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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achter Jahrgang. 1880.</title>
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            <idno>cbl_1880</idno>
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                                             Central-Blatt

                                       für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                            im

                           Reichsamt  des  Innern.

 

                                Achter  Jahrgang.

                                        1880.

 

 

                                       Berlin.

                             Carl  Heymann's  Verlag.
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        Inhalts-Verzeichniß.

Allgemeine  Verwaltungs-Sachen  Seite  1.  13.  25.  39.  45.  53.  59.  67.  75.  85.  91.  101.  129.
203.  245.  255.  263.  271.  281.  323.  389.  443.  463.  487.  491.  503.  523.  527.  531.  537.  547.  557.

599.  667.  675.  687.  699.  715.  723.  727.  737.  757.  767.  773.  779.  799.  807.

Eisenbahn-Wesen  Seite  18.  51.  94.  152.  172.  178.  202.  243.  248.  260.  269.  279  321.  326.  441.

520.  525.  528.  552.  559.  573.  577.  598.  665.  696.  721.  725.  736.  771.  778.  782.  803.  811.

Finanz-Wesen  Seite  4.  48.  70.  84.  104.  135.  210.  284.  448.  46.  505.  529.  539.  553.  559.  602.

742.  770.  788  802.

4.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen  Seite  6.  18.  32.  107.  214.  489.  743.
5.  Justiz.  Wesen  Seite  43.  51.  190.  213.  257.  278.  452-  480.  604.  696.  701.  778.  803.

8.  Marine  und  Schiffahrt  Seite  7.  24.  38.  41.  51.  57.  61.  82.  89.  100.  127.  150.  169.  202.  215.  249.
280.  321.  388.  442.  486.  501.  521.  530.  533.  542.  556.  560.  588.  598.  601.  673.  679.  698.  701.  721.  725.

10.
11.

12.
13.

Konsulat-Wesen  Seite  11.  24.  38.  44.  52.  57.  73.  84.  90.  100.  107.  173.  178.  202.  243.  248.
388.  442.  462.  486.  490.  502.  521.  525.  530.  535.  546.  556.  588.  598.  665.  686.  701.  722.  726.

778.  783.  805.  811.
Maaß-  und  Gewichts-Wesen  Seite  50.  87.  533.  704.  790.

758.  770.  778.  783.  804.
Militär-Wesen  Seite  7.  134.  260.  578.  677.  809.

Münz.,  Bank.  und  Papiergeld.Wesen  Seite  4.  16.  28.  41.  47.  56.  62.  95.  181.  266.  276.  391.  446.  504.

540.  550.  594.  689.  729.  775.  786.  801.

165.
571.

452.

694.

261.
756.

175.
575.

483.

717.

270.
766.

260.

Post=  und  Telegraphen-Wesen  Seite  19.  44.  95.  110.  152.  196.  512.  542.  560.  679.  718.  759.  794.  804.

Statistik  Seite  40.  73.  278.  318.  441.  696.  782.

Zoll=  und  Steuer-Wesen  Seite  5.  16.  32.  42.  49.  56.  61.  78.  87.  94.  107.  132.  153.  167.  177.  186.  209.

258.  268.  273.  285.  327.  394.  450.  468.  493.  510.  524.  530.  533.  554.  560.  588.  591.  601.  669.  676.  696.

716.  724.  736.  739.  758.  770.  778.  783.  803.  810.

179.
589.

489.

734.

322.
771.

270.
739.

506.

247.
701.
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                                        Sach  Register.

          (Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.

Ackermann,  Kaufmann,  Ertheilung  des  Exequatur  als  argentinischer
  Konsul  in  Berlin  270.

Aerzte  s.  Approbationen.

v.    Aichberger,  Vize-Konsul,  Ernennung  zum  Konsul  in  Amoy

Aichung.

—  Beglaubigung  von  Meßgeräthen,  welche  zur  Ausführung  der
in  dem  Regulativ,  betr.  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins
zu  gewerblichen  Zwecken,  vorgeschriebenen  Prüfung  von  Holzgeist
  und  Essig  erforderlich  sind  87.

—  Elfter  Nachtrag  zur  Aichordnung  704.

—  Ergänzungen  und  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  Aichungs-Aufsichtsbehörden
  und  der  Aichämter  50,  534.

—  Sechster  Nachtrag  zur  Aichgebühren-Taxe  790.

Altona,  Zollabfertigungsstelle,  Befugniß  479.

Amerika,  Vereinigte  Staaten  von,  s.  u.  Post.

Annesley,  großbritannischer  Konsul  in  Hamburg,  Ertheilung
des  Exequatur  als  General-Konsul  und  Zuweisung  des  Amtsbezirks
  486.

Anschreibung  der  Gewichtsmengen  nach  Kilogrammen  bei  Erhebung
  der  indirekten  Abgaben  493.

—s.  a.  Waarenverkehr.

Apotheker  s.  Approbationen.

Approbationen.

—  Verzeichnisse  der  während  des  Prüfungsjahres  1879/80  approbirten
  Aerzte,  Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker  743.

—  von  Aerzten  107,  214;  eines  Thierarztes  489.

Asseburg,  Kaufmann  in  Itajahy,  Bestellung  zum  Konsular-Agenten
  805.

Aue,  Nebenzollamt  II.,  Errichtung  318.

Ausweisungen:
Abromowitz  324.

Andersson,  Magnus  548.
Adamson  166.

Angrast  390.

Agary  780.  Axrmann  76.
Albert  769.
Alex  532.  Bachmann  464.

Badowinac  131.

Allerhand  256.
Baehler  809.

Altmann  767.

Anders  527.  1  Baer  283.

Andersch,  Franz  488.  Bäumel  591.
—  Josef  538.  Balenski  46.
Andersohn  780.  Ballasch  26.
Anderson  2.  Baranetz  54

 

Bardey  445.
Barsik  700.
Bartroff  77.
Basgier  716.
Baum  390.
Bayer  532.
Behonek  93.
Benesch  53.
Benimo  538.
Berneri  87.
Bezani  55.
Bi  lasky  131.
Bieri  809.
Bildskog  46.
Bilgoraj  492.
Bill  176.
Billeter  591.
Bischof  40.
Bittmann  600.

Bittner,  Karl  176.

—  Wenzel  247.
Blatter  86.
Bobrowsky  283.
Boby  27.

Bock  800.
Bocksler  576.
Bodner  590.
Böhler  493.

Böhm,  Franz  102.

—  Johanna  667.
—  Josef  445.
Boenecke  68.
Börresen  40.
Beisselot  769.
Bordner  668.
Borufka  246.
Bosak  2.
Brabec  55.
Brabetz  129.
Bradel  757.
Bradna  92.
Brandl  781.

Braun,  Josef  724.

—  Martin  757.
Brehm  528.
Brenngruber  265.
Brettschneider  46.
Brix  768.

Brodeck  246.
Bronkal  40.

Brosch  488.
Brosche  103.
Brosig  558.

 

Bruckner  324.

Brunn  s.  Brunn.

Brunner  724.

Bruno  504.

Bruun  724.

Brzysker  464.

Buchberger  26.

Buchleiter  77.

Buchta  774.

Büchler  55.

Bürki  265.

Büter,  Harmina  179.

—  Johanna  (Anna)  132.

Bunel  669.

Buresch  532.

Burianski,  Agnes  590.

—  Franziska  590.

—  Lucia  590.

—  Marie,  aus  Oswieczin
572.

—  —  aus  Rubin  590.

—  Pauline  572.

—  Theresia  590.

Burkert  728.

Burtscher  724.

Busnello  103.

Canton,  Anton  768.

—  Katharina  768.

Carlson  758.

Carlsson  538.

Ceccon  s.  Frigo.

Censier  391.

Cermak  180.

Cermann  60.

Chaloupek  272.

Sharweit  92.

Christensen,  Jens  27.

—  Peter  Johann  590.

Christiansen  s.  Nielsen,  Chri.
stiane  Luise.

Chudoba  s.  Gudoba.

Cicek  92.
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        Cieszkowski  180.
Clevenot  738.
Colignon  558.
Collin  103.
Comellini  166.
Cora  758.
Courtois  257,  272.
Cremer  2.

Czaja  102.
Czermak  102.

Dacremont  769.

Dailloux  775.

Dallmanego  576.

Damfeld  715.

Danjelack  577.

Dannegger  93.

Dedek  15.

Dejarny  177.

Deixler  54.

Demeter  I.  26.

—  II.  86.

—  Katharine  Marie  26.

—  Marie  Susanne  86.

Derkowitz  688.

Dettwiller  577.

van  Deyck  257;  Zurücknahme
der  Ausweisung  273.

Diegelmann  445.

Dießner  208.

Dietrich  92.

Dietz  688.

Diewald  464.

Dinter  324.

Dißlbacher  283.

Ditter  774.

Dittrich,  Josef  27.

—  Therese  524.

Doleisch  668.

Domann  503.

Dotzauer  464.

Drexler  246.

Drum  166.

Dürler  728.

Duhaut  738.

Duitsmann  728.

Dworak  103.

Dworschak  s.  Landel.

Ebel  523.
Eberlé  533.
Eckel  800.
Eckerl  55.
Eckstein  129.
Eger  527.
Ehrentraut  68.
Eisenberg,  Rosa  390.
—  Samuel  390.
Eisenreich  781.
Engel  780.

Enz  775.
Ernegger  208.
Ernst  538.
Exbrayat  809.

Farker  46.
Federstein  s.  Federstock.

Federstock  179.

Fehr,  Anton  131.

—  Jakob  489.

Feige  76.

Feigl  181.

Feßler  283.

Ficenec  s.  Vicenez.
Fiebiger  576.

Fiedler,  Peter  272.

—  Wenzel  102.
Fieger  130.

Fischow  528.
Fleischmann  558.
Fontany  488.
Formhals  781.
Frager,  s.  Viola.
Franc  93.

Francke  576.
Frauenholz.  676.
Fretz  94.

Friedländer  255.
Friedle  775.

Friedrich,  Franz  769.
—  Johann  Georg  528.
Frieß  724.

Frigo  774.

Fuchs  273.

Juchser  668.
Fürch  177.
Fürth  256.
Juhrich  464.

Gahler  808.
Garda  549
Geiger  208.
Genitheim  3.
Gerhardt  549.
Gerhold  131.
Giordano  47.
Gloning  768.
Göbel  93.
Göpfert  488.
Götsch  465.
Goldmann  488.
Golibrodski  780.
Grabia  67.
Grabianski  687.
Grabis  180.
Grabisch  s.  Grabis.
Grabowska  548.
Gradl  445.
Graf  572.

Gratkowski  s.  Zabkowski.

Graudry  676.
Greise  77.

Grill  801.
Grötzbach  780.
Grosjean  549.
Groß,  Cäcilie  444.
—  Franz  768.
—  Johann  444.
—  Johanna  600.
—  Josef  600.
Großmann  69.
Grüne  577.
Gruß  774.

 

Gudoba  445.
Guergen  572.
Gufler  538.
Gurschler  576.
Gut  493.

Haderer  465.
Hafner  40.
Hahn  265.
Hahnel  181.
Hallada  769.
Hammerschlag  102.
Hampel  257.
Hamsik  76.
Hanetzky  209.
Hanisch,  Johann  Jakob  487.
—  Josef  324.
Hansen,  Jes  Peter  572.
—  Peter  Nicolai  808.
—  Rudolf  Franz  68.
Hantich  208.
Hanusch  465.
Hartmann,  Gottfried  808.
—  Karl  781.
Hassink  132.
Hasterlick  69.
Hausa  668.
Havranek  180.
Hayeck  54.
Hebbert  27.
Heidinger  781;  Zurücknahme
der  Ausweisung  801.
Heigl  27.
Heilmann  55.
Heinisch  26.
Heiß  93.
Hekkebölle  531.
Heller  166.
Helmich  700.
Heppert  s.  Hebbert.
Heresch  774.
Herrmans  549.
Herrnbredl  532.
Hersohn  s.  Hirschsohn.
Hertschkowicz,  Bertha  46.
—  RNachel  46.
Hervagen  724.
Herzik  60.
Herzinghaider  576.
eß  2

Hesse  780.

Heyum  738.
Hilgart  265.

Hille  325.

Hiller  3.

Hindreus  572.
Hirsch,  Franz  576.
—  Sigmund  716.
Hirschsohn  716.
Hlawac  76.
Hlawnitzka  781.
Hoazda  524.
Hochthalheimer  283.
Hölzl  689.

Höpfl  55.
Hoffmann  282.

Hofmann  716.
Holleschnick  102.

Horn  180.

Hornick  60.

Horsch  532.

Hortig  487.

Hübner,  Dominik  132.
—  Josef  548.

—  Vincent  Franz  40.
Hula  10)3.

Jacheles  68.

Jacobi  527.

Jacubetz  60.

Jäkel  808.

Jäschke  256.

Jankeliowitz  103.

Janse  524.

Jauße  s.  Janse.

Janssen  180.

Jarisch,  Julius  688.

—  Robert  46.

—  Wilhelm  40.

Jarosch,  Anton  538.

—  Josef  68.

Java  87.

Jaworsky  781.

Jensen  700.

Jessulat  263.

Illner  69.

Ingelson  60.

Törzensen,  Christen  14.

—  Nielsine  728.

Johannsen,  Amanda  Christine
600.

—  Mathias  548.

John,  Johann  180.

—  Josef  69.

Jorde  176.

Jozefowicz  54.

Isakowski  265.

Isler  488.

Jung  2.

Juno  209.

Just  14.

Kabelac  282.

Kadur  103.

#ha  59.

Kahler  272.

Kaiser,  Josef,  aus  Lipnik  176.

—  Josef,  aus  Ober-Hennersdorf
  668.

—  Josef,  aus  Pisek  2.

Kaliwoda  256.

Kaltenegger  273.

Kammeringer  549.

Kapitanik  807.

Kapplan  77.

Karas  15.

Karlsbeck  131.

Karlson  60.

Karner  166.

Karnik  548.

Karnitschnig  54.

Kaßner  774.
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        VII                                                                                                                                         Kassulat  s.  Jessulat.
Katz  86.
Kebewein  769.

Kawarsowa,  Barbara  808.

—  Karoline  808.
—  Veronika  808.
Keil  39.

Keller  801.
Kempka  s.  Kempke.
Kempke  67.
Keurentjes  800.
Kicken  464.
Kiener  700.
Kikal  s.  Kykal.
Killer  528.
Kinder  2.
Kipiena  576.
Kirchhof  103.
Kladiwo  688.
Klaß  493.
Klaßen  68.
Kleiber  737.
Klein  492.
Klemmke  491.
Klimczyk  576.
Klimschack  768.
Knauer  282.
Knecht  247.
Knittelfelder  464.
Kober  77.
Kobler  166.
Kochl  465.
Kodilowitz  723.
Köhler  716.
Köllner  166.
Köstler  14.
Kohlen  768.
Koller  282.
Kolodziel  780.
Koneil  176.
Konirz  264.
Kopelowitz  131.
Kopitz  130.
Kopp  391.
Koranda  180.
Korberon  801.
Korda  208.
Kormann  26.
Korn  716.
Kornas  324.
Korndörfer  93.
Kosiarek  504.
Kostinek  800.
Kotal  325.
Kottnauer  76.
Kotzian  54.
Kowal  246.
Kezlik  523.
Krajesi  86.
Kralochwil  325.
Kraus  281.
Krejci  548.
Krejcik  767.
Kreizinger  54.
Krelenstein  324.
Kretschmer  774.

 

Kretzschmar  s.  Würfel
Krock  774.

Krupinsky  69.
Krzisch  524.

Kubacek  s.  Kubaschek.
Kubaschek  165.
Kuchar  549.

Kuchta  102.

Küchler  492.

Kuliczek  782.
Kuncarovi  781.
Kunczar  s.  Kuncarovi.
Kunesch  256.

Kunz  523.

Kunze  77,  s.  a.  Würfel.
Kupsovsky  572.
Kuypers  176.
Kvapil  102.

Kwapis  102.
Kwiatkowski,  Agnes  264.
—  Amalie  264.

—  Anton  264.

—  Florentine  264.
—  Jakob  264.

—  Josef  264.

—  Martin  264.

—  Susanne  264.

—  Therese  264.
Kykal  528.

van  Laar  590.
Lachnitt  282.
Lämmler  69.
Lagrin  444.
Lambert  700.
Lamper  464.
Landel  757.
Lang  92.
Lange  492.

Langwer  s.  Burianski,  Franziska.


Laplace  558.
Larsen  176.
Lawczynski  272.
Leemann  209.
Lehnert  68.
Leicht  465.
Lepiarczyk,  Amalie  76.
—  Anna  76.
—  Josef  76.
Levinski  265.
Levinsohn  782.
Levy  775.
Lewandowski  575.
Lewkowicz  781.
Libthorpe  549.
Liebisch  3.
Liebl  77.
Lieblang  700.
Liehm  176.
Lind  166.
Locher  504.
Löbe’  256.
Lößl  86.
Loewenstein  667.
Loewinsohn  667.

 

Lorenchi  87.
Lorenz  558.
Loserth  102.
Ludwig  716.
Lustig  Franz  54.

enzel  504.
Lux  59.

Machulka  46.
Mades  92.

Madsen  572.
Magede  557.

—  Johannes  324.
Magnuszew  723.
mir  76.
Malcher  92.

Mangniere,  Eduard  532.

—  Franziska  532.
Manoschek  68.
Marchand  257.
Marcussen  758.
Marcuzzi  547.
Mareck  76.
Maringer  325.
Marsik  688.
Marti  809.
Masson  247.
Masurkewitz  444.
Matejov  557.
Mathis  688.
Matschiner  77.
Matthys  774.
Matzenauer  528.
Max  738.
Mehwald  445.
Meier  800.
Melotti  728.
Melzer  558.
Meneghini  94.
Menzel  60.
Menzler  102.
Mercier  209.
Merklaß  55.
Michalcsan  s.  Matejöv.
Michel  282.
Mikolazceck  716.
Mikulaczeck  130.
Minara  77.
Minatti  131.
Mirwald  180.
Mistroffer  809.
Mitschack  548.
Mitzinger  699.
Mixa  47.
Mnerinsky  531.
Moamet  768.
Möller  246.
Mohler  465.
Molin  87.
Mommer  93.
Monney  493.
Moser  55.
Motl  180.
Müchel  323.
Mücke  780.

 

Maguussan  Johann  324.

VII

Mühlbauer  325.

Müller,  Adolf,  aus  Tinisco
558.

—  Adolf,  aus  Tynisco  575.

—  Anton  590.

—  Gustav  Adolf  15.

—  Johann  Adalbert  464.

—  Josef  669.

—  Rudolf  699.

Münzer  176.

Mutzika  256.

Nager  729.

Nathan  271.

Nawrath  488.

Nellhübel  557.

Nepras  549.

Neschen  175.

Netschke  85.

Neugebauer,  Anton  716.
—  Johann  130.
Neumann,  Christian  324.
—  Johann  488.
Neumayr  15.

Nieborski  464.

Nielsen,  Christiane  Luise  668.
—  Hans  Christian  86.
—  Jens  Peter  246.

—  Niels  Ingermann  86.
Nikifroff  504.

Niolson  492.

Nösseler  265.

Nohynek  774.

Nojak  166.

Noll  724.

Norburg  53.

Nowak  390.
Nowatkowski  46.
Nowotny,  Anton  390.
—  Josef  75.

Nowy  688.

Nozicka  54.

Oberländer  246.
Oehri  257.
Olesch  599.
Olinski  75.
Olsson  130.
Ondry  130.
Orelly  325.
Ortelt  85.
Ostroski  668.
Otemann  738.

Palick  492.
Pallat  492.

Passendorfer  769.

Paßler  282.

Paßmoser  768.

Laulsen  92.

Pawlowski,  Ignaz  264.

—  Johanna  264.

—  Josef  aus  Brudzewo  68.
—  Josef,  aus  Smolensk  389.
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        VIII

Pawlowski,  Paul  668.
Pawlowsky,  Johann  76.
—  Katharina  76.
Pech  488.

Pekny  265.

Pelikau  130.
Peterow  180.

—  Marie  Christine  531.
Petterson  800.
Peuker  166.

Pezotta  166.

Pfeifer  246.

Pick  738.

Pisarik  488.

Pittner  93.

van  der  Plym  3.
Pöll  93.

Pohanka  55.
Polatscheck  492.

v.  Polonajewitz  800.
Posch  246.

Post  780.

Pransa  265.

Prarizzi  768.

Pratl  131.

Pratzer  767.

Prause  444.
Prenitzka,  Anton  130.
—  Franziska  130.
Pribul  177.

Probst  325.

Prockisch  3.

Prokisch  s.  Prockisch.
Prückner  676.
Przegroda  2.

Przibil  575.

Punt  47.

Puputz  265.

Pusch  548.

Quappil  s.  Kvapil.
Querry  601.

Raarup  256.
Radzenowski  464.
Rasmussen  166.
Rassmussen  492.
Raut  524.

Rehak  246.
Reibmaier  93.
Reichel  491.
Reinelt,  Eduard  538.
—  Wenzel  60.

—  Wilhelm  40.
Reiner  532.
Reinhold  590.
Reinkasch  75.
Reintjes  54.
Reitmeier  86.
Remie  528.
Renard  77.
Resnizek  591.
Richter,  Aloys  68.

Petersen  Gesina  Christina  14.

Richter,  Karl  282.
—  Wenzel  102.
—  Wilhelm  758.
Ricoeur  60.
Riedel,  Franz  14.
—  Josef  668.
Riedl  528.
Rieger  40.

Rind  800.
Rischauer,  Emil  768.
—  Ernst  768.
Rochette  27.
Rodgione  181.
Rödig  188.
Röseler  590.
Rollinger  808.
Rolnick  676.
Ronicz  14.
Rosemeyer  538.
Rosen  808.
Rosenberg  59.
Rosenstein  86.
Rosenthal  528.
Rose  27.
Rostogajew  208.
Roth,  Johann  493.
—  Israel  92.
Rothbung  324.
Rother  780.
Rotter  256.
Rubin  176.
Rubinowitz,  Hirsch  489.
—  Rubin  489.
Rudolf  3.

Rueger  576.
Ruholdinger  15.
Rummler  600.
Ruß  323.

Saborowski  675.
Sachs,  Marcus,  aus  Kalisch
92

—  Marcus,  aus  Telchen  272.

Sadakierski  444;  Zurücknahme
der  Ausweisung  591.

Säuermann  538.

Salla  800.

Salzmann  77.

Samhammer  547.
Santuc  493.
Sawalowicz  780.
Schäfer  668.
Schaepkens  524.
Schandolara  47.
Schaul  465.
Scheeren  492.
Shet  s.  Czaja.
Schellinger  165.
Schenk  180.
Shheulein  801.
Scherrer  600.
Sciebel  668.
Schier  93.
Schieß  676.
Schikora  2.
Schiller  s.  Siller.

 

Schimanek  465.  ,

Schimunek  s.  Schimanek.

Schittenhelm  549.

Schleitner  444.

Schlittenhofen  808.

Schlüter  283.

Schmid,  Anton  s.  Herrnbredl.

—  Ferdinand  538.

—  Josef  488.

—  Karl  46.

Schmidt,  Albert  532.

—  Eduard  131.

—  Johann,  aus  Neudörfel
524.

—  Johann,  aus  Reinersdorf
92

—  Josef  208.

—  Traugott  700.
Schmul  757.
Schmutzer  781.
Schnabel  26.
Schnaleck  60.
Schnepp  103.
Schoen  800.
Scholz,  Alois  589.
—  Eduard  14.
—  Ignatz  102.
Scholze  774.
Schramek  728.
Schrank  46.
Schreihrt  69.
Schroll  800.
Schubb  558.
Schubert,  August  492.
—.  Karl  548.
Schurter  537.
Schwabe  758.
Schwandner  445.
Schwarz  576.
Schwarzbach  247.
Sezendzina  767.
Seewald  549.
Seiler  131.
Severa  59.
Sewera  s.  Severa.
Siegmund  390.
Sigl  572.
Silbergleiß  s.  Silbergleist.
Silbergleist  571.
Silbermann  256.
Silberstein  256.
Siller  39.

Singer  69.

Skala  27.
Skowronska  53.
Slottko  537.
Smetana  590.
Sobrick  775.
Söhnitz  69.
Sörensen  390.
Soland,  Josef  55.
—  Raimund  55.
Sonnenschein  60.
Soßka  s.  Grabianski.
Spatschek  676.
Spieske  130.

Spiller  800.
Spindler,  Johann  257.
—  Ludwig  688.
Spittl  3.

Spittler  209.
Spitzner  549.
Springer  558.
Steenberger  532.
Steffanetto  94.
Stein,  Georg  181.
—  s.  a.  Loewenstein.
Steinemann  s.  Steinmann.
Steiner,  Johann  738.
—  Karl  Rudolf  528.
Steinmann  175.
Stenbeck  14.
Stepanek  14.

Stern  576.

Sternad  444.
Stevens  175.

Stief  208.

Stiller  208.

Stößel  676.

Stohler  808.
Stoppert  774.
Storm  273.

Stracka  40.

Sträßle  93.
Stransky  102.
Strasky  324.
Straumann  132.
Strauß  272.

Streda  524.
Strobach  131.
Stroß  493.
Stuchlick  715.
Stürzenbauer  464.
Suck  131.
Sulkovsky  808.
Suri  132.

Suter  489.

Sutter  247.
Svendsen  324.
Spenson  282.
Spvensson  492.
Swoboda  256,  272.
Szeidl  758.
Szuryna  85.

Taffourand  600.
Tanner  27.
Tarillon  257.
Templin  101.
Tesik  26.
Teufert  780.
Thenelowitz  91.
Thiel  272,  390.
Thiriet  47.
omas  769.
omsen  799.
Thuge  246.
Tichy  390.
Tidermann  282.
Tiefenthaler  283.
Tischlowitz  76.
Tifferand  601.
        <pb n="9" />
        IX                                                                                                                                         Tlaskal  40.
Tolavora  325.
Tomanek  129.
Tomaschek  54.
Tommasini  59.
Trakal  767.
Trampler  780.
Trapp  781.
Treczek  700.
Treher  801.
Treimer  768.
Trieger  390.
Trokan  131.
Troft  15.
Tschab  688.
Tschabitzer  528.
Tschopp  180.
Tumler  93.
Turek  55.
Tuvora  688.
Tuzinsky  103.

Uczik  176.

Ulbrich,  Alois  103.
—  Franz  781.
Ullrich  76.
Urbainczyk  464.
Utiz  808.

Vacler  591.

Valentin  245.

Vallet  15.

Vascellari  103.

Velisek  166.

Vicenez  728.

Viola  728.

Vogel,  Eduard  246.

—  Harald  Waldemar  86.
—  Jakob  15.

—  Karl  54.

Vogle  s.  Vogel,  Eduard.
Volkart  60.

Volkmann  208.

Wachtl  131.
Wachrowicz  807.
Waczkowski  92.
Wagenknecht  768.
Wagner,  Anna  444.
—  Anton  444.
—  Franz  444.

—  Gustav  46.

—  Karoline  444.
—  Sebastian  600.
Waldmann  768.
Walser  600.

Walter,  Johann  Georg  489.

—  Katharine  504.
—  Philomena  256.
Wanka  668.
Warnagirys  256.
Warzlow  132.
Waschulewski  54.
Wasserthal  444.
Weber  69.

Weidemann  208.
Weidlich  130.
Weinberg  130.
Weiner,  Anna  600.
—  Josef  600.
Weinlich  s.  Weidlich.
Weiß,  August  61.
—  Lorenz  800.
Weißvogel  527.
Weiwoda  103.
Welczowski  524.
Welz  68.

Wenda  77.
Werner,  Gustav  728.
—  Josef  130.
Wessely  727.
Wibranetz  265.
Widra  390.

Widy  177.
Wiedermann  688.
Wiegand  576.
Wiesewel  463.
Wiesner  54.
Wilcinsky  716.
Wilezinski  488.
Winkler  807.
Winter  s.  Templin.
Wisniewski  264.
Witt  86.

Wittkowski,  Elisabeth  165.

—  Johann  165.
Wltscheck  558.
Wochynski  75.
Wodischka  85.
Wörfel,  Josef  445.
—  Stefan  s.  Würfel.
Wörgötter  774.
Wohlfart  781.
Wolf,  Haskel  325.
—  Julius  86.

—  Karoline  571.
Wotocek  283.
Würfel  465.

Bist  676.
Wuschinger  600.
Wytlik  808.

Zabkowski  463.
Zaglauer  465.
Zajce  283.
Zambrini  40.
Zapf  588.
Zehnder  94.
Zeiger  246.
Zeliska  282.
Zemin  10  1.
Zewi  s.  Zewine.
Zewine  689.
Zielinski  272.
Zimmer  255.
Zimmermann,  Hirsch  571.
—  Karl  67.
Zogg  724.
Zuna  69.

Zwir  60.

 

Zurücknahme  von  Ausweisungen:
Beer  55;  Hubert  61;  Stumpf  700.
s.  a.  van  Deyck;  Heidinger;  Sadakierski.

B.

Baden,  Hauptsteueramt,  Befugniß  452.

Bandinel,  Vize-Konsul  in  Niutschwang,  Entlassung  766.

Banknoten,  s.  u.  Notenbanken.

Banos,  Kaufmann  in  Irun,  Ernennung  zum  Konsul  173.

Barth,  Vize-Konsul  in  Aalesund  535.

Baumwollengarn,  rohes,  eindrähtiges,  Taravergütung  499.

—  Leinengarn  und  Leinenwaaren.  Namhaftmachung  der  Zollstellen
  denen  die  Befugniß  zur  Abfertigung  zu  anderen  als

en  höchsten  Zollsätzen  der  betr.  Tarifpositionen  beigelegt  worden
  725.

Bau=  und  Nutzholz.  Bestimmungen,  betr.  Erleichterungen  in
den  Abfertigungsformen  für  in  Flößen  eingehendes  394.

—  Maßstab  für  die  Verzollung  61.

—  Namhaftmachung  der  Orte,  an  welchen  Privat--Transitläger  gestattet
  sind  499,  724,  770.

—  Regulativ  für  Privat-Transitläger  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde
  399.

Bayern,  Karl  Theodor,  Herzog  von,  Dr.  med.,  Approbations=Ertheilung
  als  Arzt  107.

Beer,  Oberlandesgerichtsrath,  Ernennung  zum  Präsidenten  der
Disziplinarkammer  in  Breslau  779.

Begleitscheine,  Erledigung  810.

Behrens,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Caräcas  525.

Beihingen  a.  N.,  Grenzsteueramt,  Errichtung  33.

Belgien,  s.  u.  Handelsvertrag;  Post.

Bergemann,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Köslin  25.

Bertram,  Steuer-Inspektor,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
in  Saarburg  i./L.  556.

Bestellsalz,  s.  u.  Seifenpulver.

Bethencourt  y  Lopez,  Vize-Konsul  in  Las  Palmas,  Entlassung
  665.

Bettingen,  Nebenzollamt  I.,  Befugnisse  33,  758.

Bey,  Kaufmann  in  Lagos,  Ernennung  zum  Konsul  für  das
Settlement  Lagos  und  Porto  novo  771.

Bier,  Verkehr  mit,  s.  u.  Branntwein.

Bocholt,  Nebenzollamt  I.,  Verlegung  nach  dem  dortigen  Bahnhof
und  Befugniß  525.

Bode,  Stations-Kontrolör  in  Hof,  Verleihung  des  Dienstkarakters
als  Steuer-Inspektor  43.

Boden,  Kaufmann  in  Salta,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  57.

von  Boetticher,  Staatssekretär  des  Innern,  Staatsminister;
Beauftragung  mit  der  Stellvertretung  des  Reichskanzlers  in
der  Leitung  der  Reichsbank  801.

Boizenburg  a.  E.,  Steueramt,  Befugniß  525.

Borken,  Untersteueramt,  Aufhebung  441.

—  Nebenzollamt  I.,  Errichtung  441;  Befugnisse  441,  559.

v.  Bothmer,  Vize-Konsul,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in
Jassy  202;  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilftands-Akten
243.

Brandes,  Vize-Konsul  in  Montevideo,  Entlassung  686.

Branntwein.  Befugniß  der  Königlich  bayerischen  Zoll=  und
Steuerstellen  in  Bezug  auf  den  Verkehr  mit  B.  500;  des,gl.
der  Großherzogli-h  badischen  Zoll=  und  Steuerstellen  mit  B.,
Wein  und  Bier  533.

—  Bestimmungen  zu  dem  Regulativ,  betr.  die  Steuerfreiheit  des  B.
zu  gewerblichen  Zwecken  499.

—  Erleichterungen  bei  der  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch
auf  Steuervergütung  auszuführenden  B.  810.

—  s..  a.  Aichung.
        <pb n="10" />
        X

Braun,  Amtsgerichtsrath,  Ernennung  zum  Vorsitzenden  des  Seeamts
  in  Stralsund  51.

Braunschweig,  Hauptsteueramt,  Befugniß  783.

Bremen,  Zollabfertigungsstelle  auf  dem  Neustadt-Bahnhofe  daselbst,
  Befugniß  87.

Breslau,  Hauptsteueramt,  und  Zoll-Expeditionen  auf  dem  Niederschlesisch-Märkischen,
  dem  Freyburger  und  dem  Oberschlesischen
Bahnhofe  daselbst.  Befugniß  500.

Brodtkorb,  Vize-Konsul  in  Vardoe  +  388.

Bruchsal,  Untersteueramt,  Zurücknahme  einer  Befugniß  268.

Bückeburg,  Untersteueramt,  Befugniß  736.

Büttel,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  500.

Bulletin  de  la  Revue  socialiste  polonaise  Rownosi.  (Egalitc),
Druckschrift,  Verbot  13.

Burgstall,  Grenzsteueramt,  Errichtung  33.

C.

Champy,  Etienne,  Ertheilung  des  Exequatur  als  französischer
Konsul  in  Mannheim  52.

Chapman,  Fredéric,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Dieppe  38.

—  Percy,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Ronen  38.

Clavel,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  in  Posen  25.

Cochin  Konsulat,  Einziehung  248.

Corssen,  Kaufmann  in  Jquique,  Ernennung  zum  Konsul  535.

Crasemann,  Kaufmann  in  Merida,  Ernennung  zum  Konsul  521.

Cubasch,  Konsul  in  Taganrog,  Entlassung  57.

Curacao,  Konsulat,  Aufhebung  248.

D.

Dalldorf,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Port  Elizaeth

  270.

Darmstadt,  Ober-Steuer-Direktion  das.,  Aufhebung  und  Errichtung
  einer  Abtheilung  für  Steuerwesen  beim  Großherzoglich
hessischen  Ministerium  der  Finanzen  33.

Dassau,  Stations-Kontrolör,  Abberufung  452.

Degetau,  Vize-Konsul  in  Chihuahna,  Entlassung  546.

Deidesheim,  Uebergangösstelle,  Befugniß  43.

Denaturirung  von  Bestellsalz  s.  u.  Seifenpulver.

Disziplinarbehörden;  Geschäftsordnung  203.

Disziplinarhof  und  Disziplinarkammern;  Ernennungen
25,  443,  503,  779.

Dobson,  George  H.,  Ernennung  zum  Konsular-Agenten  in
Sydney  270.

Druckschriften-Verbote  1,  13.

Du  Bois,  amerikanischer  Handelsagent,  Ertheilung  des  Exequatur
als  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Aachen  783.

E.

Eckelmann,  Vize-Konsul  in  Ponce  +  783.

Einbeck,  lntersteueramt,  Befugniß  178.

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen
Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet.  1879  1.—  15.  Dezember  17;
16.—31.  Dezember  42.  1880  für  Januar  80;  Januar  und
Februar  133.

 

Einjährig  freiwilliger  Militärdienst.  Verzeichniß  der

höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  berechtigt  sind  135;  Nachtrag
  677.  Provisorisch  berechtigte  Lehranstalten  149;  Nachtrag
678.  Erlöschen  der  Berechtigung  von  Anstalten  260,  678,  679.

Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern
  etc.  Vom  1.  April  1879  bis  Ende:  1879  Dezember  48;
1880  Januar  72;  Februar  106;  März  212;  April  1880  284.
Für  das  Etatsjahr  1879/80  448.  vom  1.  April  1880  bis
Ende:  Mai  466;  Juni  529;  Juli  553;  August  602;  September
  717;  Oktober  742;  November  802.

—  der  Post  und  Telegraphenverwaltung  etc.  1.  April  1879  bis
Ende:  November  1879  4;  1880  Januar  84;  Februar  134;
Juli  559;  Oktober  770.

—  s.  a.  Wechselstempelsteuer.

Eisenbahnen.

Abänderungen  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen
Deutschlands  452.

Aenderung  und  Ergänzung  der  Bestimmungen  im  Abschnitt
II b.  der  Signal-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  483.

Aenderung  von  Stationsnamen  243.

Aufhebung  der  Güterabfertigungsstelle  Dudweiler  für  den
Privat-Güterverkehr  520.

Aufhebung  der  Haltestelle  Mannheim-Rheinbrücke  697.

Bezeichnung  der  Station  Elster  mit  „Bad  Elster“  326.

—  der  Station  Horst  mit  „Carnap“  489.

Eröffnun

der  anschlußbahn  nach  dem  Schachte  Christian  Levin  326;

des  neuen  Empfangsgebäudes  der  Berlin-Anhaltischen  Eisenbahn
  in  Berlin  326;

der  Hafenbahn  in  Waren  202;

der  Haltestellen:  Beinheim  18,  Brüggen  725,  Coschen  736,
Dittersbach  321,  Duerscheven  270,  Hedersleben  778,  Heiligenberg
  520,  Hervest  270,  697,  Hohnstorf  552,  Holtkamp  279,
Aufhebung  derselben  811,  Leiferde  552,  557,  Lottengrün  782,
Meinersdorf  697,  Meßdorf  721,  Mocker  326,  Nellmersbach  248,
Ottendorf  260,  Pankow  697,  Paradies  697,  Plietnitz  697,
Pustleben  577,  Rellinghausen  51,  Rußdorf  173,  Schedewitz
248,  Schoenewalde  178,  Schönwalde  811,  Sprendlingen  326,
Surburg  279,  Unterzwota  559,  Vogelsang,  Ober=  270,
Werbig  521;

der  Ruhlaer  Eisenbahn  573,  665;  *!**“

der  Stationen:  Edesheim  279,  Ilberstedt  525,  Lüstringen
178,  Wegberg  441;

der  Strecke  von  der  Station  Birkenfeld  der  Rhein-Nahe-Eisenbahn
  nach  dem  Stadtbahnhof  B.  697;

der  Strecken:  Bettenhausen—  Wilhelmshöhe  94,  Bismarck
ri.  W.—Essen  486,  Bismarck  i.  W.—Winterswyk  462,  486,
Bocholt—Winterswyk  573,  Bonn—Euskirchen  442,  Brügge—
Lüdenscheid  521,  Caternberg—Oberhausen  461,  Dermbach—
Kaltennordheim  486,  Dittersbach—Neurode  696,  Eisenberg—
Krossen  172,  Esch—Deutsch-Oth  172,  Friedrichsfeld—  Schwetzingen
  326,  Hecklingen—Egeln  598,  Höchst—  Griesheim—  Frankfurt
a.  M.  736,  778,  Kißlegg—Wangen  528,  Lage—Detmold  782,  811,
Landshut—Landau  a.  Isar  269,  Langendreer—Löttringhausen  782,
Langenstein—Derenburg  577,  Leinefelde—Eschwege  269,  Lintorf
—Duisburg  721,  Lommatzsch—Nossen  697,  St.  Michaelisdonn—
Marne  782,  Miltenberg—  morbach  178,  Murrhardt  —Gaildorf
248,  Niedermendig—Mayen  326,  Olpe—Rothemühle  771,  Osterfeld—Sterkrade
  1152,  Parchim—Ludwigslust  462,  Paulinenaue—Neu-Ruppin
  598,  Peiskretscham—Borsigwerk  94,  260.
Peiskretscham—Laband  94,  260,  Pirna—Berggießhübel  521,
Remagen  —Ahrweiler  578,  665,  Salzuflen—Lage  725,  Sangerhausen—Artern
  520,  Schwaigern  —Eppingen  552,  Teterchen—
Bous  172,  Waldhof—Mannheim  248;
        <pb n="11" />
        Eisenbahnen.

Eröffnung
der  Verbindundsbahn  zwischen  dem  Bahnhof  Herne  der
Berg.-Märk.  Eisenbahn  und  dem  gleichnamigen  Staatsbahnhofe
  577;
  der  Verbindungsbahn  zwischen  den  Bahnhöfen  der  Rheinischen
  und  der  Dortmund  —  Gronau—Enscheder  Eisenbahn  in
Dortmund  803;
des  Verbindungsgeleises  vom  Bahnhof  Neufahrwasser  nach
dem  neuen  Hafenbassin  daselbst  152.
Umwandlung  der  Haltestelle  Wutha  in  eine  Station  520.
Elsfleth;  Gestattung  von  gemischten  Privat-Transitlägern  für
Getreide  daselbst  758.
Esch  a.  A.—Deutsch-Oth,  Uebergangsstraße  für  den  Verkehr  mit
Branntwein  2c.  530,  556.
Eschwege,  Untersteueramt,  Befugniß  725.
Essig,  s.  u.  Aichung.
Eßlingen,  Hauptsteueramt,  Umwandlung  in  ein  Zollamt  132.

..

Falun,  Konsulat,  Aufhebung  811.

Felle,  Stations-Kontrolör  in  Hannover,  Verleihung  des  Titels
„Finanz-Assessor“  49.

Fichtenberg.  Grenzsteueramt,  Errichtung  479.

Fischer,  Ober-Post-Direktor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Frankfurt  a.  O.  779.

Flaggenatteste.  Ertheilung  an  die  Schiffe:  Adorna  100;
Agnes  Edgell  388;  Anna  261;  Annie  722;  Asia  128;
Beatrice  280;  Black  Diamond  679;  Camelia  202;  Chili  771;
Dankbarkeit  52;  Daphne  41;  Elena  83;  Elise  280;  Ellida  673;
Emblem  83;  Emma  601;  Europa  7;  Fakaofo  61;  Friederike
556;  Glück  673;  Helene  698;  Herkules  673;  Hermann  Wolff
556;  Highflyer  739;  Hugo  261;  John  Byers  804;  Julia  501;
Kätie  739;  Lautaro  83;  Livorno  588;  Marie  270;  Marseille  771;
Moß  Glen  128;  Olive  322;  Pax  57;  Planteur  588;  Präsident
Simson  530;  Rajah  202;  Robert  280;  Stranger  83;  Wooung
  588.

Fleischextrakt,  Taravergütung  479.

Focke,  Dr.  jur.  Konsul,  Ernennung  zum  General-Konsul  in
Shanghai  202;  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten
  322.

Fornsbach,  Grenzsteueramt,  Errichtung  479.

von  Frank,  Frhr.,  Regierungsrath,  Ernennung  zum  Reichskommissar
  bei  dem  Seeamt  in  Flensburg  698.

Frankfurter,  Emil,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize-Konsul
der  Vereinigten  Staaten  von  Columbien  in  Hamburg  546.
Freibott,  Militär-Intendantur-Assessor,  Ernennung  zum  Mitglied

  der  Disziplinarkammern  in  Hannover  und  Bremen  443.

Freilassing,  Hauptzollamt,  Verlegung  nach  Reichenhall  673.

Freis  ing,  Uebergangsstelle,  Errichtung  und  Befugniß  479.

Funke,  Richter  in  Bremerhaven,  Ernennung  zum  Vorsitzenden
des  dortigen  Seeamts  41.

G.

Gaildorf,  Grenzsteueramt,  Errichtung  33.
Georgi,  Korvetten-Kapitän  a.  D.,  Ernennung  zum  Reichskommissar
  bei  dem  Seeamt  in  Emden  698.

 

XI

Gerichtskosten.  Anweisung,  betr.  den  zum  Zwecke  der  Einziehung
  von  G.  unter  den  Bundesstaaten  zu  leistenden  Beistand
  278.

—  Verzeichniß  derjenigen  Behörden,  an  welche  ein  Ersuchen  um

Ginziehung  von  G.  zu  richten  ist  604;  Berichtigung  696.

Aenderungen  des  Verzeichnisses  701,  778,  803.
Sessenessauiht  s.  Statistik.
Getreide.  Bestimmungen,  betr.  die  Gewährung  einer  Zoll.

erleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten,  welche
aus  ausländischem  Getreide  hergestellt  sind  300.

—  Namhaftmachung  der  Orte,  an  welchen  gemischte  Privat-Transitläger
  ohne  amtlichen  Mitverschluß  gestattet  sind  499,  758,  810.

—  Regulativ  für  Privat-Transitläger  von  den  in  Nr.  9  des  Zoll.
tarifs  aufgeführten  Waaren  (Getreide  rc.)  ohne  Mitverschluß
der  Zollbehörde  285.

Goch,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  725.

Goldberger,  Bangquier,  Ertheilung  des  Exequatur  als  belgischer
Konsul  in  Berlin  756.

Gottsdorf,  Nebenzollamt  II.,  Errichtung  778.

Gowan,  Vize-Konsul  in  Berwick  on  Tweed  726.

Gribel,  Kaufmann  in  Stettin,  Bestellung  zum  portugiesischen
Vize-Konsul  588.

Griechenland,  s.  Reblauskrankheit.

Grisebach,  Dr.,  Vize-Konsul,  Ernennung  zum  Konsul  in  Bukarest
  202;  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten
243.

Groos,  Landgerichtsdirektor,  Ernennung  zum  Präsidenten  der
Disziplinarkammer  in  Trier  443.

Großenhain,  Untersteueramt,  Befugniß  259.

Großschupff,  Stations-Kontrolör  in  Straßburg  i.  E.  1  591.

v.  Gruben,  Regierungsrath,  Ernennung  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  in  Bromberg  25.

Guarch,  Federico  Susviela,  Ertheilung  des  Exequatur  als  General-Konsul
  der  Republik  Uruguay  mit  dem  Sitze  in  Berlin
771.

Guatemala,  Konsulat,  Einziehung  783.

H.

Häcker,  Hauptzollamts-Kontrolör,  Bestellung  zum  Sttations.
Kontrolör  in  Frankfurt  a.  O.  247.
Haeußler,  Wilhelm  F.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsular-Agent
  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Gera  248.
Hagemann,  Postrath,  Ernennung  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  in  Darmstadt  443.

Hagen,  Untersteueramt,  Befugnisse  500,  512.

Halbstadt,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  479.

Hameln,  Untersteueramt,  Befugniß  512.

von  Hammerstein,  Frhr.,  Steuer-Inspektor,  Bestellung  zum
Stations-Kontrolör  in  Regensburg  524.

Handbuch  des  Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1880.  Ankündigung
  der  Herausgabe  45;  Escheinen  91.

—  für  bie  deutsche  Hondelsnnarine  auf  das  Jahr  1880;  Erscheinen
  701.

Handelsvertrag  mit  Belgien,  Verlängerung  6;  desgl.  mit
Oesterreich-Ungarn  18.

von  Hansemann,  Geh.  Kommerzienrath  in  Berlin,  Ertheilung
des  Exequatur  als  österreichisch-ungarischer  General-Konsul  107.

Hansing,  Kaufmann  in  Mozambique,  Ernennung  zum  Konsul
46

Hargarten,  Uebergangssteuerstelle,  Errichtung  und  Befugnisse
501.

Hartmann,  Kaufmann  in  La  Paz,  Ernennung  zum  Konsul  525.
        <pb n="12" />
        XII

Hattingen,  Untersteueramt,  Führung  der  Bezeichnung  „Winz“
803

Heidenheim,  Hauptsteueramt,  Umwandlung  in  ein  Zollamt  132.

Heldbek,  Konsul  in  Lagos,  Entlassung  530.

Helfft,  Kaufmann  in  Stettin,  Ertheilung  des  Exequatur  als
columbianischer  Konsul  für  Pommern  766.

Henle,  Hauptzollamts-Kontrolör,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
  in  Breslau  82;  Verleihung  des  Titels  „Joll-Inspektor“
132.

Hering,  Stations-Kontrolör  in  Breslau,  Abberufung  49.

Hernsheim,  Kaufmann  in  Jaluit,  Ernennung  zum  Konsul
535;  Zuweisung  des  Amtsbezirks  556.

Herrberg,  Aufsichtskommissar  s.  Reblauskrankheit.

Herz,  Heinrich,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  von  Guatemala
  in  Frankfurt  a.  M.  521.

Heussler,  Kaufmann  in  Brisbane,  Ernennung  zum  Konsul  178.

Hinterschweinhöfen,  Nebenzollamt  II.,  Errichtung  209.

Hirsch,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  in  Bromberg  25.

Holmboe,  Kaufmann  in  Tromsoe,  Ernennung  zum  Konsul  für
den  Zolldistrikt  Tromsve  771.

Holz  s.  Bauholz.

Holzgeist  s.  Aichung.

Hüningen,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  61.  6

Hultschin,  Nebenzollamt  II.,  Umwandlung  in  ein  solches  I.  783.

Hummel,  Intendantur-Assessor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Breslau  779.

J.

Jacques,  Isidor  Felix,  in  Amnsville,  Ertheilung  der  Approbation
als  Thierarzt  489.

Jaegerhuber,  Grenz-Ober-Kontrolör,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
  in  Bremen  716;  Verleihung  des  Titels  „Zoll-Inspektor“

739.

Jahrbuch  der  deutschen  Gerichtsverfassung,  Erscheinen  452.

Jensen,  Bangquier  in  Glückstadt,  Ertheilung  des  Exequatur  als
schwedisch-norwegischer  Vize-Konsul  73.

Ilha  do  Maio,  Konsulat,  Ein  Lehune  525.

Inowrazlaw,  Untersteueramt,  Befugniß  770.

Jorge  (San),  Konsular-Agentur,  Einziehung  535.  ·

Jung,  Intendantur-Assessor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Bromberg  779.

K.

Kaltehofe,  Anschluß  eines  Theils  derselben  an  das  Zollgebiet  16.

Karrig,  Staatsanwalt,  Ernennung  zum  Reichskommissar  beim
Seeamt  in  Rostock  172.  »

Kauffahrteischiffe,  deutsche,  f.  Schiffsregister-Behörden.

Keller-Holl,  Reichsbevollmächtigter  für  Süe  und  Stenern  in
Karlsruhe,  Entlassung  501.

Kirchberg  a.  M.,  Grenzsteueramt,  Errichtung  33.

Kirchenpanuer,  Ingenieur  in  Hamburg,  Bestellung  zum  Maschinisten-Prüfungs-Inspektor
  24.  ½*

Kock,  Kaufmann  in  Tamatave,  Ernennung  zum  Konful  für  die
Insel  Madagascar  778.  "

Königsberg,  Herzoglich  sächsische  Amts-Einnahme,  Befugniß
479.

Koepke,  Kaufmann  in  Stolpmünde,  Ertheilung  des  Erequatur
als  schwedisch-norwegischer  Vize-Konsul  73.

 

Köster,  Bangquier,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize-Konsul
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim  24.

Kolbe,  Regierungerath,  Ernennung  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  in  Köslin  25.

Konsulate  und  Konsular-Agenturen,  deutsche;  Aufhebungen  resp.
Einziehungen  in:  Cochin  248,  Curacao  248,  Falun  811,
Guatemala  783,  Ilha  do  Maio  525,  Jorge  (San)  535,  Nystad
173,  Victoria  805.

—  s.  a.  Schiffsmeldungen;  Seeleute.

Konsulatsbeamten;  Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  auf
Südsee-Inseln  stationirten,  bei  der  Pensionirung  773.

Konsuln  des  Deutschen  Reichs  (General-Konsuln,  Konsuln,
  Vize-Konsuln,  Konsular-Agenten).

Ernennungen  resp.  Bestellungen  in:  Amoy  322,  Brisbane  178,
Bukarest  202,  Canton  52,  Caräcas  525,  Darien  84,  Dieppe
38,  Elizabeth  (Port)  270,  Georges  Bermuda  (St.)  173,
Haitien  (Kap)  261,  Hongkong  52,  Jaluit  535,  Jassy  202,
Jquique  535,  Irun  173,  Itajahyn  805,  Kingston  90,  Lagos
771,  London  322,  Louis  (Port)  270,  Merida  521,  Messina
502,  Montevideo  261,  Mozambique  462,  Norfolk  84,  Paulo
(Säo)  766,  Paz  (La)  525,  Petersburg  (St.)  38,  Piraeus  73,
Punta  Arenas  24,  Nouen  38,  Roulers  100,  Salta  57,  Salvador
  (San)  756,  Savona  84,  Sevilla  462,  Shanghai  202,
Sydney  52,  270,  Stornoway  52,  Tacna  535,  Taganrog  107,
Tamatave  778,  Tromsoe  771.

Ermächtigung  zur  Abhörung  von  Zeugen  und  zur  Abnahme
von  Eiden;  in  London  322.

Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten;  in:  Bukarest
  243,  Bogotä  521,  Jassy  243,  Konstantionopel  442,
Shanghai  322,  Tacna  701.

Zuweisungen  der  Amtsbezirke;  in  Bremen  486,  Hamburg  486,
Jaluit  556.

Entlassungen;  in:  Blyth  107,  Chihuahua  546,  Elizabeth  (Port)
38,  Haltien  (Kap)  11,  Lagos  530,  Louis  (Port)  38,  Montevideo
  686,  Niutschwang  766,  Onega  173,  Palmas  (Las)  665,
Taganrog  57.

Todesfälle;  in:  Aalesund  535,  Berwick  on  Tweed  726,  Damiette
  811,  Kustendje  486,  Ponce  783,  Vardoe  388.

Konsuln,  ausländische  (General-Konsuln,  Konsuln,  Vize-Konsuln,
  Konsular-Agenten,  Handelsagenten,  Vize-Handelsagenten).


Exequatur-Ertheilungen  in:  Aachen  783;  Berlin  107,  248,  270,
665,  756,  771;  Crefeld  490,  546;  Frankfurt  a./M.  490,
521,  686;  Gera  248;  Glückstadt  73;  Hamburg  57,  73,  322,
546,  726;  Königsberg  546;  Leipzig  44;  Mannheim  24,  52,
598;  Stettin  38,  588,  766,  783;  Stolpmünde  73;  Wiesbaden
525;  Wolgast  90.

Koppen,  Stadtrath  in  Stettin,  Bestellung  zum  Maschinisten-Prüfungs-Inspektor
  24.

Krauel,  Dr.  jur.,  Konsul  in  Amoy,  Ernennung  zum  General=Konsul
  für  Australien  52.

Kühl,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  in  Arnsberg  25.  "

Kühne,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  in  Trier  26.

Kufstein,  Nebenzollamt  l.,  Befugniß  247.

L.

Lahr,  Hauptsteueramt,  Streichung  in  der  Nachweisung  der  zur
Abfertigung  von  Baumwollengarn  2c.  befugten  Amtsstellen  87.

Lamb,  William,  in  Norfolk,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  84.

Lambrecht,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Münster  779.
        <pb n="13" />
        Landwehr-Bezirks-Eintheilung,  Berichtigung  7.
Langenargen,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  701.
Langenbrück,  Nebenzollamt  II.,  Befugniß  49.

Langrock,  Landgerichtsdirektor,  Ernennung  zum  Präsidenten  der
Disziplinarkammer  in  Bromberg  779.

Laugszargen,  Nebenzollamt  lI.,  Befugniß  441.

Lehmann,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Düsseldorf  26.

Lehne,  Kaufmann  in  Tacna,  Ernennung  zum  Konsul  535;  Ermächtigung
  zur  Vornahme  von  Givilstands-Akten  701.

Lewin,  Nebenzollamt  II.,  Befugniß  49.

Liebau,  Hauptzollamt;  Unterwerfung  des  stehenden  Gewerbebetriebs
  mit  Leinengarn  im  Grenzbezirk  der  Buch=  und  Lagerkontrole
  810.

Lincoln,  George  F.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin  783.

Lörrach,  Zollabfertigungsstelle,  Streichung  in  der  Nachweisung
der  zur  Abfertigung  von  Baumwollengarn  etc.  befugten  Amtsstellen
  87.

Loewe,  Ober-Regierungsrath,  Bestellung  zum  Reichsbevollmächtigten
  in  Karlsruhe  601.

Lueder,  Minister-Resident  und  General-Konsul  in  Bogotä,  Ermächtigung
  zur  Vornahme  von  Eivisstandslkten  521.

Lütticher  Loose.  Bekanntmachung,  betr.  die  neuen  Schuldverschreibungen
  467.

Lützel,  Nebenzollamt  II.,  Befugniß  530.

M.

Maldingen,  Nebenzollamt  II.,  Befugniß  479.

Marbach  a.  N.,  Grenzsteueramt,  Errichtung  33.

Marine,  s.  u.  Handbuch;  Schiffsliste.

Massengüter;  Verzeichniß  derjenigen,  auf  welche  die  Bestimmung
  in  §.  11  Ziffer  3  des  Gesetzes,  betr.  die  Statistik  des
Waarenverkehrs,  Anwendung  findet  318;  Erläuterungen  dazu
441.

Mater,  Steuer-Inspektor,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
in  Straßburg  i.  E.  803.

Mathies,  Kaufmann  in  San  Salvador,  Ernennung  zum  Konsul
756.

Maurer,  Oberlandesgerichtsrath,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Darmstadt  443.

Melilothenblüthen,  s.  u.  Taback.

Melle,  Untersteueramt,  Befugniß  676.

Messingdraht,  unplattirter,  Taravergütung  499.

Meyer,  Schiffseigner  in  St.  Georges  Bermuda,  Ernennung
zum  Konsul  173.

Militärbehörde,  Bestimmungen,  betr.  die  Feststellung  des
Begriffs  M.  480.

Mineralöle.

—  Nachweisung  der  zur  zollfreien  Ablassung  ermächtigten  Zollund
  Steuerstellen  258.

—  Zollbehandlung  32.

Möller,  Paul,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize-Konsul  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg  57.

Mohrau,  Neu.,  Nebenzollamt  II.,  Errichtung  247.

Moorburg,  Nebenzollamt  I.,  Umwandlung  in  ein  Nebenzollamt
II.  673;  desgl.  des  Nebenzollamts  lI.  bei  der  Burg  in  M.  in
ein  Nebenzollamt  I.  673.

Moos,  Ferdinand,  Ertheilung  des  Exequatur  als  mexikanischer
Vize-Konsul  in  Wiesbaden  525.

Morrison,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  Stornoway
  52.

 

XII

Mühlenfabrikate,  s.  Getreide.

München,  General-Zoll-Administration  daselbst;  Neubenennung
dieser  Behörde  591.

—  Gestattung  von  gemischten  Privat-Transitlägern  von  Bau=  und
Nutzholz  daselbst  770.

Münzen,  (.  Reichsmünzen.

N.

Naturalverpflegung,  Betrag  der  für  1880  zu  gewährenden
Vergütung  10;  desgl.  für  1881  809.

Nautisches  Jahrbuch  für  das  Jahr  1883,  Erscheinen  726.

Neckar-Steinach,  Ortseinnehmerei,  Befugniß  259.

Nest,  Stations-Kontrolör  in  Leipzig  739.

Neumann,  Kaufmann  in  Wolgast,  Ertheilung  des  Exequatur
als  schwedisch-norwegischer  Vize-Konsul  90.

Neumühlen,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  479.

Neustadt  a.  H.,  Nebenzollamt,  Befugniß  441.

Nichol,  Vize-Konful  in  Blyth,  Entlassung  107.

Niederlande  s.  u.  Post.

Niese,  Konsul  zu  Kap  Haitien,  Entlassung  11.

Nitschmann,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Erfurt  25.

Nordenhamm,  Gestattung  von  gemischten  Privat-Transitlägern
für  Getreide  daselbst  758.

—  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  107.

Notenbanken,  deutsche,  Status  derselben.  Ende  Dezember  1879
28;  1880  Januar  62;  Februar  96;  März  182;  April  266;
Mai  392;  Juni  506;  Juli  550;  August  594;  September  690;
Oktober  730;  November  776.

—  Statistik  der  deutschen  Banknoten.  Ende  Dezember  1879  30;
1880  Januar  64;  Februar  98;  März  184;  April  276;  Mai
446;  Juni  508;  Juli  540;  August  596;  September  692;
Oktober  732;  November  786.

Nystad,  Konsular-Agentur,  Aufhebung  173.

O.

Oberpallen,  Nebenzollamt  II.,  Umwandlung  in  ein  Nebenzollamt
  I.  87.

Oderberg,  Preußisch,  Nebenzollamt  I.;  Umwandlung  in  ein
solches  II.  783.

Oehlmann,  österreichisch-ungarischer  Konsul  in  Königsberg,  Ertheilung
  des  Exequatur  als  General-Konsul  546.

Oesterreich=  Ungarn  s.  Handelsvertrag;  Veredelungsverkehr.

Olivenöl,  Zulassung  von  Privat-Transitlägern  ohne  amtlichen
Mitverschluß  770.

Oppelt,  Louis  Jaques  Victor,  Ertheilung  des  Exequatur  als
französischer  Konsul  in  Mannheim  598.

Oppenheimer,  Charles,  Ertheilung  des  Exequatur  als  großbritannischer
  Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  490.

Osnabrück,  Hauptsteueramt,  Befugniß  268.

Oth,  Deutsch-,  s.  Esch.

P.

Parchim,  Steueramt,  Errichtung  und  Befugnisse  588.
Patschkau,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  810.
Petroleum,  s.  Mineralble.
        <pb n="14" />
        XIV

Petroleumfässer,  leere;  Bewilligung  von  Privat--Transitlägern
16

Pforzheim,  Untersteueramt,  Streichung  in  der  Nachweisung  der
zur  Abfertigung  von  Bauwollengarn  etc.  befugten  Amtsstellen  87.

de  Pina  de  St.  Didier,  Ertheilung  des  Exequatur  als  französischer
  General-Konsul  in  Hamburg  322.

Polter,  Joseph  S.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Crefeld  490.

Ponzone,  Banquier  in  Savona,  Ernennung  zum  Konsul  84.

Post.

—  Anstalten;  Uebersichten  über  die  eingerichteten  und  aufgehobenen.
Für  das  IV.  Vierteljahr  1879  19;  1880  für  das  I.  Vierteljahr
196;  II.  Vierteljahr  512;  III.  Vierteljahr  679.

—  anweisungsverkehr  mit  Amerika  und  Australien  152.

—  aufträge  im  Verkehr  mit  Belgien  721.

Benennung  der  obersten  Reichsbehörde  für  die  dem  Ressort  des
General-Postmeisters  zugewiesenen  Verwaltungszweige  95.

Einführung  des  Postanweisungsverkehrs  mit  Neu-Süd-Wales
804.

Uebereinkommen  mit  Belgien,  betr.  die  Einziehung  von  Quit—
tungen  etc.  mittelst  Postauftrags  718.

—  mit  Frankreich,  betr.  die  Einziehungen  von  Quittungen  etc.
mittelst  Postauftrags  542.

—  mit  der  Generaldirektion  der  niederländischen  Staatsbahnen
in  Utrecht,  betr.  den  Austausch  von  Packeten  aus  und  nach
Großbritannien  759.

—  mit  Luxemburg,  betr.  die  Einziehung  von  Ouittungen  etc.
mittelst  Postauftrags  794.

—  mit  der  Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,
betr.  den  Austausch  von  Postanweisungen  110.

Uebertragung  der  Post=  und  Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte
für  Charlottenburg  auf  die  Ober-Postdirektion  in  Berlin  52.

—  s.  a.  u.  Einnahmen;  Waarenverkehr.
Prostken,  Klein-,  Nebenzollamt  II.,  Umwandlung  in  ein  Nebenzollamt

  I.  725.

Prüfungen,  s.  Approbationen,  Maschinisten,  Seeschiffer.
Puchstein,  Intendantur-Assessor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Arnsberg  779.

R.

Rastenburg,  Untersteueramt,  Befugniß  601.

Ratzenried,  Grenzsteueramt,  Errichtung  533.

Reblauskrankheit.  Abberufung  des  Aufsichtskommissars  Herrberg
  in  Hagenau  32.

—  Ernennung  des  Dirigenten  der  Obst=  und  Gartenbauschule
in  Brumath  Schüle  zum  Aufsichtskommissar  und  Sachverständigen
  für  den  Bezirk  Unter-Elsaß  32.

—  Verbei  der  Einfuhr  von  Bäumen  und  Pflanzen  in  Griechenland
  7.

Recht,  Nebenzollamt  II.,  Befugniß  479.

Rechtsanwälte  s.  Reichsgericht.

Reichenbach,  Untersteueramt,  Befugniß  441.

Reichenhall,  Hauptzollamt,  s.  Freilassing.

Reichsgericht.  Geschäftsordnung  190.

—  Geschäftsthätigkeit  vom  1.  Oktober  bis  31.  Dezember  1879
213

—  Verzeichniß  der  zugelassenen  Rechtsanwälte  51.

Reichs-Justizamt;  Verlegung  der  Geschäftsräume  257.

Reichskassenscheine.  Nachweisung  der  stattgehabten  Ausführung
  des  Gesetzes,  betr.  die  Ausgabe  von  solchen.  1880  bis
Ende  März  210.

 

Reichsmünzen.  Uebersichten  der  in  den  deutschen  Münzstätten
stattgehabten  Ausprägungen  4,  16,  32,  41,  47,  56,  95,  181,
268,  391,  504,  552,  689,  729,  775.

Reichs  Oberhandelsgericht;  Geschäftsthätigkeit  vom  1.  Dezember
  1878  bis  30.  September  1879  43.

Reisstärke-Fabrikation.  Bestimmungen,  betr.  Zollbegünstigungen
  411.

Rettich  Dr.  jur.,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  für  den  Hafen
von  London  und  Ermächtigung  zur  Abhörung  von  Zeugen  etc.

Reuther,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Taganrog  107.

Reutlingen,  Hauptsteueramt,  Umwandlung  in  ein  Jollamt  132.

de  la  Riestria,  Augusto,  Ertheilung  des  Exequatur  als  General-Konsul
  der  Argentinischen  Republik  in  Hamburg  73.

van  Riet,  L.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  niederländischer
Vize-Konsul  in  Hamburg  722.

Ritter,  Kaufmann  in  Roulers,  Ernennung  zum  Konsul  100.

Ritzler,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  in  Schwerin  26.

Rodingen,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  87.

Rönsberg,  Militär-Intendantur-Assessor,  Ernennung  zum  Mitglied
  der  Disziplinarkammer  in  Kassel  443.

Rohrmoser,  Kaufmann  in  Punta  Arenas,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
  24.

Roll,  Vize-Konsul  in  Kustendje  486.

Ronneburg,  Steuer=  und  Rentamt,  Befugniß  273.

Rosenblätter,  eingesalzene,  s.  u.  Taback.

v.  Rotberg,  Steuer-Inspektor,  Bestellung  zum  Stations-Kontrolör
  in  Darmstadt  42.

Rothschild,  Konsular-Agent  in  Piraeus,  Ernennung  zum  Vize-Konsul
  73.

Rothwasser,  Nebenzollamt  II.,  Befugniß  479.

Roussatier,  Vize-Konsul  in  Onega,  Entlassung  173.

Rôwnosé  (Egalitk)  Czasopismo  socyjalistyczne,  Druckschrift,
Verbot  13.

Rübenzuckersteuer,  s.  u.  Zucker.

Rüger,  Reichsgerichtsrath,  Ernennung  zum  Mitgliede  des  Dis.-ziplinarhofes
  503.

Rümelin,  Stations-Kontrolör  in  Münster,  Verleihung  des  Titels
  „Finanz-Assessor“  673.

Rümker,  Direktor  der  Sternwarte  in  Hamburg,  Ernennung  zum
Vorsitzenden  der  Kommission  für  die  Prüfung  der  Maschinisten
auf  Seedampfschiffen  in  H.  758.

S.

Saalbrücke,  Nebenzollamt  II.,  Umwandlung  in  ein  Nebengollamt
  I.  673.
Salzburg,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  247.

Schabbel,  Konsul  in  Port  Elizabeth,  Entlassung  38.

Schaumann,  Gustav,  in  Säo  Paulo,  Ernennung  zum  Konsul
766

Scheibau,  Nebenzollamt  I.,  Errichtung  512.

von  Schenck,  Landgerichtsrath,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Potsdam  443.

Schenkenzell,    Steuer-Einnehmerei,  Befugniß  696.

Schiffsliste  ,  amtliche,  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine
mit  ihren  Unterscheidungssignalen  für  1880;  Erscheinen  32.
Nachträge  260,  534,  722.

Schiffsmeldungen  bei  den  Konsulaten  804.

Schiffsregister-Behörden;  Verzeichniß  der  von  den  Regierungen

  der  Bundes-Seestaaten  eingesetzten  169.

—  Uebersicht  der  vom  1.  Dezember  1878  bis  1.  Dezember  1879
        <pb n="15" />
        einregistrirten  und  in  den  Schiffsregistern  gelöschten  deutschen
Kauffahrteischiffe  127.

Schiffsvermessung.  Bestimmungen  über  die  Anerkennung
der  in  spanischen  Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungsangaben
  in  deutschen  Häfen  38.

—  Uebersicht  über  die  Zahl  der  1879  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=
  und  Schiffsvermessungs-Behörden  ausgefertigten
Schiffs-Meßbriefe  249.

Schmidt,  Kaufmann  in  Darien,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  84.

Schneegans,  Ministerialrath,  Ernennung  zum  Konsul  in  Messina
502

Schneider,  Vize-Handelsagent  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  in  Crefeld,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vize-Konsul

546.
Schöll,  Vize-Konsul  in  London,  Ernennung  zum  Konsul  in
Montevideo  261.

Schöna,  Nebenzollamt  I.,  Errichtung  und  Befugniß  169.
Schüle,  Aufsichtskommissar,  s.  Reblauskrankheit.
Schütt,  Kaufmann  in  Kap  Haitien,  Ernennung  zum  Konsul

261.

Schwarzbach,  Nebenzollamt  I.,  Umwandlung  in  ein  Nebengollamt
  II.  673.

Seeämter.

—  Erscheinen  des  fünften  Heftes  des  I.  Bandes  der  „Entscheidungen
  des  Ober-Seeamts  und  der  S.“  172;  desgl.  des  ersten
Heftes  des  II.  Bandes  und  des  Sachregisters  etc.  zum  I.  Bande
721;  desgl.  des  2.  Heftes  des  II.  Bandes  783.

—  Personalveränderungen  bei  den  S.  41,  51,  172,  698.

—  Uebersicht  der  vom  Ober-Seeamt  und  den  S.  auf  Grund
der  Untersuchungen  von  Seeunfällen  abgegebenen  Entscheidunen

  83.

Sbedampfschiffs  Maschinisten-Prüfu  ngen  Bestellung
der  Aufsichts-Inspektoren  24;  desgl.  des  Vorsitzenden  einer
Kommission  758.

—  Beginn  der  Prüfungen  in:  Hamburg  280,  739;  Stettin  771.

—  s.  a.  u.  Seeschiffer.

Seeleute,  deutsche;  Verzeichniß  der  von  denselben  vom  1.  Februar
  1879  bis  Ende  Januar  1880  bei  den  deutschen  Konfulaten
  eingezahlten  Ersparnisse  89.

Seemannsämter  und  die  denselben  vorgesetzten  Landesbehörden;
Abänderung  des  Verzeichnisses  253.

Seeschiffe;  Festsetzung  der  den  Erbauern  für  die  nicht  speziell
nachweisbaren  Eisenbestandtheile  zu  bewilligenden  Maximal-Zollvergütungen
  5.

Seeschiffer,  Seesteuerleute  und  Seedampfschiffs-Maschinisten.
  Verzeichniß  der  zur  Ausfertigung  der  Befähigungs-Zeugnisse
  zuständigen  Landesbehörden  254.

Seeschiffer=  und  Seesteuermanns-Prüfungen.  Verzeichniß
  der  von  den  Regierungen  der  Bundes-Seestaaten  eingesetzten
  Prüfungs-Kommissionen  150.

—  Beginn  der  Prüfungen  in:  Altona  51,  321,  530,  560;  Apenrade
  486;  Barth  51,  442;  Bremen  41;  Danzig  51,  442;  Elssleth
  84,  521,  560,  778;  Emden  270;  Flensburg  90,  530;
Geestemünde  61,  270,  601;  Grabow  51,  442;  Hamburg  84,
270,  542,  556,  598,  804;  Leer  61,  501,  534;  Lübeck  486,  771;
Memel  51,  442;  Papenburg  270,  770;  Pillau  442;  Rostock  100,
725;  Stralsund  51,  442;  Timmel  725.

Seeunfälle,  s.  Seeämter.

Seifenpulver,  Prüfung  des  zur  Denaturirung  von  Bestellsalz
zu  verwendenden  177.

Selb,  Nebenzollamt  II.,  Umwandlung  in  ein  Nebenzollamt  I.
132.

von  Seldeneck,  Frhr.,  Vize-Konsul  in  Kostantinopel,  Ermächtigung
  zur  Vornahme  von  Civilstands-Akten  442.

von  Sidorowitsch,  Staatsrath,  Ertheilung  des  Exequatur  als
Kaiserlich  russischer  General-Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  686.

 

 

XV

Singen,  Hauptsteueramt,  Streichung  in  der  Nachweisung  der
—  Abfertigung  von  Baumwollengarn  2c.  befugten  Amtstellen
  87.

Sohland,  Aeußerst-,  Mittel-,  Nebenzollamt  II.,  Befugniß  739.

Spanien,  s.  Schiffsvermessung.

Spielkarten.  Verzeichniß  der  zur  Abstempelung  befugten  Zollund
  Steuerstellen  669,  783.

Statistik  der  deutschen  Banknoten,  s.  Notenbanken.

—  der  Zoll=  und  Steuer-Hinterziehungen  494.

—  Fortfall  der  sog.  Geschäftsstatistik  73.

—  s.  a.  Massengüter.

Statistische  Gebühr;  Nacherhebung  zu  wenig  und  Restitution
zu  viel  entrichteter  278.

—  Vermehrung  der  zur  Entrichtung  dienenden  Stempelmarken
696.

Statistische  Uebersichten;  die  denselben  zu  Grunde  zu  legende
Gewichtseinheit  40.

—  s.  a.  Waarenverkehr.

Stein,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Konsul  in  Port  Louis  270.

Stempelmarken,  s.  Statistische  Gebühr.

Stethen  a.  H.,  Grenzsteueramt,  Errichtung  559.

Stetten,  Nebenzollamt  I.,  Errichtung  783.

Stettin,  Hauptsteueramt,  Befugniß  82.

Stevens,  großbritannischer  Konsul  in  Stettin,  Exequatur-Ertheilung
  38.

Strandungsordnung.  Verzeichniß  der  eingesetzten  Strandämter
  und  Strandvogteien  215;  Aenderungen  260,  502.

Straßburg  i.  E.,  Gestattung  von  gemischten  Privat-Transitlägern
  daselbst  für  Getreide  810.

Strehlke,  Landgerichtsdirektor,  Ernennung  zum  Präsidenten  der
Disziplinarkammer  in  Danzig  779.  «

Stühlingen,  Zollabfertigungsstelle;  Streichung  in  der  Nachweisung
  der  zur  Abfertigung  von  Baumwollengarn  2c.  befugten
Amtsstellen  87;  Befugniß  803.

Suhl,  Untersteueramt,  Befugniß  676.

Sukkumbenzgelder  in  rheinpreußischen  Kassationssachen,  Hinterlegung
  257.

Surur,  Konsul  in  Damiette  +1  811.

Swinemünde,  Hauptzollamt,  Befugniß  82.

Sylt,  Behandlung  der  Bewinngegenktände  der  Lotterie  für  die
Errichtung  eines  deutschen  Militär-Kurhauses  daselbst  17.

T.

Taback.  Anleitung  zur  Aufstellung  der  Uebersichten  über  die
Besteuerung  420.

—  Bekanntmachung,  betr.  die  Besteuerung,  153;  Dienstvorschriften
dazu  327;  Berichtigung  739.

—  Gesetz,  betr.  die  Besteuerung,  und  Ausführungsbestimmungen
dazu;  Erscheinen  einer  käuflichen  Ausgabe  in  Deckers  Verlag
556.

—  Regulativ,  betr.  die  Kreditirung  der  Tabackgewichtsstener  468.

—  —  betr.  die  Niederlagen  für  unversteuerten  inländischen  T.  386.

—  Verwendung  von  Melilothenblüthen  und  eingesalzenen  Rosenblättern
  bei  der  Herstellung  von  Tabackfabrikaten  209.

—  s.  a.  u.  Einnahmen;  Transport--Kontrole.

Tabackblätter  und  Stengel;  Ermäßigung  der  Taravergütung
803.

Taravergütung  s.  Baumwollengarn;  Fleischextrakt;  Tabackblätter.



Telegraphenanstalten;  Uebersichten  über  die  eingerichteten
und  aufgehobenen  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der
Dienststunden.  Für  das  IV.  Vierteljahr  1879  21;  1880  für
das  l.  Vierteljahr  197;  II.  Vierteljahr  514;  III.  Vierteljahr  682.

Telegraphenordnung  für  das  Deutsche  Reich  560.
        <pb n="16" />
        XVI

Telegraphenverwaltung  s.  u.  Einnahmen.

Thierärzte  s.  Approbationen.

Tilsit;  Gestattung  von  Privat-Transitlägern  für  Bau=  und  Nutzholz
  daselbst  724.

Tolhausen,  französischer  Konsul  in  Leipzig,  Ertheilung  des
Exequatur  als  Ceneral-Konsul  4.

Transport-Kontrole  in  dem  Grenzbezirk  der  Provinz  Schlesien;
  Verzeichniß  der  der  Kontrole  unterliegenden  Gegenstände
167.  Anderweite  Bestimmung,  betreffs  der  Mühlenfabrikate
591.

—  über  Taback  und  Tabackfabrikate  im  Grenzbezirke  der  Rheinprovinz
  178.

—  für  Vieh  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  Vreden  500.

Travers,  Konsul  in  Cairo,  Ernennung  zum  Konsul  in  Canton
und  Honkong  52.

Tübingen,  Hauptsteueramt,  Umwandlung  in  ein  Zollamt  178.

u.

Ulbrich,  Dr.  med.,  Approbations-Ertheilung  als  Arzt  214.
Ulex,  Richter  in  Bremerhaven,  Ernennung  zum  Stellvertreter
des  Vorsitzenden  des  dortigen  Seeamts  41.

V.

de  Vargas,  Carlos,  Ernennung  zum  Konsul  in  Sedvilla  462.
Veredelungsverkehr  mit  Oesterreich-Ungarn  56.
Victoria,  Konsulat,  Einziehung  805.
ise  Nebenzollamt  I.,  Richtigstellung  seiner  Eigenaft
  49.  «
Vreden,  Hauptzollamt;  Buch-  und  Lagerkontrole  des  Handels
mit  fabrizirtem  Taback  im  Grenzbezirke  676.

W.

Waarenverkehr  zur  See  über  die  Haupthäfen  des  deutschen
Zollgebiets.  Bestimmungen  über  die  Aufstellung  der  bezüglichen.
Nachweisung  73;  Anschreibung  des  Postverkehrs  782.

Waldheim,  Untersteueramt,  Befugniß  33.

Walter,  Ober-Postdirektor,  Ernennung  zum  Mitglied  der
Disziplinarkammer  in  Leipzig  779.

Ward,  großbritannischer  Konsul  in  Bremen,  Zuweisung  des
Amtsbezirks  486.

Warf,  Nebenzollamt  I.,  Befugniß  49.

Warnemünde,  Rebenzollamt  I.,  Befugniß  268.

Warschbrück,  Nebenzollamt  II.,  Befugnisse  94,  479.

Weber,  Kaufmann,  Ernennung  zum  Vize-Konsul  in  St.  Petersburg

  38.

Wechse    lstempelsteuer;:  Mittelwerth  der  italienischen  Lira  Papier
bei  resun  der  Wechselstempel-Abgabe  190.

—  Nachweisung  der  Einnahmen.  1.  April  1879  bis:  Dezember

 

1879  34;  1880  Januar  70;  Februar  104;  März  188;  April
269;  Mai  449;  Juni  505;  Juli  539;  August  603;  September
694;  Oktober  734;  November  788.

Wehlau,  Untersteueramt,  Befugniß  696.

Wehrordnung;  Ergänzungen  und  Aenderungen  578.

Wein,  Verkehr  mit,  s.  u.  Nranntwein.

Weitzmann,  Kaufmann  in  Kingston,  Ernennung  zum  Konsul


des  Exequatur

90.
Wichmann,  Kaufmann  in  Berlin,  Ertheilund
Pommern,  Posen,

als  argentinischer  Konsul  für  die  Provinzen
Schlesien,  Ost=  und  Westpreußen  771.

Wiesbaden,  Untersteueramt,  Errichtung  einer  öffentlichen  allgemeinen
  Niederlage  für  Kolonialwaaren,  sowie  für  Reise-Effekten
  bei  demselben  49.

Wilhelmsglück,  Grenzsteueramt,  Errichtung  33.

Wilson,  James  M.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Konsul  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg  726.

Winz,  Steueramt,  s.  Hattingen.

Wismar,  Nebenzollamt  I.,  :  efugniß  268.

Witten,  Untersteueramt,  Befugniß  500.

Wittenberg,  Hauptsteueramt,  Befugniß  268.

Wittmann,  Geheimer  Ober-Postrath,  Ernennung  zum  Mitglied
der  Disziplinarkammer  in  Hannover  779.

Wolffson,  Karl,  Ertheilung  des  Exequatur  als  japanischer
Konsul  in  Berlin  665.

Wurzen,  Untersteueramt,  Befugniß  318.

X.

Xanten,  Untersteueramt,  Befugniß  725.

Z.

Zabern,  Steueramt,  Befugniß  33.

Zahnärzte  s.  Approbationen.

Zimmermann,  Frank  C.,  Ertheilung  des  Exequatur  als  Vizeund
  Deputy-General-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  in  Berlin  248.

Zölle  und  Verbrauchssteuern.  Zur  Kontrole  den  Direktivbehörden
  und  Hauptämtern  beigeordnete  Beamte  42,  43,  49,
8,  132,  247,  452,  501,  524,  556,  591,  601,  673,  716,  739,
803.

—  s.  a.  Einnahmen;  Statistik.

Zollerleichterung  s.  Getreide.

Zollgebiet  s.  Kaltehofe.

Zucker,  Betriebsjahr  der  Rübenzuckerfabriken  810.

—  Erleichterung  bei  der  Ermittelung  des  Nettogewichts  des  mit
dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  in  Fässern  auszuführenden
  Z.  810.

—  Uebersichten  über  die  von  den  Rübenzuckerfabrikanten  versteuerten
  Rübenmengen,  sowie  über  die  Ein=  und  Ausfuhr
von  Z.  Für  Dezember  1879  36;  1880  Januar  78;  Februar
108;  März  186;  April  274;  Mai  450;  Juni  510;  Juli  554;
August  592;  September  702;  Oktober  740;  November  784.
        <pb n="17" />
                                     Chronologische  Uebersicht

                                   VIII.  Jahrganges  1880.

 

 

 

l
D  atum  "  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
etc.
1879.
9.  Oktober  Uebereinkommen  mit  der  Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika,  betreffend  den  Austausch  von  Postanweisungen.  12  110
30.  Dezember  Verlängerung  des  Handelsvertrags  mit  Belgien  .  1  1  6
30.  Festsetzung  des  Betrages  der  für  die  Naturalverpfle  gung  zu  bewährenden
Vergütung  für  das  Jahr  1880  1  10
31.  Verlängerung  des  Handelsvertrags  mit  Oesterreich.  ungarn  .  2  18
1880.  
1.  Januar  Berichtigung  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  1  7
C.  Ergänzungen  und  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  Aichungs.  Aufsichtsbehörden
  und  der  Aichämter  5  50
7.  Verbot  der  Druckschriften  Rönosk  Egalito  Czasopismo  socyjalistyezne
  und  Bulletin  de  la  Revue  socialiste  polonaise  Rownosc  2  13
7  Uebertragung  der  Post=  und  Telegraphen-  Verwaltungsgeschäfte  für  Char-  "
lottenburg  auf  die  Ober-Postdirektion  in  Berlin  4—  4
8.  Bestimmungen  über  die  Anerkennung  der  in  spanischen  Schiffs-  papieren  ent.  «
haltenen  Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen.  3  38
29.  Bestimmungen,  betreffend  die  Nachweisung  des  Waarenverkehrs  zur  See
über  die  Haupthäfen  des  deutschen  Zollgebiets  8  73
23.  Februar  Benennung  der  obersten  Reichsbehörde  für  die  dem  Ressort  des  Beneral.
Postmeisters  zugewiesenen  Verwaltungszweige  11  95
1.  März  Beglaubigung  von  Meßgeräthen,  welche  zur  Ausführung  der  in  dem  Re.  «
gulativ,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen
Zwecken,  vorgeschriebenen  Prüfung  von  Holzgeist  und  Essig  erforderlich  sind  10  87
9.  Anleitung  zur  chemischen  Untersuchung  von  Seifenpulver  15  177
24.  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  welche  zur  Ausstellung  gültiger
Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig.  freiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind  13  134
24.  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welchen  provis  oris  ch  gestattet
worden  ist,  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig.
freiwilligen  Militärdienst  auszustellen.  13  149
24.  Uebereinkommen  zwischen  Deutschland  und  Frankreich,  betreffend  die  Einziehungen
  von  Quittungen,  Rechnungen,  Anweisungen,  Wechseln
u.s.  w.  mittelst  Postauftrags  33  542
        <pb n="18" />
        XVIII

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
etc.
1880.
—  Verzeichniß  der  von  den  Regierungen  der  Bundes-Seestaaten  eingesetzten  Kommissionen
  für  die  Prüfung  der  Seesteuerleute  und  Seeschiffer  13  150
25.  März  Bekanntmachung,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks  13  153
—  Verzeichniß  der  von  den  Regierungen  der  Baundes=  Seestaaten  eingesetzten
Schiffsregister-Behörden  14  169
8.  April  Geschäftsordnung  des  Reichsgerichts.  .  16  190
10.  Mittelwerth  der  italienischen  Lira  Papier  bei  Berechnung  der    Wechselstempelabgabe
  16  190
18.  Geschäftsordnung  für  die  Disziplinarbehörden  .  .  17  203
—  Verzeichniß  der  von  den  Regierungen  der  Bundes-  Seestaaten  eingesetzten
Strandämter  und  Strandvogteien.  17  215
—  Verzeichniß  der  zur  Ausfertigung  der  Befähigungszeugnisse  für  See  schiffer,
Seesteuerleute  und  Seedampfschiffs  ·  Masch  in  isten  zuständigen  Landesbehörden
  18  254
23  Anweisung,  betreffend  den  zum  Zwecke  der  Einziehung  von  Gerichts  tosten
unter  den  Bundesstaaten  zu  leistenden  Beistand  21  278
29.  Erlöschen  der  Berechtigung  einer  Lehranstalt  zur  Ausstellung  von  zeugnissen
  über  die  pissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-  freiwilligen
Militärdienst  19  260
13.  Mai  Regulativ  für  Privat-=  „Transitläger  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  auf.
geführten  Waaren  (Getreide  etc.)  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde  22  285
13.  Bestimmungen,  betreffend  die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei
der  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten,  welche  aus  ausländischem  Getreide
hergestellt  sind  22  300
24.  Bestimmungen,  betreffend  Erleichterungen  in  den  Abfertigungsfor  men
für  in  Flößen  eingehendes  Bau-  und  Nutzholz  24  394
24.  Regulativ  für  Privat-  Transitläger  von  Bau=  und  Nutzholz  ohne  Mitverschluß
  der  Zollbehörde  .  24  399
24.  Bestimmungen,  betressend  die  Zollbegünstigungen  der  Reisstärke  Fabrikation
  24  411
26.  Verzeichniß  derjenigen  Massengüter,  auf  welche  die  Bestimmung  *-  1
Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des
Waarenverkehrs  Anwendung  finden  22  318
29.  Dienstvorschriften,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks  23  327
29.  Regulativ,  betreffend  die  Niederlagen  für  unversteuerten  inländischen  Tabag  23  386
7.  Juni  Anleitung  zur  Aufstellung  der  Uebersichten  über  die  Vesteuerung  des
Tabacks  24  40
13.  Abänderungen  des  Bertriebs.  Reglements  für  die  Eisenbabnen  Deutschlands
  25  452
16.  Regulativ,  betreffend  die  Kreditirung  der  Tabackgewichtssteuer  26  468
—  Bestimmungen,  betreffend  die  Feststellung  des  Begriffs  Militarbehördeim
  Sinne  der  bezüglichen  Vorschriften  der  Civilprozeßordnung  und  der  Strafprozeßordnung
  26  480
20.  Aenderung  und  Ergänzung  der  Bestimmungen  im  Abschnitt  II b.  der  Signal—  26  488

 

ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands
        <pb n="19" />
        Datum

 

 

XIX

 

 

 

der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
etc.
1880.
26.  Juni  Bestimmungen,  betreffend  die  Aufstellung  von  Nachweisungen  der  Straffälle
in  Bezug  auf  die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reich  28  494
5.  Juli  Ergänzungen  des  Verzeichnisses  der  Aichungs-  Aufsichtsbehörden  und
der  Aichämter  im  Deutschen  Reich  (exkl.  Bayern)  32  534
13.  August  Telegraphenordnung  für  das  Deutsche  Reich  35  560
31.  .  Ergänzungen  und  Aenderungen  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  37  578
—  Verzeichniß  derjenigen  Behörden,  an  welche  ein  Ersuchen  um  Einziehung
von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  39  604
—  Verzeichniß  der  zur  Abstempelung  von  Spieltarten  dauernd    befugten Zollund
  Steuerstellen  40  669
6.  September  Elfter  Nachtrag  zur  Aichordnung.  43  704
6.  Oktober  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren  gehranstalten,  welche  zur  Aus—
stellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind  41  677
6.  Namhaftmachung  einer  Anstalt,  welcher  provisorisch  gestattet  worden,  Zeugnisse
über  die  Wissenschaftliche      Befähigung  für  den  einjährig-  freiwilligen  Mi-.
litärdienst  auszustellen  41  678
6.  "  Erlöschen  der  Berechtigung  einer  Anstalt,  Zeuguise  über  die  wis  senschaftliche
Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen  41  678
6.  Erlöschen  der  Berechtigung,  von  vier  Anstalten,  Zeußisse  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig—  freiwil  ligen  Militärdiens,
auszustellen  41  679
8.  ·  Uebereinkommen  zwischen  Deutschland  und  Belgien,  betreffend  die  Ein
ziehung  von  Quittungen,  Rechnungen,  Anweisungen  Wechseln  u.  s. w.
mittelst  Postauftrags  44  718
23.  "  Uebereinkommen  zwischen  der  deutschen  Reichs.  Postverwaltung  und  der  General.
direktion  der  niederländischen  Staatsbahnen  in  Utrecht,  betreffend
den  gegenseitigen  Austausch  von  Packeten  mit  und  ohne  Werthangabe
aus  und  nach  Großbritannien  und  Irland  auf  dem  Wege  über  Blissingen  48  759
4./10.  November  Uebereinkommen  zwischen  Deutschland  und  Luxemburg,  betreffend  die  Einziehung
  von  Quittungen,  Rechnungen,  Anweisungen,  Wechseln  u.  s.  w.
mittelst  Postauftrags.  51  794
15.  Zirkularverfügung  an  die  Konsulate  zum  Gesetz,  betreffend  die  Schiffsmeldungen
  bei  den  Konsulaten  des  Deutschen  Reichs  .  52  804
3.  Dezember  Sechster  Nachtrag  zur  Aichgebühren-Taxe  ....  51  790
6.  Doppelrechnung  der  Dienstzeit  der  auf  Südsee=  Inseln  stationirten
Konsulatsbeamten  bei  der  Pensionirung  50  773
24.  Festsetzung,  des  Betrages  der  für  die  Naturalverpflegung  zu  gewährenden
Vergütung  für  das  Jahr  1881  53  809

 

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="20" />
        <pb n="21" />
                                                Central-Blatt

                                             für  das

                                      Deutsche  Reich

 

  

                                     Herausgegeben

                                                   im

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den

Januar  1880.

Nr.  1.

 

 

 

Inhalt:

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:
einer  ausländischen  Druckschrift;  —  Ausweisung  von  Ausländern
  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  1

Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs-4


münzen
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  der  Postund
  Telegraphen-,  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-  Verwaltung
bis  Ende  November  1879

.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Festsetzung  der  den  Erbauern

von  Seeschiffen  für  die  nicht  speziell  nachweisbaren  Eisenbestandtheile
  zu  bewilligenden  Maximal-Zollvergütungen  5

Verbot

1|

Handels=  und  Gewerbe-Wesen:

A4  Marine  und  Schiffahrt:

u.  Militär-Wesen:

.  Konsulat-Wesen:

Verlängerung  des  Han.-delsvertrages
  mit  Belgien;  —  Verbot  der  Einfuhr  von
Bäumen  und  Pflanzen  in  Griechenland  "6

Ertheilung  eines  Flaggenattestes



Berichtigung  der  Landwehr-  Bezirks-Eintheilung;
  —  Festsetzung  des  Betrags  der  für  die
Naturalverpflegung  zu  gewährenden  Vergütung  für  das
Jahr  1880  7

Entlassung  ....  ...11

                              1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Das  durch  meine  Bekanntmachung  vom  17.  Januar  1879  (Reichsanzeiger  Nr.  15)*)  erlassene  Verbot  der
vom  kommunistischen  Arbeiterbildungsverein  in  London  herausgegebenen  periodischen  Druckschrift  „Freiheit"
erstreckt  sich  auch  auf  diejenigen  Nummern  dieses  Blattes,  welche  unter  der  Aufschrift  „Das  Festblatt“  zur
Ausgabe  gelangen.

Berlin,  den  27.  Dezember  1879.

                      Der  Reichskanzler.

                           In  Vertretung:
                                     Eck.

*)  Central-Blatt  S.  60
        <pb n="22" />
                                             —   2  —

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand

Alter  und  Heimath

 

—

 

Lauf.  Nr.

—

des  Ausgewiesenen.

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

 

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum  des
Ausweisungs-



6.

 

 

1.  Josef  Cremer,  Tagelöhner,


I

.Karl  Kinder,
Kellner,

Sohann
Arbeiter,

Schikora,

.Peter  Anderson,
Arbeitsmann,

.[Isaak  Przegroda,
Handelsmann,

.osef  Jung,  Fleischhauer,



Sosef  Kaiser,  Holzarbeiter,


Johann  Bosak,  Fabrikarbeiter,


uHeinrich
Schlosser,

Heß,

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

29  Jahre,
Gymmenich,  Belgien,

 

I

geboren  zu

Diebstahl  und  Unter-  Königlich

schlagung,

l

preußische  19.  Novem—

Bezirksregierung  zu  ber  1879.

Düsseldorf,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

27  Jahre,  aus  Stein-Zehrowitz,
  Kreis  Prag,
Böhmen,

32  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Czyckewa,
  Russisch-Polen,

27  Jahre,

aus  Hörby,
Schweden,

27  Jahre,  geboren  zu
Goworow,  Gouvernement
  Lomza,  Russisch-Polen,


 

geboren  1849,  ortsangehörig
  zu  Klattau,
Böhmen,
48  Jahre,  aus  Pisek,
Böhmen,
19  Jahre,  aus  Cerma,
Bezirk  Schüttenhofen,
Böhmen,

21  Jahre,  aus  Wald,
Kanton  Zürich,  Schweiz,

 

Landstreichen  und  Betteln,


Arbeitsscheu,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung

  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten

drei  Jahre,
Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

Königlich
Bezirksregierung  zu

Posen,

Königlich
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

Königlich  sreußische
Bezirksregierung  zu

Schleswig,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Wiesbaden,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Grafenau,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Schongau,


dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

preußische

preußische

I

17.  Dezember
  1879.
l

2.  Dezem—

ber  1879.

17.  Dezem—
ber  1879.

15.  Dezember
  1879.

6.  November
1879.

12.  November
  1879.

15.  November
  1879.

24.  November
  1879.
        <pb n="23" />
                                                   —    3    — 

 

 

 

Plym,  Schreiner,
i

I

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  —  «  derBestrafung  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.  Franz  Genitheim,geboren  1826  zu  Bi—--Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  27.  Novem-Schmiedegeselle,
  schofteinitz,  Bezirk  Taus,  teln,  Bezirksamt  Cham,  ber  1879.
Böhmen,
1I.Josee  Spittl,  49  Jahre,  aus  Maires-desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas--29.  Novem-Drechslergeselle,
  grün,  Bezirk  Plan,  sau,  in  Bayern,  ber  1879.
Böhmen,
12.  Josee  Rudolf,  (18  Jahre,  geboren  und  esgleichen,  Königlich  sächsische  1.  Novem-Drechsler,
  ortsangehörig  zu  Nieder-  Kreishauptmann-  ber  1879.
grund,  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,
13.Karl  Liebisch,  42  Jahre,  geboren  und#esgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Weber,  ortsangehörig  zu  Schönborn,
  Böhmen,
14.  Amalie  Prockisch  geboren  am  17.  Aprilfdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  8.  Dezem-(Prokisch),
  Tage=  1839  und  ortsangehörig  ber  1879.
arbeiterin,  zu  Schluckenau,  Böhmen,

15.  Josef  Hiller,  Ar-[18  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  15.  Dezembeiter,
  St.  Dié,  Frankreich,  präsident  zu  Metz,  ber  1879.
16.  Andreas  van  der 59  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  17.  Dezem-Treve,
  Niederlande,  ber  1879.
        <pb n="24" />
                                              —   4  —

                                   2.  Münz-Wesen.

                                         Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  27.  Dezember  1879  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  —  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom     hiervon  Silbermünzen
21.  bis  27.  Dezember  "6  «  ...  ,
-  Halberechnung Fünfs  Zwei.  Ein-  Fünfzig-  Zwanzig-1879
  sind  geprägt  Doppelkronen  Kronen  »  »  -..l  ..,«  Pfennig-  Pfennig-Ar
  en  ir  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  1§7  1  Pfennigstücke
“—  .  M  M  M  M  M  M  “
#  „
Berlin  —  —  —  —  —  58  520  —  —  —  —  —
1  5
Summe  1.  —  —  —  —  —  58  520  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt!  268  111  720/422  954  680  27  969  925  399  287  920|71  653  095  98  662  268  149  8909  719  71  486  552  —  35  717  922  80
1268  111  720/422  954  680  27  969  925|899  287  920|71  653  095/98  720  788  149  899  719  71  486  552.—  35  717  922·80

3.  Gesammt-Ausprägung
4.  Hiervon  wieder  eingezogen


5.  Bleiben

233  480  183  830  1  850

 

 

 

2  010

2  378

1  296

#  1

l  .
64615025000409’20

 

1267  878  240,422  770  850.27  968  075

—

 

 

1  718  617  165.4

 

 

1  651  085.98  718  410.149  898  423  71  485  905  .50  30  717  513.60

422  471  337,10.4

3.  Finanz-Wesen.

—

 

Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post=  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn  -Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1879*)

 

 

 

 

Einnahme  .  ...
B  ·  Vom Beginn des  ·  Einnahme  Mithin  im  Etatsbezeichnung
  Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1879/80
der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
;  obengenannten  jahres  —  weniger
Einnahmen.  Monats  jah  g
M«  M.  M.
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  84  715  632  88  651  736  +  2  063  896
Reichseisenbahn-Verwaltung"““)  25  008  000  25  453  417  —  44s5  417

 

 

 

*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  au  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelsteuer

  für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1879  Seite  768  bezw.  Seite  774.

"*)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach
definitiven  Feststellungen  angegeben.
        <pb n="25" />
                                                          —  5   —                                                                                                        4.   Zoll=  nud  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  Dezember  1879  beschlossen,  daß  den  Erbauern  von  Seeschiffen
  für  die  nicht  speziell  nachweisbaren  Eisenbestandtheile  in  Zukunft  höchstens  die  in  der  nachstehenden
Nachweisung  angegebene  Zollvergütung  bewilligt  werden  dürfe.

 

                                       Nachwei  sung
                                                 der

den  Erbauern  von  Seeschiffen  je  nach  deren  Tragfähigkeit  für  die  nicht  speziell  nachweisbaren
Eisenbestandtheile  höchstens  zu  bewilligenden  Zollvergütung.

 

 

 

 

Betrag  Kubikneter  Differe  n

.  7  re  «  es  .  pro
Brutto-Raumgehalt  der  Seeschiffe  in  Kubikmeter.  Brutto-Raumgehaltes  Kubikmeter

Mark.  Pf.  Pf.

Für  Schiffe  bis  zu  200  Kubikmeter  inkl...  —  47  —
u  „  „  „  300  „  »......  ..  —  455/10  15/1000
77  77  %  77  400  ""v  //  .  —  44  15  1000
»  »  „  „  500  7½  „„„„„  —  425  10  1  1000
n  75  !7  ?„*"%  600  7%  5  —  #„#„5  „#  41  3/  10  7/  1000
ö7  1  1  700  //  /“  ..  2  —  41  ½/10  J  1000
7)  -  %  %  800  ö7  5%  .  .  .  —  40¼0  7  1000
„  o  „  „  900  »  ».........  —  397/10  1000
«  »  t-»  1  000  5%  7%  ..  —  39  /  1000
»  »  »,,  1100  ½  ]TI““  —  38%0  5/1000
I"v  7  7½7  1  200  77  77  «-s««·s««  38  5/1000
r½  7  5  „%  1  300  »  »  «·s-O«·-s  —  375/  10  5  1000
#  ""  „  5%  1  400  "v  7%  .-.  37  5  1000
7  ¾  „  „  1  500  „  »  .........  —  36/  10  5/1000
i  #  „  „  1  600  b  7  —  36  5/1000
i„  i  „  „  1700  „  .  .  —  35  5/10  5/1000
i  n  WL  1800  „  .  —  35  5  L000
#  T  /  1  900  /  f  o  o  o  0  -  -  o  —  345/10  5/1000
7  *P  5v%  7  2  000  4  .  .  ·  -  -  —  34  5/1000
77  I"/56  I"v  "ö¾ßs  2  100  5%  3%  «  .  .  .  .  .  .  .  —  337-10  3,1000
»  »  »»  2200  u  „  .........  —  334,  10  3  /  1000
Iy  "Fö“ßn  itß  ’’  2  300  **  /  -  —  33½0  3/looo
„  „  „  „  2400  ,,  ,,.........  —  328xm  Wo»
»  »  „  „  2  500  7  »  ·«—---«--  —  325%/  10  3/1000
11  1  %%  N  2  600  /  »  .  .  .  .  .  .  .  .  .  —  32  /10  31000
7“  r  „  „  2•700  „  5  .........  —  3  1/1  3/1000
»  »  „  „  2  800  „  |  —  318510  3/1000
77  "v  7“  „%½  2  900  /  »  «  .  .  .  .  .  .  .  .  —-  313-10  ZAOOO
«  »  »  »  3  000  5%%  5%  "  6  "  "“  6  "“  4  "  "  –  31  5/  1000
        <pb n="26" />
                                             —   6   —

 

 

 

Betrag  pro  Kubikmeter  Differenz

Brutto-Raumgehalt  der  Seeschiffe  in  Kubikmeter.  des  Pro“
geh  schiff  Brutto-Raumgehaltes  Kubikmeter

Mark,  Pf.  Pf.
Für  Schiffe  bis  zu  3  100  Kubikmeter  inkl....  —  308/  10  2/1000
7)  "7  !!7  72½7  3200  7#  '  äAA  —  30%¼0  1000
1  ½%  7  7½  3  300  "7  77  "  "  "  "  "  "  "  "  "  5  30½½  10  5/  1000
7%½  7)  7  7V7  3  400  7“  77  .  «  «  «  «  «  «  «  «  —  302/10  3/000
#  77  7  „½7  3  500  s  /  7")  ·  «  ·  «  «  «  «  «  «  ""«  30  2/1000
„  „  „„3600  „  ,,.........  —  ·  298X10  2/1000
")  »  »»  3  700  "7  7  «  «  «  «  «  «  «  «  296/10  2/1000
5%  /  !7  „7  3  800  »  »  «  «  «  «  ««  «  «  «  29%0  ?/  1000
7½  „½%  3  900  5%  »  «««««-«««  —  293/10  1000
7  lv  2*D  ½  4  000  *  7#  à1  '·«««·  .  —  29  2  1000

 

 

                                       Anmerkungen.

1.  Die  vorstehenden  Sätze  gelten  für  eisenfest  erbaute  Schiffe  und  werden  bei  kupferfest

erbauten  Schiffen,  wenn  das  dazu  verwendete  Stangenkupfer  oder  Messing  zollfrei  abgelassen
ist,  um  57/10  Pfennig  Reichsmünze  für  den  Kubikmeter  ermäßigt.
Für  Schiffe  von  einer  Größe,  welche  zwischen  je  zwei  der  in  vorstehender  Tabelle  auf—

geführten  Zahlen  fällt,  ist  der  Vergütungsbetrag  pro  Kubikmeter  mit  Hülfe  der  Differenzen

an  der  entsprechenden  Stelle  proportional  zu  berechnen.
               Beispiel:
Die  Vergütung  pro  Kubikmeter  für  ein  Schiff  von  1  025  Kubikmeter  berechnet  sich,
da  die  Differenz  zwischen  1  000  und  1  100  Kubikmeter  /1000  Pfennig  beträgt,  auf
39  Pfennig  —  25  X  5/1000  Pfennig  38875/1000  Pfennig  pro  Kubikmeter.

Bei  den  Endresultaten  gelten  Bruchpfennige,  wenn  der  Bruch  mehr  als  ½  Pfennig  beträgt,

als  volle  Pfennig;  entgegengesetzten  Falls  bleiben  sie  außer  Ansatz.

 

                                    5.  Haudels=  und  Gewerbe-Wesen.

In  Folge  einer  zwischen  der  Kaiserlich  deutschen  und  der  Königlich  belgischen  Regierung  getroffenen  Vereinbarung
  behält  der  zwischen  dem  Zollverein  und  Belgien  geschlossene  Handelsvertrag  vom  22.  Mai  1865  mit
Ausschluß  der  Artikel  7  und  8,  welche  vom  1.  Januar  1880  ab  außer  Kraft  treten,  bis  zum  30.  Juni  1880

Gültigkeit.
Berlin,  den  30.  Dezember  1879.

                      Der  Reichskanzler.
                            In  Vertretung:
                              Hofmann.

——  ——  —  —  —
        <pb n="27" />
                                                         —   7   —                                                                             Die  griechische  Regierung  hat  zum  Schutze  gegen  die  Einschleppung  der  Reblaus  die  Einfuhr  von  Bäumen
und  Pflanzen  jeder  Art,  gleichviel  aus  welchem  Lande  dieselben  kommen,  verboten.

 

                                     6.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  in  Low-Walker  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  150  Pferdekräften  versehene  eiserne  Schraubendampfschiff
  „Europa"“  von  1002),  britischen  Register-Tons  Netto-Naumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in
das  ausschließliche  Eigenthum  des  hamburgischen  Staatsangehörigen  Edward  Carr  zu  Hamburg  das  Recht
zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg
zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  18.  Dezember  1879  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Newcastle  on
Tyne  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 



                                       7.  Militär-Wesen.

                                          Bekanntmachung.

In  Anschlusse  an  die  Bekanntmachung  vom  20.  Januar  v.  J.  (Central-Blatt  S.  69)  wird  die  dem  §.  1
des  ersten  Theils  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als  Anlage  1  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
  (Central-Blatt  Seite  609  bis  626)  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  §.  16.  a.  a.  O.
auf  Seite  615,  623,  624  und  625  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

Bundesstaat.
,  s,  Landwehr-  O0I  .
Armee=  Infanterie-  h  Verwaltungs=  (bezw.  Aus-  (Provinz,
Korps.Brigade  -  hebungs-)  Bezirke.  bezw.  Regie--
  Regimenthataillom  rungs-Bezirk.)
1
VII.  26.  6.  Westfälisches  1.  (Detmold.)  Aushebungs-Bezirk  Det-W  Fürstenthum
Nr.  55.  1  mold  mit  den  Aushebungs-  Lippe.
orten  Detmold  und  Blomberg:

à)  Verwaltungs-Bezirk
Detmold  mit  den  Aemtern

  Detmold,  Lage

und  Horn,

i  b)  Verwaltungs-  Bezirk

Blomberg  mit  den

Aemtern  Blomberg,

Schieder  und  Schwalenberg,



«  c)  Städte  Detmold,  Lage,
Horn  und  Blomberg,
sowie  Flecken  Schwa-I

  lenberg.
        <pb n="28" />
                                            —   8   —

 

 

 

Landwehr—  Bundesstaat.
Korps.  Brigade.  hebungs-)  Bezirke.  bezw.  Regie-Regiment.)
  Bataillon.  rungs-Bezirk.)
VII.  26.  6.  Westfälisches  1.  (Detmold.)  Aushebungs  =  Bezirk  Fürstenthum
Nr.  55.  Lemgo  mit  den  Ausbe-  Lippe.
bungsorten  Lemgo  und
Schötmar:
a)  Verwaltungs-Bezirk
Brake  mit  den  Aemtern
Brake,  Hohenhausen,
Varenholz  und  Sternberg-Barntrup,



b)  Verwaltungs-Bezirk
Schötmar  mit  den
Aemtern  Schötmar

und  Oerlinghausen,

c)  Städte  Lemgo,  Barntrup
  und  Salzuflen.

 

Fürstenthum  Schaumburg=  Fürstenthum

 

 

 

Lippe.  Schaumburg=Lippe.

2.  (Paderborn.)  Verwaltungs-Bezirk  Lippe-=  Fürstenthum
rode-Kappel.  Lippe.
Kreis  Paderborn.  Königr.  Preußen.
Warburg.  R.-B.  Minden.
Höxter.

 

1.  Königlich  .  Königlich  Königlich  bayeri=  1.  (Traunstein.)Bezirksamt  Berchtesgaden.  iKönigreich  Bayern.

 

 

bayerisches.  bayerische.  sches  Infanterie-  -  Traunstein.
Leib-Regiment.  .  Laufen.
-  Rosenheim.
Magistrat  Rosenheim.
Traunstein.
1.  Königlich  2.  (München  I.)  m  München.  R.-B.  Oberbayerisches.
  Bayern.
2.  Königlich 2.  Königlich  1.  (München  II.)  Bezirksamt  München  I.
bayerische.  bayerisches.  München  II.
-  -  Landsberg.
-  Bruck.
-  Friedberg.
Dachau.

 

 

 

 

 

Magistrat  Landsberg.

 

*!)  In  Bayern  Linien-Regiment.
        <pb n="29" />
                                                     —   9   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  ,  Bundesstaat.
Armee=  Infanterie-  Landwehr-  Verwaltungs=  (bezw.  Aus-Provinz  bezw.
Korps.  Brigade!  hebungs-)  Bezirke.  Regierungs-Regiment.“)
  Bataillon.  Bezirk.)
1.  Königlich  2.  Königlich  11.  Königlich  2.  (Passau.)  Bezirksamt  Passau.  Königreich  Bayern,
bayerisches.  bayerische.  bayerisches.  Wolfsstein  .8.  Nieder-ODJ
  Grafenau.  Bayern.
OM  Regen.
-  Deggendorf.
Magistrat  Passau.
-  Deggendorf.
—  ——  —.  ——  —
3.  Königlich  12.  Königlich  2.  Dillingen.),  Bezirksamt  Günzburg.  R.-B.  Schwaben
bayerische,  bayerisches.  OD  Dilingen.  und  Neuburg.
OD  Wertingen.
O7  Donauwörth.
-  Nördlingen.
Magistrat  Nördlingen.
-  Donauwörth.
-  Günzburg.
Dillingen.
4.  Königlich  10.  Königlich  1.  (Ingolstadt.)  Bezirksamt  Aichach.  R.-B.  Oberbayerische
  bayerisches.  -  —  Bayern.
ausen.
-  Pfaffenhofen.
-Ingolstadt.
Magistrat  Ingolstadt.
Bezirksamt  Beilngries.  R.-B.  Oberpfalz
und  Regensburg.
Bezirksamt  s»  R.-B.  Mittel-Märsean
  Gichstätt  !sn“ID“•
Bezirksamt  R.-B.  Schwaben
Magistrat  Ü  Neuburg.  und  Neuburg.
2.  (Gunzenhausen.))  Bezirksamt  DinkelsbüÄhl.  R.-B.  Mittel-OD
  Gunzen-  franken.
hausen.
OB  Weißenburg.
O  Hilpoltstein.
-  Feuchtwangen.
OD  Schwabach.
Magistrat  Dinkelsbühl.
-  Weißenburg.
Schwabach.

 

 

)  In  Bayern  Linien-Regiment.
        <pb n="30" />
                                                       —   10   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesstaat.
Armee=  Jnfanterie-  Landwehr  Verwaltungs=  (bezw.  Aus-  (Provinz,  bezw.
Korps.  Brigade.  hebungs-)  Bezirke.  Regierungs-Regiment.)
  Bataillon.  Bezirk.)
Königreich  Bayern.
1.  Königlich  4.  Königlich,13.  Königlich  1.  (Regensburg.)  Bezirksamt  Kelheim.  R.-B.  Niederbayerisches,
  bayerische.  bayerisches.  Bayern.
Regensburg.R.-B.  Oberpfalz
Stadtamhof.  und  Regensburg.
OD  Parsberg.
Magistrat  Regensburg.
2.  Königlich  5.  Königlich,'.  Königlich  1.  (Hof.)  Bezirksamt  Wunsiedel.  R.-B.  Oberbayerisches.
  bayerische.  bayerisches.  -  Seann.  franken.
-  of.
Naila.
Münchberg.
Berneck.
Magistrat  Hof.
Die  auf  das  Königreich  Bayern  bezüglichen  Veränderungen  treten  —  mit  Ausnahme  der  bereits
erfolgten  Zutheilung  des  Bezirksamts  Beilngries  zum  Regierungsbezirk  Oberpfalz  und  Regensburg,  sowie  der
unmittelbaren  Unterordnung  der  Stadtgemeinden  Traunstein,  Dillingen,  Landsberg  und  Deggendorf  —  erst

vom  1.  April  1880  ab  in  Wirksamkeit.
Berlin,  den  1.  Januar  1880.
                           Der  Reichskanzler.
                              In  Vertretung:
                                         Eck.

 

                                      Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Natural-*)

  In  Bayern  Linien-Regiment.
        <pb n="31" />
                                                    —  11  —

verpflegung  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1880  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung  für
Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskoft.  85  Pfg.  70  Pfg.
b)  -Mittagskost  43  =  38  =
c)  Abendkost  26  21
d)  =  .  Morgenkost  1  6  11

Berlin,  den  30.  Dezember  1879.
                          Der  Reichskanzler.

                             In  Vertretung:

                                       Eck.

 

                                     8.  Kon  sulat  Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Joh.  C.  Niese  zu  Cap  Haitien  (Haiti)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

 

 

–  —  —
——  ——  ——  —  —  —

Berlin,  Carl  Heymann’s  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="32" />
        <pb n="33" />
                                               Central-Blatt

                                          für  das

 

                                  Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                              im

                                Reichsamt  des  Innern.

—  —

—–—n

——

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

             

 

Berlin,  Freitag,  den  9.  Januar  1880.

 

—  —

Nr..2.

 

 

 

 

 

Inhalt  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Verbot  aus-  4.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Erklärung  vom  31.  Deländischer
  Druckschriften;  —  Ausweisung  von  Ausländern  zember  v.  J.,  betreffend  die  provisorische  Verlängerung  des
aus  dem  Reichsgebiete  .  .  Seite  13  Handelsvertrages  mit  Oesterreich-Ungarn  18

2.  Münz-Wesen:  lebersich  über  die  Ausprägung  von  Reichs-  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Haltestelle  der  Eisenmünzen
  bahnen  in  Elsaß-Lothringen.

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß,  betreffend  6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen    Ueber  sicht  über  15
Anschluß  eines  hamburgischen  Gebietstheils  an  das  Zoll-  *  während  des  vierten    Vierteljahres    1879  Übersicht  eingerichteten  und
gebiet  —  desgl.,  betreffend  die  Bewilligung  von  Privat-  aufgehobenen  Post-Anstalten        jahre  des  4  Telegraphen-  Anschluß

Transitlagern  für  leere  Petroleumfässer;  —  desgl.,  betreffend  stal  *8  st-Ansta  en;  —  desg  Telegrap
vollamtlsce  Behandlung  der  Gewinngegenstände  der  „Lotterie  ·
für  die  Errichtung  eines  deutschen  Militär-Kurhauses  im  7.  Marine  und  Schiffahrt  Bestellung  der  Inspektoren
Nordseebade  Sylt";  —  Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  zur  Beaufsichtigung  des  Maschinisten-Prüfungswesens  24
Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  während  der  Zeit  vom  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-Ertheilung
1.  bis  15.  Dezember  1879  16  24
                                 1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Nachdem  durch  die  Bekanntmachung  des  Königlich  preußischen  Polizei-Präsidiums  zu  Berlin  vom  12.  November
  v.  J.  (Reichsanzeiger  Nr.  268)  die  Nummer  1  des  I.  Jahrgangs  der  in  Genf  erscheinenden  perioschen
  Druckschrift  „Rôwnosc  (Egalité)  Czasopismo  socyjalistycene“,  sowie  die  Nummer  1  des  I.  Jahrgangs
der  in  Genf  erscheinenden  periodischen  Druckschrift  „Bulletin  de  la  Revue  socialiste  polonaise  Röôwnosé
(Egalité)“  verboten  worden  sind,  wird  auf  Grund  des  §.  12  des  Gesetzes  gegen  die  gemeingefährlichen  Bestrebungen
  der  Sozialdemokratie  vom  21.  Oktober  1878-die  fernere  Verbreitung  des  Blätter  „Rownosé  (Egalité)
  Czasopismo  socyjalistyczue“  und  „Bulletin  de  la  Revue  socialiste  polonaise  Röownosé  (Egalité)“
im  Reichsgebiete  hierdurch  verboten.

Berlin,  den  7.  Januar  1880.

                           Der  Reichskanzler.

                              In  Vertretung:  Eck.

 

O  ee  e  seeÛ  e”
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                                                       —   14  —

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
5  1  #  Ausweisung  weisungs-.
  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.
S  des  Ausgewiesenen  e  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Gesina  Christina  Pe- 41  Jahre,  aus  Emden,  Diebstahl  im  wiederhol-Königlich  preußische'  18.  Dezem-E



tersen,
Lundberg,  Arbeiterwittwe,


rig  in  Dänemark,

teln,

Schleswig,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

 

.[Wenzel  Roniczs /21  Jahre,  aus  Litzibo-Fleischergeselle,
  schütz,  Böhmen,
Eduard  Sch  olz,80  Jahre,  geboren  und
Tuchmachergeselle,  ortsangehörig  zu  Jäegerndorf,
  Oesterreichisch-Schlesien,

Josef  Stepanek,3  Jahre,  aus  Jauer=Steinarbeiter,
  nitz,  Böhmen,
Franz  Riedel,21  Jahre,  aus  Nikles,
Schmiedegeselle,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,

.Adalbert  Köstler,7  Jahre,  aus  Hohen-Schossergeselle,
  elbe,  Böhmen,
.Augustin  Just,  Sei-44  Jahre,  aus  Marler,
  schendorf,  Bezirk  Trautenau,
  Böhmen,
.  Karl  Stenbeck,  40  Jahre,  aus  Hylscho-Arbeitsmann,
  Maala,  Kirchspiel  Almannsryd,
  Schweden,
Ü
i
.  Christen  Jörgen-21  Jahre,  aus  Kopensen,
  Seefahrer,  hagen,

 

Landstreichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,
Landstreichen,  Betteln

und  Nichtbefolgung  der
Reiseroute,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  Betteln,


 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

Königlich  preußische

Bezirksregierung  zu
Oppeln,
Königlich  preußische

Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

geborene  Preußen,  staatsangehö  ten  Rückfall  und  Bet=  Bezirksregierung  zu  ber  1879.

24.  Dezember
  1879.

12.  Noveimber
  1879.

14.  November
  1879.

 

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

20.  November
  1879.

22.  November
  1879.

 

dieselbe  Behörde,  »
l
I

Königlich  preußische

Bezirksregierung  zu

Schleswig,

dieselbe  Behörde,

8.

Dezember
  1879.

24.  Dezember
  1879.

desgleichen.
        <pb n="35" />
                                                          —  15   —

 

 

 

 

 

—imm

 

«  l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—2  *  –  Ausweisung  «
der  B  weisungs-=S
  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
10.Josef  Dedek,  Bäcker-geboren  1861  und  orts-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischef19.  Dezemgeselle,
  angehörig  zu  Borck%,  und  Gebrauch  einer'  Landdrostei  zu  Lüne-ber  1879.
Böhmen,  falschen  Legitimations=  burg,
urkunde,
11.|  Gustap  Adolf  Mül-geboren  am  20.  JanuarLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  6.  Dezemler,
  Maschinen1858,  aus  Amsterdam,  teln,  Bezirksregierung  zuber  1879.
bauer,  Wiesbaden,
12.  Jakob  Vogel,  Metz-!7  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  23.  Dezemger,
  Malowitz,  Böhmen,  ber  1879.
13.  TJohann  Karas,0  JSahre,  ortsangehörig  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches21.  Novem-Tagelöhner,
  zu  Pechin,  Bezirk  Mühl=  teln,  Bezirksamt  Grafen-,  ber  1879.
hausen,  Böhmen,  au,
14.  Leopold  Neumayr,  geboren  am  10.  Septem-Landstreichen  und  Dieb-Königlich  bayerischels.  Dezem—
Kellner,  ber  1852,  ortsangehö=  stahl,  Polizei  =  Direktion  ber  1879.
rig  zu  Enns,  Bezirk  München,
Linz,  Ober-Oesterreich,
15.  Albert  Trost,  Kauf-geboren  am  3.  Februar  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  15.  Dezemmann,
  1849,  ortsangehörig  ber  1879.
zu  Pirnitz,  Bezirk  Iglau,
Mähren,
16.Franz  Alois  Ruhol-25  Jahre,  aus  Salz-esgleichen,  Königlich  bayerisches  18.  Dezemdinger,
  Zinngießer=  burg,  Oesterreich,  Bezirksamt  Ebers=  ber  1879.
geselle,  berg,
17.  Louise  Vallet,17  Jahre,  geboren  zusgewerbsmäßige  Unzucht  Kaiserlicher  Bezirks-20.  Dezem-Dienstmagd,
  Beaucourt,  Frankreich,  und  Betteln,  präsident  zu  Kolmar,  ber  1879.
18.Peter  Parisot,  geboren  am  18.  JuniLandstreichen  und  Bet-derselbe,  27.  Dezem-Tagner,
  1850  und  ortsangehörig!teln,  ber  1879.

 

zu  Fresne,  Departement
Haute-Sabne,  Frankreich,


 

 

 

 

 

3*
        <pb n="36" />
                                            —   16   —

                                2.  Münz-Wesen.

                                   Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  3.  Januar  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

W..........  —  —.———
«  Goldmünzen  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  .  auf  —  —  —
28.  Dezember  *  sind  Doppelkronen  Kr  Halbe  J  rechnung  Fünf—  Zwei-  Ein-  P  Zwanzig-3.
  Januar  1880  sind  Doppelkronen  Kronen  »  »»  »  »  ennig-  Pfenniggeprägt
  worden  in:  I  Kronen  gepragt Markstucke Markstucke Markstucke  stücke  stücke
M  M  M  M  M  M  M  M  M
Berlin  —  —  —  —  —  86220  —  —  —  —  —
Hamburg  .  .  ..  —  210  530  —  210  530  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  210  530  —  210  530  —  86220  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt!1  268  111  720|422  954  680.27  969  925|399  287  920|/71  653  095|98  720  788.149  899  719  71  486  552  —.35  717  922  80
3.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  —i  165  210/27  969  925|399  498  450|71  653  095|98  807  008149  899  719.71  486  552—135  717  922880
4.  Hiervon  wieder  ein-  «
gezogen  233  480  183  830  1  850  2  010  2  318  1296  646  /50  5  000  409/20
5.  Bleiben  1267  878240  422  981  380/27  968  075  71  651  085,98  804  630,149  898  423  71  485  905/50/30  717  513,60
1  718  827  695.4  422  557  557  10.4%  «

 

 

                                    3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

De-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  November  1879  mit  Rücksicht  auf  die  Herstellung  eines
Elb-Durchstichs  durch  die  oberhalb  Hamburg  belegene  Kaltehofe  eine  Aenderung  der  durch  Beschluß  des
Bundesraths  des  Zollvereins  vom  2.  Juni  1869  festgesetzten  Zollgrenze  dahin  beschlossen,  daß  ein  Theil  der
bisher  zum  hamburgischen  Freihafengebiet  gehörigen  Kaltehofe  an  das  Zollgebiet  angeschlossen  wird.

Die  Zollgrenze  überschreitet  fortan  von  dem  Punkte  bei  Rothenburgsort,  an  welchem  die  Grenzlinie  das
nördliche  Ufer  der  jetzigen  (künftig  alten)  Norderelbe  erreicht,  letztere  in  gerader  Richtung  auf  das  nördliche  Ufer
des  abgetrennten  Theils  der  Kaltehofe,  läuft  von  da  in  westlicher  Richtung  bis  zur  Westspitze  der  Kaltehofe  und
überschreitet  hier  den  neuen  Elb-Durchstich,  welcher  künftig  die  Norderelbe  bilden  wird.  Von  dem  mit  einer
Tafel  bezeichneten  Punkt  des  südlichen  Ufers  der  neuen  Norderelbe,  wo  hierbei  die  Zollgrenze  den  Fuß  der
Außenseite  des  Deichs  an  diesem  Ufer  trifft,  läuft  dieselbe  zunächst  in  südöstlicher,  dann  in  südlicher  Richtung
an  der  Außenseite  des  Deiches  auf  der  Insel  Wilhelmsburg  entlang,  die  an  der  Außenseite  liegenden  Häuser
ausschließend,  bis  Gaetjensort  und  folgt  dann  der  früher  festgestellten  Richtung.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Dezember  1879  beschlossen,  daß  für  gefärbte,  gebrauchte,
leere  Petroleumfässer  Privat-Transitlager  ohne  amtlichen  Mitverschluß  unter  einstweiliger  Abstandnahme  von
der  Identifizirung  der  einzelnen  zum  Lager  abgefertigten  Fässer  bewilligt  werden  können.
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                                                           —   17   —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Dezember  1879  beschlossen,  daß  in  Beziehung  auf  die
zollamtliche  Behandlung  der  Gewinngegenstände  der  „Lotterie  für  die  Errichtung  eines  deutschen  Militär-Kurhauses
  im  Nordseebade  Sylt“,  welche  aus  dem  freien  Verkehr  des  deutschen  Zollgebiets  zu  einer  im  Dezember
  1879  und  Januar  1880  in  Bremen  stattfindenden  Ausstellung  gelangen,  diejenigen  Bestimmungen
in  Anwendung  zu  bringen  sind,  welche  gelegentlich  der  internationalen  landwirthschaftlichen  Ausstellung  zu

Bremen  im  Jahre  1874  getroffen  wurden.

des  Central-Blatts  veröffentlicht.

 

Letztere  Bestimmungen  sind  in  Nr.  16  des  Jahrgangs  1874

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet
  während  der  Zeit  vom  1.  bis  15.  Dezember  1879.
Nach  zollamtlichen  Ermittelungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

"  .  ·  H  .  .
Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen
1.  Ostsee,  und  zwar  «  4.  Zu-·
  3.  Oester--sammen
a)  von  b)  von  2.  Rußland  —  "s«""
.  reich  (Spalte  2
russischen  anderen  bis  5).
Häfen  Häfen
Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Weizen  59144  12350  31  422942  Behufs  der  Andavon
  zur  Durchfuhr  —  —  59  755  25367185122  gaben  über  die
1    .  Durchfuhr  sind
2.  Roggen  348  84,33285366  18747541228948  Neailingange.
davon  zur  Durchfuhr  3  703  3  4039699  61717420  9guiesen  worden,
2  .
3.-Hafer.....-66794s23218598267108610sz2584487  kIFZmchIFpTZZ
davon  zur  Durchfuhr  —  6  961  5  507  51512983|  oder  in  sonst
!  geeigneter  Weise
4.  Gerste  0  628  7  291  19  806  212  709  250  444 thunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  —  —  7  3377  4  866  12  203  mitteln,  welcher
;  Theil  der  in  den
5.  Mais  —  —  8455345  53  getreten  Verkehr Mengen
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  5  158  5  158  gen  der  zollfreien
6.  Mehl  aus  Getreide  und  Artikel  zur  5
Hülsenfrüchten  .  401  21  3  353  71  032  74  807  stimmt  ist.
davon  zur  Durchfuhr  —  —  —  13  462  13  462
s  .:
7.  Raps  und  Rübsaat  1  493  126  7  382  16  238  25  239
8.  Leinsaat  38  092.  80  38267  435980  798
davon  zur  Durchfuhr  3  452  —  13  795  —  1  17247
1  1
        <pb n="38" />
                                           —  18  —

                      4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

                                          Erklärung.

Von  Seiten  der  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarischen  Regierung  ist  der  Kaiserlich  deutschen  Regierung
  im  Hinblick  darauf,  daß  der  zwischen  beiden  Reichen  bestehende  Handelsvertrag  vom  16.  Dezember  1878
gemäß  Artikel  XXVI  mit  dem  31.  Dezember  dieses  Jahres  abläuft,  der  Abschluß  eines  anderweiten  Handelsvertrages
  aber  bis  zu  letzterem  Zeitpunkte  nicht  mehr  in  Aussicht  genommen  werden  kann,  der  Vorschlag
gemacht  worden,  den  Vertrag  vom  16.  Dezember  1878  um  ein  halbes  Jahr  bis  zum  30.  Juni  1880  zu
verlängern.

Die  Kaiserlich  deutsche  Regierung  erklärte  diesem  Vorschlage  ohne  Einschränkung  schon  deshalb  nicht
zustimmen  zu  können,  weil  in  dem  bestehenden  Vertrage  auch  Bestimmungen  enthalten  sind,  deren  Verlängerung
  eine  Genehmigung  des  Deutschen  Reichstags  erfordern  würde,  letzterer  aber  nicht  versammelt  und
eine  Einberufung  desselben  vor  dem  Ablaufe  dieses  Jahres  nicht  in  Aussicht  zu  nehmen  sei.  Dagegen  sprach
dieselbe  ihre  Bereitwilligkeit  aus,  diejenigen  Bestimmungen  des  Vertrages  vom  16.  Dezember  1878,  deren
sortdauernde  Wirksamkeit  von  einer  Zustimmung  des  Deutschen  Reichstags  nicht  abhängig  ist,  auch  nach  Ablauf
  des  Vertrages  bis  zum  30.  Juni.  1880  aufrechtzuerhalten.  —  Auf  Grundlage  dieser  Erklärung  sowie
derjenigen  Vorschläge,  welche  hierauf  die  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarische  Regierung  wegen
einer  weiteren  Vertragsmodifikation  gemacht  hat,  sind  die  beiden  Regierungen  übereingekommen,  den  Handelsvertrag
  vom  16.  Dezember  1878  nebst  dem  dazu  gehörigen  Schlußprotokoll  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis
30.  Juni  1880  mit  folgenden  Maßgaben  zu  verlängern:

1.  Die  Bestimmungen  im  Artikel  VI  des  Vertrages,  dann  im  Schlußprotokoll  zu  diesem  Artikel,
  litt.  A  und  B,  sowie  die  mittelst  Noten  vom  16.  Dezember  1878  gegenseitig  mitgetheilten
  Detailvorschriften  werden  außer  Wirksamkeit  gesetzt.

2.  Die  Vereinbarungen  im  Absatz  1  und  2  des  Artikels  X  des  Vertrages,  in  dem  diesem  Vertrage
  als  Anlage  A  beigefügten  Zollkartell  und  in  den  hierauf  bezüglichen  Erklärungen  des
Schlußprotokolls,  sollen  auch  während  des  Zeitraums  bis  zum  30.  Juni  1880  insoweit  zur
Ausführung  gelangen,  als  die  bestehenden  Gesetze  nicht  entgegenstehen.  Die  nach  Maßgabe
dessen  zu  erlassenden  Instruktionen  werden  gegenseitig  mitgetheilt  werden.

3.  Die  Bestimmung  im  zweiten  Absatze  des  Artikels  XV  des  Vertrages,  betreffend  das  Verbot
knen  Bestrafung  der  Anwendung  nicht  publizirter  Tarifsätze  auf  Eisenbahnen,  wird  unwirksam.


4.  Der  zweite  Absatz  des  Artikels  XVII  des  Vertrages,  betreffend  das  Verbot  der  Beschlagnahme
  von  Eisenbahn-Betriebsmitteln,  tritt  außer  Kraft.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Unterzeichneten,  im  Namen  ihrer  Regierungen,  die  vorstehende  Erklärung
in  doppelter  Ausfertigung  unterzeichnet  und  ihre  Siegel  beigedrückt.

So  geschehen  zu  Berlin,  den  31.  Dezember  1879.
(L.  S.)  Otto  Graf  zu  Stolberg.  (L.  S.)  Széchényi.

 

                                    5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                     Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  Januar  1880  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Straßburg—  Lauterburg  der  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen
  zwischen  den  Stationen  Roeschwoog  und  Selz  neu  errichtete  Haltestelle  Beinheim  für  den  Personen-,
Gepäck=  und  Kleinvieh-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  31.  Dezember  1879.

                             In  Vertretung:  Körte.
        <pb n="39" />
                                                  —  19  —

                           6.  Post=  und  Telegraphen-  Wesen.

 

                                              Ue  bersicht

                                              über  die

während  des  vierten  Vierteljahrs  1879  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen
  Post-Anstalten.

 

 

 

 

·  l  Eige  n  schaft
.  Ortsbezeichnung.  er  Ober-Postdirektions-Bezirk.
2  *  beich  #  Post-Anstalt.  #
A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.
1  Altenburg,  i.  Sachsen-Altenburg,  2  Zweigstelle,  Leipzig.
(Bahnhof),
2  Alt-Krzywen,  Post-Agentur,  Gumbinnen.
3  Bastllitz,  »  Dresden.
4  Berlin,  C.  63  Stadt-Post-Anstalt,  Berlin.
(Neue  Friedrichstraße),
5  Berlin,  N.,  Tegeler  Landstraße,  Post-Agentur,  Berlin.
6  Böhlitz-Ehrenberg,  „  Leipzig.
7  Braunschweig  3  Stadt-Post-Anstalt,  Braunschweig.
(Fallersleberstraße  5),
8  Braubauerschaft,  Post-Agentur,  Arnsberg.
9  Demitz,  5„  Dresden.
10  Dratzig,  »  Bromberg.
111emar,  „  Straßburg  i.  Els.
H  Graudenz  2  Zweigstelle,  Danzig.
(Bahnhof),
13  Großen-Wiehe  Post-Agentur,  Kiel.
14  6roß-Nebrau,  „  Danzig.
15  Groß-Wittensee,  u  Kiel.
16  Güls  a.  d.  Mosel,  u  Coblenz.
17  Hadmersleben,  Bahnhof,  „  Magdeburg.
18  Hamme,  Kreis  Bochum,  „  Arnsberg.
19  Herzogswalde,  Reg.-Bez.  Oppeln,  »  Oppeln.
20  Hiltrup,  „  Münster  i.  W.
21  Horburg,  „  Straßburg  i.  Els.
22  Saevenitz,  v  Magdeburg.
23  Jütrichau,  ,,  Magdeburg.
24  List.  „  Kiel.
25  Lodenau,  v  Liegnitz.
26  Malgarten,  „  Oldenburg.
27  Medelby,  »  Kiel.
28  Mittelsteine,  Postamt  III,  Breslau.
        <pb n="40" />
                                                      —  20  —

 

 

„  Eigenschaft.  »
Ortsbezeichn  ung.  der  Ober-Postdirektions--Bezirk.
Post-Anstalt.
29  Monreal,  Post-Agentur,  Coblenz.
30  Oßmannstedt,  „  Erfurt.
31  Ostenholz,  „  Hannover.
32  Pobershau,  „  Leipzig.
33  Rombach,  „  Metz.
34  Schadewinkel,  (  Danzig.
35  Scheibe,  „  Dresden.
36ä  Schernberg,  „  Erfurt.
37  Schlieffenberg,  „  Schwerin.
38  Schloß-Roggenhausen,  „  Danzig.
39  Schönfeld  bei  Annaberg  i.  Sachsen,  „  Leipzig.
40  Schwinkendorf,  „  Schwerin.
41  Tanndorf,  „  Leipzig.
42  Ulbersdorf  i.  Sachsen,  6  („  Dresden.
43  Volkmarsdorf  bei  Leipzig,  l  Postamt  III,  Leipzig.
44  Wahlershausen,  1  Post-Agentur,  Cassel.
45  Wattweiler,  „  Straßburg  i.  Els.
46  Wietzen,  »  Hannover.
47  Wurffen,  „  Hamburg.
B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.
1  Braunschweig  3  —  Post-Agentur,  Braunschweig.
(Fallersleberstraße  27),  1
2  Braunschweig  4  »  Braunschweig.
(Alte  Wage  21),
3  Neuhoff  i.  Ostpreußen,  „  Gumbinnen.
4  Rappoltsweiler  2  Postamt  III,  Straßburg  i.  Els.
(Bahnhof),
5  Rittermannshagen,  Post-Agentur,  Schwerin.
        <pb n="41" />
                                                    —  21  —

                                          Uebersicht

                                          über  die

während  des  vierten  Vierteljahres  1879  im  deutschen  Reichs-Telegraphengebiete  eingerichteten  und
aufgehobenen  Reichs-Telegraphen-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Veränderungen  der  Dienststunden.

 

 

 

 

 

—  Eigenschaft  nQ  birektions=—e
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Postdirektions
S  "  der  Telegraphen-Anstalten.
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.)
1  |  Ahrdorf,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Aachen.
2  Blankenmoor,  „  Kiel.
3  Bobitz,  »  Schwerin.
4Bodmann,  Sp.,  „  Konstanz.
5Bohlingen  bei  Radolfzell,  Sp.,  „  Konstanz.
6  Bovenau,  „  Kiel.
7  Braunschweig,  Postanstalt  Nr.  3,  „  Braunschweig.
8  Brilon  2  (Bahnhof),  „  Arnsberg.
9  Brodenbach,  »  Coblenz.
10Burg--Reuland,  „  Aachen.
11  Carden,  n„  Coblenz.
12  KClotten,  u  Coblenz.
13  Creutzburgerhütte,  Sp.,  »  Oppeln.
14Drolshagen,  Sp.,  u  Arnsberg.
15  Emmelsbühl,  »  Kiel.
16Engelsdorf,  „  Aachen.
17  Fehmarnsund  —  Fährhaus,  Sp.,  „  Kiel.
18  Flammersfeld,  Reg.-Bez.  Coblenz,  „  Coblenz.
19Friedeburg  in  Hannover,  Sp.,  „  Oldenburg.
20Garzyn,  u  Posen.
21|  Gehaus,  „  Erfurt.
22  Gemar,  „  Straßburg  i.  Els.
23  Gera,  i.  Sachs.-Coburg-Gotha,  „J  Erfurt.
24  Giersdorf,  Kr.  Hirschberg  i.  Schl.,  u  Liegnitz.
25  Gläsersdorf,  „  Liegnitz.
26  Gnichwitz,  Sp.,  „  Breslau.
27Graudenz,  Bahnhof,  „J  Danzig.
28,.  Groß-Gay,  „  Posen.
295Groß-Graben,  „  Breslau.
30Groß-Königsdorf,  Reg.-Bez.  Cöln,  v  Cöln.
31/6roß-Kottulin,  R„  Oppeln.
32  Groß-Kunzendorf,  „  Oppeln.
33Groß--Nebrau,  Sp.,  „  Danzig.

 

 

)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  Sp.  bezeichnet.
        <pb n="42" />
                                                      —   22   —

 

 

Eigenschaft  Direktionsz28
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Postdirektion
S—  der  Telegraphen-Anstalten.
34Grüben,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Oppeln.
35#  eruppe,  Sp.,  1  Danzig.
36Günthersdorf,  Kreis  Grünberg  in  „  Liegnitz.
Schlesien,
37  Hadmersleben,  Bahnhof,  ,,  Magdeburg.
38  Hainrode,  Kreis  Worbis,  „  Erfurt.
39  Hannover,  Postamt  4,  „  Hannover.
40  Harbke,  Sp.,  »  Braunschweig.
41  Hausdorf,  Kreis  Neurode,  Sp.,  „  Breslau.
42  Heddesdorf,  „  Coblenz.
43  Hohenhameln,  Sp.,  „  Hannover.
44  Hohentheugen,  u  Konstanz.
45  Holzappel,  „  Frankfurt  a.  M.
46  Holzweiler,  „  Aachen.
47  Hoppegarten-Rennplatz,  Tribüne  I.,  „  Potsdam.
#  (während  der  Renntage  geöffnet),
48  Horhausen,  Reg.-Bez.  Koblenz,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Coblenz.
49  Ilmenau,  Bahnhof,  n  Erfurt.
50  Inmgenbroich,  (Annahmestelle)  mit  beschränktem  Aachen.
Tagesdienst,
51  Fesewitz,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Halle  a.  S.
52  Kalkau,  „  Oppeln.
53  Kelberg,  1  Coblenz.
54  Kinten,  „  Königsberg  i.  Pr.
55  Kotlin,  „  Posen.
56  Lankuppen,  Sp.,  »  Königsberg  i.  Pr.
57Laskowitz,  Reg.-Bez.  Marienwerder,  „  Danzig.
58  List,  Sp,  „  Kiel.
59  Löbnitz  bei  Bitterfeld,  Sp.,  »  Halle  a.  S.
60  Lubasz,  Sp.,  »  Bromberg.
61Lüdersdorf,  Sp.,  „  Potsdam.
62  Micheledorf,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  Sp.,  v  Liegnitz.
63  Minsleben,  n  Magdeburg.
64  Mittelsteine,  „  Breslau.
65  .Mockrehna,  »  Halle  a.  S.
66  Moorfleth,  u  Hamburg.
67  Moselweis,  »  Coblenz.
68  Neudörschen,  Sp.,  „  Danzig.
69  Nienborg,  Reg.-Bez.  Münster,  »  Münster.
70  Nörvenich,  »  Aachen.
71  Posen,  Postamt  2  (Wallischei  Nr.  40),  „  Posen.
72  QOuenstadt,  Sp.,  „  Magdeburg.
73  Rehhof,  Sp.,  „  Danzig.
74  Reil,  u  Trier.
75  Rengsdorf,  „  Coblenz.
Rösrath,  Sp.,  Cöln.
        <pb n="43" />
                                                      —   23   — 

 

 

 

 

2  Eigenschaft  si,
IF  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober-Postdire  ktions-S
  der  Telegraphen-Anstalten.  erk.

77|  Rommerskirchen,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Düsseldorf.

78  Rosenberg  i.  Mecklenburg,  Sp.,  »  Schwerin.

79  Ruwer,  „  Trier.

80  Sanct-Lorenz,  „  Königsberg  i.  Pr.

81  Schadewinkel,  Sp.,  »  Danzig.

82  JSchlierbach,  Reg.-Bez.  Cassel,  „  Cassel.

83  Schwabstedt,  v  Kiel.

84  Schwammelwitz,  Sp.,  u  Oppeln.

85  Schwarza  i.  Schwarzburg---Rudolstadt,  »  Erfurt.

86%chwinkendorf,  »  Schwerin.

87  Seefeld  i.  Oldenburg,  Sp.,  „  Oldenburg.

88  Seelscheid,  »  Cöln.

89  Seidorf,  „  Liegnitz.

90  Senhals,  Sp.,  »  Coblenz.

91  Setterich,  Sp.,  »  Aachen.

92  Sievershausen,  Sp.,  „  Braunschweig.

93  5Sperenberg,  „  Potsdam.

94  Steinhude,  Sp.,  „  Hannover.

95  Stelle,  „  Hamburg.

96  Stoppenberg,  „  Düsseldorf.

97Stubendorf,  Sp.,  „  Oppeln.

98Subkau,  „  Danzig.

99  Teiefenort,  „  Erfurt.
100Thomaswaldau,  „  Liegnitz.
101Trent,  Sp.,  „  Stettin.
102Tribes,  „  Erfurt.
103Vettweiß,  „  Aachen.
104Vordermenzenschwand,  „  Konstanz.

105  Waldfeucht,  »  Aachen.
106  Wandersleben,  »  Erfurt.
107  Wangen  i.  Baden,  Sp.,  „  Konstanz.
108,Wattweiler,  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
109  Weil  i.  Baden,  „  Konstanz.
110  Zachun,  „  Schwerin.
111  Zollenspieker,  Sp.,  „  Hamburg.
B.  Geschlossen  wurden:

1Baden-Baden  —  Bahnhof,  —  Karlsruhe.

2  Bückeburg—Bahnhof  (aufgehoben),  —  Minden.

3  Callenberg,  —  Erfurt.

4  Heidelberg  —Schloß,  —  Karlsruhe.

5  Pforzheim—Bahnhof,  (aufgehoben),  —  Karlsruhe.

6  Pillnitz—Schloß,  –  Dresden.

7  Nappoltsweiler—Bahnhof  t(aufge-  —  Straßburg  i.  Els.

hoben),
8  Saßnitz,  –  Stettin.

 

 

 

4*
        <pb n="44" />
                                                      —   24   —

Eigenschaft  Ober-Postdirektions- 



 

 

 

O
S
Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  «
der  Telegraphen-Anstalten.  Bezirk.
9  Westerland  auf  Sylt,  Kiel.
10Wildungen—Bad,  —  Cassel.
11Wilhelmshöhe  bei  Cassel,  —  Cassel.
C.  Sonstige  Veränderungen.
1.ssen,  ist  in  ein  Telegraphen-Amt  I.  Klasse  Düsseldorf.
umgewandelt,
2uderode,  ist  fortan  mit  beschränktem  Tages=  Magdeburg.
dienst  während  des  ganzen  Jahres
geöffnet,
3  Bensberg,  D  Cöln.
4  Berg.  GEladbach,  „
5  Brühl,  Reg.-Bez.  Cöln,  „
6  Ehrenfeld,  »
7Euskirchen,  anstatt  des  beschränkten  Dienstes  „
8Godesberg,  ist  voller  Tagesdienst  ein-  u
9Gummersbach,  geführt,  „
10  Kalk,  „
11  Königswinter,  4  »
12Siegburg,  -,,
13Wipperfürth,  1

 

 

 

 

                                      7.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  Reichskanzler  hat  auf  Grund  des  §.  29  der  unterm  30.  Juni  1879  (Central-Blatt  S.  427)  bekannt
gemachten  Vorschriften  des  Bundesraths  über  den  Nachweis  der  Befähigung  und  über  das  Verfahren  bei
den  Prüfungen  der  Maschinisten  auf  deutschen  Seedampfschiffen  als  Inspektoren  zur  Beaussichtigung  des
Maschinisten-Prüfungswesens  bestellt:

1.  den  ehemaligen  Direktor  der  Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft  „Vulcan“,  Stadtrath  Koppen
zu  Stettin,  für  die  von  den  Prüfungskommissionen  zu  Danzig,  Stettin  und  Rostock  abzuhaltenden
  Maschinistenprüfungen;

2.  den  Ingenieur  und  Architekten  Kirchenpauer  zu  Hamburg  für  die  von  den  Prüf  ungskommissionen
  zu  Flensburg,  Hamburg  und  Bremen  abzuhaltenden  Maschinistenprüfungen.

 

                                        8.  Kon  su  lat  -Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Ernst  Rohrmoser  in  Punta
Arenas  (Costa  Rica)  zum  Vize-Konsul  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Banquier  Wilhelm  Köster  jr.  ist  das  Exequatur  als  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
in  Mannheim  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="45" />
                                              Central-Blatt

                                           für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                 Herausgegeben

                                             im

                               Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  16.  Januar  1880.

Nr. 3.

1

 

 

 

 

Inhalt:  1

2.

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennungen
von  Mitgliedern  der  Disziplinarkammern;  —  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.  .  .  Seite  25
Münz=  und  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken
  Ende  Dezember  1879;  —  Statistik  der  deutschen
Banknoten  Ende  Dezember  1879;  —  Uebersicht  über  die
Ausprägung  von  Reichsmünzen  28
Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Ernennung  eines  zusichte
kommissars  in  Sachen  der  Reblauskrankheit  32
Zoll-=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß,  betreffend
Zollbehandlung  von  Petroleum  und  anderen  Mineralölen;
—  Nerugestaltung  der  Großherzoglich  hessischen  Zoll-  Direk.

 

5.

tivbehörde;  —  Errichtung  von  Grenzsteuerämtern;  —
Befugnisse  von  Zoll-  und  Steuerstellen;  —  Nachweisung
der  Einnahme  an  MWechselstempelsteuer  in  den  Monaten
April  bis  Dezember  1879;  —  Uebersicht  über  Rübenuckersteuer,
  sowie  Zuter  ·  in=  und  Ausfuhr  für  Dezem,
er  18779  32

Marine  und  Stisahtt:  Bestimmungen  über  die  An.
erkennung  der  in  spanischen  Schiffspapieren  enthaltenen
Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen  38

Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Entlassungen:
Exequatur-Ertheilung  38

 

                                 1. Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  61),  in  Gemäßheit  der
vom  Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern
1.  in  Köslin
a)  den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Bergemann  daselbst,
b)  den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  Kolbe  daselbst;
2.  in  Bromberg
a)  den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Hirsch  daselbst,
b)  den  Königlich  preußischen  Regierungsrath  von  Gruben  daselbst;
3.  in  Posen
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Clavel  daselbst;
4.  in  Erfurt
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Nitschmann,  daselbst;
·  5.  in  Arnsberg
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Kühl  daselbst;
        <pb n="46" />
        6.

7

— 26 —

  

in  Düsseldorf
den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Lehmann  daselbst;

in  Trier

den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor,  Geheimen  Postrath  Kühne  daselbst;

8.

in  Schwerin

den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Ritzler  daselbst
für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Reichs-  bezw.  Staatsämter  zu  ernennen.

*

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

*i'  «  «  Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  ebeschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Alexander  Kor=  geboren  1856  in  Reval,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  21.  Novemmann,
  Schlosser=  Rußland,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1879.
geselle,  Königsberg,

2.Paul  Ballasch,  12  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  21.  Novemortsangehörig

  zu  Rovne,  Bezirksregierung  zu  ber  1879.
Comitat  Trencsin,  Un-  Potsdam,
garn,

3.  Johann  Buchber-geboren  am  31.  Oktober  desgleichen,  Königlich  preußische  22.  Dezemger,

  Fabrikarbeiter  1841  zu  Groß-Aupn  Bezirksregierung  zu  ber  1879.
Böhmen,  Breslau,

4.  Josef  Schnabel,  Ar-32  Jahre,  aus  Ditters-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Dezembeiter,

  bach  bei  Braunau,  ber  1879.
Böhmen,

5.|Wilhelm  Heinisch,6  Jahre,  aus  Aspen-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Maurer,  dorf,  Bezirk  Schönberg,  und  Nichtbefolgung  der
Mähren,  Reiseroute,

6.  Franz  Tesik,  Ar-  46  Jahre,  aus  Kundra-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

beiter,  titz,  Bezirk  Meseritsch,
Kreis  Iglau,  Mähren,
7.]Die  Zigeuner:  ·
a) Johann Deme-37Jahre,
ter  I.,  Pferdehändler
  und  Landstreichen,  zu  a.  Königlich  preußische,  31.  Dezem-Kesselflicker,
  auch  wegen  Ge=  Bezirksregierung  zul  ber  1879.
b)  dessen  Ehefrau,  32  Jahre,  werbepolizei-Kontra=  Ersurt,
Katharine  Ma=  ortsangehörig  zu  Neu-  vention,

 

rie,  verwittwete

Bomba,

heusel  bei
Ungarn,

Trencsin,
        <pb n="47" />
                                                   —   27  —



 

 

 

 

 

»-  s
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
[  —  —  Ausweisung  weisungs=S
  iesen  der  Bestrafung.

8  des  Ausgewiesenen.  g  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  .

8.  Jens  Christensen,36  Jahre,  aus  Aalborg,  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  27.  Dezem-Schmied,
  Jütland,  ger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu  ber  1879.

6  urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  1

9.  Tohann  Hebbert21  Jahre,  aus  Gott-Landstreichen  und  Bet-  dieselbe  Behörde,  31.  Dezem-(Heppert),
  Buch=  mannsgrün,  Bezirk  teln,  ber  1879.
drucker  alias  Spuler,  Asch,  Böhmen,

10.  Delphine  Augustine  ca.  28  bis  29  Jahre,  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Er  al.  Novem-Boby,
  unnverehe=  aus  Citers,  Departe-  langen  in  Bayern,  ber  1879.
lichte  Fabrikarbeite=  ment  Champagne,
rin,  Frankreich,

11.|Josef  Heigl,  Buch-geboren  am  28.  JuliLandstreichen  und  Sach-  Königlich  bayerisches  12.  Dezembinder,
  1844,  aus  Böhmisch=  beschädigung,  Bezirksamt  Nab=  ber  1879.

Leipa,  Böhmen,  burg,

12.  Tohann  Skala,25  Jahre,  aus  Klattau,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches'19.  Dezem-Schlossergeselle,
  Böhmen,  und  grober  Unfug,  Bezirksamt  Regen,  ber  1879.

13.Tosef  Parsch,  Bier-25  Jahre,  geboren  und  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  sächsische5ö.  Dezembrauer,
  ortsangehörig  zu  Kam=  liger  rechtskräftiger  Ver-Kreishauptmann-  ber  1879.

14.

15.

16.

17.

Josef  Dittrich,
Bäcker,

Ferjeux  Rochette,
Spinner,

Heinrich  Tanner,

Maurer,

Karl  August  Rosset,
Mechaniker,

 

nitz  bei  Tetschen,  Böhmen,


61  Jahre,  ortsangehörig
zu  Zeidler,  Bezirk
Schluckenau,  Böhmen,

43  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Rierrescemont,
  Kanton  Giromagny,
  Frankreich,

geboren  am  7.  September
  1846  und  ortsangehörig
  zu  Richterswyl,
Kanton  Zürich,  Schweiz,

geboren  am  8.  September
  1854  und  ortsangehörig

  zu  Cerdon,
Departement  Ain,
Frankreich,

 

urtheilung  wegen  der

 

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
Landstreichen  und  verbotene
  Rückkehr  in  das
Landesgebiet,
Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,

 

 

 

 

schaft  zu  Leipzig,

dieselbe  Behörde,  28.  November
  1879.
Kaiserlicher  Bezirks-10.  Dezempräsident

  zu  Kolmar,  ber  1879.

derselbe,  29.  Dezember
  1879.

derselbe,  5.  Januar
d.  I.

 

 

5*
        <pb n="48" />
                                                —   28   —

2.

Münz.

u  nd

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event
9  täglich  bindlich.  bindlich.
24  Grund-Reserve.]  Noten.  Gegen  Unge..Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
Name  der  Banken.  Kapital.  Fonds.umlauf.  50.  Novbr.]  deckte  30.Novbr]Ver.  30.  Novbr.  mit  8S0.Nopbr.  Passiva  30.  Novbr,iider  80.  Novbr.  we  iterge
2  ·  ·  «1879.Note-i.1s879.  1879.Kündi·1879.  ·ts   18  1879 ·ts1879.Passiva «»1879.gebenen
·  bindlich-  gungs-  «  -inlan·
?  keiten.  frist.  i  el
I
E
1|  Reichsbank  ..  12000015223792508473668202227482665186299  —  2086  —  —  1  49  4  1  087  11  80%  72  6601  —
2 Städt.  Bank  zu  Breslau-  3  000  600  2  906—  480  1147|—  93  3259  —  101  —  —  —  —  9766  4  3176  1068
3|  Kölnische  Privatbank  8  000  750  2  241—  33  11864  27  1½2  —  8  36  30  —  8980  —  6865  224
4  Magdeburger  Privatbank  3u000  606  2.550  +  2768  1  071|  77  35  u  18  1373.+  3338  4  —  210  7  570|  4244
5Danziger  Privat-Aktien-Bank00  750  1  635—  99  656—  133  242  33  3672  —  135  138.—  19663/  512  533
6Provinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  750  2160.  468  1  187—  240  41  43  1449  4  6523  42  —  137  7  44%  897  459
7 Hannoversche  Bank-  12  000  862  57574  1024  30364  928  3414  4  409  2y  431762  +  306/  25  882  +  178298
8  Frankfurter  Bank  17  143  3  574  10  924Z  1  24%%  115  24y  1295  3337.  986  49—  1183  40  74—  252  2  141
Bayerische  Notenbank  7  500  299  65  590—  13623%29  620  +  1342  +  737  118.—  2]  1256—  8100  76952%—  1  4600181
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  ooo  311  4  80  2½  389—n  475  411  2os0  3160
11|Leipziger  Kassenverein  3  000  133  2420—  532  74—  11112%%  "½  625  —  157  196  JF  33  8408+  370  376
121  Chemnitzer  Stadtbank.  610  116  494—  13  214  82  43—  59  4735.  2000  261+  95  6  158+  2023  759
13|]  Württembergische  Notenbank  9  000  372  24  494  1  476  9641|—  2710  55  4—  1  702  4  63782-  1  594
141  Badische  Bank  90001360111469  *  7  328  48  493  105  4  —  21  610  I  6022977—  81442
15.Bank  für  Süddeutschland.  15  672154112960  7  47  7833—  227  161—  5  —  —  1008  4  9431349  668  562
16|  Braunschweigische  Bank  10  300  309  26174  1351  1720M  1568  2240  +  473  1302  —  345  405  +  115  234  29
17/Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  43  1  057—  80  316.—  1560  1  107  —  4  2  788—  250  43  —  5  7  438  —  179  76
18/  Bremer  Bank  16  607  772  5  09/  846  32s7—  "“#  134  —  182  14929  —  322  91  31  476324  333  623
Zusammen  268  3321  370  990  0%21·44  78  831291  430  +  388  714/208  921  —  1272  41  5%  243647  1  1664  OC+  7S½0  O1S
I  -  -
i  "
I  i

Zus-:
Zu  14:
Zu  15°:

Darunter

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Darunter  148  200  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
40  286  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  104  374  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="49" />
                                                     —   29   —                                                                            Bank-Wesen.

banken  Ende  Dezember  18  79
Übersichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1879.
auf  Tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
I  !
I  !
i
Lu  degen  Reichs-  Gegen  s  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  GegenSonsttge  Gegenumme  Gegen  7
And.  ½0  Novbr.kassen-  30.  Novbr.  anderer  30.Novbr.  Wechsel./  30.  Novbr.]  Lombard.  30.  Novbr.Effekten.  30.  Novbr.  Aktiva.  30.  Novbr,der  30.Novbr.
1679.  scheine.  1879.  Banken.  1879.  1879.  1879.  1879.  1879.  Uktiva.  18790.  E
l
l
-  k
i1937s-453339910—m11298—4306401577—I—43396  85414437820  genas-am  23755  834  1121609  4  7108111
1006/.  17  4  —  1  749  427  47055  —  1062  3570  4  961  —  —  58  „  —  10  066  414
52—  77  5  —  8  98  M  41  7244  206  786  —  —  —  173—  27992568  —  71½
565  —  1  1.—  10  595  210  53407  248  782  35  —  —  99  4·  35  7769T+  449
1—  98  —  —  308  J+  152244  340  807+  17  122  —  1383  527  103  s656  —  801
19814  81  1  1  174  +  146  4979  576  1425  424  —  —  330  —  296  7  707/P  2734
70/5J  80  7.—  2  669  —.  18  1517  663  4  14  91  .  492  7  771  (—  337  26  882  T  1782
6666  19380  405  —  28  702  —  455  19  215  —  926  6  66ö0  855  5  782  +  1425  2  134  —  64  41554  —  213  8
/73  —  1393  57  .  27220  —  1338360  2399  1842  —  113  1014  —  437  2030.—  683836  769530—  1  400
16  1□  791  62  18  8873  4  2085  41418  -  1772  5  531/I  1063  5  858  +  2027  3  357  —  620  81  411  2060
10—  34  9—  11299  614#  3745—  J03  1412—  1072  —  —  205  +  196  8  406  —  838170  11
m  5  15  10  43—  110  4193  +  1091  1781  84  258  +  114  1249  4  829  6  158  —  2023  12
5  I  885  123  511187  F  8068557—  26  419  7  211  —  742  —  129  34  76862  1  5943
158—  38363  24  12  134—  1536111JJ  206  1192—  5  a6  5  1497  —  14  22  977—  3814
50  70—  240  10  —  13  54—  267144  2843  2289  —  194  4098  —  37  1231—  2750  31  3419  65815
33  13  —  150—  4o17  334  1921.—  7  —  —  4074—  129  17  400  fl  231
18+  108  4  —  219  .1  184  4671  105  154—  83  711—  24  1  200—  76  7  651—  154
72+  133  —  —  120  —  11  32860  —  337  2492  F  441  360  —  1  902  F  16646  3681
—  I
«
mass-gosctosoo—  8031604  1  419  650  116.  4  95531y413  39  703  +  304  d2  oss  —  5  036  S  (O4  77  4
1  I  l
c

—  —
        <pb n="50" />
                                                  —   30   —

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung  —  »
Laufende    im  Umlauf  im  Bestande  im  umlauf  im  Bestande
Nr.

Notenbanken  in  Abschnitten  zu  1004  in  Abschnitten  zu  200  M.
M  M;  M  M  M  .M
1.]  Reichsbank  .  ..  428  173  100  112  926  900  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau  1  555  400  3  600  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2).  2225.200  751  100  –  —
4.Magdeburger  Privatbank  2  551  00  448  200  —  —
b.  Danziger  Privat-Aktienbank  ..  1  635  000  1  365  000  —  —

6.Provinzial-Aktienbank  deso  Großherzogsthume  Posen  741  400  158  600  489  200  410  800
7.  Hannoversche  Bank  .  5757200  542  800  —  —
8.|Frankfurter  Bank  3531  000  3  669  000  —  —
9.  Bayerische  Notenbank  65  519  600  4  410  400  —  —
10.  Sächsische  Bank  zu  Dresden  25  742  4000  34257  600  —  —
11.Leipziger  Kassenverein  ,  —  —-  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  493  600  16  400  —  —
13.  Württembergische  Notenbank.  24  494  300  1  105  700  —  —
14.]Badische  Bank  11  469  100  275360  900  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  12  967200  13  032  nO0  —  —
16.Braunschweigische  Bank  2  517  000  10  983  000  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  1  006  200  1  343  200  —  —
18.Bremer  Bank  5  099  000  4  151  000  —  —

zusammen  am  31.  Dezember  1879  ..  595  529  100  226  696  200  489  200  410  800

am  30.  November  1879  569  599  300  249  276  000  389  200  510  800
mithin  am  31.  Dezember  1879  mehr.  25  929  800  —  100  000  —

weniger  —  22679  800  —  100  000

 

 

Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  selt  dem  1.  Jannar  1876  nicht  mehr  umlaufsfählg  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:  910  "„

7966  750•

91  435  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

223  350  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,
2  275  «

vernichtet:  ·  66  590  010
2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  selt  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfählg  und
noch  nicht  eingelöst:  1  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,  2  440  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

im  Bestande:  240  I  s  ·  6  -  720  s  4  "·  "
vernschtet:  98  360  uçtm  ..

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)-  bei  der  Rostocker  Bank  1  300  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  1  700  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  6  100  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4058  900  Mark  in
        <pb n="51" />
                                           —   31   —                                                                                    noten  Ende  Dezember  1879.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1  000  M  überhaupt
M.            M  M   M  M  
106  692  000  204  808  000  255  753  000  293  947  000  790  618  100  611  681  900  1.
—  —  1351  000  90  000  2906  400  93  600  2.
—  —  —  —  2225  200  751  100  3.
—  —  —  —  2551  800  148  200  4.—
—  —  —  —  1  635  000  1  365  000  5.
929  500  270  500  —  —  2  160  100  839  900  6.
—  —  —  —  5  757200  542  800  7.
711  000  1  389  000  6  682  000  14  018  000  10  924  000  19  076  000  8.
—  —  —  —  65  519  600  4  410  400  9.
17251  000  9249  000  —  —  42  993  400  43  506  600  10.
2420  000  580  000  —  —  2  420  000  580  000  11.
—  —  —  —  493  600  16  400  12.
—  –  —  24  494  300  1  105  700  13.
—  —  «  —  —  11  469  100  27  530  900  14.
—  —  —  —  12  967.250  23  032  800  15.
—  —  —  2517  000  10  983  000  16.
—  —  —  —  1056  800  1  343  200  17.
—  —  —  —  5  O99  000  4  751  000  18.
.  l
128  008  500  216  296  500  263  786  000  308  055  000  987  807  800  751  458  500
114  434  500  239  865  500  224  549  000  392  292  000  908  972  000  881  944  300
13  569  000  —  39  237  000  —  78  835  800  —
—  23  569  000  —  84  237  000  —  130  485  800

 

Einziehung

 

aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Dezember  1879:

 

 

85  825  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,

650  "  "  rl**  12  000=8
  340  960  O  259  440  600
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Dezember  1879;

235  700  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.  97  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  zusammen
mithin  gegen  Ende  November  1879  weniger
4  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen

138  495  500

2  186  430  Mark
60900.
59  205
1  502  501  610

1  650  Thlr.  in  Abschultten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  470  Mark
·  mithin  gegen  Ende  November  1879  weniger  30
450  OD  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  70780
297  90)  -  e  299000  ·  -  so  -  ·  2976300s

daß  am  31.  Dezember  1879:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  997.000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  Üübergeben  waren.
        <pb n="52" />
                                          —   32   —

                                    Uebersicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  10.  Januar  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs—
Gold=  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

—  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l.  In  der  Woche  v  Goldmünzen  Hiervon,  Silbermünzen
4.  bis  10.  Januar  6  auf  Privat-  1  ..1  .
»  «  halbe rechnung Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig.  Zwanzig-1880
  sind  geprägt  Doppelkronen  Kronen  Ha  »  »  »  »  Pfennig  Pfennigworden
  in:  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  1  s  thückeg
4  M  M  M.  M  *“  “  m—
#
Berlin  —  —  —  —  —  129  618  —  —  —  —  —
1
Summe  1.  —  —  —  —  —  129  618  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1268  1117201423  165  21027  969  925|399  498  450/|71  653  095/98  807  008.149  899  719.71  486  552/  —135  717  922  80
3.  Gesammt-Ausprägung1268  111  20  428  165  210/27  969  925|899  498  450|71  653  095|98  936  626/149  899  7  19  1  486  552—85  717  922  80
4.  Hiervon  wieder  ein-  #  I
gezogen........  240  620  189  6900  1985  2  075  2430  1315  66250  412  -
5.  Bleibern  ..  1267  871  100  422  975  520  27  967  940  71651  020,98  934  196,149  898  404  71  485  889  50  35  717  510,80

—

 

 



                                     3.  Handels.

1  718  814  560.4

 

 

 

 

427  687  020,0—

                                      und  Gewerbe-Wesen.

Auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  Maßregeln  gegen  die  Reblauskrankheit,  vom  6.  März  1875  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  175)  ist  ferner')  der  Dirigent  der  Obst=  und  Gartenbauschule  in  Brumath  Schüle  zum
ständigen  Aufsichts-RKommissar  und  Sachverständigen  für  den  Bezirk  Unter-Elsaß  mit  Ausschluß  der  Kreise
Schlettstadt  und  Molsheim  ernannt  worden;  der  bisherige  Wanderlehrer  Herrberg  in  Hagenau  ist,  in
Folge  des  Aufgebens  dieser  Stellung,  von  den  bezüglichen  Funktionen  entbunden  worden.



 



                                      4.  Zoll und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  Dezember  1879  in  betreff  der  Zollbehandlung  von  Petroleum
  und  anderen  Mineralölen  beschlossen,  daß
1.  vom  1.  Januar  1880  ab  zur  zollamtlichen  Schlußabfertigung  von  Mineralölen,  welche.
nicht  mehr  als  700,  oder  mehr  als  880,  oder  mehr  als  700  aber  weniger  als  790,  oder
endlich  mehr  als  830  aber  höchstens  880  Dichtigkeitsgrade  haben,  sobald  für  derartige
Oele  zollfreie  Ablassung  beziehentlich  unter  Kontrole  der  Verwendung  beantragt  wird,  nur
die  von  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  besonders  ermächtigten  Amtsstellen  befugt  sind;

 

*)  Vgl.  Central-Blatt  1879  Seite  585.
        <pb n="53" />
                                                             —  33  —

2.  über  den  Antrag  auf  Gestattung  der  zollfreien  Verwendung  der  Mineralöle  von  mehr
als  700  aber  weniger  als  790,  oder  von  mehr  als  830  aber  höchstens  880  Dichtigkeits-Hraden
  diejenige  Direktivbehörde,  in  deren  Verwaltungsbereich  die  Verwendungsstelle  gelegen
ist,  zu  befinden  hat,  die  Verwendung  selbst  aber  alsdann  von  der  Bezirks-Steuerstelle  zu
kontroliren  ist;

3.  bezüglich  der  Abfertigung  von  Mineral-Schmierölen  durch  den  Beschluß  zu  1.  eine  Beschränkung
  in  den  Abfertigungsbefugnissen  der  Amtsstellen  nicht  stattfindet.

 

Die  Großherzogliche  Ober-Steuer-Direktion  zu  Darmstadt  ist  am  1.  April  1879  aufgehoben  und  statt  derselben
  bei  dem  Großherzoglich  hessischen  Ministerium  der  Finanzen  daselbst  eine  Abtheilung  für  Steuerwesen
errichtet  worden,  welche  unter  Betheiligung  des  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern  die  nach  den
Zollvereins-Verträgen  und  den  Reichsgesetzen  den  Zolldirektivbehörden  obliegenden  Funktionen  wahrzunehmen
hat.  Die  neue  Direktiobehörde  führt  die  Bezeichnung:  —-„Großherzogliches

  Ministerium  der  Finanzen,  Abtheilung  für  Steuerwesen“.

 

In  Folge  der  Betriebseröffnung  der  Eisenbahnlinien  Hessenthal  —  Gaildorf  und  Bietigheim  —  Backnang  sind  an
den  Stationen  Beihingen  a.  N.,  Marbacha.  N.,  Kirchberg  a.  M.,  Burgstall,  Gaildorf  und  Wilhelmsglück
  zur  Kontrolirung  der  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen
Bundesstaaten  einer  inneren  Steuer  oder  Uebergangssteuer  unterliegen,  Grenzsteuerämter  errichtet  worden.

 

Dem  Nebenzollamt  I.  zu  Bettingen  im  Großherzogthum  Luxemburg  ist  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Ausfertigung
  von  Begleitscheinen  II.  beigelegt  worden.

 

Die  im  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1878  Seite  14  enthaltene  Bekanntmachung,  daß  die
mit  dem  Königlich  sächsischen  Untersteueramte  Waldheim  verbundene  öffentliche  Niederlage  für  unverzollten
Taback  und  Tabacksfabrikate  mit  Ende  1877  aufgehoben  und  gleichzeitig  die  gedachter  Amtsstelle  im  Jahre
1873  (vergl.  Central-Blatt  für  1873  Seite  49  und  137)  beigelegten  „Begleitzettel--  und  Begleitschein-Besugnisse“
  zurückgezogen  worden  seien,  ist  nicht,  wie  mehrfach  geschehen,  so  aufzufassen,  daß  jenem  Amte  auch
die  demselben  bereits  früher  beigelegte  Befugniß  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  und  Begleitscheinen  II.
über  Taback  entzogen  worden  sei.

 

Dem  Steueramte  zu  Zabern  ist  neben  der  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  und  II.  auch
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.  und  II.  ertheilt  worden.
        <pb n="54" />
                                                       —   34   —

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.  1879.  1879.
M   M      M  M

I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  ..  .  16  584  45  13  637  10  13  251  80  16  266  90
2.  Gumbinnen  3  136  10  2  664  40  3  475  15  3  886  20
3.  Danzig  13  509  75  12  23595  13  329  10  14987  40
4.  Berlin  48  163  30  56  274  75  55  698  45  63  032  25
5.  Potsdam  3  15310  2728  55  3  663  35  4920  50
6.  Frankfurt  a.  O.  6014  10  635320  6992  05  9240  90
7.  Stettin  .  732595  733475  7473  15  10  830  60
8.  Köslin  1  480  00  1  887175  2460  65  2243  30
9.  Posen  4124  10  4106  15  6835  60  5021  10
10.  Bromberg.  2722  0  2  687  10  4629  40  3  561  25
11.  Breslau  14  574  05  15  684  90  15  110  45  19  431  80
12.  Liegnitz  6597  50  6  419  90  7264  70  9315  15
13.  Oppeln  6056  65  523380  6716  60  8186  40
14.  Magdeburg  13  153  05  14  426  70  13  8331  60  20  864  45
15.  Halle  a.  d.  S.  6957  00  6069  70  6552  10  8723  55
16.  Erfurt  8  097  70  7265  40  8931  95  14  094  00
17.  Kiel.  7062  25  6048  05  4425  15  8  5906  55
18.  Hamnover  .  5564  25  5210  20  5853  80  8  055  05
19.  Münster  1996  75  1839  50  1550  55  3479  35
20.  Minden  5865  05  6261  85  5499  85  8  041  30
21.  Arnsberg  17340  80  16  948  40  14  586  95  25412  10
22.  Kassel  3358  45  3317  35  3592  15  4914  80
23.  Frankfurt  a.  M.  25  210  65  28228  00  19  610  55  39127  45
24.  Koln  13  687  15  12  865  8032  30  5
25.  Aachen  6291  40  7436  45  5196  95  11  217  80
26.  Koblenz  2915  20  2732  25  2413  20  3914  95
27.  Düsseldorf  32336  85  33387  50  25  559  35  52  478  00
28.  Trier  1  996  75  1  8S71  85  151355  3237  65
29.  Dresden  10  270  95  10  480  20  8  645  95  14  265  00
30.  Leipzig  29  938  95  25  369  60  26677  75  38  032  00
31.  Karlsruhe  11  425  55  12267  70  9846  05  22  1900  80
32.  Konstanz  4769  15  5192  90  4718  95  8813  95
33.  Darmstadt  8  560  95  9310  15  9424  10  13  649  45
34.  Schwerin  i.  M.  4335  85  1  602  70  2222  70  2480  40
35.  Oldenburg  4449  75  4  409  10  2916  30  56422  10
36.  Braunschweig  3  869  45  3541  30  3662  25  5902  05
37.  Bremen  15  039  75  17  135  80  13011  80  23938  30
38.  Hamburg  58  109  10  57  661  70  55279  70  77  587  30
39.  Straßburg!  i.  E.  1431125  16  542  90  13732  70  25  231  25
40.tz......  353290  375150  2434  05  5898  60
Summe  I.  450  894  25  456  4285  4360625  7W  647080  45
1I.  Bayern  32  434  90  33  707  55  32  205  50  ——
ul.  Württemb  erg.  15  441  85  17  830  35  16  546  55  20  001  45
Ueberhaupt  501771  00  509  960  75  T977  §S0  79P'7'  56
*.)  Dagegen  im  Jahre  1878  518  463  45  509  1900  85  500  110  z326  45
»  „  „  1877  566  297  40  572  1718  65)  573  642  55  584  507  35
»  ,,,,1876  53150260  5737788057131813556662315

 

 

')Siehe Centtal-Blatt für 1879 Seite 56, für 1878 Seite 182, für 1877 Seite28.
        <pb n="55" />
                                                          —   35   —

Reich  in  den  Monaten  April  bis  Dezember  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

August  September  Oktober  November  Dezember
1879.  1879.  1879.  1879.  1879.
—  M  M  M  M

l

s
12  463  10  13225  30  14  501  40  13207  00  12294  10
2  876  70  2812  065  3  418  00  2  508  60  3177  30
10  808  90  12703  05  13  693  25  10  170  75  11  775  75
44  743  80  52  504  95  56  554  30  52012  00  46940  05
3087  20  3077  00  4225  70  2961  80  2248  40
5714  50  6  762  90  7584  55  6240  90  6  631  05
7566  90  8  077  40  8  537  70  8  035  60  6483  00
1  496  45  2118  00  2  155  00  1719  00  2036  55
3  843  00  4869  75  4351  85  3413  35  5850  05
2  530  10  2929  45  3258.  90  2  808  4535  3380  35
13  131  20  14  518  90  14  619  05  12  840  15  15  713  40
5764  15  7092  55  7680  90  6948  6  90  7253  25
5113  75  5904  55  6861  80  5827  95  6113  45
18  441  80  15  467  85  21  946  30  22  899  95  19  154  90
6  504  60  7379  65  9163  605  8520  35  7755  95
4945  85  8  166  85  9448  10  8898  60  9429  75
4166  10  5022  90  6  197  35  5963  40  5247  50
4549  55  6525  70  7661  50  6351  70  6213  25
2045  25  1  640  60  1  736  70  1  895  20  1  363  10
6260  50  4156  35  5950  50  5436  50  ——m2
16  534  35  16  062  80  17  146  90  12  628  40  16  1414  05

3115  30  3324  00  3313  90  3410  20  2  72115.
24972  95  24  875  20  28236  50  24  687  85  23  824  80
10  341  80  11  37  55  14  367  50  12  330  75  13920  25
4365  20  6421  30  7160  15  7  803  95  7007  40
2726  10  2496  75  3203  75  2843  95  2  460  85
23  20100  30  883  55  37959  60  30  810  20  33  1120  65
1912  50  1  685  85  2069  20  1528  80  1  936  50
9207  50  10  595  90  11  162  80  10  300  50  12  623  75
26  349  50  25746  70  32  378  05  24  835  10  26  811  90
8234  80  13200  00  14304  95  14  480  80  13552  25
4610  90  4557  50  5454  70  4931  80  5526  50
8923  15  9260  75  10  606  85  9611  80  11  157  25
1  734  60  1967  85  2212  50  1  745  40  2051  40
3943  60  3363  10  4443  10  2590  95  3842  75
3269  35  2830  35  5344  30  6719  10  6140  75
19  385  00  17  214  85  17  1838  10  15  122  30  17282  80
59  006  35  64522  65  70  666  60  61  151  15  62  228  35
15  275  80  15  292  50  8  400  90  14982  20  15  413  70
2716  10  3  034  90  3792  30  3343  95  5036  85
415•  l  25  453660  6  508  9555  454  479  J30  46796  25
.  1

35  649  40  33  431  60  40  795  40  35  445  90  34  410  50
15  407  60  16  606  40  17  149  40  19746  10  16  007  10
466  996  25  U————,n  566  855  35  509  67150  518  386  85

l  «
506196  90  505  504  05  566  757  50  498  139  55  494737  95
547  805  35  586  366  10  613  371  15  555  721  00  546  111  75
543  436  65  596059  15  619  100  10  578  477  42  574201  08

 

 

 

 

 

 

6*
        <pb n="56" />
                                                           —   36   —

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —  ·
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb befindlichen  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben--  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
Ztr.  Ztr.  n.  Ztr.  u  Ztr.  u.  Ztr.  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7
I.  Preußen.  1
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  2  —  —  –
2  -  Westpreußen  4  311  825  2  —  —  —
3..=  Brandenburg  16  663  360  73  —  —
4.  =  Pommern  4  259  360  —  —  —  —
5  -  Posen  1  103  330  —  —  —  —
6..Schlesien  452752  977  8  —  —  —
7.  =  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen  Z
Unterherrschaften  .  1409297117  5  –  1  —
8.  Provinz  Schleswig-Holstein  1  74  186  734  36  1  703  111
9.[.  Hannover  .  282267  331  185  —  17  —
10.  -  Westfalen  1  50  310  —  —  —  —
11.  -Hessen-Nassau  1  22  870  4  22  —  —
12.  Rheinprovinz  9  916.272  149  —  —  —
Summe  J.  250  16718  938  1  162  58  1  721  111
II.  Bayern  1  96  615  411  102  –  –
III.  Sachsen  —  —  5  —  —
IV.  Württemberg  5866  637  12  —  ·  —
V.  Baden.  1  102  915  908  184  165  —
VI.  Hessen  —  —  55  113  —  230
VII.  Mecklenburg  1111932  4  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich  i
sächsischen  Aemter  All-  |
stedt  und  Oldisleben  41  287637  2  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  9  —  1  —
X.  Braunschweig  30  2  405  837  4  —  —  —
XI.  Anhalt  321654  253  —  —  —  —
XII.  Elsaß=  Lothringen.  –  —  1  890  —  126
XIII.  Luxemburg  .  1  11  040  —  —  —  —
Ueberhaupt  325  121763  104  4  462  457  2  013  341
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  bis  November  1879.  —  52598770“)  15  200  2  190  9  849  9  151
Zusammen  September  bis  November
  1879  .  —74361874  19  662  2  647  11  862  9  492
Indemselben  Zeitraum  des  Vorjahres  —  70  826  407°))]  25117  2555  6946  9  802

 

*)  Abgeändert  in  Folge  nachträglich  eingegangener  Berichtigungen.
        <pb n="57" />
                                                            —   37   —

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Dezember  1879.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Sirup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.]freien  Ver-nNiederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
Ztr.  n.  Str.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.  Zitr.  n.  Ztr.  n.  Ztr.  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
#
–  —  9  —  -.—p  „  —  —  —
—  53  —  —  2441  —  15  4  521
257  309  —  —  —  —  —  —
144  494  2919  92  1336  —  322  —
6  —  —  —  —  –  —
29  —  —  —  —  30  —
l
210  1633  —  —  —  —  —  —
1724  125  14097  9  37  497  2  2927  95
299  521  1  098  –  67  848  —  2694  —
6  —  –  —  —  —  —  —
10  —  3  445  —  19  016  —  11239  —
2685  3  135  21  568  101  128  138  2  17  227  4616
—  9  22  —  —  —  151  32
222  313  12  —  —  —  3  20
22  —  174  25  —  —  3097  —
140  144  —  —  —  —  —  —
6
19  —  —  —  —  —  3  —
6  —  —  —  –  –  —  —
—  72  —  —  —  —  —  —
27  —  208  —  —  —  5  017
—  —  210  —  101  —  400  —
3121  3  673  22  194  126  128  239  2  25  898  4  668
62  035  15  780  143  770  15  488  529  765  3  041  153  749  11  268
65  156  19  453  165  964  15  614  658  004  3  043  179  647  15  936
26  603  35  469  207  223  5  961  784  519  767  190  368  21  175
        <pb n="58" />
                                                 —  38  —

                                5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

                                           Bestimmungen

über  die  Anerkennung  der  in  spanischen  Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungsangaben  in
deutschen  Häfen.

Nachdem  vom  Deutschen  Reiche  mit  der  Königlich  spanischen  Regierung  eine  Vereinbarung  wegen  gegenseitiger
  Anerkennung  der  nach  dem  neuen  Schiffsvermessungs-Verfahren  bewirkten  Vermessungen  getroffen  worden
ist,  werden  die  der  spanischen  Handelsmarine  angehörigen  Schiffe  in  deutschen  Häfen,  wie  folgt,  behandelt:

Für  die  auf  Grund  des  spanischen  Kauffahrteischiffs-Vermessungs-Reglements  vom  2.  Dezember  1874
vermessenen  spanischen  Segelschiffe,  sowie  für  diejenigen  spanischen  Dampfschiffe,  bei  welchen  die  Vermessung
der  Maschinen-,  Kessel=  und  Kohlenräume  auf  Grund  der  für  den  Gebrauch  der  Vermessungsergebnisse  in
deutschen  Häfen  erlassenen  spanischen  Spezial-Vermessungsvorschriften  vom  18.  Oktober  1879  erfolgt  ist,  sind
die  in  deren  Meßbriefen  (certificados  de  arqueo)  bezw.  Spezial-Meßbriefen  (certif#cados  especiales  de  arqueo)
enthaltenen  Angaben  über  den  Netto-Raumgehalt  (tonelase  neto)  ohne  Nachvermessung  als  maßgebend
anzuerkennen.  .

Bei  Dampfschiffen,  deren  Netto-Raumgehalt  auf  Grund  des  spanischen  Kauffahrteischiffs-Vermessungs-Reglements
  vom  2.  Dezember  1874  ermittelt  wird,  gestattet  letzteres  für  den  Inhalt  der  vorhandenen
Maschinen-,  Kessel=  und  Kohlenräume  größere  Abzüge  vom  Brutto-Raumgehalt,  als  die  deutsche  Schiffsvermessungs-Ordnung.
  Die  in  den  Meßbriefen  spanischer  Dampfschiffe  enthaltenen  Angaben  über  deren  nach
dem  gedachten  Reglement  ermittelten  Netto-Raumgehalt  sind  daher  als  maßgebend  nicht  anzuerkennen,  sondern
durch  vorgängige  Vermessung  der  nach  §.  16  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  274)  abzugsfähigen  Räume  richtig  zu  stellen.  Dabei  ist  die  Ausfertigung  des  Meßbriefes  nach
Maßgabe  der  Formulare  B  bezw.  D  zu  §.  24  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  durch  die  Vermessungs-Behörde
  (§.  19)  und  zwar  in  der  Art  zu  bewirken,  daß  die  Angaben  des  Brutto-Raumgehalts  (tonelaje  total),
sowie  des  Raumgehalts  der  außerdem  in  Betracht  kommenden  abzugsfähigen  Räume  (descuentos)  aus  dem
spanischen  Meßbriefe  übertragen  werden.  Die  Gebühren  für  solche  theilweise  Vermessung  sind  nach  dem  durch
8.  32  Nr.  1  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  festgestellten  Satze,  jedoch  nur  für  die  wirklich  vermessenen
Näume,  zu  erheben.

Berlin,  den  8.  Januar  1880.  Der  Reichskanzler.

                                                               In  Vertretung:  Eck.

 

                                       6.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reiche
Herrn  Frédéric  Chapman  zum  Vize-Konsul  in  Dieppe,
Herrn  Percy  Chapman  zum  Vize-Konsul  in  Rouen
und
den  Kaufmann  Karl  E.  Weber  zum  Vize-Konsul  in  St.  Petersburg
zu  ernennen  geruht.

 

Denm  gaiserlichen  Konsul  in  Port  Elizabeth  (Afrika)  Heinrich  Schabbel
und

dem  Kaiserlichen  Konsul  in  Port  Louis  (Mauritius)

ist  auf  ihr  Ansuchen  die  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  Herrn  John  Henry  Stevens  ist  das  Exequatur  als  Königlich  großbritannischer  Konsul  in  Stettin
für  die  Provinz  Pommern  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="59" />
                                                Central-Blatt

                                            für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben                                                                                                                                im

                                Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Januar  1880.  Nr.  4.
.  «
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  1  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  während  der
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  39  Zeit  vom  16.  bis  31.  Dezember  1879;  —  Ernennung
2.  Statistik:  Bundesrathsbeschluß,  betreffend  die  bei  statisti.  eines  Stations-Kontrolörs;  —  Titelverleihung;  —  Beschen
  Uebersichten  zu  Grunde  zu  legende  Gewichtss  fugniß  einer  Uebergangsstelle  42
einheit  .  40  6.  Justiz-Wesen:  Uebersicht  der  Geschäftsthätigkeit  des  Reichs-3.
  Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Neichs  Oberhandelsgerichts  in  der  Zeit  vom  1.  Dezember  1878
münzen  bis  30.  September  1877.  .43
4.  Marine  und  Schiffahrt:  Personal-  Veränderungen  bei  7.  Post=  und  Telegraphen-=  Wesen:  Uebertragung  der  Postdem
  Seeamt  in  Bremerhaven;  —  Ertheilung  eines  Flaggen-    und  Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte  für  die  Stadt  Charattestes;
  —  Beginn  von  Steuermanns=  und  Schiffer  lottenburg  und  deren  Vorort  Westend  von  der  Ober-  Post
Prüfungen  ..   direkton in Potsdam auf diejenige in Berlin..
5..Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  8.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheiluing
                              1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
I  l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behärde,  welche  die  dam  des
–  –  Ausweisung  is  «-Z
  d  «  der  Bestrafung  beschlossen  wehungses
  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  l  5.  6.

 

 

 

                         Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

1.  Josef  Keil,  Gürtler,  geboren  am  6.  Mai  1847  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  9.  Jannar
und  ortsangehörig  zu  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Liebwerda,  Böhmen,  Potsdam,  1

2.  Anton  Siller  geboren  am  10.  Januar  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schiller),  Hand=  1863  in  Mlikojed,  Kreis  »  i
lungskommis,  Leitmeritz,  ortsange-  .
hörig  zu  Mikowitz,  Be-  I
zirk  Schlan,  Böhmen,
7*
        <pb n="60" />
                                                      —   40   — 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  1D  Behörde,  welche  die  Damm  des
*5  —  der  B  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  er  estrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
l
3.  W'  Franz  Hüb=  33  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  22.  Dezemner,
  Kürschner,  Arnsdorf,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  1879.
Frankfurt  a.  O.,
4.  Josef  Rieger,  35  Jahre,  aus  Swinnei,  desgleichen,  Königlich  preußische  9.  Januar
Schlossergeselle,  Bezirk  Reichenau,  Böh-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
men,  Breslau,
5.  Wilhelm  Jarisch,25  Tahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  27.  Dezem-Fleischergeselle,
  ortsangehörig  zu  Rö-  Bezirksregierung  zu  ber  1879.
«  mersdorf,  Ossterrei-  Oppeln,
chisch-Schlesien,
6.Wenzel  Tlaskal,  geboren  am  12.  Oktober  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  8.  Januar
Fleischergeselle,  1829  und  ortsange=  liger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu|d.  J.
hörig  zu  Neustadt,  Kreis  urtheilung  wegen  derErfurt,
Königgrätz,  Bhmen,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
7.  Peter  Christian  Bör-27  Jahre,  aus  Kjöge  Landstreichen  und  Bet--Königlich  preußische  7.  Januar
resen,  Cigarren  bei  Kopenhagen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  S.
arbeiter,  «  Schleswig,
8.  Theodor  Zambrini,27  Jahre,  aus  Wien,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas-  6.  Dezem-Kommis,
  sau  in  Bayern,  ber  1879.
9.  Karl  Stracka,  22  Jahre,  aus  Staab,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  13.  Dezem-Broncearbeiter,
  Bezirk  Mies,  Böhmen,  ber  1879.
10.  Karl  Bronkal,  Haf-3  Jahre,  aus  Budislau,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
ner  und  Lagelöhner,  Bezirk  Tabor,  Böhmen,
11.  Jakoh  Hafner,  geboren  1861,  ausfsesgleichen,  Königlich  bayerisches  20.  Dezem-Bäcker,
  Wasterkingen,  Kanton  Bezirksamt  Schon=  ber  1879.
=  Zirnich,  Schweiz,  gau,
12.  Jakob  Arnold  Bi-  geboren  1861,  aus  Eg-Landstreichen,  Aöniglich  bayerisches  l.  Januar
schof,  Steinmetz=  ersried,  Bezirk  Nor-  Bezirksamt  Bruck,  d.  J.
geselle,  schach,  Kanton  St.
Gallen,  Schweiz,
13.  Wilhelm  Reinelt,  geboren  im  Juli  1854  Landstreichen  und  Bet--Königlich  sächsische  1.  Dezem-Schuhmacher,
  zu  Gabel,  ortsange=  teln,  Kreishauptmann-  ber  1879.

hörig  zu  Christophsgrund,
  Bezirk  Reichen- 



berg,  Böhmen,

 

 

  

schaft  zu  Bautzen,

 

                                          2. Statistik.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  Dezember  1879  beschlossen,  daß  in  Zukunft  in  sämmtlichen
  statistischen  Uebersichten  Zentner  und  Pfund  durch  das  Kilogramm  zu  ersetzen  seien,  wobei  auch  statt
des  einfachen  Kilogramm  die  Zugrundelegung  von  hundert  Kilogramm  und  der  Tonne  (tausend  Kilogramm)
als  Gewichtseinheiten  für  zulässig  zu  erachten.
        <pb n="61" />
                                                 —  41  —  

                                      3.  Münz-Wesen.

 

Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  17.  Januar  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  Hiervon  ·  Silbermünzen
11.  bis  17.  Januar  gaAauf  Privat-  .  Fünfzi  #

»  «  --  s,  -  zig-Ichmzigs

zat  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei  Ein  Ia.  9

isso  sind  geprägt  Doppelkronen  Kronen  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  Pfe  Pfennig-—

  ——  —  —  —  —

 

 

 

 

worden  in:
M  M  M  M  M.  M  -  M.  M.
l
Berlin....  —  —  —  —  —  129  59P4.  —  —  —  —-Dresden
  —  —  «  —  —  —  115  018  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  —  —  —  —  244  612  —  —  —  —- 



2.  Vorher  waren  geprägt  1  268  111  720|423  165  21027  969  925|399  498  450|/71  653  095|98  936  626|149  899  719/|71  486  552/—/35’717  922|80

5.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  20  a428  165  210/27  969  925|399  498  450|71  653  095/99  181  238|149  899  719/71  486  552—85  717  922|80
biervon  wieder  ein-  #

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gezogen  240  6200  189  690  1985  207524  1  315  66250  5  000  412  —
S.  Bleiben  1267  871  100/422  975  520/27967  940  ——————————  ⁊i  sIosso
1  713  814  5600.4  -  4229316272,30.- 



 

                              4.         Marine  und  Schiffahrt.

Von  der  bremischen  Regierung  ist  der  bisherige  Amts-Assessor,  jetzige  Richter  Funke  in  Bremerhaven  auch
für  die  Dauer  seines  neuen  Amts  zum  Vorsitzenden  des  Seeamts  in  Bremerhaven,  und  der  Richter  Ulex
daselbst  zum  Stellvertreter  des  Vorsitzenden  dieses  Seeamts  ernannt  worden.

 

Der  im  Jahre  1849  in  Bombay  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Schooner  „Daphne“
von  50,  Tonnen  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft
  „Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln“  zu  Hamburg  das  Recht  zur
Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg

zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  18.  November  v.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Sydney  ein
Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

——  -

In  Bremen  werden  im  Laufe  dieses  Jahres  drei  ordentliche  Seesteuermanns=  und  zwei  ordentliche  Seeschiffer-Prüfungen
  für  große  Fahrt  abgehalten  werden,  und  zwar  wird:

am  23.  Februar  mit  der  ersten  Seeschiffer-Prüfung,

am  30.  März  mit  der  ersten  Seesteuermanns-Prüfung,

am  26.  Juli  mit  der  zweiten  Seesteuermanns-Prüfung,

am  23.  August  mit  der  zweiten  Seeschiffer-Prüfung,

am  22.  November  mit  der  dritten  Seesteuermanns-Prüfung
begonnen  werden.

 

7*
        <pb n="62" />
                                                           —  42  —


                                 5.  Zoll und  Steuer=  Wesen.

Einfuhr  von  Getreide,  Mehl  und  Oelsaaten  über  die  östlichen  Grenzen  in  das  deutsche  Zollgebiet

  während  der  Zeit  vom  16.  bis  31.  Dezember  1879.
Nach  zollamtlichen  Ermittelungen.

 

 

 

Einfuhr  in  den  freien  Verkehr  über  die  Grenze  gegen

 

1.  Ostsee,  und  zwar

 

 

 

 

3.  Oest  4.  Zu-—
  ester-  ammen
a)  von  b)  von  2.  Rußland  reich  Emme  2
russischen  anderen  bis  5)
Häfen  Häfen
—    Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.  Ztr.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.  Weizen  2  923  29  678  235  074  152  956  420  631/Behufs  der  Andavon
  zur  Durchfuhr  –  –  100  146  24  86  1222  gaben  über  die
Durchfuhr  sind
2.  Roggen49  512  7  393  337  241163  923658  075  Veasichingeng.
davon  zur  Durchfuhr  —  —  52  136  75  52  211  wiesen  worden,
5  .
3.Hafer.....15098  6898135438186591344025  dTIFmchJprILT
davon  zur  Durchfuhr  —  200  10  365  406  10  971  oder  in  sonst
geeigneter  Weise
4.  Gerste  3  485  2  818  405414440  79787“4141  Uunlichst  zu  erdavon
  zur  Durchfuhr  –  —  13  467  7  883  21  350  mitteln,  welcher
Theil  der  in  den
5.  Mais.  .  .  .  ..  —  —  442  144879  145  321  freien  Verkehrdavon
  zur  Durchfuhr  —  —  —  8  415  8  415  gen  der  zollfreien
.  Artikel  ie-6.
  Mehl  aus  Getreide  und  derausführ  Wie-Hülsenfrüchten
  13  77  9263  105  685  115  038  stimmt  ist.
davon  zur  Durchfuhr  —  —  157  15  439  15  596
7.  Raps  und  Rübsaat  —  1  5  555  19  493  25  049
8.  Leinsaat  14  467  18  44  385  6  019  64  889
davon  zur  Durchfuhr  –  —  10  674  —  10  674

 

 

 

 

 

 

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspekter  von  Rotberg  zu  Gladbach
in  der  Rheinprovinz  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors
Dahlström  den  Großherzoglich  hessischen  Hauptämtern  zu  Bingen,  Darmstadt,  Gießen,  Mainz,  Offenbach
und  Worms  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Darmstadt,  vom  1.  Januar  d.  J.  ab  beigeordnet
  worden.
        <pb n="63" />
                                             —   43   —                                                                                  Dem  Stations-Kontrolör,  Provinzial-Steuer-Sekretär  Bode  in  Hof  ist  von  der  Königlich  preußischen  Regierung
  der  Dienstkarakter  als  Steuer-Inspektor  verliehen  worden.

Der  Königlich  bayerischen  Uebergangsstelle  Deidesheim,  Hauptzollamts-Bezirks  Ludwigshafen,  ist  neben  ihrer
bisherigen  Kompetenz  zur  Ausstellung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Wein  auch  die  Befugniß
zur  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  für  Bier  und  Branntwein

  ertheilt  worden.

 



                                        6.  Justiz-Wesen.

 

                                           Uebersicht

Geschäftsthätigkeit  des  Reichs-Oberhandelsgerichts  in  der  Zeit  vom  1.  Dezember  1878  bis
30.  September  1879.

I.  An  Spruchsachen  waren  zub  bearbeiten:

aus  Preußen
„  Bayern.

„  Sachsen.

„  Württemberg

„  Baden

„  Hessen

„  Mecklenburg-  Schwerin

„  Sachsen-Weimar

„  Mecklenburg-Strelitz

„  Oldenburg.

„  Braunschweig

„  Sachsen-Meiningen

„  Sachsen-Altenburg

„  Sachsen-Koburg-Gotha

„  Anhalt

„  Schwarzburg-  Rudolstadt.

„  Schwarzburg-  Somdershausen

„  Reuß  ältere  Linie

„  Reuß  jüngere  Linie

„  Schaumburg-Lippe

„  Lippe  .
,,  Lübeck.

„  Bremen

„  Hamburg
„  Elsaß-  Lothringen

655
119
370
7
40
42
54
12

—  —  —
W—————

zu  übertragen  1  502

 

Uebertrag  1  502

aus  den  Konsular-Jurisdiktions-Bezirken
  ....
Patentsachen

Davon  sind:
a)  in  Folge  Entsagung,  Zurückweisung
  oder  Inkompetenz-Erklä-1


10

zusammen  1513

 

rung  ausgeschieden  36
b)  erledigt  .  1132
c)  unerledigt  geblieben  345
zusammen  wie  oben  1513
II.  Beschwerdesachen  waren  zu  bearbeiten.  86
III.  Die  Staatsanwaltschaft  hat  mitgewirkt
in  Spruchsachen:
aus  Preußen  28
7  Bayern.  95
Hessen  4
„  Elsaß-  Lothringen.  .  25
zusammen  152
IV.  Im  Durchschnitt  kommen  auf  jeden  der
24  etatsmäßigen  Räthe:
an  Spruchsachen  .  63
„  Beschwerdesachen.  3=  bis  4
        <pb n="64" />
                                             —  44  —

                           7.  Post=  und  Telegraphen--Wesen.

 

Auf  Ihren  Bericht  vom  4.  Januar  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  vom  1.  April  1880  ab  die  Post=  und
Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte  für  die  Stadt  Charlottenburg  und  deren  Vorort  Westend  von  der  Ober-Postdirektion
  in  Potsdam  auf  diejenige  in  Berlin  übertragen  werden.

Berlin,  den  7.  Januar  1880.

                                          Wilhelm.
                       In  Vertretung  des  Reichskanzlers:  Stephan.
An  den  Reichskanzler.

 

                                      8.  Kon  sulat-Wesen.

 

Den  Herrn  Louis  Charles  Joseph  Tolhausen,  bisher  französischer  Konsul  in  Leipzig,  ist  das  Exequatur
als  General-Konsul  daselbst  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="65" />
                                          Central-Blatt

                                      für  das

                              Deutsche  Reich.

                              Herausgegeben

                                        im

                           Reichsamt  des  Innern.

–—.—  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.  1

 

                

Berlin,  Freitag,  den  30.  Januar  1880.

Nr.  5.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:

.  Maaß-  und  Gewichts-Wesen:

des  Handbuchs  des  Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1880;
—  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet
  .  .  Seite  45
Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  von  Reichs—
münzen.  ......

Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  bis  Ende  Dezember  1879  48
Zoll-=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  der  Kompetenz
von  Zoll=  und  Steuerstellen;  —  Abberufung  eines  Stations-Kontrolörs;
  —  Titelverleihung;  —  Berichtigung  49
Erzänzungen  und  Ab-Herausgabe



 

 6.  Justiz-Wesen:
7.
8.

änderungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-  Aufsichtsbehörden
  und  der  Eichämter  50

Verzeichniß  der  beim  Reichsgericht  zugegelassenen
  Rechtsanwälte  51
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Haltestelle  der  Abeinischen
  Eisenohn:::  51
Marine  und  Schiffahrt:  Ernennung  des  Vorsitzenden
eines  Seeamts;  —  Beginn  von  Seesteuermanns=  und
Seeschiffer-Prüfungen;  —  Ertheilung  eines  Flaggenattestsssss
  1
Konsulat-Wesen:
theilung

IIIIIIIII

 

Reichs  veranstaltet.



                             1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

                                            Bekanntmachung,
betreffend  die  Herausgabe  des  Handbuchs  des  Deutschen  Reichs  für  das  Jahr  1880.
Von  dem  Reichsamt  des  Innern  wird  für  das  Jahr  1880  eine  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  des  Deutschen

Das  Werk  erscheint  zu  Anfang  des  Monats  März  d.  J.  im  Verlage  der  Buchhandlung

„Carl  Heymann's  Verlag“  zu  Berlin,  und  wird  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung
zum  Preise  von  M.  3,50  für  ein  Exemplar  geliefert.
ein  Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  23.  Januar  1880.

Im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  M  4,50  für

                    Der  Staatssekretär  des  Innern.

                                      In  Vertretung:  Eck.
        <pb n="66" />
                                                     —   46   —

.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

J  Ausweisung  weisungs-"

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.Josef  Nowat=  21  Jahre,  geboren  und  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  19.  Dezemkowski,

  Knecht,  ortsangehörig  zu  Sitno,  Bezirksregierung  zu  ber  1879.
Kreis  Lipno,  Russisch-  Marienwerder,
Polen,  "

2.  Israal  Schrank,  47  Jahre,  aus  Kutno,  desgleichen,  Königlich  preußische  13.  Januar

Handelsmann,  Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Posen,  I
b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Gustav  Wagner,34  Jahre,  geboren  zusLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische3.  Januar
Fleischergeselle,  Proschwitz,  Bezirk  Ga-teln,  Bezirksregierung  zu  d  I.
blonz,  Böhmen,  Frankfurt  a.  O.,
4.  a)  Rachel  Hertsch-60  Jahre,
kowicz,

b)  deren  Tochter  25  Jahre,  desgleichen,  Königlich  preußischel4.  Januar
Bertha  Hertsch=  aus  Lodz,  Rußland,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
kowicz,  Posen,

5.  Franz  Brettschnei-geboren  am  15.  Oktobersdesgleichen,  Königlich  preußischef9.  Januar
der,  Maschinenar-1860  zu  Gradlitz,  wohn-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
beiter,  haft  zu  Gabersdorf  bei  Breslau,

Trautenau,  Böhmen,

6.  Franz  Machulka,  geboren  am  20.  Augustdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  12.  Januar
Schuhmacher,  1854  zu  Hisko,  Böh-  ·  d.  J.

men,

7.[ Johann  Balenski,  29  Jahre,  aus  Kozieglow,  Arbeitsscheu,  Nichtbefol-Königlich  preußische  28.  Novem-Russisch-Polen,

  gung  der  Reiseroute  Bezirksregierung  zus  ber  1879.
und  Betteln,  Oppeln,

8.  Robert  Jarisch,  geboren  am  25.  Mai  1839|/Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  29.  Dezem-Seilergehülfe,
  und  ortsangehörig  zu  teln,  ber  1879.

Pittarn,  Bezirk  Jägerndorf,
  Oecsterreichisch-Schlesien,


9.  Tosef  Farker,  Schuh-geboren  am  19.  April  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Januar

machergeselle,  1859  und  ortsange-  d.  IJ.
hörig  zu  Lauterwasser,
Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,


10.|Niels  Hansen  Bild-24  Jahre,  aus  Osterlof  desgleichen,  Königlich  preußische  10.  Januar
skog,  Arbeiter,  bei  Christianstad,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Schweden,  Schleswig,

11.Karl  Schmid,  Tage-geboren  1860,  aus  desgleichen,  Stadtmagistrat  Pas--20.  Dezemlöhner,
  Stadeln,  Bezirk  Schüt-  sau  in  Bayern,  ber  1879.

tenhofen,  Böhmen,
        <pb n="67" />
                                                         —   47   —

 

 

 

 

 

 

 

—  1  I
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
#  -  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
12.  Tohann  Schando-87  Jahre,  aus  Casal-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  28.  Dezemlara,

  Steinhauer,  maggiore  bei  Nom,  teln,  Bezirksamt  Schon=  ber  1879.
gau,
13.Otto  Mixa,  Schlosser-geboren  am  26.  Juli  1853,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches,5.  Januar
geselle,  aus  Neu-Soachimsthal,  Bezirksamt  Bruck,  d.
Bezirk  Rakonitz,  Böhmen,
  .
14.JeanPunt,Kellner,geboren1853,augChar-deggleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Januar
lois,  Niederlande,  d.  J.
15.Heinrich  Giordano,  geboren  1831,  aus  Nea-Landstreichen  und  Bet,-dieselbe  Behörde,  9.  Januar
Maschinenschlosser,  pel,  teln,  d.  I.
16.Louis  Thiriet,  Fa-geboren  am  29.  August  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-/17.  Januar
brikarbeiter,  1841  und  ortsangehörig  präsident  zu  Kolmar  J.

 

 

zu  Grange,  Departement

  der
Frankreich,

Vogesen,

 

 

                                   2.  Mün  z=  Wesen.

                                        Ueberseicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  24.  Januar  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  «  Silbermünzen
1.  In  der  Woche  vom  Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen
18.  bis  24.  Januar  "  ..  .
.  Halbe rechnung Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig=  Zwanzig-1880
  sind  geprägt  Doppelkronen  Kronen  Ha  4  »  »  »  Pfennig-  Pfennigworden
  in:  Kronen  geprägtMarkstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
r2  A.  “  -  ““  4  “4  ““  -2
Berlln#  —  —  —  —  —  167  4462  5
München.  –  —  —  —  —  87  316  —  —  —  —
Karlsruhe.  .  —  —  I  —  —.  —  100000  —  —...  —-Hamburg
  —  170  110  —  170  110  —  —  —  —-..-Summe
  1.  —  170  110  —  170  110  —  354  762  120  333  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1  268  111  720|423  165  210  27  969  925399  498  450|71  653  095/99  181  238  149  899  719  71  486  552—  35  717  922°80
3.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  720/423  335  320/27  969  925|399  668  560|71  653  095|99  536  000.150  020  054  71  486  5521—1635  717  922/80
4  Hiervon  wieder  ein-  J
gezogen  240  620  189  690  1  985  2  075  2  430  1  315  662  50  5  000  412/—
5.  Bleiben  1267  871  100423  145  630,27  967  940  71  651  020  99  533  570  150  o18  739  71485  889,5030  717  510/80
1  713984  670.“  423  406  729  o.“

 

 

 

*
        <pb n="68" />
                                                        —   48   —

  

 

——-                                        3.  Finanz -Wesen.



Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1879.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-.
  nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben)zwischen  den
Etatsjahres    leib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemeinschaftliche  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  aftliche  Vorjahres  +  mehr
Einnahme.  riah
b  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
—  —  A  A
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  110  728  747  42  245110  686  5077964  680/—32  721822
Rübenzuckersteuer  43  282  062  15  1775278  104  5350  446  066—  2341  531
Salzsteuer  27  452  719  9  40  32  9  150  813
Tabacksteuer  587941  80  985  506  956  47  201  29  755
Branntweinsteuer  30  198  002  5146  40)0  25  051  64325  601  05—  549  408
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  87  357  —  87  357  825414  4  816
Brausteuer  11  773  154  172  83211600  32411  760  161—  159  839
Uebergangsabgaben  von  Bier  717  491  —  717  491  690  209  27282
Summe  224  827523  20  629  405  204  198  118|174  314  408—29  883710

Spielkartenstempel  788  606  —  788  606  —  +  788  606

Darunter
Nachsteuer:
17  982

Wechselstempelsteuer  —  477773714425594  152  143
Reichs-Post=  und  Telegravhen-Verwaltung  —  —  97  885  610  95  166  706  2  718  904
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  —  —  27  632  600.28  145  002  —  512  402

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme

 

 

tungskosten  beträgt  bis  Ende  Dezember  1879:

 

 

 

abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwal-
        <pb n="69" />
                                                     —  49  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  ·  .
vom  Beginn  Ist--Einnahme  Differenz
Bezeichnung  des  Etats-  in  demselben  zwischen  den
jahres  bis  Zeitraum  Spalten
der  zum  Schluß  des  des  2  und  3
obengenannten  Vorjahres  +  mehr
Einna  h  me.  Monats  —  weniger
—  —  A
1.  2.  3.  4.
Zölle  103  596  604  70  232  072  +  33  364  532
Rübenzuckersteuer  48  681  192  44  811  745  +  3  869  447
Salzsteuer  24571  087  24  486  366  !5  84  721
Tabacksteuer  .........  416  734  380  181  ·  36  553
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein.  ...  .  .  ....  28  674  904  28  698  015  —  23  11
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  10  450  583  10  564  604  —  114  021
x  ·  Summe  216391104  179172983  437218121
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteuer
  782  455  —.  +  782455

 

 

                                       4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Königlich  preußischen  Nebenzollämtern  II.  zu  Langenbrück  und  Lewin  im  Hauptamtsbezirke  Mittelwalde
  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Gegenstände  der  Nr.  13
des  Zolltarifs  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Warf  im  Hauptamtsbezirke  Sebaldsbrück  ist  die  Befugniß

zur  Ertheilung  der  Ausgangsbescheinigungen  über  das  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  ausgehende
Bier  beigelegt  worden.  «  «

 

Bei  dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Wiesbaden,  im  Hauptamtsbezirke  Biebrich,  ist  eine

öffentliche  allgemeine  Niederlage  für  Kaffee,  Zucker,  Reis  und  Gewürze,  sowie  für  Reise-Effekten  errichtet
worden.  «

 

Der  Stations-Kontrolör,  Königlich  bayerische  Zoll-Inspektor  Hering  zu  Breslau  ist  in  Folge  seiner  Zurückberufung
  in  den  bayerischen  Landesdienst  von  den  ihm  übertragenen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör  mit
Ablauf  des  Monats  Dezember  v.  IJ.  entbunden  worden.

 

Den  Stations-Kontrolör,  Zoll-Inspektor  Felle  in  Hannover  ist  von  der  Königlich  württembergischen  Regierung
  der  Titel  und  Rang  eines  Finanz-Assessors  verliehen  worden.  «  —- 



Auf  Seite  834  des  Central-Blattes  für  das  Deutsche  Reich  von  1879  ist  in  der  Uebersicht  der  zur  Abfertigung
  von  Waaren  der  Nummern  etc.  1,  2  und  3  und  22  a,  b,  e  und  f  des  neuen  Zolltarifs  befugten
Aemter  das  Königlich  sächsische  Nebenzollamt  I.  Voitersreuth  unrichtig  als  Untersteueramt  bezeichnet  worden.
        <pb n="70" />
                                                —  50  —

                            5.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Ergänzungen  und  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter

  im  Deutschen  Reich  (exkl.  Bayern)  mit  Angabe  der  von  ihnen  geführten  Stempelzeichen

sowie  des  Umfanges  ihrer  Zuständigkeit  (s.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich,  Jahrgang  1877
S.  572,  Jahrgang  1878  S.  144  und  S.  475,  Jahrgang  1879  S.  124  und  S.  498).

                                 1.  Aufsichtsbezirk  2.  .
Zu  Oranienburg  (Reg.-Bez.  Potsdam)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  □##-führt
  und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.  "6
                                  2.  Aufsichtsbezirk  6.
Die  Befugnisse  des  Eichamtes  zu  Oschersleben  **  sind  auf  die  Ermittelung  und  Beglaubigung

der  Tara  von  Fässern,  und  die  Befugnisse  des  Eichamtes  zu  Neuhaldensleben  ars  auf  die  Eichung  und
Stempelung  von  Brückenwaagen  bis  auf  weiteres  ausgedehnt  worden.
                                    3.  Aufsichtsbezirk  8.
Die  Befugnisse  des  Eichamtes  zu  Celle  unth  sind  bis  auf  weiteres  auf  die  Eichung  und  Stempelung
von  Präzisionswaagen  ausgedehnt  worden.  "
                                    4.  Aufsichtsbezirk  9.
Die  Befugnisse  des  Eichamtes  zu  Warstein  rn  sind  bis  auf  weiteres  auf  die  Eichung  und  Stempelung
  von  Flüssigkeitsmaaßen  ausgedehnt  worden.  "6
                                       5.  Aufsichtsbezirk  10.

Zu  Witzenhausen  (Reg.-Bez.  Kassel)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  a  führt
und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Flüssigkeitsmaaßen,  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.
                                    6.  Aufsichtsbezirk  11.

Die  Befugniß  des  Eichamtes  zu  Aachen  un  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Präzisionsgewichten
von  500  g  bis  1  mg  ist  bis  auf  weiteres  auf  Präzisionsgewichte  von  5  kg  bis  1  mg  ausgedehnt  worden.
                                  7.  Aufsichtsbezirk  21.

Zu  Bernau  (Amts  St.  Blasien)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  cn  führt
und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Hohlmaaßen  für  trockene  Körper  befugt  ist

                                     8.  Aufsichtsbezirk  23.
Es  sind  Eichämter  errichtet:

2
zu  Bolchen  (Bezirk  Metz)  mit  dem  Stempelzeichen  ,
24

23
7  Albesdorf  .......................
        <pb n="71" />
                                                     —  51  —

23
zu  Saarburg  (Bezirk  Metz)  mit  dem  Stempelzeichen  ,
26

23

7#  Dieuze  n  »  »  77  7  1—  7

27
welche  sämmtlich  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  befugt  sind.
Berlin,  den  6.  Januar  1880.

              Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
                                   Foerster.

 

                                     6.  Justiz-Wesen.

 

Bei  dem  Reichsgericht  sind  folgende  Personen  als  Rechtsanwälte  zugelassen:

Arndts,  Justizrath.  Dr.  Fels  Dr.  Reuling.

Dr.  Bohlmann,  desgleichen.  Fenner,  Justizrath.  Romberg,  Justizrath.
Dr.  Braun,  desgleichen.  Johannsen.  Sachs.

Bussenius,  desgleichen.  Dr.  Luden.  Dr.  Seelig.

Dr.  Crome.  Dr.  Lüntzel,  Justizrath.  Stegemann,  Justizrath.
Dorn,  Geheimer  Justizrath.  Mecke,  desgleichen.  Dr.  Thomsen.
Erythropel.  Patzki.

 

                                    7.  Eisenbahn=  Wese  n.

 

                                         Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  Februar  d.  J.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Heißen—Steele  der  Rheinischen  Eisenbahn  zwischen  den

Stationen  Rüttenscheid  und  Steele  errichtete  Personen-Haltestelle  Rellinghausen  dem  öffentlichen  Verkehr
übergeben  werden.

Berlin,  den  23.  Januar  1880.  In  Vertretung:
Körte.

 

                                         8.  Marine  und  Schif  fahrt.

—

 

Von  der  Königlich  preußischen  Regierung  ist  der  Amtsgerichtsrath  Braun  in  Stralsund  zum  Vorsitzenden
des  Königlichen  Seeamts  daselbst  ernannt  worden.

 

Mi  den  nächsten  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfungen  für  große  Fahrt  wird  bei  den  Navigationsschulen:


1.in  Altona  am  9.  Februar  d.  J.,

2.in  Danzig  am  19.  Februar  d.  J.,

 3.in  Barth  am  4.  März  d.  J.,

4. in  Stralsund  am  12.  März  d.  J.,

5.  in  Grabow  a.  O.  am  20.  März  d.  J.,

6.in  Memel  am  2.  April  d.  J.



begonnen  werden.
        <pb n="72" />
                                                      —  52  —

Dr.  im  Jahre  1846  in  Stockton  on  Tees  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Brigg  „Ann
&amp;amp;  Sarah“  von  286  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Wilhelm  Ganswindt  zu  Danzig  unter  dem  Namen
„Dankbarkeit“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für
welches  der  Eigenthümer  Danzig  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  "  Januar  d.  J.  vom  Kaiserlichen
Konsulat  zu  Hartlepool  ein  Flagenattest  ertheilt  worden.  «

 

                                          9.  K·onsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  Konsul  in  Amoy,  Dr.  jur.  Richard  Krauel,  zum  General-Konsul  für
Australien  mit  dem  Sitz  in  Sidney,
den-  bieherigen  Konsul  Travers  in  Cairo  zum  Konsul  in  Canton  und  Hongkong
un
den  Kaufmann  Murdo  Morrison  zum  Vize-  Konsul  in  Stornoway
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  französischen  Konsul  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Etienne  Champy  ist  das  nachgesuchte  Exequatur
  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="73" />
                                               Central-Blatt

                                           für  das

 

                                    Herausgegeben

                                              im

                                     Deutsche  Reich.

                                Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

             

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Freitag,  den  6.  Februar  1880.  Nr.  6.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  53  attestes  .  57
2.  Mün  „Wesen:  neberstcht  über  die  Ausprägung  von  Reichs  5.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  —  Exequa-3.
  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß,  betreffend  tur·  Ertheilung..  57

den  Veredelungsverkehr  mit  Oesterreich-Ungarn  56

                                    1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                    Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Da  des
*  O  —  "  1  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  #  3.  4.  5.  l  6.

 

 

 

                   a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Wenzel  Benesch,geboren  am  28.  März  schwerer  Diebstahl,

Stellmacher,  1820  zu  Groß-Ledhuj,

Bezirk  Politz,  Böhmen,

2.  m“°  Norburg  gebchen  am  24.  Dezember  versuchter  Raub,

Dienstknecht,  1849,  aus  Oestro-Wem-1

  menhoy,  bei  Malmö,
Schweden,

 

 

Königlich  preußische  10.  Dezem-Bezirksregierung
  zu  ber  1879.
Liegnitz,

Polizeiamt  zu  Lübeck.  12.  Januar

d.  J.

 

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.[Margarethe  Skow-  37  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische

 

ronska,  Schangrod,  Russisch=  teln,
Polen,

4.  Novem-Bezirksregierung
  zu  ber  1879.

Königsberg,
        <pb n="74" />
                                                 —   54   —

 

 

 

 

——

 

l
&amp;amp;  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
z  —  —  Ausweisung  weisungs-#
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
4.  Martin  Waschu-0  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  30.  Dezem-E



10.

11.—

12.

13.

14.

15.

16.

17.

.Josef

lewski,  Arbeiter,

.Victor  Jozefowicz,

Schneider,

.  Karl  Vogel,  Tagelöhner,


Kotzian,
Knecht,

.Georg  Wiesner,

Spinner  und  Kellner,

.Franz  Lustig,  Tagearbeiter,



Johann  Kreizinger,
Arbeiter,

Georg  Baranetz,
Drahtbinder,

Peter  Tomaschek,
Schuhmachergeselle,

Josef  Nozicka,
Gürtler,

Benedict
Steinmetz,

Hayeck,

Johann  Deirxler,
Kommis,

Theodor  Reintjes,
Tagearbeiter,

Josef  Karnitschnig,
Hausschmied,

 

Kaloga,  Rußland,

31  Jahre,  aus  Peisern,
Russisch-Polen,

22  Jahre,  aus  Heinzendorf,
  Mähren,
32  Jahre,  aus  Neutitschein,
  Mähren,

geboren  am  24.  April

1853  zu  Matzdorf,
Kreis  Bielitz,  ortsangehörig
  zu  Bieelitz,

Oesterreichisch-Schlesien,
30  Jahre,  aus  Oijes,
Böhmen,

24  Jahre,  aus  Altenbuch-Döberney,
  Bezirk
Königinhof,  Böhmen,
14  Jahre,  aus  Neszlusa,
Komitat  Trencsin,  Ungarn,


33  Jahre,  aus  Gewitsch,
Bezirk  Mährisch-Trübau,
Böhmen,

geboren  am  19.  März
1855,  aus  Gitschin,
Böhmen,

55  Jahre,  geboren  zu
Piseck,  Böhmen,

22  Jahre,  geboren  zu
Brünn,  Mähren,  ortsangehörig
  zu  Gunskirchen,
  Bezirk  Wels,
Ober-Oesterreich,

20  Jahre,  aus  Wehl,
Niederlande,

geboren  am  16.  November
  1859,  aus  Zinsat,

 

Bezirk  Marburg,  Steierteln,



desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen
teln,

und  Betdesgleichen,



desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

 

mark,

Bezirksregierung  zu
Königsberg,
Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Posen,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Landdrostei  zu  Aurich,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Wiesbaden,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,

Stadtmagistrat  Nürnberg
  in  Bayern,

 

ber  1879.

17.  Januar

d.  J.

22.  Januar
d.  J.
12.  Januar

d.  J.

19.  Januar
d.  IJ.

10.  Dezember
  1879.

29.  Dezember
  1879.

3.  Januar

d.  J.

6.  Januar

d.  J.

23.  Januar

d.  J.

21.  Januar

d.  J.

26.  Januar
d.  J.

desgleichen.

