Svend--Betteln, nach mehrma--Königlich preußische 13. April 
Ferdinand Thuge, borg auf Fünen, Däne= liger rechtskräftiger Ver= Bezirksregierung zu|d. J. 
Bäckergeselle, mark, urtheilung wegen der Schleswig, 
. gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
8. Eduard Vogel, alias 45 Jahre, geboren zulesgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Charles Vogle, Jersey, England, 
Barbier, 
9.Jens Peter Niel--25 Jahre, aus Störs-Landstreichen, dieselbe Behörde, 14. April 
sen, Drechsler, büll, Amt Ripen, Dä- d. IJ. 
nemark, 
10. Martin Nielsen Möl-28 Jahre, aus Rostrup,Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 17. April 
ler, Tischlergeselle, Dänemark, teln, d. I. 
1I. Heinrich Oberlän-22 Jahre, aus Wiener-Betteln, nach mehrmali-Königlich preußische 15. April 
der, Steinmetz, Neustadt, Oesterreich, ger rechtskräftiger Ver= Landdrostei Lüne= . J. 
urtheilung wegen der burg, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
12.Johann Zeiger, geboren 1854, aus Menz-Landstreichen und Nicht-Königlich bayerisches 30. März 
Steindrucker, nau, Kanton Luzern, befolgung der Reise= Bezirksamt Bruck, d. S. 
Schweiz, route, 
13. Martin Pfeifer, geboren 1809, aus Taus,LLandstreichen und Bet-Königlich bayerisches 8. April 
Rasirer, Bezirk Taus, Böhmen,teln, Bezirksamt Wald= d. J. 
münchen, 
14.Franz Karl Kowal, geboren 1847 und orts--esgleichen, Königlich sächsische 17. März 
Fabrikarbeiter, angehörig zu Grottau, Kreishauptmann- d. J. 
  
  
Böhmen, 
  
  
schaft zu Bautzen,
        <pb n="267" />
                                                   —  247   —— 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* — 5 — 2 Ausweisung weisungs- 
5 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
15. Josef Schwarzbach, 24 Jahre, geboren zu Landstreichen, Betteln, Königlich sächsische 27. März 
Tuchmacher, Marschowitz, Bezirk Gebrauch eines falschen Kreishauptmann- d. J. 
Gablonz, ortsangehörig Legitimationspapieres, schaft zu Zwickau, 
zu Reichenau, Böhmen, Angabe falschen Na- 
mens und verbotene 
Rückkehr in das Lan- 
desgebiet, m 
16.Wenzel Bittner, geboren am 28. Septem-Landstreichen und Bet-Großherzoglich olden= 20. März 
Bäcker, ber 1846, aus Ober= teln, burgisches Staats= d. J. 
Wernersdorf, Böhmen, ministerium zu Ol- 
denburg, 
17. Karl Sutter, Mau-geboren angeblich am Landstreichen, Betteln Kaiserlicher Bezirks= 26. Februar 
rer, 20. Dezember 1825 und und Gebrauch gefälschter präsident zu Kolmar, d. J. 
ortsangehörig zu Graz, Legitimationspapiere, 
Steiermark, 
18.Theodor Knecht,37 Jahre, geboren zu Landstreichen, derselbe, 14. April 
Kupferschmied, Heidweiler, Kreis Alt- d. I. 
kirch, Ober-Elsaß, zu- 
folge Option französi- 
scher Staatsangehöriger, 
19. Louis Masson,0 Jahre, geboren zu# esgleichen, Kaiserlicher Bezirks= 16. April 
Tagelöhner, Puteaux, Departement präsident zu Metz, d. J. 
  
  
der Seine, Frankreich, 
  
  
  
                                     2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
— 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich württembergische Hauptzollamts-Kontrolör Häcker zu 
Stuttgart an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich württembergischen Zoll-Inspektors 
Schwab den Königlich preußischen Hauptsteuerämtern zu Kottbus, Krossen, Frankfurt a./O., Landsberg a. /W., 
Lübben und Meseritz als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Frankfurt a./O., vom 1. April d. J. ab 
beigeordnet worden. 
  
In Neu-Mohrau, im Bezirk des Königlich preußischen Hauptzollamts Mittelwalde, ist ein Nebenzollamt II. 
errichtet worden. 
  
Den Königlich bayerischen Nebenzollämtern I. zu Salzburg und Kufstein ist die Befugniß zur Ausstellung 
von Uebergangsscheinen beigelegt worden. 
  
35*
        <pb n="268" />
                                               — 248 — 
                                3. Eisenbahn-Wesen. 
  
                             Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 1. Mai d. IJ. wird die zur Hessischen Ludwigs-Eisenbahn gehörige, 9,89 km lange Bahnstrecke Waldhof — 
Mannheim Hauptbahnhof, Fortsetzung der Bahnlinie Sachsenhausen — Waldhof, mit der Zwischenstation 
Käferthal dem Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 23. April 1880. 
  
An 1. Mai d. J. wird die an der Bahnstrecke Waiblingen — Backnang der württembergischen Eisenbahn ge- 
legene Haltestelle Nellmersbach, welche bisher nur dem Personen= und Gepäck-Verkehr diente, auch für den 
Stückgut-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 26. April 1880. 
  
Am 15. Mai d. J. wird an der Bahnstrecke Zwickau — Schwarzenberg der Sächsischen Staatsbahn die zwischen 
den Stationen Zwickau und Cainsdorf gelegene Haltestelle Schedewitz für den Personen-Verkehr eröffnet 
werden. 
Berlin, den 26. April 1880. 
  
Am 15. Mai d. I. wird die zu den württembergischen Staatsbahnen gehörige, 14,562 km lange Bahnstrecke 
Murrhardt — Gaildorf, Rest der Bahnstrecke Waiblingen — Hessenthal (Murrthalbahn), mit den Zwischen- 
stationen Fornsbach und Fichtenberg für den Personen-, Gepäck-, Equipagen-, Vieh= und Güter-Verkehr 
eröffnet werden. 
Berlin, den 27. April 1880. 
                               In Vertretung: Körte. 
  
                                           4. Konsulat-Wesen. 
Des Kaiserliche Konsulat zu Cochin (Ostindien) ist eingezogen. 
— —— — —— — — O e 
Das Kaiserliche Konsulat in Curacoo ist aufgehoben. 
  
N amens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: 
dem Herrn Frank C. Zimmermann als Vize= und Deputy-General-Konsul der Vereinigten 
Staaten von Amerika in Berlin 
und 
dem zum Konsular-Agenten der Vereinigten Staaten von Amerika in Gera ernannten Herrn 
Wilhelm F. Haeußler.
        <pb n="269" />
                                                —  249   — 
                                          Ueber sicht 
über die Zahl der im Jahre 1879“) von den Schiffsvermessungs-Revisions= und Schiffsver- 
messungs = Behörden nach §. 24 der Schiffsvermessungs = Ordnung vom 5. Juli 1872 (Reichs- 
  
                              5. Marine und Schiffahrt.
 
            Gesetzblatt S. 270) ausgefertigten Schiffs-Meßbriefe.
 
               I. Von den Schiffsvermessungs-Revisions-Behörden. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. Zahl der ausgefertigten Meßbriefe 
S. 
9 Sitz der Behörden. für deutsche für fremde ins 
— ns- 
7 Segel= Dampf= Schiffe Segel-Dampf= Schiffe gesammt. 
9 schiffe. schiffe. überhaupt schiffe. schiffe. überhaunt 
1. Königsberg i. Pr. 6 2 8 11 1 12 20 
2. Danzig 4 2 6 1 8 9 15 
3. Stettin 17 13 30 22 2 24 54 
4.|Köslin — — — 2 — 2 2 
5. Stralsund 29 — 29 — — — 29 
6. Schleswig 37 16 53 4 1 5 58 
7.] Lüneburg 1 — 1 1 — 1 2 
8. Stade 20 – 20 4 4 24 
9. Aurich 17 1 18 8 — 8 26 
10. Rostock, 6 5 11 — — — 11 
11.]Wismar 4 1 5 3 — 3 8 
12. Oldenburg 14 1 15 7 — 7 22 
13. Lübeck 2 1 3 27 1 28 31 
14. Bremen 24 4 28 13 — 13 41 
15. Hamburg. 24 18“) 42 26 11 37 79 
Zusammen 205 64"“")269 129 24 153 42 
*) Wegen der Vorjahre vergl. Central-Blatt für 1874, 1875, 1876, 1877, 1878 und 1879 — Seite 106 
bezw. 172, 193, 156, 244 und 235. 
*)Hierunter 4 für die Fahrt durch den Suezkanal.
        <pb n="270" />
                                                        —  250  —II.                                                                                                   Von den Schiffsvermessungs-Behörden. 
 
  
Laufende Nummer. 
Sitz der Behörden. 
Zahl der ausgefertigten Meßbriefe 
  
für deutsche 
Segel- 
schiffe. 
Schiffe 
überhaupt 
Dampf- 
schiffe. 
Segel- 
schiffe. 
für fremde 
Schiffe 
überhaupt 
Dampf- 
schiffe. 
  
ins- 
gesammt. 
  
oo—— 
  
Memel. 
Pillau 
Königsberg i. 2 
Danzig 
Elbing. 
Stettin 
Anklam 
Swinemünde. 
Kolbergermünde. 
)Stolpmünde. 
(Stralsund. 
Wolgast 
Greifswald 
Barth . 
Hadersleben . 
Apenrade 
Sonderburg v 
Flensburg. 
Kappeln. 
Eckernförde 
Kiel 
Heiligenhafen 
v Neustadt 
Wyt a. Foͤhr 
Husum . 
:Tönning 
NRendsburg 
Brunsbüttel 
Wewelsfleth 
Wilster 
  
„ Itzehoe 
.Wluckstade 
Elmshorn 
Uetersen 
[E#..lI 
[losse es 1 | E Fiielre 
— r Kes ——— –| | 1—— coe d 
IIIIIIIIIEILIEIIIIIIIIIIIIEI 
1111111111111111111111111111111111 
dO0 
——#□ 
d 
S—iu’n □ 
SO 
S□G 
#• 
12-21111111111111111181 
HIIIIIIIIIIIIIIIIIII 
–s —.—— ν 1 1! — 8o# 
  
zu übertragen 
  
– 
E# 
— 
9 
00 
  
  
  
  
116 116 
  
  
199
        <pb n="271" />
                                                          —  251   —  
Laufende Nummer. 
Sitz der Behörden. 
Zahl der ausgefertigten Meßbriefe 
  
für deutsche 
Segel- 
schiffe. 
Dampf- 
schiffe. 
Schiffe 
überhaupt 
Segel- 
schiffe. 
für fremde 
schiffe. 
Dampf- 
Schiffe 
überhaupt 
ins- 
gesammt. 
  
  
übertragen 
Haseldorf. 
.Blankenese 
Ottensen 
Harburg 
.Cranz 
Lühe 
Stade 
.Freiburg, 
. Reuhaus a. d. Oste 
.Geestemünde. 
.Rönnebeck 
. Vegesack 
.Karolinensiel. 
.Norden 
.Emden. 
Aurich 
.) Leer 
. Weener 
.Papenburg 
.Rostock 
Wismer 
Elsflett 
Brake (Vermessungsbehörde .) . 
.Brake (Vermessungsbehörde II) . 
Varel. 
Hooksiel 
Barssel. 
DOldenburg 
) BLübeck 
Bremerhaven. 
„Hamburg 
) Cuxhaven 
  
75 
8 
111111111 
  
83 
—er KT 5— 
[leols 
— 
25 
48 
35 
— — 
  
  
111111111111 
111111111 
116 
11111111118111111361 
S□## 
— 
116 
600 
ililsililsolll lll 
□ 
"13 
S# 
O 
— —. 
199 
G Mm 
35 
79 
  
Zusammen 
228 
ê— 
— 
  
239 
  
288 
  
290 
  
  
529
        <pb n="272" />
                                                 —  252   — 
 
III.  Von den Schiffsvermessungs-Revisions= und Schiffsvermessungs-Behörden. 
  
Zahl der ausgefertigten Meßbriefe 
  
  
  
6 
I 
  
  
*) Hierunter 4 
3## 
) "6 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*6 für die Fahrt durch den Suezkanal. 
 
  
  
  
  
Bezeichnung der Behörden. für deutsche für fremde ins 
ins- 
Segel- Dampf- Schiffe Segel- Dampf- Schiffe gesammt. 
schiffe. schiffe. überhaupt schiffe. schiffe. überhaupt 
In Preußen. 
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden 1311 34 165 53 12 65 230 
 2.Schiffsvermessungs-Behörden. 226 11 237 1 159 160 397 
zusammen 3577 45 402 54 171 225 627 
In Mecklenburg-Schwerin. 
1. Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden 10 6 16 3 — 3 19 
2. Schiffsvermessungs-Behörden. 1 — 1 — 5 5 6 
zusammen 11 6 17 3 5 8 25 
In Oldenburg. 
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde 14 1 15 7 — 7 22 
 2.Schiffsvermessungs-Behörden — — — 1 4 5 5 
zusammen 14 1 15 8 4 12 27 
In Lübeck. — I 
1.Schiffvermessung-Revisiongbehörde. 2 1 3 27 1 28 31 
2.Schiffsvermessungs-Behörde 1.— 1 — 6 6 7 
zusammen 3 1 4 27 7 34 38 
In Bremen. 
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde. 24 4 28 13 — 13 4 
2Schiffsvermessungs-Behörde – — — — 35 35 35 
zusammen 24 4 28 13 35 48 76 
In Hamburg. 
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde 24 18“) 42 26 11 37 79 
2. Schiffsvermessungs-Behörden. — — — — 79 79 79 
zusammen 24 18) 42 D6 56 116 158 
Im Deutschen Reich. 
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden 205 f4) 269 129 24 153 42 
2.Schiffsvermessungs-Behörden 228 11 239 2 288 290 529 
überhaupt im Jahre 1879 433 75°)] 508 1311 312) 443 951 
Dagegen im Jahre 1878. 899 80)9979127 242 369 1348 
- - 1877. 2046 102 2148 277 260 537 2685 
- - = 1876 1663 675) 1730 633 219 852 2582 
- - -13875. 1835 98 ) 1933 813 209 1022 2955 
—2183874. 1621 118) 1270 326 1596 3335 
- --1873. 556 99 655 1668 3966° 2064 2719
        <pb n="273" />
                                                    — 253 — 
Das- Verzeichniß der auf Grund des §. 4 der Seemannsordnung vom 27. Dezember 1872 (Reichs- 
Gesetzblatt S. 409) in den Bundesstaaten fungirenden 
Seemannsämter und der denselben vorgesetzten Landesbehörden 
(Central-Blatt für 1877 S. 219 und 421, für 1878 S. 184, für 1879 S. 331) wird unter „A. In 
Preußen"“, „B. In Mecklenburg-Schwerin“, „C. In Oldenburg“ und „D. In Lübeck“ wie folgt geändert:) 
  
Amtskarakter, Namen und Wohn- 
  
. 
  
  
  
Bezeichnung Sitz ort des Vorsitzenden Vorgesetzte 
Landesbehörden. 
der Seemannsämter. 
42. Hardesvogtei. Nordstrand. Hardesvogt Cumme zu Husum. 
56.] Bürgermeisteramt. Itzehoe. Bürgermeister Stemann zu Itzehoe. s Bezirksregierung zu 
63.Musterungsbehörde. Blankenese. Kommissarischer Kirchspiel- Schleswig. 
vogt, Major a. D. Brink- 
mann zu Blankenese. 
82. Musterungsbehörde. West-Nhauder-= Altschiffer Pocker zu West-Rhau= 9. Landdrostei zu Au- 
fehn. derfehn. rich. 
88. Das Gewett. Rostock. Senator Dr. Becker zu Rostock. 11.Großherzogliches 
Ministeriuim des 
Innern zu Schwe- 
rin. 
90. Seemannsamt. Brake. Geheimer Regierungsrath 
Strackerjan zu Brake. 
91.Seemannsamt. Varel. Amtshauptmann von Busch- Großherzogliches 
mann zu Varel. Staatsministerium= 
13. 1 Departement des 
92. Seemannsamt. Jever. Amtshauptmann Ahlhorn zu Innern, zu Olden- 
Jever. burg. 
93. Seemannsamt. Friesoythe. Amtshauptmann von Heimburg 
zu Friesoythe. 
94.Seeemannsamt. Lübeck. Wasserschont Joachim Hinrich14. Stadt= und Land- 
  
  
  
  
Luetjens zu Lübeck. 
  
*) In welchen Beziehungen Aenderungen eingetreten sind, ist durch fette Schrift angedeutet. 
  
  
amt zu Lübeck. 
36
        <pb n="274" />
                                                      — 254 — 
                                                 Verzeichniß 
der zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für Seeschiffer, Seesteuerleute und Seedampfschiffs— 
Maschinisten zuständigen Landesbehörden (§. 31 der Gewerbeordnung — Gesetz, betreffend den 
Gewerbebetrieb der Maschinisten auf Seedampfschiffen, vom 11. Juni 1878). 
1. Die Bezirksregierung zu 
2 - 2 2- - 
3. - - - - 
4. - - 
5 - - - 
6 Landdrostei 
7 - - 
8 Bezirksregierung = 
I. Preußen. 
Danzig. 
Stettin. 
Schleswig. 
- Königsberg zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für See- 
Stade dampfschiffs-Maschinisten nur nach den Formularen G, 
Aurich und I zuständig. 
Köslin, nur zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für See- 
dampsschiffs-Maschinisten nach den Formularen G, H und I zuständig. 
1. Der Magistrat zu Rostock, 
Seesteuerleute zuständig. 
II. Mecklenburg-Schwerin. 
nur zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für Seeschiffer und 
2. Das Großherzogliche Amt zu Ribnitz. 
III. Oldenburg. 
Das Großherzogliche Amt Elsfleth, nur zur Ausfertigung der Befähigungs-Zeugnisse für Seeschiffer 
und Seesteuerleute zuständig. 
IV. Lübeck. 
Das Stadt= und Landamt zu Lübeck. 
V. Bremen. 
Die Senatskommission für Schiffahrts-Angelegenheiten zu Bremen. 
VI. Hamburg. 
Die Deputation für Handel und Schiffahrt zu Hamburg. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="275" />
                                                Central-Blatt 
                                              für das 
                                    Deutsche Reich. 
                                       Herausgegeben 
                                                im 
                                 Reichsamt des Innern. 
——– —. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
             
Berlin, Freitag, den 7. Mai 1880. 
  
  
Nr. 19. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete 
2. Justiz-Wesen: 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: 
Nachweisung der zur Ei 
freien Ablassung von Mineralölen ermächtigten Zoll= und 
Seite 255 
Hinterlegung der Sukkumbenzgelder in 
rheinpreußischen Kassationssachen; — Verlegung der Ge 
schäftsräume des Reichs-Justizamts 
Haltestellen 
  
Eisenbahn-Wesen: 
Marine und Schiffahrt: 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 260 
Eröffnung von Bahnstrecken und 
260 
Erscheinen des ersten Nachtrags 
zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
dels ; — Abänd des V s d 
ieuestelln" — Befugnisse von Zoll. und Steuer Handelsmarine Strandbehörden — Abänderung des Verzeichnisses der 
4. Militär-Wesen: Erlöschen der Berechtigung einer Anstalt 7. Konsulat-Wesen: Ernennungen 261 
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                       Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die danm des 
5 — — — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                          Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. August Zimmer,37 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 25. März 
Tagarbeiter, Hilgersdorf bei Hains= teln, Bezirksregierung zufd. J. 
pach, Böhmen, Frankfurt a. O., 
2. Leopold Friedlän--29 Jahre, aus Mitan, desgleichen, Königlich preußische 
der, Schneider, 
  
Gouvernement Kurland, 
Rußland, 
  
  
13. April 
Bezirksregierung zul d. I. 
Posen, 
  
  
37
        <pb n="276" />
                                                    —  256   — 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum) des 
**‘ — — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
3.Josef Rotter, We-34 Jahre, aus Wüst-Landstreichen, Königlich preußische 24. April 
ber, Seibersdorf, Oester- Bezirksregierung zu d. J. 
reich, Breslau, 
4. Philomena Walter,7 Jahre, aus Schön-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
unverehelicht, berg, Mähren, 
5.Wenzel Kaliwoda,,3 Jahre, aus Czerno-Landstreichen, Betteln Königlich preußische/11. Februar 
Arbeiter, witz, Böhmen, und unbefugtes Tragen] Bezirksregierung zuBd J. 
von Ehrenzeichen, Oppeln, 
6. Jda Jäschke, un-geboren am 22. Junisgewerbsmäßige Unzucht dieselbe Behörde, 6. März 
verehelicht, 1862 und ortsangehö= und Nichtbefolgung der d. I. 
rig zu Weißwasser, KreisReiseroute, 
Janernig, Oesterreich- 
Schlesien, 
7. Simon Mutzika, geboren 1853 angeblich Landstreichen und un-Königlich preußische 24. März 
Drahtbinder, zu Sacoberge, Ungarn, befugtes Hausiren, Bezirksregierung zu d. I. 
Merseburg, 
8. Antomn Swoboda,s Sahre, aus Podmokl,Betteln, nach mehrmali-Königlich preußische 12. April 
Stellmachergeselle, Böhmen, ger rechtskräftiger Ver- Landdrostei zu Lüne= d. J. 
urtheilung wegen der|burg, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
9. Anton Kunesch, 29 Jahre, aus Wien, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 10. April 
Schuhmachergeselle, teln, Landdrostei zu Stade, d. S. 
10. Josef Löbel, Schiff-30 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 1. April 
bauer, Salesel, Bezirk Aussig, Bezirksregierung zu d. J. 
Böhmen, Wiesbaden, 
11. Michael Fürth, Kom-18 Jahre, geboren zu desgleichen, dieselbe Behörde, 6. April 
mis, Kalladay, Bezirk Mol- d. IJ. 
dauthein, Böhmen, 
12.| Georg Warnagirys,81 Jahre, geboren zu desgleichen, dieselbe Behörde, 19. April 
Instrumentenmacher, Mackabudje, Kreis Su- d. I. 
walki, Russisch-Polen, 
13. Nathan Allerhand,9 Jahre, aus Przemysl, desgleichen, dieselbe Behörde, 21. April 
Kaufmann, Böirr Lemberg, Ga- d. I. 
izien, 
14. Emil Raarup, 20 Jahre, geboren zu desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Kupferschmied, Kopenhagen, 
15. Jakob Silberstein,8 Jahre, aus Rilitza, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Kaufmann, Kreis Olkusz, Russisch- 
« Polen, 
16. Benjamin Silber-69 Jahre, aus Neustadt, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
mann, Lehrer, 
  
Kreis Suwalli, Russisch- 
Polen,
        <pb n="277" />
                                                    —  257   — 
  
  
  
  
  
  
  
’ dr d Hei — Datum des 
* Name und Stan A ter und Heimath Grund Behörde, welche die Aus- 
z Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
l 
17. Marcus Oehri, Tage 4 Jahre, aus Ruggell, Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 
18. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
löhner, Fürstenthum Lichten= liger rechtskräftiger Ver- 
stein, urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Paul Marchand,29 Jahre, geboren zu Landstreichen, Betteln 
Buchbinder, St. Imier, Kanton" und grober Unfug, 
Johann Spindler, 
Tagelöhner, 
Tosef 
Weber, 
Hampel, 
Jan van Deoyck, 
Maurer, 
Heinrich Adolf Cour- 
tois, Arbeiter, 
Elisabeth Tarillon, 
verwittwete Duclot, 
  
Bern, Schweiz, 
32 Jahre, aus Weißen- 
sulz, Bezirk Bischoftei- 
nitz, Böhmen, 
28 Jahre, geboren und 
ortsangehörig zu Schön- 
born, Bezirk. Rumburg, 
Böhmen, 
36 Jahre, geboren zu 
Amsterdam, 
34 Jahre, aus Charle= 
ville, Departement der 
Ardennen, Frankreich, 
30 Jahre, geboren zu 
Nanchy, Frankreich, 
  
  
Näherin, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Betteln, nach mehrmali- 
ger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der- 
selben Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Betteln, nach mehrma- 
liger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der- 
selben Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre und Sach- 
beschädigung, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Landstreichen, 
24. April 
Bezirksregierung zud. J 
Wiesbaden, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Koblenz, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Deggen- 
dorf, 
Königlich sächsische 
Kreishauptmann- 
schaft zu Bautzen, 
Großherzoglich olden- 
burgisches 
ministerium zu Ol- 
denburg, 
dieselbe Behörde, 
Kaiserlicher Bezirks- 
präsident zu Metz, 
  
  
 
                                                  2.  Justiz-Wesen. 
—–—-, — —— - 
Hinterlegung der Sukkumbenzgelder in rheinpreußischen Kassationssachen. 
 
In Folge einer Verständigung der betheiligten Ressorts ist als Hinterlegungsstelle der Sukkumbenzgelder in 
den früher vom preußischen Ober-Tribunal jetzt vom Reichsgerichte zu erledigenden Kassationssachen aus dem 
Bezirke des vormaligen Appellationsgerichtshofes zu Köln, insoweit die Hinterlegung nicht bei den zuständigen 
Stellen der Rheinprovinz erfolgt, die Ober-Postkasse in Leipzig bestimmt worden, von welcher die hinterlegten 
Gelder, auch in den Fällen der gerichtlichen Anordnung der Rückgabe oder der Zurücknahme des Kassations- 
rekurses, erstattet werden. 
  
Die Geschäftsräume des Reichs-Justizamts sind nach der Voßstraße Nr. 4/5 verlegt worden. 
  
37 
19. Februar 
d. J. 
2. April 
d. J. 
8. April 
d. J. 
23. März 
Staats= d. J 
8. April 
d. J. 
20. April 
d. J.
        <pb n="278" />
                                                    —  258   —  
zember 1879 
                             3. Zoll - und Steuer  Wesen 
  
  
                                          Nachweisung 
derjenigen Zoll= und Steuerstellen, welchen nach Maßgabe des Bundesrathsbeschlusses vom 23. De- 
und Steuer-Wesen. 
Central-Blatt 1880 S. 32 — die Ermächtigung ertheilt worden ist, Mineralöle 
von einer Dichtigkeit unter 790 oder über 830 Graden auf Antrag der Betheiligten unbedingt, 
beziehentlich unter Anwendung der vorgeschriebenen Verwendungskontrole zollfrei abzulassen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Der Amtsstellen Der Amtsstellen 
Ort Bezeichnung. Ort. Bezeichnung. 
Preußen. Luxemburg!) Z. * a. Bahnh. 
Danzig H. Z. A Lübeck H. 8 
Thorn # Ottensen 
Elbing H. St. A. Flensburg H. St. A. 
Neufahrwasser Z. Abf. St. Tondern 5 
Berlin H. St. A. f. ausl. Ggstde. Apenrade N. Z. A. I. 
„ Z. Exp. 4 Hamb. Bahnh. Schleswig U. St. A. 
Stettin H. St. Harburg H. Z. A. 
Posen I. Exp. 4 Oberschles. Bahuh.Sebaldsbrück , 
Halle H. St. A. Hannover H. St. A. 
Nordhausen „ Hildesheim „ 
Biebrich „ Lüneburg v 
Kassel v Uelzen U. St. A. 
Frankfurt a. M. v Kiel H. St. A. 
Hanau » Ottensen Z. Abf. St. * Altonaer Bahnh. 
Aachen H. Z. A. Eppendorf N. Z. A 
„ Z. Exp. a. Bahnh. Tem- Hamburg Z. Abf. * a. Lübecker Bahnh. 
plerbend. r r C. a. Berliner » 
Cleve Z. Abf. St. a. Bahnh. » u B. a. Venloer 7½5 
Emmerich St. Exp. am Bahnh. „ 5“ 7r a. Entenwärder 
n Dam f iff-St. Ex ed. 1 77 7 4 7% 
» b i II » „ in der Z. Ver. Nie- 
„ St. Exp. am Hafenkopf derl. 
Kaldenkirchen Z. Exp. am Bahnh. Bremen H. Z. A. 
Straelen N. 3. A. I. Geestemünde 5% 
Dalheim „ 
Köln H. St. A. f. ausl. Ggstde. 42% 
„ St. Exp. a. Rhein. Bahnh Königreich Sachsen. 
Duisburg H. St. A. Leipzig H. Z. A. 5) 
Düsseldorf » Chemnitz H. St. A.3) 
Steinbeck St. Exp. a. Bahnh. l 
. Im G Luxemb 
Rittershausen 4 i v Die Großherz- dieser Stellen erstreckt sich nur auf 
St. Johann-Saar- „ zollfreie Ablassung von Mineralölen von nicht mehr als 700 
brücken oder von mehr als 880 Dichtigkeitsgraden. 
3) Beide einschl. ihrer Abfertigungsstellen an den Bahnhöfen.
        <pb n="279" />
                                                       —  259   — 
  
Der Amtsstellen 
  
Der Amtssstellen 
  
  
  
  
  
Ort. Bezeichnung. Ort. Bezeichnung. 
I 
Eibenstock H. Z. A Mainz 5. St. A. 
Riesa U. St. A Worms u 
Bingen 5 
Württemberg. Oldenburg. 
Heilbronn H. Z. A. 4 i 
Stuttgart /r Nordenhamm 4) N. Z. A. 1I. 
Ulm „ · 
Friedrichshafen "„ 1 Braunschweig. 
Canstatt H. St. A. Braunschweig . St. A. (Abf. St. a. Bahnh.) 
Eßlingen Z. A. 
Reutlingen „ Anhalt. 
Heidenheim b Dessau H. St. A. 
Ravensburg „ Wallwitzhafen bei Z. Exp. 
Dessau 
Baden. 
Mannheim H. Z. A. Elsaß-Lothringen. 
Karlsruhe H. St. A. Metz H. Z. A. 
Lahr „ Schirmeck „ 
Säckingen „ Münster » 
Singen „ Colmar 5 
Konstanz 5„ Hagenau 5„ 
Heidelberg Z. Abf. St. a. Bahnhof. Markirch N. Z. A. I. 
Ea#ur 6 Gebweiler St. A. Bahnh 
ase Diedenhofen Z. Exp. a. Bahnh. 
Waldshut “— “ , 
Schaffhausen u Mülhausen 5 
Offenburg U. St. A. Dornach 5„ 
Straßburg (Stadt) „ 
Hessen. Schiltigheim „ 
Darmstadt H. St. A. — — 
Offenbach „ 4) Ist nur befugt zur zollfreien Ablassung von Mineral= 
Giessen » ölen von nicht mehr als 700 oder von mehr als 880 Dichtig- 
  
  
  
  
keitsgraden. 
  
Dee Königlich sächsische Untersteueramt Großenhain ist ermächtigt worden, Begleitscheine I. über baumwollene 
Gewebe, welche zum Bedrucken aus dem Auslande eingeführt und im bedruckten Zustande wieder dorthin 
ausgeführt werden, zu erledigen und auszufertigen. 
  
Der Großherzoglich hessischen Ortseinnehmerei Neckar-Steinach ist die Befugniß zur Ausfertigung von 
Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein ertheilt worden.
        <pb n="280" />
                                                   — 260 — 
                                      4. Militär-Wesen. 
  
                                       Bekanntmachung. 
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Städtische Gewerbeschule zu Frankfurt a./M. (Ver- 
zeichniß nam 24. März 1880, Central-Blatt S. 134 unter C. a. bb. 1 2) aufgelöst und somit die derselben 
zuerkannte Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
jährig-freiwilligen Militärdienst erloschen ist. 
Berlin, den 29. April 1880. Der Reichskanzler. 
                                                       In Vertretung: Eck. 
  
                                                5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                   Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. Mai d. J. wird auf den Bahnstrecken Peiskretscham — Borsigwerk und Peiskretscham — 
Laband der Oberschlesischen Eisenbahn der Personen= und gesammte Güterverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 30. April 1880. 
  
Am 15.d. Mts. wird an der Bahnstrecke Riesa-Chemnitz der Sächsischen Staats-Eisenbahnen die zwischen 
den Stationen Oberlichtenau und Alt-Mittweida errichtete Haltestelle Ottendorf bei Mittweida für den 
Personen-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 5. Mai 1880. 
                      In Vertretung: Körte. 
  
                                                6. Marine und Schiffahrt. 
  
Der erste Nachtrag zu der den Anhang zum internationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der 
Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungssignalen vom Jahre 1880“ ist 
erschienen. 
Berlin, den 1. Mai 1880. Der Reichskanzler. 
                                                    In Vertretung: Eck. 
  
Das Verzeichniß der Strandämter und Strandvogteien — Central-Blatt für 1880 Seite 215 — wird 
nter A. 49 (In Preußen) dahin geändert, daß in der dritten Spalte statt „Einstweilen unbesetzt“ zu 
etzen ist: 
„Kommissarischer Landrath, Regierungsrath Wiechers“.
        <pb n="281" />
                                                       — 261 — 
 Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu London am 15. v. M. der im Jahre 1864 in Sunder- 
land erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark „Anna“ (früher: „Superb") 
von 337 Register-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche 
Eigenthum des im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin staatsangehörigen Heinrich Peters zu 
Wustrow, welcher Rostock zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
2. vom Kaiserlichen Konsulat zu Havre am 20. v. M. dem im Jahre 1868 zu Bath (Staat 
Maine, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika 
gefahrenen Vollschiff „Hugo“ (früher „Hermon") von 1316,37 Register-Tons Ladungsfähigkeit 
nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der bremischen Staatsangehörigen 
Franz Ernst Schütte und Karl Schütte zu Bremen und des im HKönigreich Preußen staats- 
angehörigen Wilhelm Anton Riedemann zu Geestemünde, welche Geestemünde zum Heimathshafen 
des Schiffes gewählt haben. 
  
                                              7. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den bieherigen Vize-Konsul in London, Robert Schöll, zum Konsul in Montevideo 
nun 
den Kaufmann Otto Schütt in Cap Haitien zum Konsul daselbst 
zu ernennen geruht. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="282" />
        <pb n="283" />
                                              Central-Blatt 
                                            für das 
                                   Deutsche Reich. 
                                  Herausgegeben 
                                               im 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 14. Mai 1880. 
 
 
Nr.  20. 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
2. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 263 
Münz= und Bank-Wesen: Status der deutschen Notenban- 
ken Ende April 1880; — Uebersicht über die Ausprägung 
  
4. Eisenbahn-Wesen: Neueröffnung v 
Haltestellen. 
5. Marine und Schiffahrt: 
. » Beginn von Seesteuermanns- 
und Seeschiffer-Prüfungen; — Ertheilung eines Flaggen- 
von Bahnstrecken un 
d 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
von Reichsmünzen bis Ende April 1880 266 "ttestes 27# 
3. Zoll= und Stener-Wesen: Befugnisse von Zoll- attestes ......... 270 
Steuerstellen; — Nachweisung der Einnahme an Wechsel- 6. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Bestellung eines 
stempelsteuer im April 180 268 Konsular-Agenten; — Exequatur-Ertheilung 270 
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                    Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  Datum des 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die. Ans- 
— — Ausweisung weisungs- 
J des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                            a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Simon Jessulat,'33 Jahre, geboren zuwwiederholter schwerer und Königlich preußische 14. April 
alias Kassulat, Retzken, Kreis Neu- 
Hirt, Losmann und stadt, Gouvernement 
Knecht, Swalken, Russisch-Po- 
en, 
  
  
einfacher 
Meuterei 
defraudation, 
Diebstahl, 
und Zoll- 
  
Bezirksregierung zu 
Königsberg, 
  
d. J.
        <pb n="284" />
                                                    —  264   —  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
7 3 . Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                         b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.Wenzel Konirz,geboren am 23. AprilsLandstreichen und Bet-Königlich preußische 14. April 
Fleischergeselle, 1858 zu Groß-Bittesch] teln, Bezirksregierung zu d. J. 
bei Brünn, aus Lici- Frankfurt a. O., 
boriz in Böhmen, 
3.Michall Wisniews 45 Jahre, aus Moskau, desgleichen, Königlich preußische 30. April 
kif, Knecht, Bezirksregierung zu d. J. 
Posen, 
4. Die Zigeuner: 
a) Ignaz Paw-2 Jahre, geboren und 
lowski, ortsangehörig zu Witt- 
Schmied, kowitz, Bezirk Oswieczim, 
Galizien, 
b) dessen Ehefrau,25 Jahre, geboren zu 
Johanna, gebo= Oswieczim, Galizien, 
rene Burjanski, 
)Sosef Kwiat-31 Jahre, geboren zu 
kowski, Babitz, Bezirk Os- 
Schmied, wieczim, Galizien, 
d) dessen Ehefrau, 21 Jahre, geboren und 
Amalie, geborene ortsangehörig daselbst, 
Burjanski, 
e) Jakob Kwiat-28 Jahre, geboren und 
kowski, ortsangehörig daselbst, « 
Schmied, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 28. April 
|) dessen Ehefrau,21 Jahre, geboren zueW teln, zu f und b] Bezirksregierung zu|d. J. 
Susanne, gebo= Oswieczim, Galizien; außerdem wegen] Breslau, 
rene Burjanski, Diebstahls, 
8g) Martin Kwi= 35 Jahre, geboren und 
atkowski, ortsangehörig daselbst, 
Schmied, 
h) dessen Ehefrau24 Jahre, geboren zu 
Agnes, Babitz, Bezirk Os- 
wieczim, Galizien, 
i) Anton Kwiat= 50 Jahre, geboren und 
kowski, ortsangehörig zu Os- 
Schmied, wieczim, 
k) dessen Ehefrau,40 Jahre, geboren da- 
Therese, geborene selbst, 
Burjanski, 
1) Florentine Kwi-“19 Jahre, geboren und 
atkowski, un= ortsangehörig zu Ba- 
verehelichte, bitz, Bezirk Oswieczim, 
Galizien, «
        <pb n="285" />
                                             —  265   —  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— — Ausweisung weisungs= 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
5.] Magdalene Puputz, 22 Jahre, aus Opalo-Landstreichen und Dieb-#Königlich preußische 130. April 
unverehelicht. wicz bei Weißkirchen, stahl, Bezirksregierung zus d. J. 
Mähren, Breslau, 
6.Heinrich Nösseler,53 Jahre, aus Dout-Landstreichen, Betteln Königlich preußisches?2. März 
Arbeiter, schem (Doutechem) Nie= Und Gebrauch gefälschter Bezirksregierung zu#d. S. 
derlande, Legitimationspapiere, Arnsberg, 
7. Anton Wribanetz, 40 Jahre, aus Ketten, Landstreichen, Fürstlich reuß= plaui.) 26. April 
Bergmann, Böhmen, sches Landrathsamt] d. I. 
zu Schleiz, 
8.Ferdinand Pransa,38 Jahre, aus Groß-LLandstreichen und Nicht-Stadtmagistrat 10. Jannuar 
Mühlgeselle, Dreawitsch, Bezirk Brau= befolgung der Reise-Straubingin Bayern,. . 
nau, Böhmen, route, 
9.| Franz Pekny, Tage-geboren 1855, aus Du-Landstreichen und Fäl-Stadtmagistrat Pas-27. März 
löhner, bejovic, Bezirk Bene= schung eines Legitima= sau in Bayern, d. J. 
schau, Böhmen, tionspapieres, 
10. Heinrich Hahn, geboren 1857, aus Ta--Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 10. April 
Tischlergeselle, chau, Bezirk Tachau, teln, d. J. 
Böhmen, · 
11.FelixHilgart,47Jahre,ausAusser-desgleichen, Königlich bayerisches 14. April 
Glasmacher, gefield, Böhmen, Bezirksamt Wolf—- d. J. 
stein, 
12. Josef Brenngru-geboren 1840 zu Söll, Landstreichen und Dieb-Königlich bayerisches 20. April 
ber, Säcklergeselle, Bezirk Kufstein, Tirol, stahl, Bezirksamt Laufen, d. J. 
13. Josef Levinskis? Jahre, geboren und Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-30. April 
Buchbinder, wohnhaft zu Kalisch, präsident zu Metz, d. S. 
Russich-Polen, 
14. David Isakowski, 23 Jahre, geboren und desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Zehngebotschreiber, wohnhaft zu Warschau, 
15. Johann Samuel'33 Jahre, geboren zuldesgleichen, Kaiserlicher Bezirks-2 8. April 
Eduard Bürki, Bern, ortsangehörig zu präsident zu Kolmar, d. J. 
Schreiner, Muri, Kanton Bern, 
Schweiz, 
  
  
  
  
  
  
38“
        <pb n="286" />
                                                   —  266   — 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochen über 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
PASSIVA 
Sonstige Ver- Evert 
7 Gegen Unge- Gegen täglich Gegen m Gegen Gegen Summe Gegen bindlich. 
Name de r Banken Grund. Reserve· Noten- 31. Mä d Mäia 6 31. Mär mi 31. Mä Sonstige 31. Mä 31. Mär aus 
* Kapital.] Fonds. umlauf. arz eckte 31. März Ver- 3 Kündi. März Passiva aMärz der März weiterge· 
3 1880.Noten. 1880. bindlich. 1880. 1880. 1880. Passiva. 1880. gebenen 
2 gungs- 
"“ keiten. frist. Wie eln. 
1| Reichsbank 120 00015 5209774 409 — 11 450 130 414 1 — — 534t — 383s 085 308—24646 — 
2 Städt. Bank zu Breslau. 3 000 600 2902— 70 1231— 233824 + 402 — — — — 10 326+ 332 320 
3|Kölnische Privatbank 3 000 750 2 443— 317 1236— 10 345— 71 3 028— 24 15 — 2581 — 2070 356 
4 Magdeburger Privatbank. 3 000 606 1993— 421 959— 213 39 4 17 990 — 273 90 — 127 6 718— 8041 1 100 
5 Danziger Privat-Aktien-Bank 00 750 1709— 611. 552— 212 3953+ 182 2840 44 344— 13 9038+ 152 271 
6 Provinzial-Aktien = Bank des 
Großherzogthums Posen 3 000 750 1 90— 292 1 1864— 75 4— 192 992 173 123— 11 6 770— 322 604 
7 Hannoversche Bank 12 000 903 4734— 632 2387— 194 3996— 126 2 440— 145 1 120— 6325195— 676 878 
8| Frankfurter Bank 17 143 3 606 9 406— 266 4418— 1117§ 180°— 543 2 3494 231 416— 38 37 700] — 540 1 745 
9 Bayerische Notenbank 700 38966 282 — 582 31 383/+— 123111341/1/— 287 127— 1141328— 21069731— 1093) 1948 
10 Sächsische Bank zu Dresden. 30 000 3441 39385 — 2150) 16 339— 2762 1766 — 684 3 66n – 136 152— 71 78 396— 28631 2028 
11 Leipziger Kassenverein .. 3 000 149 2927— 16 788— 296 2005 265 594 4 265 67 4 3 87424 517 164 
12/ Chemnitzer Stadtbank 510 127 5074 2 139— 65 142 + 40 5 15 271 54 — 143 6 828+ 177 637 
13/ Württembergische Notenbank 9 ooo 384 231614 679 9726 — 217 293 4 140 34 64 298 — 389 332094 4941183 
14/ Badische Bank . 9 000 1 363 13 408— 97 7553— 299 820+— 339 75 1. 21 273 355.2214939|— 90 407 
15 Bank für Süddeutschland 15 672 1 574 14 4090 156 9527-+M 1 806 526“r— 365 — — 115— 42 32596 — 251 952 
16|Braunschweigische Bank 10 500 317 2 351— 302 1283 520 3726 + 442 2227! 773 2690— 125 19390 788 898 
17|/ Kommerzbank in Lübeck 2 400 49 1376— 41 498 — 9 1139— 40 2798 76 56— 37 7 8311— 342 20 
18/|Bremer Bank 16 607 774 5733— 387 35691. 262 141— 24313 15 63 6596 + 3743821 58441525 
Zusammen 268 331 320611969 036 15 853 223186— 20 6611199 514 —13 215 42 2634 1 6792149 — 1 473|1 523 345— 28 ssz 15 036 
. 
  
Zu 8*: 
14°: Darunter 
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
Darunter 147 600 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
39 926 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
  
Zu 15*: Darunter 103 170 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
        <pb n="287" />
                                                     —  267  —                                                                    Bank-Wesen. 
banken Ende April 1880, 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende März 1880. 
auf Tausend Mark.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
0 
Metall. Gegen Reichs Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen * 
Bestand 31. März kassen. 31. März anderer 31. März Wechsel. 31. März' Lombard. 31. März Effekten. 31. März Activa. 31. März der 1. März 
1 Bestand. Activa. 
1880. scheine. 1880. Banken. 13880. 1880. 1880. 1880. 1880. Altiva. 1880. 13 
2 
S 
576 1744 3865 44929 + 1563 892 + 107043994 17 332 49395 — 22922 29266 + 8610 23913— 18162 1 
1056— 13 6 2 609 — 36 4999 3894 3 624 3 189 — 32 — 10515 4 350 
901— 68 7— 1 299 — 240 7737— 97 526 — 70 — — 245 — 19 9715— 2611 
sol 3 21— 4 212— 207 4591 489 1052 — 2 70 + 8 49 — 1101 6796— 7955 
6884 16 — — 460 13629 302 615 — 24 377— 722 340 161 J. 163 5 
675— 37 3 — 2 39— 182 4617 178 1 240— 260 — — 293— 2 6 867— 301 
1 986— 27 17— 7 344 — 458 13708 4 729 648 54 744% 14 7748 — 1035 25195— 676 
36314 140 303 4 4%%4¼ J. 70721315 7362 1 1492 5498 — 1459 1987— 68 38 059 — 4998 
31 129— 23835 22 5½48 + 1011055 660 1 s41% 136 945J 23 1233— s9 76 97393— 1093 
10 282+— 5391 136 — 8336628 — 62 2 274— 1320 3834 210 4703 — 6515 4539 — 8930 78 396 — 2 86310 
11694 140 41 4 28 920 112 3770 Hl 270 1429 — 142 411— 45 993 + 154 8 742 . 517 111 
220- 21 5— 6 143— 52 4048 — 75 119 14 252 — 12 2041 33 6 826— 17712 
11 ö30 — 4461 104 — 444% + 39118205— 602 479 143 390 H- 71 700— 14 33 200 T 494 
462— 589 271— 18 1186 4 8095 16066 — 538 1072 — 74 3a4— 1 EI 24939 — go l 14 
4842|— 92 12 4 9J 28 — 150671% 136 863 69 4618 4 441 2514 977 32 556 — 25115 
691. 13 40 40 337 4 165 9592 — 47 3978 4 6279 — — 47611 60 19 399J 790 16 
531— 105 56— 3 342 — 3100803 490 564 — 113 2944 133 1 710 — 133 7899 — 321J17 
1986— 122 5— 3 173 —3414 71 3661 J 505 2 100 — 184 2 884+ 152 4 231J— 66918 
658 434+X 166005 68z +. 1753244733 4 1 396 893 io6 — 17 635 82 302 — 20722 50 549 + 6838 58 276 — 4241 30088 30 9052
        <pb n="288" />
                                                      —  268   —  
                                                    Uebersicht 
der in den deutschen Münzstätten bis Ende April 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Z Goldmünzen Hiervon Silbermünzen 
1. Im Monat April *t., 
1880 sind geprägt Halbe rechnun Fünf- Zwei- Ein- Fünfzig- Zwanzig- 
Doppelkronen Kronen  ig- s «- 
worden in:  Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke Pfennigstücke  
# # AM M. M M M M M 
Berlin — 1 496 690 1 496 690 23 362 
Karlsruhe — — — — — — 43 826 — — — — 
Hamburg — — — 89 923 —- 
Summe 1. — 1 496 690 — 1 496 690 — — 157 111 — — —. 
2. Vorher waren geprägt? 268 111 720/425 805 410/27 969 925|401 984 020/71 653 095|/101 026 310/151 839 530.71 486 552 — 35 717 922 80 
3. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 720/427 302 100 27 969 925403 480 710|71 653 095/101 026 310 151 996 641 71 486 552—/85 717 922/80 
4. Hiervon wieder ein- 
gezogen 274 500 214 380 2 515 1 2210 2 600 1 475 798.50| 5 000 463 40 
5. Bleiben 71 650 885, 10 1 023.710, 151 995 166 71 485 7535030 717 459 40 
  
1 267 837220 427 087 720/27 967 410 
——— 
  
1722 892 350.4 
  
*) Vergl. Central-Blatt S. 181. 
  
  
  
  
426 872 973/90 M 
                                   3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
De- Bundesrath hat am 23., bezw. 26. April l. J. beschlossen, 
den Großherzoglich mecklenburgischen Nebenzollämtern I. zu Wismar und Warnemünde die Be- 
fugniß zur Abfertigung von Waaren der Nr. 22 eu. f des Zolltarifs zu anderen als den höchsten 
Zollsätzen, 
dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Osnabrück die Befugniß zu unbeschränkter Ab- 
fertigung baumwollener und leinener Garne (Tarifnummer 2 1, 2, 3 und 22 au. b) 
zu ertheilen. 
(Vergl. Central-Blatt 1879 S. 829 ff.) 
  
Den Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Witten berg ist die Befugniß zur Erledigung von Begleit- 
scheinen 1 über Gewürze beigelegt worden. 
  
Die dem Großherzoglich badischen Untersteueramte Bruchsal im Hauptamtsbezirke Karlsruhe ertheilte Be- 
fugniß zur Abfertigung der unter Wagenraumverschluß in Bruchsal ankommenden, aus dem Vereinslande 
stammenden Branntwein= und Weingeistsendungen — Central-Blatt 1877 Seite 160 — ist zurückgezogen 
worden.
        <pb n="289" />
                                                     — 269 — 
Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich im April 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
April April 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 
1 — - 
I. Im Reichs-Postgebiete. Uebertrag 256 433 00 
1. Königsberg . 1460180 26.Koblenz....... 315640 
2.Gummnen...... 315740 27.Düsseldorf. ..... 3419155 
3.Danzig........ 1247320 28.Trier........ 235560 
4.Berlin........ 5289230 29. Dressen 10 80880 
5. Potsdam 2 882/25 30. Leipdtian 3065190 
6. Frankfurt c. O. . 677220 31. Karlsrhe 133591/95 
7. Stettin . 8269/65 32. Konstnzzs 5 707/60 
S8. Köslin 1 86|70 33. Darmstadt. . . . . ... 9 656 35 
9. Posen 4 161|80 34. Schwerin i. MW. 2 962 40 
10. Bromberg 2 617 45 35. Oldenburg . . .. 14250 
11. Breslau 12117500 36. Braunschweig 4997s0 
12. Liegnitz 671740 37. Beezmen 19 349/75 
13. Oppeln ... 5996/25 38. Hamburg. . . . . . .. 64 519.45 
14. Magdeburg . 134692s90 39. Straßburg i. K. 11785020 
15. Halle a.S. ....... 655 50 40 Mess .. 3 765|900 
rt 7 — 
ö Kiel. . 3 7882 n Summe 1. 484420.75 
Hannover .681267 30 11. II.Bayern 36011190 
16. # E 2155/50 III. Württemberg 141388498 75 
20. Minden 5657 30 Ueberl 53070T46 
21. Arnsberg 144997s0 eberhaunrt « 
22. Kasse. 3 395 40 i- 
2 Franfurt a. M. 805070 ö Dagegen im Jahre 1879 501 74100 
24. Köln 1403925 „ „ 18978 518 **2' 
25. Aachen. V70e54110 " „ „ 18 · 
zu übertragen 256 433 6 
  
  
*) Siehe Central-Blatt für 1880 Seite 188, für 1879 Seite 284, für 1878 Seite 182. 
  
                                     4. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                     Reichs-Eisenbahn-Amt. 
An 15. d. M. wird die zu den bayerischen Staatsbahnen gehörige, 45,03 km lange Bahnstrecke Landshut— 
Landau a./Isar mit den Zwischenstationen Altheim, Ahrain, Wörth a./Isar, Loiching, Dingolfing, Gott- 
frieding, Schwaigen und Pilsting dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 9. Mai 1880. 
  
An 15. d. M. wird die der Verwaltung der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a.M. unter- 
stellte, 46,02 km lange Bahnstrecke Leinefelde—Eschwege — Zmischenglied der nunmehr vollendeten 
Berlin-Wetzlarer Bahn — mit den Zwischenstationen Dingelstedt, Küllstedt, Geismar und Schwebda für den 
Personen-, Privat-Depeschen= und Güter-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 11. Mai 1880.
        <pb n="290" />
                                                   — 270 — 
Am 15. d. M. werden folgende Haltestellen der Rheinischen Eisenbahn: 
a) Duerscheven, zwischen den Stationen Zülpich und Euskirchen, 
b) Hervest, zwischen den Stationen Dorsten und Wurlfen, 
c) Ober-Vogelsang, zwischen den Stationen Gevelsberg und Haspe, 
für den Personen= und Gepäck-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 12. Mai 1880. 
                                    In Vertretung: Körte. 
  
                                              5. Marine und Schiffahrt. 
In Papenburg wird am 27. d. und in Geestem ünde am 17. k. M. mit einer Seesteuermanns= und 
Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt und in Emden am 25. k. M. mit einer Seesteuermanns-Prüfung be- 
gonnen werden. 
  
In Hamburg wird am 19. d. M. mit einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt begonnen werden. 
  
Des im Jahre 1869 in Boston (Staat Massachusetts, V. St. v. A.) erbaute, bisher unter der Flagge der 
Vereinigten Staaten von Amerika gefahrene Vollschiff „Charmer“ von 1330,87 Register-Tons Ladungsfähig- 
keit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der bremischen Handelsfirma Köper &amp; Co. 
unter dem Namen „Marie“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten 
Schiffe, für welches die Eigenthümerin Bremen zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 17. v. M. vom 
Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
                                            6. Kounsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Kaufmann I. C. Heußler zum Konsul in Brisbane (Australien), 
den Kaufmann Hamilton Stein zum Konsul in Port Louis (Mauritius) 
und 
den Kaufmann W. H. Dalldorf zum Konsul in Port Elizabeth (Afrika) 
zu ernennen geruht. 
  
Der Kaiserliche Konsul in Halifax, Neu-Schottland, hat Herrn George H. Dobson zum Konsular-Agenten 
des Reichs in Sydney, Kap Breton, ernannt. 
  
Den zum argentinischen Konsul in Berlin ernannten Kaufmann Karl Ackermann ist das Exequatur Namens 
des Reichs ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="291" />
                                                Central-Blatt 
                                             für das 
                                     Deutsche Reich. 
                                    Herausgegeben 
                                           im 
                              Reichsamt des Innern. 
—  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
Berlin, Freitag, den 21. Mai 1880. 
Nr. 21. 
  
  
  
Inhall: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete 
. Seite 
271 
  
zu wenig und Rückerstattung zu viel entrichteter statistischer 
Gebühr 
 5. Justiz-Wesen: Anweisung, betreffend den zum Zwecke 
2 Zoll und Steuer-Wesen: Befugniß einer Steuerstelle der Einziehung von Gerichtskosten unter den Bundes- 
— Uebersicht über Rübenzuckersteuer, sowie Zucker-Ein- staaten zu leistenden Beistand 2 6 
und -Ausfuhr für April 188ol 273 6 Eisenbahn-Wesen Eröffnung von  Haltestellen — 279 
4 -     
8. — Statistik der deutschen Banknoten Ende 7. Marine und Schiffahrt: Beginn  einer Seedampfschiffs- 
 Maschinisten Prüfung, Ertheilung einer Seedampfschiffs-Maschinisten-Prüfung 
4 Statistik. Bundesraths beschluß, betreffen Nacherhebung attesten............... 280 
  
                              1. Allgemeine Verwaltnngs. Sachen. 
                  Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
I 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
7 " — — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                   a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.|Michall Nathan, 26 Jahre, aus Kopen-seinfacher Diebstahl im Königlich preußische7. Mai 
  
Barbiergehülfe, hagen, 
  
  
wiederholten Rückfalle, Bezirksregierung zu . 
Posen, 
  
39
        <pb n="292" />
                                                 —   272    — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datm des 
— « Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
                       b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Johann Zielinski,40 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 5ö. Mai 
Arbeiter und Schuh= Laszkarze, Kreis Gar= teln, Bezirksregierung zu d I. 
macher, wolin, Gouvernement Marienwerder, 
Siedlec, Russisch-Polen, 
3. August Lawczyns-geboren am 17. Juli Betteln, nach mehrmali-Königlich preußische7. Mai 
ki, Nagelschmiede824 zu Suwalki, ger rechtskräftiger Ver-Bezirksregierung zu d. I. 
geselle, Gouvernement Suwal= urtheilung wegen der Potsdam, 
ki, Russisch-Polen, gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
4. Ignaz Chaloupek, geboren 1835, aus Roth-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 3. Mai 
Arbeiter, wasser, Bezirk Lands= teln, Bezirksregierung zul d. J. 
kron, Kreis Chrudim, Breslau, 
Böhmen, 
5.Wilhelm Kahler, geboren am 8. Februarddesgleichen, dieselbe Behörde, 5. Mai 
Arbeiter,. 1846 zu Rosenthal, d. J. 
Bezirk Braunau, Böh- 
men, 
6. Josef Thiel, Bäcker-41 Jahre, aus Messen-desgleichen, dieselbe Behörde, 6. Mai 
geselle, dorf, Oesterreichisch- d. J. 
Schlesien, · 
7.Anton Swoboda, 38 Jahre, aus Bad-Betteln, nach. mehrma-Königlichpreußische 12.,April 
Stellmachergeselle, mokl, Böhmen, liger rechtskräftiger Ver= Landdrostei zu Lüne= d. J. 
urtheilung wegen der burg, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
8. Peter Fiedler, 27 Jahre, aus Stanz,Landstreichen, Königlich preußische23. März 
Kanton Unterwalden, Bezirksregierung zul d. J. 
Schweiz, Kassel, 
9.]Markus Sachs, 3i-223¾/¾ Jahre, geboren zuldesgleichen, Königlich preußische8. Mai 
garrenmacher, Telchen, Gouvernement Bezirksregierung zu d. I. 
Kowno, Rußland, Wiesbaden, 
10.Franz Theodor Ar-32 Jahre, aus Gratz, Landstreichen und Bet-Königlich preußische7. Mai 
thur Strauß, Fa= Steiermark, teln, Bezirksregierung zu d. I. 
brikarbeiter, Düsseldorf, 
11.|Heinrich Adolf Cour-34 Jahre, aus Charle-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
tois, Tagelöhner, 
  
ville, Frankreich,
        <pb n="293" />
                                                   —  273   —  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum) des 
* — Ausweisung weisungs- 
# des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
12.Franz Storm, geboren am 24. Dezem-Betteln, nach mehrmali-Königlich sächsische7. April 
Maurergeselle, ber 1844 und orts= ger rechtskräftiger Ver= Kreishauptmann- d. I. 
angehörig zu Berzdorf urtheilung wegen der|schaft zu Leipzig, 
bei Reichenberg, Böh= gleichen Uebertretung 
men, innerhalb der letzten 
drei Jahre, « 
13. Cajetan Kalten-geboren am 6. August Landstreichen und Bet-Königlich sächsische 17. April 
egger, Maurer, 1847 und ortsangehö= teln, Kreishauptmann- d. J. 
rig zu Radstadt, Kreis schaft zu Zwickau, 
Salzburg, Oesterreich, 
14.|Takob Fuchs, Feld-geboren am 17. Februar Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-5. Mai 
arbeiter, 1860 und ortsangehörig präsident zu Kolmar . 
zu Schwaderloch, Kan- 
ton Aargau, Schweiz, 
  
  
  
  
  
  
Nachdem sich herausgestellt hat, daß die durch den Beschluß des Großherzoglich oldenburgischen 
Staatsministeriums zu Oldenburg vom 23. März d. J. (Central-Blatt S. 257 Z. 21) ausgewiesene Person, 
welche sich fälschlich als den Maurer Jan van Deyck aus Amsterdam bezeichnete, nicht die niederländische 
Staatsangehörigkeit, sondern die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt, ist die gedachte Ausweisung zurück- 
genommen worden. 
  
                                 2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Dem Herzoglich sachsen-altenburgischen Steuer- und Rentamte zu Ronneburg ist die beschränkte Nieder— 
lagebefugniß für unverzollte Tabacke nach §. 105 des Zollgesetzes beigelegt worden. 
  
39*
        <pb n="294" />
                                              —  274   — 
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Einfuhr vom 
Zahl — 
der Ver= Raffinirter Zucker aller Rohzucker aller Art 
im Be= steuerte Art 
Verwaltungsbezirke. befindlichen  Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben- menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen – — — — — — 
2. - Westpreußen — — 7 042 – – 
3. Brandenburg – — 3 926 – 1 973 — 
4. Pommern — — 6 — 13 
5 Posen — — 2 — — — 
6 - Schlesien .. — — 38 — — — 
7. -Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften . —- — 185 — 8 — 
8. Provinz Schleswig-Holstein — — 28 454 2 066007290 10 454 
9. - Hannover — — 12576 2 466 744 — 
10. - Westfalen — — 3 — — — 
11. - Hessen-Nassau — — 7 858 2 485 — 
12. *Rheinprovinz — — 9 695 — — 43 315 
Summe I. – — 69 785 7 011 75 428 53 769 
I. Bayern — — — — — — 
III. Sachsen — — 3 550 — 1 006 — 
IV. Württemberg — — 865 — — — 
V. Baden. — — 2591 1022 5 743 — 
VI. Hessen . .. — — 2300 — — — 
VII. Mecklenburg — — 806 — — — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben — — 771 — — 
1IX. Oldenburg — — 113 — — — 
X. Braunschweig — – — — — 
XI. Anhalt — — — — — — 
XII. Elsaß- Lothringen. — — 69 853 — 2476 — 
XIII. Luxemburg .. — — 202 — — — 
Ueberhaupt — — 150 836 8 033 84 653 53 769 
Hierzu in den Vormonaten Septem- 
ber 1879 bis März 1880 — 481275131717 469 171 557 672 050 540 148 
Zusammen September 1879 bis 
April 1880 — 481275131868 305 179.590 756 703 593 917 
In demselben Zeitraum 18787 1 . —462477782429900 206 850 718 750 553 150
        <pb n="295" />
                                                   —   275    — 
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat April 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver= Niederlagen.]freien Ver= Niederlagen.freien Ver= Niederlagen.|freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. 
8. 9. 10. 11. 12. 133. 14. 15. 
1 767 94 161 — — 284 321 91215 305 548 
19 719 16 793 – – – – — — 
48 488 32 976 771 703 14 367 142 620 — 651544 370 
4053 — 388 — — — — — 
144 115 12897 — — — — — — 
94 339 19 366 358 13 994639 646 825 194 604 57 371 
19 738 18 672 513 023 1 2822 1370 952 —- 48 610 — 
42 — — — — — — — 
356 — 328 431 — 309 855 — 554 179 — 
332 617 194 855 3 365 903 29 60006747 394 8251540 152 363 289 
— — — — — — 3 128 — 
39 080 34 263 — — — — 14 6 452 
— — — — — — 2 488 — 
508 — 9 061 1 263 — — 79 817 – 
5 173 — — — — — 
959 — 169 — — — – 
3201 2 098 — — — — — — 
1836 — 5 355 — — — 150 — 
1159 13 604 — — — — — — 
229 4 535 — — — — — — 
1260 — 9252 — — — 168 975 — 
11 — — — 20 100 — — — 
386 033 249 355 3389571 31 036767 494 825 1794 724 369 741 
4 846 0O03111904 549 14 636 139 1 960 83459 046 097 162 518 11500 133 1 110 659 
5232 06442 04 18 025 710 1991 866 65 813 591 163 343 13294857 1 480 400 
3 062 OC00d 4 40 2 605 45077 428 100 47 750 13091 550 1567 950
        <pb n="296" />
                                           — 276   — 
 
3.  Bank 
Statistik der deutschen Bank 
  
  
  
Laufende 
Bezeichnung 
der 
Notenban ken. 
An Ban knoten 
  
im Umlauf 
  
im Bestande 
im Umlauf 
  
im Bestande 
  
in Abschnitten zu 100 M 
in Abschnitten zu 200 M 
  
  
  
  
/14 M M  M 
1.] Reichsbank 413 813 300 187 286 700 – — 
2.]Städtische Bank zu Breslau. 1 540 700 18 300 — — 
3.| Kölnische Privatbank 2) 2 426 400 549 900 — — 
4.Magdeburger Privatbank. 1 993 100 1 006 900 – — 
5. Danziger Privat-Aktienbank ... 1 709 200 1 290 800 — — 
6.Provinzial-Aktienbank des Großherzogthums Posen 681 300 218 700 390 200 509 800 
7. Hannoversche Bank 4 733 800 1 566 200 — — 
8.] Frankfurter Bank 3 321 70 2878300 — — 
9. Bayerische Notenbank ........ 66 222 200 3 717 800 — — 
10.Sächsische Bank zu Dresden 24 765 300|5 234 700 — — 
11.Leipziger Kassenverein ....... — — — — 
12.Chemnitzer Stadtbank 506 900 3 100 — — 
13.Württembergische Notenbank 23 160 700 2 69 300 — — 
14. Badische Bank. . . .. 13 407 700 292300 — — 
15.Bank für Süddeutschland 14 409 500 21590 500 — — 
16.Braunschweigische Bank 2 351 500 1 0 — — 
17.Kommerzbank in Lübeck 1 375 900 1 024 100 — — 
18. Bremer Bank 5 733200 3 266 800 — — 
zusammen am 30. April 1880 582 152 40029 032 900 390 200 509 800 
am 31. März 1880. 579 735050501 700250 489 200 410 800 
mithin am 30. April 1880 mehr 2 417 350 — — 99 000 
weniger — 2667 350 99.000 — 
  
  
Anmerkungen. 
  
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Roten der Reichsbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
1180 
7966 7300— 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Kölni 
1 400 Thlr. in Abschnitten 
noch nicht elngelöst: 
im Bestande: 240 
vernichtet: 98 3600 
91.065 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
schen Privatbank, wel 
tten zu 10 T 
221 500 Thlr. in 
4125 I 
86 590 000. - 
e seit dem 1. Januar 1876 nicht 
kr., 2 420 Thlr. in Acbschnitten zu 20 Thlr., 
740 
296 810o 
schnitten zu 25 Thlr., 
mehr umlaufsfählg und 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken, 
1) bei der Rostocker Bank 1 000 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 2 000 Mark in Abschnitten 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 5 700 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4 059 300 Mark in
        <pb n="297" />
                                                 —  277  —                                                                              Wesen. 
noten Ende April 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1000. überhaupt 
. M M M M M 
106 479 000 205 021 000 251 950 000 297 750 000 772242 300 690 057 700 1. 
— — 1 361 000 80 000 2901 700 98 300 2. 
— – — — 2 426 400 549 900 3. 
— — — — 1 993 100 1 006 900 4. 
– — — — 1 709 200 1 290 800 5. 
829 500 370 500 — — 1 901 000 1 099 000 6. 
— — — — 4 733 800 1 566 200 7. 
734 000 1 366 000 5 350 000 10 350 000 9 405 700 14 594 300 8. 
— — — — 66 222 200 3717 800 9. 
14 619 500 11 880 500 — — 39 384 800 47 115 200 10. 
2927 000 73.000 — · — 2927000 73 000 11. 
— — — — 506 900 3 100 12. 
— — — — 23 160 700 2 639 300 13. 
— — — — 13 407 700 25592 300 14. 
— — — — 14 409 500 21 590 500 15. 
— — — — 2351500 11148500 16. 
— — — — 1375 900 1024 100 17. 
— — — 5 733 200 3 266 800 18. 
’ 
125 589 000 218 711.000 258 661.000 308 180 O0o 966 792 600 826 483 700 
127 829 000 216 471.000 274 588 000 292253 000 982 641 250 810 835 050 
— 2240 000 — 15 927 000 — 15 598 650 
2240 000 — 15 927 000 — 15 848 660 — 
  
  
  
  
  
2 167 o20 Mark 
3285= 
78615. 
1 502 501 610 
Einziehung  aufgerufen sind, waren am 30. April 1880: 
85 675 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 232 600 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 
83800 " 15 100 
3s#en. - sin- " “ "n 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 30. 1880: 
1 650 Thlr. in sen nn zu 50 Thlr., 
91 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr. zusammen 
mithin gegen Ende März 1880 weniger 
5 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 
138 495 500 I - I s s s 
zusammen 16 410 Mark 
mithin gegen Ende März 1880 weniger 60 
450500 9 „ „ 1.000 Thlr. in (Abschniitten zu 100 Thlr., zusammen 7290 
297900 " :" „ 299 000 - · is · · 2976 300 
daß am 30. April 1880: 
derselben Gattung im Bestande und 1997000 Mark in Abschnitten derselben Gattung vernichtet, 
Abschnitten derselben Gattung unbrauchbar gemacht und der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren.
        <pb n="298" />
                                               — 278 — 
                                          4. Statistik. 
– 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. April 1880 betreffs der Nacherhebung zu wenig und der 
Restitution zu viel entrichteter statistischer Gebühr beschlossen, daß der §. 43 der Dienstvorschriften, betreffend 
die Statistik des Waarenverkehrs 2c., vom 21. November v. J. (Central--Blatt S. 687) mit nachstehendem 
Zusatze versehen werde: « 
„Die Nacherhebung zu wenig und die Restitution zu viel entrichteter statistischer Gebühr er- 
folgt nach den wegen der Ausgleichung von Irrthümern bei der Erhebung der Zollgefälle erlassenen 
Vorschriften. Nacherhebungen sind, soweit sie von den Anmeldestellen bei der Abnahme der 
Anmeldungen (§. 6) verabsäumt werden, durch nachträgliche Verwendung und Entwerthung von 
Stempelmarken herbeizuführen, welche der für die Entrichtung der statistischen Gebühr dem Reich 
gegenüber Verhaftete (§. 13 Absatz 2 des Gesetzes) anzukaufen hat. Die entwertheten Marken 
hat die Anmeldestelle der Beantwortung des Revisionsprotokolls als Beläge beizufügen. 
Restitutionen sind baar oder in Marken, jedoch nur an solche Absender zu leisten, welche 
im Deutschen Reich, oder innerhalb des deutschen Zollgebiets ihren Wohnsitzhaben. Dem Waaren- 
führer steht es frei, die Zurückzahlung des Betrages für zu viel verwendete Stempelmarken auf 
der Anmeldung zu beantragen. Die Anweisung zur Zurückzahlung ertheilt in allen Fällen die 
mit der Prüfung der betreffenden Anmeldung betraute Direktio behörde. 
Den Bundesregierungen werden Restitutionen für zu viel verwendete Marken in derselben 
Weise, wie die nach §. 19 der Bekanntmachung vom 20. November 1879 zu leistenden Zurück- 
zahlungen an statistischer Gebühr aus der Reichskasse erstattet. 
Auf die Verjährung der statistischen Gebühr finden die Bestimmungen im §. 15 des Zoll- 
gesetzes Anwendung.“ 
  
                                             5. Justiz-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. April d. J. nachstehende 
Anweisung, 
betreffend den zum Zwecke der Einziehung von Gerichtskosten unter den Bundesstaaten 
beschlossen: 
zu leistenden Beistand, 
Für die Einziehung der in einem anderen Bundesstaat erwachsenen Gerichtskosten werden auf 
Grund des §. 99 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 (Reichs-Gesetzblatt S. 141) die 
nachstehenden Bestimmungen getroffen. 
                                                       §. 1. 
Das Ersuchen ist von der Behörde (Kasse) zu erlassen, welcher die zwangsweise Beitreibung 
nach den landesgesetzlichen Bestimmungen obliegt. 
Die ersuchte Behörde hat nicht zu prüfen, ob die Kostenrechnung dem Zahlungspflichtigen 
 mitgetheilt ist. 
                                                        §. 2. 
Dem Ersuchen ist eine Reinschrift der Kostenrechnung beizufügen. Dieselbe muß unter Bei- 
drückung des Gerichtssiegels von dem Gerichtsschreiber unterschrieben sein und enthalten: 
1. den Namen des Zahlungspflichtigen, 
2. die Bezeichnung der Sache, 
3. die einzelnen Kostenansätze mit Hinweis auf die angewendete Vorschrift des Kostengesetzes, 
4. die Gesammtsumme der Kosten.
        <pb n="299" />
                                                     — 279 — 
                                                    §. 3. 
Das Ersuchen ist an diejenige Behörde zu richten, welche die zwangsweise Einziehung zu be- 
treiben hätte, wenn die Kosten bei dem Amtsgerichte entstanden wären, in dessen Bezirk der 
Zahlungspflichtige seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hat, oder wenn die Gegenstände der 
Zwangsvollstreckung sich in einem anderen Bezirke befinden, an die zur Beitreibung von Gerichts- 
kosten zuständige Behörde dieses Bezirks. 
Diese Behörde betreibt die Einziehung und sorgt für Uebersendung der eingezogenen Beträge 
an die ersuchende Behörde; sie vertritt dieselbe bei allen zur Einziehung oder Sicherstellung er- 
forderlichen Maßregeln. Die Zwangsvollstreckung ist in gleichem Umfange zulässig, wie für eine 
Kostenforderung des Staates, welchem die ersuchte Behörde angehört. Die endgültigen Ent- 
scheidungen über Stundungen oder Niederschlagungen verbleiben der ersuchenden Behörde. 
                                                     §. 4. 
Alle Postsendungen einschließlich der Geld= und Werthsendungen sind von der absendenden 
Behörde frankirt abzulassen. 
Die ersuchende Behörde hat weder der ersuchten Behörde noch den Vollziehungsbeamten für 
das Einziehungs= und Beitreibungsverfahren Gebühren oder Auslagen zu erstatten. 
                                                        §. 5. 
Sollen die Kosten des Strafverfahrens gleichzeitig mit der in diesem Verfahren festgesetzten 
Geldstrafe durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben werden, so kann die Vermittelung des Ge- 
richtsschreibers (s. 162 Gerichtsverfassungsgesetz) auch für die Einziehung der Kosten in Anspruch 
genommen werden. 
  
                                               6. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                                Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Ar der zur Köln-Mindener Eisenbahn gehörigen Zweigbahn von Beckum nach Beckum Stadt ist, und zwar 
etwa in der Mitte der letztern, eine Personen-Haltestelle unter dem Namen „Holtkamp“ eingerichtet, welche 
vom 15. d. M. ab bis auf weiteres für den Personenverkehr eröffnet werden wird. 
Berlin, den 13. Mai 1880. 
  
An 15. d. M. wird an der Bahnstrecke Straßburg — Weißenburg der Reichseisenbahnen die zwischen den 
Stationen Walburg und Sulz u./W. errichtete Haltestelle Surburg für den Personenverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 13. Mai 1880. 
  
Am 1. k. M. wird an der Bahnstrecke Hannover — Göttingen der Hannoverschen Bahn die zwischen den 
Stationen Salzderhelden und Northeim gelegene Distanzstation Edesheim versuchsweise für den Personen— 
verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 19. Mai 1880. 
                                     In Vertretung: Körte. 
  
40
        <pb n="300" />
                                                     — 280 — 
                                 7. Marine und Schiffahrt. 
In Hamburg wird am 26. d. M. mit einer Seedampfschiffs-Maschinisten-Prüfung begonnen werden. 
  
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu New-Vork am 12. v. M. dem im Jahre 1869 in Mystic 
Bridge (Staat Connecticut, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten 
Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff „Elise“ von 1368,05 Tons Brutto-Raumgehalt nach 
dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum des bremischen Staatsangehörigen 
Fr. Roters zu Bremerhaven, welcher Bremerhaven zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
2. vom Kaiserlichen Konsulat zu Hull am 29. v. Mts. dem im Jahre 1871 in Kennebunkport er- 
bauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff 
„Robert" (früher „S. S. Thomas“") von 1 422,54 Register-Tons Ladungsfähigkeit nach dem 
Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der bremischen Handelsfirma „Reck &amp; Boyes 
zu Bremen, welche Bremen zum Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
3. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu London am 30. v. M. der im Jahre 1858 in Sunder- 
land erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark „Beatrice" von 417,81 Register- 
Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des im 
Großherzogthum Oldenburg staatsangehörigen Konrad Paulsen zu Elsfleth, welcher Elsfleth zum 
Heimathshafen des Schiffes gewählt hat. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="301" />
                                         Deutsche Reich. 
                                     Central-Blatt 
                                          für das 
                                     Herausgegeben 
                                                   im 
  
                              Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
            
Berlin, Freitag, den 28. Mai 1880. 1 Nr. 22. 
  
Ianhart: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 4. Statistik: Verzeichniß der Massengüter, auf welche §. 11 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 
........ 284 
im Monat April 1880. 
3. Zoll- und Steuer- Wesen: 
Seite 281 
Ziffer 3 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waaren- 
verkehrs, Anwendung findt 
Regulativ für Privattransit- 5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Haltestelle 
 318 
321 
läger von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren 6. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seesteuermanns- 
(Getreide etc.); — Bestimmungen, betreffend die Gewährung 
einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlen- attestes 
fabrikaten, welche aus ausländischem Getreide hergestellt 7 
sind; — Errichtung einer Zollstelle; — Befugniß eines 
4. Konsulat-Wesen: 
  
und Seeschiffer= Prüfung; — Ertheilung eines Flaggen. 
Ernennungen; — Ermächtigungen 
  
  
  
  
  
  
  
  
zu 
Steueramts .............. 285 Vornahme von Civilstands  Akten;  Exquatur 
                              1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
· 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— — Ausweisung weisungs- 
# der Bestrafung. beschl g 
# des Ausgewiesenen.  beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                  a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: » 
1.Georg KrausTage-«Jahre-aus Perle-schwerer Diebstahl, Wider-Königlichbayerisches 26.April 
löhner, berg, Bezirk Plan, stand gegen die Staats= Bezirksamt Ansbach, 
  
  
Böhmen, 
gewalt und grober Un- 
fug, 
  
  
  
41
        <pb n="302" />
                                                         —  282  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die datum des 
  Ausweisung weisunge- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 4 3. 4. 5. 6. 
       b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Theodor Paßler,geboren am 5. Februars Landstreichen und Bet-Königlich preußische 14. April 
Schuhmachergeselle, 1848 und ortsangehö= teln, Bezirksregierung zu d. J. 
rig zu Hermanmiestetz, Potsdam, 
Kreis Chrudim, Böh- 
men, 
3. Friedrich Wilhelmfgeboren am 22. August desgleichen, Königlich preußische 12. Mai 
Koller, Tuch-1823 zu Gulbranzdal, Bezirksregierung zud. . 
macher, Norwegen, Köslin,  
4. Haken Svenson,geboren am 29. Julikdesgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Arbeiter, 1839 zu Allmundtryd, 
Schweden, 
5. Tosef Lachnitt, Ar18 Jahre, aus Gieß-Lesgleichen, Königlich preußische desgleichen. 
beiter, hübel, Böhmen, Bezirksregierung zu 
Breslau, 
6. Hermann Knauer, geboren am 15. Augustfdesgleichen, Königlich preußische 3. April 
Tagearbeiter, 1852, aus Bernsdorf, Bezirksregierung zu d. J. 
Bezirk Schatzlar, Böh- Liegnitz, 
men, 
7. Ferdinand Kabelac,2 Jahre, aus Jenko-desgleichen, dieselbe Behörde, 8. April 
Gürtlergeselle, witz, Bezirk Pardubitz, d. J. 
Böhmen, 
8. Tohann Anton Ze-geboren am 25. Maicbdesgleichen, dieselbe Behörde, 16. April 
liska, Tuchwalker-841, aus Nedoschin- d. IJ. 
geselle, Groß-Sedlist, Bezirk 
Leitomischl, Böhmen, 
9. Ignatz Hoffmann,2 Jahre, aus Dreiborn, Landstreichen, Betteln dieselbe Behörde, 24. April 
Lischlergeselle, Bezirk Politz, Böhmen, und Nichtbefolgung der d. I. 
Reiseroute, 
10. Ernst Michel, Mül-geboren am 3. Oktober'Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 27. April 
lergeselle, 1852, aus Rochlitz, Be= teln, d. J. 
zirk Starkenbach, Böh- 
men, 
11. Karl Richter, Kell-44 Jahre, aus Peters-desgleichen, Königlich preußische 15. Mai 
ner, dorf, Bezirk Gabel, Bezirksregierung zu d. J. 
Böhmen, Magdeburg, 
12. Karl August Tider-32 Jahre, aus Norr--Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 12. Mai 
mann, Heizer, köping, Schweden, liger rechtskräftiger Ver-Bezirksregierung zu d J. 
urtheilung wegen derSchleswig, 
gleichen Uebertretung 
  
  
innerhalb der 
drei Jahre, 
  
letzten
        <pb n="303" />
                                                     —  283  — 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
—  — Ausweisung weisungs- 
s des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
13.Wilhelm Ferdinand'44 Jahre, aus Laland,Betteln, nach mehrmali-Königlich preußische 13. Mai 
Schlüter, Schnei= Dänemark, ger rechtskräftiger Ver-, Bezirksregierung zu|d. J. 
dergeselle, urtheilung wegen derSchleswig, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
14. Theodor Wotocek,16 Jahre, aus Reichen-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 30. April= 
Kaufmannslehrling, berg, Böhmen, teln, Landdrostei zu Stade, d. I. 
15. Johann Tiefen-42 Jahre, aus Hopf-Landstreichen, Betteln Königlich bayerische' 27. März 
thaler, Tagelöhner, garten, Bezirk Kitzbühel, und Diebstahl, Bezirksamt Ebers--D. IJ. 
irol, erg, 
16. Sophie Feßler „geboren 1854, aus Kal-Landstreichen und Ge-Stadtmagistrat Pas--17. April 
Tagelöhnerin, un- ladey, Bezirk Moldau--brauch eines falschen sau in Bayern, d. J. 
verehelichte, thein, Böhmen, Legitimationspapieres, 
17. Martin Dißlbacher, geboren 1842, aus Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 24. April 
Bräugeselle, Unterach, Bezirk Vöckla= teln, d. J. 
bruck, Ober-Oesterreich, 
18. August Friedrich geboren am 29. Juli desgleichen, Königlich sächsische 15. April 
Hochthalheimer,44 und ortsange- Kreishauptmann- d. J. 
Tagearbeiter, hörig zu Lodz bei War- schaft zu Bautzen, 
schau, Russisch-Polen, 
19. Viktorin Zajce, geboren 1844 und orts-desgleichen, dieselbe Behörde, 1. Mai 
Weber, angehörig zu Lomnitz, d. J. 
Kreis Gitschin, Böh- 
men, 
20. Martin Baer, Schiffs-geboren am 2. AprilsLandstreichen und Dieb-Kaiserlicher Bezirks-] 1. Mai 
knecht, 1820 zu Münster, Ober- stahl im wiederholten präsident zu Kolmar, d. J. 
Elsaß, zufolge Option Rückfalle, Angabe eines 
französischer Staatsan= falschen Namens gegen- 
gehöriger, über einem zuständigen 
Beamten, 
21. Jankiel Bobrows-36 Jahre, geboren und Landstreichen, derselbe, 16. Mai 
ky, Schneider und ortsangehörig zu Neu- d. J. 
Handelsmann, 
  
stadt, Russisch-Polen, 
  
  
  
  
41*
        <pb n="304" />
                                                  —  284  — 
                                       2. Finanz-Wesen. 
  
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 
1. April bis zum Schlusse des Monats April 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- . . 
nahme beträgt Voni sitatio- Einnahme Differenz 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben zwischen den 
Etatsjahres . Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein. Bleiben des und 5 
Einnahme. mehr 
 obengenannten Rechnung (Spalte 4) .— weniger 
A. — — — 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 11 327 858 — 11327 8581 10 454 564/ 873 294 
Rübenzuckersteuer 5 4 386 513— 4386 508— 4 281 887— 104621 
Salzsteuer 2143 237 — 21432371 2189918/ - 46681 
Tabacksteuer 114 997 1 430 113 567 119 984— 6 417 
Branntweinsteuer . . 1512940 573051 9398891050802—110913 
Uebergangsabgaben von Branntwein 8854 — 8854 69014 1953 
Brausteuer . 1934320 303419312861964093—32807 
Uebergangsabgaben von Bier 74 863 — 74 863 77 493— 2 630 
Summe17117074 4964 02812 153 0411 581 868— 571 178 
Spielkartenstempel 66 924 — 66 924 70 560— 3 636 
Wechselstempelsteuer — — 538 931 501 771 37 160 
Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 10 873 69710 061 745 811 952 
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung — — 3043200 2948145 95 055 
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
tungskosten beträgt bis Ende April 1880:
        <pb n="305" />
                                               — 285 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom     
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres Ist-Einnahme in — 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum mehr 
obengenannten « - 
Einna h me. des Vorjahres — weniger 
M M— M 
1. 2. 3. 4. 
Zölle.. ... ...... 8687897 9840 855 — 152958 
Rübenzuckersteuer 9263 685 8 739 263 + 524 422 
Salzsteuer 3 074 062 2894 462 + 179 600 
Tabacksteuer 96330 102 037 — 5 707 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwien 2 580 189 2917 962 — 337773 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 1 705 340 1 735 973 — 30633 
Summe 25 407 503 26 230 552 — 823 049 
Spielkartenstempel (einschl ßlich der Nach- 
steuer). ....... 102 617 221 465 — 1418 848 
  
  
  
                                    3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
                                                  Regulativ 
                                                         für 
Privattransitläger von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Getreide etc.) 
ohne Mitverschluß der Zollbehörde. 
Vom 13. Mai 1880. 
  
In Gemäßheit der Ziffern 1 und 4 im §. 7 des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des 
deutschen Zollgebietes etc., werden für die Privattransitläger ohne amtlichen Mitverschluß von den in Nr. 9 
des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Getreide etc.) nachstehende Bestimmungen ertheilt: 
                        I. Arten der Privattransitläger für Getreide. 
                                                             §. 1. 
Die Privattransitläger für Getreide ohne amtlichen Mitverschluß sind entweder · 
a) reine Transitläger, wenn das Getreide ausschließlich zum Absatz in das Zollausland bestimmt 
ist, oder 
b) gemischte Transitläger, wenn neben der Wiederausfuhr in das Ausland auch der Absatz des 
gelagerten Getreides im Zollgebiete gestattet ist. 
II. Allgemeine Bestimmungen. 
                                                            §. 2. 
Auf die Privattransitläger von Getreide (§. 1) finden die Vorschriften des Regulativs für Privat- 
läger von 1871, soweit nicht nachstehend anderes verfügt ist, sinngemäße Anwendung.
        <pb n="306" />
                                                  — 286 — 
                                II. Reine Privattransitläger. 
                                               §. 3. 
                                       Lagerräume. 
Die Lagerung des Getreides ist in der Regel nur in geschlossenen Räumen gestattet. Ausnahms- 
weise kann jedoch da, wo die Verhältnisse eine Lagerung im Freien erforderlich machen, eine solche auch in 
nicht abgeschlossenen Räumen durch die Direktivbehörde unter der Bedingung bewilligt werden, daß die Räume 
deutlich abgegrenzt und durch die Firma des Inhabers kenntlich bezeichnet werden. 
                                          §. 4. 
                                   Kontoführung. 
Für die reinen Transitläger ist bei der Amtsstelle ein besonderes Niederlage-Register (G. r.) nach 
dem Muster A 1 zu führen, in welchem für jedes Lager ein Konto eröffnet wird. 
                                          §. 5. 
                                 Zugang zum Lager. 
Die Einlagerung des Getreides erfolgt nach Nettogewicht. 
—— 
                                              §. 6. 
B. Die Einbringung inländischen Getreides auf das Lager ist zulässig, zuvor jedoch nach Muster B 
— anzumelden. 
Die Anmeldung ist in zwei gleichlautenden Exemplaren der Amtsstelle einzureichen. Letztere prüft 
dieselbe und stellt das eine Exemplar, mit Genehmigungsvermerk versehen, dem Anmeldenden zurück. Vor 
der Aushändigung dieses Exemplars darf mit der Einbringung nicht begonnen werden. 
Das eingebrachte inländische Getreide nimmt die Eigenschaft einer unverzollten ausländischen 
Waare an. 
                                                 §. 7. 
                               Behandlung während der Lagerung. 
Die Behandlung und Umpackung, sowie die Mischung des gelagerten Getreides innerhalb der Lager- 
räume ist uneingeschränkt und ohne Anmeldung zulässig. 
                                                 §. 8. 
Seitens des Hauptamts kann widerruflich gestattet werden, gelagertes Getreide zum Zwecke der 
Mischung oder zum Trocknen oder Darren zeitweise aus dem Lager zu entnehmen. Vor der Wegbringung 
ist der Amtsstelle eine Anzeige einzureichen, aus welcher der Zweck der Entnahme, die Gewichtsmenge, der 
Lagerraum und der zeitweise Bestimmungsort des Getreides, sowie die Zeit des Beginnes der Wegschaffung 
desselben ersichtlich sind. Desgleichen ist von der Zeit der Zurückschaffung zum Lager zuvor Anzeige zu er- 
statten. Die Anzeige ist von der Amtsstelle den Aufsichtsbeamten zuzustellen, welche durch Gewichtsermitte- 
lungen, Entnahme von Proben oder in sonst geeigneter Weise die Zurückbringung des entnommenen Ge- 
treides auf das Lager zu überwachen und die Anzeige mit ihrem Revisionsvermerk der Amtsstelle zurück- 
zureichen haben. 
  
                                               §. 9. 
                                       Abgang vom Lager. 
Getreide, das in einem reinen Transitlager gelagert hat, darf nur nach anderen reinen Transitlägern 
oder nach dem Zollausland versandt werden. 
Das aus dem Lager entnommene Getreide ist nach den Vorschriften des Begleitschein= und des 
Niederlage-Regulativs, sowie der etwa erlassenen besonderen Bestimmungen unter Zollkontrole zur weiteren 
Versendung abzufertigen. Dabei kann von einer Verschlußanlage abgesehen werden. 
Ausnahmsweise kann die Direktivbehörde unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigen, daß die Re- 
vision des Getreides bei der Aufnahme ins Lager und bei der Entnahme aus demselben, sowie die zollamt- 
liche Bescheinigung über die Verladung auf die Transportmittel (Eisenbahnwagen, Schiff) durch eine Beschei- 
nigung eines öffentlich angestellten Wiegemeisters oder einer ähnlichen Person ersetzt werde. Solche Personen 
müssen jedoch zuvor auf das Interesse der Steuerverwaltung ein für alle mal vereidigt sein. Eine derartige 
Genehmigung darf insbesondere nur unter der Voraussetzung ertheilt werden, daß die kaufmännischen Bücher 
des Lagerinhabers über Zu= und Abgang zum und vom Lager zuverlässigen Aufschluß geben.
        <pb n="307" />
                                               — 287 — 
Desgleichen ist beim Eisenbahntransport die Verwiegung der Wagenladungen auf der Geleis-(Cen- 
tesimal-) Waage zulässig; dabei ist es statthaft, das von der Eisenbahnverwaltung festgestellte Gewicht des 
Wagens von dem ermittelten Bruttogewicht in Abzug zu bringen. 
Dem Ermessen der Direktivbehörde bleibt die Bestimmung darüber überlassen, inwieweit bei einzelnen 
Arten des Verkehrs auch Gewichtsangaben in den Eisenbahnfrachtbriefen, Schiffskonnossementen und anderen 
Ladungpapieren ohne Gefährdung des Zollinteresses als Ersatz der zollamtlichen Gewichtsfeststellung zugelassen 
werden können. 
                                              §. 10. 
Säcke und andere zollpflichtige Umschließungen, in welchen unverzolltes ausländisches Getreide auf 
das Lager gelangt, dürfen in leerem Zustande nur nach zuvoriger besonderer Abmeldung und, soweit sie 
in den freien Verkehr treten sollen, unter tarifmäßiger Verzollung entfernt werden. Ueber Zu= und Abgang 
zum bezw. vom Lager werden in einem Anhange zum Niederlage-Register fortlaufende Anschreibungen geführt, 
wobei die der Tarifnummer 22 angehörigen Säcke lediglich nach ihrer Stückzahl festzuhalten sind. 
                                                §. 11. 
                                           Bestandsrevision. 
Halbjährlich ist eine Bestandsrevision auf Grund einer von dem Lagerinhaber einzureichenden Be- 
standsdellaration vorzunehmen. Dieselbe kann probeweise geschehen, wenn die Umstände Bedenken nicht 
ergeben. 
Die Termine für diese Revisionen sind von der Direktivbehörde nach den örtlichen Verhältnissen zu 
bestimmen. · 
Die Direktivbehörde ist ermächtigt, ausnahmsweise die Zahl der jährlich vorzunehmenden Bestands- 
revisionen auf eine zu beschränken. 
Ein sich ergebendes Mindergewicht ist, soweit dasselbe lediglich auf Eintrocknen, Verstauben oder der- 
gleichen zurückzuführen ist, zollfrei abzuschreiben. Die Entscheidung darüber, ob ein vorgefundenes Manko 
auf solchen Ursachen beruht, steht bis zu einer Fehlmenge von 5 Prozent dem Hauptamt, bei größeren Fehl- 
mengen der Direktivbehörde zu. 
                                                 §. 12. 
                                       Aufhebung des Lagers. 
Die Zurücknahme der Bewilligung eines Lagers kann seitens der Direktivbehörde insbesondere auch 
dann erfolgen, wenn sich bei einer Bestandsrevision eine Fehlmenge ergeben hat, deren Abschreibung nach 
Maßgabe des §. 11 unzulässig erscheint, oder wenn Defrauden oder Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf den 
Verbleib des vom Lager entnommenen Getreides (§§. 8 und 9) verübt worden sind. Die fehlende bezw. 
diejenige Menge Getreide, bezüglich deren die Defraude verübt ist, ist zur Verzollung zu ziehen. 
Ebenso kann die Bewilligung des Lagers seitens der bezeichneten Behörde zurückgenommen werden, 
wenn der durchschnittliche Zugang zum Lager an ausländischem Getreide in den beiden letzten Kalenderjahren 
die Jahresmenge von 200 000 Kilogramm nicht überschritten hat. 
In allen Fällen des Aufhörens eines reinen Transitlagers für Getreide ist der Lagerbestand inner- 
halb einer von der Direktivbehörde zu bestimmenden Frist seitens des bisherigen Lagerinhabers oder seiner 
Rechtsnachfolger (Erben, Konkursmasse 2c.) unter Zollkontrole entweder in das Zollausland oder auf ein 
anderes reines Transitlager abzufertigen. Ausnahmsweise kann die Direktivbehörde den Uebergang des Be- 
standes auf ein gemischtes Transitlager oder in den freien Verkehr bei Entrichtung der tarifmäßigen Zoll- 
gefälle gestatten. 
                                       IV. Gemischte Transitläger. 
                                                       §. 13. 
                                                Im allgemeinen. 
Auf die gemischten Transitläger finden im allgemeinen auch die Vorschriften der §§. 3 bis 12 mit 
nachfolgenden Zusätzen bezw. Abänderungen Anwendung.
        <pb n="308" />
                                              — 288 — 
                                            §. 14. 
                                 Bewilligung des Lagers. 
An welchen Orten gemischte Läger gestattet werden dürfen, bestimmt der Bundesrath. 
Das Bedürfniß eines gemischten Transitlagers an solchen Orten ist von der Direktiobehörde in der 
Regel nur dann anzuerkennen, wenn nach den Büchern des Gewerbetreibenden der Umfang des von ihm 
betriebenen Getreidetransitgeschäfts ohne den Besitz eines solchen Lagers voraussichtlich eine wesentliche Ein- 
schränkung selbst unter der Voraussetzung erfahren würde, daß ihm ein reines Transitlager bewilligt wäre. 
In anderen Fällen entscheidet die oberste Landesfinanzbehörde über die Bedürfnißfrage. 
Demselben Gewerbtreibenden darf ein reines und ein gemischtes Privatlager für Getreide an einem 
Orte oder in benachbarten Ortschaften nicht bewilligt werden. 
                                             §. 15. 
                                         Kontoführung. 
Für die gemischten Transitläger ist ein Niederlageregister (G. g.) nach Muster A 2 zu führen. 
                                                 §. 16. 
                                       Zugang zum Lager. 
Auf ein gemischtes Transitlager darf auch zollfreies Getreide gebracht werden. Dasselbe behält seine 
Eigenschaft als zollfreie Waare, muß jedoch, abgesehen von dem Fall der in §§. 19 ff. gestatteten Mischungen 
abgesondert von zollpflichtigem Getreide gelagert werden. 
                                                    §. 17. 
Die Einlagerung des in Umschließungen eingehenden Getreides geschieht nach Bruttogewicht. 
                                                      §. 18. 
In der Anmeldung des Getreides zum Lager und in der Abmeldung desselben vom Lager ist der 
Lagerraum genau zu bezeichnen. 
Soll das Getreide von dem angemeldeten in einen anderen Lagerraum innerhalb des Lagers über- 
geführt werden, so ist davon spätestens bei Beginn der Ueberführung Anzeige zu machen. 
                                                      §. 19. 
                                   Behandlung während der Lagerung. 
Mischungen ausländischen und inländischen Getreides unterliegen der Anmeldung nach Muster C. 
— Die Vorschrift im zweiten Absatz des §. 6 findet dabei sinngemäße Anwendung. 
                                                  §. 20. 
                                             Lagerregister. 
Großhändlern, welche jährlich mindestens 250 000 Kilogramm ausländisches Getreide in das Lager 
bringen, kann von der Direktivbehörde ausnahmsweise und widerruflich gestattet werden, ein Lagerregister 
D. nach Muster D mit der in §. 21 angegebenen Wirkung zu führen, wenn sie sich nachstehenden Bestimmungen 
— unterwerfen: 
1. Es ist für jedes Lager ein besonderes Register zu führen. 
2. Das Register ist in dem Lager an einer von dem Bezirks-Oberkontrolör zu bestimmenden Stelle 
in einem verschließbaren Behältniß aufzubewahren und, während im Lager gearbeitet wird, den 
revidirenden Beamten zugänglich zu halten. Den Oberbeamten ist dasselbe auf Erfordern jeder- 
zeit vorzulegen. 
3. Die Buchungen in dem Register haben zu geschehen, sobald die Aufnahme, Mischung oder Ent- 
nahme des Getreides beginnt. Sind bei dem Beginn dieser Handlungen die Getreidemengen, 
auf welche die Buchungen sich erstrecken, noch nicht genau bekannt, so kann die Angabe der 
Mengen einstweilen ausgesetzt bleiben, muß aber unmittelbar nach Beendigung der Handlung 
nachgeholt werden. 
4. Beim Absatz von Getreide in das Inland ist der Name und Wohnort des Käufers 2c. anzugeben. 
5. NAenderungen der Eintragungen durch Korrekturen und Rasuren sind unstatthaft. Etwaige Irr- 
thümer sind durch Vermerke in der Bemerkungsspalte richtig zu stellen.
        <pb n="309" />
                                                   — 289 — 
6. Bei Bestandsrevisionen ist das Register abzuschließen und der Amtsstelle vorzulegen. Auch sonst 
ist auf Erfordern der revidirenden Oberbeamten jederzeit ein Abschluß desselben vorzunehmen. 
7. Der Lagerinhaber ist für die Richtigkeit der Registerführung auch für den Fall verantwortlich, 
daß dasselbe von einem Dritten geführt wird. 
                                             §. 21. 
Für den Fall der Führung eines Lagerregisters treten die Bestimmungen der §§. 18 und 19 außer 
Anwendung. 
Ob, inwieweit und unter welchen besonderen Kontrolen mit Rücksicht auf die lokale Gestaltung des 
Getreidehandels den Lagerinhabern an bestimmten Orten bei Führung eines Lagerregisters auch die Anmeldung 
des aus dem freien Verkehr zum Lager zu bringenden Getreides (§. 16) erlassen werden kann, bestimmt die oberste 
Landesfinanzbehörde. 
                                              §. 22. 
                                             Abmeldung. 
Aus einem gemischten Lager kann Getreide auch in andere reine oder gemischte Läger über— 
tragen werden. 
Für die Abmeldung von Getreide aus einem gemischten Transitlager zur Verzollung greifen im 
allgemeinen die Vorschriften des §. 16 des Regulativs für Privatläger von 1871 Platz. Die Direktivbehörde 
bestimmt nach den örtlichen Verhältnissen die Termine für diese Abmeldungen. Dieselbe ist ermächtigt, nach- 
zulassen, daß die Bestands revision nur einmal jährlich erfolge. 
Bei der letzteren ist das Gewicht der im leeren Zustande lagernden Umschließungen mit zu 
berücksichtigen. 
Die Bestimmung des §. 11 Absatz 4 bleibt außer Anwendung. 
                                       V. Strafbestimmungen. 
                                                 §. 23. 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulativs werden, soweit nicht die Strafen der 
§§. 134 bis 151 des Vereinszollgesetzes Anwendung finden, in Gemäßheit des §. 152 daselbst mit einer 
Ordnungsstrafe bis zu 150 Mark geahndet. 
  
42
        <pb n="310" />
                                               —  290 —                                                                    Anschreibung. 
  
Niederlage— 
für 
reinen Privattransitläger von Getreide ohne 
  
Nr. 1. Konto des Michael 
I. Weizen. 
  
  
  
  
Lau- Der Anschreibung Bezeichnung sNähere Bezeichnung a) Herkunft, 
fende und des Getreides Menge b) wie lange in an- 
2 Nummer (inländisch, deren Niederlagen 
Tag Monat Jahr des länd . 
Vorregisters ausländisch) befindlich 
zg 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 
1. 3. Januar 1880 B. E. R. ausländisch 10 000 a. Russland. 
No. 3 b. — 
2. 6 do. do. – inländisch 10 000 — 
  
  
  
  
  
  
  
II. Roggen.
        <pb n="311" />
                                                     — 291 — 
Muster A 1 
zu §. 4 des Regulativs). 
Register 
die 
Mitverschluß der Zollbehörde. (G. r.) 
Blatt 1. 
  
Schwarz zu Danzig. 
  
Abschreibung. 
  
Weiterer Nachweis 
Der Abschreibung 
des Registers Bemerkungen. 
  
  
  
  
  
  
  
Menge Benennung 
Tag Monat Jahr des Blatt 
18 
9. 10. 114 12. 13. ** 14. 15. 16. 
10. Januar 1880 12 000 B. A. R. 1 6 
3 000 N. L. R. G. rr. Konto 3 4 
11. do. do. 
  
  
  
  
  
  
  
42*
        <pb n="312" />
                                                     —  292  — 
Niederlage- 
für 
gemischten Privattransitläger von Getreide 
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 1. Konto des Anton 
I. Weizen. 
Anschreibung. 
Lau- « « ändi inländ: ) Mi 
Zeit Bezeichnung a) ausländisch b) inländisch Jc) Mischung ) Herkunft, 
sende— und # # Tb) wie lange 
N r von a in anderen k 
"“ Tag Monat Jahr de? ’ Menge Lager Menge Lager hu b Lager- Niederlagen Bemerkungen 
Vorregisters raum raum Menge tkaum befindlich 
kg kg kg 
1..2. 3. 4 5. 6 7 8.9 10. 1. 12. 13. 
1. 3.Januar 1880| B. E. HK. 20 O00HH — — — KAa. Russland 10 000 kg nach 
No. 4. b. — No.3 übertragen. 
2. 4 do. do. — — — — — — nach No. 3 über- 
tragen. 
3.6. do. do. — — — — — la. 10000 II — 
b. 10 000 
20000 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
II. Roggen. 
Anmerkung. Die Eintragung gemischten Getreides erfolgt unter Trennung der in demselben enthaltenen Mengen ausländischen und in- 
Wird ein Lagerregister nach §. 20 des Regulativs geführt, so bleiben die Spalten 7, 9, 10, 11, 18 und 20 unausgefüllt.
        <pb n="313" />
                                                         —  293 —                                                                  Register       
Muster A2 
(zu §. 15 des Regulativs). 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
die 
ohne Mitverschluß der Zollbehörde. (G. g.) 
Weiss zu Danzig. Blatt 1. 
Abschreibung. 
Zeit ausländisch inländisch Weiterer Nachweis 
· Bemerkungen. 
L L Benennung des Registers 
Tag Monat Jahr Menge rahm Menge raoin des Blatt 
Registers Blatt Nr. 
kg kg (Konto) 
14. 5. 16. 1147. 8 19. 20. 21. 22. 23. 24. 
6. Jannar 18801 O00 J — — N. L. Konto 2 
G. g. 3 
8. do. do. 5 000 II 5 000 II B. A. R. 1 4 Gemischt 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ländischen Getreides. Bei der Abschreibung gemischten Getreides ist in der Spalte 24 eine entsprechende Bemerkung einzutragen.
        <pb n="314" />
                                                     — 294 — 
Müster B 
(zu §§. 6 und 16 des Regulativs). 
Anmeldung 
zum Zwecke der Einbringung von inländischem Getreide in das gemischte Privattransitlager 
des Anton Weiss zu Danzig. 
Abgegeben den 4. Januar 1888. 
  
  
  
  
  
Niederlagekonto G. g. Blatt 1 Nr. 1. 
Niederlagekonto G. g. Bla Nr Die Beaufsichtigung übernehmen: N. N. 
Es ist eingelagert worden 
Es sollen eingelagert werden nach amtlicher Feststellung Nummer 
Zeit · der 
 Lager— Lager— An- Bemerkungen. 
— Gattung Menge raum Gattung Menge raum schrei- 
Monat Tag bung 
kg 
1. 2. 33. 4. 5. 6. 7 8. 9. 10. 
  
Januar 4. Weizen I Weizen 000 II 2 
  
  
Datum. Datum. 
Unterschrift. Unterschrift. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
"*.) Bei reinen Transitlägern, desgl. bei gemischten Transitlägern für den Fall der Führung eines Lagerregisters nach §. 20 nicht 
auszufüllen.
        <pb n="315" />
        Muster C 
(zu §. 19 des Regulativs). 
Anmeldung 
zum Zwecke der Mischung von Getreide des gemischten Privattransitlagers 
des Anton Weiss zu Danzig. 
Abgegeben den 6ten Jannar 1880. 
Nied erlagekonto G. g. Blatt 1. Nr. 1. Die Beaussichtigung übernehmen: N. N. 
  
6 
  
Es sollen gemischt werden: Nach amtlicher Feststellung 
  
Nummer 
Der Mischung sind gemischt: der 
Nummer Bisheriger 6 ist das' neuen 
geit Ganungund wernur Lagerraum Künftiger Besberiger Gemisch Eintra- 
Lau- Bezeichnun lichen bezw. An- Lager- Gattung un Lagerraum ein- gung 
fende # Menge Eintra= gabe,  daßd as raum nähere bezw. An= gelagert! im 
Getreide aus Bezeichnung gabe, daß das geiagert eb 
Getreide ausim Nieder= 
Mo- Ort Nr.„Getreides gung imi dem freien des des Merge 
dem freien Lager= lage- 
Tag (Gienaie. siaen Verkehr Gemisches Getreides 
Verkehr raum konto 
kommt 
  
  
  
Bemerkung 
—  295  — 
(inländisch — 
konto kommt ausländisch) 
I 
I 
kg kg 
II. 
  
  
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
  
12. 123. 14. 15. 
  
Jan. 6. lim Lager] 1. Weizen in-10002 I Weizen in- 10000 I 
Lang- ländisch. län disch. 
gasse 6. I 
2. Weizen aus-1000 Üü10 I Weizen aus- 10000 1 
ländisch. ländisch. 
  
2000½ 
I 
l 
l 
s 
s 
Datum. Datum. 
Unterschrift. Unterschrift.
        <pb n="316" />
        <pb n="317" />
         —  297 —                                                                                                                           Muster D 
(zu §. 20 des Regulativs). 
Lager-Register 
das gemischte Privattransitlager für Getreide etc. 
ohne Mitverschluß der Zollbehörde 
der Handlung Friedrich Maier zu Königsberg 
im Adler- 
Speicher 
Lager 
  
# 
Straße Langstraße Nr. 10 
für das Jahr 18 80. 
  
Dieses Register enthält 30 Blätter, welche mit einer 
von dem Unterzeichneten amtlich angesiegelten Schnur 
durchzogen sind. 
Königsberg i. Pr., den 30. Dezember 1879. 
Der Oberbeamte. 
               Peter, 
               Oberkontrolör. 
Das Register ist in dem Schranke verschlossen 
aufzubewahren. 
Der Oberbeamte. 
            Peter, 
              Oberkontrolör. 
Das Register wird geführt von dem Lager- 
verwalter M. Sack unter Garantie der Handlung 
Friedrich Maier zu Königsberg i. Pr. 
43
        <pb n="318" />
                                                  —  298  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
I. Konto 
Zugang. 
Zeit a) ausländisch b) inländisch c) Mischung 
* Nummer 
75 zeichnung zeichnung von à zeichnung Bemerkungen. 
„ Monat Tag Menge des An- Menge des zu b des 
Lager= meldung Lager- Menge Lager- 
raums raums raums 
kg kg kg 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. . 9. 100. 11. 
1. Januar2. 4000 I. Etage 800 — — — 2000 kg nach Nr. 3 
übertragen. 
2000 kg desgl. nach 
Nr. 5. 
2. » 3. — — 301 2000 III. Etage — — 1000 kg nach Nr. 3 
übertragen. 
1000 kg desgl. nach 
Nr. 5. 
*. * * a) 2 000 
3 4. “ 2000 ge 
4. » 6. 1000LEtage304 — — — — nach Nr.5 übertragen. 
5. 6 — — 2 3 000) 
" · b) 1000 
6. v r*-v 1000 II. Etage] 306 — — — Janm 8/1 Vorm. nach 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Langgasse 1 zum Dar- 
ren entnommen. 
am 10/1 Vorm zurück- 
geschafft. 
II. Konto 
ꝛc. 
III. Konto 
2. 
a) Aenderungen der Zahlen sind in der Spalte „Bemerkungen“ mit Worten zu schreiben. 
b). Bei dem Abgange gemischtew Getreides vom Lager ist eine Bemerkung in der Spalte „Bemerkungen“ zu 
c) Die Lagerräume im Lager sind nach Etagen oder Nummern zu bezeichnen.
        <pb n="319" />
                                                — 299 — 
für Weizen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Abgang. 
Zeit a) ausländisch b) inländisch 
E l 
g . Be Nummer Be- Namen 
zeichnung zeichnung Bemerkungen. 
 der des 
Monat Tag des Menge des Menge .... 
2 Ab- inländischen 
S Lager- Lager- .. 
»Z- meldung Käufers etc. 
S raums raums 
S n 
kg kg 
12. 131.,. 14.15. 16. 17171118. 19. 20. 21. 
1. Januar 5. I. Etage 2000 206 I. Etage 1000 – gemischt am 4/1 80. 
2. „ 7. „ 3 000 – „ 1000 Posselt &amp; Co.]gemischt am 6/1 80. 
Danzig. 
1 
1 6 
für Roggen. s 
für Hafer. 
I 
ll «« " 
  
  
  
  
  
  
machen, außerdem aber ist das Gewicht des ausländischen und inländischen Getreides in die betreffende Spalte zu setzen. 
  
43*
        <pb n="320" />
                                               — 300 — 
                                Bestimmungen, 
                                   betreffend 
die Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten, welche 
aus ausländischem Getreide hergestellt sind. 
Vom 13. Mai 1880. 
In Gemäßheit der Ziffern 3 und 4 im §. 7 des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des 
deutschen Zollgebiets 2c., werden bezüglich der Gewährung einer Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlen- 
fabrikaten, welche aus ausländischem Getreide hergestellt sind, folgende Bestimmungen gegeben. 
                                                §. 1. 
                                               Antrag. 
Inhaber von Mühlen, welche auf Grund der Ziffer 3 im §. 7 des genannten Gesetzes ausländisches 
Getreide mit dem Anspruch auf Zollnachlaß bei der Ausfuhr der daraus gewonnenen Mühlenfabrikate ver- 
arbeiten wollen, haben die Genehmigung hierzu und die Bewilligung eines gemischten Privattransitlagers ohne 
amtlichen Mitverschluß für das zu verarbeitende Getreide bei dem Hauptamte zu beantragen, wobei genaue 
Angaben über die zu verarbeitenden Getreidearten, die herzustellenden Fabrikate, die Fabrikationsanlagen 
und die Fabrikationsweise zu machen sind. 
Nach Bewilligung des Antrages sind Aenderungen hierin nur nach vorgängiger Anzeige zulässig. 
                                                 §. 2. 
                                   Bewilligung des Antrags. 
Die Genehmigung des gestellten Antrages, welche jederzeit widerruflich ist, erfolgt seitens der Direktiv- 
behörde unter den im §. 2 des Regulativs für Privatläger von 1871 aufgestellten allgemeinen Bedingungen. 
Dieselbe darf jedoch nicht aus dem Grunde versagt werden, weil sich an dem Orte der Mühlenanlage eine 
Zoll= oder Steuer-Hebestelle nicht befindet. Inwieweit in einzelnen Fällen Erleichterungen hinsichtlich der 
Anforderung kausmännischer Buchführung eintreten können, bestimmt die Direktiobehörde. 
Die Fabrikationsanlagen, in welchen die Verarbeitung stattfinden soll, dürfen in der Regel nicht in 
beträchtlicher raäumlicher Entfernung von dem Transitlager oder an einem anderen Orte als letzteres liegen; 
auch darf auf der Mühle kein Getreide verarbeitet werden, das nicht zum Lagerkonto angeschrieben ist. 
Der Zollbehörde ist das Recht einzuräumen, durch Einsicht in die ordnungsmäßig zu führenden 
Fabrikationsbücher und durch sonstige Kontrole der Fabrikation von der deklarationsmäßigen Bearbeitung des 
Getreides Ueberzeugung zu nehmen. 
                                                    §. 3. 
                                     Allgemeine Vorschrift. 
Auf die bewilligten Transitläger finden die Vorschriften des Regulativs für Privattransitläger von 
Getreide etc., soweit nicht nachstehend anderes bestimmt ist, Anwendung. 
                                                    §. 4. 
                                          Kontoführung. 
X. Für dieselben ist bei der Amtsstelle ein besonderes Niederlage-Register (6. M.) nach Muster A 
fgzuu führen. 
                                                     §. 5. 
                          Verarbeitung während der Lagerung. 
Die Anmeldung zur Verarbeitung erfolgt bei der Amtsstelle in zwei gleichlautenden Exemplaren 
gnach dem Muster B, dessen Spalten 1 bis 9 der Lagerinhaber auszufüllen hat. Die Amtsstelle prüft die 
—Anmeldung und stellt das eine mit dem Genehmigungsvermerk versehene Exemplar dem Anmeldenden zu.
        <pb n="321" />
                                                         — 301 — 
Vor der Aushändigung dieses Exemplars darf die Verarbeitung des Getreides nicht beginnen, auch eine Ent— 
nahme desselben aus den Lagerräumen nicht stattfinden. 
                                                    §. 6. 
Die Verarbeitung des Getreides ist alsbald nach der Abmeldung vom Lagerkonto zu beginnen und 
ohne willkürliche Unterbrechung zu Ende zu führen. 
                                                     §. 7. 
Ueber die Verarbeitung des Getreides werden Anschreibungen in einer Beilage zu dem Niederlage- 
Register (s. 4) nach dem Muster C geführt. 0. 
Ergeben sich bei der Revision der gewonnenen Fabrikate Bedenken rücksichtlich der Identität, des — — 
Mischungsverhältnisses oder in anderer Beziehung, so sind dieselben, sofern sie nicht alsbald Aufklärung finden, 
der Direktivbehörde vorzutragen. 
Die gewonnenen deklarationsmäßigen Fabrikate treten nach Maßgabe der Bestimmung im §. 11 an 
die Stelle der ursprünglich im Lagerkonto angeschriebenen Posten. 
                                                    §. 8. 
Die Fabrikate aus verschiedenen Getreidearten, sowie auch die aus derselben Getreideart, jedoch in 
verschiedenem Mischungsverhältniß hergestellten Fabrikate müssen abgesondert von einander lagern. 
                                                        §. 9. 
                                              Lager-Register. 
Die Direktivbehörde ist ermächtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen im §. 20 des Regulativs für 
Privattransitläger von Getreide etc., jedoch ohne daß eine Minimalmenge des Zugangs zum Lager vorzu- 
schreiben ist, die Führung eines Lagerregisters für Getreide sowie fernerhin die Führung eines Lagerregisters 
für Mühlenfabrikate seitens des Lagerinhabers nach den Mustern D und E mit der Wirkung widerruflich zu  
gestatten, daß es der im §. 5 angeordneten Anmeldung zur Verarbeitung nicht bedarf. 
Bei Mühlen, deren Einrichtungen oder Betriebsverhältnisse die Festhaltung der Identität der ein- 
zelnen auf die Mühle gelangenden Getreideposten und die Getrennthaltung der gewonnenen Mühlenfabrikate 
nach dem Mischungsverhältniß des dazu verarbeiteten Getreides nicht zulassen, insbesondere bei Mühlen mit 
kontinuirlichem Betriebe können mit Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde besondere, den Einrich- 
tungen und dem Betriebe der einzelnen Mühlen angepaßte Kontrolen angeordnet werden, um bei den zur 
Ausfuhr gelangenden Mühlenfabrikaten den Prozentsatz des zur Herstellung des Fabrikats verwendeten aus- 
ländischen Getreides festzustellen. 
u. E. 
                                               §. 10. 
.                                  Abgang vom Lager. 
Die Entnahme von Getreide aus dem Lager zu einem anderen als dem genehmigten Fabrikations- 
zwecke ist nur ausnahmsweise und mit besonderer Genehmigung des Hauptamts zulässig. 
Die Abfertigung der gelagerten Mühlenfabrikate zum Ausgang oder zu einer öffentlichen oder Privat- 
niederlage findet nur bei Mengen von mindestens 2 000 Kilogramm statt. · 
Wenn sich am Orte des Lagers eine Hebestelle nicht befindet, ist die Direktivbehörde berechtigt, die 
Minimalmenge bis auf 10 000 Kilogramm zu erhöhen. 
Die Abmeldung erfolgt nach Muster F.  
                                                          §. 11. 
Festsetzung des Ausbeuteverhältnisses für die Abschreibung. 
Bei der Feststellung der zu entrichtenden Zollgefälle gelegentlich der nach §. 22 des Regulativs für 
Privattransitläger von Getreide etc. vorzunehmenden Bestandsaufnahme werden bei Weizen für 80 Kilogramm, 
bei Roggen für 70 Kilogramm in das Ausland ausgeführten oder zu einer öffentlichen oder Privatniederlage 
 aus ausländischem Getreide hergestellten gebeutelten Mehls 100 Kilogramm Getreide zollfrei ab- 
geschrieben. 
Bei Gemischen von Weizen= und Roggenmehl erfolgt die Abschreibung nach dem für Weizen fest- 
gesetzten Ausbeuteverhältniß. 
Wird aus anderen Getreidearten (Hafer, Gerste, Mais, Buchweizen) Mehl, oder werden aus Ge- 
treide andere Mühlenfabrikate (Schrot, Graupe, Gries, Grütze) hergestellt, so erfolgt die Festsetzung des Aus-
        <pb n="322" />
                                                     — 302 — 
beuteverhältnisses für jede einzelne Fabrikationsanstalt auf Grund spezieller Epmittelungen seitens der obersten 
Landesfinanzbehörde. 
Bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten, welche aus einer Mischung von verschiedenen Tariffätzen 
unterworfenen Getreidearten hergestellt sind, findet jedoch ein Zollnachlaß überhaupt nicht statt. 
                                                   §. 12. 
                                Zurücknahme der Bewilligung. 
Die Bewilligung des Lagers ist außer in den im §. 11 des Regulativs für Privatläger von 1871 
bezeichneten Fällen auch dann von der Direktivbehörde zu widerrufen, wenn Defrauden oder wiederholte Ord- 
nungswidrigkeiten bei der Verarbeitung des Getreides oder bei der Versendung der gelagerten Gegenstände 
verübt worden sind; dieselbe kann widerrufen werden, menn der Zollwerth der ausgeführten oder zu einem 
anderen Lager gebrachten Fabrikate in den beiden letzten Kalenderjahren durchschnittlich den Betrag von 
500 Mark nicht überschritten hat. 
                                                 §. 13. 
                                       Strafbestimmung. 
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit nicht die Strafen der §§. 134 bis 151 
des Vereinszollgesetzes Anwendung finden, in Gemäßheit des §. 152 daselbst mit einer Ordnungsstrafe bis zu 
150 Mark geahndet.
        <pb n="323" />
                                                   — 308 — 
                                    Muster A 
                                (zu §. 4 des Regulativs). 
                                    Niederlage-Register 
                                             für die- 
       gemischten Privattransitläger von zu verarbeitendem Getreide 
                             ohne Mitverschluß der Zollbehörde. 
                                                 (6. M.)
        <pb n="324" />
                                                         —  304  —  
Nr.1. 
  
— 
Anschreibung. 
Konto des August Wolff 
1. Weizen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
; ; a. b. C. a 
E Zeit der Anschreibung Bezeich- ausländisch inländisch Mischung Herkunft Daraus sind 
S nun b. hergestellt 
72 r. von à U Wie Bemer- 
ummer „Q „Q .lange in 
Jahr Monat Tag des Menge Lager Menge Lager! zub Lager anderenkungen Gat- 
Vor- raum raum Menge raum Nieder- Menge 
registers · lagen tung 
* 9 kg kg kg befindlich kg 
1.. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9 10. 11. 12. 13. 14. 15. 
1.1880an. 14.B.E.R.1O00 1 – — — — a) Russ- nach 
No. 20 land!No. 2 
tragen 
3.0 do. 15. —- -—— — — —a)10001 — — Meh11520 
b) 1000 
2000 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkung. Werden Lagerregister nach §. 9 geführt, so bleiben die Spalten 7, 9, 10, 11, 13, 14 bis 18, 25 unausgefüllt.
        <pb n="325" />
                                                        —  305  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
zu Danzig. Blatt 1. 
Abschreibung. 
Nr. Zeit der Abschreibung Weiterer Nachweis 
Darunter des Dar- » 
(Spalte Lagek- Gat u- unterLager= Benen- Des Registers Bemer— 
15) raum " 06. Jahr Monat Ta tung in- raum  nung kungen 
inländisch ungs- 9 ländisch des Blatt gen. 
reg] s Re= (Konto) Nr. 
ister « 
Prozent 9 kg Prozent. gisters 
16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 
50 V 1 1880 Jan. 20. Mehll 1520 50 V B. A. RK. 2 36 Zollfrei 
abzu- 
schreiben 
950 kg 
Weizen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
44
        <pb n="326" />
        Anmeldung 
des August Wolff zu Danzig. 
Niederkonto G. M. Blatt 1 Nr. 1. 
Beilage zum Konto G. M. Seite 1 Nr. 1. 
Die Beaussichtigung übernehmen: 
N. 
N. 
Muster B 
(zu §. 5 des Regulativs). 
zum Zwecke der Verarbeitung von Getreide des gemischten Privattransitlagers 
Abgegeben den 16. Januar 1880. 
  
Zu verarbeitendes Getreide 
  
Hergestellte Fabrikate nach 
  
  
  
  
  
  
  
Nr. nach Angabe des Lagerinhabers: nach Revisionsbefund: Revisionsbefund: 
Lau- der 
1 An- Ort des her- 
i- der zustellenden - e 
fende Ge- darunter Ler- Fabrikats darunter darunter Bemerkungen 
2 Nr. bungat- M inlän= Lager-arbeitung Gat- inländisch Lager! Gat- inländischLager- 
im enge 1 Menge nach Menge nach 
tung disches raum un künf- tung raum tung raum 
U Konto ZeitraumGat- tiger Spalte 5 Spalte 5 
für . 
. dieselbe tung Lager- 
kg Prozent raum kg Prozent kg Prozent 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 1232. 13. 14. 135. 16. 17. 18. 
1. 2. Wei. 2 000 Fünfig Mühles Nehl V W Wei- 22 000 Fünfzig L Mebl 1 600| Fünfzigs V 
zen des zen 
Wolff 
3 Tage 
Datum. Datum. Datum. 
Unterschrift. Unterschrift. Unterschrift. 
  
  
  
  
  
  
Zu Spalte 5 mit Niederlage-Register übereinstimmend. 
Bemerkung. Spalte 5, 12 und 16 sind mit Zahlen und Buchstaben auszufüllen.
        <pb n="327" />
                                                      — 307 — 
Muster C 
(zu §. 7 des Regulativs). 
Beilage 
zum 
Niederlageregister für die gemischten Privattransitläger von Getreide 
(6. M.) 
betreffend die Verarbeitung des Getreides zu Mühlenfabrikaten. 
Zu Konto Nr. 1 des Hauptregisters G. M. Seite 1. 
  
  
  
  
Nummer Tag Tag 
Laufende der der Abgabe der Revision 
Anschreibung der der Bemerkungen. 
Nummer im Anmeldung hergestellten 
Konto Mühlenfabrikate 
1. 2. 2 42. 5. 
J. 2 16. Januar 1880. 19. Januar 1880. 
  
  
  
  
44*
        <pb n="328" />
        <pb n="329" />
                                                      — 309 — 
Muster D 
(zu §. 9 des Regulativs). 
Lager-Register J 
(für Getreide) 
des 
gemischten Privattransitlagers für zu verarbeitendes Getreide 
des Wilhelm Bork 
zu Danzig 
für das Jahr 1880. 
 
Dieses Register enthält. Blätter, Das Register iiiit 
welche mit einer von dem Unterzeichneten an- aufzubewahren. 
gesiegelten Schnur durchzogen sind. den 18 
m e 1 , ... ... ... 
.... Ober--. . . . . . kontrolör 
Ober kontrolör. 
Das Register wird geführt von 
.................................
        <pb n="330" />
                                                         —  310  — 
  
  
  
  
  
  
  
I. Weizen. 
Anschreibung. 
Lau- Zeit der a. b. Z. 
Anschreibung ausländisch inländisch Mischung 
Nummer 
fende Be- 
Nr L der L von a darunter t 
ager- ager- * agermerkungen 
Monat Tag Menge Anmeldung Menge zu b in- 
raum raum. Menge ländisch raum 
kg kg kg Prozent. 
1. 2 3. 4. 5. 6. 7 8. 9. 10. II. 12. 
1.Jannar 23. 8000 J 30 — — — — — 
nach No. 3 
übertragen. 
2. do. 24. — — 31 2000I1I1I — — — 
3.0. 28. — — — — — a. 8000 „Zwanzig II. efr. Ab- 
b. 2 000 schreibung 
10 000 No. 1 u. 2. 
4.do. 28. 5000 1 40 — — — — — fr. Ab- 
schreibung 
No. 3. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkung. Die Spalten 10 und 17 sind mit Zahlen und Buchstaben auszufüllen.
        <pb n="331" />
                                                — 311  — 
  
  
Abschreibung (zur Mühle). 
  
  
  
  
  
  
Zeit 
der Abschreibung Nummer 
au- ; 7 er 
* Menge Darunter Bisheriger Anschreibung Bemerkungen. 
inländisch Lagerraum im" 
agerregist 
Nr. Monat Tag zetegi er 
Mühlenfabrikate 
kg Prozent 
13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 
1. Januar 28. 5 000 Zwanzig II 1 
2. do. 29. 5 000 Zwanzig II 2 
3. do. 30. 5 000 Nichts I 3
        <pb n="332" />
        <pb n="333" />
                                                     —  313 — 
Muster E 
(zu §. 9 des Regulativs). 
Lager-Register II 
(für Mühlenfabrikate) 
des 
gemischten Privattransitlagers für zu verarbeitendes Getreide 
des Wilhelm Bork 
zu Danzig 
für das Jahr 1880. 
  
Dieses Register enthält Blätter, Das Register 0tt 
welche mit einer von dem Unterzeichneten ange- aufzubewahren. 
siegelten Schnur durchzogen siddpd. , den 18 
...... ,den......18.. 
........... Ober-.....kontrolör. 
Ober-..... kontrolör.
        <pb n="334" />
                                                           —  314 —                                                               Anschreibung. 
  
  
I. Weizen. 
  
  
Laufende Zeit de Nummer 
Anschreibun er 
1 sch g Gatt Menge Darunter,Lager= Abschreihung Bemerkungen. 
" Gattung inländisch raum im Lager- 
Monat Tag register für 
Getreide 
kg Prozent. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 
1. Jannar 28. Mehl 4000 Zwanzig V. 1 
%fr. Abschreibung No. 1. 
2. do. 29. do. 4 000 Zwanzig V 2 
3. do. 30. do. 4000 Nichts VI 3 cfr. Abschreibung No. 2. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkung. Die Spalten 6 und 15 sind mit Zahlen und Buchstaben auszufüllen.
        <pb n="335" />
                                                     —  315 — 
  
  
  
  
  
  
  
Blatt 1. 
Abschreibung. 
Laufende Zeit der 
Abschreibung Gatt Menge Darunter Bisheriger Nummer Bem erkungen. 
attun 
Nr. 9 kg inländisch Lager- der 
Monat Tag « raum. Abmeldung 
kg Prozent. 
10. 11.2. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 
1. Februar 3. Mehl 8 000 Zwanzig V. 46 
2. do. 4. do. 4 000 Nichts VI 48 
  
  
  
  
  
  
  
  
45*
        <pb n="336" />
                                                            — 316 — 
Abmel. 
von Waaren aus dem gemischten Privat- 
  
  
  
  
  
  
  
  
des Wilhelm Bork 
I. Angabe des Abmelders. 
Niederlage-Register 1l 
bezw. Der Kolli Der Waaren Anträge 
Lagerregister. und 
Darunter 
erkun 
Konto Zahl  (Spalte 8) Lager- Herkunft Bemerkungen 
Zeichen der des 
bezw. und Art Brotto- Netto-!3: raum 
und Gat- inländisch Waaren 
Be- Blatt Nr. der Num- gewicht tung gewicht Abmelders 
zeich- Ver- 
nung packung mern 
kg kg Prozent. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. r. 8. 9. 10. 11. 12. 
L. R. I. 1 1 80 W. B. 8080 Weizen8000%wig V Mittelst Begleit- 
Säcke 1—80. mehl schein 1 nach 
Hamburg an H. 
Rose. 
Datum. 
Unterschrift. 
  
  
  
Mit dem Niederlage-Register übereinstimmend (bei Führung eines Lagerregisters nach §. 9 nicht zu bescheinigen). 
Bemerkung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
1. Der Revisionsbefund zu Spalte 18 wird auf Grund der bescheinigten Uebereinstimmung der Abmeldung mit dem 
2. Die Spalten 9 und 18 sind mit Zahlen und Buchstaben auszufüllen.
        <pb n="337" />
        dung 
transitlager von zu verarbeitendem Getreide 
  
—  317  — 
Muster F 
u §. 12 des Regulativs). 
Abgegeben den 3. Februar 1880. 
Die Revision übernehmen: N. N. 
  
  
  
  
  
  
  
  
zu Danzig. 
Zur Versendung. 
VI. Weiterer Nachweis 
. Bemerkungen 
Der Kolli Der Waaren des Registers ub 
im er 
Darunter g Kom= angelegten Ver- 
Zahl . ( Spalte 17 ) « der 
Zeichen (Spalte 17) merzial-schluß, Zahl der 
und rt undb Nett inländisch raum Benen— Blatt Nr. sResi-Bleie u. s. w. 
ger- Num= gewich ung gewich nung - * 
mern 
packung 
kg kg Prozent. 
13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 
80 W. B. 8080 Weizen8 O00 Ewanzig V B. A. R. 36 Jeden Sack mit 
Säcke 1—80. mehl einem Bleie ver- 
schlossen. 
Datum. 
Unterschrift. 
Niederlage-Register bezw. auf Grund der Uebereinstimmung der Abmeldung mit dem Lagerregister abgegeben.
        <pb n="338" />
                                                        — 318  — 
Die von Belfort über Lachapelle nach Aue führende Chaussee wird vom 1. Juni d. J. ab als Zollstraße 
dem zollpflichtigen Verkehre eröffnet und vom gleichen Tage ab in Aue ein dem Hauptzollamte zu Münster 
i/Els. unterstelltes Nebenzollamt II. Klasse errichtet. 
  
Das Königlich sächsische Untersteueramt Wurzen ist zur Erledigung von Begleitscheinen I. über Rohtabacke 
und Tabackfabrikate, welche unter Kolloverschluß abgefertigt werden, ermächtigt worden. 
  
                                                 4. Statistik. 
  
Der Bundesrath hat dem nachstehend abgedruckten Verzeichnisse derjenigen Massengüter, auf welche die Be- 
stimmung in §. 11 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, 
Anwendung findet, die Zustimmung ertheilt und zugleich beschlossen, daß dasselbe rücksichtlich derjenigen Güter, 
welche nicht bereits in §. 11 Ziffer 3 a. a. O. benannt sind, mit dem 1. Juni d. J. in Wirksamkeit tritt. 
Berlin, den 26. Mai 1880. 
                           Der Reichskanzler. 
                              v. Bismarck. 
                                        Verzeichniß 
derjenigen Massengüter, auf welche die Bestimmung in §. 11 Ziffer 3 des Gesetzes 
vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung findet. 
  
  
  
Nummer Nummer 
des des 
statisti- statisti- 
schen Waarengattung. schen Waarengattung. 
Waaren= Waaren= 
verzeich- verzeich- 
nisses. nisses. 
1.|Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammer- 6. Sonstige Düngungsmittel, als: ausgelaugte 
schlag, Eisenfeilspäne) und von Eisen- Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder 
blech, verzinntem (Weißblech) und ver- Zuckererde und Thierknochen jeder Art. 
zinktem. 7. Kleie und Malzkeime. 
2. Abfälle von Glashütten, auch Scherben von 8. Lumpen aller Art. 
Glaswaaren. 9. Papierspäne; Makulatur, beschriebene und 
3. Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke bedruckte. 
und sonstige zur Verwendung als Fabri- 10. Alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte 
kationsmaterial geeignete Lederabfälle. Stricke, gezupfte Charpie. 
4.. Guano, natürlicher. 11.Sonstige Abfälle, soweit sie nicht wie die 
5. Anderer thierischer Dünger. Rohstoffe, von welchen sie herstammen,
        <pb n="339" />
                                                         —  319 — 
  
  
  
Nummer Nummer 
des des 
statisti- statisti- 
schen Waarengattung. schen Waarengattung. 
Waaren= Waaren- 
verzeich- verzeich- 
nisses. nisses. 
zu behandeln sind, als Blut von geschlach. 144. Vitriole aller Art. 
tetem Vieh, Reisabfälle, Thierflechsen 154.Roheisen aller Art. 
Treber u. dergl. 155. Brucheisen und Eisenabfälle, soweit nicht 
12. Baumwolle, rohe. unter Nr. 1 genannt. 
13.—., kardätschte, gekämmte, gefärbte. 181.Cement. 
68. Alaun. 182. Graphyt (Reisblei, Wasserblei). 
70. Chorkalk. 183.Gyps. 
82. Soda, kalzinirte. 184. Kalk (Kalkstein, gebrannter und gelöschter 
83. Soda, rohe, natürliche oder künstliche; kry- Kalk). 
stallisirte Soda. 185. Kaolin (Porzellanerde). 
84. Pottasche. 186. Kreide, rohe. 
85. Wasserglas. 187. Kryolith. 
88. Ammoniak, kohlensaures; Salmiak, Sall!ll88. Schwerspath in Stücken. 
miakgeist. 189. Farbenerden aller Art. 
89. Ammoniakl, schwefelsaures. 190. Andere Erden und Mineralien, als Kies, 
106. Eis. Grand, Sand, Sclamm, Mergel, Mör- 
„ # tel, Lehm, Thon, Pfeifenerde, Alaunerde, 
Farbhölzer, und zwar: Infusorienerde, Gartenerde, Feldspath, 
107.Blauholz; in Blöcken, gemahlen, geraspelt Flußspath, Kalkspath, Kieserit, Carnallit, 
108. Gelbholz oder in ähnlicher Weise zer- Borazit und dergleichen. 
109. Rothholz kleinert. 191. Blei= und Kupfererze, auch silberhaltige. 
110. Galläpfel und Knoppern, auch gemahlen. 192. Braunstein. 
118. Kali, schwefelsaures und salzsaures (Chlorz93. Eisenerze, Eisen= und Stahlstein. 
kalium). 194. Nickelerze. 
120. Knochenkohle. 195. Schwefelkies. 
121. Knochenmehl. 196. .Zinkerze (Galmei, Zinkblende u. dergl.). 
126. Mineralwasser, künstliches und natürlichess, 197. Andere Erze, als: Zinnerze, Kobalterze, 
einschließlich der Flaschen und Krüge. Antimon-, Wismutherze; Erzschlacken, 
128. Natron, schwefelsaures (Glaubersalz). Schlackenwolle. 
130. Palm= und Kokosnüsse und Theile von 203.Flachs. 
solchen. 204. Hauf. 
131. Salpeter, Chilisalpeter. 205. HOeede und Werg von Flachs und Hauf. 
132. —, anderer, roh und gereinigt. 206. Andere vegetabilische Spinnstoffe, wie chine- 
133. Salpetersäure. sisches Gras 2c. (wegen Baumwolle, Jute, 
134. Salzsäure. Manillahanf und Kokosfasern s. Nr. 12/13 
136. Schwefel, roh und gereinigt. bezw. 372/373). 
137., Schwefelsäure. 207. Weizen. 
138. Seegras. 208.Roggen. 
140. Superphosphate. 209. Hafer.
        <pb n="340" />
                                              —  320   — 
  
  
  
Nummer Nummer 
des des 
statisti- statisti- 
schen Waarengattung. schen Waarengattung. 
Waaren- Waaren- 
verzeich- verzeich- 
nisses. nisses. 
210. Andere nicht besonders genannte Getreide= 271. Brennholz, Reisig, auch Besen von Reisig. 
arten. 272. Holzkohlen. 
211. Hülsenfrüchte. 273. Korkholz, auch in Platten und Scheiben. 
212. Gerste. 274. Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn- 
213. Mais. material). 
214. Buchweizen. aus 282. Rohe Knochen (als Schnitzstoff), Hufe und 
216. Anis. Klauen, Muschelschalen (mit Ausnahme 
217. Fenchel. der Perlmutterschalen). 
218. Coriander. 283. Holzborke und Gerberlohe. 
219. Kümmel. 284. Bau= und Nutzholz, roh oder blos mit der 
220. Raps und Rübsaat. Axt vorgearbeitet: europäisches, hartes.“) 
221. Leinsaat. 285. Bau= und Nutzholz, roh oder blos mit der 
222. Sesam. Axt vorgearbeitet: europäisches, weiches.") 
223. Senf, roher (Senssaat). 286. Außereuropäische Hölzer (Cedern-, Eben-, 
224. Erdnüsse. Jacaranda-, Mahagoni-, Polisander-, 
225. Palmkerne. Pockholz, Pitsch-pine-,Teakholz u. dergl.). 
226. Kleesaat. 287. Bau= und Nutzholz, gesägt oder auf ande- 
227. Grassaat. rrem Wege vorgearbeitet oder zerkleinert: 
228. Heu. Faßdauben und ähnliche Säg= oder 
229. Stroh und Schilf. Schnittwaaren; alle diese Gegenstände 
230. Kartoffeln. aus europäischem hartem Holz. 
aus 235.. Baumwollensamen, Hanfsamen, Mohnsamen, 288. — aus europäischem weichem Holz. 
Bucheckern, Eicheln, wilde Kastanien. 289. Ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe. 
236. Futterkräuter. 291. Geschälte Korbweiden. 
237. Lebende Bäume und Sträucher, auch in295. Holz in geschnittenen Fournieren und un- 
Kübeln, Setzlinge, Blumen und Blumen- eingelegte Parketbodentheile. 
zwiebeln, auch in Töpfen und Kübeln. 303. Hopfen. 
238.Grünes und anderes naturfarbiges gemeines 316. Kautschuck und Guttapercha, roh oder ge- 
Hohlglas (Glasgeschirre), weder gepreßt, reinigt, , 
nochgefchlissen,nochabgerieben,auch372.Jute,roh,geröstet,gebrochmoderge- 
mit ordinärer Beflechtung von Weiden, hechelt. 
Binsen, Stroh oder Rohr. 373. Manillahauf (auch mexikanische Fiber) und 
252. „Borsten. Kokosfasern, roh, geröstet, gebrochen oder 
254. Rohe Bettfedern. gehechelt. 
  
  
  
  
*) Als harte Hölzer gelten insbesondere: Ahorn, Akazie, Birke, Buche, Eiche Esche, Kern- und Steinobstbaum, Nuß- 
baum, Ulme; als weiche: Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Erle, Linde, Pappel, Roßkastanie, Weide.
        <pb n="341" />
                                                 —  321  — 
  
  
  
Nummer Nummer 
des des 
statisti- statisti- 
schen Waarengattung. schen Waarengattung. 
Waaren= Waaren 
verzeich- verzeich- 
nisses. nisses. 
425. Heringe, gesalzene. aus 542. Frische Fische. 
455. Salz (Koch-, Siede-, Stein-, Seesalz), so-548. Gewöhnliche Mauersteine; feuerfeste Steine. 
wie alle Stoffe, aus welchen Salz auss 549. Dachziegel, Thonröhren, nicht glasirt. 
geschieden zu werden pflegt. 551. Glasirte Dachziegel und Mauersteine; Thon- 
482. Feste Rückstände von der Fabrikation fetter fließen; architektonische Verzierungen, auch 
Oele, auch gemahlen (Oelkuchen, Palm- aus Terrakotta. 
kernkuchen, Kokoskuchen u. s. w.). 573. Schafwolle, roh, auch gewaschen. 
489. Halbzeug aus Lumpen, gebleicht oder un-574. Alpaccawolle, Kaschmirwolle, Kameel-, 
gebleicht. Ziegen= und Angorahaar, roh, auch ge- 
520. Steine, rohe, oder blos behauene. waschen. 
521.Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen. 576. Andere Haare (mit Ausnahme der Menschen- 
527. Steinkohlen. und Pferdehaare, sowie der Borsten). 
528. Koaks. 577. Sdhoddy, Flockwolle, Kämmlinge. 
529. Braunkohlen. 
530. Torf, Torfkohlen. 
  
  
  
  
                                            5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                             Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 1. Juni d. J. wird an der Bahnstrecke Pirna—Kamenz der sächsischen Staatsbahnen die zwischen 
den Stationen Arnsdorf und Dürrröhrsdorf errichtete Haltestelle Dittersbach für den Personenverkehr 
eröffnet werden. 
Berlin, den 26. Mai 1880. 
                              In Vertretung: Körte. 
  
                                    6. Marine und Schiffahrt. 
In Altona wird am 14. Juni d. J. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt 
begonnen 
werden. 
  
40
        <pb n="342" />
                                                          — 322 — 
Das im Jahre 1874 in Sunderland erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene eiserne Vollschiff 
„Olive"“ von 846,59 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen- 
thum des hamburgischen Staatsangehörigen Gustav Heinrich Martin Hinsch zu Hamburg das Recht zur 
Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg zum 
Heimathshafen gewählt hat, ist am 11. d. M. vom Kaiserlichen Vize-Konsulat zu Swansea ein Flaggenattest 
ertheilt worden. 
  
                                                   7. Kon sulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den bisherigen ersten Vize-Konsul bei dem General-Konsulate in Konstantinopel von Aichberger 
zum Konsul in Amoy 
und 
den Dr. jur. Hermann Rettich zum Vize-Konsul für den Hafen von London 
zu ernennen geruht. Letzterem ist auf Grund des Gesetzes vom 8. November 1867 § 20 die allgemeine 
Ermächtigung zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme von Eiden ertheilt worden. 
  
Den Kaiserlichen General-Konsul in Shanghai, Dr. Focke, ist auf Grund der Reichsgesetze vom 4. Mai 
1870 §. 1 und vom 6. Februar 1875 §. 85 für seinen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Neichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen, und die 
Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
Dem zum französischen General Konsul in Hamburg ernannten Herrn de Pina de St. Didier ist 
das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymanw's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld im Berlin.
        <pb n="343" />
                                                    Central-Blatt 
                                              für das 
                                      Deutsche Reich. 
                                     Herausgegeben 
                                                  im 
                                Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. « 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete 
Berlin, Freitag, den 4. Juni 1880. 
. Seite 323 
1 
3. 
  
Zoll- und Steuer-Wesen: 
Nr.. 23. 
Dienstvorschriften, betreffend 
die Besteuerung des Tabacks; — Regulativ, betreffend die 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
- . » Niederlagen für unversteuerten inländischen Taback 327 
2. Eisenbahn-Wesen: E Bahnstrecken und  
  Eröffnung der neuer Bahnstrecken und Station, 4. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggen- 
— Eröffnung des neuen Empfangsgebäudes der Berlin- attestetes.. U 388 
Anhaltischen Eisenbahn 326 5. Konsulat-Wesen: Todesfall 388 
                             1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                    Ausweisung von Auständern hus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath *.'’ (Grund Behörde, welche die Datum des 
–  Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                         Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.IFranz Müchel, 28 JSahre, geboren zusLandstreichen und Bet-Königlich preußische 12. Mai 
Mangelgehülfe, Sahlenbach, aus Roch= teln, Bezirksregierung zu|d. J. 
litz, Bezirk Starken- Frankfurt a./O., 
bach, Böhmen, g 
2. Anton Ruß, Maurer, 37 Jahre, geboren zu desgleichen, Königlich preußische20. Mai 
Mies bei Karlsbad, Bezirksregierung zu d. J. 
  
  
Böhmen, 
  
Posen, 
  
  
47
        <pb n="344" />
                                                        —  324  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Da des 
7 » Ausweisung weisungs- 
# des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
l 
3.Johann Kornas, 34 Jahre, aus War-«Landstreichen und Bev Königlichpreußische 23.April 
Hüttenarbeiter, schau, teln, Bezirksregierung zu|d J. 
Oppeln, 
4. Josef Hanisch, 43 Jahre, aus Roth-desgleichen, Königlich preußische18. Mai 
Schuhmachergeselle, Kosteletz, Böhmen, - Zezirlksregierung zud.J. 
reslau, 
5. Johann Dinter, 23 Jahre, aus Pohor Landstreichen und Er--dieselbe Behörde, desgleichen. 
Tagearbeiter, bei Neustadt, Böhmen, regung ruhestörenden 
Lärms, 
6. Niels Christian 38 Jahre, aus Viborg, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 22. Mai 
Svendsen, Tisch-mzuf Jütland, Däne= -teln, Bezirksregierung zu| d. J. 
ler, mark, Schleswig, 
7. Die Arbeiter: Betteln, nach mehr- 
a) Johann Mag-4 Jahre, · maliger rechtskräfti- 
nusson, ger Verurtheilung 
b) Johannes 31 Jahre, wegen der gleichensdieselbe Behörde, desgleichen. 
Magnusson, beide aus Oster-Thor- Uebertretung inner- 
sas, Schweden, halb der letzten drei 
Jahre, 1 
8. Salomon Hirsch 28 Jahre, aus Lucknick, Landstreichen, Königlich preußische 18. Mai 
Abromowitz, Gouvernement Kowno, Bezirksregierung zu d. J. 
Lehrer, Russisch-Polen, Wiesbaden, 
9. Anton Strasky,20 Sahre, aus Lomnitz, Landstreichen und Bet-fdieselbe Behörde, 19. Mai 
Tapezierergehülfe,| Böhmen, teln, d. J. 
10.) Chaim Rubin 25 Jahre, Dv 
Kopeliowitsch 
Rothblud, « 
b)JermaKrelen-58Iahre, desgleichen, Königlich preußische 20. Mai 
stein, beide aus Stawiski, Bezirksregierung zud I. 
Gouvernement Lomza, Kassel, 
Russisch-Polen, . 
11.|Gottfried Bruckner,29 Jahre, aus Sandldfdesgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
ehemaliger Lehrer, bei Freistadt, Ober- 
Oesterreich, .« 
12.ChristianNeumann,63Jahre,augRottevdeggleichem Königlichpreußischedesgleichem 
Seemann, dam, Bezirksregierung zu 
Düsseldorf,
        <pb n="345" />
                                                     —  325   — 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
3 . r Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
13. Josef Maringer, geboren 1857, aus Landstreichen und Bet-Stadtmagistrat Pas--17. April 
Webergeselle, Böhmkirchen, Bezirkteln, sau in Bayern, d. J. 
Wiener-Neustadt, Un- - 
ter-Oesterreich, 
14. Anton Mühlbauer, geboren 1856, aus Bre-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Handschuhmacher, genz, Bezirk Bregenz, 
Vorarlberg, 
15. Leopold Kratochwil,geboren 1860, ausLandstreichen, Betteln, dieselbe Behörde, 8. Mai 
Schuhmacher, Jistebnitz, Bezirk Sel= Angabe falschen Na- d. I. 
can, Böhmen, mens, Gebrauch eines 
falschen Legitimations-= 
papieres und Fälschung 
eines solchen, 
16. Tosef Kotal, Tage-geboren 1850, aus Stra-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, desgleichen. 
löhner, konitz, Bezirk Stra-4eln, 
konitz, Böhmen, 
17. Marie Tolavora,25 Jahre, geboren undsgewerbsmäßige Unzucht, Königlich sächsische 24. April 
Dienstmädchen, ortsangehörig zu Ne- Kreishauptmann= d. J. 
bilau bei Pilsen, Böh- schaft zu Bautzen, 
men, " 
18. Josee Hille, geboren am 3. Dezember Betteln, nach mehrma-Dieselbe Behörde, 27. April 
Strumpfwirker, 1840 und ortsange= liger rechtskräftiger Ver- d. J. 
hörig zu Nixdorf, urtheilung wegen der 
Böhmen, gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, und Ge- 
brauch eines gefälschten 
Legitimationspapiers, 
19. Haskel Wolf, 30 Jahre, aus Bogucic, Landstreichen und Bet-Großherzoglich badi-19. Mai 
Lehrer, Kreis Bochnia, Ga= teln, scher Landeskom- d. I. 
lizien, missär zu Mannheim, 
20. JSakob Orelly, 43 Jahre, aus Diessen-Landstreichen, Großherzoglich hessi-27. Februar 
hofen, Kanton Thur- sches Kreisamt zul d. J. 
gau, Schweiz, Darmstadt, 
21.Thomas Probst,geboren am 15. Augustfdesgleichen, Kaiserlicher Bezirks-24. Mai 
Schreiner, 1843 und ortsange- präsident zu Kolmar, d. J. 
hörig zu Holderbank, 
Kanton Solothurn, 
Schweiz, 
  
  
  
  
  
  
47*
        <pb n="346" />
                                             —   326   —                                                                                                              2. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Die zur Rheinischen Eisenbahn gehörige, 8,9 km lange Bahnstrecke Niedermendig — Mayen, Fortsetzung 
der Bahnstrecke Andernach—Niedermendig, mit den Stationen Cottenheim und Mayen, wird am 29. Mai für 
den Personen= und Gepäckverkehr und am 7. Juni d. J. auch für den Eilgut= und Güterverkehr eröffnet. 
Berlin, den 30. Mai 1880. 
  
An 1. Juni d. J. wird die zur Main-Neckar-Eisenbahn gehörige, 7,, km lange Bahnstrecke Friedrichs- 
feld —Schwetzingen, welche die Bahnlinie Frankfurt a.M.—Friedrichsfeld mit der badischen Rheinthalbahn 
und der Bahnlinie Heidelberg —Speyer verbindet, dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
An demselben Tage findet die Eröffnung des Güterverkehrs auf der Haltestelle Sprendlingéen der 
Main-Neckar-Eisenbahn statt. 
Berlin, den 31. Mai 1880. 
  
Am 4. d. M. ist die von der Strecke Oberhausen—Carl der Bergisch-Märkischen Emscherthalbahn nach dem 
in der Gemeinde Dellwig gelegenen Schachte Christian Levin abzweigende, 0,60 km lange Anschlußbahn dem 
öffentlichen Verkehr übergeben worden. 
Berlin, den 31. Mai 1880. 
  
Am 20. v. M. ist an der Bahnstrecke Kattowitz Jägerndorf der Oberschlesischen Eisenbahn die zwischen den 
Stationen Jägerndorf und Leobschütz errichtete Haltestelle Mocker für den Personenverkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 1. Juni 1880. 
  
Die Station Elster an der Bahnlinie Reichenbach — Eger der Sächsischen Staatsbahn führt fortan die Be- 
zeichnung „Bad Elster“. 
Berlin, den 1. Juni 1880. 
  
Am 15. d. M. wird der provisorische Bahnhof der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn zu Berlin (am Ausgange 
der Trebbinerstraße) für den Personenverkehr geschlossen und dafür das am Askanischen Platz errichtete 
Empfangsgebäude dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 2. Juni 1880. 
                            In Vertretung: Körte.
        <pb n="347" />
                                         — 327 — 
                         3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
                               Dienstvorschriften, 
                                   betreffend 
                        die Besteuerung des Tabacks. 
                                Vom 29. Mai 1880. 
  
  
Nach Beschluß des Bundesraths vom 29. Mai 1880 werden zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die 
Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) und der zugehörigen Bekannt- 
machung des Reichskanzlers vom 25. März 1880 (Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 153) die 
nachstehenden Vorschriften erlassen. 
1. Anmeldung der Tabackpflanzungen und prüfung des angemeldeten Flächeninhalts derselben. 
                                                       §. 1. 
Zu §§. 3 und 24 des Gesetzes und §§. 1 und 26 der Bekanntmachung. 
Die Gemeindebehörden der Taback bauenden Orte sind von den Steuerhebestellen rechtzeitig mit 
einer hinlänglichen Anzahl von Formularen zu den Anmeldungen über die mit Taback bepflanzten Grund- 
stücke (Muster a der Bekanntmachung) zu versehen. In diese Formulare ist nach Anleitung des Musters 1 Muster 75 
der für die Festsetzung der gewichtssteuerpflichtigen Tabackmengen, beziehungsweise der Flächensteuer dder 
firirten Gewichtssteuer erforderliche Vordruck aufzunehmen. 
Jeder Anmeldende erhält über die erfolgte Anmeldung von der Steuerhebestelle eine Bescheinigung 
nach Muster 2. Mister. 
Die bei der Steuerhebestelle eingereichten Anmeldungen werden, nachdem auf denselben der Tag der 2 
Uebergabe angemerkt ist, in ein nach Muster 3 zu führendes Anmelderegister unter laufenden Nummern Muster. 3 
eingetragen. — 
Für jede Taback bauende Gemeinde wird ein besonderes Heft dieses Registers angelegt. Ende Juli 
werden die einzelnen Hefte nach der alphabetischen Reihenfolge der Taback bauenden Gemeinden für jeden 
Steuerhebebezirk geordnet. 
                                                         §. 2. 
Zu §§. 4 und 24 des Gesetzes und §. 2 der Bekanntmachung. 
Die Steuerhebestelle trägt die mit Taback bepflanzten Grundstücke, welche der Gewichtssteuer unter- 
liegen, oder hinsichtlich deren die Art der Besteuerung noch nicht feststeht (§. 26 des Gesetzes), nach der 
alphabetischen Reihenfolge der Namen der Tabackpflanzer in ein für jede Taback bauende Gemeinde nach 
Muster 4 zu führendes Revisionsregister ein und übersendet längstens bis zum 31. Juli des Erntejahres Mus#r- 
sämmtliche Anmeldungen dem Oberkontrolör. 
Die nach Aufstellung des Revisionsregisters noch eingehenden Anmeldungen (§. 3 Absatz 2 des 
Gesetzes) sind in das Anmelderegister einzutragen und dem Oberkontrolör alsbald nach dem Eingang eben- 
falls zuzustellen. 
Soweit sie sich auf Grundstücke beziehen, welche der Gewichtssteuer unterliegen oder hinsichtlich deren 
die Art der Besteuerung noch nicht feststeht, sind sie in einem Anhang zu dem Revisionsregister zu verzeichnen. 
                                                       §. 3. 
Die Prüfung des Flächeninhalts der Tabackpflanzungen liegt dem Oberkontrolör ob, welcher hierbei 
durch einen anderen Steuerbeamten vertreten werden kann. Soweit erforderlich, ist bei der Prüfung ein 
zur Auskunftsertheilung über die vorhandenen Tabackpflanzungen geeigneter, auf Antrag des Steuerbeamten 
von der Gemeindebehörde zu bezeichnender Ortseinwohner zuzuziehen. Die Zuziehung des Gemeindevorstehers 
oder eines Stellvertreters ist nur dann erforderlich, falls das Ergebniß der Prüfung von der Anmeldung 
abweicht und von dem Pflanzer nicht sofort als richtig anerkannt wird (§. 2 Absatz 2 der Bekanntmachung).
        <pb n="348" />
                                                      — 328 — 
Die Ermittelung des Flächeninhalts der der Gewichtssteuer unterliegenden Tabackpflanzungen kann 
* bei Gelegenheit der amtlichen Festsetzung der von dem Pflanzer zu vertretenden Tabackmenge §§. 6 ff.) 
erfolgen. 
berich Den Tabackpflanzern ist es gestattet, die übergeberen Anmeldungen bis zum Beginn der Prüfung 
zu berichtigen. 
Die Oberinspektoren haben probeweise Nachprüfungen vorzunehmen. 
                                                 §. 4. 
Der ermittelte Flächeninhalt jedes einzelnen Grundstücks ist in die hierfür vorgesehene Spalte der 
kunsnsnen einzutragen und von den Beamten, welche die Prüfung vorgenommen haben, als richtig zu 
bescheinigen. 
Ueber die entdeckten Unterlassungen und Unrichtigkeiten, welche nach dem Gesetze Bestrafung nach 
sich ziehen, ist eine Verhandlung aufzunehmen (§. 2 Absatz 2 der Bekanntmachung) und der Steuerhebestelle 
zur weiteren Verfolgung zu übersenden. 
Bei denjenigen Grundstücken, bei welchen die Flächensteuer oder fixirte Gewichtssteuer zur Anwen- 
dung kommen soll (§§. 36 und 37), vermerkt der Oberkontrolör dies in Spalte 5 der Anmeldung und giebt 
die Anmeldungen nach geschehener Ermittelung des Flächeninhalts der Pflanzungen an die Steuerhebestelle 
zurück. Letztere hat diese Grundstücke, insoweit dieselben vorläufig in das Revisionsvegister aufgenommen 
worden sind (§. 2), darin zu streichen. 
2. Bastung des Tabackpflanzers für die Vorführung des Tabacks zur Verwiegung. 
                                               §. 5. 
                                   Zu §. 5 des Gesetzes. 
Insofern nach der Anmeldung der Tabackpflanzung und vor Beendigung der Ernte ein Wechsel in 
der Person des Inhabers von angemeldeten Grundstücken eintritt, ist der Besitzwechsel auf Grund der nach 
§. 5 des Gesetzes einzureichenden schriftlichen Anzeige in der Anmeldung, dem Anmelderegister und dem 
Revisionsregister anzumerken. Umfaßt die Anmeldung nur ein Grundstück, oder sind sämmtliche in der An- 
meldung aufgeführten Grundstücke in den Besitz desselben neuen Inhabers übergegangen, so genügt die Durch- 
streichung des Namens des Anmelders und die Eintragung des Namens des neuen Inhabers. Sind von 
mehreren in einer Anmeldung aufgeführten Grundstücken nicht sämmtliche in den Besitz eines anderen oder 
sind dieselben an verschiedene neue Besitzer übergegangen, so ist für jeden der neuen Besitzer mit Benutzung 
der Formulare nach Muster 1 ein Auszug aus der Anmeldung anzufertigen und die ursprüngliche Anmel- 
dung, sowie das Revisionsregister entsprechend zu ändern. Die Auszüge erhalten dieselben Nummern, wie 
die zernghen Anmeldungen und sind durch Buchstaben, welche den Nummern beigefügt werden, zu 
unterscheiden. 
Die Steuerhebestelle hat, sofern die Anmeldung sich bei dem Eingang der Anzeige in den Händen 
des Oberkontrolörs befindet, diesem alsbald Mittheilung von dem Besitzwechsel zu machen, worauf der Ober- 
kontrolör das Weitere nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zu veranlassen hat. 
Die Anzeige und die Anmeldungsauszüge sind der ursprünglichen Anmeldung beizufügen. 
3. Ermittelung der zu vertretenden Blätterzahl oder Gewichtsmenge. 
                                                    §. 6. 
Zu §. 6 des Gesetzes und §. 3 der Bekanntmachung. 
Das Hauptamt hat auf Antrag des Oberkontrolörs Entscheidung darüber zu treffen, ob die nach 
§. 6 des Gesetzes erforderliche Festsetzung der Menge des mindestens zur Verwiegung zu stellenden Tabacks 
nach der Blätterzahl oder nach dem Gewicht erfolgen soll. Da bei dem ersteren Verfahren im allgemeinen 
genauere Resultate erzielt werden, so hat dasselbe die Regel zu bilden. Die Festsetzung nach dem Gewicht 
empfiehlt sich nur dann, wenn die Erfahrungen aus früheren Jahren genügende Anhaltspunkte für eine zu- 
verlässige Schätzung darbieten.
        <pb n="349" />
                                          — 329 — 
                                        §. 7. 
                             Zu §. 7 des Gesetzes. 
Der Oberkontrolör hat sich über den Stand der Tabackpflanzungen in seinem Bezirk genau auf 
dem Laufenden zu halten und nach Anleitung des Hauptamtsvorstandes für jede Gemeinde den Tag, an 
welchem zur amtlichen Festsetzung der vom Pflanzer zu vertretenden Tabackmenge geschritten werden soll, 
derart zu bestimmen, daß eine Einsammlung der Tabackblätter vor der Festsetzung der zu vertretenden Menge 
(6. 22 Ziffer 4 des Gesetzes) thunlichst vermieden wird. 
Der Oberkontrolör hat dafür zu sorgen, daß dieser Zeitpunkt der Gemeindebehörde und durch diese 
den Tabackpflanzern rechtzeitig bekannt gemacht werde. 
                                               §. 8. 
Die Festsetzung der Menge des mindestens zur Verwiegung zu stellenden Tabacks nach der Blätter- 
zahl ist durch den Oberkontrolör unter Zuziehung eines Steueraufsehers und eines Stellvertreters der Ge- 
meindebehürde vorzunehmen. Der Oberkontrolör hat letztere rechtzeitig zur Bezeichnung eines Stellvertreters 
einzuladen. 
Soll die Festsetzung nach dem Gewicht erfolgen, so hat der Oberkontrolör sich mit der Gemeinde- 
behörde wegen Ernennung eines Sachverständigen für die zur Abschätzung der Gewichtsmenge einzusetzende 
Schätzungskommission in Benehmen zu setzen. Der von der Steuerbehörde für den gleichen Zweck zu er- 
nennende Sachverständige wird auf Antrag des Oberkontrolörs vom Hauptamte berufen. In eiligen Fällen 
kann die Berufung vom Oberkontrolör selbständig bewirkt werden. 
                                                     §. 9.  
Behufs Festsetzung der zu vertretenden Blätterzahl ist zunächst die Zahl der Pflanzen möglichst 
genau zu ermitteln. Da die Pflanzungen in geraden Reihen und mit gleichen Abständen der einzelnen 
Pflanzen von einander innerhalb der Reihen anzulegen sind, wird die Zahl der Pflanzen in der Regel aus 
der Zahl der Reihen und der auf eine Reihe kommenden Pflanzen durch Berechnung gefunden werden können. 
Die durchschnittliche Blätterzahl ist unter Einhaltung des im §. 4 der Bekanntmachung zu a an- 
gegebenen Verfahrens durch eine probeweise Zählung zu ermitteln. Die Sandblätter (§. 12 der Bekannt- 
machung) werden bei der Festsetzung der zu vertretenden Blätterzahl mitgezählt, die Grumpen dagegen nicht. 
                                                      §. 10. 
Wird die Ermittelung auf die Festsetzung der mindestens zur Verwiegung zu stellenden Gewichts- 
menge gerichtet, so ist von der hierzu berufenen Schätzungskommission unter Berücksichtigung der Verhältnisse 
der Ertrag jedes einzelnen Grundstücks an Ort und Stelle zu schätzen. Die Schätzung ist auf die mindestens 
zur Verwiegung zu stellende Gewichtsmenge an dachreifem trockenem Taback zu richten. Die Sandblätter und 
Grumpen sind in die zu schätzende Gewichtsmenge einzubegreifen. 
Wo genügende Unterlagen für die Gewichtsabschätzung nicht vorliegen, ist zur Gewinnung geeigneter 
Anhaltspunkte auf einzelnen zweckmäßig ausgewählten Grundstücken zu einer Zählung der Pflanzen und zur 
Ermittelung der durchschnittlichen Blätterzahl zu schreiten. 
                                                     §. 11. 
Die festgesetzte Blätterzahl oder Gewichtsmenge trägt der Oberkontrolör in die betreffenden Spalten 
der Anmeldung nach Maßgabe des Vordrucks für jedes angemeldete Grundstück einzeln ein und bildet die 
Summen für die von den einzelnen Tabackpflanzern zu vertretenden Tabackmengen. Die Einträge sind seitens 
der Steuerbeamten und des Stellvertreters der Gemeindebehörde, beziehungsweise seitens der Mitglieder der 
Schätzungskommission durch Namensunterschrift als richtig zu bescheinigen. 
Hierauf sind die Anmeldungen an die Steuerhebestelle zurückzusenden. 
                                                        §. 12. 
Die Steuerhebestelle überträgt die Ergebnisse der Prüfung und Festsetzung für jedes einzelne Grund- 
stück aus den Anmeldungen in die Spalten 6 bis 10 des Revisionsregisters (Muster 4) und stellt dieses Re- 
gister der Gemeindebehörde zur Offenlegung zu. Zeit und Ort der letzteren sind durch die Gemeindebehörde 
nach dem Empfang des Registers in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. 
Erfolgt von Seiten einzelner Tabackpflanzer Einspruch gegen die Festsetzung der von ihnen zu ver- 
tretenden Tabackmenge, so ist derselbe durch die Gemeindebehörde in Spalte 11 bis 14 des Registers ein-
        <pb n="350" />
                                                       — 330 — 
zutragen und der betreffende Eintrag von dem Tabackpflanzer in Spalte 15 zu unterschreiben. Der Ein- 
spruch kann statt in Spalte 12 des Revisionsregisters auch auf einem besonderen Bogen, auf welchen alsdann 
in dieser Spalte zu verweisen ist, begründet werden. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist hat die Gemeinde- 
behörde in dem Register die erfolgte Offenlegung zu bescheinigen und dasselbe nebst den zugehörigen schrift- 
lichen Begründungen der Steuerhebestelle zuzustellen. 
An Stelle der Offenlegung des Revisionsregisters kann nach Anordnung des Hauptamtes eine schrift- 
liche Benachrichtigung der Tabackpflanzer treten. In diesem Fall hat die Steuerhebestelle den einzelnen 
Muster 5— Tabackpflanzern der Gemeinde das Ergebniß der Ermittelungen in der aus Muster 5 ersichtlichen Form bekannt 
-zu machen und die Spalten 11 sowie 13 oder 14 des Revisionsregisters nach Maßgabe der innerhalb der 
gesetzlichen Frist von den Tabackpflanzern bei der Steuerhebestelle eingereichten schriftlichen Einsprüche, auf 
welche in Spalte 12 Bezug zu nehmen ist, auszufüllen. Die schriftlichen Einsprüche sind nebst den bei der 
Gemeindebehörde schriftlich eingereichten Begründungen von der Steuerhebestelle nach Gemeinden zu ordnen, 
mit der Nummer des betreffenden Eintrags im Revisionsregister zu bezeichnen und in der Reihenfolge dieser 
Nummern in Hefte zu vereinigen. 
  