22.  Dezember
  1879.
        <pb n="75" />
                                                  —   55   —

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand!  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
(  »  Ausweisung  weisungs-5
  «  .  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.
8  des  Ausgewiesenen  schlossen  h  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
18.  Johann  Turek,  Tage-52  Jahre,  aus  Wälisch-Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas=  3.  Januar
löhner,  birken,  Bezirk  Prachatitz,  teln,  sau  in  Bayern,  d.  I.
Böhmen,
19.  Franz  Eckerl,  Büch-26  Jahre,  aus  Königs-Hesgleichen,  dieselbe  Behörde,  10.  Januar
senmachergehülfe,  stetten,  Bezirk  Piseck,  d.  J.
Böhmen,
20.  Andreas  Heilmann,geboren  1854,  aus  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  3.  Januar
Metzger,  Verviers,  Provinz  Lim-  Bezirksamt  Bruck,  d.  S.
burg,  Belgien,
21.|Wenzel  Höpfl,  Fa-geboren  1859,  ortsange-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  6.  Tanuar
brikarbeiter,  hörig  zu  Oblat,  Bezirk!  und  Angabe  falschen  Bezirksamt  Kemnath,  d.  J.
Podersam,  Böhmen,  Namens,

22.  Franz  Brabec,  25  Jahre,  ans  Slawie-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  12.  Januar
Tischlergeselle,  tin,  Bezirk  Chotiebor,  Bezirksamt  Ebers=  d.  J.
Böhmen,  berg,
23.Johann  Pohanka,  24  Jahre,  aus  Chotiebor,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Hafnergeselle,  Bezirk  Chotiebor,  Böh=  teln,
men,
24.  Joses  Merklaß,,28  Jahre,  geboren  undsdesgleichen,  Königlich  sächsische  29.  Novem-Handarbeiter,
  ortsangehörig  zu  Tres-  Kreishauptmann-  ber  1879.
kow,  Bezirk  Eisenbrod,  schaft  zu  Dresden,
Böhmen,
25.  Santo  Bezani,29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  23.  Januar
Arbeiter,  Castelnuovo,  Provinz  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Cremona,  Italien,
26.Franz  Büchler,  geboren  am  10.  August[Landstreichen,  Gebrauch  Kaiserlicher  Bezirks-2  4.  Novem-Sticker,
  1844  und  ortsangehörig  gefälschter  Legitima-  präsident  zu  Kolmar,  ber  1879.
zu  Juneroden,  Kanton  tionspapiere  und  An-Appenzell,
  Schweiz,  gabe  falschen  Namens,
27.  Jakob  Moser,  29  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  23.  Januar
Maurer,  ortsangehörig  zu  Rap-  teln,  d.  J.
poldsried,  Kanton  Bern,
Schweiz,
28.  a)  Raimund  Soland,  37  Jahre,
Schuster,
b)  Josef  Soland,  45  Jahre,
Küfer,  beide  geboren  und  orts.desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

 

angehörig  zu  Stüßlin-=gen,
  Kanton  Solothurn,
Schweiz,

 

 

 

 

 

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Oppeln  vom  3.  Oktober  v.  J.
verfügte  Ausweisung  des  Gürtlers  Theodor  Beer  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  von  1879  S.  630
Z.  5)  ist  zurückgenommen  worden.

 

9*
        <pb n="76" />
                                                     —   56   —                                                                             der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  31.  Januar  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-———K-—4







                                          2.  Münz-Wesen.

                                         Uebersicht

                            Gold=  und  Silbermünzen.

..

–—.

 

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

t,  In  der  Woche  von  Goldmünzen  
25.  bis  31.  Jannar  auf  Privat-  4    Fünfzig-  Zwanzig-1880
  sind  geprägtDoppelkronen  #  Kronen  Halbe  rechnung)  Fünf-  Zwei-  Ein  Fünf.  6  Pfennig
worden  in:  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  stücke  stücke
6  2  4  4  -*  44  4

Berlin  242  610  40  *  —  1  —
München.  —  —  —  —  —  113  924  —  —  —  —  —
Hamburg.  —  —  53  960  —  —  —  —
Summe  1.  —  —  —  —  —  410  44  40  163  —  —  —  3
2.  Vorher  waren  geprägt  268  111  720|423  335  320˙27  969  925|399  668  560|71  653  095/09  536  000  150  020  054  71  486  552—|35  717  922  80
3.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  v20  335  32027  969  925|399  668  560|71  653  095/09  946  494/150  060  217.71  486  552—s35  717  922/80

4.  Hiervon  wieder  ein-  1  1  f
gezogen  240  620  189  690  1985  2  075  2430  1315  662  50  5  000  412.—
5.  Bleiben  1267  871  100/423  145  630/27967  940  71  651  020,99  944  064/150  058  902/71  485  889/50/30  717  510  80

1  718  984  670.4  423  857  38630  “4

 

Anmerkung.  Die  Veröffentlichung  der  Ausprägungen  findet  fortan  nicht  mehr  wöchentlich  sondern  monatlich  statt.

 

  

                                         3.  Zoll  und  Steuer-Wesen.

Nachdem  der  Handelsvertrag  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn  vom  16.  Dezember  1878  mit  den
in  der  Erklärung  vom  31.  Dezember  1879“)  enthaltenen  Einschränkungen  bis  zum  30.  Juni  1880  verlängert

worden  ist,  hat  der  Bundesrat

beschlossen,  daß

h  in  seiner  Sitzung  vom  15.  Jannar  d.  J.  hinsichtlich  des  Veredelungsverkehrs

1.  die  obersten  Landes-Finanzbehörden  ermächtigt  werden,  für  die  Zeit  bis  zum  15.  Februar
laufenden  Jahres  die  Befugniß  zur  Gestattung  der  Veredelung  deutscher  Waaren  in  Oesterreich-Ungarn
  gemäß  des  Absatzes  2  des  §.  115  des  Vereins-Zollgesetzes  vom  1.  Juli  1869
auch  den  Zoll-Direktivbehörden  und  Hauptämtern  beizulegen,  ohne  daß  dabei  der  Nachweis
der  Nothwendigkeit  oder  Nützlichkeit  für  den  deutschen  Verkehr  zu  erfordern  ist;

3.

vom  15.  Februar  laufenden  Jahres  an  die  Erlaubniß  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr  im  Veredelungsverkehr

  nur  in  besonderen  Fällen,  wenn  der  soeben  erwähnte  Nachweis  erbracht
wird,  von  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  zu  ertheilen  ist;

6  Monaten  festgesetzt  wird.

die  Frist  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr  regelmäßig  auf  3  Monate,  ausnahmsweise  bis  zu

Unter  „deutschen  Waaren“  (Nr.  1  des  obigen  Beschlusses)  sind  solche  zu  verstehen,  welche  entweder
in  Deutschland  erzeugt  oder  daselbst  einer  Bearbeitung  unterworfen  worden  sind.

 

.)  Central-Blatt  1880  Seite  18.
        <pb n="77" />
                                             —  57  —

                              4.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1857  in  South-Shields  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  eiserne  Bark
„J.  D.  Marshall“  von  689,3  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  des  im  Großherzogthum  Oldenburg  staatsangehörigen  J.  H.  Hustede  zu  Elsfleth  unter
dem  Namen  „Pax“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für
welches  der  Eigenthümer  Elsfleth  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  18.  v.  M.  vom  Kaiserlichen
General-Konsulat  zu  London  ein  Flagenattest  ertheilt  worden.

 

                                       5.  Kon  sulat=  Wese  n.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Georg  Boden  in  Salta  (Argen
tinische  Repuplik)  zum  Vize-Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Kaiserlichen  Konsul  in  Taganrog  (Rußland),  Fedor  Cubasch,  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Dem  Herrn  Paul  Möller  ist  das  Exequatur  als  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in
Hamburg  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="78" />
        <pb n="79" />
                                                Central-Blatt

                                         für  das

                                 Herausgegeben

                                             im

                              Deutsche  Reich.

                             Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  13.  Februar  1880.

Nr. 7.  .

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:

von  Ausländern  aus  dem

3.  Marine  und  Schiffahrt:

Reichsgebiete

Ertheilung  eines  Flaggen-Ausweisung


.  .  Seite  59
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bundehrathsbeschluß,  betreffend
den  Maßstab  für  die  Verzollung  von  Bau=  und  Nutzholz;
—  Befugniß  einer  Zollstelle  61

Prüfungen

Januar  1880

 

attestes;  —  Beginn  von  Seeschiffer=  und  Seesteuermanns-61



4.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Jannar  1880;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten-  Ende

 



                            1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

                     Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  –  —  ·  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Lux,  Brauer-geboren  am  25.  Novem-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  16.  Januar

geselle,

fIsaak  Rosenberg,
Kaufmann,
.Abraham  Kahan,

.Jakob  Tommasini,
Konditor,

Ottokar  Severa
(Sewera),  Kellner,

 

ber  1845  zu  Weidenau,

reichisch-Schlesien,
19  Jahre,  aus  Olkienik
bei  Wilna,  Rußland,

19  Jahre,  aus  Troki  bei
Wilna,  Rußland,

34  Jahre,  aus  Tres,
Bezirk  Cles,  Tirol,

19  Jahre,  geboren  und
wohnhaft  zu  Prag,

 

Kreis  Troppau,  Oester- 



teln,

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Bezirksregierung  zu
Frankfurt  a.  O.,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu

Posen,

dieselbe  Behörde,
Königlich  preußische
Landdrostei  zu  Lüneburg,


Königlich  preußische
Landdrostei  zu  Stade,

 

 

d.  J.
27.  Januar
d.  J.
desgleichen.

28.  Januar
d.  J.

18.  Januar
d.  J.

10
        <pb n="80" />
                                               —   60   —

 

 

 

 

 

„  l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dam  des
5  -  Ausweisung  Ausweisungs-.
  .  der  Vestrafung.  beschlossen  hat.  beschluss
des  Ausgewiesenen  h  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  H.  I  1·s.
6.Karl JohannKarl-geborenam31.MaiLandstteichen,  Königlich  preußische  29.  Januar
son,  Schmied,  1858  und  ortsange-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
hörig  zu  Gothenburg,  Minden,
Schweden,
7.  Rudolf  Volkart,  21  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußische  28.  Januar
Mechaniker,  Windlach,  Kanton  Zü-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
rich,  Schweiz,  Wiesbaden,
8.  Karl  Schnaleck,  17  Jahre,  geboren  zusddesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tagelöhner,  Wien,
9.  Karl  Sonnenschein,54  Jahre,  aus  Buda-Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Pas=  3.  Januar
Friseurgehülfe,  pest,  Bezirk  Budapest,  und  Fälschung  von  Le=  sau  in  Bayern,  d.  I.
Ungarn,  gitimationspapieren,
10.  Franz  Jacubetz,?  Jahre,  aus  Mallo-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Maurer,  nitz,  Bezirk  Klattau,  teln,
Böhmen,
11.  Sohann  Zwir,  geboren  1836,  aushbesgleichen,  Königlich  bayerischesfdesgleichen.
Wagner,  Kumersberg,  Bezirk  Bezirksamt  Schon-Luttenberg,
  Steiermark,  gau,
12.Thomas  Herzik,  80  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  bayerisches  7.  Tanuar
Bäckergeselle,  zu  Stachau,  Bezirk  Bezirksamt  Grafen=  d.  I.
Schüttenhofen,  Böhmen,  au,
13.  Anton  Cermann,54  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  sächsische  5.  Jannar
Fleischergeselle,  ortsangehörig  zu  LomWiderstand  gegen  die  Kreishauptmann-  d.  J.
nitz,  Bezirk  Semil,  Staatsgewalt  und  Dieb=  schaft  zu  Zwickaui
Kreis  Gitschin,  Böh=  stahl,
men,
14.  Anton  Menzel,  geboren  am  10.  März  Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  2.  Tanua
Tischlergeselle,  1858  und  ortsangehörig!  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.
zu  Friedland,  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,
15.  Wenzel  Reinelt,  geboren  am  19.  März  Betteln,  nach  mehrma-dieselbe  Behörde,  15.  Januar
Weber,  1844  und  ortsangehörig  liger  rechtskräftiger  Ver-  d.  I.
zu  Hermsdorf  bei  Gabel,  urtheilung  wegen  der
Böhmen,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
16.Ola  Ingelson,  geboren  am  17.  Juli  desgleichen,  Polizei-Amt  zu  Lübeck,  3.  Januar
Arbeiter,  1844,  aus  Basebeck  bei  d.  J.
Malmö,  Schweden,
17.Josef  Hornick,  geboren  am  5.  Juni  1843  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  10.  Januar
Schuhmacher,  zu  Mährisch-Ostrau,  d.  J.
Mähren,
18.  Reinhold  Ricoeur,  29  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-28.  Januar
Schlosser,  ortsangehörig  zu  Ant=  teln,  präsident  zu  Kolmar,  d.  I.
werpen,  Belgien,
        <pb n="81" />
                                                       —  61   — 

 

 

l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
—*  —+.  Ausweisung  weisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
7•  2.  6  ¾  4.  ..  6.

 

 

19.  August  Weiß,  Eisen-23  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-28.  Januar
bahnarbeiter,  ortsangehörig  zu  Fran=  teln,  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
kendorf,  Kanton  Baselland,
  Schweiz,

 

 

 

 

 

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Posen  vom  5.  August  v.  J.
verfügte  Ausweisung  des  Brauers  und  Brenners  Karl  Friedrich  Hubert  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt
von  1879  S.  520  Z.  7)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  Hubert  nicht  russischer,  sondern  preußischer
Staatsangehöriger  ist,  zurückgenommen  worden.

 

                                     2.  Zoll=  und  Steuer=  Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  29.  Januar  d.  J.  beschlossen:

1.  daß  Bau=  und  Nutzholz  in  der  Regel  beim  Eingange  in  Flößen,  Schiffen,  oder  auf  gewöhnlichen
Landwegen  nach  Rauminhalt,  bei  dem  Eingange  auf  der  Eisenbahn  nach  der  Wahl  des  Zollpflichtigen
  entweder  nach  Rauminhalt  oder  nach  Gewicht  zu  deklariren  und  zu  verzollen  ist,
mangels  einer  solchen  Angabe  im  letzteren  Falle  aber  die  Zollbehörde  den  anzuwendenden  gesetzlichen
  Maßstab  zu  bestimmen  hat;

2.  daß  die  obersten  Landes-Finanzbehörden  befugt  sind,  von  der  unter  1  aufgestellten  Regel  im  Falle
besonderen  Bedürfnisses  Abweichungen  anzuordnen,  welche  öffentlich  bekannt  zu  machen  sind.

 

Dem  Nebenzollamte  I.  zu  Hüningen  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleit—
scheinen  I.  für  den  Verkehr  mit  Bau=  und  Nutzholz  zwischen  der  Schweiz  und  Frankreich  ertheilt  worden.

 

                                      3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  in  San  Francisco  (Californien)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
gefahrene  Gaffelschooner  „Favorite“  von  23/61  Tons  Brutto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das
ausschließliche  Eigenthum  der  Handelsgesellschaft  „Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln“
  zu  Hamburg  unter  dem  Namen  „Fakaofo“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.
Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am
10.  November  v.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Apia  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

In  Leer  wird  am  23.  Februar  und  in  Geestemünde  am  1.  März  d.  J.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung
für  große  Fahrt  begonnen  und  in  Leer  zugleich  eine  Seesteuermanns-Prüfung  und  eine  Seeschiffer-Prüfung
für  kleine  Fahrt  abgehalten  werden.

 

10*
        <pb n="82" />
                                                     —   62   — 



5.   Bank:

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event.
8  täglich  bindlich-  ¾  bindlich-.
  Grund.  Reserve.  Noten.  Gegen  Unge.  Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  SummeGegen  keiten
Name  der  Banken.  payi  31.  Dezbr.  deckte  31.  Dezbr.  31.  Dezbr.j  uit  31.Dezbr.  31.Dezbr,  der  81.Dezbr.weiterge.
Kapital.]  Fonds.Umlauf.  Ver-  Kündi.  Passiva.  "u
32  1379.  Noten.1870.  1379.  1879.  1879.Passiva.1879.,gebenen
7#  bindlich-  gungs.  inlän-6
  keiten.  frist.  dischenn
1|  Reichsbank  120  00015  2237  é6|  65  202]  89  330—  112  897/220  950  +  34  66  5  —  —  571.—  908  os4  350—  314599  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2964|+  58  723—  4241  3402  1  143  —  —  —  —  9  9664  201  129
3|Kölnische  Privatbank  3  000  750  27404  499  1244  58  231—  59  2  866  79  30  —  9617/  6837  350
4  Magdeburger  Privatbank.  3u000  606  2  619—  33  1154  83  171—  18  1286—  87  314  +  310  7742  —  172½20
5  Danziger  Privat-Aktien-Bank  3000  750  1494—  141  424—  232  314  72  2793|  1.  121  129—  9  8  460  43  510
6 Provinzial-  Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  750  1982  —  178  1  171—  16  263  J  216  1460.  11  30—  12  7485  37  274
7  Hannoversche  Bank12000  896  5399—  358  1  821—  1215  3598  M+  184  2060  —  27½  #1843—  81  25796—  86  687
8|Frankfurter  Bank  17  143a606  1  -  16  273—  2  8788  8463087|  3065—  272  3  426  43189S
Bayerische  Notenbank  7  500  292  567  066+  14763  168  TM  548  3  813  130.  122329  %
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden=  30  000  3  317  38  820—  4168  14284—  3462  2771+  1322  3720).  459  476  85  79  109—  2  300  1890
11  Leipzlger  Kassenverein  3  000  145  2  866  446  9644  8900  20151  11  497  —  128  195  —  1  874814  340  37
121  Chemnitzer  Stadtbank  510  120  505  11  96—  118  137—  94  4651—  84  211—  50  6  131—  21  841
13/  Württembergische  Notenbank  91  000  37123453|  1041  9729|—  88  175  —  35  4  —  754  52  33757—  1025  888
14  Badische  Bank  ..  90001361138374236876934365  61504122  42-—  2  668  58  25P  523|  +  2  540  2
15/  Bank  für  Süddeutschland.  15  671  111  17  1599—  2  —  —  1063  4  5533  240
16%  Braunschweigische  Bank.10  500  309  2322  195  1498—  22  3314  —+  1  065  1  a6  63  316  —  89  18  126  844  1  110
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  43  1  162—.  105  71—  275  1140%  33  2  *  149  1944.  151  7  8376—+  438  88
16  Bremer  Bank  16  607  774  5  100.1.  113152—  95  226—  9215  5#  249  s803  4  312]  38788  4  11561  1026
I
Zusammen  268  332  31454  325  653  —  64630  172  406  -  119  024  249  201  4  40  283]  42  005  54310029  M  1  182|1  526  626  22  438  725
"„
)  U
T
Bemerkungen.
Zu  8*:  Darunter  148  200  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Zu  14*:
Zu  15*:

Darunter

40  286  (M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Darunter  104  004  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="83" />
                                              —   63   —                                                                           Wesen.

banken  Ende

Januar  1880



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1879.
auf  Tausend  Mark.)
Aktiva.
2
Metall.  Gegen  J  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  #
Bestand.  31.  Dezbr.kassen.  31.  Dezbr.  anderer  31.  Dezbr.  Wechsel.  31.  Dezbr.  Lombard.S1.  Dezbr.Effekten.  #31.  Dezbr.  Aktiva  31.  Dezbr.  der  31.  Dezbr.
1879 scheine.1879.anken.1879.  1879.  1879.  1879.  "  1879 Aktiva.  1379.
#  *
568  319#.  28  946  4  56  836  —  28  578  15  818—  4464  24938  +  11831  –  30  790
10311  25  91.  583201  TT  432  4875  21110  3127—  443  —  —  32  —  10  2768  2002
953  1  81  3  535  437  14414  203  765  21  —  –  193  —  20  9601  4  6432  3
tin-  14  91.  8  485  —  110  5  482  +  75  909  .  17  —  —  a8  66  1189  4  20
700|  29  —  —  3701  62  5864—  337  7583—  54  109.  —  13  9210  T  393  ##  716·  60  5
6e606—  102  2  -  1  113  61  5  117/  138  1  3090  —  1156  —  —  289—  41  7  326—  18186
2297/  182  32  4  25  1319  4  65013330  —  426  642  21  511—  4454  7  729  —  42  25  796—  86
153049  428  23  492—  210019839  624  5930  —  6270  5  727—  55  2204  —  70  4  3854  283118
3  10  837  46—  111112  J  102467  1371  1  686  —  157  9320  —  82  1718  —  312  78  700  F  1745
169686AJ  656  126  4  641  1  3931  1600  4904—  954  4474  1  117  791090—  230210
1074  36  77.  68  761  —648  4044  299  14921  80  349  349  ↄ614  56  8  7418  3401
278|-  56  8—  7  123  80  3649—  444  141—  37  188  —  70  17414  498  6  1844—  2412
——  144  212629  —  125018593-  36  401  —  18  808  97  731—  11  33  757—  102513
5  615  132  20—  4  509.  3751669  6580  1  169—  23  31½  5  1488  —  9  25  523+  2546
5460/J  397  26  —  16  701  644718210  —  304  2290  —  1  4071—  27  2445  +  1101  33  240  +X  1  391115
613—  21  15  4  2  196  4  4660  ö5r  2040  4  119  —  —  4919  4  8485  18  343  4  98416
189  1  5  —  1  697  4  3178  407—  794  199  —  45  1096  J+  385  14554  231  —.
1781  1  51.  5  162  4  423  68.  2  074  182  3530—  6  1242.  340  38  9688  +  522  1
66  258+  35  9954188  J  35834  +  15  100  2/6—  45  868  86  343  —  31  184  34402  —  3301  67  618  4  3463  1536  656  22406
s  l
t  .
k  .
s  s  l
        <pb n="84" />
                                                 —   64   —

 

Bezeichnung

Statistik  der  deutschen  Bank

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  #  im  Bestande
Nr.  —-Notenbanten.
  in  Abschnitten  zu  100  .M  in  Abschnitten  zu  200  M.
-—  l  -  A  l  »Z-1.Reichsbank1).
  .  404309850142190150  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  531  700  27  300  —
3.Kölnische  Privatbank  2).  2  723  800  252  500  «
4.MagdeburgerPrivatbank  2519300  480  700  —  —
5.  Danziger  Privat-Aktienbank  1  494  200  1  505  S00  —.  —
6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthume Posen  2  703.000  197  000  429200  470  S#n
7.  Hannoverische  Bank  5399200  900  800  —  —
8.]  Frankfurter  Bank  3  610  000  3  590  000  —  –
9.Bayerische  Notenbank #  66  996  300  2  933  700  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  23  983  900  |36  OI16  100  —  —
11.  Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  505  300  4  700  —  —
13.  Württembergische  Notenbank  23  452  700  2147  300  —  —
14.!  Badische  Bank  ..  .  1383750025162500  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  14  804  600  21  195  400  —  I  —
16.Braunschweigerische Bank  239170011178300  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lübeck  1  162  400  1  237  600  —  —
18.Bremer  Bank  5  100  000  4150  000
zusammen  am  31.  Januar  1880  574  455  400253  169  850  429  200  470  800
am  31.  Dezember  1879  595.529  100226  696  200  489  200  410  800
mithin  am  31.  Januar  1880  mehr  –  26  473  650  —  60  000
weniger  21  073  650  –  60  000  —

 

 

 

Anmerkungen.

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  selt  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:  850
vernichtet:  7  966  750

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

240

98360  —-  -

91  395  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

1  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

2  600
86  590  0t0
2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und

720

290  810

223  025  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

2  440  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichlet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  1  300  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  1  700  Mark  in  Abschnitten

2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  5

900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4059  100  Mark  in
        <pb n="85" />
                                       —   65   —                                                                                          noten  Ende  Januar  1880.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1000.  überhaupt
-!  M  M  /  MI  »f-  »z-  l  M
92  746  000  218  754  000  228  359  000  321  341  000  725  414  850  682  285  150  1.
—  —  1432  000  9u000  21963  700  36  300  2.
—  —  —  —  2  723  800  252  500  3.
—  —  —  —  2519  300  480  700  4.
—  —  —  —  1  494200  1  505  800  5.
849  500  350  500  —  —  1  981  700  1  018  300  6.
—  —  —  —  5399200  900  800  7.
647.000  1  453  000  6  651.000  14  049  000  10  908  000  19  092U000  8.
—  —  —  —  66  996  300  2  933  700  9.
14  841.000  11  659  000  –  —  38  824  900  47  675  100  10.
2866  000  134  000  —  2  866  000  134  000  11.
—  —  —  —  505  300  4  700  12.
—  —  —  —  23  452  700  2147  300  13.
—  —  —  —  13  837  500  25  162  500  14.
—  —  —  —  14  804  600  21  195  400  15.
—  —  —  —  2321  700  11  178  300  16.
—  —  —  1  162  400  1  237  600  17.
—  —  —  5  100  000  4150  000  18.
111  949  500  1  232  350  500  236  442  000  335  399  000  923  276  150  821  390  150
128  003  500  216  296  500  263  786  000  308  055  000  987  807  800  751  458  500
—  16  054  000  –  27  344  000  —  69  931  650
16  054000  —  27  344  000  —.  64  531  650  —

 

 

 

 

 

Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Januar  1880;
85  775  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  235  200  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,

700  ·  I  s  ·  rli  12  51  0  e  I  I  I
8  340  980  r“  "  ·  259  440  600  -  ·  «
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Januar  1680:

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,

97  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  183  665  Mark
mithin  gegen  Ende  Dezember  1879  weniger  2745.
4  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  61950
138  495  550  -  "  -  -  1502601610.

zusammen  16  470  Mark

mithin  gegen  Ende  Dezember  1879  weniger  —
150  ·  sss  1000  Thlr.  in  Lofchnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7230
297  900  r  299  000  rl  *  "  ·  s  2  976  300  -

daß  am  31.  Januar  1880:  ç
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1997  000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="86" />
        <pb n="87" />
                                               Central-Blatt

                                          für  das

                                  Herausgegeben

                                              im

                                   Deutsche  Reich.

                                Reichsamt  des  Innern.

,-Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen                    Prännmerations Preis für den Jahrgang sechs Mark.



             

 

Berlin,  Freitag,  den  20.  Februar  1880.

 

 

Nr.  8.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  3.  Konsulat-Wesen:
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  67  lungen
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer
  in  den  Monaten  April  1879  bis  Ende  Januar
1880;  —  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen
  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  1.  Apri
1879  bis  Ende  Januar  1880



 

4.  Statistik:  Bundesrathsbeschluß,  betreffend
Geschäftsstatistik  der  Zollstellen;

Ernennung;  —  Exequatur-Erthei-73


desgl.,

                         1.   Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

Fortfall  der  s.  g.
betreffend  Bestimmungen

  bezüglich  der  Nachweisung  des  Waarenverkehrs
  zur  See  über  die  Haupthäfen  des  deutschen  Zollgebiets  73

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*—  E  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  ..  ¾

 

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Marianne  Grabia,0

2.  Martin  Kempkeß0

 

 

Jahre,  aus  Popow,einfacher  Diebstahl  im  Königlich  preußische
geborene  Minarsky,  Bezirk  Kalisch,  Russisch=  wiederholten  Rückfalle,
Schäferfrau,  Polen,
Jahre,  ortsangehörigwiederholter  Diebstahl  Königlich  preußische
(aliaas  Kempka),)  zu  Cieskowice,  Kreis  im  Rückfalle,
Arbeiter,  Chrzanow,  Galizien,

 

Bezirksregierung  zu
Breslau,

Bezirksregierung  zu

29.  Januar

d.  J.

7.  November
  1879.

 

Oppeln,

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Karl  Zimmer-geboren  am  8.  MärzsLandstreichen  und  Bet-Königlich

mann,  Arbeits--=  1850  und  ortsangehörigteln,
mann,  im  Amt  Goldingen,
Gouvernement  Kurland,

R

ußland,

preußische  3.  Februar

Bezirksregierung  zus  d.  J.

Potsdam,

11
        <pb n="88" />
                                                         —   68   —

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
S2  ——  Ausweisung  weisungs-2
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
4.  Moritz  Jacheles,  geboren  am  14.  Januar  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  6.  Februar
Barbiergehülfe,  1859  und  ortsangehö-  und  Gebrauch  eines  Bezirksregierung  zu|d  J.
rig  zu  Prag,  falschen  Legitimations-=  Potsdam,
papieres,
5.  Franz  Lehnert,9  Jahre,  geboren  zuLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  18.  Dezem-Schlossergeselle,
  Schönlinde,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zuf  ber  1879.
Frankfurt  a./O.,
6.  Tosef  Pawlowski,  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußische  20.  Januar
Arbeitsburschea,  Brudzewo,  Gouverne-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
ment  Kalisch,  Russisch-  Bromberg,
Polen,
7.  Josef  Jarosch,  Tage53  Jahre,  aus  Karls-Desgleichen,  Königlich  preußische  27.  Januar
arbeiter,  brunn,  Bezirk  Leito-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
mischl,  Böhmen,  Breslau,

8.  Aloys  Richter,20  Jahre,  geboren  undidesgleichen,  Königlich  preußische19.  Januar
Drechslergeselle,  ortsangehörig  zu  Hotzen-  Bezirksregierung  zu|d.  J.
plotz,  Bezirk  Jägern-  Oppeln,

dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,

9.  Franz  Welz,  Bäcker-48  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
geselle,  ortsangehörig  zu  Seidendorf,
  Bezirk  Jägerndorf,
  Oesterreichisch-Schlesien,

10.Karl  Ehrentraut,  geboren  am  1.  November  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  Januar
Schlossergeselle,  1838  und  ortsangehö-  d.  J.
rig  zu  Wiener-Neustadt
bei  Wien,  1
11.  Franz  Manoschek,  33  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tischlergeselle,  ortsangehörig  zu  Mährisch-Caroline
  bei  Brünn,
Mähren,
12.  Gustav  August  Boe-28  Jahre,  aus  Naum=  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  21.  Januar

13.
14.

necke,  Buchbinder,

Rudolf  Franz  Han—
sen,  Bäcker,

Johann  Klaßen,
Bäckergeselle,

 

bande  entlassen,

19  Jahre,  aus  Mariboe
auf  Laaland,  Dänemark,
geboren  am  22.  März
1854  und  ortsangehörig
  zu  Vlissingen,  Niederlande,


 

 

gleichen

innerhalb  der

drei  Jahre,
Landstreichen

teln,
desgleichen,

burg  a./S.,  aus  dem  liger  rechtskräftiger  Verpreußischen
  Staatsver-  urtheilung  wegen  der
Uebertretung

letzten

und  Bet- 



Bezirksregierung  zu

Schleswig,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Landdrostei  zu  Hildesheim,



d.  J.

24.  Januar
d.  J.
3.  Februar

F
d.  J.
        <pb n="89" />
                                                            —   69   —

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
Ausweisung  weisun  g-9
  ·  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  gs..
S  des  Ausgewiesenen.  9  eschlossen  ha  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Simon  Großmann,58  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische2.  Februar
Lehrer,  Gallum,  ortsangehörig  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  .
zu  Szerwitz,  Russisch-  Minden,
Polen,
16.  Karl  Heinrich  Söh-18  Jahre,  geboren  zu  Nichtbeschaffung  eines  Königlich  preußische  20.  Oktober
nitz,  Tapezier,  Chaux  de  fonds,  Kan=  Unterkommens,  Bezirksregierung  zu  1879.
ton  Neufchätel,  Schweiz,  Wiesbaden,
17.  TJonas  Krupinsky,19  Jahre,  geboren  zu|  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Februar
Kaufmann,  Georgenburg,  Gouver-  d.  J.
nement  Kowno,  Ruß-·
  land,
18.  Johannes  Lämmler,  43  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  7.  Februar
Weber,  Nieder-Glatt,  ortsange-  d.  J.
hörig  zu  Obernzwill,
Kanton  St.  Gallen,
Schweiz,

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

Wenzel  Zuna,  Bäckergeselle,


Anton  Illner,
Kompteirist,

Johann  Schreihart,
Bäckergeselle,

Siegfried  Hasterlick,
Handlungskommis,

Anton  Weber,  Weber
  und  Steinbrecher,

Abraham  Singer,
Geschäftsmann,

Josef  JTohn,  Fabrikarbeiter,.



 

geboren  1852,  aus  Sedletz,
  Bezirk  Reupdnitz,
Böhmen,

22  Jahre,  aus  Ketzelsdorf,
  Bezirk  Königinhof,
  Böhmen,

geboren  am  15.  April
1859  aus  Dürngrün,
Bezirk  Eger,  Böhmen,
20  Jahre,  ortsangehörig
zu  Misliv,  Bezirk  Klattau,
  Böhmen,

geboren  am  24.  Oktober
1842  und  ortsangehörig
  zu  Nieder-Kreibitz,
Bezirk  Rumburg,  Böhmen,


49  Jahre,  aus  Kowno,
Gouvernement
Rußland,

26  Jahre,  geboren  zu
Prichowitz,  Deutsch-Böhmen,


 

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

 

 

Wilna,

desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Ver-1
  urtheilung  wegen  der

gleichen

Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
Landstreichen  und  Betteln,


Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

 

 

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Schongau,


dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Bogen,

Königlich  sächsische
Kreishauptmannschaft
  zu  Bautzen,

Großherzoglich  badischer
  Landeskommissär
  zu  Karlsruhe,
Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium
  zu  Oldenburg,


 

13.  Januar

d.  J.

15.  Januar

d.  J.

16.  Januar

d.  J.

20.  Januar
d.  J.

21.  Januar

d.  J.

7.  Februar
d.  J.

24.  Januar
d.  J.

 

11*
        <pb n="90" />
                                             —   70   —                                                                                                                                                                                    2.  F  i  na  n    z  .

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutsch  en

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.—  1879.  1879.  1879.
—  m—  M  A

I.  Im  Reichs-  Postgebiete.  —
1.  Königsberg  16  584  45  13  63710  13250  16  266  90
2.  Gumbinnen  3136  10  2  664  40  3475  5  3  886  20
3.  Danzig  13  509  75  12  235|95  13329  10  14987  40
4.  Berlin  ..  48  163  30  5627475  55  698  45  63  032  25
5.  Potsada  3153  10  2728  55  3  663435  4920  50
6.  Frankfurt  a.  O.  6014  635320  6992.05  9240  90
7.  Stettin  732595  7334  75  7472315  10  880  60
8.  Köslin.  1  480  00  1  88775  2460  65  2243  30
9.  Posen  412410  4  106  15  6  885  60  5021  10
10.  Bromberg.  2722  30  2  68670  4629  40  3561  25
11.  Breslau  145744  15  686490  15  110|45  19  431  80
12.  Liegnitz.  6597  50  6419  90  7264  70  93155
13.  Oppeln  6056  65  5233880  6716  60  8186  40
14.  zen  deburg  13  13305  14  42670  13  88160  20  864  45
15.  Halle  a.  S.  6957  00  6069  70  655210  8  72355
16.  Erfurt  8097  70  7265  40  8931  95  14  094
17.  Kiel.  7062  25  6048  05  442515  8596  55
18.  Hannover  .  5564  25  5210  20  5853880  8055  05
19.  Münster  1  996  75  1  8399  50  1550  55  3  479  35
20.  Minden  5865  05  6261485  549985  8041  30
21.  Arnsberg  17  3100  16  948  40  14  586  95  25  412  10
22.  Kassel  3358  45  3317435  359215  4914  80
23.  Frankfurt  a.  M.  25210  65  28  228  00  19610  55  39  127  45
24.  Köln  ..  13687  15  12  86680  12  035  30  19  618  50
25.  Aachen  62911c0  7436  45  519695  11  21780
26.  Koblenz  2915  20  273225  241320  3914  95
27.  Düss  eldorf=  32  33685  33387  50  25  559  5  52  4718  00
28.  Trier  1  996  75  1  871185  151345  3  237  65
29.  Dresden  10  27015  10  480  20  8  645  95  14266  00
30.  Leipzig.  29  938  95  25  369  60  26  677  38  032  00
31.  Karlsruhe  11  425  55  12  267|70  9846  05  22190  80
32.  Konstanz  4769  15  5192  90  4718.  95  8  813  95
33.  Darnmstadt.  ..  856095  931015  9424  10  13  649  45
34.  Schwerin  i.  M.  433585  1  6020  70  2222  70  2480  40
35.  Oldenburg  4  449  75  4  4090  10  2916  30  6  422  10
36.  Braunschweig  3869  45  3541  30  366225  5902  05
37.  Bremen  15  039  5  17  13580  13  01180  23  938  30
38.  Hamburg  58  10010  57  66170  55  279  70  77  587  30
39.  Straßburg  i.  E.  14317725  16  54290  1373270  25  23125
40.  Metz  3532190  375150  2434  05  5898  60
Summe  I  45389425  458  422  85  430  62575  647080  45
II.  Bayern #  32  434  90  33  707  55  32205  50  53  766  40
III.  Württemb  erg.  15  4445  17  830  35  16  546  55  20  091  45
Ueberhaupt  501  771100  509  96600  75  47937780  720  937  30
*)  Dagegen  im  Jahre  1878/79  518  463  45  509  1900  85  500  170  30  526  433  45
»  ,,,,1877X78  566  297  40  572178  65  573  642  55  584  507  35
„  „  „  1876/77  531  502  60  573  77880  571  318  85  566  623  15

 

 

 

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28.
        <pb n="91" />
                                                           —   71   — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
Reich  in  den  Monaten  April  1879  bis  Januar  1880.
August  September  Oktober  November  Dezember  Januar
1879.  1879.  1879.  1879.  1879.  1880.
M  M  M  M  M  “
12  463  10  13225  30  1450140  13207  00  12294  10  12127  30
2  8770  2812  05  3  418  00  2508  60  3177  30  3  402  30
10  808  90  12  7063  05  13  603  25  10  170  75  11  775  75  11  842  05
44  743  80  52  50495  56  554  30  52  012  00  46  940  05  49  189  85
308720  3077  00  4225  70  296180  2248  40  3  95375
5714  50  6  762  90  7584  55  6  240  90  663105  8021  45
7566  90  8077  40  8537  70  8035  60  6  483.00  7130  95
1  4966  45  2118  00  2155  00  1  719  00  2036  55  2005  90
3  843  00  4  869  75  4351  85  3  413.  35  5850  05  4068  35
25301  2929  45  3  25890  2  808  45  3  380  35  2  639  95
13  13120  14  518  90  14  619  05  12840  15  15  713  40  16  366  85
5764445  7092  55  7680  90  6948  90  7253  25  6  82420
5113.75  5904  55  6  8601  180  5827195  6  113  45  5583  50
18  4140  15  4607  85  21  946  30  22  899  95  19  154  90  17  146  75
6  504  60  7379  65  9163.05  8520  35  7755.95  7367  00
4945  85  8  166  85  9  448  10  8  898  60  9  429  75  10  07795
4166  10  5022  190  6  197  85  5963  40  5247  50  7009  15
4549  55  6  525  70  7661  50  6  3531  70  6213.25  6  461  10
2045  25  1  640  60  1  7266670  1  855  20  1  363  10  2288  20
6260  50  4  156  35  5950  50  5436  50  6  094  20  6  990  30
16  5345  16  0662  80  17  146  90  12  628  40  16144  05  18  20025
3115  30  3324  00  3  31390  3  410  20  2721  15  3  780  40
24  972  95  24  875  20  28  236  50  24  667  85  23  824  80  33  703  50
10  34180  11  377  55  14  367  50  12  230  75  13  920  25  15  20085
4365  20  6421  30  71600  5  7803  95  70070  6721105
2726|10  2:496  75  3203  75  2843  95  2  460085  3  258  70
23  2010  00  30  883  55  37959  60  30  810  20  33  130  65  35  60770
1912  50  1  685  85  206920  1  52880  1  936  50  238760
9207  50  10  595  90  11  16E2  80  10  300  50  12  62375  11  44t1980
26  349  50  25  746  70  32  378  05  24  835  10  26  811  90  32  386  50
8234  80  13  20000  14  304  95  14  480  80  13  55225  17  62215
461090  4557  50  5454%70  4931  80  5526  50  5076  20
8923  15  9260  75  10  606  85  9611  80  11  1575  10  53465
1734  60  1967  85  2212  50  1  745  40  2051  .40  3  86375
3943  60  3363  10  4  443  10  2590  95  3  842175  3  897  65
3  269  35  2830  5  5344  30  6719  10  6  1405  6520  05
19  38500  1721485  17  183  10  15  122  30  1728280  16  98560
59  0066  35  64  522  65  70  666  60  61  151  15  62  228  35  61  293  40
1527580  15  2092  50  8  400190  14  982  20  15  41370  15  62205
2716  10  3  034  90  3  792  0  3  343  95  503685  433620
415  879  25  453  669  80  508  953  55  454  479  30  467  969  25  498  923  100
35  649  40  33  43160  40  795  40  35  445  90  34  410  50  38  307  10
15  407  60  16  696  40  17  149  40  19746  10  16  007  10  17  464  80
466  936  25  503  797  80  566  898  35  509  67130  518  386  85  554  6940
506  1966  90  505  504  05  566  757  50  498  139  55  494  737  95  537  597  10
547  805  35  586  366  10  613  37115  555  721  00  546  111  75  586  567  15
543  436  65  596  059  15  619  100  10  578  477  42  574  201  08  631  936  85
        <pb n="92" />
                                                     —   72   — 

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom
1.  April  1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  -.
nahme  beträgt  Bonifkkatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein.  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres
Einnahme.  riahres  —+  mehr
h  Obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)/—  weniger
4  /4  #4  AM  #4
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
Zölle  122  103  911  42  747  122  061  164  90  595  713#31465  451
Rübenzuckersteuer  .  6242581617352141450736754405285741020818
Salzsteuer  30  831  469  9  438  30  822  03130  376  912  445  119
Tabacksteuer  .  1038476  83987  954  489  870  872  —  83  617
Branntweinsteuer  36  739  366  6336  418  30  402  948131  233  055—  830  107
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  104  868  —  104  868  92  426—  12442
Brausteuer  13  834  356  220  787  13613.569/  13  916  473—  302904
Uebergangsabgaben  von  Bier  810  194  —  810  194  774  626  —  35568
Summe  267  888  456  24  045  518  243  842  938211  912  934.+  31930004
Spielkartenstempel  912  333  —  912  333  429  109+—  483  224
Darunter  Darunter
Nachsteuer:  Nachsteuer:
19  559  182  456

 

tungskosten  beträgt  bis  Ende  Januar  1880:

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwal- 



 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme
vom  Beginn  Ist-Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  des  Etats-  in  kann  zuhchen  den
jahres  bis  Zeitraum  2  znd  3  .
der  zum  Schluß  des  des  u
obengenannten  Vorjahres  +  mehr
Einnahme.  Monats  —  weniger
M  M  M.
1.  2.  I  3.  4.
Zölle  115  751  163  81  041  173  +  34  709  990
Rübenzuckersteuer  47  283  339  42  693  474  +  4589  865
Salzsteuer  28  057  410  27  860  361  +  197049
Tabacksteer  797  368  713  074  +  84294
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  30  802  227  30  672  675  +  129552
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  12  234  032  12  463  475  —  229  443
Summe  234  925  539  195  444  232  +  39  481  307
Spielkartenstempel  (einschließlich!  der  Nach-  «  «
steuer)  906  421  204  913  +  70  508
        <pb n="93" />
                                                        —   73         —                                                                                                              3.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsular-Agenten  August  Rothschild
  in  Piraeus  zum  Vize-Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

Namens  des  Reichs  ist  »
dem  Herrn  Augusto  de  la  Riestra  das  Exequatur  als  General-Konsul  der  Argentinischen  Republik
mit  dem  ESite  in  Hamburg

un
dem  Kaufmann  Friedrich  Wilhelm  Koepke  in  Stolpmünde  und  dem  Banquier  Hans  Peter
Jensen  in  Glückstadt  das  Exequatur  als  schwedisch-norwegische  Vize-Konsuln  an  den  gedachten
Plätzen

ertheilt  worden.

 

                                            1.  Statistik.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  29.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  die  jährlichen  Nachweise
über  die  Abfertigungen  in  Bezug  auf  die  Waaren-Einfuhr,  -Ausfuhr  und  -Durchfuhr  einschließlich  der  Nachweisung
  der  Abfertigungen  seewärts  eingegangener  Schiffe  im  Ansageverfahren  und  auf  Begleitschein  l.,
sogenannte  Geschäftsstatistik,  vom  laufenden  Jahre  ab  nicht  mehr  aufzustellen  seien.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  29.  Januar  d.  J.  beschlossen,  den  nachstehend  abgedruckten
Bestimmungen,  betreffend  die  Nachweisung  des  Waarenverkehrs  zur  See  über  die  Haupthäfen  des  deutschen
Zollgebiets,  die  Zustimmung  zu  ertheilen.

Bestimmungen,
betreffend
die  Nachweisung  des  Waarenverkehrs  zur  See  über  die  Haupthäfen  des  deutschen  Zollgebiets.

In  den  folgenden  Hafenplätzen  ist  jährlich  eine  Nachweisung  über  den  Waarenverkehr  dieser  Plätze  zur  See
nach  dem  unten  stehenden  Muster  durch  das  betreffende  Haupt-Zoll=  (Steuer-)  Amt  aufzustellen:
5  „Allau  —Königeberg,  Neu-Fahrwasser  —  Danzig,  Swinemünde  —  Stettin,  Travemünde  —
Lübeck,  Kiel.

In  dieser  Nachweisung  sind  die  seewärts  ein=  und  ausgegangenen  Waaren  ohne  Rücksicht  darauf,
ob  dieselben  zollfrei  oder  zollpflichtig,  unter  Zollkontrole  abgefertigt  oder  in  freiem  Verkehr  befindlich  sind,
geordnet  und  zusammengefaßt  nach  den  Nummern  und  Benennungen  des  statistischen  Waarenverzeichnisses,
jedoch  unterschieden  nach  den  Ländern  (Küstenstrecken)  der  Herkunft  bezw.  Bestimmung  aufzuführen.  Von
der  Nachweisung  sind  nur  diejenigen  Gegenstände  ausgeschlossen,  welche  nach  den  Vorschriften  über  die
Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande  der  Anmeldepflicht  nicht  munterliegen.

Für  den  Nachweis  des  Landes  (der  Küstenstrecke)  der  Herkunft  bezw.  Bestimmung  der  Waaren
ist  der  Hafenplatz  maßgebend,  in  welchem  das  Schiff  die  Waare  geladen  hat  bezw.  dieselbe  löschen  soll.
        <pb n="94" />
                                                         —  74  —

Die  Mengen  der  Waaren  sind,  soweit  nicht  auf  Grund  des  statistischen  Waarenverzeichnisses  ein
anderer  Maßstab  als  der  nach  dem  Gewicht  in  Anwendung  kommt,  nach  dem  Nettogewicht  zu  verzeichnen,
und  sind  zu  dem  Zwecke  vorkommenden  Falls  Bruttogewichts-Angaben  unter  Berücksichtigung  der  in  dem
statistischen  Waarenverzeichnisse  angegebenen  Tarasätze  in  Nettogewicht  umzurechnen.

Kaiserliche  Statistische  Amt  einzusenden.

        Nachweisung  des  Waarenverkehrs  zur  See  in  dem  Hafen  zu

 

                                               für  das  Jahr  18....

Die  Nachweisung  ist  bis  zum  1.  März  des  auf  das  betreffende  Jahr  folgenden  Jahres  an  das

 

 

 

Nummer
bates  Gattung  Herkunft  der  angekommenen,  Menge  der
statistichen  der  Bestimmung  der  abgegangenen  Maßstab.  an-  abverzeich-
  gekommenen #gegangenen
nifses.  Waaren.  Waaren.  gekommenen Waaren.  6  Waaren.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

1.  Verkehr  mit  dem  deutschen  Zollgebiet:
(Darunter  vorkommenden  Falls  die  einzelnen  Küstenstrecken
  wie  folgt  aufzuführen:  Ost=  und  Westpreußen,
  Pommern,  Mecklenburg,  Schleswig-Holstein
  an  der  Ostsee  mit  Lübeck,  Schleswig-Holstein

  an  der  Nordsee,  Hannover-Oldenburg.)

2.  Verkehr  mit  den  deutschen  Zollausschlüssen:
a)  Bremen,
b)  Hamburg-Altona,
ID)  andere  deutsche  Zollausschlüsse.

3.  Verkehr  mit  fremden  Ländern:

(Die  einzelnen  Länder  wie  die  außerdeutschen  Herkunfts=
  und  Bestimmungsländer  nach  den  Dienstvorschriften,
  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs
  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande.)


 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="95" />
        VIII.  Jahrgang.

                                           Central-Blatt

                                              für  das

                                        Deutsche  Reich.

 

                                       Herausgegeben

                                                  im

                                    Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanslalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  27.  Februar  1880.

 

Nr. 

9

.



 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  75
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,
  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  für  Januar  1880;
—  Einfuhr  von  Getreide,  Oelsaaten  und  Mehl,  sowie
Bau-  und  Nutzholz  aus  Rußland,  Oesterreich--Ungarn  und
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  während  des  Monats

der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handes-Marine
für  1880;  —  Uebersicht  über  die  Zahl  der  Entscheidungen
des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  im  Jahre  1879;  —
Ertheilung  von  Flaggenattesten;  —  Beginn  von  Seeschiffer=
  und  Seesteuermanns-Prüfungen  82

.  Finanz-Wesen:  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen—-,

sowie  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  bis  Ende  Jannar

Januar  1880;  —  Bestellung  eines  Stations-Kontrolörs;
—  Befugnisse  von  Zoll=  und  Steuerstellen  7

3.  Marine  und  Schiffahrt:



1880

 

.  .  .  78
Erscheinen  der  Amtlichen  Liste

                                 1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.




 

 

 

 

 

 

 

Datum  des

 


Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-9
  —  5  »  -  Ausweisung  weisungs-Et
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Jakob  Reinkasch,48  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  7.  Februar
Schuhmacher,  Jesuff,  Bezirk  Nieske  in  teln,  Bezirksregierung  zu[d.  I.
Galizien,  Marienwerder,
2.  Adalbert  Wochynski,  23  Jahre,  aus  Wroblow,  desgleichen,  Königlich  preußische)12.  Februar
Tagelöhner,  Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zu|  d.  I.
Posen,
3.  Jakob  Olinski,  Ma-23  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische5.  Februar

JTosef  Nowotny,

schinist,

Müllergeselle,

 

 

Suwalki,  Kreis  Warschau,
  Rußland,
geboren  am  16.  September
  1856  zu  Snezuei,
Kreis  Neustadt,  Böhmen,


Arbeitsscheu,

 

Bezirksregierung  zu
Bromberg,
Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,

 

 

d.  J.

10.

Februar
d.  J.

12
        <pb n="96" />
                                                           —   76   — 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  2  «  Ausweisung  Ausweisungs-.
B  d  «  der  Bestrafun  weisungs-6
  es  Ausgewiesenen.  er  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
5.  Franz  Mareck,  Ar-/39  Jahre,  aus  Unter-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  10.  Februar
beiter,  Liboscham,  Mähren,  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Breslau,
6.  Salomon  Tischlo-geboren  1854  zu  Kra-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
witz,  Klempner=  kau,  Galizien,
geselle,
7.|Die  Zigeuner:
a)  Johann  Paw-42  Jahre,
lowsky,
Schmied,
b)  dessen  Ehefrau,?  Jahre,
Katharina  Paw=  geboren  und  ortsangehölowsky,
  rig  zu  Mikulai,  Kreis
Chrzanow,  Galizien,
c)  Josef  Lepiar-31  Jahre,  geboren  und
czyk,  Schlosser,  ortsangehörig  zu  Pogr  Landstreichen,  Königlich  preußische  12.  Januar
zebin,  Kreis  Chrzanow,  Bezirksregierung  zul  d.  J.
Galizien,  Oppeln,
d)  dessen  Ehefrauè1  Jahre,
Amalie  Lepiarczyk,

e)  deren  Mutter,61  Jahre,
Anna  Lepiar=  ebendaher,
czyk,  verwittwete,
  =
8.Alois  Hamsik,  geboren  am  21.  Juni  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  6ß.  Januar
Drahtbinder,  1851,  aus  Pardubitz,  teln,  Bezirksregierung  zu|  d.  J.
Böhmen,  Liegnitz,
9.  Peter  Axmann,  Jahre,  aus  Blumen-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  9.  Januar
Zimmermann,  au,  Komitat  Preßburg,  und  Nichtbefolgung  der  d.  J.
Ungarn,  Reiseroute,
10.|  Anton  Mahr,  Kürsch-35  Jahre,  aus  Krakau,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  16.  Januar
ner,  Galizien,  d.  J.
11.osef  Kottnauer,  s0  Jahre,  aus  Dobri-Landstreichen,  Betteln  (dieselbe  Behörde,  21.  Januar
Handlungskommis,  chowitz  bei  Prag,  Böh-)  und  Fälschung  eines  Le-  d.  J.
men,  gitimationspapieres,
12.  Julius  Ullrich,29  Jahre,  aus  Parschnitz,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  22.  Januar
Bäcker,  Bezirk  Trautenau,  Böh=  teln,  d.  J.
men,
13.  Vincenz  Feige,  (18  Jahre,  aus  Raatsch,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  24.  Januar
Drechslergeselle,  Bezirk  Trautenau,  Böh-  d.  J.
men,
14.  Vincenz  Hlawac,  37  Jahre,  aus  Semil,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  26.  Januar
Bäckergeselle,  Bezirk  Gitschin,  Böh-  d.  J.
men,
        <pb n="97" />
                                                             — 77   —



 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche  die  datum  des

.  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

15.  Josef  Kober,  Weber,  30  Jahre,  aus  Henners-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  28.  Januar
dorf,  Bezirk  Hohenelbe,,  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Böhmen,  Liegnitz,

16.  Frodi  (Friedrich)  26  Jahre,  aus  Aarhuus,  desgleichen,  Königlich  preußische'15.  Februar
Bartroff,  Kellner,  Jütland,  danddrostei  zu  Lüne--s  d.  J.

urg,

17.  Zirl  Salzmann,  ge-38  Jahre,  aus  Ostrofzen,  Landstreichen,  Königlich  preußische9.  Februar
borne  Feldmann,  Ar-Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
beiterin,  Wiesbaden,

18.  Hanne  Kapplan,57  Jahre,  aus  Kowno,.  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  12.  Februar
geborene  Ahren,  Ar-Rußland,  d.  IJ.
beiterin,

19.  Ferdinand  Minara,  5  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  13.  Februar
Maurer,  Padua,  Stalien,  d.  I.

20.  Christof  Greise,  We-30  Jahre,  aus  Heiberge,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußisches  1.  Februar
ber,  Niederlande,  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  I.

Düsseldorf,

21.Franz  Buchleiter,  geboren  1848,  aus  Karls-Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Pas-]10.  Januar

Schneidergeselle,  brunn,  Bezirk  Eisen=  und  Gebrauch  eines  sau  in  Bayern,  d.  J.
burg,  Ungarn,  gefälschten  Legitimationspapieres,


22.  Karl  Wenda,  Mül-geboren  1822,  aus  Wil-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  17.  Januar
ler,  lomitz,  Bezirk  Kaaden,  teln,  d.  I.

Böhmen,

23.  Lorenz  Matschiner,o0  Jahre,  aus  Berg-desgleichen,  Königlich  bayerisches  30.  Januar

Tagelöhner,  reichenstein,  Bezirk  Bezirksamt  Regen,  d.  J.
Schüttenhofen,  Böhmen,

24.  Tohann  Liebl,  Sei-geboren  1854  zu  Braunau,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  3.  Februar

denweber,  aus  Kapfenberg,  Bezirk  Bezirksamt  Bruck,  d.  I.
Bruck  an  der  Mürz,
Steiermark,

25.  Wenzel  Kunze,  geboren  am  12.  März  Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  15.  Januar
Dienstknecht,  1850  und  ortsangehörig  und  Diebstahl,  Kreishauptmann-  d.  I.

zu  Johnsdorf,  Bezirk  schaft  zu  Bautzen,
Gabel,  Böhmen,

26.  Aristote  Renard,  45  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  13.  Februar

Arbeiter,  Boves,  Arrondissement  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Amiens,  Frankreich,

 

 

——.—  ·.

 

—..———.—..———  —

 

 

12*
        <pb n="98" />
                                                    —   78   —



                                                                                                  2.  Zoll- und 

  

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller
im  3  .  steuerte  Art  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb findlichen    Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  e.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen./freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  8  750  —
2  -  Westpreußen  4  157  138  13  —  —
3.=  Brandenburg  144  1  627  —  —
4.  -Pommern  41  1  —  —
5  -  Posen  ..  1  63  505  3  —  —  —
6  Schlesien  451  451  013  –  —  —  —
7.    Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  1373948572  —  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  18  718  1270  4749  —
9.  -Hannover  22  681  786  7  403  —  890  —
10.  -  Westfalen  —  —  —  —  —  —
11.  -  Hessen-Nassau  1  15  750  86  —  —
!12.-Rheinprovinz  9  463  454  10  639  1  986  17  –
Summe  I.  2377183  529  38  490  12  006  5  656  –
II.  Bayern  1  45  960  16  162  —  —  —
III.  Sachsen  —  —  38  —  11  233  —
IV.  Württemberg  4158359  83  —  5  —
V.  Baden.  1  62  875  90  605  —  22  —
VI.  Hessen  —  —  —  —  —  —
VII.  Mecklenburg  1  34  026  368  185  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  781  –  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  160  —  24  —
X.  Braunschweig  224688  616  —  —  —  —
XI.  Anhalt  28  47912  —  —  —  —
XII.  Elsaß—  Lothringen.  —  —  107  913  —  —  —
XIII.  Luxemburg  —  —  5974  —  —  —
Ueberhaupt  2988872  324  260  574  1  12  191  16  940  –
Hierzu  in  den  Vormonaten  Septem-  1
ber  bis  Dezember  1879.  —  17180  937  983  100  132  350  593  100  474  600
Zusammen  September  1879  bis
Januar  1880  .  —460532611243674  144  541  610  040  474  600
In  demselben  Zeitraum  187  979  .  —433894431504750149600406700517700
        <pb n="99" />
                                            —   79 —                                                                           Steuer-Wesen.

 



mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Januar  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Melasse  aller  Art  und
Rohzucker
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  g  n.  kg  n.  kg  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  —  —  —  9796  —  —
3  209  810  –  —  —  —  —  —
6  637  4  973  –  —  —  —  —
8  729  —-  —  3  109  —  —  —  —
3071  —  —  —  —  —  —
300  —  —  —  —  —  —
115  398  —  —  —  —  —  —  —
15  772  47  109  993  014  224546  150  10  11  997  257
8  635  7  176  92  146  —  3944607  —  556  —
47  —  62  —  —  —  —  —
256  —  —  —  —  —  —  —
12  085  —  326  765  —  545  892  —  53  905  —
170  933  269  068  1411987  3  333  8  036  649  9  806  66  458  257
—  464  1  —  —  —  8  198  289
—  —  —  —  —  —  7  260
—  —  —  —  1  080  —  —  —
9  —  9288  3  624  —  —  8  083  —
1  782  38  —  —  —  —  —
12  —  —  —  —  —  77  —
1  600  —  —  —  —  —  —
45  —  10  45  —  —  —2  —
—  —  —  —  60  302  —  —  —
174  761  269  57  695798  031  9  806  255  304  806
3257  800  972  64608298  200  780  700  2  900  200  152  1408  982  350  796  800
3  432  61242  22000729  935  787  657  40  998  231  161  956  9  237654  797  606
1  955  40|  SOO  12  369  450  307  85050  042  850  38  350  10  353  400  1295  850

—.
        <pb n="100" />
                                                         —   80   — 

Einfuhr  von  Getreide,  Oelsaaten  und  Mehl,  sowie  Bau=  und  Nutzholz  aus  Rußland,  Oesterreich-Ungarn
  und  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  das  deutsche  Zollgebiet  während  des
Monats  Januar  1880.

 

 

Im  Monat  Januar  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  den
Aus  Aus  Vereinigten  Bemerkung.
Oesterreich=  Staat
Rußland  ga#en.
Ungarn  won  Amerika
kg  netto.  kg  netto.  kg  netto.

a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  Die  Zahlen  der  nekehr,
  unmittelbar  oder  mit  benstehenden  Ta-1.
  Wei  Begleitpapieren  395  152  83  447  59  567  belle  beruhen  auf
Weizen  Uno)  Eingang  auf  Niederlagen46  94364938  —  den  nach  Maßc)
  Unmittelbare  Durchfuhr  20  9952718  422  —  gabe  des  Gesetes
Zusamme  2603J66  O-.3935|  vam  2.3  1337
a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  gangenen  Auskehr,
  unmittelbar  oder  mit  führungsvorschrif-2.
  Roggen  Begleitpapieren,  ..  3718  189  389715377198“  ten  vorgenom-
  b)  Eingang  auf  Niederlagen  729  103  —  —  menen  amtlichen

c)  Unmittelbare  Durchfuhr  .]  1624789  47  508  8  9044  Ermittelungen
Zusammen  4223  102|  über  den  Waaren-,
  .  .  .  verkehr  des  deuta)
  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  schen  zollgebiets
kehr,  unmittelbar  oder  mit  mit  denluslande.
z.  Hafer  b  Begleitpapieren  1  250  155813524  60]onach  ist  als
b)  Eingang  auf  Niederlagen  8896592  –  —  Land  der  Herc)
  Unmittelbare  Durchfuhr.  50  271  102  396  —  kunft  dasLand,  aus
Zusammen 7  197018  915  °920  66|dessen  Gebiet  die
a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  Versendung  er
kehr,  unmittelbar  oder  mit  socg  n  Lnr
Begleitpapieren.  613  870|11587  723  —1  lche  die
4.  Gerste.  .  .  .  urch  welche  die
b)  Eingang  auf  Niederlagen  616  186  78  077  –  Waaren  auf  dem
c)  Unmittelbare  Durchfuhr #4  24  538  678  556  19  858  Transport  nur
1  Zusammen  1254594|  2344  356  69  384)|  burchgeführt,  oder
a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  in  welchen  die
kehr,  unmittelbar  oder  mit  —ns
.  Begleitpapieren  —  2989548  1403651
5.  Mais  b)  Eingang  auf  Niederlagen.  —  99347  141200  lich oder   umgeladen
c)  Unmittelbare  Durchfuhr.  —  279  260  49  250  werden,  bleiben  bei
Zusammen  —  3  368  15551594  101|  der  Angabe  der
Herkunft  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  Herkunft  außer
kehr,  unmittelbar  oder  mit  Betracht.  Bei
6.  Raps  und  Rüb-  Begleitpapieren.  238  8644696  219  —  Handelswaoren  ist
saat  b)  Eingang  auf  Niederlagen  961  794  39  883  —  desbalb  *x1  deer
c)  Unmittelbare  Durchfuhr.  —  238  775  —  Perkunft  dasdam

Zusammen  1200  658/  T94NTN
        <pb n="101" />
                                                  —    81  —

 

 

Im  Monat  Januar  1880.

 

 

 

 

 

 

Aus  Aus  den
Aus  Vereinigten  Bemerkung.
Oesterreich-  Staat
Rußland  aaten
Ungarn  won  Amerika

kg  netto.  kg  netto.  kg  netto.
a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  anzusehen,  aus
kehr,  unmittelbar  oder  mit  dessen  Eigenhan-7.
  Kei  Begleitpapieren  2759  3811230  945  9  916|  del  die  versendete
Leinsaat  b)  Eingang  auf  Niederlagen  –  —  —  Waare  herstammt
c)  Unmittelbare  Durchfuhr.  30  531  2  392  —  (die  Hroreriend
Zusammen  789  912)  233337  9916  gu  n  nchen-°
a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  stehend  nachgewieg.
  Mehl  aus  Ge-  kehr,  unmittelbar  oder  mit  senen  Einfuhren
treide  und  Hülsen-  Begleitpapieren  23  134  184  166  9  665  aus  Rußland,  Oefrüchten
  b)  Eingang  auf  Niederlagen  —  13  720  sterreich  =  Ungarn
c)  Unmittelbare  Durchfuhr.  1631  028  713  100  und  den  Vereinig.
en  Staaten  von
Zusammen  232911226599  9  765  Amerika  diejenigen
aus  diesen  Ländern

a)  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr,
  unmittelbar  oder  mit

9.  Bau=  und  Nutz-  Begleitpapieren.

holz,  roh  oder
blos  mit  der  Axt!
vorgearbeitet:  europäisches
  hartes.

b)  Eingang  auf  Niederlagen
c)  Unmittelbare  Durchfuhr
Zusammen
)  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr,
  unmittelbar  oder  mit
Begleitpapieren.

 

0.  desgl.  europäisches
weiches.  b)  Eingang  auf  Niederlagen

c)  Unmittelbare  Durchfuhr.
Zusammen

a)  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr,
  unmittelbar  oder  mit
Begleitpapieren

11.  außereuropäische
Hölzer.  b)  Eingang  auf  Niederlagen

Jc)  Unmittelbare  Durchfuhr

Zusammen

 

 

 

a.  (unter  der  Linie)  Festmeter.

 

 

 

 

 

62  7944778  338  878

a.  893  a.  1  982.-  13
749  265  258  702  —
30  000  532  507  —

842  059  2569547  878

a.  893  a.  1  982  A.  13
1  250  9544B4737242  —
a.  4674  a.  6611  —
220  —  —
—  328774  —
1  251  174066  016  —
a.  4674  a.  6611  —

—  1572  149  080

—  —  a.  1

—  —  12951

—  —  2930

—  1572  164  961

—  —  a.  1

 

 

 

gekommenen  Mengen
  der  betreffenden
  Waaren.  welche
zuvor  durch  den
Eigenhandel  eines
anderen  Gebiets
hindurchgegangen
sind,  nicht  mit  umfassen.
  Dies  trifft
in  ganz  hervor—
ragendem  Mase
beim  Import  aus
den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika
  zu,  welcher
zum  großen  Theile
durch  den  Eigenhandel
  Bremens,
Hamburgs,  der
Niederlande,  Englands
  u.  s.  w.  vermittelt
  wird.
        <pb n="102" />
                                                —   82  —



   —

Im  Monat  Januar  1880.

 

Aus  Aus  den
Aus  Vereinigten  Bemerkung.
Oesterreich=  Staaten
Rußland

Ungarn  won  Amerika

kg  netto.  kg  netto.  kg.  netto.

 

 

 

12.  Bau=  und  Nutzholz, gesägt oder auf anderem Wege

vorgearbeitet  oder  kehr,  unmittelbar  oder  mit
zerkleinert;  Faß-  Begleitpapieren  167  483490  350  5  456
dauben  und  ähn  «  a.308a.649a.344
liche  Schnittwaa-  b)  Eingang  auf  Niederlagen  311771  705  —
ren;  alle  diese  Ge-e)  Unmittelbare  Durchfuhr.  –  1  568  199  —
genstände  aus  europäschem hartem
  Zusammen 6751S7JE
Holze.  D  a.  308%.  649%  344

a)  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr,
  unmittelbar  oder  mit

 

 

13.  desgl.  aus  euro-  Begleitpapieren  255  9985522  711  5  500
päischem  weichem  "  J.  1  615a.  3  402  —
Holze  b)  Eingang  auf  Niederlagen  —  10  —.

"  e)  Unmittelbare  Durchfuhr  —  2  288  767  —
Zusammen  255  998  7  811  488  5  500

 

 

 

a.  1  615  3  402  –

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Hauptzollamts-Kontrolör  Henle  zu  Kaiserslautern
  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  Hering  den
Königlich  preußischen  Hauptzollämtern  zu  Landsberg  O./Schl.,  Myslowitz  und  Neustadt  O./Schl.  und  den
Hauptsteuerämtern  zu  Breslau,  Oels,  Oppeln  und  Ratibor  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in
Breslau,  vom  1.  Februar  d.  IJ.  ab  beigeordnet  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Hauptzollamte  zu  Swinem  ünde  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  auf  der
Eisenbahn  ein=  und  ausgehenden  Waaren,  nach  Maßgabe  der  §§.  63  und  66  bis  71  des  Vereinszollgesetzes
vom  1.  Juli  1869,  sowie  zur  Gestattung  der  Aus=  und  Umladungen  der  auf  der  Eisenbahn  unter  Raumverschluß
  beförderten  Güter  —  §.  65  des  Vereinszollgesetzes  —  beigelegt  worden.
Die  Befugniß  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  der  Eisenbahnwagen  im  Falle  einer

Verschlußverletzung  für  die  Eisenbahnlinie  Stettin—Ducherow—Swinemünde  ist:

1.  dem  Hauptsteueramte  zu  Stettin  und

2.  dem  Hauptzollamte  zu  Swinemünde
beigelegt  worden.

 

                                     3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  im  Reichsamt  des  Innern  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1880“
ist  soeben  erschienen.  «

Berlin,  den  26.  Februar  1880.  Der  Reichskanzler.

                                    In  Vertretung:  Eck.
        <pb n="103" />
                                                            —  83  —

Uebersicht
über

die  Zahl  der  auf  Grund  des  Gesetzes,  betreffend  die  Untersuchung  von  Seeunfällen,  vom
27.  Juli  1877  (Reichs-Gesetzbl.  S.  549)  abgegebenen  Entscheidungen  des  Kaiserlichen  Ober-Seeamts
  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs  im  Jahre  1879.*)

II  Entscheidungen  der  Seeämter.

 

 

—  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8
7  Bezeichnung  Zahl  ver  Entscheidungen  im:
S  der  *  z  8  Jahr
8  8  —  SB  22  1879
7.  Behörden.  S  c  Ss  5E58  S  3  3  5  über-#
  8E6é  haupt.
«  l  I
lSeeamt zu Königsberg  1  2—  1.  1  +  1  6
2  =  -Danzig——  2—  –  —  —  —  —  2  5
3  -.  Stettin31  2  2  —  1  2  —  3  26
4  -  :  Stralsund  2  6  5  —  —  –  1  4  4  1  3  29
5  :Rostock  12  1  1  1  —  —  1  ——  I  2.11
6  -Lübeck  —  —  —  1—  1  —  —  —  —  1  3
7  Flensburg  1  1  ———  2  ——  —  —  —  3.—  7
Tönning—  —  —  ——1  1.  1  2  2  1
Hamburg  4  344  4  32  1  1  6  4  40
10  -  -Bremerhaven  .1  1  1  —  4—  —  1  2  3  1  —  14
11  -  -Brake  .....  1  1  1  2  —  2  2  —  —  2  1  2  14
12 Emden  5  l  1  I  1  522  -2  ?238
l
Insgesammt 9  19  ½6%  *1½  o  i2  i2  1  20  „  182
6  —  l  -

 

 

II.  Entscheidungen  des  Kaiserlichen  Ober-Seeamts.

Gegen  15  Entscheidungen  der  Seeämter  ist  Beschwerde  eingelegt  worden  und  hat  das  Kaiserliche
Ober-Seeamt  9  Entscheidungen  bestätigt  und  6  Entscheidungen  abgeändert.

*)  Wegen  des  Vorjahres  vergl.  Central-Blatt  für  1879  S.  234.

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Coronel  vom  12.  November  v.  J.  der  im  Jahre  1863
in  Sunderland  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  von  Nicaragua  gefahrenen  Bark
„Lautaro“  von  331  Tonnen  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das
ausschließliche  Eigenthum  des  deutschen  Reichsangehörigen  Friedrich  Becker  zu  Lota,  welcher
Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Coronel  vom  18.  November  v.  J.  dem  im  Jahre  1864
in  Fairhaven  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge
gefahrenen  Schooner  „Elena“"  von  229  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange
  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  deutschen  Reichsangehörigen  Theodor
Harboe  zu  Coronel,  welcher  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

3.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Coronel  am  28.  November  v.  J.  der  im  Jahre  1859
in  Swansea  erbauten,  bisher  un  ter  britischer  Flagge  gefahrenen  Brigg  „Stranger“  von

13*
        <pb n="104" />
                                                        —  84  —

220,48  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  des  deutschen  Reichsangehörigen  Friedrich  Becker  zu  Lota,  welcher  Hamburg
zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

4.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Caldera  am  5.  Dezember  v.  J.  der  im  Jahre  1862  in
St.  Johns  (New  Brunswick)  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark
„Emblem“  von  486  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in
das  ausschließliche  Eigenthum  des  hamburgischen  Staatsangehörigen  Friedrich  Julius
Stahmer,  welcher  Hamburg  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat.

In  Elsfleth  wird  am  1.  März  d.  J.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  und  in  Hamburg
am  2.  März  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

—

                                           4.  Finanz--Wesen.

                                                 Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post=  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1880.)

 

 

 

 

 

Einnahme  
·  vom Beginn   des  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit=  jahre  1879/80

der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
;  obengenannten  jahres  —  weniaer

Einnahmen.  Monate  jah  g

M    «  »z-Post=

  und  Telegraphen-Verwaltung  109  218  030  105  543  133  +  3  674  897
Reichseisenbahn-Verwaltung“))  .  30  674  700  30  761  281  —  86  581

 

!)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelsteuer
  für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1880  Seite  72  bezw.  Seite  70.

**“)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach
definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

                                     5.  Kon  sulat=  Wesen.

—

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Banquier  Enrico  Ponzone  in  Savona  zum  Konsul  daselbst,
den  Kaufmann  August  Schmidt  in  Darien  (Georgia)  zum  Vize-Konsul  daselbst
und
den  Herrn  William  Lamb  in  Norfolk  (Virginia)  zum  Vize-Konsul  daselbst
zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="105" />
                                                  Central-Blatt

                                             für  das

                                    Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben                                                                                                                              im

  

                                       Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VIII.  Jahrgang.   Nr. 10.

 

—

Berlin,  Freitag,  den  5.  März  1880.

 

 

 

4.  Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  vom  1.  Februar
1879  bis  Ende  Januar  1880  bei  den  deutschen  Konsulaten
eingezahlten  Ersparnisse  deutscher  Seelente;  —  Beginn

Inhalt:  1.  ullgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  85
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  im  Bestande

 

 

 

 

 

 

und  der  Kompetenz  von  Zollstellen  87  einer  Seesteuermanns-Prüfnnng  89
z.  “  *.m  en  5.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur  Erheilung
Prüfung  von  Holzgeist  und  Essig  87
                                       1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
.  I  :
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung  weisungs-#
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3  i  4.  5.  6.
                         Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Ortelt,  Ger-56  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-  Königlich  preußische  20.  Februar
ber,  Hirschberg,  Böhmen,  teln,  #erünrgiering  zu  d.  J.
osen,
2.  Johann  Szuryna,?  Jahre,  aus  Stran-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Drahtbinder,  siadki,  Ungarn,
3.  Wenzel  Wodischka,  22  Jahre,  aus  Geglina,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  17.  Februar
Arbeiter,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Breslau,

4.  Josef  Netschke,  We=  54  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  22.  Januar
ber,  ortsangehörig  zu  Brei-  Bezirksregierung  zu|d.  J.
tenau  bei  Freudenthal,  Oppeln,

Oesterreichisch-Schlesien,

 

 

 

 

 

13
        <pb n="106" />
                                                            —   86   — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des
*  *  —  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.  Die  Zigeuner:

a)  Johann  Deme-#6  Jahre,
ber  II.,  Kesselicker,
  Landstreichen,  Königlich  preußischess  1.  Dezemb)
  dessen  Chefrau,  31  Jahre-  Bezirksregierung  zu  ber  1879.
Marie  Susanne,  ortsangehörig  zu  Neu-  Erfurt
Demeter,  heusel  bei  Trencsin,  Un-  "
garn,
6.]Hans  Christian  Niel-33  Jahre,  aus  Gjemsing,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef4.  Januar
sen,  Webergeselle,  Jütland,  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Schleswig,
7.  Niels  Ingermann  25  Jahre,  aus  Kopen-Betteln,  nach  mehrma—-  dieselbe  Behörde,  27.  Januar
Nielsen,  Arbeiter,  hagen,  liger  rechtskräftiger  Ver-  d.  J.
urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
8.  HSarald  Waldemar  29  Jahre,  aus  Kopen-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  Februar
Vogel,  Bäckergeselle,  hagen,  d.  J.

9.  Selig  Katz,  Müller,  19  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  17.  Februar
Salzschütz,  Bezirk  Pin-  Bezirksregierung  zu  d.  I.
schow,  Russisch-Polen,  Wiesbaden,

10.Louis  Rosenstein  16  Jahre,  geboren  zutdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  20.  Februar

Handelsmann,  Stuzin,  Bezirk  Lomza,  d.  J.
Russisch-Polen,
11.|  Heinrich  Lößl,  Gla-geboren  1849  zu  Graz,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  2.  Februar
sergehülfe,  ortsangehörig  zu  Rackers=  und  Fälschung  von  Le  Bezirksamt  Kelheim,  d.  J.
burg,  Bezirk  Rackers=  gitimationspapieren,  «
burg,  Steiermark,
12.  Emil  Witt,  Schmie-geboren  1851  und  orts-Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsisch  26.  Januar
degeselle,  angehörig  zu  Miletin,  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.
Böhmen,  schaft  zu  Zwickau,
13.  Julius  Wolf,  19  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Fäl-Dieselbe  Behörde,  29.  Januar
Schlossergeselle,  ortsangehörig  zu  Warns=  schung  eines  Legitima-  d.  I.
dorf,  Böhmen,  tionspapieres,
14.  Johann  Krajesi,  geboren  1845  und  orts-Landstreichen  und  Ver-Königlich  sächsische  29.  Dezem-Drahtbinder,
  angehörig  zu  Viszoka,  gehen  gegen  §.  148  der  Kreishauptmann-  ber  1879.
Ungarn,  Gewerbeordnung,  schaft  zu  Bautzen,
15.  Samuel  Blatter,  geboren  am  8.  Septem-Landstreichen  und  Bet-Königlich  württember-10.  Februar
Fabrikarbeiter,  ber  1855  und  ortsan=  teln,  gische  Regierung  des  d.  J.
gehörig  zu  Hakkern,  Donaukreises  zu  Ulm,
Kanton  Bern,  Schweiz,
16.  Anton  Reitmeier,4  Jahre,  aus  Lichten-desgleichen,  Großherzoglich  badi-8.  Januar
Seidendrucker,  stadt,  Bezirk  Karlsbad,  scher  Landeskommis=  d.  J.

 

 

Böhmen,

 

 

sär  in  Freiburg,  6
        <pb n="107" />
                                                           —   87   — 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  #  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
Ausweisung  weisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
17.  Lortolo  Berneri,  29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  20.  Februar
Tagelöhner,  Corteno,  Kreis  Breno,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Italien,
18.  Antonio  Gieovanni'28  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Maria  Lorenchi,  Erto,  Provinz  Udine,
Tagelöhner,  Italien,
19.  Marianno  Molin,?8  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Arbeiter,  Aronzo,  Provinz  Belluno,
  Italien,
20.  Antonio  Java,  Ar-  48  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter;  Augnillara,  Provinz
Padova,  Stalien,  s

 

 

 

 

                                     2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Das  Nebenzollamt  II.  zu  Oberpallen  im  Großherzogthum  Luxemburg  ist  widerruflich  in  ein  Nebenzollamt  J.
umgewandelt  worden.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  Februar  d.  J.  beschlossen,  daß  die  Hauptsteuerämter  Lahr
und  Singen,  das  Untersteueramt  Pforzheim  und  die  Zollabfertigungsstellen  Lörrach  und  Stühlingen
in  der  unterm  23.  Dezember  1879  genehmigten  Nachweisung  der  zur  Abfertigung  von  Baumwollen=  und

Leinengarn  befugten  Amtsstellen  (ekr.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  von  1879  Seite  835)  zu
streichen  seien.

 

Die  Zollabfertigungsstelle  auf  dem  Neustadt-Bahnhofe  in  Bremen  ist  ermächtigt  worden,  Zollabfertigungen
zum  Eingange  und  Ausgange  in  vollem  Umfange  vorzunehmen.

Den  Nebenzollamt  I.  zu  Rodingen  im  Großherzogthum  Luxemburg  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von
Uebergangsscheinen  über  Branntwein  beigelegt  worden.

 

                                3.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

                                                     Bekanntmachung,

betreffend  die  Beglaubigung  von  Meßgeräthen,  welche  zur  Ausführung  der  in  dem  Regulativ,
betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen  Zwecken,  (Central-Blatt  für  das
Deutsche  Reich  1879  Seite  781)  vorgeschriebenen  Prüfung  von  Holzgeist  und  Essig  erforderlich  sind.

                                                        §.  1.
Die  Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission  ist  ermächtigt,  die  zur  Prüfung  von  Holzgeist  und  Essig
13*
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                                                      —  88  —

teiordsrlichen  Meßgeräthe,  soweit  dieselben  nicht  eichfähig  sind,  mit  Anwendung  eines  besonderen  den  Reichsadler

bürste

enden  Zeichens  zu  beglaubigen.

                                                    §.  2.

Zu  der  vorerwähnten  Beglaubigung  werden  zugelassen:





1. Graduirte  Glasge  fäße  (Meßgefäße)  in  Form  unten  geschlossener  cylindrischer  Glasröhren,
deren  Raumgehalt  mehr  als  100  cem  beträgt,  und  welche  mit  einer  mindestens  von  10
zu  10  cem  abgestuften  Stricheintheilung  versehen  sind.  Die  zu  dem  Raumgehalt  von  100  cem
gehörige  Strichmarke  ist  mit  „100  cem“  zu  bezeichnen,  während  die  Bezeichnung  der  übrigen
Strichmarken  durch  bloße  Bezifferung  von  10  zu  10  cem  ohne  den  Zusatz  „cem“  erfolgt.  Falls
das  Gefäß  keine  fortlaufende  Eintheilung  in  einzelne  Kubikcentimeter  besitzt,  hat  dasselbe  noch  eine
Strichmarke  zu  enthalten,  welche  den  Raumgehalt  von  29  cem  abgrenzt.  Der  Abstand  von  je
zwei  Strichmarken,  welche  einen  Raumgehalt  von  10  com  begrenzen,  darf  nicht  kleiner  sein,  als
30  mm.

2. Thermometer,  welche  die  Temperaturgrade  von  +  58°  bis  +  620  Réaumur  angeben.
—  Die  Skalen  dieser  Thermometer  sollen  auf  Glas  aufgetragen  und  zwischen  580  und  620
mindestens  in  halbe  Grade  eingetheilt  sein,  außerdem  die  Temperaturen  Oo  und  ++  1°0  Réaumur
markiren  und  die  Bezeichnung  „Temperatur  nach  Réaumur“  tragen.

Das  Grad-Intervall  darf  sowohl  zwischen  580  und  62  0,  als  zwischen  Oo  und  +  10  nicht
kleiner  sein  als  4  mm.  ·
3.Gläserne Aräometer ,welche spezifische Gewichte von 1, 00 bis l,32 angeben, denen
als  Einheit  das  spezifische  Gewicht  von  dichtestem  reinem  Wasser  (Normalwasser)  zu  Grunde  ge—
legt  ist.  —  Die  Skalen  der  Aräometer  sollen  innerhalb  der  cylindrischen  Glasspindel  auf  gehörig
befestigtem  Papierstreifen  aufgetragen  sein,  bis  zu  Intervallen  von  O0,01  eingetheilt  und  mindestens
durch  Bezifferung  der  Strichmarken  1,00,  1,10,  1,20  und  1,30,  sowie  durch  Hervorhebung  der  in
der  Mitte  zwischen  den  Zehnerstrichen  liegenden  Striche  deutlich  und  übersichtlich  ablesbar  gemacht
sein.  —  Die  Skalen  sollen  die  Bezeichnung  enthalten  „Spezifisches  Gewicht  bezogen  auf  Normalwasser“.
  Das  einem  Unterschiede  von  je  0,01  in  den  spezifischen  Gewichten  entsprechende  Skalen-Intervall
  darf  nicht  kleiner  sein,  als  2  mm.

4. Normalessig-Prober  in  Form  von  unten  geschlossenen  cylindrischen  Glasröhren,  welche  zwei
den  Raumgehalt  von  20  und  von  30  cem  abgrenzende,  um  den  ganzen  Umfang  der  Röhre  sich
erstreckende  Strichmarken  enthalten  und  mit  der  Bezeichnung  „Normalessig-Prober“  versehen  sind.

Der  Abstand  der  beiden  Strichmarken  von  einander  darf  nicht  kleiner  sein  als  40  mm.
5. Vollständige  Essig-Prober  in  Form  von  unten  geschlossenen  cylindrischen  Glasröhren  von  mehr
als  40  ccm  Raumgehalt,  welche  mit  Strichmarken  versehen  sind,  deren  unterste  sich  um  den  ganzen
Umfang  der  Röhre  erstreckt  und  den  Raumgehalt  von  20  cem  abgrenzt,  während  im  übrigen  je
zwei  benachbarte  Strichmarken  einen  Raumgehalt  von  1/8  cem  einschließen.  Die  Strichmarken,
deren  mindestens  13  vorhanden  sein  sollen,  sind,  von  der  untersten  anfangend,  mindestens  von  2
zu  2  mit  Bezifferung  (0,  2,  4  u.  s.  f.)  zu  versehen.  Der  Ziffer  12,  welche  nach  Obigem  zu
der  den  Raumgehalt  von  40  cem  abgrenzenden  Strichmarke  gehört,  ist  das  Prozentzeichen  (/)
beizusetzen.  Die  Röhren  sind  mit  der  Bezeichnung  „Essig-Prober“  zu  versehen.

Der  Abstand  von  je  2  Strichmarken,  welche  einen  Raumgehalt  von  10  cem  begrenzen,
darf  nicht  kleiner  sein  als  40  mm.

                                                         §.  3

Die  oben  aufgeführten  Meßgeräthe  werden  nur  dann  zur  Beglaubigung  zugelassen,  wenn  nach  dem
Ergebniß  der  Prüfung  die  Fehler  ihrer  Angaben  im  Mehr  oder  im  Weniger  die  folgenden  Beträge  nicht

übersteigen:

bei  den  graduirten  Glasgefäßen  (Nr.  1)  O,2  cem,

bei  den  Thermometern  (Nr.  2)  0,50  Réaumur,

bei  den  Aräometern  (Nr.  3)  eine  halbe  Einheit  der  zweiten  Dezimaslstelle,

bei  den  Normalessig-Probern  und  den  vollständigen  Essig-Probern  (Nr.  4  und  5)  0,  cem.


                                                           §.  4.
»  Die  Beglaubigung  der  stempelfähig  befundenen  Meßgeräthe  erfolgt  durch  Aufätzung  des  in  8.  1
festgesetzten  Stempelzeichens  auf  der  Glaswand  dicht  oberhalb  des  obersten  Theilstriches.
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                                                      —  89  —

                                                       §.  5.
Für  die  Beglaubigung  der  obigen  Meßgeräthe  werden  folgende  Gebühren  erhoben:
für  Nr.  1  0,80  M.  für  Nr.  4  —
-  -2  ....  Oo  -  -  :=  5  0,60  -

-  -:=  3.  0,80  -
Ergiebt  die  Prüfung  nach  §F.  3  die  Unzulässigkeit  der  Stempelung,  so  ermäßigen  sich  die  Gebühren
durchgängig  um  0,16  M
Der  Reichskanzler.

Berlin,  den  1.  März  1880.
In  Vertretung:  Hofmann.

 

                                       1.  Marine  und  Schiffahrt.
                                                  Verzeichniß

der  während  des  Zeitraums  vom  1.  Februar  1879  bis  Ende  Januar  1880  im  Auswärtigen

Amt  des  Deutschen  Reichs  eingegangenen  Ersparnisse  deutscher  Seeleute,  welche  auf  Grund  der

Bestimmungen,  betreffend  die  kostenfreie  Vermittelung  des  Geldverkehrs  der  deutschen  Seeleute  im

Auslande  mit  der  Heimath,  vom  15.  Juni  1877,  bei  den  Kaiserlich  deutschen  Konsulaten  eingezahlt
  worden  sind.“)

 

 

 

8  .  Bezeichnung  Ort  Zahl  der  Gesammtbetrag
.  der
735  der  Hinterlegungestelle  geieeh  eingezahlten  Gelder.
&amp;amp;s  gung  "  Mark.  #f.
1.  Konsulat  St.  Petersburg  10  512  30
2.  Vize-Konsulat  Barrow  in  Furneß  1  102  —
3.  Konsulat  Cardiff.  ..  2  569  20
4.  Konsulat  Glasgow  3  972  90
5.  Konsulat  .  Hartlepool.  3  386  20
6. General-Konsulat.  London  8  4  417  60
7.Konsulat  Middlesboroungh.  2  151  80
8.  Konsulat  Newcastle  on  Tyn  2  191  20
9.  Gonsulat  Havre  17  5  630  —
10.Konsulat  ..  Marseille  9  2  531  50
11.General-Konsulat.  New-York  34  6  606  85
12.  Konsulat  St.  Thomas  2  89  40
13.Konsulat  Rio  de  Janeiro  6  618  15
14.  Konsulat  Rio  Grande  do  Sul  1  256  90
15.General-Konsulat.  Valparaiso  1  116  —
16.  Konsulat  Singapore  13  3  129  10
17.Konsulat  Bangkok  5  2  404  40
18.  Konsulat  Batavia  1  282  95
19.Konsulat  Amoy  28  14  460  —
20.  Konsulat  .  Hongkong  32  9  614  —
21.General-Konsulat.  Shanghai  4  4  070  80
22.  Konsulat  Honolulu  1  298  —
Zusammen  185  57  411  25

 

 

 

 

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  für  1879  Seite  330.
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                                                     —  90  —

In  Flensburg  wird  am  11.  März  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

                                          5.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  G.  H.  Weitzmann  in  Kingston
auf  Jamaica  zum  Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

Dem  Kaufmann  Friedrich  Neumann  in  Wolgast  ist  das  Exequatur  als  schwedisch-norwegischer  Vize-Konsul
daselbst  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="111" />
                                           Central-Blatt

                                       für  das

                             Deutsche  Reich.

                              Herausgegeben

                                          im

                       Reichsamt  des  Innern.

–—.———.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

               

Berlin,  Freitag,  den  12.  März  1880.

 

Nr. 11.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:

ze###

Erscheinen
des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr
1880;  —  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete
  ......  ..Seite 91
Zoll-und Steuer-Wesen  Befugniß.  einer  Zollstelle  94

.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken  .  94
4 Post=  und  Telegraphen  -Wesen:

Benennung  der  obersten
Reichsbehörde  für  die  dem  Ressort  des

meisters  zugewiesenen  Verwaltungszweige

eneral=  Post

 

5.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung

von  Reichsmünzen;  —  Status  der  deutschen  Notenbanken
Ende  Februar  1880;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten
Ende  Februar  1880  95

.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seesteuermannsund

  Seeschiffer-Prüfung;  —  Ertheilung  eines  Flaggen,
attestes

..........................................................

                                   1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

                                                  Bekanntmachung.

Die  mittelst  Bekanntmachung  vom  23.  Januar  d.  J.  angekündigte  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das
Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1880  ist  erschienen.

Berlin,  den  12.  März  1880.

                        Der  Staatssekretär  des  Innern.

                                      In  Vertretung:  Eck.

 

                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung  weisungs=S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Karl  Thenelowitz,  39  Jahre,  geboren  zu  einfacher  und  schwerer  Königlich  preußische  26.  Januar
Humen,  Gouvernement  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu•  d.  I.

Minsk,  Rußland,

 

Königsberg,

 

 

14
        <pb n="112" />
                                               -----  92  ---- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
&amp;amp;  .  Ausweisung  weisungsz
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.·  4.  5.  6.
2.  Marcus  Sachs,  28  Jahre,  aus  Kalisch,  gewerbsmäßige  HehlereilKöniglich  preußisch,  1.  März
Schneidermeister,  Russisch-Polen,  und  Anstiftung  zu  Dieb=  Bezirksregierung  zu  b.  J.
stählen,  Posen,
3.  Johann  Cicek,  Tage-29  Jahre,  aus  Dudav,  schwerer  Diebstahl,  Königlich  bayerisches  6.  Februar
löhner,  Bezirk  Mühlhausen,  Bezirksamt  Ansbach,  d.  J.
Böhmen,
4.  Johann  Schmidt,59  Jahre,  aus  Reiners-wiederholter  schwerer  Königlich  württember-27.  Januar
Tagelöhner,  dorf,  Bezirk  Oppeln,  Diebstahl,  gische  Regierung  des  d.  J.
Provinz  Schlesien,  Schwarzwaldkreises
Preußen,  nunmehr  orts-  zu  Reutlingen,
angehörig  in  Dannville,
Staat  Pennsylvania,
Vereinigte  Staaten  von
Amerika,
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
5.|Erdmann  Dietrich  34  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  3.  Februar
Arbeiter,  Gybaloska,  Gouverne=  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
mert  Tschernigow,  Ruß-  Königsberg,
land,
6.  Peter  Waczkowski,  38  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  26.  Februar
Arbeiter,.  Warschau,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Marienwerder,
7.Peter  Lang,  Arbei-33  Jahre,  aus  Gitschin,  Landstreichen  und  Vet-Königlich  preußische?".  Februar
ter,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zud.  I.
Breslau,
8.  Tosef  Bradna,  830  Jahre,  aus  Skriwan,desgleichen,  dieselbe  Behörde,  25.  Februar
Schuhmachergeselle,  Bezirk  Gitschin,  Böh-  d.  J.
men,
9.  Karl  Malcher,  We-30  Jahre,  aus  Groß-desgleichen,  Königlich  preußische  29.  Januar
bergeselle,  Glockersdorf,  Oester-  Bezirksregierung  zufd.  I.
reichisch-Schlesien,  Oppeln,
10.  Sohann  Mades,  30  Jahre,  geboren  und  sdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  30.  Januar
Arbeiter,  ortsangehörig  zu  Kolo-  d.  J.
nie  Worms,  Rußland,
11.  Karl  Charwät,am  20.  August  1859)  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  7.  Februar
Steinmetzgeselle,  geboren  und  ortsange-  d.  J.
hörig  zu  Zabehlic  bei
Prag,  Böhmen,
12.  Israel  Roth,  Schuh-16  Jahre,  aus  Kalisch,  desgleichen,  Königlich  preußischef24.  Februar
stepper,  Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Schleswig,
13.  Niels  Christian  Paul-27  Jahre,  aus  Viborg,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  28.  Februar
sen,  Arbeiter,  Jütland,  d.  J.
        <pb n="113" />
                                                  ------- 93   ----



 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  1  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung  weisungs-2
  wi  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.
S  des  Ausgewiesenen  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
14.  Johann  Ludwig  26  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische23.  Februar
Mommer,  Schmied,  Vaals,  Provinz  Lim=  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
burg,  Niederlande,  Wiesbaden,
15.  Dosef  Reibmaier,  38  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  26.  Februar
Bogen,  Tirol,  d.  J.
16.  Friedrich  Sträßle,4  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  28.  Februar
Schuhmacher,  Bütschwyl,  Kanton  St.  d.  IJ.
Gallen,  Schweiz,
17.)  Georg  Pöll,  Schrift-2  4  Jahre,  aus  Schar-Nichtbeschaffung  eines]Stadtmagistrat  Pas--,8.  Oktober
setzer,  denberg,  Bezirk  Schär=  Unterkommens,  grober  sau  in  Bayern,  1879.
ding,  Ober-Oesterreich,  Unfug  und  verbots-«
  widriges  Tragen  von
Waffen,
18.  Vincenz  Schier,  sgeboren  1819,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  31.  Januar
Weber,  hörig  zu  Merklow,  Be=  teln,  Bezirksamt  Grafen=  d.  J.
zirk  Starkenbach,  Böh-  au,
men,
19.  Lorenz  Heiß,  Berg-geboren  1848,  ortsange-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
knappe,  hörig  zu  Schwichau,  Bezirk
  Klattau,  Böhmen,
20.  Andreas  Korndör-geboren  am  5.  Januar  Landstreichen,  Königlich  bayerisches9.  Februar
fer,  Webergeselle,  1859  zu  Halbgebäu,  Bezirksamt  Ebers.  d.  I.
aus  Asch,  Bezirk  Asch,  berg,
Böhmen,

21.  Alois  Franc,  Bäcker-geboren  am  17.  Aprilfdesgleichen,  Königlich  bayerisches]!  6.  Februar
geselle,  1854,  aus  Böhnmisch-  Bezirksamt  Deggen--.  J.
Skalitz,  Bezirk  Neustadt,  dorf,

Böhmen,
22.  Johann  Tumler,  27  Jahre,  aus  Göflan,  desgleichen,  Stadtmagistrat  Nürn-17.  Februar
Steinmetz,  Bezirk  Meran,  Tirol,  berg  in  Bayern,  d.  J.
23.  Damian  Pittner,  geboren  1858  zu  Bu-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches!19.  Februar
Schlossergeselle,  benec  bei  Prag,  orts=  teln,  Bezirksamt  Bruck,  d.  J.
angehörig  zu  Prag,  ·
Böhmen,
24.Franz  Behonek,  32  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  sächsische  26.  Januar
Schuhmachergehülfe,  ortsangehörig  zu  Frie-  Kreishauptmann-  d.  IJ.
denau,  wohnhaft  zu  schaft  zu  Zwickau,
Czaslau,  Böhmen,
25.Tohann  Danneg-geboren  am  6.  April  Landstreichen,  Betteln,  dieselbe  Behörde,  5.  Februar
ger,  Töpfergeselle,  1842  und  ortsangehörig  Gebrauch  eines  falschen  d.  I.
zu  Hainspach,  Böhmen,  Legitimationspapieres
und  Angabe  falschen
Namens,
26.  Anton  Josef  Göbel,geboren  am  8.  April  1847  Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische9.  Februar
Weber  und  Tage=  und  ortsangehörig  zu]  teln,  Kreishauptmann-  d.  IJ.

 

arbeiter,

 

Warnsdorf,  Böhmen,

 

 

schaft  zu  Bautzen,

 

14*
        <pb n="114" />
                                             - ---  94  ---- 



 

 

 

 

 

I
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*-  5  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
27.  Giacomo  Steffa-#30  Jahre,  geboren  zusLandstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-21.  Februar
netto,  Maurer,  Spresiano,  Italien,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
28.  Albert  Zehnder,é  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-24.  Februar
Arbeiter,  ortsangehörig  zu  Neu=  teln,  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
heim,  Kanton  Zug,
Schweiz,
29.Josef  Meneghini,20  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  ortsangehörig  zu  Velo,
1  Vicenza,  Italien,

30.  Tohann  Jakob  Fretz,  Jahre,  geboren  undfdesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Melker,  ortsangehörig  zu  Bottenwyl,
  Bezirk  Zofingen,
  Kanton  Nargau,
Schweiz,

 

 

 

 

 

 

                                       2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Den  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  ll.  zu  Warschbrück  im  Hauptamtsbezirke  Malmedy  ist  unbeschränkte
  Hebebefugniß  für  die  bei  demselben  vom  Auslande  eingehende  Gerberlohe  ertheilt  worden.

 

                                                3.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                              Reichs-Eisenbahn-Amt.
Am  1.  d.  M.  sind  die  zur  Oberschlesischen  Eisenbahn  gehörigen  Bahnstrecken:
Peiskretscham  —  Borsigwerk,  16,„  km  lang,  Rest  der  Bahnstrecke  Oppeln—  Borsigwerk,  und
Peiskretscham—Laband,  5,3  km  lang,
für  den  Güterverkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  10.  März  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zur  Frankfurt  —Bebraer  Eisenbahn  gehörige,  8,40  km  lange  Bahnstrecke  Bettenhausen
  —  Wilhelmshöhe,  Schlußstrecke  der  Kassel  —  Waldkappeler  Bahn,  mit  der  Zwischenstation  Nieder—
zwehren  für  den  Personen-,  Gepäck=  und  Güterverkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  10.  März  1880.
                                          Körte.
        <pb n="115" />
                                             -------  95  -----                                4.

  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

Auf  Ihren  Bericht  vom  16.  Februar  d.  J.  genehmige  Ich,  daß  für  das  Ressort  des  General-Postmeisters
eine  dritte  Abtheilung  errichtet  werde,  und  daß  die  oberste  Reichs  behörde  für  die  dem  gedachten  Ressort  zugewiesenen
  Verwaltungszweige  fortan  die  Bezeichnung:  Reichs-Postamt  erhalte,  sowie  daß  der  General-Postmeister
gleich  den  andern  mit  ihm  in  gleichem  Range  stehenden  Ressort-Chefs  im  Reichsdienste,  in  Zukunft  den  Titel

eines  Staatssekretärs  zu  führen  hat.

Ich  ermächtige  Sie,  hiernach  die  erforderlichen  Anordnungen  zu  treffen

und  wegen  Errichtung  der  dritten  Direktorstelle  die  endgültige  Feststellung  durch  den  Etat  herbeizuführen.
Berlin,  den  23.  Februar  1880.

An  den  Reichzkanzler.

 



                      Wilhelm.
                      Fürst  v.  Bismarck.

 




—

                        5.   Münz und  Bank-Wesen.

                                          Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  Februar  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  «  Silbermünzen
1.  Im  Monat  Februar  *
1880  sind  geprägt  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig#  Zwanzig=Doppelkronen
  Kr  9  ig-  igworden
  in:  ppeltr  onen  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  1  Pfe
M  M  #  M  M  M  M  “  -“—
Berlin  —  326  480  —  326  480  —  557  822  345  469  —  —  —  "
München  —  —  —  —  —  136  708  68  6066  —
Stuttgart.  —  —  —  —  —  177  886  —  —  —  —-Karlsruhe
  —  —  —  —  —  48  000  52  000  —  —  —  —
Darmstadt  —  300  000  —  300  000  —  —  100  000  —  —  —  —
Hamburg.  —  —  —  —  —  74  124  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  626  480  —  626  480  —  994  540  566  ors  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt"“)1  268  111  720|423  335  320.27  969  925|399  668  560|71  653  095/  99  946  494/150  060  217|71  486  552  —/135717  922|80
3.  Gesammt-Ausprägung268  111  720/423  961  800,27  969  925400  295  040|71  653  095|100  941  034  150  626  292,71  486  552—85  717  922|80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  255  040  199  920  2140  2  180  2550  1  416  777|—  5000  449|60
5.  Bleiben  1  267  856  690/423  761  880  27  967  785  71  650  915100  938  484  150  624  876  71  485  7751/  -  30  717  473  20
1  719586  345.4  27—

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  S.  56.
        <pb n="116" />
                                                    ---  96  ---Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event
2  täglich  r“  bindlich.  t“  G  r  bindlich.
Grund-  Reserve-  Noten-  Gegen  Unge-  Wegen  fällige  Gegen  *  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  terten
Name  der  Banken.  Kapital.  Fonda.  Umlauf.  31.  Jan.  deckte  Zl.  Jan./Ler.  81.  Jan.  au  31.  Jan.  Passiva.1.  Jan.]  der  31.Jan.  weiterge.
1880.  Noten.  1880.  bindli  5.  1880.  4.  1880.  1880.  Passiva.  1880.  gebenen
*  gungs-.
z  keiten.  frist.  Wechseln
1|  Reichsbank  120  ooo  15  223  1%39q%  68  972  20  358/24  472  K28  522  —  —  631.  60|1  111  893/  27  54  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2640  —  3244  1  199/—  469  3721  319  —  —  —  —  9961—  5  125
3Kölnische  Privatbank  3000  750  2  573—  167]  4  490  2599  2958|+.  22  15—  159N  169  470
4  Magdeburger  Privatbank.  2000  606  2218—  3011  1157/|(.  3  46  +  29  1383—  67  325—  11-848—  194  1568
5.Danzlger  Privat-Aktien-Bank  750  1756/  4  261  ↄ18/  4.  48541  2173  —  41  253144  121  38090  1801  61  282
6  Provinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen 39000  750  2  195  213  1018|—  ½  221—  4  1  5  41  1678  193  184
7|  Hannoversche  Bank  12  ooo  d03  1501—  sos  1  904  83)  3873  4  2752  4  1106  732492|—  1  304  436
8|Frankfurter  Bank  17  11Z  2501  2  6519N4424  2—  141%  12461  1042
9Bayerische  Notenbank  7  500  292  64  868g—  2  1968%  27214—  2954t43966  13  1453/—  152558  2299  751941  870
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  0033110  895|2070|1  0  +—  1616  1505  —  1266  37704  50%  +  1709%  G  2  563
11|/  Leipziger  Kassenverein  3  000  149  2  807/—  59m  970/  6¼  2196  +  151  295—  202  78  —  117  8525—  223  452
121  Chemnitzer  Stadtbank.  .  .  .  510  120  505  —  195  99  1020—  35  5127  476  108  —  103  6  472  338  539
13/  Württembergische  Notenbank  384½4773/  13209  13601  426  12..  8  Gry0—  84s  35440+  1  1  107
141  Badische  Bank  .  .  ..  .  .  9000]  1361  165424  31051  81975044365—  72  7.  3%  42|28621  3098%  3  106
15/Bank  für  Süddeutschland 2  1|½9L126  156.  3  —  —  1  163100  31652-  15881  1165
16/  Braunschwelgische  Bank  10  500  317  2  458  T  136  1469—  29  2919—  395  1  2271  660  34444  3  298
17/Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  19  10244+z13  423  3521  1126  —  14  2806—  131  110—  8447551  361  53
18  Bremer  Bank  16607  774  4510  —  590  2  707—  445917  69111512—  50%  390  —  51338326—  "“  1022
Zusammen  268  3309  31492/925  509—  413  629  O  2  112  LLNNS  70-L  2%  104  1  382
Bemerkungen.
Zu  8*:  Darunter  148  000  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14*:  Darunter  40  286  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  15*:  Darunter  103  804  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="117" />
                                                            ---- 97  ----                                                                     banken  Ende  Februar  1880

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1880.
auf  Tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa,


Metall-  GegenReichs  GegenNoten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
Bestand.  31.  Januar  kassen·  31.  Januar  anderer  31.  Januar  Wechsel.  31.  Januar  Lombard.  31.  JanuarEffekten.  31.  Januar  Aktiva.  1.  Januar  der  31.  Januar  2
1880  scheine  1880.  Banken.  1880.  1880.  1880.  1880.  1880.  Aktiva.  1330.
l
583  166  +  14841%%  .  667//#8  N  SS0527  46  3448  —  10  468  8  318  —  7500  26  207  126911204866  29676
10534  22  2  7  393  —  6808  537  497  3066  —  61  189  4  13859  32  —  10  10—  168  2
917—  36  8  —  400—  135  76604  213  648  —  117  —  —  279  —  86  9912H.  11
794—  77  114  2  256  —  2229  5  467—  15  960  61  *□  62  514  18  7  601-—  188  4
684—  16  —  —  15833—  217  6  5086  644  7611.  8  382  4  218  617  —  3o3  9105  J.  3389  5
735-  39  —  —  2  447  4  334  —  13  1162  —  147  —  —  284—  5  1732  4  206
2111—  1156  16—  16  470  —  84911821—  1509  6511.  9  58604  63  8843  4  1114  24  492  —  1  304
7389.—  2333  409  —  19  370  —  1220  597  758  5381—  3599  6889  +  1162  2043  —  161  43  0oyl—  1314
55  632  1122  30—  1689  350%44  3043  1861  4  176  907  25  1913  4  195  76  799—  191
16  327—  441  107—  19  361  91430148  1789  2387  —  644  5  473  +  65659  4769.  295  81  672  2563
1018-  56  15—  62  804  4  53  3841—  203  1  763—  21  382  #  33  702—  23259  d1525—  22311
215—  63  13  4  5  82  —  41  3  307—  342  96—  46  188  —  2572  8325  6472  338
116214  740  228  4  s34312  48318785|  192  4811-  80  —  13  822  4  91  35  440  4  1683  13
9  095|+  2480  21—  1  620  —  12016  811  121  1  193  24  32  —  1  1839  4  351  28  621#  30984
413|–—  6654  5—  21  907  J  2086  1911  2  462  +  172  4160  89  2976  J.  531  31  662  —  1  68815
697  84  44  —  29  248  52  9434—  1126  3199  1  152  —  —  4867—  52  18  432H  13916
453—  36  3—  2  145  —  432  37790  305  112  —  87  11414  45  1939  4  1484  7565—  353817
1649%—  132  13  8  141—  2112330  —  452  3229  555  352  —  843—  399  38  47—  4411

677  630  +  15  3744  ½6G32  J  274346  61  +  22371  76752  —  9591  29  376  —  5026  61698  4  4080  GG  241  +  30  ö83
        <pb n="118" />
                                             ----  98    ----Statistik

  der  deutschen  Bank

 

 

Laufende

Bezeichnung

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

 

 

der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
Notenbanken  in  Abschnitten  zu  100  M  in  Abschnitten  zu  200  M

M  M  M  M.  M.
1.]  Reichsbank  1)  394  852  700  159247250  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  418  500  140  500  —  —
3.  Kölnische  Privatbank  2)  2  556  500  419  800  —  —
4.]  Magdeburger  Privatbank  2217  800  782  200  —  —
5.  Danziger  Privat-Aktienbank  ..  1  755  000  1  245  000  —  —

6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogstume  Posen  776  500  123  500  489  200  410  800
7.Hannoversche  Bank  .  4  500  800  1  799200  —  —
8.Frankfurter  Bank  3  334  600  2  865  400  —  —
9.Bayerische  Notenbank  ..  64  807  600  5  132  400  —  —
10.  Sächsische  Bank  zu  Dresden  21646  100  38  353  900  —  —
1.Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12.  Chemnitzer  Stadtbank.  .  505  400  4  600  —  —
13.Württembergische  Notenbank  .  24  773500  1  025  500  —  —
14.Badische  Banrk  16  942  50  22057  500  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland.  13  120  220022  879  800  —  —
16.  Braunschweigische  Bank  2  458  500  11  041  500  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  1  024  000  1  376  000  —  —
18.,  Bremer  Bank  .  4510200  4  739  800  —  —

zusammen  am  29.  Februar  1880  .  561200450273234850  489  200  410  800

am  31.  Januar  1880  574  455  450  429  200  470  800
mithin  am  29.  Febrnar  1880  mehr  —  20  065  000  60  000  —

weniger  13  255  000  —  —  60  000

 

Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

9720
7966  7600

91  325  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

222  625  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

3  000
86  590  040

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:

vernichtet:  98  360

1  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,
240  -

2  440  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

720
296  840

In  Betreff  derjeuigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,

2

bei  der  Rostocker  Bank  1300  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  1700  Mark  in  Abschnitten
bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  5  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  059  100  Mark  in
        <pb n="119" />
        noten  Ende  Februar  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—
der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1  000  überhaupt
#  1  “  M  I  »M  M  M  M
98  349  000  213  151  000  231  177.000  318  523  000  724  378  750  690  921250  1.
—  —  1222  000  219  000  2640  500  359  500  2.
—  —  —  —  2556  500  419  800  3.
—  —  —  —  2217  800  782  200  4.
—  —  —  —  1  755  000  1  245  000  5.
929  500  270  500  —  —  2  195  200  804  800  6.
—  —  —  —  4500  800  1  799  200  7.
643  500  1  456  500  7  180  000  8520  000  11  158  100  12  841  900  8.
—  —  —  —  64  807  600  5  132  400  9.
19249  000  7251.000  —  —  40  895  100  45  604  900  10.
2  807  000  193  000  —  —  2  807  000  193  000  11.
—  —  —  —  505  400  4  600  12.
—  —  —  —  24  773500  1  026  500  13.
—  —  —  —  16  942  500  22057  500  14.
—  —  —  —  13  120  200  22  879  800  15.
—  —  —  —  2458  500  11  041  500  16.
—  —  —  —  1024  000  1  376  000  17.
—  —  —  4510  200  4  739  800  18.
121  978  000  222  322  000  239  579  000  327  262  000  923  246  650  823229  650
111  949  500  232  350  500  236  442  000  335  399  000  923  276  150  821  390  150
10  028  500  —  3  137  000  —  —  1839  500
—  «  10  028  500  —  8  137  000  29  500  —

 

 

 

 

Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  29.  Februar  1880;

85  725  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  234  900  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  92  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  181  225  Mark
mi  gegen  Ende  Januar  1880  weniger  2460
70500  "D  -*4  12  8600  is  4  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  64  410
8340  980  "*  „"  -  "·  "  6  259  440  600  "  -  so  138  495  500  -  -  "  "  s  ·  1  502  501  610
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  29.  Februar  18  80;
1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  470  Mark
mithin  gegen  Ende  Januar  1880  weniger  —
4500  ·  sss  1000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7230
297  900  4  6%  "  *-  .  299  000  -  ·  s  s  ·  s  2  976  300

daß  am  29.  Februar  1880:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1997.000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

15
        <pb n="120" />
                                             —  100  —

                                   6.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Rostock  wird  am  19.  d.  M.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen
  werden.

 

Das  im  Jahre  1870  in  Setauket  (Staat  New-Vork,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Adorna“"  von  1  460,,7  Register-Tons  Ladungsfähigkeit
  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Franz  Schütte  und  Carl  Schütte
zu  Bremen  und  von  Wilhelm  Anton  Riedemann  zu  Geestemünde  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge
erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümer  Geestemünde  zum  Heimathshafen  gewählt
haben,  ist  am  24.  v.  M.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Liverpool  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

                                             7.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Georg  Ritter  in  Roulers  zum
Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="121" />
                                                 Central-Blatt

                                             für  das

                                    Deutsche  Reich.

 

                                    Herausgegeben

                                               im

                                        Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

          

Berlin,  Freitag,  den  19.  März  1880.

Nr.  12.

 

 

 

Inhalt:  .  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  101

 

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer  Zollstelle;  —

Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-  Ein=  und

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Finanz-  Wesen:    Nachweisung  der  Einnahme,  an  Wechsel  Ausfuhr  für  Februar  1880  107
Stempelsteuer  in  den  Monaten  April  1879  bis  Ende  Februar  „
1880;  —  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  ge-  6.  Post und  Telegraphen- Wesen:  Uebereinkommen mit   der
meinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  1.  April  treffend  den  Austausch  von  Postanweisungen    110
1879  bis  Ende  Februar  1880  104    gen
3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Dispensation  von  der  u. Marine  und  Schiffahrt:  Uebersicht  über  die  Zahl  der
ärztlichen  Prüfung...  .  ...  107  einregistrirten  und  der  in  den  Schiffsregistern  gelöschten
4.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  —  Exe-  deutschen  Kauffahrteischiffe;  —  Ertheilung  von  Flaggenquatur-Ertheilillng
  107  attesten  127

                                   1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
1
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
.  "  «  Ausweisung  weisungsa
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Zemin,  Tisch-'2  1  Jahre,  aus  Nazera-wiederholter  Diebstahl'Königlich  bayerisches  6.  Februar
lergeselle,  dezk,  Bezirk  Beneschau,  und  Betteln,  Bezirksamt  Bam=  d.  J.
Böhmen,  berg  II.,

2.  Johann  T  eimplingeboren  1818  zu  Macko-Landstreichen  und  Bet-Königlich
wicz,  Kreis  Lipno,  Gou=  teln,

 

 

 

b.  Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:

(alias  Winter),

Arbeiter,  vernement  Plock,  Russisch-Polen,



 

preußische  28.  Februar
Bezirksregierung  zu|D#  J
Marienwerder,

16
        <pb n="122" />
                                                       —  102   — 

 

 

 

 

E

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  –  9  Ausweisung  weisungs-S—
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  i  s-.  6.

3.  Johann  Czaja  48  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  3.  März
(aliaas  Scheia),  Krawec,  Kreis  Dzikow,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Arbeiter,  Galizien,  Marienwerder,

4.  Wenzel  Richter,28  Jahre,  geboren  undddesgleichen,  Königlich  preußische  20.  Februar
Schneidergeselle,  ortsangehörig  zu  Hains-  Bezirksregierung  zu  d.  I.
(Schleifer),  pach,  Bezirk  Schlucken-  Bromberg,

au,  Böhmen,

5.  Johann  Kwapis,  30  Jahre,  aus  Chmie-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  März

Arbeiter,  1!ow,  Bezirk  Tarnobrzeg,  d.  J.
Oesterreich,

6.  Johann  Kvapils44  Jahre,  aus  Zabor,  desgleichen,  Königlich  preußisches7.  Februar
(Quappil),  Glas-  Bezirk  Hohenmauth,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
macher,  Böhmen,  Breslau,

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

.Minna

.Julius

Hammerschlag,
  unverehelichte,


Czermak,
Maschinenschlosser,
Franz  Böhm,  Arbeiter,



Andreas  Holleschnick,
  Klempnergeselle,


Josef  Kuchta,  Kattundrucker,


Josef  Stransky,
Bildhauer,

Anton  Loserth,
Gerbergeselle,

Ignatz  Scholz,  Arbeiter,


Willibald  Menzler,
Färbergeselle,

Wenzel  Fiedler,  Arbeiter,


 

24  Jahre,  geboren  zu
Krakau,  Galizien,

41  Jahre,  aus  Carolinenholz
  bei  Prag,
Böhmen,

23  Jahre,  geboren  zu
Gitschin,  ortsangehörig
zu  Klein-Aicha  bei  Turnau,
  Böhmen,

39  Jahre,  aus  Sagopatze,
  Komitat  Trentsin,
Ungarn,

38  Jahre,  aus  Liebenau,
Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,


30  Jahre,  aus  Vorder-Stirnitz,
  Bezirk  Gitschin,
  Böhmen,

37  Jahre,  aus  Oderau,
Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,


18  Jahre,  aus  Witkowitz
  bei  Starkenbach,
Böhmen,

38  Jahre,  aus  Johannesthal
  bei  Troppau,

 

Oesterreichisch-Schlesien,

21  Jahre,  aus  Elbe-Teinitz,
  Bezirk  Kollin,  Böhmen,


 

gewerbsmäßige  Unzucht,

Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,  Betteln,

Fälschung  und  Nichtbefolgung
  der  Reiseroute,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,
Landstreichen,  Betteln
und  Nichtbefolgung  der

Reiseroute,
Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

dieselbe  Behörde,

bieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

i

11.  Februar
d.  J.

16.  Januar
d.  J.

21.  Januar
d.  J.
30.  Januar
d.  J.

2.  Februar
d.  J.

3.  Februar
d.  J.

desgleichen.
desgleichen.
4.  Februar

d.  J
desgleichen.
        <pb n="123" />
                                                —   103    —

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  datum  des
*#  *5  —  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
17.  Anton  Kirchhof,  836  Jahre,  aus  Jerschma-Landstreichen  und  Bet--Königlich  preußische  7.  Februar
Weber,  nitz,  Bezirk  Reichenberg,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Böhmen,  Liegnitz,
18.  Johann  Kadur,  20  Jahre,  aus  Weißkirch  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Maler,  bei  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,

19.  Kajetan  Brosche,  geboren  am  17.  August  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  13.  Februar
Gürtlergehülfe,  1852,  aus  Kohlstadt,  d.  J.
Bezirk  Reichenberg,
Böhmen,
20.Isidor  Tuzinsky,20  Jahre,  aus  Eisen-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  Februar
Bäckergeselle,  stadtl,  Bezirk  Gitschin,  d.  J.
Böhmen,
21.  Heinrich  Schnepp,  19  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  2.  März
Glaser,  Horgen,  Kanton  Zürich,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Schweiz,  Wiesbaden,
22.  Josef  Hula,  Arbei-  30  Jahre,  aus  Czikagen,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische3.  März
ter,  Kreis  Pilsen,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Düsseldorf,
23.  Franz  Collin,  73  Jahre,  geboren  und  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  13.  Februar

24.  Wenzel  Dworak,

Bäckergeselle,
25.  Vincenz  Weiwoda,
Gärtner,

 

Alois  Ulbrich,
Schuhmacher  und
Tagelöhner,

□

2

27.|  Abraham  Macrowitz
Jankeliowitz,
israelitischer  Religionslehrer,


Franzisko  Busnello,
Tagner,

Josef  Vascellari,
Erdarbeiter,

28.

29.

 

wohnhaft
Niederlande,

zu  Vaels,

geboren  1849,  aus  Hein—
richschlag,  Bezirk  Neuhaus,
  Böhmen,
geboren  1851,  aus
Gmünd,  ortsangehörig
zu  Neugedein,  Bezirk
Taus,  Böhmen,
geboren  1825,  aus  Jung-Bunzlau,
  Böhmen,

50  Jahre,  aus  Neustadt,
Gouvernement  Kowno,
Rußland,

geboren  am  25.  Juni
1831  und  ortsangehörig
zu  Pederobba,  Italien,
geboren  im  März  1839
und  ortsangehörig  zu
Calalzo,  Italien,

 

 

 

liger  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

 

Landstreichen,  Gebrauch
eines  falschen  Legitimationspapieres
  und  Angabe
  falschen  Namens,
Landstreichen  und  Betteln,



desgleichen,

 

besgleichen,

 

Bezirksregierung  zu
Aachen,

Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Grafenau,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Hof,

Großherzoglich  badischer
  Landeskommissär
  zu  Karlsruhe,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

derselbe,

 

 

.  J.

24.  Januar

d.  J.

6.  Februar
d.  J.

—

.  Februar
J.

S

März
J.

2.  März

J.

desgleichen.

d.

16“
        <pb n="124" />
                                                  —  104  —
                                                                                                                    2.  Finan  z

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.  1879.  1879.
4  M.  M“  M—

I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  16  584  45  13  63377|10  13  2510  16  26  90
2.  Gumbinen  3136  10  2  66444  3  475  15  3  886  20
3.  Danzig  13  509  75  12  23595  13  329  10  14987  40
4.  Berlin  48  163  30  5627445  55  698  45  63  03225
5.  Potsdam.  ..  ...  3  153  10  2728  55  3  66335  4920  50
6.  Frankfurt  a.O.  ....  601410  635320  699205  924090
7. Stettin.......  7325  95  7334445  747315  10  830  60
8.  Köslin..  R  1  480  00  1  88775  2460  65  2243  30
9.  Posen  ........  4124  10  4106  15  6835  60  5021  10
10.  Brombrteegz  2722  30  2  68710  4629  40  35615
11.  Breslau  14574  05  15  684  90  15  110  4131  80
12.  Liegnitz.  6597  50  6  419  90  7264  70  9315  15
13.  Oppeln  6  056  65  523380  6716  60  8186  40
14.    Magdeburg  13  153  05  14  42670  13  88160  20  864  45
15.  HalLe  a.S.  ......  695700  606970  655210  872355
16.  Efurt    .......  8097  70  7265  40  8931195  14094  00
17.  Kiel.  7062  25  6048  05  4425  15  8596  55
18.  Hannoeer  5564  25  5210  20  585380  805505
19.  Münster  1  996  75  1  8399  50  1  550  55  3  479  35
20.  Minden  5865  05  6261  85  549985  8041  30
21.  Arnsbreg  17340  80  16  948  40  14  586  95  25  4124
22.  Kassel  ....  3358  45  3317  35  359215  4914  80
23.  Frankfurt  a.  M.  25  210  65  28228  00  19  610  55  39  127  45
24.  Köln  .  1368715  1286580  1203530  19618  50
25.  Aachen  6291  40  7  436  45  5196  95  11  217/0
26.  Koblenz  .-..  2915  20  2732  25  241320  3914  95
27.  Düsseldorf  32  336  85  33387450  25  559  35  52  47198  00
28.  Trier  1  996  75  1871185  1513  55  3237  65
29.  Dresden  10  2700  95  10  480  20  8640595  14  2656  00
30.  Leipzig  29938  95  25  369  60  26  67775  38  03222  00
31.  Karlsruhe  ......  11  425  55  12  267  984165  22  10080
32.  Konstanz  ......  476915  519290  4718  95  8  81395
33.  Darmstadt.  ......  8560  95  9310  15  9424  10  13  649  45
34.  Schwerin  .  MW.  4335  85  1  602  70  2222  70  2480  40
35.  Oldenburg  .  .  ...  4449  75  4409  10  2916  0  6  422  10
36.  Braunschwig  3  869  45  3541  30  366225  5902  05
37.  Bremen  15  039  75  17  13580  1301180  23938  30
38.    Hamburg  ....  5810910  57  661  70  55  279  70  7758730
39.  Straßburg  i.  E.  14  3125  16  542  90  13  7370  25231125
40.  Metz  ..  ..  353290  375150  243405  5898  60
Sümme  .  453  894  25  458  422  85  430  625  75  647080  45
II.  Bayern  32  434  90  33  707  55  32205  50  53  765  40
III.  Württemberg.  ...  15  441  85  17  830  35  16  546  55  20  001  45
Ueberhaupt  501  771  00  509  96075  479  377]  8S07N20937  30
*)  Dagegen  im  Jahre  1878/79  518  463  45  509  190085  500  170  30  26  433  45
»  »  „  1877/78  566  297  40  572  178.  65  573  642  55  584  507  35
„  „  „  1876/77  531  502  60  57377880  571  318  35  566  623  15

 

 

 

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1879  Seite  56,  für  1878  Seite  182,  für  1877  Seite  28.
        <pb n="125" />
                                                       —  105  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reich  in  den  Monaten  April  1879  bis  Februar  1880.
August  September  Oktober  November  Dezember:  Januar  Februar
1879.  1879.  1879.  1879.  1879.  1880.  1880.
M  M  M.  M.  M.  M  M.

12463  10  13  225  30  14  5051140  13  207  00  12  294  10  12127  30  9  268  —
2  8766  70  2  812105  3418  00  2  508  60  3  177  30  3  402  30  2739  80
10  808  90  12  7o305  13  693  25  10  17075  11  775  75  11  842  05  8  711  49
44  74380  52504  95  56  554  30  52  012  00  46  940  05  49  189  85  42  080  70
3  087  20  3077  0  422570  2961  80  2248  40  3953.  75  21944  65
5714  50  676290  7584  55  6  240  90  6  631  05  8  021115  5  493  75
7566  90  8  0770  —  8  035  60  6  483  00  7130  95  6  899  65
1  49066  45  2  11800  2155  00  1  719  00  2036  55  2  00090  1  4900  20
3  84300  4  86975  4  351  85  3  413  35  5  850  05  4  068  35  3  946  85
2530  10  2929  45  3258  90  2  808  45  3380  35  2639  95  2  425  55
13  131120  14518.90  14619  05  12  840  15  15713  40  16  366  85  13724  90
5764  15  7092  55  7  680  90  6  948  90  7253  25  6  824  20  6  46380
5113  75  5904  55  6  860180  5  827  195  6  113  45  5583  50  550795
18  441  180  15  46785  21  946  30  22  899  95  19  154  90  17146  75  17  42960
6  504  60  7379  65  916305  8520  35  7755  95  7367  00  6  17v44
494585  8  166  85  9  448  10  8  898  60  9  429  75  10  077  95  8  798  80
4166  10  502290  6  197  35  5963  40  5247  50  7009  15  4970
4549  55  6  525  70  7661  50  6  35770  6213  25  6  461  10  588485
2045025  1  640  60  1736  170  1855  20  1363  10  2288  20  1  61375
6  260050  4156  35  5950  50  5  436  50  6  004  20  6  990  30  5297
16  53435  16  062  80  17  146  190  12  628  40  16  144  05  18  205  25  16  89780
31150  3  324  00  3  313  90  3  410  20  2721115  3  780  40  3  16e2—
24  97295  24  8S75  20  28  226  50  24  667  85  23  824  80  33  703  50  26  64285
10  34180  11  37.55  14  367  50  12  330  75  13920  25  15  205  85  14  78075
4365  20  6  421  30  7160  15  7  803  95  700740  6  72105  7285  30
2726  10  2  496  75  3  203  75  2  843  95  2  460  85  3  258  70  267425
23  2010  100  30  883  55  37959  60  30  810  20  33  130  65  35  607/70  34  594  65
1912  50  1  685  85  2069  20  1528  80  1  936  50  2  38760  1  613  45
9207  50  10  595  90  11  162  80  10  300  50  12  62375  11  41980  9  636  50
26  349  50  25  746  70  32  378  05  24  835  10  26  811  190  32  386  50  26  739  80
823480  13  200  00  14  304  95  14  480  80  13552025  17  622  15  16  21365
4610  90  4557  50  5  4544  70  4931  80  5526  50  5076  20  6286  —
8923  15  9260  75  10  606  85  9  611  80  11  15715  10  534  65  8  480  20
1  734  60  1967  85  2212  50  1  745  40  2051  0V  3  863  75  1  779  75
394360  3  363  10  4  443  10  2  5990  95  3  84275  3  897  65  3  740  45
3269  35  2  830  35  5  344  30  6719  10|  6140  75  6520  05  411570
19  385  00  17214  85  17  183  110  15  122  30  17  282  80  16  985  60  16  56510
59  006  35  64522  65  70  666  60  61  151  15  62  228  35  61  2933  40  62  108  95
1527580  15  292  50  8  400  90  14  982  20  15  43  70  15  620  15  14  833  65
2716  10  3  034  90  3  792  30  3  343  95  5036  85  4336  20  3304  30
415  8779  25  453  669  80  1508  953  55  454  4799  301  467  969  2598  923  00443  321  1  39
35649  40  33  431  60  40  795  40  35  445  90  34  410  50  38  307  10  42  434  80
15  407  6016  606  4|  0T  14
466  936  25  503797/80  566  898355509671  3018  386  85554  606490  C  34

6
506  106  90505  504  05566  75750  498  139  551  494  737  95  53759710|  454  636  —
547  805  35  586  366  100613377115555721  o0|6  111  75586  567  1549  42—
543  436  65  596  09  15619  100  11078  477  42  574201  08  631  936  8526  95
        <pb n="126" />
                                                      —  106     —

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom
1.  April  1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-»
  Einnahme  Differenzen
nahme  beträgt  Bonifikatio-  in  d  n  as  den
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  zn  demselden
Etatsjahres  .  Bleib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5
Ei  h  Schlusse  des  Vorjahres  mehr
in nahme.  obengenannten  Rechnung  *  «
Monats  (Spalte  4)  weniger
M  %  .  M  M
1.  2.  3  4.  5.  6.
Zölle  130  398  589  49  380130  349  209105  039  744——25  309  465
Rübenzuckersteuer  75  331  28  2159426753  736  991152  374  151—  1  362  840
Salzsteuer  33  618  366  9438  33  608  92833  160  839+—  448  089
Tabacksteuer  1  134  724  84  26844050  440  946  777—-  103  663
Branntweinsteuer  43  631.066  7  804  008.35  827  05837  027  414—  1200  356
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  120  299  —  120  299  101  702—  18  597
Brausteuer  .  .  15239011  2346931500431815291698—287380
Uebergangsabgaben  von  Bier.  900  019  —  900  019  857  993.—  42  026
Summe300  373  332  29  776  070  270  597  262  244  800  3184  25796944
Spielkartenstempel  1  009  110  —  1  009  110  554  902.  454  248
Darunter  "  Darunter
Nachsteuer:  .  Nachsteuer:
19  588  »  212307
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist—  Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bis  Ende  Februar  1880:

 

 

 

Ist-Einnahme  vom

 

 

 

 

 

 

Bezeichn  ung  Beginndes  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  Differenz  zwischen
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  +mehr
obengenannten  des  ·  —
Einnahme.  obengenannten  Monats  des  Vorjahres  —  weniger
M  M  -
I.  1.  2.  3l  4.
#
Zölle  125  263  867  92  062  310  433201557
Rübenzuckersteuer  45  017  286  40  494  192  +  4523  094
Salzstener  32  084  463  31  892162  +  232  301
Tabacksteuer  878  884  775  692  +  103  192
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe  #
von  Branntwein  .  ..  33  124  975  33  105  185  +  19790
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  13  491  104  13  701  53222  —  210  418
Summe  249  860  579  211  991  063  +  37  869  516
Spielklartenstempel  (einschließlich  der  Nach-  i
steuer)  1  024  177  256  528  +  767649
        <pb n="127" />
                                                —  107  —

                               3.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Herzog  Karl  Theodor  in  Bayern,  Dr.  med.,  ist  auf  Grund  der  Bekanntmachung
  vom  9.  Dezember  1869  (B.  G.  Bl.  S.  687)  von  den  Königlich  bayerischen  Staatsministerien  des
Innern  beider  Abtheilungen  unter  Entbindung  von  der  im  §.  29  der  Gewerbe-Ordnung  vorgeschriebenen
ärztlichen  Prüfung  die  Approbation  als  Arzt  ertheilt  worden.

Berlin,  den  16.  März  1880.  Der  Reichskanzler.

                                             In  Vertretung:  Eck.

 

                                             4.  Kon  sulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Ernst  Reuther  zum  Konsul  in
Taganrog  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  J.  W.  Nichol  in  Blyth  (England)  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus  dem
Konsulatsdienste  ertheilt  worden.  6

Dem  Geheimen  Kommerzienrath  A.  von  Hansemann  in  Berlin  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur
als  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarischer  General-Konsul  für  die  Provinzen  Brandenburg  und
Posen  ertheilt  worden.

 

                                       5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Dem  Großherzoglich  oldenburgischen  Nebenzollamte  I.  zu  Nordenhamm  ist  die  Befugniß  zur  zollamtlichen
Schlußabfertigung  derjenigen  Mineralöle  von  nicht  mehr  als  700  oder  mehr  als  880  Dichtigkeitsgraden
ertheilt,  für  welche  zollfreie  Ablassung  beantragt  wird.

—–——  —  —  —
        <pb n="128" />
                                                              —   108     — 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl  —
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb  be-  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  uf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.  6
1.  Provinz  Ostpreußen  –  —  —  —  —  —
2.  ---  Westpreußen  2  24  113  9  —  —  —
3.  -  Brandenburg  2  8  805  1132  —  —
4.  -  Pommern  1  4  100  —  —  —  —
5  -  Posen.  —  —  495  —  —  —
6  -  Schlesien  30  679  721  500  —  250  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  59851012  —  —  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  21  410  218  14004  2  012
9.  -  Hannover  4  65  250  8  401  —  806  —
10.  Westfalen  –  –  18  —  —  —
11.  Hessen-Nassau  1  11748  5  761  —  2242
12.  -  Rheinprovinz  4  100  240  8  146  —  —  53  471
Summe  I.  1031744  989  45  872  218  17  309  55  483
II.  Bayern  —  —  30  236  —  —  —
III.  Sachsen  —  —  972  –  —  —
IV.  Württemberg  2  83  132  11  —  —  —
V.  Baden  .  1  17  942  1  314  —  —
VI.  Hessen  —  —  —  4  926  —  10  065
VII.  Mecklenburg  .  —  —  176  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  2  15  591  71  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  281  —  —  —
X.  Braunschweig  6  76  648  100  —  —
XI.  Anhalt  7  565551  —  —  —  —
XII.  Elsaß=  Lothringen.  —  —  71  320  —  3  680
XIII.  Luxemburg  .  —  —  14  487  —  —  –
Ueberhaupt  12111994  8834  5  151  20  999  65  548
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1879  bis  Januar  1880  —  46072  215“1  243  674  144  541  610  040  474  600
Zusammen  September  1879  bis
Februar  1880.  ..  —480670681408514149692631029540148
In  demselben  Zeitraum  1878/79  .  —459306321795650160750562700517700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung.  In  der  Uebersicht  für  Monat  Dezember  1879  sind  bei  der  Provinz  Hannover  die  in  Spalte  3  an-
        <pb n="129" />
                                                       —   109    —

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Februar  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  "  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg n.  —  kg  n.  kg  n.  kg  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
2  206  574  10  130  006  —  12  783  118  740
12  011  7  656  —  —  —  —  —  —
—  —  22  233  —  9920  —  —  324
254  —  —  —  —  —  —  —
7  300  —  —  —  100  000  –  1  250  —
203  512  19  764  —  —  —  —  —  —
15  701  2630  976  468  476599558  221  260  060  5  173
5  609  4704  275  123  1  10133992  180  323  2  204  —
853  —  —  —  —  —  —  —
9  —  320  696  —  195  179  —  226  751  —
245  251  241  328  1594  530  1  101  815  4584  986  221  503  048  124  237
2  267  197  —  —  —  9323  –
629  –  6  —  3  —  205  2  865
—  —  —  —  —  —  583  —
142  50  30  —  —  16  930  –
246  —  —  —  —  —  —
723  19  340  —  —  —  78  202
10  200  —  —  —  —  —  —  —
2256  1  079  —  —  —  152  728  –
—  —  —  —  100  500  —  45  239  —
259  449  241  5955  615  2020  1  101  845  4685  489  221  806  258  127  102
3  432  61242  22000729  935  78765740  998  231  161  95669  237  654  797  606
3  6920101  483  8151  345  1177889  50245  683  720  162  177|10043  912  924  708
2302  60  OC  9  800  310  200  60  491  950  41  150  11  158  250  1  298  600

 

 

 

 

 

 

gegebenen  1  133  665  Hundert  Kilogramm  auf  1  152  619  Hundert  Kilogramm  berichtigt  worden.

 

 

 

17
        <pb n="130" />
                                                       —  110  —

                             6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

  Uebereinkommen
zwischen
der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  und  der
Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten  von

Amerika,  betreffend  den  Austausch  von
Postanweisungen.

Nachstehendes  Uebereinkommen,  betreffend  den  Austausch
  von  Postanweisungen,  ist  von  den  Unterzeichneten,
  welche  zu  diesem  Zweck  mit  der  erforderlichen
  Ermächtigung  versehen  sind,  unter  Vorbehalt
der  Ratifikation,  vereinbart  worden.

                                    Artikel  1.

1.  Zwischen  Deutschland  und  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  soll  ein  regelmäßiger  Austausch
  von  Postanweisungen  stattfinden.

2.  Die  Postverwaltung  eines  jeden  Landes  soll
das  Recht  haben,  zur  Annahme  von  Postanweisungen
  nach  dem  anderen  Lande,  sowie  zur  Auszahlung
  von  den  aus  diesem  Lande  herrührenden
Postanweisungen  diejenigen  ihrer  Postanstalten  zu
ermächtigen,  welche  sie  für  diesen  Zweck  als  geeignet
erachtet.

                                             Artikel  2.

1.  Es  wird  hierdurch  vereinbart,  daß  als  Grundlage
  aller  Zahlungen  auf  Postanweisungen,  gleichviel
ob  es  sich  um  Auszahlungen  an  das  Publikum,
oder  um  Einzahlungen  seitens  desselben  handelt,  die
Goldmünzen  oder  ein  anderes  gesetzliches  Geld  von
gleichem  Werthe  gelten.  Indeß  soll  jeder  Postverwaltung
  frei  stehen,  für  den  obigen  Zweck  Geld  von
geringerem  Werthe  zu  verwenden,  wenn  dasselbe
gesetzliches  Zahlungsmittel  ist,  vorausgesetzt,  daß
solchem  Minderwerth  Rechnung  getragen  wird.

2.  Der  Betrag  einer  in  Deutschland  zu  gunsten
eines  Empfängers  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  eingelieferten  Postanweisung  darf  fünfzig
Dollars,  und  derjenige  einer  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  zur  Auszahlung  in  Deutschland
  eingelieferten  Postanweisung  zweihundert  und
zehn  Mark  für  jetzt  nicht  übersteigen.  Die  vorstehenden
  Meistbeträge  von  fünfzig  Dollars  und  zweihundert
  und  zehn  Mark  sollen  auf  hundert  Dollars
bezw.  auf  vierhundert  Mark  erhöht  werden,  sobald

Convention

between

tae  Post  oflüce  Department  of  the  German

Empire  and  the  Post  Offlice  Department  of  the
United  States  of  America,  concerning  the
erchange  of  post  oflüce  money  orders.

 

Tie  Undersigned,  duly  autborized  for  that  purpose.
  have  agreed,  subject  to  ratification,  upon
the  following  convention  concerning  the  exchange
of  post  office  money  orders.

                                     Anrichz  1.

1.  There  shall  be  a  regular  exchange  of
post  ofüce  money  orders  between  the  German
Empire  and  the  United  States  of  America.

2.  The  Postal  Administration  of  each  country
shall  have  power  to  authorize  such  of  its  post
offices,  as  it  may  deem  expedient,  to  issue  money
orders  for  sums  payable  in  the  other  country,
and  to  pay  money  orders  received  therefrom.

                                    Anrichn  2.

1.  It  is  hereby  agreed  that  the  basis  of
all  payments  for  money  orders,  whether  to  or
by  the  public,  shall  be  gold  coin,  or  other  law“
ful  money  of  equal  value,  but  that  each  Postal
Administration  shall  be  at  liberty  to  use,  for  the
purpose,  money  of  less  value,  if  the  same  be  a
legal  tender,  provided  account  be  taken  of  such
difference  of  value.

2.  No  money  order  shall  exceed,  dor  the
present,  the  amount  of  fifty  dollars,  if  issued  in
Germany,  in  favor  of  a  payee  in  tbe  United
States  of  America,  or,  of  two  hundred  and  ten
marks,  if  issued  in  the  United  States,  to  be
paid  in  Germany.  The  aforesaid  maximum  amounts
of  fifty  dollars,  and  of  two  hundred  and  ten  marks
shall  be  raised  to  one  hundred  dollars  and  four
hundred  marks  respectively,  wheneverzthe  Post
Office  Department  of  the  United  States  of  America
        <pb n="131" />
                                                     —   111     —                                                                         die  Postverwaltuung  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  gesetzlich  ermächtigt  sein  wird,  einer  solchen
Erhöhung  zuzustimmen.

3.  Der  Betrag  einer  jeden  Postanweisung  soll
in  der  Währung  des  Landes  ausgedrückt  sein,  in
welchem  die  Auszahlung  stattzufinden  hat.  Zu
diesem  Zwecke  ist  die  Verwaltung  des  Aufgabegebiets
ermächtigt,  zu  jeder  Zeit  das  Umwandlungsverhältniß
ihrer  eigenen  Währung  in  die  Währung  des  Bestimmungslandes
  festzusetzen.  Von  dem  nach  Maßgabe
dieses  Artikels  festgesetzten  Umwandlungsverhältniß,
sowie  von  jeder  Aenderung  desselben  wird  die  eine
Verwaltung  der  anderen  Verwaltung  Mittheilung
machen.

4.  Der  Postverwaltung  eines  jeden  der  vertragschließenden
  Länder  bleibt  das  Recht  vorbehalten,
die  Uebertragung  des  Eigenthumsrecht  an  einer  aus
dem  anderen  Lande  herrührenden  Postanweisung
im  Wege  des  Indossaments  innerhalb  ihres  eigenen
Gebiets  zu  gestatten.

                                      Artikel  3.

Dem  Absender  soll  über  die  auf  jede  Postanweisung
  eingezahlte  Summe  eine  Empfangsbescheinigung
  in  der  im  Aufgabegebiet  vorgeschriebenen
Form  unentgeltlich  ausgehändigt  werden.

                                          Artikel  4.

1.  Jede  der  beiden  Verwaltungen  ist  berechtigt,
die  Gebühren  für  die  in  ihrem  eigenen  Gebiet  ausgestellten,
  zur  Auszahlung  in  dem  anderen  Lande
bestimmten  Postanweisungen  festzusetzen.  Diese  Gebühr
  darf  jedoch  in  Deutschland  ein  und  ein  halbes
Prozent  für  je  zwanzig  Mark  bei  einer  Mindesttaxe
von  vierzig  Pfennig,  in  den  Vereinigten  Staaten
ein  und  ein  halbes  Prozent  für  je  zehn  Dollars
nicht  übersteigen.  Die  für  je  zwanzig  Mark  oder
für  je  zehn  Dollars  festgesetzte  Gebühr  soll  für  jeden
Theil  dieser  Summen  erhoben  werden.  Die  beiden
Verwaltungen  werden  sich  gegenseitig  die  nach  Maß-*
  dieser  Bestimmung  festgesetzten  Gebühren  mittheilen.


2.  Die  Gebühren  müssen  stets  vom  Absender
im  voraus  bezahlt  werden.  Derselbe  hat  auf  Rückzahlung
  dieser  Gebühren  keinerlei  Anspruch.  Weder
der  Absender  noch  der  Empfänger  einer  Postanweisung
  hat  irgend  eine  Taxe,  außer  der  nach  Maßgabe
  dieses  Artikels  erhobenen  Gebühr,  zu  zahlen.
Nur  wenn  die  Postanweisung  durch  einen  Briefträger
  in  der  Wohnung  oder  dem  Geschäftslokal  des
Empfängers  ausgezahlt  wird,  kann  der  letztere  zur
Zahlung  einer  Bestellgebühr  angehalten  werden.

  

is  authorized,  by  law,  to  assent  to  such  an  increase.


3.  The  amount  of  each  money  order  shall
be  expressed  in  the  denominations  of  the  coin
of  the  country  where  the  payment  is  to  be  made.
For  this  purpose,  the  Administration  of  the
country#  of  origin  is  authorized  to  fix,  at  any
time,  the  rate  of  conversion  of  its  own  money  into
that  of  the  country  of  destination.  Each  Administration
  shall  notify  the  other  of  the  rate  of
Conversion  established  under  this  article  and  of
any  change  that  may  be  made  therein.

4.  The  Postal  Administration  of  either  of
the  contracting  countries  is  at  liberty  to  permit
the  transfer,  by  indorsement,  within  its  jurisdiction,
  of  the  ownership  of  a  money  order  originating
  in  the  other  country.

                                          Anriche  3.

There  shall  be  given  to  the  remitter  of
every  money  order,  without  extra-charge,  a  certilicate
  for  the  amount  paid  by  bim,  in  the  form
brescribed  in  the  country  of  issue.

                                              Anriche  4.

1.  Each  of  the  two  administrations  is
empowered  to  fix  the  rates  of  commission  on
the  money  orders  issued  within  its  own  territory
  for  payment  in  the  other  country.  This
rate  of  commission,  however,  shall  not  exceed
one  and  one  half  per  cent  in  Germany  for  each
twenty  marks,  with  a  minimum  charge  okf  forty
pfennigs,  and  one  and  one  half  per  cent  in  the
United  States  for  each  ten  dollars;  but  the  Same
fee  charged  for  every  twenty  marks  or  for  every
ten  dollars  shall  be  exacted  for  any  fraction
thereof.  The  two  administrations  will  communicate
  to  each  other  the  rates  of  commission
established  in  accordance  with  this  provision.

2.  The  rates  of  commission  must  always
be  paid  in  advance  by  the  remitter,  who  shall
not  be  entitled  to  receive  repayment  thereof,
Neither  the  remitter  nor  the  payee  of  a  money
order  shall  be  subjected  to  any  charge  therefor,
in  addition  to  the  commission  collected  in  pursuance
  of  this  articIe,  except  when  payment  of
a  money  order  is  made  by  a  lettercarrier  at  the
residence  or  place  of  business  of  the  payee,  in
Which  case,  the  latter  may  be  required  to  pay  a
Carrier's  fee.

17*
        <pb n="132" />
                                              ——  112    —

3.  Die  Postverwaltung  des  Aufgabegebiets  soll
der  Postverwaltung  des  Auszahlungsgebiets  drei
Viertel  Prozent  der  Gesammtsumme  an  ausgezahlten
Postanweisungsbeträgen  vergüten.

                                      Artikel  5.

1.  Das  zu  Postanweisungen  aus  Deutschland
nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  zu  verwendende
  Formular  soll  aus  festem  Papier  hergestellt
  sein  und  in  jeder  Beziehung  dem  beigefügten
Muster  A  entsprechen.  Zu  Postanweisungen  aus
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  nach  Deutschland
  soll  ein  gleichfalls  aus  festem  Papier  hergestelltes
  und  dem  vorerwähnten  Muster  ähnliches
Formular  verwendet  werden.  Das  letztere  Formular
wird  jedoch  anstatt  des  Vordrucks  in  deutscher
Sprache  einen  solchen  in  englischer  Sprache  enthalten.


2.  Die  handschriftliche  Ausfüllung  der  Formulare
muß  mit  arabischen  Ziffern  und  mit  lateinischen
Schriftzeichen  ohne  Durchstreichungen  oder  Abänderungen
  bewirkt  werden.

3.  Die  Postanweisung  muß  außer  dem  Zunamen
des  Empfängers  und  dessen  vollständiger  Adresse
seinen  Vornamen  oder  wenigstens  die  Anfangsbuchstaben
  seines  oder  seiner  Vornamen  enthalten,  wofern
nicht  die  Empfängerin  eine  Firma  ist,  in  welchem
Falle  die  gewöhnliche  Bezeichnung  der  Firma  genügt.
  Der  Bestimmungsort  muß  so  genau  bezeichnet
  sein,  daß  ein  Zweifel  in  dieser  Beziehung  nicht
entstehen  kann.  Bei  Postanweisungen  an  Bewohner
der  Vereinigten  Staaten  muß  der  Name  des  Staats
und,  wenn  möglich,  auch  des  Kreises,  in  welchem  der
Wohnort  des  Empfängers  liegt,  in  der  Ausfschrift
angegeben  sein.

4.  Der  Abschnitt  der  Postanweisung  muß  den
Namen  und  die  Adresse  des  Absenders  enthalten.
Auf  dem  Abschnitt  kann  der  auszuzahlende  Betrag
und  der  Tag  der  Einzahlung  angegeben  werden.
Weitere  Bemerkungen  sind  auf  dem  Abschnitt  nicht
zulässig.

                                       Artikel  6.

Die  in  der  Währung  des  Auszahlungsgebiets
ausgestellten  Postanweisungen  dürfen  Bruchtheile
eines  Pfennigs  oder  eines  Cents  nicht  enthalten.

Artikel  7.

Der  Postanweisungsverkehr  zwischen  den  beiderseitigen
  Ländern  soll  durch  zwei  Auswechselungs-Postanstalten
  vermittelt  werden.  Zu  solchen  Auswechselungs-Postanstalten
  werden  von  Seiten  Deutschlands
  Cöln,  von  Seiten  der  Vereinigten  Staaten
New-Vork  bestimmt.

  

3.  The  Postal  Administration  by  which  the
money  orders  are  issued  shall  pay  to  the  Postal
Administration  of  the  country  of  payment  tbree
fourths  of  one  per  cent  on  the  total  amount  of
Such  orders.

                                       Anriche  5.

1.  The  form,  to  be  used  for  post  office
money  orders  from  Germany  to  the  United  States
of  America,  shall  be  made  of  thick  paper,  and
shall  Cconform,  in  all  respects,  to  the  model  hereto
annexed,  marked  „A“.  For  post  office  money
orders  from  the  United  States  of  America  to
Germany  a  form,  made  also  of  thick  paper,  and
similar  to  the  above  mentioned  model,  shall  be
eemployed.  On  these  latter  forms,  however,  the
English  language  shall  be  substituted  for  the  German
  in  the  printed  text.  «

2.  The  filling  up,  in  writing,  of  these  forms
must  be  done  by  means  of  Arabic  numerals  and
Roman  letters,  without  any  alteration  or  obliteration.


3.  The  money  order  must  contain,  in  addition
  to  the  surname  of  the  payee  and  his  exact
address,  his  given  name  or,  at  least,  the  initials
of  his  given  name  or  names,  unless  the  payee
be  a  firm,  in  which  case,  the  ordinary  designation
of  the  firm  will  sufüce.  The  place  of  destination
  must  be  accurately  stated,  so  as  to  prevent
any  uncertainty  in  regard  to  it.  On  money  orders
issued  in  favor  of  residents  of  United  States  the
name  of  the  state  and,  if  possible,  of  the  county
of  the  payee's  residence  must  be  stated  in  the
address.

4.  The  coupon  of  the  money  order  must
Contain  the  name  and  the  address  of  the  remitter;
and  the  amount  to  be  paid,  as  well  as  the  date
of  its  issue  may  be  noted  thereon.  Any  other
memoranda  are  probibited.

                                           Anriche  6.
The  amounts  of  money  orders,  expressed  in
the  currency  of  the  country  of  payment,  must
not  contain  fractions  of  à  pfennig  or  of  a  cent.

AnricrzE  7.

The  Postal  Money  Order  Service,  between
the  two  countries,  sball  be  effected  by  the  agency
of  two  Offices  of  Exchange.  On  the  part  of
Germany,  the  Office  of  Exchange  shall  be  Cologne,
and  on  the  part  of  the  United  States  of  America,
New-Tork.
        <pb n="133" />
                                                         —  113   —                                                                                                                         Artikel  8.

1.  Jede  der  beiden  Auswechselungs-Postanstalten
wird  mit  jeder  Post  der  anderen  Auswechselungs-Postanstalt
  ein  gehörig  vollzogenes  Verzeichniß  der  in
dem  eigenen  Gebiet  seit  der  zuletzt  erfolgten  Absendung
  eines  Verzeichnisses  ausgestellten,  zur  Auszahlung
  in  dem  anderen  Gebiet  bestimmten  Postanweisungen
  übersenden.

2.  Die  Verzeichnisse,  mittels  deren  die  Auswechselungs-Postanstalt
  in  Cöln  der  Auswechselungs-Postanstalt
  in  New-Vork  die  in  Deutschland  ausgestellten
  Postanweisungen  übersendet,  sollen  der  Anlage
  C  entsprechen.

3.  Die  Verzeichnisse,  mittels  deren  die  Auswechselungs-Postanstalt
  in  New-Vork  der  Auswechselungs-Postanstalt
  in  Cöln  die  in  den  Vereinigten
Staaten  ausgestellten  Postanweisungen  übersendet,
sollen  dem  Muster  der  Anlage  B  entsprechen.

4.  Die  von  jeder  der  beiden  Auswechselungs-Postanstalten
  abgesandten  Verzeichnisse  sowohl,  als
die  darin  enthaltenen  Eintragungen  sollen  fortlaufend
  numerirt  werden  und  zwar  vom  Anfange
jedes  Jahres  ab  mit  Nr.  1  beginnend.  Nach  dem
Schlusse  jedes  mit  dem  30.  Juni  ablaufenden  Vierteljahrs
  können  von  beiden  Auswechselungs-Postanstalten,
  soweit  erforderlich,  Ergänzungslisten  abgefertigt
werden,  in  welche  solche  aus  dem  bezeichneten  Vierteljahre
  herrührende  Postanweisungen,  deren  Ueberweisung
  noch  nicht  stattgefunden  hat,  einzutragen
sind;  jedoch  soll  der  Betrag  der  derartigen  Verzeichnisse
  in  der  Abrechnung  über  das  nächste  Vierteljahr
  besonders  in  Ansatz  gebracht  werden.

5.  Vor  Aufstellung  eines  Verzeichnisses  haben
die  Auswechselungs-Postanstalten  sich  Gewißheit  darüber
  zu  verschaffen,  daß  die  zur  Absendung  vorliegenden
  Postanweisungen  nach  Maßgabe  der  in  diesem
  Uebereinkommen  getroffenen  Bestimmungen  ausgefüllt
  sind,  und  insbesondere,  daß  die  Umwandlung
aus  der  einen  Währung  in  die  andere  richtig  bewirkt
  ist.

6.  Die  Verzeichnisse  werden  von  der  Auswechselungs-Postanstalt
  in  Cöln  in  einfacher  Ausfertigung,
  von  der  Auswechselungs-Postanstalt  in
New-Vork  in  doppelter  Ausfertigung  aufgestellt
werden.

7.  Sollten  bei  dem  Abgange  einer  Post  keine
Postanweisungen  zur  Ueberweisung  vorliegen,  so
wird  nichtsdestoweniger  ein  Verzeichniß  abgesandt
werden.  In  solchem  Falle  wird  indeß  die  absendende
  Auswechselungs-Postanstalt  in  dem  Verzeichniß
  die  Worte  niederschreiben

„No  money  orders.“

  

·                                             Article-8
I. EanhOoneofExcbangeshallsend,by
every  mail,  to  the  corresponding  Exchange  Office,
a  Certified  list  of  the  money  orders  issued  in  its
own  country,  since  the  last  previous  transmission,
for  payment  in  the  other.

2.  The  lists,  by  means  of  which  the  Exchange
  Offüce  of  Cologne  transmits  to  that  of
New-Tork,  the  money  orders  issued  in  Germany,
shall  follow  the  pattern  C,  hereto  annexed.

3.  The  lists,  by  means  of  which  the  Exchange
  Office  of  New-Tork  transmits  to  the  Erchange
  Office  of  Cologne,  the  money  orders  issued
in  the  United  States,  shall  be  in  conformity  with
the  model  B,  hereto  annexed.

4.  The  lists  depatched  from  each  Office
of  Exchange,  as  well  as  the  entries  therein,
shall  be  numbered  consechtively,  commencing
with  No.  1  at  the  beginning  of  each  Fear.  Alter
the  close  of  the  quarter  ending  June  30th  of
each  year,  supplementary  lists  may  be  sent  by
either  Offce  of  Exchange,  if  occassion  requires,
Containing  an  entry  of  every  order  issued  during
that  qduarter,  which  has  not  been  previously  certifted,
  but  the  amount  of  such  lists  shall  form
a  separate  item  in  the  account  for  the  next
duarter.

5.  Before  making  up  any  list,  tbe  Office
of  Exchange  shall  ascertain  whether  the  money
orders,  received  for  transmission,  have  been  fllled
up  in  accordance  with  the  regulations  made  in
pursuance  of  this  Convention  and,  especially,
whether  the  conversion  from  one  currency  into
the  other  has  been  correctly  effected.

6.  Single  lists  shall  be  sent,  in  each  case,
from  Cologne,  but  those  from  New-Vork  shall  be
in  duplicate.

7.  Should  it  happen,  at  the  time  of  despatching
  any  mail,  that  there  are  no  money
orders  to  be  certified  for  payment,  a  list  must
nevertheless  be  sent  in  that  mail.  But,  in  such
event,  the  despatching  Exchange  Office  will  write
across  the  list  the  words,  „No  money  orders“.
        <pb n="134" />
                                                     —  114  —

                                           Artikel  9.

1.  Sobald  die  Verzeichnisse  der  Absendungs-Auswechselungs-Postanstalt
  bei  der  Empfangs-Auswechselungs-Postanstalt
  eingegangen  sind,  wird  diese
letztere  dieselben  prüfen  und  wenn  sich  darin  Unrichtigkeiten
  vorfinden  sollten,  diese  mit  rother  Tinte
ersichtlich  machen.

2.  Die  Auswechselungs-Postanstalt  in  Cöln
wird  den  Vermerk  der  Anerkennung  auf  die  Rückseite
  einer  der  beiden  von  New-Vork  empfangenen
Ausfertigungen  setzen  und  daselbst  auch  die  etwa
wahrgenommenen  Unrichtigkeiten  einzeln  bezeichnen.
Diese  Ausfertigung  des  Verzeichnisses  wird  an  die
Auswechselungs-Postanstalt  in  New-Vork  zurückgesandt.


3.  Die  Auswechselungs-Postanstalt  in  New-Vork
wird  den  Empfang  eines  jeden  Verzeichnisses  von
der  Auswechselungs-Postanstalt  in  Cöln  auf  dem
nächsten  nach  Cöln  abzusendenden  Verzeichnisse  anerkennen.


4.  Die  Absendungs-Auswechselungs-Postanstalt
und  die  Empfangs-Auswechselungs-Postanstalt  werden
  jede  in  den  Verzeichnissen  eingetragene  Postanweisung
  auf  der  Rückseite  mit  dem  Abdruck  ihres
Ankunftsstempels  versehen.  Die  erstere  Auswechselungs-Postanstalt
  wird  der  letzteren  sämmtliche,  von
den  Postanstalten  des  eigenen  Gebiets  ihr  zugegangenen
  Postanweisungen  übersenden;  für  die  weitere
Behandlung  derselben  sind  die  im  Auszahlungs-Gebiete
  bestehenden  Bestimmungen  maßgebend.

                                        Artikel  10.

Jede  der  beiden  Verwaltungen  kann  unter  außergewöhnlichen
  Verhältnissen,  welche  geeignet  sind,
eine  derartige  Maßnahme  zu  rechtfertigen,  den  Austausch
  von  Postanweisungen  vorübergehend  in  einer
oder  in  beiden  Richtungen  einstellen,  jedoch  unter
der  Bedingung,  daß  die  andere  Verwaltung  davon
unverzüglich,  nöthigen  Falls  auf  telegraphischem
Wege,  in  Kenntniß  gesetzt  werde.

                                             Artikel  11.

1.  Am  Ende  eines  jeden  Vierteljahrs  und  spätestens
  innerhalb  sechs  Wochen  nach  Ablauf  desselben
wird  eine  Abrechnung  in  zweifacher  Ausfertigung
durch  die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  aufgestellt
und  der  Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten
übersandt  werden.  Zu  dieser  vierteljährlichen  Abrechnung
  soll  ein  dem  anliegenden  Muster  D  genan
entsprechendes  Formular  verwendet  werden.

2.  Die  Zahlungen  sollen  in  der  Währung  desjenigen
  Landes  geleistet  werden,  zu  dessen  gunsten
die  Abrechnung  ein  Guthaben  ergiebt.  Zum  Zwecke
der  Feststellung  dieses  Guthabens  soll  die  geringere

                                        Article  9.

1.  As  soon  as  the  lists  of  the  despatching
Office  shall  have  reached  the  receiving  Office  of
Exchange,  the  latter  shall  verify  the  lists  received,
aunc  if  errors  are  foud,  will  indicate  them  with
red  ink.

2.  The  Exchange  Office  of  Cologne  will
blace  its  mark  of  acceptance  on  the  back  of
one  of  the  duplicates  received  from  New-Tork,
describe  thereon,  in  detail,  the  errors,  should
any  be  discovered,  and  shall  then  return  such
duplicate  to  the  Exchange  Office  of  New-Tork.

3.  The  Exchange  Office  of  New-Tork  shall
acknowledge  each  list  received  from  the  Exchange
Office  of  Cologne  by  means  of  the  first  subsequent
list  forwarded  to  the  latter  office.

4.  The  stamp  of  the  dispatching  and  of  the
receiving  Exchange  Olfice  shall  be  imprinted
upon  the  back  of  each  money  order  entered  in
the  lists.  The  former  office  shall  korward  to  the
latter  all  money  orders,  received  from  its  inland
ofüces,  to  be  disposed  of  in  accordance  with  the
regulations  of  the  country  of  payment.

                                 Article  10.

Each  of  tbe  two  Administrations  shall  have
power,  under  extraordinary  cireumstances  wbich
appear  of  a  nature  to  warrant  such  a  measure,
bto  suspend  temporarily  the  exchange  of  mone)
orders,  in  either  direction  or  in  both,  provided,
however,  that  notice  of  such  suspension  be  given
to  the  other  Administration  immediately,  and,  if
deemed  necessary,  by  means  of  the  telegraph.

                                      Article  11.

1.  At  the  close  of  each  quarter,  or,  at  the
latest,  within  six  weeks  after  the  expiration
thereof,  an  account,  in  duplicate,  shall  be  prepared,
  and  transmitted  by  the  Postal  Administration
  of  the  German  Empire  to  the  Postal  Administration
  of  the  United  States.  For  this
qduarterly  account,  a  form  shall  be  used,  in  exact
Conformity  with  the  pattern  D,  bereto  annered.

2.  Payment  shall  be  made  in  the  money
of  the  country  in  favor  of  which  the  account
shows  à  balance,  and,  for  the  purpose  of  ascertaining
  such  balance,  the  smaller  credit  shall  be

8
        <pb n="135" />
                                                        —  115  —

Forderung  in  dieselbe  Währung  umgewandelt  werden,
  in  welcher  die  größere  Forderung  ausgedrückt
ist.  Wenn  die  Abrechnung  ein  Guthaben  zu  gunsten
der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  ergiebt,  so  soll
die  Umwandlung  unter  Zugrundelegung  des  mittleren
  Börsenkurses  bewirkt  werden,  welcher  in  New-Vork
  während  desjenigen  Vierteljahrs  bestand,  auf
welches  die  Abrechnung  sich  bezieht;  wenn  dieselbe
aber  ein  Guthaben  zu  gunsten  der  Postverwaltung
der  Vereinigten  Staaten  ergiebt,  so  soll  die  Umwandlung
  nach  Maßgabe  des  mittleren  Börsenkurses
stattfinden,  welcher  während  desselben  Zeitraums  in
Hamburg  bestand.  Die  sich  als  Schuldnerin  ergebende
  Verwaltung  soll  innerhalb  fünf  Tage  nach
Ablauf  eines  jeden  Vierteljahrs  der  anderen  Verwaltung
  eine  festgestellte  Nachweisung  übersenden,
welche  den  Wechselkurs  für  jeden  Börsentag  des  betreffenden
  Vierteljahrs  ersehen  läßt.

3.  Wenn  die  vierteljährliche  Abrechnung  ein
Guthaben  zu  gunsten  der  deutschen  Reichs-Postverwaltung
  ergiebt,  so  soll  die  Postverwaltung  der
Vereinigten  Staaten  eine  Ausfertigung  der  Abrechnung,
  nachdem  die  letztere  zuvor  ordnungsmäßig
geprüft  und  festgestellt  worden  ist,  spätestens  innerhalb
  vierzehn  Tage  nach  dem  Empfange  derselben,
zurücksenden.  Gleichzeitig  soll  dieselbe  einen  Wechsel
auf  Berlin  oder  Hamburg  übersenden,  welcher  auf
den  Betrag  der  betreffenden  Abrechnung  lautet  und
an  die  General-Postkasse  in  Berlin  zahlbar  ist.  Die
deutsche  Reichs-Postverwaltung  wird  alsdann  der
Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten  ein  Empfangsanerkenntniß
  zustellen.  Wenn  auf  der  anderen
Seite  die  Abrechnung  ein  Guthaben  zu  gunsten  der
Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten  ergiebt,  so
wird  dieselbe,  nach  ordnungsmäßiger  Prüfung  und
Feststellung  der  Abrechnung,  eine  Ausfertigung  derselben
  zurücksenden.  Spätestens  innerhalb  vierzehn
Tage  nach  dem  Empfang  dieser  Ausfertigung  wird
die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  der  Postverwaltung
  der  Vereinigten  Staaten  einen  auf  den  Betrag
der  Abrechnung  lautenden  Wechsel  auf  New-Vork,
zahlbar  an  den  General-Postmeister  der  Vereinigten
Staaten,  übersenden.  Die  Postverwaltung  der  Vereinigten
  Staaten  sendet  alsdann  eine  Empfangsbescheinigung
  zurück.

4.  Wenn  eine  der  beiden  Verwaltungen  vor
Feststellung  einer  Abrechnung  sich  überzeugt,  daß  sie
der  anderen  Verwaltung  ein  Guthaben  von  mehr
als  fünftausend  Dollars  oder  von  mehr  als  einundzwanzigtausend
  Mark  schuldet,  so  soll  die  als  Schuldnerin
  sich  ergebende  Verwaltung  den  annähernden
Betrag  dieses  Guthabens  ohne  Verzug  der  anderen
Verwaltung  überweisen.

converted  into  the  same  money  as  that  of  the
larger  credit.

If  the  account  shows  a  balance  in  favor  of
the  Post  Ofüce  Department  of  the  German  Empire,
the  conversion  shall  be  effected  at  the  average
rate  of  exchange  at  New-TVork  during  the  quarter
to  which  the  account  appertains,  but  if  it  shows
àa  balance  in  favor  of  the  Post  Office  Department
of  the  United  States,  the  conversion  shall  be
based  upon  the  average  rate  of  exchange  at
Hamburg  during  the  same  period.  The  debtor
Administration  sball  transmit,  within  kve  days
after  the  expiration  of  each  quarter,  a  certified
statement,  showing  the  rate  of  exchange  for  every
business  day  of  such  quarter.

3.  Should  the  quarterly  account  show  aà
balance  in  favor  of  the  Post  Office  Department
of  the  German  Empire,  that  of  tbe  United  States
shall  return  a  copy  of  such  account,  after  due
e  Kamination  and  verification  of  the  same,  at  the
latest,  within  fourteen  days  after  tbe  receipt  thereof,
  and  shall  transmit,  at  tbe  same  time,  a  bill
of  exchange,  drawn  on  Berlin,  or  Hamburg,  for
the  amount  of  said  account  payable  to  the  „General-Post-Kasse“,
  at  Berlin.  The  Postal  Administration
  of  the  German  Empire  shall  then  send
an  acknowledgment  of  receipt  to  the  Postal  Administration
  of  the  United  States.  If,  on  the
other  hand,  the  quarterly  account  shows  a  balance
  in  favor  of  the  United  States  Postal  Administration,
  the  latter  will  return  a  copy,  after
due  examination  and  verification.  At  the  latest,
within  fourteen  days  after  the  receipt  of  such
copy,  the  Post  Ofüce  Department  of  the  German
Empire  sball  transmit,  to  tbat  of  the  United
States,  a  bill  of  exchange  for  the  amount  thereof,
drawn  on  New-Tork,  payable  to  the  Postmaster
General  of  the  United  States.  The  PFostal  Administration
  of  the  latter  country  shall  then  send,
in  return,  an  acknowledgment  of  receipt.

4.  I,  pending  the  settlement  of  an  account,
one  of  the  two  Postal  Administrations  shall  as-Certain
  tbat  it  owes  the  other  a  balance  exceeding
  five  thousand  dollars,  or  twenty  one  thousand
marks,  the  indebted  Administration  shall  promptly
remit  the  approximate  amount  of  such  balance,
to  the  credit  of  the  other.
        <pb n="136" />
                                                  —  116  —

5.  Die  aus  der  Uebersendung  der  Wechsel
entstehenden  Kosten  sollen  stets  von  derjenigen  Postverwaltung
  getragen  werden,  welche  Zahlung  zu
leisten  hat.  .

6.  Wenn  der  Wechsel  zur  Bezahlung  des  aus
einer  vierteljährlichen  Abrechnung  herrührenden  Guthabens
  nicht  innerhalb  des  oben  festgesetzten  Zeitraums
  übersandt  wird,  so  ist  der  Betrag  dieses
Guthabens  vom  Tage  nach  Ablauf  des  gedachten
Zeitraums  bis  zum  Tage  der  Uebersendung  des
Wechsels  zu  verzinsen.  Die  Zinsen  werden  nach
dem  Satze  von  fünf  Prozent  auf  das  Jahr  berechnet
  und  der  säumigen  Verwaltung  in  der  nächsten
vierteljährlichen  Abrechnung  in  Schuld  gestellt.

                                    Artikel  12.

Zu  den  nach  den  Bestimmungen  des  Artikels  11
des  gegenwärtigen  Uebereinkommens  zu  leistenden
Abschlagszahlungen  wird  sich  die  deutsche  Reichs-Postverwaltung
  des  Formulars  E  und  die  Postverwaltung
  der  Vereinigten  Staaten  des  Formulars
Fibedienen.

Beide  Formulare  sind  hier  beigefügt.

                                    Artikel  13.

1.  Diejenigen  Postanweisungen,  welche  aus  irgend
einem  Grunde  dem  Empfänger  nicht  ausgezahlt
werden  können,  sollen  nach  Maßgabe  der  in  dem
Bestimmungslande  geltenden  Vorschriften  als  unbestellbar
  angesehen  werden,  und  die  eingezahlten  Beträge
  sollen  zur  Verfügung  der  Postverwaltung  des
Aufgabe-Postgebiets  verbleiben,  sei  es  zur  Rückzahlung
an  die  Absender,  oder  sei  es  zur  anderweiten  Verfügung,
  je  nach  den  in  jedem  der  beiden  Länder
bestehenden  Gesetzen  oder  sonstigen  Bestimmungen.
Die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  wird  daher  in
die  vierteljährliche  Abrechnung  als  Forderung  der
Vereinigten  Staaten  alle  diejenigen  Postanweisungen
aufnehmen,  welche  vermittelst  der  von  den  Vereinigten
  Staaten  abgesandten  Verzeichnisse  in  Deutschland
eingegangen  und  wegen  der  nicht  erfolgten  Auszahlung
  daselbst  unbestellbar  geworden  sind.  Die
deutsche  Auswechselungs-Postanstalt  wird  außerdem
am  Schlusse  jedes  Monats  ein  besonderes  Verzeichniß
  solcher  Postanweisungen  an  die  Postverwaltung
der  Vereinigten  Staaten  absenden.  Andererseits
wird  die  Postverwaltung  der  Vereinigten  Staaten
am  Schlusse  eines  jeden  Monats  der  deutschen  Auswechselungs-Postanstalt
  zum  Zwecke  der  Eintragung
in  die  vierteljährliche  Abrechnung  ein  besonderes
Verzeichniß  aller  derjenigen  in  gleicher  Weise  unausbezahlt
  gebliebenen  Postanweisungen  pünktlich
übersenden,  welche  ursprünglich  in  den  von  der  letztgenannten
  Auswechselungs-Postanstalt  aufgestellten

5.  The  expenses  attending  the  remittance
of  bills  of  exchange  shall  invariably  be  borne  by
the  Post  Ofüce  Department,  by  which  tbe  payment
  is  to  be  made.

6.  I  a  bill  of  exchange,  in  payment  of
the  balance  resulting  from  a  duarterly  account,
is  not  transmitted,  within  the  period  above  stipulated,
  the  amount  of  such  balance  is  chargeable
with  interest,  from  tbe  day  after  the  expiration
of  said  period,  until  the  day  of  the  transmission
of  the  bill  of  exchange.  This  interest  is  to  be
Ccomputed  at  the  rate  of  flve  per  cent  per  annum,
and  is  to  be  placed  to  the  debit  of  the  dilatory
Administration,  in  the  next  quarterly  account.

                                       Article  12.

In  making  payments  on  account,  in  pursuance
  of  the  provisions  of  Article  11  of  this
convention,  the  German  Post  Office  Department
will  make  use  of  à  form  Ccorresponding  to  the
model  E  and  the  Post  Office  Department  of  the
United  States  will  use  one  like  the  model  F.

Both  of  these  forms  are  hereto  annexed.

                                      Article  13.

1.  Orders  which  cannot,  for  any  cause,  be
paid  to  the  person  for  whom  they  are  intended,
shall  become  void,  according  to  the  regulations
established  in  the  country  of  destination,  and  the
sums  received  therefor  shall  remain  at  the  disposal
  of  the  Postal  Administration  of  the  country
  of  origin,  so  that  they  may  be  repaid  to  the
persons  interested,  or  otherwise  disposed  of,  according
  to  the  rules,  established  by  the  laws  or
regulations  of  each  country.  The  Postal  Administration
  of  Germany  will  therefore  place,  in  the
duarterly  account,  to  the  credit  of  the  Postal
Administration  of  the  United  States,  all  money
orders,  which  are  entered  in  the  lists  received
from  the  United  States,  and  which  become  void
by  reason  of  nonpayment  in  Germany.  A  detailed
  statement  of  such  orders  shall  furthermore
be  transmitted  to  the  Post  Office  Department
of  the  United  States,  by  the  German  Exchange
Office,  at  the  close  of  each  month.  On  the  other
hand,  the  Postal  Administration  of  the  United
States  shall,  at  the  close  of  each  montb,  promptly
transmit  to  the  German  Exchange  Office,  for
entry  in  the  quarterly  account,  a  detailed  statement
  of  all  similar  unpaid  orders,  which  were
originally  certifted  in  the  lists  from  the  latter
office,  and  which,  under  tbis  Article,  have  become
void.
        <pb n="137" />
                                                  —  117  —

Verzeichnissen  eingetragen  und  nach  Maßgabe  dieses
Artikels  unbestellbar  geworden  sind.

2.  Die  Rückzahlung,  sei  es  auf  Grund  einer
Postanweisung  selbst,  sei  es  auf  Grund  eines  Doppels
  derselben,  darf  nicht  früher  an  den  Absender
geschehen,  als  bis  die  Postverwaltung,  in  deren
Gebiet  die  Einzahlung  geschehen  war,  von  der  Postverwaltung,
  wo  die  Postanweisung  zahlbar  war,
hierzu  die  Ermächtigung  erhalten  hat.  Die  an  den
Absender  zurückgezahlten  Beträge  werden  der  auszahlenden
  Postverwaltung  in  der  nächsten  vierteljährlichen
  Abrechnung  gut  geschrieben.  Es  ist  Sache
jeder  Postverwaltung,  zu  bestimmen,  in  welcher
äie  die  Zurückzahlung  an  den  Absender  geschehen
soll.

                                                 Artikel  14.

1.  Die  beiden  Postverwaltungen  sind  darüber
einverstanden,  den  Nachfragen  wegen  internationaler
Postanweisungen  Folge  zu  geben  und  dieselben  nach
Maßgabe  der  in  jedem  Lande  bestehenden  Bestimmungen
  zu  erledigen,  vorausgesetzt,  daß  die  Nachfrageschreiben
  von  einer  Erklärung  des  Empfängers
begleitet  sind,  daß  der  Betrag  der  Postanweisung
nicht  an  ihn  zur  Auszahlung  gelangt  sei.

2.  Nachfragen  der  Absender  können  in  gleicher
Weise  entgegengenommen  werden,  wenn  der  Absender
glaubwürdig  nachweist,  daß  er  sich  in  gehöriger
Weise,  jedoch  erfolglos  bemüht  habe,  bezüglich  der
Auszahlung  eines  durch  das  internationale  Postanweisungsverfahren
  übermittelten  Betrages  Nachricht
  vom  Empfänger  zu  erlangen.

                                          Artikel  15.

1.  Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  soll  am
1.  April  1880  in  Kraft  treten.  An  und  nach
diesem  Tage  soll  das  unterm  22.  Juli  1871  zwischen
der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  und  der  Postverwaltung
  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
abgeschlossene  Uebereinkommen  seine  Endschaft  erreichen
  und  ungültig  werden.

2.  Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  soll  nicht
später  als  am  1.  Januar  1880  ratifizirt  werden.

3.  Jeder  der  vertragschließenden  Theile  behält
sich  das  Recht  vor,  dieses  Uebereinkommen  aufßzuheben,
  nachdem  derselbe  dem  anderen  12  Monate
zuvor  von  seiner  hierauf  bezüglichen  Absicht  Kenntniß
  gegeben  hat.

Geschehen  in  doppelter  Ausfertigung  und  unterzeichnet
  zu  Berlin,  den  9.  Oktober  1879.

W.  Günther.  C.  F.  Macdonald.
Die  Ratifikation

2.  Repayment,  whether  of  un  original,  or
duplicate  order,  must  not  be  made  to  the  remitter,
until  an  authorisation  for  such  repayment  shall
first  have  been  received  by  the  country  of  issue,
from  the  country  where  such  order  is  payable,
and  the  amounts  of  the  repaid  orders  shall  be
duly  credited  to  the  former  country,  in  the  next
duarterly  account.  It  is  the  province  of  each
Postal  Administration,  to  determine  the  manner
in  which  repayment  to  the  remitter  is  to  be  made.

                                       Article  14.

1.  Each  Postal  Administration  hereby  agrees
to  consider  complaints  respecting  international
postal  orders,  and  to  dispose  of  them  in  accordance
  with  its  regulations,  provided  they  are
accompanied  by  a  statement  from  the  payee,  tbat
the  amount  of  the  money  order  has  not  been  paid
to  him.

2.  A  Complaint  from  a  remitter  may,  in
like  manner,  be  entertained,  in  case  he  furnishes
Satisfactory  evidence  that  he  has  made  due  effort,
without  success,  to  obtain  information  from  the
payee  respecting  the  payment  of  an  amount  transmitted
  through  the  international  money  order
System.

                                      Article  15.

1.  The  present  Convention  shall  take  effect
on  the  first  day  of  April  1880.  On  and  after  that
day  the  convention,  Concluded  on  the  22  „4  of  July
1871,  between  the  Postal  Administration  of  the
German  Empire,  and  the  Postal  Administration
of  the  United  States  of  America,  shall  terminate
and  become  void.

2.  The  period  ol  time  during  which  tbis
Convention  may  be  ratified  shall  not  extend  beyond
the  first  of  January  1880.

3.  Each  of  the  contracting  parties  reserves
the  right  to  abrogate  this  Convention  twelve  months
after  having  given  notice  of  its  intention  to  that
effect,  to  the  other.

Executed  in  duplicate  and  signed  at  Berlin
the  9#  October  1879.

W.  Günther.  C.  F.  Macdonald.

hat  stattgefunden.

18
        <pb n="138" />
        (Vorderseite.)

Abschnitt.

Coupon.

Kann  vom  Empfänger  abgetrennt
  werden.
Peut  étre  détaché  par  le
destinatnire.

Betrag  der  Post.  Anweisung

in  Ziffern  #
Montant  du  mandat  en
Chiffres.

Bezeichnung  des  Absenders:
Designation  de  l’envoyeur:

Bestimmungsort:
TLien  de  destination:

118

A.

Deutschland.

Administration  des  Postes  de  I'Empire  d'allemagne.

Internationale  Post-  Anweisung

Mandat  de  Poste  International

 

auf  die  Summe  von  =  nin  arabischen  Ziffern
de  la  somme  de  .[  SJ  —  —  en  chiffres  arabes.

 

 

 

2

Zahlbar  an

payable  à  M

Wohnung  des  Empfängers:

Adresse  du  destinataire:

Bestimmungsland:

 

Den  ten  18
e  18

 

Pays  de  destination:
—.--—-—ä3JNN3391:ikä..“  —  ss—---KW----Ktss-3.:

%  —  ——

Aufgabe-Nr.:  Gut  für  —  —  —  gleich  —  .
5  nio  d’emission:  —..J—  gieg  —  —  5“%%  —  —  P
.9b–  atum:  ——  —
2  Date  d’emission:  Unterschrift  des  Annahmebeamten.
·—  9
4  Aufgabeort:  Signature  de  l’agent  qui  na  dressé  le  mandat.
2#  Bureau  expéditeur:

Aufgabebezirk:

District  d'’émission:

Gebühr  —  Zum  Aufkleben
  der  Freimarken  —
Indication  de  la  taxe
percue.

Post-Aufgabestempel.
Timbre  du  bureau
’'origine.
        <pb n="139" />
                                          —  119  —

Raum  für  etwaige  Indossaments.

Cadre  réservé  aux  endossements,  s'il  y  a  lieu.

 

 

Rückseite.)

Quittung  des  Empfängers.

Quittance  du  destinataire.

Der  umstehenden  Betrag  empfangen  zu  haben,  bescheinigt

-Recu  la  somme  indiquèe  d’autre  part

Ort  ·..··......·  ...................·.....  ,den...».»·..·  ""»...  18

Lien

Unterschrift  des  Empfängers:

Signature  du  destinataire:

Post-Ankunftsbuch


Registre

d’arrivée

No.  Stempel  der  Zahlung  leistenden  Postanstalt.

Timbre  du  bureau  payeur.

 

 

18*
        <pb n="140" />
                                                       —   120     — 

Stamp
B.  of  New  Vork
Office.

List  Nr.

Post  Office  New  Tork,  N.  T.,
188

In.

I  have  received  Fyour  List  Nr.#
188  ,,  with  the  international  orders  belonging  to  it.

which  has  taken  place,  has  proved  the  correctness  of  the  totals,  vi)

Amounts  paid  in  Dollars  Cents.
In  return  I  transmit  to  Fou,  herewith  (in  duplicate),  a  List  Nr-  „
The  total  amount  of  the  List  being

of  the  188.,  on  the
The  examination,

with  the

international  orders  belongig  to  it.  Marks

Pfennigs.
Be  pleased  to  examine,  complete,  and  return  to  me,  the  original  copy  of  this  List.

with  Jvour  acknowledgment  of  its  receipt,  endorsed  thereon.
1  am  respectfully.

Tour  obedient  servant

Postmaster,  New  Vork,  N.  V.

To  the  Director  of  Posts
at  Cologne,  Germany.

In  case  any  differences  are  found,  such  differences  to  be  stated  below.
        <pb n="141" />
                                                   —  121  —

 

 

Blanks  to  be  filled  by  the  despatching  Exchange  Office  of  New  Vork.

 

Current  Number  Date  Amount
inter-  of  of  Post  Office  of  the  order  Remarks.
.  ..  ..  issuing  in  German
national  original  original  8  mone
number.  order.  order.  original  order.  J.
Mks.  Pfs.

 

 

 

 

 

 

Money  Order  Office.

Cologne,  Germany  188.
Im.
have  exNamined  the  within  List,  Nr.  dated  188  and  the
international  money  orders  belonging  to  it,  amounting  in  the  aggregate  to  Mks.

Pfs.  I  have  found  said  List  correct,  with  the  following  exceptions.

(Indicate  here,  the  errors  in  the  List,  should  any  be  discovered,  and  the  corretions
thereof,  if  any  are  made.)

Director  of  Posts.

To  the  Postmaster
of  the  Money  Order  Exchange  Office
at  New  Tork,  N.  T7.
        <pb n="142" />
        ·  Stamp
"  of  Cologne

Office.
List  Nr.

Noney  Order  Offlce  Cologne,  Germany.
188

Im.

I  transmit  to  vou  herewith,  a  List  VI.with  the  international  money  orders
belonging  to  it,  amounting  in  the  aggregate  to.  Dollars  Cents.

Be  pleased  to  examine,  and  complete  this  List,  and  to  return  to  me  an  acknowledgment
  of  its  receipt,  by  means  of  Four  first  subsequent  DList.

Am  respectfully,

Vour  obedient  servant

Director  of  Posts.

To  the  Postmaster
of  the  Money  Order  Exchange  Office,
at  New  Tork,  N.  V.

 

 

Blanks  to  be  ülled  by  the  despatching  Exchange  Office  of  Cologne.

 

Cürrent  Number  Date  Amount

inter-  of  of  Post  Office  of  the  order  Remarks.
natiovraeriginal  original  issnint  in  S.
number.  order.  order.  original  order.  .

Dolls.  Cents.
        <pb n="143" />
                                                  —  123     —

D.

Account

of  the  exchange  of  money  orders  between  the  German  Empire  and  the

United  States  of  America  during  the  quarter  endiunnng

188

 

 

Orders  issued  in  Germany.

Orders  issued  in  the  United  States.

 

7
2  Date
—

of
O

List.
=

—

International
mumbers
of  the
Orders.

From  To

Total
amounts
of  the
Lists.

Dolls  Cents

Numberof  List.

Date
of
List.

Iuternational
numbers
of  the
Orders.

From  To

Total
amounts
of  the
Lists.

Marks  Pfs.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Less  amount  of  invalid  orders

 

Less  amount  of  invalid  orders

 

Balance

 

 

 

Balance

 

 

 

Statementt

of  orders  not  paid,  aund  to  be  credited  to  the  despatching  office.

 

 

Orders  originating  in  the  German  Empire.

Orders  originating  in  the  United  States.

 

2

—  Date
□

S  of
–

2  List.
2

—3

International

number.

Amount,
of  the
order.

Dolls.  Cents.

Number  ofist.

Date
of
List.

International

number.

Amount
of  the
order.

Marks.s

 

 

 

 

i
        <pb n="144" />
                                                          —  124  —

                                                    Balance.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

To  the  credit  of  the  German  Office.  To  the  credit  of  the  United  States  Office.
Mks.  Pfs.  Dolls.  Cts.
Amount  of  orders  issued  in  the  United  Amount  of  orders  issued  in  Germany
States  .  ...
Amount  of  commission  dus  Germany  Amount  of  commission  due  the  United
at  ¾  per  cent  of  the  above  amount  States  at  ¾  per  cent  of  the  above
amount  ......
United  States  credit  to  be  deducted  German  Credit  to  be  deducted
Dolls.  Cts.  Mks.  Pfs.
—
i
(To  be  converted  at  the  average  rate  (To  be  converted  at  the  average  rate
of  exchange  in  New  Vork  during  the  of  exchange  in  Hamburg  during  tbe
duarter  to  which  tbis  account  apper-  1  duarter  to  which  this  account  appertains.
  See  Art.  11  of  the  Convention  tains.  See  Art.  11  of  the  Convention
of  9  r.  October  1879.)  of  9  .  October  1879.)
l
l
Balance  to  the  credit  of  German  Office  Balance  to  the  credit  of  the  United
States  Office
Paid  on  account  by  the  Office  of  the  Paid  on  accouut  by  the  Office  of  Ger-United
  States  many
Dates:  Amounts.  1  Dates:  Amounts.
Mks.]  Pfs.  "  Dolls.  Cts.
1
3
—
Balance  remaining.  Balance  remaining.
The  within  account  exhibits  a  total  balance  of  which  akter  deduction

of  the  payments  on  account,  as  therein  stated,  leaves  a  balance  remaining  ol
due  tte  Office.

Berlin,  188..

The  above  statement  of  account  is  accepted  with  a  balance  of  due
the  Office.

Washington,  188.

Auditor  of  the  Treasury  for  the  Post  Office
Department.
        <pb n="145" />
                                                                                   —   125     —                                                                                                                                                             Berlin  188

Sir.
The  Lists  of  international  money  orders,  which  the  Cologne  Exchange  Offce  hbas
transmitted  to  the  New-Tork  Exchange  Office,  from
to·.........................  188,amunt to thesumof.....·..............  —  Dolls.  —  Cents.
The  Lists,  transmitted  by  the  New-Tork  Office  to  the  Cologne

Office,  during  the  same  period,  amount  to
—  NMks.  —  Ptfs.  approzrzimating  to  —  Dolls.  —  Cents.

Difference.

On  account  of  which  the  German  Offcce  has  already  paid  the
following  sums,  viz:

188....«·....·.........·.......  —  Dolls.  —  Cents.

 

Difference  remaining  —  Dolls.  —  Cents.

In  accordance  with  the  temms  of  Article  11  of  the  Convention  of  9tt.  October  1879,
a  bill  of  Exchange  on  New-TVork,  for  Dolls.  Cents,  is  herewith  transmitted,  the
receipt  of  which  you  will  be  pleased  to  acknowledge  in  due  form.

Director  of  the  General  Post  Office.

To  the  Postmaster  General
of  the  United  States

Washington
D.  C.
19
        <pb n="146" />
                                                      — 126    —

 

 

M  Post  Ofüce  Department.
Washington,  D.  C.  188
Sir.

The  Lists  of  international  money  orders  which  the  Exchange  Office  of  New  Tork
has  transmittec  to  the  Exchange  Office  of  Cologne  frroo  188  „
amount  to  the  sumo  ..  Mks.  Pfs.

The  Lists  transmitted  by  the  Exchange  Office  of  Cologne
to  the  Exchange  Office  of  New  Tork  during  the  same  period
amount  to.  Dollars  8  Cents  approximating  to  Mks.  Pfs.

Difference.
On  account  of  which  the  United  States  Office  has  already
paid  the  following  sums:
188  Mks.  Pfs.
188
188
Mks.  Pfs.
Difference  remaining  Mks.  Pfs.

In  accordance  with  the  terms  of  Article  11  of  the  Convention  of  9##n#  October  1879,
àa  bill  of  Exchange  on  for  Mktes.  Pfs.  is  herewith  transmitted,
  the  receipt  of  which  you  will  be  pleased  to  acknowledge  in  due  form.

To  the  Director  of  the  General  Post  Office  Superintendent,

Berlin  1  Money Order  System
o  «  t  .
Germany.  Money  Order  System
        <pb n="147" />
                                               —  127  —
                                 7.  Marine  und  Schiffahrt.
                                                Uebersicht

                                                      über
die  Zahl  der  nach  dem  Gesetze,  betreffend  die  Nationalität  der  Kauffahrteischiffe  und  ihre
Befugniß  zur  Führung  der  Bundesflagge,  vom  25.  Oktober  1867  (B.-G.-Bl.  S.  35)  am
1.  Dezember  1878  und  1.  Dezember  1879  einregistrirten  deutschen  Kauffahrteischiffe,  sowie  über
die  Zahl  der  vom  1.  Dezember  1878  bis  zum  1.  Dezember  1879  neu  einregistrirten  und  der  in
den  Schiffsregistern  gelöschten  deutschen  Kauffahrteischiffe)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  der  einregistrirten  Zahl  der  am  Jahl  der  in  der  Zeit
II.  Dezember  vom  l.  Dezember  1878
deutschen  Kauffahrtei-  -  "|  0  bis  zum  1.  Dezember
Sitz  schiffe  weniger  (—)  1879
x  als  am  »
der  #  1.  Dezember  .  in  den
z  »...  »  F   1878 ein - neu ein=-Schiffs-S
  Schiffsregister-Behörden.  am  am  registrirten  registrirten  registern
—  1.  Dezember  1.  Dezember  deuschen.  gelöschten
en-—
  1878.  1879.  schiffe  deutschen  Kauffahrteischiffe.

1  i
lMemel.........  85  85  0  4  4
2  Königsberg  i.  P.  23  23  „  0  0  0
3  Danzig  111  109  2  5  7
4  Elbing  7  5  —  2  0  2
5  Stettin..  .  .  ....  411  405  —  6  13  19J
6 Greifswald  103  96  —  7  3  10
7 Stralsund  .  ..  301
8  Barth  .141551  247  1—  3  29  32
9 Kiel...  .  .  .  ....  166  155  —  11  8  19
10  Altona  ...  «  215  209  —  6  11  17
11  Itzehoe  ..  211  210  —  1  9  10
12  Flensburg.  ..  291  280  —  11  7  18
13  Schleswig..  .  .  .  .  ..  148  152  —  4  8  4
14  Emden  711  711  ·0  25  25
15  Harburgg  494  499  +  5  24  19
16|Rostock  ....  369  358  —  11  20  31
17 Wismar  .....  46  46  0  2  2
18  Oldenburg.  .  .  .  ..  ..  358  357  —  1  16  17
19 Lübeck..  .  .  .  ..  46  44  —  2  0  2
20  Bremen  290  321  +  31  39  6  8
21  Hamburg..  .  .  .  .  .  .....  471  490  +  19  54  35
Zusammen  5  107  5  103  —  4  277  281

 

 

 

)  Vergl.  Central-Blatt  für  1879  Seite  183.
---  19*
        <pb n="148" />
                                                     —  128  —

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Gloucester  am  9.  v.  M.  der  im  Jahre  1865  in  Kingston
(Kings  County,  New  Brunswick)  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark
„Moß  Glen“  von  549,  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in
das  ausschließliche  Eigenthum  der  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Ottilie  Glaser  zu
Tilsit,  welche  Memel  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Newcastle  on  Tyne  am  9.  d.  M.  dem  in  Low-Walker  neu  erbauten,
mit  einer  Maschine  von  150  Pferdekräften  versehenen  eisernen  Schraubendampfschiff  „Asia“
von  1004,09  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
Eigenthum  des  hamburgischen  Staatsangehörigen  Edward  Carr  zu  Hamburg,  welcher  Hamburg
zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Ged  ruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="149" />
                                           Central-Glatt

                                       für  das

                                    Deutsche  Reich.

                               Herausgegeben

                                               im

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgang.

 

 

*

 

Berlin,  Freitag,  den  26.  März  1880.  1Nr. 3.

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

2.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  129

Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  von  Zollstellen;
—  Titelverleihung  an  einen  Stations-Kontrolör;  —  Einfuhr
  von  Getreide  etc.,  aus  Rußland,  Oesterreich-Ungarn  und
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  während  der  Monate
Januar  und  Februar  1880  132

Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  der  Post=  und
Telegraphen-,  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  für
die  Zeit  vom  1.  April  1879  bis  Ende  Februar  1880  135

schaftliche

 

                                           4.  Militär-Wesen:
welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wisseneinjährig
  freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind;  —  desgl.  der  provisorisch
berechtigten  Anstalten  134
5.  Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  Kommissionen
für  die  Prüfung  der  Seesteuerleute  und  Seeschiffer  150

6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken

7.  Post=  und  Telegraphen=  Wesen:
mit  Amerika  und  Australien

Befähigung  für

Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten

den

.  152

 

                          1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

—  Lauf.  Nr.

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath

—

des  Ausgewiesenen.
2.  3.

 

 

 

Grund
der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

 

5.

Datum  des
Ausweisungs-



6.

 

.—

.Josef  Tomanek,

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

machergehülfe,
zu  Schüttenhofen,  Böhmen,


 

 

 

.[Karl  Brabetz,  Uhr--geboren  am  3.  November  Landstreichen  und  Bet-1858
  und  ortsangehörig  teln,

31  Jahre,  aus  Stern-desgleichen,

Webergeselle,  berg,  Mähren,
.Abraham  Eckstein  72  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,
Handelsmann,  Uzeczkow,  Raussisch-Polen,


 

Königlich  preußisches
Polizei-Präsidium  zu
Berlin,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Posen,

dieselbe  Regierung,

 

18.  Dezember
  1879.

11.  März
d.  J.

13.  März
d.  J.

20
        <pb n="150" />
                                             —   130     —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.1

S*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

—  5  Ausweisung  weisun  s—

des  Ausgewi  der  Bestrafung.  beschl  9

*  gewiesenen.  9  eschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

4.  Franz  Pelikau,  Ar-/36  Jahre,  aus  Luze,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  7.  Februar
beiter,  Kreis  Chrudim,  Böh=  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.

men,  Breslau,

5.  Johann  Neuge=  19  Jahre,  aus  Groß-Pesgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  März
bauer,  Müller=  Ullersdorf,  Bezirk  d.  J.
geselle,  Schönberg,  Mähren,

6.  Wilhelm  Spieske,  40  Jahre,  aus  Birkigt,  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  10.  März
Schneider  und  We-Bezirk  Braungu,  Böh=  und  Erregung  ruhe-  d.  J.
ber,  men,  störenden  Lärms,

7.  Franz  Ondry,  Ar--27  Jahre,  aus  Zubry,Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
beiter,  Bezirk  Rosenau,  Mäh=  teln,

ren,
8.  Die  Zigeuner
a)  Anton  Pre=  126  Jahre,
nitzka,  1
b)  Franziska  Pre-21  Jahre,
nitzka,  aus  Samiel  bei  Koste-,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
«  letz,  Böhmen,
c)  Barbara  Weid-24  Jahre,  aus  Absdorf,
"Pr  oder  Wein-4  Böhmen,
ich,

9.  Franz  Kopitz,  Satt-geboren  am  1.  Aprildesgleichen,  Königlich  preußische  6.  März
lergeselle,  1848  und  ortsangehörig  Bezirksregierung  zu|d.  J.

zu  Schwarzwasser,  Be-  Oppeln,
zirk  Bielitz,  Oesterreichisch-Schlesien,


10.  Josef  Fieger,  Tisch-geboren  am  14.  Januarddesgleichen,  Königlich  preußischef  15.  März
lergeselle,  1861,  aus  Schemmel,  «  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Böhmen,  Erfurt,

11.  Adolf  Weinberg,  19  Jahre,  aus  Ropczyce,  desgleichen,  Königlich  preußische8S.  März
Kellner,  Kreis  Tarnow,  Ga-  Bezirksregierung  zud.  I.

lizien,  Schleswig,
12.  Anders  Olsson,  40  Jahre,  aus  Sandby,  Landstreichen  und  Dieb-dieselbe  Behörde,  12.  März
Dienstknecht,  Schweden,  stahl,  d.  J.
13.  Johann  Mikula=  40  Jahre,  aus  Hor-Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  25.  Februar
czeck,  Tischlergeselle,  niemtsch,  Mähren,  ger  rechtskräftiger  Ver=  Landdrostei  zu  Lüne-d.  IJ.
urtheilung  wegen  der]  burg,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
14.  Tosef  Werner,  24  Jahre,  aus  Langen-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische

Mülller,

 

lutsch,  Böhmen,

 

 

teln,

Landdrostei
Stade,

zu

 

28.  Februar
d.  J.
        <pb n="151" />
                                                       —  131    —

 

 

 

 

 

 

 

l
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
——  *  –  Ausweisung  weisungs=*
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Franz  Suck,  Arbeiter,3  Jahre,  geboren  zusLandstreichen,  Königlich  preußische9.  Februar
Neu-Kollin,  Böhmen,  Bezirksregierung  zu  d.  I.
Wiesbaden,
16.  Eduard  Schmidt,  20  Jahre,  geboren  zulesgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  Februar
Arbeiter,  Trentsin,  ortsangehörig  d.  J.
zu  Leitmeritz,  Böhmen,
17.Felix  Gerhold)4  Jahre,  geboren  zusLandstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  26.  Februar
Schneider,  Wachau,  Bezirk  Mar=  teln,  d.  I.
burg,  Steiermark,
18.Eduard  Maria  Mi=  31  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  6.  März
natti,  Kommis,  Grigno,  Bezirk  Borgo,  d.  IJ.
Tirol,
19.  Moses  Biblasky,0  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  11.  März
Kürschner,  Wischtinetz,  Bezirk  Su-  d.  J.
walki,  Russisch-Polen,
20.  Franz  Strobach,#1  Jahre,  geboren  zu  Nichtbeschaffung  eines  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schlosser,  Markersdorf,  Böhmen,  Unterkommene  und  Betteln,

21.Boas  Seiler,  Han-40  Jahre,  aus  Tarnow,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  13.  März
delsmann,  Galizien,  d.  J.
22.Bereck  Kopelowitz,52  Jahre,  aus  Kubry,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Arbeitsmann,  Russisch-Polen,
23.  Johann  Karlsbeck,6  Jahre,  geboren  zusLandstreichen  und  Ma-Stadtmagistrat  Nürn=  27.  Januar
Kellner,  Haitzing,  ortsangehörigjestätsbeleidigung,  berg  in  Bayern,  d.  I.
zu  Hartkirchen,  Ober
Oesterreich,
24.  Demetrius  Badowi-geboren  1858,  aus  Ra-Landstreichen,  Königlich  bayerisches

25.

26.

27.

28.

nac,  Händler,

Johann  Trokan,
Lederergeselle,

Franz  Pratl,  Lederergeselle,


Jakob  Wachltl,
Tischler,

Anton  Fehr,  Kaufmann,



datowic,  Kreis  Kostanowic
  bei  Karlstadt,  in
Kroatien,

geboren  1855,  aus  Miava,
  Kreis  Neutra,  Ungarn,


geboren  1859,  aus  Wald,
Bezirk  Deutschlands- 



 

 

berg,  Steiermark,
geboren  1863,  aus  Malinecka,
  Bezirk  Prestitz,
Böhmen,

29  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Heiligen
  Kreuz  bei  Plan,
Böhmen,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,
Landstreichen,

Landstreichen,  Betteln,
Betrug,  Gebrauch  eines
falschen  Legitimations-=papieres
  und  Angabe
falschen  Namens,

 

 

Bezirksamt  Schongau,



dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

l
IStadtmagistratPassau
  in  Bayern,

Königlich  sächsische

Kreishauptmannschaft
  zu  Leipzig,

 

14.  Februar
d.  J.

19.  Februar
d.  J.
desgleichen.

21.  Februar

d.  J.

11.  Februar
d.  J.

 

20*
        <pb n="152" />
                                                              —  132    — 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
«  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
29.  Dominik  Hübner,  geboren  am  8.  Januar  Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  24.  Februar
Fabrikarbeiter,  1846  und  ortsangehö=  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.
rig  zu  Vober  bei  Git-  schaft  zu  Bautzen,
schin,  Böhmen,  "
30.Wessely  Warzlow,  28  Jahre,  aus  Sobotka,  Betteln,  nach  mehrmali-Großherzoglich  olden-  12.  Februar
Arbeiter,  früher  Böhmen,  ger  rechtskräftiger  Ver=  burgisches  Staats=  d.  J.
Schlosser,  urtheilung  wegen  der  ministerium  zu  Olgleichen
  Uebertretung  denburg,
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
31.Johanna  (Anna)  Bü-17  Jahre,  geboren  undsgewerbsmäßige  Unzucht,  dieselbe  Behörde,  23.  Februar
ter,  unverehelichte,  ortsangehörig  zu  Win-  d.  J.
schoten,  Niederlande,
32.  Johann  Hassink,sgeboren  am  5.  Juli  1852|Betteln,  nach  mehrma=  Fürstlich  schaumburg'.  Dezem-Former,
  zu  Losser,  Niederlande,  liger  rechtskräftiger  Ver=  lippische  Regierung  ber  1879.
urtheilung  wegen  der  zu  Bückeburg,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
33.Wilhelm  Suri,  Jahre,  geboren  und|Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-26.  Februar
Holzdreher,  ortsangehörig  zu  Em=  teln,  präsident  zu  Kolmar,.  J.
brach,  Schweiz,
34.  Emil  Straumann,  22  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

Tagelöhner,

 

ortsangehörig  zu  Ziefen,
Kanton  Basel-Land,
Schweiz,

 

 

 

 

                                  2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Das  Königlich  bayerische  Nebenzollamt  II.  Selb,  Hauptzollamts-Bezirks  Hof,  ist  in  ein  Nebenzollamt  I.
umgewandelt  worden.

 

Die  Königlich  württembergischen  Hauptsteuerämter  Eßlingen,  Heidenheim  und  Reutlingen  werden
zum  1.  April  d.  J.  in  Zollämter  mit  den  gleichen  Abfertigungsbefugnissen  umgewandelt.
Das  Zollamt  Eßlingen  wird  dem  Hauptzollamt  Stuttgart,  die  Zollämter  Heidenheim  und  Reutlingen
werden  dem  Hauptzollamt  Ulm  untergeordnet.

 

Dem  Stations-Kontrolör,  Hauptzollamts-Kontrolör  Henle  in  Breslau  ist  von  der  Königlich  bayerischen
Regierung  der  Titel  eines  Zoll-Inspektors  verliehen  worden.
        <pb n="153" />
                                                       —  133    —

Einfuhr  von  Getreide,  Oelsaaten  und  Mehl  aus  Rußland,  Oesterreich-Ungarn  und  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  in  das  deutsche  Zollgebiet  während  der  Monate  Januar  und  Februar  1880.

 

 

 

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In  der  Zeit  vom  Beginn  des
Im  Monat  Februar  1880  Jahres  1880  bis  zum  Schluß
des  Monats  Februar
aus  den  aus  den  Bemerkung.
aus  aus  Vereinigten]  aus  aus  Vereinigten
Rußland  Oesterreich!  Staaten  Rußland  Oesterreich=  Staaten
Ungarn  von  u  Ungarn  von
8  Amerika  8  Amerika
kg  netto.  kg  netto.  kg  netto.  kg  netto.  kg  netto.  kg  netto.
(a)  Einfuhr  in  den  freien  Verkehr,
  unmittelbar  oder  mit  es  ender  bebeustehen.
I.  Weizen  Begleitpapieren  548  00  49|  O  20  32  PF44ê  nach  Maßgabe  des
Weizen  b)  Eingang  auf  Niederlagen3  505  975583  1413144322  518  ose  Lesetes  vom  .20.  Juli
c)  Unmittelbare  Durchfuhr  74  40ö;519  402  132  95  3983237  824  132  gangenen  Ausführungs
Zusammen128  430  346  04]  119  636/  9391  525/  4512  85417920]  vorschriften
a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  lungen  über  den?  Waarenkehr,
  unmittelbar  oder  mit  #  verkehr  des  deutschen
2R  Besgleitpapieren.  6  994  124100277599  620|10  712  3131392  4901276  81|  Zollgebiets  mit  dem
.Roggen  b)  Eingang  auf  Niederlagen?  023291  163  —  5  752  394  163  —  4en  ist  als  Land
c)  Unmittelbare  Durchfuhr3  907  26  308  —  2  660  696  73  816  8  904  der  dberr  znftx  das  Land,
Ö  Zusammen  10  659  332CXT029  6/59620|26  725  103.T1466  769/7  2873224|8ie
(la)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  geben.  Die  Länder,  durch
kehr,  unmittelbar  oder  mit  welche  die  Waeren  auf
6  Begleitpapieren.  2  107083/1502  83  256  892|3  357  2382  316  356256  9510  durch=Hafer
  AI()  Eingang  auf  Niederlagen11784  —  —  1  608  376  –  —  die  Waaren  auf  dem
b)  Unmittelbare  Durchhuhr  1  247|  201  600)  —  61  518)  304o0  ertdiglich  sunge
.  Zusammen  830  114|  1  704  4411256  892  5  0271322  60  3614  256  952/werden,  bleiben  bei  der
a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  Angabet der  gerkunft  außer
kehr,  unmittelbar  oder  mit  wa  ist  deshalb  i
¶  Geri  Begleitpapieren.52  66221  os6.  135  5260  6900  52hhal  blr
4. Gerste  T0P)  Eingang  auf  Niederlagen  458  71429954  —  1  074  9008  031  grrlunf  das  gand  Gnz-6)
  Unmittelbare  Durchsfuhr  36  529  42)  —  —  1274032  2083914  *
Zusammen7683  235|  6  080  882  /337829,  §425  238  69  385||  emme,
(a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  daß  die  neben  fähen  a
kehr,  unmittelbar  oder  mit  geemiesenen  Seh  hus
„  Begleitpapieren.  .  2974717894634430498  2974747790115834149Uan  »Frau
5.  Mais.  2)  Eingang  auf  Niederlagen  19  81|  —  119158141200EDITHFIUVTTTZLIZT
c) Unmittelbare Durchfuhr.  9851261853174598  9  851|  541  113  223  848  dieienigen  aus  diesen
1
Einfuhr  ind  t  39  598/Tör  ETSOGOS’GSE39598N  0  10N1  Hnbe  der  feirsedde
à)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  Waaren,  welche  zuvor
kehr,  unmittelbar  oder  mit  kernh  kunderree
6.  Raps  und  Rüb  Begleitpapieren  504  664  —  743.51826  920  hindurchgegangen  t#n
saat  b)  Eingang  auf  Niederlagen  221  067  16  291  —  1  182  86!  56  174  —  nicht  mit  umfafsen.  Dies
e)  Unmittelbare  Durchfuhr.  10  336  452  —  10  3333  755227  —  tasenein  Phnberdt
h  Einfuh  d  Zusammen  736  0541523  444  –  1  936  7123  498  321  —  *  aus  ben  Vereinigten
a)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-  aken  von  merita  zu,
kehr,  unmittelbar  oder  mit  welcher  bden-  cnee  Kab
.  Begleltpapieren  .  2056684425162  146024816065656107  24518BWWSHMM8OM
7Leinsaat  b)  Eingang  auf  Niederlagen  —  —  —  –  –4  —  zier  unceingla
5*5  Unmittelbare  Durchfuhr  83  275  19  700  —  113  806  22  092  —  w.  dermittelt  wir
Zusammen  J  2139  9591  444  862  14  6024  929  8711  678  199  24  518
à)  Einfuhr  in  den  freien  Ver-8.
  Mehl  kehr,  unmittelbar  oder  mit
Mehl  aus  Ge—  Begleitpapieren  70  689329  37|22232932  %
treide  und  Hülsen.  o)  Eingang  auf  Niederlagen  —  —  3681  —  13  720  368
früchten  c)  Unmittelbare  Durchhuhre3  43|150  88  —  37  6462  079  551  100
Zusammen  108  172/  1  380  2144  22  600/  131  469|/  2  606  813)  32  365
        <pb n="154" />
                                                      —  134  —

                                          3.  Finanz-Wesen.

                                        Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen-,  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1880.*)

 

 

 

 

—Ò
Einnah  me  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  vom  Beginn  des  *
Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit=  jahre  1879/80
der  Schlusse  des  draum  des  Vor-  +  mehr
Einnahmen.  obengenannten  jahres  —  weniger
Monats
M  M
Post=  und  Telegraphen-Verwaltug  119  082  487  114  613  279  +  4  469  208
Reichseisenbahn-Verwaltung“s  33  695  300  33  302  043  +  393  257

 

 

*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelsteuer
  für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1880  Seite  106  bezw.  Seite  104.
*)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach

definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

                                          4.  Militär--Wesen.

                                          Bekanntmachung

eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

Ee  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  welche
sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  §.  90  Th.  1  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  im  Besitze  der
Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
  Militärdienst  befinden.

Berlin,  den  24.  März  1880.  Der  Reichskanzler.

                                                           In  Vertretung:  Eck.
        <pb n="155" />
                                                          —  135  —

                                                   Verzeichniß
der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaft—
liche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Gymnasien.
I.  Königreich  Preußen.  31.  das  Friedrichs-Werder'sche  Gymnasium  daselbst,

;  32.  --  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Provinz  Ostpreußen.  33.  -  Humboldts--Gymnasium  daselbst,

Das  Gymnasium  zu  Lecrre  34...  Joachimsthal'sche  Gymnasium  daselbst,
3  "1  "  "  Beauobere  35.  =  Gymnasiun  zum  grauen  Kloster  daselbst,
4.  "  "  «  Gäsnxi  erg«  36.-KöllnischeGymnasiumdaselbst,·
5«  Hohe  se  S  n-  37.  Koönigstädtische  Gymnasium  daselbst,
6  "1  4  %  Insterburg.  38.  .Leibniz-Gymnasium  daselbst,  daselb
*  r.  "#%  -  222  09.  is  äd  l  t,
7.  -NAltstädtische  Gymnasium  zu  zube  1  8  Salsnemablhe  mmasium  aselbsat
i.  Pr  .  .  -
..  .  -  »  .-  l  g-  daselbst,
#8..  Friedrichs-Kollegium  dafelbst,  .  Eichelmsrbommasium  dalen
99.  .  Kneiphöfische  Gymnasium  daselost,  43.  die  Ritter-Akademie  daselbst,
10...  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  44.  das  Gymnasium  zu  Charlottenburg,
11.  -Ghymnasium  zu  Lych  45.  O  Frankfurt  a.  d.  Oder,
2.  *  Memel,  46.  OD  Freienwalde  a.  d.  Oder,
13.  -  -  -  Rastenburg,  47.  O  O"b'  Fürstenwalde
14.  —  -  Kössel,  48.  "„  5  Guben,  *
15.=  Lilsit.  49.  OD  Königsberg  i.  d.  Neumark,
Provinz  Westpreußen.  50.  O  Kottbus,
16.  Das  Gymnasium  zu  Conitz,  51.  OD  Küstrin,
17.  =  -  -Culm,  52.  —  O  *  Landsberg  a.  d.  Warthe,
18.  =  Königliche  Gymnasium  zu  Danzig,  53.  —  Luckau,
19.  -  Städtische  Gymnasium  daselbst,  54.  —  -  *  Neu-Ruppin,
20.  -Gymnasium  zu  Deutsch-Krone,  55.P6O  O  Potsdam,
21.  —  Elbing,  1  56.  "  OD  Prenzlau,
22.=  :Graudenz,  57.-  O5  *  Sorau,
23.  -  -  Marienburg.  #  25.  OD  OD)  Sana,
24.=  -  :  Marienwerder,  s  «-  »-·  Wittstock,
25.  Neustadt  i.  Westpr.,  60.  .üädagogium-Zallichau.
26.  -  -  Strasburg  1.  Westpr.,  6  Provinz  Pommern.
27.  «  "Thom«  61.  Das  Gymnasium  zu  Anklam,
Provinz  Brandenburg.  62.  -  -  -Belgard,
28.  Das  Askanische  Gymnasium  zu  Berlin,  63.  -  Cöslin,
29.  =  Französische  Gymnasium  daselbst,  64.  Colberg,
30.  =  Friedrichs-Gymnasium  daselbst,  *ö)  65.  =  :  Demmin,

 

*)  Die  mit  einem  bezeichneten  Gymnasien  und  Progymnasien  (A.  a  und  B.  a)  sind  befugt,  gültige  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auch  ihren  von  der  Theilnahme  am  Unterrichte  in  der
griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,  insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterrichte
regelmäßig  theilgenommen  und  entweder  die  Sekunda  absolvirt  oder  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  derselben  auf  Grund  einer
besonderen  Prüfung  ein  Zeugniß  des  Lehrerkollegiums  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.
        <pb n="156" />
                                                —  136  —

 

66.  das  Gymnasium  zu  Dramburg,  115.  das  Gymnasium  zu  Neisse,
67.  —-  -Greiffenberg,  116.  =  -  :  Neustadt  i.  O.-Schl.,
68.  =  -  -Greifswald,  117.  -  :  Oels,
*69.  -  -  -Neustettin,  118.  —  -  :  Ohlau,
70.  =  Pädogogium  :  Putbus,  119.  "  OD  :  Oppeln,
71.  =  Gymnasium  =  Ppyritz,  120.  —  -Patschkau,
72.  --  -Stargard,  121.  —  -  Pleß,
73.  —  Marienstifts-  Gymnasium  zu  Stettin,  122.  "  -  Ratibor,
74.  ..  Stadt-Gymnasium  daselbst,  123.  -  Sagan,
75.  =  Gymnasium  zu  Stolp,  124.  -  -Schweidnitz,
76.-  -  -Stralsund,  125.  Strehlen,
77.  OD  Treptow  a.  d.  Rega.  126.  —  OD  :  Waldenburg,
Provinz  Posen.  127.  "  -  -Wohlau.
3  Das  Gymnasium  z  zu  Gronber,  Provinz  Sachsen.
80.."  5r  "  Inowrazlaw  128.  Das  Gymnasium  zu  Burg,
81.  —  Krotoschin  "  129.  «  Gisleben,
82.  —  Lissa  130.  O  O  -  Erfurt,
83.  —  -  Meseritz  13l1.  -  Halberstadt,
s4.  O"Q  Nakel,'  1r32.  die  Lateinische  Schule  zu  Halle  a.  d.  Saale,
85.  Ostrowo,  v  133  de  das  Siätice  Wenannn  dasellt,
86.  -Friedrich-Wilhelms-Gymnasiu  „  "  #mnastum  zu  Heingensta
87.  =  t  Ehmnhesme  Gymnazum  zu  Voe  135...  Pädagogium  des  Klosters  U.  .  Fr.  zu
88.  -  Gymnasium  zu  Rogasen,  Magdeburg,
g9.  "O  Schneidemühl,  136.  Dom-Gymnasium  daselbst,
90.  "Q  Schrimm,  137.  O  zu  Merseburg,
91.  4  6Q  MWongronit.  138.  =  Gymnasium  zu  Mühlhausen,
139.  =  Dom--Gymnasium  zu  Naumburg,
Provinz  Schlesien.  140.  17  ge  zu  Nordhausen,
92.  Das  Gymnasium  zu  Beuthen  i.  O.-Schl.,  141.  die  Landesschule  Pforta
93.  Elsabeth-Gonunasinm  zu  zoereian  142.  das  Gymnasium  zu  Quedlinburg,
94.  -Friedrichs-Gymnasium  daselbst,  143.  die  Klosterschule  =  Roßleben,
95.  —  Tohannes-Gymnasium  daselbst,  144.  das  Gymnasium  Salzwedel,
96.  =  Magdalenen-Gymnasium  daselbst,  145.  —  -  *Sangerhausen,
97.  .=  Matthias-Gymnasium  daselbst,  146.  —  Schleusingen,
98.  Gymnasium  zu  Brieg,  147.  —  :  Seehausen  i.  d.  Altmark,
99.  -  -  Bunzlau,  148.  O7  :  Stendal,
100.  "  -  -Glatz,  149.  —  -Torgau,
101.  —  Gleiwitz,  150.  =  OD  Wernigerode,
102.  „=  evangelische  Gymnasium  zu  Glogau,  151.  —  Wittenberg,
103.  katholische  Gymnasium  daselbst,  152.  —  O’  Zeitz.
104.  mnasium  zu  Görlitz,  ,  ,  ,
105«-  asi  —  Provinz  Schleswig-Holstein.
106.  Q  -  Hirschberg,  153.  Das  Gymnasium  zu  Altona,
107.  —  OD  Jauer,  154.  ⅝  OD  -  Flensburg,
108.  :  Kattowitz,  *155.  „  -  -Gluckstadt
109.-  -  Königshütte,  156.  -  Hadersleben,
110.  -  -Kreuzburg,  157.  =  OD  Husum,
111.  -—  OD  :  Lauban,  158.  -  Kiel,
112.  -  Leobschütz,  159.  :  Meldorf,
113.  die  Ritter=  Mademie  zu  Liegnitz,  *160.  OD  .  Nlön,
114.  das  Städtische  Gymnasium  daselbst,  161.  OD  Ratzeburg,
        <pb n="157" />
                                             —   137     —                                                                                 162.  das  Gymnasium  zu  Rendsburg,

163.  —  -Schleswig,
164.  —  -  -Wandsbeck.
Provinz  Hannover.

165.  Das  Gymnasium  zu  Aurich,
166.  =  -  -Celle,
167.=  -  -Clausthal,
168.=  =  Emden,
169.  OD  Göttingen,
170.  —  =  Hameln,
171.=  Lyzeum  I.  =  Hannover,
172.  -  -II.  daselbst,

173.  =  Kaiser-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
174...=  Gymnasium  Andreanum  zu  Hildesheim,
175.  =  -  Josephinum  daselbst,
176.  die  Klosterschule  zu  Ilfeld,

*177.  das  Gymnasium  =  Lingen,

178.  =  -  *  Lüneburg,
179.  -  =  Meppen,

180.  =  Norden,

181.  —  Carolinum  zu  Osnabrück,
182.  =  Raths-  Gymnasium  daselbst,
183..=  Gymnasium  zu  Stade,

*184.  =  -  Verden.

Provinz  Westfalen.

185.  Das  Gymnasium  zu  Arnsberg,
186.  =  Attendorn,
187.  O  “  Bielefeld,
188.=  O  :  Bochum,
189.=  Oy  Brilon,
190.  —  Burgsteinfurt,
191.  =  OD  Coesfeld,
192.  =  -  .  Dortmund,
193.  —  Gütersloh,

*194.  =  -  -Hamm,

*195.  O7  :  Herford,

196.  —  OD  =  Höxter,
197.  =  OD  Minden,

198.  .Münster,
199.  Paderborn,
200.  Recklinghausen,
201.  OD  Rheine,

*202.  —  OD  Seest,

203.  "7  Warburg,
204.  =  -  -Warendorf.

Provinz  Hessen-Nassau.

205.  Das  Gymnasium  zu  Cassel,

206.  :  Dillenburg,
207.=  Frankfurt  a.  Main,
208.=  Julda,

137

 

.

 

209.
210.
211.
212.
213.
214.
215.
216.

217.
218.
219.
220.

221.
222.
223.
224.
225.
226.
227.
228.
229.
230.
231.
232.
233.
234.—
2535.
236.
237.
238.
239.
240.
241.
242.
243.

244.

So—

das  Gymnasium

—

1#  #  L  L  L
V  1n  A

A#  M

zu  Hadamar,

V#  #  #  Uu  *  i.  #

Hanau,
Hersfeld,
Marburg,
Montabaur,
Rinteln,
Weilburg,
Wiesbaden.

Rheinprovinz.
Das  Gymnasium  zu  Aachen,

—
*

Barmen,

die  Ritter-Akademie  zu  Bedburg,

das  Gymnasium  zu  Bonn,
Cleve,

7  -
2
—2

—
—

L

—

Coblenz,

an  der  Apostelkirche  zu  Cöln,

Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,

Kaiser-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  an  Marrzellen  daselbst,
zu  Düren,

Disseldorf,

—  —
—

u
L

A  ##

V  u  U

M  II  II  II

—

—

L  V  U

Duisburg,
Elberfeld,
Emmerich,
Essen,
Kempen,
Krefeld,
Kreuznach,
Moers,
Münstereifela.
Neuß,
Neuwied,
Saarbrücken,
Trier,

:  Wesel,

[—
—

Wetzlar.

Hohenzolleru'sche  Lande.
Das  Gymnasium  zu  Hedingen.

II.

Königreich  Bayern.

Das  Gymnasium  zu  Anberg,
Ansbach,

2

I  II  II

2

I  II

II  II  II

II  II  #

Aschaffenburg,

St.  Anna-  Oymnasium  zu  Augsburg,
Gymnasium  zu  St.  Stephan  daselbst,

Bamberg,
Bayreuth,
Burghausen,
Dillingen,

21
        <pb n="158" />
                                                   —  138   —                                                                            10.

L
12.
13.
14.
15.
16.

das  Gymnasium  zu

2

Eichstätt,
Erlangen,
Freising,
Hof,
Kaiserslautern,
Kempten,
Landau,
Landshut,
Metten,
Ludwigs-  Gymnasium  zu  München,
Maximilians-Gymnasium  daselbst,
Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Münnerstadt,
Neuburg  a.  d.  Donau,
-Nürnberg,  ·
-  -Passau--
  Regensburg,
OD-  :  Schweinfurt,
OD  *  Speyer,
--  Straubing,
-  Würzburg,
OD  Zweibrücken.

2

—  —

*
2

u  nun  K½  K

##  M  V  A  M#  Ar  A  V#  u  ###  A#  m

III.  Königreich  Sachsen.

Das  Gymnasium  zu  Bautzen,

Königliche  Gymnasium  zu  Chemnitz,
die  Kreuzschule  zu  Dresden,
das  Vitzthum'sche  Gymnasium  daselbst,

OD  Gymnasium  zu  Dresden-Neustadt,

Freiberg,

die  Fürsten-  und  Landesschule  zu  Grimma,
das  Königliche  Gymnasium  zu  Leipzig,
die  Nikolaischule  daselbst,

:  Thomasschule  daselbst,

..-Fürsten=  und  Landesschule  zu  Meißen,
.  das  Gymnasium  zu  Plauen,

-  -

Zittau,
-  :  Zwickau.

IV.  Königreich  Württemberg.

Das  evangelisch-theologische  Seminar  zu  Blaubeuren,


Gymnasium  zu  Ehingen,
-  Ellwangen,
-  Hall,
—  Heilbronn,
—  evangelisch“theologi  che  Seminar  zu  Maulbronn,


Gymnasium  zu  Rottweil,
evangelisch-theologische  Seminar  zu  Schönthal,


Gymnasium  zu  Stuttgart,

"

 

 

*10.  das  Gymnasium  zu  Kübingen,
11.

12.

#

S%o  nmm

#

*3.

sangelschthenlogis  che  Seminar  zu  Urach.

V.  Großherzogthum  Baden.

Das  Gymnasium  zu  Baden,

-  -Bruchsal,
Freiburg,
Heidelberg,
Karlsruhe,
Konstanz,
Mannheim,
Rastatt,
Wertheim.

L

L  L  V##  u

VI.  Großherzogthum  Hessen.

.  Das  Gymnasium  zu  Bensheim,
OD  -  -Büdingen,
OD  Darnstadt,
Gießen,
.  Mainz,
.  Worms.

ERHPNOD

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.



Die  Domschule  zu  Güstrow,
das  Friedrich-Franz-Gymnasium  zu  Parchim,
.  Guymnasium  zu  NRostock,
O-  -  Fridericianum  zu  Schwerin,
-  zu  Waren,
die  große  Stadtschule  zu  Wismar.

s—

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.

.  Das  Gymnasium  zu  Eisenach,
Jena,
:  Weimar.

[
-  2  —

—

IX.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

zu  Friedland,
Neubrandenburg,
Neustrelitz.

1.  Das  Gymnasium
*2.  —
3.  —

X.  Großherzogthum  Oldenburg.

1.  Das  Gymnasium  zu  Birkenfeld,
*2.  -Eutin,
Marien-Gymnasium  zu  Jever,
4.  Gymnasium  zu  Oldenburg,

5.  =  Bechta.
        <pb n="159" />
                                              —   139   —                                                                                 XI.  Herzogthum  Braunschweig.

1.  Das  Gymnasium  zu  Blankenburg,

2  Gesammt-Gymnasium  zu  Braunschweig,
3.  -  Gymnasium  zu  Helmstedt,

4.  -  Holzminden,

5.  —  -  -Wolfenbuttel

XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

1.  Das  Gymnasium  Georgianum  zu  Hildburghausen,

2.  -  Bernhardinum  zu  Meiningen.

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.

1.  Das  Herzogliche  Friedrichs-Gymnasium  zu
Altenburg,
2.=  OD  Christianeum  zu  Eisenberg.

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.

1.  Das  Gymnasium  Casimirianum  zu  Coburg,
2.  OD  Ernestinum  zu  Gotha.

XV.  Herzogthum  Anhalt.

1.  Das  Herzogliche  Gymnasium  (Karls-Gymnasium)
zu  Bernburg,

2.  -  -  (Ludwigs-Gymnasium)
  zu  Cöthen,

3.  —  -  -  Dessau,

4.  -  (Francisceum)  zu
Zerbst.

VXI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Das  Gymnasium  zu  Rudolstadt.
XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


1.  Das  Gymnasium  zu  Arnstadt,
2.  Sondershausen.

XVIII.  Fürstenthum  Waldeck.
Das  Gymnasium  zu  Corbach.

b.  Realschulen

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.
1.  Die  Realschule  zu  Insterburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),
Burgschule  =  Königsberg  i.  Pr.,
Städtische  Realschule  daselbst,
Nealschule  zu  Tilsit,
Wehlau.

*-  V#

v

 

XIX.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.

Die  Gymnasial-Abtheilung  der  höheren  Bürgerschule
zu  Greiz.

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.

1.  Das  Gymnasium  zu  Gera,
*2.  „Z  Schleiz.

XXI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Das  Fürstliche  Gymnasium  Adolphinum  zu  Bückeburg.


XXII.  Fürstenthum  Lippe.

1.  Das  Gymnasium  Leopoldinum  zu  Detmold,
2.  -  zu  Lemgo.

XXIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Catharineum  zu  Lübeck.

XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.
Das  Gymnasium  zu  Bremen.

XXV.  Freie  und  Hansestadt  Haniburg.
Die  Gelehrtenschule  des  Johanneums  zu  Hamburg.

XXVI.  Elsaß-Lothringen.

Das  Gymnasium  zu  Buchsweiler,
die  Gymnasialklassen  des  Lyzeums  zu  Colmar,
das  Gymnasium  zu  Hagenau,
die  Gymnasialklassen  des  Lyzeums  zu  Metz,
das  Gymnasium  zu  Mülhausen,
-  -Saarburg,
Saargemünd,
die  Gymmoasialklassen  des  Wzeume  zu  Straßurg,

9.  das  Protestantische  Gymnasium  daselbst,
10.  Gymnasium  zu  Weißenburg,
*11.  "  -  -Zabern.

*

1
Norr  als—

erster  Ordnung.

Provinz  Westpreußen.
6.  Die  Johannisschule  zu  Danzig,
7  Petrischule  daselbst,
8.  Q  Nealschule  zu  Elbing,
9.  :  Thorn  (verbunden  mit  dem
Gymnasium  daselbst).

217
        <pb n="160" />
                                                     —  140  —

Provinz  Schleswig-Holstein.

47.  Die  Realschule  zu  Flensburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst),
Rendsburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Brandenburg.

10.  Die  Andreasschule  zu  Berlin,

11..=  Dorotheenstädtische  Realschule  daselbst,
12.  „-Friedrichs-Realschule  daselbst,  48.
13.  „=  Königliche  Realschule  daselbst,

14.  =  Königstädtische  Realschule  daselbst,
15.  =  Luisenstädtische  Realschule  daselbst,

 

Provinz  Hannover.

16.  -=  Sophien-Realschule  daselbst,  49.  Die  Realschule  zu  Celle,
17.  —  Realschule  zu  Brandenburg,  50.  Göttingen  (verbunden  mit
18.  Frankfurt  a.  d.  Oder,  I  dem  Gymnasium  dafelbst),
19.  —  Guben  (verbunden  mit  den  51.  OD  Goslar,
Gymnasium  daselbst),  1  52.  -  Hannover,
20.  :  Landsberg  a.  d.  Warthe  (ver-  53.  *  Harburg,
bunden  mit  dem  Gymna-  54.  :  Hildesheim  (verbunden  mit
sium  daselbst),  dem  Gymnasium  Andrea-21.
  Perleberg,  num  daselbst),
22.  *  Potsdam,  55.  Leer,
23.  *  Prenzlau  (verbunden  mit  56.  :  Lüneburg  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst).  dem  Gymnasium  daselbst),
»  ’57.  :  Osnabrück,
Provinz  Pommern.  638s.  Osterode,
24.  Die  Realschule  zu  Colberg  (verbunden  mit  den  59.  :  Quakenbrück.
Gymnasium  daselbst),
25.  -  Greifswald  (verbunden  mit  Provinz  Westfalen.

dem  Gymnasium  daselbst),
26.  =  Friedrich-Wilhelmsschule  zu  Stettin,
27.  =  Raalschule  zu  Stralsund.

60.  Die  Realschule  zu  Bielefeld  (verbunden  mit
6  dem  Gymnasium  daselbst),
"  61.  :  -  Burgsteinsurt  (verbunden  mit
s  d  d  ,

Provinz  Posen.  60  eem  Gymnasium  daselbst)
i

-Dortmund(verbundenmit
28.  Die  Nealschule  zu  Bromberg,  dem  Gymnasium  daselbst),
29.  Fraustadt,  63.  O  *  Hagen,
30.  OD  :  Posen,  64.  O  Iserlohn,
31.  -  -Rawitfch.  65.-  -  Lippstadt,
66.  =  -  -Minden(verbundenmitdem

Provinz  Schlesien.  Gymnasium  daselbst),

l

41.  Die  Nealschule  zu  Aschersleben,

32.  Die  Realschule  zum  h.  Geist  zu  Breslau,  O  -  -MüUstek-33.
  am  Zwinger  daselbst,  68.  —  O7  Siegen.
34.  "  zu  Görlitz,  „
35.  —  Grünberg.  Provinz  Hessen-Nassau.
36.  O  Landeshut,  69.  Die  Realschule  zu  Cassel,
37.  O%  Neisse,  70.  .  Musterschule  zu  Frankfurt  a.  Main,
38.  -  -Reichenbach,  H71.  Wöhlerschule  daselbst,
39.  OD  Sprottau,  72.  das  Real-Gymnasium  zu  Wiesbaden.
40.  —  *  Tarnowitz.  s  »  ,
Rheinprovinz.
Provinz  Sachsen.  73.  Die  Realschule  zu  Aachen,
74.  :  Barmen,
4.  Erfurt,  75.  Königliche  Realschule  zu  Cöln  (verbunden
43.  —  Halberstadt,  mit  dem  Friedrich-Wil-44.
  Halle  a.  d.  Saale,  helms=  Gymnasium  da-45.
  "  Magdeburg,  selbst),

46.=  -  -Notdhauseu.  76.  Städtische  Realschule  daselbst,
        <pb n="161" />
                                                     —  141  —

 

77.  die  Realschule  zu  Düsseldorf,  VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
18.  —  Duisburg,  1.  Die  Realschule  zu  Bützow,
79.  -  OD  :  Elberfeld,  1.n2.  :  Güstrow,
80.  —  Krefeld,  .  3.  —  -Ludwigslust,
81.  "  -  .  Mülheim  a.  Rhein,  4.  -  -Malchin,
82.-  :  Mülheim  a.  d.  Ruhr,  6  5.  —  OD  Rostock,
83.  Ruhrort,  1  6.  —  Schwerin.
84.  -Trier.  I
II.  Königreich  Bayern.  VIII.  Großberzogthum  Sachsen.
1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Augsburg,  1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Eisenach,
2.  :  München,  1  2.  die  Realschule  zu  Weimar.
3.  Nürnberg,  i
4.  -Regensburg,  IX.  Herzogthum  Braunschweig.
55.  "  *  Speyer,  Die  Raalschule  I.  Ordnung  (Real-Gymnasium)  zu
6.  O  *  Würzburg.  Braunschweig.
[l.  Königreich  Sachsen.  Z  X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
1.  Die  Realschule  zu  Annaberg,  I.  Die  Realschule  zu  Meiningen,
2.  -JStädtische  Realschule  zu  Borna,  1  2.  Saalfeld.
3.  —  Nealschule  zu  Chemnitz,  I
*  Annen.  17n  Döbeln.  kr  XI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
..„ßAnnen-Realschule  zu  Dresbden,  n  -
6.-NeustadterRealschuledaselbst,  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Gotha.
v  Nealschule  zu  Freiberg,  XII.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
9.-  "Q  Plauen,  Die  Raalschule  zu  Gera.
10.  "  Stäbtische  Realschule  zu  Wurzen,  I  —  -  «-11.-Realschulezu3tttau(emschlt»eß11chder
  Di  hnl-  ch  Veiie  a  Hausestade  übte  ck.
Handels-Abtheilung  der  Die  Realschule  des  Catharineums  zu  Lübeck.
12  „Q  „  Zanstall)  XIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.
"  "  1.  Die  Handelsschule  zu  Bremen,
IV.  Königreich  Württemberg.  2.  -Raalschule  zu  Vegesack.
1  Das  Real-  Gymu  asium  zut  Stuttgart/-  XV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Die  Realschule  des  Johanneums  zu  Hamburg.
V.  Großherzogthum  Baden.

1.  Das  Neal-  Gymnasium  zu  Karlsruhe,  XVI.  Elsaß-Lothringen.

2.=  :Mannheim.  1.  Das  Naal-  Gymnasium  zu  Gebweiler,
2.  Metz  (verbunden  mit
VI.  Großherzogthum  Hessen.  dem  Lyzeum  da-1.
  Die  Realschule  I.  Ordnung  zu  Darmstadt,  1  selbst),
2.  -  -Mainz,  .  3.  -Straßburg  (verbun-3.
  —  -  :  Offenbach.  3  den  mit  dem  Lyzeum  daselbst).
c.  Realschulen  mit  mindestens  neunjährigem  Kursus  ohne  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
I.  Königreich  Preußen.  Provinz  Sachsen.
Provinz  Brandenburg.  3.  Die  Guericke-Schule  zu  Magdeburg.
1.  Die  Friedrichs-Werder'sche  Gewerbeschule  zu
Berlin,  44)  Auf  der  Realschul  tr
2.  =  Luisenstädtische  Gewerbeschule  daselbst.  richt  1  Suer  Ferlchute  zu  Güstront.  begümt  der  Auter,
        <pb n="162" />
                                                         —   142   —                                                                      1.

2.
3.

    

II.  Königreich  Württemberg.  III.  Elsaß-Lothringen.
Die  Realanstalt  zu  Reutlingen,  Die  Gewerbeschule  zu  Mülhausen.
-  -  -Stuttgart,
*.  Ulm.

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur  Darlegung

der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Progymnasien.

l.  Königreich  Preußen.  19.  das  Progymnasium  zu  Brühl,
hrerl,  be  vvvtnt.  ,
1.  Das  Progymnastum  zu  Ernni-  erg  i.  Pr.,  **-  "„  "„  M.  Glabba  h,
Provinz  Westpreußen.  3  "„  6„&amp;amp;  14“  *ssn.
3.  Das  Progymnasium  zu  Löbau,  25.=  „  "Q  Malmedy
4.  -  -  -Neumark  i.  Westpr.  26  s  Prüm  «
Provinz  Brandenburg.  27.  O-  *  Rheinbach,
5.  Das  Progymnasium  zu  Friedeberg  i.  d.  Neu-  28.  "  Siegburg,
mark.  29.  -  -Sobernhetm,
.  30.  —  -Trarbach,
Provinz  Pommern.  31.  "5  „Q  St.  Wendel,
6.  Das  Progymnasium  zu  Garz  a.  d.  Oder,  32.  O  Wipperfürth.
7.  *  Lauenburg  i.  P.,
2  "  Schlawe.  II.  Königreich  Württemberg.
Provinz  Posen.  "„
9.  Das  Progymnasium  zu  Kempen,  1.  Das  #zeum  zu  Cannstatt,
2.  Eßlingen,
10.  =  Tremessen.
3.  "  *  Ludwigsburg,
Provinz  Sachsen.  "4.  O  Oehringen,
11.  Das  Progymnasium  zu  Neuhaldensleben,  "'5.  O  Ravensburg,
12.  -  -Weißenfels.  6.  —  -  -Reutlingen.
Provinz  Hannover.
13.  Das  Progymnasium  zu  Leer  zueunmuen  mit  IIII.  Großherzogthum  Baden.
der  Realschule  I.  Ordnung  daselbst),  "„
14.  Progymnasium  zu  Münden  (verbunden  z  Das  Progymnasium  zu  Donaueschingen,
mit  der  höheren  Bürgerschule  daselbst).  "„  »  -  Oasshezburg
Provinz  Westfalen.  4.  -  -PfokzheimJ
15.  Das  Progymnasium  zu  Dorsten,  *5.  O  *  Tauberbischofsheim.
16.  -  :  Rietberg.
Rheinprovinz.  IV.  G
17.  Das  Progymnasium  zu  Andernach,  "  roßberzogthum  Hessen.
18.  :  Boppard,  Das  Progymnasium  (Fridericianum)  zu  Laubach.
b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.
o  Provinz  Pommern.
1.  Königreich  Preußen.  )  2.  Die  Realschule  zu  Stettin.
Provinz  Brandenburg.  —  —
1  )Die  mit  einem  1  bezeichneten  Realschulen  zweiter

Die  Realschule  zu  Spremberg.  Ordnung  und  höheren  Bürgerschulen  (B.  b  und  C.  a.

aa)  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="163" />
                                                      —  143   —                                                                       Provinz  Sachsen.
.Die  Realschule  zu  Schönebeck.

Provinz  Schleswig-Holstein.

+44.  Die  Nealschule  zu  Altona,
15.  Kiel,
46.  —-  -  -  Reumünster.
Provinz  Hessen-Nassau.
1+7.  Die  Realschule  zu  Volenheim,
8.  -  -Cassel,
9.  OD  Eschweg  e,
110.  die  Nealschule  der  israelitischen  Neligionsgesellschaft

  zu  Frankfurt  a.  Main,

+11.  der  israelitischen  Gemeinde  daselbst,


+12.  .Klingerschule  daselbst,

+13.  Nealschule  zu  Hanau,

+14.  Homburg  v.  d.  Höhe,

115.  :  Wiesbaden.
Rheinprovinz.

116.  Die  Realschule  zu  Varmen-  Wupperfeld,

.  Esse
+18.  =  Gewerbeschule  zu  Nemscheid.
II.  Königreich  Sachsen.
+1.  Die  Städtische  Raalschule  zu  Bautzen,

2.  Crimmitzschau,

13  Lehr-  und  Erziehungs-  Anstalt  für  Knaben
zu  Dresden-Friedrichsstadt,

14.  —  Städtische  Realschule  zu  Frankenberg,

15.  4=  Glauchau,

6.  --  —  -Grimma,

17.  -  O7  Großenhain,

18.  Leipzig,

19.  =  Leisnig,

+10.  OD  Löbau,

+11.  -  Meerane,

+12.⅝  -  .  Meißen,

+13.  Mittweida,

+14.  Pirna,

115.  6"  Reichenbach,

116.  :  Reudnitz,

+17.  Rochlitz,  1)

+18.  4  OD  Schneeberg,

+119.  Stollberg,

+120.  Werdau.

III.  Königreich  Württemberg.

+.  Die  Realanstalt  zu  Biberach,
2.  das  Real-Lyzeum  zu  Calw,

 

1)  Auf  der  Realschule  zu  Rochlitz  ist  der  obligatorische
Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt.

143

 

.  die  Realanstalt  zu  Cannstatt,
+.  -  Eßlingen,
5.  das  Real-Lyzeum  zu  Gmünd,

6.  die  ie  Nealanstalt  zu  Göppingen,
17.  :  Hall,
152  Heilbronn,
19#.  Ludwigsburg,
10.  das  Real=  Lyzeum  zu  Nürtingen,
+11.  die  Realanstalt  zu  Ravensburg,
112.  Rottweil,
+13.  OD  Tübingen.
IV.  Großherzogthum  Hessen.
1.  Die  Realschule  zu  Alsfeld,
+2.  -  -Alzey,
f3.-  -Bmgen,
sss4.-  II.  Ordnung  zu  Darmstadt  (verbunden
  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),
5.  zu  Friedberg,
6.  -  Gießen,
+7.  O7  Groß-Umstadt,
18.  "  OD  II.  Ordnung  zu  Mainz  (verbunden
  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),
19.  zu  Michelstadt,
+10.  -  II.  Ordnung  zu  Offenbach  (verbunden
  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),
+1  1.  "  zu  Oppenheim,
+1225bH.#  -  -Wornms.

V.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
1Die  Realschule  der  großen  Stadtschule  zu  Wismar.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Neustrelitz.

VII.  Großherzogthum  Oldenburg.

1.  Die  Realschule  zu  Oberstein-ISdar,
+2.  "  OD  Oldenburg,
3.  —  —  Varel.

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.
Die  Städtische  Realschule  II.  Ordnung  zu  Braunschweig.

IX.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


t  Die  Realschule  zu  Arnstadt,
*  Sondershausen.
        <pb n="164" />
                                                        —   144     —                                                                       +1.

+.
4.die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Buchs-13.



S  8

SS

X.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Die  Realschule  in  der  Altstadt  zu  Bremen,
-  beim  Doventhor  daselbst,
zu  Bremerhaven.

XI.  Elsaß-Lothringen.
Die  Realschule  zu  Barr,

weiler,
Lyzeums  zu  Colmar,

—  -
—  —



4.
15.

die  Realschule  zu  Forbach,
Real-Abtheilung  des

Nealschule  zu  Metz,
-  -Munster
Neue  Realschule  zu  Straßburg,
Realschule  bei  St.  Johann  daselbst,
—  zu  Wasselnheim.

Gymnasiums  zu
Hagenau,

Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Realschulen  erster  Ordnung  in  den  entsprechenden
Jahreskursen  gleichgestellt  sind.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Westpreußen.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Jenkau.

Provinz  Brandenburg.

.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Eberswalde,

Kottbus  (verbunden
  mit  dem  GEymnasium  daselbst),
höhere  Bürgerschule  zu  Krossen,

Lübben,

O  O  -  Rathenow,
-  -  Wriezen.

Provinz  Pommern.

VL

.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Stargard,

Wolgast,
.  Wollin.

Provinz  Schlesien.

.  Die  höhere  Jürgerschule  zu  Freiburg  i.  Schl.,

Löwenberg,
Striegau.

Provinz  Sachsen.

.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Delitzsch,

Eilenburg,
-  —  -  Eisleben,
OD  O  -  -Gardelegen,
-  -  -Muhlhaufen,
-Naumburg

Provinz  Schleswig-Holstein.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hadersleben  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
höhere  Bürgerschule  zu  Husum  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

é  höhere  Bürgerschule  zu  Itzehoe,

-Albinusschule  zu  Lauenburg  a.  d.  Elbe,

=  höhere  VBürgerschule  zu  Marne,

-  -  Schleswig  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

 

26.
27.

28.  Q

die  höhere  Bürgerschule  zu  Segeberg,
O%  *  Sonderburg,

=  Wandsbeck  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Emden  (verbunden

mit  dem  Gymnasium  daselbst),
höhere  Bürgerschule  zu  Hameln  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),“
é  höhere  Bürgerschule  zu  Münden,
-  höhere  Bürgerschule  zu  Nienburg,
-  Northeim,
Otterndorf,
Uelzen.

Provin)  Westfalen.

.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hamm  (verbunden

mit  dem  Gymnasium  daselbst),
höhere  Bürgerschule  zu  Lüdenscheid,
Schwelm,
Witten.
Provinz  Hessen-Nassau.
Die  höhere  Bürrgerschule  zu  Biebrich-Mosbach,
*  Biedenkopf,
Diiez,
Fulda,
Geisenheim,
:  Hersfeld,
Hofsgeismar,
Limburg  a.  d.
Lahn,
*Marburg,
:  Oberlahnstein,
Schmakkalden.

Rheinprovinz.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Dülken,
Düren,

4—
-
        <pb n="165" />
                                                                —  145   —                                                                 53.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Eschweiler  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst),

54.  -  höhere  Bürgerschule  zu  Eupen,

55.  —  -  .  M.-Gladbach  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst),

56.  höhere  Bürgerschule  zu  Lennep,

57.  Neuwied  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

58.  höhere  Bürgerschule  zu  Oberhausen,

59.  -  -Rheydt,

60.  -  OD  *  Saarlouis,

61.  -  -  -Solingen,
62.-  -  -  -Viersen,

63.  Wesel  (verbunden

mit  dem  Gymmasium  daselbst).

II.  Königreich  Württemberg.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Ulm.)

III.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

Die  Realklassen  des  Friedrich-Franz-Gymnasiums  zu
Parchim.

IV.  Großherzogthum  Oldenburg.
Die  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Birkenfeld.

V.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Die  Realschule  zu  Altenburg.

—..

VI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.

1.  Die  Realschule  zu  Coburg,
2.  -Ohrdruf.

VII.  Herzogthum  Anhalt.
1.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Bernburg,

2.  -Realklassen  des  Herzoglichen  Gymnasiums
zu  Cöthen,

3  Realschule  (Franzschule)  zu  Dessau,

4.  Realklassen  des  Herzoglichen  Gymnasiums

zu  Zerbst.

VIII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Rudolstadt.

IX.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.
Die  Real-Abtheilung  der  höheren  Bürgerschule  zu

Greiz.

X.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Bückeburg  (verbunden
mit  dem  Fürstlichen  Gymnasium  daselbst).

XI.  Elsaß-Lothringen.
Das  Real-  Progymnasium  ¾  Altkirch,

1.

2  Bischweiler,
3.  *  Diedenhofen,
4.  Markirch,
5.  OD  —  *  Schlettstadt,
6.  OD-  -  Thann.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung
der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Oeffentliche.
aa.  Böhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  c  gehören.

1.  Königreich  Preußen.

Provinz  Ostpreußen.
Die  höhere  Bürgerf  chule  zu  Gumbinnen,
Pillau.

Provinz  Westpreußen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Culm,
Pr.  Friedland,
-  Marienwerder,
-  OD  Riesenburg.

—

")  In  Folge  veränderter  Organisation  der  Anstalt  im
Len  157  eusehoen.  1  ie  ebahin  erhetten  Bedhigungszen
  r  den  einjährigfreiwilligen  Militärdienst
behalten  Gühle  4  v!

 

Provinz  Brandenburg.

7.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Luckenwalde,
8.  :  Nauen,
9.  —  -Strausberg.

Provinz  Pommern.
10.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Stolp  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst).
Provinz  Schlesien.
11.  Die  erste  evangelische  höhere  Bürgerschule  zu

Breslau,
112.  zweite  -  -  -  daselbst,
+113.  katholische  höhere  Bürgerschule  daselbst,
14.  höhere  Bürgerschule  zu  Guhrau,
+115.  Ratibor.

22
        <pb n="166" />
                                                         —  146   —                                                                         16.

17.

18.
119.
20.

21.
22.

23.
5.

26.

27.
128.

29.

30.

31.

—

—+
S  P

1—

1

111.
112.
1#13.
114.

Provinz  Sachsen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Langensalza.

Provinz  Hannover.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Clausthal  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
höhere  Bürgerschule  zu  Einbeck,
Hannover,
-  Hildesheim  (verbunden
  mit  dem  Gymnastun  Josephinum
daselbst),
OD  böhere  Bür  gerschule  zu  Papenburg,
O  Stade  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst).

#  W#  #

Provinz  Westfalen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Altena,
Bocholt,
Gewerbeschule  zu  Dortmund,
höhere  Bürgerschule  zu  Unna.

Provinz  Hessen-Nassau.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Ems,
Selektenschule  zu  Frankfurt  a.  Main.

Rheinprovinz.

Die  höhere  Bürgerschule  zu  Düsseldorf,
-Mayen.

Hohenzollern'sche  Lande.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hechingen.

II.  Königreich  Bapyern.

Die  Nealschule  zu  Amberg,
=  Ansbach,
-Anschaffenburg,
Areisrealschule  zu  Augsburg,
-Raalschule  zu  Bamberg,
=  Klreisrealschule  zu  Bayreuth,
-Reaalschule  zu  Dinkelsbühl,
Eichstätt,
Erlangen,
Freising,
Fürth,

6  Hof,
O  Ingolstadt,
Kreisrealschule  zu  Kaiserslautern,
Realschule  zu  Kaufbeuren,

—
-2

16.  die  Nealschule  zu  Kempten,
117.  "  Kissingen,
118.  "  O  Kitzingen,
119.  "  -  Landau,
420.  —  Landshut,
+21.  OD  Lindau,
122.  -  Memmingen,
123.  Kreisrealschule  zu  München,
124.  Nealschule  zu  Neuburg  a.  d.  Donau,
425.  -  -Neumarkt  i.  d.  Oberpfalz,
426.  —  Neustadt  a.  d.  Hardt,
+27.  O  Nördlingen,
128.  Kreisrealschule  zu  Nürnberg,
129.  Passau,
-  OD  Regensburg,
131.  Raalschule  zu  Nothenburg  a.  d.  Tauber,
132.  O  Schweinfurt,
133.  Speyer,
+34.  OD  Straubing,
135.  C  "7  Traunstein,
136.  O  Weiden,
137.  Weißenburg  am  Sand,
138.  Kreisealschule  zu  Würzburg,
139.  Naalschule  zu  Wunsiedel,
+10.  Zweibrücken.
III.  Königreich  Württemberg.
+  1.  Die  Realanstalt  zu  Calw,)
12.  O  Nürtingene).

IV.  Großherzogthum  Baden.

1.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Baden,
2.  das  Real-Gymnasium  zu  Ettenheim,

13.  die  ie  höhere  Bürgerschule  z  Freiburg,

14.  Heidelberg,

15.  arlsruhe,

+86.  Konstanz,
7.  de  Neal-  Abtheilung  des  rrewine  zu

Lahr,

8.  das  Real-  Gymnasium  zu  Lörrach,
9.  -  Villingen.

V.  Großherzogthum  Hessen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Wimpfen  am  Berg.

–

")  Die  Realanstalten  zu  Calw  und  Nürtingen  sind  in
Folge  veränderter  Organisation  im  Frühjahre  1878  aufge.
hoben  worden.  Die  bis  dahin  von  diesen  Anstalten  ertheilten
Befähigungszeugnisse  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
behalten  Gültigkeit.
        <pb n="167" />
                                                                 —  147   —                                                            VI.  Großberzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

1.  Die  höhere  Bütrgerschule  zu  Grabow,
2.  Ribnitz.

VII.  Großherzogthum  Sachsen.

Die  Großherzogliche  Wilhelm  und  Louis  Zimmer-=mann's
  Realschule  zu  Apolda.

VIII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Schönberg.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
1Die  höhere  Bürgerschule  zu  Sonneberg.

bb.
I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Hessen-Nassau.

Die  Städtische  Handelsschule  zu  Frankfurt  a.
-  Gewerbeschule  daselbst.  [Main,

II.  Königreich  Bayern.

.  Die  Industrieschule  zu  Augsburg,
Kaiserslautern,
Central-  Thierarzneischule  zu  München,
Städtische  Handelsschule  daselbst,
Industrieschule  daselbst,

—iie.
1  Mv#½

147

1

6

1
l

 

X.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
#Die  höhere  Bürgerschule  zu  Gotha.

XI.  Fürstenthum  Waldeck.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Arolsen.
XlII.  Fürsteuthum  Lippe.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Detmold.

XIII.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Lübeck.

XIV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
+Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hamburg.

Andere  Lehranstalten.

6.  die  Industrieschule  zu  Nürnberg,
7.  =  Städtische  Handelsschule  daselbst,
8.  =  landwirthschaftliche  Centralschule  zu  Weihenstephan.



III.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  öffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Chemnitz,
2.  Landwirthschaftsschule  zu  Döbeln,
3.  -Êöffentliche  Handels-Lehranstalt  der  Dresdener
Kaufmannschaft  (höhere  Handelsschule)  zu
Dresden,
4.  -Ê--  üffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Leipzig.

wH.  Privat-Lehranstalten.  x)

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Westpreußen.
1.  Die  Handels-Akademie  zu  Danzig.

Provinz  Brandenburg.
Die  Handelsschule  des  Dr.  Lange  zu  Berlin,
das  Viktoria-Institut  des  Dr.  Siebert  (früher
Dr.  Schmidt)  zu  Falkenberg  i.  M.

Provinz  Pesen.
4.  Das  Pädagogium  des  Dr.  Beheim-Schwarz-=bach
  zu  Ostrowo  bei  Filehne.

Provinz  Schlesien.
mDie  Handelsschule  des  Dr.

—

Steinhaus  zu
Breslau,
6.  das  Pädagogium  zu  Niesky.

 

Provinz  Hessen-Nassau.
7.  Das  Schenk'sche  Lehr=  und  Erziehungs-Institut
zu  Friedrichsdorf  bei  Homburg.

Rheinprovinz.
8.  Die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Kortegarn  zu
Bonn.

II.  Königreich  Sachsen.

1.  Die  Real-Abtheilung  der  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Böhme  zu  Dresden,

Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Jordan
  (früher  Dr.  Krause)  daselbst,

3.  das  Lehrinstitut  des  Dr.  Th.  Schlemm  (früher
Käuffer)  daselbst,

Gelinek-Körner'sche  Real-Insttiut  daselbst.

2.  =

4.=X)

  Die  unter  dieser  Kategorie  aufgeführten  Anstalten,  mit  Ausnahme  des  Pädagogiums  zu  Niesky  (I.  6.),  dürfen
Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissars  abgehaltenen,  wohlbestandenen  Entlassungsprüfung
  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmial  ist.

22*
        <pb n="168" />
                                                               —  148  —

III.  Königreich  Württemberg.  X.  Fürstenthum  Neuß  jüngere  Linie.

1.  Die  Paulus'sche  wissenschaftliche  Bildungs-An-  Die  Handelsschule  des  Dr.  Amthor  zu  Gera.
stalt  auf  dem  Salon  bei  Ludwigsburg,“)

|
2.  hö  delsschule  zu  Stuttgart.  .
hohereHaneschez  g  XI.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.

 

 

IV.  Großherzogthum  Baden.  »  Die  Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann  (früher
Die  mit  der  Großherzoglichen  höheren  Bürger-  von  Großheim)  zu  Lübeck.
schule  verbundene  Bender'sche  Privatanstalt
zu  Weinheim.  XII.  Freie  Hansestadt  Bremen.
V.  Großherzogthum  Hessen.  Die  Lehranstalt  von  C.  W.  Debbe  zu  Bremen.
1.  Die  Privat-Realschule  e  Dr.  Klein  grüher  »
Scharvogel)  zu  Mainz,
2.  -  Handelsschule  des  Dr.  Rägler  zu  Offenbach.  XIII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
1.  Die  Schule  des  Dr.  H.  Bock  (früher  Dr.  S.
VI.  Herzogthum  Braunschweig.  *5  G.  Fischer)  zu  Hamburg,  D
1.  Die  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Günther  zu  *-  6  *  id  vuier  (früher  Früch
Braunschweig,  "  daselbst,
2.  O  Jakobson-Schule  zu  Seesen.  3.  —  éder  Gebrüder  F.  und  W.  weche
,  .  ase
VI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.  es  Dr.  Wichard  Lange  daselbs.
Die  Handelsschule  zu  Gotha.  5.  von  L.  Nirrnheim  daselbst,
6.  des  Dr.  M.  Otto  daselbst,
VIII.  Herzogthum  Anhalt.  7.  israelitische  Stiftungsschule  daselbst,
Das  Erziehungs-  und  Unterrichts-Institut  des  8.  Talmud-Tora-Schule  daselbst,
Prof.  Dr.  Brinckmeier  zu  Ballenstedt.  9.  Raalschule  der  reformirten  Gemeinde  daselbst.


IX.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

Die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Johannes  Barop  zu
Keilhau.

 

D. Lehranstalten,  deren  Berechtigung  zur  Ausstellung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse
von  der  Erfüllung  besonders  festgestellter  Bedingungen  abhängig  ist.

l.  Königreich  Preußen.  «  6.  die  Gewerbeschule  zu  Gleiwitz,  5)
Provinz  Ostpreußen.  6  ¾  "]  -)  -]  Biolb  #
1.  Die  Gewerbeschule  zu  Königsberg  i.  Pr.“)  "  Provinz  Sach  sen
Provinz  Brandenburg.  .  «»
2.  Die  Gewerbeschule  zu  Frankfurt  a.  d.  Oder,)  9.  Die  Gewerbeschule  zu  Halberstadt)
3.  -  -Potgdam.0)  Provinz  Schleswig-Holstein.
Provinz  Schlesien.  10.  Die  Kaiserliche  Marineschule  zu  Kiel.  1)
4.  Die  Gewerbeschule  zu  Breslau,)  Provinz  Hannover.

5.  Brieg,)  #
1
6

11.  Die  Gewerbeschule  zu  Hildesheim.)

*)  Die  Anstalt  ist  mit  dem  31.  März  1879  aufgehoben  P  rovinz  We  stfalen.

worden.  Die  bis  dahin  ertheilten  Befähigungszeugnisse  für

 

 

den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  behalten  Gültigkeit.  12.  Die  Gewerbeschule  zu  Bochum.e)
)Die  unter  Nr.  1—9,  11—13  und  15—19  aufgeführten  v
Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  denjenigen  ihrer  Schüler  1)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  jungen  Leuten  Befähietten-Eintrittsprüfung


 

ausstellen,  welche  nach  Absolvirung  der  ersten  theoretischen  zungözeugnise  ausstellen,  welche  die  Ka
Klasse  die  Reife  für  die  Fachklasse  erworben  haben.  estanden  haben.
        <pb n="169" />
                                                     —  140    —

1

Provinz  Hessen-Nassau.

u  Die  Gewerbeschule  zu  Cassel.e)

Rheinprovinz.

14.  Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Barmen,1)

15.

-Gewerbeschule  zu  Coblenz,)

16.  :  Cöln,)

17.  =  OD  Elberfeld,)
18.  O  Krefeld,)

19.  OD  Saarbrücken.“)

auszustellen.
Diese  Anstalten  dürfen  solche  Zeugnisse  nur  denjenigen  ihrer  Schüler  ertheilen,  welche  eine  auf  Grund

149

II.  Königreich  Sachsen.
Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Chemnitz.  2)

—  —  —

1)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähiungszeugnisse
  ausstellen,  welche  nach  Absolvirung  der  beiden
höhsren  lassen  die  Reife  für  Selekta  dargethan  haben.

2)  Diese  Anstalt  ist  befugt,  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse
  zu  ertheilen,  welche  in  einer  von  einem  Regierungs-Kommissar
  abgehaltenen  Schlußprüfung  dargethan
haben,  daß  sie  den  ersten  (1½jährigen)  und  zweiten  g  jährigen)
Kursus  der  Anstalt  durchgemacht  und  sich  das  ehrpensm
genügend  angeeignet  haben.

 

                                         Bekanntmachung.

Es  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welchen  provisorisch
gestattet  worden  ist,  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst

eines  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars  abzuhaltende

  Entlassungsprüfung  bestanden  haben.
Berlin,  den  24.  März  1880.  Der  Reichskanzler.
                                               In  Vertretung:  Eck.

Verzeichniß.

 

I.  Königreich  Preußen.
a.  Oeffentliche  Lehranstalten.

1.  Die  Landwirthschaftsschule  zu  Bitburg,
2.  -  -  -Brieg,
3.  —  -Cleve,
4.  -  *  Dahme,
5.=  OD  Flensburg,
6.=  -  :  Herford,
7.  -  -  Hildesheim,
8.  Liegnitz,
9.  :  Lüdinghausen,
10.  .  Marienburg  in
Westpr.,
11.  Weilburg.
b.  Privat-Lehranstalten.
12.  Die  Privat-Erziehungs-Anstalt  von  Dr.  Künk-13.



14

ler  und  Dr.  Burkart  zu  Biebrich,
:  Handelsschule  des  Dr.  Wahl  zu  Erfurt,
das  Ruoff-Hassel'sche  Erziehungs-Institut  zu
Frankfurt  a.  Main,

15.  das  Hofmann'sche  Erziehungs-Institut  zu  St.
Goarshausen,

16.  die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Deter  zu  Lichterfelde
  bei  Berlin,

17.  -Nölle'sche  (H.  Steumer'sche)  Handelsschule
zu  Osnabrück,

18.  das  Knickenberg'sche  Erziehungs-Institut  zu
Telgte.

II.  Königreich  Bayern.
Die  Städtische  Handelsschule  zu  Marktbreit  a.  Main.

III.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  Dr.  Rittnagel'sche  Privat-Handels-Lehranstalt
  (höhere  Handelsschule)  zu  Dresden,
2.  =  Realklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidler  (früher
Dr.  R.  Albani)  daselbst,
33.  =  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  J.  Barth
zu  Leipzig,
4.  =  Privat-Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des
Dr.  Julius  Körner  daselbst.
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                                                                     —  150   —                                                           IV.  Großberzogthum  Baden.  VI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Das  internationale  Lehrinstitut  des  Dr.  von  Die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Sieg-Séchelles
  zu  Bruchsal.  fried  Schaffner  zu  Gumperda  bei  Kahla.
V.  Herzogthum  Braunschweig.  VII.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Die  landwirthschaftliche  Schule  Marienberg  zu  Die  Privatanstalt  des  Dr.  T.  A.  Bieber  zu

Helmstedt.  Hamburg.

 

                                       5.  Marine  und  Schiffahrt.

Verzeichniß  der  von  den  Regierungen  der  Bundes-Seestaaten  auf  Grund  des  §.  1  der  Anordnungen
  Nr.  1,  bezw.  §.  1  der  Anordnungen  Nr.  2,  vom  30.  Mai  1870  (Bundes-Gesetzblatt
Seite  314)  eingesetzten  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Seesteuerleute  und  Seeschiffer.“)

 

Sitz  der  Kommissionen.  Namen  und  Wohnort  der  Vorsitzenden  der  Kommissionen.

 

 

10.
11.

12.
13
14.
15.
16.

r%  —

—

A.  Konmissionen  für  die  Prüfung  der  Seesteuerleute  und  der  Seeschiffer
für  große  Fahrt.

I.  In  Preußen.
Memel
Pillau  .
4  a.  d.  O.  #  Navigationsschul-Direktor  Beyer  zu  Danzig.
i  Stralsund  ....
s  Barth  .....j
-  Flensburg  ..  ’
Apenrade  (nur  für  Prüfung
  von  Seesteuer-Seesteuer  Navigationsschul-Direktor  Engel  zu  Altona.
leuten)
Altona..  ...
Geestemünde
Enmden  (nur  für  Prüfung
von  Seesteuerleuten)
Limmel  (nur  für  Prüsung  Navigationsschul--Direktor  Schreiber  zu  Leer.
von  Seesteuerleuten)
Leer
Papenburg

 

 

 

-

II.  In  Mecklenburg-Schwerin.

Wustrow  auf  dem  Fisch—
lannde  Amtshauptmann  Friederichs  zu  Rihbnitz.
Rostock  Senator  Langfeldt  zu  Nostock.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  für  1877  Seite  105.
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                                                          —  151  —

 

Sitz  der  Kommissionen.

 

Namen  und  Wohnort  der  Vorsitzenden  der  Kommissionen.

 

17.

18.

19.

20.

18.

19.

20.

21.

b——

Elsfleth.

Lübeck

Bremen

Hamburg

III.  In  Oldenburg.

.Amtshauptmann  Dugend  zu  Elefleth.

IV.  In  Lübeck.

Senator  Fehling  zu  Lübeck;  Stellvertreter:
beck  daselbst.

V.  In  Bremen.

Senator  Dr.  jar.  Over-I

  Direktor  der  Seefahrtschule  Dr.  Breusing  zu  Bremen.

VI.  In  Hamburg.
Direktor  der  Sternwarte  Rümker  zu  Hamburg;  Stellvertreter:  Direktor
der  Navigationsschule  Niebour  daselbst.

B.  Kommissionen  für  die  Prüfung  der  Seeschiffer  für  kleine  Fahrt.

3  Memel.

Pillau
Danzig
Grabow  a.  d.  O.
Stralsund.  .
Barth.
Flensburg  .
Apenrade
Altona

Grünendeich
Geestemünde
Emden.
Timmel.
Leer

 

Papenburg

VWustrow  auf  dem  *4•:½

1  lande
Rostock

Elsfleth

Lübeck

Bremen

Hamburg

 

 

I.  In  Preußen.
Landrath  von  Gramatzki  in  Memel.
Landrath  Kuhn  zu  Fischhausen.
Navigationsschul-Direktor  Beyer  zu  Danzig.
Regierungsrath  Bensemann  zu  Stettin.
Regierungsrath  Müller  zu  Stralsund.
Bürgermeister  Müller  zu  Barth.
Oberbürgermeister  Toosbuy  zu  Flensburg.
Landrath  von  Levetzau  zu  Apenrade.
Navigationsschul-Direktor  Engel  zu  Altona;  Stellvertreter:
Knauer  daselhbst.  .
Regierungsrath  von  Moeller  zu  Stade.
Kreishauptmann  Duesberg  zu  Geestemünde.
Oberbürgermeister  Fürbringer  zu  Emden.
Regierungsrath  von  und  zur  Mühlen  zu  Aurich.
Novigationsschul-Direktor  Schreiber  zu  Leer;  Stellvertreter:
meister  Pustau  daselbst.
Bürgermeister  Richard  zu  Papenburg.

In  Mecklenburg-Schwerin.

Senator

Bürger-Amtshauptmann

  Friederichs  zu  Ribnitz.
Senator  Langfeldt  zu  Rostock.

III.  In  Oldenburg.

Rektor  der  Navigationsschule  Dr.  Behrmann  zu  Elefleth.

IV.  In  Lübeck.

.  Senator  Fehling  zu  Lübeck;  Stellvertreter:  Senator  Dr.  jur.  Overbeck

  daselbst.
V.  In  Bremen.

.  Direktor  der  Seefahrtschule  Dr.  Breusing  zu  Bremen.

VI.  In  Hamburg.

.  Direktor  der  Sternwarte  Rümker  zu  Hamburg;  Stellvertreter:  Direktor

der  Navigationsschule  Niebour  daselbst.
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                                              —  182  —

                                   6.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                        Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  M.  ist  die  zur  Westfälischen  Eisenbahn  gehörige,  4,/1  km  lange  Bahnstrecke  Oster  feld  —
Sterkrade,  Rest  der  Bahnstrecke  Dortmund  —Sterkrade,  mit  der  Station  Sterkrade  für  den  Wagenladungsund

  Privatdepeschen-Verkehr  eröffnet  worden.
Berlin,  den  19.  März  1880.

Am  20.  d.  M.  ist  das  zur  Preußischen  Ostbahn  gehörige,  1,00  km  lange  Verbindungsgeleise  vom  Bahnhof
Neufahrwasser  nach  dem  neuen  Hafenbassin  daselbst  dem  Betriebe  übergeben  worden.
Berlin,  den  23.  März  1880.
                                In  Vertretung:  Körte.

 

                                7.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

                                           Bekanntmach  ung.
                   Postanweisungsverkehr  mit  Amerika  und  Australien.

Vom  1.  April  ab  kommt  für  Postanweisungen  nach  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  an  Gebühr
der  Satz  von  20  Pfennig  für  je  20  Mark,  mindestens  jedoch  40  Pfennig  für  jede  Postanweisung,  zur  Erhebung.
  Der  Meistbetrag  einer  Postanweisung  beträgt,  wie  bisher,  50  Dollar.  Der  Betrag  ist  in  der
Währung  des  Bestimmungsgebiets  —  Dollar  und  Cents  —  anzugeben.  Die  Umwandlung  in  die  Markwährung
  findet  bis  auf  weiteres  nach  dem  Verhältniß  von  100  Dollar  gleich  425  Mark  statt.  Zu  Postanweisungen
  nach  den  Vereinigten  Staaten  ist  das  für  den  Weltpostverein  vorgeschriebene  Formular  mit
deutschem  und  französischem  Vordruck  zu  benutzen.  Die  handschriftliche  Ausfüllung  ist  mit  lateinischen
Schriftzeichen  zu  bewirken.  Die  Postanweisungen  müssen  außer  dem  Namen  des  Empfängers  und  dessen
genauer  Adresse  seinen  Vornamen  oder  wenigstens  die  Anfangsbuchstaben  seines  oder  seiner  Vornamen  enthalten.
  Bei  Firmen  genügt  die  gewöhnliche  Bezeichnung  der  Firma.  Zur  näheren  Bezeichnung  des  Bestimmungsorts
  ist  außer  dem  Namen  des  Staats  thunlichst  auch  der  Name  des  Kreises  (county),  in
welchem  der  Wohnort  des  Empfängers  liegt,  anzugeben.  Der  Abschnitt  der  Postanweisung  muß  den
Namen  und  die  nähere  Bezeichnung  des  Absenders  und  kann  außerdem  den  auszuzahlenden  Betrag  und
den  Tag  der  Einzahlung  enthalten.  Weitere  Mittheilungen  sind  auf  dem  Abschnitt  nicht  zulässig.

Die  Gebühren  für  Postanweisungen  aus  Deutschland  nach  Süd-Australien  und  Queensland
sind  vom  1.  März  ab  auf  50  Pfennig  für  je  20  Mark,  mindestens  1  Mark,  ermäßigt.

Berlin,  den  23.  März  1880.  Reichs-Postamt.
                                                                 Stephan.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="173" />
                                                Nachtrag
               Nr.  13  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

                           Berlin,  Sonnabend,  den  27.  März  1880.

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  25.  März  1880  153

                              Zoll=  und  Steuer-Wesen.

                                   Bekanntmachung,
                                          betreffend

                               die  Besteuerung  des  Tabacké.
                                         Vom  25.  März  1880.

—–—.—

Der  Bundesrath  hat  zur  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli
1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  die  nachfolgenden  Vorschriften  erlassen:

                                                    §.  1.

Die  in  den  §§.  3  und  24  des  Gesetzes  vorgeschriebenen  Anmeldungen  der  mit  Taback  bepflanzten
Grundstücke  sind  nach  Anleitung  des  Musters  a  auszufertigen  und  innerhalb  der  im  Gesetz  vorgeschriebenen  Must
Frist  der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  zu  übergeben  (s.  26).  *

                                                       §.  2.

Der  Zeitpunkt  der  im  §.  4  des  Gesetzes  vorgeschriebenen  Prüfung  der  Angaben  in  den  Anmeldungen
wird  durch  den  mit  derselben  beauftragten  Beamten  bestimmt  und  der  Gemeindebehörde  mitgetheilt.  Letztere
hat  den  Tabackpflanzer  zu  der  Prüfung  einzuladen.  Leistet  ein  Tabackpflanzer  dieser  Einladung  keine  Folge,
so  braucht  deshalb  die  Prüfung  der  von  ihm  übergebenen  Anmeldung  nicht  aufgeschoben  zu  werden.

Ergiebt  die  Prüfung,  daß  die  Anmeldung  unrichtige  Angaben  enthält  oder  daß  ein  mit  Taback  bepflanztes
  Grundstück  überhaupt  nicht  angemeldet  worden  ist  (s.  34  des  Gesetzes),  so  wird  über  den  Sachverhalt
  von  dem  mit  der  Prüfung  beauftragten  Beamten  eine  Verhandlung  ausgenommen.  Falls  nicht  der
Befund  von  dem  Pflanzer  sofort  als  richtig  anerkannt  wird,  ist  der  Gemeindevorsteher  oder  ein  Stellvertreter
desselben  zuzuziehen.

                                                   §.  3

Die  Entscheidung  darüber,  ob  die  nach  §.  6  des  Gesetzes  erforderliche  Feststellung  der  Menge  des
mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellenden  Tabacks  nach  der  Blätterzahl  oder  nach  dem  Gewicht  zu  erfolgen
hat,  steht  der  Steuerbehörde  zu.

                                                    §.  4.
Die  Ausstellung  der  nach  §.  8  des  Gesetzes  auf  Erfordern  der  Steuerbehörde  von  dem  Tabackpflanzer
über  die  Menge  des  zur  Verwiegung  zu  stellenden  Tabacks  einzureichenden  Deklaration  hat  nach  Anleitung

des  Musters  b  zu  erfolgen.  Muster b
ster
23
        <pb n="174" />
                                                               —  154  —

In  derselben  ist  nach  der  Bestimmung  der  Steuerbehörde  für  die  einzelnen  mit  Taback  bepflanzten
Grundstücke  entweder  ·

a)  die  Anzahl  der  darauf  befindlichen  Tabackpflanzen  und  die  durchschnittliche  Blätterzahl  derselben,

oder

b)  die  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellende  Gewichtsmenge
anzugeben.

Zu  a.  In  Spalte  5  der  Deklaration  ist  die  Zahl  der  Blätter  anzugeben,  welche  durchschnittlich
  auf  je  100  Tabackpflanzen  kommt.  Behufs  Ermittelung  dieser  Zahl  sind  an  einer  entsprechend
  großen,  nach  der  Ausdehnung  und  Beschaffenheit  der  Pflanzung  an  verschiedenen
Stellen  des  Grundstücks  auszuwählenden  Anzahl  von  Tabackpflanzen  die  Blätter  zu  zählen.  Die
zu  deklarirende  durchschnittliche  Blätterzahl  ergiebt  sich  alsdann,  wenn  der  hundertfache  Betrag
der  gezählten  Blätter  durch  die  Zahl  der  ausgewählten  Pflanzen  getheilt  wird.

Zu  b.  Als  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellende  Gewichtsmenge  ist  in  Spalte  6  der
Deklaration  das  Gewicht  des  voraussichtlichen  gesammten  Erntegewinns  in  dachreifem  trockenem
Zustande  anzugeben.  -

Die  schriftliche  Aufforderung  der  Steuerbehörde  (Muster  b)  enthält  das  zur  Abgabe  der  Deklaration
erforderliche  Formular  und  ist  nach  Ausfüllung  des  letzteren  innerhalb  acht  Tagen  der  Steuerhebestelle  zu
übergeben.  Unterbleibt  die  rechtzeitige  Uebergabe  der  Deklaration  oder  giebt  die  Prüfung  derselben  zu  Erinnerungen
  Anlaß,  welche  sich  nicht  sofort  erledigen  lassen,  so  erfolgt  die  amtliche  Feststellung  der  Blätterzahl
oder  Gewichtsmenge  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  im  §.  7  des  Gesetzes.

                                                          §.  5.

Die  im  §.  9  des  Gesetzes  unter  Ziffer  1  vorgeschriebene  schriftliche  Anzeige  über  etwaige  vor  der
amtlichen  Verwiegung  des  Tabacks  eingetretene  Unglücksfälle,  durch  welche  der  Erntegewinn  eine  Verminderung
  erfahren  hat,  ist  innerhalb  der  im  Gesetz  vorgeschriebenen  Frist  der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  zu  übergeben.
  Die  Anzeige  muß  die  Bezeichnung  und  den  Flächeninhalt  der  Grundstücke,  auf  welchen  die  beschädigten
  Tabackpflanzen  gewachsen  sind,  die  Ursache  und  den  Tag  der  Beschädigung,  sowie  die  Größe  des  Verlustes
  an  Blätterzahl  oder  Gewichtsmenge  enthalten.

                                                        §.  6.

Für  den  nach  §.  9  Ziffer  2  des  Gesetzes  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  bis  zur  Verwiegung  des
Tabacks  entstehenden  Abgang  an  Bruch  und  Abfall  wird  bis  auf  weiteres,  falls  die  Festsetzung  der  zur
Verwiegung  zu  stellenden  Tabackmenge  auf  die  Blätterzahl  gerichtet  war,  ein  Abzug  von  zwei  Prozent,  falls
die  Festsetzung  auf  die  Gewichtsmenge  gerichtet  war,  ein  solcher  von  einem  Prozent  gewährt.

Die  Direktivbehörden  sind  ermächtigt,  höhere  Abzüge  dann  zu  gewähren,  wenn  die  stattgehabten  Ermittelungen
  die  Annahme  entsprechender  größerer  Abgänge  begründen.

                                                          §.  7.

Die  nach  §.  10  des  Gesetzes  entnommenen  Proben  sind  von  Seiten  der  Steuerbeamten  in  Gegenwart

  des  Tabackpflanzers  oder  eines  Vertreters  desselben  durch  Anlegung  eines  Siegels  zu  identifiziren.
                                                          §.  8.

Die  nach  §.  11  Absatz  1  des  Gesetzes  erforderliche  Genehmigung  der  Steuerbehörde  zur  Veräußerung
  des  Tabacks  vor  der  Gestellung  desselben  zur  amtlichen  Verwiegung  ist  unter  Bezeichnung  der  Grundstücke,
  auf  welchen  der  Taback  gewachsen  ist,  schriftlich  bei  der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  zu  beantragen.

Die  Genehmigung  wird  nur  dann  ertheilt,  wenn  der  Erwerber  des  Tabacks  die  Verpflichtung  übernimmt,
  denselben  nach  bewirkter  Trocknung  bei  der  ihm  bezeichneten  Amtsstelle  zur  Verwiegung  vorzuführen
(§§.  12  bis  15  des  Gesetzes),  und  auf  Erfordern  für  den  auf  dem  Taback  haftenden  Steueranspruch
Sicherheit  leistet.

Der  Erwerber  hat  der  Steuerhebestelle  anzuzeigen,  wo  der  Taback  bis  zur  Gestellung  zur  Verwiegung
  aufbewahrt  werden  soll.

Bei  der  Entäußerung  eines  Theils  des  Erntegewinns  ist  anzugeben,  welcher  Theil  der  nach  §.  6
des  Gesetzes  festgesetzten  Tabackjmenge  von  dem  Käufer  zu  vertreten  ist.  War  die  Festsetzung  auf  die  zu
vertretende  Blätterzahl  gerichtet,  und  sollen  die  geernteten  Grumpen  ganz  oder  theilweise  veräußert  werden,
so  ist  die  zu  veräußernde  Menge  der  Grumpen  zur  Verwiegung  vorzuführen  und  die  Steuer  davon,  falls
nicht  Kreditirung  eintritt,  sofort  zu  entrichten.
        <pb n="175" />
                                                         –  155  —

                                                     §.  9.    

Derjenige  Taback,  welcher  vor  dem  nach  §.  14  des  Gesetzes  für  die  Verwiegung  festgesetzten  Zeitpunkt
  über  die  Zollgrenze  ausgeführt  werden  soll  (§.  11  Absatz  2  des  Gesetzes),  ist  nach  Maßgabe  der
Bestimmungen  in  den  §§.  13  und  15  bis  17  dieser  Bekanntmachung  der  Ausgangsabfertigung  zu
unterstellen.

Wenn  nur  ein  Theil  des  geernteten  Tabacks  ausgeführt  werden  soll,  so  ist  in  der  betreffenden
Ausfuhranmeldung  anzugeben,  wie  die  nach  §.  6  des  Gesetzes  festgesetzte  Tabackmenge  sich  auf  den  zur  Ausfuhr
bestimmten  und  den  später  noch  zur  Verwiegung  zu  stellenden  Erntegewinn  vertheilt.

War  die  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellende  Gewichtsmenge  festgestellt,  so  können  zum  Zweck
der  Feststellung,  ob  der  gesammte  Ernteertrag  oder  eine  Menge,  welche  dem  angemeldeten  Theile  des  festgestellten

  Sollbetrags  entspricht,  vorgeführt  worden  ist,  auf  Kosten  des  Tabackpflanzers  Sachverständige
zugezogen  werden.

                                                    §.  10.

Die  Amtsstellen,  welchen  der  geerntete  Taback  zur  Verwiegung  vorzuführen  ist  (§.  12  des  Gesetzes),
werden  örtlich  bekannt  gemacht.

                                                            §.  11.

Insoweit  nicht  von  der  Direktivbehörde  anderweite  Bestimmung  getroffen  wird,  sind  die  zur  Verwiegung
  zu  stellenden  Tabackblätter  einschließlich  der  Sandblätter  in  Büschel  von  je  25  Blättern  und  in
Bündel  von  je  200  Büscheln  zu  verpacken  (§.  13  Absatz  1  des  Gesetzes).

Von  den  kein  ganzes  Bündel  bildenden  Tabackblättern  ist  ein  Restbündel  herzustellen.  An  demselben
  ist  eine  die  Anzahl  der  darin  befindlichen  vollen  Büschel  und  ungebüschelten  Blätter  bezeichnende
Aufschrift  anzubringen.

Ein  jeder  Büschel  ist  entweder  mit  einem  Tabackblatt,  welches  die  vorgeschriebene  Anzahl  der  Blätter
des  Büschels  ergänzt,  oder  mit  Bast,  Bindfaden  2c.  zusammenzubinden.  Bei  dem  Zusammenbinden  müssen
die  Enden  der  Blattstiele  frei  bleiben,  damit  die  Nachzählung  der  Blätter  ohne-  Zeitaufwand  vorgenommen
werden  kann.

Sind  verdorbene  oder  andere  werthlose  Blätter  mit  vorzuführen,  so  genügt  es,  dieselben  in  Päcke
zusammenzubinden,  welche  mit  einer  die  Zahl  der  Blätter  bezeichnenden  Ausfschrift  zu  versehen  sind.

Die  Grumpen,  der  Bruch  und  die  sonstigen  Abfälle  sind  in  Säcke,  Kisten  oder  ähnliche  passende
Behältnisse  verpackt  zur  Verwiegung  zu  stellen  (s.  13  Absatz  2  des  Gesetzes).  Eine  Büschelung  der  Grumpen
ist  nicht  erforderlich.

Ist  die  Tabackernte  nach  der  zu  vertretenden  Gewichtsmenge  amtlich  festgesetzt,  so  kann  mit  Genehmigung
  der  Direktivbehörde  zugelassen  werden,  daß  die  gesammte  Ernte  ungebüschelt,  aber  getrennt  nach
Blättern  (einschließlich  der  Sandblätter)  und  nach  Grumpen,  Bruch  und  sonstigen  Abfällen  in  geeigneter
Verpackung  (Ballen,  Säcken,  Kisten  rc.)  zur  Verwiegung  vorgeführt  werde.

                                                          §.  12.
Im  Sinne  des  Gesetzes  werden
unter  Sandblättern  diejenigen  Tabackblätter,  welche  zur  Zeit  des  Brechens  nicht  mehr  grün  sind,
aber  noch  aufgeschnürt  und  zum  Trocknen  aufgehängt,  jedoch  zeitiger  als  das  Obergut  abgehängt  werden,
unter  Grumpen  die  schon  auf  dem  Felde  abgestorbenen  untersten  Tabackblätter,  welche  nicht  aufgeschnürt
  und  nicht  zum  Trocknen  aufgehängt  werden,
verstanden.

                                                 §.  13.
Der  nach  §#§.  12  bis  15  des  Gesetzes  und  nach  den  Vorschriften  in  dieser  Bekanntmachung  zur

amtlichen  Verwiegung  zu  stellende  unversteuerte  Taback  ist  dem  Waagebeamten  nach  Anleitung  des  Musters  c  M

schriftlich  anzumelden  (§.  26).

                                                  §.  14.
Der  Tabackpflanzer,  welcher  den  Taback  nach  der  Verwiegung  zurücknehmen  und  unversteuert  weiter

aufbewahren  will,  hat  dies  unter  Bezeichnung  der  Räume,  in  welchen  die  Lagerung  stattfinden  soll,  in  der
Anmeldung  zur  Verwiegung  (Muster  c)  zu  erklären.

Den  Steuerbeamten  ist  der  Zutritt  zu  denjenigen  Räumen  gestattet,  in  welchen  der  unversteuerte
Taback.  nach  der  Verwiegung  aufbewahrt  wird.

23*

usterc.
        <pb n="176" />
                                                               —  156  —

                                                       §.  15.

Wenn  unversteuerter  Taback  mit  dem  Anspruch  auf  Steuerbefreiung  über  die  Zollgrenze  ausgeführt
oder  in  eine  Niederlage  für  unversteuerten  inländischen  Taback  verbracht  werden  soll,  so  ist  dies,  sofern  nicht
eine  besondere  Abfertigungsstelle  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde  hiermit  beauftragt  und  dies  öffentlich

Muster  d  bekannt  gemacht  wird,  der  Bezirkshebestelle  nach  Anleitung  des  Musters  d  schriftlich  anzumelden  (§.  26).
–                                                   §.  16.

Ueber  den  zu  versendenden  Taback  (§.  15)  wird  ein  Versendungsschein  ausgestellt.  Der  Anmelder
übernimmt  mit  der  Unterzeichnung  der  Anmeldung  die  Verpflichtung,  die  Steuer  von  dem  zu  versendenden
Taback,  wenn  der  Nachweis  der  Ausfuhr  oder  der  Niederlegung  nicht  in  der  von  der  Amtsstelle  festgesetzten
Frist  nach  Vorschrift  erbracht  wird,  auf  Anfordern  sofort  zu  entrichten.  Die  Amtsstelle  ist  befugt,  für  die
Erfüllung  dieser  Verpflichtung  angemessene  Sicherheitsbestellung  zu  verlangen.

Erfolgt  die  Ausfuhr  oder  die  Versendung  zur  Niederlage  nicht  unmittelbar  nach  der  Verwiegung
(§.  13),  sondern  erst  nach  vorgängiger  Lagerung  bei  dem  Tabackpflanzer  (§.  14),  so  darf  der  Taback  erst
nach  erfolgter  Anmeldung  aus  den  Räumen,  in  welchen  derselbe  aufbewahrt  wurde,  entfernt  werden.

                                                   §.  17.

Der  zur  Ausfuhr  bestimmte  unversteuerte  Taback  ist  der  Amtsstelle  behufs  Revision  vorzuführen,
und  zwar,  sofern  nicht  Eisenbahnwagenverschluß  oder  amtliche  Begleitung  eintritt,  derart  in  Kolli  verpackt,
daß  ein  vorschriftsmäßiger  Verschluß  angelegt  werden  kann.

Die  Ausfuhr  hat  über  ein  zur  Erledigung  von  zollamtlichen  Begleitscheinen  I.  (§.  33  des  Vereinszollgesetzes
  vom  1.  Juli  1869)  befugtes  Grenzzollamt  zu  erfolgen  und  ist  nach  Maßgabe  der  für  die  Er—
ledigung  dieser  Begleitscheine  getroffenen  Bestimmungen  nachzuweisen.  «

                                                     §. 18.

In  denjenigen  Fällen,  in  welchen  der  Versender  auf  Grund  des  §.  17  des  Gesetzes  eine  Vergütung
des  durch  Eintrocknen  des  Tabacks  während  des  Transports  von  der  amtlichen  Verwiegungsstelle  bis  zur
Niederlage  entstehenden  Gewichtsverlustes  in  Anspruch  nimmt,  ist  der  Taback,  sofern  nicht  Eisenbahnwagenverschluß
  oder  amtliche  Begleitung  eintritt,  so  zu  verpacken,  daß  Verschluß  angelegt  werden  kann.  Eine  dem
Gewichtsabgang  entsprechende  Abschreibung  wird  jedesmal  dann  gewährt,  wenn  der  amtliche  Verschluß  des
versendeten  Tabacks  bei  der  Aufnahme  in  die  Niederlage  unverletzt  befunden  ist  oder  amtliche  Begleitung
stattgefunden  hat.

Wird  von  einem  Tabackpflanzer  der  Erntegewinn  nach  der  Verwiegung  ganz  oder  theilweise  zur
Aufbewahrung  zurückgenommen  und  der  aufbewahrte  Taback  oder  ein  Theil  desselben  später  in  eine  Niederlage
für  unversteuerten  Taback  verbracht,  so  kann  für  den  während  der  Lagerung  bei  dem  Tabackpflanzer  durch
Eintrocknen  entstandenen  Gewichtsverlust  auf  Grund  des  §.  17  des  Gesetzes  behufs  Abschreibung  von  dem
bei  der  Verwiegung  ermittelten  Soll  an  steuerpflichtigem  Taback  ein  Zuschlag  zu  dem  bei  der  Versendung
zur  Niederlage  ermittelten  Gewicht  nach  dem  Verhältniß  von  einem  Prozent  für  100  Tage  der  Lagerung
gewährt  werden.  Die  Direktivbehörden  sind  ermächtigt,  höhere  Zuschläge  zu  gewähren,  wenn  die  stattgehabten
Ermittelungen  die  Annahme  entsprechend  größerer  Abgänge  begründen.

                                                    §.  19.

Soll  bei  der  Verwiegung  der  Taback  oder  ein  Theil  desselben  behufs  steuerfreier  Abschreibung  (§.  16
Absatz  3  des  Gesetzes)  vernichtet  werden,  so  ist  dies  in  der  Anmeldung  (Muster  e)  zu  beantragen.  Die  Vernichtung
  des  Tabacks  hat  in  der  Regel  durch  Verbrennen  zu  geschehen.  Die  hierzu  nöthigen  Handleistungen
hat  der  Anmelder  zu  verrichten  oder  auf  seine  Kosten  verrichten  zu  lassen.

Die  Anträge  auf  Erlaß  der  Steuer  wegen  Feuerschadens  müssen  spätestens  am  vierten  Tage  nach
dem  Unglücksfalle  bei  der  Steuerhebestelle  eingereicht  werden.  Die  Anzeige  muß  den  Tag  der  Beschädigung
sowie  die  Menge  des  etwa  nicht  zu  Verlust  gegangenen  Theils  der  Tabackernte  entnehmen  lassen.

                                                    §.  20.
Die  nach  §.  19  des  Gesetzes  erforderliche  Benachrichtigung  der  Steuerbehörde  über  die  Veräußerung
Muster  e  von  unversteuertem  Taback  hat  nach  Anleitung  des  Musters  e  zu  erfolgen  (8.  26).  Der  gedachten  Benach-Muster E
  richtigung  ist  mit  Rücksicht  auf  die  Schlußbestimmung  in  §.  19  des  Gesetzes  eine  Erklärung  des  Käufers
oder  sonstigen  Erwerbers  des  Tabacks  beizufügen,  wonach  er  die  Haftung  für  die  auf  dem  Taback  ruhende
Steuer  übernimmt  und  worin  die  Räume  bezeichnet  sind,  woselbst  der  Taback  bis  zur  Einzahlung  der  Tabacksteuer
  aufbewahrt  werden  soll.  Auf  Verlangen  der  Steuerbehörde  hat  der  Erwerber  des  Tabacks  Sicherheit
        <pb n="177" />
                                                         —  157  —

für  die  geschuldete  Steuer  zu  leisten.  Ueber  die  Entlassung  des  ursprünglich  Steuerpflichtigen  aus  der  Haftpflicht
  wird  demselben  von  der  Steuerhebestelle  eine  Bescheinigung  ertheilt.
Soll  Taback  vor  der  erstmaligen  Veräußerung  in  den  freien  Verkehr  gesetzt  werden,  so  ist  die  Menge
des  zu  versteuernden  Tabacks  der  Steuerhebestelle  anzuzeigen.  Zu  diesen  Anzeigen  sind,  falls  der  Pflanzer
den  Taback  nach  der  Verwiegung  zurückgenommen  und  unversteuert  weiter  aufbewahrt  hat  (§.  14),  Formulare
nach  Muster  f  zu  verwenden.  Andernfalls  ist  der  Antrag  in  Spalte  8  der  Anmeldung  zur  Verwiegung  Wust
(Muster  c)  zu  stellen.  **
Wenn  ein  Theil  des  von  dem  Tabackpflanzer  unversteuert  zurückgenommenen  Tabacks  (§.  14)  veräußert
  oder  von  dem  Tabackpflanzer  versteuert  werden  soll,  so  ist  in  der  betreffenden  Anmeldung  (Muster  e
und  1)  anzugeben,  wie  der  nach  §.  16  Absatz  1  des  Gesetzes  auf  der  Gesammtmenge  des  Tabacks  lastende
Steuerbetrag  sich  nach  dem  Verhältniß  des  Gewichts  des  Tabacks  auf  den  veräußerten  oder  zu  versteuernden
und  auf  den  in  der  Verwahrung  des  Tabackpflanzers  zurückbleibenden  unversteuerten  Taback  vertheilt.  Die
Feststellung  der  betreffenden  Gewichtsmengen  bleibt  den  Betheiligten  überlassen  und  kann  mittelst  Abschätzung
oder  wiederholter  Verwiegung  bewirkt  werden.

                                                   §.  21.

Die  nach  §.  22  Ziffer  4  des  Gesetzes  der  Gemeindebehörde  zu  machende  Anzeige  muß  ergeben,  an
welchem  Tage  und  auf  welchen  im  einzelnen  nach  Lage  und  Flächeninhalt  genau  zu  bezeichnenden  Grundstücken
  mit  der  Abblattung  begonnen  wird  und  in  welche  Räume  die  geernteten  Blätter  zur  vorläufigen
Aufbewahrung  verbracht  werden.  Die  gedachte  Anzeige  ist  von  der  Gemeindebehörde  sofort  der  Steuerhebestelle
  zu  übersenden.  Die  Blätter  sind  sowohl  bei  dem  Transport  vom  Felde  als  auch  demnächst  in  den
Aufbewahrungsräumen  bis  zur  amtlichen  Feststellung  der  zu  vertretenden  Tabackmenge  nach  den  einzelnen
Grundstücken  getrennt  zu  halten,  so  daß  eine  nachträgliche  Abschätzung  des  Erntegewinns  eines  jeden  Grundstücks
  erfolgen  kann.

Der  Tabackpflanzer  ist  verpflichtet,  bei  dem  Einsammeln  der  Tabackblätter  und  deren  Aufbewahrung
den  von  der  Steuerbehörde  für  nöthig  befundenen  besonderen  Anordnungen  nachzukommen  und  die  zur  Feststellung
  der  Menge  erforderlichen  Hülfsleistungen  zu  verrichten  oder  auf  seine  Kosten  verrichten  zu  lassen.

Will  der  Tabackpflanzer  das  Tabackfeld  vor  der  Ernte  wegen  Mißwachses  u.  s.  w.  umpflügen
(§.  22  Ziffer  6  des  Gesetzes),  so  hat  er  hiervon  der  Steuerhebestelle  drei  Tage  vorher  Anzeige  zu  machen.

                                                        §.  22.

Die  Genehmigung  zur  Erzielung  einer  Nachernte  (§.  22  Ziffer  7  des  Gesetzes)  ist  unter  Abgabe
einer  besonderen  Anmeldung  über  das  betreffende  Grundstück  nach  Muster  a  einzuholen.  Hinsichtlich  der
Feststellung  und  Versteuerung  des  gewonnenen  Tabacks  finden  die  hinsichtlich  der  Haupternte  getroffenen  Bestimmungen
  ebenfalls  Anwendung.

Das  Einsammeln  der  verwendbaren  oberen  Theile  der  Tabackpflanzen  ist  nur  nach  vorgängiger
Genehmigung  der  Steuerbehörde  und  unter  den  von  derselben  vorzuschreibenden  Bedingungen  hinsichtlich  der
Feststellung  und  Entrichtung  der  gesetzlichen  Steuer  gestattet.

                                                       §.  23.

In  Betreff  der  nach  Maßgabe  der  §§.  23  bis  25  des  Gesetzes  nach  dem  Flächenraum  zu  versteuernden
  Tabackpflanzungen  finden  die  Bestimmungen  in  den  §§.  1  und  2,  sowie  in  §.  21  Absatz  3  dieser  Bekanntmachung
  gleichmäßig  Anwendung.

Insofern  zur  Zeit  des  Anpflanzens  noch  nicht  feststeht,  ob  der  Taback  der  Besteuerung  nach  dem
Gewicht  oder  nach  dem  Flächenraum  unterworfen  werden  wird  (§.  26  des  Gesetzes),  sind  bei  dem  Anpflanzen
die  Vorschriften  unter  Ziffer  1  und  2  im  §.  22  des  Gesetzes  zu  beachten.

                                                        §.  24.

Soll  auf  Grund  des  §.  24  Absatz  3  und  des  §.  25  des  Gesetzes  für  Taback,  welcher  der  Besteuerung
nach  dem  Flächenraum  unterworfen  ist,  wegen  Mißwachses  oder  anderer  Unglücksfälle  der  Erlaß  der  Steuer
oder  eines  Theils  derselben  beansprucht  werden,  so  ist  innerhalb  vier  Tagen  nach  dem  Eintritt  des  Unglücksfalls
  der  Steuerhebestelle  Anzeige  zu  erstatten.  Die  Anzeige  muß  die  Lage  und  den  Flächeninhalt  der  Grundstücke,
  auf  welchen  die  beschädigten  Tabackpflanzen  gewachsen  sind,  die  Ursache  und  den  Tag  der  Beschädigung
entnehmen  lassen  und  eine  nähere  Angabe  darüber  enthalten,  welcher  Theil  der  zu  erwartenden  Tabackernte

verdorben  ist.
        <pb n="178" />
                                                     —  158  —

Hinsichtlich  des  bei  der  Besteuerung  nach  dem  Flächenraum  ferner  gestatteten  Steuererlasses  wegen
Feuerschadens  finden  die  Bestimmungen  in  §.  19  Absatz  2  dieser  Bekanntmachung  ebenfalls  Anwendung.

                                                   §.  25.
Die  zu  entrichtenden  Beträge  an  Tabacksteuer  werden  alsbald  nach  der  Feststellung  dem  Steuerpflichtigen

  mitgetheilt  und  sind,  falls  nicht  Kreditirung  eintritt,  innerhalb  der  ihm  zu  bezeichnenden  Fristen
bei  der  Steuerhebestelle  einzuzahlen.

                                                          §.  26.
Die  Formulare  zu  den  Anmeldungen  nach  Muster  a  und  c e  bis  f  werden  von  der  Steuerbehörde
durch  Vermittelung  der  Gemeindebehörden  und  Amtsstellen  unentgeltlich  verabfolgt.

Berlin,  den  25.  März  1880.

                         Der  Reichskanzler.
                             In  Vertretung:  Scholz.
        <pb n="179" />
                                               —  159     —

Hauptsteueramtsbezirk  Prenzlau.

Steuerhebebezirk  Schwedt.



Muster  a
(zu  §.  1).

Gemeinde  Dambach.

Anmeldung

des  Tabackpflanzers  Georg  Huber

wohnhaft  zu  Dambach
über  die  im  Jahre  1880  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke.

 

 

 

 

 

Angemeldeter  Bezei  *
·  »»  zeichnung  der  Räume,
Laufende  Bezeichnung  Flächeninhalt  in  welchen  der  geerntete
"  der  der  Taback  bis  zur  amtlichen  Bemerkungen.
ummer.  .  Grundstücke.  Verwiegung  aufbewahrt
Grundstücke.  s  werden  wird.
Ar.  ([U  Meter.
1.  2.  3.  4.  5.
1  Am  Wege  nach  Schwedt  20  06  Im  Wohnbhaus  und  in
den  zugehörigen  Wirth-2
  In  der  Trift  11  35  schaftsräumen.
Summa  31  141

inhalte  anzugeben.
ersichtlich  zu  machen.
Insofern  der  Inhaber  der  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke  (Tabackpflanzer)  den  Taback  gegen  einen  bestimmten

 

 

 

Dambach,  den  7 ten  Juli  1880.

(Unterschrift  des  Tabackpflanzers.)

Georg  Huber.

Abgegeben  Schwedt,  den  74en  Juli  1860.

Eingetragen  in  das  Anmelderegister  unter  Nr.  201.

(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)
Königliches  Steuerawmt.

Küsell.

Anleitung.

 

Die  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke  sind  in  Spalte  2  und  3  einzeln  nach  ihrer  Bezeichnung  und  ihrem  Flächen-Am
  Fuße  der  Spalte  3  ist  die  Summe  des  Flächeninhalts  der  angemeldeten  Grundstücke

Antheil  oder  unter  sonstigen  Bedingungen  durch  einen  Anderen  anpflanzen  oder  behandeln  läßt,  ist  dies  in  Spalte  5

anzugeben.
Die  Anmeldung  ist  bis  zum  Ablauf  des  15.  Juli  bei  der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  einzureichen.  Die  Anmeldung

der  erst  nach  dem  15.  Juli  bepflanzten  Grundstücke  muß  spätestens  am  dritten  Tage  nach  dem  Beginn  der
Bepflanzung  bewirkt  werden.
        <pb n="180" />
                                                            —  160  —

Muster  b
(zu  §.  4).

                                      Benachrichtigung.

Der  Tabackpflanzer  Herr  Georg  Huber  zu  Dambach  wird  hiermit  auf  Grund  des  §.  8  des  Tabacksteuergesetzes
  vom  16.  Juli  1879  ersucht,  für  die  von  ihm  angemeldeten,  in  der  Gemarkung  (Gemeindebezirk)
Dambach  gelegenen,  unter  Nr.  620  des  Anmelderegisters  eingetragenen  Grundstücke

die  Anzahl  der  Tabackpflanzen  und  der  durchschnittlichen  Blätterzahl
unter  Benutzung  der  Spalten  4  bis  7  des  umstehenden  Formulars  schriftlich  zu  deklariren  und  die  Deklaration
innerhalb  acht  Tagen  der  unterzeichneten  Steuerhebestelle  einzureichen.

Es  wird  hierbei  bemerkt,  daß  die  amtliche  Festsetzung  der  zu  vertretenden  mit  der

in  §.  6  des  Tabacksteuergesetzes  angegebenen  Wirkung  durch  diese  Deklaration  ersetzt  werden  kann,  sofern  bei
Prüfung  der  Deklaration  sich  gegen  deren  Inhalt  nichts  zu  erinnern  findet,  oder  die  erhobenen  Erinnerungen
sofort  erledigt  werden.

Schwedt,  den  lten  August  1860.
(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

                             Königliches  Steueramt.
                                              Küsell.

Blätterzahl

                                                  Anleitung.

1.  Die  Spalten  1  bis  3  werden  von  der  Steuerhebestelle  ausgefüllt.

2.  Der  Tabackpflanzer  hat  die  von  ihm  verlangten  Angaben  für  jedes  angemeldete  Grundstück  einzeln  und
zwar,  wenn  die  Deklaration  auf  die  Blätterzahl  zu  richten  ist,  in  den  Spalten  4  und  5,  wenn  dieselbe  auf
die  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellende  Gewichtsmenge  zu  richten  ist,  in  Spalte  6  einzutragen.

3.  Behufs  der  Ermittelung  der  Blätterzahl  (Spalte  5)  sind  an  einer  entsprechend  großen,  nach  der  Ausdehnung
  und  Beschaffenheit  der  Pflanzung,  an  verschiedenen  Stellen  des  Grundstücks  auszuwählenden
Anzahl  von  Tabackpflanzen  die  Blätter  zu  zählen.  Die  zu  deklarirende  durchschnittliche  Blätterzahl  ergiebt
4  alsdann,  wenn  der  hundertfache  Betrag  der  gezählten  Blätter  durch  die  Zahl  der  ausgewählten  Pflanzen
getheilt  wird.

4.  Als  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellende  Gewichtsmenge  ist  in  Spalte  6  der  Deklaration  das  Gewicht
des  voraussichtlichen  gesammten  Erntegewinns  in  dachreifem  trockenem  Zustande  anzugeben.
        <pb n="181" />
                                                      —  161  —

               Verbindliche  Deklaration  des  Tabackpflanzers.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J  Deklaration  in
Deklaration  in  Bezug  auf  Bezug  auf  die
9  Angemeldeter  die  Blätterzahl.  Gewichtsmenge
Lau-  1
fende  Bezeichnung  Flächeninhalt
der  der  Durch-  Gewichts-  Bemerkungen.
Num-  »  Gesammtzahl  schnittliche  menge,  welche
mer.Grundstücke.  Grundstücke  der  Blätterzahl!  mindestens  zur
von  Verwiegung
Tabackpflanzen  100  Pflanzen  zu  stellen  ist
Ar.  [[IMeter.  Stück.  Stück.  Kilogramm.
I.  2.  3.  4.  l  5.  6.  7.
Erster  Probeeintrag.
(Die  Deklaration  war  auf  die  Blätterzahl  gerichtet.)
1.Am  Wege  nach
Schwedt  20  06  8500  926
2.#  der  Trift  11  35  3  750  834
Zweiter  Probeeintrag.
(Die  Deklaration  war  auf  die  Gewichtsmenge  gerichtet.)
1.  Am  Leinpfad  17  87  276
2.  Auf  der  Staffel  15  24  279

 

Dambach,  den  6ten  August  1880.

 

 

 

 

(Unterschrift  des  Tabackpflanzers.)

Georg  Huber.

 

Abgegeben  Schwedt,  den  7  ten  August  1880.

(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)
Königliches  Steueramt.

Küsell.
        <pb n="182" />
                                                       —  162  —

Muster  e
(zu  §.  13).
Verwiegungsstelle  Schwedt.

Hauptsteueramtsbezirk  Prenzlau.
Gemeinde  Dambach.

Steuerhebebezirk  Schwecdt.
                                       Anmeldung

unversteuertem  inländischem  Taback  zur  Verwiegung.

                                           Anleitung.
1.  War  die  Feststellung  auf  die  Blätterzahl  gerichtet,  so  sind  Einträge  in  den  Spalten  1  bis  5,  war  die  Feststellung
  auf  die  Gewichtsmenge  gerichtet,  so  sind  Einträge  in  den  Spalten  6  bis  8  zu  machen.
2.  Soll  der  Taback  nach  der  Verwiegung  von  dem  Tabackpflanzer  zurückgenommen  und  unversteuert  weiter  aufbewahrt
  werden,  so  ist  dies  in  Spalte  9  anzugeben;  gleichzeitig  sind  daselbst  die  Räume  zu  bezeichnen,  in

welchen  die  Lagerung  stattfinden  soll.

Bei  dem  zur  Verwiegung  gestellten  Taback  war  die  Feststellung  gerichtet  auf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anträge
a.  die  Blätterzahl  b.  die  Gewichtsmenge  in  Bezug  auf
Bruch  und  die  Versteue-Anzahl
  Anzahl  der  Grumpen  sonstige  Abfälle  der  Kolli  zung  oer
Blätter  Z„  ·  .
der  indem  der  Kolli  Gattung  abfertigung
Bündel.  »  Zahl.Art.  des  des  Tabacks.
Restbündel.  Zahl.  Art.  Zahl.  Art.  Tabacks.
1.  2.  3.  l  4.  I5.IS.I  7.  8.

 

 

 

                              Erster  Probeeintrag.
(Die  Feststellung  war  auf  die  Blätterzahl  gerichtet.)

 

16  4  692  3  Kisten  2  Säcke
1  Sack  3  Körbe
2  Päcke

 

 

 

 

 

                                Zweiter  Probeeintrag.

(Die  Feststellung  war  auf  die  Gewichtsmenge  gerichtet.)

14  Gebunde  Tabackblätter

3  Säcke  Grumpen
1  Kiste  desgl.
Bruch  und
1  Sack  Sonstige
2  Päcke Abfalle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dambach,  den  lten  November  1880.
(Unterschrift  des  Tabackpflanzers.)
Georg  Huber.

Abgegeben  Schwedt,  den  lten  November  1860.
Eingetragen  in  das  Verwiegungsregister  unter  Nr.  45.
(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)
                       Königliches  Steueramt.
                                      Küsell.
        <pb n="183" />
                                             —  163  —

Muster  d
(zu  8.  15).

                                             Anmeldung

         von  unversteuertem  inländischem  Taback  zur  Versendung.
(Anmerkung.  Der  Vordruck  ist,  soweit  derselbe  für  den  gegebenen  Fall  nicht  zutrifft,  zu  durchstreichen).

Der  unterzeichnete  —  2  erklärt  hiermit,  den  nachstehend  ver—

zeichneten,  von  dem-Fabackpflanzer  .....  .  ...  A (ihm  selbst)  gewonnenen  unversteuerten
  Rohtaback

 

 

zur  unversteuerten  Niederlegung  in  Berlin  mit  Gewährung  der  festgesetzten  Vergütung  für

den  währendder  Lagerung  entstandenen  Gewichtsverlust  versenden

zu  wollen  und  beansprucht,  von  der  gesetzlichen  Verpflichtung  zur  Entrichtung  der  Steuer  von  diesem  Taback  entbunden
  zu  werden.

Der  Anmelder  übernimmt,  wenn  der  Nachweis  der  Ausfuhr  bis  zum  12.  Januar  1881
-  Niederlegung

nicht  nach  Vorschrift  erbracht  sein  sollte,  die  sich  aus  §.  16  und  §.  17  der  Bekanntmachung  vom  25.  März
1880  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich,  Seite  153)  ergebende  Verpflichtung.

 

 

 

 

 

D  Kolli  Gewicht
er  Gattung  wich
des  Bemerkungen  und  Anträge.
Zahl.  Art.  Bezeichnungabacks.  Brutto  Netto
.  Kilogramm.  Kilogramm.
1  Kiste  PV.  L.  I  Tabackblãtter  85
1  Sack  J.  M.  27  Grumpen  27

 

 

 

 

 

 

 

Dambach,  den  5  en  Januar  1881.

(Unterschrift  des  Anmelders.)
Georg  Huber.

Abgegeben  Schwedt,  ben  5en  Januar  1881.
Eingetragen  in  das  Versendungsschein-Ausfertigungsregister  unter  Nr.  95.

(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

                              Königliches  Steueramt.
                                             Küsell.

24*
        <pb n="184" />
                                                       —  164  —

Muster  e

                                                 Anmeldung  (zu  §.  20.)
                                                   betreffend

                      die  Veräußerung  von  unversteuertem  Taback.
                             (Zu  Nr.  45  des  Verwiegungsregisters.)

Der  unterzeichnete  Tabackpflanzer  benachrichtigt  die  Steuerhebestelle  zu  Schwedt,  daß  er  von  dem

in  seiner  Verwahrung  befindlichen  Ü  unversteuerten  Taback  245  Kilogramm  an  Herrn  Adam  Riedel  zu

Frankfurt  a.  O.  veräußert  hat.

Die  nach  der  Benachrichtigung  vom  8 ten  November  1880  in  Gemäßheit  des  §.  16  Absatz  1  des
Gesetzes,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  dem  unterzeichneten
  Tabackpflanzer  zur  Last  stehende  Tabacksteuer  im  Betrage  von  92,80  M  vertheilt  sich  nach  der
Menge  des  vorhandenen  Tabacks:

a)  auf  den  veräußerten  Taback  mit  .  39,20 M
b)  auf  den  in  der  Verwahrung  des  Labackpflanzers  verbleibenden  unversteuerken  Taback  mit  53,60  M.
Dambach,  den  19  ten  Dezember  1880.
                          (Unterschrift  des  Tabackpflanzers.)
                                                     Georg  Huber.

Der  Unterzeichnete  erklärt  hierdurch,  daß  er  die  oben  angegebene  Tabackmenge  erworben  hat  und  die
Haftpflicht  für  die  darauf  ruhende  Tabacksteuer  im  Betrage  von  3980  M  übernimmt.
Der  Taback  wird
a)  versteuert  und  bis  zur  Einzahlung  der  Tabacksteuer  in  (Angabe-der-Räume  der  Wohnung
des  Georg  Huber  zu  Dambach  aufbewahrt,

 

werden.
Dambach,  ben  19ten  Dezember  1880.

                      (Unterschrift  des  Erwerbers  des  Tabacks.)
                                                 Adam  Riedel.

 

  Muster  1

                                        Anmeldung  (zu  §.20).

                                   zur  Versteuerung  von  Taback.
                             (Zu  Nr.  45  des  Verwiegungsregisters).

Der  unterzeichnete  Tabackpflanzer  benachrichtigt  die  Steuerhebestelle  zu  Schwedt,  daß  er  von  dem  in  seiner
Verwahrung  befindlichen  unversteuerten  Taback  175  Kilogramm  in  den  freien  Verkehr  zu  setzen  wünscht.

Die  nach  der  Benachrichtigung  vom  Ivten  Januar  1881  in  Gemäßheit  des  §.  16  Absatz  1  des
Gesetzes,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  dem
unterzeichneten  Tabackpflanzer  zur  Last  stehende  Labacksteuer  im  Betrage  von  37,60  M  vertheilt  sich  nach  dem
Verhältniß  der  vorhandenen  Menge  des  Tabacks:

a)  auf  den  zu  versteuernden  Tabackmit  28 M
b)  auf  den  in  der  Verwahrung  des  Labackpflanzers  verbleibenden  unversteuerten  Taback  mit  9,60 M

Dambach,  den  25  ten  März  1881.
                                (Unterschrift  des  Tabackpflanzers.)

                                                          Georg  Huber.
Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="185" />
                                                  Central-Blatt

                                                für  das

                                             Herausgegeben

                                                    im

                                          Deutsche  Reich.

  

                                          Reichsamt  des  Innern.

—  ———

—  2

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

  

VIII.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  2.  April  1880.

II

Nr. 14.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Verzeichniß  der  der  Transport-Kontrole
  in  Schlesien  unterliegenden  Gegenstände;  —
167

Errichtung  einer  Zollstelle

H
s
3.  Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  Schiffsregister-3


.  Seite  165

 

4.

5.

Behörden;  —  Ernennung  des  Reichskommissars  bei  einem


                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

Seeamt;  —  Erscheinen  des  5.  Heftes  der  Entscheidungen
des  Ober-  Seeamts  und  der  Seeämter

Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  neuer  Bahnstrecken,  sowie
einer  Personen-Haltestelle  172

Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Entlassung;  —  Auf
hebung  einer  Konsular-Agentur

169

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*e  1  —  Ausweisung,  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                       Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.]  a)  Johann  Witt-34  Jahre,  geboren  zu  Dr  Landstreichen,  außer-Königlich  preußische14.  Januar
kowski,  Arbei=  Ostrolenka,  Kussisch-  dem:  zu  a  auch  we-Bezirksregierung  zu|  J.
ter,  Polen,  gen  Diebstahls  und!  Königsberg,
b)  dessen  Ehefrau,  33  Jahre,  geboren  zu  zu  b  auch  wegen
Elisabeth  Witt=  Schnowoga,  Russisch-  Theilnahme  an  einem
kowski,  Polen,  Diebstahl,

2.  Christian  Schellin32  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußische  18.  Dezemger,
  Klempner=  ortsangehörig  zu  Hirsch-  Bezirksregierung  zu  ber  1879.
geselle,  berg  bei  Jung-Bunz-  Bromberg,

lau,  Böhmen,  .

3.  Jurek  (Georg)  Ku-16  Jahre,  aus  Marczek,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische9.  März
baschek  oder  Ku-Ungarn,  teln,  Bezirksregierung  zu|D.  I.
bacek,  Arbeiter,  Oppeln,

 

 

 

 

 

25
        <pb n="186" />
                                             —  166   —

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  1  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
2  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

4.  Hans  Christian  Ras-40  Jahre,  aus  Quern-Landstreichen,  Königlich  preußische  16.  März
mussen,  Arbeits=  drup  auf  Fünen,  Däne-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
mann,  mark,  Schleswig,

5.  Peter  Adamson  81  Jahre,  aus  Wellinge,  Betteln,  nach  mehrmali-dieselbe  Behörde,  17.  März
Arbeiter,  Malmö-Län,  Schwe=  ger  rechtskräftiger  Ver-  d.  I.

den,  urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

6.  Adolf  Lind,  Arbei-36  Jahre,  aus  Karls-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  18.  März
ter,  hamn,  Schweden,  d.  J.

7.  Leopold  Drum,  Ma-26  Jahre,  aus  Schär-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  17.  März
ler,  ding,  Innkreis,  Ober--=  teln,  «  d.  J.

Oesterreich,

8.  Geladin  Heller,38  Jahre,  aus  Brody,  Landstreichen,  Königlich  preußische'16.  März

Lehrer,  Galizien,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Wiesbaden,

9.  Gottlieb  Kobler,28  Jahre,  aus  Boskow,sdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Weber,  Bezirk  Semil,  Böhmen,
10.  Adolf  Peuker,  Tisch-3  4  Jahre,  aus  Gablonz,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  25.  Februar
ler,  Bezirk  Gablonz,  Böh=  teln,  Bezirksamt  Eschen=  d.  J.
mmen,  bach,
11.  Stefan  Karner,80  Jahre,  aus  Velden,Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  bayerische'  7.  März
Schuhmachergeselle,  Bezirk  Villach,  Kärnten,  ger  rechtskräftiger  Ver--  Bezirksamt  Mies=  d.  I.
urtheilung  wegen  der  bach,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

12.  Emanuel  Velisek,4  Jahre,  aus  Makow,  Landstreichen  und  Bet--Königlich  bayerisches  13.  März
Maurer,  Bezirk  Klattau,  Böh=  teln,  Bezirksamt  Eschen=  b.  J.
men,  bach,
13.|Gustav  Ludwig  Köll-geboren  am  24.  Maidesgleichen,  Königlich  sächsischef16.  Februar
ner,  Schuhmacher,  1852  und  ortsangehö-  .  Kreishauptmann-  d.  J.

rig  zu  Teplitz,  Böhmen,  schaft  zu  Dresden,
14.  Benjamin  Nojak,39  Jahre,  aus  Neustadt,  desgleichen,  Großherzoglich  badi-7.  März
Buchbinder,  Kreis  Boßien,  Bezirk  scher  Landeskom-d.  S.
Kowno,  Rußland,  missär  zu  Mannheim,
15.[Giovanni  Comellini,  24  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks--18.  März
Tagner,  ortsangehörig  zu  Fengo,  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
Hrovinz  Cremona,  Itaien,

16.  Carlo  Alberto  Pe-geboren  am  20.  Maildesgleichen,  derselbe,  desgleichen.

zotta,  Erdarbeiter,

 

1848  und  ortsangehö- 



Bergamo,  Italien,

rig  zu  Alzern,  Provinz
        <pb n="187" />
                                                     —  167   — 



                                    2.   Zoll=  und  Steuer-Wesen.

In  dem  Grenzbezirk  der  Provinz  Schlesien  oder  einzelner  Theile  derselben  unterliegen  bis  auf  weiteres  der
Transport-Kontrole  die  nachstehend  aufgeführten  Gegenstände:

 

 

 

Benennung

 

 

 

Tarif-7
  der  f  3
S  Gegenstände.  Position.  Grenzbezirk
A.  Für  die  Grenzstrecke  gegen  Oesterreich.
1)|]  Baumwollene  Zeugwaaren  aller  Art  mit  Ausschluß  24  der  Provinz  Schlesien  von  Slupna
der  Strumpfwaaren.  1  bis  6.  bei  Myslowitz  bis  zur  Grenze  des
Königreichs  Sachsen  in  der  Nähe  des
Dorfes  Ober-Friedersdorf,  Kreis
Görlitz.
2  Ganz  grobe  Eisenwaaren  6 e  1.
grobe  und  feine  Eisenwaaren  2  und  3.  desgleichen.
3 Glas  und  Glaswaaren  und  zwar:
Tafel=  (Fenster-)  und  Spiegelglas,  geschliffenes,
polirtes,  gemustertes,  mattes,  auch  farbiges,  belegtes
aller  Art  ...  .......10c12.derNegierungsbczirkeBreslauund
Liegnitz  von  dem  Dorfe  Plottnitz,
Kreis  Frankenstein,  bis  zur  Grenze
des  Königreichs  Sachsen  in  der
Nähe  des  Dorfes  Ober-Friedersdorf,
  Kreis  Görlitz.
Behänge  zu  Kronleuchtern  von  Glas,  Glasknöpfe,
auch  gefärbte;  massives,  weißes  Glas,  nicht  besonders
  benanntes,  gepreßtes,  geschliffenes,  polirtes,
abgeriebenes,  geschnittenes,  geätztes,  gemustertes
Glas,  insoweit  es  nicht  unter  d.  und  f.  fällt.  10e.  desgleichen.
farbiges  mit  Ausnahme  des  unter  a,  d  und  e  be—
griffenen,  bemaltes  oder  vergoldetes  (versilbertes)
Glas;  Glasflüsse  (unechte  rohe  Steine)  ohne
Fassung;
Glaswaaren  und  Emailewaaren  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  fallen.  ........  10  f.  desgleichen.
4  Breter  13  c  2.  der  Provinz  Schlesien  wie  zu  1.
grobe,  rohe,  ungefärbte  Böttcher-,  Drechsler-,  Tischlerund
  blos  gehobelte  Holzwaaren  und  Wagnerarbeiten,
mit  Ausnahme  der  Möbel  von  Hartholz  und  der
fournirten  Möbel;  grobe  Korbflechterwaaren,  weder
gefärbt,  gebeizt,  lackirt,  polirt,  noch  gefirnißt,  geschälte
Korbweiden;  Hornplatten  und  rohe,  blos  geschnittene
Knochenplatten;  Stuhlrohr,  gebeiztes  oder  gespaltenes  13  d.  desgleichen.
5 Wagen  und  Schlitten  mit  Leder  oder  Polsterarbeit  2.  desgleichen.
6  Kleider  und  Leibwäsche,  fertige,  auch  Putzwaaren  18  a  bis  g.  desgleichen.

 

 

 

25*
        <pb n="188" />
                                                        —  168   — 

 

 

 

 

 

 

*  Ben  nung  Tarif-  Im
er
Gegenstände.  Position.  Grenzbezirk
7|Kurze  Waaren,  Quincaillerien  etc.  20  à  bis  c|  der  Provinz  Schlesien  wie  zu  1.
8  Leder  und  Lederwaaren  .  21  a  bis  e.  desgleichen.
9  Leinengarn,  Leinwand  und  andere  Leinenwaaren  mit
Ausnahme  der  Seilerwaaren  und  Strumpfwaaren  22  bis  i.  desgleichen.
10  Folgende  Konsumtibilien:
Bier  aller  Art  ..  25  à.  desgleichen.
Wein  25 e .  desgleichen.
Butter  25  f.  desgleichen.
Fleisch,  ausgeschlachtetes  frisches  und  zubereitetes
Geflügel  aller  Art,  nicht  lebend  .  2581.  desgleichen.
Käse  aller  Art  .  250.  desgleichen.
Mühlenfabrikate  aus  Getreide  und  Hülsenfrüchten  2502.  desgleichen.
11  Seidenwaaren  30e  und  f.  desgleichen.
12  Waaren  aus  Steinen,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  33  a  .
btscfallenmItAusnahmederStatuen  332  1imHauptamtgbezirkNeustadtO.S.
·  .und 2.
13 Eier von Geflügel (von 50 Stück an).  37b.  der  Provinz  Schlesien  wie  zu  1.
14  Porzellan  und  porzellanartige  Waaren.  38d  1  des  Regierungsbezirks  Liegnitz  und
und  2  zwar  in  dem  Theile  desselben  von
der  Grenze  des  Königreichs  Sachsen
bei  Ober-Friedersdorf,  Kreis  Görlitz,
  bis  zum  Dorfe  Blumenthal,
15ieh  und  zwar:  Klreis  Löwenberg.
Pferdi  39a-.  der  Provinz  Schlesien  wie  zu  1.
Stiere  und  Kühe  -b.
Ochsen  n  C.
Jungvieh  im  Alter  bis  zu  2½  Zabten  4.
Kälber  unter  6  Wochen  e.  desalei
Schweine  #  .  esgleichen.
Spanferkel  unter  10  1  Kren  -8g.
Schafvieh.  -1.
Lämmer  i.
16/ Wollenwaaren,  auch  in  Verbindung  mit  Baumwolle,
Leinen  und  Metallfäden,  mit  Ausschluß  der  Ludhleisten
  41d  2  bis  .  desgleichen.
B.  Für  die  Grenzstrecke  gegen  Rußland.
1|Butter.  25  f.  des  Regierungsbezirks  Oppeln  von
Slupna  bei  Myslowitz  bis  zur
Grenze  des  Großherzogthums  Posen
  bei  Costau,  Kreis  Creuzburg.
2  Fleisch,  ausgeschlachtetes,  frisches  und  zubereitetes,
Geflügel  aller  Art,  nicht  lebend  25  g  1.  desgleichen.
        <pb n="189" />
                                                 —   169   —

 

 

*  Benennung  Tarif-  Im
er
Gegenstän  de.  Position.  Grenzbezirk
3 Kavier  25  n.  im  Hauptamtsbezirk  Myslowitz.
4|  Käse  aller  Art  .......  25  0.  wie  zu  1.
5/  Thee  ....  25  w.  desgleichen.
6  Eier  von  Geflügel  (von  50  Stück  an)  ....  37b.  desgleichen.
71  Vieh  und  zwar:
Pferde  39  a.
Stiere  und  Kühe  5  b.
Ochsen  C.
Jungvieh  im  Alter  bis  zu  2½  Jahren  -d.
Kälber  unter  6  Wochen  e.  desgleichen.
Schweine  f#
Spanferkel  unter  10  Kilogramm  8.
Schafvieh.  ....  -h.
Lämmer  -  i.

 

 

 

                                       Anmerkung.

Die  Bestimmung,  wonach  im  Grenzbezirk  der  Provinz  Schlesien  gegen  Oesterreich  und  Rußland  die
Transport-Kontrole  für  Ziegen  bestehen  bleibt  und  auch  künftig  wieder  in  Kraft  tritt,  sobald  und  so  lange
an  Grenzstrecken  dieser  Provinz  die  Einfuhr  von  Ziegen  in  Folge  Bekanntmachung  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde
  verboten  ist,  behält  auch  fernerhin  Gültigkeit.

 

In  Schöna  bei  Schandau  ist  am  1.  April  d.  J.  ein  Nebenzollamt  I.  errichtet  und  demselben  die  Befugniß
  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.  über  auf  der  Elbe  eingehende  Bau=  und  Nutzhölzer  beigelegt
  worden.

 

                                      3.  Marine  und  Schiffahrt.

                                                  Verzeichniß
der  auf  Grund  des  §.  3  des  Gesetzes,  betreffend  die  Nationalität  der  Kauffahrteischiffe  und  ihre

Befugniß  zur  Führung  der  Bundesflagge,  vom  25.  Oktober  1867  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  35)
von  den  Regierungen  der  Bundes-Seestaaten  eingesetzten  Schiffsregister-Behörden.“)

 

 

 

 

 

Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk  Küste  nf  recken
es
der  Schiffsregister-Behörde.  Amtsbezirks.
A.  In  Preußen.
Amtsgericht.  Memel.  Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:  Von  der  russischen  Grenze  bis  zu  der
Memel,  Prökuls,  Heidekrug,  auf  der  kurischen  Nehrung  belegenen
Ruß,  Kaukehmen.  Ortschaft  Nidden,  an  dem  kurischen
Haff  bis  zur  Grenze  des  Kreises
Labiau.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  für  1873  Seite  155  und  198.
        <pb n="190" />
                                                   —  170  —

 

 

Bezeichnung  Sitz

 

Amtsbezirk

der  Schiffsregister-Behörde.

Küstenstrecken
des
Amtsbezirks.

 

10

11

12

 

Amtsgericht.

Amtsgericht.

Amtsgericht.

Amtsgericht.

Amtsgericht.

Amtsgericht.
Amtsgericht.
Amtsgericht.

Amtsgericht.

Amtzgericht.

Amtsgericht.

 

Königsberg.

Elbing.
Danzig.

Stettin.

Greifswald.

Stralsund.
Barth.
Kiel.

Altona.

Itzehoe.

Schleswig.

 

Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:
Labiau,  Königsberg,  Fischhausen,
  Pillau,  Zinten,  Heiligenbeil,
  Braunsberg.

Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu
Elbing  und  Tiegenhof.

Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:
Danzig,  Zoppot,  Neustadt,
Putzig.

Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:
Lauenburg,  Stolp,  Rügenwalde,
Köslin,  Kolberg,  Treptow  a.  R.,
Kammin,  Wollin,  Stepenitz,
Gollnow,  Altdamm,  Stettin,
Pölitz,  Neuwarp,  Ueckermünde,

Swinemünde,  Anklam,  Demmin.

Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu
Wolgast  und  Greifswald.

Der  Bezirk  des  Amtsgerichts  zu
Stralsund.

Der  Bezirk  des  Amtsgerichts  zu
Barth.

Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:
Neustadt,  Heiligenhafen,  Burg
a.  F.,  Oldenburg,  Lütjenburg,
Schönberg,  Kiel.

Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:
Altona,  Blankenese,  Uetersen.

Die  Bezirké  der  Amtsgerichte  zu:
Elmshorn,  Glückstadt,  Stzehoe,

Wilster,  Eddelak,  Marne,  Meldorf,

  Wesselburen,  Lunden,
Heide,  Rendsburg.

Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:
Gettorf,  Eckernförde,  Schleswig,
Friedrichstadt,  Tönning,  Garding,
  Husum,  Bredstedt,  Nordstrand,
  Pellworm.

 

Der  übrige  Küstenbezirk  Ostpreußens.

Der  Küstenbezirk  des  frischen  Haffs
von  Tolkemit  bis  zur  Nogatmündung.


Die  westpreußische  Küste  von  Polsk
bis  zur  pommerschen  Grenze.

Die  pommersche  Küste  mit  Ausnahme
von  Neuvorpommern  und  Rügen
und  dem  nördlichen  Theile  der  Insel
Usedom  (bis  Zinnowitz).

Der  nördliche  Theil  der  Insel  Usedom
und  die  neuvorpommersche  Küste  bis
einschließlich  Stahlbrode.

Von  dort  bis  zur  Ostspitze  der  Halbinsel
  Zingst.

Der  übrige  Theil  der  pommerschen
Küste.

Der  Küstenbezirk  von  der  Grenze  des
Gemeindebezirks  Schilksee  einschließlich
  bis  zur  oldenburgischen  Grenze
bei  Neustadt.

Die  Ufer  der  Elbe  von  Altona  abwärts
  bis  zur  Einmündung  der
Krückau  in  die  Elbe.

Vom  Eiderkanal,  bezüglich  von  der
Stadt  Rendsburg  ab  an  der  Westküste
  bis  zur  Einmündung  der
Krückau  in  die  Elbe.

Das  Ufer  der  Schlei  von  Arnis  ab,
die  Ostküste  von  Schleimünde  bis
zur  Grenze  des  Gemeindebezirks
Schilksee  ausschließlich,  die  Eider
und  die  Westküste  von  der  Mündung
  der  Eider  bis  zur  südlichen
Grenze  des  Amts  Tondern,  sowie
die  Inseln  Nordstrand  und  Pellworm.
        <pb n="191" />
                                                     —  171  —

 

 

Sitz

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung  Amtsbezirk  Küste  nr  ecken
e
der  Schiffsregister-Behörde.  Amtsbezirks.

13/  Amitsgericht.  Flensburg.  Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:Von  der  dänischen  Grenze  südwärts:
Kappeln,  Flensburg,  Sonder-Ja)  an  der  Ostküste  bis  Schleimünde
burg,  Norburg,  Apenrade,  einschließlich  und  das  nördliche
Hadersleben,  Wyk,  Tinnum,  Ufer  der  Schlei  bis  Arnis  ein-Niebüll,
  Tondern,  Toftlund.  schließlich,

b)  an  der  Westküste  bis  an  die
.  Grenze  des  Amts  Bredstedt.
14/  Amtsgericht.  Harburg.  Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:  Die  hannoversche  Küste  von  der  Elbe
Harburg,  Buxtehude,  Jork,,  bis  zur  Weser.
Stade,  Bremervörde,  Freiburg,
Neuhaus  a.  d.  Oste,  Otterndorf,
  Dorum,  Lehe,  Geestemünde,
  Blumenthal.

15/  Amtsgericht.  Emden.  Die  Bezirke  der  Amtsgerichte  zu:  Der  übrige  Theil  der  Küste  der  Pro-Wilhelmshaven,
  Wittmund,  vinz  Hannover.

Esens,  Berum,  Norden,  Aurich,
Emden,  Leer,  Weener,  Papenburg,
  Meppen.
B.  In  Mecklenburg-Schwerin.
16%chifferegister-  Nostock.  Das  Rockstocker  Stadtgebiet.
Behörde.
17|Schiffsregister-  Wismar.  Das  Wismarer  Stadtgebiet.
Behörde.
C.  In  Oldenburg.
18/Großherzoglich  Oldenburg.  Das  Herzogthum  Oldenburg.
oldenburgisches
Staatsministerium,
  Departement
  des  Innern.

D.  In  Lübeck.
Kammer  des  Das  lübeckische  Staatsgebiet.

19

Landgerichts
für  Handelssachen.


Lübeck.
6
        <pb n="192" />
                                                     —  172  —

 

 

 

 

Bezeichnung  Sitz  Amtsbezirk  Küste  nister  ecken
e
der  Schiffsregister-Behörde.  Amtsbezirks.
E.  In  Bremen.
20  Senatskommis=  Bremen.  Das  bremische  Staatsgebiet.

sion  für  Schiffahrts-Angele-





F.  In  Hamburg.

21/  Deputation  für  Hamburg.  Das  hamburgische  Staatsgebiet.
Handel  und  8
6

Schiffahrt.

 

 

Zum  Reichskommissar  bei  dem  Seeamt  in  Rostock  ist  an  Stelle  des  Syndikus  Dr.  Maßmann  der  Staatsanwalt
  bei  dem  Oberlandesgericht  Ludwig  Karrig  in  Rostock  ernannt  worden.

Des  fünfte  Heft  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und
der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg  erschienen.
Das  Heft  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  2,00  Mark
für  tdas  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  2,0  Mark  für  das  Exemplar
zu  beziehen.
Berlin,  den  31.  März  1880.  Der  Reichskanzler.
                                                          In  Vertretung:  Eck.

 

                                      4.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                          Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  April  d.  J.  wird  die  8,6  km  lange  Eisenberg—  Crossener  Eisenbahn  mit  der  Station  Eisenberg
dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.
Berlin,  den  31.  März  1880.

Am  1.  k.  Mts.  wird  die  zu  den  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  gehörige,  21,  km  lange  Bahnstrecke
Teterchen  —  Bous,  Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Metz—Courcelles—Teterchen,  mit  den  Stationen  Hargarten,
Uberherrn,  Differten  und  Wadgassen  für  den  Personen,  Gepäck=  und  Güterverkehr  eröffnet.  Dieselbe  hat  in
Bous  Anschluß  an  die  Saarbrücken—Trierer  Bahn.

Berlin,  den  31.  März  1880.

 

Am  1.  k.  Mts.  wird  die  2,,  km  lange,  von  der  Wilhelm-Luxemburg  Eisenbahn-Gesellschaft  erbaute,  der
Verwaltung  der  Kaiserlichen  General-Direktion  der  Reichs-Eisenbahnen  unterstehende  Bahnstrecke  Esch  —
Deutsch-Oth,  Fortsetzung  der  Bahnlinie  Bettemburg—Esch,  mir  der  Station  Deutsch-Oth  und  den  Zweiggeleisen
  nach  den  Ladestellen  Cabucières,  Les  Etangs  und  Villerupt  für  den  Personen-,  Gepäck=  und  Güterverkehr
  eröffnet.

Berlin,  den  31.  März  1880.
        <pb n="193" />
                                                   —  173  —

Am  15.  Mai  d.  I.  wird  die  an  der  Bahnlinie  Görlitz—Zittau  der  Berlin-Görlitzer  Eisenbahn  zwischen  den
Stationen  Ostritz  und  Rosenthal  versuchsweise  eingerichtete  Personen-Haltestelle  Rußdorf  dem  Verkehr  übergeben
  werden.

Berlin,  den  31.  März  1880.
                              In  Vertretung:  Körte.

 

                                        5.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Schiffseigner  W.  Eugen  Meyer  zu  St.  Georges  Bermuda  zum  Konsul  daselbst,
Un
den  Kaufmann  Isidoro  Esteban  Baßos  in  Irun  zum  Vize-Konful  daselbst
zu  ernennen  geruht.  «

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Roussatier  in  Onega  ist  auf  seinen  Antrag  aus  dem  Reichsdienste  entlassen
  worden.

Die  Konsular-Agentur  in  Nystad  (Finnland)  ist  aufgehoben.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="194" />
        <pb n="195" />
                                                  Central-Blatt

                                            für  das

                                    Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben

                                                im

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanflalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Berlin,  Freitag,  den  9.  April  1880.  #

VIII.  Jahrgang.

 

Nr.  15.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

rungen  im  Bestande  und  in  den  Befugnissen  von  Zoll- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  Z  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  be  u  und  Steuerstelllen  177
oll-  und  Steuer-Wesen:  Bundesrathsbeschluß,  betreffen  .  ,  ·  ..
die  Prüfung  des  zur  Dena  Bundesralt  Bestellsalz  zu  ver-  3.  Eisenbahn-  Wesen.  Eröffnung  neuer  Bahnstrecken  un
wendenden  Seifenpulvers;  —  Transport-Kontrole  ür  2777
Taback  etc.  im  Grenzbezirk  der  Rheinprovinz;  —  Verände-  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  178
                                 1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                         Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
1
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
—  ——  Aausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                      a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Johann  Stevens,  31  Jahre,  geboren  und  Diebstahl  und  Betrug,  Königlich  preußische  25.  März
Dachdecker,  wohnhaft  zu  Schinnen,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
#  Niederlande,  Duüsseldorf,
2.  Julie  Neschen,  ge-  50  Jahre,  aus  Nickols-Kuppelei,  Königlich  württember-12.  März
borne  Fuchs,  Satt=  burg,  Mähren,  1  gische  Regierung  des  d.  I.
ler=  und  Stiefel-  Neckarkreises  zu  Ludputzerftau,
  (getrennt  #  wigsburg,
lebend),  1  1
b.  Auf  Grund  des  .  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Robert  Ste  in-geboren  am  24.  März  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußisches8.  März
mann,  (alias  Stei=  1861  und  ortsangehö=  teln,  DPolizei-Präsidium  zus  d.  I.

nemann),  Arbeiter  rig  zu  Riesbach,  Kan-(Hausdiener),

  ton  Zürich,  Schweiz,

 

I

Berlin,

26
        <pb n="196" />
                                                —  176    —

 

S
8
z
c2
1.

Name  und  Stand

Alter  und  Heimath

 

s

2.

des  Ausgewiesenen.

-

 

 

l  3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum  des
Ausweisungs-



6.

 

4.  Josef  Rubin,  Ar-10.


11.

12.
13.

14.

l

Karl.

.Sohann

 

beiter,

Bittner,
Tagearbeiter,

Jorde,
Schlossergeselle,

.[Josef  Koneil,  Sattler,



.Iosef  Kaiser,  Tuchmachergeselle,


SJosef  Liehm,  Maler,


Rasmus  Larsen,
Arbeiter,

Arnold  Adolf  Eduard
Münzer,  Schreiner,


Benedikt  Bill,
Schreiner,

Lambert  Kuypers,
Dachdecker,

Franz  Uczik,  Maurergeselle,


25  Jahre,  aus  Kluka,
Böhmen,

geboren  1834  und  ortsangehörig
  zu  Heinzendorf,
  Oesterreichisch=Schlesien,


24  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Hillersdorf,
  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  19.  März
1859,  aus  Petzkau,
Bezirk  Gitschin,  Böhmen,


25  Jahre,  aus  Lipnik,
Galizien,

22  Jahre,  geboren  zu
Teplitz,  ortsangehörig
zu  Janegg,  Kreis
Eger,  Böhmen,

24  Jahre,  aus  Faaborg
auf  Fünen,  Dänemark,
20  Jahre,  geboren  zu

Bern,  Schweiz,

19  Jahre,  geboren  zu
Biel,  Kanton  Bern,
Schweiz,

28  Jahre,  aus  Uede,
Niederlande,

geboren  1836,  ortsangehörig
  zu  Reichenau,
Böhmen,

 

innerhalb  der

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  und  Nichtbefolgung
  der  Reiseroute,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
letzten
drei  Jahre  und  Anfertigung
  und  Gebrauch
eines  falschen  Legitima-Königlich

  preußische
Bezirksregierung  zu
Oppeln,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,
Königlich  preußische

Bezirksregierung  zu
Schleswig,

 

tionspapieres,
Landstreichen  und  Betteln,
  ·
Landstreichen,

desgleichen,
Landstreichen  und  Betteln,



desgleichen,

 

 

 

dieselbe  Behörde,
Königlich  preußische

Bezirksregierung  zusd

Wiesbaden,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,
Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Grafenau,


 

7.  Februar
d.  J.

desgleichen.

13.

Februar
d.  J.

20.

d.  J.
17.  März
d.  J.

Februar
J

24.  März
d.  J.

23.  März
.  J.

desgleichen.
23.  März

d.  J.

14.

Februar
d.  J.
        <pb n="197" />
                                               —  177  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  *  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Leopold  Widy,  Sei-32  Jahre,  ortsangehörig  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  19.  Februar
fensieder,  zu  Korneuburg,  Bezirk  und  Nichtbefolgung  der  d.  J.
Korneuburg,  Nieder=  Reiseroute,
Oesterreich,
16.  Leopold  Pri  bul,  seboren  1836,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  27.  Februar
Maurergeselle,  hörig  zu  Haid,  Bezirksteln,  d.  I.
Tachau,  Böhmen,
17.  Wilhelm  Fürch,  geboren  1842,  aus  Lud-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  März
Kellner,  wigsthal,  ortsangehörig  d.  I.
zu  Stadeln  bei  Glaserwald,
  Bezirk  Schüttenhofen,
  Böhmen,
18.  Marie  Appoline  De-67  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-28.  Februar
jarny,  geborene  zu  Lamorteau,  Kanton  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Marschal,  Virton  in  Luxemburg,

 

 

 

 

                                      2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  v.  M.  beschlossen,  daß  fernerhin  feines  trockenes  Seifenpulver
  nur  nach  vorgängiger  Prüfung  der  Reinheit  zur  Denaturirung  von  Bestellsalz  verwendet  werden  darf.
Bei  dieser  Prüfung  ist  das  in  der  nachstehenden  Anleitung  beschriebene  Verfahren  anzuwenden:
Anleitung
zur

chemischen  Untersuchung  von  Seifenpulver.

 

Zur  Prüfung  von  Seifenpulver  auf  seine  Reinheit  und  Unverfälschtheit  ist  eine  Probeflüssigkeit  herzustellen,
welche  aus  gleichen  Raumtheilen  85  prozentigen  Alkohols  und  konzentrirter  Essigsäure  durch  Mischen  erhalten
  wird.

Von  dem  zu  untersuchenden  Pulver  bringt  man  in  ein  Proberohr  ungefähr  1  Gramm,  gießt  von
der  Probeflüssigkeit  10  bis  15  Kubikzentimeter  darauf  und  erwärmt  die  Flüssigkeit  bis  zum  Kochen.  Reines
Seifenpulver  giebt  hierbei  eine  fast  klare  Lösung;  fremde,  der  Seife  beigesetzte  Bestandtheile  setzen  sich
zu  Boden.

Man  läßt  die  Flüssigkeit  sich  vollkommen  absetzen,  gießt  sodann  die  klar  gewordene  Flüssigkeit  vom
Bodensatze  ab  und  setzt  derselben  Wasser  hinzu  (das  gleiche  oder  doppelte  Volumen).

Die  Fettsäuren  der  Seife  scheiden  sich  alsbald  an  der  Oberfläche-  ab  als  ölige  Masse.  Bei  sogenanntem
  mineralischen  Seifenpulver,  Talk  etc.  tritt  letztere  Erscheinung  nicht  ein.

Dabei  ist  zu  bemerken,  daß  auch  allenfallsige  Beimischungen  von  kohlensauren  Alkalien  (Soda),
sowie  von  kohlensauren  Erden  (Kreide,  Magnesia)  sich  in  dem  Gemisch  von  Alkohol  und  Essigsäure  vollständig
  auflösen.  In  diesem  Falle  jedoch  tritt  beim  Uebergießen  des  verfälschten  Seifenpulvers  mit  dem  Säuregemisch
  ein  starkes  oder  doch  deutlich  wahrnehmbares  Aufbrausen  von  Kohlensäure  ein,  wodurch  jene  Beimengungen
  angezeigt  werden.  Dabei  ist  nur  zu  beachten,  daß  auch  bei  unvermischtem  Seifenpulver  eine  sehr

26*
        <pb n="198" />
                                                      —  178  —

geringe  Entwickelung  von  Kohlensäure  in  einzelnen  Bläschen  stattfindet,  welche  Erscheinung  mit  der  aufbrausenden
  Entwickelung  der  Kohlensäure  bei  absichtlichen  Zusätzen  sehr  verschieden  ist.

Als  geboten  ist  weiter  zu  bezeichnen,  daß  die  prüfenden  Zoll-  oder  Steuerbeamten  durch  Versuche
mit  selbstgeschabter  reiner  Kernseife  sich  von  dem  Unterschiede  der  letztgedachten  Erscheinung  ein  klares  Bild
verschaffen

Erwünscht  ist  auch  die  Gewinnung  einer  Erfahrung  seitens  der  Beamten  hinsichtlich  der  Menge  der
schließlich  abgeschiedenen  Fettsäuren;  die  Beamten  würden  bei  Aussührung  vorbezeichneten  Probeversuches  zugleich
  ein  Bild  von  der  Menge  der  dabei  sich  abscheidenden  Fettsäure  gewinnen  können  und  darauf  den  Vergleich
  mit  anderem  zur  Denaturirung  von  Salz  vorgeführten  Seifenpulver  zu  machen  im  Stande  sein.

In  Bezug  auf  die  äußere  Beschaffenheit  des  Seifenpulvers  ist  noch  zu  bemerken,  daß  das  reine
Seifenpulver  immer  etwas  gelblich  gefärbt  ist  und  einen  schwach-laugenhaft-fettigen  Geschmack  und  schwachen
Seifengeruch  besitzt,  während  die  mineralischen  Fälschungsmittel  farb-,  geschmack=  und  geruchlos  sind.

 

Die  bisher  auf  Mengen  von  0,50  kg  beschränkte  Transport-Kontrole  über  Taback  und  Tabackfabrikate  im
Grenzbezirke  der  Königlich  preußischen  Rheinprovinz  ist  auf  Mengen  von  O,10  kg  einschließlich  ausgedehnt
worden.

Das  Königlich  württembergische  Hauptsteueramt  Tübingen  ist  mit  seinen  bisherigen  Abfertigungsbefugnissen
  in  ein  Zollamt  umgewandelt  und  als  solches  dem  Hauptzollamt  Ulm  unterstellt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Einbeck  im  Hauptamtsbezirke  Münden  ist  die  Befugniß  zur
Vorabfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  auszuführenden  Biers  beigelegt  worden.

 

                                   3.  Eisenbahn-Wesen.

                                 Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  Mai  d.  J.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Brand  und  Lübben  der  Berlin-Görlitzer  Eisenbahn
errichtete  Personen-Haltestelle  Schoenewalde  dem  öffentlichen  Verkehre  übergeben  werden.
Berlin,  den  1.  April  1880.

 

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Osnabrück  und  Wissingen  der  Hannoverschen  Eisenbahn
gelegene  Distanzstation  Lüstringen  versuchsweise  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  2.  April  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zu  den  bayerischen  Staatsbahnen  gehörige,  8,,  km  lange  Bahnstrecke  Miltenberg—Amorbach,
  Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Aschaffenburg—Miltenberg,  mit  den  Stationen  Weilbach
und  Amorbach  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.
Berlin,  den  6.  April  1880.
                                   In  Vertretung:  Körte.

 

                                        4.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  I.  C.  Heussler  in  Brisbane  zum
Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  im  Berlin.
        <pb n="199" />
                                                Central-Blatt

                                            für  das

                                     Herausgegeben

                                              im

                                      Deutsche  Reich.

                                 Reichsamt  des  Innern.

...  ——  —

—  ——  —

 

Zu  beziehen  durh  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VIII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  16.  April  1880.

 

 

 

Nr.  16

 

 

 

 

 

Inhallt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete

.  Seite  179

 

4.  Justiz-Wesen:  Bekunntmachung,  betreffend  die  Geschäfteordnung
  des  Reichsgerichts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersccht  über  die  Ausprägung  Post=  und  Telegraphen=  Wesen:  Uebersicht  über
von Reichmünzen  bes  Ende  März  1880.  Status  der  während  des  erste  Telegraphen-Wesen  1880  im  deutschen  Reichsdeutschen
  Banknoten  Ende  März  1880.  11  Post.  eingerichteten  und  aufgehobenen  Verkehrs

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzucker.  ««
steuer,  sowie  Zucker.  Ei.  und-  Ausfuhr  März  1880;  den  6.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  der  Hafenbahn  zu  Waren  202

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  in  den
Monaten  April  1879  bis  Ende  März  1880  —  Bekannt-  7.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten
machung,  betreffend  den  Mittelwerth  der  italienischen  Lira
Papier  bei  Berechnung  der  Wechselstempel-Abgabe  186  8.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  202
                              1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                         Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

*  J„  Ausweisung  weisungs-#

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

                a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Fischel  (Felir)  Fe.21  Jahre,  aus  War-einfacher  Diebstahl  nach  Königlich  preußische3.  April
derstock,  alias  Fe=  schau,  mehrmaliger  Vorbestra-  Bezirksregierung  zu|d.  J.
derstein,  Handels-  fung  wegen  Diebstahls,  Posen,
mann,
2.  Harmina  Büter,  ge49  Jahre,  aus  Win-Kuppelei  und  Beleidi-Großherzoglich  olden-=  23.  Februar
borene  Hoogstraten,  schoten,  Niederlande,  gung,  burgisches  Staats=  d.  J.

Arbeiterwittwe,

 

 

 

 

ministerium  zu  Oldenburg,


 

27
        <pb n="200" />
                                                    —  180   —

 

 

 

 

 

 

 

 

8  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
T  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.[Johann  Peterow,45  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  23.  Januar
ehemaliger  Unter=  Teweniani,  Gouverne=  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
offizier.  ment  Witebsk,  Ruß-  Königsberg,

and,

4.  Simon  Cies  zkows-30  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  20.  Februar

ki,  Arbeiter,  Pichewo  bei  Ostrolenka,  d.  J.
Russisch-Polen,

5.  Anton  Horn,  Klemp-19  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußische  4.  März

nergeselle,  Ober-Leutensdorf,  Bezirksregierung  zud.  J.
Böhmen,  Frankfurt  a./O.,

6.  Josef  Grabis  (Gra-24  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  preußische  31.  März
bisch),  Drahtbin=  ortsangehörig  zu  Rako-  Bezirksregierung  zu#d.  S.
der,  va,  Komitat  Trencsin,  Bromberg,

Ungarn,

7.  [Johann  John,1  Jahre,  aus  Wilko-desgleichen,  Königlich  preußische  31.  März
Bergmann  und  Uhrwitz,  Kreis  Eger,  Be-  Bezirksregierung  zu|d.  J.
macher,  zirk  Teplitz,  Böhmen,  Schleswig,

8.  Sosef  Tschopp,  19  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen,  Königlich  preußische  23.  März
Kürschner,  Arnau,  Böhmen,  Bezirksregierung  zud.  J.

Wiesbaden,
9.  Johann  Havranek,46  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  2.  April
Tagelöhner,  Beevarek,  Kreis  Kollin,  d.  J.
Böhmen,
10.Gerhard  Janssen,29  Jahre,  aus  Beers,  desgleichen,  Königlich  preußische  31.  März
Tagelöhner,  Provinz  Nord-Brabant,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Niederlande,  Düsseldorf,
11.Johann  Cermak,geboren  am  14.  Dezem-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches]18.  Februar
Lackirer,  ber  1860,  ortsangehö  teln,  Bezirksamt  Grafen--  d.  J.
rig  zu  Kasejovic,  Be-  au,
zirk  Blatna,  Böhmen,
12.  Stefan  Mirwald,  geboren  1815,  aus  besgleichen,  Stadtmagistrat  Pas--20.  März
Maurer,  Schüttenhofen,  Bezirk  sau  in  Bayern,  d.  J.
Schüttenhofen,  Böhmen,

13.  Josef  Motl,  Mau-geboren  1844,  ausbbesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
rer,  Ouschin,  Bezirk  Klattau,
Böhmen,
14.  Josef  Schenk,  Haus-18  Jahre,  aus  Wien,  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  24.  März
knecht,  Bezirksamt  Wolf--  d.  J.
ein,
15.  Johann  Koranda,28  Jahre,  aus  Neuhaus,  Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Am-30.  März
Tagelöhner,  Bezirk  Neuhaus,  Böh=  und  Angabe  falschen  berg  in  Bayern,  d.  J.
men,  Namens,
        <pb n="201" />
                                                        —  181   —

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung  weisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  22  3.  4.  5.  6.
16.Wilhelm  Feigl,  geboren  am  8.  Mai  1850  Landstreichen,  Königlich  sächsische14.  März
Schneidergesellea.  zu  Oberla  bei  Wien,  Kreishauptmann-  d.  I.
ortsangehörig  zu  Schön-  schaft  zu  Zwickau,
hof,  Böhmen,
17.  Wenzel  Hahnel,  geboren  am  18.  März  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Bäckergeselle,  1862  zu  Gastorf  bei
Jung-Bunzlau,  ortsangehörig
  zu  Widien,
Böhmen,
18.  Georrg  Stein,  23  Jahre,  aus  Paris,  Landstreichen,  Betteln  Großherzoglich  badi-16.  März
Schlosser,  und  Bruch  der  Lan=  scher  Landeskommis=  d.  IJ.
desverweisung,  sär  zu  Karlsruhe,
19.  Takob  Rodgione,  42  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-30.  März
Tagner,  Pozzilli,  Arrondissementteln,  präsident  zu  Kolmar,  d.  IJ.
Isernia,  Italien,

 

 

 

                                       2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

                                             Ueb er s i c h t 

    

 

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  März  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen
1.  Im  Monat  März  —  —  auf  Privat-1880
  sind  geprägt  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig=  Zwanzlg-Doppelkronen
  Kronen  »  »  »  ·-  «-worden
  in:  pp  #ronen,berägt  Marstücke  Markstücke  ¶  Markstücke  Pfennigstücke-.  Pfennigstücke
M  M  M  M  “  “M  M  M  M
Berlin  —  1052290  —  897  660  —  16  120  542  013  —  —  —  —
München.  —  —  —  —  —  —  33787  —  —  —
Dresden  —  —  —  —  —  —  172  719  —  —  —-Karlsruhe
  —  —  —  —  —  —  50  000  —  —  —  —
Darmstadt  —  791  3200  —1  791  3230—  —  63  939  —  —  —
Hamburg  —  —  –  —  —  69  156  46  692  —  —  —  —
Summe  1.  —  1  343  610  —  1  688  9999090—  85276  1213  288  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt)  1  268  111  7201423  961  80027  969  9251400  295  04071  653  095100  941  034/150  626  292.71  486  552  —  35  717  922.80
3.  Gesammt-Ausprägung1  268  111  720/  425  805  410·27  969  925/401  984  020|71  693  095/101  026  310·151  839  530/71  486  552/—|35  717  922/80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  261  880  204  650  2230  2  160  2562  1  425  77950  05  000  45060
5.  Bleiben  1267  849  8404425  600  760/27  967  695  71  650  935,  10  1  023  74  151  838  105171  485  772/50/30  717  47220
1721418295.44  426  716  032,70

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  S.  95.

 

27*
        <pb n="202" />
                                                   —  182   —

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Gert
;  G  u  G  tägtich  Gegen  öunich-  Gegen  Gegen  S  Gegen  bindlich-Gegen
  4  egen  i  2  1
Name  der  Banken  Grund.  Reserve Noten-  29  gen  Unge-  29  geg  fllige  28.  Febr.  *  Geg Febr.“  Sonstige  29  Summe  29.  Febr.  *
*  Kapital.]  Fonds.  Umlauf  "  ·  «Ver--  Kündi-  Passiva.  weiterge-2
  1880.  Noten.  1880.  1880.  1880.  1880.  Passiva.  1880.  ebenen
Ez  bindlich-  gungs-  inländ
z  keiten.  frist.  Wechseln.
1|  Reichsbank  120  Ooobd  2  59  298  362  79  190/187  649  —  61  823  —  —  917/  +  286|1  109  954—  19399  —
2 Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2972  332  1254  62  3492  —  299  —  —  —  —  29944  602
3|  Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  760  J+  187  1246—  2  274  —  2163052  91  15  —  9851  409
44  Magdeburger  Privatbank.  3  000  606  2  414.—  196  1172  15  22  —  24  1263.—  90  217—  1908  7522—  1  673
5 Danziger  Privat-Aktien-Bank 0  750  1  770|.  15  764—  134  213—  60%7%  118  357..  48  8886—  292
6 Provinzial-Aktien  .  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3000  750  2193.—  2  1259  246  196—  25  8219—  646  134J  8092—  632
71  Hannoversche  Bank.  .  .  .  .  12000  903  5  366/—  365  6712  2142295186..  725871  673
8  Frankfurter  Bank  17  133606  9672—  148565  5535—  2  626  4723·—  18221  378  +  376  38240|  —  1025
Bayerische  Notenbank  7  500  3899  é  s64/—  1  996  30  152—  293  34  +  238  141—  1538  —  1020  r8  o664  639
10  Sülhsische  Bank  zu  Dresden3000041  4é49SCN3-28  145—  2040  81259—  1  524
11|  Leipziger  Kassenverein  3  000  149  29434  13  108414  11404456  329  34  64—  14  8225—  482
12  Chemnitzer  Stadtbank.  510  120  505  —  204  9  102  —  5217.  9p90  197/1  89  6651—  629
13|/Württembergische  Notenbank  9  000  3822482  229119  5ç½  201  153-  4448  9—  3  687  171  32  715.—  1  166
14  Badlsche  Bankl13505—  343/  7852—  345481—  55  31#  128—  82|  25029—  2643
15/  Bank  für  Süddeutschland.  15672  1674  %SS  —  457—  706  32847  1058
16/  Braunschweigische  Bank  10  500  317  2  653—  195  1  803—  334  3284  +  365  1454—  is  39—  266|  18  602—  538
17|/Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  49  1  797—  773  507  84  1099  —  27  2722—  84  90  —  20  8  1574  26
18/  Bremer  Bank  16  607  774  5  3460  —  836%  3307  800  334—  333|139  1221  6219  +  582  4237—  1  101
Zusammen  268  3320  8206294  889+  59  380  243  847-  85  070|212  729  —63  366  40  574.—  266113622  +  2  555|1  562  198—  353215  115

 

Zu  87*:
Zu  14*:

 

 

 

 

 

 

 

                                                Bemerkungen.

Darunter  147  800  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  39  926  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

Zu  16°:  Darunter  103  367  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="203" />
                                                            —  188  —                                                                     banken  Ende  März  1880.
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1880.
uuf  Tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

Metall.  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen.  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  “
bestand.  29.  Februar  kassen·  29.  Februar  anderer  29  Februar  Wechsel.  29.  Februar  Lombard.  29.  Februar  Effekten.  29.  Februar  Aktiva.  28.  Februar  der  29.  Februar  2
1880.  scheine.  1880.Banken.  1880.  1880.  1880.  1880.  1880.  Aktiva.  1880.  "ctu#
572  3S00—  10  85743366—  5241  8220—  8717361  326  —  20  692  72  317  25  969  20  656  +  12  338  25  729  478  1117525  296
10691.  16  4  1+  2  645—  252  4605—  757  3  6ä21  555  189  —  32  —  10  165  538½2
969  4  52  6—  2  539  +  139  7640  —  20  506—  52  —  —  226—  53  9976  64
798|  4  25  14  419  163  5080—  387  1  054  4  94  62  —  153  F.  102  7591—  10  4
672—  12  —  —  33#4  +  181  6592  84  639—  122  37—  3  382  235  8  998  1075
7121—  23  114  1  221—  2256  4439—  665  1600  4  4338  —  —  295  +  11  7163  —  564
1959—  152  24—  8  802  T  3322979  +  1158  594—  57  730  +  150  8783  —  60  25  871/T  1379
—  29%  —  110  3471—  23  19539  1058  5  870  T  4389  6957  68  2  055  +  12  38  5553  —  4513
33  964—  1  668  17—  13  2731I  739  37395  +  2971  1  705  —  136  922  —  15  1332—  661  78066+  1307
15  691—  6836  63  —  54  6690  —  16711  44094  4  1016  4014  657  5218—  2655  5  4609  700  81  259  413
1029—  11  13  2  817  4  13  3  500—  341  1571—  192  456  74  879  137  8  225—  300  11
199—  16  11—  2  91.—  9  3973  40  666  105  —+  10  264  —  76  2008  —  664  5  651  17912
10  569—  1122  60  —  10568  1910—  12020  18  807—  22  336—  1445  3190—  2  714  —  108  32  715—  2725  113
5231—  2864  45  4  24  377  —  2521  16604  —  2o08  1  146—  47  33—  1  1593—  246  25  029—  35624
4934  121  3—  2  1  595  J  68878673+  1544  7944—  15668  4157  —  3  3  491  J  615  32  3447  TJ  11955
678—  19  —  —  44  172  —  76  9639  +  205  32990  107  —  —  4821—  4  18  600  T  12716
—  2  —  1  652  4  6507  3313  —  469  677  4  6565  1077  —  64  1863  —  76  8220  J  655|7
1  864  215  2—  11  173  4  323343+  1023  3  166  —  73  2  292  +.  1940  2  7321889  43  5532  50158

656  774—  20  86833931  —  8s8s4t  40337  —  9112610  741—  15  878  103  024  44  26272  43711  +F  14  335  62  511  919  1561035—  5206
        <pb n="204" />
                                                —  184   —

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung  —
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr
«  Noten  nnken.

enba  in  Abschnitten  zu  100  J  in  Abschnitten  zu  200  M.

AL  l  »l-  M  #

1.Reichsbank  )  .  ..  .  408170350192929650  —  —-2.Stadtische

  Bank  zu  Breslau  1  543  700  15  300  —  —

3.  Kölnische  Privatbank  2)  2  743  600  232  700  —  —

4.Magdeburger  Privatbank  2413  700  586  300  —  —

5.  Danziger  Privat-Aktienbank  1  769  700  1  230  300  —

6.Provinzial-Alktienbank  des  Großherzogsthume  Posen  773  700  126  300  489  200  410  800

7.Hannoversche  Bank  5  366  200  933  800  —  —

8.]  Frankfurter  Bank  3  278  800  21921  200  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  .  66  804  400  3  135  600  —  —
10. Sächsische  Bank  zu  Dresden  26  329  100  33  670  900  —  —
11.]  Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12. Chemnitzer  Stadtbank  .  505  100  4900  —  —
13. Württembergische  Notenbank  22  481  800  3  318  200  —  —

14.  Badische  Bank  ..  .  13  505  500  25  494  500  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  14  253  200  21  746  800  —  —
16.  Braunschweigische  Bank  2  652  800  10  847  200  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  1  797  400  602  600  —  —
18.  Bremer  Bank  5  346  000  3  904  000  —  —
zusammen  am  31.  März  1880  579  73505001  700  250  489  200  410  800
am  29.  Febrnar  1880  561  200  400%  273234  850  489  200  410  800
mithin  am  31.  März  1880  mehr  18  534  600  28  465  400  —  —
weniger  —  —  —  —

 

 

    Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

m  Bestande:
tet:  7966  750=1

  0600  -

91  185  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

3  550
86  590  000

222  075  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfãhig  und

vernichtet:
2)  Von  den  auf  ahale  währung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche
lr.,  2  440  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

noch  nicht  elngelöst:  1  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  I

im  Bestande:  240  "  720  .  .-vernichtet:
  98  360  4  -  -  290  810  -  M

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  n  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  1000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  2000  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  5  800  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  059  200  Mark  in
        <pb n="205" />
                                                —  185  —                                                                              noten  Ende  März  1880.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1  000  M  überhaupt
-  M  M  M  M  M
l
108  065  500  203  434  500  267  451.000  282249  000  783  686  850  678  613  150  1.
—  —  1428  000  13  000  2971  700  28  300  2.
—  —  —  —  2  743  600  232  700  3.
—  —  —  —  2  413  700  586  300  4.
—  —  —  —  1  769  700  1  230  300  5.
929  500  270  500  —  —  2  192  400  807600  6.
—  —  —  —  5  366  200  933  800  7.
684  500  1  45  500  5  709  000  9991  000  9  672  300  14  327  700  8.
—  —  —  —  66  804  400  3  135  600  9.
15  206  500  11  293  500  —  —  41  535  600  44  964  400  10.
2943  000  57  000  —  —  2943  000  57  000  11.
—  —  –  —  505  100  4900  12.
—  —  —  —  22  481  800  3  318  200  13.
—  —  —  —  13  505  500  25  494  500  14.
—  —  —  —  14  253  200  21  746  800  15.
—  —  —  —  2652  800  10  847  200  16.
—  —  —  —  1797  400  602  600  17.
—  —  —  —  5  346  000  3  904  000  18.
127  829  000  216  471  000  274  588  000  292.53  000  982  641  250  810  835  050
121  978  000  222  322  000  239  579  000  327252  000  923  246  650  823  229  650
5  851  000  —  35  009  000  —  59  394  600  —
—  5  851  000  —  35  009  000  —  12  394  600
Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  März  1880:
85  675  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  233  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  91  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2  170  305  Mark
mithin  gegen  Ende  Februar  1880  weniger  10  970
8600  "  om  14  760  n  -«.  5  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  75  330
8  340  980  "  .—--i  259  440  600  -  138  495  500  «  --  ·  -  15025016100
zur  Einziehung  zufgerifen  sind,  waren  am  31.  März  1880:  "
IsöuThlr.inAbchnittenzuZoThlt.,,  zusammen  16  470  Mark
mithin  gegen  Ende  Februar  1880  weniger  —
450  -  is  1000  Thlr.  in  Aofehrnten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7230
297  900  .  *p--  *  299  000  ·  ·  ·  v  v  2  976  300  "

daß  am  31.  März  1880:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1  997000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.
        <pb n="206" />
                                                      —  186    —

3.  Zoll-

  und

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller
1  in  7  steuerte  Art  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  befindlichen  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver--  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  164  —  —
2  -  Westpreußen  —  —  56  —  —
33.=  Brandenburg  —  —  3  626  –  278  —
4.  Pommern  —  —  4  —  —
5  -  Posen  .  —  —  71  —  —  —
6  -  Schlesien  ..  6  54  239  874  —  —  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  I  2  023  —  —-  6  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  –  —  39  665  1  142  31.276  —
9.  -  Hannover  —  14348  141  1165  —
10.  -  Westfalen  —  8  —  —  —
11  ·-Hessen-Nassau.  —  12  714  1993  —
12  *  Rheinprovinz  —  —  13  490  —  8212  –
Summe  I.  7  56  262  8°  020  3276  40  937  —
II.  Bayern  —  —  8689  2090  —  —
III.  Sachsen  —  4900  —  21  —
IV.  Württemberg  1  4  183  1  036  198  —  –
V.  Baden  —  50  866  10674  35  —
VI.  Hessen  –  —  11  173  5  627  —  —
VII.  Mecklenburg  –  —  405  —  4  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  2  —  —  —
IX.  Oldenburg  –  —  133  –  24  –
X.  Braunschweig  —  —  1  —  —  –
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen.  —  —  146  727  —  —  —
XIII.  Luxemburg  .  —-  ——  3  —  —  —
Ueberhaupt  8  60  444  308  955  21  865  41  021  —
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1879  bis  Februar  1880  —  48067  068  149692  6310293540148
Zusammen  September  1879  bis
März  1880  ..  —481275131717469  171557  672  050  540  148
In  demselben  Zeitraum  1878)79  .  —462100482096900188950673450537400
        <pb n="207" />
                                                          —   187    —                                                                    Steuer-Wesen.

 



mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  März  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.freien  Ver-Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg  n.  kg  n.  **m'  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  1  kg  n.
8.  9.  10.  11.  22.  13.  14.  15.
200  —  —  —  —  —  —  —
4  280  656  —  —  1012612  —  384  211  163  829
27  748  7917  —  —  —  —  —  —
4959  5  470  402  494  63  145  468  833  —  465  679  —
9854  —  —  —  50  000  —  —  —

1  018  319  —  —  —  —  —  —  —
37  395  105  639  1922781  1  63456573  634  341  270  985  19  511
17  756  2  613  639  733  4213  702  3  746  —

841  —  —  —  —  —  —  —
304  —  286  319  —  903  380  —  170  705  —

1  117  380  402  295  3251  327  64780  13222  161  34111295326  183  340
14  543  —  1  —  —  —  5  285  —
20  036  2  806  36  —  —  —  883  2611

—  —  —  —  2  066  —  1808  —
—  —  28  230  6  485  —  —  39  898  —
285  15  —  67  —  —  —  —
351  —  8  800  —  —  —  378  —
1168  —  —  —  —  —  —  —
251  15  618  —  —  —  —  —  —
1  —  2  608  —  2  475  —  112  643  —

6  —  —  —  135  675  —  —  —

1154021  420734  3291002  71  332  13  362  377  3411456221  185  951

3  692010|  483  81511  345  137889  502  45  683  720  162  177100439121924  708

4  846  03111904549q  66  1399  1960  83459  046  097  162  518  11  500  1331  110’·659

2578  6002  146  35015  464  950  319  20070  344  950  41  250  11  682  800  1  312250

 

 

 

 

 

 

28
        <pb n="208" />
                                                      —   188    —                                                          Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen

188

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni  Juli  August
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1879.  1879.  1879.  1879.  1879.
-—  “  AM.  AL  “
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Hi  sberg  16584  451  13637  10  13251  80  16236  90  12  46310
2.  Gumbinnen.  313610  2  664  40  3  47515  3  886  20  2  876  70
3.  Daumenn  13  509  751  12235  95  13329  10  14987  40  10808  90
4.  Berlin  ..  48  163  301  56274  751  55698  45  63032  25  47430
5.  Potsdam  .  .  3  15310  2728.55  366335  4920  50  308720
6.  Frankfurt  a.  O.  60144  6  356320  6992  05  9240  90  5714  50
7.  Stettin  732595  7334  75  7473  151  S30  60  756690
8.  Köslin  1  4800  1  887  75  2  460  65  2243  30  1  496  45
9.  Posen  4  124  10  4  106  15  6  835  60  5021  384300
10.  Bromberg.  2722  80  2687  4  629  40  3561  25  25300
11.  Breslau  14574  05]  15684  90  15110  45]  19431  80  1313120
12.  Liegnitz.  6597  50  6  41990  7264  70  9315  15  5764  15
13.  Oppeln  .  605665  523380  671660  818640  511375
14.  Magdeburg  1315305144267013831602086445  1844180
15.  Halle a.S.  695700  606970  6552  10  872355  650460
16.  Erfurt  .  S  8  09770  726540  89311955  14094  00  494585
17.  Kiel.  706225  6  048  05  4425  15  8596  55  4166|10
18.  Hannover  .  556445  5210  20  585380  8055  05  4549  55
19.  Münster  1  99675  1  839  50  1  550  55  3  479  35  2  0455
20.  Minden  5  865  05  6261  85  5  499  85  8041  30  626050
21.  Arnsberg  17340  80  16948  40  14586  95  25412  101  16534  35
22.  Kassel  3  358  45  3317  85  3592  15  4914  80  311530
23.  Frankfurt  a.  M.  25  210  65528228  OC0019610  5539  127372
24.  Köln  .  13687151286580120353019618501034180
25.Aachen  6291  40  7436  45  5196  95  11  217180  4365
26.  Koblenz  2915  20  2732  25  2  413  20  3  914  95  272610
27.  Düsseldorf.  32  3336  851  33387  50  25559  35  52  48CCCC2320110O
28.  Trier  1  996  75  1  87185  1  513  55  3237  65  1  91250
29.  Dresden  10  270  105  10  480  20  8  6455  14  265  00  9207  50
30.  Leipzig  29938  959525369  6C0026  2GB349  50
31.  Karlsruhe  .  11425551226770  9846052219080  823480
32.  Konstanz  4769  15  5192  90  4718  95  8813  95  461090
33.  Darmstadt  8  560  95  9310  15  94241064  892315
34.  Schwerin  i.  M.  4335  85  1  602  70  2222  70  2  480  40  1  73460
35.  Oldenburg  4449  75  4  409  10  2916  30  6  422  10  3943  60
36.  Braunschweig  3  869  4  354180  3662  25  5902  05  3269  35
37.  Bremen  15  039  7571358088
38.  Hamburg  .  58109105766170552797077587305900635
39.  Straßburg  i.  E.  14317  251  16542  90  13732  701  2523125  1527580
40.  Metz  3  532  90  3  751150  2434  05  5  898  60  2716  10
Summe  I.  4538942545842285430625756470804541587925
ll Bayern..  32434903370755322055053765403564940
III.  Württem  berg.  15  441|85  17830  35]  16546  55  20091  45  15  407  60
Ueberhaupt  501  771  00)  50996075  479  377|  80  720  937  30  466  936  25
*)  Dagegen  im  Jahre  1878/79  518  463  45509  190085  500  170  30  526  433  454506  196  90
n  „  „  1877/78  566  2974072  178  651736  42  55  584507  351  547  805  35
»  ,,,,1876-775315026057377880571318355666231554343665

 

«) Siehe Centta l- Blatt für 1879 Seite 56, für 1878 Seite 182 für  1877 Seite 28

 

 

 

 

 

 

 

 

182,  für  1877  Seite  28.
        <pb n="209" />
                                                  —  189  —

Reich  in  den  Monaten  April  1879  bis  März  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

September  Oktober  November  Dezember  Januar  Februar  März
1879.  1879.  1879.  1879.  1880.  1880.  1880.
M  M  M  M  M  M

13225300  14501  440  10|2127N  30  9268—  9553  80
2812  05  3  418  00  2508  60  3  17730  3  402  30  273980  3  069  70
12  703  05  13  693  25  10  170  75  11  775  75  11  842  05  871114#  9  11  517191
52504  95  56554330  522%  OOC  6  P  405  49189  85O0  7200  10  éé
307750  422570  2961  80  2248  40  3953  75  2944  65  3  324  95
6762  90  7584  55  6240  90  6631  05  8021  45  5  493  75  6  74110
8  07740V  8  53770  8  03560  6  483  00  7130  95  6  899  65  8  8228  15
21180  2155  0  171900  2036  55  2  005  90  1  490020  2062  „00
4  869  75  4  351185  3  413  35  5  850  05  4  068  35  3  946  85  4241  50
2929  45  325890  2  808  45  3  380  35  2639  95  2  425  55  2793  00
145188904619  05  12  840  15  15  713  4|66  S85  13  724900  423S290
7092  55  7  68090  6948  90  7253.25  6  824  20  6  463  80  7145  10
5904  55  6  861  80  5827  95  6113  45  5583  50  5507  95  6215  25
15  4678521946  30  ê  95  19154  90  17146  75  17429  601  17  733  35
7379  65  9163  05  8520  135  7755  95  7367  00  6174  90  653425
8  16685  9448  10  8  898  60  9  429  75  10  077  95  8  798.80  8954  75
5022  90  6  197  35  5963  40  5247  50  7009  15  4970  —  4  494  85
6525  70  7661  50  6  305170  6213  25  6  461  10  5884  85  6  457  30
1  64060  1736  701  1855  20  1363  10  2288  20  1  61375  1  80080
4156  35  5950  50  5436  50  6  094  20  6990  30  5297  10  579985
16  062  80146  90  12  6ß28  4  5  18  200  25  16  897  80116  554  30
3  324  00  331390  3  41020  2721  15  3  780  40  3  162—  3562  70
24  8775  20  28236  50  5  2  SCB3  763  00  1%  70
11  3755  14  33750  75  13920  25  15  200  854780  75  14  319  85
6  421  30  7160  15  7803  95  7007  40  6721  05  7285  30  733300
2  4966  75  3203  75  2  843  95  2460  85  3  258  70  2  674  25  2  880  10
30  888  55  379599  6C60020]  331300  65  35  60!7)  2764594653
1  6656  85  2069  20  1528  80  1  936  50  238760  1  613  45  1  9660085
10  599559011162  8010  300  50  12  623  75  11  419  80  9636  50  5
25  746  701  32378  05  24835  10  26811  90  32386  50  26739  801  32585  80
13  200  04304  95  14  480  80  25  17  622  15  16  21365  13  98570
4557  50  5454  70  4931  80  5526  50  5076  20  6286  —  4  50160
9260  75  10  6066  85  9611/80  L1572  65  8  480  20|0  975  45
1967  85  2212  50  1  745  40  2  051  40  3  863  75  1  779  75  1946  10
3363  10  4  443  10  2590  95  3  842  75  3  897  65  3  740  45  406525
2830  35  5344  30  6719  10  6  140  75  6520  05  4  115  70  474665
17214  85  171838311015122  3022  8O  16985  60  16565  10  18611  150
64  522  645  70  66ö  6C061  1515  351  61293  40  62108  95  58  307  65
15292  50  8  400  90  14  98S220  15  41370  15  620  15  14  833  65  15  620190
3  034  90  3792  130  3  343  95  5036  85  433620  3  304  30  3  305  30
453  66980  953  55%  O  467  969  25  923  0O00  33139  4  S222  1
33  431  601  40795  401  35445  190  34410  50  38307  10  42434  80  24768  05
16696  40  17149  40  19746  1%  ¼  SS1929O  15  16  533  45
503797|8066  898  35.509  67130  18  386  8554  64490  05OA6634|O  12421
505  5064  055.566  75750  498  139  55494  737  95537597  100454636  —  50762  4
586  36610  ..2SSG  67  15  49  42  —544
596  009  15619  100  10178  47742574  2010  08  631  936  85523  822695  65|4   40                                                                                                                                                                                                               28
        <pb n="210" />
                                              —  190  —

                                   Bekanntmachung,

betreffend  den  Mittelwerth  der  italienischen  Lira  Papier  bei  Berechnung  der
Wechselstempel-Abgabe.  Vom  10.  April  1880.

 

In  Ergänzung  des  früheren  Beschlusses  wegen  Berechnung  der  Wechselstempel-Abgabe  von  Wechseln  in
außerdeutschen  Währungen  (vergl.  Bekanntmachung  vom  12.  November  1879,  Central-Blatt  von  1879
S.  663)  hat  der  Bundesrath  beschlossen,  daß  zum  Zweck  der  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer  der  Mittelwerth
  von  Einer  italienischen  Lira  Papier  auf  0,75  M  zu  bestimmen  sei.

Berlin,  den  10.  April  1880.  Der  Reichskanzler.

                                                   In  Vertretung:  Scholz.

 

 

                                          Bekanntmachung,
                      betreffend  die  Geschäftsordnung  des  Reichsgerichts.

 

In  Ausführung  des  §.  141  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  vom  27.  Januar  1877  (Reichs-Gesetzblatt  S.  41)
hat  der  Bundesrath  der  nachfolgenden  Geschäftsordnung  des  Reichsgerichts  die  Bestätigung  ertheilt.

Berlin,  den  8.  April  1880.  Der  Reichskanzler.
                                                    In  Vertretung:  v.  Schelling.

 

                              Geschäftsordnung  des  Reichsgerichts.

                                                      §.  1.  
                                                        Senate.

Bei  dem  Reichsgericht  bestehen  bis  auf  anderweite  Anordnung  des  Reichskanzlers  fünf  Civilsenate  und  drei
Strassenate.
Sie  führen  die  Bezeichnung:
Erster  Civilsenat  u.  s.  w.
Erster  Strafsenat  u.  s.  w.
Jedes  Mitglied  des  Gerichts  muß  einem  Senat  als  ständiges  Mitglied  angehören  und  jeder  Senat
einschließlich  des  Vorsitzenden  aus  mindestens  sieben  ständigen  Mitgliedern  bestehen.
Jeder  Senat  bearbeitet  die  ihm  zugetheilten  Sachen  selbständig.

                                                     §.  2.
                                        Vereinigte  Senate.
Die  zufolge  der  Gesetze  vom  14.  Juni  1871  (Reichs-Gesetzbl.  S.  315)  und  vom  16.  Juni  1879
§.  1  (Reichs-Gesetzbl.  S.  157)  dem  Reichsgericht  über  die  richterlichen  Beamten  in  Elsaß-Lothringen  zustehenden
  Aufsichts=  und  Disziplinarbefugnisse  werden  von  den  vereinigten  Civilsenaten  ausgeübt.

Schiedssprüche  sind  von  den  vereinigten  Civilsenaten  zu  fällen,  wenn  nicht  bei  Uebertragung  des
Schiedsspruchs  eine  andere  Bestimmung  getroffen  ist.
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                                                  —  191  —

                                                §.  3.
                                                 Plenum.

Vor  das  Plenum  gehören  außer  den  durch  das  Gesetz  dahin  verwiesenen  Angelegenheiten:

1.  die  Berathung  und  Beschlußfassung  über  eine  bei  dem  Bundesrath  in  Vorschlag  zu  bringende
Aenderung  oder  Ergänzung  der  Geschäftsordnung,  sowie  über  diejenigen  den  Geschäftsgang  betreffenden
  Angelegenheiten,  welche  der  Präsident  vor  das  Plenum  verweist;

2.  die  von  dem  Reichsgericht  zu  erstattenden  Gutachten,  insbesondere  über  Gesetzgebungsfragen.

                                                     §.  4.
                                                  Präsident.

Dem  Präsidenten  liegt  neben  den  Geschäften,  welche  ihm  als  Vorsitzenden  des  Plenums,  des  Präsidiums
  und  eines  Senats  zukommen,  die  Leitung  und  Beaufsichtigung  des  ganzen  Geschäftsganges  ob.

Er  vertheilt  die  Geschäftslokale  und  die  für  die  regelmäßigen  Sitzungen  bestimmten  Wochentage  auf
die  einzelnen  Senate  und  entscheidet  im  Zweifelfall,  vor  welchen  Senat  eine  Sache  gehört.

Er  regelt  die  Vertheilung  der  Geschäfte  unter  die  nicht  richterlichen  Beamten  des  Gerichts,  bewirkt
die  Beeidigung  derselben,  führt  die  Oberaufsicht  über  ihre  Dienstführung,  ertheilt  ihnen  Urlaub  und  übt  über
sie  die  Disziplin  nach  Maßgabe  des  Reichsgesetzes  vom  31.  März  1873.

Soweit  nicht  reichsgesetzliche  oder  auf  Grund  von  Reichsgesetzen  von  dem  Reichskanzler  ertheilte
.  vorliegen,  erläßt  der  Präsident  die  Bestimmungen  über  die  zu  führenden  Geschäftsbücher,  Register
und  Listen.

Ihm  steht  die  Verfügung  in  allen  Verwaltungsangelegenheiten  zu,  insbesondere  in  denjenigen,

welche  dn  Etatswesen,  das  Geschäftsgebäude,  die  Vervollständigung  der  Bibliothek  und  sonstige  Anschaffungen
  betreffen.

                                                     §.  5.
                                                    Vorsitz.

Den  Vorsitz  in  den  vereinigten  Civil=  oder  Strafsenaten,  sowie  in  dem  gemäß  §.  138  Absatz  2  des
Gerichtsverfassungsgesetzes  vereinigten  zweiten  und  dritten  Strafsenat  führt  der  Präsident  oder,  wenn  er
keinem  der  vereinigten  Senate  angehört,  der  nach  dem  Dienstalter  vorgehende  unter  den  dazu  gehörigen
Senatspräsidenten.

In  denjenigen  Angelegenheiten,  für  welche  die  Vertretung  des  Präsidenten  nicht  durch  das  Gesetz
geordnet  ist,  vertritt  ihn  der  nach  dem  Dienstalter  vorgehende  Senatspräsident.

                                                   §.  6.
                                               Sitzungen.
Die  Sitzungen  der  Senate  finden  wöchentlich  an  ein  für  alle  Mal  bestimmten  Tagen  statt,  vorbehaltlich
  der  Bestimmung  außerordentlicher  Sitzungen,  welche  die  Umstände  erfordern.
Die  außerordentlichen  Senatssitzungen,  die  Plenarsitzungen  und  die  Sitzungen  der  vereinigten  Civiloder
  Strafsenate  werden  von  den  Vorsitzenden  nach  Bedürfniß  bestimmt.
An  Sonntagen  und  an  den  in  der  Stadt  Leipzig  bestehenden  Feiertagen:
Neujahrstag,  6.  Januar  Fest  der  Erscheinung  Christi,  Charfreitag,  Ostermontag,  Himmelfahrtstag,
  Pfingstmontag,  31.  Oktober  Reformationsfest,  25.  und  26.  Dezember  Weihnachtsfeiertage
und  den  beiden  Bußtagen:  Freitag  vor  Okuli  und  Freitag  vor  dem  letzten  Sonntag  nach
Trinitatis,
finden  Sitzungen  nur  in  Nothfällen  statt.
                                                       §.  7.
                                                Berichterstatter.

Bei  der  Revision  in  Strafsachen  erfolgt  die  Ernennung  des  Berichterstatters  durch  den  Vorsitzenden
des  Senats  nach  Eingang  der  Akten.

Derselbe  hat  vor  der  Hauptverhandlung  dem  Vorsitzenden  eine  schriftliche  Bearbeitung  der  Sache
mit  den  Akten  zuzustellen.

  Die  Erledigung  der  Revision  durch  Beschluß  kann  auf  blos  mündlichen  Vortrag  des  Berichterstatters
erfolgen.
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                                                     —  192  —

                                                       §.  8.

Bei  der  Revision  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  kann  der  Vorsitzende  des  Senats  zur  Vorbereitung
der  Verhandlung  und  Berathung  einen  Berichterstatter  ernennen.

Der  Berichterstatter,  welchem  die  von  der  Gerichtsschreiberei  eingezogenen  Prozeßakten,  sowie  die  bei
derselben  eingegangenen  vorbereitenden  Schriftsätze  alsbald  nach  Eingang  vorzulegen  sind,  hat  eine  vorbereitende
  schriftliche  Bearbeitung  der  Sache  spätestens  acht  Tage  vor  dem  Termin  dem  Vorsitzenden  mit  den
Akten  zuzustellen.  »

Dem  Vorsitzenden  steht  es  frei,  vor  dem  Verhandlungstermin  eine  weitere  vorbereitende  Bearbeitung
der  Sache  durch  einen  zweiten  Berichterstatter  anzuordnen.

                                                     §.  9.
Ueber  Beschwerden  wird,  wenn  der  Entscheidung  eine  mündliche  Verhandlung  nicht  vorausgeht,  auf
mündlichen  Vortrag  des  vom  Vorsitzenden  des  Senats  zu  bestellenden  Berichterstatters  entschieden.

                                                    §.  10.
Wird  in  Beschwerdesachen  ein  Termin  zur  mündlichen  Verhandlung  angesetzt,  so  finden  die  §§.  7
und  8  entsprechende  Anwendung.

                                                         §.  11.
In  den  beim  Reichsgericht  in  erster  Instanz  anhängigen  Strafsachen  (Gerichtsverfassungsgesetz  §.  136
Nr.  1)  ist  in  betreff  der  dem  Ersten  Strafsenat  zugewiesenen  Geschäfte  (a.  a.  O.  §.  138  Absatz  1)  die  Bestimmung
  des  §.  7  Absatz  1  in  entsprechende  Anwendung  zu  bringen.

                                                  §.  12.  
Auf  das  Berufungsverfahren  in  Patentsachen  findet  die  Bestimmung  des  §.  7,  auf  das  Berufungsverfahren
  in  Konsularsachen  die  Bestimmung  des  §.  7  oder  8  entsprechende  Anwendung.

                                                     §.  13.
Die  Bestimmungen  der  §§.  7  und  8  finden  auf  die  nach  §.  137  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  vor
den  vereinigten  Civil=  oder  Strafsenaten  stattfindende  Verhandlung  entsprechende  Anwendung.
Es  werden  zwei  Berichterstatter  ernannt,  von  denen  der  eine  dem  Senate  angehören  muß,  welcher
die  Sache  vor  die  vereinigten  Civil=  oder  Strafsenate  verwiesen  hat.
Jedem  Mitgliede  der  zu  vereinigenden  Senate  ist  eine  Abschrift  der  Berichte  vor  dem  Verhandlungstermin
  zuzustellen.

                                                     §.  14.
                                                Schiedssprüche.

Ein  schiedsgerichtliches  Verfahren  ist  bei  dem  Reichsgericht  nur  dann  einzuleiten,  wenn  der  Schiedsspruch
  demselben  vom  Reichskanzler  infolge  eines  Beschlusses  des  Bundesraths  oder  in  anderer  Veranlassung
übertragen  oder  auf  Grund  eines  Schiedsvertrags  unter  Genehmigung  des  Reichskanzlers  vom  Reichsgericht
übernommen  wird.  Handelt  es  sich  um  Streitigkeiten  privatrechtlicher  Natur  unter  Privatpersonen,  so  ist
die  Uebernahme  des  Schiedsspruchs  alsbald  von  dem  Präsidenten  abzulehnen.  Handelt  es  sich  um  sonstige
Streitigkeiten,  so  hat  der  Präsident  die  Civilsenate  wegen  Uebernahme  des  Schiedsspruchs  zu  befragen  und
gilt  die  Uebernahme  als  beschlossen,  wenn  die  Mehrzahl  derselben  sich  dafür  erklärt.

In  schiedsgerichtlichen  Sachen  ernennt  der  Vorsitzende  einen  oder  zwei  Berichterstatter.

Vorverfügungen,  welche  die  Anhörung  der  Parteien  und  die  Ermittelung  des  dem  Streite  zu  grunde
liegenden  Sachverhältnisses  zum  Zweck  haben,  werden  von  dem  Vorsitzenden  und  den  Berichterstattern  beschlossen,
  welche  auch  darüber  entscheiden,  ob  nach  geschlossenem  Schriftenwechsel  dem  Schiedsspruche  eine
mündliche  Verhandlung  vorausgehen  soll.  -

Sowohl  bei  nur  schriftlicher  als  auch  bei  mündlicher  Verhandlung  hat  der  erste  Berichterstatter  nach
geschlossenem  Schriftenwechsel  die  Akten  mit  schriftlicher  Darstellung  des  Thatbestandes  und  Begutachtung  der
Sache  dem  zweiten  Berichterstatter  und  dieser  dieselben  unter  Beifügung  seines  schriftlichen  Gutachtens  dem
Vorsitzenden  zuzustellen,  welcher  den  Zusammentritt  der  vereinigten  Civilsenate  veranlaßt.

Findet  eine  mündliche  Verhandlung  statt,  so  hat  der  erste  Berichterstatter  die  Darstellung  des  Thatbestandes
  vorzutragen,  worauf  die  Parteien  gehört  werden.
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                                                      —  193  —

                                                  §.  15.
                                Berathung  und  Abstimmung.

Die  Berathungen  erfolgen  ohne  Zuziehung  eines  Protokollführers  und  ohne  schriftliche  Aufzeichnung
des  Ganges  der  Berathung,  der  Abstimmung  der  einzelnen  Mitglieder  und  der  von  ihnen  geltend  gemachten
Gründe,  unbeschadet  des  Rechts  jedes  Mitgliedes,  seine  von  dem  gefaßten  Beschluß  abweichende  Ansicht  mit
kurzer  Begründung  in  den  im  §.  24  Absatz  2  bezeichneten  Akten  niederzulegen.

Ist  ein  Berichterstatter  ernannt,  so  beginnt  die  Berathung  mit  dem  Vortrage  und  Antrage  desselben,
worauf,  wenn  ein  zweiter  Berichterstatter  ernannt  ist,  zunächst  dieser  gehört  wird.

Eine  schriftliche  Abstimmung,  insbesondere  durch  Umlauf,  findet  nicht  statt.

                                                    §.  16.
                                             Form  der  Erlasse.
Der  Gerichtshof  erläßt  alle  Urtheile,  Beschlüsse,  Verfügungen,  Berichte,  Ersuchen  u.  s.  w.  unter  dem
Namen:  „Das  Reichsgericht“.
Gehen  dieselben  von  einzelnen  oder  vereinigten  Senaten  aus,  so  ist  ein  entsprechender  Zusatz  beizufügen:
  „Das  Reichsgericht.  Erster  Civilsenat“,  „Das  Reichsgericht.  Vereinigte  Civilsenate“.

                                                    §.  17.
                                                   Urtheile.
Urtheile  sind  mit  der  Eingangsformel:  „Im  Namen  des  Reichs“  und  mit  der  Schlußformel:  „Von
Rechts  Wegen“  zu  versehen.
Die  hierdurch  eingerahmte  Urtheilsformel  geht  der  Darstellung  des  Thatbestandes  und  der  Entscheidungsgründe
  in  der  Regel  voraus.
Die  Verkündung  des  Urtheils  kann  erfolgen,  bevor  dasselbe  von  den  Richtern,  welche  bei  der  Entscheidung
  mitgewirkt  haben,  unterzeichnet  ist.

                                                §.  18.
                                 Entscheidungsgründe.

Die  Entscheidungsgründe  sind  in  bündiger  Kürze,  unter  strenger  Beschränkung  auf  den  Gegenstand
der  wauasburg  und  thunlicher  Vermeidung  von  Fremdwörtern  und  nicht  allgemein  üblichen  Ausdrücken
abzufassen.

Wenn  dieselben  nicht  bereits  bei  Erledigung  der  Sache  durch  Gerichtsbeschluß  festgestellt  sind,  so  liegt
die  Abfassung  nach  Maßgabe  der  beschlossenen  Entscheidung  dem  Berichterstatter  und  wenn  ein  solcher  nicht
bestellt  oder  ausgeschieden  oder  verhindert  ist,  einem  vom  Vorsitzenden  damit  zu  beauftragenden  anderen  Mitgliede
  ob.  Den  Entwurf  hat  zunächst  der  Vorsitzende  zu  prüfen  oder  durch  ein  von  ihm  zu  beaustragendes
anderes  Mitglied  prüfen  zu  lassen.  Werden  hierbei  oder  von  einem  sonstigen  Mitglied  Bedenken  gegen  die
Fassung  des  Entwurfs  erhoben,  und  diese  nicht  von  dem  Verfasser  desselben  durch  Aenderung  seines  Entwurfs
beseitigt,  so  erfolgt  die  Feststellung  der  Entscheidungsgründe  durch  Gerichtsbeschluß.

                                                   §.  19.
                                                Beschlüsse.
Beschlüsse,  welche  auf  Grund  einer  mündlichen  Verhandlung  ergehen,  sollen  die  Namen  der  Richter,
welche  dabei  mitgewirkt  haben,  enthalten  und  sind  von  denselben  zu  unterzeichnen.
Bei  sonstigen  Beschlüssen  genügt  die  Unterzeichnung  durch  den  Berichterstatter  und  den  Vorsitzenden.
In  dem  Beschlusse  ist  die  Sitzung,  in  welcher  derselbe  auf  Vortrag  gefaßt  wurde,  anzuführen.
Behufs  Nachweisung  der  Mitglieder,  welche  bei  der  Erledigung  von  Beschwerdesachen  mitgewirkt  haben,
ist  eine  Sitzungsliste  zu  führen,  aus  welcher  hervorgeht,  welche  Mitglieder  an  jeder  einzelnen  Sitzung  theilgenommen
  haben.

                                                    §.  20.
                                              Ausfertigungen.
Die  Form  der  nach  gesetzlicher  Vorschrift  von  den  Gerichtsschreibern  zu  ertheilenden  Ausfertigungen

bestimmen  die  auf  Grund  des  §.  154  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  von  dem  Reichskanzler  erlassenen  oder
zu  erlassenden  Vorschriften  über  Einrichtung  der  Gerichtsschreiberei  bei  dem  Reichsgericht.
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                                                          —  194  —

Die  übrigen  Ausfertigungen  werden  von  dem  Präsidenten  und,  wenn  es  sich  um  Erlasse  eines  Senats
handelt,  von  dessen  Vorsitzendem  unterschrieben  und  von  einem  Gerichtsschreiber  gegengezeichnet.

Für  minder  wichtige  Verfügungen  kann  der  Präsident  anordnen,  daß  die  Ausfertigung  nur  durch
einen  Gerichtsschreiber  zu  beglaubigen  ist.

                                                    §.  21.
                                                   Siegel.
                              Das  Reichsgericht  führt  zwei  Siegel:
1.  ein  großes  Siegel,  welches  dem  im  Reichs-Justizamt  geführten  großen  Siegel  entspricht  und  nur
bei  den  förmlichen  Ausfertigungen,  insbesondere  der  Urtheile,  gebraucht  wird;
2.  ein  kleineres  Siegel,  welches  dem  bei  den  Gesandtschaften  des  Deutschen  Reichs  eingeführten
Siegel  entspricht,  mit  der  Umschrift:  „Deutsches  Reich.  Reichsgericht.“
Die  Gerichtsschreiberei  bedient  sich  eines  Siegels,  welches  den  Kaiserlichen  Adler  mit  der  Umschrift:
„Deutsches  Reich.  Gerichtsschreiberei  des  Reichsgerichts."  enthält.

                                                   §.  22.
                                                  Kosten.

Die  Einziehung  und  Verrechnung  der  für  die  Geschäfte  des  Reichsgerichts  in  Ansatz  kommenden
Kosten  regelt  die  vom  Bundesrath  beschlossene,  von  dem  Reichskanzler  unter  dem  8.  Juli  1879  bekannt  gemachte
  Dienstweisung.  '

                                                §.      23.
                                       Präjudizienbücher.

Ueber  die  bei  Erledigung  der  einzelnen  Sachen  erfolgten  Entscheidungen  zweifelhafter  und  wichtiger
materieller  oder  prozessualer  Rechtsfragen  führt  jeder  Senat  ein  Präjudizienbuch.

In  die  Präjudizienbücher  sind  alle  auf  Grund  des  §.  137  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  erfolgenden
Entscheidungen  der  vereinigten  Civil=  oder  Strassenate  und  diejenigen  Entscheidungen  einzelner  Senate  einzutragen,
  deren  Eintragung  auf  Anregung  des  Vorsitzenden  oder  eines  Mitgliedes  der  Senat  beschließt.

Die  Präjudizien  bücher  sämmtlicher  Senate  gleicher  Art  sollen  übereinstimmen.  Deshalb  sind  die  auf
Grund  des  §.  137  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  ergehenden  Entscheidungen  in  die  Präjudizienbücher  aller
hierzu  vereinigten  Senate  einzutragen  und  die  auf  Beschluß  eines  Senats  in  dessen  Präjudizienbuch  eingetragenen
  Entscheidungen  den  übrigen  Senaten  gleicher  Art  behufs  Eintragung  in  deren  Präjudizienbücher  mitutheilen.

duth  In  jedem  Senat  ist  ein  Mitglied  mit  der  Führung  des  Präjudizienbuchs  zu  beauftragen,  dem  es
obliegt,  die  Feststellung  der  wörtlichen  Fassung  durch  Kollegialbeschluß  herbeizuführen,  die  Eintragungen  zu
bewirken  oder  unter  seiner  Kontrole  bewirken  zu  lassen  und  die  Mittheilungen  an  die  übrigen  Senate

zu  machen.
Die  Präjudizienbücher  sind  in  drei  Abtheilungen:  für  Entscheidungen  der  vereinigten  Senate,  des

eigenen  Senats  und  der  übrigen  Senate  gleicher  Art  zu  führen  und  die  Einträge  in  jeder  Abtheilung  mit
fortlaufenden  Nummern  zu  versehen.  Ein  am  Schlusse  befindliches  alphabetisches  Verzeichniß  verweist  auf
Abtheilung  und  Nummer.
                                                  §.  24.
                                       Akten  und  Geschäftsbücher.
Die  Einrichtung  der  Akten,  Geschäftsbücher  und  Register  regeln  die  von  dem  Reichskanzler  auf  Grund
des  §.  154  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  erlassenen  oder  zu  erlassenden  Vorschriften  über  Einrichtung  der

Gerichtsschreiberei  bei  dem  Reichsgericht.

Die  Urschriften  der  Urtheile  werden  bei  letzterem  zurückbehalten,  die  vorbereitenden  Arbeiten  der
Berichterstatter  in  den  nach  §.  271  Absatz  3  der  Civilprozeßordnung  für  Civilsachen,  sowie  in  entsprechender
Weise  auch  für  Strafsachen  zu  bildenden,  den  Parteien  und  Rechtsanwälten  weder  zur  Einsicht  vorzulegenden,
noch  abschriftlich  mitzutheilenden  Akten  aufbewahrt.

Auf  Grund  der  Geschäftsbücher  und  Register  wird  am  Schluß  des  Geschäftsjahres  eine  Zusammenstellung
  der  gesammten  Geschäfte  angefertigt  und  dem  Reichskanzler  übersandt.
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                                                   —  195  —

                                               §.  25.
                                        Geschäftsjahr.
Das  Geschäftsjahr  des  Reichsgerichts  ist  das  Kalenderjahr.
                                                §.  26.
                                                Ferien.

Während  der  Ferien  müssen  am  Sitze  des  Gerichts  zur  Erledigung  der  Feriensachen  mindestens  zehn
von  dem  Präsidium  zu  bestimmende  Mitglieder  des  Gerichts,  darunter  der  Präsident  oder  einer  der  Senatspräsidenten,
  anwesend  sein.

Sie  bilden  den  Feriensenat,  in  welchem  der  anwesende  Präsident  oder  Senatspräsident  und  im  Verhinderungsfalle
  der  älteste  Rath  den  Vorsitz  führt.

Im  Falle  der  Beschlußunfähigkeit  des  Feriensenats  ist  der  Vorsitzende  desselben  befugt,  die  Mitglieder
des  es  zu  bestimmen,  welche  als  Stellvertreter  für  die  verhinderten  Mitglieder  des  Feriensenats  einzutreten
  haben.

Im  Falle  des  §.  138  Absatz  1  des  Gerichtsverfassungsgesetzes  tritt  für  Eilfälle  der  Feriensenat  an
die  Stelle  des  Ersten  Strassenats.

Angelegenheiten,  welche  vor  das  Plenum  oder  vereinigte  Civil-=  oder  Strafsenate  gehören,  sind  durch
den  Feriensenat  nicht  zu  erledigen.

Die  Präsidialgeschäfte,  sowie  die  Geschäfte  der  Gerichtsschreiberei  und  der  Gerichtsvollzieher  erleiden
durch  die  Ferien  keine  Unterbrechung.

Beschließt  der  Feriensenat  die  Eintragung  einer  Entscheidung  in  die  Präjudizienbücher,  so  ist  dieselbe
den  ständigen  Senaten  der  betreffenden  Art  zur  Eintragung  in  deren  Präjudizienbücher  mitzutheilen.

                                                        §.  27.
                                                    Beurlaubung.
Außer  den  Ferien  und  den  im  §.  6  Absatz  3  bezeichneten  Tagen  darf  der  Präsident  nicht  über
8  Tage,  ein  anderes  Mitglied  nicht  über  24  Stunden  sich  ohne  Urlaub  vom  Sitze  des  Gerichts  entfernen.
Der  erforderliche  Urlaub  wird  dem  Präsidenten  vom  Reichskanzler,  den  übrigen  Mitgliedern  bis  zu
einmonatlicher  Dauer  vom  Präsidenten,  auf  längere  Zeit  vom  Reichskanzler  ertheilt.

                                                     §.  28.
                                                Beeidigung.
Die  Beeidigung  neuer  Mitglieder,  der  bei  dem  Reichsgericht  zugelassenen  Rechtsanwälte  und  des
Vorsitzenden,  sowie  der  Mitglieder  der  Verwaltung  des  Reichs-Invalidenfonds  geschieht  in  einer  von  dem
Präsidenten  zu  bestimmenden  Senatssitzung.

                                                    §.  29.
                                              Dienstalter.
Das  Dienstalter  der  Senatspräsidenten  und  Räthe  bestimmt  sich  in  allen  Fällen,  für  welche  dasselbe
entscheidet,  nach  dem  Tage  der  Ernennung  und,  im  Falle  gleichzeitiger  Ernennung,  nach  der  hierbei  festgesetzten
Reihenfolge.  Bei  gleichem  Dienstalter  entscheidet  das  Lebensalter.

Uebergangsbestimmungen.

                                                     §.  30.
                                                    Hülfssenate.

Die  für  die  Senate  des  Reichsgerichts  getroffenen  Bestimmungen  der  Geschäftsordnung  finden  auch
auf  die  gemäß  §.  16  des  Einführungsgesetzes  zum  Gerichtsverfassungsgesetz  bei  demselben  eingerichteten  Hülfssenate
  Anwendung.

An  den  Rlenarsitzungen  nehmen  nur  diejenigen  Mitglieder  der  Hülfssenate  theil,  welche  Mitglieder
des  Reichsgerichts  sind.

Zu  den  Sitzungen  der  vereinigten  Civilsenate  sind  die  Mitglieder  der  Hülfssenate  nur  zuzuziehen,
wenn  bei  der  Entscheidung  einer  nach  §.  15  des  Einführungsgesetzes  zum  Gerichtsverfassungsgesetz  dem  Reichsgericht
  zugewiesenen  Sache  ein  Civilsenat  von  einer  früheren  Entscheidung  eines  Hülfssenats,  oder  ein  Hülfs-29
        <pb n="216" />
                                                         —  196  —

senat  von  einer  früheren  Entscheidung  eines  anderen  Hülfssenats  oder  eines  Civilsenats,  oder  der  vereinigten
Civilsenate  abweichen  will  und  deshalb  die  Sache  vor  die  vereinigten  Civilsenate  verwiesen  wird.

Während  der  Ferien  sind  die  vor  die  Hülfssenate  gehörigen  Sachen,  soweit  sie  Feriensachen  sind,
von  dem  Feriensenat  zu  erledigen.  Zu  Mitgliedern  desselben  können  auch  Mitglieder  der  Hülfssenate  bestimmt
  werden;  jedoch  dürfen  dieselben,  wenn  sie  nicht  Mitglieder  des  Reichsgerichts  sind,  auch  im  Feriensenat
nur  in  denjenigen  Sachen  mitwirken,  welche  außerhalb  der  Ferien  einem  Hülfssenat  zugetheilt  worden  sind.

                                                      §  31.

In  den  nach  den  bisherigen  Prozeßgesetzen  zu  erledigenden  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  gehört

vor  die  vereinigten  Civilsenate:

1.  die  Erledigung  der  nach  diesen  Prozeßgesetzen  zulässigen  Rechtsmittel  gegen  Erkenntnisse  des  vormaligen
  Reichs-Oberhandelsgerichts,  eines  obersten  Landesgerichts  oder  des  Reichsgerichts,  wobei
diejenigen  Mitglieder  des  Reichsgerichts,  welche  bei  dem  angefochtenen  Erkenntniß  mitgewirkt  haben,
von  der  Entscheidung  über  das  dagegen  ergriffene  Rechtsmittel  ausgeschlossen  sind;

2.  die  Erledigung  der  im  Falle  des  Artikels  820  Absatz  2  der  bayerischen  Civilprozeßordnung  vom
29.  April  1869  erhobenen  Nichtigkeitsbeschwerden.

                                                    §.  32.
In  den  nach  den  bisherigen  Prozeßgesetzen  zu  erledigenden  Sachen  ist  nach  den  im  Anhang  beigefügten
  Vorschriften  des  Regulativs  für  den  Geschäftsgang  bei  dem  Reichs-Oberhandelsgericht
über  die  Ernennung  der  Referenten  und  Korreferenten  §.  19,  §.  20,  über  die  Führung  des
bs  und  der  Präsenzliste  §.  21  Absatz  3  ff.,  über  die  Form  der  Urtheile  §.  24  Abatz
  4,  S.  25  «
auch  in  den  Sachen  zu  verfahren,  welche  nicht  von  dem  Reichs-Oberhandelsgericht  zu  erledigen  gewesen
  wären.
Reaul  In  rheinischen,  bayerischen  und  elsaß-lothringischen  Sachen  finden  auch  die  Vorschriften  dieses
Regulativs
über  die  Ausfertigungen  §.  14,  §.  35  Nr.  2,
über  die  Urtheilsbücher  §.  21  Absatz  5,  §.  35  Nr.  3
entsprechende  Anwendung.

 

                              5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

                                                Ueber  sicht
                                                        über  die

während  des  ersten  Vierteljahrs  1880  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen
  Verkehrs-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Aenderungen  der  Telegraphen-Dienststunden.

                                    I.  Post-Anstalten.

 

 

 

2  8  J                 Ei  g  e  n  schaft
Ortsbezeichnung.  er  Ober-Postdirektions-Bezirk.
Post-Anstalt.
A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.
1  Altdorf  i.  Baden,  Post-Agentur,  Konstanz.
2  Brahnau,  u  Bromberg.
3 Colmar  2  Zweigstelle,  Straßburg  i.  Els.

(Bahnhof),
        <pb n="217" />
                                                          —   197    —

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  Eig  ensch  aft
28  Ortsbezeichnung.  er  Ober-Postdirektions-Bezirk.
Post-Anstalt.  1  *
4  Düsseldorf-Derendorf,  Stadt-Postamt  III,  Düsseldorf.
5  Fuhlsbüttel,.  Post-Agentur,  Hamburg.
6  Groß-Cammin  i.  d.  Neum.,  u  Frankfurt  a.  d.  O.
7 Groß-Falkenau,  »  Danzig.
8  Hannover  7  Stadt-Postanstalt,  Hannover.
(Osterstraße  88),
9  Hilgen,  Postamt  III,  Düsseldorf.
10 Hottenbach,  Post-Agentur,  Trier.
11  Kirchhofen,  »  Konstanz.
12  Kuchelna,  „  Oppeln.
13Laufenfelden,  „  Frankfurt  a.  M.
14  Mehring,  „  Trier.
15 Natzlaff,  „  Cöslin.
16  DOstrowitt,  ,,  Danzig.
17  Sproitz,  u  Liegnitz.
18  Tröbsdorf,  »  Halle  a.  S.
19  Westerhausen  a.  Harz,  „  Magdeburg.
l
B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.
1  Biengen  i.  Baden,  Post-Agentur,  Konstanz.
2  Blumberg,  Reg.-Bez.  Frankfurt  a.  d.  O.,  u  Frankfurt  a.  d.  O.
3  Bückeburg,  Zweigstelle,  Minden.
4  Hausen  a.  Möhlin,  »  Konstanz.
5  Langenau,  Reg.-Bez.  Bromberg  „  Bromberg.
6  Neuenhaus,  Postamt  III,  Düsseldorf.
II.  Telegraphen-Anstalten.
—  Eigenschaft  Mostdirektions-2#
  Ortsbezeichnung.  ienstzeit)  Ober  orrn  eltions
S  der  Telegraphen-Anstalten.  "
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.“)
1  Altenburg  i.  Sachsen-Altenburg  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Leipzig.
Nr.  2  (Bahnhof),  «  .
2  Blankensee  i.  M.,  Sp.,  »  Schwerin.
3  Blottnitz,  «  ,,  Oppeln.
4Colmar  i.  Els.  Nr.  2  (Bahnhof),  »  Straßburg  i.  Els.
5Cracau,  Reg.-Bez.  Magdeburg,  Sp.,  v  Magdeburg.

 

*.)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  Sp.  bezeich  net.

 

29*
        <pb n="218" />
                                                           —  198  —

 

 

 

Grendelbruch,  Sp.,
Hallenberg,  Sp.,
Hannover,  Postamt  7,
Heerdt,

Heimbach-Weiß,  Sp.,
Herzlake,  Sp.,

Hillegossen,  Sp.,

Ihringen,

Karszyn,  Sp.,

Kuchelna,  Sp.,
Langendiebach,  Sp.,
Langenstein,

Lenz,  Sp.,

Lobeda,

Lockstedt,

Lövenich  bei  Cöln,  Sp.,
Merxheim,

Möckern  bei  Leipzig,
Mölln  i.  Mecklbg.,
Mohorn,  Sp.,

Mücke,  Sp.,

Natzlaff,  Sp.,

Naunhof,

Neukirch,  Reg.-Bez.  Wiesbaden,
Niederemmel,
Niederheimbach,
Niederpoyritz,  Sp.,
Niederterhaus,
Oberbrechen,

Passow,

Ringleben  i.  Schwarzburg-Rudolst.,
Romrod,

Rundewiese,  Sp.,
Ruppertenrod,

Schedlau,  Sp.,
Schlieffenberg,
Schneidemühl  —  Bahnhof,
Schönberg,  Reg.-Bez.  Aachen,

 

 

*

77

7

 

—  Eigenschaft  „Postdirektions-28
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  “
S  der  Telegraphen-Anstalten.  "
Dedesdorf,  1  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Bremen.
Derendorf,  „  Düsseldorf.
Dettweiler,  »  Straßburg  i.  Els.
Dobrilugk,  Bahnhof,  „  Frankfurt  a.  O.
Dörverden,  s  »  Bremen.
Eidelstedt,  „  Hamburg.
Fechenheim,  “  Cassel.
Glöwen,  „  Potsdam.

Straßburg  i.  Els.
Frankfurt  a.  M.
Hannover.
Düsseldorf.
Coblenz.
Oldenburg.
Minden.
Konstanz.
Bromberg.
Oppeln.

Cassel.
Magdeburg.
Stettin.

Erfurt.
Hamburg.

Cöln.

Coblenz.
Leipzig.
Schwerin.
Dresden.
Darmstadt.
Cöslin.

Leipzig.
Frankfurt  a.  M.
Trier.

Coblenz.
Dresden.
Coblenz.
Frankfurt  a.  M.
Potsdam.
Erfurt.
Darmstadt.
Danzig.
Darmstadt.
Breslau.
Schwerin.
Bromberg.
Aachen.
        <pb n="219" />
                                                   —  199    —

 

 

 

 

 

 

L

 

4

2  l
—  Eigenschaft  i  „Postdirektionse
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  #  Ober  Postdirektion- Bezirk
S  der  Telegraphen-Anstalten.  1  "
52  Sommerschenburg,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Magdeburg.
53  Sonnenberg  bei  Wiesbaden,  i  ,,  Frankfurt  a.  M.
54  Krebur,  «  ,,  Darmstadt.
55  Uebigau,  »  Halle  a.  S.
56  „Vinsebeck,  Sp.,  »  Minden.
57  Volkmarsdorf  bei  Leipzig,  „  Leipzig.
58  Volmarstein,  Sp.,  „  Arnsberg.
59  Walstedde,  Sp.,  »  Münster.
60  Weismes,  „  Aachen.
61  Bernitz.  „  Potsdam.
B.  Sonstige  Veränderungen.
1Call,  anstatt  des  beschränkten  ist  voller  Aachen.
Tagedienst  eingeführt,
2  Erkelenz,  „  u
3  Heinsberg,  „  „
4  Herbesthal,  „  „
5  Nülich,  „  „
6  Linnich,  ½%  4
7|Montioie,  „  »
8 Annen,  »  Arnsberg.
9  Brilon,  „  „
10  bGevelsberg,  „  „
11  Herdecke,  „  »
12  Herne,  „  »
13Hörde,  »  »
I4 Lüden  sch  eid  „  «  »
15 Meschede,  »  »
16 Schalke,  »  »
17Achim,  „  Bremen.
18  Bremerhaven,  der  volle  Tagesdienst  ist  bis  10  Uhr  „
Abends  ausgedehnt,
19  Diepholz,  anstatt  des  beschränkten  ist  voller  v
Tagesdienst  eingeführt,
20  Verden  i.  Hannover,  »  „
21  Freiburg  i.  Schlesien,  „  Breslau.
22  Neumarkt,  Reg.-Bez.  Breslau,  „  „
23 Neurode,  „  „
24  Reichenbach  i.  Schlesien,  „  „
25  Bebra,  u  Cassel.
26  Gelnhausen,  „  5„
27|  Hersfeld,  „  u
28  Andernach,  „  Coblenz.
29  Bullay,
        <pb n="220" />
                                                     —  200  —

 

 

Eigenschaft  ..«
Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  ber-Postdirektions
S  der  Telegraphen-Anstalten.  l-30Cochem,
  anstatt  des  beschränkten  ist  voller  Coblenz.

Tagesdienst  eingeführt,

31 Kirn,  »  ,,

32 Linza.Rhein,  »  »

33 Remagen,  »  »
34 Simmern,  »  ,,
35 Culm,  »  Danzig.

36  Lautenburg  i.  Westpreußen,  »  »

37 Pelplin-  „  „

38..Pr.  Stargard,  (2  (2

39  Schwetz,  2½  »

40  Bischofswerda  i.  Sachsen,  u  Dresden.

41  Dresden,  Postamt  4,  an  den  Wochentagen  ist  anstatt  des  „
beschränkten  der  volle  Tagesdienst
eingeführt,

42  -  5,  7½  r

43  -  —  7,  anstatt  des  beschränkten  ist  voller  „
Tagesdienst  eingeführt,

44  -  -  8,  an  den  Wochentagen  ist  anstatt  des  „
beschränkten  der  volle  Tagesdienst
eingeführt,

45  -  -  10,  5%  "7

46  Herrnhut,  („  „

47  Neustadt  b.  Stolpen,  „  ,,

48  Reichenau  i.  Sachsen,  »  ,,

49 Königsteini.Sachsen,  anstatt  des  beschränkten  ist  voller  „
Tagesdienst  eingeführt,

50  Löbau  i.  Sachsen,  »  »

51  Pirna,  77  #

52H  Schandau,  Stadt,  "  „

53  Tharant,  5%%  5“%

54 Altenessen,  »  Düsseldorf.

55  Barmen-Rittershausen,  »  »

56 Barmen-Unterbarmen,  »  »

57 Barmen-Wupperfeld,  »  »
58 Erfurt,  versuchsweise  ist  verlängerter  Tages-  Erfurt.
dienst  bis  11  Uhr  Nachts  eingeführt,
  ·

59  Frankenhausen,  versuchsweise  ist  anstatt  des  be-  u
schränkten  der  volle  Tagesdienst
eingeführt,

60  Heiligenstadt,  „  „

61  Hildburgh  ausen,  r  ½%

62  Langensalza,  1  7½%

63  Neustadt  a.  d.  Orla,  »  »

64  Ohrdruff,  5  ½%
        <pb n="221" />
                                                       —  201   —

 

 

 

 

2  Eigenschaft  Direktions-2
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Postdirektion
der  Telegraphen-Anstalten.
65.Pösneck,  versuchsweise  ist  anstatt  des  beschränkten  Erfurt.
der  volle  Tagesdienst  eingeführt
worden,
66 Saalfeld  i.  Sachsen-Meiningen,  u  „
67  Schleiz,  »  ,,
68 Schmalkalden,  »  »
69  Sondershausen,  „  »
70 Sonnebergi.Sachsen-Meiningen,  »  »
71 Suhl,  »  »
72  Diez,  anstatt  des  beschränkten  ist  voller  Frankfurt  a.  M.
Tagesdienst  eingeführt,
73  ltdille,  „  „
74  Frankfurt  a.  M.,  Postamt  4,  „  )
75  Höchst  a.  M.,  ,,  »
76 Limburga.d.Lahn,  ,,  ,,
77 Rüdesheima.Rh.,  »  ,-78 Sachsenhausen bei Frankfurt a.M.,
  ,,  »
79  Weilburg,  1  ir
80  Sohannisburg,  »  Gumbinnen.
81  Kaukehmen,  „  „
82  Lötzen,  „  „
83  Pillkallen,  „  „
84  Prostken,  „  »
85 Ragnit,  »  ,,
86  Halberstadt,  der  Dienst  beginnt  fortan  während  Magdeburg.
des  ganzen  Jahres  um  7  Uhr  früh,
87 Calbe  a.  S.,  anstatt  des  beschränkten  ist  voller  2
Tagesdienst  eingeführt,
88 Gardelegen,  „  „
89 Schönebeck,  »  ,,
90 Seehauseni.d.Altmark,  ,,  »
91 Gütersloh,  »  Minden.
92  Herford,  v  „J
93  Höxter,  »  ,,
94  Rinteln,  „  »
95 Warburg,  ,,  »
96 Groß-Strelitz,  »  Oppeln.
97  Gogolin,  „  „
98  Laurahütte,  „  „
99 Morgenroth,  »  ,,
100 Zabrze,  »  »
101 Rawitsch,  »  Posen.
102  Schrimm,  „  u
103  Schwedt  a.  O.,  „  Potsdam.
104  Wittstock,  »  ,,
105 Wrietzen,

 

 

»

 

»
        <pb n="222" />
                                                  —  202  —

 

*  Eigenschaft  ..«
»Es  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  0  ber-Postddirektions-S
  der  Telegraphen-Anstalten.  Art.

 

 

6  Bützow,  anstatt  des  beschränkten  ist  voller  Schwerin  i.  M.

10

Tagesdienst  eingeführt,
107  Malchin,  „  i  »
108  Plau  i.  M.,  „  5
109  Teterow,  „  »
110  Waren,  "7  "§v)

 

 

 

 

                                       6.  Eisenbahn-Wesen.

                                      Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  5.  d.  M.  ist  die  an  die  Bahnstrecke  Malchin—Waren  der  Mecklenburgischen  Friedrich  Franz-Eisenbahn
anschließende,  1,4  km  lange  Hafenbahn  zu  Waren  dem  allgemeinen  Verkehr  übergeben.

Berlin,  den  11.  April  1880.
                                   In  Vertretung:  Körte.

         

                                   7.  Marine  und  Schiffahrt.

                                Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:
1.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Liverpool  am  15.  März  d.  J.  dem  im  Jahre  1869  in  Bath
(Staat  Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Camelia“"  (früher  „Genevieve  Strickland“)  von  1  336)  16  Register-Tons
  Ladungsfähigkeit  und
2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  London  am  27.  März  d.  J.  dem  im  Jahre  1864  in
Liverpool  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  eisernen  Vollschiff  „Rajah“  von
1  257,  16  Register-Tons  Ladungsfähigkeit
nach  dem  Uebergange  beider  Schiffe  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  bremischen  Staatsangehörigen
Diedrich  Schilling  zu  Bremen,  welcher  Bremen  zum  Heimathshafen  derselben  gewählt  hat.

 

                                                 8.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  .
den  bisherigen  Konsul  in  Hiogo-Osaka,  Dr.  jur.  Focke  zum  General-Konsul  in  Shanghai,
den  bisherigen  Iize-Konsul  in  Jassy,  Dr.  Grisebach,  zum  Konsul  in  Bukarest
un
den  bisherigen  ersten  Vize-Konsul  bei  dem  Konsulate  in  Konstantinopel,  Ernst  von  Bothmer,
zum  Vize-Konsul  in  Jassy
zu  ernennen  geruht.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="223" />
                                               Central-Blatt

                                          für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                Herausgegeben

                                             im

                                Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VIII.  Jahrgang.  Nr.   17.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  23.  April  1880.

 

 

 

"

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Geschäfts-  4.  Justiz-Wesen:  Uebersicht  der  Geschäftsthätigkeit  des  Reichsgeverordnung
  für  die  Disziplinarbehörden    —  Ausweisung  von  richts  in  der  Zeit  vom  1.Oktober  bis  31.  Dezember  1879  213
Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.  .  .  Seite  203  ».  .

2.Zoll und Steuer Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend 5. Handels- und Gewerbe-Wesen: Dispensation von der ärztlichen Prüfung
Verwendung  von  Surrogaten  bei  der  Herstellung  von  
Tabackfabrikaten;  —  Errichtung  einer  Zollstelle.  .  209  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Verzeichniß  der  in  den  Bundes-3.

  Finanz,  Wesen.  Nachweisung  der  bis  Ende  März  1660  Seestaaten  fungirenden  Strandbehörden  215
stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Aus-  4  »  .
gabe  von  Reichskassenscheinen;  —  Nachweisung  der  Ein-  7.  Eisenbahn-Wesen:  Aenderung  von  Stationsnamen  243
nahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  8.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigungen  zur  Vornahme  von
für  die  Zeit  vom  1.  April  1879  bis  Ende  März  1880  210  Civilstands-Akten  243

 

 

                                     1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

                              Geschäftsordnung  für  die  Disziplinarbehörden.



In  Ausführung  des  §.  92  des  Gesetzes,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März
1873  (R.-G.-Bl.  S.  61)  hat  der  Bundesrath  der  nachfolgenden,  von  dem  Kaiserlichen  Disziplinarhof  entworfenen
  Geschäftsordnung  für  die  Disziplinarbehörden  die  Bestätigung  ertheilt.

                                        I.  Abschnitt.

                   Geschäftsordnung  für  die  Disziplinarkammern.
                                                §.  1.
Die  Geschäfte  werden  (vorbehaltlich  der  im  §.  11  bestimmten  Ausnahmen)  durch  Kollegialbeschluß
erledigt.  Die  Erledigung  erfolgt  in  Sitzungen,  welche  nach  Bedürfniß  von  dem  Präsidenten  bestimmt  werden.
Soweit  nicht  mündlich  verhandelt  wird,  ist  die  Oeffentlichkeit  für  die  Sitzungen  ausgeschlossen.

                                                       §.  2.
Zur  Beschlußfähigkeit  der  Disziplinarkammern  ist  die  Theilnahme  von  fünf  Mitgliedern,  einschließlich
des  Vorsitzenden,  nöthig.
                                                           §.  3.
Bei  einer  mündlichen  Verhandlung  darf  die  Zahl  der  in  der  Sitzung  mitwirkenden  Mitglieder,  einschließlich
  des  Vorsitzenden,  nicht  mehr  als  fünf  betragen.
30
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                                                          —  204  —

                                                        §.  4.

Die  beiden  richterlichen  Mitglieder,  welche,  abgesehen  von  dem  Vorsitzenden,  sich  bei  einer  mündlichen
Verhandlung  unter  den  theilnehmenden  Mitgliedern  befinden  müssen  (§  89  Absatz  2  des  Reichsgesetzes  vom
31.  März  1873),  werden  durch  die  aus  dem  Dienstalter  sich  ergebende  Reihenfolge  derhestalt  bestimmt,  daß
die  älteren  Mitglieder  vor  den  jüngeren  zur  Theilnahme  berusen  sind.

Ist  ein  an  der  Reihe  befindliches  richterliches  Mitglied  an  der  Theilnahme  verhindert  oder  an  Stelle
des  verhinderten  Präsidenten  zur  Uebernahme  des  Vorsitzes  berufen  (S.  89  a.  a.  O.),  so  wird  es  durch
dasjenige  richterliche  Mitglied  ersetzt,  welches  von  den  für  die  zunächst  folgende  Sitzung  zur  Theilnahme

bestimmten  richterlichen  Mitgliedern  das  ältere  ist.  Die  ursprüngliche  Reihenfolge  wird  dadurch  nicht
unterbrochen.

                                                            §.  5.

Der  Präsident  bestimmt  die  Mitglieder,  welche  außer  den  richterlichen  Mitgliedern  bei  einer  mündlichen
  Verhandlung  an  der  Sitzung  theilzunehmen  haben  (§.  89  a.  a.  O.).

Wird  hierzu  ein  richterliches  Mitglied  bestimmt,  so  ist  die  aus  §.  4  sich  ergebende  Reihenfolge  einzuhalten.
  Die  Theilnahme  wird  in  der  Reihenfolge  gezählt.  Die  nicht  richterlichen  Mitglieder  sind  hunlichst
aus  dem  Verwaltungszweige  zu  wählen,  welchem    Angeschuldigte  angehört.

                                                           §.  6.

Bei  Entscheidungen  und  Beschlüssen,  welch  auf  Grund  einer  mündlichen  Verhandlung  erlassen

werden,  dürfen  nur  Mitglieder  mitwirken,  vor  welchen  die  mündliche  Verhandlung  stattgefunden  hat.
                                                              §.  7.

Soweit  in  einer  Sitzung  nicht  mündlich  ve  ha  edelt  wird,  ist  kein  Mitglied  von  der  Mitwirkung  in
derselben  ausgeschlossen.  Sämmtliche  Mitglieder  sind  zu  solchen  Sitzungen  einzuladen.  Bei  der  Einladung
hat  der  Präsident  die  Mitglieder  zu  bezeichnen,  welche  theilzunehmen  verpflichtet  sind.

In  dringenden  Fällen  bedarf  es  der  Einladung  derjenigen  Mitglieder  nicht,  deren  Benachrichtigung
zu  einer  nachtheiligen  Verzögerung  führen  würde.

                                                            §.  8.

Ein  Mitglied,  welches  zu  einer  Sitzung,  worin  eine  mündliche  Verhandlung  stattfinden  soll  oder  zu
einer  anderen  Sitzung  unter  der  Verpflichtung  zur  Theilnahme  (§.7  Absatz  1  am  Ende)  einberufen  ist,  hat  im
Falle  der  Verhinderung  diese  zeitig  vor  der  Sitzung  dem  Präsidenten  anzuzeigen.

Jedes  Mitglied  hat  dem  Präsidenten  von  dem  Urlaube  Anzeige  zu  machen,  welcher  ihm  in  Bezug
auf  die  von  ihm  bekleideten  Reichs=  oder  Staatsämter  bewilligt  wird.  Eine  gleiche  Anzeige  muß  erfolgen,
wenn  ein  Mitglied  an  der  Wahrnehmung  seines  Amtes  dauernd  verhindert  ist.

                                                       §.  9.

Der  Präsident  leitet  die  Berathung,  stellt  die  Fragen  und  sammelt  die  Stimmen.

Im  Falle  einer  Meinungsverschiedenheit  über  die  Stellung  der  Fragen  oder  über  das  Ergebniß  der
Abstimmung  entscheidet  das  Kollegium.  Die  Entscheidungen  erfolgen  nach  der  absoluten  Mehrheit  der  Stimmen.
  Bilden  sich  in  einer  Sache,  von  der  Schuldfrage  abgesehen,  mehr  als  zwei  Meinungen,  deren  keine
die  Mehrheit  für  sich  hat,  so  werden  die  dem  Angeschuldigten  nachtheiligsten  Stimmen  den  zunächst  minder
nachtheiligen  so  lange  hinzugerechnet,  bis  sich  eine  Mehrheit  ergiebt.

Die  Abstimmungen  im  Kollegium  erfolgen  in  nachstehender  Reihenfolge:

Zuerst  stimmt  der  Dezernent  oder  Referent,  nach  dem  Referenten  der  etwa  ernannte  Korreferent;
im  übrigen  bestimmt  sich  die  Reihenfolge  der  Abstimmung  nach  dem  Dienstalter,  so  zwar,  daß  das  jüngste
Mitglied  zuerst  stimmt.  Der  Präsident  giebt  seine  Stimme  zuletzt  ab.  Bei  Stimmengleichheit  ist  die  Stimme
des  Präsidenten  entscheidend.

                                                         §.  10.
»  Das  Dienstalter  der  Mitglieder  bestimmt  sich  nach  dem  Tage  der  Ernennung  zum  Mitgliede  der
Disziplinarkammer.  Bei  gleichzeitiger  Ernennung  giebt  das  höhere  Lebensalter  den  Ausschlag.

                                                        §.  11.
Verfügungen,  welche  eine  sachliche  Entscheidung  nicht  enthalten,  insbesondere  diejenigen,  welche  nur
die  Leitung  eines  anhängigen  Disziplinarverfahrens  betreffen,  werden  ohne  Vortrag  im  Kollegium  von  dem
Präsidenten  oder  unter  dessen  Zustimmung  von  demjenigen  Mitgliede  erlassen,  welchem  die  Bearbeitung  der
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                                                           —  205  —

Sache  von  dem  Präsidenten  übertragen  ist.  Im  Falle  einer  Meinungsverschiedenheit  zwischen  dem  Prä—
sidenten  und  dem  gedachten  Mitgliede  oder  wenn  über  den  gegen  eine  Verfügung  erhobenen  Widerspruch
eines  Betheiligten  zu  entscheiden  ist,  muß  der  Beschluß  des  Kollegiums  eingeholt  werden.  Dasselbe  gilt,  wenn
der  Präsident  den  Vortrag  im  Kollegium  angeordnet  hat.

                                                       §.  12.

In  schleunigen  Fällen  kann,  sofern  nicht  die  Entscheidung  eine  mündliche  Verhandlung  erfordert,
der  Präsident  eine  schriftliche  Abstimmung  anordnen.  Ergiebt  sich  hierbei  eine  Meinungsverschiedenheit,  so
muß  die  Entscheidung  in  einer  Sitzung  erfolgen.

                                                          §.  13.

In  jeder  einen  Kollegialbeschluß  erfordernden  Sache  wird  von  dem  Präsidenten  ein  Dezernent  oder
Referent  und  nach  Befinden  ein  Korreferent  ernannt.

Der  Vortrag  im  Kollegium  wird  unbeschadet  der  Bestimmung  8.  22  Ziffer  3  mündlich  erstattet.

                                                                    §.  14.

Die  Disziplinarkammern  erlassen  alle  Entscheidungen,  Beschlüsse,  Verfügungen,  Berichte  etc.  unter
dem  Namen:  «

„Kaiserliche  Disziplinarkammer  zu  N.“

                                                         §.  15.

In  den  Endentscheidungen  sind  die  Mitglieder  namentlich  aufzuführen,  welche  an  der  Entscheidung
theilgenommen  haben.  Auch  ist  darin  der  Tag  der  Sitzung  zu  bezeichnen,  in  welcher  die  Entscheidung  erfolgt
  ist.  Die  Ausfertigungen  der  Endentscheidungen  sind  mit  der  Ueberschrift  zu  versehen:

„Im  Namen  des  Reichs."
                                                          §.  16.
Die  Disziplinarkammern  führen  ein  Siegel  mit  der  Unschrift:
'  „Kaiserliche  Disziplinarkammer  zu  N.“  ·

                                                          §. 17.  .

Die  Disziplinarsachen  gelten  in  Ansehung  der  portofreien  Beförderung  als  Reichs-Dienstangelegenheiten.

                                                       §.  18.

Der  Präsident  führt  in  allen  Sitzungen  den  Vorsitz.

Ihm  liegt  die  Leitung  und  Beaufsichtigung  des  ganzen  Geschäftsgangs  ob.  Er  öffnet  die  eingehenden
  Sendungen,  versieht  dieselben  mit  dem  Tag  des  Eingangs,  vertheilt  die  Geschäfte,  ernennt  die
Dezernenten,  Referenten  und  Korreferenten  (§.  13),  bestimmt  die  Sitzungen  (§.  1)  und  nach  Anleitung  der
§§s.  5  und  7  die  Mitglieder,  welche  an  denselben  theilzunehmen  haben,  veranlaßt  die  Einladung  der  Mitglieder
  zu  den  Sitzungen,  leitet  die  Berathungen  und  Abstimmungen  (§.  9),  zeichnet  die  Konzepte  aller
Verfügungen  2c.,  vollzieht  (unter  Kontrasignatur  des  Sekretärs)  alle  Reinschriften  und  trifft  in  Bezug  auf
die  Führung  der  Geschäftskontrolen  die  erforderlichen  Anordnungen.  Er  dekretirt  ferner  in  allen  das
Kollegium  als  solches  betreffenden  Angelegenheiten.

                                                    §.  19.
Der  Präsident  wird  in  Verhinderungsfällen  von  dem  ältesten  richterlichen  Mitgliede  vertreten.

                                                      §.  20.

Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.  Der  Monat  Dezember  1879  tritt  dem  Geschäftsjahre  1880
hinzu.  Am  Schlusse  des  Jahres  überreicht  der  Präsident  dem  Reichskanzler  eine  Zusammenstellung  der  gesammten
  Geschäfte.  Die  Zusammenstellung  muß  insbesondere  die  Zahl  der  anhängig  gewordenen  Dieziplinarsachen
  und  die  in  den  einzelnen  Sachen  erlassenen  Entscheidungen  ergeben.  «  «

                                                     §. 21.

In  Betreff  des  nöthigen  Geschäftslokals,  des  erforderlichen  Subaltern-  und  Unterbeamten-Personals,
sowie  in  Betreff  der  Bestreitung  der  Büreaubedürfnisse  wird  der  Reichskanzler  auf  Vorschlag  des  Präsidenten
die  geeigneten  Anordnungen  treffen.

Der  Reichskanzler  wird  auch  in  Ansehung  der  Fonds,  aus  welchen  die  baaren  Auslagen,  insbesondere
  die  Zeugengebühren  zu  bestreiten  sind,  und  über  die  Verwaltung  dieser  Fonds,  ferner  über  die  Ein-30*
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                                                        —  206  —

ziehung  der  in  Disziplinarsachen  den  Angeschuldigten  zur  Last  gelegten  Ordnungsstrafen  und  baaren  Auslagen
  (s.  124  a.  a.  O.)  das  Erforderliche  anordnen.

                                                        §.  22.

Für  das  mündliche  Verfahren  sind  nachstehende  Vorschriften  zu  befolgen.

1.  Zu  §§.  101  und  102  des  Reichsgesetzes  vom  31.  März  1873.

Die  Sitzung  ist  dergestalt  zu  bestimmen,  daß  dem  Angeschuldigten  vom  Tage  der  Vorladung  an  eine
Frist  von  mindestens  einer  Woche  frei  bleibt.

In  der  Vorladung  ist  die  zur  Verhandlung  der  Sache  bestimmte  Stunde  anzugeben,  sowie  dem
Angeschuldigten  bekannt  zu  machen,  daß  er  sich  des  Beistandes  eines  Rechtsanwalts  als  Vertheidigers  bedienen
  oder  durch  einen  solchen  sich  vertreten  lassen  könne  und  daß  auch  im  Falle  seines  Ausbleibens  die
Verhandlung  der  Sache  und  die  Entscheidung  erfolgen  werde.

Ist  das  persönliche  Erscheinen  des  Angeschuldigten  beschlossen,  so  muß  die  Vorladung  unter  der
Verwarnung  erfolgen,  daß  im  Falle  des  Ausbleibens  ein  Vertheidiger  zur  Vertretung  nicht  zugelassen  werde.

Der  Staatsanwalt  wird  von  der  Sitzung  durch  Vorzeigung  der  Verfügung  benachrichtigt,  durch
welche  die  Sitzung  bestimmt  ist.

                                                 2.  Zu  §.  103.

Die  Verhandlung  über  den  Ausschluß  oder  die  Beschränkung  der  Oeffentlichkeit  erfolgt  in  nicht
öffentlicher  Sitzung,  die  Verkündung  des  desfallsigen  Beschlusses  in  öffentlicher  Sitzung.

Die  Befolgung  dieser  Vorschrift  muß  aus  dem  Sitzungsprotokoll  sich  ergeben.

                                        3.  Zu  §§.  104  bis  107.

Die  mündliche  Verhandlung  erfolgt  in  Gegenwart  des  Staatsanwalts  und  eines  vereideten  Protokollführers.


Der  Berichterstatter  (Referent)  wird  von  dem  Präsidenten  bei  Bestimmung  der  Sitzung  ernannt.

Der  Berichterstatter  hat  eine  schriftliche  Darstellung  abzufassen  und  dieselbe  dem  Präsidenten  vor
der  Sitzung  vorzulegen.

In  der  Sitzung  wird  der  Bericht  durch  Verlesung  der  Darstellung  oder  nach  Wahl  des  Referenten
mündlich  an  der  Hand  der  schriftlichen  Darstellung  erstattet.  Ist  ein  Korreferent  ernannt,  so  nimmt  dieser
an  der  Berichterstattung  bei  der  Verhandlung  nicht  theil.

Die  Leitung  der  Verhandlung,  die  Vernehmung  des  Angeschuldigten,  die  etwaige  Aufnahme  des
Beweises  und  die  Handhabung  der  Ordnung  liegt  dem  Vorsitzenden  ob.  Er  kann  jeden,  welcher  Störungen
verursacht,  aus  der  Sitzung  entfernen  lassen.

Der  Vorsitzende  kann  die  Vernehmung  des  Angeschuldigten  und  die  Beweisaufnahme  einem  anderen
Mitgliede  übertragen.

Für  das  Beweisverfahren  sind  im  übrigen  die  Vorschriften  der  Strafprozeßordnung  maßgebend.
Dies  gilt  insbesondere  auch  von  der  Vorladung  der  Zeugen  und  Sachverständigen,  sowie  deren  Bestrafung
im  Falle  des  Ungehorsams.

                                           4.  Zu  §.  108.

Mit  der  Entscheidung  sind  zugleich  die  Gründe  zu  verkünden.

Es  genügt  jedoch  die  mündliche  Mittheilung  des  wesentlichen  Inhalts  der  Gründe.  Die  Verkündung
erfolgt  durch  den  Vorsitzenden.  Die  schriftlichen  Entscheidungsgründe  werden  mittelst  Verlesung  im  Kollegium
oder  auf  dem  Wege  des  schriftlichen  Umlaufs  festgestellt  und  im  Konzept  von  sämmtlichen  Mitgliedern,  welche
an  der  Entscheidung  theilgenommen  haben,  unterschrieben.

                                           5.  Zu  §.  109.
Das  Sitzungsprotokoll  muß  insbesondere  auch  die  verkündete  Entscheidung  enthalten.

                                            6.  Zu  §.  116.
Die  Akten  sind  vor  der  Einsendung  an  den  Disziplinarhof  mit  einem  Inhaltsverzeichniß  (Notulus)

zu  versehen.
                                                   7.  Zu  §.  124.
Die  Kosten,  welche  der  Angeschuldigte  zu  erstatten  hat,  sind,  wenn  thunlich,  in  der  verurtheilenden
Entscheidung  selbst  dem  Betrage  nach  festzustellen.
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                                                     —  207  —

                                     8.     Zu  §.  133.
Für  die  Form  der  Insinuationen  in  den  bei  den  Disziplinarkammern  anhängigen  Sachen  sind,  soweit
  nicht  der  §.  133  etwas  Abweichendes  bestimmt,  die  Vorschriften  der  Strafprozeßordnung  maßgebend.

                                                II.  Abschnitt.
Geschäftsordnung  für  den  Disziplinarhof,
                                                  §.  23.
Die  Bestimmungen  des  ersten  Abschnitts  finden  mit  folgenden  Abweichungen  auf  den  Geschäftsgang
bei  dem  Disziplinarhof  entsprechende  Anwendung.
                                             1.  Zu  §.  2.
Zur  Beschlußfähigkeit  des  Disziplinarhofs  ist  die  Theilnahme  von  sieben  Mitgliedern  einschließlich
des  Vorsitzenden  nöthig.
                                               2.   Zu  §.  3

  
Die  Zahl  der  bei  einer  mündlichen  Verhandlung  in  der  Sitzung  mitwirkenden  Mitglieder  darf  nicht
mehr  als  sieben  betragen.

                                     3.  Zu  §.  4  und  5.
Die  §§.  4  und  5  gelten  mit  der  Maßgabe,  welche  sich  von  selbst  daraus  ergiebt,  daß  die  Zahl  der
mitwirkenden  Mitglieder  sieben  beträgt,  und  daß  unter  diesen  nach  §.  91  Absatz  2  des  Reichsgesetzes
vom  31.  März  1873  sich  außer  dem  Vorsitzenden  drei  richterliche  Mitglieder  befinden  müssen.

                                    4.  Zu  §§.  9,  10  und  19.

Als  ältestes  Mitglied,  welches  den  Präsidenten  in  Verhinderungsfällen  zu  vertreten  hat,  gilt  der
dem  Disziplinarhof  angehörende  Senatspräsident  des  Reichsgerichts.  Wenn  auch  dieser  verhindert  ist,  wird
der  Präsident  von  dem  ältesten  dem  Disziplinarhof  angehörenden  Mitgliede  des  Reichsgerichts  vertreten.  Die
Mitglieder  des  Bundesraths,  welche  dem  Disziplinarhof  angehören,  nehmen  in  demselben  ihre  Stelle  gleich
nach  dem  Präsidenten  oder  dessen  Vertreter,  also  vor  den  übrigen  Mitgliedern  ein.  Die  Reihenfolge  der
Bundesrathsmitglieder  bestimmt  sich  nicht  nach  dem  Dienstalter,  sondern  nach  der  Reihenfolge,  welche  für  sie
im  Bundesrath  besteht.

                                             5.  Zu  §.  14.
Der  Disziplinarhof  erläßt  seine  Entscheidungen  unter  dem  Namen:
„Kaiserlicher  Disziplinarhof"“.
                                              6.  Zu  §.  16.
Der  Disziplinarhof  führt  zwei  Siegel  (ein  großes  und  ein  kleines  Siegel),  entsprechend  den  beim
Reichsgericht  in  Gebrauch  befindlichen  Siegeln.  Das  größere  Siegel  wird  nur  bei  den  Ausfertigungen  der
Endentscheidungen  (§.  15)  gebraucht.

                                                    7.  Zu  §.  21.

Das  Amt  der  Staatsanwaltschaft  beim  Disziplinarhof  wird  nach  Anordnung  der  obersten  Reichsbehörde
  (§.  85  a.  a.  O.)  von  der  Reichsanwaltschaft  oder  von  besonders  damit  beauftragten  Beamten  wahrgenommen.


Die  beim  Reichsgericht  angestellten  Subalternbeamten  und  Unterbeamten  haben  nach  näherer
Anordnung  des  Präsidenten  des  Reichsgerichts  die  entsprechenden  Verrichtungen  auch  beim  Disziplinarhof
zu  versehen.

Die  Büreaubedürfnisse  des  Disziplinarhofs  werden  aus  den  Vorräthen  und  Fonds  des  Reichsgerichts
  bestritten.

Als  Geschäftslokal  des  Disziplinarhofs  dient  nach  näherer  Anordnung  des  Präsidenten  des  Reichsgerichts
  das  Geschäftsgebäude  des  Reichsgerichts.