                                                    §. 13. 
Die Bezirke der zur Entscheidung über die erhobenen Einsprüche niederzusetzenden Kommissionen werden 
von der Direktivbehörde festgesetzt, welche das Erforderliche wegen Ernennung und Vereidigung der zuzu- 
ziehenden Sachverständigen und wegen des rechtzeitigen Zusammentritts der Kommissionen veranlaßt. 
Dem mit dem Vorsitz in der Bezirkskommission beauftragten Beamten sind die Revisionsregister, 
hinsichtlich deren Einspruch erhoben worden ist, nebst den Einspruchserklärungen und den bezüglichen An- 
meldungen von der Steuerhebestelle zuzustellen. 
Die Spalten 16 und 17 des Revisionsregisters sind nach Maßgabe der Entscheidungen der Kommission. 
auszufüllen und von den Mitgliedern derselben am Schlusse des Registers zu unterschreiben. Den bethei- 
Moslet.5. ligten Tabackpflanzern ist sodann von den getroffenen Entscheidungen nach Anleitung des Musters 6 Mit- 
theilung zu machen. 
Demnächst sind die Revisionsregister nebst den zugehörigen Belägen der Steuerhebestelle wieder zuzu- 
stellen. Letztere hat die Spalten 18 und 19 des Revisionsregisters nach Maßgabe der erfolgten Festsetzungen 
auszufüllen und in den Spalten 20 und 21 desselben die von den einzelnen Tabackpflanzern zu vertretenden 
Tabackmengen ersichtlich zu machen. Die Spalten 9 und 10 der Anmeldungen sind nach Maßgabe der Ent- 
scheidungen, soweit erforderlich, mit rother Tinte zu berichtigen. 
                                                  §. 14. 
                    Zu §. 8 des Gesetzes und §. 4 der Bekanntmachung. 
Von welchen Tabackpflanzern eine schriftliche verbindliche Deklaration der Anzahl der Pflanzen und 
der durchschnittlichen Blätterzahl oder der mindestens zur Verwiegung zu stellenden Gewichtsmenge zu erfordern 
ist, bestimmt nach Anleitung des Hauptamtsvorstandes der Oberkontrolör. Die Bestimmung ist so zeitig zu 
treffen, daß im Falle der Beanstandung der Deklaration noch die amtliche Festsetzung der Blätterzahl oder 
Gewichtsmenge gemäß §. 7 des Gesetzes thunlich ist. 
Deklarationen über die zu vertretende Tabackmenge sind nur dann zu erfordern, wenn angenommen 
werden kann, daß auf diesem Wege zuverlässige Angaben zu erlangen sind. 
Die Steuerhebestelle fertigt nach Eingang der Entscheidung des Oberkontrolörs jedem der Taback- 
pflanzer, von welchem die schriftliche Deklaration gefordert werden soll, nach Muster b der Bekanntmachung 
eine Benachrichtigung zu und verzeichnet in einem zu führenden Notizbuch den Tag der Absendung der Benach- 
richtigung und den Tag des Eingangs der geforderten verbindlichen Deklaration. 
Die Deklarationen sind dem Oberkontrolör zu übersenden, welcher sie unter Anmerkung des Tags des 
Empfangs den betreffenden Anmeldungen beizufügen hat. 
Die Prüfung der Deklarationen erfolgt, falls sie auf die Blätterzahl gerichtet sind, durch die Steuer- 
beamten und die Stellvertreter der Gemeindebehörden, welchen die amtliche Festsetzung der Blätterzahl obliegt, 
falls die Deklarationen auf die Gewichtsmenge gerichtet sind, durch die Schätzungskommissionen (§. 8). 
Soweit sich bei der Prüfung gegen den Inhalt der Deklarationen nichts zu erinnern findet, sind 
auf Grund derselben, nachdem den betreffenden Einträgen der Genehmigungsvermerk der Prüfenden beigesetzt 
worden ist, die Spalten 7 bis 10 der Anmeldungen und die Spalten 18 bis 21 des Revilionsregisters aus-
        <pb n="351" />
                                                        — 331 — 
zufüllen. Sind gegen den Inhalt einer Deklaration Erinnerungen zu erheben, so ist nach den Bestimmungen 
im letzten Absatz des §. 4 der Bekanntmachung zu verfahren, der Deklaration eine entsprechende Bemerkung 
beizufügen und der Tabackpflanzer durch den Oberkontrolör davon zu benachrichtigen, daß die von ihm ab- 
gegebene Deklaration beanstandet sei und die Festsetzung der von ihm zu vertretenden Tabackmenge nach Maß- 
gabe der Vorschriften im §. 7 des Tabacksteuergesetzes zu erfolgen habe. « 
4.Verminderung der von den Tabakkpflanzern zuvertretenden Tabackmengen in Folge von Abgängen 
vor der Verwiegung. 
                                                          §. 15. 
Zu §. 9 des Gesetzes und §§. 5 und 6 der Bekanntmachung. 
Die Steuerhebestelle hat die nach dem §. 9 Ziffer 1 des Gesetzes und dem §. 5 der Bekanntmachung 
bei ihr eingehenden Anzeigen über die vor der amtlichen Verwiegung eingetretenen Unglücksfälle sofort dem 
Oberkontrolör zu übersenden, welcher den Schaden in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorsteher oder dessen 
Stellvertreter an Ort und Stelle mit möglichster Beschleunigung zu ermitteln und hierzu die Beschädigten 
einzuladen hat. Dem Ermessen der Steuerhebestelle bleibt überlassen, in den dazu geeigneten Fällen vor- 
läufige Maßnahmen zum Zweck der Verhinderung einer Verdunkelung des Thatbestandes bis zur Ankunft des 
Oberkontrolörs zu treffen. 
Ueber die von dem Oberkontrolör und dem Gemeindevorsteher oder dessen Stellvertreter angestellten 
Ermittelungen ist eine von ihnen zu vollziehende Verhandlung aufzunehmen, welche zugleich ein Gutachten 
darüber enthält, ob und in wie weit sie den Anspruch des Beschädigten auf Minderung der von ihm zu 
vertretenden Tabackmenge als begründet ansehen. 
Wenn ein vor der Ernte eingetretener Schaden von der Art ist, daß die Tabackpflanzung sich in 
der Folge ganz oder zum Theil davon wieder erholen kann, so ist dies in der Verhandlung zu bemerken und 
die Beschaffenheit der Tabackpflanzung unmittelbar vor der Ernte von neuem festzustellen. 
Besteht der eingetretene Unglücksfall darin, daß ein Theil des geernteten Tabacks vor der Verwie- 
gung durch Feuer vernichtet ist, so ist die Blätterzahl oder das Gewicht des vom Feuer verschont gebliebenen 
Theiles der Ernte zu ermitteln; in letzterem Falle ist außerdem durch Abschätzung festzustellen, wie das Ge- 
wicht des Tabacks in dem Zustande, in welchem derselbe sich zur Zeit der Untersuchung befindet, zu dem- 
jenigen Gewicht sich verhält, welches der Taback in dachreifem trockenem Zustande haben wird. 
Für beschädigte, jedoch nicht völlig unbenutzbare Tabackblätter kann ein Nachlaß nur dann gewährt 
werden, wenn sie unter amtlicher Aufsicht vernichtet worden sind. 
Wenn der von dem Beschädigten erhobene Minderungsanspruch von dem Oberkontrolör und dem 
Gemeindevorsteher oder dessen Stellvertreter überall nicht oder nicht im vollen Umfange als gerechtfertigt an- 
erkannt wird, so kann der Beschädigte verlangen, daß auf seine Kosten zwei Sachverständige zugezogen werden, 
von welchen der eine von dem Oberkontrolör und der andere von der Gemeindebehörde gewählt wird. Die- 
selben haben ihr Gutachten entweder schriftlich abzugeben oder dem Oberkontrolör mündlich mitzutheilen, 
welcher in letzterem Fall darüber eine von ihnen zu unterzeichnende Verhandlung aufzunehmen hat. 
Nach Beendigung der Ermittelungen hat der Oberkontrolör die entstandenen Verhandlungen dem 
Hauptamt einzureichen, welches dieselben der Direktivbehörde vorzulegen hat. Letztere hat über die von dem 
Beschädigten beantragte Minderung der von ihm zu vertretenden Tabackmenge zu entscheiden. Die durch die 
Zuziehung von Sachverständigen veranlaßten Kosten werden, insofern die Entscheidung zu gunsten des Taback- 
pflanzers erfolgt ist, dem letzteren in dem von der Direktiobehörde festzusetzenden Betrage ganz oder theilweise 
erstattet. Die Steuerhebestelle giebt dem Beschädigten von der Entscheidung Kenntniß, setzt die zugestandene 
Verminderung unter I. der Abtheilung E der Anmeldung ab und berichtigt mit rother Tinte das Revisions= 
register nach dem neuen Stande. 
Ist die Anzeige über die Beschädigung erst nach Ablauf der festgesetzten Frist erfolgt, so findet ein 
Anspruch auf Verminderung der festgesetzten Tabackmenge nicht mehr statt. Die obersten Landesfinanzbehörden 
können indeß aus Billigkeitsrücksichten eine solche Verminderung gewähren, wenn trotz der Fristversäumniß 
die Beschädigung und die Größe des Schadens noch festgestellt werden kann. 
                                                 §. 16. 
               Der Berechnung des Abzugs, welcher nach §. 6 der Bekanntmachung für den unter gewöhnlichen 
Verhältnissen bis zur Verwiegung entstehenden Abgang an Bruch und Abfall gewährt wird, ist die zu ver- 
48
        <pb n="352" />
                                                         — 333 — 
tretende Tabackmenge abzüglich der vor dem Einbringen des geernteten Tabacks in die Trockenräume erfolgten 
Abschreibungen zu Grund zu legen. 
Der hiernach zu gewährende Abzug ist unter I. der Abtheilung E der Anmeldung zu vermerken. 
5. Bgesuch der Crochenräume und Entnahme von proben. 
                                                       §. 17. 
             Zu §. 10 des Gesetzes und §. 7 der Bekanntmachung. 
Die Räume, in welchen der geerntete Taback getrocknet und bis zur Verwiegung aufbewahrt werden 
soll, sind aus den nach §. 1 und §. 8 Absatz 3 der Bekantmachung zu übergebenden Anmeldungen zu ent- 
nehmen. Die Steueraufsichtsbeamten haben sich durch öfteren Besuch dieser Räume davon zu überzeugen, 
daß Taback aus denselben nicht ohne Anmeldung bei der Steuerbehörde und Genehmigung derselben (S. 11 
des Gesetzes) entfernt wird. Diese Revisionen sind in der Regel auf die Zeit von Sonnenaufgang bis zu 
Sonnenuntergang zu beschränken. Die Steueraufsichtsbeamten haben darauf zu achten, daß unversteuerter 
Taback nicht in anderen als den angemeldeten Räumen aufbewahrt wird. 
Ob und in wie weit Tabackproben zu entnehmen sind, bestimmt der Oberkontrolör. 
Die Identifizirung der zur Probe entnommenen Tabackblätter hat in Gegenwart der Betheiligten in 
der Art zu erfolgen, daß an die Blätter mit Hülfe eines durch die Mittelrippe zu ziehenden Bindfadens ein 
Papierstreifen angeknüpft, der Knoten des Fadens mittelst des Dienstsiegels des Steuerbeamten auf das 
Papier angesiegelt, hierauf Name und Wohnort des Tabackpflanzers sowie der Tag der Entnahme ver- 
merkt und dieser Notiz die Namensunterschrift des Beamten beigefügt wird. Die Proben sind der Steuer- 
hebestelle zu übergeben, welche über deren Entnahme und Rückgabe (§. 23) in Spalte 5 der betreffenden 
Anmeldungen Anschreibung zu führen und für Erhaltung der Proben in gutem Zustande Sorge zu tragen hat. 
6. Veräußerung und Ausfuhr von Taback vor der Verwiegung. 
                                                       §. 18. 
Zu §. 11 des Gesetzes und §§. 8 und 9 der Bekanntmachung. 
Wenn in den im §. 8 der Bekanntmachung bezeichneten Fällen ein Tabackpflanzer sich des Besitzes der 
gesammten Tabackernte entäußert hat, so ist in der betreffenden Anmeldung an Stelle des Namens des 
Tabackpflanzers der Name des Erwerbers zu setzen. Entäußert sich der Tabackpflanzer eines Theils der Ernte, 
sei es von einem oder von mehreren Grundstücken, so ist die veräußerte Tabackmenge nach der Angabe der 
Betheiligten und nöthigenfalls unter Zurückgehen auf die bezüglichen Einträge in der Anmeldung nach dem 
Maßstab für die erste Anschreibung (der Blätterzahl oder dem Gewicht des Tabacks in dachreifem trockenem 
Zustand) festzustellen und die festgestellte Tabackmenge dem früheren Besitzer in der Anmeldung abzuschreiben, 
sowie in einem für den Erwerber anzulegenden Auszug als Soll vorzutragen. Diese Auszüge erhalten die- 
selben Nummern wie die ursprünglichen Anmeldungen und sind durch Buchstaben, welche den Nummern bei- 
gefügt werden, zu unterscheiden. 
Der betreffende Eintrag im Revisionsregister ist entsprechend zu ändern. 
                                                               §. 19. 
Soll Taback vor der allgemeinen Verwiegung über die Zollgrenze ausgeführt werden (§. 9 der Be- 
kanntmachung), so erfolgt auf Grund der abzugebenden Verwiegungsanmeldung die Revision und Verwiegung 
des Tabacks nach Maßgabe der Vorschriften im §. 23. War die Festsetzung der zu vertretenden Taback- 
menge auf das Gewicht gerichtet, so ist bei der Verwiegung, unter Leitung eines Oberbeamten und nach dessen 
Ermessen unter Zuziehung von Sachverständigen auf Kosten des Versenders, das Verhältniß des Gewichts 
des Tabacks in dem Zustande, in welchem er zur Abfertigung vorgeführt wird, zu dem Gewmichte desselben 
in dachreifem trockenem Zustande festzustellen und danach in der Verwiegungsanmeldung (§. 23) das ermittelte 
Gewicht des Tabacks entsprechend zu reduziren. Die hierbei festgestellte Gewichtsmenge wird unter I. der Ab- 
theilung E der Anmeldung und im Revisionsregister als in das Ausland versendet abgesetzt. 
Die Abfertigung zur Versendung erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften im §. 28.
        <pb n="353" />
                                                     — 333 — 
                                   7. Verwiegung des Tabacks. 
                                                      §. 20. 
            Zu §. 12 des Gesetzes und §. 10 der Bekanntmachung. · 
Die Amtsstellen, welchen der Taback zur Verwiegung vorzuführen ist, werden von der Direktiv- 
behörde bestimmt. 
Die Hauptämter haben nach vorgängigem Benehmen mit der betreffenden Gemeindebehörde recht- 
zeitig Vorschläge darüber zu machen, an welchen Orten nach §. 12 des Gesetzes besondere Verwiegungsstellen 
zu errichten sind. 
Von Seiten der Steuerverwaltung dürfen für die Verwiegung des Tabacks Gebühren nicht er- 
hoben werden. · 
Mit Genehmigung des Oberkontrolörs kann unter Beachtung der von der Direktivbehörde in dieser 
Hinsicht zu treffenden allgemeinen Anordnungen bei Tabackpflanzern, welche sich im Besitz geeichter Waagen 
befinden, die Verwiegung des Tabacks in den Lagerräumen vorgenommen werden. Die hierdurch erwachsen- 
den Kosten hat der Tabackpflanzer zu tragen. 
                                                    §. 21. " 
                Zu §§. 13 bis 15 des Gesetzes und §§. 11 bis 13 der                                                            Bekanntmachung. 
Der Oberkontrolör hat durch Bereisung seines Bezirks vor der Zeit des Abhängens der TLaback- 
blätter zu ermitteln oder durch andere Steuerbeamte ermitteln zu lassen, zu welchem Zeitpunkt in den ein- 
zelnen Taback bauenden Orten mit dem Abhängen der getrockneten Blätter begonnen werden wird, und nach 
Anhörung der Gemeindebehörden den von dem Hauptamtsvorstand zu treffenden allgemeinen Anordnungen 
gemäß die Zeit der Verwiegung des Tabacks im einzelnen zu bestimmen. Die festgesetzten Verwiegungs- 
termine sind der Steuerhebestelle und von letzterer den etwa errichteten besonderen Verwiegungsstellen mitzu- 
theilen; gleichzeitig hat die Steuerhebestelle die Zeit der Verwiegung in den einzelnen Gemeinden durch Ver- 
mittelung der Gemeindebehörden in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. · 
Wenn eine Gemeindebehörde anzeigt, daß das Bedürfniß vorliege, die amtliche Verwiegung der 
Grumpen oder Sandblätter früher als diejenige des Oberguts eintreten zu lassen, so hat der Hauptamts- 
vorstand, insofern das Vorhandensein des Bedürfnisses anzuerkennen ist, das Erforderliche hinsichtlich der 
Vornahme der Verwiegung zu veranlassen. 
                                                       §. 22. 
Die Steuerhebestelle hat, falls in ihrem Bezirke besondere Verwiegungsstellen errichtet worden sind, 
vor dem festgesetzten Verwiegungstermine jeder Verwiegungsstelle die Revisionsregister für die zum Bezirk der- 
selben gehörigen Gemeinden, unter gleichzeitiger Uebersendung der von dem zur Verwiegung zu stellenden 
Täback entnommenen Proben (5§. 17), zuzustellen. 
                                                            §. 23. 
1. In die Formulare zu den Verwiegungsanmeldungen (Muster c der Bekanntmachung) ist nach 
Anleitung des Musters 7 der für den Nevisionsbesund erforderliche Vordruck aufzunehmen. Der Waage- 
beamte trägt die eingehenden Verwiegungsanmeldungen in ein nach Muster 8 zu führendes Verwiegungs- 
registet, auf welches in Spalte 22 des Revisionsregisters verwiesen wird, ein und schreitet darauf, in der 
Regel unter Zuziehung eines zweiten Beamten, zur Revision der Gattung, Beschaffenheit und Menge des 
vorgeführten Tabacks. 
2. Bei der Revision ist zunächst zu prüfen, ob der Taback in dachreifem Zustande vorgeführt wor- 
den ist und eine künstliche Trocknung nicht erfahren hat. Sind zum Zweck der Sdentifizirung Proben von 
Tabackblättern genommen worden, so hat die Vergleichung des vorgeführten Tabacks mit den eingezogenen 
Proben stattzufinden, und ist über das Ergebniß dieser Vergleichung eine Notiz in Spalte 16 der Ver- 
wiegungsanmeldung aufzunehmen. 
» . War die amtliche Festsetzung auf die Blätterzahl gerichtet, so haben die Revisionsbeamten durch 
Nachzählung der Bündel und Büschel zu ermitteln, ob die amtlich festgesetzte Blätterzahl zur Verwiegung 
gestellt ist. Die Nachzählung kann probeweise erfolgen, jedoch sind mindestens 10 Prozent der ündel auf 
die Büschelzahl und 2 Prozent der Büschel auf die Blätterzahl zu prüfen. Bei det Prüfung ist mit Vor- 
48* 
Muster 7. 
Muster 8.
        <pb n="354" />
                                                          — 334 — 
sicht zu verfahren, damit eine Beschädigung des Tabacks vermieden werde. Bei den Büscheln wird es in der 
Regel genügen, die Blattstiele nachzuzählen. Da die Grumpen, der Bruch und die sonstigen Abfälle in der 
festgesetzten Blätterzahl nicht enthalten sind, so ist darauf zu achten, daß auch dieser Theil der Tabackernte 
vollständig vorgeführt wird. 
4. Bei der Verwiegung des Tabacks ist das Brutto= und Nettogewicht für jede Gattung von Taback 
(Tabackblätter einschließlich Sandblätter, Grumpen, Bruch und sonstige Abfälle) besonders zu ermitteln und 
in Spalte 9 und 10 der Verwiegungsanmeldung einzutragen. Das Gewicht der vorhandenen Unschließun- 
gen und Schnüre kann für gleichartige Kolli durch Probeverwiegung festgestellt werden. Das ermittelte oder 
auf Grund der Probeverwiegungen berechnete Gewicht der Umschließungen und Schnüre wird hierauf in 
Spalte 11 der Verwiegungsanmeldung angegeben und in Spalte 12 das Nettogewicht des verwogenen 
Tabacks eingetragen und summirt. Bei der Eintragung der einzelnen Gewichtsmengen in die Spalten 9 
bis 12 der Verwiegungsanmeldung bleiben Mengen unter 0,05 kg außer Betracht. 
5. Ergeben sich bei der Revision des Tabacks in Bezug auf die Sdentität oder Beschaffenheit des- 
selben Anstände, welche eine weitere Untersuchung nöthig machen, so ist dem Oberkontrolör sofort Anzeige zu 
erstatten, sowie der Taback nach Maßgabe des §. 15 des Gesetzes bis nach Abfertigung der unbeanstandeten 
Posten zurückzustellen und erforderlichen Falls auf Kosten des Inhabers des Tabacks unter amtlicher Ver- 
wahrung und Verschluß zu halten. Der Oberkontrolör trifft, vorbehaltlich der dem Tabackpflanzer 
zustehenden Berufung an die oberen Behörden, Entscheidung hinsichtlich der wahrgenommenen Anstände. 
6. Der in die Verwiegungsanmeldung eingetragene Revisionsbefund ist von den Waagebeamten zu 
unterzeichnen. 
7. Der Oberkontrolör hat bei jeder Verwiegungsstelle seines Bezirks einer größeren Anzahl von 
Verwiegungen beizuwohnen, dabei über die ordnungsmäßige Vornahme der Revision und Verwiegung des 
Tabacks zu wachen und die betreffenden Revisionsbefunde mit zu vollziehen. 
8. Die nach §. 17 entnommenen Blätterproben sind nach beendeter Verwiegung an den In- 
haber des Tabacks gegen eine in Spalte 16 der Verwiegungsanmeldung außzunehmende Bescheinigung 
zurückzugeben. 
8. Feststellung der Steuer von dem zur Verwiegung gestellten Taback. 
                                                        §. 24. 
                                 Zu 8. 16 Absatz 1 des Gesetzes. 
Die von den Verwiegungsstellen nach §. 16 Absatz 1 des Gesetzes zu ertheilenden amtlichen Be- 
Wuhtet scheinigungen über das Ergebniß der Verwiegung sind nach Muster 9 auszufertigen. 
Die nach §. 12 des Gesetzes errichteten besonderen Verwiegungsstellen senden die bei ihnen ein- 
gegangenen Verwiegungsanmeldungen innerhalb der von der Steuerhebestelle festgesetzten Fristen an 
dieselbe ein. 4 
 Das Verwiegungsregister ist nach Beendigung der Verwiegungen abzuschließen und ebenfalls an die 
Steuerhebestelle einzusenden. 
Die Steuerhebestelle prüft die von den Verwiegungsstellen eingehenden Beläge und trägt nach 
erfolgter Erörterung und Beseitigung der etwa gefundenen Anstände das ermittelte Nettogewicht des zur 
Verwiegung gestellten Tabacks unter lI. der Abtheilung E der Anmeldung ein. Nachdem der von einem 
Tabackpflanzer gewonnene Taback vollständig zur Verwiegung vorgeführt worden ist, wird aus dem bei der 
Verwiegung ermittelten Gewicht des Tabacks durch Abzug von einem Fünftel das steuerpflichtige Gewicht 
desselben und der hierauf haftende Steuerbetrag berechnet und letzterer nach Maßgabe des §. 16 Absatz 1 
Muster—W. des Gesetzes dem zur Gestellung des Tabacks Verpflichteten nach Anleitung des Musters 10 amtlich bekannt 
gemacht. 
Die Berechnung wird in die Anmeldung aufgenommen. Die Register oder Beläge, in welchen 
der verwogene Taback und der darauf haftende Steuerbetrag nach Maßgabe der weiteren Bestimmung des 
Tabacks (§§. 27, 28 und 31) nachgewiesen ist, sind in Spalte 15 der Verwiegungsanmeldung anzugeben. 
                                                       §. 25. 
Ist von einem Tabackpflanzer eine geringere als die von ihm nach §. 6 des Gesetzes zu vertretende 
Tabackmenge zur Verwiegung gestellt worden, so hat derselbe nach §§. 6 und 21 des Gesetzes, unbeschadet 
etwaiger Strafverfolgung, von der Fehlmenge die Tabacksteuer zu entrichten.
        <pb n="355" />
                                                     — 335 — 
Die zum Zweck der Feststellung der letzteren erforderliche Berechnung hat die Steuerhebestelle nach 
Beendigung der Verwiegung in die Anmeldung aufzunehmen. 
Falls die Festsetzung der von dem Tabackpflanzer zu vertretenden Tabackmenge auf die Blätterzahl 
gerichtet war, ist das Gewicht der bei der Verwiegung festgestellten Fehlmenge aus der Zahl der fehlenden 
Blätter und dem von der Steuerhebestelle aus den Spalten 8 und 12 der Verwiegungsanmeldung zu 
ermittelnden Durchschnittsgewicht für 1000 gleichartige Blätter zu berechnen. 
Die Anforderung des für die Fehlmenge geschuldeten und in der Anmeldung zu verzeichnenden 
Steuerbetrags hat gleichzeitig mit der Benachrichtigung des Steuerpflichtigen über die Feststellung des Betrags 
der Steuer von dem zur Verwiegung gestellten Taback (§. 24) in der nach Muster 10 auszufertigenden Be- 
nachrichtigung zu erfolgen. 
Von der Einleitung des Strafverfahrens wegen Nichtgestellung des Tabacks zur Verwiegung (§. 32 
Ziffer 2 und §. 34 Absatz 3 des Gesetzes) ist dann abzusehen, wenn die Fehlmenge 5 Prozent der zu ver- 
tretenden Tabackmenge nicht übersteigt. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, so hat der Hebebeamte den 
Tabackpflanzer zu vernehmen und die darüber aufzunehmende Verhandlung durch Vermittelung des Ober- 
kontrolörs mit Bericht dem Hauptamt zur Entscheidung darüber vorzulegen, ob Strafverfahren einzu- 
treten hat, oder lediglich die von der Fehlmenge sich berechnende Tabacksteuer auf Grund des §. 21 des 
Gesetzes einzuziehen ist. 
Eine strafrechtliche Verfolgung des Tabackpflanzers hat nur dann stattzufinden, wenn bestimmte That- 
sachen darauf schließen lassen, daß ein Theil des steuerpflichtigen Tabacks der Verwiegung entzogen worden ist. 
In andern Fällen hat es bei der Einziehung der Tabacksteuer zu bewenden. 
Nach erfolgter Entscheidung des Hauptamts sind die Verhandlungen zur Veranlassung des Weiteren 
an die Steuerhebestelle zurückzusenden. 
Wenn das Hauptamt bei der vorzunehmenden Prüfung und nach dem Ergebniß der etwa weiter 
noch zu veranstaltenden Erhebungen die Ueberzeugung gewinnt, daß der Unterschied zwischen der zu ver- 
tretenden und der durch die Verwiegung festgestellten Tabackmenge lediglich auf bei der Festsetzung der ersteren 
untergelaufene Ungenauigkeiten zurückzuführen ist, so hat dasselbe unter Vorlegung der Verhandlungen 
die Entscheidung der Direktivbehörde darüber einzuholen, ob von der Einziehung der Steuer ganz oder 
theilweise abzusehen ist. 
                                                 §. 26. 
In Bezug auf die Verwiegung und Feststellung der Steuerbeträge von den Theilen der Tabackernte, 
welche vor oder nach der Verwiegung der Haupternte zur Abfertigung gestellt werden (Grumpen, Sand- 
blätter, durch Nachernten gewonnener Taback 2c.), trifft das Hauptamt die etwa erforderlichen näheren An- 
ordnungen nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen. 
9. Lagerung von unverstenertem Taback bei dem Tabackpflanzer. 
                                                    §. 27. 
Zu §. 16 Absatz 2 des Gesetzes und §. 14 der Bekanntmachung. 
Ueber denjenigen Taback, welcher von den Tabackpflanzern nach der Verwiegung zurückgenommen und 
unversteuert weiter aufbewahrt wird, ist von der Steuerhebestelle ein Abrechnungsbuch nach Muster 11 zu Muster 
führen. In demselben ist für jeden der betreffenden Tabackpflanzer des Hebebezirks ein besonderes Konto zu AI. 
eröffnen, in welchem die zurückgenommene Tabackmenge und der darauf ruhende Steuerbetrag angeschrieben 
und die Versendung oder Versteuerung des Tabacks nachgewiesen wird (§§. 28 und 31). 
Insofern im Falle der Versendung von Taback nach einer Niederlage auf Grund des §. 18 der Be- 
kanntmachung eine Vergütung des Lagerabgangs in Anspruch genommen wird, ist der hierfür abzusetzende 
Betrag von Seiten des Ausfertigungsamtes in dem Abrechnungsbuch auf einer besonderen Linie abzuschreiben. 
Nach erfolgter Räumung der Lager, spätestens jedoch am 15. Juli des auf das Erntejahr folgenden 
Jahres, sind die einzelnen Konten abzuschließen und die Steuerbeträge von den als versteuert oder versendet 
etwa nicht nachgewiesenen Tabackmengen einzuziehen (s. 16 Absatz 2 des Gesetzes). 
Die Aufsichtsbeamten haben sich durch wiederholten Besuch der Räume, in welchen der unversteuerte 
Taback gelagert wird, davon zu überzeugen, daß derselbe weder ganz noch theilweise veräußert oder sonst 
entfernt wird, bevor die Versteuerung oder die Anmeldung zur Versendung nach dem Auslande oder nach 
einer Niederlage stattgefunden hat.
        <pb n="356" />
                                                          — 336 — 
                       10. Versendung von unversteuertem Taback. 
                                                      § 28. 
Zu §. 16 Absatz 2 des Gesetzes und §§. 15 bis 18 der Bekanntmachung. 
Hinsichtlich der Ausstellung und Erledigung der Versendungsscheine über unversteuerten Taback, 
welcher über die Zollgrenze ausgeführt oder in eine Niederlage für unversteuerten inländischen Taback ver- 
bracht werden soll ( §. 16 der Bekanntmachung), ist Folgendes zu beachten. 
1. Das Verfahren bei der Ausstellung und Erledigung der Versendungsscheine richtet sich im all- 
gemeinen nach den Bestimmungen über die Ausstellung und Erledigung der Begleitscheine I. im Vereinszollgesetz 
vom 1. Juli 1869 und in dem auf Grund des §. 58 desselben erlassenen Begleitscheinregulativ. 
Muster 12. 2. Die Ausstellung der Versendungsscheine hat nach Muster 12 zu erfolgen. In denselben ist der 
.Betrag der nach §. 16 Absatz 1 und §. 19 des Gesetzes auf dem Taback haftenden Steuer (§. 31) sowohl 
in Ziffern, als auch in Worten anzugeben. 
3. Ueber die Ausstellung und Erledigung der Versendungsscheine ist von dem Ausfertigungsamt 
Muster 15, ein Register nach Muster 13, das Versendungsschein-Ausfertigungsregister, zu führen. 
- 4. Wenn auf Grund des §. 16 der Bekanntmachung die Bestellung einer Sicherheit für den auf 
dem Taback haftenden Steueranspruch verlangt wird, ist die Art und Höhe der Sicherheitsbestellung in Spalte 17 
des Ausfertigungsregisters anzumerken. 
5. Die Abfertigung des zur Versendung angemeldeten Tabacks ist zu versagen, wenn bei der Re- 
vision wahrgenommen wird, daß das Gewicht des Tabacks durch Anfeuchten oder in anderer Weise künstlich 
vermehrt worden ist. 
6. Die Ergebnisse der Revision sind in die Spalten 9 bis 11 des Versendungsscheins und in die 
Spalten 8 bis 12 des Ausfertigungsregisters einzutragen. Hierbei sind Mengen unter O,os kg außer Betracht 
zu lassen. 
Die Revision bei dem Ausfertigungsamt kann unterbleiben, wenn Taback in eine Niederlage für 
unversteuerten Taback verbracht werden soll und der Versender auf Anrechnung des während des Transports 
durch Eintrocknen entstehenden Gewichtsverlustes keinen Anspruch macht. In diesem Fall bleiben die Spalten 9 
bis 12 des Versendungsscheins und 8 bis 13 des Ausfertigungsregisters unausgefüllt. 
7. Die Zahl der Kolli und das Nettogewicht des Tabacks sind in Spalte 4 und 11 oder, wenn 
die Revision des Tabacks unterblieben ist, in Spalte 4 und 8 des Versendungsscheins sowohl in Ziffern, als 
auch in Worten anzugeben. 
8. Der zur Ausfuhr über die Zollgrenze bestimmte unversteuerte Taback, für welchen Steuerbefreiung 
in Anspruch genommen wird, ist stets dem Ausfertigungsamt zur Revision vorzuführen (§s. 16 und 17 der 
Bekanntmachung) und von diesem unter amtlichem Verschluß abzufertigen. 
9. Soll der Taback mit dem Anspruch auf Vergütung des während des Transports durch Ein- 
trocknen entstehenden Gewichtsverlustes nach einer Niederlage versandt werden, so hat ebenfalls Revision und 
Verschlußanlage stattzufinden. r 
10. An die Stelle der Verschlußanlage kann in allen Fällen amtliche Begleitung treten. 
11. Das Empfangsamt trägt bei der Ankunft des Tabacks den Versendungsschein in ein nach 
Muster 14 Muster 14 zu führendes Empfangeregister ein. « 
12. Ist von Seiten des Ausfertigungsamts der Taback ohne amtlichen Verschluß abgelassen worden, 
so hat das Empfangsamt jedesmal das Nettogewicht des Tabacks zu ermitteln, sowie festzustellen, daß das 
Gewicht des Tabacks nicht durch Anfeuchten oder in anderer Weise künstlich vermehrt worden ist. 
Muster 15. 13. Die Erledigungsscheine sind nach dem Muster 15 auszustellen und nach der Erledigung des 
— betreffenden Versendungsscheins dem Ausfertigungsamt zu übersenden. 
14. Nach dem Eingang des Erledigungsscheins bei dem Ausfertigungsamt hat dasselbe den Tag des 
Eingangs in dem Ausfertigungsregister anzumerken und, insofern die Ausfuhr des Tabacks oder die Aufnahme 
desselben in eine Niederlage vorschriftsmäßig nachgewiesen ist, den Versender in Bezug auf die Haftpflicht für 
den auf dem versendeten Taback ruhenden Steuerbetrag zu entlasten (§. 31 Ziffer 5), sowie die etwa be- 
stellte Sicherheit aufzuheben. 
15. Wenn im Falle des §. 15 der Bekanntmachung für die Versendung eine befondere Abferligungs= 
stelle von der obersten Landesfinanzbehörde bestimmt ist, so hat diese der Bezirkshebestelle die für die Ab- 
schreibung des Tabacks erforderlichen Mittheilungen zu machen. "
        <pb n="357" />
                                                      — 337 — 
 16. Bei der Versendung von Taback, welcher ohne Verschlußanlage mit Versendungsschein abgefertigt 
worden ist, wird von dem als versendet nicht nachgewiesenen Theil die Tabacksteuer eingezogen (vergleiche 
Muster 15). Hatte die Versendung unter unverletztem amtlichem Verschluß stattgefunden, so bleibt ein bei 
dem Empfangsamt ermitteltes Mindergewicht außer Betracht. 
Ul. Steuererlaß für vernichteten Taback. 
                                                   §. 29. 
Zu §F. 16 Absatz 3 des Gesetzes und §. 19 der Bekanntmachung. 
Wenn auf Antrag des Tabackpflanzers der zur Verwiegung gestellte Taback oder ein Theil desselben 
bei der Verwiegung vernichtet worden ist (§. 19 Absatz 1 der Bekanntmachung) so hat der beaussichtigende 
Beamte in der Spalte 16 der Verwiegungsanmeldung die stattgehabte Vernichtung des Tabacks unter Angabe 
des Tags der Vernichtung, des dabei eingehaltenen Verfahrens, der Gattung des vernichteten Tabacks und 
des Nettogewichts desselben zu bescheinigen. Letzteres ist sodann in Spalte 13 der Verwiegungsanmeldung 
und in der Abtheilung E der Anmeldung anzumerken. 
                                                   3. 30. 
In den im §. 19 Absatz 2 der Bekanntmachung bezeichneten Fällen hat die Steuerhebestelle die bei 
ihr eingehenden Anträge auf Erlaß der Steuer wegen eines nach der Verwiegung eingetretenen Feuerschadens 
sofort dem Oberkontrolör zu übersenden, welcher den Schaden in Gemeinschaft mit dem Gemeindevorsteher 
oder dessen Stellvertreter an Ort und Stelle mit möglichster Beschleunigung zu ermitteln und hierzu den 
Beschädigten einzuladen hat. 
Wenn die gesammte Ernte des Pflanzers durch Feuer vernichtet ist, so wird die ganze Steuer er- 
lassen. Ist dagegen nur ein Theil der Ernte durch Feuer vernichtet, so findet nur der Erlaß eines verhält- 
nißmäßigen Theils der Steuer statt. Im letzteren Falle ist der nicht zu Verlust gegangene Theil der Ernte 
zu verwiegen. Außerdem ist durch Abschätzung festzustellen, wie das Gewicht des Tabacks in dem Zustande, 
in welchem derselbe sich zur Zeit dieser Verwiegung befindet, sich zu dem Gewicht des Tabacks in dachreifem 
trockenem Zustande verhält. Für angebrannte oder sonst beschädigte, jedoch nicht völlig unbenutzbare Taback- 
blätter kann ein Steuererlaß nur dann gewährt werden, wenn sie unter amtlicher Aufsicht vernichtet worden 
sind. Hinsichtlich der Zuziehung von Sachverständigen finden die Bestimmungen im §. 15 Anwendung. 
Nach Beendigung der Ermittelungen sind die Verhandlungen der Direktiobehörde vorzulegen, welche 
über den Steuerlaß zu entscheiden hat. Die Tabackmenge, für welche die Steuer erlassen worden ist, wird in 
dem Abrechnungsbuch abgeschrieben. 
War die Steuer bereits im Sollregister (§. 40) eingetragen, so wird der erlassene Steuerbetrag dort 
abgesetzt. Wenn der Steuerbetrag bereits eingezahlt war, so ist derselbe zurückzuerstatten. 
Wegen der Befugniß der obersten Landesfinanzbehörden zum Erlaß der Steuer, falls der Antrag 
erst mach Ablauf der festgesetzten Frist gestellt ist, findet die Schlußbestimmung des §. 15 sinngemäße An- 
wendung. " 
                 12. Haftung für Entrichtung der Tabacksteuer. 
                                                    §. 31. 
Zu §. 19 des Gesetzes und §. 20 der Bekanntmachung. 
1. Die eingehenden Anmeldungen über die Veräußerung von Taback (§. 20 Absatz 1 der Bekannt- 
machung) sind dahin zu prüfen, ob der Entlassung des ursprünglich Steuerpflichtigen aus der solidarischen 
Haftpflicht wegen der Persönlichkeit des Erwerbers oder mangelnder Sicherheit für die Steuerentrichtung be- 
sondere Bedenken entgegenstehen. Ist dies der Fall, so ist die Entlassung nur zu gewähren, wenn der ur- 
sprünglich Steuerpflichtige die Uebergabe des Tabacks vor der Steuerbehörde bewirkt. Alsdann ist erforder- 
7 Fals der vorgeführte Taback in amtliche Verwahrung zu nehmen, bis die Steuer entrichtet oder sicher- 
gestellt wird. 
2. Bei der Veräußerung von Taback hat der Erwerber stets die Haftpflicht für den nach §. 16 
Absatz 1 des Gesetzes auf dem Taback lastenden Steueranspruch zu übernehmen. Soll nur ein Theil des 
verwogenen Tabacks veräußert werden, so ist in der betreffenden Anmeldung anzugeben, wie der nach §. 16 
Absatz 1 des Gesetzes auf der Gesammtmenge des Tabacks lastende Steuerbetrag sich nach dem Verhältniß
        <pb n="358" />
                                                     — 338 — 
des Gewichts auf den veräußerten und auf den in der Verwahrung des Tabackpflanzers verbleibenden un- 
versteuerten Taback vertheilt (§. 20 Absatz 3 der Bekanntmachung).  
3. Will der Erwerber des Tabacks denselben über die Zollgrenze ausführen oder in eine Nieder- 
lage verbringen, so hat er zu diesem Behufe einen Versendungsschein zu erwirken. Andernfalls ist der Taback 
zur Versteuerung zu ziehen. 
4. Bei der Berechnung der Steuer von demjenigen Taback, welcher ohne Veräußerung versendet 
oder nach §s. 27 Absatz 2 steuerfrei abgeschrieben, oder vor der erstmaligen Veräußerung in den freien Ver- 
kehr gesetzt werden soll (§. 20 Absatz 2 der Bekanntmachung), ist in derselben Weise, wie bei der Berechnung 
der Steuer von veräußertem Taback (Ziffer 2) zu verfahren. 
5. Dem ursprünglich Steuerpflichtigen ist über die Entlassung aus der Haftpflicht für die auf dem 
versendeten, steuerfrei abgeschriebenen oder versteuerten Taback ruhende Tabacksteuer eine Benachrichtigung nach 
— Muster 16 zu ertheilen. 
6. Wenn nur ein Theil des Tabacks, für welchen nach §. 16 Absatz 1 des Gesetzes dem Taback- 
pflanzer die Steuer zur Last gestellt ist, versendet, steuerfrei abgeschrieben, veräußert oder versteuert wird, so 
ist dem Tabackpflanzer gleichzeitig Mittheilung von der ihm nach Abzug der betreffenden Beträge noch zur 
Last stehenden Steuer zu machen. 
7. Nach der Entlassung des ursprünglich Steuerpflichtigen aus der Haftpflicht ist die Versendung 
oder Versteuerung des Tabacks in der Verwiegungsanmeldung, beziehungsweise, wenn der Taback nach der Ver- 
wiegung von dem Tabackpflanzer zurückgenommen und unversteuert weiter aufsbewahrt worden war, in dem 
Abrechnungsbuch nachzuweisen. 
8. Auf den Anmeldungen über die Veräußerung von Taback (Muster e der Bekanntmachung) ist 
der Tag der Uebergabe der Anmeldung und der Tag, an welchem der bisher Steuerpflichtige aus der 
Haftpflicht für die Tabacksteuer entlassen worden ist, sowie die Nummer des Verwiegungsregisters oder des 
Abrechnungsbuchs, unter welcher der Taback eingetragen, anzumerken. Entsprechend ist bei den Anmeldungen 
über den in den freien Verkehr zu setzenden Taback (Muster k der Bekanntmachung) zu verfahren. 
Die Anmeldungen sind dem Verwiegungsregister beziehungsweise dem Abrechnungsbuch beizufügen. 
13. Einziehung der Steuer für den der Verwiegung entzogenen Taback. 
                                                §. 32. 
                                   Zu §. 21 des Gesetzes. 
Ist die im §. 3 des Gesetzes vorgeschriebene Anmeldung eines Grundstücks nicht rechtzeitig oder gar 
nicht erfolgt, so hat die Steuerhebestelle, unabhängig von dem etwa einzuleitenden Strafverfahren, die ein- 
gegangene beziehungsweise die auf Grund der Anzeige anzufertigende Anmeldung dem Oberkontrolör zu über- 
senden. Gleichzeitig sind die Grundstücke nachträglich in das Anmelderegister einzutragen. Der Oberkontrolör 
hat, wenn die Feststellung der zu vertretenden Blätterzahl oder Gewichtsmenge nach den in den §§. 7 ff. 
ertheilten Vorschriften noch thunlich ist, die Feststellung zu bewirken. Andernfalls hat die Abschätzung der 
Ernte nach Maßgabe des §. 35 Absatz 2 des Gesetzes zu erfolgen. Das letztere Verfahren ist auch dann in 
Anwendung zu bringen, wenn nach der Revision des zur amtlichen Verwiegung vorgeführten Tabacks ermittelt 
wird, daß ein Theil des steuerpflichtigen Tabacks der Verwiegung entzogen worden ist. Nach erfolgter Fest- 
stellung der steuerpflichtigen Tabackmengen ist die Tabacksteuer sofort einzuziehen. 
Hinsichtlich der Versteuerung der bei der Verwiegung des Tabacks festgestellten Fehlmengen wird auf 
§. 25 Bezug genommen. 
  
                        14. Vorschristen für den Tabackbau. 
                                                             §. 33. 
Zu §. 22 des Gesetzes und §§. 21 und 22 der Bekanntmachung. 
1. Ueber die etwa eingehenden Anträge von Tabackpflanzern auf Entbindung von der Vorschrift, 
die zur Regelung der Blattzahl erforderliche Behandlung der Tabackpflanzen (das Köpfen, Ausgeizen) bis zu 
dem hierfür festgesetzten und bekannt gemachten Termine vollständig zu bewirken (§. 22 Ziffer 3 des Gesetzes), 
entscheidet nach Anleitung des Hauptamtsvorstandes der Oberkontrolör. Die Anträge sind nur zu geneh- 
migen, wenn hierfür ein besonderes Bedürfniß, z. B. zum Zweck des Samenziehens, besteht. Die Genehmi-
        <pb n="359" />
                                                          — 339 — 
gung ist an die Bedingung zu knüpfen, daß der Tabackpflanzer sich einer Nachrevision und nach Umständen 
einer Erhöhung der zu vertretenden Gewichtsmenge durch den Oberkontrolör unterwirft. 
2. Ist die Ernte nach vorgängiger Anzeige bei der Gemeindebehörde vorzeitig eingesammelt worden 
(§. 22 Ziffer 4 des Gesetzes und §. 21 der Bekanntmachung), so sind diejenigen Revisionshandlungen, welche 
sonst vor der Einsammlung hätten stattfinden sollen, unverzüglich vorzunehmen, und zwar von denjenigen 
Organen, denen die bezüglichen Feststellungen auf dem Felde obgelegen haben würden. Bei Feststellung der 
zu vertretenden Blätterzahl oder Gewichtsmenge ist in solchen Fällen nach den durch die örtlichen Verhältnisse 
bedingten Umständen zu verfahren. 
Wenn die vorzeitige Einsammlung der ganzen Ernte oder eines Theils derselben ohne vorherige 
Anzeige bei der Gemeindebehörde erfolgt ist, so wird, unbeschadet des etwa einzuleitenden Strafverfahrens, 
die für die vorzeitig abgeernteten Grundstücke zu vertretende Blätterzahl oder Gewichtsmenge in der im §. 35 
Absatz 2 des Gesetzes angegebenen Weise festgestellt und das Ergebniß in die Anmeldung und das Redvisions- 
register eingetragen. 
3. Der mit der Beaufsichtigung der Umpflügung eines Grundstücks in den im §. 22 Ziffer 6 des 
Gesetzes bezeichneten Fällen beauftragte Steuerbeamte hat sich davon zu überzeugen, daß auf dem betreffenden 
Grundstücke eine Einsammlung von Taback noch nicht stattgefunden hat. Er hat dies, sowie den Vollzug 
der Umpflügung in einer darüber aufzunehmenden Verhandlung zu bescheinigen. Auf Grund dieser zu der 
betreffenden Anmeldung zu nehmenden Bescheinigung erfolgt demnächst die Absetzung des umgepflügten 
Grundstücks in der Anmeldung und dem Revisionsregister. Dem Umpflügen ist gleichzuachten, wenn die 
durch Umhacken oder eine andere dem gleichen Zweck dienende Bearbeitung des Bodens 
zerstört wird. 
4. Die Genehmigung zur Erzielung einer Nachernte (§. 22 Ziffer 7 des Gesetzes und §. 22 der 
Bekanntmachung) ist von dem Hauptamt nach Anhörung des Oberkontrolörs schriftlich zu ertheilen. Die 
Ertheilung der Genehmigung darf in der Regel nur dann erfolgen, wenn eine größere Anzahl zusammen- 
liegender Tabackpflanzungen zur Erzielung einer Nachernte angemeldet wird und deren Versteuerung mit hin- 
reichender Sicherheit kontrolirt werden kann. Die Genehmigung ist an die Bedingung zu knüpfen, daß der 
Beginn der Nachernte an Geizen oder verwendbaren oberen Theilen der Tabackpflanzen mindestens sechs Tage 
vorher dem Oberkontrolör angezeigt werde. 
Der bei der Nachernte gewonnene Taback ist dem Tabackpflanzer in der Anmeldung zur Last zu 
setzen. Das Hauptamt hat die erforderlichen Anordnungen wegen Feststellung der Menge des Tabacks in 
sinngemäßer Anwendung der vorstehenden Bestimmungen zu treffen. 
5. Die nach der Beendigung der Tabackernte auf dem Felde noch vorhandenen Tabackpflanzen 
sind zu verbrennen oder in anderer Weise zur Benutzung für die Tabackfabrikation untauglich zu machen. 
                      15. Besteuerung nach dem Flächenraum. 
                                                             §. 34. 
Zu §§. 23 bis 25 des Gesetzes und §§. 23 und 24 der Bekanntmachung. 
Bei den nach §§. 23 und 25 des Gesetzes der Flächensteuer unterliegenden Grundstücken ist von der 
Steuerhebestelle nach der Rückkunft der Anmeldungen (§. 4) die Tabacksteuer zu berechnen und in Spalte 11 
der Anmeldungen anzugeben. Der Steuerberechnung ist der ermittelte Flächeninhalt der Grundstücke zu 
Grunde zu legen. Die Benachrichtigungen über die von den Tabackpflanzern zu entrichtenden Steuerbeträge 
sind nach Muster 17 auszufertigen. Muster 17.  
                                                           §. 35. 
Die Berechnung der fixirten Gewichtssteuer erfolgt nach beendeter Verwiegung des in den Muster- 
gemarkungen gewonnenen Tabacks nach Maßgabe des §. 25 des Gesetzes in Spalte 11 der Anmeldungen. 
Über den festgestellten Steuerbetrag ist den Steuerpflichtigen eine Benachrichtigung nach Muster 17 zu 
übersenden. 
  
                                          §. 36. 
Die in das Ermessen der Steuerbehörde gestellten Anordnungen, welche die Art und Weise der 
Besteuerung bedingen (§§. 23 und 25 des Gesetzes), sind nach Anleitung des Hauptamtsvorstandes von dem 
Oberkontrolör zu treffen. 
49
        <pb n="360" />
                                                       — 340 — 
Die Erhebung der Gewichtssteuer von dem auf Grundstücken von weniger als 4 Ar Flächen- 
inhalt gewonnenen Taback (§. 23 letzter Absatz des Gesetzes) hat in der Regel dann einzutreten, wenn der 
Tabackpflanzer in derselben oder in einer angrenzenden Gemarkung noch andere, der Gewichtssteuer unter- 
liegende Grundstücke mit Taback bepflanzt hat. Die Besteuerung nach dem Gewicht empfiehlt sich ferner, 
wenn wahrgenommen wird, daß größere Pflanzungen absichtlich in Abschnitte zerlegt werden, welche der Regel 
nach der Flächensteuer zu unterwerfen sind, oder daß die gewöhnlichen Erträge der kleinen Pflanzungen den 
dem Steuersatz für die Flächensteuer zum Grund gelegten durchschnittlichen Ertrag (1 000 Kilogramm fer- 
mentirte fabrikationsreife Blätter vom Hektar) erheblich zu übersteigen pflegen. Andererseits müssen bei den 
zu treffenden Anordnungen die mit der Festsetzung und Erhebung der Gewichtssteuer verknüpften Schwierig- 
keiten und Kosten zu einer vorsichtigen Abwägung aller in Betracht kommenden Verhältnisse auffordern. 
Die Erhebung der Flächensteuer oder der fixirten Gewichtssteuer von Tabackpflanzungen auf Grund- 
stücken von 4 Ar und mehr Flächeninhalt (§. 25 des Gesetzes) wird nur in solchen Fällen in Anwendung 
zu bringen sein, in welchen es sich um einen vereinzelt vorkommenden Tabackbau handelt, in denen also die 
Durchführung der Gewichtssteuer und der dadurch bedingten Kontrole zu einem unverhältnißmäßig hohen 
Kostenaufwand oder zu übermäßiger Belästigung des Tabackpflanzers Veranlassung geben würde. Welche 
der beiden Besteuerungsweisen (Flächensteuer oder Fixation der Gewichtssteuer) sich im Einzelfalle empfiehlt, 
ist nach den obwaltenden besonderen Umständen zu beurtheilen. Im allgemeinen ist bei Grundstücken, welche 
ihrer Lage und Bodenbeschaffenheit nach besonders günstige Tabackerträge in Aussicht stellen, der Fixation 
der Vorzug zu geben, während die Flächensteuer da in Anwendung zu bringen ist, wo die örtlichen Verhält- 
nisse die Ermittelung des der Fixationssteuer zu Grunde zu legenden Durchschnittsertrages anderer Gemar- 
kungen besonders schwierig erscheinen lassen. 
                                                   §. 37. 
Die Entscheidung (§. 36) ist der Steuerhebestelle mitzutheilen und von dieser zur Kenntniß der be- 
theiligten Tabackpflanzer zu bringen. Soweit die Entscheidung auf eine Ortschaft, in der bisher schon Taback 
gebaut worden ist, Anwendung findet, ist dieselbe von der Steuerhebestelle durch Vermittelung der Gemeinde- 
behörde wo möglich bis zum 15. April in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Bezieht sich die Entschei- 
dung auf eine Ortschaft, in welcher bisher Taback nicht gebaut worden ist, so sind die einzelnen Taback- 
pflanzer innerhalb 14 Tage nach der Anmeldung durch die Gemeindebehörde von der ergangenen Entschei- 
dung zu benachrichtigen. · 
                                                  §. 38. 
Bei Grundstücken, welche der Flächensteuer (§§. 23 und 25 des Gesetzes) unterliegen, finden in 
Fällen von Mißwachs oder anderen außerhalb des gewöhnlichen Witterungswechsels liegenden, vor der Ernte 
eingetretenen Unglücksfällen die Bestimmungen des §. 15 sinngemäße Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, 
daß, wenn bei Mißwachs weniger als die Hälfte einer mittleren Jahresernte und bei anderen Unglücksfällen 
weniger als die Hälfte des auf dem Grundstück gewachsenen Tabacks verdorben ist, ein Steuererlaß nicht 
stattfindet. · 
Wenn bei einem der fixirten Gewichtssteuer (§. 25 des Gesetzes) unterworfenen Grundstück durch 
Unglücksfälle eine Verminderung des Erntegewinns herbeigeführt worden ist, so wird der von dem steuer- 
pflichtigen Gewicht abzusetzende Betrag durch Abschätzung festgestellt, wobei nach den im §. 15 angegebenen 
Grundsätzen zu verfahren ist. 
In Bezug auf das Umpflügen von Tabackland wegen Mißwachses findet bei den nach Maßgabe des 
Flächenraumes besteuerten Tabackpflanzungen die Vorschrift im §. 33 Ziffer 3 ebenfalls Anwendung. 
                                                §. 39. 
Für Taback, welcher nach den Vorschriften in Betreff der Flächensteuer oder der fixirten Gewichts- 
steuer (§§. 23 und 25 des Gesetzes) besteuert worden ist, wird, falls der Taback vor dem 15. Juli des auf 
das Erntejahr folgenden Jahres ganz oder theilweise durch Feuer vernichtet wird, die Tabacksteuer ganz oder 
zum entsprechenden Theile erlassen. Es muß daher, wenn nur ein Theil der Ernte durch Feuer vernichtet 
ist, durch Abschätzung festgestellt werden, wie der vernichtete Theil der Ernte sich zu der gesammten Ernte 
des Grundstücks verhält. Hierbei finden die Vorschriften des §. 30 sinngemäße Anwendung.
        <pb n="361" />
                                                     — 341 — 
16. Anforderung und Einziehung der geschuldeten Beträge an Tabacksteuer. 
                                                §. 40.  
                         Zu §. 25 der Bekanntmachung. 
Die geschuldeten Beträge an Tabacksteuer sind alsbald nach der Feststellung derselben in ein nach Muster 18. 
 einzufordern zu führendes Register, das Tabacksteuer-Sollregister, einzutragen und von dem Steuerpflichtigen ster 18. 
einzufordern. 
Für jedes Erntejahr wird ein besonderes Sollregister in Gebrauch genommen, welches am 15. August 
des auf das Erntejahr folgenden Jahres abzuschließen ist. Die etwa später noch festgestellten Steuerbeträge 
für Taback, welcher in dem betreffenden Erntejahr gewonnen worden ist, sind in das Sollregister für das 
neue Erntejahr aufzunehmen. 
Betrach Bei der Berechnung der Tabacksteuer bleiben Steuerbeträge von weniger als 5 Pfennig außer 
Betracht. 
Die Anforderung der geschuldeten Steuerbeträge hat in den im §8. 25 bezeichneten Fällen in dem 
betreffenden Benachrichtigungsschreiben (Muster 10), im übrigen jedoch mittelst besonderer Benachrichtigung 
nach Muster 17 zu geschehen. 
In den Benachrichtigungen ist bei dem der Flächensteuer unterliegenden Taback die festgestellte 
Juche der Grundstücke, in anderen Fällen jedoch die der Steuerberechnung zu Grund gelegte Tabackmenge 
anzugeben. 
Wird innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist die Tabacksteuer weder eingezahlt, noch kreditirt 
(§. 42 Ziffer 2), so ist der geschuldete Betrag unter Beachtung der Vorschrift im letzten Satz des 8. 19 
des Gesetzes beizutreiben. 
Die eingehenden oder kreditirten Steuerbeträge sind in einem nach Muster 19 in Quartalsabschnitten Muster 
zu führenden Tabacksteuer-Einnahme-Journal zu buchen und in dem Tabacksteuer-Sollregister durch die Ver-         19. 
weisung auf die betreffende Nummer des ersteren zu löschen. Dieses Einnahme-Journal dient zugleich zur 
Buchung der Tabacksteuer für den aus Niederlagen (§. 42 Ziffer 1) in den freien Verkehr übergeführten 
inländischen Taback. 
Wird der geschuldete Steuerbetrag vor der Vereinnahmung im Einnahme-Sournal ganz oder theil- 
weise erlassen, so ist dies in Spalte 11 und 12 des Sollregisters unter Verweisung auf die betreffende Ver- 
fügung der Direktivbehörde anzumerken und dem Steuerpflichtigen eine entsprechende Mittheilung zu machen. 
Ist der Steuerbetrag bereits im Einnahme-Journal vereinnahmt, so hat im Falle des Erlasses des vollen 
Steuerbetrages oder eines Theils desselben das Restitutionsverfahren einzutreten. 
             17. Einsendung der Register und Beläge zur Revision. 
                                                       §. 41. 
Die Einsendung der Register und der zugehörigen Beläge an die Direktiovbehörde zur Revision hat 
nach näherer Anordnung der Direktiobehörde zu erfolgen: 
1. bei dem Einnahme-Journal (Muster 19) nach dem Ouartalsschlusse, 
2. bei dem Anmelde= und dem Revisionsregister (Muster 3 und 4) nach der Beendigung der Ver- 
wiegung des Tabacks (§§. 20 bis 26), 
3. bei den übrigen Registern (Muster 8, 11, 13, 14 und 18) nach dem Abschluß des Sollregisters 
 (§. 40). 
Ueber die in letzterem zur Zeit der Einsendung an die Direktivbehörde in den Spalten 16 und 17 
etwa noch offen stehenden Einträge ist von der Steuerhebestelle ein Auszug zu fertigen, welcher zunächst bei 
derselben zurückzubehalten und am Schlusse des zweiten Quartals des Etatsjahres gleichzeitig mit dem Einnahme- 
Journal des betreffenden Quartals derart abzuschließen ist, daß die alsdann noch unerledigt gebliebenen 
Posten als Einnahmereste weiter geführt werden. Nach Abschluß des Auszugs erfolgt die Einsendung an 
die Direktivbehörde. 
Den nach Ziffer 2 zur Revision einzusendenden Registern ist eine die Eintragungen bis zum Tage 
der Einsendung umfassende beglaubigte Abschrift des Sollregisters für das betreffende Erntejahr beizufügen. 
49*
        <pb n="362" />
                                                   —  342 — 
                    16. Weitere Ausführungsvorschriften. 
                                                 §. 42. 
 Wegen des Verfahrens hinsichtlich 
1. der Lagerung von unversteuertem Taback in öffentlichen oder Privatniederlagen (§§. 17 und 18 
des Gesetzes), 
2. der Kreditirung der Tabacksteuer (§. 20 des Gesetzes), 
3. der Verwendung und Versteuerung von Tabacksurrogaten (§§. 27 und 28 des Gesetzes) und 
4. der Vergütung der Abgaben bei der Versendung von Taback in das Ausland (§§. 30 und 31 
des Gesetzes) 
wird auf die bezüglichen besonderen Bestimmungen verwiesen.
        <pb n="363" />
                                                       — 343 — 
Muster 1. 
Hierzu eine Beilage. 
(Zu §. 1). 
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. Gemeinde Damach 
Steuerhebebezirk Schwedt. Anmelderegister Nr. 201. 
Anmeldung 
des 
Tabackpflanzers Georg Huber wohnhaft zu Dambach! über die im Jahre 1880 mit 
Taback bepflanzten Grundstücke. 
  
                                             Anleitung. 
1. Die mit Taback bepflanzten Grundstücke sind in den Spalten 2 und 3 einzeln nach ihrer Bezeichnung und ihrem 
Flächeninhalt anzugeben. Am Fuße der Spalte 3 ist die Summe des Flächeninhalts der angemeldeten Grund- 
stücke ersichtlich zu machen. 
2. Insofern der Inhaber der mit Taback bepflanzten Grundstücke (Tabackpflanzer) den Taback gegen einen bestimmten 
Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Anderen anpflanzen oder behandeln läßt, ist dies in Spalte 5 
anzugeben. - 
3. Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des 15. Juli bei der Steuerhebestelle des Bezirks einzureichen. Die Anmel- 
dung der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grundstücke muß spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der 
Bepflanzung bewirkt werden.
        <pb n="364" />
        — — 
                                        —  344  — 
                         A. Anmeldung des Tabackpflanzers. 
  
  
  
  
  
Bezeichnung der Räume, 
Bezeichnung Angemeldeter in welchen geerntete 
Laufende Flächeninhalt der bis der geern 
Nummer der · Taback bis zur amtlichen Bemerkungen. 
« Grundstücke. Grundstücke Verwiegung aufbewahrt 
Ar. Meter werden wird. 
1. 2. 4. 5. 
Erster Probeeinrag. 
1. Am Wege nach Schwedt 37 56 Im Wohnhaus und in — 
den dazu gehörigen 
Wirthschaftsrãumen. 
2. In der Trift. 54 os — — 
Summe 91 57 
Zweiter Probeeintrag. 
J. In den Erlen. — 87 — 
2. Am Galgenberg. 1 26 — Flächensteuer. 
Summe 2 15 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Dambach, den 7. Juili 1880. 
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
Georꝗ Huber. 
Abgegeben Schwedt, den 7. Juli 1880. 
Eingetragen in das Anmelderegister unter Nr. 201. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Königliches Steueramt. 
Küsell.
        <pb n="365" />
                                                —  345   — 
  
  
B. Bei der amt- 
C. Festsetzung der von dem Tabackpflanzer nach §. 6 des 
Gesetzes zu vertretenden Tabackmenge. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
lichen Prüfung F 
z estsetzung nach D. Festsetzun 
ermittelter Festsetzung nach der Blätterzahl. dem Genicht. Festsetzung 
Flächeninhalt der Durchschnittliche 1 a) der Flächensteuer, 
Grundstücke. Anzahl der Blätterzahl von Gesammt= Menge des b) der fixirten Gewichtssteuer. 
5 Pflanzen 100 Pflanzen blätterzahl Tabacks 
A#□Meter Stück. Stück. Stück. ug. 
6. 7. 8. 9. 10. 11. 
(Zum zweiten Probeintrag.) 
Die Tabacksteuer von den unter 
Nr. 1 und 2 aufgeführten Grund- 
stücken mit einem Flächeninhalt von 
13 626 112 414 2 Ar 15 Quadratmeter beträgt: 
36 17 * 826 H5500 — a) zu dem Satz von 2 Pfennig 
für 1 Oudratmeter, 
53 57 19 35 53 163 080 — b) einem Durchschnittsertrag 
33 160 275 492 Fvon 1 Ar für vi 
92 4 3-554. * 278-566 * na atze von . . . Mark 
¾ « für 100 
4,30 Mark 
und ist im Sollregister unter Nr. 1 
87 — — — — nachgewiesen. 
* — — T T (Datum und Unterschrift.) 
2 15 — — — — Schwedt, den 29. August 1680. 
Kũsell, 
Steuereinneimer. 
Für die » 
Prüfung. Für die Festsetzung. 
(Datum und Datum und Unterschriften. 
Unterschriften.) Dambach  A schriften.) 
Dambach, den ambach, den 14. August 1660. 
14. August 1530. Bacelr, Schulez, Gottwald, 
Haeir, Oberkontrolõör. Glteueraufseher. Stellvertreter der 
Oberkontrolõr. Gemeindebehörde. 
Schulz, 
Steueraufseher.
        <pb n="366" />
                                                         — 346 — 
  
—Ê 
E. Festsetzung der nach §. 16 Absatz 1 des Gesetzes steuerpflichtigen Tabackmenge. 
  
  
  
  
  
Der Register oder Beläge Tabackmenge 
Tag der An- 
schreibung oder Gegeunstand. nach der nach dem 
Abschreibung Bezeichnung. Nr. Blätterzahl! Gewicht 
Stück. kg. 
12. 13. 14. 15. 16. 17. 
1880. J 
— — — Die zu vertrekende Tubacbmenge befrdoet nach 46. 
theilung C Spalte 9 1lld ... 275 494 — 
· Davon sind abzusetzen: 
27. August Belag 1 in Folge eingetretener Unglücksfälle vor der 
Verwiegung.........   oo . ... „ „ 45 91 – 
20. Oktober Revisionsregister 364 in Folge Veräusserung vor der Verwiegung 30 000 — 
Versendungs- 10 in Folge Ausfuhir vor der Verwiegung ... 25 500 — 
schein-Ausferti- 
gungsregister 
— — — für Abgang an Bruch und Abfall, berechnet 
204 078 Blãttern.. . .. . . . .. 4591 — 
von 
...... lcy — — 
Zusammen 106 007 — 
Zur Verwiegung eind zu stellen 109 4067 — 
II. 
· Zur Verwiegung wurden  gestellt: 
27.September Verwiegungs- 33 1. Grumpen: — 39,70 
register 
10. Oktober # 74 2. Sandblatter . 15 301 79,10 
3. Obergut.. ....... .. ... 152 364 794,00 
320. v 119 4. Bruch......... — 37.10 
Zusammen . .. 167 6566 950,80 
III. 
Nach I und II. fehlten bei der Veriiegung . .. 1 332 — 
1000 gleichartiqge Blätter wiegen 6, 49“), daher 
Gewicht der fehlenden Blätter*s) . . . . . . . ... — 9,54 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Nur dann anzugeben, wenn die Festsetzung der zu vertretenden Tabackmenge nach der Blätterzahl erfolgt war. 
Von dem zur Verwiegung gestellten Taback im Gewicht von 950,/00 kg wurden bei der Verwiegung vernichtet 
37.170 kg. Es sind somit dem Tabackpflanzer 913.30 kg Taback in dachreifem trockenem Zustand zur Last zu setzen. 
Hiervon beträgt das steuerpflichtige Gewicht (1½8 der Tabackmenge) 730,72 kg und die Tabacksteuer zu dem Satz von 
20 Mark für 100 kg 746,70 Mark. 
Wegen Nichtgestellung zur Verwiegung sind zu versteuern 9,54 kg. Nach Abzug von 1/5 verbleiben 7,6k kg. 
Die Steuer hiervon mit 1,80 Mark ist nachgewiesen im Sollregister unter Nr. 57. 
Die amtliche Benachrichtigung über die berechneten Steuerbeträge (Muster 10) ist dem Tabackpflanzer am 
2. November 1860 zugestellt worden. 
Schuwedt, den 2. Movember 1550. (Unterschrift). 
Küsell, Steueremnehmer.
        <pb n="367" />
                                                                —  347 —                                                                  Beilage zu Muster 1 
(zu §. 1.  
                                                 Anleitung 
                                                             für 
            die Benutzung der Abtheilungen B bis E der Formulare nach        Muster 1. 
1. Die Spalte 6 ist von dem Steuerbeamten, welcher die Prüfung vorgenommen hat und, falls die Krüfung 
unter Zuziehung des Gemeindevorstehers ober eines Stellvertreters desselben vorgenommen worden ist (§. 2 
Absatz 2 der Bekanntmachung), von dem betreffenden Gemeindebeamten unter Angabe des Tags der 
Prüfung zu unterschreiben. Wenn wegen Abweichung des Prüfungsergebnisses von der Anmeldung eine 
Verhandlung aufgenommen worden, ist dies in Spalte 5 anzumerken. 
2. Bei Anwendung der Gewichtssteuer sind die Spalten 7 bis 10 von den Steuerbeamten und den Stell- 
vertretern der Gemeindebehörde, beziehungsweise von den Mitgliedern der Schätzungskommission unter 
Angabe des Tags der Festsetzung zu unterschreiben 
3. Erfolgte die Festsetzung auf Grund einer verbindlichen Deklaration des Tabachflanzers (§. 8 des Gesetzes), 
so sind die Angaben in den gedachten Spalten mit der Ueberschrift „Nach Deklaration“ zu versehen. 
Die verbindlichen Deklarationen der Tabackpflanzer sind den Anmeldungen beizufügen. 
4. In den Spalten 6, 7, 9 und 10 sind aus den auf die einzelnen Grundstücke sich beziehenden Zahlen 
die Summen für sämmtliche angemeldeten Grundstücke zunbilden 
5. Kommt die Flächensteuer oder die fixirte Gewichtssteuer in Anwendung, so ist dies in Spalte 5 bei den 
betreffenden Grundstücken anzumerken und die Steuerberechnung in Spalte 11 aufzunehmen. 
6. In der Abtheilung E oder auf einem besonderen, der Anmeldung beizufügenden Bogen sind nach An- 
leitung der Mustereinträge) die von dem Tabackpflanzer nach den ursprünglichen Festsetzungen zu ver- 
tretenden, die etwa in Folge eingetretener Unglücksfälle u. s. w. abzusetzenden, sowie die zur Verwiegung 
vorgeführten Tabackmengen der Zeitfolge nach zu buchen und die zur Festsetzung der nach §. 16 Absatz 1 
und §. 21 des Gesetzes von dem Steuerpflichtigen zu vertretenden Steuerbeträge erforderlichen Berech- 
nungen vorzunehmen. 
7. Die Register oder Beläge, in welchen der verwogene Taback weiter nachgewiesen ist, sind in den Spalten 15 
der Verwiegungsanmeldung anzugeben. 
8. Der Unterschrift der Beamten ist allgemein die Angabe des Amtskarakters derselben beizufügen, insofern 
nicht der letztere aus der Angabe der Art der Amtsstelle, wie z. B. bei den nur mit einem Beamten 
besetzten Steuerämtern, zu entnehmen ist. 
  
**) Die Mustereinträge in Spalte 12 bis 17 und die Note zu III Zeile 2 und 3 auf Seite 346 werden bei dem Druck 
der Formulare zu den Anmeldungen nicht in die Formulare aufgenommen. 
50
        <pb n="368" />
                                                  — 348 — 
Muster 2 
(zu §. 1). 
                                      Bescheinigung 
                                                   über 
         die Anmeldung von mit Taback bepflanz en Grundstücken. 
Der Herr Georg Huber zu Dambach hat heute angemeldet, in der Gemarkung Damback 91 Ar 57 Quadrat- 
meter mit Taback bepflanzt zu haben. Die Anmeldung ist unter Nr. 201 des Anmelderegisters eingetragen. 
Schwedt, den 7. Iuli 1860. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
                             Kõnigliches Steueramt. 
                                    Küsell.
        <pb n="369" />
                                                     —   349   —                                                                      Muster 3 
(zu §. 1). 
Haupt-teueramtsbezirk Prenzlau. Gemeinde Dambach. 
Steuerhebebezirk Schwedt. Erntejahr 1850. 
                                     Anmelderegister 
                                              über 
                       die mit Taback bepflanzten Grundstücke. 
  
  
Enthält 21 Blätter. Geführt von Küsell 
(L. S.) Der Obermspestor (Amtskarakter.) 
(Unterschrift.) Steuereinnehmer. 
Ewald. 
                                                  Anleitung. 
1. Die eingehenden Anmeldungen (Muster a der Bekanntmachung) sind von der Steuerhebestelle in der durch vie Zeit 
des Eingangs bedingten Reihenfolge in die sechs ersten Spalten des Registers, unter Angabe des deklarirten Ge- 
sammtflächeninhalts der mit Taback bepflanzten Grundstücke in Spalte 6, einzutragen. 
2. In Spalte 7 ist die Nummer des Revisionsregisters, unter welcher die angemeldeten Grundstücke in demselben ein- 
getragen sind, anzugeben. 
3. Nach Beendigung der amtlichen Revision werden die in den Spalten 8 bis 13 zu machenden Angaben auf Grund 
der Prüfungsergebnisse eingetragen. 
50
        <pb n="370" />
                                                      —   350   —  
  
  
Der 
  
Nach der amtlichen Fe- 
  
ststellung wurden 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Des Weiter unterworfen 
r 3 Tabackpflanzers angemehn nach- a. der b. der c. der fixirten 
58 Grundstücke gewiesen Gewichtssteuer. Flächensteuer. Gewichtssteuer. Bemer- 
— indem F läcken. Fichen- emer— 
S , isions= Flächen- Flächen- # 
5 Flächen= Rev sion *Zahl inhalt der hl inhalt der Zahl inhalt der kungen. 
Vor- Zu- inhalt registrr Zahll Grund. a Grund- Grund- 
8 Zahl !“ der stück der stück der. stücke 
name name unter Grund. stücke. Grund- Grund. 
S Nummer stücke. stücke. stücke. I- 
II D LJ I—I Ll 
NR Ar.Meter,--.s«, r. Meter Ar. Meter Ar. Meter 
1.2. 3. 4. 5. 6. 7. s. 9. 110. 11. 12.3. 14. 
l 
2X7-i—-4d«MBOI-p 83240 15 230 2% — — 
„l 2. Michel Müller 1% 71 141%% 
i 1 3.ohan PFeil 1 3 7 40 — — — ——— 1 3 7 
v —A— 211316 49 2113 161 — — — — — — 
etc. etc. 
i 
. 1 
7/7. 1201. Georg Huber] 21 3 57| 384 2927 oc .—— ———— 
ekc. etc. 
E 
VII-ZU 
Summe # 1 
3 6 
6 
# . 
c 
I 
l
        <pb n="371" />
        — 351 — 
  
Muster A 
Gu §. 2). 
Hauptsteueramtsbezirk Brenlau. Gemeinde Damback. 
Steuerhebebezirk Schedt. Erntejahr 1850. 
Revisionsregister 
über 
diejenigen Grundstücke, welche der Gewichtssteuer unterliegen. 
Enthält 25 Blätter. Geführt von Küsell 
(L. S.) Der Oberkontrolõr (Amtskarakter.) 
(Unterschrift.) Steuereinnelimer. 
Stein. 
Bescheinigungen. 
Dem Herrn Gemeindevorsteher zur Offenlegung des Registers übergeben. 
Schwmede, den 22. 4ug#st 1850. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Kõnigliches Steueramt. 
Küsell. 
Dieses Register hat nach der in ortsüblicher Weise erfolgten Bekanntmachung drei Tage in der Gemeinde 
offen gelegen. 
Schwedt, den 22. 4u9ust 1880. 
Der Gemeindevorsteher 
(Unterschrift.) 
Meyer. 
  
Anleitung. 
1. Die erhobenen Einsprüche, sowie die von den Tabackpflanzern beanspruchten Ermäßigungen sind von der Gemeinde- 
behörde für jedes Grundstück einzeln in die Spalten 11 und 12 sowie 13 oder 14 des Registers einzutragen. Dem 
Eintrag hat der Tabackpflanzer in Spalte 15 seine Unterschrift beizufügen. · 
2. Der Einspruch kann statt in Spalte 12 auch auf einem besonderen Bogen, auf welchen alsdann zu verweisen ist, 
begründet werden. 
3. Unmittelbar nach Ablauf der Offenlegungsfrist ist auf dem Titelblatt die erfolgte Offenlegung zu bescheinigen und das 
Register an die Steuerhebestelle zurückzusenden.
        <pb n="372" />
        352 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
dlucheninhalt Festsetzung der mindestens zur Einspruch des Labas 
Des Grundstücke Verwiegung zu stellenden 
Tabackmenge. 
— 
72 Tabackpflanzers Lage Kag, 
2 * an 
5 der Blätterzahl. 
55 nach nach wahen Begründung 
2 S Grund- der der zs Ge- Ge- Eir des 
z s 8 stü cke. An- amtlichen Zahl 1 ach e sammt- wichts- wrr 
nKame name Pflanzen —iiie der worden 
——14 — — Pflanzen Blätter ist. 
8 1 
i Ar. Meter.! Ar. Meter. Stück. Stück. Stück. L#g. 
1.. 3. 4. 5. 6 7W 38. 9. 10. 11. 12. 
384] 2011 Georg Huber Jam Wege] 37 56 36 17 14000 826 115 5001 — 19/8 Siehe An- 
nach lage No. 20. 
Schwmede 
in der 54 0163 57 19554 ——5 — — 
  
  
  
2
        <pb n="373" />
        353 
  
  
  
pflanzers gegen die Festsetzung 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Entschei 
Spalte 7 bis 10. ssheiung Die zu vertretende Tabackmenge 
Z *— beträgt hierna 
Der Taback- Bezirkskommission. X 6 Num- 
pflanzer verlangt r 
Ermäßigun Namens- · mern 
auf 8 Es bleibt zu im Einzelnen im Ganzen des 
unterschrift – Bemerkungen. 
Verwie- 
"Q Ge- des Ge- , Ge- z Ge- gungs- 
Blätter gab Blätter Blätter Blätter 
zahl wichts- aback- hl wichts- ahl wichts- hl wichts- registers. 
za - za 
menge pflanzers. menge. menge menge 
Stück. Lgl. Stück. 1 1. Stük. 43. Stück ug. 
13. 14. 15. 16. 17. 18. 139. 20. 21. 22. 23. 
110 00u9 GCeorg2 4% 1112414 — — — — 
Huber 
— — — — — 163680 — 276 494 — — 
K¾#rvon ab 45 916 — in Folge von 
schlag. 
bleiben 229578. 
weiter ab . . .30000 — verdussert; siehe l'er- 
wiegungsanmeldungꝗ 
bleiben 199576 Wo. 2071 4. 
weiter ab . . . 25500 — us Ausland versandt; 
stele Fersendengs- 
bleiben 174078 — *3%%. schein - &amp;äusfertiqunqgys 
  
  
  
  
Damback, den 
27. August 1880 
Fivald. 
Oberinspettor. 
Mũller. Ermtler. 
  
  
  
  
  
  
  
register No. 10.
        <pb n="374" />
        — 354 — 
Muster 5 
(zu 8. 12). 
Benachrichtigung. 
Dem Tabackpflanzer Herrn Georg Huber zu Dambach wird unter Bezugnahme auf §. 7 des Gesetzes, betreffend die 
Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) der nachstehende Auszug aus dem Register 
über die Revision der in der Gemarkung Dambach mit Taback bepflanzten Grundstücke unter dem Bemerken mitgetheilt, 
daß er gegen die danach erfolgte Festsetzung der von ihm nach 8. 6 des gedachten Gesetzes zu vertretenden Tabackmenge 
bei der Steuerbehörde Einspruch erheben kann. 
Der Einspruch hat den Betrag der verlangten Ermäßigung genau zu bezeichnen und muß der unterzeichneten 
Steuerhebestelle innerhalb einer präklusivischen Frist von drei Tagen nach dem Empfang dieser Benachrichtigung schrift- 
lich zugestellt werden. 
Schedt, den 14. August 1800. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Kömopleches Steueramt. 
Küsell. 
  
Auszug 
aus dem Revisionsregister der Gemeinde Dambach für das Erntejahr 1860. 
  
  
Der von dem Tabackpflanzer 
angemeldeten Grundstücke 
Festsetzung der mindestens zur Ver- 
wiegung zu stellenden Tabackmenge 
  
  
  
  
Laums Flächen- 
inhalt « 
fende nach der ucch der nach Bemerkungen. 
Nr. Lage. antlichen Blätterzahl dem Gewicht 
Prüfung 
Ar. u. Stück. kg. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
1.4 Wege nach Schwedt 368 17 115 500 – 
2. IUIn der 7)•9 5387 16 060 –
        <pb n="375" />
        — 355 — 
Entscheidung. 
Muster 6 
(zu §. 13). 
Der Tabackpflanzer Herr Georg Huber zu Dambael wird unter Bezugnahme auf den von ihm unter dem 79. August 1860 
erhobenen Einspruch hiermit benachrichtigt, daß die auf Grund des §. 7 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des 
Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) niedergesetzte Bezirkskommission die von ihm zu vertretende 
Blätterzahl 
S#ensssemang. wie folgt festgesetzt hat: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ermittelter ... Nach der Entscheidung 
Lage Flächeninhalt Beantragte Ermäßigung der Kommission ist zu 
Lau- der auf vertreten 
der 
fende ldet angemeldetenrn — — Bemerkungen. 
angemeldeten Grundstücke Gewichts- Gewichts- 
Nr. ück Blätterzahl * Blätterzahl ich 
Grundstücke. menge menge 
Ar. Meter. Stück. kg. Stück. kg 
1 2. 3. 4. 5. 6. l 7. l 8. 
Lilmwegsticlz 88 17 110 000 — 112 474 — 
Schedt. 
Damback, den 27. August 1860. 
Die Bezirkskommission. 
(Unterschristen.) 
mr Müller. Ermler. 
Oberinspetor. 
51
        <pb n="376" />
        <pb n="377" />
        Haupt»teueramtsbezirk Prenælau. 
Steuerhebebezirk Schedt. 
357 
Muster 7 
(zu §. 23). 
Verwiegungsstelle Schwedt. 
Gemeinde Damöack. 
Anmeldung 
unversteuertem inländischem Taback zur Verwiegung. 
von 
  
  
Bei dem zur Verwiegung gestellten Taback war die Feststellung gerichtet auf 
  
a. die Blätterzahl 
b. die Gewichtsmenge 
  
  
  
Anträge 
in Bezug auf die 
  
  
1. 
2. 
Bruch und 
Anzabl Anzahl der Grumpen sonstige Abfälle der Kolli Versteuerung oder 
nzah » Weiterabfertigung 
der Blätter der Kolli 
in dem Gattung des Tabacks. 
Bündel. Restbündel Zahl] Art. des 
ndel. Zahl Art. Zahl. Art. Tabacks. 
1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 
30 2354 — — 1 Sack – — — Es werden versendet 
  
rung stattfinden soll. 
  
  
  
  
  
  
Dambach, den 30. Oftfober 1880. 
(Unterschrift des Tabackpflanzers.) 
Georg H#ber. 
Abgegeben Schwedl, den 30. Ottober 1860. 
  
Eingetragen in das Verwiegungsregister unter Nr. 179. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Kõnigliches Steueramt. 
Kuũsell. 
Anleitung. 
War die Feststellung auf die Blätterzahl gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 1 bis 4, war die Feststellung 
auf die Gewichtsmenge gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 5 bis 7 zu machen. 
Soll der Taback nach der Verwiegung von dem Tabackpflanzer zurückgenommen und unversteuert weiter aufbewahrt 
werden, so ist dies in Spalte 8 anzugeben; gleichzeitig sind daselbst die Räume zu bezeichnen, in welchen die Lage- 
  
106%, verdarssert 75 79, 
der Rest wird æurũckge- 
nommen und auf den Bo- 
denrãäumen meiner Wirth- 
schaflsgebäude weiter 
aufbewalrt werden. 
51#
        <pb n="378" />
        — 358 — 
  
  
  
Revisionsbefund der 
  
  
  
  
  
Anzahl 
T Der Kolli Anzahl Gesammt- 
ag Gattung er der 
der — — Bündel . zahl 
des Blätter 
Re- . zu im der 
Bezeich- Tabacks 5000 .- Blätter 
vision. Zahl. Art. nung. Blättern Restbündel 
Stück. Stück. Stück. 
l. 2. s 3 l 4 5. 6. 7. 8. 
1%% 
20/70. 70 MBacke – Obergpot 70 2354 152 354 
# 
1RNestbündel 
Sach — !n½ß — — —
        <pb n="379" />
        359 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Verwiegungsstelle. 
Menge Betrag Der Taback ist weiter 
Verwiegun auf Grund von .- 
gung be— gewicht ein- Steuer Register oder Bel 
itteltes Gewicht Probe- h begriffenen U„ egister oder Belag 
ermitteltes Gewich verwiegungen na „welche auf Bemerkungen. 
berechnetes Spalte 9 bei der Ver- 
Gewicht der und 11 wiegung verldem Kaback 
umschließungen oder nach nichteten haftet Bezeich- 
brutto netto und Schnirepalte 10 Tabacks Nr. 
nung. 
kg. kg. kg. kg. kg. Mark. 
9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 
902,3 – 98,5 794,00 — 127 Versen- 15 5%1% 40 Bruch 
dungs- sind am 30. Oe- 
scolein-Aus- tober 1880 unter 
fert gungs- meiner Aujsicht 
register verbrannt wor- 
Sollregister 40 çgen. 
Abrech- 117 Schutz, 
nungsbuch Steueraufseher. 
37, 40 — 0,0 37,10 — — — — – 
841,10 47.10 
ab vernichtet 37.10 
bleibt 794,00 
Schwedt, den 30. Ottobe- 1880. 
(Unterschriften.) 
Kün, Schuktz, 
Steuereinnehmer. Steueraufseher.
        <pb n="380" />
        — 360 — 
Bemerkungen. 
Die Spalten 6 bis 8 sind von der Verwiegungsstelle nur dann auszufüllen, wenn die Festsetzung der zu vertreten- 
den Tabackmenge auf die Blätterzahl gerichtet war. 
Die Menge des bei der Verwiegung vernichteten Tabacks (Spalte 13) ist in Spalte 12 von der in dieser Spalte 
zu bildenden Summe des Nettogewichts abzusetzen. 
Die Ausfüllung der Spalten 14 und 15 erfolgt durch die Steuerhebestelle. In Spalte 14 ist der nach s. 16 Ab- 
satz 1 des Gesetzes auf dem Taback haftende Steuerbetrag in Uebereinstimmung mit der Abtheilung E der Anmel- 
dung (Muster 1) anzugeben und, wenn der Taback bei der Weiterabfertigung eine verschiedene Bestimmung erhält, 
also z. B. zum Theil versteuert und zum Theil unversteuert versendet wird, ersichtlich zu machen, wie der festgestellte 
Steuerbetrag sich nach §. 31 der Dienstvorschriften auf die einzelnen betreffenden Partien vertheilt. 
. In Spalte 15 wird verwiesen, 
a) wenn der Taback nach der Verwiegung von dem Pflanzer zurückgenommen wird, auf das Abrechnungsbuch 
(Muster 11), 
b) wenn der Taback versteuert wird, auf das Sollregister (Muster 18), und 
c) wenn der Taback versendet wird, auf das Versendungsschein-Ausfertigungsregister (Muster 13).
        <pb n="381" />
        — 361 — 
Muster S 
(zu 8. 23). 
Hauptstereramtsbezirk renelau. Verwiegungsstelle Schedt. 
Steuerhebebezirk Schwedt. Erntejahr 1850. 
Register 
über 
den zur Verwiegung angemeldeten Taback. 
  
Enthält 16 Blätter. Geführt von Küsel 
(L. S.) Der Oherkontroséör (Amtskarakter.) 
(Unterschrift.) Steueremmenmer. 
Stein.
        <pb n="382" />
        — 362 — 
  
  
Der Taback ist an- Netto- 
  
  
  
8 
Tag, S Des Anmeldenden ggeschrieben im Revisions-gewicht 
an welchem der register des 
S- Tabacks 
Taback zur Bemerkungen. 
. nach der 
Verwiegung 4 8 der unter amtlichen 
· orname. . . isi 
gestellt ist. 2 name. Zuname Gemeinde Nummer Rerision 
— 
1 2 3 4 5. 6 7 8 
1600. 
et-. 
2⅝. 33 Georg Huber s Dambach 384 39,10 
et/-. 
10/70. 74 Georg Huber Dambach 384 79 7 
etc. 
30/10. 119 Georg Huber Dambach 384 837% 
etc.
        <pb n="383" />
        — 363 — 
Muster 9 
Gu §. 24). 
Hauptsteueramtsbezirk Prenælau. Verwiegungsstelle Schwedt. 
Steuerhebebezirk Schwcke. Verwiegungsregister Nr. 119. 
Verwiegungsschein. 
  
Dem Tabackpflanzer Herrn Georg uber zu Dambach! wird hiermit bescheinigt, daß die heute vorgenommene 
Verwiegung des von ihm angemeldeten Tabacks folgendes Ergebniß geliefert hat: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gattung des Tabacks. Nettogemicht 
kg. 
Oberkkkkkgggg . .. 794,00 
—— ). 37,10 
Zusammen 331,10 
  
Schwedt, den 30. Otrober 1880. 
Die Verwiegungsstelle. 
Königoliches Steueramt. 
(Unterschrift.) 
Kuũsell. 
52
        <pb n="384" />
        — 364 — 
Muster 10. 
(zu S. 24). 
Hauptskeu#eramtsbezirk Brenzslau. Verwiegungsstelle Schodt. 
Steuerhebebezirk So#weckk. Verwiegungsregister Nr. 33, 74, 119. 
Benachrichtigung. 
Bei der den am 27. September, 10. und 30. Okrober 1590 vorgenommenen amtlichen Verwiegung Ver- 
wiegungen des von dem Tabackpflanzer Herrn Coorg Me zu Damhck vorgeführten Tabacks wurde das 
Gewicht des letzteren festgestellt zu 950,,0 Kilogramm. 
Die hiervon sich berechnende Tabacksteuer im Betrage von 145,70 Mark ist nach §. 16 des Gesetzes, 
betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) bei der erstmaligen 
Veräußerung des Tabacks, spätestens jedoch am 15. Juli 18651 an die unterzeichnete Steuerhebestelle einzu- 
zahlen, soweit nicht Kredit bewilligt oder der Taback zur Ausfuhr über die Zollgrenze oder zur Aufnahme in 
eine Niederlage abgefertigt wird. 
Von der nach §. 6 des Tabacksteuergesetzes von dem Tabackpflanzer zu vertretenden Tabackmenge 
fehlten bei der Verwiegung (1832 Blätter -) 9,//4 Kilogramm. Die hierfür nach §. 21 des Tabacksteuer- 
gesetzes zu entrichtende Tabacksteuer beträgt nach Nr. 57 des Tabacksteuer-Sollregisters 1,5% Mark und ist 
binnen 8 Tagen unter Vorlegung dieser Benachrichtigung an die unterzeichnete Steuerhebestelle einzuzahlen. 
Schecedt, den 2. Wovember 1850. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Kõnigliches Steueramt. 
Kuũisell. 
  
Empfangsbescheinigung. 
Der Herr Georg Huber zu Dambach hat heute den oben angegebenen Betrag von 1.50 M., in Worten: 
Eine Marh 50 Efge. an Tabacksteuer entrichtet. Dieser Betrag ist im Tabacksteuer-Einnahme--Journal der unter- 
zeichneten Hebestelle unter Nr. 42 gebucht. 
Schweckt, den S. Wovember 1860. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Kõnigliches Steueramt. 
Kusell.
        <pb n="385" />
        — 365 — 
Muster 11 
Gu §. 27). 
Hauptskeueramtsbezirk Prenzlau. Steuerhebebezirk Schwedt. 
Abrechnungsbuch 
über 
die gewichtssteuerpflichtigen Tabackmengen, welche von den Tabackpflanzern nach der 
Verwiegung zurückgenommen und weiter aufbewahrt worden sind, 
für das Erntejahr 1880. 
  
Enthält 25 Blätter. Geführt von Küsell 
(L. S.) Der Oberkontrolör (Amtskarakter.) 
(Unterschrift.) Steuereinnehmer. 
Stein. 
Anleitung. 
1. In Spalte 7 ist unter I. der Betrag an Tabacksteuer anzugeben, welchen der Tabackpflanzer nach §. 16 
Absatz 1 des Gesetzes zu vertreten hat. Es sind sodann unter II. in Spalte 6 die Steuerbeträge für den 
versteuerten und versendeten Taback, sowie diejenigen Steuerbeträge abzusetzen, welche nach §. 16 letzter Satz 
und §. 17 des Gesetzes unerhoben zu bleiben haben. In Spalte 7 werden die dem Tabackpflanzer nach 
den einzelnen Abschreibungen noch zur Last stehenden Steuerbeträge, worüber demselben nach §. 31 Ziffer 6 
der Dienstvorschriften jedesmal Mittheilung zu machen ist, angemerkt. Der letzte Eintrag in diese Spalte 
ergiebt den von dem Tabackpflanzer nach der Räumung des Tabacklagers etwa noch zu vertretenden und 
von demselben einzuziehenden Steuerbetrag. 
2. Wenn der versendete oder versteuerte Taback zuvor veräußert wurde, so ist der Name des Käufers oder 
sonstigen Erwerbers des Tabacks in Spalte 4 anzugeben. 
3. Wenn der Taback veräußert oder von dem Tabackpflanzer in den freien Verkehr gesetzt worden ist, wird in 
Spalte 4 auf die betreffende, dem Abrechnungsbuch beizufügende Anmeldung (Muster e oder k der Bekannt- 
machung) verwiesen. 
527
        <pb n="386" />
        Nr. 117. 
366 
Konto des Tabackpflanzers Georg Huber zu Dambach. 
(Zu Nr. 201 des Anmelderegisters.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag der 
Der Register oder Netto- 
Tag . gewicht dem Taback- 
der Beläge G t d abzu- pflanzer 
egenstand. des schreibenden noch zur Last 
Eintragung. 1 Tabacks Tabacksteuer e 
. . a r 
F. 
Bezeichnung 2 kg. Mark. Mark. 
1. 2. 8. 4. 5. 6. 7. 
1880 J. 
50. Oftober Verwiegungs- 119Zurüchgenommene Tabackene 613 — — 
register ..... 
Zusamme«... III ——- 96 05 
II. 
Da von sind abæusetæaen: 
12. Dezemberndungs- 27 Von dem Tabackpflanzer zur MNieder- 
« scleeiwdwjew lage in Dresden versendet . 200 32 00 66 105 
tigungsregister 
» „ „ Lageraögang von 200 40 für die Zei vom 
50. Ofttober bes emschlressauck 11. De 
½% zember mit 1 Proaent für 100 Tage % ol 65 5 
15. Janar Sollregister 101/IN% Anlage 1 an den Taobackfabri- 
kanten Frite Kühn in Berlin verũussert 
und versteuert. ... 106 18 06 47 90 
30. . „ 135%Nach Anlage 2 von dem Tabachpflanaer 
in den Jresen Ferteir gesetef 45 8 00 39 180 
777. 
Der dem Tuöadpflanzer nach Spalle 7 
zur Last verbliebene Stewerbelrag 181 
im Tabacksteuer- Sollregister unter 
No. 502 nachgeiesen. 
Schwedt, den 15. Juk 1061. 
(Dmerschr#t.) 
Küsecz, 
Steuereinnehmer.
        <pb n="387" />
        — 367 — 
Muster 12 
(zu 8. 28). 
Erntejahr 1860. 
Bundesstaat Freussen. 
Versendungsregister Nr. 15. 
Hauptskeueramtsbezirk Fenzla. 
Versendungsschein 
über 
  
unversteuerten inländischen Taback, welcher zur Aufnahme in eine Niederlage 
angemeldet worden ist. 
Ausfertigungsamt Schwect. Erledigungsamt Her#en. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2. Name Der Kolli Gattung und Menge des Tabacks 
E unb « Angabe, 
85 Wohnort » nach der nicht geprüften nach der stattgehabten 
23 Batl! Neichen Angabe des Versenders amtlichen Ermittelung bor * wie 1uer 
8 und Art un . . · 
» Gewicht Gewicht uß angelegt ist, 
— 2 des Ab= des Em= der Ver= Num- Gatt h Gatt * Zahl der Bleie rc. 
enders. pfängers. packung. mern. Gattungrutto netto attung.brutto netto 
– kg. kg. kg. kg. 
2. 3. 4. 5. 6. . 8. 9. 10. 11. 12. 
G. S. 
1.uber, Frant, T#rei GC. M. Taback29% 106 Taback-] 129,10 106 ohne 
Dam-Baorlin. Kisten 143. blätter blãtter ein- ein- 
back. hundert hundert 
neun und 
und Secks 
###aziK 
ein gramm 
Zehntel 
Krö- 
gramm 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag der auf dem Taback haftenden Steuer 16,55 X&amp; in Worten Sechsze Mark 95 Pf. 
Transportfrist: zum achten November d. J. 
Annahme-Erklärung: Ich Wir übernehmen diesen Versendungsschein mit den sich aus demselben nach §. 16 
des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Neichs-Gesetzblatt Seite 245) und nach §s. 16 
und 17 der denselben Gegenstand betreffenden Bekanntmachung vom 25. März 1880 (Central-Blatt für das Deutsche 
Reich Seite 153) ergebenden Verpflichtungen. 
Schwedl, den 30. Otfober 1880. 
(Unterschrift des Anmelders.) 
Georg Huber. 
Schwedt, den 30. Orober 1880. 
(Benennung der Abfertigungsstelle und Unterschriften.) 
(Amtsstempel.) Kõnigliches Steueramt. 
Küsell.
        <pb n="388" />
        368 — 
Erledigungske cheinigungen. 
1. Der Versendungsschein ist abgegeben am 
7. November 1880. 
Ernst 
Obertont#roktör. 
2. Derselbe ist eingetragen im Versendungs- 
schein-Empfangsregister unter Nr. 734. 
Knabe 
Hauptamtsassistent. 
3. Revisionsbefund. 
a) In Betreff des Verschlusses: 
olhne. 
b) In Bezug auf Gattung und Menge 
des Tabacks: 
Drei Kisten G. H. 13. 
Acht und neunzig Kilogramm Tabackblätter. 
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigen: 
(Unterschriften.) 
Ernst 
Oberkontrolör. 
Paletta 
Steueraufseher. 
  
  
   
  
  
  
       
  
Der Taback ist weiter nachgewiesen im Niederlageregister 
*4 Konto 11 Nr. 2. 
Nachweis des Ausgangs über die Grenze. 
Der Taback wurde nach Abnahme des unverletzt be- 
fundenen Verschlusses: 
a) in dem Eisenbahngüterwagen V9r. der 
Eisenbahn verladen und nach Verschließung des 
Schlössern der Sere 
·-.......... überwiesen 
..2222242 EMIIIEIIIE 18 
·eee ss 
e— S 2 a —— —2 2 
.. . . . 18. . 
B. D. . oben bezeichnete. . . . .... . .. ... 
wurde . nach Abnahme des 
Verschlusses: 
a) d. Grenzaufseher 
......... ,den..tcn..... . 
Die Erledigung des Versendungsscheins bescheinigt 
Berlin, den 10. Wovember 1880. 
Königliches Haupt-Stouer-Amt f. a. G. 
(Unterschrift.) 
Knabe.
        <pb n="389" />
        — 369 — 
Muster 13 
Cu §. 28). 
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. Steuerhebebezirk Schedt. 
Versendungsschein-Ausfertigungsregister 
für die Zeit vom 16. Juli 1880 bis 15. Juli 18571. 
  
Enthält 20 Blätter. Geführt von Kösell 
(Amtskarakter.) 
(L. 8.) Der Obermspeltor Steuereinnehmer. 
(Unterschrift.) 
Erald. 
  
Anleitung. 
Das Register ist am 15. Juli in der Weise abzuschließen, daß nach diesem Tage nur noch Ein- 
tragungen hinsichtlich der Erledigung der ausgestellten Versendungsscheine vorkommen.
        <pb n="390" />
                                              —  370 — 
  
  
Der versendete Taback ist 
Name und Wohnort des 
  
  
  
angeschrieben 
Tag — Amt, 
Laufende in der von welchem der 
der Ver- im Ab- Versendungs- 
Eintragung. Nummer. wiegungs= rechnungsbuch Versenders. Empfängers. schein 
anmeldung zu erledigen ist. 
Nummer. Konto. 
14 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
1860. 
etc. 
20/30. 10 6 — G. Nuber J. GSũskind Hamburg 
Damach Hamburę 
etc. 
30/40. 15 119 — G. Huber 8. Frank Berlin 
Dambach Berlin 
etc. 
12/12. 27 – 117 G. Huber M. Deter Dresden 
Dambach TDreeden 
  
etc.
        <pb n="391" />
                                                  — 371 — 
  
  
Ermitteltes Ge- 
Der versendeten Kolli Zag, an welchem 
  
  
  
  
  
wicht des Tabacks Betrag 
Art des d 
Gattung er die Gültig- 
Zahl Zeichen des EIEBE— 
und Art brutto netto Ver- Ver- ledigun gs- k 
der und Tabacks. shlusse- haftenden sendungs- schein ungen. 
usses. euer u eingetroffen 
Verpackung. Nummer. scheins ist. eingetroffen 
kg. kg. Mark. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 
2 Ballen J. S. Tunack- 159 150 2 Hleie 19 20% 80 71/1. 80 
1/2 blätter 
3 Kisten G. HI. Tabach- 129,10 106 olne 16 95100 % 80 
1½ blätter 
4 Ballen M. D. Tuback- 208,10 200 oline 3200 860 2012. 50 
1/4 blãtter 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
53
        <pb n="392" />
        <pb n="393" />
                                                — 373 — 
Muster 14 
(zu 8. 28). 
Hauptsteueramtsbezirk Berlin. Haupt-Steuer-Amt J. a. G. Berlin. 
Versendungsschein-Empfangsregister 
für die Zeit vom 16. Juli 1860 bis 15. Juli 18071. 
  
Enthält 10 Blätter. Geführt von Kuea 
(L. S.) Der O5ermspelfor (Amtskarakter.) 
(Unterschrift.) Haouptamtsassistent. 
Kienitz. 
  
                                   Anleitung. 
Das Register ist nach dem 15. Juli abzuschließen, sobald Versendungsscheine aus der Zeit, für welche das 
Register geführt wird, nicht mehr zu erledigen sind. 
53*
        <pb n="394" />
        Il- 
Tag 
  
                                                 —  374  — 
  
Des Versendungsscheins 
  
  
Der zur Nieder- 
  
  
  
Tag des Tag und 
Lau- Ausgangs lage verbrachte| Monat der 
der sede des aus Taback ist weiter 
fen Aus- Tag dem Zoll= nachgewiesen im Ausstellung Bemerkungen. 
Ein= Num= stellungs= Nummer. und gebiet aus-Niederlageregister et Er- 
» 8- 
Tabacks. Konto. Nr. scheins. 
1 2. z. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
1880. 
etc. 
7. 11. 734 Schwedt 15 30/10. 80 — 11 2 10/11. 80 
etc.
        <pb n="395" />
                                                — 375 — 
Muster 15 
Zu §. 28). 
Erledigungsschein. 
Das unterzeichnete Haupt-Steuer-Amt bescheinigt hiermit, daß der am 30. Oktober 1880 von dem 
Steuer-Amte zu Schwedt ausgefertigte Versendungsschein über inländischen Taback Nr. 15 am 7. November- 
1860 eingegangen und in das Versendungsschein-Empfangsregister unter Nr. 734 eingetragen worden ist. 
Die zugehörigen drei Kolli, enthaltend Tabackblätter, sind unverletztem —Verschluß. gestellt 
ohne Verschluß 
  
und « ·· worden. 
in die Niederlage aufgenommen 
Bei der vorgenommenen Verwiegung wurde das Gewicht des Tabacks zu in 
kg 
netto 99 kg 
Worten zu acht und neuenzig Kilogramm festgestellt. 
Berlin, den 10. November 1850. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Kõnigliches Haupt-Steuer-Amt. f. a. G. 
(Amtsstempel.) Knabe, 
Hauptamtsassistent. 
Abrechnung mit dem Versender.? 
  
Betrag 
Gewicht der 
des Tabacks auf dem Taback 
haftenden Steuer 
  
  
  
  
  
kg. Mark. 
a. Zur Versendung wurden angemeldet..... .. . ... 106 16 95 
b. Bei dem Empfangsamt wurden gestellt 99 15 65 
e. Hiernach sind als versendet nicht nachgewiesen. .. ... 9 1.253 
Die zu entrichtende Tabacksteuer im Betrage von 1,25 M ist nachgewiesen im Sollregister unter 
Nr. 82 und wurde heute dem Steuerpflichtigen angefordert. 
Schwedt, den 12. November 1880. 
                             (Unterschrift.) 
                                 Küsell 
                              Steuereinnehmer. 
*) Dieser Vordruck ist von dem Ausfertigungsamt in den Fällen zu benutzen, in welchen Taback ohne Verschluß und 
ohne amtliche Begleitung versendet und bei dem Empfangsamt ein geringeres, als das bei Versendung angemeldete Gewicht er- 
mittelt worden ist. 
Der Betrag der zu entrichtenden Tabacksteuer (c) ergiebt sich aus dem zu a angegebenen Steuerbetrage durch Multipli- 
kation desselben mit der Gewichtsmenge zu c und Division des Produkts durch die Gewichtsmenge zu a.
        <pb n="396" />
                                               — 376 — 
Muster 16 
(zu §. 31). 
                                      Benachrichtigung. 
Der Tabackpflanzer Herr Georg Huber zu Dambach wird hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß er auf Grund 
des Versendungsscheins Nr. 15. 
Ler-Anmeldung. 
vom 30. Ohtober 1880, wonach er 106 Kilogramm unversteuerten Taback 
zur Niederlage in Berlin versendet 
. verãußert 
in den freien Verkehr gesetzt 
hat, nach Maßgabe des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetz- 
blatt Seite 245) von der Haftpflicht für die Tabacksteuer von dem Taback im Betrage von 16,95 Mark 
entbunden worden ist. 
Der Betrag der dem Tabackpflanzer Herrn Georg Huber nach der Benachrichtigung vom 2. Wo- 
vember 1880 zur Last stehenden Tabacksteuer im Betrage von 146,70 Mark vermindert sich hiernach auf 
129,75 Mark. 
Schwedt, den 12. November 1860. 
Genennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
                                Kõnigliches Steueramt. 
                                          Küsell.
        <pb n="397" />
                                                   — 377 — 
Muster 17 
(zu §. 34). 
                                     Benachrichtigung 
                                             über 
                              zu entrichtende Tabacksteuer. 
Der Herr Georg Huber zu Damback hat nach Nr. 1 des Tabacksteuer-Sollregisters von 2 Ar 15 Qua- 
dratmeter, welche der Besteuerung nach dem Flächeninhalt unterliegen, an Tabacksteuer den Betrag von 
4,30 Mark zu entrichten. Dieser Betrag ist längstens bis zum 15. Jull 1891 unter Vorlegung dieser Be- 
nachrichtigung an die unterzeichnete Hebestelle einzuzahlen. 
Schwedt, den 29. 4ugust 1880. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
                           Kõnigliches Steueramt 
                                       Kũsell. 
                                Empfangsbescheinigung. 
Der Herr Georg Huber zu Dambach hat heute den oben angegebenen Betrag von 430 M, in Worten: 
Vier Mark 30 Pfge. an Tabacksteuer entrichtet. Dieser Betrag ist im Tabacksteuer-Einnahme-Journal der 
unten bezeichneten Hebestelle unter Nr. 209 gebucht. 
Schwwedt, den 13. Juli 1881. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
                           Königliches Steueramt. 
                                          Kũsell.
        <pb n="398" />
        <pb n="399" />
                                           — 379 — 
Muster 18 
(zu §. 40). 
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. Steuerhebebezirk Schwedt. 
                          Tabacksteuer-Sollregister 
                                          für 
                                das Erntejahr 1860. 
Enthält 16 Blätter. 
(L. S.) Der Obermspettor Geführt von Küsell 
(Unterschrift.) (Amtskarakter.) 
                   Ewald. Steuereinnehmer. 
54
        <pb n="400" />
                                                  —  380   — 
  
  
  
  
  
  
Des Vorregisters „ 
" oder Belags Des Steuerpflichtigen Der Steuerbetrag. 
Tag 8 Steuer- 
der 9 Name benes Gewichts= Flächen- Fixirte. 
Eintragung.. Bezeichnung.Nummer. und Wohnort. innin hlen steuer steuer Gewichts- 
3 Gewerbe. zuz steuer 
* am Mark. Mark. Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 8. 9. 10. 
1880 
29. August Anmeldung. 201 G. Huber, Dambach 15/7. 81 — — 443 
etc. Gutsbesitzer 
30. October 40 Verwie- 119 J. Schmidt, Berlin 30/10. 80 1900— — 
etc. gungs- Tabackshändler 
anmeldeng 
2. November  57 Anmeldung G. Huber, Dambach 10/11. 80 10 — — — — 
etc. Gutsbesitzer 
12. November 82 Fer- 15 do. do. 20/11. 80 1251 — — — — 
ete. sendungs- 
schem- 
Aus- 
fertigungs- 
register 
1881 
15. Januar 101 Ab- 117 Frita Kühn, Berlin 15/1. 81 180—— — — 
etc. rechnungs- Tabackfabrikant 
buch 
30. Januar“ do. 117 G. Huber, Damach 30/I. 81 00 —— — 
etc. Gutsbesitzer 
15. Juli 502 do. 117 G. Huber, do. 15/7. 81 39 90 — — — — 
Gutsbesitzer
        <pb n="401" />
                                              —  381 — 
  
  
  
  
  
  
  
Hiervon ist abzusetzen Bleiben zu entrichten Weiter 
nachgewiesen 
d . im 
nach er Gewi » rirte Einnahme- 
ewichts- lächen- » Bemerkungen. 
Belag Betrag st d ch Gewichts- Journal g 
von euer euer steuer 
· Quartal Nummer 
Mark. Mark. Mark. Mark. | 
11. 12. 13. 14. 15. 16.7. 18. 
— — — — 40% | —ES 209 
— — 12600 — — — — 29 
— — 1 50 — — — 42 
– — 1 25 — — —— so 63 
— — 19 05 —— ———17.so 87 
— — 9 00 — — — — W So 
— — 39 90 D„ —HIS1 30 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
54*
        <pb n="402" />
        <pb n="403" />
                                                     — 383 — 
/ 
Muster 19 
(zu §. 40). 
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. Steuerhebebezirk Schwedt. 
                           Einnahme-Journal über Tabacksteuer 
                           für das III te Quartal 1880. 
Enthält 16 Blätter. 
Geführt von Küsell 
(L. S.) Der Oberrinspektor 
(Unterschrift.) 
Ewald. 
 (Amtskarakter.) 
Steuereinnehmer.
        <pb n="404" />
                                                  —  384 — 
  
  
  
  
  
  
Des Vorregisters Des Steuerzahlers Steuer 
5 . 
S 
Tag der Gewichts= Flächen 
„ gewichts- ächen- 
Eintragung. Name 
3 Bezeichnung. Nummer. und Gewerbe. Wohnort. steuer steuer 
— 
8 
* Mark. Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 
1680. 
etc. 
30. Oktober 29 Sollregister 40 J. Schmidt, Berlin 12%%00% — 
Tabackhãndler 
etc. 
8. November 42 do. 57 G. Huber, Damach 1 55 —.— 
Gutsbesitzer 
etc. 
19. November. 63 do. 82 do. do. 1 25 — — 
  
etc.
        <pb n="405" />
                                               — 385 — 
  
  
  
  
  
betrag. Davon sind 
kreditirt oder sonst rück- 
Fixirte baar ständig geblieben Bemerkungen 
Gewichts- Ueberhaupt . angeschrieben gen. 
steuer eingezahlt Betrag im Handbuch 
(Manual) 
Mark. Mark. Mark. Mark. unter Nummer 
9. 10. 11. 12. 13. 14. 
l 
— —- 1200 — — 12  00 17 
— — 1650 1150 — — — 
— — 125 1 105 — — –
        <pb n="406" />
                                               — 386 — 
                                     Regulativ, 
                                    betreffend 
        die Niederlagen für unversteuerten inländischen Taback. 
                                        Vom 29. Mai 1880. 
  
Nach Beschluß des Bundesraths vom 29. Mai 1880 werden zur Ausführung der §§. 17 und 18 des Ge- 
setzes, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) folgende 
Bestimmungen getroffen. 
                                                 §. 1. 
                   1. Gestattung der Niederlegung von Taback. 
Die Aufnahme von unversteuertem inländischem Taback in eine öffentliche oder unter amtlichem Mit- 
verschluß stehende Privatniederlage für unverzollte ausländische Waaren (§. 17 des Gesetzes) ist unter den- 
selben Bedingungen, wie die Aufnahme von unverzolltem ausländischem Taback in die betreffenden Nieder- 
lagen gestattet, insofern darin entweder ausländischer Taback überhaupt nicht gelagert wird, oder eine ge- 
trennte Lagerung des ausländischen zollpflichtigen und des inländischen steuerpflichtigen Tabacks statt- 
finden kann. 
                                                    §. 2. 
          Oeffentliche und unter amtlichem Mitverschluß stehende Privatniederlagen, welche ausschließlich zur 
Aufnahme von unversteuertem inländischem Taback dienen sollen (§. 18 des Gesetzes), sind in der Regel nur 
am Sitze einer mit zwei Beamten besetzten Zoll= oder Steuerstelle gestattet. 
Ueber die Bewilligung, welche jederzeit widerruflich ist, entscheidet die Direktivbehörde. Die Be- 
willigung wird nur ertheilt, wenn ein Bedürfniß im Interesse des Verkehrs anzuerkennen ist. 
Privatlager zur Aufnahme von unversteuertem inländischem Taback werden nur solchen Taback- 
pflanzern, Rohtabackhändlern und Tabackfabrikanten bewilligt, welche das Vertrauen der Verwaltung genießen 
und entweder selbst am Lagerorte wohnen, oder einen dort wohnhaften geeigneten Vertreter bestellen. 
                                                    §. 3. 
       2. Allgemeine Vorschriften für die Benutzung der Niederlagen. 
Hinsichtlich der Benutzung der für die Aufnahme von unversteuertem inländischem Taback eingerichteten 
öffentlichen und Privatniederlagen (§§. 1 und 2) und der Abfertigung des zu denselben gelangenden und aus 
ihnen zu entnehmenden Tabacks finden im allgemeinen die Vorschriften des auf Grund des §. 106 des 
Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 erlassenen Niederlageregulativs und die regulativmäßigen Vorschriften 
für die Privattransitlager einschließlich der Theilungslager (Vereinszollgesetz §. 109) sinngemäße Anwendung. 
                                                    §. 4. 
                                 3. Anmeldung zur Niederlage. 
Für die Anmeldung von unversteuertem inländischem Taback zur Niederlage sind Auszüge aus den 
Versendungsscheinen nach dem entsprechend abzuändernden Formular für Auszüge aus den Zollbegleitscheinen 
zu benutzen. 
                                                      §. 5. 
Wird bei der Revision wahrgenommen, daß das Gewicht des Tabacks durch Anfeuchten oder in 
anderer Weise künstlich vermehrt worden ist, so ist der Taback von der Aufnahme in die Niederlage aus— 
zuschließen.
        <pb n="407" />
                                                    — 387 — 
                                                §. 6. 
In den Niederlageregistern, sowie in allen bezüglichen Abfertigungspapieren ist in den für die Be- 
nennung der Waaren vorgesehenen Spalten die Gattung des Tabacks (Tabackblätter, Tabackgrumpen, Taback- 
abfälle, entrippte Tabackblätter, Tabackstengel etc.) anzugeben. 
                                                    §. 7. 
                                              4. Lagerfrist. 
Bei der Berechnung der fünfjährigen Lagerzeit bleibt diejenige Zeit außer Betracht, während welcher 
der von dem Pflanzer nach der Verwiegung zurückgenommene Taback bei demselben unversteuert aufbewahrt 
worden ist. 
                                                      §. 8. 
                                5. Bearbeitung des Tabacks. 
In den Theilungslagern für Taback (Bearbeitungslagern) ist die Fermentation, das Streichen und 
Entrippen des Tabacks zulässig. 
Mit Genehmigung der Direktiobehörde kann unter den von derselben festzusetzenden Bedingungen 
und Kontrolen das Streichen und Entrippen des Tabacks auch außerhalb der Bearbeitungslager in der Be- 
hausung der betreffenden Arbeiter vorgenommen werden. Für die nicht wieder zur Niederlage gebrachte 
Menge ist ohne Rücksicht auf den bei der Bearbeitung entstandenen Abgang die Steuer nach dem Satze für 
fermentirten Taback zu entrichten. 
                                                 §. 9. 
                               6. Abmeldung von der Niederlage. 
Für die Abmeldung von inländischem Taback aus den Niederlagen sind Formulare von der Ein- 
richtung der Abmeldungen von Niederlagen für unverzollte ausländische Waaren zu benutzen. Der abgemeldete 
Taback ist entweder zu versteuern, oder in eine andere Niederlage zu verbringen oder über die Zollgrenze 
auszuführen. 
                                              §. 10. 
                            7. Versteuerung des abgemeldeten Tabacks. 
Bei der Entnahme des Tabacks von der Niederlage ist in allen Fällen das Auslagerungsgewicht der 
weiteren Abfertigung zu Grunde zu legen. 
                                              §. 11. 
Bei der Versteuerung von Taback wird die für die vorhandenen Umschließungen zu vergütende Tara 
auf Grund von Probeverwiegungen bestimmt. 
Die Steuer ist nach den im §. 2 des Gesetzes bestimmten Sätzen mit der Maßgabe zu entrichten, 
daß der Steuersatz für das Erntejahr 1880 nur bei der Entnahme des Tabacks vor dem 1. Oktober 1881 
und der Steuersatz für das Erntejahr 1881 bei der Entnahme in der Zeit vom 1. Oktober 1881 bis 30. Sep- 
tember 1882 zu Grunde gelegt wird. Vom 1. Oktober 1882 ab ist der für das Erntejahr 1882 bestimmte 
Steuersatz anzuwenden. 
                                               §. 12. 
                              8. Versendung des abgemeldeten Tabacks. 
Bei der Versendung von unversteuertem inländischem Taback aus einer Niederlage in eine andere 
oder zur Ausfuhr über die Zollgrenze finden die Vorschriften in den §§. 15 bis 17 der Bekanntmachung, 
betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 25. März 1880 (Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 153) 
Anwendung.
        <pb n="408" />
                                                   — 388 — 
                                 4. Marine und Schiffahrt. 
Die im Jahre 1871 in Bristol erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Schoonerbark „Agnes 
Edgell“ von 286,1 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen- 
thum der hamburgischen Handelsgesellschaft „Deutsche Handels= und Plantagen-Gesellschaft der Südsee-Inseln“ 
zu Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches 
die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 8. April d. J. vom Kaiserlichen Konsulat 
zu Sydney ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
                                             5. Konsulat-Wesen. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul Brodtkorb in Vardoe (Norwegen) ist gestorben. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="409" />
                                                  Central-Blatt 
                                               für das 
                                       Deutsche Reich. 
                                      Herausgegeben                                                                                                                             im 
                                  Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgaug. 
  
  
Berlin, Freitag, den 11. Juni 1880. 
Nr. 24. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
2. 
3. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 389 
Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 
von Reichsmünzen bis Ende Mai 1880; — Status der 
deutschen Notenbanken Ende Mai 1880 391 
Zoll= und Steuer-Wesen: Bestimmungen, betreffend 
Erleichterungen in den Abfertigungsformen für in Flößen 
eingehendes Bau- und Nutzholz; — Regulativ für Privat- 
transitlager von Bau= und Nutzholz ohne Mitverschluß 
der Zollbehörde; — Bestimmungen, betreffend die Zoll- 
begünstigungen der Reisstärkefabrikation; — Anleitung 
  
zur Aufstellung der Uebersichten über die Besteuerung des 
Tabacks; — Aenderungen in dem Bestande und den Be- 
fugnissen von Zoll= und Steuerstellen 394 
4. Statistik: Erläuterungen zu den Bestimmungen über die 
von Massengütern zu entrichtende statistische Gebühr 441 
5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken und 
Stationen 441 
6. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns- 
Prüfungen 442 
7. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil= 
standsakten. 6 442 
  
                          1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                   Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
— Lauf. Nr. 
Name und Stand Alter und Heimath 
— 
H 
des Ausgewiesenen. 
2. 4 z. 
  
  
  
  
Grund Behörde, welche die Datm des 
Ausweisung weisungs- 
der Bestrafung. beschlosen hat. beschluffes. 
4. 5. 6 
  
                      a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Josef Pawlowski,48 Jahre, aus Smo-Diebstahl im wiederhol-Königlich preußische 18. April 
Arbeiter, lensk, Rußland, 
ten Rückfalle, Bezirksregierung zu d. J. 
Marienwerder, 
56
        <pb n="410" />
                                                        —  390  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
** 5f — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 6 3. 4. 5. 6. 
2. Johann Tichy, sgebowen am 9. Iprilsschwerer Diebstahl im Königlich zweußische 12. Mai 
Kellner, 8858 und ortsange= wiederholten Rückfalle, Landdrostei zu Lüne-d. S. 
hbörig zu Schlan, Böh- burg, 
men, 
b. Auf Grund des F. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3.Josef Thiel, (42 Jahre, geboren zus Landstreichen und Bet-Königlich preußische 22. Mai 
Bäcker, Messendorff, Bezjirk „ Bezirksregierung zu d. J. 
Freudenthul, Oester- Breslau, 
reichisch-Schlesien, 
4.) Samuel Eisen-21 Jahre, geboren und 
erg, Schuh= ortsangehörig in Kra- Königlich preußische 18. Mai 
macher, kau, Oesterreich, . — " 
b) dessen Ehefrau 25 Jahre, gleichfalls in desgleichen, “ zu d. J. 
Rosa Eisenberg, Krakau geboren und « 
ortsangehörig, sz 
5.RasmugSörxensen-,53Jahre,augLille-Landstreichen,Betteanöniglichpreußische27.Mai 
Arbeiter, darum, Jütland (Dä= und Diebstahl, Bezirksregienung zu d. I. 
nemarky), Schleswig, 
6. Isaak Trieger, 40 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische:26. Mai 
Cigarrenmacher, Wisniez, Bezirk Boch- Bezirksregierung zud. J. 
nia, Oesterreich, Wiesbaden, 
7. Joses Baum, 47 Jahre, aus Votic, Landstreichen und Bet-Stadtmagistrat zu 18. Mai 
früherer Schul- Bezirk Selcan, Böh= teln, Amberg in Bayern, d. I. 
diener, men, 
8. Anton Nowotny, geboren 1841, aus Cer-Desgleichen, Stadtmagistrat zu 17. April 
Mühlbursche, * Bezirk Pilgram, Passau in Bayern, d. J. 
öhmen, 
9. Franz Widra, geboren 1833, aus Bla-Desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Schneidergeselle, tenka, Bezirk Blatna, 
Böhmen, 
10. Katharina Sieg= geboren 31. August 1857/gewerbsmäßige Unzucht, Königlich sächsische 3. Mai 
mund, Dienst= und ortsangehörig zu Kreishauptmann- d. I. 
mädchen, Schlackenwerth, Böh- schaft zu Bautzen, 
men, 
11.IKarl Nowak, Bier-49 Jahre, aus Wissot-Diebstahl und Land= Großherzoglich badi-9. April 
brauer, schann, Bezirk Karoli= streichen, scher Landeskom--. b. J. 
nenthal, Böhmen, missär zu Karlsruhe, 
12. Abraham Lazarus 33 Jahre, aus Ostro-Landstreichen und Bet-derselbe, 4. Mai 
Angrast, Kleider= lenka bei Warschau, teln, d. J. 
händler,
        <pb n="411" />
                                                       —  391   — 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Orund Behörde, welche die Datmn des 
S — Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. z. 4. 5. 6. 
13.Louis Friedrich Cen-39 Jahre, geboren zu Betteln, nach mehrma-Kaiserlicher Bezirks-19. April 
sier, Sänger, Aubenton, Departement liger rechtskräftiger Ver-präsident zu Metz, d. J. 
de DAisne, Frankreich, urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
 drei Jahre, 
14. Johann Kopp, 28 Jahre, geboren und Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 8. Mai 
Müllergeselle, ortsangehörig zu Watt- präsident zu Kolmar, d. IJ. 
wyll, Kanton St. Gal- 
len, Schweiz, 
  
  
  
  
  
                                    2. Münz= und Bank-Wesen. 
                                                    Ueber sicht 
der in den deutschen Münzstätten bis Ende Mai 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Goldmünzen Hiervon Silbermünzen 
1. Im Monat Mai 10 Privat- 
1880 sind geprägt Halbe  rechnung Fünf- Zwei- Ein- Fünfzig- Zwanzig- 
kronen Kronen » » » «- -«. 
worden in: Doppelt Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke Pfennig  
z -— -2— “— -“— M. :“ -M— -“— 
Berlin — 1 365 310 — 1365 310 — — 
Stuttgart — — — — — 223 493 *•b7b —**-.d 
Karlsruhe — 11 690 — 10 220 — — —MW 
Hamburg — — — — — 632 59 907 
Summe 1. — 1377 000 – 1 375 530 — 632 283 400 — — —- 
2.Vorher waren geprägt·)1268111720427302100«2796992540348071071653095101026310151928 035 71 486 552 — 135.717 922|80 
3. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 720428 679 100/27 969 925|404 856 240|71 653 095/101 026 942/152 211 435/71 486 552—85 717 922|80 
4. Hiervon wieder ein- 
gezogen 277 820 216 900 2575 2215 2 614 1 489 808—5 000 464|80 
5. Bleiben 1267 833 900/428 462 200,27 967 350 71 650 880,101 024 328|152 209 946 71 485 744—30 717 458— 
1724263 450-“ 427 088 356 4 
*) Vergl. Central-Blatt S. 268. 
München ") Nach Abzug von 68 606 M auf Grund einer nachträglichen Berichtigung der Ausprägungsergebnisse der Münzstätte in 
. " « 
  
56*
        <pb n="412" />
                                               —  392  — 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochen über 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
Sonstige Ver- Event. 
S täglich bindlich- bindlich. 
" Grund-Reserve. Noten- Degen nge= Begen fällige Gegen beiten cegen Sonstige Gegen Summe Gegen beiten 
Name der Banken. Kapital Fonds. umlauf. 30. April] deckte 30. April Ver. 30. April -mit kündi 20. April Passiva. 30. -April der 30. April weiterge. 
2 1880. Noten. 1880. 1880. Kündi. 1880. 1880. Passiva. 1880. gebenen 
S bindlich- gungs-. inlän- 
z keiten. frist. wih 
2 Wechseln. 
11 Reichbank. .. . .. 120 o0oo 15 529 718 357 - 66 o52] 58 764 - 71 660 206 660 4 31 824 — — 487— 47s|1061 033—24276— 
2 Städt. Bank zu Breslau 3 000 600 2861— 4 1268 37 3383 — 441 — — — — 7844– 462 294 
3| Kölnische Privatbank 3 000 750 2 188— 25512□ 310 — 35|] 3 60 32 15 — 9J323— 258 449 
4 Magdeburger Privatbank. 3000 606 1 62— 365 6386— 321 32.— 7 848— 142 197 4 1071 6311— 407 1329 
5 Danziger Privat-Aktien-Bank 00 750 1 560.— 149 456— 96 386— 92S8 40 666322 9242 204 139 
6 Provinzial-Aktien = Bank des 
Großherzogthums Posen 3 000 750 1 868— 33 779— 405 27 28 1 321/ 329 275 4 1621 7241+ 471 358 
Hannoversche Bank 12 000 903 431— 4181801|— 586 34885— 508 2193— 247 990 — 132 23890— 1 905 1987 
8| Frankfurter Bank .17 143 3 606 8 176— 1230 3441— 974 925 7442545— 404 41— 375 36 ¾436— 1264 1239 
9 Bayerische Notenbank 7500 389 61570— 47122768 3765 1187— 1560 119— 82578 T 12 30 3630 1770 
10| Sächsische Bank zu Dresden3000 34444 vog 1523 16 967T 628 782— 974 3543— 119 180 T 28%8 5 458 2702 
11|Leipziger Kassenverein 3 000 149 2663— 2644% 1255 322 611 17 70 H 3 8176— 566 573 
121 Chemnitzer Stadtbank. .. 610 127 50914 2 132— 7 120— 22 5211— 277 53— 1 6 530— 2928 658 
13|] Württembergische Notenbank 9 000 384 23326- 165 97969 243 44% 156 85/ 12 346 483590 + 381 133 
14/ Badische Bank .. . 9000 1363 11732 16761 7530- 23 560 260 10 33 318452081 – 1 8581366 
15 Bank für Süddeutschland. 15 672 1 574 14 768— 359 8 394— 1133 103— 423 81 81 464% 49 32662|— 66 1308 
16| Braunschweigische Bank 10 500 317 2230|— 121 1269— 144% J4 343 2331 104 216— „ 19 663 273 848 
17| Kommerzbank in Lübeck 2 400 49m 929—. 448 88— 410 1133— 64 2962+ 164 49— 4 7521— 294 15 
18 Bremer Bank 16 607 774 5198— 535 3170— 399 946|+ Seobs 17631— 339 824 — 5779 37980 — 68411 1984 
Zusammen 268 337 32061/1904786/— 64 250144 564— 78 622230 24330 7711 52/ 72443420 3 625| o62 
Bemerkungen. 
Zu 8*: Darunter 146 900 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 14*: Darunter 38 966 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 15*: Darunter 102 707 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden- und Thalernoten.
        <pb n="413" />
                                                   —   393   —                                                                    banken Ende Mai 
1880, 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende April 1880. 
auf Tausend Mark.) 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
2. 
Metall,Gegen Reichs, GegenNoten Gegen Gegen Gegen Gegen sonstige Gegen Summe Gegen  
Bestand. 30. April kassen.30. April' anderer 30. April Wechsel. 30. April Lombard.30. April Effekten. 30. April Aktiva. 30. April der 30. April 
1880. scheine. 1880. Banken. 1880. 1880. 1880. 1880. 1880. Aktiva. 1880. 
 
593 161 16 98745680 T 7512231 462 43 176 — 6219 30249 4 83683 23 766 — 147 1069 316 - 21 241 
1040— 16 5— 1 648 — 61 500714 8 3236— 388 189 — 32 — 10 0607— 458 2 
900 — 1 84 1 43 — 256 78014 64 494 — 32 — — 233 — 12 9479 — 236 3 
719.— 82 11— 10 260 — 48 4 308 — 283 971.— 81 824 12 48 — 1 6 399— 39 
683.— 5 — — 421 — 48 6 818 528 609 6 413 36 440— 282 9386 223 5 
783/+ 108 1— 2 305 4 266 4945/ 328 1 029— 211 — — 291— 2 73544¼ 4874 186 
2093|J 107 22. 5 400 + 56 12269— 1439 553— 96 696 — 48 7857+ 109 23 890 — 1 3057 
3752 121 346 + 43 637— 417 184 1150 7 6064% J 242 —. 2086 4 99 36 838 — 122118 
328524 1723 314 9 1069 — 2679 35104 — 2951 1866 4 14 965 4 20 1 467 234 73343— 3630 
16 886J 604 120— 7 869226 + 298 42665 fl 391 3 813— 21 4296— 407 4139 — 400 78 8864 45810 
1097— 142 17 24 576 — 3353 39731 203 1 360— 69 411 — 8121— 181 8 166— 5661 
213— 7 19 — 14 145 2 373990— 209 133 14 284 H- 32 1997 — 44 6 53z0— 2981 
11 324%1 294 35— 69 1998 — 3038184253+ 220 606 127 490 4 100 711 12 33 5900 T 381 13 
4074— 5698 14— 13 114— 10726071 5 1097 4 26 37 □- 3 1674 — 238 23 081— 1868.14 
5 123— 2381 24 4 12 1227 4 11999247#— 472 824 39 — 1 1600 — 914 32 662 4 66 15 
5685— 106 51. 11 325 — 12 96491 57 3 841 — 137 — — 5220 459 19 671J 27216 
479— 52 6— 1 356 4 13 36427 — 161 535— 29 976 32 1 622— 88 7615— 284 
1874— 112 1— 4 153— 20 29 845— 3569 4342 661 349— 1759 1882— 1002 38 444 578518 
677 568X 19 13446 400 F 7116254 — 5 479553 114/— 39992 76 078 — 6224 49398 — 1156 55 87J — 2398494685— 35 398
        <pb n="414" />
                                                  — 394 — 
                                 3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
                                           Bestimmungen, 
                                               betreffend 
Erleichterungen in den Abfertigungsformen für in Flößen eingehendes Bau= und 
Nutzholz (§. 7 Ziffer 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Juli v. J., betreffend 
den Zolltarif), 
beschlossen in der Sitzung des Bundesraths am 24. Mai 1880. 
  
                                                  I. 
Die Zollstellen sind befugt, bei der Abfertigung von Bau= und Nutzholz, welches in Flößen eingeht und 
auf Begleitschein I weiter versendet werden soll, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von der Vor- 
nahme einer vollständigen speziellen Revision ohne Anordnung einer amtlichen Begleitung oder Anlage eines 
Verschlusses abzusehen, wenn die Eingangsdeklaration ergiebt: 
a) die Zahl der zu einem Flosse (Trafft) verbundenen Theile (Gelenke, Tafeln); 
b) die Zahl der zu jedem Floßtheile gehörigen Hölzer; 
c) für jeden Floßtheil die Gattung der Hölzer nach der Unterscheidung des Tarifs, sowie für jede 
Gattung die einzelnen Maße oder den Gesammt-Festmeter-Inhalt dieser Hölzer. 
                                                     II. 
In den zu I bezeichneten Fällen kann die Abfertigung beschränkt werden auf 
a) Feststellung der Zahl der Floßtheile sowie der Gattung des Holzes, 
b) probeweise Zählung der Hölzer einzelner Floßtheile, 
c) probeweise Vermessung einzelner Hölzer beziehentlich Feststellung des Festmeter-Inhalts der gesammten 
Hölzer eines oder mehrerer Floßtheile, 
sofern sich bei der Revision Abweichungen von mehr als 10 % gegen die Deklaration nicht herausgestellt haben. 
                                                        III. 
Befindet sich eine Ladung (Auffracht, Oblast) auf dem Floß, so ist dieselbe auch bei der Abferti- 
gung auf Begleitschein I im allgemeinen nach den Bestimmungen des Vereins-Zollgesetzes und der dazu er- 
lassenen Regulative zu behandeln. Besteht sie in Holz, so kann von der Vornahme einer amtlichen Begleitung 
oder Anlegung eines Verschlusses abgesehen werden, wenn für jeden Floßtheil die Gattungen des aufgeladenen 
Holzes nach der Unterscheidung des Tarifs, sowie für jede Gattung die Zahl der Hölzer und deren einzelne 
Maße oder der Gesammt-Festmeter-Inhalt bezw. das Gesammtgewicht deklarirt sind. 
Auf die Abfertigung findet alsdann die Bestimmung unter Nr. II entsprechende Anwendung. 
                                                       IV. 
Die Begleitscheine I sind in den vorerwähnten Fällen nach dem beifolgenden Muster A auszufertigen. 
— Bei der Erledigung eines derartigen Begleitscheins können die von der obersten Landesfinanzbehoͤrde 
ermächtigten Amtsstellen, wenn nicht die Ueberweisung auf ein anderes Amt beantragt wird, einen ander- 
weitigen gleichartigen Begleitschein ausfertigen. 
Der Führer des Flosses beziehentlich der Extrahent des Begleitscheins ist von der Verpflichtung, 
das Floß in unveränderter Gestalt dem Begleitschein-Empfangsamt vorzuführen, entbunden. 
Er darf dasselbe ohne vorgängige Anmeldung und ohne Zuziehung von Beamten umbinden, so oft 
als die Rücksicht auf das Fahrwasser oder die strompolizeilichen Vorschriften dies erfordern. Bei dem Em- 
pfangsamte ist jedoch, wenn eine solche Umbindung stattgefunden hat, eine neue Deklaration in einfacher 
Ausfertigung nach Art der früheren abzugeben. 
Die neue Deklaration darf von der früheren nur hinsichtlich der Zahl der Floßtheile und deren 
Zusammensetzung abweichen, muß aber im Gesammt-Festmeter-Inhalt übereinstimmen.
        <pb n="415" />
                                                — 395 — 
Muster A. 
————— 
Deutsches Zollgebiet 
(Bezeichnung des Landes). 
B. 
Begleitschein J 
(für den Floßverkehr). 
Nr. 210. 
Ausfertigungsamt Thorn . ...... Empfangsamt Danzig 
Transportfrist: bis zum 1. September .................). 
Annahme-Erklärung des Begleitschein-Extrahenten: lch übernehme diesen Begleitschein mit 
den aus demselben nach §§. 44 und 46 des Vereinsgzollgesetzes, beziehungsweise nach Ziffer IV. 
der Bestimmungen, betreffend die Erleichterungen in den Abfertigungsformen für in Flössen 
eingehendes Holz, sich ergebenden Verpflichtungen. 
                Thorn, den 1. August 1880. 
                                A. Schwarz. 
            Thorn, den 1. August 1880. 
                       Königl. preuss. Haupt-Zoll-Amt. 
................... 
(Stempel.) 
N. N. 
Haupt-Amts-Assistent. 
  
                                       Vermerke 
über veränderte Bestimmungen der Waaren u. s. w. 
(Vereinszollgesetz §§. 46, 49, 50 und 96.) 
Ich beantrage den Begleitschein hier zu erledigen. Genehmigt 
........ den..ten......18.. ........den..ten......18.. 
........-Amt. 
Ich beantrage diesen Begleitschein zum Zwecke der Eingetragen unter Nr..... des Begleitschein-Aus- 
Weiterversendung der Waarn an fertigungsregisters und auf dss 
in auf das .... . ... Amt J. ... Amt . . .... unter Erstreckung der Gül- 
....... zu überweisen, in dem ich in Beziehung tigkeitsfrist bis zum...........überwiesen. 
auf den weiteren Transport die vorstehend ange= Verschluß: 
gebenen Verpflichtungen des Begleitschein-Extrahenten den ten 18 
übernehme. .........Amt.
        <pb n="416" />
        Abgegeben den . . . ten 
...................................... 
Deklarationsregister Nr.. ... 
  
  
I. Deklaration. 
  
  
  
  
II 
; z Bemerkungen 
Gattung der Höl- Der einzelnen Hölzer » 
Zahl Namen eer nach dem Zoll- Ge- gen besaner Anträge 
der Flösse und tarif und sonstige sammt= fracht) und Hin- und 
und Bezeichnung der-= Bahl t- Erläuterungen 
der Theile Wohnort selben. Angabe und  « Fest= weis auf das be- 
jedes des ob weich oder etwaige Länge Breite Höhe meter- zügliche ange- des 
derselben Empfängers hart (für jeden Num- Inhalt stempelte, beson Deklaranten 
Floßtheil mer ere Abferti- 
m m m cbm gungspapier 
I. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
2 Flösse O. Gut t 1t Floss. 
an 7 hr. 10 ran. 1t Theil: 
A. eichene Eisenbahn- 100 9 
schwellen 13.R. 2 (hart). 
b. Fichten-Rund- 40 
holz 13. c. 1 (weich). No. 1/40 
No. 1 15 06½% 0% 
" 2 18 n 0 
No. 7 17,% 0% 0½% 
  
  
2 t Theil: 
Balken aus Flchten- 
holz 13. c. 1 (weich) 
u. s. w. 
  
  
100 
  
  
  
  
  
  
  
224 
  
Wogen Auffracht siehe 
Anlage 1. 
  
Ich Unterschriebener melde dem Haupt-Zoll-Amte zu Thorn vorstehend verzeichnete Waaren an und hafte 
für die Wahrheit und Vollständigkeit dieser meiner Angabe. 
Thorn, den 31 ten Juli 1880. 
 
A. Schwarz.
        <pb n="417" />
        Die Revision übernehmen 
                                               — 397 — 
· ———— srs## · 4 
  
  
IV. Gefälleberechnung 
V. Weiterer Nachweis 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
UI. Revisionsbefund 
Bemer- 
Der einzelnen Hölzer Zollpflichtige kungen 
9 Ge- Menge Zoll= in den Registern Her- Verschluß 
nennung sammt-, der Hölzer Tarif- kunft und 
dem Bahl « - 
nach Fest- be- derSdenti- 
Zolltarif s und Länge Breite Höhe meter- Fest= Be- Höl= ütäts- 
und Num- Inhalt Zahl meter- trag nennung bezeich- 
Position mer Inhalt der zer nung 
m m m ebo cbm AM Register 
11. 12.13.441 16. 110. 18.19. 20 21. 25. 26. 
1 Floss mit Nederlage Rass- ohne 
7 Thellen. Reg. H. g. land. 
1n Thein: Conto 25. 
A. elchene 100 2 % ·.1 9 
Eisenbahn- 
schwellen 13.c. 27 
(hary. 
b Fichten- 40 
Kondholz 13.6. 11o. 1/40 do. do. do. 
(veich). „ 218½ ·0% · 2% 
? 7 176% 0% ·0% 1 
rt Theil: 
Balken aus 
Fichtenholz 
Angenommen. 
13 e. 1 (welch) 
u. 6. W. 
  
(Datum und Unterschriften.) 
(Wegen Auffracht slehe angestempelte Anlage 1.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
57
        <pb n="418" />
                                               — 398 — 
                          Erledigungs-Bescheinigungen. 
  
1. Der Begleitschein ist abgege- 
ben am 
29. August 1880. 
N. N. 
2. Derselbe ist eingetragen im 
Begleitschein-Empfangsregister 
unter Nr. 1011. 
N. N. 
3. Revisionsbefund 
àa) in Betreff des Ver- 
schlusses 
ohne 
b) in Bezug auf Gattung 
und Menge der Waa- 
ren. 
Siehe Auszüge. 
Die Richtigkeit dieser Angaben be- 
scheinigen: 
(Unterschriften.) 
  
4. Nachweis des Ausgangs über die Grenze. 
A. Obengenannte Waaren wurden 
a) in den Eisenbahngüterwagen Nr. derr 
..... Eisenbahn verladen und nach Verschließung des 
Wagens mit Schlössern der Seri . dem Amte 
in überwiesen. 
......... den..ten.......18.. 
Amt 
b) auf das......... des...... verladen und dem 
Ansageposten 
unter Begleitung durch den Grenzaufseher 
unter Verschluß mittelst . ... 
überwiesen. 
.........   den. ten.......18 
Amt 
c) unter unseren Augen in das Ausland geführt. 
......... den..ten.......18.. 
........... Amt. 
B. D. . oben bezeichnete ...... .. .. wurde nach Abnahme 
des unverletzt befundenen Verschlusses (Identitätszeichens) 
a) d . Grenzaufseher zur Begleitung über die 
Grenze übergeben. 
den . ten 18 
......... den..ten.......18.. 
Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt. 
Danzig, den 2. September 1880. 
                Königl. Haupt-Zoll-Amt. 
                                   N. N. 
                              Haupt-Amts-Assistent.
        <pb n="419" />
                                                  — 399 — 
                                        Regulativ 
                                              für 
Privattransitlager von Bau= und Nutzholz ohne Mitverschluß der Zollbehörde, 
beschlossen in der Sitzung des Bundesraths am 24. Mai 1880. 
  
In Gemäßheit der Ziffern 2 Absatz 1 und 4 in §. 7 des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den 
Zolltarif des deutschen Zollgebietes, werden für die Privattransitlager von Bau= und Nutzholz ohne amtlichen 
Mitverschluß nachstehende Bestimmungen ertheilt: 
                         I. Arten der Privattransitlager für Holz. 
                                                     §. 1. 
Die Privattransitlager für Bau= und Nutzholz ohne amtlichen Mitverschluß sind entweder: 
a) reine Transitlager, wenn das Holz ausschließlich zum Absatz in das Zollausland bestimmt ist; 
b) gemischte Transitlager, wenn neben der Wiederausfuhr in das Ausland auch der Absatz des ge- 
lagerten Holzes im Zollgebiet gestattet ist. 
                                II. Allgemeine Bestimmungen. 
                                                       §. 2. 
Auf die Privattransitlager von Holz (§F. 1) finden die Vorschriften des Regulativs für Privatlager 
vom 17. April 1871, soweit nicht nachstehend Anderes bestimmt ist, sinngemäße Anwendung. 
                                     III. Reine Privattransitlager. 
                                                   §. 3. 
                                             Lagerräume. 
Die Lagerung des Holzes in nicht abgeschlossenen Räumen kann gestattet werden; die Lagerplätze 
müssen jedoch in erkennbarer Weise bezeichnet sein. Auf Verlangen der Zollbehörde sind derselben Situations-= 
pläne der Lagerplätze einzureichen. 
                                                   §. 4. 
                                   Anmeldung zum Lager. 
Die Anmeldung des Holzes zum Lager erfolgt nach dem anliegenden Muster A.  
  Ein Zugang zum Lagerbestande kann auch von anderen reinen oder gemischten Transitlagern für — 
Holz erfolgen. 
 Holz des freien Verkehrs darf nur mit Genehmigung der Direktivbehörde und mit der Maßgabe 
zugelassen werden, daß solches die Eigenschaft des unverzollten annimmt und nach den Bestimmungen für 
letzteres behandelt wird. Die obersten Landesfinanzbehörden sind jedoch ermächtigt, Holz, welches dem Lager 
aus dem freien Verkehr zugeführt wird, für eine Uebergangsperiode von höchstens 3 Jahren von der 
Behandlung als ausländische Waare auszuschließen, vorausgesetzt, daß die gesonderte Lagerung desselben 
ausführbar ist. 
Die Zollbehörde ist befugt, eine Bezeichnung der in das Lager aufzunehmenden Hölzer mit unver- 
löschlichen Marken u. s. w. zu verlangen. 
                                                  §. 5. 
                                          Kontoführung. 
Für die reinen Transitlager ist bei der Amtsstelle ein besonderes Niederlageregister Uer nach Muster B. 3 
zu führen, in welchem für jedes Lager ein Konto eröffnet wird. " 
57*
        <pb n="420" />
                                                      — 400 — 
Die An= und Abschreibung erfolgt in der Regel nach dem Festmeter-Inhalt der Hölzer; jedoch kann 
die Direktivbehörde An= und Abschreibung nach dem Gewichte zulassen. 
Wenn die Hölzer einzeln oder in handelsüblicher Waarenverbindung (Schock, Dutzend etc.) mit einem 
Zeichen oder einer Nummer versehen sind, so sind diese Bezeichnungen bei der Einlagerung zu deklariren und 
im Konto zu vermerken. 
Bezüglich der Einrichtung und Führung des Registers findet der §. 5 des Niederlage-Regulativs 
Anwendung. 
                                                    §. 6. 
                             Behandlung während der Lagerung. 
Eine Behandlung der Hölzer innerhalb des Lagers, durch welche der Festmeter-Inhalt der einzelnen 
Stücke nicht vermindert wird, ist ohne Anmeldung zulässig. 
Wer die gelagerten Hölzer anderweit behandeln (bearbeiten) will, hat zuvörderst die Genehmigung 
der Zollbehörde nachzusuchen. Die Genehmigung ist mit Vorbehalt des Widerrufs unter den nachfolgenden 
Bedingungen zu ertheilen. 
                                                       §. 7. 
Die Erlaubniß ist entweder in dem Antrage auf Bewilligung des Lagers oder besonders schriftlich 
beim betreffenden Hauptamte nachzusuchen. Dabei ist insbesondere auch anzugeben, worin die Bearbeitung 
bestehen, in welcher Fabrikationsanlage dieselbe stattfinden und welcher Zeitraum für die Bearbeitung, be- 
ziehungsweise für die Entnahme aus dem Lager zu dem in Rede stehenden Zweck nicht überschritten 
werden soll. « 
Die Fabrikationsanlagen dürfen in der Regel nicht in beträchtlicher räumlicher Entfernung von dem 
Transitlager liegen. Gehören dieselben nicht dem Lagerinhaber, so hat dieser dafür Sorge zu tragen, daß 
der Besitzer der Zollbehörde schriftlich das Recht zugestehe, von der deklarationsmäßigen Bearbeitung der 
Hölzer durch Einsicht in die ordnungsmäßig zu führenden Fabrikationsbücher und durch sonstige Kontrole der 
Fabrikation Ueberzeugung zu nehmen. 
Die Ertheilung der Erlaubniß steht der Direktivbehörde zu, wenn die Bearbeitung innerhalb oder 
außerhalb des Lagers derartig geschehen soll, daß das Holz auch nach derselben noch der Nr. 13c des Tarifs 
angehört. Soll eine weitergehende Bearbeitung innerhalb oder außerhalb des Lagers erfolgen, so ist Ge- 
nehmigung der obersten Landesfinanzbehörde erforderlich. 
                                                     §. 8 
Die Anmeldung zur Bearbeitung erfolgt bei der Amtsstelle in zwei gleichlautenden Exemplaren nach 
dem Muster C. Die Amtsstelle prüft die Anmeldung und stellt das eine mit dem Genehmigungsvermerk 
— bversehene Exemplar dem Anmeldenden zu. Vor der Aushändigung dieses Exemplars darf die Bearbeitung 
D. 
des Holzes nicht beginnen, auch eine Entnahme desselben aus dem Lager nicht stattfinden. 
                                                 §. 9. 
Ueber die Bearbeitung der Hölzer werden Anschreibungen in einer Beilage zu dem Niederlage- 
Register (§. 5) nach dem Muster D geführt. 
Ergeben sich bei der Revision der bearbeiteten Hölzer Bedenken rücksichtlich der Identität oder Voll- 
ständigkeit des vorgeführten Produkts, der Form der Bearbeitung, der Innehaltung der Frist für dieselbe oder 
in anderer Beziehung, so sind dieselben, sofern sie nicht alsbald Aufklärung finden, der Direktiobehörde 
vorzutragen. 
Für Sägespäne, die bei der Bearbeitung abfallen, kann ein Prozentsatz nach Bestimmung der 
obersten Landesfinanzbehörde in Abrechnung gebracht werden. Die übrigen bei der Bearbeitung entstehenden 
Abfälle unterliegen ebenso wie die bearbeiteten Gegenstände der Revision. Soweit dieselben nur als Brenn- 
material verwendbar sind, dürfen sie gegen Entrichtung des auf der eingelagerten Waare ruhenden Zollsatzes 
in den freien Verkehr abgelassen werden. Ob und inwieweit Abfälle anderer Art unter der gleichen Maß- 
gabe in den freien Verkehr abgelassen werden dürfen, bestimmt die oberste Landesfinanzbehörde. Einer Er- 
mittelung des Festmeter-Inhalts oder des Gewichts bedarf es hierbei nicht, wenn der Lagerinhaber bereit ist, 
den Zoll für den Unterschied desjenigen Festmeter-Inhalts bezw. desjenigen Gewichts zu erlegen, u welchen 
die bearbeiteten Hölzer, eventuell zuzüglich des Prozentsatzes für Sägespäne, hinter den ins Lamr aufge- 
nommenen unverarbeiteten Stücken zurückbleiben.
        <pb n="421" />
                                                       — 401 — 
Die durch die Bearbeitung hergestellten Gegenstände und die Fabrikationsabfälle treten nach ihrem 
Festmeter-Inhalt bezw. Gewicht an die Stelle der ursprünglich im Lagerkonto angeschriebenen Post. 
                                                       §. 10. 
                                             Abgang vom Lager. 
Hölzer, welche in einem reinen Privattransitlager für Holz gelagert haben, dürfen nur nach anderen 
reinen Transitlagern oder nach dem Zollauslande versandt oder zum Bau von Seeschiffen verwendet werden. 
Die aus dem Lager entnommenen Hölzer sind nach den Vorschriften des Begleitschein= und Nieder- 
lage-Regulativs sowie der etwa erlassenen besonderen Bestimmungen unter Zollkontrole abzufertigen. Dabei 
kann von einer Verschlußanlage abgesehen, auch die Revision auf probeweise Ermittelungen beschränkt werden, 
wenn der Lagerinhaber durch ordnungsmäßig geführte kaufmännische Bücher den Ab= und Zugang zuver- 
lässig nachweist. 
                                                          §. 11. 
                                  Erleichterungen bei der Revision. 
Die Direktiobehörde kann unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigen, daß die Revision der Hölzer 
bei der Aufnahme in das Lager, nach erfolgter Bearbeitung und bei der Entnahme aus demselben nach dem 
Ermessen des Amtsvorstandes ganz oder theilweise durch die Bescheinigung einer bei der Beaufssichtigung von 
Holzabladungen dauernd verwendeten Person über Zahl, Gattung und Festmeter-Inhalt bezw. Gewicht der 
Hölzer ersetzt werde. Solche Personen müssen jedoch zuvor auf das Interesse der Zollverwaltung ein für 
allemal vereidigt sein. 
Eine derartige Genehmigung darf ebenfalls nur unter der Voraussetzung ertheilt werden, daß die 
kaufmännischen Bücher des Lagerinhabers über Abgang und Zugang vom und zum Lager zuverlässigen Auf- 
schluß geben. 
                                                          §. 12. 
                                          Aufhebung des Lagers. 
Die Zurücknahme der Bewilligung eines Lagers kann seitens der Direktivbehörde insbesondere auch 
dann erfolgen, wenn Defrauden oder Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Bearbeitung der Hölzer §§. 6 
bis 9) oder auf den Verbleib der vom Lager versendeten Hölzer (§§. 10 und 11) verübt worden sind; 
ebenso dann, wenn der Zoll für den durchschnittlichen Zugang von ausländischem Holz zum Lager in den 
beiden letzten Kalenderjahren für das Jahr einen Betrag von 1 200 M nicht erreicht hat. Der Widerruf 
darf auch auf die Erlaubniß zur Bearbeitung beschränkt werden. 
In allen Fällen des Aufhörens eines reinen Transitlagers für Holz ist der Lagerbestand innerhalb 
einer von der Direktivbehörde zu bestimmenden Frist seitens des bisherigen Lagerinhabers oder seiner Rechts- 
nachfolger (Erben, Konkursmasse u. s. w.) unter Zollkontrole entweder in das Zollausland oder auf ein 
anderes reines Transitlager oder zum Bau von Seeschiffen abzufertigen. Ausnahmsweise kann die Direktiv- 
behörde den Uebergang des Bestandes in ein gemischtes Transitlager oder in den freien Verkehr gegen Ent- 
richtung der tarifmäßigen Zollgefälle gestatten. 
                               IV. Gemischte Privattransitlager. 
                                                       §. 13. 
                                                  Im allgemeinen. 
Auf die gemischten Lager für Holz ohne amtlichen Mitverschluß finden im allgemeinen auch die 
Vorschriften der §§. 3 bis 12 mit nachstehenden Zusätzen bezw. Abänderungen entsprechende Anwendung. 
                                                    §. 14. 
                                     Bewilligung des Lagers. 
An welchen Orten gemischte Lager gestattet werden dürfen, bestimmt der Bundesrath. 
Das Bedürfniß eines gemischten Transitlagers für Holz an solchen Orten ist von der Direktio- 
behörde nur dann anzuerkennen, wenn nach den Büchern des Gewerbtreibenden der Umfang des von ihm 
betriebenen Holzgeschäfts ohne den Besitz eines solchen Lagers voraussichtlich eine wesentliche Einschränkung 
selbst unter der Voraussetzung erfahren würde, daß ihm ein reines Transitlager bewilligt wäre. In anderen 
Fällen entscheidet die oberste Landesfinanzbehörde über die Bedürfnißfrage.
        <pb n="422" />
                                                     — 402 — 
Demselben Gewerbtreibenden darf ein reines und ein gemischtes Privatlager für Holz an einem 
Orte oder in benachbarten Ortschaften nicht bewilligt werden. 
                                                    §. 15. 
                                          Zugang zum Lager. 
Auf ein gemischtes Transitlager darf auch inländisches Holz gebracht werden. Dasselbe behält seine 
Eigenschaft als zollfreie Waare, muß jedoch abgesondert von ausländischem Holz gelagert und mit Identitäts- 
zeichen versehen werden. 
                                                    §. 16. 
                                           Kontoführung. 
Für die gemischten Privattransitlager von Holz ist ein Nieberlageregister H. g nach Muster B 
zu führen. 
                                                   §. 17. 
                             Behandlung während der Lagerung. 
Eine Bearbeitung des in gemischten Lagern befindlichen Holzes innerhalb oder außerhalb des Lagers, 
durch welche der Festmeter-Inhalt der einzelnen Stücke verändert wird, darf nach Maßgabe der im §. 7 er- 
theilten Vorschriften gestattet werden. Bei der Bewilligung können besondere Bedingungen hinsichtlich der 
Zollsicherung gestellt und es kann die Entrichtung einer Gebühr für die besonderen Kosten, welche die zoll- 
amtliche Ueberwachung der Bearbeitung erfordert, von dem Lagerinhaber beansprucht werden. 
Eine Revision des Holzes in veredeltem Zustande, sowie der Abfälle findet nur auf besondere An- 
ordnung der Direktiobehörde statt. 
Auch kann von der Forderung einer Anmeldung der Bearbeitung und der Zahl und Gattung der 
durch die Bearbeitung gewonnenen Stücke abgesehen werden. 
                                                       §. 18. 
                                       Abmeldung vom Lager. 
Aus einem gemischten Lager können Hölzer auch in andere gemischte oder in reine Lager über- 
tragen werden. 
Für die Abmeldung von Hölzern aus einem gemischten Transitlager zur Verzollung greifen die Vor- 
schriften des §. 16 des Privatlager-Regulativs vom 17. April 1871 Platz. Die Direktivbehörde bestimmt 
nach den örtlichen Verhältnissen die Termine für diese Abmeldungen. Dieselbe ist ermächtigt,           nachzulassen, 
daß die Bestandsrevision nur einmal jährlich erfolge. Der Lagerinhaber hat den Zoll von dem bei der Auf- 
nahme in das Lager angeschriebenen Festmeter-Inhalt bezw. Gewicht nach Abzug des vorhandenen Bestandes 
zu entrichten, soweit nicht die Ausfuhr oder die Ueberführung in ein anderes Lager oder die Verwendung 
zum Bau von Seeschiffen nachgewiesen wird. 
Für Sägespäne kann auf Antrag des Lagerinhabers der Abzug eines von der obersten Landes- 
finanzbehörde zu bestimmenden Prozentsatzes gewährt werden, wenn der Lagerinhaber sich einer entsprechenden 
amtlichen Kontrole bei der Bearbeitung der Hölzer unterworfen hat. 
                                         V. Strafbestimmungen. 
§. 19. 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulativs werden, soweit nicht die Strafen der 
§§. 134 bis 151 des Vereinszollgesetzes Anwendung finden, in Gemäßheit des §. 152 daselbst mit einer 
Ordnungsstrafe bis zu 150 M, geahndet.
        <pb n="423" />
        Muster A 
zu §§. 4 und 15 des Regulativs). 
Aumeldung 
— Privattransitlager 
gemischten 
z u m von Holz 
des O. Gutzert zu Danzig. 
Auszug aus dem Begleitschein des Haupt-Zoll-Amtes Thorn Nr. 210 vom 1. August 1880. 
Begleitschein-Empfangs- 
Die Revision übernehen 
Nr. 1 011 am 29. August 1880. 
  
Eingetragen in dem Register Blatt—3 
  
der Deklaration. (A. nach der Deklaration, II. III. Revisionsbefund bei 
J. Inhalts des Begleisscheins. B. nach dem Begleitschein.) der Einlagerung. IV. Weiterer Nachweis. V. 
  
Des Niederlage- 
kontos Ver. Bemerkungen 
tehrs über 
ehrs- gerschluß- und 
nachwei- 
Identitäts- 
Der Kolli Gattung und Menge. a Benennung 
nach dem 
Herkunftsland Anträge Zolltarif 
b. 
„ „ und der 
Wie lange in des besonderen 
anderen Nieder= handels- 
  
  
Fest- Ge- 
meter- 
Inhalt 
Benennung 
nach dem 
Zolltarif und der 
403 
lau- 
fende 
Num- 
Fest- 
meter- 
Ge- Num- 
Blatt 
nolloch 200 1. 
besonderen 
handelsüblichen 
Bezeichnung 
Zahl 
chm 
Inhalt 
wicht 
kg 
lagen 
befindlich 
Niederlegers. 
üblichen 
Bezeichnung 
cbm 
mer 
mer sung 
  
zeichen 
  
2. 
3. 4. 
8. 
10. 
11. 12. 13. 14. 
15. 
  
oi 
eichene Eisen- 
bahnschwellen 
13. c. 2. 
Fichten Rundbolz 
13. c. 1. 
  
100 9 
40 84,50 
  
  
  
— a. Russland 
b. 
desgl. 
Zum Privat- 
Transitlager 
Conto 25. 
Wie Spalte 
2 und 3. 
desgl. 
84,50 
  
  
  
  
ohne 
desgl. 
  
(Datum und Unterschrift.) (Datum und Unterschriften.) 
  
  
  
  
  
  
der Deklarat, 
dem Begleitschein 
N. N., 
Haupt-Amts-Assistent. 
übereinstimmend. 
  
Mit
        <pb n="424" />
        <pb n="425" />
                                                      — 405 — 
Muster B 
(zu §§. 5 und 16 des Regulativs). 
                                Niederlage-Register 
                                                 für 
                                   gemischten 
  
                                       Privattransitlager 
  
von 
Bau= und Nutzholz 
ohne Mitverschluß der Zollbehörde 
H.g. 
  
                                  Anleitung zum Gebrauch. 
1. Bei den Hölzern, welche von dem Lager abgemeldet und in Spalte 14 bis 21 abgeschrieben 
werden, sind die betreffenden Zahlen in Spalte 8 oder 9 roth zu durchstreichen. 
2. Bei den bearbeiteten Hölzern, welche nach der Bearbeitung zur Revision angemeldet werden, sind 
in Spalte 12 
a) die Gattung und Menge der durch die Bearbeitung hergestellten Hölzer, 
b) die Menge der zum Lager zurückgebrachten zollpflichtigen Abfälle und 
c) die Menge der zollfrei zu lassenden Abfälle an Sägespänen 
nac Maßgabe der Angaben in den Spalten 17 bis 23 der Anmeldungen nach Muster C anzu- 
merken. 
3. Die bei der jährlichen Bestandsaufnahme zur Verzollung zu ziehende Holzmenge ergiebt sich aus 
der Summe des Sollbestandes nach Spalte 8 oder 9 abzüglich 
a) des vorhandenen Lagerbestandes nach dem Ergebniß der Lageraufnahme und 
b) der zollfrei zu belassenden Abfälle an Sägespänen nach den Anschreibungen in Spalte 12. 
4. Wenn inländisches Holz zum Transitlager angemeldet wird, so ist in Spalte 11 das „Inland“ 
als Herkunft auszuführen. Dabei ist in derselben Spalte ein bezüglicher Vermerk zu machen, 
wenn das inländische Holz nach Maßgabe des §. 4 oder 15 des Regulativs die Eigenschaft als 
zollfreie Waare behält. 
Bei der Aufsummirung behufs der Bestandsaufnahme gelangen die zollfrei verbliebenen inländischen 
Hölzer zur besonderen Aufrechnung. 
58
        <pb n="426" />
                                                  — 406 — 
                        Nummer 25. Konto des 0. Gutzert 
  
  
  
  
  
  
Anschreibung. 
Zeit der Bezeich- Tarifmäßige 
 Anschreibung nung Bezeich.Benennung Der Hölzer Verschluß- a) Herkunft Durch 
 und ung und die beson- oder b) Wie lange Bearbeitung 
Num- des. dere handels- - in anderen 
## * % 4 x. est- 242 - 
mer der Lager- übliche Fest- Gewicht Teetitäts Nederlagen ungewandelt 
Vor= Ortes Bezeichnung 1 zeichen befindlich in 
" register der Hölzer Inhalt befindlich 
"r Tag] Monat Jahr - cbm kg 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. « Il. 12. 
29. August 1880 Begleit- Lager- 00 Stück 9 — — a. Russland. 
Sehein- stelle 1.chene Eisen-- b. do. 
Empf.- bahnschwellen 
Regist. 3. c. 2. 
No. 1011 
— — — — — 40 Stück 84,50 — — do. 67,6 chm Bretter 
Fichten-Rundholz und 
3. c. 1. 4.%½ chm Säöge-- 
späne (zollfrei). 
5. Septembe. — Lager.360 Stück nicht 25 — J a. Inland. 
stelle 2. abgehobelte ". (zollfrei). 
kieferne Bretter. b. — 
"
        <pb n="427" />
                                                       — 407  — 
zu Dan 
zig. Blatt 3. 
  
  
Abschreibung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Nummer JZeit der Abschreibung Der Hölzer Weiterer Nachweis. 
des Bearbei- 
tungs- Bemerkungen. 
· Festmeter- · 
registers Inhalt Gewicht Benennung der Blatt Nr. 
(Beilage) Register 
Tag Monat Jahr cbm kg 
13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 
— 2. October 1880 9 — Begleitschein- 9 104 
Ausfert.-Reg. 
1 
  
  
  
* 
  
  
  
  
  
  
58*
        <pb n="428" />
        Muster 0 
(zu §§. 8 und 17 des Regulativs) 
Anmeldung 
zum Zwecke der Bearbeitung von Bau- und Nutzhölzern 
zeihen. 
gemischten 
des O. Gutzert zu Danzig. 
Niederlage-Konto 25 Blatt 3 Nr. 2 
Beilage zum Konto 25 Seite 1 Nr. 1 
Die Beaufsichtigung übernehmen: 
des Privattransitlagers 
Abgegeben, den 10. September 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Angaben des Lager--Inhabers Weitere Abfertigung 
! Art · Es sind Bei der Revision nach der Ver- 
„Des Der zu bearbeitenden und Ort.Es sind durch die Bearbeitung hergestellt: pollfrei zu arbeitung sind vorgefunden: 
S Nieder= 3 
8 — 1# Hölzer Feder- en: lassen an Bemerkungen. 
— ölzer A äge— ölzer Abfälle 
LE Kontos tung so- - Säge- fft 5% # 
2 „ wie Zeit- Z„ ä 
I 2 Zeichen Menge en für Zeichen Menge siinen, 5 
EE Blatt Nr. Zahl Gattung und Nr. dieselbe Zahl' Gattung und Nr. Menge Gattung Menges Menge 
cbm kg cbm kg cbm|] kg cbm kg cbm □————1 
1.0 2.3.1 4. 5. 6. 7. . 9.1100 11. 2. 13. 114. 15. 16. 17. 18. 19. 20.21. 1 22.23. 24. 
l 
13240FicbtsllsNk.ll40«84,50—ImLager240Bretter-. — 67,s—"12,sg—4,qq—Brottok.67,q— ohne zu Spalte 22. 
Rundbholz. innerbalb Revision. Die Abfflle 
10 Tagen sind nicht zum 
8 zu Lager gelangt. 
Tettern 
2u 
Zersägen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Datum und Untersechrift). (Datum und Unterschrift). (Datum und Unterschriften).
        <pb n="429" />
                                                      — 409 — 
Muster D 
 (zu §§. 9 und 17 des Regulativs). 
                                               Beilage 
                                                 zum 
Niederlage-Register für die (gemischten. Privattransitlager von Holz, 
                                               betreffend 
                                   die Bearbeitung der Hölzer.
        <pb n="430" />
                                                  — 410 — 
  
  
  
Zu Konto Nr. 25 des Hauptregisters. Blatt 3. 
Nr. Tag Tag 
Lau-äder An- der der 
fende schreibung Abgabe Nevision Bemerkungen 
Nr. im der der 
Konto Anmeldung bearbeiteten Hölzer 
1. 2. 3. — 5. 
  
1. 2 10/9. 80. 18/9. 80.
        <pb n="431" />
                                                          — 411 — 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. Mai d. J. beschlossen: 
1. bezüglich der Zollbegünstigungen der Reisstärkefabrikation die nachstehend abgedruckten Bestimmungen 
in Geltung treten zu lassen; 
2. die obersten Landesfinanzbehörden zu ermächtigen, für die seit dem Inkrafttreten der Position 258 
des Zolltarifs vom 15. Juli v. J. bis zum Erlaß dieses Beschlusses unter Zollkontrole ausge- 
führte oder in eine öffentliche Niederlage verbrachte Reisstärke die Zollfreiheit des verwendeten 
Reises bis zur Höhe der den Fabrikanten nach dem Zollsatze von 1,290 für 100 Kilogramm 
zur Last gestellten Reismenge in der Art zu gewähren, daß bei der Reduktion der Reisstärke auf 
Reis die Ermittelungen über den während der fraglichen Zeit in der Fabrik wirklich statt- 
gehabten Verbrauch von Reis zu je 100 Kilogramm Reisstärke zu Grunde gelegt, keinesfalls 
jedoch für 100 Kilogramm Reisstärke mehr als 160 Kilogramm geschälter Reis gerechnet werden. 
  