 

Berlin,  den  18.  April  1880.
Der  Staatssekretär  des  Innern:  Hofmann.
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                                                            ---   208  ----                                                                        Ausweisung  von  Ausländern,  aus  dem  Reichsgebiete.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  —i
*  *v  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                          a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Stefan  Rostogajew,36  Jahre,  ortsangehörig  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische'7.  Februar
Schlosser,  zu  Orminöwka,  Kreis  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Nischnei-Lamow,  Gou-  Oppeln,
vernement  Pensa,  Rußland,

b.  Auf  Grund  des  5§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.[Leopold  Hantich,  geboren  am  14.  Novem-Trunk  und  MüßiggangsKöniglich  preußische  3.  April
Schornsteinfeger,  ber  1831  und  ortsange=  (s.  361  Ziff.  5  desBezirksregierung  zu  d.  J.
hörig  zu  Raudnitz,  Böh-Strafgesetzbuchs),  Potsdam,  «
men,
3.  Karl  Korda,  Mau-81  Jahre,  aus  Slemeno  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  5.  April
rer,  bei  Gitschin,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Breslau,
4.  Joses  Schmidt,19  Jahre,  aus  Rövers-Desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Sattler,  dorf,  Bezirk  Jägern
dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,

5.  Josef  Stief,  Bäcker,3  Jahre,  aus  Weckels-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  6.  April
dorf,  Bezirk  Braungu,  und  Nichtbefolgung  der  d.  J.
Böhmen,  Reiseroute,
6.Tosef  Stiller,  geboren  1851  zu  Setz-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  9.  April
Arbeiter,  dorf,  Bezirk  Freiwald=  teln,  d.  J.
au,  Oesterreichisch-Schlesien,

7.  Jakob  Weidemann,geboren  am  15.  April  Landstreichen,  Königlich  preußische  10.  März
Klempnergeselle,  1850,  aus  Affoltern,  Landdrostei  zu  Han=  d.  J.
·  Schweiz,  nover,
8.  Ferdinand  Volk-  23  Jahre,  aus  Reichen-desgleichen,  Königlich  preußische7.  Aprilmann,
  Kellner,  berg,  Böhmen,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Wiesbaden,
9.  Anton  Ernegger,  geboren  am  25.  Dezem-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  11.  März
Tagelöhner,  ber  1862,  aus  Buch=  teln,  Bezirksamt  Schon-d.  S.
heim,  Bezirk  Vöklabruck,  gau,
Ober-Oesterreich,
10.  Norbert  Geiger,  Lgeboren  1838,  aus  Lech,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  13.  März
Ziegler,  Bezirk  Reutte,  Tirol,  d.  J.
11.  Johann  Dießner,  geboren  1850  und  orts-Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  C6.  März
Weber  und  Ziegel-  angehörig  zu  Schönau  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.

arbeiter,

 

 

bei  Schluckenau,  Böh—

schaft  zu  Bautzen,

 

 

 

men,
        <pb n="229" />
                                                    

                                         —  209    ——

 

 

 

 

 

 

—
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des
—  i  «  Ausweisung  weisungs-2
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  ·
9  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
12.  August  Hanetzky/geboren  am  9.  Juli  1860/Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  15.  März
Töpfergeselle,  zu  Wien  und  ortsange=  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.
hörig  zu  Humpoletz,  schaft  zu  Zwickau,
Böhmen,
13.  Samuel  Juno,  Ar-27  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-2  3.  Februar
beiter,  Concise,  Kanton  Waadt,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Schweiz,
14.Wilhelm  Spittler,  geboren  angeblich  am  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-6.  März
Landarbeiter,  18.  November  1857  und  teln,  präsident  zu  Kolmar!  d.  J.
ortsangehörig  zu  Bennwyl,
  Kanton  Baselland,
.  Schweiz,
15.  Camille  Mercier,geboren  am  30.  Novem-sdesgleichen,  derselbe,  7.  April
Tagner,  ber  1831  und  ortsan-  d.  J.
gehörig  zu  Reims,  Frank-.
  reich,
16.  Adalbert  Leemann,38  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

Büchsenmacher,

 

ortsangehörig  zu  Küsnacht,
  Kanton  Zürich,
Schweiz,

 

 

 

 

 

                                      2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

 

De.  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  März  d.  J.  beschlossen,  daß  in  Zukunft  auch  die  Verwendung
  von  Melilothenblüthen  (Steinklee)  und  eingesalzenen  Rosenblättern  bei  der  Herstellung  von  Tabackfabrikaten
  gestattet  werde,  und  daß  in  Bezug  auf  die  bei  der  Verwendung  dieser  Surrogate  zu  entrichtenden
Abgaben  und  zu  beobachtenden  Kontrolen  die  Bestimmungen  in  Ziffer  2  und  3  des  Beschlusses  vom  27.  November
  v.  J.  (Central-Blatt  Seite  753  für  1879)  Anwendung  finden.

 

In  Hinterschweinhöfen  im  Bezirk  des  Königlich  bayerischen  Hauptzollamts  Lindau  ist  ein  Nebenzollamt
  II.  errichtet  worden.
        <pb n="230" />
                                                           —  210  —
3.  Finanz-Nachweisung
  der  bis  Ende  März  1880  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
Z„  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt)  nach  §.  1  des  Gesetzes  nach  §.  3  des  Gesetzes
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
1  Preußen  einschließlich  Lauenburg  61  386  729  72  145  4941  —  —
2  Bayern  .  36  000  000  14  197536  95  1453497587
3 Sachsen  36  000  000  7  479  888  04  19  013  4411
4  Württemberg  10  285  713  5  321235  4  3309  651  44
5 Baden  11  142  858  4276  68370  4577•449  53
6  Hessen.  7371  429  2  495  65729  3  250  514  47
7  Mecklenburg-  Schwerin  .  2955  000  1  631  988  18  882  00788
8  Großherzogthum  Sachsen  1  800  000  837  401  47  641  732  35
9|  Mecklenburg-Strelitz  2  400  000  283  779  50  1  410  81367
10  Oldenburg.  .  —  91507493  —  —
114.  Braunschweig  3  000  000  913  120  29  1  39125314
12 Sachsen-Meiningen  1  800  000  549981189  833  345  41
13  Sachsen-Altenburg  1  456  800  415  86388  69395741
14%  Sachsen-Koburg-Gotha-  1  800  000  510  1340  859  910  53
15  Anhalt  2  850  000  595278100  1  503  148  00
16  Schwarzburg-Sondershausen  450  000  196  607  191  168  92886
17  Schwarzburg=  Rudolstadt-  600  000  220  98822  252  67452
18  Waldeck  630  000  164  5172  310  382179
19  Reuß  ältere  Linie  390  000  131  949  77  172  033  49
20  Reuß  jüngere  Linie  960  000  260  51697  466  32202
21  Schaumburg  Lippe  1  020  000  93  808  00  617  4613
22/  Lippe  —  325  192  67  —  —
23  Lübeck  —  152  619  78  —  —
24  Bremen  —  358  161109  —  —
25  Hamburg  —  99187348  —  —
26  Elsaß-Lothringen  —  4534695  92  —  —
Summe  184  298  529  120  000  OC00  00  54  889  94172

 

 

                                          Anmerkung:

An  Reichskassenscheinen  sind  ausgegeben:
a.  nach  Spalte 6 a.  ...............................
b.  zur  Erstattung  der  nach  Spalte  6 b.  auf  die  Reichs-Hauptkasse  angewiesenen  baaren  Zahlungen
c.  zur  Deckung  der  nach  Spalte  7  angewiesenen  Vorschüsse  im  Betrage  von  54  082  140,,,  Mark

119  999930  Mark
70

54  062  100  2
174  082  100  Mark.

zusammen
        <pb n="231" />
                                                  —   211    —  —  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sind  wie  oben



Wesen
die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).
5.  6.  7.  8.  9.  10.
Auf  den  definitiven  Antheil  (Spalte  3)  «
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach Zur  Erfüllung  des  Auf  die  nach
Landespapiergelde  b.  Spalte  4  zu  ge.  Maximal-BetragesSpalte  7  ge-(Spalte
  2)  2.  währenden  Vor-  der  gr
sind  eingezogen  in  Reichskassen-  zur baaren    Zahlung  währenden  ·  wähten Vor-«  Bemerk
und  vernichtet  scheinen  auf  die  Hauptkasse  für  Rech-  schüsse  sind  auf  Vorschüsse  schüss  sind  an  Bemerkungen.
(auf  Mark  Königlich  preußische  nung  der  Königlich  sdie  Reichs-Haupt-  sind  noch  die  Reichs-Haupt.
reduzirt)  Kontrole  der  Staats-  prenbischen  Lontrole  kosse  angewiesen  erforderlich  kasse  zurückgezahlt
papiere  hierselbst  hierselbst
Mark.  Pf.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.
61  386  72900  72145  490  471  —  —  —  —  —
35  805  989  14197  535  1  95  14  405  63480  129  340  57  3  875  992
35  693  313  1000  7  479  835  3  0418  808  983  31  204  458  100  5  070  248
10  176  000  00  5321.235  0  844Aä“  73142  00  882572
11  041  544  57  4276  680  37004509  90724  67542  29  1  220  652
7296  000  00  2  495  655  2  291  320022847  50  286  00  866  800
2943  000  00  1  631  985  3  18  874  007|88  8000  00  235  200
1  767  765  00  837  400  1  47  620  24235  21  490  00  171  128
2  386  110  „00  283.775  4  501  140155367  9260  00  376  216
—  —  915  070  4  93  —  —  —  —  —
2971080  00  913  120  0  29  1371973s|4  19  280  00  371000
1  692  300  00  549  980  1  89  761  545|41  71  800  100  222224
1  423  728  00  415  860  3  88  671  909|41  22  048  00  185  052
1  773  82500  510  130  4  20  842  460/53  17  450  00  229  308
2  769  000  00  595275  3.000|1449  148|100  54  000  100  400  836
447084  00  196  605  2  91  166  984/06  1  944  00.  45  044
575  289  00  220  985  3  22  236  20002  16  474  00  67  376
615  98700  164  515  2  32  300  979/79  9342  00  82  752
379251  00  131  950  —  0  23  164  867  49  7  166  (00  45  872
926  193  00  260  515  1  97  443  784002  22  538  00  124  352
1  016  640  00  93  805  3  100  615  22133  2240  00  164  656
—  —  325  190  2  67  —  —  —  —  —
—  —  152  615  4  78  —  —  —  —  —
—  —  358  160  1  09  —  —  —  —  —
–  —  991870  3  48  —  —  —  —  —
—  —  4  5334  695  0  92  —  —  —  —  —
183  086  827711  119  999  930  70  0  54  os2  140861  807  800  861  14  637  280
—  120  000  000  Mark.
Uebertrag  174  082  100  Mark.
In  Folge  der  auf  die  Vorschüsse  erfolgten  Rückzahlungen  (Spalte  9)  sind  an  Reichskassenscheinen  eingezogen  und  vemichtet  2  14  637  20
Die  —  Reichstassenscheine  im  Betrage  von..  .  ..  159  44  820  Mark
u.  in  9  075  334  Abschnitten  a  5  Marftft  45  376  670  Mark
b..  2  139  413  .%  ,  ...............................  42788309
c«.142«97  Jo...............................  71279850,,

159  444  820  Mark
        <pb n="232" />
                                                           —  212   ——

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom
1.  April  1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  «
..  Einnahme  Differenz
-  nahme  beträgt  Bonifikatio-  in  d  selb  en  der
Bezeichnung  vom  Beginn  des nen  auf  in  demselben  
Etatsjahres  Bleib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5
Einnahme  Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  J  mehr
«  "  obengenannten  Rechnung  —  ;
Monats  (Spalte  4)  weniger
4  —  —
I.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  .  141  380  757  50  039141  330  718114  285  420|—27045298
Rübenzuckersteuer  77  156  675  23514  628153642  04  2  O38  416  1  603  631
Salzsteuer  36  286  167  95100  86  276  65785  647  340  629  317
Tabacksteuer  1  162  337  88  133ä074202  956  727  117  475
Branntweinsteuer  50  794  515  9  514  179  41  280  33643  687  168—  2  406  832
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  131  420  —  131420  111067/  20  353
Brausteuer  .  .  16  635  814  23797116397  84316  640  512  —  242  669
Uebergangsabgaben  von  Bier  995  319  —  995  319  940  421|  —  54  898
Summe324543  004  33  414  462291  128  542264  307  071—26821  471
Spielkartenstempel  1  095  316  —  1095  316  651  745  +  443  571
Darunter  Darunter
Nachsteuer:  Nachsteuer:
19  691  228  490

Anmerkung.
tungskosten  beträgt  bis  Ende  März  1880:

 

 

 

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwal- 



 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  »  ,  «-,  -
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres/  Ist-Einnahme  in  x
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
obengenannten  3
e Einnahme.  4  mann  des  Vorjahres  —  weniger
M  M  M
1.  1  2.  I  3.  4.
Zölle  134  893  790  100  683  301  34  210  489
Rübenzuckersteuer  46  124  362  41  767549  4  356  813
Salzsteuer  35  671  618  35  258  608  413  010
Tabacksteuer  898  717  781  641  117  076
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  36  351  636  36  933  683  —  582  047
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  14  756  783  14  918  289  —  161  506
Summe  268  696  906  230  343  071  +  38  353  835
Spiellartenstempel  (einschließlich!  der  Nachsteuer)
  1  130  036  304  982  +  825  054
        <pb n="233" />
                                                      —  213   ——

                                    4.  Justiz-Wesen.

                                        Uebersicht
der  Geschäftsthätigkeit  des  Reichsgerichts  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  31.  Dezember  1879.
Es  waren  Spruchsachen  zu  bearbeiten:

 

Civilsachen.

Strafsachen

und  zwar:

solche,  in  welchen  vor

dem  1.  Oktober  1879

bereits  ein  Endurtheil
erster  Instanz  er- 



solche,  auf  welche  die
Strafprozeßordnung
vom  1.  Februar  1877
Anwendung  findet.

 

 

 

 

 

 

gangen  war.
1.  Aus  dem  Bezirke  der  Konsulargerichte  2  —  —
2.  -  -  -  des  Oberlandesgerichts  Königsberg.  154  45  13
3.  -  -  -  -  -  Marienwerder  153  61  19
4.  -  -Kammergerichts  .  407  122  29
5.  =  O  :.  Oberlandesgerichts  Stettin.  163  45  17
6.  -  -  -  -  Posen  229  72  20
7.  -  -  -  Breslau  333  109  24
8.  -  --  -  Naumburg  239  84  8
9.  -  —  -  Kiel  73  17  4
10.  -  -  -  Celle  15  29  8
11.  —  -  „C  -  Hamm  230  59  8
12.  -  -  -  -  -  Kassel.  107  17  2
13.=  -  -  -  -  Frankfurt  184  19  8
14.  --  -  --  -  Köln.  105  53  2
15.  —  -  -  -  -  München.  13  —  4
16.  =  -  --  -  Bamberg.  13  —  2
17.  -  --  -  Nürnberg  19  1  2
18.  =  ODr  --  -  Augsburg  11  —  —
19.  =  -  --  -  Zweibrücken.  1  —  —
20.  -  -  -  -  -  Dresden.  147  12
21.  =  -  -  -  -  Stuttgart  5  —  2
22.  -  -  -  Karlsruhe  26  —  3
23.  -  -  --  -  Darmstadt  18  —  4
24.  -  --  -  Rostock  23  —  3
25.=  -  -  -  -  Jena  27  —  1
26.  -  -  --  -  Oldenburg.  8  —  —
27.  OD  :  -  Braunschweig  12  —  1
28.  -  -  --  -  Hamburg  94  —  6
29.  -  -  —  -  Kolmar  12  7  3
zusammen  2  823  740  205
Darunter  2,
auf  welche  die
Civilprozeßordnung
  vom
30  Jan.  1877
Anwerdung

31*
        <pb n="234" />
                                             —  214  —

 



Strafsachen

 

 

 

 

 

und  zwar:
Civilsachen, solche  solche,  auf  welche  die
bereits  ein  Endurtheil  Starfprozeßordnung
erster  Instanz  er-  vom    1.  Februar  1877
gangen  war.  Anwendung  findet.
Davon  sind:
a)  in  Folge  Entsagung,  Zurückweisung,  Inkompetens
Erklärung  rc.  ausgeschieden  668  35  —
b)  erledigt  ..  .........  571  549  44
c)  unerledigt  geblieben  1584  156  161
zusammen  wie  oben  2823  740  205
Patentsachen  waren  zu  bearbeiten  ...............11
welche  sämmtlich  unerledigt  geblieben  sind.
II.  Beschwerdesachen  waren  zu  bearbeiten  ....  ...  .220
Davon  sind:
a)  zurückgenommen.  44
b)  erledigt  ..  .  1101
c)  unerledigt  geblieben.  ...  .  ..  ..  15
sind  wie  oben  220
III.  Bei  der  Reichsanwaltschaft  waren  u  bearbeiten:
1.  Strafsachen  .  ......  ....948
2.  Disziplinarsachen  ...  ........  6
3.  ehrengerichtliche  Sachen  gegen  Reichsanwalte  ..........  .  5
4.  Ehesachen  .............11
5.  sonstige  Civilsachen  .....................  2
6.  Beschwerden  ........
Verhandlungstermine  haben  stattgefunden  ......  ...  .....527
Darunter  in  Strafsachen  .  544
IV.  Im  Durchschnitt  kommen  auf  jeden  der  60  etatsmäßigen  Räthe  und  der  8  Hülfsrichter  «
an Spruchsachen....   ..55 bis 56
an Beschwerdesachen...................3 bis 4

 

                                5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Den  österreichischen  Arzte  Dr.  mel.  Franz  Ulbrich  aus  Neustadtl  in  Böhmen  ist  auf  Grund  der  Bekanntmachung
  vom  9.  Dezember  1869  (Bundes-Gesetzblatt  Seite  687)  von  den  Königlich  sächsischen  Ministerien
des  Innern  und  des  Kultus  und  öffentlichen  Unterrichts  unter  Entbindung  von  der  im  §.  29  der  Gewerbeordnung

  vorgeschriebenen  ärztlichen  Prüfung  die  Approbation  als  Arzt  ertheilt  worden.
Berlin,  den  16.  April  1880.  Der  Reichskanzler.
                                                              In  Vertretung:  Eck.

 

—
        <pb n="235" />
                                                —   216  —

                                 6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

                                                Verzeichniß

der  auf  Grund  der  §§.  1  und  2  der  Strandungsordnung  vom  17.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  73)  von  den  Regierungen  der  Bundes-Seestaaten  eingesetzten  Strandämter  und

 

                                       (Strandvogteien.)
Bezeichnung  und  Sitz  b  Amtskarakter  (Stand),
der  Angabe  Namen  und  Wohnort
Strandämter  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  der
und  -·  .  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  ·  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.

 

 

 

1  .  s  In  -

                                      A.  In  Preußen.

—

#####n  V#  ———  —

(In  Preußen  führen  die  Strandamts-Vorsteher  in  dieser  Eigenschaft  den  Titel  Strandhauptmann.)

I.  In  der  Provinz  Ostpreußen.

In  den  Regierungsbezirken  Königsberg  und  Gumhinnen.
Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Königsberg.

1  Str.-A.  Memel  1.

b)  Str.-V.  Memel

 

 

a)  Str.-V.  Nimmersatt

"“
%
H#

 

Küste  von  der  Grenze  gegen
Rußland  südlich  bis  zum
Dorfe  Schmelzeinschließlich,
sowie  Küste  der  kurischen
Nehrung  seewärts  bis  zum
Dorfe  Eisseln  und  haffwärts
bis  zum  Dorfe  Schmiedehnen,
  beide  ausgeschlossen.

ESeeküste  des  Kreises  Memel  pon  der
Glurenze  gegen  Rußland  bis  zum

Dorfe  Melneraggen,  dieses  ausgeschlossen.


Seeküste  des  Kreises  Memel  vom

Dorfe  Melnexaggen  bis  zur  Hälfte

des  Weges  von  Memel  nach
Schwarzort  auf  der  kurischen

Nehrung,  der  dieser  Küste  auf

der  östlichen  Seite  der  Nehrung
parallel  laufende  Theil  der  Haffküste
  und  die  nordöstliche  Küste
des  kurischen  Haffes  von  der
Norderplatte  bei  Memel  bis  zum
Dorfe  Schmelz  einschließlich.

 

Lootsen-Kommandeur  Kräüger
  zu  Memel.

Gemeindevorsteher  Dumbris  zu
Nimmersatt.

Fischer  Falk  zu  Memel.

*)  Vergleiche  Central-Blatt  für  1878  Seite  285,  für  1879  Seite  270  bezw.  531  und  639.
        <pb n="236" />
                                                  —  216  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

 

e)  Str.-V.  Schwarzort

d)  Str.-V.  Nidden.

c)  Str.-V.  Rossitten

f)  Str.-V.  Sarkau

g)  Str.-V.  Cranz

Str.-A.  Memel  II.

a)  Str.-V.  Drawöhnen

b)  Str.-V.  Kinten.
c)  Str.-V.  Rockeln
d)  Str.-V.  Inse

e)  Str.-V.  Agilla

 

See=  und  Haffküste  der  kurischen
Nehrung  von  der  Grenze  gegen
die  Strandvogtei  Memel  bis  zum
Birschtwindt'schen  Eck.

See=  und  Haffküste  der  kurischen
Nehrung  vom  Birschtwindt'schen
Eck  bis  zur  Grenze  des  Kreises
Memel.

See=  und  Haffküste  der  kurischen
Nehrung  von  der  Grenze  der
Kreise  Memel  und  Fischhausen
bis  zum  Schiefen  Berge.

See=  und  Haffküste  der  kurischen
Nehrung  vom  Schiefen  Berge
bis  zur  Försterei  Grenz.

Seeküste  von  der  Försterei  Grenz
bis  zum  Dorfe  Eisseln  (dieses
ausgeschlossen)  und  Haffküste
von  Grenz  bis  zum  Dorfe  Schmiedehnen,
  dieses  ausgeschlossen.

Festlandküste  des  kurischen
Haffs  vom  Dorfe  Schmelz
(dieses  ausgeschlossen)  bis
zum  Dorfe  Schmiedehnen
einschließlich.

Küste  des  kurischen  Haffs  vom

Dorfe  Schmelz  (dieses  ausgeschlossen)
  südwärts  bis  zur
Grenze  des  Kreises  Memel.
Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Memeler  Kreisgrenze  bis  zur
Mündung  des  Atmat-Stromes.
Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Mündung  des  Atmat-Stromes
bis  zur  Loeckerort'schen  Ecke.
Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Loeckerort'schen  Ecke  bis  zur  Labiauer
  Kreisgrenze.
Küste  des  kurischen  Haffs  von  der
Grenze  des  Regierungsbezirks
Gumbinnen  bis  zum  Dorfe

Agilla  einschließlich.

 

Amtsvorsteher  Stellmacher  zu
Schwarzort.

Postagent  Zander  zu  Nidden.

Gutsbesitzer  Krause  zu  Rossitten.

Dünenaufseher  Binder  zu  Sarau.


Revierförster  Radtke  zu  Cranz.

Oberfsischmeister  von  Marèes
  zu  Memel.

Gastwirth  Groeger  zu  Drawöhnen.


Gutsbesitzer  Redweik  zu  Kinten.
Besitzer  Grinnus  zu  Karkeln.
Fischmeister  Kakies  zu  Inse.

Fischmeister  Rohrmoser  zu  Nemonien.
        <pb n="237" />
                                                —  217  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

 

f)  Str.-V.

g)  Str.-V.

Labagienen

Steinort

Str.-A.  Pillau

a)  Str.-V.
b)  Str.-V.
c)  Str.-V.
d)  Str.-V.
e)  Str.-V.
)  Str.-V.

8)  Str.-V.

h)  Str.-V.

i)  Str.-V.
k)  Str.-V.
I!)  Str.-V.
m)  Str.-V.

Neukuhren
Warnicken.
Brüsterort

Palmnicken

Littausdorf

Pillau.

Groß-Bruch

Fischhausen

Holstein

Brandenburg.

Balga

Frauenburg

 

Küste  des  kurischen  Haffs  von  Agilla
bis  einschließlich  Kampkeshöfchen.

Küste  des  kurischen  Haffs  von
Kampkeshöschen  bis  zum  Dorfe
Schmiedehnen  einschließlich.

Seeküste  des  Kreises  Fischhausen
  und  Haffküste  der  Kreise
Fischhausen,  Königsberg,
Heiligenbeil,  Braunsberg.

Seeküste  von  Eisseln  bis  einschließlich

  Wangenkrug.

Seeküste  von  Wangenkrug  bis  einschließlich
  Groß-Kuhren.

Seeküste  von  Groß-Kuhren  bis  einschließlich
  Groß-Hubnicken.

Seeküste  von  Groß-Hubnicken  bis
einschließlich  Nodems.

Seeküste  von  Nodems  bis  einschließlich
  Tenkitten.

Seeküste  von  Tenkitten  und  Küste
des  frischen  Haffs  von  Lochstädt
bis  zum  Möwenhaken  auf  der
frischen  Nehrung.

See=  und  Haffküste  der  frischen
Nehrung  vom  Möwenhaken  bis
zur  Grenze  des  Regierungsbezirks
  Königsberg.

Küste  des  frischen  Haffs  von  Lochstädt
  (dieses  ausgeschlossen)  bis
Zimmerbude  einschließlich.

Küste  des  frischen  Haffs  von  da
bis  Wangitt.

Küste  des  frischen  Haffs  von  da
bis  einschließlich  Heide.

Küste  des  frischen  Haffs  von  da
bis  Alt-Passarge.

Küste  des  frischen  Haffs  von  da
bis  Frauenburg.

 

Fischmeister  a.  D.  Froese  zu
Labagienen.

Fischerwirth  und  Grundbesitzer
Bojahr  zu  Steinort.

Hafen-Polizei  =  Direktor
Köthner  zu  Pillau.

Gutsbesitzer  Wigand  zu  Garbseiden.


Oberförster  Schallehn  zu  Warnicken.


Leuchtthurmwärter
Brüsterort.

Gutsbesitzer  Finck  zu  Dorbnicken.

Klang  zu

Dorfgeschworener  Fink  zu  Littausdorf.

Der  Strandhauptmann.

Einstweilen  Forst=  und  interimistischer
  Dünenausseher  Körner
  zu  Groß-Bruch.

Bürgermeister  Hintz  zu  Fischhausen.


Fischerwirth  Thiel  zu  Holstein.

Amtsvorsteher  Thiel  zu  Brandenburg.


Gemeindevorsteher
Balga.

Bürgermeister  Arndt  zu  Frauenburg.


Thimm  zu
        <pb n="238" />
                                                        —  218   ——

 

Bezeichnung  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

 

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

 

II.  In  der  Provinz  Westpreußen.

4Str.-  A.  Steegen.

a)  Str.-V.  Neukrug

b)  Str.-V.  Pröbbernau
c)  Str.-V.  Stutthof
d)  Str-V.  Neufähr

5  EStr.-A.  Neufahrwasser

a)  Str.-V.  Weichselmünde

b)  Str.-V.  Neufahrwasser
6  Str.-A.  Putzig

a)  Str.-V.  Zoppot

b)  Str.-V.  Neu-Oblusch
c)  Str.-V.  Putzig.

d)  Str.-V.  Hela

e)  Str.-V.  Putziger  Heisternest

 

 

Im  Kegierungsbezirk  Danzig.

See=  und  Haffküste  von  der
Grenze  der  Regierungsbezirke
  Königsberg  und  Danzig
  bei  Narmeln,  erstere  bis
zur  neuen  Weichselmündung,
letztere  bis  Bodenwinkel.

See=  und  Haffküste  von  Narmeln
bis  zur  Schmeergruber  Strandbude.


See=  und  Haffküste  von  da  bis
zum  Bodenwinkeler  Seewege.
See=  und  Haffküste  von  da  bis

Schiewenhorst.

Seeküste  von  da  bis  zur  neuen
Weichselmündung  bei  Neufähr.
Seeküste  von  der  neuen
Weichselmündung  bei  Neufähr
  bis  zur  Grenze  der
Kreise  Danzig  und  Neustadt

  i.  Westpr.

Von  der  neuen  Weichselmündung
bei  Neufähr  bis  zur  alten  Mündung
  bei  Weichselmünde.

Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  den
Kreis  Neustadt  i.  Westpr.

Seeküste  des  Kreises  Neustadt
  i.  Westpr.

Von  der  Grenze  gegen  den  Danziger
  Landkreis  bis  Orhöft.

Von  da  bis  Rewa  .

Von  da  bis  Großendorf

Beiderseitige  Küste  der  Halbinsel
Hela  von  der  Helaer  Spitze  bis
zum  Leuchtthurm  bei  Danziger
Heisternest.

Desgleichen  von  da  bis  Kußfeld

Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Danzig.

Heegemeister  Wigandt  zu
Steegen.

Dünenwärter  Wellm  zu  Neukrug.

Strandaufseher  Wicht  zu  Pröbbernau.

Hofbesitzer  Schoeler  zu  Stutthof.

Strandausseher  Wellm  zu  Neuähr.



Einstweilen  Lootsenamts-Assistent
  Sehring  zu  Neufahrwasser.


Schiffbau-Unternehmer  Gartmann
  zu  Weichselmünde.

Seelootse  Röll  zu  Neufahrwasser.
Strand--Inspektor  Klotz  zu

Putzig.  -
Strandaufseher  Schreiber  zu

Zoppot.

Hofmeister  Petrowski  zu  Neu-Oblusch.


Schiffszimmerpolier  Radzom  zu

Putzig.
Strandaufseher  Doerks  zu  Hela.

Strandaufseher  Kohnke  zu  Putziger
  Heisternest.
        <pb n="239" />
                                                      —  209·  —

 

Bezeichmung,  und  Sitz  Angabe

Strandämter=  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den

und    
Strandvogteien  (Str.-.)  Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-  5Vorsteher  und
Strandvögte.

 

 

 

 

 

f)  Str.-V.  Ceynowa.  .  .  Beiderseitige  Küste  der  Halbinsel
Hela  von  da  bis  zum  Erlenbusch,
genannt  Olschin,  auf  der  Mitte
zwischen  Großendorf  und  Ceynowa.


g)  Str.-V.  Großendorf  .  .  Desgleichen  von  da  bis  Großendorf,
  bezw.  Rixhöft.

b)  Str.-V.  Karwen  .  .  .  Von  bis  zum  Karwenbrucher
Fließ.

i)  Str.-V.  Karwenbruch.  .  JVon  da  bis  zur  Grenze  gegen  den
Regierungsbezirk  Köslin.

Str.  A.  Tolkemit  .  Küste  des  frischen  Haffs  von
der  Grenze  der  Regierungsbezirke
  Königsberg  und
Danzig  bei  Louisenthal  bis
zur  frischen  Nehrung.

a)  Str.-V.  Tolkemit  Von  der  Grenze  bei  Louisenthal
bis  Reimannsfelde.

b)  Str.-V.  Elbnn  Von  da  bis  zur  Mündung  des  ElbingFlusses.


c)  Str.-V.  Jungser  Jon  da  bis  zur  Mündung  der
iege.

d)  Str.-V.  Stobbendoron  da  bis  zur  frischen  Nehrung
bei  Bodenwinkel.

 

III.  In  der  Provinz  Pommern.
1.  Im  Kegierungsbezirk  Köslin.

Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu

Str.-A.  Stolpomünde  Seeküste  des  Hauptzollamts

in  Stolpmünde  (von  der

Grenze  der  Regierungsbezirke

  Danzig  und  Köslin

bis  zum  Ausfluß  der
Patene).

a)  Str.-V.  Bebbrow  .  .  .  Von  der  Grenze  des  Danziger  Regierungsbezirks
  bis  zur  Stilower

Bake.
b)  Str.-V.  LeocaaaVon  da  bis  zum  Bollenser  Haken.
e)  Str.=  V.  NMomwe  Vondibis  zur  Weitenhäger
Grenze.

 

Strandaufseher  Konkel  zu  Ceynowa.


Gigenhumer  Bialk  zu  Großenorf.

Strandaufseher  Rettig  zu  Karwen.

Amtsvorsteher  Piepkorn  zu  Karwenbruch.

Fischmeister  Klein  zu  Tolkemit,

  zugleich  Strandvogt  für
die  Vogtei  Tolkemit.

Der  Strandhauptmann.

Fischerschulze  Hopp  zu  Terranova.

Besitzer  Frischbutter  zu  Jungfer.

Fischerschulze  Kock  zu  Stobbendorf.


 

Köslin.
Ober-Zoll-Inspebtor  Walkenhorst
  zu  Stolpmünde.

Gutsbesitzer  Krause  zu  Bebbrow.

Bürgermeister  Pardeyke  zu  Leba.
Gutspächter  Drewin  zu  Brenkenhofsthal.


 

32
        <pb n="240" />
                                                      —  220  —

 

Beyeichnung  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

10

11

 

 

d)  Str.-V.  Stolpmünde
Str.-A.  Rügenwalde

a)  Str.-V.  Rügenwaldermünde.


b)  Str.-V.  Wusseken
Str.-A.  Kolbergermünde

a)  Str.-V.  Funkenhagen.

b)  Str.-V.  Kolbergermünde.

 

Von  da  bis  zum  Vietziger  Hacken

Seeküste  des  Hauptzollamts
in  Rügenwalde  (vom  Ausfluß
  der  Patene  bis  zum
Kösliner  Deey).

Vom  Vietziger  Haken  bis  zum  Bukkowschen
  Seetief.

Von  da  bis  zum  laufenden  Tief
bei  Kösliner  Deep.

Seeküste  des  Hauptzollamts
in  Kolbergermünde  (vom
Kösliner  Deep  bis  zur
Grenze  des  Stettiner  Regierungsbezirks).


Vom  laufenden  Tief  bis  zur  östlichen
  Grenze  von  Henkenhagen.

Von  da  bis  zur  Grenze  der  Regierungsbezirke
  Köslin  und
Stettin.

2.  Im  Regierungsbezirk  Stettin.

 

 

Hafenbauschreiber  Bütow  zu
Stolpmünde.

Ober-Zoll-Inspekbtor  Posseldt
  zu  Rügenwalde.

Amtsvorsteher  und  Vogt  a.  D.
Gehlhar  zu  Rühgenwaldermünde.



Guts-Administrator  Scheunemann
  zu  Wusseken.

Steuerrath  Fleischmann  zu
Kolbergermünde.

Küster  und  Lehrer  Schwartz  zu
Sorenbohm.

Schiffer  Pahlow  zu  Kolbergermünde.


Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Stettin.

Str.-A.  Kammin

a)  Str.-V.  Deep

b)  Str.-V.  Klein-Horst
c)  Str.-V.  West-Dievenow

 

Seeküste  der  Kreise  Greifenberg
  und  Kammin,  sowie
der  Insel  Wollin  von  der
Dievenow  bis  zur  Westgrenze
  von  Swantuß,  sowie
die  Dievenow-Küste  des
Kreises  Kammin.

Von  der  östlichen  Greifenberger
Kreisgrenze  bis  zur  westlichen
Grenze  von  Kirchhagen.

Von  da  bis  zur  Ostseite  der  Raddacker-Fichten.


Von  da  bis  zur  westlichen  Grenze
von  Swantuß.

 

Landrath  von  Köller  zu
Kammin.

Gemeindevorsteher  Kemp  zu  Deep.

Mühlenbesitzer  Duwe  zu  Klein-Horst.


Oberlootse  Thurow  zu  West-Dievenow.


Als  Strandvögte  an  der  Dievenowküste  fungiren  die  städtischen  Polizei-Verwaltungen  und  die  Amtsvorsteher
  für  ihre  Amtsbezirke.
        <pb n="241" />
                                                    —  221  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
.  der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

12Str.-A.  Swinemünde

4  a)  Str.V.  Neuendorf

b)  Str.-V.  Misdron
c)  Str.-V.  Swinemünde
d)  Str.-V.  Ahlbeck
e)Str.-V.  Koserow

t)  Str.-V.  Zinnowitz

 

 

Seeküste  des  Usedom-Wolliner
Kreises  von  der  Westgrenze
von  Swantuß  bis  Peenemünde,
  sowie  die  Binnenküsten
  desselben  Kreises  an
der  Dievenow,  Snmine,
Peene,  dem  Achterwasser,
dem  großen  und  kleinen
Haff  und  Papenwasser.

Von  der  westlichen  Grenze  von
Swantuß  bis  zur  westlichen
Grenze  von  Swinhäft.

Von  da  bis  zum  Pritterschen  Wege.

Von  da  bis  2  Kilometer  östlich
von  Ahlbeck.

Von  da  bis  zur  westlichen  Grenze
von  Ueckeritz.

Von  da  bis  zur  westlichen  Grenze
von  Damerow.

Von  da  bis  Peenemünde.

 

Lootsen  =  Kommandeur
Knoop  zu  Swinemünde.

Gutsverwalter  Buchholz  zu
Neuendorf.

Amts=  und  Gemeindevorsteher
Grabowsky  zu  Misdroy.

Oberlootse  Meyer  zu  Swinemünde.


Schulze  Malzahn  zu  Ahlbeck.

Dünenwärter  Marquardt  zu
Koserow.

Gastwirth  Kagemann  zu  Zinnowitz.


Als  Strandvögte  an  den  Binnenküsten  fungiren  die  städtischen  Polizei-Verwaltungen  und  die  Amts-13

  Str.-A.  Ueckermünde

Als  Strandvögte  fungiren  die  städtischen  Polizei-Verwaltungen  und  die  A
.Haffküste  des  Kreises  Anklam.

14%Str.-A.  Anklam

vorsteher  für  ihre  Amtsbezirke.
Haffküsten  des  Kreises  Ueckermünde.



 

 

Landrath  Graf  von  Rittberg
  zu  Ueckermünde.

mtsvorsteher  für  ihre  Amtsbezirke.

Landrath  von  Oertzen  zu
Anklam.

Als  Strandvögte  fungiren  die  städtischen  Polizei-Verwaltungen  und  die  Amtsvorsteher  für  ihre  Amtsbezirke.

3.  Im  Regierungsbezirk  Stralsund.

Aufsichtsbehörde:  Bezirksregierung  zu  Stralsund.

15 Str.-A.  Mönchgut

 

 

Küsten  der  Inseln  Greifswalder
  Oie  und  Ruden,  die

Festlandküste  von  der  Mündung

  der  Peene  bis  zur
Insel  Koos  und  die  Küste
der  Insel  Rügen  von  Palmerort
  über  Thiessow  bis
Granitzer  Ort.

 

Lootsen-Kommandeur  Mil-=ler
  zu  Thiessow.

32*
        <pb n="242" />
                                         —  222   —

Bezeichnung  und  Sitz

Strandämter  (Str.  A)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

16

17

18

19

20

 

a)  Str.-V.  Greifswalder  Oie
b)  Str.-V.  Ruden

„O0)  Str.-V.  Lubmin

2)  Str.-V.  Neuenkamp

e)  Str.-V.  Thiessom

f)  Str.-V.  Sellin
Str.-A.  Jasmund

a)  Str.-V.  Biuzb)

  Str.-V.  Crampas

c)  Str.-V.  Lohme
Str.-A.  Wittowm

a)  Str.-V.  Breege

b)  Str.-V.  Wieck
Str.-A.  Hiddensoe

a)  Str.-V.  Kloster

b)  Str.-V.  Plogshagen
Str.-A.  Zingst

a)  Str.-V.  Zingst.
b)  Str.-V.  Prerow

 

Küste  der  Insel  Greifswalder  Oie.

Küste  der  Insel  RKuden
Festlandküste  von  der  Peene-Mündung
  bis  zur  Insel  Koos.

Küste  der  Insel  Rügen  von  Palmerort

  bis  zum  Gobbiner  Haken.
Von  da  bis  Göhten
Von  da  bis  Granitzer  Ort

Kuste  der  Infel  Rugen  von

Granitzer  Ort  bis  Glowe.
Von  Granitzer  Ort  bis  Reetz
Von  da  bis  Groß-Stubbenkammer
Von  da  bis  Glome
Küste  der  Insel  Rügen  von

Glowe  über  Arcona  bis

Wittower  Posthaus.

Von  Glowe  bis  Creptitzz
Von  da  bis  Wittower  Posthaus.

Küste  der  Insel  Hiddensoe

Küste  der  nördlichen  Theile  der
Inseln  Hiddensoe  bis  einschließlich
  Kloster.

Küste  des  südlichen  Theils  der
Insel  Hiddensoe.

Küste  der  Insel  Zingst  und

des  Dars  von  Pramort
über  Darsser  Ort  zur  Landesgrenze
  gegen  Mecklenburg-Schwerin

  bei  Ahrens-Schiffer
  Wallis  zu  Zingst.

hoop.
Von  Pramort  bis  Prerow
Von  da  bis  Ahrenshoop

 

 

Pächter  Vahl  auf  der  Greifswalder
  Oie.

Oberlootse  Bohnsack  auf  Ruden.

Fischer  Darm  zu  Lubmin.

Lootse  Radfan  zu  Lauterbach.

Oberlootse  Brandt  zu  Thiessow.
Fischer  Miebach  zu  Sellin.
Oberförster  von  Kühlewein
zu  Werder.
Fischer  Halliger  zu  Binz.
Fischer  Kruse  zu  Saßnitz.
Fischer  Venz  zu  Lohme.
Amtsvorsteher  Martens  zu
Altenkirchen.

Schiffer  Lewe  zu  Breege.

Schiffer  Woywode  zu  Wieck  auf
Wittow.

Amtsvorsteher  Bütow  zu
Kloster.

Gastwirth  Schlieker  zu  Kloster.

Schulze  Schlieker  zu  Plogshagen.

Navigations.=  Vorschullehrer
Bathke  zu  Prerow.

Schiffer  Rohde  zu  Prerow.

IV.  In  der  Provinz  Schleswig-Holstein.

Aufsichtsbehörde:

Str.-A.  Cismar.

Festlandküste  des  Kreises  Oldenburg.


Bezirksregierung  zu  Schleswig.

Kirchspielvogt  Brandt  zu
Cismar.
        <pb n="243" />
                                                  —  223  —

 

Bezeichnuns  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

21

22

23

24

Str.-A.  Neudorf

 

a)  Str.-V.  Sierksdorf
b)  Str.-V.  Neustadt
c)  Str.-V.  Brodau
d)  Str.-V.  Grömitz

D0)  Str.=  V.  Dahme
1)  Str.-V.  Rosenfeld
8)  Str.-V.  Kraksdorf.
h)  Str.-V.  Großenbrode.
i)  Str.-V.  Heiligenhafen

k)  Str.-V.  Johannisthal

5  Str.-V.  Weißenhaus
Str.-A.  Fehmarn.

a)  Str.-V.  Fehmarsund

b)  Str.-V.  Burgstaaken.

c)  Str.-V.  Puttgaarden.

4)  Str.-V.  Westermangelsdorf
Str.-A.  Jutterkamp

Str.-V.  Sehlendorf

Str.-V.  Hohwacht  .
Str.-A.  Waterneversdorf.

Str.-V.  Behrensdorf.

 

Küste  der  Güter  Oevelgönne  und
Wintershagen.
Küste  des  Stadtgebiets  Neustadt.

Küste  von  Brodau  und  Bliesdorf.
Von  dabis  zur  Kellenhusener  Scheide.
Küste  von  Kellenhusen  und  Dahme.

5  Küste  von  Rosenhof,  Süßau  und

Siggen.

Küste  von  Satjewitz,  Goddersdorf
und  Stütel.

Küste  von  Löhrsdorf  und  Großenbrode.


Küste  des  Stadtgebiets  Heiligenhafen.


Küste  von  Dazendorf,  Kembs,  Johannisthal,
  Teschendorf  und
Wandelwitzz.

.Küste  der  Güter  Putlos  und  Weißenhaus.



Küste  der  Insel  Fehmarn
.Vom  Flügger  Leuchtthurm  bis  Wulfenhals.



Von  da  bis  zur  Gahlendorf-Klausdorfer
  Scheide.

Von  da  bis  zur  Wenkendorf-Dänschendorfer
  Scheide.

Von  da  bis  zum  Flügger  Leuchtthurm.


Küste  des  Guts  Futterkamp.

Wie  vorstehend

.   Küste  des  Guts  Neudorf.
  Wie  vorstehend

Küste  des  Guts  Waterneversdorf.
  ..  ...

.Wie  vorstehend

 

Käthner  und  Fischer  Freese  zu
Sierksdorf.

Lootse  Schumacher  zu  Pelzerhaken.


Förster  Colmorgen  zu  Schashagen.

Großkäthner  Böhter  zu  Grömitz.

e  Kitzerau  zu  Dahme.

Pächter  Theophile  zu  Sahna.

Gemeinde-Vorsteher  Kruse  zu
Großenbrode.

Schiffsrheder  und  Kaufmann
Müller  zu  Heiligenhafen.

Verwalter  Freytag  zu  Johannisthal.


Gastwirth  und  Fischer  Friedrichsen
zum  Brööck.

Kirchspielvogt  von  Linstow
zu  Burg  a.  F.

Zah  pachter  Adam  zu  Fehmarund.


Hafenvogt  Tardel  zu  Burgstaaken.

Altschiffer  Beyer  zu  Johannisberg.

Eingesessener  Richter  Kruse  zu
Westermangelsdorf.

Gutssekretär  Petersen  zu
Futterkamp.

Fischer  Kruse  zu  Sehlendorfer
Strand.

Verwalter  Wriedt  zu  Neudorf.


Gastwirth  Hintz  zu  Hohwacht.

Verwalter  Jeß  zu  Waterneversborf.


Schleusenwärter  Schöning  zu

Lippe.
        <pb n="244" />
                                              —  224  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der

e
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

25Str.-A.  Hessenstein
Str.-V.  Todendorf
26  Str.-A.  Schönberg
a)  Str.-V.  Schönberg

b)  Str.-V.  Wisch
)  Str.-V.  Stein
c)  Str.-V.  Laboe
27  Str.-A.  Kiel

Str.  V.  Kiel
28  Str.-A.  Eckernförde.

a)  Str.-V.  Strande

b)  Str.-V.  Hohenhain
0)  Str.-V.  Nor#

d)  Str.-V.  Altenhof
e)  Str.-V.

8)  Str.-V.  Waabs
h)  Str.-V.  Niebye.

 

Eckernförde
1)  Str.-V.  Sophienruh.

 

Küste  der  Herrschaft  Hessenstein.


Wie  vorstehendd

Küste  des  obrigkeitlichen  Bezirks
  des  Klosters  Preetz.

Von  der  Scheide  gegen  die  Herrschaft
  Hessenstein  bis  zur  Höhe
von  Holm.

Von  da  bis  zur  Grenze  gegen
Wendtorf.

Küste  der  Gemeindebezirke  Wendtorf
  und  Stein.

Küste  des  Gemeindebezirks  Laboe.

Küste  des  inneren  Theils  der
Kieler  Föhrde  von  der  Plöner
  Kreisgrenze  bei  der
Dänenkathe  bis  zum  Leuchtthurm
  bei  Friedrichsort.

Wie  vorstehend

Küste  des  Kreises  Eckernförde
vom  Leuchtthurm  bei  Friedrichsort
  bis  einschließlich
des  Gutsbezirks  Grünholz.

Vom  Leuchtthurm  bei  Friedrichsort
  bis  einschließlich  des  Guts
Alt-Bülk.

Küste  der  Güter  Hohenhain  und
Dänisch-Nienhof.

Küste  der  Güter  Grönwohld  und
Noer.

Küste  des  Guts  Altenhof  nebst
Aschau  und  Hoffnungsthal.
Küste  des  Guts  Marienthal  und
des  Stadtbezirks  Eckernförde.
Küste  der  Güter  Hemmelmark,
Mohrberg  und  Hohenstein.

Küste  des  Guts  Ludwigsburg.

Küste  der  Güter  Damp  und  Grünholz.



 

Ober-Inspektor  Martens
zu  Panker.

Fischer  Schröder  zu  Todendorf.

Klösterlicher  Polizei-Kommissar
  Radbruch  zu  Schönberg.


Gruntesier  Steffen  zu  Stakendorfer
  Strand.

Hufner  Stoltenberg  zu  Fernwisch.
Käthner  Arp  zu  Stein.
Hausbesitzer  Krützfeldt  sen.  zu

Laboe.
Senator  Klotz  zu  Kiel.

Hafenmeister  Peters  zu  Kiel.
Hardesvogt  Petersen  zu
Eckernförde.  «

Fischer  Schröder  zu  Strande.

Jäger  Hansen  zu.  Hohenhain.
Fischer  Duuck  zu  Noer.
Holzvogt  Grube  zu  Altenhof.

Lootse  und  Brückenvogt  Hittscher
zu  Eckernförde.

Fischer  Föh  zu  Hohenstein.

Fischer  Haß  zu  Ludwigsburg.
Fischer  Petersen  zu  Fischleger.
        <pb n="245" />
                                                  —  225  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

29

30

31

32

 

Str.-A.  Kappeln

à)  Str.-V.
b)  Str.-V.

Olpenitz
Ellenberg

c)  Str.-V.
4)  Str.-V.
e)  Str.-V.
f)  Str.-V.
8)  Str.-V.
b)  Str.-V.
i)  Str.-V.

k)  Str.-V.

Schleimünde.
Kappeln
Buckhagen.
Oehe
Düttebüll.
Falshöft
Gelting
Steinberghaff.
Str.-A.  Glücksburg.
a)  Str.-V.  Habernis
b)  Str.-V.  Langballigholz
c)  Str.-V.  Glücksburg
d)  Str.-V.  Twedterholz
Str.-A.  Fleusburg  (Stadtbezirk).


Str.-V.  Flensburtg
Str.-A.  Flensburg  (Landbezirk).



 

Küste  von  der  nördlichen
Grenze  des  Strandamts
Eckernförde  nördlich  bis
einschließlich  des  Guts
Oestergaarde  im  Kreise
Flensburg.

Schlei=  und  Seeküste  der  Güter
Schönhagen  und  Olpenitz.

Von  der  östlichen  Grenze  des  Guts
Loitmark  bis  zur  gegenüberliegenden
  westlichen  Kappelner
Scheide.

Küste  der  Insel  Schleimüände

Küste  des  Stadtbezirks  Kappeln.

Von  da  bis  zur  Oeher  Scheide

See=  und  Schleiküste  des  Guts
Oehe  einschließlich  Oeher  Noor.

Von  da  bis  zur  Düttebüller  Gutsscheide
  bei  Falshöft.

Von  da  bis  Beveroe

Von  da  bis  zur  Ohrfelder  Scheide
bei  Lebekwiese.

Strand  der  Güter  Ohrfeld  und
Oestergaard.

Hardesvogteidistrikt  Glücksburg.


Von  Steinberghaff  bis  Mühlendamm.



Von  da  bis  zur  Aue  zwischen  Langballig

  und  Ringsberg.

Von  da  bis  zur  Aue  bei  Meierwiek.



.Von  da  bis  Kielseng
Küste  des  Stadtbezirks  Flensburg.



Wie  vorstehend

Küste  der  Hardesvogtei  Fleusburg
  von  der  Flensburger
Stadtgrenze  einschließlich
der  Ochseninseln  bis  zur
Apenrader  Kreisgrenze.

 

Hardesvogt  Wandrey  zu
Kappeln.

Eingesessener  Neve  zu  Olpenitzdorf.

Polizeidiener  Büll  zu  Loitmark.

Lootse  Lischke  zu  Schleimünde.

Bürgermeister  Viereck  zu  Kappeln.

Fischer  Petersen  zu  Nabelsund.

Gemeindevorsteher  Dethlessen  zu
Maasholm.

Fischer  Braack  zu  Falshöft.

Landmann  Marquardsen  zu  Falshöft.


Eingesessener  Vollertsen  zu  Gammellück.


dish  Lucassen  zu  Steinberghaff.


Hardesvogt  Ovens  zu  Flensburg.


Parzellist  Thomsen  zu  Habernis.

He  Möller  zu  Langballigolz.

Gemeindevorsteher
Bockholm.
Käthner  und  Ziegeleibesitzer  Jwersen
  zu  Osbek.
Beigeordneter  Jannsen  zu
Flensburg.
Hafenmeister  Hüser  zu  Flensburg.
Hardesvogt  Koop  zu  Flensburg.


Nielsen  zu
        <pb n="246" />
                                               —  226.  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandpvögte.

 

Str.-V.  Süderhaff.

33  Str.-A.  Augustenburg

a)  Str.-V.  Augustenburg.

b)  Str.-V.  Kjaer
c)  Str.-V.  Sonderburg
d)  Str.-V.  Höruphaff.

e)  Str.-V.  Kekenis
f)  Str.-V.  Lysabbel

g)  Str.-V.  Mummark“
h)  Str.-V.  Atzerballigholz

34  Str.-A.  Norburg.
a)  Str.-V.  Hellwitt

b)  Str.-V.  Pöhl.
0)  Str.-V.  Holm.

d)  Str.-V.  Mels
e)  Str.-V.  Brandsbüll

f)  Str.-V.  Stolbro
35  Str.-A.  Broacker

a)  Str.-V.  Nübelnoor

b)  Str.-V.  Brunsnis

 

 

Wie  vorstehend

Küste  des  Sonderburger  Stadtbezirks
  auf  der  Insel  Alsen
und  der  Hardesvogtei  Augustenburg.


Von  der  Hardesvogteigrenze  am
Kettingnoor  bis  zur  Mündung
des  Augustenburger  Noors.

Von  da  bis  zum  Sonderburger
Stadtbezirk.

Küste  des  Sonderburger  Stadtbezirk
  auf  der  Insel  Alsen.

Von  da  bis  zum  Kekenisdrei.

Küste  der  Halbinsel  Kekenis

Vom  Kekenis-Leuchthurm  bis  Hammelvig.


Von  da  bis  Thorshavn.

Von  da  bis  Fühnshaff.

Küste  der  Hardesvogtei  Norburg.

Von  Rünshaf  bis  Tranerodde

Von  da  bis  Tundtoftnakke
Von  da  bis  zur  Einfahrt  ins  Düvig

Von  da  bis  zur  Hardeshoi-Fähre

Von  da  bis  zur  inneren  Spitze  des
Stevningnoors.

Von  da  bis  zum  Ekener  Mühlenbach
  im  Kettingnoor.

Küste  der  Hardesvogtei  Broacker,
  der  Grasschaft  Reventlow-Sandberg
  und  des
Sonderburger  Stadtgebiets
am  Festlande.

Von  der  Grenze  des  Kreises  Sonderburg
  bei  Atzbüll  bis  zur  Ekensunder

  Fähre.
Von  da  bis  Borrishoved

 

 

Fischer  Tastesen  zu  Süderhaff.  .
Hardesvogt  Petersen  zu
Augustenburg.  #

Altschiffer  Livoni  zu  Augustenburg.


Bohlsmann  Lorenzen  zu  Kiaer
(Westerfeld).

Hafenvogt  Kaufmann  zu  Sonderburg.


Fährbesitzer  Willesen  zu  Höruphaff.



Parzellist  Bladt  zu  Hirschholm.

Bohlsmann  Andersen  zu  Lysabbelholz.


Fährbesitzer  Bladt  zu  Mummark.

Kähhner  Mikkelsen  zu  Atzerballigholz


Hardesvogt  Klinger  zu  Norburg.


Abnahmemann  Tensen  in  Hellwitt.


Bohlsparzellist  Thomsen  in  Pöhl.

Käthner  Kolmos  in  Holm  (Hellesoe).


Käthner  Rix  in  Mels.

Inste  Lorenzen  zu  Broballig.

Hufner  Ellholm  zu  Stolbro.

Hardesvogt  Hansen  zu  Vroacker.


wue  Möller  zu  Schottsbülleld.


Schiffskapitän  Eggers  zu  Brunsnis.
        <pb n="247" />
                                                  —  227  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstensttecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

c)  Str.-V.  Schelde

d)  Str.-V.  Wenningbund
e)  Str.-V.  Sandberg.
f)  Str.-V.  Blans
36Str.-A.  Gravenstein.

a)  Str.-V.  Rinkenis
b)  Str.-V.  Atzbüll.

c)  Str.-V.  Warnitz

37%  Str.-A.  Apenrade

a)  Str.  V.  Apenrade

b)  Str.-V.  Scherriff
c)  Str.-V.  Elsholm.

d)  Str.-V.  Barsmark.

1)  Str.-V.  Gjenner

38  Str.-A.  Hadersleben  1.

a)  Str.  V.  Djernis
b)  Str.  V.  Halk

 

2)  Str.-V.  Hostrupholz

e)  Str.-V.  Insel  Barsoe

 

Von  da  bis  Sallingehoved  (Gammelmark).


Von  da  biszur  Sonderburger  Schiffbrücke.
  ·

Von  da  bis  Schnabek-Hage

Von  da  bis  zur  Apenrader  Kreisgrenze
  am  Apenrader  Meerbusen.

Küste  der  Hardesvogtei  Gravenstein
  und  des  Gutsbezirks
  Schobüllgaard.

Von  der  Flensburger  Kreisgrenze
bis  zur  Ekensunder  Fähre.

Von  da  bis  zur  südlichen  Sonderburger
  Kreisgrenze  am  Nübel-Noor.


Von  der  närdlichen  Sonderburger

Kreisgrenze  bis  zur  Schobüllgaarder
  Gutsgrenze.

Von  da  bis  zur  westlichen  Hardesvogteigrenze.


Käste  der  Hardesvogtei  Apenrade
  und  des  Stadtbezirks
Apenrade.

Von  der  Grenze  des  Hardesvogteibezirks
  Gravenstein  bis  zur  nördlichen
  Grenze  des  Apeurader
Hafengebiets.

Von  da  bis  Scherrisf

Von  da  bis  Knudshoved

Von  da  bis  zur  Barsoeer  Fähre.
Küste  der  Insel  Barsoe

Von  der  Barsoeer  Fähre  bis  zur
Haderslebener  Kreisgrenze.

Küste  der  Hardesvogtei  Hadersleben
  I.

Von  der  Apenrader  Kreisgrenze
bis  Kjelstrup-Strand.

Von  da  bis  Bankiel.

 

Parzellist  Andersen  zu  Scheldefeld.
Hufner  Lund  zu  Wenningbund.
Ficher  Holzkämper  zu  Satrupgibent
  Petersen  zu  Blans.

Hardesvogt  von  Levetzau
zu  Gravenstein.

Fischer  Petersen  zu  Dalsgaard.
Gastwirth  Clausen  zu  Atzbüll.

Hufner  Hviid  zu  Warnizeld.

Hofbesitzer  Frees  auf  Felsbekhof.

Hardesvogt  Jensen  zu  Apenrade.


Hasenmeister  Jacobsen  zu  Apenrade.


Parzellist  Holdt  zu  Scherriff

Gemeindevorsteher  Lützen  zu  Barsmark.


Hufner  Schmidt  zu  Thorshéi.

Gemeindevorsteher  Grau  auf
Barsoe.

Hufner  Böttcher  zu  Dybvighoved.

Hardesvogt  Siewerts  zu  Hadersleben.


Kirchspielvogt  Möller  zu  Heisagger.


33
        <pb n="248" />
                                                     —  228  —

 

Bezeichnung  und  Sitz

Amtskarakter  (Stand),

 

39

40

41

42

 

der  Angabe  Namen  und  Wohnort
Strandämter=  (Str.-A.)  der  Küstenstrecken,  welche  den  d  der
un  zirk  Strandamts-Vorsteher  und
Strandvogteien  (Str.-V.)  Amtsbezirk  bilden.  Strandvögte.
c)  Str.-V.  Insel  Aaroe#  Küste  der  Insel  Aaroe  nebst  Aroe=  Gemeindevorsteher  Nissen  auf
kalo  und  der  Insel  Linderum.  Aaroe.
d)  Str.-V.  Aaroesund.  Von  Bankiel  bis  zur  Zollstelle  bei  Kirchspielvogt  Damgaard  zu
Stevelt.  Flauth.

e)  Str.-V.  Orby.

Str.-A.  Hadersleben  II.  v

Str.-V.  Fjelstrup
Str.-NA.  Toftlund
a)  Str.-V.  Hvidding

b)  Str.-V.  Reisby,
c)  Str.-V.  Astrup.
Str.-A.  Tondern

a)  Str.-V.  Jurre

b)  Str.-V.  Kongsmark
c)  Str.-V.  Kirkeby
d)  Str.-V.  Ballum

e)  Str.-V.  Emmerleff.

t)  Str.-V.  Neuer  Friedrichen-Kog


Str.-A.  Niebüll

 

Von  Bek  bis  zur  Fielstrup-Aue

Küste  der  Hardesvogtei  Hadersleben
  II.

Von  der  Fielstrup-Aue  bis  zur
Mündung  der  Heilsminder  Bucht.

Küste  der  Hardesvogtei  Toftlund.


Von  der  Landesgrenze  gegen  Dänemark
  bis  zur  Mündung  der
Reisby-Aue.

Von  da  bis  zur  Mündung  der
Brönsau.

Von  da  bis  zur  Grenze  der  Kreise
Hadersleben  und  Tondern.

Küste  der  Hardesvogtei  Wiesby
  einschließlich  der  Insel
Romoe,  des  Fleckenbezirkbs
Hoyer  und  des  Neuen
Friedrichen-Koogs.

Küste  der  Insel  Romoe  von  der
Nordspitze  bis  zur  Nordgrenze
der  Gemeinde  Kongsmark.

Von  da  bis  zur  Südgrenze  derselben
  Gemeinde.

Von  da  bis  zur  Südspitze  der  Insel

Festlandküste  von  der  Haderslebener
Kreisgrenze  bis  einschließlich
Reisby.

Von  da  bis  zur  Grenze  des  Neuen
Friedrichen-Koogs.

Küste  des  Neuen  Friedrichen-Koogs

Küste  der  Hardesvogtei  Niebüll,
  des  Marien-Koogs,
des  Dagebüller-Koogs  und
des  Juliane  =  Marien--Koogs.


 

Kirchspielvogt  Lauesen  zu  Orby.
Hardesvogt  von  Krogh  zu
Hadersleben.

Kirchspielvogt  und  Gemeindevorsteher
  Jacobsen  zu  Anslet.
Hardesvogt  Reif  zu  Toftlund.


Hofbesitzer  Thyge  Schmidt  zu
Hvidding.

Hofbesitzer  Pahuus  zu  Reisby.

Gemeindevorsteher,  Hofbesitzer
Andersen  zu  Astrup.
Hardesvogt  Grünfeld  zu

Tondern.

Hufner  Bundesen  zu  Tostum.

Hufner  Petersen  zu  Kongsmark.

Gemeindevorsteher  Holm  zu  Kirkeby.


Landmann  Kijaer  zu  Ballum.

Gastwirth  Lund  zu  Hoikro.

Eingesessener  Densen  zu  Hoyer.

Hardesvogt  Dethlefsen  zu
Tondern.
        <pb n="249" />
                                            —  229  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

b)  Str.-V.  Dagebüll

c)  Str.-«V.  Fahretoft
43  Str.-A.  Sylt

a)  Str.-V.  List.

b)  Str.-V.  Norddörfer
c)  Str.-V.  Westerland
d)  Str.-V.  Rantum
e)  Str.  V.  Keitum

f)  Str.-V.  Archsum
8)  Str.-V.  Morsum.
44  Str.-A.  Föhr  .

a)  Str.-V.  Boldixum

b)  Str.-V.  Oevenum

Jc)  Str.-V.  Dunsum.

d)  Str.-V.  Hedehusum
e)  Str.-V.  Göting

1)  Str.-V.  Norddorf

 

a)  Str.-V.  Südwesthörn.

 

Von  der  Südgrenze  des  Friedrichen-Koogs
  bis  zur  Nordgrenze  des
Marien-Koogs.

Küste  des  Marien-,  des  Dagebüllerund
  des  Juliane-Marien-Koogs.

Von  da  bis  zur  Kreis  Husumer
Scheide.
Küste  der  Insel  Sylt.

Küste  der  Halbinsel  List  und  des
Ellenbogen.

Küste  des  Gemeindebezirks  der
Norddörfer.

Von  da  bis  zur  südlichen  Gemeindegrenze
  von  Westerland.

Küste  der  Halbinsel  Hörnum  von
und  bis  zur  Westerlander  Grenze.

Von  da  bis  zur  Grenze  von  Archsum
  und  von  der  Grenze  des
Gemeindebezirks  der  Norddörfer
bis  zur  Archsumer  Grenze.

Küste  des  Gemeindebezirks  Archsum

Küste  des  Gemeindebezirks  Morsum

Küste  der  Inseln  Föhr  und
Amrum.

Küste  der  Insel  Föhr  von  der

Nieblumer  Feldmarksgrenze
nördlich  bis  an  die  Oevenumer
Scheide.

Von  da  nordwestlich  bis  zum  Anfang
  des  Westerland-Föhrer
Deichs.

Von  da  westlich  bis  zur  Utersumer
Scheide.

Von  da  bis  zur  Götinger  Scheide.

Von  da  bis  zur  östlichen  Nieblumer
Feldmarksgrenze.

Küste  der  Insel  Amrum  von  der
Nordspitze  westlich  und  östlich
bis  zur  Grenze  von  Nebel.

 

Gemeindevorsteher  Jessen  zu  Emmelsbüll.


Die  Geschäfte  werden  einstweilen
von  der  Strandvogtei  Fahretoft
  besorgt.

Landmann  Hansen  zu  Fahretoft.

Landvogt  Dünen-Inspektor
Hübbe  zu  Keitum  auf  Sylt.

Landmann  Paulsen  auf  List  und
Altschiffer  Friede  daselbst.

Shife  Diedrichsen  zu  Wenningtedt.


Landmann  Decker  zu  Westerland.

Landmann  Lassen  zu  Rantum.

Böttcher  und  Briefträger  Moritzen

  zu  Keitum.

Landmann  Prott  zu  Archsum.

Landmann  Erken  in  Morsum.

Landvogt,  Amtsrichter
Forchhammer  zu  Wyk
auf  Föhr.

Landmann  Volkerts  zu  Wrixum.

Landmann  Hinrichsen  zu  Midlum.

handa  Hinrichsen  zu  Dunum.



Landmann  Knudsen  zu  Utersum.

Gemeindevorsteher  Hinrichsen  zu
Nieblum.

Landmann  Knudten  zu  Norddorf.

33*
        <pb n="250" />
                                                      —  230   ——

 

Bezeichnun-  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort

der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

8)  Str.-V.  Nebel.
h)  Str.-V.  Süddorf

45.  Str.-A.  Bredstedt

a)  Str.-V.  Ockholm.

b)  Str.-V.  Reußen-Kooge

46  Str.-A.  Husum

a).  Str.-V.  Hattstedter-Marsch

b)  Str.-V.  Schobüll.
c)  Str.-V.  Husum
d)  Str.-V.  Simonsberg

Str.-A.  Pellworn.

a)  Str-V.  Oland.
b)  Str-V.  Gröde.

47

Jc)  Str.-V.  Langeneß.
d)  Str.-V.  Nordmarsch
e)  Str.-V.  Hooge

1)  Str-V.  Norderoog
6)  Str.-V.  Süderoog

 

Von  da  westlich  und  östlich  bis  zur
Süddörfer  Scheide.

Von  da  westlich  und  östlich  bis  zur
Südspitze  der  Insel.

Küste  der  Hardesvogtei  Bredstedt,
  der  Reußen-Kooge
und  der  Hamburger  Hallig.

Von  der  näördlichen  Grenze  des
Kreises  Husum  bis  zur  Südgrenze
  des  Louisen-Koogs,  sowie
die  Küste  der  Hamburger  Hallig.

Von  da  bis  zum  Südende  des  Desmercieren-Koog
  Deichs.

Küste  der  Hardesvogtei  Husum
  und  des  Stadtbezirks
Husum.

Vom  Südende  des  Desmercieren-Koogs

  bis  zum  Ende  des  Seedeichs
  bei  Wobbenbüll.

Von  da  bis  zur  Nordspitze  des
Dockkoogs.

.As.Von  da  bis  zur  Ostgrenze  des  Gemeindebezirks

  Simonsberg.

.Von  da  bis  zur  südlichen  Grenze

des  Kreises  Husum  gegen.  Eiderstedt.


Küste  der  Hardesvogtei  Pellworm.


.Küste  der  Hallig  Oland

Küste  der  Halligen  Gröde,  Appelland
  und  Habel.
Küste  der  Hallig  Langeneß

Küste  der  Hallig  Nordmarsch

Küste  der  Hallig  Hooge

.Küste  der  Hallig  Norderoog

Küste  der  Hallig  Süderoog

 

 

Landmann  Tychsen  zu  Nebel.

Schiffer  Ouedens  zu  Süddorf.

Hardesvogt  Sören  zu  Bredstedt.


Feldmesser  Ebsen  zu  Ockholm.

Landmann  Petersen  zum  Sophien-Magdalenen-Koog.


Hardesvogt  Cumme  zu
Husum.
Hofbesitzer  Schmidt  jun.  zu

Lundenberg.
Landmann  Petersen  zu  Schobüll.

Gastwirth  und  Landmann  Petersen
  zum  Finckhaus.

Gastwirth  und  Hofbesitzer  Tens
zu  Simonsberg.

Gerichts-Assessor  Mau  auf
Pellworm.

Eingesessener  Lorenzen  auf  Oland.

Halligbauer  Petersen  auf  Gröde.

Sabe  Paulsen  auf  Langeneß.

Halligbauer  Hansen  auf  Nordmarsch.



Gemeindevorsteher  Diedrichsen
auf  Hooge.

Halligbauer  Hellmann  auf  Hooge.

Halligbauer  Paulsen  auf  Süderoog.
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                                                            —  231  —

 

Bezeichnung'  und  Sitz

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strondvogteien  (Str.-V.)

Angabe
  der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvägte.

 

48

49

6e)  Str.-V.  Tating.

 

h)  Str.-V.  Pellworm  (Nordertheil).


i)  Str.-V.  Pellworm  (Südertheil).

Str.-A.  Nordstrand

à)  Str.-V.  Morsumkoog

b).  Str.-V.  Elisabeth-Sophien=Koog.


J)  Str.-V.  Friedrichs-Koog.

d)  Str.-V.  Trinderwarsch=Koog.


O)  *  V.  Nordstrandisch-Moor.

Str.-A.  Eiderstedt

a),  Str.-V.  Uelvesbüll

b)  Str.-V.  Tetenbüfl.
J0)  Str.-V.  Osterhever
4),  Str.-V.  Westerhever

f)  Str.-V.  Ording

Küste  der  Insel  Pellworm  von
der  Altenkirche  nordwärts  bis
zur  Mitte  des  Hafens  beim
Siel.

Von  da  südlich  bis  zur  Altenkirche
Ru  der  Küste  der  Hallig  Süda


Küste  der  Hardesvogtei  Nordstrand
  und  des  Elisabethe

Sophien-Koogs.

.Küste  der  Insel  Nordstrand  am

Morsumkoog  und  an  der  Pohns-Hallig.

Koste  des  Elisabeth-Sophion-Koogs

Küste  des  Oster=  und  Frieddrichs-Koogs.


Küste  des  Trindermarsch=  und  des
Neuen-Koogs.

Küste  der  Hallig.  Nordstvandisch-Moor.



.RMKüste  der  Hardesvogtei  Eiderstedt

  und  des,  Stadtbezirks
Dönning.
Von  der  Husumer  Kreisgrenze  bis
zur  Westgrenze  des  Gemeindebezirks
  Norder  Friedrichs-Koog.

.Küste  des,  Gemeindebezirks  Tetenbüll.


Küste  der  Gemeindebezirke  Osterhever
  und  Augusten-Koog.

,  Küste  des  Gemeindebezirks  Westerhever.



.Küste  des  Gemeindebezinks  Tating.

Die  zwischen  den  Gemeindebezirken
Tating  und  Ording  belegene
Küstenstrecke  der  Gemeinde  St.
Peter,  die  Küste  des  Gemeindebezirks
  Ording  und  die  zwischen
der  Grenze  des.  Gemeindebezirks
Ording  im  Süden,  und  einer
von  der  Kirche  zu  St.  Peter

 

(

 

Landmann  Claussen  auf  Pellworm.


Hofbesitzer  Jensen  aus  Pellworm.



Hardesvogt  Cumme  zu
Husum.

Gastwirth  Michelsen  auf  Nordstrand.


Gastwirth  Jacobsen  zum  Elisabeth-Sophien-Koog.


Fuhrmann  Martensew  auf  Novdstrand.


Landmann  Johannsen  auf  Nordstrand.


Schafzüchter  Tacobsen  auf  Nordstrandisch-Moor.


Einstweilen  unbesetzt.

Einstweilen  Lehnsmann  Andresen
  zu  Uelvosbüll.

Hofbesitzer  Cavstens  zu  Tetenbüll.

Hofbesitzer  Albertstzum#Augusten-Koog.



Hosbesitzer  Neimors  zu  Westerhever.


Lehnsmann  Jacobs  zu  Tating.

Lehnsmann  Stöhrmann  zu  Ording.
        <pb n="252" />
                                                   —  232  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

50

51

52

53

 

g)  Str.-V.  St.  Peter

h)  Str-V.  Grothusen-Koog

i)  Str.-V.  Vollerwiek

k)  Str.-V.  Kating
1)  Str.-V.  Tönning

Str.-A.  Lunden
Str.-V.  Lunden
Str.-A.  Wesselburen

a)  Str.-V.  Wesselburen

b)  Str.-V.  Hedwigen-Koog

c)  Str.-V.  Büsum

d)  Str.-V.  Friedrichsgabe-Koog.

Str.-A.  Meldorf.

a)  Str.-V.  Christians-Kaog

b)  Str.-V.  Barltr

Str.-A.  Marne

 

in  der  Richtung  ihrer  Längenaxe
  bis  an  die  See  gezogenen
Linie  belegene  Küstenstrecke  des
Gemeindebezirks  St.  Peter.

Küste  des  Gemeindebezirks  St.  Peter
mit  Ausnahme  der  vorstehend
unter  f  genannten  Strecken  derselben.


Küste  des  Wilhelminen=  und  des
Grothusen-Koogs.

Küste  des  Gemeindebezirks  Vollerwiek.


Küste  des  Gemeindebezirks  Kating

Küste  des  Stadt=  und  Land-Gemeindebezirks
  Tönning.

Küste  der  Kirchspielvogtei
Lunden.

Vom  Wollersumer  Hafen  bis  zum
Schülpersieler  Hafenstrom.

Küste  der  Kirchspielvogtei
Wesselburen,  des  Hedwigen-Koogs
  und  des  Friedrichsgabe-Koogs.


Vom  Schülpersieler  Hafenstrom  bis
zum  Wesselburener  Loch.

Von  da  bis  zum  Ostermannsloch

Von  da  bis  zum  Warwerorter
Hafenstrom.

Von  da  bis  zur  östlichen  Koogsscheide.

Küste  der  Kirchspielvogtei

Meldorf  II.

Von  der  östlichen  Scheide  des  Friedrichsgabe-Koogs
  bis  zum  Meldorfer
  Hafenstrom.

Von  da  bis  zum  Kronprinzen-Koogs-Norderschleusenstrom
  nebst
der  Küste  der  Insel  Helmsand.

Küste  der  Kirchspielvogtei
Marne.

 

Hofbesitzer  Hartwig  zu  St.  Peter.

Ortsvorsteher  Sterenborg  zum
Grothusen-Koog.
Lehnsmann  Hars  zu  Vollerwiek.

Hofbesitzer  Peters  zu  Kating.

Landmann  Pauls  im  Kirchspiel
Tönning.

Kirchspielvogt  Brandt  zu
Lunden.

Pächter  Podendorf  zum  Karolinen-Koog.


Kirchspielvogt  Ottens  zu
Wesselburen.

Landmann  Matthiesen  zum
Wesselburener  Koog.

Hofbesitzer  Friccius  zum  Hedwigen-Koog.


Hofbesitzer  Johannsen  zu  Büsum.

Hofbesitzer  Kieck  zum  Friedrichsgabe-Koog.


Kirchspielvogt  Neubert  zu
Meldorf.

Landmann  Stührk  am  Baarsflether
  Deich.

Landmann  Klüres  am  ECscher
Deich.

Kirchspielvogt  Plambeck  zu
Marne.
        <pb n="253" />
                                                    —  233  —

 

Bezeichnuns  und  Sitz
er
Strandämter,  (Str.-A.)

un
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

54

55

56

 

a)  Str.-V.  Frederik  VII.-Koog

b)  Str.-V.  Wilhelms-Koog
c)  Str.-V.  Neufeld

d)  Str.-V.  Brunsbüttel.
Str.-A.  St.  Margarethen
u)  Str.-V.  St.  Margarethen

b)  Str.-V.  Wewelsfleth.

Str.-A.  Krempe

a)  Str.-V.  Jvenfleth

b)  Str.-V.  Glückstadt.
6)  Str.-V.  Kollmar

Str.-A.  Elmshorn

 

Vom  Kronprinzen-Koogs-Norderschleusenstrom
  bis  zur  Nordgrenze
  des  Klein-Dieksander
Sommerkoogs,  bezw.  deren  Verlängerung
  zum  Krautloch.

Von  da  bis  zum  Kronprinzen-Koogs-Süderschleusenstrom.


Von  da  bis  an  die  Grenze  des  fiskalischen
  Vorlandes  bei  Nordhusen.


Von  da  bis  zur  südlichen  Grenze
des  Kreises  Süderdithmarschen.

Küste  der  Kirchspielvogtei
St.  Margarethen.

Von  der  westlichen  Grenze  des
Kreises  Steinburg  bis  einschließlich
  zum  Gemeindebezirk  Brokdorf.


Die  Elb=  und  Störküste  von  Brokdorf
  ausschließlich  bis  zur  Wewelsflether
  Fähre.

Küste  der  Kirchspielvogtei
Krempe,  des  Stadtbezirks
Glückstadt,  der  Engelbrechtschen
  Wildniß  und  der  Güter
  Groß=  und  Klein-Kollmar
  und  Neuendorf.

Von  der  Wewelsflether  Fähre  (am
linken  Störufer)  bis  zum  Glückstädter
  Stadtgebiet.

Von  da  bis  zur  Grenze  des  Guts
Kollmar.

Küste  der  Güter  Groß=  und  Klein-Kollmar
  und  Neuendorf  bis  zur
Grenze  des  Kreises  Steinburg.

Küste  der  gutsobrigkeitlichen
Bezirke  Seestermühe  und
Haseldorf,  sowie  der  Kirchspielvogtei
  Elmshorn  mit
der  Insel  Pagensand.

Gastwirth  und  Höker  Kühlke  zum
Frederiks-Koog.

Gastwirth  und  Höker  Bischof
zum  Kronprinzen-Koog.
Landmann  Holm  zu  Platenrönne.

Schiffsbaumeister  Dose  am
Brunsbütteler  Hafen.

Kirchspielvogt  Marxen  zu
St.  Margarethen.

Der  Strandhauptmann.

Schankwirth  Bielenberg  zu
Hollerwettern.

Kirchspielvogt
zu  Krempe.

Christensen

Die  Geschäfte  werden  einstweilen
von  der  Strandvogtei  Glückstadt
  besorgt.

Hafenmeister  Mamppe  zu  Glückstadt.


Gutsinspektor  Wernecke  zu  Kollmar.


Kirchspielvogt  Bornhöft  zu
Elmshorn.
        <pb n="254" />
                                              —  234  —

—.  —  ————

—  .—  ——————

 

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrechen,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskotakter  (Siund),
Namen  und  Wohnort
bet
Strandamts-Vorsteher  und
Straändvögte:

–

 

b)  Str.-V.  Haselau

57 Str,r.-A.  Blankenese

à)  Str.-V.  Hetlingen.

b)  Str.-V.  Blankenese

58  Str.-A.  Altona
Str.-V.  Altona

 

5)  Str-A.  Harburg
a)  Str.-V.  Harburg

b)  Str.-V.  Lauenbruch

 

a)  Str.-V.  Seestermühe

)  Str.-V.  Altenwerder

Küste  des  Guts  Seestermühe  von

der  Krückaumündung  bis  zur
großen  Ahrensfelder  Schleuse
an  der  Pinnan,  sowie  der  Insel
Pagensand  mit  dem  hungrigen
Wolf.

Von  dem  der  großen  Ahrensfelder
Schleuse  gegenüberliegenden
Punkte  am  linken  Pinnau-Ufer
bis  zur  Grenze  des  Gutsbezirks
Hetlinger  Schanze.

Küste  des  Fleckenbezirks  Wedel
  und  der  Kirchspielsvogtei
  Blankenese.

Küste  des  Gutsbezirks  Hetlinger
Schanze,  einschließlich  des  Twielenflether
  Sandes,  jedoch  ausschließlich
  des  Schweinesandes

.Von  der  Ostgrenze  des  Gutsbezirks

Hetlinger  Schanze  bis  zur  Kreisgrenze
  bei  Ottensen,  einschließlich
  des  Schweinesandes.

Küste  der  Stadtbezirke  Altona
und  Ottensen.

Wie  vorstehend

 

 

V.  In  der  Provinz  Hannover.
1.  Im  Landdrostei.  Bezirk  Lüneburg.
Aufsichtsbehörde:  Landdrostei  zu  Lüneburg.

Elbküste  des  Amtsbezirks  Harburg.


Von  der  Hafenschleuse  in  Harburg
bis  zur  Grenze  der  Gemeinde
Lauenbruch.

Von  da  bis  an  die  Grenze  der  Gemeinde
  Altenwerder.

.  Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  das

hamburgische  Gebiet.

 

 

Guts-Inspektor  Hüllmann  zu
Seestermühe.

Halbhufner  Karp  zu  Altendeich.

Kommissarischer  Kirchspielvogt
  Major  a.  D.  Brinkmann
  zu  Blankenese.

Gutsbezirksvorsteher,  Domänenpächter
  Breckwoldt  zu  Hetlinger
  Schanze.

Der  Strandhauptmannm.

Senator  Sieveking  zu
Altona.
Hafenmeister  Teschner  zu  Altona.

Kreishauptmann  von  der
Osten  zu  Harburg.
Hafenmeister  Koppermann  zu
Harburg.

Schiffbauer  Meyer  zu  Lauenbruch.


Fährmann  und  Gastwirth  Koch
zu  Altenwerder.
        <pb n="255" />
                                                  —  235  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

 

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

 

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

60

61

62

63

64

65

Str.-A.  Jork

 

 

a)  Str.-V.  III.  Meile  Altenlandes.


b)  Str.-V.  II.  Meile  Altenlandes.


c)  Str.-V.  I.  Meile  Altenlandes.


Str.-A.  Hinmmelpforten
Str.-V.  Brunshausen
Str.-A.  Freiburg

a)  Str.-V.  Assel-Bützfleth

b)  Str.-V.  Krautsand

c)  Str.-V.  Freiburg
d)  Str.-V.  Krummendeich

e)  Str.-V.  Ballie
Str.-A.  Neuhaus  a.  d.  .
Str.-V.  Neuhaus  a.  d.  O.
Str.-A.  Otterndorf

a)  Str.-V.  Osterende-Otterndorf.


b)  Str.-V.  Westerende-Otterndorf.


Str.-A.  Dorum

 

2.  Im  Landdrostei-Bezirk  Stade.
Aufsichtsbehörde:  Landdrostei  zu  Stade.

Elbküste  des  Amtsbezirks

Jork.

Von  der  Grenze  der  Landdrostei-Bezirke
  Lüneburg  und  Stade  bis
zur  Cste.

Von  da  bis  zur  Lübhe#

Von  da  bis  zur  Schwinge

Elbküste  des  Amtsbezirks
Himmelpforten  und  die
Schwinge-  Mundung.

Wie  vorstehendd  .
Elbküste  des  Amtsbezirks
Freiburg.

Küste  der  Gemeindebezirke  Assel  und
Bützfleth  mit  dem  Asseler  und
Bützflether  Sande.

Von  da  abwärts  bis  zur  Grenze
des  Gemeindebezirks  Freiburg

Küste  des  Gemeindebezirks  Freiburg

Küste  des  Gemeindebezirks  Krummendeich.



Küste  des  Gemeindebezirks  Balje

Elbküste  des  Anntsbezirks
Neuhaus  a.  d.  O.  und  die
Oste-Mündung.

Wie  vorstehend

Elbküste  des  Amtsbezirks
Otterndorf.

Die  östliche  Strecke  dieser  Küste  bis
zur  Medem.

Von  da  bis  zur  Grenze  des  hamburgischen
  Amts  Ritzebüttel.

Weserküste  des  Amtsbezirks
Dorum.

 

Amtshauptmann,  Geheimer
Regierungsrath  Meyer
zu  Jork.

Hafenaufseher  Heinrich  zu  Cranz.

Stackmeister  Spreckels  zu  Borstel.
Schiffer  Köser  zu  Twielenfleth.

Kreishauptmann  Goetze  zu
Himmelpforten.

Hafenaufseher  Köhler  zu  Stadersand
  (Brunshausen).

Kreishauptmann  Pagenstecher
  zu  Freiburg.

Kirchspielserheber  Hesse  zu  Assel.

Einwohner  Meyer  zu  Krautsand.
Schreiber  Ringe  zu  Freiburg.

Gastwirth  und  Bäcker  Heinbockel
zu  Krummendeich.

·  Landbriefträger  Schmidt  zu  Balje.

Kreishauptmann  Eisen—
decher  zu  Neuhaus  a.  d.  O.

Gastwirth  Mählmann  zu  Neuhaus
  a.  d.  O.

Kreishauptmann  Sostmann
zu  Otterndorf.

Einwohner  Dodegge  zu  Otterndorf.


Schleusenaufseher  Kahlsdorf  zu
Osterende-Otterndorf.

Die  Geschäfte  werden  einstweilen
  von  dem  Strandamt
  Otterndorf  besorgt.

34
        <pb n="256" />
                                                   —  236  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

 

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
"  der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandpvögte.

 

66

67

68

69

70

71

 

 

Z  Str.-V.  Dorum  .  .  ..

b)  Str.-V.  Wremen
c)  Str.-V.  Weddewarden

Str.-A.  Lehe
a)  Untere  Str.-V.

b)  Obere  Str=  .
Str.-A.  Hagen.

a)  Untere  Str.-V.
b)  Obere  Str.-V.
Str.-A.  Blumenthal.

 

Von  der  Grenze  gegen  das  hamburgische
  Amt  Ritzebüttel  bis
Solthörn.

Von  da  bis  In  ...

Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  das
Amt  Lehe.

Weserküste  des  Amtsbezirks
Lehe.

Von  der  Grenze  gegen  das  Amt
Dorum  bis  zur  Wulsdorf-Geestendorfer
  Gemeindegrenze.

Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  das
oldenburgische  Amt  Landwührden.

Weserküste  des  Amtsbezirks
Hagen.

Küste  der  Gemeinden  Neuenlande,
Rechtenfleth  und  Sandstedt.

Von  da  bis  zur  Grenze  gegen  das
Amt  Blumenthal.

Weserküste  des  Amtsbezirks
Blumenthal.

 

en  Strunk  zu  Dorumer-Neueld.


Einwohner  Knupper  zu  Wremen.

Gastwirth  Peters  zu  Weddewarden.


Kreishauptmann  Düesberg
zu  Lehe.

Heuer=  und  Schlafbaas  v.  Hasseln
zu  Geestemünde.

Gastwirth  und  Agent  Klein  zu
Wul,edorf.

Die  Geschäfte  werden  einstweilen
  von  dem  Strandamt
  Blumenthal  besorgt.

Fischer  Teute  zu  Dreptersiel.

Arbeiter  Stegmann  zu  Wersabe.

Amtshauptmann  Stegemann
  zu  Blumenthal,
zugleich  Strandvogt  für  das
Strandamt  Blumenthal.  «

3.YaiconXantlckrosteisBezirbeaRucickcunthsaabcüch.
Aufsichtsbehörde:  Landdrostei  zu  Aurich.

Str.-A.  Wilhelmshaven

a)  Str.-V.  Oestliches  Jadegebiet
  zu  Eckwarderhörne.

b)  Str.-V.  Wilhelmshaven
Str.-A.  Wittmund  .

Str.-V.  Karolinensiel
Str.-A.  Esens.

 

Küste  des  Jadegebiets.

Küste  des  östlichen  Jadegebiets

Küste  des  westlichen  Jadegebiets.

Küste  des  Amts  Wittmund,
ausschließlich  des  Jadegebiets.


Küste  des  Amts  Wittmund,  ausschließlich
  des  Tadegebiets.

Küste  des  Amts  Esens  einschließlich
  der  Inseln  Spiekeroog
  und  Langeoog.

 

Polizei-Inspektor  v.  Winterfeld

  zu  Wilhelmshaven.


Fährschiffer  Ricklefs  zu  Eckwarderhörne.


Der  Strandhauptmann.

Die  Geschäfte  werden  einstweilen
  von  dem  Strandamt
  Esens  besorgt.

Gemeindevorsteher  Meents  zu
Karolinensiel.
Amtshauptmann  Scheffer
zu  Esens.
        <pb n="257" />
                                                —  237  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

72

73

74

75

76

77

78

 

a)  Str.-V.  Neu-sHarrlinger
Siel.
b)  Str.-V.  Spiekeroog

c)  Str.-V.  Langeoog
Str.-A.  Norden  (Landbezirk).


a)  Str.-V.  Dornumergrode
b)  Str.-V.  Westermarsch.

c)  Str.-V.  Baltrum
4)  Str.-V.  Norderney

e)  Str.-V.  Juisst
Str.  A  Norden  (Stadtbezirk)


Str.-A.  Emden
bezirk).

a)  Str.-V.  Emden.
b)  Str.-V.  Borkum

Str.-A.  Emden
bezirk).

(Land-(Stadt-


  Leer  (Landbezirk).
Str.-A.  Leer  (Stadtbezirk).

Str.-A.  Papenburg

 

Festlandküste  des  Amts  Esens.
Küste  der  Insel  Spiekeroog

Küste  der  Insel  Langeoog.

Küste  des  Amts  Norden  einschließlich
  der  Inseln  Baltrum,
  Norderney  und  Juist.

Festlandküste  des  ehemaligen  Amts
Berum.

Festlandküste  des  ehemaligen  Amts
Norden.

Küste  der  Insel  Baltrum.

Küste  der  Insel  Norderney.

Küste  der  Insel  Suisst
Küste  des  Stadtbezirks  Norden.

Küste  des  Amts  Emden,  einschließlich
  der  Insel  Borkum.


Festlandküste  des  Amts  Emden

Küste  der  Insel  Borkum

Küste  des  Stadtbezirks  Emden.
Küste  des  Amts  Leer
Küste  des  Stadtbezirks  Leer.

Küste  des  Stadtbezirks  Papenburg.


 

Kaufmann  Meinerts  zu  Neu-Harrlinger
  Siel.
Inselvogt  Willms  auf  Spiekeroog.



Inselvogt  Graf  auf  Langeoog.

Amtshauptmann  Tilemann
zu  Norden.

Kommissionär  Schomerus  zu
Dornumergrode.

Wirth  Janssen  zu  Großekrug.

Inselvogt  Küper  auf  Baltrum.

Amtsvogt  Niemeyer  auf  Norderney.


Inselvogt  Brinkmann  auf  Juist.

Bürgermeister  Taaks  zu
Norden,  zugleich  Strandvogt
  für  das  Strandamt
Norden  (Stadtbezirk).

Kreishauptmann  v.  Weyhe
zu  Emden.

Amtsvogt  Meyer  zu  Emden.

Amtsvogt  Abtmeyer  auf  Borkum.


Oberbürgermeister  Fürbringer
  zu  Emden,  zugleich
Strandvogt  für  das  Strandamt
  Emden  (Stadtbezirk).

Kreishauptmann  Meyer
zu  Leer,  zugleich  Strandvogt
  für  das  Strandamt
Leer  (Landbezirk).

Bürgermeister  Pustan  zu

Leer,  zugleich  Strandvogt
für  das  Strandamt  Lieer
(Stadtbezirk).

Bürgermeister  Richard  zu
Papenburg,  zugleich
Strandvogt  für  das  Strandamt
  Papenburg.

34
        <pb n="258" />
                                                 —  238    ——

—

 

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

79

80

81

82

83

 

 

Str.-A.  Weener
a)  Str.-V.  Weener
b)  Str.-V.  Pogum

 

B.

Küste  des  Amts  Weener

Linkes  Ems-Ufer  bis  Jemgum  abwärts.


Linkes  Ems-Ufer  von  Jemgum  abwärts
  und  Küste  des  Dollart.

In  Mechlenburg-Schwerin.

 

Regierungsrath  Rotermund
zu  Weener.
Der  Strandhauptmann.

Gemeindevorsteher  Mansholt  zu
Pogum.

Aufsichtsbehörde:  Großherzogliches  Ministerium  des  Innern  zu  Schwerin.

Großherzogliches  Doma-=nialamt
  (Str.-A.)  zu  Nibnitz.


a)  Str.-V.  zu  Wustrom.
b)  Str.-V.  zu  Dierhagen.
Gewett  (Str.-A.)  zu  Rostock

Str.-V.  zu  Warnemünde

Großherzogliches  Doma---nialamt
  (Str.-A.)  zu  Doberan.


Str.-V.  zu  Börgerende
Großherzogliches  Doma
nialamt  (Str.-A.)  zu  Neubuckow.



Str.-V.  zu  Alt-Gaarz

 

Von  der  preußischen  Grenze

bei  Ahrenshoop  bis  zur
Grenze  des  Rostocker  Stadtgebiets
  bei  Graal.

Von  der  preußischen  Grenze  bei
Ahrenshoop  bis  zur  Grenze  der
Ribnitzer  Stadtwiese  mit  der  Feldmark
  Dierhagen.

Von  der  Grenze  der  Nibnitzer  Stadtwiese
  mit  der  Feldmark  Dierhagen
  bis  zur  Grenze  des  Rostocker
Stadtgebiets  bei  Graal.

Von  der  Grenze  des  Rostocker
Stadtgebiets  bei  Graal  bis
zur  Grenze  desselben  bei
Diederichshagen.

Wir  vorstehend

Von  der  Grenze  des  Nostocker
Stadtgebiets  bei  Diederichshagen
  bis  zur  östlichen
Grenze  der  Feldmark  Fulgen.

Wie  vorstehenmnmnd  .  ..

Von  der  östlichen  Grenze  der
Feldmark  Fulgen  bis  zur
östlichen  Grenze  des  Amts
Redentin  bei  Boiensdorf.

Wie  vorstehend  ..

 

Amtshauptmann  Friedrichs
zu  Ribnitz.

Schiffer  Julius  Reimer  zu
Wustrow.

Schiffer  Peter  Peters  zu  Dierhagen.


Senator  Dr.  Becker  zu  Nostock.


Lootsen-Kommandeur  Jantzen  zu
Warnemünde.

Drost  von  Levetzow  zu  Doberan.


Fischer  Mahn  zu  Börgerende.
Amtshauptmann  Kuhberg  zu
Neubuckow.

Vormaliger  Schiffskapitän  Chr.
Hävernick  auf  Bastorf-Leuchtthurm;
  Stellvertreter:  Schiffer
Beutz  zu  Alt-Gaarz.
        <pb n="259" />
                                               —  239  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
;  der  -  -
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

84

85

86

Großherzogliches  Doma-=nialamt
  (Str.-A.)  zu
Wismar.

a)  Str.-V.  zu  Boiensdorf

b)  Str.-V.  auf  Poel
)  Str.-V.  zu  Beckerwitz.

Polizeiamt  (Str.-A.)  zu

Wismar.
Str.-V.  zu  Wismar.  .
Großherzogliches  Domanialamt
  (Str.-A.)  zu  Grevismühlen.


a)  Str.-V.  zu  Tarnewitz

b)  Str.-V.  zu  Warnckenhagen

 

 

 

Von  der  östlichen  Grenze  des
Amts  Redentin  bei  Boiens-=dorf
  bis  zur  westlichen  Grenze
  der  Feldmark  Beckerwitz,
einschließlich  der  Insel  Poel,
jedoch  mit  Ausschluß  des

Wismarischen  Stadtgebiets.

Von  der  östlichen  Grenze  des  Amts
Redentin  bei  Boiensdorf  bis  zur
Grenze  der  Dorffeldmark  Redentin
  mit  dem  Wismarischen  Stadtgebiet.


Küste  der  Insel  Poel

Von  der  Grenze  des  Wismarischen
Stadtgebiets  mit  der  Feldmark
Hoben  bis  zur  westlichen  Grenze
der  Feldmark  Beckerwitz.

Das  Wismarische  Stadtgebiet

Wie  vorstehend

Von  der  westlichen  Grenze  der
Feldmarck  Beckerwitz  bis  zur
Grenze  des  Gebiets  der  freien
und  Hansestadt  Lübeck.

Von  der  westlichen  Grenze  der  Feldmark
  Beckerwitz  bis  zu  den  Rethwischer
  Tannen.

Von  den  Rethwischer  Tannen  bis
zur  Grenze  des  Gebiets  der  freien
und  Hansestadt  Lübeck.

C.  In  COldenburg.

I.  Im  Herzogthum  Oldenburg.
Aufsichtsbehörde:  Großherzogliches  Staatsministerium,  Departement  des  Innern  zu

87  Str.-A.  Jever

l

Oldenburg.

 

Amtshauptmann  v.  Oertzen
zu  Wismar.

Schulze  Radloff  zu  Boiensdorf.

Oberlootse  Vagt  zu  Timmendorf
auf  Poel.

Schulze  Westphal  zu  Beckerwitz.

Senator  Joerges  zu  Wismar.


Hafenmeister  Ehlers  zu  Wismar.

Amtshauptmann  von  Koppelow
  zu  Grevismühlen.

Büdner  Freitag  zu  Tarnewitz.

Büdner  Wulff  zu  Warnckenhagen.

Küste  des  Bezirks  des  Groß=  Amtshauptmann  Ahlhorn  zu

herzoglichen  Amts  Jever.

Jever.
        <pb n="260" />
                                                 —  240  —

 

Bezeichnuns  und  Sitz
er
Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

"  Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

88

89

 

a)  Str.-V.  zu  Neu-Friederikengroden.


b)  Str.-V.  zu  Minser-Nordergroden.


Jc)  Str.-V.  zu  Horumersiel.

d)  Str.-V.  zu  Bauens

e)  Str.-V.  zu  Neuender-Neuengroden.


s)  Str.-V.  zu  Sander-Seedeich
g)  Str.-V.  zu  Wangeroog

Str.-A.  Varel

a)  Str.-V.  zu  Ellenserdammersiel.


b)  Str.-V.  zu  Varelerhafen.

Str.-A.  Butjadingen

à)  Str.-V.  zu  Stollhammerahndeich.


b)  Str.-V.  zu  Eckwarderhörne

c)  Str.-V.  zu  Fedderwarderiel.

d)  Str.-V.  zu  Volkers

 

Von  der  Grenze  des  preußischen
Amts  Wittmund  bis  zum  Anschluß
  des  Neu-Friederiken-Grodendeichs
  an  den  Schaudeich.

Vom  Anschluß  des  Neu-Friederiken-Grodendeichs
  an  den  Schaudeich
bis  zum  Horumersiel.

Vom  Horumersiel  bis  zum  Hooksiel

Vom  Hooksiel  bis  zum  Rüstersiel.

Vom  Rüstersiel  bis  zur  Grenze  des
preußischen  Jadegebiets.

Vom  Bandtersiel  bis  zur  Grenze
des  Amts  Varel.

Küste  der  Insel  Wangeroog

Küste  des  Bezirks  des  Großherzoglichen
  Amts  und  der
Stadt  Varel.

Von  der  Grenze  des  Amts  Jever
bis  Dangast.

Von  Dangast  bis  zur  Grenze  des
Amts  Butjadingen.

Küste  des  Bezirks  des  Großherzoglichen
  Amts  Butjadingen.


Von  der  Grenze  des  Amts  Varel
bis  zur  Grenze  der  Gemeinde
Stollhamm  am  Stollhammerdeich.


Von  der  Grenze  der  Gemeinde
Stollhamm  am  Stollhammerdeich
  bis  zur  Grenze  der  Gemeinde
  Eckwarden  am  Eckwarderdeich.


Von  der  Grenze  der  Gemeinde  Eckwarden
  bis  zum  Burhaver  Siel.

Vom  Burhaver  Siel  bis  zu  dem
nach  Langlütjensand  führenden
Durchschlag.

 

Hausmann  F.  Bremer  zu  Neu-Friederikengroden.


Hausmann  R.  H.  Jacobs  zu
Minser-Nordergroden.

Steuermann  F.  H.  Tiarks  zu
Horumersiel.

Hausmann  M.  Helmerichs  zu
Bauens.

Proprietär  P.  Gerriets  zu  Neuender-Neuengroden.


Gemeindevorsteher  Brahms  zu
Sander-Seedeich.

Vogt  Hanken  zu  Wangeroog;
Stellvertreter:  Lampenwärter
Popken  daselbst.

Amtshauptmann  von  Buschmann
  zu  Varel.

Hafenaufseher  Popken  zu  Ellenserdammersiel.


Hafenmeister  Genters  zu  Varelerhafen.


Amtshauptmann
zu  Ellwürden.

Jaspers

Deichaufseher  C.  D.  Diekmann
zu  Stollhammerahndeich.

Hausmann  W.  Hüpers  zu  Sinswürden.


Lootse  a.  D.  A.  Ricklefs  zu  Fedderwardersiel.

J.  H.  Böschen  zu  Volkers.
        <pb n="261" />
                                             —  241  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

90

91

92

93

 

 

 

 

e)  Str.-V.  zu  Blexen

Str.-A.  Landwührden

Str.-V.  zu  Dedesdorf

Str.-A.  Eutin.

a)  Str.-V.  zu  Haffkrug

b)  Str.-V.  zu  Scharbeutz

renden  Durchschlag  bis  zur
Grenze  des  Amts  Brake.
Küste  des  Bezirks  der  Gemeinde
  Dedesdorf.
Wie  vorstehend

 

II.  Im  Fürstenthum  Lübeck.

Küste,  des  Fürstenthums  Lü-Küste

  der  Dorfschaft  Haffkrug.

Küste  der  Dorfschaften  Scharbeutz,
Klein-Timmendorf  und  Niendorf.

 

D.  In  Tübech.

Von  dem  nach  Langlütjensand  füh- 



 

Schiffer  P.  Ricklefs  zu  Einswarderdeich.


Geheimer  Regierungsrath
Strackerjan  zu  Brake.
Schiffer  J.  Schnars  zu  Dedesdorf.



Aufsichtsbehörder  Großherzogliche  Regierung  zu  Eutin.

Regierungsrath  Mücke  zu
Eutin.

Strandvogt  Brockmann  zu  Haffkrug.


Revierförster  Schwartz  zu  Scharbeutz.


 

Aufssichtsbehörde:  Stadt=  und  Landamt  zu  Lübeck.

Str.-A.  Travemünde

Str.-V.  zu  Travemünde

Aufsichtsbehörde:  Senat  der  freien  Hansestadt  Bremen.

Str.-A.  Bremen
Str.-V.  zu  Bremen

Ostseestrand  auf  lübeckischem
Gebiete  von  der  mecklenburgischen
  bis  zur  oldenburgischen
  Grenze.

Wie  vorstehend

 

E.  In  Bremen.

Bezirk  der  Stadt  Bremen  und
des  Landgebiets.
Wie  vorstehend

 

 

 

Lootsen  =  Kommandeur  A.
W.  Behrens  zu  Travemünde.


Oberlootse  P.  C.  H.  Westphal
zu  Travemünde.

Polizei-Direktor,  Senator
Schultz  zu  Bremen.

Polizei-Inspektor  Rasch  zu  Bremen.
        <pb n="262" />
                                                —  242  —

 

Bezeichnung  und  Sitz
der

Strandämter  (Str.-A.)
und
Strandvogteien  (Str.-V.)

Angabe
der  Küstenstrecken,  welche  den
Amtsbezirk  bilden.

Amtskarakter  (Stand),
Namen  und  Wohnort
der
Strandamts-Vorsteher  und
Strandvögte.

 

94  Str.-A.  Vegesack

95 Str.-A.  Bremerhaven

 

Str.-V.  zu  Bremerhaven

 

Bezirk  des  Amts  Vegesack

Bezirk  des  Amts  Bremerhaven
Wir  vorstehend

F.  In  Hamburg.

 

Polizei-Kommissar  Nelke
zu  Vegesack,  zugleich  mit
der  Wahrnehmung  der  Geschäfte
  eines  Strandvogts  für
das  Strandamt  Vegesack  beauftragt.


Polizei-Kommissar  Pohl  zu
Bremerhaven.

Kaufmann  J.  H.  Gaetjen  zu
Bremerhaven.

Aufsichtsbehörde:  Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt  zu  Hamburg.
(Die  der  Aufsichtsbehörde  in  §.  38  der  Str.-O.  zugewiesenen  Obliegenheiten  sind  in  Gemäßheit  des  §.  40

der  Str.-O.  den  Strandämtern  übertragen.)

96  Str.-A.  Hamburg

b)  Str.-V.  Hamburg.

97  Str.-A.  Ritzebüttel

a)  Str.-V.  Neuwerk
b)  Str.-V.  Duhnen

 

O0)  Str.-V.  Cuxhaven.

a)  Str.-V.  Finkenwärder.

 

Das  hamburgische  Gebiet  von
der  Insel  Finkenwärder,
einschließlich  des  hamburgischen
  Theils  der  Insel
Finkenwärder,  bis  zu  der
über  die  Norderelbe  führenden
  Eisenbahnbrücke.

Der  hamburgische  Theil  der  Insel
Finkenwärder.

Der  übrige  Theil  des  hamburgischen
Gebiets  von  der  Insel  Finkenwärderbis
  zu  der  über  die  Norderelbe
  führenden  Eisenbahnbrücke.

Küste  des  Bezirks  des  Amts
Ritzebüttel  und  der  Insel
Neuwerk.

Küste  der  Insel  Neuwerk

Weststrand  des  Amts  Ritzebüttel
bis  zur  Kugelbaak.

Nordstrand  des  Amts  Ritzebüttel
von  der  Kugelbaak  an.

 

 

Senator  O'Swald  zu  Hamburg.


Schiffskapitän  Wriede  zu  Finkenwärder.

Marine-Inspektor
Hamburg.

Möller  zu

Amtsverwalter  Dr.  Werner
zu  Nitzebüttel.

Vogt  Butt  auf  Neuwerk.
Vogt  Strohsahl  zu  Duhnen.

Hafenmeister  Polack  zu  Cuxhaven.
        <pb n="263" />
                                                  —  243  —

                                   7.  Eise  nbahn-Wesen.

 

                                     Reichs-Eisenbahn-Amt.

Im  Bezirke  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Elberfeld  sind  die  Stationsnamen  „Limburg  a.  d.  Lenne“
—  Strecke  Hagen—  Siegen  —  in  „Hohenlimburg"  und  „Wehrden“  —.  Strecke  Scherfede—Holzminden  —
in  „Wehrden  am  Solling",  abgekürzt  „Wehrden  a./S.“,  umgeändert  worden.
Berlin,  den  16.  April  1880.
In  Vertretung:  Körte.

 

                                           8.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Dr.  Grisebach  in  Bukarest  und  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  von  Bothmer
in  Jassy  ist  auf  Grund  der  Reichsgesetze  vom  4.  Mai  1870  §.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für
ihre  betreffenden  Amtsbezirke  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen
  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu

beurkunden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="264" />
        <pb n="265" />
                                               Central-Blatt

                                             für  das

                                     Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben

                                               im

                                Reichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
VIII.  Jahrgang.  1  Nr.  18.

5.  Marine  und  Schiffahrt:  Uebersicht  über  die  Zahl  der  im
Jahre  1879  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und

 

Berlin,  Freitag,  den  30.  April  1880.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  245

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-  Schiffsvermessungs-Behörden  ausgefertigten  Schiffs-Meß-Kontrolörs;
  —  Veränderungen  im  Bestande  und  in  den  briefe;  —  Abänderungen  des  Verzeichnisses  der  See-Befugnissen
  von  Zollstellen  ·  247  mannsämter;  —  Verzeichniß  der  zur  Ausfertigung  der

 

Befähigungs-Zeugnisse  für  Seeschiffer,

Seesteuerleute  und

 

 

 

 

 

 

 

ñ.  Eisenbahn-  Wesen:  Eröffnung  neuer  Bahnstrecken  und  Seedampfschiffs-Maschinisten  zuständigen  Landesbehörden
4.  Konsulat-Wesen:  Einziehung  weier  Konsulate  —  Exe  249
quatur-Ertheilungen  248

                                 1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

                       Ausweisung  von  Ausländern  uus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  danm  des
"  —  —,—  —  Ausweisung  weisungsc7
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.

                         Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Johann  Valentin  „Leboren  am  1.  März  Betteln,  nach  mehrma-#Königlich  preußisches  26.  Jannar

Handschuhmacher,

 

—  1861  zu  Rochlitz  bei
Königgrätz,

ortsangehörig

#  Brünn,  Mähren,

Böhmen,
zu

 

liger  rechtskräftiger  Ver-Polizei-Präsidium

  zu

urtheilung  wegen  der  Berlin,

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

i

 

d.  J.

35
        <pb n="266" />
                                            —  246   ——

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  1  Grund  Behörde,  welche  die  Datm)  des

z  *  s  -  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

2.Johann  Brodeck,geboren  am  25.  Mail  Landstreichen  und  Bet-lgömigüch  preußisches  23.  Februar
Arbeiter,  1855  und  ortsangehö=  teln,  Polizei-Präsidium  zu  d.  J.

rig  zu  Lengefeld  (Dlhe-  Berlin,
Pole),  Ungarn,

3.Josef  Rehak,  Seiler-30  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußische  31.  März

geselle,  Nieder-Brausnitz,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Oesterreich,  Frankfurt  a./O.,

4.  Woitek  (Albert)  46  Jahre,  geboren  zu  besgleichen,  Königlich  preußische  15.  März
Posch,  Ryczowek,  Russisch-Po-  Bezirksregierung  zu  d.  I.

len,  Oppeln,

5.  Franz  Borufka,46  Jahre,  aus  Mastic,  desgleichen,  Königlich  preußische  10.  März
Arbeiter  und  Weber,  Bezirk  Hohenelbe,  Böh-  Bezirksregierung  zu  d.  J.

men,  Liegnitz,

6.  Karl  Drexler,  Huf-geboren  am  21.  Novem-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  3.  April
schmied,  ber  1836,  aus  Strö-  d.  J.

sau,  Bezirk  Komotau,
Böhmen,

7.  Heinrich  Christiansa7  Jahre,  aus  Svend--Betteln,  nach  mehrma--Königlich  preußische  13.  April
Ferdinand  Thuge,  borg  auf  Fünen,  Däne=  liger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Bäckergeselle,  mark,  urtheilung  wegen  der  Schleswig,

.  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

8.  Eduard  Vogel,  alias  45  Jahre,  geboren  zulesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Charles  Vogle,  Jersey,  England,

Barbier,

9.Jens  Peter  Niel--25  Jahre,  aus  Störs-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  14.  April
sen,  Drechsler,  büll,  Amt  Ripen,  Dä-  d.  IJ.

nemark,

10.  Martin  Nielsen  Möl-28  Jahre,  aus  Rostrup,Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  17.  April
ler,  Tischlergeselle,  Dänemark,  teln,  d.  I.

1I.  Heinrich  Oberlän-22  Jahre,  aus  Wiener-Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  15.  April
der,  Steinmetz,  Neustadt,  Oesterreich,  ger  rechtskräftiger  Ver=  Landdrostei  Lüne=  .  J.

urtheilung  wegen  der  burg,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten

drei  Jahre,

12.Johann  Zeiger,  geboren  1854,  aus  Menz-Landstreichen  und  Nicht-Königlich  bayerisches  30.  März
Steindrucker,  nau,  Kanton  Luzern,  befolgung  der  Reise=  Bezirksamt  Bruck,  d.  S.

Schweiz,  route,

13.  Martin  Pfeifer,  geboren  1809,  aus  Taus,LLandstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  8.  April
Rasirer,  Bezirk  Taus,  Böhmen,teln,  Bezirksamt  Wald=  d.  J.

münchen,

14.Franz  Karl  Kowal,  geboren  1847  und  orts--esgleichen,  Königlich  sächsische  17.  März
Fabrikarbeiter,  angehörig  zu  Grottau,  Kreishauptmann-  d.  J.

 

 

Böhmen,

 

 

schaft  zu  Bautzen,
        <pb n="267" />
                                                   —  247   ——

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  —  5  —  2  Ausweisung  weisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Josef  Schwarzbach,  24  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  sächsische  27.  März
Tuchmacher,  Marschowitz,  Bezirk  Gebrauch  eines  falschen  Kreishauptmann-  d.  J.
Gablonz,  ortsangehörig  Legitimationspapieres,  schaft  zu  Zwickau,
zu  Reichenau,  Böhmen,  Angabe  falschen  Namens
  und  verbotene
Rückkehr  in  das  Landesgebiet,
  m
16.Wenzel  Bittner,  geboren  am  28.  Septem-Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  olden=  20.  März
Bäcker,  ber  1846,  aus  Ober=  teln,  burgisches  Staats=  d.  J.
Wernersdorf,  Böhmen,  ministerium  zu  Oldenburg,

17.  Karl  Sutter,  Mau-geboren  angeblich  am  Landstreichen,  Betteln  Kaiserlicher  Bezirks=  26.  Februar
rer,  20.  Dezember  1825  und  und  Gebrauch  gefälschter  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Graz,  Legitimationspapiere,
Steiermark,
18.Theodor  Knecht,37  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  14.  April
Kupferschmied,  Heidweiler,  Kreis  Alt-  d.  I.
kirch,  Ober-Elsaß,  zufolge
  Option  französischer
  Staatsangehöriger,
19.  Louis  Masson,0  Jahre,  geboren  zu#  esgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  16.  April
Tagelöhner,  Puteaux,  Departement  präsident  zu  Metz,  d.  J.

 

 

der  Seine,  Frankreich,

 

 

 

                                     2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

—

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  württembergische  Hauptzollamts-Kontrolör  Häcker  zu
Stuttgart  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  württembergischen  Zoll-Inspektors
Schwab  den  Königlich  preußischen  Hauptsteuerämtern  zu  Kottbus,  Krossen,  Frankfurt  a./O.,  Landsberg  a.  /W.,
Lübben  und  Meseritz  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Frankfurt  a./O.,  vom  1.  April  d.  J.  ab
beigeordnet  worden.

 

In  Neu-Mohrau,  im  Bezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  Mittelwalde,  ist  ein  Nebenzollamt  II.
errichtet  worden.

 

Den  Königlich  bayerischen  Nebenzollämtern  I.  zu  Salzburg  und  Kufstein  ist  die  Befugniß  zur  Ausstellung
von  Uebergangsscheinen  beigelegt  worden.

 

35*
        <pb n="268" />
                                               —  248  —

                                3.  Eisenbahn-Wesen.

 

                             Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  Mai  d.  IJ.  wird  die  zur  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahn  gehörige,  9,89  km  lange  Bahnstrecke  Waldhof  —
Mannheim  Hauptbahnhof,  Fortsetzung  der  Bahnlinie  Sachsenhausen  —  Waldhof,  mit  der  Zwischenstation
Käferthal  dem  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  23.  April  1880.

 

An  1.  Mai  d.  J.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Waiblingen  —  Backnang  der  württembergischen  Eisenbahn  gelegene
  Haltestelle  Nellmersbach,  welche  bisher  nur  dem  Personen=  und  Gepäck-Verkehr  diente,  auch  für  den
Stückgut-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  26.  April  1880.

 

Am  15.  Mai  d.  J.  wird  an  der  Bahnstrecke  Zwickau  —  Schwarzenberg  der  Sächsischen  Staatsbahn  die  zwischen
den  Stationen  Zwickau  und  Cainsdorf  gelegene  Haltestelle  Schedewitz  für  den  Personen-Verkehr  eröffnet
werden.

Berlin,  den  26.  April  1880.

 

Am  15.  Mai  d.  I.  wird  die  zu  den  württembergischen  Staatsbahnen  gehörige,  14,562  km  lange  Bahnstrecke
Murrhardt  —  Gaildorf,  Rest  der  Bahnstrecke  Waiblingen  —  Hessenthal  (Murrthalbahn),  mit  den  Zwischenstationen
  Fornsbach  und  Fichtenberg  für  den  Personen-,  Gepäck-,  Equipagen-,  Vieh=  und  Güter-Verkehr
eröffnet  werden.
Berlin,  den  27.  April  1880.
                               In  Vertretung:  Körte.

 

                                           4.  Konsulat-Wesen.

Des  Kaiserliche  Konsulat  zu  Cochin  (Ostindien)  ist  eingezogen.

—  ——  —  ——  —  —  O  e

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Curacoo  ist  aufgehoben.

 

N  amens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  Herrn  Frank  C.  Zimmermann  als  Vize=  und  Deputy-General-Konsul  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  in  Berlin
und
dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Gera  ernannten  Herrn
Wilhelm  F.  Haeußler.
        <pb n="269" />
                                                —  249   —

                                          Ueber  sicht

über  die  Zahl  der  im  Jahre  1879“)  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs
  =  Behörden  nach  §.  24  der  Schiffsvermessungs  =  Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs- 



                              5.  Marine  und  Schiffahrt.


            Gesetzblatt  S.  270)  ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe.


               I.  Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-Behörden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe
S.
9  Sitz  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  ins
—  ns-7
  Segel=  Dampf=  Schiffe  Segel-Dampf=  Schiffe  gesammt.
9  schiffe.  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaunt
1. Königsberg  i.  Pr.  6  2  8  11  1  12  20
2.  Danzig  4  2  6  1  8  9  15
3.  Stettin  17  13  30  22  2  24  54
4.|Köslin  —  —  —  2  —  2  2
5.  Stralsund  29  —  29  —  —  —  29
6. Schleswig  37  16  53  4  1  5  58
7.]  Lüneburg  1  —  1  1  —  1  2
8. Stade  20  –  20  4  4  24
9. Aurich  17  1  18  8  —  8  26
10. Rostock,  6  5  11  —  —  —  11
11.]Wismar  4  1  5  3  —  3  8
12. Oldenburg  14  1  15  7  —  7  22
13.  Lübeck  2  1  3  27  1  28  31
14.  Bremen  24  4  28  13  —  13  41
15. Hamburg.  24  18“)  42  26  11  37  79
Zusammen  205  64"“")269  129  24  153  42
*)  Wegen  der  Vorjahre  vergl.  Central-Blatt  für  1874,  1875,  1876,  1877,  1878  und  1879  —  Seite  106
bezw.  172,  193,  156,  244  und  235.

*)Hierunter  4  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.
        <pb n="270" />
                                                        —  250  —II.                                                                                                    Von  den  Schiffsvermessungs-Behörden.



 

Laufende  Nummer.

Sitz  der  Behörden.

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

für  deutsche

Segelschiffe.


Schiffe
überhaupt

Dampfschiffe.


Segelschiffe.



für  fremde

Schiffe
überhaupt

Dampfschiffe.


 

insgesammt.


 

oo——

 

Memel.

Pillau
Königsberg  i.  2
Danzig

Elbing.

Stettin

Anklam
Swinemünde.
Kolbergermünde.

)Stolpmünde.

(Stralsund.
Wolgast
Greifswald
Barth  .
Hadersleben  .
Apenrade

Sonderburg  v

Flensburg.
Kappeln.
Eckernförde
Kiel
Heiligenhafen

v  Neustadt

Wyt  a.  Foͤhr
Husum  .

:Tönning
NRendsburg

Brunsbüttel
Wewelsfleth
Wilster

 

„  Itzehoe
.Wluckstade

Elmshorn
Uetersen

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zu  übertragen

 

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116  116

 

 

199
        <pb n="271" />
                                                          —  251   — 

Laufende  Nummer.

Sitz  der  Behörden.

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

für  deutsche

Segelschiffe.


Dampfschiffe.



Schiffe

überhaupt

Segelschiffe.


für  fremde

schiffe.

Dampf-Schiffe



überhaupt

insgesammt.


 

 

übertragen

Haseldorf.
.Blankenese

Ottensen

Harburg
.Cranz

Lühe

Stade
.Freiburg,

.  Reuhaus  a.  d.  Oste
.Geestemünde.
.Rönnebeck

.  Vegesack
.Karolinensiel.
.Norden

.Emden.

Aurich

.) Leer
. Weener
.Papenburg
.Rostock

Wismer

Elsflett
Brake  (Vermessungsbehörde  .)  .
.Brake  (Vermessungsbehörde  II)  .

Varel.
Hooksiel

Barssel.
DOldenburg
) BLübeck

Bremerhaven.

„Hamburg
) Cuxhaven

 

75

8

111111111

 

83

—er  KT  5—

[leols
—

25
48
35

—  —

 

 

111111111111

111111111

116

11111111118111111361

S□##

—

116

600

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G  Mm

35
79

 

Zusammen

228

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—

 

239

 

288

 

290

 

 

529
        <pb n="272" />
                                                 —  252   — 


III.  Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions=  und  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

 

 

6
I

 

 

*)  Hierunter  4
3##

)  "6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*6  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.


 

 

 

 

Bezeichnung  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde  ins
ins-Segel-
  Dampf-  Schiffe  Segel-  Dampf-  Schiffe  gesammt.
schiffe.  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaupt
In  Preußen.
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  1311  34  165  53  12  65  230
 2.Schiffsvermessungs-Behörden.  226  11  237  1  159  160  397
zusammen  3577  45  402  54  171  225  627
In  Mecklenburg-Schwerin.
1. Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  10  6  16  3  —  3  19
2. Schiffsvermessungs-Behörden.  1  —  1  —  5  5  6
zusammen  11  6  17  3  5  8  25
In  Oldenburg.
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  14  1  15  7  —  7  22
 2.Schiffsvermessungs-Behörden  —  —  —  1  4  5  5
zusammen  14  1  15  8  4  12  27
In  Lübeck.  —  I
1.Schiffvermessung-Revisiongbehörde.  2  1  3  27  1  28  31
2.Schiffsvermessungs-Behörde  1.—  1  —  6  6  7
zusammen  3  1  4  27  7  34  38
In  Bremen.
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde.  24  4  28  13  —  13  4
2Schiffsvermessungs-Behörde  –  —  —  —  35  35  35
zusammen  24  4  28  13  35  48  76
In  Hamburg.
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  24  18“)  42  26  11  37  79
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  —  —  —  —  79  79  79
zusammen  24  18)  42  D6  56  116  158
Im  Deutschen  Reich.
1.Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  205  f4)  269  129  24  153  42
2.Schiffsvermessungs-Behörden  228  11  239  2  288  290  529
überhaupt  im  Jahre  1879  433  75°)]  508  1311  312)  443  951
Dagegen  im  Jahre  1878.  899  80)9979127  242  369  1348
-  -  1877.  2046  102  2148  277  260  537  2685
-  -  =  1876  1663  675)  1730  633  219  852  2582
-  -  -13875.  1835  98  )  1933  813  209  1022  2955
—2183874.  1621  118)  1270  326  1596  3335
-  --1873.  556  99  655  1668  3966°  2064  2719
        <pb n="273" />
                                                    —  253  —

Das-  Verzeichniß  der  auf  Grund  des  §.  4  der  Seemannsordnung  vom  27.  Dezember  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  S.  409)  in  den  Bundesstaaten  fungirenden

Seemannsämter  und  der  denselben  vorgesetzten  Landesbehörden

(Central-Blatt  für  1877  S.  219  und  421,  für  1878  S.  184,  für  1879  S.  331)  wird  unter  „A.  In
Preußen"“,  „B.  In  Mecklenburg-Schwerin“,  „C.  In  Oldenburg“  und  „D.  In  Lübeck“  wie  folgt  geändert:)

 

Amtskarakter,  Namen  und  Wohn- 



.

 

 

 

Bezeichnung  Sitz  ort  des  Vorsitzenden  Vorgesetzte
Landesbehörden.
der  Seemannsämter.
42.  Hardesvogtei.  Nordstrand.  Hardesvogt  Cumme  zu  Husum.
56.]  Bürgermeisteramt.  Itzehoe.  Bürgermeister  Stemann  zu  Itzehoe.  s  Bezirksregierung  zu
63.Musterungsbehörde.  Blankenese.  Kommissarischer  Kirchspiel-  Schleswig.
vogt,  Major  a.  D.  Brinkmann
  zu  Blankenese.
82.  Musterungsbehörde.  West-Nhauder-=  Altschiffer  Pocker  zu  West-Rhau=  9.  Landdrostei  zu  Aufehn.
  derfehn.  rich.
88.  Das  Gewett.  Rostock.  Senator  Dr.  Becker  zu  Rostock.  11.Großherzogliches
Ministeriuim  des
Innern  zu  Schwerin.

90.  Seemannsamt.  Brake.  Geheimer  Regierungsrath
Strackerjan  zu  Brake.
91.Seemannsamt.  Varel.  Amtshauptmann  von  Busch-  Großherzogliches
mann  zu  Varel.  Staatsministerium=13.
  1  Departement  des
92.  Seemannsamt.  Jever.  Amtshauptmann  Ahlhorn  zu  Innern,  zu  Olden-Jever.
  burg.
93.  Seemannsamt.  Friesoythe.  Amtshauptmann  von  Heimburg
zu  Friesoythe.
94.Seeemannsamt.  Lübeck.  Wasserschont  Joachim  Hinrich14.  Stadt=  und  Land- 



 

 

 

Luetjens  zu  Lübeck.

 

*)  In  welchen  Beziehungen  Aenderungen  eingetreten  sind,  ist  durch  fette  Schrift  angedeutet.

 

 

amt  zu  Lübeck.

36
        <pb n="274" />
                                                      —  254  —

                                                 Verzeichniß

der  zur  Ausfertigung  der  Befähigungs-Zeugnisse  für  Seeschiffer,  Seesteuerleute  und  Seedampfschiffs—
Maschinisten  zuständigen  Landesbehörden  (§.  31  der  Gewerbeordnung  —  Gesetz,  betreffend  den
Gewerbebetrieb  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen,  vom  11.  Juni  1878).

1.  Die  Bezirksregierung  zu
2  -  2  2-  -
3.  -  -  -  -
4.  -  -
5  -  -  -

6  Landdrostei

7  -  -

8  Bezirksregierung  =

I.  Preußen.
Danzig.
Stettin.
Schleswig.
-  Königsberg  zur  Ausfertigung  der  Befähigungs-Zeugnisse  für  See-Stade
  dampfschiffs-Maschinisten  nur  nach  den  Formularen  G,
Aurich  und  I  zuständig.

Köslin,  nur  zur  Ausfertigung  der  Befähigungs-Zeugnisse  für  Seedampsschiffs-Maschinisten

  nach  den  Formularen  G,  H  und  I  zuständig.

1.  Der  Magistrat  zu  Rostock,

Seesteuerleute  zuständig.

II.  Mecklenburg-Schwerin.
nur  zur  Ausfertigung  der  Befähigungs-Zeugnisse  für  Seeschiffer  und

2.  Das  Großherzogliche  Amt  zu  Ribnitz.

III.  Oldenburg.

Das  Großherzogliche  Amt  Elsfleth,  nur  zur  Ausfertigung  der  Befähigungs-Zeugnisse  für  Seeschiffer
und  Seesteuerleute  zuständig.

IV.  Lübeck.

Das  Stadt=  und  Landamt  zu  Lübeck.

V.  Bremen.

Die  Senatskommission  für  Schiffahrts-Angelegenheiten  zu  Bremen.

VI.  Hamburg.

Die  Deputation  für  Handel  und  Schiffahrt  zu  Hamburg.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="275" />
                                                Central-Blatt

                                              für  das

                                    Deutsche  Reich.

                                       Herausgegeben

                                                im

                                 Reichsamt  des  Innern.

——–  —.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

             

Berlin,  Freitag,  den  7.  Mai  1880.

 

 

Nr.  19.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete

2.  Justiz-Wesen:

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:

Nachweisung  der  zur  Ei
freien  Ablassung  von  Mineralölen  ermächtigten  Zoll=  und

Seite  255
Hinterlegung  der  Sukkumbenzgelder  in
rheinpreußischen  Kassationssachen;  —  Verlegung  der  Ge
schäftsräume  des  Reichs-Justizamts

Haltestellen

 

Eisenbahn-Wesen:

Marine  und  Schiffahrt:

zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  260

Eröffnung  von  Bahnstrecken  und

260

Erscheinen  des  ersten  Nachtrags
zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und

 

 

 

 

 

 

 

 

 

dels  ;  —  Abänd  des  V  s  d
ieuestelln"  —  Befugnisse  von  Zoll.  und  Steuer  Handelsmarine Strandbehörden  —  Abänderung  des  Verzeichnisses  der
4.  Militär-Wesen:  Erlöschen  der  Berechtigung  einer  Anstalt  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  261
                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  danm  des
5  —  —  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                          Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  August  Zimmer,37  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  25.  März
Tagarbeiter,  Hilgersdorf  bei  Hains=  teln,  Bezirksregierung  zufd.  J.
pach,  Böhmen,  Frankfurt  a.  O.,
2.  Leopold  Friedlän--29  Jahre,  aus  Mitan,  desgleichen,  Königlich  preußische

der,  Schneider,

 

Gouvernement  Kurland,
Rußland,

 

 

13.  April

Bezirksregierung  zul  d.  I.

Posen,

 

 

37
        <pb n="276" />
                                                    —  256   —

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des
**‘  —  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
3.Josef  Rotter,  We-34  Jahre,  aus  Wüst-Landstreichen,  Königlich  preußische  24.  April
ber,  Seibersdorf,  Oester-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
reich,  Breslau,
4.  Philomena  Walter,7  Jahre,  aus  Schön-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
unverehelicht,  berg,  Mähren,
5.Wenzel  Kaliwoda,,3  Jahre,  aus  Czerno-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische/11.  Februar
Arbeiter,  witz,  Böhmen,  und  unbefugtes  Tragen]  Bezirksregierung  zuBd  J.
von  Ehrenzeichen,  Oppeln,
6.  Jda  Jäschke,  un-geboren  am  22.  Junisgewerbsmäßige  Unzucht  dieselbe  Behörde,  6.  März
verehelicht,  1862  und  ortsangehö=  und  Nichtbefolgung  der  d.  I.
rig  zu  Weißwasser,  KreisReiseroute,
Janernig,  Oesterreich-Schlesien,

7.  Simon  Mutzika,  geboren  1853  angeblich  Landstreichen  und  un-Königlich  preußische  24.  März
Drahtbinder,  zu  Sacoberge,  Ungarn,  befugtes  Hausiren,  Bezirksregierung  zu  d.  I.
Merseburg,
8.  Antomn  Swoboda,s  Sahre,  aus  Podmokl,Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  12.  April
Stellmachergeselle,  Böhmen,  ger  rechtskräftiger  Ver-  Landdrostei  zu  Lüne=  d.  J.
urtheilung  wegen  der|burg,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
9.  Anton  Kunesch,  29  Jahre,  aus  Wien,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  10.  April
Schuhmachergeselle,  teln,  Landdrostei  zu  Stade,  d.  S.
10.  Josef  Löbel,  Schiff-30  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  1.  April
bauer,  Salesel,  Bezirk  Aussig,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Böhmen,  Wiesbaden,
11.  Michael  Fürth,  Kom-18  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  April
mis,  Kalladay,  Bezirk  Mol-  d.  IJ.
dauthein,  Böhmen,
12.|  Georg  Warnagirys,81  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  19.  April
Instrumentenmacher,  Mackabudje,  Kreis  Su-  d.  I.
walki,  Russisch-Polen,
13.  Nathan  Allerhand,9  Jahre,  aus  Przemysl,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  April
Kaufmann,  Böirr  Lemberg,  Ga-  d.  I.
izien,
14.  Emil  Raarup,  20  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Kupferschmied,  Kopenhagen,
15.  Jakob  Silberstein,8  Jahre,  aus  Rilitza,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Kaufmann,  Kreis  Olkusz,  Russisch-«
  Polen,
16.  Benjamin  Silber-69  Jahre,  aus  Neustadt,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

mann,  Lehrer,

 

Kreis  Suwalli,  Russisch-Polen,
        <pb n="277" />
                                                    —  257   —

 

 

 

 

 

 

 

’  dr  d  Hei  —  Datum  des
*  Name  und  Stan  A  ter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Ausz
  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

l
17.  Marcus  Oehri,  Tage  4  Jahre,  aus  Ruggell,  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische

18.

19.

20.

21.

22.

23.

löhner,  Fürstenthum  Lichten=  liger  rechtskräftiger  Verstein,
  urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
Paul  Marchand,29  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln
Buchbinder,  St.  Imier,  Kanton"  und  grober  Unfug,

Johann  Spindler,
Tagelöhner,

Tosef
Weber,

Hampel,

Jan  van  Deoyck,
Maurer,

Heinrich  Adolf  Courtois,
  Arbeiter,

Elisabeth  Tarillon,
verwittwete  Duclot,

 

Bern,  Schweiz,

32  Jahre,  aus  Weißensulz,
  Bezirk  Bischofteinitz,
  Böhmen,

28  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Schönborn,
  Bezirk.  Rumburg,
Böhmen,

36  Jahre,  geboren  zu
Amsterdam,

34  Jahre,  aus  Charleville,
  Departement  der
Ardennen,  Frankreich,
30  Jahre,  geboren  zu
Nanchy,  Frankreich,

 

 

Näherin,

Landstreichen  und  Betteln,



Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  derselben
  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  derselben
  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre  und  Sachbeschädigung,


Landstreichen  und  Betteln,



Landstreichen,

24.  April

Bezirksregierung  zud.  J

Wiesbaden,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Koblenz,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Deggendorf,


Königlich  sächsische
Kreishauptmannschaft

  zu  Bautzen,

Großherzoglich  oldenburgisches

ministerium  zu  Oldenburg,


dieselbe  Behörde,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

 



                                                  2.  Justiz-Wesen.

—–—-,  —  ——  -

Hinterlegung  der  Sukkumbenzgelder  in  rheinpreußischen  Kassationssachen.



In  Folge  einer  Verständigung  der  betheiligten  Ressorts  ist  als  Hinterlegungsstelle  der  Sukkumbenzgelder  in
den  früher  vom  preußischen  Ober-Tribunal  jetzt  vom  Reichsgerichte  zu  erledigenden  Kassationssachen  aus  dem
Bezirke  des  vormaligen  Appellationsgerichtshofes  zu  Köln,  insoweit  die  Hinterlegung  nicht  bei  den  zuständigen
Stellen  der  Rheinprovinz  erfolgt,  die  Ober-Postkasse  in  Leipzig  bestimmt  worden,  von  welcher  die  hinterlegten
Gelder,  auch  in  den  Fällen  der  gerichtlichen  Anordnung  der  Rückgabe  oder  der  Zurücknahme  des  Kassationsrekurses,
  erstattet  werden.

 

Die  Geschäftsräume  des  Reichs-Justizamts  sind  nach  der  Voßstraße  Nr.  4/5  verlegt  worden.

 

37

19.  Februar
d.  J.

2.  April
d.  J.

8.  April
d.  J.

23.  März

Staats=  d.  J

8.  April
d.  J.

20.  April
d.  J.
        <pb n="278" />
                                                    —  258   — 

zember  1879

                             3.  Zoll - und Steuer  Wesen

  

 

                                          Nachweisung
derjenigen  Zoll=  und  Steuerstellen,  welchen  nach  Maßgabe  des  Bundesrathsbeschlusses  vom  23.  Deund

  Steuer-Wesen.

Central-Blatt  1880  S.  32  —  die  Ermächtigung  ertheilt  worden  ist,  Mineralöle

von  einer  Dichtigkeit  unter  790  oder  über  830  Graden  auf  Antrag  der  Betheiligten  unbedingt,
beziehentlich  unter  Anwendung  der  vorgeschriebenen  Verwendungskontrole  zollfrei  abzulassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der  Amtsstellen  Der  Amtsstellen
Ort  Bezeichnung.  Ort.  Bezeichnung.
Preußen.  Luxemburg!)  Z.  *  a.  Bahnh.
Danzig  H.  Z.  A  Lübeck  H.  8
Thorn  #  Ottensen
Elbing  H.  St.  A.  Flensburg  H.  St.  A.
Neufahrwasser  Z.  Abf.  St.  Tondern  5
Berlin  H.  St.  A.  f.  ausl.  Ggstde.  Apenrade  N.  Z.  A.  I.
„  Z.  Exp.  4  Hamb.  Bahnh.  Schleswig  U.  St.  A.
Stettin  H.  St.  Harburg  H.  Z.  A.
Posen  I.  Exp.  4  Oberschles.  Bahuh.Sebaldsbrück  ,
Halle  H.  St.  A.  Hannover  H.  St.  A.
Nordhausen  „  Hildesheim  „
Biebrich  „  Lüneburg  v
Kassel  v  Uelzen  U.  St.  A.
Frankfurt  a.  M.  v  Kiel  H.  St.  A.
Hanau  »  Ottensen  Z.  Abf.  St.  *  Altonaer  Bahnh.
Aachen  H.  Z.  A.  Eppendorf  N.  Z.  A
„  Z.  Exp.  a.  Bahnh.  Tem-  Hamburg  Z.  Abf.  *  a.  Lübecker  Bahnh.
plerbend.  r  r  C.  a.  Berliner  »
Cleve  Z.  Abf.  St.  a.  Bahnh.  »  u  B.  a.  Venloer  7½5
Emmerich  St.  Exp.  am  Bahnh.  „  5“  7r  a.  Entenwärder
n  Dam  f  iff-St.  Ex  ed.  1  77  7  4  7%
»  b  i  II  »  „  in  der  Z.  Ver.  Nie-„
  St.  Exp.  am  Hafenkopf  derl.
Kaldenkirchen  Z.  Exp.  am  Bahnh.  Bremen  H.  Z.  A.
Straelen  N.  3.  A.  I.  Geestemünde  5%
Dalheim  „
Köln  H.  St.  A.  f.  ausl.  Ggstde.  42%
„  St.  Exp.  a.  Rhein.  Bahnh  Königreich  Sachsen.
Duisburg  H.  St.  A.  Leipzig  H.  Z.  A.  5)
Düsseldorf  »  Chemnitz  H.  St.  A.3)
Steinbeck  St.  Exp.  a.  Bahnh.  l
.  Im  G  Luxemb
Rittershausen  4  i  v  Die  Großherz-  dieser  Stellen  erstreckt  sich  nur  auf
St.  Johann-Saar-  „  zollfreie  Ablassung  von  Mineralölen  von  nicht  mehr  als  700
brücken  oder  von  mehr  als  880  Dichtigkeitsgraden.
3)  Beide  einschl.  ihrer  Abfertigungsstellen  an  den  Bahnhöfen.
        <pb n="279" />
                                                       —  259   —

 

Der  Amtsstellen

 

Der  Amtssstellen

 

 

 

 

 

Ort.  Bezeichnung.  Ort.  Bezeichnung.
I
Eibenstock  H.  Z.  A  Mainz  5.  St.  A.
Riesa  U.  St.  A  Worms  u
Bingen  5
Württemberg.  Oldenburg.
Heilbronn  H.  Z.  A.  4  i
Stuttgart  /r  Nordenhamm  4)  N.  Z.  A.  1I.
Ulm  „  ·
Friedrichshafen  "„  1  Braunschweig.
Canstatt  H.  St.  A.  Braunschweig  .  St.  A.  (Abf.  St.  a.  Bahnh.)
Eßlingen  Z.  A.
Reutlingen  „  Anhalt.
Heidenheim  b  Dessau  H.  St.  A.
Ravensburg  „  Wallwitzhafen  bei  Z.  Exp.
Dessau
Baden.
Mannheim  H.  Z.  A.  Elsaß-Lothringen.
Karlsruhe  H.  St.  A.  Metz  H.  Z.  A.
Lahr  „  Schirmeck  „
Säckingen  „  Münster  »
Singen  „  Colmar  5
Konstanz  5„  Hagenau  5„
Heidelberg  Z.  Abf.  St.  a.  Bahnhof.  Markirch  N.  Z.  A.  I.
Ea#ur  6  Gebweiler  St.  A.  Bahnh
ase  Diedenhofen  Z.  Exp.  a.  Bahnh.
Waldshut  “—  “  ,
Schaffhausen  u  Mülhausen  5
Offenburg  U.  St.  A.  Dornach  5„
Straßburg  (Stadt)  „
Hessen.  Schiltigheim  „
Darmstadt  H.  St.  A.  —  —
Offenbach  „  4)  Ist  nur  befugt  zur  zollfreien  Ablassung  von  Mineral=Giessen
  »  ölen  von  nicht  mehr  als  700  oder  von  mehr  als  880  Dichtig- 



 

 

 

keitsgraden.

 

Dee  Königlich  sächsische  Untersteueramt  Großenhain  ist  ermächtigt  worden,  Begleitscheine  I.  über  baumwollene
Gewebe,  welche  zum  Bedrucken  aus  dem  Auslande  eingeführt  und  im  bedruckten  Zustande  wieder  dorthin

ausgeführt  werden,  zu  erledigen  und  auszufertigen.

 

Der  Großherzoglich  hessischen  Ortseinnehmerei  Neckar-Steinach  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von
Uebergangsscheinen  über  Bier,  Wein  und  Obstwein  ertheilt  worden.
        <pb n="280" />
                                                   —  260  —

                                      4.  Militär-Wesen.

 

                                       Bekanntmachung.

Es  wird  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Städtische  Gewerbeschule  zu  Frankfurt  a./M.  (Verzeichniß
  nam  24.  März  1880,  Central-Blatt  S.  134  unter  C.  a.  bb.  1  2)  aufgelöst  und  somit  die  derselben
zuerkannte  Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
  Militärdienst  erloschen  ist.
Berlin,  den  29.  April  1880.  Der  Reichskanzler.

                                                       In  Vertretung:  Eck.

 

                                                5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                   Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  Mai  d.  J.  wird  auf  den  Bahnstrecken  Peiskretscham  —  Borsigwerk  und  Peiskretscham  —
Laband  der  Oberschlesischen  Eisenbahn  der  Personen=  und  gesammte  Güterverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  30.  April  1880.

 

Am  15.d.  Mts.  wird  an  der  Bahnstrecke  Riesa-Chemnitz  der  Sächsischen  Staats-Eisenbahnen  die  zwischen
den  Stationen  Oberlichtenau  und  Alt-Mittweida  errichtete  Haltestelle  Ottendorf  bei  Mittweida  für  den
Personen-Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  5.  Mai  1880.
                      In  Vertretung:  Körte.

 

                                                6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  erste  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungssignalen  vom  Jahre  1880“  ist

erschienen.
Berlin,  den  1.  Mai  1880.  Der  Reichskanzler.

                                                    In  Vertretung:  Eck.

 

Das  Verzeichniß  der  Strandämter  und  Strandvogteien  —  Central-Blatt  für  1880  Seite  215  —  wird
nter  A.  49  (In  Preußen)  dahin  geändert,  daß  in  der  dritten  Spalte  statt  „Einstweilen  unbesetzt“  zu
etzen  ist:

„Kommissarischer  Landrath,  Regierungsrath  Wiechers“.
        <pb n="281" />
                                                       —  261  —

 Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  London  am  15.  v.  M.  der  im  Jahre  1864  in  Sunderland
  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Anna“  (früher:  „Superb")
von  337  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche
Eigenthum  des  im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin  staatsangehörigen  Heinrich  Peters  zu
Wustrow,  welcher  Rostock  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Havre  am  20.  v.  M.  dem  im  Jahre  1868  zu  Bath  (Staat
Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
gefahrenen  Vollschiff  „Hugo“  (früher  „Hermon")  von  1316,37  Register-Tons  Ladungsfähigkeit
nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  bremischen  Staatsangehörigen
Franz  Ernst  Schütte  und  Karl  Schütte  zu  Bremen  und  des  im  HKönigreich  Preußen  staatsangehörigen
  Wilhelm  Anton  Riedemann  zu  Geestemünde,  welche  Geestemünde  zum  Heimathshafen
des  Schiffes  gewählt  haben.

 

                                              7.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bieherigen  Vize-Konsul  in  London,  Robert  Schöll,  zum  Konsul  in  Montevideo
nun
den  Kaufmann  Otto  Schütt  in  Cap  Haitien  zum  Konsul  daselbst
zu  ernennen  geruht.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="282" />
        <pb n="283" />
                                              Central-Blatt

                                            für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben

                                               im

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  14.  Mai  1880.




Nr.  20.

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

2.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  263
Münz=  und  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken
  Ende  April  1880;  —  Uebersicht  über  die  Ausprägung

 

4.  Eisenbahn-Wesen:  Neueröffnung  v
Haltestellen.

5.  Marine  und  Schiffahrt:

.  »  Beginn  von  Seesteuermannsund
  Seeschiffer-Prüfungen;  —  Ertheilung  eines  Flaggenvon

  Bahnstrecken  un

d


 

 

 

 

 

 

 

 

 

von  Reichsmünzen  bis  Ende  April  1880  266  "ttestes  27#
3.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Befugnisse  von  Zoll-  attestes  .........  270
Steuerstellen;  —  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechsel-  6.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Bestellung  eines
stempelsteuer  im  April  180  268  Konsular-Agenten;  —  Exequatur-Ertheilung  270
                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                    Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
    Datum  des
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die.  Ans-—
  —  Ausweisung  weisungs-J
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                            a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Simon  Jessulat,'33  Jahre,  geboren  zuwwiederholter  schwerer  und  Königlich  preußische  14.  April

alias  Kassulat,  Retzken,  Kreis  Neu-Hirt,

  Losmann  und  stadt,  Gouvernement
Knecht,  Swalken,  Russisch-Poen,


 

 

einfacher
Meuterei
defraudation,

Diebstahl,
und  Zoll- 



Bezirksregierung  zu
Königsberg,

 

d.  J.
        <pb n="284" />
                                                    —  264   — 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
7  3  .  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                         b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Wenzel  Konirz,geboren  am  23.  AprilsLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  14.  April
Fleischergeselle,  1858  zu  Groß-Bittesch]  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
bei  Brünn,  aus  Lici-  Frankfurt  a.  O.,
boriz  in  Böhmen,
3.Michall  Wisniews  45  Jahre,  aus  Moskau,  desgleichen,  Königlich  preußische  30.  April
kif,  Knecht,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Posen,
4.  Die  Zigeuner:
a)  Ignaz  Paw-2  Jahre,  geboren  und
lowski,  ortsangehörig  zu  Witt-Schmied,
  kowitz,  Bezirk  Oswieczim,
Galizien,
b)  dessen  Ehefrau,25  Jahre,  geboren  zu
Johanna,  gebo=  Oswieczim,  Galizien,
rene  Burjanski,
)Sosef  Kwiat-31  Jahre,  geboren  zu
kowski,  Babitz,  Bezirk  Os-Schmied,
  wieczim,  Galizien,
d)  dessen  Ehefrau,  21  Jahre,  geboren  und
Amalie,  geborene  ortsangehörig  daselbst,
Burjanski,
e)  Jakob  Kwiat-28  Jahre,  geboren  und
kowski,  ortsangehörig  daselbst,  «
Schmied,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  28.  April
|)  dessen  Ehefrau,21  Jahre,  geboren  zueW  teln,  zu  f  und  b]  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Susanne,  gebo=  Oswieczim,  Galizien;  außerdem  wegen]  Breslau,
rene  Burjanski,  Diebstahls,
8g)  Martin  Kwi=  35  Jahre,  geboren  und
atkowski,  ortsangehörig  daselbst,
Schmied,
h)  dessen  Ehefrau24  Jahre,  geboren  zu
Agnes,  Babitz,  Bezirk  Oswieczim,
  Galizien,
i)  Anton  Kwiat=  50  Jahre,  geboren  und
kowski,  ortsangehörig  zu  Os-Schmied,
  wieczim,
k)  dessen  Ehefrau,40  Jahre,  geboren  da-Therese,
  geborene  selbst,
Burjanski,
1)  Florentine  Kwi-“19  Jahre,  geboren  und
atkowski,  un=  ortsangehörig  zu  Baverehelichte,
  bitz,  Bezirk  Oswieczim,
Galizien,  «
        <pb n="285" />
                                             —  265   — 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

—  —  Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.]  Magdalene  Puputz,  22  Jahre,  aus  Opalo-Landstreichen  und  Dieb-#Königlich  preußische  130.  April
unverehelicht.  wicz  bei  Weißkirchen,  stahl,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Mähren,  Breslau,
6.Heinrich  Nösseler,53  Jahre,  aus  Dout-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußisches?2.  März
Arbeiter,  schem  (Doutechem)  Nie=  Und  Gebrauch  gefälschter  Bezirksregierung  zu#d.  S.
derlande,  Legitimationspapiere,  Arnsberg,
7.  Anton  Wribanetz,  40  Jahre,  aus  Ketten,  Landstreichen,  Fürstlich  reuß=  plaui.)  26.  April
Bergmann,  Böhmen,  sches  Landrathsamt]  d.  I.
zu  Schleiz,
8.Ferdinand  Pransa,38  Jahre,  aus  Groß-LLandstreichen  und  Nicht-Stadtmagistrat  10.  Jannuar
Mühlgeselle,  Dreawitsch,  Bezirk  Brau=  befolgung  der  Reise-Straubingin  Bayern,.  .
nau,  Böhmen,  route,

9.|  Franz  Pekny,  Tage-geboren  1855,  aus  Du-Landstreichen  und  Fäl-Stadtmagistrat  Pas-27.  März
löhner,  bejovic,  Bezirk  Bene=  schung  eines  Legitima=  sau  in  Bayern,  d.  J.

schau,  Böhmen,  tionspapieres,

10.  Heinrich  Hahn,  geboren  1857,  aus  Ta--Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  10.  April
Tischlergeselle,  chau,  Bezirk  Tachau,  teln,  d.  J.

Böhmen,  ·
11.FelixHilgart,47Jahre,ausAusser-desgleichen,  Königlich  bayerisches  14.  April
Glasmacher,  gefield,  Böhmen,  Bezirksamt  Wolf—-  d.  J.

stein,

12.  Josef  Brenngru-geboren  1840  zu  Söll,  Landstreichen  und  Dieb-Königlich  bayerisches  20.  April
ber,  Säcklergeselle,  Bezirk  Kufstein,  Tirol,  stahl,  Bezirksamt  Laufen,  d.  J.

13.  Josef  Levinskis?  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-30.  April
Buchbinder,  wohnhaft  zu  Kalisch,  präsident  zu  Metz,  d.  S.

Russich-Polen,

14.  David  Isakowski,  23  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Zehngebotschreiber,  wohnhaft  zu  Warschau,

15.  Johann  Samuel'33  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-2  8.  April
Eduard  Bürki,  Bern,  ortsangehörig  zu  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
Schreiner,  Muri,  Kanton  Bern,

Schweiz,

 

 

 

 

 

 

38“
        <pb n="286" />
                                                   —  266   —

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PASSIVA
Sonstige  Ver-  Evert
7  Gegen  Unge-  Gegen  täglich  Gegen  m  Gegen  Gegen  Summe  Gegen  bindlich.
Name  de  r  Banken  Grund.  Reserve·  Noten-  31.  Mä  d  Mäia  6  31.  Mär  mi  31.  Mä  Sonstige  31.  Mä  31.  Mär  aus
*  Kapital.]  Fonds.  umlauf.  arz  eckte  31.  März  Ver-  3  Kündi.  März  Passiva  aMärz  der  März  weiterge·
3  1880.Noten.  1880.  bindlich.  1880.  1880.  1880.  Passiva.  1880.  gebenen
2  gungs-"“
  keiten.  frist.  Wie  eln.
1|  Reichsbank  120  00015  5209774  409  —  11  450  130  414  1  —  —  534t  —  383s  085  308—24646  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2902—  70  1231—  233824  +  402  —  —  —  —  10  326+  332  320
3|Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  443—  317  1236—  10  345—  71  3  028—  24  15  —  2581  —  2070  356
4  Magdeburger  Privatbank.  3  000  606  1993—  421  959—  213  39  4  17  990  —  273  90  —  127  6  718—  8041  1  100
5 Danziger  Privat-Aktien-Bank 00  750  1709—  611.  552—  212  3953+  182  2840  44  344—  13  9038+  152  271
6 Provinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  750  1  90—  292  1  1864—  75  4—  192  992  173  123—  11  6  770—  322  604
7  Hannoversche  Bank  12  000  903  4734—  632  2387—  194  3996—  126  2  440—  145  1  120—  6325195—  676  878
8|  Frankfurter  Bank  17  143  3  606  9  406—  266  4418—  1117§  180°—  543  2  3494  231  416—  38  37  700]  —  540  1  745
9 Bayerische  Notenbank  700  38966  282  —  582  31  383/+—  123111341/1/—  287  127—  1141328—  21069731—  1093)  1948
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  000  3441  39385  —  2150)  16  339—  2762  1766  —  684  3  66n  –  136  152—  71  78  396—  28631  2028
11  Leipziger  Kassenverein  ..  3  000  149  2927—  16  788—  296  2005  265  594  4  265  67  4  3  87424  517  164
12/  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  5074  2  139—  65  142  +  40  5  15  271  54  —  143  6  828+  177  637
13/ Württembergische  Notenbank  9  ooo  384  231614  679  9726  —  217  293  4  140  34  64  298  —  389  332094  4941183
14/  Badische  Bank  .  9  000  1  363  13  408—  97  7553—  299  820+—  339  75  1.  21  273  355.2214939|—  90  407
15  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  574  14  4090  156  9527-+M  1  806  526“r—  365  —  —  115—  42  32596  —  251  952
16|Braunschweigische  Bank  10  500  317  2  351—  302  1283  520  3726  +  442  2227!  773  2690—  125  19390  788  898
17|/  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  49  1376—  41  498  —  9  1139—  40  2798  76  56—  37  7  8311—  342  20
18/|Bremer  Bank  16  607  774  5733—  387  35691.  262  141—  24313  15  63  6596  +  3743821  58441525
Zusammen  268  331  320611969  036  15  853  223186—  20  6611199  514  —13  215  42  2634  1  6792149  —  1  473|1  523  345—  28  ssz  15  036
.

 

Zu 8*:

14°:  Darunter

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Darunter  147  600  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

39  926  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

Zu  15*:  Darunter  103  170  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="287" />
                                                     —  267  —                                                                    Bank-Wesen.

banken  Ende  April  1880,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1880.
auf  Tausend  Mark.)

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
0
Metall.  Gegen  Reichs Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  *
Bestand  31.  März kassen.  31.  März  anderer  31.  März  Wechsel.  31.  März'  Lombard.  31.  März Effekten.  31.  März  Activa.  31.  März  der  1.  März
1  Bestand.  Activa.

1880.  scheine.  1880.  Banken.  13880.  1880.  1880.  1880.  1880.  Altiva.  1880.  13
2
S
576  1744  3865  44929  +  1563  892  +  107043994  17  332  49395  —  22922  29266  +  8610  23913—  18162  1
1056—  13  6  2  609  —  36  4999  3894  3  624  3  189  —  32  —  10515  4  350
901—  68  7—  1  299  —  240  7737—  97  526  —  70  —  —  245  —  19  9715—  2611
sol  3  21—  4  212—  207  4591  489  1052  —  2  70  +  8  49  —  1101  6796—  7955
6884  16  —  —  460  13629  302  615  —  24  377—  722  340  161  J.  163  5
675—  37  3  —  2  39—  182  4617  178  1  240—  260  —  —  293—  2  6  867—  301
1  986—  27  17—  7  344  —  458  13708  4  729  648  54  744%  14  7748  —  1035  25195—  676
36314  140  303  4  4%%4¼  J.  70721315  7362  1  1492  5498  —  1459  1987—  68  38  059  —  4998
31  129—  23835  22  5½48  +  1011055  660  1  s41%  136  945J  23  1233—  s9  76  97393—  1093
10  282+—  5391  136  —  8336628  —  62  2  274—  1320  3834  210  4703  —  6515  4539  —  8930  78  396  —  2  86310
11694  140  41  4  28  920  112  3770  Hl  270  1429  —  142  411—  45  993  +  154  8  742  .  517  111
220-  21  5—  6  143—  52  4048  —  75  119  14  252  —  12  2041  33  6  826—  17712
11  ö30  —  4461  104  —  444%  +  39118205—  602  479  143  390  H-  71  700—  14  33  200  T  494
462—  589  271—  18  1186  4  8095  16066  —  538  1072  —  74  3a4—  1  EI  24939  —  go  l  14
4842|—  92  12  4  9J  28  —  150671%  136  863  69  4618  4  441  2514  977  32  556  —  25115
691.  13  40  40  337  4  165  9592  —  47  3978  4  6279  —  —  47611  60  19  399J  790  16
531—  105  56—  3  342  —  3100803  490  564  —  113  2944  133  1  710  —  133  7899  —  321J17
1986—  122  5—  3  173  —3414  71  3661  J  505  2  100  —  184  2  884+  152  4  231J—  66918

658  434+X  166005  68z  +.  1753244733  4  1  396  893  io6  —  17  635  82  302  —  20722  50  549  +  6838  58  276  —  4241  30088  30  9052
        <pb n="288" />
                                                      —  268   — 

                                                    Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  April  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Z  Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen
1.  Im  Monat  April  *t.,
1880  sind  geprägt  Halbe  rechnun  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzig-Doppelkronen
  Kronen    ig-  s  «-worden
  in:    Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  Pfennigstücke  
#  #  AM  M.  M  M  M  M  M
Berlin  —  1  496  690  1  496  690  23  362
Karlsruhe  —  —  —  —  —  —  43  826  —  —  —  —
Hamburg  —  —  —  89  923  —-Summe
  1.  —  1  496  690  —  1  496  690  —  —  157  111  —  —  —.
2.  Vorher  waren  geprägt?  268  111  720/425  805  410/27  969  925|401  984  020/71  653  095|/101  026  310/151  839  530.71  486  552  —  35  717  922  80
3.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  720/427  302  100  27  969  925403  480  710|71  653  095/101  026  310  151  996  641  71  486  552—/85  717  922/80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  274  500  214  380  2  515  1  2210  2  600  1  475  798.50|  5  000  463  40
5.  Bleiben  71  650  885,  10  1  023.710,  151  995  166  71  485  7535030  717  459  40

 

1  267  837220  427  087  720/27  967  410

———

 

1722  892  350.4

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  S.  181.

 

 

 

 

426  872  973/90  M

                                   3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

De-  Bundesrath  hat  am  23.,  bezw.  26.  April  l.  J.  beschlossen,
den  Großherzoglich  mecklenburgischen  Nebenzollämtern  I.  zu  Wismar  und  Warnemünde  die  Befugniß

  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  22  eu.  f  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten

Zollsätzen,

dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  zu  Osnabrück  die  Befugniß  zu  unbeschränkter  Abfertigung
  baumwollener  und  leinener  Garne  (Tarifnummer  2  1,  2,  3  und  22  au.  b)

zu  ertheilen.

(Vergl.  Central-Blatt  1879  S.  829  ff.)

 

Den  Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  zu  Witten  berg  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen
  1  über  Gewürze  beigelegt  worden.

 

Die  dem  Großherzoglich  badischen  Untersteueramte  Bruchsal  im  Hauptamtsbezirke  Karlsruhe  ertheilte  Befugniß
  zur  Abfertigung  der  unter  Wagenraumverschluß  in  Bruchsal  ankommenden,  aus  dem  Vereinslande
stammenden  Branntwein=  und  Weingeistsendungen  —  Central-Blatt  1877  Seite  160  —  ist  zurückgezogen

worden.
        <pb n="289" />
                                                     —  269  —

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  im  April  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  April
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.  Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.
1  —  -
I.  Im  Reichs-Postgebiete.  Uebertrag  256  433  00
1.  Königsberg  .  1460180  26.Koblenz.......  315640
2.Gummnen......  315740  27.Düsseldorf.  .....  3419155
3.Danzig........  1247320  28.Trier........  235560
4.Berlin........  5289230  29.  Dressen  10  80880
5.  Potsdam  2  882/25  30.  Leipdtian  3065190
6.  Frankfurt  c.  O.  .  677220  31.  Karlsrhe  133591/95
7.  Stettin  .  8269/65  32.  Konstnzzs  5  707/60
S8.  Köslin  1  86|70  33.  Darmstadt.  .  .  .  .  ...  9  656  35
9.  Posen  4  161|80  34.  Schwerin  i.  MW.  2  962  40
10.  Bromberg  2  617  45  35.  Oldenburg  .  .  ..  14250
11.  Breslau  12117500  36.  Braunschweig  4997s0
12.  Liegnitz  671740  37.  Beezmen  19  349/75
13.  Oppeln  ...  5996/25  38.  Hamburg.  .  .  .  .  .  ..  64  519.45
14.  Magdeburg  .  134692s90  39.  Straßburg  i.  K.  11785020
15.  Halle  a.S.  .......  655  50  40  Mess  ..  3  765|900
rt  7  —
ö  Kiel.  .  3  7882  n  Summe  1.  484420.75
Hannover  .681267  30  11.  II.Bayern  36011190
16.  #  E  2155/50  III.  Württemberg  141388498  75
20.  Minden  5657  30  Ueberl  53070T46
21.  Arnsberg  144997s0  eberhaunrt  «
22.  Kasse.  3  395  40  i-2
  Franfurt  a.  M.  805070  ö  Dagegen  im  Jahre  1879  501  74100
24.  Köln  1403925  „  „  18978  518  **2'
25.  Aachen.  V70e54110  "  „  „  18  ·
zu  übertragen  256  433  6

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1880  Seite  188,  für  1879  Seite  284,  für  1878  Seite  182.

 

                                     4.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                     Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  M.  wird  die  zu  den  bayerischen  Staatsbahnen  gehörige,  45,03  km  lange  Bahnstrecke  Landshut—
Landau  a./Isar  mit  den  Zwischenstationen  Altheim,  Ahrain,  Wörth  a./Isar,  Loiching,  Dingolfing,  Gottfrieding,
  Schwaigen  und  Pilsting  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  9.  Mai  1880.

 

An  15.  d.  M.  wird  die  der  Verwaltung  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Frankfurt  a.M.  unterstellte,
  46,02  km  lange  Bahnstrecke  Leinefelde—Eschwege  —  Zmischenglied  der  nunmehr  vollendeten
Berlin-Wetzlarer  Bahn  —  mit  den  Zwischenstationen  Dingelstedt,  Küllstedt,  Geismar  und  Schwebda  für  den
Personen-,  Privat-Depeschen=  und  Güter-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  11.  Mai  1880.
        <pb n="290" />
                                                   —  270  —

Am  15.  d.  M.  werden  folgende  Haltestellen  der  Rheinischen  Eisenbahn:

a)  Duerscheven,  zwischen  den  Stationen  Zülpich  und  Euskirchen,

b)  Hervest,  zwischen  den  Stationen  Dorsten  und  Wurlfen,

c)  Ober-Vogelsang,  zwischen  den  Stationen  Gevelsberg  und  Haspe,
für  den  Personen=  und  Gepäck-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  12.  Mai  1880.

                                    In  Vertretung:  Körte.

 

                                              5.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Papenburg  wird  am  27.  d.  und  in  Geestem  ünde  am  17.  k.  M.  mit  einer  Seesteuermanns=  und
Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  und  in  Emden  am  25.  k.  M.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen
  werden.

 

In  Hamburg  wird  am  19.  d.  M.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

Des  im  Jahre  1869  in  Boston  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Vollschiff  „Charmer“  von  1330,87  Register-Tons  Ladungsfähigkeit
  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  bremischen  Handelsfirma  Köper  &amp;amp;  Co.
unter  dem  Namen  „Marie“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten
Schiffe,  für  welches  die  Eigenthümerin  Bremen  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  17.  v.  M.  vom
Kaiserlichen  Konsulat  zu  Liverpool  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

                                            6.  Kounsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  I.  C.  Heußler  zum  Konsul  in  Brisbane  (Australien),
den  Kaufmann  Hamilton  Stein  zum  Konsul  in  Port  Louis  (Mauritius)
und
den  Kaufmann  W.  H.  Dalldorf  zum  Konsul  in  Port  Elizabeth  (Afrika)
zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Halifax,  Neu-Schottland,  hat  Herrn  George  H.  Dobson  zum  Konsular-Agenten
des  Reichs  in  Sydney,  Kap  Breton,  ernannt.

 

Den  zum  argentinischen  Konsul  in  Berlin  ernannten  Kaufmann  Karl  Ackermann  ist  das  Exequatur  Namens
des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="291" />
                                                Central-Blatt

                                             für  das

                                     Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben

                                           im

                              Reichsamt  des  Innern.

—  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Berlin,  Freitag,  den  21.  Mai  1880.

Nr.  21.

 

 

 

Inhall:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete

.  Seite

271

 

zu  wenig  und  Rückerstattung  zu  viel  entrichteter  statistischer
Gebühr

  5.  Justiz-Wesen:  Anweisung,  betreffend  den  zum  Zwecke
2  Zoll  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer  Steuerstelle  der  Einziehung  von  Gerichtskosten  unter  den  Bundes-—
  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-Ein-  staaten  zu  leistenden  Beistand  2  6
und  -Ausfuhr  für  April  188ol  273  6  Eisenbahn-Wesen  Eröffnung  von    Haltestellen  —  279

4  -        
8.  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  7.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn    einer  Seedampfschiffs-
  Maschinisten Prüfung, Ertheilung einer Seedampfschiffs-Maschinisten-Prüfung
4 Statistik. Bundesraths beschluß, betreffen Nacherhebung  attesten...............  280

 

                              1.  Allgemeine  Verwaltnngs.  Sachen.

                  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

I
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
7  "  —  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

                   a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Michall  Nathan,  26  Jahre,  aus  Kopen-seinfacher  Diebstahl  im  Königlich  preußische7.  Mai

 

Barbiergehülfe,  hagen,

 

 

wiederholten  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu  .

Posen,

 

39
        <pb n="292" />
                                                 —   272    —

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des

—  «  Ausweisung  weisungs-"

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

                       b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Johann  Zielinski,40  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  5ö.  Mai
Arbeiter  und  Schuh=  Laszkarze,  Kreis  Gar=  teln,  Bezirksregierung  zu  d  I.
macher,  wolin,  Gouvernement  Marienwerder,

Siedlec,  Russisch-Polen,

3.  August  Lawczyns-geboren  am  17.  Juli  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische7.  Mai
ki,  Nagelschmiede824  zu  Suwalki,  ger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu  d.  I.
geselle,  Gouvernement  Suwal=  urtheilung  wegen  der  Potsdam,

ki,  Russisch-Polen,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

4.  Ignaz  Chaloupek,  geboren  1835,  aus  Roth-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  3.  Mai
Arbeiter,  wasser,  Bezirk  Lands=  teln,  Bezirksregierung  zul  d.  J.

kron,  Kreis  Chrudim,  Breslau,
Böhmen,

5.Wilhelm  Kahler,  geboren  am  8.  Februarddesgleichen,  dieselbe  Behörde,  5.  Mai

Arbeiter,.  1846  zu  Rosenthal,  d.  J.
Bezirk  Braunau,  Böhmen,



6.  Josef  Thiel,  Bäcker-41  Jahre,  aus  Messen-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Mai
geselle,  dorf,  Oesterreichisch-  d.  J.

Schlesien,  ·
7.Anton Swoboda, 38 Jahre, aus Bad-Betteln, nach. mehrma-Königlichpreußische 12.,April
Stellmachergeselle,  mokl,  Böhmen,  liger  rechtskräftiger  Ver=  Landdrostei  zu  Lüne=  d.  J.

urtheilung  wegen  der  burg,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
8.  Peter  Fiedler,  27  Jahre,  aus  Stanz,Landstreichen,  Königlich  preußische23.  März
Kanton  Unterwalden,  Bezirksregierung  zul  d.  J.
Schweiz,  Kassel,

9.]Markus  Sachs,  3i-223¾/¾  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußische8.  Mai

garrenmacher,  Telchen,  Gouvernement  Bezirksregierung  zu  d.  I.
Kowno,  Rußland,  Wiesbaden,

10.Franz  Theodor  Ar-32  Jahre,  aus  Gratz,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische7.  Mai
thur  Strauß,  Fa=  Steiermark,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  I.
brikarbeiter,  Düsseldorf,

11.|Heinrich  Adolf  Cour-34  Jahre,  aus  Charle-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.

tois,  Tagelöhner,

 

ville,  Frankreich,
        <pb n="293" />
                                                   —  273   — 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des
*  —  Ausweisung  weisungs-#
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
12.Franz  Storm,  geboren  am  24.  Dezem-Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  sächsische7.  April
Maurergeselle,  ber  1844  und  orts=  ger  rechtskräftiger  Ver=  Kreishauptmann-  d.  I.
angehörig  zu  Berzdorf  urtheilung  wegen  der|schaft  zu  Leipzig,
bei  Reichenberg,  Böh=  gleichen  Uebertretung
men,  innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  «
13.  Cajetan  Kalten-geboren  am  6.  August  Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  17.  April
egger,  Maurer,  1847  und  ortsangehö=  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.
rig  zu  Radstadt,  Kreis  schaft  zu  Zwickau,
Salzburg,  Oesterreich,
14.|Takob  Fuchs,  Feld-geboren  am  17.  Februar  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-5.  Mai
arbeiter,  1860  und  ortsangehörig  präsident  zu  Kolmar  .
zu  Schwaderloch,  Kanton
  Aargau,  Schweiz,

 

 

 

 

 

 

Nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  die  durch  den  Beschluß  des  Großherzoglich  oldenburgischen
Staatsministeriums  zu  Oldenburg  vom  23.  März  d.  J.  (Central-Blatt  S.  257  Z.  21)  ausgewiesene  Person,
welche  sich  fälschlich  als  den  Maurer  Jan  van  Deyck  aus  Amsterdam  bezeichnete,  nicht  die  niederländische
Staatsangehörigkeit,  sondern  die  deutsche  Reichsangehörigkeit  besitzt,  ist  die  gedachte  Ausweisung  zurückgenommen

  worden.

 

                                 2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Dem  Herzoglich  sachsen-altenburgischen  Steuer-  und  Rentamte  zu  Ronneburg  ist  die  beschränkte  Nieder—
lagebefugniß  für  unverzollte  Tabacke  nach  §.  105  des  Zollgesetzes  beigelegt  worden.

 

39*
        <pb n="294" />
                                              —  274   —

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl  —
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be=  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  befindlichen    Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  –  —  —  —  —  —
2.  -  Westpreußen  —  —  7  042  –  –
3.  Brandenburg  –  —  3  926  –  1  973  —
4.  Pommern  —  —  6  —  13
5  Posen  —  —  2  —  —  —
6  -  Schlesien  ..  —  —  38  —  —  —
7.  -Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  —-  —  185  —  8  —
8.  Provinz  Schleswig-Holstein  —  —  28  454  2  066007290  10  454
9.  -  Hannover  —  —  12576  2  466  744  —
10.  -  Westfalen  —  —  3  —  —  —
11.  -  Hessen-Nassau  —  —  7  858  2  485  —
12.  *Rheinprovinz  —  —  9  695  —  —  43  315
Summe  I.  –  —  69  785  7  011  75  428  53  769
I.  Bayern  —  —  —  —  —  —
III.  Sachsen  —  —  3  550  —  1  006  —
IV.  Württemberg  —  —  865  —  —  —
V.  Baden.  —  —  2591  1022  5  743  —
VI.  Hessen  .  ..  —  —  2300  —  —  —
VII.  Mecklenburg  —  —  806  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  771  —  —
1IX.  Oldenburg  —  —  113  —  —  —
X.  Braunschweig  —  –  —  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen.  —  —  69  853  —  2476  —
XIII.  Luxemburg  ..  —  —  202  —  —  —
Ueberhaupt  —  —  150  836  8  033  84  653  53  769
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1879  bis  März  1880  —  481275131717  469  171  557  672  050  540  148
Zusammen  September  1879  bis
April  1880  —  481275131868  305  179.590  756  703  593  917
In  demselben  Zeitraum  18787  1  .  —462477782429900  206  850  718  750  553  150
        <pb n="295" />
                                                   —   275    —

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  April  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.]freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
8.  9.  10.  11.  12.  133.  14.  15.
1  767  94  161  —  —  284  321  91215  305  548
19  719  16  793  –  –  –  –  —  —
48  488  32  976  771  703  14  367  142  620  —  651544  370
4053  —  388  —  —  —  —  —
144  115  12897  —  —  —  —  —  —
94  339  19  366  358  13  994639  646  825  194  604  57  371
19  738  18  672  513  023  1  2822  1370  952  —-  48  610  —
42  —  —  —  —  —  —  —
356  —  328  431  —  309  855  —  554  179  —
332  617  194  855  3  365  903  29  60006747  394  8251540  152  363  289
—  —  —  —  —  —  3  128  —
39  080  34  263  —  —  —  —  14  6  452
—  —  —  —  —  —  2  488  —
508  —  9  061  1  263  —  —  79  817  –
5  173  —  —  —  —  —
959  —  169  —  —  —  –
3201  2  098  —  —  —  —  —  —
1836  —  5  355  —  —  —  150  —
1159  13  604  —  —  —  —  —  —
229  4  535  —  —  —  —  —  —
1260  —  9252  —  —  —  168  975  —
11  —  —  —  20  100  —  —  —
386  033  249  355  3389571  31  036767  494  825  1794  724  369  741
4  846  0O03111904  549  14  636  139  1  960  83459  046  097  162  518  11500  133  1  110  659
5232  06442  04  18  025  710  1991  866  65  813  591  163  343  13294857  1  480  400
3  062  OC00d  4  40  2  605  45077  428  100  47  750  13091  550  1567  950
        <pb n="296" />
                                           —  276   —



3.  Bank

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

Laufende

Bezeichnung
der
Notenban  ken.

An  Ban  knoten

 

im  Umlauf

 

im  Bestande

im  Umlauf

 

im  Bestande

 

in  Abschnitten  zu  100  M

in  Abschnitten  zu  200  M

 

 

 

 

/14  M  M  M

1.]  Reichsbank  413  813  300  187  286  700  –  —

2.]Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  540  700  18  300  —  —

3.|  Kölnische  Privatbank  2)  2  426  400  549  900  —  —

4.Magdeburger  Privatbank.  1  993  100  1  006  900  –  —

5.  Danziger  Privat-Aktienbank  ...  1  709  200  1  290  800  —  —

6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  681  300  218  700  390  200  509  800

7.  Hannoversche  Bank  4  733  800  1  566  200  —  —

8.]  Frankfurter  Bank  3  321  70  2878300  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  ........  66  222  200  3  717  800  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  24  765  300|5  234  700  —  —
11.Leipziger  Kassenverein  .......  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  506  900  3  100  —  —
13.Württembergische  Notenbank  23  160  700  2  69  300  —  —

14.  Badische  Bank.  .  .  ..  13  407  700  292300  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  14  409  500  21590  500  —  —
16.Braunschweigische  Bank  2  351  500  1  0  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  1  375  900  1  024  100  —  —
18.  Bremer  Bank  5  733200  3  266  800  —  —

zusammen  am  30.  April  1880  582  152  40029  032  900  390  200  509  800

am  31.  März  1880.  579  735050501  700250  489  200  410  800

mithin  am  30.  April  1880  mehr  2  417  350  —  —  99  000
weniger  —  2667  350  99.000  —

 

 

Anmerkungen.

 

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Roten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

1180
7966  7300—

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölni
1  400  Thlr.  in  Abschnitten

noch  nicht  elngelöst:

im  Bestande:  240
vernichtet:  98  3600

91.065  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

schen  Privatbank,  wel
tten  zu  10  T

221  500  Thlr.  in

4125  I

86  590  000.  -
e  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht
kr.,  2  420  Thlr.  in  Acbschnitten  zu  20  Thlr.,

740
296  810o

schnitten  zu  25  Thlr.,

mehr  umlaufsfählg  und

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  1  000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  2  000  Mark  in  Abschnitten
2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  5  700  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  059  300  Mark  in
        <pb n="297" />
                                                 —  277  —                                                                              Wesen.

noten  Ende  April  1880.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1000.  überhaupt
.  M  M  M  M  M
106  479  000  205  021  000  251  950  000  297  750  000  772242  300  690  057  700  1.
—  —  1  361  000  80  000  2901  700  98  300  2.
—  –  —  —  2  426  400  549  900  3.
—  —  —  —  1  993  100  1  006  900  4.
–  —  —  —  1  709  200  1  290  800  5.
829  500  370  500  —  —  1  901  000  1  099  000  6.
—  —  —  —  4  733  800  1  566  200  7.
734  000  1  366  000  5  350  000  10  350  000  9  405  700  14  594  300  8.
—  —  —  —  66  222  200  3717  800  9.
14  619  500  11  880  500  —  —  39  384  800  47  115  200  10.
2927  000  73.000  —  ·  —  2927000  73  000  11.
—  —  —  —  506  900  3  100  12.
—  —  —  —  23  160  700  2  639  300  13.
—  —  —  —  13  407  700  25592  300  14.
—  —  —  —  14  409  500  21  590  500  15.
—  —  —  —  2351500  11148500  16.
—  —  —  —  1375  900  1024  100  17.
—  —  —  5  733  200  3  266  800  18.
’
125  589  000  218  711.000  258  661.000  308  180  O0o  966  792  600  826  483  700
127  829  000  216  471.000  274  588  000  292253  000  982  641  250  810  835  050
—  2240  000  —  15  927  000  —  15  598  650
2240  000  —  15  927  000  —  15  848  660  —

 

 

 

 

 

2  167  o20  Mark
3285=78615.

1  502  501  610

Einziehung    aufgerufen  sind,  waren  am  30.  April  1880:
85  675  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  232  600  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,

83800  "  15  100

3s#en.  -  sin-  "  “  "n

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  1880:
1  650  Thlr.  in  sen  nn  zu  50  Thlr.,

91  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.  zusammen
mithin  gegen  Ende  März  1880  weniger
5  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen

138  495  500  I  -  I  s  s  s

zusammen  16  410  Mark

mithin  gegen  Ende  März  1880  weniger  60
450500  9  „  „  1.000  Thlr.  in  (Abschniitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7290
297900  "  :"  „  299  000  -  ·  is  ·  ·  2976  300

daß  am  30.  April  1880:
derselben  Gattung  im  Bestande  und  1997000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  vernichtet,
Abschnitten  derselben  Gattung  unbrauchbar  gemacht  und  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.
        <pb n="298" />
                                               —  278  —

                                          4.  Statistik.

–

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  April  1880  betreffs  der  Nacherhebung  zu  wenig  und  der
Restitution  zu  viel  entrichteter  statistischer  Gebühr  beschlossen,  daß  der  §.  43  der  Dienstvorschriften,  betreffend
die  Statistik  des  Waarenverkehrs  2c.,  vom  21.  November  v.  J.  (Central--Blatt  S.  687)  mit  nachstehendem
Zusatze  versehen  werde:  «

„Die  Nacherhebung  zu  wenig  und  die  Restitution  zu  viel  entrichteter  statistischer  Gebühr  erfolgt
  nach  den  wegen  der  Ausgleichung  von  Irrthümern  bei  der  Erhebung  der  Zollgefälle  erlassenen
Vorschriften.  Nacherhebungen  sind,  soweit  sie  von  den  Anmeldestellen  bei  der  Abnahme  der
Anmeldungen  (§.  6)  verabsäumt  werden,  durch  nachträgliche  Verwendung  und  Entwerthung  von
Stempelmarken  herbeizuführen,  welche  der  für  die  Entrichtung  der  statistischen  Gebühr  dem  Reich
gegenüber  Verhaftete  (§.  13  Absatz  2  des  Gesetzes)  anzukaufen  hat.  Die  entwertheten  Marken
hat  die  Anmeldestelle  der  Beantwortung  des  Revisionsprotokolls  als  Beläge  beizufügen.

Restitutionen  sind  baar  oder  in  Marken,  jedoch  nur  an  solche  Absender  zu  leisten,  welche
im  Deutschen  Reich,  oder  innerhalb  des  deutschen  Zollgebiets  ihren  Wohnsitzhaben.  Dem  Waarenführer
  steht  es  frei,  die  Zurückzahlung  des  Betrages  für  zu  viel  verwendete  Stempelmarken  auf
der  Anmeldung  zu  beantragen.  Die  Anweisung  zur  Zurückzahlung  ertheilt  in  allen  Fällen  die
mit  der  Prüfung  der  betreffenden  Anmeldung  betraute  Direktio  behörde.

Den  Bundesregierungen  werden  Restitutionen  für  zu  viel  verwendete  Marken  in  derselben
Weise,  wie  die  nach  §.  19  der  Bekanntmachung  vom  20.  November  1879  zu  leistenden  Zurückzahlungen
  an  statistischer  Gebühr  aus  der  Reichskasse  erstattet.

Auf  die  Verjährung  der  statistischen  Gebühr  finden  die  Bestimmungen  im  §.  15  des  Zollgesetzes
  Anwendung.“

 

                                             5.  Justiz-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  April  d.  J.  nachstehende

Anweisung,

betreffend  den  zum  Zwecke  der  Einziehung  von  Gerichtskosten  unter  den  Bundesstaaten

beschlossen:

zu  leistenden  Beistand,

Für  die  Einziehung  der  in  einem  anderen  Bundesstaat  erwachsenen  Gerichtskosten  werden  auf
Grund  des  §.  99  des  Gerichtskostengesetzes  vom  18.  Juni  1878  (Reichs-Gesetzblatt  S.  141)  die
nachstehenden  Bestimmungen  getroffen.

                                                       §.  1.
Das  Ersuchen  ist  von  der  Behörde  (Kasse)  zu  erlassen,  welcher  die  zwangsweise  Beitreibung
nach  den  landesgesetzlichen  Bestimmungen  obliegt.
Die  ersuchte  Behörde  hat  nicht  zu  prüfen,  ob  die  Kostenrechnung  dem  Zahlungspflichtigen
 mitgetheilt  ist.
                                                        §.  2.
Dem  Ersuchen  ist  eine  Reinschrift  der  Kostenrechnung  beizufügen.  Dieselbe  muß  unter  Beidrückung
  des  Gerichtssiegels  von  dem  Gerichtsschreiber  unterschrieben  sein  und  enthalten:
1.  den  Namen  des  Zahlungspflichtigen,
2.  die  Bezeichnung  der  Sache,
3.  die  einzelnen  Kostenansätze  mit  Hinweis  auf  die  angewendete  Vorschrift  des  Kostengesetzes,
4.  die  Gesammtsumme  der  Kosten.
        <pb n="299" />
                                                     —  279  —

                                                    §.  3.

Das  Ersuchen  ist  an  diejenige  Behörde  zu  richten,  welche  die  zwangsweise  Einziehung  zu  betreiben
  hätte,  wenn  die  Kosten  bei  dem  Amtsgerichte  entstanden  wären,  in  dessen  Bezirk  der
Zahlungspflichtige  seinen  Wohnsitz  oder  Aufenthaltsort  hat,  oder  wenn  die  Gegenstände  der
Zwangsvollstreckung  sich  in  einem  anderen  Bezirke  befinden,  an  die  zur  Beitreibung  von  Gerichtskosten
  zuständige  Behörde  dieses  Bezirks.

Diese  Behörde  betreibt  die  Einziehung  und  sorgt  für  Uebersendung  der  eingezogenen  Beträge
an  die  ersuchende  Behörde;  sie  vertritt  dieselbe  bei  allen  zur  Einziehung  oder  Sicherstellung  erforderlichen
  Maßregeln.  Die  Zwangsvollstreckung  ist  in  gleichem  Umfange  zulässig,  wie  für  eine
Kostenforderung  des  Staates,  welchem  die  ersuchte  Behörde  angehört.  Die  endgültigen  Entscheidungen
  über  Stundungen  oder  Niederschlagungen  verbleiben  der  ersuchenden  Behörde.

                                                     §.  4.

Alle  Postsendungen  einschließlich  der  Geld=  und  Werthsendungen  sind  von  der  absendenden
Behörde  frankirt  abzulassen.

Die  ersuchende  Behörde  hat  weder  der  ersuchten  Behörde  noch  den  Vollziehungsbeamten  für
das  Einziehungs=  und  Beitreibungsverfahren  Gebühren  oder  Auslagen  zu  erstatten.

                                                        §.  5.

Sollen  die  Kosten  des  Strafverfahrens  gleichzeitig  mit  der  in  diesem  Verfahren  festgesetzten
Geldstrafe  durch  einen  Gerichtsvollzieher  beigetrieben  werden,  so  kann  die  Vermittelung  des  Gerichtsschreibers
  (s.  162  Gerichtsverfassungsgesetz)  auch  für  die  Einziehung  der  Kosten  in  Anspruch
genommen  werden.

 

                                               6.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                                Reichs-Eisenbahn-Amt.

Ar  der  zur  Köln-Mindener  Eisenbahn  gehörigen  Zweigbahn  von  Beckum  nach  Beckum  Stadt  ist,  und  zwar
etwa  in  der  Mitte  der  letztern,  eine  Personen-Haltestelle  unter  dem  Namen  „Holtkamp“  eingerichtet,  welche
vom  15.  d.  M.  ab  bis  auf  weiteres  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden  wird.

Berlin,  den  13.  Mai  1880.

 

An  15.  d.  M.  wird  an  der  Bahnstrecke  Straßburg  —  Weißenburg  der  Reichseisenbahnen  die  zwischen  den
Stationen  Walburg  und  Sulz  u./W.  errichtete  Haltestelle  Surburg  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  13.  Mai  1880.

 

Am  1.  k.  M.  wird  an  der  Bahnstrecke  Hannover  —  Göttingen  der  Hannoverschen  Bahn  die  zwischen  den
Stationen  Salzderhelden  und  Northeim  gelegene  Distanzstation  Edesheim  versuchsweise  für  den  Personen—
verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  19.  Mai  1880.
                                     In  Vertretung:  Körte.

 

40
        <pb n="300" />
                                                     —  280  —

                                 7.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Hamburg  wird  am  26.  d.  M.  mit  einer  Seedampfschiffs-Maschinisten-Prüfung  begonnen  werden.

 

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-Vork  am  12.  v.  M.  dem  im  Jahre  1869  in  Mystic
Bridge  (Staat  Connecticut,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Elise“  von  1368,05  Tons  Brutto-Raumgehalt  nach
dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  bremischen  Staatsangehörigen
Fr.  Roters  zu  Bremerhaven,  welcher  Bremerhaven  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Hull  am  29.  v.  Mts.  dem  im  Jahre  1871  in  Kennebunkport  erbauten,
  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff
„Robert"  (früher  „S.  S.  Thomas“")  von  1  422,54  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  nach  dem
Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  der  bremischen  Handelsfirma  „Reck  &amp;amp;  Boyes
zu  Bremen,  welche  Bremen  zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

3.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  London  am  30.  v.  M.  der  im  Jahre  1858  in  Sunderland
  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Beatrice"  von  417,81  Register-Tons
  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im
Großherzogthum  Oldenburg  staatsangehörigen  Konrad  Paulsen  zu  Elsfleth,  welcher  Elsfleth  zum
Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="301" />
                                         Deutsche  Reich.

                                     Central-Blatt

                                          für  das

                                     Herausgegeben

                                                   im

 

                              Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

           

Berlin,  Freitag,  den  28.  Mai  1880.  1  Nr.  22.

 

Ianhart:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Statistik:  Verzeichniß  der  Massengüter,  auf  welche  §.  11

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
........  284

im  Monat  April  1880.
3.  Zoll-  und  Steuer-  Wesen:

Seite  281

Ziffer  3  des  Gesetzes,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,
  Anwendung  findt

Regulativ  für  Privattransit-  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Haltestelle

  318
321

läger  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seesteuermanns-(Getreide

  etc.);  —  Bestimmungen,  betreffend  die  Gewährung
einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlen-  attestes
fabrikaten,  welche  aus  ausländischem  Getreide  hergestellt  7
sind;  —  Errichtung  einer  Zollstelle;  —  Befugniß  eines

4.  Konsulat-Wesen:

 

und  Seeschiffer=  Prüfung;  —  Ertheilung  eines  Flaggen.

Ernennungen;  —  Ermächtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

zu
Steueramts  ..............  285  Vornahme  von  Civilstands    Akten;    Exquatur
                              1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
·
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung  weisungs-#
  der  Bestrafung.  beschl  g
#  des  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                  a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:  »
1.Georg KrausTage-«Jahre-aus Perle-schwerer Diebstahl, Wider-Königlichbayerisches 26.April
löhner,  berg,  Bezirk  Plan,  stand  gegen  die  Staats=  Bezirksamt  Ansbach,

 

 

Böhmen,

gewalt  und  grober  Unfug,


 

 

 

41
        <pb n="302" />
                                                         —  282  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  datum  des

    Ausweisung  weisunge-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  4  3.  4.  5.  6.

       b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Theodor  Paßler,geboren  am  5.  Februars  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische 14.  April

Schuhmachergeselle,  1848  und  ortsangehö=  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
rig  zu  Hermanmiestetz,  Potsdam,
Kreis  Chrudim,  Böhmen,


3.  Friedrich  Wilhelmfgeboren  am  22.  August  desgleichen,  Königlich  preußische  12.  Mai
Koller,  Tuch-1823  zu  Gulbranzdal,  Bezirksregierung  zud.  .
macher,  Norwegen,  Köslin,  

4.  Haken  Svenson,geboren  am  29.  Julikdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Arbeiter,  1839  zu  Allmundtryd,

Schweden,

5.  Tosef  Lachnitt,  Ar18  Jahre,  aus  Gieß-Lesgleichen,  Königlich  preußische  desgleichen.

beiter,  hübel,  Böhmen,  Bezirksregierung  zu
Breslau,

6.  Hermann  Knauer,  geboren  am  15.  Augustfdesgleichen,  Königlich  preußische  3.  April

Tagearbeiter,  1852,  aus  Bernsdorf,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Bezirk  Schatzlar,  Böh-  Liegnitz,
men,

7.  Ferdinand  Kabelac,2  Jahre,  aus  Jenko-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  8.  April

Gürtlergeselle,  witz,  Bezirk  Pardubitz,  d.  J.
Böhmen,

8.  Tohann  Anton  Ze-geboren  am  25.  Maicbdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  16.  April
liska,  Tuchwalker-841,  aus  Nedoschin-  d.  IJ.
geselle,  Groß-Sedlist,  Bezirk

Leitomischl,  Böhmen,
9.  Ignatz  Hoffmann,2  Jahre,  aus  Dreiborn,  Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  24.  April
Lischlergeselle,  Bezirk  Politz,  Böhmen,  und  Nichtbefolgung  der  d.  I.
Reiseroute,
10.  Ernst  Michel,  Mül-geboren  am  3.  Oktober'Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  27.  April
lergeselle,  1852,  aus  Rochlitz,  Be=  teln,  d.  J.
zirk  Starkenbach,  Böhmen,


11.  Karl  Richter,  Kell-44  Jahre,  aus  Peters-desgleichen,  Königlich  preußische  15.  Mai

ner,  dorf,  Bezirk  Gabel,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Böhmen,  Magdeburg,

12.  Karl  August  Tider-32  Jahre,  aus  Norr--Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  12.  Mai

mann,  Heizer,  köping,  Schweden,  liger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu  d  J.
urtheilung  wegen  derSchleswig,
gleichen  Uebertretung

 

 

innerhalb  der
drei  Jahre,

 

letzten
        <pb n="303" />
                                                     —  283  —

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—    —  Ausweisung  weisungss
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
13.Wilhelm  Ferdinand'44  Jahre,  aus  Laland,Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  13.  Mai
Schlüter,  Schnei=  Dänemark,  ger  rechtskräftiger  Ver-,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
dergeselle,  urtheilung  wegen  derSchleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

14.  Theodor  Wotocek,16  Jahre,  aus  Reichen-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  30.  April=Kaufmannslehrling,
  berg,  Böhmen,  teln,  Landdrostei  zu  Stade,  d.  I.

15.  Johann  Tiefen-42  Jahre,  aus  Hopf-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerische'  27.  März
thaler,  Tagelöhner,  garten,  Bezirk  Kitzbühel,  und  Diebstahl,  Bezirksamt  Ebers--D.  IJ.

irol,  erg,

16.  Sophie  Feßler  „geboren  1854,  aus  Kal-Landstreichen  und  Ge-Stadtmagistrat  Pas--17.  April
Tagelöhnerin,  un-  ladey,  Bezirk  Moldau--brauch  eines  falschen  sau  in  Bayern,  d.  J.
verehelichte,  thein,  Böhmen,  Legitimationspapieres,

17.  Martin  Dißlbacher,  geboren  1842,  aus  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  24.  April
Bräugeselle,  Unterach,  Bezirk  Vöckla=  teln,  d.  J.

bruck,  Ober-Oesterreich,

18.  August  Friedrich  geboren  am  29.  Juli  desgleichen,  Königlich  sächsische  15.  April
Hochthalheimer,44  und  ortsange-  Kreishauptmann-  d.  J.
Tagearbeiter,  hörig  zu  Lodz  bei  War-  schaft  zu  Bautzen,

schau,  Russisch-Polen,

19.  Viktorin  Zajce,  geboren  1844  und  orts-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  1.  Mai

Weber,  angehörig  zu  Lomnitz,  d.  J.
Kreis  Gitschin,  Böhmen,

20.  Martin  Baer,  Schiffs-geboren  am  2.  AprilsLandstreichen  und  Dieb-Kaiserlicher  Bezirks-]  1.  Mai
knecht,  1820  zu  Münster,  Ober-  stahl  im  wiederholten  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
Elsaß,  zufolge  Option  Rückfalle,  Angabe  eines
französischer  Staatsan=  falschen  Namens  gegengehöriger,
  über  einem  zuständigen
Beamten,

21.  Jankiel  Bobrows-36  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  derselbe,  16.  Mai

ky,  Schneider  und  ortsangehörig  zu  Neu-  d.  J.

Handelsmann,

 

stadt,  Russisch-Polen,

 

 

 

 

41*
        <pb n="304" />
                                                  —  284  —

                                       2.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom

1.  April  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .

nahme  beträgt  Voni  sitatio-  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den

Etatsjahres  .  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein.  Bleiben  des  und  5

Einnahme.  mehr

  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  .—  weniger
A.  —  —  —
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  11  327  858  —  11327  8581  10  454  564/  873  294
Rübenzuckersteuer  5  4  386  513—  4386  508—  4  281  887—  104621
Salzsteuer  2143  237  —  21432371  2189918/  -  46681
Tabacksteuer  114  997  1  430  113  567  119  984—  6  417
Branntweinsteuer  .  .  1512940  573051  9398891050802—110913
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  8854  —  8854  69014  1953
Brausteuer  .  1934320  303419312861964093—32807
Uebergangsabgaben  von  Bier  74  863  —  74  863  77  493—  2  630
Summe17117074  4964  02812  153  0411  581  868—  571  178
Spielkartenstempel  66  924  —  66  924  70  560—  3  636
Wechselstempelsteuer  —  —  538  931  501  771  37  160
Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  10  873  69710  061  745  811  952
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  —  —  3043200  2948145  95  055

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bis  Ende  April  1880:
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                                               —  285  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom        
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  —
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
obengenannten  «  -
Einna  h  me.  des  Vorjahres  —  weniger
M  M—  M
1.  2.  3.  4.
Zölle..  ...  ......  8687897  9840  855  —  152958
Rübenzuckersteuer  9263  685  8  739  263  +  524  422
Salzsteuer  3  074  062  2894  462  +  179  600
Tabacksteuer  96330  102  037  —  5  707
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwien  2  580  189  2917  962  —  337773
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  1  705  340  1  735  973  —  30633
Summe  25  407  503  26  230  552  —  823  049
Spielkartenstempel  (einschl  ßlich  der  Nachsteuer).
  .......  102  617  221  465  —  1418  848

 

 

 

                                    3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

                                                  Regulativ
                                                         für
Privattransitläger  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren  (Getreide  etc.)

ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde.
Vom  13.  Mai  1880.

 

In  Gemäßheit  der  Ziffern  1  und  4  im  §.  7  des  Gesetzes  vom  15.  Juli  1879,  betreffend  den  Zolltarif  des
deutschen  Zollgebietes  etc.,  werden  für  die  Privattransitläger  ohne  amtlichen  Mitverschluß  von  den  in  Nr.  9
des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren  (Getreide  etc.)  nachstehende  Bestimmungen  ertheilt:

                        I.  Arten  der  Privattransitläger  für  Getreide.
                                                             §.  1.
Die  Privattransitläger  für  Getreide  ohne  amtlichen  Mitverschluß  sind  entweder  ·
a)  reine  Transitläger,  wenn  das  Getreide  ausschließlich  zum  Absatz  in  das  Zollausland  bestimmt

ist,  oder
b)  gemischte  Transitläger,  wenn  neben  der  Wiederausfuhr  in  das  Ausland  auch  der  Absatz  des

gelagerten  Getreides  im  Zollgebiete  gestattet  ist.
II.  Allgemeine  Bestimmungen.
                                                            §.  2.
Auf  die  Privattransitläger  von  Getreide  (§.  1)  finden  die  Vorschriften  des  Regulativs  für  Privatläger
  von  1871,  soweit  nicht  nachstehend  anderes  verfügt  ist,  sinngemäße  Anwendung.
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                                                  —  286  —

                                II.  Reine  Privattransitläger.
                                               §.  3.
                                       Lagerräume.

Die  Lagerung  des  Getreides  ist  in  der  Regel  nur  in  geschlossenen  Räumen  gestattet.  Ausnahmsweise
  kann  jedoch  da,  wo  die  Verhältnisse  eine  Lagerung  im  Freien  erforderlich  machen,  eine  solche  auch  in
nicht  abgeschlossenen  Räumen  durch  die  Direktivbehörde  unter  der  Bedingung  bewilligt  werden,  daß  die  Räume
deutlich  abgegrenzt  und  durch  die  Firma  des  Inhabers  kenntlich  bezeichnet  werden.

                                          §.  4.
                                   Kontoführung.

Für  die  reinen  Transitläger  ist  bei  der  Amtsstelle  ein  besonderes  Niederlage-Register  (G.  r.)  nach

dem  Muster  A  1  zu  führen,  in  welchem  für  jedes  Lager  ein  Konto  eröffnet  wird.

                                          §.  5.
                                 Zugang  zum  Lager.
Die  Einlagerung  des  Getreides  erfolgt  nach  Nettogewicht.

——

                                              §.  6.
B.  Die  Einbringung  inländischen  Getreides  auf  das  Lager  ist  zulässig,  zuvor  jedoch  nach  Muster  B
—  anzumelden.
Die  Anmeldung  ist  in  zwei  gleichlautenden  Exemplaren  der  Amtsstelle  einzureichen.  Letztere  prüft
dieselbe  und  stellt  das  eine  Exemplar,  mit  Genehmigungsvermerk  versehen,  dem  Anmeldenden  zurück.  Vor
der  Aushändigung  dieses  Exemplars  darf  mit  der  Einbringung  nicht  begonnen  werden.
Das  eingebrachte  inländische  Getreide  nimmt  die  Eigenschaft  einer  unverzollten  ausländischen
Waare  an.
                                                 §.  7.
                               Behandlung  während  der  Lagerung.
Die  Behandlung  und  Umpackung,  sowie  die  Mischung  des  gelagerten  Getreides  innerhalb  der  Lagerräume
  ist  uneingeschränkt  und  ohne  Anmeldung  zulässig.

                                                 §.  8.

Seitens  des  Hauptamts  kann  widerruflich  gestattet  werden,  gelagertes  Getreide  zum  Zwecke  der
Mischung  oder  zum  Trocknen  oder  Darren  zeitweise  aus  dem  Lager  zu  entnehmen.  Vor  der  Wegbringung
ist  der  Amtsstelle  eine  Anzeige  einzureichen,  aus  welcher  der  Zweck  der  Entnahme,  die  Gewichtsmenge,  der
Lagerraum  und  der  zeitweise  Bestimmungsort  des  Getreides,  sowie  die  Zeit  des  Beginnes  der  Wegschaffung
desselben  ersichtlich  sind.  Desgleichen  ist  von  der  Zeit  der  Zurückschaffung  zum  Lager  zuvor  Anzeige  zu  erstatten.
  Die  Anzeige  ist  von  der  Amtsstelle  den  Aufsichtsbeamten  zuzustellen,  welche  durch  Gewichtsermittelungen,
  Entnahme  von  Proben  oder  in  sonst  geeigneter  Weise  die  Zurückbringung  des  entnommenen  Getreides
  auf  das  Lager  zu  überwachen  und  die  Anzeige  mit  ihrem  Revisionsvermerk  der  Amtsstelle  zurückzureichen
  haben.

 

                                               §.  9.
                                       Abgang  vom  Lager.

Getreide,  das  in  einem  reinen  Transitlager  gelagert  hat,  darf  nur  nach  anderen  reinen  Transitlägern
oder  nach  dem  Zollausland  versandt  werden.

Das  aus  dem  Lager  entnommene  Getreide  ist  nach  den  Vorschriften  des  Begleitschein=  und  des
Niederlage-Regulativs,  sowie  der  etwa  erlassenen  besonderen  Bestimmungen  unter  Zollkontrole  zur  weiteren
Versendung  abzufertigen.  Dabei  kann  von  einer  Verschlußanlage  abgesehen  werden.

Ausnahmsweise  kann  die  Direktivbehörde  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs  genehmigen,  daß  die  Revision
  des  Getreides  bei  der  Aufnahme  ins  Lager  und  bei  der  Entnahme  aus  demselben,  sowie  die  zollamtliche
  Bescheinigung  über  die  Verladung  auf  die  Transportmittel  (Eisenbahnwagen,  Schiff)  durch  eine  Bescheinigung
  eines  öffentlich  angestellten  Wiegemeisters  oder  einer  ähnlichen  Person  ersetzt  werde.  Solche  Personen
müssen  jedoch  zuvor  auf  das  Interesse  der  Steuerverwaltung  ein  für  alle  mal  vereidigt  sein.  Eine  derartige
Genehmigung  darf  insbesondere  nur  unter  der  Voraussetzung  ertheilt  werden,  daß  die  kaufmännischen  Bücher
des  Lagerinhabers  über  Zu=  und  Abgang  zum  und  vom  Lager  zuverlässigen  Aufschluß  geben.
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                                               —  287  —

Desgleichen  ist  beim  Eisenbahntransport  die  Verwiegung  der  Wagenladungen  auf  der  Geleis-(Centesimal-)
  Waage  zulässig;  dabei  ist  es  statthaft,  das  von  der  Eisenbahnverwaltung  festgestellte  Gewicht  des
Wagens  von  dem  ermittelten  Bruttogewicht  in  Abzug  zu  bringen.

Dem  Ermessen  der  Direktivbehörde  bleibt  die  Bestimmung  darüber  überlassen,  inwieweit  bei  einzelnen
Arten  des  Verkehrs  auch  Gewichtsangaben  in  den  Eisenbahnfrachtbriefen,  Schiffskonnossementen  und  anderen
Ladungpapieren  ohne  Gefährdung  des  Zollinteresses  als  Ersatz  der  zollamtlichen  Gewichtsfeststellung  zugelassen
werden  können.

                                              §.  10.

Säcke  und  andere  zollpflichtige  Umschließungen,  in  welchen  unverzolltes  ausländisches  Getreide  auf
das  Lager  gelangt,  dürfen  in  leerem  Zustande  nur  nach  zuvoriger  besonderer  Abmeldung  und,  soweit  sie
in  den  freien  Verkehr  treten  sollen,  unter  tarifmäßiger  Verzollung  entfernt  werden.  Ueber  Zu=  und  Abgang
zum  bezw.  vom  Lager  werden  in  einem  Anhange  zum  Niederlage-Register  fortlaufende  Anschreibungen  geführt,
wobei  die  der  Tarifnummer  22  angehörigen  Säcke  lediglich  nach  ihrer  Stückzahl  festzuhalten  sind.

                                                §.  11.
                                           Bestandsrevision.

Halbjährlich  ist  eine  Bestandsrevision  auf  Grund  einer  von  dem  Lagerinhaber  einzureichenden  Bestandsdellaration
  vorzunehmen.  Dieselbe  kann  probeweise  geschehen,  wenn  die  Umstände  Bedenken  nicht
ergeben.

Die  Termine  für  diese  Revisionen  sind  von  der  Direktivbehörde  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  zu
bestimmen.  ·

Die  Direktivbehörde  ist  ermächtigt,  ausnahmsweise  die  Zahl  der  jährlich  vorzunehmenden  Bestandsrevisionen
  auf  eine  zu  beschränken.

Ein  sich  ergebendes  Mindergewicht  ist,  soweit  dasselbe  lediglich  auf  Eintrocknen,  Verstauben  oder  dergleichen
  zurückzuführen  ist,  zollfrei  abzuschreiben.  Die  Entscheidung  darüber,  ob  ein  vorgefundenes  Manko
auf  solchen  Ursachen  beruht,  steht  bis  zu  einer  Fehlmenge  von  5  Prozent  dem  Hauptamt,  bei  größeren  Fehlmengen
  der  Direktivbehörde  zu.

                                                 §.  12.
                                       Aufhebung  des  Lagers.

Die  Zurücknahme  der  Bewilligung  eines  Lagers  kann  seitens  der  Direktivbehörde  insbesondere  auch
dann  erfolgen,  wenn  sich  bei  einer  Bestandsrevision  eine  Fehlmenge  ergeben  hat,  deren  Abschreibung  nach
Maßgabe  des  §.  11  unzulässig  erscheint,  oder  wenn  Defrauden  oder  Ordnungswidrigkeiten  in  Bezug  auf  den
Verbleib  des  vom  Lager  entnommenen  Getreides  (§§.  8  und  9)  verübt  worden  sind.  Die  fehlende  bezw.
diejenige  Menge  Getreide,  bezüglich  deren  die  Defraude  verübt  ist,  ist  zur  Verzollung  zu  ziehen.

Ebenso  kann  die  Bewilligung  des  Lagers  seitens  der  bezeichneten  Behörde  zurückgenommen  werden,
wenn  der  durchschnittliche  Zugang  zum  Lager  an  ausländischem  Getreide  in  den  beiden  letzten  Kalenderjahren
die  Jahresmenge  von  200  000  Kilogramm  nicht  überschritten  hat.

In  allen  Fällen  des  Aufhörens  eines  reinen  Transitlagers  für  Getreide  ist  der  Lagerbestand  innerhalb
  einer  von  der  Direktivbehörde  zu  bestimmenden  Frist  seitens  des  bisherigen  Lagerinhabers  oder  seiner
Rechtsnachfolger  (Erben,  Konkursmasse  2c.)  unter  Zollkontrole  entweder  in  das  Zollausland  oder  auf  ein
anderes  reines  Transitlager  abzufertigen.  Ausnahmsweise  kann  die  Direktivbehörde  den  Uebergang  des  Bestandes
  auf  ein  gemischtes  Transitlager  oder  in  den  freien  Verkehr  bei  Entrichtung  der  tarifmäßigen  Zollgefälle

  gestatten.

                                       IV.  Gemischte  Transitläger.

                                                       §.  13.
                                                Im  allgemeinen.
Auf  die  gemischten  Transitläger  finden  im  allgemeinen  auch  die  Vorschriften  der  §§.  3  bis  12  mit
nachfolgenden  Zusätzen  bezw.  Abänderungen  Anwendung.
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                                              —  288  —

                                            §.  14.
                                 Bewilligung  des  Lagers.

An  welchen  Orten  gemischte  Läger  gestattet  werden  dürfen,  bestimmt  der  Bundesrath.

Das  Bedürfniß  eines  gemischten  Transitlagers  an  solchen  Orten  ist  von  der  Direktiobehörde  in  der
Regel  nur  dann  anzuerkennen,  wenn  nach  den  Büchern  des  Gewerbetreibenden  der  Umfang  des  von  ihm
betriebenen  Getreidetransitgeschäfts  ohne  den  Besitz  eines  solchen  Lagers  voraussichtlich  eine  wesentliche  Einschränkung
  selbst  unter  der  Voraussetzung  erfahren  würde,  daß  ihm  ein  reines  Transitlager  bewilligt  wäre.
In  anderen  Fällen  entscheidet  die  oberste  Landesfinanzbehörde  über  die  Bedürfnißfrage.

Demselben  Gewerbtreibenden  darf  ein  reines  und  ein  gemischtes  Privatlager  für  Getreide  an  einem
Orte  oder  in  benachbarten  Ortschaften  nicht  bewilligt  werden.

                                             §.  15.
                                         Kontoführung.
Für  die  gemischten  Transitläger  ist  ein  Niederlageregister  (G.  g.)  nach  Muster  A  2  zu  führen.
                                                 §.  16.

                                       Zugang  zum  Lager.
Auf  ein  gemischtes  Transitlager  darf  auch  zollfreies  Getreide  gebracht  werden.  Dasselbe  behält  seine

Eigenschaft  als  zollfreie  Waare,  muß  jedoch,  abgesehen  von  dem  Fall  der  in  §§.  19  ff.  gestatteten  Mischungen
abgesondert  von  zollpflichtigem  Getreide  gelagert  werden.

                                                    §.  17.
Die  Einlagerung  des  in  Umschließungen  eingehenden  Getreides  geschieht  nach  Bruttogewicht.

                                                      §.  18.
In  der  Anmeldung  des  Getreides  zum  Lager  und  in  der  Abmeldung  desselben  vom  Lager  ist  der
Lagerraum  genau  zu  bezeichnen.
Soll  das  Getreide  von  dem  angemeldeten  in  einen  anderen  Lagerraum  innerhalb  des  Lagers  übergeführt
  werden,  so  ist  davon  spätestens  bei  Beginn  der  Ueberführung  Anzeige  zu  machen.

                                                      §.  19.
                                   Behandlung  während  der  Lagerung.

Mischungen  ausländischen  und  inländischen  Getreides  unterliegen  der  Anmeldung  nach  Muster  C.
—  Die  Vorschrift  im  zweiten  Absatz  des  §.  6  findet  dabei  sinngemäße  Anwendung.

                                                  §.  20.
                                             Lagerregister.
Großhändlern,  welche  jährlich  mindestens  250  000  Kilogramm  ausländisches  Getreide  in  das  Lager
bringen,  kann  von  der  Direktivbehörde  ausnahmsweise  und  widerruflich  gestattet  werden,  ein  Lagerregister
D.  nach  Muster  D  mit  der  in  §.  21  angegebenen  Wirkung  zu  führen,  wenn  sie  sich  nachstehenden  Bestimmungen
—  unterwerfen:

1.  Es  ist  für  jedes  Lager  ein  besonderes  Register  zu  führen.

2.  Das  Register  ist  in  dem  Lager  an  einer  von  dem  Bezirks-Oberkontrolör  zu  bestimmenden  Stelle
in  einem  verschließbaren  Behältniß  aufzubewahren  und,  während  im  Lager  gearbeitet  wird,  den
revidirenden  Beamten  zugänglich  zu  halten.  Den  Oberbeamten  ist  dasselbe  auf  Erfordern  jederzeit
  vorzulegen.

3.  Die  Buchungen  in  dem  Register  haben  zu  geschehen,  sobald  die  Aufnahme,  Mischung  oder  Entnahme
  des  Getreides  beginnt.  Sind  bei  dem  Beginn  dieser  Handlungen  die  Getreidemengen,
auf  welche  die  Buchungen  sich  erstrecken,  noch  nicht  genau  bekannt,  so  kann  die  Angabe  der
Mengen  einstweilen  ausgesetzt  bleiben,  muß  aber  unmittelbar  nach  Beendigung  der  Handlung
nachgeholt  werden.

4.  Beim  Absatz  von  Getreide  in  das  Inland  ist  der  Name  und  Wohnort  des  Käufers  2c.  anzugeben.

5.  NAenderungen  der  Eintragungen  durch  Korrekturen  und  Rasuren  sind  unstatthaft.  Etwaige  Irrthümer
  sind  durch  Vermerke  in  der  Bemerkungsspalte  richtig  zu  stellen.
        <pb n="309" />
                                                   —  289  —

6.  Bei  Bestandsrevisionen  ist  das  Register  abzuschließen  und  der  Amtsstelle  vorzulegen.  Auch  sonst
ist  auf  Erfordern  der  revidirenden  Oberbeamten  jederzeit  ein  Abschluß  desselben  vorzunehmen.

7.  Der  Lagerinhaber  ist  für  die  Richtigkeit  der  Registerführung  auch  für  den  Fall  verantwortlich,
daß  dasselbe  von  einem  Dritten  geführt  wird.

                                             §.  21.

Für  den  Fall  der  Führung  eines  Lagerregisters  treten  die  Bestimmungen  der  §§.  18  und  19  außer
Anwendung.

Ob,  inwieweit  und  unter  welchen  besonderen  Kontrolen  mit  Rücksicht  auf  die  lokale  Gestaltung  des
Getreidehandels  den  Lagerinhabern  an  bestimmten  Orten  bei  Führung  eines  Lagerregisters  auch  die  Anmeldung
des  aus  dem  freien  Verkehr  zum  Lager  zu  bringenden  Getreides  (§.  16)  erlassen  werden  kann,  bestimmt  die  oberste
Landesfinanzbehörde.

                                              §.  22.
                                             Abmeldung.

Aus  einem  gemischten  Lager  kann  Getreide  auch  in  andere  reine  oder  gemischte  Läger  über—
tragen  werden.

Für  die  Abmeldung  von  Getreide  aus  einem  gemischten  Transitlager  zur  Verzollung  greifen  im
allgemeinen  die  Vorschriften  des  §.  16  des  Regulativs  für  Privatläger  von  1871  Platz.  Die  Direktivbehörde
bestimmt  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  die  Termine  für  diese  Abmeldungen.  Dieselbe  ist  ermächtigt,  nachzulassen,
  daß  die  Bestands  revision  nur  einmal  jährlich  erfolge.

Bei  der  letzteren  ist  das  Gewicht  der  im  leeren  Zustande  lagernden  Umschließungen  mit  zu
berücksichtigen.

Die  Bestimmung  des  §.  11  Absatz  4  bleibt  außer  Anwendung.

                                       V.  Strafbestimmungen.

                                                 §.  23.
Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieses  Regulativs  werden,  soweit  nicht  die  Strafen  der
§§.  134  bis  151  des  Vereinszollgesetzes  Anwendung  finden,  in  Gemäßheit  des  §.  152  daselbst  mit  einer
Ordnungsstrafe  bis  zu  150  Mark  geahndet.

 

42
        <pb n="310" />
                                               —  290 —                                                                    Anschreibung.

  

Niederlage—

für

reinen  Privattransitläger  von  Getreide  ohne

 

Nr. 1.  Konto  des  Michael

I.  Weizen.

 

 

 

 

Lau-  Der  Anschreibung  Bezeichnung  sNähere  Bezeichnung  a)  Herkunft,
fende  und  des  Getreides  Menge  b)  wie  lange  in  an-2
  Nummer  (inländisch,  deren  Niederlagen
Tag  Monat  Jahr  des  länd  .
Vorregisters  ausländisch)  befindlich
zg
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.
1.  3.  Januar  1880  B.  E.  R.  ausländisch  10  000  a.  Russland.
No.  3  b.  —
2.  6  do.  do.  –  inländisch  10  000  —

 

 

 

 

 

 

 

II.  Roggen.
        <pb n="311" />
                                                     —  291  —

Muster  A  1
zu  §.  4  des  Regulativs).

Register
die
Mitverschluß  der  Zollbehörde.  (G.  r.)

Blatt  1.

 

Schwarz  zu  Danzig.

 

Abschreibung.

 

Weiterer  Nachweis

Der  Abschreibung
des  Registers  Bemerkungen.

 

 

 

 

 

 

 

Menge  Benennung
Tag  Monat  Jahr  des  Blatt
18
9.  10.  114  12.  13.  **  14.  15.  16.
10.  Januar  1880  12  000  B.  A.  R.  1  6
3  000  N.  L.  R.  G.  rr.  Konto  3  4

11.  do.  do.

 

 

 

 

 

 

 

42*
        <pb n="312" />
                                                     —  292  —

Niederlagefür



gemischten  Privattransitläger  von  Getreide

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  1.  Konto  des  Anton
I.  Weizen.
Anschreibung.
Lau-  «  «  ändi  inländ:  )  Mi
Zeit  Bezeichnung  a)  ausländisch  b)  inländisch  Jc)  Mischung  )  Herkunft,
sende—  und  #  #  Tb)  wie  lange
N  r  von  a  in  anderen  k
"“  Tag  Monat  Jahr  de?  ’  Menge  Lager  Menge  Lager  hu  b  Lager-  Niederlagen  Bemerkungen
Vorregisters  raum  raum  Menge  tkaum  befindlich
kg  kg  kg
1..2.  3.  4  5.  6  7  8.9  10.  1.  12.  13.
1. 3.Januar  1880|  B.  E.  HK.  20  O00HH  —  —  —  KAa.  Russland  10  000  kg  nach
No.  4.  b.  —  No.3 übertragen.
2.  4  do.  do.  —  —  —  —  —  —  nach  No.  3  übertragen.

3.6.  do.  do.  —  —  —  —  —  la.  10000  II  —
b.  10  000
20000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Roggen.

Anmerkung.  Die  Eintragung  gemischten  Getreides  erfolgt  unter  Trennung  der  in  demselben  enthaltenen  Mengen  ausländischen  und  in-Wird
  ein  Lagerregister  nach  §.  20  des  Regulativs  geführt,  so  bleiben  die  Spalten  7,  9,  10,  11,  18  und  20  unausgefüllt.
        <pb n="313" />
                                                         —  293  —                                                                  Register      

Muster  A2

(zu  §.  15  des  Regulativs).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die
ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde.  (G.  g.)
Weiss  zu  Danzig.  Blatt  1.
Abschreibung.
Zeit  ausländisch  inländisch  Weiterer  Nachweis
·  Bemerkungen.
L  L  Benennung  des  Registers
Tag  Monat  Jahr  Menge  rahm  Menge  raoin  des  Blatt
Registers  Blatt  Nr.
kg  kg  (Konto)
14.  5.  16.  1147.  8  19.  20.  21.  22.  23.  24.
6.  Jannar  18801  O00  J  —  —  N.  L.  Konto  2
G.  g.  3
8.  do.  do.  5  000  II  5  000  II  B.  A.  R.  1  4  Gemischt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ländischen  Getreides.  Bei  der  Abschreibung  gemischten  Getreides  ist  in  der  Spalte  24  eine  entsprechende  Bemerkung  einzutragen.
        <pb n="314" />
                                                     —  294  —

Müster  B
(zu  §§.  6  und  16  des  Regulativs).

Anmeldung

zum  Zwecke  der  Einbringung  von  inländischem  Getreide  in  das  gemischte  Privattransitlager
des  Anton  Weiss  zu  Danzig.

Abgegeben  den  4.  Januar  1888.

 

 

 

 

 

Niederlagekonto  G.  g.  Blatt  1  Nr.  1.
Niederlagekonto  G.  g.  Bla  Nr  Die  Beaufsichtigung  übernehmen:  N.  N.
Es  ist  eingelagert  worden
Es  sollen  eingelagert  werden  nach  amtlicher  Feststellung  Nummer
Zeit  ·  der
  Lager—  Lager—  An-  Bemerkungen.
—  Gattung  Menge  raum  Gattung  Menge  raum  schrei-Monat
  Tag  bung
kg
1.  2.  33.  4.  5.  6.  7  8.  9.  10.

 

Januar  4.  Weizen  I  Weizen  000  II  2

 

 

Datum.  Datum.

Unterschrift.  Unterschrift.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"*.)  Bei  reinen  Transitlägern,  desgl.  bei  gemischten  Transitlägern  für  den  Fall  der  Führung  eines  Lagerregisters  nach  §.  20  nicht

auszufüllen.
        <pb n="315" />
        Muster  C
(zu  §.  19  des  Regulativs).
Anmeldung
zum  Zwecke  der  Mischung  von  Getreide  des  gemischten  Privattransitlagers
des  Anton  Weiss  zu  Danzig.

Abgegeben  den  6ten  Jannar  1880.

Nied  erlagekonto  G.  g.  Blatt  1.  Nr.  1.  Die  Beaussichtigung  übernehmen:  N.  N.

 

6

 

Es  sollen  gemischt  werden:  Nach  amtlicher  Feststellung

 

Nummer
Der  Mischung  sind  gemischt:  der

Nummer  Bisheriger  6  ist  das'  neuen

geit  Ganungund  wernur  Lagerraum  Künftiger  Besberiger  Gemisch  Eintra-Lau-
  Bezeichnun  lichen  bezw.  An-  Lager-  Gattung  un  Lagerraum  ein-  gung
fende  #  Menge  Eintra=  gabe,   daßd as  raum  nähere  bezw.  An=  gelagert!  im
Getreide  aus  Bezeichnung  gabe,  daß  das  geiagert  eb

Getreide  ausim  Nieder=Mo-

  Ort  Nr.„Getreides  gung  imi  dem  freien  des  des  Merge
dem  freien  Lager=  lage-Tag

  (Gienaie.  siaen  Verkehr  Gemisches  Getreides
Verkehr  raum  konto
kommt

 

 

 

Bemerkung

—  295  —

(inländisch  —
konto  kommt  ausländisch)

I
I

kg  kg
II.

 

 

1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.

 

12.  123.  14.  15.

 

Jan.  6.  lim  Lager]  1.  Weizen  in-10002  I  Weizen  in-  10000  I

Lang-  ländisch.  län  disch.
gasse  6.  I
2.  Weizen  aus-1000  Üü10  I  Weizen  aus-  10000  1
ländisch.  ländisch.

 

2000½

I
l
l
s
s

Datum.  Datum.

Unterschrift.  Unterschrift.
        <pb n="316" />
        <pb n="317" />
         —  297 —                                                                                                                           Muster  D
(zu  §.  20  des  Regulativs).

Lager-Register

das  gemischte  Privattransitlager  für  Getreide  etc.
ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde
der  Handlung  Friedrich  Maier  zu  Königsberg

im  Adler-Speicher


Lager

 

#

Straße  Langstraße  Nr.  10
für  das  Jahr  18  80.

 

Dieses  Register  enthält  30  Blätter,  welche  mit  einer
von  dem  Unterzeichneten  amtlich  angesiegelten  Schnur
durchzogen  sind.

Königsberg  i.  Pr.,  den  30.  Dezember  1879.

Der  Oberbeamte.

               Peter,
               Oberkontrolör.

Das  Register  ist  in  dem  Schranke  verschlossen
aufzubewahren.

Der  Oberbeamte.

            Peter,
              Oberkontrolör.

Das  Register  wird  geführt  von  dem  Lagerverwalter
  M.  Sack  unter  Garantie  der  Handlung
Friedrich  Maier  zu  Königsberg  i.  Pr.

43
        <pb n="318" />
                                                  —  298  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Konto
Zugang.
Zeit  a)  ausländisch  b)  inländisch  c)  Mischung

*  Nummer

75  zeichnung  zeichnung  von  à  zeichnung  Bemerkungen.

„  Monat  Tag Menge  des  An-  Menge  des  zu  b  des

Lager=  meldung  Lager-  Menge  Lagerraums

  raums  raums

kg  kg  kg

1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  .  9.  100.  11.

1.  Januar2.  4000  I.  Etage  800  —  —  —  2000  kg  nach  Nr.  3
übertragen.
2000  kg  desgl.  nach
Nr.  5.

2.  »  3.  —  —  301  2000  III.  Etage  —  —  1000  kg  nach  Nr.  3
übertragen.
1000  kg  desgl.  nach
Nr.  5.

*.  *  *  a)  2  000

3  4.  “  2000  ge

4.  »  6.  1000LEtage304  —  —  —  —  nach  Nr.5  übertragen.

5.  6  —  —  2  3  000)

"  ·  b)  1000
6.  v  r*-v  1000  II.  Etage]  306  —  —  —  Janm  8/1  Vorm.  nach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langgasse  1  zum  Darren
  entnommen.
am  10/1  Vorm  zurückgeschafft.



II.  Konto
ꝛc.

III.  Konto
2.

a)  Aenderungen  der  Zahlen  sind  in  der  Spalte  „Bemerkungen“  mit  Worten  zu  schreiben.
b).  Bei  dem  Abgange  gemischtew  Getreides  vom  Lager  ist  eine  Bemerkung  in  der  Spalte  „Bemerkungen“  zu
c)  Die  Lagerräume  im  Lager  sind  nach  Etagen  oder  Nummern  zu  bezeichnen.
        <pb n="319" />
                                                —  299  —

für  Weizen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgang.
Zeit  a)  ausländisch  b)  inländisch
E  l
g  .  Be  Nummer  Be-  Namen
zeichnung  zeichnung  Bemerkungen.
  der  des
Monat Tag  des  Menge  des  Menge  ....
2  Ab-  inländischen
S  Lager-  Lager-  ..
»Z-  meldung  Käufers  etc.
S  raums  raums
S  n
kg  kg
12.  131.,.  14.15.  16.  17171118.  19.  20.  21.
1.  Januar  5.  I.  Etage  2000  206  I.  Etage  1000  –  gemischt  am  4/1  80.
2.  „  7.  „  3  000  –  „  1000  Posselt  &amp;amp;  Co.]gemischt  am  6/1  80.
Danzig.
1
1  6
für  Roggen.  s
für  Hafer.
I
ll  ««  "

 

 

 

 

 

 

machen,  außerdem  aber  ist  das  Gewicht  des  ausländischen  und  inländischen  Getreides  in  die  betreffende  Spalte  zu  setzen.

 

43*
        <pb n="320" />
                                               —  300  —

                                Bestimmungen,
                                   betreffend

die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten,  welche
aus  ausländischem  Getreide  hergestellt  sind.
Vom  13.  Mai  1880.

In  Gemäßheit  der  Ziffern  3  und  4  im  §.  7  des  Gesetzes  vom  15.  Juli  1879,  betreffend  den  Zolltarif  des
deutschen  Zollgebiets  2c.,  werden  bezüglich  der  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten,
  welche  aus  ausländischem  Getreide  hergestellt  sind,  folgende  Bestimmungen  gegeben.

                                                §.  1.
                                               Antrag.
Inhaber  von  Mühlen,  welche  auf  Grund  der  Ziffer  3  im  §.  7  des  genannten  Gesetzes  ausländisches
Getreide  mit  dem  Anspruch  auf  Zollnachlaß  bei  der  Ausfuhr  der  daraus  gewonnenen  Mühlenfabrikate  verarbeiten
  wollen,  haben  die  Genehmigung  hierzu  und  die  Bewilligung  eines  gemischten  Privattransitlagers  ohne
amtlichen  Mitverschluß  für  das  zu  verarbeitende  Getreide  bei  dem  Hauptamte  zu  beantragen,  wobei  genaue
Angaben  über  die  zu  verarbeitenden  Getreidearten,  die  herzustellenden  Fabrikate,  die  Fabrikationsanlagen
und  die  Fabrikationsweise  zu  machen  sind.
Nach  Bewilligung  des  Antrages  sind  Aenderungen  hierin  nur  nach  vorgängiger  Anzeige  zulässig.

                                                 §.  2.
                                   Bewilligung  des  Antrags.

Die  Genehmigung  des  gestellten  Antrages,  welche  jederzeit  widerruflich  ist,  erfolgt  seitens  der  Direktivbehörde
  unter  den  im  §.  2  des  Regulativs  für  Privatläger  von  1871  aufgestellten  allgemeinen  Bedingungen.
Dieselbe  darf  jedoch  nicht  aus  dem  Grunde  versagt  werden,  weil  sich  an  dem  Orte  der  Mühlenanlage  eine
Zoll=  oder  Steuer-Hebestelle  nicht  befindet.  Inwieweit  in  einzelnen  Fällen  Erleichterungen  hinsichtlich  der
Anforderung  kausmännischer  Buchführung  eintreten  können,  bestimmt  die  Direktiobehörde.

Die  Fabrikationsanlagen,  in  welchen  die  Verarbeitung  stattfinden  soll,  dürfen  in  der  Regel  nicht  in
beträchtlicher  raäumlicher  Entfernung  von  dem  Transitlager  oder  an  einem  anderen  Orte  als  letzteres  liegen;
auch  darf  auf  der  Mühle  kein  Getreide  verarbeitet  werden,  das  nicht  zum  Lagerkonto  angeschrieben  ist.

Der  Zollbehörde  ist  das  Recht  einzuräumen,  durch  Einsicht  in  die  ordnungsmäßig  zu  führenden
Fabrikationsbücher  und  durch  sonstige  Kontrole  der  Fabrikation  von  der  deklarationsmäßigen  Bearbeitung  des
Getreides  Ueberzeugung  zu  nehmen.

                                                    §.  3.
                                     Allgemeine  Vorschrift.
Auf  die  bewilligten  Transitläger  finden  die  Vorschriften  des  Regulativs  für  Privattransitläger  von
Getreide  etc.,  soweit  nicht  nachstehend  anderes  bestimmt  ist,  Anwendung.
                                                    §.  4.
                                          Kontoführung.
X.  Für  dieselben  ist  bei  der  Amtsstelle  ein  besonderes  Niederlage-Register  (6.  M.)  nach  Muster  A
fgzuu  führen.
                                                     §.  5.

                          Verarbeitung  während  der  Lagerung.

Die  Anmeldung  zur  Verarbeitung  erfolgt  bei  der  Amtsstelle  in  zwei  gleichlautenden  Exemplaren
gnach  dem  Muster  B,  dessen  Spalten  1  bis  9  der  Lagerinhaber  auszufüllen  hat.  Die  Amtsstelle  prüft  die
—Anmeldung  und  stellt  das  eine  mit  dem  Genehmigungsvermerk  versehene  Exemplar  dem  Anmeldenden  zu.
        <pb n="321" />
                                                         —  301  —

Vor  der  Aushändigung  dieses  Exemplars  darf  die  Verarbeitung  des  Getreides  nicht  beginnen,  auch  eine  Ent—
nahme  desselben  aus  den  Lagerräumen  nicht  stattfinden.

                                                    §.  6.
Die  Verarbeitung  des  Getreides  ist  alsbald  nach  der  Abmeldung  vom  Lagerkonto  zu  beginnen  und
ohne  willkürliche  Unterbrechung  zu  Ende  zu  führen.

                                                     §.  7.
Ueber  die  Verarbeitung  des  Getreides  werden  Anschreibungen  in  einer  Beilage  zu  dem  Niederlage-Register
  (s.  4)  nach  dem  Muster  C  geführt.  0.
Ergeben  sich  bei  der  Revision  der  gewonnenen  Fabrikate  Bedenken  rücksichtlich  der  Identität,  des  —  —
Mischungsverhältnisses  oder  in  anderer  Beziehung,  so  sind  dieselben,  sofern  sie  nicht  alsbald  Aufklärung  finden,
der  Direktivbehörde  vorzutragen.
Die  gewonnenen  deklarationsmäßigen  Fabrikate  treten  nach  Maßgabe  der  Bestimmung  im  §.  11  an
die  Stelle  der  ursprünglich  im  Lagerkonto  angeschriebenen  Posten.

                                                    §.  8.
Die  Fabrikate  aus  verschiedenen  Getreidearten,  sowie  auch  die  aus  derselben  Getreideart,  jedoch  in
verschiedenem  Mischungsverhältniß  hergestellten  Fabrikate  müssen  abgesondert  von  einander  lagern.

                                                        §.  9.
                                              Lager-Register.

Die  Direktivbehörde  ist  ermächtigt,  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  im  §.  20  des  Regulativs  für
Privattransitläger  von  Getreide  etc.,  jedoch  ohne  daß  eine  Minimalmenge  des  Zugangs  zum  Lager  vorzuschreiben
  ist,  die  Führung  eines  Lagerregisters  für  Getreide  sowie  fernerhin  die  Führung  eines  Lagerregisters
für  Mühlenfabrikate  seitens  des  Lagerinhabers  nach  den  Mustern  D  und  E  mit  der  Wirkung  widerruflich  zu  
gestatten,  daß  es  der  im  §.  5  angeordneten  Anmeldung  zur  Verarbeitung  nicht  bedarf.

Bei  Mühlen,  deren  Einrichtungen  oder  Betriebsverhältnisse  die  Festhaltung  der  Identität  der  einzelnen
  auf  die  Mühle  gelangenden  Getreideposten  und  die  Getrennthaltung  der  gewonnenen  Mühlenfabrikate
nach  dem  Mischungsverhältniß  des  dazu  verarbeiteten  Getreides  nicht  zulassen,  insbesondere  bei  Mühlen  mit
kontinuirlichem  Betriebe  können  mit  Genehmigung  der  obersten  Landesfinanzbehörde  besondere,  den  Einrichtungen
  und  dem  Betriebe  der  einzelnen  Mühlen  angepaßte  Kontrolen  angeordnet  werden,  um  bei  den  zur
Ausfuhr  gelangenden  Mühlenfabrikaten  den  Prozentsatz  des  zur  Herstellung  des  Fabrikats  verwendeten  ausländischen
  Getreides  festzustellen.

u.  E.

                                               §.  10.
.                                   Abgang  vom  Lager.

Die  Entnahme  von  Getreide  aus  dem  Lager  zu  einem  anderen  als  dem  genehmigten  Fabrikationszwecke
  ist  nur  ausnahmsweise  und  mit  besonderer  Genehmigung  des  Hauptamts  zulässig.

Die  Abfertigung  der  gelagerten  Mühlenfabrikate  zum  Ausgang  oder  zu  einer  öffentlichen  oder  Privatniederlage
  findet  nur  bei  Mengen  von  mindestens  2  000  Kilogramm  statt.  ·

Wenn  sich  am  Orte  des  Lagers  eine  Hebestelle  nicht  befindet,  ist  die  Direktivbehörde  berechtigt,  die
Minimalmenge  bis  auf  10  000  Kilogramm  zu  erhöhen.

Die  Abmeldung  erfolgt  nach  Muster  F.  

                                                          §.  11.
Festsetzung  des  Ausbeuteverhältnisses  für  die  Abschreibung.

Bei  der  Feststellung  der  zu  entrichtenden  Zollgefälle  gelegentlich  der  nach  §.  22  des  Regulativs  für
Privattransitläger  von  Getreide  etc.  vorzunehmenden  Bestandsaufnahme  werden  bei  Weizen  für  80  Kilogramm,
bei  Roggen  für  70  Kilogramm  in  das  Ausland  ausgeführten  oder  zu  einer  öffentlichen  oder  Privatniederlage
  aus  ausländischem  Getreide  hergestellten  gebeutelten  Mehls  100  Kilogramm  Getreide  zollfrei  abgeschrieben.


Bei  Gemischen  von  Weizen=  und  Roggenmehl  erfolgt  die  Abschreibung  nach  dem  für  Weizen  festgesetzten
  Ausbeuteverhältniß.

Wird  aus  anderen  Getreidearten  (Hafer,  Gerste,  Mais,  Buchweizen)  Mehl,  oder  werden  aus  Getreide
  andere  Mühlenfabrikate  (Schrot,  Graupe,  Gries,  Grütze)  hergestellt,  so  erfolgt  die  Festsetzung  des  Aus-
        <pb n="322" />
                                                     —  302  —

beuteverhältnisses  für  jede  einzelne  Fabrikationsanstalt  auf  Grund  spezieller  Epmittelungen  seitens  der  obersten
Landesfinanzbehörde.

Bei  der  Ausfuhr  von  Mühlenfabrikaten,  welche  aus  einer  Mischung  von  verschiedenen  Tariffätzen
unterworfenen  Getreidearten  hergestellt  sind,  findet  jedoch  ein  Zollnachlaß  überhaupt  nicht  statt.

                                                   §.  12.
                                Zurücknahme  der  Bewilligung.

Die  Bewilligung  des  Lagers  ist  außer  in  den  im  §.  11  des  Regulativs  für  Privatläger  von  1871
bezeichneten  Fällen  auch  dann  von  der  Direktivbehörde  zu  widerrufen,  wenn  Defrauden  oder  wiederholte  Ordnungswidrigkeiten
  bei  der  Verarbeitung  des  Getreides  oder  bei  der  Versendung  der  gelagerten  Gegenstände
verübt  worden  sind;  dieselbe  kann  widerrufen  werden,  menn  der  Zollwerth  der  ausgeführten  oder  zu  einem
anderen  Lager  gebrachten  Fabrikate  in  den  beiden  letzten  Kalenderjahren  durchschnittlich  den  Betrag  von
500  Mark  nicht  überschritten  hat.

                                                 §.  13.
                                       Strafbestimmung.
Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Bestimmungen  werden,  soweit  nicht  die  Strafen  der  §§.  134  bis  151
des  Vereinszollgesetzes  Anwendung  finden,  in  Gemäßheit  des  §.  152  daselbst  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  zu
150  Mark  geahndet.
        <pb n="323" />
                                                   —  308  —

                                    Muster  A
                                (zu  §.  4  des  Regulativs).

                                    Niederlage-Register
                                             für  die-       gemischten
  Privattransitläger  von  zu  verarbeitendem  Getreide
                             ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde.

                                                 (6.  M.)
        <pb n="324" />
                                                         —  304  — 

Nr.1.

 

—

Anschreibung.

Konto  des  August  Wolff

1.  Weizen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

;  ;  a.  b.  C.  a
E  Zeit  der  Anschreibung  Bezeich-  ausländisch  inländisch  Mischung  Herkunft  Daraus  sind
S  nun  b.  hergestellt
72  r.  von  à  U  Wie  Bemerummer
  „Q  „Q  .lange  in
Jahr  Monat  Tag  des  Menge  Lager  Menge  Lager!  zub  Lager  anderenkungen  Gat-Vor-
  raum  raum  Menge  raum  Nieder-  Menge
registers  ·  lagen  tung
*  9  kg  kg  kg  befindlich  kg
1..  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9  10.  11.  12.  13.  14.  15.
1.1880an.  14.B.E.R.1O00  1  –  —  —  —  a)  Russ-  nach
No.  20  land!No.  2
tragen
3.0  do.  15.  —-  -——  —  —  —a)10001  —  —  Meh11520
b)  1000
2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung.  Werden  Lagerregister  nach  §.  9  geführt,  so  bleiben  die  Spalten  7,  9,  10,  11,  13,  14  bis  18,  25  unausgefüllt.
        <pb n="325" />
                                                        —  305  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu  Danzig.  Blatt  1.
Abschreibung.
Nr. Zeit  der  Abschreibung  Weiterer  Nachweis
Darunter  des  Dar-  »
(Spalte Lagek-  Gat  u-  unterLager=  Benen-  Des  Registers  Bemer—
15)  raum  "  06.  Jahr  Monat  Ta  tung  in-  raum    nung  kungen
inländisch  ungs-  9  ländisch  des  Blatt  gen.
reg]  s  Re=  (Konto)  Nr.
ister  «
Prozent  9  kg  Prozent.  gisters
16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.
50  V  1  1880  Jan.  20.  Mehll  1520  50  V  B.  A.  RK.  2  36  Zollfrei
abzuschreiben

950  kg
Weizen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

44
        <pb n="326" />
        Anmeldung

des  August  Wolff  zu  Danzig.

Niederkonto  G.  M.  Blatt  1  Nr.  1.

Beilage  zum  Konto  G.  M.  Seite  1  Nr.  1.
Die  Beaussichtigung  übernehmen:

N.

N.

Muster  B
(zu  §.  5  des  Regulativs).

zum  Zwecke  der  Verarbeitung  von  Getreide  des  gemischten  Privattransitlagers

Abgegeben  den  16.  Januar  1880.

 

Zu  verarbeitendes  Getreide

 

Hergestellte  Fabrikate  nach

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  nach  Angabe  des  Lagerinhabers:  nach  Revisionsbefund:  Revisionsbefund:
Lau-  der
1  An-  Ort  des  heri-
  der  zustellenden  -  e
fende  Ge-  darunter  Ler-  Fabrikats  darunter  darunter  Bemerkungen
2  Nr.  bungat-  M  inlän=  Lager-arbeitung  Gat-  inländisch  Lager!  Gat-  inländischLagerim
  enge  1  Menge  nach  Menge  nach
tung  disches  raum  un  künf-  tung  raum  tung  raum
U  Konto  ZeitraumGat-  tiger  Spalte  5  Spalte  5
für  .
.  dieselbe  tung  Lagerkg Prozent
  raum  kg  Prozent  kg  Prozent
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  1232.  13.  14.  135.  16.  17.  18.
1.  2.  Wei. 2  000  Fünfig  Mühles  Nehl  V W  Wei- 22  000  Fünfzig  L Mebl  1  600|  Fünfzigs  V
zen  des  zen
Wolff
3  Tage
Datum.  Datum.  Datum.
Unterschrift.  Unterschrift.  Unterschrift.

 

 

 

 

 

 

Zu  Spalte  5  mit  Niederlage-Register  übereinstimmend.
Bemerkung.  Spalte  5,  12  und  16  sind  mit  Zahlen  und  Buchstaben  auszufüllen.
        <pb n="327" />
                                                      —  307  —

Muster  C
(zu  §.  7  des  Regulativs).

Beilage

zum

Niederlageregister  für  die  gemischten  Privattransitläger  von  Getreide

(6.  M.)

betreffend  die  Verarbeitung  des  Getreides  zu  Mühlenfabrikaten.

Zu  Konto  Nr.  1  des  Hauptregisters  G.  M.  Seite  1.

 

 

 

 

Nummer  Tag  Tag
Laufende  der  der  Abgabe  der  Revision
Anschreibung  der  der  Bemerkungen.
Nummer  im  Anmeldung  hergestellten
Konto  Mühlenfabrikate
1.  2.  2  42.  5.
J.  2  16.  Januar  1880.  19.  Januar  1880.

 

 

 

 

44*
        <pb n="328" />
        <pb n="329" />
                                                      —  309  —

Muster  D
(zu  §.  9  des  Regulativs).

Lager-Register  J
(für  Getreide)

des
gemischten  Privattransitlagers  für  zu  verarbeitendes  Getreide

des  Wilhelm  Bork

zu  Danzig

für  das  Jahr  1880.



Dieses  Register  enthält.  Blätter,  Das  Register  iiiit
welche  mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  an-  aufzubewahren.
gesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.  den  18
m  e  1  ,  ...  ...  ...
....  Ober--.  .  .  .  .  .  kontrolör
Ober  kontrolör.

Das  Register  wird  geführt  von

.................................
        <pb n="330" />
                                                         —  310  —

 

 

 

 

 

 

 

I.  Weizen.
Anschreibung.
Lau-  Zeit  der  a.  b.  Z.
Anschreibung  ausländisch  inländisch  Mischung
Nummer
fende  Be-Nr
  L  der  L  von  a  darunter  t
ager-  ager-  *  agermerkungen
Monat  Tag  Menge  Anmeldung  Menge  zu  b  inraum
  raum.  Menge  ländisch  raum
kg  kg  kg  Prozent.
1.  2  3.  4.  5.  6.  7  8.  9.  10.  II.  12.
1.Jannar  23.  8000  J  30  —  —  —  —  —
nach  No.  3
übertragen.
2.  do.  24.  —  —  31  2000I1I1I  —  —  —
3.0.  28.  —  —  —  —  —  a.  8000  „Zwanzig  II.  efr.  Abb.
  2  000  schreibung
10  000  No.  1  u.  2.
4.do.  28.  5000  1  40  —  —  —  —  —  fr.  Abschreibung

No.  3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung.  Die  Spalten  10  und  17  sind  mit  Zahlen  und  Buchstaben  auszufüllen.
        <pb n="331" />
                                                —  311  —

 

 

Abschreibung  (zur  Mühle).

 

 

 

 

 

 

Zeit

der  Abschreibung  Nummer

au-  ;  7  er
*  Menge  Darunter Bisheriger  Anschreibung  Bemerkungen.

inländisch  Lagerraum  im"
agerregist
Nr.  Monat  Tag  zetegi  er
Mühlenfabrikate
kg  Prozent

13.  14.  15.  16.  17.  18.  19.  20.

1.  Januar  28.  5  000  Zwanzig  II  1

2.  do.  29.  5  000  Zwanzig  II  2

3.  do.  30.  5  000  Nichts  I  3
        <pb n="332" />
        <pb n="333" />
                                                     —  313  —

Muster  E
(zu  §.  9  des  Regulativs).

Lager-Register  II
(für  Mühlenfabrikate)

des
gemischten  Privattransitlagers  für  zu  verarbeitendes  Getreide

des  Wilhelm  Bork

zu  Danzig

für  das  Jahr  1880.

 

Dieses  Register  enthält  Blätter,  Das  Register  0tt
welche  mit  einer  von  dem  Unterzeichneten  ange-  aufzubewahren.
siegelten  Schnur  durchzogen  siddpd.  ,  den  18
......  ,den......18..
...........  Ober-.....kontrolör.
Ober-.....  kontrolör.
        <pb n="334" />
                                                           —  314 —                                                               Anschreibung.

 

 

I.  Weizen.

 

 

Laufende  Zeit  de  Nummer
Anschreibun  er
1  sch  g  Gatt  Menge  Darunter,Lager=  Abschreihung  Bemerkungen.
"  Gattung  inländisch  raum  im  Lager-Monat
  Tag  register  für
Getreide
kg  Prozent.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.
1.  Jannar  28.  Mehl  4000  Zwanzig  V.  1
%fr.  Abschreibung  No.  1.
2.  do.  29.  do.  4  000  Zwanzig  V  2
3.  do.  30.  do.  4000  Nichts  VI  3  cfr.  Abschreibung  No.  2.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkung.  Die  Spalten  6  und  15  sind  mit  Zahlen  und  Buchstaben  auszufüllen.
        <pb n="335" />
                                                     —  315  —

 

 

 

 

 

 

 

Blatt  1.
Abschreibung.
Laufende  Zeit  der
Abschreibung  Gatt  Menge  Darunter  Bisheriger  Nummer  Bem  erkungen.
attun
Nr.  9  kg  inländisch  Lager-  der
Monat  Tag  «  raum.  Abmeldung
kg  Prozent.
10.  11.2.  13.  14.  15.  16.  17.  18.
1.  Februar  3.  Mehl  8  000  Zwanzig  V.  46
2.  do.  4.  do.  4  000  Nichts  VI  48

 

 

 

 

 

 

 

 

45*
        <pb n="336" />
                                                            —  316 —

Abmel.

von  Waaren  aus  dem  gemischten  Privat- 



 

 

 

 

 

 

 

des  Wilhelm  Bork
I.  Angabe  des  Abmelders.
Niederlage-Register  1l
bezw.  Der  Kolli  Der  Waaren  Anträge
Lagerregister.  und
Darunter
erkun
Konto  Zahl    (Spalte  8)  Lager-  Herkunft  Bemerkungen
Zeichen  der  des
bezw.  und  Art  Brotto-  Netto-!3:  raum
und  Gat-  inländisch  Waaren
Be-  Blatt  Nr.  der  Num-  gewicht  tung  gewicht  Abmelders
zeich-  Vernung
  packung  mern
kg  kg  Prozent.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  r.  8.  9.  10.  11.  12.
L.  R.  I.  1  1  80  W.  B.  8080  Weizen8000%wig  V  Mittelst  Begleit-Säcke
  1—80.  mehl  schein  1  nach
Hamburg  an  H.
Rose.
Datum.
Unterschrift.

 

 

 

Mit  dem  Niederlage-Register  übereinstimmend  (bei  Führung  eines  Lagerregisters  nach  §.  9  nicht  zu  bescheinigen).
Bemerkung.

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Der  Revisionsbefund  zu  Spalte  18  wird  auf  Grund  der  bescheinigten  Uebereinstimmung  der  Abmeldung  mit  dem
2.  Die  Spalten  9  und  18  sind  mit  Zahlen  und  Buchstaben  auszufüllen.
        <pb n="337" />
        dung

transitlager  von  zu  verarbeitendem  Getreide

 

—  317  —

Muster  F

u  §.  12  des  Regulativs).

Abgegeben  den  3.  Februar  1880.
Die  Revision  übernehmen:  N.  N.

 

 

 

 

 

 

 

 

zu  Danzig.
Zur  Versendung.
VI.  Weiterer  Nachweis
.  Bemerkungen
Der  Kolli  Der  Waaren  des  Registers  ub
im  er
Darunter  g  Kom=  angelegten  Ver-Zahl
  .  ( Spalte 17 )  «  der
Zeichen  (Spalte  17)  merzial-schluß,  Zahl  der
und  rt  undb  Nett  inländisch  raum  Benen—  Blatt  Nr.  sResi-Bleie  u.  s.  w.
ger-  Num=  gewich  ung  gewich  nung  -  *
mern
packung
kg  kg  Prozent.
13.  14.  15.  16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.
80  W.  B.  8080  Weizen8  O00  Ewanzig  V  B.  A.  R.  36  Jeden  Sack  mit
Säcke  1—80.  mehl  einem  Bleie  verschlossen.

Datum.
Unterschrift.

Niederlage-Register  bezw.  auf  Grund  der  Uebereinstimmung  der  Abmeldung  mit  dem  Lagerregister  abgegeben.
        <pb n="338" />
                                                        —  318  —

Die  von  Belfort  über  Lachapelle  nach  Aue  führende  Chaussee  wird  vom  1.  Juni  d.  J.  ab  als  Zollstraße
dem  zollpflichtigen  Verkehre  eröffnet  und  vom  gleichen  Tage  ab  in  Aue  ein  dem  Hauptzollamte  zu  Münster
i/Els.  unterstelltes  Nebenzollamt  II.  Klasse  errichtet.

 

Das  Königlich  sächsische  Untersteueramt  Wurzen  ist  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Rohtabacke
und  Tabackfabrikate,  welche  unter  Kolloverschluß  abgefertigt  werden,  ermächtigt  worden.

 

                                                 4.  Statistik.

 

Der  Bundesrath  hat  dem  nachstehend  abgedruckten  Verzeichnisse  derjenigen  Massengüter,  auf  welche  die  Bestimmung
  in  §.  11  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,
Anwendung  findet,  die  Zustimmung  ertheilt  und  zugleich  beschlossen,  daß  dasselbe  rücksichtlich  derjenigen  Güter,
welche  nicht  bereits  in  §.  11  Ziffer  3  a.  a.  O.  benannt  sind,  mit  dem  1.  Juni  d.  J.  in  Wirksamkeit  tritt.

Berlin,  den  26.  Mai  1880.

                           Der  Reichskanzler.
                              v.  Bismarck.

                                        Verzeichniß
derjenigen  Massengüter,  auf  welche  die  Bestimmung  in  §.  11  Ziffer  3  des  Gesetzes
vom  20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,  Anwendung  findet.

 

 

 

Nummer  Nummer
des  des
statisti-  statistischen
  Waarengattung.  schen  Waarengattung.
Waaren=  Waarenverzeich-
  verzeichnisses.
  nisses.
1.|Abfälle  von  der  Eisenfabrikation  (Hammer-  6.  Sonstige  Düngungsmittel,  als:  ausgelaugte
schlag,  Eisenfeilspäne)  und  von  Eisen-  Asche,  Kalkäscher,  Knochenschaum  oder
blech,  verzinntem  (Weißblech)  und  ver-  Zuckererde  und  Thierknochen  jeder  Art.
zinktem.  7.  Kleie  und  Malzkeime.
2.  Abfälle  von  Glashütten,  auch  Scherben  von  8.  Lumpen  aller  Art.
Glaswaaren.  9.  Papierspäne;  Makulatur,  beschriebene  und
3.  Leimleder,  auch  abgenutzte  alte  Lederstücke  bedruckte.
und  sonstige  zur  Verwendung  als  Fabri-  10.  Alte  Fischernetze,  altes  Tauwerk  und  alte
kationsmaterial  geeignete  Lederabfälle.  Stricke,  gezupfte  Charpie.
4..  Guano,  natürlicher.  11.Sonstige  Abfälle,  soweit  sie  nicht  wie  die
5.  Anderer  thierischer  Dünger.  Rohstoffe,  von  welchen  sie  herstammen,
        <pb n="339" />
                                                         —  319  —

 

 

 

Nummer  Nummer
des  des
statisti-  statistischen
  Waarengattung.  schen  Waarengattung.
Waaren=  Waarenverzeich-
  verzeichnisses.
  nisses.
zu  behandeln  sind,  als  Blut  von  geschlach.  144.  Vitriole  aller  Art.
tetem  Vieh,  Reisabfälle,  Thierflechsen  154.Roheisen  aller  Art.
Treber  u.  dergl.  155.  Brucheisen  und  Eisenabfälle,  soweit  nicht
12.  Baumwolle,  rohe.  unter  Nr.  1  genannt.
13.—.,  kardätschte,  gekämmte,  gefärbte.  181.Cement.
68.  Alaun.  182.  Graphyt  (Reisblei,  Wasserblei).
70.  Chorkalk.  183.Gyps.
82.  Soda,  kalzinirte.  184.  Kalk  (Kalkstein,  gebrannter  und  gelöschter
83.  Soda,  rohe,  natürliche  oder  künstliche;  kry-  Kalk).
stallisirte  Soda.  185.  Kaolin  (Porzellanerde).
84.  Pottasche.  186.  Kreide,  rohe.
85.  Wasserglas.  187.  Kryolith.
88.  Ammoniak,  kohlensaures;  Salmiak,  Sall!ll88.  Schwerspath  in  Stücken.
miakgeist.  189.  Farbenerden  aller  Art.
89.  Ammoniakl,  schwefelsaures.  190.  Andere  Erden  und  Mineralien,  als  Kies,
106.  Eis.  Grand,  Sand,  Sclamm,  Mergel,  Mör-„
  #  tel,  Lehm,  Thon,  Pfeifenerde,  Alaunerde,
Farbhölzer,  und  zwar:  Infusorienerde,  Gartenerde,  Feldspath,
107.Blauholz;  in  Blöcken,  gemahlen,  geraspelt  Flußspath,  Kalkspath,  Kieserit,  Carnallit,
108.  Gelbholz  oder  in  ähnlicher  Weise  zer-  Borazit  und  dergleichen.
109.  Rothholz  kleinert.  191.  Blei=  und  Kupfererze,  auch  silberhaltige.
110.  Galläpfel  und  Knoppern,  auch  gemahlen.  192.  Braunstein.
118.  Kali,  schwefelsaures  und  salzsaures  (Chlorz93.  Eisenerze,  Eisen=  und  Stahlstein.
kalium).  194.  Nickelerze.
120.  Knochenkohle.  195.  Schwefelkies.
121.  Knochenmehl.  196.  .Zinkerze  (Galmei,  Zinkblende  u.  dergl.).
126.  Mineralwasser,  künstliches  und  natürlichess,  197.  Andere  Erze,  als:  Zinnerze,  Kobalterze,
einschließlich  der  Flaschen  und  Krüge.  Antimon-,  Wismutherze;  Erzschlacken,
128.  Natron,  schwefelsaures  (Glaubersalz).  Schlackenwolle.
130.  Palm=  und  Kokosnüsse  und  Theile  von  203.Flachs.
solchen.  204.  Hauf.
131.  Salpeter,  Chilisalpeter.  205.  HOeede  und  Werg  von  Flachs  und  Hauf.
132.  —,  anderer,  roh  und  gereinigt.  206.  Andere  vegetabilische  Spinnstoffe,  wie  chine-133.
  Salpetersäure.  sisches  Gras  2c.  (wegen  Baumwolle,  Jute,
134.  Salzsäure.  Manillahanf  und  Kokosfasern  s.  Nr.  12/13
136.  Schwefel,  roh  und  gereinigt.  bezw.  372/373).
137.,  Schwefelsäure.  207.  Weizen.
138.  Seegras.  208.Roggen.
140.  Superphosphate.  209.  Hafer.
        <pb n="340" />
                                              —  320   —

 

 

 

Nummer  Nummer
des  des
statisti-  statistischen
  Waarengattung.  schen  Waarengattung.
Waaren-  Waarenverzeich-
  verzeichnisses.
  nisses.
210.  Andere  nicht  besonders  genannte  Getreide=  271.  Brennholz,  Reisig,  auch  Besen  von  Reisig.
arten.  272.  Holzkohlen.
211.  Hülsenfrüchte.  273.  Korkholz,  auch  in  Platten  und  Scheiben.
212.  Gerste.  274.  Lohkuchen  (ausgelaugte  Lohe  als  Brenn-213.
  Mais.  material).
214.  Buchweizen.  aus  282.  Rohe  Knochen  (als  Schnitzstoff),  Hufe  und
216.  Anis.  Klauen,  Muschelschalen  (mit  Ausnahme
217.  Fenchel.  der  Perlmutterschalen).
218.  Coriander.  283.  Holzborke  und  Gerberlohe.
219.  Kümmel.  284.  Bau=  und  Nutzholz,  roh  oder  blos  mit  der
220.  Raps  und  Rübsaat.  Axt  vorgearbeitet:  europäisches,  hartes.“)
221.  Leinsaat.  285.  Bau=  und  Nutzholz,  roh  oder  blos  mit  der
222.  Sesam.  Axt  vorgearbeitet:  europäisches,  weiches.")
223.  Senf,  roher  (Senssaat).  286.  Außereuropäische  Hölzer  (Cedern-,  Eben-,
224.  Erdnüsse.  Jacaranda-,  Mahagoni-,  Polisander-,
225.  Palmkerne.  Pockholz,  Pitsch-pine-,Teakholz  u.  dergl.).
226.  Kleesaat.  287.  Bau=  und  Nutzholz,  gesägt  oder  auf  ande-227.
  Grassaat.  rrem  Wege  vorgearbeitet  oder  zerkleinert:
228.  Heu.  Faßdauben  und  ähnliche  Säg=  oder
229.  Stroh  und  Schilf.  Schnittwaaren;  alle  diese  Gegenstände
230.  Kartoffeln.  aus  europäischem  hartem  Holz.
aus  235..  Baumwollensamen,  Hanfsamen,  Mohnsamen,  288.  —  aus  europäischem  weichem  Holz.
Bucheckern,  Eicheln,  wilde  Kastanien.  289.  Ungeschälte  Korbweiden  und  Reifenstäbe.
236.  Futterkräuter.  291.  Geschälte  Korbweiden.
237.  Lebende  Bäume  und  Sträucher,  auch  in295.  Holz  in  geschnittenen  Fournieren  und  un-Kübeln,
  Setzlinge,  Blumen  und  Blumen-  eingelegte  Parketbodentheile.
zwiebeln,  auch  in  Töpfen  und  Kübeln.  303.  Hopfen.
238.Grünes  und  anderes  naturfarbiges  gemeines  316.  Kautschuck  und  Guttapercha,  roh  oder  ge-Hohlglas
  (Glasgeschirre),  weder  gepreßt,  reinigt,  ,
nochgefchlissen,nochabgerieben,auch372.Jute,roh,geröstet,gebrochmodergemit
  ordinärer  Beflechtung  von  Weiden,  hechelt.
Binsen,  Stroh  oder  Rohr.  373.  Manillahauf  (auch  mexikanische  Fiber)  und
252.  „Borsten.  Kokosfasern,  roh,  geröstet,  gebrochen  oder
254.  Rohe  Bettfedern.  gehechelt.

 

 

 

 

*)  Als  harte  Hölzer  gelten  insbesondere:  Ahorn,  Akazie,  Birke,  Buche,  Eiche  Esche,  Kern-  und  Steinobstbaum,  Nußbaum,
  Ulme;  als  weiche:  Fichte,  Kiefer,  Tanne,  Lärche,  Erle,  Linde,  Pappel,  Roßkastanie,  Weide.
        <pb n="341" />
                                                 —  321  —

 

 

 

Nummer  Nummer
des  des
statisti-  statistischen
  Waarengattung.  schen  Waarengattung.
Waaren=  Waaren
verzeich-  verzeichnisses.

  nisses.

425.  Heringe,  gesalzene.  aus  542.  Frische  Fische.

455.  Salz  (Koch-,  Siede-,  Stein-,  Seesalz),  so-548.  Gewöhnliche  Mauersteine;  feuerfeste  Steine.
wie  alle  Stoffe,  aus  welchen  Salz  auss  549.  Dachziegel,  Thonröhren,  nicht  glasirt.
geschieden  zu  werden  pflegt.  551.  Glasirte  Dachziegel  und  Mauersteine;  Thon-482.

  Feste  Rückstände  von  der  Fabrikation  fetter  fließen;  architektonische  Verzierungen,  auch
Oele,  auch  gemahlen  (Oelkuchen,  Palm-  aus  Terrakotta.
kernkuchen,  Kokoskuchen  u.  s.  w.).  573.  Schafwolle,  roh,  auch  gewaschen.

489.  Halbzeug  aus  Lumpen,  gebleicht  oder  un-574.  Alpaccawolle,  Kaschmirwolle,  Kameel-,
gebleicht.  Ziegen=  und  Angorahaar,  roh,  auch  ge-520.

  Steine,  rohe,  oder  blos  behauene.  waschen.

521.Mühlsteine,  auch  mit  eisernen  Reifen.  576.  Andere  Haare  (mit  Ausnahme  der  Menschen-527.

  Steinkohlen.  und  Pferdehaare,  sowie  der  Borsten).

528.  Koaks.  577.  Sdhoddy,  Flockwolle,  Kämmlinge.

529.  Braunkohlen.

530.  Torf,  Torfkohlen.

 

 

 

 

                                            5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                             Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  Juni  d.  J.  wird  an  der  Bahnstrecke  Pirna—Kamenz  der  sächsischen  Staatsbahnen  die  zwischen
den  Stationen  Arnsdorf  und  Dürrröhrsdorf  errichtete  Haltestelle  Dittersbach  für  den  Personenverkehr
eröffnet  werden.

Berlin,  den  26.  Mai  1880.

                              In  Vertretung:  Körte.

 

                                    6.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Altona  wird  am  14.  Juni  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt

begonnen

werden.

 

40
        <pb n="342" />
                                                          —  322  —

Das  im  Jahre  1874  in  Sunderland  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  eiserne  Vollschiff
„Olive"“  von  846,59  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  des  hamburgischen  Staatsangehörigen  Gustav  Heinrich  Martin  Hinsch  zu  Hamburg  das  Recht  zur
Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Hamburg  zum
Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  11.  d.  M.  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Swansea  ein  Flaggenattest
ertheilt  worden.

 

                                                   7.  Kon  sulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  bisherigen  ersten  Vize-Konsul  bei  dem  General-Konsulate  in  Konstantinopel  von  Aichberger
zum  Konsul  in  Amoy
und
den  Dr.  jur.  Hermann  Rettich  zum  Vize-Konsul  für  den  Hafen  von  London
zu  ernennen  geruht.  Letzterem  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  8.  November  1867  §  20  die  allgemeine
Ermächtigung  zur  Abhörung  von  Zeugen  und  zur  Abnahme  von  Eiden  ertheilt  worden.

 

Den  Kaiserlichen  General-Konsul  in  Shanghai,  Dr.  Focke,  ist  auf  Grund  der  Reichsgesetze  vom  4.  Mai
1870  §.  1  und  vom  6.  Februar  1875  §.  85  für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt
worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Neichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen,  und  die
Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Dem  zum  französischen  General  Konsul  in  Hamburg  ernannten  Herrn  de  Pina  de  St.  Didier  ist
das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanw's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  im  Berlin.
        <pb n="343" />
                                                    Central-Blatt

                                              für  das

                                      Deutsche  Reich.

                                     Herausgegeben

                                                  im

                                Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgang.  «

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete

Berlin,  Freitag,  den  4.  Juni  1880.

.  Seite  323

1

3.

 

Zoll-  und  Steuer-Wesen:

Nr..  23.

Dienstvorschriften,  betreffend
die  Besteuerung  des  Tabacks;  —  Regulativ,  betreffend  die

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-  .  »  Niederlagen  für  unversteuerten  inländischen  Taback  327
2.  Eisenbahn-Wesen:  E  Bahnstrecken  und  
    Eröffnung  der  neuer Bahnstrecken  und Station,  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggen-—
  Eröffnung  des  neuen  Empfangsgebäudes  der  Berlin-  attestetes..  U  388
Anhaltischen  Eisenbahn  326  5.  Konsulat-Wesen:  Todesfall  388
                             1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                    Ausweisung  von  Auständern  hus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  *.'’  (Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–    Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                         Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.IFranz  Müchel,  28  JSahre,  geboren  zusLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  12.  Mai
Mangelgehülfe,  Sahlenbach,  aus  Roch=  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
litz,  Bezirk  Starken-  Frankfurt  a./O.,
bach,  Böhmen,  g
2.  Anton  Ruß,  Maurer,  37  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische20.  Mai
Mies  bei  Karlsbad,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

 

 

Böhmen,

 

Posen,

 

 

47
        <pb n="344" />
                                                        —  324  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Da  des

7  »  Ausweisung  weisungs-#

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

l
3.Johann Kornas, 34 Jahre, aus War-«Landstreichen und Bev Königlichpreußische 23.April
Hüttenarbeiter,  schau,  teln,  Bezirksregierung  zu|d  J.

Oppeln,

4.  Josef  Hanisch,  43  Jahre,  aus  Roth-desgleichen,  Königlich  preußische18.  Mai
Schuhmachergeselle,  Kosteletz,  Böhmen,  -  Zezirlksregierung  zud.J.

reslau,

5.  Johann  Dinter,  23  Jahre,  aus  Pohor  Landstreichen  und  Er--dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tagearbeiter,  bei  Neustadt,  Böhmen,  regung  ruhestörenden

Lärms,

6.  Niels  Christian  38  Jahre,  aus  Viborg,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  22.  Mai
Svendsen,  Tisch-mzuf  Jütland,  Däne=  -teln,  Bezirksregierung  zu|  d.  J.
ler,  mark,  Schleswig,

7.  Die  Arbeiter:  Betteln,  nach  mehra)
  Johann  Mag-4  Jahre,  ·  maliger  rechtskräftinusson,

  ger  Verurtheilung
b)  Johannes  31  Jahre,  wegen  der  gleichensdieselbe  Behörde,  desgleichen.
Magnusson,  beide  aus  Oster-Thor-  Uebertretung  innersas,
  Schweden,  halb  der  letzten  drei
Jahre,  1

8.  Salomon  Hirsch  28  Jahre,  aus  Lucknick,  Landstreichen,  Königlich  preußische  18.  Mai
Abromowitz,  Gouvernement  Kowno,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Lehrer,  Russisch-Polen,  Wiesbaden,

9.  Anton  Strasky,20  Sahre,  aus  Lomnitz,  Landstreichen  und  Bet-fdieselbe  Behörde,  19.  Mai
Tapezierergehülfe,|  Böhmen,  teln,  d.  J.

10.)  Chaim  Rubin  25  Jahre,  Dv

Kopeliowitsch
Rothblud,  «
b)JermaKrelen-58Iahre,  desgleichen,  Königlich  preußische  20.  Mai
stein,  beide  aus  Stawiski,  Bezirksregierung  zud  I.
Gouvernement  Lomza,  Kassel,
Russisch-Polen,  .
11.|Gottfried  Bruckner,29  Jahre,  aus  Sandldfdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
ehemaliger  Lehrer,  bei  Freistadt,  Ober-Oesterreich,
  .«
12.ChristianNeumann,63Jahre,augRottevdeggleichem  Königlichpreußischedesgleichem
Seemann,  dam,  Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,
        <pb n="345" />
                                                     —  325   —

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
3  .  r  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

13.  Josef  Maringer,  geboren  1857,  aus  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas--17.  April

Webergeselle,  Böhmkirchen,  Bezirkteln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
Wiener-Neustadt,  Un-  -
ter-Oesterreich,
14.  Anton  Mühlbauer,  geboren  1856,  aus  Bre-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Handschuhmacher,  genz,  Bezirk  Bregenz,
Vorarlberg,
15.  Leopold  Kratochwil,geboren  1860,  ausLandstreichen,  Betteln,  dieselbe  Behörde,  8.  Mai
Schuhmacher,  Jistebnitz,  Bezirk  Sel=  Angabe  falschen  Na-  d.  I.
can,  Böhmen,  mens,  Gebrauch  eines
falschen  Legitimations-=papieres
  und  Fälschung
eines  solchen,
16.  Tosef  Kotal,  Tage-geboren  1850,  aus  Stra-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
löhner,  konitz,  Bezirk  Stra-4eln,
konitz,  Böhmen,
17.  Marie  Tolavora,25  Jahre,  geboren  undsgewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  sächsische  24.  April
Dienstmädchen,  ortsangehörig  zu  Ne-  Kreishauptmann=  d.  J.
bilau  bei  Pilsen,  Böh-  schaft  zu  Bautzen,
men,  "
18.  Josee  Hille,  geboren  am  3.  Dezember  Betteln,  nach  mehrma-Dieselbe  Behörde,  27.  April
Strumpfwirker,  1840  und  ortsange=  liger  rechtskräftiger  Ver-  d.  J.
hörig  zu  Nixdorf,  urtheilung  wegen  der
Böhmen,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  und  Gebrauch
  eines  gefälschten
Legitimationspapiers,
19.  Haskel  Wolf,  30  Jahre,  aus  Bogucic,  Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  badi-19.  Mai
Lehrer,  Kreis  Bochnia,  Ga=  teln,  scher  Landeskom-  d.  I.
lizien,  missär  zu  Mannheim,

20.  JSakob  Orelly,  43  Jahre,  aus  Diessen-Landstreichen,  Großherzoglich  hessi-27.  Februar
hofen,  Kanton  Thur-  sches  Kreisamt  zul  d.  J.
gau,  Schweiz,  Darmstadt,

21.Thomas  Probst,geboren  am  15.  Augustfdesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-24.  Mai

Schreiner,  1843  und  ortsange-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
hörig  zu  Holderbank,
Kanton  Solothurn,
Schweiz,

 

 

 

 

 

 

47*
        <pb n="346" />
                                             —   326   —                                                                                                              2.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  8,9  km  lange  Bahnstrecke  Niedermendig  —  Mayen,  Fortsetzung
der  Bahnstrecke  Andernach—Niedermendig,  mit  den  Stationen  Cottenheim  und  Mayen,  wird  am  29.  Mai  für
den  Personen=  und  Gepäckverkehr  und  am  7.  Juni  d.  J.  auch  für  den  Eilgut=  und  Güterverkehr  eröffnet.

Berlin,  den  30.  Mai  1880.

 

An  1.  Juni  d.  J.  wird  die  zur  Main-Neckar-Eisenbahn  gehörige,  7,,  km  lange  Bahnstrecke  Friedrichsfeld
  —Schwetzingen,  welche  die  Bahnlinie  Frankfurt  a.M.—Friedrichsfeld  mit  der  badischen  Rheinthalbahn
und  der  Bahnlinie  Heidelberg  —Speyer  verbindet,  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

An  demselben  Tage  findet  die  Eröffnung  des  Güterverkehrs  auf  der  Haltestelle  Sprendlingéen  der
Main-Neckar-Eisenbahn  statt.

Berlin,  den  31.  Mai  1880.

 

Am  4.  d.  M.  ist  die  von  der  Strecke  Oberhausen—Carl  der  Bergisch-Märkischen  Emscherthalbahn  nach  dem
in  der  Gemeinde  Dellwig  gelegenen  Schachte  Christian  Levin  abzweigende,  0,60  km  lange  Anschlußbahn  dem
öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden.

Berlin,  den  31.  Mai  1880.

 

Am  20.  v.  M.  ist  an  der  Bahnstrecke  Kattowitz  Jägerndorf  der  Oberschlesischen  Eisenbahn  die  zwischen  den
Stationen  Jägerndorf  und  Leobschütz  errichtete  Haltestelle  Mocker  für  den  Personenverkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  1.  Juni  1880.

 

Die  Station  Elster  an  der  Bahnlinie  Reichenbach  —  Eger  der  Sächsischen  Staatsbahn  führt  fortan  die  Bezeichnung
  „Bad  Elster“.
Berlin,  den  1.  Juni  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  der  provisorische  Bahnhof  der  Berlin-Anhaltischen  Eisenbahn  zu  Berlin  (am  Ausgange
der  Trebbinerstraße)  für  den  Personenverkehr  geschlossen  und  dafür  das  am  Askanischen  Platz  errichtete
Empfangsgebäude  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  2.  Juni  1880.

                            In  Vertretung:  Körte.
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                                         —  327  —
                         3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

                               Dienstvorschriften,

                                   betreffend
                        die  Besteuerung  des  Tabacks.
                                Vom  29.  Mai  1880.

 

 

Nach  Beschluß  des  Bundesraths  vom  29.  Mai  1880  werden  zur  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die
Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  und  der  zugehörigen  Bekanntmachung
  des  Reichskanzlers  vom  25.  März  1880  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  153)  die
nachstehenden  Vorschriften  erlassen.

1.  Anmeldung  der  Tabackpflanzungen  und  prüfung  des  angemeldeten  Flächeninhalts  derselben.

                                                       §.  1.
Zu  §§.  3  und  24  des  Gesetzes  und  §§.  1  und  26  der  Bekanntmachung.

Die  Gemeindebehörden  der  Taback  bauenden  Orte  sind  von  den  Steuerhebestellen  rechtzeitig  mit
einer  hinlänglichen  Anzahl  von  Formularen  zu  den  Anmeldungen  über  die  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke
  (Muster  a  der  Bekanntmachung)  zu  versehen.  In  diese  Formulare  ist  nach  Anleitung  des  Musters  1  Muster  75
der  für  die  Festsetzung  der  gewichtssteuerpflichtigen  Tabackmengen,  beziehungsweise  der  Flächensteuer  dder
firirten  Gewichtssteuer  erforderliche  Vordruck  aufzunehmen.

Jeder  Anmeldende  erhält  über  die  erfolgte  Anmeldung  von  der  Steuerhebestelle  eine  Bescheinigung
nach  Muster  2.  Mister.

Die  bei  der  Steuerhebestelle  eingereichten  Anmeldungen  werden,  nachdem  auf  denselben  der  Tag  der  2
Uebergabe  angemerkt  ist,  in  ein  nach  Muster  3  zu  führendes  Anmelderegister  unter  laufenden  Nummern  Muster.  3
eingetragen.  —

Für  jede  Taback  bauende  Gemeinde  wird  ein  besonderes  Heft  dieses  Registers  angelegt.  Ende  Juli
werden  die  einzelnen  Hefte  nach  der  alphabetischen  Reihenfolge  der  Taback  bauenden  Gemeinden  für  jeden
Steuerhebebezirk  geordnet.

                                                         §.  2.
Zu  §§.  4  und  24  des  Gesetzes  und  §.  2  der  Bekanntmachung.

Die  Steuerhebestelle  trägt  die  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke,  welche  der  Gewichtssteuer  unterliegen,
  oder  hinsichtlich  deren  die  Art  der  Besteuerung  noch  nicht  feststeht  (§.  26  des  Gesetzes),  nach  der
alphabetischen  Reihenfolge  der  Namen  der  Tabackpflanzer  in  ein  für  jede  Taback  bauende  Gemeinde  nach
Muster  4  zu  führendes  Revisionsregister  ein  und  übersendet  längstens  bis  zum  31.  Juli  des  Erntejahres  Mus#rsämmtliche
  Anmeldungen  dem  Oberkontrolör.
Die  nach  Aufstellung  des  Revisionsregisters  noch  eingehenden  Anmeldungen  (§.  3  Absatz  2  des
Gesetzes)  sind  in  das  Anmelderegister  einzutragen  und  dem  Oberkontrolör  alsbald  nach  dem  Eingang  ebenfalls
  zuzustellen.
Soweit  sie  sich  auf  Grundstücke  beziehen,  welche  der  Gewichtssteuer  unterliegen  oder  hinsichtlich  deren
die  Art  der  Besteuerung  noch  nicht  feststeht,  sind  sie  in  einem  Anhang  zu  dem  Revisionsregister  zu  verzeichnen.

                                                       §.  3.

Die  Prüfung  des  Flächeninhalts  der  Tabackpflanzungen  liegt  dem  Oberkontrolör  ob,  welcher  hierbei
durch  einen  anderen  Steuerbeamten  vertreten  werden  kann.  Soweit  erforderlich,  ist  bei  der  Prüfung  ein
zur  Auskunftsertheilung  über  die  vorhandenen  Tabackpflanzungen  geeigneter,  auf  Antrag  des  Steuerbeamten
von  der  Gemeindebehörde  zu  bezeichnender  Ortseinwohner  zuzuziehen.  Die  Zuziehung  des  Gemeindevorstehers
oder  eines  Stellvertreters  ist  nur  dann  erforderlich,  falls  das  Ergebniß  der  Prüfung  von  der  Anmeldung
abweicht  und  von  dem  Pflanzer  nicht  sofort  als  richtig  anerkannt  wird  (§.  2  Absatz  2  der  Bekanntmachung).
        <pb n="348" />
                                                      —  328  —

Die  Ermittelung  des  Flächeninhalts  der  der  Gewichtssteuer  unterliegenden  Tabackpflanzungen  kann
*  bei  Gelegenheit  der  amtlichen  Festsetzung  der  von  dem  Pflanzer  zu  vertretenden  Tabackmenge  §§.  6  ff.)
erfolgen.
berich  Den  Tabackpflanzern  ist  es  gestattet,  die  übergeberen  Anmeldungen  bis  zum  Beginn  der  Prüfung
zu  berichtigen.
Die  Oberinspektoren  haben  probeweise  Nachprüfungen  vorzunehmen.

                                                 §.  4.

Der  ermittelte  Flächeninhalt  jedes  einzelnen  Grundstücks  ist  in  die  hierfür  vorgesehene  Spalte  der
kunsnsnen  einzutragen  und  von  den  Beamten,  welche  die  Prüfung  vorgenommen  haben,  als  richtig  zu
bescheinigen.

Ueber  die  entdeckten  Unterlassungen  und  Unrichtigkeiten,  welche  nach  dem  Gesetze  Bestrafung  nach
sich  ziehen,  ist  eine  Verhandlung  aufzunehmen  (§.  2  Absatz  2  der  Bekanntmachung)  und  der  Steuerhebestelle
zur  weiteren  Verfolgung  zu  übersenden.

Bei  denjenigen  Grundstücken,  bei  welchen  die  Flächensteuer  oder  fixirte  Gewichtssteuer  zur  Anwendung
  kommen  soll  (§§.  36  und  37),  vermerkt  der  Oberkontrolör  dies  in  Spalte  5  der  Anmeldung  und  giebt
die  Anmeldungen  nach  geschehener  Ermittelung  des  Flächeninhalts  der  Pflanzungen  an  die  Steuerhebestelle
zurück.  Letztere  hat  diese  Grundstücke,  insoweit  dieselben  vorläufig  in  das  Revisionsvegister  aufgenommen
worden  sind  (§.  2),  darin  zu  streichen.

2.  Bastung  des  Tabackpflanzers  für  die  Vorführung  des  Tabacks  zur  Verwiegung.

                                               §.  5.
                                   Zu  §.  5  des  Gesetzes.

Insofern  nach  der  Anmeldung  der  Tabackpflanzung  und  vor  Beendigung  der  Ernte  ein  Wechsel  in
der  Person  des  Inhabers  von  angemeldeten  Grundstücken  eintritt,  ist  der  Besitzwechsel  auf  Grund  der  nach
§.  5  des  Gesetzes  einzureichenden  schriftlichen  Anzeige  in  der  Anmeldung,  dem  Anmelderegister  und  dem
Revisionsregister  anzumerken.  Umfaßt  die  Anmeldung  nur  ein  Grundstück,  oder  sind  sämmtliche  in  der  Anmeldung
  aufgeführten  Grundstücke  in  den  Besitz  desselben  neuen  Inhabers  übergegangen,  so  genügt  die  Durchstreichung
  des  Namens  des  Anmelders  und  die  Eintragung  des  Namens  des  neuen  Inhabers.  Sind  von
mehreren  in  einer  Anmeldung  aufgeführten  Grundstücken  nicht  sämmtliche  in  den  Besitz  eines  anderen  oder
sind  dieselben  an  verschiedene  neue  Besitzer  übergegangen,  so  ist  für  jeden  der  neuen  Besitzer  mit  Benutzung
der  Formulare  nach  Muster  1  ein  Auszug  aus  der  Anmeldung  anzufertigen  und  die  ursprüngliche  Anmeldung,
  sowie  das  Revisionsregister  entsprechend  zu  ändern.  Die  Auszüge  erhalten  dieselben  Nummern,  wie
die  zernghen  Anmeldungen  und  sind  durch  Buchstaben,  welche  den  Nummern  beigefügt  werden,  zu
unterscheiden.

Die  Steuerhebestelle  hat,  sofern  die  Anmeldung  sich  bei  dem  Eingang  der  Anzeige  in  den  Händen
des  Oberkontrolörs  befindet,  diesem  alsbald  Mittheilung  von  dem  Besitzwechsel  zu  machen,  worauf  der  Oberkontrolör
  das  Weitere  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Bestimmungen  zu  veranlassen  hat.

Die  Anzeige  und  die  Anmeldungsauszüge  sind  der  ursprünglichen  Anmeldung  beizufügen.

3.  Ermittelung  der  zu  vertretenden  Blätterzahl  oder  Gewichtsmenge.

                                                    §.  6.
Zu  §.  6  des  Gesetzes  und  §.  3  der  Bekanntmachung.

Das  Hauptamt  hat  auf  Antrag  des  Oberkontrolörs  Entscheidung  darüber  zu  treffen,  ob  die  nach
§.  6  des  Gesetzes  erforderliche  Festsetzung  der  Menge  des  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellenden  Tabacks
nach  der  Blätterzahl  oder  nach  dem  Gewicht  erfolgen  soll.  Da  bei  dem  ersteren  Verfahren  im  allgemeinen
genauere  Resultate  erzielt  werden,  so  hat  dasselbe  die  Regel  zu  bilden.  Die  Festsetzung  nach  dem  Gewicht
empfiehlt  sich  nur  dann,  wenn  die  Erfahrungen  aus  früheren  Jahren  genügende  Anhaltspunkte  für  eine  zuverlässige
  Schätzung  darbieten.
        <pb n="349" />
                                          —  329  —

                                        §.  7.
                             Zu  §.  7  des  Gesetzes.

Der  Oberkontrolör  hat  sich  über  den  Stand  der  Tabackpflanzungen  in  seinem  Bezirk  genau  auf
dem  Laufenden  zu  halten  und  nach  Anleitung  des  Hauptamtsvorstandes  für  jede  Gemeinde  den  Tag,  an
welchem  zur  amtlichen  Festsetzung  der  vom  Pflanzer  zu  vertretenden  Tabackmenge  geschritten  werden  soll,
derart  zu  bestimmen,  daß  eine  Einsammlung  der  Tabackblätter  vor  der  Festsetzung  der  zu  vertretenden  Menge
(6.  22  Ziffer  4  des  Gesetzes)  thunlichst  vermieden  wird.

Der  Oberkontrolör  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  dieser  Zeitpunkt  der  Gemeindebehörde  und  durch  diese
den  Tabackpflanzern  rechtzeitig  bekannt  gemacht  werde.

                                               §.  8.

Die  Festsetzung  der  Menge  des  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellenden  Tabacks  nach  der  Blätterzahl
  ist  durch  den  Oberkontrolör  unter  Zuziehung  eines  Steueraufsehers  und  eines  Stellvertreters  der  Gemeindebehürde
  vorzunehmen.  Der  Oberkontrolör  hat  letztere  rechtzeitig  zur  Bezeichnung  eines  Stellvertreters
einzuladen.

Soll  die  Festsetzung  nach  dem  Gewicht  erfolgen,  so  hat  der  Oberkontrolör  sich  mit  der  Gemeindebehörde
  wegen  Ernennung  eines  Sachverständigen  für  die  zur  Abschätzung  der  Gewichtsmenge  einzusetzende
Schätzungskommission  in  Benehmen  zu  setzen.  Der  von  der  Steuerbehörde  für  den  gleichen  Zweck  zu  ernennende
  Sachverständige  wird  auf  Antrag  des  Oberkontrolörs  vom  Hauptamte  berufen.  In  eiligen  Fällen
kann  die  Berufung  vom  Oberkontrolör  selbständig  bewirkt  werden.

                                                     §.  9.  

Behufs  Festsetzung  der  zu  vertretenden  Blätterzahl  ist  zunächst  die  Zahl  der  Pflanzen  möglichst
genau  zu  ermitteln.  Da  die  Pflanzungen  in  geraden  Reihen  und  mit  gleichen  Abständen  der  einzelnen
Pflanzen  von  einander  innerhalb  der  Reihen  anzulegen  sind,  wird  die  Zahl  der  Pflanzen  in  der  Regel  aus
der  Zahl  der  Reihen  und  der  auf  eine  Reihe  kommenden  Pflanzen  durch  Berechnung  gefunden  werden  können.

Die  durchschnittliche  Blätterzahl  ist  unter  Einhaltung  des  im  §.  4  der  Bekanntmachung  zu  a  angegebenen
  Verfahrens  durch  eine  probeweise  Zählung  zu  ermitteln.  Die  Sandblätter  (§.  12  der  Bekanntmachung)
  werden  bei  der  Festsetzung  der  zu  vertretenden  Blätterzahl  mitgezählt,  die  Grumpen  dagegen  nicht.

                                                      §.  10.

Wird  die  Ermittelung  auf  die  Festsetzung  der  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellenden  Gewichtsmenge
  gerichtet,  so  ist  von  der  hierzu  berufenen  Schätzungskommission  unter  Berücksichtigung  der  Verhältnisse
der  Ertrag  jedes  einzelnen  Grundstücks  an  Ort  und  Stelle  zu  schätzen.  Die  Schätzung  ist  auf  die  mindestens
zur  Verwiegung  zu  stellende  Gewichtsmenge  an  dachreifem  trockenem  Taback  zu  richten.  Die  Sandblätter  und
Grumpen  sind  in  die  zu  schätzende  Gewichtsmenge  einzubegreifen.

Wo  genügende  Unterlagen  für  die  Gewichtsabschätzung  nicht  vorliegen,  ist  zur  Gewinnung  geeigneter
Anhaltspunkte  auf  einzelnen  zweckmäßig  ausgewählten  Grundstücken  zu  einer  Zählung  der  Pflanzen  und  zur
Ermittelung  der  durchschnittlichen  Blätterzahl  zu  schreiten.

                                                     §.  11.

Die  festgesetzte  Blätterzahl  oder  Gewichtsmenge  trägt  der  Oberkontrolör  in  die  betreffenden  Spalten
der  Anmeldung  nach  Maßgabe  des  Vordrucks  für  jedes  angemeldete  Grundstück  einzeln  ein  und  bildet  die
Summen  für  die  von  den  einzelnen  Tabackpflanzern  zu  vertretenden  Tabackmengen.  Die  Einträge  sind  seitens
der  Steuerbeamten  und  des  Stellvertreters  der  Gemeindebehörde,  beziehungsweise  seitens  der  Mitglieder  der
Schätzungskommission  durch  Namensunterschrift  als  richtig  zu  bescheinigen.

Hierauf  sind  die  Anmeldungen  an  die  Steuerhebestelle  zurückzusenden.

                                                        §.  12.

Die  Steuerhebestelle  überträgt  die  Ergebnisse  der  Prüfung  und  Festsetzung  für  jedes  einzelne  Grundstück
  aus  den  Anmeldungen  in  die  Spalten  6  bis  10  des  Revisionsregisters  (Muster  4)  und  stellt  dieses  Register
  der  Gemeindebehörde  zur  Offenlegung  zu.  Zeit  und  Ort  der  letzteren  sind  durch  die  Gemeindebehörde
nach  dem  Empfang  des  Registers  in  ortsüblicher  Weise  bekannt  zu  machen.

Erfolgt  von  Seiten  einzelner  Tabackpflanzer  Einspruch  gegen  die  Festsetzung  der  von  ihnen  zu  vertretenden
  Tabackmenge,  so  ist  derselbe  durch  die  Gemeindebehörde  in  Spalte  11  bis  14  des  Registers  ein-
        <pb n="350" />
                                                       —  330  —

zutragen  und  der  betreffende  Eintrag  von  dem  Tabackpflanzer  in  Spalte  15  zu  unterschreiben.  Der  Einspruch
  kann  statt  in  Spalte  12  des  Revisionsregisters  auch  auf  einem  besonderen  Bogen,  auf  welchen  alsdann
in  dieser  Spalte  zu  verweisen  ist,  begründet  werden.  Nach  Ablauf  der  Offenlegungsfrist  hat  die  Gemeindebehörde
  in  dem  Register  die  erfolgte  Offenlegung  zu  bescheinigen  und  dasselbe  nebst  den  zugehörigen  schriftlichen
  Begründungen  der  Steuerhebestelle  zuzustellen.
An  Stelle  der  Offenlegung  des  Revisionsregisters  kann  nach  Anordnung  des  Hauptamtes  eine  schriftliche
  Benachrichtigung  der  Tabackpflanzer  treten.  In  diesem  Fall  hat  die  Steuerhebestelle  den  einzelnen
Muster  5—  Tabackpflanzern  der  Gemeinde  das  Ergebniß  der  Ermittelungen  in  der  aus  Muster  5  ersichtlichen  Form  bekannt
-zu  machen  und  die  Spalten  11  sowie  13  oder  14  des  Revisionsregisters  nach  Maßgabe  der  innerhalb  der
gesetzlichen  Frist  von  den  Tabackpflanzern  bei  der  Steuerhebestelle  eingereichten  schriftlichen  Einsprüche,  auf
welche  in  Spalte  12  Bezug  zu  nehmen  ist,  auszufüllen.  Die  schriftlichen  Einsprüche  sind  nebst  den  bei  der
Gemeindebehörde  schriftlich  eingereichten  Begründungen  von  der  Steuerhebestelle  nach  Gemeinden  zu  ordnen,
mit  der  Nummer  des  betreffenden  Eintrags  im  Revisionsregister  zu  bezeichnen  und  in  der  Reihenfolge  dieser
Nummern  in  Hefte  zu  vereinigen.

 

                                                    §.  13.

Die  Bezirke  der  zur  Entscheidung  über  die  erhobenen  Einsprüche  niederzusetzenden  Kommissionen  werden
von  der  Direktivbehörde  festgesetzt,  welche  das  Erforderliche  wegen  Ernennung  und  Vereidigung  der  zuzuziehenden
  Sachverständigen  und  wegen  des  rechtzeitigen  Zusammentritts  der  Kommissionen  veranlaßt.

Dem  mit  dem  Vorsitz  in  der  Bezirkskommission  beauftragten  Beamten  sind  die  Revisionsregister,
hinsichtlich  deren  Einspruch  erhoben  worden  ist,  nebst  den  Einspruchserklärungen  und  den  bezüglichen  Anmeldungen
  von  der  Steuerhebestelle  zuzustellen.

Die  Spalten  16  und  17  des  Revisionsregisters  sind  nach  Maßgabe  der  Entscheidungen  der  Kommission.
auszufüllen  und  von  den  Mitgliedern  derselben  am  Schlusse  des  Registers  zu  unterschreiben.  Den  bethei-Moslet.5.

  ligten  Tabackpflanzern  ist  sodann  von  den  getroffenen  Entscheidungen  nach  Anleitung  des  Musters  6  Mittheilung
  zu  machen.

Demnächst  sind  die  Revisionsregister  nebst  den  zugehörigen  Belägen  der  Steuerhebestelle  wieder  zuzustellen.
  Letztere  hat  die  Spalten  18  und  19  des  Revisionsregisters  nach  Maßgabe  der  erfolgten  Festsetzungen
auszufüllen  und  in  den  Spalten  20  und  21  desselben  die  von  den  einzelnen  Tabackpflanzern  zu  vertretenden
Tabackmengen  ersichtlich  zu  machen.  Die  Spalten  9  und  10  der  Anmeldungen  sind  nach  Maßgabe  der  Entscheidungen,
  soweit  erforderlich,  mit  rother  Tinte  zu  berichtigen.

                                                  §.  14.
                    Zu  §.  8  des  Gesetzes  und  §.  4  der  Bekanntmachung.

Von  welchen  Tabackpflanzern  eine  schriftliche  verbindliche  Deklaration  der  Anzahl  der  Pflanzen  und
der  durchschnittlichen  Blätterzahl  oder  der  mindestens  zur  Verwiegung  zu  stellenden  Gewichtsmenge  zu  erfordern
ist,  bestimmt  nach  Anleitung  des  Hauptamtsvorstandes  der  Oberkontrolör.  Die  Bestimmung  ist  so  zeitig  zu
treffen,  daß  im  Falle  der  Beanstandung  der  Deklaration  noch  die  amtliche  Festsetzung  der  Blätterzahl  oder
Gewichtsmenge  gemäß  §.  7  des  Gesetzes  thunlich  ist.

Deklarationen  über  die  zu  vertretende  Tabackmenge  sind  nur  dann  zu  erfordern,  wenn  angenommen
werden  kann,  daß  auf  diesem  Wege  zuverlässige  Angaben  zu  erlangen  sind.

Die  Steuerhebestelle  fertigt  nach  Eingang  der  Entscheidung  des  Oberkontrolörs  jedem  der  Tabackpflanzer,
  von  welchem  die  schriftliche  Deklaration  gefordert  werden  soll,  nach  Muster  b  der  Bekanntmachung
eine  Benachrichtigung  zu  und  verzeichnet  in  einem  zu  führenden  Notizbuch  den  Tag  der  Absendung  der  Benachrichtigung
  und  den  Tag  des  Eingangs  der  geforderten  verbindlichen  Deklaration.

Die  Deklarationen  sind  dem  Oberkontrolör  zu  übersenden,  welcher  sie  unter  Anmerkung  des  Tags  des
Empfangs  den  betreffenden  Anmeldungen  beizufügen  hat.

Die  Prüfung  der  Deklarationen  erfolgt,  falls  sie  auf  die  Blätterzahl  gerichtet  sind,  durch  die  Steuerbeamten
  und  die  Stellvertreter  der  Gemeindebehörden,  welchen  die  amtliche  Festsetzung  der  Blätterzahl  obliegt,
falls  die  Deklarationen  auf  die  Gewichtsmenge  gerichtet  sind,  durch  die  Schätzungskommissionen  (§.  8).

Soweit  sich  bei  der  Prüfung  gegen  den  Inhalt  der  Deklarationen  nichts  zu  erinnern  findet,  sind
auf  Grund  derselben,  nachdem  den  betreffenden  Einträgen  der  Genehmigungsvermerk  der  Prüfenden  beigesetzt
worden  ist,  die  Spalten  7  bis  10  der  Anmeldungen  und  die  Spalten  18  bis  21  des  Revilionsregisters  aus-
        <pb n="351" />
                                                        —  331  —

zufüllen.  Sind  gegen  den  Inhalt  einer  Deklaration  Erinnerungen  zu  erheben,  so  ist  nach  den  Bestimmungen
im  letzten  Absatz  des  §.  4  der  Bekanntmachung  zu  verfahren,  der  Deklaration  eine  entsprechende  Bemerkung
beizufügen  und  der  Tabackpflanzer  durch  den  Oberkontrolör  davon  zu  benachrichtigen,  daß  die  von  ihm  abgegebene
  Deklaration  beanstandet  sei  und  die  Festsetzung  der  von  ihm  zu  vertretenden  Tabackmenge  nach  Maßgabe
  der  Vorschriften  im  §.  7  des  Tabacksteuergesetzes  zu  erfolgen  habe.  «

4.Verminderung der von den Tabakkpflanzern zuvertretenden Tabackmengen in Folge von Abgängen
vor  der  Verwiegung.

                                                          §.  15.
Zu  §.  9  des  Gesetzes  und  §§.  5  und  6  der  Bekanntmachung.

Die  Steuerhebestelle  hat  die  nach  dem  §.  9  Ziffer  1  des  Gesetzes  und  dem  §.  5  der  Bekanntmachung
bei  ihr  eingehenden  Anzeigen  über  die  vor  der  amtlichen  Verwiegung  eingetretenen  Unglücksfälle  sofort  dem
Oberkontrolör  zu  übersenden,  welcher  den  Schaden  in  Gemeinschaft  mit  dem  Gemeindevorsteher  oder  dessen
Stellvertreter  an  Ort  und  Stelle  mit  möglichster  Beschleunigung  zu  ermitteln  und  hierzu  die  Beschädigten
einzuladen  hat.  Dem  Ermessen  der  Steuerhebestelle  bleibt  überlassen,  in  den  dazu  geeigneten  Fällen  vorläufige
  Maßnahmen  zum  Zweck  der  Verhinderung  einer  Verdunkelung  des  Thatbestandes  bis  zur  Ankunft  des
Oberkontrolörs  zu  treffen.

Ueber  die  von  dem  Oberkontrolör  und  dem  Gemeindevorsteher  oder  dessen  Stellvertreter  angestellten
Ermittelungen  ist  eine  von  ihnen  zu  vollziehende  Verhandlung  aufzunehmen,  welche  zugleich  ein  Gutachten
darüber  enthält,  ob  und  in  wie  weit  sie  den  Anspruch  des  Beschädigten  auf  Minderung  der  von  ihm  zu
vertretenden  Tabackmenge  als  begründet  ansehen.

Wenn  ein  vor  der  Ernte  eingetretener  Schaden  von  der  Art  ist,  daß  die  Tabackpflanzung  sich  in
der  Folge  ganz  oder  zum  Theil  davon  wieder  erholen  kann,  so  ist  dies  in  der  Verhandlung  zu  bemerken  und
die  Beschaffenheit  der  Tabackpflanzung  unmittelbar  vor  der  Ernte  von  neuem  festzustellen.

Besteht  der  eingetretene  Unglücksfall  darin,  daß  ein  Theil  des  geernteten  Tabacks  vor  der  Verwiegung
  durch  Feuer  vernichtet  ist,  so  ist  die  Blätterzahl  oder  das  Gewicht  des  vom  Feuer  verschont  gebliebenen
Theiles  der  Ernte  zu  ermitteln;  in  letzterem  Falle  ist  außerdem  durch  Abschätzung  festzustellen,  wie  das  Gewicht
  des  Tabacks  in  dem  Zustande,  in  welchem  derselbe  sich  zur  Zeit  der  Untersuchung  befindet,  zu  demjenigen
  Gewicht  sich  verhält,  welches  der  Taback  in  dachreifem  trockenem  Zustande  haben  wird.

Für  beschädigte,  jedoch  nicht  völlig  unbenutzbare  Tabackblätter  kann  ein  Nachlaß  nur  dann  gewährt
werden,  wenn  sie  unter  amtlicher  Aufsicht  vernichtet  worden  sind.

Wenn  der  von  dem  Beschädigten  erhobene  Minderungsanspruch  von  dem  Oberkontrolör  und  dem
Gemeindevorsteher  oder  dessen  Stellvertreter  überall  nicht  oder  nicht  im  vollen  Umfange  als  gerechtfertigt  anerkannt
  wird,  so  kann  der  Beschädigte  verlangen,  daß  auf  seine  Kosten  zwei  Sachverständige  zugezogen  werden,
von  welchen  der  eine  von  dem  Oberkontrolör  und  der  andere  von  der  Gemeindebehörde  gewählt  wird.  Dieselben
  haben  ihr  Gutachten  entweder  schriftlich  abzugeben  oder  dem  Oberkontrolör  mündlich  mitzutheilen,
welcher  in  letzterem  Fall  darüber  eine  von  ihnen  zu  unterzeichnende  Verhandlung  aufzunehmen  hat.

Nach  Beendigung  der  Ermittelungen  hat  der  Oberkontrolör  die  entstandenen  Verhandlungen  dem
Hauptamt  einzureichen,  welches  dieselben  der  Direktivbehörde  vorzulegen  hat.  Letztere  hat  über  die  von  dem
Beschädigten  beantragte  Minderung  der  von  ihm  zu  vertretenden  Tabackmenge  zu  entscheiden.  Die  durch  die
Zuziehung  von  Sachverständigen  veranlaßten  Kosten  werden,  insofern  die  Entscheidung  zu  gunsten  des  Tabackpflanzers
  erfolgt  ist,  dem  letzteren  in  dem  von  der  Direktiobehörde  festzusetzenden  Betrage  ganz  oder  theilweise
erstattet.  Die  Steuerhebestelle  giebt  dem  Beschädigten  von  der  Entscheidung  Kenntniß,  setzt  die  zugestandene
Verminderung  unter  I.  der  Abtheilung  E  der  Anmeldung  ab  und  berichtigt  mit  rother  Tinte  das  Revisionsregister
  nach  dem  neuen  Stande.

Ist  die  Anzeige  über  die  Beschädigung  erst  nach  Ablauf  der  festgesetzten  Frist  erfolgt,  so  findet  ein
Anspruch  auf  Verminderung  der  festgesetzten  Tabackmenge  nicht  mehr  statt.  Die  obersten  Landesfinanzbehörden
können  indeß  aus  Billigkeitsrücksichten  eine  solche  Verminderung  gewähren,  wenn  trotz  der  Fristversäumniß
die  Beschädigung  und  die  Größe  des  Schadens  noch  festgestellt  werden  kann.

                                                  §.  16.

               Der  Berechnung  des  Abzugs,  welcher  nach  §.  6  der  Bekanntmachung  für  den  unter  gewöhnlichen

Verhältnissen  bis  zur  Verwiegung  entstehenden  Abgang  an  Bruch  und  Abfall  gewährt  wird,  ist  die  zu  ver-48
        <pb n="352" />
                                                         —  333  —

tretende  Tabackmenge  abzüglich  der  vor  dem  Einbringen  des  geernteten  Tabacks  in  die  Trockenräume  erfolgten
Abschreibungen  zu  Grund  zu  legen.
Der  hiernach  zu  gewährende  Abzug  ist  unter  I.  der  Abtheilung  E  der  Anmeldung  zu  vermerken.

5.  Bgesuch  der  Crochenräume  und  Entnahme  von  proben.

                                                       §.  17.
             Zu  §.  10  des  Gesetzes  und  §.  7  der  Bekanntmachung.

Die  Räume,  in  welchen  der  geerntete  Taback  getrocknet  und  bis  zur  Verwiegung  aufbewahrt  werden
soll,  sind  aus  den  nach  §.  1  und  §.  8  Absatz  3  der  Bekantmachung  zu  übergebenden  Anmeldungen  zu  entnehmen.
  Die  Steueraufsichtsbeamten  haben  sich  durch  öfteren  Besuch  dieser  Räume  davon  zu  überzeugen,
daß  Taback  aus  denselben  nicht  ohne  Anmeldung  bei  der  Steuerbehörde  und  Genehmigung  derselben  (S.  11
des  Gesetzes)  entfernt  wird.  Diese  Revisionen  sind  in  der  Regel  auf  die  Zeit  von  Sonnenaufgang  bis  zu
Sonnenuntergang  zu  beschränken.  Die  Steueraufsichtsbeamten  haben  darauf  zu  achten,  daß  unversteuerter
Taback  nicht  in  anderen  als  den  angemeldeten  Räumen  aufbewahrt  wird.

Ob  und  in  wie  weit  Tabackproben  zu  entnehmen  sind,  bestimmt  der  Oberkontrolör.

Die  Identifizirung  der  zur  Probe  entnommenen  Tabackblätter  hat  in  Gegenwart  der  Betheiligten  in
der  Art  zu  erfolgen,  daß  an  die  Blätter  mit  Hülfe  eines  durch  die  Mittelrippe  zu  ziehenden  Bindfadens  ein
Papierstreifen  angeknüpft,  der  Knoten  des  Fadens  mittelst  des  Dienstsiegels  des  Steuerbeamten  auf  das
Papier  angesiegelt,  hierauf  Name  und  Wohnort  des  Tabackpflanzers  sowie  der  Tag  der  Entnahme  vermerkt
  und  dieser  Notiz  die  Namensunterschrift  des  Beamten  beigefügt  wird.  Die  Proben  sind  der  Steuerhebestelle
  zu  übergeben,  welche  über  deren  Entnahme  und  Rückgabe  (§.  23)  in  Spalte  5  der  betreffenden
Anmeldungen  Anschreibung  zu  führen  und  für  Erhaltung  der  Proben  in  gutem  Zustande  Sorge  zu  tragen  hat.

6.  Veräußerung  und  Ausfuhr  von  Taback  vor  der  Verwiegung.

                                                       §.  18.
Zu  §.  11  des  Gesetzes  und  §§.  8  und  9  der  Bekanntmachung.

Wenn  in  den  im  §.  8  der  Bekanntmachung  bezeichneten  Fällen  ein  Tabackpflanzer  sich  des  Besitzes  der
gesammten  Tabackernte  entäußert  hat,  so  ist  in  der  betreffenden  Anmeldung  an  Stelle  des  Namens  des
Tabackpflanzers  der  Name  des  Erwerbers  zu  setzen.  Entäußert  sich  der  Tabackpflanzer  eines  Theils  der  Ernte,
sei  es  von  einem  oder  von  mehreren  Grundstücken,  so  ist  die  veräußerte  Tabackmenge  nach  der  Angabe  der
Betheiligten  und  nöthigenfalls  unter  Zurückgehen  auf  die  bezüglichen  Einträge  in  der  Anmeldung  nach  dem
Maßstab  für  die  erste  Anschreibung  (der  Blätterzahl  oder  dem  Gewicht  des  Tabacks  in  dachreifem  trockenem
Zustand)  festzustellen  und  die  festgestellte  Tabackmenge  dem  früheren  Besitzer  in  der  Anmeldung  abzuschreiben,
sowie  in  einem  für  den  Erwerber  anzulegenden  Auszug  als  Soll  vorzutragen.  Diese  Auszüge  erhalten  dieselben
  Nummern  wie  die  ursprünglichen  Anmeldungen  und  sind  durch  Buchstaben,  welche  den  Nummern  beigefügt
  werden,  zu  unterscheiden.

Der  betreffende  Eintrag  im  Revisionsregister  ist  entsprechend  zu  ändern.

                                                               §.  19.

Soll  Taback  vor  der  allgemeinen  Verwiegung  über  die  Zollgrenze  ausgeführt  werden  (§.  9  der  Bekanntmachung),
  so  erfolgt  auf  Grund  der  abzugebenden  Verwiegungsanmeldung  die  Revision  und  Verwiegung
des  Tabacks  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  im  §.  23.  War  die  Festsetzung  der  zu  vertretenden  Tabackmenge
  auf  das  Gewicht  gerichtet,  so  ist  bei  der  Verwiegung,  unter  Leitung  eines  Oberbeamten  und  nach  dessen
Ermessen  unter  Zuziehung  von  Sachverständigen  auf  Kosten  des  Versenders,  das  Verhältniß  des  Gewichts
des  Tabacks  in  dem  Zustande,  in  welchem  er  zur  Abfertigung  vorgeführt  wird,  zu  dem  Gewmichte  desselben
in  dachreifem  trockenem  Zustande  festzustellen  und  danach  in  der  Verwiegungsanmeldung  (§.  23)  das  ermittelte
Gewicht  des  Tabacks  entsprechend  zu  reduziren.  Die  hierbei  festgestellte  Gewichtsmenge  wird  unter  I.  der  Abtheilung
  E  der  Anmeldung  und  im  Revisionsregister  als  in  das  Ausland  versendet  abgesetzt.

Die  Abfertigung  zur  Versendung  erfolgt  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  im  §.  28.
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                                                     —  333  —

                                   7.  Verwiegung  des  Tabacks.

                                                      §.  20.
            Zu  §.  12  des  Gesetzes  und  §.  10  der  Bekanntmachung.  ·

Die  Amtsstellen,  welchen  der  Taback  zur  Verwiegung  vorzuführen  ist,  werden  von  der  Direktivbehörde
  bestimmt.

Die  Hauptämter  haben  nach  vorgängigem  Benehmen  mit  der  betreffenden  Gemeindebehörde  rechtzeitig
  Vorschläge  darüber  zu  machen,  an  welchen  Orten  nach  §.  12  des  Gesetzes  besondere  Verwiegungsstellen
zu  errichten  sind.

Von  Seiten  der  Steuerverwaltung  dürfen  für  die  Verwiegung  des  Tabacks  Gebühren  nicht  erhoben
  werden.  ·

Mit  Genehmigung  des  Oberkontrolörs  kann  unter  Beachtung  der  von  der  Direktivbehörde  in  dieser
Hinsicht  zu  treffenden  allgemeinen  Anordnungen  bei  Tabackpflanzern,  welche  sich  im  Besitz  geeichter  Waagen
befinden,  die  Verwiegung  des  Tabacks  in  den  Lagerräumen  vorgenommen  werden.  Die  hierdurch  erwachsenden
  Kosten  hat  der  Tabackpflanzer  zu  tragen.

                                                    §.  21.  "
                Zu  §§.  13  bis  15  des  Gesetzes  und  §§.  11  bis  13  der                                                             Bekanntmachung.

Der  Oberkontrolör  hat  durch  Bereisung  seines  Bezirks  vor  der  Zeit  des  Abhängens  der  TLabackblätter
  zu  ermitteln  oder  durch  andere  Steuerbeamte  ermitteln  zu  lassen,  zu  welchem  Zeitpunkt  in  den  einzelnen
  Taback  bauenden  Orten  mit  dem  Abhängen  der  getrockneten  Blätter  begonnen  werden  wird,  und  nach
Anhörung  der  Gemeindebehörden  den  von  dem  Hauptamtsvorstand  zu  treffenden  allgemeinen  Anordnungen
gemäß  die  Zeit  der  Verwiegung  des  Tabacks  im  einzelnen  zu  bestimmen.  Die  festgesetzten  Verwiegungstermine
  sind  der  Steuerhebestelle  und  von  letzterer  den  etwa  errichteten  besonderen  Verwiegungsstellen  mitzutheilen;
  gleichzeitig  hat  die  Steuerhebestelle  die  Zeit  der  Verwiegung  in  den  einzelnen  Gemeinden  durch  Vermittelung
  der  Gemeindebehörden  in  ortsüblicher  Weise  bekannt  zu  machen.  ·

Wenn  eine  Gemeindebehörde  anzeigt,  daß  das  Bedürfniß  vorliege,  die  amtliche  Verwiegung  der
Grumpen  oder  Sandblätter  früher  als  diejenige  des  Oberguts  eintreten  zu  lassen,  so  hat  der  Hauptamtsvorstand,

  insofern  das  Vorhandensein  des  Bedürfnisses  anzuerkennen  ist,  das  Erforderliche  hinsichtlich  der
Vornahme  der  Verwiegung  zu  veranlassen.

                                                       §.  22.

Die  Steuerhebestelle  hat,  falls  in  ihrem  Bezirke  besondere  Verwiegungsstellen  errichtet  worden  sind,
vor  dem  festgesetzten  Verwiegungstermine  jeder  Verwiegungsstelle  die  Revisionsregister  für  die  zum  Bezirk  derselben
  gehörigen  Gemeinden,  unter  gleichzeitiger  Uebersendung  der  von  dem  zur  Verwiegung  zu  stellenden
Täback  entnommenen  Proben  (5§.  17),  zuzustellen.

                                                            §.  23.

1.  In  die  Formulare  zu  den  Verwiegungsanmeldungen  (Muster  c  der  Bekanntmachung)  ist  nach
Anleitung  des  Musters  7  der  für  den  Nevisionsbesund  erforderliche  Vordruck  aufzunehmen.  Der  Waagebeamte
  trägt  die  eingehenden  Verwiegungsanmeldungen  in  ein  nach  Muster  8  zu  führendes  Verwiegungsregistet,
  auf  welches  in  Spalte  22  des  Revisionsregisters  verwiesen  wird,  ein  und  schreitet  darauf,  in  der
Regel  unter  Zuziehung  eines  zweiten  Beamten,  zur  Revision  der  Gattung,  Beschaffenheit  und  Menge  des
vorgeführten  Tabacks.

2.  Bei  der  Revision  ist  zunächst  zu  prüfen,  ob  der  Taback  in  dachreifem  Zustande  vorgeführt  worden
  ist  und  eine  künstliche  Trocknung  nicht  erfahren  hat.  Sind  zum  Zweck  der  Sdentifizirung  Proben  von
Tabackblättern  genommen  worden,  so  hat  die  Vergleichung  des  vorgeführten  Tabacks  mit  den  eingezogenen
Proben  stattzufinden,  und  ist  über  das  Ergebniß  dieser  Vergleichung  eine  Notiz  in  Spalte  16  der  Verwiegungsanmeldung
  aufzunehmen.

»  .  War  die  amtliche  Festsetzung  auf  die  Blätterzahl  gerichtet,  so  haben  die  Revisionsbeamten  durch
Nachzählung  der  Bündel  und  Büschel  zu  ermitteln,  ob  die  amtlich  festgesetzte  Blätterzahl  zur  Verwiegung
gestellt  ist.  Die  Nachzählung  kann  probeweise  erfolgen,  jedoch  sind  mindestens  10  Prozent  der  ündel  auf
die  Büschelzahl  und  2  Prozent  der  Büschel  auf  die  Blätterzahl  zu  prüfen.  Bei  det  Prüfung  ist  mit  Vor-48*



Muster 7.
Muster 8.
        <pb n="354" />
                                                          —  334  —

sicht  zu  verfahren,  damit  eine  Beschädigung  des  Tabacks  vermieden  werde.  Bei  den  Büscheln  wird  es  in  der
Regel  genügen,  die  Blattstiele  nachzuzählen.  Da  die  Grumpen,  der  Bruch  und  die  sonstigen  Abfälle  in  der
festgesetzten  Blätterzahl  nicht  enthalten  sind,  so  ist  darauf  zu  achten,  daß  auch  dieser  Theil  der  Tabackernte
vollständig  vorgeführt  wird.

4.  Bei  der  Verwiegung  des  Tabacks  ist  das  Brutto=  und  Nettogewicht  für  jede  Gattung  von  Taback
(Tabackblätter  einschließlich  Sandblätter,  Grumpen,  Bruch  und  sonstige  Abfälle)  besonders  zu  ermitteln  und
in  Spalte  9  und  10  der  Verwiegungsanmeldung  einzutragen.  Das  Gewicht  der  vorhandenen  Unschließungen
  und  Schnüre  kann  für  gleichartige  Kolli  durch  Probeverwiegung  festgestellt  werden.  Das  ermittelte  oder
auf  Grund  der  Probeverwiegungen  berechnete  Gewicht  der  Umschließungen  und  Schnüre  wird  hierauf  in
Spalte  11  der  Verwiegungsanmeldung  angegeben  und  in  Spalte  12  das  Nettogewicht  des  verwogenen
Tabacks  eingetragen  und  summirt.  Bei  der  Eintragung  der  einzelnen  Gewichtsmengen  in  die  Spalten  9
bis  12  der  Verwiegungsanmeldung  bleiben  Mengen  unter  0,05  kg  außer  Betracht.

5.  Ergeben  sich  bei  der  Revision  des  Tabacks  in  Bezug  auf  die  Sdentität  oder  Beschaffenheit  desselben
  Anstände,  welche  eine  weitere  Untersuchung  nöthig  machen,  so  ist  dem  Oberkontrolör  sofort  Anzeige  zu
erstatten,  sowie  der  Taback  nach  Maßgabe  des  §.  15  des  Gesetzes  bis  nach  Abfertigung  der  unbeanstandeten
Posten  zurückzustellen  und  erforderlichen  Falls  auf  Kosten  des  Inhabers  des  Tabacks  unter  amtlicher  Verwahrung
  und  Verschluß  zu  halten.  Der  Oberkontrolör  trifft,  vorbehaltlich  der  dem  Tabackpflanzer
zustehenden  Berufung  an  die  oberen  Behörden,  Entscheidung  hinsichtlich  der  wahrgenommenen  Anstände.

6.  Der  in  die  Verwiegungsanmeldung  eingetragene  Revisionsbefund  ist  von  den  Waagebeamten  zu
unterzeichnen.

7.  Der  Oberkontrolör  hat  bei  jeder  Verwiegungsstelle  seines  Bezirks  einer  größeren  Anzahl  von
Verwiegungen  beizuwohnen,  dabei  über  die  ordnungsmäßige  Vornahme  der  Revision  und  Verwiegung  des
Tabacks  zu  wachen  und  die  betreffenden  Revisionsbefunde  mit  zu  vollziehen.

8.  Die  nach  §.  17  entnommenen  Blätterproben  sind  nach  beendeter  Verwiegung  an  den  Inhaber
  des  Tabacks  gegen  eine  in  Spalte  16  der  Verwiegungsanmeldung  außzunehmende  Bescheinigung
zurückzugeben.

8.  Feststellung  der  Steuer  von  dem  zur  Verwiegung  gestellten  Taback.
                                                        §.  24.
                                 Zu  8.  16  Absatz  1  des  Gesetzes.
Die  von  den  Verwiegungsstellen  nach  §.  16  Absatz  1  des  Gesetzes  zu  ertheilenden  amtlichen  Be-Wuhtet
  scheinigungen  über  das  Ergebniß  der  Verwiegung  sind  nach  Muster  9  auszufertigen.

Die  nach  §.  12  des  Gesetzes  errichteten  besonderen  Verwiegungsstellen  senden  die  bei  ihnen  eingegangenen
  Verwiegungsanmeldungen  innerhalb  der  von  der  Steuerhebestelle  festgesetzten  Fristen  an
dieselbe  ein.  4

  Das  Verwiegungsregister  ist  nach  Beendigung  der  Verwiegungen  abzuschließen  und  ebenfalls  an  die
Steuerhebestelle  einzusenden.

Die  Steuerhebestelle  prüft  die  von  den  Verwiegungsstellen  eingehenden  Beläge  und  trägt  nach
erfolgter  Erörterung  und  Beseitigung  der  etwa  gefundenen  Anstände  das  ermittelte  Nettogewicht  des  zur
Verwiegung  gestellten  Tabacks  unter  lI.  der  Abtheilung  E  der  Anmeldung  ein.  Nachdem  der  von  einem
Tabackpflanzer  gewonnene  Taback  vollständig  zur  Verwiegung  vorgeführt  worden  ist,  wird  aus  dem  bei  der
Verwiegung  ermittelten  Gewicht  des  Tabacks  durch  Abzug  von  einem  Fünftel  das  steuerpflichtige  Gewicht
desselben  und  der  hierauf  haftende  Steuerbetrag  berechnet  und  letzterer  nach  Maßgabe  des  §.  16  Absatz  1

Muster—W.  des  Gesetzes  dem  zur  Gestellung  des  Tabacks  Verpflichteten  nach  Anleitung  des  Musters  10  amtlich  bekannt
gemacht.

Die  Berechnung  wird  in  die  Anmeldung  aufgenommen.  Die  Register  oder  Beläge,  in  welchen
der  verwogene  Taback  und  der  darauf  haftende  Steuerbetrag  nach  Maßgabe  der  weiteren  Bestimmung  des
Tabacks  (§§.  27,  28  und  31)  nachgewiesen  ist,  sind  in  Spalte  15  der  Verwiegungsanmeldung  anzugeben.

                                                       §.  25.
Ist  von  einem  Tabackpflanzer  eine  geringere  als  die  von  ihm  nach  §.  6  des  Gesetzes  zu  vertretende
Tabackmenge  zur  Verwiegung  gestellt  worden,  so  hat  derselbe  nach  §§.  6  und  21  des  Gesetzes,  unbeschadet
etwaiger  Strafverfolgung,  von  der  Fehlmenge  die  Tabacksteuer  zu  entrichten.
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                                                     —  335  —

Die  zum  Zweck  der  Feststellung  der  letzteren  erforderliche  Berechnung  hat  die  Steuerhebestelle  nach
Beendigung  der  Verwiegung  in  die  Anmeldung  aufzunehmen.

Falls  die  Festsetzung  der  von  dem  Tabackpflanzer  zu  vertretenden  Tabackmenge  auf  die  Blätterzahl
gerichtet  war,  ist  das  Gewicht  der  bei  der  Verwiegung  festgestellten  Fehlmenge  aus  der  Zahl  der  fehlenden
Blätter  und  dem  von  der  Steuerhebestelle  aus  den  Spalten  8  und  12  der  Verwiegungsanmeldung  zu
ermittelnden  Durchschnittsgewicht  für  1000  gleichartige  Blätter  zu  berechnen.

Die  Anforderung  des  für  die  Fehlmenge  geschuldeten  und  in  der  Anmeldung  zu  verzeichnenden
Steuerbetrags  hat  gleichzeitig  mit  der  Benachrichtigung  des  Steuerpflichtigen  über  die  Feststellung  des  Betrags
der  Steuer  von  dem  zur  Verwiegung  gestellten  Taback  (§.  24)  in  der  nach  Muster  10  auszufertigenden  Benachrichtigung
  zu  erfolgen.

Von  der  Einleitung  des  Strafverfahrens  wegen  Nichtgestellung  des  Tabacks  zur  Verwiegung  (§.  32
Ziffer  2  und  §.  34  Absatz  3  des  Gesetzes)  ist  dann  abzusehen,  wenn  die  Fehlmenge  5  Prozent  der  zu  vertretenden
  Tabackmenge  nicht  übersteigt.  Trifft  diese  Voraussetzung  nicht  zu,  so  hat  der  Hebebeamte  den
Tabackpflanzer  zu  vernehmen  und  die  darüber  aufzunehmende  Verhandlung  durch  Vermittelung  des  Oberkontrolörs
  mit  Bericht  dem  Hauptamt  zur  Entscheidung  darüber  vorzulegen,  ob  Strafverfahren  einzutreten
  hat,  oder  lediglich  die  von  der  Fehlmenge  sich  berechnende  Tabacksteuer  auf  Grund  des  §.  21  des
Gesetzes  einzuziehen  ist.

Eine  strafrechtliche  Verfolgung  des  Tabackpflanzers  hat  nur  dann  stattzufinden,  wenn  bestimmte  Thatsachen
  darauf  schließen  lassen,  daß  ein  Theil  des  steuerpflichtigen  Tabacks  der  Verwiegung  entzogen  worden  ist.
In  andern  Fällen  hat  es  bei  der  Einziehung  der  Tabacksteuer  zu  bewenden.

Nach  erfolgter  Entscheidung  des  Hauptamts  sind  die  Verhandlungen  zur  Veranlassung  des  Weiteren
an  die  Steuerhebestelle  zurückzusenden.

Wenn  das  Hauptamt  bei  der  vorzunehmenden  Prüfung  und  nach  dem  Ergebniß  der  etwa  weiter
noch  zu  veranstaltenden  Erhebungen  die  Ueberzeugung  gewinnt,  daß  der  Unterschied  zwischen  der  zu  vertretenden
  und  der  durch  die  Verwiegung  festgestellten  Tabackmenge  lediglich  auf  bei  der  Festsetzung  der  ersteren
untergelaufene  Ungenauigkeiten  zurückzuführen  ist,  so  hat  dasselbe  unter  Vorlegung  der  Verhandlungen
die  Entscheidung  der  Direktivbehörde  darüber  einzuholen,  ob  von  der  Einziehung  der  Steuer  ganz  oder
theilweise  abzusehen  ist.

                                                 §.  26.

In  Bezug  auf  die  Verwiegung  und  Feststellung  der  Steuerbeträge  von  den  Theilen  der  Tabackernte,
welche  vor  oder  nach  der  Verwiegung  der  Haupternte  zur  Abfertigung  gestellt  werden  (Grumpen,  Sandblätter,
  durch  Nachernten  gewonnener  Taback  2c.),  trifft  das  Hauptamt  die  etwa  erforderlichen  näheren  Anordnungen
  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Bestimmungen.

9.  Lagerung  von  unverstenertem  Taback  bei  dem  Tabackpflanzer.

                                                    §.  27.
Zu  §.  16  Absatz  2  des  Gesetzes  und  §.  14  der  Bekanntmachung.

Ueber  denjenigen  Taback,  welcher  von  den  Tabackpflanzern  nach  der  Verwiegung  zurückgenommen  und
unversteuert  weiter  aufbewahrt  wird,  ist  von  der  Steuerhebestelle  ein  Abrechnungsbuch  nach  Muster  11  zu  Muster
führen.  In  demselben  ist  für  jeden  der  betreffenden  Tabackpflanzer  des  Hebebezirks  ein  besonderes  Konto  zu  AI.
eröffnen,  in  welchem  die  zurückgenommene  Tabackmenge  und  der  darauf  ruhende  Steuerbetrag  angeschrieben
und  die  Versendung  oder  Versteuerung  des  Tabacks  nachgewiesen  wird  (§§.  28  und  31).

Insofern  im  Falle  der  Versendung  von  Taback  nach  einer  Niederlage  auf  Grund  des  §.  18  der  Bekanntmachung
  eine  Vergütung  des  Lagerabgangs  in  Anspruch  genommen  wird,  ist  der  hierfür  abzusetzende
Betrag  von  Seiten  des  Ausfertigungsamtes  in  dem  Abrechnungsbuch  auf  einer  besonderen  Linie  abzuschreiben.

Nach  erfolgter  Räumung  der  Lager,  spätestens  jedoch  am  15.  Juli  des  auf  das  Erntejahr  folgenden
Jahres,  sind  die  einzelnen  Konten  abzuschließen  und  die  Steuerbeträge  von  den  als  versteuert  oder  versendet
etwa  nicht  nachgewiesenen  Tabackmengen  einzuziehen  (s.  16  Absatz  2  des  Gesetzes).

Die  Aufsichtsbeamten  haben  sich  durch  wiederholten  Besuch  der  Räume,  in  welchen  der  unversteuerte
Taback  gelagert  wird,  davon  zu  überzeugen,  daß  derselbe  weder  ganz  noch  theilweise  veräußert  oder  sonst
entfernt  wird,  bevor  die  Versteuerung  oder  die  Anmeldung  zur  Versendung  nach  dem  Auslande  oder  nach
einer  Niederlage  stattgefunden  hat.
        <pb n="356" />
                                                          —  336  —

                       10.  Versendung  von  unversteuertem  Taback.

                                                      §  28.
Zu  §.  16  Absatz  2  des  Gesetzes  und  §§.  15  bis  18  der  Bekanntmachung.

Hinsichtlich  der  Ausstellung  und  Erledigung  der  Versendungsscheine  über  unversteuerten  Taback,
welcher  über  die  Zollgrenze  ausgeführt  oder  in  eine  Niederlage  für  unversteuerten  inländischen  Taback  verbracht
  werden  soll  ( §.  16  der  Bekanntmachung),  ist  Folgendes  zu  beachten.

1.  Das  Verfahren  bei  der  Ausstellung  und  Erledigung  der  Versendungsscheine  richtet  sich  im  allgemeinen
  nach  den  Bestimmungen  über  die  Ausstellung  und  Erledigung  der  Begleitscheine  I.  im  Vereinszollgesetz
vom  1.  Juli  1869  und  in  dem  auf  Grund  des  §.  58  desselben  erlassenen  Begleitscheinregulativ.

Muster  12.  2.  Die  Ausstellung  der  Versendungsscheine  hat  nach  Muster  12  zu  erfolgen.  In  denselben  ist  der
.Betrag  der  nach  §.  16  Absatz  1  und  §.  19  des  Gesetzes  auf  dem  Taback  haftenden  Steuer  (§.  31)  sowohl
in  Ziffern,  als  auch  in  Worten  anzugeben.

3.  Ueber  die  Ausstellung  und  Erledigung  der  Versendungsscheine  ist  von  dem  Ausfertigungsamt

Muster  15,  ein  Register  nach  Muster  13,  das  Versendungsschein-Ausfertigungsregister,  zu  führen.

-  4.  Wenn  auf  Grund  des  §.  16  der  Bekanntmachung  die  Bestellung  einer  Sicherheit  für  den  auf
dem  Taback  haftenden  Steueranspruch  verlangt  wird,  ist  die  Art  und  Höhe  der  Sicherheitsbestellung  in  Spalte  17
des  Ausfertigungsregisters  anzumerken.

5.  Die  Abfertigung  des  zur  Versendung  angemeldeten  Tabacks  ist  zu  versagen,  wenn  bei  der  Revision
  wahrgenommen  wird,  daß  das  Gewicht  des  Tabacks  durch  Anfeuchten  oder  in  anderer  Weise  künstlich
vermehrt  worden  ist.

6.  Die  Ergebnisse  der  Revision  sind  in  die  Spalten  9  bis  11  des  Versendungsscheins  und  in  die
Spalten  8  bis  12  des  Ausfertigungsregisters  einzutragen.  Hierbei  sind  Mengen  unter  O,os  kg  außer  Betracht
zu  lassen.

Die  Revision  bei  dem  Ausfertigungsamt  kann  unterbleiben,  wenn  Taback  in  eine  Niederlage  für
unversteuerten  Taback  verbracht  werden  soll  und  der  Versender  auf  Anrechnung  des  während  des  Transports
durch  Eintrocknen  entstehenden  Gewichtsverlustes  keinen  Anspruch  macht.  In  diesem  Fall  bleiben  die  Spalten  9
bis  12  des  Versendungsscheins  und  8  bis  13  des  Ausfertigungsregisters  unausgefüllt.

7.  Die  Zahl  der  Kolli  und  das  Nettogewicht  des  Tabacks  sind  in  Spalte  4  und  11  oder,  wenn
die  Revision  des  Tabacks  unterblieben  ist,  in  Spalte  4  und  8  des  Versendungsscheins  sowohl  in  Ziffern,  als
auch  in  Worten  anzugeben.

8.  Der  zur  Ausfuhr  über  die  Zollgrenze  bestimmte  unversteuerte  Taback,  für  welchen  Steuerbefreiung
in  Anspruch  genommen  wird,  ist  stets  dem  Ausfertigungsamt  zur  Revision  vorzuführen  (§s.  16  und  17  der
Bekanntmachung)  und  von  diesem  unter  amtlichem  Verschluß  abzufertigen.

9.  Soll  der  Taback  mit  dem  Anspruch  auf  Vergütung  des  während  des  Transports  durch  Eintrocknen
  entstehenden  Gewichtsverlustes  nach  einer  Niederlage  versandt  werden,  so  hat  ebenfalls  Revision  und
Verschlußanlage  stattzufinden.  r

10.  An  die  Stelle  der  Verschlußanlage  kann  in  allen  Fällen  amtliche  Begleitung  treten.

11.  Das  Empfangsamt  trägt  bei  der  Ankunft  des  Tabacks  den  Versendungsschein  in  ein  nach

Muster  14  Muster  14  zu  führendes  Empfangeregister  ein.  «

12.  Ist  von  Seiten  des  Ausfertigungsamts  der  Taback  ohne  amtlichen  Verschluß  abgelassen  worden,
so  hat  das  Empfangsamt  jedesmal  das  Nettogewicht  des  Tabacks  zu  ermitteln,  sowie  festzustellen,  daß  das
Gewicht  des  Tabacks  nicht  durch  Anfeuchten  oder  in  anderer  Weise  künstlich  vermehrt  worden  ist.

Muster  15.  13.  Die  Erledigungsscheine  sind  nach  dem  Muster  15  auszustellen  und  nach  der  Erledigung  des

—  betreffenden  Versendungsscheins  dem  Ausfertigungsamt  zu  übersenden.

14.  Nach  dem  Eingang  des  Erledigungsscheins  bei  dem  Ausfertigungsamt  hat  dasselbe  den  Tag  des
Eingangs  in  dem  Ausfertigungsregister  anzumerken  und,  insofern  die  Ausfuhr  des  Tabacks  oder  die  Aufnahme
desselben  in  eine  Niederlage  vorschriftsmäßig  nachgewiesen  ist,  den  Versender  in  Bezug  auf  die  Haftpflicht  für
den  auf  dem  versendeten  Taback  ruhenden  Steuerbetrag  zu  entlasten  (§.  31  Ziffer  5),  sowie  die  etwa  bestellte
  Sicherheit  aufzuheben.

15.  Wenn  im  Falle  des  §.  15  der  Bekanntmachung  für  die  Versendung  eine  befondere  Abferligungsstelle
  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde  bestimmt  ist,  so  hat  diese  der  Bezirkshebestelle  die  für  die  Abschreibung
  des  Tabacks  erforderlichen  Mittheilungen  zu  machen.  "
        <pb n="357" />
                                                      —  337  —

  16.  Bei  der  Versendung  von  Taback,  welcher  ohne  Verschlußanlage  mit  Versendungsschein  abgefertigt
worden  ist,  wird  von  dem  als  versendet  nicht  nachgewiesenen  Theil  die  Tabacksteuer  eingezogen  (vergleiche
Muster  15).  Hatte  die  Versendung  unter  unverletztem  amtlichem  Verschluß  stattgefunden,  so  bleibt  ein  bei
dem  Empfangsamt  ermitteltes  Mindergewicht  außer  Betracht.

Ul.  Steuererlaß  für  vernichteten  Taback.

                                                   §.  29.
Zu  §F.  16  Absatz  3  des  Gesetzes  und  §.  19  der  Bekanntmachung.

Wenn  auf  Antrag  des  Tabackpflanzers  der  zur  Verwiegung  gestellte  Taback  oder  ein  Theil  desselben
bei  der  Verwiegung  vernichtet  worden  ist  (§.  19  Absatz  1  der  Bekanntmachung)  so  hat  der  beaussichtigende
Beamte  in  der  Spalte  16  der  Verwiegungsanmeldung  die  stattgehabte  Vernichtung  des  Tabacks  unter  Angabe
des  Tags  der  Vernichtung,  des  dabei  eingehaltenen  Verfahrens,  der  Gattung  des  vernichteten  Tabacks  und
des  Nettogewichts  desselben  zu  bescheinigen.  Letzteres  ist  sodann  in  Spalte  13  der  Verwiegungsanmeldung
und  in  der  Abtheilung  E  der  Anmeldung  anzumerken.

                                                   3.  30.

In  den  im  §.  19  Absatz  2  der  Bekanntmachung  bezeichneten  Fällen  hat  die  Steuerhebestelle  die  bei
ihr  eingehenden  Anträge  auf  Erlaß  der  Steuer  wegen  eines  nach  der  Verwiegung  eingetretenen  Feuerschadens
sofort  dem  Oberkontrolör  zu  übersenden,  welcher  den  Schaden  in  Gemeinschaft  mit  dem  Gemeindevorsteher
oder  dessen  Stellvertreter  an  Ort  und  Stelle  mit  möglichster  Beschleunigung  zu  ermitteln  und  hierzu  den
Beschädigten  einzuladen  hat.

Wenn  die  gesammte  Ernte  des  Pflanzers  durch  Feuer  vernichtet  ist,  so  wird  die  ganze  Steuer  erlassen.
  Ist  dagegen  nur  ein  Theil  der  Ernte  durch  Feuer  vernichtet,  so  findet  nur  der  Erlaß  eines  verhältnißmäßigen
  Theils  der  Steuer  statt.  Im  letzteren  Falle  ist  der  nicht  zu  Verlust  gegangene  Theil  der  Ernte
zu  verwiegen.  Außerdem  ist  durch  Abschätzung  festzustellen,  wie  das  Gewicht  des  Tabacks  in  dem  Zustande,
in  welchem  derselbe  sich  zur  Zeit  dieser  Verwiegung  befindet,  sich  zu  dem  Gewicht  des  Tabacks  in  dachreifem
trockenem  Zustande  verhält.  Für  angebrannte  oder  sonst  beschädigte,  jedoch  nicht  völlig  unbenutzbare  Tabackblätter
  kann  ein  Steuererlaß  nur  dann  gewährt  werden,  wenn  sie  unter  amtlicher  Aufsicht  vernichtet  worden
sind.  Hinsichtlich  der  Zuziehung  von  Sachverständigen  finden  die  Bestimmungen  im  §.  15  Anwendung.

Nach  Beendigung  der  Ermittelungen  sind  die  Verhandlungen  der  Direktiobehörde  vorzulegen,  welche
über  den  Steuerlaß  zu  entscheiden  hat.  Die  Tabackmenge,  für  welche  die  Steuer  erlassen  worden  ist,  wird  in
dem  Abrechnungsbuch  abgeschrieben.

War  die  Steuer  bereits  im  Sollregister  (§.  40)  eingetragen,  so  wird  der  erlassene  Steuerbetrag  dort
abgesetzt.  Wenn  der  Steuerbetrag  bereits  eingezahlt  war,  so  ist  derselbe  zurückzuerstatten.

Wegen  der  Befugniß  der  obersten  Landesfinanzbehörden  zum  Erlaß  der  Steuer,  falls  der  Antrag
erst  mach  Ablauf  der  festgesetzten  Frist  gestellt  ist,  findet  die  Schlußbestimmung  des  §.  15  sinngemäße  Anwendung.
  "

                 12.  Haftung  für  Entrichtung  der  Tabacksteuer.

                                                    §.  31.
Zu  §.  19  des  Gesetzes  und  §.  20  der  Bekanntmachung.

1.  Die  eingehenden  Anmeldungen  über  die  Veräußerung  von  Taback  (§.  20  Absatz  1  der  Bekanntmachung)
  sind  dahin  zu  prüfen,  ob  der  Entlassung  des  ursprünglich  Steuerpflichtigen  aus  der  solidarischen
Haftpflicht  wegen  der  Persönlichkeit  des  Erwerbers  oder  mangelnder  Sicherheit  für  die  Steuerentrichtung  besondere
  Bedenken  entgegenstehen.  Ist  dies  der  Fall,  so  ist  die  Entlassung  nur  zu  gewähren,  wenn  der  ursprünglich
  Steuerpflichtige  die  Uebergabe  des  Tabacks  vor  der  Steuerbehörde  bewirkt.  Alsdann  ist  erforder-7
  Fals  der  vorgeführte  Taback  in  amtliche  Verwahrung  zu  nehmen,  bis  die  Steuer  entrichtet  oder  sichergestellt
  wird.

2.  Bei  der  Veräußerung  von  Taback  hat  der  Erwerber  stets  die  Haftpflicht  für  den  nach  §.  16
Absatz  1  des  Gesetzes  auf  dem  Taback  lastenden  Steueranspruch  zu  übernehmen.  Soll  nur  ein  Theil  des
verwogenen  Tabacks  veräußert  werden,  so  ist  in  der  betreffenden  Anmeldung  anzugeben,  wie  der  nach  §.  16
Absatz  1  des  Gesetzes  auf  der  Gesammtmenge  des  Tabacks  lastende  Steuerbetrag  sich  nach  dem  Verhältniß
        <pb n="358" />
                                                     —  338  —

des  Gewichts  auf  den  veräußerten  und  auf  den  in  der  Verwahrung  des  Tabackpflanzers  verbleibenden  unversteuerten
  Taback  vertheilt  (§.  20  Absatz  3  der  Bekanntmachung).  

3.  Will  der  Erwerber  des  Tabacks  denselben  über  die  Zollgrenze  ausführen  oder  in  eine  Niederlage
  verbringen,  so  hat  er  zu  diesem  Behufe  einen  Versendungsschein  zu  erwirken.  Andernfalls  ist  der  Taback
zur  Versteuerung  zu  ziehen.

4.  Bei  der  Berechnung  der  Steuer  von  demjenigen  Taback,  welcher  ohne  Veräußerung  versendet
oder  nach  §s.  27  Absatz  2  steuerfrei  abgeschrieben,  oder  vor  der  erstmaligen  Veräußerung  in  den  freien  Verkehr
  gesetzt  werden  soll  (§.  20  Absatz  2  der  Bekanntmachung),  ist  in  derselben  Weise,  wie  bei  der  Berechnung
der  Steuer  von  veräußertem  Taback  (Ziffer  2)  zu  verfahren.

5.  Dem  ursprünglich  Steuerpflichtigen  ist  über  die  Entlassung  aus  der  Haftpflicht  für  die  auf  dem
versendeten,  steuerfrei  abgeschriebenen  oder  versteuerten  Taback  ruhende  Tabacksteuer  eine  Benachrichtigung  nach

—  Muster  16  zu  ertheilen.

6.  Wenn  nur  ein  Theil  des  Tabacks,  für  welchen  nach  §.  16  Absatz  1  des  Gesetzes  dem  Tabackpflanzer
  die  Steuer  zur  Last  gestellt  ist,  versendet,  steuerfrei  abgeschrieben,  veräußert  oder  versteuert  wird,  so
ist  dem  Tabackpflanzer  gleichzeitig  Mittheilung  von  der  ihm  nach  Abzug  der  betreffenden  Beträge  noch  zur
Last  stehenden  Steuer  zu  machen.

7.  Nach  der  Entlassung  des  ursprünglich  Steuerpflichtigen  aus  der  Haftpflicht  ist  die  Versendung
oder  Versteuerung  des  Tabacks  in  der  Verwiegungsanmeldung,  beziehungsweise,  wenn  der  Taback  nach  der  Verwiegung
  von  dem  Tabackpflanzer  zurückgenommen  und  unversteuert  weiter  aufsbewahrt  worden  war,  in  dem
Abrechnungsbuch  nachzuweisen.

8.  Auf  den  Anmeldungen  über  die  Veräußerung  von  Taback  (Muster  e  der  Bekanntmachung)  ist
der  Tag  der  Uebergabe  der  Anmeldung  und  der  Tag,  an  welchem  der  bisher  Steuerpflichtige  aus  der
Haftpflicht  für  die  Tabacksteuer  entlassen  worden  ist,  sowie  die  Nummer  des  Verwiegungsregisters  oder  des
Abrechnungsbuchs,  unter  welcher  der  Taback  eingetragen,  anzumerken.  Entsprechend  ist  bei  den  Anmeldungen
über  den  in  den  freien  Verkehr  zu  setzenden  Taback  (Muster  k  der  Bekanntmachung)  zu  verfahren.

Die  Anmeldungen  sind  dem  Verwiegungsregister  beziehungsweise  dem  Abrechnungsbuch  beizufügen.

13.  Einziehung  der  Steuer  für  den  der  Verwiegung  entzogenen  Taback.

                                                §.  32.
                                   Zu  §.  21  des  Gesetzes.

Ist  die  im  §.  3  des  Gesetzes  vorgeschriebene  Anmeldung  eines  Grundstücks  nicht  rechtzeitig  oder  gar
nicht  erfolgt,  so  hat  die  Steuerhebestelle,  unabhängig  von  dem  etwa  einzuleitenden  Strafverfahren,  die  eingegangene
  beziehungsweise  die  auf  Grund  der  Anzeige  anzufertigende  Anmeldung  dem  Oberkontrolör  zu  übersenden.
  Gleichzeitig  sind  die  Grundstücke  nachträglich  in  das  Anmelderegister  einzutragen.  Der  Oberkontrolör
hat,  wenn  die  Feststellung  der  zu  vertretenden  Blätterzahl  oder  Gewichtsmenge  nach  den  in  den  §§.  7  ff.
ertheilten  Vorschriften  noch  thunlich  ist,  die  Feststellung  zu  bewirken.  Andernfalls  hat  die  Abschätzung  der
Ernte  nach  Maßgabe  des  §.  35  Absatz  2  des  Gesetzes  zu  erfolgen.  Das  letztere  Verfahren  ist  auch  dann  in
Anwendung  zu  bringen,  wenn  nach  der  Revision  des  zur  amtlichen  Verwiegung  vorgeführten  Tabacks  ermittelt
wird,  daß  ein  Theil  des  steuerpflichtigen  Tabacks  der  Verwiegung  entzogen  worden  ist.  Nach  erfolgter  Feststellung
  der  steuerpflichtigen  Tabackmengen  ist  die  Tabacksteuer  sofort  einzuziehen.

Hinsichtlich  der  Versteuerung  der  bei  der  Verwiegung  des  Tabacks  festgestellten  Fehlmengen  wird  auf
§.  25  Bezug  genommen.

 

                        14.  Vorschristen  für  den  Tabackbau.

                                                             §.  33.
Zu  §.  22  des  Gesetzes  und  §§.  21  und  22  der  Bekanntmachung.

1.  Ueber  die  etwa  eingehenden  Anträge  von  Tabackpflanzern  auf  Entbindung  von  der  Vorschrift,
die  zur  Regelung  der  Blattzahl  erforderliche  Behandlung  der  Tabackpflanzen  (das  Köpfen,  Ausgeizen)  bis  zu
dem  hierfür  festgesetzten  und  bekannt  gemachten  Termine  vollständig  zu  bewirken  (§.  22  Ziffer  3  des  Gesetzes),
entscheidet  nach  Anleitung  des  Hauptamtsvorstandes  der  Oberkontrolör.  Die  Anträge  sind  nur  zu  genehmigen,
  wenn  hierfür  ein  besonderes  Bedürfniß,  z.  B.  zum  Zweck  des  Samenziehens,  besteht.  Die  Genehmi-
        <pb n="359" />
                                                          —  339  —

gung  ist  an  die  Bedingung  zu  knüpfen,  daß  der  Tabackpflanzer  sich  einer  Nachrevision  und  nach  Umständen
einer  Erhöhung  der  zu  vertretenden  Gewichtsmenge  durch  den  Oberkontrolör  unterwirft.

2.  Ist  die  Ernte  nach  vorgängiger  Anzeige  bei  der  Gemeindebehörde  vorzeitig  eingesammelt  worden
(§.  22  Ziffer  4  des  Gesetzes  und  §.  21  der  Bekanntmachung),  so  sind  diejenigen  Revisionshandlungen,  welche
sonst  vor  der  Einsammlung  hätten  stattfinden  sollen,  unverzüglich  vorzunehmen,  und  zwar  von  denjenigen
Organen,  denen  die  bezüglichen  Feststellungen  auf  dem  Felde  obgelegen  haben  würden.  Bei  Feststellung  der
zu  vertretenden  Blätterzahl  oder  Gewichtsmenge  ist  in  solchen  Fällen  nach  den  durch  die  örtlichen  Verhältnisse
bedingten  Umständen  zu  verfahren.

Wenn  die  vorzeitige  Einsammlung  der  ganzen  Ernte  oder  eines  Theils  derselben  ohne  vorherige
Anzeige  bei  der  Gemeindebehörde  erfolgt  ist,  so  wird,  unbeschadet  des  etwa  einzuleitenden  Strafverfahrens,
die  für  die  vorzeitig  abgeernteten  Grundstücke  zu  vertretende  Blätterzahl  oder  Gewichtsmenge  in  der  im  §.  35
Absatz  2  des  Gesetzes  angegebenen  Weise  festgestellt  und  das  Ergebniß  in  die  Anmeldung  und  das  Redvisionsregister
  eingetragen.

3.  Der  mit  der  Beaufsichtigung  der  Umpflügung  eines  Grundstücks  in  den  im  §.  22  Ziffer  6  des
Gesetzes  bezeichneten  Fällen  beauftragte  Steuerbeamte  hat  sich  davon  zu  überzeugen,  daß  auf  dem  betreffenden
Grundstücke  eine  Einsammlung  von  Taback  noch  nicht  stattgefunden  hat.  Er  hat  dies,  sowie  den  Vollzug
der  Umpflügung  in  einer  darüber  aufzunehmenden  Verhandlung  zu  bescheinigen.  Auf  Grund  dieser  zu  der
betreffenden  Anmeldung  zu  nehmenden  Bescheinigung  erfolgt  demnächst  die  Absetzung  des  umgepflügten
Grundstücks  in  der  Anmeldung  und  dem  Revisionsregister.  Dem  Umpflügen  ist  gleichzuachten,  wenn  die
durch  Umhacken  oder  eine  andere  dem  gleichen  Zweck  dienende  Bearbeitung  des  Bodens
zerstört  wird.

4.  Die  Genehmigung  zur  Erzielung  einer  Nachernte  (§.  22  Ziffer  7  des  Gesetzes  und  §.  22  der
Bekanntmachung)  ist  von  dem  Hauptamt  nach  Anhörung  des  Oberkontrolörs  schriftlich  zu  ertheilen.  Die
Ertheilung  der  Genehmigung  darf  in  der  Regel  nur  dann  erfolgen,  wenn  eine  größere  Anzahl  zusammenliegender
  Tabackpflanzungen  zur  Erzielung  einer  Nachernte  angemeldet  wird  und  deren  Versteuerung  mit  hinreichender
  Sicherheit  kontrolirt  werden  kann.  Die  Genehmigung  ist  an  die  Bedingung  zu  knüpfen,  daß  der
Beginn  der  Nachernte  an  Geizen  oder  verwendbaren  oberen  Theilen  der  Tabackpflanzen  mindestens  sechs  Tage
vorher  dem  Oberkontrolör  angezeigt  werde.

Der  bei  der  Nachernte  gewonnene  Taback  ist  dem  Tabackpflanzer  in  der  Anmeldung  zur  Last  zu
setzen.  Das  Hauptamt  hat  die  erforderlichen  Anordnungen  wegen  Feststellung  der  Menge  des  Tabacks  in
sinngemäßer  Anwendung  der  vorstehenden  Bestimmungen  zu  treffen.

5.  Die  nach  der  Beendigung  der  Tabackernte  auf  dem  Felde  noch  vorhandenen  Tabackpflanzen
sind  zu  verbrennen  oder  in  anderer  Weise  zur  Benutzung  für  die  Tabackfabrikation  untauglich  zu  machen.

                      15.  Besteuerung  nach  dem  Flächenraum.

                                                             §.  34.
Zu  §§.  23  bis  25  des  Gesetzes  und  §§.  23  und  24  der  Bekanntmachung.

Bei  den  nach  §§.  23  und  25  des  Gesetzes  der  Flächensteuer  unterliegenden  Grundstücken  ist  von  der
Steuerhebestelle  nach  der  Rückkunft  der  Anmeldungen  (§.  4)  die  Tabacksteuer  zu  berechnen  und  in  Spalte  11
der  Anmeldungen  anzugeben.  Der  Steuerberechnung  ist  der  ermittelte  Flächeninhalt  der  Grundstücke  zu
Grunde  zu  legen.  Die  Benachrichtigungen  über  die  von  den  Tabackpflanzern  zu  entrichtenden  Steuerbeträge
sind  nach  Muster  17  auszufertigen.  Muster 17. 

                                                           §.  35.

Die  Berechnung  der  fixirten  Gewichtssteuer  erfolgt  nach  beendeter  Verwiegung  des  in  den  Mustergemarkungen
  gewonnenen  Tabacks  nach  Maßgabe  des  §.  25  des  Gesetzes  in  Spalte  11  der  Anmeldungen.
Über  den  festgestellten  Steuerbetrag  ist  den  Steuerpflichtigen  eine  Benachrichtigung  nach  Muster  17  zu
übersenden.

 

                                          §.  36.

Die  in  das  Ermessen  der  Steuerbehörde  gestellten  Anordnungen,  welche  die  Art  und  Weise  der
Besteuerung  bedingen  (§§.  23  und  25  des  Gesetzes),  sind  nach  Anleitung  des  Hauptamtsvorstandes  von  dem
Oberkontrolör  zu  treffen.

49
        <pb n="360" />
                                                       —  340  —

Die  Erhebung  der  Gewichtssteuer  von  dem  auf  Grundstücken  von  weniger  als  4  Ar  Flächeninhalt
  gewonnenen  Taback  (§.  23  letzter  Absatz  des  Gesetzes)  hat  in  der  Regel  dann  einzutreten,  wenn  der
Tabackpflanzer  in  derselben  oder  in  einer  angrenzenden  Gemarkung  noch  andere,  der  Gewichtssteuer  unterliegende
  Grundstücke  mit  Taback  bepflanzt  hat.  Die  Besteuerung  nach  dem  Gewicht  empfiehlt  sich  ferner,
wenn  wahrgenommen  wird,  daß  größere  Pflanzungen  absichtlich  in  Abschnitte  zerlegt  werden,  welche  der  Regel
nach  der  Flächensteuer  zu  unterwerfen  sind,  oder  daß  die  gewöhnlichen  Erträge  der  kleinen  Pflanzungen  den
dem  Steuersatz  für  die  Flächensteuer  zum  Grund  gelegten  durchschnittlichen  Ertrag  (1  000  Kilogramm  fermentirte
  fabrikationsreife  Blätter  vom  Hektar)  erheblich  zu  übersteigen  pflegen.  Andererseits  müssen  bei  den
zu  treffenden  Anordnungen  die  mit  der  Festsetzung  und  Erhebung  der  Gewichtssteuer  verknüpften  Schwierigkeiten
  und  Kosten  zu  einer  vorsichtigen  Abwägung  aller  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  auffordern.

Die  Erhebung  der  Flächensteuer  oder  der  fixirten  Gewichtssteuer  von  Tabackpflanzungen  auf  Grundstücken
  von  4  Ar  und  mehr  Flächeninhalt  (§.  25  des  Gesetzes)  wird  nur  in  solchen  Fällen  in  Anwendung
zu  bringen  sein,  in  welchen  es  sich  um  einen  vereinzelt  vorkommenden  Tabackbau  handelt,  in  denen  also  die
Durchführung  der  Gewichtssteuer  und  der  dadurch  bedingten  Kontrole  zu  einem  unverhältnißmäßig  hohen
Kostenaufwand  oder  zu  übermäßiger  Belästigung  des  Tabackpflanzers  Veranlassung  geben  würde.  Welche
der  beiden  Besteuerungsweisen  (Flächensteuer  oder  Fixation  der  Gewichtssteuer)  sich  im  Einzelfalle  empfiehlt,
ist  nach  den  obwaltenden  besonderen  Umständen  zu  beurtheilen.  Im  allgemeinen  ist  bei  Grundstücken,  welche
ihrer  Lage  und  Bodenbeschaffenheit  nach  besonders  günstige  Tabackerträge  in  Aussicht  stellen,  der  Fixation
der  Vorzug  zu  geben,  während  die  Flächensteuer  da  in  Anwendung  zu  bringen  ist,  wo  die  örtlichen  Verhältnisse
  die  Ermittelung  des  der  Fixationssteuer  zu  Grunde  zu  legenden  Durchschnittsertrages  anderer  Gemarkungen
  besonders  schwierig  erscheinen  lassen.

                                                   §.  37.

Die  Entscheidung  (§.  36)  ist  der  Steuerhebestelle  mitzutheilen  und  von  dieser  zur  Kenntniß  der  betheiligten
  Tabackpflanzer  zu  bringen.  Soweit  die  Entscheidung  auf  eine  Ortschaft,  in  der  bisher  schon  Taback
gebaut  worden  ist,  Anwendung  findet,  ist  dieselbe  von  der  Steuerhebestelle  durch  Vermittelung  der  Gemeindebehörde
  wo  möglich  bis  zum  15.  April  in  ortsüblicher  Weise  bekannt  zu  machen.  Bezieht  sich  die  Entscheidung
  auf  eine  Ortschaft,  in  welcher  bisher  Taback  nicht  gebaut  worden  ist,  so  sind  die  einzelnen  Tabackpflanzer
  innerhalb  14  Tage  nach  der  Anmeldung  durch  die  Gemeindebehörde  von  der  ergangenen  Entscheidung
  zu  benachrichtigen.  ·

                                                  §.  38.

Bei  Grundstücken,  welche  der  Flächensteuer  (§§.  23  und  25  des  Gesetzes)  unterliegen,  finden  in
Fällen  von  Mißwachs  oder  anderen  außerhalb  des  gewöhnlichen  Witterungswechsels  liegenden,  vor  der  Ernte
eingetretenen  Unglücksfällen  die  Bestimmungen  des  §.  15  sinngemäße  Anwendung,  jedoch  mit  der  Maßgabe,
daß,  wenn  bei  Mißwachs  weniger  als  die  Hälfte  einer  mittleren  Jahresernte  und  bei  anderen  Unglücksfällen
weniger  als  die  Hälfte  des  auf  dem  Grundstück  gewachsenen  Tabacks  verdorben  ist,  ein  Steuererlaß  nicht
stattfindet.  ·

Wenn  bei  einem  der  fixirten  Gewichtssteuer  (§.  25  des  Gesetzes)  unterworfenen  Grundstück  durch
Unglücksfälle  eine  Verminderung  des  Erntegewinns  herbeigeführt  worden  ist,  so  wird  der  von  dem  steuerpflichtigen
  Gewicht  abzusetzende  Betrag  durch  Abschätzung  festgestellt,  wobei  nach  den  im  §.  15  angegebenen
Grundsätzen  zu  verfahren  ist.

In  Bezug  auf  das  Umpflügen  von  Tabackland  wegen  Mißwachses  findet  bei  den  nach  Maßgabe  des
Flächenraumes  besteuerten  Tabackpflanzungen  die  Vorschrift  im  §.  33  Ziffer  3  ebenfalls  Anwendung.

                                                §.  39.

Für  Taback,  welcher  nach  den  Vorschriften  in  Betreff  der  Flächensteuer  oder  der  fixirten  Gewichtssteuer
  (§§.  23  und  25  des  Gesetzes)  besteuert  worden  ist,  wird,  falls  der  Taback  vor  dem  15.  Juli  des  auf
das  Erntejahr  folgenden  Jahres  ganz  oder  theilweise  durch  Feuer  vernichtet  wird,  die  Tabacksteuer  ganz  oder
zum  entsprechenden  Theile  erlassen.  Es  muß  daher,  wenn  nur  ein  Theil  der  Ernte  durch  Feuer  vernichtet
ist,  durch  Abschätzung  festgestellt  werden,  wie  der  vernichtete  Theil  der  Ernte  sich  zu  der  gesammten  Ernte
des  Grundstücks  verhält.  Hierbei  finden  die  Vorschriften  des  §.  30  sinngemäße  Anwendung.
        <pb n="361" />
                                                     —  341  —

16.  Anforderung  und  Einziehung  der  geschuldeten  Beträge  an  Tabacksteuer.

                                                §.  40.  
                         Zu  §.  25  der  Bekanntmachung.

Die  geschuldeten  Beträge  an  Tabacksteuer  sind  alsbald  nach  der  Feststellung  derselben  in  ein  nach  Muster 18.
  einzufordern  zu  führendes  Register,  das  Tabacksteuer-Sollregister,  einzutragen  und  von  dem  Steuerpflichtigen  ster  18.
einzufordern.

Für  jedes  Erntejahr  wird  ein  besonderes  Sollregister  in  Gebrauch  genommen,  welches  am  15.  August
des  auf  das  Erntejahr  folgenden  Jahres  abzuschließen  ist.  Die  etwa  später  noch  festgestellten  Steuerbeträge
für  Taback,  welcher  in  dem  betreffenden  Erntejahr  gewonnen  worden  ist,  sind  in  das  Sollregister  für  das
neue  Erntejahr  aufzunehmen.

Betrach  Bei  der  Berechnung  der  Tabacksteuer  bleiben  Steuerbeträge  von  weniger  als  5  Pfennig  außer
Betracht.

Die  Anforderung  der  geschuldeten  Steuerbeträge  hat  in  den  im  §8.  25  bezeichneten  Fällen  in  dem
betreffenden  Benachrichtigungsschreiben  (Muster  10),  im  übrigen  jedoch  mittelst  besonderer  Benachrichtigung
nach  Muster  17  zu  geschehen.

In  den  Benachrichtigungen  ist  bei  dem  der  Flächensteuer  unterliegenden  Taback  die  festgestellte
Juche  der  Grundstücke,  in  anderen  Fällen  jedoch  die  der  Steuerberechnung  zu  Grund  gelegte  Tabackmenge
anzugeben.

Wird  innerhalb  der  festgesetzten  Zahlungsfrist  die  Tabacksteuer  weder  eingezahlt,  noch  kreditirt
(§.  42  Ziffer  2),  so  ist  der  geschuldete  Betrag  unter  Beachtung  der  Vorschrift  im  letzten  Satz  des  8.  19
des  Gesetzes  beizutreiben.

Die  eingehenden  oder  kreditirten  Steuerbeträge  sind  in  einem  nach  Muster  19  in  Quartalsabschnitten  Muster
zu  führenden  Tabacksteuer-Einnahme-Journal  zu  buchen  und  in  dem  Tabacksteuer-Sollregister  durch  die  Ver-         19.
weisung  auf  die  betreffende  Nummer  des  ersteren  zu  löschen.  Dieses  Einnahme-Journal  dient  zugleich  zur
Buchung  der  Tabacksteuer  für  den  aus  Niederlagen  (§.  42  Ziffer  1)  in  den  freien  Verkehr  übergeführten
inländischen  Taback.

Wird  der  geschuldete  Steuerbetrag  vor  der  Vereinnahmung  im  Einnahme-Sournal  ganz  oder  theilweise
  erlassen,  so  ist  dies  in  Spalte  11  und  12  des  Sollregisters  unter  Verweisung  auf  die  betreffende  Verfügung
  der  Direktivbehörde  anzumerken  und  dem  Steuerpflichtigen  eine  entsprechende  Mittheilung  zu  machen.

Ist  der  Steuerbetrag  bereits  im  Einnahme-Journal  vereinnahmt,  so  hat  im  Falle  des  Erlasses  des  vollen
Steuerbetrages  oder  eines  Theils  desselben  das  Restitutionsverfahren  einzutreten.

             17.  Einsendung  der  Register  und  Beläge  zur  Revision.

                                                       §.  41.

Die  Einsendung  der  Register  und  der  zugehörigen  Beläge  an  die  Direktiovbehörde  zur  Revision  hat
nach  näherer  Anordnung  der  Direktiobehörde  zu  erfolgen:

1.  bei  dem  Einnahme-Journal  (Muster  19)  nach  dem  Ouartalsschlusse,

2.  bei  dem  Anmelde=  und  dem  Revisionsregister  (Muster  3  und  4)  nach  der  Beendigung  der  Verwiegung

  des  Tabacks  (§§.  20  bis  26),
3.  bei  den  übrigen  Registern  (Muster  8,  11,  13,  14  und  18)  nach  dem  Abschluß  des  Sollregisters
 (§.  40).

Ueber  die  in  letzterem  zur  Zeit  der  Einsendung  an  die  Direktivbehörde  in  den  Spalten  16  und  17
etwa  noch  offen  stehenden  Einträge  ist  von  der  Steuerhebestelle  ein  Auszug  zu  fertigen,  welcher  zunächst  bei
derselben  zurückzubehalten  und  am  Schlusse  des  zweiten  Quartals  des  Etatsjahres  gleichzeitig  mit  dem  Einnahme-Journal
  des  betreffenden  Quartals  derart  abzuschließen  ist,  daß  die  alsdann  noch  unerledigt  gebliebenen
Posten  als  Einnahmereste  weiter  geführt  werden.  Nach  Abschluß  des  Auszugs  erfolgt  die  Einsendung  an
die  Direktivbehörde.

Den  nach  Ziffer  2  zur  Revision  einzusendenden  Registern  ist  eine  die  Eintragungen  bis  zum  Tage
der  Einsendung  umfassende  beglaubigte  Abschrift  des  Sollregisters  für  das  betreffende  Erntejahr  beizufügen.

49*
        <pb n="362" />
                                                   —  342  —

                    16.  Weitere  Ausführungsvorschriften.
                                                 §.  42.

 Wegen  des  Verfahrens  hinsichtlich
1.  der  Lagerung  von  unversteuertem  Taback  in  öffentlichen  oder  Privatniederlagen  (§§.  17  und  18

des  Gesetzes),
2.  der  Kreditirung  der  Tabacksteuer  (§.  20  des  Gesetzes),
3.  der  Verwendung  und  Versteuerung  von  Tabacksurrogaten  (§§.  27  und  28  des  Gesetzes)  und

4.  der  Vergütung  der  Abgaben  bei  der  Versendung  von  Taback  in  das  Ausland  (§§.  30  und  31

des  Gesetzes)
wird  auf  die  bezüglichen  besonderen  Bestimmungen  verwiesen.
        <pb n="363" />
                                                       —  343  —

Muster  1.
Hierzu  eine  Beilage.
(Zu  §.  1).
Hauptsteueramtsbezirk  Prenzlau.  Gemeinde  Damach
Steuerhebebezirk  Schwedt.  Anmelderegister  Nr.  201.

Anmeldung

des

Tabackpflanzers  Georg  Huber  wohnhaft  zu  Dambach!  über  die  im  Jahre  1880  mit
Taback  bepflanzten  Grundstücke.

 

                                             Anleitung.

1.  Die  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke  sind  in  den  Spalten  2  und  3  einzeln  nach  ihrer  Bezeichnung  und  ihrem
Flächeninhalt  anzugeben.  Am  Fuße  der  Spalte  3  ist  die  Summe  des  Flächeninhalts  der  angemeldeten  Grundstücke
  ersichtlich  zu  machen.

2.  Insofern  der  Inhaber  der  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke  (Tabackpflanzer)  den  Taback  gegen  einen  bestimmten
Antheil  oder  unter  sonstigen  Bedingungen  durch  einen  Anderen  anpflanzen  oder  behandeln  läßt,  ist  dies  in  Spalte  5
anzugeben.  -

3.  Die  Anmeldung  ist  bis  zum  Ablauf  des  15.  Juli  bei  der  Steuerhebestelle  des  Bezirks  einzureichen.  Die  Anmeldung
  der  erst  nach  dem  15.  Juli  bepflanzten  Grundstücke  muß  spätestens  am  dritten  Tage  nach  dem  Beginn  der
Bepflanzung  bewirkt  werden.
        <pb n="364" />
        —  —

                                        —  344  —

                         A.  Anmeldung  des  Tabackpflanzers.

 

 

 

 

 

Bezeichnung  der  Räume,
Bezeichnung  Angemeldeter  in  welchen  geerntete
Laufende  Flächeninhalt  der  bis  der  geern
Nummer  der  ·  Taback  bis  zur  amtlichen  Bemerkungen.
«  Grundstücke.  Grundstücke  Verwiegung  aufbewahrt
Ar.  Meter  werden  wird.
1.  2.  4.  5.
Erster  Probeeinrag.
1.  Am  Wege  nach  Schwedt  37  56  Im  Wohnhaus  und  in  —
den  dazu  gehörigen
Wirthschaftsrãumen.
2.  In  der  Trift.  54  os  —  —
Summe  91  57
Zweiter  Probeeintrag.
J.  In  den  Erlen.  —  87  —
2.  Am  Galgenberg.  1  26  —  Flächensteuer.
Summe  2  15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dambach,  den  7.  Juili  1880.
(Unterschrift  des  Tabackpflanzers.)
Georꝗ  Huber.
Abgegeben  Schwedt,  den  7.  Juli  1880.
Eingetragen  in  das  Anmelderegister  unter  Nr.  201.

(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

Königliches  Steueramt.

Küsell.
        <pb n="365" />
                                                —  345   —

 

 

B.  Bei  der  amt-C.

  Festsetzung  der  von  dem  Tabackpflanzer  nach  §.  6  des
Gesetzes  zu  vertretenden  Tabackmenge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
  
 
 

lichen  Prüfung  F
z  estsetzung  nach  D.  Festsetzun
ermittelter  Festsetzung  nach  der  Blätterzahl.  dem  Genicht.  Festsetzung
Flächeninhalt  der  Durchschnittliche  1  a)  der  Flächensteuer,
Grundstücke.  Anzahl  der  Blätterzahl  von  Gesammt=  Menge  des  b)  der  fixirten  Gewichtssteuer.
5  Pflanzen  100  Pflanzen  blätterzahl  Tabacks
A#□Meter  Stück.  Stück.  Stück.  ug.
6.  7.  8.  9.  10.  11.
(Zum  zweiten  Probeintrag.)
Die  Tabacksteuer  von  den  unter
Nr.  1  und  2  aufgeführten  Grundstücken
  mit  einem  Flächeninhalt  von
13  626  112  414  2  Ar  15  Quadratmeter  beträgt:
36  17  *  826  H5500  —  a)  zu  dem  Satz  von  2  Pfennig
für  1  Oudratmeter,
53  57  19  35  53  163  080  —  b)  einem  Durchschnittsertrag
33  160  275  492  Fvon  1  Ar  für  vi
92  4  3-554.  *  278-566  *  na  atze  von  .  .  .  Mark
¾  «  für  100
4,30  Mark
und  ist  im  Sollregister  unter  Nr.  1
87  —  —  —  —  nachgewiesen.
*  —  —  T  T  (Datum  und  Unterschrift.)
2  15  —  —  —  —  Schwedt,  den  29.  August  1680.
Kũsell,
Steuereinneimer.
Für  die  »
Prüfung.  Für  die  Festsetzung.
(Datum  und  Datum  und  Unterschriften.
Unterschriften.)  Dambach    A  schriften.)
Dambach,  den  ambach,  den  14.  August  1660.
14.  August  1530.  Bacelr,  Schulez,  Gottwald,
Haeir,  Oberkontrolõör.  Glteueraufseher.  Stellvertreter  der
Oberkontrolõr.  Gemeindebehörde.
Schulz,

Steueraufseher.
        <pb n="366" />
                                                         —  346  —

 

—Ê

E.  Festsetzung  der  nach  §.  16  Absatz  1  des  Gesetzes  steuerpflichtigen  Tabackmenge.

 

 

 

 

 

Der  Register  oder  Beläge  Tabackmenge
Tag  der  Anschreibung
  oder  Gegeunstand.  nach  der  nach  dem
Abschreibung  Bezeichnung.  Nr.  Blätterzahl!  Gewicht
Stück.  kg.
12.  13.  14.  15.  16.  17.
1880.  J
—  —  —  Die  zu  vertrekende  Tubacbmenge  befrdoet  nach  46.
theilung  C  Spalte  9  1lld  ...  275  494  —
·  Davon sind abzusetzen:
27.  August  Belag  1  in  Folge  eingetretener  Unglücksfälle  vor  der
Verwiegung.........   oo  .  ...  „  „  45  91  –
20.  Oktober  Revisionsregister  364  in  Folge  Veräusserung  vor  der  Verwiegung  30  000  —
Versendungs-  10  in  Folge  Ausfuhir  vor  der  Verwiegung  ...  25  500  —
schein-Ausfertigungsregister

—  —  —  für  Abgang  an  Bruch  und  Abfall,  berechnet
204  078  Blãttern..  .  ..  .  .  .  ..  4591  —
von
......  lcy  —  —
Zusammen  106  007  —
Zur  Verwiegung  eind  zu  stellen  109  4067  —
II.
·  Zur Verwiegung wurden  gestellt:
27.September Verwiegungs-  33  1.  Grumpen:  —  39,70
register
10.  Oktober  #  74  2.  Sandblatter  .  15  301  79,10
3.  Obergut..  .......  ..  ...  152  364  794,00
320.  v  119  4.  Bruch.........  —  37.10
Zusammen  .  ..  167  6566  950,80
III.
Nach  I  und  II.  fehlten  bei  der  Veriiegung  .  ..  1  332  —
1000  gleichartiqge  Blätter  wiegen  6,  49“),  daher
Gewicht  der  fehlenden  Blätter*s)  .  .  .  .  .  .  .  ...  —  9,54

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Nur  dann  anzugeben,  wenn  die  Festsetzung  der  zu  vertretenden  Tabackmenge  nach  der  Blätterzahl  erfolgt  war.

Von  dem  zur  Verwiegung  gestellten  Taback  im  Gewicht  von  950,/00  kg  wurden  bei  der  Verwiegung  vernichtet
37.170  kg.  Es  sind  somit  dem  Tabackpflanzer  913.30  kg  Taback  in  dachreifem  trockenem  Zustand  zur  Last  zu  setzen.
Hiervon  beträgt  das  steuerpflichtige  Gewicht  (1½8  der  Tabackmenge)  730,72  kg  und  die  Tabacksteuer  zu  dem  Satz  von
20  Mark  für  100  kg  746,70  Mark.

Wegen  Nichtgestellung  zur  Verwiegung  sind  zu  versteuern  9,54  kg.  Nach  Abzug  von  1/5  verbleiben  7,6k  kg.
Die  Steuer  hiervon  mit  1,80  Mark  ist  nachgewiesen  im  Sollregister  unter  Nr.  57.

Die  amtliche  Benachrichtigung  über  die  berechneten  Steuerbeträge  (Muster  10)  ist  dem  Tabackpflanzer  am
2.  November  1860  zugestellt  worden.

Schuwedt,  den  2.  Movember  1550.  (Unterschrift).

Küsell,  Steueremnehmer.
        <pb n="367" />
                                                                —  347 —                                                                  Beilage  zu  Muster  1
(zu  §.  1.  

                                                 Anleitung
                                                             für
            die  Benutzung  der  Abtheilungen  B  bis  E  der  Formulare  nach         Muster  1.

1.  Die  Spalte  6  ist  von  dem  Steuerbeamten,  welcher  die  Prüfung  vorgenommen  hat  und,  falls  die  Krüfung
unter  Zuziehung  des  Gemeindevorstehers  ober  eines  Stellvertreters  desselben  vorgenommen  worden  ist  (§.  2
Absatz  2  der  Bekanntmachung),  von  dem  betreffenden  Gemeindebeamten  unter  Angabe  des  Tags  der
Prüfung  zu  unterschreiben.  Wenn  wegen  Abweichung  des  Prüfungsergebnisses  von  der  Anmeldung  eine
Verhandlung  aufgenommen  worden,  ist  dies  in  Spalte  5  anzumerken.

2.  Bei  Anwendung  der  Gewichtssteuer  sind  die  Spalten  7  bis  10  von  den  Steuerbeamten  und  den  Stellvertretern
  der  Gemeindebehörde,  beziehungsweise  von  den  Mitgliedern  der  Schätzungskommission  unter
Angabe  des  Tags  der  Festsetzung  zu  unterschreiben

3.  Erfolgte  die  Festsetzung  auf  Grund  einer  verbindlichen  Deklaration  des  Tabachflanzers  (§.  8  des  Gesetzes),
so  sind  die  Angaben  in  den  gedachten  Spalten  mit  der  Ueberschrift  „Nach  Deklaration“  zu  versehen.
Die  verbindlichen  Deklarationen  der  Tabackpflanzer  sind  den  Anmeldungen  beizufügen.

4.  In  den  Spalten  6,  7,  9  und  10  sind  aus  den  auf  die  einzelnen  Grundstücke  sich  beziehenden  Zahlen
die  Summen  für  sämmtliche  angemeldeten  Grundstücke  zunbilden

5.  Kommt  die  Flächensteuer  oder  die  fixirte  Gewichtssteuer  in  Anwendung,  so  ist  dies  in  Spalte  5  bei  den
betreffenden  Grundstücken  anzumerken  und  die  Steuerberechnung  in  Spalte  11  aufzunehmen.

6.  In  der  Abtheilung  E  oder  auf  einem  besonderen,  der  Anmeldung  beizufügenden  Bogen  sind  nach  Anleitung
  der  Mustereinträge)  die  von  dem  Tabackpflanzer  nach  den  ursprünglichen  Festsetzungen  zu  vertretenden,
  die  etwa  in  Folge  eingetretener  Unglücksfälle  u.  s.  w.  abzusetzenden,  sowie  die  zur  Verwiegung
vorgeführten  Tabackmengen  der  Zeitfolge  nach  zu  buchen  und  die  zur  Festsetzung  der  nach  §.  16  Absatz  1
und  §.  21  des  Gesetzes  von  dem  Steuerpflichtigen  zu  vertretenden  Steuerbeträge  erforderlichen  Berechnungen
  vorzunehmen.

7.  Die  Register  oder  Beläge,  in  welchen  der  verwogene  Taback  weiter  nachgewiesen  ist,  sind  in  den  Spalten  15
der  Verwiegungsanmeldung  anzugeben.

8.  Der  Unterschrift  der  Beamten  ist  allgemein  die  Angabe  des  Amtskarakters  derselben  beizufügen,  insofern
nicht  der  letztere  aus  der  Angabe  der  Art  der  Amtsstelle,  wie  z.  B.  bei  den  nur  mit  einem  Beamten
besetzten  Steuerämtern,  zu  entnehmen  ist.

 

**)  Die  Mustereinträge  in  Spalte  12  bis  17  und  die  Note  zu  III  Zeile  2  und  3  auf  Seite  346  werden  bei  dem  Druck
der  Formulare  zu  den  Anmeldungen  nicht  in  die  Formulare  aufgenommen.

50
        <pb n="368" />
                                                  —  348  —

Muster  2
(zu  §.  1).

                                      Bescheinigung
                                                   über

         die  Anmeldung  von  mit  Taback  bepflanz  en  Grundstücken.

Der  Herr  Georg  Huber  zu  Dambach  hat  heute  angemeldet,  in  der  Gemarkung  Damback  91  Ar  57  Quadratmeter
  mit  Taback  bepflanzt  zu  haben.  Die  Anmeldung  ist  unter  Nr.  201  des  Anmelderegisters  eingetragen.

Schwedt,  den  7.  Iuli  1860.

(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

                             Kõnigliches  Steueramt.
                                    Küsell.
        <pb n="369" />
                                                     —   349   —                                                                      Muster  3
(zu  §.  1).
Haupt-teueramtsbezirk  Prenzlau.  Gemeinde  Dambach.
Steuerhebebezirk  Schwedt.  Erntejahr  1850.
                                     Anmelderegister
                                              über

                       die  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke.

 

 

Enthält  21  Blätter.  Geführt  von  Küsell
(L.  S.)  Der  Obermspestor  (Amtskarakter.)
(Unterschrift.)  Steuereinnehmer.
Ewald.
                                                  Anleitung.

1.  Die  eingehenden  Anmeldungen  (Muster  a  der  Bekanntmachung)  sind  von  der  Steuerhebestelle  in  der  durch  vie  Zeit
des  Eingangs  bedingten  Reihenfolge  in  die  sechs  ersten  Spalten  des  Registers,  unter  Angabe  des  deklarirten  Gesammtflächeninhalts
  der  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke  in  Spalte  6,  einzutragen.

2.  In  Spalte  7  ist  die  Nummer  des  Revisionsregisters,  unter  welcher  die  angemeldeten  Grundstücke  in  demselben  eingetragen
  sind,  anzugeben.

3.  Nach  Beendigung  der  amtlichen  Revision  werden  die  in  den  Spalten  8  bis  13  zu  machenden  Angaben  auf  Grund

der  Prüfungsergebnisse  eingetragen.
50
        <pb n="370" />
                                                      —   350   — 

 

 

Der

 

Nach  der  amtlichen  Fe- 



ststellung  wurden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Des  Weiter  unterworfen
r  3  Tabackpflanzers  angemehn  nach-  a.  der  b.  der  c.  der  fixirten
58  Grundstücke  gewiesen  Gewichtssteuer.  Flächensteuer.  Gewichtssteuer.  Bemer-—
  indem  F  läcken.  Fichen-  emer—
S  ,  isions=  Flächen-  Flächen-  #
5  Flächen=  Rev  sion  *Zahl  inhalt  der  hl  inhalt  der  Zahl  inhalt  der  kungen.
Vor-  Zu-  inhalt  registrr  Zahll  Grund.  a  Grund-  Grund-8
  Zahl  !“  der  stück  der  stück  der.  stücke
name  name  unter  Grund.  stücke.  Grund-  Grund.
S  Nummer  stücke.  stücke.  stücke.  I-II
  D  LJ  I—I  Ll
NR  Ar.Meter,--.s«,  r.  Meter  Ar.  Meter  Ar.  Meter
1.2.  3.  4.  5.  6.  7.  s.  9.  110.  11.  12.3.  14.
l
2X7-i—-4d«MBOI-p  83240  15  230  2%  —  —
„l  2.  Michel  Müller  1%  71  141%%
i  1  3.ohan  PFeil  1  3  7  40  —  —  —  ———  1  3  7
v  —A—  211316  49  2113  161  —  —  —  —  —  —
etc.  etc.
i
.  1
7/7.  1201.  Georg  Huber]  21  3  57|  384  2927  oc  .——  ————
ekc.  etc.
E
VII-ZU
Summe  #  1
3  6
6
#  .
c
I
l
        <pb n="371" />
        —  351  —

 

Muster  A
Gu  §.  2).
Hauptsteueramtsbezirk  Brenlau.  Gemeinde  Damback.
Steuerhebebezirk  Schedt.  Erntejahr  1850.
Revisionsregister
über
diejenigen  Grundstücke,  welche  der  Gewichtssteuer  unterliegen.
Enthält  25  Blätter.  Geführt  von  Küsell
(L.  S.)  Der  Oberkontrolõr  (Amtskarakter.)
(Unterschrift.)  Steuereinnelimer.

Stein.
Bescheinigungen.
Dem  Herrn  Gemeindevorsteher  zur  Offenlegung  des  Registers  übergeben.
Schwmede,  den  22.  4ug#st  1850.

(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)
Kõnigliches  Steueramt.
Küsell.

Dieses  Register  hat  nach  der  in  ortsüblicher  Weise  erfolgten  Bekanntmachung  drei  Tage  in  der  Gemeinde
offen  gelegen.
Schwedt,  den  22.  4u9ust  1880.
Der  Gemeindevorsteher
(Unterschrift.)
Meyer.

 

Anleitung.

1.  Die  erhobenen  Einsprüche,  sowie  die  von  den  Tabackpflanzern  beanspruchten  Ermäßigungen  sind  von  der  Gemeindebehörde
  für  jedes  Grundstück  einzeln  in  die  Spalten  11  und  12  sowie  13  oder  14  des  Registers  einzutragen.  Dem
Eintrag  hat  der  Tabackpflanzer  in  Spalte  15  seine  Unterschrift  beizufügen.  ·

2.  Der  Einspruch  kann  statt  in  Spalte  12  auch  auf  einem  besonderen  Bogen,  auf  welchen  alsdann  zu  verweisen  ist,
begründet  werden.

3.  Unmittelbar  nach  Ablauf  der  Offenlegungsfrist  ist  auf  dem  Titelblatt  die  erfolgte  Offenlegung  zu  bescheinigen  und  das
Register  an  die  Steuerhebestelle  zurückzusenden.
        <pb n="372" />
        352

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

dlucheninhalt  Festsetzung  der  mindestens  zur  Einspruch  des  Labas
Des  Grundstücke  Verwiegung  zu  stellenden
Tabackmenge.
—
72  Tabackpflanzers  Lage  Kag,
2  *  an
5  der  Blätterzahl.
55  nach  nach  wahen  Begründung
2  S  Grund-  der  der  zs  Ge-  Ge-  Eir  des
z  s  8  stü  cke.  An-  amtlichen  Zahl  1  ach  e  sammt-  wichts-  wrr
nKame  name  Pflanzen  —iiie  der  worden
——14  —  —  Pflanzen  Blätter  ist.
8  1
i  Ar.  Meter.!  Ar.  Meter.  Stück.  Stück.  Stück.  L#g.
1..  3.  4.  5.  6  7W  38.  9.  10.  11.  12.
384]  2011  Georg  Huber  Jam  Wege]  37  56  36  17  14000  826  115  5001  —  19/8  Siehe  Annach
  lage  No.  20.
Schwmede
in  der  54  0163  57  19554  ——5  —  —

 

 

 

2
        <pb n="373" />
        353

 

 

 

pflanzers  gegen  die  Festsetzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entschei
Spalte  7  bis  10.  ssheiung  Die  zu  vertretende  Tabackmenge
Z  *—  beträgt  hierna
Der  Taback-  Bezirkskommission.  X  6  Numpflanzer
  verlangt  r
Ermäßigun  Namens-  ·  mern
auf  8  Es  bleibt  zu  im  Einzelnen  im  Ganzen  des
unterschrift  –  Bemerkungen.
Verwie-"Q
  Ge-  des  Ge-  ,  Ge-  z  Ge-  gungs-Blätter
  gab  Blätter  Blätter  Blätter
zahl  wichts-  aback-  hl  wichts-  ahl  wichts-  hl  wichts-  registers.
za  -  za
menge  pflanzers.  menge.  menge  menge
Stück.  Lgl.  Stück.  1  1.  Stük.  43.  Stück  ug.
13.  14.  15.  16.  17.  18.  139.  20.  21.  22.  23.
110  00u9  GCeorg2  4%  1112414  —  —  —  —
Huber
—  —  —  —  —  163680  —  276  494  —  —
K¾#rvon  ab  45  916  —  in  Folge  von
schlag.
bleiben  229578.
weiter  ab  .  .  .30000  —  verdussert;  siehe  l'erwiegungsanmeldungꝗ

bleiben  199576  Wo.  2071  4.
weiter  ab  .  .  .  25500  —  us  Ausland  versandt;
stele  Fersendengsbleiben
  174078  —  *3%%.  schein  -  &amp;amp;äusfertiqunqgys

 

 

 

 

Damback,  den
27.  August  1880

Fivald.
Oberinspettor.

Mũller.  Ermtler.

 

 

 

 

 

 

 

register  No.  10.
        <pb n="374" />
        —  354  —

Muster  5
(zu  8.  12).

Benachrichtigung.

Dem  Tabackpflanzer  Herrn  Georg  Huber  zu  Dambach  wird  unter  Bezugnahme  auf  §.  7  des  Gesetzes,  betreffend  die
Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  der  nachstehende  Auszug  aus  dem  Register
über  die  Revision  der  in  der  Gemarkung  Dambach  mit  Taback  bepflanzten  Grundstücke  unter  dem  Bemerken  mitgetheilt,
daß  er  gegen  die  danach  erfolgte  Festsetzung  der  von  ihm  nach  8.  6  des  gedachten  Gesetzes  zu  vertretenden  Tabackmenge
bei  der  Steuerbehörde  Einspruch  erheben  kann.

Der  Einspruch  hat  den  Betrag  der  verlangten  Ermäßigung  genau  zu  bezeichnen  und  muß  der  unterzeichneten
Steuerhebestelle  innerhalb  einer  präklusivischen  Frist  von  drei  Tagen  nach  dem  Empfang  dieser  Benachrichtigung  schriftlich
  zugestellt  werden.

Schedt,  den  14.  August  1800.
(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

Kömopleches  Steueramt.
Küsell.

 

Auszug
aus  dem  Revisionsregister  der  Gemeinde  Dambach  für  das  Erntejahr  1860.

 

 

Der  von  dem  Tabackpflanzer
angemeldeten  Grundstücke

Festsetzung  der  mindestens  zur  Verwiegung
  zu  stellenden  Tabackmenge

 

 

 

 

Laums  Flächeninhalt
  «
fende  nach  der  ucch  der  nach  Bemerkungen.
Nr.  Lage.  antlichen  Blätterzahl  dem  Gewicht
Prüfung
Ar.  u.  Stück.  kg.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1.4  Wege  nach  Schwedt  368  17  115  500  –
2.  IUIn  der  7)•9  5387  16  060  –
        <pb n="375" />
        —  355  —

Entscheidung.

Muster  6
(zu  §.  13).

Der  Tabackpflanzer  Herr  Georg  Huber  zu  Dambael  wird  unter  Bezugnahme  auf  den  von  ihm  unter  dem  79.  August  1860
erhobenen  Einspruch  hiermit  benachrichtigt,  daß  die  auf  Grund  des  §.  7  des  Gesetzes,  betreffend  die  Besteuerung  des
Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  niedergesetzte  Bezirkskommission  die  von  ihm  zu  vertretende

Blätterzahl

S#ensssemang.  wie  folgt  festgesetzt  hat:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ermittelter  ...  Nach  der  Entscheidung
Lage  Flächeninhalt  Beantragte  Ermäßigung  der  Kommission  ist  zu
Lau-  der  auf  vertreten
der
fende  ldet  angemeldetenrn  —  —  Bemerkungen.
angemeldeten  Grundstücke  Gewichts-  Gewichts-Nr.
  ück  Blätterzahl  *  Blätterzahl  ich
Grundstücke.  menge  menge
Ar.  Meter.  Stück.  kg.  Stück.  kg
1  2.  3.  4.  5.  6.  l  7.  l  8.
Lilmwegsticlz  88  17  110  000  —  112  474  —
Schedt.
Damback,  den  27.  August  1860.
Die  Bezirkskommission.
(Unterschristen.)
mr  Müller.  Ermler.
Oberinspetor.

51
        <pb n="376" />
        <pb n="377" />
        Haupt»teueramtsbezirk  Prenælau.
Steuerhebebezirk  Schedt.

357

Muster  7
(zu  §.  23).

Verwiegungsstelle  Schwedt.
Gemeinde  Damöack.

Anmeldung

unversteuertem  inländischem  Taback  zur  Verwiegung.

von

 

 

Bei  dem  zur  Verwiegung  gestellten  Taback  war  die  Feststellung  gerichtet  auf

 

a.  die  Blätterzahl

b.  die  Gewichtsmenge

 

 

 

Anträge
in  Bezug  auf  die

 

 

1.
2.

Bruch  und
Anzabl  Anzahl  der  Grumpen  sonstige  Abfälle  der  Kolli  Versteuerung  oder
nzah  »  Weiterabfertigung
der  Blätter  der  Kolli
in  dem  Gattung  des  Tabacks.
Bündel.  Restbündel  Zahl]  Art.  des
ndel.  Zahl  Art.  Zahl.  Art.  Tabacks.
1.  2.  3.  5.  6.  7.  8.
30  2354  —  —  1  Sack  –  —  —  Es  werden  versendet

 

rung  stattfinden  soll.

 

 

 

 

 

 

Dambach,  den  30.  Oftfober  1880.

(Unterschrift  des  Tabackpflanzers.)
Georg  H#ber.

Abgegeben  Schwedl,  den  30.  Ottober  1860.

 

Eingetragen  in  das  Verwiegungsregister  unter  Nr.  179.

(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

Kõnigliches  Steueramt.

Kuũsell.

Anleitung.
War  die  Feststellung  auf  die  Blätterzahl  gerichtet,  so  sind  Einträge  in  den  Spalten  1  bis  4,  war  die  Feststellung
auf  die  Gewichtsmenge  gerichtet,  so  sind  Einträge  in  den  Spalten  5  bis  7  zu  machen.
Soll  der  Taback  nach  der  Verwiegung  von  dem  Tabackpflanzer  zurückgenommen  und  unversteuert  weiter  aufbewahrt
werden,  so  ist  dies  in  Spalte  8  anzugeben;  gleichzeitig  sind  daselbst  die  Räume  zu  bezeichnen,  in  welchen  die  Lage- 



106%,  verdarssert  75  79,
der  Rest  wird  æurũckgenommen
  und  auf  den  Bodenrãäumen
  meiner  Wirthschaflsgebäude
  weiter
aufbewalrt  werden.

51#
        <pb n="378" />
        —  358  —

 

 

 

Revisionsbefund  der

 

 

 

 

 

Anzahl
T  Der  Kolli  Anzahl  Gesammtag
  Gattung  er  der
der  —  —  Bündel  .  zahl
des  Blätter
Re-  .  zu  im  der
Bezeich-  Tabacks  5000  .-  Blätter
vision.  Zahl.  Art.  nung.  Blättern  Restbündel
Stück.  Stück.  Stück.
l.  2.  s  3  l  4  5.  6.  7.  8.
1%%
20/70.  70  MBacke  –  Obergpot  70  2354  152  354
#
1RNestbündel
Sach  —  !n½ß  —  —  —
        <pb n="379" />
        359  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwiegungsstelle.
Menge  Betrag  Der  Taback  ist  weiter
Verwiegun  auf  Grund  von  .-gung
  be—  gewicht  ein-  Steuer  Register  oder  Bel
itteltes  Gewicht  Probe-  h  begriffenen  U„  egister  oder  Belag
ermitteltes  Gewich  verwiegungen  na  „welche  auf  Bemerkungen.
berechnetes  Spalte  9  bei  der  Ver-Gewicht
  der  und  11  wiegung  verldem  Kaback
umschließungen  oder  nach  nichteten  haftet  Bezeichbrutto
  netto  und  Schnirepalte  10  Tabacks  Nr.
nung.
kg.  kg.  kg.  kg.  kg.  Mark.
9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.
902,3  –  98,5  794,00  —  127  Versen-  15  5%1%  40  Bruch
dungs-  sind  am  30.  Oescolein-Aus-
  tober  1880  unter
fert  gungs-  meiner  Aujsicht
register  verbrannt  wor-Sollregister
  40  çgen.
Abrech-  117  Schutz,
nungsbuch  Steueraufseher.
37,  40  —  0,0  37,10  —  —  —  —  –
841,10  47.10
ab  vernichtet  37.10
bleibt  794,00
Schwedt,  den  30.  Ottobe-  1880.
(Unterschriften.)
Kün,  Schuktz,
Steuereinnehmer.  Steueraufseher.
        <pb n="380" />
        —  360  —

Bemerkungen.

Die  Spalten  6  bis  8  sind  von  der  Verwiegungsstelle  nur  dann  auszufüllen,  wenn  die  Festsetzung  der  zu  vertretenden
  Tabackmenge  auf  die  Blätterzahl  gerichtet  war.
Die  Menge  des  bei  der  Verwiegung  vernichteten  Tabacks  (Spalte  13)  ist  in  Spalte  12  von  der  in  dieser  Spalte
zu  bildenden  Summe  des  Nettogewichts  abzusetzen.
Die  Ausfüllung  der  Spalten  14  und  15  erfolgt  durch  die  Steuerhebestelle.  In  Spalte  14  ist  der  nach  s.  16  Absatz

  1  des  Gesetzes  auf  dem  Taback  haftende  Steuerbetrag  in  Uebereinstimmung  mit  der  Abtheilung  E  der  Anmeldung

  (Muster  1)  anzugeben  und,  wenn  der  Taback  bei  der  Weiterabfertigung  eine  verschiedene  Bestimmung  erhält,
also  z.  B.  zum  Theil  versteuert  und  zum  Theil  unversteuert  versendet  wird,  ersichtlich  zu  machen,  wie  der  festgestellte
Steuerbetrag  sich  nach  §.  31  der  Dienstvorschriften  auf  die  einzelnen  betreffenden  Partien  vertheilt.

.  In  Spalte  15  wird  verwiesen,
a)  wenn  der  Taback  nach  der  Verwiegung  von  dem  Pflanzer  zurückgenommen  wird,  auf  das  Abrechnungsbuch

(Muster  11),
b)  wenn  der  Taback  versteuert  wird,  auf  das  Sollregister  (Muster  18),  und
c)  wenn  der  Taback  versendet  wird,  auf  das  Versendungsschein-Ausfertigungsregister  (Muster  13).
        <pb n="381" />
        —  361  —

Muster  S
(zu  8.  23).
Hauptstereramtsbezirk  renelau.  Verwiegungsstelle  Schedt.
Steuerhebebezirk  Schwedt.  Erntejahr  1850.
Register
über

den  zur  Verwiegung  angemeldeten  Taback.

 

Enthält  16  Blätter.  Geführt  von  Küsel
(L.  S.)  Der  Oherkontroséör  (Amtskarakter.)
(Unterschrift.)  Steueremmenmer.

Stein.
        <pb n="382" />
        —  362  —

 

 

Der  Taback  ist  an-  Netto- 



 

 

8
Tag,  S  Des  Anmeldenden  ggeschrieben  im  Revisions-gewicht
an  welchem  der  register  des
S-  Tabacks
Taback  zur  Bemerkungen.
.  nach  der
Verwiegung  4  8  der  unter  amtlichen
·  orname.  .  .  isi
gestellt  ist.  2  name.  Zuname  Gemeinde  Nummer  Rerision
—
1  2  3  4  5.  6  7  8
1600.
et-.
2⅝.  33  Georg  Huber  s  Dambach  384  39,10
et/-.
10/70.  74  Georg  Huber  Dambach  384  79  7
etc.
30/10.  119  Georg  Huber  Dambach  384  837%

etc.
        <pb n="383" />
        —  363  —

Muster  9

Gu  §.  24).
Hauptsteueramtsbezirk  Prenælau.  Verwiegungsstelle  Schwedt.
Steuerhebebezirk  Schwcke.  Verwiegungsregister  Nr.  119.

Verwiegungsschein.

 

Dem  Tabackpflanzer  Herrn  Georg  uber  zu  Dambach!  wird  hiermit  bescheinigt,  daß  die  heute  vorgenommene
Verwiegung  des  von  ihm  angemeldeten  Tabacks  folgendes  Ergebniß  geliefert  hat:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gattung  des  Tabacks.  Nettogemicht
kg.
Oberkkkkkgggg  .  ..  794,00
——  ).  37,10
Zusammen  331,10

 

Schwedt,  den  30.  Otrober  1880.

Die  Verwiegungsstelle.

Königoliches  Steueramt.

(Unterschrift.)
Kuũsell.
52
        <pb n="384" />
        —  364  —

Muster  10.

(zu  S.  24).
Hauptskeu#eramtsbezirk  Brenzslau.  Verwiegungsstelle  Schodt.
Steuerhebebezirk  So#weckk.  Verwiegungsregister  Nr.  33,  74,  119.

Benachrichtigung.

Bei  der  den  am  27.  September,  10.  und  30.  Okrober  1590  vorgenommenen  amtlichen  Verwiegung  Verwiegungen
  des  von  dem  Tabackpflanzer  Herrn  Coorg  Me  zu  Damhck  vorgeführten  Tabacks  wurde  das
Gewicht  des  letzteren  festgestellt  zu  950,,0  Kilogramm.

Die  hiervon  sich  berechnende  Tabacksteuer  im  Betrage  von  145,70  Mark  ist  nach  §.  16  des  Gesetzes,
betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  bei  der  erstmaligen
Veräußerung  des  Tabacks,  spätestens  jedoch  am  15.  Juli  18651  an  die  unterzeichnete  Steuerhebestelle  einzuzahlen,
  soweit  nicht  Kredit  bewilligt  oder  der  Taback  zur  Ausfuhr  über  die  Zollgrenze  oder  zur  Aufnahme  in
eine  Niederlage  abgefertigt  wird.

Von  der  nach  §.  6  des  Tabacksteuergesetzes  von  dem  Tabackpflanzer  zu  vertretenden  Tabackmenge
fehlten  bei  der  Verwiegung  (1832  Blätter  -)  9,//4  Kilogramm.  Die  hierfür  nach  §.  21  des  Tabacksteuergesetzes
  zu  entrichtende  Tabacksteuer  beträgt  nach  Nr.  57  des  Tabacksteuer-Sollregisters  1,5%  Mark  und  ist
binnen  8  Tagen  unter  Vorlegung  dieser  Benachrichtigung  an  die  unterzeichnete  Steuerhebestelle  einzuzahlen.

Schecedt,  den  2.  Wovember  1850.
(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

Kõnigliches  Steueramt.
Kuũisell.

 

Empfangsbescheinigung.

Der  Herr  Georg  Huber  zu  Dambach  hat  heute  den  oben  angegebenen  Betrag  von  1.50  M.,  in  Worten:
Eine  Marh  50  Efge.  an  Tabacksteuer  entrichtet.  Dieser  Betrag  ist  im  Tabacksteuer-Einnahme--Journal  der  unterzeichneten
  Hebestelle  unter  Nr.  42  gebucht.

Schweckt,  den  S.  Wovember  1860.

(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)
Kõnigliches  Steueramt.
Kusell.
        <pb n="385" />
        —  365  —

Muster  11
Gu  §.  27).

Hauptskeueramtsbezirk  Prenzlau.  Steuerhebebezirk  Schwedt.

Abrechnungsbuch
über

die  gewichtssteuerpflichtigen  Tabackmengen,  welche  von  den  Tabackpflanzern  nach  der
Verwiegung  zurückgenommen  und  weiter  aufbewahrt  worden  sind,

für  das  Erntejahr  1880.

 

Enthält  25  Blätter.  Geführt  von  Küsell
(L.  S.)  Der  Oberkontrolör  (Amtskarakter.)
(Unterschrift.)  Steuereinnehmer.
Stein.
Anleitung.

1.  In  Spalte  7  ist  unter  I.  der  Betrag  an  Tabacksteuer  anzugeben,  welchen  der  Tabackpflanzer  nach  §.  16
Absatz  1  des  Gesetzes  zu  vertreten  hat.  Es  sind  sodann  unter  II.  in  Spalte  6  die  Steuerbeträge  für  den
versteuerten  und  versendeten  Taback,  sowie  diejenigen  Steuerbeträge  abzusetzen,  welche  nach  §.  16  letzter  Satz
und  §.  17  des  Gesetzes  unerhoben  zu  bleiben  haben.  In  Spalte  7  werden  die  dem  Tabackpflanzer  nach
den  einzelnen  Abschreibungen  noch  zur  Last  stehenden  Steuerbeträge,  worüber  demselben  nach  §.  31  Ziffer  6
der  Dienstvorschriften  jedesmal  Mittheilung  zu  machen  ist,  angemerkt.  Der  letzte  Eintrag  in  diese  Spalte
ergiebt  den  von  dem  Tabackpflanzer  nach  der  Räumung  des  Tabacklagers  etwa  noch  zu  vertretenden  und
von  demselben  einzuziehenden  Steuerbetrag.

2.  Wenn  der  versendete  oder  versteuerte  Taback  zuvor  veräußert  wurde,  so  ist  der  Name  des  Käufers  oder
sonstigen  Erwerbers  des  Tabacks  in  Spalte  4  anzugeben.

3.  Wenn  der  Taback  veräußert  oder  von  dem  Tabackpflanzer  in  den  freien  Verkehr  gesetzt  worden  ist,  wird  in

Spalte  4  auf  die  betreffende,  dem  Abrechnungsbuch  beizufügende  Anmeldung  (Muster  e  oder  k  der  Bekanntmachung)
  verwiesen.

527
        <pb n="386" />
        Nr.  117.

366

Konto  des  Tabackpflanzers  Georg  Huber  zu  Dambach.

(Zu  Nr.  201  des  Anmelderegisters.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag  der
Der  Register  oder  Netto-Tag
  .  gewicht  dem  Tabackder
  Beläge  G  t  d  abzu-  pflanzer
egenstand.  des  schreibenden  noch  zur  Last
Eintragung.  1  Tabacks  Tabacksteuer  e
.  .  a  r
F.
Bezeichnung  2  kg.  Mark.  Mark.
1.  2.  8.  4.  5.  6.  7.
1880  J.
50.  Oftober  Verwiegungs-  119Zurüchgenommene  Tabackene  613  —  —
register  .....
Zusamme«...  III  ——-  96  05
II.
Da  von  sind  abæusetæaen:
12.  Dezemberndungs-  27  Von  dem  Tabackpflanzer  zur  MNieder-«
  scleeiwdwjew  lage  in  Dresden  versendet  .  200  32  00  66  105
tigungsregister
»  „  „  Lageraögang  von  200  40  für  die  Zei  vom
50.  Ofttober  bes  emschlressauck  11.  De
½%  zember  mit  1  Proaent  für  100  Tage  %  ol  65  5
15.  Janar  Sollregister  101/IN%  Anlage  1  an  den  Taobackfabrikanten
  Frite  Kühn  in  Berlin  verũussert
und  versteuert.  ...  106  18  06  47  90
30.  .  „  135%Nach  Anlage  2  von  dem  Tabachpflanaer
in  den  Jresen  Ferteir  gesetef  45  8  00  39  180
777.
Der  dem  Tuöadpflanzer  nach  Spalle  7
zur  Last  verbliebene  Stewerbelrag  181
im  Tabacksteuer-  Sollregister  unter
No.  502  nachgeiesen.
Schwedt,  den  15.  Juk  1061.
(Dmerschr#t.)
Küsecz,
Steuereinnehmer.
        <pb n="387" />
        —  367  —

Muster  12
(zu  8.  28).
Erntejahr  1860.

Bundesstaat  Freussen.
Versendungsregister  Nr.  15.

Hauptskeueramtsbezirk  Fenzla.

Versendungsschein

über

 

unversteuerten  inländischen  Taback,  welcher  zur  Aufnahme  in  eine  Niederlage

angemeldet  worden  ist.

Ausfertigungsamt  Schwect.  Erledigungsamt  Her#en.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Name  Der  Kolli  Gattung  und  Menge  des  Tabacks
E  unb  «  Angabe,
85  Wohnort  »  nach  der  nicht  geprüften  nach  der  stattgehabten
23  Batl!  Neichen  Angabe  des  Versenders  amtlichen  Ermittelung  bor  *  wie  1uer
8  und  Art  un  .  .  ·
»  Gewicht  Gewicht  uß  angelegt  ist,
—  2  des  Ab=  des  Em=  der  Ver=  Num-  Gatt  h  Gatt  *  Zahl  der  Bleie  rc.
enders.  pfängers.  packung.  mern.  Gattungrutto  netto  attung.brutto  netto
–  kg.  kg.  kg.  kg.
2.  3.  4.  5.  6.  .  8.  9.  10.  11.  12.
G.  S.
1.uber,  Frant,  T#rei  GC.  M.  Taback29%  106  Taback-]  129,10  106  ohne
Dam-Baorlin.  Kisten  143.  blätter  blãtter  ein-  einback.
  hundert  hundert
neun  und
und  Secks
###aziK
ein  gramm
Zehntel
Krögramm


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag  der  auf  dem  Taback  haftenden  Steuer  16,55  X&amp;amp;  in  Worten  Sechsze  Mark  95  Pf.

Transportfrist:  zum  achten  November  d.  J.

Annahme-Erklärung:  Ich  Wir  übernehmen  diesen  Versendungsschein  mit  den  sich  aus  demselben  nach  §.  16
des  Gesetzes,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Neichs-Gesetzblatt  Seite  245)  und  nach  §s.  16
und  17  der  denselben  Gegenstand  betreffenden  Bekanntmachung  vom  25.  März  1880  (Central-Blatt  für  das  Deutsche
Reich  Seite  153)  ergebenden  Verpflichtungen.

Schwedl,  den  30.  Otfober  1880.
(Unterschrift  des  Anmelders.)

Georg  Huber.
Schwedt,  den  30.  Orober  1880.
(Benennung  der  Abfertigungsstelle  und  Unterschriften.)

(Amtsstempel.)  Kõnigliches  Steueramt.
Küsell.
        <pb n="388" />
        368  —

Erledigungske  cheinigungen.

1.  Der  Versendungsschein  ist  abgegeben  am
7.  November  1880.

Ernst
Obertont#roktör.

2.  Derselbe  ist  eingetragen  im  Versendungsschein-Empfangsregister
  unter  Nr.  734.

Knabe

Hauptamtsassistent.

3.  Revisionsbefund.
a)  In  Betreff  des  Verschlusses:

olhne.

b)  In  Bezug  auf  Gattung  und  Menge
des  Tabacks:

Drei  Kisten  G.  H.  13.
Acht  und  neunzig  Kilogramm  Tabackblätter.

Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen:
(Unterschriften.)

Ernst
Oberkontrolör.

Paletta
Steueraufseher.

 
 
  
 
 
 
       

 

Der  Taback  ist  weiter  nachgewiesen  im  Niederlageregister
*4  Konto  11  Nr.  2.

Nachweis  des  Ausgangs  über  die  Grenze.

Der  Taback  wurde  nach  Abnahme  des  unverletzt  befundenen
  Verschlusses:

a)  in  dem  Eisenbahngüterwagen  V9r.  der
Eisenbahn  verladen  und  nach  Verschließung  des

Schlössern  der  Sere
·-..........  überwiesen

..2222242  EMIIIEIIIE  18

·eee  ss

e—  S  2  a  ——  —2  2

..  .  .  .  18.  .

B.  D.  .  oben  bezeichnete.  .  .  .  ....  .  ..  ...

wurde  .  nach  Abnahme  des
Verschlusses:

a)  d.  Grenzaufseher

.........  ,den..tcn.....  .

Die  Erledigung  des  Versendungsscheins  bescheinigt

Berlin,  den  10.  Wovember  1880.

Königliches  Haupt-Stouer-Amt  f.  a.  G.

(Unterschrift.)
Knabe.
        <pb n="389" />
        —  369  —

Muster  13
Cu  §.  28).

Hauptsteueramtsbezirk  Prenzlau.  Steuerhebebezirk  Schedt.

Versendungsschein-Ausfertigungsregister

für  die  Zeit  vom  16.  Juli  1880  bis  15.  Juli  18571.

 

Enthält  20  Blätter.  Geführt  von  Kösell
(Amtskarakter.)
(L.  8.)  Der  Obermspeltor  Steuereinnehmer.
(Unterschrift.)
Erald.

 

Anleitung.

Das  Register  ist  am  15.  Juli  in  der  Weise  abzuschließen,  daß  nach  diesem  Tage  nur  noch  Eintragungen
  hinsichtlich  der  Erledigung  der  ausgestellten  Versendungsscheine  vorkommen.
        <pb n="390" />
                                              —  370  —

 

 

Der  versendete  Taback  ist

Name  und  Wohnort  des

 

 

 

angeschrieben
Tag  —  Amt,
Laufende  in  der  von  welchem  der
der  Ver-  im  Ab-  Versendungs-Eintragung.
  Nummer.  wiegungs=  rechnungsbuch  Versenders.  Empfängers.  schein
anmeldung  zu  erledigen  ist.
Nummer.  Konto.
14  2.  3.  4.  5.  6.  7.
1860.
etc.
20/30.  10  6  —  G.  Nuber  J.  GSũskind  Hamburg
Damach  Hamburę
etc.
30/40.  15  119  —  G.  Huber  8.  Frank  Berlin
Dambach  Berlin
etc.
12/12.  27  –  117  G.  Huber  M.  Deter  Dresden
Dambach  TDreeden

 

etc.
        <pb n="391" />
                                                  —  371  —

 

 

Ermitteltes  Ge-Der

  versendeten  Kolli  Zag,  an  welchem

 

 

 

 

 

wicht  des  Tabacks  Betrag
Art  des  d
Gattung  er  die  Gültig-Zahl
  Zeichen  des  EIEBE—
und  Art  brutto  netto  Ver-  Ver-  ledigun  gs-  k
der  und  Tabacks.  shlusse-  haftenden  sendungs-  schein  ungen.
usses.  euer  u  eingetroffen
Verpackung.  Nummer.  scheins  ist.  eingetroffen
kg.  kg.  Mark.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
2  Ballen  J.  S.  Tunack-  159  150  2  Hleie  19  20%  80  71/1.  80
1/2  blätter
3  Kisten  G.  HI.  Tabach-  129,10  106  olne  16  95100  %  80
1½  blätter
4  Ballen  M.  D.  Tuback-  208,10  200  oline  3200  860  2012.  50
1/4  blãtter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

53
        <pb n="392" />
        <pb n="393" />
                                                —  373  —

Muster  14
(zu  8.  28).

Hauptsteueramtsbezirk  Berlin.  Haupt-Steuer-Amt  J.  a.  G.  Berlin.

Versendungsschein-Empfangsregister

für  die  Zeit  vom  16.  Juli  1860  bis  15.  Juli  18071.

 

Enthält  10  Blätter.  Geführt  von  Kuea

(L.  S.)  Der  O5ermspelfor  (Amtskarakter.)
(Unterschrift.)  Haouptamtsassistent.
Kienitz.

 

                                   Anleitung.

Das  Register  ist  nach  dem  15.  Juli  abzuschließen,  sobald  Versendungsscheine  aus  der  Zeit,  für  welche  das
Register  geführt  wird,  nicht  mehr  zu  erledigen  sind.

53*
        <pb n="394" />
        Il-Tag



 

                                                 —  374  —

 

Des  Versendungsscheins

 

 

Der  zur  Nieder- 



 

 

Tag  des  Tag  und
Lau-  Ausgangs  lage  verbrachte|  Monat  der
der  sede  des  aus  Taback  ist  weiter
fen  Aus-  Tag  dem  Zoll=  nachgewiesen  im  Ausstellung  Bemerkungen.
Ein=  Num=  stellungs=  Nummer.  und  gebiet  aus-Niederlageregister  et  Er-»
  8-Tabacks.
  Konto.  Nr.  scheins.
1  2.  z.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.
1880.
etc.
7.  11.  734  Schwedt  15  30/10.  80  —  11  2  10/11.  80

etc.
        <pb n="395" />
                                                —  375  —

Muster  15
Zu  §.  28).

Erledigungsschein.

Das  unterzeichnete  Haupt-Steuer-Amt  bescheinigt  hiermit,  daß  der  am  30.  Oktober  1880  von  dem
Steuer-Amte  zu  Schwedt  ausgefertigte  Versendungsschein  über  inländischen  Taback  Nr.  15  am  7.  November-1860
  eingegangen  und  in  das  Versendungsschein-Empfangsregister  unter  Nr.  734  eingetragen  worden  ist.

Die  zugehörigen  drei  Kolli,  enthaltend  Tabackblätter,  sind  unverletztem  —Verschluß.  gestellt
ohne  Verschluß

 

und  «  ··  worden.
in  die  Niederlage  aufgenommen

Bei  der  vorgenommenen  Verwiegung  wurde  das  Gewicht  des  Tabacks  zu  in

kg
netto  99  kg
Worten  zu  acht  und  neuenzig  Kilogramm  festgestellt.
Berlin,  den  10.  November  1850.
(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)
Kõnigliches  Haupt-Steuer-Amt. f.  a.  G.

(Amtsstempel.)  Knabe,

Hauptamtsassistent.

Abrechnung  mit  dem  Versender.?

 

Betrag
Gewicht  der

des  Tabacks  auf  dem  Taback

haftenden  Steuer

 

 

 

 

 

kg.  Mark.
a.  Zur  Versendung  wurden  angemeldet.....  ..  .  ...  106  16  95
b.  Bei  dem  Empfangsamt  wurden  gestellt  99  15  65
e.  Hiernach  sind  als  versendet  nicht  nachgewiesen.  ..  ...  9  1.253

Die  zu  entrichtende  Tabacksteuer  im  Betrage  von  1,25  M  ist  nachgewiesen  im  Sollregister  unter
Nr.  82  und  wurde  heute  dem  Steuerpflichtigen  angefordert.
Schwedt,  den  12.  November  1880.
                             (Unterschrift.)
                                 Küsell

                              Steuereinnehmer.

*)  Dieser  Vordruck  ist  von  dem  Ausfertigungsamt  in  den  Fällen  zu  benutzen,  in  welchen  Taback  ohne  Verschluß  und
ohne  amtliche  Begleitung  versendet  und  bei  dem  Empfangsamt  ein  geringeres,  als  das  bei  Versendung  angemeldete  Gewicht  ermittelt
  worden  ist.

Der  Betrag  der  zu  entrichtenden  Tabacksteuer  (c)  ergiebt  sich  aus  dem  zu  a  angegebenen  Steuerbetrage  durch  Multiplikation
  desselben  mit  der  Gewichtsmenge  zu  c  und  Division  des  Produkts  durch  die  Gewichtsmenge  zu  a.
        <pb n="396" />
                                               —  376  —

Muster  16
(zu  §.  31).

                                      Benachrichtigung.

Der  Tabackpflanzer  Herr  Georg  Huber  zu  Dambach  wird  hierdurch  in  Kenntniß  gesetzt,  daß  er  auf  Grund
des  Versendungsscheins  Nr.  15.
Ler-Anmeldung.

vom  30.  Ohtober  1880,  wonach  er  106  Kilogramm  unversteuerten  Taback

zur  Niederlage  in  Berlin  versendet

.  verãußert

in  den  freien  Verkehr  gesetzt
hat,  nach  Maßgabe  des  Gesetzes,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  245)  von  der  Haftpflicht  für  die  Tabacksteuer  von  dem  Taback  im  Betrage  von  16,95  Mark
entbunden  worden  ist.

Der  Betrag  der  dem  Tabackpflanzer  Herrn  Georg  Huber  nach  der  Benachrichtigung  vom  2.  Wovember
  1880  zur  Last  stehenden  Tabacksteuer  im  Betrage  von  146,70  Mark  vermindert  sich  hiernach  auf
129,75  Mark.

Schwedt,  den  12.  November  1860.

Genennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

                                Kõnigliches  Steueramt.
                                          Küsell.
        <pb n="397" />
                                                   —  377  —

Muster  17
(zu  §.  34).

                                     Benachrichtigung

                                             über

                              zu  entrichtende  Tabacksteuer.

Der  Herr  Georg  Huber  zu  Damback  hat  nach  Nr.  1  des  Tabacksteuer-Sollregisters  von  2  Ar  15  Quadratmeter,
  welche  der  Besteuerung  nach  dem  Flächeninhalt  unterliegen,  an  Tabacksteuer  den  Betrag  von
4,30  Mark  zu  entrichten.  Dieser  Betrag  ist  längstens  bis  zum  15.  Jull  1891  unter  Vorlegung  dieser  Benachrichtigung
  an  die  unterzeichnete  Hebestelle  einzuzahlen.
Schwedt,  den  29.  4ugust  1880.
(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

                           Kõnigliches  Steueramt
                                       Kũsell.

                                Empfangsbescheinigung.

Der  Herr  Georg  Huber  zu  Dambach  hat  heute  den  oben  angegebenen  Betrag  von  430  M,  in  Worten:
Vier  Mark  30  Pfge.  an  Tabacksteuer  entrichtet.  Dieser  Betrag  ist  im  Tabacksteuer-Einnahme-Journal  der
unten  bezeichneten  Hebestelle  unter  Nr.  209  gebucht.
Schwwedt,  den  13.  Juli  1881.
(Benennung  der  Amtsstelle  und  Unterschrift.)

                           Königliches  Steueramt.
                                          Kũsell.
        <pb n="398" />
        <pb n="399" />
                                           —  379  —

Muster  18

(zu  §.  40).
Hauptsteueramtsbezirk  Prenzlau.  Steuerhebebezirk  Schwedt.

                          Tabacksteuer-Sollregister
                                          für
                                das  Erntejahr  1860.
Enthält  16  Blätter.

(L.  S.)  Der  Obermspettor  Geführt  von  Küsell

(Unterschrift.)  (Amtskarakter.)

                   Ewald.  Steuereinnehmer.

54
        <pb n="400" />
                                                  —  380   —

 

 

 

 

 

 

Des  Vorregisters  „
"  oder  Belags  Des  Steuerpflichtigen  Der  Steuerbetrag.
Tag  8  Steuerder
  9  Name  benes  Gewichts=  Flächen-  Fixirte.
Eintragung..  Bezeichnung.Nummer.  und  Wohnort.  innin  hlen steuer  steuer  Gewichts-3
  Gewerbe.  zuz  steuer
*  am  Mark.  Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  8.  9.  10.
1880
29.  August  Anmeldung.  201  G.  Huber,  Dambach  15/7.  81  —  —  443
etc.  Gutsbesitzer
30.  October  40  Verwie-  119  J.  Schmidt,  Berlin  30/10.  80  1900—  —
etc.  gungs-  Tabackshändler
anmeldeng
2.  November  57 Anmeldung  G.  Huber,  Dambach  10/11.  80  10  —  —  —  —
etc.  Gutsbesitzer
12.  November  82  Fer-  15  do.  do.  20/11.  80  1251  —  —  —  —
ete.  sendungsschem-




1881
15.  Januar 101  Ab-  117  Frita  Kühn,  Berlin  15/1.  81  180——  —  —
etc.  rechnungs-  Tabackfabrikant
buch
30.  Januar“  do.  117  G.  Huber,  Damach  30/I.  81  00  ——  —
etc.  Gutsbesitzer
15.  Juli  502  do.  117  G.  Huber,  do.  15/7.  81  39  90  —  —  —  —
Gutsbesitzer
        <pb n="401" />
                                              —  381  —

 

 

 

 

 

 

 

Hiervon  ist  abzusetzen  Bleiben  zu  entrichten  Weiter
nachgewiesen
d  .  im
nach  er  Gewi  »  rirte  Einnahmeewichts-
  lächen-  »  Bemerkungen.
Belag  Betrag  st  d  ch  Gewichts-  Journal  g
von  euer  euer  steuer
·  Quartal  Nummer
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  |
11.  12.  13.  14.  15.  16.7.  18.
—  —  —  —  40%  |  —ES  209
—  —  12600  —  —  —  —  29
—  —  1  50  —  —  —  42
–  —  1  25  —  —  ——  so  63
—  —  19  05  ——  ———17.so  87
—  —  9  00  —  —  —  —  W  So
—  —  39  90  D„  —HIS1  30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

54*
        <pb n="402" />
        <pb n="403" />
                                                     —  383  —

/

Muster  19
(zu  §.  40).

Hauptsteueramtsbezirk  Prenzlau.  Steuerhebebezirk  Schwedt.

                           Einnahme-Journal  über  Tabacksteuer

                           für  das  III te  Quartal  1880.

Enthält  16  Blätter.
Geführt  von  Küsell

(L.  S.)  Der  Oberrinspektor

(Unterschrift.)
Ewald.

 (Amtskarakter.)

Steuereinnehmer.
        <pb n="404" />
                                                  —  384  —

 

 

 

 

 

 

Des  Vorregisters  Des  Steuerzahlers  Steuer
5  .
S
Tag  der  Gewichts=  Flächen
„  gewichts-  ächen-Eintragung.
  Name
3  Bezeichnung.  Nummer.  und  Gewerbe.  Wohnort.  steuer  steuer
—
8
*  Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.
1680.
etc.
30.  Oktober  29  Sollregister  40  J.  Schmidt,  Berlin  12%%00%  —
Tabackhãndler
etc.
8.  November  42  do.  57  G.  Huber,  Damach  1 55  —.—
Gutsbesitzer
etc.
19.  November.  63  do.  82  do.  do.  1 25  —  —

 

etc.
        <pb n="405" />
                                               —  385  —

 

 

 

 

 

betrag.  Davon  sind
kreditirt  oder  sonst  rück-Fixirte

  baar  ständig  geblieben  Bemerkungen
Gewichts-  Ueberhaupt  .  angeschrieben  gen.

steuer  eingezahlt  Betrag  im  Handbuch

(Manual)
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  unter  Nummer
9.  10.  11.  12.  13.  14.
l

—  —-  1200  —  —  12  00  17

—  —  1650  1150  —  —  —

—  —  125  1  105  —  —  –
        <pb n="406" />
                                               —  386  —

                                     Regulativ,
                                    betreffend
        die  Niederlagen  für  unversteuerten  inländischen  Taback.
                                        Vom  29.  Mai  1880.

 

Nach  Beschluß  des  Bundesraths  vom  29.  Mai  1880  werden  zur  Ausführung  der  §§.  17  und  18  des  Gesetzes,
  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  folgende
Bestimmungen  getroffen.

                                                 §.  1.
                   1.  Gestattung  der  Niederlegung  von  Taback.

Die  Aufnahme  von  unversteuertem  inländischem  Taback  in  eine  öffentliche  oder  unter  amtlichem  Mitverschluß
  stehende  Privatniederlage  für  unverzollte  ausländische  Waaren  (§.  17  des  Gesetzes)  ist  unter  denselben
  Bedingungen,  wie  die  Aufnahme  von  unverzolltem  ausländischem  Taback  in  die  betreffenden  Niederlagen
  gestattet,  insofern  darin  entweder  ausländischer  Taback  überhaupt  nicht  gelagert  wird,  oder  eine  getrennte
  Lagerung  des  ausländischen  zollpflichtigen  und  des  inländischen  steuerpflichtigen  Tabacks  stattfinden
  kann.

                                                    §.  2.

          Oeffentliche  und  unter  amtlichem  Mitverschluß  stehende  Privatniederlagen,  welche  ausschließlich  zur
Aufnahme  von  unversteuertem  inländischem  Taback  dienen  sollen  (§.  18  des  Gesetzes),  sind  in  der  Regel  nur
am  Sitze  einer  mit  zwei  Beamten  besetzten  Zoll=  oder  Steuerstelle  gestattet.

Ueber  die  Bewilligung,  welche  jederzeit  widerruflich  ist,  entscheidet  die  Direktivbehörde.  Die  Bewilligung
  wird  nur  ertheilt,  wenn  ein  Bedürfniß  im  Interesse  des  Verkehrs  anzuerkennen  ist.

Privatlager  zur  Aufnahme  von  unversteuertem  inländischem  Taback  werden  nur  solchen  Tabackpflanzern,
  Rohtabackhändlern  und  Tabackfabrikanten  bewilligt,  welche  das  Vertrauen  der  Verwaltung  genießen
und  entweder  selbst  am  Lagerorte  wohnen,  oder  einen  dort  wohnhaften  geeigneten  Vertreter  bestellen.

                                                    §.  3.
       2.  Allgemeine  Vorschriften  für  die  Benutzung  der  Niederlagen.

Hinsichtlich  der  Benutzung  der  für  die  Aufnahme  von  unversteuertem  inländischem  Taback  eingerichteten
öffentlichen  und  Privatniederlagen  (§§.  1  und  2)  und  der  Abfertigung  des  zu  denselben  gelangenden  und  aus
ihnen  zu  entnehmenden  Tabacks  finden  im  allgemeinen  die  Vorschriften  des  auf  Grund  des  §.  106  des
Vereinszollgesetzes  vom  1.  Juli  1869  erlassenen  Niederlageregulativs  und  die  regulativmäßigen  Vorschriften
für  die  Privattransitlager  einschließlich  der  Theilungslager  (Vereinszollgesetz  §.  109)  sinngemäße  Anwendung.

                                                    §.  4.
                                 3.  Anmeldung  zur  Niederlage.

Für  die  Anmeldung  von  unversteuertem  inländischem  Taback  zur  Niederlage  sind  Auszüge  aus  den
Versendungsscheinen  nach  dem  entsprechend  abzuändernden  Formular  für  Auszüge  aus  den  Zollbegleitscheinen
zu  benutzen.

                                                      §.  5.

Wird  bei  der  Revision  wahrgenommen,  daß  das  Gewicht  des  Tabacks  durch  Anfeuchten  oder  in
anderer  Weise  künstlich  vermehrt  worden  ist,  so  ist  der  Taback  von  der  Aufnahme  in  die  Niederlage  aus—

zuschließen.
        <pb n="407" />
                                                    —  387  —

                                                §.  6.
In  den  Niederlageregistern,  sowie  in  allen  bezüglichen  Abfertigungspapieren  ist  in  den  für  die  Benennung
  der  Waaren  vorgesehenen  Spalten  die  Gattung  des  Tabacks  (Tabackblätter,  Tabackgrumpen,  Tabackabfälle,
  entrippte  Tabackblätter,  Tabackstengel  etc.)  anzugeben.

                                                    §.  7.
                                              4.  Lagerfrist.
Bei  der  Berechnung  der  fünfjährigen  Lagerzeit  bleibt  diejenige  Zeit  außer  Betracht,  während  welcher
der  von  dem  Pflanzer  nach  der  Verwiegung  zurückgenommene  Taback  bei  demselben  unversteuert  aufbewahrt
worden  ist.

                                                      §.  8.
                                5.  Bearbeitung  des  Tabacks.

In  den  Theilungslagern  für  Taback  (Bearbeitungslagern)  ist  die  Fermentation,  das  Streichen  und
Entrippen  des  Tabacks  zulässig.

Mit  Genehmigung  der  Direktiobehörde  kann  unter  den  von  derselben  festzusetzenden  Bedingungen
und  Kontrolen  das  Streichen  und  Entrippen  des  Tabacks  auch  außerhalb  der  Bearbeitungslager  in  der  Behausung
  der  betreffenden  Arbeiter  vorgenommen  werden.  Für  die  nicht  wieder  zur  Niederlage  gebrachte
Menge  ist  ohne  Rücksicht  auf  den  bei  der  Bearbeitung  entstandenen  Abgang  die  Steuer  nach  dem  Satze  für
fermentirten  Taback  zu  entrichten.

                                                 §.  9.
                               6.  Abmeldung  von  der  Niederlage.

Für  die  Abmeldung  von  inländischem  Taback  aus  den  Niederlagen  sind  Formulare  von  der  Einrichtung
  der  Abmeldungen  von  Niederlagen  für  unverzollte  ausländische  Waaren  zu  benutzen.  Der  abgemeldete
Taback  ist  entweder  zu  versteuern,  oder  in  eine  andere  Niederlage  zu  verbringen  oder  über  die  Zollgrenze
auszuführen.

                                              §.  10.
                            7.  Versteuerung  des  abgemeldeten  Tabacks.

Bei  der  Entnahme  des  Tabacks  von  der  Niederlage  ist  in  allen  Fällen  das  Auslagerungsgewicht  der
weiteren  Abfertigung  zu  Grunde  zu  legen.

                                              §.  11.

Bei  der  Versteuerung  von  Taback  wird  die  für  die  vorhandenen  Umschließungen  zu  vergütende  Tara
auf  Grund  von  Probeverwiegungen  bestimmt.

Die  Steuer  ist  nach  den  im  §.  2  des  Gesetzes  bestimmten  Sätzen  mit  der  Maßgabe  zu  entrichten,
daß  der  Steuersatz  für  das  Erntejahr  1880  nur  bei  der  Entnahme  des  Tabacks  vor  dem  1.  Oktober  1881
und  der  Steuersatz  für  das  Erntejahr  1881  bei  der  Entnahme  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1881  bis  30.  September
  1882  zu  Grunde  gelegt  wird.  Vom  1.  Oktober  1882  ab  ist  der  für  das  Erntejahr  1882  bestimmte
Steuersatz  anzuwenden.

                                               §.  12.
                              8.  Versendung  des  abgemeldeten  Tabacks.

Bei  der  Versendung  von  unversteuertem  inländischem  Taback  aus  einer  Niederlage  in  eine  andere
oder  zur  Ausfuhr  über  die  Zollgrenze  finden  die  Vorschriften  in  den  §§.  15  bis  17  der  Bekanntmachung,
betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  25.  März  1880  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  153)
Anwendung.
        <pb n="408" />
                                                   —  388  —

                                 4.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1871  in  Bristol  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Schoonerbark  „Agnes
Edgell“  von  286,1  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  der  hamburgischen  Handelsgesellschaft  „Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  der  Südsee-Inseln“
zu  Hamburg  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches
die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  8.  April  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat
zu  Sydney  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

                                             5.  Konsulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Brodtkorb  in  Vardoe  (Norwegen)  ist  gestorben.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="409" />
                                                  Central-Blatt

                                               für  das

                                       Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben                                                                                                                             im

                                  Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgaug.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  11.  Juni  1880.

Nr.  24.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

2.

3.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  .  Seite  389
Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen  bis  Ende  Mai  1880;  —  Status  der
deutschen  Notenbanken  Ende  Mai  1880  391
Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestimmungen,  betreffend
Erleichterungen  in  den  Abfertigungsformen  für  in  Flößen
eingehendes  Bau-  und  Nutzholz;  —  Regulativ  für  Privattransitlager
  von  Bau=  und  Nutzholz  ohne  Mitverschluß
der  Zollbehörde;  —  Bestimmungen,  betreffend  die  Zollbegünstigungen
  der  Reisstärkefabrikation;  —  Anleitung

 

zur  Aufstellung  der  Uebersichten  über  die  Besteuerung  des
Tabacks;  —  Aenderungen  in  dem  Bestande  und  den  Befugnissen
  von  Zoll=  und  Steuerstellen  394
4.  Statistik:  Erläuterungen  zu  den  Bestimmungen  über  die
von  Massengütern  zu  entrichtende  statistische  Gebühr  441
5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken  und
Stationen  441
6.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seesteuermanns-Prüfungen
  442
7.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Civilstandsakten.
  6  442

 

                          1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

—  Lauf.  Nr.

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath

—
H

des  Ausgewiesenen.
2.  4  z.

 

 

 

 

Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des

Ausweisung  weisungsder

  Bestrafung.  beschlosen  hat.  beschluffes.
4.  5.  6

 

                      a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Pawlowski,48  Jahre,  aus  Smo-Diebstahl  im  wiederhol-Königlich  preußische  18.  April

Arbeiter,  lensk,  Rußland,

ten  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Marienwerder,

56
        <pb n="410" />
                                                        —  390  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
**  5f  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2. 6  3.  4.  5.  6.

2.  Johann  Tichy,  sgebowen  am  9.  Iprilsschwerer  Diebstahl  im  Königlich  zweußische  12.  Mai
Kellner,  8858  und  ortsange=  wiederholten  Rückfalle,  Landdrostei  zu  Lüne-d.  S.
hbörig  zu  Schlan,  Böh-  burg,

men,
b.  Auf  Grund  des  F.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.Josef  Thiel,  (42  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  22.  Mai
Bäcker,  Messendorff,  Bezjirk  „  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Freudenthul,  Oester-  Breslau,
reichisch-Schlesien,
4.)  Samuel  Eisen-21  Jahre,  geboren  und
erg,  Schuh=  ortsangehörig  in  Kra-  Königlich  preußische  18.  Mai
macher,  kau,  Oesterreich,  .  —  "
b)  dessen  Ehefrau  25  Jahre,  gleichfalls  in  desgleichen,  “  zu  d.  J.
Rosa  Eisenberg,  Krakau  geboren  und  «
ortsangehörig,  sz
5.RasmugSörxensen-,53Jahre,augLille-Landstreichen,Betteanöniglichpreußische27.Mai
Arbeiter,  darum,  Jütland  (Dä=  und  Diebstahl,  Bezirksregienung  zu  d.  I.
nemarky),  Schleswig,

6.  Isaak  Trieger,  40  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische:26.  Mai

Cigarrenmacher,  Wisniez,  Bezirk  Boch-  Bezirksregierung  zud.  J.
nia,  Oesterreich,  Wiesbaden,

7.  Joses  Baum,  47  Jahre,  aus  Votic,  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  zu  18.  Mai
früherer  Schul-  Bezirk  Selcan,  Böh=  teln,  Amberg  in  Bayern,  d.  I.
diener,  men,

8.  Anton  Nowotny,  geboren  1841,  aus  Cer-Desgleichen,  Stadtmagistrat  zu  17.  April
Mühlbursche,  *  Bezirk  Pilgram,  Passau  in  Bayern,  d.  J.

öhmen,

9.  Franz  Widra,  geboren  1833,  aus  Bla-Desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schneidergeselle,  tenka,  Bezirk  Blatna,

Böhmen,

10.  Katharina  Sieg=  geboren  31.  August  1857/gewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  sächsische  3.  Mai
mund,  Dienst=  und  ortsangehörig  zu  Kreishauptmann-  d.  I.
mädchen,  Schlackenwerth,  Böh-  schaft  zu  Bautzen,

men,

11.IKarl  Nowak,  Bier-49  Jahre,  aus  Wissot-Diebstahl  und  Land=  Großherzoglich  badi-9.  April
brauer,  schann,  Bezirk  Karoli=  streichen,  scher  Landeskom--.  b.  J.

nenthal,  Böhmen,  missär  zu  Karlsruhe,

12.  Abraham  Lazarus  33  Jahre,  aus  Ostro-Landstreichen  und  Bet-derselbe,  4.  Mai
Angrast,  Kleider=  lenka  bei  Warschau,  teln,  d.  J.

händler,
        <pb n="411" />
                                                       —  391   —

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Orund  Behörde,  welche  die  Datmn  des
S  —  Ausweisung  weisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  z.  4.  5.  6.
13.Louis  Friedrich  Cen-39  Jahre,  geboren  zu  Betteln,  nach  mehrma-Kaiserlicher  Bezirks-19.  April
sier,  Sänger,  Aubenton,  Departement  liger  rechtskräftiger  Ver-präsident  zu  Metz,  d.  J.
de  DAisne,  Frankreich,  urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
  drei  Jahre,
14.  Johann  Kopp,  28  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  8.  Mai
Müllergeselle,  ortsangehörig  zu  Watt-  präsident  zu  Kolmar,  d.  IJ.
wyll,  Kanton  St.  Gallen,
  Schweiz,

 

 

 

 

 

                                    2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

                                                    Ueber  sicht

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  Mai  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen
1.  Im  Monat  Mai  10  Privat-1880
  sind  geprägt  Halbe    rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzigkronen
  Kronen  »  »  »  «-  -«.
worden  in:  Doppelt  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  Pfennig  
z  -—  -2—  “—  -“—  M.  :“  -M—  -“—
Berlin  —  1  365  310  —  1365  310  —  —
Stuttgart  —  —  —  —  —  223  493  *•b7b  —**-.d
Karlsruhe  —  11  690  —  10  220  —  —  —MW
Hamburg  —  —  —  —  —  632  59  907
Summe  1.  —  1377  000  –  1  375  530  —  632  283  400  —  —  —-2.Vorher waren geprägt·)1268111720427302100«2796992540348071071653095101026310151928
  035  71  486  552  —  135.717  922|80
3.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  720428  679  100/27  969  925|404  856  240|71  653  095/101  026  942/152  211  435/71  486  552—85  717  922|80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  277  820  216  900  2575  2215  2  614  1  489  808—5  000  464|80
5.  Bleiben  1267  833  900/428  462  200,27  967  350  71  650  880,101  024  328|152  209  946  71  485  744—30  717  458—
1724263  450-“  427  088  356  4
*)  Vergl.  Central-Blatt  S.  268.
München  ")  Nach  Abzug  von  68  606  M  auf  Grund  einer  nachträglichen  Berichtigung  der  Ausprägungsergebnisse  der  Münzstätte  in
.  "  «

 

56*
        <pb n="412" />
                                               —  392  —

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event.
S  täglich  bindlich-  bindlich.
"  Grund-Reserve.  Noten-  Degen  nge=  Begen  fällige  Gegen  beiten  cegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  beiten
Name  der  Banken.  Kapital  Fonds.  umlauf.  30.  April]  deckte  30.  April Ver.  30.  April  -mit kündi  20.  April  Passiva.  30.  -April der  30.  April  weiterge.
2  1880.  Noten.  1880.  1880.  Kündi.  1880.  1880.  Passiva.  1880.  gebenen
S  bindlich-  gungs-.  inlänz
  keiten.  frist.  wih
2  Wechseln.
11  Reichbank.  ..  .  ..  120  o0oo  15  529  718  357  -  66  o52]  58  764  -  71  660  206  660  4  31  824  —  —  487—  47s|1061  033—24276—
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2861—  4  1268  37  3383  —  441  —  —  —  —  7844–  462  294
3|  Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  188—  25512□  310  —  35|]  3  60  32  15  —  9J323—  258  449
4  Magdeburger  Privatbank.  3000  606  1  62—  365  6386—  321  32.—  7  848—  142  197  4  1071  6311—  407  1329
5 Danziger  Privat-Aktien-Bank 00  750  1  560.—  149  456—  96  386—  92S8  40  666322  9242  204  139
6 Provinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  000  750  1  868—  33  779—  405  27  28  1  321/  329  275  4  1621  7241+  471  358
Hannoversche  Bank  12  000  903  431—  4181801|—  586  34885—  508  2193—  247  990  —  132  23890—  1  905  1987
8|  Frankfurter  Bank  .17  143  3  606  8  176—  1230  3441—  974  925  7442545—  404  41—  375  36  ¾436—  1264  1239
9 Bayerische  Notenbank  7500  389  61570—  47122768  3765  1187—  1560  119—  82578  T  12  30  3630  1770
10|  Sächsische  Bank  zu  Dresden3000  34444  vog  1523  16  967T  628  782—  974  3543—  119  180  T  28%8  5  458  2702
11|Leipziger  Kassenverein  3  000  149  2663—  2644%  1255  322  611  17  70  H  3  8176—  566  573
121  Chemnitzer  Stadtbank.  ..  610  127  50914  2  132—  7  120—  22  5211—  277  53—  1  6  530—  2928  658
13|]  Württembergische  Notenbank  9  000  384  23326-  165  97969  243  44%  156  85/  12  346  483590  +  381  133
14/  Badische  Bank  ..  .  9000  1363  11732  16761  7530-  23  560  260  10  33  318452081  –  1  8581366
15  Bank  für  Süddeutschland.  15  672  1  574  14  768—  359  8  394—  1133  103—  423  81  81  464%  49  32662|—  66  1308
16|  Braunschweigische  Bank  10  500  317  2230|—  121  1269—  144%  J4  343  2331  104  216—  „  19  663  273  848
17|  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  49m  929—.  448  88—  410  1133—  64  2962+  164  49—  4  7521—  294  15
18  Bremer  Bank  16  607  774  5198—  535  3170—  399  946|+  Seobs  17631—  339  824  —  5779  37980  —  68411  1984
Zusammen  268  337  32061/1904786/—  64  250144  564—  78  622230  24330  7711  52/  72443420  3  625|  o62
Bemerkungen.
Zu  8*:  Darunter  146  900  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14*:  Darunter  38  966  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  15*:  Darunter  102  707  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="413" />
                                                   —   393   —                                                                    banken  Ende  Mai

1880,

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1880.
auf  Tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

2.
Metall,Gegen  Reichs,  GegenNoten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen sonstige  Gegen  Summe  Gegen  
Bestand.  30.  April  kassen.30.  April' anderer  30.  April  Wechsel.  30.  April Lombard.30.  April Effekten.  30.  April  Aktiva.  30.  April  der  30.  April
1880.  scheine.  1880.  Banken.  1880.  1880.  1880.  1880.  1880.  Aktiva.  1880.

593  161  16  98745680  T  7512231  462  43  176  —  6219  30249  4  83683  23  766  —  147  1069  316  -  21  241
1040—  16  5—  1  648  —  61  500714  8  3236—  388  189  —  32  —  10  0607—  458  2
900  —  1  84  1  43  —  256  78014  64  494  —  32  —  —  233  —  12  9479  —  236  3
719.—  82  11—  10  260  —  48  4  308  —  283  971.—  81  824  12  48  —  1  6  399—  39
683.—  5  —  —  421  —  48  6  818  528  609  6  413  36  440—  282  9386  223  5
783/+  108  1—  2  305  4  266  4945/  328  1  029—  211  —  —  291—  2  73544¼  4874  186
2093|J  107  22.  5  400  +  56  12269—  1439  553—  96  696  —  48  7857+  109  23  890  —  1  3057
3752  121  346  +  43  637—  417  184  1150  7  6064%  J  242  —.  2086  4  99  36  838  —  122118
328524  1723  314  9  1069  —  2679  35104  —  2951  1866  4  14  965  4  20  1  467  234  73343—  3630
16  886J  604  120—  7  869226  +  298  42665  fl  391  3  813—  21  4296—  407  4139  —  400  78  8864  45810
1097—  142  17  24  576  —  3353  39731  203  1  360—  69  411  —  8121—  181  8  166—  5661
213—  7  19  —  14  145  2  373990—  209  133  14  284  H-  32  1997  —  44  6  53z0—  2981
11  324%1  294  35—  69  1998  —  3038184253+  220  606  127  490  4  100  711  12  33  5900  T  381  13
4074—  5698  14—  13  114—  10726071  5  1097  4  26  37  □-  3  1674  —  238  23  081—  1868.14
5  123—  2381  24  4  12  1227  4  11999247#—  472  824  39  —  1  1600  —  914  32  662  4  66  15
5685—  106  51.  11  325  —  12  96491  57  3  841  —  137  —  —  5220  459  19  671J  27216
479—  52  6—  1  356  4  13  36427  —  161  535—  29  976  32  1  622—  88  7615—  284
1874—  112  1—  4  153—  20  29  845—  3569  4342  661  349—  1759  1882—  1002  38  444  578518

677  568X  19  13446  400  F  7116254  —  5  479553  114/—  39992  76  078  —  6224  49398  —  1156  55  87J  —  2398494685—  35  398
        <pb n="414" />
                                                  —  394  —

                                 3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.
                                           Bestimmungen,
                                               betreffend
Erleichterungen  in  den  Abfertigungsformen  für  in  Flößen  eingehendes  Bau=  und
Nutzholz  (§.  7  Ziffer  2  Absatz  2  des  Gesetzes  vom  15.  Juli  v.  J.,  betreffend
den  Zolltarif),
beschlossen  in  der  Sitzung  des  Bundesraths  am  24.  Mai  1880.

 

                                                  I.

Die  Zollstellen  sind  befugt,  bei  der  Abfertigung  von  Bau=  und  Nutzholz,  welches  in  Flößen  eingeht  und
auf  Begleitschein  I  weiter  versendet  werden  soll,  nach  Maßgabe  der  folgenden  Bestimmungen  von  der  Vornahme
  einer  vollständigen  speziellen  Revision  ohne  Anordnung  einer  amtlichen  Begleitung  oder  Anlage  eines
Verschlusses  abzusehen,  wenn  die  Eingangsdeklaration  ergiebt:

a)  die  Zahl  der  zu  einem  Flosse  (Trafft)  verbundenen  Theile  (Gelenke,  Tafeln);

b)  die  Zahl  der  zu  jedem  Floßtheile  gehörigen  Hölzer;

c)  für  jeden  Floßtheil  die  Gattung  der  Hölzer  nach  der  Unterscheidung  des  Tarifs,  sowie  für  jede

Gattung  die  einzelnen  Maße  oder  den  Gesammt-Festmeter-Inhalt  dieser  Hölzer.
                                                     II.

In  den  zu  I  bezeichneten  Fällen  kann  die  Abfertigung  beschränkt  werden  auf

a)  Feststellung  der  Zahl  der  Floßtheile  sowie  der  Gattung  des  Holzes,

b)  probeweise  Zählung  der  Hölzer  einzelner  Floßtheile,

c)  probeweise  Vermessung  einzelner  Hölzer  beziehentlich  Feststellung  des  Festmeter-Inhalts  der  gesammten

Hölzer  eines  oder  mehrerer  Floßtheile,
sofern  sich  bei  der  Revision  Abweichungen  von  mehr  als  10  %  gegen  die  Deklaration  nicht  herausgestellt  haben.
                                                        III.

Befindet  sich  eine  Ladung  (Auffracht,  Oblast)  auf  dem  Floß,  so  ist  dieselbe  auch  bei  der  Abfertigung
  auf  Begleitschein  I  im  allgemeinen  nach  den  Bestimmungen  des  Vereins-Zollgesetzes  und  der  dazu  erlassenen
  Regulative  zu  behandeln.  Besteht  sie  in  Holz,  so  kann  von  der  Vornahme  einer  amtlichen  Begleitung
oder  Anlegung  eines  Verschlusses  abgesehen  werden,  wenn  für  jeden  Floßtheil  die  Gattungen  des  aufgeladenen
Holzes  nach  der  Unterscheidung  des  Tarifs,  sowie  für  jede  Gattung  die  Zahl  der  Hölzer  und  deren  einzelne
Maße  oder  der  Gesammt-Festmeter-Inhalt  bezw.  das  Gesammtgewicht  deklarirt  sind.

Auf  die  Abfertigung  findet  alsdann  die  Bestimmung  unter  Nr.  II  entsprechende  Anwendung.

                                                       IV.
Die  Begleitscheine  I  sind  in  den  vorerwähnten  Fällen  nach  dem  beifolgenden  Muster  A  auszufertigen.
—  Bei  der  Erledigung  eines  derartigen  Begleitscheins  können  die  von  der  obersten  Landesfinanzbehoͤrde
ermächtigten  Amtsstellen,  wenn  nicht  die  Ueberweisung  auf  ein  anderes  Amt  beantragt  wird,  einen  anderweitigen
  gleichartigen  Begleitschein  ausfertigen.

Der  Führer  des  Flosses  beziehentlich  der  Extrahent  des  Begleitscheins  ist  von  der  Verpflichtung,
das  Floß  in  unveränderter  Gestalt  dem  Begleitschein-Empfangsamt  vorzuführen,  entbunden.

Er  darf  dasselbe  ohne  vorgängige  Anmeldung  und  ohne  Zuziehung  von  Beamten  umbinden,  so  oft
als  die  Rücksicht  auf  das  Fahrwasser  oder  die  strompolizeilichen  Vorschriften  dies  erfordern.  Bei  dem  Empfangsamte
  ist  jedoch,  wenn  eine  solche  Umbindung  stattgefunden  hat,  eine  neue  Deklaration  in  einfacher
Ausfertigung  nach  Art  der  früheren  abzugeben.

Die  neue  Deklaration  darf  von  der  früheren  nur  hinsichtlich  der  Zahl  der  Floßtheile  und  deren
Zusammensetzung  abweichen,  muß  aber  im  Gesammt-Festmeter-Inhalt  übereinstimmen.
        <pb n="415" />
                                                —  395  —

Muster  A.

—————

Deutsches  Zollgebiet
(Bezeichnung  des  Landes).

B.
Begleitschein  J

(für  den  Floßverkehr).
Nr.  210.

Ausfertigungsamt  Thorn  .  ......  Empfangsamt  Danzig
Transportfrist:  bis  zum  1.  September  .................).
Annahme-Erklärung  des  Begleitschein-Extrahenten:  lch  übernehme  diesen  Begleitschein  mit

den  aus  demselben  nach  §§.  44  und  46  des  Vereinsgzollgesetzes,  beziehungsweise  nach  Ziffer  IV.

der  Bestimmungen,  betreffend  die  Erleichterungen  in  den  Abfertigungsformen  für  in  Flössen

eingehendes  Holz,  sich  ergebenden  Verpflichtungen.

                Thorn,  den  1.  August  1880.
                                A.  Schwarz.

            Thorn,  den  1.  August  1880.
                       Königl.  preuss.  Haupt-Zoll-Amt.

...................

(Stempel.)

N.  N.
Haupt-Amts-Assistent.

 

                                       Vermerke
über  veränderte  Bestimmungen  der  Waaren  u.  s.  w.
(Vereinszollgesetz  §§.  46,  49,  50  und  96.)

Ich  beantrage  den  Begleitschein  hier  zu  erledigen.  Genehmigt

........  den..ten......18..  ........den..ten......18..

........-Amt.

Ich beantrage diesen Begleitschein zum Zwecke der Eingetragen unter Nr.....  des  Begleitschein-Aus-Weiterversendung
  der  Waarn  an  fertigungsregisters  und  auf  dss
in  auf  das  ....  .  ...  Amt  J.  ...  Amt  .  .  ....  unter  Erstreckung  der  Gül-.......
  zu überweisen, in dem ich in Beziehung tigkeitsfrist bis zum...........überwiesen.
auf  den  weiteren  Transport  die  vorstehend  ange=  Verschluß:
gebenen  Verpflichtungen  des  Begleitschein-Extrahenten  den  ten  18
übernehme.  .........Amt.
        <pb n="416" />
        Abgegeben  den  .  .  .  ten

......................................

Deklarationsregister  Nr..  ...