                                              Bestimmungen, 
                                               betreffend 
                    die Zollbegünstigungen der Reisstärkefabrikation. 
Die Direktivbehörden sind ermächtigt, den Inhabern von Reisstärkefabriken die Verzollung des zur Stärke- 
fabrikation eingeführten Reises zum ermäßigten Satze von 1,20 M für 100 Kilogramm (Zolltarif vom 
15. Juli 1879 Nr. 25 Anmerkung zu s), sowie für die zur Ausfuhr gelangende Stärke die Zollfreiheit des 
dazu verwendeten Reises nach Maßgabe dex folgenden Vorschriften zu gestatten: 
1. Dem Fabrikanten wird für den zur Stärkebereitung bestimmten Reis, sofern nicht Niederlegung 
in einex öffentlichen Niederlage stattfindet, ein Privattransitlager unter amtlichem Mitverschluß oder ohne 
solchen bewilligt. Ueber diesen Reis ist im Niederlageregister ein besonderes Konto zu führen, 
2. Wenn die Bereitung von Reisstärke erfolgen soll, hat der Fabrikant der Zoll= oder Steuerstelle 
spätestens am Tage zuvor eine Abmeldung über den zur Verarbeitung bestimmten Reis zu übergeben und 
darin die Stunde, zu welcher mit Einbringung des Reises in die Bottiche begonnen werden soll, zu bemerken. 
Zu der angemeldeten Zeit erfolgt unter amtlicher Aufsicht die Verwiegung des zur Verarbeitung bestimmten 
Reises, welcher unmittelbar hierauf in die Bottiche gebracht und mit der zur Einweichung desselben dienenden 
Flüssigkeit (verdünnte Natronlauge) übergossen werden muß. 
Die solchergestalt gefüllten Bottiche bleiben unter amtlicher Kontrole, welche bis zum Schlusse des 
Einweichungsverfahrens ausgedehnt werden kann. 
3. Insofern ungeschält bezogener Reis nach vorgängiger Enthülsung zur Reisstärkefabrikation ver- 
wendet werden soll, ist in der Abmeldung (Ziffer 2) auch die Stunde des Beginnes der Enthülsung anzu- 
geben, der Reis nach der Enthülsung nochmals unter amtlicher Aufsicht zu verwiegen und das zur Ent- 
hülsung benutzte Mahlwerk unter Kontrole zu halten. 
4. Das Ergebniß der amtlichen Verwiegung und die stattgehabte Verwendung des Reises zur 
Stärkefabrikation ist, unter Angabe der Zeit des Beginnes der Einweichung und des Schlusses der amtlichen 
Beaufsichtigung, von den Beamten in der Abmeldung zu bescheinigen. In dem Falle zu 3 hat sich die Be- 
scheinigung auch auf die erfolgte Enthülsung des Reises, den Zeitpunkt des Beginnes derselben und das 
ermittelte Gewicht des enthülsten Reises zu erstrecken. 
5. Soll die Reisstärke alsbald nach ihrer Herstellung in den freien Verkehr treten, so ist der nach 
der amtlichen Bescheinigung (Ziffer 4) dazu verwendete Reis nach dem Satze von 1,20 — für 100 Kilo- 
gramm zur Verzollung zu ziehen und, unter Hinweis auf die betreffende Nummer des Zoll-Einnahmejournals, 
im Niederlagekonto abzuschreiben. 
6. Der Fabrikant, welcher die Befugniß erhalten will, Reisstärke mit dem Anspruch auf Zollfreiheit 
des verwendeten Reises auszuführen, hat für die in seiner Fabrik bereitete Reisstärke ein Privattransitlager
        <pb n="432" />
                                                       — 412 — 
ohne amtlichen Mitverschluß zu halten. Wird in der Fabrik auch Weizen= oder Kartoffelstärke hergestellt, 
so nusen die Räume zur Fabrikation und Lagerung der Reisstärke von den übrigen Fabrikräumen 
getrennt sein. . 
Der Fabrikant hat für jedes Halbjahr zu den im §. 16 des Regulativs für Privatlager bestimmten 
Muster 1. Terminen der Zoll= oder Steuerstelle eine nach dem angeschlossenen Muster 1 doppelt ausgefertigte Abmel- 
Muster 1.— nach geschlossenen     * 
dung über die zu verzollende Reisstärke einzureichen und der Abmeldung für das Halbjahr-. Sener. 
eine schriftliche Deklaration beizufügen, welche auf Grund der Betriebsergebnisse und der über den Betrieb 
geführten Bücher angiebt, wieviel Kilogramm Reis während des abgelaufenen Kalenderjahres durchschnittlich 
zu 100 Kilogramm Reisstärke verwendet worden sind. Zur Prüfung der Richtigkeit der Deklaration wird 
seitens eines Oberbeamten der Zoll= oder Steuerverwaltung unter Mitwirkung des Fabrikanten Einsicht der 
betreffenden Fabrikbücher genommen, wobei vom Fabrikanten die der Deklaration zu Grunde liegende Be- 
rechnung und deren Uebereinstimmung mit dem Inhalt der Bücher darzulegen ist. Die danach ermittelte 
Menge des durchschnittlich zu 100 Kilogramm Reisstärke verwendeten Reises bildet, sofern dieselbe 160 Kilo- 
gramm enthülsten Reises nicht übersteigt, für das Kalenderjahr, welches zunächst demjenigen folgt, auf das 
die Deklaration sich bezieht, den Maßstab für die Umrechnung der zu verzollenden Reisstärke auf Reis. Ueber- 
steigt jedoch der ermittelte Durchschnittssatz 160 Kilogramm enthülsten Reises, so erfolgt die Umrechnung nach 
dem letzteren Satze von 160 Kilogramm. 
Die am Schlusse des Kalenderjahres, in welchem das Privattransitlager für Reisstärke bewilligt ist, 
geschehene Feststellung der durchschnittlichen Reisverwendung zu 100 Kilogramm Reisstärke wird auch bei 
Umrechnung der für dieses erste Jahr zu verzollenden Reisstärkemenge auf Reis zu Grunde gelegt. Für den 
Zeitabschnitt vom Tage der Bewilligung des Reisstärkelagers bis zum Ablauf des betreffenden ersten Kalender- 
jahres ist nur eine Verzollungs-Abmeldung (Muster 1) abzugeben, auch wenn die Bewilligung in der ersten 
Hälfte des Jahres stattgefunden hat. 
ser 2. Die Amtsstelle hat über das Reisstärkelager ein Abrechnungskonto nach dem beiliegenden Muster 2 
M. zu führen. Die von der Niederlage (vergl. Ziffer 1) abgemeldeten Reismengen (vergl. Ziffer 2) werden im 
Niederlagekonto unter Verweisung auf das Abrechnungskonto (Spalte 1 daselbst) abgeschrieben. 
7. Den mit der Beaussichtigung der Reisstärkefabrik beauftragten Beamten ist der Zutritt zu 
allen Fabrikräumen zu jeder Tageszeit und auch zur Nachtzeit so lange zu gestatten, als in der Fabrik 
gearbeitet wird. Den Oberbeamten ist ferner die Einsicht der über den Fabrikbetrieb geführten Bücher auf 
Erfordern zu gewähren. · 
Die Direktivbehörden können nach Bedürfniß besondere Kontrolen anordnen und namentlich den 
Betrieb solcher Fabriken, in welchen Reisstärke zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Zollfreiheit bereitet wird, 
dauernd speziell überwachen lassen. 
8. Die Kosten der amtlichen Kontrole hat der Fabrikinhaber zu tragen.
        <pb n="433" />
                                                 — 413 — 
Muster 1. 
Abgegeben, den . .ten ..... ... 18.. 
Die Revision übernehmen:. 
                                     Abmeldung 
                                              der 
vom Privattransitlager des Reisstärkefabrikanen . 
für da sHalbjahr 18.. 
                              zu verzollenden Reisstärke. 
  
                                                    Anleitung. 
1. Die Abmeldung ist vom Lagerinhaber am 2. Januar bezw. am 1. Juli oder, wenn der betreffende 
Tag auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, am folgenden Tage der Zoll= oder Steuerstelle in 
zweifacher Ausfertigung zu übergeben. 
2. In Spalte 1 wird die Zahl aus Spalte 7 der Abmeldung für das zunächst vorausgegangene 
Halbjahr, in Spalte 2 die Summe der im letzten Halbjahr fertig gestellten Reisstärkemengen 
übernommen. 
In Spalte 4 ist das Gesammtgewicht der Sendungen Reisstärke einzutragen, welche während 
des Halbjahres aus dem Privattransitlager zollamtlich zur Ausfuhr oder Aufnahme in eine öffent- 
liche Niederlage abgesertigt sind. 
Spalte 6 hat die Zahl aus Spalte 3 abzüglich der Summe der Zahlen Spalte 4 und 5 zu 
enthalten. 
3. Der Steuerstelle liegt zuvörderst ob, die Einträge Spalte 1 bis 4 zu prüfen und beziehentlich zu 
erichtigen. 
4. Spalte 7 wird von den Revisionsbeamten nach dem Ergebniß der Lagerrevision ausgefüllt. Ueber 
den Umfang und die Art der Ausführung der Revision ist in Spalte 14 das Nähere zu ver- 
merken. 
5. In Spalte 8 ist die Zahl Spalte 3 abzüglich der Summe der Zahlen Spalte 4 und 7 ein- 
zutragen. 
6. In Spalte 9 ist der nach Nr. 6 der Bestimmungen, betreffend die Zollbegünstigungen der Reis- 
stärkefabrikation, ermittelte, für den in Frage stehenden Zeitabschnitt maßgebende Durchschnittssatz 
einzutragen. 
7. Der Lagerinhaber erhält das eine Exemplar der Abmeldung, nachdem darin der Zoll berechnet 
worden ist (Spalte 11), zurück und hat sodann binnen längstens 8 Tagen Zahlung zu leisten. 
  
59
        <pb n="434" />
                                                    —  414 — 
  
  
  
  
I. Deklaration des Fabrikanten. II. Amtliche 
Bestand Zugang an Abga ug an Zur Vor- Nach 
an Reis= Reisstärke Zusammen, Reisstärke durch Bestand an Verzollung]9 gefundener Spalte 3, 4 und7 
.. .. Ausfuhr oder Reisstärke am m. 
stärke zi während (Spalte 1 „ werden Bestand sind an Reis- 
- Aufnahme in Schlusse des 
Anfang des des Halb- + 2) eine öffentliche Halbjahres abgemeldet an Reis= stärke zu ver- 
Halbjahres jfahres Niederlage Reisstärke stärke zollen 
Kilogramm.] Kilogramm. Kilogramm. Kilogramm. Kilogramm. Kilogramm. ] Kilogramm. Kilogramm. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
        <pb n="435" />
                                                     —   415 — 
  
  
  
  
 Abfertigung. 
Der zu 
Der maßgebende erzollenden Jollbetrag 
Durchschnittssatz Menge Reisstärke für die Reismenge Nummer Der Verkehrs- 
der Verwendun Spalte 8 » , . 
a h Spalte 10 zum des Zoll- nachweisung Bemerkungen. 
von Reis zu S 1 einnahme- 
100 Kilogramm Spalte 9 ate von 1,20 M 
... ..eineReismengefürlOOKilogrammIOUMUISs 
Reisstärke beträgt von Blatt. Nummer. 
Kilogramm. Kilogramm. Mark. 
9. 10. II. 12. 13. 14 
  
  
  
  
  
  
  
  
59*
        <pb n="436" />
        <pb n="437" />
                                                 — 417 — 
Muster 2. 
—ä —„— 
                                 Abrechnungskonto 
                                                über 
das Reisstärkelager des Reisstärkefabrikannten 
zu....... . ... 
Dieses Register enthält. .. .. Blätter, welche mit einer 
vom Unterzeichneten angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
18(80) 18/81) u. s. w. 
  
                                             Anleitung. 
1. Falls unenthülst gelagerter Reis nach Enthülsung zur Reisstärkefabrikation verwendet werden soll, wird das 
Gewicht im unenthülsten wie im enthülsten Zustande in Spalte 4 und 5 nachgewiesen. 
2. In Spalte 7 ist die Zahl aus Spalte 3 der Verzollungsabmeldung für das betreffende Halbjahr, in Spalte 13 
die Zahl aus Spalte 8 der bezeichneten Abmeldung zu übernehmen.
        <pb n="438" />
                                                   —  418   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Vermerk über den zur Stärkefabrikation verabfolgten Reis. Reis 
Verwiegung unter der Steuerkontrole. Anschreibung. Ab 
z Des Niederlage- Der Gewicht des Bezeichnung euerlian An Reisstärke sind zur Aus 
r kontos Verwiegung Reises des z Arf an e 
— des Halbjahrser Eintragung 
2 ni ient des ent= Halbjahrs. und Zugang 
S - 3 z 
45 . . . .-— ist während . 
7 Blatt Nr Monat Tag hülsten hülsten besselben Monat. Tag. 
Kilogramm. Kilogramm. * 
1. 2. 3. 44. 5. 6. 7. 8. 9
        <pb n="439" />
                                                             —  419  — 
  
  
  
st ärke. 
  
schreibung. 
  
  
  
  
  
fuhr oder zur öffentlichen Niederlage abgefertigt. Die am 
Schlusse des Bemerkungen. 
Menge Nachweis der Ausfuhr oder Niederlegung Halbjahrs ver- 
der zollte Menge 
« dessen Reisstärke 
Reisstärke Bäzeichnung beträgt 
Kilogramm. Registers. Blatt. Nr. Kilogramm. 
10. 11. 12. 13. 14.
        <pb n="440" />
                                                    — 420 — 
                                               Anleitung 
                                                        zur 
     Aufstellung der Uebersichten über die Besteuerung des Tabacks. 
Nach Beschluß des Bundesraths vom 7. Juni 1880 werden in Bezug auf die Aufstellung der Ueber- 
sichten über die Besteuerung des Tabacks folgende Vorschriften ertheilt. 
                     A. Vorschriften für die Hauptzoll- und Hauptsteuerämter. 
                                          a. Allgemeine Bestimmungen. 
                                                               §. 1. 
Von Seiten der Hauptzoll= und Hauptsteuerämter sind jährlich folgende Uebersichten nach den an- 
„Master 10 bis 5., liegenden Mustern 1 bis 5 aufzustellen und innerhalb der auf den Mustern angegebenen Fristen an die 
Mo Direktivbehörde einzusenden: 
1. Uebersicht über die Zahl der Tabackpflanzer und den Flächeninhalt der mit Taback bepflanzten 
Grundstücke (Muster 1); 
Uebersicht über den Tabackbau und die Ergebnisse der Tabackernte (Muster 2); 
Uebersicht über die Besteuerung des inländischen Tabacks (Muster 3); 
Uebersicht über die Einfuhr und Ausfuhr von Taback (Muster 4); 
Uebersicht über die Einnahmen aus der Besteuerung des Tabacks (Muster 5). 
Gleichzeitig mit der Vorlegung der Uebersicht nach Muster 1 ist eine Abschrift derselben dem Kaiser- 
lichen Statistischen Amt in Berlin zu übersenden. 
  
                                                       §. 2. 
Zum Zweck der Aufstellung der Uebersichten sind von den einzelnen Zoll= und Steuerhebestellen nach 
näherer Anweisung des Hauptamts auf Grund der betreffenden Abfertigungspapiere und Register, soweit er- 
forderlich, besondere Vornotizen fortlaufend zu führen und Uebersichten für die Steuerhebebezirke nach den für 
die Hauptämter vorgeschriebenen Mustern aufzustellen. 
                                                       §. 3. 
Unter den aus den einzelnen Spalten der Uebersichten sich ergebenden Hauptsummen und Durch- 
schnittsbeträgen für den Hauptamtsbezirk sind die entsprechenden Zahlen für das Vorjahr einzutragen und 
die ünterschiede ersichtlich zu machen, welche sich aus der Vergleichung der beiden betreffenden Zahlenreihen 
ergeben. 
                                                     §. 4. 
Bei der Einsendung der Uebersichten nach den Mustern 3 bis 5 an die Direktivbehörde ist denselben 
ein Bericht über die Entwicklung des Tabackbaues und die Ergebnisse der Tabackbesteuerung in dem betreffen- 
den Jahr beizufügen. Dieser Bericht hat sich über die nachstehend bezeichneten Punkte zu verbreiten: 
Gründe der Zu= oder Abnahme des Tabackbaues; 
Angabe der gebauten Tabacksorten, Behandlung des Tabacks bis zum Verkauf; 
Ausfall der Tabackernte, Angabe der Gründe, wegen deren Steuernachlässe in größerem Umfang 
gewährt wurden; 
Angaben über die Orte, wohin der verkaufte inländische Taback hauptsächlich versendet wurde, 
über die für denselben bezahlten Minimal= und Maximalpreise, und zwar getrennt nach den 
hauptsächlichsten Gattungen unter besonderer Angabe der Preise für Obergut, Sandblätter, 
Grumpen etc.; 
5. Art und Zahl der während des Jahres zur Lagerung von unverzolltem und unversteuertem 
Rohtaback benutzten Niederlagen, sowie der hierunter befindlichen Lager für Bearbeitung (Fermen- 
tiren, Entrippen, Streichen 2c.) des Tabacks; Angabe, von welchen Personen diese Niederlagen 
hauptsächlich benutzt wurden (ob von Tabackpflanzern, Rohtabackhändlern etc.);
        <pb n="441" />
                                                         — 421 — 
6. Verwendung von Surrogaten, Angabe der Fabrikate, zu denen sie benutzt werden, des Mischungs- 
verhälinisss zum Taback, Zahl und Ergebnisse der vorgenommenen Prüfungen (§. 28 des 
Gesetzes); 
7. Zahl der Fabrikanten, welche Zoll- oder Steuervergütungen erhalten haben; 
8. Vorschläge und laut gewordene Wünsche bezüglich einer Aenderung der steuerlichen Vorschriften. 
b. Uebersichten über die Zahl der Tabackpflanzer und den Flächeninhalt der mit Taback 
bepflanzten Grundstücke (Muster 1). 
                                                       §. 5. 
In Spalte 2 der Uebersichten sind die einzelnen Hebebezirke des Hauptamtsbe zirks, in welchen 
Taback gepflanzt worden ist, in alphabetischer Ordnung zu verzeichnen und innerhalb der hierdurch gebildeten 
Abtheilungen die einzelnen betreffenden Gemeinden, letztere ebenfalls in alphabetischer Ordnung, aufzuführen. 
Entsprechend sind in den Spalten 3 bis 7 die Zahlen für die einzelnen Gemeinden einzutragen 
und daraue, zunächst die Summen für die einzelnen Hebebezirke und dann die Summen für den Hauptamts- 
ezirk zu bilden. 
Bei Gemeinden, in deren Gemarkung die Gesammtfläche der Tabackpflanzungen auf Grundstücken 
von 4 Ar oder mehr Flächeninhalt im Vorjahre zwei Hektar nicht überstiegen hat (s. 25 des Gesetzes), ist 
dies in Spalte 8 anzugeben. Auch ist in diese Spalte eine bezügliche Notiz aufzunehmen, wenn die Taback- 
ernte eine besonders gute oder besonders schlechte gewesen ist. 
c. Uebersichten über den Tabackbau und die Ergebnisse der Tabackernte (Muster 2). 
                                                        §. 6. 
Bei den in den Spalten 3 bis 11 zu machenden Angaben bleiben diejenigen mit Taback bepflanzten 
Grundstücke, von welchen die Tabackernte nicht eingebracht worden ist (§. 22 Ziffer 6 des Gesetzes), außer 
Betracht. Dagegen sind für die Grundstücke, welche nicht angemeldet, jedoch nachträglich ermittelt worden 
find (S. 32 Ziffer 1 des Gesetzes), die betreffenden Zahlen mit aufzunehmen. 
                                                       §. 7. 
Die in Spalte 12 anzugebende Menge des geernteten Tabacks setzt sich zusammen: 
a) aus der Menge des nach §. 16 Absatz 1 des Gesetzes gewichtssteuerpflichtigen Tabacks, mit Hinzu- 
rechnung der nach §. 11 Absatz 2, sowie nach §§. 21 und 35 des Gesetzes weiter ermittelten 
Mengen an gewichtssteuerpflichtigem Taback, 
b) aus der Menge des Tabacks, welcher von den nach §§. 23 und 25 des Gesetzes nach der Fläche 
besteuerten Grundstücken gewonnen worden ist, und 
c) aus der Menge des nach §. 25 des Gesetzes der fixirten Gewichtssteuer unterworfenen Tabacks. 
Die Angabe der Menge des Tabacks erfolgt nach dem Gewicht des Tabacks in dachreifemstrockenem 
Zustand. Soweit der Taback sich bei der Verwiegung in nicht dachreifem Zustand befunden hat, was in der 
Regel nur bei dem nach §. 11 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausfuhr abgefertigten Taback vorkommen wird, ist 
die Menge desselben unter Anwendung geeigneter Verhältnißzahlen auf die Menge des Tabacks in dachreifem 
trockenem Zustand zu reduziren. 
Die Menge des der Flächensteuer unterworfenen Tabacks ist unter Anwendung des in §. 25 des 
Gesetzes angegebenen Verfahrens zu berechnen. ß 
                                                 §. 8. 
In Spalte 14 ist der mittlere Preis des geernteten Tabacks, einschließlich der Sandblätter, 
Grumpen etc., nach dem Ergebniß der stattgehabten Verkäufe anzugeben. Die Feststellung dieses Preises erfolgt 
in den einzelnen Hebebezirken in der Weise, daß in sämmtlichen Gemeinden, in welchen der Tabackbau in 
erheblichem Umfang betrieben worden ist, für eine thunlichst große Anzahl von zum Verkauf gelangten Taback- 
posten die verkaufte Menge und der dafür gezahlte Betrag im Wege sachgemäßer Erkundigung ermittelt und 
die Summe der gezahlten Beträge durch die Summe der verkauften Tabackmengen dividirt wird. Die 
Multiplikation des auf diese Weise gefundenen Preissatzes mit der Menge des geernteten Tabacks (Spalte 12) 
ergiebt alsdann den Gesammtwerth der Tabackernte für den Hebebezirk (Spalte 15). 
Die Einzelermittelungen hinsichtlich der verkauften Tabackmengen und der dafür gezahlten Preise 
sind nach Anordnung des Hauptamts zur Zeit der Verwiegung des Tabacks durch die Verwiegungsstellen und 
das Aufsichtspersonal vorzunehmen. 
60
        <pb n="442" />
                                                     — 422 — 
Der mittlere Preis des Tabacks in dem Hauptamtsbezirk (Spalte 14) wird durch Division der Summe 
in Spalte 15 mit der Summe in Spalte 12 gefunden. 
d. Uebersichten über die Besteuerung des inländischen Tabacks (Muster 3). 
                                                    § . 9. 
Die Tabackpflanzer, welche gleichzeitig der Gewichtssteuer, der Flächensteuer oder der fixirten Ge- 
wichtssteuer unterworfen waren, sind in den betreffenden Spalten (3, 15 oder 21) wiederholt aufzuführen, 
während dieselben in den Spalten 3 und beziehungsweise 4 bis 9 der Uebersichten nach Muster 2 nur einmal 
zu verzeichnen sind. 
Zwischen den Angaben in den Spalten 4, 16 und 22, sowie 5, 17 und 23 der Uebersichten nach 
Muster 3 und den betreffenden Angaben in den Spalten 11 und 12 der Uebersichten nach Muster 2 muß 
volle Uebereinstimmung bestehen. 
                                                        §. 10. 
In Spalte 6 sind die nach §. 16 Absatz 1 des Gesetzes und in Spalte 7 die nach §§. 21 und 35 
des Gesetzes den Tahackpflanzern zur Last gesetzten Steuerbeträge anzugeben. . 
In Spalte 6 werden sodann unter der Linie die darin enthaltenen und aus den Abrechnungs- 
büchern zu entnehmenden Steuerbeträge verzeichnet, welche auf dem nach der Verwiegung von den Taback- 
pflanzern zurückgenommenen und unversteuert weiter aufbewahrten Taback lasteten. 
                                                   §. 11. 
Die in den Spalten 9, 18 und 24, sowie 12, 19 und 25 anzugebenden Steuerbeträge sind den 
Tabacksteuer-Sollregistern für das Erntejahr und die in Spalte 10 anzugebenden Steuerbeträge den Nieder- 
lageabmeldungen für die Zeit vom 1. Juli des Erntejahres bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres 
zu entnehmen. 
Die Angaben für die Spalte 14 sind auf Grund der Sollregister und Niederlageabmeldungen 
zusammenzustellen. 
Hinsichtlich der in den Spalten 15 bis 26 zu machenden Angaben wird auf die §s. 23 bis 25 des 
Gesetzes Bezug genommen (§. 7). 
Die Angaben in den Spalten 12, 19 und 25 sind auf die bereits in den Einnahme-Sournalen 
gebuchten Tabacksteuerbeträge, welche erlassen werden, nicht zu erstrecken (§. 13). 
In Spalte 29 ff. ist die Zahl der Tabackfabrikanten, welche Tabacksurrogate verwendet haben, sowie 
die Gattung und Menge der von denselben versteuerten Tabacksurrogate und in Spalte 37 der davon er- 
hobene Abgabenbetrag anzugeben. Die betreffenden Angaben sind auf die Zeit vom 1. Juli des Erntejahres 
bis zum 30. Juni des nächstfolgenden Jahres zu beziehen. 
e. Uebersichten über die Einfuhr und Ausfuhr von Taback (Muster 4). 
                                                            §. 12. 
In den Uebersichten nach Muster 4 sind unter A die in der Zeit vom 1. Juli des Erntejahres 
bis zum 30. Juni des nächstfolgenden Jahres in den freien Verkehr getretenen und unter B die in dieser Zeit aus 
dem freien Verkehr ausgeführten Tabackmengen auf Grund der betreffenden Anmeldungen für die Statistik 
des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, unterschieden nach den Ländern der Her- 
kunft und beziehungsweise der Bestimmung, aufzuführen. 
Unter den Hauptsummen in den Spalten 2 bis 11 der Abtheilung A sind sodann die Zollsätze und 
die danach erhobenen Zollbeträge zu vermerken. 
f. Uebersichten über die Einnahmen aus der Besteuerung des Tabacks (Muster 5). 
                                                        §. 13. 
In den Spalten 3 und 6 bis 9 der Uebersichten sind die berichtigten Bruttoeinnahmen an Ein- 
gangszoll von Taback und Tabackfabrikaten und an Tabacksteuer (Einnahme nach den Einnahme-Journalen 
für das III. und IV. Quartal des Erntejahres und für das I. und II. Quartal des nächstfolgenden Jahres, 
einschließlich der Registerdefekte und abzüglich der Registervergütungen) in Uebereinstimmung mit den viertel- 
jährigen Einnahmeübersichten, in den Spalten 4, 10 und 11 die davon zurückerstatteten Beträge und in 
Spalte 14 die Einnahmen an Abgaben von Surrogaten (einschließlich der Defekte, abzüglich der zurück- 
erstatteten Beträge) anzugeben.
        <pb n="443" />
                                                     — 423 — 
Die in den Spalten 4 und 11 summarisch verzeichneten Ausfuhrvergütungen sind in dem Anhang 
zu den Uebersichten nach Maßgabe des Musters einzeln  nachzuweisen. 
                     B. Vorschriften für die Direktivbehörden. 
                                                    §. 14. 
Von Seiten der Direktivbehörden sind mit Zugrundelegung der hauptamtlichen Uebersichten nach 
Muster 2 bis 5 Uebersichten von derselben Einrichtung für die Verwaltungsbezirke der Direktivbehörden nach 
Hauptamtsbezirken aufzustellen und innerhalb 4 Wochen nach Ablauf der Fristen für die Einsendung der 
hauptamtlichen Uebersichten nebst einer Denkschrift über die im §. 4 unter Ziffer 1 bis 7 bezeichneten Punkte 
an das Kaiserliche Statistische Amt einzusenden. 
Den Uebersichten nach Muster 2 ist je eine Abschrift der denselben zu Grunde liegenden hauptamt- 
lichen Uebersichten beizufügen. 
                                  C. Uebergangsbestimmungen. 
                                                     §. 15. 
Die vorstehenden Bestimmungen treten vom 1. Juli 1880 ab in Wirksamkeit. 
Die nach den bestehenden Vorschriften für die Tabacksteuer-Statistik aufzustellenden Uebersichten werden 
noch für das Jahr 1879/80 in der seitherigen Weise aufgestellt und kommen alsdann in Wegfall. 
  
60*
        <pb n="444" />
                                                  — 424 — 
Muster 1 
(zu §. 1). 
Bundesstaat -........ Hauptamtgbezirk...,·«.......... « 
Verwaltungsbezirk»........ Einsendungstermin bis zum 1. Oktober 
(für Preußen). des Erntejahres. 
Uebersicht 
über 
die Zahl der Tabackpflanzer und den Flächeninhalt der mit Taback bepflanzten 
Grundstücke für das Erntejahr 18180). 
  
  
Zahl der mit Taback bepflanzten 
  
Lau- bebezirk Zahl Grundstücke Flächeninhalt 
fende Hebebezirk. der- von weniger uan 4 ar reeme m““ Uemer- 
Num- Gemeinde. Taback= als 4 Ar und mehr » kungen. 
mer. Gemeinde gstanzer. Flächen= Flächen- Zusammen.Grundstücke 
inhalt. inhalt. Ar Meter 
  
1. 2. 3. 4. 5. l 6. 7. 8.
        <pb n="445" />
                                               —  425 —                                                                                     Muster 2 
(zu §. 1). 
Bundesstat Hauptamtsbezirk 
Verwaltungsbezirkrk. Einsendungstermin bis zum 1. Mai 
(für Preußen). des auf die Ernte folgenden Jahres. 
                                                Uebersicht 
                                                       über 
den Tabackbau und die Ergebnisse der Tabackernte für das Erntejahr 18(80).
        <pb n="446" />
                                                        —  426   — 
  
2. Von den Tabackpflanzern (Spalte 3) hatten mit Taback 
bepflanzt eine Gesammtfläche 
  
  
2 1. Zahl 
S 
Hebebezirk. der über über über über . 
s Tabackpflanzer. bis zu 1 Ar 5 ASo 10 Ar 2 Ar über 
S 1 Ar. bis bis bis bis 1 Hektar. 
5 Ar. 10 Ar. 25 Ar.Hektar. 
# 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
        <pb n="447" />
                                                         —   427 —                                                                        3. Der mit Taback bepflanzten 
4. Ernteertrag. 
  
  
  
  
Grundstücke 
Menge des geernteten 
Tabacks in dachreifem n 
, trockenem Zustande Mittlerer Preis “ Bemerkungen. 
Flächeninhalt von 100 kg 
Za h l. ð ch h durchschnitt- Taba ck der 
überhaupt lich auf Tabackernte 
1 Hektar 
Ar. [Meter. kg. kg. Mark. Mark. 
10. II. 12. 13. 14. 15. 16.
        <pb n="448" />
        <pb n="449" />
                                                        — 429 — 
Muster 3 
(zu §. 1). 
Bundesstat ... Hauptamtsbezrk 
Verwaltungsbezirk Einsendungstermin bis zum 1. September 
(für Preußen). des auf die Ernte folgenden Jahres. 
                                          Uebersicht 
                                                über 
die Besteuerung des inländischen Tabacks für das Erntejahr 18180). 
  
61
        <pb n="450" />
                                                         — 430 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
I. Gewichtssteuer. 
Betrag der den Taback- Betrag der erhobenen Tabacksteuer. 
..., pflanzernzurLastge-Taback-Taback- 
Flächen-Menge setzten Tabacksteuer steuer steuer 
Zahl inhalt des Davon  
dde von dem von dem sind Hiervon 
der der mit davon d ohne nach wurden 
Hebebezirk. m Taback e— von von em vorgän= vorgän- 4 ab- ent- 
4 Ta * ge= dem zur nicht gige giger Zu= zusetzen Versl 
.  e ernte-Ver-zurVer-Zu- ·-·- -- richtet 
.- back-l » « Nieder-Nieder- für 
z pflanzten en wiegung wiegung legung legung sammen Steuer- bleiben von 
S pflan- Grund- Ta- ge- ger sammen ver- ver- mach- Taback- 
2 stücke tellten stellten teuer- Kteuer- - 
7 zer. backs] Taback Taback ß ten s ten lässe pflanzern 
- — Taback Laback 
* Ar. Meter.kg.. Mark.Mark.Mark.Mark. Mark.] Mark.] Mark.Mark.Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. —- 10. 11. 22. 13. 14.
        <pb n="451" />
                                                  —  431  —  
 
 
 
  
  
II. Flächensteuer. III. Fixirte Gewichtssteuer. 
* Betrag Flächen- Betrag 
er inhalt 
Zahl der Menge des Davon Zahl h er Menge dr- Davon 
- 6 - 
d mit d Taback- sind Ver— mit des Taback- sind 
er Taback. davon pflanzern zusetzen « der Taback davon pflanzern abzusetzen Ver- 
e- ge- ür e- » · 
Taback- pflanzten ernteten ange- Steuer- bleiben Taback- be à t ange- für bleiben 
Grunde Tabacks forderten e pflanzten ernteten forderten Steuer- 
pflanzer rund- aba Laback- nachlässe pflanzerGrund- Tabacks nachlässe 
stücke st stücke Taback- 
euer steuer 
Ar. Meter. kg. Mark. Mark. Mark. Ar. Meter. kg. Mark. Mark. Mark. 
15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
61*
        <pb n="452" />
                                                — 432  —  
  
  
IV. Abgabe von Tabacksurrogaten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Weichselkirsch- Gewöhnliche 
blätter. Kirschblätter. 
Zahl Zahl Zahl Zahl Erhobener 
ç der der der der Ver- 
2. Hebebezirk. Fabri- Ver- Fabri- Ver- Fabri- Ver- Fabri- Ver:Abgaben- 
2 kanten, steuerte kanten, steuerte kanten, steuerte kanten, steuerte betrag 
* welche welche welche welche 
— dieselben Menge dieselben Menge dieselben Menge dieselben Menge 
— ver- ver- ver- ver- 
S wendeten. wendeten. wendeten. wendeten. 
· kg. kg. kg. kg. Mark. 
27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37.
        <pb n="453" />
                                                      — 433 — 
Muster A 
(zu §. 1). 
Bundesstat . ... Hauptamtsbezirk . . .. 
Verwaltungsbezrk Einsendungstermin bis zum 1. September 
(für Preußen). des auf die Ernte folgenden Jahres. 
                                          Ueber sicht 
                                                über 
die Einfuhr und Ausfuhr von Taback für die Zeit vom 1. Juli 18(80) bis 
                                             30. Juni 18(81).
        <pb n="454" />
                                                —  434  — 
                                       A. Einfuhr. 
                             Eingeführte Tabackmenge. 
  
  
  
  
Land Unbear- Taback- 
der beitete mehl Rauch- 
Taback- , Ent- und taback 
Herkunft blätter Taback= Taback- Cigarren Ciga= rippte Abfälle Schnupf-:Kau- und 
des dund stengel saucen retten Taback von,taback tabackJ andere 
Tabacks. fälle blätter Laback= Taback- 
von fabri- brikt 
solchen katen fabrikate 
kg. kg. kg. kg. kg kg. kg. kg. kg. kg. 
1. 2. 3. 4. 5. 6 7. 8. 9. 10. 11. 
!· 
Zusammen 
Zollsatz 
Zollbetrag.
        <pb n="455" />
                                                    — 435 — 
                                             B. Ausfuhr. 
                                  Ausgeführte Tabackmenge. 
  
  
Land Unbear- Taback- 
der beitete mehl Rauch- 
Taback- , Ent- und taback 
Bestimmung blätter Taback= Taback- l Ciga= rippte Abfälle Schnupf--Kau- und 
rren 
des und stengel saucen rretten Taback abau taback taback andere 
Tabacks. fälle blätter, Taback- Taback- 
von fabri- fabrikate 
solchen katen 
kg. kg. kg. kg. kg. kg. kg. kg. kg. kg. 
12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22.
        <pb n="456" />
        <pb n="457" />
                                               — 437 — 
Muster 5 
(zu §. 1). 
Bundesstat Hauptamtsbezirk .. .. .. ... 
Verwaltungsbezirk Einsendungstermin bis zum 1. September 
(für Preußen). des auf die Ernte folgenden Jahres. 
                                           Uebersicht 
                                              über 
die Einnahmen aus der Besteuerung des Tabacks für die Zeit vom 
1. Juli 18(80) bis 30. Juni 18(81). 
  
62
        <pb n="458" />
                                                   —  438 — 
  
  
  
  
  
I. Zölle. II. Taback 
« Brutto-Einnahmen. 
Laufende Brutto= Ausfuhr= Netto- 
Hebebezirk. , » , 
Nummer. Ein= vergütungen) Ein= Gewichts- Flächen- Ien Zu- 
Gewichts- 
nahmen gen nahmen steuer steuer steuer sammen 
Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.9.
        <pb n="459" />
                                                    —  439 — 
  
  
  
  
  
steuer. 
IV. Im Ganzen 
Zurückerstattete Beträge. III. Abgabe 
Netto- 
Netto- von Einnahmen Bemerkungen. 
Steuer= Ausfuhr= — (Spalte 5 
vergütun= Zusammen Einnahmen Surrogaten p , 
nachlässe. 13 und 14) 
gen 
Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. 
i0.. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
62*
        <pb n="460" />
                                                      —  440 — 
  
  
  
                                                Anhang. 
Nachweisung der für Taback gezahlten Zoll= und Steuervergütungen. 
. Ausgeführte 
Vergütungssatz oder zur Nieder- Bezahlte  
Bezeichnung der Vergütungen. für lag hehrahte Zoll und Steuer- 
100 Kilogramm „(netto) vergütungen 
Mark. kg. Mark. 
1. 2 3. 4. 
  
I. Zollrückvergütungen für 
1. Cigarren . 
2.Cigaretten. 
3. Rauchtaback 
4. Schnupftaback. 
5. Kautaback .... 
Zusammen. 
II. Steuerrückvergütungen für 
A. Rohtaback: 
1. unfermentirt 
2. fermentirt. 
B. Entrippte Tabackblätter 
C. Tabackfabrikate: 
1. Cigarren 
2. Cigaretten 
3. Rauchtaback 
Schnupftaback 
5. Kautaback 
— 
Zusammen 
Im Ganzen zu 1 und II. 
Bei den aus ausländischem und inländischem Taback 
hergestellten Tabackfabrikaten kommen auf 
1. den ausländischen Taback 
2. den inländischen Taback 
Zusammen.
        <pb n="461" />
                                             — 441 — 
Das Königlich preußische Untersteueramt zu Borken im Hauptamtsbezirke Vreden ist aufgehoben und an Stelle 
desselben auf dem Bahnhofe zu Borken ein Nebenzollamt erster Klasse mit der Befugniß zur Abfertigung der 
auf der Eisenbahn ein= und ausgehenden Waarensendungen nach Maßgabe der §§ 63, 64, 66 bis 71 des 
Vereinszollgesetzes, zur Gestattung von Aus= und Umladungen der auf der Eisenbahn unter Raumuverschluß 
beförderten Güter nach §. 65 des Vereinszollgesetzes, zur unbeschränkten Erhebung der Zollgefälle von den 
mit der Eisenbahn eingehenden Waaren und zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleit- 
scheinen I. und II. über zollpflichtige Waaren und von Uebergangsscheinen errichtet worden. 
  
Den Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Laugszargen, im Hauptamtsbezirk Tilsit, ist die Befugniß 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. über Pferde beigelegt worden. 
  
Dem Königlich bayerischen Nebenzollamte Neustadt a / H., Hauptzollamts-Bezirks Kaiserslautern, ist die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über Reis für das Privattransitlager des Stärkefabrikanten 
J. Neubauer zu Winzingen bei Neustadt a./H. ertheilt worden. 
  
Dem Königlich sächsischen Untersteueramt zu Reichenbach ist die Befugniß zur unbeschränkten Ausfertigung 
und Erledigung von Begleitscheinen I. und II. ertheilt worden. 
  
                                                4. Statistik. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. Mai d. IJ. mit Bezug auf das in Nr. 22 des Central= 
Blatts für das Deutsche Reich S. 318 bekannt gemachte „Verzeichniß derjenigen Massengüter, auf welche die 
Bestimmung in §. 11 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, 
Anwendung findet“, das Einverständniß der verbündeten Regierungen darüber festgestellt, 
1. daß, wenn Massengüter in Quantitäten, welche nach §. 11 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes vom 
20. Juli 1879 einer geringeren Gebühr als 10 Pfennig unterliegen würden, zur Anmeldung 
gelangen, der niedrigere Satz zu entrichten ist; " 
2. daß unter „Wagenladungen"“ im §. 11 Nr. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879 nicht blos 
Eisenbahnwagen-, sondern auch andere Wagen-Ladungen zu verstehen sind. 
  
                                       5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                          Reichs-Eisenbahn-Amt.
 
An 1. d. M. ist an der Bahnstrecke Rheydt-Dalheim der Bergisch-Märkischen Eisenbahn die Station Weg- 
berg für den gesammten Güterverkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 5. Juni 1880.
        <pb n="462" />
                                                          — 442 — 
Am 7. d. M. wird die zur Rheinischen Eisenbahn gehörige, 34,3 km lange Bahnstrecke Bonn— Eus- 
kirchen, welche in Bonn an die Bahnlinien Köln Bingerbrück und Bonn — Niederlahnstein, sowie in 
Euskirchen an die Bahnlinien Köln —Trier und Euskirchen — Düren Anschluß hat, mit den Zwischenstationen 
Duisdorf, Kottenforst, Meckenheim, Rheinbach, Odendorf und Cuchenheim für den Personen-, Gepäck-, Eilgut- 
und Güterverkehr — die Station Kottenforst jedoch vorläufig nur für den Wagenladungsverkehr — eröffnet. 
Berlin, den 7. Juni 1880. 
                              In Vertretung: Körte. 
  
                                        6. Marine und Schiffabrt. 
Mit den nächsten Seesteuermanns-Prüfungen wird bei den Navigationsschulen 
in Memel am 9. Juli d. J., 
in Pillau am 16. Juli d. S., 
in Danzig am 26. Juli d. J., 
in Grabow a./O. am 3. August d. J., 
in Barth am 11. August d. J., 
in Stralsund am 18. ugust d. J. 
begonnen werden. 
rrarseses- 
  
                                    7. Konsulat-Wesen. 
  
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Freiherrn von Seldeneck zu Konstantinopel ist auf Grund des Gesetzes vom 
4. Mai 1870, in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875, die allgemeine Ermächtigung 
ertheilt worden, in Vertretung des General-Konsuls, bei Abwesenheit oder sonstiger Behinderung desselben, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und 
Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="463" />
                                                  Central-Blatt 
                                               für das 
                                      Deutsche Reich. 
                                        Herausgegeben                                                                                                                              im 
                                   Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
1 
VIII. II. Jahrgang. 1 Berlin, Freitag, den 18. Juni 1880. . Nr. 25. 
" I 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ernennung 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker- 
von Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern; steuer, sowie Zucker-Ein= und Ausfuhr für Mai 1880 —; 
— Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs- " Befugniß einer Steuerstelle; — Abberufung eines Stations= 
gebiete .. Seite 443 Kontrolörs .450 
2. Bank- Wesen: Statistik der deutschen Banknoten Ende 5. Justiz= Wesen: Erscheinen des Jahrbuchs der deutschen 
Mai 1880 446 Gerichtsverfassung — 
3. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 6. Eisenbahn-Wesen: Abänderungen des Betriebs- Reglements 
für das Etatsjahr 1879/80; — Nachweisung der Ein- für die Eisenbahnen Deutschlands; — Eröffnung von 
nahme an 1879/80 in in den Monaten April und Bahnstrecken . 452 
Mai 1880 . . . 448 7. Konsulat-Wesen: Ernennungen 442 
  
  
                                    1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61), in Gemäßbeit der 
vom Bundesrath vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern der Kaiserlichen Diziplinarkammern 
1. in Potsdam 
den Königlich preußischen Landgerichtsrath von Schenck daselbst, 
2. in Trier 
den Königlich preußischen Landgerichtsdirektor Groos daselbst als Präsidenten, 
3. in Kassel 
den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Rönsberg daselbst, 
A. in Hannover und Bremen 
den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Freibott in Hannover, 
5. in Darmstadt 
a) den Kaiserlichen Postrath Hagem ann daselbst, 
b) den Großherzoglich hessischen Oberlandesgerichtsrath Maurer daselbst, 
für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Reichs= beziehungsweise Staatsämter zu ernennen. 
  
63
        <pb n="464" />
                                                   —  444  — 
                   Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
I 
Name und Stand Alter und Heimath Grund # Behörde, welche die Datm des 
* —— Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.[Josef Sadakierski,48 Jahre, geboren zuDiebstahl im Rückfalle, Königlich preußische 29. Mai 
Arbeiter, Gostynin, Russisch- Bezirksregierung zu d. J. 
Polen, Marienwerder, 
2. Anna Schleitner,9 Jahre, geboren und Hehlerei, Königlich sächsische 25. März 
geborene Lill, Han= ortsangehörig zu Neudek Kreishauptmann- d. J. 
delsfrau, verwitt- bei Karlsbad, Kreis schaft zu Bautzen, 
wete, Eger, Böhmen, 
b. Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3. Iwan Masurke= sangeblich 48 Jahre, ge-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 26. Januar 
witz, boren zu Sokollen, teln, Bezirksregierung zu d. I. 
Gouvernement Grodno, Königsberg, 
Rußland, 
4. Isidor Prause,20 Jahre, aus Groß-desgleichen, Königlich preußische 3. Juni 
Müllergeselle, Tiebnitz, Bezirk Ro- Bezirksregierung zu| d. J. 
kitnitz, Böhmen, Breslau, 
5. Die Zigeuner: 
a) Anton Wag-49 Jahre, 
ner, 
b) Franz Wag-28 Jahre, 
ner, 
e) Karoline Wag-30 Jahre, 
ner, Landstreichen, zu a, Königlich preußische4. ril 
d) Anna Wag-21 Jahre, b und e außerdem! Bezirksregierung zu|d. J. 
ner, sämmtlich aus Stollen- wegen Bettelns un- Liegnitz, 
hau bei Schemberg, ter Drohungen und 
Mähren, zu c, du. f außer— 
e) Johann Groß, 78 Jahre, aus Ulbers— dem wegen Bettelns, 
dorf bei Schemberg, 
Mähren, 
f) Cäcilie Groß 40 Jahre, aus Marschen- 
dorf bei Schemberg, 
Mähren, J— 
6. Josef Wasserthal, geboren 1862, aus Kra-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 19. April 
Friseurgehülfe, kau, Galizien, teln, d. J. 
7. Anna Lagrin, Zi= 20 Jahre, aus Maffers-desgleichen, dieselbe Behörde, 4. Mai 
geunerin, unverehe= dorf, Bezirk Reichen- d. J. 
lichte, berg, Böhmen, 
8. Franz Josef Karl 35 Jahre, aus Sazowa, desgleichen, dieselbe Behörde, 10. Mai 
Sternad, Färber, Bezirk Guttenberg, d. I. 
Böhmen,
        <pb n="465" />
                                                        —  445  — 
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Dat#m' des 
— Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
9.Wenzel Mehwald,9 Jahre, aus Hohen-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 12. Mai 
Arbeiter, elbe, Böhmen, teln, Bezirksregierung zu|d. S. 
Liegnitz, 
10. Georg Schwands-geboren 1856, aus Brei-desgleichen, Königlich bayerisches 2. April 
ner, Schuhmacher, tensee, Bezirk Sechs- Bezirksamt Schon= d. SJ. 
haus bei Wien, gau, 
11. Josef Böhm, Schrei-34 Jahre, aus Eiben-desgleichen, dieselbe Behörde, 21. April 
ner, berg, Bezirk Graslitz, d. J. 
Böhmen, 
12.Johann Gudoba,27 Jahre, aus Tre-Landstreichen, Gebrauch Königlich bayerisches 16. Mai 
auch Chudoba, meschna, Bezirk Kö-eines falschen Legitima= Bezirksamt Sont d. I. 
Kommis, niginhof, Böhmen, tionspapieres und An- hofen, 
gabe falschen Namens, 
13. Josef Wörfel, sgeboren am 7. AprilLandstreichen, verbots-Königlich sächsische22. April 
Müller, 1842 und ortsange widrige Rückkehr in das Kreishauptmann- d. J. 
hörig zu Weißkirchen Landesgebiet, Diebstahl, schaft zu Bautzen, 
bei Reichenberg, Böh-Gebrauch eines falschen 
men, Legitimationspapiers 
und Angabe eines fal- 
schen Namens, 
14. Magdalene Gradl, 35 Jahre, geboren und Landstreichen, Königlich sächsische 19. April 
Handarbeiterin, ortsangehörig zu Unter- Kreishauptmann- d. J. 
Lindau, Bezirk Schöba schaft zu Zwickau, 
in Pograd bei Eger, 
Böhmen, 
15. Jakob Diegel= geboren am 20. Maiddesgleichen, Kaiserlicher Bezirks-2 8. Mai 
mann, Bier= 1838 zu Koßweiler, präsident zu Kolmar, b. J. 
brauer, Bezirk Zabern, Kreis 
Molsheim, Unter-Elsaß, 
zufolge Option fran- 
zösischer Staatsangehö- 
riger, 
16. Alexander Bardey, geboren 1856 und orts-Landstreichen und Bet-derselbe, 31. Mai 
Tagner, angehörig zu Montigny, teln, d. J. 
Departement Haute- 
Sane, Frankreich, 
  
  
  
  
  
  
63*
        <pb n="466" />
                                                      — 446 — 
  
  
  
  
  
2. B a n k - 
Statistik der deutschen Bank 
An Banknoten 
Bezeichuung — — 
Laufende der im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande 
Nr. 
Notenban ken. in Abschnitten zu 10027. kn Abschnitten zu 200 M 
-M— M —. M 
1.Reichsbank . . .. 397119 35ö00 203 980 650 —. — 
2.Städtische Bank zu Breslau 1521500 37500 — — 
3. Kölnische Privatbank 2) 2 171 800 804 500 — — 
4.Magdeburger Privatbank 1 628 200 1 371 800 — — 
5.Danziger Privat-Aktienbank 1 560 000 1440 000 – — 
6. Provinzial-Aktienbank des Großherzogthums Posen 667 300 232 700 391.200 .508 800 
7.] Hannoversche Bank ........ 4316 400 1 983 600 — — 
8.Frankfurter Bank ..... 2951.200 2 748 800 — — 
9. Bayerische Notenbank 61 509 800 8 430 200 — — 
10.Sächsische Bank zu Dresden 25 790 100 634 209 900 – — 
11.Leipziger Kassenverein — — — — 
12.Chemnitzer Stadtbank 508 600 1400 — — 
13.Württembergische Notenbank 23 326 500 2 473 500 — — 
14.Badische Bank . . 11 732000 27 268 000 — — 
15.Bank für Süddeutschland 14 767 700 /21 232 300 — — 
16.Braunschweigische Bank ..... 2229 700 11270 300 — — 
17.Kommerzbank in Lübek 928 000 1 472 000 — — 
18. Bremer Bank . 5 197 900 3 552 100 — — 
zusammen am 31. Mai 1880 557 926 0560 22509 255 391 200 508 800 
am 30. April 1880 582 152 400/299 032 900 390 200 509 800 
mithin am 31. Mai 1880 mehr — 23 476 350 1 000 — 
weniger 24 226 350 — — 1 000 
  
  
  
 Anmerkungen. 
  
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
1280 
7966 700 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Köln 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 240 
vernichtet: 98360 
tischen Prlvatbank, " 
elche 
-r., 
1 400 Thlr. in Abschnitten zu 10 
90 965 Thlr. Iin Abschnitten zu 10 Thlr., 
740• 
296840 
221 175 Thlr. In Abschnitten zu 25 Thlr., 
4450 
86 590 O0to "b s si- 
seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umiaufsfähig und 
2 420 Ahlr. in Abschnitten zu 20 Thlr.. 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken, 
1) bei der Rostocker Bank 1 000 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 2000 Mark in Abschnitten 
Gattung vernichtet, 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 5 600 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4059 400 Mark in
        <pb n="467" />
                                              — 447 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Wesen. 
noten Ende Mai 1880. 
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr. 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1000 M überhaupt 
M M M M M M M. M M 
93 819 000 217 681 000 225 404 000 324 296 000 716 342 3ö0 745 957 650 1. 
— — 1 340 000 101.000 2 861 500 138 500 2. 
— E — — 2171800. 804 500 3. 
— — — — 1628 200 1 371 800 4. 
— – — — 1560 000 1440 000 5. 
809 500 390 500 — — 1 868 000 1 132 000 6. 
— — — — 4 316 400 1 983 600 7. 
658 500 941 500 4566 000 10 134 000 8 175 700 13 824 300 8. 
— — — — 61 509 800 8 480 200 9. 
15 118 500 11 381 500 — — 40 908 600 45 591 400 10. 
2 663 000 337 000 — — 2 663 000 337° 000 11. 
—1 — « — — 508 600 1 400 12. 
— — — — 23 326 500 2 473 500 13. 
— — — — 11 732 000 27 268 000 14. 
— — — — 14 767 700 21232 300 15. 
— — — — 2229 700 11.70 300 16. 
— — — 928 000 1 472 000 17. 
— — — 5 197 900 3 552 100 18. 
. 
I E , . 
113 068 500 230 731 500 231 310 000 334 531 000 902 695 750 888 280 550 
125 589 000 218 711.000 258 661.000 308 180 000 966 792 600 826 433 700 
— 1220205500 — 26 351 000 — 61 846 850 
12 520 500 — 27 351 000 — 64 096 850 — 
  
  
  
  
  
Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. Mai 1880 
85 675 Thlr. in Abschnktien zu 50 Thlr., 231 400 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 41 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 2011 845 Mark 
mithin gegen Ende April 1880 weniger 155 175= 
90) ... 16300-. . .-· 55 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 233790 
8 340 900 - . 259 440 c - - so 138495500·· - " 6 · 15025016100 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. Mai 1880: 
1650 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., zusammen 16 410 Mark 
gegen Ende April 188 weniger — 
mithin 
4560 " „. . . 10 000 Thlr. in üösiamitgen zu 100 Thlr., zusammen 7290 
297900 r 299 000. " " so · 2·976«800’· 
daß am 31. Mai 1880: 
derselben Gattung der Großh. Mecklenburg-Schwerinschen Regierung zur Vernichtung übergeben und 1997 000 Mark derselben 
Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren.
        <pb n="468" />
                                                     —  448  —  
                                       3. Finanz= Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
                                für das Etatsjahr 1879/80 *) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll- Bonifika- Einnahme Differenz 
- Einnahme be= tionen auf: in demselben zwischen den 
Bezeichnung - 
tragt ür das a) gemein- · Zeitraum Spalten 4 
der 187980 schaftliche Bleiben des und 5. 
. f) darunter Fre-- b ) privative Vorjahres + mehr 
Einnahme. 
h schreibungen Rechnung (Spalte 4) — weniger 
M “ M. M M 
1. 2. 3. 4. I 5. 6. 
I 
Zölle 141 916 657 a. 17229 141 866 411 114 7272470—27139164 
176 558 b. 33 017 
Rübenzuckersteuer. 76 935 812 23 549 5906 53 386 216 51 232 061.—+ 2 154 155 
Salzsteuer 36597276 a. 1 316 36 585 882 35 957 685 628 197 
34 612 b. 10 078 
Tabacksteuer 1 167 280 91 1566 076124 961 601 114 523 
Branntweinsteuer 53 398 /34 9 872 306 43526228. 45 653 249— 2127 021 
t 
Ueberangsagaben  von Branntwein 136 155 — 136 155, 114227 21 928 
Brausteuer . ... 16 825 "11 302 510| 16 523 401 16744278.— 220 877 
1 
Uebergangsabgaben von Bier 1 004 793 — 1004793 956 5/7 48 568 
1 
Summe27982 618 33 877 408294 105 210266 346 57327758637 
Spielkartenstempel 1 101 837 — 1 101 837 698 078— 403 759 
darunter Nach- darunter 
steuer: Nachsteuer: 
22 042 279 679 
Wechselstempelsteuer  . — — 6342917 6125 4524 217 465 
Reichs-Post- und Telegraphen= Verwaltung . — — 131 528 803 126 233 156 45 295 647 
Reichs-Eisenbahn--Verwaltung. . — 37 519 193 36504612 4 1014581 
  
*) Die Seite 212 des Central-Blatts veröffentlichte Nachweisung der Zölle und gemeinsche 
für die Zeit vom 1. April 1879 bis zum Schlusse des Monats März 1880 umfaßt nur diejenigen 
  
  
  
  
  
1879/80, welche bis zum Kassenschluß des Monats März 1880 in den Heberegistern nachgewiesen waren. 
Anmerkung. 
waltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen für das Etatsjahr 1879/80:; 
gemeinaftlichen Verbrauchssteuern 
Einnahmen des Etatsjahres 
Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Ver-
        <pb n="469" />
                                                  — 449  — 
  
  
  
 
  
Ist-Einnahme Ist-Einnahme Differenz 
  
  
zwischen den 
Die Ist-Einnahme 
in Spalte 2 beträgt 
gegen das Etats- 
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung für das in demselben Spalten Soll für 1879 /80 
Etatsjahr eitraum 2 und 3. (Einnahme-Kapite 
der * des Vorjahres + mehr 1 Lit. 1 bis 6) 
Einnahme. es Vorjahres weniger mehr 
— weniger 
- — 
1. 2. 3. 5. 
Zölle 135 318261 101 139 999 ½# 178262 30 914221 
Rübenzuckersteuer 45 893 317 40 995 173 4 898 144— 5529 533 
Salzsteuer 35 932 461 # 35 401 338 531 123 + 1379681 
Tabacksteuer 896 662 783 866 112796 — 2928 
Branntweinsteuer und üebergangsabgabe von 
Branntwein 36 857019 3275071 348 — 644 329 — 2742271 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 14 859 785 15009 092 — 149 307 — 1 095515 
Summe269 757 505 230 830 816 * 38 926 689 J— 22923 655 
Spielkartenstempel 1 136 562 352 225 +— 784 337 1 — 79 438 
(einschließlich der Nachsteuer. 
  
Nachweisung der Einnahme an Wehselstempelsteuer i im n Deutschen Reich in den Monaten April und Mai 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
April! ' Mai April Mai 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 1880. Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 1880. 
« »z-. M M. M 
I. Im Reichs- Postgebiete. Uebertrag 256 433 00 235 6040 
1. Königsberg 14 601802 20410 26. Koblenz . 3 156 40 3110 90 
2. Gumbinenen 31574002 4 Düsseldorf. 34 191|55 40 
3. Danzig 12473|20|10 497!75 28. Trier 2 355/60 1 82280 
4. Berlin 52892306276s0 29. Dresden 1 10 808 z0 11 02030 
5. Potsdam 2 88225 2 614/70 30. Leipzig 30651 909029 41310 
6. Frankfurt a. O. 6772/20 636210|l. Karlsruhe 13 591 95514 05895 
7. Stettin .. 8269/65 6 635|40 32. Konstanz 5707.60 529900 
8. Köslin 1 886|70 1 742/70 33. Darmstadt 9 656 35 990670 
9. Posen 4 161|0 3 539/90 34. Schwerin i. M. 2962.40 17700 
10. Bromberg 2 617/°45 2266100 35. Oldenburg m 424680 
11. Breslau 1417500DT 36. Braunschweig 499790 3 892 60 
12. Liegnitz 6 717406748110I7. Bremen 19 3497558910 
13. Opplen 5 996 25 446510 38. Hamburg“ . 64519456033335 
14. Magdeburg 13 69290 4 910/|80 39. Straßburg i. E. 17 850 20 15543|65 
10. Erfurt. .. gsgz 60 7347/60 40. Metz . 3 765 90 3 14310 
.  ...... 775 823380 
7 Kiel. 3 7 0. 7r - * Summe J. 484 208 450 179 25 
Hannover 7320 58220 II. Bayern .. 6011903762110 
3 Münster
 2  Minden 155 50 1 913 60 IIL Württemb erg 1 498 751 
3. Arnsberg 1is499105269|90 Ueberhaupt 538 93140 504071 35 
2. Kassel. u. in 333859544%5% Dagegen im Jahre 1879 501 77100  Frankfurt a.M.  509 960/75 
25. Aachen 7053410| 642235 „ „ 1877 566297 40|572 17865 
zu übertragen 256 43300 235 6060 
  
  
  
*) Siehe Central-Blatt für 1880 Selte 188, für 1879 Seite 284, für 1878 Seite 182.
        <pb n="470" />
                                                     —  450  — 
 
4. Zoll- 
und 
  
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zahl — 
der Ver- Raffinirter Zucker aller Rohzucker aller Art 
im Be= steuerte Art * 
Verwaltungsbezirke. trieb be- Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rübens menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 4. z. 66. 7. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen — — 33 —. — — 
2 - Westpreußen — — 1870 902 — — 
3. - Brandenburg. — — 3 709 — 2551 — 
4. Pommern — — 467 — — — 
5 -Posen. – – 2 — — — 
6 - Schlesien — — 314 — — — 
7.  Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften — — 218 — 10 — 
8. Provinz Schleswig- Holstein — — 39 011 4 178 38 206 13 479 
9. - Hannover — — 11301 3 955 1 141 — 
10. - Westfalen .. — — 67 — — 
11. - Hessen-Nassau — — 16 185 1 805 — — 
12. Rheinprovinz – – 10 093 1 005 — 53 264 
Summe J. — — 83270 11 845 41 908 66 743 
II. Bayern — — 23 375 — — — 
III. Sachsen . — — 1016 — — — 
IV. Württemberg — — 48 382 — — 
V. Baden. — — 1296 — 341 — 
VI. Hessen — 1703 — — 28 887 
VII. Mecklenburg – — 530 — — — 
VIII. Thüringen, einsschlies- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben — — 11 — — — 
IX. Oldenburg — — 217 — 62 — 
X. Braunschweig — – — — — — 
XI. Anhalt — — — — — — 
XII. Elsaß- Lothringen . — —- 117 945 — — — 
XIII. Luxemburg — – 3 — — — 
Ueberhaupt — — 229 414 12227 42 311 95 630 
Hierzu in den Vormonaten Septem- « 
ber 1879 bis April 1880. — 481275131 68 305 179 .590 756 703 593 917 
Zusammen September 1879 bis 
Mai 1880 — 4812751397 719 191 817 799.014 689 547 
In demselben Zeitraum 187879. — 446247 778 2 845 900 226 35ö0 811 500 630 200
        <pb n="471" />
        Steuer-Wesen. 
  
                                         —  451  — 
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Mai 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver-„Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. freien Ver-Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14.— 15. 
— 7 056 210 – – — — — 
3 348 42 060 — — 275 350 —- — 133 530 
25 265 12587 — — — — — —- 
36 704 36 516 1711965 181 612 681 390 — 728279 — 
6 189 — 464 – 63 — 973 — 
273 174 14 228 — — — — — — 
23 913 8 2102 410 590 776724862 083 4 933 214 279 33 457 
15 112 2 438 671 770 3133444318525 — 4082 — 
7 — — — — — — — 
1 — — — — — — — 
11887 — 308 114 – 810 291 — 338 851 — 
395 600 123 095 5 103 113 262 4187947 702 49331286 464 166 987 
1 165 5 835 — — — — 22 650 405 
12 273 12 175 — — — — — 4301 
149 — 9556 — — — 4358 – 
2 – 53 479 2266 1 491 — 50 681 — 
10 011 — — — — — — 
611 — — 225 — — — 
472 8977 — — — — — — 
533 — — — — — — — 
5 366 — — — — — — — 
537 4 646 — — — — — — 
155 — 18 858 — 3577 — 199 221 — 
4 — — 45 225 — — — 
426 878 154 788 5185 006 264 9090 7997995 49331563374 171 693 
5232 064 2 153 900418 025 710 1991 86665 813 591 163 31433294857 1 480 400 
5 658 942 2308 63223 210 716 2256 77573 811 586 168 276 14858 231 1652 093 
4 101 700|02 607 600 22 524 650 799 30086 349 750 53 200 14854 350 1631 350 
  
  
  
  
  
64
        <pb n="472" />
                                                   — 152 — 
Dem Großherzoglich badischen Hauptsteueramt Baden ist die Befugniß zur Abfertigung von unter Wagen- 
raumverschluß daselbst ankommenden übergangssteuerpflichtigen Biersendungen ertheilt worden. 
  
D.- Stations-Kontrolör, Königlich preußische Steuer-Inspektor Dassau zu Regensburg ist in Folge seiner 
Zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kon- 
trolör mit Ablauf des Monats Mai d. J. entbunden worden. 
  
                                              5. Justiz-Wesen. 
In Carl Heymann's Verlag hierselbst ist ein auf Veranlassung des Reichs-Justizamts von Carl Pfafferoth 
herausgegebenes Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung erschienen. Der Preis desselben beträgt 7 J, 
elegant gebunden 8 MA. 
  
                                          6. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                            Bekanntmachung, 
                                                 betreffend 
Abänderungen des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands. 
— 
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 3. d. M. 
beschlossen: 
I. An die Stelle des §. 48 und des ersten Absatzes in Nr. 1 des §. 50 des Betriebs-Reglements für 
die Eisenbahnen Deutschlands treten folgende Bestimmungen: 
                                                    §. 8. 
Von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zugelassene 
                                   Gegenstände. 
 A. Von der Beförderung sind ausgeschlossen: 
1. alle solche Güter, die — wegen ihres Gewichts oder Umfangs, ihrer Form oder sonstigen 
Eigenschaft — nach den Einrichtungen und der Benutzungsweise der Bahn sich zum Trans- 
port nicht eignen; 
2. die postzwangspflichtigen Gegenstände; 
3 alle der Selbstentzündung oder Explosion unterworfenen Gegenstände, soweit nicht die Be- 
stimmungen in Anlage D Anwendung finden, insbesondere: 
a) Nitroglycerin (Sprengöl) als solches, abtropfbare Gemische von Nitroglycerin sowie 
Gemische von Nitroglycerin mit an sich explosiven Stoffen, als nitrirter Cellulose, 
Pulversätzen etc.;
        <pb n="473" />
                                                         — 453 — 
b) nicht abtropfbare Gemische von Nitroglycerin mit pulverförmigen, an sich nicht ex- 
plosiven Stoffen (Dynamit und ähnliche Präparate) in loser Masse (wegen Dynamit- 
patronen vergleiche Anlage D Nr. 1); 
c) unreine Pikrinsäure (vergleiche Anlage D Nr. XV), pikrinsaure Salze sowie explosive 
Gemische, welche pikrinsaure und chlorsaure Salze enthalten; 
d) Knallquecksilber (wegen Zündungen und Zündhütchen vergleiche Anlage D Nr. J 
und III), Knallsilber und Knallgold, sowie die damit dargestellten Präparate; 
e) solche Präparate, welche Phosphor in Substanz beigemischt enthalten, namentlich Zünd- 
blättchen (amorces); 
f) geladene Schußwaffen. 
B. Bedingungsweise werden zur Beförderung zugelassen: 
1. Die in Anlage D verzeichneten Gegenstände. 
Für deren Annahme und Beförderung sind die daselbst getroffenen näheren Bestimmungen 
maßgebend. 
2. Gold= und Silberbarren, Platina, gemünztes und Papiergeld, geldwerthe Papiere, Doku- 
mente, ferner Pretiosen, wie Edelsteine, ächte Perlen und dergleichen. 
Unter welchen Bedingungen diese Gegenstände zur Beförderung angenommen werden, 
bestimmen die besonderen Vorschriften jeder Eisenbahn. 
3. Gemälde und andere Kunstgegenstände. 
Zur Uebernahme der Beförderung ist die Eisenbahnverwaltung nur dann verpflichtet, 
wenn in den Frachtbriefen keine Werthangabe enthalten ist. 
4. Diejenigen Gegenstände, deren Verladung oder Transport nach dem Ermessen der überneh- 
menden Verwaltung außergewöhnliche Schwierigkeit verursacht. 
Die Beförderung solcher Gegenstände kann von jedesmal zu vereinbarenden besonderen 
Bedingungen abhängig gemacht werden. 
C. Wer Gegenstände der unter Lit. A Nr. 3 dieses Paragraphen oder der in Anlage D erwähnten 
Art unter unrichtiger oder ungenauer Deklaration zur Beförderung aufgiebt oder die als Bedin- 
gung für deren Annahme vorgeschriebenen Sicherheitsmaßregeln außer Acht läßt, hat neben den 
durch Polizeiverordnungen oder durch das Strafgesetzbuch festgesetzten Strafen, auch wenn ein 
Schaden nicht geschehen ist, für jedes Kilogramm des Bruttogewichts solcher Versandtstücke eine 
schon durch die Auflieferung verwirkte Konventionalstrafe von 12 Mark zu erlegen und haftet 
außerdem für allen etwa entstehenden Schaden. « 
                                   §. 50 Nr. 1 erster Absatz. 
Für die laut §. 48 Lit. B nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände 
sowie für die vom Versender und Empfänger auf= und abzuladenden Güter und für die unter 
Zoll= oder Steuerkontrole stehenden Waaren sind besondere, andere Gegenstände nicht umfassende 
Frachtbriefe beizugeben. 
II. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. August 1880 in Kraft. Auf Sendungen der Militär- 
verwaltung finden dieselben insoweit Anwendung, als sie gegenüber den dafür bestehenden besonderen 
Vorschriften erleichternde Transportbedingungen enthalten. 
Berlin, den 13. Juni 1880. 
                                Der Reichskanzler. 
                                         v. Bismarck. 
  
64*
        <pb n="474" />
                                                       — 454 — 
Anlage D. 
                                      Bestimmungen 
                                               über 
bedingungsweise zur Beförderung auf Eisenbahnen zugelassene Gegenstände. 
                                       §. 48. B. I.) 
I. Shieß— und Sprengpulver (Schwarzpulver) und ähnliche Gemenge, wie ins- 
besondere der sogenannte brennbare Salpeter; 
u Pulvermunition eirnschließlich fertiger Patronen (wegen Metallpatronen vergleiche unten 
Nr. III); 
Feuerwerkskörper, insoweit sie nicht Stoffe enthalten, welche nach §. 48 A. 3 Lit. a 
bis e (einschließlich) von der Beförderung ausgeschlossen sind; 
Sprengkräftige Zündungen, als: Sprengkapseln, elektrische Minenzündungen, fer- 
ner Zündschnüre mit Ausnahme der Sicherheitszünder (vergleiche unten Nr. V); 
Patronen aus Dynamit; 
Nitrocellulose, insbesondere Schießbaumwolle (auch Cotton-Powder) und daraus gefer- 
tigte Patronen, ferner Kollodiumwolle, Pyropapier (sogenanntes Düpplerschanzen papier) 
unterliegen nachstehenden Vorschriften: 
1. Diese Gegenstände sind in hölzerne Kisten oder Tonnen, deren Fugen so gedichtet sind, daß ein 
Ausstreuen nicht stattfinden kann, und welche nicht mit eisernen Reifen oder Bändern versehen 
sind, fest zu verpacken. Pulver kann in metallene Behälter (ausgeschlossen solche von Eisen) 
verpackt werden. Vor der Verpackung in Tonnen oder Kisten muß loses Kornpulver in lei- 
nene, Mehlpulver in lederne Säcke geschüttet werden. Dynamitpatronen und mit einem 
Ueberzuge von Paraffin versehene Patronen aus gepreßter (gemahlener) 
Schießbaumwolle sind durch eine Umhüllung von Papier in Packete zu vereinigen. Die ge- 
nannten Patronen, sowie Schießbaumwolle und andere Nitrocellulose dürfen weder 
mit Zündungen versehen, noch mit solchen in dieselben Gefäße oder in denselben Wagen verpackt 
werden. Schießbaumwolle, sowie andere Nitrocellulose muß bis zu mindestens 20 Prozent Wasser- 
gehalt angefeuchtet in wasserdichte Behälter besonders fest verpackt sein, so daß eine Reibung 
des Inhalts nicht stattfinden kann. 
Die zur Verpackung explosiver Stoffe dienenden Behälter müssen je nach ihrem Inhalt 
mit der Aufschrift: „Pulver, Pulvermunition, Feuerwerkskörper, Zündungen, Dynamitpatronen, 
Schießbaumwolle“ 2c. versehen sein. 
Das Bruttogewicht der Schießbaumwolle oder andere Nitrocellulose enthaltenden 
Behälter darf 85 Kilogramm, das Bruttogewicht der Pulver, Pulvermunition, Feuer- 
werkskörper, Zündungen enthaltenden Behälter 75 Kilogramm, das Bruttogewicht der Dy- 
namit= und der vorgedachte Schießbaumwolle-Patronen enthaltenden Behälter 35 Kilogramm 
nicht übersteigen. 
2. Auf dem Frachtbriefe muß vom Versender unter amtlicher Beglaubigung der Unterschrift beschei- 
nigt sein, daß die Beschaffenheit und die Verpackung der zu versendenden Sprengstoffe den Vor- 
schriften der Verordnung entspricht. 
Dynamitpatronen dürfen außerdem nur dann zum Transport angenommen werden, 
wenn sie aus einer konzessionirten Fabrik herstammen. 
Die Behälter müssen mit der Bezeichnung des Ursprungsortes (Fabrikmarke) versehen und 
jede Sendung von einem unter amtlicher Beglaubigung von dem Fabrikanten ausgestellten
        <pb n="475" />
                                                      — 455 — 
Ursprungszeugniß begleitet sein. Auch werden Dynamitpatronen nur in den ursprünglichen 
Behältern und nur in der Originalverpackung zum Eisenbahntransport zugelassen. 
Die Annahme zur Beförderung kann, falls der Transport nicht mit Extrazügen bewirkt wird, 
von den Eisenbahnen von vornherein auf bestimmte Tage und für bestimmte Züge beschränkt werden. 
Jeder Transport muß — unbeschadet anderer Vereinbarungen mit den betreffenden Eisen- 
bahnverwaltungen im Einzelfalle —, 
sofern er auf der Aufgabebahn verbleibt, mindestens 1 Tag, 
sofern er zwar auf der Aufgabebahn verbleibt, aber für Stationen von Zweigbahnen 
bestimmt ist, mindestens 2 Tage, 
sofern er sich über mehrere, unter getrennter Verwaltung stehende Bahnen bewegt, min- 
destens 4 Tage 
vor der Aufgabe unter Vorlage einer genauen und vollständigen Abschrift des Frachtbriefes bei 
der Versandtexpedition angemeldet und darf nur zu der von dieser schriftlich bestimmten Tageszeit 
eingeliefert werden. 
Die Aufgabe und Beförderung als Eilgut ist ausgeschlossen. 
Die Beförderung darf niemals mit Personenzügen, mit gemischten Zügen aber nur da 
erfolgen, wo keine Güterzüge gefahren werden. 
Güterzügen, beziehungsweise gemischten Zügen dürfen nicht mehr als acht mit Pulver, 
Pulvermunition, Zündungen, Feuerwerkskörpern und Schießbaumwolle und nicht 
mehr als vier mit Dynamitpatronen beladene Achsen beigegeben werden. Größere Mengen 
dürfen nur in Extrazügen befördert werden. Derartige Transporte sind der Aufgabebahn min- 
destens acht Tage vor der Aufgabe unter Bezeichnung des Transportweges anzukündigen. 
Die Verladung darf niemals von den Güterböden oder Güterperrons aus geschehen, muß viel- 
mehr auf möglichst abgelegenen Seitensträngen und thunlichst kurz vor Abgang des Zuges, mit 
welchem die Beförderung geschehen soll, bewirkt werden. Dieselbe hat durch den Versender 
unter Bestellung sachverständiger Aufsicht zu erfolgen. Die besonderen Lade-Utensilien und 
Warnungszeichen (Decken, Flaggen und dergl.) sind vom Versender herzugeben und werden dem 
Empfänger mit dem Gute auspgeliefert. 
Die Verladungsplätze dürfen dem Publikum nicht zugänglich sein und sind, wenn aus- 
nahmsweise das Verladen bei Dunkelheit stattfindet, mit fest= und hochstehenden Laternen zu 
erleuchten. 
Bei dem Verladen, insbesondere von Dynamitpatronen, sind Erschütterungen sorgfältig 
zu vermeiden. Die Behälter (Kisten, Tonnen) dürfen deshalb nie gerollt oder abgeworfen 
werden. Auch sind dieselben in dem Laderaum der Eisenbahnwagen so fest zu verpacken, daß sie 
gegen Scheuern, Rütteln, Stoßen, Umkanten und Herabfallen aus den oberen Lagen gesichert 
sind. Insbesondere dürfen Tonnen nicht aufrecht gestellt werden, müssen vielmehr gelegt, parallel 
mit der Bahnachse verladen und durch Holzunterlagen unter Haar= und Strohdecken gegen jede 
rollende Bewegung verwahrt werden. Zur Beladung und Beförderung dürfen nur bedeckte 
Güterwagen mit elastischen Stoß= und Zugapparaten und fester sicherer Bedachung thunlichst 
ohne Bremsvorrichtungen benutzt werden. 
Die Wagenthüren, sowie die etwa vorhandenen Fenster sind unter Verschluß zu halten 
und zu dichten. Aeußerlich müssen solche Wagen durch viereckige schwarze Flaggen mit einem 
weißen „P“ erkennbar sein, welche oben auf der Vorder= und Hinterwand oder an den beiden 
Längsseiten angebracht werden. 
Sprengstoffe dürfen nur in Mengen von höchstens 1000 Kilogramm mit anderen Gütern 
und auch nur dann verladen werden, wenn die letzteren nicht leicht entzündlich sind und nicht 
früher als die Sprengstoffe zur Ausladung kommen sollen. Es ist aber untersagt, in den mit 
Dynamitpatronen, Schießbaumwolle oder anderer Nitrocellulose befrachteten Wagen 
zugleich Pulver, Pulvermunition, Feuerwerkskörper oder Zündungen unter- 
zubringen. Jeder Wagen darf nur bis zu zwei Dritteln seiner Tragfähigkeit beladen werden. 
Bei dem Verladen darf Feuer oder offenes Licht nicht gehalten und Taback nicht geraucht 
werden; ebensowenig während des Transports in oder an den mit Sprengstoffen beladenen 
Wagen. Fährt eine Lokomotive an der Ladestelle oder an bereits mit Sprengstoffen beladenen
        <pb n="476" />
                                                     — 456 — 
Wagen vorüber, so müssen Feuerthür und Aschenklappen geschlossen, und darf das Blaserohr 
nicht verengt werden. Während der Vorüberfahrt der Lokomotive müssen die Wagenthüren ver- 
schlossen gehalten und muß der außerhalb der Eisenbahnwagen befindliche Theil der Sendung mit 
einer Decke feuersicher geschützt, auch die Verladung unterbrochen werden. 
5. Die beladenen Wagen dürfen sowohl auf der Verladestation wie unterwegs und auf der Be- 
stimmungsstation mit der Lokomotive nur dann bewegt werden, wenn sich zmwischen ersteren 
und letzterer mindestens vier nicht mit Feuer erzeugenden Gegenständen befrachtete Wagen 
befinden. 
Wagen mit Sprengstoffen dürfen niemals abgestoßen werden und sind auch zum Verkuppeln 
mit größter Vorsicht anzuschieben. 
6. Die mit Sprengstoffen beladenen Wagen sind in die Züge möglichst entfernt von der Lokomotive, 
jedoch so einzureihen, daß ihnen noch drei Wagen folgen, die nicht mit Feuer erzeugenden oder 
fortpflanzenden Stoffen beladen sind. Mindestens vier solcher Wagen müssen den mit Spreng- 
stoffen beladenen Wagen vorangehen. Letztere sind unter sich und mit den vorangehenden und 
nachfolgenden Wagen fest zu verkuppeln und ist die gehörige Verbindung auf jeder Zwischen- 
station, wo der Aufenthalt es gestattet, einer sorgfältigen Revision zu unterziehen. Vor und 
nach Wagen, in denen loses Pulver in Mengen von nicht mehr als 15 Kilogramm Brutto- 
gewicht oder andere explosive Stoffe in Mengen von nicht mehr als 35 Kilogramm Bruttogewicht 
verladen sind, ist die Einstellung besonderer Schutzwagen nicht erforderlich. 
Weder an den mit Sprengstoffen beladenen, noch, wenn die Beförderung mit den gewöhn- 
lichen Zügen erfolgt (s. unter Nr. 3), an dem nächstvorangehenden und an dem nächstfolgenden 
Wagen dürfen die Bremsen besetzt werden. Dagegen muß der am Schluß des Zuges befindliche 
Wagen mit einer Bremse versehen und dieselbe bedient sein. 
7. Bei Aufgabe von mehr als einer Wagenladung ist von dem Versender Begleitung mitzugeben, 
welcher die spezielle Bewachung der Ladung obliegt. Die Begleiter dürfen während der Fahrt 
ihren Platz weder in noch auf den mit Sprengstoffen beladenen Wagen nehmen. 
8. Die sämmtlichen auf der Fahrt zu berührenden Stationen, nebst dem Personal der Züge, mit 
welchen unterwegs Kreuzung oder Ueberholung stattfindet, sind seitens der Bahnverwaltung von 
dem Abgange bezw. dem Eintreffen der Sendungen rechtzeitig zu benachrichtigen, damit jeder 
unnöthige Aufenthalt vermieden und die durch die Natur des Bahnbetriebs bedingte Gefahr 
möglichst vermindert, auch jede andere Ursache einer solchen ausgeschlossen werde. Bei längerem 
Halten sind die mit Sprengstoffen beladenen Wagen in möglichst abgelegene Nebengeleise zu fahren. 
Dauert der Aufenthalt voraussichtlich länger als eine Stunde, so ist der Ortspolizeibehörde An- 
zeige zu machen, um dieselbe in die Lage zu versetzen, die ihr im öffentlichen Interesse erforderlich 
erscheinenden Vorsichtsmaßregeln zu treffen. 
Wenn eine Sendung auf eine andere Bahn übergehen soll, so ist die Verwaltung der letz- 
teren sobald als möglich von der Zuführung der Sendung in Kenntniß zu setzen. 
9. Wird während der Beförderung an den Wagen oder an der Ladung eine Unregelmäßigkeit be- 
merkt, so ist der Wagen mit Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln auszusetzen und nöthigenfalls 
umzuladen. Abgesehen von einem solchen Falle ist das Umladen von Sprengstoffen und der 
etwa beigeladenen Güter während ihrer Beförderung unzulässig. 
10. Die Sendungen sind dem Adressaten thunlichst im voraus, spätestens aber sofort nach Ankunft 
am Bestimmungsorte zu avisiren. Die Abnahme hat innerhalb drei Tagesstunden nach Ankunft 
und Avisirung zu erfolgen. 
Begleitete Sendungen (vergleiche Nr. 7), welche innerhalb der vorgeschriebenen drei 
Stunden der Empfänger nicht abgenommen hat, sind ohne weiteren Verzug von den Begleitern 
abzunehmen. 
Ist das Gut 12 Tagesstunden nach Ankunft nicht abgenommen, so ist dasselbe der Orts- 
polizeibehörde zur weiteren Verfügung zu übergeben und von der letzteren ohne Verzug vom 
Bahnhofe zu entfernen. Die Ortspolizeibehörde ist befugt, die Vernichtung anzuordnen. 
11. Bis zur Abnahme ist die Ladung unter besonderer Bewachung zu halten. 
Die Entladung und etwaige Lagerung darf nicht auf den Güterperrons oder in den Güter-= 
böden, sondern nux auf möglichst abgelegenen Seitensträngen beziehungsweise in räumlich von
        <pb n="477" />
                                                        — 457 — 
den Güterböden getrennten, gleichzeitig anderen Zwecken nicht dienenden Schuppen mit der für 
die Verladung vorgeschriebenen Vorsicht erfolgen. 
12. Die Frachtgebühren sind ausnahmslos bei der Aufgabe zu entrichten. Nachnahmen des Ver- 
senders sind ausgeschlossen. 
II. Petarden für Knall-Haltesignale auf den Eisenbahnen müssen fest in Papier= 
schnitzeln, Sägemehl oder Gyps verpackt oder auf andere Weise so fest und getrennt gelegt sein, daß die Blech- 
kapseln sich weder selbst untereinander, noch einen anderen Körper berühren können. Die Kisten, in denen 
die Verpackung geschieht, müssen von mindestens 2,6 Centimeter starken gespundeten Brettern angefertigt, 
durch Holzschrauben zusammengehalten, vollständig dicht gemacht und mit einer zweiten dichten Kiste um- 
geben sein, dabei darf die äußere Kiste keinen größeren Raum als O,06 Kubikmeter haben. 
Die Annahme zur Beförderung erfolgt nur dann, wenn die Frachtbriefe mit einer amtlichen Be- 
scheinigung über die vorschriftsmäßig ausgeführte Verpackung versehen sind. 
III. Zündhütchen für Schußwaffen und Geschosse, Zündspiegel, nicht sprengkräftige 
Zündungen, Patronenhülsen mit Zündvorrichtungen und fertige Metallpatronen müssen 
sorgfältig in festen Kisten oder Fässern verpackt, und jedes Kollo muß mit einem besonderen, je nach dem 
Inhalte die Bezeichnung „Zündhütchen" oder „Zündspiegel“ 2c. tragenden Zettel beklebt sein. (Wegen spreng- 
kräftiger Zündungen vergleiche Nr. I.) 
IV. Streichhölzer und andere Reib= und Streichzünder (als Zündlichtchen, Zünd- 
schwämme 2c.) müssen in Behältnissen von starkem Eisenblech oder in sehr festen hölzernen Kisten, beide 
von nicht über 1,2 Kubikmeter Größe, sorgfältig und dergestalt fest verpackt sein, daß der Raum der Kisten 
völlig ausgefüllt ist. Die Kisten sind äußerlich deutlich mit dem Inhalte zu bezeichnen. 
V. Sicherheitszünder, d. h. solche Zündschnüre, welche aus einem dünnen, dichten Schlauche 
bestehen, in dessen Innerem eine verhältnißmäßig geringe Menge von Schießpulver enthalten ist, unterliegen 
den unter Nr. IV gegebenen Vorschriften. Anstatt der hölzernen Kisten können jedoch auch sehr feste hölzerne 
Fässer verwendet werden. (Wegen anderer Zündschnüre vergleiche Nr. I.) 
VI. Buchersche Feuerlöschdosen in blechernen Hülsen werden nur in höchstens 10 Kilo- 
gramm enthaltenden Kistchen, welche inwendig mit Papier verklebt und außerdem in gleichfalls ausgeklebten 
größeren Kisten eingeschlossen sind, zum Transporte zugelassen. 
VII. Gewöhnlicher (gelber) Phosphor muß mit Wasser umgeben, in Blechbüchsen, welche 
höchstens 6 Kilogramm fassen und verlöthet sind, in starken Kisten mit Sägemehl fest verpackt sein. Die 
Kisten müssen außerdem gehörig in graue Leinwand emballirt sein, an zwei ihrer oberen Kanten starke Hand- 
haben besitzen, dürfen nicht mehr als 90 Kilogramm wiegen und müssen äußerlich als „gewöhnlichen gelben 
Phosphor enthaltend“ und mit „Oben“ bezeichnet sein. 
Amorpher (rother) Phosphor ist in gut verlötheten Blechbüchsen, welche in starke Kisten mit 
Sägespähnen eingesetzt sind, zu verpacken. Diese Kisten dürfen nicht mehr als 90 Kilogramm wiegen und 
müssen äußerlich als „rothen Phosphor enthaltend“ bezeichnet sein. 
VIII. Rohes, unkrystallisirtes Schwefelnatrium, sowie sogenannte Natronkokes 
(ein bei der Bereitung der Theeröle erhaltenes Nebenprodukt) werden nur in dichten Blech- 
behältern, raffinirtes, krystallisirtes Schwefelnatrium nur in wasserdichten Fässern oder anderen 
wasserdichten Behältern verpackt zur Beförderung übernommen. 
Die durch Vermischung von Petroleumrückständen, Harzen und dergleichen 
Gegenständen mit lockeren brennbaren Körpern erzeugten und unter der Bezeichnung 
„Pasta“ in den Handel kommenden Feueranzünder werden nur in Behältern von Blech oder in 
dichten Holzgefäßen verpackt zur Beförderung übernommen. 
X. Aether (Schwefeläther, Naphta, Hofmannstropfen (Hofmannsgeist), sowie 
andere Aetherarten, auch Chloroform; ferner Kollodium und Mirbanöl (Nitrobenzol) dürfen 
7 in vollkommen dicht verschlossenen Gefäßen versendet werden, deren Verpackung nachstehende Beschaffenheit 
aben muß: 
1. befinden sich diese Präparate in Glasflaschen oder Blechgefäßen, so müssen dieselben in starke 
e mit Kleie, Sägemehl oder lockeren erdigen Substanzen, wie Infusorienerde fest ver- 
packt sein; 
2. befinden sich dieselben in Ballons (starken kugelförmigen Glasbehältern) deren Inhalt höchstens
        <pb n="478" />
                                                  — 458 — 
35 Kilogramm wiegt, so kann deren Verpackung auch in soliden, mit gut verfestigten Deckeln 
versehenen und mit hinreichendem Verpackungsmaterial eingefütterten Körben erfolgen. 
XI. Schwefelkohlenstoff (Schwefelalkohol) wird ausschließlich auf offenen Wagen ohne 
Decktuch befördert und nur entweder: 
1. in Gefäßen aus starkem, gehörig vernietetem und in den Nähten gut verlöthetem Eisenblech bis 
zu 500 Kilogramm Inhalt; 
oder 
2. in cylindrischen, aus Zinkblech gefertigten, oben und unten durch aufgelöthete eiserne Reifen 
verstärkten Gefäßen oder in Kannen aus verzinktem Eisenblech. Derartige Gefäße oder Kannen 
dürfen nicht mehr als 50 Kilogramm enthalten und müssen entweder von geflochtenen Körben 
umschlossen oder in Kisten mit Kleie, Sägemehl oder lockeren erdigen Substanzen, wie Infusorien-= 
erde verpackt sein, 
oder 
3. in Glasgefäßen, die in Blechbüchsen oder in starken Holzkisten mit Kleie, Sägemehl oder lockeren 
erdigen Substanzen, wie Infusorienerde eingefüttert sind. 
XII. Holzgeist in rohem und rektifizirtem Zustande und Alkohol (Weingeist-Alko- 
hol) werden — sofern sie nicht in Fässern zur Aufgabe gelangen — nur in Glasflaschen, Ballons 
oder Blechgefäßen zur Beförderung zugelassen. Diese Behälter müssen in der oben unter Nr. X für Aether etc. 
vorgeschriebenen Weise verpackt sein. 
XIII. Grünkalk wird nur auf offenen Wagen befördert. 
XIV. Chlorsaures Kali muß sorgfältig in dichten, mit Papier ausgeklebten Fässern oder Kisten 
verpackt sein. 
XV. Reine Pikrin säure wird nur gegen eine von einem geeigneten Chemiker auszustellende 
Bescheinigung über die Reinheit und Ungefährlichkeit der aufgegebenen Pikrinsäure befördert. Vergleiche 
§. 48 . A .3 c. 
XVI. Flüssige Mineralsäuren aller Art (insbesondere Schwefelsäure, Vitriolöl, 
Salzsäure, Salpetersäure, Scheidewasser) unterliegen nachstehenden Vorschriften: 
1. Falls diese Produkte in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt werden, so müssen die Behälter 
dicht verschlossen, wohl verpackt und in besondere, mit starken Vorrichtungen zum bequemen Hand- 
haben versehene Gefäße oder geflochtene Körbe eingeschlossen sein; · 
falls dieselben in Metall-(Blei-) Behältern versendet werden, so müssen letztere vollkommen 
dicht und mit guten Verschlüssen versehen sein. 
2. Die Mineralsäuren müssen stets getrennt verladen und dürfen namentlich mit anderen Chemika- 
lien nicht in einen und denselben Wagen gebracht werden. 
3. Die Vorschriften unter Nr. 1 und 2 gelten auch für die Gefäße, in welchen die ge- 
nannten Gegenstände transportirt worden sind. Derartige Gefäße sind stets als solche 
zu deklariren. 
4. Die Mineralsäuren werden, wenn die einzelnen Kolli nicht über 75 Kilogramm schwer sind, zur 
Frachtberechnung nach dem wirklichen Gewichte angenommen. Bei Versendung von einem oder 
mehreren Stücken über 75 Kilogramm kann die Eisenbahnverwaltung, auch wenn die Gesammt- 
menge das Gewicht von 2 000 Kilogramm nicht erreicht, die Bezahlung der Fracht für 
2 000 Kilogramm verlangen, und ist das Auf= und Abladen der Ballons vom Versender bezie- 
hungsweise Empfänger zu besorgen. Die Letzteren haben keine Befugniß, hinsichtlich der fraglichen 
Ballons desfallsige, für andere Güter zulässige Requisitionen an die Eisenbahn zu richten. 
Falls das Abladen und Abholen solcher Ballons seitens der Empfänger nicht binnen drei 
Tagen nach der Ankunft auf der Empfangsstation beziehungsweise nach der Avisirung der An- 
kunft erfolgt, so ist die Eisenbahnverwaltung berechtigt, die Ballons unter Beachtung der Be- 
stimmungen im §. 61 Alinea 1 in ein Lagerhaus zu bringen oder an einen Spediteur zu über- 
geben. Sofern dies nicht thunlich ist, kann sie die Ballons ohne weitere Förmlichkeit verkaufen. 
XVII. Aetzlauge (Aetznatronlauge, Sodalauge; Aetzkalilauge, Pottaschenlauge), 
ferner Oelsatz (Rückstände von der Oelraffinerie) und Brom unterliegen den Vorschriften unter XVI 
Nr. 1, 3 (mit Ausnahme der bei 3 angezogenen Bestimmung unter Nr. 2) und 4.
        <pb n="479" />
                                                   — 459 — 
XVIII. Auf den Transport von rother rauchender Salpetersäure finden die unter Nr. XVI 
gegebenen Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß die Ballons und Flaschen in den Gefäßen mit 
einem mindestens ihrem Inhalte gleichen Volumen getrockneter Infusorienerde oder anderer geeigneter trocken- 
erdiger Substanzen umgeben sein müssen. 
XIX. Wasserfreie Schwefelsäure (Anhydrit, sogenanntes festes Oleum) dürfen nur 
befördert werden, entweder 
1. in gut verlötheten, starken, verzinnten Eisenblechbüchsen, 
oder 
2. in starken Eisen= oder Kupferflaschen, deren Ausgüsse luftdicht verschlossen, verkittet und überdies 
mit einer Hülle von Thon versehen sind. 
Die Büchsen und Flaschen müssen von einer fein zertheilten anorganischen Substanz, wie 
Schlackenwolle, Infusorienerde, Asche oder dergleichen umgeben und in starke Holzkisten fest 
verpackt sein. 
Im übrigen finden die Bestimmungen unter Nr. XVI. 2, 3 und 4 Anwendung. 
XX. Für Firnisse, sowie mit Firniß versetzte Farben, ferner ätherische und fette 
Oele, Weingeist (Spiritus), Sprit und andere unter Nr. XII nicht genannte Spirituosen 
sind, sofern sie in Ballons, Flaschen oder Kruken zur Beförderung gelangen, die Vorschriften 
unter XVI Nr. 1 Absatz 1 maßgebend. 
XXI. Petroleum, rohes und gereinigtes, sowie Photogen, Solaröl und ähnliche 
aus Steinkohlen= oder Braunkohlen-Theer bereitete schwerflüchtige Oele unterliegen den 
nachstehen den Bedingungen: 
Diese Stoffe müssen entweder in besonders guten, dauerhaften Fässern oder in Glas= oder Blech- 
behältern, welche mit Korbumflechtung versehen oder in Körben verpackt sind, aufgeliefert werden. 
2. Während des Transportes etwa schadhaft gewordene Blechgefäße werden sofort ausgeladen und 
mit dem noch vorhandenen Inhalte für Rechnung des Versenders bestmöglichst verkauft. 
3. Die Beförderung geschieht nur auf offenen Wagen. Auf eine Abfertigung im Zollansageverfahren, 
welche eine feste Bedeckung und Plombirung der Wagendecken erforderlich machen würde, wird 
die Beförderung nicht übernommen. 
4. Die Bestimmungen der vorstehenden Nr. 3 gelten auch für die Fässer und sonstigen Ge- 
fäße, in welchen diese Stoffe befördert worden sind. Derartige Gefäße sind stets 
als solche zu deklariren. 
XXII. Petroleumäther (Petroleum-Naphta), Gasolin, Ligroin, Benzin, Camphin 
und ähnliche, aus Petroleum und Theerarten bereitete leichtflüchtige und leichtentzünd- 
liche Produkte müssen in Glas= oder Blechbehältern enthalten sein, welche in dauerhaften Holz= oder Blech- 
kisten mit Sägemehl oder ähnlichen lockeren Körpern fest verpackt sind. 
Im übrigen finden die Bestimmungen unter XXI Nr. 2, 3 und 4, sowie unter XVI Nr. 4 
Anwendung. 
XXIII. Die Beförderung von Terpentinöl und sonstigen übelriechenden Oelen, des- 
gleichen von Salmiakgeist, findet nur in offenen Wagen statt. 
Diese Bestimmung gilt auch für die Fässer und sonstigen Gefäße, in welchen diese 
Stoffe befördert worden sind. Derartige Gefäße sind stets als solche zu deklariren. 
XXIV. Nicht flüssige Arsenikalien, namentlich arsenige Säure (Hüttenrauch), gelbes 
Arsenik (Rauschgelb, Auripigment), rothes Arsenik (Realgar), Scherbenkobalt (Fliegen- 
stein) etc. werden nur dann zum Transport angenommen, wenn 
1. auf jedem Versandtstücke in leserlichen Buchstaben mit schwarzer Oelfarbe die Worte „Arsenik 
(Gift)“ angebracht sind, und 
2. die Verpackung in nachstehender Weise bewirkt worden ist, entweder: 
a) in doppelten Fässern oder Kisten, wobei die Böden der Fässer mit Einlagereifen, die Deckel 
der Kisten mit Reifen oder eisernen Bändern gesichert sein, die inneren Fässer oder Kisten 
von starkem trockenen Holze gefertigt und inwendig mit dichter Leinwand oder ähnlichen 
dichten Geweben verklebt sein müssen, 
oder 
65
        <pb n="480" />
                                                  — 460 — 
b) in Säcken von getheerter Leinwand, welche in einfache Fässer von starkem trockenen Holze 
verpackt sind, 
oder 
c) in verlötheten Blechcylindern, welche mit festen Holzmänteln (Ueberfässern) bekleidet sind, 
deren Böden mit Einlagereifen gesichert sind. 
XXV. Flüssige Arsenikalien, insbesondere Arsensäure, unterliegen den Bestimmungen unter 
XXIV Nr. 1 und unter XVI Nr. 1, 3 (mit Ausnahme der bei 3 angezogenen Bestimmungen unter 
Nr. 2) und 4. 
XXVI. Andere giftige Metallpräparate (giftige Metallfarben, Metallsalze etc.), 
wohin insbesondere Ouecksilberpräparate, als: Sublimat, Kalomel, weißes und rothes Prä- 
zipitat, Zinnober; ferner Kupfersalze und Kupferfarben, als: Kupfervitriol, Grünspan, 
grüne und blaue Kupferpigmente, desgleichen Bleipräparate, als: Bleiglätte (Massikot), 
Mennige, Bleizucker und andere Bleisalze, Bleiweiß und andere Bleifarben, auch Zinkstaub 
sowie Zinn= und Antimonasche gehören, dürfen nur in dichten, von festem trockenen Holze gefertigten, 
mit Einlagereifen, beziehungsweise Umfassungsbändern versehenen Fässern oder Kisten zum Transporte auf- 
gegeben werden. Die Umschließungen müssen so beschaffen sein, daß durch die beim Transporte unvermeid- 
lichen Erschütterungen, Stöße etc. ein Verstauben der Stoffe durch die Fugen nicht eintritt. 
XXVII. Hefe, sowohl flüssige als feste, wird nur in Gefäßen zugelassen, die nicht luftdicht 
geschlossen sind. 
XXVIII. Kienruß wird nur in kleinen, in dauerhaften Körben verpackten Tönnchen oder in Ge- 
fäßen zugelassen, welche im Innern mit Papier, Leinwand oder ähnlichen Stoffen dicht verklebt sind. 
XXIX. Gemahlene oder körnige Holzkohle wird nur verpackt zur Beförderung zugelassen. 
Befindet sie sich in frisch geglühtem Zustande, so sind zur Verpackung zu verwenden, entweder: 
a) luftdicht verschlossene Behälter aus starkem Eisenblech, oder 
b) luftdichte, aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen, gefirnißten Pappdeckeln gefertigte Fässer 
(sog. amerikanische Fässer), deren beide Enden mit eisernen Reifen versehen, deren Bodenstücke aus 
starkem abgedrehten Holze mittelst eiserner Holzschrauben an die eisernen Reife geschraubt und 
deren Fugen mit Papier= oder Leinwandstreifen sorgfältig verklebt sind. « 
Wird gemahlene oder körnige Holzkohle zum Transport aufgegeben, so muß aus dem Frachtbriefe zu 
ersehen sein, ob sie sich in frisch geglühtem Zustande befindet oder nicht. Fehlt im Frachtbriefe eine solche 
Angabe, so wird ersteres angenommen und die Beförderung nur in der vorgeschriebenen Verpackung zugelassen. 
XXX. Die hochbeschwerten Cordonnet-, Souple-, Bourre de soie= und Chappe- 
Seiden in Strängen werden nur in Kisten zum Transport zugelassen. Bei Kisten von mehr als 12 Centi- 
meter innerer Höhe müssen die darin befindlichen einzelnen Lagen Seide durch 2 Centimeter hohe Hohlräume 
von einander getrennt werden. Diese Hohlräume werden gebildet durch Holzroste, welche aus quadratischen 
Latten von 2 Centimeter Seite im Abstand von 2 Centimeter bestehen und durch zwei dünne Querleisten an 
den Enden verbunden sind. In den Seitenwänden der Kisten sind mindestens 1 Centimeter breite Löcher an- 
zubringen, welche auf die Hohlräume zwischen den Latten gehen, so daß man mit einer Stange durch die 
Kiste hindurchfahren kann. Damit die Kistenlöcher nicht zugedeckt und dadurch unwirksam werden können, 
sind außen an den Rand jeder Seite zwei Leisten anzunageln. 
Wird Seide zum Transport aufgegeben, so muß aus dem Frachtbriefe zu ersehen sein, ob sie zu den 
vorbezeichneten Arten gehört oder nicht. Fehlt im Frachtbrief eine solche Angabe, so wird ersteres angenommen 
und die Beförderung nur in der vorgeschriebenen Verpackung zugelassen. 
XXXI. Wolle, insbesondere Kunstwolle (Mungo= oder Shoddy-Wolle) und Wollabfälle, 
Tuchtrümmer, Spinnerei-, Baumwollen= und Baumwollengarnabfälle, Weber= und Harnisch- 
litzen sowie Geschirrlitzen, ferner Seide und Seidenabfälle, Flachs, Hanf, Werg, Lumpen 
und andere derartige Gegenstände werden, wenn sie gefettet sind, nur auf offenen Wagen unter 
Deckenverschluß befördert, sofern sich nicht der Versender mit der Eisenbahn über Versendung in bedeckt ge- 
bauten Wagen verständigt. 
Aus dem Frachtbriefe muß ersichtlich sein, ob die genannten Gegenstände gefettet sind oder nicht, 
andernfalls sie als gefettet betrachtet und behandelt werden. 
XXXII. Fäulnißfähige thierische Abfälle, wie frische Häute, Fette, Flechsen, Knochen, 
Hörner, Klauen, sowie andere in besonderem Grade übelriechende und ekelerregende Gegen-
        <pb n="481" />
                                                        — 461 — 
stände, jedoch mit Ausschluß der unter Nr. XXXIII aufgeführten, werden nur unter nachstehenden 
Bedingungen angenommen und befördert: 
1. Die Transporte müssen der betreffenden Eisenbahn-Güterexpeditivn von dem Versender angemeldet 
und zu der von derselben zu bestimmenden Zeit zur Verladung gestellt werden. 
2. kenessendungen werden nur in festen, dicht verschlossenen Fässern, Kübeln oder Kisten verpackt 
zugelassen. 
3.Frische Flechsen, frisches Leimleder, sowie die Abfälle von beiden, desgleichen frische Häute, werden 
auch bei der Aufgabe in Wagenladungen nur in der zu 2 vorgeschriebenen Verpackung angenommen. 
4. Die Beförderung aller übrigen Gegenstände dieser Kategorie in Wagenladungen findet in offenen 
Wagen unter Deckenverschluß statt. Die erforderlichen Decken sind von den Versendern zu stellen. 
5. Die Eisenbahn kann die Vorausbezahlung der Fracht bei der Aufgabe verlangen. 
6. Die Kasten etwa nöthiger Desinfektion fallen dem Versender beziehungsweise dem Empfänger 
zur Last. 
XXXIII. Stalldünger, sowie andere Fäkalien und Latrinenstoffe werden nur in Wagen- 
ladungen und unter nachstehenden weiteren Bedingungen zur Beförderung angenommen: 
1. Die Be= und Entladung haben Versender und Empfänger zu bewirken, welchen auch die jedes- 
malige Reinigung der Be= und Entladestelle nach Maßgabe der von der Verwaltung getroffenen 
Anordnung obliegt. 
2. Die Bestimmung über die Zeit und Frist der Be= und Entladung wie der An= und Abfuhr, 
ingleichen die Bestimmung des Zuges, mit welchem die Beförderung zu erfolgen hat, steht der 
Verwaltung zu. — .  ------------------ »- 
3. Trockener Stalldünger wird in unverpacktem (losem) Zustande in offenen Wagen mit Decken- 
verschluß befördert, welchen der Versender zu beschaffen hat. 
4. Andere Fäkalien und Latrinenstoffe dürfen — sofern nicht besondere Einrichtungen für deren 
Transport bestehen — nur in ganz festen, dicht verschlossenen Gefäßen und auf offenen Wagen 
befördert werden. In jedem Falle sind Vorkehrungen zu treffen, welche das Herausdringen der 
Masse und der Flüssigkeit verhindern und die Verbreitung des Geruchs thunlichst verhüten. Auf 
letzteres ist auch für die Art der Be= und Entladung Bedacht zu nehmen. 
5. Das Zusammenladen mit anderen Gütern ist unstatthaft. 
6. Die Eisenbahn kann die Vorausbezahlung der Fracht bei der Aufgabe verlangen. 
7. Die Kosten etwa nöthiger Desinfektion fallen dem Versender beziehungsweise dem Empfänger 
zur Last. sssk#— 
XXXIV. Schwefel in unverpacktem Zustande wird nur in bedeckt gebauten Wagen befördert. 
XV. Gegenstände, welche durch Funken der Lokomotive leicht entzündet werden 
können, wie Heu, Stroh (auch Reis= und Flachsstroh), Rohr (ausschließlich spanisches 
Rohr), Borke, Torf (mit Ausnahme von sogenanntem Maschinen= oder Preßtorf), ganze 
(unzerkleinerte) Holzkohlen (vergleiche Nr. XXIX), vegetabilische Spinnstoffe und deren 
Abfälle, Papierspähne, Holzmehl, Holzzeugmasse, Holzspähne 2c., desgleichen Gyps, Kalk- 
äscher und Traß werden in unverpacktem Zustande nur vollständig bedeckt und unter der weiteren 
Bedingung zum Transport zugelassen, daß der Versender und der Empfänger das Auf= und Abladen selbst 
besorgen. Auch hat der Versender auf Verlangen der Verwaltung die Bedeckung dieser Gegenstände selbst 
zu beschaffen. 
    
  
  
  
                                     Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 1. d. M. ist die zur Bergisch-Märkischen Eisenbahn gehörige, dem Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amt 
in Essen unterstellte Bahnstrecke Cater nberg — Oberhausen, 1453 km lang, mit den Stationen Catern- 
berg und Vogelheim für den Güter-Verkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 16. Juni 1880. 
  
65*
        <pb n="482" />
                                                     — 462 — 
Am 15. d. M. ist die zur Bergisch-Märkischen Eisenbahn gehörige, 59,0 km lange Bahnstrecke 
Bismarck i. W.— Winterswyk mit den Stationen Bismarck i./W., Buer, Gladbeck, Rhade und Borken- 
Gemen dem öffentlichen Verkehr übergeben worden. 
            Berlin, den 16. Juni 1880. 
  
Am 15. d. M. ist die 26,05 km lange Eisenbahn Parchim — Ludwigslust, welche in Ludwigslust an 
die Berlin-Hamburger Eisenbahn anschließt, mit den Stationen Parchim, Spornitz und Neustadt dem öffent- 
lichen Verkehr übergeben worden. « 
Berlin, den 17. Juni 1880. 
                                In Vertretung: Körte. 
  
                                             7. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Neichs 
den Herrn Carlos de Vargas zum Konsul in Sedvilla 
un 
den Kaufmann Otto Heinrich Hansing in Mozambique zum Konsul daselbst 
zu ernennen geruht. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="483" />
        VIII. Jahrgang. 1 
                                    Central-Blatt 
  
                                           für das 
                                  Deutsche Reich. 
                                   Herausgegeben 
                                              im 
                               Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 25. Juni 1880. 
Nr. 20. 
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 463 
  
des Begriffs „Militärbehörde“ im Sinne der bezüglichen 
Vorschriften der Civilprozeßordnung etc. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. . . 480 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs 5. Eisenbahn-Wesen: Aenderung und Ergänzung der Be- 
vom 1. April bis Ende Mai 1880; — Bekanntmachung, stimmungen im Abschnitt II der Signal-Ordnung für 
betreffend die neuen Schuldverschreibungen der Prämien- die Eisenbahnen Deutschlands; — Eröffnung von Ban- 
anleihe der Stadt Lüttich vom Jahre 1803 466 strecken 433 
3. Zoll= und Steuer-Wesen: Regulativ, betreffend die 6. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns- 
Kreditirung der Tabackgewichtssteuer; — Taravergütung und Seeschiffer-Prüfungen 436 
für Fleischextrakt; — Veränderungen im Bestande und in 7. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Exequatur-Ertheilung; — 
den Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen 468 Abgrenzung der Amtsbezirke der britischen Konsulate in 
4. Justiz-Wesen: Bestimmungen, betreffend die Feststellung Hamburg und Bemen . 486 
                             1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                       Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
! 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
w9 *— 1 – Ausweisung weisungs- 
J des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
                       Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.| Samuel Wiesewski,44 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 5. Juni 
Fleischer, Preschkau bei Kalisch, Bezirksregierung zu|d. J. 
Russisch-Polen, Köslin, 
2. Ignatz Gratkowskis41 Jahre, aus Ruda, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 4. Juni 
recte Zabkowski, Kreis Mlawa, Russisch= teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Drechsler, Polen, Posen, 
  
  
66
        <pb n="484" />
                                                    —  464  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
– « Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
1 
3. Boer Kicken, Schnei-39 Jahre, aus Chorzyn, Landstreichen und Vet. Königlich preußische d. Juni 
der, Gouvernement Plock, teln, Bezirksregierung zu|d. J. 
Russisch-Polen, Posen, 
4. Mordche Radze-26 Jahre, aus Mlawa, desgleichen, dieselbe Behörde, 9. Juni 
nowski, Schuh= Gouvernement Plock, d. J. 
macher, Russisch-Polen, 
5.|Die Handelsleute: 
a) Hirsch Brzys-43 Jahre, 
er, 
b) Hirsch Nie-449 Jahre, desgleichen, dieselbe Behörde, 10. Juni 
borski, beide aus Mlawa, Gou- d. J. 
vernement Plock, Rus- 
sisch-Polen, 
6. Johann Urbain-Z6 Jahre, geboren zuArbeitsschen und Nicht-#Königlich preußische 4. März 
czyk, Brudzowitz, Russisch-befolgung der Reise- Bezirksregierung zu d. J. 
Polen, route, Oppeln, 
7. Josef Fuhrich,49 bis 50 Jahre, gebo-[LLandstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 10. April 
Müllergeselle, ren und ortsangehörig teln, d. J. 
zu Olbendorf, Oester- 
reichisch-Schlesien, 
8. Richard Dotzauer, 4 Jahre, aus Graslitz, Landstreichen, Königlich preußisch 29. Mai 
Kaufmann, Kreis Eger, Böhmen, Bezirksregierung zus d. J. 
Wiesbaden, 
9. Aloys Lamper, Kü-134 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 24. Mai 
fer und Brauer, Boskav, Böhmen, teln, Bhirkerigierung zu d. J. 
oblenz, 
10. Gabriel Knittel-:24 Jahre, aus Ligist, Landstreichen, Pöniglich bayerisches 29. April 
felder, Schlosser= Bezirk Graz, Steier- Bezirksamt Schon-. S. 
geselle, mark, gau, 
11.Tohann Adalbert 22 Jahre, aus Mär-Landstreichen und Bete-dieselbe Behörde, 3. Mai 
Miüller, Schlosser= wyl, Kanton Thurgau, teln, d. J. 
geselle, Schweiz, 
12. Stefan Diewald, 21 Jahre, aus Waid-desgleichen, dieselbe Behörde, 7. Mai 
Tischler, hofen, Bezirk Amstetten, d. J. 
Nieder-Oesterreich, 
13. Felix Bachmann, Jahre, aus Brau-desgleichen, dieselbe Behörde, 14. Mai- 
Handarbeiter und stetten, Kanton Zürich, d. J. 
Spinner, Schweiz, 
14. Anton Stürzen-geboren 1824, aus Man-Landstreichen, Betteln Stadtmagistrat Pas-10. Mai 
bauer, Metzger-ning, Bezirk VBöckla= und Fälschung eines sau in Bayern, d. J. 
und Bäckergeselle, 
  
  
bruck, Ober-Oestereich, 
Legitimationspapieres,
        <pb n="485" />
                                                      —  465  —  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
*“*2„ — . Ausweisung weisungs- 
z des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2.60 3. 4. 2 6. 
15. Sohann Zaglauer,!8 Jahre, geboren zu|Landstreichen und Dieb-Königlich bayerisches2. Mai 
Schmiedsohn, Seilnau, Bezirk Ober= stahl, Bezirksamt Passau, d. S. 
Plan, ortsangehörig zu 
Aussergesield, Bezirk 
Winterberg, Böhmen, 
16. Franz Haderer, geboren 1848, ortsange-Landstreichen, Königlich bayerisches 21. Mai 
Bergmann, hörig zu Gutwasser, Bezirksamt Grafen-O. J. 
Bezirk Budweis, Böh- au, 
men, 
17. Sebastion Götsch, geboren 1845, aussLandstreichen und Ge-Königlich bayerische 28. Mai 
Kaminkehrergeselle, Göflan, Bezirk Meran, brauch gefälschter Le= Bezirksamt Ebers= d. J. 
Tirol, gitimationspapiere, berg, 
18. Johann Max Leicht,?? Jahre, aus Asch, Landstreichen und Bet-Stadtmagistrat Am-desgleichen. 
Weber, Bezirk Asch, Böhmen, teln, berg in Bayern, 
19. Anton Pius Kochl, geboren am 10. JunisLandstreichen, Betteln Königlich bayerisches 4. Juni 
Messerschmied, 1859, aus Innsbruck, und Angabe falschen Bezirksamt Deggen= d. J. 
Tirol, Namens, dorf, 
20. Josef Hanusch2 Jahre, geboren und|Landstreichen und Bet-Königlich sächsische 20. März 
Eisenbahnarbeiter, ortsangehörig zu Vlka= teln, Kreishauptmann- d. J. 
vy (Wilkawa), Bezirk schaft zu Zwickau, 
Nimburg, Böhmen, 
21.Johann Schimaneksgeboren am 21. Maiddesgleichen, Königlich sächsisch, 29. Mai 
(Schimunek) Bin-1823 und ortsangehö- Kreishauptmann- d. J. 
dergehülfe (Büttner), rig zu Sezenicz bei schaft zu Bautzen, 
Turnau, Kreis Gitschin, 
Böhmen, 
22. Lidia Mohler, 20 Sahre, geboren unds Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks--S. Juni 
Dienstmagd, ortsangehörig zu Dieg- präsident zu Kolmar, d. J. 
ten, Kanton Baselland, 
Schweiz, 
23. Johann Baptist geboren 1849 und orts-Landstreichen, Betrug derselbe, desgleichen. 
Schaul, angehörig zu Heiter= und versuchter Betrug, 
1852 und ortsangehörig zu Schönbach, Bezirk Gabel in Böhmen ist. 
  
  
scheidt, Luxemburg, 
  
  
  
  
  
Nachträglich hat sich herausgestellt, daß der durch den Beschluß der Königlich sächsischen Kreishaupt- 
mannschaft zu Bautzen vom 15. Januar d. J. (Central-Blatt S. 77 Z. 25) Ausgewiesene nicht der Dienst- 
knecht Wenzel Kunze, sondern der Eisengießer Stefan Würfel (auch Wörfel), geboren am 19. Oktober 
Der etc. Würfel ist unter dem gleich- 
falls fälschlich angenommenen Namen Stefan Kretzschmar, genannt Werfel, aus Wien, bereits durch den 
Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Merseburg vom 4. Juni 1877 Central-Blatt von 
1877, S. 324 Z. 3) aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
  
66*
        <pb n="486" />
                                               —  466  — 
                                2.  Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats Mai 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll--Ein- . . 
nahme beträgt Bonifikatio- . Einnahme demselben Differenz 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben)zwischen den 
Etatsjahres , „ Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein- Bleiben des und 5 
Schlusse des schaftliche Vo jahres + mehr 
Einnahme. 
 obengenannten Rechnung (Spalte 4 weniger 
- -M M M M 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 24 195 289 5179| 24 190 1100 37 095 225— 12905 115 
Rübenzuckersteuer 5 7254 642 —7254 637— 6318 2811— 936 356 
Salzsteuer 4547 384 — 4547 3844703542 156 158 
Tabacksteuer 307 193 2848 304 345 303 239— 1 106 
Branntweinsteuer. 6 331 965 1 427 68349042825 322886 
Uebergangsabgaben von Branntwein 18 517 — 18 517 14 915 3 602 
Brausteuer .. 3 103 251 5 10,:13098 1418067 633 30 514 
Uebergangsabgaben von Bier- 155 155 — 155 155 154 360 795 
Summe 38 658 759 8 695 456 29 963 303 44 247 801—14 284498 
Spielkartenstempel 120 565 — 120 565 133 333— 12 768 
darunter Nach- darunter 
steuer: Nachsteuer: 
9184 
Wechselstempelsteuer 1 043 003 1 011 732 31271 
Reichs- Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 21 496 86 20 706 177 790 685 
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung . — — 6 409 300 6173 746 235 554 
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
tungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Mai 1880:
        <pb n="487" />
                                               — 467 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom « · 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres Ist-Einnahme in — 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum +mehr 
obengenannten des Vorjahres — « 
Einna h me. obengenannten Monats Vor jahres weniger 
M M M 
1. 1 2. 3. 4. 
Zölle 18 504 928 31 322 472 —12 817544 
Rübenzuckersteuer 24 531 976 23 421 325 + 1 110 651 
Salzsteuer 5721271 5 568 533 + 152738 
Tabacksteuer ......... 258 354 257 143 + 1 211 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein 6 517 444 7 093 706 — 576262 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 2 766 091 2 739 365 + 26 726 
Summe 58 300 064 70 402 544 — 12102 480 
Spielkartenstempel (einschließlich der Nach- 
steuer 184 593 306 755 — 22 162 
  
                                       Bekanntmachung, 
betreffend die neuen Schuldverschreibungen der Prämienanleihe der Stadt Lüttich vom Jahre 1853. 
—... 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 17. Juli 1878 — Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 428, 
Reichsanzeiger Nr. 167 — wird nachstehend ein elftes Verzeichniß solcher Schuldverschreibungen der Lütticher 
Prämien-Anleihe vom Jahre 1853, welche in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871 — Reichs- 
Gesetzblatt Seite 210 — abgestempelt waren und gegenwärtig durch neue, die gleichen Nummern tragende 
Stücke ersetzt sind, veröffentlicht: 
11 770, 17 124, 18 865, 20 857, 21 910, 30 103, 38 581, 45 030, 45 241, 46 118, 51.40, 
51 764, 76 413, 76 414, 76 415, 76 416, 76 417, 76 418, 76 420, 80 063. 
Die Inhaber dieser Stücke wollen dieselben, sofern ihnen die Umlaufsfähigkeit in Deutschland ge- 
wahrt werden soll, behufs Ertheilung der entsprechenden Bescheinigung dem Reichsschatzamte einreichen. 
In Betreff des hierbei zu beobachtenden Verfahrens wird auf die Bekanntmachung vom 22. Fe- 
bruar 1876 — Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 99; Reichsanzeiger Nr. 48 — Bezug genommen. 
Berlin, den 17. Juni 1880. Der Reichskanzler. 
                                In Vertretung: Scholz.
        <pb n="488" />
                                             — 468 — 
                            3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
                                       Regulativ, 
                                        betreffend 
                          die Kreditirung der Tabackgewichtssteuer. 
Nach Beschluß des Bundesraths vom 16. Juni 1880 werden zur Ausführung des §. 20 des Gesetzes, 
betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) folgende Be- 
stimmungen getroffen. 
                                                    §. 1. 
Dem Tabackpflanzer (§. 3 des Gesetzes), sowie dem Käufer oder sonstigen Erwerber von Taback 
(S. 19 des Gesetzes) kann auf Antrag gestattet werden, die Tabackgewichtssteuer, falls dieselbe 100 Mark 
oder mehr beträgt, statt an dem im §. 16 Absatz 2 des Gesetzes bestimmten Zeitpunkte der Fälligkeit, bis 
zum 15. Oktober des auf das Erntejahr folgenden Jahres zu zahlen. 
Ferner kann demjenigen, welcher inländischen Taback aus Niederlagen §. 16 Absatz 2 des Gesetzes) 
zur Versteuerung abmeldet, auf Antrag gestattet werden, die Tabackgewichtssteuer, salls dieselbe 100 Mark 
oder mehr beträgt, statt an dem im §. 17 Absatz 1 des Gesetzes bestimmten Zeitpunkte der Fälligkeit, bis 
zum 25. des dritten darauf folgenden Monats zu entrichten. 
                                                       §. 2. 
Der Antrag auf Ertheilung eines Tabacksteuerkredits (§. 1) ist bei dem Hauptamt schriftlich zu 
stellen; dabei ist anzugeben, in welcher Weise (§. 3) Sicherheit geleistet werden soll. 
Der Kredit muß so zeitig nachgesucht werden, daß die Bewilligung desselben vor dem Zeitpunkte der 
Fälligkeit der Steuer geschehen kann. 
Wer es einmal versäumt, die Zahlung der gestundeten Beträge mit dem Ablauf der bestimmten 
Kreditfrist zu leisten, oder sonst die ihm aus der Kreditbewilligung erwachsenden Verpflichtungen nicht erfüllt, 
hat auf fernere Kreditbewilligung keinen Anspruch. 
                                                          §. 3 
Für den bewilligten Kredit muß Sicherheit nach den von den obersten Landes-Finanzbehörden zu 
erlassenden Vorschriften bestellt werden. 
                                                          §. 4. 
Um den Uebergang der Steuerpflicht (§. 19 des Gesetzes) auf solche Käufer oder sonstige Erwerber 
des Tabacks, welche in anderen Steuerbezirken domizilirt sind, zu erleichtern, kann die Sicherheit für den 
Kredit auch durch Tabacksteuer-Kredit-Certifikate desjenigen Hauptamtes, in dessen Bezirk der Zahlungspflichtige 
seinen Wohnsitz hat, beschafft werden. 
Der Antrag auf Ertheilung solcher Certifikate ist bei dem zuständigen Hauptamte schriftlich einzu- 
reichen. Die Kredit-Certifikate werden für je ein Taback-Erntejahr ausgestellt. 
Im Fall das Certifikat durch einen mit Prokura versehenen oder zum Zwecke des Ankaufs von 
Taback besonders bevollmächtigten Vertreter benutzt werden soll, muß der Name des Prokuristen oder sonstigen 
Vertreters unter Uebergabe eines Exemplars seiner eigenhändigen Unterschrift dem Ausfertigungsamte ange- 
meldet werden. 
Für den Gesammtbetrag, auf welchen die von einem Kreditnehmer beantragten Certifikate lauten 
sollen, ist Sicherheit nach §. 3 zu leisten.
        <pb n="489" />
                                                         — 469 — 
Nach Genehmigung des Antrags händigt das Hauptamt das nach Muster a auszufertigende Kredit- Muste 
Certifikat, nachdem zuvor der Antragsteller durch seine Unterschrift sich zur Einhaltung der Vorschriften des Muster a. 
Kredit-Regulativs verpflichtet und der bevollmächtigte Vertreter des Kreditnehmers, falls das Certifikat für 
einen solchen bestimmt ist, durch Beisetzung seiner Unterschrift angegeben hat, wie er unterzeichnen wird, dem 
Antragsteller gegen Empfangsbescheinigung ein. 
Zu den Kredit-Certifikaten sind die amtlich gelieferten Formulare zu verwenden. 
Empfängt der Kreditnehmer über den ihm bewilligten Kredit mehrere Kredit-Certifikate, so haben 
diese zwar dieselbe Nummer zu tragen, werden aber durch einen neben die Nummer gesetzten Buchstaben von 
einander unterschieden. . 
Ueber die ertheilten Kredit-Certifikate führt das Ausstellungsamt ein Ausfertigungs-Register 
nach Muster b. Muster 
                                                     §. 5. 
Für den Gebrauch der Kredit-Certifikate gelten folgende Vorschriften. 
1. Auf Grund des Certifikats kann demjenigen, auf welchen es ausgestellt ist, von der Steuerhebe- 
stelle für gekauften oder sonst erworbenen, in eine Niederlage noch nicht ausgenommenen Taback bis zu 
dem in dem Certifikat angegebenen Betrage Kredit gewährt werden. Nach dem 15. Juli des auf das Taback- 
Erntejahr folgenden Jahres kann Kredit auf Grund des für jenes Erntejahr ausgestellten Kredit-Certifikats 
nicht mehr bewilligt werden. 
2. Derjenige, auf welchen das Certifikat lautet, haftet der Steuerbehörde für jeden Mißbrauch, 
welcher mit dem Certifikat, auch ohne sein Verschulden, getrieben wird. Im Fall der Zurücknahme einer 
Prokura oder sonstigen Vollmacht haftet der Kreditnehmer für die von seinem bisherigen Vertreter mit dem 
Kredit-Certifikat etwa getriebenen Mißbräuche selbst dann, wenn die Aufhebung des Vertretungsverhältnisses 
zu dem Handelsregister angemeldet und von dem Gerichte bekannt gemacht worden ist. 
3. Die Steuerhebestellen, bei welchen ein Kredit auf Grund eines Certifikats in Anspruch genommen 
wird, sind befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Inhabers des Certifikats zu prüfen. 
4. Die dem Ausfertigungsamte bestellte Sicherheit kann erst nach Rückgabe des Certifikats auf- 
gehoben werden, sofern alsdann die ordnungsmäßige Abwickelung der auf Grund des Certifikats gewährten 
Steuerkredite nachgewiesen ist. 
5. Kann das Certifikat nicht zurückgeliefert werden, so bedarf es zur Rückgabe der Sicherheit der 
Genehmigung der Direktiobehörde. 
                                                    §. 6. 
Die Steuerhebestelle, welche auf Grund eines Kredit-Certifikats Steuerkredit gewährt, trägt das 
Kredit-Certifikat in das betreffende Kredit-Handbuch (Manual, Konto) mit Angabe des Ausfertigungsamtes, 
der Nummer, des Datums, der Summe, über welche es überhaupt lautet, des etwa bereits vorher und des 
neu angeschriebenen Betrages ein, schreibt den kreditirten Betrag nach Maßgabe des Vordrucks im Kredit- 
Certifikat an und giebt dasselbe dem Kreditnehmer zurück. Ueber die erfolgte Anschreibung läßt die Steuer- 
hebestelle dem Certifikat-Ausfertigungsamte eine Benachrichtigung nach Muster c zugehen. Das Ausfertigungs- 
amt vermerkt die Anschreibung im Ausfertigungsregister. 
                                                  §. 7. 
Die kreditirten Tabacksteuerbeträge werden im Tabacksteuer-Einnahme-Journal gebucht. Der Kredit- 
nehmer hat über jeden einzelnen Betrag ein schriftliches Anerkenntniß nach dem anliegenden Muster d aus- 
zustellen und der Steuerhebestelle zu übergeben. Muster d. 
Die gestundeten Beträge sind mit dem Ablauf der bestimmten Kreditfrist, sofern nicht die Kredit- 
abzahlung bei dem Hauptamt vorgeschrieben wird, bei der Steuerhebestelle, bei welcher der Kredit angeschrieben 
ist, einzuzahlen. 
Unter welchen Voraussetzungen die kreditirten Steuerbeträge vor Ablauf der Kreditfrist eingezogen 
werden können, bestimmen die obersten Landes-Finanzbehörden. 
Nach erfolgter Einzahlung des kreditirten Betrages hat die Steuerhebestelle das mit Quittung ver- 
sehene Anerkenntniß an den Aussteller zurückzugeben. Ist der Steuerkredit auf Grund eines Kredit-Certifikats 
ertheilt worden, so benachrichtigt die Steuerhebestelle, bei welcher die Einzahlung bewirkt worden ist, das 
Muster c.
        <pb n="490" />
                                                   — 470 — 
Hauptamt, welches das Kredit-Certifikat ausgestellt hat, von der erfolgten Kreditabzahlung. Das Hauptamt 
vermerkt den Eingang der Benachrichtigung in dem Certifikat-Ausfertigungsregister. " 
Der nach §. 5 Ziffer 4 erforderliche Nachweis ist durch Vorlegung der mit Quittung versehenen 
Anerkenntnisse zu führen. 
                                                  §. 8. 
Wird ein auf Grund eines Kredit-Certifikats kreditirter Steuerbetrag bei der zuständigen Steuer- 
hebestelle nicht rechtzeitig eingezahlt, so hat dieselbe bis spätestens zum 1. November das Certifikat-Ausferti- 
gungsamt um Einsendung des rückständigen Betrages zu ersuchen. Das letztere sendet den geforderten Betrag 
sofort an das requirirende Amt ein und erhält von diesem das mit Ouittung versehene Kredit-Anerkenntniß. 
Das Amt, welches das Kredit-Certifikat ausgestellt hat, zieht nach erfolgter Absendung des Betrages den- 
selben nebst den entstandenen Kosten, nöthigenfalls unter Rückgriff auf die gestellte Sicherheit, von dem 
Kreditnehmer ein.
        <pb n="491" />
                                              — 471 — 
Ausfertigungsregister Nr. 24. Muster a 
(zu §. 4). 
                          Tabacksteuer-Kredit-Certifikat 
                             für das Erntejahr 1880. 
  
Der Tabackhändler/Tabackfabrikant Herr Cark Schulle zu Trier, welcher erklärt hat, Taback in anderen Hauptamts- 
bezirken erwerben und Kredit für die Tabackgewichtssteuer in Anspruch nehmen zu wollen, hat dem unter- 
zeichneten Bauptamte für den ihm hiernach zu bewilligenden Kredit im Gesammtbetrage von 59 000 M 
in Worten Mark Sicherheit bestellt. 
Innerhalb dieses Betrages können die zuständigen Steuerhebestellen 
  
...................-- 
dem besonders bevollmächtigten Vertreter Herrn Richara Oppenhein 
nach Maßgabe der Vorschriften des Tabacksteuer-Kredit-Regulativs Tabackgewichtssteuer kreditiren. 
Dieses Certifikat besteht aus vien Blättern, welche mit dem Namenszeichen des Erstunterzeichneten 
versehen und mit einer auf dem Titelblatt mit dem Siegel des unterzeichneten Hauptamtes belegten Schnur 
durchzogen sind. 
Trier, den 23. Januar 1880. 
Kõnigliches Haupt-Steuer-Amt. 
(Amtsstempel.) (Unterschriften.) 
Fromm. Kayser, Jansen, 
Obermspettor. Haupfamfs-Rendant. Haupftamts-Kontfrokör. 
Mit diesem Tabacksteuer-Kredit -Certifikat übernehme ich die aus dem Regulativ, betreffend die 
Kreditirung der Tabackgewichtssteuer, sich ergebenden Verpflichtungen. 
Trier, den 23. Januar 1881. 
(Unterschrift des Geschäfts-Inhabers.) 
Carl Schultz. 
Mein obengenannter Prokurist Herr-·... .................. wird-zeichnen- 
Unterschrift) 
Mein obengenannter, besonders bevollmächtigter Vertreter Herr Kichard Oppenheim wird zeichnen: 
(Unterschrift.) 
Fur Carl Schultz 
Richard Oppenheim. 
  
67
        <pb n="492" />
                                                  —  472 — 
Auschrei 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Carl Schultz zu Trier - 
Der Tabackfabrikant Herr Cark Schultz zu Trier hat auf dieses Kredit- 
Benennung 
S der Hauptamt, Kreditirter 
r Steuer- welchem die 
hebestelle, Steuer- Steuerbetrag 
- bei welcher hebestelle 
— ie Steuer i 
kreditirt zugetheil in Worten, 
worden ist. ist. 
Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 
J. Speyer Ludwigshafen] 1476  Eintausend Vierhundert Sechs und siebzig 
2. Mannheim Mannheim  2587                                                                                 Zweitausend Fünfhundert Sieben und achtzig  
3. Schwedt Prenzlau 3500  Dreitausend Fünfhundert Mark
        <pb n="493" />
                                                        —  473 —                                                                          bungen. 
Certifikat die nachstehend verzeichneten Tabacksteuerbeträge kreditirt erhalten. 
   
  
  
Der kreditirte Betrag 
  
  
  
Unterschrift 
ist gebucht im Einnahme- 
ist gebucht  des Bemerkungen. 
Journal Hebebeamten. 
Quartal Nummer 
6. I 7. 8. 9. 
IV. 80. 27. Krause, Zollverwalter. 
I. 81. 41. Ullrich, Hauptamtsverwalter. 
JI 81. 15. Kũsell, Steuereinnehmer. 
  
  
  
67*
        <pb n="494" />
                                                         — 474 — 
                                           Anleitung. 
  1 . Derjenige, auf welchen das Certifikat lautet, haftet der Steuerbehörde für jeden Mißbrauch, 
welcher mit dem Certifikat, auch ohne sein Verschulden, getrieben wird. Im Fall der Zurück- 
nahme einer Prokura oder sonstigen Vollmacht haftet der Kreditnehmer für die von seinem bis- 
herigen Vertreter mit dem Kredit-Certifikat etwa getriebenen Mißbräuche selbst dann, wenn die 
Aufhebung des Vertretungsverhältnisses zu dem Handelsregister angemeldet und von dem Gerichte 
bekannt gemacht worden ist. 
2. Die Steuerhebestelle, bei welcher ein Kredit auf Grund des Certifikats in Anspruch genommen 
wird, ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Inhabers des Certifikats zu prüfen. 
3. Die dem Ausfertigungsamte bestellte Sicherheit kann erst nach Rückgabe des Certifikats aufgehoben 
werden, sofern alsdann die ordnungsmäßige Abwickelung der auf Grund des Certifikats gewährten 
Steuerkredite durch Vorlegung der mit Ouittung versehenen Kredit-Anerkenntnisse nachgewiesen wird.
        <pb n="495" />
                                                — 475 — 
Muster b 
(zu §. 4). 
Haupt-Stauer-Amt Trier. 
            Tabacksteuer-Kredit-Certifikat-Ausfertigungsregister 
                                    für das Erntejahr 1880. 
  
Enthält vier Blätter. Geführt von Jansen 
(L. S.) Der Obermspektor (Amtskarakter.) 
Fromm. Hauptamts-Kontrolõr.
        <pb n="496" />
                                                  —  476  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Tag Hierauf Die 
- i Betrag, Nach Ein- 
8 Tag der Ausstellung Des Kreditnehmers Betrag über   sind angeschrieben 6 Benachrichtigung h Eiu- 
2 des welchen das über die #uittirten An- Be— 
aback- erfolgte erkenntnisse e- 
S Taback- steuer- bei der Einzäh. u. des Kredit- 
steuer-= Vor- Zu= Wohn-Kreiit- de lung des Certifitats ist merkungen. 
E Kredit- Certifikat am Betrag Steuerhebe- Kredits ist die Sicherheit 
Certi= name. name. ort.utl stlew eingegan., bufgezobn 
3 en am 
* fikats. Mark. Mark. * 
1. 2. 3. 4 65. 16. 7. 8. 9. 10. II. 12. 
1881. J. 16881. 1881. 
7 4.23s7. Karl Schultz 22e60002% 7 4 Speyer 670 1881 
25/44 26587 Mannheim 9/10. 15/77 
2% 500 Schwedt 670. 17. 
1881. 1867. 
71 3S.23/7. desgleichen 70004/2 2 930 Benfeld 17/70. 
7/2.. 900 Schlettstadt 20/10. 18987 
73. 100 Illkirch 21/10. 4/77. 
2613. 1770 Hagenau:2/70. 
1881. 1881. 
7 C.29| desgleichen 9000 21/4. 6000 Neumarkt 30s9. 7/77. 
1881. 1881. 
2.251. Paul Krause Bonn 000 Worms 3/70. 1881 
10/4% 2 600 Kaiserslautern 70/77.
        <pb n="497" />
                                           — 477 — 
Muster c 
(zu §. 6). 
Benachrichtigung. 
In dem Tabacksteuer-Kredit-Certifikat Nr. 1 4. des Königl. preussischen Haupt-Steuer-Amts zu Trier vom 
23. Januar 1881, lautend über 8 000 Mark, worin bereits als kreditirt bezeichnet waren 1 476 Mark, ist 
dem Herrn Cark Schultz heute von der unterzeichneten Steuerhebestelle weiter der Betrag von 2 587 M in 
Worten Zuweitausend FPünfhundert Sieben und achtaig Mark angeschrieben worden. 
Mannheim, den 28ten April 1881. 
Grossherzoglich badisches Haupt-Zoll-Amt. 
(Amtsstempel.) (Unterschriften.) 
Leo, Ullrich, Froelich, 
Oberinspektor. Hauptamtsverwalter. Hauptamts-Kontrolör. 
Eingegangen: am 25. April 1861.
        <pb n="498" />
                                                 — 478 — 
Muster d 
(zu §. 7). 
Einnahme-Journal Nr. 47. Kredit-Journal Nr. 4. 
. Konto 2. 
Kredit-Handbuch Nr. 1. 
                                      Kredit-Anerkenntniß. 
Der Unterzeichnete erkennt hierdurch an, daß ihm an Tabackgewichtssteuer auf Grund des Certifikats Nr. 1.A, 
ausgestellt von dem Haupt-Steu#er-Amt Trier unter dem 23. April 1881 der Betrag von 2 587 M in 
Worten Zweifausend Füunfhundert Sieben und achtzig Mark kreditirt worden und verpflichtet sich, diesen 
Betrag, sobald solcher eingefordert werden wird, sofort, sonst aber spätestens bis zum 15. Oktober 1881 bei 
dem Haupt-Zoll-Amte zu Mannheim einzuzahlen. 
Mannheim, den 25ten April 1881. 
(Unterschrift des Kreditnehmers.) 
                             Für Carl Schultz 
                                 Richard Oppeneheim. 
  
                                                   Quittung. 
Die heute erfolgte Einzahlung vorstehenden Betrages wird bescheinigt. 
Manmeim, den 2ten Oktober 1881. 
Grossherzoglich badisches Haupt-Zoll-Amt. 
(Amtsstempel.) (Unterschriften.) 
Ullrich, Froelich, 
Hauptamtsverwalter. Hauptamts-Kontrolör.
        <pb n="499" />
                                                  — 479 — 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. Juni d. J. beschlossen, die Tara für Fleischextrakt (Nr. 258 1 
des Zolltarifs) in Fässern und Kisten von 16 Prozent auf 24 Prozent des Bruttogewichts zu erhöhen. 
  
Der Bundesrath hat der Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhofe zu Altona die Befugniß zur Abfertigung 
der unter die Nr. 2c 1—3 und 22 a und b des Zolltarifs fallenden Waaren zu anderen als den höchsten 
Zollsätzen verliehen.“) 
  
Den Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Neumühlen im Hauptamtsbezirke Kiel ist die Befugniß 
beigelegt worden, Begleitscheine I. in Bezug auf die einem nicht höheren Zoll als 60 M für 100 kg unter- 
liegenden Gegenstände ohne Beschränkung des Zollwerthes zu erledigen, sowie Begleitscheine I. über Gegen- 
stände der Nr. 9 und Nr. 25 q 2 des Zolltarifs ohne Beschränkung auszufertigen. 
  
Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Halbstadt im Hauptamtsbezirke Liebau ist die Befugniß zur 
Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden. 
  
Im Bezirke des Königlich preußischen Hauptzollamtes Malmedy ist 
1. den Nebenzollämtern II. zu Maldingen, Necht, Warschbrück und Rothwasser unbeschränkte 
Abfertigungsbefugniß für Getreide und Mehl der Position 25 q 2 des Zolltarifs; 
2. den Nebenzollämtern II. zu Maldingen, Recht und Rothwasser die Befugniß zur Abfer- 
tigung von Branntwein, Wein in Flaschen und rohem Kaffee in Mengen bis zu 100 kg; 
3. dem Nebenzollamte II. zu Rothwasser die Befugniß zur Abfertigung von Alaun, Chlorkalk, 
zubereitetem Fleisch, Kochsalz und Petroleum in Mengen, welche für die ganze Waarenladung 
einem Eingangszoll bis zu 200 M unterliegen, 
beigelegt worden. 
  
In Freising, Hauptzollamts-Bezirkes München, ist eine mit der Königlich bayerischen Aufschlag-Einnehmerei 
dortselbst verbundene Uebergangsstelle errichtet und derselben die Befugniß zur Ausstellung von Uebergangs- 
scheinen über Bier ertheilt worden. 
  
Infolge der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Murrhardt — Gaildorf sind an den Stationen Fornsbach 
und Fichtenberg im Königreich Württemberg zur Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen 
Gegenstände, welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer oder Uebergangesteuer 
unterliegen, Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Der Herzoglich sächsischen Amts-Einnahme zu Königsberg wird mit dem 1. Juli d. J. die Befugniß zur Er- 
ledigung von Uebergangescheinen über Branntwein beigelegt. Die für das Herzogliche Amt Königsberg 
bestimmten Branntweinsendungen, welche von Orten außerhalb Bayerns dahin eingeführt werden, sind von 
W Zeitpunke ab zur Erledigung der betreffenden Uebergangsscheine der gedachten Amts-Einnahme vor- 
zuführen. 
  
*) Vergl. Central-Blatt 1879 S. 829. 
  
68
        <pb n="500" />
                                                      — 480 — 
                                          4. Justiz-Wesen. 
  
Im Einverständnisse mit dem Reichs-Justizamt sind von dem Königlich preußischen, dem Königlich 
bayerischen, Königlich württembergischen und Königlich sächsischen Kriegsminister für den Bereich der bezüg- 
lichen Heereskontingente, sowie von dem Chef der Kaiserlichen Admiralität für den Bereich der Kaiserlichen 
Marine die aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen 
Bestimmungen, 
betreffend die Feststellung des Begriffs „Militärbehörde“ im Sinne der bezüglichen Vorschriften der 
Civilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung, 
getroffen worden: 
  
  
Gesetzesvorschrift. 
Unter „Militärbehörde“" ist zu verstehen: 
a. für die Armee. 
b. für die Kaiserliche Marine. 
  
I. 
§. 343 der Civ. Pr. O., §. 48 
Abs. 2 der Str. Pr. O. 
„Die Ladung einer dem 
aktiven Heere oder der aktiven 
Marine angehörenden Person 
des Soldatenstand es als 
Zeuge erfolgt durch Ersuchen 
der Militärbehörde.“ 
  
Zu I. 
1. In Ansehung derjenigen Offiziere 
und im Offizierrange stehenden 
Militärärzte, welche im Verbande 
eines Regiments oder selbständi- 
gen Bataillons 2c. stehen, der 
Kommandeur dieses Regiments 
bezw. selbständigen Bataillons etc.; 
2. in Ansehung aller übrigen Offi- 
ziere und im Offizierrange stehen- 
den Militärärzte der zunächst 
vorgesetzte Militärbefehlshaber, 
bezw. wenn sie einem solchen 
nicht unterstellt sind, das Kriegs- 
ministerium; 
3. in Ansehung der Unteroffiziere, 
der im Unteroffizierrange stehen- 
den Militärärzte und der Gemei- 
nen der Chef der zunächst vorge- 
setzten Kommandobehörde (Chef 
der Kompagnie, Eskadron, Bat- 
terie u. s. w.) (vgl. §. 158 der 
C. P. O.). 
  
Zu I. 
1. In Ansehung derjenigen Offiziere 
und im Offizierrange stehenden 
Personen des Soldatenstandes,) 
welche im Verbande einer Divi- 
sion, der Schiffsjungen-Abtheilung 
oder des Seebataillons stehen 
oder welche zur Besatzung eines 
in Dienst gestellten Schiffes oder 
Fahrzeuges gehören, der Komman- 
deur des betreffenden Marinetheils 
resp. der Kommandant des betref- 
fenden Schiffes oder Fahrzeuges; 
2. in Ansehung aller übrigen Offi- 
ziere und im Offizierrange stehen- 
den Personen des Soldatenstandes 
der zunächst vorgesetzte Befehls- 
haber; 
3. in Ansehung der Unteroffiziere,“) 
der im Unteroffizierrange stehen- 
den Militärärzte und der Gemei- 
nen der Befehlshaber der zunächst 
vorgesetzten Marinebehörde (Ab- 
theilung, Kompagnie, Schiff oder 
Fahrzeug, Vorstand der technischen 
Behörde u. s. w.). 
  
*) Mitglieder des Sanitäts- Offizier- 
Korps, des Maschinen= und Torpeder-- In- 
genieur-Korps. 
** ) einschließlich der Deckoffiziere.
        <pb n="501" />
                                                  —  481  —  
  
  
Gesetzesvorschrift. 
Unter „Militärbehörde“ ist zu verstehen: 
a. für die Armee. 
b. für die Kaiserliche Marine. 
  
II. 
§. 345 letzter Absatz der C. P. O., 
§. 50 letzter Absatz der St. P. O., 
welche bestimmen, daß die Vorfüh= 
rung einer, als Zeuge ordnungs- 
mäßig geladenen, aber nicht er- 
schienenen, dem aktiven Heere oder 
der aktiven Marine angehörenden 
Militärperson durch Ersuchen 
der Militärbehörde erfolgt. 
  
Zu II. 
1. In Betreff derjenigen Offiziere, 
im Offizierrange stehenden Mili- 
tärärzte und oberen Militärbe- 
amten, welche im Verbande eines 
Regiments oder selbständigen 
Bataillons rc. stehen, der Kom- 
mandeur dieses Regiments bezw. 
selbständigen Bataillons rc; 
2. in Betreff aller übrigen Offiziere, 
im Offizierrange stehenden Mili- 
tärärzte und oberen Militärbe- 
amten — von letzteren die unter 
3 aufgeführten ausgenommen —, 
sowie hinsichtlich der sämmtlichen 
unteren Militärbeamten der zu- 
nächst vorgesetzte Militärbefehls- 
haber,) bezüglich jedoch derjenigen 
Offiziere, welche einem Militär- 
befehlshaber nicht unterstellt sind, 
das Kriegsministerium; 
3. in Betreff derjenigen oberen Mi- 
litärbeamten, welche nur den 
ihnen vorgesetzten höheren Be- 
amten, bezw. Verwaltungsbehör- 
den untergeordnet sind, der zu- 
nächst vorgesetzte höhere Beamte 
bezw. die zunächst vorgesetzte Ver- 
waltungsbehörde; 
4. in Betreff der Unteroffiziere, der 
im Unteroffizierrange stehenden 
Militärärzte und der Gemeinen 
wie zu 1 3. · 
(Vorstehende Festsetzungen finden 
für die nach §. 104 der Konkurs- 
ordnung der „Dienstbehörde des 
Gemeinschuldners“ zu machende 
Mittheilung, sofern jene Behörde 
eine Militärbehörde ist, gleich- 
mäßig Anwendung). 
  
*) Bei den militärärztlichen Bildungs- 
anstalten der Direktor. 
  
Zu III. 
1. 
In Betreff derjenigen Offiziere, 
im Offizierrange stehenden Per- 
sonen des Soldatenstandes und 
Militärbeamten, welche im Ver- 
bande einer Division, der Schiffs- 
jungen-Abtheilung oder des See- 
bataillons stehen, oder welche zur 
Besatzung eines in Dienst ge- 
stellten Schiffes oder Fahrzeuges 
gehören, der Kommandeur des 
betreffenden Marinetheils bezw. 
der Kommandant des betreffenden 
Schiffes oder Fahrzeuges; 
in Betreff aller übrigen Offiziere, 
im Offizierrange stehenden Per- 
sonen des Soldatenstandes und 
Militärbeamten — von letzteren 
die unter 3 aufgeführten aus- 
genommen — der zunächst vor- 
gesetzte Befehlshaber;") 
in Betreff derjenigen Militärbe- 
amten, welche nur den ihnen vor- 
gesetzten höheren Beamten bezw. 
Verwaltungsbehörden untergeord- 
net sind, der zunächst vorgesetzte 
Beamte bezw. die zunächst vorge- 
setzte Verwaltungsbehörde; 
in Betreff der Unteroffiziere, der 
im Unteroffizierrange stehenden 
Militärärzte und der Gemeinen 
wie zu 1 3. 
(Vorstehende Festsetzungen finden 
für die nach 8. 104 der Konkurs- 
ordnung der „Dienstbehörde des 
Gemeinschuldners" zu machende 
Mittheilung, sofern jene Behörde 
eine Militärbehörde ist, gleich- 
mäßig Anwendung.) 
*) Bei den militärischen Bildungsanstalten 
der Marine der Direktor, bei den Werften 
der Ober-Werftdirektor. 
68*
        <pb n="502" />
                                                   —  482  —  
  
  
  
  
Gesetzesvorschrift. 
— — 
Unter „Militärbehörde“ ist zu verstehen: 
a. für die Armee. 
b. für die Kaiserliche Marine. 
  
III. 
§. 673 der C. P. O. 
„Gegen eine dem aktiven 
Heere oder der aktiven Ma- 
rine angehörende Militärperson 
darf die Zwangsvollstreckung 
erst beginnen, nachdem von der- 
selben die vorgesetzte Militär= 
behörde Anzeige erhalten hat.“ 
„Dem Gläubiger ist auf 
Verlangen der Empfang der 
Anzeige von der Militär- 
behörde zu bescheinigen.“ 
§. 699 Abs. 1 der C. P. O. 
„Soll die Zwangsvoll= 
streckung gegen eine dem ak- 
tiven Heere oder der aktiven 
Marine angehörende Person 
des Soldatenstandes in 
Kasernen und anderen 
militärischen Dienstge- 
bäuden oder auf Kriegsfahr- 
zeugen erfolgen, so hat auf 
Antrag des Gläubigers das 
Vollstreckungsgericht die zu- 
ständige Militärbehörde um 
die Zwangsvollstreckung zu er- 
suchen."“ 
5. 793 der C. P. O. 
„Soll die Haft“ (wegen 
Nichterscheinens zur Leistung 
des Offenbarungseides oder 
unbegründeter Verweigerung 
desselben) „gegen eine dem ak- 
tiven Heere oder der aktiven 
Marine angehörende Mili- 
tärperson vollstreckt werden, 
so hat das Gericht die vor- 
gesetzte Militärbehörde um die 
Vollstreckung zu ersuchen.“ 
  
Zu lIlI. 
Wie zu II. 
Zu IV. 
1. Hinsichtlich solcher Dienstgebäude, 
welche ausschließlich einem Trup- 
pentheile oder einer, einem mili- 
tärischen Chef unterstellten An- 
stalt zur Benutzung überwiesen 
sind, der betreffende Kommandeur 
bezw. militärische Chef; 
2. hinsichtlich der übrigen Dienst- 
gebäude der Gouverneur, Kom- 
mandant oder Garnisonälteste des 
Garnisonortes. 
Zu V. 
Derjenige Militärbefehlshaber, 
welchem über die betreffende Militär- 
person die Gerichtsbarkeit und, wenn 
die Militärperson zu den Unteroffi- 
zieren oder Gemeinen gehört, die 
niedere Gerichtsbarkeit zusteht; 
in Bayern derjenige Komman- 
dant, welcher Vorstand des gegen die 
betreffende Militärperson zuständigen 
Militär-Untergerichts ist; 
in Württemberg derjenige Mi- 
litärbefehlshaber, welchem über die 
  
Zu III. 
Wie zu II. 
Zu IV. 
1. Hinsichtlich solcher Dienstgebäude, 
welche ausschließlich einem Ma- 
rinetheile oder einer, einem mili- 
tärischen Chef unterstellten An- 
stalt zur Benutzung überwiesen 
sind, der betreffende Kommandeur 
bezw. militärische Chef; 
2. hinsichtlich der übrigen Dienst- 
gebäude der Marine-Stations- 
Chef, Kommandant oder Gar- 
nisonälteste; 
3.hinsichtlich der in Dienst gestellten 
Schiffe und Fahrzeuge der Kom- 
mandant, hinsichtlich der nicht in 
Dienst gestellten der Ober-Werft- 
direktor. 
Zu V. 
Derjenige Befehlshaber, welchem 
über die betreffende Militärperson die 
Gerichtsbarkeit und, wenn die Militär- 
person zu den Unteroffizieren oder 
Gemeinen gehört, die niedere Ge- 
richtsbarkeit zusteht.
        <pb n="503" />
                                               — 483 — 
Unter „Militärbehörde“ ist zu verstehen: 
  
Gesetzesvorschrift. 
a. für die Armee. b. für die Kaiserliche Marine. 
betreffende Militärp erson die Gerichts- 
barkeit zusteht. 
VI. Zu VI. Zu VI. 
§§ 98 Abs. 4, 105 Abs. 4 Wie zu IV. Wie zu IV. 
der Str. P. O. 
„Beschlagnahmen und 
Durchsuchungen in militä- 
rischen Dienstgebäuden, zu 
welchen auch Kriegsfahrzeuge 
gehören, erfolgen durch Er- 
suchen der Militärbehörde und 
auf Verlangen der Ciovilbe- 
hörde (Richter, Staatsanwalt) 
unter deren Mitwirkung 
  
  
  
                                  5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                    Bekanntmachung, 
                                     betreffend 
Aenderung und Ergänzung der Bestimmungen im Abschnitt II b. der Signal-Ordnung 
                             für die Eisenbahnen Deutschlands. « 
  
Auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichs-Verfassung hat der Bundesrath nachstehende Aenderung und 
Ergänzung der Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands (Bekanntmachungen vom 4. Januar 1875 
— Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 73 — und vom 12. Juni 1878 — Central-Blatt für das 
Deutsche Reich S. 363 —) in Bezug auf den Abschnitt II b beschlossen: 
                                                           I. 
In die Bestimmung unter Nr. 15 wird statt der Worte — „In einer Entfernung von 600 bis 
1000 m“ — gesetzt — „In angemessener Entfernung —.“ 
                                                           II. 
        Hinter Nr. 15 wird Folgendes eingeschaltet: 
Wo es für nothwendig erachtet wird, die Ablenkung der Züge vom durchgehenden Geleise durch 
Signale am optischen Telegraphen kenn tlich zu machen, gelten folgende Bestimmungen:
        <pb n="504" />
                                                  — 484  — 
1. Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben Telegraphenmast zu signalisiren, 
an welchem sich das Signal für das Verbleiben im durchgehenden Geleise befindet. 
2. Die Anwendung von Bahnhofs-Ausfahrtssignalen ist gestattet; in der Regel sind dieselben vor 
dem zu deckenden Punkte aufzustellen. 
In Ausnahmefällen können die Signalzeichen für die 
Ausfahrt an einem und demselben Telegraphenmaste mit den Signalzeichen für die Einfahrt an- 
gebracht werden, sofern ihre Erkennung dem verantwortlichen Stationsbeamten direkt möglich ist, 
oder durch Nachahmungssignale möglich gemacht wird. 
3. Die Signale sind, in der Richtung des fahrenden Zuges gesehen, folgende: 
                                      A. Einfahrt ist gesperrt. 
Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm muß 
nach rechts wagerecht gestellt sein. 
  
  
  
— — 
                                               B. Einfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm muß 
schräg rechts nach oben gerichtet sein 
(unter einem Winkel von etwa 450). 
  
  
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am Tele- 
graphenmaste zeigt nach Außen rothes 
Licht und nach Innen (dem Bahnhofe 
zugekehrt) grünes Licht. (Die andere 
Signallaterne zeigt kein Licht.) 
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am Tele- 
graphenmaste zeigt nach Außen grünes 
Licht und nach Innen (dem Bahnhofe 
zugekehrt) weißes Licht. (Die andere 
Signallaterne zeigt kein Licht.) 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: 
* Beide Telegraphenarme müssen 
schräg rechts nach oben gerichtet sein 
(unter einem Winkel von etwa 450). 
  
– 
  
“ 
  
. 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am Tele- 
graphenmaste zeigen nach Außen 
grünes Licht und nach Innen (dem 
Bahnhofe zugekehrt) weißes Licht.
        <pb n="505" />
                                                              —  485 —                                                                                                             C. Ausfahrt ist gesperrt. 
Für das durchgehende und das abzweigende 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm muß 
nach rechts wagerecht gestellt sein. 
  
    
— — 
— — — 
                                  D. Ausfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm muß 
schräg rechts nach oben gerichtet sein 
(unter einem Winkel von etwa 450). 
  
* 
     
Geleis (Ablenkung) 
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am Te- 
legraphenmaste zeigt nach Innen (dem 
Bahnhofe zugekehrt) rothes Licht und 
nach Außen (der freien Bahnstrecke zu- 
gekehrt) weißes Licht. (Die andere 
Signallaterne zeigt kein Licht.) 
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am 
Telegraphenmaste zeigt nach Innen 
(dem Bahnhofe zugekehrt) weißes 
Licht und nach Außen ist dieselbe ge- 
blendet. (Die andere Signallaterne 
zeigt kein Licht.) 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: 
Beide Telegraphenarme müssen 
schräg rechts nach oben gerichtet 
sein (unter einem Winkel von etwa 
45° ). 
  
  
  
  
  
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am Tele- 
graphenmaste zeigen nach Innen (dem 
Bahnhofe zugekehrt) weißes Licht 
und nach Außen sind dieselben ge- 
blendet. 
Die Herstellung hiervon abweichender Signale am Telegraphenmast für die Einfahrt oder die Aus- 
fahrt ist nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde unter Zustimmung des Reichs-Eisenbahn- 
Amtes im Einzelfalle zulässig. 
                                                  III. 
Die Bestimmungen unter I und II treten mit dem 1. Oktober 1880 in Kraft. 
· Insofern auf einzelnen Bahnen die Einführung der durch vorstehende Bestimmungen angeordneten 
Signalvorrichtungen ohne besondere Schwierigkeiten bis zum vorgedachten Termin nicht zu bewirken ist, 
können für deren Ausführung von der betreffenden Landesregierung mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahn- 
Amtes angemessene Fristen bewilligt werden.
        <pb n="506" />
                                                    — 486 — 
Die von den Aufsichtsbehörden oder Eisenbahn-Verwaltungen erlassenen Ausführungsbestimmungen 
sind dem Reichs-Eisenbahn-Amt mitzutheilen. 
Berlin, den 20. Juni 1880. Der Reichskanzler. 
                                   v. Bismarck. 
  
                                        Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Dee Bahnstrecke Bismarck i./W. — Winterswyk, welche nach der Bekanntmachung vom 16. d. M.“) 
am 15. ejusd. eröffnet werden sollte, ist erst am 21. d. M. dem Verkehr übergeben. 
An diesem Tage ist auch die an erstere anschließende, zur Bergisch-Märkischen Eisenbahn gehörige 
Bahnstrecke Bismarck i./W. — Essen, 14,3 km lang, für den Personen-, Gepäck= und Privatdepeschen- 
Verkehr zur Eröffnung gekommen. 
Berlin, den 22. Juni 1880. 
  
Die 10,8 km lange Schlußstrecke der Feldabahn von Dermbach nach Kaltennordheim mit den Stationen 
Zella und Kaltennordheim wird am 25. d. M. für den Güterverkehr und am 1. Juli d. J. für den Per- 
sonenverkehr eröffnet werden. — 
Berlin, den 23. Juni 1880. 
                                In Vertretung: Körte. 
  
                                          6. Marine und Schiffahrt. 
In Lübeck wird am 6. Juli d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. 
  
In Apenrade wird am 20. Juli d. J. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große 
Fahrt begonnen werden. 
  
                                          7. Konsulat-Wesen. 
 Der Kaiserliche Vize-Konsul Roll in Kustendje ist gestorben. 
  
Dem zum General-Konsul ernannten bisherigen großbritannischen Konsul in Hamburg, Herrn Annesley, 
ist in seiner neuen Eigenschaft das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. Als Amtsbezirk ist ihm 
zugewiesen: Stadt und Gebiet von Hamburg, die Provinz Schleswig-Holstein mit Lauenburg, die Großherzog= 
thümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Stadt und Gebiet von Lübeck, sowie alle am linken 
Ufer der Elbe belegenen Häfen und Plätze der Provinz Hannover bis einschließlich Harburg. 
Gleichzeitig ist dem großbritannischen Konsul in Bremen, Herrn Ward, ein neuer Amtsbezirk zu- 
getheilt; derselbe umfaßt Stadt und Gebiet von Bremen, das Großherzogthum Oldenburg, den Distrikt von 
Wilhelmshaven, die Provinz Hannover mit Ausnahme der Häfen und Plätze am linken Ufer der Elbe bis 
zur Stadt Harburg einschließlich, das Herzogthum Braunschweig und die Fürstenthümer Schaumburg-Lippe, 
Lippe-Detmold, Waldeck und Pyrmont. 
  
*) Central-Blatt Seite 462. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="507" />
                                              Central-Blatt 
                                              für das 
                                      Deutsche Reich. 
                                    Herausgegeben 
  
                                                 im 
— ——.                     Reichsamt des Innern— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
VIII. Jahrgang. Nr. 27. 
  
Berlin, Freitag, den 2. Juli 1880. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 3. Eisenbahn-Wesen: Neubezeichnung einer Eisenbahn- 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 487 Station 489 
2. Handels= und Gewerbe-Wesen: Dispensation von der 4. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilungen 490 
thierärztlichen Prüfung .... 489 
  
                              1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
                       Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Daum des 
— — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
                    a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Johann Jakob Ha-2 Jahre, geboren undswwiederholte Hehlerei, Königlich sächsische 5. Mai 
nisch, Pfandleiher, ortsangehörig zu Weigs- Kreishauptmann- d. J. 
dorf, Böhmen, schaft zu Bautzen, 
  
  
  
  
                      b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Adolf Hortig, sgeboren am 17. JunisLandstreichen und Bet-Königlich preußisches 27. Mai 
Bäckergeselle, 1859 zu Auscha, orts= teln, Polizei-Präsidium zu d. J. 
angehörig zu Prausse, Berlin, 
Bezirk Leitmeritz, Böh- 
men, 
  
  
  
  
69
        <pb n="508" />
                                                      —  488  —  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath 3 Grund Behörde, welche die Datmm des 
7 — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
3. Anton Josef Pech, geboren 1843 und orts-Landstreichen und Bet--Königlich preußische 15. Juni 
Reitknecht, angehörig zu Jabloner, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Bezirk Starkenbach, Potsdam, 
Böhmen, 
4. Ladislaus Fontany,36 Jahre, aus Kenty, desgleichen, Königlich preußische 16. Juni 
Schreiber, Kreis Biala, Galizien, Bezirksregierung zu d. J. 
Posen, · 
5.JuliusGoldmann,17Jahre,ausPreß-deggleichen, Königlich preußische 15. Juni 
Klempnergeselle, burg, Ungarn, Bezirksregierung zu'd. J. 
Breslau, 
6. Franz Andersch,54 Jahre, aus Biestrey [Landstreichen, dieselbe Behörde, 17. Juni 
ehemaliger Lehrer, bei Neustadt a. M., d. J. 
Böhmen, 
7. Adolf Nawrath,7 Jahre, aus Peters-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 18. Juni 
Fleischergeselle, dorf, Bezirk Jägerndorf, teln, d. J. 
Oesterreichisch-Schlesien, 
8. Gottfried Isler,# ahre, geboren zu desgleichen, Königlich preußische 10. Mai 
Sattlergeselle, Oberrembach, Kanton Bezirksregierung zu d. J. 
Zürich, Schweiz, Merseburg, 
9. Meyer Wilezinski,?4 Jahre, aus Wilezyn, Landstreichen und Ge-Königlich preußische s. Mai 
Schneider und Gla-Russisch-Polen, brauch eines falschen Landdrostei zu Lüne= d. IJ. 
ser, Legitimationspapieres, burg, 
10. Johann Neumann, 30 Jahre, aus Georgs-Landstreichen und Bet-Königlich preußischelß. Juni 
Webergeselle, walde, Böhmen, teln, Landdrostei zu Stade, d. J. 
11. Wenzel Göpfert, 40 Jahre, aus Ober-Landstreichen, Königlich preußische 19. Juni 
Schlosser, Leutensdorf, Bezirk Bezirksregierung zud# J. 
Brüx, Böhmen, Wiesbaden, 
12. Josef Pisarik, geboren 1862, aus Pol-Landstreichen und Bet-Stadtmagistrat Pas-29. Mai 
Schuhmacher, lin, Bezirk Klattau, teln, sau in Bayern, d. J. 
Böhmen, 
13. Johann Brosch, Ka-46 W. geboren und Landstreichen, Königlich bayerisches 19. Mai 
minfeger, wohnhaft zu Skadlovic, Bezirksamt Roding, d. J. 
Bezirk Polnä, Kreis 
Czaslau, Böhmen, .. . 
14. Josef Schmid, 44 Jahre, aus Eger, Landstreichen und Bet-Kömglich bayerisches 12. Juni 
Tagelöhner, Böhmen, teln, Brirksamt Eschen-d. J. 
ach, 
15. Johann Rödig, 46 Jahre, geboren und Landstreichen, Betteln Königlich sächsisch 2 1. Mai 
Schmiedegeselle, ortsangehörig in Koh= und verbotswidrige RückKreishauptmann- d. J. 
ling bei Graslitz, Böh- kehr in das Landes= schaft zu Zwickau, 
  
men, 
  
gebiet,
        <pb n="509" />
                                               —  489  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Damm des 
— * — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3 3. 4. 5. 6. 
16. Die Handelsleute: 
a) Hirsch Rubino-44 Jahre, 
witz, Landstreichen und Großherzoglich badi-13. Junie 
b) Rubin Rubi-15 Jahre, Betteln, scher Landeskommis.,d. J. 
nowitz, aus Krasnopote, Kreis sär zu Mannheim, 
Seyny, Russisch-Polen, 
17. Johann Georg Wal-28 Jahre, geboren und #Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-16. Juni 
ter, Bergmann, ortsangehörig zu Hä- präsident zu Kolmar, d. I. 
ring, Tirol, 
18. Rudolf Suter, 30 Jahre, geboren und desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Tagner, ortsangehörig zu Grä- 
nichen, Kanton Nar- 
gau, Schweiz, 
19. Jakob Fehr, Tagner, 25 Jahre, geboren undddesgleichen, derselbe, desgleichen. 
ortsangehörig zu Köl- 
liken, Kanton Aargau, 
Schweiz, 
                                2. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
– 
Den Isidor Felix Tacques zu Amnéville ist auf Grund der Bekanntmachung vom 9. Dezember 1869 
(Bundes-Gesetzblatt Seite 687) und des Gesetzes vom 15. Juli 1872 (Reichs-Gesetzblatt Seite 350) von 
dem Königlich preußischen Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten unter Entbindung von 
der im §. 29 der Gewerbe-Ordnung vorgeschriebenen thierärztlichen Prüfung die Approbation als Thierarzt 
ertheilt worden. 
Berlin, den 25. Juni 1880. Der Reichskanzler. 
                                In Vertretung: Eck. 
  
                                     3. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                      Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Die an der Köln-Mindener Eisenbahn zwischen den Stationen Schalke und Bottrop gelegene Station 
Horst erhält vom 1. Juli d. J. ab die Bezeichnung „Carnap“. 
 Berlin, den 27. Juni 1880. 
                           In Vertretung: Körte. 
  
69*
        <pb n="510" />
                                                      —  490 — 
                                         4. Konsulat-Wesen. 
  
Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: 
dem Herrn Charles Oppenheimer als Königlich großbritannischen Konsul in Frankfurt a. /M. 
für die Provinz Hessen-Nassau und das Großherzogthum Hessen 
un 
dem Herrn Joseph S. Polter als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Crefeld. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="511" />
        VIII. Jahrgang. 
  