 

 

I.  Deklaration.

 

 

 

 

II
;  z  Bemerkungen
Gattung  der  Höl-  Der  einzelnen  Hölzer  »
Zahl  Namen  eer  nach  dem  Zoll-  Ge-  gen  besaner  Anträge
der  Flösse  und  tarif  und  sonstige  sammt=  fracht)  und  Hin-  und
und  Bezeichnung  der-=  Bahl  t-  Erläuterungen
der  Theile  Wohnort selben.  Angabe  und    «  Fest=  weis  auf  das  bejedes
  des  ob  weich  oder  etwaige  Länge  Breite  Höhe  meter-  zügliche  ange-  des
derselben  Empfängers  hart  (für  jeden  Num-  Inhalt  stempelte,  beson  Deklaranten
Floßtheil  mer  ere  Abfertim
  m  m  cbm  gungspapier
I.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.
2  Flösse  O.  Gut  t  1t  Floss.
an  7  hr.  10  ran.  1t  Theil:
A.  eichene  Eisenbahn-  100  9
schwellen  13.R.  2  (hart).
b.  Fichten-Rund-  40
holz  13.  c.  1  (weich).  No.  1/40
No.  1  15  06½%  0%
"  2  18  n  0
No.  7  17,%  0%  0½%

 

 

2 t  Theil:
Balken  aus  Flchtenholz
  13.  c.  1  (weich)
u.  s.  w.

 

 

100

 

 

 

 

 

 

 

224

 

Wogen  Auffracht  siehe
Anlage  1.

 

Ich  Unterschriebener  melde  dem  Haupt-Zoll-Amte  zu  Thorn  vorstehend  verzeichnete  Waaren  an  und  hafte
für  die  Wahrheit  und  Vollständigkeit  dieser  meiner  Angabe.

Thorn,  den  31 ten  Juli  1880.



A.  Schwarz.
        <pb n="417" />
        Die  Revision  übernehmen

                                               —  397 —

·  ————  srs##  ·  4

 

 

IV.  Gefälleberechnung

V.  Weiterer  Nachweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

UI.  Revisionsbefund
Bemer-Der
  einzelnen  Hölzer  Zollpflichtige  kungen
9  Ge-  Menge  Zoll=  in  den  Registern  Her-  Verschluß
nennung  sammt-,  der  Hölzer  Tarif-  kunft  und
dem  Bahl  «  -
nach  Fest-  be-  derSdenti-Zolltarif
  s  und  Länge  Breite  Höhe  meter-  Fest=  Be-  Höl=  ütätsund
  Num-  Inhalt  Zahl  meter-  trag  nennung  bezeich-Position
  mer  Inhalt  der  zer  nung
m  m  m  ebo  cbm  AM  Register
11.  12.13.441  16.  110.  18.19.  20  21.  25.  26.
1  Floss  mit  Nederlage  Rass-  ohne
7  Thellen.  Reg.  H.  g.  land.
1n  Thein:  Conto  25.
A.  elchene  100  2  %  ·.1  9
Eisenbahnschwellen
  13.c.  27
(hary.
b  Fichten-  40
Kondholz  13.6.  11o.  1/40  do.  do.  do.
(veich).  „  218½  ·0%  ·  2%
?  7  176%  0%  ·0%  1
rt  Theil:
Balken  aus
Fichtenholz
Angenommen.

13  e.  1  (welch)

u.  6.  W.

 

(Datum  und  Unterschriften.)

(Wegen  Auffracht  slehe  angestempelte  Anlage  1.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

57
        <pb n="418" />
                                               —  398  —

                          Erledigungs-Bescheinigungen.

 

1.  Der  Begleitschein  ist  abgegeben
  am

29.  August  1880.
N.  N.

2.  Derselbe  ist  eingetragen  im
Begleitschein-Empfangsregister
unter  Nr.  1011.

N.  N.

3.  Revisionsbefund
àa)  in  Betreff  des  Verschlusses


ohne
b)  in  Bezug  auf  Gattung

und  Menge  der  Waaren.


Siehe  Auszüge.

Die  Richtigkeit  dieser  Angaben  bescheinigen:


(Unterschriften.)

 

4.  Nachweis  des  Ausgangs  über  die  Grenze.

A.  Obengenannte  Waaren  wurden

a)  in  den  Eisenbahngüterwagen  Nr.  derr
.....  Eisenbahn  verladen  und  nach  Verschließung  des
Wagens  mit  Schlössern  der  Seri  .  dem  Amte
in  überwiesen.

.........  den..ten.......18..
Amt
b) auf das.........  des......  verladen  und  dem
Ansageposten
unter  Begleitung  durch  den  Grenzaufseher
unter  Verschluß  mittelst  .  ...
überwiesen.
.........    den. ten.......18
Amt
c) unter unseren Augen in das Ausland geführt.
.........  den..ten.......18..
...........  Amt.
B.  D.  .  oben  bezeichnete  ......  ..  ..  wurde  nach  Abnahme
des  unverletzt  befundenen  Verschlusses  (Identitätszeichens)

a)  d  .  Grenzaufseher  zur  Begleitung  über  die

Grenze  übergeben.
den  .  ten  18

.........  den..ten.......18..

Die  Erledigung  des  Begleitscheins  bescheinigt.
Danzig,  den  2.  September  1880.

                Königl.  Haupt-Zoll-Amt.

                                   N.  N.
                              Haupt-Amts-Assistent.
        <pb n="419" />
                                                  —  399  —

                                        Regulativ
                                              für
Privattransitlager  von  Bau=  und  Nutzholz  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde,
beschlossen  in  der  Sitzung  des  Bundesraths  am  24.  Mai  1880.

 

In  Gemäßheit  der  Ziffern  2  Absatz  1  und  4  in  §.  7  des  Gesetzes  vom  15.  Juli  1879,  betreffend  den
Zolltarif  des  deutschen  Zollgebietes,  werden  für  die  Privattransitlager  von  Bau=  und  Nutzholz  ohne  amtlichen
Mitverschluß  nachstehende  Bestimmungen  ertheilt:

                         I.  Arten  der  Privattransitlager  für  Holz.

                                                     §.  1.
Die  Privattransitlager  für  Bau=  und  Nutzholz  ohne  amtlichen  Mitverschluß  sind  entweder:
a)  reine  Transitlager,  wenn  das  Holz  ausschließlich  zum  Absatz  in  das  Zollausland  bestimmt  ist;
b)  gemischte  Transitlager,  wenn  neben  der  Wiederausfuhr  in  das  Ausland  auch  der  Absatz  des  gelagerten
  Holzes  im  Zollgebiet  gestattet  ist.

                                II.  Allgemeine  Bestimmungen.

                                                       §.  2.

Auf  die  Privattransitlager  von  Holz  (§F.  1)  finden  die  Vorschriften  des  Regulativs  für  Privatlager
vom  17.  April  1871,  soweit  nicht  nachstehend  Anderes  bestimmt  ist,  sinngemäße  Anwendung.

                                     III.  Reine  Privattransitlager.
                                                   §.  3.

                                             Lagerräume.
Die  Lagerung  des  Holzes  in  nicht  abgeschlossenen  Räumen  kann  gestattet  werden;  die  Lagerplätze
müssen  jedoch  in  erkennbarer  Weise  bezeichnet  sein.  Auf  Verlangen  der  Zollbehörde  sind  derselben  Situations-=pläne
  der  Lagerplätze  einzureichen.

                                                   §.  4.
                                   Anmeldung  zum  Lager.
Die  Anmeldung  des  Holzes  zum  Lager  erfolgt  nach  dem  anliegenden  Muster  A.  
    Ein  Zugang  zum  Lagerbestande  kann  auch  von  anderen  reinen  oder  gemischten  Transitlagern  für  —
Holz  erfolgen.
  Holz  des  freien  Verkehrs  darf  nur  mit  Genehmigung  der  Direktivbehörde  und  mit  der  Maßgabe
zugelassen  werden,  daß  solches  die  Eigenschaft  des  unverzollten  annimmt  und  nach  den  Bestimmungen  für
letzteres  behandelt  wird.  Die  obersten  Landesfinanzbehörden  sind  jedoch  ermächtigt,  Holz,  welches  dem  Lager
aus  dem  freien  Verkehr  zugeführt  wird,  für  eine  Uebergangsperiode  von  höchstens  3  Jahren  von  der
Behandlung  als  ausländische  Waare  auszuschließen,  vorausgesetzt,  daß  die  gesonderte  Lagerung  desselben
ausführbar  ist.
Die  Zollbehörde  ist  befugt,  eine  Bezeichnung  der  in  das  Lager  aufzunehmenden  Hölzer  mit  unverlöschlichen
  Marken  u.  s.  w.  zu  verlangen.

                                                  §.  5.
                                          Kontoführung.
Für  die  reinen  Transitlager  ist  bei  der  Amtsstelle  ein  besonderes  Niederlageregister  Uer  nach  Muster  B.  3
zu  führen,  in  welchem  für  jedes  Lager  ein  Konto  eröffnet  wird.  "

57*
        <pb n="420" />
                                                      —  400  —

Die  An=  und  Abschreibung  erfolgt  in  der  Regel  nach  dem  Festmeter-Inhalt  der  Hölzer;  jedoch  kann
die  Direktivbehörde  An=  und  Abschreibung  nach  dem  Gewichte  zulassen.

Wenn  die  Hölzer  einzeln  oder  in  handelsüblicher  Waarenverbindung  (Schock,  Dutzend  etc.)  mit  einem
Zeichen  oder  einer  Nummer  versehen  sind,  so  sind  diese  Bezeichnungen  bei  der  Einlagerung  zu  deklariren  und
im  Konto  zu  vermerken.

Bezüglich  der  Einrichtung  und  Führung  des  Registers  findet  der  §.  5  des  Niederlage-Regulativs
Anwendung.

                                                    §.  6.
                             Behandlung  während  der  Lagerung.

Eine  Behandlung  der  Hölzer  innerhalb  des  Lagers,  durch  welche  der  Festmeter-Inhalt  der  einzelnen
Stücke  nicht  vermindert  wird,  ist  ohne  Anmeldung  zulässig.

Wer  die  gelagerten  Hölzer  anderweit  behandeln  (bearbeiten)  will,  hat  zuvörderst  die  Genehmigung
der  Zollbehörde  nachzusuchen.  Die  Genehmigung  ist  mit  Vorbehalt  des  Widerrufs  unter  den  nachfolgenden
Bedingungen  zu  ertheilen.

                                                       §.  7.

Die  Erlaubniß  ist  entweder  in  dem  Antrage  auf  Bewilligung  des  Lagers  oder  besonders  schriftlich
beim  betreffenden  Hauptamte  nachzusuchen.  Dabei  ist  insbesondere  auch  anzugeben,  worin  die  Bearbeitung
bestehen,  in  welcher  Fabrikationsanlage  dieselbe  stattfinden  und  welcher  Zeitraum  für  die  Bearbeitung,  beziehungsweise
  für  die  Entnahme  aus  dem  Lager  zu  dem  in  Rede  stehenden  Zweck  nicht  überschritten
werden  soll.  «

Die  Fabrikationsanlagen  dürfen  in  der  Regel  nicht  in  beträchtlicher  räumlicher  Entfernung  von  dem
Transitlager  liegen.  Gehören  dieselben  nicht  dem  Lagerinhaber,  so  hat  dieser  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß
der  Besitzer  der  Zollbehörde  schriftlich  das  Recht  zugestehe,  von  der  deklarationsmäßigen  Bearbeitung  der
Hölzer  durch  Einsicht  in  die  ordnungsmäßig  zu  führenden  Fabrikationsbücher  und  durch  sonstige  Kontrole  der
Fabrikation  Ueberzeugung  zu  nehmen.

Die  Ertheilung  der  Erlaubniß  steht  der  Direktivbehörde  zu,  wenn  die  Bearbeitung  innerhalb  oder
außerhalb  des  Lagers  derartig  geschehen  soll,  daß  das  Holz  auch  nach  derselben  noch  der  Nr.  13c  des  Tarifs
angehört.  Soll  eine  weitergehende  Bearbeitung  innerhalb  oder  außerhalb  des  Lagers  erfolgen,  so  ist  Genehmigung
  der  obersten  Landesfinanzbehörde  erforderlich.

                                                     §.  8

Die  Anmeldung  zur  Bearbeitung  erfolgt  bei  der  Amtsstelle  in  zwei  gleichlautenden  Exemplaren  nach
dem  Muster  C.  Die  Amtsstelle  prüft  die  Anmeldung  und  stellt  das  eine  mit  dem  Genehmigungsvermerk

—  bversehene  Exemplar  dem  Anmeldenden  zu.  Vor  der  Aushändigung  dieses  Exemplars  darf  die  Bearbeitung

D.

des  Holzes  nicht  beginnen,  auch  eine  Entnahme  desselben  aus  dem  Lager  nicht  stattfinden.

                                                 §.  9.

Ueber  die  Bearbeitung  der  Hölzer  werden  Anschreibungen  in  einer  Beilage  zu  dem  Niederlage-Register
  (§.  5)  nach  dem  Muster  D  geführt.

Ergeben  sich  bei  der  Revision  der  bearbeiteten  Hölzer  Bedenken  rücksichtlich  der  Identität  oder  Vollständigkeit
  des  vorgeführten  Produkts,  der  Form  der  Bearbeitung,  der  Innehaltung  der  Frist  für  dieselbe  oder
in  anderer  Beziehung,  so  sind  dieselben,  sofern  sie  nicht  alsbald  Aufklärung  finden,  der  Direktiobehörde
vorzutragen.

Für  Sägespäne,  die  bei  der  Bearbeitung  abfallen,  kann  ein  Prozentsatz  nach  Bestimmung  der
obersten  Landesfinanzbehörde  in  Abrechnung  gebracht  werden.  Die  übrigen  bei  der  Bearbeitung  entstehenden
Abfälle  unterliegen  ebenso  wie  die  bearbeiteten  Gegenstände  der  Revision.  Soweit  dieselben  nur  als  Brennmaterial
  verwendbar  sind,  dürfen  sie  gegen  Entrichtung  des  auf  der  eingelagerten  Waare  ruhenden  Zollsatzes
in  den  freien  Verkehr  abgelassen  werden.  Ob  und  inwieweit  Abfälle  anderer  Art  unter  der  gleichen  Maßgabe
  in  den  freien  Verkehr  abgelassen  werden  dürfen,  bestimmt  die  oberste  Landesfinanzbehörde.  Einer  Ermittelung
  des  Festmeter-Inhalts  oder  des  Gewichts  bedarf  es  hierbei  nicht,  wenn  der  Lagerinhaber  bereit  ist,
den  Zoll  für  den  Unterschied  desjenigen  Festmeter-Inhalts  bezw.  desjenigen  Gewichts  zu  erlegen,  u  welchen
die  bearbeiteten  Hölzer,  eventuell  zuzüglich  des  Prozentsatzes  für  Sägespäne,  hinter  den  ins  Lamr  aufgenommenen
  unverarbeiteten  Stücken  zurückbleiben.
        <pb n="421" />
                                                       —  401  —

Die  durch  die  Bearbeitung  hergestellten  Gegenstände  und  die  Fabrikationsabfälle  treten  nach  ihrem
Festmeter-Inhalt  bezw.  Gewicht  an  die  Stelle  der  ursprünglich  im  Lagerkonto  angeschriebenen  Post.

                                                       §.  10.
                                             Abgang  vom  Lager.

Hölzer,  welche  in  einem  reinen  Privattransitlager  für  Holz  gelagert  haben,  dürfen  nur  nach  anderen
reinen  Transitlagern  oder  nach  dem  Zollauslande  versandt  oder  zum  Bau  von  Seeschiffen  verwendet  werden.

Die  aus  dem  Lager  entnommenen  Hölzer  sind  nach  den  Vorschriften  des  Begleitschein=  und  Niederlage-Regulativs
  sowie  der  etwa  erlassenen  besonderen  Bestimmungen  unter  Zollkontrole  abzufertigen.  Dabei
kann  von  einer  Verschlußanlage  abgesehen,  auch  die  Revision  auf  probeweise  Ermittelungen  beschränkt  werden,
wenn  der  Lagerinhaber  durch  ordnungsmäßig  geführte  kaufmännische  Bücher  den  Ab=  und  Zugang  zuverlässig
  nachweist.

                                                          §.  11.
                                  Erleichterungen  bei  der  Revision.

Die  Direktiobehörde  kann  unter  Vorbehalt  des  Widerrufs  genehmigen,  daß  die  Revision  der  Hölzer
bei  der  Aufnahme  in  das  Lager,  nach  erfolgter  Bearbeitung  und  bei  der  Entnahme  aus  demselben  nach  dem
Ermessen  des  Amtsvorstandes  ganz  oder  theilweise  durch  die  Bescheinigung  einer  bei  der  Beaufssichtigung  von
Holzabladungen  dauernd  verwendeten  Person  über  Zahl,  Gattung  und  Festmeter-Inhalt  bezw.  Gewicht  der
Hölzer  ersetzt  werde.  Solche  Personen  müssen  jedoch  zuvor  auf  das  Interesse  der  Zollverwaltung  ein  für
allemal  vereidigt  sein.

Eine  derartige  Genehmigung  darf  ebenfalls  nur  unter  der  Voraussetzung  ertheilt  werden,  daß  die
kaufmännischen  Bücher  des  Lagerinhabers  über  Abgang  und  Zugang  vom  und  zum  Lager  zuverlässigen  Aufschluß
  geben.

                                                          §.  12.
                                          Aufhebung  des  Lagers.

Die  Zurücknahme  der  Bewilligung  eines  Lagers  kann  seitens  der  Direktivbehörde  insbesondere  auch
dann  erfolgen,  wenn  Defrauden  oder  Ordnungswidrigkeiten  in  Bezug  auf  die  Bearbeitung  der  Hölzer  §§.  6
bis  9)  oder  auf  den  Verbleib  der  vom  Lager  versendeten  Hölzer  (§§.  10  und  11)  verübt  worden  sind;
ebenso  dann,  wenn  der  Zoll  für  den  durchschnittlichen  Zugang  von  ausländischem  Holz  zum  Lager  in  den
beiden  letzten  Kalenderjahren  für  das  Jahr  einen  Betrag  von  1  200  M  nicht  erreicht  hat.  Der  Widerruf
darf  auch  auf  die  Erlaubniß  zur  Bearbeitung  beschränkt  werden.

In  allen  Fällen  des  Aufhörens  eines  reinen  Transitlagers  für  Holz  ist  der  Lagerbestand  innerhalb
einer  von  der  Direktivbehörde  zu  bestimmenden  Frist  seitens  des  bisherigen  Lagerinhabers  oder  seiner  Rechtsnachfolger
  (Erben,  Konkursmasse  u.  s.  w.)  unter  Zollkontrole  entweder  in  das  Zollausland  oder  auf  ein
anderes  reines  Transitlager  oder  zum  Bau  von  Seeschiffen  abzufertigen.  Ausnahmsweise  kann  die  Direktivbehörde
  den  Uebergang  des  Bestandes  in  ein  gemischtes  Transitlager  oder  in  den  freien  Verkehr  gegen  Entrichtung
  der  tarifmäßigen  Zollgefälle  gestatten.

                               IV.  Gemischte  Privattransitlager.
                                                       §.  13.

                                                  Im  allgemeinen.
Auf  die  gemischten  Lager  für  Holz  ohne  amtlichen  Mitverschluß  finden  im  allgemeinen  auch  die
Vorschriften  der  §§.  3  bis  12  mit  nachstehenden  Zusätzen  bezw.  Abänderungen  entsprechende  Anwendung.

                                                    §.  14.
                                     Bewilligung  des  Lagers.

An  welchen  Orten  gemischte  Lager  gestattet  werden  dürfen,  bestimmt  der  Bundesrath.

Das  Bedürfniß  eines  gemischten  Transitlagers  für  Holz  an  solchen  Orten  ist  von  der  Direktiobehörde
  nur  dann  anzuerkennen,  wenn  nach  den  Büchern  des  Gewerbtreibenden  der  Umfang  des  von  ihm
betriebenen  Holzgeschäfts  ohne  den  Besitz  eines  solchen  Lagers  voraussichtlich  eine  wesentliche  Einschränkung
selbst  unter  der  Voraussetzung  erfahren  würde,  daß  ihm  ein  reines  Transitlager  bewilligt  wäre.  In  anderen
Fällen  entscheidet  die  oberste  Landesfinanzbehörde  über  die  Bedürfnißfrage.
        <pb n="422" />
                                                     —  402  —

Demselben  Gewerbtreibenden  darf  ein  reines  und  ein  gemischtes  Privatlager  für  Holz  an  einem
Orte  oder  in  benachbarten  Ortschaften  nicht  bewilligt  werden.

                                                    §.  15.
                                          Zugang  zum  Lager.

Auf  ein  gemischtes  Transitlager  darf  auch  inländisches  Holz  gebracht  werden.  Dasselbe  behält  seine
Eigenschaft  als  zollfreie  Waare,  muß  jedoch  abgesondert  von  ausländischem  Holz  gelagert  und  mit  Identitätszeichen
  versehen  werden.

                                                    §.  16.
                                           Kontoführung.

Für  die  gemischten  Privattransitlager  von  Holz  ist  ein  Nieberlageregister  H. g  nach  Muster  B

zu  führen.
                                                   §.  17.
                             Behandlung  während  der  Lagerung.

Eine  Bearbeitung  des  in  gemischten  Lagern  befindlichen  Holzes  innerhalb  oder  außerhalb  des  Lagers,
durch  welche  der  Festmeter-Inhalt  der  einzelnen  Stücke  verändert  wird,  darf  nach  Maßgabe  der  im  §.  7  ertheilten
  Vorschriften  gestattet  werden.  Bei  der  Bewilligung  können  besondere  Bedingungen  hinsichtlich  der
Zollsicherung  gestellt  und  es  kann  die  Entrichtung  einer  Gebühr  für  die  besonderen  Kosten,  welche  die  zollamtliche
  Ueberwachung  der  Bearbeitung  erfordert,  von  dem  Lagerinhaber  beansprucht  werden.

Eine  Revision  des  Holzes  in  veredeltem  Zustande,  sowie  der  Abfälle  findet  nur  auf  besondere  Anordnung
  der  Direktiobehörde  statt.

Auch  kann  von  der  Forderung  einer  Anmeldung  der  Bearbeitung  und  der  Zahl  und  Gattung  der
durch  die  Bearbeitung  gewonnenen  Stücke  abgesehen  werden.

                                                       §.  18.
                                       Abmeldung  vom  Lager.

Aus  einem  gemischten  Lager  können  Hölzer  auch  in  andere  gemischte  oder  in  reine  Lager  übertragen
  werden.

Für  die  Abmeldung  von  Hölzern  aus  einem  gemischten  Transitlager  zur  Verzollung  greifen  die  Vorschriften
  des  §.  16  des  Privatlager-Regulativs  vom  17.  April  1871  Platz.  Die  Direktivbehörde  bestimmt
nach  den  örtlichen  Verhältnissen  die  Termine  für  diese  Abmeldungen.  Dieselbe  ist  ermächtigt,            nachzulassen,
daß  die  Bestandsrevision  nur  einmal  jährlich  erfolge.  Der  Lagerinhaber  hat  den  Zoll  von  dem  bei  der  Aufnahme
  in  das  Lager  angeschriebenen  Festmeter-Inhalt  bezw.  Gewicht  nach  Abzug  des  vorhandenen  Bestandes
zu  entrichten,  soweit  nicht  die  Ausfuhr  oder  die  Ueberführung  in  ein  anderes  Lager  oder  die  Verwendung
zum  Bau  von  Seeschiffen  nachgewiesen  wird.

Für  Sägespäne  kann  auf  Antrag  des  Lagerinhabers  der  Abzug  eines  von  der  obersten  Landesfinanzbehörde
  zu  bestimmenden  Prozentsatzes  gewährt  werden,  wenn  der  Lagerinhaber  sich  einer  entsprechenden
amtlichen  Kontrole  bei  der  Bearbeitung  der  Hölzer  unterworfen  hat.

                                         V.  Strafbestimmungen.

§.  19.

Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieses  Regulativs  werden,  soweit  nicht  die  Strafen  der
§§.  134  bis  151  des  Vereinszollgesetzes  Anwendung  finden,  in  Gemäßheit  des  §.  152  daselbst  mit  einer
Ordnungsstrafe  bis  zu  150  M,  geahndet.
        <pb n="423" />
        Muster  A
zu  §§.  4  und  15  des  Regulativs).

Aumeldung

—  Privattransitlager

gemischten

z  u  m  von  Holz

des  O.  Gutzert  zu  Danzig.
Auszug  aus  dem  Begleitschein  des  Haupt-Zoll-Amtes  Thorn  Nr.  210  vom  1.  August  1880.

Begleitschein-Empfangs-Die
  Revision  übernehen

Nr.  1  011  am  29.  August  1880.

 

Eingetragen  in  dem  Register  Blatt—3

 

der  Deklaration.  (A.  nach  der  Deklaration,  II.  III.  Revisionsbefund  bei

J.  Inhalts des  Begleisscheins.  B.  nach  dem  Begleitschein.)  der  Einlagerung.  IV.  Weiterer  Nachweis.  V.

 

Des  Niederlagekontos
  Ver.  Bemerkungen

tehrs  über
ehrs-  gerschluß-  und
nachwei-Identitäts-



  Kolli  Gattung  und  Menge.  a  Benennung
nach  dem

Herkunftsland  Anträge  Zolltarif

b.
„  „  und  der
Wie  lange  in  des  besonderen
anderen  Nieder=  handels- 



 

Fest-  Gemeter-




Benennung
nach  dem
Zolltarif  und  der

403

laufende

Num-Fest-





  Num-Blatt



nolloch  200  1.

besonderen
handelsüblichen
Bezeichnung

Zahl

chm

Inhalt

wicht

kg

lagen
befindlich

Niederlegers.

üblichen
Bezeichnung

cbm

mer
mer  sung

 

zeichen

 

2.

3.  4.

8.

10.

11.  12.  13.  14.

15.

 

oi

eichene  Eisenbahnschwellen

13.  c.  2.

Fichten  Rundbolz
13.  c.  1.

 

100  9

40  84,50

 

 

 

—  a.  Russland

b.

desgl.

Zum  Privat-Transitlager

Conto  25.

Wie  Spalte
2  und  3.

desgl.

84,50

 

 

 

 

ohne

desgl.

 

(Datum  und  Unterschrift.)  (Datum  und  Unterschriften.)

 

 

 

 

 

 

der  Deklarat,
dem  Begleitschein

N.  N.,
Haupt-Amts-Assistent.

übereinstimmend.

 

Mit
        <pb n="424" />
        <pb n="425" />
                                                      —  405  —

Muster  B
(zu  §§.  5  und  16  des  Regulativs).

                                Niederlage-Register
                                                 für
                                   gemischten

 

                                       Privattransitlager

 

von

Bau=  und  Nutzholz
ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde

H.g.

 

                                  Anleitung  zum  Gebrauch.

1.  Bei  den  Hölzern,  welche  von  dem  Lager  abgemeldet  und  in  Spalte  14  bis  21  abgeschrieben
werden,  sind  die  betreffenden  Zahlen  in  Spalte  8  oder  9  roth  zu  durchstreichen.
2.  Bei  den  bearbeiteten  Hölzern,  welche  nach  der  Bearbeitung  zur  Revision  angemeldet  werden,  sind
in  Spalte  12
a)  die  Gattung  und  Menge  der  durch  die  Bearbeitung  hergestellten  Hölzer,
b)  die  Menge  der  zum  Lager  zurückgebrachten  zollpflichtigen  Abfälle  und
c)  die  Menge  der  zollfrei  zu  lassenden  Abfälle  an  Sägespänen
nac  Maßgabe  der  Angaben  in  den  Spalten  17  bis  23  der  Anmeldungen  nach  Muster  C  anzumerken.

3.  Die  bei  der  jährlichen  Bestandsaufnahme  zur  Verzollung  zu  ziehende  Holzmenge  ergiebt  sich  aus
der  Summe  des  Sollbestandes  nach  Spalte  8  oder  9  abzüglich
a)  des  vorhandenen  Lagerbestandes  nach  dem  Ergebniß  der  Lageraufnahme  und
b)  der  zollfrei  zu  belassenden  Abfälle  an  Sägespänen  nach  den  Anschreibungen  in  Spalte  12.
4.  Wenn  inländisches  Holz  zum  Transitlager  angemeldet  wird,  so  ist  in  Spalte  11  das  „Inland“
als  Herkunft  auszuführen.  Dabei  ist  in  derselben  Spalte  ein  bezüglicher  Vermerk  zu  machen,
wenn  das  inländische  Holz  nach  Maßgabe  des  §.  4  oder  15  des  Regulativs  die  Eigenschaft  als
zollfreie  Waare  behält.
Bei  der  Aufsummirung  behufs  der  Bestandsaufnahme  gelangen  die  zollfrei  verbliebenen  inländischen
Hölzer  zur  besonderen  Aufrechnung.
58
        <pb n="426" />
                                                  —  406  —

                        Nummer  25.  Konto  des  0.  Gutzert

 

 

 

 

 

 

Anschreibung.
Zeit  der  Bezeich-  Tarifmäßige
  Anschreibung  nung  Bezeich.Benennung  Der  Hölzer  Verschluß-  a)  Herkunft  Durch
  und  ung  und  die  beson-  oder  b)  Wie  lange  Bearbeitung
Num-  des.  dere  handels-  -  in  anderen
##  *  %  4  x.  est-  242  -
mer  der  Lager-  übliche  Fest-  Gewicht  Teetitäts  Nederlagen  ungewandelt
Vor=  Ortes  Bezeichnung  1  zeichen  befindlich  in
"  register  der  Hölzer  Inhalt  befindlich
"r  Tag]  Monat  Jahr  -  cbm  kg
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  «  Il.  12.
29.  August  1880 Begleit-  Lager-  00  Stück  9  —  —  a.  Russland.
Sehein-  stelle  1.chene  Eisen--  b.  do.
Empf.-  bahnschwellen
Regist.  3.  c.  2.
No.  1011
—  —  —  —  —  40  Stück  84,50  —  —  do.  67,6  chm  Bretter
Fichten-Rundholz  und
3.  c.  1.  4.%½  chm  Säöge--späne
  (zollfrei).
5.  Septembe.  —  Lager.360  Stück  nicht  25  —  J  a.  Inland.
stelle  2.  abgehobelte  ".  (zollfrei).
kieferne  Bretter.  b.  —
"
        <pb n="427" />
                                                       —  407  —

zu  Dan

zig.  Blatt  3.

 

 

Abschreibung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer  JZeit  der  Abschreibung  Der  Hölzer  Weiterer  Nachweis.
des  Bearbeitungs-

  Bemerkungen.
·  Festmeter-  ·

registers  Inhalt  Gewicht  Benennung  der  Blatt  Nr.

(Beilage)  Register

Tag  Monat  Jahr  cbm  kg
13.  14.  15.  16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.
—  2.  October 1880  9  —  Begleitschein-  9  104
Ausfert.-Reg.

1

 

 

 

*

 

 

 

 

 

 

58*
        <pb n="428" />
        Muster  0
(zu  §§.  8  und  17  des  Regulativs)

Anmeldung
zum  Zwecke  der  Bearbeitung  von  Bau-  und  Nutzhölzern

zeihen.
gemischten
des  O.  Gutzert  zu  Danzig.

Niederlage-Konto  25  Blatt  3  Nr.  2
Beilage  zum  Konto  25  Seite  1  Nr.  1
Die  Beaufsichtigung  übernehmen:

des  Privattransitlagers

Abgegeben,  den  10.  September  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angaben  des  Lager--Inhabers  Weitere  Abfertigung
!  Art  ·  Es  sind  Bei  der  Revision  nach  der  Ver-„Des
  Der  zu  bearbeitenden  und  Ort.Es  sind  durch  die  Bearbeitung  hergestellt:  pollfrei  zu  arbeitung  sind  vorgefunden:
S  Nieder=  3
8  —  1#  Hölzer  Feder-  en:  lassen  an  Bemerkungen.
—  ölzer  A  äge—  ölzer  Abfälle
LE Kontos  tung  so-  -  Säge-  fft  5%  #
2  „  wie  Zeit-  Z„  ä
I  2  Zeichen  Menge  en  für  Zeichen  Menge  siinen,  5
EE Blatt  Nr.  Zahl  Gattung  und  Nr.  dieselbe  Zahl'  Gattung  und  Nr.  Menge  Gattung  Menges  Menge
cbm kg  cbm  kg  cbm|]  kg  cbm  kg  cbm  □————1
1.0  2.3.1  4.  5.  6.  7.  .  9.1100  11.  2.  13.  114.  15.  16.  17.  18.  19.  20.21.  1  22.23.  24.
l
13240FicbtsllsNk.ll40«84,50—ImLager240Bretter-.  —  67,s—"12,sg—4,qq—Brottok.67,q—  ohne  zu  Spalte  22.
Rundbholz.  innerbalb  Revision.  Die  Abfflle
10  Tagen  sind  nicht  zum
8  zu  Lager  gelangt.
Tettern
2u
Zersägen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Datum  und  Untersechrift).  (Datum  und  Unterschrift).  (Datum  und  Unterschriften).
        <pb n="429" />
                                                      —  409  —

Muster  D
 (zu  §§.  9  und  17  des  Regulativs).

                                               Beilage
                                                 zum
Niederlage-Register  für  die  (gemischten.  Privattransitlager  von  Holz,

                                               betreffend

                                   die  Bearbeitung  der  Hölzer.
        <pb n="430" />
                                                  —  410  —

 

 

 

Zu  Konto  Nr.  25  des  Hauptregisters.  Blatt  3.
Nr.  Tag  Tag
Lau-äder  An-  der  der
fende  schreibung  Abgabe  Nevision  Bemerkungen
Nr.  im  der  der
Konto  Anmeldung  bearbeiteten  Hölzer
1.  2.  3.  —  5.

 

1.  2  10/9.  80.  18/9.  80.
        <pb n="431" />
                                                          —  411  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Mai  d.  J.  beschlossen:

1.  bezüglich  der  Zollbegünstigungen  der  Reisstärkefabrikation  die  nachstehend  abgedruckten  Bestimmungen
in  Geltung  treten  zu  lassen;

2.  die  obersten  Landesfinanzbehörden  zu  ermächtigen,  für  die  seit  dem  Inkrafttreten  der  Position  258
des  Zolltarifs  vom  15.  Juli  v.  J.  bis  zum  Erlaß  dieses  Beschlusses  unter  Zollkontrole  ausgeführte
  oder  in  eine  öffentliche  Niederlage  verbrachte  Reisstärke  die  Zollfreiheit  des  verwendeten
Reises  bis  zur  Höhe  der  den  Fabrikanten  nach  dem  Zollsatze  von  1,290  für  100  Kilogramm
zur  Last  gestellten  Reismenge  in  der  Art  zu  gewähren,  daß  bei  der  Reduktion  der  Reisstärke  auf
Reis  die  Ermittelungen  über  den  während  der  fraglichen  Zeit  in  der  Fabrik  wirklich  stattgehabten
  Verbrauch  von  Reis  zu  je  100  Kilogramm  Reisstärke  zu  Grunde  gelegt,  keinesfalls
jedoch  für  100  Kilogramm  Reisstärke  mehr  als  160  Kilogramm  geschälter  Reis  gerechnet  werden.

 

                                              Bestimmungen,
                                               betreffend

                    die  Zollbegünstigungen  der  Reisstärkefabrikation.

Die  Direktivbehörden  sind  ermächtigt,  den  Inhabern  von  Reisstärkefabriken  die  Verzollung  des  zur  Stärkefabrikation
  eingeführten  Reises  zum  ermäßigten  Satze  von  1,20  M  für  100  Kilogramm  (Zolltarif  vom
15.  Juli  1879  Nr.  25  Anmerkung  zu  s),  sowie  für  die  zur  Ausfuhr  gelangende  Stärke  die  Zollfreiheit  des
dazu  verwendeten  Reises  nach  Maßgabe  dex  folgenden  Vorschriften  zu  gestatten:

1.  Dem  Fabrikanten  wird  für  den  zur  Stärkebereitung  bestimmten  Reis,  sofern  nicht  Niederlegung
in  einex  öffentlichen  Niederlage  stattfindet,  ein  Privattransitlager  unter  amtlichem  Mitverschluß  oder  ohne
solchen  bewilligt.  Ueber  diesen  Reis  ist  im  Niederlageregister  ein  besonderes  Konto  zu  führen,

2.  Wenn  die  Bereitung  von  Reisstärke  erfolgen  soll,  hat  der  Fabrikant  der  Zoll=  oder  Steuerstelle
spätestens  am  Tage  zuvor  eine  Abmeldung  über  den  zur  Verarbeitung  bestimmten  Reis  zu  übergeben  und
darin  die  Stunde,  zu  welcher  mit  Einbringung  des  Reises  in  die  Bottiche  begonnen  werden  soll,  zu  bemerken.
Zu  der  angemeldeten  Zeit  erfolgt  unter  amtlicher  Aufsicht  die  Verwiegung  des  zur  Verarbeitung  bestimmten
Reises,  welcher  unmittelbar  hierauf  in  die  Bottiche  gebracht  und  mit  der  zur  Einweichung  desselben  dienenden
Flüssigkeit  (verdünnte  Natronlauge)  übergossen  werden  muß.

Die  solchergestalt  gefüllten  Bottiche  bleiben  unter  amtlicher  Kontrole,  welche  bis  zum  Schlusse  des
Einweichungsverfahrens  ausgedehnt  werden  kann.

3.  Insofern  ungeschält  bezogener  Reis  nach  vorgängiger  Enthülsung  zur  Reisstärkefabrikation  verwendet
  werden  soll,  ist  in  der  Abmeldung  (Ziffer  2)  auch  die  Stunde  des  Beginnes  der  Enthülsung  anzugeben,
  der  Reis  nach  der  Enthülsung  nochmals  unter  amtlicher  Aufsicht  zu  verwiegen  und  das  zur  Enthülsung
  benutzte  Mahlwerk  unter  Kontrole  zu  halten.

4.  Das  Ergebniß  der  amtlichen  Verwiegung  und  die  stattgehabte  Verwendung  des  Reises  zur
Stärkefabrikation  ist,  unter  Angabe  der  Zeit  des  Beginnes  der  Einweichung  und  des  Schlusses  der  amtlichen
Beaufsichtigung,  von  den  Beamten  in  der  Abmeldung  zu  bescheinigen.  In  dem  Falle  zu  3  hat  sich  die  Bescheinigung
  auch  auf  die  erfolgte  Enthülsung  des  Reises,  den  Zeitpunkt  des  Beginnes  derselben  und  das
ermittelte  Gewicht  des  enthülsten  Reises  zu  erstrecken.

5.  Soll  die  Reisstärke  alsbald  nach  ihrer  Herstellung  in  den  freien  Verkehr  treten,  so  ist  der  nach
der  amtlichen  Bescheinigung  (Ziffer  4)  dazu  verwendete  Reis  nach  dem  Satze  von  1,20  —  für  100  Kilogramm
  zur  Verzollung  zu  ziehen  und,  unter  Hinweis  auf  die  betreffende  Nummer  des  Zoll-Einnahmejournals,
im  Niederlagekonto  abzuschreiben.

6.  Der  Fabrikant,  welcher  die  Befugniß  erhalten  will,  Reisstärke  mit  dem  Anspruch  auf  Zollfreiheit
des  verwendeten  Reises  auszuführen,  hat  für  die  in  seiner  Fabrik  bereitete  Reisstärke  ein  Privattransitlager
        <pb n="432" />
                                                       —  412  —

ohne  amtlichen  Mitverschluß  zu  halten.  Wird  in  der  Fabrik  auch  Weizen=  oder  Kartoffelstärke  hergestellt,
so  nusen  die  Räume  zur  Fabrikation  und  Lagerung  der  Reisstärke  von  den  übrigen  Fabrikräumen
getrennt  sein.  .

Der  Fabrikant  hat  für  jedes  Halbjahr  zu  den  im  §.  16  des  Regulativs  für  Privatlager  bestimmten

Muster  1.  Terminen  der  Zoll=  oder  Steuerstelle  eine  nach  dem  angeschlossenen  Muster  1  doppelt  ausgefertigte  Abmel-Muster 1.—
  nach  geschlossenen          *

dung  über  die  zu  verzollende  Reisstärke  einzureichen  und  der  Abmeldung  für  das  Halbjahr-.  Sener.

eine  schriftliche  Deklaration  beizufügen,  welche  auf  Grund  der  Betriebsergebnisse  und  der  über  den  Betrieb
geführten  Bücher  angiebt,  wieviel  Kilogramm  Reis  während  des  abgelaufenen  Kalenderjahres  durchschnittlich
zu  100  Kilogramm  Reisstärke  verwendet  worden  sind.  Zur  Prüfung  der  Richtigkeit  der  Deklaration  wird
seitens  eines  Oberbeamten  der  Zoll=  oder  Steuerverwaltung  unter  Mitwirkung  des  Fabrikanten  Einsicht  der
betreffenden  Fabrikbücher  genommen,  wobei  vom  Fabrikanten  die  der  Deklaration  zu  Grunde  liegende  Berechnung
  und  deren  Uebereinstimmung  mit  dem  Inhalt  der  Bücher  darzulegen  ist.  Die  danach  ermittelte
Menge  des  durchschnittlich  zu  100  Kilogramm  Reisstärke  verwendeten  Reises  bildet,  sofern  dieselbe  160  Kilogramm
  enthülsten  Reises  nicht  übersteigt,  für  das  Kalenderjahr,  welches  zunächst  demjenigen  folgt,  auf  das
die  Deklaration  sich  bezieht,  den  Maßstab  für  die  Umrechnung  der  zu  verzollenden  Reisstärke  auf  Reis.  Uebersteigt
  jedoch  der  ermittelte  Durchschnittssatz  160  Kilogramm  enthülsten  Reises,  so  erfolgt  die  Umrechnung  nach
dem  letzteren  Satze  von  160  Kilogramm.

Die  am  Schlusse  des  Kalenderjahres,  in  welchem  das  Privattransitlager  für  Reisstärke  bewilligt  ist,
geschehene  Feststellung  der  durchschnittlichen  Reisverwendung  zu  100  Kilogramm  Reisstärke  wird  auch  bei
Umrechnung  der  für  dieses  erste  Jahr  zu  verzollenden  Reisstärkemenge  auf  Reis  zu  Grunde  gelegt.  Für  den
Zeitabschnitt  vom  Tage  der  Bewilligung  des  Reisstärkelagers  bis  zum  Ablauf  des  betreffenden  ersten  Kalenderjahres
  ist  nur  eine  Verzollungs-Abmeldung  (Muster  1)  abzugeben,  auch  wenn  die  Bewilligung  in  der  ersten
Hälfte  des  Jahres  stattgefunden  hat.

ser  2.  Die  Amtsstelle  hat  über  das  Reisstärkelager  ein  Abrechnungskonto  nach  dem  beiliegenden  Muster  2
M.  zu  führen.  Die  von  der  Niederlage  (vergl.  Ziffer  1)  abgemeldeten  Reismengen  (vergl.  Ziffer  2)  werden  im
Niederlagekonto  unter  Verweisung  auf  das  Abrechnungskonto  (Spalte  1  daselbst)  abgeschrieben.

7.  Den  mit  der  Beaussichtigung  der  Reisstärkefabrik  beauftragten  Beamten  ist  der  Zutritt  zu
allen  Fabrikräumen  zu  jeder  Tageszeit  und  auch  zur  Nachtzeit  so  lange  zu  gestatten,  als  in  der  Fabrik
gearbeitet  wird.  Den  Oberbeamten  ist  ferner  die  Einsicht  der  über  den  Fabrikbetrieb  geführten  Bücher  auf
Erfordern  zu  gewähren.  ·

Die  Direktivbehörden  können  nach  Bedürfniß  besondere  Kontrolen  anordnen  und  namentlich  den
Betrieb  solcher  Fabriken,  in  welchen  Reisstärke  zur  Ausfuhr  mit  dem  Anspruch  auf  Zollfreiheit  bereitet  wird,
dauernd  speziell  überwachen  lassen.

8.  Die  Kosten  der  amtlichen  Kontrole  hat  der  Fabrikinhaber  zu  tragen.
        <pb n="433" />
                                                 —  413  —

Muster  1.
Abgegeben,  den  .  .ten  .....  ...  18..
Die  Revision  übernehmen:.
                                     Abmeldung
                                              der
vom  Privattransitlager  des  Reisstärkefabrikanen  .

für da sHalbjahr 18..
                              zu  verzollenden  Reisstärke.

 

                                                    Anleitung.

1.  Die  Abmeldung  ist  vom  Lagerinhaber  am  2.  Januar  bezw.  am  1.  Juli  oder,  wenn  der  betreffende
Tag  auf  einen  Sonntag  oder  Feiertag  fällt,  am  folgenden  Tage  der  Zoll=  oder  Steuerstelle  in
zweifacher  Ausfertigung  zu  übergeben.

2.  In  Spalte  1  wird  die  Zahl  aus  Spalte  7  der  Abmeldung  für  das  zunächst  vorausgegangene
Halbjahr,  in  Spalte  2  die  Summe  der  im  letzten  Halbjahr  fertig  gestellten  Reisstärkemengen
übernommen.

In  Spalte  4  ist  das  Gesammtgewicht  der  Sendungen  Reisstärke  einzutragen,  welche  während
des  Halbjahres  aus  dem  Privattransitlager  zollamtlich  zur  Ausfuhr  oder  Aufnahme  in  eine  öffentliche
  Niederlage  abgesertigt  sind.

Spalte  6  hat  die  Zahl  aus  Spalte  3  abzüglich  der  Summe  der  Zahlen  Spalte  4  und  5  zu
enthalten.

3.  Der  Steuerstelle  liegt  zuvörderst  ob,  die  Einträge  Spalte  1  bis  4  zu  prüfen  und  beziehentlich  zu
erichtigen.

4.  Spalte  7  wird  von  den  Revisionsbeamten  nach  dem  Ergebniß  der  Lagerrevision  ausgefüllt.  Ueber
den  Umfang  und  die  Art  der  Ausführung  der  Revision  ist  in  Spalte  14  das  Nähere  zu  vermerken.


5.  In  Spalte  8  ist  die  Zahl  Spalte  3  abzüglich  der  Summe  der  Zahlen  Spalte  4  und  7  einzutragen.


6.  In  Spalte  9  ist  der  nach  Nr.  6  der  Bestimmungen,  betreffend  die  Zollbegünstigungen  der  Reisstärkefabrikation,
  ermittelte,  für  den  in  Frage  stehenden  Zeitabschnitt  maßgebende  Durchschnittssatz
einzutragen.

7.  Der  Lagerinhaber  erhält  das  eine  Exemplar  der  Abmeldung,  nachdem  darin  der  Zoll  berechnet
worden  ist  (Spalte  11),  zurück  und  hat  sodann  binnen  längstens  8  Tagen  Zahlung  zu  leisten.

 

59
        <pb n="434" />
                                                    —  414  —

 

 

 

 

I.  Deklaration  des  Fabrikanten.  II.  Amtliche
Bestand  Zugang  an  Abga  ug  an  Zur  Vor-  Nach
an  Reis=  Reisstärke  Zusammen,  Reisstärke  durch  Bestand  an  Verzollung]9  gefundener  Spalte  3,  4  und7
..  ..  Ausfuhr  oder  Reisstärke  am  m.
stärke  zi  während  (Spalte  1  „  werden  Bestand  sind  an  Reis--
  Aufnahme  in  Schlusse  des
Anfang  des  des  Halb-  +  2)  eine  öffentliche  Halbjahres  abgemeldet  an  Reis=  stärke  zu  ver-Halbjahres
  jfahres  Niederlage  Reisstärke  stärke  zollen
Kilogramm.]  Kilogramm.  Kilogramm.  Kilogramm.  Kilogramm.  Kilogramm.  ]  Kilogramm.  Kilogramm.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.
        <pb n="435" />
                                                     —   415  —

 

 

 

 

 Abfertigung.
Der  zu
Der  maßgebende  erzollenden  Jollbetrag
Durchschnittssatz  Menge  Reisstärke  für  die  Reismenge  Nummer  Der  Verkehrsder
  Verwendun  Spalte  8  »  ,  .
a  h  Spalte  10  zum  des  Zoll-  nachweisung  Bemerkungen.
von  Reis  zu  S  1  einnahme-100
  Kilogramm  Spalte  9  ate  von  1,20  M
...  ..eineReismengefürlOOKilogrammIOUMUISs
Reisstärke  beträgt  von  Blatt.  Nummer.
Kilogramm.  Kilogramm.  Mark.
9.  10.  II.  12.  13.  14

 

 

 

 

 

 

 

 

59*
        <pb n="436" />
        <pb n="437" />
                                                 —  417  —

Muster  2.

—ä  —„—

                                 Abrechnungskonto

                                                über
das  Reisstärkelager  des  Reisstärkefabrikannten
zu.......  .  ...
Dieses  Register  enthält.  ..  ..  Blätter,  welche  mit  einer

vom  Unterzeichneten  angesiegelten  Schnur  durchzogen  sind.

18(80)  18/81)  u.  s.  w.

 

                                             Anleitung.
1.  Falls  unenthülst  gelagerter  Reis  nach  Enthülsung  zur  Reisstärkefabrikation  verwendet  werden  soll,  wird  das
Gewicht  im  unenthülsten  wie  im  enthülsten  Zustande  in  Spalte  4  und  5  nachgewiesen.

2.  In  Spalte  7  ist  die  Zahl  aus  Spalte  3  der  Verzollungsabmeldung  für  das  betreffende  Halbjahr,  in  Spalte  13
die  Zahl  aus  Spalte  8  der  bezeichneten  Abmeldung  zu  übernehmen.
        <pb n="438" />
                                                   —  418   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermerk  über  den  zur  Stärkefabrikation  verabfolgten  Reis.  Reis
Verwiegung  unter  der  Steuerkontrole.  Anschreibung.  Ab

z  Des  Niederlage-  Der  Gewicht  des  Bezeichnung  euerlian  An  Reisstärke  sind  zur  Aus
r  kontos  Verwiegung  Reises  des  z  Arf  an  e
—  des  Halbjahrser  Eintragung
2  ni  ient  des  ent=  Halbjahrs.  und  Zugang
S  -  3  z
45  .  .  .  .-—  ist  während  .
7  Blatt  Nr  Monat  Tag  hülsten  hülsten  besselben  Monat.  Tag.
Kilogramm.  Kilogramm.  *
1.  2.  3.  44.  5.  6.  7.  8.  9
        <pb n="439" />
                                                             —  419  —

 

 

 

st  ärke.

 

schreibung.

 

 

 

 

 

fuhr  oder  zur  öffentlichen  Niederlage  abgefertigt.  Die  am
Schlusse  des  Bemerkungen.
Menge  Nachweis  der  Ausfuhr  oder  Niederlegung  Halbjahrs  verder
  zollte  Menge
«  dessen  Reisstärke
Reisstärke  Bäzeichnung  beträgt
Kilogramm.  Registers.  Blatt.  Nr.  Kilogramm.
10.  11.  12.  13.  14.
        <pb n="440" />
                                                    —  420  —

                                               Anleitung

                                                        zur

     Aufstellung  der  Uebersichten  über  die  Besteuerung  des  Tabacks.

Nach  Beschluß  des  Bundesraths  vom  7.  Juni  1880  werden  in  Bezug  auf  die  Aufstellung  der  Uebersichten
  über  die  Besteuerung  des  Tabacks  folgende  Vorschriften  ertheilt.
                     A.  Vorschriften  für  die  Hauptzoll-  und  Hauptsteuerämter.
                                          a.  Allgemeine  Bestimmungen.
                                                               §.  1.
Von  Seiten  der  Hauptzoll=  und  Hauptsteuerämter  sind  jährlich  folgende  Uebersichten  nach  den  an-„Master
  10 bis  5.,  liegenden  Mustern  1  bis  5  aufzustellen  und  innerhalb  der  auf  den  Mustern  angegebenen  Fristen  an  die
Mo  Direktivbehörde  einzusenden:
1.  Uebersicht  über  die  Zahl  der  Tabackpflanzer  und  den  Flächeninhalt  der  mit  Taback  bepflanzten
Grundstücke  (Muster  1);
Uebersicht  über  den  Tabackbau  und  die  Ergebnisse  der  Tabackernte  (Muster  2);
Uebersicht  über  die  Besteuerung  des  inländischen  Tabacks  (Muster  3);
Uebersicht  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Taback  (Muster  4);
Uebersicht  über  die  Einnahmen  aus  der  Besteuerung  des  Tabacks  (Muster  5).
Gleichzeitig  mit  der  Vorlegung  der  Uebersicht  nach  Muster  1  ist  eine  Abschrift  derselben  dem  Kaiserlichen
  Statistischen  Amt  in  Berlin  zu  übersenden.

  

                                                       §.  2.

Zum  Zweck  der  Aufstellung  der  Uebersichten  sind  von  den  einzelnen  Zoll=  und  Steuerhebestellen  nach
näherer  Anweisung  des  Hauptamts  auf  Grund  der  betreffenden  Abfertigungspapiere  und  Register,  soweit  erforderlich,
  besondere  Vornotizen  fortlaufend  zu  führen  und  Uebersichten  für  die  Steuerhebebezirke  nach  den  für
die  Hauptämter  vorgeschriebenen  Mustern  aufzustellen.

                                                       §.  3.

Unter  den  aus  den  einzelnen  Spalten  der  Uebersichten  sich  ergebenden  Hauptsummen  und  Durchschnittsbeträgen
  für  den  Hauptamtsbezirk  sind  die  entsprechenden  Zahlen  für  das  Vorjahr  einzutragen  und
die  ünterschiede  ersichtlich  zu  machen,  welche  sich  aus  der  Vergleichung  der  beiden  betreffenden  Zahlenreihen
ergeben.

                                                     §.  4.

Bei  der  Einsendung  der  Uebersichten  nach  den  Mustern  3  bis  5  an  die  Direktivbehörde  ist  denselben
ein  Bericht  über  die  Entwicklung  des  Tabackbaues  und  die  Ergebnisse  der  Tabackbesteuerung  in  dem  betreffenden
  Jahr  beizufügen.  Dieser  Bericht  hat  sich  über  die  nachstehend  bezeichneten  Punkte  zu  verbreiten:
Gründe  der  Zu=  oder  Abnahme  des  Tabackbaues;

Angabe  der  gebauten  Tabacksorten,  Behandlung  des  Tabacks  bis  zum  Verkauf;

Ausfall  der  Tabackernte,  Angabe  der  Gründe,  wegen  deren  Steuernachlässe  in  größerem  Umfang

gewährt  wurden;

Angaben  über  die  Orte,  wohin  der  verkaufte  inländische  Taback  hauptsächlich  versendet  wurde,

über  die  für  denselben  bezahlten  Minimal=  und  Maximalpreise,  und  zwar  getrennt  nach  den

hauptsächlichsten  Gattungen  unter  besonderer  Angabe  der  Preise  für  Obergut,  Sandblätter,

Grumpen  etc.;

5.  Art  und  Zahl  der  während  des  Jahres  zur  Lagerung  von  unverzolltem  und  unversteuertem
Rohtaback  benutzten  Niederlagen,  sowie  der  hierunter  befindlichen  Lager  für  Bearbeitung  (Fermentiren,
  Entrippen,  Streichen  2c.)  des  Tabacks;  Angabe,  von  welchen  Personen  diese  Niederlagen
hauptsächlich  benutzt  wurden  (ob  von  Tabackpflanzern,  Rohtabackhändlern  etc.);
        <pb n="441" />
                                                         —  421  —

6.  Verwendung  von  Surrogaten,  Angabe  der  Fabrikate,  zu  denen  sie  benutzt  werden,  des  Mischungsverhälinisss
  zum  Taback,  Zahl  und  Ergebnisse  der  vorgenommenen  Prüfungen  (§.  28  des
Gesetzes);
7.  Zahl  der  Fabrikanten,  welche  Zoll-  oder  Steuervergütungen  erhalten  haben;
8.  Vorschläge  und  laut  gewordene  Wünsche  bezüglich  einer  Aenderung  der  steuerlichen  Vorschriften.

b.  Uebersichten  über  die  Zahl  der  Tabackpflanzer  und  den  Flächeninhalt  der  mit  Taback
bepflanzten  Grundstücke  (Muster  1).
                                                       §.  5.

In  Spalte  2  der  Uebersichten  sind  die  einzelnen  Hebebezirke  des  Hauptamtsbe  zirks,  in  welchen
Taback  gepflanzt  worden  ist,  in  alphabetischer  Ordnung  zu  verzeichnen  und  innerhalb  der  hierdurch  gebildeten
Abtheilungen  die  einzelnen  betreffenden  Gemeinden,  letztere  ebenfalls  in  alphabetischer  Ordnung,  aufzuführen.

Entsprechend  sind  in  den  Spalten  3  bis  7  die  Zahlen  für  die  einzelnen  Gemeinden  einzutragen
und  daraue,  zunächst  die  Summen  für  die  einzelnen  Hebebezirke  und  dann  die  Summen  für  den  Hauptamtsezirk

  zu  bilden.

Bei  Gemeinden,  in  deren  Gemarkung  die  Gesammtfläche  der  Tabackpflanzungen  auf  Grundstücken
von  4  Ar  oder  mehr  Flächeninhalt  im  Vorjahre  zwei  Hektar  nicht  überstiegen  hat  (s.  25  des  Gesetzes),  ist
dies  in  Spalte  8  anzugeben.  Auch  ist  in  diese  Spalte  eine  bezügliche  Notiz  aufzunehmen,  wenn  die  Tabackernte
  eine  besonders  gute  oder  besonders  schlechte  gewesen  ist.

c.  Uebersichten  über  den  Tabackbau  und  die  Ergebnisse  der  Tabackernte  (Muster  2).

                                                        §.  6.

Bei  den  in  den  Spalten  3  bis  11  zu  machenden  Angaben  bleiben  diejenigen  mit  Taback  bepflanzten
Grundstücke,  von  welchen  die  Tabackernte  nicht  eingebracht  worden  ist  (§.  22  Ziffer  6  des  Gesetzes),  außer
Betracht.  Dagegen  sind  für  die  Grundstücke,  welche  nicht  angemeldet,  jedoch  nachträglich  ermittelt  worden
find  (S.  32  Ziffer  1  des  Gesetzes),  die  betreffenden  Zahlen  mit  aufzunehmen.

                                                       §.  7.
Die  in  Spalte  12  anzugebende  Menge  des  geernteten  Tabacks  setzt  sich  zusammen:
a)  aus  der  Menge  des  nach  §.  16  Absatz  1  des  Gesetzes  gewichtssteuerpflichtigen  Tabacks,  mit  Hinzurechnung
  der  nach  §.  11  Absatz  2,  sowie  nach  §§.  21  und  35  des  Gesetzes  weiter  ermittelten
Mengen  an  gewichtssteuerpflichtigem  Taback,

b)  aus  der  Menge  des  Tabacks,  welcher  von  den  nach  §§.  23  und  25  des  Gesetzes  nach  der  Fläche

besteuerten  Grundstücken  gewonnen  worden  ist,  und

c)  aus  der  Menge  des  nach  §.  25  des  Gesetzes  der  fixirten  Gewichtssteuer  unterworfenen  Tabacks.

Die  Angabe  der  Menge  des  Tabacks  erfolgt  nach  dem  Gewicht  des  Tabacks  in  dachreifemstrockenem
Zustand.  Soweit  der  Taback  sich  bei  der  Verwiegung  in  nicht  dachreifem  Zustand  befunden  hat,  was  in  der
Regel  nur  bei  dem  nach  §.  11  Absatz  2  des  Gesetzes  zur  Ausfuhr  abgefertigten  Taback  vorkommen  wird,  ist
die  Menge  desselben  unter  Anwendung  geeigneter  Verhältnißzahlen  auf  die  Menge  des  Tabacks  in  dachreifem
trockenem  Zustand  zu  reduziren.

Die  Menge  des  der  Flächensteuer  unterworfenen  Tabacks  ist  unter  Anwendung  des  in  §.  25  des
Gesetzes  angegebenen  Verfahrens  zu  berechnen.  ß

                                                 §.  8.

In  Spalte  14  ist  der  mittlere  Preis  des  geernteten  Tabacks,  einschließlich  der  Sandblätter,
Grumpen  etc.,  nach  dem  Ergebniß  der  stattgehabten  Verkäufe  anzugeben.  Die  Feststellung  dieses  Preises  erfolgt
in  den  einzelnen  Hebebezirken  in  der  Weise,  daß  in  sämmtlichen  Gemeinden,  in  welchen  der  Tabackbau  in
erheblichem  Umfang  betrieben  worden  ist,  für  eine  thunlichst  große  Anzahl  von  zum  Verkauf  gelangten  Tabackposten
  die  verkaufte  Menge  und  der  dafür  gezahlte  Betrag  im  Wege  sachgemäßer  Erkundigung  ermittelt  und
die  Summe  der  gezahlten  Beträge  durch  die  Summe  der  verkauften  Tabackmengen  dividirt  wird.  Die
Multiplikation  des  auf  diese  Weise  gefundenen  Preissatzes  mit  der  Menge  des  geernteten  Tabacks  (Spalte  12)
ergiebt  alsdann  den  Gesammtwerth  der  Tabackernte  für  den  Hebebezirk  (Spalte  15).

Die  Einzelermittelungen  hinsichtlich  der  verkauften  Tabackmengen  und  der  dafür  gezahlten  Preise
sind  nach  Anordnung  des  Hauptamts  zur  Zeit  der  Verwiegung  des  Tabacks  durch  die  Verwiegungsstellen  und
das  Aufsichtspersonal  vorzunehmen.

60
        <pb n="442" />
                                                     —  422  —

Der  mittlere  Preis  des  Tabacks  in  dem  Hauptamtsbezirk  (Spalte  14)  wird  durch  Division  der  Summe
in  Spalte  15  mit  der  Summe  in  Spalte  12  gefunden.

d.  Uebersichten  über  die  Besteuerung  des  inländischen  Tabacks  (Muster  3).

                                                    § .  9.

Die  Tabackpflanzer,  welche  gleichzeitig  der  Gewichtssteuer,  der  Flächensteuer  oder  der  fixirten  Gewichtssteuer
  unterworfen  waren,  sind  in  den  betreffenden  Spalten  (3,  15  oder  21)  wiederholt  aufzuführen,
während  dieselben  in  den  Spalten  3  und  beziehungsweise  4  bis  9  der  Uebersichten  nach  Muster  2  nur  einmal
zu  verzeichnen  sind.

Zwischen  den  Angaben  in  den  Spalten  4,  16  und  22,  sowie  5,  17  und  23  der  Uebersichten  nach
Muster  3  und  den  betreffenden  Angaben  in  den  Spalten  11  und  12  der  Uebersichten  nach  Muster  2  muß
volle  Uebereinstimmung  bestehen.

                                                        §.  10.
In  Spalte  6  sind  die  nach  §.  16  Absatz  1  des  Gesetzes  und  in  Spalte  7  die  nach  §§.  21  und  35
des  Gesetzes  den  Tahackpflanzern  zur  Last  gesetzten  Steuerbeträge  anzugeben.  .

In  Spalte  6  werden  sodann  unter  der  Linie  die  darin  enthaltenen  und  aus  den  Abrechnungsbüchern
  zu  entnehmenden  Steuerbeträge  verzeichnet,  welche  auf  dem  nach  der  Verwiegung  von  den  Tabackpflanzern
  zurückgenommenen  und  unversteuert  weiter  aufbewahrten  Taback  lasteten.

                                                   §.  11.

Die  in  den  Spalten  9,  18  und  24,  sowie  12,  19  und  25  anzugebenden  Steuerbeträge  sind  den
Tabacksteuer-Sollregistern  für  das  Erntejahr  und  die  in  Spalte  10  anzugebenden  Steuerbeträge  den  Niederlageabmeldungen
  für  die  Zeit  vom  1.  Juli  des  Erntejahres  bis  zum  30.  Juni  des  darauf  folgenden  Jahres
zu  entnehmen.

Die  Angaben  für  die  Spalte  14  sind  auf  Grund  der  Sollregister  und  Niederlageabmeldungen
zusammenzustellen.

Hinsichtlich  der  in  den  Spalten  15  bis  26  zu  machenden  Angaben  wird  auf  die  §s.  23  bis  25  des
Gesetzes  Bezug  genommen  (§.  7).

Die  Angaben  in  den  Spalten  12,  19  und  25  sind  auf  die  bereits  in  den  Einnahme-Sournalen
gebuchten  Tabacksteuerbeträge,  welche  erlassen  werden,  nicht  zu  erstrecken  (§.  13).

In  Spalte  29  ff.  ist  die  Zahl  der  Tabackfabrikanten,  welche  Tabacksurrogate  verwendet  haben,  sowie
die  Gattung  und  Menge  der  von  denselben  versteuerten  Tabacksurrogate  und  in  Spalte  37  der  davon  erhobene
  Abgabenbetrag  anzugeben.  Die  betreffenden  Angaben  sind  auf  die  Zeit  vom  1.  Juli  des  Erntejahres
bis  zum  30.  Juni  des  nächstfolgenden  Jahres  zu  beziehen.

e.  Uebersichten  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Taback  (Muster  4).

                                                            §.  12.

In  den  Uebersichten  nach  Muster  4  sind  unter  A  die  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  des  Erntejahres
bis  zum  30.  Juni  des  nächstfolgenden  Jahres  in  den  freien  Verkehr  getretenen  und  unter  B  die  in  dieser  Zeit  aus
dem  freien  Verkehr  ausgeführten  Tabackmengen  auf  Grund  der  betreffenden  Anmeldungen  für  die  Statistik
des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande,  unterschieden  nach  den  Ländern  der  Herkunft
  und  beziehungsweise  der  Bestimmung,  aufzuführen.

Unter  den  Hauptsummen  in  den  Spalten  2  bis  11  der  Abtheilung  A  sind  sodann  die  Zollsätze  und
die  danach  erhobenen  Zollbeträge  zu  vermerken.

f.  Uebersichten  über  die  Einnahmen  aus  der  Besteuerung  des  Tabacks  (Muster  5).
                                                        §.  13.

In  den  Spalten  3  und  6  bis  9  der  Uebersichten  sind  die  berichtigten  Bruttoeinnahmen  an  Eingangszoll
  von  Taback  und  Tabackfabrikaten  und  an  Tabacksteuer  (Einnahme  nach  den  Einnahme-Journalen
für  das  III.  und  IV.  Quartal  des  Erntejahres  und  für  das  I.  und  II.  Quartal  des  nächstfolgenden  Jahres,
einschließlich  der  Registerdefekte  und  abzüglich  der  Registervergütungen)  in  Uebereinstimmung  mit  den  vierteljährigen
  Einnahmeübersichten,  in  den  Spalten  4,  10  und  11  die  davon  zurückerstatteten  Beträge  und  in
Spalte  14  die  Einnahmen  an  Abgaben  von  Surrogaten  (einschließlich  der  Defekte,  abzüglich  der  zurückerstatteten
  Beträge)  anzugeben.
        <pb n="443" />
                                                     —  423  —

Die  in  den  Spalten  4  und  11  summarisch  verzeichneten  Ausfuhrvergütungen  sind  in  dem  Anhang
zu  den  Uebersichten  nach  Maßgabe  des  Musters  einzeln   nachzuweisen.

                     B.  Vorschriften  für  die  Direktivbehörden.

                                                    §.  14.

Von  Seiten  der  Direktivbehörden  sind  mit  Zugrundelegung  der  hauptamtlichen  Uebersichten  nach
Muster  2  bis  5  Uebersichten  von  derselben  Einrichtung  für  die  Verwaltungsbezirke  der  Direktivbehörden  nach
Hauptamtsbezirken  aufzustellen  und  innerhalb  4  Wochen  nach  Ablauf  der  Fristen  für  die  Einsendung  der
hauptamtlichen  Uebersichten  nebst  einer  Denkschrift  über  die  im  §.  4  unter  Ziffer  1  bis  7  bezeichneten  Punkte
an  das  Kaiserliche  Statistische  Amt  einzusenden.

Den  Uebersichten  nach  Muster  2  ist  je  eine  Abschrift  der  denselben  zu  Grunde  liegenden  hauptamtlichen
  Uebersichten  beizufügen.

                                  C.  Uebergangsbestimmungen.

                                                     §.  15.
Die  vorstehenden  Bestimmungen  treten  vom  1.  Juli  1880  ab  in  Wirksamkeit.
Die  nach  den  bestehenden  Vorschriften  für  die  Tabacksteuer-Statistik  aufzustellenden  Uebersichten  werden
noch  für  das  Jahr  1879/80  in  der  seitherigen  Weise  aufgestellt  und  kommen  alsdann  in  Wegfall.

 

60*
        <pb n="444" />
                                                  —  424  —

Muster  1
(zu  §.  1).
Bundesstaat  -........  Hauptamtgbezirk...,·«..........  «
Verwaltungsbezirk»........  Einsendungstermin  bis  zum  1.  Oktober
(für  Preußen).  des  Erntejahres.

Uebersicht

über

die  Zahl  der  Tabackpflanzer  und  den  Flächeninhalt  der  mit  Taback  bepflanzten
Grundstücke  für  das  Erntejahr  18180).

 

 

Zahl  der  mit  Taback  bepflanzten

 

Lau-  bebezirk  Zahl  Grundstücke  Flächeninhalt
fende  Hebebezirk.  der-  von  weniger  uan  4  ar  reeme  m““  Uemer-Num-
  Gemeinde.  Taback=  als  4  Ar  und  mehr  »  kungen.
mer.  Gemeinde  gstanzer.  Flächen=  Flächen-  Zusammen.Grundstücke

inhalt.  inhalt.  Ar  Meter

 

1.  2.  3.  4.  5.  l  6.  7.  8.
        <pb n="445" />
                                               —  425 —                                                                                     Muster  2
(zu  §.  1).
Bundesstat  Hauptamtsbezirk
Verwaltungsbezirkrk.  Einsendungstermin  bis  zum  1.  Mai
(für  Preußen).  des  auf  die  Ernte  folgenden  Jahres.
                                                Uebersicht
                                                       über

den  Tabackbau  und  die  Ergebnisse  der  Tabackernte  für  das  Erntejahr  18(80).
        <pb n="446" />
                                                        —  426   —

 

2.  Von  den  Tabackpflanzern  (Spalte  3)  hatten  mit  Taback

bepflanzt  eine  Gesammtfläche

 

 

2  1.  Zahl

S

Hebebezirk.  der  über  über  über  über  .

s  Tabackpflanzer.  bis  zu  1  Ar  5  ASo  10  Ar  2  Ar  über
S  1  Ar.  bis  bis  bis  bis  1  Hektar.
5  Ar.  10  Ar.  25  Ar.Hektar.

#

1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.
        <pb n="447" />
                                                         —   427 —                                                                        3.  Der  mit  Taback  bepflanzten

4.  Ernteertrag.

 

 

 

 

Grundstücke
Menge  des  geernteten
Tabacks  in  dachreifem  n
,  trockenem  Zustande  Mittlerer  Preis  “  Bemerkungen.
Flächeninhalt  von  100  kg
Za  h  l.  ð  ch  h  durchschnitt-  Taba  ck  der
überhaupt  lich  auf  Tabackernte
1  Hektar
Ar.  [Meter.  kg.  kg.  Mark.  Mark.
10.  II.  12.  13.  14.  15.  16.
        <pb n="448" />
        <pb n="449" />
                                                        —  429  —

Muster  3
(zu  §.  1).
Bundesstat  ...  Hauptamtsbezrk
Verwaltungsbezirk  Einsendungstermin  bis  zum  1.  September
(für  Preußen).  des  auf  die  Ernte  folgenden  Jahres.
                                          Uebersicht
                                                über

die  Besteuerung  des  inländischen  Tabacks  für  das  Erntejahr  18180).

 

61
        <pb n="450" />
                                                         —  430  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I.  Gewichtssteuer.
Betrag  der  den  Taback-  Betrag  der  erhobenen  Tabacksteuer.
...,  pflanzernzurLastge-Taback-Taback-Flächen-Menge
  setzten  Tabacksteuer  steuer  steuer
Zahl  inhalt  des  Davon  
dde  von  dem  von  dem  sind  Hiervon
der  der  mit  davon  d  ohne  nach  wurden
Hebebezirk.  m  Taback  e—  von  von  em  vorgän=  vorgän-  4  ab-  ent-4
  Ta  *  ge=  dem  zur  nicht  gige  giger  Zu=  zusetzen  Versl
.   e ernte-Ver-zurVer-Zu-  ·-·-  --  richtet
.-  back-l  »  «  Nieder-Nieder-  für
z  pflanzten  en  wiegung  wiegung  legung legung  sammen  Steuer-  bleiben  von
S  pflan-  Grund-  Ta-  ge-  ger  sammen  ver-  ver-  mach-  Taback-2
  stücke  tellten  stellten  teuer-  Kteuer-  -
7  zer.  backs]  Taback  Taback  ß  ten  s  ten  lässe  pflanzern
-  —  Taback  Laback
*  Ar.  Meter.kg..  Mark.Mark.Mark.Mark.  Mark.]  Mark.]  Mark.Mark.Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  —-  10.  11.  22.  13.  14.
        <pb n="451" />
                                                  —  431  — 







 

 

II.  Flächensteuer.  III.  Fixirte  Gewichtssteuer.
*  Betrag  Flächen-  Betrag
er  inhalt
Zahl  der  Menge  des  Davon  Zahl  h  er  Menge  dr-  Davon
-  6  -
d  mit  d  Taback-  sind  Ver—  mit  des  Taback-  sind
er  Taback.  davon  pflanzern  zusetzen  «  der  Taback  davon  pflanzern  abzusetzen  Vere-
  ge-  ür  e-  »  ·
Taback-  pflanzten  ernteten  ange-  Steuer-  bleiben  Taback-  be  à  t  ange-  für  bleiben
Grunde  Tabacks  forderten  e  pflanzten  ernteten  forderten  Steuerpflanzer
  rund-  aba  Laback-  nachlässe  pflanzerGrund-  Tabacks  nachlässe
stücke  st  stücke  Tabackeuer
  steuer
Ar.  Meter.  kg.  Mark.  Mark.  Mark.  Ar.  Meter.  kg.  Mark.  Mark.  Mark.
15.  16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

61*
        <pb n="452" />
                                                —  432  — 

 

 

IV.  Abgabe  von  Tabacksurrogaten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weichselkirsch-  Gewöhnliche
blätter.  Kirschblätter.
Zahl  Zahl  Zahl  Zahl  Erhobener
ç  der  der  der  der  Ver-2.
  Hebebezirk.  Fabri-  Ver-  Fabri-  Ver-  Fabri-  Ver-  Fabri-  Ver:Abgaben-2
  kanten,  steuerte  kanten,  steuerte  kanten,  steuerte  kanten,  steuerte  betrag
*  welche  welche  welche  welche
—  dieselben  Menge  dieselben  Menge  dieselben  Menge  dieselben  Menge
—  ver-  ver-  ver-  ver-S
  wendeten.  wendeten.  wendeten.  wendeten.
·  kg.  kg.  kg.  kg.  Mark.
27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34.  35.  36.  37.
        <pb n="453" />
                                                      —  433  —

Muster  A
(zu  §.  1).
Bundesstat  .  ...  Hauptamtsbezirk  .  .  ..
Verwaltungsbezrk  Einsendungstermin  bis  zum  1.  September
(für  Preußen).  des  auf  die  Ernte  folgenden  Jahres.

                                          Ueber  sicht
                                                über

die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Taback  für  die  Zeit  vom  1.  Juli  18(80)  bis
                                             30.  Juni  18(81).
        <pb n="454" />
                                                —  434  —

                                       A.  Einfuhr.

                             Eingeführte  Tabackmenge.

 

 

 

 

Land  Unbear-  Tabackder
  beitete  mehl  Rauch-Taback-
  ,  Ent-  und  taback
Herkunft  blätter  Taback=  Taback-  Cigarren  Ciga=  rippte  Abfälle  Schnupf-:Kau-  und
des  dund  stengel  saucen  retten  Taback  von,taback  tabackJ  andere
Tabacks.  fälle  blätter  Laback=  Tabackvon
  fabri-  brikt
solchen  katen  fabrikate
kg.  kg.  kg.  kg.  kg  kg.  kg.  kg.  kg.  kg.
1.  2.  3.  4.  5.  6  7.  8.  9.  10.  11.
!·
Zusammen

Zollsatz
Zollbetrag.
        <pb n="455" />
                                                    —  435  —

                                             B.  Ausfuhr.

                                  Ausgeführte  Tabackmenge.

 

 

Land  Unbear-  Tabackder
  beitete  mehl  Rauch-Taback-
  ,  Ent-  und  taback
Bestimmung  blätter  Taback=  Taback-  l  Ciga=  rippte  Abfälle  Schnupf--Kau-  und
rren
des  und  stengel  saucen  rretten  Taback  abau  taback  taback  andere
Tabacks.  fälle  blätter,  Taback-  Tabackvon
  fabri-  fabrikate
solchen  katen
kg.  kg.  kg.  kg.  kg.  kg.  kg.  kg.  kg.  kg.
12.  13.  14.  15.  16.  17.  18.  19.  20.  21.  22.
        <pb n="456" />
        <pb n="457" />
                                               —  437  —

Muster  5
(zu  §.  1).
Bundesstat  Hauptamtsbezirk  ..  ..  ..  ...
Verwaltungsbezirk  Einsendungstermin  bis  zum  1.  September
(für  Preußen).  des  auf  die  Ernte  folgenden  Jahres.
                                           Uebersicht
                                              über

die  Einnahmen  aus  der  Besteuerung  des  Tabacks  für  die  Zeit  vom
1.  Juli  18(80)  bis  30.  Juni  18(81).

 

62
        <pb n="458" />
                                                   —  438  —

 

 

 

 

 

I.  Zölle.  II.  Taback
«  Brutto-Einnahmen.
Laufende  Brutto=  Ausfuhr=  Netto-Hebebezirk.
  ,  »  ,
Nummer.  Ein=  vergütungen)  Ein=  Gewichts-  Flächen-  Ien  Zu-Gewichts-

  gen  nahmen  steuer  steuer  steuer  sammen
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.9.
        <pb n="459" />
                                                    —  439  —

 

 

 

 

 

steuer.
IV.  Im  Ganzen
Zurückerstattete  Beträge.  III.  Abgabe
Netto-Netto-
  von  Einnahmen  Bemerkungen.
Steuer=  Ausfuhr=  —  (Spalte  5
vergütun=  Zusammen  Einnahmen  Surrogaten  p  ,
nachlässe.  13  und  14)
gen
Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Mark.
i0..  11.  12.  13.  14.  15.  16.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

62*
        <pb n="460" />
                                                      —  440  —

 

 

 

                                                Anhang.
Nachweisung  der  für  Taback  gezahlten  Zoll=  und  Steuervergütungen.

.  Ausgeführte

Vergütungssatz  oder  zur  Nieder-  Bezahlte 

Bezeichnung  der  Vergütungen.  für  lag  hehrahte  Zoll  und  Steuer-100

  Kilogramm  „(netto)  vergütungen

Mark.  kg.  Mark.
1.  2  3.  4.

 

I.  Zollrückvergütungen  für
1.  Cigarren  .
2.Cigaretten.

3.  Rauchtaback

4.  Schnupftaback.

5.  Kautaback  ....
Zusammen.
II.  Steuerrückvergütungen  für

A.  Rohtaback:

1.  unfermentirt
2.  fermentirt.
B.  Entrippte  Tabackblätter
C.  Tabackfabrikate:
1.  Cigarren
2.  Cigaretten
3.  Rauchtaback
Schnupftaback
5.  Kautaback

—

Zusammen
Im  Ganzen  zu  1  und  II.

Bei  den  aus  ausländischem  und  inländischem  Taback
hergestellten  Tabackfabrikaten  kommen  auf
1.  den  ausländischen  Taback
2.  den  inländischen  Taback

Zusammen.
        <pb n="461" />
                                             —  441  —

Das  Königlich  preußische  Untersteueramt  zu  Borken  im  Hauptamtsbezirke  Vreden  ist  aufgehoben  und  an  Stelle
desselben  auf  dem  Bahnhofe  zu  Borken  ein  Nebenzollamt  erster  Klasse  mit  der  Befugniß  zur  Abfertigung  der
auf  der  Eisenbahn  ein=  und  ausgehenden  Waarensendungen  nach  Maßgabe  der  §§  63,  64,  66  bis  71  des
Vereinszollgesetzes,  zur  Gestattung  von  Aus=  und  Umladungen  der  auf  der  Eisenbahn  unter  Raumuverschluß
beförderten  Güter  nach  §.  65  des  Vereinszollgesetzes,  zur  unbeschränkten  Erhebung  der  Zollgefälle  von  den
mit  der  Eisenbahn  eingehenden  Waaren  und  zur  unbeschränkten  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen
  I.  und  II.  über  zollpflichtige  Waaren  und  von  Uebergangsscheinen  errichtet  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Laugszargen,  im  Hauptamtsbezirk  Tilsit,  ist  die  Befugniß
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Pferde  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  bayerischen  Nebenzollamte  Neustadt  a  /  H.,  Hauptzollamts-Bezirks  Kaiserslautern,  ist  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  Reis  für  das  Privattransitlager  des  Stärkefabrikanten
J.  Neubauer  zu  Winzingen  bei  Neustadt  a./H.  ertheilt  worden.

 

Dem  Königlich  sächsischen  Untersteueramt  zu  Reichenbach  ist  die  Befugniß  zur  unbeschränkten  Ausfertigung
und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  und  II.  ertheilt  worden.

 

                                                4.  Statistik.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  Mai  d.  IJ.  mit  Bezug  auf  das  in  Nr.  22  des  Central=Blatts
  für  das  Deutsche  Reich  S.  318  bekannt  gemachte  „Verzeichniß  derjenigen  Massengüter,  auf  welche  die
Bestimmung  in  §.  11  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,
Anwendung  findet“,  das  Einverständniß  der  verbündeten  Regierungen  darüber  festgestellt,
1.  daß,  wenn  Massengüter  in  Quantitäten,  welche  nach  §.  11  Ziffer  1  und  2  des  Gesetzes  vom
20.  Juli  1879  einer  geringeren  Gebühr  als  10  Pfennig  unterliegen  würden,  zur  Anmeldung
gelangen,  der  niedrigere  Satz  zu  entrichten  ist;  "
2.  daß  unter  „Wagenladungen"“  im  §.  11  Nr.  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1879  nicht  blos
Eisenbahnwagen-,  sondern  auch  andere  Wagen-Ladungen  zu  verstehen  sind.

 

                                       5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                          Reichs-Eisenbahn-Amt.


An  1.  d.  M.  ist  an  der  Bahnstrecke  Rheydt-Dalheim  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  die  Station  Wegberg
  für  den  gesammten  Güterverkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  5.  Juni  1880.
        <pb n="462" />
                                                          —  442  —

Am  7.  d.  M.  wird  die  zur  Rheinischen  Eisenbahn  gehörige,  34,3  km  lange  Bahnstrecke  Bonn—  Euskirchen,
  welche  in  Bonn  an  die  Bahnlinien  Köln  Bingerbrück  und  Bonn  —  Niederlahnstein,  sowie  in
Euskirchen  an  die  Bahnlinien  Köln  —Trier  und  Euskirchen  —  Düren  Anschluß  hat,  mit  den  Zwischenstationen
Duisdorf,  Kottenforst,  Meckenheim,  Rheinbach,  Odendorf  und  Cuchenheim  für  den  Personen-,  Gepäck-,  Eilgutund
  Güterverkehr  —  die  Station  Kottenforst  jedoch  vorläufig  nur  für  den  Wagenladungsverkehr  —  eröffnet.

Berlin,  den  7.  Juni  1880.
                              In  Vertretung:  Körte.

 

                                        6.  Marine  und  Schiffabrt.

Mit  den  nächsten  Seesteuermanns-Prüfungen  wird  bei  den  Navigationsschulen
in  Memel  am  9.  Juli  d.  J.,

in  Pillau  am  16.  Juli  d.  S.,

in  Danzig  am  26.  Juli  d.  J.,

in  Grabow  a./O.  am  3.  August  d.  J.,

in  Barth  am  11.  August  d.  J.,

in  Stralsund  am  18.  ugust  d.  J.

begonnen  werden.

rrarseses- 



                                    7.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  Freiherrn  von  Seldeneck  zu  Konstantinopel  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
4.  Mai  1870,  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875,  die  allgemeine  Ermächtigung
ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  General-Konsuls,  bei  Abwesenheit  oder  sonstiger  Behinderung  desselben,
bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und
Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="463" />
                                                  Central-Blatt

                                               für  das

                                      Deutsche  Reich.

                                        Herausgegeben                                                                                                                              im

                                   Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

1

VIII.  II.  Jahrgang.  1  Berlin,  Freitag,  den  18.  Juni  1880.  .  Nr.  25.

"  I

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ernennung  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzuckervon
  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern;  steuer,  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  für  Mai  1880  —;
—  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichs-  "  Befugniß  einer  Steuerstelle;  —  Abberufung  eines  Stationsgebiete
  ..  Seite  443  Kontrolörs  .450
2.  Bank-  Wesen:  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  5.  Justiz=  Wesen:  Erscheinen  des  Jahrbuchs  der  deutschen
Mai  1880  446  Gerichtsverfassung  —
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  6.  Eisenbahn-Wesen:  Abänderungen  des  Betriebs-  Reglements
für  das  Etatsjahr  1879/80;  —  Nachweisung  der  Ein-  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands;  —  Eröffnung  von
nahme  an  1879/80  in  in  den  Monaten  April  und  Bahnstrecken  .  452
Mai  1880  .  .  .  448  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen  442

 

 

                                    1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  61),  in  Gemäßbeit  der
vom  Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Diziplinarkammern

1.  in  Potsdam
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsrath  von  Schenck  daselbst,
2.  in  Trier
den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Groos  daselbst  als  Präsidenten,
3.  in  Kassel
den  Königlich  preußischen  Militär-Intendantur-Assessor  Rönsberg  daselbst,
A.  in  Hannover  und  Bremen
den  Königlich  preußischen  Militär-Intendantur-Assessor  Freibott  in  Hannover,
5.  in  Darmstadt

a)  den  Kaiserlichen  Postrath  Hagem  ann  daselbst,
b)  den  Großherzoglich  hessischen  Oberlandesgerichtsrath  Maurer  daselbst,

für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Reichs=  beziehungsweise  Staatsämter  zu  ernennen.

 

63
        <pb n="464" />
                                                   —  444  —

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  #  Behörde,  welche  die  Datm  des
*  ——  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.[Josef  Sadakierski,48  Jahre,  geboren  zuDiebstahl  im  Rückfalle,  Königlich  preußische  29.  Mai

Arbeiter,  Gostynin,  Russisch-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Polen,  Marienwerder,

2.  Anna  Schleitner,9  Jahre,  geboren  und  Hehlerei,  Königlich  sächsische  25.  März
geborene  Lill,  Han=  ortsangehörig  zu  Neudek  Kreishauptmann-  d.  J.
delsfrau,  verwitt-  bei  Karlsbad,  Kreis  schaft  zu  Bautzen,
wete,  Eger,  Böhmen,

b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Iwan  Masurke=  sangeblich  48  Jahre,  ge-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  26.  Januar

witz,  boren  zu  Sokollen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  I.
Gouvernement  Grodno,  Königsberg,
Rußland,

4.  Isidor  Prause,20  Jahre,  aus  Groß-desgleichen,  Königlich  preußische  3.  Juni
Müllergeselle,  Tiebnitz,  Bezirk  Ro-  Bezirksregierung  zu|  d.  J.

kitnitz,  Böhmen,  Breslau,

5.  Die  Zigeuner:

a)  Anton  Wag-49  Jahre,
ner,
b)  Franz  Wag-28  Jahre,
ner,
e)  Karoline  Wag-30  Jahre,
ner,  Landstreichen,  zu  a,  Königlich  preußische4.  ril
d)  Anna  Wag-21  Jahre,  b  und  e  außerdem!  Bezirksregierung  zu|d.  J.
ner,  sämmtlich  aus  Stollen-  wegen  Bettelns  un-  Liegnitz,
hau  bei  Schemberg,  ter  Drohungen  und
Mähren,  zu  c,  du.  f  außer—
e)  Johann  Groß,  78  Jahre,  aus  Ulbers—  dem  wegen  Bettelns,
dorf  bei  Schemberg,
Mähren,
f)  Cäcilie  Groß  40  Jahre,  aus  Marschendorf
  bei  Schemberg,
Mähren,  J—

6.  Josef  Wasserthal,  geboren  1862,  aus  Kra-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  19.  April
Friseurgehülfe,  kau,  Galizien,  teln,  d.  J.

7.  Anna  Lagrin,  Zi=  20  Jahre,  aus  Maffers-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  4.  Mai
geunerin,  unverehe=  dorf,  Bezirk  Reichen-  d.  J.
lichte,  berg,  Böhmen,

8.  Franz  Josef  Karl  35  Jahre,  aus  Sazowa,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  10.  Mai
Sternad,  Färber,  Bezirk  Guttenberg,  d.  I.

Böhmen,
        <pb n="465" />
                                                        —  445  —

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dat#m'  des

—  Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

9.Wenzel  Mehwald,9  Jahre,  aus  Hohen-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  12.  Mai

Arbeiter,  elbe,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  S.
Liegnitz,

10.  Georg  Schwands-geboren  1856,  aus  Brei-desgleichen,  Königlich  bayerisches  2.  April
ner,  Schuhmacher,  tensee,  Bezirk  Sechs-  Bezirksamt  Schon=  d.  SJ.
haus  bei  Wien,  gau,

11.  Josef  Böhm,  Schrei-34  Jahre,  aus  Eiben-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  April
ner,  berg,  Bezirk  Graslitz,  d.  J.

Böhmen,

12.Johann  Gudoba,27  Jahre,  aus  Tre-Landstreichen,  Gebrauch  Königlich  bayerisches  16.  Mai
auch  Chudoba,  meschna,  Bezirk  Kö-eines  falschen  Legitima=  Bezirksamt  Sont  d.  I.
Kommis,  niginhof,  Böhmen,  tionspapieres  und  An-  hofen,

gabe  falschen  Namens,
13.  Josef  Wörfel,  sgeboren  am  7.  AprilLandstreichen,  verbots-Königlich  sächsische22.  April
Müller,  1842  und  ortsange  widrige  Rückkehr  in  das  Kreishauptmann-  d.  J.
hörig  zu  Weißkirchen  Landesgebiet,  Diebstahl,  schaft  zu  Bautzen,
bei  Reichenberg,  Böh-Gebrauch  eines  falschen
men,  Legitimationspapiers
und  Angabe  eines  falschen
  Namens,

14.  Magdalene  Gradl,  35  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  sächsische  19.  April

Handarbeiterin,  ortsangehörig  zu  Unter-  Kreishauptmann-  d.  J.
Lindau,  Bezirk  Schöba  schaft  zu  Zwickau,
in  Pograd  bei  Eger,
Böhmen,

15.  Jakob  Diegel=  geboren  am  20.  Maiddesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-2  8.  Mai
mann,  Bier=  1838  zu  Koßweiler,  präsident  zu  Kolmar,  b.  J.
brauer,  Bezirk  Zabern,  Kreis

Molsheim,  Unter-Elsaß,
zufolge  Option  französischer
  Staatsangehöriger,


16.  Alexander  Bardey,  geboren  1856  und  orts-Landstreichen  und  Bet-derselbe,  31.  Mai
Tagner,  angehörig  zu  Montigny,  teln,  d.  J.

Departement  Haute-Sane,
  Frankreich,

 

 

 

 

 

 

63*
        <pb n="466" />
                                                      —  446  —

 

 

 

 

 

2.  B  a  n  k  -
Statistik  der  deutschen  Bank
An  Banknoten
Bezeichuung  —  —
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
Notenban  ken.  in  Abschnitten  zu  10027.  kn  Abschnitten  zu  200  M
-M—  M  —.  M
1.Reichsbank  .  .  ..  397119  35ö00  203  980  650  —.  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau  1521500  37500  —  —

3.  Kölnische  Privatbank  2)  2  171  800  804  500  —  —

4.Magdeburger  Privatbank  1  628  200  1  371  800  —  —

5.Danziger  Privat-Aktienbank  1  560  000  1440  000  –  —

6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  667  300  232  700  391.200  .508  800

7.]  Hannoversche  Bank  ........  4316  400  1  983  600  —  —

8.Frankfurter  Bank  .....  2951.200  2  748  800  —  —
9.  Bayerische  Notenbank  61  509  800  8  430  200  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  25  790  100  634  209  900  –  —
11.Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  508  600  1400  —  —
13.Württembergische  Notenbank  23  326  500  2  473  500  —  —
14.Badische  Bank  .  .  11  732000  27  268  000  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  14  767  700  /21  232  300  —  —
16.Braunschweigische  Bank  .....  2229  700  11270  300  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübek  928  000  1  472  000  —  —
18.  Bremer  Bank  .  5  197  900  3  552  100  —  —
zusammen  am  31.  Mai  1880  557  926  0560  22509  255  391  200  508  800
am  30.  April  1880  582  152  400/299  032  900  390  200  509  800

mithin  am  31.  Mai  1880  mehr  —  23  476  350  1  000  —
weniger  24  226  350  —  —  1  000

 

 

 

 Anmerkungen.

 

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

1280
7966  700

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Köln

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:  240
vernichtet:  98360

tischen  Prlvatbank,  "

elche
-r.,

1  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10

90  965  Thlr.  Iin  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

740•
296840

221  175  Thlr.  In  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

4450
86  590  O0to  "b  s  siseit dem 1. Januar 1876 nicht mehr umiaufsfähig und

2  420  Ahlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr..

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  1  000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  2000  Mark  in  Abschnitten

Gattung  vernichtet,

2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  5  600  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4059  400  Mark  in
        <pb n="467" />
                                              —  447  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
noten  Ende  Mai  1880.
der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1000 M  überhaupt
M  M  M  M  M  M  M.  M  M
93  819  000  217  681  000  225  404  000  324  296  000  716  342  3ö0  745  957  650  1.
—  —  1  340  000  101.000  2  861  500  138  500  2.
—  E  —  —  2171800.  804  500  3.
—  —  —  —  1628  200  1  371  800  4.
—  –  —  —  1560  000  1440  000  5.
809  500  390  500  —  —  1  868  000  1  132  000  6.
—  —  —  —  4  316  400  1  983  600  7.
658  500  941  500  4566  000  10  134  000  8  175  700  13  824  300  8.
—  —  —  —  61  509  800  8  480  200  9.
15  118  500  11  381  500  —  —  40  908  600  45  591  400  10.
2  663  000  337  000  —  —  2  663  000  337°  000  11.
—1  —  «  —  —  508  600  1  400  12.
—  —  —  —  23  326  500  2  473  500  13.
—  —  —  —  11  732  000  27  268  000  14.
—  —  —  —  14  767  700  21232  300  15.
—  —  —  —  2229  700  11.70  300  16.
—  —  —  928  000  1  472  000  17.
—  —  —  5  197  900  3  552  100  18.
.
I  E  ,  .
113  068  500  230  731  500  231  310  000  334  531  000  902  695  750  888  280  550
125  589  000  218  711.000  258  661.000  308  180  000  966  792  600  826  433  700
—  1220205500  —  26  351  000  —  61  846  850
12  520  500  —  27  351  000  —  64  096  850  —

 

 

 

 

 

Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Mai  1880

85  675  Thlr.  in  Abschnktien  zu  50  Thlr.,  231  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  41  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  2011  845  Mark

mithin  gegen  Ende  April  1880  weniger  155  175=90)
  ...  16300-.  .  .-·  55  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  233790
8  340  900  -  .  259  440  c  -  -  so  138495500··  -  "  6  ·  15025016100

zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Mai  1880:
1650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  410  Mark

gegen  Ende  April  188  weniger  —

mithin
4560  "  „.  .  .  10  000  Thlr.  in  üösiamitgen  zu  100  Thlr.,  zusammen  7290
297900  r  299  000.  "  "  so  ·  2·976«800’·

daß  am  31.  Mai  1880:
derselben  Gattung  der  Großh.  Mecklenburg-Schwerinschen  Regierung  zur  Vernichtung  übergeben  und  1997  000  Mark  derselben

Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.
        <pb n="468" />
                                                     —  448  — 

                                       3.  Finanz=  Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
                                für  das  Etatsjahr  1879/80 *)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  Bonifika-  Einnahme  Differenz
-  Einnahme  be=  tionen  auf:  in  demselben  zwischen  den
Bezeichnung  -
tragt  ür  das  a)  gemein-  ·  Zeitraum  Spalten  4
der  187980  schaftliche  Bleiben  des  und  5.
.  f) darunter Fre-- b ) privative  Vorjahres  +  mehr
Einnahme.
h  schreibungen  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  “  M.  M  M
1.  2.  3.  4.  I  5.  6.
I
Zölle  141  916  657  a.  17229  141  866  411  114  7272470—27139164
176  558  b.  33  017
Rübenzuckersteuer.  76  935  812  23  549  5906  53  386  216  51  232  061.—+  2  154  155
Salzsteuer  36597276  a.  1  316  36  585  882  35  957  685  628  197
34  612  b.  10  078
Tabacksteuer  1  167  280  91  1566  076124  961  601  114  523
Branntweinsteuer  53  398  /34  9  872  306  43526228.  45  653  249—  2127  021
t
Ueberangsagaben    von  Branntwein  136  155  —  136  155,  114227  21  928
Brausteuer  .  ...  16  825  "11  302  510|  16  523  401  16744278.—  220  877
1
Uebergangsabgaben  von  Bier  1  004  793  —  1004793  956  5/7  48  568
1
Summe27982  618  33  877  408294  105  210266  346  57327758637
Spielkartenstempel  1  101  837  —  1  101  837  698  078—  403  759
darunter  Nach-  darunter
steuer:  Nachsteuer:
22  042  279  679
Wechselstempelsteuer    .  —  —  6342917  6125  4524  217  465
Reichs-Post-  und  Telegraphen=  Verwaltung  .  —  —  131  528  803  126  233  156  45  295  647
Reichs-Eisenbahn--Verwaltung.  .  —  37  519  193  36504612  4  1014581

 

*)  Die  Seite  212  des  Central-Blatts  veröffentlichte  Nachweisung  der  Zölle  und  gemeinsche
für  die  Zeit  vom  1.  April  1879  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1880  umfaßt  nur  diejenigen

 

 

 

 

 

1879/80,  welche  bis  zum  Kassenschluß  des  Monats  März  1880  in  den  Heberegistern  nachgewiesen  waren.

Anmerkung.

waltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  für  das  Etatsjahr  1879/80:;

gemeinaftlichen  Verbrauchssteuern
Einnahmen  des  Etatsjahres

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Ver-
        <pb n="469" />
                                                  —  449  —

 

 

 



 

Ist-Einnahme  Ist-Einnahme  Differenz

 

 

zwischen  den

Die  Ist-Einnahme
in  Spalte  2  beträgt
gegen  das  Etats- 



 

 

 

 

 

Bezeichnung  für  das  in  demselben  Spalten  Soll  für  1879  /80
Etatsjahr  eitraum  2  und  3.  (Einnahme-Kapite
der  *  des  Vorjahres  +  mehr  1  Lit.  1  bis  6)
Einnahme.  es  Vorjahres  weniger  mehr
—  weniger
-  —

1.  2.  3.  5.
Zölle  135  318261  101  139  999  ½#  178262  30  914221
Rübenzuckersteuer  45  893  317  40  995  173  4  898  144—  5529  533
Salzsteuer  35  932  461  #  35  401  338  531  123  +  1379681
Tabacksteuer  896  662  783  866  112796  —  2928
Branntweinsteuer  und  üebergangsabgabe  von

Branntwein  36  857019  3275071  348  —  644  329  —  2742271
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  14  859  785  15009  092  —  149  307  —  1  095515
Summe269  757  505  230  830  816  *  38  926  689  J—  22923  655

Spielkartenstempel  1  136  562  352  225  +—  784  337  1  —  79  438

(einschließlich  der  Nachsteuer.

 

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wehselstempelsteuer  i  im  n  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  und  Mai  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April!  '  Mai  April  Mai
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.  1880.  Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.  1880.
«  »z-.  M  M.  M
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.  Uebertrag  256  433  00  235  6040
1.  Königsberg  14  601802  20410  26.  Koblenz  .  3  156  40  3110  90
2.  Gumbinenen  31574002  4  Düsseldorf.  34  191|55  40
3.  Danzig  12473|20|10  497!75  28.  Trier  2  355/60  1  82280
4.  Berlin  52892306276s0  29.  Dresden  1  10  808  z0  11  02030
5.  Potsdam  2  88225  2  614/70  30.  Leipzig  30651  909029  41310
6.  Frankfurt  a.  O.  6772/20  636210|l.  Karlsruhe  13  591  95514  05895
7.  Stettin  ..  8269/65  6  635|40  32.  Konstanz  5707.60  529900
8.  Köslin  1  886|70  1  742/70  33.  Darmstadt  9  656  35  990670
9.  Posen  4  161|0  3  539/90  34.  Schwerin  i.  M.  2962.40  17700
10.  Bromberg  2  617/°45  2266100  35.  Oldenburg  m  424680
11.  Breslau  1417500DT  36.  Braunschweig  499790  3  892  60
12.  Liegnitz  6  717406748110I7.  Bremen  19  3497558910
13.  Opplen  5  996  25  446510  38.  Hamburg“  .  64519456033335
14.  Magdeburg  13  69290  4  910/|80  39.  Straßburg  i.  E.  17  850  20  15543|65
10.  Erfurt.  ..  gsgz  60  7347/60  40.  Metz  .  3  765  90  3  14310
.    ......  775  823380
7  Kiel.  3  7  0.  7r  -  *  Summe  J.  484  208  450  179  25
Hannover  7320  58220  II.  Bayern  ..  6011903762110
3  Münster
  2   Minden 155  50  1  913  60  IIL  Württemb  erg  1  498  751
3.  Arnsberg  1is499105269|90  Ueberhaupt  538  93140  504071  35
2.  Kassel.  u.  in  333859544%5%  Dagegen  im  Jahre  1879  501  77100   Frankfurt a.M.  509  960/75
25.  Aachen  7053410|  642235  „  „  1877  566297  40|572  17865
zu  übertragen  256  43300  235  6060

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1880  Selte  188,  für  1879  Seite  284,  für  1878  Seite  182.
        <pb n="470" />
                                                     —  450  —



4. Zollund



 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be=  steuerte  Art  *
Verwaltungsbezirke.  trieb be-  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rübens  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  4.  z.  66.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  33  —.  —  —
2  -  Westpreußen  —  —  1870  902  —  —
3.  -  Brandenburg.  —  —  3  709  —  2551  —
4.  Pommern  —  —  467  —  —  —
5  -Posen.  –  –  2  —  —  —
6  -  Schlesien  —  —  314  —  —  —
7.    Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  —  —  218  —  10  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  39  011  4  178  38  206  13  479
9.  -  Hannover  —  —  11301  3  955  1  141  —
10.  -  Westfalen  ..  —  —  67  —  —
11.  -  Hessen-Nassau  —  —  16  185  1  805  —  —
12.  Rheinprovinz  –  –  10  093  1  005  —  53  264
Summe  J.  —  —  83270  11  845  41  908  66  743
II.  Bayern  —  —  23  375  —  —  —
III.  Sachsen  .  —  —  1016  —  —  —
IV.  Württemberg  —  —  48  382  —  —
V.  Baden.  —  —  1296  —  341  —
VI.  Hessen  —  1703  —  —  28  887
VII.  Mecklenburg  –  —  530  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einsschlieslich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  11  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  217  —  62  —
X.  Braunschweig  —  –  —  —  —  —
XI.  Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  .  —  —-  117  945  —  —  —
XIII.  Luxemburg  —  –  3  —  —  —
Ueberhaupt  —  —  229  414  12227  42  311  95  630
Hierzu  in  den  Vormonaten  Septem-  «
ber  1879  bis  April  1880.  —  481275131  68  305  179  .590  756  703  593  917
Zusammen  September  1879  bis
Mai  1880  —  4812751397  719  191  817  799.014  689  547
In  demselben  Zeitraum  187879.  —  446247  778  2  845  900  226  35ö0  811  500  630  200
        <pb n="471" />
        Steuer-Wesen.

 

                                         —  451  —

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Mai  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-„Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.—  15.
—  7  056  210  –  –  —  —  —
3  348  42  060  —  —  275  350  —-  —  133  530
25  265  12587  —  —  —  —  —  —-36
  704  36  516  1711965  181  612  681  390  —  728279  —
6  189  —  464  –  63  —  973  —
273  174  14  228  —  —  —  —  —  —
23  913  8  2102  410  590  776724862  083  4  933  214  279  33  457
15  112  2  438  671  770  3133444318525  —  4082  —
7  —  —  —  —  —  —  —
1  —  —  —  —  —  —  —
11887  —  308  114  –  810  291  —  338  851  —
395  600  123  095  5  103  113  262  4187947  702  49331286  464  166  987
1  165  5  835  —  —  —  —  22  650  405
12  273  12  175  —  —  —  —  —  4301
149  —  9556  —  —  —  4358  –
2  –  53  479  2266  1  491  —  50  681  —
10  011  —  —  —  —  —  —
611  —  —  225  —  —  —
472  8977  —  —  —  —  —  —
533  —  —  —  —  —  —  —
5  366  —  —  —  —  —  —  —
537  4  646  —  —  —  —  —  —
155  —  18  858  —  3577  —  199  221  —
4  —  —  45  225  —  —  —
426  878  154  788  5185  006  264  9090  7997995  49331563374  171  693
5232  064  2  153  900418  025  710  1991  86665  813  591  163  31433294857  1  480  400
5  658  942  2308  63223  210  716  2256  77573  811  586  168  276  14858  231  1652  093
4  101  700|02  607  600  22  524  650  799  30086  349  750  53  200  14854  350  1631  350

 

 

 

 

 

64
        <pb n="472" />
                                                   —  152  —

Dem  Großherzoglich  badischen  Hauptsteueramt  Baden  ist  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  unter  Wagenraumverschluß
  daselbst  ankommenden  übergangssteuerpflichtigen  Biersendungen  ertheilt  worden.

 

D.-  Stations-Kontrolör,  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Dassau  zu  Regensburg  ist  in  Folge  seiner
Zurückberufung  in  den  preußischen  Landesdienst  von  den  ihm  übertragenen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör
  mit  Ablauf  des  Monats  Mai  d.  J.  entbunden  worden.

 

                                              5.  Justiz-Wesen.

In  Carl  Heymann's  Verlag  hierselbst  ist  ein  auf  Veranlassung  des  Reichs-Justizamts  von  Carl  Pfafferoth

herausgegebenes  Jahrbuch  der  deutschen  Gerichtsverfassung  erschienen.  Der  Preis  desselben  beträgt  7  J,
elegant  gebunden  8  MA.

 

                                          6.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                            Bekanntmachung,
                                                 betreffend

Abänderungen  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.

—

Auf  Grund  des  Artikels  45  der  Reichsverfassung  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  3.  d.  M.
beschlossen:
I.  An  die  Stelle  des  §.  48  und  des  ersten  Absatzes  in  Nr.  1  des  §.  50  des  Betriebs-Reglements  für
die  Eisenbahnen  Deutschlands  treten  folgende  Bestimmungen:

                                                    §.  8.

Von  der  Beförderung  ausgeschlossene  oder  nur  bedingungsweise  zugelassene
                                   Gegenstände.

 A.  Von  der  Beförderung  sind  ausgeschlossen:

1.  alle  solche  Güter,  die  —  wegen  ihres  Gewichts  oder  Umfangs,  ihrer  Form  oder  sonstigen
Eigenschaft  —  nach  den  Einrichtungen  und  der  Benutzungsweise  der  Bahn  sich  zum  Transport
  nicht  eignen;

2.  die  postzwangspflichtigen  Gegenstände;

3  alle  der  Selbstentzündung  oder  Explosion  unterworfenen  Gegenstände,  soweit  nicht  die  Bestimmungen
  in  Anlage  D  Anwendung  finden,  insbesondere:

a)  Nitroglycerin  (Sprengöl)  als  solches,  abtropfbare  Gemische  von  Nitroglycerin  sowie
Gemische  von  Nitroglycerin  mit  an  sich  explosiven  Stoffen,  als  nitrirter  Cellulose,
Pulversätzen  etc.;
        <pb n="473" />
                                                         —  453  —

b)  nicht  abtropfbare  Gemische  von  Nitroglycerin  mit  pulverförmigen,  an  sich  nicht  explosiven
  Stoffen  (Dynamit  und  ähnliche  Präparate)  in  loser  Masse  (wegen  Dynamitpatronen
  vergleiche  Anlage  D  Nr.  1);

c)  unreine  Pikrinsäure  (vergleiche  Anlage  D  Nr.  XV),  pikrinsaure  Salze  sowie  explosive
Gemische,  welche  pikrinsaure  und  chlorsaure  Salze  enthalten;

d)  Knallquecksilber  (wegen  Zündungen  und  Zündhütchen  vergleiche  Anlage  D  Nr.  J
und  III),  Knallsilber  und  Knallgold,  sowie  die  damit  dargestellten  Präparate;

e)  solche  Präparate,  welche  Phosphor  in  Substanz  beigemischt  enthalten,  namentlich  Zündblättchen
  (amorces);

f)  geladene  Schußwaffen.
B.  Bedingungsweise  werden  zur  Beförderung  zugelassen:
1.  Die  in  Anlage  D  verzeichneten  Gegenstände.
Für  deren  Annahme  und  Beförderung  sind  die  daselbst  getroffenen  näheren  Bestimmungen
maßgebend.
2.  Gold=  und  Silberbarren,  Platina,  gemünztes  und  Papiergeld,  geldwerthe  Papiere,  Dokumente,
  ferner  Pretiosen,  wie  Edelsteine,  ächte  Perlen  und  dergleichen.
Unter  welchen  Bedingungen  diese  Gegenstände  zur  Beförderung  angenommen  werden,
bestimmen  die  besonderen  Vorschriften  jeder  Eisenbahn.
3.  Gemälde  und  andere  Kunstgegenstände.
Zur  Uebernahme  der  Beförderung  ist  die  Eisenbahnverwaltung  nur  dann  verpflichtet,
wenn  in  den  Frachtbriefen  keine  Werthangabe  enthalten  ist.
4.  Diejenigen  Gegenstände,  deren  Verladung  oder  Transport  nach  dem  Ermessen  der  übernehmenden
  Verwaltung  außergewöhnliche  Schwierigkeit  verursacht.
Die  Beförderung  solcher  Gegenstände  kann  von  jedesmal  zu  vereinbarenden  besonderen
Bedingungen  abhängig  gemacht  werden.

C.  Wer  Gegenstände  der  unter  Lit.  A  Nr.  3  dieses  Paragraphen  oder  der  in  Anlage  D  erwähnten
Art  unter  unrichtiger  oder  ungenauer  Deklaration  zur  Beförderung  aufgiebt  oder  die  als  Bedingung
  für  deren  Annahme  vorgeschriebenen  Sicherheitsmaßregeln  außer  Acht  läßt,  hat  neben  den
durch  Polizeiverordnungen  oder  durch  das  Strafgesetzbuch  festgesetzten  Strafen,  auch  wenn  ein
Schaden  nicht  geschehen  ist,  für  jedes  Kilogramm  des  Bruttogewichts  solcher  Versandtstücke  eine
schon  durch  die  Auflieferung  verwirkte  Konventionalstrafe  von  12  Mark  zu  erlegen  und  haftet
außerdem  für  allen  etwa  entstehenden  Schaden.  «

                                   §.  50  Nr.  1  erster  Absatz.

Für  die  laut  §.  48  Lit.  B  nur  bedingungsweise  zur  Beförderung  zugelassenen  Gegenstände
sowie  für  die  vom  Versender  und  Empfänger  auf=  und  abzuladenden  Güter  und  für  die  unter
Zoll=  oder  Steuerkontrole  stehenden  Waaren  sind  besondere,  andere  Gegenstände  nicht  umfassende
Frachtbriefe  beizugeben.
II.  Diese  Bestimmungen  treten  mit  dem  1.  August  1880  in  Kraft.  Auf  Sendungen  der  Militärverwaltung
  finden  dieselben  insoweit  Anwendung,  als  sie  gegenüber  den  dafür  bestehenden  besonderen
Vorschriften  erleichternde  Transportbedingungen  enthalten.

Berlin,  den  13.  Juni  1880.

                                Der  Reichskanzler.
                                         v.  Bismarck.

 

64*
        <pb n="474" />
                                                       —  454  —

Anlage  D.

                                      Bestimmungen
                                               über

bedingungsweise  zur  Beförderung  auf  Eisenbahnen  zugelassene  Gegenstände.
                                       §.  48.  B.  I.)

I.  Shieß—  und  Sprengpulver  (Schwarzpulver)  und  ähnliche  Gemenge,  wie  insbesondere
  der  sogenannte  brennbare  Salpeter;

u  Pulvermunition  eirnschließlich  fertiger  Patronen  (wegen  Metallpatronen  vergleiche  unten
Nr.  III);

Feuerwerkskörper,  insoweit  sie  nicht  Stoffe  enthalten,  welche  nach  §.  48  A.  3  Lit.  a
bis  e  (einschließlich)  von  der  Beförderung  ausgeschlossen  sind;

Sprengkräftige  Zündungen,  als:  Sprengkapseln,  elektrische  Minenzündungen,  ferner
  Zündschnüre  mit  Ausnahme  der  Sicherheitszünder  (vergleiche  unten  Nr.  V);

Patronen  aus  Dynamit;

Nitrocellulose,  insbesondere  Schießbaumwolle  (auch  Cotton-Powder)  und  daraus  gefertigte
  Patronen,  ferner  Kollodiumwolle,  Pyropapier  (sogenanntes  Düpplerschanzen  papier)
unterliegen  nachstehenden  Vorschriften:

1.  Diese  Gegenstände  sind  in  hölzerne  Kisten  oder  Tonnen,  deren  Fugen  so  gedichtet  sind,  daß  ein
Ausstreuen  nicht  stattfinden  kann,  und  welche  nicht  mit  eisernen  Reifen  oder  Bändern  versehen
sind,  fest  zu  verpacken.  Pulver  kann  in  metallene  Behälter  (ausgeschlossen  solche  von  Eisen)
verpackt  werden.  Vor  der  Verpackung  in  Tonnen  oder  Kisten  muß  loses  Kornpulver  in  leinene,
  Mehlpulver  in  lederne  Säcke  geschüttet  werden.  Dynamitpatronen  und  mit  einem
Ueberzuge  von  Paraffin  versehene  Patronen  aus  gepreßter  (gemahlener)
Schießbaumwolle  sind  durch  eine  Umhüllung  von  Papier  in  Packete  zu  vereinigen.  Die  genannten
  Patronen,  sowie  Schießbaumwolle  und  andere  Nitrocellulose  dürfen  weder
mit  Zündungen  versehen,  noch  mit  solchen  in  dieselben  Gefäße  oder  in  denselben  Wagen  verpackt
werden.  Schießbaumwolle,  sowie  andere  Nitrocellulose  muß  bis  zu  mindestens  20  Prozent  Wassergehalt
  angefeuchtet  in  wasserdichte  Behälter  besonders  fest  verpackt  sein,  so  daß  eine  Reibung
des  Inhalts  nicht  stattfinden  kann.

Die  zur  Verpackung  explosiver  Stoffe  dienenden  Behälter  müssen  je  nach  ihrem  Inhalt
mit  der  Aufschrift:  „Pulver,  Pulvermunition,  Feuerwerkskörper,  Zündungen,  Dynamitpatronen,
Schießbaumwolle“  2c.  versehen  sein.

Das  Bruttogewicht  der  Schießbaumwolle  oder  andere  Nitrocellulose  enthaltenden
Behälter  darf  85  Kilogramm,  das  Bruttogewicht  der  Pulver,  Pulvermunition,  Feuerwerkskörper,
  Zündungen  enthaltenden  Behälter  75  Kilogramm,  das  Bruttogewicht  der  Dynamit=
  und  der  vorgedachte  Schießbaumwolle-Patronen  enthaltenden  Behälter  35  Kilogramm
nicht  übersteigen.

2.  Auf  dem  Frachtbriefe  muß  vom  Versender  unter  amtlicher  Beglaubigung  der  Unterschrift  bescheinigt
  sein,  daß  die  Beschaffenheit  und  die  Verpackung  der  zu  versendenden  Sprengstoffe  den  Vorschriften
  der  Verordnung  entspricht.

Dynamitpatronen  dürfen  außerdem  nur  dann  zum  Transport  angenommen  werden,
wenn  sie  aus  einer  konzessionirten  Fabrik  herstammen.

Die  Behälter  müssen  mit  der  Bezeichnung  des  Ursprungsortes  (Fabrikmarke)  versehen  und
jede  Sendung  von  einem  unter  amtlicher  Beglaubigung  von  dem  Fabrikanten  ausgestellten
        <pb n="475" />
                                                      —  455  —

Ursprungszeugniß  begleitet  sein.  Auch  werden  Dynamitpatronen  nur  in  den  ursprünglichen
Behältern  und  nur  in  der  Originalverpackung  zum  Eisenbahntransport  zugelassen.

Die  Annahme  zur  Beförderung  kann,  falls  der  Transport  nicht  mit  Extrazügen  bewirkt  wird,
von  den  Eisenbahnen  von  vornherein  auf  bestimmte  Tage  und  für  bestimmte  Züge  beschränkt  werden.

Jeder  Transport  muß  —  unbeschadet  anderer  Vereinbarungen  mit  den  betreffenden  Eisenbahnverwaltungen
  im  Einzelfalle  —,

sofern  er  auf  der  Aufgabebahn  verbleibt,  mindestens  1  Tag,
sofern  er  zwar  auf  der  Aufgabebahn  verbleibt,  aber  für  Stationen  von  Zweigbahnen
bestimmt  ist,  mindestens  2  Tage,
sofern  er  sich  über  mehrere,  unter  getrennter  Verwaltung  stehende  Bahnen  bewegt,  mindestens
  4  Tage
vor  der  Aufgabe  unter  Vorlage  einer  genauen  und  vollständigen  Abschrift  des  Frachtbriefes  bei
der  Versandtexpedition  angemeldet  und  darf  nur  zu  der  von  dieser  schriftlich  bestimmten  Tageszeit
eingeliefert  werden.

Die  Aufgabe  und  Beförderung  als  Eilgut  ist  ausgeschlossen.

Die  Beförderung  darf  niemals  mit  Personenzügen,  mit  gemischten  Zügen  aber  nur  da
erfolgen,  wo  keine  Güterzüge  gefahren  werden.

Güterzügen,  beziehungsweise  gemischten  Zügen  dürfen  nicht  mehr  als  acht  mit  Pulver,

Pulvermunition,  Zündungen,  Feuerwerkskörpern  und  Schießbaumwolle  und  nicht
mehr  als  vier  mit  Dynamitpatronen  beladene  Achsen  beigegeben  werden.  Größere  Mengen
dürfen  nur  in  Extrazügen  befördert  werden.  Derartige  Transporte  sind  der  Aufgabebahn  mindestens
  acht  Tage  vor  der  Aufgabe  unter  Bezeichnung  des  Transportweges  anzukündigen.
Die  Verladung  darf  niemals  von  den  Güterböden  oder  Güterperrons  aus  geschehen,  muß  vielmehr
  auf  möglichst  abgelegenen  Seitensträngen  und  thunlichst  kurz  vor  Abgang  des  Zuges,  mit
welchem  die  Beförderung  geschehen  soll,  bewirkt  werden.  Dieselbe  hat  durch  den  Versender
unter  Bestellung  sachverständiger  Aufsicht  zu  erfolgen.  Die  besonderen  Lade-Utensilien  und
Warnungszeichen  (Decken,  Flaggen  und  dergl.)  sind  vom  Versender  herzugeben  und  werden  dem
Empfänger  mit  dem  Gute  auspgeliefert.

Die  Verladungsplätze  dürfen  dem  Publikum  nicht  zugänglich  sein  und  sind,  wenn  ausnahmsweise
  das  Verladen  bei  Dunkelheit  stattfindet,  mit  fest=  und  hochstehenden  Laternen  zu
erleuchten.

Bei  dem  Verladen,  insbesondere  von  Dynamitpatronen,  sind  Erschütterungen  sorgfältig
zu  vermeiden.  Die  Behälter  (Kisten,  Tonnen)  dürfen  deshalb  nie  gerollt  oder  abgeworfen
werden.  Auch  sind  dieselben  in  dem  Laderaum  der  Eisenbahnwagen  so  fest  zu  verpacken,  daß  sie
gegen  Scheuern,  Rütteln,  Stoßen,  Umkanten  und  Herabfallen  aus  den  oberen  Lagen  gesichert
sind.  Insbesondere  dürfen  Tonnen  nicht  aufrecht  gestellt  werden,  müssen  vielmehr  gelegt,  parallel
mit  der  Bahnachse  verladen  und  durch  Holzunterlagen  unter  Haar=  und  Strohdecken  gegen  jede
rollende  Bewegung  verwahrt  werden.  Zur  Beladung  und  Beförderung  dürfen  nur  bedeckte
Güterwagen  mit  elastischen  Stoß=  und  Zugapparaten  und  fester  sicherer  Bedachung  thunlichst
ohne  Bremsvorrichtungen  benutzt  werden.

Die  Wagenthüren,  sowie  die  etwa  vorhandenen  Fenster  sind  unter  Verschluß  zu  halten
und  zu  dichten.  Aeußerlich  müssen  solche  Wagen  durch  viereckige  schwarze  Flaggen  mit  einem
weißen  „P“  erkennbar  sein,  welche  oben  auf  der  Vorder=  und  Hinterwand  oder  an  den  beiden
Längsseiten  angebracht  werden.

Sprengstoffe  dürfen  nur  in  Mengen  von  höchstens  1000  Kilogramm  mit  anderen  Gütern
und  auch  nur  dann  verladen  werden,  wenn  die  letzteren  nicht  leicht  entzündlich  sind  und  nicht
früher  als  die  Sprengstoffe  zur  Ausladung  kommen  sollen.  Es  ist  aber  untersagt,  in  den  mit
Dynamitpatronen,  Schießbaumwolle  oder  anderer  Nitrocellulose  befrachteten  Wagen
zugleich  Pulver,  Pulvermunition,  Feuerwerkskörper  oder  Zündungen  unterzubringen.
  Jeder  Wagen  darf  nur  bis  zu  zwei  Dritteln  seiner  Tragfähigkeit  beladen  werden.

Bei  dem  Verladen  darf  Feuer  oder  offenes  Licht  nicht  gehalten  und  Taback  nicht  geraucht
werden;  ebensowenig  während  des  Transports  in  oder  an  den  mit  Sprengstoffen  beladenen
Wagen.  Fährt  eine  Lokomotive  an  der  Ladestelle  oder  an  bereits  mit  Sprengstoffen  beladenen
        <pb n="476" />
                                                     —  456  —

Wagen  vorüber,  so  müssen  Feuerthür  und  Aschenklappen  geschlossen,  und  darf  das  Blaserohr
nicht  verengt  werden.  Während  der  Vorüberfahrt  der  Lokomotive  müssen  die  Wagenthüren  verschlossen
  gehalten  und  muß  der  außerhalb  der  Eisenbahnwagen  befindliche  Theil  der  Sendung  mit
einer  Decke  feuersicher  geschützt,  auch  die  Verladung  unterbrochen  werden.

5. Die  beladenen  Wagen  dürfen  sowohl  auf  der  Verladestation  wie  unterwegs  und  auf  der  Bestimmungsstation

  mit  der  Lokomotive  nur  dann  bewegt  werden,  wenn  sich  zmwischen  ersteren
und  letzterer  mindestens  vier  nicht  mit  Feuer  erzeugenden  Gegenständen  befrachtete  Wagen
befinden.

Wagen  mit  Sprengstoffen  dürfen  niemals  abgestoßen  werden  und  sind  auch  zum  Verkuppeln
mit  größter  Vorsicht  anzuschieben.

6. Die  mit  Sprengstoffen  beladenen  Wagen  sind  in  die  Züge  möglichst  entfernt  von  der  Lokomotive,

jedoch  so  einzureihen,  daß  ihnen  noch  drei  Wagen  folgen,  die  nicht  mit  Feuer  erzeugenden  oder
fortpflanzenden  Stoffen  beladen  sind.  Mindestens  vier  solcher  Wagen  müssen  den  mit  Sprengstoffen
  beladenen  Wagen  vorangehen.  Letztere  sind  unter  sich  und  mit  den  vorangehenden  und
nachfolgenden  Wagen  fest  zu  verkuppeln  und  ist  die  gehörige  Verbindung  auf  jeder  Zwischenstation,
  wo  der  Aufenthalt  es  gestattet,  einer  sorgfältigen  Revision  zu  unterziehen.  Vor  und
nach  Wagen,  in  denen  loses  Pulver  in  Mengen  von  nicht  mehr  als  15  Kilogramm  Bruttogewicht
  oder  andere  explosive  Stoffe  in  Mengen  von  nicht  mehr  als  35  Kilogramm  Bruttogewicht
verladen  sind,  ist  die  Einstellung  besonderer  Schutzwagen  nicht  erforderlich.

Weder  an  den  mit  Sprengstoffen  beladenen,  noch,  wenn  die  Beförderung  mit  den  gewöhnlichen
  Zügen  erfolgt  (s.  unter  Nr.  3),  an  dem  nächstvorangehenden  und  an  dem  nächstfolgenden
Wagen  dürfen  die  Bremsen  besetzt  werden.  Dagegen  muß  der  am  Schluß  des  Zuges  befindliche
Wagen  mit  einer  Bremse  versehen  und  dieselbe  bedient  sein.

7. Bei  Aufgabe  von  mehr  als  einer  Wagenladung  ist  von  dem  Versender  Begleitung  mitzugeben,

welcher  die  spezielle  Bewachung  der  Ladung  obliegt.  Die  Begleiter  dürfen  während  der  Fahrt
ihren  Platz  weder  in  noch  auf  den  mit  Sprengstoffen  beladenen  Wagen  nehmen.

8. Die  sämmtlichen  auf  der  Fahrt  zu  berührenden  Stationen,  nebst  dem  Personal  der  Züge,  mit

welchen  unterwegs  Kreuzung  oder  Ueberholung  stattfindet,  sind  seitens  der  Bahnverwaltung  von
dem  Abgange  bezw.  dem  Eintreffen  der  Sendungen  rechtzeitig  zu  benachrichtigen,  damit  jeder
unnöthige  Aufenthalt  vermieden  und  die  durch  die  Natur  des  Bahnbetriebs  bedingte  Gefahr
möglichst  vermindert,  auch  jede  andere  Ursache  einer  solchen  ausgeschlossen  werde.  Bei  längerem
Halten  sind  die  mit  Sprengstoffen  beladenen  Wagen  in  möglichst  abgelegene  Nebengeleise  zu  fahren.
Dauert  der  Aufenthalt  voraussichtlich  länger  als  eine  Stunde,  so  ist  der  Ortspolizeibehörde  Anzeige
  zu  machen,  um  dieselbe  in  die  Lage  zu  versetzen,  die  ihr  im  öffentlichen  Interesse  erforderlich
erscheinenden  Vorsichtsmaßregeln  zu  treffen.

Wenn  eine  Sendung  auf  eine  andere  Bahn  übergehen  soll,  so  ist  die  Verwaltung  der  letzteren
  sobald  als  möglich  von  der  Zuführung  der  Sendung  in  Kenntniß  zu  setzen.

9.  Wird  während  der  Beförderung  an  den  Wagen  oder  an  der  Ladung  eine  Unregelmäßigkeit  bemerkt,

  so  ist  der  Wagen  mit  Beachtung  aller  Vorsichtsmaßregeln  auszusetzen  und  nöthigenfalls
umzuladen.  Abgesehen  von  einem  solchen  Falle  ist  das  Umladen  von  Sprengstoffen  und  der
etwa  beigeladenen  Güter  während  ihrer  Beförderung  unzulässig.

10. Die  Sendungen  sind  dem  Adressaten  thunlichst  im  voraus,  spätestens  aber  sofort  nach  Ankunft
am  Bestimmungsorte  zu  avisiren.  Die  Abnahme  hat  innerhalb  drei  Tagesstunden  nach  Ankunft
und  Avisirung  zu  erfolgen.

Begleitete  Sendungen  (vergleiche  Nr.  7),  welche  innerhalb  der  vorgeschriebenen  drei
Stunden  der  Empfänger  nicht  abgenommen  hat,  sind  ohne  weiteren  Verzug  von  den  Begleitern
abzunehmen.

Ist  das  Gut  12  Tagesstunden  nach  Ankunft  nicht  abgenommen,  so  ist  dasselbe  der  Ortspolizeibehörde
  zur  weiteren  Verfügung  zu  übergeben  und  von  der  letzteren  ohne  Verzug  vom
Bahnhofe  zu  entfernen.  Die  Ortspolizeibehörde  ist  befugt,  die  Vernichtung  anzuordnen.

11. Bis  zur  Abnahme  ist  die  Ladung  unter  besonderer  Bewachung  zu  halten.

Die  Entladung  und  etwaige  Lagerung  darf  nicht  auf  den  Güterperrons  oder  in  den  Güter-=böden,

  sondern  nux  auf  möglichst  abgelegenen  Seitensträngen  beziehungsweise  in  räumlich  von
        <pb n="477" />
                                                        —  457  —

den  Güterböden  getrennten,  gleichzeitig  anderen  Zwecken  nicht  dienenden  Schuppen  mit  der  für
die  Verladung  vorgeschriebenen  Vorsicht  erfolgen.

12.  Die  Frachtgebühren  sind  ausnahmslos  bei  der  Aufgabe  zu  entrichten.  Nachnahmen  des  Versenders
  sind  ausgeschlossen.

II.  Petarden  für  Knall-Haltesignale  auf  den  Eisenbahnen  müssen  fest  in  Papierschnitzeln,
  Sägemehl  oder  Gyps  verpackt  oder  auf  andere  Weise  so  fest  und  getrennt  gelegt  sein,  daß  die  Blechkapseln
  sich  weder  selbst  untereinander,  noch  einen  anderen  Körper  berühren  können.  Die  Kisten,  in  denen
die  Verpackung  geschieht,  müssen  von  mindestens  2,6  Centimeter  starken  gespundeten  Brettern  angefertigt,
durch  Holzschrauben  zusammengehalten,  vollständig  dicht  gemacht  und  mit  einer  zweiten  dichten  Kiste  umgeben
  sein,  dabei  darf  die  äußere  Kiste  keinen  größeren  Raum  als  O,06  Kubikmeter  haben.

Die  Annahme  zur  Beförderung  erfolgt  nur  dann,  wenn  die  Frachtbriefe  mit  einer  amtlichen  Bescheinigung
  über  die  vorschriftsmäßig  ausgeführte  Verpackung  versehen  sind.

III.  Zündhütchen  für  Schußwaffen  und  Geschosse,  Zündspiegel,  nicht  sprengkräftige
Zündungen,  Patronenhülsen  mit  Zündvorrichtungen  und  fertige  Metallpatronen  müssen
sorgfältig  in  festen  Kisten  oder  Fässern  verpackt,  und  jedes  Kollo  muß  mit  einem  besonderen,  je  nach  dem
Inhalte  die  Bezeichnung  „Zündhütchen"  oder  „Zündspiegel“  2c.  tragenden  Zettel  beklebt  sein.  (Wegen  sprengkräftiger
  Zündungen  vergleiche  Nr.  I.)

IV.  Streichhölzer  und  andere  Reib=  und  Streichzünder  (als  Zündlichtchen,  Zündschwämme
  2c.)  müssen  in  Behältnissen  von  starkem  Eisenblech  oder  in  sehr  festen  hölzernen  Kisten,  beide
von  nicht  über  1,2  Kubikmeter  Größe,  sorgfältig  und  dergestalt  fest  verpackt  sein,  daß  der  Raum  der  Kisten
völlig  ausgefüllt  ist.  Die  Kisten  sind  äußerlich  deutlich  mit  dem  Inhalte  zu  bezeichnen.

V.  Sicherheitszünder,  d.  h.  solche  Zündschnüre,  welche  aus  einem  dünnen,  dichten  Schlauche
bestehen,  in  dessen  Innerem  eine  verhältnißmäßig  geringe  Menge  von  Schießpulver  enthalten  ist,  unterliegen
den  unter  Nr.  IV  gegebenen  Vorschriften.  Anstatt  der  hölzernen  Kisten  können  jedoch  auch  sehr  feste  hölzerne
Fässer  verwendet  werden.  (Wegen  anderer  Zündschnüre  vergleiche  Nr.  I.)

VI.  Buchersche  Feuerlöschdosen  in  blechernen  Hülsen  werden  nur  in  höchstens  10  Kilogramm
  enthaltenden  Kistchen,  welche  inwendig  mit  Papier  verklebt  und  außerdem  in  gleichfalls  ausgeklebten
größeren  Kisten  eingeschlossen  sind,  zum  Transporte  zugelassen.

VII.  Gewöhnlicher  (gelber)  Phosphor  muß  mit  Wasser  umgeben,  in  Blechbüchsen,  welche
höchstens  6  Kilogramm  fassen  und  verlöthet  sind,  in  starken  Kisten  mit  Sägemehl  fest  verpackt  sein.  Die
Kisten  müssen  außerdem  gehörig  in  graue  Leinwand  emballirt  sein,  an  zwei  ihrer  oberen  Kanten  starke  Handhaben
  besitzen,  dürfen  nicht  mehr  als  90  Kilogramm  wiegen  und  müssen  äußerlich  als  „gewöhnlichen  gelben
Phosphor  enthaltend“  und  mit  „Oben“  bezeichnet  sein.

Amorpher  (rother)  Phosphor  ist  in  gut  verlötheten  Blechbüchsen,  welche  in  starke  Kisten  mit
Sägespähnen  eingesetzt  sind,  zu  verpacken.  Diese  Kisten  dürfen  nicht  mehr  als  90  Kilogramm  wiegen  und
müssen  äußerlich  als  „rothen  Phosphor  enthaltend“  bezeichnet  sein.

VIII.  Rohes,  unkrystallisirtes  Schwefelnatrium,  sowie  sogenannte  Natronkokes
(ein  bei  der  Bereitung  der  Theeröle  erhaltenes  Nebenprodukt)  werden  nur  in  dichten  Blechbehältern,
  raffinirtes,  krystallisirtes  Schwefelnatrium  nur  in  wasserdichten  Fässern  oder  anderen
wasserdichten  Behältern  verpackt  zur  Beförderung  übernommen.

Die  durch  Vermischung  von  Petroleumrückständen,  Harzen  und  dergleichen
Gegenständen  mit  lockeren  brennbaren  Körpern  erzeugten  und  unter  der  Bezeichnung
„Pasta“  in  den  Handel  kommenden  Feueranzünder  werden  nur  in  Behältern  von  Blech  oder  in
dichten  Holzgefäßen  verpackt  zur  Beförderung  übernommen.

X.  Aether  (Schwefeläther,  Naphta,  Hofmannstropfen  (Hofmannsgeist),  sowie
andere  Aetherarten,  auch  Chloroform;  ferner  Kollodium  und  Mirbanöl  (Nitrobenzol)  dürfen
7  in  vollkommen  dicht  verschlossenen  Gefäßen  versendet  werden,  deren  Verpackung  nachstehende  Beschaffenheit
aben  muß:

1.  befinden  sich  diese  Präparate  in  Glasflaschen  oder  Blechgefäßen,  so  müssen  dieselben  in  starke

e  mit  Kleie,  Sägemehl  oder  lockeren  erdigen  Substanzen,  wie  Infusorienerde  fest  verpackt
  sein;

2.  befinden  sich  dieselben  in  Ballons  (starken  kugelförmigen  Glasbehältern)  deren  Inhalt  höchstens
        <pb n="478" />
                                                  —  458  —

35  Kilogramm  wiegt,  so  kann  deren  Verpackung  auch  in  soliden,  mit  gut  verfestigten  Deckeln
versehenen  und  mit  hinreichendem  Verpackungsmaterial  eingefütterten  Körben  erfolgen.

XI.  Schwefelkohlenstoff  (Schwefelalkohol)  wird  ausschließlich  auf  offenen  Wagen  ohne
Decktuch  befördert  und  nur  entweder:

1.  in  Gefäßen  aus  starkem,  gehörig  vernietetem  und  in  den  Nähten  gut  verlöthetem  Eisenblech  bis

zu  500  Kilogramm  Inhalt;
oder

2.  in  cylindrischen,  aus  Zinkblech  gefertigten,  oben  und  unten  durch  aufgelöthete  eiserne  Reifen
verstärkten  Gefäßen  oder  in  Kannen  aus  verzinktem  Eisenblech.  Derartige  Gefäße  oder  Kannen
dürfen  nicht  mehr  als  50  Kilogramm  enthalten  und  müssen  entweder  von  geflochtenen  Körben
umschlossen  oder  in  Kisten  mit  Kleie,  Sägemehl  oder  lockeren  erdigen  Substanzen,  wie  Infusorien-=erde
  verpackt  sein,

oder

3.  in  Glasgefäßen,  die  in  Blechbüchsen  oder  in  starken  Holzkisten  mit  Kleie,  Sägemehl  oder  lockeren
erdigen  Substanzen,  wie  Infusorienerde  eingefüttert  sind.

XII.  Holzgeist  in  rohem  und  rektifizirtem  Zustande  und  Alkohol  (Weingeist-Alkohol)
  werden  —  sofern  sie  nicht  in  Fässern  zur  Aufgabe  gelangen  —  nur  in  Glasflaschen,  Ballons
oder  Blechgefäßen  zur  Beförderung  zugelassen.  Diese  Behälter  müssen  in  der  oben  unter  Nr.  X  für  Aether  etc.
vorgeschriebenen  Weise  verpackt  sein.

XIII.  Grünkalk  wird  nur  auf  offenen  Wagen  befördert.

XIV.  Chlorsaures  Kali  muß  sorgfältig  in  dichten,  mit  Papier  ausgeklebten  Fässern  oder  Kisten
verpackt  sein.

XV.  Reine  Pikrin  säure  wird  nur  gegen  eine  von  einem  geeigneten  Chemiker  auszustellende
Bescheinigung  über  die  Reinheit  und  Ungefährlichkeit  der  aufgegebenen  Pikrinsäure  befördert.  Vergleiche
§.  48 . A .3 c.

XVI.  Flüssige  Mineralsäuren  aller  Art  (insbesondere  Schwefelsäure,  Vitriolöl,
Salzsäure,  Salpetersäure,  Scheidewasser)  unterliegen  nachstehenden  Vorschriften:

1.  Falls  diese  Produkte  in  Ballons,  Flaschen  oder  Kruken  verschickt  werden,  so  müssen  die  Behälter

dicht  verschlossen,  wohl  verpackt  und  in  besondere,  mit  starken  Vorrichtungen  zum  bequemen  Handhaben
  versehene  Gefäße  oder  geflochtene  Körbe  eingeschlossen  sein;  ·

falls dieselben in Metall-(Blei-) Behältern versendet werden, so müssen letztere vollkommen
dicht  und  mit  guten  Verschlüssen  versehen  sein.

2.  Die  Mineralsäuren  müssen  stets  getrennt  verladen  und  dürfen  namentlich  mit  anderen  Chemikalien
  nicht  in  einen  und  denselben  Wagen  gebracht  werden.

3.  Die  Vorschriften  unter  Nr.  1  und  2  gelten  auch  für  die  Gefäße,  in  welchen  die  genannten
  Gegenstände  transportirt  worden  sind.  Derartige  Gefäße  sind  stets  als  solche
zu  deklariren.

4.  Die  Mineralsäuren  werden,  wenn  die  einzelnen  Kolli  nicht  über  75  Kilogramm  schwer  sind,  zur
Frachtberechnung  nach  dem  wirklichen  Gewichte  angenommen.  Bei  Versendung  von  einem  oder
mehreren  Stücken  über  75  Kilogramm  kann  die  Eisenbahnverwaltung,  auch  wenn  die  Gesammtmenge
  das  Gewicht  von  2  000  Kilogramm  nicht  erreicht,  die  Bezahlung  der  Fracht  für
2  000  Kilogramm  verlangen,  und  ist  das  Auf=  und  Abladen  der  Ballons  vom  Versender  beziehungsweise
  Empfänger  zu  besorgen.  Die  Letzteren  haben  keine  Befugniß,  hinsichtlich  der  fraglichen
Ballons  desfallsige,  für  andere  Güter  zulässige  Requisitionen  an  die  Eisenbahn  zu  richten.

Falls  das  Abladen  und  Abholen  solcher  Ballons  seitens  der  Empfänger  nicht  binnen  drei
Tagen  nach  der  Ankunft  auf  der  Empfangsstation  beziehungsweise  nach  der  Avisirung  der  Ankunft
  erfolgt,  so  ist  die  Eisenbahnverwaltung  berechtigt,  die  Ballons  unter  Beachtung  der  Bestimmungen
  im  §.  61  Alinea  1  in  ein  Lagerhaus  zu  bringen  oder  an  einen  Spediteur  zu  übergeben.
  Sofern  dies  nicht  thunlich  ist,  kann  sie  die  Ballons  ohne  weitere  Förmlichkeit  verkaufen.

XVII.  Aetzlauge  (Aetznatronlauge,  Sodalauge;  Aetzkalilauge,  Pottaschenlauge),
ferner  Oelsatz  (Rückstände  von  der  Oelraffinerie)  und  Brom  unterliegen  den  Vorschriften  unter  XVI
Nr.  1,  3  (mit  Ausnahme  der  bei  3  angezogenen  Bestimmung  unter  Nr.  2)  und  4.
        <pb n="479" />
                                                   —  459  —

XVIII.  Auf  den  Transport  von  rother  rauchender  Salpetersäure  finden  die  unter  Nr.  XVI
gegebenen  Vorschriften  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Ballons  und  Flaschen  in  den  Gefäßen  mit
einem  mindestens  ihrem  Inhalte  gleichen  Volumen  getrockneter  Infusorienerde  oder  anderer  geeigneter  trockenerdiger
  Substanzen  umgeben  sein  müssen.

XIX.  Wasserfreie  Schwefelsäure  (Anhydrit,  sogenanntes  festes  Oleum)  dürfen  nur
befördert  werden,  entweder

1.  in  gut  verlötheten,  starken,  verzinnten  Eisenblechbüchsen,

oder

2.  in  starken  Eisen=  oder  Kupferflaschen,  deren  Ausgüsse  luftdicht  verschlossen,  verkittet  und  überdies
mit  einer  Hülle  von  Thon  versehen  sind.

Die  Büchsen  und  Flaschen  müssen  von  einer  fein  zertheilten  anorganischen  Substanz,  wie
Schlackenwolle,  Infusorienerde,  Asche  oder  dergleichen  umgeben  und  in  starke  Holzkisten  fest
verpackt  sein.

Im  übrigen  finden  die  Bestimmungen  unter  Nr.  XVI.  2,  3  und  4  Anwendung.

XX.  Für  Firnisse,  sowie  mit  Firniß  versetzte  Farben,  ferner  ätherische  und  fette
Oele,  Weingeist  (Spiritus),  Sprit  und  andere  unter  Nr.  XII  nicht  genannte  Spirituosen
sind,  sofern  sie  in  Ballons,  Flaschen  oder  Kruken  zur  Beförderung  gelangen,  die  Vorschriften
unter  XVI  Nr.  1  Absatz  1  maßgebend.

XXI.  Petroleum,  rohes  und  gereinigtes,  sowie  Photogen,  Solaröl  und  ähnliche
aus  Steinkohlen=  oder  Braunkohlen-Theer  bereitete  schwerflüchtige  Oele  unterliegen  den
nachstehen  den  Bedingungen:

Diese  Stoffe  müssen  entweder  in  besonders  guten,  dauerhaften  Fässern  oder  in  Glas=  oder  Blechbehältern,
  welche  mit  Korbumflechtung  versehen  oder  in  Körben  verpackt  sind,  aufgeliefert  werden.

2.  Während  des  Transportes  etwa  schadhaft  gewordene  Blechgefäße  werden  sofort  ausgeladen  und
mit  dem  noch  vorhandenen  Inhalte  für  Rechnung  des  Versenders  bestmöglichst  verkauft.

3.  Die  Beförderung  geschieht  nur  auf  offenen  Wagen.  Auf  eine  Abfertigung  im  Zollansageverfahren,
welche  eine  feste  Bedeckung  und  Plombirung  der  Wagendecken  erforderlich  machen  würde,  wird
die  Beförderung  nicht  übernommen.

4.  Die  Bestimmungen  der  vorstehenden  Nr.  3  gelten  auch  für  die  Fässer  und  sonstigen  Gefäße,
  in  welchen  diese  Stoffe  befördert  worden  sind.  Derartige  Gefäße  sind  stets
als  solche  zu  deklariren.

XXII.  Petroleumäther  (Petroleum-Naphta),  Gasolin,  Ligroin,  Benzin,  Camphin
und  ähnliche,  aus  Petroleum  und  Theerarten  bereitete  leichtflüchtige  und  leichtentzündliche
  Produkte  müssen  in  Glas=  oder  Blechbehältern  enthalten  sein,  welche  in  dauerhaften  Holz=  oder  Blechkisten
  mit  Sägemehl  oder  ähnlichen  lockeren  Körpern  fest  verpackt  sind.

Im  übrigen  finden  die  Bestimmungen  unter  XXI  Nr.  2,  3  und  4,  sowie  unter  XVI  Nr.  4
Anwendung.

XXIII.  Die  Beförderung  von  Terpentinöl  und  sonstigen  übelriechenden  Oelen,  desgleichen
  von  Salmiakgeist,  findet  nur  in  offenen  Wagen  statt.

Diese  Bestimmung  gilt  auch  für  die  Fässer  und  sonstigen  Gefäße,  in  welchen  diese
Stoffe  befördert  worden  sind.  Derartige  Gefäße  sind  stets  als  solche  zu  deklariren.

XXIV.  Nicht  flüssige  Arsenikalien,  namentlich  arsenige  Säure  (Hüttenrauch),  gelbes
Arsenik  (Rauschgelb,  Auripigment),  rothes  Arsenik  (Realgar),  Scherbenkobalt  (Fliegenstein)
  etc.  werden  nur  dann  zum  Transport  angenommen,  wenn

1.  auf  jedem  Versandtstücke  in  leserlichen  Buchstaben  mit  schwarzer  Oelfarbe  die  Worte  „Arsenik
(Gift)“  angebracht  sind,  und

2.  die  Verpackung  in  nachstehender  Weise  bewirkt  worden  ist,  entweder:

a)  in  doppelten  Fässern  oder  Kisten,  wobei  die  Böden  der  Fässer  mit  Einlagereifen,  die  Deckel
der  Kisten  mit  Reifen  oder  eisernen  Bändern  gesichert  sein,  die  inneren  Fässer  oder  Kisten
von  starkem  trockenen  Holze  gefertigt  und  inwendig  mit  dichter  Leinwand  oder  ähnlichen
dichten  Geweben  verklebt  sein  müssen,

oder

65
        <pb n="480" />
                                                  —  460  —

b)  in  Säcken  von  getheerter  Leinwand,  welche  in  einfache  Fässer  von  starkem  trockenen  Holze
verpackt  sind,
oder
c)  in  verlötheten  Blechcylindern,  welche  mit  festen  Holzmänteln  (Ueberfässern)  bekleidet  sind,
deren  Böden  mit  Einlagereifen  gesichert  sind.

XXV.  Flüssige  Arsenikalien,  insbesondere  Arsensäure,  unterliegen  den  Bestimmungen  unter
XXIV  Nr.  1  und  unter  XVI  Nr.  1,  3  (mit  Ausnahme  der  bei  3  angezogenen  Bestimmungen  unter
Nr.  2)  und  4.

XXVI.  Andere  giftige  Metallpräparate  (giftige  Metallfarben,  Metallsalze  etc.),
wohin  insbesondere  Ouecksilberpräparate,  als:  Sublimat,  Kalomel,  weißes  und  rothes  Präzipitat,
  Zinnober;  ferner  Kupfersalze  und  Kupferfarben,  als:  Kupfervitriol,  Grünspan,
grüne  und  blaue  Kupferpigmente,  desgleichen  Bleipräparate,  als:  Bleiglätte  (Massikot),
Mennige,  Bleizucker  und  andere  Bleisalze,  Bleiweiß  und  andere  Bleifarben,  auch  Zinkstaub
sowie  Zinn=  und  Antimonasche  gehören,  dürfen  nur  in  dichten,  von  festem  trockenen  Holze  gefertigten,
mit  Einlagereifen,  beziehungsweise  Umfassungsbändern  versehenen  Fässern  oder  Kisten  zum  Transporte  aufgegeben
  werden.  Die  Umschließungen  müssen  so  beschaffen  sein,  daß  durch  die  beim  Transporte  unvermeidlichen
  Erschütterungen,  Stöße  etc.  ein  Verstauben  der  Stoffe  durch  die  Fugen  nicht  eintritt.

XXVII.  Hefe,  sowohl  flüssige  als  feste,  wird  nur  in  Gefäßen  zugelassen,  die  nicht  luftdicht
geschlossen  sind.

XXVIII.  Kienruß  wird  nur  in  kleinen,  in  dauerhaften  Körben  verpackten  Tönnchen  oder  in  Gefäßen
  zugelassen,  welche  im  Innern  mit  Papier,  Leinwand  oder  ähnlichen  Stoffen  dicht  verklebt  sind.

XXIX.  Gemahlene  oder  körnige  Holzkohle  wird  nur  verpackt  zur  Beförderung  zugelassen.

Befindet  sie  sich  in  frisch  geglühtem  Zustande,  so  sind  zur  Verpackung  zu  verwenden,  entweder:

a)  luftdicht  verschlossene  Behälter  aus  starkem  Eisenblech,  oder

b)  luftdichte,  aus  mehrfachen  Lagen  sehr  starken  und  steifen,  gefirnißten  Pappdeckeln  gefertigte  Fässer

(sog.  amerikanische  Fässer),  deren  beide  Enden  mit  eisernen  Reifen  versehen,  deren  Bodenstücke  aus
starkem  abgedrehten  Holze  mittelst  eiserner  Holzschrauben  an  die  eisernen  Reife  geschraubt  und
deren  Fugen  mit  Papier=  oder  Leinwandstreifen  sorgfältig  verklebt  sind.  «

Wird  gemahlene  oder  körnige  Holzkohle  zum  Transport  aufgegeben,  so  muß  aus  dem  Frachtbriefe  zu
ersehen  sein,  ob  sie  sich  in  frisch  geglühtem  Zustande  befindet  oder  nicht.  Fehlt  im  Frachtbriefe  eine  solche
Angabe,  so  wird  ersteres  angenommen  und  die  Beförderung  nur  in  der  vorgeschriebenen  Verpackung  zugelassen.

XXX.  Die  hochbeschwerten  Cordonnet-,  Souple-,  Bourre  de  soie=  und  Chappe-Seiden
  in  Strängen  werden  nur  in  Kisten  zum  Transport  zugelassen.  Bei  Kisten  von  mehr  als  12  Centimeter
  innerer  Höhe  müssen  die  darin  befindlichen  einzelnen  Lagen  Seide  durch  2  Centimeter  hohe  Hohlräume
von  einander  getrennt  werden.  Diese  Hohlräume  werden  gebildet  durch  Holzroste,  welche  aus  quadratischen
Latten  von  2  Centimeter  Seite  im  Abstand  von  2  Centimeter  bestehen  und  durch  zwei  dünne  Querleisten  an
den  Enden  verbunden  sind.  In  den  Seitenwänden  der  Kisten  sind  mindestens  1  Centimeter  breite  Löcher  anzubringen,
  welche  auf  die  Hohlräume  zwischen  den  Latten  gehen,  so  daß  man  mit  einer  Stange  durch  die
Kiste  hindurchfahren  kann.  Damit  die  Kistenlöcher  nicht  zugedeckt  und  dadurch  unwirksam  werden  können,
sind  außen  an  den  Rand  jeder  Seite  zwei  Leisten  anzunageln.

Wird  Seide  zum  Transport  aufgegeben,  so  muß  aus  dem  Frachtbriefe  zu  ersehen  sein,  ob  sie  zu  den
vorbezeichneten  Arten  gehört  oder  nicht.  Fehlt  im  Frachtbrief  eine  solche  Angabe,  so  wird  ersteres  angenommen
und  die  Beförderung  nur  in  der  vorgeschriebenen  Verpackung  zugelassen.

XXXI.  Wolle,  insbesondere  Kunstwolle  (Mungo=  oder  Shoddy-Wolle)  und  Wollabfälle,
Tuchtrümmer,  Spinnerei-,  Baumwollen=  und  Baumwollengarnabfälle,  Weber=  und  Harnischlitzen
  sowie  Geschirrlitzen,  ferner  Seide  und  Seidenabfälle,  Flachs,  Hanf,  Werg,  Lumpen
und  andere  derartige  Gegenstände  werden,  wenn  sie  gefettet  sind,  nur  auf  offenen  Wagen  unter
Deckenverschluß  befördert,  sofern  sich  nicht  der  Versender  mit  der  Eisenbahn  über  Versendung  in  bedeckt  gebauten
  Wagen  verständigt.

Aus  dem  Frachtbriefe  muß  ersichtlich  sein,  ob  die  genannten  Gegenstände  gefettet  sind  oder  nicht,
andernfalls  sie  als  gefettet  betrachtet  und  behandelt  werden.

XXXII.  Fäulnißfähige  thierische  Abfälle,  wie  frische  Häute,  Fette,  Flechsen,  Knochen,
Hörner,  Klauen,  sowie  andere  in  besonderem  Grade  übelriechende  und  ekelerregende  Gegen-
        <pb n="481" />
                                                        —  461  —

stände,  jedoch  mit  Ausschluß  der  unter  Nr.  XXXIII  aufgeführten,  werden  nur  unter  nachstehenden
Bedingungen  angenommen  und  befördert:

1.  Die  Transporte  müssen  der  betreffenden  Eisenbahn-Güterexpeditivn  von  dem  Versender  angemeldet
und  zu  der  von  derselben  zu  bestimmenden  Zeit  zur  Verladung  gestellt  werden.

2.  kenessendungen  werden  nur  in  festen,  dicht  verschlossenen  Fässern,  Kübeln  oder  Kisten  verpackt
zugelassen.

3.Frische  Flechsen,  frisches  Leimleder,  sowie  die  Abfälle  von  beiden,  desgleichen  frische  Häute,  werden
auch  bei  der  Aufgabe  in  Wagenladungen  nur  in  der  zu  2  vorgeschriebenen  Verpackung  angenommen.

4.  Die  Beförderung  aller  übrigen  Gegenstände  dieser  Kategorie  in  Wagenladungen  findet  in  offenen
Wagen  unter  Deckenverschluß  statt.  Die  erforderlichen  Decken  sind  von  den  Versendern  zu  stellen.

5.  Die  Eisenbahn  kann  die  Vorausbezahlung  der  Fracht  bei  der  Aufgabe  verlangen.

6.  Die  Kasten  etwa  nöthiger  Desinfektion  fallen  dem  Versender  beziehungsweise  dem  Empfänger
zur  Last.

XXXIII.  Stalldünger,  sowie  andere  Fäkalien  und  Latrinenstoffe  werden  nur  in  Wagenladungen

  und  unter  nachstehenden  weiteren  Bedingungen  zur  Beförderung  angenommen:

1.  Die  Be=  und  Entladung  haben  Versender  und  Empfänger  zu  bewirken,  welchen  auch  die  jedesmalige
  Reinigung  der  Be=  und  Entladestelle  nach  Maßgabe  der  von  der  Verwaltung  getroffenen
Anordnung  obliegt.

2.  Die  Bestimmung  über  die  Zeit  und  Frist  der  Be=  und  Entladung  wie  der  An=  und  Abfuhr,
ingleichen  die  Bestimmung  des  Zuges,  mit  welchem  die  Beförderung  zu  erfolgen  hat,  steht  der
Verwaltung  zu.  —  .    ------------------  »-3.

  Trockener  Stalldünger  wird  in  unverpacktem  (losem)  Zustande  in  offenen  Wagen  mit  Deckenverschluß
  befördert,  welchen  der  Versender  zu  beschaffen  hat.

4.  Andere  Fäkalien  und  Latrinenstoffe  dürfen  —  sofern  nicht  besondere  Einrichtungen  für  deren
Transport  bestehen  —  nur  in  ganz  festen,  dicht  verschlossenen  Gefäßen  und  auf  offenen  Wagen
befördert  werden.  In  jedem  Falle  sind  Vorkehrungen  zu  treffen,  welche  das  Herausdringen  der
Masse  und  der  Flüssigkeit  verhindern  und  die  Verbreitung  des  Geruchs  thunlichst  verhüten.  Auf
letzteres  ist  auch  für  die  Art  der  Be=  und  Entladung  Bedacht  zu  nehmen.

5.  Das  Zusammenladen  mit  anderen  Gütern  ist  unstatthaft.

6.  Die  Eisenbahn  kann  die  Vorausbezahlung  der  Fracht  bei  der  Aufgabe  verlangen.

7.  Die  Kosten  etwa  nöthiger  Desinfektion  fallen  dem  Versender  beziehungsweise  dem  Empfänger
zur  Last.  sssk#—

XXXIV.  Schwefel  in  unverpacktem  Zustande  wird  nur  in  bedeckt  gebauten  Wagen  befördert.

XV.  Gegenstände,  welche  durch  Funken  der  Lokomotive  leicht  entzündet  werden

können,  wie  Heu,  Stroh  (auch  Reis=  und  Flachsstroh),  Rohr  (ausschließlich  spanisches
Rohr),  Borke,  Torf  (mit  Ausnahme  von  sogenanntem  Maschinen=  oder  Preßtorf),  ganze
(unzerkleinerte)  Holzkohlen  (vergleiche  Nr.  XXIX),  vegetabilische  Spinnstoffe  und  deren
Abfälle,  Papierspähne,  Holzmehl,  Holzzeugmasse,  Holzspähne  2c.,  desgleichen  Gyps,  Kalkäscher
  und  Traß  werden  in  unverpacktem  Zustande  nur  vollständig  bedeckt  und  unter  der  weiteren
Bedingung  zum  Transport  zugelassen,  daß  der  Versender  und  der  Empfänger  das  Auf=  und  Abladen  selbst
besorgen.  Auch  hat  der  Versender  auf  Verlangen  der  Verwaltung  die  Bedeckung  dieser  Gegenstände  selbst

zu  beschaffen.

   

 

 

 

                                     Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  d.  M.  ist  die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  dem  Königlichen  Eisenbahn-Betriebs-Amt
in  Essen  unterstellte  Bahnstrecke  Cater  nberg  —  Oberhausen,  1453  km  lang,  mit  den  Stationen  Caternberg
  und  Vogelheim  für  den  Güter-Verkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  16.  Juni  1880.

 

65*
        <pb n="482" />
                                                     —  462  —

Am  15.  d.  M.  ist  die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  59,0  km  lange  Bahnstrecke
Bismarck  i.  W.—  Winterswyk  mit  den  Stationen  Bismarck  i./W.,  Buer,  Gladbeck,  Rhade  und  Borken-Gemen
  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden.

            Berlin,  den  16.  Juni  1880.

 

Am  15.  d.  M.  ist  die  26,05  km  lange  Eisenbahn  Parchim  —  Ludwigslust,  welche  in  Ludwigslust  an
die  Berlin-Hamburger  Eisenbahn  anschließt,  mit  den  Stationen  Parchim,  Spornitz  und  Neustadt  dem  öffentlichen
  Verkehr  übergeben  worden.  «
Berlin,  den  17.  Juni  1880.
                                In  Vertretung:  Körte.

 

                                             7.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Neichs
den  Herrn  Carlos  de  Vargas  zum  Konsul  in  Sedvilla
un
den  Kaufmann  Otto  Heinrich  Hansing  in  Mozambique  zum  Konsul  daselbst
zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="483" />
        VIII.  Jahrgang.  1

                                    Central-Blatt

 

                                           für  das

                                  Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

                                              im

                               Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  25.  Juni  1880.

Nr.  20.

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  463

 

des  Begriffs  „Militärbehörde“  im  Sinne  der  bezüglichen
Vorschriften  der  Civilprozeßordnung  etc.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  .  .  480
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  5.  Eisenbahn-Wesen:  Aenderung  und  Ergänzung  der  Bevom
  1.  April  bis  Ende  Mai  1880;  —  Bekanntmachung,  stimmungen  im  Abschnitt  II  der  Signal-Ordnung  für
betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämien-  die  Eisenbahnen  Deutschlands;  —  Eröffnung  von  Bananleihe
  der  Stadt  Lüttich  vom  Jahre  1803  466  strecken  433
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Regulativ,  betreffend  die  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seesteuermanns-Kreditirung
  der  Tabackgewichtssteuer;  —  Taravergütung  und  Seeschiffer-Prüfungen  436
für  Fleischextrakt;  —  Veränderungen  im  Bestande  und  in  7.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilung;  —
den  Befugnissen  von  Zoll=  und  Steuerstellen  468  Abgrenzung  der  Amtsbezirke  der  britischen  Konsulate  in
4.  Justiz-Wesen:  Bestimmungen,  betreffend  die  Feststellung  Hamburg  und  Bemen  .  486
                             1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
!
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
w9  *—  1  –  Ausweisung  weisungs-J
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
                       Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.|  Samuel  Wiesewski,44  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  5.  Juni
Fleischer,  Preschkau  bei  Kalisch,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Russisch-Polen,  Köslin,
2.  Ignatz  Gratkowskis41  Jahre,  aus  Ruda,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  4.  Juni
recte  Zabkowski,  Kreis  Mlawa,  Russisch=  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Drechsler,  Polen,  Posen,

 

 

66
        <pb n="484" />
                                                    —  464  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

–  «  Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

1

3.  Boer  Kicken,  Schnei-39  Jahre,  aus  Chorzyn,  Landstreichen  und  Vet.  Königlich  preußische  d.  Juni

der,  Gouvernement  Plock,  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Russisch-Polen,  Posen,

4.  Mordche  Radze-26  Jahre,  aus  Mlawa,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  9.  Juni
nowski,  Schuh=  Gouvernement  Plock,  d.  J.
macher,  Russisch-Polen,

5.|Die  Handelsleute:

a)  Hirsch  Brzys-43  Jahre,
er,
b)  Hirsch  Nie-449  Jahre,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  10.  Juni
borski,  beide  aus  Mlawa,  Gou-  d.  J.
vernement  Plock,  Russisch-Polen,


6.  Johann  Urbain-Z6  Jahre,  geboren  zuArbeitsschen  und  Nicht-#Königlich  preußische  4.  März

czyk,  Brudzowitz,  Russisch-befolgung  der  Reise-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Polen,  route,  Oppeln,

7.  Josef  Fuhrich,49  bis  50  Jahre,  gebo-[LLandstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  10.  April
Müllergeselle,  ren  und  ortsangehörig  teln,  d.  J.

zu  Olbendorf,  Oesterreichisch-Schlesien,


8.  Richard  Dotzauer,  4  Jahre,  aus  Graslitz,  Landstreichen,  Königlich  preußisch  29.  Mai

Kaufmann,  Kreis  Eger,  Böhmen,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Wiesbaden,

9.  Aloys  Lamper,  Kü-134  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  24.  Mai
fer  und  Brauer,  Boskav,  Böhmen,  teln,  Bhirkerigierung  zu  d.  J.

oblenz,

10.  Gabriel  Knittel-:24  Jahre,  aus  Ligist,  Landstreichen,  Pöniglich  bayerisches  29.  April
felder,  Schlosser=  Bezirk  Graz,  Steier-  Bezirksamt  Schon-.  S.
geselle,  mark,  gau,

11.Tohann  Adalbert  22  Jahre,  aus  Mär-Landstreichen  und  Bete-dieselbe  Behörde,  3.  Mai
Miüller,  Schlosser=  wyl,  Kanton  Thurgau,  teln,  d.  J.
geselle,  Schweiz,

12.  Stefan  Diewald,  21  Jahre,  aus  Waid-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  7.  Mai
Tischler,  hofen,  Bezirk  Amstetten,  d.  J.

Nieder-Oesterreich,

13.  Felix  Bachmann,  Jahre,  aus  Brau-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  14.  Mai-Handarbeiter
  und  stetten,  Kanton  Zürich,  d.  J.
Spinner,  Schweiz,

14.  Anton  Stürzen-geboren  1824,  aus  Man-Landstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Pas-10.  Mai
bauer,  Metzger-ning,  Bezirk  VBöckla=  und  Fälschung  eines  sau  in  Bayern,  d.  J.

und  Bäckergeselle,

 

 

bruck,  Ober-Oestereich,

Legitimationspapieres,
        <pb n="485" />
                                                      —  465  — 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*“*2„  —  .  Ausweisung  weisungsz
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.60  3.  4.  2  6.
15.  Sohann  Zaglauer,!8  Jahre,  geboren  zu|Landstreichen  und  Dieb-Königlich  bayerisches2.  Mai
Schmiedsohn,  Seilnau,  Bezirk  Ober=  stahl,  Bezirksamt  Passau,  d.  S.
Plan,  ortsangehörig  zu
Aussergesield,  Bezirk
Winterberg,  Böhmen,
16.  Franz  Haderer,  geboren  1848,  ortsange-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  21.  Mai
Bergmann,  hörig  zu  Gutwasser,  Bezirksamt  Grafen-O.  J.
Bezirk  Budweis,  Böh-  au,
men,

17.  Sebastion  Götsch,  geboren  1845,  aussLandstreichen  und  Ge-Königlich  bayerische  28.  Mai
Kaminkehrergeselle,  Göflan,  Bezirk  Meran,  brauch  gefälschter  Le=  Bezirksamt  Ebers=  d.  J.
Tirol,  gitimationspapiere,  berg,

18.  Johann  Max  Leicht,??  Jahre,  aus  Asch,  Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Am-desgleichen.

Weber,  Bezirk  Asch,  Böhmen,  teln,  berg  in  Bayern,

19.  Anton  Pius  Kochl,  geboren  am  10.  JunisLandstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  4.  Juni
Messerschmied,  1859,  aus  Innsbruck,  und  Angabe  falschen  Bezirksamt  Deggen=  d.  J.
Tirol,  Namens,  dorf,

20.  Josef  Hanusch2  Jahre,  geboren  und|Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  20.  März
Eisenbahnarbeiter,  ortsangehörig  zu  Vlka=  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.

vy  (Wilkawa),  Bezirk  schaft  zu  Zwickau,
Nimburg,  Böhmen,
21.Johann  Schimaneksgeboren  am  21.  Maiddesgleichen,  Königlich  sächsisch,  29.  Mai
(Schimunek)  Bin-1823  und  ortsangehö-  Kreishauptmann-  d.  J.
dergehülfe  (Büttner),  rig  zu  Sezenicz  bei  schaft  zu  Bautzen,
Turnau,  Kreis  Gitschin,
Böhmen,
22.  Lidia  Mohler,  20  Sahre,  geboren  unds  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks--S.  Juni
Dienstmagd,  ortsangehörig  zu  Dieg-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
ten,  Kanton  Baselland,
Schweiz,
23.  Johann  Baptist  geboren  1849  und  orts-Landstreichen,  Betrug  derselbe,  desgleichen.
Schaul,  angehörig  zu  Heiter=  und  versuchter  Betrug,

1852  und  ortsangehörig  zu  Schönbach,  Bezirk  Gabel  in  Böhmen  ist.

 

 

scheidt,  Luxemburg,

 

 

 

 

 

Nachträglich  hat  sich  herausgestellt,  daß  der  durch  den  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft
  zu  Bautzen  vom  15.  Januar  d.  J.  (Central-Blatt  S.  77  Z.  25)  Ausgewiesene  nicht  der  Dienstknecht
  Wenzel  Kunze,  sondern  der  Eisengießer  Stefan  Würfel  (auch  Wörfel),  geboren  am  19.  Oktober

Der  etc.  Würfel  ist  unter  dem  gleichfalls

  fälschlich  angenommenen  Namen  Stefan  Kretzschmar,  genannt  Werfel,  aus  Wien,  bereits  durch  den
Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Merseburg  vom  4.  Juni  1877  Central-Blatt  von
1877,  S.  324  Z.  3)  aus  dem  Reichsgebiete  ausgewiesen  worden.

 

66*
        <pb n="486" />
                                               —  466  —

                                2.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich

für  die  Zeit  vom  1.  April  1880  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll--Ein-  .  .
nahme beträgt Bonifikatio-  .  Einnahme demselben  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben)zwischen  den
Etatsjahres  ,  „  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vo  jahres  +  mehr
Einnahme.
  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4  weniger
-  -M  M  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  24  195  289  5179|  24  190  1100  37  095  225—  12905  115
Rübenzuckersteuer  5  7254  642  —7254  637—  6318  2811—  936  356
Salzsteuer  4547  384  —  4547  3844703542  156  158
Tabacksteuer  307  193  2848  304  345  303  239—  1  106
Branntweinsteuer.  6  331  965  1  427  68349042825  322886
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  18  517  —  18  517  14  915  3  602
Brausteuer  ..  3  103  251  5  10,:13098  1418067  633  30  514
Uebergangsabgaben  von  Bier-  155  155  —  155  155  154  360  795
Summe  38  658  759  8  695  456  29  963  303  44  247  801—14  284498
Spielkartenstempel  120  565  —  120  565  133  333—  12  768
darunter  Nach-  darunter
steuer:  Nachsteuer:
9184
Wechselstempelsteuer  1  043  003  1  011  732  31271
Reichs-  Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  21  496  86  20  706  177  790  685
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  .  —  —  6  409  300  6173  746  235  554

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Mai  1880:
        <pb n="487" />
                                               —  467  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  «  ·
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  —
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  +mehr
obengenannten  des  Vorjahres  —  «
Einna  h  me.  obengenannten Monats  Vor  jahres  weniger
M  M  M
1.  1  2.  3.  4.
Zölle  18  504  928  31  322  472  —12  817544
Rübenzuckersteuer  24  531  976  23  421  325  +  1  110  651
Salzsteuer  5721271  5  568  533  +  152738
Tabacksteuer  .........  258  354  257  143  +  1  211
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  6  517  444  7  093  706  —  576262
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  2  766  091  2  739  365  +  26  726
Summe  58  300  064  70  402  544  —  12102  480
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteuer
  184  593  306  755  —  22  162

 

                                       Bekanntmachung,
betreffend  die  neuen  Schuldverschreibungen  der  Prämienanleihe  der  Stadt  Lüttich  vom  Jahre  1853.

—...

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  17.  Juli  1878  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  428,
Reichsanzeiger  Nr.  167  —  wird  nachstehend  ein  elftes  Verzeichniß  solcher  Schuldverschreibungen  der  Lütticher
Prämien-Anleihe  vom  Jahre  1853,  welche  in  Gemäßheit  des  Reichsgesetzes  vom  8.  Juni  1871  —  Reichs-Gesetzblatt
  Seite  210  —  abgestempelt  waren  und  gegenwärtig  durch  neue,  die  gleichen  Nummern  tragende
Stücke  ersetzt  sind,  veröffentlicht:
11  770,  17  124,  18  865,  20  857,  21  910,  30  103,  38  581,  45  030,  45  241,  46  118,  51.40,
51  764,  76  413,  76  414,  76  415,  76  416,  76  417,  76  418,  76  420,  80  063.

Die  Inhaber  dieser  Stücke  wollen  dieselben,  sofern  ihnen  die  Umlaufsfähigkeit  in  Deutschland  gewahrt
  werden  soll,  behufs  Ertheilung  der  entsprechenden  Bescheinigung  dem  Reichsschatzamte  einreichen.

In  Betreff  des  hierbei  zu  beobachtenden  Verfahrens  wird  auf  die  Bekanntmachung  vom  22.  Februar
  1876  —  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  99;  Reichsanzeiger  Nr.  48  —  Bezug  genommen.

Berlin,  den  17.  Juni  1880.  Der  Reichskanzler.
                                In  Vertretung:  Scholz.
        <pb n="488" />
                                             —  468  —

                            3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

                                       Regulativ,

                                        betreffend

                          die  Kreditirung  der  Tabackgewichtssteuer.

Nach  Beschluß  des  Bundesraths  vom  16.  Juni  1880  werden  zur  Ausführung  des  §.  20  des  Gesetzes,

betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  folgende  Bestimmungen
  getroffen.

                                                    §.  1.
Dem  Tabackpflanzer  (§.  3  des  Gesetzes),  sowie  dem  Käufer  oder  sonstigen  Erwerber  von  Taback
(S.  19  des  Gesetzes)  kann  auf  Antrag  gestattet  werden,  die  Tabackgewichtssteuer,  falls  dieselbe  100  Mark
oder  mehr  beträgt,  statt  an  dem  im  §.  16  Absatz  2  des  Gesetzes  bestimmten  Zeitpunkte  der  Fälligkeit,  bis
zum  15.  Oktober  des  auf  das  Erntejahr  folgenden  Jahres  zu  zahlen.
Ferner  kann  demjenigen,  welcher  inländischen  Taback  aus  Niederlagen  §.  16  Absatz  2  des  Gesetzes)
zur  Versteuerung  abmeldet,  auf  Antrag  gestattet  werden,  die  Tabackgewichtssteuer,  salls  dieselbe  100  Mark

oder  mehr  beträgt,  statt  an  dem  im  §.  17  Absatz  1  des  Gesetzes  bestimmten  Zeitpunkte  der  Fälligkeit,  bis
zum  25.  des  dritten  darauf  folgenden  Monats  zu  entrichten.

                                                       §.  2.
Der  Antrag  auf  Ertheilung  eines  Tabacksteuerkredits  (§.  1)  ist  bei  dem  Hauptamt  schriftlich  zu
stellen;  dabei  ist  anzugeben,  in  welcher  Weise  (§.  3)  Sicherheit  geleistet  werden  soll.
Der  Kredit  muß  so  zeitig  nachgesucht  werden,  daß  die  Bewilligung  desselben  vor  dem  Zeitpunkte  der
Fälligkeit  der  Steuer  geschehen  kann.
Wer  es  einmal  versäumt,  die  Zahlung  der  gestundeten  Beträge  mit  dem  Ablauf  der  bestimmten

Kreditfrist  zu  leisten,  oder  sonst  die  ihm  aus  der  Kreditbewilligung  erwachsenden  Verpflichtungen  nicht  erfüllt,
hat  auf  fernere  Kreditbewilligung  keinen  Anspruch.

                                                          §.  3

Für  den  bewilligten  Kredit  muß  Sicherheit  nach  den  von  den  obersten  Landes-Finanzbehörden  zu
erlassenden  Vorschriften  bestellt  werden.

                                                          §.  4.

Um  den  Uebergang  der  Steuerpflicht  (§.  19  des  Gesetzes)  auf  solche  Käufer  oder  sonstige  Erwerber
des  Tabacks,  welche  in  anderen  Steuerbezirken  domizilirt  sind,  zu  erleichtern,  kann  die  Sicherheit  für  den
Kredit  auch  durch  Tabacksteuer-Kredit-Certifikate  desjenigen  Hauptamtes,  in  dessen  Bezirk  der  Zahlungspflichtige
seinen  Wohnsitz  hat,  beschafft  werden.

Der  Antrag  auf  Ertheilung  solcher  Certifikate  ist  bei  dem  zuständigen  Hauptamte  schriftlich  einzureichen.
  Die  Kredit-Certifikate  werden  für  je  ein  Taback-Erntejahr  ausgestellt.

Im  Fall  das  Certifikat  durch  einen  mit  Prokura  versehenen  oder  zum  Zwecke  des  Ankaufs  von
Taback  besonders  bevollmächtigten  Vertreter  benutzt  werden  soll,  muß  der  Name  des  Prokuristen  oder  sonstigen
Vertreters  unter  Uebergabe  eines  Exemplars  seiner  eigenhändigen  Unterschrift  dem  Ausfertigungsamte  angemeldet
  werden.

Für  den  Gesammtbetrag,  auf  welchen  die  von  einem  Kreditnehmer  beantragten  Certifikate  lauten
sollen,  ist  Sicherheit  nach  §.  3  zu  leisten.
        <pb n="489" />
                                                         —  469  —

Nach  Genehmigung  des  Antrags  händigt  das  Hauptamt  das  nach  Muster  a  auszufertigende  Kredit-  Muste
Certifikat,  nachdem  zuvor  der  Antragsteller  durch  seine  Unterschrift  sich  zur  Einhaltung  der  Vorschriften  des  Muster a.
Kredit-Regulativs  verpflichtet  und  der  bevollmächtigte  Vertreter  des  Kreditnehmers,  falls  das  Certifikat  für
einen  solchen  bestimmt  ist,  durch  Beisetzung  seiner  Unterschrift  angegeben  hat,  wie  er  unterzeichnen  wird,  dem
Antragsteller  gegen  Empfangsbescheinigung  ein.

Zu  den  Kredit-Certifikaten  sind  die  amtlich  gelieferten  Formulare  zu  verwenden.

Empfängt  der  Kreditnehmer  über  den  ihm  bewilligten  Kredit  mehrere  Kredit-Certifikate,  so  haben
diese  zwar  dieselbe  Nummer  zu  tragen,  werden  aber  durch  einen  neben  die  Nummer  gesetzten  Buchstaben  von
einander  unterschieden.  .

Ueber  die  ertheilten  Kredit-Certifikate  führt  das  Ausstellungsamt  ein  Ausfertigungs-Register
nach  Muster  b.  Muster

                                                     §.  5.

Für  den  Gebrauch  der  Kredit-Certifikate  gelten  folgende  Vorschriften.

1.  Auf  Grund  des  Certifikats  kann  demjenigen,  auf  welchen  es  ausgestellt  ist,  von  der  Steuerhebestelle
  für  gekauften  oder  sonst  erworbenen,  in  eine  Niederlage  noch  nicht  ausgenommenen  Taback  bis  zu
dem  in  dem  Certifikat  angegebenen  Betrage  Kredit  gewährt  werden.  Nach  dem  15.  Juli  des  auf  das  Taback-Erntejahr
  folgenden  Jahres  kann  Kredit  auf  Grund  des  für  jenes  Erntejahr  ausgestellten  Kredit-Certifikats
nicht  mehr  bewilligt  werden.

2.  Derjenige,  auf  welchen  das  Certifikat  lautet,  haftet  der  Steuerbehörde  für  jeden  Mißbrauch,
welcher  mit  dem  Certifikat,  auch  ohne  sein  Verschulden,  getrieben  wird.  Im  Fall  der  Zurücknahme  einer
Prokura  oder  sonstigen  Vollmacht  haftet  der  Kreditnehmer  für  die  von  seinem  bisherigen  Vertreter  mit  dem
Kredit-Certifikat  etwa  getriebenen  Mißbräuche  selbst  dann,  wenn  die  Aufhebung  des  Vertretungsverhältnisses
zu  dem  Handelsregister  angemeldet  und  von  dem  Gerichte  bekannt  gemacht  worden  ist.

3.  Die  Steuerhebestellen,  bei  welchen  ein  Kredit  auf  Grund  eines  Certifikats  in  Anspruch  genommen
wird,  sind  befugt,  aber  nicht  verpflichtet,  die  Legitimation  des  Inhabers  des  Certifikats  zu  prüfen.

4.  Die  dem  Ausfertigungsamte  bestellte  Sicherheit  kann  erst  nach  Rückgabe  des  Certifikats  aufgehoben
  werden,  sofern  alsdann  die  ordnungsmäßige  Abwickelung  der  auf  Grund  des  Certifikats  gewährten
Steuerkredite  nachgewiesen  ist.

5.  Kann  das  Certifikat  nicht  zurückgeliefert  werden,  so  bedarf  es  zur  Rückgabe  der  Sicherheit  der
Genehmigung  der  Direktiobehörde.

                                                    §.  6.

Die  Steuerhebestelle,  welche  auf  Grund  eines  Kredit-Certifikats  Steuerkredit  gewährt,  trägt  das
Kredit-Certifikat  in  das  betreffende  Kredit-Handbuch  (Manual,  Konto)  mit  Angabe  des  Ausfertigungsamtes,
der  Nummer,  des  Datums,  der  Summe,  über  welche  es  überhaupt  lautet,  des  etwa  bereits  vorher  und  des
neu  angeschriebenen  Betrages  ein,  schreibt  den  kreditirten  Betrag  nach  Maßgabe  des  Vordrucks  im  Kredit-Certifikat
  an  und  giebt  dasselbe  dem  Kreditnehmer  zurück.  Ueber  die  erfolgte  Anschreibung  läßt  die  Steuerhebestelle
  dem  Certifikat-Ausfertigungsamte  eine  Benachrichtigung  nach  Muster  c  zugehen.  Das  Ausfertigungsamt
  vermerkt  die  Anschreibung  im  Ausfertigungsregister.

                                                  §.  7.

Die  kreditirten  Tabacksteuerbeträge  werden  im  Tabacksteuer-Einnahme-Journal  gebucht.  Der  Kreditnehmer
  hat  über  jeden  einzelnen  Betrag  ein  schriftliches  Anerkenntniß  nach  dem  anliegenden  Muster  d  auszustellen
  und  der  Steuerhebestelle  zu  übergeben.  Muster d.

Die  gestundeten  Beträge  sind  mit  dem  Ablauf  der  bestimmten  Kreditfrist,  sofern  nicht  die  Kreditabzahlung
  bei  dem  Hauptamt  vorgeschrieben  wird,  bei  der  Steuerhebestelle,  bei  welcher  der  Kredit  angeschrieben
ist,  einzuzahlen.

Unter  welchen  Voraussetzungen  die  kreditirten  Steuerbeträge  vor  Ablauf  der  Kreditfrist  eingezogen
werden  können,  bestimmen  die  obersten  Landes-Finanzbehörden.

Nach  erfolgter  Einzahlung  des  kreditirten  Betrages  hat  die  Steuerhebestelle  das  mit  Quittung  versehene
  Anerkenntniß  an  den  Aussteller  zurückzugeben.  Ist  der  Steuerkredit  auf  Grund  eines  Kredit-Certifikats
ertheilt  worden,  so  benachrichtigt  die  Steuerhebestelle,  bei  welcher  die  Einzahlung  bewirkt  worden  ist,  das

Muster c.
        <pb n="490" />
                                                   —  470  —

Hauptamt,  welches  das  Kredit-Certifikat  ausgestellt  hat,  von  der  erfolgten  Kreditabzahlung.  Das  Hauptamt
vermerkt  den  Eingang  der  Benachrichtigung  in  dem  Certifikat-Ausfertigungsregister.  "

Der  nach  §.  5  Ziffer  4  erforderliche  Nachweis  ist  durch  Vorlegung  der  mit  Quittung  versehenen
Anerkenntnisse  zu  führen.

                                                  §.  8.

Wird  ein  auf  Grund  eines  Kredit-Certifikats  kreditirter  Steuerbetrag  bei  der  zuständigen  Steuerhebestelle
  nicht  rechtzeitig  eingezahlt,  so  hat  dieselbe  bis  spätestens  zum  1.  November  das  Certifikat-Ausfertigungsamt
  um  Einsendung  des  rückständigen  Betrages  zu  ersuchen.  Das  letztere  sendet  den  geforderten  Betrag
sofort  an  das  requirirende  Amt  ein  und  erhält  von  diesem  das  mit  Ouittung  versehene  Kredit-Anerkenntniß.
Das  Amt,  welches  das  Kredit-Certifikat  ausgestellt  hat,  zieht  nach  erfolgter  Absendung  des  Betrages  denselben
  nebst  den  entstandenen  Kosten,  nöthigenfalls  unter  Rückgriff  auf  die  gestellte  Sicherheit,  von  dem
Kreditnehmer  ein.
        <pb n="491" />
                                              —  471  —

Ausfertigungsregister  Nr.  24.  Muster  a
(zu  §.  4).

                          Tabacksteuer-Kredit-Certifikat

                             für  das  Erntejahr  1880.

 

Der  Tabackhändler/Tabackfabrikant  Herr  Cark  Schulle  zu  Trier,  welcher  erklärt  hat,  Taback  in  anderen  Hauptamtsbezirken

  erwerben  und  Kredit  für  die  Tabackgewichtssteuer  in  Anspruch  nehmen  zu  wollen,  hat  dem  unterzeichneten
  Bauptamte  für  den  ihm  hiernach  zu  bewilligenden  Kredit  im  Gesammtbetrage  von  59  000  M

in  Worten  Mark  Sicherheit  bestellt.
Innerhalb  dieses  Betrages  können  die  zuständigen  Steuerhebestellen

 

...................--dem

  besonders  bevollmächtigten  Vertreter  Herrn  Richara  Oppenhein
nach  Maßgabe  der  Vorschriften  des  Tabacksteuer-Kredit-Regulativs  Tabackgewichtssteuer  kreditiren.
Dieses  Certifikat  besteht  aus  vien  Blättern,  welche  mit  dem  Namenszeichen  des  Erstunterzeichneten

versehen  und  mit  einer  auf  dem  Titelblatt  mit  dem  Siegel  des  unterzeichneten  Hauptamtes  belegten  Schnur
durchzogen  sind.

Trier,  den  23.  Januar  1880.
Kõnigliches  Haupt-Steuer-Amt.

(Amtsstempel.)  (Unterschriften.)
Fromm.  Kayser,  Jansen,
Obermspettor.  Haupfamfs-Rendant.  Haupftamts-Kontfrokör.

Mit  diesem  Tabacksteuer-Kredit  -Certifikat  übernehme  ich  die  aus  dem  Regulativ,  betreffend  die
Kreditirung  der  Tabackgewichtssteuer,  sich  ergebenden  Verpflichtungen.

Trier,  den  23.  Januar  1881.

(Unterschrift  des  Geschäfts-Inhabers.)
Carl  Schultz.

Mein  obengenannter  Prokurist  Herr-·...  ..................  wird-zeichnen-Unterschrift)


Mein  obengenannter,  besonders  bevollmächtigter  Vertreter  Herr  Kichard  Oppenheim  wird  zeichnen:
(Unterschrift.)

Fur  Carl  Schultz
Richard  Oppenheim.

 

67
        <pb n="492" />
                                                  —  472  —

Auschrei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Carl  Schultz  zu Trier  -
Der  Tabackfabrikant  Herr  Cark  Schultz  zu  Trier  hat  auf  dieses  Kredit-Benennung

S  der  Hauptamt,  Kreditirter
r  Steuer-  welchem  die
hebestelle,  Steuer-  Steuerbetrag
-  bei  welcher  hebestelle
—  ie  Steuer  i
kreditirt  zugetheil  in  Worten,
worden  ist.  ist.
Mark.
1.  2.  3.  4.  5.
J.  Speyer  Ludwigshafen]  1476  Eintausend Vierhundert Sechs und siebzig
2.  Mannheim  Mannheim  2587                                                                                  Zweitausend Fünfhundert Sieben und achtzig 
3.  Schwedt  Prenzlau  3500  Dreitausend Fünfhundert Mark
        <pb n="493" />
                                                        —  473 —                                                                          bungen.

Certifikat  die  nachstehend  verzeichneten  Tabacksteuerbeträge  kreditirt  erhalten.

    

 

 

Der  kreditirte  Betrag

 

 

 

Unterschrift

ist  gebucht  im  Einnahmeist

  gebucht    des  Bemerkungen.

Journal  Hebebeamten.
Quartal  Nummer
6.  I  7.  8.  9.

IV.  80.  27.  Krause,  Zollverwalter.

I.  81.  41.  Ullrich,  Hauptamtsverwalter.

JI  81.  15.  Kũsell,  Steuereinnehmer.

 

 

 

67*
        <pb n="494" />
                                                         —  474  —

                                           Anleitung.

  1 . Derjenige,  auf  welchen  das  Certifikat  lautet,  haftet  der  Steuerbehörde  für  jeden  Mißbrauch,
welcher  mit  dem  Certifikat,  auch  ohne  sein  Verschulden,  getrieben  wird.  Im  Fall  der  Zurücknahme
  einer  Prokura  oder  sonstigen  Vollmacht  haftet  der  Kreditnehmer  für  die  von  seinem  bisherigen
  Vertreter  mit  dem  Kredit-Certifikat  etwa  getriebenen  Mißbräuche  selbst  dann,  wenn  die
Aufhebung  des  Vertretungsverhältnisses  zu  dem  Handelsregister  angemeldet  und  von  dem  Gerichte
bekannt  gemacht  worden  ist.

2. Die  Steuerhebestelle,  bei  welcher  ein  Kredit  auf  Grund  des  Certifikats  in  Anspruch  genommen
wird,  ist  befugt,  aber  nicht  verpflichtet,  die  Legitimation  des  Inhabers  des  Certifikats  zu  prüfen.

3. Die  dem  Ausfertigungsamte  bestellte  Sicherheit  kann  erst  nach  Rückgabe  des  Certifikats  aufgehoben
werden,  sofern  alsdann  die  ordnungsmäßige  Abwickelung  der  auf  Grund  des  Certifikats  gewährten
Steuerkredite  durch  Vorlegung  der  mit  Ouittung  versehenen  Kredit-Anerkenntnisse  nachgewiesen  wird.
        <pb n="495" />
                                                —  475  —

Muster  b

(zu  §.  4).
Haupt-Stauer-Amt  Trier.

            Tabacksteuer-Kredit-Certifikat-Ausfertigungsregister

                                    für  das  Erntejahr  1880.

 

Enthält  vier  Blätter.  Geführt  von  Jansen
(L.  S.)  Der  Obermspektor  (Amtskarakter.)

Fromm.  Hauptamts-Kontrolõr.
        <pb n="496" />
                                                  —  476  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag  Hierauf  Die
-  i  Betrag,  Nach  Ein-8
  Tag der Ausstellung  Des  Kreditnehmers Betrag über      sind  angeschrieben  6  Benachrichtigung  h  Eiu-2
  des  welchen  das  über  die  #uittirten  An-  Be—
aback-  erfolgte  erkenntnisse  e-S
  Taback-  steuer-  bei  der  Einzäh.  u.  des  Kreditsteuer-=
  Vor-  Zu=  Wohn-Kreiit-  de  lung  des  Certifitats  ist  merkungen.
E  Kredit-  Certifikat  am  Betrag  Steuerhebe-  Kredits  ist  die  Sicherheit
Certi=  name.  name.  ort.utl  stlew  eingegan.,  bufgezobn
3  en  am
*  fikats.  Mark.  Mark.  *
1.  2.  3.  4  65.  16.  7.  8.  9.  10.  II.  12.
1881.  J.  16881.  1881.
7  4.23s7.  Karl  Schultz  22e60002%  7  4  Speyer  670  1881
25/44  26587  Mannheim  9/10.  15/77
2%  500  Schwedt  670.  17.
1881.  1867.
71  3S.23/7.  desgleichen  70004/2  2  930  Benfeld  17/70.
7/2..  900  Schlettstadt 20/10.  18987
73.  100  Illkirch  21/10.  4/77.
2613.  1770  Hagenau:2/70.
1881.  1881.
7  C.29|  desgleichen  9000  21/4.  6000  Neumarkt  30s9.  7/77.
1881.  1881.
2.251.  Paul  Krause  Bonn 000  Worms  3/70.  1881
10/4%  2  600  Kaiserslautern  70/77.
        <pb n="497" />
                                           —  477  —

Muster  c
(zu  §.  6).

Benachrichtigung.

In  dem  Tabacksteuer-Kredit-Certifikat  Nr.  1  4.  des  Königl.  preussischen  Haupt-Steuer-Amts  zu  Trier  vom
23.  Januar  1881,  lautend  über  8  000  Mark,  worin  bereits  als  kreditirt  bezeichnet  waren  1  476  Mark,  ist
dem  Herrn  Cark  Schultz  heute  von  der  unterzeichneten  Steuerhebestelle  weiter  der  Betrag  von  2  587  M  in
Worten  Zuweitausend  FPünfhundert  Sieben  und  achtaig  Mark  angeschrieben  worden.

Mannheim,  den  28ten  April  1881.

Grossherzoglich  badisches  Haupt-Zoll-Amt.

(Amtsstempel.)  (Unterschriften.)
Leo,  Ullrich,  Froelich,
Oberinspektor.  Hauptamtsverwalter.  Hauptamts-Kontrolör.

Eingegangen:  am  25.  April  1861.
        <pb n="498" />
                                                 —  478  —

Muster  d
(zu  §.  7).
Einnahme-Journal  Nr.  47.  Kredit-Journal  Nr.  4.
.  Konto  2.
Kredit-Handbuch  Nr.  1.

                                      Kredit-Anerkenntniß.

Der  Unterzeichnete  erkennt  hierdurch  an,  daß  ihm  an  Tabackgewichtssteuer  auf  Grund  des  Certifikats  Nr.  1.A,
ausgestellt  von  dem  Haupt-Steu#er-Amt  Trier  unter  dem  23.  April  1881  der  Betrag  von  2  587 M  in
Worten  Zweifausend  Füunfhundert  Sieben  und  achtzig  Mark  kreditirt  worden  und  verpflichtet  sich,  diesen
Betrag,  sobald  solcher  eingefordert  werden  wird,  sofort,  sonst  aber  spätestens  bis  zum  15.  Oktober  1881  bei
dem  Haupt-Zoll-Amte  zu  Mannheim  einzuzahlen.

Mannheim,  den  25ten  April  1881.

(Unterschrift  des  Kreditnehmers.)

                             Für  Carl  Schultz
                                 Richard  Oppeneheim.

 

                                                   Quittung.

Die  heute  erfolgte  Einzahlung  vorstehenden  Betrages  wird  bescheinigt.
Manmeim,  den  2ten  Oktober  1881.

Grossherzoglich  badisches  Haupt-Zoll-Amt.

(Amtsstempel.)  (Unterschriften.)
Ullrich,  Froelich,
Hauptamtsverwalter.  Hauptamts-Kontrolör.
        <pb n="499" />
                                                  —  479  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  12.  Juni  d.  J.  beschlossen,  die  Tara  für  Fleischextrakt  (Nr.  258  1
des  Zolltarifs)  in  Fässern  und  Kisten  von  16  Prozent  auf  24  Prozent  des  Bruttogewichts  zu  erhöhen.

 

Der  Bundesrath  hat  der  Zollabfertigungsstelle  auf  dem  Bahnhofe  zu  Altona  die  Befugniß  zur  Abfertigung
der  unter  die  Nr.  2c  1—3  und  22  a  und  b  des  Zolltarifs  fallenden  Waaren  zu  anderen  als  den  höchsten
Zollsätzen  verliehen.“)

 

Den  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Neumühlen  im  Hauptamtsbezirke  Kiel  ist  die  Befugniß
beigelegt  worden,  Begleitscheine  I.  in  Bezug  auf  die  einem  nicht  höheren  Zoll  als  60 M  für  100  kg  unterliegenden
  Gegenstände  ohne  Beschränkung  des  Zollwerthes  zu  erledigen,  sowie  Begleitscheine  I.  über  Gegenstände
  der  Nr.  9  und  Nr.  25  q  2  des  Zolltarifs  ohne  Beschränkung  auszufertigen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Halbstadt  im  Hauptamtsbezirke  Liebau  ist  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  beigelegt  worden.

 

Im  Bezirke  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamtes  Malmedy  ist

1.  den  Nebenzollämtern  II.  zu  Maldingen,  Necht,  Warschbrück  und  Rothwasser  unbeschränkte
Abfertigungsbefugniß  für  Getreide  und  Mehl  der  Position  25  q  2  des  Zolltarifs;

2.  den  Nebenzollämtern  II.  zu  Maldingen,  Recht  und  Rothwasser  die  Befugniß  zur  Abfertigung
  von  Branntwein,  Wein  in  Flaschen  und  rohem  Kaffee  in  Mengen  bis  zu  100  kg;

3.  dem  Nebenzollamte  II.  zu  Rothwasser  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Alaun,  Chlorkalk,
zubereitetem  Fleisch,  Kochsalz  und  Petroleum  in  Mengen,  welche  für  die  ganze  Waarenladung
einem  Eingangszoll  bis  zu  200  M  unterliegen,

beigelegt  worden.

 

In  Freising,  Hauptzollamts-Bezirkes  München,  ist  eine  mit  der  Königlich  bayerischen  Aufschlag-Einnehmerei
dortselbst  verbundene  Uebergangsstelle  errichtet  und  derselben  die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen
  über  Bier  ertheilt  worden.

 

Infolge  der  Betriebseröffnung  der  Bahnstrecke  Murrhardt  —  Gaildorf  sind  an  den  Stationen  Fornsbach
und  Fichtenberg  im  Königreich  Württemberg  zur  Kontrolirung  der  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen
Gegenstände,  welche  im  Verkehr  mit  anderen  Bundesstaaten  einer  inneren  Steuer  oder  Uebergangesteuer
unterliegen,  Grenzsteuerämter  errichtet  worden.

Der  Herzoglich  sächsischen  Amts-Einnahme  zu  Königsberg  wird  mit  dem  1.  Juli  d.  J.  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Uebergangescheinen  über  Branntwein  beigelegt.  Die  für  das  Herzogliche  Amt  Königsberg
bestimmten  Branntweinsendungen,  welche  von  Orten  außerhalb  Bayerns  dahin  eingeführt  werden,  sind  von
W  Zeitpunke  ab  zur  Erledigung  der  betreffenden  Uebergangsscheine  der  gedachten  Amts-Einnahme  vorzuführen.


 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1879  S.  829.

 

68
        <pb n="500" />
                                                      —  480  —

                                          4.  Justiz-Wesen.

 

Im  Einverständnisse  mit  dem  Reichs-Justizamt  sind  von  dem  Königlich  preußischen,  dem  Königlich
bayerischen,  Königlich  württembergischen  und  Königlich  sächsischen  Kriegsminister  für  den  Bereich  der  bezüglichen
  Heereskontingente,  sowie  von  dem  Chef  der  Kaiserlichen  Admiralität  für  den  Bereich  der  Kaiserlichen
Marine  die  aus  der  nachstehenden  Zusammenstellung  ersichtlichen

Bestimmungen,

betreffend  die  Feststellung  des  Begriffs  „Militärbehörde“  im  Sinne  der  bezüglichen  Vorschriften  der
Civilprozeßordnung  und  der  Strafprozeßordnung,

getroffen  worden:

 

 

Gesetzesvorschrift.

Unter  „Militärbehörde“"  ist  zu  verstehen:

a.  für  die  Armee.

b.  für  die  Kaiserliche  Marine.

 

I.
§.  343  der  Civ.  Pr.  O.,  §.  48
Abs.  2  der  Str.  Pr.  O.

„Die  Ladung  einer  dem
aktiven  Heere  oder  der  aktiven
Marine  angehörenden  Person
des  Soldatenstand  es  als
Zeuge  erfolgt  durch  Ersuchen
der  Militärbehörde.“

 

Zu  I.

1.  In  Ansehung  derjenigen  Offiziere
und  im  Offizierrange  stehenden
Militärärzte,  welche  im  Verbande
eines  Regiments  oder  selbständigen
  Bataillons  2c.  stehen,  der
Kommandeur  dieses  Regiments
bezw.  selbständigen  Bataillons  etc.;

2.  in  Ansehung  aller  übrigen  Offiziere
  und  im  Offizierrange  stehenden
  Militärärzte  der  zunächst
vorgesetzte  Militärbefehlshaber,
bezw.  wenn  sie  einem  solchen
nicht  unterstellt  sind,  das  Kriegsministerium;


3.  in  Ansehung  der  Unteroffiziere,
der  im  Unteroffizierrange  stehenden
  Militärärzte  und  der  Gemeinen
  der  Chef  der  zunächst  vorgesetzten
  Kommandobehörde  (Chef
der  Kompagnie,  Eskadron,  Batterie
  u.  s.  w.)  (vgl.  §.  158  der
C.  P.  O.).

 

Zu  I.

1.  In  Ansehung  derjenigen  Offiziere
und  im  Offizierrange  stehenden
Personen  des  Soldatenstandes,)
welche  im  Verbande  einer  Division,
  der  Schiffsjungen-Abtheilung
oder  des  Seebataillons  stehen
oder  welche  zur  Besatzung  eines
in  Dienst  gestellten  Schiffes  oder
Fahrzeuges  gehören,  der  Kommandeur
  des  betreffenden  Marinetheils
resp.  der  Kommandant  des  betreffenden
  Schiffes  oder  Fahrzeuges;

2.  in  Ansehung  aller  übrigen  Offiziere
  und  im  Offizierrange  stehenden
  Personen  des  Soldatenstandes
der  zunächst  vorgesetzte  Befehlshaber;


3.  in  Ansehung  der  Unteroffiziere,“)
der  im  Unteroffizierrange  stehenden
  Militärärzte  und  der  Gemeinen
  der  Befehlshaber  der  zunächst
vorgesetzten  Marinebehörde  (Abtheilung,
  Kompagnie,  Schiff  oder
Fahrzeug,  Vorstand  der  technischen
Behörde  u.  s.  w.).

 

*)  Mitglieder  des  Sanitäts-  Offizier-Korps,
  des  Maschinen=  und  Torpeder--  Ingenieur-Korps.


**  )  einschließlich  der  Deckoffiziere.
        <pb n="501" />
                                                  —  481  — 

 

 

Gesetzesvorschrift.

Unter  „Militärbehörde“  ist  zu  verstehen:

a.  für  die  Armee.

b.  für  die  Kaiserliche  Marine.

 

II.

§.  345  letzter  Absatz  der  C.  P.  O.,
§.  50  letzter  Absatz  der  St.  P.  O.,
welche  bestimmen,  daß  die  Vorführung
  einer,  als  Zeuge  ordnungsmäßig
  geladenen,  aber  nicht  erschienenen,
  dem  aktiven  Heere  oder
der  aktiven  Marine  angehörenden
Militärperson  durch  Ersuchen
der  Militärbehörde  erfolgt.

 

Zu  II.

1.  In  Betreff  derjenigen  Offiziere,
im  Offizierrange  stehenden  Militärärzte
  und  oberen  Militärbeamten,
  welche  im  Verbande  eines
Regiments  oder  selbständigen
Bataillons  rc.  stehen,  der  Kommandeur
  dieses  Regiments  bezw.
selbständigen  Bataillons  rc;

2.  in  Betreff  aller  übrigen  Offiziere,
im  Offizierrange  stehenden  Militärärzte
  und  oberen  Militärbeamten
  —  von  letzteren  die  unter
3  aufgeführten  ausgenommen  —,
sowie  hinsichtlich  der  sämmtlichen
unteren  Militärbeamten  der  zunächst
  vorgesetzte  Militärbefehlshaber,)
  bezüglich  jedoch  derjenigen
Offiziere,  welche  einem  Militärbefehlshaber
  nicht  unterstellt  sind,
das  Kriegsministerium;

3.  in  Betreff  derjenigen  oberen  Militärbeamten,

  welche  nur  den
ihnen  vorgesetzten  höheren  Beamten,
  bezw.  Verwaltungsbehörden
  untergeordnet  sind,  der  zunächst
  vorgesetzte  höhere  Beamte
bezw.  die  zunächst  vorgesetzte  Verwaltungsbehörde;


4.  in  Betreff  der  Unteroffiziere,  der
im  Unteroffizierrange  stehenden
Militärärzte  und  der  Gemeinen
wie  zu  1  3.  ·

(Vorstehende  Festsetzungen  finden
für  die  nach  §.  104  der  Konkursordnung
  der  „Dienstbehörde  des
Gemeinschuldners“  zu  machende
Mittheilung,  sofern  jene  Behörde
eine  Militärbehörde  ist,  gleichmäßig
  Anwendung).

 

*)  Bei  den  militärärztlichen  Bildungsanstalten
  der  Direktor.

 

Zu  III.
1.

In  Betreff  derjenigen  Offiziere,
im  Offizierrange  stehenden  Personen
  des  Soldatenstandes  und
Militärbeamten,  welche  im  Verbande
  einer  Division,  der  Schiffsjungen-Abtheilung
  oder  des  Seebataillons
  stehen,  oder  welche  zur
Besatzung  eines  in  Dienst  gestellten
  Schiffes  oder  Fahrzeuges
gehören,  der  Kommandeur  des
betreffenden  Marinetheils  bezw.
der  Kommandant  des  betreffenden
Schiffes  oder  Fahrzeuges;

in  Betreff  aller  übrigen  Offiziere,
im  Offizierrange  stehenden  Personen
  des  Soldatenstandes  und
Militärbeamten  —  von  letzteren
die  unter  3  aufgeführten  ausgenommen
  —  der  zunächst  vorgesetzte
  Befehlshaber;")

in  Betreff  derjenigen  Militärbeamten,
  welche  nur  den  ihnen  vorgesetzten
  höheren  Beamten  bezw.
Verwaltungsbehörden  untergeordnet
  sind,  der  zunächst  vorgesetzte
Beamte  bezw.  die  zunächst  vorgesetzte
  Verwaltungsbehörde;

in  Betreff  der  Unteroffiziere,  der
im  Unteroffizierrange  stehenden
Militärärzte  und  der  Gemeinen
wie  zu  1  3.

(Vorstehende  Festsetzungen  finden
für  die  nach  8.  104  der  Konkursordnung
  der  „Dienstbehörde  des
Gemeinschuldners"  zu  machende
Mittheilung,  sofern  jene  Behörde
eine  Militärbehörde  ist,  gleichmäßig
  Anwendung.)

*)  Bei  den  militärischen  Bildungsanstalten
der  Marine  der  Direktor,  bei  den  Werften
der  Ober-Werftdirektor.

68*
        <pb n="502" />
                                                   —  482  — 

 

 

 

 

Gesetzesvorschrift.

—  —

Unter  „Militärbehörde“  ist  zu  verstehen:

a.  für  die  Armee.

b.  für  die  Kaiserliche  Marine.

 

III.

§.  673  der  C.  P.  O.
„Gegen  eine  dem  aktiven
Heere  oder  der  aktiven  Marine
  angehörende  Militärperson
darf  die  Zwangsvollstreckung
erst  beginnen,  nachdem  von  derselben
  die  vorgesetzte  Militärbehörde
  Anzeige  erhalten  hat.“
„Dem  Gläubiger  ist  auf
Verlangen  der  Empfang  der
Anzeige  von  der  Militärbehörde
  zu  bescheinigen.“

§.  699  Abs.  1  der  C.  P.  O.

„Soll  die  Zwangsvollstreckung
  gegen  eine  dem  aktiven
  Heere  oder  der  aktiven
Marine  angehörende  Person
des  Soldatenstandes  in
Kasernen  und  anderen
militärischen  Dienstgebäuden
  oder  auf  Kriegsfahrzeugen
  erfolgen,  so  hat  auf
Antrag  des  Gläubigers  das
Vollstreckungsgericht  die  zuständige
  Militärbehörde  um
die  Zwangsvollstreckung  zu  ersuchen."“


5.  793  der  C.  P.  O.

„Soll  die  Haft“  (wegen
Nichterscheinens  zur  Leistung
des  Offenbarungseides  oder
unbegründeter  Verweigerung
desselben)  „gegen  eine  dem  aktiven
  Heere  oder  der  aktiven
Marine  angehörende  Militärperson
  vollstreckt  werden,
so  hat  das  Gericht  die  vorgesetzte
  Militärbehörde  um  die
Vollstreckung  zu  ersuchen.“

 

Zu  lIlI.
Wie  zu  II.

Zu  IV.

1.  Hinsichtlich  solcher  Dienstgebäude,
welche  ausschließlich  einem  Truppentheile
  oder  einer,  einem  militärischen
  Chef  unterstellten  Anstalt
  zur  Benutzung  überwiesen
sind,  der  betreffende  Kommandeur
bezw.  militärische  Chef;

2.  hinsichtlich  der  übrigen  Dienstgebäude
  der  Gouverneur,  Kommandant
  oder  Garnisonälteste  des
Garnisonortes.

Zu  V.

Derjenige  Militärbefehlshaber,
welchem  über  die  betreffende  Militärperson
  die  Gerichtsbarkeit  und,  wenn
die  Militärperson  zu  den  Unteroffizieren
  oder  Gemeinen  gehört,  die
niedere  Gerichtsbarkeit  zusteht;

in  Bayern  derjenige  Kommandant,
  welcher  Vorstand  des  gegen  die
betreffende  Militärperson  zuständigen
Militär-Untergerichts  ist;

in  Württemberg  derjenige  Militärbefehlshaber,
  welchem  über  die

 

Zu  III.
Wie  zu  II.

Zu  IV.

1.  Hinsichtlich  solcher  Dienstgebäude,
welche  ausschließlich  einem  Marinetheile
  oder  einer,  einem  militärischen
  Chef  unterstellten  Anstalt
  zur  Benutzung  überwiesen
sind,  der  betreffende  Kommandeur
bezw.  militärische  Chef;

2.  hinsichtlich  der  übrigen  Dienstgebäude
  der  Marine-Stations-Chef,
  Kommandant  oder  Garnisonälteste;


3.hinsichtlich  der  in  Dienst  gestellten
Schiffe  und  Fahrzeuge  der  Kommandant,
  hinsichtlich  der  nicht  in
Dienst  gestellten  der  Ober-Werftdirektor.


Zu  V.

Derjenige  Befehlshaber,  welchem
über  die  betreffende  Militärperson  die
Gerichtsbarkeit  und,  wenn  die  Militärperson
  zu  den  Unteroffizieren  oder
Gemeinen  gehört,  die  niedere  Gerichtsbarkeit
  zusteht.
        <pb n="503" />
                                               —  483  —

Unter  „Militärbehörde“  ist  zu  verstehen:

 

Gesetzesvorschrift.
a.  für  die  Armee.  b.  für  die  Kaiserliche  Marine.
betreffende  Militärp  erson  die  Gerichtsbarkeit
  zusteht.
VI.  Zu  VI.  Zu  VI.
§§  98  Abs.  4,  105  Abs.  4  Wie  zu  IV.  Wie  zu  IV.

der  Str.  P.  O.

„Beschlagnahmen  und
Durchsuchungen  in  militärischen
  Dienstgebäuden,  zu
welchen  auch  Kriegsfahrzeuge
gehören,  erfolgen  durch  Ersuchen
  der  Militärbehörde  und
auf  Verlangen  der  Ciovilbehörde
  (Richter,  Staatsanwalt)
unter  deren  Mitwirkung

 

 

 

                                  5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                    Bekanntmachung,
                                     betreffend

Aenderung  und  Ergänzung  der  Bestimmungen  im  Abschnitt  II b.  der  Signal-Ordnung
                             für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.  «

 

Auf  Grund  der  Artikel  42  und  43  der  Reichs-Verfassung  hat  der  Bundesrath  nachstehende  Aenderung  und
Ergänzung  der  Signal-Ordnung  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  (Bekanntmachungen  vom  4.  Januar  1875
—  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  73  —  und  vom  12.  Juni  1878  —  Central-Blatt  für  das
Deutsche  Reich  S.  363  —)  in  Bezug  auf  den  Abschnitt  II  b  beschlossen:
                                                           I.
In  die  Bestimmung  unter  Nr.  15  wird  statt  der  Worte  —  „In  einer  Entfernung  von  600  bis
1000  m“  —  gesetzt  —  „In  angemessener  Entfernung  —.“
                                                           II.
        Hinter  Nr.  15  wird  Folgendes  eingeschaltet:
Wo  es  für  nothwendig  erachtet  wird,  die  Ablenkung  der  Züge  vom  durchgehenden  Geleise  durch
Signale  am  optischen  Telegraphen  kenn  tlich  zu  machen,  gelten  folgende  Bestimmungen:
        <pb n="504" />
                                                  —  484  —

1.  Die  Ablenkung  in  ein  abzweigendes  Geleis  ist  stets  an  demselben  Telegraphenmast  zu  signalisiren,
an  welchem  sich  das  Signal  für  das  Verbleiben  im  durchgehenden  Geleise  befindet.
2.  Die  Anwendung  von  Bahnhofs-Ausfahrtssignalen  ist  gestattet;  in  der  Regel  sind  dieselben  vor

dem  zu  deckenden  Punkte  aufzustellen.

In  Ausnahmefällen  können  die  Signalzeichen  für  die

Ausfahrt  an  einem  und  demselben  Telegraphenmaste  mit  den  Signalzeichen  für  die  Einfahrt  angebracht
  werden,  sofern  ihre  Erkennung  dem  verantwortlichen  Stationsbeamten  direkt  möglich  ist,
oder  durch  Nachahmungssignale  möglich  gemacht  wird.
3.  Die  Signale  sind,  in  der  Richtung  des  fahrenden  Zuges  gesehen,  folgende:

                                      A.  Einfahrt  ist  gesperrt.
Für  das  durchgehende  und  das  abzweigende  Geleis  (Ablenkung)

bei  Tage:

Der  obere  Telegraphenarm  muß
nach  rechts  wagerecht  gestellt  sein.

 

 

 

—  —

                                               B.  Einfahrt  ist  frei.
a.  Für  das  durchgehende  Geleis  (Hauptgeleis)

bei  Tage:
Der  obere  Telegraphenarm  muß
schräg  rechts  nach  oben  gerichtet  sein
(unter  einem  Winkel  von  etwa  450).

 

 

bei  Dunkelheit:

Die  obere  Signallaterne  am  Telegraphenmaste
  zeigt  nach  Außen  rothes
Licht  und  nach  Innen  (dem  Bahnhofe
zugekehrt)  grünes  Licht.  (Die  andere
Signallaterne  zeigt  kein  Licht.)

bei  Dunkelheit:

Die  obere  Signallaterne  am  Telegraphenmaste
  zeigt  nach  Außen  grünes
Licht  und  nach  Innen  (dem  Bahnhofe
zugekehrt)  weißes  Licht.  (Die  andere
Signallaterne  zeigt  kein  Licht.)

b.  Für  das  abzweigende  Geleis  (Ablenkung)

bei  Tage:
*  Beide  Telegraphenarme  müssen
schräg  rechts  nach  oben  gerichtet  sein

(unter  einem  Winkel  von  etwa  450).

 

–

 

“

 

.

bei  Dunkelheit:

Beide  Signallaternen  am  Telegraphenmaste
  zeigen  nach  Außen
grünes  Licht  und  nach  Innen  (dem
Bahnhofe  zugekehrt)  weißes  Licht.
        <pb n="505" />
                                                              —  485 —                                                                                                             C.  Ausfahrt  ist  gesperrt.

Für  das  durchgehende  und  das  abzweigende

bei  Tage:

Der  obere  Telegraphenarm  muß
nach  rechts  wagerecht  gestellt  sein.

 

   

—  —
—  —  —

                                  D.  Ausfahrt  ist  frei.
a.  Für  das  durchgehende  Geleis  (Hauptgeleis)

bei  Tage:

Der  obere  Telegraphenarm  muß
schräg  rechts  nach  oben  gerichtet  sein
(unter  einem  Winkel  von  etwa  450).

 

*

     

Geleis  (Ablenkung)

bei  Dunkelheit:

Die  obere  Signallaterne  am  Telegraphenmaste
  zeigt  nach  Innen  (dem
Bahnhofe  zugekehrt)  rothes  Licht  und
nach  Außen  (der  freien  Bahnstrecke  zugekehrt)
  weißes  Licht.  (Die  andere
Signallaterne  zeigt  kein  Licht.)

bei  Dunkelheit:

Die  obere  Signallaterne  am
Telegraphenmaste  zeigt  nach  Innen
(dem  Bahnhofe  zugekehrt)  weißes
Licht  und  nach  Außen  ist  dieselbe  geblendet.
  (Die  andere  Signallaterne
zeigt  kein  Licht.)

b.  Für  das  abzweigende  Geleis  (Ablenkung)

bei  Tage:

Beide  Telegraphenarme  müssen
schräg  rechts  nach  oben  gerichtet
sein  (unter  einem  Winkel  von  etwa
45° ).

 

 

 

 

 

bei  Dunkelheit:

Beide  Signallaternen  am  Telegraphenmaste
  zeigen  nach  Innen  (dem
Bahnhofe  zugekehrt)  weißes  Licht
und  nach  Außen  sind  dieselben  geblendet.


Die  Herstellung  hiervon  abweichender  Signale  am  Telegraphenmast  für  die  Einfahrt  oder  die  Ausfahrt
  ist  nur  mit  Genehmigung  der  zuständigen  Landesbehörde  unter  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amtes

  im  Einzelfalle  zulässig.

                                                  III.

Die  Bestimmungen  unter  I  und  II  treten  mit  dem  1.  Oktober  1880  in  Kraft.
·  Insofern  auf  einzelnen  Bahnen  die  Einführung  der  durch  vorstehende  Bestimmungen  angeordneten
Signalvorrichtungen  ohne  besondere  Schwierigkeiten  bis  zum  vorgedachten  Termin  nicht  zu  bewirken  ist,
können  für  deren  Ausführung  von  der  betreffenden  Landesregierung  mit  Zustimmung  des  Reichs-Eisenbahn-Amtes

  angemessene  Fristen  bewilligt  werden.
        <pb n="506" />
                                                    —  486  —

Die  von  den  Aufsichtsbehörden  oder  Eisenbahn-Verwaltungen  erlassenen  Ausführungsbestimmungen
sind  dem  Reichs-Eisenbahn-Amt  mitzutheilen.
Berlin,  den  20.  Juni  1880.  Der  Reichskanzler.

                                   v.  Bismarck.

 

                                        Reichs-Eisenbahn-Amt.

Dee  Bahnstrecke  Bismarck  i./W.  —  Winterswyk,  welche  nach  der  Bekanntmachung  vom  16.  d.  M.“)
am  15.  ejusd.  eröffnet  werden  sollte,  ist  erst  am  21.  d.  M.  dem  Verkehr  übergeben.

An  diesem  Tage  ist  auch  die  an  erstere  anschließende,  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige
Bahnstrecke  Bismarck  i./W.  —  Essen,  14,3  km  lang,  für  den  Personen-,  Gepäck=  und  Privatdepeschen-Verkehr
  zur  Eröffnung  gekommen.

Berlin,  den  22.  Juni  1880.

 

Die  10,8  km  lange  Schlußstrecke  der  Feldabahn  von  Dermbach  nach  Kaltennordheim  mit  den  Stationen
Zella  und  Kaltennordheim  wird  am  25.  d.  M.  für  den  Güterverkehr  und  am  1.  Juli  d.  J.  für  den  Personenverkehr
  eröffnet  werden.  —
Berlin,  den  23.  Juni  1880.
                                In  Vertretung:  Körte.

 

                                          6.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Lübeck  wird  am  6.  Juli  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

In  Apenrade  wird  am  20.  Juli  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große
Fahrt  begonnen  werden.

 

                                          7.  Konsulat-Wesen.

 Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Roll  in  Kustendje  ist  gestorben.

 

Dem  zum  General-Konsul  ernannten  bisherigen  großbritannischen  Konsul  in  Hamburg,  Herrn  Annesley,
ist  in  seiner  neuen  Eigenschaft  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.  Als  Amtsbezirk  ist  ihm
zugewiesen:  Stadt  und  Gebiet  von  Hamburg,  die  Provinz  Schleswig-Holstein  mit  Lauenburg,  die  Großherzogthümer
  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz,  Stadt  und  Gebiet  von  Lübeck,  sowie  alle  am  linken
Ufer  der  Elbe  belegenen  Häfen  und  Plätze  der  Provinz  Hannover  bis  einschließlich  Harburg.

Gleichzeitig  ist  dem  großbritannischen  Konsul  in  Bremen,  Herrn  Ward,  ein  neuer  Amtsbezirk  zugetheilt;
  derselbe  umfaßt  Stadt  und  Gebiet  von  Bremen,  das  Großherzogthum  Oldenburg,  den  Distrikt  von
Wilhelmshaven,  die  Provinz  Hannover  mit  Ausnahme  der  Häfen  und  Plätze  am  linken  Ufer  der  Elbe  bis
zur  Stadt  Harburg  einschließlich,  das  Herzogthum  Braunschweig  und  die  Fürstenthümer  Schaumburg-Lippe,
Lippe-Detmold,  Waldeck  und  Pyrmont.

 

*)  Central-Blatt  Seite  462.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="507" />
                                              Central-Blatt

                                              für  das

                                      Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben

 

                                                 im

—  ——.                      Reichsamt des Innern—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VIII.  Jahrgang.  Nr.  27.

 

Berlin,  Freitag,  den  2.  Juli  1880.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  3.  Eisenbahn-Wesen:  Neubezeichnung  einer  Eisenbahnvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  487  Station  489

2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Dispensation  von  der  4.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilungen  490
thierärztlichen  Prüfung  ....  489

 

                              1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

                       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
—  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
                    a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Johann  Jakob  Ha-2  Jahre,  geboren  undswwiederholte  Hehlerei,  Königlich  sächsische  5.  Mai
nisch,  Pfandleiher,  ortsangehörig  zu  Weigs-  Kreishauptmann-  d.  J.
dorf,  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,

 

 

 

 

                      b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Adolf  Hortig,  sgeboren  am  17.  JunisLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußisches  27.  Mai
Bäckergeselle,  1859  zu  Auscha,  orts=  teln,  Polizei-Präsidium  zu  d.  J.
angehörig  zu  Prausse,  Berlin,

Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,


 

 

 

 

69
        <pb n="508" />
                                                      —  488  — 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  3  Grund  Behörde,  welche  die  Datmm  des

7  —  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

3.  Anton  Josef  Pech,  geboren  1843  und  orts-Landstreichen  und  Bet--Königlich  preußische  15.  Juni
Reitknecht,  angehörig  zu  Jabloner,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Bezirk  Starkenbach,  Potsdam,
Böhmen,
4.  Ladislaus  Fontany,36  Jahre,  aus  Kenty,  desgleichen,  Königlich  preußische  16.  Juni
Schreiber,  Kreis  Biala,  Galizien,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Posen,  ·
5.JuliusGoldmann,17Jahre,ausPreß-deggleichen,  Königlich  preußische  15.  Juni
Klempnergeselle,  burg,  Ungarn,  Bezirksregierung  zu'd.  J.
Breslau,

6.  Franz  Andersch,54  Jahre,  aus  Biestrey  [Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  17.  Juni

ehemaliger  Lehrer,  bei  Neustadt  a.  M.,  d.  J.
Böhmen,

7.  Adolf  Nawrath,7  Jahre,  aus  Peters-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  18.  Juni

Fleischergeselle,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  teln,  d.  J.
Oesterreichisch-Schlesien,

8.  Gottfried  Isler,#  ahre,  geboren  zu  desgleichen,  Königlich  preußische  10.  Mai

Sattlergeselle,  Oberrembach,  Kanton  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Zürich,  Schweiz,  Merseburg,

9.  Meyer  Wilezinski,?4  Jahre,  aus  Wilezyn,  Landstreichen  und  Ge-Königlich  preußische  s.  Mai
Schneider  und  Gla-Russisch-Polen,  brauch  eines  falschen  Landdrostei  zu  Lüne=  d.  IJ.
ser,  Legitimationspapieres,  burg,

10.  Johann  Neumann,  30  Jahre,  aus  Georgs-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischelß.  Juni
Webergeselle,  walde,  Böhmen,  teln,  Landdrostei  zu  Stade,  d.  J.
11.  Wenzel  Göpfert,  40  Jahre,  aus  Ober-Landstreichen,  Königlich  preußische  19.  Juni
Schlosser,  Leutensdorf,  Bezirk  Bezirksregierung  zud#  J.
Brüx,  Böhmen,  Wiesbaden,
12.  Josef  Pisarik,  geboren  1862,  aus  Pol-Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  Pas-29.  Mai
Schuhmacher,  lin,  Bezirk  Klattau,  teln,  sau  in  Bayern,  d.  J.
Böhmen,
13.  Johann  Brosch,  Ka-46  W.  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  19.  Mai
minfeger,  wohnhaft  zu  Skadlovic,  Bezirksamt  Roding,  d.  J.
Bezirk  Polnä,  Kreis
Czaslau,  Böhmen,  ..  .
14. Josef Schmid, 44 Jahre, aus Eger, Landstreichen und Bet-Kömglich bayerisches 12. Juni
Tagelöhner,  Böhmen,  teln,  Brirksamt  Eschen-d.  J.
ach,
15.  Johann  Rödig,  46  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsisch  2  1.  Mai
Schmiedegeselle,  ortsangehörig  in  Koh=  und  verbotswidrige  RückKreishauptmann-  d.  J.
ling  bei  Graslitz,  Böh-  kehr  in  das  Landes=  schaft  zu  Zwickau,

 

men,

 

gebiet,
        <pb n="509" />
                                               —  489  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damm  des
—  *  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3  3.  4.  5.  6.
16.  Die  Handelsleute:
a)  Hirsch  Rubino-44  Jahre,
witz,  Landstreichen  und  Großherzoglich  badi-13.  Junie
b)  Rubin  Rubi-15  Jahre,  Betteln,  scher  Landeskommis.,d.  J.
nowitz,  aus  Krasnopote,  Kreis  sär  zu  Mannheim,
Seyny,  Russisch-Polen,
17.  Johann  Georg  Wal-28  Jahre,  geboren  und  #Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-16.  Juni
ter,  Bergmann,  ortsangehörig  zu  Hä-  präsident  zu  Kolmar,  d.  I.
ring,  Tirol,
18.  Rudolf  Suter,  30  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  ortsangehörig  zu  Gränichen,
  Kanton  Nargau,
  Schweiz,
19.  Jakob  Fehr,  Tagner,  25  Jahre,  geboren  undddesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ortsangehörig  zu  Kölliken,
  Kanton  Aargau,
Schweiz,
                                2.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

–

Den  Isidor  Felix  Tacques  zu  Amnéville  ist  auf  Grund  der  Bekanntmachung  vom  9.  Dezember  1869
(Bundes-Gesetzblatt  Seite  687)  und  des  Gesetzes  vom  15.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  350)  von
dem  Königlich  preußischen  Herrn  Minister  für  Landwirthschaft,  Domänen  und  Forsten  unter  Entbindung  von
der  im  §.  29  der  Gewerbe-Ordnung  vorgeschriebenen  thierärztlichen  Prüfung  die  Approbation  als  Thierarzt

ertheilt  worden.
Berlin,  den  25.  Juni  1880.  Der  Reichskanzler.
                                In  Vertretung:  Eck.

 

                                     3.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                      Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  an  der  Köln-Mindener  Eisenbahn  zwischen  den  Stationen  Schalke  und  Bottrop  gelegene  Station
Horst  erhält  vom  1.  Juli  d.  J.  ab  die  Bezeichnung  „Carnap“.
 Berlin,  den  27.  Juni  1880.

                           In  Vertretung:  Körte.

 

69*
        <pb n="510" />
                                                      —  490  —

                                         4.  Konsulat-Wesen.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  Herrn  Charles  Oppenheimer  als  Königlich  großbritannischen  Konsul  in  Frankfurt  a.  /M.
für  die  Provinz  Hessen-Nassau  und  das  Großherzogthum  Hessen
un
dem  Herrn  Joseph  S.  Polter  als  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Crefeld.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="511" />
        VIII.  Jahrgang.

 

 

 

                                        Central-Blatt

                                              für  das

                                         Herausgegeben                                                                                                                               im

                                      Deutsche  Reich.

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  9.  Juli  1880.

  Nr.  28.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

 

treide  etc.;  —  Transportkontrole  für  Vieh  im  Bezirk  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  491  Hauptzollamts  Breden  —  Veränderungen  im  Bestande
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Zollamtliche  Anschreibung  und  in  den  Zesugnissen  von  Zoll=  und  Steuerstellen;  —
2. Zoll und Steuer Wesen:  Gewichts  nach  Kilogrammen;  —  Statistik  der  Zoll  Entlassung  eines  Reichsbevollmächtigten  493
und  Steuer-Hinterziehungen;  —  Bestimmungen  zu  dem  |.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes;
Regulativ,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  —  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung;  —  Abänderung
zu  Gewerblichen  Zwecken  .  i  —  für  Baum  des  Verzeichnisses  der  Strandbehörden  .  501
wollengarn  un  Messingdraht;  —  Zulassung  von  Privat-  .
Transitlagern  für  Bau    und  Nutzholz;  —  desgl.  für  Ge-  4.  Konsulat-Wesen:  Ernenunggagag  502
                              1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —-  —  Ausweisung  i#n.
Z  der  Bestrafun  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                    a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Karl  Reichel,  Kut-33  Jahre  alt,  aus  Matz-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  12.  April
scher,  dorf,  Bezirk  Jägern=  und  Diebstahl  im  wie=  Bezirksregierung  zul  d.  IJ.
dorf,  Oesterreichisch=  derholten  Rückfall,  Oppeln,

Schlesien,
2.  Heinrich  Oskar  34  Jahre  alt,  geborensschwerer  Diebstahl  im  Großherzoglich  meck-21.  Juni
Klemmke,  Knecht,  in  Nesby  bei  Christian=  wiederholten  Rückfall,  lenburgstrelitzsche  d.  I.
stadt,  Schweden,  Gebrauch  eines  falschen  Landesregierung  zu
Legitimationspapieres,  Neustrelitz,

 

 

 

 

 

70
        <pb n="512" />
                                                      —  492  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  1  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des
-  L  Ausweisung  weisungs-Z
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

                    b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Andrees  Palick,28  Jahre  alt,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische44.  Mai

Klempnergeselle,  hörig  zu  Biec,  Ober=  teln,  Bezirksregierung  zud.  J.
Ungarn,  Königsberg,

4.  Abraham  Klein,  38  Jahre  alt,  aus  Wysso-desgleichen,  Königlich  preußische  29.  Juni
Seiler,  grod,  Russisch-Polen,  —  zu  d.  J.

osen,

5.  Leiser  Bilgoraj,  55  Jahre  alt,  ebendaher,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
6.  August  Schubert,  Jahre  alt,  aus  Wal-desgleichen,  Königlich  preußische  23.  Juni
Müllergeselle,  denburg,  Böhmen,  Bezirksregierung  zu|  d.  IJ.

Breslau,

7.  Franz  Pallat,29  Jahre  alt,  aus  Kras-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  24.  Juni

Seiler,  na,  Bezirk  Meseritsch,  d.  IJ.
Mähren,

8.  Ferdinand  Küchler,  61  Jahre  alt,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußische  21.  Mai
Schmied,  Tischan,  ortsangehörig  Bezirksregierung  zud.  J.

zu  Zettl  bei  Teplitz,  Liegnitz,
Böhmen,

9.  Johann  Polat-45  Jahre  alt,  aus  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  5.  Juni
scheck,  Kürschner-Drczewicek,  Bezirk  d.  I.
geselle,  Braunau,  Kreis  Königgrätz,

  Böhmen,
10.Franz  Josef  Anton/geboren  am  28.  August  desgleichen,  Königlich  preußische  19.  Juni
Lange,  Bäcker=  1863  in  Theresienstadt0  Bezirksregierung  zu/d.  I.
geselle,  ortsangehörig  zu  Dux,  Potsdam,
Böhmen,
11.Hans  Christian  Rass-geboren  am  23.  Maildesgleichen,  dieselbe  Behörde,  26.  Juni
mussen,  Töpfer!1853  in  Maribo  auf  d.  J.
geselle,  Laaland,  Dänemark,
und  daselbst  ortsangehörig,

12.  Gerhard  Alexander)30  Jahre  alt,  aus  Werth,  desgleichen,  Königlich  preußische  desgleichen.
Scheeren,  Niederlande,  Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,
13.IJohann  Gustav  Niol-26  Jahre  alt,  aus  Goth-Desgleichen,  Königlich  preußische  24.  Juni
son,  Matrose,  land,  Schweden,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Schleswig,
14.  Aaron  Svpensson,25  Jahre  alt,  aus  Wies-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  29.  Juni.
Knecht,  londa,  Kronobergelän,  d.  J.

 

Schweden,
        <pb n="513" />
                                                                — 493  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  –  —  Ausweisung  weisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Louis  Monney,  geboren  am  23.  Juli'Widerstand  gegen  die  Königlich  preußische  21.  Juni
Brauergehülfe,  1860  und  wohnhaft  zu  Staatsgewalt  und  Bet=  Landdrostei  zu  Os-D.  J.
Freiburg,  Schweiz,  teln,  nach  mehrmali=  nabrück,
ger  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
16.  Tohann  Roth,  Gla -20  Jahre  alt,  aus  Buch-Landstreichen,  Königlich  preußische  25.  Juni
ser,  holterbach,  Kanton  Bern,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Schweiz,  Wiesbaden,

17.  Ignaz  Stroß,  Fär-18  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  Königlich  bayerischesls.  April
ber,  zu  Schüttenhofen,  orts-  "  Bezirksamt  Schon=  d.  IJ.
angehörig  zu  Brandeis,  gau,

Böhmen,
18.  Wenzl  Santuc,geboren  1834,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  zu15.  Mai
3  Färbergeselle,  hörig  zu  Michovik,  Be=  teln,  Passau  in  Bayern,  b.  S.
#  zirk  Ledec,  Böhmen,
19.  Mendel  Klaß,  Zehn-65  Jahre  alt,  aus  Kol=  Landstreichen,  Betteln  Großherzoglich  badi-21.  Juni
gebotschreiber,.  no,  Kreis  Kolno,  Ruß  und  Gebrauch  eines"  scher  Landeskommis=  d.  J.
«  land,  falschen  Legitimations=  sär  zu  Mannheim,
papieres,
20.  Marcus  Gut,  Schuh-18  Jahre  alt,  geboren  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-23.  Juni
macher,  und  ortsangehörig  zu  präsident  zu  Kolmar,  d.  I.
Kyburg,  Kanton  Zürich,
Schweiz,
21.  Karl  Johann  Böh-17  Jahre  alt,  geboren  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ler,  Hafner,  und  ortsangehörig  zu
i  Wattwyl,  Kanton  Bern,
i  Schweiz,  i

 

 

 

 

                               2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Juni  d.  J.  beschlossen,  daß  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  auf  dem
gesammten  Gebiete  der  Erhebung  der  gemeinschaftlichen  indirekten  Abgaben  die  Anschreibung  der  Gewichtsmengen
  nach  Kilogrammen  und,  soweit  erforderlich,  nach  Dezimalbrüchen  eines  Kilogramms  zu  erfolgen
hat,  und  daß  bei  der  Anschreibung  der  letzteren  über  zwei  Stellen  nach  dem  Dezimalkomma  nicht  hinauszugehen

  ist.

 

70*
        <pb n="514" />
                                                     —  494  — 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  Juni  d.  J.  beschlossen,  daß  an  Stelle  der  durch  den  Bundesrathsbeschluß
  vom  7.  Dezember  1871  genehmigten  Bestimmungen,  betreffend  die  Aufstellung  der  Uebersichten
über  die  Straffälle  in  Bezug  auf  die  Zölle  und  Steuern  des  Deutschen  Reichs,  von  dem  Etatsjahre  1880/81
ab  die  nachstehenden  Bestimmungen  zu  treten  haben:

                                          Bestimmungen,
                                              betreffend

die  Aufstellung  von  Nachweisungen  der  Straffälle  in  Bezug  auf  die  Zölle  und
Steuern  des  Deutschen  Reichs.

 

                                               §.  1.

Die  Direktivbehörden  haben  für  jedes  Etatsjahr
1.  eine  Nachweisung  der  auf  die  Zölle  und  Steuern  des  Reichs  bezüglichen  Prozesse  —  Muster  1  —,
2.  eine  Nachweisung  über  Konfiskationen  von  Waaren  wegen  Zolldefraudation  —  Muster  2  —
aufzustellen  und,  erforderlichen  Falles  unter  Beifügung  geeigneter  Erläuterungen,  bis  zum  1.  Juni  des  nächstfolgenden
  Etatsjahres  an  das  Kaiserliche  statistische  Amt  einzusenden.

                                                §.  2.

Die  Muster  1  und  2  sind  auch  für  die  von  den  Hauptämtern  an  die  Direktiobehörden  zu  liefernden
Nachweisungen  maßgebend.  Um  dieselben  jedoch  zugleich  für  die  Statistik  der  Straffälle  in  Bezug  auf  die
Landessteuern  nutzbar  zu  machen,  bleibt  den  einzelnen  Bundesstaaten  überlassen,  die  dazu  erforderlichen  Erweiterungen
  des  Formulars  anzuordnen.

                                                  §.  3.

Auf  Grund  der  Nachweisungen  der  Direktiobehörden  (.  1)  hat  das  Kaiserliche  statistische  Amt  für
jedes  Etatsjahr  Zusammenstellungen  zu  fertigen  und  zu  veröffentlichen.
        <pb n="515" />
                                               —  495  —

Bezirk der  Muster  1.
zu  Einsendungstermin:  bis  zum  1.  Juni.

                                           Nachweisung

                                                  der

auf  die  Zölle  und  Steuern  des  Reichs  bezüglichen  Prozesse
                                    für  das  Etatsjahr.....

                                             Anleitung.

1.  Die  Gesammtheit  der  Verhandlungen  u.  s.  w.,  welche  zu  derselben  laufenden  Nummer  des
Prozeßregisters  gehören,  gilt  als  je  ein  Prozeß.  Jeder  Prozeß  kommt  nur  einmal  in  Rechnung.

2.  Als  erledigte  Prozesse  werden  alle  endgültig  entschiedenen  angesehen,  auch  wenn  sie  noch  nicht
vollständig  rechnungsmäßig  abgewickelt  sind.

3.  Wenn  ein  Kontravenient  in  demselben  Prozesse  zugleich  wegen  Defraudation  und  Ordnungswidrigkeit
  verurtheilt  worden  ist,  so  wird  die  Verurtheilung  ausschließlich  unter  den  Defraudationsfällen  nachgewiesen.


Dagegen  sind  die  Fälle,  in  welchen,  obschon  der  objektive  Thatbestand  einer  Defraudation  oder
Kontrebande  vorliegt,  dennoch  nur  auf  eine  Ordnungsstrafe  erkannt  ist,  nicht  in  den  Spalten  für  Defraudationen
  (4  bis  8),  sondern  in  denen  für  Ordnungswidrigkeiten  (9  und  10)  nachzuweisen.  (Vergl.  insbesondere
Vereinszollgesetz  §.  137  Abs.  2,  Gesetz  wegen  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz  §.  13  letzter  Absatz,  Gesetz,
betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks  §.  34  Abs.  3,  4,  Gesetz  wegen  Erhebung  der  Brausteuer  (§.  32.)  In
solchen  Fällen  wird  namentlich  auch  der  Betrag  der  Gefälle  in  Spalte  7  nicht  angegeben.

4.  Zum  Vordruck  der  Spalte  1  Ziffer  1  ist  in  der  Spalte  12  „Bemerkungen“  die  Zahl  der  Fälle
ersichtlich  zu  machen,  in  welchen  nach  §§.  146  und  148  des  Vereinszollgesetzes  geschärfte  Strafen  wegen  Zolldefraudation
  verhängt  worden  sind.  ·

5.  Zum  Vordruck  der  Spalte  1  Ziffer  2  sind  auch  die  auf  Grund  des  §.  4  Absatz  1  und  2  des
Gesetzes  vom  26.  Juni  1869,  die  Besteuerung  des  Zuckers  betreffend,  erfolgten  Verurtheilungen  ohne  Rücksicht
  darauf  nachzuweisen,  ob  es  sich  im  einzelnen  Falle  um  inländischen  oder  ausländischen  Zucker  handelt.
Es  werden  die  Verurtheilungen  aus  Absatz  1  und  2  des  §.  4  in  Spalte  4  und  8,  die  Verurtheilungen  aus
Absatz  3  in  Spalte  9  und  10  nachgewiesen.

6.  Zum  Vordruck  der  Spalte  1  Ziffer  4  gelten  als  Defraudationen  der  Tabacksteuer  die  in  den
§§.  32  bis  39  des  Gesetzes  vom  16.  Juli  1879,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vorgesehenen  Uebertretungen
  (vergl.  jedoch  auch  oben  Nr.  3  Abs.  2).

7.  Zum  Vordruck  der  Spalte  1  Ziffer  5  sind  die  Verurtheilungen  wegen  Uebertretung  des  Gesetzes
vom  10.  Juni  1869,  betreffend  die  Wechselstempelsteuer,  sämmtlich  als  Defraudationen  nachzuweisen.  Die
Zahl  der  Verurtheilten  wird  ausschließlich  in  Spalte  4  eingetragen.

8.  Zum  Vordruck  der  Spalte  1  Ziffer  6  sind  die  Verurtheilungen  nach  §§s.  10  bis  15  des  Gesetzes
  vom  3.  Juli  1878,  betreffend  den  Spielkartenstempel,  mit  der  aus  Nr.  3  Absatz  2  der  gegenwärtigen
Anleitung  sich  ergebenden  Beschränkung,  als  Defraudationen  anzusehen.  Doch  bleiben  die  Spalten  5  und  6
(Rückfälle)  außer  Betracht.  —
        <pb n="516" />
                                                     —  496  — 

Bezirk der

In  den  zu  Prozessen  sind  verurtheilt

 

 

                                           Nachweisung

                                                  der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                    für  der
Etatsjahr.....                                               Anleitung.  Jahre,  I.  zu  Geldstrafe,  einschließlich  der  Fälle  demnächstiger  II.  unauf
  welches  die  Verwandelung  in  Freiheitsstrafe  mittel-Nachweisun
  bar  zu
Gegenstand  ch  s  g  A.  wegen  Defraudation  B.  wegen  Frei
sich  bezieht,  1.  Zahl  der  Verur-  Ord-  heitsder
  "  theilten  2.  Betrag  ungsw  rig=  strafe  Bemerp
  ss  anhän-  5  kungen.
rozesse.  «  ,  a.«-er»  Be-  Zahl
widrigkeit  erle—  „#.  im  e.  in  binterz  der  1.  Zahl  trag  der  der
gewor=  digten  ersten  zweiten  genen  ni  der  err  dazu
denen  ersten  Rü  ck  Rü  ck.  ein-  kannten  V  erur-  kannten  Ver-Falle.
  fachen  Geld-  .  Geld-  theilfalle.
  falle.  Gefälle  strafen  theilten.  strafen  urtheil-Prozesse.
  ·  «  «ten.
Mark.  Mark.  Mark.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  88...10.11.  12.
I
1.Zölle.....  E
Außerdem:  Z
Ein-,Aus-und
Durchfuhr-  «  «
verbote...  ;
2.  Rübenzucker-  i
steuer.....  E
3.  Abgabe  von
inländischem
——
4.  Tabacksteuer

O#

□

Brausteuer

(§.

2

.  Wechselstempel-Spielkarten=





stempelsteuer

u.  Branntweinsteuer


.  Brausteuer

Uebergangsabgaben
        <pb n="517" />
                                                       —  497 —                                                                             Bezirk der   Muster  2.

zu

1.

2.

3.

..........  Einsendungstermin:  bis  zum  1.  Juni.

Nachweisung
über

Konfiskationen  von  Waaren  wegen  Zolldefraudation
im

Etatsjahre  18.....

                                             Anleitung.

1. Es  werden  sämmtliche  Konfiskationen  nachgewiesen,  welche  während  des  betreffenden  Jahres  wegen
Zolldefraudation  in  Bezug  auf  Waaren  der  in  Spalte  1  bezeichneten  Arten  endgültig  verfügt
worden  sind.

Die  Waarenmengen,  welche  nicht  in  Fällen  unmittelbarer  Einschwärzung  über  die  Grenze,  sondern
  erst  nach  erfolgter  Zollabfertigung  konfiszirt  worden  sind,  werden  in  Spalte  5  unter  der  Linie
mit  kleiner  Schrift  angegeben.  Bei  Waaren  dieser  Art  findet  in  den  Spalten  2  bis  4  ein  Eintrag
nicht  statt.

2. Die  Unterscheidung  der  Grenzstrecken,  über  welche  die  Waaren  eingeführt  worden  sind,  erfolgt  nach

Maßgabe  der  Uebersicht  in  der  Anlage  8  der  Dienstvorschriften,  die  Statistik  des  Waarenverkehrs
des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande  betreffend,  vom  21.  November  1879.

3. Haben  bei  Gelegenheit  unmittelbarer  Einschwärzungen  zollpflichtiger  Waaren  über  die  Zolkgrenze
Zusammentreffen  zwischen  Zollaufsichtsbeamten  und  Kontravenienten  mit  Tödtung  oder  Koörperverletzung
  stattgefunden,  so  sind  die  betreffenden  Zahlen  nach  Maßgabe  des  Vordrucks  hierunter
anzugeben:

Es  wurden  Aufsichtsbeamte.  Kontravenienten.

a)  getödtet  —
b)  körperlich  verletzt  —
        <pb n="518" />
                                            —  498  — 

 

 

Gattung
der

konfiszirten  Waaren.

Menge  der  konfiszirten  Waaren

 

bei  dem  Eingang  über  die
Grenze  gegen

 

Kilogramm.

Kilogramm.

Kilogramm.

im
Ganzen

Kilogramm.

gegenüber  dem
Vorjahre

 

mehr

Kilogramm.

weniger

Kilogramm.

Bemerkungen.


 

1.

2.

3.

l

4.

5.

6.

7.

 

Se

Petroleum  (aus  29)
Seidenwaaren  (30e,  f)
.Wollenwaaren  (41d4  bis  85.

.  Rindvieh  (39b  bis  e)
.Schweine  und  Spanferkel

Baumwollengarn  (20)
Baumwollenwaaren  (24)
Kleider,  Leibwäsche  und  Putzwaaren
  (18  a  bis  en0
Leinengarn  (22a  bisch)h)
Leinwand  und  Leinenwaaren
(22e  bis i
Branntwein  (250)
Wein  in  Fässern  (aus  25 e 1)
Wein  in  Flaschen  (aus  25 e 2)
Südfrüchte  (25 b )
Gewürze  (25 i)

.Kaffee,  roher  (aus  25m  1)
Kaffee,  gebrannter  (25m  2)
Salz  (aus  25 t)
.  Syrup

...............  6

(25  u, Anmerkung
unter  3)

...........................

Tabackblätter,  unbearbeitete  (aus

25  VI)

............................  

.Tabackstengel,  unbearbeitete  (aus

.............................

25  V1)

Cigarren  und  Cigaretten  (25  ,

2a)

.........................

.............................

26)
.  Thee  (25  w).  ..  ..  .  .  .  ..
Zucker  (25 x,  Anmerkung  unter

1  u.  2)

.................................

(39 f .g.)

 

Stück.

 

Stück.

 

 

Stück.

 

 

Stück.

 

Stück.

 

 

 

Stück.
        <pb n="519" />
                                                     —  499  —

Zu  dem  Regulativ  vom  23.  Dezember  v.  J.,  betreffend  die  Steuerfreiheit  des  Branntweins  zu  gewerblichen
Zwecken,  hat  der  Bundesrath  die  nahhfolgenden  Beschlüsse  gefaßt:
I.  in  der  Sitzung  vom  19.  Juni  d.  J.:

1.,  den  Fabrikanten  von  Bleiweiß  und  Bleizucker  kann  bis  zum  1.  Juli  d.  J.  die  Steuervergütung

  für  den  zur  Bleiweiß-  beziehungsweise  Bleizuckerfabrikation  verwendeten  Branntwein
  auch  dann  gewährt  werden,  wenn  dieselben  die  Denaturation  desselben  mit  Kampher
in  Gemäßheit  der  bis  zum  1.  Januar  d.  J.  gültigen  Vorschriften  nachweisen;

2.  den  Fabrikanten  von  Bleiweiß  und  essigsauren  Salzen  (Bleizucker    ist  die  Steuervergütung

  für  den  zur  Herstellung  derselben  verwendeten  Branntwein  auch  nach  Vermischung
desselben  mit  O0,  Prozent  Thieröl  zu  gewähren;

3.  von  der  Vorschrift,  den  Branntwein  in  Gebinden  mit  eichamtlich  eingebrannter  Angabe  des

Taragewichts  zur  Denaturirung  zu  stellen  (§.  7  des  Regulativs),  kann  bei  Essigfabrikanten,
falls  dieselben  vollständig  gefüllte  Fässer  vorführen,  bis  auf  weiteres  abgesehen  werden;

4.  bei  der  Denaturirung  von  Branntwein  zur  Essigfabrikation  kann  für  die  vorgeschriebene

Verdünnung  des  Branntweins  mit  Wasser  und  Essig  an  Stelle  des  Wassers  auch  Bier
oder  Hefenwasser  zugelassen  werden.

II.  in  der  Sitzung  vom  26.  Juni  d.  J.:

1.  bei  der  vorschriftsmäßigen  Vermischung  des  zur  Essigfabrikation  zu  verwendenden  Branntweins

  mit  Wasser  kann  auf  Antrag  die  in  dem  vorgeführten  Branntwein  bereits  enthaltene
  Wassermenge  auf  die  zur  Vermischung  zu  verwendende  Wassermenge  in  Anrechnung
gebracht  werden;

2.  findet  hiernach  ein  Wasserzusatz  überall  nicht  statt,  weil  der  vorgeführte  Branntwein  bereits

die  erforderliche  Wassermenge  enthält,  so  ist  dies  in  Spalte  21  des  Formulars  D  2  des
Regulativs  zu  vermerken.

Enthält  dagegen  der  vorgeführte  Branntwein  die  erforderliche  Wassermenge  nicht,  so  ist
in  Spalte  21  des  Formulars  D  2  die  volle  dem  anzuwendenden  Prozentsatze  entsprechende
Wassermenge  anzuschreiben,  und  in  Spalte  16  unter  der  Linie  die  in  dem  Branntwein
befindliche  Wassermenge,  sowie  in  Spalte  18  diejenige  Wassermenge  einzutragen,  welche  sich
durch  Abzug  der  Menge  des  im  Branntwein  vorhandenen  Wassers  (Spalte  16)  von  der
erforderlichen  Gesammtwassermenge  (Spalte  21)  ergiebt.  Ein  Literbruch  ist  hierbei  als
volles  Liter  zu  rechnen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  26.  Juni  d.  J.  beschlossen,  die  Taravergütung
1.  für  rohes,  eindrähtiges  Baumwollengarn  (Nr.  20  1  des  Zolltarifs)  in  Fässern  auf  15  Prozent,
2.  für  unplattirten  Messingdraht  (Nr.  19  b  des  Zolltarifs)

zu  ermäßigen.

a)  in  Fässern  von  mehr  als  50  kg  Bruttogewicht  auf  7  Prozent,
b)  in  Kisten  von  mehr  als  50  kg  Bruttogewicht  auf  9  Prozent

 

De-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Juni  d.  J.  beschlossen,  daß  in  Memel,  Ruß,  Königsberg,
Pillau,  Danzig,  Thorn,  Stettin,  Altona,  Kiel  und  Lübeck  gemischte  Privat-Transitlager  von  Bau=  und  Nutzholz
  ohne  amtlichen  Mitverschluß  gestattet  werden  dürfen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  30.  Juni  d.  J.  auf  Grund  des  §.  14  des  Regulativs  vom
13.  Mai  d.  I.  (Central-Blatt  S.  285)  beschlossen,  daß  gemischte  Privat-Transitlager  von  den  in  Nr.  9

71
        <pb n="520" />
                                                             —  500  —

des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren  (Getreide  etc.)  ohne  amtlichen  Mitverschluß  an  folgenden  Orten  gestattet
werden  dürfen:
a)  im  Gebiete  der  Königlich  preußischen  Zollverwaltung:  —
zu  Memel,  Tilsit,  Königsberg  i.  Pr.,  Elbing,  Danzig,  Thorn,  Inowrazlaw,  Breslau,
Stettin,  Hadersleben,  Lübeck  und  Vegesack;
b)  im  Königreich  Bayern:
zu  München,  Lindau,  Rosenheim  und  Ludwigshafen  a.  Rhein;
c)  im  Königreich  Sachsen:
zu  Dresden  und  Leipzig;
d)  im  Großherzogthum  Baden:
zu  Mannheim.

 

Zufolge  Anordnung  des  Königlich  preußischen  Herrn  Finanzministers  sind  im  Bezirk  des  Königlich  preu-Kßischen
  Hauptzollamts  Vreden  Stiere  und  Kühe,  sowie  Zugvieh  und  Kälber  der  Transportkontrole  im
Grenzbezirk  gemäß  §§.  119  ff.  des  Vereinszollgesetzes  unterworfen  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Hauptsteueramte  in  Breslau  und  den  Zoll-Expeditionen  auf  dem  Niederschlesisch-Märkischen,
  dem  Freyburger  und  dem  Oberschlesischen  Bahnhofe  daselbst  ist  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,
Mineralöle  von  einer  Dichtigkeit  unter  790  oder  über  830  Graden  auf  Antrag  der  Betheiligten  unbedingt,
beziehentlich  unter  Anwendung  der  vorgeschriebenen  Verwendungs-Kontrole  zollfrei  abzulassen.

 

Den  Königlich  preußischen  Untersteuerämtern  zu  Hagen  und  Witten  im  Hauptamtsbezirke  Dortmund  ist
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide,  welches  für  die  zu  Cabel  und  Witten  belegenen
  Mühlen-Etablissements  der  Märkischen  Mühlen-Aktiengesellschaft  zu  Witten  eingeht,  ferner  zur  Ausfertigung
  von  Begleitscheinen  I  über  die  von  der  genannten  Gesellschaft  hergestellten  Mühlenfabrikate  aus
ausländischem  oder  gemischtem  Getreide,  die  von  den  der  Gesellschaft  bewilligten  Privatlagern  ausgeführt  oder
auf  eine  andere  Niederlage  gebracht  werden  sollen,  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I  zu  Büttel  im  Hauptsteueramtsbezirke  Heide  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  unversteuertes  Salz  beigelegt  worden.

 

In  Folge  des  mit  dem  1.  Juli  d.  J.  in  Kraft  getretenen  bayerischen  Gesetzes  vom  25.  Februar  d.  J.,
betreffend  den  Branntwein-Aufschlag,  ist  die  Befugniß  der  Königlich  bayerischen  Zoll=  und  Steuerstellen
in  Derus  auf  den  Verkehr  mit  Branntwein  von  gedachtem  Zeitpunkte  ab  in  nachstehender  Weise  geregelt
worden:
A.  Unbedingte  Befugniß  zur  Erhebung  von  Branntwein-Uebergangsabgaben,  sowie  zur  Ausfertigung
und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein  ist  beigelegt:
1.  sämmtlichen  Hauptzollämtern  und  deren  Exposituren,
2.  den  Nebenzollämtern  1  Eger  (H.  Z.A.Bezirks  Waldsassen),  Salzburg  (H.  Z.A.  Bezirks  Freilassing),
  Kufstein  (H.Z.A.  Bezirks  Rosenheim)  und  Wasferburg  (H.  Z.  A.  Bezirks  Lindau),
3.  den  Nebenzollämtern  im  Innern  Nördlingen  (H.  Z.A.  Bezirks  Augsburg),  Erlangen  (H.  Z.A.
Bezirks  Fürth),  Landau,  Neustadt  a./H.  und  Zweibrücken  (H.  Z.A.Bezirks  Kaiserslautern),
Frankenthal  und  Speyer  (H.  Z.A.  Bezirks  Ludwigshafen  a./Rh.),  Kempten  (H.  Z.A.Bezirks
Memmingen),  Landshut  (H.  Z.  A.  Bezirks  München)  und  Aschaffenburg  (H.  Z.A.Bezirks
Würzburg),
        <pb n="521" />
                                                          —  501  —

4.  den  Uebergangssteuerstellen  und  Aufschlag-Einnehmereien  Lichtenfels  (H.  Z.  A.  Bezirks  Bamberg),
Homburg  (H.  Z.  A.  Bezirks  Kaiserslautern),  Germersheim  und  Grünstadt  (H.  Z.  A.  Bezirks
Ludwigshafen  a./Rh.),  Neu-Ulm  (H.  Z.A.  Bezirks  Memmingen),  Ansbach  (H.  Z.  A.  Bezirks
Nürnberg)  und  Mellrichstadt  (H.  Z.  A.  Bezirks  Schweinfurt).

B.  Die  Befugniß,  Branntwein  (Spiritus,  Liqueur)  beim  Eingang  im  kleinen  Grenzverkehr  in  Mengen
bis  zu  5  Liter  in  Versteuerung  zu  nehmen,  ist  beigelegt  den  Uebergangssteuerstellen:

Lichtenberg,  Nordhalben  und  Berg  (H.  Z.A.Bezirks  Hof),  Nonnenhorn,  Oberreitenau,  Wombrechts,
  Nellenbruck  und  Brugg  (H.  Z.A.Bezirks  Lindau),  Dinkelsbühl,  Wallerstein  und
Weiltingen  (H.  Z.A.Bezirks  Augsburg),  Beickheim,  Gleusen,  Mittwitz,  Seßlach,  Ludwigstadt,
Tettau  und  Schauberg  (H.  Z.A.  Bezirks  Bamberg),  Rothenburg  (H.  Z.A.  Bezirks  Fürth),
Ebernburg,  St.  Ingbert,  Kusel,  Lauterecken,  Hornbach,  Maximiliansau,  Weißenburg,  Berg,
Habkirchen,  Mittelbexbach,  Rheinheim,  Callbach,  Odenbach  und  Rehborn  (H.  Z.A  Bezirks
Kaiserslautern),  Bobenheim,  Harxheim  und  Kleinbockenheim  (H.  Z.A.  Bezirks  Ludwigshafen
  a./Rh.),  Illertissen,  Zöschingen,  Ferthofen,  Ay,  Frauenzell,  Kellmünz,  Thalfingen  und
Riedhausen  (H.  Z.  A.  Bezirks  Memmingen),  Feuchtwangen  und  Schnelldorf  (H.  Z.A.Bezirks
Nürnberg),  Bischofsheim,  Brückenau,  Fladungen,  Königshofen,  Ermershausen,  Motten  und
Zeitlofs  (H.  Z.  A.  Bezirks  Schweinfurt),  Alzenau,  Miltenberg,  Obernburg,  Röttingen,
Stadtprozelten,  Amorbach,  Frammersbach,  Großostheim,  Kreuzwertheim,  Mittelsinn,  Neubrunn,
  Wörth  und  Wüstenzell  (H.  Z.A.  Bezirks  Würzburg).

Allen  vorstehend  nicht  bezeichneten  bayerischen  Zoll=  und  Steuerbehörden,  welche  seither  mit
Hebe=  und  Abfertigungsbefugnissen  in  Bezug  auf  den  Verkehr  mit  Branntwein  versehen
waren,  sind  diese  Befugnisse  vom  1.  Juli  1880  ab  entzogen.

 

An  der  Eisenbahnstrecke  Bous-Teterchen,  welche  von  der  preußischen  Landesgrenze  bis  Hargarten  als  Uebergangsstraße
  für  den  steuerpflichtigen  Verkehr  nach  Elsaß-Lothringen  eröffnet  wird,  ist  am  21.  Juni  d.  J.  in
Hargarten  im  Hauptamtsbezirke  Diedenhofen  eine  Uebergangssteuerstelle  mit  der  Befugniß  zur  Ein=  und
Ausgangsabfertigung  von  Wein  und  zur  Eingangsabfertigung  von  Bier  in  Thätigkeit  getreten.

 

Der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  preußische  Geheime  Regierungsrath  Keller-Holl
  zu  Karlsruhe,  ist  aus  Anlaß  seines  Uebertritts  in  den  Ruhestand  von  seinen  bisherigen  Funktionen  mit
Ablauf  des  Monats  Juni  d.  J.  entbunden  worden.

 

                                        3.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  im  Jahre  1880  in  Sunderland  erbaute  Schraubendampfschiff  „Julia“,  vermessen  zu  675  britischen
Register-Tons,  mit  einer  Dampfmaschine  von  120  Pferdestärken,  hat  durch  Uebergang  in  das  ausschließliche
Eigenthum  der  Firma  A.  C.  de  Freitas  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg,  welche  nachgewiesen  hat,  im  Besitz  des  deutschen
Indigenats  zu  sein,  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für
welches  die  Eigenthümer  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  haben,  ist  am  16.  Juni  d.  J.  vom  Kaiserlichen
  Konsulat  zu  Sunderland  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.



—
In  Leer  wird  am  12.  Juli  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

71*
        <pb n="522" />
                                                             —  502  —

Das  Verzeichniß  der  Strandämter  und  Strandvogteien  —  Central-Blatt  für  1880  Seite  215  ff.  —
wird  unter  A  49  (In  Preußen)  dahin  geändert,  daß  in  der  3.  Spalte  statt  „Kommissarischer  Landrath,

Regierungsrath  „Wiechers“  zu  setzen  ist:
„Kommissarischer  Verwalter  des  Landrathamts  Eiderstedt  Hardesvogt  „Schultz“.
(Siehe  Bekanntmachung  in  Nr.  19  des  Central-Blatts  Seite  260  unter  6.)

 

                                        4.  Konsulat-Wesen.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Ministerialrath  Schneegans  zum  Konsul  in

Messina  zu  ernennen  geruht.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="523" />
                                                   Central-Blatt

                                                für  das

                                         Deutsche  Reich.

                                       Herausgegeben

                                                  im

                                Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgang.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  16.  Juli  1880.

 

Nr.  29.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:

2.
3.
4.

5.

Ernennung
eines  Mitglieds  des  Disziplinarhofs;  —  Ausweisung  von
Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  .  Seite  503
Münz-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung:  von  Reichs
münzen  bis  Ende  Juni  1880

Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme,  an  Wechselstempelsteuer
  in  den  Monaten  April  bis  Juni  1880  505
Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Juni  1880;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende
Juni.  18807,  .  506
Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über
steuer,  sowie  Zucker-Ein=  und-Ausfuhr  für  Juni  1880  —
Verinderungen  im  Bestande    und  in  den  Befugnissen  von
Zoll=  und  Steuerstellen  510

 

 

                            6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:

 

                                         Uebersicht  über  die
während  des  zweiten  Vierteljahres  1880  im  deutschen  Reichs-Postgebiete
  eingerichteten  und  aufgehobenen  Verkehrs-Anstallten
  512

7.  Eisenbahn-  Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken  und  Haltestellen

  520
8.  Marine  und  Schiffahrtt:  Beginn,  einer  Seesteuermanns
und  Seeschiffer-Prüfung.  .  .  ..  521
9.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Ermächtigung  zur
Vornahme  von  Civilstands-  Alten;  —  Exequaturertheilung.
  .  ...  521

 

                                    1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältniße  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-  Gesetzbl.  S.  61),  in  Gemäßheit  der  vom

Bundesrath  vollzogenen  Wahl,

den  Reichsgerichtsrath  Rüger  in  Leipzig  zum  Mitgliede  des  Kaiserlichen

Disziplinarhofs  für  die  Dauer  des  zur  Zeit  von  ihm  bekleideten  Reichsamts  zu  ernennen.

 

    

                   Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum   des
—  »  -  —  Ausweisung  weisungs-S.
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  »  5.  »  6.
                          Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.Josef  Domann, 19  Jahre  alt,  aus  We-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische 3.  Juli
Schlossergeselle,  lonia,  Russisch-Polen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
  «  Posen,

 

 

72
        <pb n="524" />
                                                       —  504  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —  Ausweisung
Z  der  Bestrafung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  2  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
2.  Petit  Nitifroff,  boren  am  25.  Januar  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  5.  Juli
Sprachlehrer,  1825  und  ortsangehö=  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
rig  in  Tamboff,  Gou-  Potsdam,
vernement  Tamboff,
Rußland,
3.  Karl  Bernhard  20  Jahre  alt,  aus  Staat,  desgleichen,  Königlich  preußische  2.  Juli
Locher,  Cement--Kanton  St.  Gallen,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
arbeiter,  Schweiz,  Schleswig,
4.  Thomas  Kosiarek,55  Jahre  alt,  aus  Do-desgleichen,  Königlich  preußische  25.  Juni
Arbeiter,  brow  bei  Kolo,  Russisch-  Landdrostei  zu  d.  J.
Polen,  Aurich,
5.  Katharine  Walter,46  Jahre  alt,  aus  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  desgleichen.
Ehefrau  des  Pferde=  Chlistaw,  Bezirk  Klat=  und  Diebstahl,  Bezirksamt  Burghändlers
  Wenzl  tau,  Böhmen,  lengenfeld,
Walter,
6.Wentzel  Lustig,29  Jahre  alt,  geboren  Betteln,  nach  mehrma--Groherzoglich  olden-24.  Juni
Schlosser,  zu  Gitschin,  Böhmen,  liger  Verurtheilung  burgisches  Staats=  D.  I.
wegen  der  gleichen  ministerium,  Depar-Uebertretung
  innerhalbö  tement  des  Innern,
der  letzten  drei  Jahre,
7.  Johann  Bruno,  geboren  am  11.  Oktober  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-2.  Juli
Schlosser,  1860  zu  Pont  St.  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Esprit,  Departement
Gard,  Frankreich,
                                            2.  Münz-Wesen.
                                                   Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  Juni  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.
Goldmünzen  -  Silbermünzen
.  Im  Monat  Juni  auf  Privat
1880  sind  geprägt  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ein-  Fünßzig=  Zwanzigworden
  in:  Deppellkronen  KronenKronen  geprägt  Markstücke,  Markstücke  Markstücke  Pfennisstücke  Pfennigstücke
—  M  M  M  M—  M  M  “  “
Berlin  ..  —  925  970  —  925  970  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg  —  674  990  —  674  990  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  1  600  960  —  1  600  960  —  —  —  ——  —
2.  Vorher  waren  geprägt  1  268  111  720  428  679  100.27  969  925|404  856  240/71  653  095|101  026  942  152  211  435/71  486  552  /—|35  717  922/80
3.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  720|430  280  060/27  969  925/406  457  200|71  653  095|101  026  942/152  211  435.71  486  552—85  717  922/80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  282  120  220  550  2  695  2270  2  656  1514  815/50/  5  000  468  40
5.  Bleiben  1267  829  600  430  059  510,27  967  230  7|  650  825,101  024  286,152  209  921  71  485  73650/30  717  454/40
1725  856  3404  427  oss  222%%.“M
        <pb n="525" />
                                                  —  505  —

                                      3.  Finanz-Wesen.

                                    

  

                                       N a ch  wei  sung

der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Juni  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai  Juni
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.  1880.  1880.
“  A  AM.
I.  Im  Reichs-Po  stgebiete.

1.  Königsberg  ..  14601  80  12  204  10  10  802  50
2.  Gumbinnen  3  157  40  2  843  00  2  688  30
3.  Danzig  12  473  20  10  497  75  11  610  65
4.  Berlin  52  892  30  46  276  10  53.590  70
5.  Potdam  2  882  25  2  614  70  2939  90
6.  Frankfurt  a.  O.  6772  20  6362  10  7u080  00
7.  Stettin  8269  65  6  635  40  6  826  60
8.  Köslin  1  86  70  1  742  70  2  062  00
9.  Posen  4  161  30  3  539  90  5074  65
10.  Bromberg.  2  617  45  2  266  00  2  935  00
11.  Breslau  14  175  00  13220  20  14  312  90
12.  Liegnitz  6717  40  6748  10  7425  80
13.  Oppeln  5  996  25  4  465  10  5  486  90
14.    Magdeburg  13  692  90  14  910  80  17  923  95
15.  Halle  a. S.  6357  60  7  347  60  7  846  30
16.  Erfurt  8  786  75  8233  80  9230  20
17.  Kiel.  7  885  20  6702  10  4718  50
18.  Hannover  er.  6267  30  6  058  20  5  498  60
19.  Münster  2155  50  1  812  60  1  497  00
20.  Minden  5  657  30  5246  50  5  331  60
21.  Arnsberg  16  499  10  15  269  70  16  114  50
22.  Kassel  3  395  40  3  396  65  3  697  20
23.  Frankfurt  a.  .  28  039  70  27  484  40  33  638  00
24.  Köln  ..  14  039  25  13  304  75  15  124  35
25.  Aachen  7  054  10  6  422  35  7  073  00
26.  Koblenz  3  156  40  3  110  90  2898  80
27.  Düsseldorf.  34  191  55  35  121  40  35  337  60
28.  Trier  2  355  60  1  822  80  2124  30
29.  Dresden  10  808  30  11  020  30  11004  10
30.  Leipzig  30  651  90  29  413  10  33  043  90
31.  Karlsruhe  13  591  95  14  058  95  13  932  00
32.  Konstanz  5  707  60  5  299  00  5994  70
33.  Darmstadt.  .  9  656  35  9906  70  9  437  85
34.  Schwerin  i.  M.  2962  40  1770  40  1  909  70
35.  Oldenburg  4  422  50  4246  80  3336  50
36.  Braunschweig  4997  90  3  892  60  4  456  90
37.  Bremem  19  349  75  15  891  60  15  749  50
38.    Hamburg  64  519  45  60  333  35  68549  10
39.  Straßburg  i.  E.  17  850  20  15  543  65  18  643  45
40.  Metz.  ..  3  765  90  3143  10  3  351  10
Summe  I.  484  420  75  450  179  25  490  298  60
1II.  Bayern  36  011  90  37621  10  36  175  10
III.  Württemberg  18  498  75  16271  00  16  685  35
Ueberhaupt  538  931  40  504  071  35  543  159  05
*)  Dagegen  im  Jahre  1879  501  771  00  509  960  75  49  377  80
„  „  „  1878  518  463  45  509  190  85  500  170  30
„  „  „  1877  566  297  40  572  178  65  573  642  55

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1880  Seite  188,  für  1879  Seite  284,  für  1878  Seite  182.

 

72*
        <pb n="526" />
                                                            —  506  — 

4.  Bank—-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  14*:  Darunter

Zu  15*:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Zu  8*:  Darunter  145  200  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
38  846  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Darunter  102  081  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden-  und  Thalernoten.

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event.
Vers
  täglich  r“  bindlich.  Veg  G  ils  Legen  bindllch-*
  G  Unge-  en  egen  i  Gegen  Gegen  umme  i
—  Grund-  Reserve-·  Noten-  egen  nge·  Ges  fällige  6  „  keite  n  Sonstige  1  ensn
Name  der  Banken.  31.  Mai  beckte  S1.  Mai  31.  Mai  mit  1.  Mai  31.  Mai  der  31.  Mai  weiterge-.
Kapital.]  Fonds.Umlauf.  Ver-  Kündi-  Passiva.  "  6
2  1880.  Noten.  1880.  «  1880.  1880.  1880.  Pasfiva.  /  1880.  Jgebenen
—  bindlich-  gungs-  1  htia-*
  en
3  keiten.  frist.  Wechseln.
1|  Reichsbank  120  00015  2%14  3  107  00  6060  —  —  1  497  deloln  151  929/09o  6  —
2|  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2905  44  12714  33454  +  71  —  —  —  —  9959/J  115  788
3  Kölnische  Prlvatbank  6000  750  2  628|.  440  22|—  14  4  3  2208—  132  15  —  421  2
4 Magdeburger  Privatbank43000  606  1  855  227  942.  304  26—  6  887+  39  277|—  80  6651-.  340  1152
5  Danziger  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  1747/  187  949—  493  263  —  2668—  212  437—  229  8865—  377  24
6 Provinzial-Aktien  =  Bank  des  l  .—

Großherzogthums  Posen  3  000  750  2129  261  1  191  42  121—  15  1  493  172  297  4  22  7681  440  505
7 Hannoverische  Bank  12  000  903  479  488424183C1423  957  872
8 Frankfurter  Bank 0467|  229118226-  178510  2041—  501151  710||387226/X  1790013214
9 Bayerische  Notenbank  7  500  389  65  112——  3542  29955+  2337  925—  s2r  117—  2ô  1553—  102759  2733  625

10  Sachsische  Bank  zu  Dresden.  30  ooo  45  o724  4164]  18  2984  1331  3328  4  25971  38624  31851  184  4  44O
11]  Leipziger  Kassenverein  .  ..  3  000  149  2965|I-  302  1  329/  286¼  1493—  1901536  80  f.  10  862  14  70
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  507—  2  1491—  17  113—  7  3  337—  13874  127  74  4  721|—  1  809  784
13/  Württembergische  Notenbank  1000  384  21  744—  1582  29934  24  182—  267  86  1  393  4  47|  31  789,—  1  801  802
14%  Badische  Bank=  9  000  1  363  11  831  99  7272—  258.  408  152  12680.  20  357.  3923  0871  62146
15  Bank  für  Süddeutschland 21166948  6543.  7832536—  1261403
16/  Braunschweigische  Bank  10  500  317  2  844-  614  54%  170  61  8  395—  12681287
17  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  49  1216  288  446  358  1122  —  11  2  856  —  106  49  —  7  692  171  69
18  Bremer  Bank  16  607  774444  1329  61330  3254  329  36826—  11544
Zusammen.  6  332  320610012  027107  24114S7727/—  380126  357  581  6-  740  17  a52
.  1
"  "„
        <pb n="527" />
                                               —  507 —                                                                                     Wesen.

banken  Ende  Juni
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1880.
auf  Tausend  Mark.)

1  880,



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

8
z
Metall.  Gegen  Reichs'  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Vegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7#
Vestand.  31.  Mai kassen.  31.  Mai derer  31.  Mai|  Wechsel]  31.  Mai Lombard.  1.  Mai Effekten.  31.  Mai  Aktiva.  31.  Mai  der  31.  Mai  .
1880.  scheine.  1680.  Banken.1880  1880.  1880.  1880.  1880.  Aktiva.  1880.
2
S
582  114—  110411½2  3153—  3365.24100  3357  79  22  72  61  1  29  455  20  376  —  96873  25  006  +  13301158  466  89  14
1  196—  156  5  —  4383—  1415  4307—  700  4036  800  189  —  32  —  10  198  1411
979..  79  6  —  2  420  377  7697—  104  442  —  52  —  —  2381  5  9782—  3083  3
737—  18  10—  1  166  94  4622  314  1  068  9  81—  1  715  4  27  6  759  e360  4
664  19P  —  —  134—  2868716608—  210  582—  27  380  —  33  6s  208  %oo1c—  368.6
777—  6  —  —  1  161  —  144  5  390  445  1227  4  198  —  —  276—  15  78311  477  6
1  823—  270  12—  10  5  4141  44  625  72  721—  25  7758.—  99  23793—  971#
4732  9980  274—  72  2353—  402  20  102  —  3028  6070  —  1534  5343—  4  1926  —  1560  38  662  1  4448
s2  345—  507  46  4  152766  +  1697415  74+  770  1924  69  9966—  39  1715  4  248  75  596  4  22539
16  012—  874  68—  61  10694  3  4196  +  383  5  613  +  1317  3600—  539  85  938  4  708410
10304  3.  16—  1  390  14  3925—  48  1329—  31.  412  -  1  s60o  4  48  s  162  —  1
239|  26  22  H-  3  97  —  48  3  781%1.  42  182  4  49  162  —  122  238  1759  4721—  1809  2
10  153.—  1171  54  190  1544  454444½  44  542  64  490  —  625  —  81  31  799—  1  8011  13
4457  383  2—  12  100—  14412  746  1  318  221  49  12  1836  4  1682  23  087/T  44
5114—  9  17—  7  900  —  3271  18087U  1160  8329  8  4784  +.  167  2  802  +  1202  32  536—  126.15
729  144  3—  48  294—  31  8503  1146  2  831—  1010  590—  59  s  978  4  758  18  397—  127416
495|—  16  s  4  2  267  —  88  3740  98  623  88  1221  245  1456  —  1566  7  io  19567
1  815—  59  1  —  102  —  511.  29773  72  4610  4  268  343  —  6  713  —  1169  37  357—  1089918

565  411—  12  151¼4285°  —  35413583  +  729986  0Ooy7|  82  3893  105  068  +  28  99P0  41  149—  3244  55  872—  6

*1  1
        <pb n="528" />
                                                       —  508  — 

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

Laufende

Nr.

Bezeichnung
der
Notenbanten.

An  Banknoten

 

im  Umlauf

 

im  Bestande

im  Umlauf

 

im  Bestande

 

in  Abschnitten  zu  100  M.

in  Abschnitten  zu  200  M

 

 

 

 

M  #  M  -M—  I  M

1.  Reichsbank  1).  .  421087250180012750  —  —

2.Städtische  Bank  zu  Breslau  .  1515  800  43  200  —  —
3.  Kölnische  Privatbank  2).  2  611  100  365  200  —  —
4.  Magdeburger  Privatbank.  ..  1854  900  1145  100  —  —
5.]  Danziger  Privat-Aktienbank  1  747  300  1252  700  —  —
6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthume  Posen  750  300  149  700  449  200  450  800
7.]  Hannoverische  Bank  4  794  100  1  505  900  —  —
8.  Frankfurter  Bank  .....  3  178  600  2  521  400  —  —
9.  Bayerische  Notenbank  .........  65  051  800  4  888  200  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  27  291  O0C00H82  709  000  —  —
11.Leipziger  Kassenverein  .......  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  507  100  2900  —  —
13.|Württembergische  Notenbank  .  21  744  600  4  055  400  —  —
14.Badische  Bank  .  1183090027169100  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  ......  1459280021407200  —  —
16.]Braunschweigische  Bank  ......  2843600  10  656  400  –  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  1  216  600  1  183  400  —
18.  Bremer  Bank  5  315  600  3  184  400  —  —
zusammen  am  30.  Juni  1880  587  933  350  292  251  950  449  200  450  800
am  31.  Mai  1880  557  926  0600  322509250  391  200  508  800

mithin  am  30.  Juni  1880  mehr.  30  007  300  —  58  000  —
weniger  —  30  257  300  —  58  000

 

 

       Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Junuar  1876  nicht.  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

1420
7966  7600-noch

  nicht  elngelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

250
96  360

90  825  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

1  390  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

5  400
86  590  0t10o  -
2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  weacge  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfählg  und

220  225  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

2  400  Thlr.  in  Abschultten  zu  20  Thlr.,

760
290  810

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgaben  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  1.000  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  2  000  Mark  in  Abschnitten

Gattung  vernichtet,

2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  5  100  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  059  900  Mark  in
        <pb n="529" />
                                                          —  509 —                                                                         noten  Ende  Juni  1880.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1  000  M  überhaupt
M  —  M  l  »M-  M  l  M
116  595  000  194  905  000  274  614  000  275  086  000  812  296  250  650  003  750  1.
—  —  1  389  000  52  000  2904  800  95.200  2.
—  —  —  —  2611  100  365  200  3.
—  —  —  —  1  854  900  1  145  100  4.
—  —  —  —  1  747  300  1252  700  5.
929  500  270  500  —  —  2129  000  871000  6.
—  —  —  —  4  794  100  1  505  900  7.
766  500  833  500  6522  000  8  178  000  10  467  100  11  532  900  8.
—  —  —  —  65  051  800  4  888  200  9.
11  781  500  14  718  500  —  —  39  072500  47  427500  10.
2965  000  35  000  —  —  2  965  000  35  000  11.
—  —  —  —  507  100  2900  12.
—  —  —  —  21  744  600  4  055  400  13.
—  —  —  —  11  830  900  27  169  100  14.
–  —  —  —  14  592  800  21  407200  15.
—  —  —  —  2  843  600  10  656  400  16.
—  —  —  —  1  216  600  1  183  400  17.
—  —  —  —  5  315  600  3  184  400  18.
133  037500  210  762  500  282  525  000  283  316  0001  03  94  050  786  781  250
113  068  500  230  731  500  231  310  000  334  531  000  902  695  750  888  280  550
19  969  000  —  51  215  000  –  101  249  300  —
—  19  969  000  —  51  215  000  —  101  499  300

 

 

 

 

 

Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  Juni  1880:
85  325  Thlr.  in  Abschnttten  zu  50  Thlr.,  230  600  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,

1150  ·"  "  "4  "6  "  "  17100  9  -  -
8  340  980  ·  %  -  ·  "%  259  440  6ü00  4  #  %  s  -
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  Juni  1880:

41  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen
mithin  gegen  Ende  Mai  1880  weniger
55  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen

138  495  500  2  2  o  ·  r-  2  r½

2  005  425  Mark
6  420•
240  210
1  502  501  610=1650

  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  .  zusammen  16820 Mark
mithin  gegen  Ende  Mai  1880  weniger  90
450  n  **nD,„  1.000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7  380
297  900  ·  s  ·  6  ·  299  000  ri  -  ·  r-  l  ·  ·  2  976  300  "

daß  am  30.  Juni  1880:
derselben  Gattung  der  Großh.  Mecklenburg-Schwerinschen  Regierung  zur  Vernicht  ung  übergeben  und  1997000  Mark  „derselben

Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  Oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.
        <pb n="530" />
                                                       —  510  — 

5.  Zoll—

un  d

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller  s-,;
im  Be-  steuerte.  urt  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb befindlicher  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.6  3.  4.  5.  6.  7,
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  533  —  —  —
2.  Westpreußen  —  —  2522  1  417  —
33..=  Brandenburg  –  —  5  545  —  1  188  —
4.  -  Pommern.  —  —  20  —  59  –
5  :=  Posen  —  —  7  —  —  —
6  -Schlesien.  —  –  2  —  —  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .«1  300  —  —  371  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  35  807  7  315  63  191  27  121
99.[  Hannover  —  —  17244  —  638  —
10.  -  Westfalen  ..  —  —  —  —  —  —
II.  -  Hessen-Nassau  —  —  796  —  —
12.  -  Rheinprovinz.  —  —  15  197  –  27  723  13  100
Summe  I.  1  300  7  73  8  73393170  40  221
I.  Bayern  —  —  8  105  2993  —  —
III.  Sachsen  —  —  12  928  —  —  —
IV.  Württemberg  —  —  1743  —  —  –
V.  Baden  .  —-  —  51  487  6632
VI.  Hessen  —  —  5  137  8  658  —  7  847
VII.  Mecklenburg  .  —  —  59  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließ-  r  "
lich  der  Großherzoglich  5
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldislebern  —  —  1  —  –  —
IX.  Oldenburg  —  –  227  —  137  —
X.  Braunschweig  —  —  —  —  1  —
XI.  Anhalt  —  —  2  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  –  –  72  038  –  –  —
XIII.  Luxemburg  ..  —  —  8  969  —  —
Ueberhaupt  1  300  238  369  20  383  99  940  48  068
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1879  bis  Mai  1880  —  4  8  127.5132  097  719  191  817  7990144  689  547
Zusammen  September  1879  bis
Juni  1880  —  48127  8132  36  088  212  200  898  954  737  615
In  demselben  Zeitraum  187879.  —  462477783142  700|248  3051  600  1  388  000
        <pb n="531" />
                                                          —   511   —                                                                 Steuer-Wesen.



mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Juni  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Melasse  aller  Art  und
Rohzucker
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg  n.  kg  u.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
8.  9.  10.  II.  12.  13.  14.  15.
8  350  407  543  —  —  388  278  –  33  653
23  089  2  479  —  —  —  —
26  421  16  487  818  668  19  541  586  439  —  188  852  —
4172  —  11  —  51  —  564  —
1  843  541  —  —  —  —  —  —  —
24  830  12  1690245  308  113  9606  5398  963  9  043  1  685  62  179
29  755  19  862  493  987  494  883  675  —  4  456  —
363  —  345  565  —  1029  453  —  219  219  —
1  960  521  458  540  3  703  539  133  94118  286  859  9  043  414  776  95  832
5982  1  059  —  —  —  5  681  —
32  866  13  043  41  —  —  —  239  3196
—  —  11692  —  1900  —  268  —
—  —  9245  1  653  —  —  77  433  —
356  —  —  —  —  —  —  —
67  —  386  —  —  —  —
953  5  060  –  —  —  —  —
38  —  —  —  —  —  168  —
2  553  —  —  —  —  —  —
—  18228  —  —  —  —  —  —
2598  —  36  763  —  7  205  —  130  829  —
*—  1  —  —  —  85  400  —  —
2  005  935  494  8S71113762  339  135  9808  381  364  9  043  629  394  99  028
5658  942  2  308  632  23.210  716|  2256  775  73  811  586  168  276  14858  231/1  652  093
7  664  8772  803  5032697300  5  2392  75582  192  950  177  319  15487625  1  751  121
4  435  300  3  185  300  24  933  450  853  600195  071  6000  388  550  15707  250  (1  768  450

 

 

 

 

 

73
        <pb n="532" />
                                                      —  512  —

In  Scheibau  bei  Wünschelburg  im  Bezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamts  zu  Mittelwalde  ist  ein
Nebenzollamt  I.  Klasse  errichtet  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Hameln  ist  die  Befugniß  zur  unbeschränkten  Ausfertigung
von  Begleitscheinen  I.  über  Mühlenfabrikate  sowie  zur  unbeschränkten  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über
Getreide  beigelegt  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Hagen  im  Hauptamtsbezirk  Dortmund  ist  die  Befugniß
zur  Vorabfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  auszuführenden  Bieres  beigelegt  worden.

 

                                 6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.
                                                 Uebersicht

                                                   über  die

während  des  zweiten  Vierteljahrs  1880  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen
  Verkehrs-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Aenderungen  der  Telegraphen-Dienststunden.

                                      I.  Post-Anstalten.

 

Laufende
Nr

 

Ortsbezeichnung.

T

Eigenschaft
der
Post-Anstalten.

 

Ober-Postdirektions-Bezirk.

 

ê
————————————

—  —
2  —

 

A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.

Allermöhe,

Bakum,
Barkenfelde,
Baudrecourt,
Biskirchen,
Bisping,

Bockenau,  Kr.  Kreuznach,
Borgeln,

Breege,

Buckow  bei  Berlin,
Butzheim,
Drachenfels,

Drehbach,

Dreiborn,

Dresden-Neustadt  15  (Königsbrückerstraße),


Düsseldorf-Hamm,

Eckersdorf,

Eller,  Reg.-Bez.  Düsseldorf,

Fahrnau,

Ferna,

Ferndorf,

Fürstenflagge,

Geismar,

Glashütte  bei  Hamburg,

Granschütz,

Groß-Wöllwitz,

 

Post-Agentur,
7
7"
##
7
’
*r1
7"
8
V"
*

*1
(Nur  während  des  Sommers  eingerichtet),


Post-Agentur,

Stadt-Post  Amt  I,

Post-Agentur,

Post-Amt  III,

Post-Agentur,
I

Post-Amt  III,
Post-Agentur,

77

*1

 

Hamburg.
Oldenburg.
Bromberg.
Metz.
Frankfurt  a.  M.
Metz.
Coblenz.
Arnsberg.
Stettin.
Berlin.
Düsseldorf.
Cöln.

Leipzig.
Aachen.
Dresden.

Düsseldorf.
Breslau.
Düsseldorf.
Konstanz.
Erfurt.
Arnsberg.
Stettin.
Erfurt.
Hamburg.
Halle  a.  S.
Bromberg.
        <pb n="533" />
                                                                —  513  — 

 

 

e  Eigenschaft
l-  Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
S—  Post-Anstalten.

27  Grunau,  Reg.-Bez.  Liegnitz,  Post--Agentur,  Liegnitz.

28  Grünenplan,  »  Hannover.

29  Hagenau  i.  Elsaß  —  Schießplatz,  Zweigstelle  Straßburg  i.  Els.

(Nur  während  der  Schießübungen
eingerichtet),

30  Herlisheim,  Kr.  Colmar,  Post-Agentur,  Straßburg  i.  Els.
31  Hochzehren,  »  Danzig.

32  Hönow,  „  Potsdam.

33  Hohenziatz,  „  Magdeburg.

34  Holtwick,  „  Münster.

35  Hüttensteinach,  „  Erfurt.

36  Karkeln,  »  Gumbinnen.

37  Kembs,  »  Straßburg  i.  Els.
38  Kleeberg,  »  Frankfurt  a.  O.
39  Klein-Koslau,  ,,  Königsberg  i.  Pr.
40  Langsdorf  i.  Großh.  Hessen,  „  Darmstadt.

41  Langenfelde-Stelling,  „  Hamburg.

42  Lassahn  i.  Lauenburg,  „  Schwerin.

43  Liegnitz  5  (Bahnhof),  Zweigstelle,  Liegnitz.

44  Löwenberg  i.  d.  Mark  2  (Ort),  Post-Agentur,  Potsdam.

45  Malterdingen,  v  Konstanz.

46  Marienfließ,  „  Stettin.

47  Neetze,  »  Hamburg.

48  Neu-Cunersdorf  i.  d.  Neumark,  „  Frankfurt  a.  O.
49  Neudorf  i.  Harz,  „  Magdeburg.

50  Neugolz,  „  Bromberg.

51  Niendorf,  v  Hamburg.

(Nurwährend  der  Badezeit  eingerichtet),

52  Nordhasted,  Post-Agentur,  Kiel.

53  Nortrup,  »  Oldenburg.

54  sOchsenwärder,  »  Hamburg.

55  Odendorf,  »  Cöln.

56  Oeding,  „  Münster.

57  Panker,  „  Kiel.

58  Rädnitz,  „  Frankfurt  a.  O.
59  Roschki,  u  Posen.

60  Rothehütte,  »  Braunschweig.

61  Rothenditmold,  „  Cassel.

62  Rudow  b.  Berlin,  u  Berlin.

63  Rybno,  „  Danzig.

64  Saaraltdorf,  1  Metz.

65  St.  Julien  b.  Metz,  v  Metz.

66  Sandesneben  i.  Lauenburg,  „  Hamburg.

67  Schleithal,  „  Straßburg  i.  Els.
68  Sieglar,  „  Cöln.

69  Eprlitter,  1  Gumbinnen.

70  Stöwen,  u  Bromberg.

71  Schweitsch,  v  Breslau.

72  Trampe,  „  Potsdam.

73  (Kschiefer,  »  Liegnitz.

 

 

 

 

73*
        <pb n="534" />
                                                        —   514  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Eigenschaft
Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions-Bezirk.
S—  Post--Anstalt.
74  Varrel,  Kreis  Diepholz,  Post-Agentur,  Bremen.
75  Wallau,  „  Frankfurt  a.  M.
76  Walscheid,  „  Metz.
77  Wittelsheim,  „  Straßburg  i.  Els.
78  Wolfsanger,  „  Cassel.
79  Wrechow,  „  Frankfurt  a.  O.
80  Zäckerick,  „  Frankfurt  a.  O.
81  Zeithain  b.  Riesa—Schießplatz,  »  Dresden.
B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.
1  Bärenwalde  i.  Westpr.,  Post-Agentur,  Bromberg.
2Groß-Koslau,  „  Königsberg  i.  Pr.
3  Miel,  („  Cöln.
4  Möblten,  Post-Amt  III,  Breslau.
5  Riegel,  Bahnhof,  „  Konstanz.
6  Stockhausen,  Reg.-Bez.  Coblenz,  Post-Agentur,  Frankfurt  a.  M.
7  Laucha,  Reg.-Bez.  Merseburg,  „  Halle  a.  S.
8  Wehnde,  „  Erfurt.
9  Zedlitz,  Kr.  Steinau  a.  d.  Oder,  »  Breslau.
II.  Telegraphen-Anstalten.
S  Eigenschaft  ,..«
Ortsbezeichnung.  Dienstzeit)  i*e  eltionsder
  Telegraphen-Anstalten.  "
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.)
1  Affoldern,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Cassel.
2  Aglasterhausen,  u  Karlsruhe.
3ä  Albendorf,  Kreis  Neurode,  Sp.,  „  Breslau.
4  Albersloh,  Sp.,  „  Münster.
5  Allendorf,  Amt  Neustadt,  Reg.-Bez.  u  Cassel.
Cassel,
6 Amelinghausen,  Sp.,  „  Hamburg.
7 Artlenburg,  »  Hamburg.
8  Baunstein-Mutterhausen,  Sp.,  „  Metz.
9  Behle,  Sp.,  2  Bromberg.
10  .Berge  i.  Hannover,  Sp.,  »  Oldenburg.
11 Berlin,  Post-Amt  6  (Louisenstraße),  mit  vollem  Tagesdienst,  Berlin.
12  Berlin,  Post-Amt  62(Wichmannstraße),  „  Berlin.

 

 

*)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  Sp.  bezeichnet.
        <pb n="535" />
                                                   —  515  —

 

 

3  Eigenschaft  »s-Ortsbezeichnung.
  (Dienstzeit)  Ober  Postdirektions  Bezirk
#  der  Telegraphen-Anstalten
13 Blankenburg,  Reg.-Bez.  Erfurt,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Erfurt.
14  Bliesbrücken  2  (Bahnhof),  „  Metz.
15  Bromberg,  Ausstellungsplatz  (für  die  „  Bromberg.
Dauer  der  Ausstellung),
16  Buckow  bei  Berlin,  Sp.,  „  Berlin.
17|Courcelles  a.  d.  Nied,  1  Metz.
18  Dachwig,  Sp.,  (  Erfurt.
19  Drachenfels,  Sp.  (nur  für  die  mit  vollem  Tagesdienst,  Cöln.
Sommerzeit),
20  Dresden,  Neustadt  15,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Dresden.
21  Dünnwald,  Sp.,  (%  Cöln.
22  Düsseldorf,  Zweig-Post-Amt  2,  »  Düsseldorf.
23Duüsseldorf  5  (für  die  Dauer  der  All—  v  Düsseldorf.
gemeinen  Deutschen  Gewerbe=  und
Kunstausstellung),
24  Düttlenheim,  »  Straßburg  i.  Els.
25  Echem,  v  Hamburg.
26Echternacherbrück,  v  Trier.
27  Enchen,  Sp.,  »  Posen.
28  Finkenwärder,  „  Hamburg.
29  Friedland  i.  Oberschl.,  Post-Amt  2  »  Oppeln.
(Artillerie-Schießplatz),
30  Geismar,  „  Erfurt.
31Gerderath,  Sp.,  »  Aachen.
32  Gleissen,  Sp.,  v  Frankfurt  a.  O.
33  onsenheim,  „  Darmstadt.
34%Goschütz,  Sp.,  b„  Breslau.
35  Grabnik,  Sp.,  »  Gumbinnen.
36 Grebenhain  i.  Großh.  Hessen,  »  Darmstadt.
37  Grieth,  Sp.,  »  Düsseldorf.
38. Gr.  Peterwitz,  Kreis  Neumarkt,  Reg.-  „  Breslau.
Bez.  Breslau,  Sp.,
39  Gr.  Rosinsko,  Sp.,  „  Gumbinnen.
40  Gr.  Sisbeck,  Sp.,  »  Braunschweig.
41Gr.  Tinz,  Sp.,  »  Liegnitz.
42 Güterglück,  »  Magdeburg.
43  Hachen,  „  Arnsberg.
44  Hamburg,  Venloer  Bahnhof  (Zweig-  v  Hamburg.
postamt  10),  «
45  Harlingerode,  Sp.,  „  Braunschweig.
46  Hebel,  Reg.-Bez.  Cassel,  Sp.,  »  Cassel.
47 Heckelberg,  Sp.,  »  Potsdam.
48  Herlingen,  »  Metz.
49  Herlisheim,  Kreis  Colmar,  »  Straßburg  i.  Els.
50 Hesel,  Sp.,  R%  Oldenburg.
51  Heuscheuer-Carlsberg,  Sp.,  Breslau.
        <pb n="536" />
                                                          —  516  —

 

 

3  Eigenschaft  Ober-Postdirektions-Bezirk
Z.  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  
S  der  Telegraphen-Anstalten.  '
52 Hilgen,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Düsseldorf.

53  Hilkerode,  Sp.,  „  Braunschweig.

54  Hochheim  bei  Erfurt,  »  Erfurt.
55 Hönow,  Sp.,  Potsdam.

56  Ittenheim,  Sp.,  »  Straßburg  i.  Els.
57  Kammerswaldau,  Sp.,  *l„  Liegnitz.

58  Kembs,  Sp.,  »  Straßburg  i.  Els.
59  Költschen,  Sp.,  »  Frankfurt  a.  O.
60  Kolrep,  Sp.,  v  Potsdam.

61  Kostenthal,  Sp.,  »  Oppeln.

62  Kuppenheim,  Sp.,  v  Karlsruhe.
63 Kynau,  Sp.,  „  Breslau.

64  Langschede,  „  Arnsberg.
65. Langwarden,  Sp.,  »  Oldenburg.

66  Lassahn  i.  Lauenburg,  Sp.,  b„  Schwerin.

67  Lengerich  i.  Hannover,  Sp.,  »  Oldenburg.

68  Liegnitz  5  (Bahnhof),  »  Liegnitz.

69  Liegnitz,  Gewerbeausstellungsplatz  (für  »  Liegnitz.

die  Dauer  der  Ausstellung),

70  Maiwaldau,  Sp.,  »  Liegnitz.
71 Massin,  Sp.,  »  Frankfurt  a.  O.
72  Menzingen,  Sp.,  „  Karlsruhe.

73  ] Mesum,  »  Münster.

74  Michendorf,  Sp.,  »  Potsdam.
75 Muggensturm,  »  Karlsruhe.

76  Neckarelz,  »  Karlsruhe.

77  Veuenfelde,  »  Hamburg.

78  Neuhaus  bei  Sonneberg,  „  Erfurt.

79  Neukrug  i.  Mecklenburg,  Sp.,  »  Schwerin.

80  Neustadt  bei  Ilfeld,  Sp.,  b  Braunschweig.

81  Neuwolkwitz,  Sp.,  »  Schwerin.

82  Niederleschen,  Sp.,  v„  Liegnitz.

83  Niendorf,  v  Hamburg.

84  Nordleda,  Sp.,  »  Hamburg.

85  Oberleschen,  Sp.,  »  Liegnitz.

86  Odendorf,  Sp.,  „  Cöln.
87|lbersdorf,  Sp.,  »  Dresden.

88  Otsche,  Sp.,  »  Danzig.

89  Panker,  »  Kiel.

90  Peltre,  »  Metz.

91  Petershagen  i.  d.  Mark,  Sp.,  »  Frankfurt  a.  O.
92  Ouatzenheim,  Sp.,  »  Straßburg  i.  Els.
93  Rädnitz,  Sp.,  »  Frankfurt  a.  O.
94  Rebburg,  Stadt,  Sp.,  »  Hannover.

95  Rehmedorf,  „  Halle  a.  S.

96  Reifferscheid,  b„  Aachen.
        <pb n="537" />
                                                      —  517  —

 

 

 

 

 

 

S  Eigenschaft  Ober-  Postdirektions-Bezirk
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)    
S  der  Telegraphen-Anstalten.  «
97Rielasingen,Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Konstanz.

98  Roggendorf,  Sp.,  „  Schwerin.

99    Rombach,  Sp.,  „  Metz.
100  Rothehütte,  Sp.,  „  Braunschweig.
101  Rudelsdorf,  Reg.-Bez.  Breslau,  Sp.,  „  Breslau.
102  Rudow  bei  Berlin,  Sp.,  »  Berlin.
103 Sachsenhagen,  Sp.,  »  Minden.
104  Schermeisel,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  O.
105Schernberg,  »  Erfurt.
106 Schönbeck  i.  Mecklenburg,  Sp.,  »  Schwerin.
107  Schulenburg,  „  Hannover.
108  Singhofen,  „  Frankfurt  a.  M.
109  ittensen,  Sp.,  „  Bremen.
110 Stolz,  Kreis  Frankenstein,  Sp.,  u  Breslau.
111 Sydow,  »  Cöslin.
112  Teistungen,  Sp.,  „  Erfurt.
113  Trampe,  Sp.,  »  Potsdam.
114 Trier  2,  Mosel-Bahnhof,  „  Trier.
115  Ulmen  i.  d.  Eifel,  Sp.,  „  Coblenz.
116  Verny,  Sp.,  „  Metz.
117  Wabnitz,  Sp.,  »  Breslau.
118  Walburg,  Reg.-Bez.  Cassel,  Sp.,  „  Cassel.
119 Wallsbüll,  u  Kiel.
120  Weidenhausen,  Sp.,  „  Cassel.
121  Weißer  Hirsch,  Sp.  (nur  während  »

der  Sommerzeit  geöffnet),  Dresden.
122  Wurchow,  Sp.,  „  Cöslin.
123Zichtau,  „  Magdeburg.
124 Ziltendorf,  „  Frankfurt  a.  O.
125  Zschakau,  »  Halle  a.  S.
B.  Wieder  eröffnet  wurden:

1 Ahlbeck  auf  Usedom,  —  Stettin.

2  Alexisbad,  —  Magdeburg.

3  Baden-Baden,  —  Karlsruhe.

4 Badenweiler,  —  Konstanz.

5  Bastei,  –  Dresden.

6  Brocken,  —  Magdeburg.

7  Callenberg,  —  Erfurt.

8  Drei-Aehren,  —  Straßburg  i.  Els.

9  Eilsen,  Bad,  —  Minden.

10  Enms,  Kurhaus,  —  Frankfurt  a.  M.
11 Griesbach,  —  Karlsruhe.

12  Heidelberg,  Schloß,  –  Karlsruhe.

13  Heiligedamm,  —  Schwerin.
        <pb n="538" />
                                                    —  518  —

 

 

 

 

 

 

2  Eigenschaft  .··.
IF  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  O  ber-Posddirektions-S
  der  Telegraphen-Anstalten.  rt.
14 Hohwald,  —  Straßburg  i.  Els.
15 Inselberg,  —  Erfurt.
16  Landeck,  Bad,  —  Breslau.
17  Neues  Palais,  —  Potsdam.
18 Neukuhren,  —  Königsberg  i.  Pr.
19  Pillnitz,  Schloß,  —  Dresden.
20  Rastede,  –  Oldenburg.
21 Reinerz,  Bad,  –  Breslau.
22  Schweizermühle,  —  Dresden.
23 Wartburg,  —  Erfurt.
24  Westerland  auf  Sylt,  —  Kiel.
25  Wildungen,  Bad,  —  Cassel.
26  Wilhelmshöhe  bei  Cassel,  –  Cassel.
C.  Geschlossen  wurden:
1|  Neuenhaus,  Reg.-Bez.  Düsseldorf,  (dauernd),  Düsseldorf.
2  Wiesbaden,  Schloß,  —  Frankfurt  a.  M.
D.  Sonstige  Veränderungen:
1|  Heinsberg,  Reg.-Bez  Aachen,  bisher  mit  vollem,  —  jetzt  mit  be-Jachen.
schränktem  Tagesdienst,
2   Lippstadt,  bisher  mit  beschränktem,  —  jetzt  mit  Arnsberg.
vollem  Tagesdienst,
3  Bremervörde,  „J  Bremen.
4  Hoya,  ,,  Bremen.
5 Mayen,  5  Coblenz.
6  Honnef,  alljährlich  für  die  Zeit  vom  1.  Mai  Cöln.
bis  30.  September  voller  Tagesdienst
  anstatt  des  beschränkten,
7  Mehlem,  „  Cöln.
8  Obercassel  bei  Bonn,  „  Cöln.
9  Belgard,  Reg.-Bez.  Cöslin,  bisher  mit  beschränktem,  —  jetzt  mit  Cöslin.
vollem  Tagesdienst,
10|  Bütow,  u  Cöslin.
11  Lauenburg  i.  Pomm.,  „  Cöslin.
12  Rummelsburg  i.  Pomm.,  „  Cöslin.
13  Schlawe  i.  Pomm.,  u  Cöslin.
14.  HPillnitz,  für  die  Dauer  des  Betriebes  der  Tele=  Dresden.

 

 

Telegraphen-Anstalt  in  Pillnitz—Schloß,
hält  die  Telegraphen-Anstalt  Pillnitz—
  Post-Amt  anstatt  des  beschränkten,
  vollen  Tagesdienst  ab,
        <pb n="539" />
                                                            —  519  —

 

 

 

Eigenschaft  rrektions=—
  Ortsbezeichnung.  Dienstzeit)  Ober  ““s
S  der  Telegraphen-Anstalten.  «
15 Elgergburg,  alljährlich  für  die  Zeit  vom  1.  Juni  Erfurt.
bis  Ende  September  voller  Tagesdienst,
  anstatt  des  beschränkten,
16  Friedrichroda,  desgl.,  jedoch  erst  vom  16.  Juni  ab,  Erfurt.
17  Ilmenau,  desgl.  vom  1.  Juni  bis  Ende  Sep=  Erfurt.
tember,
18.Lobenstein,  „  Erfurt.
19  Salzungen,  »  Erfurt.
20  Stadtsulza,  „J  Erfurt.
21|Waltershausen,  „  Erfurt.
22  Langenschwalbach,  der  volle  Tagesdienst  ist  fortan  Frankfurt  a.  M.
dauernd  eingeführt,
23  Angerburg,  bisher  mit  beschränktem,  —  jetzt  mit  Gumbinnen.
vollem  Tagesdienst,
24  Darkehmen,  v  Gumbinnen.
25Lck,  „  Gumbinnen.
26Marggrabowa,  „  Gumbinnen.
27tallupönen,  „  Gumbinnen.
28Bitterfeld,  Halle  a.  S.
29Delitzsch,  v  Halle  a.  S.
30Eilenburg,  „  Halle  a.  S.
31  Achern,  „  Karlsruhe.
32  Bühl,  „  Karlsruhe.
33  Dnurlach,  „  Karlsruhe.
34  Ettlingen,  „  Karlsruhe.
35  Karlsruhe  2,  „  Karlsruhe.
36  Mannheim  2,  „  Karlsruhe.
37  Wehlau,  „  Königsberg  i.  Pr.
38  Lahr,  „  Konstanz.
39  Mullheim  i.  Baden,  „  Konstanz.
40  Radolfzell,  „  Konstanz.
41  Villingen,  „  Konstanz.
42  Borna,  „  Leipzig.
43  Burgstädt,  „  Leipzig.
44  Leisnig,  „  Leipzig.
45  Limbach,  „  Leipzig.
46  Lindenau  bei  Leipzig,  „  Leipzig.
47|Burg,  Reg.-Bez.  Magdeburg,  bisher  mit  beschränktem,  —  jetzt  mit  Magdeburg.
vollem  Tagesdienst,  jedoch  nur  für
die  Wochentage;  an  Sonn=  und
Festtagen  besteht  wie  bisher
beschränkter  Dienst,
48  enthin.  „  Magdeburg.
49Wernigerode,  „  Magdeburg.
50  Zerbst,  „  Magdeburg.

 

 

 

74
        <pb n="540" />
                                                     —  520  — 

2  Eigenschaft  Ober-Postdirektions—

-8  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Holdi  ektions

S  der  Telegraphen-Anstalten.  "

51  Münster,  ist  in  ein  Telegraphen-Amt  I.  Klasse  Münster.
umgewandelt,

52  Parchim,  bisher  mit  beschränktem,  —  jetzt  mit  Schwerin.

vollem  Tagesdienst,

 

 

 

53  Bergen  a.  Rügen,  .  Stettin.
54  Cammin  i.  Pomm.,  -  »  Stettin.
55Gollnow,  »  Stettin.
56  Putbus,  »  Stettin.
57  Treptow  a.  T.,  „  Stettin.
58  Baumholder,  „  Trier.
59  Idar,  „  Trier.
60  Oberstein,  „  Trier.

 

                                          7.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                        Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  August  d.  J.  wird  die  Güterabfertigungsstelle  auf  der  zum  Bezirk  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion
  zu  Frankfurt  a.  M.  gehörigen  Grube  Dudweiler  für  den  Privat-Güterverkehr  aufgehoben.

               Berlin,  den  12.  Juli  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zum  Bezirk  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Magdeburg  gehörige,  13/93  km
lange  Bahnstrecke  Sangerhausen  —  Artern  mit  den  Stationen  Ober-Röblingen  a.  d.  Helme  und  Artern
für  den  Personenverkehr  eröffnet.  -

                Berlin,  den  13.  Juli  1880.

 

Am  15.  Juli  d.  J.  wird  an  der  —  zu  den  Eisenbahnen  in  Elsaß-Lothringen  gehörigen  —  Bahnstrecke
Mutzig  —  Rothau,  zwischen  den  Stationen  Greßweiler  und  Urmatt,  bei  dem  Dorfe  Heiligenberg  wider—
ruflich  eine  Haltestelle  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

                   Berlin,  den  13.  Juli  1880.

 

Vom  10.  Juli  d.  J.  ab  ist  die  zwischen  den  Stationen  Fröttstedt  und  Eisenach  belegene  Haltestelle  Wutha
der  Thüringischen  Eisenbahn  in  eine  Station  für  den  Personen-  und  Gepäckverkehr  umgewandelt  worden.

                    Berlin,  den  14.  Juli  1880.
        <pb n="541" />
                                                            —  521  —

Am  15.  Juli  d.  J.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Gusow  und  Golzow  der  Königlichen  Ostbahn  belegene
Haltestelle  Werbig,  Thurm=  und  Anschlußstation  der  Strecke  Freienwalde  —  Frankfurt  a.  O.  der  Berlin-Stettiner
  Eisenbahn,  für  den  Personen=  und  Gepäckverkehr  eröffnet.

Berlin,  den  14.  Juli  1880.

 

Am  19.  d.  M.  wird  die  zu  den  sächsischen  Staats-Eisenbahnen  gehörige,  14,3km  lange  Strecke  Pirna  —
Berggießhübel  mit  den  Haltestellen  Langenhennersdorf,  Neundorf  bei  Pirna  und  Rottwernsdorf,  von  denen
die  erstere  vorläufig  nur  für  den  Personenverkehr,  die  beiden  letzteren  für  Personen=  und  Güterverkehr
bestimmt  sind,  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  14.  Juli  1880.

 

An  15.  Juli  d.  J.  wird  die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  6„0  km  lange  Bahnstrecke
Brügge-Lüdenscheid  mit  der  Station  Lüdenscheid  dem  Betriebe  übergeben.

Berlin,  den  14.  Juli  1880.
                             In  Vertretung:  Körte.

 

                                           8.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Elsfleth  wird  am  19.  Juli  d.  I.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.

 

                                            9.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  J.  Crasemann  in  Merida  zum
Konsul  daselbst  für  den  Staat  Aucatan  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Minister-Residenten  und  General-Konsul  Lueder  zu  Bogotä,  Vereinigte  Staaten  von
Columbien,  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870,  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom
6.  Februar  1875,  für  sein  Amtsgebiet  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu
beurkunden.

 

Den  Herrn  Heinrich  Herz  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Konsul  von  Guatemala  in  Frankfurt
  a.  M.  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        <pb n="543" />
                                             Central-Blatt

                                          für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben

                                             im

                             Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

VIII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  23.  Juli  1880.

 

 

Nr.  30.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  3.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Haltestelle  525
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  523
2.  Zoll--  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Stations=  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Einziehung  eines
Kontrolörs;  —  Veränderungen  im  Bestande  und  in  den  Konsulats;  —  Exequatur-Ertheiluunng  525
Befugnissen  von  Zoll=  und  Steuerstellen  524
                            1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
#
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–  ,  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                          Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Georg  Kozlik,geboren  1862  und  orts-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußisches13.  Juli
Drahtbinder,  angehörig  in  Chumecz,  teln,  Bezirksregierung  zus  d  J.
Komitat  Trencsin,  Un-  Potsdam,
garn,
2.  Anton  Kunz,  Tuch-28  Jahre  alt,  aus  Jä-desgleichen,  Königlich  preußische  6.  Juli
machergeselle,  gerndorf,  Oesterreichisch-  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Schlesien,  Breslau,
3.  Israel  Ebel,  Hand--38  Jahre  alt,  aus  Lem-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  8.  Juli
lungsgehülfe,  berg,  Galizien,  d.  J.

 

 

 

 

 

75
        <pb n="544" />
                                                          —  524  — 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
z  1  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  i  3.  4.  5.  6.
4.  Heinrich  Streda,7  Jahre  alt,  aus  Na-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  9.  Juli
Bäcker,  chod,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Breslau,
5.[Johann  Schmidt,26  Jahre  alt,  aus  Neu-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  12.  Juli
Weber,  dörfel,  Oesterreichisch-  d.  J.
Schlesien,
6.  Anton  Welczowski,  geboren  am  3.  Januar  desgleichen,  Königlich  preußische  22.  Juni
Schuhmacher,  1840  zu  Friedek,  Be-  Bezirksregierung  zus  d.  J.
zirk  Teschen,  Oesterrei-  Oppeln,
chisch-Schlesien,  und  daselbst
  ortsangehörig,
7.|Eduard  Karl  Jansesgeboren  am  5.  Juni  1838  desgleichen,  Königlich  preußische  9.  Junie
(Janße),  Cigar=  und  ortsangehörig  zu  Landdrostei  zu  Os-.  J.
renmacher  und  Amsterdam,  nabrück,

Drechsler,  »
8.HubertJosefSchaep-49Jahrealt,geborendesgleichen,  Königlich  preußische  10.  Juli
kens,  Schlosser,  zu  Maestricht  und  orts-  Bezirksregierung  zu  d.  J.

·  angehörig  zu  Venlo,  Düsseldorf,
Niederlande,

9.  Josef  Krzisch,  geboren  1844,  ortsange-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  10.  April
Müller,  hörig  zu  Plöß,  Bezirk  Bezirksamt  Grafen=  d.  J.
Bischofteinitz,  Böhmen,  au,

10.  Franz  Raut,  Mühl-geboren  1841,  aus  Mar-Landstreichen  und  Bet-Stadtmagistrat  zuil2.  Juni
bursche,  schawitz,  Bezirk  Bene=  teln,  Passau  in  Bayern,  d.  SJ.

schau,  Böhmen,

11.  Thomas  SHoazda,  23  Jahre  alt,  aus  Rabi,  Landstreichen  und  Füh-Königlich  bayerisches  5.  Juni
Schneidergeselle,  Bezirk  Strakonitz,  Böh=  rung  eines  gefälschten  Bezirksamt  Deggen=  d.  J.
men,  Legitimationspapieres,  dorf,

12.  Therese  Dittrich,  geboren  am  23.  August'Landstreichen  und  ver-Königlich  sächsische  11.  Juni
Dienstmädchen,  1856  zu  Hernskretschen,  botswidrige  Rückkehr  in  Kreishauptmann-  d.  J.

 



Böhmen,

 

das  Landesgebiet,

 

 

 

schaft  zu  Dresden,

 

                                    2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Freiherr  von  Hammer—
stein  zu  Schwedt  a./O.  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors
  Dassau  den  Königlich  bayerischen  Hauptzollämtern  zu  Furth  a./W.,  Passau,  Regensburg,  Simbach
und  Waldmünchen  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Regensburg,  vom  1.  Juli  d.  I.  ab  beigeordnet
  worden.
        <pb n="545" />
                                                        —  525  —

Dem  Großherzoglich  mecklenburgischen  Steueramte  zu  Boizenburg  a./Elbe  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
  von  Begleitscheinen  I  über  ausländische  Materialien  und  Gegenstände,  welche  zum  Schiffsbau  bestimmt
sind,  beigelegt  worden.

 

Das  zu  Bocholt  im  Hauptamtsbezirke  Vreden  bestehende  Königlich  preußische  Nebenzollamt  J.  wird  mit  dem
1.  August  d.  J.  auf  den  dortigen  Bahnhof  verlegt  und  demselben  die  Befugniß  zur  Abfertigung  der  auf
der  Eisenbahn  ein-  und  ausgehenden  Waarensendungen  nach  Maßgabe  der  §§.  63,  64,  66  bis  71  des
Vereinszollgesetzes,  zur  Gestattung  von  Aus-  und  Umladungen  der  auf  der  Eisenbahn  unter  Raumverschluß
beförderten  Güter  nach  §.  65  des  Vereinszollgesetzes,  zur  unbeschränkten  Erhebung  der  Zollgefälle  von  den
mit  der  Eisenbahn  eingehenden  Waaren  und  zur  unbeschränkten  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen
  I  und  II  über  zollpflichtige  Waaren  und  von  Uebergangsscheinen  beigelegt.

 

                                        3.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                        Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  ist  die  im  Bezirk  der  Eisenbahn-Direktion  zu  Magdeburg  zwischen  den  Stationen  Bernburg
und  Güsten  gelegene  bisherige  Haltestelle  Ilberstedt  als  Station  für  den  Personen-,  Gepäck-,  Vieh=  und
Güterverkehr  in  vollem  Umfange  eröffnet  worden.

Berlin,  den  16.  Juli  1880.
                                    In  Vertretung:  Körte.

 

                                                  4.  Kousulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Adolf  Behrens  zum  Konsul  in  Caräcas
und

den  Kaufmann  Moritz  Hartmann  in  La  Paz  (Bolivien)  zum  Konsul  daselbst
zu  ernennen  geruht.

 

Das  Kaiserliche  Konsulat  auf  Ilha  do  Maio  (Cappverdische  Inseln)  ist  eingezogen.

 

Dem  Herrn  Ferdinand  Moos  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  mexikanischer  Vize-Konsul  in
Wiesbaden  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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        <pb n="547" />
                                               Central-Blatt

                                          für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben

                           Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Nr.   31.

 

Berlin,  Freitag,  den  30.  Juli  1880.

             

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  einer  uebergangvon
  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  527  5.  straße  —  Befugniß  *  Zollstelle:  st  ..

3  Marine  un  a  eginn  von  See  euerman

2.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Bahnstrecke  528  und  Seeschiffer-Prüfungen;  —  Ertheilung  eines  Flaggen-3.

  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  attesteses  530

vom  1.  April  bis  Ende  Juni  1880o  6.  Konsulat-Wesen:  Entlassung  „  530

 

 

                               1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

Z  6  .
å Name und Stand Alter und Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  bes
*-e  —  Ausweisung  -«
«  der  Bestrafung  weisungs-2
  des  Ausgewiesenen.    beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  3.  4.  5.  62.

 

 

 

 

 

                         Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Anders,  Ar--54  Jahre,  aus  Bistrey  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef  15.  Juli

beiter,  bei  Neustadt,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zui  d  J.
Breslau,
2.  Ferdinand  Eger,24  Jahre,  aus  Wien,  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische15.  Juli
Müllergeselle,  liger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zu|d.  J.

urtheilung  wegen  der  Magdeburg,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

 

 

 

 

 

3.  Cäcilie  Jacobi,  ge43  Jahre,  aus  Back-Landstreichen,  Königlich  preußische13.  Juli
borene  Hirsch,  liczewa,  Russisch-Polen,  Bezirksregierung  zud.  I.
Wittwe,  «  Wiesbaden,

4.  Markus  Weißvogel,/35  Jahre,  geboren  zu  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Handelsmann,  Warschau,

76
        <pb n="548" />
                                                            —  528  —





 

 

 

 

S Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des
!  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

5.  Karl  Rudolf  Stei-20  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  13.  Juli
ner,  Mechaniker,  Bern,  ortsangehörig  zu  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Dürenesch,  Kanton  Wiesbaden,
Aargau,  Schweiz,

6.Tosef  Brehm,  20  Jahre,  aus  Berillon,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  14.  Juli

Bäcker,  Kanton  Aargau,  d.  J.
Schweiz,

7.  Sohann  Tschabitzer,32  Jahre,  aus  Bleiberg,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Bergmann,  Kärnten,

8.  Christian  Killer3  Jahre,  geboren  zulesgleichen,  dieselbe  Behörde,  15.  Julie
Mechaniker,  Gerbersdorf,  Kanton  d.  J.

Aurgau,  Schweiz,

9.  Viktor  Emanuel  830  JSahre,  aus  Tablat,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische"17.  Juli
Matzenauer,  Kanton  St.  Gallen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Spinner,  Schweiz,  Düsseldorf,

10.  Franz  Riedl,  53  Jahre,  aus  Lepnitz,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  11.  Juni
Schuhmacher,  Bezirk  Deutschbrod,  Bezirksamt  Schon=  d.  I.
—  Böhmen,  gau,
11.Franz  Kykal  (Ki-geboren  1839  und  orts-Betteln,  nach  mehrma-Königlich  sächsische  3.  Juli
kal),  Tischlergeselle,  angehörig  zu  Gitschin,  liger  rechtskräftiger  Ver-Kreishauptmann-  d.  J.
Böhmen,  urtheilung  wegen  der  schaft  zu  Bautzen,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  «
12. Sidney Rosenthal, geboren am 18. Juni Landstreichen und Bet-Kaiserlicher Bezirks- 17. Juli
Hausknecht,  1861  zu  London,  teln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.

13.  Johann  Georg  40  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  6.  Juli

Friedrich,  Weber,  ortsangehörig  zu  Lau-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
fenburg,  Kanton  Aar-  «
gau,  Schweiz,

14.  Jakob  Wolf  Fischow,/20  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schuhmacher,  ortsangehörig  zu  Bresiw,

Gouvernement  Petrikau,
  Nussisch-Polen,
15.  Anton  Remie,  35  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

 

Berlin,  den  26.

ortsangehörig  zu  Mlaka,
Oesterreich,

 

 

 

 

 

                                 2.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                      Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  31.  d.  M.  wird  die  zur  Königlich  württembergischen  Allgäu-Staatseisenbahn  gehörige,  13,274  kin  lange
Bahnstrecke  Kißlegg—Wangen  mit  den  Stationen  Sommersried  (mit  Beschränkung  auf  Personen=  und
Reisegepäck-Verkehr),  Ratzenried  und  Wangen  dem  Betriebe  übergeben  werden.

Berlin, den 26.  Juli  1880.

In  Vertretung:

                           Körte.
        <pb n="549" />
        —

                                     —  529  — 

                                   3.  Finanz-Wese  n.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1880  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .

ç  nahme  beträgt  Bonifikatio-  Einnahme  differenz,
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  .  .  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein.  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vor  jahres  mehr
Einnahme.  obengenannten  Rechnung  w  -
Monats  (Spalte  4)  —  weniger
—  Ac  A.  Ac.  .
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  38  178  892  8117  38170775  49051  115  -  10880  340
Rübenzuckersteuer  5  9  894  480—  9  894  475—  8648  881—  1245  594
Salzsteuer  7137.215  1  7007135  4257169  141—  33  716
Tabacksteuer  320  905  5  146  315  759  315  0214  738
Branntweinsteuer  .  9821  394  21975144  4256
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  33  800  –  33  800  22  480—  11320
Brausteuer  4  154  035  9008  4145  02  4033272  1  111  755
Uebergangsabgaben  von  Bier.  238  584  —  238  584  228  052|#  10  532
Summe  59  884  830  12  116  05547768  77560  246  666—  12z477  891
Spielkartenstempel  170  839  —  170  839  176  093—  5254
darunter  Nach-  darunter
steuer:  Nachsteuer:
12  729

Wechselstempelsteuer  —  1586162  1491110  95  052
Reichs-Post=  und  Telegrapben-Verwaltung  —  —  32  578  516  30  841  191  1737  325
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  9  509  400  9242  *n.  267  026

 

Anmerkung.

 

 

 

tungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juni  1880:

7

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwal- 



 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  ·  ,  -  -
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  Differenz  zwischen
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  + m  ehr
obengenannten  d  «  «
Einnahme.  Monats  es  Vorjahres  weniger
M  M  M
1.  1  2.  I  3.  4.
Zölle  30  389  089  41  254  155  —10  865  066
Rübenzuckersteuer  39  176  467  36  391  991  2  784  476
Salzsteuer  8292524  8  009  376  283  148
Tabacksteuer  266  326  264  375  +  1  951
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  9955  408  10  849  543  —  8894  135
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  3  726  799  3  623  085  +  103  714
Summe  91  806  613  100  392  525  —  8585  912
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteuer)
  pe  .........  257  337  356  192  —  98  855
        <pb n="550" />
                                                  —  530  —

                                  4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Die  Eisenbahnlinie  von  Esch  an  der  Alzette  in  Luxemburg  nach  Deutsch-Oth  in  Lothringen  ist  als  Uebergangsstraße
  für  den  Verkehr  mit  Branntwein,  Bier  und  Wein  aus  Luxemburg  zu  dem  bereits  als  Uebergangssteuerstelle
  fungirenden  Nebenzollamt  II.  zu  Deutsch-Oth,  und  in  umgekehrter  Richtung  für  den  Verkehr
mit  steuer=  und  kontrolepflichtigen  Getränken  aus  Lothringen  zu  der  Großherzoglichen  Uebergangsabgaben-Erhebungsstelle
  in  Esch  an  der  Alzette  erklärt  worden.

 

Dem  Nebenzollamt  II.  zu  Lützel,  Hauptamtsbezirk  Altkirch,  ist  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Abfertigung
von  Roheisen  beigelegt  worden.

 

                                  5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Altona  wird  am  23.  August  d.  I.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

In  Flensburg  wird  am  7.  September  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große
Fahrt  begonnen  werden.

 

Das  im  Jahre  1864  in  Bolnes  (Provinz  Südholland)  erbaute  Vollschiff  „Minister  Fransen  van  de  Putte“,
von  1204,82  Registers-Tons  Ladungsfähigkeit,  hat  durch  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
bremischen  Staatsangehörigen  Heinrich  Addicks  zu  Bremerhaven,  unter  dem  Namen  „Präsident  Simson“
das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  welches  zur  Bark  umgetakelt
  ist  und  für  welches  der  Eigenthümer  Bremerhaven  als  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  8.  Juli
d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Amsterdam  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

 

Den  bisherigen  Kaiserlichen  Konsul  in  Lagos  (Guinea)  J.  Heldbek  ist  die  nachgesuchte  Entlassung  aus
dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="551" />
                                           Central-Blatt

                                       für  das

                               Deutsche  Reich.,

                              Herausgegeben

                                             im

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  August  1880.  Nr.  32.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  2.  Nachtrags
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  531  zur  Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs-  und
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Verzeichniß  der  zur  Aus-  Handels-Marine  von  1880;  —  Beginn  einer  Seeschifferfertigung
  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Prünngag  .  ....  333
Branntwein,  Bier  und  Wein  ermächtigten  badischen  Zoll=  und
Steuerstellen;  —  Errichtung  eines  Grenzsteueramts  533  5.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Todesfall;  —  Ein-3.
  Maaß=  und  Gewichts-Wesen:  Ergänzungen  des  Verzeich-  ziehung  einer  Konsular-Agentrr  535
nisses  der  Eichungsbehörden  533
                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimatt  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5  6.
                       Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.[Johann  Adolf  Mne-21  Jahre,  aus  Wich-[Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  20.  Juli
rinsky,  Barbier,  stadtl,  Bezirk  Senften=  liger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zud.  J.
berg,  Ober-Oesterreich,  urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
2.Karl  Martin  Ras-5  4  Jahre,  aus  Kopen-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  21.  Juli
mussen  Hekkebölle,  hagen,  d.  J.
Arbeitsmann,  ·.  ..-.
3.Marie Christine Pe -27 Jahre,aus Trolle-gewerbsmäßige Unzucht, dieselbe Behörde,  desgleichen.
tersen,  Friseurin,  borg  auf  Fünen,  Dänemark,


77
        <pb n="552" />
                                                  —  532  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
z  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

4.  Noelos  Steenber-36  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  19.  Juli
ger,  Arbeiter,  Wannepermoor,  orts=  teln,  Landdrostei  zu  Os=  d.  J.

angehörig  zu  Harden-  nabrück,
berg,  Niederlande,

5.  Albert  Schmidt,/42  Jahre,  aus  Arn-Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  21.  Juli
Kaufmann,  heim,  Niederlande,  liger  rechtskräftiger  VerlBezirksregierung  zu  d.  J.

urtheilung  wegen  der  Dusseldorf,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

6.  Gerhard  Horsch,5  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Dieb-Königlich  preußische  20.  Mai
Ackerknecht,  Orsbach,  Kreis  Aachen,  stahl,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Preußen,  niederländi—  Aachen,
scher  Staatsangehöriger,



7.  Anton  Schmid,  rich-geboren  1850  zu  Wien,  Landstreichen,  Betteln,  Stadtmagistrat  Pas-29.  Mai
tig  Leopold  Herrn-  Angabe  falschen  Na=  sau  in  Bayern,  d.  J.
bredl,  Bäcker-  mens  und  Gebrauch
geselle,  falscher  Legitimationspapiere,



8.Franz  Buresch,  geboren  1826,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches)16.  Juni

Tagelöhner,  hörig  zu  Leopoldsdorf,,teln,  Bezirksamt  Grafen-d.  J.
Bezirk  Bruck  an  der  au,
Leytha,  Nieder-Oesterreich,


9.  Michaal  Reiner,  37  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  26.  Juni.

Glasergeselle,  zu  Schönwald,  Bezirk  d.  J.
Tachau,  Böhmen,
10.  Alois  Alex,  Hand=  28  Jahre,  geboren  zulLandstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  21.  Juni
arbeiter,  St.  Pölten,  Nieder--Uund  Angabe  falschen  Kreishauptmann-  d.  I.
Oesterreich,  ortsange-Namens,  schaft  zu  Zwickau,
hörig  zu  Grumberg  bei
Schönberg,  Mähren,
11.|/Eduard  Mang-geboren  am  1.  März
nière,  Drechs=  1837  zu  Lunbbille,
ler,  Frankreich,  n  und  Kaiserlicher  Bezirks-20.  Juli
b)  dessen  Ehefrau,40  Jahre,  Betteln,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
Franziska,  ge=  beide  ebendaher,
borene  Mangnidre,

12.Ludwig  Bayer,  30  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  derselbe,  27.  Juli
Matrose,  S.  Francisco,  Süd-  d.  I.

 

Amerika,  wohnhaft  zu
Huttau  bei  Salzburg,

 

Oesterreich,
        <pb n="553" />
                                                   —  533  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Aler  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—es  J„  —  «  "  Ausweisung  weisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
13.  Josof  Anton  Eberlé,  47  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  3.  Juli
Grundarbeiter,  ortsangehörig  zu  Am-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
den,  Kanton  St.  Gallen,
Schweiz,

 

                                 2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Vom  1.  September  d.  J.  ab  ist  die  Zuständigkeit  der  Großherzoglich  badischen  Zoll-  und  Steuerstellen  in
Bezug  auf  die  Ausfertigung  bezw.  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein,  Wein  und  Bier  in
der  Art  geregelt  worden,  daß  ermächtigt  sind:

I.  Zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein:

A.

Sämmtliche  Hauptzoll=  und  Hauptsteuerämter,  Nebenzollämter  I.  Klasse  und  Untersteuerämter.

                            B.  Die  nachstehenden  Steuereinnehmereien:
Mannheim  I.,  Mannheim  II.,  Mannheim  IV.  (Kontrolstelle  an  der  Rheinbrücke),  Ladenburg,
Weinheim,  Laudenbach,  Schwetzingen,  Hockenheim  (H.  Z.  A.  Bezirk  Mannheim);  Neckargemünd,
Schönau,  Meckesheim,  Mosbach,  Eberbach,  Neudenau,  Neckarzimmern,  Heinsheim,  Wiesloch,  Sinsheim,
  Rappenau,  Waibstadt,  Eppingen,  Tauberbischofsheim,  Gerchsheim,  Königshofen,  Krautheim,
Freudenberg,  Bronnbach  (Steuerstelle  am  Bahnhof),  Buchen,  Walldürn,  Hardheim,  Dertingen,
Adelsheim  (H.  St.  A.  Bezirk  Heidelberg);  Karlsruhe  I.,  Karlsruhe  II.,  Ettlingen,  Bretten,  Rheinsheim,
  Oberhausen,  Durlach,  Pforzheim  II.  (H.  St.  A.  Bezirk  Karlsruhe);  Baden,  Bühl,  Steinbach,
Achern,  Renchen,  Stadt  Kehl,  Neufreistett,  Rheinbischofsheim,  Gernsbach,  Forbach,  Oberkirch,
Oppenau,  Griesbach  (H.  St.  A.  Bezirk  Baden);  Lahr,  Etterheim,  Kippenheim,  Ottenheim,  Gengenbach,
  Appenweier,  Hornberg,  Triberg,  Hausach,  Wolfach,  Haslach  (H.  St.  A.  Bezirk  Lahr);  Freiburg
  I.,  Freiburg  II.,  Emmendingen,  Kenzingen,  Herbolzheim,  Riegel,  Altbreisach,  Heitersheim,
Krotzingen,  Ihringen,  Waldkirch  (H.  St.  A.  Bezirk  Freiburg);  Efringen,  Müllheim,  Schliengen,
Sulzburg,  Schopfheim,  Zell  im  Wiesenthal  (H.  St.  A.  Bezirk  Lörrach);  Säckingen  (H.  St.  A.  Bezirk
Säckingen);  Thiengen,  Jestetten  (H.  St.  A.  Bezirk  Stühlingen);  Engen,  Möhringen,  Villingen,
Vöhrenbach,  Donaueschingen  (H.  St.  A.  Bezirk  Singen);  Konstanz,  Reichenau,  Stockach,  Ludwigshafen,
Meßkirch,  Büsingen,  Markdorf,  Immenstaad,  Pfullendorf,  Illmensee  (H.  St.  A.  Bezirk  Konstanz).

II.  Zur  Ausfertigung  von  Uebergangsscheinen  über  Bier  und  Wein:

A.  Die  sämmtlichen  unter  l.  bezeichneten  Stellen.

                         B.  Die  nachstehenden  Steuereinnehmereien:
Edingen  (H.  Z.  A.  Bezirk  Mannheim);  Ernstthal,  Osterburken,  Mückenloch,  Michelfeld  (H.  St.  A.
Bezirk  Heidelberg);  Ottersweier  (H.  St.  A.  Bezirk  Baden);  Freiburg  III.,  Ebringen,  Schallstadt,
St.  Georgen,  Wolfenweiler,  Rothweil  (H.  St.  A.  Bezirk  Freiburg);  Auggen  (H.  St.  A.  Bezirk
Lörrach);  St.  Georgen  (bei  Villingen)  (H.  St.  A.  Bezirk  Singen);  Hagenau,  Salem,  Kluftern
(H.  St.  A.  Bezirk  Konstanz).

III.  Zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  über  Wein  und  Bier:

Sämmtliche  Großherzoglichen  Hauptzoll=  und  Hauptsteuerämter,  Nebenzollämter  I.,  Untersteuerämter
und  Steuereinnehmereien.

 

Zu  Ratzenried  im  Königreich  Württemberg  ist  zur  Kontrolirung  der  Ein-,  Aus=  uud  Durchfuhr  derjenigen
Gegenstände.  welche  im  Verkehr  mit  andern  Bundesstaaten  einer  innern  Steuer  oder  Uebergangssteuer  unterliegen,
  ein  Grenzsteueramt  errichtet  worden.

 

77*
        <pb n="554" />
                                            —  534  —

                             3.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Ergänzungen  des  Verzeichnisses  der  Eichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Eichämter  im  Deutschen
Reich  (exkl.  Bayern)  mit  Angabe  der  von  ihnen  geführten  Stempelzeichen,  sowie  des  Umfanges
ihrer  Zuständigkeit  (s.  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich,  Jahrgang  1880  S.  50).

 

                                  1.  Aussichtsbezirk  5.
Zu  Kotzenau  (Reg.-Bez.  Liegnitz)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  un  führt
und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.  "
                                   2.  Aufsichtsbezirk  9.
Zu  Wanne  (Reg.-Bez.  Arnsberg)  ist  ein  Eichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  i  führt

und  bis  auf  weiteres  zur  Eichung  und  Stempelung  von  Flüssigkeitemaaßen,  Gewichten  und  Waagen,  sowie
von  Maaßen  und  Meßwerkzeugen  für  Brennmaterialien,  Kalk  und  andere  Mineralprodukte  befugt  ist.

                                     3.  Aufsichtsbezirk  23.
Es  sind  Eichämter  errichtet
.  »  23
zu  Weißenburg  (Bezirk  Straßburg)  mit  dem  Stempelzeichen  ##,
28

Falkenberg  Metz)  OD  .¾
23
*  Benfeld  (=  Straßburg))  —-  -  I#

30
welche  sämmtlich  bis  auf  weiteres  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhaltes  von  Fässern  befugt  sind.
Berlin,  den  5.  Juli  1880.
                           Kaiserliche  Normal-Eichungs-Kommission.
                                                             Foerster.

 

                                  4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  zweite  Nachtrag  zu  der  ven  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1880
ist  erschienen.
Berlin,  den  31.  Juli  1880.  Der  Reichskanzler.
                                      In  Vertretung:  Eck.

 

In  Leer  wird  am  30.  August  d.  I.  mit  einer  Schifferprüfung  begonnen  werden.
        <pb n="555" />
                                                      —  535  —

                                    5.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Ferdinand  Corssen  in  Jquique  (Peru),
den  Kaufmann  Eduard  Lehne  in  Tacna  (ebendaselbst)
und
den  Kaufmann  Franz  Ludwig  Hernsheim  zu  Saluit  auf  den  Marschall-Inseln
zu  Konsuln  an  den  genannten  Plätzen  zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Barth  in  Aalesund  (Norwegen)  ist  gestorben.

 

Die  Konsular-Agentur  in  San  Jorge  (Azoren)  ist  eingezogen.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="556" />
        <pb n="557" />
                                                   Central.Blatt

                                              für  das

                                        Deutsche  Reich.

                                       Herausgegeben

                                       VIII.  Jahrgang.

 

 

                                               im

                                    Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  13.  August  1880.

 

 

Nr.  33.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
Seite  537
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer
  in  den  Monaten  April  bis  Juli  1880  539

2  von  Ausländern  aus  dem

Reichsgebiete

 

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Uebereinkommen  zwischen
Deutschland  und  Frankreich,  betreffend  Einziehung  von
Quittungen  etc.  mittelst  Postauftrags  5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Bank-Wesen:  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  6.  Konsulat  -Wesen:  Exequatur-Ertheilungen;  —  Ent-Juli
  1880  540  lassung  546
4.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Seeschiffer-Prüfung
  542
                                  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                          Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
"  ————  —.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum    des
#  —  --  Ausweisung  weisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
v  2.  l  s.  4.  2  4
                         a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.Fama-  Slottko,s28  Jahre,  aus  Bara-schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußischel!  1.  Juni
Knecht,  nowen,  geboren  zu  Bezirksregierung  zul  d.  J.
Ruben,  Gouvernement  Königsberg,
Naschirkaska,  Rußland,
2.Daniel  Schurter  62  Jahre,  aus  Freien-Diebstahl  im  wiederhol-Großherzoglich  badi-21.  Juli
Seifensieder,  stein,  Kanton  Zürich,  ten  Rückfalle  und  ver=  scher  Landeskommis-)d.  J.
Schweiz,  botswidrige  Rückkehr  in  sär  in  Karlsruhe,
das  Bundesgebiet,

 

 

 

 

 

78
        <pb n="558" />
                                            —  538  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
7  *  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                            b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Anton  Jarosch,geboren  am  11.  Januar  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  2.  August
Tuchmachergeselle,  1852  zu  Holzmühl,  teln,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Mähren,  ortsangehörig  Potsdam,
zu  Altenberg,  Böhmen,
4.  Johann  Ernst,geboren  am  9.  Aprilddesgleichen,  Königlich  preußische  28.  Juli
Schmiedegeselle,  1840  zu  Hadritz,  zu-  Bezirksregierung  zu|d.  J.
letzt  wohnhaft  in  Groß-  Breslau,
Kunzendorf,  Oesterreichisch-Schlesien,

5.  Eduard  Reinelt,  geboren  1840  zu  Ober-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schlossergeselle,  Berzdorf,  Bezirk  Reichenberg,
  Böhmen,
6.Johann  Carlsson,?9  Jahre,  aus  Göte-Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  26.  Juli
Arbeiter,  borg,  Schweden,  liger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu#d.  J.
urtheilung  wegen  derSchleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
7.  Emil  Benimo,  Metz-22  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  1.  August
ger,  Neuschany,  Niederlande,  Bezirksregierung  zul  d.  J.
Wiesbaden,
8.  Karl  Rosemeyer,  46  Jahre,  geboren  zusdesgleichen,  Königlich  preußische'23.  Juli
Tagelöhner,  Hamm,  behufs  Aus-  Bezirksregierung  zuh  d.  J.
wanderung  nach  den  Düsseldorf,
Niederlanden  aus  dem
preußischen  Staatsverbande
  entlassen,
9.  Ferdinand  Schmid,40  Jahre,  aus  Salzburg,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  8.  Juli
Kellner,  Oesterreich,  teln,  Bezirksamt  Schon=  d.  J.
gau,
10.  Josefa  Gufler,  ungeboren  am  29.  Julifgewerbsmäßige  Unzucht,  Königlich  sächsische  26.  Juni
verehelichte,  1856  und  ortsange-  Kreishauptmann-  d.  J.
hörig  zu  Terlan  bei  schaft  zu  Leipzig,
Botzen,  Tirol,
11.  Franz  Säuermann,  geboren  1830  und  orts-Landstreichen  und  Bet-Königlich  sächsische  6.  Juli
Webergeselle,  angehörig  zu  Rumburg,  teln,  Kreishauptmann-  d.  J.
Böhmen,  schaft  zu  Zwickau,
12.  Sosef  Andersch,43  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  12.  Juli
Tuchmacher,  ortsangehörig  zu  und  Diebstahl,  Kreishauptmann-  d.  J.
Kratzau,  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,
13.  Johann  Wolfgang  '46  Jahre,  aus  Roßbach,  Landstreichen  und  Bet-Fürstlich  reußisches2  4.  Juli
Zapf,  Weber,  Böhmen,  teln,  Landrathsamt  zu  d.  J.

 

 

 

 

 

 

Schleiz,
        <pb n="559" />
                                               —  539  —

 

 

 

Finanz-Wesen.
Nachwei  sung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  Juli  1880.
April  Mai  Juni  Juli
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.  1880.  1880.  1880.
A-  AC  #  A
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  14  6E00  80  12  204  10  10  8022  50  10  17240
2.  Gumbinnen  3  1570  2  84300  2688  30  258240
3.  Danzig.  12  47213  20  10  497/75  11  61065  9995190
4.  Berlin  52892  30  46276  10  53  5900  70  74  70980
5.  Potsdam.  2  88225  2  614  70  2939  90  318560
6.  Frankfurt  a.  O.  6  77220  636320  7080  00  6  74730
7.  Stettin  8269  65  6  6645  40  6  826  60  6  62640
8.  Köslin.  1  886  70  1  7v#270  2062  00  1570
9.  Posen  4161  30  3539  90  5074  65  3984  15
10.  Bromberg.  2  6145  2266  00  2935  00  291780
11.  Breslau  14  175  00  13  220  20  14  312190  14  101050
12.  Liegnitz.  6717  40  6  748  10  742580  703740
13.  Oppeln  5996  25  4465  10  5486  90  5  809  50
14.  Magdeburg  13  62  190  14910  80  17923  95  16  24775
15.  Halle  a.  S.  6  3570  7  347  60  7846  30  7316190
16.  Erfurt  8  786  75  8230  923020  9264¼25
17.  Kiel  7885  20  6  7210  4718  50  5763.  40
18.  Hennorer  6  26730  6  068;  20  5498  60  5719  80
19.  Münster  2155  50  1  8160  1  49700  1  72440
20.  Minden  565730  5246  50  533160  591890
21.  Arnsberg  16  499  10  15  26090  16  114  50  15  86E250
22.  Kassel  3  395  40  33966  65  3  6971792„0  313040
23.  Frankfurt  a.  m.  28  039  70  27  484  40  33  638  00  29  9066  40
24.  Köln  .  14  039  25  13  30475  15  124  15  492  65
25.  Aachen  705410  6  4225  70730  8  84400
26.  Koblenz  3  168140  3110  190  2898  80  3  460960
27.  Düsseldorf.  34  191155  351210  3533760  37581100
28.  Trier  2355  60  1  82280  212430  1  637  30
29.  Dresden  10  808  30  11  020  30  11  0040  11  3632  15
30.  Leipzig  30  651  190  29  41310  3304390  29740  05
31.  Karlsruhe  13591195  14  058  95  1393200  15  959  55
32.  Konstanz  570760  5299  00  5994  70  4752%0
33.  Darmstadt.  96566  35  9906  70  9437185  10  1600  50
34.  Schwerin  i.  M.  2962  40  17704ä  1  90070  1  562550
35.  Oldenburg  4  422  50  4246  80  33336  50  3  80020
36.  Brauns  chweig  4997  90  3  89260  4456  90  46144
37.  Bremen  19  3t9975  15  89111  60  15  749  50  21  003320
38.    Hamburg  64519  45  60  333  35  68  54t90  6790530
39.  Straßburg  i.  E.  17  88020  15  54365  18  643  45  15  338  20
40.  Metz.  3  76690  3  14310  3351110  3  24990
Summe  I.  484  420’  75  450  179  25  490  298  60  506  859  05
II.  Bayenn  36011100  3762110  36175  10  39  664  40
III.  Württemberg  18  498  75  16  2700  16  665  35  17  48260
Ueberhaupt  538  931440  504  071135  543  1599  05  564  0066  05
*)  Dagegen  im  Jahre  1879  501  771  00  509  96600  75  479  3710  720  937  30
„  „  „  187818  463  45  509  1900  854  500  170  30  526433  45
»  »  „  1877  566  297740  572  1718  65  573  642  55  584  507  35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1880  Seite  188,  für  1879  Seite  284,  für  1878  Seite  182.

 

78*
        <pb n="560" />
                                                        —  540  —
3.  Bank-Statistik
  der  deutschen  Bank

.    -- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung  —  —  ·  —  —
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
Notenbanken  in  Abschnitten  zu  100  in  Abschnitten  zu  200  M

1.]  Reichsbank  .  ..-412842650188257350  —  —

2.]Städtische  Bank  zu  Breslau  .  ..  1  368  400  190  600  —  —

3.Kölnische  Privatbank  2).  .  .  25000  368  500  —  —
4.]Magdeburger  Privatbank  .  1  2004  200  995  800  —  —

5.  Danziger  Privat-Aktienbank  .........  1617  900  1  382  100  —  —

6.]  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthams  Posen  740  100  159  900  449  200  450  800

7.]  Hannoversche  Bank  4647  800  1  652200  —  —

8.]  Frankfurter  Bark  .  31711002528900  —  —

9.])  Bayerische  Notenbank  .  .-65725500  4214  500  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  .  12660000033500000  —  —
11.Leipziger  Kassenverein  "„  —  —  —  —
18.  Chemnitzer  Stadtbank  .  .  ..  ·  502  500  7500  —  —
13.|Württembergische  Notenbank  .  .«22470500  3329500  —  —
14.]  Badische  Bank  .  111  809  300  27  1790  700  —  —
16.]Bank  für  Süddeutschland  14253  300  2  74  700  —  —
16./Braunschweigische  Bank  3029000  10  471,  000  —  —
IV.]  Kommerzbank  in  Lübeck  835  000  1  565  000  —  —

18.  Bremer  Bank  4  v57  000  3  743  000  —  —
zusammen  am  31.  Juli  1880  578  882  05001  303  250  449  200  450  800
am  30.  Juni  1880  587  933  3ö0  292251  950  449  200  450  800
mithin  am  31.  Juli  1880  mehr  —  9051  300  —  —
weniger  9x51  300  —  —  —
Anmerkungen.

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  stit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfählg  und  zur

noch  nicht  eingelöst:
im  Bestande:

vernichtet:
2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautende
noch  nicht  elngelöst:

im  Bestande:

vernichtet:

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  dus  Recht  zur  Ausgube  don  Banknoten  verzichtet  huben,
1)  bei  der  Rostocker  Bank  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  100  Mark  in  gleichen  Abnichtung
  übergeben  und  1997  000  Mark  derselben  Gattung  vernichtet,

2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  5  100  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4059  900  Mark  in

90  705  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

1  5010

7966  7560
n  Noten  der  Kölni

250
98  32600

schen  Privakbank,  welche  seit
1  390  Thlr.  in  Abschnitten  za  10  Thlr.,

2  380  Thlr.  Iin  A

780
296  840  -

219  925  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

5  700

86  590  0t0  ·  ss

dem  1.  Januar  1876  nt  mehr  umlaufsfählg  und
bschnttin  zu  20  Thlr.,

zu  bemerken,
        <pb n="561" />
                                                           —  541 —                                                                     Wesen.

noten  Ende  Juli  1880.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1  000  .M  überhaupt
M.  M  M  M  M  M  M  »C-104
  200  500  207299  500  229  158.000  320  542  000  746  201  150  716  098  850  1.
—  —  1271.000  170  000  2  639  400  360  600  2.
—  —  —  —  2607  800  368  500  3.
—  —  —  —  2004  200  995  800  4.
—  —  —  —  1617  900  1  382  100  5.
849  500  350  500  —  —  2  0638  800  961  200  6.
—  —  —  —  4647  800  1  652  200  7.
615  500  984  500  6  013  000  8  687  000  9  799600  12  200  400  8.
—  —  —  —  65  725  500  4214  500  9.
15  936  000  10  564  000  —  —  42  436  000  44  064  000  10.
2975  500  24  500  —  —  2975500  24  500  11.
—  —  —  —  502  500  7500  12.
—  —  —  —  22  470  500  3  329  500  13.
–  —  —  —  11  809  300  27  190  700  14.
—  —  —  —  14  253  300  21  746  700  15.
–  —  —  —  3  029  000  10  471  000  16.
—  —  —  —  835  000  1  565  000  17.
—  —  —  —  4767  000  3  743  000  18.
124  577.000  219  223  000  236  442  000  329  399000  940  350  250  850  376  050
133  037  500  210  762  500  282  525  000  283  316  OC0  003  945  050  786  781  250
—  8  460  500  —  46  083  000  —  63  594  800
8460  500  —  46  083  000  —-  63  594  800  —

 

 

 

 

 

 

 

Einziehung.  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Juli  1880:
h

85  275  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  230  400  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  41.000  Thlr.  in  Abschnltten  zu  500  Thlr.  zusammen  2  001  915  Mark
mithin  gegen  Ende  Juni  1880  weniger  3510
1  200  .-.-  17300si  -  is-  55  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Khlr.  zusammen  213720

8  340  980  2  ·  r—  259  140  600  ri  ·

138  495  5000  4
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Juli  1880:

1  502  501  610

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  260  Mark
mithin  gegen  Ende  Juni  1885  weniger  60
450  -  1000  Thrr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen.  7440=297900
  -  -22259000  -  -  976  300

daß  am  30.  Juli  1880:
schnitten  im  Bestande,  2000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großh.  Mecklenburg-Schwerinschen  Regierung  zur  Ver-Abschnitten

  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  Oldenburgischen  Regierung  Übergeben  waren.
        <pb n="562" />
                                                        —  542  —

                                      Marine  und  Schiffahrt.

 

In  Hamburg  wird  am  21.  d.  M.  mit  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  begonnen  werden.

 

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Arrangement

entre

I`Allemagne  et  la  France

concernant

le  recouvrement,  par  la  poste,  des  quittances,
  factures,  billets,  traites  Ka.

Le  Gouvernement  de  Sa  NMajesté  FEmpereur
d’Allemagne,  Roi  de  Prusse,  au  nom  de  FEmpire
Allemand,  et  le  Gouvernement  de  la  République
Française  déesirant  étendre  les  relations  postales
entre  les  deux  pays  au  service  du  recouvrement
par  la  poste  des  effets  de  commerce,  factures,
valeurs  commerciales,  Ka.,  et  usant  de  la  faculté
dui  leur  est  laissée  par  les  Articles  13  et  15  de
la  Convention  de  IUnion  postale  Universelle  conclue,
à  Paris,  le  ler  Juin  1878  et  par  I’Article  6  de
IArrangement  international  pour  [’échange  des  mandats
  de  poste  conclu,  à  Paris,  le  4  Juin  1878,  sont
Convenus  des  dispositions  suivantes.

AnricrE  ler.

Les  habitants  des  deux  Pays  contractants  peuvent
faire  recouvrer,  par  la  poste  et  au  moyen  „Fordres
de  recouvrement“,  les  quittances,  factures,  billets,
traites  et  généralement  toutes  les  valeurs,  commerciales
  ou  autres,  payables  sans  frais,  soit  en
Allemagne,  soit  en  France  et  en  Algérie,  et  dont
le  montant  Wexcède  pas  quatre  cents  marks  ou
cind  cents  francs,  par  envoi.

Toutefois,  les  Administrations  des  postes  des
deux  pays  pourront,  ultérieurement,  Trun  commun
accord,  dlever  ce  maximum  et  se  charger  de  laire
protester  les  effets  de  commerce.

(Uebersetzung.)

Uebereinkommen
zwischen
Deutschland  und  Frankreich
betreffend

die  Einziehung  von  Quittungen,  Rechnungen,  Anweisungen,
  Wechseln  u.  s.  w.  mittels  Postauftrags.

 

Die  Regierung  Seiner  Majestät  des  Deutschen  Kaisers,
Königs  von  Preußen,  im  Namen  des  Deutschen  Reichs,
und  die  Regierung  der  Französischen  Republik,  in  der
Absicht,  den  Postverkehr  zwischen  den  beiden  Ländern  auf
die  Einziehung  von  Quittungen,  Rechnungen,  Anweisungen,
  Wechseln  u.  s.  w.  mittels  Postauftrags  auszudehnen,
  haben,  von  der  ihnen  durch  die  Artikel  13
und  15  des  unterm  1.  Juni  1878  in  Paris  abgeschlossenen
  Weltpostvertrages  und  durch  Artikel  6  des
am  4.  Juni  1878  in  Paris  abgeschlossenen  Uebereinkommens,
  betreffend  den  Austausch  von  Postanweisungen,
eingeräumten  Befugniß  Gebrauch  machend,  folgende
Festsetzungen  vereinbart.

                                    Artikel  1.

Die  Einwohner  der  beiden  vertragschließenden  Länder
  können  im  Wege  des  „Postauftrags“  die  Einziehung
von  Ouittungen,  Rechnungen,  Anweisungen,  Wechseln,
sowie  überhaupt  von  allen  Handels=  und  sonstigen
Werth-Papieren,  welche,  sei  es  in  Deutschland,  oder  in
Frankreich  und  Algerien,  ohne  Kosten  zahlbar  sind
und  im  Einzelnen  den  Betrag  von  400  Mark  oder
500  Franken  nicht  übersteigen,  bewirken  lassen.

Die  Postverwaltungen  beider  Länder  können  indeß
später  im  gemeinsamen  Einverständnisse  diesen  Meistbetrag
  erhöhen  und  es  übernehmen,  Handelspapiere
protestiren  zu  lassen.
        <pb n="563" />
                                               —  543  —

                                     Article  2.
Le  montant  des  valeurs  à  recouvrer  par  la  poste
doit  étre  exprimé  en  monnaie  du  pays  chargé  du
recouvrement.  -

                                     ARTICLE  3.

9  west  pas  admis  de  payement  partiel.
valeurs  doivent  étre  pay#ées  en  une  seule  fois.

Les

                                           Article  4.

L’envoi  des  valeurs  à  recouvrer  est  fait  sous
forme  de  lettre  recommandée  adressée  directement
par  le  déposant  au  bureau  de  poste  qui  doit
encaisser  les  fonds.

Le  méme  envoi  ne  peut  contenir  que  des  valeurs
recouvrables  par  un  méme  bureau  de  poste  sur  un
méme  döbiteur  et  au  profit  #Tune  méme  personne.

                                          Article  5.

II  west  percu  pour  toute  lettre  recommandée
adressée  à  un  bureau  de  poste,  en  exécution  de
Article  4  précédent,  qu'fune  taxe  fixe  de  vingt
pfennigs  en  Allemagne  et  de  vingt  cindq  centimes
en  France  et  en  Algérie.

Le  payement  de  cette  taxe  doit  étre  efftectu
par  Pexpéditeur  des  valeurs  et  en  timbres-poste
du  Pays  Torigine;  elle  appartient  en  entier  à  l'Administration
  des  Postes  de  ce  Pays.

                                   Article  6.

L'Administration  des  Postes  chargée  de  Pencaissement
  prélève,  sur  le  montant  de  chaque  valeur
  encaissée,  une  rétribution  calculée,  savoir.

en  Allemagne,  à  raison  de  dix  pfennigs  par
vingt  marks  ou  fraction  de  vingt  marks
Sans  pouvoir  dépasser  quarante  pfennigs;
1en  France,  à  raison  de  dix  centimes  par
vingt  frances  ou  fraction  de  vingt  francs
sans  pouvoir  dépasser  cinquante  centimes;
Le  produit  de  cette  rétribution  ne  donne  lieu
à  aucun  décompte  entre  les  deux  Administrations.

                                    Article  7.

Le  surplus  de  la  somme  recouvrée  est  converti
par  le  bureau  qui  a  lait  le  recouvrement  en  un
mandat  de  poste  au  profit  du  déposant,  apreès  déduction
  du  droit  proportionnel  fixzé  par  PArticle  3
de  FArrangement  du  4  Juin  1878.

Les  Administrations  des  Postes  des  deux  Pays

                                 Artikel  2.

Die  mittels  Postauftrags  einzuziehenden  Beträge
müssen  auf  die  Währung  des  mit  der  Einziehung  beauftragten
  Landes  lauten.

                                     Artikel  3.

Eine  theilweise  Einlösung  ist  nicht  statthaft.  Die
Anlagen  des  Postauftrags  müssen  gleichzeitig  eingelöst
werden.

                                      Artikel  4.

Die  Uebersendung  des  Postauftrags  erfolgt  mittels
Einschreibbriefs.  Der  Brief  ist  vom  Absender  unmittelbar
  an  die  Postanstalt  zu  richten,  welche  die  Einziehung
  der  Beträge  bewirken  soll.

Ein  und  dieselbe  Auftragssendung  darf  nur  solche
Anlagen  enthalten,  deren  Einziehung  durch  ein  und
dieselbe  Postanstalt  bei  ein  und  demselben  Schuldner
zu  erfolgen  hat,  und  zwar  zu  gunsten  ein  und  desselben
  Absenders.

                                       Artikel  5.

Für  einen  in  Gemäßheit  des  vorhergehenden  Artikels
  4  an  eine  Postanstalt  abgesandten  Einschreibbrief
wird  nur  eine  feste  Taxe  von  20  Pfennig  in  Deutschland
  und  von  25  Centimes  in  Frankreich  und  Algerien
erhoben.

Die  Entrichtung  dieser  Taxe  hat  durch  den  Absender
des  Postauftrages,  und  zwar  in  Postwerthzeichen  des
Ursprungslandes  zu  erfolgen.  Die  Taxe  verbleibt  ungetheilt
  der  Postverwaltung  dieses  Landes.

                                       Artikel  6.

Die  mit  der  Einziehung  beauftragte  Postverwaltung
bringt  von  dem  Betrage  des  Postauftrages  im  Falle
der  Annahme  vorweg  eine  Gebühr  in  Abzug,  welche
wie  folgt,  berechnet  wird:

in  Deutschland  mit  10  Pfennig  für  je  20  Mark
oder  einen  Theil  von  20  Mark,  jedoch  nicht
mehr  als  40  Pfennig;

in  Frankreich  mit  10  Centimes  für  je  20  Francs
oder  einen  Theil  von  20  Francs,  jedoch  nicht
mehr  als  50  Centimes.

Der  Erlös  dieser  Gebühr  bildet  keinen  Gegenstand
der  Abrechnung  zwischen  den  beiden  Verwaltungen.

                                       Artikel  7.

Der  nach  Artikel  6  verbleibende  Betrag  wird,
nachdem  ferner  die  im  Artikel  3  des  Uebereinkommens
vom  4.  Juni  1878  festgesetzte  Postanweisungs-Gebühr
davon  in  Abzug  gebracht  worden  ist,  dem  Auftraggeber
  von  der  einziehenden  Postanstalt  durch  Postanweisung
  übermittelt.

Die  Postverwaltungen  der  beiden  vertragschließenden
        <pb n="564" />
                                                  —  544  —

contractants  pourront  modifier  ultérieurement,  d'un
commun  accord,  les  taxes  et  droits  percus  en
vertu  du  présent  Article  et  des  Articles  5  et  6
précédents.

                                        Article  8.

Les  valeurs  qui  wont  pu  étre  recouvrées  sont
renvoyées  en  franchise  au  déposant,  sans  due  IAdministration
  des  Postes  chargée  du  recouvrement
soit  tenue  à  aucune  mesure  conservatoire  ou  constatation
  de  nature  quelconque  du  nonpayement.

                                          Article  9.

En  cas  de  perte,  sauf  le  cas  de  force  majeure,
Tune  lettre  recommändée  contenant  des  valeurs  à
recouyrer,  il  est  payé  au  déposant  une  indemnité
de  cinquante  francs  dans  les  conditions  déterminées
  par  ’Article  6  de  la  Convention  du  ler  Juin
1878.

En  cas  de  perte  des  sommes  encaissées,  FAdministration
  qui  a  opéré  le  recouvrement  est  tenue
au  remboursement  intégral  des  sommes  perdues.

                                     Article  10.

Les,  Administrations  ne  sont  tenues  à  aucune
responsabilité  du  chef  de  ratards  dans  la  transmission
  des  lettres  recommandées  contenant  les
valeurs  à  recouvrer,  de  ces  valeurs  ellesmémes  et
des  mandats  de  payement.

                                        Article  11.

Le  présent  Arrangement  ne  porte  pas  atteinte
à  la  législation  intérieure  des  deux  Pays  dans  tout
ce  qui  wWest  pas  prévu  par  cet  Arrangement  et
notamment  en  ce  qui  concerne  les  droits  de  timbre
applicables  aux  valeurs  commerciales.

                                   Article   12.

Chacune  des  deux  Administrations  a  le  droit,
dans  des  circonstances  extraordinaires  de  nature
à  justiffler  la  mesure,  de  suspendre  temporairement
le  service  des  recouvrements,  sous  la  condition  d’en
donner  immédiatement  avis,  au  besoin  par  voie
téelégraphique,  à  Fautre  Administration.

                                     Article  13.
Les  dispositions  de  IArrangement  du  4  Juin
1878  sont  applicables,  en  tout  ce  qui  m’est  pas
Ccontraire  aux  stipulations  du  présent  Arrangement,

Länder  können  später,  im  gemeinsamen  Einverständnisse,
  diejenigen  Taxen  und  Gebühren  abändern,  welche
in  Gemäßheit  des  gegenwärtigen  Artikels  und  der
vorhergehenden  Artikel  5  und  6  zur  Erhebung  gelangen.


                                      Artikel  8.

Diejenigen  Postaufträge,  welche  nicht  angenommen
worden  sind,  werden  kostenfrei  an  den  Einlieferer  zurückgesandt,
  ohne  daß  die  mit  der  Einziehung  beauftragte
Postverwaltung  zu  irgend  einer  Maßnahme  behufs  der
Aufbewahrung  oder  behufs  Aufklärung  der  Nichteinlösung
  verpflichtet  ist.

                                   Artikel  9.

Im  Falle  des  Verlustes  eines  einen  Postauftrag
enthaltenden  Einschreibbriefes  erhält  der  Einlieferer,
den  Fall  höherer  Gewalt  ausgenommen,  eine  Entschädigung
  von  Fünfzig  Franken,  unter  den  im  Artikel  6
des  Vertrages  vom  1.  Juni  1878  festgesetzten  Bedingungen.


Im  Falle  des  Verlustes  eingezogener  Geldbeträge  ist
diejenige  Verwaltung,  welche  die  Einziehung  bewirkt
hat,  zur  Erstattung  der  verloren  gegangenen  Summen
zum  vollen  Betrage  verpflichtet.

                                   Artikel  10.

Die  Verwaltungen  übernehmen  keinerlei  Verbindlichkeit
  für  Verzögerungen  in  der  Uebersendung  von
Einschreibbriefen  mit  Postaufträgen  eben  so  wenig  als
für  Verzögerungen  der  Postaufträge  selbst,  sowie  der
Postanweisungen,  welche  zur  Uebermittelung  der  Geldbeträge
  dienen.

                                     Artikel  11.

Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  berührt  in  keiner
Weise  die  innere  Gesetzgebung  der  beiden  Länder  in
allem,  was  durch  das  gegenwärtige  Uebereinkommen
nicht  vorgesehen  ist,  und  namentlich  was  die  bei  Handelspapieren
  in  Anwendung  zu  bringenden  Stempelgebühren
  betrifft.

                                      Artikel  12.

Jeder  der  beiden  Verwaltungen  steht  das  Recht  zu,
das  Postauftragsverfahren  unter  außergewöhnlichen
Verhältnissen,  welche  eine  solche  Maßnahme  zu  rechtfertigen
  geeignet  sind,  vorübergehend  aufzuheben,  jedoch
unter  der  Bedingung,  daß  die  andere  Verwaltung  unverzüglich,
  nöthigen  Falls  auf  telegraphischem  Wege,
davon  in  Kenntniß  gesetzt  werde.

                                       Artikel  13.

Auf  diejenigen  Postanweisungen,  welche  in  Gemäßheit
  des  vorhergehenden  Artikels  7  zur  Uebermittelung
der  auf  Postaufträgen  eingezogenen  Beträge  abgesandt
        <pb n="565" />
                                                    —  545  —

aux  mandats  de  poste  délivrés  en  vertu  de  l'Article  7
précédent,  pour  le  remboursement  des  valeurs  re-Couvrées
  par  la  poste.

                                           Article  14.

Tous  le  bureaux  de  poste  d’Allemagne  et  de
France  sont  admis  au  service  des  recouvrements.

Les  deux  Administrations  réglent,  dun  commun
accord,  le  mode  du  dépöôt  et  de  Penvoi  des  valeurs
à  recouvrer,  ainsi  due  toutes  les  autres  mesures  de
détail  on  Tordre  nécessaires  pour  assurer  Texécution
du  présent  Arrangement.

                                        Article  15.

Le  présent  Arrangement  sera  mis  à  execution
à  partir  du  jour  dont  les  deux  Administrations  conviendront,
  des  que  la  promulgation  en  aura  é6té  faite,
d’'apreès  les  lois  particulières  à  chacun  des  deux  Etats,
et  demeurera  obligatoire,  d'année  en  année,  jusqu’  à  ce
due  P’une  des  deux  parties  contractantes  ait  annoncé
à  Pautre,  mais  un  an  à  Tavance,  son  intention  d’en
faire  cesser  les  efeets.

Pendant  cette  dernièere  année,  FArrangement  continuera
  d’avoir  son  exécution  pleine  et  entière,  sans
préjudice  de  la  liquidation  et  du  solde  des  comptes
après  Pexpiration  da  dit  terme.

                                       Article  16.

Le  présent  Arrangement  sera  ratifié  et  les  Ratifcations
  en  seront  éCchangées  aussitöt  due  faire  se
pourra.

En  foi  de  quoi,  les  Plénipotentiaires  respectifs
ont  signé  le  présent  Arrangement  et  y  ont  apposé
le  sceau  de  leurs  Armes.

Fait  à  Paris,  le  24  Mars  1880.

signé:  Hohenlohe.
(L.  S.)

signé:  C.  de  Freycinet.
(L.  S.)

werden,  finden  die  Bestimmungen  des  Uebereinkommens
vom  4.  Juni  1878  Anwendung,  sofern  dieselben  nicht
mit  den  Festsetzungen  des  gegenwärtigen  Uebereinkommens
  im  Widerspruch  stehen.

                                       Artikel  14.

Alle  Postanstalten  Deutschlands  und  Frankreichs
können  an  dem  Auftragsverfahren  Theil  nehmen.

Die  beiderseitigen  Verwaltungen  werden  im  gemeinsamen
  Einverständnisse  die  Form  der  Einlieferung
und  der  Uebersendung  der  Postaufträge,  sowie  alle
weiteren  Dienstvorschriften  festsetzen,  welche  erforderlich
sind,  um  die  Ausführung  des  gegenwärtigen  Uebereinkommens
  zu  sichern.

                                        Artikel  15.

Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  soll  von  dem
zwischen  beiden  Verwaltungen  festzusetzenden  Tage  ab
zur  Ausführung  kommen,  sobald  die  Veröffentlichung
des  Uebereinkommens  nach  den  besonderen  Gesetzen
jedes  der  beiden  Staaten  erfolgt  sein  wird.  Das  Uebereinkommen
  soll  von  Jahr  zu  Jahr  so  lange  gültig
bleiben,  bis  einer  der  beiden  vertragschließenden
Theile  dem  anderen,  und  zwar  ein  Jahr  im  voraus,
die  Absicht  angekündigt  hat,  das  Uebereinkommen  aufzuheben.


Während  dieses  letzten  Jahres  bleibt  das  Uebereinkommen
  vollständig  in  Kraft,  unbeschadet  der  Aufstellung
  und  Saldirung  der  Abrechnungen  nach  Ablauf
des  gedachten  Zeitraums.

                                      Artikel  16.

Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  soll  ratifizirt,
und  die  Ratifikationen  sobald  als  möglich  ausgewechselt
werden.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Bevollmächtigten  das
gegenwärtige  Uebereinkommen  unterzeichnet  und  mit
dem  Abdruck  ihrer  Petschafte  versehen.

So  geschehen  in  doppelter  Ausfertigung  und  gezeichnet


zu  Paris,  den  24.  März  1880.

                            gez.  Hohenlohe.
                               gez.  C.  de  Freycinet.

 

worden.

Das  vorstehende  Uebereinkommen  ist  ratifizirt  und  vom  1.  August  ab  zur  Ausführung  gebracht

 

79
        <pb n="566" />
                                             —  546  —

                              6.  Konsulat-Wesen.

 

N  amens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:

dem  zum  General-Konsul  ernannten  bisherigen  österreichisch-ungarischen  Konsul  in  Königsberg,
Herrn  Oehlmann,  in  seiner  neuen  Eigenschaft,

dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Crefeld  ernannten  bisherigen
JizeHandelsagenten  daselbst,  Herrn  Rudolf  Schneider,

und

dem  Herrn  Emil  Frankfurter  als  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Columbien  mit

dem  Sitze  in  Hamburg.

 

Deu  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Chihuahua  (Mexiko),  B.  Degetau,  ist  die  erbetene  Entlassung  aus  dem
Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="567" />
                                            Central-Blatt

                                       für  das

                                Deutsche  Reich.

                                  Herausgegeben                                                                                                                              im

                                 Reichsamt  des  Innern.

—.—..—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

            

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  547

Berlin,  Freitag,  den  20.  August  1880.

Nr.  34.

steuer,  sowie  Zucker-Ein=  und  Ausfuhr  für  Juli  1880;  —
Erweiterung  der  Befugnisse  eines  Nebenzollamts;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Noten-  Ernennung  eines  Stations-Kontrolörs;  —  Ausführungsbanken
  Ende  Juli  1880;  —  Uebersicht  über  die  Ausprägung  bestimmungen  zum  Tabachsteuer  ·  est  vom  16.  Juli
von  Reichsmünzen  bis  ziu  Juli  1550  huf  b6%  und  550  1879  .  554
A  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Bahnstrecke  und  von
Haltestellen  552  .  Marine  und,  Schiffahrt  Ertheilung von  Flaggen-4.
  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen    g  g  ·
und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  für  die  Zeit  vom  7.  Konsulat-Wesen:  Abgrenzung  des  Amtsbezirks  des  Kon-1.
  April  1880  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1880  553  sulats  zu  Jaluit  556
5.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Uebersicht  über  Rübenzucker-                               1.
  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  s.  4.  5.  6.
                      a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Giovanni  Marcuzzi,  40  Jahre,  ortsangehörig  schwerer  und

Kellner,

 

 

 

einfacher  Königlich  bayerisches  19.  Mai

Eisenbahnarbeiter,  zu  Chemone,  Provinz  Diebstahl,  Bezirksamt  Ans=  d.  J.
Udine,  Italien,  bach,
2.  Paul  Samhammer,7  Jahre,  aus  Wien,  desgleichen,  Königlich  württember-13.  Juli

gische  Regierung  des
Neckarkreises  zu  Ludwigsburg,


d.  J.

 

 

80
        <pb n="568" />
                                                —  548  —



 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Damn  des

——    Ausweisung  Ausweisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  *  6.

                        b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.]  Marianna  Gra=  173  Jahre,  geboren  zul  Landstreichen  und  Bet-[Königlich  preußische  12.  Juli
bowska,  geborene  Jonkowo  bei  Szrensk,  teln,  Bezirksregierung  zud.  J.
Gabrychowska,  Russisch-Polen,  Marienwerder,

Wittwe,

4.  August  Karnik,  geboren  am  27.  Aprilfdesgleichen,  Königlich  preußische  13.  August

Maurergeselle.  1853  und  ortsange-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
hörig  zu  Gieshübel,  Potsdam,
Kreis  Neustadt,  Oesterreichisch-Schlesien,


5.  Stefan  Mitschack,5  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  Königlich  preußische'13.  Juli
Arbeiter  und  Draht=  Neszlusa  bei  Neustädtl,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
binder,  Komitat  Trencsin,  Un-  Frankfurt  a.O.,

garn,

6.  Tohann  Krejci,  geboren  am  24.  Juni]Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  s.  Juli
Spinner,  1847,  aus  Ober-Koste=  liger  rechtskräftiger  Ver  Bezirksregierung  zuf  d.  J.
litz,  Kreis  Königgrätz  urtheilung  wegen  der  )Limegnitz,

Böhmen,  gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

7.  Karl  Schubert,  Ar-32  Jahre,  aus  Hotzen-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  10.  Juli
beiter,  plotz,  Bezirk  Jägern-teln,  d.  J.

dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,


8.  Franz  Pusch,  We-geboren  am  7.  November  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  13.  Juli

ber,  1847,  aus  Stöberle,  d.  J.
Bezirk  Königinhof,  Böhmen,


9.  Sosef  Hübner,geboren  am  2.  JuliLandstreichen,  Bettelnsdieselbe  Behörde,  15.  Juli

Bäcker  und  Müller,  1839,  aus  Jägerndorf,  und  Gebrauch  eines  d.  J.
Oesterreichisch-Schlesien,  gefälschten  Legitima-.
  tionspapieres,
10.  Mathias  Johann-33  Jahre,  aus  Nerpes,  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  13.  Juli
sen,  Arbeiter,  Gouvernement  Wasa—  liger  rechtskräftiger  Ver-  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Län,  Rußland,  urtheilung  wegen  der  Schleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

11.  Magnus  Anders-32  Jahre,  aus  Herrn-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  4.  August

son,  Dienstknecht,  stedt  bei  Bstadt,  Schwe=  teln,  d.  J.

 

den,
        <pb n="569" />
                                                —  549  —

——

 

 

Datum  des

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche  die  an-.
  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

12.  Alois  Schitten---19  Jahre,  aus  Alt-Rei-Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  4.  August
helm,  Kaufmann,  gelsdorf,  Bezirk  Olbers-  ger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu  d.  J.

dorf,  Oesterreichisch--  urtheilung  wegen  ders  Schleswig,
Schlesien,  gleichen  Uebertretung

innerhalb  der  letzten

drei  Jahre,

13.  Wenzel  Nepras,  geboren  1836  zu  Budis-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  desgleichen.
Seidenweber,  law,  Russisch-Polen,  teln,  Landdrostei  zu  Hannover,



14.|Wilhelm  Libthorpe.,42  Jahre,  aus  Guild-Nichtbeschaffung  eines  /Königlich  preußische  6.  August
Lehrer,  ford,  Grafschaft  Sur=  Unterkommens,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

rey,  England,  Wiesbaden,

15.  Johann  Kuchar,  seboren  1850,  ortsange-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches  28.  Juni
Schneider,  hörig  zu  Pribram,  Be=  teln,  Bezirksamt  Grafen=  d.  J.

zirk  Pribram,  Böhmen,  au,

16.  Rosalin  Gerhardt,s5  Jahre,  aus  Berg-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  19.  Juli
Tagelöhnerin,  un  reichenstein,  Böhmen,  Bezirksamt  Mies=  d.  J.
verehelicht,  bach,

17.  Katharinn  See=  geboren  1864,  aus  Schar-Landstreichen  und  ge-Stadtmagistrat  Pas=  24.  Juli
wald,  Dienstmagd,  benberg,  Bezirk  Schär-werbsmäßige  Unzucht,  sau  in  Bayern,  d.  J.
unverehelicht,  ding,  Oesterreich,

18.  Josef  Garda,  sgeboren  1859,  aus  Mi-Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  31.  Juli
Schneidergeselle,  chalowitz,  Nussisch=  und  Nichtbefolgung  der  Bezirksamt  Feucht=  d.  J.

Polen,  Reiseroute,  wangen,

19.  Michael  Spitzner,  32  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  3.  Juli

Tagner,  ortsangehörig  zu  Roß-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
haupt,  Bezirk  Pfraumberg,
  Böhmen,

20.  Tohann  Kamme=  35  Jahre,  geboren  undsbesgleichen,  derselbe,  5.  August
ringer,  ortsangehörig  zu  Salz-  d.  J.

burg,  Oesterreich,

21.  Anton  Heinrich  Herr-geboren  am  1.  August  desgleichen,  derselbe,  6.  August
mans,  Schreiber,  1855  und  ortsangehörig  d.  J.

zu  Brée,  Provinz  Limburg,
  Belgien,

22.  Tohann  Baptist  geboren  am  25.  Juni  Arbeitsschen  und  Dieb-derselbe,  desgleichen.
Grosjean,  Fär=  1847  und  wohnhaft  zus  stahl,
ber,  Markirch,  Elsaß,  zusolge

  Option  französischer
  Staatsangehöriger,


 

 

 

 

 

 

 

80*
        <pb n="570" />
                                            —  550  —

2.  Münz=  und
Status  der  deutschen  Noten

nach  den  im  Reichsanzeiger

veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event.
b  Ver-8
  täglich  bindlich-  bindlichz
  Grund.  Reserve-  Noten-  Gegen  unge-Gegen  fällige  Gegen  keiten  Gegen  Sonftige  Gegen  Summe  Gegen  beiten
Name  der  Banken.  Kapital.)  Fonds.  umlauf.  30.  Juni  deckte  30.  Juni Ver.  30.  Juni mit  30.  Juni  Passiva  30.  Juni]  der  0.  Juni  weiterge-«
  «  «  Kundi-  '
g  1380.Noten.10  1880.  1880.  1380.  Passiva.1880. gegebenen
S  bindlich-  gungs.  inlän-2#
  keiten.  frist.  aii  4t
11  Reichbank.  .  .  .  ..  120  O0o0d.  G  09  104  666—  61  099188  328—  12772  —  —  575  —  9822|1072  636—  79  29,  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2  639—  266  964—  30746y  13  —  —  —  —  9706  —  253  115
3|Kölnische  Privatbank 0o  750  2  624.—  41  6-  13  330  +  17|  2937/+  29  15  —  9656+  42  ,14
4  Magdeburger  Privatbank.9000  606  2  004  149  1  95  56  +  30  843—  44]  312  M  35  6821  170|  1130
5  Danziger  Privat-Aktien-Bank  3  000  750  1  618—  129  733—  216  454  +  191  3009  341  447  4  10  9278  413  27
6 Provinzial-Aktien  =  Bank  des
Großherzogthums  Posen  3  ooo  750  2039—  90  1202  11  69  4  617  1586144  121  110  —  187|  7582—  99%  288
7Hannoversche  Bank  12  000  903  464—  1462383—  35  3017—  375  1807—.  53  966—  12323341—  452  610
8|Frankfurter  Bank  17  14360  9  s0o  cC  66]  545  1681  4301211  144  607  1
Bayerische  Notenbank  7  500  3689  65  785J  6731  125  11701256  331  93—  24813|  2601240
10|  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  000  3  441  42  436—  2636  16686—  1  612  2598  —  781  3  676—  186  2279  45|  82380—  35581860
11|  Leipziger  Kassenverein  3  000  149  29761  11  1  405  760  1508  15  459—  16  109  1  29  8  201  39  49
12  Chemnitzer  Stadtbank-  510  127  502—  5  112—  37  141  26  2780  —  557  68—  59  4128—  593  1136
13|  Württembergische  Notenbank  9  000  384½  %%  101  309  —  127  85  —  1  440  4  4  82688|  899  1307
14%  Badische  Bank  900|1  36S8  111  S  2  7300  479  71  127—  1  411  543189102  1808
15  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1574442  340%8  336  149—  5  —  —  644q  101  3229—  244949
16/  Braunschweigische  Bank  10  500  317  30294  1851  20414  2231  2117  —  6801  1624  —  761  238  4  1117825—  57027
17|]  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  49  835—  381  25—  421  1264—  142  2928|  72  50  1  7526—  1566  35
181  Bremer  Bank  16  607  774  4757  5582858—  444  654  +—  325|36—  870  193  —  302|]  38  421—  140877
Zusammen  268  33  820611942  426—  69  599  196  375—  63  829211  626  —  11  561187  683—  444  1362GG6  13  646
Bemerkungen.
Zu  8*:  Darunter  145  100  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14*:  Darunter  38  726  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  15*:  Darunter  101  983  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.

—  "  –  —  —
        <pb n="571" />
                                                   —  551 —                                                                                Bank-Wesen.

banken  Ende  Juli
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1880.
auf  Tausend  Mark.)

1880,.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

9

Metal.  Gegen  Reichs Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe Gegen  3
Bestand  20.  Juni kassen.  30.  Juni  anderer  30.  Juni  Wechsel.so.  Juni'  Lombard.  30.  Juni Effekten.  30.  Juni  Aetiva.  0.  Juni  der  30.  Juni
    

1380.  scheine  1360.  Banken.  1880.  1880.  1880.  1380.  1880.  Aktiva.  1880.5

—x

576256—  5856  42329  H  144  842  366  44,—  25  380  43  410  —  29221  1  415  —  18961  23  0997  —  1  099  1  078  804—  79661  1
1  0291—  167  6  4  1  640  207  4439  4  132  3616—  420  189  —  32  —  9951  —  247  2
976—  3  9#  3  403  —  17  76991  2  460  —  18  —  —  296  —+  58  9843  —  61  3
739—  2  5—  5  223  4  57  481414  192  1  075  7  466—  35  37  —  38  6  939  4  180  4
6651  1  —  —  220  H  88  5  543—  39  43  57  96n2  .  314  440  4244
749—  28  14  1  87  —  74  5  450  60  1  184  —  43  —  —  2789  4  3  7  750  —  81  6
19424  119  17—  5  306  —  235  11  897—  416  679  M  54  690  —  31  7810  —  52  23  341—  452  7

5  725.  2993  292  J  13  238  -  s37128  274  7964  1891  5  156  —  187  3270  T  1344  39  773  109
30  988—  1357  33—  13  —  873  38  0390-+  21565  1799—  125  86ö7—  59  1  471—  244  76  836  1240  9
16  488.  476  8S2  14  9180—  16514  45  200—  546  3  490—  706  4490  —  1  123  3441—  159  82  380  —  355810
1  033|—  3  11—  5  527—  63  3  810—  115  1  412  83  493  81  915  55  8  2010  .  3911
208—  31  6  —  16  176  —  79  3216—  565  163—  19  127—  35  237—  6  41268—  59312

10  334  181  98—  44  2146  —  602  18  287—  94  549.  7  4685—  5  7891  164  32  6686—  899  13
4104—  353  111  9  122  —  22  15  9731  648  1  237—  81  49  —  1693  —  143  23  189  4  102
4942—  172  12—  5  401  —  499  18  744  657  881  4  49  4624  —  160  2688  —  114  32292—  244  16
783  54  —  —  3  205—  89  9072  569  1677  —  1154  27—  32  6156—  178  17920—  477
516—  21  3—  5  2911  24  3728—  12  416—  207  11890—  32  1525  4  69  7668  —  1427
1780—  35  1  —  123  4  21  28  393  —  1380  4612  2  347  —  786  —  73  36  033—  13191  18

659  25q  6152426  J  673878|.  325.Gos  955/—  2705333%|  2901  20522  56379  6071  507  181  83738
        <pb n="572" />
                                                         —  552  — 

—

Ueberseicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  Juli  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —
Goldmünzen  -  Silbermünzen
1.  Im  Monat  Juli  Hiervon Privat-  .
1880  sind  geprägt  Halbe  rechnung  Fünf  Zwei-  Ein-  Fünfzig-  Zwanzig-..
  ,  Doppelkronen Kronen    Fünf-    -  '-worden
  in:    Kronen  J  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  1  Pfennigstücke
#  M  M  M  M  M  M  M  M
Berlin  410  310  —  410  310  —  —  —  —
München.  —  36  680  —  36  680  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  —  547  200  547  200  —  —
Summe  1.  —  994  190  —  994  190  —  —  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt  268  111  720|430  280  060.27  969  925|406  457  200|71  653  095/101  026  942  152  211  435  71  486  552  —  35  717  922  80
3.  Gesammt-Ausprägung]  1  268  111  720|431  274  250,27  969  925|407  451  39071  653  095/101  026  942/152  211  43571  486  552—85  717  922|80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  293  880  229  170!  3145  2  370  2  7181  1  566  848  50  5  000  487.80
5.  Bleiben

 

1  267  817  840|431  045  080,27  966  780

 

1726  829  700. M

 

 

71  650  725,101  024224  152  209  86971  485  703|50,30  717  435—

 

 

 

 

427  087  956,/00 M

                                       3.  Eisenbahn-Wesen.

                                         Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  8.  d.  M.  ist  die  zu  den  württembergischen  Staatseisenbahnen  gehörige  12,79  km  lange  Theilstrecke
Schwaigern  —  Eppingen,  Fortsetzung  der  Strecke  Heilbronn  —  Schwaigern,  mit  den  Zmwischenstationen
Stetten  am  Heuchelberg  und  Gemmingen  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden.

Berlin,  den  11.  August  1880.

 

Am  1  September  d.  J.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Berlin—  Lehrte  zwischen  den  Stationen  Meinersen
und  Gifhorn  belegene  Personen-Haltestelle  Leiferde  für  den  Eilgut=  und  Stückgut-Verkehr  eröffnet  werden.
Berlin,  den  13.  August  1880.

 

An  16.  d.  M.  ist  im  Bezirk  der  Eisenbahn-Direktion  Hannover  die  Personen-Haltestelle  Hohnstorf  eröffnet.
Berlin,  den  16.  August  1880.

                              In  Vertretung:

                                     Kraefft.
        <pb n="573" />
                                                   —  553  —

  

                                        4.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom  1.  April  1880
bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  „  »  .

ç  nahme  beträgt  Bonifikatio-  .  Etinnahme  in Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben,zwischen  den

Etatsjahres  .  .  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vor  jahres  +  mehr
Einnahme.  n  .
h  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M  M  M—  M  M
1.  2.  3.  4.  5.  6.
Zölle  54  638  574  9  029  54  629  54559  420  069  —  4  790  524
Rübenzuckersteuer  5|240  60912  240  60414  186
Salzsteuer  9766  213  2  004%  48  97
Tabacksteuer  325  873  5  484  320  389  307  469  —  12920
Branntweinsteuer  11  520  095  2755  0664765  03119  102  560—  337549
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  41  824  —  41824  27  857  13  967
Brausteuer  5  816  660  48  883  57677775  589  840  177  937
Uebergangsabgaben  von  Bier  307  195  —  307  195  2923814  14814
Summe  82  416  439  15  061  12367  355  3163  767  904—  6  412  588
Spielkartenstempel  224  268  —  224  268  222  452—  1  816
darunter  Nach-  darunter
steuer:  Nachsteuer:
14  012

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bis  Ende  Juli  1880:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  ç  Z  «  i
Bezeichnung  Beginndes  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  Differenz  zwischen
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  4  mehr
obengenannten
Einnahme.  Mo  nats  des  Vorjahres  —  weniger
—  “4  —
1.  1  2.  3.  4.
Zölle  45  480  816  51  813  757  —  6332941
Rübenzuckersteuer  51  726  612  47  780  155  +  3  94  457
Salzsteuer  10  525  176  10  338  160  1  187  016
Tabacksteuer  .  270  283  256  550  13  733
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe  6
von  Branntwein  12  735  139  14  011  685  —  1276  546
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  5159  156  4994  632  +  164524
Summe  125  897  182  129  194  939  —  3297  757
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteuer)
  315  585  416  352  —  100  767
        <pb n="574" />
                                                         —  554  —

5.  Zoll—

un  d

 

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

Zahl
der  Ver--Raffinirter  Zucer  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be=  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  rieb befindlichen  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  Auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  66  —  —  —
2.  -  Westpreußen  —  —  729  —  —
33.  Brandenburg  –  —  4  676  —  241  —
4.  -  Pommern  —  —  1074  —  —  —
5.  -  Posen  —  —  8  —  —  —
6  -  Schlesien  —  –  220  —  —  —
7.  2  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  —  —  516  —  9  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  36  613  1  778  56  975  85  847
9.  -  Hannovrer  .  —  —  13533  —  790  —
10.  -  Westfalen  ..  —  —  97  —  —  —
11.  -  Hessen-Nassau.  —  —  1429  —  —
12.  =  Rheinprovinz  –  —  15  402  42  10  478  —
Summe  I.  —  —  74  363  1  820  68  493  85  847
II.  Bayern  —  —  17  315  —  —  —
III.  Sachsen  —  —  4744  —  3  —
IV.  Württemberg  —  —  560  —  —  —
V.  Baden.  —  —  41017  2920  —  —
VI.  Hessen  —  —  1278  5147  3  064  15  753
VII.  Mecklenburg  —  —  56  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  8  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  276  —  45  –
X.  Braunschweig  —  —-  —  —  101  —
XI.  Anhalt  —  —  1  —  —  —
XI.  Elsaß—  Lothringen.  —  —  104  968  —  5  716  —
XIII.  Luxemburg  .  —  —  47  —  —  —
Ueberhaupt  —  —  244  633  9887  77  422  101  600
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1879  bis  Juni  1880  —  48127  8132336  088  212  200  898  954  737  615
Zusammen  September  1879  bis
Juli  1880  —  48127  8132580  721  222  087  976  376  839  215
In  demselben  Zeitraum  187879.  .  —4624777834008502627009230001636350
        <pb n="575" />
                                                      —  555 —                                                                             Steuer-Wesen.

 



  

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Juli  1880.

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande   mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art    Syrup
unmittelbar  mummittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver-Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg n.  kg  n.  Lkg  n.  kg  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
9  805  134433  —  —  —  —  4s8330
23  263  4  769  —  —  —  —  —  —
28  424  8  111  912  986  54  88  —  195  782  586
14  463  —  —  —  —  —  1606  —
416  363  11  795  —  —  —  —  —  —
31  858  17  115  1  921  119  59  557  3  785  871  7142  255  913  18  612
16  995  1  019  786  959  1  225  1  204  394  —  1  296  —
342  —  —  —  —  —  —  —
1494  —  337  236  —  1229  734  52  09066  125  659  —
543  007  197242  3  958  300  115  660724  143  59  238  580  2566  437728
1205  —  21  —  —  —  4902  —
25  466  19  548  10  —  —  —  19  1379
—  —  10  678  —  —  —  3  695  —
232  —  39571  1674  —  —  27  203
1973  —  100  —  —  —  —
1151  —  —  —  —  —  —
921  —  —  —  —  —  187  —
6  118  18  269  –  —  —  —  —  —
—  2  898  —  —  —  —  —  —
402  —  7  746  –  3  495  5970  —
2  —  —  —  40  130  —  —  —
580  477  237957  1016  326  117  4344367  768  59  238  622  232  439  107
7  664  8772  803  50326  973055.  392  755  82  192  950  177  319  15487625  17751  121
8245  354  3041  46000  989  381  2  510  189  89  560  718  236  55716  109  857  2190  228
51950503y  50  S7  30  890  750  100  165050  666  10016  255  9560  2  050  050

 

81
        <pb n="576" />
                                                            —  556  —

Neben  dem  bereits  als  Uebergangsstraße  zwischen  Deutsch-Oth  in  Elsaß-Lothringen  und  Esch  an  der  Alzette
in  Luxemburg  bestehenden  Landwege  ist  nunmehr  auch  die  vor  kurzem  eröffnete  Eisenbahnstrecke  zwischen
beiden  Orten  zur  Uebergangsstraße  für  die  Einfuhr  von  Wein,  Bier  und  Branntwein  nach  Elsaß-Lothringen
und  für  Bier  und  Branntwein  nach  Luxemburg  erklärt.  Auch  für  diese  Straße  fungiren  als  Uebergangssteuer-Stellen
  das  Nebenzollamt  II.  Klasse  zu  Deutsch-Oth  und  die  Uebergangsabgaben-Erhebungsstelle  zu  Esch
an  der  Alzette.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Bertram  zu  Berlin  an
Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  von  Bibow  dem  Kaiserlichen
  Haupt-Zollamte  zu  Saarburg  i./L.  und  dem  Haupt-Steueramte  zu  Hagenau  als  Stations-Kontrolör
mit  dem  Wohnsitz  in  Saarburg  i./L.  vom  1.  August  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

Der  Bundesrath  hat  in  den  Sitzungen  vom  27.  November  v.  J.,  12.  und  25.  März,  29.  Mai,  7.  und
16.  Juni  d.  J.  Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz,  betreffend  die  Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli
1879  festgestellt.

Eine  käufliche  Ausgabe  des  Gesetzes  und  jener  Ausführungsbestimmungen  erscheint  in  R.  v.  Decker's
Verlag,  Marquardt  und  Schenck,  Berlin  C.,  Niederwallstraße  22.

 

                                          6.  Marine  und  Schiffahrt.

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Antwerpen  am  26.  Juni  d.  J.  der  im  Jahre  1864  in  Vegesack  erbauten
  Bark  „Hermann  Wolff“  von  547  belgischen  Tonnen  bezw.  567,13  Register-Tons  Ladungsfähigkeit
  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im  Großherzogthum
Mecklenburg-Schwerin  staatsangehörigen  Heinrich  Bauer  zu  Rostock,  welcher  Rostock  zum  Heimathshafen
  des  Schiffes  gewählt  hat.  Das  bezeichnete  Schiff,  welches  unter  dem  Namen  „Marie“
—  MC  8  B  —  schon  früher  einer  deutschen  Rhederei  angehörte,  wurde  Ende  Mai  d.  J.  in
Antwerpen  gerichtlich  verkauft  und  stand  von  da  an  bis  jetzt  unter  belgischer  Flagge;

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  New-Bork  am  22.  Juli  d.  J.  dem  im  Jahre  1874  in
Boston  (Staat  Massachusetts,  V.-St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Saratoga“  von  1  440,74  Tons  Brutto-Raumgehalt
nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  bremischen  Staatsangehörigen
Johannes  Anton  Schwoon  zu  Bremerhaven,  welcher  dem  Schiffe  den  Namen  „Friederike“  gegeben
und  Bremerhaven  zum  Heimathshafen  desselben  gewählt  hat.

 

Am  21.  August  d.  J.  wird  in  Hamburg  mit  der  Abhaltung  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.

 

                                          7.  Konsulat-Wesen.

Denm  Kaiserlichen  Konsul  Hernsheim  in  Jaluit  auf  den  Marschall-Inseln  sind  als  Amtsbezirk  die  Marschall-,
Karolinen=  und  Duke  of  Vork-Inseln,  Neu-Irland,  Neu-Britannien,  die  Gilberts-Inseln  sowie  Pleasant  Island
(Novada)  zugewiesen.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="577" />
                                              Central-Blatt

                                           für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben
                                          im

                            Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  27.  August  1880.  Nr.  35.

Inhalt  :  1.  Allgemeine  Verwaltungs-  Sachen:  Ausweisung  4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Haltestelle  559
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  557  .  «  Seeschiffer,  und

2.  Finanz-Wesen:  Einnahmen  der  Post=  und  Telegraphen=  sowie  .  Marine  und  Schiffahrt:    Beginn  von  Seeschiffer  500

der  Reichseisenbahn-Verwaltung  bis  Ende  Juli  1880  559

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Befugnisse  von  Zoll=  und  6.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Telegraphenordnung  für
Steuerstelllen:  560  das  Deutsche  Reich  vom  13.  August  1880  560

                                 1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datm  des
"  —  *  Ausweisung  weisungs-E
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                      Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Moses  Magedel8  Sahre,  aus  Schmar-Landstreichen,  Königlich  preußischef'13.  August
Schneider,  gon,  Gouvernement  Bezirksregierung  zu|  d.  J.
Wilna,  Rußland,  Marienwerder,
2.Franz  Nellhübel,  geboren  am  12.  Oktober-/desgleichen,  Königlich  preußische  11.  August
Tuchmacher,  1827  und  ortsange-  Bezirksregierung  zue  d.  J.
hörig  zu  Fulnek,  Potsdam,
Mähren,
3.  Stefan  Matejöv,  25  Jahre,  ortsangehörigsesgleichen,  Königlich  preußische  26.  Juni
genannt  Michal-zu  VBiszoka,  Komitat  Bezirksregierung  zud.  J.
csan,  Drahtbinder,  Trencsin,  Ungarn,  Frankfurt  a./O.,

 

 

 

 

 

82
        <pb n="578" />
                                                  —  558  —

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des
—    «  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
4.  Anton  Altscheck,8  Jahre,  aus  Roth-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  5.  August
Webergeselle,  Kosteletz,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Breslau,
5.Adolf  Müller,.  geboren  am  7.  Mais  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische17.  Juli
Schneider,  1857  und  ortsangehörig0  und  Gebrauch  eines]  Bezirksregierung  zu|d.  I.
zu  Tinisko  bei  Hohen=  gefälschten  LegitimaOppeln,
mauth,  Böhmen,  tionspapieres,
6.  Karl  Brosig,  Flei--28  Jahre,  aus  Weiß-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  28.  Juli
schergeselle,  wasser,  Bezirk  Frei-  d.  I.

10.

11.

12.

13.

Emanuel  Springer,

Müllergeselle,

.Meier  Fleischmann,

Arbeiter,

MAlois  Lorenz,  Bergarbeiter,



Heinrich  Schubb,
Steinhauer,

Anton  Melzer,
Schlossergeselle,

Heinrich  Laplace,

Albert  Colignon,
Fabrikarbeiter,

 

Schlesien,

Trautenau,  ortsangehörig
  zu  Koppain,  Bemen,


24  Jahre,  aus  Warschau,

44  Jahre,  geboren  zu
Eisenberg,  ortsangehörig
zu  Komotau,  Böhmen,
34  Jahre,  aus  Noermond,
  Belgien,  geboren
  zu  Grevenmachern,
Luxemburg,

geboren  1853,  aus  Görkau,
  Bezirk  Komotau,
Böhmen,

geboren  am  7.  Juni
1856  zu  Cornac,  Departement
  Aveyron,
Frankreich,

19  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Laveline,
  Departement  der
Vogesen,  Frankreich,

 

waldau,  Oesterreichischgeboren

  am  30.  Januar
1839  zu  Kayle,  Bezirk

zirk  Königinhof,  Böh-Landstreichen

  und  Betteln,


Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  gefälschter
Legitimationspapiere,
Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


 

Königlich  preußische

Bezirksregierung  zusd

Magdeburg,

Königlich  preußische
Landdrostei  zu  Stade,
Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Düsseldorf,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Koblenz,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt
hofen,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Kolmar,

 

 

12.  August
.  J.

25.  Juli
d.  J.
8.  Juli
d.  J.

24.  Juli
d.  J.

4.  August
.  J.

Sont-  d

7.  August
d.  J.

11.  August
d.  J.
        <pb n="579" />
        —  559  —

2.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung

der  Einnahmen  der  Post=  und  Telegraphen=  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1880.5)

 

 

 

 

Einahme  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichmnn
  ng  vom  Beginn  des  ·  ·
Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1880/81
der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
obengenannten  jahres  —  weniger
Einnahmen.  Monaals  jah  g
—  1  —  —

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  43  301  672  41  295  673  +  2  005  999
Reichseisenbahn-Verwaltun“  .  ..  12  750  500  12  395  686  +  354  814

 

 

 

*!)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelsteuer
  für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1880  Seite  553  bezw.  Seite  539.

")  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach
definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Den  Königl.  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Borken  im  Hauptamtsbezirke  Vreden  ist  die  Befugniß  zur  Ertheilung
  der  Ausgangsbescheinigungen  über  das  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  ausgehende  Bier
beigelegt  worden.

 

In  Folge  der  Betriebseröffnung  der  Bahnstrecke  Schwaigern  —  Eppingen  ist  an  der  Station  Stethen  a.  H.
im  Königreich  Württemberg  zur  Kontrolirung  der  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  derjenigen  Gegenstände,  welche
im  Verkehr  mit  andern  Bundesstaaten  einer  innern  Steuer  oder  Uebergangssteuer  unterliegen,  ein  Grenzsteueramt
  errichtet  worden.

 

4.  Eisenbahn-Wesen.

 

Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  20.  d.  M.  wird  an  der  Zweigbahn  Zwota—Klingenthal  der  Sächsischen  Staatseisenbahnen  die  zwischen
den  Stationen  Zwota  und  Klingenthal  errichtete  Haltestelle  Unterzwota  für  den  Personenverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  19.  August  1880.
In  Vertretung:  Kraefft.

 

82“
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                                                      —  560  —

                                      5.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Am  2.  September  d.  J.  wird  in  Elsfleth  mit  der  Abhaltung  einer  Seeschiffer-Prüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.

 

Am  20.  September  d.  J.  wird  in  Altona  mit  der  Abhaltung  einer  Steuermanns-Prüfung  begonnen  und  mit
derselben  eine  Schiffer-Prüfung  für  große  Fahrt  verbunden  werden.

 

                                    6.  Post-  und  Telegraphen-Wesen.

 

                            Telegraphenordnung  für  das  Deutsche  Reich
                                             vom  13.  August  1880.

 

Auf  Grund  des  Artikels  48  der  Reichsverfassung  wird  nachstehende  Telegraphenordnung  erlassen.
                                                     §.  1.
                                Benutzung  des  Telegraphen.

I.  Die  Benutzung  der  für  den  öffentlichen  Verkehr  bestimmten  Telegraphen  steht  jedermann  zu.
Die  Verwaltung  hat  jedoch  das  Recht,  ihre  Linien  und  Telegraphenanstalten  zeitweise  ganz  oder  zum  Theil
für  alle  oder  für  gewisse  Gattungen  von  Korrespondenz  zu  schließen.

II.  Der  Absender  eines  Privattelegramms  ist  verpflichtet,  auf  desfallsiges  Verlangen  sich  über  seine
Persönlichkeit  auszuweisen.  Es  steht  demselben  seinerseits  frei,  in  sein  Telegramm  die  Beglaubigung  seiner
Unterschrift  aufzunehmen.

III.  Privattelegramme,  deren  Inhalt  gegen  die  Gesetze  verstößt  oder  aus  Rücksichten  des  öffentlichen
Wohles  oder  der  Sittlichkeit  für  unzulässig  erachtet  wird,  werden  zurückgewiesen.  Die  Entscheidung  über  die
Zulässigkeit  des  Inhalts  steht  dem  Vorsteher  der  Aufgabeanstalt,  bz.  der  Zwischen=  oder  Ankunftsanstalt  oder
dessen  Vertreter,  in  zweiter  Instanz  der  dieser  Anstalt  vorgesetzten  Ober-Postdirektion  und  in  letzter  Instanz
dem  Reichs-Postamte  zu,  gegen  dessen  Entscheidung  eine  Berufung  nicht  stattfindet.  Bei  Staatstelegrammen
steht  den  Telegraphenanstalten  eine  Prüfung  der  Zulässigkeit  des  Inhalts  nicht  zu.

                                                  §.  2.
                           Bewahrung  des    Telegraphengeheimnisses.

Die  Telegraphenverwaltung  wird  Sorge  tragen,  daß  die  Mittheilung  von  Telegrammen  an  Unbefugte
  verhindert,  und  daß  das  Telegraphengeheimniß  auf  das  strengste  gewahrt  werde.

                                                     §.  3.
                          Dienststunden  der  Telegraphenanstalten.

Die  Telegraphenanstalten  zerfallen  rücksichtlich  der  Zeit,  während  welcher  sie  für  den  Verkehr  mit

dem  Publikum  offen  zu  halten  sind,  in  vier  Klassen,  nämlich:

a)  Anstalten  mit  ununterbrochenem  Dienst  (Tag  und  Nacht),

b)  Anstalten  mit  verlängertem  Tagesdienst  (bis  Mitternacht),

c)  Anstalten  mit  vollem  Tagesdienst  (bis  9  Uhr  Abends),

d)  Anstalten  mit  beschränktem  Tagesdienst.
Die  Dienststunden  der  Anstalten  unter  b  und  e  beginnen  in  der  Zeit  vom  1.  April  bis  Ende  September
um  7  Uhr  Morgens,  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  Ende  März  um  8  Uhr  Morgens.  Die  Dienststunden
der  Anstalten  unter  d  werden,  den  örtlichen  Bedürfnissen  entsprechend,  für  jeden  Ort  besonders  festgestellt.
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                                                         —  661  —

                                                     §.  4.
                      Orte,  nach  welchen  —  gerichtet  werden  können.

I.  Telegramme  können  nach  allen  Orten  aufgegeben  werden,  nach  welchen  die  vorhandenen  Tele—
graphenverbindungen  auf  dem  ganzen  Wege  oder  auf  einem  Theile  desselben  die  Gelegenheit  zur  Beförderung
darbieten.  Ist  am  Bestimmungsorte  eine  Telegraphenanstalt  nicht  vorhanden,  so  erfolgt  die  Weiterbeförderung
von  der  äußersten  bz.  der  seitens  des  Aufgebers  bezeichneten  Telegraphenanstalt  entweder  durch  die  Post,  oder
durch  Eilboten,  oder  durch  Post  und  Eilboten,  oder  durch  Estafette.  Der  Aufgeber  eines  Telegramms  kann
verlangen,  daß  dasselbe  bis  zu  einer  von  ihm  bezeichneten  Telegraphenanstalt  telegraphisch  und  von  dort  bis
zum  Bestimmungsorte  durch  die  Post  befördert  werde.  Ist  keine  Bestimmung  über  die  Art  der  Weiter—
beförderung  getroffen,  dann  wählt  die  Ankunfts-Telegraphenanstalt  die  zweckmäßigste  Art  derselben  nach  ihrem
besten  Ermessen.  Das  Gleiche  findet  statt,  wenn  die  vom  Aufgeber  angegebene  Art  der  Weiterbeförderung
sich  als  unausführbar  erweist.

II.  Die  Aufgabe  der  Telegramme  mit  der  Bezeichnung  „amtslagernd“,  „postlagernd“  oder  „bahnhoflagernd“
  ist  zulässig.

Eintheilung  der  Telegramme.

I.  Die  Telegramme  zerfallen  rücksichtlich  ihrer  Behandlung  in  folgende  Gattungen:

1.  Staatstelegramme.,

2.  Telegraphen-Diensttelegramme,

3.  a)  dringende Privattelegramme.     b) gewöhnliche Privattelegramme                       

Bei  der  Beförderung  genießen  die  Staatstelegramme,  welche  als  solche  bezeichnet  und  durch  Siegel
oder  Stempel  beglaubigt  sein  müssen,  vor  den  übrigen  Telegrammen,  die  Telegraphen-Diensttelegramme  vor
den  Peivattelegrammen  und  die  dringenden  Privattelegramme  vor  den  gewöhnlichen  Privattelegrammen

den  Vorzug.

II.  In  Bezug  auf  die  Abfassung  der  Telegramme  sind  zu  unterscheiden:

1.  Telegramme  in  offener  Sprache,

2.  Telegramme  in  verabredeter  Sprache,

3.  Telegramme  in  chiffrirter  Sprache.

III.  Die  Telegramme  in  offener  Sprache  müssen  in  deutscher  Sprache  oder  in  einer  derjenigen
Sprachen,  welche  durch  die  Telegraphenverwaltung  als  sonst  noch  zugelassen  bekannt  gemacht  werden,  der
Art  abgefaßt  sein,  daß  der  Inhalt  einen  verständlichen  Sinn  hat.  Für  Telegramme,  welche  streckenweise,
oder  ausschließlich  durch  Telegraphen  der  innerhalb  des  Deutschen  Reiches  gelegenen  Eisenbahnen  zu  befördern
sind,  ist  jedoch  die  Fassung  in  deutscher  Sprache  Bedingung,  soweit  nicht  für  einzelne  Bahnen  und  Stationen
der  Gebrauch  fremder  Sprachen  ausdrücklich  nachgegeben  wird.

IV.  Telegramme  in  verabredeter  Sprache  werden  aus  Wörtern  zusammengesetzt,  welche,  obwohl
jedes  für  sich  eine  sprachliche  Bedeutung  hat,  keine  für  die  betreffenden  Dienststellen  verständlichen  Sätze  bilden.
  Diese  werden  aus  Wörterbüchern  entnommen,  welche  für  die  Korrespondenz  in  verabredeter  Sprache
zugelassen  worden  sind.  Jedes  Telegramm  darf  nur  aus  Wörtern  bestehen,  welche  einer  und  derselben  Sprache
(vergl.  unter  III)  angehören.  Eigennamen  dürfen  bei  der  Aufstellung  der  Wörterbücher  nicht  verwendet
werden.  Dieselben  werden  bei  der  Abfassung  der  Telegramme  in  verabredeter  Sprache  nur  mit  ihrer  Bedeutung
  in  offener  Sprache  zugelassen.  Die  Aufgabeanstalt  kann  die  Vorlegung  des  Wörterbuchs  fordern,
um  die  Ausführung  der  vorstehenden  Vorschriften  einer  Prüfung  zu  unterziehen.

V.  Als  Telegramme  in  chiffrirter  Sprache  werden  angesehen:

a)  diejenigen  Telegramme,  deren  Text  aus  Ziffern  oder  geheimen  Buchstaben  besteht;

b)  diejenigen  Telegramme,  welche  entweder  Reihen  oder  Gruppen  von  Ziffern  oder  Buchstaben,
deren  Bedeutung  der  Aufgabeanstalt  nicht  bekannt  ist,  oder  Wörter,  Namen  oder  Zusammensügungen
  von  Buchstaben  enthalten,  welche  die  für  die  offene  oder  verabredete  Sprache  geforderten
  Bedingungen  nicht  erfüllen.

VI.  Der  Text  der  chiffrirten  Telegramme  kann  entweder  ganz  chiffrirt,  oder  zum  Theil  chiffrirt
und  zum  Theil  offen  sein.  Der  chiffrirte  Text  muß  entweder  ausschließlich  aus  Buchstaben  des  Alphabets,
oder  ausschließlich  aus  arabischen  Ziffern  bestehen  und  von  dem  vorhergehenden  bz.  nachfolgenden  Text  in
offener  Sprache  durch  Klammern  getrennt  sein.  «
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                                                         —  562  —

                                                           §.  6.
               Allgemeine  Erfordernisse  der  zu  befördernden  Telegramme.

I.  Die  Urschrift  jedes  zu  befördernden  Telegramms  muß  in  solchen  deutschen  oder  lateinischen  Buchstaben
  bz.  in  solchen  Zeichen,  welche  sich  durch  den  Telegraphen  wiedergeben  lassen,  deutlich  und  verständlich
geschrieben  sein.  Einschaltungen,  Randzusätze,  Streichungen  oder  Ueberschreibungen  müssen  vom  Aufgeber  des
Telegramms  oder  von  seinem  Beauftragten  bescheinigt  werden.  Die  Aufschrift  muß  dem  Texte  voranstehen.
Die  Unterschrift  kann  in  abgekürzter  Form  geschrieben  oder  auch  ganz  weggelassen  werden.  Wenn  sie  mit
befördert  werden  soll,  muß  sie  unter  den  Text  gesetzt  werden.

II.  Die  Aufschrift  muß  alle  Angaben  enthalten,  welche  nöthig  sind,  um  die  Uebermittelung  des
Telegramms  an  dessen  Bestimmung  zu  sichern,  auch  der  Art  sein,  daß  die  Bestellung  an  den  Empfänger  ohne
Nachforschungen  oder  Rückfragen  erfolgen  kann.  Sie  muß  für  die  großen  Städte  die  Angabe  der  Straße  und
der  Hausnummer,  oder  in  Ermangelung  dessen  die  Angabe  der  Berufsart  des  Empfängers  oder  andere  ähnliche
  Bezeichnungen  enthalten.  Selbst  für  kleinere  Orte  ist  es  wünschenswerth,  daß  dem  Namen  des  Empfängers
eine  solche  ergänzende  Bezeichnung  beigefügt  wird,  um  im  Falle  einer  Verstümmelung  des  Eigennamens  der
Bestimmungsanstalt  für  die  Ermittelung  des  Empfängers  einen  Anhalt  zu  gewähren.

III.  Bei  Telegrammen  nach  kleinen  Orten,  besonders  wenn  deren  mehrere  gleichen  Namens  vorhanden
sind,  ist  die  genaue  Bezeichnung  der  geographischen  Lage  erforderlich.

IV.  Die  Anwendung  einer  abgekürzten  Ausschrift  ist  zulässig,  wenn  dieselbe  vorher  seitens  des  Empfängers
mit  der  Telegraphenanstalt  seines  Wohnortes  vereinbart  worden  ist.  Demjenigen  Korrespondenten,  welcher  eine
mit  der  Telegraphenanstalt  vereinbarte  abgekürzte  Aufschrift  hinterlegt  hat,  ist  gestattet,  diese  Aufschrift  in  den
für  ihn  bestimmten  Telegrammen  an  Stelle  des  vollen  Namens  und  bz.  der  Wohnungsangabe  anwenden  zu
lassen.  Der  Name  der  Bestimmungs-Telegraphenanstalt  muß  außerdem  angegeben  werden.

V.  Für  die  Hinterlegung  bz.  Anwendung  einer  abgekürzten  Aufschrift  bei  einer  Telegraphenanstalt  ist
eine  Gebühr  von  30  Mark  für  das  Kalenderjahr  im  voraus  zu  entrichten.  Diese  Vergünstigung  erlischt,  falls
die  Verabredung  nicht  verlängert  wird,  mit  dem  Ablauf  des  31.  Dezember  des  Jahres,  für  welches  die  Gebühr
  entrichtet  worden  ist.

VI.  Die  etwaigen  Angaben  bezüglich  der  Zustellung  an  den  Empfänger,  der  bezahlten  Antworten,  der
Empfangsanzeigen,  der  Vergleichung,  der  Dringlichkeit,  der  Nachsendung,  der  Weiterbeförderung,  der  etwa
gewünschten  eigenhändigen  (nur  an  den  Empfänger  selbst  zu  bewirkenden)  oder  offenen  (unverschlossenen)
Bestellung  des  Telegramms,  ferner  des  bezahlten  Eilboten  2c.  müssen  zwischen  Klammern  unmittelbar  vor  der
Aufschrift,  die  etwaige  Beglaubigung  (vergl.  §.  1II)  muß  hinter  der  Unterschrift  stehen.  Bei  diesen  Angaben
können  folgende  Abkürzungen  gebraucht  werden:

(D.)  für  „dringendes  Telegramm“,

(R.  P.)  für  „Antwort  bezahlt“,

(I.  C.)  für  „verglichenes  Telegramm"“,

(C.  R.)  für  „Empfangsanzeige“,

(F.  S.)  für  „nachzusenden“,

(Pb.  F.)  für  „Post  bezahlt“,

(X.  P.)  für  „Eilboten  bezahlt“,

(R.  0.)  für  „offen  zu  bestellendes  Telegramm“.

VII.  Telegramme,  deren  Aufschrift  den  in  vorstehenden  Punkten  vorgesehenen  Anforderungen  nicht
entspricht,  sollen  zwar  dennoch  zur  Beförderung  angenommen  werden;  die  Folgen  ungenauer  bz.  unvollständiger
  Angaben  sind  jedoch  vom  Absender  zu  tragen.  Derselbe  kann  eine  nachträgliche  Vervollständigung  des
Fehlenden  nur  gegen  Aufgabe  und  Bezahlung  eines  neuen  Telegramms  beanspruchen.

                                                  §.  7.
                                  Aufgabe  von  Telegrammen.

I.  Die  Aufgabe  von  Telegrammen  kann  bei  jeder  für  den  Telegraphenverkehr  eröffneten  Telegraphenanstalt
  (allenfalls  brieflich)  erfolgen.  "

II.  Telegramme  können  auch  bei  den  Bahnposten  auf  Eisenbahnen,  und  zwar  in  der  Regel  mittels
der  an  den  Bahnpostwagen  befindlichen  Briefeinwürfe,  zur  Beförderung  an  die  nächste  Telegraphenanstalt  eingeliefert,
  sowie  den  Telegraphenboten  und  den  Landbriefträgern  bei  der  Bestellung  von  Telegrammen  oder
Postsendungen  zur  Besorgung  der  Aufgabe  übergeben  werden.
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                                                            —  563  —

III.  An  größeren  Verkehrsorten  können  sämmtliche  Postanstalten,  auch  wenn  mit  diesen  eine  Telegraphenbetriebsstelle
  nicht  verbunden  ist,  zur  Annahme  von  Telegrammen  ermächtigt,  auch  kann  die  Benutzung
der  Briefkasten  zur  Auflieferung  von  Telegrammen  gestattet  werden.    

IV.  Bei  der  Mitnahme  der  Telegramme  durch  die  Telegraphenboten  und  die  Landbriefträger  kommt
eine  Zuschlagsgebühr  von  10  Pfennig  für  jedes  Telegramm  zur  Erhebung.

                                                          §.  8.
                                                Wortzählung.
Bei  Ermittelung  der  Wortzahl  eines  Telegramms  gelten  die  folgenden  Regeln:  

a)  Alles,  was  der  Aufgeber  in  die  Urschrift  seines  Telegramms  zum  Zwecke  der  Beförderung
niederschreibt,  mit  Ausnahme  der  unter  i  aufgeführten  Unterscheidungszeichen,  wird  bei  Berechnung
  der  Gebühren  gezählt.  «

b)  Der  Name  der  Abgangsanstalt,  der  Tag  des  Monats,  die  Stunde  und  Minute  der  Aufgabe
werden  von  Amtswegen  in  die  dem  Empfänger  zuzustellende  Ausfertigung  eingeschrieben.
Nimmt  der  Aufgeber  diese  Angaben  ganz  oder  theilweise  in  den  Text  seines  Telegramms
auf,  dann  werden  sie  bei  der  Wortzählung  mitgerechnet.

c)  Die  größte  Länge  eines  Wortes  ist  auf  15  Schriftzeichen  nach  dem  (durch  die  Ausführungsübereinkunft
  zu  dem  jeweilig  gültigen  internationalen  Telegraphenvertrage  eingeführten)
Morsealphabet  festgesetzt.  Bei  Worten  mit  mehr  als  15  Buchstaben  wird  der  Ueberschuß,
immer  bis  zu  15  Buchstaben,  für  ein  weiteres  Wort  gezählt.  .

4)  Die  durch  einen  Bindestrich  verbundenen  Ausdrücke  zählen  für  so  viele  Wörter,  als  zu  ihrer
Bildung  dienen.  "  »
e) Die durch einen Apostroph getrennten Wörter werden für eben sovielen einzelne Worter
gezählt.  ·
f) Dem Sprachgebrauch zuwider laufende Zusammziehungen oder Veränderungen von Wörtern

sind  nicht  zulässig.

Es  werden  jedoch  die  Eigennamen  von  Städten  und  Personen,  die  Namen  von  Ort—
schaften,  Straßen,  Plätzen,  Boulevards  u.  s.  w.,  die  Titel,  Vornamen,  Redetheilchen  und
Eigenschaftsbezeichnungen,  ebenso  wie  die  ganz  in  Buchstaben  geschriebenen  Zahlen  nach  der
Anzahl  der  zum  Ausdruck  derselben  vom  Aufgeber  gebrauchten  Worte  gezählt.

8)  Die  in  Ziffern  geschriebenen  Zahlen  werden  für  so  viel  Wörter  gezählt,  als  sie  je  fünf  Ziffern
enthalten,  nebst  einem  Worte  mehr  für  den  etwaigen  Ueberschuß.  Dieselbe  Regel  findet
Anwendung  auf  die  Zählung  der  Buchstaben  in  Buchstabengruppen.  »

h)  Einzeln  stehende  Schriftzeichen,  Buchstaben  oder  Ziffern  werden  für  je  ein  Wort  gezählt;
dasselbe  gilt  für  das  Unterstreichungszeichen.

i)  Die  Interpunktionszeichen,  Bindestriche,  Apostrophe,  Anführungszeichen,  Klammern  und
Zeichen  für  den  Absatz  werden  nicht  gezählt.  Jedoch  werden  die  zur  Bildung  der  Zahlen
benutzten  Punkte  und  Kommata,  sowie  die  Bruchstriche  für  je  eine  Ziffer  gezaͤhlt.

k)  Die  Buchstaben,  welche  den  Ziffern  angehängt  werden,  um  letztere  als  Ordnungszahlen  zu
bezeichnen,  werden  je  für  eine  Ziffer  gerechnet.

1)  In  den  Telegrammen,  welche  verabredete  oder  chiffrirte  Sprache  enthalten,  werden  die
offenen  Worte,  sowie  die  Worte  in  zulässiger  verabredeter  Sprache  den  vorstehenden  Bestimmungen
  unter  c  bis  f  entsprechend  gezählt.  Die  Ziffern=  oder  Buchstabengruppen,  sowie
die  Wörter,  Namen  oder  Zusammenfügungen  von  Buchstaben,  welche  in  offener  oder  verabredeter
  Sprache  nicht  zugelassen  sind,  werden  den  vorstehend  unter  g  bis  k  enthaltenen
Bestimmungen  gemäß  gezählt.

m)  Die  im  telegraphischen  Verkehr  zugelassenen,  der  Aufschrift  voranzustellenden  kurzen  Zeichen
(vergl.  §.  6  VI)  werden  für  je  ein  Wort  gezählt.


                                                §.  9.
                         Gebühren  für  gewöhnliche  Telegramme.
I.  Für  das  gewöhnliche  Telegramm  auf  alle  Entfernungen  wird  erhoben:

eine  Grundtaxe  von  20  Pfennig  (ohne  Rücksicht  auf  die  Wortzahl)  und  eine  Worttaxe  von
5  Pfennig  für  jedes  Wort.
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                                                           —  564  —

II.  Für  gewöhnliche  Stadttelegramme,  welche  in  solchen  Städten  zugelassen  werden,  innerhalb  deren
s  ure  unter  sich  durch  Telegraphenleitungen  verbundene  Telegraphenanstalten  dem  Verkehr  geöffnet
ind,  wird  erhoben:

die  oben  angegebene  Grundtaxe  von  20  Pfennig  und  eine  Worttaxe  von  2  Pfennig  für
jedes  Wort.

III.  Für  jedes  bei  einer  Eisenbahn-Telegraphenstation  aufgegebene  Telegramm  kann  von  den  Eisenbahnverwaltungen
  ein  Zuschlag  von  20  Pfennig  vom  Aufgeber  erhoben  werden.  Außerdem  sind  die  Eisenbahn-Telegraphenstationen
  berechtigt,  für  jedes  von  ihnen  bestellte  Telegramm  vom  Empfänger  ein  Bestellgeld
von  20  Pfennig  zu  erheben.  Beides  zusammen  darf  aber  für  die  ausschließlich  mit  dem  Bahntelegraphen
beförderten  Telegramme  nicht  erhoben  werden.  Für  diese  Telegramme  ist  vielmehr  nur  die  Erhebung  der
Bestellgebühr  von  20  Pfennig  gestattet.

IV.  Die  für  den  telegraphischen  Verkehr  mit  dem  Auslande  maßgebenden  Tarife  können  bei  den
Telegraphenanstalten  eingesehen  werden.

V.  Ein  bei  Berechnung  der  Gebühren  sich  ergebender,  durch  5  nicht  theilbarer  Pfennigbetrag  ist
bis  zu  einem  solchen  aufwärts  abzurunden.

                                             §.  10.
                                Dringene  Telegramme.

Der  Aufgeber  eines  Privattelegramms  kann  den  Vorrang  bei  der  Beförderung  vor  den  übrigen  gewöhnlichen
  Privattelegrammen  erlangen,  wenn  er  das  Wort  „dringend“  oder  abgekürzt  die  Bezeichnung  „(D.)“
vor  die  Aufschrift  setzt  und  die  dreisache  Gebühr  eines  gewöhnlichen  Telegramms  von  gleicher  Länge  erlegt.
Für  dringende  Telegramme  beträgt  demnach  die  Grundtaxe  60  Pfennig,  die  Worttaxe  15  Pfennig,  bz.  bei
Stadttelegrammen  6  Pfennig  für  das  Wort  (vergl.  §Ss.  5  1  und  9).  Der  im  §.  9  unter  III  angegebene
Zuschlag  für  die  bei  einer  Eisenbahnstation  aufgegebenen  Telegramme  kommt  dagegen  nur  einfach  —  wie
für  gewöhnliche  Telegramme  —  zur  Erhebung.

                                                §.  11.
                                       Bezahlte  Antwort.

I.  Der  Aufgeber  kann  die  Antwort,  welche  er  von  dem  Empfänger  verlangt,  vorausbezahlen.

II.  Für  das  vorauszubezahlende  Antwortstelegramm  wird  die  Gebühr  eines  gewöhnlichen  Telegramms
von  10  Worten  berechnet.  Soll  eine  andere  Wortzahl  für  die  Antwort  vorausbezahlt  werden,  so  ist  diese
im  Text  des  Ursprungstelegramms  anzugeben.

III.  Am  Bestimmungsorte  übersendet  die  Ankunftsanstalt  dem  Empfänger  mit  der  Telegrammausfertigung
ein  Antwortsformular,  welches  demselben  die  Befugniß  ertheilt,  in  den  Grenzen  der  vorausbezahlten  Gebühr
ein  Telegramm  an  eine  beliebige  Bestimmung  innerhalb  6  Wochen  unentgeltlich  aufzugeben.

IV.  Der  für  die  Antwort  gezahlte  Betrag  wird,  wenn  der  Empfänger  von  dem  Antwortsformular
keinen  Gebrauch  gemacht  hat,  auf  Verlangen  an  den  Aufgeber  zurückgezahlt.  Zu  diesem  Zweck  muß  der  Empfänger
  vor  Ablauf  der  unter  lll  festgesetzten  Frist  den  bezüglichen  Antrag  unter  Beifügung  des  Antwortsformulars
  bei  der  Anstalt  anbringen,  welche  ihm  dasselbe  ausgehändigt  hatte.  Es  wird  sodann  wie  in  Gebührenerstattungs-Angelegenheiten
  (vergl.  §.  26)  verfahren.  "

V.  Kann  das  Ursprungstelegramm  bei  der  Ankunft  nicht  bestellt  werden,  dann  wird  die  im  §.  23
vorgesehene  telegraphische  Meldung  über  die  Unbestellbarkeit  an  die  Aufgabeanstalt  sogleich  erstattet.  Wenn
keine  Berichtigung  erfolgt,  benachrichtigt  die  Ankunftsanstalt  den  Aufgeber  unmittelbar  von  der  Unbestellbarkeit
  durch  eine  dienstliche  Meldung,  welche  die  Stelle  der  Antwort  vertritt,  sobald  die  zur  Auffindung  des
Empfängers  unternommenen  Nachforschungen  sich  als  fruchtlos  erwiesen  haben,  spätestens  nach  8  Tagen.  Verweigert
  der  Empfänger  ausdrücklich  die  Annahme  des  für  die  Antwort  bestimmten  Formulars,  so  giebt  die
Ankunftsanstalt  dem  Aufgeber  ebenfalls  Kenntniß  durch  eine  dienstliche  Meldung,  welche  gleichfalls  die  Stelle
der  Antwort  vertritt.

                                               §.  12.
                                Verglichene  Telegramme.

I.  Der  Aufgeber  eines  jeden  Telegramms  hat  die  Befugniß,  die  Vergleichung  desselben.  zu  verlangen.
In  diesem  Falle  ist  das  Telegramm  von  den  verschiedenen  Anstalten,  welche  bei  seiner  Beförderung  mitwirken,
  vollständig  zu  vergleichen.  

II.  Die  Gebühr  für  die  Vergleichung  eines  Telegramms  ist  gleich  der  Hälfte  der  Gebühr  für  ein
gewöhnliches  Telegramm  von  gleicher  Länge.
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                                               —  565  —

                                       §.  13. 
                                Empfangsanzeigen.

I.  Der  Aufgeber  eines  jeden  Telegramms  kann  verlangen,  daß  ihm  die  Zeit,  zu  welcher  das  Telegramm
  dem  Empfänger  zugestellt  worden  ist,  unmittelbar  nach  erfolgter  Bestellung  telegraphisch  angezeigt  werde.

II.  Für  die  Empfangsanzeige  ist  dieselbe  Gebühr,  wie  für  ein  gewöhnliches  Telegramm  von
10  Worten  zu  entrichten.

III.  Kann  das  Telegramm  bei  der  Ankunft  nicht  bestellt  werden,  dann  wird  die  im  §.  23  vorgesehene
Unbestellbarkeitsmeldung  sogleich  erlassen.  Die  telegraphische  Meldung  über  die  Empfangsanzeige  wird  später
abgesandt,  entweder  nach  erfolgter  Bestellung  des  Telegramms,  wenn  sie  möglich  geworden  ist,  oder
nach  24  Stunden,  wenn  sie  nicht  hat  stattfinden  können.

IV.  Der  Aufgeber  kann  verlangen,  daß  ihm  die  Empfangsanzeige  nach  einem  anderen  Orte,  als
nach  dem  Aufgabeorte  des  Ursprungstelegramms  übermittelt  werde,  insofern  er  die  dazu  erforderlichen  Angaben
  in  das  Ursprungstelegramm  aufnimmt.

                                                 §.  14.
                                 Telegraphis  Postanweisungen.

I.  Die  Telegraphenanstalten  an  solchen  Orten,  an  denen  eine  Postanstalt  besteht,  sind  ermächtigt,
in  Vertretung  der  Orts-Postanstalt  Beträge  auf  Postanweisungen,  welche  auf  telegraphischem  Wege  überwiesen
  werden  sollen,  von  den  Absendern  entgegenzunehmen.  Auf  Eisenbahn-Telegraphenstationen  findet  diese
Bestimmung  keine  Anwendung.

II.  Auch  sind  die  Telegraphenanstalten,  mit  Ausnahme  der  Eisenbahn-Telegraphenstationen  ermächtigt,
  wenn  bei  ihnen  Postanweisungen  auf  telegraphischem  Wege  eingehen,  die  Auszahlung  an  den  Empfänger
  in  Vertretung  der  Orts-Postanstalt  vor  geschehener  Bestellung  der  telegraphischen  Postanweisung  an
die  Orts-Postanstalt  zu  bewirken:

a)  im  Falle  nach  Inhalt  des  Telegramms  der  Absender  den  Wunsch  ausgesprochen  hat,  daß
die  Auszahlung  durch  die  Telegraphenanstalt  geschehe,  was  durch  den  Zusatz  auf  der
Postanweisung:  „amtslagernd“  auszudrücken  ist;

b)  im  Falle  der  Geldempfänger,  indem  er  die  telegraphische  Postanweisung  erwartet,  der  Telegraphenanstalt
  den  Wunsch  ausgedrückt  hat,  die  Zahlung  gleich  nach  der  Ankunft  der  Anweisung
  bei  der  Telegraphenanstalt  in  Empfang  zu  nehmen.

In  beiden  Fällen  muß  der  Auszahlung  des  Betrages  der  vollständige  Ausweis  des  Empfängers,  falls  derselbe
nicht  persönlich  und  als  verfügungsfähig  bekannt  ist,  vorhergehen.  Die  telegraphische  Postanweisung  ist  alsdann
  von  der  Telegraphenanstalt  mit  dem  (vorzuschreibenden)  Quittungsvermerk  zu  versehen,  dieser  vom  Empfänger
  zu  unterschreiben  und  die  Unterschrift  durch  die  Telegraphenanstalt  mit  dem  Zusatze  zu  beglaubigen,
daß  der  Empfänger  bekannt  sei,  bz.  daß  und  in  welcher  Weise  er  den  Ausweis  geführt  habe.

                                           §.  15.
                         Nachsendung  non  Telegrammen.

I.  Der  Aufgeber  eines  Telegramms  kann  der  Aufschrift  den  Zusatz  „nachzusenden“  oder  (F.  S.)
beifügen  (vergl.  §.  6  VI),  in  welchem  Falle  die  Bestimmungsanstalt  dasselbe  sofort  nach  der  vergeblich  versuchten
  Zustellung,  gemäß  der  angegebenen  Aufschrift,  weiter  an  den  neuen,  ihr  in  der  Wohnung  des  Empfängers
  mitgetheilten  Bestimmungsort  befördert.

II.  Der  Zusatz  „nachzusenden“  kann  auch  von  mehreren  hintereinander  stehenden  Bestimmungsangaben
  begleitet  sein;  das  Telegramm  wird  dann  nacheinander  an  jeden  der  angegebenen  Bestimmungsorte,
nöthigenfalls  bis  zum  letzten  befördert.

III.  Für  die  Nachsendung  eines  Telegramms  auf  telegraphischem  Wege  von  dem  ursprünglichen  an
einen  neuen  Bestimmungsort  wird  die  volle  tarifmäßige  Gebühr  berechnet  und  vom  Empfänger  erhoben
(vergl.  §.  21  IV  und  V).

                                               §.  16.
                                  Vervielfältigung;  von  Telegrammen.
I.  Die  Telegramme  können  gerichtet  werden  an  mehrere  Empfänger  in  einem  Orte  oder  an  einen
und  denselben  Empfänger  nach  verschiedenen  Wohnungen  desselben  Ortes,  mit  oder  ohne  Weiterbeförderung
durch  die  Post  bz.  durch  Eilboten.

 

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                                                     —  566  —

II.  Soll  ein  Telegramm  von  der  Ankunftsanstalt  behufs  Bestellung,  wie  unter  I  angegeben,  vervielfältigt
  werden,  so  wird  dasselbe  bei  der  Taxirung  nur  als  ein  einziges  Telegramm  angesehen,  wobei  alle  Aufschristen
  in  die  Wortzahl  eingerechnet  werden;  für  die  zweite  und  jede  weitere  Ausfertigung  wird  bei  Telegrammen
  bis  zu  100  Worten,  einschließlich  aller  Aufschriften,  eine  Gebühr  von  je  40  Pfennig  und  bei
längeren  Telegrammen  für  jede  Reihe  von  100  Worten  oder  einen  Theil  derselben  mehr  eine  Gebühr  von
je  40  Pfennig  erhoben.

                                                 §.  17.
                                       Weiterbeförderung.    

I.  Die  Weiterbeförderung  von  Telegrammen  über  die  Telegraphenlinien  hinaus  erfolgt  nach  Wunsch
des  Absenders  entweder  durch  die  Post  oder  durch  Eilboten,  oder  durch  Post  und  Eilboten,  oder  durch  Estafette.

II.  Der  Aufgeber  hat  die  Art  der  von  ihm  verlangten  Weiterbeförderung  in  einem  taxpflichtigen
Zusatz  vor  der  Aufschrift  anzugeben  (vergl.  §.  6  VI.).

III.  Telegramme,  welche  mit  der  Post  weiterbefördert,  oder  postlagernd  niedergelegt  werden  sollen,
werden  von  der  Ankunftsanstalt  ohne  Kosten  für  den  Aufgeber  und  für  den  Empfänger  zur  Post  gegeben,
und  zwar  die  gegen  Empfangsbescheinigung  zu  bestellenden  Telegramme  als  eingeschriebene  Briefe,  dagegen  die
übrigen  Telegramme  als  gewöhnliche  Briefe  (vergl.  §.  21).  Ausgenommen  sind  folgende  Fälle:

1.  für  Telegramme,  welche  von  der  inländischen  Bestimmungsanstalt  mit  der  Post  nach  außereuropäischen
  Ländern  weiterbefördert  werden  sollen,  hat  der  Aufgeber  die  Postgebühr  zu
entrichten;

2.  Telegramme,  welche  nach  der  Angabe  des  Aufgebers,  und  ohne  daß  eine  Unterbrechung  der
regelmäßigen  telegraphischen  Verbindung  stattfindet,  einer  an  einer  Grenze  gelegenen  Telegraphenanstalt
  zur  Weiterbeförderung  mit  der  Post  nach  dem  Nachbargebiete  oder  über  dasselbe
  hinaus  nach  einem  Orte  innerhalb  Europas  übermittelt  werden  sollen,  werden  als  unfrankirte
  Briefe  behandelt;  das  Porto  fällt  dem  Empfänger  zur  Last.

IV.  Die  Kosten  für  eine  andere  Weiterbeförderung  als  durch  die  Post,  imgleichen  die  bei  der
Weiterbeförderung  durch  die  Post  entstehenden  Kosten  für  die  Eilbestellung  sowohl  im  Orte,  als  nach  dem
Landbestellbezirk  der  Postanstalten  werden  in  der  Regel  vom  Empfänger  erhoben.  Es  kann  jedoch  auch  der
Aufgeber  die  Kosten  für  die  Zustellung  von  Telegrammen  an  Empfänger  außerhalb  des  Ortsbestellbezirks
  der  Bestimmungs-Telegraphenanstalt  mittels  besonderer  Boten  durch  Entrichtung  einer  festen  Gebühr
von  80  Pfennig  für  jedes  Telegramm  vorausbezahlen.  Die  Kosten  für  Weiterbeförberung  durch  Estafette
sind  stets  vom  Aufgeber  zu  entrichten.

V.  Für  die  Weiterbeförderung  eines  Telegramms  über  den  Ortsbestellbezirk  einer  Telegraphenanstalt
  hinaus  sind  bei  Benutzung  von  Eilboten,  wenn  die  Bezahlung  seitens  des  Empfängers  erfolgt,  sowie
bei  der  Weiterbeförderung  durch  Estafette  die  wirklich  erwachsenden  Auslagen  vom  Empfänger  bz.  Aufgeber
einzuziehen.

                                                        §.  18.
                                   Entrichtung  der  Gebühren.

I.  Sämmtliche  bekannte  Gebühren  sind  bei  Aufgabe  des  Telegramms  im  voraus  zu  entrichten.

II.  Es  werden  jedoch  vom  Empfänger  am  Bestimmungsorte  erhoben:

a)  die  Ergänzungsgebühr  für  nachzusendende  Telegramme  (vergl.  §.  15);

b)  eintretenden  Falls  die  Weiterbeförderungsgebühren  (vergl.  §.  17);

c)  die  Gebühren  für  die  durch  die  See-Telegraphenanstalten  vom  Meere  her  beförderten  Telegramme
  (vergl.  §.  19).

In  allen  Fällen,  wo  eine  Gebührenerhebung  bei  der  Bestellung  stattzufinden  hat,  wird  das  Telegramm  dem
Empfänger  nur  gegen  Erstattung  des  schuldigen  Betrages  ausgehändigt.

III.  Die  Entrichtung  der  Gebühren  kann  bei  den  Telegraphenanstalten  mittels  Freimarken  oder
baar  —  bei  den  Eisenbahn-Telegraphenstationen  nur  baar  —  erfolgen.  Eine  Bescheinigung  über  die  erhobenen
Gebühren  wird  nur  auf  Verlangen  und  gegen  Entrichtung  eines  Zuschlags  von  20  Pfennig  ertheilt.  Bei
gebührenfreien  Staatstelegrammen  ist  auf  Verlangen  eine  Bescheinigung  über  die  Auflieferung  unentgeltlich
zu  ertheilen.

IV.  Personen,  welche  sich  des  Telegraphen  häufiger  bedienen,  kann  auf  ihren  Antrag  gestattet
werden,  die  Gebühren  für  die  von  ihnen  bei  Telegraphenanstalten  aufgegebenen  Telegramme  monatlich  zu
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                                                     —  567  —

entrichten.  Sie  haben  alsdann  an  die  betreffende  Verkehrsa  nstalt,  bei  welcher  sie  ihre  Telegramme  aufgeben
wollen,  einen  entsprechenden  Vorschuß  einzuzahlen,  und  als  besondere  Vergütung  für  die  durch  die  Buchung
der  Gebühren  entstehende  Mühwaltung  eine  Gebühr  von  50  Pfennig  für  den  Kalendermonat  und  außerdem
für  jedes  Telegramm,  dessen  Gebühren  gestundet  werden,  2  Pfennig  zu  entrichten.  Auf  Eisenbahn-Telegraphenstationen
  findet  diese  Bestimmung  keine  Anwendung.
                                                  §.  19.
                                             Seetelegramme.

I.  Telegramme,  welche  mit  den  Schiffen  in  See  mittels  der  an  der  Küste  gelegenen  Seetelegraphen
gewechselt  werden,  müssen  entweder  in  deutscher  Sprache,  oder  in  Zeichen  des  allgemeinen  Handelscodex
abgefaßt  sein.  «

II.  Wenn  sie  für  in  See  befindliche  Schiffe  bestimmt  sind,  muß  die  Aufschrift  außer  den  gewöhnlichen
  Angaben  den  Namen,  die  amtliche  Nummer  und  die  Nationalität  des  Bestimmungsschiffes  enthalten.

III.  Ist  das  Schiff,  für  welches  ein  Seetelegramm  bestimmt  ist,  innerhalb  28  Tagen  nicht  angekommen,
  so  giebt  die  See-Telegraphenanstalt  dem  Aufgeber  hiervon  am  Morgen  des  29.  Tages  durch  eine
dienstliche  Meldung  Kenntniß.  Der  Aufgeber  kann  gegen  Bezahlung  eines  Landtelegramms  von  10  Worten
verlangen,  daß  die  See-Telegraphenanstalt  sein  Telegramm  während  eines  weiteren  Zeitraums  von  30  Tagen
für  die  Zustellung  bereit  halte.  Geht  ein  solches  Verlangen  nicht  ein,  so  wird  das  Telegramm  von  der  See-Telegraphenanstalt
  am  30.  Tage  als  unbestellbar  zurückgelegt.

IV.  Die  Gebühr  für  Telegramme,  welche  durch  Vermittelung  einer  See-Telegraphenanstalt  mit
Schiffen  in  See  ausgewechselt  werden,  beträgt  5  Pfennig  für  jedes  Wort.  Dieselbe  wird  den  nach  den
sonstigen  Bestimmungen  zu  erhebenden  Gebühren  hinzugerechnet.  Die  Gesammtgebühr  für  die  an  die  Schiffe
in  See  gerichteten  Telegramme  wird  vom  Aufgeber  und  für  die  von  den  Schiffen  kommenden  Telegramme
vom  Empfänger  erhoben.

                                             §.  20.
                Zurückziehung  und  Unterdrückung  von  Telegrammen.

I.  Vor  begonnener  Abtelegraphirung  kann  jedes  Telegramm  vom  Absender  zurückgefordert  werden.
Die  Gebühren  werden  in  solchem  Falle  nach  Abzug  von  20  Pfennig  erstattet.  Hat  die  Abtelegraphirung
bereits  begonnen,  so  verbleiben  die  Gebühren  der  Telegraphenverwaltung;  vorausbezahlte  Beträge  für  Weiterbeförderung,
  bezahlte  Antwort,  Empfangsanzeigen  2c.  werden  jedoch  dem  Aufgeber  zurückgezahlt,  wenn  die
vorausbezahlte  Leistung  nicht  ausgeführt  worden  ist.

II.  Das  Verlangen,  daß  ein  bereits  abgegangenes  Telegramm  nicht  bestellt  werde,  muß  mittels
besonderen  Telegramms  des  Aufgebers  an  die  Bestimmungsanstalt  gerichtet  werden;  für  dieses  Telegramm
sind  die  tarifmäßigen  Gebühren  zu  zahlen.  Von  dem  Erfolge  wird  dem  Aufgeber  brieflich  Kenntniß  gegeben.
Verlangt  der  Aufgeber  telegraphische  Auskunft,  so  hat  er  die  Antwortsgebühren  vorauszubezahlen.  Die  erlegten
  Gebühren  für  das  Telegramm,  dessen  Bestellung  auf  Verlangen  unterdrückt  wird,  werden  nicht  zurückgezahlt.
  Bei  jedem  derartigen  Verlangen  hat  der  Antragsteller  das  Ansuchen  schriftlich  zu  stellen  und  sich
als  Absender  oder  dessen  Beauftragter  auszuweisen.

                                                    §.  21.
              Behandlung  der  Telegramme  bei  der  Bestimmungsanstalt.

I.  Die  Telegramme  werden  bei  der  Aufnahme  bz.  gleich  nach  der  Ankunft  bei  der  Bestimmungsanstalt,
  wenn  die  offene  Bestellung  nicht  ausdrücklich  verlangt  ist,  verschlossen  und  erforderlichen  Falls  mit
Empfangsscheinen  versehen.

II.  Empfangsscheine  werden  nur  ausgestellt  für

                Staatstelegramme  .

 

und
                          Telegramme  mit  bezahlter  Empfangsanzeige.

III.  Die  ankommenden  Telegramme  werden,  wenn  sie  nach  dem  Orte  selbst  gerichtet  sind,  so
schleunig  als  möglich  bestellt;  wenn  sie  nach  anderen  zu  dem  Bestellbereich  der  Bestimmungsanstalt  gehörigen
  bestimmt  sind,  der  Post  bz.  den  Eilboten  zur  Weiterbeförderung  mit  möglichster  Beschleunigung
zugeführt.

IV.  Jedermann  kann,  erforderlichen  Falls  nach  gehörigem  Ausweis,  (auch  brieflich)  verlangen,  daß
die  bei  einer  Telegraphenanstalt  ankommenden  und  in  deren  Bestellbezirk  ihm  zuzustellenden  Telegramme  an
eine  von  ihm  angegebene  Adresse  bestellt  bz.  weiter  befördert  werden  (vergl.  §.  15).

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        <pb n="588" />
                                                                 —  568  —

V.  Wenn  der  Empfänger  seinen  Aufenthaltsort  verändert  hat,  so  werden  demselben  die  für  ihn
eingehenden  Telegramme  an  den  neuen  Aufenthaltsort  nachtelegraphirt,  auch  ohne  daß  dies  ausdrücklich  verlangt
  worden  ist,  sofern  dieser  neue  Aufenthaltsort  des  Empfängers  unzweifelhaft  bekannt  ist,  und  sich  daselbst
  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  befindet  (vergl.  §.  15).

                                                     §.  22.
                Bestellung  der  Telegramme  bei  der  Bestimmungsanstalt.

I.  Die  Bestimmungsanstalt  sendet  die  eingegangenen  Telegramme  ohne  Aufenthalt  nach  der  Wohnung
  des  Empfängers,  bz.  nach  dem  in  der  Aufschrift  bezeichneten  Ort,  oder  nach  der  Post.

II.  Staats-,  sowie  Dienst=  und  dringende  Privattelegramme  werden  mit  Vorrang  vor  anderen  Telegrammen
  bestellt.

III.  Zur  Vollziehung  des  Empfangsscheines  über  ein  an  eine  Behörde  oder  deren  Vorstand  gerichtetes
Staatstelegramm  kann,  wenn  nicht  eine  besondere  schriftliche  Verfügung  darüber  getroffen  ist,  nur  der  Vorstand
  der  betreffenden  Behörde,  oder,  in  dessen  Abwesenheit,  sein  Stellvertreter  als  berechtigt  angesehen  werden.

IV.  Privattelegramme,  sowie  dienstliche  Telegramme,  welche  nicht  an  eine  Behörde  oder  deren  Vorstand
  gerichtet  sind,  können  in  der  Wohnung  des  Empfängers  an  diesen  selbst,  an  ein  erwachsenes  Mitglied
seiner  Familie,  an  einen  Geschäftsgehülfen,  einen  Dienstboten,  den  Gast=  oder  Hauswirth  oder  den  Portier
des  Gasthofes  bz.  des  Hauses  abgegeben  werden,  insofern  der  Empfänger  für  derartige  Fälle  nicht  einen
besonderen  Bevollmächtigten  der  Anstalt  schriftlich  namhaft  gemacht,  oder  der  Aufgeber  die  eigenhändige
Bestellung  in  der  Aufschrift  des  Telegramms  nicht  verlangt  hat.

V.  Sofern  Privatbriefkasten  oder  Einwürfe  sich  an  der  Thür  rc.  der  Wohnung  des  Empfängers
befinden,  können  die  Telegramme,  für  welche  Empfangsscheine  nicht  ausgestellt  sind,  in  jene  Briefkasten  rc.
gesteckt  werden.  Telegramme,  welche  den  Vermerk  „eigenhändig“  tragen,  sind  jedoch  stets  an  den  Empfänger
selbst  zu  bestellen;  Telegramme,  welche  die  Bezeichnung  „bahnhoflagernd“  tragen,  werden  an  den  Bahnhofsvorsteher
  oder  dessen  Stellvertreter  abgegeben.

VI.  Die  an  Reisende  nach  einem  Gasthof  gerichteten  Telegramme  werden,  wenn  der  Empfänger
noch  nicht  eingetroffen  ist,  an  den  Wirth  2c.  des  Gasthofes  mit  dem  Ersuchen  abgegeben,  das  Telegramm
vorläufig  in  Verwahrung  zu  nehmen,  bz.  dasselbe  dem  Empfänger  bei  seinem  Eintreffen  auszuhändigen.
Am  Tage  nach  der  erfolgten  Uebergabe  eines  solchen  Telegramms  wird  dasselbe,  wenn  die  Uebergabe  an
den  Empfänger  inzwischen  nicht  hat  bewirkt  werden  können,  durch  einen  Boten  gegen  Hinterlassung  eines
Benachrichtigungszettels  wieder  abgeholt  und  zur  Verkehrsanstalt  zurückgebracht.  Diese  erläßt  nunmehr  die
Unbestellbarkeitsmeldung  an  die  Aufgabeanstalt;  im  übrigen  wird  das  Telegramm  wie  alle  übrigen  unbestellbaren
  Telegramme  behandelt.