  
  
                                        Central-Blatt 
                                              für das 
                                         Herausgegeben                                                                                                                               im 
                                      Deutsche Reich. 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 9. Juli 1880. 
 Nr. 28. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
  
treide etc.; — Transportkontrole für Vieh im Bezirk des 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 491 Hauptzollamts Breden — Veränderungen im Bestande 
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Zollamtliche Anschreibung und in den Zesugnissen von Zoll= und Steuerstellen; — 
2. Zoll und Steuer Wesen: Gewichts nach Kilogrammen; — Statistik der Zoll Entlassung eines Reichsbevollmächtigten 493 
und Steuer-Hinterziehungen; — Bestimmungen zu dem |. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes; 
Regulativ, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins — Beginn einer Seesteuermanns-Prüfung; — Abänderung 
zu Gewerblichen Zwecken . i — für Baum des Verzeichnisses der Strandbehörden . 501 
wollengarn un Messingdraht; — Zulassung von Privat- . 
Transitlagern für Bau  und Nutzholz; — desgl. für Ge- 4. Konsulat-Wesen: Ernenunggagag 502 
                              1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                   Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— —- — Ausweisung i#n. 
Z der Bestrafun weisungs- 
S des Ausgewiesenen. g. beschlossen hat. beschlufses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                    a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Karl Reichel, Kut-33 Jahre alt, aus Matz-Landstreichen, Betteln Königlich preußische 12. April 
scher, dorf, Bezirk Jägern= und Diebstahl im wie= Bezirksregierung zul d. IJ. 
dorf, Oesterreichisch= derholten Rückfall, Oppeln, 
Schlesien, 
2. Heinrich Oskar 34 Jahre alt, geborensschwerer Diebstahl im Großherzoglich meck-21. Juni 
Klemmke, Knecht, in Nesby bei Christian= wiederholten Rückfall, lenburgstrelitzsche d. I. 
stadt, Schweden, Gebrauch eines falschen Landesregierung zu 
Legitimationspapieres, Neustrelitz, 
  
  
  
  
  
70
        <pb n="512" />
                                                      —  492  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
— 6 Name und Stand Alter und Heimath 1 Grund Behörde, welche die Datum) des 
- L Ausweisung weisungs- 
Z des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                    b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3. Andrees Palick,28 Jahre alt, ortsange-Landstreichen und Bet-Königlich preußische44. Mai 
Klempnergeselle, hörig zu Biec, Ober= teln, Bezirksregierung zud. J. 
Ungarn, Königsberg, 
4. Abraham Klein, 38 Jahre alt, aus Wysso-desgleichen, Königlich preußische 29. Juni 
Seiler, grod, Russisch-Polen, — zu d. J. 
osen, 
5. Leiser Bilgoraj, 55 Jahre alt, ebendaher, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
6. August Schubert, Jahre alt, aus Wal-desgleichen, Königlich preußische 23. Juni 
Müllergeselle, denburg, Böhmen, Bezirksregierung zu| d. IJ. 
Breslau, 
7. Franz Pallat,29 Jahre alt, aus Kras-desgleichen, dieselbe Behörde, 24. Juni 
Seiler, na, Bezirk Meseritsch, d. IJ. 
Mähren, 
8. Ferdinand Küchler, 61 Jahre alt, geboren zuldesgleichen, Königlich preußische 21. Mai 
Schmied, Tischan, ortsangehörig Bezirksregierung zud. J. 
zu Zettl bei Teplitz, Liegnitz, 
Böhmen, 
9. Johann Polat-45 Jahre alt, aus desgleichen, dieselbe Behörde, 5. Juni 
scheck, Kürschner-Drczewicek, Bezirk d. I. 
geselle, Braunau, Kreis König- 
grätz, Böhmen, 
10.Franz Josef Anton/geboren am 28. August desgleichen, Königlich preußische 19. Juni 
Lange, Bäcker= 1863 in Theresienstadt0 Bezirksregierung zu/d. I. 
geselle, ortsangehörig zu Dux, Potsdam, 
Böhmen, 
11.Hans Christian Rass-geboren am 23. Maildesgleichen, dieselbe Behörde, 26. Juni 
mussen, Töpfer!1853 in Maribo auf d. J. 
geselle, Laaland, Dänemark, 
und daselbst ortsange- 
hörig, 
12. Gerhard Alexander)30 Jahre alt, aus Werth, desgleichen, Königlich preußische desgleichen. 
Scheeren, Niederlande, Bezirksregierung zu 
Düsseldorf, 
13.IJohann Gustav Niol-26 Jahre alt, aus Goth-Desgleichen, Königlich preußische 24. Juni 
son, Matrose, land, Schweden, Bezirksregierung zu d. J. 
Schleswig, 
14. Aaron Svpensson,25 Jahre alt, aus Wies-desgleichen, dieselbe Behörde, 29. Juni. 
Knecht, londa, Kronobergelän, d. J. 
  
Schweden,
        <pb n="513" />
                                                                — 493  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* – — Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
15. Louis Monney, geboren am 23. Juli'Widerstand gegen die Königlich preußische 21. Juni 
Brauergehülfe, 1860 und wohnhaft zu Staatsgewalt und Bet= Landdrostei zu Os-D. J. 
Freiburg, Schweiz, teln, nach mehrmali= nabrück, 
ger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
16. Tohann Roth, Gla -20 Jahre alt, aus Buch-Landstreichen, Königlich preußische 25. Juni 
ser, holterbach, Kanton Bern, Bezirksregierung zu|d. J. 
Schweiz, Wiesbaden, 
17. Ignaz Stroß, Fär-18 Jahre alt, geboren desgleichen, Königlich bayerischesls. April 
ber, zu Schüttenhofen, orts- " Bezirksamt Schon= d. IJ. 
angehörig zu Brandeis, gau, 
Böhmen, 
18. Wenzl Santuc,geboren 1834, ortsange-Landstreichen und Bet-Stadtmagistrat zu15. Mai 
3 Färbergeselle, hörig zu Michovik, Be= teln, Passau in Bayern, b. S. 
# zirk Ledec, Böhmen, 
19. Mendel Klaß, Zehn-65 Jahre alt, aus Kol= Landstreichen, Betteln Großherzoglich badi-21. Juni 
gebotschreiber,. no, Kreis Kolno, Ruß und Gebrauch eines" scher Landeskommis= d. J. 
« land, falschen Legitimations= sär zu Mannheim, 
papieres, 
20. Marcus Gut, Schuh-18 Jahre alt, geboren Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-23. Juni 
macher, und ortsangehörig zu präsident zu Kolmar, d. I. 
Kyburg, Kanton Zürich, 
Schweiz, 
21. Karl Johann Böh-17 Jahre alt, geboren desgleichen, derselbe, desgleichen. 
ler, Hafner, und ortsangehörig zu 
i Wattwyl, Kanton Bern, 
i Schweiz, i 
  
  
  
  
                               2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Juni d. J. beschlossen, daß vom 1. Oktober d. J. ab auf dem 
gesammten Gebiete der Erhebung der gemeinschaftlichen indirekten Abgaben die Anschreibung der Gewichts- 
mengen nach Kilogrammen und, soweit erforderlich, nach Dezimalbrüchen eines Kilogramms zu erfolgen 
hat, und daß bei der Anschreibung der letzteren über zwei Stellen nach dem Dezimalkomma nicht hinaus- 
zugehen ist. 
  
70*
        <pb n="514" />
                                                     — 494  —  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. Juni d. J. beschlossen, daß an Stelle der durch den Bundes- 
rathsbeschluß vom 7. Dezember 1871 genehmigten Bestimmungen, betreffend die Aufstellung der Uebersichten 
über die Straffälle in Bezug auf die Zölle und Steuern des Deutschen Reichs, von dem Etatsjahre 1880/81 
ab die nachstehenden Bestimmungen zu treten haben: 
                                          Bestimmungen, 
                                              betreffend 
die Aufstellung von Nachweisungen der Straffälle in Bezug auf die Zölle und 
Steuern des Deutschen Reichs. 
  
                                               §. 1. 
Die Direktivbehörden haben für jedes Etatsjahr 
1. eine Nachweisung der auf die Zölle und Steuern des Reichs bezüglichen Prozesse — Muster 1 —, 
2. eine Nachweisung über Konfiskationen von Waaren wegen Zolldefraudation — Muster 2 — 
aufzustellen und, erforderlichen Falles unter Beifügung geeigneter Erläuterungen, bis zum 1. Juni des nächst- 
folgenden Etatsjahres an das Kaiserliche statistische Amt einzusenden. 
                                                §. 2. 
Die Muster 1 und 2 sind auch für die von den Hauptämtern an die Direktiobehörden zu liefernden 
Nachweisungen maßgebend. Um dieselben jedoch zugleich für die Statistik der Straffälle in Bezug auf die 
Landessteuern nutzbar zu machen, bleibt den einzelnen Bundesstaaten überlassen, die dazu erforderlichen Er- 
weiterungen des Formulars anzuordnen. 
                                                  §. 3. 
Auf Grund der Nachweisungen der Direktiobehörden (. 1) hat das Kaiserliche statistische Amt für 
jedes Etatsjahr Zusammenstellungen zu fertigen und zu veröffentlichen.
        <pb n="515" />
                                               — 495 — 
Bezirk der Muster 1. 
zu Einsendungstermin: bis zum 1. Juni. 
                                           Nachweisung 
                                                  der 
auf die Zölle und Steuern des Reichs bezüglichen Prozesse 
                                    für das Etatsjahr..... 
                                             Anleitung. 
1. Die Gesammtheit der Verhandlungen u. s. w., welche zu derselben laufenden Nummer des 
Prozeßregisters gehören, gilt als je ein Prozeß. Jeder Prozeß kommt nur einmal in Rechnung. 
2. Als erledigte Prozesse werden alle endgültig entschiedenen angesehen, auch wenn sie noch nicht 
vollständig rechnungsmäßig abgewickelt sind. 
3. Wenn ein Kontravenient in demselben Prozesse zugleich wegen Defraudation und Ordnungs- 
widrigkeit verurtheilt worden ist, so wird die Verurtheilung ausschließlich unter den Defraudationsfällen nach- 
gewiesen. 
Dagegen sind die Fälle, in welchen, obschon der objektive Thatbestand einer Defraudation oder 
Kontrebande vorliegt, dennoch nur auf eine Ordnungsstrafe erkannt ist, nicht in den Spalten für Defrauda- 
tionen (4 bis 8), sondern in denen für Ordnungswidrigkeiten (9 und 10) nachzuweisen. (Vergl. insbesondere 
Vereinszollgesetz §. 137 Abs. 2, Gesetz wegen Erhebung einer Abgabe von Salz §. 13 letzter Absatz, Gesetz, 
betreffend die Besteuerung des Tabacks §. 34 Abs. 3, 4, Gesetz wegen Erhebung der Brausteuer (§. 32.) In 
solchen Fällen wird namentlich auch der Betrag der Gefälle in Spalte 7 nicht angegeben. 
4. Zum Vordruck der Spalte 1 Ziffer 1 ist in der Spalte 12 „Bemerkungen“ die Zahl der Fälle 
ersichtlich zu machen, in welchen nach §§. 146 und 148 des Vereinszollgesetzes geschärfte Strafen wegen Zoll- 
defraudation verhängt worden sind. · 
5. Zum Vordruck der Spalte 1 Ziffer 2 sind auch die auf Grund des §. 4 Absatz 1 und 2 des 
Gesetzes vom 26. Juni 1869, die Besteuerung des Zuckers betreffend, erfolgten Verurtheilungen ohne Rück- 
sicht darauf nachzuweisen, ob es sich im einzelnen Falle um inländischen oder ausländischen Zucker handelt. 
Es werden die Verurtheilungen aus Absatz 1 und 2 des §. 4 in Spalte 4 und 8, die Verurtheilungen aus 
Absatz 3 in Spalte 9 und 10 nachgewiesen. 
6. Zum Vordruck der Spalte 1 Ziffer 4 gelten als Defraudationen der Tabacksteuer die in den 
§§. 32 bis 39 des Gesetzes vom 16. Juli 1879, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vorgesehenen Ueber- 
tretungen (vergl. jedoch auch oben Nr. 3 Abs. 2). 
7. Zum Vordruck der Spalte 1 Ziffer 5 sind die Verurtheilungen wegen Uebertretung des Gesetzes 
vom 10. Juni 1869, betreffend die Wechselstempelsteuer, sämmtlich als Defraudationen nachzuweisen. Die 
Zahl der Verurtheilten wird ausschließlich in Spalte 4 eingetragen. 
8. Zum Vordruck der Spalte 1 Ziffer 6 sind die Verurtheilungen nach §§s. 10 bis 15 des Ge- 
setzes vom 3. Juli 1878, betreffend den Spielkartenstempel, mit der aus Nr. 3 Absatz 2 der gegenwärtigen 
Anleitung sich ergebenden Beschränkung, als Defraudationen anzusehen. Doch bleiben die Spalten 5 und 6 
(Rückfälle) außer Betracht. —
        <pb n="516" />
                                                     —  496  —  
Bezirk der 
In den zu Prozessen sind verurtheilt 
  
  
                                           Nachweisung 
                                                  der 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
                                    für der 
Etatsjahr.....                                              Anleitung. Jahre, I. zu Geldstrafe, einschließlich der Fälle demnächstiger II. un- 
auf welches die Verwandelung in Freiheitsstrafe mittel- 
Nachweisun bar zu 
Gegenstand ch s g A. wegen Defraudation B. wegen Frei 
sich bezieht, 1. Zahl der Verur- Ord- heits- 
der " theilten 2. Betrag ungsw rig= strafe Bemer- 
p ss anhän- 5 kungen. 
rozesse. « , a.«-er» Be- Zahl 
widrigkeit erle— „#. im e. in binterz der 1. Zahl trag der der 
gewor= digten ersten zweiten genen ni der err dazu 
denen ersten Rü ck Rü ck. ein- kannten V erur- kannten Ver- 
Falle. fachen Geld- . Geld- theil- 
falle. falle. Gefälle strafen theilten. strafen urtheil- 
Prozesse. · « «ten. 
Mark. Mark. Mark. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 88...10.11. 12. 
I 
1.Zölle..... E 
Außerdem: Z 
Ein-,Aus-und 
Durchfuhr- « « 
verbote... ; 
2. Rübenzucker- i 
steuer..... E 
3. Abgabe von 
inländischem 
—— 
4. Tabacksteuer 
O# 
□ 
Brausteuer 
(§. 
2 
. Wechselstempel- 
Spielkarten= 
steuier 
stempelsteuer 
u. Branntwein- 
steuer 
. Brausteuer 
Uebergangs- 
abgaben
        <pb n="517" />
                                                       —  497 —                                                                             Bezirk der  Muster 2. 
zu 
1. 
2. 
3. 
.......... Einsendungstermin: bis zum 1. Juni. 
Nachweisung 
über 
Konfiskationen von Waaren wegen Zolldefraudation 
im 
Etatsjahre 18..... 
                                             Anleitung. 
1. Es werden sämmtliche Konfiskationen nachgewiesen, welche während des betreffenden Jahres wegen 
Zolldefraudation in Bezug auf Waaren der in Spalte 1 bezeichneten Arten endgültig verfügt 
worden sind. 
Die Waarenmengen, welche nicht in Fällen unmittelbarer Einschwärzung über die Grenze, son- 
dern erst nach erfolgter Zollabfertigung konfiszirt worden sind, werden in Spalte 5 unter der Linie 
mit kleiner Schrift angegeben. Bei Waaren dieser Art findet in den Spalten 2 bis 4 ein Eintrag 
nicht statt. 
2. Die Unterscheidung der Grenzstrecken, über welche die Waaren eingeführt worden sind, erfolgt nach 
Maßgabe der Uebersicht in der Anlage 8 der Dienstvorschriften, die Statistik des Waarenverkehrs 
des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande betreffend, vom 21. November 1879. 
3. Haben bei Gelegenheit unmittelbarer Einschwärzungen zollpflichtiger Waaren über die Zolkgrenze 
Zusammentreffen zwischen Zollaufsichtsbeamten und Kontravenienten mit Tödtung oder Koörper= 
verletzung stattgefunden, so sind die betreffenden Zahlen nach Maßgabe des Vordrucks hierunter 
anzugeben: 
Es wurden Aufsichtsbeamte. Kontravenienten. 
a) getödtet — 
b) körperlich verletzt —
        <pb n="518" />
                                            —  498  —  
  
  
Gattung 
der 
konfiszirten Waaren. 
Menge der konfiszirten Waaren 
  
bei dem Eingang über die 
Grenze gegen 
  
Kilogramm. 
Kilogramm. 
Kilogramm. 
im 
Ganzen 
Kilogramm. 
gegenüber dem 
Vorjahre 
  
mehr 
Kilogramm. 
weniger 
Kilogramm. 
Bemer- 
kungen. 
  
1. 
2. 
3. 
l 
4. 
5. 
6. 
7. 
  
Se 
Petroleum (aus 29) 
Seidenwaaren (30e, f) 
.Wollenwaaren (41d4 bis 85. 
. Rindvieh (39b bis e) 
.Schweine und Spanferkel 
Baumwollengarn (20) 
Baumwollenwaaren (24) 
Kleider, Leibwäsche und Putz- 
waaren (18 a bis en0 
Leinengarn (22a bisch)h) 
Leinwand und Leinenwaaren 
(22e bis i 
Branntwein (250) 
Wein in Fässern (aus 25 e 1) 
Wein in Flaschen (aus 25 e 2) 
Südfrüchte (25 b ) 
Gewürze (25 i) 
.Kaffee, roher (aus 25m 1) 
Kaffee, gebrannter (25m 2) 
Salz (aus 25 t) 
. Syrup 
............... 6 
(25 u, Anmerkung 
unter 3) 
........................... 
Tabackblätter, unbearbeitete (aus 
25 VI) 
............................  
.Tabackstengel, unbearbeitete (aus 
............................. 
25 V1) 
Cigarren und Cigaretten (25 , 
2a) 
......................... 
............................. 
26) 
. Thee (25 w). .. .. . . . .. 
Zucker (25 x, Anmerkung unter 
1 u. 2) 
................................. 
(39 f .g.) 
  
Stück. 
  
Stück. 
  
  
Stück. 
  
  
Stück. 
  
Stück. 
  
  
  
Stück.
        <pb n="519" />
                                                     — 499 — 
Zu dem Regulativ vom 23. Dezember v. J., betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 
Zwecken, hat der Bundesrath die nahhfolgenden Beschlüsse gefaßt: 
I. in der Sitzung vom 19. Juni d. J.: 
1., den Fabrikanten von Bleiweiß und Bleizucker kann bis zum 1. Juli d. J. die Steuer- 
vergütung für den zur Bleiweiß- beziehungsweise Bleizuckerfabrikation verwendeten Brannt- 
wein auch dann gewährt werden, wenn dieselben die Denaturation desselben mit Kampher 
in Gemäßheit der bis zum 1. Januar d. J. gültigen Vorschriften nachweisen; 
2. den Fabrikanten von Bleiweiß und essigsauren Salzen (Bleizucker  ist die Steuerver- 
gütung für den zur Herstellung derselben verwendeten Branntwein auch nach Vermischung 
desselben mit O0, Prozent Thieröl zu gewähren; 
3. von der Vorschrift, den Branntwein in Gebinden mit eichamtlich eingebrannter Angabe des 
Taragewichts zur Denaturirung zu stellen (§. 7 des Regulativs), kann bei Essigfabrikanten, 
falls dieselben vollständig gefüllte Fässer vorführen, bis auf weiteres abgesehen werden; 
4. bei der Denaturirung von Branntwein zur Essigfabrikation kann für die vorgeschriebene 
Verdünnung des Branntweins mit Wasser und Essig an Stelle des Wassers auch Bier 
oder Hefenwasser zugelassen werden. 
II. in der Sitzung vom 26. Juni d. J.: 
1. bei der vorschriftsmäßigen Vermischung des zur Essigfabrikation zu verwendenden Brannt- 
weins mit Wasser kann auf Antrag die in dem vorgeführten Branntwein bereits ent- 
haltene Wassermenge auf die zur Vermischung zu verwendende Wassermenge in Anrechnung 
gebracht werden; 
2. findet hiernach ein Wasserzusatz überall nicht statt, weil der vorgeführte Branntwein bereits 
die erforderliche Wassermenge enthält, so ist dies in Spalte 21 des Formulars D 2 des 
Regulativs zu vermerken. 
Enthält dagegen der vorgeführte Branntwein die erforderliche Wassermenge nicht, so ist 
in Spalte 21 des Formulars D 2 die volle dem anzuwendenden Prozentsatze entsprechende 
Wassermenge anzuschreiben, und in Spalte 16 unter der Linie die in dem Branntwein 
befindliche Wassermenge, sowie in Spalte 18 diejenige Wassermenge einzutragen, welche sich 
durch Abzug der Menge des im Branntwein vorhandenen Wassers (Spalte 16) von der 
erforderlichen Gesammtwassermenge (Spalte 21) ergiebt. Ein Literbruch ist hierbei als 
volles Liter zu rechnen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. Juni d. J. beschlossen, die Taravergütung 
1. für rohes, eindrähtiges Baumwollengarn (Nr. 20 1 des Zolltarifs) in Fässern auf 15 Prozent, 
2. für unplattirten Messingdraht (Nr. 19 b des Zolltarifs) 
zu ermäßigen. 
a) in Fässern von mehr als 50 kg Bruttogewicht auf 7 Prozent, 
b) in Kisten von mehr als 50 kg Bruttogewicht auf 9 Prozent 
  
De- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. Juni d. J. beschlossen, daß in Memel, Ruß, Königsberg, 
Pillau, Danzig, Thorn, Stettin, Altona, Kiel und Lübeck gemischte Privat-Transitlager von Bau= und Nutz- 
holz ohne amtlichen Mitverschluß gestattet werden dürfen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 30. Juni d. J. auf Grund des §. 14 des Regulativs vom 
13. Mai d. I. (Central-Blatt S. 285) beschlossen, daß gemischte Privat-Transitlager von den in Nr. 9 
71
        <pb n="520" />
                                                             — 500 — 
des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Getreide etc.) ohne amtlichen Mitverschluß an folgenden Orten gestattet 
werden dürfen: 
a) im Gebiete der Königlich preußischen Zollverwaltung: — 
zu Memel, Tilsit, Königsberg i. Pr., Elbing, Danzig, Thorn, Inowrazlaw, Breslau, 
Stettin, Hadersleben, Lübeck und Vegesack; 
b) im Königreich Bayern: 
zu München, Lindau, Rosenheim und Ludwigshafen a. Rhein; 
c) im Königreich Sachsen: 
zu Dresden und Leipzig; 
d) im Großherzogthum Baden: 
zu Mannheim. 
  
Zufolge Anordnung des Königlich preußischen Herrn Finanzministers sind im Bezirk des Königlich preu- 
Kßischen Hauptzollamts Vreden Stiere und Kühe, sowie Zugvieh und Kälber der Transportkontrole im 
Grenzbezirk gemäß §§. 119 ff. des Vereinszollgesetzes unterworfen worden. 
  
Den Königlich preußischen Hauptsteueramte in Breslau und den Zoll-Expeditionen auf dem Niederschlesisch- 
Märkischen, dem Freyburger und dem Oberschlesischen Bahnhofe daselbst ist die Ermächtigung ertheilt worden, 
Mineralöle von einer Dichtigkeit unter 790 oder über 830 Graden auf Antrag der Betheiligten unbedingt, 
beziehentlich unter Anwendung der vorgeschriebenen Verwendungs-Kontrole zollfrei abzulassen. 
  
Den Königlich preußischen Untersteuerämtern zu Hagen und Witten im Hauptamtsbezirke Dortmund ist 
die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide, welches für die zu Cabel und Witten be- 
legenen Mühlen-Etablissements der Märkischen Mühlen-Aktiengesellschaft zu Witten eingeht, ferner zur Aus- 
fertigung von Begleitscheinen I über die von der genannten Gesellschaft hergestellten Mühlenfabrikate aus 
ausländischem oder gemischtem Getreide, die von den der Gesellschaft bewilligten Privatlagern ausgeführt oder 
auf eine andere Niederlage gebracht werden sollen, beigelegt worden. 
  
Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I zu Büttel im Hauptsteueramtsbezirke Heide ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über unversteuertes Salz beigelegt worden. 
  
In Folge des mit dem 1. Juli d. J. in Kraft getretenen bayerischen Gesetzes vom 25. Februar d. J., 
betreffend den Branntwein-Aufschlag, ist die Befugniß der Königlich bayerischen Zoll= und Steuerstellen 
in Derus auf den Verkehr mit Branntwein von gedachtem Zeitpunkte ab in nachstehender Weise geregelt 
worden: 
A. Unbedingte Befugniß zur Erhebung von Branntwein-Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung 
und Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein ist beigelegt: 
1. sämmtlichen Hauptzollämtern und deren Exposituren, 
2. den Nebenzollämtern 1 Eger (H. Z.A.Bezirks Waldsassen), Salzburg (H. Z.A. Bezirks Frei- 
lassing), Kufstein (H.Z.A. Bezirks Rosenheim) und Wasferburg (H. Z. A. Bezirks Lindau), 
3. den Nebenzollämtern im Innern Nördlingen (H. Z.A. Bezirks Augsburg), Erlangen (H. Z.A. 
Bezirks Fürth), Landau, Neustadt a./H. und Zweibrücken (H. Z.A.Bezirks Kaiserslautern), 
Frankenthal und Speyer (H. Z.A. Bezirks Ludwigshafen a./Rh.), Kempten (H. Z.A.Bezirks 
Memmingen), Landshut (H. Z. A. Bezirks München) und Aschaffenburg (H. Z.A.Bezirks 
Würzburg),
        <pb n="521" />
                                                          — 501 — 
4. den Uebergangssteuerstellen und Aufschlag-Einnehmereien Lichtenfels (H. Z. A. Bezirks Bamberg), 
Homburg (H. Z. A. Bezirks Kaiserslautern), Germersheim und Grünstadt (H. Z. A. Bezirks 
Ludwigshafen a./Rh.), Neu-Ulm (H. Z.A. Bezirks Memmingen), Ansbach (H. Z. A. Bezirks 
Nürnberg) und Mellrichstadt (H. Z. A. Bezirks Schweinfurt). 
B. Die Befugniß, Branntwein (Spiritus, Liqueur) beim Eingang im kleinen Grenzverkehr in Mengen 
bis zu 5 Liter in Versteuerung zu nehmen, ist beigelegt den Uebergangssteuerstellen: 
Lichtenberg, Nordhalben und Berg (H. Z.A.Bezirks Hof), Nonnenhorn, Oberreitenau, Wom- 
brechts, Nellenbruck und Brugg (H. Z.A.Bezirks Lindau), Dinkelsbühl, Wallerstein und 
Weiltingen (H. Z.A.Bezirks Augsburg), Beickheim, Gleusen, Mittwitz, Seßlach, Ludwigstadt, 
Tettau und Schauberg (H. Z.A. Bezirks Bamberg), Rothenburg (H. Z.A. Bezirks Fürth), 
Ebernburg, St. Ingbert, Kusel, Lauterecken, Hornbach, Maximiliansau, Weißenburg, Berg, 
Habkirchen, Mittelbexbach, Rheinheim, Callbach, Odenbach und Rehborn (H. Z.A Bezirks 
Kaiserslautern), Bobenheim, Harxheim und Kleinbockenheim (H. Z.A. Bezirks Ludwigs- 
hafen a./Rh.), Illertissen, Zöschingen, Ferthofen, Ay, Frauenzell, Kellmünz, Thalfingen und 
Riedhausen (H. Z. A. Bezirks Memmingen), Feuchtwangen und Schnelldorf (H. Z.A.Bezirks 
Nürnberg), Bischofsheim, Brückenau, Fladungen, Königshofen, Ermershausen, Motten und 
Zeitlofs (H. Z. A. Bezirks Schweinfurt), Alzenau, Miltenberg, Obernburg, Röttingen, 
Stadtprozelten, Amorbach, Frammersbach, Großostheim, Kreuzwertheim, Mittelsinn, Neu- 
brunn, Wörth und Wüstenzell (H. Z.A. Bezirks Würzburg). 
Allen vorstehend nicht bezeichneten bayerischen Zoll= und Steuerbehörden, welche seither mit 
Hebe= und Abfertigungsbefugnissen in Bezug auf den Verkehr mit Branntwein versehen 
waren, sind diese Befugnisse vom 1. Juli 1880 ab entzogen. 
  
An der Eisenbahnstrecke Bous-Teterchen, welche von der preußischen Landesgrenze bis Hargarten als Ueber- 
gangsstraße für den steuerpflichtigen Verkehr nach Elsaß-Lothringen eröffnet wird, ist am 21. Juni d. J. in 
Hargarten im Hauptamtsbezirke Diedenhofen eine Uebergangssteuerstelle mit der Befugniß zur Ein= und 
Ausgangsabfertigung von Wein und zur Eingangsabfertigung von Bier in Thätigkeit getreten. 
  
Der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern, Königlich preußische Geheime Regierungsrath Keller- 
Holl zu Karlsruhe, ist aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand von seinen bisherigen Funktionen mit 
Ablauf des Monats Juni d. J. entbunden worden. 
  
                                        3. Marine und Schiffahrt. 
  
Das im Jahre 1880 in Sunderland erbaute Schraubendampfschiff „Julia“, vermessen zu 675 britischen 
Register-Tons, mit einer Dampfmaschine von 120 Pferdestärken, hat durch Uebergang in das ausschließliche 
Eigenthum der Firma A. C. de Freitas &amp; Co. in Hamburg, welche nachgewiesen hat, im Besitz des deutschen 
Indigenats zu sein, das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für 
welches die Eigenthümer Hamburg zum Heimathshafen gewählt haben, ist am 16. Juni d. J. vom Kaiser- 
lichen Konsulat zu Sunderland ein Flaggenattest ertheilt worden. 
 
— 
In Leer wird am 12. Juli d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. 
  
71*
        <pb n="522" />
                                                             — 502 — 
Das Verzeichniß der Strandämter und Strandvogteien — Central-Blatt für 1880 Seite 215 ff. — 
wird unter A 49 (In Preußen) dahin geändert, daß in der 3. Spalte statt „Kommissarischer Landrath, 
Regierungsrath „Wiechers“ zu setzen ist: 
„Kommissarischer Verwalter des Landrathamts Eiderstedt Hardesvogt „Schultz“. 
(Siehe Bekanntmachung in Nr. 19 des Central-Blatts Seite 260 unter 6.) 
  
                                        4. Konsulat-Wesen. 
  
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Ministerialrath Schneegans zum Konsul in 
Messina zu ernennen geruht. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="523" />
                                                   Central-Blatt 
                                                für das 
                                         Deutsche Reich. 
                                       Herausgegeben 
                                                  im 
                                Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 16. Juli 1880. 
  
Nr. 29. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: 
2. 
3. 
4. 
5. 
Ernennung 
eines Mitglieds des Disziplinarhofs; — Ausweisung von 
Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 503 
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung: von Reichs 
münzen bis Ende Juni 1880 
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahme, an Wechsel- 
stempelsteuer in den Monaten April bis Juni 1880 505 
Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Juni 1880; — Statistik der deutschen Banknoten Ende 
Juni. 18807, . 506 
Zoll- und Steuer-Wesen: Uebersicht über 
steuer, sowie Zucker-Ein= und-Ausfuhr für Juni 1880 — 
Verinderungen im Bestande  und in den Befugnissen von 
Zoll= und Steuerstellen 510 
  
  
                            6. Post= und Telegraphen-Wesen: 
  
                                         Uebersicht über die 
während des zweiten Vierteljahres 1880 im deutschen Reichs- 
Postgebiete eingerichteten und aufgehobenen Verkehrs- 
Anstallten 512 
7. Eisenbahn- Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken und Halte- 
stellen 520 
8. Marine und Schiffahrtt: Beginn, einer Seesteuermanns 
und Seeschiffer-Prüfung. . . .. 521 
9. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigung zur 
Vornahme von Civilstands- Alten; — Exequatur- 
ertheilung. . ... 521 
  
                                    1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältniße der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 61), in Gemäßheit der vom 
Bundesrath vollzogenen Wahl, 
den Reichsgerichtsrath Rüger in Leipzig zum Mitgliede des Kaiserlichen 
Disziplinarhofs für die Dauer des zur Zeit von ihm bekleideten Reichsamts zu ernennen. 
  
   
                   Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum  des 
— » - — Ausweisung weisungs- 
S. des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. » 5. » 6. 
                          Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.Josef Domann, 19 Jahre alt, aus We-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 3. Juli 
Schlossergeselle, lonia, Russisch-Polen, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
 « Posen, 
  
  
72
        <pb n="524" />
                                                       —  504  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
8 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— — Ausweisung 
Z der Bestrafung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. 2 beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
2. Petit Nitifroff, boren am 25. Januar Landstreichen und Bet-Königlich preußische 5. Juli 
Sprachlehrer, 1825 und ortsangehö= teln, Bezirksregierung zu|d. J. 
rig in Tamboff, Gou- Potsdam, 
vernement Tamboff, 
Rußland, 
3. Karl Bernhard 20 Jahre alt, aus Staat, desgleichen, Königlich preußische 2. Juli 
Locher, Cement--Kanton St. Gallen, Bezirksregierung zu|d. J. 
arbeiter, Schweiz, Schleswig, 
4. Thomas Kosiarek,55 Jahre alt, aus Do-desgleichen, Königlich preußische 25. Juni 
Arbeiter, brow bei Kolo, Russisch- Landdrostei zu d. J. 
Polen, Aurich, 
5. Katharine Walter,46 Jahre alt, aus Landstreichen, Betteln Königlich bayerisches desgleichen. 
Ehefrau des Pferde= Chlistaw, Bezirk Klat= und Diebstahl, Bezirksamt Burg- 
händlers Wenzl tau, Böhmen, lengenfeld, 
Walter, 
6.Wentzel Lustig,29 Jahre alt, geboren Betteln, nach mehrma--Groherzoglich olden-24. Juni 
Schlosser, zu Gitschin, Böhmen, liger Verurtheilung burgisches Staats= D. I. 
wegen der gleichen ministerium, Depar- 
Uebertretung innerhalbö tement des Innern, 
der letzten drei Jahre, 
7. Johann Bruno, geboren am 11. Oktober Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-2. Juli 
Schlosser, 1860 zu Pont St. präsident zu Metz, d. J. 
Esprit, Departement 
Gard, Frankreich, 
                                            2. Münz-Wesen. 
                                                   Uebersicht 
der in den deutschen Münzstätten bis Ende Juni 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
Goldmünzen - Silbermünzen 
. Im Monat Juni auf Privat 
1880 sind geprägt Halbe rechnung Fünf- Zwei- Ein- Fünßzig= Zwanzig- 
worden in: Deppellkronen KronenKronen geprägt Markstücke, Markstücke Markstücke Pfennisstücke Pfennigstücke 
— M M M M— M M “ “ 
Berlin .. — 925 970 — 925 970 — — — — — — — 
Hamburg — 674 990 — 674 990 — — — — — — — 
Summe 1. — 1 600 960 — 1 600 960 — — — —— — 
2. Vorher waren geprägt 1 268 111 720 428 679 100.27 969 925|404 856 240/71 653 095|101 026 942 152 211 435/71 486 552 /—|35 717 922/80 
3. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 720|430 280 060/27 969 925/406 457 200|71 653 095|101 026 942/152 211 435.71 486 552—85 717 922/80 
4. Hiervon wieder ein- 
gezogen 282 120 220 550 2 695 2270 2 656 1514 815/50/ 5 000 468 40 
5. Bleiben 1267 829 600 430 059 510,27 967 230 7| 650 825,101 024 286,152 209 921 71 485 73650/30 717 454/40 
1725 856 3404 427 oss 222%%.“M
        <pb n="525" />
                                                  — 505  — 
                                      3. Finanz-Wesen. 
                                     
  
                                       N a ch wei sung 
der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten April bis Juni 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
April Mai Juni 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 1880. 1880. 
“ A AM. 
I. Im Reichs-Po stgebiete. 
1. Königsberg .. 14601 80 12 204 10 10 802 50 
2. Gumbinnen 3 157 40 2 843 00 2 688 30 
3. Danzig 12 473 20 10 497 75 11 610 65 
4. Berlin 52 892 30 46 276 10 53.590 70 
5. Potdam 2 882 25 2 614 70 2939 90 
6. Frankfurt a. O. 6772 20 6362 10 7u080 00 
7. Stettin 8269 65 6 635 40 6 826 60 
8. Köslin 1 86 70 1 742 70 2 062 00 
9. Posen 4 161 30 3 539 90 5074 65 
10. Bromberg. 2 617 45 2 266 00 2 935 00 
11. Breslau 14 175 00 13220 20 14 312 90 
12. Liegnitz 6717 40 6748 10 7425 80 
13. Oppeln 5 996 25 4 465 10 5 486 90 
14.  Magdeburg 13 692 90 14 910 80 17 923 95 
15. Halle a. S. 6357 60 7 347 60 7 846 30 
16. Erfurt 8 786 75 8233 80 9230 20 
17. Kiel. 7 885 20 6702 10 4718 50 
18. Hannover er. 6267 30 6 058 20 5 498 60 
19. Münster 2155 50 1 812 60 1 497 00 
20. Minden 5 657 30 5246 50 5 331 60 
21. Arnsberg 16 499 10 15 269 70 16 114 50 
22. Kassel 3 395 40 3 396 65 3 697 20 
23. Frankfurt a. . 28 039 70 27 484 40 33 638 00 
24. Köln .. 14 039 25 13 304 75 15 124 35 
25. Aachen 7 054 10 6 422 35 7 073 00 
26. Koblenz 3 156 40 3 110 90 2898 80 
27. Düsseldorf. 34 191 55 35 121 40 35 337 60 
28. Trier 2 355 60 1 822 80 2124 30 
29. Dresden 10 808 30 11 020 30 11004 10 
30. Leipzig 30 651 90 29 413 10 33 043 90 
31. Karlsruhe 13 591 95 14 058 95 13 932 00 
32. Konstanz 5 707 60 5 299 00 5994 70 
33. Darmstadt. . 9 656 35 9906 70 9 437 85 
34. Schwerin i. M. 2962 40 1770 40 1 909 70 
35. Oldenburg 4 422 50 4246 80 3336 50 
36. Braunschweig 4997 90 3 892 60 4 456 90 
37. Bremem 19 349 75 15 891 60 15 749 50 
38.  Hamburg 64 519 45 60 333 35 68549 10 
39. Straßburg i. E. 17 850 20 15 543 65 18 643 45 
40. Metz. .. 3 765 90 3143 10 3 351 10 
Summe I. 484 420 75 450 179 25 490 298 60 
1II. Bayern 36 011 90 37621 10 36 175 10 
III. Württemberg 18 498 75 16271 00 16 685 35 
Ueberhaupt 538 931 40 504 071 35 543 159 05 
*) Dagegen im Jahre 1879 501 771 00 509 960 75 49 377 80 
„ „ „ 1878 518 463 45 509 190 85 500 170 30 
„ „ „ 1877 566 297 40 572 178 65 573 642 55 
*) Siehe Central-Blatt für 1880 Seite 188, für 1879 Seite 284, für 1878 Seite 182. 
  
72*
        <pb n="526" />
                                                            —  506  —  
4. Bank—- 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochen über 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu 14*: Darunter 
Zu 15*: 
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
Zu 8*: Darunter 145 200 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
38 846 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Darunter 102 081 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden- und Thalernoten. 
  
  
  
  
  
Passiva. 
Sonstige Ver- Event. 
Ver- 
s täglich r“ bindlich. Veg G ils Legen bindllch- 
* G Unge- en egen i Gegen Gegen umme i 
— Grund- Reserve-· Noten- egen nge· Ges fällige 6 „ keite n Sonstige 1 ensn 
Name der Banken. 31. Mai beckte S1. Mai 31. Mai mit 1. Mai 31. Mai der 31. Mai weiterge-. 
Kapital.] Fonds.Umlauf. Ver- Kündi- Passiva. " 6 
2 1880. Noten. 1880. « 1880. 1880. 1880. Pasfiva. / 1880. Jgebenen 
— bindlich- gungs- 1 htia- 
* en 
3 keiten. frist. Wechseln. 
1| Reichsbank 120 00015 2%14 3 107 00 6060 — — 1 497 deloln 151 929/09o 6 — 
2| Städt. Bank zu Breslau 3 000 600 2905 44 12714 33454 + 71 — — — — 9959/J 115 788 
3 Kölnische Prlvatbank 6000 750 2 628|. 440 22|— 14 4 3 2208— 132 15 — 421 2 
4 Magdeburger Privatbank43000 606 1 855 227 942. 304 26— 6 887+ 39 277|— 80 6651-. 340 1152 
5 Danziger Privat-Aktien-Bank 3 000 750 1747/ 187 949— 493 263 — 2668— 212 437— 229 8865— 377 24 
6 Provinzial-Aktien = Bank des l .— 
Großherzogthums Posen 3 000 750 2129 261 1 191 42 121— 15 1 493 172 297 4 22 7681 440 505 
7 Hannoverische Bank 12 000 903 479 488424183C1423 957 872 
8 Frankfurter Bank 0467| 229118226- 178510 2041— 501151 710||387226/X 1790013214 
9 Bayerische Notenbank 7 500 389 65 112—— 3542 29955+ 2337 925— s2r 117— 2ô 1553— 102759 2733 625 
10 Sachsische Bank zu Dresden. 30 ooo 45 o724 4164] 18 2984 1331 3328 4 25971 38624 31851 184 4 44O 
11] Leipziger Kassenverein . .. 3 000 149 2965|I- 302 1 329/ 286¼ 1493— 1901536 80 f. 10 862 14 70 
12 Chemnitzer Stadtbank 510 127 507— 2 1491— 17 113— 7 3 337— 13874 127 74 4 721|— 1 809 784 
13/ Württembergische Notenbank 1000 384 21 744— 1582 29934 24 182— 267 86 1 393 4 47| 31 789,— 1 801 802 
14% Badische Bank= 9 000 1 363 11 831 99 7272— 258. 408 152 12680. 20 357. 3923 0871 62146 
15 Bank für Süddeutschland 21166948 6543. 7832536— 1261403 
16/ Braunschweigische Bank 10 500 317 2 844- 614 54% 170 61 8 395— 12681287 
17 Kommerzbank in Lübeck 2 400 49 1216 288 446 358 1122 — 11 2 856 — 106 49 — 7 692 171 69 
18 Bremer Bank 16 607 774444 1329 61330 3254 329 36826— 11544 
Zusammen. 6 332 320610012 027107 24114S7727/— 380126 357 581 6- 740 17 a52 
. 1 
" "„
        <pb n="527" />
                                               —  507 —                                                                                     Wesen. 
banken Ende Juni 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Mai 1880. 
auf Tausend Mark.) 
1 880, 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
8 
z 
Metall. Gegen Reichs' Gegen Noten Gegen Gegen Vegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 7# 
Vestand. 31. Mai kassen. 31. Mai derer 31. Mai| Wechsel] 31. Mai Lombard. 1. Mai Effekten. 31. Mai Aktiva. 31. Mai der 31. Mai . 
1880. scheine. 1680. Banken.1880 1880. 1880. 1880. 1880. Aktiva. 1880. 
2 
S 
582 114— 110411½2 3153— 3365.24100 3357 79 22 72 61 1 29 455 20 376 — 96873 25 006 + 13301158 466 89 14 
1 196— 156 5 — 4383— 1415 4307— 700 4036 800 189 — 32 — 10 198 1411 
979.. 79 6 — 2 420 377 7697— 104 442 — 52 — — 2381 5 9782— 3083 3 
737— 18 10— 1 166 94 4622 314 1 068 9 81— 1 715 4 27 6 759 e360 4 
664 19P — — 134— 2868716608— 210 582— 27 380 — 33 6s 208 %oo1c— 368.6 
777— 6 — — 1 161 — 144 5 390 445 1227 4 198 — — 276— 15 78311 477 6 
1 823— 270 12— 10 5 4141 44 625 72 721— 25 7758.— 99 23793— 971# 
4732 9980 274— 72 2353— 402 20 102 — 3028 6070 — 1534 5343— 4 1926 — 1560 38 662 1 4448 
s2 345— 507 46 4 152766 + 1697415 74+ 770 1924 69 9966— 39 1715 4 248 75 596 4 22539 
16 012— 874 68— 61 10694 3 4196 + 383 5 613 + 1317 3600— 539 85 938 4 708410 
10304 3. 16— 1 390 14 3925— 48 1329— 31. 412 - 1 s60o 4 48 s 162 — 1 
239| 26 22 H- 3 97 — 48 3 781%1. 42 182 4 49 162 — 122 238 1759 4721— 1809 2 
10 153.— 1171 54 190 1544 454444½ 44 542 64 490 — 625 — 81 31 799— 1 8011 13 
4457 383 2— 12 100— 14412 746 1 318 221 49 12 1836 4 1682 23 087/T 44 
5114— 9 17— 7 900 — 3271 18087U 1160 8329 8 4784 +. 167 2 802 + 1202 32 536— 126.15 
729 144 3— 48 294— 31 8503 1146 2 831— 1010 590— 59 s 978 4 758 18 397— 127416 
495|— 16 s 4 2 267 — 88 3740 98 623 88 1221 245 1456 — 1566 7 io 19567 
1 815— 59 1 — 102 — 511. 29773 72 4610 4 268 343 — 6 713 — 1169 37 357— 1089918 
565 411— 12 151¼4285° — 35413583 + 729986 0Ooy7| 82 3893 105 068 + 28 99P0 41 149— 3244 55 872— 6 
*1 1
        <pb n="528" />
                                                       —  508  —  
Statistik der deutschen Bank 
  
  
Laufende 
Nr. 
Bezeichnung 
der 
Notenbanten. 
An Banknoten 
  
im Umlauf 
  
im Bestande 
im Umlauf 
  
im Bestande 
  
in Abschnitten zu 100 M. 
in Abschnitten zu 200 M 
  
  
  
  
M # M -M— I M 
1. Reichsbank 1). . 421087250180012750 — — 
2.Städtische Bank zu Breslau . 1515 800 43 200 — — 
3. Kölnische Privatbank 2). 2 611 100 365 200 — — 
4. Magdeburger Privatbank. .. 1854 900 1145 100 — — 
5.] Danziger Privat-Aktienbank 1 747 300 1252 700 — — 
6.Provinzial-Aktienbank des Großherzogthume Posen 750 300 149 700 449 200 450 800 
7.] Hannoverische Bank 4 794 100 1 505 900 — — 
8. Frankfurter Bank ..... 3 178 600 2 521 400 — — 
9. Bayerische Notenbank ......... 65 051 800 4 888 200 — — 
10.Sächsische Bank zu Dresden 27 291 O0C00H82 709 000 — — 
11.Leipziger Kassenverein ....... — — — — 
12.Chemnitzer Stadtbank 507 100 2900 — — 
13.|Württembergische Notenbank . 21 744 600 4 055 400 — — 
14.Badische Bank . 1183090027169100 — — 
15.Bank für Süddeutschland ...... 1459280021407200 — — 
16.]Braunschweigische Bank ...... 2843600 10 656 400 – — 
17.Kommerzbank in Lübeck 1 216 600 1 183 400 — 
18. Bremer Bank 5 315 600 3 184 400 — — 
zusammen am 30. Juni 1880 587 933 350 292 251 950 449 200 450 800 
am 31. Mai 1880 557 926 0600 322509250 391 200 508 800 
mithin am 30. Juni 1880 mehr. 30 007 300 — 58 000 — 
weniger — 30 257 300 — 58 000 
  
  
       Anmerkungen. 
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche seit dem 1. Junuar 1876 nicht. mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
1420 
7966 7600- 
noch nicht elngelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
250 
96 360 
90 825 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
1 390 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
5 400 
86 590 0t10o - 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Kölnischen Privatbank, weacge seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfählg und 
220 225 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
2 400 Thlr. in Abschultten zu 20 Thlr., 
760 
290 810 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgaben von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken, 
1) bei der Rostocker Bank 1.000 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 2 000 Mark in Abschnitten 
Gattung vernichtet, 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 5 100 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4 059 900 Mark in
        <pb n="529" />
                                                          —  509 —                                                                         noten Ende Juni 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr. 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1 000 M überhaupt 
M — M l »M- M l M 
116 595 000 194 905 000 274 614 000 275 086 000 812 296 250 650 003 750 1. 
— — 1 389 000 52 000 2904 800 95.200 2. 
— — — — 2611 100 365 200 3. 
— — — — 1 854 900 1 145 100 4. 
— — — — 1 747 300 1252 700 5. 
929 500 270 500 — — 2129 000 871000 6. 
— — — — 4 794 100 1 505 900 7. 
766 500 833 500 6522 000 8 178 000 10 467 100 11 532 900 8. 
— — — — 65 051 800 4 888 200 9. 
11 781 500 14 718 500 — — 39 072500 47 427500 10. 
2965 000 35 000 — — 2 965 000 35 000 11. 
— — — — 507 100 2900 12. 
— — — — 21 744 600 4 055 400 13. 
— — — — 11 830 900 27 169 100 14. 
– — — — 14 592 800 21 407200 15. 
— — — — 2 843 600 10 656 400 16. 
— — — — 1 216 600 1 183 400 17. 
— — — — 5 315 600 3 184 400 18. 
133 037500 210 762 500 282 525 000 283 316 0001 03 94 050 786 781 250 
113 068 500 230 731 500 231 310 000 334 531 000 902 695 750 888 280 550 
19 969 000 — 51 215 000 – 101 249 300 — 
— 19 969 000 — 51 215 000 — 101 499 300 
  
  
  
  
  
Einziehung aufgerufen sind, waren am 30. Juni 1880: 
85 325 Thlr. in Abschnttten zu 50 Thlr., 230 600 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 
1150 ·" " "4 "6 " " 17100 9 - - 
8 340 980 · % - · "% 259 440 6ü00 4 # % s - 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 30. Juni 1880: 
41 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 
mithin gegen Ende Mai 1880 weniger 
55 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 
138 495 500 2 2 o · r- 2 r½ 
2 005 425 Mark 
6 420• 
240 210 
1 502 501 610= 
1650 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., . zusammen 16820 Mark 
mithin gegen Ende Mai 1880 weniger 90 
450 n **nD,„ 1.000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., zusammen 7 380 
297 900 · s · 6 · 299 000 ri - · r- l · · 2 976 300 " 
daß am 30. Juni 1880: 
derselben Gattung der Großh. Mecklenburg-Schwerinschen Regierung zur Vernicht ung übergeben und 1997000 Mark „derselben 
Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich Oldenburgischen Regierung übergeben waren.
        <pb n="530" />
                                                       —  510  —  
5. Zoll— 
un d 
  
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zahl 
der Ver= Raffinirter Zucker aller s-,; 
im Be- steuerte. urt Rohzucker aller Art 
Verwaltungsbezirke. trieb befindlicher Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben= menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver- Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2.6 3. 4. 5. 6. 7, 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen — — 533 — — — 
2. Westpreußen — — 2522 1 417 — 
33..= Brandenburg – — 5 545 — 1 188 — 
4. - Pommern. — — 20 — 59 – 
5 := Posen — — 7 — — — 
6 -Schlesien. — – 2 — — — 
7. - Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften .«1 300 — — 371 — 
8. Provinz Schleswig- Holstein — — 35 807 7 315 63 191 27 121 
99.[ Hannover — — 17244 — 638 — 
10. - Westfalen .. — — — — — — 
II. - Hessen-Nassau — — 796 — — 
12. - Rheinprovinz. — — 15 197 – 27 723 13 100 
Summe I. 1 300 7 73 8 73393170 40 221 
I. Bayern — — 8 105 2993 — — 
III. Sachsen — — 12 928 — — — 
IV. Württemberg — — 1743 — — – 
V. Baden . —- — 51 487 6632 
VI. Hessen — — 5 137 8 658 — 7 847 
VII. Mecklenburg . — — 59 — — — 
VIII. Thüringen, einschließ- r " 
lich der Großherzoglich 5 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldislebern — — 1 — – — 
IX. Oldenburg — – 227 — 137 — 
X. Braunschweig — — — — 1 — 
XI. Anhalt — — 2 — — — 
XII. Elsaß- Lothringen – – 72 038 – – — 
XIII. Luxemburg .. — — 8 969 — — 
Ueberhaupt 1 300 238 369 20 383 99 940 48 068 
Hierzu in den Vormonaten Septem- 
ber 1879 bis Mai 1880 — 4 8 127.5132 097 719 191 817 7990144 689 547 
Zusammen September 1879 bis 
Juni 1880 — 48127 8132 36 088 212 200 898 954 737 615 
In demselben Zeitraum 187879. — 462477783142 700|248 3051 600 1 388 000
        <pb n="531" />
                                                          —   511   —                                                                 Steuer-Wesen. 
 
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Juni 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Melasse aller Art und 
Rohzucker 
Syrup Art Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver= Niederlagen. freien Ver- Niederlagen. freien Ver= Niederlagen.freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg u. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. 
8. 9. 10. II. 12. 13. 14. 15. 
8 350 407 543 — — 388 278 – 33 653 
23 089 2 479 — — — — 
26 421 16 487 818 668 19 541 586 439 — 188 852 — 
4172 — 11 — 51 — 564 — 
1 843 541 — — — — — — — 
24 830 12 1690245 308 113 9606 5398 963 9 043 1 685 62 179 
29 755 19 862 493 987 494 883 675 — 4 456 — 
363 — 345 565 — 1029 453 — 219 219 — 
1 960 521 458 540 3 703 539 133 94118 286 859 9 043 414 776 95 832 
5982 1 059 — — — 5 681 — 
32 866 13 043 41 — — — 239 3196 
— — 11692 — 1900 — 268 — 
— — 9245 1 653 — — 77 433 — 
356 — — — — — — — 
67 — 386 — — — — 
953 5 060 – — — — — 
38 — — — — — 168 — 
2 553 — — — — — — 
— 18228 — — — — — — 
2598 — 36 763 — 7 205 — 130 829 — 
*— 1 — — — 85 400 — — 
2 005 935 494 8S71113762 339 135 9808 381 364 9 043 629 394 99 028 
5658 942 2 308 632 23.210 716| 2256 775 73 811 586 168 276 14858 231/1 652 093 
7 664 8772 803 5032697300 5 2392 75582 192 950 177 319 15487625 1 751 121 
4 435 300 3 185 300 24 933 450 853 600195 071 6000 388 550 15707 250 (1 768 450 
  
  
  
  
  
73
        <pb n="532" />
                                                      —  512  — 
In Scheibau bei Wünschelburg im Bezirk des Königlich preußischen Hauptzollamts zu Mittelwalde ist ein 
Nebenzollamt I. Klasse errichtet worden. 
  
Den Königlich preußischen Untersteueramt zu Hameln ist die Befugniß zur unbeschränkten Ausfertigung 
von Begleitscheinen I. über Mühlenfabrikate sowie zur unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen I. über 
Getreide beigelegt worden. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramt zu Hagen im Hauptamtsbezirk Dortmund ist die Befugniß 
zur Vorabfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung auszuführenden Bieres beigelegt worden. 
  
                                 6. Post= und Telegraphen-Wesen. 
                                                 Uebersicht 
                                                   über die 
während des zweiten Vierteljahrs 1880 im deutschen Reichs-Postgebiete eingerichteten und auf- 
gehobenen Verkehrs-Anstalten, bezw. über eingetretene Aenderungen der Telegraphen-Dienststunden. 
                                      I. Post-Anstalten. 
  
Laufende 
Nr 
  
Ortsbezeichnung. 
T 
Eigenschaft 
der 
Post-Anstalten. 
  
Ober-Postdirektions-Bezirk. 
  
ê 
———————————— 
— — 
2 — 
  
A. Eingerichtete Post-Anstalten. 
Allermöhe, 
Bakum, 
Barkenfelde, 
Baudrecourt, 
Biskirchen, 
Bisping, 
Bockenau, Kr. Kreuznach, 
Borgeln, 
Breege, 
Buckow bei Berlin, 
Butzheim, 
Drachenfels, 
Drehbach, 
Dreiborn, 
Dresden-Neustadt 15 (Königsbrücker- 
straße), 
Düsseldorf-Hamm, 
Eckersdorf, 
Eller, Reg.-Bez. Düsseldorf, 
Fahrnau, 
Ferna, 
Ferndorf, 
Fürstenflagge, 
Geismar, 
Glashütte bei Hamburg, 
Granschütz, 
Groß-Wöllwitz, 
  
Post-Agentur, 
7 
7" 
## 
7 
’ 
*r1 
7" 
8 
V" 
* 
*1 
(Nur während des Sommers ein- 
gerichtet), 
Post-Agentur, 
Stadt-Post Amt I, 
Post-Agentur, 
Post-Amt III, 
Post-Agentur, 
I 
Post-Amt III, 
Post-Agentur, 
77 
*1 
  
Hamburg. 
Oldenburg. 
Bromberg. 
Metz. 
Frankfurt a. M. 
Metz. 
Coblenz. 
Arnsberg. 
Stettin. 
Berlin. 
Düsseldorf. 
Cöln. 
Leipzig. 
Aachen. 
Dresden. 
Düsseldorf. 
Breslau. 
Düsseldorf. 
Konstanz. 
Erfurt. 
Arnsberg. 
Stettin. 
Erfurt. 
Hamburg. 
Halle a. S. 
Bromberg.
        <pb n="533" />
                                                                —  513  —  
  
  
e Eigenschaft 
l- Ortsbezeichnung. der Ober-Postdirektions-Bezirk. 
S— Post-Anstalten. 
27 Grunau, Reg.-Bez. Liegnitz, Post--Agentur, Liegnitz. 
28 Grünenplan, » Hannover. 
29 Hagenau i. Elsaß — Schießplatz, Zweigstelle Straßburg i. Els. 
(Nur während der Schießübungen 
eingerichtet), 
30 Herlisheim, Kr. Colmar, Post-Agentur, Straßburg i. Els. 
31 Hochzehren, » Danzig. 
32 Hönow, „ Potsdam. 
33 Hohenziatz, „ Magdeburg. 
34 Holtwick, „ Münster. 
35 Hüttensteinach, „ Erfurt. 
36 Karkeln, » Gumbinnen. 
37 Kembs, » Straßburg i. Els. 
38 Kleeberg, » Frankfurt a. O. 
39 Klein-Koslau, ,, Königsberg i. Pr. 
40 Langsdorf i. Großh. Hessen, „ Darmstadt. 
41 Langenfelde-Stelling, „ Hamburg. 
42 Lassahn i. Lauenburg, „ Schwerin. 
43 Liegnitz 5 (Bahnhof), Zweigstelle, Liegnitz. 
44 Löwenberg i. d. Mark 2 (Ort), Post-Agentur, Potsdam. 
45 Malterdingen, v Konstanz. 
46 Marienfließ, „ Stettin. 
47 Neetze, » Hamburg. 
48 Neu-Cunersdorf i. d. Neumark, „ Frankfurt a. O. 
49 Neudorf i. Harz, „ Magdeburg. 
50 Neugolz, „ Bromberg. 
51 Niendorf, v Hamburg. 
(Nurwährend der Badezeit eingerichtet), 
52 Nordhasted, Post-Agentur, Kiel. 
53 Nortrup, » Oldenburg. 
54 sOchsenwärder, » Hamburg. 
55 Odendorf, » Cöln. 
56 Oeding, „ Münster. 
57 Panker, „ Kiel. 
58 Rädnitz, „ Frankfurt a. O. 
59 Roschki, u Posen. 
60 Rothehütte, » Braunschweig. 
61 Rothenditmold, „ Cassel. 
62 Rudow b. Berlin, u Berlin. 
63 Rybno, „ Danzig. 
64 Saaraltdorf, 1 Metz. 
65 St. Julien b. Metz, v Metz. 
66 Sandesneben i. Lauenburg, „ Hamburg. 
67 Schleithal, „ Straßburg i. Els. 
68 Sieglar, „ Cöln. 
69 Eprlitter, 1 Gumbinnen. 
70 Stöwen, u Bromberg. 
71 Schweitsch, v Breslau. 
72 Trampe, „ Potsdam. 
73 (Kschiefer, » Liegnitz. 
  
  
  
  
73*
        <pb n="534" />
                                                        —  514 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
S Eigenschaft 
Ortsbezeichnung. der Ober-Postdirektions-Bezirk. 
S— Post--Anstalt. 
74 Varrel, Kreis Diepholz, Post-Agentur, Bremen. 
75 Wallau, „ Frankfurt a. M. 
76 Walscheid, „ Metz. 
77 Wittelsheim, „ Straßburg i. Els. 
78 Wolfsanger, „ Cassel. 
79 Wrechow, „ Frankfurt a. O. 
80 Zäckerick, „ Frankfurt a. O. 
81 Zeithain b. Riesa—Schießplatz, » Dresden. 
B. Aufgehobene Post-Anstalten. 
1 Bärenwalde i. Westpr., Post-Agentur, Bromberg. 
2Groß-Koslau, „ Königsberg i. Pr. 
3 Miel, („ Cöln. 
4 Möblten, Post-Amt III, Breslau. 
5 Riegel, Bahnhof, „ Konstanz. 
6 Stockhausen, Reg.-Bez. Coblenz, Post-Agentur, Frankfurt a. M. 
7 Laucha, Reg.-Bez. Merseburg, „ Halle a. S. 
8 Wehnde, „ Erfurt. 
9 Zedlitz, Kr. Steinau a. d. Oder, » Breslau. 
II. Telegraphen-Anstalten. 
S Eigenschaft ,..« 
Ortsbezeichnung. Dienstzeit) i*e eltions- 
der Telegraphen-Anstalten. " 
A. Eingerichtete Telegraphen-Anstalten.) 
1 Affoldern, Sp., mit beschränktem Tagesdienst, Cassel. 
2 Aglasterhausen, u Karlsruhe. 
3ä Albendorf, Kreis Neurode, Sp., „ Breslau. 
4 Albersloh, Sp., „ Münster. 
5 Allendorf, Amt Neustadt, Reg.-Bez. u Cassel. 
Cassel, 
6 Amelinghausen, Sp., „ Hamburg. 
7 Artlenburg, » Hamburg. 
8 Baunstein-Mutterhausen, Sp., „ Metz. 
9 Behle, Sp., 2 Bromberg. 
10 .Berge i. Hannover, Sp., » Oldenburg. 
11 Berlin, Post-Amt 6 (Louisenstraße), mit vollem Tagesdienst, Berlin. 
12 Berlin, Post-Amt 62(Wichmannstraße), „ Berlin. 
  
  
*) Die mit Fernsprechern eingerichteten Telegraphen-Anstalten sind mit Sp. bezeichnet.
        <pb n="535" />
                                                   — 515 — 
  
  
3 Eigenschaft »s- 
Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober Postdirektions Bezirk 
# der Telegraphen-Anstalten 
13 Blankenburg, Reg.-Bez. Erfurt, Sp., mit beschränktem Tagesdienst, Erfurt. 
14 Bliesbrücken 2 (Bahnhof), „ Metz. 
15 Bromberg, Ausstellungsplatz (für die „ Bromberg. 
Dauer der Ausstellung), 
16 Buckow bei Berlin, Sp., „ Berlin. 
17|Courcelles a. d. Nied, 1 Metz. 
18 Dachwig, Sp., ( Erfurt. 
19 Drachenfels, Sp. (nur für die mit vollem Tagesdienst, Cöln. 
Sommerzeit), 
20 Dresden, Neustadt 15, mit beschränktem Tagesdienst, Dresden. 
21 Dünnwald, Sp., (% Cöln. 
22 Düsseldorf, Zweig-Post-Amt 2, » Düsseldorf. 
23Duüsseldorf 5 (für die Dauer der All— v Düsseldorf. 
gemeinen Deutschen Gewerbe= und 
Kunstausstellung), 
24 Düttlenheim, » Straßburg i. Els. 
25 Echem, v Hamburg. 
26Echternacherbrück, v Trier. 
27 Enchen, Sp., » Posen. 
28 Finkenwärder, „ Hamburg. 
29 Friedland i. Oberschl., Post-Amt 2 » Oppeln. 
(Artillerie-Schießplatz), 
30 Geismar, „ Erfurt. 
31Gerderath, Sp., » Aachen. 
32 Gleissen, Sp., v Frankfurt a. O. 
33 onsenheim, „ Darmstadt. 
34%Goschütz, Sp., b„ Breslau. 
35 Grabnik, Sp., » Gumbinnen. 
36 Grebenhain i. Großh. Hessen, » Darmstadt. 
37 Grieth, Sp., » Düsseldorf. 
38. Gr. Peterwitz, Kreis Neumarkt, Reg.- „ Breslau. 
Bez. Breslau, Sp., 
39 Gr. Rosinsko, Sp., „ Gumbinnen. 
40 Gr. Sisbeck, Sp., » Braunschweig. 
41Gr. Tinz, Sp., » Liegnitz. 
42 Güterglück, » Magdeburg. 
43 Hachen, „ Arnsberg. 
44 Hamburg, Venloer Bahnhof (Zweig- v Hamburg. 
postamt 10), « 
45 Harlingerode, Sp., „ Braunschweig. 
46 Hebel, Reg.-Bez. Cassel, Sp., » Cassel. 
47 Heckelberg, Sp., » Potsdam. 
48 Herlingen, » Metz. 
49 Herlisheim, Kreis Colmar, » Straßburg i. Els. 
50 Hesel, Sp., R% Oldenburg. 
51 Heuscheuer-Carlsberg, Sp., Breslau.
        <pb n="536" />
                                                          — 516 — 
  
  
3 Eigenschaft Ober-Postdirektions-Bezirk 
Z. Ortsbezeichnung. (Dienstzeit)  
S der Telegraphen-Anstalten. ' 
52 Hilgen, mit beschränktem Tagesdienst, Düsseldorf. 
53 Hilkerode, Sp., „ Braunschweig. 
54 Hochheim bei Erfurt, » Erfurt. 
55 Hönow, Sp., Potsdam. 
56 Ittenheim, Sp., » Straßburg i. Els. 
57 Kammerswaldau, Sp., *l„ Liegnitz. 
58 Kembs, Sp., » Straßburg i. Els. 
59 Költschen, Sp., » Frankfurt a. O. 
60 Kolrep, Sp., v Potsdam. 
61 Kostenthal, Sp., » Oppeln. 
62 Kuppenheim, Sp., v Karlsruhe. 
63 Kynau, Sp., „ Breslau. 
64 Langschede, „ Arnsberg. 
65. Langwarden, Sp., » Oldenburg. 
66 Lassahn i. Lauenburg, Sp., b„ Schwerin. 
67 Lengerich i. Hannover, Sp., » Oldenburg. 
68 Liegnitz 5 (Bahnhof), » Liegnitz. 
69 Liegnitz, Gewerbeausstellungsplatz (für » Liegnitz. 
die Dauer der Ausstellung), 
70 Maiwaldau, Sp., » Liegnitz. 
71 Massin, Sp., » Frankfurt a. O. 
72 Menzingen, Sp., „ Karlsruhe. 
73 ] Mesum, » Münster. 
74 Michendorf, Sp., » Potsdam. 
75 Muggensturm, » Karlsruhe. 
76 Neckarelz, » Karlsruhe. 
77 Veuenfelde, » Hamburg. 
78 Neuhaus bei Sonneberg, „ Erfurt. 
79 Neukrug i. Mecklenburg, Sp., » Schwerin. 
80 Neustadt bei Ilfeld, Sp., b Braunschweig. 
81 Neuwolkwitz, Sp., » Schwerin. 
82 Niederleschen, Sp., v„ Liegnitz. 
83 Niendorf, v Hamburg. 
84 Nordleda, Sp., » Hamburg. 
85 Oberleschen, Sp., » Liegnitz. 
86 Odendorf, Sp., „ Cöln. 
87|lbersdorf, Sp., » Dresden. 
88 Otsche, Sp., » Danzig. 
89 Panker, » Kiel. 
90 Peltre, » Metz. 
91 Petershagen i. d. Mark, Sp., » Frankfurt a. O. 
92 Ouatzenheim, Sp., » Straßburg i. Els. 
93 Rädnitz, Sp., » Frankfurt a. O. 
94 Rebburg, Stadt, Sp., » Hannover. 
95 Rehmedorf, „ Halle a. S. 
96 Reifferscheid, b„ Aachen.
        <pb n="537" />
                                                      — 517 — 
  
  
  
  
  
  
S Eigenschaft Ober- Postdirektions- 
Bezirk Ortsbezeichnung. (Dienstzeit)   
S der Telegraphen-Anstalten. « 
97Rielasingen,Sp., mit beschränktem Tagesdienst, Konstanz. 
98 Roggendorf, Sp., „ Schwerin. 
99  Rombach, Sp., „ Metz. 
100 Rothehütte, Sp., „ Braunschweig. 
101 Rudelsdorf, Reg.-Bez. Breslau, Sp., „ Breslau. 
102 Rudow bei Berlin, Sp., » Berlin. 
103 Sachsenhagen, Sp., » Minden. 
104 Schermeisel, Sp., „ Frankfurt a. O. 
105Schernberg, » Erfurt. 
106 Schönbeck i. Mecklenburg, Sp., » Schwerin. 
107 Schulenburg, „ Hannover. 
108 Singhofen, „ Frankfurt a. M. 
109 ittensen, Sp., „ Bremen. 
110 Stolz, Kreis Frankenstein, Sp., u Breslau. 
111 Sydow, » Cöslin. 
112 Teistungen, Sp., „ Erfurt. 
113 Trampe, Sp., » Potsdam. 
114 Trier 2, Mosel-Bahnhof, „ Trier. 
115 Ulmen i. d. Eifel, Sp., „ Coblenz. 
116 Verny, Sp., „ Metz. 
117 Wabnitz, Sp., » Breslau. 
118 Walburg, Reg.-Bez. Cassel, Sp., „ Cassel. 
119 Wallsbüll, u Kiel. 
120 Weidenhausen, Sp., „ Cassel. 
121 Weißer Hirsch, Sp. (nur während » 
der Sommerzeit geöffnet), Dresden. 
122 Wurchow, Sp., „ Cöslin. 
123Zichtau, „ Magdeburg. 
124 Ziltendorf, „ Frankfurt a. O. 
125 Zschakau, » Halle a. S. 
B. Wieder eröffnet wurden: 
1 Ahlbeck auf Usedom, — Stettin. 
2 Alexisbad, — Magdeburg. 
3 Baden-Baden, — Karlsruhe. 
4 Badenweiler, — Konstanz. 
5 Bastei, – Dresden. 
6 Brocken, — Magdeburg. 
7 Callenberg, — Erfurt. 
8 Drei-Aehren, — Straßburg i. Els. 
9 Eilsen, Bad, — Minden. 
10 Enms, Kurhaus, — Frankfurt a. M. 
11 Griesbach, — Karlsruhe. 
12 Heidelberg, Schloß, – Karlsruhe. 
13 Heiligedamm, — Schwerin.
        <pb n="538" />
                                                    — 518 — 
  
  
  
  
  
  
2 Eigenschaft .··. 
IF Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) O ber-Posddirektions- 
S der Telegraphen-Anstalten. rt. 
14 Hohwald, — Straßburg i. Els. 
15 Inselberg, — Erfurt. 
16 Landeck, Bad, — Breslau. 
17 Neues Palais, — Potsdam. 
18 Neukuhren, — Königsberg i. Pr. 
19 Pillnitz, Schloß, — Dresden. 
20 Rastede, – Oldenburg. 
21 Reinerz, Bad, – Breslau. 
22 Schweizermühle, — Dresden. 
23 Wartburg, — Erfurt. 
24 Westerland auf Sylt, — Kiel. 
25 Wildungen, Bad, — Cassel. 
26 Wilhelmshöhe bei Cassel, – Cassel. 
C. Geschlossen wurden: 
1| Neuenhaus, Reg.-Bez. Düsseldorf, (dauernd), Düsseldorf. 
2 Wiesbaden, Schloß, — Frankfurt a. M. 
D. Sonstige Veränderungen: 
1| Heinsberg, Reg.-Bez Aachen, bisher mit vollem, — jetzt mit be-Jachen. 
schränktem Tagesdienst, 
2  Lippstadt, bisher mit beschränktem, — jetzt mit Arnsberg. 
vollem Tagesdienst, 
3 Bremervörde, „J Bremen. 
4 Hoya, ,, Bremen. 
5 Mayen, 5 Coblenz. 
6 Honnef, alljährlich für die Zeit vom 1. Mai Cöln. 
bis 30. September voller Tages- 
dienst anstatt des beschränkten, 
7 Mehlem, „ Cöln. 
8 Obercassel bei Bonn, „ Cöln. 
9 Belgard, Reg.-Bez. Cöslin, bisher mit beschränktem, — jetzt mit Cöslin. 
vollem Tagesdienst, 
10| Bütow, u Cöslin. 
11 Lauenburg i. Pomm., „ Cöslin. 
12 Rummelsburg i. Pomm., „ Cöslin. 
13 Schlawe i. Pomm., u Cöslin. 
14. HPillnitz, für die Dauer des Betriebes der Tele= Dresden. 
  
  
Telegraphen-Anstalt in Pillnitz—Schloß, 
hält die Telegraphen-Anstalt Pill- 
nitz— Post-Amt anstatt des be- 
schränkten, vollen Tagesdienst ab,
        <pb n="539" />
                                                            — 519 — 
  
  
  
Eigenschaft rrektions= 
— Ortsbezeichnung. Dienstzeit) Ober ““s 
S der Telegraphen-Anstalten. « 
15 Elgergburg, alljährlich für die Zeit vom 1. Juni Erfurt. 
bis Ende September voller Tages- 
dienst, anstatt des beschränkten, 
16 Friedrichroda, desgl., jedoch erst vom 16. Juni ab, Erfurt. 
17 Ilmenau, desgl. vom 1. Juni bis Ende Sep= Erfurt. 
tember, 
18.Lobenstein, „ Erfurt. 
19 Salzungen, » Erfurt. 
20 Stadtsulza, „J Erfurt. 
21|Waltershausen, „ Erfurt. 
22 Langenschwalbach, der volle Tagesdienst ist fortan Frankfurt a. M. 
dauernd eingeführt, 
23 Angerburg, bisher mit beschränktem, — jetzt mit Gumbinnen. 
vollem Tagesdienst, 
24 Darkehmen, v Gumbinnen. 
25Lck, „ Gumbinnen. 
26Marggrabowa, „ Gumbinnen. 
27tallupönen, „ Gumbinnen. 
28Bitterfeld, Halle a. S. 
29Delitzsch, v Halle a. S. 
30Eilenburg, „ Halle a. S. 
31 Achern, „ Karlsruhe. 
32 Bühl, „ Karlsruhe. 
33 Dnurlach, „ Karlsruhe. 
34 Ettlingen, „ Karlsruhe. 
35 Karlsruhe 2, „ Karlsruhe. 
36 Mannheim 2, „ Karlsruhe. 
37 Wehlau, „ Königsberg i. Pr. 
38 Lahr, „ Konstanz. 
39 Mullheim i. Baden, „ Konstanz. 
40 Radolfzell, „ Konstanz. 
41 Villingen, „ Konstanz. 
42 Borna, „ Leipzig. 
43 Burgstädt, „ Leipzig. 
44 Leisnig, „ Leipzig. 
45 Limbach, „ Leipzig. 
46 Lindenau bei Leipzig, „ Leipzig. 
47|Burg, Reg.-Bez. Magdeburg, bisher mit beschränktem, — jetzt mit Magdeburg. 
vollem Tagesdienst, jedoch nur für 
die Wochentage; an Sonn= und 
Festtagen besteht wie bisher 
beschränkter Dienst, 
48 enthin. „ Magdeburg. 
49Wernigerode, „ Magdeburg. 
50 Zerbst, „ Magdeburg. 
  
  
  
74
        <pb n="540" />
                                                     —  520  —  
2 Eigenschaft Ober-Postdirektions— 
-8 Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober Holdi ektions 
S der Telegraphen-Anstalten. " 
51 Münster, ist in ein Telegraphen-Amt I. Klasse Münster. 
umgewandelt, 
52 Parchim, bisher mit beschränktem, — jetzt mit Schwerin. 
vollem Tagesdienst, 
  
  
  
53 Bergen a. Rügen, . Stettin. 
54 Cammin i. Pomm., - » Stettin. 
55Gollnow, » Stettin. 
56 Putbus, » Stettin. 
57 Treptow a. T., „ Stettin. 
58 Baumholder, „ Trier. 
59 Idar, „ Trier. 
60 Oberstein, „ Trier. 
  
                                          7. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                        Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. August d. J. wird die Güterabfertigungsstelle auf der zum Bezirk der Königlichen Eisenbahn- 
Direktion zu Frankfurt a. M. gehörigen Grube Dudweiler für den Privat-Güterverkehr aufgehoben. 
               Berlin, den 12. Juli 1880. 
  
Am 15. d. M. wird die zum Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg gehörige, 13/93 km 
lange Bahnstrecke Sangerhausen — Artern mit den Stationen Ober-Röblingen a. d. Helme und Artern 
für den Personenverkehr eröffnet. - 
                Berlin, den 13. Juli 1880. 
  
Am 15. Juli d. J. wird an der — zu den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörigen — Bahnstrecke 
Mutzig — Rothau, zwischen den Stationen Greßweiler und Urmatt, bei dem Dorfe Heiligenberg wider— 
ruflich eine Haltestelle für den Personenverkehr eröffnet werden. 
                   Berlin, den 13. Juli 1880. 
  
Vom 10. Juli d. J. ab ist die zwischen den Stationen Fröttstedt und Eisenach belegene Haltestelle Wutha 
der Thüringischen Eisenbahn in eine Station für den Personen- und Gepäckverkehr umgewandelt worden. 
                    Berlin, den 14. Juli 1880.
        <pb n="541" />
                                                            — 521 — 
Am 15. Juli d. J. wird die zwischen den Stationen Gusow und Golzow der Königlichen Ostbahn belegene 
Haltestelle Werbig, Thurm= und Anschlußstation der Strecke Freienwalde — Frankfurt a. O. der Berlin- 
Stettiner Eisenbahn, für den Personen= und Gepäckverkehr eröffnet. 
Berlin, den 14. Juli 1880. 
  
Am 19. d. M. wird die zu den sächsischen Staats-Eisenbahnen gehörige, 14,3km lange Strecke Pirna — 
Berggießhübel mit den Haltestellen Langenhennersdorf, Neundorf bei Pirna und Rottwernsdorf, von denen 
die erstere vorläufig nur für den Personenverkehr, die beiden letzteren für Personen= und Güterverkehr 
bestimmt sind, dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 14. Juli 1880. 
  
An 15. Juli d. J. wird die zur Bergisch-Märkischen Eisenbahn gehörige, 6„0 km lange Bahnstrecke 
Brügge-Lüdenscheid mit der Station Lüdenscheid dem Betriebe übergeben. 
Berlin, den 14. Juli 1880. 
                             In Vertretung: Körte. 
  
                                           8. Marine und Schiffahrt. 
In Elsfleth wird am 19. Juli d. I. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt 
begonnen werden. 
  
                                            9. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann J. Crasemann in Merida zum 
Konsul daselbst für den Staat Aucatan zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Minister-Residenten und General-Konsul Lueder zu Bogotä, Vereinigte Staaten von 
Columbien, ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870, in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875, für sein Amtsgebiet die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu 
beurkunden. 
  
Den Herrn Heinrich Herz ist Namens des Reichs das Exequatur als Konsul von Guatemala in Frank- 
furt a. M. ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="542" />
        <pb n="543" />
                                             Central-Blatt 
                                          für das 
                                   Deutsche Reich. 
                                  Herausgegeben 
                                             im 
                             Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
VIII. Jahrgang. 
  
Berlin, Freitag, den 23. Juli 1880. 
  
  
Nr. 30. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 3. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Haltestelle 525 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 523 
2. Zoll-- und Steuer-Wesen: Bestellung eines Stations= 4. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Einziehung eines 
Kontrolörs; — Veränderungen im Bestande und in den Konsulats; — Exequatur-Ertheiluunng 525 
Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen 524 
                            1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                      Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
# 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
– , Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                          Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Georg Kozlik,geboren 1862 und orts-Landstreichen und Bet-Königlich preußisches13. Juli 
Drahtbinder, angehörig in Chumecz, teln, Bezirksregierung zus d J. 
Komitat Trencsin, Un- Potsdam, 
garn, 
2. Anton Kunz, Tuch-28 Jahre alt, aus Jä-desgleichen, Königlich preußische 6. Juli 
machergeselle, gerndorf, Oesterreichisch- Bezirksregierung zu|d. J. 
Schlesien, Breslau, 
3. Israel Ebel, Hand--38 Jahre alt, aus Lem-desgleichen, dieselbe Behörde, 8. Juli 
lungsgehülfe, berg, Galizien, d. J. 
  
  
  
  
  
75
        <pb n="544" />
                                                          —  524  —  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
z 1 — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. i 3. 4. 5. 6. 
4. Heinrich Streda,7 Jahre alt, aus Na-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 9. Juli 
Bäcker, chod, Böhmen, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Breslau, 
5.[Johann Schmidt,26 Jahre alt, aus Neu-desgleichen, dieselbe Behörde, 12. Juli 
Weber, dörfel, Oesterreichisch- d. J. 
Schlesien, 
6. Anton Welczowski, geboren am 3. Januar desgleichen, Königlich preußische 22. Juni 
Schuhmacher, 1840 zu Friedek, Be- Bezirksregierung zus d. J. 
zirk Teschen, Oesterrei- Oppeln, 
chisch-Schlesien, und da- 
selbst ortsangehörig, 
7.|Eduard Karl Jansesgeboren am 5. Juni 1838 desgleichen, Königlich preußische 9. Junie 
(Janße), Cigar= und ortsangehörig zu Landdrostei zu Os-. J. 
renmacher und Amsterdam, nabrück, 
Drechsler, » 
8.HubertJosefSchaep-49Jahrealt,geborendesgleichen, Königlich preußische 10. Juli 
kens, Schlosser, zu Maestricht und orts- Bezirksregierung zu d. J. 
· angehörig zu Venlo, Düsseldorf, 
Niederlande, 
9. Josef Krzisch, geboren 1844, ortsange-Landstreichen, Königlich bayerisches 10. April 
Müller, hörig zu Plöß, Bezirk Bezirksamt Grafen= d. J. 
Bischofteinitz, Böhmen, au, 
10. Franz Raut, Mühl-geboren 1841, aus Mar-Landstreichen und Bet-Stadtmagistrat zuil2. Juni 
bursche, schawitz, Bezirk Bene= teln, Passau in Bayern, d. SJ. 
schau, Böhmen, 
11. Thomas SHoazda, 23 Jahre alt, aus Rabi, Landstreichen und Füh-Königlich bayerisches 5. Juni 
Schneidergeselle, Bezirk Strakonitz, Böh= rung eines gefälschten Bezirksamt Deggen= d. J. 
men, Legitimationspapieres, dorf, 
12. Therese Dittrich, geboren am 23. August'Landstreichen und ver-Königlich sächsische 11. Juni 
Dienstmädchen, 1856 zu Hernskretschen, botswidrige Rückkehr in Kreishauptmann- d. J. 
  
 
Böhmen, 
  
das Landesgebiet, 
  
  
  
schaft zu Dresden, 
  
                                    2.  Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Freiherr von Hammer— 
stein zu Schwedt a./O. an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer- 
Inspektors Dassau den Königlich bayerischen Hauptzollämtern zu Furth a./W., Passau, Regensburg, Simbach 
und Waldmünchen als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Regensburg, vom 1. Juli d. I. ab bei- 
geordnet worden.
        <pb n="545" />
                                                        — 525 — 
Dem Großherzoglich mecklenburgischen Steueramte zu Boizenburg a./Elbe ist die Befugniß zur Erledi- 
gung von Begleitscheinen I über ausländische Materialien und Gegenstände, welche zum Schiffsbau bestimmt 
sind, beigelegt worden. 
  
Das zu Bocholt im Hauptamtsbezirke Vreden bestehende Königlich preußische Nebenzollamt J. wird mit dem 
1. August d. J. auf den dortigen Bahnhof verlegt und demselben die Befugniß zur Abfertigung der auf 
der Eisenbahn ein- und ausgehenden Waarensendungen nach Maßgabe der §§. 63, 64, 66 bis 71 des 
Vereinszollgesetzes, zur Gestattung von Aus- und Umladungen der auf der Eisenbahn unter Raumverschluß 
beförderten Güter nach §. 65 des Vereinszollgesetzes, zur unbeschränkten Erhebung der Zollgefälle von den 
mit der Eisenbahn eingehenden Waaren und zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleit- 
scheinen I und II über zollpflichtige Waaren und von Uebergangsscheinen beigelegt. 
  
                                        3. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                        Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. d. M. ist die im Bezirk der Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg zwischen den Stationen Bernburg 
und Güsten gelegene bisherige Haltestelle Ilberstedt als Station für den Personen-, Gepäck-, Vieh= und 
Güterverkehr in vollem Umfange eröffnet worden. 
Berlin, den 16. Juli 1880. 
                                    In Vertretung: Körte. 
  
                                                  4. Kousulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Kaufmann Adolf Behrens zum Konsul in Caräcas 
und 
den Kaufmann Moritz Hartmann in La Paz (Bolivien) zum Konsul daselbst 
zu ernennen geruht. 
  
Das Kaiserliche Konsulat auf Ilha do Maio (Cappverdische Inseln) ist eingezogen. 
  
Dem Herrn Ferdinand Moos ist Namens des Reichs das Exequatur als mexikanischer Vize-Konsul in 
Wiesbaden ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="546" />
        <pb n="547" />
                                               Central-Blatt 
                                          für das 
                                   Deutsche Reich. 
                                  Herausgegeben 
                           Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Nr.  31. 
  
Berlin, Freitag, den 30. Juli 1880. 
             
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Errichtung einer uebergang- 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 527 5. straße — Befugniß * Zollstelle: st .. 
3 Marine un a eginn von See euerman 
2. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Bahnstrecke 528 und Seeschiffer-Prüfungen; — Ertheilung eines Flaggen- 
3. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs attesteses 530 
vom 1. April bis Ende Juni 1880o 6. Konsulat-Wesen: Entlassung „ 530 
  
  
                               1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
                      Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
Z 6 . 
å Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum bes 
*-e — Ausweisung -« 
« der Bestrafung weisungs- 
2 des Ausgewiesenen.  beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. 3. 4. 5. 62. 
  
  
  
  
  
                         Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Franz Anders, Ar--54 Jahre, aus Bistrey Landstreichen und Bet-Königlich preußischef 15. Juli 
beiter, bei Neustadt, Böhmen, teln, Bezirksregierung zui d J. 
Breslau, 
2. Ferdinand Eger,24 Jahre, aus Wien, Betteln, nach mehrma-Königlich preußische15. Juli 
Müllergeselle, liger rechtskräftiger Ver= Bezirksregierung zu|d. J. 
urtheilung wegen der Magdeburg, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
  
  
  
  
  
3. Cäcilie Jacobi, ge43 Jahre, aus Back-Landstreichen, Königlich preußische13. Juli 
borene Hirsch, liczewa, Russisch-Polen, Bezirksregierung zud. I. 
Wittwe, « Wiesbaden, 
4. Markus Weißvogel,/35 Jahre, geboren zu desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Handelsmann, Warschau, 
76
        <pb n="548" />
                                                            —  528  — 
 
 
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum) des 
! Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
5. Karl Rudolf Stei-20 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 13. Juli 
ner, Mechaniker, Bern, ortsangehörig zu Bezirksregierung zu d. J. 
Dürenesch, Kanton Wiesbaden, 
Aargau, Schweiz, 
6.Tosef Brehm, 20 Jahre, aus Berillon, desgleichen, dieselbe Behörde, 14. Juli 
Bäcker, Kanton Aargau, d. J. 
Schweiz, 
7. Sohann Tschabitzer,32 Jahre, aus Bleiberg, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Bergmann, Kärnten, 
8. Christian Killer3 Jahre, geboren zulesgleichen, dieselbe Behörde, 15. Julie 
Mechaniker, Gerbersdorf, Kanton d. J. 
Aurgau, Schweiz, 
9. Viktor Emanuel 830 JSahre, aus Tablat, Landstreichen und Bet-Königlich preußische"17. Juli 
Matzenauer, Kanton St. Gallen, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Spinner, Schweiz, Düsseldorf, 
10. Franz Riedl, 53 Jahre, aus Lepnitz, desgleichen, Königlich bayerisches 11. Juni 
Schuhmacher, Bezirk Deutschbrod, Bezirksamt Schon= d. I. 
— Böhmen, gau, 
11.Franz Kykal (Ki-geboren 1839 und orts-Betteln, nach mehrma-Königlich sächsische 3. Juli 
kal), Tischlergeselle, angehörig zu Gitschin, liger rechtskräftiger Ver-Kreishauptmann- d. J. 
Böhmen, urtheilung wegen der schaft zu Bautzen, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, « 
12. Sidney Rosenthal, geboren am 18. Juni Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks- 17. Juli 
Hausknecht, 1861 zu London, teln, präsident zu Metz, d. J. 
13. Johann Georg 40 Jahre, geboren und Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 6. Juli 
Friedrich, Weber, ortsangehörig zu Lau- präsident zu Kolmar, d. J. 
fenburg, Kanton Aar- « 
gau, Schweiz, 
14. Jakob Wolf Fischow,/20 Jahre, geboren und desgleichen, derselbe, desgleichen. 
Schuhmacher, ortsangehörig zu Bresiw, 
Gouvernement Petri- 
kau, Nussisch-Polen, 
15. Anton Remie, 35 Jahre, geboren und desgleichen, derselbe, desgleichen. 
  
Berlin, den 26. 
ortsangehörig zu Mlaka, 
Oesterreich, 
  
  
  
  
  
                                 2. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                      Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 31. d. M. wird die zur Königlich württembergischen Allgäu-Staatseisenbahn gehörige, 13,274 kin lange 
Bahnstrecke Kißlegg—Wangen mit den Stationen Sommersried (mit Beschränkung auf Personen= und 
Reisegepäck-Verkehr), Ratzenried und Wangen dem Betriebe übergeben werden. 
Berlin, den 26.  Juli 1880. 
In Vertretung: 
                           Körte.
        <pb n="549" />
        — 
                                     —  529  —  
                                   3. Finanz-Wese n. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich 
für die Zeit vom 1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats Juni 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- . . 
ç nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme differenz, 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben zwischen den 
Etatsjahres . . Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein. Bleiben des und 5 
Schlusse des schaftliche Vor jahres mehr 
Einnahme. obengenannten Rechnung w - 
Monats (Spalte 4) — weniger 
— Ac A. Ac. . 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 38 178 892 8117 38170775 49051 115 - 10880 340 
Rübenzuckersteuer 5 9 894 480— 9 894 475— 8648 881— 1245 594 
Salzsteuer 7137.215 1 7007135 4257169 141— 33 716 
Tabacksteuer 320 905 5 146 315 759 315 0214 738 
Branntweinsteuer . 9821 394 21975144 4256 
Uebergangsabgaben von Branntwein 33 800 – 33 800 22 480— 11320 
Brausteuer 4 154 035 9008 4145 02 4033272 1 111 755 
Uebergangsabgaben von Bier. 238 584 — 238 584 228 052|# 10 532 
Summe 59 884 830 12 116 05547768 77560 246 666— 12z477 891 
Spielkartenstempel 170 839 — 170 839 176 093— 5254 
darunter Nach- darunter 
steuer: Nachsteuer: 
12 729 
Wechselstempelsteuer — 1586162 1491110 95 052 
Reichs-Post= und Telegrapben-Verwaltung — — 32 578 516 30 841 191 1737 325 
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung 9 509 400 9242 *n. 267 026 
  
Anmerkung. 
  
  
  
tungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Juni 1880: 
7 
Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom · , - - 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres Ist-Einnahme in Differenz zwischen 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum + m ehr 
obengenannten d « « 
Einnahme. Monats es Vorjahres weniger 
M M M 
1. 1 2. I 3. 4. 
Zölle 30 389 089 41 254 155 —10 865 066 
Rübenzuckersteuer 39 176 467 36 391 991 2 784 476 
Salzsteuer 8292524 8 009 376 283 148 
Tabacksteuer 266 326 264 375 + 1 951 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein 9955 408 10 849 543 — 8894 135 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 3 726 799 3 623 085 + 103 714 
Summe 91 806 613 100 392 525 — 8585 912 
Spielkartenstempel (einschließlich der Nach- 
steuer) pe ......... 257 337 356 192 — 98 855
        <pb n="550" />
                                                  — 530 — 
                                  4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Die Eisenbahnlinie von Esch an der Alzette in Luxemburg nach Deutsch-Oth in Lothringen ist als Ueber- 
gangsstraße für den Verkehr mit Branntwein, Bier und Wein aus Luxemburg zu dem bereits als Ueber- 
gangssteuerstelle fungirenden Nebenzollamt II. zu Deutsch-Oth, und in umgekehrter Richtung für den Verkehr 
mit steuer= und kontrolepflichtigen Getränken aus Lothringen zu der Großherzoglichen Uebergangsabgaben- 
Erhebungsstelle in Esch an der Alzette erklärt worden. 
  
Dem Nebenzollamt II. zu Lützel, Hauptamtsbezirk Altkirch, ist die unbeschränkte Befugniß zur Abfertigung 
von Roheisen beigelegt worden. 
  
                                  5. Marine und Schiffahrt. 
  
In Altona wird am 23. August d. I. mit einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt begonnen werden. 
  
In Flensburg wird am 7. September d. J. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große 
Fahrt begonnen werden. 
  
Das im Jahre 1864 in Bolnes (Provinz Südholland) erbaute Vollschiff „Minister Fransen van de Putte“, 
von 1204,82 Registers-Tons Ladungsfähigkeit, hat durch Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des 
bremischen Staatsangehörigen Heinrich Addicks zu Bremerhaven, unter dem Namen „Präsident Simson“ 
das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, welches zur Bark um- 
getakelt ist und für welches der Eigenthümer Bremerhaven als Heimathshafen gewählt hat, ist am 8. Juli 
d. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Amsterdam ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
  
Den bisherigen Kaiserlichen Konsul in Lagos (Guinea) J. Heldbek ist die nachgesuchte Entlassung aus 
dem Reichsdienste ertheilt worden. 
  
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="551" />
                                           Central-Blatt 
                                       für das 
                               Deutsche Reich., 
                              Herausgegeben 
                                             im 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. August 1880. Nr. 32. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 2. Nachtrags 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 531 zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Verzeichniß der zur Aus- Handels-Marine von 1880; — Beginn einer Seeschiffer- 
fertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Prünngag . .... 333 
Branntwein, Bier und Wein ermächtigten badischen Zoll= und 
Steuerstellen; — Errichtung eines Grenzsteueramts 533 5. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Todesfall; — Ein- 
3. Maaß= und Gewichts-Wesen: Ergänzungen des Verzeich- ziehung einer Konsular-Agentrr 535 
nisses der Eichungsbehörden 533 
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                       Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimatt Grund Behörde, welche die Datum des 
* Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5 6. 
                       Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.[Johann Adolf Mne-21 Jahre, aus Wich-[Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 20. Juli 
rinsky, Barbier, stadtl, Bezirk Senften= liger rechtskräftiger Ver= Bezirksregierung zud. J. 
berg, Ober-Oesterreich, urtheilung wegen der Schleswig, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
2.Karl Martin Ras-5 4 Jahre, aus Kopen-Landstreichen, dieselbe Behörde, 21. Juli 
mussen Hekkebölle, hagen, d. J. 
Arbeitsmann, ·. ..-. 
3.Marie Christine Pe -27 Jahre,aus Trolle-gewerbsmäßige Unzucht, dieselbe Behörde, desgleichen. 
tersen, Friseurin, borg auf Fünen, Dä- 
nemark, 
77
        <pb n="552" />
                                                  —  532  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath 6 Grund Behörde, welche die Datum des 
z Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Noelos Steenber-36 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 19. Juli 
ger, Arbeiter, Wannepermoor, orts= teln, Landdrostei zu Os= d. J. 
angehörig zu Harden- nabrück, 
berg, Niederlande, 
5. Albert Schmidt,/42 Jahre, aus Arn-Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 21. Juli 
Kaufmann, heim, Niederlande, liger rechtskräftiger VerlBezirksregierung zu d. J. 
urtheilung wegen der Dusseldorf, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
6. Gerhard Horsch,5 Jahre, geboren zu Landstreichen und Dieb-Königlich preußische 20. Mai 
Ackerknecht, Orsbach, Kreis Aachen, stahl, Bezirksregierung zus d. J. 
Preußen, niederländi— Aachen, 
scher Staatsangehö- 
riger, 
7. Anton Schmid, rich-geboren 1850 zu Wien, Landstreichen, Betteln, Stadtmagistrat Pas-29. Mai 
tig Leopold Herrn- Angabe falschen Na= sau in Bayern, d. J. 
bredl, Bäcker- mens und Gebrauch 
geselle, falscher Legitimations- 
papiere, 
8.Franz Buresch, geboren 1826, ortsange-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches)16. Juni 
Tagelöhner, hörig zu Leopoldsdorf,,teln, Bezirksamt Grafen-d. J. 
Bezirk Bruck an der au, 
Leytha, Nieder-Oester- 
reich, 
9. Michaal Reiner, 37 Jahre, ortsangehörig desgleichen, dieselbe Behörde, 26. Juni. 
Glasergeselle, zu Schönwald, Bezirk d. J. 
Tachau, Böhmen, 
10. Alois Alex, Hand= 28 Jahre, geboren zulLandstreichen, Betteln Königlich sächsische 21. Juni 
arbeiter, St. Pölten, Nieder--Uund Angabe falschen Kreishauptmann- d. I. 
Oesterreich, ortsange-Namens, schaft zu Zwickau, 
hörig zu Grumberg bei 
Schönberg, Mähren, 
11.|/Eduard Mang-geboren am 1. März 
nière, Drechs= 1837 zu Lunbbille, 
ler, Frankreich, n und Kaiserlicher Bezirks-20. Juli 
b) dessen Ehefrau,40 Jahre, Betteln, präsident zu Metz, d. J. 
Franziska, ge= beide ebendaher, 
borene Mang- 
nidre, 
12.Ludwig Bayer, 30 Jahre, geboren zu Landstreichen, derselbe, 27. Juli 
Matrose, S. Francisco, Süd- d. I. 
  
Amerika, wohnhaft zu 
Huttau bei Salzburg, 
  
Oesterreich,
        <pb n="553" />
                                                   — 533 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Aler und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
—es J„ — « " Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
13. Josof Anton Eberlé, 47 Jahre, geboren und Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 3. Juli 
Grundarbeiter, ortsangehörig zu Am- präsident zu Kolmar, d. J. 
den, Kanton St. Gallen, 
Schweiz, 
  
                                 2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Vom 1. September d. J. ab ist die Zuständigkeit der Großherzoglich badischen Zoll- und Steuerstellen in 
Bezug auf die Ausfertigung bezw. Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, Wein und Bier in 
der Art geregelt worden, daß ermächtigt sind: 
I. Zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein: 
A. 
Sämmtliche Hauptzoll= und Hauptsteuerämter, Nebenzollämter I. Klasse und Untersteuerämter. 
                            B. Die nachstehenden Steuereinnehmereien: 
Mannheim I., Mannheim II., Mannheim IV. (Kontrolstelle an der Rheinbrücke), Ladenburg, 
Weinheim, Laudenbach, Schwetzingen, Hockenheim (H. Z. A. Bezirk Mannheim); Neckargemünd, 
Schönau, Meckesheim, Mosbach, Eberbach, Neudenau, Neckarzimmern, Heinsheim, Wiesloch, Sins- 
heim, Rappenau, Waibstadt, Eppingen, Tauberbischofsheim, Gerchsheim, Königshofen, Krautheim, 
Freudenberg, Bronnbach (Steuerstelle am Bahnhof), Buchen, Walldürn, Hardheim, Dertingen, 
Adelsheim (H. St. A. Bezirk Heidelberg); Karlsruhe I., Karlsruhe II., Ettlingen, Bretten, Rheins- 
heim, Oberhausen, Durlach, Pforzheim II. (H. St. A. Bezirk Karlsruhe); Baden, Bühl, Steinbach, 
Achern, Renchen, Stadt Kehl, Neufreistett, Rheinbischofsheim, Gernsbach, Forbach, Oberkirch, 
Oppenau, Griesbach (H. St. A. Bezirk Baden); Lahr, Etterheim, Kippenheim, Ottenheim, Gengen- 
bach, Appenweier, Hornberg, Triberg, Hausach, Wolfach, Haslach (H. St. A. Bezirk Lahr); Frei- 
burg I., Freiburg II., Emmendingen, Kenzingen, Herbolzheim, Riegel, Altbreisach, Heitersheim, 
Krotzingen, Ihringen, Waldkirch (H. St. A. Bezirk Freiburg); Efringen, Müllheim, Schliengen, 
Sulzburg, Schopfheim, Zell im Wiesenthal (H. St. A. Bezirk Lörrach); Säckingen (H. St. A. Bezirk 
Säckingen); Thiengen, Jestetten (H. St. A. Bezirk Stühlingen); Engen, Möhringen, Villingen, 
Vöhrenbach, Donaueschingen (H. St. A. Bezirk Singen); Konstanz, Reichenau, Stockach, Ludwigshafen, 
Meßkirch, Büsingen, Markdorf, Immenstaad, Pfullendorf, Illmensee (H. St. A. Bezirk Konstanz). 
II. Zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Bier und Wein: 
A. Die sämmtlichen unter l. bezeichneten Stellen. 
                         B. Die nachstehenden Steuereinnehmereien: 
Edingen (H. Z. A. Bezirk Mannheim); Ernstthal, Osterburken, Mückenloch, Michelfeld (H. St. A. 
Bezirk Heidelberg); Ottersweier (H. St. A. Bezirk Baden); Freiburg III., Ebringen, Schallstadt, 
St. Georgen, Wolfenweiler, Rothweil (H. St. A. Bezirk Freiburg); Auggen (H. St. A. Bezirk 
Lörrach); St. Georgen (bei Villingen) (H. St. A. Bezirk Singen); Hagenau, Salem, Kluftern 
(H. St. A. Bezirk Konstanz). 
III. Zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Wein und Bier: 
Sämmtliche Großherzoglichen Hauptzoll= und Hauptsteuerämter, Nebenzollämter I., Untersteuerämter 
und Steuereinnehmereien. 
  
Zu Ratzenried im Königreich Württemberg ist zur Kontrolirung der Ein-, Aus= uud Durchfuhr derjenigen 
Gegenstände. welche im Verkehr mit andern Bundesstaaten einer innern Steuer oder Uebergangssteuer unter- 
liegen, ein Grenzsteueramt errichtet worden. 
  
77*
        <pb n="554" />
                                            — 534 — 
                             3. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
  
Ergänzungen des Verzeichnisses der Eichungs-Aufsichtsbehörden und der Eichämter im Deutschen 
Reich (exkl. Bayern) mit Angabe der von ihnen geführten Stempelzeichen, sowie des Umfanges 
ihrer Zuständigkeit (s. Central-Blatt für das Deutsche Reich, Jahrgang 1880 S. 50). 
  
                                  1. Aussichtsbezirk 5. 
Zu Kotzenau (Reg.-Bez. Liegnitz) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen un führt 
und bis auf weiteres zur Eichung und Stempelung von Gewichten und Waagen befugt ist. " 
                                   2. Aufsichtsbezirk 9. 
Zu Wanne (Reg.-Bez. Arnsberg) ist ein Eichamt errichtet, welches das Stempelzeichen i führt 
und bis auf weiteres zur Eichung und Stempelung von Flüssigkeitemaaßen, Gewichten und Waagen, sowie 
von Maaßen und Meßwerkzeugen für Brennmaterialien, Kalk und andere Mineralprodukte befugt ist. 
                                     3. Aufsichtsbezirk 23. 
Es sind Eichämter errichtet 
. » 23 
zu Weißenburg (Bezirk Straßburg) mit dem Stempelzeichen ##, 
28 
Falkenberg Metz) OD .¾ 
23 
* Benfeld (= Straßburg)) —- - I# 
30 
welche sämmtlich bis auf weiteres zur Ermittelung und Beglaubigung des Inhaltes von Fässern befugt sind. 
Berlin, den 5. Juli 1880. 
                           Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission. 
                                                             Foerster. 
  
                                  4. Marine und Schiffahrt. 
  
Der zweite Nachtrag zu der ven Anhang zum internationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der 
Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen vom Jahre 1880 
ist erschienen. 
Berlin, den 31. Juli 1880. Der Reichskanzler. 
                                      In Vertretung: Eck. 
  
In Leer wird am 30. August d. I. mit einer Schifferprüfung begonnen werden.
        <pb n="555" />
                                                      — 535 — 
                                    5. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Kaufmann Ferdinand Corssen in Jquique (Peru), 
den Kaufmann Eduard Lehne in Tacna (ebendaselbst) 
und 
den Kaufmann Franz Ludwig Hernsheim zu Saluit auf den Marschall-Inseln 
zu Konsuln an den genannten Plätzen zu ernennen geruht. 
  
Der Kaiserliche Vize-Konsul Barth in Aalesund (Norwegen) ist gestorben. 
  
Die Konsular-Agentur in San Jorge (Azoren) ist eingezogen. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="556" />
        <pb n="557" />
                                                   Central.Blatt 
                                              für das 
                                        Deutsche Reich. 
                                       Herausgegeben 
                                       VIII. Jahrgang. 
  
  
                                               im 
                                    Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 13. August 1880. 
  
  
Nr. 33. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
Seite 537 
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahme an Wechsel- 
stempelsteuer in den Monaten April bis Juli 1880 539 
2 von Ausländern aus dem 
Reichsgebiete 
  
5. Post= und Telegraphen-Wesen: Uebereinkommen zwischen 
Deutschland und Frankreich, betreffend Einziehung von 
Quittungen etc. mittelst Postauftrags 5 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
3. Bank-Wesen: Statistik der deutschen Banknoten Ende 6. Konsulat -Wesen: Exequatur-Ertheilungen; — Ent- 
Juli 1880 540 lassung 546 
4. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Seeschiffer- 
Prüfung 542 
                                  1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                          Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
" ———— —. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum  des 
# — -- Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
v 2. l s. 4. 2 4 
                         a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Fama- Slottko,s28 Jahre, aus Bara-schwerer Diebstahl, Königlich preußischel! 1. Juni 
Knecht, nowen, geboren zu Bezirksregierung zul d. J. 
Ruben, Gouvernement Königsberg, 
Naschirkaska, Rußland, 
2.Daniel Schurter 62 Jahre, aus Freien-Diebstahl im wiederhol-Großherzoglich badi-21. Juli 
Seifensieder, stein, Kanton Zürich, ten Rückfalle und ver= scher Landeskommis-)d. J. 
Schweiz, botswidrige Rückkehr in sär in Karlsruhe, 
das Bundesgebiet, 
  
  
  
  
  
78
        <pb n="558" />
                                            —  538  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
7 * Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                            b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3. Anton Jarosch,geboren am 11. Januar Landstreichen und Bet-Königlich preußische 2. August 
Tuchmachergeselle, 1852 zu Holzmühl, teln, Bezirksregierung zu|d. J. 
Mähren, ortsangehörig Potsdam, 
zu Altenberg, Böhmen, 
4. Johann Ernst,geboren am 9. Aprilddesgleichen, Königlich preußische 28. Juli 
Schmiedegeselle, 1840 zu Hadritz, zu- Bezirksregierung zu|d. J. 
letzt wohnhaft in Groß- Breslau, 
Kunzendorf, Oester- 
reichisch-Schlesien, 
5. Eduard Reinelt, geboren 1840 zu Ober-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Schlossergeselle, Berzdorf, Bezirk Rei- 
chenberg, Böhmen, 
6.Johann Carlsson,?9 Jahre, aus Göte-Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 26. Juli 
Arbeiter, borg, Schweden, liger rechtskräftiger Ver-Bezirksregierung zu#d. J. 
urtheilung wegen derSchleswig, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
7. Emil Benimo, Metz-22 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 1. August 
ger, Neuschany, Niederlande, Bezirksregierung zul d. J. 
Wiesbaden, 
8. Karl Rosemeyer, 46 Jahre, geboren zusdesgleichen, Königlich preußische'23. Juli 
Tagelöhner, Hamm, behufs Aus- Bezirksregierung zuh d. J. 
wanderung nach den Düsseldorf, 
Niederlanden aus dem 
preußischen Staatsver- 
bande entlassen, 
9. Ferdinand Schmid,40 Jahre, aus Salzburg, Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches 8. Juli 
Kellner, Oesterreich, teln, Bezirksamt Schon= d. J. 
gau, 
10. Josefa Gufler, ungeboren am 29. Julifgewerbsmäßige Unzucht, Königlich sächsische 26. Juni 
verehelichte, 1856 und ortsange- Kreishauptmann- d. J. 
hörig zu Terlan bei schaft zu Leipzig, 
Botzen, Tirol, 
11. Franz Säuermann, geboren 1830 und orts-Landstreichen und Bet-Königlich sächsische 6. Juli 
Webergeselle, angehörig zu Rumburg, teln, Kreishauptmann- d. J. 
Böhmen, schaft zu Zwickau, 
12. Sosef Andersch,43 Jahre, geboren und Landstreichen, Betteln Königlich sächsische 12. Juli 
Tuchmacher, ortsangehörig zu und Diebstahl, Kreishauptmann- d. J. 
Kratzau, Böhmen, schaft zu Bautzen, 
13. Johann Wolfgang '46 Jahre, aus Roßbach, Landstreichen und Bet-Fürstlich reußisches2 4. Juli 
Zapf, Weber, Böhmen, teln, Landrathsamt zu d. J. 
  
  
  
  
  
  
Schleiz,
        <pb n="559" />
                                               —  539  — 
  
  
  
Finanz-Wesen. 
Nachwei sung 
der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten April bis Juli 1880. 
April Mai Juni Juli 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 1880. 1880. 1880. 
A- AC # A 
I. Im Reichs- Postgebiete. 
1. Königsberg 14 6E00 80 12 204 10 10 8022 50 10 17240 
2. Gumbinnen 3 1570 2 84300 2688 30 258240 
3. Danzig. 12 47213 20 10 497/75 11 61065 9995190 
4. Berlin 52892 30 46276 10 53 5900 70 74 70980 
5. Potsdam. 2 88225 2 614 70 2939 90 318560 
6. Frankfurt a. O. 6 77220 636320 7080 00 6 74730 
7. Stettin 8269 65 6 6645 40 6 826 60 6 62640 
8. Köslin. 1 886 70 1 7v#270 2062 00 1570 
9. Posen 4161 30 3539 90 5074 65 3984 15 
10. Bromberg. 2 6145 2266 00 2935 00 291780 
11. Breslau 14 175 00 13 220 20 14 312190 14 101050 
12. Liegnitz. 6717 40 6 748 10 742580 703740 
13. Oppeln 5996 25 4465 10 5486 90 5 809 50 
14. Magdeburg 13 62 190 14910 80 17923 95 16 24775 
15. Halle a. S. 6 3570 7 347 60 7846 30 7316190 
16. Erfurt 8 786 75 8230 923020 9264¼25 
17. Kiel 7885 20 6 7210 4718 50 5763. 40 
18. Hennorer 6 26730 6 068; 20 5498 60 5719 80 
19. Münster 2155 50 1 8160 1 49700 1 72440 
20. Minden 565730 5246 50 533160 591890 
21. Arnsberg 16 499 10 15 26090 16 114 50 15 86E250 
22. Kassel 3 395 40 33966 65 3 6971792„0 313040 
23. Frankfurt a. m. 28 039 70 27 484 40 33 638 00 29 9066 40 
24. Köln . 14 039 25 13 30475 15 124 15 492 65 
25. Aachen 705410 6 4225 70730 8 84400 
26. Koblenz 3 168140 3110 190 2898 80 3 460960 
27. Düsseldorf. 34 191155 351210 3533760 37581100 
28. Trier 2355 60 1 82280 212430 1 637 30 
29. Dresden 10 808 30 11 020 30 11 0040 11 3632 15 
30. Leipzig 30 651 190 29 41310 3304390 29740 05 
31. Karlsruhe 13591195 14 058 95 1393200 15 959 55 
32. Konstanz 570760 5299 00 5994 70 4752%0 
33. Darmstadt. 96566 35 9906 70 9437185 10 1600 50 
34. Schwerin i. M. 2962 40 17704ä 1 90070 1 562550 
35. Oldenburg 4 422 50 4246 80 33336 50 3 80020 
36. Brauns chweig 4997 90 3 89260 4456 90 46144 
37. Bremen 19 3t9975 15 89111 60 15 749 50 21 003320 
38.  Hamburg 64519 45 60 333 35 68 54t90 6790530 
39. Straßburg i. E. 17 88020 15 54365 18 643 45 15 338 20 
40. Metz. 3 76690 3 14310 3351110 3 24990 
Summe I. 484 420’ 75 450 179 25 490 298 60 506 859 05 
II. Bayenn 36011100 3762110 36175 10 39 664 40 
III. Württemberg 18 498 75 16 2700 16 665 35 17 48260 
Ueberhaupt 538 931440 504 071135 543 1599 05 564 0066 05 
*) Dagegen im Jahre 1879 501 771 00 509 96600 75 479 3710 720 937 30 
„ „ „ 187818 463 45 509 1900 854 500 170 30 526433 45 
» » „ 1877 566 297740 572 1718 65 573 642 55 584 507 35 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Siehe Central-Blatt für 1880 Seite 188, für 1879 Seite 284, für 1878 Seite 182. 
  
78*
        <pb n="560" />
                                                        —  540  — 
3. Bank- 
Statistik der deutschen Bank 
.  -- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
An Banknoten 
Bezeichnung — — · — — 
Laufende der im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande 
Nr. 
Notenbanken in Abschnitten zu 100 in Abschnitten zu 200 M 
1.] Reichsbank . ..-412842650188257350 — — 
2.]Städtische Bank zu Breslau . .. 1 368 400 190 600 — — 
3.Kölnische Privatbank 2). . . 25000 368 500 — — 
4.]Magdeburger Privatbank . 1 2004 200 995 800 — — 
5. Danziger Privat-Aktienbank ......... 1617 900 1 382 100 — — 
6.] Provinzial-Aktienbank des Großherzogthams Posen 740 100 159 900 449 200 450 800 
7.] Hannoversche Bank 4647 800 1 652200 — — 
8.] Frankfurter Bark . 31711002528900 — — 
9.]) Bayerische Notenbank . .-65725500 4214 500 — — 
10.Sächsische Bank zu Dresden . 12660000033500000 — — 
11.Leipziger Kassenverein "„ — — — — 
18. Chemnitzer Stadtbank . . .. · 502 500 7500 — — 
13.|Württembergische Notenbank . .«22470500 3329500 — — 
14.] Badische Bank . 111 809 300 27 1790 700 — — 
16.]Bank für Süddeutschland 14253 300 2 74 700 — — 
16./Braunschweigische Bank 3029000 10 471, 000 — — 
IV.] Kommerzbank in Lübeck 835 000 1 565 000 — — 
18. Bremer Bank 4 v57 000 3 743 000 — — 
zusammen am 31. Juli 1880 578 882 05001 303 250 449 200 450 800 
am 30. Juni 1880 587 933 3ö0 292251 950 449 200 450 800 
mithin am 31. Juli 1880 mehr — 9051 300 — — 
weniger 9x51 300 — — — 
Anmerkungen. 
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche stit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfählg und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
2) Von den auf Thalerwährung lautende 
noch nicht elngelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf dus Recht zur Ausgube don Banknoten verzichtet huben, 
1) bei der Rostocker Bank 900 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 100 Mark in gleichen Ab- 
nichtung übergeben und 1997 000 Mark derselben Gattung vernichtet, 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 5 100 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4059 900 Mark in 
90 705 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
1 5010 
7966 7560 
n Noten der Kölni 
250 
98 32600 
schen Privakbank, welche seit 
1 390 Thlr. in Abschnitten za 10 Thlr., 
2 380 Thlr. Iin A 
780 
296 840 - 
219 925 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
5 700 
86 590 0t0 · ss 
dem 1. Januar 1876 nt mehr umlaufsfählg und 
bschnttin zu 20 Thlr., 
zu bemerken,
        <pb n="561" />
                                                           —  541 —                                                                     Wesen. 
noten Ende Juli 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1 000 .M überhaupt 
M. M M M M M M »C- 
104 200 500 207299 500 229 158.000 320 542 000 746 201 150 716 098 850 1. 
— — 1271.000 170 000 2 639 400 360 600 2. 
— — — — 2607 800 368 500 3. 
— — — — 2004 200 995 800 4. 
— — — — 1617 900 1 382 100 5. 
849 500 350 500 — — 2 0638 800 961 200 6. 
— — — — 4647 800 1 652 200 7. 
615 500 984 500 6 013 000 8 687 000 9 799600 12 200 400 8. 
— — — — 65 725 500 4214 500 9. 
15 936 000 10 564 000 — — 42 436 000 44 064 000 10. 
2975 500 24 500 — — 2975500 24 500 11. 
— — — — 502 500 7500 12. 
— — — — 22 470 500 3 329 500 13. 
– — — — 11 809 300 27 190 700 14. 
— — — — 14 253 300 21 746 700 15. 
– — — — 3 029 000 10 471 000 16. 
— — — — 835 000 1 565 000 17. 
— — — — 4767 000 3 743 000 18. 
124 577.000 219 223 000 236 442 000 329 399000 940 350 250 850 376 050 
133 037 500 210 762 500 282 525 000 283 316 OC0 003 945 050 786 781 250 
— 8 460 500 — 46 083 000 — 63 594 800 
8460 500 — 46 083 000 —- 63 594 800 — 
  
  
  
  
  
  
  
Einziehung. aufgerufen sind, waren am 31. Juli 1880: 
h 
85 275 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 230 400 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 41.000 Thlr. in Abschnltten zu 500 Thlr. zusammen 2 001 915 Mark 
mithin gegen Ende Juni 1880 weniger 3510 
1 200 .-.- 17300si - is- 55 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Khlr. zusammen 213720 
8 340 980 2 · r— 259 140 600 ri · 
138 495 5000 4 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. Juli 1880: 
1 502 501 610 
1 650 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., zusammen 16 260 Mark 
mithin gegen Ende Juni 1885 weniger 60 
450 - 1000 Thrr. in Abschnitten zu 100 Thlr., zusammen. 7440= 
297900 - -22259000 - - 976 300 
daß am 30. Juli 1880: 
schnitten im Bestande, 2000 Mark in Abschnitten derselben Gattung der Großh. Mecklenburg-Schwerinschen Regierung zur Ver- 
Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich Oldenburgischen Regierung Übergeben waren.
        <pb n="562" />
                                                        —  542 — 
                                      Marine und Schiffahrt. 
  
In Hamburg wird am 21. d. M. mit einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt begonnen werden. 
  
5. Post= und Telegraphen-Wesen. 
  
Arrangement 
entre 
I`Allemagne et la France 
concernant 
le recouvrement, par la poste, des quit- 
tances, factures, billets, traites Ka. 
Le Gouvernement de Sa NMajesté FEmpereur 
d’Allemagne, Roi de Prusse, au nom de FEmpire 
Allemand, et le Gouvernement de la République 
Française déesirant étendre les relations postales 
entre les deux pays au service du recouvrement 
par la poste des effets de commerce, factures, 
valeurs commerciales, Ka., et usant de la faculté 
dui leur est laissée par les Articles 13 et 15 de 
la Convention de IUnion postale Universelle conclue, 
à Paris, le ler Juin 1878 et par I’Article 6 de 
IArrangement international pour [’échange des man- 
dats de poste conclu, à Paris, le 4 Juin 1878, sont 
Convenus des dispositions suivantes. 
AnricrE ler. 
Les habitants des deux Pays contractants peuvent 
faire recouvrer, par la poste et au moyen „Fordres 
de recouvrement“, les quittances, factures, billets, 
traites et généralement toutes les valeurs, commer- 
ciales ou autres, payables sans frais, soit en 
Allemagne, soit en France et en Algérie, et dont 
le montant Wexcède pas quatre cents marks ou 
cind cents francs, par envoi. 
Toutefois, les Administrations des postes des 
deux pays pourront, ultérieurement, Trun commun 
accord, dlever ce maximum et se charger de laire 
protester les effets de commerce. 
(Uebersetzung.) 
Uebereinkommen 
zwischen 
Deutschland und Frankreich 
betreffend 
die Einziehung von Quittungen, Rechnungen, An- 
weisungen, Wechseln u. s. w. mittels Postauftrags. 
  
Die Regierung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, 
Königs von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, 
und die Regierung der Französischen Republik, in der 
Absicht, den Postverkehr zwischen den beiden Ländern auf 
die Einziehung von Quittungen, Rechnungen, Anwei- 
sungen, Wechseln u. s. w. mittels Postauftrags auszu- 
dehnen, haben, von der ihnen durch die Artikel 13 
und 15 des unterm 1. Juni 1878 in Paris abge- 
schlossenen Weltpostvertrages und durch Artikel 6 des 
am 4. Juni 1878 in Paris abgeschlossenen Ueberein- 
kommens, betreffend den Austausch von Postanweisungen, 
eingeräumten Befugniß Gebrauch machend, folgende 
Festsetzungen vereinbart. 
                                    Artikel 1. 
Die Einwohner der beiden vertragschließenden Län- 
der können im Wege des „Postauftrags“ die Einziehung 
von Ouittungen, Rechnungen, Anweisungen, Wechseln, 
sowie überhaupt von allen Handels= und sonstigen 
Werth-Papieren, welche, sei es in Deutschland, oder in 
Frankreich und Algerien, ohne Kosten zahlbar sind 
und im Einzelnen den Betrag von 400 Mark oder 
500 Franken nicht übersteigen, bewirken lassen. 
Die Postverwaltungen beider Länder können indeß 
später im gemeinsamen Einverständnisse diesen Meist- 
betrag erhöhen und es übernehmen, Handelspapiere 
protestiren zu lassen.
        <pb n="563" />
                                               — 543 — 
                                     Article 2. 
Le montant des valeurs à recouvrer par la poste 
doit étre exprimé en monnaie du pays chargé du 
recouvrement. - 
                                     ARTICLE 3. 
9 west pas admis de payement partiel. 
valeurs doivent étre pay#ées en une seule fois. 
Les 
                                           Article 4. 
L’envoi des valeurs à recouvrer est fait sous 
forme de lettre recommandée adressée directement 
par le déposant au bureau de poste qui doit 
encaisser les fonds. 
Le méme envoi ne peut contenir que des valeurs 
recouvrables par un méme bureau de poste sur un 
méme döbiteur et au profit #Tune méme personne. 
                                          Article 5. 
II west percu pour toute lettre recommandée 
adressée à un bureau de poste, en exécution de 
Article 4 précédent, qu'fune taxe fixe de vingt 
pfennigs en Allemagne et de vingt cindq centimes 
en France et en Algérie. 
Le payement de cette taxe doit étre efftectu 
par Pexpéditeur des valeurs et en timbres-poste 
du Pays Torigine; elle appartient en entier à l'Ad- 
ministration des Postes de ce Pays. 
                                   Article 6. 
L'Administration des Postes chargée de Pen- 
caissement prélève, sur le montant de chaque va- 
leur encaissée, une rétribution calculée, savoir. 
en Allemagne, à raison de dix pfennigs par 
vingt marks ou fraction de vingt marks 
Sans pouvoir dépasser quarante pfennigs; 
1en France, à raison de dix centimes par 
vingt frances ou fraction de vingt francs 
sans pouvoir dépasser cinquante centimes; 
Le produit de cette rétribution ne donne lieu 
à aucun décompte entre les deux Administrations. 
                                    Article 7. 
Le surplus de la somme recouvrée est converti 
par le bureau qui a lait le recouvrement en un 
mandat de poste au profit du déposant, apreès dé- 
duction du droit proportionnel fixzé par PArticle 3 
de FArrangement du 4 Juin 1878. 
Les Administrations des Postes des deux Pays 
                                 Artikel 2. 
Die mittels Postauftrags einzuziehenden Beträge 
müssen auf die Währung des mit der Einziehung be- 
auftragten Landes lauten. 
                                     Artikel 3. 
Eine theilweise Einlösung ist nicht statthaft. Die 
Anlagen des Postauftrags müssen gleichzeitig eingelöst 
werden. 
                                      Artikel 4. 
Die Uebersendung des Postauftrags erfolgt mittels 
Einschreibbriefs. Der Brief ist vom Absender un- 
mittelbar an die Postanstalt zu richten, welche die Ein- 
ziehung der Beträge bewirken soll. 
Ein und dieselbe Auftragssendung darf nur solche 
Anlagen enthalten, deren Einziehung durch ein und 
dieselbe Postanstalt bei ein und demselben Schuldner 
zu erfolgen hat, und zwar zu gunsten ein und des- 
selben Absenders. 
                                       Artikel 5. 
Für einen in Gemäßheit des vorhergehenden Ar- 
tikels 4 an eine Postanstalt abgesandten Einschreibbrief 
wird nur eine feste Taxe von 20 Pfennig in Deutsch- 
land und von 25 Centimes in Frankreich und Algerien 
erhoben. 
Die Entrichtung dieser Taxe hat durch den Absender 
des Postauftrages, und zwar in Postwerthzeichen des 
Ursprungslandes zu erfolgen. Die Taxe verbleibt un- 
getheilt der Postverwaltung dieses Landes. 
                                       Artikel 6. 
Die mit der Einziehung beauftragte Postverwaltung 
bringt von dem Betrage des Postauftrages im Falle 
der Annahme vorweg eine Gebühr in Abzug, welche 
wie folgt, berechnet wird: 
in Deutschland mit 10 Pfennig für je 20 Mark 
oder einen Theil von 20 Mark, jedoch nicht 
mehr als 40 Pfennig; 
in Frankreich mit 10 Centimes für je 20 Francs 
oder einen Theil von 20 Francs, jedoch nicht 
mehr als 50 Centimes. 
Der Erlös dieser Gebühr bildet keinen Gegenstand 
der Abrechnung zwischen den beiden Verwaltungen. 
                                       Artikel 7. 
Der nach Artikel 6 verbleibende Betrag wird, 
nachdem ferner die im Artikel 3 des Uebereinkommens 
vom 4. Juni 1878 festgesetzte Postanweisungs-Gebühr 
davon in Abzug gebracht worden ist, dem Auftrag- 
geber von der einziehenden Postanstalt durch Post- 
anweisung übermittelt. 
Die Postverwaltungen der beiden vertragschließenden
        <pb n="564" />
                                                  — 544 — 
contractants pourront modifier ultérieurement, d'un 
commun accord, les taxes et droits percus en 
vertu du présent Article et des Articles 5 et 6 
précédents. 
                                        Article 8. 
Les valeurs qui wont pu étre recouvrées sont 
renvoyées en franchise au déposant, sans due IAd- 
ministration des Postes chargée du recouvrement 
soit tenue à aucune mesure conservatoire ou con- 
statation de nature quelconque du nonpayement. 
                                          Article 9. 
En cas de perte, sauf le cas de force majeure, 
Tune lettre recommändée contenant des valeurs à 
recouyrer, il est payé au déposant une indemnité 
de cinquante francs dans les conditions détermi- 
nées par ’Article 6 de la Convention du ler Juin 
1878. 
En cas de perte des sommes encaissées, FAd- 
ministration qui a opéré le recouvrement est tenue 
au remboursement intégral des sommes perdues. 
                                     Article 10. 
Les, Administrations ne sont tenues à aucune 
responsabilité du chef de ratards dans la trans- 
mission des lettres recommandées contenant les 
valeurs à recouvrer, de ces valeurs ellesmémes et 
des mandats de payement. 
                                        Article 11. 
Le présent Arrangement ne porte pas atteinte 
à la législation intérieure des deux Pays dans tout 
ce qui wWest pas prévu par cet Arrangement et 
notamment en ce qui concerne les droits de timbre 
applicables aux valeurs commerciales. 
                                   Article  12. 
Chacune des deux Administrations a le droit, 
dans des circonstances extraordinaires de nature 
à justiffler la mesure, de suspendre temporairement 
le service des recouvrements, sous la condition d’en 
donner immédiatement avis, au besoin par voie 
téelégraphique, à Fautre Administration. 
                                     Article 13. 
Les dispositions de IArrangement du 4 Juin 
1878 sont applicables, en tout ce qui m’est pas 
Ccontraire aux stipulations du présent Arrangement, 
Länder können später, im gemeinsamen Einverständ- 
nisse, diejenigen Taxen und Gebühren abändern, welche 
in Gemäßheit des gegenwärtigen Artikels und der 
vorhergehenden Artikel 5 und 6 zur Erhebung ge- 
langen. 
                                      Artikel 8. 
Diejenigen Postaufträge, welche nicht angenommen 
worden sind, werden kostenfrei an den Einlieferer zurück- 
gesandt, ohne daß die mit der Einziehung beauftragte 
Postverwaltung zu irgend einer Maßnahme behufs der 
Aufbewahrung oder behufs Aufklärung der Nichtein- 
lösung verpflichtet ist. 
                                   Artikel 9. 
Im Falle des Verlustes eines einen Postauftrag 
enthaltenden Einschreibbriefes erhält der Einlieferer, 
den Fall höherer Gewalt ausgenommen, eine Ent- 
schädigung von Fünfzig Franken, unter den im Artikel 6 
des Vertrages vom 1. Juni 1878 festgesetzten Be- 
dingungen. 
Im Falle des Verlustes eingezogener Geldbeträge ist 
diejenige Verwaltung, welche die Einziehung bewirkt 
hat, zur Erstattung der verloren gegangenen Summen 
zum vollen Betrage verpflichtet. 
                                   Artikel 10. 
Die Verwaltungen übernehmen keinerlei Verbind- 
lichkeit für Verzögerungen in der Uebersendung von 
Einschreibbriefen mit Postaufträgen eben so wenig als 
für Verzögerungen der Postaufträge selbst, sowie der 
Postanweisungen, welche zur Uebermittelung der Geld- 
beträge dienen. 
                                     Artikel 11. 
Das gegenwärtige Uebereinkommen berührt in keiner 
Weise die innere Gesetzgebung der beiden Länder in 
allem, was durch das gegenwärtige Uebereinkommen 
nicht vorgesehen ist, und namentlich was die bei Han- 
delspapieren in Anwendung zu bringenden Stempel- 
gebühren betrifft. 
                                      Artikel 12. 
Jeder der beiden Verwaltungen steht das Recht zu, 
das Postauftragsverfahren unter außergewöhnlichen 
Verhältnissen, welche eine solche Maßnahme zu recht- 
fertigen geeignet sind, vorübergehend aufzuheben, jedoch 
unter der Bedingung, daß die andere Verwaltung un- 
verzüglich, nöthigen Falls auf telegraphischem Wege, 
davon in Kenntniß gesetzt werde. 
                                       Artikel 13. 
Auf diejenigen Postanweisungen, welche in Gemäß- 
heit des vorhergehenden Artikels 7 zur Uebermittelung 
der auf Postaufträgen eingezogenen Beträge abgesandt
        <pb n="565" />
                                                    — 545 — 
aux mandats de poste délivrés en vertu de l'Article 7 
précédent, pour le remboursement des valeurs re- 
Couvrées par la poste. 
                                           Article 14. 
Tous le bureaux de poste d’Allemagne et de 
France sont admis au service des recouvrements. 
Les deux Administrations réglent, dun commun 
accord, le mode du dépöôt et de Penvoi des valeurs 
à recouvrer, ainsi due toutes les autres mesures de 
détail on Tordre nécessaires pour assurer Texécution 
du présent Arrangement. 
                                        Article 15. 
Le présent Arrangement sera mis à execution 
à partir du jour dont les deux Administrations con- 
viendront, des que la promulgation en aura é6té faite, 
d’'apreès les lois particulières à chacun des deux Etats, 
et demeurera obligatoire, d'année en année, jusqu’ à ce 
due P’une des deux parties contractantes ait annoncé 
à Pautre, mais un an à Tavance, son intention d’en 
faire cesser les efeets. 
Pendant cette dernièere année, FArrangement con- 
tinuera d’avoir son exécution pleine et entière, sans 
préjudice de la liquidation et du solde des comptes 
après Pexpiration da dit terme. 
                                       Article 16. 
Le présent Arrangement sera ratifié et les Ra- 
tifcations en seront éCchangées aussitöt due faire se 
pourra. 
En foi de quoi, les Plénipotentiaires respectifs 
ont signé le présent Arrangement et y ont apposé 
le sceau de leurs Armes. 
Fait à Paris, le 24 Mars 1880. 
signé: Hohenlohe. 
(L. S.) 
signé: C. de Freycinet. 
(L. S.) 
werden, finden die Bestimmungen des Uebereinkommens 
vom 4. Juni 1878 Anwendung, sofern dieselben nicht 
mit den Festsetzungen des gegenwärtigen Ueberein- 
kommens im Widerspruch stehen. 
                                       Artikel 14. 
Alle Postanstalten Deutschlands und Frankreichs 
können an dem Auftragsverfahren Theil nehmen. 
Die beiderseitigen Verwaltungen werden im ge- 
meinsamen Einverständnisse die Form der Einlieferung 
und der Uebersendung der Postaufträge, sowie alle 
weiteren Dienstvorschriften festsetzen, welche erforderlich 
sind, um die Ausführung des gegenwärtigen Ueber- 
einkommens zu sichern. 
                                        Artikel 15. 
Das gegenwärtige Uebereinkommen soll von dem 
zwischen beiden Verwaltungen festzusetzenden Tage ab 
zur Ausführung kommen, sobald die Veröffentlichung 
des Uebereinkommens nach den besonderen Gesetzen 
jedes der beiden Staaten erfolgt sein wird. Das Ueber- 
einkommen soll von Jahr zu Jahr so lange gültig 
bleiben, bis einer der beiden vertragschließenden 
Theile dem anderen, und zwar ein Jahr im voraus, 
die Absicht angekündigt hat, das Uebereinkommen auf- 
zuheben. 
Während dieses letzten Jahres bleibt das Ueber- 
einkommen vollständig in Kraft, unbeschadet der Auf- 
stellung und Saldirung der Abrechnungen nach Ablauf 
des gedachten Zeitraums. 
                                      Artikel 16. 
Das gegenwärtige Uebereinkommen soll ratifizirt, 
und die Ratifikationen sobald als möglich ausgewechselt 
werden. 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das 
gegenwärtige Uebereinkommen unterzeichnet und mit 
dem Abdruck ihrer Petschafte versehen. 
So geschehen in doppelter Ausfertigung und ge- 
zeichnet 
zu Paris, den 24. März 1880. 
                            gez. Hohenlohe. 
                               gez. C. de Freycinet. 
  
worden. 
Das vorstehende Uebereinkommen ist ratifizirt und vom 1. August ab zur Ausführung gebracht 
  
79
        <pb n="566" />
                                             — 546 — 
                              6. Konsulat-Wesen. 
  
N amens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden: 
dem zum General-Konsul ernannten bisherigen österreichisch-ungarischen Konsul in Königsberg, 
Herrn Oehlmann, in seiner neuen Eigenschaft, 
dem zum Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Crefeld ernannten bisherigen 
JizeHandelsagenten daselbst, Herrn Rudolf Schneider, 
und 
dem Herrn Emil Frankfurter als Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Columbien mit 
dem Sitze in Hamburg. 
  
Deu Kaiserlichen Vize-Konsul in Chihuahua (Mexiko), B. Degetau, ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienste ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="567" />
                                            Central-Blatt 
                                       für das 
                                Deutsche Reich. 
                                  Herausgegeben                                                                                                                              im 
                                 Reichsamt des Innern. 
—.—..— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
            
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 547 
Berlin, Freitag, den 20. August 1880. 
Nr. 34. 
steuer, sowie Zucker-Ein= und Ausfuhr für Juli 1880; — 
Erweiterung der Befugnisse eines Nebenzollamts; 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2. Münz= und Bank-Wesen: Status der deutschen Noten- Ernennung eines Stations-Kontrolörs; — Ausführungs- 
banken Ende Juli 1880; — Uebersicht über die Ausprägung bestimmungen zum Tabachsteuer · est vom 16. Juli 
von Reichsmünzen bis ziu Juli 1550 huf b6% und 550 1879 . 554 
A Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Bahnstrecke und von 
Haltestellen 552 . Marine und, Schiffahrt Ertheilung von Flaggen- 
4. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen  g g · 
und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern für die Zeit vom 7. Konsulat-Wesen: Abgrenzung des Amtsbezirks des Kon- 
1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats Juli 1880 553 sulats zu Jaluit 556 
5. Zoll- und Steuer-Wesen: Uebersicht über Rübenzucker- 
                               1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                       Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
  Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I s. 4. 5. 6. 
                      a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Giovanni Marcuzzi, 40 Jahre, ortsangehörig schwerer und 
Kellner, 
  
  
  
einfacher Königlich bayerisches 19. Mai 
Eisenbahnarbeiter, zu Chemone, Provinz Diebstahl, Bezirksamt Ans= d. J. 
Udine, Italien, bach, 
2. Paul Samhammer,7 Jahre, aus Wien, desgleichen, Königlich württember-13. Juli 
gische Regierung des 
Neckarkreises zu Lud- 
wigsburg, 
d. J. 
  
  
80
        <pb n="568" />
                                                —  548  — 
 
  
  
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Damn des 
——  Ausweisung Ausweisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. * 6. 
                        b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3.] Marianna Gra= 173 Jahre, geboren zul Landstreichen und Bet-[Königlich preußische 12. Juli 
bowska, geborene Jonkowo bei Szrensk, teln, Bezirksregierung zud. J. 
Gabrychowska, Russisch-Polen, Marienwerder, 
Wittwe, 
4. August Karnik, geboren am 27. Aprilfdesgleichen, Königlich preußische 13. August 
Maurergeselle. 1853 und ortsange- Bezirksregierung zu d. J. 
hörig zu Gieshübel, Potsdam, 
Kreis Neustadt, Oester- 
reichisch-Schlesien, 
5. Stefan Mitschack,5 Jahre, geboren zuldesgleichen, Königlich preußische'13. Juli 
Arbeiter und Draht= Neszlusa bei Neustädtl, Bezirksregierung zu|d. J. 
binder, Komitat Trencsin, Un- Frankfurt a.O., 
garn, 
6. Tohann Krejci, geboren am 24. Juni]Betteln, nach mehrma-Königlich preußische s. Juli 
Spinner, 1847, aus Ober-Koste= liger rechtskräftiger Ver Bezirksregierung zuf d. J. 
litz, Kreis Königgrätz urtheilung wegen der )Limegnitz, 
Böhmen, gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
7. Karl Schubert, Ar-32 Jahre, aus Hotzen-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 10. Juli 
beiter, plotz, Bezirk Jägern-teln, d. J. 
dorf, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
8. Franz Pusch, We-geboren am 7. November desgleichen, dieselbe Behörde, 13. Juli 
ber, 1847, aus Stöberle, d. J. 
Bezirk Königinhof, Böh- 
men, 
9. Sosef Hübner,geboren am 2. JuliLandstreichen, Bettelnsdieselbe Behörde, 15. Juli 
Bäcker und Müller, 1839, aus Jägerndorf, und Gebrauch eines d. J. 
Oesterreichisch-Schlesien, gefälschten Legitima- 
. tionspapieres, 
10. Mathias Johann-33 Jahre, aus Nerpes, Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 13. Juli 
sen, Arbeiter, Gouvernement Wasa— liger rechtskräftiger Ver- Bezirksregierung zus d. J. 
Län, Rußland, urtheilung wegen der Schleswig, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
11. Magnus Anders-32 Jahre, aus Herrn-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 4. August 
son, Dienstknecht, stedt bei Bstadt, Schwe= teln, d. J. 
  
den,
        <pb n="569" />
                                                —  549  — 
—— 
  
  
Datum des 
  
  
Name und Stand Alter und Heimath  Grund Behörde, welche die an- 
. Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
12. Alois Schitten---19 Jahre, aus Alt-Rei-Betteln, nach mehrmali-Königlich preußische 4. August 
helm, Kaufmann, gelsdorf, Bezirk Olbers- ger rechtskräftiger Ver-Bezirksregierung zu d. J. 
dorf, Oesterreichisch-- urtheilung wegen ders Schleswig, 
Schlesien, gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
13. Wenzel Nepras, geboren 1836 zu Budis-Landstreichen und Bet-Königlich preußische desgleichen. 
Seidenweber, law, Russisch-Polen, teln, Landdrostei zu Han- 
nover, 
14.|Wilhelm Libthorpe.,42 Jahre, aus Guild-Nichtbeschaffung eines /Königlich preußische 6. August 
Lehrer, ford, Grafschaft Sur= Unterkommens, Bezirksregierung zu d. J. 
rey, England, Wiesbaden, 
15. Johann Kuchar, seboren 1850, ortsange-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches 28. Juni 
Schneider, hörig zu Pribram, Be= teln, Bezirksamt Grafen= d. J. 
zirk Pribram, Böhmen, au, 
16. Rosalin Gerhardt,s5 Jahre, aus Berg-Landstreichen, Königlich bayerisches 19. Juli 
Tagelöhnerin, un reichenstein, Böhmen, Bezirksamt Mies= d. J. 
verehelicht, bach, 
17. Katharinn See= geboren 1864, aus Schar-Landstreichen und ge-Stadtmagistrat Pas= 24. Juli 
wald, Dienstmagd, benberg, Bezirk Schär-werbsmäßige Unzucht, sau in Bayern, d. J. 
unverehelicht, ding, Oesterreich, 
18. Josef Garda, sgeboren 1859, aus Mi-Landstreichen, Betteln Königlich bayerisches 31. Juli 
Schneidergeselle, chalowitz, Nussisch= und Nichtbefolgung der Bezirksamt Feucht= d. J. 
Polen, Reiseroute, wangen, 
19. Michael Spitzner, 32 Jahre, geboren und Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 3. Juli 
Tagner, ortsangehörig zu Roß- präsident zu Kolmar, d. J. 
haupt, Bezirk Pfraum- 
berg, Böhmen, 
20. Tohann Kamme= 35 Jahre, geboren undsbesgleichen, derselbe, 5. August 
ringer, ortsangehörig zu Salz- d. J. 
burg, Oesterreich, 
21. Anton Heinrich Herr-geboren am 1. August desgleichen, derselbe, 6. August 
mans, Schreiber, 1855 und ortsangehörig d. J. 
zu Brée, Provinz Lim- 
burg, Belgien, 
22. Tohann Baptist geboren am 25. Juni Arbeitsschen und Dieb-derselbe, desgleichen. 
Grosjean, Fär= 1847 und wohnhaft zus stahl, 
ber, Markirch, Elsaß, zu- 
solge Option französi- 
scher Staatsangehö- 
riger, 
  
  
  
  
  
  
  
80*
        <pb n="570" />
                                            —  550  — 
2. Münz= und 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger 
veröffentlichten Wochen über 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
Sonstige Ver- Event. 
b Ver- 
8 täglich bindlich- bindlich- 
z Grund. Reserve- Noten- Gegen unge-Gegen fällige Gegen keiten Gegen Sonftige Gegen Summe Gegen beiten 
Name der Banken. Kapital.) Fonds. umlauf. 30. Juni deckte 30. Juni Ver. 30. Juni mit 30. Juni Passiva 30. Juni] der 0. Juni weiterge- 
« « « Kundi- ' 
g 1380.Noten.10 1880. 1880. 1380. Passiva.1880. gegebenen 
S bindlich- gungs. inlän- 
2# keiten. frist. aii 4t 
11 Reichbank. . . . .. 120 O0o0d. G 09 104 666— 61 099188 328— 12772 — — 575 — 9822|1072 636— 79 29, — 
2 Städt. Bank zu Breslau. 3 000 600 2 639— 266 964— 30746y 13 — — — — 9706 — 253 115 
3|Kölnische Privatbank 0o 750 2 624.— 41 6- 13 330 + 17| 2937/+ 29 15 — 9656+ 42 ,14 
4 Magdeburger Privatbank.9000 606 2 004 149 1 95 56 + 30 843— 44] 312 M 35 6821 170| 1130 
5 Danziger Privat-Aktien-Bank 3 000 750 1 618— 129 733— 216 454 + 191 3009 341 447 4 10 9278 413 27 
6 Provinzial-Aktien = Bank des 
Großherzogthums Posen 3 ooo 750 2039— 90 1202 11 69 4 617 1586144 121 110 — 187| 7582— 99% 288 
7Hannoversche Bank 12 000 903 464— 1462383— 35 3017— 375 1807—. 53 966— 12323341— 452 610 
8|Frankfurter Bank 17 14360 9 s0o cC 66] 545 1681 4301211 144 607 1 
Bayerische Notenbank 7 500 3689 65 785J 6731 125 11701256 331 93— 24813| 2601240 
10| Sächsische Bank zu Dresden. 30 000 3 441 42 436— 2636 16686— 1 612 2598 — 781 3 676— 186 2279 45| 82380— 35581860 
11| Leipziger Kassenverein 3 000 149 29761 11 1 405 760 1508 15 459— 16 109 1 29 8 201 39 49 
12 Chemnitzer Stadtbank- 510 127 502— 5 112— 37 141 26 2780 — 557 68— 59 4128— 593 1136 
13| Württembergische Notenbank 9 000 384½ %% 101 309 — 127 85 — 1 440 4 4 82688| 899 1307 
14% Badische Bank 900|1 36S8 111 S 2 7300 479 71 127— 1 411 543189102 1808 
15 Bank für Süddeutschland 15 672 1574442 340%8 336 149— 5 — — 644q 101 3229— 244949 
16/ Braunschweigische Bank 10 500 317 30294 1851 20414 2231 2117 — 6801 1624 — 761 238 4 1117825— 57027 
17|] Kommerzbank in Lübeck 2 400 49 835— 381 25— 421 1264— 142 2928| 72 50 1 7526— 1566 35 
181 Bremer Bank 16 607 774 4757 5582858— 444 654 +— 325|36— 870 193 — 302|] 38 421— 140877 
Zusammen 268 33 820611942 426— 69 599 196 375— 63 829211 626 — 11 561187 683— 444 1362GG6 13 646 
Bemerkungen. 
Zu 8*: Darunter 145 100 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 14*: Darunter 38 726 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 15*: Darunter 101 983 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten. 
— " – — —
        <pb n="571" />
                                                   —  551 —                                                                                Bank-Wesen. 
banken Ende Juli 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Juni 1880. 
auf Tausend Mark.) 
1880,. 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
9 
Metal. Gegen Reichs Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 3 
Bestand 20. Juni kassen. 30. Juni anderer 30. Juni Wechsel.so. Juni' Lombard. 30. Juni Effekten. 30. Juni Aetiva. 0. Juni der 30. Juni 
   
1380. scheine 1360. Banken. 1880. 1880. 1880. 1380. 1880. Aktiva. 1880.5 
—x 
576256— 5856 42329 H 144 842 366 44,— 25 380 43 410 — 29221 1 415 — 18961 23 0997 — 1 099 1 078 804— 79661 1 
1 0291— 167 6 4 1 640 207 4439 4 132 3616— 420 189 — 32 — 9951 — 247 2 
976— 3 9# 3 403 — 17 76991 2 460 — 18 — — 296 —+ 58 9843 — 61 3 
739— 2 5— 5 223 4 57 481414 192 1 075 7 466— 35 37 — 38 6 939 4 180 4 
6651 1 — — 220 H 88 5 543— 39 43 57 96n2 . 314 440 4244 
749— 28 14 1 87 — 74 5 450 60 1 184 — 43 — — 2789 4 3 7 750 — 81 6 
19424 119 17— 5 306 — 235 11 897— 416 679 M 54 690 — 31 7810 — 52 23 341— 452 7 
5 725. 2993 292 J 13 238 - s37128 274 7964 1891 5 156 — 187 3270 T 1344 39 773 109 
30 988— 1357 33— 13 — 873 38 0390-+ 21565 1799— 125 86ö7— 59 1 471— 244 76 836 1240 9 
16 488. 476 8S2 14 9180— 16514 45 200— 546 3 490— 706 4490 — 1 123 3441— 159 82 380 — 355810 
1 033|— 3 11— 5 527— 63 3 810— 115 1 412 83 493 81 915 55 8 2010 . 3911 
208— 31 6 — 16 176 — 79 3216— 565 163— 19 127— 35 237— 6 41268— 59312 
10 334 181 98— 44 2146 — 602 18 287— 94 549. 7 4685— 5 7891 164 32 6686— 899 13 
4104— 353 111 9 122 — 22 15 9731 648 1 237— 81 49 — 1693 — 143 23 189 4 102 
4942— 172 12— 5 401 — 499 18 744 657 881 4 49 4624 — 160 2688 — 114 32292— 244 16 
783 54 — — 3 205— 89 9072 569 1677 — 1154 27— 32 6156— 178 17920— 477 
516— 21 3— 5 2911 24 3728— 12 416— 207 11890— 32 1525 4 69 7668 — 1427 
1780— 35 1 — 123 4 21 28 393 — 1380 4612 2 347 — 786 — 73 36 033— 13191 18 
659 25q 6152426 J 673878|. 325.Gos 955/— 2705333%| 2901 20522 56379 6071 507 181 83738
        <pb n="572" />
                                                         —  552  —  
— 
Ueberseicht 
der in den deutschen Münzstätten bis Ende Juli 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— — 
Goldmünzen - Silbermünzen 
1. Im Monat Juli Hiervon Privat- . 
1880 sind geprägt Halbe rechnung Fünf Zwei- Ein- Fünfzig- Zwanzig- 
.. , Doppelkronen Kronen  Fünf-  - '- 
worden in:  Kronen J geprägt Markstücke Markstücke Markstücke 1 Pfennigstücke 
# M M M M M M M M 
Berlin 410 310 — 410 310 — — — — 
München. — 36 680 — 36 680 — — — — — — — 
Hamburg. — 547 200 547 200 — — 
Summe 1. — 994 190 — 994 190 — — — — — — — 
2. Vorher waren geprägt 268 111 720|430 280 060.27 969 925|406 457 200|71 653 095/101 026 942 152 211 435 71 486 552 — 35 717 922 80 
3. Gesammt-Ausprägung] 1 268 111 720|431 274 250,27 969 925|407 451 39071 653 095/101 026 942/152 211 43571 486 552—85 717 922|80 
4. Hiervon wieder ein- 
gezogen 293 880 229 170! 3145 2 370 2 7181 1 566 848 50 5 000 487.80 
5. Bleiben 
  
1 267 817 840|431 045 080,27 966 780 
  
1726 829 700. M 
  
  
71 650 725,101 024224 152 209 86971 485 703|50,30 717 435— 
  
  
  
  
427 087 956,/00 M 
                                       3. Eisenbahn-Wesen. 
                                         Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 8. d. M. ist die zu den württembergischen Staatseisenbahnen gehörige 12,79 km lange Theilstrecke 
Schwaigern — Eppingen, Fortsetzung der Strecke Heilbronn — Schwaigern, mit den Zmwischenstationen 
Stetten am Heuchelberg und Gemmingen dem öffentlichen Verkehr übergeben worden. 
Berlin, den 11. August 1880. 
  
Am 1 September d. J. wird die an der Bahnstrecke Berlin— Lehrte zwischen den Stationen Meinersen 
und Gifhorn belegene Personen-Haltestelle Leiferde für den Eilgut= und Stückgut-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 13. August 1880. 
  
An 16. d. M. ist im Bezirk der Eisenbahn-Direktion Hannover die Personen-Haltestelle Hohnstorf eröffnet. 
Berlin, den 16. August 1880. 
                              In Vertretung: 
                                     Kraefft.
        <pb n="573" />
                                                   —  553  — 
  
                                        4. Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1880 
bis zum Schlusse des Monats Juli 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- „ » . 
ç nahme beträgt Bonifikatio- . Etinnahme in Differenz 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben,zwischen den 
Etatsjahres . . Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein- Bleiben des und 5 
Schlusse des schaftliche Vor jahres + mehr 
Einnahme. n . 
h obengenannten Rechnung (Spalte 4) — weniger 
M M M— M M 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 54 638 574 9 029 54 629 54559 420 069 — 4 790 524 
Rübenzuckersteuer 5|240 60912 240 60414 186 
Salzsteuer 9766 213 2 004% 48 97 
Tabacksteuer 325 873 5 484 320 389 307 469 — 12920 
Branntweinsteuer 11 520 095 2755 0664765 03119 102 560— 337549 
Uebergangsabgaben von Branntwein 41 824 — 41824 27 857 13 967 
Brausteuer 5 816 660 48 883 57677775 589 840 177 937 
Uebergangsabgaben von Bier 307 195 — 307 195 2923814 14814 
Summe 82 416 439 15 061 12367 355 3163 767 904— 6 412 588 
Spielkartenstempel 224 268 — 224 268 222 452— 1 816 
darunter Nach- darunter 
steuer: Nachsteuer: 
14 012 
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
tungskosten beträgt bis Ende Juli 1880: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom ç Z « i 
Bezeichnung Beginndes Etatsjahres Ist-Einnahme in Differenz zwischen 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum 4 mehr 
obengenannten 
Einnahme. Mo nats des Vorjahres — weniger 
— “4 — 
1. 1 2. 3. 4. 
Zölle 45 480 816 51 813 757 — 6332941 
Rübenzuckersteuer 51 726 612 47 780 155 + 3 94 457 
Salzsteuer 10 525 176 10 338 160 1 187 016 
Tabacksteuer . 270 283 256 550 13 733 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 6 
von Branntwein 12 735 139 14 011 685 — 1276 546 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 5159 156 4994 632 + 164524 
Summe 125 897 182 129 194 939 — 3297 757 
Spielkartenstempel (einschließlich der Nach- 
steuer) 315 585 416 352 — 100 767
        <pb n="574" />
                                                         —  554  — 
5. Zoll— 
un d 
  
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
Zahl 
der Ver--Raffinirter Zucer aller Rohzucker aller Art 
im Be= steuerte Art 
Verwaltungsbezirke. rieb befindlichen Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben= menge. in den auf in den Auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver-Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen — — 66 — — — 
2. - Westpreußen — — 729 — — 
33. Brandenburg – — 4 676 — 241 — 
4. - Pommern — — 1074 — — — 
5. - Posen — — 8 — — — 
6 - Schlesien — – 220 — — — 
7. 2 Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften . — — 516 — 9 — 
8. Provinz Schleswig- Holstein — — 36 613 1 778 56 975 85 847 
9. - Hannovrer . — — 13533 — 790 — 
10. - Westfalen .. — — 97 — — — 
11. - Hessen-Nassau. — — 1429 — — 
12. = Rheinprovinz – — 15 402 42 10 478 — 
Summe I. — — 74 363 1 820 68 493 85 847 
II. Bayern — — 17 315 — — — 
III. Sachsen — — 4744 — 3 — 
IV. Württemberg — — 560 — — — 
V. Baden. — — 41017 2920 — — 
VI. Hessen — — 1278 5147 3 064 15 753 
VII. Mecklenburg — — 56 — — — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben — — 8 — — — 
IX. Oldenburg — — 276 — 45 – 
X. Braunschweig — —- — — 101 — 
XI. Anhalt — — 1 — — — 
XI. Elsaß— Lothringen. — — 104 968 — 5 716 — 
XIII. Luxemburg . — — 47 — — — 
Ueberhaupt — — 244 633 9887 77 422 101 600 
Hierzu in den Vormonaten Septem- 
ber 1879 bis Juni 1880 — 48127 8132336 088 212 200 898 954 737 615 
Zusammen September 1879 bis 
Juli 1880 — 48127 8132580 721 222 087 976 376 839 215 
In demselben Zeitraum 187879. . —4624777834008502627009230001636350
        <pb n="575" />
                                                      —  555 —                                                                             Steuer-Wesen. 
  
 
  
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Juli 1880. 
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande  mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art  Syrup 
unmittelbar mummittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. freien Ver-Niederlagen.|freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. Lkg n. kg n. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 
9 805 134433 — — — — 4s8330 
23 263 4 769 — — — — — — 
28 424 8 111 912 986 54 88 — 195 782 586 
14 463 — — — — — 1606 — 
416 363 11 795 — — — — — — 
31 858 17 115 1 921 119 59 557 3 785 871 7142 255 913 18 612 
16 995 1 019 786 959 1 225 1 204 394 — 1 296 — 
342 — — — — — — — 
1494 — 337 236 — 1229 734 52 09066 125 659 — 
543 007 197242 3 958 300 115 660724 143 59 238 580 2566 437728 
1205 — 21 — — — 4902 — 
25 466 19 548 10 — — — 19 1379 
— — 10 678 — — — 3 695 — 
232 — 39571 1674 — — 27 203 
1973 — 100 — — — — 
1151 — — — — — — 
921 — — — — — 187 — 
6 118 18 269 – — — — — — 
— 2 898 — — — — — — 
402 — 7 746 – 3 495 5970 — 
2 — — — 40 130 — — — 
580 477 237957 1016 326 117 4344367 768 59 238 622 232 439 107 
7 664 8772 803 50326 973055. 392 755 82 192 950 177 319 15487625 17751 121 
8245 354 3041 46000 989 381 2 510 189 89 560 718 236 55716 109 857 2190 228 
51950503y 50 S7 30 890 750 100 165050 666 10016 255 9560 2 050 050 
  
81
        <pb n="576" />
                                                            — 556 — 
Neben dem bereits als Uebergangsstraße zwischen Deutsch-Oth in Elsaß-Lothringen und Esch an der Alzette 
in Luxemburg bestehenden Landwege ist nunmehr auch die vor kurzem eröffnete Eisenbahnstrecke zwischen 
beiden Orten zur Uebergangsstraße für die Einfuhr von Wein, Bier und Branntwein nach Elsaß-Lothringen 
und für Bier und Branntwein nach Luxemburg erklärt. Auch für diese Straße fungiren als Uebergangs- 
steuer-Stellen das Nebenzollamt II. Klasse zu Deutsch-Oth und die Uebergangsabgaben-Erhebungsstelle zu Esch 
an der Alzette. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor Bertram zu Berlin an 
Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors von Bibow dem Kaiser- 
lichen Haupt-Zollamte zu Saarburg i./L. und dem Haupt-Steueramte zu Hagenau als Stations-Kontrolör 
mit dem Wohnsitz in Saarburg i./L. vom 1. August d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Der Bundesrath hat in den Sitzungen vom 27. November v. J., 12. und 25. März, 29. Mai, 7. und 
16. Juni d. J. Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, betreffend die Besteuerung des Tabacks, vom 16. Juli 
1879 festgestellt. 
Eine käufliche Ausgabe des Gesetzes und jener Ausführungsbestimmungen erscheint in R. v. Decker's 
Verlag, Marquardt und Schenck, Berlin C., Niederwallstraße 22. 
  
                                          6. Marine und Schiffahrt. 
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen Konsulat zu Antwerpen am 26. Juni d. J. der im Jahre 1864 in Vegesack er- 
bauten Bark „Hermann Wolff“ von 547 belgischen Tonnen bezw. 567,13 Register-Tons Ladungs- 
fähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des im Großherzogthum 
Mecklenburg-Schwerin staatsangehörigen Heinrich Bauer zu Rostock, welcher Rostock zum Heimaths- 
hafen des Schiffes gewählt hat. Das bezeichnete Schiff, welches unter dem Namen „Marie“ 
— MC 8 B — schon früher einer deutschen Rhederei angehörte, wurde Ende Mai d. J. in 
Antwerpen gerichtlich verkauft und stand von da an bis jetzt unter belgischer Flagge; 
2. vom Kaiserlichen General-Konsulat in New-Bork am 22. Juli d. J. dem im Jahre 1874 in 
Boston (Staat Massachusetts, V.-St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten 
Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff „Saratoga“ von 1 440,74 Tons Brutto-Raumgehalt 
nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum des bremischen Staatsangehörigen 
Johannes Anton Schwoon zu Bremerhaven, welcher dem Schiffe den Namen „Friederike“ gegeben 
und Bremerhaven zum Heimathshafen desselben gewählt hat. 
  
Am 21. August d. J. wird in Hamburg mit der Abhaltung einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt 
begonnen werden. 
  
                                          7. Konsulat-Wesen. 
Denm Kaiserlichen Konsul Hernsheim in Jaluit auf den Marschall-Inseln sind als Amtsbezirk die Marschall-, 
Karolinen= und Duke of Vork-Inseln, Neu-Irland, Neu-Britannien, die Gilberts-Inseln sowie Pleasant Island 
(Novada) zugewiesen. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="577" />
                                              Central-Blatt 
                                           für das 
                                   Deutsche Reich. 
                                   Herausgegeben 
                                          im 
                            Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. August 1880. Nr. 35. 
Inhalt : 1. Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Ausweisung 4. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Haltestelle 559 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 557 . « Seeschiffer, und 
2. Finanz-Wesen: Einnahmen der Post= und Telegraphen= sowie . Marine und Schiffahrt:  Beginn von Seeschiffer 500 
der Reichseisenbahn-Verwaltung bis Ende Juli 1880 559 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
3. Zoll= und Stener-Wesen: Befugnisse von Zoll= und 6. Post= und Telegraphen-Wesen: Telegraphenordnung für 
Steuerstelllen: 560 das Deutsche Reich vom 13. August 1880 560
 
                                 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                      Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datm des 
" — * Ausweisung weisungs- 
E des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                      Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Moses Magedel8 Sahre, aus Schmar-Landstreichen, Königlich preußischef'13. August 
Schneider, gon, Gouvernement Bezirksregierung zu| d. J. 
Wilna, Rußland, Marienwerder, 
2.Franz Nellhübel, geboren am 12. Oktober-/desgleichen, Königlich preußische 11. August 
Tuchmacher, 1827 und ortsange- Bezirksregierung zue d. J. 
hörig zu Fulnek, Potsdam, 
Mähren, 
3. Stefan Matejöv, 25 Jahre, ortsangehörigsesgleichen, Königlich preußische 26. Juni 
genannt Michal-zu VBiszoka, Komitat Bezirksregierung zud. J. 
csan, Drahtbinder, Trencsin, Ungarn, Frankfurt a./O., 
  
  
  
  
  
82
        <pb n="578" />
                                                  —  558  — 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum) des 
—  « Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Anton Altscheck,8 Jahre, aus Roth-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 5. August 
Webergeselle, Kosteletz, Böhmen, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Breslau, 
5.Adolf Müller,. geboren am 7. Mais Landstreichen, Betteln Königlich preußische17. Juli 
Schneider, 1857 und ortsangehörig0 und Gebrauch eines] Bezirksregierung zu|d. I. 
zu Tinisko bei Hohen= gefälschten LegitimaOppeln, 
mauth, Böhmen, tionspapieres, 
6. Karl Brosig, Flei--28 Jahre, aus Weiß-Landstreichen, dieselbe Behörde, 28. Juli 
schergeselle, wasser, Bezirk Frei- d. I. 
10. 
11. 
12. 
13. 
Emanuel Springer, 
Müllergeselle, 
.Meier Fleischmann, 
Arbeiter, 
MAlois Lorenz, Berg- 
arbeiter, 
Heinrich Schubb, 
Steinhauer, 
Anton Melzer, 
Schlossergeselle, 
Heinrich Laplace, 
Albert Colignon, 
Fabrikarbeiter, 
  
Schlesien, 
Trautenau, ortsange- 
hörig zu Koppain, Be- 
men, 
24 Jahre, aus Warschau, 
44 Jahre, geboren zu 
Eisenberg, ortsangehörig 
zu Komotau, Böhmen, 
34 Jahre, aus Noer- 
mond, Belgien, gebo- 
ren zu Grevenmachern, 
Luxemburg, 
geboren 1853, aus Gör- 
kau, Bezirk Komotau, 
Böhmen, 
geboren am 7. Juni 
1856 zu Cornac, De- 
partement Aveyron, 
Frankreich, 
19 Jahre, geboren und 
ortsangehörig zu Lave- 
line, Departement der 
Vogesen, Frankreich, 
  
waldau, Oesterreichisch- 
geboren am 30. Januar 
1839 zu Kayle, Bezirk 
zirk Königinhof, Böh- 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Landstreichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
Landstreichen, Betteln 
und Gebrauch gefälschter 
Legitimationspapiere, 
Landstreichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
  
Königlich preußische 
Bezirksregierung zusd 
Magdeburg, 
Königlich preußische 
Landdrostei zu Stade, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Düsseldorf, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Koblenz, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt 
hofen, 
Kaiserlicher Bezirks- 
präsident zu Metz, 
Kaiserlicher Bezirks- 
präsident zu Kolmar, 
  
  
12. August 
. J. 
25. Juli 
d. J. 
8. Juli 
d. J. 
24. Juli 
d. J. 
4. August 
. J. 
Sont- d 
7. August 
d. J. 
11. August 
d. J.
        <pb n="579" />
        — 559 — 
2. Finanz-Wesen. 
  
Nachweisung 
der Einnahmen der Post= und Telegraphen= sowie der Reichseisenbahn-Verwaltung für die Zeit 
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats Juli 1880.5) 
  
  
  
  
Einahme Einnahme Mithin im Etats- 
Bezeichmnn ng vom Beginn des · · 
Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1880/81 
der Schlusse des raum des Vor- + mehr 
obengenannten jahres — weniger 
Einnahmen. Monaals jah g 
— 1 — — 
Post= und Telegraphen-Verwaltung 43 301 672 41 295 673 + 2 005 999 
Reichseisenbahn-Verwaltun“ . .. 12 750 500 12 395 686 + 354 814 
  
  
  
*!) Die Nachweisungen der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie an Wechselstempel- 
steuer für denselben Zeitraum sind veröffentlicht im Central-Blatt für 1880 Seite 553 bezw. Seite 539. 
") Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach 
definitiven Feststellungen angegeben. 
  
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Den Königl. preußischen Nebenzollamte I. zu Borken im Hauptamtsbezirke Vreden ist die Befugniß zur Er- 
theilung der Ausgangsbescheinigungen über das mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehende Bier 
beigelegt worden. 
  
In Folge der Betriebseröffnung der Bahnstrecke Schwaigern — Eppingen ist an der Station Stethen a. H. 
im Königreich Württemberg zur Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche 
im Verkehr mit andern Bundesstaaten einer innern Steuer oder Uebergangssteuer unterliegen, ein Grenz- 
steueramt errichtet worden. 
  
4. Eisenbahn-Wesen. 
  
Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 20. d. M. wird an der Zweigbahn Zwota—Klingenthal der Sächsischen Staatseisenbahnen die zwischen 
den Stationen Zwota und Klingenthal errichtete Haltestelle Unterzwota für den Personenverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 19. August 1880. 
In Vertretung: Kraefft. 
  
82“
        <pb n="580" />
                                                      — 560 — 
                                      5. Marine und Schiffahrt. 
  
Am 2. September d. J. wird in Elsfleth mit der Abhaltung einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt 
begonnen werden. 
  
Am 20. September d. J. wird in Altona mit der Abhaltung einer Steuermanns-Prüfung begonnen und mit 
derselben eine Schiffer-Prüfung für große Fahrt verbunden werden. 
  
                                    6. Post- und Telegraphen-Wesen. 
  
                            Telegraphenordnung für das Deutsche Reich 
                                             vom 13. August 1880. 
  
Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung wird nachstehende Telegraphenordnung erlassen. 
                                                     §. 1. 
                                Benutzung des Telegraphen. 
I. Die Benutzung der für den öffentlichen Verkehr bestimmten Telegraphen steht jedermann zu. 
Die Verwaltung hat jedoch das Recht, ihre Linien und Telegraphenanstalten zeitweise ganz oder zum Theil 
für alle oder für gewisse Gattungen von Korrespondenz zu schließen. 
II. Der Absender eines Privattelegramms ist verpflichtet, auf desfallsiges Verlangen sich über seine 
Persönlichkeit auszuweisen. Es steht demselben seinerseits frei, in sein Telegramm die Beglaubigung seiner 
Unterschrift aufzunehmen. 
III. Privattelegramme, deren Inhalt gegen die Gesetze verstößt oder aus Rücksichten des öffentlichen 
Wohles oder der Sittlichkeit für unzulässig erachtet wird, werden zurückgewiesen. Die Entscheidung über die 
Zulässigkeit des Inhalts steht dem Vorsteher der Aufgabeanstalt, bz. der Zwischen= oder Ankunftsanstalt oder 
dessen Vertreter, in zweiter Instanz der dieser Anstalt vorgesetzten Ober-Postdirektion und in letzter Instanz 
dem Reichs-Postamte zu, gegen dessen Entscheidung eine Berufung nicht stattfindet. Bei Staatstelegrammen 
steht den Telegraphenanstalten eine Prüfung der Zulässigkeit des Inhalts nicht zu. 
                                                  §. 2. 
                           Bewahrung des  Telegraphengeheimnisses. 
Die Telegraphenverwaltung wird Sorge tragen, daß die Mittheilung von Telegrammen an Unbe- 
fugte verhindert, und daß das Telegraphengeheimniß auf das strengste gewahrt werde. 
                                                     §. 3. 
                          Dienststunden der Telegraphenanstalten. 
Die Telegraphenanstalten zerfallen rücksichtlich der Zeit, während welcher sie für den Verkehr mit 
dem Publikum offen zu halten sind, in vier Klassen, nämlich: 
a) Anstalten mit ununterbrochenem Dienst (Tag und Nacht), 
b) Anstalten mit verlängertem Tagesdienst (bis Mitternacht), 
c) Anstalten mit vollem Tagesdienst (bis 9 Uhr Abends), 
d) Anstalten mit beschränktem Tagesdienst. 
Die Dienststunden der Anstalten unter b und e beginnen in der Zeit vom 1. April bis Ende September 
um 7 Uhr Morgens, in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende März um 8 Uhr Morgens. Die Dienststunden 
der Anstalten unter d werden, den örtlichen Bedürfnissen entsprechend, für jeden Ort besonders festgestellt.
        <pb n="581" />
                                                         — 661 — 
                                                     §. 4. 
                      Orte, nach welchen — gerichtet werden können. 
I. Telegramme können nach allen Orten aufgegeben werden, nach welchen die vorhandenen Tele— 
graphenverbindungen auf dem ganzen Wege oder auf einem Theile desselben die Gelegenheit zur Beförderung 
darbieten. Ist am Bestimmungsorte eine Telegraphenanstalt nicht vorhanden, so erfolgt die Weiterbeförderung 
von der äußersten bz. der seitens des Aufgebers bezeichneten Telegraphenanstalt entweder durch die Post, oder 
durch Eilboten, oder durch Post und Eilboten, oder durch Estafette. Der Aufgeber eines Telegramms kann 
verlangen, daß dasselbe bis zu einer von ihm bezeichneten Telegraphenanstalt telegraphisch und von dort bis 
zum Bestimmungsorte durch die Post befördert werde. Ist keine Bestimmung über die Art der Weiter— 
beförderung getroffen, dann wählt die Ankunfts-Telegraphenanstalt die zweckmäßigste Art derselben nach ihrem 
besten Ermessen. Das Gleiche findet statt, wenn die vom Aufgeber angegebene Art der Weiterbeförderung 
sich als unausführbar erweist. 
II. Die Aufgabe der Telegramme mit der Bezeichnung „amtslagernd“, „postlagernd“ oder „bahn- 
hoflagernd“ ist zulässig. 
Eintheilung der Telegramme. 
I. Die Telegramme zerfallen rücksichtlich ihrer Behandlung in folgende Gattungen: 
1. Staatstelegramme., 
2. Telegraphen-Diensttelegramme, 
3. a) dringende Privattelegramme.   b) gewöhnliche Privattelegramme                        
Bei der Beförderung genießen die Staatstelegramme, welche als solche bezeichnet und durch Siegel 
oder Stempel beglaubigt sein müssen, vor den übrigen Telegrammen, die Telegraphen-Diensttelegramme vor 
den Peivattelegrammen und die dringenden Privattelegramme vor den gewöhnlichen Privattelegrammen 
den Vorzug. 
II. In Bezug auf die Abfassung der Telegramme sind zu unterscheiden: 
1. Telegramme in offener Sprache, 
2. Telegramme in verabredeter Sprache, 
3. Telegramme in chiffrirter Sprache. 
III. Die Telegramme in offener Sprache müssen in deutscher Sprache oder in einer derjenigen 
Sprachen, welche durch die Telegraphenverwaltung als sonst noch zugelassen bekannt gemacht werden, der 
Art abgefaßt sein, daß der Inhalt einen verständlichen Sinn hat. Für Telegramme, welche streckenweise, 
oder ausschließlich durch Telegraphen der innerhalb des Deutschen Reiches gelegenen Eisenbahnen zu befördern 
sind, ist jedoch die Fassung in deutscher Sprache Bedingung, soweit nicht für einzelne Bahnen und Stationen 
der Gebrauch fremder Sprachen ausdrücklich nachgegeben wird. 
IV. Telegramme in verabredeter Sprache werden aus Wörtern zusammengesetzt, welche, obwohl 
jedes für sich eine sprachliche Bedeutung hat, keine für die betreffenden Dienststellen verständlichen Sätze bil- 
den. Diese werden aus Wörterbüchern entnommen, welche für die Korrespondenz in verabredeter Sprache 
zugelassen worden sind. Jedes Telegramm darf nur aus Wörtern bestehen, welche einer und derselben Sprache 
(vergl. unter III) angehören. Eigennamen dürfen bei der Aufstellung der Wörterbücher nicht verwendet 
werden. Dieselben werden bei der Abfassung der Telegramme in verabredeter Sprache nur mit ihrer Be- 
deutung in offener Sprache zugelassen. Die Aufgabeanstalt kann die Vorlegung des Wörterbuchs fordern, 
um die Ausführung der vorstehenden Vorschriften einer Prüfung zu unterziehen. 
V. Als Telegramme in chiffrirter Sprache werden angesehen: 
a) diejenigen Telegramme, deren Text aus Ziffern oder geheimen Buchstaben besteht; 
b) diejenigen Telegramme, welche entweder Reihen oder Gruppen von Ziffern oder Buchstaben, 
deren Bedeutung der Aufgabeanstalt nicht bekannt ist, oder Wörter, Namen oder Zusammen- 
sügungen von Buchstaben enthalten, welche die für die offene oder verabredete Sprache ge- 
forderten Bedingungen nicht erfüllen. 
VI. Der Text der chiffrirten Telegramme kann entweder ganz chiffrirt, oder zum Theil chiffrirt 
und zum Theil offen sein. Der chiffrirte Text muß entweder ausschließlich aus Buchstaben des Alphabets, 
oder ausschließlich aus arabischen Ziffern bestehen und von dem vorhergehenden bz. nachfolgenden Text in 
offener Sprache durch Klammern getrennt sein. «
        <pb n="582" />
                                                         — 562 — 
                                                           §. 6. 
               Allgemeine Erfordernisse der zu befördernden Telegramme. 
I. Die Urschrift jedes zu befördernden Telegramms muß in solchen deutschen oder lateinischen Buch- 
staben bz. in solchen Zeichen, welche sich durch den Telegraphen wiedergeben lassen, deutlich und verständlich 
geschrieben sein. Einschaltungen, Randzusätze, Streichungen oder Ueberschreibungen müssen vom Aufgeber des 
Telegramms oder von seinem Beauftragten bescheinigt werden. Die Aufschrift muß dem Texte voranstehen. 
Die Unterschrift kann in abgekürzter Form geschrieben oder auch ganz weggelassen werden. Wenn sie mit 
befördert werden soll, muß sie unter den Text gesetzt werden. 
II. Die Aufschrift muß alle Angaben enthalten, welche nöthig sind, um die Uebermittelung des 
Telegramms an dessen Bestimmung zu sichern, auch der Art sein, daß die Bestellung an den Empfänger ohne 
Nachforschungen oder Rückfragen erfolgen kann. Sie muß für die großen Städte die Angabe der Straße und 
der Hausnummer, oder in Ermangelung dessen die Angabe der Berufsart des Empfängers oder andere ähn- 
liche Bezeichnungen enthalten. Selbst für kleinere Orte ist es wünschenswerth, daß dem Namen des Empfängers 
eine solche ergänzende Bezeichnung beigefügt wird, um im Falle einer Verstümmelung des Eigennamens der 
Bestimmungsanstalt für die Ermittelung des Empfängers einen Anhalt zu gewähren. 
III. Bei Telegrammen nach kleinen Orten, besonders wenn deren mehrere gleichen Namens vorhanden 
sind, ist die genaue Bezeichnung der geographischen Lage erforderlich. 
IV. Die Anwendung einer abgekürzten Ausschrift ist zulässig, wenn dieselbe vorher seitens des Empfängers 
mit der Telegraphenanstalt seines Wohnortes vereinbart worden ist. Demjenigen Korrespondenten, welcher eine 
mit der Telegraphenanstalt vereinbarte abgekürzte Aufschrift hinterlegt hat, ist gestattet, diese Aufschrift in den 
für ihn bestimmten Telegrammen an Stelle des vollen Namens und bz. der Wohnungsangabe anwenden zu 
lassen. Der Name der Bestimmungs-Telegraphenanstalt muß außerdem angegeben werden. 
V. Für die Hinterlegung bz. Anwendung einer abgekürzten Aufschrift bei einer Telegraphenanstalt ist 
eine Gebühr von 30 Mark für das Kalenderjahr im voraus zu entrichten. Diese Vergünstigung erlischt, falls 
die Verabredung nicht verlängert wird, mit dem Ablauf des 31. Dezember des Jahres, für welches die Ge- 
bühr entrichtet worden ist. 
VI. Die etwaigen Angaben bezüglich der Zustellung an den Empfänger, der bezahlten Antworten, der 
Empfangsanzeigen, der Vergleichung, der Dringlichkeit, der Nachsendung, der Weiterbeförderung, der etwa 
gewünschten eigenhändigen (nur an den Empfänger selbst zu bewirkenden) oder offenen (unverschlossenen) 
Bestellung des Telegramms, ferner des bezahlten Eilboten 2c. müssen zwischen Klammern unmittelbar vor der 
Aufschrift, die etwaige Beglaubigung (vergl. §. 1II) muß hinter der Unterschrift stehen. Bei diesen Angaben 
können folgende Abkürzungen gebraucht werden: 
(D.) für „dringendes Telegramm“, 
(R. P.) für „Antwort bezahlt“, 
(I. C.) für „verglichenes Telegramm"“, 
(C. R.) für „Empfangsanzeige“, 
(F. S.) für „nachzusenden“, 
(Pb. F.) für „Post bezahlt“, 
(X. P.) für „Eilboten bezahlt“, 
(R. 0.) für „offen zu bestellendes Telegramm“. 
VII. Telegramme, deren Aufschrift den in vorstehenden Punkten vorgesehenen Anforderungen nicht 
entspricht, sollen zwar dennoch zur Beförderung angenommen werden; die Folgen ungenauer bz. unvollstän- 
diger Angaben sind jedoch vom Absender zu tragen. Derselbe kann eine nachträgliche Vervollständigung des 
Fehlenden nur gegen Aufgabe und Bezahlung eines neuen Telegramms beanspruchen. 
                                                  §. 7. 
                                  Aufgabe von Telegrammen. 
I. Die Aufgabe von Telegrammen kann bei jeder für den Telegraphenverkehr eröffneten Telegraphen= 
anstalt (allenfalls brieflich) erfolgen. " 
II. Telegramme können auch bei den Bahnposten auf Eisenbahnen, und zwar in der Regel mittels 
der an den Bahnpostwagen befindlichen Briefeinwürfe, zur Beförderung an die nächste Telegraphenanstalt ein- 
geliefert, sowie den Telegraphenboten und den Landbriefträgern bei der Bestellung von Telegrammen oder 
Postsendungen zur Besorgung der Aufgabe übergeben werden.
        <pb n="583" />
                                                            — 563 — 
III. An größeren Verkehrsorten können sämmtliche Postanstalten, auch wenn mit diesen eine Tele- 
graphenbetriebsstelle nicht verbunden ist, zur Annahme von Telegrammen ermächtigt, auch kann die Benutzung 
der Briefkasten zur Auflieferung von Telegrammen gestattet werden.   
IV. Bei der Mitnahme der Telegramme durch die Telegraphenboten und die Landbriefträger kommt 
eine Zuschlagsgebühr von 10 Pfennig für jedes Telegramm zur Erhebung. 
                                                          §.  8. 
                                                Wortzählung. 
Bei Ermittelung der Wortzahl eines Telegramms gelten die folgenden Regeln:  
a) Alles, was der Aufgeber in die Urschrift seines Telegramms zum Zwecke der Beförderung 
niederschreibt, mit Ausnahme der unter i aufgeführten Unterscheidungszeichen, wird bei Be- 
rechnung der Gebühren gezählt. « 
b) Der Name der Abgangsanstalt, der Tag des Monats, die Stunde und Minute der Aufgabe 
werden von Amtswegen in die dem Empfänger zuzustellende Ausfertigung eingeschrieben. 
Nimmt der Aufgeber diese Angaben ganz oder theilweise in den Text seines Telegramms 
auf, dann werden sie bei der Wortzählung mitgerechnet. 
c) Die größte Länge eines Wortes ist auf 15 Schriftzeichen nach dem (durch die Ausführungs- 
übereinkunft zu dem jeweilig gültigen internationalen Telegraphenvertrage eingeführten) 
Morsealphabet festgesetzt. Bei Worten mit mehr als 15 Buchstaben wird der Ueberschuß, 
immer bis zu 15 Buchstaben, für ein weiteres Wort gezählt. . 
4) Die durch einen Bindestrich verbundenen Ausdrücke zählen für so viele Wörter, als zu ihrer 
Bildung dienen. " » 
e) Die durch einen Apostroph getrennten Wörter werden für eben sovielen einzelne Worter 
gezählt. · 
f) Dem Sprachgebrauch zuwider laufende Zusammziehungen oder Veränderungen von Wörtern 
sind nicht zulässig. 
Es werden jedoch die Eigennamen von Städten und Personen, die Namen von Ort— 
schaften, Straßen, Plätzen, Boulevards u. s. w., die Titel, Vornamen, Redetheilchen und 
Eigenschaftsbezeichnungen, ebenso wie die ganz in Buchstaben geschriebenen Zahlen nach der 
Anzahl der zum Ausdruck derselben vom Aufgeber gebrauchten Worte gezählt. 
8) Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viel Wörter gezählt, als sie je fünf Ziffern 
enthalten, nebst einem Worte mehr für den etwaigen Ueberschuß. Dieselbe Regel findet 
Anwendung auf die Zählung der Buchstaben in Buchstabengruppen. » 
h) Einzeln stehende Schriftzeichen, Buchstaben oder Ziffern werden für je ein Wort gezählt; 
dasselbe gilt für das Unterstreichungszeichen. 
i) Die Interpunktionszeichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführungszeichen, Klammern und 
Zeichen für den Absatz werden nicht gezählt. Jedoch werden die zur Bildung der Zahlen 
benutzten Punkte und Kommata, sowie die Bruchstriche für je eine Ziffer gezaͤhlt. 
k) Die Buchstaben, welche den Ziffern angehängt werden, um letztere als Ordnungszahlen zu 
bezeichnen, werden je für eine Ziffer gerechnet. 
1) In den Telegrammen, welche verabredete oder chiffrirte Sprache enthalten, werden die 
offenen Worte, sowie die Worte in zulässiger verabredeter Sprache den vorstehenden Be- 
stimmungen unter c bis f entsprechend gezählt. Die Ziffern= oder Buchstabengruppen, sowie 
die Wörter, Namen oder Zusammenfügungen von Buchstaben, welche in offener oder ver- 
abredeter Sprache nicht zugelassen sind, werden den vorstehend unter g bis k enthaltenen 
Bestimmungen gemäß gezählt. 
m) Die im telegraphischen Verkehr zugelassenen, der Aufschrift voranzustellenden kurzen Zeichen 
(vergl. §. 6 VI) werden für je ein Wort gezählt.
 
                                                §. 9. 
                         Gebühren für gewöhnliche Telegramme. 
I. Für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen wird erhoben: 
eine Grundtaxe von 20 Pfennig (ohne Rücksicht auf die Wortzahl) und eine Worttaxe von 
5 Pfennig für jedes Wort.
        <pb n="584" />
                                                           — 564 — 
II. Für gewöhnliche Stadttelegramme, welche in solchen Städten zugelassen werden, innerhalb deren 
s ure unter sich durch Telegraphenleitungen verbundene Telegraphenanstalten dem Verkehr geöffnet 
ind, wird erhoben: 
die oben angegebene Grundtaxe von 20 Pfennig und eine Worttaxe von 2 Pfennig für 
jedes Wort. 
III. Für jedes bei einer Eisenbahn-Telegraphenstation aufgegebene Telegramm kann von den Eisen- 
bahnverwaltungen ein Zuschlag von 20 Pfennig vom Aufgeber erhoben werden. Außerdem sind die Eisen- 
bahn-Telegraphenstationen berechtigt, für jedes von ihnen bestellte Telegramm vom Empfänger ein Bestellgeld 
von 20 Pfennig zu erheben. Beides zusammen darf aber für die ausschließlich mit dem Bahntelegraphen 
beförderten Telegramme nicht erhoben werden. Für diese Telegramme ist vielmehr nur die Erhebung der 
Bestellgebühr von 20 Pfennig gestattet. 
IV. Die für den telegraphischen Verkehr mit dem Auslande maßgebenden Tarife können bei den 
Telegraphenanstalten eingesehen werden. 
V. Ein bei Berechnung der Gebühren sich ergebender, durch 5 nicht theilbarer Pfennigbetrag ist 
bis zu einem solchen aufwärts abzurunden. 
                                             §.  10. 
                                Dringene Telegramme. 
Der Aufgeber eines Privattelegramms kann den Vorrang bei der Beförderung vor den übrigen ge- 
wöhnlichen Privattelegrammen erlangen, wenn er das Wort „dringend“ oder abgekürzt die Bezeichnung „(D.)“ 
vor die Aufschrift setzt und die dreisache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von gleicher Länge erlegt. 
Für dringende Telegramme beträgt demnach die Grundtaxe 60 Pfennig, die Worttaxe 15 Pfennig, bz. bei 
Stadttelegrammen 6 Pfennig für das Wort (vergl. §Ss. 5 1 und 9). Der im §. 9 unter III angegebene 
Zuschlag für die bei einer Eisenbahnstation aufgegebenen Telegramme kommt dagegen nur einfach — wie 
für gewöhnliche Telegramme — zur Erhebung. 
                                                §.  11. 
                                       Bezahlte Antwort. 
I. Der Aufgeber kann die Antwort, welche er von dem Empfänger verlangt, vorausbezahlen. 
II. Für das vorauszubezahlende Antwortstelegramm wird die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms 
von 10 Worten berechnet. Soll eine andere Wortzahl für die Antwort vorausbezahlt werden, so ist diese 
im Text des Ursprungstelegramms anzugeben. 
III. Am Bestimmungsorte übersendet die Ankunftsanstalt dem Empfänger mit der Telegrammausfertigung 
ein Antwortsformular, welches demselben die Befugniß ertheilt, in den Grenzen der vorausbezahlten Gebühr 
ein Telegramm an eine beliebige Bestimmung innerhalb 6 Wochen unentgeltlich aufzugeben. 
IV. Der für die Antwort gezahlte Betrag wird, wenn der Empfänger von dem Antwortsformular 
keinen Gebrauch gemacht hat, auf Verlangen an den Aufgeber zurückgezahlt. Zu diesem Zweck muß der Em- 
pfänger vor Ablauf der unter lll festgesetzten Frist den bezüglichen Antrag unter Beifügung des Antworts- 
formulars bei der Anstalt anbringen, welche ihm dasselbe ausgehändigt hatte. Es wird sodann wie in Ge- 
bührenerstattungs-Angelegenheiten (vergl. §. 26) verfahren. " 
V. Kann das Ursprungstelegramm bei der Ankunft nicht bestellt werden, dann wird die im §. 23 
vorgesehene telegraphische Meldung über die Unbestellbarkeit an die Aufgabeanstalt sogleich erstattet. Wenn 
keine Berichtigung erfolgt, benachrichtigt die Ankunftsanstalt den Aufgeber unmittelbar von der Unbestellbar- 
keit durch eine dienstliche Meldung, welche die Stelle der Antwort vertritt, sobald die zur Auffindung des 
Empfängers unternommenen Nachforschungen sich als fruchtlos erwiesen haben, spätestens nach 8 Tagen. Ver- 
weigert der Empfänger ausdrücklich die Annahme des für die Antwort bestimmten Formulars, so giebt die 
Ankunftsanstalt dem Aufgeber ebenfalls Kenntniß durch eine dienstliche Meldung, welche gleichfalls die Stelle 
der Antwort vertritt. 
                                               §. 12. 
                                Verglichene Telegramme. 
I. Der Aufgeber eines jeden Telegramms hat die Befugniß, die Vergleichung desselben. zu verlangen. 
In diesem Falle ist das Telegramm von den verschiedenen Anstalten, welche bei seiner Beförderung mit- 
wirken, vollständig zu vergleichen.  
II. Die Gebühr für die Vergleichung eines Telegramms ist gleich der Hälfte der Gebühr für ein 
gewöhnliches Telegramm von gleicher Länge.
        <pb n="585" />
                                               — 565 — 
                                       §.  13.  
                               Empfangsanzeigen. 
I. Der Aufgeber eines jeden Telegramms kann verlangen, daß ihm die Zeit, zu welcher das Tele- 
gramm dem Empfänger zugestellt worden ist, unmittelbar nach erfolgter Bestellung telegraphisch angezeigt werde. 
II. Für die Empfangsanzeige ist dieselbe Gebühr, wie für ein gewöhnliches Telegramm von 
10 Worten zu entrichten. 
III. Kann das Telegramm bei der Ankunft nicht bestellt werden, dann wird die im §. 23 vorgesehene 
Unbestellbarkeitsmeldung sogleich erlassen. Die telegraphische Meldung über die Empfangsanzeige wird später 
abgesandt, entweder nach erfolgter Bestellung des Telegramms, wenn sie möglich geworden ist, oder 
nach 24 Stunden, wenn sie nicht hat stattfinden können. 
IV. Der Aufgeber kann verlangen, daß ihm die Empfangsanzeige nach einem anderen Orte, als 
nach dem Aufgabeorte des Ursprungstelegramms übermittelt werde, insofern er die dazu erforderlichen An- 
gaben in das Ursprungstelegramm aufnimmt. 
                                                 §. 14. 
                                 Telegraphis Postanweisungen. 
I. Die Telegraphenanstalten an solchen Orten, an denen eine Postanstalt besteht, sind ermächtigt, 
in Vertretung der Orts-Postanstalt Beträge auf Postanweisungen, welche auf telegraphischem Wege über- 
wiesen werden sollen, von den Absendern entgegenzunehmen. Auf Eisenbahn-Telegraphenstationen findet diese 
Bestimmung keine Anwendung. 
II. Auch sind die Telegraphenanstalten, mit Ausnahme der Eisenbahn-Telegraphenstationen er- 
mächtigt, wenn bei ihnen Postanweisungen auf telegraphischem Wege eingehen, die Auszahlung an den Em- 
pfänger in Vertretung der Orts-Postanstalt vor geschehener Bestellung der telegraphischen Postanweisung an 
die Orts-Postanstalt zu bewirken: 
a) im Falle nach Inhalt des Telegramms der Absender den Wunsch ausgesprochen hat, daß 
die Auszahlung durch die Telegraphenanstalt geschehe, was durch den Zusatz auf der 
Postanweisung: „amtslagernd“ auszudrücken ist; 
b) im Falle der Geldempfänger, indem er die telegraphische Postanweisung erwartet, der Tele- 
graphenanstalt den Wunsch ausgedrückt hat, die Zahlung gleich nach der Ankunft der An- 
weisung bei der Telegraphenanstalt in Empfang zu nehmen. 
In beiden Fällen muß der Auszahlung des Betrages der vollständige Ausweis des Empfängers, falls derselbe 
nicht persönlich und als verfügungsfähig bekannt ist, vorhergehen. Die telegraphische Postanweisung ist als- 
dann von der Telegraphenanstalt mit dem (vorzuschreibenden) Quittungsvermerk zu versehen, dieser vom Em- 
pfänger zu unterschreiben und die Unterschrift durch die Telegraphenanstalt mit dem Zusatze zu beglaubigen, 
daß der Empfänger bekannt sei, bz. daß und in welcher Weise er den Ausweis geführt habe. 
                                           §. 15. 
                         Nachsendung non Telegrammen. 
I. Der Aufgeber eines Telegramms kann der Aufschrift den Zusatz „nachzusenden“ oder (F. S.) 
beifügen (vergl. §. 6 VI), in welchem Falle die Bestimmungsanstalt dasselbe sofort nach der vergeblich ver- 
suchten Zustellung, gemäß der angegebenen Aufschrift, weiter an den neuen, ihr in der Wohnung des Em- 
pfängers mitgetheilten Bestimmungsort befördert. 
II. Der Zusatz „nachzusenden“ kann auch von mehreren hintereinander stehenden Bestimmungsan- 
gaben begleitet sein; das Telegramm wird dann nacheinander an jeden der angegebenen Bestimmungsorte, 
nöthigenfalls bis zum letzten befördert. 
III. Für die Nachsendung eines Telegramms auf telegraphischem Wege von dem ursprünglichen an 
einen neuen Bestimmungsort wird die volle tarifmäßige Gebühr berechnet und vom Empfänger erhoben 
(vergl. §. 21 IV und V). 
                                               §. 16. 
                                  Vervielfältigung; von Telegrammen. 
I. Die Telegramme können gerichtet werden an mehrere Empfänger in einem Orte oder an einen 
und denselben Empfänger nach verschiedenen Wohnungen desselben Ortes, mit oder ohne Weiterbeförderung 
durch die Post bz. durch Eilboten. 
  
83
        <pb n="586" />
                                                     — 566 — 
II. Soll ein Telegramm von der Ankunftsanstalt behufs Bestellung, wie unter I angegeben, verviel- 
fältigt werden, so wird dasselbe bei der Taxirung nur als ein einziges Telegramm angesehen, wobei alle Auf- 
schristen in die Wortzahl eingerechnet werden; für die zweite und jede weitere Ausfertigung wird bei Tele- 
grammen bis zu 100 Worten, einschließlich aller Aufschriften, eine Gebühr von je 40 Pfennig und bei 
längeren Telegrammen für jede Reihe von 100 Worten oder einen Theil derselben mehr eine Gebühr von 
je 40 Pfennig erhoben. 
                                                 §. 17. 
                                       Weiterbeförderung.   
I. Die Weiterbeförderung von Telegrammen über die Telegraphenlinien hinaus erfolgt nach Wunsch 
des Absenders entweder durch die Post oder durch Eilboten, oder durch Post und Eilboten, oder durch Estafette. 
II. Der Aufgeber hat die Art der von ihm verlangten Weiterbeförderung in einem taxpflichtigen 
Zusatz vor der Aufschrift anzugeben (vergl. §. 6 VI.). 
III. Telegramme, welche mit der Post weiterbefördert, oder postlagernd niedergelegt werden sollen, 
werden von der Ankunftsanstalt ohne Kosten für den Aufgeber und für den Empfänger zur Post gegeben, 
und zwar die gegen Empfangsbescheinigung zu bestellenden Telegramme als eingeschriebene Briefe, dagegen die 
übrigen Telegramme als gewöhnliche Briefe (vergl. §. 21). Ausgenommen sind folgende Fälle: 
1. für Telegramme, welche von der inländischen Bestimmungsanstalt mit der Post nach außer- 
europäischen Ländern weiterbefördert werden sollen, hat der Aufgeber die Postgebühr zu 
entrichten; 
2. Telegramme, welche nach der Angabe des Aufgebers, und ohne daß eine Unterbrechung der 
regelmäßigen telegraphischen Verbindung stattfindet, einer an einer Grenze gelegenen Tele- 
graphenanstalt zur Weiterbeförderung mit der Post nach dem Nachbargebiete oder über das- 
selbe hinaus nach einem Orte innerhalb Europas übermittelt werden sollen, werden als un- 
frankirte Briefe behandelt; das Porto fällt dem Empfänger zur Last. 
IV. Die Kosten für eine andere Weiterbeförderung als durch die Post, imgleichen die bei der 
Weiterbeförderung durch die Post entstehenden Kosten für die Eilbestellung sowohl im Orte, als nach dem 
Landbestellbezirk der Postanstalten werden in der Regel vom Empfänger erhoben. Es kann jedoch auch der 
Aufgeber die Kosten für die Zustellung von Telegrammen an Empfänger außerhalb des Ortsbestell- 
bezirks der Bestimmungs-Telegraphenanstalt mittels besonderer Boten durch Entrichtung einer festen Gebühr 
von 80 Pfennig für jedes Telegramm vorausbezahlen. Die Kosten für Weiterbeförberung durch Estafette 
sind stets vom Aufgeber zu entrichten. 
V. Für die Weiterbeförderung eines Telegramms über den Ortsbestellbezirk einer Telegraphen- 
anstalt hinaus sind bei Benutzung von Eilboten, wenn die Bezahlung seitens des Empfängers erfolgt, sowie 
bei der Weiterbeförderung durch Estafette die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger bz. Aufgeber 
einzuziehen. 
                                                        §. 18. 
                                   Entrichtung der Gebühren. 
I. Sämmtliche bekannte Gebühren sind bei Aufgabe des Telegramms im voraus zu entrichten. 
II. Es werden jedoch vom Empfänger am Bestimmungsorte erhoben: 
a) die Ergänzungsgebühr für nachzusendende Telegramme (vergl. §. 15); 
b) eintretenden Falls die Weiterbeförderungsgebühren (vergl. §. 17); 
c) die Gebühren für die durch die See-Telegraphenanstalten vom Meere her beförderten Tele- 
gramme (vergl. §. 19). 
In allen Fällen, wo eine Gebührenerhebung bei der Bestellung stattzufinden hat, wird das Telegramm dem 
Empfänger nur gegen Erstattung des schuldigen Betrages ausgehändigt. 
III. Die Entrichtung der Gebühren kann bei den Telegraphenanstalten mittels Freimarken oder 
baar — bei den Eisenbahn-Telegraphenstationen nur baar — erfolgen. Eine Bescheinigung über die erhobenen 
Gebühren wird nur auf Verlangen und gegen Entrichtung eines Zuschlags von 20 Pfennig ertheilt. Bei 
gebührenfreien Staatstelegrammen ist auf Verlangen eine Bescheinigung über die Auflieferung unentgeltlich 
zu ertheilen. 
IV. Personen, welche sich des Telegraphen häufiger bedienen, kann auf ihren Antrag gestattet 
werden, die Gebühren für die von ihnen bei Telegraphenanstalten aufgegebenen Telegramme monatlich zu
        <pb n="587" />
                                                     — 567 — 
entrichten. Sie haben alsdann an die betreffende Verkehrsa nstalt, bei welcher sie ihre Telegramme aufgeben 
wollen, einen entsprechenden Vorschuß einzuzahlen, und als besondere Vergütung für die durch die Buchung 
der Gebühren entstehende Mühwaltung eine Gebühr von 50 Pfennig für den Kalendermonat und außerdem 
für jedes Telegramm, dessen Gebühren gestundet werden, 2 Pfennig zu entrichten. Auf Eisenbahn-Telegraphen= 
stationen findet diese Bestimmung keine Anwendung. 
                                                  §. 19. 
                                             Seetelegramme. 
I. Telegramme, welche mit den Schiffen in See mittels der an der Küste gelegenen Seetelegraphen 
gewechselt werden, müssen entweder in deutscher Sprache, oder in Zeichen des allgemeinen Handelscodex 
abgefaßt sein. « 
II. Wenn sie für in See befindliche Schiffe bestimmt sind, muß die Aufschrift außer den gewöhn- 
lichen Angaben den Namen, die amtliche Nummer und die Nationalität des Bestimmungsschiffes enthalten. 
III. Ist das Schiff, für welches ein Seetelegramm bestimmt ist, innerhalb 28 Tagen nicht an- 
gekommen, so giebt die See-Telegraphenanstalt dem Aufgeber hiervon am Morgen des 29. Tages durch eine 
dienstliche Meldung Kenntniß. Der Aufgeber kann gegen Bezahlung eines Landtelegramms von 10 Worten 
verlangen, daß die See-Telegraphenanstalt sein Telegramm während eines weiteren Zeitraums von 30 Tagen 
für die Zustellung bereit halte. Geht ein solches Verlangen nicht ein, so wird das Telegramm von der See- 
Telegraphenanstalt am 30. Tage als unbestellbar zurückgelegt. 
IV. Die Gebühr für Telegramme, welche durch Vermittelung einer See-Telegraphenanstalt mit 
Schiffen in See ausgewechselt werden, beträgt 5 Pfennig für jedes Wort. Dieselbe wird den nach den 
sonstigen Bestimmungen zu erhebenden Gebühren hinzugerechnet. Die Gesammtgebühr für die an die Schiffe 
in See gerichteten Telegramme wird vom Aufgeber und für die von den Schiffen kommenden Telegramme 
vom Empfänger erhoben. 
                                             §. 20. 
                Zurückziehung und Unterdrückung von Telegrammen. 
I. Vor begonnener Abtelegraphirung kann jedes Telegramm vom Absender zurückgefordert werden. 
Die Gebühren werden in solchem Falle nach Abzug von 20 Pfennig erstattet. Hat die Abtelegraphirung 
bereits begonnen, so verbleiben die Gebühren der Telegraphenverwaltung; vorausbezahlte Beträge für Weiter- 
beförderung, bezahlte Antwort, Empfangsanzeigen 2c. werden jedoch dem Aufgeber zurückgezahlt, wenn die 
vorausbezahlte Leistung nicht ausgeführt worden ist. 
II. Das Verlangen, daß ein bereits abgegangenes Telegramm nicht bestellt werde, muß mittels 
besonderen Telegramms des Aufgebers an die Bestimmungsanstalt gerichtet werden; für dieses Telegramm 
sind die tarifmäßigen Gebühren zu zahlen. Von dem Erfolge wird dem Aufgeber brieflich Kenntniß gegeben. 
Verlangt der Aufgeber telegraphische Auskunft, so hat er die Antwortsgebühren vorauszubezahlen. Die er- 
legten Gebühren für das Telegramm, dessen Bestellung auf Verlangen unterdrückt wird, werden nicht zurück- 
gezahlt. Bei jedem derartigen Verlangen hat der Antragsteller das Ansuchen schriftlich zu stellen und sich 
als Absender oder dessen Beauftragter auszuweisen. 
                                                    §. 21. 
              Behandlung der Telegramme bei der Bestimmungsanstalt. 
I. Die Telegramme werden bei der Aufnahme bz. gleich nach der Ankunft bei der Bestimmungs- 
anstalt, wenn die offene Bestellung nicht ausdrücklich verlangt ist, verschlossen und erforderlichen Falls mit 
Empfangsscheinen versehen. 
II. Empfangsscheine werden nur ausgestellt für 
                Staatstelegramme . 
  
und 
                          Telegramme mit bezahlter Empfangsanzeige. 
III. Die ankommenden Telegramme werden, wenn sie nach dem Orte selbst gerichtet sind, so 
schleunig als möglich bestellt; wenn sie nach anderen zu dem Bestellbereich der Bestimmungsanstalt gehörigen 
 bestimmt sind, der Post bz. den Eilboten zur Weiterbeförderung mit möglichster Beschleunigung 
zugeführt. 
IV. Jedermann kann, erforderlichen Falls nach gehörigem Ausweis, (auch brieflich) verlangen, daß 
die bei einer Telegraphenanstalt ankommenden und in deren Bestellbezirk ihm zuzustellenden Telegramme an 
eine von ihm angegebene Adresse bestellt bz. weiter befördert werden (vergl. §. 15). 
83*
        <pb n="588" />
                                                                 — 568 — 
V. Wenn der Empfänger seinen Aufenthaltsort verändert hat, so werden demselben die für ihn 
eingehenden Telegramme an den neuen Aufenthaltsort nachtelegraphirt, auch ohne daß dies ausdrücklich ver- 
langt worden ist, sofern dieser neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich da- 
selbst eine Reichs-Telegraphenanstalt befindet (vergl. §. 15). 
                                                     §.  22. 
                Bestellung der Telegramme bei der Bestimmungsanstalt. 
I. Die Bestimmungsanstalt sendet die eingegangenen Telegramme ohne Aufenthalt nach der Woh- 
nung des Empfängers, bz. nach dem in der Aufschrift bezeichneten Ort, oder nach der Post. 
II. Staats-, sowie Dienst= und dringende Privattelegramme werden mit Vorrang vor anderen Tele- 
grammen bestellt. 
III. Zur Vollziehung des Empfangsscheines über ein an eine Behörde oder deren Vorstand gerichtetes 
Staatstelegramm kann, wenn nicht eine besondere schriftliche Verfügung darüber getroffen ist, nur der Vor- 
stand der betreffenden Behörde, oder, in dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter als berechtigt angesehen werden. 
IV. Privattelegramme, sowie dienstliche Telegramme, welche nicht an eine Behörde oder deren Vor- 
stand gerichtet sind, können in der Wohnung des Empfängers an diesen selbst, an ein erwachsenes Mitglied 
seiner Familie, an einen Geschäftsgehülfen, einen Dienstboten, den Gast= oder Hauswirth oder den Portier 
des Gasthofes bz. des Hauses abgegeben werden, insofern der Empfänger für derartige Fälle nicht einen 
besonderen Bevollmächtigten der Anstalt schriftlich namhaft gemacht, oder der Aufgeber die eigenhändige 
Bestellung in der Aufschrift des Telegramms nicht verlangt hat. 
V. Sofern Privatbriefkasten oder Einwürfe sich an der Thür rc. der Wohnung des Empfängers 
befinden, können die Telegramme, für welche Empfangsscheine nicht ausgestellt sind, in jene Briefkasten rc. 
gesteckt werden. Telegramme, welche den Vermerk „eigenhändig“ tragen, sind jedoch stets an den Empfänger 
selbst zu bestellen; Telegramme, welche die Bezeichnung „bahnhoflagernd“ tragen, werden an den Bahnhofs= 
vorsteher oder dessen Stellvertreter abgegeben. 
VI. Die an Reisende nach einem Gasthof gerichteten Telegramme werden, wenn der Empfänger 
noch nicht eingetroffen ist, an den Wirth 2c. des Gasthofes mit dem Ersuchen abgegeben, das Telegramm 
vorläufig in Verwahrung zu nehmen, bz. dasselbe dem Empfänger bei seinem Eintreffen auszuhändigen. 
Am Tage nach der erfolgten Uebergabe eines solchen Telegramms wird dasselbe, wenn die Uebergabe an 
den Empfänger inzwischen nicht hat bewirkt werden können, durch einen Boten gegen Hinterlassung eines 
Benachrichtigungszettels wieder abgeholt und zur Verkehrsanstalt zurückgebracht. Diese erläßt nunmehr die 
Unbestellbarkeitsmeldung an die Aufgabeanstalt; im übrigen wird das Telegramm wie alle übrigen unbestell- 
baren Telegramme behandelt. 
VII. Ist weder der Empfänger noch sonst jemand aufzufinden, der das Telegramm annimmt, so 
hat der Bote, wenn es sich um ein Telegramm handelt, für welches ein Empfangsschein ausgefertigt ist, oder 
wenn sich für die Bestellung eines Telegramms ohne Empfangsschein ein Privatbriefkasten oder ein anderer 
Weg der Bestellung nicht darbietet, einen Benachrichtigungszettel in der Wohnung 2c. des Empfängers zurück- 
zulassen bz. an die Eingangsthür anzuheften, das Telegramm selbst aber zur Anstalt zurückzubringen. Mit 
den Telegrammen, welche mit einem Vermerk wegen der eigenhändigen Bestellung versehen sind, ist in gleicher 
Weise zu verfahren, wenn der bezeichnete Empfänger selbst nicht angetroffen wird. 
VIII. Wenn der Bote bei der Bestellung von Telegrammen mit Empfangsscheinen den Empfänger 
nicht selbst antrifft und das Telegramm einem anderen aushändigt, hat der letztere in dem Empfangsschein 
seiner eigenen Unterschrift das Wort „für" und den Namen des Empfängers beizufügen. 
IX. Dem Boten ist die Annahme von Geschenken untersagt. 
                                                  §. 23. 
                                     Unbestellbare Telegramme. 
I. Von der Unbestellbarkeit eines Telegramms und den Gründen der Unbestellbarkeit wird der Auf- 
gabeanstalt telegraphisch Meldung gemacht. Liegt für die Unbestellbarkeit eines Telegramms ein Grund vor, 
welcher nicht ohne weiteres aus dienstlicher Veranlassung beseitigt werden kann und muß, und ist der Ab- 
sender des unbestellbaren Telegramms aus der Unterschrift oder auf andere Weise mit genügender Sicherheit 
bekannt: dann wird die Unbestellbarkeitsmeldung diesem gegen Bezahlung einer Gebühr von 30 Pfennig 
übermittelt. Der Aufgeber kann die Aufschrift des unbestellbar gemeldeten Telegramms nur durch ein be- 
zahltes Telegramm vervollständigen, berichtigen oder bestätigen. ·
        <pb n="589" />
                                                     — 569  — 
II. Ein Telegramm, welches von dem abtragenden Boten als unbestellbar zur Anstalt zurückgebracht 
wird, ist bei der letzteren aufzubewahren. Hat sich innerhalb sechs Wochen der Empfänger zur Empfang- 
nahme des Telegramms nicht gemeldet, so wird solches vernichtet. In gleicher Weise wird mit Telegrammen 
verfahren, welche die Bezeichnung: „amts-“, „post-“ oder „bahnhoflagernd“ tragen. 
                                             §. 24. 
                                       Gewährleistung. 
I. Die Telegraphenverwaltung leistet für die richtige Ueberkunft der Telegramme oder deren Ueber- 
kunft und Zustellung innerhalb bestimmter Frist keinerlei Gewähr und hat Nachtheile, welche durch Verlust, 
Verstümmelung oder Verspätung der Telegramme entstehen, nicht zu vertreten. 
II. Die entrichtete Gebühr wird jedoch erstattet: 
a) für ein Telegramm, welches durch Schuld des Telegraphenbetriebes gar nicht oder mit be- 
deutender Verzögerung in die Hände des Empfängers gelangt ist; 
b) für ein verglichenes Telegramm, welches in Folge Verstümmelung erweislich seinen Zweck 
nicht hat erfüllen können. 
Die sineede oder Rückforderungen sind bei der Aufgabeanstalt einzureichen. Als Beweisstück ist 
eizufügen: 
eine schriftliche Erklärung der Bestimmungsanstalt oder des Empfängers, wenn das Telegramm 
nicht angekommen ist, 
die dem Empfänger zugestellte Ausfertigung, wenn es sich um Verstümmelung oder Ver- 
zögerung handelt. 
III. Bei Rückforderungen wegen Verstümmelungen muß nachgewiesen werden, daß und durch welche 
Fehler das Telegramm derart verstümmelt ist, daß es seinen Zweck nicht hat erfüllen können. 
IV. Jeder Anspruch auf Erstattung der Gebühr muß bei Verlust des Anrechtes innerhalb zweier 
Monate, vom Tage der Erhebung an gerechnet, anhängig gemacht werden. 
V. Die Erstattung bezieht sich lediglich auf die Gebühr einschließlich der Nebengebühren der Tele- 
gramme selbst, welche verzögert, verstümmelt, oder nicht angekommen sind, und auf die Gebühren der im 
§. 25 vorgesehenen Telegramme, nicht aber auf die Gebühren solcher Telegramme, welche etwa durch 
die Verzögerung, Verstümmelung oder Nichtankunft jener Telegramme veranlaßt oder nutzlos gemacht 
worden sind. 
                                                       § 25. 
                                    Berichtigungstelegramme. 
I. Alle Telegramme, welche behufs Berichtigung oder Ergänzung eines beförderten oder in der Be- 
förderung begriffenen Telegramms zwischen dem Aufgeber und dem Empfänger, oder von einem der beiden 
mit einer Telegraphenanstalt gewechselt werden, sind Privattelegramme, für welche der Aufgeber die dafür 
entfallenden Gebühren zu entrichten hat. Die Gebühren werden erstattet, wenn die betreffende Mittheilung 
durch einen der Umstände begründet ist, welche nach den Bestimmungen des §. 24 Anlaß zur Rückzahlung 
der Gebühr geben. Handelt es sich hierbei um Berichtigung von dienstlichen Versehen in nicht verglichenen 
Telegrammen, dann werden nur die Gebühren desjenigen Telegramms erstattet, durch welches die Berichti- 
gung des Ursprungstelegramms bewirkt worden war. 
II. Die Telegraphenanstalt, welche ein berichtigendes oder ergänzendes Telegramm der unter I an- 
gegebenen Art empfängt, giebt demselben Folge und antwortet, wenn die Antwort bezahlt ist, innerhalb der 
hierdurch gegebenen Grenze. 
III. Die vorstehend behandelten Berichtigungstelegramme dürfen von den Telegraphenanstalten nur 
dann angenommen werden, wenn der Aufgeber derselben sich als Aufgeber oder Empfänger des betreffenden 
Ursprungstelegramms oder als Bevollmächtigter eines derselben ausgewiesen hat. 
                                                       §. 26. 
                          Nachzahlung und Erstattung von Gebühren. 
I. Gebühren, welche für beförderte Telegramme zu wenig erhoben sind, oder deren Einziehung vom 
Empfänger nicht erfolgen konnte — sei es, daß derselbe die Bezahlung verweigert hatte, sei es, daß er 
nicht aufgefunden worden war —, hat der Absender auf Verlangen nachzuzahlen. Irrthümlich zu viel er- 
hobene Gebühren werden dem Aufgeber zurückgezahlt.
        <pb n="590" />
                                                          — 570 — 
II. Der Betrag der vom Aufgeber zu viel verwendeten Werthzeichen wird jedoch nur auf seinen 
Antrag erstattet. 
                                                     §. 27. 
                                      Telegrammabschriften. 
I. Der Aufgeber und der Empfänger, falls sie sich als solche gehörig ausweisen, sind berechtigt, 
sich beglaubigte Abschriften der von ihnen aufgegebenen, bz. der an sie gerichteten Telegramme ausfertigen zu 
lassen, wenn sie Ort und Tag der Aufgabe genau angeben können, und die Urschriften noch vorhanden sind. 
Die Urschriften werden in der Regel 6 Monate lang aufbewahrt. 
II. Für jede Abschrift eines unter Angabe der Aufgabezeit und des Aufgabeortes genau bezeichneten 
Telegramms sind bei Telegrammen bis zu 100 Worten 40 Pfennig, bei längeren Telegrammen 40 Pfennig 
mehr für jede Reihe von 100 Worten oder einen Theil derselben zu entrichten. Bei ungenau bezeichneten 
Telegrammen sind außer der Schreibgebühr die durch die Aufsuchung des Telegramms entstehenden Kosten 
zu zahlen. « 
                                                     §.  28. 
    Telegraphen-Nebenstationen und-Nebenanlagen. Fernsprechanlagen. 
Die Bedingungen für Telegraphen-Nebenstationen und -Nebenanlagen, sowie für Fernsprechanlagen 
in größeren Städten und deren Umgebung werden vom Reichs-Postamte festgesetzt. 
                                                     §. 29. 
                                               Geltungsbereich. 
I. Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit nicht Abweichungen ausdrücklich vorgeschrieben sind, 
auch für die Telegramme, welche unter Benutzung von Eisenbahntelegraphen befördert werden. 
II. In Bezug auf den telegraphischen Verkehr mit dem Auslande kommen die Bestimmungen der 
bezüglichen Telegraphenverträge zur Anwendung. 
                                                   §. 30. 
                                Zeitpunkt der Einführung. 
Gegenwärtige Telegraphenordnung tritt am 1. Oktober 1880 in Kraft. 
Berlin, den 13. August 1880. 
                             Der Reichskanzler. 
                                In Vertretung: 
                            Fürst von Hohenlohe. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="591" />
                                                  Central-Blatt 
                                             für das 
                                   Herausgegeben 
                                               im 
                                   Deutsche Reich. 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. September 1880. Nr. 36. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 2. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken 573 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 571 
                         1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                      Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
. — « Ausweisung weifungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                      a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
I. Abraham Wolf Sil-40 Jahre, aus Petrikow, schwerer Diebstahl, Königlich preußische 1. Juli 
bergleist, genannt Rußland, Bezirksregierung zu d. J. 
Wolf Silbergleiß, 
Handelsmann, 
.Hirsch Zimmer— 
mann, Glaser, 
.Karoline Wolf, un— 
verehelicht, 
  
l 
Posen, 
l 
                      b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
45 Jahre, aus Tarno- 
brzyk bei Krakau, Ga- 
lizien, 
40 Jahre, aus Weiß- 
wasser, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
  
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
  
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Posen, 
Königlich preußische 
Breslau, 
  
  
84 
21. August 
d. J. 
19. August 
Bezirksregierung zu d. J
        <pb n="592" />
                                                —  579  — 
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* * — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
4. a) Pauline Buri-30 Sahre, 
anski, 
b) Marie Buri-26 Jahre, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 19. August 
anski, beide aus Oswieczin!" teln, Bezirksregierung zu. d. J. 
beide geborene Lap-Oesterreich, Breslau, 
patsch, Komödian- 
tinnen, 
5.[Tosef Sigl, Bäcker,8 Jahre, aus Graz, desgleichen, Königlich preußische7. August 
Steiermark, Landdrostei zu d. J. 
Aurich, 
6. Bernhard Julius Hin.16 Jahre, aus Habsal Landstreichen, dieselbe Behörde, 24. Juli 
dreus, bei Reval, Rußland, d. J. 
7. Karl Friedrich Mad-27 Jahre, aus Odense, Betteln, nach mehrmali-Königlich preußische 16. August 
sen, Tischlergesell, Dänemark, ger rechtskräfstiger Ver-- Landdrostei zu Lüne-, d. J. 
10. 
11. 
.Anton Graf, 
Hut- 
macher, 
[Adalbert Kupsovs= 
ky, Seäckler= und 
Kürschnergeselle, 
Jes Peter Hansen, 
Drechsler, 
Katharine Guergen, 
  
geboren 1844, aus Lich- 
tenthal bei Wien, 
34 Jahre, ortsangehörig 
zu Horepnik, Bezirk 
Pilgram, Böhmen, 
geboren am 18. April 
1850, zu Ribe, Jüt- 
land, 
geboren am 10. Mai 
1860 zu Paris, 
  
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, und Wider- 
stand gegen die Staats- 
gewalt, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
desgleichen, 
Betteln, nach mehrma- 
liger rechtskräftiger Ver- 
urtheilung wegen der 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
Landstreichen und ge- 
werbsmäßige Unzucht, 
  
  
burg, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Neustadt 
a. S., 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Nabburg, 
Großherzoglich meck- 
lenburgisches Mini- 
sterium des Innern 
zu Schwerin, 
Kaiserlicher Bezirks- 
präsident zu Metz, 
  
  
20. 
J 
13 
Juli 
. August 
. J. 
August 
J. 
. August 
d. J
        <pb n="593" />
                                                  — 573 — 
                                     2. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                       Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 25. d. M. ist die zur Bergisch-Märkischen Eisenbahn gehörige, 17,7 km lange Bahnstrecke Bocholt— 
Winterswyk, welche auf der Station Bocholt an die Bahnstrecke nach Wesel anschließt, für den allgemeinen 
Verkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 29. August 1880. 
  
Die am 10. Juli d. J. zunächst für den Personenverkehr eröffnete Ruhlaer Eisenbahn wird am 1. Sep- 
tember d. J. dem vollen Verkehr übergeben. 
Berlin, den 29. August 1880. 
                                   In Vertretung: Kraefft. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="594" />
        <pb n="595" />
                                               Central-Blatt 
                                           für das 
                                   Deutsche Reich. 
                                     Herausgegeben 
                                            im 
  
                                 Reichsamt des Innern. 
——— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
            
  
Berlin, Freitag, den 10. 
September 1880. 
Nr. 37. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
. Seite 575 
Eröffnung von Bahnstrecken und 
577 
2. 
3. Militär-Wesen: Allerhöchster Erlaß, betreffend Ergänzungen 
von Ausländern aus dem 
Eisenbahn-Wesen: 
Haltestellen 
Reichsgebiete 
und Aenderungen der Wehrordnung. 
4. 
5. 
6. 
  
Konsuls 
Marine und Schiffahrt: 
Zoll- und Steuer-Wesen: 
Konsulat-Wesen: 
Ertheilung von Flaggenattesten 
588 
Errichtung einer Sieuerstell 
Bestellung eines portugiesischen Vize- 
588 
  
                             1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Daum de 
— — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                      Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
I.|Stanislaus Lewan-30 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 8. Juli 
dowski, Wirth= Szirakutovo, Gouver= teln, Bezirksregierung zul d. J. 
schaftsschreiber, nement Warschau, Bromberg, 
wohnhaft zu Warschau, 
Russisch-Polen, 
2. Franz Przibil,75 Jahre, aus Nachod, desgleichen, Königlich preußische 19. August 
Schuhmacher, Böhmen, Bezirksregierung zu d. J. 
Breslau, 
3. Adolf Müller, geboren 1857 zu Tynisco, desgleichen, dieselbe Behörde, 26. August 
Schneider, Ungarn, d. J. 
  
  
  
  
  
85
        <pb n="596" />
                                               —  576  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
z Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Johann Klimczyk,7 Jahre, geboren zu Betteln, nach mehrma--Königlich peeuzische August 
Arbeiter, Gotonok, Kreis Bendzin, liger rechtskräftiger Ver-Bezirksregierung zu d. J. 
Russisch-Polen, urtheilung wegen der Oppeln, 
gleichen Ulebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
5. Sara Schwarz, ge-26 Jahre, geboren und Landstreichen, dieselbe Behörde, 9. August 
borene Zimmermann, wohnhaft zu Bialobczig d. J. 
verehelichte, bei Warschau, Russisch- 
Polen, 
6. Rueger, geborene'#30 Jahre, aus Krakau, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Raschke, verehelichte Galizien, 
Müllerknecht, 
7. Franz Hirschw geboren am 4. Juni Landstreichen und Bet-Königlich preußische5. August 
Schneidergeselle, 1846 zu Prag, orts= teln, Bezirksregierung zus d. J. 
angehörig zu Friedland, Liegnitz, 
Böhmen, 
8. Philipp Fiebiger,54 Jahre, aus Reichen-desgleichen, dieselbe Behörde, 11. August 
Tuchmacher, berg, Böhmen, d. J. 
9. Christian Francke,9 Jahre, aus Kopen-Betteln, nach mehrma-Königlich preußische 23. August 
Schlossergeselle, hagen, liger rechtskräftiger Ver= Bezirksregierung zu|d. J. 
urtheilung wegen derSchleswig, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
10. Josef Aloys Bocks-25 Jahre, aus Uznach, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 26. August 
ler, Posamentierer, Schweiz, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Düsseldorf, 
11. Jakobus Wiegand,30 Jahre, aus Mastricht, Landstreichen, dieselbe Behörde, 27. August 
Buchbinder, Niederlande, d. J 
12. Josef Gurschler, 35 Jahre, aus Goldrain, Landstreichen, Widerstand Stadtmagistrat 5. Juni 
Müllergeselle, Bezirk Meran, Tirol, gegen die Staatsgewalt Passau in Bayern, d. J. 
und — 
gung, 
13. Albert Stern, ehe-66 Jahre, aus Bösing, Landstreichen und Dieb- dieselbe Behörde, 31. Juli 
maliger Wirth, Bezirk Bösing, Ungarn, stahl, d. J. 
14. Albino Dallma-43 Jahre, aus Lombardo, Landstreichen und Bet- bieselbe Behörde, 7. August 
nego, Steinhauer, Tirol, teln, d. J. 
15. Johann Herzing-geboren am 23. Juni Landstreichen, K. bayerisches 16. August 
haider, Mühl= 1850, aus Euocensee, Bezirksamt Erding,, d. J. 
bursche, Bezirk Gmunden, Ober- 
Oesterreich, 
16.|Elisabetha Kipiena, geboren 1830, aus Groß-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches]8. August 
unrerehelichte Dienst= Lowtschitz, Bezirk Gaya, teln, Bezirksamt Feucht-d. J. 
magd, Mähren, wangen,
        <pb n="597" />
                                                     — 577 — 
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
. * 9 Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
17. Johann Baptist 22 Jahre, geboren zu Landstreichen, Kaiserlicher Fezirts-l?9. August 
Grüne, Arbeiter, Paris, präsident zu Metz, d. J. 
!18. Franz Danjelack, 25 Jahre, geboren und besgleichen, Kaiserlicher Bezirks= 25. August 
Tagelöhner, ortsangehörig zu Nie- präsident zu Kolmar, d. J. 
zawa, Gouvernement 
Warschau, Russisch- 
Polen, 
19. Jakob Dettwiller,7 Jahre, geboren und desgleichen, derselbe, 26. August 
Tagner, ortsangehörig zu Rei- d. J. 
goldswyl, Kanton Ba- 
selland, Schweiz, 
  
  
  
  
  
  
                                       2. Eisenbahn-Wesen. 
                                          Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 1. September d. J. ist die zur Bergisch-Märkischen Eisenbahn gehörige, 2,) km lange Verbindungsbahn 
zwischen dem Bahnhofe Herne der Bergisch-Märkischen Eisenbahn und dem gleichnamigen Staatsbahnhofe 
dem Verkehr übergeben worden. 
Berlin, den 7. September 1880. 
  
Die auf den 1. September d. J. festgesetzte Eröffnung der an der Bahnstrecke Berlin —Lehrte für den Eil- 
und Stückgut-Verkehr errichteten Haltestelle Leiferde ist bis zum 1. Oktober d. I. verschoben. 
Berlin, den 7. September 1880. 
Am 1. September d. IJ. ist die Haltestelle Pustleben zwischen den Bahnhöfen Wolkramshausen und 
Bleicherode der zum Bezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a./M. gehörigen Halle—Kasseler 
Bahnlinie für den Personen-Verkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 7. September 1880. 
                                    In Vertretung: Kraefft. 
  
Am 9. d. M. wird die 5, km lange Zweigbahn Langenstein — Derenburg der Halberstadt — Blanken- 
burger Eisenbahn mit der Station Derenburg dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 8. September 1880. 
  
85*
        <pb n="598" />
                                                       — 578 — 
Am 18. d. M. findet die Eröffnung der der Direktion der Rheinischen Eisenbahn unterstellten, 129 km 
langen Bahnstrecke Remagen — Ahrweiler mit den Stationen Bodendorf, Neuenahr und Ahrweiler 
statt. 
Berlin, den 8. September 1880. 
                               In Vertretung: Dr. Gerstner. 
  
                                              3. Militär-Wesen. 
Auf Ihren Bericht vom 16. d. M. will Ich den beifolgenden Ergänzungen und Aenderungen der Wehr- 
ordnung vom 28. September 1875 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. 
Schloß Babelsberg, den 31. August 1880. 
                                       Wilhelm. 
                                  Fürst v. Bismarck. 
                                An den Reichskanzler. 
Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875. 
                                           Erster Theil. 
                                       Ersatzordnung. 
Unter Abkürzungen ist am Schluß hinzuzufügen: 
N. z. R. M G. Gesetz, betreffend Ergänzungen und Aenderungen des 
Reichs-Militär- rnt vom 2. Mai 1874 (vom 6. Mai 1880). 
§. 11. 5 ist zu streichen und dafür zu setzen: 
Die Versetzung aus der Reserve in die Landwehr erfolgt bei den nächsten auf Er- 
füllung der Dienstzeit im stehenden Heere folgenden Frühjahrs Kontrolversammlungen. 
Nur diejenigen Mannschaften, deren Dienstzeit im stehenden Heere in der Periode 
vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht, werden bei den Herbst-Kontrol- 
versammlungen des betreffenden Jahres zur Landwehr versetzt. 
R. M. G. §. 62. N. z. R. M. G. Art. I. §. 4 
§. 12. 4 ist zu streichen und dafür zu setzen: 
Die Entlassung aus der Landwehr erfolgt bei den nächsten auf Erfüllung der 
Dienstzeit folgenden Frühjahrs-Kontrolversammlungen. 
Nur diejenigen Mannschaften, deren Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis 
zum 30. September ihr Ende erreicht, werden bei den Herbst-Kontrolversammlungen des be- 
treffenden Jahres aus der Landwehr entlassen. 
R. M. G. §. 62. N. z. R. M. G. Art. I. §. 4. 
§. 13. 4 ist zu streichen und dafür zu setzen: 
Die Dienstpflicht in der 1. Klasse dauert für diejenigen Ersatz-Reservisten, welche zu 
Uebungen nicht herangezogen worden sind, 5 Jahre, von dem 1. Oktober des Jahres an 
gerechnet, in welchem die Ueberweisung zur Ersatz-Reserve erfolgt ist.“ Nach Ablauf der 
5 Jahre werden diese Mannschaften in die 2. Klasse der Ersatz-Reserve versetzt. 
Ersatz- Reservisten, welche geübt haben, verbleiben während der Gesammtdauer ihrer 
Ersatz- Reserve Pflicht in der Ersatz-Reserve 1. Klasse. 
R. M. G. §s. 23. N. z. R. M. G. Art. I. 8. 3. 1.
        <pb n="599" />
                                                           — 579 — 
§. 13. 5 ist vom 2. Satz ab zu streichen und dafür zu setzen: 
etc. 
Derselben sind alljährlich so viele Mannschaften zu überweisen, daß unter Anrechnung 
derjenigen Ersatz-Reservisten, welche in Erfüllung ihrer längeren Ersatz-Reserve-Pflicht (S. 13.4) 
älteren Jahrgängen der Ersatz-Reserve 1. Klasse angehören, mit 5 Jahrgängen der Bedarf 
für die Mobilmachung des Heeres gedeckt wird. 
R. M. G. §. 24. 
Diieser Bedarf ist unter Zuschlag von 25 % in erster Reihe durch die in den Ersatz- 
bezirken (§. 1. 1) als übungspflichtig auszuwählenden Ersatz-Reservisten zu decken (§. 38. 4). 
Der Rest wird auf die Infanterie-Brigade= und Aushebungs-Bezirke nach demselben Ver- 
hältniß und von denselben Behörden wie der Rekrutenbedarf vertheilt (§. 52, 53 und 54). 
§. 13. s ist im Alinea 1 statt „zum aktiven Dienst“ zu setzen: 
etc. „bei Mobilmachungen oder zur Bildung von Ersatz-Truppentheilen“. 
§. 29. 2 ist zu setzen hinter „Waffe beträgt“: 
„soweit die Aushebung (§. 42) und der freiwillige Eintritt in Betracht kommt."“ 
und hinter „Werft-Divisionen“: 
„und die Ersatz Reserve“. 
§. 38. 4 ist zu streichen, dafür zu setzen: 
4. Aus den wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer körperlicher Fehler der Ersatz- 
Reserve 1. Klasse zu überweisenden Mannschaften sind nach Maßgabe des festgestellten 
Bedarfs die Uebungspflichtigen auszuwählen. 
Zunächst sind die Freigeloosten nach der Reihenfolge ihrer Loosnummer heranzu- 
ziehen, sodann diejenigen Mannschaften, welche wegen geringer körperlicher Fehler an die 
Ersatz-Reserve 1. Klasse überwiesen werden, nach Maßgabe des Lebensalters und der 
besseren Dienstbrauchbarkeit. 
5. Mannschaften, welche auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geistlichen 
Stande angehören, dürfen als übungspflichtig nicht ausgewählt werden. 
N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. 1 und 2. 
Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Volksschullehrer und Kandidaten des 
Volksschulamts, welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung 
nachgewiesen haben 
6. Die Ueberweisung zur Ersatz-Reserve 1. Klasse erfolgt durch Ertheilung eines Ersatz- Sche 
Reserve-Scheins I oder eines Ersatz-Reserve-Passes. Bmug 
§. 49. 2 ist unter „Vorstellungsliste B“ zu streichen: 
„e) wegen Mindermaß (unter 1 m 57 cm) (§. 29. 2) 
unter „Vorstellungsliste D“ hinter „c wegen geringer körperlicher Fehler“ zu setzen: 
„(auch Mindermaß bei sonstiger Tauglichkeit)“. 
§. 49. 3 Alinea 2 ist vor „F. d“ einzuschalten: 
„D. a und“. 
§. 49. 4 ist statt „zum Eintritt“ zu setzen: 
„zur Aushebung“. 
§. 50 ist hinzuzufügen: 
6. Die Zahl der als Uebungsmannschaften auszuwählenden Ersatz-Reservisten 1. Klasse wird 
alljährlich festgesetzt. 
N. z. N. M. G. Art. I. 8. 3. 1. 
§. 52 ist hinzuzufügen: 
5. Die Kriegsministerien vertheilen den aufzubringenden Bedarf an übungspflichtigen Ersatz- 
Reservisten 1. Klasse auf die Ersatz-Bezirke und zwar nach Waffengattungen getrennt unter 
Zugrundelegung des Mobilmachungsbedürfnisses. 
§. 53 ist hinzuzufügen: 
5. Die General-Kommandos") (im Großherzogthum Hessen die Großherzoglich hessische (25.) 
*!) Für Sachsen und Württemberg vergl. die Anmerkung zu §. 53. 1.
        <pb n="600" />
                                                        — 580 — 
Division) vertheilen mit einem nach der Erfahrung zu bemessenden Zuschlag die in ihrem 
Bezirk aufzubringenden übungspflichtigen Ersatz-Reservisten auf die einzelnen Infanterie- 
Brigade-Bezirke nach Maßgabe des Mobilmachungsbedürfnisses. 
Die in der Ersatz-Reserve 1. Klasse bereits vorhandenen Uebungspflichtigen, welche die 
1. Uebung noch nicht abgeleistet haben, sind, soweit dieselben sich in regelmäßiger Kontrole 
befinden, bei der Vertheilung in Anrechnung zu bringen (§. 72.)7). 
Weitere Anordnungen behufs vorheriger Feststellung dieser vorhandenen Uebungs- 
pflichtigen bleiben den General-Kommandos für ihren Bereich überlassen. 
§. 54 ist hinzuzufügen: 
5. Die Infanterie-Brigade-Kommandeure entwerfen als Grundlage für die Auswahl der im 
Brigade-Bezirk noch aufzubringenden übungspflichtigen Ersatz-Reservisten eine vorläufige 
Vertheilung nach Maßgabe der im laufenden Jahre in jedem Aushebungsbezirk in den 
Vorstellungslisten D. c. enthaltenen Militärpflichtigen. 
Der Bedarf muß — wenn erforderlich unter Heranziehung einzelner Aushebungs- 
bezirke zur Deckung des Ausfalls in anderen — im Brigade-Bezirk gedeckt werden. 
§. 62. s ist „der jüngsten Altersklasse“ und „zum Diensteintritt melden“ zu streichen und für letztere 
Worte zu setzen: 
etc. „zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Aus- 
wahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst"“. 
§. 63.2 ist im 2. Satz hinter „Waffengattungen“ einzuschalten: 
§. 
§. 
„und zur Auswahl als übungspflichtige Ersatz-Reservisten“. 
67. 4 Alinea 2 ist vor dem letzten Wort einzuschalten: 
„beziehungsweise Ersatz-Reserve-Pässe". 
68. 4. ist hinter „Rekruten-Einstellung“ einzuschalten: 
vund dem Beginn derjenigen Uebungen, für welche Ersatz-Reservisten 1. Klasse auszu- 
wählen sind."“ 
§ 70. 2 Alinea 1 ist fortzusetzen: 
„sowie über die Auswahl und Vertheilung der übungspflichtigen Ersatz-Reservisten“. 
§ 72. 4 ist zu streichen und dafür zu setzen: 
„Die Ausschließungs-, Ausmusterungs= und Ersatz-Reserve-Scheine I und lI werden, 
soweit sie vorbereitet sind, die Ersatz-Reserve-Pässe jedenfalls im Aushebungstermine von 
den ständigen Mitgliedern der Ober-Ersatz-Kommission unterzeichnet. 
Die Aushändigung der Ersatz-Reserve-Pässe erfolgt im Aufhebungstermine. 
Die Ersatz-Reserve-Pässe für die Ueberzähligen sind nach Anordnung der Ober-Ersatz- 
Kommission so zeitig zur Vollziehung vorzulegen, daß sie den Betreffenden bei ihrer Ueber- 
weisung zur Ersatz-Reserve I. sofort ausgehändigt werden können. 
Auf den Ersatz-Reserve-Scheinen 1 und den Ersatz-Reserve-Pässen ist der Tag der Aus- 
händigung zu vermerken. 
§ 72. 7 ist in Alinena 2 das Wort „spätestens“ zu streichen und hinter „übergeführt“ einzuschalten: 
„Sie sind bei vorhandener Tauglichkeit zum Dienst mit der Waffe, und wenn er- 
forderlich, unter Vertheilung auf eine andere Waffengattung, sämmtlich als Uebungsmann- 
schaften auszuwählen (§ 53. 5)." 
§. 72 ist hinzuzufügen: 
10. Den als übungspflichtig ausgewählten Ersatz-Reservisten ist bei ihrer Ueberweisung zur 
Ersatz-Reserve der Gestellungstag für die erste Uebung bekannt zu machen (K. O. §. 15 
§. 4). 
N. z. R. M. G. Art. I §. 3.2 und 3. 
Auch ist die unmittelbare Aushändigung von Gestellungs-Ordres an dieselben zu ver- 
anlassen oder, wenn dies nicht geschehen kann, ihnen mitzutheilen, daß sie Näheres über 
Ort und Stunde der Gestellung durch das sie kontrolirende Landwehr-Bezirks-Kommando 
erfahren werden.
        <pb n="601" />
                                                       — 581 — 
§. 82.#4 ist zu streichen und dafür zu setzen: 
§ 
§ 83 
§ 83. 4 
4. 
§ 86.2 
§. 94. 3 
Wenn in einzelnen Fällen besondere nicht ausdrücklich vorgesehene Billigkeitsgründe 
vorliegen, so kann die vorzeitige Entlassung durch das zuständige Kriegsministerium in Ge— 
meinschaft mit der obersten Civil-Verwaltungsbehörde des Heimathsbezirks des Reklamirten 
genehmigt werden. 
N. z R. M. G. Art. II 8. 53. 
1 ist zu streichen „vor Beginn des militärpflichtigen Alters“. 
ist zu streichen, dafür ist zu setzen: 
Wer bis zum 31. März keinen Meldeschein nachgesucht oder erhalten, beziehungsweise inner- 
halb der Gültigkeitsdauer eines solchen keinen Gebrauch von demselben gemacht hat, muß 
— sofern er schon militärpflichtig ist, — bis zur Beendigung des Aushebungsgeschäfts, 
und sofern er überzählig bleibt, bis zum 1. Februar n. J. zur Disposition der Ober-Ersatz- 
Kommission verbleiben; es sei denn, daß diese selbst auf Antrag eines Truppen= oder Marine= 
theils die Genehmigung zur Ertheilung des Meldescheins giebt. 
N. z. R. M. G. Art. II §. 10. 
ist im Alinea 1 hinter „erreicht“ einzuschalten: 
odas zwanzigste Lebensjahr aber noch nicht vollendet". 
ist zuzusetzen: 
Die Truppen der Feld-Artillerie und des Trains sind in Orten, wo außerdem Truppen 
zu Fuß garnisoniren, zur Annahme Einjährig-Freiwilliger nur insoweit verpflichtet, als die 
Zahl von vier Einjährig-Freiwilligen bei jeder Batterie und Kompagnie nicht überschritten 
wird. 
N. z. R. M. G. Art. II §. 14. 
  
Schema 3 ist das zweite und dritte Alinea zu streichen und dafür zu setzen: 
J. 
1.Inhaber tritt mit der Aushändigung dieses Scheines in die Kontrole der .. .. Landwehr— 
Kompagnie des Landwehr-Bezirks-Kommandndds 
Er ist verpflichtet, sich innerhalb 8 Tage nach erfolgter Aushändigung dieses Scheines 
bei dem Landwehr-Bezirks-Feldwebellin anzumelden. 
2.Jede Wohnungsveränderung innerhalb des Landwehr-Kompagnie-Bezirks hat er dem Bezirks- 
  
Feldwebel innerhalb 14 Tage anzuzeigen. Bei Verlegung des Aufenthalts in einen andern 
Landwehr-Kompagnie-Bezirk muß er sich vor dem Verziehen beim Bezirks-Feldwebel des bis- 
herigen Aufenthaltsortes ab= und spätestens nach 14 Tagen beim Bezirks-Feldwebel des 
neuen Aufenthaltsortes anmelden. 
Nach Eintritt einer Mobilmachung sind Veränderungen des Aufenthaltsortes oder 
der Wohnung innerhalb 48 Stunden zu melden. 
3.Wer ins Ausland verzieht, bleibt in der Kontrole derjenigen Landwehr-Kompagnie, welche 
bei der Ueberweisung zur Ersatz-Reserve die Kontrole zu übernehmen hatte. 
4. Jede Meldung kann mündlich oder schriftlich geschehen; in beiden Fällen ist dieser Schein 
dem Bezirks-Feldwebel vorzulegen. Wer sich schriftlich meldet, hat auf die Adresse „Mili- 
taria“ zu schreiben und den Brief offen oder unter dem Siegel der Orts-Polizei-Behörde 
einzusenden. Nur solche Briefe sind innerhalb des Deutschen Reichs portofrei. Die porto- 
freie Benutzung der Stadtpost ist ausgeschlossen. 
5.Die Meldung wird auf diesem Schein vermerkt. Ist derselbe zufällig nicht vorhanden, so 
hat die Meldung dennoch zu geschehen und wird dann eine besondere Bescheinigung hierüber 
ertheilt. Nur wenn die Meldung auf diesem Schein notirt oder eine besondere Bescheini- 
gung über dieselbe vorhanden ist, gilt sie als erfolgt. 
6. Inhaber kann ungehindert verreisen, hat jedoch geeignete Vorkehrung zu treffen, daß ihm 
eine etwaige Gestellungs-Ordre jeder Zeit zugehen kann. 
7.Vor Antritt einer Wanderschaft ist dem Bezirks-Feldwebel Meldung zu erstatten. Während 
der Wanderschaft finden weitere Meldungen nicht statt. Tritt der Ersatz-Reservist jedoch 
in feste Arbeit an einem Ort, so hat er sich beim Landwehr-Bezirks-Feldwebel dieses Orts,
        <pb n="602" />
        11. 
 
 
 
 
 
 
 
                                                     — 582 — 
und wenn der Ort außerhalb Deutschlands liegt, bei demjenigen Landwehr-Bezirks-Feld- 
webel zu melden, in dessen Kontrole er bei seiner Ueberweisung zur Ersatz-Reserve trat. 
8Wer sich der Kontrole entzieht, wird mit Geldstrafe bis zu sechszig Mark oder mit Haft bis 
zu acht Tagen bestraft. Außerdem kann derselbe unter Verlängerung seiner Dienstpflicht in 
der Ersatz-Reserve erster Klasse in den nächst jüngeren Jahrgang versetzt werden. Dauert 
die Kontrol-Entziehung zwei Jahre und darüber, so wird er entsprechend weiter zurück- 
versetzt, jedoch niemals über das vollendete 31. Lebensjahr hinaus. 
9.Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben sich die im Auslande befindlichen Ersatz- 
Reservisten erster Klasse unverzüglich in das Inland zurückzubegeben, sofern sie nicht von 
dieser Verpflichtung ausdrücklich befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist dem Bezirks- 
Feldwebel sofort zu melden. 
10.Bei Mobilmachungen und bei beginnender Bildung von Ersatz-Truppentheilen müssen die 
Ersatz-Reservisten erster Klasse der Einberufung sofort Folge leisten. Für den Fall der 
Zuwiderhandlung werden sie nach dem Militär-Strafgesetz bestraft. 
11.Gesuche um Zurückstellung von der Einberufung für das laufende Jahr sind vor Beginn 
des Ersatz-Geschäfts bei dem Vorstande des Ortes oder der Gemeinde anzubringen. 
12.In friedlichen Zeiten bedürfen die Ersatz-Reservisten erster Klasse keiner militärischen Er- 
laubniß zur Auswanderung. Sie sind jedoch verpflichtet, von ihrer bevorstehenden Auswan- 
derung dem Bezirks-Feldwebel Anzeige zu machen Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, 
wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. 
13.Inhaber tritt, wenn er sich nicht der Kontrole entzieht, am 1. Oktober 18. zur Ersatz- 
Reserve zweiter Klasse über und hat sich im Laufe des genanten Monats bei dem Bezirks- 
Feldwebel zu melden, um auf diesem Schein die Ueberführung zur Ersatz-Reserve zweiter 
Klasse bescheinigen zu lassen. So lange diese Bescheinigung fehlt, gehört Inhaber zur Ersatz- 
Reserve erster Klasse. 
14.Die Ersatz-Reservisten zweiter Klasse unterliegen in Friedenszeiten keiner militärischen Kon- 
trole. Bei ausbrechendem Kriege können sie im Falle außerordentlichen Bedarfs zur Er- 
gänzung des Heeres verwandt werden. 
15.Die Einziehung erfolgt alsdann nach Altersklassen. Die Mannschaften der zur Einziehung 
gelangenden Altersklassen unterliegen den für Militärpflichtige geltenden Vorschriften. Nach 
Auflösung der Ersatz-Truppentheile hört die Pflicht zum Diensteintritt für alle Ersatz- 
Reservisten zweiter Klasse, welche nicht zum aktiven Dienst einberufen, auf. 
16.Ersatz-Reservisten, welche durch Konsulatsatteste nachweisen, daß sie in einem außereuro- 
päischen Lande, jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen 
Meeres, eine feste Stellung als Kaufleute, Gewerbetreibende u. s. w. erworben haben, 
können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Gestellung bei aus- 
brechendem Kriege befreit werden. Bezügliche Gesuche sind von den Ersatz-Reservisten erster 
Klasse durch den Bezirks-Feldwebel an das Landwehr-Bezirks-Kommando, von den Ersatz- 
Reservisten zweiter Klasse an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Kommission zu richten, 
in deren Bezirk die Gesuchsteller sich beim Eintritt in das militärpflichtige Alter zur 
Stammrolle angemeldet haben. 
17.Mit dem vollendeten 31. Lebensjahre erfolgt der Uebertritt zum Landsturm, ohne daß es 
einer besonderen Verfügung bedarf. 
18.Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und Civil-Behörden gegenüber als Ausweis. 
Wer denselben verliert, hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder schriftlich 
die Ausstellung eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 Pf. zu vergüten.
        <pb n="603" />
                                                  — 583 — 
Schema 3a zu §. 38. 
(Nach Art der Militär-Pässe in Buchform anzulegen, mit Deckel von der Farbe der Militär-Pässe (Anmerkung 
zu §. 16 der Rekrutirungs-Ordnung), jedoch mit breitem schwarzen Rücken). 
                              (Aufschrift). 
                           Ersatz= Reserve= Paß 
            übungepflichtigen Ersatz- Reservisten 
                              ( Waffengattung)  
                                     Namen 
                               Jahrgang. 
                                      (Inhalt). 
Der (Stand und Gewerbe) Vor= und Zunahenn geboren am ten zu 
(Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat) wird hiermit wegen (hoher Loosnummer, geringer kürperlicher 
Fehler) der Ersatz-Reserve 1. Klasse als (Waffengattung) überwiesen und ist der Einberufung zu Friedens- 
übungen unterworfen. Er hat die Heranziehung zur ersten Uebung zin tken ge- 
zu 
wärtigen, steht bis zum vollendeten 31. Lebensjahre unter der Kontrole der Landwehrbehörden und tritt 
sodann zum Landsturm über, ohne daß es einer besonderen Verfügung bedarf. 
1. Inhaber tritt mit der Aushändigung dieses Passes in die Kontrole der . Landwehr- 
Kompagnie des Landwehr-Bezirks-Kommandaa Er ist verpflichtet sich innerhalb 8 Tage nach 
Aushändigung dieses Passes bei dem Landwehr-Bezirks-Feldwebelin zu melden. 
2. Jede Wohnungsveränderung innerhalb des Landwehr-Kompagnie Bezirks hat er dem Bezirks- 
Feldwebel innerhalb 14 Tage anzuzeigen. Bei Verlegung des Aufenthalts in einen anderen Landwehr- 
Kompagnie-Bezirk muß er sich vor dem Verziehen beim Bezirks-Feldwebel des bisherigen Aufenthaltsortes ab- 
und spätestens nach 14 Tagen beim Bezirks-Feldwebel des neuen Aufenthaltsortes anmelden. Nach Eintritt 
einer Mobilmachung sind Veränderungen des Aufenthaltsortes oder der Wohnung innerhalb 48 Stunden 
zu melden. 
3. Wer ins Ausland verzieht, bleibt in der Kontrole derjenigen Landwehr-Kompagnie, welche bei 
der Ueberweisung zur Ersatz-Reserve die Kontrole zu übernehmen hatte. 
4. Jede Meldung kann mündlich oder schriftlich geschehen; in beiden Fällen ist dieser Paß dem 
Bezirks-Feldwebel vorzulegen. Wer sich schriftlich meldet, hat auf die Adresse „Militaria“ zu schreiben und 
den Brief offen oder unter dem Siegel der Orts- Polizei-Behörde einzusenden. Nur solche Briefe sind inner- 
halb des Deutschen Reichs portofrei. Die portofreie Benutzung der Stadtpost ist ausgeschlossen. 
5. Die Meldung wird auf diesem Paß vermerkt. Ist derselbe zufällig nicht vorhanden, so hat die 
Meldung dennoch zu geschehen und wird dann eine besondere Bescheinigung hierüber ertheilt. Nur wenn die 
Meldung auf diesem Paß notirt oder eine besondere Bescheinigung über dieselbe vorhanden ist, gilt sie 
als erfolgt. 
6. Inhaber kann ungehindert verreisen, hat jedoch geeignete Vorkehrung zu treffen, daß ihm eine 
etwaige Gestellungs-Ordre jeder Zeit zugehen kann. 
7. Vor Antritt einer Wanderschaft ist dem Bezirks-Feldwebel Meldung zu erstatten. Während der 
Wanderschaft finden weitere Meldungen nicht statt. Tritt der Ersatz-Reservist jedoch in feste Arbeit an einem 
Ort, so hat er sich beim Landwehr-Bezirks-Feldwebel dieses Orts, und wenn der Ort außerhalb Deutschlands 
liegt, bei demjenigen Landwehr--Bezirks-Feldwebel zu melden, in dessen Kontrole er bei seiner Ueberweisung 
zur Ersatz-Reserve trat. 
8. Wer sich der Kontrole entzieht, wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 
8 Tagen bestraft. 
Jeder Einberufung muß sofort Folge geleistet werden, widrigenfalls Bestrafung nach dem Militär- 
Strafgesetz erfolgt. 
9. Der Ersatz-Reserve-Paß und die Gestellungs-Ordre sind bei jeder Einberufung mit zur Stelle 
zu bringen. 
10. Mannschaften, welche in einem Beamten-Verhältniß stehen, haben von dem Empfange eines 
Einberufungsbefehls ihrer vorgesetzten Behörde Meldung zu machen. 
86
        <pb n="604" />
                                                            — 584 — 
11. Inhaber ist im Frieden zur Theilnahme an 4 Uebungen verpflichtet, insofern er nicht aus- 
drücklich hiervon entbunden worden ist. Ist ihm 14 Tage nach dem voreingetragenen Gestellungstage zur 
ersten Uebung ein Einberufungsbefehl noch nicht zugegangen, so hat er dies seinem Landwehr-Bezirks-Feld- 
webel anzuzeigen. # 
12. Uebungspflichtigen Ersatz-Reservisten steht, sofern sie im Besitze des Berechtigungsscheins zum 
einjährig-freiwilligen Dienst sind, oder die entsprechende wissenschaftliche Befähigung durch Schulzeugnisse 
nachzuweisen vermögen und, wenn sie sich während ihrer Dienstzeit selbst verpflegen, bekleiden und ausrüsten, 
für die erste Uebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die 
Ausbildung von Ersatz-Reserven übertragen worden ist. Macht Inhaber auf diese Vergünstigung Anspruch, 
so hat derselbe spätestens innerhalb 14 Tage nach seiner Ueberweisung zur Ersatz-Reserve: 
a) seinen Ersatz-Reserve-Paß, 
b) ein polizeilich beglaubigtes Attest über seine eigene bezw. die Bereitwilligkeit und Fähigkeit 
seines Vaters oder Vormundes zur Tragung der Kosten für die Bekleidung, Ausrüstung 
und Verpflegung während der ersten Uebung, 
I) ein durch die Polizei-Obrigkeit ausgestelltes Unbescholtenheits-Zeugniß, 
d) den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst bezw. das den Nachweis der 
wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst führende Schulzeugniß 
dem Landwehr-Bezirks-Kommando seines Aufenthaltsortes einzureichen. 
13. Die ertheilte Vergünstigung der Wahl des Truppentheils hat nur für das Kalenderjahr, in 
welchem die Ueberweisung zur Ersatz-Reserve erfolgt ist, Gültigkeit. 
14. Die Meldung beim Truppentheil hat innerhalb 8 Tage nach Wiederaushändigung des Ersatz- 
Reserve-Passes mündlich oder schriftlich stattzufinden und gilt als Gestellungstag nunmehr der Tag, zu 
welchem seitens des Truppentheils die Annahme erfolgt ist. 
Verspätete Anträge, sowohl um die Ertheilung der Berechtigung zur freien Wahl des Truppentheils, 
als auch um Annahme bei einem solchen, werden grundsätzlich abgewiesen. « 
15. Zurückstellungen von der ersten Uebung sind grundsätzlich unzulässig. Wer auf Grund häus- 
licher, amtlicher oder gewerblicher Verhältnisse den Aufschub des Gestellungstages zur ersten Uebung oder wer 
in gleicher Veranlassung die Zurückstellung von einer weiteren Uebung auf das folgende Jahr wünscht, hat 
unter Vorlage einer obrigkeitlichen Bescheinigung sein Gesuch dem Bezirks-Feldwebel vorzutragen. 
Erhält er vor Anfang der Uebung keinen Bescheid, so muß er sich dennoch stellen. 
16. Gesuche um Zurückstellung von der Einberufung im Mobilmachungsfalle und bei der Bildung 
von Ersatz-Truppentheilen für das laufende Jahr sind vor Beginn des Ersatz-Geschäfts bei dem Vorsteher des 
Orts oder der Gemeinde anzubringen. 
17. Uebungspflichtige Ersatzreservisten, welche nach außereuropäischen Ländern, jedoch mit Ausschluß 
der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen Meeres, gehen wollen, können im Frieden, sofern die- 
selben ihre erste Uebung schon abgeleistet haben, von der Theilnahme an ferneren Uebungen auf 2 Jahre 
entbunden werden. 
Weisen dieselben demnächst durch Konsulatsatteste nach, daß sie sich in einem der erwähnten Länder 
eine feste Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender r2c. erworben haben, so kann die Dispensation von den 
Uebungen unter gleichzeitiger Entbindung von der Rückkehr im Falle einer Mobilmachung bis zur Entlassung 
aus der Ersatz-Reserve verlängert werden. 
Bezügliche Gesuche sind durch Vermittelung der Landwehr-Bezirks-Feldwebel an das kontrolirende 
Landwehr-Bezirks-Kommando zu richten. 
18. Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben sich die im Auslande befindlichen Ersatz- 
reservisten unverzüglich in das Inland zurückzubegeben, sofern sie nicht von dieser Verpflichtung ausdrücklich 
befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist bei dem Bezirks-Feldwebel, in dessen Kontrole sie stehen oder 
bei demjenigen der nächsten Landwehr-Kompagnie sofort zu melden. 
19. Dieser Paß dient Inhaber allen Militär= und Civilbehörden gegenüber als Ausweis.
        <pb n="605" />
                                                          — 585 — 
Wer denselben verliert hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder schriftlich die Ausstellung 
eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 Pf. zu vergüten. 
  
  
Ort, den ........ten................ 18................. 
..... Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der . . ten Infanterie-Brigade. 
Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. 
(L. S.) 
Kommando-Behörde, welche Zusätze einträgt. Zusätze zu den Personal-Notizen. 
Datum. 
  
(Strafen, Uebungen und Einberufungen, Führung etc.) 
  
  
  
Meldungen etc. 
  
Schema 7. Anmerkung 2 ist hinter „Waffengattung“ zu setzen „und Uebungspflichtigkeit“. 
Schema 13. Die Anmerkung erhält folgenden Zusatz: 
Die als übungspflichtig bezeichneten Ersatz-Reservisten 1. Klasse sind mit rothen Zahlen 
über den schwarzen Zahlen in der Rubrik 13 derart zu verzeichnen, daß sie in letzteren 
mit enthalten sind. 
Zweiter Theil. 
Kontrol= Ordnung. 
Im §. 5. 2 ist einzuschalten vor C: 
c) die zu den Friedensübungen einberufenen Ersatz-Reservisten 1. Klasse von dem Tage, zu 
wichem sie einberufen sind, bis zum Ablauf des Tages ihrer Entlassung aus dem aktiven 
ienst. 
Vor dem letzten Alinea ist zuzusetzen: 
N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. s. 
Im 8. 10. 5 Alinea 2 ist „erfolgtem Umzuge“ zu streichen und dafür zu setzen: 
verfolgter Abmeldung“. 
Im §. 11.4 ist im 1. Alinea zu streichen „in der Regel“, desgleichen das 2. Alinea zu streichen 
und dafür zu setzen: 
« Zu ersteren werden die Mannschaften der Landwehr herangezogen. 
Landwehr-Mannschaften, welche im Herbst zum Landsturm übergeführt werden (E. O. 
§. 12.4) sind behufs Beorderung zu den Herbst-Kontrol-Versammlungen von den Früh- 
jahrs-Kontrol-Versammlungen des betreffenden Jahres entbunden. 
N. M. G. §. 62 N. z. R. M. G. Art. I. §. 4. 
§. 12. 1 ist hinzuzusetzen: 
Reservisten, welche bei den Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen zur Landwehr versetzt 
werden, sind nach den Herbst-Kontrol-Versammlungen des vorangegangenen Jahres zu 
Uebungen in der Reserve nicht mehr heranzuziehen. 
§. 12. s ist hinzuzusetzen: 
Landwehr-Mannschaften, welche bei den Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen zum Land- 
sturm übergeführt werden, sind nach der Herbst-Kontrol-Versammlung des vorangehenden 
Jahres zu Uebungen nicht mehr heranzuziehen. 
86*
        <pb n="606" />
                                                      — 586 — 
§. 13.7 als Alinea 4 und 5 einzuschalten: 
Obige Vergünstigungen kommen nach ausgesprochener Mobilmachung auch denjenigen 
in ihren Ciwvilstellungen abkömmlichen Reichs= und Staatsbeamten zu gute, welche sich 
freiwillig in das Heer aufnehmen lassen. 
Die näheren Bestimmungen bleiben den binzelnen Bundesregierungen überlassen. 
R. M. G. §. 66. N. z. R. M. G. Art. II. §S. 6 
§. 15. 1 Alinea 3 ist hinter „Reichs-Militär-Gesetzes“ zu Ferne- 
„und im Art. I. §. 3. s bes Gesetzes, betreffend Ergänzungen und Aenderungen zu dem- 
selben, vom 6. Mai 1880“. 
Im §. 15. 3 ist Alinea 1 zu streichen, dafür zu setzen: 
Mit Aushändigung des Ersatz- Reserve-Scheins oder des Ersatz-Reserve-Passes treten die 
Ersatz-Reservisten erster Klasse in die Kontrole derjenigen Landwehr-Kompagnie, in deren 
Bezirk ihr Aufenthaltsort zur Zeit der Ueberweisung zur Ersatz-Reserve liegt. Sie haben 
sich innerhalb 8 Tage nach erfolgter Aushändigung bei dem Landwehr-Bezirks-Feldwebel 
dieser Kompagnie unter Vorlegung ihres Ersatz-Reserve-Scheins oder Ersatz-Reserve-Passes 
mündlich oder schriftlich zu melden. 
Hinter dem §. 15 ist als §. 15 A. ein besonderer Paragraph einzuschalten. 
§. 15 A. Uebungen der Ersatz-Reservisten 1. Klasse und besondere Dienstverhältnisse dieser Uebungspflichtigen. 
Jeder übungspflichtige Ersatz-Reservist 1. Klasse (E. O. §. 38.4) ist zur Theilnahme an 
4 Uebungen verpflichtet, von welchen die erste eine Dauer von 10, die zweite eine Dauer 
von 4 und die beiden letzten eine Dauer von je 2 Wochen nicht überschreiten sollen. 
2. Jede Einberufung zum Dienst im Heere (E. O. §. 13.1 und s) zählt für eine Uebung, 
und zwar als diejenige, deren Dauer der im aktiven Heere abgeleisteten Dienstzeit am 
nächsten kommt. 
3. Die Jahreszeit, in welcher die Uebungen stattfinden sollen, wird zwischen Militär= und 
Civilbehörden unter Berücksichtigung der bürgerlichen Interessen vereinbart. 
b Schiffahrt treibende Mannschaften sollen zu Uebungen im Sommer nicht eingezogen 
werden. 
N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. 3, 6 und 7. 
4. Der Gestellungstag wird durch die Militärbehörde festgesetzt. 
Soweit die erste Uebung der Ersatz-Reservisten in Betracht kommt, muß die Fest- 
setzung des Gestellungstages und die Mittheilung desselben an die Ober-Ersatz-Kommissionen 
so zeitig erfolgt sein, daß derselbe schon den wegen hoher Loosnummer als übungspflichtig 
der Ersatz-Reserve 1. Klasse überwiesenen Mannschaften rechtzeitig (E. O. §. 72. 4 und 10) 
bekannt gegeben werden kann. 
5. Erfolgt die Einberufung zur 1. Uebung zu einem späteren als dem den Ersatz-Reservisten 
bei ihrer Ueberweisung zur Ersatz-Reserve bekannt gegebenen Termin, so kommt die Zwischen- 
zeit auf die Dauer der Uebung in Anrechnung. 
Letztere Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die spätere Einberufung auf An- 
suchen der Uebungspflichtigen, oder wenn mit dem Einvernehmen der Civil-Verwaltung im 
Interesse der Uebungspflichtigen eine Verschiebung des Termins der Einberufung erfolgt. 
6. Die Uebungspflicht erlischt, wenn die ausgewählten Mannschaften innerhalb vierwöchent- 
licher Frist, nach dem ihnen bekannt gegebenen Gestellungstage zur 1. Uebung nicht ein- 
berufen sind. 
Ist der Gestellungstag auf Ansuchen des Uebungspflichtigen oder mit dem Einver- 
nehmen der Civilverwaltung im Interesse des Uebungspflichtigen verschoben worden, so ist 
für dies Erlöschen der Uebungspflicht statt des vorbezeichneten Gestellungstages der ver- 
schobene Gestellungstag maßgebend. 
N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. 3 und 5. 
Letztere Bestimmung greift Platz, sofern durch Verziehen Uebungspflichtiger in andere 
Kontrol-Bezirke, oder die Wahl des Truppentheils seitens des Uebungspflichtigen (§. 15 A. 10) 
die Aenderung des Gestellungstages bedingt ist.
        <pb n="607" />
                                                            — 587 — 
7. Zurückstellungen von der ersten Uebung auf das folgende Etatsjahr sind grundsätzlich un- 
zulässig. 
Zurückstellungen von wiederholten Uebungen auf Grund häuslicher, gewerblicher oder 
amtlicher Verhältnisse, oder wenn übungspflichtige Ersatz-Reservisten nach außereuropäischen 
Ländern, jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen 
Meeres gehen wollen, können durch die Landwehr-Bezirks-Kommandos ertheilt werden. 
Im übrigen vergl. 8. 15. é. 
N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. 6. 
8.Während ihrer Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Ersat— Reserve sind Ersatz- 
Reservisten zu Uebungen nicht heranzuziehen. 
9. Ersatz--Reservisten 1. Klasse, welche auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe in 
den geistlichen Stand eintreten, sind aus der Kategorie der Uebungspflichtigen zu streichen. 
Das gleiche Verfahren tritt ein, sobald Ersatz-Reservisten als Volksschullehrer an- 
gestellt werden, oder als Kandidaten des Volksschulamts ihre Befähigung für das Schul- 
amt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgewiesen haben. 
10. Jungen Leuten von Bildung, welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten 
und verpflegen, und welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorschriftsmäßigen Umfange 
dargelegt haben, steht für die erste Uebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, 
welchen für das betreffende (Kalender-) Jahr die Ausbildung von Ersatz-Reserven über- 
tragen worden ist. 
N. z. R. M. G. Art. I. §. 3. 4. 
11. Die bezüglichen Gesuche sind unter Beifügung folgender Papiere 
a) des Ersatz-Reserve-Passes, 
b) eines polizeilich beglaubigten Attestes über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit des 
Ersatz-Reservisten bezw. seines Vaters oder Vormunds zur Tragung der Kosten für 
die Bekleidung, Ausrüstung und Verpflegung während der ersten Uebung, 
cZ) eines durch die Polizei-Obrigkeit ausgestellten Unbescholtenheits-Zeugnisses, 
spätestens 14 Tage nach der Ueberweisung zur Ersatz-Reserve dem Landwehr-Bezirks-Kom- 
mando einzusenden. 
Auch ist die wissenschaftliche Befähigung entweder durch Vorlage eines Berechtigungs- 
scheins zum einjährig-freiwilligen Dienst nachzuweisen, oder durch Vorlage eines den Nach- 
weis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst führenden Schul- 
zeugnisses. 
12. Die Prüfung der vorgelegten Papiere erfolgt durch den Landwehr-Bezirks-Kommandeur 
nach Maßgabe der im §. 90 der E. O. niedergelegten Grundsätze, und ertheilt derselbe, 
sofern er kein Bedenken hat, unter Eintragung auf den Ersatz-Reserve-Schein die nur für 
das Kalenderjahr der Ueberweisung zulässige Berechtigung. Auf Beschwerden gegen den 
ablehnenden Bescheid bes Landwehr-Bezirks-Kommandeurs entscheidet die Ober-Ersatz-Kom- 
mission. E. O. 8. 
Der Tag der Wiederaushändigung des Ersatz-Reserve-Passes ist auf demselben zu 
vermerken. 
13. Uebungspflichtige Ersatz-Reservisten unterstehen in Bezug auf Auswanderungs-Erlaubniß, 
Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, Befolgung des Einberufungsbefehls sowie als An- 
gehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten und Wehrleute 
geltenden Vorschriften (S. 7. u und 1). 
N. z. R. M. G. Art. I. §S. 3. 8. 
Die Einberufung für die erste Uebung ist mit Aushändigung des Ersatz-Reserve- 
Passes als erfolgt anzusehen, in anderen Fällen gilt dieselbe als erfolgt, nachdem die 
Gestellungs-Ordre ausgehändigt, oder eine öffentliche Aufforderung zur Gestellung er- 
gangen ist. 
 §. 23, 3 und ist zu streichen und dafür zu setzen: 
3. Die Zurückstellung des zum Waffendienst nicht heranzuziehenden Eisenbahn-Personals ist 
im Oktober j. J. unter Uebersendung einer „Namen, Militär-Charge, Waffengattung,
        <pb n="608" />
                                                      — 588 — 
Jahresklasse und Aufenthaltsort“ angebenden Gesammt-Liste und einer Bescheinigung über 
Schema C die Anstellung im Eisenbahn-Dienst für jeden einzelnen nach Schema C, durch die Bahn- 
Schm verwaltungen bei den Landwehr-Bezirks-Kommandos zu beantragen. 
4. Die verfügte Zurückstellung wird auf dieser Bescheinigung vermerkt und hat bis zum 
1. Dezember des nächsten Jahres Gültigkeit. 
Die Bescheinigung geht demnächst an die Bahnverwaltung zurück. 
  
                                4. Marine und Schiffahrt. 
                            Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool am 18. v. M. dem im Jahre 1864 in Glasgow er- 
bauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen eisernen Vollschiff „Woosung“ von 729 Re- 
gister-Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum 
von Peter Breckwoldt und Genossen zu Blankenese bezw. Hamburg und Altona, welche Blankenese 
zum Heimathshafen des Schiffes gewählt haben; 
2. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu London am 23. v. M. dem im Jahre 1875 in Sunder- 
land erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen eisernen Dampfschiff „Croft“ von 
895,75 Register-Tons Ladungefähigkeit nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigen- 
thum der Handelsfirma Rob. M. Sloman &amp; Co. zu Hamburg, welche dem Schiffe den Namen 
„Livorno“ gegeben und Hamburg zum Heimathshafen desselben gewählt hat; 
3. vom Kaiserlichen Konsulat zu Havre am 25. v. M. der im Jahre 1867 in St. Malo erbauten, 
bisher unter französischer Flagge gefahrenen Bark „Planteur“" von 324,24 Register-Tons 
Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum von Johann 
Heinrich Voß zu Stralsund. 
  
                                         5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Am 1. Oktober d. J. wird in Parchim im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin ein Steueramt mit 
folgenden Befugnissen errichtet werden: 
1. beschränktes Niederlagerecht nach Maßgabe des §. 105 des Vereins-Zollgesetzes, 
2. unbeschränkte Berechtigung zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II über 
zollpflichtige Waaren und über inländisches Salz, 
3. Ermächtigung zur Abfertigung der auf der Eisenbahn unter Begleitzettel-Kontrole eingehenden 
Waaren nach Maßgabe des §. 4 des Eisenbahn-Regulativs. 
  
                                       6. Konsulat-Wesen. 
  
Der Kaufmann Franz Eduard Gribel in Stettin ist zum Königlich portugiesischen Vize-Konsul daselbst 
bestellt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="609" />
        VIII. Jahrgang. 
                                        Central-Blatt 
  
                                               für das 
                                     Deutsche Reich. 
                                    Herausgegeben 
                                                im 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, d 
  
  
en 17. 
September 1880. Nr. 38. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 589 
Zoll= und Stener-Wesen: Anderweite Bestimmung be- 
  
3. 
Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
August 1880; — Statistik der deutschen Banknoten Ende 
August 1880 594 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
treffs, der Transportkontrole über Mühlenfabrikate in 4. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstreken 598 
; — Neubenennung der obersten Behorde fur : ; · 
Zölle etc. in Bayern; — Ableben eines Stations-Kon, 5 Marine und Schiffahrt: Beginn einer Sessteuermanns- 
trolörs; — Uebersicht über Rübenzuckersteuer, sowie Zucker- 666 
Ein= und Ausfuhr für August 1880 591 6. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheiluung 598 
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                    Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
7 « « « Datum des 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Aus- 
*5 — Ausweisung weisungs- 
456 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                      a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.[Alois Scholz, We-30 Jahre, ortsange-schwerer Diebstahl, Königlich preußische 15. Mai 
bergeselle, hörig zu Alt--Bürgers- Bezirksregierung zus d. J. 
dorf, Bezirk Jägern- Oppeln, 
dorf, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
  
  
  
  
  
87
        <pb n="610" />
                                                   —  590  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum " des 
7 — —— Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
                      b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.Josef Reinhold,32 Jahre, geboren zujLandstreichen, Königlich preußische 28. Juni 
Schneider, Füllstein, ortsangehörig Bezirksregierung zue d. I. 
zu Hotzenplotz, Oester- Oppeln, 
reichisch-Schlesien, 
3. Die Zigeunerinnen: 
a) Franziska Bu-28 Jahre, r 
rianski, alias 
Langwer, ver- 
ehelichte Schmied, 
b) Theresia Buri-42 Jahre, 
anski, Wittwe, 
c) Lucia Burians-6 Jahre, 
ki, unverehelicht, geboren und ortsange- - 
hörig zu Gellschowitz Landstreichen und dieselbe Behörde, 5. Juli 
bei Troppau, Oester- Betteln, d. J. 
reichisch-Schlesien, 
d) Agnes Burians-6 Jahre, 
ki, unverehelicht, 
e) Marie Burians-5 Jahre, 
ki, unverehelicht, geboren und ortsan- 
gehörig zu Rubin 
bei Troppau, Oester- 
reichisch-Schlesien, 
4. Peter Johann geboren am 20. MärzBetteln, nach mehrma-Königlich preußischef 28. August 
Christensen, Ar-1859 zu Hasseries, liger rechtskräftiger Ver= Bezirksregierung zu d. I. 
beiter, Jütland, urtheilung wegen derSchleswig, 
gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
v drei Jahre, 
5. Wilhelm Lineck Franzi27 Jahre, aus Litto-Landstreichen, dieselbe Behörde, 6. Septem- 
Smetana, Stell= horn, Bezirk Mährisch- ber d. J. 
macher und Tischler, Budwitz, Mähren, 
6. Jakob Rudolf van 25 Jahre, aus Arnheim Landstreichen und Bet-Königlich preußische 31. August 
Laar, Tapezier, a./R., Niederlande, teln, Betirksregierung zu|d. J. 
assel, 
7. August Röseler,53 Jahre, aus Seine, Betteln unter Drohun-Königlich preußische 6. Septem- 
Nagelschmied, Russisch-Polen, gen, bKanddrostei zu Lüne= ber d. J. 
urg, 
8. Anton Müller, Kell-21 Jahre, aus Prag, Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, desgleichen. 
ner, teln, 
9. Nathan Bodner,18 Jahre, aus Gorlice, Landstreichen, Königlich preußischef 30. August 
Kellner, Galizien, Bezirksregierung zu/d. J. 
  
  
  
Düsseldorf,
        <pb n="611" />
                                                        ---  591  --- 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die datum des 
5 1 « Ausweisung weisungs- 
2 des A iesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. 
r es Ausgewie beschlusses. 
1. 2.6. 3. 4. 5. 6. 
10. Josef Resnizek, geboren 1853, aus Ha-Landstreichen, Betteln, Königlich bayerisches]3 1. August 
Tagelöhner, selbach, Bezirk Taus, prrober Unfug und|] Bezirksamt Neu= d. J. 
Kreis Pilsen, Böhmen, Ruhestörung, Ulm, 
11. Josef Bäumel, #37 Jahre, aus Krascho-Landstreichen, Betteln Großherzoglich badi-'3. Septem- 
Handelsmann, witz, Böhmen, und Angabe falschen scher Landeskommis= ber d. J. 
Namens, sär zu Mannheim, 
12.Martin Nikolaus 21 Jahre, geboren und Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-3 1. August 
Vacler, Fabrik= ortsangehörig zu präsident zu Kolmar,,. J. 
arbeiter, Rochesson, Departement 
der Vogesen, Frank- 
reich, 
13. Heinrich Billeter,3 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-derselbe, desgleichen. 
Tagelöhner, ortsangehörig zu Män= teln, 
nedorf, Kanton Zürich 
Schweiz, 
  
  
  
  
  
  
Die durch den Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Marienwerder vom 29. Mai d. J. 
verfügte Ausweisung des Arbeiters Josef Sadakierski aus dem Reichsgebiet (Central-Blatt S. 444 Z. 1) 
ist, da sich die Angaben des Sadakierski über seine Heimathsverhältnisse nicht bestätigt haben, zurück- 
genommen worden. 
  
                                     2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Di Transportkontrole über Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten in dem an der österreichischen 
Grenze der Provinz Schlesien sich erstreckenden Grenzbezirke“') ist wieder aufgehoben worden. Nur im 
Grenzbezirke des Hauptsteueramts zu Ratibor bleiben derartige Transporte, insoweit sie das Gewicht von 
50 kg erreichen oder überschreiten, der Transportkontrole auch ferner unterworfen. 
  
Die bisherige Königlich bayerische General-Zoll-Administration zu München führt seit dem 1. September l. J. 
die Benennung 
Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern, 
und der Vorstand derselben den Titel 
Generaldirektor der Zölle und indirekten Steuern. 
  
Der Stations-Kontrolör in Straßburg i./E., Königlich preußische Hauptamts-Kontrolör Großschupff, ist 
gestorben. 
  
*) Siehe Seite 167 ff. des Central-Blattes. 
87*
        <pb n="612" />
                                                      ---  592  --- 
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zahl — 
der Ver- Raffinirter Zucker aller 
im Be- Keuerte fi Ant Rohzucker aller Art 
Verwaltungsbezirke. grohehe Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben= menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg — kg n. kg n. —-b 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen – — 85 — — — 
2. - Westpreußen — — 551 — 1449 — 
3. --- Brandenburg. 1 1075 2349 — 2 829 — 
4. -Pommern — — 17 — — — 
5 = Posen – 8 — — — 
6 - Schlesien — – 134 — — — 
7. Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften . 2 14 683 104 – 11 — 
8. Provinz Schleswig- Holstein — — 36 332 5 262 12 704 7795 
9. - Hannover . .. — — 15 961 — 760 — 
10. = Westfalen – — 3 — — — 
11. := Hessen-Nassau. — — 6 226 — — 
12. = Rheinprovinz — — 6 360 – 13 372 — 
Summe I. 3 15 758 68 130 5 262 31 125 7795 
II. Bayern — — 122 — 2274 3531 
III. Sachsen — — 1424 1085 — — 
IV. Württemberg — — 2572 — — 
V. Baden. 1 — 41392 5 338 2 518 23 649 
VI. Hessen — — 4629 — 7 43 908 
VII. Mecklenburg — — 696 – 1 — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben — — 2 — — — 
1!X. Oldenburg — — 315 – 36 — 
X. Braunschweig — 3 — 1 — 
Anhalt — — — — — — 
XII. Elsaß- Lothringen. — — 64 780 — 33 110 1 753 
XIII. Luxemburg — — 199 — — — 
Ueberhaupt 4 15 758 184 264 11 685 69 072 80 636 
Hierzu in den Vormonaten Septem- 
ber 1879 bis Juli 1880 — 48127516 2580 721 222 087 976 376 839 215 
Zusammen September 1879 bis 
August 1880 — 448143 2742 764 985 233 7721045 448 919 851 
In demselben Zeitraum 1878/79. . —46247778371280027665010081501725000
        <pb n="613" />
                                                                            ---  593  ---                                                                                      mengen, sowie über die 
 
Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat August 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen.freien Ver- Niederlagen.  freien Ver- Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. 
8. 9. 10. 11.12. 13. 14. 15. 
2 448 114 984 — — — — — 218 748 
14 862 452 — — — — — — 
26 144 33 369 623 413 75 757 428 080 — 107 286 — 
5 314 — 100 — 100 — 2548 — 
16 743 7 130 — — — — — — 
36 835 34 797 1 835 674 87044 2152 608 6 475 1 169 40 594 
22983 254 262 104 — 363 066 — 37 416 — 
881 — — — — — 811 — 
15 — 419 212 — 1 323 473 — 545 515 — 
126 225 190 986 3140 503 162 801 4 267 327 6 475 694 745 259.342 
— — 29 674 – – 4640 — 
26 090 8 948 — — — — 361 561 
— — 1538 — . — 1 905 — 
— — 131 051 1 236 — 17 508 — 
531 — — 476 — — — — 
267 — — — — — — — 
568 — 1 465 — — — — — 
15 100 14 646 – — — — — — 
— 11622 — — — — — — 
4 — 117 233 — — — 34 — 
4 — — — 19 682 — 1146ß000 — 
168 789 226 20203 421 464 164 5134287 009 6 475 833 793 259· 903 
8 245354 041 460 30 989 381 2510 189 89 560 718 236 557 16109 8572 190 228 
8 414 1433267 66244 410 845 2 674 70293 847 727 243 032 16943650 2 450 131 
5920 8“0 3659 85E80 29 281 450 O3 43 S50 960 900 17538 100 2 285 550
        <pb n="614" />
                                                      —  594  —  
3. Bank. 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochenüber 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
Sonstige Ver- Event. 
Ver-. 
d Gegen Unge- Gegen zlh Gegen ner Gegen Gegen SummeGegen g 
.Name der Banken Grund-Reserve, Noten 31. Juli Ungedeckt 31 Juni fälilge 31. Juli keiten Juli Sonstige 31. Juli der 31. Juli * 
9 Kapltel.Fonds. Umlauf. 1660 Noten 1580 Ver- 1880. Kündi.1880 Passiva. 1880 1880 weiter gegeben 
z 1880 Noten. bindlich. 1880 ungs- Passiva. inländischen 
keiten. frist.  Wechsel 
1| Reichsbank .. 12000015529723788—14416107686-I-3020167455—20873 — — 426 — 14911027 188- 46 4381 — 
2Städt. Bank zu Breslau. 3 000 600 2 834.210 12614 2571 3616 + 149 — — 50 K 501 15|40 110 
Kölnische Privatbank 3 000 750 2 554— 70 1246 4 9 376 J. 4 30644 127 15 — 9J759+ “ 342 
4 Magdeburger Privatbank. .. 3000 606 2214/ — 210 1 073 36 29— 77 856 13 309 — 3 7 014+ 193 860 
5 Danziger Privat-Aktien.Bank0 750 1 565— 63 652— 81 268 — 186 2917— 292 38387— 60 8887— 391 11 
6/ Provinzial-Aktien = Bank des · 
Großerzogthums Posen. 3000 750 20494 101 12034 1 47 — 22 1 684— 30 173 4 63603 21 292 
7/Hannoversche Bank 12000 908 49563102736-353 2696 — 321 1792— 151% #1#. 23 448. 1071 
8| Frankfurter Bank . .117143 3 806 9569q9— 2311 4166 621448· 1002 3231|— 34 389 +. 24538 366— 10221682 
9 Bayerische Notenbank 7500 339S66 876— 10911 28680 — 2445%1151— 105 92 — 1 1906 T 93 1078 974 
10 Sachsische Bank zu Dresden. 30 000do 44144 645665287— 13992185 — 413492+ 3 816 239 10|8 1486+T 27682327 
11| Leipziger Kassenverein 309000 149 2970/ 44 y% 165 1098 — 410 498 39 120 H 11 394 
4 Chemnitzer Stadtbank 510 127 509. 7 160 — 48 123— 1682584— 196 66 — 7 3919— 209 584 
13 Württembergische Notenbank 9 000 38444165+ 1695 9881|— 11 157— 152 874 2 486 4 45327 
14/ Badische Bank . 90001363133624155379424370 509%30 10— 19 457 4 4624799 + 16100 11 
15/Bank für Süddeutschland 15 672 1 574 2501 8 333— 615 146— 3 — — 7814 1371 34 392374 2635 1329 
9 Braunschweigische Bank 10 500 317 2 382— 647 1002 — 10392183 66 15615|□— 9 270 32 17267— 6558 71 
17/ Kommerzbank in Lübecck 2 400 49 860 25 2310J 20284 20 30614 133 42 — 8 7 696+— 170 27 
18 Bremer Bank 16 607 774 5 073 316% 3223+— 3270 851 I 197 13238 J 802 171— " 36 714 1 1 753 
Zusammen 2686 339320611924290— 18 138196 382/I 7/ 188 6062 230244 + 621 05 
Bemerkungen. 
Zu 8*: Darunter 145 000 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 14*: Darunter 38 606 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
  
  
  
  
  
  
  
Zu 15*: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Darunter 101 820 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
        <pb n="615" />
                                                  —   595 —                                                                              Wesen. 
banken Ende August 1880, 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Juli 1880. 
auf Tausend Mark.) 
 
  
  
  
  
  
Activa. 
Metall- Gegen Reichs. Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 1 
Bestand. 31. Juli kassen. 31. Juli, anderer 31. Juli| Wechsel] 31. Juli Lombard.. Juli Effekten. 31. Juli Aktiva. 31. Juli der 31. Juli 
1880. scheine. 1880. Banken. 1880. 1880. 1880. 1880. 1880. Aktiva. 1880. 7 
535 806— 40 4524 476 M 1447837820 + 12869332 40 3442 60 268 + 16 878 1716 M 301 24 o16 19 1034 524 — 442801 
1 047— 18 13 7 528 — 112 4183— 256 4389 F 773 189 — 32 — 10 361 J 4302 
947— 29 7— 2 355— 48 7964— 265 503 — 43 — — 188— 113 5 909J 116 
847üu108 8 286 — 63 4844 30 10456 — 30 18 — 28 100 4 63 7148 4 20914 
684 19 — — 220. 9 6571— 42 646 4 103 434 — 3 496 — 466 9 o60 — 380 
76314 4 — 1 93 4 6 s 4924 4 1 177— 7 — — 27v— 5 7 7899— 3916 
1941— 1 12 5 269 — 3711662— 235 581— 95 733 43 8 247/ 437 23 48 T 10 17 
4730— 995 281— 11 392 1543% 242 7664 — 200 5220 64 3241— 28 38 919 — 1 85t 
34 823 3835 47 14 3326 — 313 85424— 2615 1 800 1 867 — 1 6z27 T 156 77914J 1078 
17 113— 625 85 H 3 9306 4 126566 ++ 437 3 858 + 366 4256 — 234 4884 + 1443 85 148 4 276810 
1 035— 2 8— 3 359 — 168 3932— 122 1226 — 184 455— 8 790 — 125 7 337— 364 11 
201— 7 13 4 7 136 — 41 2667 — 669 159— 4 128 H- 1 6ß26 3894 39190— 209 12 
11 085+—+M 751 173 4 75 3026 4 88018155— 132 589 4 40 485 — 7665 — 24 34 278 + 15900 
5 076— 972 124 1 332 4 210162614 288 1 181— 56 49 — 1888 195 247099 J 1610 14 
5 827+— 885 50 38 2 494 20938220— 524 892 T 11 4643 4 19 2801 113 34 9277+ 26365 
727— 56 47 47 — 8 327— 745 1367— 310 — — 27 6268+— 110 17 34% 580 16 
486— 30 4 — 1 138 — 153 40624 334 763 4 347 1145— 44 1250— 273 7 850 T 1827 
1725— 55 2 H. 1 123 — 29 226 4 833 5 100 TK 497 344 — 864 4 78 37 392 . 13548 
624 853— 34 4063238 + 32259 817 —+ 15 9309572 398— 36557 93262 +18095 20 711 84 58 3563— 197442 34549
        <pb n="616" />
                                                       —  596  —  
Statistik der deutschen Bank 
  
  
  
  
  
  
  
  
An Banknoten 
Bezeichnung — 
Laufende der im Umlauf im Bestandes im Umlauf im Bestande 
Nr. 
Notenbauten in Abschnitten zu 100 M Abschnitten zu 200.4 
M M M M M 
1. Reichsbank 1) .. 403792 950197 307050 — — 
2.Städtische Bank zu Breslau. . 1587 300 51 700 — — 
3.Kölnische Privatbank 2) . 2537 700 438 600 — – 
4.Magdeburger Privatbank 2214 000 786 000 — — 
5. Danziger Privat-Aktienbank . 1565000 1 435000 — — 
6. Provinzial-Aktienbank des Großherzogshume Posen . 710 700 189 300 449 200 450 800 
7. Hannoversche Bank . 4957 800 942 200 — — 
8.Frankfurter Bank .. . 3 302 000 2398 000 — — 
9.] Bayerische Notenbank . 66 815 800 3 124 200 — — 
10. Sächsische Bank zu Dresden . 2480280035197200 — — 
11.|Leipziger Kassenverein . — — — — 
12.ChemnttzerStadtbank... . 508 900 1 100 — — 
13.]Württembergische Notenbank . 24 165 400 1 634 600 — — 
14. Badische Bank .. . 1336190025638100 — — 
15.Bank für Süddeutschland 16 754 400 19 45 600 — — 
16.] Braunschweigische Bank 2 381 700 111 118 300 — — 
17. Kommerzbank in Lübeck 860 400 1539 600 — — 
18. Bremer Bank 5 072 300 3 427 700 — — 
zusammen am 31. August 1880 575 391 0600304 474 250 449 200 450 800 
am 31. Juli 1880 578 882 0600 1 303250 449 200 450 800 
mithin am 31. August 1880 mehr — 3 171 000 — — 
weniger 83491000 — — — 
  
  
                              Anmerkungen. 
  
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
1 6400 
7966 750 
90 555 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
219 525 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
·66 s s I 6 100 r— p□ r I 
865900400 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Kölnischen Privatbank, wel e seit dem 1. Januar 1876 nicht meehr znsesßtg und 
noch nicht eingelöft: 
im Bestande: 
vernichtet: 
250. 
98 30 
1 390 Thlr. in Abschnitten zu 10 
kr., 2 380 Thlr. in Abschustten zu 20 Thlr., 
760 I I s s · I 
296 840 ri r r—i s . 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken, 
1) bei der Rostocker Bank 900 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 100 Mark in gleichen Ab- 
Vernichtung Üübergeben und 1997000 Mark derselben Gattung vernichtet, 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 4 700 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4 060 300 Mark in
        <pb n="617" />
                                                    — 597 — 
noten Ende August 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr. 
in Abschnitten zu 500 M. in Abschnitten zu 1000 M überhaupt 
M M M M M 
i 
83 799 000 227 701 000 234 201 000 315 499 000 721 792 950 740 507 050 1. 
— — 1262 000 99 000 2 349 300 150 700 2. 
— — — — 2537 700 438 600 3. 
— — — — 2214000 786 000 4. 
— — — — 1565 000 1 435 000 5. 
889 500 310 500 — — 2 049 400 950 600 6. 
— — — — 4 957 800 942 200 7. 
595.000 1 005 000 # 5672 000 9 028 000 9 569 000 12 431 000 8. 
— — — — 66 815 800 3 124 200 9. 
16 988 500 9.511500 — — 41 791 300 44 708 700 10. 
2971500 28 500 — — 2971500 28 500 11. 
— — — — 508 900 1100 12. 
— — — — 24 165 400 1 634 600 13. 
–— — — — 13 361 900 25 638 100 14. 
— — — — 16 754 400 19 45 600 15. 
— — — 2 381 700 11 118 300 16. 
— — — 860 400 1539 600 17. 
— — — — 5 072 300 3 427 700 18. 
! 
105 243 500 # 238 556 500 241 135 000 324 626 000 922 218 750 868 107 550 
124 577000 219 223 000 236 442 000 329 399 000 940 350 250 850 376 050 
– 1 19 333 500 4 693 000 — 18131500 — 
19 333 500 — — 4773 000 — 17 731 500 
Einziehung. aufgerufen sind, waren am 31. August 1880: 
85 075 Thlr. In Abschnitten zu 50 Thlr., 228 600 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 41000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 1994 265 Mark 
mithin gegen Ende Juli 1880 weniger 7650 
1400 19 100 " 55 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 251 37. 
8 340 9800 "n 259 440 600 - - « 138 495 50% · s- . - 150250161os 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. August 1880: 
1650 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., zusammen 16 260 Mark 
mithin gegen Ende Juli 1880 weniger — 
450 *„„„„ 1 000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., zusammen 7440 
2979700 " 299 000 " 9 : „ . 29786 300 
daß am 31. August 1880: 
schnitten im Bestande, 2000 Mark in Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Regierung zur 
Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren. 
  
88
        <pb n="618" />
                                                  — 598 — 
                                   4. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                    Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 12. d. M. ist die 28,1 km lange Paulinenaue —Neu-Ruppiner Eisenbahn mit den Stationen 
Paulinenaue, Lobeofsund, Betzin-Carwesee, Fehrbellin, Dammkrug, Treskow und Neu-Ruppin dem allgemeinen 
Verkehr übergeben worden. 
Dieselbe hat auf Station Paulinenaue Anschluß an die Berlin-Hamburger Eisenbahn. 
Berlin, den 14. September 1880. 
  
Am 15. d. M. ist die zum Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg gehörige, 
13,73 km lange Theilstrecke Hecklingen— Egeln mit den Stationen Boernecke, Schneidlingen und Egeln 
für den gesammten Güterverkehr in Betrieb genommen. 
Berlin, den 15. September 1880. 
                                In Vertretung: Körte. 
  
                                    5. Marine und Schiffahrt. 
In Hamburg wird am 22. September d. J. mit der Abhaltung einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen 
werden. 
  
                                             6. Konsulat-Wesen. 
  
Dem zum französischen Konsul in Mannheim ernannten Herrn Louis Jacques Victor Oppelt ist das 
Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="619" />
        VIII. Jahrgang. 
                                          Central-Blatt 
                                            für das 
                                      Deutsche Reich. 
  
                                           Herausgegeben                                                                                                                           im 
                             Reichsamt des Inneren 
  
 
  
—— — — 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
2. 
3. 
4. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 599 
Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung eines Reichs- 
bevollmächtigten für Zölle und Steuern; — Befugniß 
einer Steuerstelle 601 
Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes; 
— Beginn einer Schifferprüfung 601 
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 
und Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen des 
Berlin, Freitag, den 24. September 1880. 
  
5. 
6. 
7. 
Nr. 39. 
  
  
Reichs vom 1. April bis Ende August 1880; — Nach- 
weisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer in dem- 
selben Zeitraum 602 
Justiz-Wesen: Verzeichniß derjenigen Stellen, an welche 
ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu 
richteitetete ... ..... 604 
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung von Bahnstrecken 665 
Konsulat-Wesen: Entlassung; — Exegquatur-Ertheilung 
665 
                            1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
                      Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
— Lauf. Nr. 
Name und Stand 
— 
Alter und Heimath 
— 
des Ausgewiesenen. 
2. 3. 
  
  
  
  
  
Grund Behörde, welche die Datum des 
Ausweisung weisungs- 
der Bestrafung beschlossen hat. beschlusses. 
4. 5. 6. 
  
l 
                    a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
  
Julianne Rosalie 
Olesch, unverehe= zienice, Kreis Olkusz, 
licht, Russisch-Polen, 
  
20 Jahre, aus Ogrod-schwerer Diebstahl, 
Königlich preußische 4. Septem- 
Bezirksregierung zu ber d. J. 
Breslau, 
89
        <pb n="620" />
                                                    —  600  —  
  
  
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— .. Ausweisung weisungs- 
5 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                       b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.Isaak Scherrer, geboren am 9. Juni 1837 Landstreichen, Königlich preußische 11. Septem- 
Küfer, zu Kügeliswinden, Kan- Bezirksregierung zu ber d. J. 
ton Thurgau, Schweiz, Potsdam, 
ortsangehörig zu Eg- 
nach, Bezirk Arbon 
(daselbst), 
3.]Louise Bittmann 23 Jahre, geboren und Landstreichen und ge-Königlich preußische 11. August 
Dienstmädchen, ortsangehörig zu Lichter werbsmäßige Unzucht, Bezirksregierung zu d. J. 
bei Friedenthal, Oester- Oppeln, 
reichisch-Schlesien, 
4. à) Johanna Groß,5 Jahre, 
unverehelicht, 
b) Josef Groß, 12 Jahre, 
beide aus Marschen- 
. Josef 
.Amanda 
c) Sebastian Wag- 
ner, Marionet- 
tenspieler, 
d) Josef Wu- 
schinger, 
Pferdehändler, 
Rummler, 
Schneidergeselle, 
Christine 
Johannsen, un- 
verehelichte Näherin, 
a) Josef Wei- 
ner, Tagelöh- 
ner, 
b) dessen Ehefrau, 
Anna, geborene 
Schmittlinger, 
Friedrich Alfons Taf- 
fourand, 
Tage- 
löhner, 
.Karl Walser, Bier- 
brauer, 
  
dorf, Bezirk Schönberg, 
Mähren, 
stadt (daselbst), 
50 Jahre, aus Groß= 
Ulbersdorf (daselbst,) 
geboren am 26. Juli 
1837, aus Arnau, Be- 
zirk Hohenelbe, Böh- 
men, 
20 Jahre, aus Risby, 
Schweden, 
49 Jahre. 
42 Jahre, 
beide aus Krakau, Ga- 
lizien, 
geboren am 28. Januar 
1838 zu Straßburg, 
zufolge Option französi- 
scher Staatsangehö- 
riger, 
19 Jahre, geboren und 
ortsangehörig zu Alten- 
stadt, Tirol, 
  
59 Jahre, aus Frankk 
  
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen ê„ Betteln 
und Erregung 
ruhe- 
störenden Lärms, 
gewerbsmäßige Unzucht, 
Landstreichen und 
Betteln, 
Landstreichen, Diebstahl 
und Unterschlagung, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
  
Königlich preußische 
Liegnitz, 
dieselbe Behörde, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Schleswig, 
Großherzoglich badi- 
scher Landeskom- 
missär zu Karlsruhe, 
Kaiserlicher Bezirks- 
präsident zu Metz, 
Kaiserlicher Bezirks- 
  
6. August 
Bezirksregierung zus d. J 
10. August 
d. J. 
8. Septem- 
ber d. J. 
desgleichen. 
desgleichen. 
9. August 
präsident zu Kolmar, d. J
        <pb n="621" />
                                                     — 601 — 
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die datum des 
— — Ausweisung weisungs- 
2 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
10.Arsene OQuerry, 115 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-10. Septem- 
ortsangehörig zu Belteln, präsident zu Kolmar, ber d. J. 
mont, Departement 
Doubs, Frankreich, 
11. Paul-l Tisserand, geboren am 15. Septem-Landstreichen, derselbe, 13. Septem- 
Maler, ber 1854 und ortsan- ber d. J. 
gehörig zu Baar, De- 
partement Doubs, Ar- 
rondissement Montbé- 
liard, Frankreich, 
  
  
  
  
  
  
                                 2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Ober-Regierungsrath Loewe zu Königs- 
berg i./Pr. an Stelle des in den Ruhestand getretenen Königlich preußischen Geheimen Regierungsraths 
Keller-Holl der Königlich preußischen Regierung zu Sigmaringen, dem Königlich württembergischen Steuer- 
Kollegium zu Stuttgart und der Großherzoglich badischen Zoll-Direktion zu Karlsruhe als Reichsbevoll- 
mächtigter für Zölle und Steuern, mit dem Wohnsitze in Karlsruhe, vom 1. September d. J. ab beigeordnet 
worden. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Rasten burg im Hauptamtsbezirke Friedland ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für das Privat-Transitlager der Aktiengesellschaft „Ostpreußische 
Handelsmühlen Neumühl“ zu Neumühl eingehende Getreide und die Ausfertigung von Begleitscheinen I über 
die von diesem Lager ausgehenden Mühlenfabrikate beigelegt worden. 
  
                                          3. Marine und Schiffahrt. 
Die im Jahre 1866 in Danzig erbaute, zuletzt unter britischer Flagge gefahrene Schoonerbark „Forget 
me not“ von 231 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum 
des im Königreich Preußen staatsangehörigen Peter Johann Michelsen zu Apenrade unter dem Namen 
„Emma“" das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, welches zum 
dreimastigen Schooner umgetakelt ist und für welches der Eigenthümer Apenrade zum Heimathshafen ge- 
wählt hat, ist am 24. Dezember 1879 vom Kaiserlichen Vize-Konsulat zu Tschifu ein Flaggenattest ertheilt 
worden. 
  
* . 
In Geestemünde wird am 7. Oktober d. J. mit der Abhaltung einer Schifferprüfung für große Fahrt 
begonnen werden. 
  
89*
        <pb n="622" />
                                                       —  602  —  
  
                                        4.  Finanz-Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die 
Zeit vom 1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats August 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- . . 
. nahme beträgt Bonifkati- . nahme Differen 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in damselben zwischen den 
Etatsjahres leib Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein. Bleiben des und 5 
Schlusse des schaftliche Vo jahres meh 
Einnahme. ri t 
h cben genannten Rechnung (Spalte 4) — weniger 
A. A “ - 4 
1. 2. 3l 4. 5. 6. 
Zölle 67 692 262 16 714467 675 54866 820 818+ 854 730 
Rübenzuckersteuer . 513246951—13246946—12334450—912496 
Salzsteuer 12 704 424 22171 7022072 434 429 1 267 778 
Tabacksteuer 329 048 10 986 318 062 296 987 21 075 
Branntweinsteuer . 12 955 633 3 326 42ê205y242 801 
Uebergangsabgaben von Branntwein 48 531 – 48 531 35778— 12 ’753 
Brausteuer 6 854 884 85 086769 8416 249 981 
Uebergangsabgaben von Bier 381 509 — 381 509 358 336— 23 173 
Summe 100 966 296 16688 334484 277 96284 003 769 274 193 
Spielkartenstempoel. 306 556 306 556 298 359 8 197 
Reichs-Post= und Telegrapben-Verwaltung — — 53 636 231 51175 46242 460 769 
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung — 16 170 4015 645 986 524 414 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
ungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende August 1880: 
Ist-Einnahme vom #„ ç . . 
Bezeichnung Beginndes Etatsjahres Ist-Einnahme in diserend zwischen. 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum + mehr 
obengenannten des jahres 
Einnahme. Monats des Vorjahre — weniger 
M 2 — 
1. 1 2. 3. 4. 
Zölle 57 595 015 67 148 572 — 9553 557 
Rübenzuckersteuer 55 332 334 51 465 191 3 867 143 
Salzsteuer 12 916 544 12 645 544 271.000 
Tabacksteuer 267 464 247279 20 185 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein 15 123 799 16 .572 255 — 1448 456 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 6 069 248 5 838 381 + 230 867 
Summe 147 304 404 153 917222 — 6612 818 
Spielkartenstempel (einschließlich der Nach 
steuer). 364 060 472 555 — 108 495
        <pb n="623" />
                                                        —  603  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nachwei sung 
der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich in den Monaten April bis August 1880. 
April Mai Juni Juli August 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 1880. 1880. 1880. 1880. 
4 — 44 “ A2 
I. Im Reichs- Postgebiete. 
1. Königsberg . 1460180122041010802501017240 914690 
2. Gumbinnen 315740 2 84300 2 68830 2 582 40 2768.50 
3. Danzig 12473 201 104987 751 11610 65 9995 90 9291 15 
4. Berlin 52 8992 30 46276 103590 7 74709 801 48897 60 
5. Potsdam 288225 2 614 70 2939 90 3 185.60 2736.50 
6. Frankfurt a. O. 677220 636210 7080 00 674730 6 407 45 
7. Stettin 8 269 65 6 635 40 6 826 60 6 626 40 74911— 
8. Köslin 1 886 70 1 742 70 2062 00 1 570 20 1 622 60 
9. Posen 4161 30 3539190 5 074 65 3984 15 3 701190 
10. Bromberg. 2617 45 2266 00 2935 00 2917 80 2441 — 
11. Breslau 14 175 00|3220 2|4L2 19q93 10| 0 1049 40 
12. Liegnitz 6717 40 674810 742580 703740 6 50780 
13. Oppeln - 599625 446510 548690 5 809 50 5 129 40 
14. M agdeburg 13 69290 14910807923995 1624775 1432710 
15. Halle a. S. 6357 60 7347|60 7846 30 731690 6290 — 
16. Erfurt a 8 786 75 8233880 9230 20 9264 25 9322 70 
17. Kiel. 7885 20 6702110 4718 50 5 763 40 4168 — 
18. Hannover- 6267 30 605820 5 498 60 5719 80 5477— 
19. Münster 215550 1 8120 1 49700 1 72440 1 92540 
20. Minden 5 657 30 5246 50 5331 60 591890 5189 10 
21. Arnsberg 16 499 1| 501 15862 501 14710 20 
22. Kassel 33950 3 396 65 3 697 20 3130 40 3 354 45 
23. Frankfurt a. M. 28 039 701 27484 40] 33638 00 29906 40 29039 40 
24. Köln .. 14 03925 133045 é%y 
25. Aachen 7054 6 422 35 7073,00 8845 00 6824 — 
26. Koblenz 3 15640 3 110|90 2898 80 3 4690 279760 
27. Düsseldorf. 34 191 55 35 121 440 37581 001 32677 15 
28. Trier 2355. 60 1 82280 2124 30 1 637 30 2200 50 
29. Dresden 10 888 80) 11020 Z0HHLOO1H H 6„ 9926 60 
30. Leipzig 30 651900029 413100330439029 740| 05 32270 50 
31. Karlecuhe. 13591 951 14058 95 22O 9 5 
32. Konstanz 5707 60 5299 00 5994 70 475290 5047 900 
33. Darmstadt. « 965635 990670 9437851016050 9816 — 
34. Schwerin i. M. 2962 .07 1 77010 1 90070 1 562 50 1 648  
35. Oldenburg 4422 50 4246 80 3 33650 3 800 20 3310 90 
36. Braunschweig 499790 3 892 60 4 45690 46140 3 616 50 
37. Bremen 19 34t99755 911000% 
38. Hamburg 6451945 60 333856854910| 301 649897 70 
39. Straßburg E. 17 880 2) 1554366518643302 
40. Metz. — 376590 314310 335110 324990 356370 
Summe1 48442075450179254902986050685905449106s70 
ll. Bayern. 36011903762110361751039664403688120 
III. Württemberg 18 498 7562710068 324822 60.0 4 
Ueberhaupt.538931 140s 504071 135 543159 051 564 006 J1051 503247 /35 
*) Dagegen im Jahre 1879 5017711000|509960 7579 377807207 466 936 25 
„ „ „ 1878518 463 45409 190 85500 170 30 1526433445 506 196 90 
„ „ „ 1877/ 566 297 40 0°72178 6573 642 5584 50735 35 
  
  
  
  
*) Siehe Central-Blatt für 1880 Seite 188, für 1879 Seite 284, für 1878 Seite 182.
        <pb n="624" />
                                                   —  604  —  
                                      5. Justiz-Wesen. 
                                            Verzeichniß 
derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 
beschlossenen Anweisung, 
betreffend den zum Zwecke der Einziehung von Gerichtskosten unter den Bundes- 
staaten zu leistenden Beistand, 
— Central-Blatt des Deutschen Reichs Nr. 21 Seite 278 — 
ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk In dem Staat 7 betr. Kasse resp. Behörde 
. In dem Staate Betr. resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Aachen Preußen Aachen Cöln Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Aachen. 
Aalen Württemberg Ellwangen Stuttgart Amtsgericht. 
Abensberg Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Rentamt Neustadt a. d. Donau. 
Abterode Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Eschwege. 
Achern Baden Offenburg Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Achern. 
Achim Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Achim. 
Adelnau Preußen Ostrowo Posen Kgl. Steuer-Amt in Ostrowo. 
Adelsheim Baden Mosbach Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei in 
Buchen. 
Adenau Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Rezeptur in Adenau. 
Adorf Sachsen Plauen Dresden Gerichtsschreiberei des Amts- 
gerichts. 
Ahaus Preußen Münster Hamm Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Gronau. 
Ahlden Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Walsrode. 
Ahlen Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Ahlen. 
Ahrensbök Oldenburg Lübeck Hamburg Großh. Regierung in Eutin. 
Ahrensburg Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Ahrensburg. 
Ahrweiler Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Ahrweiler. 
Aibling Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Aibling. 
Aichach Bayern Augsburg Augsburg Kgl. Rentamt Aichach. 
Aken Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Aken. 
Albesdorf Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrements= Einnehmerei 
1 Albesdorf. 
Aldenhoven Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Jülich. 
Alfeld Preußen Hildesheim Celle Kgl. Steuer-Amt in Alfeld. 
Allenburg Preußen Königsberg Königsberg Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Fried- 
land. 
Allendorf Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Witzenhausen. 
Allenstein Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Allenstein. 
Allstedt S.-Weimar Weimar Jena Großh. Rechnungsamt in Alsstedt. 
i
        <pb n="625" />
                                               —  605  — 
  
  
  
  
  
  
  
Gehört zum 
 Bezirk 
Fur den Be In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Alsfeld Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
" Einnehmerei Alzsfeld; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Alsleben Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Alsleben. 
Altdamm Preußen Stettin Stettin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Stettin. 
Altdorf Bayern Nürnberg Nürnberg Kgl. Rentamt Altdorf. 
Altena Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Iserlohn. 
Altenberg Sachsen Dresden Dresden eteschrekene des Amtsge- 
richts. 
Altenburg S.-Altenburg Altenburg Jena Herzgl. Steuer= und Rentamt in 
Altenburg. 
Altenkirchen Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Altenkirchen. 
Altenstadt Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Altenstadt; 
1 in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
# hat, das Amtsgericht, sonst die 
i Staatsanwaltschaft bei dem 
1 Leandgericht. 
Altkirch Elsaß-Lothringen Mülhausen Colmar # Emechfirements-Einnehmere! Alt- 
irch. 
Altötting Bayern v Traunstein München Kgl. Rentamt Burghausen. 
Altona Preußen Altona Kiel Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Ottensen. 
Alverdissen Lippe Detmold Celle Gerichtsschreiberei in Alverdissen. 
Alzenau Bayern 1 Aschaffenburg Bamberg Kgl. Land-Rentamt Aschaffenburg. 
Alzey Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Alzey 1; 
in Strassachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Amarin, St. Elsaß-Lothringen Mülhausen Colmar Enregistrements-Einnehmerei St. 
Amarin. 
Amberg Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Amberg. 
Amöneburg Preußen Marburg Cassel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Mar- 
burg. 
Amorbach Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Rentamt Amorbach. 
Andernach Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steueramt in Andernach. 
Angerburg Preußen Lyck Königsberg Kgl. Steueramt in Angerburg. 
Angermünde Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steueramt in Angermünde. 
Anklam Preußen Greifswald Stettin Kgl. Steueramt in Anklam.
        <pb n="626" />
                                                   —  606  —  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum * 
« In dem Staate — — betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtagerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Annaberg Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Annweiler Bayern Landau Zweibrücken Kgl. Rentamt Annweiler. 
Ansbach Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Ansbach. 
Apenrade Preußen Flensburg Kiel Kgl. iReben-Zoll Amt I. in Apen- 
rade. 
Apolda S.-Weimar Weimar Jena #aaee Rechnungsamt in Nieder- 
roßla. 
Arendsee Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Arendsee. 
Arnsberg Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Arns- 
berg. 
Arnstadt Schwarzburg= Erfurt Naumburg Amtsgericht. 
Sondershausen 
Arnstein Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Arnstein. 
Arnstorf Bayern Deggendorf München Kgl. Rentamt Eggenfelden. 
Arnswalde Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Arnswalde. 
Arolsen Waldeck Cassel Cassel Fürstl. Steuer-Rezeptur in Arolsen. 
Ars a. d. M. Elsaß-Lothringen Metz Colmar Enregistrements-Einnehmere Ars 
a. d. M. 
Artern Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Artern. 
Arys Preußen Lyck Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Arys. 
Asbach Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Altenkirchen. 
Aschaffenburg Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Stadt-Rentamt Aschaffenburg. 
Aschersleben Preußen Halberstadt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Aschersleben. 
Attendorn Preußen Arusberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Olpe. 
Aub Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Röttingen. 
Auerbach i. B. Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Auerbach i. B. 
Auerbach i. S. Sachsen Plauen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Augsburg Bayern Augsburg Augsburg in Civilsachen: Kgl. Stadt-Rent- 
amt Augsburg; 
in Strafsachen: Gerichtsschreiberei 
des Amtsgerichts. 
Augustusburg Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Auma S.-Weimar Gera- Jena Großh. Rechnungs-Amt in Auma. 
Aurich Preußen Aurich Celle Kgl. Steuer-Amt in Aurich. 
Avold, St. Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Eneegisiremente-Einnehmerei St. 
Avold. 
Babenhausen. Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Illertissen. 
Backnang Württemberg Heilbronn Stuttgart Amtsgericht. 
Baden Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Baden. 
Bärwalde i. N. Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Bärwalde i. N. 
Bärwalde i. P. Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Bärwalde i. P. 
Bahn Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Bahn. 
Baldenburg Preußen Konitz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Baldenburg. 
Balingen Württemberg Rottweil Stuttgart Amtsgericht.
        <pb n="627" />
                                                      —  607  — 
  
Für den Bezirk 
In dem Staate 
Gehört zum 
  
  
betr. Kasse resp. Behörde 
  
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Ballenstedt Anhalt Dessau Naumburg ven Gerichtskasse in Ballen- 
tedt 
Balve Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Amt in Lüdenscheid. 
Bamberg 1 Bayern Bamberg Bamberg Kal. Stadt-Rentamt Bamberg. 
Bamberg II Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Land-Rentamt Bamberg. 
Barby Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Barby. 
Bargteheide Preußen Altona Kiel ##l. Steuer-Rezeptur in Ahrens- 
urg. 
Barmen Preußen Elberfeld Cöln Kgl. Steuer-Amt in Barmen. 
Barr Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei Barr. 
Barten Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Rastenburg 
Bartenstein Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Bartenstein. 
Barth Preußen Greifswald Stettin Kgl. Steuer-Amt in Barth. 
Baruth Preußen Potsdam Berlin Kgl. Steuer-Amt in Golßen. 
Bassum Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Bassum. 
Battenberg Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Biedenkopf. 
Bauerwitz „Preußen Ratibor Breslau Kgl. Steuer-Amt in Katscher. 
Baumholder Preußen Saarbrücken Cöln . Kgl. Steuer-Amt in Grumbach. 
Baunach Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Ebern. 
Bautzen Sachsen Bautzen Dresden grenhen des Ants- 
gerichts 
Bayreuth Bayern Bayreuth Bamberg Kal. Rentamt Bayreuth. 
Beckum Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Beckum. 
Beelitz Preußen Potsdam Berlin Kgl. Steuer-Rezeptur in Beelitz. 
Beerfelden Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Beerfelden; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Beeskow Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Beeskow. 
Beetzendorf Preußen Stendal Naumburg K. Steuer· Rezeptur in Beetzen- 
orf. 
Beilngries Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Beilngries. 
Belgard Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Belgard. 
Belgern Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Belgern. 
Belzig Preußen Potsdam Berlin Kgl. Steuer-Amt in Belzig. 
Benfeld Elsaß-Lothringen! Straßburg Colmar Entegistrements. Einnehmerei Ben- 
eld. 
Bensberg Preußen Cöln Cöln Kgl. Steuer-Amt in Bensberg. 
Bentheim Preußen Osnabrück Celle Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Bent- 
heim. 
Bentschen Preußen Meseritz Posen Kgl. Steuer-Amt in Bentschen. 
Berchtesgaden Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Berchtesgaden. 
Berent Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Berent. 
  
  
  
  
90
        <pb n="628" />
                                                  —  608   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
.. . Gehört zum 
de 
Für den Bezirk In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Bergedorf Hamburg Hamburg Hamburg Kasse des Amtsgerichts. 
Bergen u. Rügen Preußen Greifswald Stettin Fuc. Steuer-Amt in Bergen a. 
ügen. 
Bergen b. Celle Preußen Lüneburg Celle Aul HSteuer-Amt in Bergen b. 
elle. 
Bergen b. Hanau Preußen Hanau Cassel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Hanau. 
Bergheim Preußen Cöln Cöln Kgl. Steuer-Amt in Bergheim. 
Bergzabern Bayern Landau Zweibrücken Kgl. Rentamt Bergzabern. 
Berleburg Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Berleburg. 
Berlin Preußen Berlin I, II Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt für die 
Gerichtskosten-Erhebung in Ber- 
lin. 
Berlinchen Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Berlinchen. 
Bernau Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Bernau. 
Bernburg Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Bernburg. 
Berneck Bayern Bayreuth Bamberg Kgl. Rentamt Schorgast. 
Bernkastel Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Bernkastel. 
Bernstadt i. S. Sachsen Bautzen Dresden WWods des Anmts- 
gerichts. 
Bernstadt i. Schl. Preußen Oels Breslau Kgl. S#truer-Amt in Bernstadt 
. . 
Bersenbrück Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Quakenbrück. 
Berum Preußen Aurich Celle Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Norden. 
Besigheim Württemberg Heilbronn Stuttgart Amtsgericht. 
Beuthen a. O. Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Beuthen a. O. 
Beuthen O.-Schl. Preußen Beuthen Breslau Kgl. ls in Beuthen 
O.-Schl. 
Beverungen Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in Höxter. 
Bialla Preußen Lyck Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Bialla. 
Biberach Württemberg Ravensburg Stuttgart Amtsgericht. 
Bieber Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Gelnhausen. 
Biedenkopf Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Biedenkopf. 
Bielefeld Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Amt in Bielefeld. 
Bigge Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Brilon. 
Bingen Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Bingen; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Birkenfeld Oldenburg Saarbrücken Cöln Großh. Regierung in Birkenfeld. 
Birnbaum Preußen Meseritz Posen Kgl. Steuer-Amt in Birnbaum. 
Birstein Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Wächtersbach. 
Bischhausen Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Eschwege. 
Bischofsburg Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Bischofsburg.
        <pb n="629" />
                                               —  609   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum » 
» In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Bischofsheim Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Neustadt a. d. Saale. 
Bischofstein Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Rezeptur in Bischof- 
stein. 
Bischofswerda Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amts- 
gerichts. 
Bischweiler Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar Enregistrements-Einnehmerei Bisch- 
weiler. 
Bismarck Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Bismarck. 
Bitburg Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Bitburg. 
Bitsch Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Bitsch. 
Bitterfeld Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Bitterfeld. 
Blankenburg Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll= 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Blankenese Preußen Altona Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt l. in Blanke- 
nese. 
Blankenhain Sachsen-Weimar Weimar Jena- Großh. Rechnungsamt in Blanken- 
hain. 
Blankenheim Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Gemünd. 
Blasien, St. Baden Waldshut Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei St. Bla- 
sien. 
Blaubeuren Württemberg Ulm Stuttgart Amtsgericht. 
Bleckede Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Amt in Bleckede. 
Bleicherode Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Bileiche- 
rode. 
Blieskastel Bayern Zweibrücken Zweibrücken Kgl. Rentamt Blieskastel. 
Blomberg Lippe Detmold Celle Gerichtsschreiberei zu Blomberg. 
Blumenthal Preußen Verden Celle Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Röme- 
beck. 
Bocholt Preußen Münster Hamm Kgl. Neben-Zoll-Amt J. in Bocholt. 
Bochum Preußen Essen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Bochum. 
Bockenem Preußen Hildesheim Celle Kgl. Steuer-Amt in Bockenem. 
Bockenheim Preußen Frankfurt a. M. Frankfurt a. M. Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Frank- 
furt a. M. 
Böblingen Württemberg Stuttgart Stuttgart Amtsgericht. 
Bogen Bayern Straubing München Kgl. Rentamt Mitterfels. 
Boizenburg Meckl.-Schwerin Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Bojanowo Preußen Lissa Posen Kgl. Steuer-Amt in Rawitsch. 
Bolchen Elsaß-Lothringen Metz Colmar Enregistrements-Einnehmerei Bol- 
chen. 
Bolkenhain Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Bolkenhain. 
Bonn Preußen Bonn Cöln Kgl. Steuer-Amt in Bonn. 
Bonndorf Baden Waldshut Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Stüh- 
lingen. 
  
90
        <pb n="630" />
                                             —  610—   
 
  
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
Z„ In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Boppard Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Boppard. 
Borbeck Preußen Essen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Essen. 
Bordesholm Preußen Kiel Kiel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Kiel. 
Borgentreich Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in Warburg. 
Borken i. Westf. Preußen Münster Hamm Kgl. Hieuer-Amt in Borken in 
Westf. 
Borken, Reg.-Bez. Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Homberg. 
Cassel 
Borna Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Bottrop Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Dorsten. 
Boxberg Baden Mosbach Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Tauber- 
bischofsheim. 
Brackenheim Württemberg Heilbronn Stuttgart Amtsgericht. 
Brake Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Brake. 
Brakel Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in' Höxter. 
Bramstedt Preußen Kiel Kiel Kgl. Steuer-Amt in Kellinghusen. 
Brand Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Brandenburg a. d. Preußen Potsdam Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Bran- 
Havel denburg a. d. H. 
Braubach Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Ober- 
lahnstein. 
Braunfels Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Wetzlar. 
Braunsberg Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Brauns- 
berg. 
Braunschweig Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. 
Zoll= und Steuer-Direktion in 
Braunschweig. 
Bredstedt Preußen Flensburg Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt J. in Husum. 
Breisach Baden Freiburg Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Breisach. 
Bremen Bremen Bremen Hamburg Gerichtskasse in Bremen. 
Bremerhaven Bremen Bremen Hamburg Amtsgericht. 
Bremervörde Preußen Stade Celle Kgl. Steuer-Amt in Bremervörde. 
Breslau Preußen Breslau Breslau Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Breslau. 
Bretten Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Bretten. 
Brieg Preußen Brieg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Brieg. 
Briesen Preußen Thorn Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Briesen. 
Brilon Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Brilon. 
Bromberg Preußen Bromberg Posen Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Brom- 
berg. 
Brotterode Preußen Meiningen Jena Kgl. Steuer-Amt in Schmalkalden. 
Bruchhausen Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Sdyke. 
Bruchsal Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Bruch- 
sal. 
Bruck Bayern München II München Kgl Rentamt Bruck. 
Brückenau Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Brückenau.
        <pb n="631" />
                                                  —  611  —  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
Zr In dem Staat — —— « « betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Brücl Mecklenb.-Schw) Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Brüssow Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steuer-Amt in Brüssow. 
Brumath Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar Enregistrements-Einnehmerei Bru- 
math. 
Bublitz Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Bublitz. 
Buchen Baden Mosbach Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Buchen. 
Buchholz Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Steuer-Rezeptur in Buchholz. 
Buchloe Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Buchloe. 
Buchsweiler Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
" Buchsweiler. 
Buckau Preußen Magdeburg Naumburg * (aupt. Steuer Amt in Mag- 
eburg. 
Bückeburg Schaumb.-Lippe Bückeburg Oldenburg Gerichtschreibere des Amtzge- 
richts. 
Büdingen Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
« Einnehmerei Büdingen; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Bühl Baden Offenburg Karlsruhe Groh. Haupt-Steuer-Amt Ba- 
en. 
Bünde Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Amt in Vlotho. 
Buer Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Dorsten. 
Büren Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Büren. 
Bütow Preußen Stolp Stettin Kgl. Steuer-Amt in Bütow. 
Bützow Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Bunzlau Preußen Liegnitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Bunzlau. 
Burbach Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Amt in Siegen. 
Burg a. Fehm. Preußen Kiel Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Burg 
a. F. 
Burg b. Magdeb. Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Burg 
bei Magdeburg. 
Burgau Bayern Augsburg Augsburg Kgl. Rentamt Burgau. 
Burgdorf Preußen Hildesheim Celle Kgl. Steuer-Amt in Burgdorf. 
Burgebrach Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Burgwindheim. 
Burghaun Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hünfeld. 
Burghausen Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Burghausen. 
Burgk Reuß ä. L. Greiz Jena Amtsgericht. 
Burglengenfeld Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Rentamt Burglengenfeld. 
Burgstädt Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberi des Anmts- 
gerichts. 
Burgsteinfurt Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Burgsteinfurt. 
Burgwedel Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Burgwedel.
        <pb n="632" />
                                                        —  612  — 
  
  
  
  
  
  
» . Gehört zum 
ir I 
Für den Bezirk  In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Busendorf Elsaß-Lothringen Metz Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Busendorf. 
Butjadingen Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Butjadingen. 
Buttstädt Sachsen-Weimar Weimar Jena Großd Rechnungsamt in Butt- 
städt. 
Butzbach Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Butzbach; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Buxtehude Preußen Stade Celle Neben-Zoll· Amt I. in Buxte- 
hude. 
Cadolzburg Bayern Fürth Nürnberg Kgl. Rentamt Cadolzburg. 
Calau Preußen Cottbus Berlin Kgl. Steuer-Amt in Calau. 
Calbe a. M. Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Calbe a. M. 
Calbe a. S. Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Calbe a. S. 
Calenberg Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Elze. 
Callies Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Callies. 
Calvörde Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Calw Württemberg Tübingen Stuttgart Amtsgericht. 
Camberg Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in JIdstein. 
Camburg Sachs.-Meining. Rudolstadt Jena Serzat Amtseinnahme in Cam- 
burg. 
Camen Preußen Dortmund Hamm Kgl. Steuer-Amt in Unna-Königs- 
born. 
Cammin Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Rezeptur in Cammin. 
Cannstadt Wüttemberg Stuttgart Stuttgart Amtsgericht. 
Carlshafen Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Carlshafen. 
Carlsruh i. Schl. Preußen Oppeln Breslau Kal. — in Carlsruh 
i. . 
Carolath Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Beuthen a. V. 
Carthaus Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Carthaus. 
Cassel Preußen Cassel Cassel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Cassel. 
Castellaun Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Simmern. 
Castrop Preußen Dortmund Hamm Kgl. Steuer-Amt in Witten. 
Catzenelnbogen Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. # Steuer-Amt in Catzeneln- 
bogen. 
Celle Preußen Lüneburg Celle Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Celle. 
Cham Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Cham.
        <pb n="633" />
                                                     —  613 — 
  
  
I 
Für den Bezirk 
des Amtsgerichts 
Gehört zum 
  
In dem Staate 
betr. Kasse resp. Behörde 
  
# Landgericht Oberlandesgericht 
Charlottenburg Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Charlotten= 
burg. 
Chäteau-Salins Elsaß-Lothringen Metz Colmar Enregistrements -Einnehmerei 
Chateau-Salins. 
Chemnitz Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberi des Amts- 
gerichts. 
Christburg Preußen Elbing Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Christburg. 
Cleve Preußen Cleve Cöln Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Cleve. 
Clötze Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Clötze. 
Coblenz Preußen Coblenz Cöln Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Coblenz. 
Coburg S.-Coburg-Gothaf Meiningen Jena Herzgl. Staatskasse-Verwaltung 
in Coburg. 
Cochem Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Cochem. 
Cölleda Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Cölleda. 
Cöln Preußen Cöln Cöln Kgl. Haupt-Steuer-Amt für inl. 
Gegenstände in Cöln. 
Cönnern Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Cönnern. 
Cörlin Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Cörlin. 
Coesfeld Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Coesfeld. 
Cöslin Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Cöslin. 
Cöthen Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Cöthen. 
Colberg Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Colberg. 
Colditz Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberi des Anmts- 
gerichts. 
Colmar i. E. Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Colmar II. 
Constadt Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Constadt. 
Coppenbrügge Preußen Hannover Celle' Kgl. Steuer-Amt in Elze. 
Corbach Waldeck Cassel Cassel Fürstl. Steuer-Rezeptur in Corbach. 
Cosel Preußen Ratibor Breslau Kgl. Steuer-Amt in Cosel. 
Coswig Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Zerbst. 
Cottbus Preußen Cottbus Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Cott- 
bus. 
Crailsheim Württemberg Hall Stuttgart Amtsgericht. 
Crefeld Preußen Düsseldorf Cöln Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Cre- 
feld. 
Cremmen Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Cremmen. 
Creuzburg Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Zinten. 
Creuzburg i. Schl. Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Creuzburg 
i. Schl. 
Creuznach Preußen Coblenz Cöln Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Creuz- 
nach. 
Crimmitschau Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Crivitz Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Crone a. B. Preußen Bromberg Posen 
  
  
  
  
Kgl. Steuer-Rezeptur in Crone 
a. B.
        <pb n="634" />
                                                      —  614  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
* 
« Gehört zum 
Für den Bezirk I 
In dem Staate # betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Crone, Deutsch= Preußen Schneidemühl Posen Kgl Haupt= Steuer-Amt in Deutsch- 
Grone. 
Crossen Preußen Guben Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in 
Crossen. 
Cüstrin Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Cüstrin. 
Czarnikau Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Czarnikau. 
Daaden Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Betzdorf. 
Dachau Bayern München II München Kgl Rentamt Dachau. 
Dahme Preußen Potsdam Berlin Kgl. Steuer-Amt in Dahme. 
Dahn Bayern Zweibrücken Zamweibrücken Kgl. Rentamt Dahn. 
Damme Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Vechta. 
Dammerkirch Elsaß-Lothringen Mülhausen Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Dammerkirch. 
Dannenberg Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Amt in Dannenberg. 
Danzig Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Danzig. 
Dargun Mecklenb. Schw. Güstrow Nostock Amtsgericht. 
Darkehmen Preußen Insterburg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Darkehmen. 
Darmstadt I u. I/essen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Distrikts-Ein- 
nehmerei Darmstadt; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Sataatsanwaltschaft bei dem 
Landzgericht. 
Daun Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Hillesheim. 
Deggendors Bayern Deggendorf München Kgl. Rentamt Deggendorf. 
Delbrück Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Rietberg. 
Delitzsch Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Delitzsch. 
Delme Elsaß-Lothringen Metz Colmar Enregistremente . Einnehmerei 
Delme. 
Delmenhorst Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Delmenhorst. 
Demmin Preußen Greifswald Stettin Kgl. Steuer-Amt in Demmin. 
Dessau Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Dessau. 
Detmold Lippe Detmold Celle Gerichtsschreiberei des Amts- 
gerichts. 
Dettelbach Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Dettelbach. 
Diedenhofen Elsaß-Lothringen Metz Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Diedenhofen II. 
Diepholz Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Diepholz. 
Dierdorf Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Neuwied. 
Dieuze Elsaß-Lothringen Metz Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Dieuze. 
Diez Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Diez. 
Dillenburg Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Dillenburg. 
Dillingen Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Dillingen.
        <pb n="635" />
                                                    —  615  — 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum « 
» In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Dingelstedt Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Reeptur in Dingel- 
stedt. 
Dingolfing Bayern Landshut München Kgl. Rentamt Dingolfing. 
Dinkelsbühl Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Dinkelsbühl. 
Dinslaken Preußen Duisburg Hamm Kgl. Steueramt in Dinslaken. 
Dippoldiswalde Sachsen Freiberg Dresden Grichsschreiberet des Amts- 
gerichts. 
Dirschau Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Dirschau. 
Doberan Mecklenb.-Schw.] Rostock Rostock Amtsgericht. 
Dobrilugk Preußen Cottbus Berlin Kgl. Steuer-Amt in Dobrilugk. 
Döbeln Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amts- 
gerichts. 
Döhlen Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amts- 
gerichts. 
Dömitz Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Dommitzsch Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Dommitzsch. 
Domnau Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Rezeptur in Domnau. 
Donaueschingen Baden Konstanz Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Donau- 
eschingen. 
Donauwörth Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Donauwörth. 
Dorfen Bayern München II München Kgl. Rentamt Erding. 
Dorsten Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Dorsten. 
Dortmund Preußen Dortmund Hamm Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Dort- 
mund. 
Dorum Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Rezeptur in Dorum. 
Dramburg Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Dramburg. 
Dresden Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Driesen Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Driesen. 
Drossen Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Sonnenburg. 
Drulingen Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrements-Einnehmerei Dru- 
lingen. 
Duderstadt Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Duoderstadt. 
Düben Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Düben. 
Dülken Preußen Cleve Cöln Kgl. Steuer-Amt in Dülken. 
Dülmen Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Lüdinghausen. 
Düren Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Düren. 
Dürkheim Bayern Frankenthal Zweibrücken Kgl. Rentamt Dürkheim. 
Düsseldorf Preußen Düsseldorf Cöln Kgl Haupt-Steuer-Amt in Düssel- 
dorf. 
Duisburg Preußen Duisburg Hamm * Haupt-Steuer-Amt in Duis- 
urg. 
Durlach Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Durlach. 
Ebeleben Schwarzburg-= Erfurt Naumburg Amtsgericht. 
Sondershausen 
Eberbach Baden Mosbach Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Mosbach. 
91
        <pb n="636" />
                                                        —  616  — 
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum .. 
, In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Ebermannstadt Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Ebermannstadt. 
Ebern Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Ebern. 
Ebersbach Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Ebersberg Bayern München II München Kgl. Rentamt Ebersberg. 
Eberswalde Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Kaupt Steuer Amt in Ebers- 
walde. 
Eckartsberga Preußen Naumburg Naumburg gel. Steuer-Rezeptur in Eckarts- 
berga. 
Eckernförde Preußen Kiel Kiel han Teben-Loll-Amt I. in Eckern- 
förde. 
Eddelack Preußen Altona Kiel. Kol Achen-Zoll· Amt I. in Bruns- 
büttel. 
Edenkoben Bayern Landau Zweibrücken Kgl. Rentamt Edenkoben. 
Egeln Preußen Halberstadt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Egeln. 
Eggenfelden Bayern Landshut München Kgl. Rentamt in Eggenfelden. 
Ehingen Württemberg Ulm Stuttgart Amtsgericht. 
Ehrenbreitstein Preußen Neuwied Frankfurt a. M. sgt /Haupt-Steuer-Amt in 
Koblenz. 
Ehrenfriedersdorf Sachsen Chemnitz Dresden Setschrelrerß des Amtsge- 
richts. 
Ehringshausen Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Wetzlar. 
Eibenstock Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
gerichts. 
Eichstädt Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Eichstädt. 
Eilenburg Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Eilenburg. 
Einbeck Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Einbeck. 
Eisenach S.-Weimar Eisenach Jena- Großh. Rechnungsamt in Eisenach. 
Eisenberg S.-Altenburg Altenburg Jena Herzgl. Steuer= und Rentamt in 
· Eisenberg. 
Eisfeld S.-Meiningen Meiningen Jena Herzgl. Amtseinnahme in Eisfeld. 
Eisleben Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Eisleben. 
Eiterfeld Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hünfeld. 
Eitorf Preußen Bonn Cöln Kgl. Steuer-Amt in Siegburg. 
Elberfeld Preußen Elberfeld Cöln gu aupt-Steuer-Amt in Elber- 
feld. 
Elbing Preußen Elbing Marienwerder Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Elbing. 
Ellingen Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Weißenburg. 
Ellrich Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Ellrich. 
Ellwangen Württemberg Ellwangen Stuttgart Amtsgericht. 
Elmshorn Preußen Altona Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Elms- 
horn. 
Elsfleth Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Elefleth. 
Elsterberg Sachsen Plauen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Elsterwerda Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Elsterwerda.
        <pb n="637" />
                                                  —  617  —  
  
  
  
  
Für den Bezirk dem Staat Gehört zum betr. Kasse resp. Behörde 
In dem Staate etr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Eltmann Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Zeil. 
Eltville Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Eltville. 
Elze Preußen Hildesheim Celle Kgl. Steuer-Amt in Elze. 
Emden Preußen Aurich Celle Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Emden. 
Emmendingen Baden Freiburg Karlsruhe Großb. Ober-Einnehmerei Emmen- 
# dingen. 
Emmerich Preußen Duisburg Hamm Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Emmerich. 
Ems Preußen Limburg a. d. L|Frankfurt a. M. Kal. Steuer-Amt in Ems. 
Engen Baden Konstanz Karlsruhe Großh. Haupt = Steuer = Amt 
Singen. 
Ensisheim Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Z Ensisheim. 
Eppingen Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Sins- 
· heim. 
Erbendorf Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Kemnath. 
Erding Bayern München II München Kgl. Rentamt Erding. 
Erfurt Preußen Erfurt Naumburg Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Erfurt. 
Erkelenz Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Erkelenz. 
Erlangen Bayern Fürth Nürnberg Kgl. Rentamt Erlangen. 
Ermsleben Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Aschersleben. 
Erwitte Preußen Paderborn Hamm ##l. Salz-Steuer-Amt in Western- 
kotten. 
Erxleben Preußen Magdeburg Naumburg Kal. Steuer-Amt in Erxleben. 
Eschenbach Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Eschenbach. 
Eschershausen Braunschweig Holzminden Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. 
Zoll= und Steuer-Direktion in 
6 Braunschweig. 
Eschwege Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Eschwege. 
Eschweiler Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Eschweiler. 
Esens Preußen Aurich Celle Kgl. Steuer-Rezeptur in Esens. 
Essen Preußen Essen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Essen. 
Eßlingen Württemberg Stuttgart Stuttgart Amtsgericht. 
Ettenheim Baden Freiburg Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Lahr. 
Ettlingen Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Karls- 
ruhe. 
Euerdorf Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Hammelburg. 
Eupen Preußen Aachen Cöln Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Eupen. 
Euskirchen Preußen Bonn Cöln Kgl. Steuer-Amt in Euskirchen. 
Eutin Oldenburg Lübeck Hamburg Großh. Regierung in Eutin. 
Exin Preußen Bromberg Posen Kgl. Steuer-Amt in Exin. 
Eylau, Deutsch- Preußen Elbing Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Deutsch-Eylau. 
Eylau, Preußisch- Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Pr. Cylau. 
Falkenberg i. Lothr. Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Falkenberg i. Lothr. 
  
  
  
  
  
  
91*
        <pb n="638" />
                                                   —  618  —  
  
  
  
  
  
; « Gehört zum 
Für den Bezirk 
õ In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Falkenberg i. Ober= Preußen Neiße Breslau Kgl. Steuer-Amt in Falkenberg 
Schlesien i. Ob.-Schles. 
Falkenburg Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Falkenburg. 
Falkenstein Sachsen Plauen Dresden Gerihteschreseret des Amts- 
gerichts. 
Fallersleben Preußen Hildesheim Celle Kgl. Steuer-Amt in Fallersleben. 
Fehrbellin Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Fehrbellin. 
Feldberg Mecklenb.-Strelitzs Neustrelitz Rostock Amtsgericht. · · 
Felsberg Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Fritzlar. 
Festenberg Preußen Oels Breslau. Kgl. Steuer-Amt in Festenberg. 
Feuchtwangen Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Feuchtwangen. 
Filehne Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Filehne. 
Finsterwalde Preußen Cottbus Berlin Kgl. Steuer-Amt in Finsterwalde. 
Finstingen Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Enregistrements= Einnehmerei 
Finstingen. 
Fischhausen Preußen Königsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Fischhausen. 
Flatow Preußen Konitz Marienwerder K l. Steuer-Amt in Flatow. 
Flensburg Preußen Flensburg Kiel ##l. Haupt-Steuer-Amt in Flens- 
- burg. 
Forbach Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrement= Einnehmerei 
Forbach. 
Forchheim Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Forchheim. 
Förde, s. Greven- 
brück. 
Forst Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Forst. 
Frankenberg i. S. Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Frankenberg, Reg.-Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Frankenberg, 
Bez. Cassel Reg.-Bez. Cassel. 
Frankenhausen SchwarzburgRu- Rudolstadt Jena Amtsgericht. 
dolstadt 
Frankenstein Preußen Glatz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Frankenstein. 
Frankenthal Bayern Frankenthal Zweibrücken Kgl. Rentamt Frankenthal. 
Frankfurt a. M. Preußen Frankfurt a. M. Frankfurt a. M. Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Frank- 
1 furt a. M. 
Frankfurt a. O. Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Frank- 
furt a. O. 
Franzburg Preußen Greifswald Stettin Kgl. Steuer-Amt in Richtenberg. 
Frauenstein Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Fraustadt Preußen Lissa Posen Kgl. Steuer-Amt in Fraustadt. 
Fredeburg Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Elslohe. 
Freiberg Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
· richts. 
Freiburg a. U. Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Freiburg a. U.
        <pb n="639" />
                                                      —  619—   
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum . » 
d « In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
es Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Freiburg i. B. Baden Freiburg Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Frei- 
burg i. B. 
Freiburg i. H. Preußen Stade Celle Kt. os I. in Frei- 
burg i. H. 
Freiburg i. Schl. Preußen Schweidnitz Breslau Kal. Steuer- Amt in Freiburg 
ii. Schl. 
Freienwalde a. O) Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steuer-Amt in Freienwalde 
a. O. 
Freising Bayern München II München Kgl. Rentamt Freising. 
Freistadt Preußen Glogan Breslau Kgl. Steuer-Amt in Freistadt. 
Freren Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Lingen. 
Freudenstadt Württemberg Rottweil Stuttgart Amtsgericht. 
Freyung Bayern Passau München Kgl. Rentamt Wolfstein. 
Friedberg i. B. Bayern Augsburg Augsburg Kgl. Rentamt Friedberg i. B. 
Friedberg i. H. Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Friedberg i. H.; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Friedeberg a. Ou. Preußen Hirschberg Breslau Al Steuer-Amt in Friede- 
berg a. Qu. 
Friedeberg i. d. N. Preußen Landsberg a. W.] Berlin Kgl. Steuer-Amt in Friede- 
berg i. d. N. 
Friedewald Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hersfeld. 
Frichland in M.= Mecklenb.-Strelitz Neustrelitz Nostock Amtsgericht. 
Str. 
Fresn in Ob.-Preußen Neiße Breslau Kgl. Steuer-Amt in Falkenberg. 
Friedland i. Ostpr. Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Fried- 
land in Ostpr. 
Friedland, M. Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in M. Friedland. 
Friedland, Kr. Preußen Konitz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Pr. Friedland. 
Friedland, Reg.= Preußen Schweidnitz Breslau Kgl. Neben-Zoll-Amt lI. in Fried- 
Bez. Breslau land, Reg.-Bez. Breslau. 
Friedrichstadt Preußen Flensburg Kiel Kal. neben Bollmt I. in Fried- 
richstadt. 
Friesoythe Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Friesoythe. 
Fritzlar Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Fritzlar. 
Frohburg Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Fronhausen Preußen Marburg Cassel #Fm. Haupt-Steuer-Amt in Mar- 
burg. 
Fürstenau Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Fürstenau. 
Fürstenberg a. O. Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Neuzelle.
        <pb n="640" />
                                                     —  620  —  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
„ In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Füstenberg in Mecklenb.-Strelitz Neustrelitz Rostock Amtsgericht. 
.-Str. 
Fürstenberg, Reg.= Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Büren. 
Bez. Minden 
Fürstenwalde Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Fürstenwalde. 
Fürth i. B. Bayern Fürth Nürnberg Kgl. Rentamt Fürth. 
Fürth Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Fürth; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Flissen Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Füssen. 
Fulda Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Fulda. 
Furth Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Cham. 
Gadebusch Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Gaildorf Württemberg Hall Stuttgart Amtsgericht. 
Gammertingen Preußen Hechingen Frankfurt a. M. Kgl. Bezirks-Steuer-Kasse in 
Gammertingen. 
Gandersheim Braunschweig Holzminden Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Gardelegen Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Gardelegen. 
Garding Preußen Flensburg Kiel. Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Tönning. 
Garnch (Werden-Bayern München II München Kgl. Rentamt Garmisch. 
fels 
Gartz a. O. Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Gartz a. O. 
Gebweiler Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei Geb- 
weiler. 
Geestemünde Preußen Verden Celle Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Geeste- 
münde. 
Gehren Schwarzburg- Erfurt Naumburg Amtsgericht. 
Sondershausen 
Geilenkirchen Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Geilenkirchen. 
Geisa Sachsen-WeimarEisenach Jena- Großh. Rechnungsamt in Geisa. 
Geisenfeld Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Pfaffenhofen. 
Geislingen Württemberg Ulm Stuttgart Amtsgericht. 
Geithain Sachsen Leipzig Dresden aechteshräer des Amtsge- 
richts. 
Geldern Preußen Cleve Cöln Kgl. Steuer-Amt in Geldern. 
Gelnhausen Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Gelnhausen. 
Gelsenkirchen Preußen Essen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Gelsenkirchen. 
Gemünd Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Gemünd.
        <pb n="641" />
                                                   —  621  —  
  
  
Für den Bezirk 
In dem Staate 
Gehört zum 
  
betr. Kasse resp. Behörde 
  
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Gemünden Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Gemünden. 
Genthin Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Genthin. 
Gera Reuß j. L. Gera Jena Amtsgericht. 
Gerau, Groß- Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Groß-Gerau IJ.; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Gerbstedt Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Gerbstedt. 
Gerdauen Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Gerdauen. 
Germersheim Bayern Landau Zweibrücken Kgl. Rentamt Germersheim. 
Gernsbach Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Rastatt. 
Gernsheim Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Distrikts-Ein- 
nehmerei Gernsheim; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Gerolzhofen Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Gerolzhofen. 
Gerresheim Preußen Düsseldorf Cöln Ka. Haupt-Steuer-Amt in Düssel- 
dorf. 
Gerstungen Sachsen-Weimar Eisenach Jena Großh. Rechnungsamt in Gerstun- 
gen. 
Gesecke Preußen Paderborn Hamm K#. Salz-Steuer-Amt in Salz- 
kotten. 
Gettorf Preußen Kiel Kiel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Kiel. 
Gieboldehausen Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Herzberg. 
Gießen Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Gießen l; 
in Strassachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Gifhorn Preußen Hildesheim Celle Kgl. Steuer-Amt in Gißhorn. 
Gilgenburg Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Gilgenburg. 
Gladbach Preußen Düsseldorf Cöln Kgl. Steuer-Amt in Gladbach. 
Gladenbach Preußen Marbach Cassel Kgl. Steuer-Amt in Biedenkopf. 
Glatz Preußen Glatz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Glatz. 
Glauchau Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Gleiwitz Preußen Gleiwitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Gleiwitz.
        <pb n="642" />
                                                —  622  — 
  
  
Für den Bezirk 
In dem Staate 
Gehört zum 
  
betr. Kasse resp. Behörde 
  
  
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Glogau Preußen Glogau Breslau Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Glo- 
"„ gau. 
Glückstadt Preußen Altona Kiel sa geben-Zoll Amt I. in Glück- 
stadt. 
Gmünd Württemberg Ellwangen Stuttgart Amtsgericht. 
Gnesen Preußen Gnesen Posen Kgl. Steuer-Amt in Gnesen. 
Gnoien Mecklenb.-Schw. FRostock Nostock Amtsgericht. 
Goar, St. Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in St. Goar. 
Goarshausen, St. Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Caub. 
Goch Preußen Cleve Cöln Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Goch. 
Göppingen Württemberg Ulm Stuttgart Amtsgericht. 
Görlitz Preußen Görlitz Breslau Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Görlitz. 
Göttingen Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Göttingen. 
Goldap Preußen Insterburg Königsberg Kgl Steuer-Amt in Goldap. 
Goldberg in Meck-Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
lenb.-Schwerin 
Goldberg i. Schl. Preußen Liegnitz Breslau Kgl. Ser— Amt in Goldberg 
i. Schl. 
Gollnow Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Gollnow. 
Gollub Preußen Thorn Marienwerder Kgl. Neben-Zoll-Amt J. in Gollub. 
Gommern Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Gommern. 
Goslar Preußen Hildesheim Celle Kgl. Steuer-Amt in Goslar. 
Gostyn Preußen Lissa Posen Kgl. Steuer-Amt in Gostyn. 
Gotha S.-Coburg-Gothaf Gotha Jena veggt Rent= und Steuer-Amt 
otha. 
Gottesberg Preußen Schweidnitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Waldenburg. 
Grabow Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Gräfenberg Bayern Nürnberg Nürnberg Kgl. Rentamt Neunkirchen. 
Gräfenhainchen Preußen Halle Naumburg Id suhe . Amt in Gräfen- 
ainchen. 
Gräfenthal S.-Meiningen Rudolstadt Jena debel Amtseinnahme in Gräfen- 
thal. 
Grätz Preußen Meseritz Posen Kgl. Steuer-Amt in Grätz. 
Grafenau Bayern Deggendorf München Kgl. Rentamt Schönberg. 
Gransee Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Gransee. 
Graudenz Preußen Graudenz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Graudenz. 
Grebenstein Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hofgeismar. 
Greding Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Greding. 
Greene Braunschweig Holzminden Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. 
Zoll- und Steuer-Direktion in 
Braunschweig. 
Greifenberg Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Greifenberg 
i. Pomm. in Pommern. 
Greifenberg Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Greifenberg 
i. Schles. 
  
  
  
  
  
in Schlesien.
        <pb n="643" />
                                                           —  623  —  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum  
 In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Greifenhagen Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Greifenhagen. 
Greifswald Preußen Greifswald Stettin Kal. Neben-JollAmt I. in Greifs- 
wald. 
Greiz Reuß ä. L. Greiz Jena Amtsgericht. 
Greußen Schwarzburg- Erfurt Naumburg Amtsgericht. 
Sondershausen 
Grevenbroich Preußen Düsseldorf Cöln eg Steuer-Amt in Weveling- 
hoven. 
Grevenbrück Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Elslohe. 
Grevesmühlen Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Griesbach Bayern Passau München Kgl. Rentamt Griesbach. 
Grimma Sachsen Leipzig Dresden “s des Amtsge- 
richts. 
Grimmen Preußen Greifswald Stettin Kgl. Steuer-Amt in Grimmen. 
Gröningen Preußen Halberstadt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Gröningen. 
Großalmerode Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Lichtenau. 
Großbodungen Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. ESieuer-Rezeptur in Bleiche- 
rode. 
Großenhain Sachsen Dresden Dresden GVercchteschrelberet des Amts- 
gerichts. 
Großenlüder Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Fulda. 
Großsalze Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Schönebeck. 
Großtänchen Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrements = Einnehmerei 
Großtänchen. 
Grottkau Preußen Brieg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Grottkau. 
Grünberg i. H. Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Grünberg i. H. 
in Strassachen: wenn das 
Amtsgericht in erster Instanz 
erkannt hat, das Amtsgericht, 
sonst die Staatsanwaltschaft bei 
dem Landgericht. 
Grünberg i. Schl. Preußen Glogau Breslau Kgl. e in Grünberg in 
Schlesien. 
Grünstadt Bayern Frankenthal Zweibrücken Kgl. Rentamt Grünstadt. 
Grumbach Preußen Saarbrücken Cöln Kgl. Steuer-Amt in Grumbach. 
Guben Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Guben. 
Gudensberg Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Fritzlar. 
Günzburg Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Günzburg. 
Güstrow Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Gütersloh Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Amt in Gütersloh. 
Guhrau Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Guhrau. 
Gumbinnen Preußen Insterburg Königsberg #el. Haupt-Steuer-Amt in Gum- 
innen. 
Gummersbach Preußen Cöln Cöln Kgl. Steuer-Amt in Gummersbach. 
Gunzenhausen Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Gunzenhausen. 
  
  
  
  
92
        <pb n="644" />
                                                         —  624  — 
  
  
  
  
  
* Gehört zum 
Für den Bezirk 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Gutstadt Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Gutstadt. 
Guttentag Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Guttentag. 
Haag Bayern München II München Kgl. Rentamt Wasserburg. 
Habelschwerdt Preußen Glatz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Habelschwerdt. 
Hachenburg Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Hachenburg. 
Hadamar Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Hadamar. 
Hadersleben Preußen Flensburg Kiel Kue. Haupt-Zollmt in Haders- 
leben. 
Hagen i. H. Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Hagen i. H. 
Hagen i. W. Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Hagen i. W. 
Hagenau Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Hagenau. 
Hagenow Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Haigerloch Preußen Hechingen Frankfurt a. M. Kgl. Bezirks-Steuer-Kasse in Hai- 
gerloch. 
Hainichen Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Halbau Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Sagan. 
Halberstadt Preußen Halberstadt Naumburg #a. Haupt-Steuer-Amt in Hal- 
berstadt. 
Hall Württemberg Hall Stuttgart Amtsgericht. 
Halle a. S. Preußen Halle Naumburg gal. Haupt-Steuer. -Amt in Halle 
Halle i. W. Preußen Bielefeld Hamm Aul — in Halle i. W. 
Haltern Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Lüdinghausen. 
Hamburg Hamburg Hamburg Hamburg Kasse des Amtsgerichts. 
Hameln Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Hameln. 
Hamm Preußen Dortmund Hamm Kgl. Steuer-Amt in Hamm. 
Hammelburg Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Hammelburg. 
Hammerstein Preußen Konitz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Hammerstein. 
Hanau Preußen Hanau Kassel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Hanau. 
Hannover Preußen Hannover Celle Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Han- 
nover. 
Harburg Preußen Stade Celle Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Harburg. 
Hartenstein Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Harzburg Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
— in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Harzgerode Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskafe in Ballen- 
stedt. 
Haspe Preußen Hagen Hamm a Steuer-Amt in Hagen.
        <pb n="645" />
                                                     —  625  — 
 
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
Z„ In dem Staate — betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Hasselfelde Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. 
Zoll= und Steuer-Direktion in 
Braunschweig. 
Haßfurt Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Zeil. 
Hattingen Preußen Essen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Hattingen. 
Havelberg Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt Havelberg. 
Haynau Preußen Liegnitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Haynau. 
Hechingen Preußen Hechingen Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Hechingen. 
Heide Preußen Kiel Kiel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Heide. 
Heidelberg Baden Mannheim Karlsruhe Groß. Haupt-Steuer-Amt Heidel- 
berg. 
5edenheim in Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Heidenheim. 
Bayern 
Heidenheim in Württemberg Ellwangen Stuttgart Amtsgericht. 
Württemberg 
Heilbronn Württemberg Heilbronn. Stuttgart Amtsgericht. 
Heiligenbeil Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Heiligenbeil. 
Heiligenhafen Preußen Kiel Kiel. Kgl. Neben-Zoll-Amt l. in Heiligen- 
hafen. 
Heiligenstadt Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Heiligenstadt. 
Heilsberg Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Heilsberg. 
Heilsbronn Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Heilsbronn. 
Heinrichswalde Preußen Tilsit Königsberg Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Tilsit. 
Heinsberg Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Heinsberg. 
Heldburg S.-Meiningen Meiningen Jena Herzgl. Amts-Einnahme in Held- 
burg. 
Heldrungen Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Hel- 
drungen. 
Helmstedt Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strassachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. 
Zoll= und Steuer-Direktion in 
Braunschweig. 
Heman Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Rentamt Hemau. 
Hengersberg Bayern Deggendorf München Kgl. Rentamt Deggendorf. 
Hennef Preußen Bonn Cöln Kgl. Steuer-Amt in Siegburg. 
Herborn Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Herborn. 
Herbstein Hessen Gießen « Darmstadt in Civilsachen: Großh. Unterheb- 
stelle in Herbstein, 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Herford Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Amt in Herford. 
  
  
  
  
92*
        <pb n="646" />
                                                     —  626  — 
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Heringen Preußen Nordhausen Naumburg ag — in Nord- 
« hausen. 
Hermeskeil Preußen Trier Cöln Kl. Steuer Rezeptur in Hermes- 
keil. 
Hermsdorf u. K. Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Warmbrunn. 
Herrenberg Württemberg Tübingen Stuttgart Amtsgericht. 
Herrieden Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Herrieden. 
Herrnhut Sachsen Bautzen Dresden Gerietdshreiberei des Amtsge- 
richts. 
Herrnstadt Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Herrnstadt. 
Hersbruck Bayern Nürnberg Nürnberg Kgl. Rentamt Hersbruck. 
Hersfeld Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hersfeld. 
Herzberg a. H. Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Herzberg a. H. 
Herzberg a. d. Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Herzberg a. d. 
Elster Elster. 
Herzogenaurach Bayern Fürth Nürnberg Kgl. Rentamt Herzogenaurach. 
Hettstedt Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Hettstedt. 
Heydekrug Preußen Tilsfit Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Heydekrug. 
Hilchenbach Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Amt in Siegen. 
Hildburghausen S.-Meiningen Meiningen Jena- Herzgl. Amtseinnahme in Hild- 
burghausen. 
Hilders Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hilders. 
Hildesheim Preußen Hildesheim Celle * Haupt-Steuer-Amt in Hildes- 
heim. 
Hillesheim Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Hillesheim. 
Hilpoltstein Bayern Nürnberg Nürnberg Kgl. Rentamt Hilpoltstein. 
Hirschberg a. S. Reuß j. L. Gera Jena Amtsgericht. 
Hirschberg i. Schl. Preußen Hirschberg Breslau Kal. er- Amt in Hirschberg 
i. 
Hirschhorn Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Hirschhorn; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Hirsingen Elsaß-Lothringen Mülhausen Colmar Enrcgistrements-Einnehmerei Hir- 
lingen. 
Hochfelden Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar Eutchisttements Einnehmerei Hoch- 
felden. 
Hochheim Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Hochheim. 
Höchst a. M. Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt Höchst a. M.
        <pb n="647" />
                                                        —  627  — 
  
  
  
  
Für den  In dem Staate  — Betr. Kasse resp. Behörde 
. In dem Staate Betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtagerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Höchst i. H. Hessen Darmstadt Darmstadt in Eivilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Höchst i. H.; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
vostgdt a. d.Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Höchstadt a. d. 
Aisch Aisch. 
Höchstädt a. d. D. Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Höchstädt a. d. D. 
Höhr-Grenzhausen Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Selters. 
Hörde Preußen Dortmund Hamm Kgl. Steuer-Amt in Hörde. 
Hötensleben Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Oschersleben. 
Höxter Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in Höxter. 
Hof Bayern Hof Bamberg. Kgl. Rentamt Hof. 
Hofgeismar Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hofgeismar. 
Hofheim Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Hofheim. 
Hohenhausen Lippe Detmold Celle Grichtsschreiberei zu Hohenhausen. 
Hohenleuben Neuß j. L. Gera Jena Amtsgericht. 
Hohenmölsen Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Hohenmölsen. 
Hohenstein Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Hohenstein. 
ii Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge 
 richts. 
Hohenwestedt Preußen Kiel Kiel Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Itzehoe. 
Holland, Pr. Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Pr. Holland. 
Hollfeld Bayern Bayreuth Bamberg Kgl. Rentamt Waischenfeld. 
Holzminden Braunschweig Holzminden Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht, 
in anderen Sachen: Herzgl. 
Zoll= und Steuer-Direktion in 
Braunschweig. 
Homberg a. O. Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Homberg a. O.; 
in Strassachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz er- 
kannt hat, das Amtsgericht, 
sonst die Staatsanwaltschaft bei 
dem Landgericht. 
Homberg, Reg.* Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt Homberg, Reg.= 
Bez. Cassel Bez. Caseel. 
Homburg i. B. Bayern Zweibrücken Zweibrücken Kgl. Rentamt Homburg i. B. 
ventrs vor der Preußen Frankfurt a. M. Frankfurt a. M.Kgl. Steuer-Amt in Homburg vor 
 der Höhe. 
Horb Württemberg Rottweil Stuttgart An i 
Horn Lippe Detmold Celle Gerichtsschreiberei zu Horn. 
Hoya Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Hoya. 
Hoyerswerda Preußen Görlitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Hoyerswerda.
        <pb n="648" />
                                                     —  628  — 
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts 6 Landgericht Oberlandesgericht 
1 
Hünfeld Preußen 6 Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hünfeld. 
Hüningen Elsaß-Lothringen, Mülhausen Colmar Enregistrements-Einnehmerei Hü- 
ningen. 
Hultschin Preußen Ratibor Breslau Fal. Neben-Zoll-Amt II. in Hult- 
schin. 
Hungen Hessen Gießen Darmstadt in Eivilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Hungen; 
in Strassachen: wenn das Amts- 
1 gericht in erster Instanz erkannt 
Z hat, das Amtsgericht, sonst die 
« Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Husum Preußen Flensburg Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Husum. 
Ibbenbüren Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Ibbenbüren. 
Iburg Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Sburg. 
Idstein Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Jodstein. 
Ilfeld Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in AIlfeld. 
Illertissen Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Illertissen. 
Illkirch Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar Enregistrements-Einnehmerei Ill- 
kirch-Grafenstaden. 
Ilmenau Sachsen-Weimar Eisenach Jena Großh. Rechnungsamt in Ilmenau. 
Immenstadt Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Immenstadt. 
Ingbert, St. Bayern Zweibrücken Zweibrücken Kgl. Rentamt Blieskastel. 
Ingolstadt Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Ingolstadt. 
Inowrazlaw Preußen Bromberg Posen Kgl. Steuer-Amt in Inowrazlaw. 
Insterburg Preußen Insterburg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Insterburg. 
Isenhagen Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Amt in Wittingen. 
Iserlohn Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Iserlohn. 
Itzehoe Preußen Altona Kiel Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Itzehoe. 
Jakobshagen Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Zachan. 
Jarotschin Preußen Ostrowo Posen Kgl. Steuer-Amt in Jarotschin. 
Jastrow Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Flatow. 
Jauer Preußen Liegnitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Jauer. 
Jena Sachsen-Weimar Weimar Jena Großh. Rechnungsamt in Jena. 
Jerichow Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Jerichow. 
Jesberg Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Fritzlar. 
Jessen Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Jessen. 
Jeßnitz Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Dessau. 
Jever Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Jever. 
Johann Georgen. Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amts- 
 gerichts. 
Johannisburg Preußen Lyck Königsberg Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Johannis- 
burg. 
Tork Preußen Stade Celle Kgl. cen-ollAmt J. in Borstel. 
Jülich Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Jülich.
        <pb n="649" />
                                                             —  629  — 
  
  
  
  
  
  
.. . Gehört zum 
Bezirk 
Für den Bez In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Jüterbog Preußen Potsdam Berlin Kgl. Steuer-Amt in Jüterbog. 
Kahla S.-Altenburg Altenburg Jena bebe. Steuer= und Rentamt in 
Kahla. 
Kaiserslautern Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Kaiserslautern. 
Kaltennordheim Sachsen-Weimar Eisenach Jena — bungsnn in Kalten- 
nordheim. 
Kamenz Sachsen Bautzen Dresden esseerleer des Amts- 
gerichts. 
Kandel Bayern Landau Zweibrücken Kgl. Rentamt Kandel. 
Kanth Preußen Breslau Breslau, Kgl. Steuer-Amt in Kanth. 
Kappeln Preußen Flensburg Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Kappeln. 
Karlsruhe Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer= Amt in 
Karlsruhe. 
Karlstadt Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Karlstadt. 
Kastl Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Kastl. 
Katscher Preußen Ratibor Breslau Kgl. Steuer-Amt in Katscher. 
Kattowitz Preußen Beuthen Breslau Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Katto- 
- witz. 
Kaufbeuren Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Kaufbeuren. 
Kaukehmen Preußen Tilsit Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Kaukehmen. 
Kaysersberg Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Kaysersberg. 
Kelbra Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Kelbra. 
Kelheim Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Rentamt Kelheim. 
Kellinghusen Preußen Altona Kiel Kal. Steuer-Amt in Kellinghusen. 
Kemberg Preußen Torgau Naumburg gel. Haupt-Steuer-Amt in Witten- 
erg. 
Kemnath Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Kemnath. 
Kempen a. Rh. Preußen Cleve Cöln Kal. Steuer-Amt in Kempen a. Rh. 
Kempen i. Pos. Preußen Ostrowo Posen Kal. Steuer-Amt in Kempen i. Pos. 
Kempten Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Kempten. 
Kenzingen Baden Freiburg Karlsruhe Groh- Ober-Einnehmerei Emmen- 
ngen. 
Kerpen Preußen Cöln Cöln Kgl. Steuer-Amt in Bergheim. 
Kiel Preußen Kiel Kiel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Kiel. 
Kipfenberg Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Kipfenberg. 
Kirchberg i. d. Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Rezeptur in Kirchberg 
Rheinprov. i. d. Rheinprov. 
Kirchberg i. S. Sachsen Zwickau Dresden Betesieiber des Amtsge- 
richts. 
Kirchen Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Betzdorf. 
Kirchenlamitz Bayern Hof Bamberg Kgl. Rentamt Wunsiedel. 
Kirchhain N.[L. Preußen Cottbus Berlin Kgl. Steuer-Amt in Dobrilugk. 
Kirchhain Reg.= Preußen Marburg Cassel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Mar- 
Bez. Cassel burg.
        <pb n="650" />
                                                      —  630  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
.. . Gehört zum 
Für den Bezirk 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Kirchheim Württemberg Ulm Stuttgart Amtsgericht. 
Kirchheimbolanden Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Kirchheimbolanden. 
Kirchhundem Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Olpe. 
Kissingen Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Kissingen. 
Kitzingen Bayern Würzburg Bamberg Kgl Rentamt Kitzingen. 
Klingenberg Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Rentamt Klingenberg. 
Klingenthal Sachsen Plauen Dresden Besbeshreibern des Amssge- 
richts. 
Kloppenburg Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Kloppenburg. 
Königsberg i. Nm. Preußen Landsberg Berlin Kgl. Steuer-Amt in Königsberg 
a. d. W. i. Nm. 
Königsberg i. Pr. Preußen Königsberg Königsberg K#l. Haupt-Steuer-Amt in Königs- 
erg i. Pr. 
Königsberg i. S.= S.-Coburg-Gothaf Meiningen Jena Herzgl. Staatskassen -Verwaltung 
Coburg-Gotha in Coburg. 
Königsbrück Sachsen Bautzen Dresden Gerhieschreibere des Amtsge- 
richts. 
Königsee Schwarzburg-Ru-Rudolstadt Jena Amtsgericht. 
dolstadt 
Königshofen Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Königshofen. 
Königshütte Preußen Beuthen Breslau Kgl. Steuer-Rezeptur in Königs- 
hütte. 
Königslutter Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strassachen: das Amtsgericht; 
- in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Königstein i. S. Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtzege- 
richts. 
Königstein, Reg.-Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Cronberg. 
Bez. Wiesbaden 
Königswinter Preußen Bonn Cöln Kgl. Steuer-Amt in Königswinter. 
Königs-Wuster= Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Zossen. 
hausen 
Köpenick Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Köpenick. 
Kötzting Bayern Straubing München Kgl. Rentamt Kötzting. 
Kolmar i. Posen Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Kolmar i. Pos. 
Konitz Preußen Konitz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Konitz. 
Konstanz Baden Konstanz Karleruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt in 
Konstanz. 
Kork Baden Offenburg Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Achern. 
Koschmin Preußen Ostrowo Posen Kgl. Steuer-Amt in Krotoschin. 
Kosten Preußen Lissa Posen Kgl. Steuer-Amt in Kosten. 
Krackow Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Kranichfeld S.-Meiningen Rudolstadt Jena Herzgl. Unter-Einnahme in Kra- 
nichfeld. 
Krappitz Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Krappitz.
        <pb n="651" />
                                                             — 631  —  
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum » 
des Amtsgerichts In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
es Amtsgerich Landgericht Oberlandesgericht 
Krempe Preußen Altona Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Glück- 
. stadt. 
Kröpelin MecklenbSchw. Rostock Rostock Amtsgericht. 
Kronach Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Kronach. 
Krotoschin Preußen Ostrowo Posen Kgl. Steuer-Amt in Krotoschin. 
Krumbach Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Ursberg. 
Künzelsau Württemberg Hall Stuttgart Amtsgericht. 
Kulm Preußen Thorn Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Kulm. 
Kulmbach Bayern Bayreuth Bamberg Kgl. Rentamt Kulmbach. 
Kulmsee Preußen Thorn Marienwerder Kgl. Steueramt in Kulmsee. 
Kupp Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Rezeptur in Carlsruh. 
Kusel Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Kusel. 
Kyritz Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Kyritz. 
Laage Mecklenb.-Schw. Güstrow Nostock Amtsgericht. 
Laasphe Preußen Arnsberg Hamm Kal. Steuer-Rezeptur in Berle- 
burg. 
Labes Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Rezeptur in Labes. 
Labian Preußen Königsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Labiau. 
Labischin Preußen Bromberg Posen Kgl. Steuer-Amt in Labischin. 
Lähn Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Hirschberg. 
Lage Lippe Detmold Celle Gerichtsschreiberei zu Lage. 
Lahr Baden Offenburg Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Lahr. 
Landau a d. Isar Bayern Straubing München Kgl. Rentamt Landau a. d. Isar. 
Landau i. d. Pf. Bayern Landau Zweibrücken Kgl. Rentamt Landau i. d. Pf. 
Landeck Preußen Glatz Breslau Kgl. Neben-Zoll-Amtll. in Landeck. 
Landeshut Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Landeshut. 
Landsberg, Alt-e Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Straußberg. 
Landsberg a. W. Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Haupt Steuer-Amt in Lands- 
berg a. W. 
Landsberg i. B. Bayern Augsburg Augsburg Kgl. Rentamt Landsberg i. B. 
Landsberg in O.= Preußen Oppeln Breslau Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Lands- 
Schlesien berg O.-Schl. 
Landsberg i. Ostpr. Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Landsberg 
in Ostpreußen. 
Landshut Bayern Landshut München Kgl. Rentamt Landshut. 
Landstuhl Bayern Zweibrücken Zweibrücken Kgl. Rentamt Landstuhl. 
Langen Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
« Einnehmerei Langen; 
in Strafsachen: wenn das 
Amtsgericht in erster Instanz 
erkannt hat, das Amtsgericht, 
sonst die Staatsanwaltschaft bei 
dem Landgericht. 
Langenberg Preußen Elberfeld Cöln * Haupt Steuer-Amt in Elber- 
feld. 
  
  
  
  
  
93
        <pb n="652" />
                                                      -------    632   ---- 
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Langenburg Württemberg Hall Stuttgart Amtsgericht. 
Langensalza Preußen Erfurt Naumburg Kgl. hait Steuer-Amt  in Lan- 
gensalza. 
Langenschwalbach Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Langen- 
walbach. 
Langenselbold Preußen Hanau Cassel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Hanau. 
Laubach Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Laubach; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Lauban Preußen Görlitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Lauban. 
Lauchstedt Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Lauchstedt. 
Lauenburg a. E. Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Lauenburg 
a. E. 
Lauenburg i. Pom. Preußen Stolp Stettin Kal. Säieuer-Amt in Lauenburg 
i. Pom. 
Lauenstein i. H. Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Elze. 
Lauenstein i. S. Sachsen Dresden Dresden Gerichteschrelbere des Amtsge- 
richts. 
Lauf Bayern Nürnberg Nürnberg Kgl. Rentamt Hersbruck. 
Laufen Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Laufen. 
Lauingen Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Lauingen. 
Laupheim Württemberg Ulm Stuttgart Amtsgericht. 
Lautenburg Preußen Thorn Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Lautenburg. 
Lauterbach Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Lauterbach; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Lauterburg Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar Energistrements . Einnehmerei 
Lauterburg. 
Lauterecken Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Lauterecken. 
Lebach Preußen Saarbrücken Cöln Kgl. Steuer-Amt in Lebach. 
Leck Preußen Flensburg Kiel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in 
Tondern. 
Leer Preußen Aurich Celle Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Leer. 
Lehe Preußen Verden Celle Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Lehe. 
Leipzig Sachsen Leipzig Dresden s des Amtsge- 
richts. 
Leisnig Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
  
  
  
  
richts.
        <pb n="653" />
                                                     ---  633  ---- 
  
  
  
  
  
  
  
.. . Gehört zum 
Für den Bezirk 
l P In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Lemgo Lippe Detmold Celle Gerichtsschreiberei zu Lemgo. 
Lengefeld Sachsen Freiberg Dresden Gerichtscrelberei des Amtsge- 
richts. 
Lengenfeld i. V. Sachsen Plauen Dresden Sesteickrekkere! des Amtsge- 
richts 
Lengsfeld Sachsen-Weimar Eisenach Jena Großz. Rechnungsamt in Derm- 
Lennep Preußen Elberfeld Cöln Kgl. Steuer-Amt in Lennep. 
Lenzen Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Rezeptur in Lenzen. 
Leobschütz Preußen Ratibor Breslau Kgl. Steuer-Amt in Leobschütz. 
Leonberg Württemberg Stuttgart Stuttgart Amtsgericht. 
Lesum Preußen Verden Celle Ka. Neben-Zoll-Amt I. in Burg- 
« damm 
Leutenberg Schwarzburg-Ru= Rudolstadt Jena Amtsgericht. 
dolstadt 
Leutkirch Württemberg Ravensburg Stuttgart Amtsgericht. 
Lewin Preußen Glatz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Reinerz. 
Lich Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Lich; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Lichtenau i. H.-N. Preußen Cassel Cassel aal Steuer-Amt in Lichtenau 
. H.-«N. 
Lichtenau i. W. Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in Paderborn. 
Lichtenfels Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Lichtenfels. 
Lichtenstein Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Liebau Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Liebau. 
Liebenburg Preußen Hildesheim Celle Kgl. Salz-Steuer-Amt in Salz- 
gitter. 
Liebenstein S.-Cob.-Gotha Gotha Jena Herzgl. Rent= und Steuer-Amt 
Ohrdruf. 
Liebenwalde Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Liebenwalde. 
Liebenwerda Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Liebenwerda. 
Lieberose Preußen Cottbus Berlin Kgl. Steuer- Nezeptur in Lieberose. 
Liebstadt Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Liebstadt. 
Liegnitz Preußen Liegnitz Breslau Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Liegnitz. 
Lilienthal Preußen Verden Celle Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Warf. 
Limbach Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Limburg a. d. Lahn Preußen Limburg a. d. L. Frankfurt a. M|]Kgl. Steuer-Amt in Limburg 
a. d. Lahn. 
Limburg a. d. Lenne Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Iserlohn. 
  
  
93*
        <pb n="654" />
        -                                           --   634   --- 
  
  
  
  
  
..« . Gehört zum 
Fur den Bair In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Lindau Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Lindau. 
Lindlar Preußen Cöln Cöln Kgl. Steuer-Amt in Wipperfürth. 
Lindow Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Gransee. 
Lingen Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Lingen. 
Linz Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Linz. 
Lippehne Preußen Landsberg a. W. Berlin Kal. Steuer-Amt in Lippehne. 
Lippstadt Preußen Paderborn Hamm sat Haupt:Steuer- Amt in Lipp- 
stadt. . 
Lissa Preußen Lissa Posen Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Lissa. 
Lobberich Preußen Cleve Cöln gull Faupt Zoll Amt in Kalden— 
rchen. 
Lobenstein Reuß j. L. Gera Jena Amtsgericht. 
Lobsens Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Lobsens. 
Loburg Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Loburg. 
Löbau i. S. Sachsen Bautzen Dresden Geritschreibere des Amtsge- 
richts. 
Löbau i. Wpr. Preußen Thorn Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Löbau i. Wpr. 
Löbejün Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt Löbejün. 
Löningen Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Kloppenburg. 
Lörchingen Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Eegistwements-Eimmehmeret Lör- 
ingen. 
Lörrach Baden Freiburg Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Lörrach. 
Lößnitz Sachsen Zawickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Lötzen Preußen Lyck Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Lötzen. 
Löwen Preußen Brieg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Brieg. 
Löwenberg Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Löwenberg. 
Lohr Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Rentamt Lohr. 
Leitz Preußen Greifswald Stettin Kgl. Steuer-Amt in Demmin. 
Lommatzsch Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Lorsch Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Unter- 
hebestelle zu Lorsch; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Loslau Preußen Ratibor Breslau Kgl. Steuer-Amt in Loslau. 
Lublinitz Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Lublinitz. 
Luckau Preußen Cottbus Berlin Kgl. Steuer-Amt in Luckau. 
Luckenwalde Preußen Potsdam Berlin Kgl. Steuer-Amt in Luckenwalde. 
Ludwigsburg Württemberg Stuttgart Stuttgart Amtsgericht. 
Ludwigshafen Bayern Frankenthal Zweibrücken Kgl. Rentamt Ludwigshafen. 
Ludwigslust Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Ludwigsstadt Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Rothenkirchen. 
Lübbecke Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Lübbecke. 
Lübben Preußen Cottbus Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Lübben.
        <pb n="655" />
                                                  ---  635  --- 
  
  
  
  
Gehört zum 
ezirk 
Fur den B i“ In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Lübbenau Preußen Cottbus Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Lübben. 
Lübeck Lübeck Lübeck Hamburg Gerichtskasse zu Lübeck. 
Lüben Preußen Liegnitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Lüben. 
Lübtheen Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Lübz Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Lüchow Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Amt in Lüchow. 
Lüdenscheid Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Lüdenscheid. 
Lüdinghausen Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Lüdinghausen. 
Lügumkloster Preußen Flensburg Kiel gel. Haupt-Steuer-Amt in Ton- 
dern. 
Lüneburg Preußen Lüneburg Celle #el. Haupt-Steuer-Amt in Lüne- 
burg. 
Lütjenburg Preußen Kiel Kiel Kgl. Steuer-Amt in Lütjenburg. 
Lützelstein Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Lützelstein. 
Lützen Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Lützen. 
Lunden Preußen Kiel Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt l. in Lunden. 
Lutter am Baren-Braunschweig Holzminden Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
berge in anderen Sachen: Herzgl. Zoll= 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Lychen Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steuer-Rezeptur in Lychen. 
Lyck Preußen Lyck Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Lyck. 
Magdeburg Preußen Magdeburg Naumburg #u#. Haupt-Steuer-Amt in Magde- 
burg. 
Mainburg Bayern Landshut München Kgl. Rentamt Neustadt a d. 
Donau. 
Mainz Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Mainz l; 
in Strassachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Malchin Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Malchow Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Malgarten Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Rezeptur in Bramsche. 
Mallersdorf Bayern Straubing München Kgl. Rentamt Mallersdorf. 
Malmedy Preußen Aachen Cöln Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Malmedy. 
Mannheim Baden Mannheim Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Mann- 
heim. 
Mansfeld Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Hettstedt. 
Marbach Württemberg Heilbronn Stuttgart Amtsgericht. 
Marburg Preußen Marburg Cassel gal. Haupt-Steuer-Amt in Mar- 
burg.
        <pb n="656" />
                                                        ----  636  --- 
  
  
Für den Bezirk 
In dem Staate 
Gehört zum 
  
betr. Kasse resp. Behörde 
  
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Marggrabowa Preußen Lyck Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Marggrabowa. 
Margonin Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Margonin. 
Marienberg i. Schl. Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
. richts. 
Marienberg Reg.= Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Marienberg 
Bez. Wiesbaden Reg.-Bez. Wiesbaden. 
Marienburg Preußen Elbing Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Marienburg. 
Marienwerder Preußen Graudenz Marienwerder Kal. Haupt-Steuer-Amt in Marien- 
werder. 
Markirch Elsaß-Lothringen Colmar Colmar GuregistementsEinnehmerei Mar- 
irch. 
Marklissa Preußen Görlitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Marklissa. 
Markneukirche“ Sachsen Plauen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Markolsheim Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Guregistrements-Einnehmerei Mar- 
olsheim. 
Markranstädt Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Marktbreit Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Ochsenfurt. 
Markt-Erlbach Bayern Fürth Nürnberg Kgl. Rentamt Markt-Erlbach. 
Marktheidenfeld Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Rentamt Lengfurt. 
Marne Preußen Altona Kiel * Neben-Zoll-Amt I. in Bruns- 
büttel. 
Marsberg Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Arolsen. 
Masmünster Elsaß-Lothringen Mülhausen Colmar Enregistrements-Einnehmerei Mas- 
münster. 
Massow Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Massow. 
Maulbronn Württemberg Heilbronn Stuttgart Amtsgericht. 
Mayen Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Mayen. 
Medebach Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Hallen- 
· berg. 
Medingen Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Amt in Bevensen. 
Medzibor Preußen Oels Breslau Kgl. Steuer-Amt in Medzibor. 
Meerane Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Meerholz Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Gelnhausen. 
Mehlauken Preußen Könige derg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Mehlauken. 
Mehlsack Preußen Brau berg Königsberg Kal. Steuer-Amt in Wormditt. 
Meinersen Preußen Hildes eim Celle Kgl. Steuer-Amt in Gifbhorn. 
Meinertshagen Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Meinerts- 
hagen. 
Meiningen S.-Meiningen Meiningen Jena Herzgl. Amts-Einnahme in Mei- 
ningen. 
Meisenheim Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Meisenheim. 
Meißen Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
  
  
  
  
richts.
        <pb n="657" />
                                                     ---  637  --- 
  
  
Für den Bezirk 
In dem Staate 
Gehört zum 
  
betr. Kasse resp. Behörde 
  
  
  
  
  
  
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Meldorf Preußen Altona Kiel gal. Leben-JollAmt I. in Mel- 
dorf. 
Melle Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Melle. 
Mellrichstadt Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Mellrichstadt. 
Melsungen Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Melsungen 
Memel Preußen Tilsit Königsberg Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Memel. 
Memmingen Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt in Memmingen. 
Menden Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Iserlohn. 
Meppen Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Meppen. 
Mergentheim Württemberg Hall Stuttgart Amtsgericht. 
Merseburg Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Merseburg. 
Merzig Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Merzig. 
Meschede Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Elslohe. 
Meseritz Preußen Meseritz Posen Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Me- 
seritz. 
Meßkirch Baden Konstanz Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Lud- 
wigshafen. 
Mettmann Preußen Elberfeld Cöln Kgl. Steuer-Amt in Mettmann. 
Metz Elsaß-Lothringen Metz Colmar Enregistremente * Einnehmerei 
Metz II. 
Mewe Preußen Graudenz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Mewe. 
Meyenburg Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Pritzwalk. 
Michelstadt Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Michelstadt; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Miesbach Bayern München II München Kgl. Rentamt Miesbach. 
Militsch Preußen Oels Breslau Kgl. Steuer-Amt in Militsch. 
Miltenberg Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Rentamt Amorbach. 
Mindelheim Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Mindelheim. 
Minden Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Min- 
den. 
Mirow Mecklenb.-Str. Neustrelitz Rostock Amtsgericht. 
Mittelwalde Preußen Glatz Breslau Kgl. Haupt Zoll-Amt in Mittel- 
walde. 
Mittenwalde Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Zossen. 
Mitterfels Bayern Straubing München Kgl. Rentamt Mitterfels. 
Mittweida Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Mölln Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Mölln. 
Mörs Preußen Cleve Cöln Kgl. Steuer-Amt in Mörs. 
Mogilno Preußen Gnesen Posen Kgl. Steuer-Amt in Mogilno. 
Mohrungen Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Steuer -Amt in Mohrungen.
        <pb n="658" />
                                                       ---  638  --- 
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk In dem  Gehört zum 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Anitsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Molsheim Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Enregistrements = Einnehmerei 
Z„ « Molsheim. 
Monheim Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Monheim. 
Montabaur Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Montabaur. 
Montjoie Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Montjoie. 
Moosburg Bayern Landshut München Kgl. Rentamt Moosburg. 
Moringen Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Northeim. 
Mosbach Baden Mosbach Karlsruhe S. Ober-Einnehmerei Mos- 
bach. 
Mücheln Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Mücheln. 
Mügeln Sachfen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
» richts. 
Mühlberg Preußen Torgau Naumburg Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Mühl- 
berg. 
Mühldorf Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Mühldorf. 
Mühlhausen i. Pr. Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Pr. Holland. 
Mühlhausen i. Th.] Preußen Erfurt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Mühlhausen 
» » i.Th. 
Mülhausen i. E. Elsaß-Lothringen Mülhausen Colmar Enregisrements- Einnehmerei Mül- 
 hausen II. 
Mülheim a. Rh. Preußen Cöln Cöln Kgl. Steuer-Amt in Mülheim 
 a. Rh. 
Mülheim a. d. Ruhr, Preußen Duisburg Hamm Kgl. Steuer-Amt in Mülheim 
Mühlheim a. d. Ruhr. 
Müllheim Baden Freiburg Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Müll- 
heim. 
Münchberg Bayern Hof Bamberg Kgl. Rentamt Münchberg. 
Müncheberg Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Steuer Amt in Müncheberg. 
München 1 Bayern München 1 München in Civilsachen: Kgl. Stadt—- 
Rentamt München III; 
in Strafsachen: Gerichtsschreiberei 
» des Amtsgerichts. 
München II Bayern München I München in Civilsachen: Kgl. Land-Rent- 
amt München; 
in Strafsachen: Gerichtsschreiberei 
" des Amtsgerichts. 
Münden Preußen Göttingen Celle Kgl. Haupt-Steuer-Amt in 
 Münden. 
Münder Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Springe. 
Münnerstadt Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Münnerstadt. 
Münsingen Württemberg Ulm Stuttgart Amtsgericht. 
Münster i. E. Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
» « Münster i. E. 
Münster i. W. Preußen Münster Hamm A#nl. Lawvt- .Steuer-Amt in Münster 
Münsterberg Preußen Glatz Breslau agi. — Amt in Minsterberg.
        <pb n="659" />
                                         ---  639  --- 
  
  
  
  
Gehört zum 
Für den Bezirk 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Münstermayfeld Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steger Rezeptur in Münster- 
mayfeld. 
Muskau Preußen Görlitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Muskau. 
Myslowitz Preußen Beuthen Breslau Fal. Haupt-Zoll-Amt in Mys- 
lowitz. 
Nabburg Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Nabburg. 
Nagold Württemberg Tübingen Stuttgart Amtsgericht. 
Naila Bayern Hof Bamberg Kgl. Rentamt Lichtenberg. 
Nakel Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Nakel. 
Namslau Preußen Oels Breslau Kgl. Steuer-Amt in Namslau. 
Nassau Preußen Limburg a. d. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Ems. 
Nastätten Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. gaar Steuer-Amt in Catzeneln= 
bogen. 
Nauen Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Nauen. 
Naugard Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Naugard. 
Nauheim, Bad Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Bad Nauheim; 
in Strassachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Naumburg a. O. Preußen Liegnitz Breslau Kgl. Sieuer-Amt in Naumburg 
a. O. 
Naumburg a. d. S. Preußen Naumburg Naumburg sgt Haupt Steuer Amt in Naum- 
urg a. d. S. 
Naumburg i. H.-N. Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Wolfhagen. 
Nebra Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Nebra. 
Neckarsulm Württemberg Heilbronn Stuttgart Amtsgericht. 
Neheim Preußen Arnsberg Hamm Al Haupt-Steuer-Amt in Arns- 
erg. 
Neidenburg Preußen Allenstein Königsberg gel. Haupt-Zoll-Amt in Neiden= 
burg. 
Neiße Preußen Neiße Breslau Kgl. Steuer-Amt in Neiße. 
Nentershausen Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Rotenburg. 
Neresheim Württemberg Ellwangen Stuttgart Amtsgericht. 
Netra Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Netra. 
Neubrandenburg Meccklenb.-Strelitz Neustrelitz Rostock Amtsgericht. 
Neubreisach Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Neubreisach 
Neuburg a. d. D. Bayern Neuburg a. d. D. Augsburg Kgl. Rentamt Neuburg a. d. D. 
Neubuckow Mecklenb.-Schw. Nostock Rostock Amtsgericht. 
Neudamm Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Neudamm. 
Neuenbürg Württemberg Tübingen Stuttgart Amtsgericht. 
Neuenburg Preußen Graudenz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Neuenburg. 
  
  
  
  
94
        <pb n="660" />
                                                        ---  640  --- 
  
  
Für den Bezirk 
des Amtsgerichts 
In dem Staate 
Gehört zum 
  
Oberlandesgericht 
betr. Kasse resp. Behörde 
  
  
Landgericht 
Neuenhaus Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Neuenhaus. 
Neuerburg Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Neuerburg. 
Neuhaldensleben Preußen Magdeburg Naumburg — in Neuhaldens- 
leben. 
Neuhaus a. E. Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Rezeptur in Neu- 
haus a. E. 
Neuhaus a. O. Preußen Stade Celle Kgl Neben-Zoll-Amt 1. in Neu- 
haus a. O. 
Neuhof Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Fulda. 
Neukalen Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Neukirchen b. Zie-Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Ziegenhain. 
Ziegenhain 
Neukirchen i. B. Bayern Straubing München Kgl. Rentamt Kötzting 
Neumagen Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Bernkastel. 
Neumark Preußen Thorn Marienwerder Kgl Steuer-Amt in Löbau. 
Neumarkt a. d. R. Bayern Landshut München Kgl. Rentamt Mühldorf. 
Neumarkt i. d. Bayern Amberg Nürnberg Kgl Rentamt Neumarkt i. d. 
Oberpfalz Oberpfalz. 
Neumarkt i. Schl.] Preußen Breslau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Neumarkt 
i. Schl. 
Neumünster Preußen Kiel Kiel Kgl. Steuer-Amt in Neumünster. 
Neunburg v. W. Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Neunburg v. W. 
Neunkirchen Preußen Saarbrücken Cöln Kgl. Steuer-Amt in Neunkirchen. 
Neurode Preußen Glatz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Neurode. 
Neuruppin Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Neu- 
ruppin. 
Neusalz a. O. Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Freistadt. 
Neusalza Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Neuß Preußen Düsseldorf Cöln Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Neuß. 
Neustadt a. d. Aisch, Bayern Fürth Nürnberg Kgl. Rentamt Neustadt a. d. Aisch. 
Neustadt a. d. Bayern Frankenthal Zweibrücken Kgl. Rentamt Neustadt a. d. 
Haardt Haardt. 
Neustadt a. HaideS.-Cob.-Gotha Meiningen Jena Herzgl. „Staatskasse-Verwaltung 
in Coburg. 
Neustadt a. O. Sachsen-Weimar Gera Jena Großh. Rechnungsamt in Neustadt 
a. O. 
Neustadt am Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Neustadt a. R. 
Rübenberge 
Neustadt a. S. Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Neustadt a. d. Saale. 
Neustadt a. d. Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Weiden. 
W.-N. 
Neustadt bei Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsge- 
Stolpen i. S. gerichts 
Neustadt i. B. Baden Freiburg Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Donau- 
  
  
  
  
eschingen.
        <pb n="661" />
                                                ——  641  —— 
—— — 
  
  
  
  
Fur den Bezirk Gehört zum · 
« In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Neustadt in Hol--Preußen Kiel Kiel Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Neustadt 
stein i. Holst. 
Neustadt in Meck= Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
lenb.-Schw. 
Neustadt in Ob.-Preußen Neiße Breslau Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Neustadt 
Schl. O.-Schl. 
Neustadt in Westpor Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Neustadt in 
Westpr. 
Neustadt = Magde-Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Neustadt- 
burg Magdeburg. 
Neustadt Reg.-Bez. Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Ziegenhain. 
Cassel 
Neustettin Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Neustettin. 
Neustrelitz Mecklenb.-Strelitz; Neustrelitz Rostock Amtsgericht. 
Neutomischel Preußen Meseritz Posen Kgl. Steuer-Amt in Neustadt b. P. 
Neu Ulm Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Weißenhorn. 
Neuwarp Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Rezeptur in Uecker- 
münde. 
Neuwedell Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Neuwedell. 
Neuwied Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Haupt Steuer-Amt in Neu- 
wied. 
Nicolai Preußen Gleiwitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Nicolai. 
Nidda Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Nidda; 
in Strassachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz er- 
kannt hat, das Amtsgericht, 
sonst die Staatsanwaltschaft bei 
· dem Landgericht. 
Niebüll Preußen Flensburg Kiel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Ton- 
dern. 
Niederaula Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hersfeld. 
Niederbronn Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Niederbronn. 
Niederlahnstein Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. gal. Haupt-Steuer-Amt in Ober- 
. ahnstein. 
Nieder-Olm Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Nieder-Olm; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Nieder-Wildungen Waldeck Cassel Cassel Fürstl. Steuer-Rezeptur in Nieder- 
Wildungen. 
Nieheim Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in Pyrmont. 
  
  
  
  
94 *
        <pb n="662" />
                                                         ——  642  —— 
  
  
  
  
* Gehört zum 
e 
Fur den B bur In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Nienburg Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Nienburg. 
Niesky Preußen Görlitz Breslau Kgl. Steuer Amt in Rothenburg 
a. N. 
Nikolaiken Preußen Lyck Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Nikolaiken. 
Nimptsch Preußen Schweidnitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Heidersdorf. 
Nittenau Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Rentamt Walderbach. 
Nördlingen Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Nördlingen. 
Nörenberg Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Nörenberg. 
Nohfelden Oldenburg Saarbrücken Cöln Großh. Regierung zu Birkenfeld. 
Norburg Preußen Flensburg Kiel Kall Neben-Zoll-Amt II. in Nor- 
burg. 
Norden Preußen Aurich Celle Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Norden. 
Nordenburg Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Nordenburg. 
Nordhalben Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Rothenkirchen. 
Nordhausen Preußen Nordhausen Naumburg — in Nord- 
hausen. 
Nordstrand Preußen Flensburg Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Husum. 
Northeim Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Northeim. 
Nortorf Preußen Kiel Kiel Kgl. Steuer-Amt in Neumünster. 
Nossen Sachsen Freiberg Dresden Gericheschreiberei des Amtsge- 
richts. 
Nürnberg Bayern Nürnberg Nürnberg in Civilsachen: Kgl. Rentamt 
Nürnberg lIl; 
in Strafsachen: die Gerichtsschrei- 
berei des Amtsgerichts. 
Nürtingen Württemberg Tübingen Stuttgart Amtsgericht. 
Oberaula Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Ziegenhain. 
Oberdorf Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Oberdorf. 
Oberehnheim Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Snnnnements- Einnchmerei Ober- 
ehnheim. 
Ober-Glogau Preußen Neiße Breslau Kgl. Steuer-Amt in Ober-Glogau. 
Obergünzberg Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Oberdorf. 
Oberhausen Preußen Duisburg Hamm Kgl. Steuer-Amt in Ruhrort. 
Ober-Ingelheim Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Nieder-Ingelheim; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtzgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Oberkaufungen Preußen Cassel Cassel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Cassel. 
Oberkirch Baden Offenburg Karlsruhe Mual Ober-Einnehmerei Ober- 
kirch. 
Obermoschel Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Obermoschel. 
Obernburg Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Landrentamt Aschaffenburg.
        <pb n="663" />
                                                     ——  643  —— 
  
  
  
.. . Gehört zum 
Für den Bezirk 
Be- In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Oberndorf Württemberg Rottweil Stuttgart Amtsgericht. 
Obernkirchen Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Rinteln. 
Oberstein Oldenburg Saarbrücken Cöln Großh. Regierung zu Birkenfeld. 
Oberviechtach Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Neunburg v. W. 
Oberweißbach Schwarzburg-Ru= Rudolstadt Jena Amtsgericht. 
dolstadt 
Oberwiesenthal Sachsen Chemnitz Dresden Gerichschreibere des Amtsge- 
richts. 
Obornik Preußen Posen Posen Kgl. Steuer-Amt in Obornik. 
Ochsenfurt Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Ochsenfurt. 
Odenkirchen Preußen Düsseldorf Cöln Kgl. Steuer-Amt in Odenkirchen. 
Oderberg Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steuer-Amt in Oderberg. 
Oebisfelde Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Oebisfelde. 
Oederan Sachsen Freiberg Dresden Gerichschreibere des Amtsge- 
richts. 
Oehringen Württemberg Hall Stuttgart Amtsgericht. 
Oelde Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Beckum. 
Oels Preußen Oels Breslau Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Oels. 
Oelsnitz Sachsen Plauen Dresden “s des Amtsge- 
richts. 
Oerlinghausen Lippe Detmold Celle Gerichteschreiberet in Oerling- 
hausen. 
Oettingen Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Oettingen. 
Oeynhausen Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Salz-Steuer-Amt in Neusalz- 
· werk Oeynhausen. 
Offenbach Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Offenbach ; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Offenburg Baden Offenburg Karlsruhe Grobh. Ober-Einnehmerei Offen- 
burg. 
Ohlau Preußen Brieg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Ohlau. 
Ohrdruf S.-Coburg-Gotha# Gotha Jena Herzgl. Rent= und Steueramt Ohr- 
druf. 
Oldenburg i. Holst! Preußen Kiel Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt l. in Heiligen- 
hafen. 
Oldenburg i. O. Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Oldenburg i. O. 
Oldendorf Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Rinteln. 
Oldesloe Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Oldesloe. 
Olpe Preußen Arnsberg Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Olpe. 
Opladen Preußen Düsseldorf Cöln Kgl. Steuer-Amt in Opladen. 
Oppeln Preußen Oppeln Breslau Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Oppeln.
        <pb n="664" />
                                                     ——  644  —— 
  
  
  
  
  
Gehört 
Für den Bezirk   zum 
 In dem Staate — betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Oppenheim Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Oppenheim; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Oranienbaum Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Dessau. 
Oranienburg Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Oranienburg. 
Orb Preußen Hanau Cassel Kgl. Salz-Steuer-Amt in Orb. 
Ortelsburg Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Ortelsburg. 
Ortenberg Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Ortenberg; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
" Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Oschatz Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Oschersleben Preußen Halberstadt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Oschersleben. 
Osnabrück Preußen Osnabrück Celle Kal Haupt-Steuer Amt in Osna- 
brück. 
Osten Preußen Stade Celle Kgl. Steuer-Amt in Osten. 
Osterburg Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Osterburg. 
Osterfeld Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Osterfeld. 
Osterhofen Bayern Deggendorf München Kgl. Rentamt Vilshofen. 
Osterholz Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Scharmbeck. 
Osterode a. H. Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Osterode a. H. 
Osterode i. Ostpr. Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Oste- 
« rode i. Ostpr. 
Osterwieck Preußen Halberstadt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Osterwieck. 
Ostheim S.-Weimar Eisenach Jena Großh. Rechnungsamt in Ostheim. 
Osthofen Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Osthofen; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Ostritz Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Ostrowo Preußen Ostrowo Posen Kgl. Steuer-Amt in Ostrowo. 
Ottenstein Braunschweig Holzminden Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Otterberg Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Kaiserslautern.
        <pb n="665" />
                                                  ——  645  —— 
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
d In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
es Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Otterndorf Preußen Stade Celle Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Ottern- 
dorf. 
Ottmachau Preußen Neiße Breslau Kgl. Steuer-Amt in Neiße. 
Ottobeuren Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Ottobeuren. 
Ottweiler Preußen Saarbrücken Cöln Kgl. Steuer-Amt in Ottweiler. 
Paderborn Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in Paderborn. 
Papenburg Preußen Osnabrück Celle Kgl. Neben-Zollamt l. in Papen- 
burg. 
Pappenheim Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Weißenburg. 
Parchim Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtgericht. 
Parchwitz Preußen Liegnitz Breslau Kgl. Haupt-Steueramt in Liegnitz. 
Parsberg Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Velburg. 
Pasewalk Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Pasewalk. 
Passau Bayern Passau München Kgl. Rentamt Passau. 
Passenheim Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Mensguth. 
Patschkau Preußen Neiße Breslau Kgl. Neben-Zollamt l. in Patschkau. 
Pausa Sachsen Plauen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Peg au Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Pegnitz Bayern Bayreuth Bamberg Kgl. Rentamt Pegnitz. 
Peine Preußen Hildesheim Celle Kgl. Steuer-Amt in Peine. 
Peiskretscham Preußen Gleiwitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Tost. 
Peitz Preußen Cottbus Berlin Kgl. Steuer-Amt in Peitz. 
Pellworm Preußen Flensburg Kiel Kgl. Neben-Zollamt I. in Pellworm. 
Penig Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Penkun Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Penkun. 
Penzlin Mecklenb. Schw. Güstrow Nostock Amtsgericht. 
Perl Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Rezeptur in Perl. 
Perleberg Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Perleberg. 
Petershagen Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Haupt-Steueramt in Minden. 
Pfaffenhofen Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Pfaffenhofen. 
Pfalzburg Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Enregistrements-Einnehmerei Pfalz- 
burg. 
Pfarrkirchen Bayern Passau München Kgl. Nentamt Parrkirchen. 
Pfeddersheim Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Pfeddersheim; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
» Landgericht. 
Pfirt Elsaß-Lothringen Mülhausen Colmar Enregistrements-Einnehmerei Pfirt. 
Pförten Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Forst. 
Pforzheim Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Pforz- 
heim.
        <pb n="666" />
                                                         ——  646  —— 
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
· In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Pfullendorf Baden Konstanz Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Ueber- 
lingen. 
Pillau Preußen Königsberg Königsberg Kgl. Haupt--Zollamt in Pillau. 
Pillkallen Preußen Insterburg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Pillkallen. 
Pinne Preußen Posen Nosen Kgl. Steuer-Amt in Pinne. 
Pinneberg Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Pinneberg. 
Pirmasens Bayern Zweibrücken Zweibrücken Kgl. Rentamt Pirmasens. 
Pirna Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Pitschen Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Pitschen. 
Plau Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Plauen Sachsen Plauen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Pleschen Preußen Ostrowo Posen Kgl. Steuer-Amt in Bleschen. 
Pleß Preußen Gleiwitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Pleß. 
Plettenberg Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Lüdenscheid. 
Plön Preußen Kiel Kiel Kgl. Steuer-Amt in Plön. 
Pölitz Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Rezeptur in Pölitz. 
Pößneck S.-Meiningen Rudolstadt Jena Herzgl. Unter-Einnahme in Pößneck. 
Polkwitz Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Polkwitz. 
Polle Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Hameln. 
Pollnow Preußen Stolp Stettin Kgl. Steuer-Amt in Pollnow. 
Polzin Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Polzin. 
Posen Preußen Posen Posen Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Posen. 
Potsdam Preußen Potsdam Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Pots- 
 dam. 
Pottenstein Bayern Bayreuth Nürnberg Kgl. Rentamt Pottenstein. 
Prausnitz Preußen Oels Breslau Kgl. Steuer-Amt in Trachenberg. 
Preetz Preußen Kiel Kiel Kgl. Steuer-Amt in Preetz. 
Prenzlau Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in 
Prenzlau. 
Prettin Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Prettin. 
Priebus Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Priebus. 
Prien Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Rosenheim. 
Pritzwalk Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Pritzwalk. 
Prökuls Preußen Tilsit Königsberg Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Memel. 
Prüm Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Prüm. 
Pudewitz Preußen Posen Posen Kgl. Steuer-Amt in Pudewitz. 
Pulsnitz Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Putzig Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Putzig. 
Pnyritz Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Ppnritz. 
Pyrmont Waldeck Hannover Celle Fürstl. Steuer-Amt in Pyrmont. 
Quakenbrück Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Ouakenbrück. 
Quedlinburg Preußen Halberstadt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Quedlinburg. 
Querfurt Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Querfurt. 
Radeberg Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
        <pb n="667" />
                                                   ——  647  —— 
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
- In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Radeburg Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Radolfzell Baden Konstanz Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Singen. 
Ragnit Preußen Lilsit Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Ragnit. 
Rahden Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Lübbecke. 
Rain Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Rain. 
Ranis Preußen Rudolstadt Jena Kgl. Steuer-Rezeptur in Ziegen- 
rück. 
Ranzau Preußen Altona Kiel ka Neben-Zoll-Amt I. in Elms- 
horn. 
Nappoltsweiler Elsaß Lothringen Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei Rap- 
« poltsweiler. 
Rastatt Baden Karlsruhe Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Rastatt. 
Rastenburg Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Rastenburg. 
Rathenow Preußen Potsdam Berlin Kgl. Steuer-Amt in Rathenow. 
Ratibor Preußen Ratibor Breslau Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Ratibor. 
Ratingen Preußen Düsseldorf Cöln Kgl. Steuer-Amt in Ratingen. 
Ratzebuhr Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Natzebuhr. 
Ratzeburg Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Ratzeburg. 
Rauschenberg Preußen Marburg Cassel # gl Haupt-Steuer-Amt in Mar- 
burg. 
Ravensburg Württemberg Ravensburg Stuttgart Amtsgericht. 
Rawitsch Preußen Lissa Posen Kgl. Steuer-Amt in Rawitsch. 
Recklinghausen Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Dorsten. 
Rees Preußen Duisburg Hamm Kgl. Steuer-Amt in Rees. 
Reetz Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Arnswalde. 
Regen Bayern Deggendorf München Kgl. Rentamt Zwiesel. 
RegensburgL Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Stadt-Rentamt Regensburg. 
Regensburg II Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Land-Rentamt Regensburg. 
Regenstauf Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Stadt-Rentamt Regensburg. 
Regenwalde Preußen Stargard Stettin Kgl. Steuer-Amt in Regenwalde. 
Rehau Bayern Hof Bamberg Kgl. Rentamt Hof. 
Rehna Mecklenb.-Schw. Schwerin Nostock Amtsgericht. 
Reichenau Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Reichenbach i. O. Preußen Görlitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Reichenbach 
Lausitz O.-L. 
Reichenbach i. V. Sachsen Plauen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Reichenbach i. Schl. Preußen Schweidnitz Breslau Kgl. Süäuer= um in Reichenbach 
i. Schl. 
Reichenhall Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Berchtesgaden. 
Reichenstein Preußen Glatz Breslau * geehen= Jollamt II. in Rei- 
enstein. 
Reinbeck Preußen Altona Kiel Kgl. Haupt-Zollamt in Wandsbeck. 
Reinerz Preußen Glatz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Reinerz. 
Reinfeld Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Oldesloe. 
Reinhausen Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Göttingen. 
  
  
  
  
95
        <pb n="668" />
                                                   ——  648  —— 
  
  
Für den Bezirk 
Gehört zum 
  
  
  
  
„ In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
I .. 
Reinheim Hessen Darmstadt Danrmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
# Einnehmerei Reinheim; 
 in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
 hat, das Amtsgericht, sonst die 
 Staatsanwaltschaft bei dem 
 Landgericht 
Remscheid Preußen Elberfeld Cöln Kggl. Steuer-Amt in Lennep. 
Rendsburg Preußen Kiel Kiel Kggl. Steuer-Amt in Rendsburg. 
Rennerod Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Rennerod. 
Reppen Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kol. Steuer-Amt in Reppen. 
Reutlingen Württemberg Tübingen Stuttgart ) Amtsgericht. **;*2 
Rhaunen Preußen Trier Cöln Kagl. Steuer-Amt in Kirn. 
Rheda Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Amt in Gütersloh. 
Rhein Preußen Lyck Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Rhein. 
Rheinbach Preußen Bonn Cöln Kgl. Steuer-Amt in Rheinbach. 
Nheinberg Preußen Cleve Cöln Kgl. Steuer-Amt in Rheinberg. 
Rheine Preußen Münster Hamm Kal. Haupt-Steuer-Amt in Rheine. 
Rheinsberg Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Rheinsberg. 
Rheydt Preußen Dusseldorf Eöln Kgl. Steuer-Amt in Gladbach. 
Ribnitz Mecklenb.-Schw. Nostock Rostock Amtsgericht. 
Riddagshausen Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht 
  Riddagshausen in Braunschweig; 
 inanderenSachen:Herzgl.·Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
 schweig. 
Riedenburg Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Rentamt Riedenburg. 
Riedlingen Württemberg Ravensburg Stuttgart Amtsgericht. 
Riesa Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Riesenburg Preußen Elbing Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Rosenberg. 
Rietberg Preußen Biielefeld Hamm Kgl. Steuer-Rezeptur in Rietberg. 
Ninteln Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Ninteln. 
Ritzebüttel Hamburg Hamburg Hamburg Kasse des Amtsgerichts. 
Rixdorf Preußen Berlin II. Berlin Kgl. Haupt-Steuer-Amts-Assi- 
stentur in Rixdorf. 
Nochlitz Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Rockenhausen Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Obermoschel. 
Roda S.-Altenburg Altenburg Jena Lerngl Steuer= und Rentamt in 
Roda. 
Rodach S.-Cob.-Gotha Meiningen Jena Herggl Staatskasse-Verwaltung in 
Coburg. 
Rodenberg Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Rodenberg. 
Roding Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Rentamt Walderbach. 
Nöbel Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Rödding Preußen Flensburg Kiel gul Haupt-Zoll-Amt in Haders- 
leben.
        <pb n="669" />
                                             ——  649  —— 
  
  
 
Für den Bezirk 
 
In dem Staate 
Gehört zum 
  
betr. Kasse resp. Behörde 
  
  
  
  
  
des Amtsgerichts 1 Landgericht Oberlandesgericht 
Römhild S.-Meiningen Meiningen Jena Herzgl. Amts-Einnahme in Röm- 
hild. 
Rössel Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Rössel. 
Rogasen Preußen Posen Posen Kgl. Steuer-Amt in Rogasen. 
Rohrbach Elsaß-Lothr. Saargemünd Colmar Enregistrements-Einnehmerei Rohr- 
bach. 
Nonneburg S.-Altenburg Altenburg Jena Herzgl. Steuer- und Rentamt in 
Ronneburg. 
Rosenberg i. O.Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Nosenberg 
Schl. O.-Schl. 
Rosenberg i. Pr. Preußen Elbing Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Rosenberg 
i. Pr. 
Rosenheim Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Rosenheim. 
Rosenthal Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Frankenberg. 
Roßla. Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Kelbra. 
Roßlau Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Zerbst. 
Roßwein Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Rostock Mecklenb.-Schw. Rostock Nostock Amtsgericht. 
Notenburg a. F. Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Rotenburg a. F. 
Rotenburg i. H. Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Rotenburg i. H. 
Roth Bayern Nürnberg Nürnberg Kgl. Rentamt Spalt. 
Rothenburg a. N. Preußen Görlitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Rothen= 
burg a. N. 
Rothenburg i. B. Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Rothenburg i. B. 
Rottenburg i. B. Bayern Landshut München Kgl. Rentamt Mallersdorf. 
Rottenburg i. W. Wirttemberg Tübingen Stuttgart Amtsgericht. 
Rotthalmünster Bayern Passau München Kgl. Rentamt Griesbach. 
Rottweil Württemberg Nottweil Stuttgart Amtsgericht. 
Rudestedt, Gr. Sachsen-Weimar Weimar Jena Großh. Rechnungsamt in Viesel- 
bach. 
Rudolstadt Schwarzb.-Rud. Rudolstadt Jena Amtsgericht. 
Rüdesheim Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Rüdesheim. 
Rügenwalde Preußen Stolp Stettin Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Rügen 
walde. 
Rüthen Preußen Paderborn Hamm Kgl. Haupt--Steuer-Amt in Lipp- 
stadt. 
Rufach Elsaß-Lothringen Colmar Colmar Emzain#emente-Einnehmeret 
Rufach. 
Ruhland Preußen Görlitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Ruhland. 
Ruhrort Preußen Duisburg Hamm Kgl. Steuer-Amt in Ruhrort. 
Rummelsburg Preußen Stolp Stettin Kol. Steuer-Amt in Rummelsburg. 
Runkel Preußen Limburg a. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Runkel. 
Ruß Preußen Tilsit Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Ruß. 
Rybnik Preußen Ratibor Breslau Kgl. Steuer-Amt in Rybnik. 
Saalfeld i. Pr. Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Saalfeld i. Pr. 
  
95*
        <pb n="670" />
                                                       —  650 — 
  
  
Für den Bezirk 
Gehört zum 
  
  
  
  
  
  
  
 In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Saalfeld i. S. M] S.-Meiningen Rudolstadt Jena Herzgl. Orts-Einnahme in Saal- 
feld i. S.-M. 
Saaralben Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrements-Einnehmerei Saar- 
alben. 
Saarbrücken Preußen Saarbrücken Cöln gull Haupt-Steuer Amt in Saar- 
brücken. 
Saarburg i. L. Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Enregistrements-Einnehmerei Saar- 
burg i. L. 
Saarburg i. Rheinl.] Preußen Trier Cöln Kal. Steuer Amt in Saarburg 
i. Rheinl. 
Saargemünd Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrements-Einnehmerei Saar- 
« gemünd. 
Saarlouis Preußen Saarbrücken Cöln Kgl. Steuer-Amt in Saarlouis. 
Saar-Union Elsaß-Lothringen Saargemünd Colmar Enregistrements-Einnehmerei Saar- 
Union. 
Säckingen Baden Waldshut Karlsruhe Großh. Haupt-Steuer-Amt Säckin- 
gen. 
Sagan Preußen Glogau Breslau Kol. Steuer-Amt in Sagan. 
Salder Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Salmünster Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Steinau. 
Salzkotten Preußen Paderborn Hamm Kgl. Salz-Steuer-Amt in Salz- 
kotten. 
Salzuflen Lippe Detmold Celle Gerichtsschreiberei in Salzuflen. 
Salzungen S.-Meiningen Meiningen Jena- Herzgl. Amts-Einnahme in Sal- 
zungen. 
Salzwedel Preußen Stendal Naumburg Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Salz- 
wedel. 
Samter Preußen Posen Posen Kgl. Steuer-Amt in Samter. 
Sandau Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Sandau. 
Sandersleben Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Bernburg. 
Sangerhausen Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Sangerhausen. 
Saulgau Württemberg Ravensburg Stuttgart Amtsgericht. 
Sayda Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Schalkan S.-Meiningen Meiningen Jena Herzgl. Ortseinnahme in Schalkau. 
Schandau Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Scheibenberg Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Scheinfeld Bayern Fürth Nürnberg Kgl. Nentamt Markt-Bibart. 
Scheneseld Preußen Kiel Kiel Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Itzehoe. 
Schenklengsfeld Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hersfeld. 
Scheßlitz Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Scheßlitz. 
Schildberg Preußen Ostrowo Posen gal. Steuer-Rezeptur in Schild- 
«» berg. 
Schillingsfürst Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Rothenburg.
        <pb n="671" />
                                                     —  651 — 
  
  
Für den Bezirk 
des Amtsgerichts 
In dem Staate 
Gehört zum 
  
betr. Kasse resp. Behörde 
  
  
  
  
Landgericht Oberlandesgericht 
Schiltigheim Elsaß-Lothr. Straßburg Colmar Enregistrements  Schil- 
tigheim. 
Schippenbeil Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Schippenbeil. 
Schirgiswalde Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Schirmeck Elsaß-Lothr. Zabern Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Schirmeck. 
Schivelbein Preußen Cöslin Stettin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in 
Schivelbein. 
Schkeuditz Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Schkeuditz. 
Schlawe Preußen Stolp Stettin Kgl. Steuer-Amt in Schlawe. 
Schleiz Reuß j. L. Gera Dena Amtsgericht. 
Schleswig Preußen Flensburg Kiel Kgl. Steuer-Amt in Schleswig. 
Schlettstadt Elsaß-Lothr. Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Schlettstadt. 
Schleusingen Preußen Meiningen Jena Kgl. Steuer-Rezeptur in Schleu— 
singen. 
Schlieben Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Schlieben. 
Schlitz Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Schlitz; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Schlochau Preußen Konitz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Schlochau. 
Schloppe Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Schloppe. 
Schlotheim Schwarzb.-Rud. Rudolstadt Jena Amtsgericht. 
Schlüchtern Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Steinau. 
Schmalkalden Preußen Meiningen Jena- Kgl. Steuer-Amt in Schmalkalden. 
Schmiedeberg in Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Steuer-Rezeptur in Schmiede- 
Schl. berg i. Schl. 
Schmiedeberg Reg.-Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Schmiedeberg 
Bez. Merseburg Reg.-Bez. Merseburg. 
Schmiegel. Preußen Lissa Posen Kgl. Steuer-Amt in Schmiegel. 
Schmölln S.-Altenburg Altenburg Jena Herzgl. Steuer= und Rentamt in 
Schmölln. 
Schneeberg Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Schneidemühl Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Schneidemühl. 
Schnierlach Elsaß-Lothr. Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Schnierlach. 
Schöllkrippen Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Land-Rentamt Aschaffenburg. 
Schömberg Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Liebau. 
Schönau i. B. Baden Freiburg Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Schopf- 
heim. 
Schönau i. Schl. Preußen Hirschberg Breslau Kgl. Steuer-Antin Schönau i. Schl. 
i Gr. in Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts, 
Sachsen
        <pb n="672" />
                                                     —  652  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
des A In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
es Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Schorber i. Mec. Mecklenb.-Str. Neustrelitz Nostock Amtsgericht. 
lenb.-Str. 
Schers i. Schl.= Preußen Kiel Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt II. in Laboe. 
holst. 
Schönebeck Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Schönebeck. 
Schöneck Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Schöneck. 
Schöningen Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Schönlanke Preußen Schneidemühl Posen Kgl. Steuer-Amt in Schönlanke. 
Schöppenstedt Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll= 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Schongau Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Schongau. 
Schopfheim Baden Freiburg Karlsruhe Groh Ober-Einnehmerei Schopf- 
heim. 
Schorndorf Württemberg Ellwangen Stuttgart Amtsgericht. 
Schotten Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Schotten; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
« Landgericht. 
Schrimm Preußen Posen Posen Kgl. Steuer-Amt in Schrimm. 
Schrobenhausen Bayern Neuburg a. D. Augsburg Kgl. Rentamt Schrobenhausen. 
Schroda Preußen Posen Posen Kgl. Steuer-Amt in Schroda. 
Schubin Preußen Bromberg Posen Kgl. Steuer-Amt in Schubin. 
Schwaan Mecklenb.-Schw. Nostock Rostock Amtsgericht. 
Schwabach Bayern Nürnberg Nürnberg Kgl. Rentamt Schwabach. 
Schwabmünchen Bayern Augsburg Augsburg Kgl. Rentamt Schwabmünchen. 
Schwandorf Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Burglengenfeld. 
Schwartau Oldenburg Lübeck Hamburg Großh. Regierung in Eutin. 
Schwarzenbeck Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Lauenburg a. E. 
Schwarzenberg Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Schwarzenfels Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Steinau. 
Schwedt Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steuer-Amt in Schwedt. 
Schweidnitz Preußen Schweidnitz Breslau Kgl. Haupt-Steuer-Amt in 
" Schweidnitz. 
Schweinfurt Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Schweinfurt. 
Schweinitz Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Jessen. 
Schwelm Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Schwelm. 
Schwerini. M.-Sch. Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Schwerin a. W. Preußen Meseritz Posen Kal Steuer-Amt in Schwerin a. W.
        <pb n="673" />
                                                       — 653 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
Für den enr In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Schwerte Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Hörde. 
Schwetz Preußen Graudenz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Schwetz. 
Schwetzingen Baden Mannheim Karlsruhe Großherzogl Ober-Einnehmerei 
« Schwetzingen. 
Schwiebus Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Schwiebus. 
Sebnitz Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Seeburg Preußen Bartenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Seeburg. 
Seehausen i. Altm. Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Seehausen i. A. 
Seelow Preußen Frankfurt a. O.]Berlin Kgl. Steuer-Amt in Seelow. 
Seesen Braunschweig Holzminden Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Bol- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
. schweig. 
Segeberg Preußen Kiel Kiel Kgl Steuer-Amt in Segeberg. 
Seidenberg Preußen Görlitz Breslau ##l. Neben-Zoll-Amt II. in Seiden- 
« : berg. 
Selb Bayern Hof Bamberg Kal. Kentamt Selb. 
Seligenstadt Hessen Darmstadt Daarmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
« Einnehmerei Seligenstadt; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Selters Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Selters. 
Senftenberg Preußen Kottbus Berlin Kgl. Steuer-Amt in Senftenberg. 
Sennheim Elsaß-Lothringen Mülhausen Colmar meifrement -Einnehmerei Senn- 
heim 
Sensburg Preußen Lyck Königsberg Koal. Steuer-Amt in Sensburg. 
Seßlach Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Staffelstein. 
Siegburg Preußen Bonn Cöln Kol. Steuer-Amt in Siegburg. 
Siegen Preußen Arnsberg Hamm Kol. Steuer-Amt in Siegen. 
Sierck Elsaß-Lothr. Metz Colmar Eragstenents, Einnehmerei 
Sierck 
Sierenz Elsaß-Lothr. Mülhausen Colmar GEregistrements Einnehmerei 
Sierenz 
Sigmaringen Preußen Hechingen Frankfurt a. M. Kgl. Landeskasse in Sigmaringen. 
Simbach Bayern Passau München Koal. Rentamt Sinbach. 
Simmern Preußen Coblenz Cöln » KngteuerAmthumnern 
Sinsheim Baden Mannheim Karlsruhe Grohh. Ober-Einnehmerei Sins- 
heim. 
Sinzig Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Sinzig. 
Skaisgirren Preußen Tilsit Königsberg Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Tilsit. 
Sobernheim Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Sobernheim. 
Sögel Preußen Osnabrück Celle Kgl. Steuer-Amt in Meppen. 
Sömmerda Preußen Erfurt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Weißensee.
        <pb n="674" />
                                                  —  654  — 
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Seest Preußen Dortmund Hamm Kgl. Steuer-Amt in Seest. 
Sohrau Preußen Ratibor Breslau Kgl. Steuer-Amt in Sohrau. 
Soldau Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Soldau. 
Soldin Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Soldin. 
Solingen Preußen Elberfeld Cöln Kgl. Steuer-Amt in Solingen. 
Soltau Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Amt in Soltau. 
Sommerfeld Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Sommerfeld. 
Sonderburg Preußen Flensburg Kiel Kol Heben * -Zoll-Amt l. in Son- 
derburg. 
Sondershausen Schwarzb.-S. Erfurt Naumburg Amtsgericht. 
Sonneberg S.-Meiningen Meiningen Jena Herzal Orts-Einnahme in Sonne- 
berg. 
Sonnefeld S.-Cob.-Gotha Meiningen Jena Herzg „Staat-kasse-Verwaltung 
in Coburg. 
Sonnenburg Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Sonnenburg. 
Sonthofen Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Immenstadt 
Sontra Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Rotenburg. 
Sorau Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Sorau. 
Spaichingen Württemberg Rottweil Stuttgart Amtsgericht. 
Spandau Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Spandau. 
Spangenberg Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Melsungen. 
Speyer Bayern Frankenthal Zweibrücken Kgl. Rentamt Speyer. 
Spremberg Preußen Cottbus Berlin Kgl. Steuer-Amt in Spremberg. 
Springe Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Springe. 
Sprottau Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Sprottau. 
Stade Preußen Stade Celle Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Stade. 
Stadtamhof Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Stadt-Rentamt Regensburg. 
Stadthagen Sch.-Lippe Bückeburg Oldenburg Gerichtsschreiberei in Stadthagen. 
Stadtilm lm- Rudolstadt Jena Amtsgericht. 
Rudolfstadt 
Stadtoldendorf Braunschweig Holzminden Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Stadtprozelten Bayern Aschaffenburg Bamberg Kgl. Rentamt Klingenberg. 
Stadtsteinach Bayern Bayreuth Bamberg Kgl. Rentamt Stadtsteinach. 
Staffelstein Bayern Bamberg Bamberg Kgl. Rentamt Staffelstein. 
Stallupönen Preußen Insterburg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Stallupönen. 
Stargard in Meck- Mecklenburg-Str. Neustrelitz Rostock Amtsgericht. 
lenburg-Strelitz 
Stargard i. Pom.] Preußen Stargard Stettin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Star- 
gard i. Pom. 
Stargardt, Pr.= Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Pr.= 
Stargardt. 
Starnberg Bayern München II München Kgl. Rentamt Starnberg. 
Staßfurt Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Staßfurt.
        <pb n="675" />
                                                    —  655  — 
  
  
  
  
Gehört zum 
Für den Bezirk - 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Staufen Baden Freiburg Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Breisach. 
Stavenhagen Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Steele Preußen Essen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Essen. 
Steinach S.-Meiningen Meiningen Jena Herzgl. Unter-Einnahmei. Steinach. 
Steinau a. K. Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Steinau a. K. 
Steinau a. O. Preußen Glogau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Steinau a. O. 
Sreinbach Hallen-Preußen Meiningen Jena Kgl. Steuer-Amt in Schmalkalden. 
berg 
Steinheim Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in Pyrmont. 
Steinhorst Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Oldesloe. 
Stendal Preußen Stendal Naumburg Kgl. Haupt-Steuer-Amtin Stendal. 
Stepenitz Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Gollnow. 
Sternberg Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Stettin Preußen Stettin Stettin Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Stettin. 
Stockach Baden Konstanz Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Lud- 
wigshafen. 
Stolberg a. H. Preußen Nordhausen. Naumburg ##. üus -Rezeptur in Stol- 
berg a. H. 
Stolberg b. Aachen Preußen Aachen Cöln Kgl. äuewät in Stolberg bei 
Aachen. 
Stollberg i. Sachs, Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Stolp Preußen Stolp Stettin Kgl. Steuer-Amt in Stolp. 
Stolpen Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Stolzenau Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Stolzenau. 
Storkow Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Fürstenwalde. 
Stralsund Preußen Greifswald Stettin Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Stralsund. 
Strasburg a. D. Preußen Thorn Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Strasburg a. D. 
Straßburg i. E. Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar in Civilsachen: Enregistrements- 
Einnehmerei Straßburg II.; 
in Strafsachen: Enregistrements- 
Einnehmerei Straßburg III. 
Straßburg i. d. U. Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Stener Amt in Straßburg 
i. d. U. 
Straubing Bayern Straubing München Kgl. Rentamt Straubing. 
Straußberg Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Straußberg. 
Strehla Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Strehlen Preußen Brieg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Strehlen. 
Strelitz Mecklenburg-Str. Neustrelitz Rostock Amtsgericht. « 
Strehlitz, Groß= Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Groß-Strehlitz. 
Strelno Preußen Bromberg Posen Kgl. Steuer-Amt in Mogilno. 
Striegau Preußen Schweidnitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Striegau. 
Stromberg Preußen Coblenz Cöln Kgl. Haupt-Steueramtin Creuznach. 
Stuhm Preußen Elbing Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Stuhm. 
Stuttgart Württemberg Stuttgart Stuttgart Amtsgericht. 
(Stadt-bezw. Land) 
Sülze-Marlow Mecklenb.-Schw. Nostock Nostock Amtsgericht. 
  
  
  
  
  
96
        <pb n="676" />
                                               —  656  — 
  
  
  
  
  
  
  
Gehört zum 
Für den Bezirk 
 In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Suhl Preußen Meiningen Jena Kgl. Steuer-Amt in Suhl. 
Sulingen Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Sulingen. 
Sulz i. E. Elsaß-Lothr. Colmar Colmar Erregisrements Einnehmerei in 
Sulz i. E. 
Sulz i. W. Württemberg Rottweil Stuttgart Amtsgericht. 
Sulz u. W. Elsaß-Lothr. Straßburg Colmar Enregistrements-Einnehmerei Sucz 
u. W. 
Sulzbach i. S. Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Sulzbach i B. 
Sulzbach i. Rheinl] Preußen Saarbrücken Cöln Kal. Haupt= Steuer Amt in Saar- 
brücken. 
Swinemünde Preußen Stettin Stettin Kgl. Haupt-Zollamtin Swinemünde. 
Syke Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Syhke. 
Tangermünde Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Tangermünde. 
Tapian Preußen Königsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Tapiau. 
Tarnowitz Preußen Beuthen Breslau Kgl. Steuer-Amt in Tarnowitz. 
Tauberbischofsheim Baden Mosbach Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Tauber- 
bischofsheim. 
Taucha Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Tecklenburg Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Lengerich. 
Tegernsee Bayern München II München Kgl. Rentamt Miesbach. 
Tempelburg Preußen Cöslin Stettin F Steuer-Rezeptur in Tempel- 
burg. 
Templin Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steuer-Amt in Templin. 
Tenneberg S.-Coburg-Gothaf Gotha Jena- Herzgl. Rent= und Steuer-Amt 
Tenneberg. 
Tennstedt Preußen Erfurt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Tennstedt. 
Tessin Mecklenb.-Schw. Nostock Rostock Amtsgericht. 
Teterow Mecklenb.-Schw.I Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Tettnang Württemberg Ravensburg Stuttgart Amtsgericht. 
Teuchern Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Weißenfels. 
Thal S.-Coburg-Gothaf Gotha Jena Herzgl. Rent= und Steuer-Amt 
Tenneberg. 
Thann Elsaß-Lothr. Mülhausen Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Thann. 
Tharandt Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Thedinghausen Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzogl. 
Zoll= und Steuer-Direktion in 
Braunschweig. 
Themar S.-Meiningen Meiningen Tena Herzgl. Unter-Einnahme in Themar. 
Thiersheim Bayern Hof Bamberg Kgl. Rentamt Wunsiedel. 
Tholey Preußen Saarbrücken Cöln Kgl. Steuer-Amt in St. Wendel 
Thorn Preußen Thorn Marienwerderr Kggl. Haupt-Zoll-Amt in Thorn. 
Thurnau Bayern Bayreuth Bamberg Kgl. Rentamt Thurnau. 
Liegenhof Preußen Elbing Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Tiegenhof.
        <pb n="677" />
                                                         —  657  — 
  
  
  
  
  
  
Gehört zum 
den Bezirk 
Für den  In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Tilsit Preußen Lilsit Königsberg Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Tilsit. 
Tinnum Preußen Flensburg Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. auf Sylt. 
Tirschenreuth Bayern Weiden Nürnberg Hogl. Rentamt Tirschenreuth. 
Tittmoning Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Laufen. 
Tölz Bayern München II München Kgl. Rentamt Tölz. 
Tönning Preußen Flensburg Kiel Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Tönning. 
Toftlund Preußen Flensburg Kiel Kl Haupt-Zoll#umt in Haders- 
leben. 
Tondern Preußen Flensburg Kiel Kgl. Haupt-Steuer-Amtin Tondern. 
Tonna S. Coburg-Gotha Gotha Jena becel. Rent= und Steuer-Amt 
Gotha. 
Torgau Preußen Torgau Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Torgau. 
Tost Preußen Gleiwitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Tost 
Tostedt Preußen Stade Celle Kgl. Steuer-Amt in Tostedt. 
Trachenberg Preußen Oels Breslau Kgl. Steuer-Amt in Trachenberg. 
Trarbach Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Zell. 
Traunstein Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Traunstein. 
Trebnitz Preußen Oeiels Breslau Kgl. Steuer-Amt in Trebnitz. 
Treffurt Preußen Erfurt Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Treffurt. 
Tremessen Preußen Gnesen Posen Kgl. Steuer-Amt in Tremessen. 
Treptow a. d. H. Preußen Stargard Stettin Kgl. Zteuer· Rezeptur in Treptow 
a. R. 
Treptow a. d. T. Preußen Greifswald Stettin Kgl. Steuer-Amt in Treptow a. T. 
Treuen Sachsen Plauen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Treuenbrietzen Preußen Potsdam Berlin #ul. Sieuer-Rezeptur in Treuen- 
brietzen. 
Treysa Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Ziegenhain. 
Triberg Baden Offenburg Karlsruhe Großh Ober-Einnehmerei Hornberg. 
Triebel Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Triebel. 
Trier Preußen Trier Cöln Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Trier. 
Trittau Preußen Altona Kiel Kgl. Steuer-Amt in Trittau. 
Trostberg Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Trostberg. 
Truchtersheim Elsaß-Lothringen Straßburg Colmar Enregistrements-Einnehmerei 
Truchtersheim. 
Tuchel Preußen Konitz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Tuchel. 
Tübingen Württemberg Tübingen Stuttgart Amtsgericht. 
Türkheim Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Türkheim. 
Tuttlingen Württemberg Rottweil Stuttgart Amtsgericht. 
Uchte Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Uchte. 
Ueberlingen Baden Konstanz Karlsruhe Großbe Ober-Einnehmerei Ueber- 
lingen. 
Ueckermünde Preußen Stettin Stettin Kgl. Steuer-Rezeptur in Uecker- 
. münde. 
Uelzen Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Amt in Uelzen. 
Uerdingen Preußen Düsseldorf Cöln Kgl. Haupt--Steuer-Amt in Uer- 
dingen. 
  
  
  
  
96*
        <pb n="678" />
                                                            —  658  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gehört zum 
Für den Bezirk 
 In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Uetersen Preußen Altona Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Uetersen. 
Uffenheim Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Uffenheim. 
Ujest Preußen Oppeln Breslau Kgl. Steuer-Amt in Ujest. 
Ulm Württemberg Ulm Stuttgart Amtsgericht 
Ulrichstein Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Ulrichstein; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Umstadt, Gr.= Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Groß-Umstadt; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Unna Preußen Dortmund Hamm Kgl. Steuer-Amt in Unna--Königs- 
horn. 
Unruhstadt Preußen Meseritz Posen Kgl. Steuer-Amt in Unruhstadt. 
Urach Württemberg Tübingen Stuttgart Amtsgericht. 
Usingen Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Usingen. 
Uslar Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Uslar. 
Vacha S.-Weimar Eisenach Jena Großh. Rechnungs-Amt in Vacha. 
Vaihingen Württemberg Heilbronn Stuttgart Amtsgericht. 
Vandsburg Preußen Konitz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Zempelburg. 
Varel Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Varel. 
Vechelde Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Vechta Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Vechta. 
Veckerhagen Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Hofgeismat. 
Verden Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Verden. 
Vic Elsaß-Lothr. Metz Colmar Enregistrements-Einnehmerei Vie. 
Viechtach Bayern Deggendorf München Kgl. Rentamt Viechtach. 
Viersen Preußen Düsseldorf Cöln Kgl. Steuer-Amt in Viersen. 
Vieselbach S.-Weimar Weimar Jena Großh. Rechnungsamt in Vieselbach 
Vilbel Hessen Gießen Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Vilbel; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bet dem 
Landgericht.
        <pb n="679" />
                                                        —  659  — 
  
  
  
  
. Gehört zum 
Fur den Bezirk In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Villingen Baden Konstanz Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei Villingen 
Vilsbiburg Bayern Landshut München Kgl. Rentamt Vilsbiburg. 
Vilseck Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Amberg. 
Vilshofen Bayern Passau München Kgl. Rentamt Vilshofen. 
Vith, St. Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in St. Vith. 
Vlotho Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Amt in Vlotho. 
Vöhl Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Rezeptur in Vöhl. 
Völklingen Preußen Saarbrücken Cöln Fuel- Haupt-Steueramt in Saar- 
brücken. 
Vohenstrauß Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Vohenstrauß. 
Volkach Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Volkach. 
Volkmarsen Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Wolfhagen. 
Vorsfelde Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Vreden Preußen Münster Hamm Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Vreden. 
Wadern Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Rezeptur in Wadern. 
Wächtersbach Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Wächtersbach. 
Woiblingen Württemberg Stuttgart Stuttgart Amtsgericht. 
Wald Preußen Hechingen Frankfurt a. M.Kgl. Steuerhebestelle in Wald. 
Waldbröl Preußen Bonn Cöln Kgl. Steuer-Amt in Gummersbach. 
ebu in Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Sachsen 
Waldenburg in Preußen Schweidnitz Breslau Kal. Steuer-Amt in Waldenburg 
Schlesien in Schlesien. · 
Waldfischbach Bayern Zweibrücken Zweibrücken Kgl. Rentamt Pirmasens. 
Waldheim Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Waldkirch Baden Freiburg Karlsruhe Großd. Ober-Einnehmerei Wald- 
kirch. 
Waldkirchen Bayern Passau München Kgl. Rentamt Wolsstein. 
Wald-Michelbach Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Wald-Michelbach; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Waldmohr Bayern Zweibrücken Zweibrücken Kgl. Rentamt Homburg. 
Waldmünchen Bayern Amberg Nürnberg Kgl. Rentamt Waldmünchen. 
Waldsassen Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Waldsassen. 
Waldsee Württemberg Ravensberg Stuttgart Amtsgericht. 
Waldshut Baden Waldshut Karlsruhe Gat Ober-Einnehmerei 
Thiengen.
        <pb n="680" />
                                                   —  660  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
» . Gehört zum 
den Bezirk 
Für den Bzirkr In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Walkenried Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Walldürn Baden Mosbach Karlsruhe 2 Ober-Einnehmerei Wert- 
heim. 
Wallmerod Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kal. Steuer-Amt in Wallmerod. 
Walsrode Preußen Verden Celle Kgl. Steuer-Amt in Walsrode. 
Wandsbeck Preußen Altona Kiel Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Wandsbeck. 
Wangen Württemberg Ravensberg Stuttgart Amtsgericht. 
Wangenheim S.-Cob.-Gotha Gotha Jena Herhal Rent= u. Steuer-Amt Tenne- 
berg. 
Wannfried Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Eschwege. 
Wansen Preußen Brieg Breslau Kgl. Steuer-Amt in Wansen. 
Wanzleben Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Wanzleben. 
Warburg Preußen Paderborn Hamm Kgl. Steuer-Amt in Warburg. 
Waren Mecklenb.-Schw. Güstrow Nostock Amtsgericht. 
Warendorf Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Warendorf. 
Warin Mecklenb.-Schw. Güstrow Rostock Amtsgericht. 
Warstein Preußen Arnsberg Hamm sa Haupt--Steuer-Amt in Lipp- 
stadt. 
Wartenberg, Poln.-Preußen Oels Breslau Kol Steuer-Amt in Poln.-Warten- 
berg. 
Wartenburg Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Wartenburg. 
Wasselnheim Elsaß-Lothr. Zabern Colmar Enregistrements = Einnehmerei 
Wasselnheim. 
Wasserburg Bayern Traunstein München Kgl. Rentamt Wasserburg. 
Wassertrüdingen Bayern Ansbach Nürnberg Kgl. Rentamt Wassertrüdingen. 
Wasungen S.-Meiningen Meiningen Jena Herzgl. Amts-Einnahme in Wa- 
sungen. 
Wattenscheid Preußen Essen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Gelsenkirchen. 
Waxweiler Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Neuerburg. 
Weener Preußen Aurich Celle Kgl. Neben-Zoll-Amt J. in Weener. 
Weferlingen Preußen Stendal Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Weferlingen. 
Wegberg Preußen Aachen Cöln Kgl. Steuer-Amt in Weghberg. 
Wegscheid Bayern Passau München Kgl. Rentamt Obernzell. 
Wehen Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M. gun. Steuer-Amt in Langenschwal- 
bach. 
Wehlau Preußen Königsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Wehlau. 
Weida S.-Weimar Gera Jena Großh. Rechnungsamt in Weida. 
Weiden Bayern Weiden Nürnberg Kgl. Rentamt Weiden. 
Weidenberg Bayern Bayreuth Bamberg Kgl. Rentamt Bayreuth. 
Weilburg Preußen Limburg a. d. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Weilburg. 
Weiler i. B. Bayern Kempten Augsburg Kgl. Rentamt Lindau. 
Weiler i. E. Elsaß-Lothr. Colmar Colmar Enregistrements-Einnehmerei Wei- 
ler i. E. 
Weilheim Bayern München II München Kgl. Rentamt Weilheim.
        <pb n="681" />
                                                  —  661  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gehört zum 
Für den Bezirk 
In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Weimar S.-Weimar Weimar Jena Großh. Rechnungsamt in Weimar. 
Weinheim Baden Mannheim Karlsruhe — Ober-Einnehmerei Mann- 
heim. 
Weinsberg Württemberg Heilbronn Stuttgart Amtsgericht. 
Weismain Bayern Bayreuth Bamberg Kgl. Rentamt Weismain. 
Weißenburg i. B.Bayern Eichstädt Augsburg Kgl. Rentamt Weißenburg i. B. 
Weißenburg i. E. Elsaß-Lothr. Straßburg Colmar Enregistrements = Einnehmerei 
Weißenburg i. E. 
Weißenfels Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Weißenfels. 
Weißenhorn Bayern Memmingen Augsburg Kgl. Rentamt Weißenhorn. 
Weißensee Preußen Erfurt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Weißensee. 
Welzheim Württemberg Ellwangen Stuttgart Amtsgericht. 
Wendel, St. Preußen Saarbrücken Cöln Kgl. Steuer-Amt in St. Wendel. 
Wennigsen Preußen Hannover Celle Kgl. Steuer-Amt in Wennigsen. 
Werdau Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Werden Preußen Essen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Werden. 
Werdenfels siehe 
Garmisch 
Werder Preußen Potsdam Berlin Kgl. Steuer-Amt in Werder. 
Werl Preußen Dortmund Hamm Kgl. Steuer-Amt in Werl. 
Wermelskirchen Preußen Elberfeld Cöln Kgl. Steuer-Amt in Lennep. 
Werne Preußen Münster Hamm Kgl. Steuer-Amt in Drensteinfurt. 
Werneck Bayern Schweinfurt Bamberg Kgl. Rentamt Werneck. 
Wernigerode Preußen Halberstadt Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Wernigerode. 
Wertheim Baden Mosbach Karlsruhe — Ober-Einnehmerei Wert- 
heim. 
Wertingen Bayern Augsburg Augsburg Kgl. Rentamt Wertingen. 
Wesel Preußen Duisburg Hamm Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Wesel. 
Wesselburen Preußen Kiel Kiel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Heide. 
Westerstede Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Westerstede. 
Wetter (a. Burg= Preußen Marburg Cassel Kgl. Haupt-Steuer-Amt in Mar- 
wald) burg. 
Wettin Preußen Halle Naumburg Kgl Steuer-Amt in Wettin. 
Wetzlar Preußen Limburg a. d. L. Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Wetzlar. 
Weyhers Preußen Hanau Cassel Kgl. Steuer-Amt in Gersfeld. 
Wiedenbrück Preußen Bielefeld Hamm Kgl. Steuer-Amt in Gütersloh. 
Wiehe Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Wiehe. 
Wiehl Preußen Cöln Cöln Kgl. Steuer-Amt in Gummersbach. 
Wiesbaden Preußen Wiesbaden Frankfurt a. M.] Kgl. Steuer-Amt in Wiesbaden. 
Wiesentheid Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Rentamt Gerolzhofen. 
Wiesloch Baden Mannheim Karlsruhe Großh. Ober-Einnehmerei 
Schwetzingen. 
Wildenfels Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Wildeshausen Oldenburg Oldenburg Oldenburg Großh. Amt Wildeshausen. 
Wilhelmshaven Preußen Aurich Celle Kgl. Neben-Zoll= Amt I. in Wil- 
helmshaven.
        <pb n="682" />
                                                        —  662  — 
  
  
  
  
  
  
Gehört zum 
Für den 
  Bezirk In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Willenberg Preußen Allenstein Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Ortelsburg. 
Wilsdruff Sachsen Dresden Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Wilster Preußen Altona Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Wilster. 
Wimpfen Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Wimpfen; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Windecken Preußen Hanau Cassel Kgl. Haupt--Steuer-Amt in Hanau. 
Windsheim Bayern Fürth Nürnberg Kgl. Rentamt Windsheim. 
Winnweiler Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Winnweiler. 
Winsen a. L. Preußen Lüneburg Celle Kgl. Steuer-Amt in Winsen a. L. 
Winzig Preußen Breslau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Herrnstadt. 
Wipperfürth Preußen Cöln Cöln Kgl. Steuer-Amt in Wipperfürth. 
Wippra Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Rezeptur in Wippra. 
Wirsitz Preußen Schneidemühl Posen Kal. Steuer-Amt in Wirsitz. 
Wismar Mecklenb.-Schw. Schwerin Rostock Amtsgericht. 
Wissen Preußen Neuwied Frankfurt a. M. Kgl. Steuer-Amt in Betzdorf. 
Witten Preußen Hagen Hamm Kgl. Steuer-Amt in Witten. 
Wittenberg Preußen Torgau Naumburg g#l. Haupt-Steuer-Amt in Witten- 
berg. 
Wittenberge Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Wittenberge. 
Wittenburg Mecklenb. Schw. Schwerin Nostock Amtsgericht. 
Wittlage Preußen Osnabrück Celle gul. Haupt Steuer-amt in Osna- 
brück. 
Wittlich Preußen Trier Cöln Kgl. Steuer-Amt in Wittlich. 
Wittmund Preußen Aurich Celle Kgl. Steuer-Amt in Wittmund. 
Wittstock Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Wittstock. 
Witzenhausen Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Witzenhausen. 
Wöllstein Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Sprendlingen zu 
Wöllstein; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
 Landgericht. 
Wörrstadt Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Wörrstadt; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht.
        <pb n="683" />
                                                        —  663  — 
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
· In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Wörth i. B. Bayern Regensburg Nürnberg Kgl. Land-Rentamt Regensburg. 
Wörth i. E. Elsaß-Lothr. Straßburg Colmar “ 1 Einnehmerei 
Wörth i. E. 
Wohlau Preußen Breslau Breslau Kgl. Steuer-Amt in Wohlau. 
Woldegk Mecklenb.-Str. Neustrelitz Rostock Amtsgericht. 
Woldenberg Preußen Landsberg a. W.Berlin Kgl. Steuer-Amt in Woldenberg. 
Wolfach Baden Offenburg Karlsruhe Großb. Ober-Einnehmerei Horn- 
berg. 
Wolfenbüttel Braunschweig Braunschweig Braunschweig in Strafsachen: das Amtsgericht; 
in anderen Sachen: Herzgl. Zoll- 
und Steuer-Direktion in Braun- 
schweig. 
Wolfhagen Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Wolfhagen. 
Wolfratshausen Bayern München II München Kgl. Rentamt Wolfratshausen. 
Wolsstein Bayern Kaiserslautern Zweibrücken Kgl. Rentamt Lauterecken. 
Wolgast Preußen Greifswald Stettin Kgl. Haupt-Zoll-Amt in Wolgast. 
Wolkenstein Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Wollin Preußen Stettin Stettin Kal. Steuer-Amt in Wollin. 
Wollstein Preußen Meseritz Posen Kgl. Steuer-Amt in Wollstein. 
Wolmirstedt Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Wolmirstedt. 
Wongrowitz Preußen Gnesen Posen Kgl. Steuer-Amt in Wongrowitz. 
Worbis Preußen Nordhausen Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Worbis. 
Wormditt Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Wormditt. 
Worms Hessen Mainz Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Worms; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
Landgericht. 
Wreschen Preußen Gnesen Posen Kgl. Steuer-Amt in Wreschen. 
Wriezen Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steuer-Amt in Wriezen. 
Wronke Preußen Posen Posen Kgl. Steuer-Amt in Wronke. 
Wünschelburg Preußen Glatz Breslau Kgl. Neben-Zoll-Amt J. in Scheibau. 
Würzburg 1 Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Stadt-Rentamt Würzburg. 
Würzburg II Bayern Würzburg Bamberg Kgl. Land-Rentamt Würzburg 
r. M. 
Wüstegiersdorf, Preußen Schweidnitz Breslau Kgl. Neben-Zoll-Amt I. in Ober- 
Nieder- Wüstegiersdorf. 
Wunsiedel Bayern Hof Bamberg Kgl. Rentamt Wunsiedel. 
Wurzen Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Wusterhausen a. D. Preußen Neuruppin Berlin Kgl. Steuer-Amt in Wusterhausen 
a. D. 
Wyck a. F. Preußen Flensburg Kiel Kgl. Neben-Zoll-Amt l. in Wyck a. F. 
Tanten Preußen Cleve Cöln Kgl. Steuer-Amt in Kanten. 
  
  
  
  
97
        <pb n="684" />
                                                       —  664  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk Gehört zum 
· In dem Staate betr. Kasse resp. Behörde 
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht 
Zabern Elsaß-Lothringen Zabern Colmar Eraistremenks-Einnehmerei 
Zabern II. 
Zabrze Preußen Gleiwitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Gleiwitz. 
Zanow Preußen Cöslin Stettin Kgl. Steuer-Amt in Cöslin. 
Zehden Preußen Landsberg a. W. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Zehden. 
Zehdenick Preußen Prenzlau Berlin Kgl. Steuer-Amt in Zehdenick. 
Zeitz Preußen Naumburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Zeitz. 
Zell Preußen Coblenz Cöln Kgl. Steuer-Amt in Zell. 
Zella S.-Coburg-Gothaf Gotha Jena- Herzgl. Rent= und Steuer-Amt 
Ohrdruf. 
Zellerfeld Preußen Göttingen Celle Kgl. Steuer-Amt in Clausthal. 
Zempelburg Preußen Konitz Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Zempelburg. 
Zerbst Anhalt Dessau Naumburg Herzgl. Gerichtskasse in Zerbst. 
Zeulenroda Reuß ä. L. Greiz Jena Amtsgericht. 
Zeven Preußen Stade Celle Kgl. Steuer-Rezeptur in Zeven. 
Ziegenhain Preußen Marburg Cassel Kgl. Steuer-Amt in Ziegenhain. 
Ziegenhals Preußen Neisse Breslau Kgl. Neben-Zollamt J. in Ziegen- 
hals, Stadt. 
Ziegenrück Preußen Rudolstadt Jena Kgl. Steuer-Rezeptur in Ziegenrück. 
Zielenzig Preußen Frankfurt a. O. Berlin Kgl. Steuer-Amt in Zielenzig. 
Zierenberg Preußen Cassel Cassel Kgl. Steuer-Amt in Wolbfhagen. 
Ziesar Preußen Magdeburg Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Ziesar. 
Zinten Preußen Braunsberg Königsberg Kgl. Steuer-Amt in Zinten. 
Zittau Sachsen Bautzen Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Zobten Preußen Schweidnitz Breslau Kgl. Steuer-Amt in Zobten. 
Zöblitz .„Sachsen Freiberg Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Zörbig Preußen Halle Naumburg Kgl. Steuer-Amt in Zörbig. 
Zoppot Preußen Danzig Marienwerder Kgl. Steuer-Amt in Langfuhr. 
Zossen Preußen Berlin II Berlin Kgl. Steuer-Amt in Zossen. 
Zschopan Sachsen Chemnitz Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts 
Züllichau Preußen Guben Berlin Kgl. Steuer-Amt in Züllichau. 
Zusmarshausen Bayern Augsburg Augsburg Kgl. Rentamt Zusmarshausen. 
Zweibrücken Bayern Zweibrücken Zweibrücken Kgl. Rentamt Zweibrücken. 
Zwenkau Sachsen Leipzig Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Zwickau Sachsen Zwickau Dresden Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. 
Zwingenberg Hessen Darmstadt Darmstadt in Civilsachen: Großh. Distrikts- 
Einnehmerei Zwingenberg; 
in Strafsachen: wenn das Amts- 
gericht in erster Instanz erkannt 
hat, das Amtsgericht, sonst die 
Staatsanwaltschaft bei dem 
« Landgericht.
        <pb n="685" />
                                                  — 665 — 
                                 6. Eisenbahn-Wesen. 
                                    Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Die Bekanntmachung vom 29. v. M. 1) wird dahin berichtigt, daß die Eröffnung des Güterverkehrs auf 
der Ruhlaer Eisenbahn erst am 15. d. M. stattgefunden hat. 
Berlin, den 18. September 1880. 
  
Die nach der Bekanntmachung vom 8. d. M.2) am 18. d. M. — für den Personen= und Gepäck- 
verkehr — eröffnete Bahnstrecke Remagen — Ahrweiler wird am 1. Oktober d. J. auch für den Güterverkehr 
eröffnet werden. Die Station Bodendorf bleibt von dem Wagenladungs-Verkehr noch ausgeschlossen 
Berlin, den 20. September 1880. 
                                       In Vertretung: Körte. 
  
                                    7. Kou sulat-Wesen. 
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul in Las Palmas (Canarische Inseln) Fed. Bethencourt y Lopcz itt die 
erbetene Entlassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
  
Den zum japanischen Konsul für das Deutsche Reich mit dem Sitze in Berlin ernan nten Herrn Carl 
Wolffson ist in dieser Eigenschaft das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
1) Central-Blatt Seite 573. 
2) Central-Blatt Seite 578. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="686" />
        <pb n="687" />
        VIII. Jahrgang. 
  
  
  
                                        Central-Blatt 
                                          für das 
                                      Herausgegeben 
                                             im 
  
                                    Deutsche Reich. 
                                 Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 1. Oktober 1880. 
  
  
Nr. 40. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete 
2. Zoll- und Steuer-Wesen: Verzeichniß der zur Ab- 
stempelung von Spielkarten dauernd befugten Zoll= und 
Seite 667 
 
  
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Steuerstellen; — Umwandlung und Verlegung von Zoll- 
stellen; — Titelverleihung an einen Stationskontrolör 669 
3. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten 
673 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
 - Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschluffes. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                      a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Itzig Behr Loewen-34 Jahre, geboren zuswiederholte einfache Heh= Königlich preußischef 5. August 
stein, alias Stein, Nauwelwon, Gouverne= lerei, Bezirksregierung zu|d. J. 
Pferdehändler, ment Kowno, Rußland, Königsberg, 
2.|Chaim Loewin-30 Jahre, aus Minsksschwerer Diebstahl, Königlich preußischef14. Septem- 
sohn, Barbier, bei Kowno, Rußland, - zu ber d. J. 
Posen, 
3. Johanna Böhm, ge-48 Jahre, aus Lodnitz= mehrfacher Diebstahl im Königlich preußische/16. Septem- 
borene Petrascheck, Tabor, Bezirk Troppau wiederholten Rückfalle, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Arbeiterfrau, Oesterreichisch-Schlesien, Breslau, 
  
  
  
  
  
98
        <pb n="688" />
                                                         —  668  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath 6 Grund Behörde, welche die Datum des 
— Ausweisung weisungs- 
ã des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Paul Pawlowski, geboren am 25. Oltober wiederholter schwerer Königlich preußische 11. Juni 
Arbeiter, 1844 und ortsangehörig Diebstahl, Bezirksregierung zu d. J. 
zu Warschau, Oppeln, 3 
b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
5.[Peter Paul Ostroski,23 Jahre, geboren zuls Landstreichen und Bet-Königlich preußischef10. Juli 
Arbeiter,. Bokowo, Russisch-Polen, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Königsberg, 
6. Josef Riedel, Weber,36 Jahre, aus Johannes-Desgleichen, Königlich preußische 1 4. Septem- 
berg, bei Braunau, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Böhmen, Breslau, 
7. Gustav Schiebel, 25 Jahre, aus Römer-desgleichen, dieselbe Behörde, 15. Septem- 
Kellner, stadt, Bezirk Sternberg, ber d. J. 
Mähren, 
8. Alois Schäfer, Han--30 Jahre, aus Röwers-Landstreichen und Dieb-dieselbe Behörde, desgleichen. 
delsmann, dorf, Oesterreichisch= stahl,  
Schlesien,  
9..Christiane Louise 51 Jahre, aus Fuhren- gewerbsmäßige » Unzucht, Königlich preußische 14. September- 
Nielsen, geborene toft, Kreis Tondern, Bezirksregierung zu ber d. SJ. 
(und genannt) Preußen, früher wohn- Schleswig, 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
Christiansen, Witt- 
haft zu Gjörding, Amt 
we, Wäscherin, Ripen, Jütland, dänische 
Staatsangehörige, 
Max Hausa, 85 Jahre, aus Hermann- 
Schlächtergeselle, seisen, Böhmen, 
Friedrich Fuchser,9 Jahre, geboren zu 
Schriftsetzer, Thun, Schweiz, 
Josef Wanka, Tage-56 Jahre, aus Lischnitz, 
löhner, Bezirk Smichow, Böh- 
men, 
Leopold Doleisch, geboren am 15. Novem- 
Tagelöhner, ber 1850, aus Malo- 
Georg Bordner, 
Tagelöhner, 
Josef Kaiser, Tage- 
arbeiter, 
  
Zweska, Bezirk Klattau, 
Böhmen, 
16 Jahre, aus Friedrichs- 
hof, Bezirk Bischofteinitz, 
Böhmen, 
geboren 1858 und orts- 
angehörig zu Ober- 
Hennersdorf bei Rum- 
burg, Böhmen, 
  
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Landstreichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
Landstreichen, Gebrauch 
eines falschen Legiti- 
mationspapieres und 
Angabe eines falschen 
Namens, 
Landstreichen, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
  
Königlich preußische 
Landdrostei zu Stade, 
Bezirksregierung zu 
Wiesbaden, 
Stadtmagistrat Pas- 
sau in Bayern, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Ebers- 
berg, 
Königlich bayerisches 
Bezirksamt Nabburg, 
Königlich sächsische 
Kreishauptmann- 
schaft zu Bautzen, 
  
  
Königlich preußische 
10. Septem- 
ber d. J. 
17. Septem- 
ber d. J. 
21. August 
d. J. 
13. Septem- 
ber d. J. 
14. Septem- 
ber d. J. 
6. Septem- 
ber d. J.
        <pb n="689" />
                                                — 669 — 
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* — — Ausweisung weisungs- 
2 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2.6 3. 4. 5. 6. 
16. Josef Müller „geboren 1844 und orts-Landstreichen, Betteln Königlich sächsisches. Septem- 
Weber, angehörig zu Kaisers= und versuchter Diebstahl, Kreishauptmann- ber d. J. 
walde, Böhmen, schaft zu Bautzen, 
17.|Eugen Bunel, Jahre, geboren und #Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 14. Septem- 
Spielzeugmacher, ortsangehörig zu Epinal, 
präsident zu Kolmar, ber d. J. 
Departement der Vo- 
gesen, Frankreich, 
  
  
  
  
  
  
  
                                  2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
                                             Verzeichniß 
der im Deutschen Reich zur Abstempelung von Spielkarten dauernd befugten Zoll= und 
Steuerstellen 
(Nach dem Stande vom Juni 1880.) 
Bemerkung zur Spalte 4. 
  
I. Zoll= und Steuerstellen, welchen die Erhebung der Stempelabgabe von den im Bundesgebiet gefer- 
tigten Spielkarten. sowie die Abstempelung derselben überttagen ist (Ziffer 1 Absatz 1 der Ausführun gs- 
vorschriften); 
II. Amtsstellen, welche bezüglich der vom Auslande in das Bundesgebiet eingehenden Spielkarten zur Er- 
hebung der Stempelabgabe und zur Abstempelung befugt sind (Ziffer 1 Absatz 2 der Ausführungsvorschriften); 
III. Amtsstellen, welche nur zur Abstempelung der von Reisenden oder Schiffern vom Auslande ein- 
gfübrtten Spiellacten ermächtigt sind (Bundesrathsbeschlutz vom 26. September 1878, §. 455 Nr. 2 der 
Protokolle). 
: W 1 
Der Stempelstelle 
##### 
  
  
  
  
  
  
  
Bundesstaat. ncher Bemerkungen. 
Amtssitz. Firma. (sehe 
oben). 
1 2 l 3 4 5. 
1Preußen: 
a) Ostpreußen Königsberg i. Pr. Haupt-Steueramt II. 
Eydtkuhnen Haupt-Zollamt III. 
Prostken desgl. III. 
Tilsit desgl. III. 
Illowo Neben-Zollamt I. III. 
  
  
*!) Dieses Verzeichniß tritt an die Stelle des im Central-Blatt etc. für 1878 Seite 615 u. ff. abgedruckten Verzeichnisses. 
98*
        <pb n="690" />
                                                      —  670  — 
  
  
  
  
  
  
  
Der Stempelstelle 
Bundesstaat. ferer Bemerkungen. 
Amtssitz. Firma. (stehe 
oben). 
1. 2. 3. 4. 5. 
b) Westpreußen Danzig Haupt-Zollamt II. 
Thorn desgl. III. 
c) Brandenburg. Berlin Haupt-Steueramt für 
ausländische Gegen- 
stände II. 
Neu-Ruppin Haupt-Steueramt") I. u. I.) Zur Erledigung von 
d) Pommern . Stettin desgl. II. Begleitscheinen I über 
Stralsund Haupt-Zollamt I. u. I Spielkarten befugt. 
Wolgast desgl. III. 
Swinemünde Haupt-Zollamt III. 
Kolbergermünde desgl. III. 
Rügenwalde desgl. III. 
Stolpmünde desgl. II. 
e) Posen Posen Haupt-Steueramt II. 
Skalmierzyce Haupt-Zollamt III. 
f Schlesien Breslau Haupt-Steueramt II. 
Myslowitz Haupt-Zollamt III. 
Mittelwalde desgl. III. 
Liebau desgl. III. 
Oesterr. Oderberg/ Neben-Zollamt J. III. 
Jägerndorf desgl. III. 
Ziegenhals desgl. III. 
Seidenberg desgl. III. 
8) Sachsen Halle Haupt-Steueramt I. u. II. 
Naumburg desgl. I. u. II. 
„h) Schleswig-Holstein,Kiel desgl. II. 
Hadersleben Haupt-Zollamt III. 
Ottensen desgl. III. 
Flensburg Haupt-Steueramt III. 
i) Hannover Hannover desgl. I. u. II. 
Lüneburg desgl. I. u. II. 
Münden desgl. I. u. II. 
Goslar Unter-Steueramt") I. u. IL..]“) Zur Erledigung von 
Emden Haupt-Zollamt III. Begleitscheinen I über 
Geestemünde desgl. III. Spielkarten befugt. 
Harburg desgl. III. 
Wilhelmshaven Neben-Zollamt I. III. 
k) Westfalen Münnster Haupt-Steueramt II. 
1) Hessen-Nassau. Frankfurt a. M. desgl. I. u. II 
m) Rheinprovinz 
  
Köln 
  
a) Haupt-Steueramt 
für inländische Ge- 
genstände 
  
I. u. II.
        <pb n="691" />
                                                     — 671 — 
  
  
Der Stempelstelle 
  
  
Be- 
  
  
  
  
  
  
Bundesstaat. Bemerkungen. 
· fugniß 
Amtssitz. Firma. (siehe 
oben). 
1. 2. z. 4. 5. 
Noch Rheinprovinz Köln b) Steuer-Expedition 
für Eilgüter auf dem 
Centralbahnhofe III. 
Aachen a) Haupt-Zollamt II. 
b) Zoll-Expedition auf 
dem Bahnhofe Temp- 
lerbend III. 
Cleve Haupt-Zollamt III. 
Malmedy desgl. III. 
Emmerich a) Zoll-Expedition auf 
dem Bahnhofe III. 
b) Dampfschiff-Steuer- 
Expedition III. 
Kaldenkirchen Zoll-Expedition auf dem 
" Bahnhofe III. 
Cranenburg Neben-Zollamt I. III. 
Elten desgl. III. 
Goch desgl. III. 
Herbesthal desgl. III. 
Straelen desgl. III. 
Dalheim desgl. III. 
Bayern Augsburg Haupt-Zollamt I. u. II. 
Ludwigshafen desgl. I. u. II. 
a. R. 
München desgl. I. u. IH. 
Nürnberg desgl. I. u. II. 
Regensburg desgl. I. u. II. 
Würzburg desgl. I. u. II. 
Landshut Neben-Zollamt I. u. II. 
Sachsen Dresden Haupt-Steueramt I. u. II. 
Chemnitz desgl. I. u. II. 
Zwickau desgl. I. u. II. 
Leipzig Haupt-Zollamt I. u. II. 
Grimma Haupt-Steueramt I. u. II. 
Plauen desgl. II. 
Zittau Haupt-Zollamt II. 
Schandau desgl. II. 
Bodenbach Neben-Zollamt I. III. 
Reitzenhain desgl. III. 
Voitersreuth desgl. III. 
Ebersbach desgl. III. 
Weipert desgl. III.
        <pb n="692" />
                                                —  672 — 
  
  
Der Stempelstelle 
  
  
  
  
Bundesstaat. Befugniß Bemerkungen. 
Amtssitz. Firma. (siehe 
oben). 
1. 2. 3. 4. 5. 
4 Württemberg Ulm Haupt-Zollamt I. u. II. 
Ravensberg Zollamt J. 
Stuttgart Haupt-Zollamt II. 
Friedrichshafen desgl. III. 
5 Baden Mannheim desgl. I. u. II. 
Konstanz Haupt--Steueramt III. 
Singen desgl. III. 
Schaffhausen Zollabfertigungsstelle III. 
Waldshut desgl. III. 
Basel desgl. III. 
6 Hesen Danrmstadt Haupt-Steueramt I. u. II. 
7 Mecklenburg-SchwerinSchwerin desgl. I. u. II. 
Rostock desgl. I. u. II. 
8 Sachsen-Weimar Weimar Steueramt I. u. II. 
9 Oldenburg Oldenburg Haupt-Steueramt I. u. II. 
Damme Steueramt J. 
Varel Haupt-Zollamt III. 
Brake desgl. III. 
10 Braunschweig Braunschweig Haupt-Steueramt II. 
11% Sachsen-Altenburg Altenburg desgl. I. u. II. 
12 Sachsen-Koburg-Gothaf Gotha- desgl. I. u. II. 
Koburg Steueramt I. u. II. 
13 Anhalt Dessau Haupt--Steueramt I. u. II. 
14 Reuß j. L. Gera desgl. I. u. II. 
15 Lübeck Lübeck Haupt-Zollamt II. 
16Bremen. Bremen a) Haupt-Zollamt II. für das Zollgebiet. 
b) General-Steueramt I. u. II. für das Freihafengebiet. 
Bremerhafen Steueramt II. desgl. 
17 Hamburg Hamburg a) Haupt-Zollamt II. für das Zollgebiet. 
b) Stempel-Comtoir II. für das Freihafengebiet. 
18 Elsaß-Lothringen Straßburg Haupt-Steueramt II. 
Fentsch Neben-Zollamt I. III. 
Novéant desgl. III. 
Amanweiler · desgl. III. 
Deutsch Avricourt desgl. III. 
Altmünsterol desgl. III. 
Basel desgl. III.
        <pb n="693" />
                                                  — 673 — 
Das Königlich preußische Nebenzollamt I. am Landungsdamm in Moorburg, im Hauptamtsbezirke Har- 
burg, ist in ein Nebenzollamt II. und das Nebenzollamt II. bei der Burg in Moorburg in ein Nebenzollamt I. 
umgewandelt worden. 
  
Zum 1. Oktober d. J. wird das Königlich bayerische Hauptzollamt Freilassing nach Reichenhall verlegt. 
Gleichzeitig wird das Nebenzollamt II. Saalbrücke, bisherigen Hauptzollamtsbezirkes Freilassing, in ein 
Nebenzollamt I., das Nebenzollamt I. Schwarzbach, gleichen Hauptzollamtsbezirks, dagegen in ein Neben- 
zollamt II. umgewandelt werden. 
  
Dem Stations-Kontrolör, Zoll-Inspektor Rümelin in Münster ist von der Königlich württembergischen Re- 
gierung der Titel und Rang eines Finanz-Assessors verliehen worden. 
  
                                    3. Marine und Schiffahrt. 
          Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu New-Vork am 24. August d. J. dem im Jahre 1868 in 
Newburyport (Staat Massachusetts, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Ver- 
einigten Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff „Ellida“ (früher „Monte Rosa“) von 
1 337,58 Tons Brutto-Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigen- 
thum des bremischen Staatsangehörigen Hermann Wessels zu Bremen, welcher Bremen zum 
Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
2. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu New-Vork am 31. August d. J. dem im Jahre 1864 in 
Newburyport (Staat Massachusetts, V. St. v. A.) erbauten, bisher unter der Flagge der Ver- 
einigten Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff „Herkules“ (früher „Edith“) von 
1 173,12 Tons Brutto-Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum 
der bremischen Handelsfirma Louis F. Kalkmann &amp; Co. zu Bremen, welche Bremen zum 
Heimathshafen des Schiffes gewählt hat; 
3. vom Kaiserlichen Konsulat zu Groningen am 18. September d. J. der im Jahre 1860 in 
Veendam erbauten, bisher unter niederländischer Flagge gefahrenen Kuff „Glück“ (früher 
„Trientje“) von 173,72 chm Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließ- 
liche Eigenthum der preußischen Handelsfirma Carl Magnus Lexow zu Tönning. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="694" />
        <pb n="695" />
        VIII. Jahrgang. 
                                 Central-Blatt 
                                      für das 
  
                              Herausgegeben 
                                        im 
                                Deutsche Reich. 
                           Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle pPoftanstalten und Buchhandlungen. — 
Berlin, Freitag, den 8. Oktober 1880. 
   
  
  
Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Nr. 41. 
  
  
  
      Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
3. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 675 
Zoll-und Steuer-Wesen: Befugniß von Steuerstellen; 
— Kontrole des Handels mit Taback im Grenzbezirke 
Vreden 676 
Militär-Wesen: Nachtrage Verzeichniß solcher höheren 
Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind; — desgl. Namhaftmachung 
  
                        1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
       Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
einer provisorisch berechtigten Anstalt; — Erlöschen der 
Berechtigung einiger Anstallen 
4. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes 
5. Post= und Telegraphen-Wesen: 
während des dritten Vierteljahres 1880 eingerichteten und 
aufgehobenen Verkehrs-Anstalten 
6. Konsulat-Wesen: Entlassung; — Exequatur-Ertheilung 
. 677 
679 
Uebersicht über die 
.. .679 
686 
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* 1 5 — Ausweisung weisungs- 
J des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
               a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Josef Saborowski,5 Jahre, geboren zuswiederholter schwerer Königlich preußische 
Kalwarya, Rußland, 
  
  
  
Diebstahl und Sach- 
beschädigung, 
Königsberg, 
31. August 
Bezirksregierung zul d. J 
  
  
99
        <pb n="696" />
                                                  —  676  — 
  
  
  
  
  
  
  
S 6 Name und Stand Alter und Heimath # Grund Behörde, welche die damm des 
E —— Ausweisung weisungs- 
z d · der Bestrafung. 
S es Ausgewiesenen. r Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
J. 2. 3. 4. 5. 6. 
                   b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.Lukas Rolnick,22 Jahre, geboren zusLandstreichen und Bet-Königlich preußische. Septem- 
Schmied, Kenty, Ungarn, teln, Bezirksregierung zuf ber d. J. 
Frankfurt a./O., 
3. Anton Spatschek, 28 Jahre, geboren undsdesgleichen, Königlich preußische 3. Septem- 
Klempnergeselle, ortsangehörig zu Do- Bezirksregierung zu ber d. J. 
bruschka, Böhmen, Oppeln, 
4. Johann Wüst, Por-25 Jahre, aus Abertam, desgleichen, Königlich preußische 30. August 
zellandreher, Böhmen, Bezirksregierung zu# d. J. 
Arnsberg, 
5. Anton Prückner0 Sahre, aus Schlacken-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Porzellandreher, werth, Bezirk Karlsbad, 
Böhmen, 
6. Emanuel Schieß „19 Jahre, aus Herisau, Landstreichen, Königlich preußische 23. Septem- 
Schreiner, Kanton Appenzell. Bezirksregierung zu ber d. J. 
Schweiz, Wiesbaden, 
7. Johann Frauen-29 Jahre, aus Labant, Betteln, nach mehrma-Königlich bayerisches 27. August 
holz, Tagelöhner, Bezirk Tachau, Böhmen, liger Verurtheilung wehBezirksamt Burg= d. S. 
gen der gleichen Ueber= lengenfeld, 
tretung innerhalb der 
letzten drei Jahre, und 
Diebstahl, 
8. Anton Stößel,20 Jahre, geboren und Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 22. Septem- 
Landarbeiter, ortsangehörig zu Baar, präsident zu Kolmar, ber d. J. 
Kanton Zug, Schweiz, — 
9.JohannJosefGrau-37Jahre,geborenunddesgleichen, derselbe, 27. Septem- 
dry, Färber, ortsangehörig zu Ver- ber d. J. 
  
viers, Belgien, 
  
  
  
  
                               2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramt zu Melle im Hauptamtsbezirk Osnabrück ist die Befugniß zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und Mühlenfabrikate beigelegt worden. 
Dem Königlich preußischen Untersteueramt zu Suhl ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ll 
ertheilt worden. 
  
Im  Grenzbezirk des Königlich preußischen Hauptzollamtes zu Vreden ist der Handel mit fabrizirtem Taback 
der Buch= und Lagerkontrole gemäß §. 124 des Vereinszollgesetzes unterworfen worden.
        <pb n="697" />
                                               — 677 — 
                                3. Militär - Wesen 
                             Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. März d. J. (S. 134) wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach S§. 90 Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- 
dienst berechtigt sind. 
Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
                                          In Vertretung: Eck. 
  
                             Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst be- 
rechtigt sind. 
  
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
                      a. Gymnasien. 
1. Königreich Preußen. III. Großherzogthum Hessen. 
Provinz Brandenburg. Das Gymnasium Eridericianum) zu Laubach (bis- 
Das Gymnasium zu Eberswalde. her Progymnasium, B. a. IV. ebenda). 
II Königreich Bayern. 
Das Neue Gymnasium zu Regensburg (bisher Real- W. Elsaß Lothringen. 
Gymnasium, A. b. II. 4 des Verzeichnisses vom Das bischöfliche Gymnasium (Knabenseminar) zu 
24. März d. J. S. 134).1) Montigny bei Metz. 
b. Realschulen erster Ordnung. 
1. Großherzogthum Hessen. II. Freie Hansestadt Bremen. 
Die Realschule I. Ordnung zu Gießen. Die Realschule zu Bremerhaven (bisher Realschule 
II. Ordnung, B. b. X. 3 ebenda). 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymnasien. 
  
  
1. Königreich Preußen. 
Provinz Hannover. 
*) Das Progymnasium zu Geestemünde. 
II. Großherzogthum Baden. 
Das Progymnasium zu Durlach. 
  
  
1) Dem unter A. a. II. 26 des Verzeichnisses vom 24. März d. J. aufgeführten Gymnasium zu Regensburg ist die 
Bezeichnung „Altes Gymnasium“ beigelegt worden. .. .. - 
*) Diese Anstalt ist befugt, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst auch ihren von der Theilnahme am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, 
insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theilgenommen und entweder die erste Klasse 
(Sekunda) absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuche derselden auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des 
Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
99*
        <pb n="698" />
                                                     — 678 — 
                             (b. Realschulen zweiter Ordnung.) 
C. Höhere Bürgerschulen, welche den Realschulen erster Ordnung in den entsprechenden 
Jahreskursen gleichgestellt sind. 
1I. Königreich Preußen. II. Fürstenthum Lippe. 
Provinz OÖstpreußen. Die Realklassen des Gymnasiums zu Detmold (bis- 
1. Die höhere Bürgerschule zu Osterode. her unter C. a. aa. Xll. ebenda). 
Provinz Hannover. 1 III. Elsaß-Lothringen. 
2. Die höhere Bürgerschule zu Duderstadt. Das Real-Progymnasium zu Pfalzburg. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der wissen- 
schaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
A. Oeffentliche. 
an. Höhere Bürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. e. gehören. 
  
1. Königreich Preußen. Rheinprovinz. 
Provinz Schlesien. 1 4. Die höhere Bürgerschule (Gewerbeschule) zu 
LA1. Die höhere Bürgerschule (Gewerbeschule) zu Barmen (bisher unter D. I. 14 ebenda). 
Breslau (bisher unter D. I. 4 ebenda). 
Provinz Westfalen. II. Großherzogthum Baden. 
2. Die höhere Bürgerschule (Gewerbeschule) zu " 
Hagen. J. Jie gab Abtheilung des Progymnasiums zu 
urlach, 
Provinz Hessen-Nassau. 2. die höhere Bürgerschule zu Pforzheim. 
3. Die höhere Bürgerschule (Gewerbeschule) zu 
Cassel (bisher unter D. I. 13 ebenda). 
  
  
                                      Bekanntmachung. 
Der Landwirthschaftsschule zu Samter (Fraustadt) in Preußen ist provisorisch gestattet worden, 
gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen 
ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in 
Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung bestanden haben. 
Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
                                In Vertretung: Eck. 
                                      Bekanntmachung. 
Die dem Progymnasium zu Pforzheim (Verzeichniß vom 24. März 1880, Central-Blatt S. 134 unter 
B. a. III. 4) ertheilte Befugniß zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst an die von der Theilnahme am Unterrichte in der griechischen 
Sprache dispensirten Schüler ist erloschen. 
Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
  
+) Die mit einem + bezeichneten höheren Bürgerschulen haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
        <pb n="699" />
                                                   — 679 — 
                                        Bekanntmachung. 
Nach einer Mittheilung der Königlich bayerischen Regierung sind die seither sechsklassigen Königlichen Real- 
schulen zu Amberg, Neumarkt in der Oberpfalz und Weiden (Verzeichniß vom 24. März 1880, unter 
C. a. aa. II. 1. 25. 36) in vierklassige Lehranstalten umgewandelt, an welchen seit dem 1. Oktober 1880 
Entlassungsprüfungen nicht mehr stattfinden. Von demselben Zeitpunkt ab ist daher die den genannten drei 
Anstalten zuerkannte Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst erloschen. 
Die Schule von Ed. Förster (früher Dr. J. N Bartels und E. Förster) zu Hamburg (C. b. XIII. 2 
des gedachten Verzeichnisses) ist eingegangen und es ist somit die dieser Anstalt zuerkannte gleiche Berechtigung 
ebenfalls erloschen. 
Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
                                      In Vertretung: Eck. 
  
                                   4. Marine und Schiffahrt. 
Die im Jahre 1860 in Stockton (Staat Maine, V. St. v. A.) erbaute, bisher unter der Flagge der Ver- 
einigten Staaten von Amerika gefahrene Bark „Black Diamond" von 6018 britischen Register-Tons 
Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des im Königreich Preußen 
staatsangehörigen Paul Bohm zu Aokohama das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem 
bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Danzig zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 20. Juli 
d. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Vokohama ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
                                 5. Post= und Telegraphen-Wesen. 
                                                    Uebersich t 
                                                        über die 
während des dritten Vierteljahrs 1880 im deutschen Reichs-Postgebiete eingerichteten und auf- 
gehobenen Verkehrs-Anstalten, bezw. über eingetretene Aenderungen der Telegraphen-Dienststunden. 
                                     I. Post-Anstalten. 
  
  
  
  
  
" Eig gen schaft 
S Ortsbezeichnung. er Ober-Postdirektions-Bezirk. 
* zeichnung Post-Anstalt. n) 
A. Eingerichtete Post-Anstalten. 
1 Adlershof, Post-Agentur, Berlin. 
2 Alt-Valm, » Cöslin. 
3 Bärenwalde i. Westpr., „ Bromberg. 
4 Barnstädt, Reg.-Bez. Merseburg, „ Halle a. S. 
5 Batzlow, „ Potsdam. 
6 Beiseförth, „ Cassel. 
7 Berlin W. 64 (Unter den Linden Nr. 5), Stadt-Post-Anstalt, Berlin. 
8 Berlin N. 65 (Schulstraße Nr. 7), „ Berlin. 
9 Berlin NW. 66 (Georgenstraße Nr. 25), „ Berlin. 
10 Hielau, Post-Agentur, Oppeln. 
11 Bielstein, Reg.-Bez. Cöln, „ Cöln a. Rh. 
12 Bischleben, » Erfurt.
        <pb n="700" />
                                                     —  680 — 
  
  
Eige n schaft 
l- Ortsbezeichnung. er Ober-Postdirektions-Bezirk. 
— zeich ß Post-Anstalt. *l 6 
13 Bobbin, Post-Agentur, Stettin. 
14 Brielow, » Potsdam. 
15 Brokdorf, „ Kiel. 
16 Brunstatt. 5„ Straßburg i. Els. 
17 Büdlicherbrück, „ Trier. 
18 Clüsserath, u Trier. 
19 Driczmin, „ Danzig. 
20 Duisburg 2 (am Bergisch-Märk. Stadt-Post-Anstalt, Düsseldorf. 
Bahnhof), 
21 Farnroda, Post-Agentur, Erfurt. 
22 Finthen, „ Darmstadt. 
23 Frankershausen, Kr. Eschwege, „ Cassel. 
24 Frickhofen, ( Frankfurt a. M. 
25ä Gersdorf, Reg.-Bez. Leipzig, „ Leipzig. 
26 Gielow, „ Schwerin i. M. 
27 Ginnischken, » Gumbinnen. 
28 Glumbowitz, „ Breslau. 
29 Goldschmiede, „ Königsberg i. Pr. 
30 Gravelotte, „ Metz. 
31Groß-Burschla, „ Erfurt. 
322 Groß-Dallenthin, u Cöslin. 
33 Großenstein, „ Leipzig. 
34 Groß-Rodensleben, „ Magdeburg. 
35Groß-Rückerswalde, „ Leipzig. 
36roß-Kruschin, „ Danzig. 
37 Hahn i. Untertaunuskreis, n Frankfurt a. M. 
38 Hamburg, Große Veddel, „ Hamburg. 
39 Hoffnungsthal, „ Cöln a. Rh. 
40 Huckarde, » Arnsberg. 
41 Zohannisthal, „ Berlin. 
42 Karlsmarkt, „ Breslau. 
43 RKittlitz i. Sachsen, u Dresden. 
44 Klein-Paschleben, „ Magdeburg. 
45 Komornik, Reg.-Bez. Posen, 5„ Posen. 
46 Krummhermersdorf, 5„ Leipzig. 
47|Lägersdorf, „ Kiel. 
48 Langenbernsdorf, 5„ Leipzig. 
49 Langheim, „ Königsberg i. Pr. 
50 Leimen, „ Karlsruhe i. 
51 Lerchenberg b. Glogau (Artillerie- Zweig-Post-Anstalt, Liegnitz. 
Schießplatz) .,, 
52 Lindenholzhausen, Post-Agentur, Frankfurt a. M. 
53 Martinstein, Post-Amt III, Coblenz. 
54Möllenbeck, Kr. Rinteln, Post-Agentur, Minden i. W. 
55 Murow, " 1 Oppeln. 
56 Neu-Barnim, „ Potsdam.
        <pb n="701" />
                                                     —  681 — 
  
  
Eigenschaft 
Ortsbezeichnung. der Ober-Postdirektions--Bezirk. 
Post--Anstalt. 
57 Neuendorf, Reg.-Bez. Gumbinnen, Post-Agentur, Gumbinnen. 
58 Neukrug, frische Nehrung, „ Danzig. 
59 Niederzwehren, „ Cassel. 
60 Nojewo, k Posen. 
61 Obhausen, 1 Halle a. S. 
62 Pischkowitz, » Breslau. 
63 Preußisch-Mark, , Königsberg i. Pr. 
64 Pülz, » Königsberg i. Pr. 
65 Quirscheid, » Trier. 
66 Reichmannsdorf, „ Erfurt. 
67 Riedisheim, » Straßburg i. Els. 
68 Rockenberg, Darmstadt. 
69 Nohr, Kr. Schleusingen, » Erfurt. 
70 Nominten, » Gumbinnen. 
71 Nosenthal, Kr. Habelschwerdt, » Breslau. 
72 Rütenbrock, , Oldenburg. 
73 Sandebeck, » Minden i. W. 
74J Schermke, » Magdeburg. 
75 Schöna, Reg.-Bez. Dresden, „ Dresden. 
76 Siedenburg, » Bremen. 
77 Sievershütten, Hamburg. 
78 Slawikau, Oppeln. 
79 Söllichau, „ Halle a. S. 
80 Sötenich, „ Aachen. 
81 Steinbach i. Sachsen-Meiningen, „ Erfurt. 
82 Strasen, » Schwerin i. M. 
83 Tawern, „ Trier. 
84 Techlipp, „ Cöslin. 
85 Waldau, Kr. Schleusingen, » Erfurt. 
86 Walden, « » Bromberg. 
87 Auf der Wartburg, 1 Erfurt. 
88 Weißenborn, Reg.-Bez. Dresden, „ Dresden. 
89 Werbig, Post-Amt III, Frankfurt a. O. 
90 Weine, Post-Agentur, Posen. 
91 Weseram, v Potsdam. 
92 Wilkieten, » Königsberg i. Pr. 
93 Windischleuba, „ Leipzig. 
B. Aufgehobene Post-Anstalten. 
1 Kikowo, Post-Agentur, Posen.
        <pb n="702" />
                                           — 682 — 
                                II. Telegraphen-Anstalten. 
  
  
  
  
  
  
— Eigenschafte n ’. 
— Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober Post-Direktion 
S der Telegraphen-Anstalt. 
A. Eingerichtete Telegraphen-Anstalten.“) 
1.|Abelischken, Sp., mit beschränktem Tagesdienst, Königsberg i. Pr. 
2 Adlershof bei Berlin, Sp., u Berlin. 
3 Alt--Christburg, Sp., » Danzig. 
4 Altdorf i. Baden, Sp., „ Konstanz. 
5 Auf der Höhe, » Düsseldorf. 
6 Barenwalde bei Kirchberg i. Sachsen, Leipzig. 
P., 
7 Barranowen, Sp., „ Gumbinnen. 
8 Berlin W. 64 (Unter den Linden mit vollem Tagesdienst, Berlin. 
Nr. 5), 
9 Berlin NW. 66 (Georgenstraße Nr. 25), „ Berlin. 
10 Birawa, mit beschränktem Tagesdienst, Oppeln. 
11Blankenrath, Sp., „ Coblenz. 
12 Bnin, Sp., 5 Posen. 
13 Bobbin, Sp., v Stettin. 
14 Bockhorst, 1 » Minden. 
15Brandshagen, Sp., , Stettin. 
16 Breege, Sp., b Stettin. 
17 Brielow, Sp., v„ Potsdam. 
18 Brunstplatz, Sp., v„ Danzig. 
19 Brunstatt, „ Straßburg i. Els. 
20 Cappel a. d. Hunsrück, Sp., » Coblenz. 
21Chemnitz i. Sachsen— Gablenz, » Leipzig. 
22Colbitz, Sp., » Magdeburg. 
23GColbitzow, » Stettin. 
24Dahlen i. Sachsen 2. Stadt, Sp., » Leipzig. 
25 Dammen, Reg.-Bez. Cöslin, „ Cöslin. 
26 Deutsch-Crottingen, Sp., » Königsberg i. Pr. 
27 Dingen, Sp., » Bremen. 
28Drawehn, Sp., „ Cöslin. 
29 Dringenberg, Sp., » Minden. 
30 Duingen, Sp., » Hannover. 
31 Duisburg 2 (Zweig-Post-Anstalt), » Düsseldorf. 
32 Eckersdorf, » Breslau. 
33 6hrenstetten, Sp., » Konstanz. 
34 ich, » Darmstadt. 
35 Engelstein, Sp., » Gumbinnen. 
36Ensdorf, Reg.-Bez. Trier, » Trier.“ 
37 Eschborn, Frankfurt a. M. 
  
  
*) Die mit Fernsprechern eingerichteten Telegraphen-Anstalten sind mit Sp. bezeichnet.
        <pb n="703" />
                                                         — 683 — 
  
  
  
  
3 Eigenschaft »s- 
Laufende Nr. Ortsbezeichnung. Dienstzeit) öber-Postdirektions- 
S der Telegraphen-Anstalt. Bezirk. 
38 Epthra, Sp., mit beschränktem Tagesdienst, Leipzig. 
39 Flechtorf, Sp., „ Braunschweig. 
40 lehingen, » Karlsruhe i. B. 
41Friedrichsdorf i. Westfalen, Sp., „ Minden. 
42 Friedrichsfeld, „ Düsseldorf. 
43 KFürfeld, „ Darmstadt. 
44 6embitz, Kreis Mogilno, Sp., » Bromberg. 
45 Gleidingen, Sp., „ Hannover. 
46 Glumbowitz, Sp., „ Breslau. 
47 Großbruch, Sp., „ Königsberg i. Pr. 
48 Groß-Leistenau, Sp., » Danzig. 
49 Groß--Mantel, Sp., 1 Frankfurt a. O. 
506Groß-Neuhausen, „ Erfurt. 
51 Gurkow, „ Frankfurt a. O. 
52 Helmstadt i. Baden, „ Karlsruhe i. B. 
53 emsbach, „ Karlsruhe i. B. 
54 Hilsenheim, Sp., „ Straßburg i. Els. 
55 Hochhausen, Sp., „ Karlsruhe i. B. 
56 Hoof, Reg.-Bez. Cassel, Sp., » Cassel. 
57 Immenhausen, „ Cassel. 
58 Sohannisthal bei Berlin, Sp., „ Berlin. 
59 Jurgaitschen, Sp., » Gumbinnen. 
60 Kähme, Sp., » Posen. 
61 Kandrzin, „ Oppeln. 
62 Kappel bei Chemnitz, „ Leipzig. 
63 Karthaus, Reg.-Bez. Trier, » Trier. 
64 Katholisch Hammer, Sp., „ Breslau. 
65 Kazmiers, Sp., „ Posen. 
66 Kellminen, Sp., „ Gumbinnen. 
67Kirchbrak, Sp., » Braunschweig. 
68 Kobylagora, Sp., » Posen. 
69 Kowarren, Sp., » Gumbinnen. 
70 Kuklinow, Sp., „ Posen. 
71 Kwieciszewo, Sp., „ Bromberg. 
72 Langenberg, Reg.-Bez. Dresden, „ Dresden. 
73 Liesborn, Sp., „ Arnsberg. 
74 Lintorf, Sp., „ Düsseldorf. 
75 Locken, Sp., „ Königsberg i. Pr. 
76 Löwenberg i. d. Mark, Dorf, Sp., » Potsdam. 
77 Lorenzdorf, „ Liegnitz. 
78 Ludom, Reg.-Bez. Posen, Sp., „ Posen. 
79 Magdeburgerforth, Sp., » Magdeburg. 
80 Martfeld, Sp., „ Bremen. 
81||Mellentin, Sp., » Stettin. 
82 Merxhausen, Sp., „ Braunschweig. 
83 Mihla, Sp., „ Erfurt. 
84 Mingolsheim, 
  
  
Karlsruhe i. B. 
100
        <pb n="704" />
                                                          —  684  — 
  
  
I 
Eigenschaft 1 „Postdirektions= 
8 Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) 1 Ober-Post  -Bezirkdirektions 
S— der Telegraphen-Anstalt. 1 
85 Möllenbeck, Kreis Rinteln, Sp., mit beschränktem Tagesdienst, Minden. 
86 Mönkebüll, „ Kiel. 
87 Mühlrädlitz, v Liegnitz. 
88 .Murow, Sp., „ Oppeln. 
89 Narmeln, Sp., » Danzig. 
90 Neu-Argeningken, Sp., 1 Gumbinnen. 
91 Neuenheerse, » Minden. 
92 Neukloster in Hannover, R% Hamburg. 
93 Neukrug, frische Nehrung, Sp., „ Danzig. 
94 Niebudszen, Sp., » Gumbinnen. 
95 Nieder-Reifenberg, Sp., „ Frankfurt a. M. 
96 Oberhausen 2, „ Düsseldorf. 
97 Oehningen, Sp., 3 Konstanz. 
98 DPakoslaw, Sp., v Posen. 
99 Parsau, Sp., » Braunschweig. 
100 Pfalzdorf, 5 Düsseldorf. 
101 Pforta, v Halle a. S. 
102 Pöhlen, » Cöslin. 
103HPolgsen, Sp., „ Breslau. 
104 Prauß, Sp., „ Breslau. 
105 Reuden, „ Halle a. S. 
106 Riedisheim, „ Straßburg i. Els. 
107 Roman, Sp., „ Cöslin. 
108 Rudwangen, Sp., n Gumbinnen. 
109 Ruppersdorf, Sp., # Breslau. 
110 Sandebeck, » Minden. 
111 Schierokau, Sp., „ Oppeln. 
112 JSchmidtheim, „ Aachen. 
113 Schneekoppe (nur für die Sommer= mit vollem Tagesdienst, Liegnitz. 
zeit), 
114 Schöna, Reg.-Bez. Dresden, mit beschränktem Tagesdienst, Dresden. 
115chreibendorf, Sp., „ Breslau. 
116 Seelbach, Sp., „ Konstanz. 
117 Serrahn, Sp., „ Schwerin. 
118 Silberbach, Sp., „ Königsberg i. Pr. 
119 Sobbowitz, Sp., „ Danzig. 
120 Somborn, Sp., „ Cassel. 
121 Sommerstedt, „ Kiel. 
122 prlitter, Sp., „ Gumbinnen. 
123 Streufdorf, „ Erfurt. 
124 Tagedorf, Sp., „ Straßburg i. Els. 
125 Tannenberg, Sp., » Leipzig. 
126 Tettenborn, » Erfurt. 
127 Thamsbrück, Sp., („ Erfurt. 
128 Treben, „ Leipzig. 
129 Uehlingen, Sp., „ Konstanz. 
130 Ummerstadt, Sp., Erfurt.
        <pb n="705" />
                                        — 685 — 
  
Laufende 
Nr 
Ortsbezeichnung. 
Eigenschaft 
(Dienstzeit) 
der Telegraphen-Anstalt. 
Ober-Postdirektions-= 
Bezirk. 
  
Sb— 
— — 
— NMoeco Scumees d — 
G#OO 
  
  
  
Usdau, Sp., 
Wadersloh, Sp., 
Wallensen, Sp., 
Werbig, 
Wiedenest, Sp., 
Wiedensahl, Sp., 
Wintersdorf, Sp., 
Wittelsheim, Sp., 
Wolfsgarten (für die 
Hoflagers), 
Wolkramshausen, 
Wrechow, Sp., 
Wutha, 
Zäckerick, Sp., 
Dauer des 
  
mit beschränktem Tagesdienst, 
77 
77 
77 
IT 
Iy 
77 
mit vollem Tagesdienst, 
mit beschränktem Tagesdienst, 
B. Wiedereröffnet wurden: 
Babelsberg, 
Kirchberg i. Baden, 
Mainau, 
Wartburg, 
□ 
—½ 
S 
— 
S 
— 
— 
% 
–— 
S- 
3S 
□S 
Ahlbeck auf Usedom, 
Bromberg, Ausstellungsplatz, 
Eilsen, 
Ems-Kurhaus, 
Friedland i. Oberschlesien, Schießplatz, 
Griesbach i. Baden, 
Inselsberg, 
Möhlten (aufgehoben), 
Neukuhren, 
Niendorf, 
Rastede-Palais, 
  
D. Sonstige Veränderungen: 
Altena i. Westfalen, 
Guhrau, 
Striegau, 
Arolsen, 
Philippsruhe-Kesselstadt, 
  
an Stelle des beschränkten ist voller 
Tagesdienst getreten, 
77 
77 
’*vr 
für die Dauer der Anwesenheit Sr. 
Königl. Hoheit des Landgrafen 
von Hessen ist an Stelle des be- 
schränkten voller Tagesdienst ge- 
treten, 
  
  
  
Königsberg i. Pr. 
Arnsberg. 
Hannover. 
Frankfurt a. O. 
Cöln. 
Minden. 
Leipzig. 
Straßburg i. Els. 
Darmstadt. 
Erfurt. 
Frankfurt a. O. 
Erfurt. 
Frankfurt a. O. 
Potsdam. 
Konstanz. 
Konstanz. 
Erfurt. 
Stettin. 
Bromberg. 
Minden. 
Frankfurt a. M. 
Oppeln. 
Karlsruhe i. B. 
Erfurt. 
Breslau. 
Königsberg i. Pr. 
Hamburg. 
Oldenburg. 
Arnsberg. 
Breslau. 
Breslau. 
Cassel. 
Cassel. 
100*
        <pb n="706" />
                                                        — 686 — 
  
  
2 Eigenschaft direktions- 
—S Ortsbezeichnung. (Dienstzeit) Ober Postdir ektions Bezirk 
S der Telegraphen-Anstalt. 
6 Schivelbein, an Stelle des beschränkten ist voller Cöslin. 
Tagesdienst getreten, 
7 Ruhla, „ Erfurt. 
8 Wilhelmsthal, bisher nur während des Hoflagers, Erfurt. 
fortan dauernd mit beschränktem 
Tagesdienst geöffnet, 
9 Bockenheim, an Stelle des beschränkten ist voller Frankfurt a. M. 
Tagesdienst getreten, 
10 Frankfurt a. M. 3 (Langestraße), „ Frankfurt a. M. 
11 Oberlahnstein, » Frankfurt a. M. 
12 Küstrin, kurze Vorstadt, „ Frankfurt a. O. 
13 Weinheim, „ Karlsruhe i. B. 
14 Wertheim, » Karlsruhe i. B. 
15 Tauberbischofsheim, » Karlsruhe i. B. 
16 Görlitz, an Stelle des ununterbrochenen ist Liegnitz. 
voller Tagesdienst getreten, 
17. Gardelegen, hält an Sonn= und Festtagen be- Magdeburg. 
schränkten, an den Wochentagen 
vollen Tagesdienst ab, 
18 Schönebeck, „ Magdeburg. 
19 Lemgo, an Stelle des beschränkten ist voller Minden. 
Tagesdienst getreten, 
20 Greifenhagen, „ Stettin. 
21 Treptow a. Rega, „ Stettin. 
22 Berrcastel, » Trier. 
23 Prüm, „ Trier. 
       
  
  
  
                                   6. Konsulat-Wesen. 
 
  
  
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Brandes ist die nachgesuchte Entlassung 
  aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
Dem zum Kaiserlich russischen General-Konsul in Frankfurt a./M. ernannten Staatsrath Constantin von 
Sidorowitsch ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. · 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="707" />
                                              Central-Blatt 
                                          für das 
                                    Deutsche Reich. 
                                    Herausgegeben 
                                              im 
                            Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations pPreis für den Jahrgaug sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Oktober 1880.  Nr.42. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 4. Statistik: Vermehrung der zur Entrichtung der statisischen 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 687 Gebühr dienenden Stempelmarken 
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 5. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugnisse von Steuerstellen 
von Reichsmünzen bis Ende Sebtember 1880; — Status 696 
der deutschen Notenbanken Ende September 1880; — 6. Justiz-Wesen: Berichting 696 
Statistik der deutschen Banknoten Ende September 7. Eisenbahn-Wesen- Eröffnung von Bah nstrecken und 
1880.  ... 689 Haltestellen bezw. Aufhebung einer Haltestelle 696 
Finanz- Wesen: Nachweisung der Einnahme an Wechsel- 
stempelsteuer in den Monaten April bis September 
694 
  
Marine und Schiffahrt: Ernennungen von Reichskom= 
missaren bei den Seeämtern; — Ertheilung eines Flaggen: 
attestss 698 
  
                             1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
                Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Daum des 
7 *. - Ausweisung weifungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. * 5. 6. 
                      a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Thomas Grabisgeboren im August 1849 wiederholter schwerer Königlich preußische 30. August 
Arbeiter, nement Bendzin, Rus- 
sisch-Polen, 
anski, alias Soßka, zu Ozerowice, Gouver= Diebstahl im Rückfalle, Bezirksregierung zu 
d. J. 
Oppeln, 
101
        <pb n="708" />
                                                     —  688  — 
  
  
  
  
  
  
  
S 6 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
S — Ausweisung weisungs- 
* des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. 
Lauf. Nr. des Ausgewiesenen beschlusses. 
1 2. I s. 4. . P 
                         b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.[Josef Wiedermann, 18 Jahre, aus Dowlowie, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 25. Septem- 
Tagelöhner, Bezirk Kosteletz, Böh= teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
men, Breslau, 
3.Johann Tschab,# Jahre, aus Schwarz-Landstreichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Fleischergeselle, Kosteletz, Böhmen, 
4.|Wenzel Nowy, Eisen-geboren am 19. MärzLandstreichen, Betteln Königlich preußische 28. August 
dreher, 1863 zu Kreczin, Be= und Hehlerei, Bezirksregierung zu d. J. 
zirk Horowitz, aus Erpet, Liegnitz, 
Böhmen, 
5. Josef Kladiwo, geboren am 4. März Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 9. Septem- 
Seiler, 1844, aus Leitomischl, teln, ber d. J. 
Böhmen, 
6. Julius Jarisch, geboren am 11. März desgleichen, dieselbe Behörde, 21. Septem- 
Haushälter, 1854 zu Friedrichswald, ber d. J. 
ortsangehörig zu Neu- 
Paulsdorf bei Reichen- 
berg, Böhmen, 
7. Stefan Derko witz,18 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 23. Septem- 
Kellner, Szent-Groth, Komitat Bezirksregierung zu ber d. J. 
Eisenburg, ortsangehö- Wiesbaden, 
rig zu Rothenthurm, 
Ungarn, 
8. Maria Mathis,7 Jahre, aus Rohrbach, desgleichen, Königlich preußische 28. August 
Kellnerin, Bezirk Arwangen, Kan- Bezirksregierung zu d. J. 
ton Bern, Schweiz, Koblenz, 
99 Ludwig Spindler, geboren 1843, ortsange-Landstreichen und grober Stadtmagistrat Pas-11. Septem- 
Handlungskommis, hörig zu Julbach, Be= Unfug, sau in Bayern, ber d. J. 
zirk Rohrbach, Oester- 
reich, 
10. Rudolf Tuvora, geboren am 30. März Landstreichen, Gebrauch dieselbe Behörde, desgleichen. 
Malergeselle, 1857, ortsangehörig zu falscher Legitimations- 
Wien, papiere und Angabe 
falschen Namens, 
11.Johann Marsik, geboren 1858, aus Lojo-Landstreichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Schlossergeselle, witz, Bezirk Karolinen- 
thal, Böhmen, 
12. Johann Dietz, geboren 1858 zu Nieder-desgleichen, Stadtmagistrat Nürn-]. Septem- 
Weber, Reuth, ortsangehörig zu berg in Bayern, ber d. J. 
Altenteich, Bezirk Eger, 
Böhmen,
        <pb n="709" />
                                                      —  689  — 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
' « « Datum des 
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Au- 
Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
13. Josef Hölzl, Hpeboren 1838, aus Aurolz-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches27. Septem- 
Bäckergeselle, münster, Bezirk Ried, teln, Bezirksamt Ebers= ber d. J. 
Ober-Oesterreich, berg, 
14. Nissaniel Zewine, 46 Jahre, aus Konstan-desgleichen, Großherzoglich badi-4. Oktober 
(Nathanael Zewi), tinopel, scher Landeskom-. J. 
Handelsmann, missär zu Karlsruhe,
 
                                2. Münz= und Bank-Wesen. 
  
                                           Ueberseicht 
der in den deutschen Münzstätten bis Ende September 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1. Im Monat Septem—- Goldmünzen **"“ 7 1 
ber 1880 sind geeprägt Doppelkronen Kronen Halbekronen rechnung geprägt Fünfmarkstücke Zweimarkstücke Einmarkstücke Füngzigpfennigstücke  
M M M M. M M M M M 
Berlin — 2 184 000 — 2 184 000 — — — — — — — 
Summe 1. — 2 184 000 — 2 184 000 — — — — — —- 
2. Vorher waren geprägt 1 268 111 720|431 274 250/27 969 925|1407 451 390|/71 653 095|101 026 942|152 211 435|71 486 552—85 717 922|0 
3. Gesammt-Ausprägung 1 268 111 720433 458 250|27 969 925|409 635 390|71 653 095101 026 942152 211 43571 486 552—|85 717922|80 
4. Hiervon wieder ein- 
gezogen 301 280 234 980 3 375 2 420 2 808 1 6443 877— 00 49640 
5. Bleiben 1 267 810 440433 223 270|27 966 550 71 650 675/|101 024 134/152 209 79271 485 675#—80 717 426,40 
1729u000 260 .4 427087 702 
  
*) Vergl. Central--Blatt S. 552. Im August 1880 sind Reichsmünzen nicht ausgeprägt worden. 
  
101*
        <pb n="710" />
                                                         —  690  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochen über 
(Die Beträge lauten 
Passiva. 
Sonstige Ver- Event 
4 .. Ver- 
8 . täglich r“ bindlich- Gr r“ G bindlich- 
. » - egen egen ' 
Banken  Grund- Reserve.Noten- Ungedeckt  Gegen 31.Aug. 1880 fällige 31. keiten 31 Sonstige 31. Aug. Summe 31. Aug. keiten 
"6 . . · Aug. é|.. Aug. 9 . 
Name der Banken. Kapital. Fonds. Umdauf.31. Aug.beckte 31. Aug.Ver. 9d9günhl asira.. 3-weiterge. 
2 1880. Noten.10 1880. -1880. 1880.Passiva 1880.gegebenen 
# bindlich- gungs- * 
en 
r keiten. frist. Wechseln. 
1| Reichsbank 120 000 6 62 5661 6% a — — 407— 191092 o55 64 6671 — 
Städt. Bank zu Breslau 3 ooo 600 2766— 83 1102— 1592767 — 349 — — — — 50%9133— 982 613 
3Kölnische Privatbank.3000 750 2527— 27 1286— 9 156— 220 2983— 81 15 — 91 — 328 345 
4 Magdeburger Privatbank. . .3000 606 2 362|-MM 148 11154 42 21 731— 125 142— 166862— 1521 14834 
§s Danziger Privat-Aktlen--Bank000 750 1765/ E. 200 895/+ 243 355 87 % 261 131— 256 68667.— 230 22 
6Provinzial = Aktien = Bank des 
 Großherzogthume Posen. 00 160 21024 531 1186|— 17 107 60) 1133|— 4511200 T 27 1 5½ 311 461 
1 Hannoversche Bank. . . . .12 ooo 903 6 3774 419% 238K3 
8 Frankfurter Bank  10565|— 10999 — — 41667 115 /(M 2682 540— 691 225 -164 41287)4 2931] 1821 
9 Bayerische Notenbank.7500 3899 676764. 700 314304 275ö0% 757 — 394 94— 2 1261 — 6457577□— 869 
101 Sachsische Bank zu Dretden. . 30000 3441 91 8771946 23991 710 2411 2887 607—. 1791 
12 Chemnitzer Stadtbank 510 127 509 — 23514 75 94— 29 2 420— 138 104 ½ 8270 767 
18 Württembergische Notenbank. .9 000 384 36100 9968H- 837 206 4 49 82— 5549 +— 64 980 776 1039 
14 Badische Bank D90oi1 — 5230 8031|- 89 431 — 758 5824 414 618 4 6126026 1 562 
15 Bank für Süddeutschland53344 22432056| — 6173 144 2.— — 8S6 □□ 532687 1 568 
16/ Braunschweigische Bank 410 soo v17 241894 37 1546.M 54441 744 2061 261 — 186 345| 490 
17/ Kommerzbank in Lübeck 2400 49 943 83 45 2131149 136 2479 582 42 — 7 062 342 
18 Bremer Bank 186607 774 4999— 744 3150— 73 429 — 422 12498|— 740 163— # 55 470— 1244% 110 
Zusammen. 332| 32.4 + 39 99 7 O9+ 78 7101% % 1 SO 1 6%% 62 843 41 5 7 
a 
1 « 
Bemerkungen. » 
Zu 8*) :Darunter 144 800 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 14*: 
Zu 16*: 
Darunter 37 800 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennmoten. 
Darunter 101 297 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
        <pb n="711" />
                                                      —  691 —                                                                              banken Ende September 1880, 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende August 1880. 
auf Tausend Mark.). 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
W 
Metall. Gegen Reichs- Gegen Noten Gegen Gegen 1 Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 
Bestand. 31. August kassen= 31. August anderer31. August Wechsel. 31. August. Lombard. (1. August, Effekten. 31. August Aktiva. 31. August der 31. August. 
1880. scheine. / 1880. Banken. 1880. 1880. 1880. 1880. 1880. Attiva. 1880. 3 
5 
. 
D . 
" - 
535 083— 72340% — 147925120 — 12 700/867 852 + 35 450 104 608 + 44 320 439 — 1777134“ 24384100 558| 660299 
1020— 27 2:2— 1ul 6"423 uslas— 4 42852 f7 139 — 32 —.9426 — 93566 
9341— 13 6— 1 351— 4 7645— 319 466 17 — — 2231 40 9645 — 3143 
810— 37 5— 3 482 4 146 4601 243 1 66 18 — 421— 58 olg [— 129 4 
6 22 — — 20— 2146%4— 32 56 633 199 708 . 214 21 
710— 43 — — 206 113 49356— 5657 1 366 + 189 — — 287 4 13 7504— 285 
1983|— 42 11 4 5 404 13515149 769 K 135 755 + 22 8241— 6 23 682 — 2344 
5 476 740 264— 1146519 6127¼3s90o0 — 3480% 2%81 1397 4239 — 261446 778 41933 4 301014 
24 153— 620 19— 28%¼ — 135286900 1168 ½ - 82 1145— 278 1 6686 41 77 677 — 337# 
17 450 z„u¼ 108 2% sö— 21 42118 14723% 5292 + 1334 4207— 49 4277— 607 87 6ö07 2 459 10 
10404 5 13— 5 477ü118 3 710— 222 1 407 179V 233— 252 804 14 1684 — 163111 
207— 6 9— 4 56— 712 155 115— 44 127— 1 442 14 3 770 — 149 12 
92904- 1181 29 — 14 664 — 237218630 475 604 4 15 412 — 73 54:— 222 30 776 — 350213 
4981— 95 16 — 4 104— 228 167044% 443 l 96 49 — 2 087/ 199. 25 026 227 
4975— 6352 24— 26 456 — 2038790 260 980 88 4792 149 3 500 T 699 32 667/— 2240 
614— 113 24— 23 235— 371 7966— 361 1363 — 4 — — 6216— 50 16 418 — 922 1 16 
364— 122 2— 2 132— 6 4404 342 80o1| LT 5656— 580 97— 2980 7240 — 610 
1 740|- 15 1— 1 108 — 1626— 1310 6274 4 165 343 — 823 — 41 36 205 — 11878 
672 106— 2747Aôöss — 1702 7135. 12 682603 S80 31 49111414100 44 18 16 — 2565 59 783— 143060 965
        <pb n="712" />
                                                  —  692  — 
Statistik der deutschen Bank 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
An Banknoten 
Bezeichn ung — 
Laufende der  im Umlauf im Bestande  im Umlauf im Bestande 
Nr. 
Notenbanken in Abschnitten zu 100 M in Abschnitten zu 200 
M MA -—  M 
1. Reichsbank ).. 425 850 100 175 249 900 — — 
2.Städtische Bank zu Breslau .... 1604 800 34 200 — — 
3.Kölnische Privatbank ) .... 2510900 465 400 — — 
4. Magdeburger Privatbank 2362 000 638 000 — — 
5.| Danziger Privat-Aktienbank .. 1 765 000 1 235 000 — — 
6.Provinzial-Aktienbank des Großherzogthums Posen 703 300 196 700 489 200 410 800 
7. Hannoversche Bank.... ..... 5377300 522 700 — — 
8.Frankfurter Bank ..... 3 283 300 2 416 700 — — 
9.Bayerische Notenbank. .. .. .. 67525900 2424100 —- — 
10.Sächsische Bank zu Dresden 26 14 800 3857200 — — 
11. Leipziger Kassenverein. .. — — — — 
12.Chemnitzer Stadtbank . 507 000 1 100 — — 
13.Württembergische Notenbank .... 20 555 000 5245 000 — — 
14.] Badische Bank 4 13132000 2 6S 00O — — 
15.Bank für Süddeutschland .... 1451100021489000 — — 
16.Braunschweigische Bank 241950011080500 — — 
17. Kommerzbank in Lübeck .... 943 200 1456 800 — — 
18. Bremer Bank . .... .... 4998500 3501500 — — 
zusammen am 30. September 1880 594 193 500 285 681 800 489 200 40 800 
am 31. August 1880 575 391 0600304 474 250 449 200 450 800 
mithin am 30. September 1880 mehr 18 802 450 — 40 000 —I 
weniger — 18 792 450 — 40 000 
  
  
      Anmerkungen. 
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
1 750• - 
7966 70• 
im Bestande: 
vernichtet: 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Kölnischen Privatbank welche seit 
1 390 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
250 "6% 
98 3600 4 
90 495 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
219 025 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
6 6E00. - · 
86 590 040 * r 4 -* - 
dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfählg und 
23380 Thlr. in Abschnitten zu 20 Thlr., 
780 2 o 2 r 
296 8t1t0 - - - 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken, 
1) bei der Rostocker Bank 900 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 100 Mark in gleichen Ab- 
Vernichtung übergeben und 1 9970000 Mark derselben Gattung vernichtet, 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 4500 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4 060 500 Mark in
        <pb n="713" />
                                                      — 693 — 
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
noten Ende September 1880. 
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1 000 M überhaupt 
/ M M M -— M 
92 665 000 218 835 000 265 847 000 283 853 000 784 362 100 677 937900 1. 
— — 1161 000 200 000 2 765 800 234 200 2. 
— — — — 2510 900 465 400 3. 
— — — — 2362 000 638.000 4. 
— — — — 1 765 000 1 235 000 5. 
909 500 290 500 — — 2 102 000 898 000 6. 
— — — — 5 377 300 522 700 7. 
743 000 857 000 6 642 000 8 058 000 10 668 300 11 331 700 8. 
— — — — 67 525 900 2424 100 9. 
16 634 500 9 865 500 — — 42 777300 43 722 700 10. 
2940 000 60 000 — – 21940 000 60 000 11. 
— — — — 508 900 1 100 12. 
– — — — 20 555 000 5 245 000 13. 
— — — s —- 13 132 000 25 868 000 14. 
– — — — 14511000 21 489 000 15. 
— — — — 2 419 500 11 080 500 16. 
— — — — 943 200 1456 800 17. 
— — — 4998 500 3601 500 18. 
113 892 000 229 908 000 273 650 000 292 111 000 982 224 700 808 111 600 
105 243 500 238 556 500 241 135 000 324 626 000 922 218 750 868 107 550 
8 648 500 — 32 515.000 —- 60 005 950 – 
— 8 648 500 — 32 515 000 — 59 995 950 
Einziehung aufgerufen sind, waren am 30. September 1880: 
85 025 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 228 000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 41 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 1990 635 Mark 
mithin gegen Ende August 1880 weniger 3630 
55 500 Thlr. in Ulschaitten zu 500 Thlr., zusammen 255 000 
138 495 500 " " · 1502501610. 
1 450 I 2 19 700 · r“ · · s 
8 340 980 - sss 25944060000 · i- 
zur Einziehung auf gerufen sind, waren am 30.September 1880: 
1 650 Thir. in Abschnitten zu 50 Thlr., zusammen 16 260 Mark 
mithin gegen Ende August 1880 weniger — 
450 "D *„D„ 1 000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., zusammen 7440 
297 900 4 ·r " * 299 000 ¾l 4 - · - 2976 300 - 
daß am 30. September 1880: 
schnitten im Bestande, 2000 Mark in Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Regierung zur 
Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren.
        <pb n="714" />
                                                      — 694 — 
3. Finan z 
Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
April Mai 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 1880. 
A. A 
I. Im Reichs- Post gebiete. 
1. König sberg ..... 14 601 80 12 204 10 
2. Gumbinnen .......... 3157 40 2843 ·00 
3. Dan zig 12 473 20 10 497 75 
4. Berlin. ............... 52892 30 46 276 10 
5. Potsdam 2 882 25 2 614 70 
6. Frankfurt a. O. ....... 6772 20 6362 10 
7. Stettin 8269 65 6635 40 
8. Köslin 1 886 70 1 742 70 
9. Posen 4161 30 3 539 90 
10. Bromberg 2 617 45 2266 ·00 
11. Breslau 14 175 00 13220 20 
12. Liegnitz 6 717 40 6748 10 
13. Oppeln ........... 5 996 25 4 465 10 
14. Magdeburg .... 13 692 90 14 910 80 
15. Halle a.S............ 6357 60 7347 60 
16. Erfurt.. ...... 8 786 75 8233 80 
17. Kiel .............. 7885 20 6702 10 
18. Hannover 6267 30 6 058 20 
19. Münster 2155 50 1 812 60 
20. Minden 5 657 30 5246 50 
21. Arnsberg 16 499 10 15.269 70 
22. Kassel. 3 395 40 3396 65 
23. Frankfurt  a. M 28 039 70 27 484 40 
24. Köln 14 039 25 13 304 75 
25. Aachen 7054 10 6422 35 
26. Koblenz 3 156 40 3 110 90 
27. Düsseldorf 34 191 55 35 121 40 
28. Trier 2355 60 1 822 80 
29. Dresden 10 808 30 11 020 30 
30. Leipzig 30 651 90 29 413 10 
31. Karlsruhe 13 591 95 14 058 95 
32. Konstanz 5707 60 5299 00 
33. Darmstadt. 9656 35 9906 70 
34. Schwerin i. M. 2962 40 1770 40 
35. Oldenburg 4422 50 4246 80 
36. Braunschweig 4997 90 3 892 60 
37. Bremen 19 349 75 15 891 60 
38.  Hamburg. 64 519 45 60 333 35 
39. Straßburg i. E- . 17 850 20 15 543 65 
40. Metz ..... 3 765 90 3143 10 
Summe I. 484 420 75 450 179 25 
1II. Bayern 36 011 90 37621 10 
III. Württemb erg ..... 18 498 75 16271 00 
Ueberhaupt 538 931 40 504 071 35 
*) Dagegen im Jahre 1879 07270 501 771 00 509 960 75 
» »,,1878... .... 518 463 45 509 190 85 
1 v „ 1877 566 297 40 572 178 65 
  
*) Siehe Central-Blatt für 1880 Selte 188, für 1879 Seite 284, für 1878 Seite 182.
        <pb n="715" />
                                              —  695  —  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Wesen. 
Reich in den Monaten April bis September 1880. 
Juni Juli August September 
1880. 1880. 1880. 1880. 
— M M M  * — 
10 802 50 10 172 40 9146 90 10 331 90 
2 688 30 2 582 40 2 768 50 2 967 10 
11 610 65 9995 90 9291 15 11148 40 
53.590 70 74 709 80 48 897 60 60 015 20 
2 939 90 3 185 60 2 736 50 2 788 80 
7080 00 6747 30 6 407 45 6052 10 
6 826 60 6 626 40 7 491 00 6942 00 Ü 
2 062 00 1 570 20 1 623 60 1 8656 60 
5 074 65 3 984 15 3 701 90 4020 30 
2935 00 2917 80 2 4441 00 3 093 90 
14 312 90 14 101 50 13 049 40 13928 30 
7425 80 7 037 40 6 507 30 7707 80 
5 486 90 5 809 50 5 129 40 5106 90 
17923 95 16.247 75 14 327 10 20 516 00 · 
7 846 30 7316 90 6 290 00 7647 20 
9230 20 9 264 25 9 322 70 8 689 # 40 
4 718 50 5 763 40 4 168 00 4638 70 
5 408 60 5719 80 5 477 00 5186 30 
1 497 00 1724 40 1925 40 1539 00 
5 331 60 5 918 90 5 189 10 4278 00 
16 114 50 15 862 50 14 710 20 14 383 20 
3 697 20 3130 40 3 354 45 2750 55 
33 638 00 29 906 40 29 039 40 26 074 20 
15 124 35 15 492 65 13 796 05 14 578 55 
7073 00 8 845 00 6 824 00 6 050 00 
2898 80 3 469 60 2797 60 2919 50 
35 337 60 37 581 00 32 677 15 33 629 80 
2124 30 1 637 30 2 200 50 2 360 10 
11 004 10 11 362 15 9926 60 10 130 70 
33 043 90 29 740 05 32270 50 29 024 00 
13 932 00 15 959 55 13 914 95 12 933 00 
5 994 70 4 752 90 5 047 90 4 437 40 
9 437 85 10 160 50 9 816 00 10 053 00 
1 909 70 1 562 50 1 648 90 1 916 30 
3 336 50 3 800 20 3 310 90 3 330 40 
4 456 90 4 614 00 3 616 50 3 617 30 
15 749 50 21 093 20 15 446 75 17 787 80 
68 549 10 67 905 30 64997 70 72547 25 
18 643 45 15 338 20 14 255 95 15 282 85 
3 351 10 3249 90 3 563 70 3 431 60 
490 298 60 506 859 05 449 106 70 475 700 40 
36 175 10 39 664 40 36 881 20 36 475 60 
16 685 35 17 482 60 17259 45 15 794 10 
543 199 05 564 006 05 503 247 35 527970 10 
479 37. 80 720 937 30 466 936 25 503 797 1 80 
500 170 30 526 433 45 506 196 90 505 504 05 
573 642 55 584 507 35 547 805 35 586 3366 10 
102
        <pb n="716" />
                                               — 696 — 
                                       4. Statistik. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. Mai d. J. wegen Vermehrung der zur Entrichtung der 
statistischen Gebühr dienenden Stempelmarken beschlossen, 
daß außer den laut §. 17 der Bekanntmachung vom 20. November v. J., betreffend die Statistik 
des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, (Central-Blatt S. 676) zum 
Verkauf gestellten Stempelmarken für Werthbeträge von 5, 10, 20 und 50 Pfennig, weitere 
Stempelmarken über Werthbeträge von 1, 2, 4, 5 und 10 Mark anzufertigen seien. 
Diese weiteren Stempelmarken werden vom 1. November d. J. ab bei den Postanstalten zum Preise 
des Stempelbetrags zum Verkauf gestellt werden. 
  
                                5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Wehlau im Hauptamtsbezirke Friedland ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für das Privattransitlager der Aktiengesellschaft für Mühlen- 
betrieb zu Pinnau bei Wehlau eingehende Getreide und die Ausfertigung von Begleitscheinen I über die von 
diesem Lager ausgehenden Mühlenfabrikate beigelegt worden. 
  
Der Großheroglich badischen Steuer-Einnehmerei Schenkenzell im Bezirke des Hauptsteueramts Lahr ist 
die Befugniß zur Ausstellung und Erledigung von Uebergangsscheinen für Branntwein sowie zur Ausstellung 
von Uebergangsscheinen für Wein und Bier beigelegt worden. 
  
                                         6. Justiz-Wesen. 
                                           Berichtigung. 
In dem S. 604—664 veröffentlichten Verzeichniß der Behörden, an welche nach der vom Bundesrath be- 
schlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Kosten zu richten ist, ist in den Zeilen, welche die 
Amtsgerichte Saalfeld in S.-M. (S. 650), Schalkau (S. 650) und Sonneberg (S. 654) betreffen, statt 
„Orts-Einnahme" zu lesen: Amts-Einnahme. 
  
                                    7. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                      Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. d. M. wird die der Königlichen Eisenbahn-Direktion hierselbst unterstellte, 29,34 km lange Bahn- 
strecke Dittersbach — Neurode — Fortsetzung der Bahnstrecke Neurode—Glatz — mit den Zpwischen- 
stationen Charlottenbrunn, Wüstegiersdorf, Ober-Wüstegiersdorf und Königswalde dem öffentlichen Verkehr 
übergeben werden. In Dittersbach findet Anschluß an die Schlesische Gebirgsbahn statt. 
Berlin, den 8. Oktober 1880.
        <pb n="717" />
                                                        — 697 — 
Am 15. d. M. wird die zu den sächsischen Staatsbahnen gehörige, 19,2 Km lange Bahnstrecke Lommatzsch — 
Nossen — Fortsetzung der Bahnstrecke Riesa—Lommatzsch — mit den Zwischenstationen Leuben, Ziegenhain 
und Starrbach dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 8. Oktober 1880. 
  
Am 15. d. M. wird an der, der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg unterstehenden Bahnstrecke 
Posen—Neustettin die zwischen den Stationen Lebehnke und Jastrow errichtete Haltestelle Plietnitz für den 
Personen-, Gepäck= und Stückgut-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 12. Oktober 1880. 
  
Am 15. d. M. wird an der zur Sächsischen Staatsbahn gehörigen Bahnstrecke Chemnitz—Adorf die zwischen 
den Stationen Burkhardtsdorf und Thalheim errichtete Haltestelle Meinersdorf für den Personen= und 
Güter-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 12. Oktober 1880. 
  
Am 15. d. M. wird die der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. unterstellte, 5,013 km 
lange Bahnstrecke von der Station Birkenfeld der Rhein—Nahe-Eisenbahn nach dem Stadtbahnhof 
Birkenfeld für den Personen-, Güter= und Privatdepeschen-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 13. Oktober 1880. 
  
Am 15· d. M. wird die Personen-Haltestelle Mannheim— Rheinbrücke der badischen Staatseisen- 
bahnen aufgehoben werden. 
Berlin, den 13. Oktober 1880. 
  
Am 15. d. M. wird die zwischen den Stationen Jena und Göschwitz der Saalbahn errichtete Personen= 
Haltestelle Paradies dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. « 
Berlin, den 14. Oktober 1880. 
  
Am 15. d. M. wird an der Berlin—Stettiner Eisenbahn die in der Nähe von Berlin errichtete Haltestelle 
Pankow für den Personenverkehr eröffnet. 
Berlin, den 14. Oktober 1880. 
  
Am 15. d. M. wird an der Bahnstrecke Essen—Winterswyk der Bergisch-Märkischen Eisenbahn die zwischen 
den Stationen Dorsten und Rhade errichtete Haltestelle Hervest für den Lokal-, Personen= und Gepäck- 
Verkehr eröffnet. 
Berlin, den 14. Oktober 1880. 
                                In Vertretung: Körte. 
  
102*
        <pb n="718" />
                                                — 698 — 
                                8. Marine und Schiffahrt. 
Zum Reichskommissar bei dem Seeamt in Flensburg ist der Königlich preußische Regierungsrath Freiherr 
von Frank in Schleswig und zum Reichskommissar bei dem Seeamt in Emden an Stelle des Oberbürger- 
meisters Fürbringer der Korvetten-Kapitän a. D. Georgi in Hannover ernannt worden. 
  
Der im Jahre 1867 in Martenshoek erbaute, bisher unter niederländischer Flagge gefahrene Schooner 
„Petrus Hendrik“ von 273„ cbm Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen- 
thum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Schiffers Harm Aits Pieper zu Greetsiel unter dem 
Namen „Helene“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für 
welches der Eigenthümer Greetsiel zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 29. September d. J. vom Kaiser- 
lichen Konsulat zu Groningen ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="719" />
                                                   Central-Blatt 
                                                für das 
                                       Deutsche Reich. 
                                      Herausgegeben 
                                                    im 
  
                                   Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Berlin, Freitag, den 22. Oktober 1880. 
 
  
  
Nr. 43. 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 699 
  
4. Konsulat-Wesen: 
Civilstands-Akten 
Ermächtigung zur Vornahme 
von 
701 
Zollstelle; — 
  
  
  
  
2. Justiz-Wesen: Aenderungen im Verzeichniß der zur Ein- 5. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugniß einer „Ein- 
ziehung von Gerichtskosten im Verz ichnip der zur 701 Uebersicht über Rübenzuckersteuer, sowie Zucker Ein. und 
3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für 6. Maaß= und Gewichts-Wesen: Elfter Nachtrag zur Aich- 
die deutsche Handelsmarine auf das Jahr 1880. . 701 ordnung vom 16. Juli 1869.. ..... 
                                       1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                        Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
— Datum des 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Jus- 
* . Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
  
                          Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
26 Jahre, aus Groß- 
1. Brigitta Mitzinger, 
Aupa, Böhmen, 
unverehelichte, 
2. Rudolf Müller, 
Weber, 
geboren am 7. August 
1847 und wohnhaft zu 
Liebenau bei Reichen- 
berg, Böhmen, 
  
  
  
Landstreichen und 
werbsmäßige Unzucht, 
Landstreichen und Bet- 
teln, 
ge- 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Breslau, 
Königlich preußische 
Bezirksregierung zu 
Merseburg, 
  
  
 
4. Oktober 
d. J. 
21. Septem- 
ber d.  J.                                                                                        103    
        <pb n="720" />
                                                            —  700  —   
  
  
  
  
  
  
hagen, Dänemark, 
  
  
   
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datu des 
Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. s 3. 4. v 6. 
3. Peter Jensen, 48 Jahre, aus Viborg in Landstreichen und Bet-Königlich preußische 17 Septem- 
Schuhmachergeselle, Jütland, Dänemark, teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Schleswig, 
4. Johannes Franziskusgeboren am 10. Aprilkdesgleichen, Königlich preußische 5. Oktober 
Helmich, Arbeiter,1853 zu Oldenzaal, Landdrostei zu Osna-D I. 
Niederlande, brück, 
5.Traugott Schmidt 82 Jahre, aus Odense, Betteln, nach mehrma-Königlich preußische S. Oktober 
Schuhmacher, Dänemark, liger Verurtheilung weLanddrostei zu Lüne= d. J. 
gen der gleichen Ueber= burg, 
tretung innerhalb der 
letzten drei Jahre, 
6. Franz Barsik, 27 Jahre, aus Savodi, Landstreichen, Königlich preußische 19. Juni. 
Eisengießer, Komitat Trentsin, Un- Bezirksregierung zus d. J. 
garn, Wiesbaden, 
7. Johann Kiener,0 Jahre, aus Schenkon, desgleichen, dieselbe Behörde, 27. Septem- 
Zimmermann, Kanton Luzern, Schweiz, ber d. J. 
8. Georg Treczek,1 Jahre, aus Neudorf Landstreichen und Bet-Königlich preußische16. Septem- 
Arbeiter, bei Iglau, Mähren, teln, Bezirksreglerung zu ber d. J. 
Koblenz, 
9. Josef Lambert 52 Jahre, aus Fournay, Landstreichen, Betteln, Königlich württember-24. Septem- 
Buchdrucker und| Belgien, Gebrauch eines falschen gische Regierung des ber d. J. 
Schriftsetzer, Legitimationspapieres Jagstkreises zu Ell- 
und Angabe falschen wangen, 
Namens, 
10. Karl Lieblang,21 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich württember-30. Septem- 
Buchdrucker, Zürich, Schweiz, orts- gische Regierung des ber d. J. 
angehörig zu Kopen- Neckarkreises zu Lud- 
wigsburg, 
Die durch den Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Merseburg vom 9. Juli v. J 
verfügte Ausweisung des Schlossers Pius Stumpf aus dem Reichsgebiet (Central-Blatt von 1879 S. 504 
Z. 9) ist, nachdem sich herausgestellt hat, daß Stumpf nicht österreichischer, sondern preußischer Staatsange- 
höriger ist, zurückgenommen worden.
        <pb n="721" />
                                                          — 701 — 
                                          2. Justiz-Wesen. 
  
Bezüglich der Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 be- 
schlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Verzeichniß S. 604), 
sind vom 1. Oktober 1880 ab folgende Aenderungen eingetreten: 
  
  
Für den Bezirk · » 
des Amtzgerichts. Kasse bezw. Behörde. 
  
Arnsberg. Bei dem Königlichen Hauptsteueramt zu Arnsberg ist eine selbständige Expedition 
mit der Bezeichnung: „Königliches Hauptsteueramt, Expedition für die Gerichts- 
kostenerhebung“ errichtet. 
Fredeburg. Die Königliche Steuer-Rezeptur in Eslohe ist nach Fredeburg verlegt. 
Rheda und Wieden= Die Gerichtskostenerhebung für diese Bezirke ist von dem Hebebezirke des Untersteuer- 
brück. amts in Gütersloh abgezweigt und dem neuerrichteten Königlichen Untersteuer- 
amt in Wiedenbrück zugewiesen. 
  
  
                                       3. Marine und Schiffahrt.
 
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des „Handbuch für die deutsche Handelsmarine auf 
das Jahr 1880“ ist im Verlage von „G. Reimer“ in Berlin soeben erschienen. Das Werk ist im Wege 
des Buchhandels für den Preis von fünf Mark für das Exemplar zu beziehen. 
Berlin, den 18. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
                                          In Vertretung: Eck. 
  
                                               4. Konsulat-Wesen. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Eduard Lehne zu Tacna (Peru) ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870, 
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875, für sein Amtsgebiet die allgemeine Ermächti- 
gung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen, und die Ge- 
burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
                                              5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Den Königlich württembergischen Nebenzollamte I. Langenargen im Bezirke des Hauptzollamts Friedrichs- 
hafen ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und Mühlen- 
fabrikate aller Art ertheilt worden. 
  
103*
        <pb n="722" />
                                                      —  702  — 
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Einfuhr vom 
Zahl Ver — 
er - Raffinirter Zucker aller 
im Be- steuerte Rohzucker aller Art 
Verwaltungsbezirke. rieb befindlichen Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben= menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 44. 5. 6. J. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen — — — — — — 
2. - Westpreußen 2 38 770 6 433 — — — 
33.= Brandenburg 15 208 364 2 048 — — — 
4. Pommern 2 7210 126 — 121 — 
5  Posen 1 16 053 23 — — — 
6 - Schlesien 35 411 932 498 – – 
7. : Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften 133 3084 793 2 — 6 14 692 
8. Provinz Schleswig-Holstein 1 23 050 32 304 3 172 15 951 22 828 
9. := Hannover 24 392 123 11 383 438 — 
10. -Westfalen 1 12 968 308 — — — 
11. :-Hessen-Nassau — — 1332 3 459 96 — 
12. -Rheinprovinz 9 149 217 7553 — 5 097 17 001 
Summe I. 223 4344 480 62 010 6 631 21 709 54 521 
II. Bayern 1 22790 401 — — 10 026 
III. Sachsen — — 307 — — — 
IV. Württemberg 2 22 530 1533 — — — 
V. Baden. 1 26 900 20 904 4720 23 172 17 613 
VI. Hessen — — 7 806 — 18 265 147 350 
VII. Mecklenburg 1 34 887 96 — — — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben 4 75 170 — — — — 
IX. Oldenburg — — 367 — — 
X. Braunschweig 28 397 110 2 — 2 — 
XI. Anhalt . .. 31 579 381 — — — — 
XII. Elsaß- Lothringen — — 96 488 — 4305 — 
XIII. Luxemburg — — 2 — — — 
Ueberhaupt 291503.248 189 916 11 351 67 453 229 510 
Im Monat September 1879 260 2 761 037243550 52900 111 300 114 000
        <pb n="723" />
                                                  —  703 —                                                                            mengen, sowie über die 
 
Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat September 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver- Niederlagen. freien Ver- Niederlagen. freien Ver- Niederlagen. sfreien Ver- Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n, kg n. kg n. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 
10 806 5 656 — — — — 546 178 12 489 
19 875 — — — — — — — 
22 844 18 328 867 497 192 038 492 911 — 409 939 1 226 
11 321 — 2 — 151 — 474 — 
1 233 846 11 708 — — — — — — 
36 994 40 298 1 943 566 122 330 “4 4 061 336 999 65 007 
26 327 10 482 399 492 — 3 432 813 — 46 424 — 
5 — — — — — — 
72 — 384 188 — 1 421 632 — 317 647 — 
1 362 090 86 472 3594 745 314 3688998 948 4061657 661 78 722 
471 2 607 24 378 — — 3295 233 
16 351 20 048 2 680 – – — 711 3591 
— — 23 867 — — 1008 — 
— — 215 696 3114 — 40 944 —- 
17 065 5 538 – — — — — — 
6 929 10 305 — 320 — — — — 
3954 — — — — — — 
1527 — — — — 58 — 
935 12 380 — — — — — — 
1921 3 451 – — — — — — 
2 106 — 54 572 — 10 455 — 764 — 
3 — — — 15 068 — 339 200 
1413352 140 80113915 938 317 8029 024 471 40612 641 82 546 
1 068 950 271 9000 2505 600 347000 52024 450 5 800 1 992 850 180 050
        <pb n="724" />
                                                 — 704 — 
                                 6. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
  
Auf Grund des Artikels 18 der Maaß- und Gewichts-Ordnung vom 17. August 1868 (Bundes-Gesetzblatt 
S. 473) erläßt die Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission folgende Nachtrags-Bestimmungen: 
Elfter Nachtrag zur Aichordnung vom 16. Juli 1869. 
An Stelle der §§. 31 bis 39 und der §§. 40 bis 42 der Aichordnung, sowie der sämmtlichen zu 
vorstehenden Paragraphen ergangenen Nachträge — mit Ausschluß der bis auf weiteres in Kraft bleibenden 
Vorschriften in der Bekanntmachung vom 17. Juni 1875 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 374) 
— treten vom 1. Januar 1881 ab die folgenden neuen Bestimmungen: 
                         I. Vorschriften für die Aichung der Waagen. 
                                                A. Handelswaagen. 
                                                           §. 1. 
                                                 Zulässige Waagen. 
Zulässig sind nur solche Gattungen von Waagen, welche nach der Theorie und Erfahrung eine 
Bürgschaft gewähren, daß sie für diejenigen Zwecke des Verkehrs, denen sie dienen sollen, eine dem Grade 
und der Dauer nach hinreichende Zuverlässigkeit besitzen. 
Hiernach werden als gewöhnliche Handelswaagen nur Hebelwaagen mit Gewichtswirkung zur Aichung 
zugelassen, und zwar nur solche Gattungen derselben, deren Einrichtungen folgenden allgemeinen Bestim- 
mungen genügen: 
1. Die sich berührenden Theile derjenigen Einrichtungen, durch welche die Drehungsbewegungen der 
Hebel ermöglicht werden, nämlich der Schneiden und der Pfannen, sollen aus genügend gehärtetem 
Stahl hergestellt sein. Die Schneiden und Pfannen sollen ferner so eingerichtet und an den 
Hebeln und Stangen so angebracht sein, daß die Drehungen ohne bemerkliche Hemmungen erfolgen, 
und daß alle Längen, deren sichere und unveränderliche Begrenzung für die Einhaltung der 
Richtigkeit der Waage wesentlich ist, nur durch Schneiden, welche mit den bezüglichen Theilen fest 
verbunden sind, begrenzt werden. 
2. Die an einem und demselben Hebel befestigten Schneiden sollen parallel zu einander angebracht, 
und zugleich soll durch die Stellung der Schneiden zu einander dafür gesorgt sein, daß die 
Gleichgenichtslagen der Waage innerhalb ihrer Belastungs= und Bewegungsgrenzen stets 
stabile sind. 
Jede zuzulassende Waage soll also, sobald sie von einer Gleichgewichtslage ausgehend in 
Schwingungen versetzt worden ist, in dieselbe Lage wieder zurückkehren. 
3. Jede zuzulassende Waage soll entweder die deutliche und untrennbare Angabe der größten Last, 
zu deren Abwägung sie bestimmt und ausreichend ist, enthalten, oder sie soll die erforderlichen 
Einrichtungen darbieten, um vorschriftsmäßig (§. 8) von der Aichungsstelle mit der Angabe 
dieser größten zulässigen Last (größten Tragfähigkeit auf der Lastseite) versehen werden zu können. 
4. Jede Waage, bei welcher es nicht entweder durch ihre Aufhängung, beziehungsweise durch die 
Unveränderlichkeit ihrer Aufstellung gesichert oder durch die Formen und Dimensionen ihres Gestells 
und ihrer Zeigereinrichtung (Zunge oder dergl.) für die Beobachtung mit dem bloßen Auge 
erkennbar ist, daß die sogenannte Einspielungsstellung ihres Zeigers mit ausreichender Genauig- 
keit stets in einer und derselben Lage zur Lothrichtung stattfindet, muß mit einem Loth (Pendel- 
zeiger) oder einer Wasserwaage und dergleichen versehen sein, aus deren Einspielen jedesmal 
erkannt werden kann, daß die Waage sich bei der Anwendung in derselben Stellung zur Loth- 
richtung befindet, in welcher die Prüfung ihrer Richtigkeit stattgefunden hat. 
5. Die Längen der Hebelarme oder die Lage des Schwerpunktes einer Waage dürfen keinesfalls 
durch Vorrichtungen korrigirbar sein, welche es ermöglichen, unachtsam oder absichtlich Verände- 
rungen des vorschriftsmäßigen Zustandes der Waage leicht und schnell auszuführen und ebenso 
wieder zu beseitigen.
        <pb n="725" />
                                                        — 705 — 
                                                       §. 2. 
                 Zulässige Konstruktionssysteme für Handelswaagen. 
Die zur Aichung zuzulassenden Gattungen von Handelswaagen sind die folgenden: 
                                    I. Gleicharmige Waagen. 
             a. Gleicharmige Balkenwaagen (mit Gehängen), d. h. solche                          gleicharmigen Waagen, bei welchen 
sich die Belastungen hängend unterhalb der Endachsen befinden, so daß während der Schwingungen der 
Waage der Schwerpunkt der Belastung immer lothrecht unter der bezüglichen Endachse verbleibt. 
b. Gleicharmige oberschalige oder Tafelwaagen, d. h. solche gleicharmigen Waagen, bei 
denen der Schwerpunkt der abzuwägenden Last sich oberhalb der Endachsen befindet, und bei denen daher im 
Gegensatz zu der Einrichtung der gleicharmigen Balkenwaagen mit Gehängen eine Parallel-Führung der 
Belastungen erforderlich ist, um den Angriffspunkt der letzteren stets in einer durch die bezügliche Endachse 
gehenden lothrechten Ebene zu erhalten. 
                                   II. Ungleicharmige Waagen 
und zwar mit solchen einfachen oder zusammengesetzten Verhältnissen der Hebellängen, daß die Last durch den 
zehnten oder durch den hundertsten Theil ihres Gewichtes aufgewogen wird (Decimal= und Centesimalwaagen). 
a. Ungleicharmige Balkenwaagen (mit Gehängen), d. h. solche ungleicharmigen Waagen, bei 
welchen sich die Belastungen unterhalb der Endachsen des Haupthebels oder unter der bezüglichen Achse eines 
Traghebels und zwar hängend befinden, so daß während der Schwingungen der Waage der Schwerpunkt 
der Belastung immer lothrecht unter der tragenden Achse verbleibt. 
b. Brückenwaagen, d. h. solche ungleicharmigen Waagen, bei welchen nicht die abzuwägende Last 
sich hängend unter der tragenden Achse des betreffenden Hebels, bei welchen sich vielmehr der Schwerpunkt 
der abzuwägenden Last oberhalb der betreffenden Achse befindet, und bei denen daher eine Parallel-Führung 
des Lastträgers (der Brücke, des Tisches, der Schale u. s. w.) erforderlich ist, um den Angriffspunkt der Last 
stets in einer durch die bezügliche Achse gehenden lothrechten Ebene zu erhalten. 
                                   III. Laufgewichtswaagen, 
d. h. Waagen, bei welchen auf der Lastseite ähnliche Einrichtungen, wie bei den unter I und I aufgeführten 
Gattungen vorhanden sind, bei welchen aber die Last durch ein unveränderliches Gewicht an veränderlichem 
Hebelarm aufgewogen und ihr Betrag an der Längeneintheilung (der Skale) dieses Hebelarmes abgelesen wird. 
a. Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skale (Schnellwaagen, römische 
Waagen u. s. w.). 
b. Zusammengesetzte Balken= oder Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skale. 
  
Bei den unter §. 2 II und III b aufgeführten Waagengattungen sind auch gemischte Einrichtungen 
zulässig, bei welchen ein Theil der Last durch Gewichtsstücke, die an einem nicht veränderlichen Hebelarm 
pirten peet endere Theil der Last durch eine Laufgewichts-Einrichtung aufgewogen und ermittelt wird (siehe 
§. 5  Ziff. 15). 
Waagen dieser Art sind bezüglich der Fehlergrenzen (s. 6) und der Gebührenerhebung entweder 
als ungleicharmige Waagen (§. 2 II) oder als Laufgewichts-Waagen (§. 2 III) zu behandeln, je nachdem der- 
jenige Theil der größten zulässigen Last, welcher von den Laufgewichts-Skalen angegeben werden kann, kleiner 
oder größer ist, als der übrig bleibende Theil der größten zulässigen Last, und sie sind demgemäß im ersteren 
Falle als „ungleicharmige Waagen (ungleicharmige Balkenwaagen oder Brückenwaagen) mit Hülfs-Laufgewicht 
und -Skale“, im letzteren Falle als „zusammengesetzte Balkenwaagen oder Brückenwaagen mit Laufgewicht 
und Skale nebst Hülfs-Gewichtsschale“ zu bezeichnen. 
Bei denjenigen Waagen, bei welchen sich die Last hängend unterhalb der tragenden Schneide befindet, 
darf die Aufhängung der Last niemals unmittelbar an der betreffenden Pfanne erfolgen, sondern nur mittels 
eines Zwischengehänges mit Ringen und Haken oder dergl. so ausgeführt sein, daß keinesfalls Schwingungen 
des Lastgehänges unmittelbar um die Schneide stattfinden können. 
Jede Brückenwaage (§. 2 II b und III b) soll mit einer Arretirvorrichtung an dem Haupthebel und 
jede fest fundamentirte Brückenwaage soll außerdem mit einer Abstellvorrichtung versehen sein, durch welche 
das Hebelsystem der Waage vor den beim Aufbringen der Lasten stattfindenden Stößen bewahrt wird.
        <pb n="726" />
                                                    — 706 — 
                                              §. 3. 
                                Gleicharmige Waagen. 
1. Die beiden Arme einer gleicharmigen Balkenwaage dieser Gattung (§. 2 I a) dürfen ersichtliche 
Verschiedenheiten der Gestalt nicht zeigen, und der Waagebalken soll in der Einspielungslage für sich im 
Gleichgewicht sein. 
2. Falls die Balken (§. 2 l a) sich an den Enden bogen= oder gabelförmig verzweigen, darf die 
Länge der Mittelschneide des Balkens nicht weniger betragen als 0,6 des Abstandes zwischen den von jenen 
Zweigen getragenen, zu einander gehörigen Theilen jeder Endachse. Außerdem soll bei einer solchen Ein- 
richtung des Balkens eine Schutzeinrichtung an der Aufhängung der Schalen angebracht sein, welche eine An- 
lehnung der zu wägenden Gegenstände an die Zweige des Waagebalkens unter allen bei der Anwendung denk- 
baren Umständen verhindert. 
3. Alle gleicharmigen Waagen (§. 2 l a und b) dürfen an den Schalen mit Tarirvorrichtungen 
versehen sein, durch welche sich das unter Umständen veränderliche Gewicht der Schalen oder Gehänge so 
ausgleichen läßt, daß dadurch die Waage im unbelasteten Zustande zum Einspielen gebracht werden kann; 
doch sollen diese Einrichtungen in regelmäßiger und geordneter Weise, dem Zwecke einer offenkundigen Aus- 
gleichung entsprechend, ausgeführt sein. An den Hebelarmen gleicharmiger Waagen dürfen iich jedoch 
keinerlei derartige Ausgleichungsmittel befinden. 
                                               §. 4. 
                                 Ungleicharmige Waagen. 
                                (Decimal= und Centesimalwaagen.) 
1. Zulässig sind nur solche Decimalwaagen, welche mindestens für eine größte Last (§. 1 Ziff. 3) 
von 20 Kilogramm und nur solche Centesimalwaagen, welche mindestens für eine größte Last von 200 Kilo- 
gramm bestimmt sind. . 
2. Alle Centesimalwaagen sollen eine in die Augen fallende Bezeichnung als solche an sich tragen. 
3. Die ungleicharmigen Waagen dürfen nicht nur an den Schalen mit Tarirvorrichtungen, sondem 
auch an den Hebelarmen mit Regulatorvorrichtungen (Laufgewicht ohne Skale) versehen sein, durch welce 
das Gewicht sämmtlicher Theile sich so ausgleichen läßt, daß dadurch die Waage im unbelasteten Zustande 
zum Einspielen gebracht werden kann. 
Brückenwaagen sollen unbedingt mit derartigen Regulatorvorrichtungen versehen sein. 
Alle diese Einrichtungen sollen jedoch in regelmäßiger und geordneter Weise, dem Zwecke einer offen- 
kundigen Ausgleichung entsprechend, ausgeführt sein. 
                                             §. 5. 
                                   Laufgewichtswaagen. 
1. Für die Einrichtungen auf der Lastseite einer Laufgewichtswaage (§. 2 III) gelten, je nachdem 
dieselbe eine Balkenwaage oder eine Brückenwaage mit Laufgewicht ist, die für Balkenwaagen (mit Ge- 
hängen) oder für Brückenwaagen getroffenen entsprechenden Bestimmungen. 
2. Die Eintheilung der Skalen darf sich nur auf die Kilogramm-Einheit beziehen und soll nach 
Decimaltheilen der letzteren ohne ersichtliche Eintheilungsfehler ausgeführt sein, wobei der kleinste Abstand 
zweier benachbarten Theilungsmarken nicht unter 2 mm betragen darf. Daß die Angaben der Skale sich 
auf die Kilogramm-Einheit beziehen, soll durch Beisetzung der Bezeichnung kg zu einer der Zahlenangaben der 
Skale an einer augenfälligen Stelle ersichtlich gemacht sein. 
3. Die zur Ablesung der Skale vorhandene Einrichtung (Ablesungsmarke) soll so beschaffen sein, daß 
die Ablesung der Gewichtsangabe nicht durch Nebenumstände, insbesondere nicht durch eine Verschiedenheit der 
Stellung des Auges, beeinflußt werden kann. 
4. Bei den Laufgewichtswaagen dürfen je nach der Länge und Einrichtung der Lasthebelsysteme 
verschiedene Skalen vorhanden sein, doch dürfen verschiedene Skalen für ein und dasselbe Laufgewicht keines- 
falls unmittelbar neben= oder übereinander auf einer und derselben Seite des Hebels angebracht sein. 
5. Die Unveränderlichkeit der Laufgewichtseinrichtung und der Massenvertheilung innerhalb der letz- 
teren muß durch Form, Material und sonstige Beschaffenheit derselben genügend verbürgt sein, doch sind bei 
denjenigen Waagen (5 b), bei welchen überhaupt mehrere Laufgewichte und Skalen zulässig sind, auch solche
        <pb n="727" />
                                                           — 707 — 
Laufgewichtseinrichtungen nicht ausgeschlossen, bei welchen das Laufgewicht selbst der Träger eines kleineren 
Laufgewichtes mit Skale oder blos einer beweglichen Skale und dergleichen ist, deren Verschiebung die 
letzte Gewichtsausgleichung und die Ablesung derselben ermöglicht. Vorhandene Klemmschrauben und der- 
gleichen dürfen keinesfalls abnehmbar sein. 
                    a. Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skale. 
6. Bei dieser Gattung von Laufgewichtswaagen befindet sich die Last in einem Gehänge unterhalb 
der Endachse des Lastarmes eines Hebels, dessen anderer Arm die Skale enthält und das Laufgewicht trägt. 
Bei diesen Waagen darf nur ein Laufgewicht vorhanden sein, welches mittelst eines Gehänges auf einer 
Stahlschneide ruht, die auf beiden Seiten einer entlang der Skale zu verschiebenden Hülse vorsteht. Von dieser 
Hülse darf das Laufgewicht nicht abnehmbar sein. Die Stahlschneide soll in der durch die Mittelschneide der 
Waage und durch die Endschneide des Lasthebels gehenden Ebene liegen. 
7. Ist die Hülse selbst abnehmbar, so soll ihr Gewicht mit Einschluß des Gehänges und des 
Laufgewichts nach Kilogramm unter Beisetzung von kg auf ihr deutlich und untrennbar angegeben sein. 
8. Die Hülse darf für jede Seite des veränderlichen Hebelarmes nur eine Ablesungsmarke enthalten. 
Ist sie abnehmbar, so darf sie überhaupt nur eine Marke enthalten. 
9. Ist eine abnehmbare Waageschale oder eine andere abnehmbare Anhängevorrichtung für die 
Last vorhanden, so soll das Gewicht derselben mit Einschluß der Ketten, Oesen und Gehänge nach Kilo- 
gramm unter Beisetzung von kg an geeigneter Stelle der Vorrichtung deutlich und untrennbar angegeben 
sein. Abnehmbare Vorrichtungen dieser Art dürfen nur aus Eisen oder anderen Metallen hergestellt sein. 
10. Die Einstellbarkeit der das Laufgewicht tragenden Hülse an der Skale des Hebelarmes soll eine 
stetige sein. Kerbförmige Einschnitte des letzteren und dergleichen sind daher bei den einfachen Balkenwaagen 
mit Laufgewicht nicht zulässig. 
b. Zusammengesetzte Balken= und Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skale. 
11. Bei dieser Gattung von Laufgewichts-Waagen befindet sich die Last entweder in einem Gehänge 
unterhalb der Endachse eines Hebelarmes, welcher erst mittelbar durch eine Hebelverbindung auf den die 
Laufgewichts-Einrichtungen tragenden Hebel wirkt, oder die Last liegt auf einer Brücke mit Parallelführung, 
während die Laufgewichte und Skalen sich an den ersichtlichsten Stellen des Hebels oder des Hebelsystems 
befinden, an welchem sonst bei den gewöhnlichen Brückenwaagen die Gewichtsschale angebracht ist. Zulässig 
sind nur solche Waagen beider Arten, welche mindestens für eine größte Last von 200 Kilogramm bestimmt sind. 
12. Bei diesen Waagen sind außer den unter Nr. 4 erwähnten Einrichtungen zwei oder mehrere 
verschiedene Skalen mit verschiedenen Laufgewichten neben= oder übereinander zulässig. 
13. Bei den unter Nr. 12 erwähnten Einrichtungen ist es zulässig, daß die Einstellung des größten 
Laufgewichts auf die einer ganzen Anzahl von größeren Gewichtseinheiten entsprechenden Hebellängen durch 
kerbförmige Einschnitte und dergleichen erleichtert und gesichert wird, doch soll jedenfalls außer diesen größeren 
Abstufungen der Hebeleintheilung auch eine Skale, an welcher die jedesmalige Stellung des betreffenden 
Laufgewichts mittelst einer geeigneten an demselben angebrachten Marke abgelesen wird, vorhanden sein. 
14. Die Laufgewichte brauchen bei zusammengesetzten Balken= und Brückenwaagen nicht unbedingt so 
beschaffen zu sein, daß sie mit einer Gehänge-Einrichtung auf einer fest mit der verschiebbaren Hülse ver- 
bundenen Schneide ruhen, vielmehr sind hier Formen und Anbringungsarten der Laufgewichte zulässig, welche 
ohne ersichtliche gröbere Abweichungen die Bedingung erfüllen, daß der Schwerpunkt des Laufgewichts nahezu 
in einer durch die Mittelschneide der Waage und die Endschneide des Lasthebels gehenden Ebene liegt. 
15. Die Vorschriften unter 2 bis 5 und unter 11 bis 14 finden entsprechende Anwendung auf Lauf- 
gewichte und Skalen, welche nur als Hülfseinrichtungen bei anderen Waagengattungen dienen (§. 2). Bei. 
Einrichtungen letzterer Art darf jedoch an der zur Ablesung der kleinsten Gewichtstheile bestimmten Skale 
diejenige Aenderung der Gewichtsangabe, welche einer Verschiebung des Laufgewichtes um einen Skalentheil 
entspricht, den Betrag der nach §. 6 bei der Prüfung der Richtigkeit und Empfindlichkeit anzuwendenden. 
größten Gewichtszulage nicht übersteigen. 
  
                                               §. 6. 
                             Innezuhaltende Fehlergrenzen. 
Beim Aichen einer nach den vorstehenden Bestimmungen zugelassenen Waage ist nach den näheren 
104
        <pb n="728" />
                                                        — 708 — 
Anweisungen der Instruktion zu untersuchen, ob dieselbe hinreichende Empfindlichkeit besitzt, und ob ihre Hebel- 
verhältnisse hinreichend richtig sind. 
Als das Empfindlichkeitsmaaß gilt das Verhältniß, welches diejenige kleinste Vermehrung oder Ver- 
minderung der Last, die noch eine deutlich erkennbare Veränderung der Gleichgewichtslage der Waage (Aus- 
schlag) hervorbringt, zu der Last selber hat. « 
Zur Stempelung darf eine Waage nur dann zugelassen werden, 
1. wenn nach Aufbringung der größten zulässigen Last die für letztere und für die betreffende 
Waagengattung in der nachfolgenden Zusammenstellung aufgeführte Zulage noch einen deutlichen 
Ausschlag bewirkt; 
2. wenn nach Aufbringung des zehnten Theils der größten zulässigen Last der fünfte Theil der 
nach Nr. 1 für die größte zulässige Last berechneten Zulage noch einen deutlichen Ausschlag der 
Waage bewirkt; 
3. wenn die Abweichung des Hebelverhältnisses der Waage von dem ihrem System zukommenden 
Werthe, nämlich von der Gleichheit bei den gleicharmigen Waagen, von dem Verhältniß 1: 10 
bei den Decimalwaagen, von dem Verhältniß 1: 100 bei den Centesimalwaagen und von der 
Angabe der Skale bei den Laufgewichtswaagen, bei der Abwägung sowohl der größten Last als 
ihres zehnten Theiles durch einen Gewichtsbetrag ausgeglichen werden kann, welcher nicht größer 
ist, als die vorstehend unter Nr. 1, beziehungsweise unter Nr. 2 aufgeführte, das Empfindlich- 
keitsmaaß bei jeder dieser Belastungen bestimmende Gewichtszulage; 
4. wenn bei den Waagen mit Parallelführung der Last (oberschalige und Brückenwaagen), sowie 
bei den gleicharmigen Balkenwaagen mit Verzweigung der Hebel-Enden die vorstehenden Be- 
dingungen Nr. 1 bis 3 auch in den verschiedensten, bei der Anwendung der Waage möglichen. 
Stellungen des Schwerpunktes der Belastung auf den Schalen oder Brücken eingehalten werden 
Größte zulässige Gewichtszulage bei der Prüfung der Empfindlichkeit und der Richtigkeit der Handelswaagen. 
                                          I. Gleicharmige Waagen. 
1/500 oder 0,2 Gramm für je 100 Gramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe 200 Gramm oder 
weniger beträgt. - 
1/1000- 1,0 - -jedes Kilogramm der größten izulässigen Last, wenn diese mehr als 2oo Gramm, 
aber nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt. 
1 /2000 = 0,5 O jedes Kilogramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 5 Kilo- 
gramm beträgt. 
                                II. Ungleicharmige Waagen. 
1/1667 oder 0,6 Gramm für jedes Kilogramm der größten zulässigen Last. 
                                           III. Laufgewichtswaagen. 
1/1000 oder 1,0 Gramm für jedes Kilogramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe 200 Kilogramm oder 
weniger beträgt. 
1/16601 . 06 = jedes Kilogramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 200 Kilo- 
gramm beträgt. 
                             B. Waagen für besondere Zwecke. 
                                                          3. 7. 
              Zulässige Konstruktionssysteme, sonstige Einrichtungen und          innezuhaltende Fehlergrenzen. 
                                           I. Präzisionswaagen. 
Solche Waagen, welche nach ihrer Konstruktion und Konstruktionsausführung Wägungen von einer 
noch größeren Zuverlässigkeit erwarten lassen, als für den Verkehr im allgemeinen erforderlich ist, dürfen 
auch auf eine größere als die obige Genauigkeit geprüft und, wenn sie eine solche besitzen, mit dem Prä- 
zisionsstempel versehen werden. · 
Die zu einer solchen Präzisions-Aichung zuzulassenden Konstruktionen werden bis auf weiteres auf 
die gleicharmigen Balkenwaagen eingeschränkt.
        <pb n="729" />
                                                     — 709 — 
Von den gleicharmigen Balkenwaagen sollen auch nur solche zur Präzisions-Aichung zugelassen werden, 
welche nach Material und Güte der Konstruktionsausführung eine Zuverlässigkeit von besonderem Grade und 
von besonders gesicherter Dauer erwarten lassen. Vorzugsweise kommt hierbei die möglichst vollkommene Aus- 
führung der Drehungseinrichtungen und die größtmögliche Sicherung der Schwingungen der Waage vor 
allen Reibungen und Klemmungen in Betracht. 
Die Anforderungen an den Empfindlichkeits= und Richtigkeitsgrad der Präzisionswaagen sind unter 
entsprechender Anwendung der oben für gewöhnliche Handelswaagen gegebenen Vorschriften (§. 6 Ziff. 1 bis 4) 
die folgenden: 
Größte zulässige Gewichtszulage bei der Prüfung der Empfindlichkeit und der Richtigkeit der Präzisionswaagen. 
1/500 oder 2,0 Milligramm für jedes Gramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe 20 Gramm und 
weniger beträgt. 
1/1000 = 1,0  jeedes Gramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 20 Gramm, 
aber nicht mehr als 200 Gramm beträgt. 
1/2000 0,5 - -jedes Gramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 200 Gramm, 
aber nicht mehr als 2 Kilogramm beträgt. 
1/5000 = 0,2 Gramm jedes Kilogramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 2 Kilo- 
gramm, aber nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt. 
1/10000 = 0,1 - -jedes Kilogramm der größten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 5 Kilo- 
gramm beträgt. 
                                     II. Geringere Waagen. 
       a. Waagen für Eisenbahnpassagier-Gepäck und Waagen für Postpäckereien ohne angegebenen Werth. 
Zum Abwägen von Eisenbahnpassagier-Gepäck und von Postpäckereien ohne angegebenen Werth sind 
solche, im allgemeinen weniger genaue, aber schnelleres Arbeiten gestattende Wägungseinrichtungen zuzulassen, 
bei welchen das Gewicht der Lasten nicht durch die Gegenwirkung entsprechender Gewichtsstücke oder verschieb- 
barer Laufgewichte, unter jedesmaliger Zurückführung der Waage in die Nähe einer und derselben Gleich- 
gewichtslage, ermittelt wird, sondern bei welchen die Gewichtsermittelung durch die bloße Beobachtung des 
jedesmaligen Neigungswinkels eines Hebelsystems geschieht. Die Veränderungen dieser Neigungswinkel, welche 
von dem Verhältniß der jedesmaligen Last zu einem und demselben festen Gegengewichte oder zu der Elasti- 
zität einer Feder abhängig sind, werden hierbei auf Kreisbogen-Eintheilungen oder auf Zifferblättern sofort 
als Angaben des Gewichts der Last abgelesen. 
Waagen solcher Art sind zuzulassen, wenn sie folgenden Vorschriften genügen: 
1. Sie sollen an ersichtlicher Stelle etwa in der Nähe der Ablesungseinrichtung ein Schild tragen, 
auf welchem in deutlicher Schrift die Bezeichnung „Waage für Eisenbahnpassagier-Gepäck“ 
beziehungsweise „Waage für Postpäckereien ohne angegebenen Werth“ enthalten ist. 
2. Ihre Einrichtungen sollen den allgemeinen Vorschriften 1 bis 3 des §. 1 genügen und mit einem 
Pendelzeiger versehen sein. 
3. Die Gewichtsangaben der Ablesungseinrichtung dürfen nur in der Kilogramm--Einheit ausgedrückt 
sein, was durch Beisetzung der Bezeichnung kg zu einer der Zahlenangaben augenfällig erkennbar 
gemacht sein soll. Dasjenige Eintheilungsintervall, welches einem Belastungsunterschiede von 
1 Kilogramm entspricht, darf nicht kleiner sein, als 5 Millimeter. 
4. Es sollen geeignete Regulir= und Tarirvorrichtungen vorhanden sein, um die Gewichtsangaben 
jederzeit mittelst geaichter Gewichte richtig stellen zu können. 
5. Die Empfindlichkeit soll eine derartige sein, daß sowohl bei der größten zulässigen Belastung, 
welche von der Ablesungseinrichtung angegeben wird, als bei der Belastung mit dem zehnten 
Theil dieses Betrages eine an der Ablesungseinrichtung deutlich erkennbare Veränderung der 
Gleichgewichtslage der Waage eintritt, sobald auf der Lastseite eine Zulage gemacht wird, welche 
bei Waagen für Eisenbahnpassagier-Gepäck 200 Gramm, bei Waagen für Postpäckereien ohne 
angegebenen Werth 100 Gramm betragen soll. 
6. Die Abweichungen der Angaben von der Richtigkeit sollen bei allen Belastungen zwischen der 
größten zulässigen Last und dem zehnten Theil ihres Betrages eine Grenze einhalten, welche bei 
104*
        <pb n="730" />
                                                        — 710 — 
Waagen für Eisenbahnpassagier-Gepäck nicht mehr als 200 Gramm, bei Waagen für Post- 
päckereien ohne angegebenen Werth nicht mehr als 100 Gramm betragen darf. 
7. Jede Waage soll mit einer Abstellvorrichtung versehen sein, durch welche ihr Hebelsystem vor den 
beim Aufbringen der Lasten stattfindenden Stößen bewahrt wird. 
                                        b. Hökerwaagen. 
Zum Abwägen von Gegenständen des Wochenmarktverkehrs (Gewerbe-Ordnung §. 66) sind gleich- 
armige Balkenwaagen von einer geringeren als der oben für den Handelsverkehr überhaupt vorgeschriebenen 
Genauigkeit zur Aichung zuzulassen, wenn sie 
1. den in §. 1, sowie in §. 3 aufgestellten Zulassungsbedingungen genügen; 
2. höchstens für eine größte einseitige Belastung von 2 Kilogramm bestimmt sind; 
3. an #em Arm einen angelötheten oder angenieteten Streifen mit der aufgeschlagenen Bezeichnung 
tragen; 
4. wenn die Zulage, welche bei ihrer Prüfung im Zustande der größten Belastung erforderlich ist, 
um die Waage entweder — bei merklicher Abweichung von der Richtigkeit — zum Einspielen 
zurückzuführen oder — bei unmerklicher Abweichung von der Richtigkeit — vom Einspielen merk- 
lich abzulenken, das Vierfache des entsprechenden Betrages nicht übersteigt, welcher in §. 6 bei 
den gleicharmigen Handelswaagen für dieselbe größte Belastung zugelassen ist. 
                                                  §. 8. 
                                           Stempelung. 
1. Alle Handelswaagen und Prezisionswaagen erhalten einen Stempel auf dem Haupthebel, 
Brückenwaagen, bei welchen das Traghebelsystem nicht freiliegt, außerdem auf einem Traghebel. Bei den 
Laufgewichtswaagen erfolgt die Stempelung des Haupthebels dicht hinter dem letzten Theilstrich der Skale. 
Ferner ist bei diesen Waagen ein Stempel auf der Laufgewichtseinrichtung selbst, dicht neben der Ablesungs- 
marke, anzubringen. 
Außerdem empfängt jede als Nebeneinrichtung bei Laufgewichtswaagen oder als Hülfseinrichtung bei 
andern Waagen vorhandene Skale mit Laufgewicht einen Stempel dicht hinter ihrem letzten Theilstrich und 
dicht neben der Ablesungsmarke des Laufgewichts. 
2. Zur Aufnahme der Stempel auf dem Haupthebel soll in letzterem, wenn er aus Stahl, Eisen 
oder einem anderen Material von ähnlicher Härte und Oberflächenbeschaffenheit besteht, ein Pfropfen oder 
eine Platte von weichem Metall, welches zur deutlichen Ausprägung des Stempels geeignet ist, angebracht 
und in unveränderlicher, nöthigenfalls auch durch Stempelung zu sichernder Weise befestigt sein. Dieselbe 
Einrichtung soll für alle Stempelungen auf Traghebeln vorhanden sein. 
3. Falls die Zugehörigkeit der Angabe der größten zulässigen Last zu einer Waage nicht durch die 
Art der Anbringung selbst gesichert ist, muß dies durch geeignete Stempelung bewirkt werden. Erfolgt die 
Aufschlagung der Angabe der größten zulässigen Last erst durch das Aichamt, so soll hierfür, ebenso wie für 
die vorstehend unter Nr. 1 vorgeschriebene Stempelung eine geeignete Fläche, unter den entsprechenden Um— 
ständen also ein untrennbar an der Waage angebrachter Pfropfen oder dergleichen dargeboten sein. 
4. Präzisionswaagen erhalten den Präzisionsstempel. 
5. Die Stempelung der Waagen für Eisenbahnpassagier-Gepäck und der Waagen für Postpäckereien 
ohne angegebenen Werth geschieht mindestens an einer Befestigungsstelle desjenigen Schildes, welches die be- 
sondere Bezeichnung der betreffenden Waage enthält und zwar auf den zu diesem Zwecke in geeigneten Dimen- 
sionen herzustellenden Köpfen von kupfernen oder messingnen Schrauben nach Beseitigung des Einschnittes 
derselben. — Außerdem ist an einer geeigneten Stelle des Schildes oder der Befestigung desselben, etwa auf einem 
Zinntropfen, eine Stempelung auszuführen, welche neben dem Aichungsstempel die Jahreszahl der Aichung 
enthält. Waagen für Eisenbahnpassagier-Gepäck und für Postpäckereien ohne angegebenen Werth sind im 
Verkehr nur dann als gehörig gestempelt anzusehen, wenn diese Jahreszahl die des laufenden oder des un- 
mittelbar vorangegangenen Kalenderjahres ist. 
6. Die Stempelung der Hökerwaagen erfolgt auf der Löthnath oder dem Nietkopf, durch welche 
der die Bezeichnung „H. W.“ enthaltende Blechstreifen mit dem Waagebalken verbunden ist, oder auf dem 
daselbst anzubringenden Zinntropfen. Diese Stempelungen sind jedenfalls so zu bewirken, daß die Blechstreifen 
ohne Verletzung des Stempels nicht entfernt werden können.
        <pb n="731" />
                                                        — 711 — 
                                                  §. 9. 
                                        Uebergangsbestimmungen. 
Bis zum 1. Januar 1883 dürfen noch sowohl zur Wiederholung der Aichung als zur ersten Aichung, 
jedoch über diesen Zeitpunkt hinaus nur zur Wiederholung der Aichung zugelassen werden: 
1. Decimalwaagen, welche für eine größte zulässige Last von weniger als 20 kg bestimmt sind, 
ebenso Centesimalwaagen, welche für eine größte zulässige Last von weniger als 200 kg be- 
stimmt sind; 
2. Waagen, welde in den Skalen-Angaben eine der folgenden Bezeichnungen enthalten: Ctr., oder 
f., K. und G. 
3. Lastwaagen, welche auch die Angabe der geringsten zulässigen Belastung enthalten. 
II. Vorschriften für die Aichung der Meßwerkzeuge zur Bestimmung des Stärkegrades wein- 
geistiger Flüssigkeiten. 
Alkoholometer und Thermometer. 
                                               §. 1. 
                                      Zulässige Meßwerkzenge. 
Zur Ermittelung des Alkoholgehaltes weingeistiger Flüssigkeiten werden zugelassen: 
solche Alkoholometer, welche den Alkoholgehalt in Volumen-Prozenten nach Tralles angeben, und 
solche Thermometer, welche die Temperatur in Graden nach Réaumur angeben. 
                                                    §. 2. 
                         Material, Gestalt und sonstige Beschaffenheit. 
1. Zulässig sind nur gläserne Alkoholometer und Quecksilber-Thermometer. 
2. Das Alkoholometer und das Thermometer sollen derartig mit einander verbunden sein, daß das 
Ouecksilbergefäß des letzteren zugleich als die erforderliche und ausreichende Beschwerung des Alkoholometers 
dient, und daß beide zusammen äußerlich ein Instrument, das Thermo-Alkoholometer, bilden. 
3. Die äußeren Flächen sowohl des unteren Glaskörpers als der Spindel eines Thermo-Alkoholo- 
meters sollen einen gleichmäßigen, zu der Achse des Instrumentes symmetrischen Verlauf haben, und die Massen- 
vertheilung innerhalb des ganzen Instruments soll so angeordnet sein, daß die Spindel beim Eintauchen in 
eine weingeistige Flüssigkeit sich lothrecht einstellt. 
4. In den Glaswänden dürfen keine die Ablesung der Skalen verfälschenden oder erschwerenden 
Knötchen, Schlieren und dergl. vorhanden sein. 
5. Die Glaswände sollen so beschaffen sein, daß die in II §. 5 vorgesehenen Aufätzungen in 
genügender Deutlichkeit ausführbar sind. Ferner soll die obere Abschlußfläche der Spindel (Spindelkuppe) 
einen gleichmäßigen, durch keine gröberen Unebenheiten unterbrochenen Verlauf haben, welcher sie zur Auf- 
nahme eines Aetzstempels geeignet macht; auch darf sie von dem anschließenden Theil der Spindel durch 
keinerlei solche Einbuchtungen oder Erhöhungen geschieden sein, welche die Aufätzung eines Stempels an dieser 
Stelle (II §. 5 Ziff. 1) verhindern würden. » 
Von dem Ende der Alkoholometer-Skale soll die Kuppe wenigstens 15 mm entfernt sein. 
6. Der größte äußere Durchmesser des Quecksilbergefäßes darf 13 mm, der größte äußere Durch- 
messer des unteren Glaskörpers 28 mm nicht übersteigen. 
7. Die zur letzten Berichtigung eines Thermo-Alkoholometers auf der Innenseite der Thermometer- 
Skale etwa angebrachten Beschwerungen (Tarirungemittel) sollen entsprechend dem Zwecke einer letzten Aus- 
gleichung in geordneter Weise derartig befestigt sein, daß sie weder durch Einwirkungen von außen verrückbar 
sind, noch sich von selbst loslösen können. 
8. Die beiden auf Papier aufzutragenden Skalen eines Thermo-Alkoholometers sind an den Glas- 
wänden unveränderlich zu befestigen, keinesfalls also mit solchen Bindemitteln, welche von außen, z. B. durch 
Erwärmung, gelöst werden können.
        <pb n="732" />
                                                        — 712 — 
9. Die sämmtlichen Theilstriche der Alkoholometer- und der Thermometer-Skale sind in Schwarz 
auszuführen. Die Striche der ersteren Skale sollen sich bis auf mindestens 2/5 des Umfanges der Spindel 
erstrecken. Die Striche der Thermometer-Skale sollen in nicht unterbrochenem Zuge verlaufen und zu beiden 
Seiten der Thermometerröhre sichtbar werden. 
10. Die Alkoholometer-Skale soll in die Erweiterung des unteren Endes der Glasspindel hinein- 
reichen, doch dürfen nur soweit Skalenstriche aufgetragen sein, als die Spindel noch vollständig cylindrisch ist. 
Ebenso dürfen Skalenstriche nicht mehr auf den unteren Theil der Thermometer-Skale aufgetragen 
sein, sobald diese über das untere umgebogene Ende der sonst geraden Thermometerröhre hinausreicht. 
Der obere Theil der Thermometer-Skale darf in die Glasspindel nicht hineinreichen. 
11. Die Alkoholometer= und die Thermometer-Skale sollen ohne augenfällige Eintheilungsfehler 
ausgeführt sein, insbesondere dürfen benachbarte Intervalle der Alkoholometer-Skale höchstens um den vierten 
Theil, benachbarte Intervalle der Thermometer-Skale höchstens um den fünften Theil ihrer Länge von ein- 
ander abweichen. — 
—12. Die Thermometer-Skale soll mindestens in ganze und darf in halbe oder Fünftel-Grade ein- 
getheilt sein; sie soll von 10 Grad unter Null bis mindestens 25 Grad über Null reichen. Die Länge des 
Intervalles von 1 Grad darf nicht kleiner sein als 1 mm. 
13. Die Alkoholometer-Skale soll mindestens in halbe, und sie darf in Fünftel= oder Zehntel- 
Prozente eingetheilt sein. Eine Alkoholometer-Skale in halben Prozenten darf nur mit einer Thermometer= 
Skale in ganzen oder halben Graden, eine Alkoholometer-Skale in Fünftel= oder Zehntel-Prozenten nur mit 
einer Thermometer-Skale in halben oder Fünftel-Graden verbunden sein. 
14. Eine in halbe Prozente eingetheilte Alkoholometer-Skale darf nicht mehr als 60 Prozente 
umfassen. Die Länge des Intervalles von 1 Prozent darf auf einer solchen Skale für Angaben von mehr 
als 40 Prozent an keiner Stelle weniger als 15 mm, für Angaben von weniger als 40 Prozent an keiner 
Stelle weniger als 3,0 mm betragen. 
15. Eine in Fünftel= oder Zehntel-Prozente eingetheilte Alkoholometer-Skale darf nicht mehr als 
40 Prozent umfassen und nur Alkoholgehalte von 40 Prozent oder mehr angeben. Die Länge des Inter- 
valles von 1 Prozent darf bei einer solchen Skale an keiner Stelle weniger als 3,0 mm betragen. 
16. Neben-Eintheilungen, die sich auf andere Alkoholgehalts-, bezw. Temperatur-Angaben beziehen, 
als in §. 1 vorgeschrieben werden, sind auf den Skalen unzulässig. 
                                                    §. 3. 
                                                Bezeichnung. 
Die Thermometer-Skale soll die deutliche Bezeichnung „Temperatur nach Réaumur“ enthalten. Die 
Alkoholometer-Skale soll, falls dieselbe nur in halbe Prozente eingetheilt ist — §. 2 Nr. 14 — die Bezeich- 
nung: „Thermo-Alkoholometer“, falls dieselbe in Fünftel- oder Zehntel-Prozente eingetheilt ist — §. 2 Nr. 15 — 
die Bezeichnung: „Normal-Thermo-Alkoholometer“ enthalten. Außerdem soll die Alkoholometer-Skale die 
Angabe „Volumen-Prozente nach Tralles“", sowie den Namen und Wohnort des Verfertigers, die laufende 
Nummer und die Jahreszahl der Anfertigung des Instruments enthalten. Die Numerirung der Grad= und 
Prozentstriche muß in deutlicher und übersichtlicher Weise ausgeführt sein; solche Bezeichnungen der Theil- 
striche, welche sich auf andere Angaben als die in §. 1 vorgeschriebenen beziehen, sind unzulässig. 
                                            §. 4. 
                                   Fehlergrenze. 
Die im Zuviel oder im Zuwenig zuzulassenden Fehler dürfen höchstens betragen 
bei Normal- bei gewöhnlichen 
Thermo-Alkoholometern Thermo-Alkoholometern 
am Alkoholometer 0 % 0,25 % 
Thermometer O, 15 R. 0,3 0 R. 
Die Ermittelung der Fehler der Alkoholometer-Skale bezieht sich auf diejenigen Angaben derselben, 
welche an der Durchschnittslinie des Flüssigkeitsspiegels mit der Eintheilungefläche der Spindel von einem 
unterhalb der Ebene des ersteren befindlichen Auge abgelesen werden.
        <pb n="733" />
                                                        — 713 — 
                                                     §. 5. 
                                                    Stempelung. 
1. Die Stempelung erfolgt durch Aufätzen eines Stempels auf die Spindelkuppe — §. 2 Nr. 5 —, 
und eines zweiten Stempels möglichst nahe an der Kuppe auf das oberhalb des Endes der Skale liegende 
Spindel-Ende. 
Die Normal-Thermo-Alkoholometer erhalten dabei den Präzisionsstempel. 
2. Auf die Spindel wird oberhalb des oberen Randes der Alkoholometer-Skale eine breite Marke 
aufgeätzt, welche sich mindestens über die Hälfte des Spindelumfanges erstreckt, und deren der Skale zugekehrte 
Grenzlinie, wenn man das Auge in die Ebene des betreffenden Skalenrandes hält, mit dem letzteren zu- 
sammenfallen soll. 
3. Auf den Glaskörper wird die Angabe des Gewichts des Instrumentes in Milligramm aufgeätzt. 
4. Die jedem geaichten Instrument beizugebende, von der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission 
aufgestellte Reduktionstafel, welche zur Berechnung des wahren Alkoholgehalts aus den Angaben des Thermo- 
Alkoholometers dienen soll, wird durch Stempelung beglaubigt. 
                                                    §. 6. 
                                    Uebergangebestimmungen. 
I. Bis zum 1. Januar 1883 dürfen noch sowohl zur Wiederholung der Aichung als zur ersten 
Aichung, sedoch über diesen Zeitpunkt hinaus nur zur Wiederholung der Aichung zugelassen werden: 
Thermometer und Alkoholometer, welche nicht zu einem Instrument, dem Thermo-Alkoholometer, 
vereinigt sind, sondern gesondert zur Aichung kommen; 
2. Normal-Alkoholometer und Normal-Thermo-Alkoholometer, deren alkoholometrische Skalen An- 
gaben unter 40 0 enthalten; 
3. Thermo-Alkoholometer und Alkoholometer, deren auf der Alkoholometer-Skale aufgetragene Ge- 
wichtsangabe mit ihrem derzeitigen Gewichte nicht übereinstimmt, jedoch weniger als 10 mg von 
demselben abweicht; 
4. Thermometer, Alkoholometer und Thermo-Alkoholometer, bei welchen die Größe der einzelnen 
Grad= beziehungsweise Prozentintervalle zwar weniger als 1 mm, aber an keiner Stelle weniger 
als 0,5 mm, beziehungsweise zwar weniger als 1, mm, aber an keiner Stelle weniger als 0, mm 
betragt; 
5. Thermometer, Alkoholometer und Thermo-Alkoholometer, bei welchen der Durchmesser des Queck- 
silbergefäßes 28 mm übersteigt, oder bei welchen das Ende der Alkoholometer-Skale näher als 
15 mm an der Kuppe liegt, oder bei welchen die Alkoholometer-Skale nicht bis in die Erweiterung 
der Glasspindel hineinreicht; 
6. Thermometer, Alkoholometer und Thermo-Alkoholometer, sowie Normal-Instrumente dieser Gat- 
tung, welche Eintheilungen in ganze Prozente oder in Viertel-Prozente bezw. in Viertel-Grade 
enthalten, oder bei welchen Theilstriche und die Bezeichnungen den Vorschriften unter §. 2 Nr. 9 
und 10, sowie unter §. 3 nicht ganz entsprechen, jedoch hinreichend deutlich sind. 
  
II. Nicht mehr zur ersten Aichung, jedoch zur Wiederholung der Aichung sind bis auf weiteres 
zuzulassen: 
1. Alkoholometer und Thermo-Alkoholometer, deren Alkoholometer-Skale mehr als 60 Prozente um- 
faßt, sowie Normal--Instrumente dieser Gattung, deren Alkoholometer-Skale mehr als 40 Prozente 
umfaßt; 
2. Normal- „Alkoholometer und Normal-Thermo-Alkoholometer, bei welchen die Größe der Prozent- 
intervalle zwar weniger als 3 mm, aber nirgends weniger als 2 mm beträgt. 
Berlin, den 6. September 1880. 
                        Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. 
                                             Foerster. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="734" />
        <pb n="735" />
        VIII. Jahrgang. 
                                       Central-Blatt 
                                            für das 
                                   Deutsche Reich. 
  
                                     Herausgegeben                                                                                                                            im  
                                Reichsamt des Innern. 
—— — 
  
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
Berlin, Freitag, den 29. Oktober 1880. 1 
Nr. 44. 
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
2. 
3. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 715 
Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung eines Stations- 
Kontrolörs 716 
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 
und Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen des 
Reichs vom 1. April bis Ende September 1880 717 
. Post- und Telegraphen Wesen Uebereinkommen zwischen 
Deutschland und Belgien, betreffend die Einziehung von 
  
Quittungen etc. mittelst Postauftrags; — Postaufträge im 
Verkehr mit Belgen 718 
. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Bahnstrecke; — desgl. 
einer Haltestelllll 721 
A. Marine und Schiffahrt: Erscheinen einer weiteren Folge 
der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter 
des Deutschen Reichs; — desgl. des dritten Nachtrags zur 
Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und 
Handels-Marine vom Jahre 1880; — Ertheilung eines 
Flaggenattesttes 721 
7. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 722 
  
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
            Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
* – — Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
                    a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Franz Stuchlick, 29 Jahre, aus Groß-Diebstahl im wiederhol-Fürstlich reuß-plaui-19. August 
Fleischergeselle, Borowitz, Böhmen, ten Rückfalle und Wider= sches Landrathsamt d. J. 
stand gegen die Staats= zu Gera, 
                     b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.Jukkum Danfeld,geboren 1845 zu Ul-LLandstreichen und Bet-Königlich preußische/1 1. Oktober 
Matrose, mahlen bei Asenpot, teln, Bezirksregierung zul d. I. 
Rußland, Potsdam, 
  
  
  
  
105
        <pb n="736" />
                                                        —  716  — 
  
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum) des 
Ausweisung weisungs= 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
3. Anton Neugebauer, 24 Jahre, aus Rasch-Betteln im wiederholten Königlich preußische 13. Oktober 
Arbeiter, dorf, Böhmen, Rückfall, Birksregierung zud. J. 
Breslau, 
4. Tosef Mikolazceck, 37 Jahre, aus Miletin, desgleichen, Königlich preußische 10. Oktober 
Klempnergeselle, Böhmen, Bezirksregierung zu/b. J. 
Schleswig, 
5. Heinrich Wilcinskky, 16 Jahre, aus Cezesto-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 11. Oktober 
Goldschmied, chowa, Gouvernements]teln, d. J. 
Warschau, Russisch- 
Polen, 
6. Aron Hirschsohn]21 Jahre, aus Lubranieec desgleichen, dieselbe Behörde, 17. Oktober 
alias Hersohn, bei Wloclawec, Gouver- d. J. 
Schneider, nement Warschau, Rus- 
sich-Polen, 
7. Johann Ludwig, geboren im Juni 1833, Betteln im wiederholten Königlich preußische 16. Oktober 
Schlosser, aus Turnau, Böhmen, Rückfall, Landdrostei zu Han= d. J. 
nover, 
8. Sigmund Hirsch, 26 Jahre, aus Auscha, Landstreichen und uner-Königlich preußische 11. Oktober 
Bezirk Leitmeritz, Böh--llaubte Abgabe von] Bezirksregierung zu|d. I. 
men, Stempelabdrücken, Wiesbaden, 
9. Franz Köhler, 17 Jahre, geboren zu Landstreichen, dieselbe Behörde, 12. Oktober 
Bäcker, Reichsdorf, Böhmen, d. I. 
10. Hermann Korn, 21 Jahre, aus Solot-desgleichen, dieselbe Behörde, 14. Oktober 
Schneider, schin, Kreis Kalisch, d. IJ. 
Russisch-Polen, 
11. Arnold Sigmund 118 Jahre, geboren zuldesgleichen, dieselbe Behörde, 18. Oktober 
Hofmann, Bäcker, St. Immer, Kanton d. J. 
Bern, Schweiz, 
12. Wilhelm Gustav Her-137 Jahre, aus Mastricht, desgleichen, Großherzoglich hessi- 13. Oktober 
mann Basgier, 
Küfer und Brauer, 
  
Niederlande, 
  
  
  
sches Kreisamt zu 
Darmstadt, d.J. 
  
                                     2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
  
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlich bayerische Grenz-Ober-Kontrolör Jaegerhuber zu 
Reichenhall an Stelle des abberufenen Königlich bayerischen Zoll-Inspektors v. Lossow dem Kaiserlichen Haupt- 
zollamte zu Bremen, den Königlich preußischen Hauptzollämtern zu Geestemünde und Sebaldsbrück und dem 
Königlich preußischen Hauptsteueramt zu Osnabrück, sowie bezüglich des Spielkartenstempels dem General- 
Steueramt zu Bremen als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Bremen, vom 1. Oktober d. J. ab 
beigeordnet worden.
        <pb n="737" />
                                                  —  717  — 
                                       3. Finanz-Wesen. 
  
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die 
Zeit vom 1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats September 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- . . 
nahme beträgt Bonisikationen « Einnahme Differenz 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben)zwischen den 
Etatsjahres . Bleib Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein- eiben des und 5 
Schlusse des schaftliche Vori 
Einnahme. orjahres + mehr 
h obengenannten Rechnung (Spalte 4) — weniger 
A A — A— M. 
J. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle ............. 82703019 20407826826127549238747190225 
Rübenzuckersteuer ...... 21891613538248—13319332—12628470—690862 
Salzsteuer.......... 15 949 206 6 078 15 943 12815740 005+ 203 123 
Tabacksteuer . ....... 369 565 14 732 354 833 283 271 715562 
Branntweinsteuer 15 066 505 3 845 7011 220 80]11 376 835— 156 034 
Uebergangsabgaben von Branntwein 57 489 — 57 489 48 299 9190 
Brausteuer 7931 .445 94 074 7837 37 |7529 885 307 486 
Uebergangsabgaben von Bier 44 346 — 44 346 447 789+ 26557 
Summe 122 770 491 17 519 243 105 251 248898 290 001.+6 961 247 
Spielkartenstempel 408 248 — 408 248 399 065— 9 183 
Wechselstempelsteuer —- — 31813853182781—1396 
Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 64 943 8341 61834 5694 3 109 265 
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung .. —- - 1972660019066122 660 478 
  
  
  
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
tungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende September 1880: 
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom   
Bezeichn ung Beginndes Etatsjahres Ist-Einnahme in Differenz zwischen den Spalten 2 und 3 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum + mehr 
obengenannten des Vorjahres  
Einnahme. Monate des Vorjahres weniger 
1. I 2. I 3. 4. 
Zölle . . .... . 71 168 493 76 123 832 — 4 955 339 
Rübenzuckersteuer ...... 55 240 349 51 868 720 3 371 629 
Salzsteuer 15 648 945 15 430 766 218 179 
Tabacksteuer ........ 297 945 231 788 66 157 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein 17 935 463 19 781 022 — 1845 559 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 7 055772 6 773 070 + 282 702 
Summe 167 346 967 170 209 198 — 2862 231 
Spielkartenstempel (einschließlich der Nach- 
—————I——–.oo 414 001 518 158 — 104 157 
  
  
  
  
105*
        <pb n="738" />
                                               —  718  — 
                                 4. Post= und Telegraphen-Wesen. 
  
Arrangement 
entre 
I`Allemagne et la Belgique 
concernant 
le reconvrement, par la poste, des quittances, 
factures, billets, traites, etc. 
Le Gouvernement de Sa Majesté TEmpereur d’'Alle- 
magne, Roi de Prusse, au nom de IEmpire Alle- 
mand, et le Gouvernement de Sa Majesté le Roi 
des Belges, désirant étendre les relations postales 
entre les deux pays au service du recouvrement, 
par la poste, des effets de commerce, factures, va- 
leurs commerciales, ctc., et usant de la faculté 
dui Leur est laissée par les Articles 13 et 15 de 
la Convention de F Union postale universelle conclue, 
à Paris, le ler Juin 1878 et par I’Article 6 de TAr- 
rangement international pour I’échange des mandats 
de poste conclu, à Paris, le 4 Juin 1878, sont con- 
venus des dispositions suivantes. 
                                    Article 1er. 
Les habitants des deux pays contractants peu- 
vent faire recouvrer, par la poste et au moyen 
„TV’ordres de recouvrement“, respectivement dans 
Tun et dans Tautre pays, les quittances et générale- 
ment tous les effets de commerce jusqu’fa concur- 
rence de 600 marks ou 750 francs par envoi. 
                                   Article 2. 
Le montant des sommes à recouvrer par la 
poste doit étre exprimé en monnaie du pays chargé 
Teffectuer le recouvrement. 
                                   Article 3. 
L'’envoi des valeurs à recouvrer est fait sous 
forme de lettre recommandée adressée directement 
par le déposant au bureau de poste qui doit en- 
caisser les fonds. 
Le méme envoi ne peut contenir qdue des va- 
leurs recouvrables simultanément par un méme 
bureau de poste sur un méme döbiteur et au profit 
Tune méme personne. 
(Uebersetzung.) 
Uebereinkommen 
zwischen 
Deutschland und Belgien, 
betreffend 
die Einziehung von Quittungen, Rechnungen, 
Anweisungen, Wechseln u. s. w. mittelst 
Postanftrags. 
Die Regierung Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, 
Königs von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, 
und die Regierung Seiner Mojestät des Königs der 
Belgier, in der Absicht, den Postverkehr zwischen den 
beiden Ländern auf die Einziehung von QOuittungen, 
Rechnungen, Anweisungen, Wechseln u. s. w. mittelst 
Postauftrags auszudehnen, haben, von der ihnen durch 
die Artikel 13 und 15 des unterm 1. Juni 1878 in 
Paris abgeschlossenen Weltpostvertrages und durch Ar- 
tikel 6 des am 4. Juni 1878 in Paris abgeschlossenen 
Uebereinkommens, betreffend den Austausch von Post- 
anweisungen, eingeräumten Befugniß Gebrauch machend, 
folgende Festsetzungen vereinbart. 
                                          Artikel 1. 
Die Einwohner der beiden vertragschließenden 
Länder können im Wege des „Postauftrags“ die Ein- 
ziehung von QOuittungen, sowie überhaupt von allen 
Handelspapieren, bis zum Meistbetrage von 600 Mark 
oder 750 Franken für jede einzelne Sendung, in beiden 
Ländern bewirken lassen. 
                                         Artikel 2. 
Die mittelst Postauftrags einzuziehenden Beträge 
müssen auf die Währung des mit der Einziehung be- 
auftragten Landes lauten. 
                                        Artikel 3. 
Die Uebersendung des Postauftrags erfolgt mittelst 
Einschreibbriefs. Der Brief ist vom Absender unmittel- 
bar an die Postanstalt zu richten, welche die Einziehung 
der Beträge bewirken soll. 
Ein und dieselbe Auftragssendung darf nur solche 
Anlagen enthalten, deren Einziehung gleichzeitig durch 
ein und dieselbe Postanstalt bei ein und demselben 
Schuldner zu erfolgen hat, und zwar zu gunsten ein 
und desselben Absenders.
        <pb n="739" />
                                                          —  719 —                                                                                            Article 4. 
Le déposant acquitte pour cet envoi la taxe qui 
serait applicable à une lettre recommandée de meme 
poids. 
Le produit de cette taxe reste acquis en entier 
à Tadministration des postes du pays Torigine. 
- Ämstomä 
Les effets ou autres valeurs doivent ötre payés 
immédiatement et en totalité. II west pas admis 
de payement partiel. 
                                          Article 6. 
Les sommes recouvrées, déduction faite de la 
taxze Tun mandat de poste, sont converties, par le 
bureau qui a opéré le recouv'rement, en un man- 
dat-poste délivré au profit du déposant. 
Les valeurs dont le reconvrement n’a pu étre 
opéré sont renvoyés sans frais au déposant. 
                                           Article 7. 
Les Administrations des postes des deux pays 
se chargent réciproquement de faire dresser les 
actes de protst faute de paiement, dans les ddlais 
et suivant les lois et les reglements en vigueur 
dans chaque pays; mais il est expressément entendu 
due ces administrations wassument P’une envers 
Pautre ni à l’égard des tiers intéressés, aucune 
responsabilité du chef des protéts ou des consé- 
duences qdui peuvent en résulter. 
                                         Article 8. 
Les dispositions de P’Arrangement concernant 
J’échange des mandats de poste conclu à Paris le 
4 Juin 1878 sont applicables, en tout ce qui west 
pas contraire au présent Arrangement, aux mandats 
de poste délivrés en vertu de Article 6 préeédent, 
pour liquidation des valeurs recouvrées par la 
Poste. 
                                               Article 9. 
En cas de perte et sauf le cas de force ma- 
jeure, d’une lettre recommandée contenant des effets 
à recouvrer, il est payé au déposant une indemnité 
de 50 francs dans les conditions déterminées par 
IArticke 6 de la Convention de P’Union postale 
universelle conclue à Paris le 1er Juin 1878. 
En cas de perte des sommes encaissées, IAd- 
ministration qui a opéré le recouvrement est tenne 
au remboursement intégral des sommes perdues. 
 
                                      Artikel 4. . 
Der Einlieferer entrichtet für diese Sendung 
die für einen Einschreibbrief von gleichem Gewichte 
entfallende Taxe. E 
Der Erlös dieser Taxe verbleibt ungetheilt der 
Postverwaltung des Aufgabegebiets. « 
                                     Artikel 5. 
Die Anlagen des Postauftrags müssen sämmtlich 
unmittelbar und zum vollen Betrage eingelöst werden. 
Theilzahlungen sind nicht gestattet. 
                                        Artikel 6. 
Die eingezogenen Beträge werden nach Abzug der 
Postanweisungsgebühr dem Auftraggeber von derjenigen 
Postanstalt, welche die Einziehung bewirkt hat, durch 
Postanweisung übermittelt. 
Die Papiere, deren Einlösung nicht möglich ge- 
wesen ist, werden kostenfrei an den Auftraggeber zurück- 
gesandt. 
                                           Artikel 7. 
Die Postverwaltungen beider Länder übernehmen 
es gegenseitig, die Protesterhebung mangels der Zah- 
lung und zwar innerhalb der Fristen, sowie in Gemäß-= 
heit der Gesetze und Verordnungen, welche in dem be- 
treffenden Lande in Kraft sind, besorgen zu lassen; es 
wird indeß ausdrücklich vereinbart, daß die gedachten 
Verwaltungen weder gegen einander, noch rücksichtlich 
der betheiligten dritten Personen irgend welche Ver- 
antwortlichkeit aus Anlaß der Protesterhebung oder der 
aur der Protesterhebung etwa entstehenden Folgen über- 
nehmen. 
  
                                          Artikel 8. 
Auf diejenigen Postanweisungen, welche in Ge- 
mäßheit des vorhergehenden Artikels 6 zur Uebermitte- 
lung der auf Postaufträgen eingezogenen Beträge ab- 
gesandt werden, finden die Bestimmungen des am 
4. Juni 1878 zu Paris geschlossenen Uebereinkommens, 
betreffend den Austausch von Postanweisungen, An- 
wendung, sofern dieselben nicht mit dem gegenwärtigen 
D[Uebereinkommen im Widerspruch stehen. 
                                         Artikel 9. 
Im Falle des Verlustes eines einen Postauftrag 
enthaltenden Einschreibbriefes erhält der Einlieferer, den 
Fall höherer Gewalt ausgenommen, eine Entschädigung 
von 50 Franken, unter den im Artikel 6 des am 
1. Juni 1878 zu Paris abgeschlossenen Weltpostver- 
trages festgesetzten Bedingungen. 
Im Falle des Verlustes eingezogener Geldbeträge 
ist dieienige Verwaltung, welche die Einziehung bewirkt 
hat, zur Erstattung der verloren gegangenen Summen 
zum vollen Betrage verpflichtet.
        <pb n="740" />
                                                            —  720 —                                                                        Les Administrations des postes ne sont tenues 
à aucune responsabilité du chef de retards dans la 
transmission, soit des lettres recommandées conte- 
nant des effets à recouvrer, soit de ces effets eux- 
mémes et des mandats de paiement. 
                                        Article 10. 
Le présent Arrangement ne porte pas atteinte 
à la Hgislation interne des deux pays dans tout ce 
dui n’est pas prévu par cet Arrangement et notam- 
ment en ce qui concerne les droits de timbre appli- 
cables aux effets commerciaux dans le pays Tori-- 
gine. 
Les valeurs commerciales dui seraient sujettes 
au droit de timbre dans le pays de destination 
sont soumises, pour la perception de ce droit, aux 
lois et règlements en vigueur dans ce pays. Le 
montant de ce droit est mis à la charge du débiteur. 
                                          Article 11. 
Chacune des deux Administrations a le droit, 
dans des circonstances extraordinaires de nature à 
Hustifter la mesure, de suspendre temporairement 
le service de recouvrement, sous la condition d'’en 
donner immédiatement avis, au besoin par voie 
téelégraphique, à Tautre Administration. 
                                      Article 12. 
Les deux Administrations rêglent, d’'un commun 
accord, le mode de dépöt et d’envoi des valeurs à 
recouvrer et toutes les autres mesures de détail ou 
Tordre nécessaires pour assurer PTexéecution du pré- 
sent Arrangement. 
                                       Article 13. 
Le présent Arrangement sera mis en vigueur 
le 1: Novembre 1880 et il demeurera obligatoire 
d’annde en année jusqu' à ce que l’une des deux 
parties contractantes ait annoncé à P’autre, mais au- 
moins un an à Pavance, son intention d'’en faire 
Cesser les effets. 
Pendant cette dernière année, IArrangement con- 
tinnera d’avoir son exéecution pleine et entière, sans 
préjudice de la liquidation et du solde des comptes 
après T’expiration du dit terme. 
En foi de quoi, les Soussignés ont signé le pré- 
sent Arrangement et y ont apposé les sceaux de 
leurs armes. 
Fait en double expédition 
à Berlin le huitieme jour du mois 
Toctobre 1880. 
. S.) 
Friedrich Wilhelm 
CL. S.) 
Graf zu Limburg-Stirum. 
Nothomb. 
 
Die Postverwaltungen übernehmen keinerlei Ver- 
bindlichkeit für Verzögerungen in der Uebersendung von 
Einschreibbriefen mit Postaufträgen eben so wenig als 
für Verzögerungen der Postaufträge selbst, sowie der 
Postanweisungen, welche zur Uebermittelung der Geld- 
beträge dienen. 
                                           Artikel 10. 
Das gegenwärtige Uebereinkommen berührt in 
keiner Weise die innere Gesetzgebung der beiden Länder 
in allem, was durch das gegenwärtige Uebereinkommen 
nicht vorgesehen ist, und namentlich was die bei Han- 
delspapieren im Ursprungslande in Anwendung zu 
bringenden Stempelgebühren betrifft. 
Die Handelspapiere, welche im Bestimmungslande 
einer Stempelgebühr unterliegen, sind hinsichtlich der 
Erhebung derselben den Gesetzen und Verordnungen 
dieses Landes unterworfen. Der Betrag der Gebühr 
wird vom Empfänger erhoben. 
                                          Artikel 11. 
Jeder der beiden Verwaltungen steht das Recht 
zu, das Postauftragsverfahren unter außergewöhnlichen 
Verhältnissen, welche eine solche Maßnahme zu recht- 
fertigen geeignet sind, vorübergehend aufzuheben, jedoch 
unter der Bedingung, daß die andere Verwaltung un- 
verzüglich, nöthigenfalls auf telegraphischem Wege, da- 
von in Kenntniß gesetzt werde. 
                                          Artikel 12. 
Die beiderseitigen Verwaltungen werden im ge- 
meinsamen Einverständnisse die Form der Einlieferung 
und der Uebersendung der Postaufträge, sowie ale 
weiteren Dienstvorschriften festsetzen, welche erforderlih 
sind, um die Ausführung des gegenwärtigen Ueberein- 
kommens zu sichern. 
                                                 Artikel 13. 
Das gegenwärtige Uebereinkommen soll am 1. No- 
vember 1880 in Kraft treten und von Jahr zu Jahr 
so lange gültig bleiben, bis einer der beiden vertrag- 
schließenden Theile dem anderen, und zwar mindestens 
ein Tahr im voraus, die Absicht angekündigt hat, das 
Uebereinkommen aufzuheben. 
MWährend dieses letzten Jahres bleibt das Ueber- 
einkommen vollständig in Kraft, unbeschadet der Mf- 
stellung und Saldirung der Abrechnungen nach Ablauf 
des gedachten Zeitraums. 
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten das 
gegenwärtige Uebereinkommen gezeichnet und mit dem 
Abdruck ihrer Petschafte versehen. 
So geschehen in doppelter Ausfertigung 
zu Berlin den achten Oktober 1880. 
          (L. S.) Friedrich Wilhelm 
                Graf zu Limburg-Stirum. 
                            (L. S.) Nothomb.
        <pb n="741" />
                                             — 721 — 
                         Postaufträge im Verkehr mit Belgien. 
Vom 1. November ab sind Postaufträge nach Belgien zulässig. Die Einziehung von Geldern im Wege 
des Postauftrags kann bis zum Betrage von 750 Franken erfolgen. Der einzuziehende Betrag ist auf dem 
Formular zum Auftrage in Franken und Centimen anzugeben. Postauftragsbriefe nach Belgien müssen 
frankirt werden. Die Taxe für dieselben beträgt wie bei Einschreibbriefen nach Belgien an Porto 20 Pfennig 
für je 15 Gramm und an Einschreibgebühr 20 Pfennig. Der eingezogene Betrag wird dem Absender 
nach Abrechnung der Postanweisungstaxe mittelst Postanweisung zugestellt. Bei nicht eingelösten Postaufträgen 
wird auf Verlangen des Absenders die Protestaufnahme durch die Bestimmungs-Postanstalt vermittelt. 
Ueber die näheren Bestimmungen ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft. 
Berlin W., den 24. Oktober 1880. 
                 Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
                                      In Vertretung: Wiebe. 
  
                                   5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                    Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 15. d. M. ist die der Königlichen Direktion der Rheinischen Eisenbahn unterstellte 5,, km lange Ver- 
bindungsbahn zwischen Lintorf und Duisburg sowie die Verbindungskurve bei Hochfeld, zunächst für den 
Güterverkehr, eröffnet worden. 
Berlin, den 24. Oktober 1880. 
  
Am 1. November d. J. wird die an der Bahnstrecke Stendal-Uelzen gelegene Personen-Haltestelle Meßdorf 
auch für den Güterverkehr in Wagenladungen eröffnet werden. 
Berlin, den 28. Oktober 1880. 
                                In Vertretung: Körte. 
  
                                    6. Marine und Schiffahrt. 
  
Das erste Heft des zweiten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des 
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen &amp; Co. in 
Hamburg erschienen. 
Das Heft wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 2%40 
Lrgn Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 2,75 M für das Exemplar 
zu beziehen. 
Mit diesem Hefte der „Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ 
wird eine Beilage, enthaltend Sach= und sonstige Register zu den im ersten Bande veröffentlichten Ent- 
scheidungen, ausgegeben, welche mit dem Hefte zugleich oder auch abgesondert zum Preise von 0,60 M für 
das Exemplar bezogen werden kann. 
Berlin, den 23. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
                                             In Vertretung: Eck.
        <pb n="742" />
                                                     — 722 — 
Der dritte Nachtrag zu der den Anhang zum internationalen Signalbuche bildenden „Amtlichen Liste der 
Schiffe der deutschen Kriegs= und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungs-Signalen vom Jahre 1880 
ist erschienen. 
Berlin, den 26. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
                                           In Vertretung: Eck. 
  
Das in Wallsend neu erbaute, mit einer Maschine von 99 Pferdekräften versehene eiserne Schrauben- 
dampfschiff „Annie" von 518,02 Register-Tons Netto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das aus- 
schließliche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Theodor Rodenacker zu Danzig das Recht 
zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Danzig 
zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 13. Oktober d. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Newcastle on Tyne 
ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
                                          7. Kon sulat-Wesen. 
  
Den zum Königlich niederländischen Vize-Konsul in Hamburg ernannten Herrn L. van Riet ist das 
Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="743" />
                                                   Central.Blatt 
                                                für das 
  
                                            Deutsche Reich. 
                                           Herausgegeben 
                                                    im 
                                   Reichsamt des Innern. 
—   
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. November 1880. Nr.45. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 3. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Haltestelle; — desgl. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 723 einer Bahnstrecke.. ..... 725 
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Zulassung gemischter Privat- 
Transitläger für Bau= und Nutzholz in Tilsit; — Bundes- 
  
4. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns- 
Prüfungen; — Erscheinen des Nautischen Jahrbuchs für 
  
  
  
  
rathsbeschluß, betreffend die Zollabfertigung von Baum- das Jahr 1883 725 
wollengarn, Leinengarn und Leinenwaaren; — Umwandlung Zahr 1858.. 
einer Zollstelle, — Befugnisse von Zoll= und Steuer- 5. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Exequatur= Ertheilung 
stellen::] . . . 724 726 
                              1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                 Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— —  Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. I 5. 6. 
  
  
  
  
                        a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. Elias Moszek Mag-27 Jahre, aus Schrenzk, 
nuszew, Kürschner, Gouvernement Plock, 
6 Russisch-Polen, 
  
  
schwerer Diebstahl, Königlich preußische 23. Oktober 
Bezirksregierung zu|d. J. 
Posen, 
  
  
                      b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Anton Kodilowitz, 47 Jahre, 
Arbeiter, 
Gouvernement Suwalki, 
Russisch-Polen, 
  
Kurjanken, wohnhaft im teln, 
geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 22. Septem- 
Bezirksregierung zu ber d. J. 
Königsberg, 
1 
i 
106
        <pb n="744" />
                                                               —  724  — 
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behäörde, welche die Datum des 
  Ausweisung weisungs- 
 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
3. Ludwig Bruun oder/28 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-Königlich preußische 23. Oktober 
Brunn, Cigarren= ortsangehörig zu Kopen= teln, Bezirksregierung zu d. J. 
macher, — hagen, Magdeburg, 
4. Adolf Peter Bernhardsgeboren am 19. April desgleichen, Königlich preußische 24. Septem- 
Hervagen, Tisch-1853 zu Nakskor auf Bezirksregierung zuf ber d. J. 
ler, „ Laaland, Dänemark, Merseburg, 
5. Arnold Brunner,20 Jahre, aus Warth-Landstreichen, Königlich preußische 1. Oktober 
Gärtner, wil, Kanton St. Gal- Bezirksregierung zu d. J. 
len, Schweiz, Wiesbaden, 
6. Christian Zogg,21 Jahre, aus Grabs, Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 26. Oktober 
Müller, Kanton St. Gallen, teln, d. J. 
Schweiz, 
7. Franz Frieß, Bäcker-geboren am 27. Juni Landstreichen, Betteln Königlich sächsische 7. Oktober 
geselle, 1853 und ortsangehörig und Gebrauch eines ge= Kreishauptmann- d. J. 
zu Hohenelbe, Böhmen, fälschten Legitimations= schaft zu Bautzen, 
papieres, 
8. Max Noll, Glocken-geboren am 20. Novem-Landstreichen, Stadtmagistrat Nürn-28. Septem- 
gießer, ber 1851, aus Wien, berg in Bayern, ber d. J. 
9. Josee Braun,7 Sahre, aus Possen, desgleichen, Großherzoglich badi-23. Oktober 
Klempner, Gouvernement Grodno, scher Landeskom= D. J. 
Rußland, missär zu Karlsruhe, 
10. Anton Josef Burt-geboren am 24. Juni Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks-desgleichen. 
scher, Maurer, 
  
 
1850 und ortsangehörig 
zu Sonntag, Vorarlberg, 
Oesterreich, 
  
  
teln, 
  
  
präsident zu Kolmar, 
  
                                      2.  Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober d. J. beschlossen, daß in Tilsit gemischte Privat- 
Transitläger von Bau= und Nutzholz ohne amtlichen Mitverschluß gestattet werden dürfen.
        <pb n="745" />
                                                   — 725 — 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober d. J. beschlossen, folgenden Zollstellen die Befugniß 
zur Abfertigung von Waaren der beigesetzten Tarifnummern zu anderen als den höchsten Zollsätzen der 
betreffenden Larispositionen beizulegen, nämlich 
1. dem Hauptsteueramt zu Erfurt 
2. -Coblenz .. « 
3.- Eisenbahn Nebenzollamt J. zu Bocholt. ...... Nr. 2 und!- 2, 3 
4. = Nebenzollamt I. zu Borken Nr. 22 a und b 
5. -Hauptzollamt zu Hamburg, Bollabfertigungostele B auf dem Venloer 
Bahnhof .. . 
6.-Nebenzollamtlzu Tuntschendorf . .. . . . Mr. 22 a und b, 
7. --- Hauptzollamt zu Thorn .. ....... 
8. der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof u Thorn. ..... Nr. 22 e und f. 
  
Das Königlich preußische Nebenzollamt II. zu Klein-Prostken im Hauptamtsbezirk Prostken ist zum 
1. Oktober d. J. in ein Nebenzollamt I. umgewandelt worden. 
  
Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Kanten im Hauptamtsbezirke Wesel ist die Befugniß zur 
Vorabfertigung, und dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Goch im Hauptamtsbezirk Cleve die 
Befugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung auszuführenden Bieres beigelgt worden. 
  
Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Eschwege im Hauptamtsbezirk Kassel ist die Befugniß zur 
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 beigelegt worden. 
  
                                   3. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                   Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Mit dem heutigen Tage wird die auf der der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover unterstellten 
Strecke Hannover—Kreiensen belegene, seitherige Güterhaltestelle Brüggen auch für den Personen= und 
Gepäckverkehr eröffnet. 
Berlin, den 1. November 1880. 
  
Am 1. d. M. ist die 11,5 kin lange Theilstrecke Salzuflen — Lage der zum Direktionsbezirk der 
Köln-Mindener Bahn gehörigen Neubaustrecke Herford — Detmold mit der Station Lage für den Güterverkehr 
in Wagenladungen eröffnet worden. 
Berlin, den 3. November 1880. 
In Vertretung: Körte. 
  
                                        4. Marine und Schiffahrt. 
In Timmel wird am 8. November und in Rostock am 22. November d. J. mit einer Seesteuermanns- 
Prüfung begonnen werden. 
  
106*
        <pb n="746" />
                                                             —  726 —                                                                       Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder Ephemeriden 
und Tafeln für das Jahr 1883 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astronomischen 
Beobachtungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymann's Verlag“ in Berlin soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung zum Preise von 1,15 M 
für v0 Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,50 M für das Exemplar zu 
beziehen. 
Berlin, den 3. November 1880. Der Reichskanzler. 
                                   In Vertretung: Eck. 
  
                                              5. Konsulat-Wesen. 
  
Der Kaiserliche Vize-Konsul zu Berwick on Tweed, A. B. Gowan, ist gestorben. 
  
Dem an Stelle des Herrn George Scroggs zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Hamburg 
ernannten Herrn James M. Wilson ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="747" />
                                                 Central-Blatt 
                                               für das 
                                      Deutsche Reich. 
                                      Herausgegeben 
                                                im 
   
                                   Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
VIII. Jahrgang. " Berlin, Freitag, den 12. November 1880. Nr.46. 
  
  
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 727 
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 
von Reichsmünzen bis Ende Oktober 1880; — Status 
der deutschen Notenbanken Ende Oktober 1880; — Statistik 
der deutschen Banknoten Ende Oktober 18800. 729 
3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahme an Wechsel- 
1880 
4. Zoll- 
stelle 
  
— 
stempelsteuer in den Monaten April bis Oktober 
................ 734 
und Steuer · Wesen: Befugniß einer Steuer— 
736 
5. Eisenbahn-Wesen: Erin einer Bahnstrecke; — dergl. 
einer Haltestelle.... ... 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Dam des 
* * = * Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 1 6. 
  
                       Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
J. Wenzel Wesselly, geboren am 18. März Landstreichen 
Schlossergeselle, 1851 zu Rittenhotta, 
ortsangehörig zu So- 
botka, Bezirk Gitschin, 
s Böhmen, 
  
  
teln, 
und Bet--Königlich preußische 13. Oktober 
Bezirksregierung zu. d. J. 
Oppeln, 
  
107
        <pb n="748" />
                                                     —  728   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum) des 
* *# Ausweisung weisungs- 
"o des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
2. Andreas Melotti, 30 Jahre, geboren und Landstreichen, grober Un-Königlich preußische 18. Oktober 
Drahtbinder, ortsangehörig zu Rogno, sug und Erregung ruhe= Bezirksregierung zu d. J. 
Bezirk Trentsin, Un= störenden Lärms, Oppeln, 
garn, 
3. Marie Helene Bur-67 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 20. Septem- 
kert, geborene Far= Lauterwasser und orts= teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
kert, verwittwete angehörig zu Wildschütz I Liegmtz, 
Weber, bei Trautenau, Böh- 
men, 
4. Nielsine Bertoline22 Jahr, aus Assens, Landstreichen, Königlich preußische 27. Oktober 
Marie Anna Jo- Deänemark, # Bezirksregierung zu d. J. 
hanna Jörgensen, I Schleswig, 
unverehelichte 
Dienstmagd, 
5. Franz Vicene 4% Jahre, aus Bsche-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 1. November 
(Ficenec), Damast= biche, Kreis Königgrätz, teln, d. J. 
weber, Böhmen, 
6. Gustav Werner, 23 Jahre, aus Riga, Betteln im wiederholten Königlich preußische 2. November 
Seemann, Rußland, Rückfall, Landdrostei zu 5. J. 
Aurich, 
7. Ulrich Dürler, 27 Jahre, aus Stein, Landstreichen, Königlich erenßisüem. Oktober 
Färber, Kanton St. Gallen, Bezirksregierung zus d. J. 
Schweiz, Wiesbaden, 
8. Hermann Duit 8-27 Jahre, aus Doetin-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 30. Oktober 
mann,Tagelöhner, chem, Provinz Gelder-- teln, Bezirksregierung zu d. J. 
land, Niederlande, Düsseldorf, 
9. Josef Viola (auch 45 Jahre, aus Köhlen-besgleichen, Königlich bayerisches?7. August 
Hermann Frager), dorf, Bezirk Schütten- Bezirksamt Gra= d. J. 
Schneider, hofen, Böhmen, fenau, 
10. Wenzel Schramek, geboren 1834 und orts-desgleichen, Königlich bayerisches 22. Oktober 
Maurer, angehörig zu Lautschin, Bezirksamt Burg= d. J. 
Bezirk Taus, Böhmen, lengenfeld,
        <pb n="749" />
                                                        —  729  — 
  
  
  
  
  
  
Datum des 
— 6 Name und Stand Alter und Heimath 6 Grund Behörde, welche die * 
. *iie Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. . 6. 
11. Samuel Nager, geboren am 6. JunisLandstreichen und Bet-Großherzoglich meck-25. Septem- 
früherer Lehrer, 
  
  
1837 aus Oswieczym, 
Kreis Wadowice, Ga- 
  
lizien, 
teln, 
  
lenburgisches Mini-, ber d. J. 
sterium des Innern 
zu Schwerin, 
  
  
  
                             2.  Münz - und Bank-Wesen. 
                                         Ueberseicht 
der in den deutschen Münzstätten bis Ende Oktober 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Goldnünzen 1 Silbermünzen 
1. Im Monat Okto- 15 Hiervon auf Privat- 
ber 1880 sind geprägt Halbe J rechnung Fünf- Zwei- Ei Fünfzig. Zwanzig- 
Doppelkronen Kronen g in- . 
worden in: pp Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke Pfennig Pfennigstücke 
# E m — * M M. M M 
Berlin. — 5900 — — 565 900 20ool — — — — 
München — 303 920 — 30392— — — — — — 
Stuttgart. 500 000 — 500 Oll — — — — — 
Hamburg 1139 140 — — 1139 1401 — — — — — — — 
Summe 1. 1139 140 6704 120 — 7843 260 — — — — — —- 
.) 
2.Vorher waren geprägt 12681117204334582502796992540963539071653095101026 942 15221143571486552—3571792280 
3.Gesammt-Ausprägung 1269250860440162370T2796992541747865071653095101026 942 15221143571486552—3571792280 
4..hiervon wieder ein- 
gezogen 315 540 244 280 3 525 2 465 2 828 1 euu 889— 5 000 503|20 
5. Bleiben 1268 935 320 439 918 090)27 966 400 71 650 630/101 024 114,152 209 759,71 485 663 — 30717 419 60 
1 736 819 810 4 427 087 585,60 . 
  
*) Vergl. Central-Blatt S. 689. 
  
107*
        <pb n="750" />
                                                —  730  — 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochen über 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
. Ver- Evernt. 
* Sonstige bindlich- bindlich. 
2 Name Grund. Reserve. Noten. Gegen Unge. Gegen täglich fällige Gegen, keiten GegenSonstige GegenSumme, Gegen leiten 
der Kapital. Fonds. Umlauf 30. Sptb.beckte 30. Sptb. pel 30. Sptb. mit 30. Sptb. Passiva 30. Sptb,, der 80. Sptb. welterge. 
2 Banken. «« « '1880.Noten.1880. bindlich. 1880. Kündi. 1880. 1880. Passiva. 1880. gebenen 
*s 3 gungs- inlän- 
keiten. frist ischen Wechsel 
* « 
1 Reichsbank..... 12000015529750329—36027144895—40261154125—15638I— — 416491040399—51656— 
2 Städt.Bank -Breslau 11000 600 2461— 305 1253+ 131 2998 2311 — — — 9059— 137 
3 Kölnische Privatbank. 3000 750 2 183— 344 12451 9 350/ 4 194 3237 254 105 9 535 465 
4 Magdeburger Privatbank 3 000 606 2284— 78 1163.— 48 584 37 861 130 145— 3 6954 1 617 
5 Danziger Privat-Aktien- 
Bank 8000 75ö0% 1642— 123 80o— 86 243 112 2 690+ 34 151| 20 846 16 
Provinzial-Aktien-Bank des · 
Großherzogthums Posen. 3 000 750 1945— 157 1 205— 19 5 102 988— 1445 128— 72 6 816 632 
7 Hannoversche Bank 12 00 903 53526|— 149 2 5900— 77/ 2 969/ 8411515 1991378 1224291| 97% 
8 Frankfurter Bank- 17 143 3 606 10218 450 3 780 3780 4365— 2750 30614 521 447.22238840 1 642 
9 Bayerische Notenbank 7500 389 67577 1 31 463— 383 711. 4 89— 5 2921 1660) 79 187— 1 589 
10 Sächsische Bank zu Dresden30000os 44114188270| 4 507] 349142 20 293# 51|84 436— 2 2671 
11 Leipziger Kassenverein 3 000 140% 264— 292 103— 3786 1447/ 304 540 219 1434 7927— 890 
12 Chemnitzer Stadtbank 510 127 497 — 12 128— 107 1114 17 2 644 218 95— 9 3984 513 
13 Württembergische Notenbank 9 000 384 21 108+ 553 9 609 359 487+ 281 14— 68 617— 68 31 610 4 1199 
14 Badische Bank. 5 Ood 13631 15184 4 20521 88684 837 40 23 84 — 498 63714 11926 676H1 2095 
15 Bank für Süddeutschland 15 672 1 5744 15 760+ 1249 7621 565|“ 143— 1 — — 6744 881 34 0231.1. 1287 
16 Braunschweigische Bank- 10 500, 317 2 14— 274 1 406— 140 1 8554 416 19151 506 171— 90 16903 430 
17 Kommerzbank in Lübeck. 2 400 49 789— 154 280 — 165 1 167 18 2798 319 52—— 10 7255| 177 
18 Bremer Bank 16 607 744 % 211— 2112529 91 698535 35 683|. 1321 
Zusammen 268 332 32 061| 945 424— 38 860 239 431— 35 667175 150/— 15 19144A11907+ 1057 9180|+ 2 63811 472 oba —. 50 359 17851 
. . 
  
Zu 8*: 
Zu 15*: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
Darunter 144 500 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Darunter 101 033 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
        <pb n="751" />
                                                       ---   731  ---                                                                     banken Ende Oktober 1880, 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende September 1880. 
auf Tausend Mark.) 
 
  
  
Activa. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. is 
Metall. Gegen Reichs. Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 5 
30. Sptb.kassen= 30. Sptb.anderer 30. Sptb. Wechsel. 30. Sptb. Lombard. 30. Sptb.Effekten. 30. Sptb. 30. Sptb. der 30. Spit. 
Bestand. 1880. scheine. 1880. J Banken. 1880. 1880. 1880. 1880. Aktiva. 1830. Aktiva. 1880. 
S 
* 
539 2144 41311 339813 — 1184 26 40T 1288250710 17142 58 644 9 9850 + 9 411 25 550 — 904105018850 3656 
9766— 44 4— 2 228 414 4075 + 786 3873 — 379 189 — 32 — 937I 492 
90 26 7—. 1 23— 328 8 227+ 582 349 137 — — 270 47 9784+J 139 
——- 31 — 21 286 — 147 48174 216 11554 44 is — 23 19 713414 116 
662 173 — 35 6070 T 256 — 3 503 — 130 681— 27 8 682— 168 5 
69— 17 1— 1 4— 160 4545 — 390 1482 116 — — 282. 5 7049— 4556 
2 210 — 227 4 25 678 274 12 166 + 643 564— 205 712 44 7929— 312 — 608117 
4320— 1 156 279 15 1 839— 4680 18 134 4244 8 37 702 4446 4 207 2156— 308 39°553— 23808 
31 135— 3018 30I 11 4949) 4 23761 2 1 705— 13 290 — 8855. 1 529 — 139 79 187/ 16100 
17 188— 262 242| 134 37171.é5338 4 6144% 3958 — 134 4098 — 109 6 619 J 2342 84 43326— 3171 
1066 26 14 1 5361 59 4139 429 1 400 5 9215— 138 675 19 7927 24311 
2274 20 13 4 129—. 71 — 8— 32 128 1 386— 66 398444 21412 
9736— 168 28— 1 1 73+ 1081 18 428 202 566 — 368 370 — 442 741 204 31 610 4 8343 
6 1954A 1214 5— 11 116— 12 17 071 367 995- 90 48— 1 2246 J 159 26 6ä76 + 165014 
53612 637 171— 7 510 64 19 082. 1122 1011½. 31 4697 — 95 3094 4606 34 023+ 133615 
555— 62 1 23 18— 492 213 1518 + 135 — — 4664 1G05 
399. 35 4 2 106 26 4455 51 783 18 565 — 1 146 174 74686X 218 1 
1 8581. 111 4— 3 4— 62 28 401 485 5393+. 119 337—— 6 476 — 347 36 508 3031 
62377714 16711 40 von – 1029 41 70990i 5 426 „ 2296 92 453¾ 48 5 286 346 + 8200 58 5055— 12781484 8990 48 707 
l 
l
        <pb n="752" />
                                               —  732  — 
Statistik der deutschen Bank 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
An Banknoten 
 Bezeichnung  
Laufende im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande 
Nr. 
« en. 
Notenbank in Abschnitten zu 100 M in Abschnitten zu 200 M 
M. M M. M 
1.Reichsbank ) 434 832 850 152 253 600 — — 
2.Städtische Bank zu Breslau. 1 430 000 209 000 — — 
3.Kölnische Privatbank 2). 2 166 500 809 800 — — 
4.Magdeburger Privatbank 2 283 700 716 300 — — 
5.Danziger Privat-Aktienbank. .. 1 641 800 1358 200 – — 
6.] Provinzial-Aktienbank des Großherzogthums Posen 680 400 219 600 435 200 464 800 
7.] Hannoversche Bank ... 5 526 300 873 700 —I — 
8.Frankfurter Bank .. 3 645 100 2 054 900 — — 
9. Bayerische Notenbank .. 67527500 2 422 500 — — 
19.Sãchsische Bank zu Dresden. 23 844 2006 155 800 — — 
1'.Leipziger Kassenverein. — — — — 
12. Chemnitzer Stadtbank . 496 600 13 400 — — 
13.] Württembergische Notenbank 21 107 900 4 692 100 — — 
14. ] Badische Bank. . . .. 15 184 40023815 600 — — 
15.Bank für Süddeutschland. 15 760 400202390 — — 
16. Braunschweigische Bank 2144 600|1 355 400 — — 
17.Kommerzbank in Lübeck 789 100 1 610 900 — — 
18. Bremer Bank 4858 000 3 392 000 — — 
zusammen am 31. Oktober 1880 603 919 360 262 192 400 435 200 # 464 800 
am 30. September 1880 594 193 500 285 681 800 489 200 410 800 
mithin a.n 31. Oktober 1880 mehr 9 725 850 — — 54 000 
weniger — 23 489 400 54 000 — 
l 
Anmerkungen. 
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 7 968 000 
2) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Köln 
noch nicht eingelößt: 
im Bestande: 
vernichet: 
250 
98 360 
  
90 445 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
660 
Kölnischen Privatbank, welche seit 
1 390 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
  
800 
296 840 
nicht mehr 
218 700 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
2025• 
86 594 944= 
dem 1. Januar 1876 
2 360 Thlr. in Abschnitten zu 20 Thlr., 
umlaufsfählg und 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken, 
1) bei der Rostocker Bank 900 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 100 Mark in gleichen Ab- 
Vernichtung übergeben und 1997 000 Mark derselben Gattung vernichtet, 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 4 300 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4060 700 Mark in
        <pb n="753" />
                                                         —  733 —                                                                       noten Ende Oktober 
1880. 
  
  
  
der Reichswährung waren 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
4987 500 6 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im bestande Lau fende Nr. 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1 000 M überhaupt 
e ⁊ 42 4 . D1 4 
T 
90 285 500 209 213 000 223 229 000 294 469 000 718347 350 1 655 935 600 1. 
— — 1031 000 330 000 2 461 000 539 000 2. 
— – — — 2 166 500 809 800 3. 
— — — — 2 283 700 716 300 4. 
— — — — 1641 800 1 358 200 5. 
829 500 370 500 — — 1 945 100 1 054 900 6. 
— — — — 5 526 300 873 700 7. 
715 .500 884 500 5 857.000 8 843 000 10 217600 11 782 400 8. 
— — — — 67 527 500 2 422 500 9. 
14 426 000 12 074 000 — — 38 270 200 48 229 800 10. 
2648 000 352 000 — — 2648 000 352 000 11. 
— — — — 496 600 13 400 12. 
— — — — 21 107 900 4 692 100 13. 
— — — — 15 184 400 23 815 600 14. 
— — — — 15 760 400 20 239 600 15. 
— — — — 2 144 600 11 355 400 16. 
— — — — 789 100 1 610 900 17. 
— — — — 4858 000 3392 000 18. 
I ! 
108 904 500 222 894 000 230 117.000 303 642 000 943 376 050 789 193 200 
113 892 000 229 908 000 273 650 000 292 111.000 982 224 700 808 111 600 
— I — — 11 531.000 — · — 
7 014 000 43 533 000 — 38 848 650 18 918 400 
  
  
Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. Oktober 1880; 
 
  
  
84 926 in Abschnitten zu 50 Thlr., 225 600 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 41 000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 1 987 010 Mark 
mithin gegen Ende September 1880 weniger 8 625 
500   - o- · 8 900 “ 40 455 I 
. . .. 1 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 
9 842 000 . 259 453 8oo -·- 138549zoo-- . ---«· 
· 1602724780. 
zur Einziehung aufgerufen sind, waren am 31. Oktober 1880: 
1660 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., zusammen 16 200 Mark 
mithin gegen Ende September 1880 weniger 60 
4050 . ..- 1 000 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., zusammen 7500 
297902 n 299 000 · ... - 2976300 
daß am 31. Oktober 1880: 
schnitten im Bestande, 2000 Mark in Abschnitten derselben Gattung der Großherzöglich mecklenburg-schwerinschen Regierung zur 
Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren.
        <pb n="754" />
                                                      —  734  — 
3. Finan z 
Nachweisung der Einnahme  an  Wechselstempelsteuer im Deutschen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
April Mai- 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 1880. 
M   M   M 
1. Im Reichs-= Postgebiete. 
1. Königsberg . 14 601 80 12 204 10 
2. Gumbinnen. 3157 40 2 S843 00 
3. Danzig 12 473 20 10 497 75 
4. Berlin 52 892 30 46 276 10 
5. Potsdam. 2 882 25 2 614 70 
6. Frankfurt a. O. 6772 20 6362 10 
7. Stettin 8269 65 6 635 40 
8. Köslin. 1 86 70 1742 70 
9. Posen 4 161 30 3 539 90 
10. Bromberg 2 617 45 2266 00 
11. Breslaur 14 175 00 13220 20 
12. Liegnitz 6 717 40 6748 10 
13. Oppeln 5996 25 4 465 10 
14. Magdeburg 13 692 90 14 910 80 
15. Halle a.S. 6357 60 7 347 60 
16. Erfurt 786 75 8233 80 
17. Kiel 7885 20 6702 10 
18. Hannover 6267 30 6 058 20 
19. Münster 2155 50 1 812 60 
20. Minden 5 657 30 5246 50 
21. Arnsberg. 16 499 10 15 269 70 
22. Kassel. 3 395 40 3396 65 
23. Frankfurt a. M. 28 039 70 27 484 40 
24. Köln . .. 14 039 25 13 304 75 
25. Aachen  7054 10 6 422 35 
26. Koblenz 3 156 40 3 110 90 
27. Düsseldorf 34 191 55 35 121 40 
28. Trier 2 355 60 1 822 80 
29. Dresden 10 808 30 11 020 30 
30. Leipzig 30 651 90 29 413 10 
31. Karlsruhe 13 591 95 14 058 95 
32. Konstanz 5 707 60 5299 00 
33. Darmstadt 9656 35 9906 70 
34. Schwerin i. M. 2962 40 1770 40 
35. Oldenburg 4422 50 4246 80 
36. Braunschweig 4997 90 3 892 60 
37. Bremen 19 349 75 15 891 60 
38.  Hamburg. 64 519 45 60 333 35 
39. Straßburg i. E. 17 850 20 15 543 65 
40. Metz ..... 3 765 90 3143 10 
Summe I. 484 420 75 450 179 25 
11. Bayern 36 011 90 37621 10 
III. Württemberg ..... 18 498 75 16 271 00 
Ueberhaupt 538 931 40 504 071 35 
*) Dagegen im Jahre 1877070 501 771 00 509 960 75 
„ „ „ 1878 518 463 45 509 190 85 
» ,,,,1877. 566 297 40 572 178 65 
  
*') Siehe Central-Blatt für 1880 Seite 188, für 1879 Seite 284, für 1878 Seite 182.
        <pb n="755" />
                                                      —   735   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
  
Wesen. 
Reich in den Monaten April bis Oktober 1880. 
Juni Juli August September Oktober 
1880. 1880. 1880. 1880. 1880. 
4 M M M. M 
10 802 50 10 172 40 9146 90 10 331 90 13 073 40 
2 688 30 2 582 40 2 768 50 2 967 10 2 651 30 
11 610 65 9995 90 9291 15 11148 40 11 417 50 
53.590 70 74 709 80 48 897 60 60 015 20 62 923 30 
2939 90 3 185 60 2 736 50 2 788 80 3 896 50 
7 080 00 6 747 30 6 407 45 6 052 10 7 473 50 
6 826 60 6626 40 7 491 00 6942 00 8316 60 
2 062 00 1570 20 623 60 1865 60 1930 10 
5074 65 3 984 15 3 701 90 4020 30 4544 95 
2 935 00 2917 80 2441 00 3 093 90 3 631 50 
14 312 90 14 101 50 13 049 40 13 928 30 16 538 30 
7425 80 7 037 40 6 507 30 7 707 80 7 636 10 
5 486 90 5 809 50 5 129 40 5 106 90 6550 80 
17923 95 16247 75 14 327 10 20 516 00 21 263 90 
7846 30 7 316 90 6 290 00 7 647 20 9 421 70 
9230 20 9 264 25 9 322 70 8 689 40 9 933 80 
4718 50 5 763 40 4168 00 4 638 70 5 887 40 
5 498 60 5719 80 5 477 00 5 186 30 7391 70 
1 497 00 1 724 40 1 925 40 1 539 00 1 939 60 
5 331 60 5 918 90 5 189 10 4278 00 5 835 00 
16 114 50 15 862 50 14 710 20 14 383 20 17 793 40 
3 697 20 3 130 40 3 354 45 2 750 55 3 987 60 
33 638 00 29 906 40 29 039 40 26 074 20 29 848 20 
15 124 35 15 492 65 13 796 05 14 578 55 14 174 45 
7073 00 8 845 00 6 824 00 6050 00 9 482 30 
2898 80 3 469 60 2 797 60 2919 50 3 416 20 
35 337 60 37 581 00 32 677 15 33 629 80 35 592 00 
2124 30 1 637 30 2200 50 2360 10 2 297 80 
11 004 10 11 362 15 9 926 60 10 130 70 11 898 60 
33 043 90 29 740 05 32270 50 29 024 00 36 444 50 
13 932 00 15 959 55 13 914 95 12 933 00 16 644 60 
5994 70 4 752 90 5 047 90 4 437 40 5 244 40 
9 437 85 10 160 50 9 816 00 10 053 00 9 811 20 
1 909 70 1 562 50 1 648 90 1 916 30 2 076 20 
3 336 50 3 800 20 3 310 90 3 330 40 3 850 40 
4 456 90 4 614 00 3 616 50 3 617 30 6 057 70 
15749 50 21 093 20 15 446 75 17 787 80 18 564 30 
68 549 10 67 905 30 64 997 70 72547 25 66 736 95 
18 643 45 15 338 20 14 255 95 15 282 85 16 166 45 
3 351 10 3249 90 3 563 70 3 431 60 4920 20 
490 298 60 506 859 05 449 106 70 475 700 40 527 264 40 
36 175 10 39 664 40 36 881 20 36 475 60 40 325 20 
16 6865 35 17 482 60 17 259 45 15 794 10 21 172 10 
543 159 05 564 006 05 503 247 35 527970 10 588 761 70 
479 377 80 720 937 30 466 936 25 503 797 80 566 898 35 
500 170 30 526 433 45 506 196 90 505 504 05 566 757 50 
573 642 55 584 507 35 547 805 35 586 366 10 613 371 15
        <pb n="756" />
                                                    — 736 — 
                                4. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Bückeburg im Hauptamtsbezirke Hannover ist die un- 
beschränkte Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über die von dem Privat-Transitlager der 
Fürstlich Bückeburgschen Dampfmühle in Bückeburg ausgehenden Mühlenfabrikate beigelegt worden. 
  
                                    5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                   Reichs-Eisenbahn-Amt. 
An 4. d. M. ist die zur Hessischen Ludwigs-Eisenbahn gehörige, 14,/45 km lange Bahnstrecke Höchst— 
Griesheim—Frankfurt a.]M. Ostbahnhof, Fortsetzung der Bahnstrecke Limburg — Höchst, für den 
Güterverkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 6. November 1880. 
  
Am 15. d. M. wird die Haltestelle Coschen, an der, der Königlichen Eisenbahn-Direktion hierselbst unter- 
stehenden Bahnstrecke Berlin — Breslau zwischen den Stationen Wellmitz und Guben gelegen, für den Per- 
sonenverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 9. November 1880. 
                                     In Vertretung: Körte. 
  
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="757" />
                                           Central-Blatt 
                                      für das 
                                  Deutsche Reich. 
                                Herausgegeben 
                                          im 
                         Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
              
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. November 1880. # Nr. 47. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 4. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 737 und Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen des 
2. Marine und Schiffahrt: Ertheilung von Flaggenattesten; Reichs vom 1. April bis Ende Oktober 1880) 742 
— Beginn einer Seedampfschiffs Maschinisten Prüfung 5. Handels= und Gewerbe-Wesen: Verzeichnisse der wäh- 
des Prüfungsjahres 1879/80 approbirten Aerzte, 
3. Zoll, und Steuer-Wesen: Berichtigung; — Titel- rend, « . 
verleihung an einen Stations- Kontrolör. Ableben eines Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker 743 
Stations-Kontrolörs; — Befugniß einer Zollstelle; — 6. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Exequatur-Ertheilung 
Uebersicht über Rübenzuckersteuer, sowie Zucker. Ein- und 756 
Ausfuhr für Oktober 1880 . 739 
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                         Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
l  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Daum des 
 Ausweisung Ausweisungs— 
* I der Bestrafung weisungs 
— des Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1 2. 3. 4. 5. 6. 
                         Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Josef Kleiber, geboren 1832 zu Olbers- Landstreichen und Bet-Königlich preußischef 26. Oktober 
Schmiedegeselle, dorf, Bezirk Jägern= teln, Bezirksregierung zu d. J. 
dorf, ichi Breslau, 
Schlesien, 
  
  
109
        <pb n="758" />
                                                      —  738  — 
  
  
  
  
  
  
  
   
* Name und Stand Alter und Heimath  Grund Behörde, welche die Datum des 
—  Ausweisung weisungs- 
  des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3 4. 5. 6. 
I 
2. Samuel Heyum, 35 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 7. November 
Jerusalem, Bezirksregierung zu|d J. 
Wiesbaden, 
3. Anna Otemann, 29 Jahre, aus Käcker-gewerbsmäßige Unzucht, dieselbe Behörde, 8. November 
dun, Niederlande, d. J. 
4. Johann Steiner,4 Jahre, aus Seen, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 2. November 
Schuster, wohnhaft zu Uetikon, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Kanton Zürich, Düsseldorf, 
Schweiz, 
5. Emil Pick, Bäcker, 24 Jahre, aus Hlavna-desgleichen, Großherzoglich badi= 10. Novem- 
7 kostelnie, Bezirk Prag, scher Landeskommis= ber d. J. 
Böhmen, sär zu Mannheim, 
6. Karl Max, Lehrer, 34 Jahre, aus Kabold-desgleichen, derselbe, desgleichen. 
varos, Komitat Oeden- 
burg, Ungarn, 
7. Leon Duhaut, Tage-36 Jahre, geboren zu Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 28. Septem- 
löhner, Vergaville, Lothringen, präsident zu Metz, ber d. J. 
wohnhaft zu Reims, Z„ 
Frankreich, zufolge 
Option französischer 
1 Staatsangehöriger, 
S. Veronik Clevenot,35 Jahre, geboren und Ausschicken von Kindern Kaiserlicher Bezirks-20. Juli 
Unverehelichte, ortsangehörig zu Plain= zum Betteln im wieder= präsident zu Kolmar, d. J 
  
saing, Frankreich, 
holten Rückfall,
        <pb n="759" />
                                                  — 739 — 
                                     2. Marine und Schiffahrt. 
  
Die im Jahre 1861 in London erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „Highflyer“ von 
1 011,178 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des 
bremischen Staatsangehörigen Heinrich Rudolph Hayssen zu London das Recht zur Führung der deutschen 
Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Elsfleth zum Heimathshafen ge- 
wählt hat, ist am 20. Oktober d. J. vom Kaiserlichen General-Konsulat zu London ein Flaggenattest ertheilt 
worden. 
  
Des in Glasgow neu erbaute, mit einer Maschine von 240 nominellen Pferdekräften versehene eiserne 
Schraubendampfschiff „Kätie“ von 1 858,0: Register-Tons Netto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das 
ausschließliche Eigenthum des im Königreich Preußen staatsangehörigen Karl Heinrich Samuel Schultz zu 
Stettin das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der 
Eigenthümer Stettin zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 29. Oktober d. J. vom Kaiserlichen Konsulat 
zu Glasgow ein Flaggenattest ertheilt worden. 
  
In Hamburg wird am 22. November d. J. mit einer Seedampfschiffs-Maschinisten -Prüfung begonnen 
werden. 
  
                                    3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
                                              Berichtigung. 
In den Probe-Einträgen der in Nr. 23 veröffentlichten Dienstvorschriften, betreffend die Besteuerung des 
Tabacks, ist auf Seite 346 in Spalte 15 statt 204 078 zu setzen 229 578, auf Seite 353 in Spalte 23 
statt „Verwiegungsanmeldung“ „Anmeldungsauszug.“ 
  
Dem Stations-Kontrolör, Grenz-Oberkontrolör Jägerhuber in Bremen ist von der Königlich bayerischen 
Regierung der Titel eines Zoll-Inspektors mit dem Range eines Hauptzollamts-Kontrolörs verliehen worden. 
  
Der Stations-Kontrolör in Leipzig, Königlich preußische Steuer-Inspektor Nest ist gestorben. 
  
Den Königlich sächsischen Nebenzollamt II. Aeußerst-Mittel-Sohland ist die Befugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über Getreide, welches für die Mühle in Sohland a. d. Spree zur Verarbeitung 
eingeht, ertheilt worden. 
  
109*
        <pb n="760" />
                                                       —  740  — 
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
  
Zahl — 
der Ver= Raffinirter Zucker aller Rohzucker aller Art 
im Be- steuerte Art 
Verwaltungsbezirke. trieb befindlichen Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben-menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen — — 152 — 591 — 
2. - Westpreußen 4 187 088 2538 2471 — — 
3. — Brandenburg 15 420 405 1 874 — 
4. Pommern 3 107 868 535 — 58 — 
5.= Posen . 2114694 492 — — — 
6. - Schlesien .. 45 11644 367 112 — — — 
7. - Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen # 
Unterherrschaften 136 5527 119 1 236 — 6 — 
8. Provinz Schleswig- Holstein 1 71 740 33 222 4 836 14 430 30 364 
9. - Hannover 29 1 139 318 14 147 296 438 — 
10. Westfalen 1 43 630 95 – — — 
11. Hessen-Nassau — — 503 2 468 — — 
12. Rheinprovinz 9 553 .511 5 709 3 — 13 925 – 
Summe I.2459 809 740 160 615 10071 29 418 30 364 
II. Bayern 2 56 763 18 721 5 907 – – 
III. Sachsen — — 752 993 — — 
IV. Württemberg 5 195 437 7 561 — 
V. Baden. 1 60 715 13 021 — 2 498 4 092 
VI. Hessen – — 5 799 4 995 12 073 64 292 
VII. Mecklenburg 1 66 801 212 69 — – 
VIII. Thüringen, einschließ- # 
lich der Großherzoglich « 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben 4 179 289 — — — — 
!IX. Oldenburg — — 245 — 168 — 
X. Braunschweig 30 1 411 64 – — 2 — 
XI. Anhalt 32 1 08S8 813 — — — — 
XII. Elsaß- Lothringen — — 46 018 – 34 999 — 
XIII. Luxemburg . 2 35 325 4984 — — 
Ueberhaupt 322 12904 531 150 374 22 596 79 188 98 48 
Hierzu im. Monat September 1880 — 5503 248189 916 11 351 67 453 229 510 
Zusammen September und Oktober 1 
1880 — 18407 779 340 200 33 947 146 641 328 258 
In demselben Zeitraum des Vorjahres —41312 167420 8s1 65024760 353 450
        <pb n="761" />
                                                      —  741  — 
mengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Oktober 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
Zollauslande. Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver= Niederlagen.freien Ver= Niederlagen.freien Ver= Niederlagen.|freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. 2* kg n. kg n. kg n. kg n. 
8. 9. 100. 11. 12. 13. 14. 15. 
l 
s 
4 114 8 382 — — — — — — 
8 733 34717 — — 184057 — 511 918 16 777 
46 453 18 931 — — — — — — 
31 226 21249 1078 237 6081906099 — 732 53 — 
7745 — — — 116 — 1649 — 
941 398 24 913 — — — — — — 
74 086 72398 3 350 839 211 78559 131 831 12 201 166 552 78 294 
48 288 16 012 730 913 — 14718 282 — 169 721 — 
235 — 1328 — — — — — 
131 — — — — — — — 
9 388 — 564 233 — 2 455 142 — 44 500 — 
1171797 196 602 5 725 779 449 391 128395 527 12 20/ 626 863 95 071 
8 867 — 9937 — — — 4 735 – 
23 526 9 806 — — — — 1320 4292 
— — 73 328 — 1200 — 3 524 — 
8 — 240 879 4 682 — — 10347 — 
2612 — — — —. – — — 
12 682 3 420 — E 494 — — — — 
I 
6 893 5 033 — — — — — 
848 — 26 — — — — — 
9 763 — — — — — — — 
1121 — 197 979 — 7 164 — 309 — 
— — — — 95 300 — 121 939 — 
1238117 214 861 6247 928 454 5667|28 499 191 12201)0 1 769 037 3 99 363 
1 413 352 140 804½16915 938 317 80 024 471 4 0612043 641 82546 
2 651 469 355 662|10 163 866 772 36987 523 662 16 262 3 812 678 181 909 
1 856 200 515 500 636 250 538 1505293250 146 7000527550 459 .250
        <pb n="762" />
                                                        —   742   —  
                                             4.  Finanz - Wesen  
 
 
  
 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit vom 
1. April 1880 bis zum Schlusse des Monats Oktober 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- . . 
nahme beträgt Bonisikatonen « Einnahme Differenz 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben zwischen den 
Etatsjahres . Zeitraum Spalten 
der bis zum schaftlich Bleiben des und  5 
Schlusse des schaftliche Vorjahres —+ mehr 
Einnahme.   
 obengenannten Rechnung Spalte 4) — wenige 
— M M .M M— 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle .. 99 986 069 21 784499964 285586 809 776—13 154509 
Rübenzuckersteuer .. 966743315183·210—-5515777—80927832577006 
Salzsteuer . 19 709 001 6 095 19702 9069 122 742 580 164 
Tabacksteuer . 621894 15 267 606 627 279 645 326 982 
Branntweinsteuer 19241 632 4 402 34914 S392834 746 810 92 43 
Uebergangsabgaben von Branntwein 65 806 — 65 806 58 600 7206 
Brausteuer . .. 9 857 073 139 944%9717 12899366 606 350 522 
Uebergangsabgaben von Bier « 571 589 — 571 589 534 562T- 37 027 
Summe59720 497 19 768 650|139 951 847/122 825 958—+17 125889 
Spielkartenstempel 539 175 — 539 175 525 392— 13 783 
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
tungskosten beträgt bis Ende Oktober 1880: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom „ "„ - 
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres Ist-Einnahme in — 
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum mehr 
obengenannten des Vorjahres — weniger 
Einnahme. Monats Vorjahres weniger 
M ⁊ M 
1. 2. 3. 4. 
Zölle 85 711 679 84 834 570 # + 877 109 
Rübenzuckersteuer 53 342 966 51 413 051 1 1 929 915 
Salzsteuer 18 435 405 18 123 137 312 268 
Tabacksteuer 481 .577 227717 + 253 860 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein . .. 20 969 603 22 980 870 — 2 011 267 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 8 730 056 8 400 356 +. 329 700 
Summe 187671 286 185 979 701 + 1691 585 
Spielkartenstempel (einschließlich der Nach- 
u—.) 781 519 576 104 — 94585
        <pb n="763" />
                                                    —   743  — 
 
 
                           5.   Handels -und Gewerbe-Wesen. 
                                             Bekanntmachung. 
Auf Grund der Bestimmung im §. 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes-Gesetzbl. 
S. 245) werden in den nachstehenden Verzeichnissen A, B, C und D die Namen der in Gemäßbeit der 
Bekanntmachung vom 25. September 1869 Abschnitt I und II (Bundes-Gesetzbl. S. 635), der Bekannt- 
machung vom 27. März 1878 (Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 160) und der Bekanntmachung vom 
5. März 1875 (Central-Blatt S. 167) während des Prüfungsjahres 1879/80 von den zuständigen Central-= 
behörden approbirten Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker veröffentlicht. 
Berlin, den 9. November 1880. 
                                Der Reichskanzler. 
                                   In Vertretung: 
                                             Eck. 
                             A. Verzeichniß der approbirten Aerzte. 
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name: oder Heimathsort. 
23. Kraus, Franz, Schwerin i. Meckl. 
I. In Preußen. 24. Dr. med. Moritz, Max, Lübben- ru- 
. 25.Dr.med.Woldt,Theodor,Cöln.a.Rh.). 
l« Brassert, Curt, Waldenburg i. S. 26. van Husen, Friedrich, Xanten. 
2. Dr. Michelet, Charles, Berlin. 27. Dr. Sirsch, Soseph, Düren. 
3. Reimann, Ruben, Dt. Crone. 28. Dr. Mölleney, Wilhelm, Altendorf. 
4. Dr. Schiele, Carl, Drossen. 29. Dr. Becker, Anton, BVonn. 
5. Schmidt, Carl, Merseburg. 30. Dr. Bertram, Ewald, Lennep. 
6. Dr. Hentschel, Benno, Schönlanke. 31. Kratz, Joseph, Bonn. 
7 Dr. Rother, Max, Tosen. 32. Rhein, Heinrich, Mörs. 
8 Gesang  Josef  33. Dr. Gesenius, Wilhelm, Halle a. S. 
9 Ollesch, August, Oletzko. 34. Heddaeus, Ernst, Idar. 
10. Dr. Kettler, August, Bremerlehe. 35. Dr. Krukenberg, Georg, Kalbe a. S. 
11. Loewenthal, Julius,) Vischofstein. 36. Schneider, Carl, Magdeburg. 
12. Dr. Wehberg, Heinrich, Berge. . 37. Dr. Berwald, Paul, Schwerin i. Meckl. 
13. Warren, Joseph, Springfield i. N.-Am. 38. Strahl, Hans Berlin. 
14. Dr. Thiele, Johann, Attendorn. 39. Graefe, Carl, Giebichenstein. 
15. Dr. Hebold, Otto, Bonn. . 40. Koestlin, Carl, Göttingen. 
16. Dr. Binswanger, Otto, Meane i. d. Schmoll, Gerhard Kerpen 
. Schweiz. 42. Dr. Mattissen, Jacob Loewenich. 
17 Willeme, August, Vorringen. 43. Dr. Laaf, Ferdinand, Ellen. 
18. Dr. med. Prior, Johannes, n. 44. Kirchgaesser, August, Ratingen. 
19. Dr. von Herff, Otto, Toluca (Mexiko). 45. Duevelius, Johannes, Damme. 
20. Dr. Dötsch, Ferdinan, vi ’ 46. Bültmann, Christian, Hameln. 
1. Dr. med. Froning, Ferdi= Wesel. 47. Bötjer, Wilhelm, Worpswede. 
22. Dr. med. Schlesinger, Her= Adelebsen. 48 Bargum Josias, Wandsbeck Brake 
  
mann,
        <pb n="764" />
                                                       —  744   — 
  
  
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
50. Hennings, Paul Hermann, Hamburg. 97. Dr. von Newlin-Luckowicz, Blumfelde. 
51. Holm, Carl, Altona. Johann, 
52. Hinsch, Christian, « Kopenhagen. 98. Marquardt, Johann, Zamow. 
53. Dr. Feldmann, Franz Solingen. 99. Zörner, Ernst, Halle a. S. 
54. Dr. Bertheau, Georg, Göttingen. 100. Dr. Bohm, Carl, Demmin. 
55. Dr. Leibecke, Carl, Lindau. 101. Schlüter, Otto, Grabow a. O. 
56. Dr. Graetzer, Samnel, Rokittnitz. 102. Wachs, Erwin, Wittenberg. 
57. Dr. Plotke, Ludwig, Borek. 103. Kaliebe, Hugo, Langenhagen. 
58. Rother, Robert, Oswitz, 104. Kolosser, Reinhold, Maygdeburg. 
59. Dr. Kamm, Max, Tworog. 105. Dr. Wilczek, Nobert, Rosen. 
60. Dr. Bleisch, Max, Strehlen. 106. 1 Dr. Gryglewitz, Boleslaus, Wielichowo. 
61. Dr. med. Köhne, Reinhard, Sasterhausen i. S. 107. von Karchowski, Johann, Pleschen. 
62. Heinelt, Franz, Gesaeß. 108. Dr. Ozegowski, Andreas, Obrzycko. 
63. Thienel, Oscar, Orzesche. 109. Dr. Brinkmann, Carl, Werther. 
64. Neumann, Engen, Krappitz. 110. #r Buchterkirch, August, Schievelbein. 
65. Janusch, August, Poln. Probnitz. 111. Urbanowicz, Peter, Krotoschin. 
66. Wollermann, Carl, Pillkallen. 112. Marszewski, Ludwig, Inowraclaw. 
67. Unruh, Ferdinand, Königsberg i. Pr. 113. Matthaei, Wilhelm, Straupitz. 
68. Will, Alfred, Friedland i. Pr 114. Dr. Kaase, Ernst, Linne. 
69. Kob, Johann, Lauenburg i. PV.1Alexander, Conrad, Liegnitz. 
70. Falkenheim, Hugo, Pr. Eylau. 116. brr. Beyer, Gotthard, Brieg. 
71. Dr. Krause, Hugo, Berlin. 117. Dr. Scholz, Carl, Strehlen. 
72. Dr. Kirchner, Martin, Spandau. 118. « Dr. med. et phil. Velten, Bonn. 
73. Dr. Riedel, Otto, Berlin. Wilh., 
74. Dr. Dreising, Ulrich, « Cüstrin. 119. Becker, Hermann, Penzlin. 
75. Hundrieser, Conrad, Koönigsberg i. Pr. 120. Fritz, Carl, Potsdam. 
76. Roser, Carl, Marburg. 121. Neiling, Johann, Grünstadt. 
77. Dr. Schrader, Wilhelm, Quedlinburg. 122. Bramann, Friedrich, Wilhelmsberg. 
78. Dr. Edel, Alexander, D. Crone. 123. Benda, Carl, Berlin. 
79. Geppert, Julius, Berlin. 124. Dr. Guenther, Carl, Naumburg a. S. 
80. Röhmann, Franz, Berlin. 125. Dr. Ostermann, Friedrich, Witten a. R. 
81.Dr. Straßmann, Fritz, Berlin. 126. Brasch, Gustav, Täupitz. 
82. Dr. Gaul, Richard, Stolp. 127. Dr. Campe, Felix, Greiffenberg i. Pomm. 
83. Klein, Carl, Cassel. 128. Dr. Crux, Hermann, Beverungen. 
84. Muhlack, Friedrich, Königsberg i. Pr. 129. Rosenthal, Naphthali, Schrimm. 
85. Feldmann, Christian, Fehoe. 130. Dr. Kortum, Friedrich, Stolberg. 
86. Kossowski, Joseph, Wieszczyczyn. 131. Kraschutzki, Franz, Pr. Stargardt. 
87. Niemeyer, Christian, Moringen. 132. Dr. La Pierre, Paul, Berlin. 
88. Dr. Behm, Carl, Friedland i. Meckl. 133.|Dr. Pohl, Friedrich, Schweinnit. 
89. Dörrenberg, Otto, Seest. 134. Meißner, Oscar, Lengenfeld 
90. Jungmann, Ccristian, Kaden. 135. Fricke, Johannes, Braunschweig. 
91. Dr. Krause, Fedor, Friedland i. S. 136. Petersen, Johann, Schleswig. 
92. Dr. Schaefer, Maximilian, Rheine i. Westf. 137. Loebell, Adalbert, Grünheyde. 
93. Dr. Schink, Alexander, Essen. 138. Dr. Hildebrandt, Maximi- Berlin. 
94. Dr. Tubenthal, Oscar, Potsdam. lian, 
95. Dr. Witzel, Friedrich, Langensalza. 139. Dr. Wentzel, Nobert, Friedrichsthal. 
96. Dr. Fischer, Walther, Magdeburg. 140. Dr. Asch, Max., Schneidemühl.
        <pb n="765" />
                                                         —  745  — 
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
141. Hartung, Louis Hugo, Jechaburg. 178. Dr. Pape, Otto Bruno, Berlin. 
142. Dr. Hirschfeld, Samuel, Loebau. 179. Dr. Behring, Emil Adolph, Hansdorf. 
143. Rose, Hermann, Göttingen. 180. Dr. Gading, Carl Fr. Joh., Trebbin. 
144. Schlange, Friedrich, Schwaneberg. 181.|Dr. Kirchner, Frdr. Otto Nordhausen. 
145. Berndt, Heinrich, Wtelno. Adolf Alfred, 
146. Dr. Feldhausen, Otto Alb. Braunschweig. 182. von Münchow, Paul Aug. Loitz. 
Joh. Leonuis Albert, 
147. Koelschtzky, Franz Emil, Cassel. 183.Dr. med. Keller, Paul, Borne. 
148. Stühlinger, Dan. Aug. Rofßdorf. 184. von Ouillfeldt, Franz, Stettin. 
Herm., 185. Nohn, Franz, Braunsberg. 
149. Poepperling, Aloys, Meschede. 186.Dr. Janssen, Fr. Ludw. Berlin. 
150. Dr. Seidel, Florian Aug., Schmellwitz. Albert, 
151. Domanski, Franz, Mixstadt. 187. Schoenhals, Carl Gustav, Hoerde. 
152. Lehmann, Ephraim, Wittenberg. 188. Dr. Worms, Selmar, Paderborn. 
153. Rusche, Aug. Eduard, Elberfeld. 189. Dr. Wiechers, Arn. Aug. Wrisbergholzen. 
154. Schütze, Heinr. Theod. Schillstorf. Edm., 
Reinh., 190. Goerne, Ernst Philipp, Sommersdorf. 
155. Böttger, Alvin Max, Beuditz. 191. von Thaden, Carl Johann, Beusloe. 
156. Himmelreich, Emil Nud., Liennep. 192. Petersen, Gust. Jul. Christ., Rodenäs. 
157. Dessauer, Salo, Dr., Ratibor. 193. Benthin, Otto, Wrist. 
158. Dr. Hamburg, Israel Wilna. 194. Prahl, Michael, Wusen. 
Joseph, 195. Hübner, August, Zuckmantel. 
159. Schroeder, Fr. Joseph Curt, Stettin. 196. Hirschberg, Alphons, Baumgarten. 
160. Dabbert, Paul Aug. Heinr., Altenrode. 197. Bogatsch, Adolf, Gr. Bresa. 
Dr., 198. Regling, Adam Aug. Wilh., Jura. 
161.| Dr. de Jonge, David, Cöln. 199. Westphal, Ernst Fr. Eugen,Breslau. 
162. Dr. Rawitz, Leonhard, Ostrowo. 200. Kretzschmar, Jul. Albin, Loebichau. 
163. Dr. Stock, Gottlieb Carl Wesel. 201.|Dr. Baeumker, Rud. Jo= Osnabrück. 
Wilhelm, hann, 
164. Drozynski, Anton, Posen. 202. Dr. Sternberg, Max, Meppen. 
165.] Gaye, Conr. Nicol. Alexan= Schleswig. 203. Dr. Brettner, Hans Wilh., Merseburg. 
der, Dr., 204. Elste, Friedr. Moritz Otto, Naumburg a. S. 
166. Hecksteden, Eduard Wilh., Mildstedt. 205. Lustig, Joseph, Ratibor. 
167. Laehr, Hans Heinrich, Schweizerhof. 206. Seiler, Paul Bernh. Wil= Cummerow. 
168. Loehr, Emil Occar, Ehringhausen. helm, 
169. Pohle, Joh. Theodor, Dr., Berlin. 207. Dr. Kellner, Carl Fr. Wil= Berlin. 
170. Burchardt, Eugen, Berlin. helm, 
171. Krienes, Kurt Hans, Berlin. 208. Dr. Prast, Carl Friedr. Mühlberg a. E. 
172. Pfeiffer, Rich. Friedr. Zduny. Franz, 
Johannes, 209. Scriba, Joh. Jacobs Herm., Seligenstadt. 
173. Siegfried, Carl Christ. Berlin. 210. Wilckinghoff, Wilh. Heinr. Nordkirchen. 
Wilh. Mart., Maria, 
174. Rossocha, Louis, Königsberg i. Pr. 211.| Storch, Eugen, Rastenburgswalde. 
175. Laauer, Leopold, Dr., Namslau. 212. Weyer, Gustav Friedr. Bert= Stralsund. 
176. Dr. Grünbaum, Ed. Berth. Bernstein N.-M. hold, 
Ernst, « 213. Sikorski, Lucian, Krotoschin. 
177. Keuller, Joh. Jos. Albert, Venlo. 214. Zynda, Franz, Berent. 
  
  
  
  
  
  
  
110
        <pb n="766" />
                                                     —  746  — 
  
  
Lfd. Geburts- Lfd.. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
215. Dr. Bähnisch, Carl Ludw. Poln. Lissa. 25. Heppenheimer, Friedrich, New-Vork. 
Ernst Heinr., 26. Herbeck, Josef, Lauingen. 
216. Dr. Skamper, Julius, Prenzlau. 27. Herdegen, Moriz, Stuttgart. 
217. Schlüter, Fritz Wilh. Heinr. Schlakendorf. 28. Jahn, Ernst, Meiningen. 
Aug., 29. Fendritza, Arthur, Owinsk. 
218.] Weinheimer, Adolf Hans, Ellwangen. 30. Kreitz, Gustav, St. Ingbert. 
219.Dr. Gregor Klose, Wartha. 31. Lauter, Tohann, Amhofen. 
220. Arndt, Georg, Regenwalde. 32. Leidl, Michael, Buch am Erlbach. 
221.| Holec, Michael, Trzeciewnica. 33. Löhlein, Ernst, Mönchröden. 
222. Langer, Paul, Kleinwalde. 34. Mögling, Otto, Ludwigsburg. 
223. Kranz, Gisbert, Steele a. Ruhr. 35. von Molo, Franz, Klosterholzen. 
224. Dr. Feuring, Karl Gustav, Finnentrop. 36. Müller, Johann Friedrich, Kaiserslautern. 
225. Dr. Bönnemann, Theodor, Bochum. 37. Müller, Carl, Kloster-Ebrach. 
226. Hell, Otto Paul, Unruhstadt. 38. Nest, Adalbert, Augsburg. 
227. Andresen, Herm. Christ, Flensburg. 39. Putscher, Paul, Fürstenfeldbruck. 
228. Jacobsen, Karl Frdr. 40. Rabl, Heinrich, Münchshöfen. 
Eduard, Hütten. 41. Schlichting, Franz K., Kohlwald. 
229.Kuznitzky, Otto, Myslowitz. 42. Schmidt, Carl, Detmold. 
230. Grothe, Rudolf Karl, Wollenthal. 43. Schneckenburger, Emil, Tuttlingen. 
44. Schrank, Georg, Kötzting. 
45. Schreiber, Anton, äugturf= 
46. Schuh, Martin, andshut. 
II. In Bayern. 47. Schwaiger, Alois, Augsburg. 
1.] Aumüller, Mathias, Pöttmes. 48. Schweizer, Friedrich, Ebingen. 
2.|Baumann, Ernst, München. 49. Falkner von Sonnenburg, Moosburg. 
3. Berner, Hermann, Cassel. Oskar, 
4. Biltner, Martin, Dingolfing. 50. Spatz, Bernhard, Passau. 
5. Bogner, Josef, Erbendorf. 51.| Spiekmann, Kaspar, Geiseke. 
6.] Brandenwiede, Hermann, Lage. 52. Stadler, Josef, Bergel. 
7. Brinkmann, Dietrich, Kessebüren. 53. Stechele, Max, Dinkelscherben. 
8. Deponte, Josef, Bauerwitz. 54. Sternfeld, Alfred, München. 
9. Donop, Joh. B., Wolsstein. 55. Dr. Sturm, Karl, Landshut. 
10. Echerer, Jos. Max, Schönsee. 56. Topmöller, Melchior, Freckenhorst. 
11.Ellmann, Josef, Ingolstadt. 57. Trinkgeld, Anton, Dachau. 
12. Emoan, Max, Partenkirchen. 58. Walther, Ernst, München. 
13. Entres, Josef, München. 59. Wette, Hermann, Herbern. 
14. Feicke, Julius, Frankenstein. 60. Wild, Gustav, Heilbronn. 
15. JFenzl, Felix, Denkenreuth. 61. Würschmidt, August, Kronach. 
16. Fliedner, Carl, Kaiserswerth. 62. Bäumel, Georg, Dr. med., Niederhinkofen. 
17. Frommknecht, Josef, Gestratz. 63. Barczewsky, Andreas Franz, Neudorf. 
18. Gitschger, Franz, Tirschenreuth. Dr. med., 
19. Grimm, Philipp, Ratzenbach. 64. Bastgen, Johann Gotthard, Wittlich. 
20. Grunder, Marx, Landshut. Dr med., 
21.] Günther, Rudolf, Eibenstock. 65. Batsch, John, Dr. med., Ranchen. 
22. Hafner, Michael, Großaltfalterbach. 66. Beck, Gerhard, Eupen. 
23. Dr. Hager, Wilhelm, Krempe. 67. Bergerhof, Hermann, Dr. Elberfeld. 
24. Hasselwander, Bruno, Regensburg. med.,
        <pb n="767" />
                                                    —  747  — 
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
68. Berten, Jakob, Dr. med., Breyell. 112. Marcuse, Abraham, Dr. Krottingen. 
69. Blümlein, Wilhelm, Dr. Grafrath. med., 
med., 113. Marzell, Carl, Dr. med., Aschaffenburg. 
70. Bock, Rudolf, Dr. med., Camburg. 114. Mattes, Martin, Böttingen. 
71. Böcale, Nepomufk, Parsberg. 115. Meuser, Hubert, Oberembt. 
72. Beoitin, Otto, Siggelkow. 116. Michalke, Carl, Dr. med., Großneundorf. 
73. Bretz, August, Dr. med., Prünn. 117. Moxter, Heinrich, Wöllstein. 
74. Bumm, Ernst, Dr. med., WMWürzburg. 118. Mühlhäuser, Hermann, Speyer. 
75. Cliever, Heinrich, Dr. med., Teitscheid. Dr. phil., 
76. Cremer, Otto, Dr. med., Blankenheim. 119. Müller, Albert. Rüderatshofen. 
77. Dörgens, Hugo, Dr. med., Dülken. 120. Müller, Moritz, Dr. med., Limburg. 
78. von Ehrenwall, Carl, Dr. Ahrweiler. 121. Mulzer, Josef, Dr. med., Stadtamhof. 
med., 122. Neiderd, Carl, Dr. med., Würzburg. 
79. Emonts, Georg Sohann, St. Ingbert. 123. Neuhaus, Heinrich, Dr. med., Mehr. 
80. Fauler, Josef, Kaiserringen. 124. Pickl, Kaver, Dr. med., Eichstedt. 
81. Faulhaber, Josef, Dr. med., Brückenau. 125.|Plagge, Bernhard, Worms. 
82. Fessel, Max, Dr. med., Köthen. 126. Porzelt, Johann Baptist, Bamberg. 
83. von Freyhold, Adolf, Paderborn. Dr. med., 
84. Frueth, Alfred, Ars a. M. 127.) Pressel, Heinrich, Bustnau. 
85. Götz, Rudolf, Dr. med., Burgfarnbach. 128. Putzer, Robert, Dr. med., Königsberg. 
86. Gottlob, August, Mühlheim a. Rhr. 129. von Recum, Franz, Heddenleidelheim. 
87. Groß, Hermann, Dr. med., Würzburg. 130. Rienhoff, Wilhelm, Büderich. 
88. Großmann, Adolf, Dr. med., Wiesbaden. 131. Rupprecht, Georg, Nürnberg. 
89. Hafels, Josef, Dr med., Willich. 132.| Schaller, Hans, Kronach. 
90.| Hackethal, Joseph, Dr. med., Reinholderode. 133.Schmitt, Wilhelm, Dr. Kreuznach. 
91. Hansmann, Carl, Dr. med., Holzhausen. med., 
92. Harl, Caspar, Dr. med., Reichenhall. 134. Schulz, Ferdinand, Dr. Wiesbaden. 
93. Hartig, Otto, Dr. med., Miltenberg. med., 
94. Hauter, Wilhelm, Dr. med., Websweilerhof. 135. Selig, Gustav, Dr. med., Bischofsheim. 
95. Hecht, Berthold, Dr. med., Bonnland. 136. von Sohlern, Edgar, Johannishof. 
96. Hein, Theodor, Dr. med., Rastenburg. 137. Steinhoff, Alexander, Bremen. 
97. Herzau, Robert, Dr. med., Halle a. S. 138. Stumpf, Julius, Dr. med., Erbachshof. 
98. Hillebrecht, Carl, Dr. med., Schlingmühle. 139. Tenhonsel, Heinrich, Dr. Aspel. 
99. Hintzen, Benjamin, Cöln. med., 
100. Högen, Wilhelm, Dr. med., Niederzier. 140. Thissen, Joseph, Dr. med., Aachen. 
101. Hülsmann, Carl, Heide. 141.| Thomsen, Julius, Sisebye. 
102.| Istas, Josef, Dr medl., Lobberich. 142. Treuheit, Max, Dr. med., Altershausen. 
103. Kabsch, Hugo, Liegnitz. 143. Trilling, Eduard, Hemer. 
104. Koch, Eugen, Dr. med., Sangershausen. 144. Truckenbrod, Carl, Dr. med., Aschaffenburg. 
105. Körner, Franz, Jeßnitz. 145. Ullrich, Wilhelm, Neulußheim. 
106. Krell, Max, Dr. meldl., Zwickau. 146. Unkenbold, Carl, Dr med., Hamm. 
107. Laeske, Adolf, Kyritz. 147. Vogt, Ignatz, Dr. med., Oberschwappach. 
108. Lentz, Maximin, Dr. med., Prünn. 148. Wagner, Sigmund, Dr. Korb. 
109. Lüttig, Alois, Wewelsburg. med., 
110. Lux, Fritz, Dr. med., Sodehnen. 149. Wolff, Michael, Würzburg. 
111. Maisch, Julius, Dörzbach. 150. Zeppenfeld, Adolf, Dr. med., Olpe. 
  
  
  
  
  
  
110*
        <pb n="768" />
                                                  —  748  — 
  
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Rame. oder Heimathsort. 
151. Zunnoinkel, Carl, Dr. med., Gütersloh. 17. Wehmann, Johannes, Vegesack. 
152. Börner, Christian, Dr.med.,Leer. 18. Lemke, Franz Otto, Paskalwen. 
153. Buchner, Wilhelm, Kitzingen. 19. Thierbach, Emil, Kleinböhla. 
154. Craemer, Friedrich, Dr. med. Doos. 20. Schneider, Carl Gotthold Stolpen. 
155. Fritsch, Eugen, Hilders. Gustav, 
156. Goes, Wilhelm, Bronn. 21. Elten, Richard Otto, Stendal. 
157. Hanika, Nikolaus, Ochsenfurt. 22. Fritsche, Carl Ernst Adolph, Breitenstein. 
158. Hellmuth, Carl, Dr. med., Schweinfurt. 23. Teupel, Emil Eduin, Leuben. 
159. Kleemann, Carl, Schwarzach. 24. Schmidt, Julius Clemens Leipzig. 
160. Knoch, Heinrich, Blumenthal. Arnold, 
161. Koeberlein, Hermann, Dr. Volkratshofen. 25. Tittel, Curt Theodor, Freiberg. 
med., 26. Haase, Friedrich August, Dresden. 
162. Kraemer, Otto, Marktheidenfelt. 27. Birnbaum, Hermann, Londorf. 
163. Kreuzmann, Heinrich, Dr. Oberschweinstiege beit . Leser, Edmund, Münster. 
med., Frankfurt a. M. 29. Kindervater, Friedrich Wil= Neunheilingen. 
164. Mangelsdorff, Max, Dr. Magdeburg. helm, 
med., 30. Hoyer, Johann Friedrich, Radeburg. 
165. Mühle, Friedrich, Dr. med., Friemen. 31.] Schwarz, Ernst Gustav Wittgendorf. 
166. Repetzki, Paul, Dr. med., Gleiwitz. Julius, 
167.| Wittrock, Werner, Dr. med., Bröckel. 32. Poschmann, Otto, Wartenburg. 
168. Wolfrom, Philipp, Creussen. 33. Walther, Otto, Limbach. 
169. Ziel, Hans, Roth a. S. 34. Wagner, Hans Curt, Altenburg. 
35. Herold, Carl, Dirmstein. 
30. Wittig, Ernst Samuel Paul, Eöthenwens. 
.,.. 7. Neumann, Franz, Leobschütz. 
III. Im Königreich Sachsen. 38. Klopp, August Friedrich Hannover. 
1.]Müller, Carl Jakob, Bremen. Karl, 
2. Otto, Carl Friedrich Wil= Teplitz. 39. Brüll, Max, Bamberg. 
helm, 40. Melzhaimer, Emil, Salzungen. 
3. Schmaltz, Carl Richard Em-Dresden. 41. Krappe, Carl Richard, Leipzig. 
minghardt, 42. Furch, Johann, Bauerwitz. 
4. Wagner, Paul Philipp, Leipzig. 43. Rosenloecher, Julius Otto, Hohenlohe. 
5. Binner, Gottfried Gustav Lauchhammer. 44. Schellhorn, Curt Eugen, Löbau. 
Eduard Max, 45. Bode, Emil, Dresden. 
6. Pagenstecher, Gustav Louis Cap Haiti. 46. Flügel, Alfred Johannes Leipzig. 
Joseph, Felix, 
7. Sachse, Arthur, Plauen i. V. 47. Witkowski, Andreas, Posen. 
8. von ischendorf Immanuel Leipzig. 
Carl Constantin, » 
9. Borkowski, Eduard, Nakel. IV. In Württemberg. 
10. Paak, Constantin, Döbeln. 1.|] Keller, Georg, Dietenheim, Oberamts 
11.|Roßbach, Paul Wilhelm, Frauenstein. Laupheim. 
12. Rothe, Johannes Ludwig, Großpötzschau. 2.| Pfeilsticker, Otto, Hall. 
13.] Penner, Johannes, Kaminke. 3. Müller, Ernst, Stuttgart. 
14. Froehlich, Joseph, Schönau. 4. Klare, Albert, Bielefeld. 
15. Behrens, Adolph, Smela. 5. Gräff, Wilhelm, Triebohm i. Pommern. 
16.|Lohse, Christian Friedrich, Mylau. 6. Carl, Paul, Tarmen i. Pommern.
        <pb n="769" />
                                                          —  749   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort.Nr. Name. oder Heimathsort. 
7. Jäger, Heinrich, Ludwigsburg. 32. Schmidt, Friedrich Wilhelm Werden. 
8. Keller, Franz, Düsseldorf. Otto, 
9. Kränzle, Ludwig, Ravensburg. 33. Schramm, Paul, Leobschütz. 
10.| Ehebald, Paul, Lauffen am Neckar, 34. Sinnecker, Josef, Willpischen. 
- Oberamts Besig= 35. Spangenberg, Otto, Dönitz. 
heim. 36. Stein, August, Heidelberg. 
11. Schwarzenhölzer, August, Fuchseckhof, Oberamts 37. Strübe, Karl, Hertingen. 
Göppingen. 38. Turban, Karl, Karlzruhe. 
39.] Wagner, Damian, Freiburg. 4n 
40. Walther, Hugo, Langenbrücken. 
V. In Baden. 41. Weiland, Anton, Ueberlingen. 
1.] Adler, Ephraim, Lübeck. 42. Dr. Weyh, August Nikolaus, Cassel. 
2. Auerbach, Leopold, Frankfurt a. M. 43. Wiedow, Wilhelm Helmuth Krakow. 
3. Bär, Hermann, Görwihl. Emil Hermann, 
4. Barck, Karl, Karlsruhe. 44. Wirth, Josef, Heidelberg. 
5. Barth, Rudolf, Heilbronn. 45. Wolfskehl, Paul, Darmstadt. 
6. Bender, Hermann, Karlsruhe. 46. Ziegelmeyer, Hermann, Langenbrücken. 
7. Dr. beier Konrad Fried= Spangenberg. 
rich Paul, 
8. Bruck, Albert, Schulitz. VI. Hessen. *7 » 
9. Buchholtz, Richard Ludwig, Demerthin. 1. Dr. med. et philos. von Mühlhausen in Thü- 
10. Christoph, Julius, Apolda. Teutleben, Ernst, ringen. 
11. Cohaus, Alois, Stadtlohn. 2.| Gustine, Ernst, Deutsch-Crone, Pro- 
12. Dupré, Karl, Frankenthal. vinz Preußen. 
13. Eckelmann, Karl Friedrich St. Dionys. 3. Weil, Georg, Bodenheim. 
Wilhelm Christian Her- 4. Erbach, Heinrich, Erbes-Büdesheim. 
mann, 5.] Müller, Friedrich, Neustadt i. O. 
14. Frank, Georg, Cöln. 6. Reisinger, Michael, Lorsch. 
15. Gottsmann, Anton, Groß-Peterwittz. 7. Schäfer, Hermann, Worms. 
16. Grimmel, Ferdinand, Idstein. 8. Buehoff, August, Borken, Provinz West- 
17. Höxter, Gustav, Cassel. falen. 
18. Hoffmann, Friedrich, Offenbach. 9. Becker, Arno, Großhartmannedorf, 
19. Kollmann, Georg Leopold Soltau. Königreich Sachsen. 
Willy, 
20. Kröll, Karl, Lahr. 
3 Broemer Ba- Falehen. VII. In Mecklenburg-Schwerin. 
23. Longinus, Wilhelm, Telgte. 1. Niemann, Gustav, Hohen Viecheln. 
24. Markiel, Josef, Wirballen. 2. Lemcke, Johann Christian Bergrade. 
25. Dr. Meier, Johann Karl, Eelle. Erdmann, 
26. Nebel, Adolf, Karlsruhe. 3. Sinn, Wilhelm Ludwig Ziegenhain. 
27. Obkircher, Arnold, Freiburg. Florentin, 
28.] Orth, Wilhelm, Darmstadt. 4. Leonhardt, Heinrich Wilhelm Brüel. 
29. Oster, Karl, Rastatt. Johann, 
30. Saalfeld, Martin, Stettin. 5. Chappuzeau, Ernst Carl Düshorn. 
31. Scherer, Friedrich, Karlsruhe. Georg,
        <pb n="770" />
                                                   — 750 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Eeburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort.Nr. Name. oder Heimathsort. 
6. Möller, Julius Christoph Wismar. 5. Sorgius, Wilhelm, Eckwersheim im Unter- 
Adolf, Elsaß. 
7. Lechler, Friedrich Wilhelm Crivitz. 6. Dr. Poensgen, Eugen, Düsseldorf. 
Ludwig, 7. Dr. Plönies, Lorch a. Rhein. 
8. Mangelsdorf, Johannes, Leipzig. 8. Dr. Wieger, Straßburg i. E. 
9. Dr. Schöpfer, Wettolsheim i. Ober- 
« Elsaß. 
VIII. Im Großherzogthum Sachsen und in den 10. Nourney, Gottlieb Adolf, Schöller i. Rheinpr. 
sächsischen Herzogthümern. 11. Koch, Paul, Friedland i. Mecklenb. 
1.] Winselmann, Hermann, Niederdodeleben. 12.| Frey, Albert, Gebweiler i. Ober- 
2. Deneke, Dr. med., Karl, Mdelebsen. » Elsaß. 
3. Krüche, Dr. med., Arno, Freiberg i. S. 13.| Seidel, Hermann, Schwerin. 
4. Berghoff, Karl, Jena. 14. Hartmann, Karl, Buchsweiler i. Unter- 
5. Fürbringer, Bruno, Jena. Elsaß. 
6. Holtermann, Heinrich, Schwerin. 15. Dr. Thuet, Edmund, Rumersheim i. Ober- 
7. Kutschbach, Dr. med., Wil= Collis. » Elsaß. 
helm Robert, 16. Köster, Hermann, Warburg i. Westfalen. 
8. Stelter, Dr. med., Hermann, Alt-Damm. 17. Farwick, Heinrich, Heddingseli. Westfalen. 
9. Uhle, Franz, Seeburg. 18. Voigt, Karl, Helbra in der Provinz 
Sachsen. 
19. Preetorius, August, Mainz. 
20. Eral- Julius Richard, Berlin. 
- 21.r.Bunot-einriclla-Kneuttineni.L. 
IX. In Elsaß-Lothringen. vien, s * otht 
1.|[Dr. Schmidt, Christian, Mainz. 22. Stifft, Heinrich, Bad Weilbach in 
2. Ledderhose, Georg, Straßburg i. E. · Hessen-Nassau. 
3. Baerwindt, Franz, Frankfurt a. M. 23. Dr. von Glan, Heico, Weenerwoor in Ost- 
4. Scheffer, Alfred, Jägerthal im Unter- »· friesland. 
Elsaß. 24. Dr. Makrocki, Fritz, Tilsit. 
B. Verzeichniß der approbirten Zahnärzte. 
11.| Klages, Georg Ernst Hein= Verden. 
I. In Preußen. rich, 
· 12. Guthmann, Friedrich Chri- Rostock. 
1. Fastter Ludwig Johann Berlin. # stian Ludwig, 
2.] Morgenstern, Michael, Berlin-• II. In Baden. 
3. Dr. Kühne, Karl Wilhelm, Wolmirstedt. . 
4. W3 Heinrich, h Crefeld. 1. Kollmar, Emil, Karlsruhe. 
5. Taeuber, Albert, Magino. . 
s.Gk»-hk«ksk,sp««k, Gadebusch m-ImIzszzsknsgszgszkkxmkndMes- 
7. Hirschfeld, Wilhelm, Militsch. » 
8. Seiffert, Carl, Cauth. 1. Schwartzkopf, Emil, Langensalza. 
9. Siedentop, Gustav, Reislingen. . 
10. von Brzozowski, Boleslaus, Baranowo. IV. In Elsaß-Lothringen. 
1.| Wisner, Ferdinand, Straßburg i. E.
        <pb n="771" />
                                                         —  751   — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
C. Verzeichniß der approbirten Thierärzte. 
1I. In Preußen. III. Im Königreich Sachsen. 
1.] Erdtmann, Emil Friedrich Berlin. 1. Misselwitz, Alfred Nikolaus, Ehrenhain im Herzog- 
August, thum Sachsen- 
2. Fibian, Gustav Ludwig, Klinkow. Altenburg. 
3. Herz, Johann Friedrich Zittendorf. 2.] Moses, Albin Wilhelm, Tzschirma im Fürsten- 
Gustav, thum Reuß älterer 
4. Kryzan, Franz, Witaszyce. Linie. 
5. Kruhm, Hermann Emil Potsdam. 
Albert, 
6. Lucas, DHeinrich Wicheln, Bettenhoven. 
7.] Mittmann, Carl Rudolf, Bromberg. « 
8.uhr,Edmuud, Schwelm. W. In Württemberg. 1 
9. Wagner, Martin Friedrich Wallmow. 1.| Bethke, Friedrich Adolf, Blumenhagen i. Pr. 
Julius, 2. Birnbaum, Friedrich, Ludwigshafen i. Bay- 
10. Wulf, Josef, Werl. ern. Z„ 
11. Schumacher, Georg August Coeslin. 3. Vogg, Engelbert, Wallishausen i. Bay- 
Friedrich, **1. ern. · 
12. Wiese, Peter Johannes Laboe. 4. Wolff, Heinrich, Oberbetschdorfi. Elsaß. 
Adolf, 
13. Politz, Walther Ludwig Magdeburg. 
Emanuel, 
V. In Hessen. 
II. In Bayern. 1.I Schmidt, Christian, Glladenba, Provinz 
1.|Arnold, Florian, Ladenburg. Hessen-Nassau. 
2.] Diccas, Wilhelm, Neustadt a. S. 
3. Wenke, Carl, Hiddigwarden. 
 
  
D. Verzeichniß der approbirten Apotheker. 
I. In Preußen. 
. Berg, Eduard Johann Da- 
niel, 
.2Berger, Otto August 
Ehrenfried, 
3.Prüter, Carl Georg Heinrich, 
4.Wicherkjewicz, Kasimir, 
5.Willmann, Carl Ludwig, 
6.Zlotowski, Peter Paul, 
7Kentner, Ferdinand, 
  
Kl. Silber. 
Schönebeck. 
Swinemünde. 
Exin. 
Wietzen. 
Culm. 
Oberhausen. 
  
  
Loewenstein, Julius, 
. Marrx, 
Friedrich Ludwig 
Eduard Carl, 
. Heinke, Carl Gustav, 
Vogel, Arthur, 
. Wachsmuth, Otto, 
Gloe, Alwin, 
. Pivper, Georg, 
. Zingel, Friedrich, 
Gerstel, Moritz, 
Möhlenbrock, August, 
  
Mewe. 
Dessau. 
Guben. 
Teutschenthal. 
Schwalenberg. 
Marne. 
Habelschwerdt. 
Liegnitz. 
Beuthen O.-S. 
Uchte.
        <pb n="772" />
                                                  — 752  — 
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort.Nr. Name. oder Heimathsort. 
18. Möhring, Wilhelm, Adenstedt. 65. Müller, Otto, Freienhagen. 
19. Terberger, Rudolf, Flierich. 66. Roth, Carl, Ottweiler. 
20. Zander, Franz, Lübeck. 67. Hofmann, Edmund, Salzungen. 
21.| Grosse, Max, Tempelhof b. Berlin. 68. Förster, Josef, Fritzlar. 
22. Hoenisch, Theodor, Stolp. 69. Hartmann, Anton, Münster i. W. 
23. Kirsch, Anton, St. Wendel. 70. Münstermann, Friedrich, Grebenhagen. 
24. Westphal, Anton, Runow. 71. Stentzel, Carl, Hofgeismar. 
25. Frohwein, Friedrich, Holzappel. 72. Huxmann, Friedrich, Hemmendorf. 
26. Lindenau, Georg, Berlinchen. 73. Willerding, Hugo, Soltau. 
27.| Lohmann, Wilhelm, Lüchow. 74.| Roth, Rudolf, Münstereifel. 
28. Nagel, Friedrich, Kyritz. 75. Drewitz, Albert, Posen. 
29. Barkowski, Albert, Tilsit. 76. Wolff, Gustav, Waldenburg i. S. 
30. Guttmann, Franz, Ratibor. 77. Lucks, Ludolf, Uelzen. 
31. Hincke, Carl, Halberstadt. 78. Corell, Hermann, Cochem. 
32. Reimann, Albert, Brilon. 79. Brednow, Julius, Heidevorwerk. 
33. Meyer, Louis, Hemeringen. 80. Schilling, Johann, Pyritz. 
34. Hintze, Otto, Wittingen. 81. Schwenkner, Carl Anton, Rastenburg. 
35. von Deyn, Carl, Hittfeld. 82. Friedländer, Louis Leop., Osterode. 
36. Gelderbloem, Friedrich, Wülfrath. 83. Smarzyk, Josef, Rosnochau. 
37. Stötzer, Ulrich, Gotha. 84. Tschirch, Wilh. Osc. Alex., Guben. 
38. Schuster, Adolf, Frankenhausen. 85. Wrensch, Wilh. Carl Friedr., Plathe. 
39. Plath, Edmund, Hamburg. 86. Beoettcher, Reinhard, Dt. Eylau. 
40. Hacke, Johann, Bentheim. 87.Hoelscher, Carl, Epe. 
41.| Bohne, Friedrich, Wennigsen. 88. Koerner, Otto Gust. Adolf Spandau. 
42. Ritter, Friedrich, Trebbin. Alex., 
43. Pusch, Heinrich, Kl. Dombroyka. 89. Müller, Ernst Wilh. Robert, Elisenhoff. 
44. Henning, Hermann, Sternberg. 90. Brummund, Aug. Frdr. Naugard. 
45. Friebe, Otto, Gr. Opok. Ferd. 
46. Wider, Carl, Katscher. 91. Caspari, Carl Wilh. Otto Berlin. 
47. Gadebusch, Johann, Posen. Paul, 
48. Schmiga, Josef, Gr. Pliuechnitz. 92. Müller, Gust. Adolf Max, Landsberg a. W. 
49. Schroeder, Adolf, Neusalz a. O. 93. Wedekind, Oscar, Glatz. 
50. von Görski, Martin, Protzkowo. 94. Becker, Dietr. Ferd. Max, Ellerburg. 
51. Schumann, Carl, Joachimsthal. 95. Fosse, Franz Carl Maria, Buer. 
52. Schmidt, Johannes, Gr. Drensen. 96.] Wulff, Bernhard Hubert, Arnsberg. 
53. Hoffmann, Georg, Alt-Oels. 97.| Levinsohn, Benno, Rosenberg i. W.-Pr. 
54. Rademacher, Max, Kaukwethen. 98. Luoebke, Ernst, Pillau. 
55. Gelinski, Anton, Langenau. 99. Zenthoefer, Otto, Gumbinnen. 
56. Leschewsky, Leopold, Lyck. 100. Baehr, Carl Rudolf, Frauenburg i. O.-Pr. 
57. Donsée, Victor, Tilsit. 101.Heß, Ludwig Rudolf, Danzig. 
58. Poscich, Max, Danzig. 102. Schlicht, Arthur, Schmalleningken. 
59. Gröning, Franz, Warendorf. 103. Reiß, Bernhard Gustav Ragnit. 
60. Hüttenhain, Friedrich, Hilchenbach. Walter, 
61. Sauermost, Justus, Vreden. i. W. 104. Steinbrück, Carl, Priemhausen. 
62. Grote, August, Watllhalben. 105.| Weissag, Arthur Ludwig, Bartenstein. 
63. Mühlhan, Louis, Hamburg. 106. Brenneke, August, Vlotho i. W. 
64. Möllmann, Gustav, Menslage. 107. Jüttner, Emil, Konitz.
        <pb n="773" />
                                                      —  753  — 
  
  
  
  
Lfd. I Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
108. Voiß, Peter, Kerpen. 
109. Hahn, Max, Merseburg. II. In Bayern. 
110. Meyer, Adolf, Frankenhausen. 1.| Arnschink, Ludwig, Ranfels. 
111. Zeitschel, Karl Ludw. Zeitz. 2. Auer, Ludwig, Passau. 
Ferdin., 3. Baur, Bernhard, Ulm. 
112. Daechsel, Conrad, Hohenbocka. 4. Brandstetter, Josef, Herrieden. 
113. Heilberg, Oscar, Brieg. 5. Brommer, Clemens, Baunach. 
114. Bereuther, Paul, Brüssow i. U.-M. 6. Bronleewe, Bernhard, Bunde. 
115. Hayn, Max, Schweidnitz. 7. Buchner, Otto, München. 
116.] Mohaupt, Paul, Ohlau. 8. Desch, Eduard, Ebersberg. 
117. Hildebrandt, Carl, Frankenthal. 9. Döderlein, Armin, Mönchsroth. 
118. Kranzfelder, Oscar, Dammig. 10. Draheim, Paul, Mrotschen. 
119. Nithack, Gustav, Wend. Buchholz. 11. Furtmayr, Bartholomäus, Scheyern. 
120. Fischer, Paul, Aslau. 12.Götz, Ludwig, Wertingen. 
121. Jasinski, Joseph, Storchnest. 13.| Gürster, Josef, Amberg. 
122. Wowidzki, Joseph, Powidz. 14. Haggenmüller, Hermann, Jettingen. 
123. Rübicki, Wojiciech, Gnesen. 15. Hahn, Gustav, Valparaiso. 
124. Klodzinski, Valentin, Wolwack. 16. Held, Leonhard, Leutershausen. 
125. Ohm, Erich Max, Kammin. 17. Heusler, Heinrich, Waldmünchen. 
126. Schlicht, Georg, Vietz. 18. Hohenthanner, Ernst, HPassau. 
127. Simon, Gotthilf, Labehn. 19. Holtz, Wilhelm, Deichhorst. 
128. Köhn, Klaus Wilhelm, Cuxhaven. 20. Kitzinger, Carl, Schwarzenfeld. 
129. Bartels, Georg Herm. Lud= Wagenfeld. 21. Knieß, Ferdinand, Schramberg. 
wig, 22. Landskorn, Hermann Mönsheim. 
130.| Arnold, Paul Christian, Lunden. Friedrich, 
131. Pollitz, Wilh. Theod., Kellinghusen. 23. Lang, Mathias, Augsburg. 
132. Boes, Friedr. Wilh., Worringen. 24. Leiner, Otto, Konstanz. 
133. Monheim, Constanz, Müngersdorf. 25. Liebenau, Johann, Allenstein. 
134. Roth, Carl, Euskirchen. 26. Nagler, Gustav, Klingenberg. 
135. Sartorius, Johann Theodor, Bedburdyck. 27. Niggl, Otto, Augsburg. 
136. Thill, Carl, Niederzündorf. 28. Nothhaas, Max, München. 
137. Thelen, Carl, Esch. 29. Pfister, Max, Bonnland. 
138. Vogt, Hermann, Sprottau. 30. Ramé, Theodor, Würzburg. 
139. Pellens, Friedrich Albert, Emden. 31.|Rehle, Gustav, Kaufbeuren. 
140. Quadflieg, Heinr. Hubert Gubisrath. 32. Riegel, Wilhelm, Gaggstadt. 
Jos., 33. Sabalitschka, Theodor, Krumbach. 
141. Schauff, Friedr. Jacob, Barmen. 34. Sailer, Alois, Balzhausen. 
142. Fröhling, Eduard Wilh., Cassel. 35. von Schab, Moriz, Amberg. 
143. Lyncke, Ernst Adolf Herm., Krotoschin. 36. Schelle, Josef, Langenried. 
144. Schellenberg, Karl Georg Wiesbaden. 37. Schiele, Eugen, Waldsee. 
Adolf, 38. Schmitz, Johann Peter, Eupen. 
145. Stöcker, Karl Alexander, Elberfeld. 39. Sosna, Ferdinand, Beuthen. 
146. Manns, Otto Heinr. Wilh., Kirchhain. 40. Stark, Friedrich, Neuenmarkt. 
147. Marchand, Alfred, Dresden. 41. Sternecker, Friedrich, Neusitz. 
42. Uhrmann, Alois, Kelheim. 
43. Vollheim, Louis, Eimbeck. 
44. Wagenhäuser, Heinrich, München. 
  
  
  
  
  
  
  
111
        <pb n="774" />
                                                     —  754  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
45. Weichselfelder, Theodor, Kaufbeuren. 6. Weinberg, Ernst Ludwig Ratzeburg. 
46. Werner, Louis, Trempen. Adolf, « 
47. Wildenauer, Hans, Pleistein. 7. Ilgen, Friedrich Hermann, Wurzen. 
48. Zetl, Josef, Geisenfeld. 8. Petzold, Paul Friedrich, Lunzenau. 
49. Ziegler, Carl, München. 9. Sauppe, Emil Albin, Göppersdorf. 
50. Zipperer, Paul, München. 10. Richter, Theodor Clemens, Göppersdorf. 
51. Biesterfeld, Fr., Cöln. 11. Schreiter, Friedrich Louis, Falkenstein. 
52. Gravert, Heinrich, Elskop. 12. Mehlhorn, Friedrich, Neustadt. 
53. Hoch, Otto, Weilheim. 13.|Mentzel, Carl Wilhelm Altona. 
54. Jessen, Boy, Marne. Heinrich, 
55. Kopp, Heinrich, Lohr. 14. Müller, Georg Carl Bruno, Dresden. 
56. Oesterlein, Wilh., Aalen. 15. Schmeling, Friedrich Wil= Uchtenhagen. 
57. Pezold, Otto, Stetten. helm Otto, 
58. Schrag, Arthur, Murhardt. 16. Rieß, Emil Otto Adolf, Saalfeld. 
59. Scriba, Carl, Friedberg. 17. Möbius, Georg Curt, Limbach. 
60. Struff, Hubert, Mersch. 18. Huwald, Waldemar Lunden. 
61. Tenner, Carl, Darmstadt. Christian, # 
62. Todt, Carl Ad., Schierstein. 19. Goldammer, August Fürchte-Schmannewitz. 
63. Wichmann, Hermann, Münster i. W. gott, » 
64. Wucherer, August, Nürnberg. 20. Grabe, Theodor Wilhelm Langensalza. 
65. Froehlich, Conrad, Herzogenaurach. Julius, 
66. Goller, Fritz, Weissenstadt. 21. Schobert, Paul Georg Os-Neustädtel. 
67. Haupt, Friedrich, Butthard. wald, 
68. Herrmann, Carl, Ilshofen. 22. Friedrichs, Franz, Bremen. 
69. Hoffer, Carl, Manau. 23. Ochernal, Johannes Martin, Steinichtwolmsdorf. 
70. Horn, Max, Kranichfeld. 24. Hanff, Max Otto, Halberstadt. 
71. Ketterl, Josef, Prackenbach. 25. Taüber, Emil, Mogilno. 
72. Küster, Wilhelm, Hannover. 26. Wieslenthal, Victor Willy, Schönebeck. 
73. Nörr, Wilhelm, Schweinedorf. 27.| Gruhle, Emil Friedrich, Mittweida. 
74. Rosenhauer, Georg, Nürnberg. 28. Fiedler, Max Albert, Dresden. 
75.| Schindler, Paul, Crailsheim. 29. Müller, Friedrich Hermann, Dresden. 
76. Schmalz, Theodor, Vienenberg. 30. von Hermann, Alwin, Ebersbach. 
77. Schmid, Otto, Simbach a. J. 31.]Dietz, Carl Heinrich, Dresden. 
78. Schurig, Hans, Unterikelsheim. 32.] Pohl, Oskar, Kleindexen. 
79. Wecckert, Franz, Sulzheim. 33.] Mühlberg, Johannes, Reichenau. 
80. Wittmann, Albert, Bruckhof. 34. Reißmann, Carl Alfred, Kamenz. 
81. Zimmerer, Carl, Eichstädt. 35. Frankenstein, Max Louis, Olbernhau. 
36. Jäger, Carl, Bissendorf. 
37. Legler, Friedrich Ernst Os= Stolpen. 
.,.. wald, 
III. Im Königreich Sachsen. 38. Schmidhuber, Georg Fried= Altenberg. 
1. von Pinkowski, Boleslaus, Thorn. rich, 
2. Teicke, Carl Franz, Gera. 39. Schultze, Engelbert, Rheine. 
3. Schneider, Bernhard Alfred, Dresden. 40.Beyer, Friedrich Emil Max, Dresden. 
4. Steinmetz, Heinrich William Dresden. 41. Hennig, Otto Alexander, Bernstadt. 
Justin, 42. Beck, Georg Otto, Nossen. 
5. Mulfinger, Julius Otto, Dresden. 43. Galle, Ernst Liebegott Rein= Leipnitz. 
« hold,
        <pb n="775" />
                                                        —  755  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
44. Redslob, Eduard Wilhelm Colberg. 4. Schiffmacher, Max, Konstanz. 
Hermann, 5. Stüßer, Karl Wilhelm The= Poll. 
45. Möller, Albert, Remda. odor, 
46. Arens, Franz, Arnsberg. 
47. du Ménil, Henri, Wunstorf. 
48. Colditz, Aloys Arnold Dresden. VlI. In Hessen. 
Oeskar, 1. Schluckebier, Ludwig, Mengeringhausen im 
49. Keil, Richard, Häklingen. Fürstenthum Wal- 
50. Meyer, Hermann Wilhelm,Otterndorf. deck. 
51. Koehler, Nobert Max, Wechselburg. 2. Jäckel, Conrad, Worms. 
52. Zander, Carl, Bromberg. 3.Bäcker, Hermann, Dahle, Provinz West- 
53. Lutze, Franz Albert, Preußisch Holland. falen. 
54. Grein, Franz Hermann Collenz. 4. Noßbach, Friedrich, Friedberg. 
Hubert, 5.| Brühl, Eugen, Siegburg, Rhein- 
55. Opitz, Ernst Alexander, Dresden. provinz. 
56. Wortmann, Eugen Heinrich Dortmund. 6. Stammler, Otto, Battenberg. 
Theodor, 7.] Clemm, Carl, Lich. 
57. Rohmer, Friedrich Benno, Torgau. 8. Berk, Georg, Conradsheim. 
« 9. Bernbeck, Victor, Rodheim. 
10. Schöner, Hermann, hh= 
« 11.Georgi,Hermann, Gießen. 
IV. In Württemberg. 12. Münch, Rudolf, Ober-Ingelheim. 
1. Geyer, Nobert, Vaihingen a. Enz. 13. Bindewald, Ernst, Groß-Eichen. 
2. Sauter, Karl Wilhelm Liebenzell, Oberamts 14. Brauneck, Theodor, Wetzlar. 
# Alexander, Calw. 15. Vahle, Carl, Olfen in Westfalen. 
3. Dinkelacker, Eugen, Balingen. 3 
4. I Laccorn, Eugen, Püochingen, Oberamts 6 
Eßlingen. 
5. Bader, Friedrich, Kupferzell, Oberamts VII. In Mecklenburg-Schwerin. 
Oehringen. 1. Deutsch, Albrecht Carl Treptow a. R. 
6. Kringer, Karl, Unterböhringen, Ober- Johannes, 
· samtsGeislingem « 
7. Widmann, Johannes, Balingen. 
——niiN’s VU In eereubm Sochsen und in den 
9. Krespach, Julius, Eutingen, Oberamts 1.| Prollius, Friedrich, Lüneburg. 
Horb. 2. Hemmann, Gumal, Sorge- bei Neustadt 
10. Baner, Albert, Biberach. » . 
11. Geßner, Adolf, Schorndorf. 3. Bourdeaux, Peter, Paul, chie 
12. Kratz, Wilhelm, Liebenzell, Oberamts 4. Truppel, Salomo Louis Saalfeld. 
Calw. Richard, 
5. de Reese, Carl Christian Rodenkirchen (Olden- 
Wilhelm, . burg). 
V. In Baden. 6. Tegetmeyer, Otto, Kelbra. 
1. Beuttel, Julius, Rheinbischofsheim. 7. Gollner, Karl Friedrich, Kranichfel, Meining.= 
2. Pezold, Emil, Offenburg. Antheils. 
8. Steinmann, August, Lygumkloster (Schles- 
3. Sartori, Karl Ludwig Jo- 
hann, 
1 Emmendingen. 
  
  
  
wig). 
111*
        <pb n="776" />
                                                            —  756  — 
  
  
  
  
  
  
Lfd. Geburts- Lfd. Geburts- 
Nr. Name. oder Heimathsort. Nr. Name. oder Heimathsort. 
 
9. Eydam, Arno, Kaltennordheim. X. In Elsaß-Lothringen. 
10. Koken, Victor, Stade. 1 » . - 
11. Jack, Eugen, Stefansfeld. Kümmel, Hermann, gso Proom 
3 3 isete Heinrich Sel- 2. Ernst, Philipp, Straßburg i. E. 
14. Nei *7 age, Augus, Ceille. 3. Kopp, Julius August, Wassenheim im Unter- 
15. Jantzen, Julius, Schledehausen. 4 « ·- „ 
16. Becker, Alexander, Varenholz. Schante, Johann Ludwig, r* im Unter 
« 5. Straßer, Hermann, Steinbach im Groß- 
herzogthum Baden. 
. 6. Meyer, Arthur, Sondershausen, Für- 
IX. In Braunschweig. stenthum Schwars= 
1. Schucht, Rudolf Hermann Bisperode. burg. 
Maaximilian, 7. Kuhn, Otto, Braunsberg in Preuß. 
2. Damköhler, Hermann, Braunschweig. 8. Oswald, Alfred, Straßburg i. E. 
3. Eilers, Alfred, Hüttenrode. 9. Artopoeus, August, Reichenweier im Ober- 
4. Gruhler, Paul, Magdeburg. Elsaß. 
5.Poewe, Friedrich, Magdeburg. 10. Dammron, Friedrich Albert, Molsheim im Unter- 
6. Prollius, Emil, Osterode. Elsaß. 
7. Isendahl, August, Goslar. 11. Blum, Max, Ingweiler, im Unter- 
8. Kreich, Friedrich Wilhelm Greifenberg. Elsaß. 
Hugo, 12. Fels, Josef, Türkheim, im Ober- 
9. Dankworth, Carl, Wolfenbüttel. Elsaß. 
10. Lüddecke, Erich, Braunschweig. 13. Convert, Adolf, Lauterecken in der 
11. Minzloff, Rudolf, Schweidnitz. «- Rheinpfalz. 
12. Borchers, Johannes, Holdenstedt. 14. Fischer, Wilhelm, EGernsheim im Grof- 
13. Schimansky, Josef, Gr. Kleeberg. herzogthum Hessen. 
14. Treder, Albert, Schönfeld. 15. Kraft, Friedrich, Moosburg in Bayemn. 
s 16. Villinger, Hermann, Besigheim in Würt- 
temberg. 
  
  
  
  
                                       6. Kounsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Cuno Georg Rudolf Mathies in 
San Salvador zum Konful daselbst zu ernennen geruht. 
  
Den Banquier Georg Goldberger ist Namens des Reichs das Exequatur als Königlich belgischer Konsul 
in Berlin ertheilt worden. 
  
  
— 
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="777" />
                                                Central-Blatt 
                                             für das 
                                       Deutsche Reich. 
                                         Herausgegeben                                                                                                                           im 
  
                                      Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
   
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 26. November 1880. 1 Nr.48. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 4. Post= und Telegraphen-Wesen: Uebereinkommen mit der 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 757 niederländischen Staatsbahn-Verwaltung, betreffend den 
2. Zoll- und Stener-Wesen: Zulassung gemischter Privat- Austausch von Packeten aus und nach Großbritannien 759 
Transitläger für Getreide in Elsfleth und Nordenhamm; — 
Befugniß einer Zollstelle. . . . . .. 758 5. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Entlassung; — Erxe- 
3. Marine und Schiffahrt: Ernennung des Vorsitzenden quatur = Ertheilng .. 766 
einer Kommission für die Maschinisten-Prüfung 758 
  
                            1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
               Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
1 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
–—. 1 — » Ausweisung weisungs- 
2 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. . . 6. 
                        Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1. Sack Schmul, 18 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußische 7. Oktober 
Tölz, Gouvernement Bezirksregierung zu d. J. 
Kowno, Rußland, Koönigsberg, « 
2.MartinBra11n,«26Jahre, geborenzuLandstreichenundBet-dieselbeVehörde, 8. Oktober 
Bäckergeselle, Riga, Rußland, teln, d. J. 
3. Franz Landel, ge-27 Jahre, aus Preß-desgleichen, Königlich preußische 12. Novem- 
nannt Dworschak, burg, Ungarn, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Bäckergeselle, Breslau, 
4. Aloas Bradel, 26 Jahre, aus Nöbers-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Brauer, dorf, Bezirk Troppau, 
1 Oesterreichisch-Schlesien, 
. 
112
        <pb n="778" />
                                                             —  758  — 
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
—  Ausweisung weisungs- 
 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. I 5. 6. 
5. Wilhelm Schwabe, 20 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet-Königlich preußische 23. Septem- 
Weber, ortsangehörig zu Römer= teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
- stadt, Bezirk Klein— Oppeln, 
Stollen, Kreis Olmütz, 
Mähren, 
6. Wilhelm Richter, 19 Jahre, aus Trauten- Landstreichen, Königlich preußische 8. November 
Klempnergeselle, au, Böhmen, Bezirksregierung zu d. J. 
Magdeburg, 
7. Karl Gustav Mar-geboren am 17. Januar Betteln im wiederholten Königlich preußische 4. November 
cussen, Reifergeselle, 1858 zu Skive in Jüt- Rückfall, Bezirksregierung zul d. I. 
land, Dänemark, . Schleswig, 
8. Johann Friedrich 33 Jahre, aus Kalmar, desgleichen, dieselbe Behörde, 15. Novem- 
Carlson, Arbeiter, Schweden, ber d. I. 
9. Ferdinand Szeidl,25 Jahre, aus Promon-Landstreichen und Bet-Großherzoglich sächsi= 11. Novem- 
Steinhauer, 
tor, Ungarn, teln, 
scher Bezirksdirektor ber d. I. 
1 zu Dermbach, 
10. Johann Cora, Tage-geboren am 20. April Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks= 10. Novem- 
löhner, 1848 zu Trienz, Schweiz, präsident zu Metz, ber d. S. 
  
  
  
  
                                   2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. November d. J. beschlossen, daß in Elsfleth und Norden- 
hamm im Großherzogthum Oldenburg gemischte Privat-Transitläger für Getreide gestattet werden dürfen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. November d. J. beschlossen, dem Nebenzollamt I. zu 
Bettingen im Großherzogthum Luxemburg die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Num- 
mern 201,2, 3 und 22a, b, e und k des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen der betreffenden 
Tarifpositionen beizulegen. 
  
                                      3. Marine und Schiffahrt. 
Zum Vorsitzenden der Kommission für die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen in Hamburg ist 
an Stelle d Maschinenbau-Technikers J. Ch. Janssen der Direktor der hamburgischen Sternwarte Rümker 
ernannt worden.
        <pb n="779" />
                                                  — 759 — 
                                4. Post= und Telegraphen-Wesen. 
— 
                                            Uebereinkommen 
                                                 zwischen 
                             der deutschen Reichs-Postverwaltung 
                                                          und 
der General-Direktion der niederländischen Staatsbahnen in Utrecht, 
betreffend 
den gegenseitigen Austausch von Packeten mit und ohne Werthangabe aus und nach Groß- 
britannien und Irland auf dem Wege über Vilissingen. 
Zwischen der deutschen Reichs-Postverwaltung, vertreten durch 
Herrn Henne, Ober-Postrath, 
und der General-Direktion der niederländischen Staatsbahn-Verwaltung zu Utrecht, vertreten durch 
Herrn W Engeringh, Chef des kommerziellen Betriebes, 
und 
Herrn J. J. Nießen, General-Agent, 
ist, mit Vorbehalt der Genehmigung der beiderseitigen Auftraggeber, die nachstehende Uebereinkunft, betreffs 
gegenseitigen Austausches von Packeten mit und ohne Werthangabe aus und nach Großbritannien und Irland 
auf dem Wege über Vlissingen, geschlossen worden. 
                                              Artikel 1. 
Die deutsche Reichs-Postverwaltung kann der niederländischen Staatsbahn-Verwaltung alle diejenigen 
Packete aus Deutschland und den rückliegenden Ländern nach Großbritannien und Irland überweisen, bei 
denen der Absender die Beförderung über Vlissingen gewünscht und solches durch einen Vermerk auf der 
Begleitadresse zu erkennen gegeben hat. 
Die niederländische Staatsbahn-Verwaltung kann dagegen alle ihr aus Großbritannien und Irland 
zugegangenen, zur Postversendung bestimmten Packete nach Deutschland und denjenigen Ländern, nach welchen 
die Beförderung im Transit durch Deutschland stattfindet, der deutschen Reichs-Postverwaltung zuführen. 
                                                Artikel 2. 
Die niederländische Staatsbahn-Verwaltung übernimmt die Beförderung der Packete auf der Strecke 
von dem deutschen Tax-Grenzpunkte Kaldenkirchen bis nach dem Bestimmungsorte in Großbritannien und 
Erland bezw. von dem Aufgabeorte in Großbritannien und Irland bis Kaldenkirchen. 
Die genannte Verwaltung trägt dafür Sorge, daß 
1. die Packete durch Niederland von einer Grenze zur anderen in plombirten oder verschlossenen 
Wagenabtheilungen oder Körben geführt werden, damit jeder Aufenthalt aus Anlaß der zollamt- 
lichen Behandlung auf niederländischem Gebiet, sowohl beim Eingang als beim Ausgang, thun- 
lichst vermieden wird; 
2. der Transport der Sendungen von und nach den Dampfschiffen in Vlissingen durch ihre Be- 
amten überwacht wird; 
3. in Queensborough ein besonderer Agent oder Beamter der London-Chatham-Dover-Eisenbahn die 
Zollformalitäten erfüllt und die schleunige Weiterbeförderung der Packete vermittelt. 
                                               Artikel 3. 
Die deutsche Reichs-Postverwaltung wird: 
1. in Betreff der nach Deutschland bestimmten Sendungen auf beschleunigte Erfüllung der Zoll- 
vorschriften thunlichst hinwirken und die Sendungen so schnell als möglich nach ihrem Bestim- 
mungsorte befördern; 
112*
        <pb n="780" />
                                                      — 760 — 
2. die nach weiterhin belegenen Ländern bestimmten Sendungen den Postverwaltungen der an 
Deutschland angrenzenden Gebiete nach Maßgabe der zwischen Deutschland und diesen Ländern 
bestehenden oder abzuschließenden Verträge zur möglichst ununterbrochenen Weiterbeförderung 
überliefern. 
                                                 Artikel 4. 
Das Gewicht jeder einzelnen Sendung soll fünfzig Kilogramm nicht überschreiten. 
Von der Beförderung sind diejenigen Sendungen ausgeschlossen, welche leicht entzündliche oder sonst 
Gefahr bringende Gegenstände enthalten. Im Falle unrichtiger Inhaltsangabe werden die Kontravenienten 
nach den Gesetzen belangt, welche in jedem der betreffenden Länder bestehen. 
Nach Großbritannien werden einstweilen solche Packete, deren Inhalt aus baarem Gelde, aus ge- 
münzten oder ungemünzten Edelmetallen, sowie aus Gold= oder Silberwaaren besteht, nicht befördert, eben- 
sowenig gelangen aus Großbritannien nach Deutschland etc. Packete mit baarem Gelde zur Absendung. 
Die Packete dürfen weder selbst aus Schriftstücken bestehen, noch versiegelte oder unverschlossene 
schriftliche Mittheilungen enthalten. Zur Beförderung können jedoch solche Packete angenommen werden, 
deren Inhalt aus Prozeßakten, Schiffs= oder Haverie-Papieren oder aus Manuskripten besteht. 
Packete mit Tabak oder Cigarren dürfen das Bruttogewicht von 10 Kilogramm nicht übersteigen. 
Im allgemeinen muß, um zur Beförderung angenommen zu werden, jede Sendung 
1. in einer Weise verpackt sein, welche der Dauer der Beförderung, namentlich den Anforderungen 
des Seetransports und der Beschaffenheit des Inhalts entspricht; 
2. mit einer deutlichen Aufschrift versehen sein, welche in lateinischen Buchstaben die vollständige 
Adresse des Empfängers, den Bestimmungsort und, nach Umständen, die Angabe der Straße 
enthält; 
3. mit dem Abdruck eines Petschafts in Siegellack verschlossen sein, sofern nicht bei Packeten ohne 
angegebenen Werth durch den sonstigen Verschluß oder durch die Untheilbarkeit des Inhalts selbst 
die Sendung hinreichend gesichert scheint; 
4. von der erforderlichen Anzahl Zolldeklarationen begleitet sein; ein Exemplar der Deklarationen 
muß in deutscher Sprache abgefaßt sein, bei den anderen bleibt es dem Absender überlassen, sich 
der deutschen, englischen oder französischen Sprache zu bedienen; 
5. mit einer Begleitadresse versehen sein, die erforderlichen Falls einen Stempel oder Petschafts- 
abdruck trägt, welcher dem auf der Sendung selbst befindlichen entspricht. 
Jedes Packet muß dergestalt beschaffen sein, daß dem Inhalte ohne eine augenscheinliche Spur der 
Beschädigung der Umhüllung oder der Verletzung des Siegels nicht beizukommen ist. 
Sendungen, welche den obigen Bestimmungen nicht entsprechen, sollen nur insoweit zur Beförderung 
angenommen werden, als sie anderen Packeten keinen Schaden zufügen können; im Falle der Annahme einer 
solchen Sendung zur Beförderung muß der Absender auf der Begleitadresse angeben, daß die Beförderung 
auf seine Gefahr stattfindet. 
                                                  Artikel 5. 
Für Beförderung der Begleitadresse, welche den Sendungen beizufügen ist, wird ein besonderes Porto 
nicht erhoben. 
wr Begleitadresse darf nur auf einen Empfänger lauten; auf derselben muß der Name des Ab- 
senders angegeben sein. Die Begleitadresse darf nicht verschlossen sein und keinerlei schriftliche Mittheilungen 
für den Empfänger enthalten. Zu einer Begleitadresse dürfen nicht mehr als drei und überhaupt nur solche 
Packete gehören, welche demselben Tarif unterworfen sind. 
Die Begleitadressen werden als solche von beiden vertragschließenden Theilen nur dann anerkannt, 
wenn dieselben mit dem Stempel des Aufgabe-Bureaus oder mit der Unterschrift des mit der Expedition der 
Sendung beauftragten Beamten versehen sind. 
Die Begleitadressen zu Packeten mit angegebenem Werth müssen mit einem Abdruck des vom Ab- 
sender zum Verschluß der Packete verwendeten Siegels versehen sein. 
                                                Artikel 6. 
Die deutsche Reichs-Postverwaltung und die Verwaltung der niederländischen Staatsbahnen lehnen 
jede Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Begleitadressen und der Zolldeklarationen ab.
        <pb n="781" />
                                                         — 761 — 
Wenn der Absender Gegenstände unter einer unrichtigen Deklaration einliefert, so hat derselbe die. 
daraus entstehenden Folgen zu tragen und ist den durch die Gesetze bestimmten Strafen unterworfen. 
                                                   Artikel 7. 
Die Packete mit oder ohne Werthangabe aus Deutschland oder rückliegenden Ländern nach Groß- 
britannien und Irland und umgekehrt sollen nach folgenden Grundsätzen taxirt werden: 
                                      Es sind zu erheben: 
                           I. Bei Packeten ohne Werthangabe. 
A. Bis zum Gewicht von 5 Kilogramm an Gesammtporto für die deutsche Beförderungsstrecke 
und für die Beförderungsstrecke der niederländischen Staatsbahn-Verwaltung zusammen: 
für Sendungen von bz. bis Londoao 2 Mark — Pf., 
für Sendungen aus bz. nach England excl. London 2 85 
für Sendungen aus bz. nach Schottland und Irland 3 55 
Bei sperrigem Gut tritt ein Zuschlag von 25 Pfennig hinzu ( s. Art. 9). Bei un- 
frankirten Packeten wird außer dem Porto bz. dem erhöhten Porto für Sperrgut ein Porto- 
zuschlag von 10 Pfennig erhoben. 
B. Im Gewicht über 5 Kilogramm: 
a) für Beförderung auf deutschem Gebiete vom bz. bis zum Tax-Grenzpunkte Kaldenkirchen 
1. für die ersten 5 Kilogramm auf Entfernungen bis 10 Meilen einschließlich 
25 Pfennig, 
auf Entfernungen von mehr als 10 Meilen 50 
2. für jedes weitere Kilogramm oder den bberichehender * eines 
Kilogramms bis 10 Meilen .. ..5 
über l0 bis 2O Meilen........ ..10 
- 20 50 = 20 
- 50 --- 100 = .. ........30 
-100-150- ...........40 
-150 Meilen.. 50 
Bei sperrigem Gut tritt dem deutschen Porto ein Zuschlag #- von 50 Prozent hanzu; 
b) für die Beförderung zwischen Kaldenkirchen und Großbritannien und Irland die Sätze des 
anliegenden Tarifs. 
                              II. Bei packeten mit Werthangabe. 
1. An Gewichtsporto die Sätze unter I. 
2. An Versicherungsgebühr 
a) für Beförderung auf deutschem Gebiete 5 Pf. für je 300 Mark oder einen Theil von 
300 Mark des angegebenen Werths, mindestens jedoch 10 Pf.; 
b) für Beförderung zwischen Kaldenkirchen und Großbritannien und Irland 50 Pf. für 
je 500 Mark oder einen Theil von 500 Mark des angegebenen Werths. 
                                           Artikel 8. 
Die Sendungen können entweder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt aufgegeben werden. 
Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird die Taxe (Artikel 7) für jedes einzelne 
Stück selbständig erhoben. Die in Mark-Pfennig angegebenen Sätze sind bei der Erhebung in Deutschland 
auf eine durch fünf theilbare Summe aufwärts abzurunden. 
                                             Artikel 9. 
Die Theilung des einheitlichen Portos (siehe Artikel 7 unter I) für Packete bis 5 Kilogramm 
findet in der Weise statt, daß die deutsche Reichs-Postverwaltung 50 Pf. bezieht, während der Rest 
der niederländischen Staatsbahn-Verwaltung verbleibt. Bei Sperrgut-Packeten bis 5 Kilogramm, für welche 
dem einheitlichen Porto 25 Pfennig hinzutreten, bezieht die Reichs-Postverwaltung 75 Pfennig und den Rest 
die niederländische Staatsbahn-Verwaltung. 
——. 
#
        <pb n="782" />
                                                                   — 762 — 
Der Portozuschlag von 10 Pf. für unfrankirte Packete bis 5 Kilogramm verbleibt ungetheilt der 
Reichs-Postverwaltung. 
                                                      Artikel 10. 
Die beiden vertragschließenden Theile verpflichten sich gegenseitig, auf Packete Auslagen zu leisten für 
Porto, Zollgebühren und solche Kosten, welche in Folge Erneuerung der Verpackung einer Sendung entstehen. 
Diese Auslagen werden sich dieselben gegenseitig in Anrechnung bringen und vom Empfänger ohne Berech- 
nung einer besonderen Gebühr wieder einziehen. 
                                                       Artikel 11. 
Die beiden vertragschließenden Theile gestatten den Absendern, auf den Werth der Waaren Nach- 
nahmen bis zum Betrage von 150 Mark oder 7 K 10 s zu entnehmen. 
Der Betrag der Nachnahme muß auf der Begleitadresse und auf dem Packete angegeben sein. 
Die gegen Nachnahme abgesandten Sendungen sollen den Adressaten nicht eher ausgehändigt werden, 
als bis die Bezahlung der Nachnahme, des Portos und der sonstigen Gebühren erfolgt ist. Die Nachnahme- 
gebühr wird bei Sendungen aus Deutschland nach dem Tarif der Reichs-Postverwaltung und bei Sendungen 
aus Großbritannien und Irland nach dem Satze von 2 Hf. für jede Mark, unter Aufwärtsabrundung auf 
eine durch 5 theilbare Summe, mindestens jedoch mit 10 Pfennig erhoben, und verbleibt im ersteren Falle 
der Reichs-Postverwaltung, im letzteren Falle der niederländischen Staatsbahn-Verwaltung. 
Nachnahmesendungen nach der österreichisch-ungarischen Monarchie sind vorerst nicht zulässig. 
                                                   Artikel 12. 
Die Ueberlieferung der Sendungen durch die Grenzbureaus soll in der Weise geregelt werden, daß 
die Schnelligkeit, Regelmäßigkeit und Sicherheit der Transporte thunlichst gewahrt, und die Vertretungsver- 
bindlichkeit der vertragschließenden Theile gehörig abgegrenzt ist. 
                                                     Artikel 13. 
Im Falle der Adressat die Annahme der Sendung verweigert, oder wenn derselbe unbekannt oder 
nicht zu ermitteln ist, soll die Begleitadresse, auf welcher der Grund der verweigerten Annahme, oder der 
nicht erfolgten Bestellung angegeben sein muß, an das Aufgabe-Bureau zurückgesandt werden, welches die 
Bestimmung des Absenders über die weitere Behandlung der Sendung einholen wird. 
Die dem Verderben oder der Fäulniß unterworfenen Gegenstände können seitens der vertragschließenden 
Theile zu gunsten des Berechtigten verkauft werden; über den Verkauf soll eine Verhandlung ausgenommen 
werden. 
Der aus dem Verkaufe erzielte Erlös wird zur Berichtigung der Transportkosten und Auslagen ver- 
wendet. Ergiebt sich hierbei ein Ueberschuß, so wird derselbe dem Absender zugestellt. « 
Wenn dagegen der aus dem Verkaufe erzielte Erlös zur Deckung der genannten Beträge nicht aus— 
reicht, und wenn die fehlende Summe vom Absender nicht eingezogen werden kann, so werden die deutsche 
Reichs-Postverwaltung und die niederländische Staatsbahn-Verwaltung den Verlust gemeinschaftlich nach Ver- 
hältniß der von beiden Theilen zu beziehenden Portobeträge tragen. 
Die postlagernd oder bureau restant adressirten Sendungen werden, wenn der Adressat dieselben 
nicht abfordert, nach Ablauf von zwei Monaten nach ihrer Ankunft am Bestimmungsorte zurückgesandt. 
Diese Frist wird auf sieben Tage abgekürzt, wenn es sich um Packete mit Nachnahme handelt. 
Die Sendungen dürfen nicht eröffnet und deren Siegel nicht verletzt werden, so lange die Aus- 
händigung der Sendung nicht erfolgt ist. 
                                              Artikel 14. 
Dem Absender ist freigestellt, den Werthbetrag anzugeben, welcher bei etwaigem Verlust oder etwaiger 
Beschädigung seiner Sendung dem Schadenersatz zu grunde gelegt werden soll. 
Diese Werthangabe ist nur insoweit gültig, als dieselbe sowohl auf der Begleitadresse, als auch auf 
dem Packete ausgedrückt ist. 
Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung einer Sendung mit Werthangabe wird nach Maßgabe 
des angegebenen Werths Ersatz geleistet, es sei denn, daß nachweisbar der angegebene Werth den gemeinen 
Werth der Sendung übersteigt; in diesem Falle wird nur der letztere erstattet.
        <pb n="783" />
                                                    — 763 — 
                                          Artikel 15. 
Hat der Absender den Werth der Sendung nicht angegeben, so hat er im Falle des Verlustes oder 
der Beschädigung der Sendung nur Anspruch auf Ersatz des wirklich erlittenen Schadens, jedoch darf der 
Ersatz nicht mehr betragen als drei Mark für jedes halbe Kilogramm der ganzen Sendung. Packete, welche 
weniger als ein halbes Kilogramm wiegen, werden den Packeten im Gewichte von einem halben Kilogramm 
gleichgestellt und überschießende Gramm für ein halbes Kilogramm gerechnet. 
                                                     Artikel 16. 
Im allgemeinen wird der Ersatz dem Absender der Sendung geleistet. Der Ersatz kann jedoch 
auch an den Empfänger gezahlt werden, wenn der Absender es ausdrücklich wünscht, oder wenn derselbe 
unbekannt oder nicht zu ermitteln ist. 
                                                        Artikel 17. 
Die vertragschließenden Theile sind weder verantwortlich, noch zum Schadenersatz verpflichtet für 
Verluste oder Beschädigungen, welche durch Krieg oder höhere Gewalt, durch die natürliche Beschaffenheit des 
Gutes oder durch Schuld des Absenders herbeigeführt werden. 
Sie sind ebensowenig verantwortlich für mittelbaren Schaden oder entgangenen Gewinn. 
                                                     Artikel 18. 
Wenn der Verschluß und die Verpackung der beförderten Gegenstände bei der Aushändigung an 
den Empfänger äußerlich unverletzt, und zugleich das Gewicht mit dem bei der Einlieferung ausgemittelten 
übereinstimmend befunden wird, so haben die vertragschließenden Theile nicht die Verpflichtung, das bei der 
Eröffnung an dem angegebenen Inhalt Fehlende zu ersetzen. Die ohne Erinnerung geschehene Annahme 
einer Sendung begründet die Vermuthung, daß bei der Aushändigung Verschluß und Verpackung unverletzt, 
und das Gewicht mit dem bei der Einlieferung ausgemittelten übereinstimmend befunden worden sind. 
                                                        Artikel 19. 
Hat eine Verzögerung bei der Beförderung oder Bestellung stattgefunden, so sind die vertrag- 
schließenden Theile nach Maßgabe der Artikel 14 und 15 nur insoweit verantwortlich, als durch die ver- 
zögerte Beförderung oder Bestellung der Inhalt der Sendung verdorben ist, oder seinen Werth bleibend ganz 
oder theilweise verloren hat. 
In keinem Falle wird dabei auf eine Veränderung des Kurses oder marktgängigen Preises Rück- 
sicht genommen. 
                                                     Artikel 20. 
Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt nach Ablauf von sechs Monaten vom Tage der Ein- 
lieferung der Sendung an gerechnet. Die Verjährung wird durch Anbringung des Ersatzanspruchs bei der 
zu ständigen Verwaltung unterbrochen. Ergeht hierauf eine abschlägige Bescheidung, so beginnt vom Empfange 
derselben eine neue Verjährungsfrist von sechs Monaten, welche durch einen Einspruch gegen jenen Bescheid 
nicht unterbrochen wird. 
                                                       Artikel 21. 
Wenn der Verlust oder die Beschädigung einer Sendung sich auf einer Beförderungsstrecke (s. Artikel 2) 
der vertragschließenden Theile ereignet, so liegt die Vertretung gegenüber dem Absender nach den in den 
Artikeln 14 bis 20 festgestellten Grundsätzen demjenigen vertragschließenden Theile ob, bei welchem die 
Semdung aufgeliefert worden ist. 
Der ersatzleistende Theil ist berechtigt, den Rückgriff auf diejenige Verwaltung zu nehmen, auf 
deren Beförderungsstrecke der Verlust oder die Beschädigung entstanden ist. · 
Es gilt hierfür bis zur Führung des Gegenbeweises derjenige vertragschließende Theil, welcher 
die Sendung unbeanstandet übernommen hat und die Ablieferung an den Adressaten nicht nachzuweisen 
vermag. · 
                                                   Artikel 22. 
Wenn eine Sendung nach bezw. aus denjenigen Ländern, bei welchen die Beförderung im Transit 
durch Deutschl and stattfindet, in Verlust geräth oder beschädigt wird, so wird die deutsche Reichs-Postver-
        <pb n="784" />
                                                  — 764 — 
waltung den Antrag des Absenders auf eine Enschädigung bei der fremden Verwaltung mit demselben 
Interesse, als ob es sich um eine eigene Sendung handelte, und nach Maßgabe der vertragsmäßigen Be- 
stimmungen geltend machen, welche zwischen der deutschen Reichs-Postverwaltung und der fremden Verwaltung 
bestehen oder künftig getroffen werden. 
                                             Artikel 23. 
Die Portobeträge, Auslagen und Nachnahmen werden beiderseits in den Frachtkarten in Mark und 
Pfennig, das Gewicht wird in Kilogramm und Gramm angesetzt. 
Die Abrechnungen zwischen den vertragschließenden Theilen sollen vierteljährlich aufgestellt werden; 
der Restbetrag wird von demjenigen Theile, welcher Zahlung zu leisten hat, in der gesetzlichen Münzwährung 
des Deutschen Reichs entrichtet. Die Kosten der Saldirung trägt der Zahlung leistende Theil. 
                                                   Artikel 24. 
Die beiden vertragschließenden Theile werden durch besondere Bestimmungen die zur Ausführung 
des gegenwärtigen Uebereinkommens erforderlichen Festsetzungen treffen und können im gemeinsamen Einver- 
ständniß die Bestimmungen dieses Uebereinkommens abändern, soweit dieselben weder den Tarif, noch die 
Ersatzfrage betreffen. 
                                                    Artikel 25. 
Das gegenwärtige Uebereinkommen soll am ersten Dezember 1880 in Kraft treten. 
Jedem der beiden vertragschließenden Theile steht das Recht zu, das Uebereinkommen zu kündigen. 
Erfolgt die Kündigung, so gilt das Uebereinkommen von dem Tage an gerechnet, an welchemn die- 
selbe ausgesprochen wird, noch auf ein Vierteljahr. 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Uebereinkommen in doppelter Aus- 
fertigung unterzeichnet. 
So geschehen zu Berlin, am 23. Oktober 1880. 
Otto Henne. M. Engeringh. J. J. Nießen.
        <pb n="785" />
                                           —  765  — 
      Tarif für die Beförderung von Packeten ohne Werthangabe 
  
  
  
  
  
a) London, 
b) zwischen Kaldenkirchen und b) England exkl. London und!) 
c) Schottland und Irland. 
Tarif. Tarif. 
a. b. c. a. b. C. 
Gewicht.““ Z„ Kalden- Kalden- Gewicht.) 4 Kalden- Kalden- 
Gewicht. Kalden- kirchen — kirchen — gen kirchen — kirchen — 
London EnglandSchottland London England Schottland 
exkl. London. und Irland. erxkl. London und Irland. 
Mark Pf. Mark Pf.] Mark Pf. Mark Pf.] Mark Pf.Mark Pf. 
bis 5 kg 1 50 2 35 3 605 über 29 bis 30 k 720!0 01030 85 
über 5 10 = 2 80 4 10 5 40 = 30 = 31 7 4 10 1 2 60 
= 10 --11 3 05 4 75 6 15 31 -32 7 65 10 75 1280 
= 11 -12 3.25 4 95 6 35 = 32 33= 790I1U1I 05 
= 12 1 3 50 5 20 6 60 = 33 34 8 1011112200 3 25 
= 13 14 3 70 5 40 6 80 = 34 35= 8 30014 3 45 
= 14 1 3 90 5 60 7 — = 35 = 36= 8 55116513 70 
15 -16 4 15 6 55 7 75 : 36 37 8 V5 1185 13 90 
= 16 17 4 35 6 75 795 = 37 38 9 — 1210 14 15 
= 17 18 4 60 7. — 8 20 = 38 39 9 20 1230 14 35 
= 18 19 4 80 720 8 40 39 40 - 9 40 12 50 14 55 
19 . 20 = 5. — 7 40 8 60 = 40 = 41 9 65 12 5 15 30 
= 20 21= 525 8 35 9 35 #·: 41 -42= 9 85 1295 15 50 
= 21 22= 5 45 8 55 9 55 = 42 43 10 101 13 201 15 75 
= 22 „23 5 70 8 80 9 80 = 43 - 44 10 20%3 4 95 
= 23 24= 5 90 9— 10 — = 44 45 10 0 3 6CC00|6 15 
= 24 25= 6 10 9 20 100 = 45 46 10 75 13 8516 40 
-- 25 -26= 6 35 9 45 11— = 46 47 10 95 14 05 16 60 
= 26 27 6 55 9 65 11120 = 47 = 48= 11201 3006 85 
= 27 28= 6 80 9 1901 11 45 -48 - 49 - 1114%4 50 05 
= 28 - 29= 7— 10|11165 49 50 = 111601H l0„ 25 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) In vorstehenden Sätzen sind die Gebühren für Bestellung der nach Großbritannien und Irland gerichteten Packete 
mit enthalten. 
") Bei Berechnung des Portos werden zwei englische Pfund gleich einem Kilogramm erachtet.
        <pb n="786" />
                                         — 766 — 
                                  5. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Herrn Gustav Schaumann in Säo Paulo, 
Brasilien, zum Konsul daselbst zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Vize Konsul F. Bandinel in Niutschwang (China) ist auf seinen Antrag die Entlassung 
aus dem Reichsdienst ertheilt worden. 
  
Den Kaufmann Ernst Helfft in Stettin ist Namens des Reichs das Exequatur als columbianischer Konsul 
daselbst für die Provinz Pommern ertheilt worden. 
  
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="787" />
                                            Central-Blatt 
                                          für das 
                                 Deutsche Reich. 
                                   Herausgegeben 
    
                                           im 
                           Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Dezember 1880. Nr. 49. 
Inhall: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung desgl. für Bau= und Nutzholz in München; — Befugniß 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 767 einer Steuerstelleell ’770 
4. Marine und Schiffahrt: Beginn von Seesteuermanns- 
2. Finanz-Wesen:; Nachweisung der Einnahmen der Post= und Seeschiffer= und Seedampfschiffs-Maschinisten-Prüfungen; 
Telegraphen-, sowie der Reichs-Eisenbahn-Verwaltung vom Ertheilun 
— g. von Flaggenattesten 770 
1. April bis Ende Oktober 1880 770 5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Bahnstrecke .. 771 
3. Zoll- und Stener-Wesen: Zulassung von Privat-Transit—- 6. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Erthei- 
lägern ohne amtlichen Mitverschluß für Olivenöl; — luigen 771 
  
  
                         1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                 Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die danm des 
r— — Aausweisung 
9 der Bestrafung. beschlossen weisungs- 
S des Ausgewiesenen. g. beschlossen hat. beschlusses. 
I. 2. # 3. 4. 5. 0. 
  
  
  
  
  
                       Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs: 
  
  
1.|Franz Trakal, Buch- * Jahre, aus Leitomischl, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 16. Novem- 
binder, Böhmen, teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Breslau, 
2. Alexander Sezend= Jahre, aus Wüste-desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
zina, Arbeiter, seifersdorf, Böhmen, # 
3. Karl Altmann „geboren 1850 zu Reichen-desgleichen, dieselbe Behörde, 17. Novem- 
Tuchmachergeselle, berg, Böhmen, ber d. J. 
4. Karl Krefcik, 25 Jahre, aus Madow, besgleichen, dieselbe Behörde, 19. Novem- 
Schuhmachergeselle, Bezirk Czaslau, Böhmen, 1 ber d. J. 
5. Josef Pratzer, 30 Jahre, aus Altstadt, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Fleischergeselle, Oesterreichisch-Schlesien,
        <pb n="788" />
                                                     —  768  — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
Ausweisung . 
 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. n 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
6. Franz Groß, Cigar-59 Jahre, aus Henners-Landstreichen, Betteln, Königlich preußische 20. Novem- 
renarbeiter, dorf, Bezirk Troppau, Angabe falschen Namens Bezirksregierung zuf ber d. J. 
Oesterreichisch-Schlesien, und Gebrauch eines geBreslau, 
fälschten Legitimations= 
papieres, 
7. Franz Treimer, 31 Jahre, geboren und Landstreichen, Königlich preußische 2. November 
Brauergeselle, ortsangehörig zu Zuck- Bezirksregierung zu d. J. 
mantel, Oesterreichisch- Oppeln, 
Schlesien, 
8. Ferdinand Wagen-geboren am 29. Januar Landstreichen und Bet-Königlich preußische 29. Oktober 
knecht, Bäcker= und1838, aus Weifkirch, teln, Bezirksregierung zu d. J. 
Müllergeselle, Böhmen, Liegnitz, 
9. Ssaak Waldmann, Jahre, aus Chrzanow, desgleichen, Königlich preußische 4. November 
Bäckergeselle, Galizien, *° 3 zu d. J. 
assel, 
10. Johann Klimschack,27 Jahre, aus Bude Landstreichen, Königlich preußische 12. Novem- 
Tagelöhner, (Buda), Galizien, S zirkeregierung zu ber d. J. 
rier, 
11.l Pierre Moametie 4 Jahre, geboren zuldesgleichen, dieselbe Behörde, 18. Novem- 
Matrose, Algier, ber d. J. 
12. Adam Kohlen, Buch-37 Jahre, geboren zusLandstreichen und Fäl-Königlich preußische 29. Oktober 
binder, Gülpen, ortsangehörig schung eines Legiti= Bezirksregierung zu d. J. 
zu Sittard, Niederlande, mationspapieres, Aachen, 
13.,a) Ernst Rischauer, 35 Jahre, 
Buchdrucker, Landstreichen und Königlich bayerisches 30. Septem- 
b) Emil Rischauer,1 Jahre, Betteln, Bezirksamt Schon= ber d. J. 
Schreiber, aus Trient, Tirol, gau, 
14. Sosef Paßmoser,59 Jahre, aus Hall, Landstreichen und Dieb-dieselbe Behörde, 1. Oktober 
Maschinenschlosser, Tirol, stahl, d. J. 
15.Adolf Brix, Metzger 27 Jahre, aus Roth-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 9. Oktober 
wasser, Bezirk Hohen= teln, d. J. 
stadt, Mähren, · 
16.FelixGloning,225ahre,auöOstewdeggleichem dieselbe Behörde, 12. Oktober 
Dienstknecht, miething, Bezirk Braun- d. J. 
au, Ober-Oesterreich, 
17.|/a) Anton Canton,geboren 1841, 
Tagelöhner, 4(5J*5# zu bidieselbe Behörde, 25. Oktober 
b) dessen Ehefrau Ka-geboren 1840, außerdem wegen Bet- d. J. 
tharina Canton, aus Telve, Bezirk Borglus, 
Süd-Tirol, 
18. Luigi Prarizzi,geboren 1856, aus Bol-Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, desgleichen. 
Tagelöhner, lentina, Bezirk Cles, 4-eln, 
  
  
  
Tirol,
        <pb n="789" />
                                                            —  769  — 
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
3— — Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
19.Franz Friedrich,sJahre, aus Nieder-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches)6. Oktober 
Bäcker, Koblitz, Bezirk Leitmeritz, teln, Bezirksamt Schon= d. J. 
Böhmen, gau, 
20. Alexander Passen= 52 Jahre, aus Biala, Landstreichen, Betteln Königlich bayerisches 18. Oktober 
dorfer, Nagell Bezirk Biala, Galizien, und Diebstahl, Bezirksamt Eggen= d. J. 
schmied, felden, 
21. August Thomas, 43 Jahre, aus Warschau, Landstreichen, BettelnGroßherzoglich badi= 14. Novem- 
Uhrmacher, und Gebrauch eines scher Landeskommis= ber d. J. 
falschen Legitimations= sär zu Karlsruhe, 
papieres, - 
22.BereckKatzewgky,20Jahre,ausLomsha,LandstreichenundVet-Großherzoglichbadi-23.Novem- 
Schuhmacher, Russisch-Polen, teln, scher Landeskommis= ber d. J. 
sär zu Mannheim, 
23. Josef Hallada, geboren am 14. Märzdesgleichen, Polizei-Amt zu Lübeck, 15. Novem- 
Gärtner, 1842, aus Neuhaus, ber d. J. 
Böhmen, 
24. Josef Dacremont, 25 Jahre, geboren zu]Landstreichen und Be-Kaiserlicher Bezirks-1 8. Novem- 
Arbeiter, Noirefontaine, Provinztrug, präsident zu Metz, ber d. J. 
Luxemburg, Belgien, . 
25.ClemenzAlbert,505ahre,geborenundLandstreichenundVevKaiserlicherBezirkg-5.Novembek 
Ackerer, ortsangehörig zu Fresse, teln, präsident zu Kolmar, d. J. 
Kanton Thillot, Depar- 
tement der Vogesen, 
Frankreich, 
26.|Francois Boisselot,zeboren am 31. Dezem-Landstreichen, derselbe, 19. Novem- 
Tagner, ber 1850 und ortsan- ber d. J. 
  
gehörig zu Frautenard, 
Departement der Saone 
und Loire, Frankreich, 
  
  
  
  
  
113*
        <pb n="790" />
                                                          —  770 —                                                                          der Einnahmen der Post- und Telegraphen- sowie der Reichseisenbahn-Verwaltung für die Zeit 
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats Oktober 1880.) 
  
  
  
  
  
· Einnahme Einnahme Mithin im Etats- 
Bezeichnung vom Beginn des „ 
Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1880/81 
der Schlusse des raum des Vor- + mehr 
obengenannten jahres — weniger 
Einnahmen. Monate jah g 
- -— r— 
Post= und Telegraphen-Verwaltung 76 975 741 73537 789 + 3 437 952 
Reichseisenbahn-Verwaltung= 23471 300 22 532 798 + 938 502 
  
  
  
*) Die Nachweisungen der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie an Wechselstempel- 
steuer für denselben Zeitraum sind veröffentlicht im Central-Blatt für 1880 Seite 742 bezw. Seite 734. 
*) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach 
definitiven Feststellungen angegeben. 
  
                                3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. November d. J. beschlossen, daß die obersten Landes-Finanz- 
behörden ermächtigt werden, ausnahmsweise auch für das der Tarifnummer 26 a 2 unterliegende Olivenöl 
Privat-Transitläger ohne amtlichen Mitverschluß zuzulassen, wenn ein Verkehrsbedürfniß anzuerkennen ist und 
im Interesse der Zollsicherheit keine Bedenken entgegenstehen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 18. November d. J. beschlossen, daß in München gemischte 
Privat-Tranfitläger von Bau= und Nutzholz ohne amtlichen Mitverschluß gestattet werden dürfen. 
  
Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Inowrazlaw, im Hauptamtsbezirk Strzalkowo, ist die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1I über leere Säcke beigelegt worden. 
  
                                   4. Marine und Schiffahrt. 
 
In Papenburg wird am 6. Dezember d. J. mit einer Seesteuermanns- und einer Seeschiffer-Prüfun g 
für große Fahrt begonnen werden.
        <pb n="791" />
                                                     — 771 — 
In Lübeck wird am 13. Dezember d. J. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große 
Fahrt begonnen werden. 
  
In Stettin wird am 13. Dezember d. J. mit einer Seedampfschiffs-Maschinisten-Prüfung begonnen 
werden. 
  
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 
1. vom Kaiserlichen Konsulat zu Vokohama am 30. September d. J. der im Jahre 1857 in 
Liverpool erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark „Chili" von 444,98 Register- 
Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des im 
Königreiche Preußen staatsangehörigen Paul Bohm, welcher Danzig zum Heimathshafen des 
Schiffes gewählt hat; 
2. vom Kaiserlichen Konsulat zu Havre am 16. November d. J. dem im Jahre 1876 in Sunder- 
land erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen eisernen Schraubendampfschiff „Blagdon“ 
von 890,19 Register-Tons Netto-Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließliche 
Eigenthum der Hamburgischen Handelsgesellschaft Rob. M. Sloman &amp; Co. zu Hamburg. Das 
bezeichnete Schiff, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, 
wird fortan den Namen „Marseille“ führen. 
  
                                      5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                      Reichs-Eisenbahn-Amt. 
An 1. d. M. ist die zur Bergisch-Märkischen Eisenbahn gehörige, 94 km lange Bahnstrecke Olpe— 
Rothemühle, Fortsetzung der Zweigbahn Finnentrop—Olpe, mit den Stationen Gerlingen und Rothe= 
mühle dem öffentlichen Verkehr übergeben worden. Auf der Station Gerlingen findet nur eine Abfertigung 
von Wagenladungsverkehr statt. 
Berlin, den 2. Dezember 1880. 
  
                             In Vertretung: Körte. 
  
                                      6. Konsulat-Wesen. 
Seine Mgjestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Kaufmann W. Holmboe in Tromsoe zum Konsul für den Zolldistrikt Tromsoe 
und 
den Kaufmann Heinrich Bey in Lagos (Guinea) zum Konsul für das Settlement Lagos und 
Porto novo 
zu ernennen geruht. 
Namens des Reichs ist 
dem Kaufmann C. Wichmann in Berlin das Exequatur als argentinischer Konsul für die Pro- 
vinzen Pommern, Posen, Schlesien, Ost= und West-Preußen 
und 
dem Herrn Federico Susviela Guarch das Exequatur als General-Konsul der Republik Uruguay 
für Deutschland mit dem Sitze in Berlin 
ertheilt worden. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="792" />
        <pb n="793" />
                                               Central-Blatt 
                                         für das 
                                   Deutsche Reich. 
                                      Herausgegeben 
                                              im 
                                   Reichsamt des Innern. 
Zu bezieben durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
 
 
 
  
  
  
   
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 10. Dezember 1880. Nr.50. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Doppel- 1 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Errichtung einer Zollstelle 778 
rechnung der Dienstzeit der auf Südsee-Inseln stationirten 4. Justiz-Wesen: Aenderungen im Verzeichniß der zur 
Konsulatsbeamten bei der Pensionirung; — Ausweisung Einziehung von Gerichtskosten bestimmten Stellen. 778 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . Seite 773 5. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung einer Bahnstrecke — desgl. 
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Aus einer Haltestelle .. 778 
prägung von Reichsmünzen bis Ende November 1880o; 6. Marine und Schiffahrt: Begime einer t Seesteuermanns. 
— Status der deutschen Notenbanken Ende November Prüfung 778 
1880 775 7. Konsulat-Wesen: Ernennung 778 
  
  
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 51 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 hat der Bundesrath in seiner Sitzung 
vom 18. November d. J. beschlossen, daß den besoldeten Konsulatsbeamten, welche in außereuropäischen 
Ländern eine längere als einjährige Verwendung gefunden haben, die daselbst zugebrachte Dienstzeit bei Ver- 
wendung auf Inseln der Südsee bei der Pensionirung doppelt in Anrechnung gebracht werde. 
Berlin, den 6. Dezember 1880. 
                          Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
                                 Otto Graf zu Stolberg. 
114
        <pb n="794" />
                                               —  774  — 
  
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
 — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                      a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.]Domenico Frigo, ge-geboren am 9. Mai 1856 schwerer Diebstahl, Königlich preußische 29. Oktober 
nannt Ceccon, zu Treschêè-Conca, Ge- Bezirksregierung zu d. J. 
Bergmann und Eisen= meinde Roana, Provinz Merseburg, 
bahnarbeiter, Vicenza, Stalien, 
2. Josef Wörgötter, 33 Jahre, ortsangehörigsmmehrfacher Diebstahl und Königlich bayerisches'1 1. Oktober 
Dienstknecht, zu St. Ulrich, Bezirk Unterschlagung, Bezirksamt Bam= d. J. 
Kitzbühel, Tirol, berg II, 
                     b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
3. Anna Kretschmer,34 Jahre, aus Barsdorf, Landstreichen, Königlich preußische25. Novem- 
unverehelichte,. Böhmen, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Breslau, 
4. Clemens Kaßner, geboren 1834 und orts-Landstreichen und Bet-Königlich preußische 2. November 
Müllergeselle, angehörig zu Neuwald, teln, Bezirksregierung zud. J. 
Bezirk Jägerndorf, Oppeln, 
Oesterreichisch-Schlesien, 
5.Johann Buchta,ß4 Jahre, aus Ellguth, desgleichen, dieselbe Behörde, 6. November 
Arbeiter. Oesterreichisch-Schlesien, d. J. 
6. Heinrich Gruß, 31 Jahre, aus Georgen-Betteln im wiederholten Königlich preußische 29. Novem- 
Müller, thal, Bezirk Rumburg, Rückfall, Landdrostei zu Lüne= ber d. J. 
Böhmen, burg, 
7. Franz Heresch, Bau-34 Jahre, aus Wischau, Landstreichen, Königlich preußische 24. Novem- 
zeichner, Mähren, Bezirksregierung zuber d. J. 
Wiesbaden, 
8. Moritz Ditter, 40 Jahre, geboren zulesgleichen, dieselbe Behörde, 26. Novem- 
Schneider, Komrowitz, ortsangehö- ber d. J. 
rig zu Lipnik, Galizien, 
9. Jakob Matthys 7 Jahre, aus Doesburg, Landstreichen und Bet-Königlich preußischef20. Novem- 
Schuhmacher, Niederlande, teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Düsseldorf, 
10. Anton Nohynek,3 Jahre, aus Neu-Landstreichen, Königlich bayerischessdesgleichen. 
Bäcker, Bidschow, Böhmen, Bezirksamt Nabburg, 
11.Johann Hoppert,22 Jahre, geboren und Betteln im wiederholten Königlich sächsische 1 1. Septem- 
Handarbeiter, ortsangehörig zu Gott= Rückfall und Körper-Kreishauptmann- ber d. J. 
mannsgrün, Böhmen, verletzung, schaft zu Zwickau, 
12. Franz Josef Scholze, geboren 1857 zu Groß-Betteln im wiederholten Königlich sächsische 10. Novem- 
Webergehilfe, Mergthal, ortsangehörig Rückfall, Kreishauptmann- ber d. J. 
zu Krombach, Böhmen, schaft zu Bautzen, 
13. Anton Krock, Weber, 36 Jahre, aus Alt-Pauls-Landstreichen und Bet-Großherzoglich hessi= 6. November 
  
dorf, Böhmen, 
  
  
teln, 
  
sches Kreisamt zu 
  
  
Worms, 
d. J.
        <pb n="795" />
                                                   —  775  — 
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
— Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. l 2. 3. 4. 5. 6. 
I . 
14. Mendel Friedle 18 Jahre, aus Sczekot-Landstreichen, Großherzoglich badi-27. Novem- 
Buchbinder. schin bei Szadek, Rus- scher Landeskommis= ber d. J. 
sisch-Polen, « sär zu Karlsruhe, 
15. Jakob Enz, Melker, 36 Jahre, aus Stein, Betteln im wiederholten Großherzoglich badi-desgleichen. 
Kanton Appenzell, Rückfall, scher Landeskommis- 
# Schweiz, sär zu Mannheim, 
16. Georg Sobrick,9 Jahre, aus Pechlin,Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-25. Novem- 
Erdarbeiter, Ungarn, präsident zu Metz, ber d. J. 
17. Franz Dailloux, geboren am 6. März 1835 Landstreichen und Bet-derselbe, desgleichen. 
Arbeiter, zu La Chapelle-Agnon, teln, 
6 Departement Puy de 
Dôme, Frankreich, 
18. Josef Levy, Metzger, geboren am 12. August Landstreichen, derselbe, 26. Novem- 
1849 zu Kalisch, Rus- ber d. J. 
der in den deutschen Münzstätten bis Ende November 1880 stattgehabten Ausprägungen von Reichs- 
  
  
2. 
  
  
  
  
sisch-Polen, 
  
Münz-. 
Ueb 
er sich t 
Gold= und Silbermünzen. 
  
  
  
  
und Bank-Wesen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Goldmünzen Hiervon Silbermünzen 
 
1. Juni Monat Novem- auf Privat- zung u 4 
er 1880 sind geprägt Halbe rechnung Fünf- Zwei. Ein- Fünfzig- Zwanzig= 
Doppelkronen Kronen g » «. . 
worden in: pp Kronen geprägt Markstücke Markstücke Markstücke w F 
M # M M. M # M M # 
Berlin — 3 376 750 — 3 376 750 — — — — — — — 
München. — 1279 350 — 1279 350 — — — — — — 
Stuttgart. — 1 000 000 — 1000 000 — — — — — — — 
Hamburg. 815 520 – — 815 520 — — — — — —- 
Summe 815 520 5 656 100 — 64716201 — — — — — — — 
2. Vorher waren geprägt269 250 860/440 162 370 27 969 925|417 478 650/71 653 095|101 026 942 152 211 435/71 486 552—835 717 922|80 
3. Gesammt-Ausprägung 270 066 380/445 818 470.27 969 925423 950 27071 653 095/101 026 942 152 211 435 71 486 552—85 717 922 80 
4. Hiervon wieder ein- 1 
gezogen 319 2200 247 530 3 610 2 485 2850 1683 895— 5 000 508.60 
5. Bleiben 1269 747 160 445 570 940/27 966 315 71 650 610/101 024 092/152 209 752/71 485 657— 30 717 41420 
1743284 415.4 427 087 325% . 
  
  
  
*) Vergl. Central-Blatt S. 729. 
  
  
114*
        <pb n="796" />
                                                    —  776  — 
Status der deutschen Noten 
nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Wochen über 
(Die Beträge lauten 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Passiva. 
Ver- Enent. 
2 Name Ver  bindlich- ein. 
. Grund. Reserve. Noten- gen Unge. Wegen fällige Gegeneiten GegenSonstige Gegen SummeGegen keiten 
2 der Kapital. 31. Oktb. deckte 31. Oktb. Ver 31. Oktb, mit 831. Oktb. 31. Ottb. der 31. Oktb derge. 
3 Banken. pital. Fonds. Umlauf. 1880. Noten. 1880. bindlich. 150.Kündi. 1880. Passiva. 1880. Passiva. 1880. gebenen 
2. keiten. gungs- inländischen- 
frist. Wechseln. 
1| reichsbank 120 O000 15 52914 365— 35 964%92Jt — 34110 7581 024 883— 15 516 — 
2Städt. Bank zu Breslau 2 000 600% 2766J— 30565¼145 83 294% 6568 — — — 93064247 322 
3Kölnische Privatbank. 1 000 750 2 508 325 1161 0 84 340— 1322 25 151 — 825 290 156 
4Magdeburger Privatbank 3 000 606 2149— 135 1 14 18 11— 4 914— 83 214— 69 69244— 30 1 020 
5.Danziger Privat-Aktien- 
Bank 3 000 750 1634— 8 so6 1 309. 66/ 2 809 119 188— 378690 214 43 
6 Provinzial-Aktien-Bank des  
Großherzogthums Posen. 3 000 750 1939— 6 1227— 22 149 + 144 1 0120. 24 120— d 6970+ 154 395 
7 Hannoversche Bank 12 000 90 3316— 21002 894/— 298 3 103. 134 16854 3171 24 1181 1721 1180 
8Frankfurter Bank- 17 143 3606 8362 1856 675— 3105%44 5 526 13j— 434 38065 7591 
Bayerische Notenbank 7 500 389 65 92— 1646 27 660— 3 803 741J 36 66# 14 33 21 15 
10 Sächsische Bank zu Dresden000 3441 315452SS 1 2760— 16 11 2551 
11 Leipziger Kassenverein 3 000 149 29011 253 1 0291— 315111! 64 667/J 127 154s 11 8 382 455 899 
12 Chemnitzer Stadtbank 510 127 501—. 4 116 12 62 — 49 2523— 121 1481 53 3 871 [— 113 614 
13 Württembergische Notenbank 9 000 38424 028+ 2920 7991 382 408— 79 18—+ 4 688 71 34526—+ 2916 1346 
14. Badische Bank. 9-00 1263 16248 1064 9 783 9161 419 4 11 333/L 249 riis- 741 280744 13981 1939 
15 Bank für Süddeutschland 15 672 1 5747y 2 020 9 700 79 142“11 1 — — 967 3 36 135|+ 2 112 1 057 
16 Braunschweigische Bank- 10 500 31112376 231554X 14% 2571 71661 1804 9 176% 787 263 
17 Kommerzbank in Lübeck 2 4%0 49 824— 35 381.101 1085— 82 2324— 474 48— 4 6730 — 525 45 
18 Bremer Bank 16 607 774 4744— 114 2 8330 — 127 167— 500 13189-+ 660 778—. 80 36259+ 8376 1 048 
Zusammen 268 33)] 32061| 913 185— 32 239 186 473— 52956 197179 22029 42 342 + 435 9124/— 561 462 223 — 9 8311 15044 
Bemerkungen. 
Zu 8*: Darunter 144 500 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten. 
Zu 15*: Darunter 100 939 M noch nicht zur Einlösung gelangte Gulden= und Thalernoten.
        <pb n="797" />
                                                       —   777   —                                                                       banken Ende November 1880, 
sichten, verglichen mit demjenigen Ende Oktober 1880. 
auf Tausend Mark.) 
 
  
  
  
  
  
  
  
  
Activa. 
S 
Metall. Gegen Reichs Gegen Noten Gegen Gegen Gegen Gegen Sonstige Gegen Summe Gegen 27 
31. Oktb. kassen-. 31. Oktb.derer 31. Oktb. Wechsel. 31. Oktb. Lombard.31. Oktb.Effekten.31. Oktb. 31. Oktb. der 31. Okté. 
Bestand.. „scheine. 10. Banken. 13880. 1880. 1880. isso. Aktiva. 1880. sattiva. 1880. 5 
 
 
547 399 8 185 41 706+ 1 893 27 478 1071 324 484 26226 54 604 4040 16 028—+ 6 178 24 482 — 1 06810036 18114007]]| 
1o0o29 4 53 18 4 14 4744% 246 39911— 84 3914— 41 189 — 32 — 964742702 
10304122 11-s- 4 3061 4 283 8 144% 87 339— 10 — — 273 3#99 3153 
829 — 4 12— 9 163— 122 4992.175 1077— 78 — — 18 41 24 7120— 144 
6ös 4 — 1700— 3 6470 400 6386 TJ 43 518 10 466— 21 821 230 
—— 3 2 521 6 4708 + 163 1519 37 — — 279 — 3 7218+ 169 
2 10— 104 8— 34 308— 370 12 998 + 802 566— 2 612 — 100 7561 — 368 24 110 — 1727 
5 * + 1204 355 76 1 808— 31116 876 — 1258 7892%2 487 4053— 393 2320 1564 38 8286— 7258 
33 101 1866 43 13 5125t 176 35 401|— 4148 1 612— 93 264— 26 1 675J 146 77221— 19669 
17098 90 146 96 5077 + 1360 47253 161 3995— 37 4136 38 6 848 J+ 229 84 5553+ 117 
1082 4 16 14 — 776 +— 240 4196— 57 1 333— 19 84— 11 841+ 172 8 3824K1 45511 
243 16 21— 8 121 — 8 2879 139 811— 2 128 — 398 12 3 871I— 11312 
10 101 4 3565 62 4 34 3 8744 2 139 18 522 94 711/+ 151 434 64 816 69 34526 + 291613 
6 34 147 8— 3 115— 1 18 774% 1703 1 0330 35 48 — 1757-— 489 28 074+ 139814 
6 390 778 281 11 1 662% 1 152 19 7471 665 1 44 434 4669— 28 2194 — 900 36 135+ 2 11215 
651 99 251 4 24 146— 40 11775+ 1673 1 41— 102 — — 3802 — 8862 17 8151 4 753832116 
381 — 18 51 4 1 57½ 49 4636 181 585n 198 414— 151 875 271 6953— 50517 
1791— 60 4 — 11911 73 28 4611 60 5585+ 192 337 — 850 314 37147 63918 
636 412 12 635 42 469 + 1962 47 831 6122 674263 —27 330 88 3966 — 40567 31909 4 6663 56 621 — 2984 1476 801 — 80859
        <pb n="798" />
                                               — 778 — 
                                3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
In Gottsdorf, Hauptzollamts-Bezirk Passau, ist ein Königlich bayerisches Nebenzollamt II. errichtet 
worden. 
  
                                                 4. Justiz-Wesen. 
Des Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 1880 
beschlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Central-Blatt für das 
Deutsche Reich Nr. 39 S. 604), wird dahin berichtigt beziehungsweise ergänzt, daß auf Seite 638 in den 
die Amtsgerichte München I und II betreffenden Zeilen zu setzen ist: 
  
  
  
  
für den Bezirk des Amtsgerichts  betreffende Kasse resp. Behörde 
München I in Civilsachen: Königliches Stadt-Rentamt München III, 
in Strafsachen: Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts, Abtheilung für Strafsachen. 
München II Königliches Land-Rentamt München. 
  
                                          5. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                        Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 3. d. M. ist die Bahnstrecke Höchst— Griesheim— Frankfurt a./M. Ostbahnhof der Hessischen Ludwigs- 
Eisenbahn auch für den Personenverkehr") eröffnet worden. 
Berlin, den 6. Dezember 1880. 
  
Am 1. Januar k. J wird an der zum Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Magdeburg gehörigen 
Bahnstrecke Halle — Vienenburg die bisherige Personen-Haltestelle Hedersleben auch für den Güterverkehr 
in Wagenladungen eröffnet werden. 
Berlin, den 7. Dezember 1880. 
                                 In Vertretung: Körte. 
  
                                        6. Marine und Schiffahrt. 
In Elsfleth wird am 16. Dezember d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. 
  
                                           7. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Johannes Kock in Tamatave zum 
Konsul für die Insel Madagascar zu ernennen geruht. 
  
*) Vergl. Central-Blatt S. 736. 
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="799" />
                                                Central-Blatt 
                                             für das 
                                        Deutsche Reich. 
                                       Herausgegeben 
                                                im 
                                 Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
. . 
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Dezember 1880. Nr.51. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs = Sachen: Er- und in den Befugnissen von Zoll- und Steuerstellen; — 
nennungen von Mitgliedern der Disziplinarkammern; — Uebersicht über Rübenzuckersteuer, sowie Zucker-Ein= und 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete Ausfuhr für November 180 783 
eite 779 7. Bank-Wesen: Statistik der deutschen Banknot Ende 
2. Eisenbahn · Wesen- Eröffnung von Bahnstrecken und Halte- Bank- Wesen Statistik der   ·.. deutschen " Bankn oten Ende 
stellen 782 - 
, . . « . Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahme an Wechsel- 
3. Statistik: Anschreibung des Postverkehrs in den Ueber 8. Finanz -Wesen 
sichten über den Waarenverkehr zur See....782 stempelsteuer den Monaten April bis November 
4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen einer weiteren Folge · 
der Entscheidungen des Scheinen ein und der Folge 9. Maaß= und Gewichts-Wesen: Sechster Nachtrag zur Aich- 
ämter 783 gebühren-Taxre. . 790 
5. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Einziehung eines Kon— 10. Posi- und Telegraphen-Wesen: Uebereinkommen mit 
sulats; — Exequatur-Ertheilungegen 3783 Luxemburg, betreffend Einziehung von Quittungen rc. mit- 
6. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen im Bestande telst Postauftrggss= 794 
  
  
                                      1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61), in Gemäßheit der 
vom Bundesrath vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern der Kaiserlichen Disziplinarkammern 
1. in Frankfurt a./O.: den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Fischer daselbst; 
2. in Danzig: den Königlich preußischen Landgerichtsdirektor Strehlke daselbst als Präsidenten; 
3. in Bromberg: a) 7 Königlich preußischen Landgerichtsdirektor Langrock daselbst als Prä- 
identen, 
b) den Königlich preußischen Intendantur-Assessor Jung daselbst; 
in Breslau: à) den Königlich preußischen Oberlandesgerichtsrath Beer daselbst als Prä- 
sidenten, 
b) den Königlich preußischen Intendantur-Assessor Hummel daselbst; 
5.in Münster: den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Lambrecht daselbst; 
6.in Arnsberg: den Königlich preußischen Intendantur-Assessor Puchstein in Münster; 
7.in Hannover: den Kaiserlichen Ober-Postdirektor, Geh. Ober-Postrath Wittmann daselbst; 
8.in Leipzig: den Kaiserlichen Ober-Postdirektor Walter daselbst, 
für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Reichs= bezw. Staatsämter zu ernennen. 
  
115
        <pb n="800" />
                                                    —  780  — 
        Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die datum des 
 - Ausweisung weisungs- 
6 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                              Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.[Julius Andersohn 22 Jahre, geboren zus Landstreichen und Bet-Königlich preußische 15. Novem- 
Tischlerlehrling, Libau, Rußland, teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Königsberg, 
2.) Elias Goli- 
brodski, Bar- à 20, zu b 18 Landstreichen, Königlich preußische2. Dezem- 
biergehülfe, Jahre alt, beide aus Bezirksregierung zu ber d. J. 
b) Aron Sawa- Pokrou, Gouverne-= Marienwerder, 
lowickz, Tisch- ment Kowno, Ruß-= 
lergeselle, land, 
3. Samuel Engel,7 Jahre, geboren zus Landstreichen und Bet-Königlich preußische 24. Novem- 
Weber, Stawiszyn, ortsange= teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
hörig zu Gurkapabianik, Frankfurt a. O., 
Russisch-Polen, 
4.] Wilhelm Trampler,22 Jahre, aus Wagstadt, desgleichen, Königlich preußische 30. Novem- 
Hutmacher, Oesterreichisch-Schlesien, Daezirkeregierung zu ber d. J. 
reslau, 
5. Tohann Rother, 26 Jahre, aus Frank-fesgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Webergeselle, stadt, Mähren, 
6. Anton Grötzbach,5 Jahre, aus Studnitz, desgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Tischler, Bezirk Nachod, Böhmen, 
7. Karl Mücke, Tage-geboren 1831 und orts-Landstreichen, Königlich preußische26. Oktober 
arbeiter, angehörig zu Rothwasser, Bezirksregierung zu d. J. 
Oesterreichisch-Schlesien, Oppeln, 
8. ohann Teufert, 41 Jahre, geboren zus Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 12. Novem- 
Schornsteinfeger, Kosel, ortsangehörig zu teln, ber d. J. 
Wagstadt, Oesterreichisch- 
Schlesien, 
9. Karl Post, Kellner, 28 Jahre, geboren undddesgleichen, dieselbe Behörde, 22. Novem- 
ortsangehörig zu Rotter- ber d. J. 
dam, Niederlande, 
10.[Josef Kolodziej,23 Jahre, geboren undidesgleichen, dieselbe Behörde, desgleichen. 
Knecht, ortsangehörig zu Ros- 
kowo, Bezirk Chrzanow, 
Galizien, 
11. Johann Agary, geboren am 26. Februar desgleichen, Königlich preußische 2. November 
Schneider, 1842, aus München- Bezirksregierung zu|d. J. 
grätz, Böhmen, Liegnitz, 
12. Franz Hesse, geboren am 12. März desgleichen, dieselbe Behörde, 11. Novem- 
Strumpfwirker, 1850 zu Johannisberg, ber d. J. 
  
ortsangehörig zu Schö- 
nau, Bezirk Schluckenau, 
Böhmen,
        <pb n="801" />
                                                    —    781    —    
  
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath 1 Grund Behörde, welche die Datum des 
S — Ausweisung weisungs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
13. Josef Brandl, geboren am 13. Februar'Landstreichen und Bet-Königlich preußischef16. Novem- 
Eisendreher, 1841 und ortsangehörigteln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
zu Pottendorf, Bezirk Magdeburg, 
Wiener-Neustadt, Oester- 
reich, 
14. Franz Ulbrich „d20 Jahre, geboren zu Betteln im wiederholten Königlich preußische 23. Novem- 
Schlossergeselle, Prag, ortsangehörig zus Rückfall, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Chwala, Bezirk Karo- Schleswig, 
linenthal, Böhmen, 
15.Heinrich Felix Hei--25 Jahre, aus Chur, desgleichen, dieselbe Behörde, 27. Novem- 
dinger, Buchdrucker, Schweiz, ber d. J. 
16. Thomas Hlaw= 28 Jahre, geboren zu Landstreichen, Betteln, dieselbe Behörde, 2. Dezem- 
nitzka, Hutmacher,, Wien, ortsangehörig zu und Gebrauch eines ge- ber d. IJ. 
Triklasowitz, Bezirk So= fälschten Legitimations-= 
bieslau, Böhmen, papieres, 
17. Johann Jaworsky,59 Jahre, geboren zu Landstreichen, Königlich preußäische'desgleichen. 
Hutmacher, Krakau, Galizien, orts- Bezirksregierung zu 
angehörig zu Nantes, Wiesbaden, 
Frankreich, 
18. Karl Hartmann, 23 Jahre, aus Erlach, desgleichen, dieselbe Behörde, 6. Dez 
Metzger, Kanton Bern, Schweiz, ber d. J. 
19. Wenzel Eisenreich,33 Jahre, ortsangehörig desgleichen, Königlich bayerisches 19. Juli 
Schuhmachergeselle, zu Bergreichenstein, Bezirksamt Gra-w. J. 
Böhmen, fenau, 
20. Ludwig Wohlfart, geboren 1852 und orts-Landstreichen und Nicht-Königlich bayerisches 20. Novem- 
Viehtreiber, angehörig zu Sebastiansbefolgung der Reise= Bezirksamt Bruck, ber d. J. 
berg, Bezirk Komotau, route, 
Böhmen, 
21. Joses Trapp, geboren 1858 aus Wild-Landstreichen und Bet-Königlich bayerisches? 3S. Novem- 
Schuhmachergeselle, stein, Bezirk Eger, Böh= teln, Bezirksamt Burg= ber d. J. 
men, lengenfeld, 
22. Karl Schmutzer, geboren 1849 und orts-desgleichen, dieselbe Behörde, 26. Novem- 
Weber, angehörig zu Habstein, ber d. J. 
Bezirk Böhmisch-Leipa, 
Böhmen, 
23. Karl Kuncarovis1 Jahre, geboren und desgleichen, Königlich sächsischef5. November 
(Kunczar), Schmie= ortsangehörig zu No- Kreishauptmann-= d. J. 
degeselle, wenz, Mähren, schaft zu Dresden, 
24. Philipp Formhals, geboren am 8. FebruarBetteln im wiederholten Großherzoglich badi29. Novem- 
Dekorationsmaler, 1825 zu Worms, orts= Rückfall, scher Landeskommis= ber d. J. 
angehörig zu Arnheim, sär zu Mannheim, · 
Provinz Gelderland, 
Niederlande, 
25.]Moses Hirsch Lew-30 Jahre, aus Krakau, Landstreichen und Bet—-derselbe, 5. Dezem- 
kowicz, Kürschner, Galizien, teln, ber d. J. 
  
  
115*
        <pb n="802" />
                                                          — 782 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Dam des 
7 – — Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
26.Josef Kuliczek, 30 Jahre, aus Lrcci, Landstreichen, Großherzoglich badi-= 6. Dezem- 
Klempner, Komitat Trentsin, Un- scher Landeskommis= ber d. J. 
garn, sär zu Karlsruhe, 
27. Nicolaus Levin-geboren am 5./17. Sep-Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks--2. Dezem- 
sohn, Kommis, tember 1862 zu Mos= teln, präsident zu Metz, ber d. J. 
kau 
- 
  
                                       2. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                       Reichs-Eisenbahn-Amt.
 
Am 15. d. M. wird die zur Holsteinischen Marschbahn gehörige, 84 km lange Bahnstrecke St. Michaelis- 
donn — Marne, welche auf Station St. Michaelisdonn von der Bahnstrecke Elmshorn-Heide abzweigt, mit 
den Stationen Volsemenhusen und Marne dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. 
Berlin, den 14. Dezember 1880. 
Am 15. d. M. wird die der Königlichen Direktion der Rheinischen Eisenbahn unterstellte, 13/4 km lange 
Bahnstrecke Langendreer —Löttringhausen, welche in Langendreer an, die Bahnstrecke Crefeld—Dortmund 
und in Löttringhausen an die Bahnstrecke Düsseldorf—Dortmund anschließt, mit den Zmwischenstationen 
Stockum, Witten und Annen für den Personen-, Gepäck-, Eilgut= und Güter-Verkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 14. Dezember 1880. 
Am 15. d. M. wird die an der Bahnstrecke Zwickau—Oelsnitz der Sächsischen Staatseisenbahn gelegene Halte- 
stelle Lottengrün auch für den allgemeinen Güterverkehr eröffnet werden. 
Berlin, den 14. Dezember 1880. 
— — —— —— — —„. —. — — 
Am 22. d. M. wird auf der zum Bezirk der Königlichen Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn ge- 
hörigen Neubaustrecke Herford—Detmold mit der Inbetriebnahme der 8,5 kw langen Theilstrecke Lage— 
Detmold der Personen-, Gepäck-, Güter= (Stückgüter= und Wagenladungs-) und Depeschen-Verkehr 
eröffnet werden. 
Berlin, den 16. Dezember 1880. 
                                    In Vertretung: Körte. 
  
                                             3. Statistik. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 29. November d. J. beschlossen, daß für die Folge außer den 
im §. 12 Abs. 4 der Bekanntmachung vom 20. November 1879 (Central-Blatt für das Deutsche Reich 
S. 676) bezeich neten Postsendungen von der Aufnahme in die Nachweisungen über den Seeverkehr noch die- 
jenigen zur Einfuhr mit der Post bestimmten Gegenstände auszuschließen sind, welche bei den Aemtern in 
den betreffenden Seeplätzen nicht in den freien Verkehr gesetzt, sondern zum Zweck der Eingangsabfertigung 
auf andere Aemter abgelassen werden.
        <pb n="803" />
                                                  — 783 — 
                                4. Marine und Schiffahrt. 
Das zweite Heft des zweiten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des 
Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen &amp; Co. in 
Hamburg erschienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2,10 M für das Exemplar 
zu beziehen. 
Eine Preisermäßigung, welche den Reichs= und Staatsbehörden für die bisher erschienenen Hefte 
des Werkes bei direktem Bezuge gewährt worden ist, findet für das vorliegende Heft und für die später 
erscheinenden Hefte nicht mehr statt. 
Berlin, den 13. Dezember 1880. Der Reichskanzler. 
                                    In Vertretung: Eck. 
  
                                      5. Konsulat-Wesen. 
  
Der Kaiserliche Vize-Konsul in Ponce, Bernhard Eckelmann, ist gestorben. 
  
Das Kaiserliche Konsulat in Guatemaloa ist eingezogen. 
— —— — — — — — — — 
Namens des Reichs ist das Exequatur ertheilt worden 
dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Stettin ernannten Herrn George 
F. Lincoln 
und 
dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Aachen ernannten bisherigen ameri- 
kanischen Handelsagenten James F. Du Bois daselbst. 
  
                                    6. Zoll= und Steuer-Wesen. 
—— — — — 
Das Königlich preußische Nebenzollamt J. Klasse zu Preußisch Oderberg im Hauptamtsbezirke Ratibor ist 
in ein solches II. Klasse und das Nebenzollamt II. Klasse zu Hultschin im nämlichen Hauptamtsbezirke in 
ein solches I. Klasse umgewandelt worden. 
  
An Stelle des bei Stetten im Großherzogthum Baden befindlichen Anmeldepostens wird dort zum 
1. Januar 1881 ein Nebenzollamt I. errichtet werden. 
  
Den Herzoglich braunschweig-lüneburgischen Hauptsteueramt in Braunschweig ist neben der Befugniß zur 
Erhebung der Stempelabgabe etc. für die vom Auslande in das Bundesgebiet eingehenden Spielkarten= 
auch die Befugniß zur Erhebung der Stempelabgabe sowie zur Abstempelung bezüglich der im Bundesgebiet 
gefertigten Spielkarten beigelegt worden. 4 
  
*) Vergl. das Verzeichniß Central-Blatt S. 669.
        <pb n="804" />
                                                         —    784    —    
Uebersicht über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben 
  
Einfuhr vom 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zahl — 
der Ver- Raffinirter Zucker aller Rohzucker aller Art 
im Be= steuerte Art 
Verwaltungsbezirke. tireb befindlich en Rüben= unmittelbar unmittelbar 
Rüben= menge. in den auf in den auf 
zucker- freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
Fabriken. kehr. kehr. 
100 kg kg n. kg n. kg n. kg n. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 
I. Preußen. 
1. Provinz Ostpreußen — — 885 — — — 
2 - Westpreußen 4 193 345 1 712 541 — 
3. --- Brandenburg 15 409 013 5 826 — — — 
4. Pommern . 4 160 900 116 — — — 
5 - Posen 4 170 526 2 — — — 
6 - Schlesien 45 1748 705 330 — — — 
7. Sachsen, einschließlich 
der Fürstlich schwarzburgischen 
Unterherrschaften 139 5890 876 8 — 9 — 
8. Provinz Schleswig- Holstein 1 70 210 33 573 2 672 26 675 11 342 
9. - Hannover 301 657 370 12 868 45 980 — 
10. - Westfalen 1 41507 1 — — — 
II. Hessen-Nassau 1 5 480 7 484 — — 
12. .Rheinprovinz 10 606 746 11987 — 32 429 – 
Summe I.210 954 678 74 792 3258 60 093 11 342 
II. Bayern 2 64 538 5 024 — — — 
III. Sachsen — — 9990 – — — 
IV. Württemberg 5 233 482 1 487 — — — 
V. Baden. 1 54 175 31 625 4205 — — 
VI. Hessen — — 1556 — — 44 249 
VII. Mecklenburg 1 62 406 293 — — — 
VIII. Thüringen, einschließ- 
lich der Großherzoglich 
sächsischen Aemter All- 
stedt und Oldisleben 4 188 273 11 — — — 
IX. Oldenburg — — 330 — 68 — 
X. Braunschweig 30 1 453 471 — — 441 — 
XI. Anhalt 32 11104354 — — — — 
XII. Elsaß- Lothringen — 69 084 — 2440 — 
XIII. Luxemburg 2 48 250 16 – — — 
Ueberhaupt 331 114163627 194208 7 463 63 042 55 .591 
Hierzu in den Vormonaten Sep- ) 
tember und Oktober 1880 — 18490 594440 290 33 947146 641 328 258 
Zusammen September bis November 
s1880 — 32654 221 534 498 41 40 209 683 383 849 
In demselben Zeitraum des Vorjahres — 26299 385 0O0 492 40 457 550 
  
*) Bemerkung: 
  
In der Uebersicht für Monat Oktober 1880 sind bei der Provinz Sachsen die in Spalte 3 angege-
        <pb n="805" />
                                                 —    785   —                                                                          mengen, sowie über die 
 
Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat November 1880. 
  
Zollauslande. 
Ausfuhr nach dem Zollauslande (mit und ohne 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steuerrückvergütung). 
Melasse aller Art und Raffinirter Zucker aller Rohzucker Melasse aller Art und 
Syrup Art  Syrup 
unmittelbar unmittelbar unmittelbar unmittelbar 
in den auf aus dem aus aus dem aus aus dem aus 
freien Ver= Niederlagen.freien Ver- Niederlagen.freien Ver= Niederlagen. freien Ver= Niederlagen. 
kehr. kehr. kehr. kehr. 
kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. kg n. 
8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 
— — 238 — — — — — 
299 153 906 — — 231 428 — 56 662 13 969 
58 909 13 012 — — — — — — 
43 231 28 870 1233 551 14 57873 — 546 857 — 
233 — 8 — — — — — 
25 106 — 60 300 — 129 — 3 623 — 
915 179 50 443 — — — — — — 
113 946 35 4c43 3 874 323 10 4416 382 405 9.12 218 886 40 295 
25 000 9 364 1 337 493 — 21 768 856 — 152 181 — 
2205 — — — — — — 
1043 — — — — — — — 
1980 9245 645 550 – 3 699 875 — 362 623 — 
1 187 131 300 283 7 151 463 25 018 43 958 730 9512 1340 832 54 264 
267 — 9615 — — — 2554 472 
54 801 37 483 37 — — 2028 2 719 
— — 333 774 2121 — — 8 632 — 
32 032 22 968 — 98 — — — — 
2640 — — — — — — — 
1063 — — — — — 148 — 
11729 8 605 — — — — — — 
475 27270 — — — — — — 
3 953 — 201 294 — 129 156 — 54218 — 
— — —- — 415 852 — 45 173 — 
1294091 396 600796 183 2723744 503 738 95121 453 585 57 455 
2 651 469 355 662 10 163 866 772 369 37 523 662 16 262 3 812 678 181 909 
3 945 560 752 271117 860 049 799 6066 82 027 400 257745266 263 239 364 
3 101 750 789000 N7 188 500 774 4006 488 250 1520507 4500 663 400 
benen 5 527 119 100 kg auf 5 609 934 100 kg berichtigt worden. 
——.
        <pb n="806" />
                                                    —    786    —    
 
7. Ba n k  - 
Statistik der deutschen Bank 
  
  
Bezeichnung 
An Banknoten 
  
  
  
  
  
  
Laufende der im Umlauf im Bestande, im Umlauf im Bestande 
Nr 
 Not . 
Notenbanken in Abschnitten zu 100 M in Abschnitten zu 200 
M M M M 
1.] Reichsbank .... 416 894 066ö0 170 192 400 — – 
2.Städtische Bank zu Breslau 1527 300 111 700 — — 
3.Kölnische Privatbank 2). 2 491 600 484 700 — — 
4.Magdeburger Privatbank 2149 300 850 700 — — 
5.] Danziger Privat--Aktienbank 1 634 500 1 365 500 — — 
6.Provinzial-Aktienbank des Großherzogthums Posen 619 800 280 200 489 200 40 800 
7. Hannoversche Bank 5 316 200 1 083 800 — — 
8. Frankfurter Bank 3226 600 2 473 400 — — 
9.Bayerische Notenbank . 65 878 600 4 071 400 — — 
10.Sächsische Bank zu Dresden 23 582 700 36 417 300 — — 
11.Leipziger Kassenverein — — — — 
12.Chemnitzer Stadtbank . .. 500 600 9 400 — — 
13.] Württembergische Notenbank 24 028 300 1 771 700 — — 
14.) Badische Bank 16 247600 I22752 400 — — 
156.Bank für Süddeutschland 17730 100 8219 900 — — 
16.Braunschweigische Bank 2376 300 11 123 700 — — 
17.Kommerzbank in Lübeck 823 700 1576 300 — — 
18.Bremer Bank 4 744 200 6 355 800 — — 
zusammen am 30. November 1880 589 821 400279 140 300 489 200 410 800 
am 31. Oktober 1880 603 919 350 262 192 400 435 200 464 800 
mithin am 30. November 1880 mehr — 16947 900 54 000 — 
weniger 14 097 900 — — 54 000 
  
  
Anmerkungen. 
  
  
  
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Reichsbank, welche seit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umlaufsfähig und zur 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 640 
vernichtet: 7 968 000 
90 370 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
2275 
218 450 Thlr. in Abschnitten zu 25 Thlr., 
86 594 94= "n 
1) Von den auf Thalerwährung lautenden Noten der Kölnischen Privatbank, welche seit dem 1. Januar 1976 nicht mehr umlaufsfähig und 
noch nicht eingelöst: 
im Bestande: 
vernichtet: 
250 
98 360 - - 
1 390 Thlr. in Abschnitten zu 10 Thlr., 
2 360 Thlr. in Abschnitten zu 20 Thlr., 
800 s · · s 
296840 · · -- . 
In Betreff derjenigen Banken, welche auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, ist zu bemerken- 
1) bei der Rostocker Bank 900 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 100 Mark in gleichen Ab, 
Vernichtung übergeben und 1 997.000 Mark derselben Gattung vernichtet, 
2) bei der Oldenburgischen Landesbank 4 100 Mark in Abschnitten zu 100 Mark noch nicht eingelöst, 4 060 900 Mark in
        <pb n="807" />
                                                   —    787    —    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Wesen. 
noten Ende November 1880. 
der Reichswährung waren 
im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande im Umlauf im Bestande Laufende Nr. 
in Abschnitten zu 500 M in Abschnitten zu 1 000 M überhaupt 
“ “ -“ I “4 - 4 
84 415 000 215 083 500 211 073.000 306 625 000 712 382 050 691 900 900 1. 
— — 1239 000 122 000 2 766 300 233 700 2. 
— — — — 2 491 600 484 700 3. 
— — — — 2149 300 850 700 4. 
— — — — 1 634 500 1 365 500 5. 
829 500 370 500 * 1 938500 1 061 500 6. 
— — — — 5 316 200 1 083 800 7. 
573 000 1 027000 4 562 000 10 138 000 8 361 600 13 638 400 8. 
— — — — 65 878 600 4071 400 9. 
15 232 000 11 268 000 — 38 814 700 47 685 300 10. 
2901 000 99 000 — — 2901000 99 000 11. 
— — — — 500 600 9 400 12. 
— — — — 24 028 300 1 771 700 13. 
— — — — 16 247 600 22 752 400 14. 
— — — — 17 780 100 18 219 900 15. 
— — — — 2376 300 11 123 700 16. 
—1 — — — 823 700 1576 300 17. 
— — — — 4744 200 6 355 800 18. 
103 950 500 227 848 000 216 874 000 316 885 000 911 135 150 824 284 100 
108 904 500 222 894 000 230 117.000 303 642 000 943 376 050 789 193 200 
— 4 954 000 — 13243 000 — — 
4954 000 — 13 243 000 —. 32 240 900 35 090 900 
Einziehung aufgerufen sind, waren am 30. November 1880; . .« , , 
84 920 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 225 500 Thlr. in Abschnitten zu 100 Thlr., 4000 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 1 980 720 Mark 
500 
342 0220 
zur Einziehung 
aufgerufen sind, waren an 
1 650 Thlr. in Abschnitten zu 50 Thlr., 
4050 
297 900 
1 000 Thlr. i 
299 000 
daß am 30. November 1880: 
schnitten im Bestande, 2000 Mark in Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Regierung zur 
Abschnitten derselben Gattung der Großherzoglich oldenburgischen Regierung übergeben waren. 
  
9000 
259 453 800 - 
1 30. November 1880: 
mithin gegen Ende Oktober 1880 weniger 129 
1 500 Thlr. in Abschnitten zu 500 Thlr., zusammen 
I 138 549 500 « e- 
zusammen 
16.200 Mark 
mithin gegen Ende Oktober 1880 weniger — 
n Abschnitten zu 100 Thlr., zusammen 
7500 
2 976 300 
116 
90 „ 
41 745  
1502724780.
        <pb n="808" />
                                                    —    788    —      
  
  
  
8. Finanz. 
Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen 
April Mai 
Ober-Postdirektions-Bezirke. 1880. 1880. 
A -— 
I. Im Reichs Post ebiete. 
1. Königsberg . g . 14601 80 12204 10 
2. Gumbinnen. 3 157 40 2 843 00 
3. Danzig 12 473 20 10 497 75 
4. Berlin 52 892 30 46 276 10 
5. Potsdam 2 882 25 2 614 70 
6. Frankfurt a. 6772 20 6362 10 
7. Stettin 8269 65 6 635 40 
8. Köslin. 1 886 70 1 742 70 
9. Posen 4161 30 3 539 90 
10. Bromberg 2 617 45 2 266 00 
11. Breslau 14 175 00 13220 20 
12. Liegnitzt 6717 40 6748 10 
13. Oppeln  .. 5 996 25 4 465 10 
14. M agdeburg . 13 692 90 14 910 80 
15. H alle a.S. 6357 60 7347 60 
16. Erfurt 8 786 75 8233 80 
17. Kiel. 7885 20 6702 10 
18. Hannover 6267 30 6 058 20 
19. Münster 2155 50 1 812 60 
20. Minden 5 657 30 5246 50 
21. Arnsberg 16 499 10 15 269 70 
22. Kassel. 3 395 40 3 396 65 
23. Frankfurt a- a. m 28 039 70 27 484 40 
24. Köln .. 14 039 25 13 304 75 
25. Aachen 71054 10 6422 35 
26. Koblenz 3 156 40 3 110 90 
27. Düsseldorf 34 191 55 35 121 40 
28. Trier 2 355 60 1 822 80 
29. Dresden 10 808 30 11 020 30 
30. Leipzig 30 651 90 29 413 10 
31. Karlsruhe 13 591 95 14 058 95 
32. Konstanz 5 707 60 5 299 00 
33. Darmstadt 9 656 35 9906 70 
34. Schwerin i. M. 2962 40 1 770 40 
35. Oldenburg 4422 50 4246 80 
36. Braunschweig 4997 90 3892 60 
37. Bremen 19 349 75 15 891 60 
38. Ha mburg. 64 519 45 60 333 35 
39. Straßburg i. E. 17 850 20 15 543 65 
40. Mrtz .. ..... 3 765 90 3143 10 
Summe I. 484 420 75 450 179 25 
II. Bayern .. 36 011 90 37621 10 
III. Württemberg ..... 18 498 75 16 271 00 
Ueberhaupt 538 931 40 504 071 35 
*) Dagegen im Jahre 189790909090 501 771 00 509 960 75 
„ „ „ 1878 518 463 45 509 190 85 
» ,,,,1877. 566 297 40 572 178 65 
  
  
  
  
  
  
  
*!) Siehe Central-Blatt für 1880 Seite 188, für 1879 Seite 284, für 1878 Seite 182.
        <pb n="809" />
                                                      — 789 — 
  
  
  
  
  
  
  
Wesen. 
Reich in den Monaten April bis November 1880. 
Juni Juli August September Oktober November 
1880. 1880. 1880. 1880. 1880. 1880. 
M M M M. M M 
10 802 50 10 172 40 9146 90 10 331100 13 073 40 10 849 80 
2 688 30 2582 40 2768 50 2967 10 265130 2730 90 
11 610 65 9995 90 9291115 11 148 40 11 41750 9 438 50 
53 5900 70 74 709 80 48 8297 60 60 0050520 62923 30 49 134 70 
2939 90 3 185 60 27336 50 2788 80 3 8966 50 2 81120 
7080 00 6 747 30 6 407 45 6052 10 7473 50 6961 50 
6 8“6 60 6626 40 7491100 6942 00 8316 60 8 143 70 
2062 00 1 570 20 1 623 60 1 865 60 1930 10 1 557 40 
5074 65 3984 15 3 701090 4020 30 4544 95 4020 35 
293500 2917 80 244100 3 093 90 3631150 2742 55 
14 312 90 14 10171 50 13 049 40 13 928 30 16 538 30 13 435 50 
74250 7037 40 6 50730 770780 7636 10 7104 40 
5486 90 5809 50 5129 40 5 106 90 6 550 80 5395580 
1792395 16 2417 75 14 3710 20 516 00 21 263 90 20 217 40 
7846 30 7316 90 62900 00 7647 20 9421 70 8774 65 
9230 20 9264 25 932270 8689 40 9933 80 11 061.80 
4718 50 5763 40 4168 00 4 638 70 5887 40 579310 
5498 60 5719 80 547700 5186 30 739170 6 342 40 
1497 00 1 712.4 4 1925 40 1539 00 1939 60 2059 40 
533160 5918. 90 5189 10 4278 00 58350 6 148 90 
16 114 50 15 86824 50 14710 20 14 3883 20 17793 40 16 94460 
369720 3130 40 3 354 45 2750 55 3987 60 3529 15 
33 638 00 29 906 40 29 039 40 26 074 20 29 8418 20 29 540 
15 124 35 15 492 65 13 706 05 14578 55 14 17v4 45 16 195 15 
7073 00 8 8.15 00 6 824 00 6050 00 9482 30 758750 
2 898 80 3 4609 60 2797160 2919 50 3 415620 3239 00 
35 337 60 3758100 32 67715 33 62980 35592 00 36 340 00 
2124 30 1 637 30 2200 50 2360 10 229780 212260 
11 004 10 11 3632 15 9926 60 10 110 794S 6 10 900 60 
33043 90 29 740 05 32 270 50 29 024 00 36 444 50 29 72590 
13 932 00 159599 55 1391495 12933 00 16 644 60 16 442 10 
5994 70 4752 90 5047 90 4 43740 5244 40 5152 80 
943785 10 1600 50 98160 10 003 00 981120 11 608 40 
1 909 70 1 562 50 1 648 90 1916 30 2076 20 1 18280 
3 336 50 3 800 20 3310 90 3330 4 3 850 40 4585 90 
4 456 90 4614 00 3616 50 3 61740 6 0ö0770 6 3140 
15 749 50 21 009320 15 4445 1778780 18 564 30 20 400 95 
68 549 10 67 905 30 64 99770 72 5425 66 736 95 64 604 50 
18 643 45 15 3388 20 14 25595 15 28285 16 166 45 15 5906 95 
3 351 10 3 249 90 356370 3 431 60 4920 20 434150 
490 28 60 506 859 05 449 106 70 475 70040 527264 40 491 239 35 
36 175 10 39 6644 40 36 881 20 36 475 60 40 325 20 43 4544 00 
16 6656 35 17 482 60 17 2599 45 157940 21 172 10 18 199 95 
543 159 105 564 00606 05 503 241735 527970 10 588 761 70 552 893 30 
479 377 80 72093730 466 936 25 503 79780 566 898 35 509 6z71 30 
500 110 30 526 433 45 506 1906 90 505 504 05 566 75750 498 1399 55 
573 642 55. 584 507 35 547 805 35 586 366 10 613 371 15 555 721 00 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
116*
        <pb n="810" />
                                                     — 790 — 
                                   9. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
  
Nachtrag zur Aichgebühren-Taxe vom 12. Dezember 1869. 
Auf Grund der Artikel 15 und 18 der Maaß= und Gewichts- -Ordnung vom 17. August 1868 
(Bundes-Gesetzblatt S. 473) erläßt die Kaiserliche Normal-Aichungs- Kommission folgende Nachtrags-Be- 
stimmungen: 
                              Sechster Nachtrag zur Aichgebühren-Jaxe 
                                  vom 12. Dezember 1869. 
                        (Beilage zu Nr. 40 des Bundes-Gesetzblattes.) 
 An Stelle 
der Abschnitte VI, VII und XI der unter dem 24. Dezember 1874 in veränderter Gestalt ver- 
öffentlichten Aichgebühren- Taxe vom 12. Dezember 1869 (Central-Blatt für das Deutsche Reich, 
Jahrgang 1875 S. 94 ff.); 
der Vorschrift unter Nr. 6 des vierten Nachtrages zu derselben vom 30. November 1875 (Central-Blatt 
für das Deutsche Reich, S. 813 ff.); 
des §. 6 des Erlasses, betreffend die Zulassung von Neigungswaagen zur Aichung und Stempelung 
und zur Anwendung beim Wägen von Eisenbahn-Passagiergepäck, vom 19. August 1876 (Central= 
Blatt für das Deutsche Reich, S. 455 ff.); 
der in dem letzten Absatz des Nachtrages zu diesem Erlasse vom 25. März 1878 (Central-Blatt für 
das Deutsche Reich, S. 206) getroffenen Gebühren-Festsetzungen 
treten vom 1. Januar 1881 ab die folgenden Bestimmungen: 
                                                       Waagen. 
                                             A. Handelswaagen. 
                                   l a. Gleicharmige Balkenwaagen. 
  
  
  
  
  
A. B. C. 
für die für die für *ßt“ 
Aichung Berichtigung Stempelung 
M M M M M. MH 
Waagen für eine größte zulässige Last von 500 g und weniger — 25 — 10 — 15 
von mehr als 500 g bis zu 5 1s ... ——50 —20 —30 
--5kg- 20 — 751 30 = 650 
- - - 20 = = - 50 - 1 – — 40 — 75 
„„„ 50 = 100 = 1.25 — 50 — 90 
„:„ „ 100 für jede volle oder angefangene Stufe 
von 50 kg mehr ein Mehransatz von . .. ... —25 ——10 — 20 
  
  
  
Für die Herstellung gleichen Gewichts der etwa mit zur Aichung gebrachten Schalen sind 
bei Waagen, deren größte Last 20 kg und weniger beträgt, 15 Pf 
= 20 übersteigt, 30 Pf 
außer den etwaigen sonstigen Gebühren für die Berichtigung der Waage in Ansatz zu bringen. 
Ib. Gleicharmige oberschalige oder Tafel-Waagen. 
Wie unter la, jedoch mit Wegfall aichamtlicher Berichtigungen und Berichtigungsgebühren.
        <pb n="811" />
                                               — 791 — 
                   II a. Ungleicharmige Balkenwaagen. 
(Dezimal= und Centesimal Waagen.) 
  
  
A. B. C. 
für ie für die für Prüfung 
Aichung Berichtigung Stempelung 
M  M M M M Pf 
Waagen für eine größte zulässige Last von 20 kg bis zu 50 bs — 80 — 140 — 50 
von mehr als 50 kg bis zu 200 ... 1 — — 50 — 80 
- - : 20 „ 500 = 1 50 — 60 1 10 
- - 500 = - 750 -- 2 — — 70 1 40 
= 750 = 1000 = 2 50 — 80 1 70 
1000 1500 3. 1.— 2 — 
-- 150 2000 3 50 1 20 2 30 
für jede volle oder angefangene Stufe von 1000 bs nehr 
ein Mehransatz von . 1.. — 40 — 60 
  
  
  
  
  
  
Sind Laufgewichte und Skalen als Hülfseinrichtung vorhanden, so ist für jede dieser Skalen ein 
Zuschlag von 
75 Pf für Prüfung und Stempelung oder von 
50  Pf 
  ohne Stempelung 
in Ansatz zu bringen. 
II b. Brückenwaagen. 
(Dezimal= und Centesimal-Waagen.) 
Wie unter II a, jedoch mit Wegfall aichamtlicher Berichtigungen und Berichtigungsgebühren. 
Uebergangsbestimmungen 
zu II a ungleicharmige Balkenwaagen und II b Brückenwaagen 
(vgl. §. 9 Nr. 1 des elften Nachtrages zur Aichordnung, vom 6. September 1880 — C.-Bl. f. d. D. R. S. 704). 
  
A. B. C. 
für die für die für Prüfung 
ohne 
Aichung Berichtigung Stempelung 
Dezimalwaagen für eine größte zulässige Last von weniger als 20 kg — 60— 3z0— 
  
30 
  
  
  
  
  
(Bei Brückenwaagen fallen jedoch auch hier aichamtliche Berichtigungen und Berichtigungs- 
gebühren fort.)
        <pb n="812" />
                                                  — 792 — 
  
  
  
  
  
III a. Einfache Balkenwaagen mit Laufgewicht und Skale. 
A. B. C. 
für die für die für Prüfung ohne 
Aichung Berichtigung Stempelung 
M M M M M M M  
Waagen für eine größte zulässige Last von 500 6 und weniger — 75 — 10 — 50 
von mehr als 500 g bis zu 5 .. 11— — 20 — 70 
- - ————äö 1 25 — 130 — 190 
- - 20 - 2- 250 - 1 50 — 40 11 
--= 550 „ 100 —- 1 l75 — 50 1 30 
- = 100 = = 200 = 2— — 60 1 150 
  
  
  
Bei Waagen, deren größte Last 200 kg übersteigt, erfolgt die Gebühren-Erhebung wie unter IIIb. 
IIIb. Zusammengesetzte Balken= und Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skale. 
  
  
A. B. C. 
für die für die für *m 
Aichung Berichtigung Stempelung 
m M M - M Pf„ 
Waagen für eine größte zulässige Last von 200 kg bis zu 500 kg 225 — 60 1160 
von mehr als 500 . 750 -- 2 175 — 70 1 90 
- - : 7560 = 1000 = 3 125 — 80 2 120 
„ 1000 = 1500 = 3 75 1 — 2 50 
- - #: 1500 = 2 000 = 4525 120 2 180 
für jede volle oder angefangene uer von 1 000 kg mehr 
ein Mehransatz von ..... 1— —40 —60 
  
  
  
  
  
  
Die vorstehenden Sätze in Kolumne A und C finden auf Waagen mit nicht mehr als 2 Skalen 
Anwendung; für jede weitere Skale ist ein Zuschlag von 50 Pf für Prüfung und Stempelung und von 
30 Pf für Prüfung ohne Stempelung anzusetzen. 
Ist bei einer der obigen Waagen als Hülfseinrichtung eine Gewichtsschale an nicht veränderlichem 
Hebelarm vorhanden, so ist für die Prüfung der Richtigkeit des bezüglichen Hebelverhältnisses eine Zuschlags- 
gebühr von 50 Pf zu erheben. 
Bei Brückenwaagen mit Laufgewicht und Skale fallen jedoch aichamtliche Berichtigungen und Berich- 
tigungsgebühren fort.
        <pb n="813" />
                                                 —    793    —    
                   B. Waagen für besondere Zwecke. 
                                    I. Präzisionswaagen. 
  
  
  
  
  
A. B. C. 
für die für die für Prüfung ohne 
Aichung Berichtigung Stempelung 
—*.—M M M M 
Waagen für eine größte zulässige Last von 500 g und weniger — 50 — 25 — 30 
von mehr als 500 g bis zu 5 kg . . 1——50—60 
5kg--2o- 150—75 1— 
- - - 20 -- 250 - 2 — 1 — 1 50 
für jede volle oder angefangene Stufe von 50 kg mehr ein 
Mehransatz von — 50 — 1251 — 150 
  
  
  
In Betreff der Tarirung der beiden zu einer Wagge gehörigen Schalen gelten dieselben Zuschla gs- 
gebühren wie unter A la. 
  
  
  
  
  
  
  
Ia. Waagen für Eisenbahnpassagier-Gepäck und Waagen für Postpäckereien 
ohne angegebenen Werth. 
A. B. C. 
für die für die für Prüfung ohne 
Aichung Berichtigung Stempelung 
M M M M 
Waagen für eine größte zulässige Last von 250 und weniger 11—— — —— —— 180 
von mehr als 250 kg 1 505 — 1 10 
II b. Hökerwaagen. 
A. B. C. 
für die für die für Prüfung ohne 
Aichung Berichtigung Stempelung 
M M M M — 
— 40 — 15 — 20 
Waagen für jede größte zulässige Last. 
  
  
  
Für eine aichamtliche Anbringung der die Bezeichnung H. W. enthaltenden Blechstreifen werden 
20 Pf erhoben.
        <pb n="814" />
                                               — 794 — 
                    Alkoholometer und Thermometer. 
A. B. 0. D. 
für die für die Prüfung je für die Prüfung je für die Er- 
Ai- einer Stelle der einer Stelle der Al-mittelung 
chung Thermometerskale koholometerskale des Gewichts 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
4 M—M.M.— M M  Pf —— 
Gewöhnliche Thermo-Alkoholometer 1.— — 5 — 10 — 10 
Normal-Thermo-Alkoholometer 2 — — 10 — 25 — 10 
Die in jedem Falle zu erhebenden Gebühren berechnen sich nach Maßgabe der wirklich ausgeführten 
Prüfungsarbeiten. 
Für die Aichung eines Instruments, welche die Prüfung der Alkoholometer= und der Thermometer= 
skale an je 5 Stellen, die Ermittelung des Gewichts und die Stempelung umfaßt, sind lediglich die Sätze 
der Kolumne A zu erheben. Wenn jedoch die Prüfung auf mehr als 5 Stellen einer Skale hat ausgedehnt 
werden müssen, tritt für jede zusätzliche Prüfung eine Zuschlagsgebühr zu A hinzu, welche nach Kolumne B 
bezw. C zu berechnen ist. 
Sobald der Prüfung des Instruments eine Stempelung desselben nicht folgt, sind ausschließlich die 
Sätze der Kolumne B, C und D in Ansatz zu bringen. 
Für Verabfolgung einer gestempelten Reduktionstabelle sind 15 Pf zu berechnen. 
Uebergangsbestimmungen. 
Bei der gesonderten Vorlage von Thermometern und Alkoholometern sind zu berechnen für die 
Aichung eines 
gewöhnlichen Alkoholometers O,75  M 
Thermometers für gewöhnliche etehalomete 0,50 - 
Normal-Alkoholometers .. 1,50 - 
Thermometers für Normal-Alkoholometer .. - 
Für bloße Prüfung ohne Stempelung oder zusätzliche Prüfungen, seih-e für Gewichtsermittelungen 
treten die oben in den Kolumnen B, C, D enthaltenen Sätze ein. 
Berlin, den 3. Dezember 1880. 
                    Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. 
                                              Foerster. 
  
                         10. Post= und Telegraphen-Wesen. 
                                    Uebereinkommen 
                                       zwischen 
                         Deutschland und Luxemburg 
                                     betreffend 
die Einziehung von Quittungen, Rechnungen, Anweisungen, Wechseln u. s. w. mittels 
Postauftrags. 
  
Die Unterzeichneten: 
für Deutschland, der Staatssekretär des Reichs-Postamts, Dr. Stephan, 
für Luxemburg, der Staatsminister, Präsident der Regierung, Baron von Blochhausen,
        <pb n="815" />
                                                      — 795 — 
haben, auf Grund des Artikels 14 des am 1. Juni 1878 zu Paris abgeschlossenen Weltpostvertrages, wonach 
die verschiedenen Verwaltungen berechtigt sind, über solche Fragen, welche nicht die Gesammtheit des Vereins 
angehen, die erforderlichen Verabredungen unter sich zu treffen, die nachstehenden Bestimmungen vereinbart. 
                                              Artikel 1. 
Die Einwohner Deutschlands und Luxemburgs können gegenseitig im Wege des „Postauftrags“ die 
Einziehung von Quittungen, Rechnungen, Anweisungen, Wechseln, sowie überhaupt von allen Handels= und 
sonstigen Werthpapieren, welche, sei es in Deutschland oder in Luxemburg zahlbar sind und im einzelnen 
den Betrag von 400 Mark nicht übersteigen, bewirken lassen. 
Die Postverwaltungen beider Länder können indeß später im gemeinsamen Einverständnisse diesen 
Meistbetrag erhöhen und es übernehmen, Handelspapiere protestiren zu lassen. 
                                             Artikel 2. 
1. Die aus Deutschland herrührenden Postaufträge sollen dem hier beigefügten Muster A ent- 
sprechen; 
2, die aus Luxemburg herrührenden Postaufträge sollen dem hier beigefügten Muster B ent- 
sprechen; 
3. die mittels Postauftrags einzuziehenden Beträge müssen auf deutsche Reichsmark-Währung lauten. 
Diese Angabe, imgleichen diejenige der Stückzahl der Anlagen müssen vom Absender selbst auf 
dem Postauftrags-Formular niedergeschrieben werden; » 
4. ein und dieselbe Postauftrags-Sendung darf nur solche Anlagen enthalten, deren Einziehung durch 
ein und diesel be Postanstalt bei ein und demselben Schuldner gleichzeitig zu erfolgen hat, und 
zwar zu gunsten ein und desselben Absenders; 
6. auf dem Postauftrag dürfen andere als nach dem Vordruck zulässige Vermerke nicht angebracht 
werden; ebensowenig ist es gestattet, dem Auftrage Briefe oder solche Mittheilungen beizufügen, 
welche als Korrespondenz zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner dienen können. 
                                             Artikel 3. 
1. Die einzulösenden Papiere, sowie der Postauftrag müssen vom Auftraggeber unter Umschlag gelegt 
werden. Der in dieser Weise hergestellte Brief ist an die Adresse derjenigen Postanstalt zu richten, 
welche die Einziehung bewirken soll. Die Aufschrift am Kopfe hat zu lauten: 
                                    „Postauftrag 
                                 Einschreiben“; 
2. der so beschaffene Postauftrag wird unter Einschreibung gegen Entrichtung der für einen Ein- 
schreibbrief von gleichem Gewichte entfallenden Taxe abgesandt; 
3. der Erlös dieser Taxe verbleibt ungetheilt der Postverwaltung des Aufgabegebiets. 
                                                Artikel 4. 
1. Der Vorsteher der Bestimmungs-Postanstalt eröffnet in Gegenwart eines zweiten Beamten den 
Einschreibbrief und prüft die Anzahl der auf dem Auftrage bezeichneten Anlagen; 
2. die Papiere werden den Schuldnern sobald als möglich und eintretendenfalls am Verfalltage 
vorgezeigt. Die Einlösung hat unmittelbar und zum vollen Betrage des ganzen Postauftrags 
stattzufinden. Theilzahlungen sind nicht gestattet; 
3. die bei der Vorzeigung nicht bezahlten Postaufträge werden zur Postanstalt zurückgebracht und 
verbleiben daselbst 24 Stunden zur Verfügung des Schuldners, welcher noch zur Einlösung 
schreiten kann. Letzterer ist hiervon durch den bestellenden Boten in Kenntniß zu setzen. 
                                             Artikel 5. 
1. Die eingezogenen Beträge werden nach Abzug der Postanweisungsgebühr dem Auftraggeber von 
derjenigen Postanstalt, welche die Einziehung bewirkt hat, durch Postanweisung übermittelt, und 
zwar nach Maßgabe der Bestimmungen der Post-Uebereinkunft vom 15./23. Februar 1878; die 
Postanweisung hat am Kopfe den Vermerk zu tragen: 
                                       „Postauftrag“; 
117 
4
        <pb n="816" />
                                                         — 796 —
 
2. die Postanweisung wird seitens der einziehenden Postanstalt an den Auftraggeber un mittelbar ge- 
richtet. Die Auszahlung erfolgt demnächst in gewöhnlicher Weise. Auf dem Abschnitt der Post- 
anweisung ist der Name des Schuldners zu vermerken. 
                                                  Artikel 6. 
1. Die Papiere, deren Einlösung nicht möglich gewesen ist, werden nebst dem Postauftrage durch 
Vermittelung der Einlieferungs-Postanstalt unter Einschreibung kostenfrei an den Auftraggeber 
zurückgesandt; 
2. die Thatsache der Nichteinlösung wird mittels Vermerks auf der Rückseite des Postauftrags 
festgestellt. 
                                                Artikel 7. 
Die Festsetzungen der Post-Uebereinkunft vom 15./23. Februar 1878 finden auf die Postanweisungen 
Anwendung, welche in Gemäßheit des vorhergehenden Artikels 5 zur Uebermittelung der auf Postaufträge 
eingezogenen Beträge abgesandt werden. 
 
                                                Artikel 8. 
1. Im Falle des Verlustes eines einen Postauftrag enthaltenden Einschreibbriefes erhält der Ein- 
lieferer, den Fall höherer Gewalt ausgenommen, eine Entschädigung von vierzig Mark, unter den 
Bedingungen, welche im Artikel 6 des zu Paris am 1. Juni 1878 abgeschlossenen Weltpostver- 
trages festgesetzt worden sind; 
2. im Falle des Verlustes eingezogener Geldbeträge ist diejenige Verwaltung, welche die Einziehung 
bewirkt hat, zur Erstattung der verloren gegangenen Summen zum vollen Betrage verpflichtet; 
3. die Postverwaltungen der beiden Länder übernehmen keinerlei Verbindlichkeit für Verzögerungen 
in der Uebersendung von Einschreibbriefen mit Postaufträgen, ebensowenig für Verzögerungen 
der Postaufträge selbst, sowie der Postanweisungen, welche zur Uebermittelung der Geld- 
beträge dienen. 
                                           Artikel 9. 
1. Das gegenwärtige Uebereinkommen berührt in keiner Weise die innere Gesetzgebung der beiden 
Länder in allem, was durch das gegenwärtige Uebereinkommen nicht vorgesehen ist, und 
namentlich was die bei Handelspapieren im Ursprungslande in Anwendung zu bringenden 
Stempelgebühren betrifft; 
2. die Handelspapiere, welche im Bestimmungslande einer Stempelgebühr unterliegen, sind hinsicht- 
lich der Erhebung derselben den Gesetzen und Verordnungen dieses Landes unterworfen. Der 
Betrag der Gebühr wird vom Empfänger erhoben; 
3. es wird vereinbart, daß bei etwaigem Mangel bestimmter Festsetzungen im gegenwärtigen Ueber- 
einkommen, jede Verwaltung berechtigt sein soll, die desfallsigen Bestimmungen ihres innern Ver- 
kehrs in Anwendung zu bringen. 
                                          Artikel 10. 
Jeder der beiden Verwaltungen steht das Recht zu, das Postauftragsverfahren unter außergewöhn- 
lichen Verhältnissen, welche eine solche Maßnahme zu rechtfertigen geeignet sind, vorübergehend aufzuheben, 
jedoch unter der Bedingung, daß die andere Verwaltung unverzüglich, nöthigenfalls auf telegraphischem Wege, 
davon in Kenntniß gesetzt werde. 
                                              Artikel 11. 
1. Das gegenwärtige Uebereinkommen wird am 1. Januar 1881 zur Ausführung gebracht werden 
 
 
und soll so lange gültig bleiben, bis einer der vertragschließenden Theile dem anderen, und zwar 
mindestens ein Jahr im voraus, seine Absicht angekündigt hat, das Uebereinkommen aufzuheben; 
 2.während dieses letzten Jahres bleibt das Uebereinkommen vollständig in Kraft, unbeschadet der 
Aufstellung und Saldirung der Abrechnungen nach Ablauf des gedachten Termins. 
So geschehen in doppelter Ausfertigung und gezeichnet 
zu Berlin am 4. November 1880 
und zu Luxemburg am 10. November 1880. 
Stephan. de Blochhausen.
        <pb n="817" />
        (Vorderseite.) 
(Rückseite.) 
                                      — 797 — 
  
                                   Postauftrag. 
                     (Zur Einziehung von Geldbeträgen.) 
 Die Post wird beauftragt, von 
  
am d. (k.) Monats Fälligreitstag) den Betrag von Mark Pf. 
—gegen Aushändigung der Anlage (  einzuziehen. 
(Name, ferner Lage der 
Wohnung oder des Geschäfts 
des Auftraggebers) » 
C. 114. 
— 
Durch Postauftrag können Geldbeträge bis zu 600 Mark ein. anzugeben Die Einlieferung des Postauftrages darf alsdann 
gezogen werden. Dem Postauftrage sind die quittirten Rech- nicht früher als 7 Tage vor dem Fälligkeitstage erfolgen. 
nungen, Wechsel etc. beizufügen. Die Beifügung mehrerer 5. Verlangt der Auftraggeber, daß der Postauftrag nach ein- 
Wechsel etc. ist gestattet, sofern der Gesammtbetrag von dem- maliger vergeblicher Vorzeigung an ihn zuruck, oder an eine 
selben Zahlungöpflichtigen gleichzeitig einzuziehen ist und dritte Person weitergesandt oder an eine zur Aufnahme von 
600 Mark nicht übersteigt. Wechselprotesten befugte Person abgegeben werde, so ist dies 
  
2. Der Postauftrag ist unter Umschlag als Einschreibbrief an auf der Rückseite des Formulars durch die Vermerke „Sofort 
die Postanstalt des Zahlungspflichtigen zu übersenden, mit zuruck“, „Sofort an N. in N.“ oder „Sofort zum Protest"“ 
30 Pfennig zu frankiren und mit der Aufschrift „Postauftrag u bezeichnen. Bei Postaufträgen mit dem Vermerk „So- 
nachh . ... " zu versehen. Die Vereinigung mehrerer jort zum Protest“ erfolgt die Weitergabe nach dem erst- 
Postaufträge zu einer Sendung ist unzulässig. maligen Versuche der Vorzeigung, wenn derselbe vergeblich 
3. Der ein cchobe Betrag wird, abzüglich der Postanweisungs- geblieben ist. " 
gebühr, durch Postanweisung an den Aufgeber übermittelt. 6. Die Postverwaltung haftet für die Beförderung des Postauf- 
4. Soll die Vorzeigung an einem bestimmten Tage (Fälligkeits- tragsbriefes wie für eine Einschreibsendung, für den eingezogenen 
tag) erfolgen, so ist dieser Tag auf dem Anftragsformulare Betrag wie für einen auf Postanweisung eingezahlten Betrag. 
  
(Dieses Formular wird auf grünem Kartonpapier hergestellt.)
        <pb n="818" />
                                                        —     798     —                                                                        —  (* 
Recommandé. 
15 Ortschaft und Gemeinde. 
Localitc et Commnune. 
Fälligkeitstag. 
4# 
Jonr d’echéance. 
  
  
den Betrag von - 
le montant de 1 
  
schäftslokal des Auftrag- 
. Name, Wohnort oder Ge- 
3) gebers. 
Nom, domicile on comp- 
toir du mandant. 
  
— 798 — 
Großherzogthum Luxemburg. Postauftrag. 
Grand-Duchèé de Luxembourg. Mlandat diencaissement. 
— 
  
An das Postbüreau in 
An bureau de poste à 
  
Die Post wird beauftragt, einzuziehen bei 
La poste est chargée de faire encaisser chez 
1) 5 2) 
le 
gegen Aushändigung der Inlagen 
  
  
  
  
  
  
  
contre remise des pièces incluses 
1 
ie) 
3) 
(Dieses Formular wird in Form eines Briefumschlags hergestellt.) 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="819" />
                                             Central-Blatt 
                                        für das 
                                Deutsche Reich. 
                                 Herausgegeben 
                                             im 
                            Reichsamt des Innern. 
    
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränunmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. 1 Berlin, Freitag, den 24. Dezember 1880. Nr. 52. 
1 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung 5. Justiz- Wesen: Aenderung im Verzeichniß der zur 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 799 Einziehung von Gerichtskosten bestimmten Stellen. 803 
2. Bank-Wesen: Stellvertretung des Reichskanzlers in der 6. Eisenbahn -Wesen: Eröffnung einer Bahnstrecke 803 
Leitung der Reichsbsack 801 7. Marine und Schiffahrt: Zirkularverfügung an die Kon- 
3. Finanz Wesen Nachweisung der Einnahmen an Zöllen sulate zum Gesetz, betreffend die Schiffsmeldungen; — 
und Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen des Beginn einer Seesteuermanns-Prüfung; — Ertheilung 
Reichs vom 1. April bis Ende November 18820 802 eines Flaggenattestes 804 
4. Zoll= und Steuer-Wesen: Taravergütung für unbe- 8. Post= und Telegraphen-Wesen: Einführung des Post- 
arbeitete Tabackblätter und Stengel; — Bestellung eines anweisungs-Verkehrs mit Neu--Süd-Walkess 860 
Stations-Kontrolörs; — Veränderungen im Bestande und 9. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten; — 
in den Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen 803 Einziehung eines Konsulats 805 
                                  1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                     Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Daum des 
"5 — * — Ausweisung weisungs- 
des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
                       a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Karl Thomsen, 37 Jahre, aus Varde inwwiederholter Diebstahl Königlich preußische 4. Novem- 
Dienstknecht, Jütland, Dänemark, im Rückfall, Schirkeregierung zu ber d. J. 
Schleswig, 
118
        <pb n="820" />
                                                     —    800     —    
  
  
  
  
  
  
  
8 Name und Stand Alter und Heimath  Grund Behörde, welche die datum des 
Ausweisung weisungs- 
z des Ausgewi der Bestrafung. beschl t 
S es Ausgewiesenen. schlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                 b. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.]Peter Rind, Arbei-19 Jahre, aus Lampers-Landstreichen und Bet-Königlich preußischef30. Novem- 
ter, dorf, Bezirk Trautenau, teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Böhmen, Breslau, 
3. Adolf Schroll, 12 Jahre, aus Stark-desgleichen, dieselbe Behörde, 9. Dezem- 
stadt, Bezirk Politz, ber d. J. 
Böhmen, 
4. Engelbert Meier,60 Jahre, geboren und Landstreichen und Dieb-Königlich preußische 16. Novem- 
Tagearbeiter, ortsangehörig zu Rahn, stahl, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Bezirk Jägerndorf, Oppeln, 
Oesterreichisch-Schlesien, 
5.Karl Salla, Schuh-18 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-dieselbe Behörde, 18. Novem- 
machergeselle, Makar, Bezirk Mysle= teln, ber d. J. 
nice, Galizien, 
6. Anton Schoen, We-35 Jahre, aus Deutsch-Landstreichen, Betteln dieselbe Behörde, 25. Novem- 
ber, Liebau, Mähren, und Gebrauch fal- ber d. J. 
scher Legitimations-= 
papiere, 
7. Wilhelm Eckel,aus Prag, geboren am desgleichen, Königlich preußische9. Dezem- 
Handlungskommis, 28. Mai 1853, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Magdeburg, 
8. Lorenz Weiß, Bäcker-20 Jahre, aus Starken-Landstreichen und Bet-Königlich preußischef?2. Dezem- 
geselle, bach, Böhmen, teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Merseburg, 
9. Karl August Petter-46 Jahre, aus Lannas-Betteln im wiederholten Königlich preußische 6. Dezem- 
son, Arbeiter, kede in JönköpingsRückfall, Bezirksregierung zuf ber d. J. 
Län, Schweden, Schleswig, 
10. Albert Bock, Cigar-50 Jahre, geboren zu Betteln unter Drohun-Königlich preußische 19. Novem- 
renarbeiter, Amsterdam, gen, Kancrostet zu Os- ber d. J. 
nabrück, 
11. Martin von Polo= 32 Jahre, aus Belin, Betteln im wiederholten Königlich preußische7. Dezem- 
najewitz, Müller, Kreis Riga, Rußland, Rückfall, Bezirksregierung zu #ber d. J. 
Wiesbaden, 
12. Theodor Keurent-21 Jahre, aus Well, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 9. Dezem- 
jes, Blechschläger, Niederlande, teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
Düsseldorf, 
13. Franz Kostinek, 30 Jahre, geboren und desgleichen, Königlich sächsische22. Novem- 
Eisengießer, ortsangehörig zu Au- Kreishauptmann- ber d. J. 
jezd, Bezirk Gitschin, schaft zu Zwickau, 
Böhmen, 
14./Eduard Spiller,4 Jahre, aus Filovei, Landstreichen, Diebstahl, Großherzoglich badi-14. Septem- 
Bäcker, Bezirk Turnau, Böh= Androhung eines Ver= scher Landeskommis-ber, aus- 
men, brechens und schwere] sär zu Freiburg, geführt im 
Körperverletzung, Dezember 
  
  
  
  
  
d. J.
        <pb n="821" />
                                                    —    801   —    
  
  
  
  
 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datmn des 
Ausweisung weisungs- 
" des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
15. Laiser Schenkein, 50 Jahre, aus Lezajek, Landstreichen und Bet- Großherzoglich badi--/11. Dezem- 
Handelsmann, Bezirk Lancut, Galizien, teln, scher Landeskom= ber d. J. 
missär zu Karlsruhe, 
16. Gottliee Keller, 24 Jahre, aus Unter-Desgleichen, Großherzoglich hessi-?7. Dezem- 
Steinhauer, Hallau, Kanton Schaff- sches Kreisamt zu ber d. J. 
hausen, Schweiz, Worms, 
17. Alexrander Korbe-geboren am 18. Julikdesgleichen, Kaiserlicher Bezirks-desgleichen. 
ron, Tagelöhner, 1843 zu Etival lés präsident zu Metz, 
Mans, Departement der 
Sarthe, Frankreich, 
18. Philipp Treher, geboren am 18. Dezem-Landstreichen und Un-derselbe, 11. Dezem- 
Schneider, ber 1842 zu Ober-fug, ber d. J. 
bronn, Nieder-Elsaß, 
zufolge Option franzö- 
sischer Staatsangehö- 
riger, 
19. Franz Grill, Berg-33 Jahre, geboren zu Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks--7. Dezem- 
mann, Unter-Homburg, Lo- präsident zu Kolmar, ber d. J. 
  
thringen, zufolge Option 
französischer Staats- 
angehöriger, 
  
  
  
  
  
Die durch den Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Schleswig vom 27. No- 
vember d. J. verfügte Ausweisung des Buchdruckers Heinrich Felix Heidinger aus dem Reichsgebiet (Central- 
Blatt S. 781 Z. 15) ist, nachdem sich herausgestellt hat, daß Heidinger nicht schweizerischer, sondern ba- 
discher Staatsangehöriger ist, zurückgenommen worden. 
  
                                          2. Bank - Wesen 
  
  
Seine Majestät der Kaiser haben auf Grund des §. 26 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 mit der 
Stellvertretung des Reichskanzlers in der Leitung der Reichsbank den Staatssekretär des Innern, Staats- 
minister von Boetticher zu beauftragen geruht. 
  
118*
        <pb n="822" />
                                           —    802    —    
  
                                   3.  Finanz--Wesen. 
Nachweisung der zur Anschreibung gelangten Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) an 
Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderer Einnahmen im Deutschen Reich für die 
Zeit vom 1. April 1880 bis zum Sclusse des Monats November 1880. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein-  
nahme beträgt Bonifkatio= Einnahme Differenz 
Bezeichnung vom Beginn des nen auf in demselben zwischen den 
Etatsjahres „ * Zeitraum Spalten 4 
der bis zum gemein- Bleiben des und 5 
Schlusse des schaftliche Vo jahres + 
Einnahme. rj mehr 
h obengenannten Rechnung (Spalte 4) — weniger 
M. M M. M M. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 118 731 815 32 400|118 699 41598 868 48919830926 
Rübenzuckersteuer 31 591 O00B16 979 0434 611 960) 9545 193—5 066 767 
Salzsteuer 24 265 639 6 38124259 25823447 136 812 122 
Tabacksteuer 1 283 971 20 448 1263523 284 886 978 637 
Branntweinsteuer . . 25 619 478 5217999 20 401 47919 688 555 712 924 
Uebergangsabgaben von Branntwein 77 053 — 77 053 71 782 5271 
Brausteuer . .. 11113031 1915781092145310515566 405 887 
Uebergangsabgaben von Bier. 677 473 — 677 473 627 4324 50 041 
Summe 1339 463127447 849190 911 614/163 049 039.—+27862575 
Spielkartenstempel 666 275 — 666 275 650 937 15 338 
Wechselstempelsteuer — — 4323 040 4259 341 63 699 
Reichs-Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 88 527 6484 715 632 + 3 812 010 
Reichs-Eisenbahn -Verwaltung — — 26 706 200 25 532 4424 1173 758 
  
  
  
  
  
Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- 
tungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende November 1880: 
  
  
  
  
  
  
  
  
Ist-Einnahme vom    
Bezeichnung Beginn des Etatsjahres Ist-Einnahme in Di fferenz zwischen den Spalten 2 und 3  
der bis zum Schluß des demselben Zeitraum mehr 
obengenannten « 
Einnahme. na des Vorjahres — weniger 
M M M 
1. 2. 3. 4. 
Zölle 100 807 087 93 428 410 7 378 677 
Rübenzuckersteuer 51 116 900 49 782 741 1 334 159 
Salzsteuer 21 798 746 21 187 506 611 240 
Tabacksteuieer 559 914 229 961 + 329.953 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe 
von Branntwein 24 398 496 26 369 628 — 1971 132 
Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 9836 658 9 453 541 + 383 117 
Summe 208 517 801 200 451 787 + 8 066 014 
Spielkartenstempel (einschließlich der Nach- 
steuer.. 573904 670 544 — 966440
        <pb n="823" />
                                                  — 803 — 
                             4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember d. J. beschlossen, die Taravergütung für un— 
bearbeitete Tabackblätter und Stengel (Nr. 25 v 1 des Zolltarifs) in Ballen aus Schilf, Bast und Binsen 
auf 3 Prozent zu ermäßigen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des 
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Hauptamts-Kontrolör, Steuer-Inspektor 
Mater an Stelle des verstorbenen Königlich preußischen Hauptamts-Kontrolörs Großschupff dem Keiserlichen 
Hauptzollamt zu Schirmeck, sowie den Kaiserlichen Hauptsteuerämtern zu Colmar i./E. und Straßburg i./E. 
als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Straßburg, vom 1. Dezember d. J. ab, beigeordnet worden. 
  
Das bisherige Königlich preußische Untersteueramt Hattingen im Hauptamtsbezirk Dortmund wird künftig 
die Bezeichnung „Untersteueramt Winz“ führen. 
– 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember d. J. beschlossen, der Großherzoglich badischen Zoll- 
abfertigungsstelle im Bahnhofe zu Stühlingen die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Num- 
mern. 22 à und b des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifpositionen 
beizulegen. 
  
                                           5. Justiz-Wesen. 
  
Das Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April 
1880 beschlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Central-Blatt 
für das Deutsche Reich von 1880 Nr. 39 S. 604) wird dahin berichtigt, daß das auf S. 625 auf- 
gesührt Konigliche Steueramt in Hattingen künftig die Bezeichnung „Königliches Steueramt in Winz“ 
führen wird.“) 
  
                                      6. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                      Reichs-Eisenbahn-Amt. 
An 15. d. M. ist die der Königlichen Direktion der Rheinischen Eisenbahn unterstellte, 3,72 km lange 
Verbindungsbahn zwischen den Bahnhöfen der Rheinischen und der Dortmund —-Gronau—Enscheder Eisenbahn 
zu Dortmund für den Güterverkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 19. Dezember 1880. 
                                   In Vertretung: Körte. 
*) Vgl. oben die Notiz unter „Zoll- und Steuerwesen“.
        <pb n="824" />
                                                     — 804 — 
                                 7. Marine und Schiffahrt. 
  
Dem Kaiserlichen Konsulate lasse ich einen Abdruck des in Nr. 19 des diesjährigen Reichs-Gesetzblattes ver- 
öffentlichen Gesetzes, betreffend die Schiffsmeldungen bei den Konsulaten des Deutschen Reichs, vom 25. März 
1880“) nebst der dazu ergangenen Kaiserlichen Verordnung vom 28. Juli 1880 **) umstehend zugehen. 
Die Verpflichtung der deutschen Schiffer, sich bei der Ankunft in einem ausländischen Hafen bei dem 
zuständigen Konsul zu melden, beruhte in Deutschland bisher auf landesgesetzlichen, unter einander verschiedenen 
und zum Theil veralteten Vorschriften; in Hamburg fehlte es an einer solchen Vorschrift ganz. Durch das 
vorliegende Gesetz ist der Gegenstand nunmehr einer einheitlichen Regelung unterworfen. 
Indem ich das Kaiserliche Konsulat ersuche, auf genaue Erfüllung der neuen Vorschriften seitens 
der Schiffer hinzuwirken, bemerke ich im einzelnen ergebenst Folgendes: 
§. 1 des Gesetzes stellt den Grundsatz der Meldepflicht für die Führer deutscher Kauffahrteischiffe 
fest. Während bisher mündliche Meldung die Regel und schriftliche nur ausnahmsweise gestattet war, bleibt 
jetzt die Form der Meldung, ob mündlich oder schriftlich, dem Ermessen des Schiffsführers überlassen. 
Die in §. 2 des Gesetzes aufgeführten Ausnahmen von der Meldepflicht sind, mit einigen den 
Schiffsverkehr erleichternden Modifikationen, dieselben, welche schon in der allgemeinen Dienst-Instruktion vom 
6. Juni 1871 zu §. 31 vorkommen. Dagegen ist die an letzterer Stelle den Schiffen in periodischer Fahrt 
hinsichtlich der Meldung gewährte Vergünstigung durch das Gesetz beseitigt worden. 
In der Kaiserlichen Verordnung sind diejenigen Punkte bezeichnet, über welche der Schiffsführer dem 
Konsul bei der Meldung Auskunft zu ertheilen hat. Der Konsul hat die Richtigkeit der Angaben zu kon- 
troliren und erforderlichenfalls den Schiffsführer zur Vervollständigung derselben anzuhalten. Schiffsführer, 
welche es unterlassen, einer bezüglichen Aufforderung des Konsuls nachzukommen, verfallen nach §. 4 des 
Gesetzes derselben Strafe wie diejenigen, welche die Meldung überhaupt verabsäumen. 
Berlin, den 15. November 1880. 
Zirkulur.                     Der Reichskanzler. 
                             Im Auftrage: von Philippsborn. 
  
In Hamburg wird am 27. Dezember d. J. mit einer Seesteuermanns-Prüfung begonnen werden. 
  
Die im Jahre 1867 in Sunderland erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „John Byers“ 
von 349,,3 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des 
im Königreich Preußen staatsangehörigen Emil Heinrich Wilhelm Otto Heise in Berlin das Recht zur Füh- 
rung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Geestemünde 
zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 1. Dezember d. J. vom Kaiserlichen General-Konsulat in London 
ein Flaggenattest ertheilt worden. · 
  
                                   8. Post= und Telegraphen-Wesen.
 
Einführung des Postanweisungs-Verkehrs mit Neu-Süd-Wales. 
Nach Neu-Süd-Wales (Australien) können von jetzt ab durch die deutschen Postanstalten Zahlungen 
bis zum Betrage von 210 Mark im Wege der Postanweisung vermittelt werden. Die Einzahlung 
erfolgt unter Anwendung des für den internationalen Verkehr vorgeschriebenen Postanweisungs-Formulars. 
  
*) Reichs-Gesetzblatt S. 181. —** ) daselbst S. 183.
        <pb n="825" />
                                                   — 805 — 
Der einzuzahlende Betrag ist auf demselben in englischer Währung anzugeben; die Umrechnung in die 
Markwährung erfolgt durch die Einlieferungs-Postanstalt. Die Gebühr beträgt 50 Pfennig für je 20 Mark 
oder einen Theil von 20 Mark, mindestens aber 1 Mark. Die Postanweisung muß den Namen und min- 
destens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens bz. die Bezeichnung der Firma des Empfängers, sowie die 
genaue Angabe des Wohnorts desselben enthalten. In gleicher Weise ist auf dem Abschnitt der Post- 
anweisung der Absender zu bezeichnen. Zu weiteren schriftlichen Mittheilungen darf weder die Postanweisung 
noch, der Abschnitt derselben benutzt werden. Von der erfolgten Einzahlung der Beträge sind die Empfänger 
seitens der Absender durch besondere Benachrichtigungsschreiben in Kenntniß zu setzen. Ueber die sonstigen 
Bedingungen geben die Postanstalten auf Befragen Auskunft. 
Berlin W., den 18. Dezember 1880. 
                    Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. 
                                                Stephan. 
  
                                        9. Konsulat-Wesen. 
  
Der Kaiserliche Konsul Gärtner zu Blumenau (Brasilien) hat den Kaufmann Wilhelm Asseburg in 
Itajahy zum Konsular-Agenten daselbst ernannt. 
  
Das Kaiserliche Konsulat in Victoria (Br. Columbia) ist eingezogen. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="826" />
        <pb n="827" />
                                            Central-Blatt 
                                         für das 
                                Deutsche Reich. 
                                    Herausgegeben 
                                             im 
                                Reichsamt des Innern. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 31. Dezember 1880. Nr. 53. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Ausweisung des amtlichen Betriebsjahrs der Rübenzuckerfabriken; —. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete Seite 807 Zulassung gemischter Privat Transitläg er von Getreide in 
... ». Straßburg i. E.; — Kontrole des Gewerbebetriebs mit 
2. Militär-Wesen: Festsetzung der für die Naturalverpflegung Grenzbezirk    Liebau; «« 
zu vergüten den Beträge für das Jahr 188 1... 809 Zollstelle im Grenzbezirk Liebau; Befugniß en 
3. Zoll-= und Steuer-Wesen: Erläuterungen zum Be- .-- .- , 
gleitschein-Regulativ; — Erleichterungen bei der Abfertigung * Eisenbahnhn-Wesen= Eröffnung von Bahnstrecken » Auf- 
hebung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung auszuführen- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
den Branntweins; — Erleichterung bei der Ermittelung 5. Konsulat-Wesen: Aufhebung eines Konsulats; — Todes- 
des Nettogewichts des mit dem Anspruch auf Steuerver- fall 811 
gütung in Fässern auszuführenden Zuckers; — Verlegung 
                                1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
                 Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des 
– – " Ausweisung weisun s— 
z des Ausgewi der Bestrafung. 8 
S gewiesenen. 9 beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
                      Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 
1.] Josef Wachrowicz,24 Jahre, angeblich ge-Landstreichen, Königlich preußischef4. Dezem- 
Arbeiter, boren zu Paris, Peteeregierung zu ber d. J. 
Posen, 
2. Andreas Kapitanik,6 Jahre, aus Rakower, desgleichen, dieselbe Behörde, 18. Dezem- 
Drahtbinder, Ungarn, ber d. J. 
3. Franz Winkler, Jahre, aus Kratzdorf, Betteln im wiederholten Königlich preußische 23. Novem- 
Arbeiter, Bezirk Schönberg, Mäh-, Rückfall, Bezirksregierung zu ber d. J. 
ren, Breslau, 
  
  
  
  
  
119
        <pb n="828" />
                                                    —    808    —    
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath 6 Grund Behörde, welche die Datum) des 
5 Ausw eisung weisun gs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
4. Franz Wytlik, 23 Jahre, geboren und Landstreichen und Bet---Königlich preußische 30. Novem- 
Arbeiter,. ortsangehörig zu Chro-, teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
pin, Bezirk Kremsier, Oppeln, 
Mähren, 
5. a) Karoline Kawar- 
sowa, zu a. 45, zu b. 50, desgleichen, Königlich preußische' 17. Novem- 
b) Veronika Ka- zu c. 40 Jahre alt, Bezirksregierung zu ber d. J. 
warsowa, sämmtlich aus Jam- Liegnitz, 
c) Barbara Kawar- ney, Bezirk König- 
sowa, unvereheegrätz, Böhmen, 
lichte, 
6. Johann Jäkel, geboren am 1. Oktober Betteln im wiederholten- dieselbe Behörde, 7. Novem- 
Flachshechler, 1844, aus Adersbach, Rückfall, ber d. J. 
Böhmen, 
7. Marie Anna Gah-geboren am 16. Mai Landstreichen, dieselbe Behörde, 16. Novem- 
ler, unverehelichte, 1838, aus Busch-Ullers- ber d. J. 
dorf, Bezirk Friedland, 
Böhmen, 
8. Salomon alias Sieg-geboren am 13. April'Landstreichen, Betteln Königlich preußische 5. Dezem- 
mund Utitz, Hand= 1845, aus Prag, und Gebrauch eines Bezirksregierung zu ber d. . 
lungskommis, falschen Legitimations= Magdeburg, 
papieres, 
9.|Friedrich Rosen,1 Jahre, aus Konin, Landstreichen und Bet-Königlich preußische 15. Dezem- 
Seifensieder, Gouvernement War= teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
schau, Russisch-Polen, Schleswig, 
10. Peter Nicolai Han-44 Jahre, aus Errits-Betteln im wiederholten dieselbe Behörde, 16. Dezem- 
sen, Arbeiter, Soge bei Friedericiag, Rückfall, ber d. J. 
Dänemark, 
11.Judas Schlitten-#57 Jahre, geboren zu Landstreichen und Bet-Königlich preußische 1. Dezem- 
hofen, Handlungs= Prag, zuletzt wohnhaft] teln, Bezirksregierung zu ber d. J. 
diener, zu Debreczin, Ungarn, Trier, 
12.Wilhelm Rollinger,5 Jahre, aus Presnitz, desgleichen, Königlich bayerisches 6. Dezem- 
Schiffer und Berg-Bezirk Kaaden, Böhmen, Bezirksamt Nabburg, ber d. J. 
mann, 
13. Karl Sulkovsky, 42 Jahre, aus Warschau, desgleichen, Großherzoglich badi-13. Dezem- 
Metzger, . scher Landeskom= ber d. J. 
missär zu Karlsruhe, 
14.Wilhelm Stohler, 23 Jahre, aus Ziefen, Landstreichen, Betteln Großherzoglich badi-bescleichen. 
Blattmacher, Kanton Baselland, und verbotswidrige scher Landeskommis- 
Schweiz, Rücktehr in das Landes-Kär zu Freiburg, 
gebiet, 
15.| Gottfried Hart= 19 Jahre, aus Madis-Betteln im wiederholten Großherzoglich badi-17. Dezem- 
mann, Spengler, wyyl, Bezirk Aarwangen, Rückfall, scher Landeskommis= ber d. J. 
  
  
Schweiz, 
  
  
sär zu Mannheim,
        <pb n="829" />
                                                  —    809    —    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
S Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde „, welche die Daim des 
nn – « Ausweisung weisun 
2 gs- 
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
16. Josef Mistroffer,3 4 Jahre, geboren zu Landstreichen, Betteln Kaiserlicher Bezirks-/16. Dezem- 
Arbeiter, Salz im Nieder-Elsaß, und grober Unfug, präsident zu Metz, ber d. J. 
zufolge Option franzö- 
sischer Staatsangehö- 
riger, 
17. Johann Marti, geboren am 27. Septem-Landstreichen, Kaiserlicher Bezirks-7. Dezember 
- 1860 und ortsangehörig präsident zu Kolmar, d. J. 
zu Kienberg, Kanton 
Solothurn, Schweiz, 
18.Takob Baehler,. geboren am 18. Juli]Landstreichen und Bet-berselbe, 16. Dezem- 
Melker, 1852 und ortsangehö= teln, ber d. J. 
« rig zu Uebeschi, Kanton 
Bern, Schweiz, 
19. Napoleon Exbrayat, geboren am 1. Juni ddesgleichen, derselbe, desgleichen. 
Waffenschmied, 1832 und ortsangehörig 
zu Commercy, Frank- 
reich, 
20. Johann Eduard geboren am 29. Novem-desgleichen, derselbe, 18. Dezem- 
Bieri, Hafner, ber 1860 und ortsan- ber d. J. 
  
  
gehörig zu Lignau, Kan- 
ton Bern, Schweiz, 
  
  
                                          2. Militär-Wesen. 
  
                                          Bekanntmachung.
 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural- 
verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1881 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für 
Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskost 100 Pfennig, 85 Pfennig, 
b) Mittagskost 52 - 47 - 
c) = Abendkost 29 - 24 
d) --Morgenkost 19 14 
Berlin, den 24. 
Dezember 1880. 
                    Der Reichskanzler. 
                         In Vertretung: 
                                     Eck. 
  
  
119*
        <pb n="830" />
                                                — 810 — 
                             3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember d. I. beschlossen, 
1. daß in den Fällen, in welchen bei der Erledigung eines auf Grund des §. 46 des Vereinszoll= 
gesetzes von dem ursprünglichen Empfangsamt auf ein anderes Amt überwiesenen Begleitscheins I 
die Bestimmungen im §. 45 Absatz 3 oder im §. 46 Absatz 2 des Begleitschein-Regulativs in 
Anwendung zu bringen sind, die Entscheidung über die Folgen der Nichterfüllung der von den 
Waarendisponenten an Stelle des Begleitschein-Extrahenten übernommenen Verpflichtungen von 
der Direktivbehörde des Amtes, welches den Begleitschein überwiesen hat, zu treffen sei; 
2. daß in den im §. 46 Absatz 1 des Begleitschein-Regulativs bezeichneten Fällen ebenso wie in den 
Fällen des §. 45 Absatz 2 bei der Erledigung von Begleitscheinen I von der Einholung der Ent- 
schließung der Direktivbehörde Abstand genommen werden könne, wenn bei dem Begleitschein- 
Ausfertigungsamt eine spezielle Revision der Waaren stattgefunden hat. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember d. J. beschlossen, daß es zur Erlangung der 
Steuervergütung für inländischen Branntwein, welcher nach erfolgter Vorabfertigung bei einem dazu befugten 
Amte unter Raumverschluß auf Eisenbahnen und Schiffen oder in doppelten, die Anlegung eines Blei- 
verschlusses gestattenden Umschließungen (Ueberfässern, Kisten u. dergl.) nach Bayern, Württemberg oder 
Baden ausgeführt wird, der Bescheinigung über die erfolgte Ausfuhr und somit auch der Vorführung des 
Branntweins bei dem Ausgangsamte nicht mehr bedürfen, dazu vielmehr die Bescheinigung über den Eingang 
in einem der genannten Bundesstaaten, welche sich jedoch auch auf die Unverletztheit des angelegten Ver- 
schlusses zu erstrecken hat, genügen soll. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember d. J. beschlossen, daß bei Abweichungen zwischen 
dem deklarirten und dem ermittelten Nettogewicht des mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung nach dem 
Auslande zu versendenden, zur Abfertigung gestellten Roh-, Krystall-, Krümel= und Mehlzuckers in Fässern 
die Nettoverwiegung der ganzen Waarenpost nur dann einzutreten hat, wenn das ermittelte Gewicht der 
einzelnen netto verwogenen Kolli um mehr als zwei Prozent hinter dem deklarirten Gewicht zurückbleibt. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember d. I. beschlossen, daß bei der Erhebung und 
Kontrole der Rübenzuckersteuer das amtliche Betriebsjahr für die bereits begonnene Betriebsperiode 1880/81 
den Zeitraum vom 1. September 1880 bis 31. Juli 1881, für die späteren Betriebsperioden aber regel- 
mäßig den Zeitraum vom 1. August des einen bis zum 31. Juli des nächstfolgenden Jahres zu umfassen habe. 
————-....  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember d. J. beschlossen, daß in Straßburg i. E. ge- 
mischte Privat-Transitläger von den in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Getreide u. s. w.) ohne 
amtlichen Mitverschluß gestattet werden dürfen. 
Im Grenzbezirk des Königlich preußischen Hauptzollamtes Liebau ist der stehende Gewerbebetrieb mit 
Leinengarnen aller Art der Buch= und Lagerkontrole gemäß §. 124 des Vereinszollgesetzes unterworfen worden. 
  
Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Patschkau im Hauptamtsbezirke Neustadt O.S. ist die 
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1I über leere Petroleumfässer beigelegt worden.
        <pb n="831" />
                                                      — 811 — 
                                        4. Eisenbahn-Wesen. 
  
                                   Reichs-Eisenbahn-Amt. 
Am 20. d. M. ist an der, der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin unterstehenden Bahnstrecke 
Berlin—Breslau die zwischen den Stationen Liebsgen und Sorau errichtete Haltestelle Schönwalde für 
den Personen= und Gepäck-Verkehr eröffnet worden. 
Berlin, den 25. Dezember 1880. 
  
In Folge des durch Hochwasser herbeigeführten Durchbruchs des Bahndammes der zum Bezirk der König- 
lichen Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn gehörigen Neubaustrecke Herford —Detmold (zwischen Herford 
und Salzuflen) ist bis auf weiteres die nach der Bekanntmachung vom 16. d. M.“) zum 22. dess. M. be- 
absichtigte Eröffnung des Personenverkehrs auf der ganzen Strecke, sowie die Eröffnung des Güterverkehrs 
auf der Strecke Lage—Detmold ausgesetzt und der Güterverkehr auf der Theilstrecke Herford— Lage eingestellt. 
Berlin, den 28. Dezember 1880. 
Die nach der Bekanntmachung vom 13. Mai d. J.“) an der zur Köln-Mindener Eisenbahn gehörigen Zweig- 
bahn von Beckum nach Beckum Stadt für den Personenverkehr eröffnete Haltestelle „Holtkamp“ ist am 
24. v. M. wieder aufgehoben worden. 
Berlin, den 28. Dezember 1880. 
                                      In Vertretung: Körte. 
  
                                          5. Konsulat-Wesen. 
  
Das Kaiserliche Konsulat in Falun (Schweden) ist aufgehoben. 
Der Kaiserliche Konsul in Damiette (Egypten) M. Surur ist gestorben. 
*) Central-Blatt Seite 782. 
*) Central-Blatt Seite 279. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
        <pb n="832" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