VII.  Ist  weder  der  Empfänger  noch  sonst  jemand  aufzufinden,  der  das  Telegramm  annimmt,  so
hat  der  Bote,  wenn  es  sich  um  ein  Telegramm  handelt,  für  welches  ein  Empfangsschein  ausgefertigt  ist,  oder
wenn  sich  für  die  Bestellung  eines  Telegramms  ohne  Empfangsschein  ein  Privatbriefkasten  oder  ein  anderer
Weg  der  Bestellung  nicht  darbietet,  einen  Benachrichtigungszettel  in  der  Wohnung  2c.  des  Empfängers  zurückzulassen
  bz.  an  die  Eingangsthür  anzuheften,  das  Telegramm  selbst  aber  zur  Anstalt  zurückzubringen.  Mit
den  Telegrammen,  welche  mit  einem  Vermerk  wegen  der  eigenhändigen  Bestellung  versehen  sind,  ist  in  gleicher
Weise  zu  verfahren,  wenn  der  bezeichnete  Empfänger  selbst  nicht  angetroffen  wird.

VIII.  Wenn  der  Bote  bei  der  Bestellung  von  Telegrammen  mit  Empfangsscheinen  den  Empfänger
nicht  selbst  antrifft  und  das  Telegramm  einem  anderen  aushändigt,  hat  der  letztere  in  dem  Empfangsschein
seiner  eigenen  Unterschrift  das  Wort  „für"  und  den  Namen  des  Empfängers  beizufügen.

IX.  Dem  Boten  ist  die  Annahme  von  Geschenken  untersagt.

                                                  §.  23.
                                     Unbestellbare  Telegramme.

I.  Von  der  Unbestellbarkeit  eines  Telegramms  und  den  Gründen  der  Unbestellbarkeit  wird  der  Aufgabeanstalt
  telegraphisch  Meldung  gemacht.  Liegt  für  die  Unbestellbarkeit  eines  Telegramms  ein  Grund  vor,
welcher  nicht  ohne  weiteres  aus  dienstlicher  Veranlassung  beseitigt  werden  kann  und  muß,  und  ist  der  Absender
  des  unbestellbaren  Telegramms  aus  der  Unterschrift  oder  auf  andere  Weise  mit  genügender  Sicherheit
bekannt:  dann  wird  die  Unbestellbarkeitsmeldung  diesem  gegen  Bezahlung  einer  Gebühr  von  30  Pfennig
übermittelt.  Der  Aufgeber  kann  die  Aufschrift  des  unbestellbar  gemeldeten  Telegramms  nur  durch  ein  bezahltes
  Telegramm  vervollständigen,  berichtigen  oder  bestätigen.  ·
        <pb n="589" />
                                                     —  569  —

II.  Ein  Telegramm,  welches  von  dem  abtragenden  Boten  als  unbestellbar  zur  Anstalt  zurückgebracht
wird,  ist  bei  der  letzteren  aufzubewahren.  Hat  sich  innerhalb  sechs  Wochen  der  Empfänger  zur  Empfangnahme
  des  Telegramms  nicht  gemeldet,  so  wird  solches  vernichtet.  In  gleicher  Weise  wird  mit  Telegrammen
verfahren,  welche  die  Bezeichnung:  „amts-“,  „post-“  oder  „bahnhoflagernd“  tragen.

                                             §.  24.
                                       Gewährleistung.

I.  Die  Telegraphenverwaltung  leistet  für  die  richtige  Ueberkunft  der  Telegramme  oder  deren  Ueberkunft
  und  Zustellung  innerhalb  bestimmter  Frist  keinerlei  Gewähr  und  hat  Nachtheile,  welche  durch  Verlust,
Verstümmelung  oder  Verspätung  der  Telegramme  entstehen,  nicht  zu  vertreten.

II.  Die  entrichtete  Gebühr  wird  jedoch  erstattet:

a)  für  ein  Telegramm,  welches  durch  Schuld  des  Telegraphenbetriebes  gar  nicht  oder  mit  bedeutender
  Verzögerung  in  die  Hände  des  Empfängers  gelangt  ist;
b)  für  ein  verglichenes  Telegramm,  welches  in  Folge  Verstümmelung  erweislich  seinen  Zweck
nicht  hat  erfüllen  können.
Die  sineede  oder  Rückforderungen  sind  bei  der  Aufgabeanstalt  einzureichen.  Als  Beweisstück  ist
eizufügen:
eine  schriftliche  Erklärung  der  Bestimmungsanstalt  oder  des  Empfängers,  wenn  das  Telegramm
nicht  angekommen  ist,
die  dem  Empfänger  zugestellte  Ausfertigung,  wenn  es  sich  um  Verstümmelung  oder  Verzögerung
  handelt.

III.  Bei  Rückforderungen  wegen  Verstümmelungen  muß  nachgewiesen  werden,  daß  und  durch  welche
Fehler  das  Telegramm  derart  verstümmelt  ist,  daß  es  seinen  Zweck  nicht  hat  erfüllen  können.

IV.  Jeder  Anspruch  auf  Erstattung  der  Gebühr  muß  bei  Verlust  des  Anrechtes  innerhalb  zweier
Monate,  vom  Tage  der  Erhebung  an  gerechnet,  anhängig  gemacht  werden.

V.  Die  Erstattung  bezieht  sich  lediglich  auf  die  Gebühr  einschließlich  der  Nebengebühren  der  Telegramme
  selbst,  welche  verzögert,  verstümmelt,  oder  nicht  angekommen  sind,  und  auf  die  Gebühren  der  im
§.  25  vorgesehenen  Telegramme,  nicht  aber  auf  die  Gebühren  solcher  Telegramme,  welche  etwa  durch
die  Verzögerung,  Verstümmelung  oder  Nichtankunft  jener  Telegramme  veranlaßt  oder  nutzlos  gemacht
worden  sind.

                                                       §  25.
                                    Berichtigungstelegramme.

I.  Alle  Telegramme,  welche  behufs  Berichtigung  oder  Ergänzung  eines  beförderten  oder  in  der  Beförderung
  begriffenen  Telegramms  zwischen  dem  Aufgeber  und  dem  Empfänger,  oder  von  einem  der  beiden
mit  einer  Telegraphenanstalt  gewechselt  werden,  sind  Privattelegramme,  für  welche  der  Aufgeber  die  dafür
entfallenden  Gebühren  zu  entrichten  hat.  Die  Gebühren  werden  erstattet,  wenn  die  betreffende  Mittheilung
durch  einen  der  Umstände  begründet  ist,  welche  nach  den  Bestimmungen  des  §.  24  Anlaß  zur  Rückzahlung
der  Gebühr  geben.  Handelt  es  sich  hierbei  um  Berichtigung  von  dienstlichen  Versehen  in  nicht  verglichenen
Telegrammen,  dann  werden  nur  die  Gebühren  desjenigen  Telegramms  erstattet,  durch  welches  die  Berichtigung
  des  Ursprungstelegramms  bewirkt  worden  war.

II.  Die  Telegraphenanstalt,  welche  ein  berichtigendes  oder  ergänzendes  Telegramm  der  unter  I  angegebenen
  Art  empfängt,  giebt  demselben  Folge  und  antwortet,  wenn  die  Antwort  bezahlt  ist,  innerhalb  der
hierdurch  gegebenen  Grenze.

III.  Die  vorstehend  behandelten  Berichtigungstelegramme  dürfen  von  den  Telegraphenanstalten  nur
dann  angenommen  werden,  wenn  der  Aufgeber  derselben  sich  als  Aufgeber  oder  Empfänger  des  betreffenden
Ursprungstelegramms  oder  als  Bevollmächtigter  eines  derselben  ausgewiesen  hat.

                                                       §.  26.
                          Nachzahlung  und  Erstattung  von  Gebühren.

I.  Gebühren,  welche  für  beförderte  Telegramme  zu  wenig  erhoben  sind,  oder  deren  Einziehung  vom
Empfänger  nicht  erfolgen  konnte  —  sei  es,  daß  derselbe  die  Bezahlung  verweigert  hatte,  sei  es,  daß  er
nicht  aufgefunden  worden  war  —,  hat  der  Absender  auf  Verlangen  nachzuzahlen.  Irrthümlich  zu  viel  erhobene
  Gebühren  werden  dem  Aufgeber  zurückgezahlt.
        <pb n="590" />
                                                          —  570  —

II.  Der  Betrag  der  vom  Aufgeber  zu  viel  verwendeten  Werthzeichen  wird  jedoch  nur  auf  seinen
Antrag  erstattet.

                                                     §.  27.
                                      Telegrammabschriften.

I.  Der  Aufgeber  und  der  Empfänger,  falls  sie  sich  als  solche  gehörig  ausweisen,  sind  berechtigt,
sich  beglaubigte  Abschriften  der  von  ihnen  aufgegebenen,  bz.  der  an  sie  gerichteten  Telegramme  ausfertigen  zu
lassen,  wenn  sie  Ort  und  Tag  der  Aufgabe  genau  angeben  können,  und  die  Urschriften  noch  vorhanden  sind.
Die  Urschriften  werden  in  der  Regel  6  Monate  lang  aufbewahrt.

II.  Für  jede  Abschrift  eines  unter  Angabe  der  Aufgabezeit  und  des  Aufgabeortes  genau  bezeichneten
Telegramms  sind  bei  Telegrammen  bis  zu  100  Worten  40  Pfennig,  bei  längeren  Telegrammen  40  Pfennig
mehr  für  jede  Reihe  von  100  Worten  oder  einen  Theil  derselben  zu  entrichten.  Bei  ungenau  bezeichneten
Telegrammen  sind  außer  der  Schreibgebühr  die  durch  die  Aufsuchung  des  Telegramms  entstehenden  Kosten
zu  zahlen.  «

                                                     §.  28.
    Telegraphen-Nebenstationen und-Nebenanlagen. Fernsprechanlagen.

Die  Bedingungen  für  Telegraphen-Nebenstationen  und  -Nebenanlagen,  sowie  für  Fernsprechanlagen

in  größeren  Städten  und  deren  Umgebung  werden  vom  Reichs-Postamte  festgesetzt.

                                                     §.  29.
                                               Geltungsbereich.

I.  Die  vorstehenden  Bestimmungen  gelten,  soweit  nicht  Abweichungen  ausdrücklich  vorgeschrieben  sind,
auch  für  die  Telegramme,  welche  unter  Benutzung  von  Eisenbahntelegraphen  befördert  werden.

II.  In  Bezug  auf  den  telegraphischen  Verkehr  mit  dem  Auslande  kommen  die  Bestimmungen  der
bezüglichen  Telegraphenverträge  zur  Anwendung.

                                                   §.  30.
                                Zeitpunkt  der  Einführung.
Gegenwärtige  Telegraphenordnung  tritt  am  1.  Oktober  1880  in  Kraft.
Berlin,  den  13.  August  1880.

                             Der  Reichskanzler.
                                In  Vertretung:

                            Fürst  von  Hohenlohe.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                                  Central-Blatt

                                             für  das

                                   Herausgegeben

                                               im

                                   Deutsche  Reich.

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  September  1880.  Nr. 36.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  2.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken  573
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  571

                         1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
.  —  «  Ausweisung  weifungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
I.  Abraham  Wolf  Sil-40  Jahre,  aus  Petrikow,  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  1.  Juli
bergleist,  genannt  Rußland,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

Wolf  Silbergleiß,

Handelsmann,

.Hirsch  Zimmer—

mann,  Glaser,

.Karoline  Wolf,  un—
verehelicht,

 

l

Posen,
l

                      b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

45  Jahre,  aus  Tarnobrzyk
  bei  Krakau,  Galizien,



40  Jahre,  aus  Weißwasser,
  Oesterreichisch-Schlesien,


 

Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

 

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Posen,

Königlich  preußische

Breslau,

 

 

84

21.  August
d.  J.

19.  August

Bezirksregierung  zu  d.  J
        <pb n="592" />
                                                —  579  —

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  *  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
4.  a)  Pauline  Buri-30  Sahre,
anski,
b)  Marie  Buri-26  Jahre,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  19.  August
anski,  beide  aus  Oswieczin!"  teln,  Bezirksregierung  zu.  d.  J.
beide  geborene  Lap-Oesterreich,  Breslau,
patsch,  Komödiantinnen,

5.[Tosef  Sigl,  Bäcker,8  Jahre,  aus  Graz,  desgleichen,  Königlich  preußische7.  August
Steiermark,  Landdrostei  zu  d.  J.
Aurich,
6.  Bernhard  Julius  Hin.16  Jahre,  aus  Habsal  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  24.  Juli
dreus,  bei  Reval,  Rußland,  d.  J.
7.  Karl  Friedrich  Mad-27  Jahre,  aus  Odense,  Betteln,  nach  mehrmali-Königlich  preußische  16.  August
sen,  Tischlergesell,  Dänemark,  ger  rechtskräfstiger  Ver--  Landdrostei  zu  Lüne-,  d.  J.

10.

11.

.Anton  Graf,

Hutmacher,



[Adalbert  Kupsovsky,

  Seäckler=  und
Kürschnergeselle,
Jes  Peter  Hansen,
Drechsler,

Katharine  Guergen,

 

geboren  1844,  aus  Lichtenthal
  bei  Wien,

34  Jahre,  ortsangehörig
zu  Horepnik,  Bezirk
Pilgram,  Böhmen,
geboren  am  18.  April
1850,  zu  Ribe,  Jütland,


geboren  am  10.  Mai
1860  zu  Paris,

 

urtheilung  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,  und  Widerstand
  gegen  die  Staatsgewalt,


Landstreichen  und  Betteln,


desgleichen,

Betteln,  nach  mehrmaliger
  rechtskräftiger  Verurtheilung
  wegen  der
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,

Landstreichen  und  gewerbsmäßige
  Unzucht,

 

 

burg,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Neustadt
a.  S.,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Nabburg,

Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
  des  Innern
zu  Schwerin,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

 

 

20.
J

13

Juli

.  August

.  J.

August
J.

.  August

d.  J
        <pb n="593" />
                                                  —  573  —

                                     2.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                       Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  25.  d.  M.  ist  die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  17,7  km  lange  Bahnstrecke  Bocholt—
Winterswyk,  welche  auf  der  Station  Bocholt  an  die  Bahnstrecke  nach  Wesel  anschließt,  für  den  allgemeinen
Verkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  29.  August  1880.

 

Die  am  10.  Juli  d.  J.  zunächst  für  den  Personenverkehr  eröffnete  Ruhlaer  Eisenbahn  wird  am  1.  September
  d.  J.  dem  vollen  Verkehr  übergeben.
Berlin,  den  29.  August  1880.

                                   In  Vertretung:  Kraefft.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="594" />
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                                               Central-Blatt

                                           für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                     Herausgegeben

                                            im

 

                                 Reichsamt  des  Innern.

———

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

            

 

Berlin,  Freitag,  den  10.

September  1880.

Nr.  37.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
.  Seite  575

Eröffnung  von  Bahnstrecken  und
577

2.

3.  Militär-Wesen:  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  Ergänzungen

von  Ausländern  aus  dem

Eisenbahn-Wesen:
Haltestellen

Reichsgebiete

und  Aenderungen  der  Wehrordnung.

4.
5.
6.

 

Konsuls

Marine  und  Schiffahrt:
Zoll-  und  Steuer-Wesen:
Konsulat-Wesen:

Ertheilung  von  Flaggenattesten
588
Errichtung  einer  Sieuerstell

Bestellung  eines  portugiesischen  Vize-588


 

                             1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

                Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  de

—  —  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

                      Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

I.|Stanislaus  Lewan-30  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  8.  Juli
dowski,  Wirth=  Szirakutovo,  Gouver=  teln,  Bezirksregierung  zul  d.  J.
schaftsschreiber,  nement  Warschau,  Bromberg,

wohnhaft  zu  Warschau,
Russisch-Polen,

2.  Franz  Przibil,75  Jahre,  aus  Nachod,  desgleichen,  Königlich  preußische  19.  August

Schuhmacher,  Böhmen,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Breslau,

3.  Adolf  Müller,  geboren  1857  zu  Tynisco,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  26.  August

Schneider,  Ungarn,  d.  J.

 

 

 

 

 

85
        <pb n="596" />
                                               —  576  —

 

 

 

 

 

 

 

 

    Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

z  Ausweisung  weisungs-"

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

4.  Johann  Klimczyk,7  Jahre,  geboren  zu  Betteln,  nach  mehrma--Königlich  peeuzische  August
Arbeiter,  Gotonok,  Kreis  Bendzin,  liger  rechtskräftiger  Ver-Bezirksregierung  zu  d.  J.
Russisch-Polen,  urtheilung  wegen  der  Oppeln,
gleichen  Ulebertretung
innerhalb  der  letzten

drei  Jahre,

5.  Sara  Schwarz,  ge-26  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  9.  August
borene  Zimmermann,  wohnhaft  zu  Bialobczig  d.  J.
verehelichte,  bei  Warschau,  Russisch-Polen,



6.  Rueger,  geborene'#30  Jahre,  aus  Krakau,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Raschke,  verehelichte  Galizien,

Müllerknecht,

7.  Franz  Hirschw  geboren  am  4.  Juni  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische5.  August
Schneidergeselle,  1846  zu  Prag,  orts=  teln,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
angehörig  zu  Friedland,  Liegnitz,

Böhmen,

8.  Philipp  Fiebiger,54  Jahre,  aus  Reichen-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  11.  August
Tuchmacher,  berg,  Böhmen,  d.  J.

9.  Christian  Francke,9  Jahre,  aus  Kopen-Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  23.  August
Schlossergeselle,  hagen,  liger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zu|d.  J.

urtheilung  wegen  derSchleswig,
gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
drei  Jahre,
10.  Josef  Aloys  Bocks-25  Jahre,  aus  Uznach,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  26.  August
ler,  Posamentierer,  Schweiz,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Düsseldorf,
11.  Jakobus  Wiegand,30  Jahre,  aus  Mastricht,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  27.  August
Buchbinder,  Niederlande,  d.  J
12.  Josef  Gurschler,  35  Jahre,  aus  Goldrain,  Landstreichen,  Widerstand  Stadtmagistrat  5.  Juni
Müllergeselle,  Bezirk  Meran,  Tirol,  gegen  die  Staatsgewalt  Passau  in  Bayern,  d.  J.
und  —
gung,
13.  Albert  Stern,  ehe-66  Jahre,  aus  Bösing,  Landstreichen  und  Dieb-  dieselbe  Behörde,  31.  Juli
maliger  Wirth,  Bezirk  Bösing,  Ungarn,  stahl,  d.  J.
14.  Albino  Dallma-43  Jahre,  aus  Lombardo,  Landstreichen  und  Bet-  bieselbe  Behörde,  7.  August
nego,  Steinhauer,  Tirol,  teln,  d.  J.
15.  Johann  Herzing-geboren  am  23.  Juni  Landstreichen,  K.  bayerisches  16.  August
haider,  Mühl=  1850,  aus  Euocensee,  Bezirksamt  Erding,,  d.  J.
bursche,  Bezirk  Gmunden,  Ober-Oesterreich,


16.|Elisabetha  Kipiena,  geboren  1830,  aus  Groß-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches]8.  August

unrerehelichte  Dienst=  Lowtschitz,  Bezirk  Gaya,  teln,  Bezirksamt  Feucht-d.  J.
magd,  Mähren,  wangen,
        <pb n="597" />
                                                     —  577  —

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
.  *  9  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
17.  Johann  Baptist  22  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Fezirts-l?9.  August
Grüne,  Arbeiter,  Paris,  präsident  zu  Metz,  d.  J.
!18.  Franz  Danjelack,  25  Jahre,  geboren  und  besgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  25.  August
Tagelöhner,  ortsangehörig  zu  Nie-  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
zawa,  Gouvernement
Warschau,  Russisch-Polen,

19.  Jakob  Dettwiller,7  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  derselbe,  26.  August
Tagner,  ortsangehörig  zu  Rei-  d.  J.
goldswyl,  Kanton  Baselland,
  Schweiz,

 

 

 

 

 

 

                                       2.  Eisenbahn-Wesen.

                                          Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  1.  September  d.  J.  ist  die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  2,)  km  lange  Verbindungsbahn
zwischen  dem  Bahnhofe  Herne  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  und  dem  gleichnamigen  Staatsbahnhofe
dem  Verkehr  übergeben  worden.

Berlin,  den  7.  September  1880.

 

Die  auf  den  1.  September  d.  J.  festgesetzte  Eröffnung  der  an  der  Bahnstrecke  Berlin  —Lehrte  für  den  Eilund
  Stückgut-Verkehr  errichteten  Haltestelle  Leiferde  ist  bis  zum  1.  Oktober  d.  I.  verschoben.

Berlin,  den  7.  September  1880.

Am  1.  September  d.  IJ.  ist  die  Haltestelle  Pustleben  zwischen  den  Bahnhöfen  Wolkramshausen  und
Bleicherode  der  zum  Bezirke  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Frankfurt  a./M.  gehörigen  Halle—Kasseler
Bahnlinie  für  den  Personen-Verkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  7.  September  1880.
                                    In  Vertretung:  Kraefft.

 

Am  9.  d.  M.  wird  die  5,  km  lange  Zweigbahn  Langenstein  —  Derenburg  der  Halberstadt  —  Blankenburger
  Eisenbahn  mit  der  Station  Derenburg  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  8.  September  1880.

 

85*
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                                                       —  578  —

Am  18.  d.  M.  findet  die  Eröffnung  der  der  Direktion  der  Rheinischen  Eisenbahn  unterstellten,  129  km
langen  Bahnstrecke  Remagen  —  Ahrweiler  mit  den  Stationen  Bodendorf,  Neuenahr  und  Ahrweiler
statt.

Berlin,  den  8.  September  1880.
                               In  Vertretung:  Dr.  Gerstner.

 

                                              3.  Militär-Wesen.

Auf  Ihren  Bericht  vom  16.  d.  M.  will  Ich  den  beifolgenden  Ergänzungen  und  Aenderungen  der  Wehrordnung
  vom  28.  September  1875  hierdurch  Meine  Genehmigung  ertheilen.

Schloß  Babelsberg,  den  31.  August  1880.

                                       Wilhelm.
                                  Fürst  v.  Bismarck.
                                An  den  Reichskanzler.

Ergänzungen  und  Aenderungen  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875.

                                           Erster  Theil.
                                       Ersatzordnung.

Unter  Abkürzungen  ist  am  Schluß  hinzuzufügen:

N.  z.  R.  M  G.  Gesetz,  betreffend  Ergänzungen  und  Aenderungen  des
Reichs-Militär-  rnt  vom  2.  Mai  1874  (vom  6.  Mai  1880).

§.  11.  5  ist  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

Die  Versetzung  aus  der  Reserve  in  die  Landwehr  erfolgt  bei  den  nächsten  auf  Erfüllung
  der  Dienstzeit  im  stehenden  Heere  folgenden  Frühjahrs  Kontrolversammlungen.

Nur  diejenigen  Mannschaften,  deren  Dienstzeit  im  stehenden  Heere  in  der  Periode
vom  1.  April  bis  zum  30.  September  ihr  Ende  erreicht,  werden  bei  den  Herbst-Kontrolversammlungen
  des  betreffenden  Jahres  zur  Landwehr  versetzt.

R.  M.  G.  §.  62.  N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  4

§.  12.  4  ist  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

Die  Entlassung  aus  der  Landwehr  erfolgt  bei  den  nächsten  auf  Erfüllung  der
Dienstzeit  folgenden  Frühjahrs-Kontrolversammlungen.

Nur  diejenigen  Mannschaften,  deren  Dienstzeit  in  der  Periode  vom  1.  April  bis
zum  30.  September  ihr  Ende  erreicht,  werden  bei  den  Herbst-Kontrolversammlungen  des  betreffenden
  Jahres  aus  der  Landwehr  entlassen.

R.  M.  G.  §.  62.  N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  4.

§.  13.  4  ist  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

Die  Dienstpflicht  in  der  1.  Klasse  dauert  für  diejenigen  Ersatz-Reservisten,  welche  zu
Uebungen  nicht  herangezogen  worden  sind,  5  Jahre,  von  dem  1.  Oktober  des  Jahres  an
gerechnet,  in  welchem  die  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  erfolgt  ist.“  Nach  Ablauf  der
5  Jahre  werden  diese  Mannschaften  in  die  2.  Klasse  der  Ersatz-Reserve  versetzt.

Ersatz-  Reservisten,  welche  geübt  haben,  verbleiben  während  der  Gesammtdauer  ihrer
Ersatz-  Reserve  Pflicht  in  der  Ersatz-Reserve  1.  Klasse.

R.  M.  G.  §s.  23.  N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  8.  3.  1.
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                                                           —  579  —

§.  13.  5  ist  vom  2.  Satz  ab  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

etc.

Derselben  sind  alljährlich  so  viele  Mannschaften  zu  überweisen,  daß  unter  Anrechnung
derjenigen  Ersatz-Reservisten,  welche  in  Erfüllung  ihrer  längeren  Ersatz-Reserve-Pflicht  (S.  13.4)
älteren  Jahrgängen  der  Ersatz-Reserve  1.  Klasse  angehören,  mit  5  Jahrgängen  der  Bedarf
für  die  Mobilmachung  des  Heeres  gedeckt  wird.

R.  M.  G.  §.  24.

Diieser  Bedarf  ist  unter  Zuschlag  von  25  %  in  erster  Reihe  durch  die  in  den  Ersatzbezirken
  (§.  1.  1)  als  übungspflichtig  auszuwählenden  Ersatz-Reservisten  zu  decken  (§.  38.  4).
Der  Rest  wird  auf  die  Infanterie-Brigade=  und  Aushebungs-Bezirke  nach  demselben  Verhältniß
  und  von  denselben  Behörden  wie  der  Rekrutenbedarf  vertheilt  (§.  52,  53  und  54).

§.  13.  s  ist  im  Alinea  1  statt  „zum  aktiven  Dienst“  zu  setzen:
etc.  „bei  Mobilmachungen  oder  zur  Bildung  von  Ersatz-Truppentheilen“.
§.  29.  2  ist  zu  setzen  hinter  „Waffe  beträgt“:
„soweit  die  Aushebung  (§.  42)  und  der  freiwillige  Eintritt  in  Betracht  kommt."“
und  hinter  „Werft-Divisionen“:
„und  die  Ersatz  Reserve“.
§.  38.  4  ist  zu  streichen,  dafür  zu  setzen:

4.  Aus  den  wegen  hoher  Loosnummer  oder  wegen  geringer  körperlicher  Fehler  der  Ersatz-Reserve
  1.  Klasse  zu  überweisenden  Mannschaften  sind  nach  Maßgabe  des  festgestellten
Bedarfs  die  Uebungspflichtigen  auszuwählen.

Zunächst  sind  die  Freigeloosten  nach  der  Reihenfolge  ihrer  Loosnummer  heranzuziehen,
  sodann  diejenigen  Mannschaften,  welche  wegen  geringer  körperlicher  Fehler  an  die
Ersatz-Reserve  1.  Klasse  überwiesen  werden,  nach  Maßgabe  des  Lebensalters  und  der
besseren  Dienstbrauchbarkeit.

5.  Mannschaften,  welche  auf  Grund  der  Ordination  oder  der  Priesterweihe  dem  geistlichen
Stande  angehören,  dürfen  als  übungspflichtig  nicht  ausgewählt  werden.

N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  3.  1  und  2.

Diese  Bestimmung  findet  auch  Anwendung  auf  Volksschullehrer  und  Kandidaten  des
Volksschulamts,  welche  ihre  Befähigung  für  das  Schulamt  in  vorschriftsmäßiger  Prüfung
nachgewiesen  haben

6.  Die  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  1.  Klasse  erfolgt  durch  Ertheilung  eines  Ersatz-  Sche
Reserve-Scheins  I  oder  eines  Ersatz-Reserve-Passes.  Bmug

§.  49.  2  ist  unter  „Vorstellungsliste  B“  zu  streichen:
„e)  wegen  Mindermaß  (unter  1  m  57  cm)  (§.  29.  2)
unter  „Vorstellungsliste  D“  hinter  „c  wegen  geringer  körperlicher  Fehler“  zu  setzen:
„(auch  Mindermaß  bei  sonstiger  Tauglichkeit)“.
§.  49.  3  Alinea  2  ist  vor  „F.  d“  einzuschalten:
„D.  a  und“.
§.  49.  4  ist  statt  „zum  Eintritt“  zu  setzen:
„zur  Aushebung“.
§.  50  ist  hinzuzufügen:

6.  Die  Zahl  der  als  Uebungsmannschaften  auszuwählenden  Ersatz-Reservisten  1.  Klasse  wird
alljährlich  festgesetzt.

N.  z.  N.  M.  G.  Art.  I.  8.  3.  1.
§.  52  ist  hinzuzufügen:

5.  Die  Kriegsministerien  vertheilen  den  aufzubringenden  Bedarf  an  übungspflichtigen  Ersatz-Reservisten
  1.  Klasse  auf  die  Ersatz-Bezirke  und  zwar  nach  Waffengattungen  getrennt  unter
Zugrundelegung  des  Mobilmachungsbedürfnisses.

§.  53  ist  hinzuzufügen:

5.  Die  General-Kommandos")  (im  Großherzogthum  Hessen  die  Großherzoglich  hessische  (25.)

*!)  Für  Sachsen  und  Württemberg  vergl.  die  Anmerkung  zu  §.  53.  1.
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                                                        —  580  —

Division)  vertheilen  mit  einem  nach  der  Erfahrung  zu  bemessenden  Zuschlag  die  in  ihrem
Bezirk  aufzubringenden  übungspflichtigen  Ersatz-Reservisten  auf  die  einzelnen  Infanterie-Brigade-Bezirke
  nach  Maßgabe  des  Mobilmachungsbedürfnisses.

Die  in  der  Ersatz-Reserve  1.  Klasse  bereits  vorhandenen  Uebungspflichtigen,  welche  die
1.  Uebung  noch  nicht  abgeleistet  haben,  sind,  soweit  dieselben  sich  in  regelmäßiger  Kontrole
befinden,  bei  der  Vertheilung  in  Anrechnung  zu  bringen  (§.  72.)7).

Weitere  Anordnungen  behufs  vorheriger  Feststellung  dieser  vorhandenen  Uebungspflichtigen
  bleiben  den  General-Kommandos  für  ihren  Bereich  überlassen.

§.  54  ist  hinzuzufügen:

5.  Die  Infanterie-Brigade-Kommandeure  entwerfen  als  Grundlage  für  die  Auswahl  der  im

Brigade-Bezirk  noch  aufzubringenden  übungspflichtigen  Ersatz-Reservisten  eine  vorläufige
Vertheilung  nach  Maßgabe  der  im  laufenden  Jahre  in  jedem  Aushebungsbezirk  in  den
Vorstellungslisten  D.  c.  enthaltenen  Militärpflichtigen.

Der  Bedarf  muß  —  wenn  erforderlich  unter  Heranziehung  einzelner  Aushebungsbezirke
  zur  Deckung  des  Ausfalls  in  anderen  —  im  Brigade-Bezirk  gedeckt  werden.

§.  62.  s  ist  „der  jüngsten  Altersklasse“  und  „zum  Diensteintritt  melden“  zu  streichen  und  für  letztere
Worte  zu  setzen:

etc.  „zur  Aushebung  melden,  ohne  daß  ihm  hieraus  ein  besonderes  Recht  auf  die  Auswahl
  der  Waffengattung  oder  des  Truppentheils  erwächst"“.

§.  63.2  ist  im  2.  Satz  hinter  „Waffengattungen“  einzuschalten:

§.

§.

„und  zur  Auswahl  als  übungspflichtige  Ersatz-Reservisten“.

67.  4  Alinea  2  ist  vor  dem  letzten  Wort  einzuschalten:

„beziehungsweise  Ersatz-Reserve-Pässe".

68.  4.  ist  hinter  „Rekruten-Einstellung“  einzuschalten:

vund  dem  Beginn  derjenigen  Uebungen,  für  welche  Ersatz-Reservisten  1.  Klasse  auszuwählen
  sind."“

§ 70.  2  Alinea  1  ist  fortzusetzen:

„sowie  über  die  Auswahl  und  Vertheilung  der  übungspflichtigen  Ersatz-Reservisten“.

§ 72.  4  ist  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

„Die  Ausschließungs-,  Ausmusterungs=  und  Ersatz-Reserve-Scheine  I  und  lI  werden,
soweit  sie  vorbereitet  sind,  die  Ersatz-Reserve-Pässe  jedenfalls  im  Aushebungstermine  von
den  ständigen  Mitgliedern  der  Ober-Ersatz-Kommission  unterzeichnet.

Die  Aushändigung  der  Ersatz-Reserve-Pässe  erfolgt  im  Aufhebungstermine.

Die  Ersatz-Reserve-Pässe  für  die  Ueberzähligen  sind  nach  Anordnung  der  Ober-Ersatz-Kommission
  so  zeitig  zur  Vollziehung  vorzulegen,  daß  sie  den  Betreffenden  bei  ihrer  Ueberweisung
  zur  Ersatz-Reserve  I.  sofort  ausgehändigt  werden  können.

Auf  den  Ersatz-Reserve-Scheinen  1  und  den  Ersatz-Reserve-Pässen  ist  der  Tag  der  Aushändigung
  zu  vermerken.

§ 72.  7  ist  in  Alinena  2  das  Wort  „spätestens“  zu  streichen  und  hinter  „übergeführt“  einzuschalten:

„Sie  sind  bei  vorhandener  Tauglichkeit  zum  Dienst  mit  der  Waffe,  und  wenn  erforderlich,
  unter  Vertheilung  auf  eine  andere  Waffengattung,  sämmtlich  als  Uebungsmannschaften
  auszuwählen  (§  53.  5)."

§.  72  ist  hinzuzufügen:

10.  Den  als  übungspflichtig  ausgewählten  Ersatz-Reservisten  ist  bei  ihrer  Ueberweisung  zur

Ersatz-Reserve  der  Gestellungstag  für  die  erste  Uebung  bekannt  zu  machen  (K.  O.  §.  15
§.  4).
N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I  §.  3.2  und  3.

Auch  ist  die  unmittelbare  Aushändigung  von  Gestellungs-Ordres  an  dieselben  zu  veranlassen
  oder,  wenn  dies  nicht  geschehen  kann,  ihnen  mitzutheilen,  daß  sie  Näheres  über
Ort  und  Stunde  der  Gestellung  durch  das  sie  kontrolirende  Landwehr-Bezirks-Kommando
erfahren  werden.
        <pb n="601" />
                                                       —  581  —

§.  82.#4  ist  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

§
§ 83

§ 83.  4

4.

§  86.2
§.  94.  3

Wenn  in  einzelnen  Fällen  besondere  nicht  ausdrücklich  vorgesehene  Billigkeitsgründe
vorliegen,  so  kann  die  vorzeitige  Entlassung  durch  das  zuständige  Kriegsministerium  in  Ge—
meinschaft  mit  der  obersten  Civil-Verwaltungsbehörde  des  Heimathsbezirks  des  Reklamirten
genehmigt  werden.

N.  z  R.  M.  G.  Art.  II  8.  53.

1  ist  zu  streichen  „vor  Beginn  des  militärpflichtigen  Alters“.

ist  zu  streichen,  dafür  ist  zu  setzen:
Wer  bis  zum  31.  März  keinen  Meldeschein  nachgesucht  oder  erhalten,  beziehungsweise  innerhalb
  der  Gültigkeitsdauer  eines  solchen  keinen  Gebrauch  von  demselben  gemacht  hat,  muß
—  sofern  er  schon  militärpflichtig  ist,  —  bis  zur  Beendigung  des  Aushebungsgeschäfts,
und  sofern  er  überzählig  bleibt,  bis  zum  1.  Februar  n.  J.  zur  Disposition  der  Ober-Ersatz-Kommission
  verbleiben;  es  sei  denn,  daß  diese  selbst  auf  Antrag  eines  Truppen=  oder  Marinetheils
  die  Genehmigung  zur  Ertheilung  des  Meldescheins  giebt.
N.  z.  R.  M.  G.  Art.  II  §.  10.

ist  im  Alinea  1  hinter  „erreicht“  einzuschalten:

odas  zwanzigste  Lebensjahr  aber  noch  nicht  vollendet".
ist  zuzusetzen:

Die  Truppen  der  Feld-Artillerie  und  des  Trains  sind  in  Orten,  wo  außerdem  Truppen
zu  Fuß  garnisoniren,  zur  Annahme  Einjährig-Freiwilliger  nur  insoweit  verpflichtet,  als  die
Zahl  von  vier  Einjährig-Freiwilligen  bei  jeder  Batterie  und  Kompagnie  nicht  überschritten

wird.
N.  z.  R.  M.  G.  Art.  II  §.  14.

 

Schema  3  ist  das  zweite  und  dritte  Alinea  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

J.

1.Inhaber  tritt  mit  der  Aushändigung  dieses  Scheines  in  die  Kontrole  der  ..  ..  Landwehr—
Kompagnie  des  Landwehr-Bezirks-Kommandndds

Er  ist  verpflichtet,  sich  innerhalb  8  Tage  nach  erfolgter  Aushändigung  dieses  Scheines
bei  dem  Landwehr-Bezirks-Feldwebellin  anzumelden.

2.Jede  Wohnungsveränderung  innerhalb  des  Landwehr-Kompagnie-Bezirks  hat  er  dem  Bezirks- 



Feldwebel  innerhalb  14  Tage  anzuzeigen.  Bei  Verlegung  des  Aufenthalts  in  einen  andern
Landwehr-Kompagnie-Bezirk  muß  er  sich  vor  dem  Verziehen  beim  Bezirks-Feldwebel  des  bisherigen
  Aufenthaltsortes  ab=  und  spätestens  nach  14  Tagen  beim  Bezirks-Feldwebel  des
neuen  Aufenthaltsortes  anmelden.

Nach  Eintritt  einer  Mobilmachung  sind  Veränderungen  des  Aufenthaltsortes  oder
der  Wohnung  innerhalb  48  Stunden  zu  melden.

3.Wer  ins  Ausland  verzieht,  bleibt  in  der  Kontrole  derjenigen  Landwehr-Kompagnie,  welche

bei  der  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  die  Kontrole  zu  übernehmen  hatte.

4.  Jede  Meldung  kann  mündlich  oder  schriftlich  geschehen;  in  beiden  Fällen  ist  dieser  Schein

dem  Bezirks-Feldwebel  vorzulegen.  Wer  sich  schriftlich  meldet,  hat  auf  die  Adresse  „Militaria“
  zu  schreiben  und  den  Brief  offen  oder  unter  dem  Siegel  der  Orts-Polizei-Behörde
einzusenden.  Nur  solche  Briefe  sind  innerhalb  des  Deutschen  Reichs  portofrei.  Die  portofreie
  Benutzung  der  Stadtpost  ist  ausgeschlossen.

5.Die  Meldung  wird  auf  diesem  Schein  vermerkt.  Ist  derselbe  zufällig  nicht  vorhanden,  so

hat  die  Meldung  dennoch  zu  geschehen  und  wird  dann  eine  besondere  Bescheinigung  hierüber
ertheilt.  Nur  wenn  die  Meldung  auf  diesem  Schein  notirt  oder  eine  besondere  Bescheinigung
  über  dieselbe  vorhanden  ist,  gilt  sie  als  erfolgt.

6. Inhaber  kann  ungehindert  verreisen,  hat  jedoch  geeignete  Vorkehrung  zu  treffen,  daß  ihm

eine  etwaige  Gestellungs-Ordre  jeder  Zeit  zugehen  kann.

7.Vor  Antritt  einer  Wanderschaft  ist  dem  Bezirks-Feldwebel  Meldung  zu  erstatten.  Während

der  Wanderschaft  finden  weitere  Meldungen  nicht  statt.  Tritt  der  Ersatz-Reservist  jedoch
in  feste  Arbeit  an  einem  Ort,  so  hat  er  sich  beim  Landwehr-Bezirks-Feldwebel  dieses  Orts,
        <pb n="602" />
        11.















                                                     —  582  —

und  wenn  der  Ort  außerhalb  Deutschlands  liegt,  bei  demjenigen  Landwehr-Bezirks-Feldwebel
  zu  melden,  in  dessen  Kontrole  er  bei  seiner  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  trat.

8Wer  sich  der  Kontrole  entzieht,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  sechszig  Mark  oder  mit  Haft  bis
zu  acht  Tagen  bestraft.  Außerdem  kann  derselbe  unter  Verlängerung  seiner  Dienstpflicht  in
der  Ersatz-Reserve  erster  Klasse  in  den  nächst  jüngeren  Jahrgang  versetzt  werden.  Dauert
die  Kontrol-Entziehung  zwei  Jahre  und  darüber,  so  wird  er  entsprechend  weiter  zurückversetzt,
  jedoch  niemals  über  das  vollendete  31.  Lebensjahr  hinaus.

9.Bei  eintretender  allgemeiner  Mobilmachung  haben  sich  die  im  Auslande  befindlichen  Ersatz-Reservisten

  erster  Klasse  unverzüglich  in  das  Inland  zurückzubegeben,  sofern  sie  nicht  von
dieser  Verpflichtung  ausdrücklich  befreit  worden  sind.  Die  erfolgte  Rückkehr  ist  dem  Bezirks-Feldwebel
  sofort  zu  melden.

10.Bei  Mobilmachungen  und  bei  beginnender  Bildung  von  Ersatz-Truppentheilen  müssen  die
Ersatz-Reservisten  erster  Klasse  der  Einberufung  sofort  Folge  leisten.  Für  den  Fall  der
Zuwiderhandlung  werden  sie  nach  dem  Militär-Strafgesetz  bestraft.

11.Gesuche  um  Zurückstellung  von  der  Einberufung  für  das  laufende  Jahr  sind  vor  Beginn
des  Ersatz-Geschäfts  bei  dem  Vorstande  des  Ortes  oder  der  Gemeinde  anzubringen.

12.In  friedlichen  Zeiten  bedürfen  die  Ersatz-Reservisten  erster  Klasse  keiner  militärischen  Erlaubniß
  zur  Auswanderung.  Sie  sind  jedoch  verpflichtet,  von  ihrer  bevorstehenden  Auswanderung
  dem  Bezirks-Feldwebel  Anzeige  zu  machen  Wer  dieser  Verpflichtung  nicht  nachkommt,
wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  Mark  oder  mit  Haft  bestraft.

13.Inhaber  tritt,  wenn  er  sich  nicht  der  Kontrole  entzieht,  am  1.  Oktober  18.  zur  Ersatz-Reserve
  zweiter  Klasse  über  und  hat  sich  im  Laufe  des  genanten  Monats  bei  dem  Bezirks-Feldwebel
  zu  melden,  um  auf  diesem  Schein  die  Ueberführung  zur  Ersatz-Reserve  zweiter
Klasse  bescheinigen  zu  lassen.  So  lange  diese  Bescheinigung  fehlt,  gehört  Inhaber  zur  Ersatz-Reserve
  erster  Klasse.

14.Die  Ersatz-Reservisten  zweiter  Klasse  unterliegen  in  Friedenszeiten  keiner  militärischen  Kontrole.
  Bei  ausbrechendem  Kriege  können  sie  im  Falle  außerordentlichen  Bedarfs  zur  Ergänzung
  des  Heeres  verwandt  werden.

15.Die  Einziehung  erfolgt  alsdann  nach  Altersklassen.  Die  Mannschaften  der  zur  Einziehung
gelangenden  Altersklassen  unterliegen  den  für  Militärpflichtige  geltenden  Vorschriften.  Nach
Auflösung  der  Ersatz-Truppentheile  hört  die  Pflicht  zum  Diensteintritt  für  alle  Ersatz-Reservisten
  zweiter  Klasse,  welche  nicht  zum  aktiven  Dienst  einberufen,  auf.

16.Ersatz-Reservisten,  welche  durch  Konsulatsatteste  nachweisen,  daß  sie  in  einem  außereuropäischen
  Lande,  jedoch  mit  Ausschluß  der  Küstenländer  des  Mittelländischen  und  Schwarzen
Meeres,  eine  feste  Stellung  als  Kaufleute,  Gewerbetreibende  u.  s.  w.  erworben  haben,
können  für  die  Dauer  ihres  Aufenthalts  außerhalb  Europas  von  der  Gestellung  bei  ausbrechendem
  Kriege  befreit  werden.  Bezügliche  Gesuche  sind  von  den  Ersatz-Reservisten  erster
Klasse  durch  den  Bezirks-Feldwebel  an  das  Landwehr-Bezirks-Kommando,  von  den  Ersatz-Reservisten
  zweiter  Klasse  an  den  Civil-Vorsitzenden  derjenigen  Ersatz-Kommission  zu  richten,
in  deren  Bezirk  die  Gesuchsteller  sich  beim  Eintritt  in  das  militärpflichtige  Alter  zur
Stammrolle  angemeldet  haben.

17.Mit  dem  vollendeten  31.  Lebensjahre  erfolgt  der  Uebertritt  zum  Landsturm,  ohne  daß  es
einer  besonderen  Verfügung  bedarf.

18.Dieser  Schein  dient  Inhaber  allen  Militär=  und  Civil-Behörden  gegenüber  als  Ausweis.
Wer  denselben  verliert,  hat  sogleich  bei  dem  Bezirks-Feldwebel  mündlich  oder  schriftlich
die  Ausstellung  eines  Duplikats  zu  beantragen  und  dafür  50  Pf.  zu  vergüten.
        <pb n="603" />
                                                  —  583  —

Schema  3a  zu  §.  38.
(Nach  Art  der  Militär-Pässe  in  Buchform  anzulegen,  mit  Deckel  von  der  Farbe  der  Militär-Pässe  (Anmerkung
zu  §.  16  der  Rekrutirungs-Ordnung),  jedoch  mit  breitem  schwarzen  Rücken).

                              (Aufschrift).
                           Ersatz=  Reserve=  Paß

            übungepflichtigen  Ersatz-  Reservisten
                              ( Waffengattung) 

                                     Namen

                               Jahrgang.

                                      (Inhalt).
Der  (Stand  und  Gewerbe)  Vor=  und  Zunahenn  geboren  am  ten  zu
(Ort,  Kreis,  Regierungsbezirk,  Bundesstaat)  wird  hiermit  wegen  (hoher  Loosnummer,  geringer  kürperlicher
Fehler)  der  Ersatz-Reserve  1.  Klasse  als  (Waffengattung)  überwiesen  und  ist  der  Einberufung  zu  Friedensübungen
  unterworfen.  Er  hat  die  Heranziehung  zur  ersten  Uebung  zin  tken  gezu


wärtigen,  steht  bis  zum  vollendeten  31.  Lebensjahre  unter  der  Kontrole  der  Landwehrbehörden  und  tritt
sodann  zum  Landsturm  über,  ohne  daß  es  einer  besonderen  Verfügung  bedarf.

1.  Inhaber  tritt  mit  der  Aushändigung  dieses  Passes  in  die  Kontrole  der  .  Landwehr-Kompagnie
  des  Landwehr-Bezirks-Kommandaa  Er  ist  verpflichtet  sich  innerhalb  8  Tage  nach
Aushändigung  dieses  Passes  bei  dem  Landwehr-Bezirks-Feldwebelin  zu  melden.

2.  Jede  Wohnungsveränderung  innerhalb  des  Landwehr-Kompagnie  Bezirks  hat  er  dem  Bezirks-Feldwebel
  innerhalb  14  Tage  anzuzeigen.  Bei  Verlegung  des  Aufenthalts  in  einen  anderen  Landwehr-Kompagnie-Bezirk
  muß  er  sich  vor  dem  Verziehen  beim  Bezirks-Feldwebel  des  bisherigen  Aufenthaltsortes  abund
  spätestens  nach  14  Tagen  beim  Bezirks-Feldwebel  des  neuen  Aufenthaltsortes  anmelden.  Nach  Eintritt
einer  Mobilmachung  sind  Veränderungen  des  Aufenthaltsortes  oder  der  Wohnung  innerhalb  48  Stunden
zu  melden.

3.  Wer  ins  Ausland  verzieht,  bleibt  in  der  Kontrole  derjenigen  Landwehr-Kompagnie,  welche  bei
der  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  die  Kontrole  zu  übernehmen  hatte.

4.  Jede  Meldung  kann  mündlich  oder  schriftlich  geschehen;  in  beiden  Fällen  ist  dieser  Paß  dem
Bezirks-Feldwebel  vorzulegen.  Wer  sich  schriftlich  meldet,  hat  auf  die  Adresse  „Militaria“  zu  schreiben  und
den  Brief  offen  oder  unter  dem  Siegel  der  Orts-  Polizei-Behörde  einzusenden.  Nur  solche  Briefe  sind  innerhalb
  des  Deutschen  Reichs  portofrei.  Die  portofreie  Benutzung  der  Stadtpost  ist  ausgeschlossen.

5.  Die  Meldung  wird  auf  diesem  Paß  vermerkt.  Ist  derselbe  zufällig  nicht  vorhanden,  so  hat  die
Meldung  dennoch  zu  geschehen  und  wird  dann  eine  besondere  Bescheinigung  hierüber  ertheilt.  Nur  wenn  die
Meldung  auf  diesem  Paß  notirt  oder  eine  besondere  Bescheinigung  über  dieselbe  vorhanden  ist,  gilt  sie
als  erfolgt.

6.  Inhaber  kann  ungehindert  verreisen,  hat  jedoch  geeignete  Vorkehrung  zu  treffen,  daß  ihm  eine
etwaige  Gestellungs-Ordre  jeder  Zeit  zugehen  kann.

7.  Vor  Antritt  einer  Wanderschaft  ist  dem  Bezirks-Feldwebel  Meldung  zu  erstatten.  Während  der
Wanderschaft  finden  weitere  Meldungen  nicht  statt.  Tritt  der  Ersatz-Reservist  jedoch  in  feste  Arbeit  an  einem
Ort,  so  hat  er  sich  beim  Landwehr-Bezirks-Feldwebel  dieses  Orts,  und  wenn  der  Ort  außerhalb  Deutschlands
liegt,  bei  demjenigen  Landwehr--Bezirks-Feldwebel  zu  melden,  in  dessen  Kontrole  er  bei  seiner  Ueberweisung
zur  Ersatz-Reserve  trat.

8.  Wer  sich  der  Kontrole  entzieht,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  60  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu
8  Tagen  bestraft.

Jeder  Einberufung  muß  sofort  Folge  geleistet  werden,  widrigenfalls  Bestrafung  nach  dem  Militär-Strafgesetz
  erfolgt.

9.  Der  Ersatz-Reserve-Paß  und  die  Gestellungs-Ordre  sind  bei  jeder  Einberufung  mit  zur  Stelle
zu  bringen.

10.  Mannschaften,  welche  in  einem  Beamten-Verhältniß  stehen,  haben  von  dem  Empfange  eines
Einberufungsbefehls  ihrer  vorgesetzten  Behörde  Meldung  zu  machen.

86
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                                                            —  584  —

11.  Inhaber  ist  im  Frieden  zur  Theilnahme  an  4  Uebungen  verpflichtet,  insofern  er  nicht  ausdrücklich
  hiervon  entbunden  worden  ist.  Ist  ihm  14  Tage  nach  dem  voreingetragenen  Gestellungstage  zur
ersten  Uebung  ein  Einberufungsbefehl  noch  nicht  zugegangen,  so  hat  er  dies  seinem  Landwehr-Bezirks-Feldwebel
  anzuzeigen.  #

12.  Uebungspflichtigen  Ersatz-Reservisten  steht,  sofern  sie  im  Besitze  des  Berechtigungsscheins  zum
einjährig-freiwilligen  Dienst  sind,  oder  die  entsprechende  wissenschaftliche  Befähigung  durch  Schulzeugnisse
nachzuweisen  vermögen  und,  wenn  sie  sich  während  ihrer  Dienstzeit  selbst  verpflegen,  bekleiden  und  ausrüsten,
für  die  erste  Uebung  unter  denjenigen  Truppentheilen  die  Wahl  frei,  welchen  für  das  betreffende  Jahr  die
Ausbildung  von  Ersatz-Reserven  übertragen  worden  ist.  Macht  Inhaber  auf  diese  Vergünstigung  Anspruch,
so  hat  derselbe  spätestens  innerhalb  14  Tage  nach  seiner  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve:

a)  seinen  Ersatz-Reserve-Paß,

b)  ein  polizeilich  beglaubigtes  Attest  über  seine  eigene  bezw.  die  Bereitwilligkeit  und  Fähigkeit
seines  Vaters  oder  Vormundes  zur  Tragung  der  Kosten  für  die  Bekleidung,  Ausrüstung
und  Verpflegung  während  der  ersten  Uebung,

I)  ein  durch  die  Polizei-Obrigkeit  ausgestelltes  Unbescholtenheits-Zeugniß,

d)  den  Berechtigungsschein  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  bezw.  das  den  Nachweis  der
wissenschaftlichen  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Dienst  führende  Schulzeugniß
dem  Landwehr-Bezirks-Kommando  seines  Aufenthaltsortes  einzureichen.

13.  Die  ertheilte  Vergünstigung  der  Wahl  des  Truppentheils  hat  nur  für  das  Kalenderjahr,  in
welchem  die  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  erfolgt  ist,  Gültigkeit.

14.  Die  Meldung  beim  Truppentheil  hat  innerhalb  8  Tage  nach  Wiederaushändigung  des  Ersatz-Reserve-Passes
  mündlich  oder  schriftlich  stattzufinden  und  gilt  als  Gestellungstag  nunmehr  der  Tag,  zu
welchem  seitens  des  Truppentheils  die  Annahme  erfolgt  ist.

Verspätete  Anträge,  sowohl  um  die  Ertheilung  der  Berechtigung  zur  freien  Wahl  des  Truppentheils,
als  auch  um  Annahme  bei  einem  solchen,  werden  grundsätzlich  abgewiesen.  «

15.  Zurückstellungen  von  der  ersten  Uebung  sind  grundsätzlich  unzulässig.  Wer  auf  Grund  häuslicher,
  amtlicher  oder  gewerblicher  Verhältnisse  den  Aufschub  des  Gestellungstages  zur  ersten  Uebung  oder  wer
in  gleicher  Veranlassung  die  Zurückstellung  von  einer  weiteren  Uebung  auf  das  folgende  Jahr  wünscht,  hat
unter  Vorlage  einer  obrigkeitlichen  Bescheinigung  sein  Gesuch  dem  Bezirks-Feldwebel  vorzutragen.

Erhält  er  vor  Anfang  der  Uebung  keinen  Bescheid,  so  muß  er  sich  dennoch  stellen.

16.  Gesuche  um  Zurückstellung  von  der  Einberufung  im  Mobilmachungsfalle  und  bei  der  Bildung
von  Ersatz-Truppentheilen  für  das  laufende  Jahr  sind  vor  Beginn  des  Ersatz-Geschäfts  bei  dem  Vorsteher  des
Orts  oder  der  Gemeinde  anzubringen.

17.  Uebungspflichtige  Ersatzreservisten,  welche  nach  außereuropäischen  Ländern,  jedoch  mit  Ausschluß
der  Küstenländer  des  Mittelländischen  und  Schwarzen  Meeres,  gehen  wollen,  können  im  Frieden,  sofern  dieselben
  ihre  erste  Uebung  schon  abgeleistet  haben,  von  der  Theilnahme  an  ferneren  Uebungen  auf  2  Jahre
entbunden  werden.

Weisen  dieselben  demnächst  durch  Konsulatsatteste  nach,  daß  sie  sich  in  einem  der  erwähnten  Länder
eine  feste  Stellung  als  Kaufmann,  Gewerbetreibender  r2c.  erworben  haben,  so  kann  die  Dispensation  von  den
Uebungen  unter  gleichzeitiger  Entbindung  von  der  Rückkehr  im  Falle  einer  Mobilmachung  bis  zur  Entlassung
aus  der  Ersatz-Reserve  verlängert  werden.

Bezügliche  Gesuche  sind  durch  Vermittelung  der  Landwehr-Bezirks-Feldwebel  an  das  kontrolirende
Landwehr-Bezirks-Kommando  zu  richten.

18.  Bei  eintretender  allgemeiner  Mobilmachung  haben  sich  die  im  Auslande  befindlichen  Ersatzreservisten
  unverzüglich  in  das  Inland  zurückzubegeben,  sofern  sie  nicht  von  dieser  Verpflichtung  ausdrücklich
befreit  worden  sind.  Die  erfolgte  Rückkehr  ist  bei  dem  Bezirks-Feldwebel,  in  dessen  Kontrole  sie  stehen  oder
bei  demjenigen  der  nächsten  Landwehr-Kompagnie  sofort  zu  melden.

19.  Dieser  Paß  dient  Inhaber  allen  Militär=  und  Civilbehörden  gegenüber  als  Ausweis.
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                                                          —  585  —

Wer  denselben  verliert  hat  sogleich  bei  dem  Bezirks-Feldwebel  mündlich  oder  schriftlich  die  Ausstellung
eines  Duplikats  zu  beantragen  und  dafür  50  Pf.  zu  vergüten.

 

 

Ort,  den  ........ten................  18.................
.....  Ober-Ersatz-Kommission  im  Bezirk  der  .  .  ten  Infanterie-Brigade.
Der  Militär-Vorsitzende.  Der  Civil-Vorsitzende.
(L.  S.)
Kommando-Behörde,  welche  Zusätze  einträgt.  Zusätze  zu  den  Personal-Notizen.
Datum.

 

(Strafen,  Uebungen  und  Einberufungen,  Führung  etc.)

 

 

 

Meldungen  etc.

 

Schema  7.  Anmerkung  2  ist  hinter  „Waffengattung“  zu  setzen  „und  Uebungspflichtigkeit“.
Schema  13.  Die  Anmerkung  erhält  folgenden  Zusatz:
Die  als  übungspflichtig  bezeichneten  Ersatz-Reservisten  1.  Klasse  sind  mit  rothen  Zahlen
über  den  schwarzen  Zahlen  in  der  Rubrik  13  derart  zu  verzeichnen,  daß  sie  in  letzteren
mit  enthalten  sind.

Zweiter  Theil.
Kontrol=  Ordnung.

Im  §.  5.  2  ist  einzuschalten  vor  C:
c)  die  zu  den  Friedensübungen  einberufenen  Ersatz-Reservisten  1.  Klasse  von  dem  Tage,  zu
wichem  sie  einberufen  sind,  bis  zum  Ablauf  des  Tages  ihrer  Entlassung  aus  dem  aktiven
ienst.
Vor  dem  letzten  Alinea  ist  zuzusetzen:
N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  3.  s.
Im  8.  10.  5  Alinea  2  ist  „erfolgtem  Umzuge“  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:
verfolgter  Abmeldung“.
Im  §.  11.4  ist  im  1.  Alinea  zu  streichen  „in  der  Regel“,  desgleichen  das  2.  Alinea  zu  streichen
und  dafür  zu  setzen:
«  Zu  ersteren  werden  die  Mannschaften  der  Landwehr  herangezogen.
Landwehr-Mannschaften,  welche  im  Herbst  zum  Landsturm  übergeführt  werden  (E.  O.
§.  12.4)  sind  behufs  Beorderung  zu  den  Herbst-Kontrol-Versammlungen  von  den  Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen
  des  betreffenden  Jahres  entbunden.
N.  M.  G.  §.  62  N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  4.
§.  12.  1  ist  hinzuzusetzen:

Reservisten,  welche  bei  den  Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen  zur  Landwehr  versetzt
werden,  sind  nach  den  Herbst-Kontrol-Versammlungen  des  vorangegangenen  Jahres  zu
Uebungen  in  der  Reserve  nicht  mehr  heranzuziehen.

§.  12.  s  ist  hinzuzusetzen:

Landwehr-Mannschaften,  welche  bei  den  Frühjahrs-Kontrol-Versammlungen  zum  Landsturm
  übergeführt  werden,  sind  nach  der  Herbst-Kontrol-Versammlung  des  vorangehenden
Jahres  zu  Uebungen  nicht  mehr  heranzuziehen.

86*
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                                                      —  586  —

§.  13.7  als  Alinea  4  und  5  einzuschalten:

Obige  Vergünstigungen  kommen  nach  ausgesprochener  Mobilmachung  auch  denjenigen
in  ihren  Ciwvilstellungen  abkömmlichen  Reichs=  und  Staatsbeamten  zu  gute,  welche  sich
freiwillig  in  das  Heer  aufnehmen  lassen.

Die  näheren  Bestimmungen  bleiben  den  binzelnen  Bundesregierungen  überlassen.

R.  M.  G.  §.  66.  N.  z.  R.  M.  G.  Art.  II.  §S.  6

§.  15.  1  Alinea  3  ist  hinter  „Reichs-Militär-Gesetzes“  zu  Ferne-„und
  im  Art.  I.  §.  3.  s  bes  Gesetzes,  betreffend  Ergänzungen  und  Aenderungen  zu  demselben,
  vom  6.  Mai  1880“.

Im  §.  15.  3  ist  Alinea  1  zu  streichen,  dafür  zu  setzen:

Mit  Aushändigung  des  Ersatz-  Reserve-Scheins  oder  des  Ersatz-Reserve-Passes  treten  die
Ersatz-Reservisten  erster  Klasse  in  die  Kontrole  derjenigen  Landwehr-Kompagnie,  in  deren
Bezirk  ihr  Aufenthaltsort  zur  Zeit  der  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  liegt.  Sie  haben
sich  innerhalb  8  Tage  nach  erfolgter  Aushändigung  bei  dem  Landwehr-Bezirks-Feldwebel
dieser  Kompagnie  unter  Vorlegung  ihres  Ersatz-Reserve-Scheins  oder  Ersatz-Reserve-Passes
mündlich  oder  schriftlich  zu  melden.

Hinter  dem  §.  15  ist  als  §.  15  A.  ein  besonderer  Paragraph  einzuschalten.
§.  15  A.  Uebungen  der  Ersatz-Reservisten  1.  Klasse  und  besondere  Dienstverhältnisse  dieser  Uebungspflichtigen.
Jeder  übungspflichtige  Ersatz-Reservist  1.  Klasse  (E.  O.  §.  38.4)  ist  zur  Theilnahme  an
4  Uebungen  verpflichtet,  von  welchen  die  erste  eine  Dauer  von  10,  die  zweite  eine  Dauer
von  4  und  die  beiden  letzten  eine  Dauer  von  je  2  Wochen  nicht  überschreiten  sollen.

2.  Jede  Einberufung  zum  Dienst  im  Heere  (E.  O.  §.  13.1  und  s)  zählt  für  eine  Uebung,
und  zwar  als  diejenige,  deren  Dauer  der  im  aktiven  Heere  abgeleisteten  Dienstzeit  am
nächsten  kommt.

3.  Die  Jahreszeit,  in  welcher  die  Uebungen  stattfinden  sollen,  wird  zwischen  Militär=  und
Civilbehörden  unter  Berücksichtigung  der  bürgerlichen  Interessen  vereinbart.

b  Schiffahrt  treibende  Mannschaften  sollen  zu  Uebungen  im  Sommer  nicht  eingezogen
werden.

N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  3.  3,  6  und  7.

4.  Der  Gestellungstag  wird  durch  die  Militärbehörde  festgesetzt.

Soweit  die  erste  Uebung  der  Ersatz-Reservisten  in  Betracht  kommt,  muß  die  Festsetzung
  des  Gestellungstages  und  die  Mittheilung  desselben  an  die  Ober-Ersatz-Kommissionen
so  zeitig  erfolgt  sein,  daß  derselbe  schon  den  wegen  hoher  Loosnummer  als  übungspflichtig
der  Ersatz-Reserve  1.  Klasse  überwiesenen  Mannschaften  rechtzeitig  (E.  O.  §.  72.  4  und  10)
bekannt  gegeben  werden  kann.

5.  Erfolgt  die  Einberufung  zur  1.  Uebung  zu  einem  späteren  als  dem  den  Ersatz-Reservisten
bei  ihrer  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  bekannt  gegebenen  Termin,  so  kommt  die  Zwischenzeit
  auf  die  Dauer  der  Uebung  in  Anrechnung.

Letztere  Bestimmung  findet  keine  Anwendung,  wenn  die  spätere  Einberufung  auf  Ansuchen
  der  Uebungspflichtigen,  oder  wenn  mit  dem  Einvernehmen  der  Civil-Verwaltung  im
Interesse  der  Uebungspflichtigen  eine  Verschiebung  des  Termins  der  Einberufung  erfolgt.

6.  Die  Uebungspflicht  erlischt,  wenn  die  ausgewählten  Mannschaften  innerhalb  vierwöchentlicher
  Frist,  nach  dem  ihnen  bekannt  gegebenen  Gestellungstage  zur  1.  Uebung  nicht  einberufen
  sind.

Ist  der  Gestellungstag  auf  Ansuchen  des  Uebungspflichtigen  oder  mit  dem  Einvernehmen
  der  Civilverwaltung  im  Interesse  des  Uebungspflichtigen  verschoben  worden,  so  ist
für  dies  Erlöschen  der  Uebungspflicht  statt  des  vorbezeichneten  Gestellungstages  der  verschobene
  Gestellungstag  maßgebend.

N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  3.  3  und  5.

Letztere  Bestimmung  greift  Platz,  sofern  durch  Verziehen  Uebungspflichtiger  in  andere
Kontrol-Bezirke,  oder  die  Wahl  des  Truppentheils  seitens  des  Uebungspflichtigen  (§.  15  A.  10)
die  Aenderung  des  Gestellungstages  bedingt  ist.
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                                                            —  587  —

7.  Zurückstellungen  von  der  ersten  Uebung  auf  das  folgende  Etatsjahr  sind  grundsätzlich  unzulässig.



Zurückstellungen  von  wiederholten  Uebungen  auf  Grund  häuslicher,  gewerblicher  oder
amtlicher  Verhältnisse,  oder  wenn  übungspflichtige  Ersatz-Reservisten  nach  außereuropäischen
Ländern,  jedoch  mit  Ausschluß  der  Küstenländer  des  Mittelländischen  und  Schwarzen
Meeres  gehen  wollen,  können  durch  die  Landwehr-Bezirks-Kommandos  ertheilt  werden.

Im  übrigen  vergl.  8.  15.  é.

N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  3.  6.

8.Während  ihrer  Zurückstellung  hinter  den  letzten  Jahrgang  der  Ersat—  Reserve  sind  Ersatz-Reservisten

  zu  Uebungen  nicht  heranzuziehen.

9.  Ersatz--Reservisten  1.  Klasse,  welche  auf  Grund  der  Ordination  oder  der  Priesterweihe  in

den  geistlichen  Stand  eintreten,  sind  aus  der  Kategorie  der  Uebungspflichtigen  zu  streichen.

Das  gleiche  Verfahren  tritt  ein,  sobald  Ersatz-Reservisten  als  Volksschullehrer  angestellt
  werden,  oder  als  Kandidaten  des  Volksschulamts  ihre  Befähigung  für  das  Schulamt
  in  vorschriftsmäßiger  Prüfung  nachgewiesen  haben.

10. Jungen  Leuten  von  Bildung,  welche  sich  während  ihrer  Dienstzeit  selbst  bekleiden,  ausrüsten
und  verpflegen,  und  welche  die  gewonnenen  Kenntnisse  in  dem  vorschriftsmäßigen  Umfange
dargelegt  haben,  steht  für  die  erste  Uebung  unter  denjenigen  Truppentheilen  die  Wahl  frei,
welchen  für  das  betreffende  (Kalender-)  Jahr  die  Ausbildung  von  Ersatz-Reserven  übertragen
  worden  ist.

N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §.  3.  4.
11. Die  bezüglichen  Gesuche  sind  unter  Beifügung  folgender  Papiere

a)  des  Ersatz-Reserve-Passes,

b)  eines  polizeilich  beglaubigten  Attestes  über  die  Bereitwilligkeit  und  Fähigkeit  des
Ersatz-Reservisten  bezw.  seines  Vaters  oder  Vormunds  zur  Tragung  der  Kosten  für
die  Bekleidung,  Ausrüstung  und  Verpflegung  während  der  ersten  Uebung,

cZ)  eines  durch  die  Polizei-Obrigkeit  ausgestellten  Unbescholtenheits-Zeugnisses,

spätestens  14  Tage  nach  der  Ueberweisung  zur  Ersatz-Reserve  dem  Landwehr-Bezirks-Kommando
  einzusenden.

Auch  ist  die  wissenschaftliche  Befähigung  entweder  durch  Vorlage  eines  Berechtigungsscheins

  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  nachzuweisen,  oder  durch  Vorlage  eines  den  Nachweis
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst  führenden  Schulzeugnisses.

12. Die  Prüfung  der  vorgelegten  Papiere  erfolgt  durch  den  Landwehr-Bezirks-Kommandeur
nach  Maßgabe  der  im  §.  90  der  E.  O.  niedergelegten  Grundsätze,  und  ertheilt  derselbe,
sofern  er  kein  Bedenken  hat,  unter  Eintragung  auf  den  Ersatz-Reserve-Schein  die  nur  für
das  Kalenderjahr  der  Ueberweisung  zulässige  Berechtigung.  Auf  Beschwerden  gegen  den
ablehnenden  Bescheid  bes  Landwehr-Bezirks-Kommandeurs  entscheidet  die  Ober-Ersatz-Kommission.
  E.  O.  8.

Der  Tag  der  Wiederaushändigung  des  Ersatz-Reserve-Passes  ist  auf  demselben  zu

vermerken.
13. Uebungspflichtige  Ersatz-Reservisten  unterstehen  in  Bezug  auf  Auswanderungs-Erlaubniß,
Entlassung  aus  der  Staatsangehörigkeit,  Befolgung  des  Einberufungsbefehls  sowie  als  Angehörige
  des  aktiven  Heeres  während  einer  Uebung  den  für  Reservisten  und  Wehrleute
geltenden  Vorschriften  (S.  7.  u  und  1).

N.  z.  R.  M.  G.  Art.  I.  §S.  3.  8.

Die  Einberufung  für  die  erste  Uebung  ist  mit  Aushändigung  des  Ersatz-Reserve-Passes
  als  erfolgt  anzusehen,  in  anderen  Fällen  gilt  dieselbe  als  erfolgt,  nachdem  die
Gestellungs-Ordre  ausgehändigt,  oder  eine  öffentliche  Aufforderung  zur  Gestellung  ergangen
  ist.
 §. 23, 3 und  ist  zu  streichen  und  dafür  zu  setzen:

3.  Die  Zurückstellung  des  zum  Waffendienst  nicht  heranzuziehenden  Eisenbahn-Personals  ist

im  Oktober  j.  J.  unter  Uebersendung  einer  „Namen,  Militär-Charge,  Waffengattung,
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                                                      —  588  —

Jahresklasse  und  Aufenthaltsort“  angebenden  Gesammt-Liste  und  einer  Bescheinigung  über
Schema  C  die  Anstellung  im  Eisenbahn-Dienst  für  jeden  einzelnen  nach  Schema  C,  durch  die  Bahn-Schm
  verwaltungen  bei  den  Landwehr-Bezirks-Kommandos  zu  beantragen.
4.  Die  verfügte  Zurückstellung  wird  auf  dieser  Bescheinigung  vermerkt  und  hat  bis  zum
1.  Dezember  des  nächsten  Jahres  Gültigkeit.
Die  Bescheinigung  geht  demnächst  an  die  Bahnverwaltung  zurück.

 

                                4.  Marine  und  Schiffahrt.

                            Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Liverpool  am  18.  v.  M.  dem  im  Jahre  1864  in  Glasgow  erbauten,
  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  eisernen  Vollschiff  „Woosung“  von  729  Register-Tons
  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum
von  Peter  Breckwoldt  und  Genossen  zu  Blankenese  bezw.  Hamburg  und  Altona,  welche  Blankenese
zum  Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  haben;

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  London  am  23.  v.  M.  dem  im  Jahre  1875  in  Sunderland
  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  eisernen  Dampfschiff  „Croft“  von
895,75  Register-Tons  Ladungefähigkeit  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  der  Handelsfirma  Rob.  M.  Sloman  &amp;amp;  Co.  zu  Hamburg,  welche  dem  Schiffe  den  Namen
„Livorno“  gegeben  und  Hamburg  zum  Heimathshafen  desselben  gewählt  hat;

3.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Havre  am  25.  v.  M.  der  im  Jahre  1867  in  St.  Malo  erbauten,
bisher  unter  französischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Planteur“"  von  324,24  Register-Tons
Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  von  Johann
Heinrich  Voß  zu  Stralsund.

 

                                         5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Am  1.  Oktober  d.  J.  wird  in  Parchim  im  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin  ein  Steueramt  mit
folgenden  Befugnissen  errichtet  werden:
1.  beschränktes  Niederlagerecht  nach  Maßgabe  des  §.  105  des  Vereins-Zollgesetzes,
2.  unbeschränkte  Berechtigung  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  und  II  über
zollpflichtige  Waaren  und  über  inländisches  Salz,
3.  Ermächtigung  zur  Abfertigung  der  auf  der  Eisenbahn  unter  Begleitzettel-Kontrole  eingehenden
Waaren  nach  Maßgabe  des  §.  4  des  Eisenbahn-Regulativs.

 

                                       6.  Konsulat-Wesen.

 

Der  Kaufmann  Franz  Eduard  Gribel  in  Stettin  ist  zum  Königlich  portugiesischen  Vize-Konsul  daselbst
bestellt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="609" />
        VIII.  Jahrgang.

                                        Central-Blatt

 

                                               für  das

                                     Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben

                                                im

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  d

 

 

en  17.

September  1880.  Nr.  38.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  589

Zoll=  und  Stener-Wesen:  Anderweite  Bestimmung  be- 



3.

Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
August  1880;  —  Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende
August  1880  594

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

treffs,  der  Transportkontrole  über  Mühlenfabrikate  in  4.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstreken  598
;  —  Neubenennung  der  obersten  Behorde  fur  :  ;  ·
Zölle  etc.  in  Bayern;  —  Ableben  eines  Stations-Kon,  5  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  einer  Sessteuermannstrolörs;
  —  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-  666
Ein=  und  Ausfuhr  für  August  1880  591  6.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheiluung  598
                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                    Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
7  «  «  «  Datum  des
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Aus-*5
  —  Ausweisung  weisungs-456
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.[Alois  Scholz,  We-30  Jahre,  ortsange-schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  15.  Mai
bergeselle,  hörig  zu  Alt--Bürgers-  Bezirksregierung  zus  d.  J.
dorf,  Bezirk  Jägern-  Oppeln,
dorf,  Oesterreichisch-Schlesien,


 

 

 

 

 

87
        <pb n="610" />
                                                   —  590  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  "  des

7  —  ——  Ausweisung  weisungs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

                      b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.Josef  Reinhold,32  Jahre,  geboren  zujLandstreichen,  Königlich  preußische  28.  Juni

Schneider,  Füllstein,  ortsangehörig  Bezirksregierung  zue  d.  I.
zu  Hotzenplotz,  Oester-  Oppeln,
reichisch-Schlesien,
3.  Die  Zigeunerinnen:
a)  Franziska  Bu-28  Jahre,  r
rianski,  alias
Langwer,  verehelichte
  Schmied,
b)  Theresia  Buri-42  Jahre,
anski,  Wittwe,
c)  Lucia  Burians-6  Jahre,
ki,  unverehelicht,  geboren  und  ortsange-  -
hörig  zu  Gellschowitz  Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  5.  Juli
bei  Troppau,  Oester-  Betteln,  d.  J.
reichisch-Schlesien,
d)  Agnes  Burians-6  Jahre,
ki,  unverehelicht,
e)  Marie  Burians-5  Jahre,
ki,  unverehelicht,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Rubin
bei  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,


4.  Peter  Johann  geboren  am  20.  MärzBetteln,  nach  mehrma-Königlich  preußischef  28.  August
Christensen,  Ar-1859  zu  Hasseries,  liger  rechtskräftiger  Ver=  Bezirksregierung  zu  d.  I.
beiter,  Jütland,  urtheilung  wegen  derSchleswig,

gleichen  Uebertretung
innerhalb  der  letzten
v  drei  Jahre,

5.  Wilhelm  Lineck  Franzi27  Jahre,  aus  Litto-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Septem-Smetana,
  Stell=  horn,  Bezirk  Mährisch-  ber  d.  J.
macher  und  Tischler,  Budwitz,  Mähren,

6.  Jakob  Rudolf  van  25  Jahre,  aus  Arnheim  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  31.  August
Laar,  Tapezier,  a./R.,  Niederlande,  teln,  Betirksregierung  zu|d.  J.

assel,

7.  August  Röseler,53  Jahre,  aus  Seine,  Betteln  unter  Drohun-Königlich  preußische  6.  Septem-Nagelschmied,
  Russisch-Polen,  gen,  bKanddrostei  zu  Lüne=  ber  d.  J.

urg,

8.  Anton  Müller,  Kell-21  Jahre,  aus  Prag,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
ner,  teln,

9.  Nathan  Bodner,18  Jahre,  aus  Gorlice,  Landstreichen,  Königlich  preußischef  30.  August
Kellner,  Galizien,  Bezirksregierung  zu/d.  J.

 

 

 

Düsseldorf,
        <pb n="611" />
                                                        ---  591  --- 



 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  datum  des
5  1  «  Ausweisung  weisungs-2
  des  A  iesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.

r  es  Ausgewie  beschlusses.
1.  2.6.  3.  4.  5.  6.

10.  Josef  Resnizek,  geboren  1853,  aus  Ha-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches]3  1.  August
Tagelöhner,  selbach,  Bezirk  Taus,  prrober  Unfug  und|]  Bezirksamt  Neu=  d.  J.
Kreis  Pilsen,  Böhmen,  Ruhestörung,  Ulm,

11.  Josef  Bäumel,  #37  Jahre,  aus  Krascho-Landstreichen,  Betteln  Großherzoglich  badi-'3.  Septem-Handelsmann,

  witz,  Böhmen,  und  Angabe  falschen  scher  Landeskommis=  ber  d.  J.
Namens,  sär  zu  Mannheim,
12.Martin  Nikolaus  21  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-3  1.  August
Vacler,  Fabrik=  ortsangehörig  zu  präsident  zu  Kolmar,,.  J.
arbeiter,  Rochesson,  Departement
der  Vogesen,  Frankreich,

13.  Heinrich  Billeter,3  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.
Tagelöhner,  ortsangehörig  zu  Män=  teln,
nedorf,  Kanton  Zürich
Schweiz,

 

 

 

 

 

 

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Marienwerder  vom  29.  Mai  d.  J.
verfügte  Ausweisung  des  Arbeiters  Josef  Sadakierski  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  S.  444  Z.  1)
ist,  da  sich  die  Angaben  des  Sadakierski  über  seine  Heimathsverhältnisse  nicht  bestätigt  haben,  zurückgenommen
  worden.

 

                                     2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Di  Transportkontrole  über  Mühlenfabrikate  aus  Getreide  und  Hülsenfrüchten  in  dem  an  der  österreichischen
Grenze  der  Provinz  Schlesien  sich  erstreckenden  Grenzbezirke“')  ist  wieder  aufgehoben  worden.  Nur  im
Grenzbezirke  des  Hauptsteueramts  zu  Ratibor  bleiben  derartige  Transporte,  insoweit  sie  das  Gewicht  von
50  kg  erreichen  oder  überschreiten,  der  Transportkontrole  auch  ferner  unterworfen.

 

Die  bisherige  Königlich  bayerische  General-Zoll-Administration  zu  München  führt  seit  dem  1.  September  l.  J.
die  Benennung
Generaldirektion  der  Zölle  und  indirekten  Steuern,

und  der  Vorstand  derselben  den  Titel
Generaldirektor  der  Zölle  und  indirekten  Steuern.

 

Der  Stations-Kontrolör  in  Straßburg  i./E.,  Königlich  preußische  Hauptamts-Kontrolör  Großschupff,  ist
gestorben.

 

*)  Siehe  Seite  167  ff.  des  Central-Blattes.
87*
        <pb n="612" />
                                                      ---  592  ---Uebersicht

  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller
im  Be-  Keuerte  fi  Ant  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  grohehe  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  —  kg  n.  kg  n.  —-b
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  –  —  85  —  —  —
2.  -  Westpreußen  —  —  551  —  1449  —
3.  ---  Brandenburg.  1  1075  2349  —  2  829  —
4.  -Pommern  —  —  17  —  —  —
5  =  Posen  –  8  —  —  —
6  -  Schlesien  —  –  134  —  —  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  .  2  14  683  104  –  11  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  —  —  36  332  5  262  12  704  7795
9.  -  Hannover  .  ..  —  —  15  961  —  760  —
10.  =  Westfalen  –  —  3  —  —  —
11.  :=  Hessen-Nassau.  —  —  6  226  —  —
12.  =  Rheinprovinz  —  —  6  360  –  13  372  —
Summe  I.  3  15  758  68  130  5  262  31  125  7795
II.  Bayern  —  —  122  —  2274  3531
III.  Sachsen  —  —  1424  1085  —  —
IV.  Württemberg  —  —  2572  —  —
V.  Baden.  1  —  41392  5  338  2  518  23  649
VI.  Hessen  —  —  4629  —  7  43  908
VII.  Mecklenburg  —  —  696  –  1  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  —  —  2  —  —  —
1!X.  Oldenburg  —  —  315  –  36  —
X.  Braunschweig  —  3  —  1  —
Anhalt  —  —  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen.  —  —  64  780  —  33  110  1  753
XIII.  Luxemburg  —  —  199  —  —  —
Ueberhaupt  4  15  758  184  264  11  685  69  072  80  636
Hierzu  in  den  Vormonaten  September
  1879  bis  Juli  1880  —  48127516  2580  721  222  087  976  376  839  215
Zusammen  September  1879  bis
August  1880  —  448143  2742  764  985  233  7721045  448  919  851
In  demselben  Zeitraum  1878/79.  .  —46247778371280027665010081501725000
        <pb n="613" />
                                                                            ---  593  ---                                                                                      mengen,  sowie  über  die



Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  August  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver-  Niederlagen.    freien  Ver-  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
8.  9.  10.  11.12.  13.  14.  15.
2  448  114  984  —  —  —  —  —  218  748
14  862  452  —  —  —  —  —  —
26  144  33  369  623  413  75  757  428  080  —  107  286  —
5  314  —  100  —  100  —  2548  —
16  743  7  130  —  —  —  —  —  —
36  835  34  797  1  835  674  87044  2152  608  6  475  1  169  40  594
22983  254  262  104  —  363  066  —  37  416  —
881  —  —  —  —  —  811  —
15  —  419  212  —  1  323  473  —  545  515  —
126  225  190  986  3140  503  162  801  4  267  327  6  475  694  745  259.342
—  —  29  674  –  –  4640  —
26  090  8  948  —  —  —  —  361  561
—  —  1538  —  .  —  1  905  —
—  —  131  051  1  236  —  17  508  —
531  —  —  476  —  —  —  —
267  —  —  —  —  —  —  —
568  —  1  465  —  —  —  —  —
15  100  14  646  –  —  —  —  —  —
—  11622  —  —  —  —  —  —
4  —  117  233  —  —  —  34  —
4  —  —  —  19  682  —  1146ß000  —
168  789  226  20203  421  464  164  5134287  009  6  475  833  793  259·  903
8  245354  041  460  30  989  381  2510  189  89  560  718  236  557  16109  8572  190  228
8  414  1433267  66244  410  845  2  674  70293  847  727  243  032  16943650  2  450  131
5920  8“0  3659  85E80  29  281  450  O3  43  S50  960  900  17538  100  2  285  550
        <pb n="614" />
                                                      —  594  — 

3.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Sonstige  Ver-  Event.
Ver-.
d  Gegen  Unge-  Gegen  zlh  Gegen  ner  Gegen  Gegen  SummeGegen  g
.Name  der  Banken  Grund-Reserve,  Noten  31.  Juli  Ungedeckt  31  Juni  fälilge  31.  Juli  keiten  Juli  Sonstige 31.  Juli  der  31.  Juli  *
9  Kapltel.Fonds.  Umlauf.  1660  Noten  1580  Ver-  1880.  Kündi.1880  Passiva.  1880  1880  weiter gegeben
z  1880  Noten.  bindlich.  1880 ungs-  Passiva.  inländischen
keiten.  frist.    Wechsel
1|  Reichsbank  ..  12000015529723788—14416107686-I-3020167455—20873  —  —  426  —  14911027  188-  46  4381  —
2Städt.  Bank  zu  Breslau.  3  000  600  2  834.210  12614  2571  3616  +  149  —  —  50  K  501  15|40  110
Kölnische  Privatbank  3  000  750  2  554—  70  1246  4  9  376  J.  4  30644  127  15  —  9J759+  “  342
4  Magdeburger  Privatbank.  ..  3000  606  2214/  —  210  1  073  36  29—  77  856  13  309  —  3  7  014+  193  860
5  Danziger  Privat-Aktien.Bank0  750  1  565—  63  652—  81  268  —  186  2917—  292  38387—  60  8887—  391  11
6/  Provinzial-Aktien  =  Bank  des  ·

Großerzogthums Posen.  3000  750  20494  101  12034  1  47  —  22  1  684—  30  173  4  63603  21  292
7/Hannoversche  Bank 12000  908  49563102736-353  2696  —  321  1792—  151%  #1#.  23  448.  1071
8|  Frankfurter  Bank  .  .117143  3  806  9569q9—  2311  4166  621448·  1002  3231|—  34  389  +.  24538  366—  10221682
9 Bayerische  Notenbank  7500  339S66  876—  10911  28680  —  2445%1151—  105  92  —  1  1906  T  93  1078  974

10  Sachsische  Bank  zu  Dresden.  30  000do  44144  645665287—  13992185  —  413492+  3  816  239  10|8  1486+T  27682327
11|  Leipziger  Kassenverein 309000  149  2970/  44  y%  165  1098  —  410  498  39  120  H  11  394
4  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  509.  7  160  —  48  123—  1682584—  196  66  —  7  3919—  209  584
13 Württembergische  Notenbank  9  000  38444165+  1695  9881|—  11  157—  152  874  2  486  4  45327
14/  Badische  Bank  .  90001363133624155379424370  509%30  10—  19  457  4  4624799  +  16100  11
15/Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  574  2501  8  333—  615  146—  3  —  —  7814  1371  34  392374  2635  1329
9  Braunschweigische  Bank  10  500  317  2  382—  647  1002  —  10392183  66  15615|□—  9  270  32  17267—  6558  71
17/  Kommerzbank  in  Lübecck  2  400  49  860  25  2310J  20284  20  30614  133  42  —  8  7  696+—  170  27
18  Bremer  Bank  16  607  774  5  073  316%  3223+—  3270  851  I  197  13238  J  802  171—  "  36  714  1  1  753
Zusammen  2686  339320611924290—  18  138196  382/I  7/  188  6062  230244  +  621  05
Bemerkungen.
Zu  8*:  Darunter  145  000  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  14*:  Darunter  38  606  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

 

 

 

 

Zu  15*:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darunter  101  820  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="615" />
                                                  —   595 —                                                                              Wesen.

banken  Ende  August  1880,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1880.
auf  Tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

Activa.

Metall-  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  1
Bestand.  31.  Juli  kassen.  31.  Juli, anderer  31.  Juli|  Wechsel]  31.  Juli Lombard..  Juli Effekten.  31.  Juli  Aktiva.  31.  Juli  der  31.  Juli
1880.  scheine.  1880.  Banken.  1880.  1880.  1880.  1880.  1880.  Aktiva.  1880.  7
535  806—  40  4524  476  M  1447837820  +  12869332  40  3442  60  268  +  16  878  1716  M  301  24  o16  19  1034  524  —  442801
1  047—  18  13  7  528  —  112  4183—  256  4389  F  773  189  —  32  —  10  361  J  4302
947—  29  7—  2  355—  48  7964—  265  503  —  43  —  —  188—  113  5  909J  116
847üu108  8  286  —  63  4844  30  10456  —  30  18  —  28  100  4  63  7148  4  20914
684  19  —  —  220.  9  6571—  42  646  4  103  434  —  3  496  —  466  9  o60  —  380
76314  4  —  1  93  4  6  s  4924  4  1  177—  7  —  —  27v—  5  7  7899—  3916
1941—  1  12  5  269  —  3711662—  235  581—  95  733  43  8  247/  437  23  48  T  10  17
4730—  995  281—  11  392  1543%  242  7664  —  200  5220  64  3241—  28  38  919  —  1  85t
34  823  3835  47  14  3326  —  313  85424—  2615  1  800  1  867  —  1  6z27  T  156  77914J  1078
17  113—  625  85  H  3  9306  4  126566  ++  437  3  858  +  366  4256  —  234  4884  +  1443  85  148  4  276810
1  035—  2  8—  3  359  —  168  3932—  122  1226  —  184  455—  8  790  —  125  7  337—  364  11
201—  7  13  4  7  136  —  41  2667  —  669  159—  4  128  H-  1  6ß26  3894  39190—  209  12
11  085+—+M  751  173  4  75  3026  4  88018155—  132  589  4  40  485  —  7665  —  24  34  278  +  15900
5  076—  972  124  1  332  4  210162614  288  1  181—  56  49  —  1888  195  247099  J  1610  14
5  827+—  885  50  38  2  494  20938220—  524  892  T  11  4643  4  19  2801  113  34  9277+  26365
727—  56  47  47  —  8  327—  745  1367—  310  —  —  27  6268+—  110  17  34%  580  16
486—  30  4  —  1  138  —  153  40624  334  763  4  347  1145—  44  1250—  273  7  850  T  1827
1725—  55  2  H.  1  123  —  29  226  4  833  5  100  TK  497  344  —  864  4  78  37  392  .  13548

624  853—  34  4063238  +  32259  817  —+  15  9309572  398—  36557  93262  +18095  20  711  84  58  3563—  197442  34549
        <pb n="616" />
                                                       —  596  — 

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichnung  —
Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestandes  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.

Notenbauten  in  Abschnitten  zu  100  M  Abschnitten  zu  200.4
M  M  M  M  M
1.  Reichsbank  1)  ..  403792  950197  307050  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau.  .  1587  300  51  700  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2)  .  2537  700  438  600  —  –
4.Magdeburger  Privatbank  2214  000  786  000  —  —
5.  Danziger  Privat-Aktienbank  .  1565000  1  435000  —  —

6.  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogshume  Posen  .  710  700  189  300  449  200  450  800
7.  Hannoversche  Bank  .  4957  800  942  200  —  —
8.Frankfurter  Bank  ..  .  3  302  000  2398  000  —  —
9.]  Bayerische  Notenbank  .  66  815  800  3  124  200  —  —
10.  Sächsische  Bank  zu  Dresden  .  2480280035197200  —  —
11.|Leipziger  Kassenverein  .  —  —  —  —
12.ChemnttzerStadtbank...  .  508  900  1  100  —  —
13.]Württembergische  Notenbank  .  24  165  400  1  634  600  —  —
14.  Badische  Bank  ..  .  1336190025638100  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  16  754  400  19  45  600  —  —
16.]  Braunschweigische  Bank  2  381  700  111  118  300  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lübeck  860  400  1539  600  —  —
18.  Bremer  Bank  5  072  300  3  427  700  —  —

zusammen  am  31.  August  1880  575  391  0600304  474  250  449  200  450  800

am  31.  Juli  1880  578  882  0600  1  303250  449  200  450  800
mithin  am  31.  August  1880  mehr  —  3  171  000  —  —
weniger  83491000  —  —  —

 

 

                              Anmerkungen.

 

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

1  6400
7966  750

90  555  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

219  525  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

·66  s  s  I  6  100  r—  p□  r  I

865900400

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  wel  e  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  meehr  znsesßtg  und

noch  nicht  eingelöft:

im  Bestande:
vernichtet:

250.
98  30

1  390  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10

kr.,  2  380  Thlr.  in  Abschustten  zu  20  Thlr.,

760  I  I  s  s  ·  I
296  840  ri  r  r—i  s  .

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,

1)  bei  der  Rostocker  Bank  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  100  Mark  in  gleichen  Ab-Vernichtung
  Üübergeben  und  1997000  Mark  derselben  Gattung  vernichtet,

2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  4  700  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  060  300  Mark  in
        <pb n="617" />
                                                    —  597  —

noten  Ende  August  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M.  in  Abschnitten  zu  1000  M  überhaupt
M  M  M  M  M
i
83  799  000  227  701  000  234  201  000  315  499  000  721  792  950  740  507  050  1.
—  —  1262  000  99  000  2  349  300  150  700  2.
—  —  —  —  2537  700  438  600  3.
—  —  —  —  2214000  786  000  4.
—  —  —  —  1565  000  1  435  000  5.
889  500  310  500  —  —  2  049  400  950  600  6.
—  —  —  —  4  957  800  942  200  7.
595.000  1  005  000  #  5672  000  9  028  000  9  569  000  12  431  000  8.
—  —  —  —  66  815  800  3  124  200  9.
16  988  500  9.511500  —  —  41  791  300  44  708  700  10.
2971500  28  500  —  —  2971500  28  500  11.
—  —  —  —  508  900  1100  12.
—  —  —  —  24  165  400  1  634  600  13.
–—  —  —  —  13  361  900  25  638  100  14.
—  —  —  —  16  754  400  19  45  600  15.
—  —  —  2  381  700  11  118  300  16.
—  —  —  860  400  1539  600  17.
—  —  —  —  5  072  300  3  427  700  18.
!
105  243  500  #  238  556  500  241  135  000  324  626  000  922  218  750  868  107  550
124  577000  219  223  000  236  442  000  329  399  000  940  350  250  850  376  050
–  1  19  333  500  4  693  000  —  18131500  —
19  333  500  —  —  4773  000  —  17  731  500
Einziehung.  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  August  1880:
85  075  Thlr.  In  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  228  600  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  41000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  1994  265  Mark
mithin  gegen  Ende  Juli  1880  weniger  7650
1400  19  100  "  55  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  251  37.
8  340  9800  "n  259  440  600  -  -  «  138  495  50%  ·  s-  .  -  150250161os
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  August  1880:
1650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  260  Mark
mithin  gegen  Ende  Juli  1880  weniger  —
450  *„„„„  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7440
2979700  "  299  000  "  9  :  „  .  29786  300

daß  am  31.  August  1880:
schnitten  im  Bestande,  2000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinschen  Regierung  zur

Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

88
        <pb n="618" />
                                                  —  598  —

                                   4.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                    Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  12.  d.  M.  ist  die  28,1  km  lange  Paulinenaue  —Neu-Ruppiner  Eisenbahn  mit  den  Stationen
Paulinenaue,  Lobeofsund,  Betzin-Carwesee,  Fehrbellin,  Dammkrug,  Treskow  und  Neu-Ruppin  dem  allgemeinen
Verkehr  übergeben  worden.

Dieselbe  hat  auf  Station  Paulinenaue  Anschluß  an  die  Berlin-Hamburger  Eisenbahn.

Berlin,  den  14.  September  1880.

 

Am  15.  d.  M.  ist  die  zum  Verwaltungsbezirk  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Magdeburg  gehörige,
13,73  km  lange  Theilstrecke  Hecklingen—  Egeln  mit  den  Stationen  Boernecke,  Schneidlingen  und  Egeln
für  den  gesammten  Güterverkehr  in  Betrieb  genommen.

Berlin,  den  15.  September  1880.
                                In  Vertretung:  Körte.

 

                                    5.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Hamburg  wird  am  22.  September  d.  J.  mit  der  Abhaltung  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen
werden.

 

                                             6.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  zum  französischen  Konsul  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Louis  Jacques  Victor  Oppelt  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="619" />
        VIII.  Jahrgang.

                                          Central-Blatt

                                            für  das

                                      Deutsche  Reich.

 

                                           Herausgegeben                                                                                                                           im

                             Reichsamt des Inneren

  



  

——  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

2.

3.
4.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  .  Seite  599
Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Reichsbevollmächtigten
  für  Zölle  und  Steuern;  —  Befugniß
einer  Steuerstelle  601
Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes;
—  Beginn  einer  Schifferprüfung  601
Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  des

Berlin,  Freitag,  den  24.  September  1880.

 

5.

6.
7.

Nr.  39.

 

 

Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  August  1880;  —  Nachweisung
  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  in  demselben
  Zeitraum  602
Justiz-Wesen:  Verzeichniß  derjenigen  Stellen,  an  welche
ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu
richteitetete  ...  .....  604
Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  von  Bahnstrecken  665
Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Exegquatur-Ertheilung

665

                            1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

                      Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

—  Lauf.  Nr.

Name  und  Stand

—

Alter  und  Heimath

—

des  Ausgewiesenen.
2.  3.

 

 

 

 

 

Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

Ausweisung  weisungsder

  Bestrafung  beschlossen  hat.  beschlusses.
4.  5.  6.

 

l

                    a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

 

Julianne  Rosalie
Olesch,  unverehe=  zienice,  Kreis  Olkusz,
licht,  Russisch-Polen,

 

20  Jahre,  aus  Ogrod-schwerer  Diebstahl,

Königlich  preußische  4.  Septem-Bezirksregierung
  zu  ber  d.  J.
Breslau,

89
        <pb n="620" />
                                                    —  600  — 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  ..  Ausweisung  weisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                       b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Isaak  Scherrer,  geboren  am  9.  Juni  1837  Landstreichen,  Königlich  preußische  11.  Septem-Küfer,
  zu  Kügeliswinden,  Kan-  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
ton  Thurgau,  Schweiz,  Potsdam,
ortsangehörig  zu  Egnach,
  Bezirk  Arbon
(daselbst),
3.]Louise  Bittmann  23  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  ge-Königlich  preußische  11.  August
Dienstmädchen,  ortsangehörig  zu  Lichter  werbsmäßige  Unzucht,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
bei  Friedenthal,  Oester-  Oppeln,
reichisch-Schlesien,
4.  à)  Johanna  Groß,5  Jahre,
unverehelicht,
b)  Josef  Groß,  12  Jahre,
beide  aus  Marschen-.

  Josef

.Amanda

c)  Sebastian  Wagner,
  Marionettenspieler,


d)  Josef  Wuschinger,



Pferdehändler,

Rummler,

Schneidergeselle,

Christine
Johannsen,  unverehelichte
  Näherin,
a)  Josef  Weiner,

  Tagelöhner,



b)  dessen  Ehefrau,
Anna,  geborene
Schmittlinger,

Friedrich  Alfons  Taffourand,



Tagelöhner,


.Karl  Walser,  Bierbrauer,



 

dorf,  Bezirk  Schönberg,
Mähren,

stadt  (daselbst),

50  Jahre,  aus  Groß=Ulbersdorf
  (daselbst,)

geboren  am  26.  Juli
1837,  aus  Arnau,  Bezirk
  Hohenelbe,  Böhmen,


20  Jahre,  aus  Risby,
Schweden,

49  Jahre.

42  Jahre,

beide  aus  Krakau,  Galizien,


geboren  am  28.  Januar
1838  zu  Straßburg,
zufolge  Option  französischer
  Staatsangehöriger,


19  Jahre,  geboren  und
ortsangehörig  zu  Altenstadt,
  Tirol,

 

59  Jahre,  aus  Frankk

 

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen  ê„  Betteln

und  Erregung

ruhestörenden
  Lärms,

gewerbsmäßige  Unzucht,
Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,  Diebstahl
und  Unterschlagung,

Landstreichen  und  Betteln,


 

Königlich  preußische
Liegnitz,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Schleswig,

Großherzoglich  badischer
  Landeskommissär
  zu  Karlsruhe,

Kaiserlicher  Bezirkspräsident
  zu  Metz,

Kaiserlicher  Bezirks- 



6.  August

Bezirksregierung  zus  d.  J

10.  August

d.  J.

8.  September
  d.  J.

desgleichen.

desgleichen.

9.  August

präsident  zu  Kolmar,  d.  J
        <pb n="621" />
                                                     —  601  —

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  datum  des
—  —  Ausweisung  weisungs-2
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

10.Arsene  OQuerry,  115  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-10.  Septemortsangehörig
  zu  Belteln,  präsident  zu  Kolmar,  ber  d.  J.

mont,  Departement
Doubs,  Frankreich,

11.  Paul-l  Tisserand,  geboren  am  15.  Septem-Landstreichen,  derselbe,  13.  Septem-Maler,
  ber  1854  und  ortsan-  ber  d.  J.

gehörig  zu  Baar,  Departement
  Doubs,  Arrondissement
  Montbéliard,
  Frankreich,

 

 

 

 

 

 

                                 2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Ober-Regierungsrath  Loewe  zu  Königsberg
  i./Pr.  an  Stelle  des  in  den  Ruhestand  getretenen  Königlich  preußischen  Geheimen  Regierungsraths
Keller-Holl  der  Königlich  preußischen  Regierung  zu  Sigmaringen,  dem  Königlich  württembergischen  Steuer-Kollegium
  zu  Stuttgart  und  der  Großherzoglich  badischen  Zoll-Direktion  zu  Karlsruhe  als  Reichsbevollmächtigter
  für  Zölle  und  Steuern,  mit  dem  Wohnsitze  in  Karlsruhe,  vom  1.  September  d.  J.  ab  beigeordnet
worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Rasten  burg  im  Hauptamtsbezirke  Friedland  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  das  Privat-Transitlager  der  Aktiengesellschaft  „Ostpreußische
Handelsmühlen  Neumühl“  zu  Neumühl  eingehende  Getreide  und  die  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über
die  von  diesem  Lager  ausgehenden  Mühlenfabrikate  beigelegt  worden.

 

                                          3.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1866  in  Danzig  erbaute,  zuletzt  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Schoonerbark  „Forget
me  not“  von  231  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Peter  Johann  Michelsen  zu  Apenrade  unter  dem  Namen
„Emma“"  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  welches  zum
dreimastigen  Schooner  umgetakelt  ist  und  für  welches  der  Eigenthümer  Apenrade  zum  Heimathshafen  gewählt
  hat,  ist  am  24.  Dezember  1879  vom  Kaiserlichen  Vize-Konsulat  zu  Tschifu  ein  Flaggenattest  ertheilt
worden.

 

*  .
In  Geestemünde  wird  am  7.  Oktober  d.  J.  mit  der  Abhaltung  einer  Schifferprüfung  für  große  Fahrt
begonnen  werden.

 

89*
        <pb n="622" />
                                                       —  602  — 

 

                                        4.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1880  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
.  nahme  beträgt  Bonifkati-  .  nahme  Differen
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  damselben  zwischen  den
Etatsjahres  leib  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein.  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vo  jahres  meh
Einnahme.  ri  t
h  cben  genannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
A.  A  “  -  4
1.  2.  3l  4.  5.  6.

Zölle  67  692  262  16  714467  675  54866  820  818+  854  730
Rübenzuckersteuer  .  513246951—13246946—12334450—912496
Salzsteuer  12  704  424  22171  7022072  434  429  1  267  778
Tabacksteuer  329  048  10  986  318  062  296  987  21  075
Branntweinsteuer  .  12  955  633  3  326  42ê205y242  801
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  48  531  –  48  531  35778—  12  ’753
Brausteuer  6  854  884  85  086769  8416  249  981
Uebergangsabgaben  von  Bier  381  509  —  381  509  358  336—  23  173
Summe  100  966  296  16688  334484  277  96284  003  769  274  193

Spielkartenstempoel.  306  556  306  556  298  359  8  197
Reichs-Post=  und  Telegrapben-Verwaltung  —  —  53  636  231  51175  46242  460  769
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  —  16  170  4015  645  986  524  414

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwalungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  August  1880:
Ist-Einnahme  vom  #„  ç  .  .
Bezeichnung  Beginndes  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  diserend  zwischen.
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  +  mehr
obengenannten  des  jahres
Einnahme.  Monats  des  Vorjahre  —  weniger
M  2  —
1.  1  2.  3.  4.
Zölle  57  595  015  67  148  572  —  9553  557
Rübenzuckersteuer  55  332  334  51  465  191  3  867  143
Salzsteuer  12  916  544  12  645  544  271.000
Tabacksteuer  267  464  247279  20  185
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  15  123  799  16  .572  255  —  1448  456
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  6  069  248  5  838  381  +  230  867
Summe  147  304  404  153  917222  —  6612  818
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nach
steuer).  364  060  472  555  —  108  495
        <pb n="623" />
                                                        —  603  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachwei  sung
der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen  Reich  in  den  Monaten  April  bis  August  1880.
April  Mai  Juni  Juli  August
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.  1880.  1880.  1880.  1880.
4  —  44  “  A2
I.  Im  Reichs-  Postgebiete.
1.  Königsberg  .  1460180122041010802501017240  914690
2.  Gumbinnen  315740  2  84300  2  68830  2  582  40  2768.50
3.  Danzig  12473  201  104987  751  11610  65  9995  90  9291  15
4.  Berlin  52  8992  30  46276  103590  7  74709  801  48897  60
5.  Potsdam  288225  2  614  70  2939  90  3  185.60  2736.50
6.  Frankfurt  a.  O.  677220  636210  7080  00  674730  6  407  45
7.  Stettin  8  269  65  6  635  40  6  826  60  6  626  40  74911—
8.  Köslin  1  886  70  1  742  70  2062  00  1  570  20  1  622  60
9.  Posen  4161  30  3539190  5  074  65  3984  15  3  701190
10.  Bromberg.  2617  45  2266  00  2935  00  2917  80  2441  —
11.  Breslau  14  175  00|3220  2|4L2  19q93  10|  0  1049  40
12.  Liegnitz  6717  40  674810  742580  703740  6  50780
13.  Oppeln  -  599625  446510  548690  5  809  50  5  129  40
14.  M  agdeburg  13  69290  14910807923995  1624775  1432710
15.  Halle a. S.  6357  60  7347|60  7846  30  731690  6290  —
16.  Erfurt  a  8  786  75  8233880  9230  20  9264  25  9322  70
17.  Kiel.  7885  20  6702110  4718  50  5  763  40  4168  —
18.  Hannover-  6267  30  605820  5  498  60  5719  80  5477—
19.  Münster  215550  1  8120  1  49700  1  72440  1  92540
20.  Minden  5  657  30  5246  50  5331  60  591890  5189  10
21.  Arnsberg  16  499  1|  501  15862  501  14710  20
22.  Kassel  33950  3  396  65  3  697  20  3130  40  3  354  45
23.  Frankfurt  a.  M.  28  039  701  27484  40]  33638  00  29906  40  29039  40
24.  Köln  ..  14  03925  133045  é%y
25.  Aachen  7054  6  422  35  7073,00  8845  00  6824  —
26.  Koblenz  3  15640  3  110|90  2898  80  3  4690  279760
27.  Düsseldorf.  34  191  55  35  121  440  37581  001  32677  15
28.  Trier  2355.  60  1  82280  2124  30  1  637  30  2200  50
29.  Dresden  10  888  80)  11020  Z0HHLOO1H  H  6„  9926  60
30.  Leipzig  30  651900029  413100330439029  740|  05  32270  50
31.  Karlecuhe.  13591  951  14058  95  22O  9  5
32.  Konstanz  5707  60  5299  00  5994  70  475290  5047  900
33.  Darmstadt.  «  965635  990670  9437851016050  9816  —
34.  Schwerin  i.  M.  2962  .07  1  77010  1  90070  1  562  50  1  648  
35.  Oldenburg  4422  50  4246  80  3  33650  3  800  20  3310  90
36.  Braunschweig  499790  3  892  60  4  45690  46140  3  616  50
37.  Bremen  19  34t99755  911000%
38.  Hamburg  6451945  60  333856854910|  301  649897  70
39.  Straßburg  E.  17  880  2)  1554366518643302
40.  Metz.  —  376590  314310  335110  324990  356370
Summe1  48442075450179254902986050685905449106s70
ll. Bayern.  36011903762110361751039664403688120
III.  Württemberg  18  498  7562710068  324822  60.0  4
Ueberhaupt.538931  140s  504071  135  543159  051  564  006  J1051  503247  /35
*)  Dagegen  im  Jahre  1879  5017711000|509960  7579  377807207  466  936  25
„  „  „  1878518  463  45409  190  85500  170  30  1526433445  506  196  90
„  „  „  1877/  566  297  40  0°72178  6573  642  5584  50735  35

 

 

 

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1880  Seite  188,  für  1879  Seite  284,  für  1878  Seite  182.
        <pb n="624" />
                                                   —  604  — 

                                      5.  Justiz-Wesen.

                                            Verzeichniß

derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880
beschlossenen  Anweisung,
betreffend  den  zum  Zwecke  der  Einziehung  von  Gerichtskosten  unter  den  Bundesstaaten
  zu  leistenden  Beistand,
—  Central-Blatt  des  Deutschen  Reichs  Nr.  21  Seite  278  —
ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  In  dem  Staat  7  betr.  Kasse  resp.  Behörde
.  In dem Staate  Betr.  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Aachen  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Aachen.
Aalen  Württemberg  Ellwangen  Stuttgart  Amtsgericht.
Abensberg  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Neustadt  a.  d.  Donau.
Abterode  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Eschwege.
Achern  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Achern.
Achim  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Achim.
Adelnau  Preußen  Ostrowo  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ostrowo.
Adelsheim  Baden  Mosbach  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  in
Buchen.
Adenau  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Adenau.
Adorf  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Ahaus  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Gronau.
Ahlden  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Walsrode.
Ahlen  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ahlen.
Ahrensbök  Oldenburg  Lübeck  Hamburg  Großh.  Regierung  in  Eutin.
Ahrensburg  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ahrensburg.
Ahrweiler  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ahrweiler.
Aibling  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Aibling.
Aichach  Bayern  Augsburg  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Aichach.
Aken  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Aken.
Albesdorf  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrements=  Einnehmerei
1  Albesdorf.
Aldenhoven  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jülich.
Alfeld  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Alfeld.
Allenburg  Preußen  Königsberg  Königsberg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Friedland.

Allendorf  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Witzenhausen.
Allenstein  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Allenstein.
Allstedt  S.-Weimar  Weimar  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Alsstedt.
i
        <pb n="625" />
                                               —  605  —

 

 

 

 

 

 

 

Gehört  zum
  Bezirk
Fur  den  Be  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Alsfeld  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-"
  Einnehmerei  Alzsfeld;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Alsleben  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Alsleben.
Altdamm  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Stettin.
Altdorf  Bayern  Nürnberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Altdorf.
Altena  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Iserlohn.
Altenberg  Sachsen  Dresden  Dresden  eteschrekene  des  Amtsgerichts.

Altenburg  S.-Altenburg  Altenburg  Jena  Herzgl.  Steuer=  und  Rentamt  in
Altenburg.
Altenkirchen  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Altenkirchen.
Altenstadt  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Altenstadt;
1  in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
#  hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
i  Staatsanwaltschaft  bei  dem
1  Leandgericht.
Altkirch  Elsaß-Lothringen  Mülhausen  Colmar  #  Emechfirements-Einnehmere!  Altirch.

Altötting  Bayern  v  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Burghausen.
Altona  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Ottensen.
Alverdissen  Lippe  Detmold  Celle  Gerichtsschreiberei  in  Alverdissen.
Alzenau  Bayern  1  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Land-Rentamt  Aschaffenburg.
Alzey  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Alzey  1;
in  Strassachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Amarin,  St.  Elsaß-Lothringen  Mülhausen  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  St.
Amarin.
Amberg  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Amberg.
Amöneburg  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Marburg.

Amorbach  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Amorbach.
Andernach  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steueramt  in  Andernach.
Angerburg  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Steueramt  in  Angerburg.
Angermünde  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steueramt  in  Angermünde.
Anklam  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Steueramt  in  Anklam.
        <pb n="626" />
                                                   —  606  — 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum  *
«  In  dem  Staate  —  —  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtagerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Annaberg  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Annweiler  Bayern  Landau  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Annweiler.
Ansbach  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Ansbach.
Apenrade  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  iReben-Zoll  Amt  I.  in  Apenrade.

Apolda  S.-Weimar  Weimar  Jena  #aaee  Rechnungsamt  in  Niederroßla.

Arendsee  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Arendsee.
Arnsberg  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Arnsberg.

Arnstadt  Schwarzburg=  Erfurt  Naumburg  Amtsgericht.
Sondershausen
Arnstein  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Arnstein.
Arnstorf  Bayern  Deggendorf  München  Kgl.  Rentamt  Eggenfelden.
Arnswalde  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Arnswalde.
Arolsen  Waldeck  Cassel  Cassel  Fürstl.  Steuer-Rezeptur  in  Arolsen.
Ars  a.  d.  M.  Elsaß-Lothringen  Metz  Colmar  Enregistrements-Einnehmere  Ars
a.  d.  M.
Artern  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Artern.
Arys  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Arys.
Asbach  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Altenkirchen.
Aschaffenburg  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Stadt-Rentamt  Aschaffenburg.
Aschersleben  Preußen  Halberstadt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Aschersleben.
Attendorn  Preußen  Arusberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Olpe.
Aub  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Röttingen.
Auerbach  i.  B.  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Auerbach  i.  B.
Auerbach  i.  S.  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Augsburg  Bayern  Augsburg  Augsburg  in  Civilsachen:  Kgl.  Stadt-Rentamt
  Augsburg;
in  Strafsachen:  Gerichtsschreiberei
des  Amtsgerichts.
Augustusburg  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Auma  S.-Weimar  Gera-  Jena  Großh.  Rechnungs-Amt  in  Auma.
Aurich  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Aurich.
Avold,  St.  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Eneegisiremente-Einnehmerei  St.
Avold.
Babenhausen.  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Illertissen.
Backnang  Württemberg  Heilbronn  Stuttgart  Amtsgericht.
Baden  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Baden.
Bärwalde  i.  N.  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bärwalde  i.  N.
Bärwalde  i.  P.  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bärwalde  i.  P.
Bahn  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bahn.
Baldenburg  Preußen  Konitz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Baldenburg.
Balingen  Württemberg  Rottweil  Stuttgart  Amtsgericht.
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                                                      —  607  —

 

Für  den  Bezirk

In  dem  Staate

Gehört  zum

 

 

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht

Ballenstedt  Anhalt  Dessau  Naumburg  ven  Gerichtskasse  in  Ballentedt


Balve  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lüdenscheid.

Bamberg  1  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kal.  Stadt-Rentamt  Bamberg.

Bamberg  II  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Land-Rentamt  Bamberg.

Barby  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Barby.

Bargteheide  Preußen  Altona  Kiel  ##l.  Steuer-Rezeptur  in  Ahrensurg.


Barmen  Preußen  Elberfeld  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Barmen.

Barr  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Barr.

Barten  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rastenburg

Bartenstein  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bartenstein.

Barth  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Barth.

Baruth  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Golßen.

Bassum  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bassum.

Battenberg  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Biedenkopf.

Bauerwitz  „Preußen  Ratibor  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Katscher.

Baumholder  Preußen  Saarbrücken  Cöln  .  Kgl.  Steuer-Amt  in  Grumbach.

Baunach  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Ebern.

Bautzen  Sachsen  Bautzen  Dresden  grenhen  des  Antsgerichts


Bayreuth  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kal.  Rentamt  Bayreuth.

Beckum  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Beckum.

Beelitz  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Beelitz.

Beerfelden  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Beerfelden;

in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht

  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.

Beeskow  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Beeskow.

Beetzendorf  Preußen  Stendal  Naumburg  K.  Steuer·  Rezeptur  in  Beetzenorf.


Beilngries  Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Beilngries.

Belgard  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Belgard.

Belgern  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Belgern.

Belzig  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Belzig.

Benfeld  Elsaß-Lothringen!  Straßburg  Colmar  Entegistrements.  Einnehmerei  Beneld.


Bensberg  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bensberg.

Bentheim  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Bentheim.


Bentschen  Preußen  Meseritz  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bentschen.

Berchtesgaden  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Berchtesgaden.

Berent  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Berent.

 

 

 

 

90
        <pb n="628" />
                                                  —  608   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  .  Gehört  zum
de
Für  den  Bezirk  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Bergedorf  Hamburg  Hamburg  Hamburg  Kasse  des  Amtsgerichts.
Bergen  u.  Rügen  Preußen  Greifswald  Stettin  Fuc.  Steuer-Amt  in  Bergen  a.
ügen.
Bergen  b.  Celle  Preußen  Lüneburg  Celle  Aul  HSteuer-Amt  in  Bergen  b.
elle.
Bergen  b.  Hanau  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Hanau.
Bergheim  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bergheim.
Bergzabern  Bayern  Landau  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Bergzabern.
Berleburg  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Berleburg.
Berlin  Preußen  Berlin  I,  II  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  für  die
Gerichtskosten-Erhebung  in  Berlin.

Berlinchen  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Berlinchen.
Bernau  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bernau.
Bernburg  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Bernburg.
Berneck  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Schorgast.
Bernkastel  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bernkastel.
Bernstadt  i.  S.  Sachsen  Bautzen  Dresden  WWods  des  Anmtsgerichts.

Bernstadt  i.  Schl.  Preußen  Oels  Breslau  Kgl.  S#truer-Amt  in  Bernstadt
.  .
Bersenbrück  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Quakenbrück.
Berum  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Norden.
Besigheim  Württemberg  Heilbronn  Stuttgart  Amtsgericht.
Beuthen  a.  O.  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Beuthen  a.  O.
Beuthen  O.-Schl.  Preußen  Beuthen  Breslau  Kgl.  ls  in  Beuthen
O.-Schl.
Beverungen  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Höxter.
Bialla  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bialla.
Biberach  Württemberg  Ravensburg  Stuttgart  Amtsgericht.
Bieber  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gelnhausen.
Biedenkopf  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Biedenkopf.
Bielefeld  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bielefeld.
Bigge  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Brilon.
Bingen  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Bingen;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Birkenfeld  Oldenburg  Saarbrücken  Cöln  Großh.  Regierung  in  Birkenfeld.
Birnbaum  Preußen  Meseritz  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Birnbaum.
Birstein  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wächtersbach.
Bischhausen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Eschwege.
Bischofsburg  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bischofsburg.
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                                               —  609   —

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum  »
»  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Bischofsheim  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Neustadt  a.  d.  Saale.
Bischofstein  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Bischofstein.

Bischofswerda  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Bischweiler  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Bischweiler.

Bismarck  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bismarck.
Bitburg  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bitburg.
Bitsch  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Bitsch.
Bitterfeld  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bitterfeld.
Blankenburg  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Blankenese  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  l.  in  Blankenese.

Blankenhain  Sachsen-Weimar  Weimar  Jena-  Großh.  Rechnungsamt  in  Blankenhain.

Blankenheim  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gemünd.
Blasien,  St.  Baden  Waldshut  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  St.  Blasien.

Blaubeuren  Württemberg  Ulm  Stuttgart  Amtsgericht.
Bleckede  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bleckede.
Bleicherode  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Bileicherode.

Blieskastel  Bayern  Zweibrücken  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Blieskastel.
Blomberg  Lippe  Detmold  Celle  Gerichtsschreiberei  zu  Blomberg.
Blumenthal  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Römebeck.

Bocholt  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  J.  in  Bocholt.
Bochum  Preußen  Essen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bochum.
Bockenem  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bockenem.
Bockenheim  Preußen  Frankfurt  a.  M.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Frankfurt
  a.  M.
Böblingen  Württemberg  Stuttgart  Stuttgart  Amtsgericht.
Bogen  Bayern  Straubing  München  Kgl.  Rentamt  Mitterfels.
Boizenburg  Meckl.-Schwerin  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Bojanowo  Preußen  Lissa  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rawitsch.
Bolchen  Elsaß-Lothringen  Metz  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Bolchen.

Bolkenhain  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bolkenhain.
Bonn  Preußen  Bonn  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bonn.
Bonndorf  Baden  Waldshut  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Stühlingen.


 

90
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                                             —  610—  



 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
Z„  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Boppard  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Boppard.
Borbeck  Preußen  Essen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Essen.
Bordesholm  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Kiel.
Borgentreich  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Warburg.
Borken  i.  Westf.  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Hieuer-Amt  in  Borken  in
Westf.
Borken,  Reg.-Bez.  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Homberg.
Cassel
Borna  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Bottrop  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dorsten.
Boxberg  Baden  Mosbach  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Tauberbischofsheim.

Brackenheim  Württemberg  Heilbronn  Stuttgart  Amtsgericht.
Brake  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Brake.
Brakel  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in'  Höxter.
Bramstedt  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kellinghusen.
Brand  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Brandenburg  a.  d.  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Bran-Havel
  denburg  a.  d.  H.
Braubach  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Oberlahnstein.

Braunfels  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wetzlar.
Braunsberg  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Braunsberg.

Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.
Zoll=  und  Steuer-Direktion  in
Braunschweig.
Bredstedt  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  J.  in  Husum.
Breisach  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Breisach.
Bremen  Bremen  Bremen  Hamburg  Gerichtskasse  in  Bremen.
Bremerhaven  Bremen  Bremen  Hamburg  Amtsgericht.
Bremervörde  Preußen  Stade  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bremervörde.
Breslau  Preußen  Breslau  Breslau  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Breslau.
Bretten  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Bretten.
Brieg  Preußen  Brieg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Brieg.
Briesen  Preußen  Thorn  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Briesen.
Brilon  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Brilon.
Bromberg  Preußen  Bromberg  Posen  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Bromberg.

Brotterode  Preußen  Meiningen  Jena  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schmalkalden.
Bruchhausen  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sdyke.
Bruchsal  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Bruchsal.

Bruck  Bayern  München  II  München  Kgl  Rentamt  Bruck.
Brückenau  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Brückenau.
        <pb n="631" />
                                                  —  611  — 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
Zr  In  dem  Staat  —  ——  «  «  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Brücl  Mecklenb.-Schw)  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Brüssow  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Brüssow.
Brumath  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Brumath.

Bublitz  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bublitz.
Buchen  Baden  Mosbach  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Buchen.
Buchholz  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Buchholz.
Buchloe  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Buchloe.
Buchsweiler  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
"  Buchsweiler.
Buckau  Preußen  Magdeburg  Naumburg  *  (aupt.  Steuer  Amt  in  Mageburg.

Bückeburg  Schaumb.-Lippe  Bückeburg  Oldenburg  Gerichtschreibere  des  Amtzgerichts.

Büdingen  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-«
  Einnehmerei  Büdingen;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Bühl  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Groh.  Haupt-Steuer-Amt  Baen.

Bünde  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Vlotho.
Buer  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dorsten.
Büren  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Büren.
Bütow  Preußen  Stolp  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bütow.
Bützow  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Bunzlau  Preußen  Liegnitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bunzlau.
Burbach  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Siegen.
Burg  a.  Fehm.  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Burg
a.  F.
Burg  b.  Magdeb.  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Burg
bei  Magdeburg.
Burgau  Bayern  Augsburg  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Burgau.
Burgdorf  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Burgdorf.
Burgebrach  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Burgwindheim.
Burghaun  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hünfeld.
Burghausen  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Burghausen.
Burgk  Reuß  ä.  L.  Greiz  Jena  Amtsgericht.
Burglengenfeld  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Burglengenfeld.
Burgstädt  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberi  des  Anmtsgerichts.

Burgsteinfurt  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Burgsteinfurt.
Burgwedel  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Burgwedel.
        <pb n="632" />
                                                        —  612  —

 

 

 

 

 

 

»  .  Gehört  zum
ir  I
Für  den  Bezirk    In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Busendorf  Elsaß-Lothringen  Metz  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Busendorf.
Butjadingen  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Butjadingen.
Buttstädt  Sachsen-Weimar  Weimar  Jena  Großd  Rechnungsamt  in  Buttstädt.

Butzbach  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Butzbach;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Buxtehude  Preußen  Stade  Celle  Neben-Zoll·  Amt  I.  in  Buxtehude.

Cadolzburg  Bayern  Fürth  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Cadolzburg.
Calau  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Calau.
Calbe  a.  M.  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Calbe  a.  M.
Calbe  a.  S.  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Calbe  a.  S.
Calenberg  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Elze.
Callies  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Callies.
Calvörde  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Calw  Württemberg  Tübingen  Stuttgart  Amtsgericht.
Camberg  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  JIdstein.
Camburg  Sachs.-Meining.  Rudolstadt  Jena  Serzat  Amtseinnahme  in  Camburg.

Camen  Preußen  Dortmund  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Unna-Königsborn.

Cammin  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Cammin.
Cannstadt  Wüttemberg  Stuttgart  Stuttgart  Amtsgericht.
Carlshafen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Carlshafen.
Carlsruh  i.  Schl.  Preußen  Oppeln  Breslau  Kal.  —  in  Carlsruh
i.  .
Carolath  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Beuthen  a.  V.
Carthaus  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Carthaus.
Cassel  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Cassel.
Castellaun  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Simmern.
Castrop  Preußen  Dortmund  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Witten.
Catzenelnbogen  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  #  Steuer-Amt  in  Catzenelnbogen.

Celle  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Celle.
Cham  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Cham.
        <pb n="633" />
                                                     —  613 —

 

 

I
Für  den  Bezirk
des  Amtsgerichts

Gehört  zum

 

In  dem  Staate

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

#  Landgericht  Oberlandesgericht

Charlottenburg  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Charlottenburg.


Chäteau-Salins  Elsaß-Lothringen  Metz  Colmar  Enregistrements  -Einnehmerei
Chateau-Salins.

Chemnitz  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberi  des  Amtsgerichts.


Christburg  Preußen  Elbing  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Christburg.

Cleve  Preußen  Cleve  Cöln  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Cleve.

Clötze  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Clötze.

Coblenz  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Coblenz.

Coburg  S.-Coburg-Gothaf  Meiningen  Jena  Herzgl.  Staatskasse-Verwaltung
in  Coburg.

Cochem  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cochem.

Cölleda  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cölleda.

Cöln  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  für  inl.
Gegenstände  in  Cöln.

Cönnern  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cönnern.

Cörlin  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cörlin.

Coesfeld  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Coesfeld.

Cöslin  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cöslin.

Cöthen  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Cöthen.

Colberg  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Colberg.

Colditz  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberi  des  Anmtsgerichts.


Colmar  i.  E.  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Colmar  II.

Constadt  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Constadt.

Coppenbrügge  Preußen  Hannover  Celle'  Kgl.  Steuer-Amt  in  Elze.

Corbach  Waldeck  Cassel  Cassel  Fürstl.  Steuer-Rezeptur  in  Corbach.

Cosel  Preußen  Ratibor  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cosel.

Coswig  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Zerbst.

Cottbus  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Cottbus.


Crailsheim  Württemberg  Hall  Stuttgart  Amtsgericht.

Crefeld  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Crefeld.


Cremmen  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cremmen.

Creuzburg  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zinten.

Creuzburg  i.  Schl.  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Creuzburg
i.  Schl.

Creuznach  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Creuznach.


Crimmitschau  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.


Crivitz  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.

Crone  a.  B.  Preußen  Bromberg  Posen

 

 

 

 

Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Crone
a.  B.
        <pb n="634" />
                                                      —  614  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*
«  Gehört  zum
Für  den  Bezirk  I
In  dem  Staate  #  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Crone,  Deutsch=  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl  Haupt=  Steuer-Amt  in  Deutsch-Grone.

Crossen  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in
Crossen.
Cüstrin  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cüstrin.
Czarnikau  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Czarnikau.
Daaden  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Betzdorf.
Dachau  Bayern  München  II  München  Kgl  Rentamt  Dachau.
Dahme  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dahme.
Dahn  Bayern  Zweibrücken  Zamweibrücken  Kgl.  Rentamt  Dahn.
Damme  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Vechta.
Dammerkirch  Elsaß-Lothringen  Mülhausen  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Dammerkirch.
Dannenberg  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dannenberg.
Danzig  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Danzig.
Dargun  Mecklenb.  Schw.  Güstrow  Nostock  Amtsgericht.
Darkehmen  Preußen  Insterburg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Darkehmen.
Darmstadt  I  u.  I/essen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Distrikts-Einnehmerei
  Darmstadt;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Sataatsanwaltschaft  bei  dem
Landzgericht.
Daun  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hillesheim.
Deggendors  Bayern  Deggendorf  München  Kgl.  Rentamt  Deggendorf.
Delbrück  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Rietberg.
Delitzsch  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Delitzsch.
Delme  Elsaß-Lothringen  Metz  Colmar  Enregistremente  .  Einnehmerei
Delme.
Delmenhorst  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Delmenhorst.
Demmin  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Demmin.
Dessau  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Dessau.
Detmold  Lippe  Detmold  Celle  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Dettelbach  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Dettelbach.
Diedenhofen  Elsaß-Lothringen  Metz  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Diedenhofen  II.
Diepholz  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Diepholz.
Dierdorf  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neuwied.
Dieuze  Elsaß-Lothringen  Metz  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Dieuze.
Diez  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Diez.
Dillenburg  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dillenburg.
Dillingen  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Dillingen.
        <pb n="635" />
                                                    —  615  —



 

 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum  «
»  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Dingelstedt  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Reeptur  in  Dingelstedt.

Dingolfing  Bayern  Landshut  München  Kgl.  Rentamt  Dingolfing.
Dinkelsbühl  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Dinkelsbühl.
Dinslaken  Preußen  Duisburg  Hamm  Kgl.  Steueramt  in  Dinslaken.
Dippoldiswalde  Sachsen  Freiberg  Dresden  Grichsschreiberet  des  Amtsgerichts.

Dirschau  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dirschau.
Doberan  Mecklenb.-Schw.]  Rostock  Rostock  Amtsgericht.
Dobrilugk  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dobrilugk.
Döbeln  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Döhlen  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Dömitz  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Dommitzsch  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dommitzsch.
Domnau  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Domnau.
Donaueschingen  Baden  Konstanz  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Donaueschingen.

Donauwörth  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Donauwörth.
Dorfen  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Erding.
Dorsten  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dorsten.
Dortmund  Preußen  Dortmund  Hamm  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Dortmund.

Dorum  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Dorum.
Dramburg  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dramburg.
Dresden  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Driesen  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Driesen.
Drossen  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sonnenburg.
Drulingen  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Drulingen.

Duderstadt  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Duoderstadt.
Düben  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Düben.
Dülken  Preußen  Cleve  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dülken.
Dülmen  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lüdinghausen.
Düren  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Düren.
Dürkheim  Bayern  Frankenthal  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Dürkheim.
Düsseldorf  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl  Haupt-Steuer-Amt  in  Düsseldorf.

Duisburg  Preußen  Duisburg  Hamm  *  Haupt-Steuer-Amt  in  Duisurg.

Durlach  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Durlach.
Ebeleben  Schwarzburg-=  Erfurt  Naumburg  Amtsgericht.
Sondershausen
Eberbach  Baden  Mosbach  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Mosbach.

91
        <pb n="636" />
                                                        —  616  —

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum  ..
,  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Ebermannstadt  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Ebermannstadt.
Ebern  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Ebern.
Ebersbach  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Ebersberg  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Ebersberg.
Eberswalde  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Kaupt  Steuer  Amt  in  Eberswalde.

Eckartsberga  Preußen  Naumburg  Naumburg  gel.  Steuer-Rezeptur  in  Eckartsberga.

Eckernförde  Preußen  Kiel  Kiel  han  Teben-Loll-Amt  I.  in  Eckernförde.

Eddelack  Preußen  Altona  Kiel.  Kol  Achen-Zoll·  Amt  I.  in  Brunsbüttel.

Edenkoben  Bayern  Landau  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Edenkoben.
Egeln  Preußen  Halberstadt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Egeln.
Eggenfelden  Bayern  Landshut  München  Kgl.  Rentamt  in  Eggenfelden.
Ehingen  Württemberg  Ulm  Stuttgart  Amtsgericht.
Ehrenbreitstein  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  sgt  /Haupt-Steuer-Amt  in
Koblenz.
Ehrenfriedersdorf  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Setschrelrerß  des  Amtsgerichts.

Ehringshausen  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wetzlar.
Eibenstock  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgegerichts.

Eichstädt  Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Eichstädt.
Eilenburg  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Eilenburg.
Einbeck  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Einbeck.
Eisenach  S.-Weimar  Eisenach  Jena-  Großh.  Rechnungsamt  in  Eisenach.
Eisenberg  S.-Altenburg  Altenburg  Jena  Herzgl.  Steuer=  und  Rentamt  in
·  Eisenberg.
Eisfeld  S.-Meiningen  Meiningen  Jena  Herzgl.  Amtseinnahme  in  Eisfeld.
Eisleben  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Eisleben.
Eiterfeld  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hünfeld.
Eitorf  Preußen  Bonn  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Siegburg.
Elberfeld  Preußen  Elberfeld  Cöln  gu  aupt-Steuer-Amt  in  Elberfeld.

Elbing  Preußen  Elbing  Marienwerder  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Elbing.
Ellingen  Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Weißenburg.
Ellrich  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Ellrich.
Ellwangen  Württemberg  Ellwangen  Stuttgart  Amtsgericht.
Elmshorn  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Elmshorn.

Elsfleth  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Elefleth.
Elsterberg  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Elsterwerda  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Elsterwerda.
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                                                  —  617  — 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  dem  Staat  Gehört  zum  betr.  Kasse  resp.  Behörde
In  dem  Staate  etr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Eltmann  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Zeil.
Eltville  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Eltville.
Elze  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Elze.
Emden  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Emden.
Emmendingen  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großb.  Ober-Einnehmerei  Emmen-#
  dingen.
Emmerich  Preußen  Duisburg  Hamm  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Emmerich.
Ems  Preußen  Limburg  a.  d.  L|Frankfurt  a.  M.  Kal.  Steuer-Amt  in  Ems.
Engen  Baden  Konstanz  Karlsruhe  Großh.  Haupt  =  Steuer  =  Amt
Singen.
Ensisheim  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Z  Ensisheim.
Eppingen  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Sins-·
  heim.
Erbendorf  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Kemnath.
Erding  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Erding.
Erfurt  Preußen  Erfurt  Naumburg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Erfurt.
Erkelenz  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Erkelenz.
Erlangen  Bayern  Fürth  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Erlangen.
Ermsleben  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Aschersleben.
Erwitte  Preußen  Paderborn  Hamm  ##l.  Salz-Steuer-Amt  in  Westernkotten.

Erxleben  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kal.  Steuer-Amt  in  Erxleben.
Eschenbach  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Eschenbach.
Eschershausen  Braunschweig  Holzminden  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.
Zoll=  und  Steuer-Direktion  in
6  Braunschweig.
Eschwege  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Eschwege.
Eschweiler  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Eschweiler.
Esens  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Esens.
Essen  Preußen  Essen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Essen.
Eßlingen  Württemberg  Stuttgart  Stuttgart  Amtsgericht.
Ettenheim  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Lahr.
Ettlingen  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Karlsruhe.

Euerdorf  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Hammelburg.
Eupen  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Eupen.
Euskirchen  Preußen  Bonn  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Euskirchen.
Eutin  Oldenburg  Lübeck  Hamburg  Großh.  Regierung  in  Eutin.
Exin  Preußen  Bromberg  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Exin.
Eylau,  Deutsch-  Preußen  Elbing  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Deutsch-Eylau.
Eylau,  Preußisch-  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pr.  Cylau.
Falkenberg  i.  Lothr.  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Falkenberg  i.  Lothr.

 

 

 

 

 

 

91*
        <pb n="638" />
                                                   —  618  — 

 

 

 

 

 

;  «  Gehört  zum
Für  den  Bezirk
õ  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Falkenberg  i.  Ober=  Preußen  Neiße  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Falkenberg
Schlesien  i.  Ob.-Schles.
Falkenburg  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Falkenburg.
Falkenstein  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerihteschreseret  des  Amtsgerichts.

Fallersleben  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fallersleben.
Fehrbellin  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fehrbellin.
Feldberg  Mecklenb.-Strelitzs  Neustrelitz  Rostock  Amtsgericht.  ·  ·
Felsberg  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fritzlar.
Festenberg  Preußen  Oels  Breslau.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Festenberg.
Feuchtwangen  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Feuchtwangen.
Filehne  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Filehne.
Finsterwalde  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Finsterwalde.
Finstingen  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Enregistrements=  Einnehmerei
Finstingen.
Fischhausen  Preußen  Königsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fischhausen.
Flatow  Preußen  Konitz  Marienwerder  K  l.  Steuer-Amt  in  Flatow.
Flensburg  Preußen  Flensburg  Kiel  ##l.  Haupt-Steuer-Amt  in  Flens--
  burg.
Forbach  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrement=  Einnehmerei
Forbach.
Forchheim  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Forchheim.
Förde,  s.  Grevenbrück.

Forst  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Forst.
Frankenberg  i.  S.  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Frankenberg,  Reg.-Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Frankenberg,
Bez.  Cassel  Reg.-Bez.  Cassel.
Frankenhausen  SchwarzburgRu-  Rudolstadt  Jena  Amtsgericht.
dolstadt
Frankenstein  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Frankenstein.
Frankenthal  Bayern  Frankenthal  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Frankenthal.
Frankfurt  a.  M.  Preußen  Frankfurt  a.  M.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Frank-1
  furt  a.  M.
Frankfurt  a.  O.  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Frankfurt
  a.  O.
Franzburg  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Richtenberg.
Frauenstein  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Fraustadt  Preußen  Lissa  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fraustadt.
Fredeburg  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Elslohe.
Freiberg  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsge-·
  richts.
Freiburg  a.  U.  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Freiburg  a.  U.
        <pb n="639" />
                                                      —  619—  

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum  .  »
d  «  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
es  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Freiburg  i.  B.  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Freiburg
  i.  B.
Freiburg  i.  H.  Preußen  Stade  Celle  Kt.  os  I.  in  Freiburg
  i.  H.
Freiburg  i.  Schl.  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kal.  Steuer-  Amt  in  Freiburg
ii.  Schl.
Freienwalde  a.  O)  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Freienwalde
a.  O.
Freising  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Freising.
Freistadt  Preußen  Glogan  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Freistadt.
Freren  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lingen.
Freudenstadt  Württemberg  Rottweil  Stuttgart  Amtsgericht.
Freyung  Bayern  Passau  München  Kgl.  Rentamt  Wolfstein.
Friedberg  i.  B.  Bayern  Augsburg  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Friedberg  i.  B.
Friedberg  i.  H.  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Friedberg  i.  H.;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Friedeberg  a.  Ou.  Preußen  Hirschberg  Breslau  Al  Steuer-Amt  in  Friedeberg
  a.  Qu.
Friedeberg  i.  d.  N.  Preußen  Landsberg  a.  W.]  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Friedeberg
  i.  d.  N.
Friedewald  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hersfeld.
Frichland  in  M.=  Mecklenb.-Strelitz  Neustrelitz  Nostock  Amtsgericht.
Str.
Fresn  in  Ob.-Preußen  Neiße  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Falkenberg.
Friedland  i.  Ostpr.  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Friedland
  in  Ostpr.
Friedland,  M.  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  M.  Friedland.
Friedland,  Kr.  Preußen  Konitz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pr.  Friedland.
Friedland,  Reg.=  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  lI.  in  Fried-Bez.
  Breslau  land,  Reg.-Bez.  Breslau.
Friedrichstadt  Preußen  Flensburg  Kiel  Kal.  neben  Bollmt  I.  in  Friedrichstadt.

Friesoythe  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Friesoythe.
Fritzlar  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fritzlar.
Frohburg  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Fronhausen  Preußen  Marburg  Cassel  #Fm.  Haupt-Steuer-Amt  in  Marburg.

Fürstenau  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fürstenau.
Fürstenberg  a.  O.  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neuzelle.
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                                                     —  620  — 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
„  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Füstenberg  in  Mecklenb.-Strelitz  Neustrelitz  Rostock  Amtsgericht.
.-Str.
Fürstenberg,  Reg.=  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Büren.
Bez.  Minden
Fürstenwalde  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fürstenwalde.
Fürth  i.  B.  Bayern  Fürth  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Fürth.
Fürth  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Fürth;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Flissen  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Füssen.
Fulda  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fulda.
Furth  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Cham.
Gadebusch  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Gaildorf  Württemberg  Hall  Stuttgart  Amtsgericht.
Gammertingen  Preußen  Hechingen  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Bezirks-Steuer-Kasse  in
Gammertingen.
Gandersheim  Braunschweig  Holzminden  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Gardelegen  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gardelegen.
Garding  Preußen  Flensburg  Kiel.  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Tönning.
Garnch  (Werden-Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Garmisch.
fels
Gartz  a.  O.  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gartz  a.  O.
Gebweiler  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Gebweiler.

Geestemünde  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Geestemünde.

Gehren  Schwarzburg-  Erfurt  Naumburg  Amtsgericht.
Sondershausen
Geilenkirchen  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Geilenkirchen.
Geisa  Sachsen-WeimarEisenach  Jena-  Großh.  Rechnungsamt  in  Geisa.
Geisenfeld  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Pfaffenhofen.
Geislingen  Württemberg  Ulm  Stuttgart  Amtsgericht.
Geithain  Sachsen  Leipzig  Dresden  aechteshräer  des  Amtsgerichts.

Geldern  Preußen  Cleve  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Geldern.
Gelnhausen  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gelnhausen.
Gelsenkirchen  Preußen  Essen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gelsenkirchen.
Gemünd  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gemünd.
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                                                   —  621  — 

 

 

Für  den  Bezirk

In  dem  Staate

Gehört  zum

 

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Gemünden  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Gemünden.
Genthin  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Genthin.
Gera  Reuß  j.  L.  Gera  Jena  Amtsgericht.
Gerau,  Groß-  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Groß-Gerau  IJ.;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Gerbstedt  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gerbstedt.
Gerdauen  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gerdauen.
Germersheim  Bayern  Landau  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Germersheim.
Gernsbach  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Rastatt.
Gernsheim  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Distrikts-Einnehmerei
  Gernsheim;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Gerolzhofen  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Gerolzhofen.
Gerresheim  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Ka.  Haupt-Steuer-Amt  in  Düsseldorf.

Gerstungen  Sachsen-Weimar  Eisenach  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Gerstungen.

Gesecke  Preußen  Paderborn  Hamm  K#.  Salz-Steuer-Amt  in  Salzkotten.

Gettorf  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Kiel.
Gieboldehausen  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Herzberg.
Gießen  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Gießen  l;
in  Strassachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Gifhorn  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gißhorn.
Gilgenburg  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gilgenburg.
Gladbach  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gladbach.
Gladenbach  Preußen  Marbach  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Biedenkopf.
Glatz  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Glatz.
Glauchau  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Gleiwitz  Preußen  Gleiwitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gleiwitz.
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                                                —  622  —

 

 

Für  den  Bezirk

In  dem  Staate

Gehört  zum

 

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

 

des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Glogau  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Glo-"„
  gau.
Glückstadt  Preußen  Altona  Kiel  sa  geben-Zoll  Amt  I.  in  Glückstadt.

Gmünd  Württemberg  Ellwangen  Stuttgart  Amtsgericht.
Gnesen  Preußen  Gnesen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gnesen.
Gnoien  Mecklenb.-Schw.  FRostock  Nostock  Amtsgericht.
Goar,  St.  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  St.  Goar.
Goarshausen,  St.  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Caub.
Goch  Preußen  Cleve  Cöln  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Goch.
Göppingen  Württemberg  Ulm  Stuttgart  Amtsgericht.
Görlitz  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Görlitz.
Göttingen  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Göttingen.
Goldap  Preußen  Insterburg  Königsberg  Kgl  Steuer-Amt  in  Goldap.
Goldberg  in  Meck-Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
lenb.-Schwerin
Goldberg  i.  Schl.  Preußen  Liegnitz  Breslau  Kgl.  Ser—  Amt  in  Goldberg
i.  Schl.
Gollnow  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gollnow.
Gollub  Preußen  Thorn  Marienwerder  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  J.  in  Gollub.
Gommern  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gommern.
Goslar  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Goslar.
Gostyn  Preußen  Lissa  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gostyn.
Gotha  S.-Coburg-Gothaf  Gotha  Jena  veggt  Rent=  und  Steuer-Amt
otha.
Gottesberg  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Waldenburg.
Grabow  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Gräfenberg  Bayern  Nürnberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Neunkirchen.
Gräfenhainchen  Preußen  Halle  Naumburg  Id  suhe  .  Amt  in  Gräfenainchen.

Gräfenthal  S.-Meiningen  Rudolstadt  Jena  debel  Amtseinnahme  in  Gräfenthal.

Grätz  Preußen  Meseritz  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Grätz.
Grafenau  Bayern  Deggendorf  München  Kgl.  Rentamt  Schönberg.
Gransee  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gransee.
Graudenz  Preußen  Graudenz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Graudenz.
Grebenstein  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hofgeismar.
Greding  Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Greding.
Greene  Braunschweig  Holzminden  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.
Zoll-  und  Steuer-Direktion  in
Braunschweig.
Greifenberg  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Greifenberg
i.  Pomm.  in  Pommern.
Greifenberg  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Greifenberg

i.  Schles.

 

 

 

 

 

in  Schlesien.
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                                                           —  623  — 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum  
  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Greifenhagen  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Greifenhagen.
Greifswald  Preußen  Greifswald  Stettin  Kal.  Neben-JollAmt  I.  in  Greifswald.

Greiz  Reuß  ä.  L.  Greiz  Jena  Amtsgericht.
Greußen  Schwarzburg-  Erfurt  Naumburg  Amtsgericht.
Sondershausen
Grevenbroich  Preußen  Düsseldorf  Cöln  eg  Steuer-Amt  in  Wevelinghoven.

Grevenbrück  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Elslohe.
Grevesmühlen  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Griesbach  Bayern  Passau  München  Kgl.  Rentamt  Griesbach.
Grimma  Sachsen  Leipzig  Dresden  “s  des  Amtsgerichts.

Grimmen  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Grimmen.
Gröningen  Preußen  Halberstadt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gröningen.
Großalmerode  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lichtenau.
Großbodungen  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  ESieuer-Rezeptur  in  Bleicherode.

Großenhain  Sachsen  Dresden  Dresden  GVercchteschrelberet  des  Amtsgerichts.

Großenlüder  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fulda.
Großsalze  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schönebeck.
Großtänchen  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrements  =  Einnehmerei
Großtänchen.
Grottkau  Preußen  Brieg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Grottkau.
Grünberg  i.  H.  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Grünberg  i.  H.
in  Strassachen:  wenn  das
Amtsgericht  in  erster  Instanz
erkannt  hat,  das  Amtsgericht,
sonst  die  Staatsanwaltschaft  bei
dem  Landgericht.
Grünberg  i.  Schl.  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  e  in  Grünberg  in
Schlesien.
Grünstadt  Bayern  Frankenthal  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Grünstadt.
Grumbach  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Grumbach.
Guben  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Guben.
Gudensberg  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fritzlar.
Günzburg  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Günzburg.
Güstrow  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Gütersloh  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gütersloh.
Guhrau  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Guhrau.
Gumbinnen  Preußen  Insterburg  Königsberg  #el.  Haupt-Steuer-Amt  in  Guminnen.

Gummersbach  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gummersbach.
Gunzenhausen  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Gunzenhausen.

 

 

 

 

92
        <pb n="644" />
                                                         —  624  —

 

 

 

 

 

*  Gehört  zum
Für  den  Bezirk
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Gutstadt  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gutstadt.
Guttentag  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Guttentag.
Haag  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Wasserburg.
Habelschwerdt  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Habelschwerdt.
Hachenburg  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hachenburg.
Hadamar  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hadamar.
Hadersleben  Preußen  Flensburg  Kiel  Kue.  Haupt-Zollmt  in  Hadersleben.

Hagen  i.  H.  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hagen  i.  H.
Hagen  i.  W.  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hagen  i.  W.
Hagenau  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Hagenau.
Hagenow  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Haigerloch  Preußen  Hechingen  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Bezirks-Steuer-Kasse  in  Haigerloch.

Hainichen  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Halbau  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sagan.
Halberstadt  Preußen  Halberstadt  Naumburg  #a.  Haupt-Steuer-Amt  in  Halberstadt.

Hall  Württemberg  Hall  Stuttgart  Amtsgericht.
Halle  a.  S.  Preußen  Halle  Naumburg  gal.  Haupt-Steuer.  -Amt  in  Halle
Halle  i.  W.  Preußen  Bielefeld  Hamm  Aul  —  in  Halle  i.  W.
Haltern  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lüdinghausen.
Hamburg  Hamburg  Hamburg  Hamburg  Kasse  des  Amtsgerichts.
Hameln  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hameln.
Hamm  Preußen  Dortmund  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hamm.
Hammelburg  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Hammelburg.
Hammerstein  Preußen  Konitz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hammerstein.
Hanau  Preußen  Hanau  Kassel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Hanau.
Hannover  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Hannover.

Harburg  Preußen  Stade  Celle  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Harburg.
Hartenstein  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Harzburg  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
—  in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Harzgerode  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskafe  in  Ballenstedt.

Haspe  Preußen  Hagen  Hamm  a  Steuer-Amt  in  Hagen.
        <pb n="645" />
                                                     —  625  —



 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
Z„  In  dem  Staate  —  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Hasselfelde  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.
Zoll=  und  Steuer-Direktion  in
Braunschweig.
Haßfurt  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Zeil.
Hattingen  Preußen  Essen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hattingen.
Havelberg  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  Havelberg.
Haynau  Preußen  Liegnitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Haynau.
Hechingen  Preußen  Hechingen  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hechingen.
Heide  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Heide.
Heidelberg  Baden  Mannheim  Karlsruhe  Groß.  Haupt-Steuer-Amt  Heidelberg.

5edenheim  in  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Heidenheim.
Bayern
Heidenheim  in  Württemberg  Ellwangen  Stuttgart  Amtsgericht.
Württemberg
Heilbronn  Württemberg  Heilbronn.  Stuttgart  Amtsgericht.
Heiligenbeil  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Heiligenbeil.
Heiligenhafen  Preußen  Kiel  Kiel.  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  l.  in  Heiligenhafen.

Heiligenstadt  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Heiligenstadt.
Heilsberg  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Heilsberg.
Heilsbronn  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Heilsbronn.
Heinrichswalde  Preußen  Tilsit  Königsberg  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Tilsit.
Heinsberg  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Heinsberg.
Heldburg  S.-Meiningen  Meiningen  Jena  Herzgl.  Amts-Einnahme  in  Heldburg.

Heldrungen  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Heldrungen.

Helmstedt  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strassachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.
Zoll=  und  Steuer-Direktion  in
Braunschweig.
Heman  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Hemau.
Hengersberg  Bayern  Deggendorf  München  Kgl.  Rentamt  Deggendorf.
Hennef  Preußen  Bonn  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Siegburg.
Herborn  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Herborn.
Herbstein  Hessen  Gießen  «  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Unterhebstelle
  in  Herbstein,
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Herford  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Herford.

 

 

 

 

92*
        <pb n="646" />
                                                     —  626  —

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Heringen  Preußen  Nordhausen  Naumburg  ag  —  in  Nord-«
  hausen.
Hermeskeil  Preußen  Trier  Cöln  Kl.  Steuer  Rezeptur  in  Hermeskeil.

Hermsdorf  u.  K.  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Warmbrunn.
Herrenberg  Württemberg  Tübingen  Stuttgart  Amtsgericht.
Herrieden  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Herrieden.
Herrnhut  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerietdshreiberei  des  Amtsgerichts.

Herrnstadt  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Herrnstadt.
Hersbruck  Bayern  Nürnberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Hersbruck.
Hersfeld  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hersfeld.
Herzberg  a.  H.  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Herzberg  a.  H.
Herzberg  a.  d.  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Herzberg  a.  d.
Elster  Elster.
Herzogenaurach  Bayern  Fürth  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Herzogenaurach.
Hettstedt  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hettstedt.
Heydekrug  Preußen  Tilsfit  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Heydekrug.
Hilchenbach  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Siegen.
Hildburghausen  S.-Meiningen  Meiningen  Jena-  Herzgl.  Amtseinnahme  in  Hildburghausen.

Hilders  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hilders.
Hildesheim  Preußen  Hildesheim  Celle  *  Haupt-Steuer-Amt  in  Hildesheim.

Hillesheim  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hillesheim.
Hilpoltstein  Bayern  Nürnberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Hilpoltstein.
Hirschberg  a.  S.  Reuß  j.  L.  Gera  Jena  Amtsgericht.
Hirschberg  i.  Schl.  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kal.  er-  Amt  in  Hirschberg
i.
Hirschhorn  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Hirschhorn;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Hirsingen  Elsaß-Lothringen  Mülhausen  Colmar  Enrcgistrements-Einnehmerei  Hirlingen.

Hochfelden  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  Eutchisttements  Einnehmerei  Hochfelden.

Hochheim  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hochheim.
Höchst  a.  M.  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  Höchst  a.  M.
        <pb n="647" />
                                                        —  627  —

 

 

 

 

Für den   In dem Staate   —  Betr.  Kasse  resp.  Behörde
.  In  dem  Staate  Betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtagerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Höchst  i.  H.  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Eivilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Höchst  i.  H.;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
vostgdt  a.  d.Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Höchstadt  a.  d.
Aisch  Aisch.
Höchstädt  a.  d.  D.  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Höchstädt  a.  d.  D.
Höhr-Grenzhausen  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Selters.
Hörde  Preußen  Dortmund  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hörde.
Hötensleben  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Oschersleben.
Höxter  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Höxter.
Hof  Bayern  Hof  Bamberg.  Kgl.  Rentamt  Hof.
Hofgeismar  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hofgeismar.
Hofheim  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Hofheim.
Hohenhausen  Lippe  Detmold  Celle  Grichtsschreiberei  zu  Hohenhausen.
Hohenleuben  Neuß  j.  L.  Gera  Jena  Amtsgericht.
Hohenmölsen  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hohenmölsen.
Hohenstein  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hohenstein.
ii  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsge
  richts.
Hohenwestedt  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Itzehoe.
Holland,  Pr.  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pr.  Holland.
Hollfeld  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Waischenfeld.
Holzminden  Braunschweig  Holzminden  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht,
in  anderen  Sachen:  Herzgl.
Zoll=  und  Steuer-Direktion  in
Braunschweig.
Homberg  a.  O.  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Homberg  a.  O.;
in  Strassachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
  hat,  das  Amtsgericht,
sonst  die  Staatsanwaltschaft  bei
dem  Landgericht.
Homberg,  Reg.*  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  Homberg,  Reg.=Bez.
  Cassel  Bez.  Caseel.
Homburg  i.  B.  Bayern  Zweibrücken  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Homburg  i.  B.
ventrs  vor  der  Preußen  Frankfurt  a.  M.  Frankfurt  a.  M.Kgl.  Steuer-Amt  in  Homburg  vor
  der  Höhe.
Horb  Württemberg  Rottweil  Stuttgart  An  i
Horn  Lippe  Detmold  Celle  Gerichtsschreiberei  zu  Horn.
Hoya  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hoya.
Hoyerswerda  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hoyerswerda.
        <pb n="648" />
                                                     —  628  —

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  6  Landgericht  Oberlandesgericht
1
Hünfeld  Preußen  6  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hünfeld.
Hüningen  Elsaß-Lothringen,  Mülhausen  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Hüningen.

Hultschin  Preußen  Ratibor  Breslau  Fal.  Neben-Zoll-Amt  II.  in  Hultschin.

Hungen  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Eivilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Hungen;
in  Strassachen:  wenn  das  Amts-1
  gericht  in  erster  Instanz  erkannt
Z  hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
«  Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Husum  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Husum.
Ibbenbüren  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ibbenbüren.
Iburg  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sburg.
Idstein  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jodstein.
Ilfeld  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  AIlfeld.
Illertissen  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Illertissen.
Illkirch  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Illkirch-Grafenstaden.

Ilmenau  Sachsen-Weimar  Eisenach  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Ilmenau.
Immenstadt  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Immenstadt.
Ingbert,  St.  Bayern  Zweibrücken  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Blieskastel.
Ingolstadt  Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Ingolstadt.
Inowrazlaw  Preußen  Bromberg  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Inowrazlaw.
Insterburg  Preußen  Insterburg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Insterburg.
Isenhagen  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wittingen.
Iserlohn  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Iserlohn.
Itzehoe  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Itzehoe.
Jakobshagen  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zachan.
Jarotschin  Preußen  Ostrowo  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jarotschin.
Jastrow  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Flatow.
Jauer  Preußen  Liegnitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jauer.
Jena  Sachsen-Weimar  Weimar  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Jena.
Jerichow  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jerichow.
Jesberg  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fritzlar.
Jessen  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jessen.
Jeßnitz  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Dessau.
Jever  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Jever.
Johann  Georgen.  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amts-
  gerichts.
Johannisburg  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Johannisburg.

Tork  Preußen  Stade  Celle  Kgl.  cen-ollAmt  J.  in  Borstel.
Jülich  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jülich.
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                                                             —  629  —

 

 

 

 

 

 

..  .  Gehört  zum
Bezirk
Für  den  Bez  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Jüterbog  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jüterbog.
Kahla  S.-Altenburg  Altenburg  Jena  bebe.  Steuer=  und  Rentamt  in
Kahla.
Kaiserslautern  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Kaiserslautern.
Kaltennordheim  Sachsen-Weimar  Eisenach  Jena  —  bungsnn  in  Kaltennordheim.

Kamenz  Sachsen  Bautzen  Dresden  esseerleer  des  Amtsgerichts.

Kandel  Bayern  Landau  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Kandel.
Kanth  Preußen  Breslau  Breslau,  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kanth.
Kappeln  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Kappeln.
Karlsruhe  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer=  Amt  in
Karlsruhe.
Karlstadt  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Karlstadt.
Kastl  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Kastl.
Katscher  Preußen  Ratibor  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Katscher.
Kattowitz  Preußen  Beuthen  Breslau  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Katto--
  witz.
Kaufbeuren  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Kaufbeuren.
Kaukehmen  Preußen  Tilsit  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kaukehmen.
Kaysersberg  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Kaysersberg.
Kelbra  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kelbra.
Kelheim  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Kelheim.
Kellinghusen  Preußen  Altona  Kiel  Kal.  Steuer-Amt  in  Kellinghusen.
Kemberg  Preußen  Torgau  Naumburg  gel.  Haupt-Steuer-Amt  in  Wittenerg.

Kemnath  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Kemnath.
Kempen  a.  Rh.  Preußen  Cleve  Cöln  Kal.  Steuer-Amt  in  Kempen  a.  Rh.
Kempen  i.  Pos.  Preußen  Ostrowo  Posen  Kal.  Steuer-Amt  in  Kempen  i.  Pos.
Kempten  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Kempten.
Kenzingen  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Groh-  Ober-Einnehmerei  Emmenngen.

Kerpen  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bergheim.
Kiel  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Kiel.
Kipfenberg  Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Kipfenberg.
Kirchberg  i.  d.  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Kirchberg
Rheinprov.  i.  d.  Rheinprov.
Kirchberg  i.  S.  Sachsen  Zwickau  Dresden  Betesieiber  des  Amtsgerichts.

Kirchen  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Betzdorf.
Kirchenlamitz  Bayern  Hof  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Wunsiedel.
Kirchhain  N.[L.  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dobrilugk.
Kirchhain  Reg.=  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Mar-Bez.
  Cassel  burg.
        <pb n="650" />
                                                      —  630  —

 

 

 

 

 

 

 

 

..  .  Gehört  zum
Für  den  Bezirk
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Kirchheim  Württemberg  Ulm  Stuttgart  Amtsgericht.
Kirchheimbolanden  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Kirchheimbolanden.
Kirchhundem  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Olpe.
Kissingen  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Kissingen.
Kitzingen  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl  Rentamt  Kitzingen.
Klingenberg  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Klingenberg.
Klingenthal  Sachsen  Plauen  Dresden  Besbeshreibern  des  Amssgerichts.

Kloppenburg  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Kloppenburg.
Königsberg  i.  Nm.  Preußen  Landsberg  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Königsberg
a.  d.  W.  i.  Nm.
Königsberg  i.  Pr.  Preußen  Königsberg  Königsberg  K#l.  Haupt-Steuer-Amt  in  Königserg
  i.  Pr.
Königsberg  i.  S.=  S.-Coburg-Gothaf  Meiningen  Jena  Herzgl.  Staatskassen  -Verwaltung
Coburg-Gotha  in  Coburg.
Königsbrück  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerhieschreibere  des  Amtsgerichts.

Königsee  Schwarzburg-Ru-Rudolstadt  Jena  Amtsgericht.
dolstadt
Königshofen  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Königshofen.
Königshütte  Preußen  Beuthen  Breslau  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Königshütte.

Königslutter  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strassachen:  das  Amtsgericht;
-  in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Königstein  i.  S.  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtzegerichts.

Königstein,  Reg.-Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cronberg.
Bez.  Wiesbaden
Königswinter  Preußen  Bonn  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Königswinter.
Königs-Wuster=  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zossen.
hausen
Köpenick  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Köpenick.
Kötzting  Bayern  Straubing  München  Kgl.  Rentamt  Kötzting.
Kolmar  i.  Posen  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kolmar  i.  Pos.
Konitz  Preußen  Konitz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Konitz.
Konstanz  Baden  Konstanz  Karleruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  in
Konstanz.
Kork  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Achern.
Koschmin  Preußen  Ostrowo  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Krotoschin.
Kosten  Preußen  Lissa  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kosten.
Krackow  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Kranichfeld  S.-Meiningen  Rudolstadt  Jena  Herzgl.  Unter-Einnahme  in  Kranichfeld.

Krappitz  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Krappitz.
        <pb n="651" />
                                                             —  631  — 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum  »
des  Amtsgerichts  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
es  Amtsgerich  Landgericht  Oberlandesgericht
Krempe  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Glück-.
  stadt.
Kröpelin  MecklenbSchw.  Rostock  Rostock  Amtsgericht.
Kronach  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Kronach.
Krotoschin  Preußen  Ostrowo  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Krotoschin.
Krumbach  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Ursberg.
Künzelsau  Württemberg  Hall  Stuttgart  Amtsgericht.
Kulm  Preußen  Thorn  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kulm.
Kulmbach  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Kulmbach.
Kulmsee  Preußen  Thorn  Marienwerder  Kgl.  Steueramt  in  Kulmsee.
Kupp  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Carlsruh.
Kusel  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Kusel.
Kyritz  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kyritz.
Laage  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Nostock  Amtsgericht.
Laasphe  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kal.  Steuer-Rezeptur  in  Berleburg.

Labes  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Labes.
Labian  Preußen  Königsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Labiau.
Labischin  Preußen  Bromberg  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Labischin.
Lähn  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hirschberg.
Lage  Lippe  Detmold  Celle  Gerichtsschreiberei  zu  Lage.
Lahr  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Lahr.
Landau  a  d.  Isar  Bayern  Straubing  München  Kgl.  Rentamt  Landau  a.  d.  Isar.
Landau  i.  d.  Pf.  Bayern  Landau  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Landau  i.  d.  Pf.
Landeck  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Neben-Zoll-Amtll.  in  Landeck.
Landeshut  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Landeshut.
Landsberg,  Alt-e  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Straußberg.
Landsberg  a.  W.  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Haupt  Steuer-Amt  in  Landsberg
  a.  W.
Landsberg  i.  B.  Bayern  Augsburg  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Landsberg  i.  B.
Landsberg  in  O.=  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Lands-Schlesien
  berg  O.-Schl.
Landsberg  i.  Ostpr.  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Landsberg
in  Ostpreußen.
Landshut  Bayern  Landshut  München  Kgl.  Rentamt  Landshut.
Landstuhl  Bayern  Zweibrücken  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Landstuhl.
Langen  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-«
  Einnehmerei  Langen;
in  Strafsachen:  wenn  das
Amtsgericht  in  erster  Instanz
erkannt  hat,  das  Amtsgericht,
sonst  die  Staatsanwaltschaft  bei
dem  Landgericht.
Langenberg  Preußen  Elberfeld  Cöln  *  Haupt  Steuer-Amt  in  Elberfeld.


 

 

 

 

 

93
        <pb n="652" />
                                                      -------    632   ---- 



 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Langenburg  Württemberg  Hall  Stuttgart  Amtsgericht.
Langensalza  Preußen  Erfurt  Naumburg  Kgl.  hait  Steuer-Amt    in  Langensalza.

Langenschwalbach  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Langenwalbach.

Langenselbold  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Hanau.
Laubach  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Laubach;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Lauban  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lauban.
Lauchstedt  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lauchstedt.
Lauenburg  a.  E.  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lauenburg
a.  E.
Lauenburg  i.  Pom.  Preußen  Stolp  Stettin  Kal.  Säieuer-Amt  in  Lauenburg
i.  Pom.
Lauenstein  i.  H.  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Elze.
Lauenstein  i.  S.  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichteschrelbere  des  Amtsgerichts.

Lauf  Bayern  Nürnberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Hersbruck.
Laufen  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Laufen.
Lauingen  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Lauingen.
Laupheim  Württemberg  Ulm  Stuttgart  Amtsgericht.
Lautenburg  Preußen  Thorn  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lautenburg.
Lauterbach  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Lauterbach;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Lauterburg  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  Energistrements  .  Einnehmerei
Lauterburg.
Lauterecken  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Lauterecken.
Lebach  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lebach.
Leck  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in
Tondern.
Leer  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Leer.
Lehe  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Lehe.
Leipzig  Sachsen  Leipzig  Dresden  s  des  Amtsgerichts.

Leisnig  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsge- 



 

 

 

richts.
        <pb n="653" />
                                                     ---  633  ---- 



 

 

 

 

 

 

..  .  Gehört  zum
Für  den  Bezirk
l  P  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Lemgo  Lippe  Detmold  Celle  Gerichtsschreiberei  zu  Lemgo.
Lengefeld  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtscrelberei  des  Amtsgerichts.

Lengenfeld  i.  V.  Sachsen  Plauen  Dresden  Sesteickrekkere!  des  Amtsgerichts

Lengsfeld  Sachsen-Weimar  Eisenach  Jena  Großz.  Rechnungsamt  in  Derm-Lennep
  Preußen  Elberfeld  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lennep.
Lenzen  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Lenzen.
Leobschütz  Preußen  Ratibor  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Leobschütz.
Leonberg  Württemberg  Stuttgart  Stuttgart  Amtsgericht.
Lesum  Preußen  Verden  Celle  Ka.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Burg-«
  damm
Leutenberg  Schwarzburg-Ru=  Rudolstadt  Jena  Amtsgericht.
dolstadt
Leutkirch  Württemberg  Ravensburg  Stuttgart  Amtsgericht.
Lewin  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Reinerz.
Lich  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Lich;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Lichtenau  i.  H.-N.  Preußen  Cassel  Cassel  aal  Steuer-Amt  in  Lichtenau
.  H.-«N.
Lichtenau  i.  W.  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Paderborn.
Lichtenfels  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Lichtenfels.
Lichtenstein  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Liebau  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Liebau.
Liebenburg  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Salz-Steuer-Amt  in  Salzgitter.

Liebenstein  S.-Cob.-Gotha  Gotha  Jena  Herzgl.  Rent=  und  Steuer-Amt
Ohrdruf.
Liebenwalde  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Liebenwalde.
Liebenwerda  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Liebenwerda.
Lieberose  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-  Nezeptur  in  Lieberose.
Liebstadt  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Liebstadt.
Liegnitz  Preußen  Liegnitz  Breslau  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Liegnitz.
Lilienthal  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Warf.
Limbach  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Limburg  a.  d.  Lahn  Preußen  Limburg  a.  d.  L.  Frankfurt  a.  M|]Kgl.  Steuer-Amt  in  Limburg
a.  d.  Lahn.
Limburg  a.  d.  Lenne  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Iserlohn.

 

 

93*
        <pb n="654" />
        -                                           --   634   --- 



 

 

 

 

..«  .  Gehört  zum
Fur  den  Bair  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Lindau  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Lindau.
Lindlar  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wipperfürth.
Lindow  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gransee.
Lingen  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lingen.
Linz  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Linz.
Lippehne  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kal.  Steuer-Amt  in  Lippehne.
Lippstadt  Preußen  Paderborn  Hamm  sat  Haupt:Steuer-  Amt  in  Lippstadt.
  .
Lissa  Preußen  Lissa  Posen  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Lissa.
Lobberich  Preußen  Cleve  Cöln  gull  Faupt  Zoll  Amt  in  Kalden—
rchen.
Lobenstein  Reuß  j.  L.  Gera  Jena  Amtsgericht.
Lobsens  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lobsens.
Loburg  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Loburg.
Löbau  i.  S.  Sachsen  Bautzen  Dresden  Geritschreibere  des  Amtsgerichts.

Löbau  i.  Wpr.  Preußen  Thorn  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Löbau  i.  Wpr.
Löbejün  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  Löbejün.
Löningen  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Kloppenburg.
Lörchingen  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Eegistwements-Eimmehmeret  Löringen.

Lörrach  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Lörrach.
Lößnitz  Sachsen  Zawickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Lötzen  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lötzen.
Löwen  Preußen  Brieg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Brieg.
Löwenberg  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Löwenberg.
Lohr  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Lohr.
Leitz  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Demmin.
Lommatzsch  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Lorsch  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Unterhebestelle
  zu  Lorsch;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Loslau  Preußen  Ratibor  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Loslau.
Lublinitz  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lublinitz.
Luckau  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Luckau.
Luckenwalde  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Luckenwalde.
Ludwigsburg  Württemberg  Stuttgart  Stuttgart  Amtsgericht.
Ludwigshafen  Bayern  Frankenthal  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Ludwigshafen.
Ludwigslust  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Ludwigsstadt  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Rothenkirchen.
Lübbecke  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Lübbecke.
Lübben  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Lübben.
        <pb n="655" />
                                                  ---  635  --- 



 

 

 

Gehört  zum
ezirk
Fur  den  B  i“  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Lübbenau  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Lübben.
Lübeck  Lübeck  Lübeck  Hamburg  Gerichtskasse  zu  Lübeck.
Lüben  Preußen  Liegnitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lüben.
Lübtheen  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Lübz  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Lüchow  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lüchow.
Lüdenscheid  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lüdenscheid.
Lüdinghausen  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lüdinghausen.
Lügumkloster  Preußen  Flensburg  Kiel  gel.  Haupt-Steuer-Amt  in  Tondern.

Lüneburg  Preußen  Lüneburg  Celle  #el.  Haupt-Steuer-Amt  in  Lüneburg.

Lütjenburg  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lütjenburg.
Lützelstein  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Lützelstein.
Lützen  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lützen.
Lunden  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  l.  in  Lunden.
Lutter  am  Baren-Braunschweig  Holzminden  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
berge  in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Lychen  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Lychen.
Lyck  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lyck.
Magdeburg  Preußen  Magdeburg  Naumburg  #u#.  Haupt-Steuer-Amt  in  Magdeburg.

Mainburg  Bayern  Landshut  München  Kgl.  Rentamt  Neustadt  a  d.
Donau.
Mainz  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Mainz  l;
in  Strassachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Malchin  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Malchow  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Malgarten  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Bramsche.
Mallersdorf  Bayern  Straubing  München  Kgl.  Rentamt  Mallersdorf.
Malmedy  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Malmedy.
Mannheim  Baden  Mannheim  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Mannheim.

Mansfeld  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hettstedt.
Marbach  Württemberg  Heilbronn  Stuttgart  Amtsgericht.
Marburg  Preußen  Marburg  Cassel  gal.  Haupt-Steuer-Amt  in  Marburg.
        <pb n="656" />
                                                        ----  636  --- 



 

Für  den  Bezirk

In  dem  Staate

Gehört  zum

 

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Marggrabowa  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Marggrabowa.
Margonin  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Margonin.
Marienberg  i.  Schl.  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsge-.
  richts.
Marienberg  Reg.=  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Marienberg
Bez.  Wiesbaden  Reg.-Bez.  Wiesbaden.
Marienburg  Preußen  Elbing  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Marienburg.
Marienwerder  Preußen  Graudenz  Marienwerder  Kal.  Haupt-Steuer-Amt  in  Marienwerder.

Markirch  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  GuregistementsEinnehmerei  Marirch.

Marklissa  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Marklissa.
Markneukirche“  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Markolsheim  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Guregistrements-Einnehmerei  Marolsheim.

Markranstädt  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Marktbreit  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Ochsenfurt.
Markt-Erlbach  Bayern  Fürth  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Markt-Erlbach.
Marktheidenfeld  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Lengfurt.
Marne  Preußen  Altona  Kiel  *  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Brunsbüttel.

Marsberg  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Arolsen.
Masmünster  Elsaß-Lothringen  Mülhausen  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Masmünster.

Massow  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Massow.
Maulbronn  Württemberg  Heilbronn  Stuttgart  Amtsgericht.
Mayen  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mayen.
Medebach  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Hallen-·
  berg.
Medingen  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bevensen.
Medzibor  Preußen  Oels  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Medzibor.
Meerane  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Meerholz  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gelnhausen.
Mehlauken  Preußen  Könige  derg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mehlauken.
Mehlsack  Preußen  Brau  berg  Königsberg  Kal.  Steuer-Amt  in  Wormditt.
Meinersen  Preußen  Hildes  eim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gifbhorn.
Meinertshagen  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Meinertshagen.

Meiningen  S.-Meiningen  Meiningen  Jena  Herzgl.  Amts-Einnahme  in  Meiningen.

Meisenheim  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Meisenheim.
Meißen  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsge- 



 

 

 

richts.
        <pb n="657" />
                                                     ---  637  --- 



 

Für  den  Bezirk

In  dem  Staate

Gehört  zum

 

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

 

 

 

 

 

des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht

Meldorf  Preußen  Altona  Kiel  gal.  Leben-JollAmt  I.  in  Meldorf.


Melle  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Melle.

Mellrichstadt  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Mellrichstadt.

Melsungen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Melsungen

Memel  Preußen  Tilsit  Königsberg  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Memel.

Memmingen  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  in  Memmingen.

Menden  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Iserlohn.

Meppen  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Meppen.

Mergentheim  Württemberg  Hall  Stuttgart  Amtsgericht.

Merseburg  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Merseburg.

Merzig  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Merzig.

Meschede  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Elslohe.

Meseritz  Preußen  Meseritz  Posen  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Meseritz.


Meßkirch  Baden  Konstanz  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Ludwigshafen.


Mettmann  Preußen  Elberfeld  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mettmann.

Metz  Elsaß-Lothringen  Metz  Colmar  Enregistremente  *  Einnehmerei
Metz  II.

Mewe  Preußen  Graudenz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mewe.

Meyenburg  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pritzwalk.

Michelstadt  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Michelstadt;

in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht

  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.

Miesbach  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Miesbach.

Militsch  Preußen  Oels  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Militsch.

Miltenberg  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Amorbach.

Mindelheim  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Mindelheim.

Minden  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Minden.


Mirow  Mecklenb.-Str.  Neustrelitz  Rostock  Amtsgericht.

Mittelwalde  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Haupt  Zoll-Amt  in  Mittelwalde.


Mittenwalde  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zossen.

Mitterfels  Bayern  Straubing  München  Kgl.  Rentamt  Mitterfels.

Mittweida  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.


Mölln  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mölln.

Mörs  Preußen  Cleve  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mörs.

Mogilno  Preußen  Gnesen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mogilno.

Mohrungen  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer  -Amt  in  Mohrungen.
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                                                       ---  638  --- 



 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  In  dem    Gehört  zum
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Anitsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Molsheim  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Enregistrements  =  Einnehmerei
Z„  «  Molsheim.
Monheim  Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Monheim.
Montabaur  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Montabaur.
Montjoie  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Montjoie.
Moosburg  Bayern  Landshut  München  Kgl.  Rentamt  Moosburg.
Moringen  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Northeim.
Mosbach  Baden  Mosbach  Karlsruhe  S.  Ober-Einnehmerei  Mosbach.

Mücheln  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mücheln.
Mügeln  Sachfen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsge-»
  richts.
Mühlberg  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Mühlberg.

Mühldorf  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Mühldorf.
Mühlhausen  i.  Pr.  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pr.  Holland.
Mühlhausen  i.  Th.]  Preußen  Erfurt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mühlhausen
»  »  i.Th.
Mülhausen  i.  E.  Elsaß-Lothringen  Mülhausen  Colmar  Enregisrements-  Einnehmerei  Mül-
  hausen  II.
Mülheim  a.  Rh.  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mülheim
  a.  Rh.
Mülheim  a.  d.  Ruhr,  Preußen  Duisburg  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mülheim
Mühlheim  a.  d.  Ruhr.
Müllheim  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Müllheim.

Münchberg  Bayern  Hof  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Münchberg.
Müncheberg  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Steuer  Amt  in  Müncheberg.
München  1  Bayern  München  1  München  in  Civilsachen:  Kgl.  Stadt—-Rentamt
  München  III;
in  Strafsachen:  Gerichtsschreiberei
»  des  Amtsgerichts.
München  II  Bayern  München  I  München  in  Civilsachen:  Kgl.  Land-Rentamt
  München;
in  Strafsachen:  Gerichtsschreiberei
"  des  Amtsgerichts.
Münden  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in
  Münden.
Münder  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Springe.
Münnerstadt  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Münnerstadt.
Münsingen  Württemberg  Ulm  Stuttgart  Amtsgericht.
Münster  i.  E.  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
»  «  Münster  i.  E.
Münster  i.  W.  Preußen  Münster  Hamm  A#nl.  Lawvt-  .Steuer-Amt  in  Münster
Münsterberg  Preußen  Glatz  Breslau  agi.  —  Amt  in  Minsterberg.
        <pb n="659" />
                                         ---  639  --- 



 

 

 

Gehört  zum
Für  den  Bezirk
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Münstermayfeld  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steger  Rezeptur  in  Münstermayfeld.

Muskau  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Muskau.
Myslowitz  Preußen  Beuthen  Breslau  Fal.  Haupt-Zoll-Amt  in  Myslowitz.

Nabburg  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Nabburg.
Nagold  Württemberg  Tübingen  Stuttgart  Amtsgericht.
Naila  Bayern  Hof  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Lichtenberg.
Nakel  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nakel.
Namslau  Preußen  Oels  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Namslau.
Nassau  Preußen  Limburg  a.  d.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ems.
Nastätten  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  gaar  Steuer-Amt  in  Catzenelnbogen.

Nauen  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nauen.
Naugard  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Naugard.
Nauheim,  Bad  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Bad  Nauheim;
in  Strassachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Naumburg  a.  O.  Preußen  Liegnitz  Breslau  Kgl.  Sieuer-Amt  in  Naumburg
a.  O.
Naumburg  a.  d.  S.  Preußen  Naumburg  Naumburg  sgt  Haupt  Steuer  Amt  in  Naumurg
  a.  d.  S.
Naumburg  i.  H.-N.  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wolfhagen.
Nebra  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nebra.
Neckarsulm  Württemberg  Heilbronn  Stuttgart  Amtsgericht.
Neheim  Preußen  Arnsberg  Hamm  Al  Haupt-Steuer-Amt  in  Arnserg.

Neidenburg  Preußen  Allenstein  Königsberg  gel.  Haupt-Zoll-Amt  in  Neidenburg.

Neiße  Preußen  Neiße  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neiße.
Nentershausen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rotenburg.
Neresheim  Württemberg  Ellwangen  Stuttgart  Amtsgericht.
Netra  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Netra.
Neubrandenburg  Meccklenb.-Strelitz  Neustrelitz  Rostock  Amtsgericht.
Neubreisach  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Neubreisach
Neuburg  a.  d.  D.  Bayern  Neuburg  a.  d.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Neuburg  a.  d.  D.
Neubuckow  Mecklenb.-Schw.  Nostock  Rostock  Amtsgericht.
Neudamm  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neudamm.
Neuenbürg  Württemberg  Tübingen  Stuttgart  Amtsgericht.
Neuenburg  Preußen  Graudenz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neuenburg.

 

 

 

 

94
        <pb n="660" />
                                                        ---  640  --- 



 

Für  den  Bezirk
des  Amtsgerichts

In  dem  Staate

Gehört  zum

 

Oberlandesgericht

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

 

Landgericht
Neuenhaus  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neuenhaus.
Neuerburg  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neuerburg.
Neuhaldensleben  Preußen  Magdeburg  Naumburg  —  in  Neuhaldensleben.

Neuhaus  a.  E.  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Neuhaus
  a.  E.
Neuhaus  a.  O.  Preußen  Stade  Celle  Kgl  Neben-Zoll-Amt  1.  in  Neuhaus
  a.  O.
Neuhof  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fulda.
Neukalen  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Neukirchen  b.  Zie-Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ziegenhain.
Ziegenhain
Neukirchen  i.  B.  Bayern  Straubing  München  Kgl.  Rentamt  Kötzting
Neumagen  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bernkastel.
Neumark  Preußen  Thorn  Marienwerder  Kgl  Steuer-Amt  in  Löbau.
Neumarkt  a.  d.  R.  Bayern  Landshut  München  Kgl.  Rentamt  Mühldorf.
Neumarkt  i.  d.  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl  Rentamt  Neumarkt  i.  d.
Oberpfalz  Oberpfalz.
Neumarkt  i.  Schl.]  Preußen  Breslau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neumarkt
i.  Schl.
Neumünster  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neumünster.
Neunburg  v.  W.  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Neunburg  v.  W.
Neunkirchen  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neunkirchen.
Neurode  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neurode.
Neuruppin  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Neuruppin.

Neusalz  a.  O.  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Freistadt.
Neusalza  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Neuß  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Neuß.
Neustadt  a.  d.  Aisch,  Bayern  Fürth  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Neustadt  a.  d.  Aisch.
Neustadt  a.  d.  Bayern  Frankenthal  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Neustadt  a.  d.
Haardt  Haardt.
Neustadt  a.  HaideS.-Cob.-Gotha  Meiningen  Jena  Herzgl.  „Staatskasse-Verwaltung
in  Coburg.
Neustadt  a.  O.  Sachsen-Weimar  Gera  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Neustadt
a.  O.
Neustadt  am  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neustadt  a.  R.
Rübenberge
Neustadt  a.  S.  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Neustadt  a.  d.  Saale.
Neustadt  a.  d.  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Weiden.
W.-N.
Neustadt  bei  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsge-Stolpen
  i.  S.  gerichts
Neustadt  i.  B.  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Donau- 



 

 

 

eschingen.
        <pb n="661" />
                                                ——  641  ——

——  —

 

 

 

 

Fur  den  Bezirk  Gehört  zum  ·
«  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Neustadt  in  Hol--Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Neustadt
stein  i.  Holst.
Neustadt  in  Meck=  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
lenb.-Schw.
Neustadt  in  Ob.-Preußen  Neiße  Breslau  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Neustadt
Schl.  O.-Schl.
Neustadt  in  Westpor  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neustadt  in
Westpr.
Neustadt  =  Magde-Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neustadtburg
  Magdeburg.
Neustadt  Reg.-Bez.  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ziegenhain.
Cassel
Neustettin  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neustettin.
Neustrelitz  Mecklenb.-Strelitz;  Neustrelitz  Rostock  Amtsgericht.
Neutomischel  Preußen  Meseritz  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neustadt  b.  P.
Neu  Ulm  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Weißenhorn.
Neuwarp  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Ueckermünde.

Neuwedell  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neuwedell.
Neuwied  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Haupt  Steuer-Amt  in  Neuwied.

Nicolai  Preußen  Gleiwitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nicolai.
Nidda  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Nidda;
in  Strassachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
  hat,  das  Amtsgericht,
sonst  die  Staatsanwaltschaft  bei
·  dem  Landgericht.
Niebüll  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Tondern.

Niederaula  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hersfeld.
Niederbronn  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Niederbronn.
Niederlahnstein  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  gal.  Haupt-Steuer-Amt  in  Ober-.
  ahnstein.
Nieder-Olm  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Nieder-Olm;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Nieder-Wildungen  Waldeck  Cassel  Cassel  Fürstl.  Steuer-Rezeptur  in  Nieder-Wildungen.

Nieheim  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pyrmont.

 

 

 

 

94  *
        <pb n="662" />
                                                         ——  642  ——

 

 

 

 

*  Gehört  zum
e
Fur  den  B  bur  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Nienburg  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nienburg.
Niesky  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Steuer  Amt  in  Rothenburg
a.  N.
Nikolaiken  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nikolaiken.
Nimptsch  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Heidersdorf.
Nittenau  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Walderbach.
Nördlingen  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Nördlingen.
Nörenberg  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nörenberg.
Nohfelden  Oldenburg  Saarbrücken  Cöln  Großh.  Regierung  zu  Birkenfeld.
Norburg  Preußen  Flensburg  Kiel  Kall  Neben-Zoll-Amt  II.  in  Norburg.

Norden  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Norden.
Nordenburg  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nordenburg.
Nordhalben  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Rothenkirchen.
Nordhausen  Preußen  Nordhausen  Naumburg  —  in  Nordhausen.

Nordstrand  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Husum.
Northeim  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Northeim.
Nortorf  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neumünster.
Nossen  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gericheschreiberei  des  Amtsgerichts.

Nürnberg  Bayern  Nürnberg  Nürnberg  in  Civilsachen:  Kgl.  Rentamt
Nürnberg  lIl;
in  Strafsachen:  die  Gerichtsschreiberei
  des  Amtsgerichts.
Nürtingen  Württemberg  Tübingen  Stuttgart  Amtsgericht.
Oberaula  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ziegenhain.
Oberdorf  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Oberdorf.
Oberehnheim  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Snnnnements-  Einnchmerei  Oberehnheim.

Ober-Glogau  Preußen  Neiße  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ober-Glogau.
Obergünzberg  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Oberdorf.
Oberhausen  Preußen  Duisburg  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ruhrort.
Ober-Ingelheim  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Nieder-Ingelheim;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtzgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Oberkaufungen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Cassel.
Oberkirch  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Mual  Ober-Einnehmerei  Oberkirch.

Obermoschel  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Obermoschel.
Obernburg  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Landrentamt  Aschaffenburg.
        <pb n="663" />
                                                     ——  643  ——

 

 

 

..  .  Gehört  zum
Für  den  Bezirk
Be-  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Oberndorf  Württemberg  Rottweil  Stuttgart  Amtsgericht.
Obernkirchen  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rinteln.
Oberstein  Oldenburg  Saarbrücken  Cöln  Großh.  Regierung  zu  Birkenfeld.
Oberviechtach  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Neunburg  v.  W.
Oberweißbach  Schwarzburg-Ru=  Rudolstadt  Jena  Amtsgericht.
dolstadt
Oberwiesenthal  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichschreibere  des  Amtsgerichts.

Obornik  Preußen  Posen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Obornik.
Ochsenfurt  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Ochsenfurt.
Odenkirchen  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Odenkirchen.
Oderberg  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Oderberg.
Oebisfelde  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Oebisfelde.
Oederan  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichschreibere  des  Amtsgerichts.

Oehringen  Württemberg  Hall  Stuttgart  Amtsgericht.
Oelde  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Beckum.
Oels  Preußen  Oels  Breslau  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Oels.
Oelsnitz  Sachsen  Plauen  Dresden  “s  des  Amtsgerichts.

Oerlinghausen  Lippe  Detmold  Celle  Gerichteschreiberet  in  Oerlinghausen.

Oettingen  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Oettingen.
Oeynhausen  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Salz-Steuer-Amt  in  Neusalz-·
  werk  Oeynhausen.
Offenbach  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Offenbach  ;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Offenburg  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Grobh.  Ober-Einnehmerei  Offenburg.

Ohlau  Preußen  Brieg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ohlau.
Ohrdruf  S.-Coburg-Gotha#  Gotha  Jena  Herzgl.  Rent=  und  Steueramt  Ohrdruf.

Oldenburg  i.  Holst!  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  l.  in  Heiligenhafen.

Oldenburg  i.  O.  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Oldenburg  i.  O.
Oldendorf  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rinteln.
Oldesloe  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Oldesloe.
Olpe  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Olpe.
Opladen  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Opladen.
Oppeln  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Oppeln.
        <pb n="664" />
                                                     ——  644  ——

 

 

 

 

 

Gehört
Für  den  Bezirk      zum
  In  dem  Staate  —  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Oppenheim  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Oppenheim;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Oranienbaum  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Dessau.
Oranienburg  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Oranienburg.
Orb  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Salz-Steuer-Amt  in  Orb.
Ortelsburg  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ortelsburg.
Ortenberg  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Ortenberg;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
"  Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Oschatz  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Oschersleben  Preußen  Halberstadt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Oschersleben.
Osnabrück  Preußen  Osnabrück  Celle  Kal  Haupt-Steuer  Amt  in  Osnabrück.

Osten  Preußen  Stade  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Osten.
Osterburg  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Osterburg.
Osterfeld  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Osterfeld.
Osterhofen  Bayern  Deggendorf  München  Kgl.  Rentamt  Vilshofen.
Osterholz  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Scharmbeck.
Osterode  a.  H.  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Osterode  a.  H.
Osterode  i.  Ostpr.  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Oste-«
  rode  i.  Ostpr.
Osterwieck  Preußen  Halberstadt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Osterwieck.
Ostheim  S.-Weimar  Eisenach  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Ostheim.
Osthofen  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Osthofen;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Ostritz  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Ostrowo  Preußen  Ostrowo  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ostrowo.
Ottenstein  Braunschweig  Holzminden  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Otterberg  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Kaiserslautern.
        <pb n="665" />
                                                  ——  645  ——

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
d  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
es  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht

Otterndorf  Preußen  Stade  Celle  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Otterndorf.


Ottmachau  Preußen  Neiße  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neiße.

Ottobeuren  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Ottobeuren.

Ottweiler  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ottweiler.

Paderborn  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Paderborn.

Papenburg  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Neben-Zollamt  l.  in  Papenburg.


Pappenheim  Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Weißenburg.

Parchim  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtgericht.

Parchwitz  Preußen  Liegnitz  Breslau  Kgl.  Haupt-Steueramt  in  Liegnitz.

Parsberg  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Velburg.

Pasewalk  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pasewalk.

Passau  Bayern  Passau  München  Kgl.  Rentamt  Passau.

Passenheim  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mensguth.

Patschkau  Preußen  Neiße  Breslau  Kgl.  Neben-Zollamt  l.  in  Patschkau.

Pausa  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Peg  au  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Pegnitz  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Pegnitz.

Peine  Preußen  Hildesheim  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Peine.

Peiskretscham  Preußen  Gleiwitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tost.

Peitz  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Peitz.

Pellworm  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Neben-Zollamt  I.  in  Pellworm.

Penig  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Penkun  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Penkun.

Penzlin  Mecklenb.  Schw.  Güstrow  Nostock  Amtsgericht.

Perl  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Perl.

Perleberg  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Perleberg.

Petershagen  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Haupt-Steueramt  in  Minden.

Pfaffenhofen  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Pfaffenhofen.

Pfalzburg  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Pfalzburg.


Pfarrkirchen  Bayern  Passau  München  Kgl.  Nentamt  Parrkirchen.

Pfeddersheim  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Pfeddersheim;

in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
»  Landgericht.

Pfirt  Elsaß-Lothringen  Mülhausen  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Pfirt.

Pförten  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Forst.

Pforzheim  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Pforzheim.
        <pb n="666" />
                                                         ——  646  ——

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum

·  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Pfullendorf  Baden  Konstanz  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Ueberlingen.


Pillau  Preußen  Königsberg  Königsberg  Kgl.  Haupt--Zollamt  in  Pillau.
Pillkallen  Preußen  Insterburg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pillkallen.
Pinne  Preußen  Posen  Nosen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pinne.
Pinneberg  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pinneberg.
Pirmasens  Bayern  Zweibrücken  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Pirmasens.
Pirna  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Pitschen  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pitschen.
Plau  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Plauen  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Pleschen  Preußen  Ostrowo  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Bleschen.
Pleß  Preußen  Gleiwitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pleß.
Plettenberg  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lüdenscheid.
Plön  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Plön.
Pölitz  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Pölitz.
Pößneck  S.-Meiningen  Rudolstadt  Jena  Herzgl.  Unter-Einnahme  in  Pößneck.
Polkwitz  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Polkwitz.
Polle  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hameln.
Pollnow  Preußen  Stolp  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pollnow.
Polzin  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Polzin.
Posen  Preußen  Posen  Posen  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Posen.
Potsdam  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Pots-
  dam.
Pottenstein  Bayern  Bayreuth  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Pottenstein.
Prausnitz  Preußen  Oels  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Trachenberg.
Preetz  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Preetz.
Prenzlau  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in
Prenzlau.

Prettin  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Prettin.
Priebus  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Priebus.
Prien  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Rosenheim.
Pritzwalk  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pritzwalk.
Prökuls  Preußen  Tilsit  Königsberg  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Memel.
Prüm  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Prüm.
Pudewitz  Preußen  Posen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pudewitz.
Pulsnitz  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Putzig  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Putzig.
Pnyritz  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ppnritz.
Pyrmont  Waldeck  Hannover  Celle  Fürstl.  Steuer-Amt  in  Pyrmont.
Quakenbrück  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ouakenbrück.
Quedlinburg  Preußen  Halberstadt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Quedlinburg.
Querfurt  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Querfurt.
Radeberg  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
        <pb n="667" />
                                                   ——  647  ——

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
-  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Radeburg  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Radolfzell  Baden  Konstanz  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Singen.
Ragnit  Preußen  Lilsit  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ragnit.
Rahden  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Lübbecke.
Rain  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Rain.
Ranis  Preußen  Rudolstadt  Jena  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Ziegenrück.

Ranzau  Preußen  Altona  Kiel  ka  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Elmshorn.

Nappoltsweiler  Elsaß  Lothringen  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Rap-«
  poltsweiler.
Rastatt  Baden  Karlsruhe  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Rastatt.
Rastenburg  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rastenburg.
Rathenow  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rathenow.
Ratibor  Preußen  Ratibor  Breslau  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Ratibor.
Ratingen  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ratingen.
Ratzebuhr  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Natzebuhr.
Ratzeburg  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ratzeburg.
Rauschenberg  Preußen  Marburg  Cassel  #  gl  Haupt-Steuer-Amt  in  Marburg.

Ravensburg  Württemberg  Ravensburg  Stuttgart  Amtsgericht.
Rawitsch  Preußen  Lissa  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rawitsch.
Recklinghausen  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Dorsten.
Rees  Preußen  Duisburg  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rees.
Reetz  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Arnswalde.
Regen  Bayern  Deggendorf  München  Kgl.  Rentamt  Zwiesel.
RegensburgL  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Stadt-Rentamt  Regensburg.
Regensburg  II  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Land-Rentamt  Regensburg.
Regenstauf  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Stadt-Rentamt  Regensburg.
Regenwalde  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Regenwalde.
Rehau  Bayern  Hof  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Hof.
Rehna  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Nostock  Amtsgericht.
Reichenau  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Reichenbach  i.  O.  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Reichenbach
Lausitz  O.-L.
Reichenbach  i.  V.  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Reichenbach  i.  Schl.  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kgl.  Süäuer=  um  in  Reichenbach
i.  Schl.
Reichenhall  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Berchtesgaden.
Reichenstein  Preußen  Glatz  Breslau  *  geehen=  Jollamt  II.  in  Reienstein.

Reinbeck  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Haupt-Zollamt  in  Wandsbeck.
Reinerz  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Reinerz.
Reinfeld  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Oldesloe.
Reinhausen  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Göttingen.

 

 

 

 

95
        <pb n="668" />
                                                   ——  648  ——

 

 

Für  den  Bezirk

Gehört  zum

 

 

 

 

„  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
I  ..
Reinheim  Hessen  Darmstadt  Danrmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-#
  Einnehmerei  Reinheim;
  in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
  hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
  Staatsanwaltschaft  bei  dem
  Landgericht
Remscheid  Preußen  Elberfeld  Cöln  Kggl.  Steuer-Amt  in  Lennep.
Rendsburg  Preußen  Kiel  Kiel  Kggl.  Steuer-Amt  in  Rendsburg.
Rennerod  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rennerod.
Reppen  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kol.  Steuer-Amt  in  Reppen.
Reutlingen  Württemberg  Tübingen  Stuttgart  )  Amtsgericht.  **;*2
Rhaunen  Preußen  Trier  Cöln  Kagl.  Steuer-Amt  in  Kirn.
Rheda  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gütersloh.
Rhein  Preußen  Lyck  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rhein.
Rheinbach  Preußen  Bonn  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rheinbach.
Nheinberg  Preußen  Cleve  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rheinberg.
Rheine  Preußen  Münster  Hamm  Kal.  Haupt-Steuer-Amt  in  Rheine.
Rheinsberg  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rheinsberg.
Rheydt  Preußen  Dusseldorf  Eöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gladbach.
Ribnitz  Mecklenb.-Schw.  Nostock  Rostock  Amtsgericht.
Riddagshausen  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht
    Riddagshausen  in  Braunschweig;
  inanderenSachen:Herzgl.·Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braun-
  schweig.
Riedenburg  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Riedenburg.
Riedlingen  Württemberg  Ravensburg  Stuttgart  Amtsgericht.
Riesa  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Riesenburg  Preußen  Elbing  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rosenberg.
Rietberg  Preußen  Biielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Rietberg.
Ninteln  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ninteln.
Ritzebüttel  Hamburg  Hamburg  Hamburg  Kasse  des  Amtsgerichts.
Rixdorf  Preußen  Berlin  II.  Berlin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amts-Assistentur
  in  Rixdorf.
Nochlitz  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Rockenhausen  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Obermoschel.
Roda  S.-Altenburg  Altenburg  Jena  Lerngl  Steuer=  und  Rentamt  in
Roda.
Rodach  S.-Cob.-Gotha  Meiningen  Jena  Herggl  Staatskasse-Verwaltung  in
Coburg.
Rodenberg  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rodenberg.
Roding  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Walderbach.
Nöbel  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Rödding  Preußen  Flensburg  Kiel  gul  Haupt-Zoll-Amt  in  Hadersleben.
        <pb n="669" />
                                             ——  649  ——

 

 


Für  den  Bezirk



In  dem  Staate

Gehört  zum

 

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

 

 

 

 

des  Amtsgerichts  1  Landgericht  Oberlandesgericht

Römhild  S.-Meiningen  Meiningen  Jena  Herzgl.  Amts-Einnahme  in  Römhild.


Rössel  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rössel.

Rogasen  Preußen  Posen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rogasen.

Rohrbach  Elsaß-Lothr.  Saargemünd  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Rohrbach.


Nonneburg  S.-Altenburg  Altenburg  Jena  Herzgl.  Steuer-  und  Rentamt  in
Ronneburg.

Rosenberg  i.  O.Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Nosenberg

Schl.  O.-Schl.

Rosenberg  i.  Pr.  Preußen  Elbing  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rosenberg
i.  Pr.

Rosenheim  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Rosenheim.

Rosenthal  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Frankenberg.

Roßla.  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kelbra.

Roßlau  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Zerbst.

Roßwein  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Rostock  Mecklenb.-Schw.  Rostock  Nostock  Amtsgericht.

Notenburg  a.  F.  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rotenburg  a.  F.

Rotenburg  i.  H.  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rotenburg  i.  H.

Roth  Bayern  Nürnberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Spalt.

Rothenburg  a.  N.  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rothenburg
  a.  N.

Rothenburg  i.  B.  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Rothenburg  i.  B.

Rottenburg  i.  B.  Bayern  Landshut  München  Kgl.  Rentamt  Mallersdorf.

Rottenburg  i.  W.  Wirttemberg  Tübingen  Stuttgart  Amtsgericht.

Rotthalmünster  Bayern  Passau  München  Kgl.  Rentamt  Griesbach.

Rottweil  Württemberg  Nottweil  Stuttgart  Amtsgericht.

Rudestedt,  Gr.  Sachsen-Weimar  Weimar  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Vieselbach.


Rudolstadt  Schwarzb.-Rud.  Rudolstadt  Jena  Amtsgericht.

Rüdesheim  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rüdesheim.

Rügenwalde  Preußen  Stolp  Stettin  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Rügen
walde.

Rüthen  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Haupt--Steuer-Amt  in  Lippstadt.


Rufach  Elsaß-Lothringen  Colmar  Colmar  Emzain#emente-Einnehmeret
Rufach.

Ruhland  Preußen  Görlitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ruhland.

Ruhrort  Preußen  Duisburg  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ruhrort.

Rummelsburg  Preußen  Stolp  Stettin  Kol.  Steuer-Amt  in  Rummelsburg.

Runkel  Preußen  Limburg  a.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Runkel.

Ruß  Preußen  Tilsit  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ruß.

Rybnik  Preußen  Ratibor  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rybnik.

Saalfeld  i.  Pr.  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Saalfeld  i.  Pr.

 

95*
        <pb n="670" />
                                                       —  650  —

 

 

Für  den  Bezirk

Gehört  zum

 

 

 

 

 

 

 

  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Saalfeld  i.  S.  M]  S.-Meiningen  Rudolstadt  Jena  Herzgl.  Orts-Einnahme  in  Saalfeld
  i.  S.-M.
Saaralben  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Saaralben.

Saarbrücken  Preußen  Saarbrücken  Cöln  gull  Haupt-Steuer  Amt  in  Saarbrücken.

Saarburg  i.  L.  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Saarburg
  i.  L.
Saarburg  i.  Rheinl.]  Preußen  Trier  Cöln  Kal.  Steuer  Amt  in  Saarburg
i.  Rheinl.
Saargemünd  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Saar-«
  gemünd.
Saarlouis  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Saarlouis.
Saar-Union  Elsaß-Lothringen  Saargemünd  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Saar-Union.

Säckingen  Baden  Waldshut  Karlsruhe  Großh.  Haupt-Steuer-Amt  Säckingen.

Sagan  Preußen  Glogau  Breslau  Kol.  Steuer-Amt  in  Sagan.
Salder  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Salmünster  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Steinau.
Salzkotten  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Salz-Steuer-Amt  in  Salzkotten.

Salzuflen  Lippe  Detmold  Celle  Gerichtsschreiberei  in  Salzuflen.
Salzungen  S.-Meiningen  Meiningen  Jena-  Herzgl.  Amts-Einnahme  in  Salzungen.

Salzwedel  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Salzwedel.

Samter  Preußen  Posen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Samter.
Sandau  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Sandau.
Sandersleben  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Bernburg.
Sangerhausen  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sangerhausen.
Saulgau  Württemberg  Ravensburg  Stuttgart  Amtsgericht.
Sayda  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Schalkan  S.-Meiningen  Meiningen  Jena  Herzgl.  Ortseinnahme  in  Schalkau.
Schandau  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Scheibenberg  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Scheinfeld  Bayern  Fürth  Nürnberg  Kgl.  Nentamt  Markt-Bibart.
Scheneseld  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Itzehoe.
Schenklengsfeld  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hersfeld.
Scheßlitz  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Scheßlitz.
Schildberg  Preußen  Ostrowo  Posen  gal.  Steuer-Rezeptur  in  Schild-«»
  berg.
Schillingsfürst  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Rothenburg.
        <pb n="671" />
                                                     —  651  —

 

 

Für  den  Bezirk
des  Amtsgerichts

In  dem  Staate

Gehört  zum

 

betr.  Kasse  resp.  Behörde

 

 

 

 

Landgericht  Oberlandesgericht
Schiltigheim  Elsaß-Lothr.  Straßburg  Colmar  Enregistrements    Schiltigheim.

Schippenbeil  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schippenbeil.
Schirgiswalde  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Schirmeck  Elsaß-Lothr.  Zabern  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Schirmeck.
Schivelbein  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in
Schivelbein.
Schkeuditz  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schkeuditz.
Schlawe  Preußen  Stolp  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schlawe.
Schleiz  Reuß  j.  L.  Gera  Dena  Amtsgericht.
Schleswig  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schleswig.
Schlettstadt  Elsaß-Lothr.  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Schlettstadt.
Schleusingen  Preußen  Meiningen  Jena  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Schleu—
singen.
Schlieben  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schlieben.
Schlitz  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Schlitz;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Schlochau  Preußen  Konitz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schlochau.
Schloppe  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schloppe.
Schlotheim  Schwarzb.-Rud.  Rudolstadt  Jena  Amtsgericht.
Schlüchtern  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Steinau.
Schmalkalden  Preußen  Meiningen  Jena-  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schmalkalden.
Schmiedeberg  in  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Schmiede-Schl.
  berg  i.  Schl.
Schmiedeberg  Reg.-Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schmiedeberg
Bez.  Merseburg  Reg.-Bez.  Merseburg.
Schmiegel.  Preußen  Lissa  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schmiegel.
Schmölln  S.-Altenburg  Altenburg  Jena  Herzgl.  Steuer=  und  Rentamt  in
Schmölln.
Schneeberg  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Schneidemühl  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schneidemühl.
Schnierlach  Elsaß-Lothr.  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Schnierlach.
Schöllkrippen  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Land-Rentamt  Aschaffenburg.
Schömberg  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Liebau.
Schönau  i.  B.  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Schopfheim.

Schönau  i.  Schl.  Preußen  Hirschberg  Breslau  Kgl.  Steuer-Antin  Schönau  i.  Schl.
i  Gr.  in  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts,
Sachsen
        <pb n="672" />
                                                     —  652  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
des  A  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
es  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Schorber  i.  Mec.  Mecklenb.-Str.  Neustrelitz  Nostock  Amtsgericht.
lenb.-Str.
Schers  i.  Schl.=  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  II.  in  Laboe.
holst.
Schönebeck  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schönebeck.
Schöneck  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schöneck.
Schöningen  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Schönlanke  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schönlanke.
Schöppenstedt  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Schongau  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Schongau.
Schopfheim  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Groh  Ober-Einnehmerei  Schopfheim.

Schorndorf  Württemberg  Ellwangen  Stuttgart  Amtsgericht.
Schotten  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Schotten;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
«  Landgericht.
Schrimm  Preußen  Posen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schrimm.
Schrobenhausen  Bayern  Neuburg  a.  D.  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Schrobenhausen.
Schroda  Preußen  Posen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schroda.
Schubin  Preußen  Bromberg  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schubin.
Schwaan  Mecklenb.-Schw.  Nostock  Rostock  Amtsgericht.
Schwabach  Bayern  Nürnberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Schwabach.
Schwabmünchen  Bayern  Augsburg  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Schwabmünchen.
Schwandorf  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Burglengenfeld.
Schwartau  Oldenburg  Lübeck  Hamburg  Großh.  Regierung  in  Eutin.
Schwarzenbeck  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lauenburg  a.  E.
Schwarzenberg  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Schwarzenfels  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Steinau.
Schwedt  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schwedt.
Schweidnitz  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in
"  Schweidnitz.
Schweinfurt  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Schweinfurt.
Schweinitz  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Jessen.
Schwelm  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schwelm.
Schwerini.  M.-Sch.  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Schwerin  a.  W.  Preußen  Meseritz  Posen  Kal  Steuer-Amt  in  Schwerin  a.  W.
        <pb n="673" />
                                                       —  653 —

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
Für  den  enr  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Schwerte  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hörde.
Schwetz  Preußen  Graudenz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schwetz.
Schwetzingen  Baden  Mannheim  Karlsruhe  Großherzogl  Ober-Einnehmerei
«  Schwetzingen.
Schwiebus  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schwiebus.
Sebnitz  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Seeburg  Preußen  Bartenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Seeburg.
Seehausen  i.  Altm.  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Seehausen  i.  A.
Seelow  Preußen  Frankfurt  a.  O.]Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Seelow.
Seesen  Braunschweig  Holzminden  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Bolund
  Steuer-Direktion  in  Braun-.
  schweig.
Segeberg  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl  Steuer-Amt  in  Segeberg.
Seidenberg  Preußen  Görlitz  Breslau  ##l.  Neben-Zoll-Amt  II.  in  Seiden-«
  :  berg.
Selb  Bayern  Hof  Bamberg  Kal.  Kentamt  Selb.
Seligenstadt  Hessen  Darmstadt  Daarmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-«
  Einnehmerei  Seligenstadt;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Selters  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Selters.
Senftenberg  Preußen  Kottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Senftenberg.
Sennheim  Elsaß-Lothringen  Mülhausen  Colmar  meifrement  -Einnehmerei  Sennheim

Sensburg  Preußen  Lyck  Königsberg  Koal.  Steuer-Amt  in  Sensburg.
Seßlach  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Staffelstein.
Siegburg  Preußen  Bonn  Cöln  Kol.  Steuer-Amt  in  Siegburg.
Siegen  Preußen  Arnsberg  Hamm  Kol.  Steuer-Amt  in  Siegen.
Sierck  Elsaß-Lothr.  Metz  Colmar  Eragstenents,  Einnehmerei
Sierck
Sierenz  Elsaß-Lothr.  Mülhausen  Colmar  GEregistrements  Einnehmerei
Sierenz
Sigmaringen  Preußen  Hechingen  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Landeskasse  in  Sigmaringen.
Simbach  Bayern  Passau  München  Koal.  Rentamt  Sinbach.
Simmern  Preußen  Coblenz  Cöln  »  KngteuerAmthumnern
Sinsheim  Baden  Mannheim  Karlsruhe  Grohh.  Ober-Einnehmerei  Sinsheim.

Sinzig  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sinzig.
Skaisgirren  Preußen  Tilsit  Königsberg  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Tilsit.
Sobernheim  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sobernheim.
Sögel  Preußen  Osnabrück  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Meppen.
Sömmerda  Preußen  Erfurt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Weißensee.
        <pb n="674" />
                                                  —  654  —

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Seest  Preußen  Dortmund  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Seest.
Sohrau  Preußen  Ratibor  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sohrau.
Soldau  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Soldau.
Soldin  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Soldin.
Solingen  Preußen  Elberfeld  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Solingen.
Soltau  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Soltau.
Sommerfeld  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sommerfeld.
Sonderburg  Preußen  Flensburg  Kiel  Kol  Heben  *  -Zoll-Amt  l.  in  Sonderburg.

Sondershausen  Schwarzb.-S.  Erfurt  Naumburg  Amtsgericht.
Sonneberg  S.-Meiningen  Meiningen  Jena  Herzal  Orts-Einnahme  in  Sonneberg.

Sonnefeld  S.-Cob.-Gotha  Meiningen  Jena  Herzg  „Staat-kasse-Verwaltung
in  Coburg.
Sonnenburg  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sonnenburg.
Sonthofen  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Immenstadt
Sontra  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Rotenburg.
Sorau  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sorau.
Spaichingen  Württemberg  Rottweil  Stuttgart  Amtsgericht.
Spandau  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Spandau.
Spangenberg  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Melsungen.
Speyer  Bayern  Frankenthal  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Speyer.
Spremberg  Preußen  Cottbus  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Spremberg.
Springe  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Springe.
Sprottau  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sprottau.
Stade  Preußen  Stade  Celle  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Stade.
Stadtamhof  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Stadt-Rentamt  Regensburg.
Stadthagen  Sch.-Lippe  Bückeburg  Oldenburg  Gerichtsschreiberei  in  Stadthagen.
Stadtilm  lm-  Rudolstadt  Jena  Amtsgericht.
Rudolfstadt
Stadtoldendorf  Braunschweig  Holzminden  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Stadtprozelten  Bayern  Aschaffenburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Klingenberg.
Stadtsteinach  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Stadtsteinach.
Staffelstein  Bayern  Bamberg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Staffelstein.
Stallupönen  Preußen  Insterburg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Stallupönen.
Stargard  in  Meck-  Mecklenburg-Str.  Neustrelitz  Rostock  Amtsgericht.
lenburg-Strelitz
Stargard  i.  Pom.]  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Stargard
  i.  Pom.
Stargardt,  Pr.=  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Pr.=Stargardt.

Starnberg  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Starnberg.
Staßfurt  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Staßfurt.
        <pb n="675" />
                                                    —  655  —

 

 

 

 

Gehört  zum
Für  den  Bezirk  -
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Staufen  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Breisach.
Stavenhagen  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Steele  Preußen  Essen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Essen.
Steinach  S.-Meiningen  Meiningen  Jena  Herzgl.  Unter-Einnahmei.  Steinach.
Steinau  a.  K.  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Steinau  a.  K.
Steinau  a.  O.  Preußen  Glogau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Steinau  a.  O.
Sreinbach  Hallen-Preußen  Meiningen  Jena  Kgl.  Steuer-Amt  in  Schmalkalden.
berg
Steinheim  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Pyrmont.
Steinhorst  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Oldesloe.
Stendal  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Haupt-Steuer-Amtin  Stendal.
Stepenitz  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gollnow.
Sternberg  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Stettin  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Stettin.
Stockach  Baden  Konstanz  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Ludwigshafen.

Stolberg  a.  H.  Preußen  Nordhausen.  Naumburg  ##.  üus  -Rezeptur  in  Stolberg
  a.  H.
Stolberg  b.  Aachen  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  äuewät  in  Stolberg  bei
Aachen.
Stollberg  i.  Sachs,  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Stolp  Preußen  Stolp  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Stolp.
Stolpen  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Stolzenau  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Stolzenau.
Storkow  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Fürstenwalde.
Stralsund  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Stralsund.
Strasburg  a.  D.  Preußen  Thorn  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Strasburg  a.  D.
Straßburg  i.  E.  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  in  Civilsachen:  Enregistrements-Einnehmerei
  Straßburg  II.;
in  Strafsachen:  Enregistrements-Einnehmerei
  Straßburg  III.
Straßburg  i.  d.  U.  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Stener  Amt  in  Straßburg
i.  d.  U.
Straubing  Bayern  Straubing  München  Kgl.  Rentamt  Straubing.
Straußberg  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Straußberg.
Strehla  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Strehlen  Preußen  Brieg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Strehlen.
Strelitz  Mecklenburg-Str.  Neustrelitz  Rostock  Amtsgericht.  «
Strehlitz,  Groß=  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Groß-Strehlitz.
Strelno  Preußen  Bromberg  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Mogilno.
Striegau  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Striegau.
Stromberg  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Haupt-Steueramtin  Creuznach.
Stuhm  Preußen  Elbing  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Stuhm.
Stuttgart  Württemberg  Stuttgart  Stuttgart  Amtsgericht.
(Stadt-bezw.  Land)
Sülze-Marlow  Mecklenb.-Schw.  Nostock  Nostock  Amtsgericht.

 

 

 

 

 

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        <pb n="676" />
                                               —  656  —

 

 

 

 

 

 

 

Gehört  zum
Für  den  Bezirk

  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde

des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht

Suhl  Preußen  Meiningen  Jena  Kgl.  Steuer-Amt  in  Suhl.

Sulingen  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Sulingen.

Sulz  i.  E.  Elsaß-Lothr.  Colmar  Colmar  Erregisrements  Einnehmerei  in
Sulz  i.  E.

Sulz  i.  W.  Württemberg  Rottweil  Stuttgart  Amtsgericht.

Sulz  u.  W.  Elsaß-Lothr.  Straßburg  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Sucz
u.  W.

Sulzbach  i.  S.  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Sulzbach  i  B.

Sulzbach  i.  Rheinl]  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Kal.  Haupt=  Steuer  Amt  in  Saarbrücken.


Swinemünde  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Haupt-Zollamtin  Swinemünde.

Syke  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Syhke.

Tangermünde  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tangermünde.

Tapian  Preußen  Königsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tapiau.

Tarnowitz  Preußen  Beuthen  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tarnowitz.

Tauberbischofsheim  Baden  Mosbach  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Tauberbischofsheim.


Taucha  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Tecklenburg  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lengerich.

Tegernsee  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Miesbach.

Tempelburg  Preußen  Cöslin  Stettin  F  Steuer-Rezeptur  in  Tempelburg.


Templin  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Templin.

Tenneberg  S.-Coburg-Gothaf  Gotha  Jena-  Herzgl.  Rent=  und  Steuer-Amt
Tenneberg.

Tennstedt  Preußen  Erfurt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tennstedt.

Tessin  Mecklenb.-Schw.  Nostock  Rostock  Amtsgericht.

Teterow  Mecklenb.-Schw.I  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.

Tettnang  Württemberg  Ravensburg  Stuttgart  Amtsgericht.

Teuchern  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Weißenfels.

Thal  S.-Coburg-Gothaf  Gotha  Jena  Herzgl.  Rent=  und  Steuer-Amt
Tenneberg.

Thann  Elsaß-Lothr.  Mülhausen  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Thann.

Tharandt  Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Thedinghausen  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzogl.
Zoll=  und  Steuer-Direktion  in
Braunschweig.

Themar  S.-Meiningen  Meiningen  Tena  Herzgl.  Unter-Einnahme  in  Themar.

Thiersheim  Bayern  Hof  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Wunsiedel.

Tholey  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  St.  Wendel

Thorn  Preußen  Thorn  Marienwerderr  Kggl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Thorn.

Thurnau  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Thurnau.

Liegenhof  Preußen  Elbing  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tiegenhof.
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                                                         —  657  —

 

 

 

 

 

 

Gehört  zum
den  Bezirk
Für  den    In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Tilsit  Preußen  Lilsit  Königsberg  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Tilsit.
Tinnum  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  auf  Sylt.
Tirschenreuth  Bayern  Weiden  Nürnberg  Hogl.  Rentamt  Tirschenreuth.
Tittmoning  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Laufen.
Tölz  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Tölz.
Tönning  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Tönning.
Toftlund  Preußen  Flensburg  Kiel  Kl  Haupt-Zoll#umt  in  Hadersleben.

Tondern  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amtin  Tondern.
Tonna  S.  Coburg-Gotha  Gotha  Jena  becel.  Rent=  und  Steuer-Amt
Gotha.
Torgau  Preußen  Torgau  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Torgau.
Tost  Preußen  Gleiwitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tost
Tostedt  Preußen  Stade  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tostedt.
Trachenberg  Preußen  Oels  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Trachenberg.
Trarbach  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zell.
Traunstein  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Traunstein.
Trebnitz  Preußen  Oeiels  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Trebnitz.
Treffurt  Preußen  Erfurt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Treffurt.
Tremessen  Preußen  Gnesen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tremessen.
Treptow  a.  d.  H.  Preußen  Stargard  Stettin  Kgl.  Zteuer·  Rezeptur  in  Treptow
a.  R.
Treptow  a.  d.  T.  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Treptow  a.  T.
Treuen  Sachsen  Plauen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Treuenbrietzen  Preußen  Potsdam  Berlin  #ul.  Sieuer-Rezeptur  in  Treuenbrietzen.

Treysa  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ziegenhain.
Triberg  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Großh  Ober-Einnehmerei  Hornberg.
Triebel  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Triebel.
Trier  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Trier.
Trittau  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Trittau.
Trostberg  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Trostberg.
Truchtersheim  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei
Truchtersheim.
Tuchel  Preußen  Konitz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Tuchel.
Tübingen  Württemberg  Tübingen  Stuttgart  Amtsgericht.
Türkheim  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Türkheim.
Tuttlingen  Württemberg  Rottweil  Stuttgart  Amtsgericht.
Uchte  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Uchte.
Ueberlingen  Baden  Konstanz  Karlsruhe  Großbe  Ober-Einnehmerei  Ueberlingen.

Ueckermünde  Preußen  Stettin  Stettin  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Uecker-.
  münde.
Uelzen  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Uelzen.
Uerdingen  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl.  Haupt--Steuer-Amt  in  Uerdingen.


 

 

 

 

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                                                            —  658  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gehört  zum
Für  den  Bezirk
  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Uetersen  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Uetersen.
Uffenheim  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Uffenheim.
Ujest  Preußen  Oppeln  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ujest.
Ulm  Württemberg  Ulm  Stuttgart  Amtsgericht
Ulrichstein  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Ulrichstein;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Umstadt,  Gr.=  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Groß-Umstadt;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Unna  Preußen  Dortmund  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Unna--Königshorn.

Unruhstadt  Preußen  Meseritz  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Unruhstadt.
Urach  Württemberg  Tübingen  Stuttgart  Amtsgericht.
Usingen  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Usingen.
Uslar  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Uslar.
Vacha  S.-Weimar  Eisenach  Jena  Großh.  Rechnungs-Amt  in  Vacha.
Vaihingen  Württemberg  Heilbronn  Stuttgart  Amtsgericht.
Vandsburg  Preußen  Konitz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zempelburg.
Varel  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Varel.
Vechelde  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Vechta  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Vechta.
Veckerhagen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Hofgeismat.
Verden  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Verden.
Vic  Elsaß-Lothr.  Metz  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Vie.
Viechtach  Bayern  Deggendorf  München  Kgl.  Rentamt  Viechtach.
Viersen  Preußen  Düsseldorf  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Viersen.
Vieselbach  S.-Weimar  Weimar  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Vieselbach
Vilbel  Hessen  Gießen  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Vilbel;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bet  dem
Landgericht.
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                                                        —  659  —

 

 

 

 

.  Gehört  zum
Fur  den  Bezirk  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Villingen  Baden  Konstanz  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei  Villingen
Vilsbiburg  Bayern  Landshut  München  Kgl.  Rentamt  Vilsbiburg.
Vilseck  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Amberg.
Vilshofen  Bayern  Passau  München  Kgl.  Rentamt  Vilshofen.
Vith,  St.  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  St.  Vith.
Vlotho  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Vlotho.
Vöhl  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Vöhl.
Völklingen  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Fuel-  Haupt-Steueramt  in  Saarbrücken.

Vohenstrauß  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Vohenstrauß.
Volkach  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Volkach.
Volkmarsen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wolfhagen.
Vorsfelde  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Vreden  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Vreden.
Wadern  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Wadern.
Wächtersbach  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wächtersbach.
Woiblingen  Württemberg  Stuttgart  Stuttgart  Amtsgericht.
Wald  Preußen  Hechingen  Frankfurt  a.  M.Kgl.  Steuerhebestelle  in  Wald.
Waldbröl  Preußen  Bonn  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gummersbach.
ebu  in  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Sachsen
Waldenburg  in  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kal.  Steuer-Amt  in  Waldenburg
Schlesien  in  Schlesien.  ·
Waldfischbach  Bayern  Zweibrücken  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Pirmasens.
Waldheim  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Waldkirch  Baden  Freiburg  Karlsruhe  Großd.  Ober-Einnehmerei  Waldkirch.

Waldkirchen  Bayern  Passau  München  Kgl.  Rentamt  Wolsstein.
Wald-Michelbach  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Wald-Michelbach;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Waldmohr  Bayern  Zweibrücken  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Homburg.
Waldmünchen  Bayern  Amberg  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Waldmünchen.
Waldsassen  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Waldsassen.
Waldsee  Württemberg  Ravensberg  Stuttgart  Amtsgericht.
Waldshut  Baden  Waldshut  Karlsruhe  Gat  Ober-Einnehmerei
Thiengen.
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                                                   —  660  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

»  .  Gehört  zum
den  Bezirk
Für  den  Bzirkr  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Walkenried  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.

Walldürn  Baden  Mosbach  Karlsruhe  2  Ober-Einnehmerei  Wertheim.

Wallmerod  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kal.  Steuer-Amt  in  Wallmerod.
Walsrode  Preußen  Verden  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Walsrode.
Wandsbeck  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Wandsbeck.
Wangen  Württemberg  Ravensberg  Stuttgart  Amtsgericht.
Wangenheim  S.-Cob.-Gotha  Gotha  Jena  Herhal  Rent=  u.  Steuer-Amt  Tenneberg.

Wannfried  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Eschwege.
Wansen  Preußen  Brieg  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wansen.
Wanzleben  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wanzleben.
Warburg  Preußen  Paderborn  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Warburg.
Waren  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Nostock  Amtsgericht.
Warendorf  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Warendorf.
Warin  Mecklenb.-Schw.  Güstrow  Rostock  Amtsgericht.
Warstein  Preußen  Arnsberg  Hamm  sa  Haupt--Steuer-Amt  in  Lippstadt.

Wartenberg,  Poln.-Preußen  Oels  Breslau  Kol  Steuer-Amt  in  Poln.-Wartenberg.

Wartenburg  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wartenburg.
Wasselnheim  Elsaß-Lothr.  Zabern  Colmar  Enregistrements  =  Einnehmerei
Wasselnheim.
Wasserburg  Bayern  Traunstein  München  Kgl.  Rentamt  Wasserburg.
Wassertrüdingen  Bayern  Ansbach  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Wassertrüdingen.
Wasungen  S.-Meiningen  Meiningen  Jena  Herzgl.  Amts-Einnahme  in  Wasungen.

Wattenscheid  Preußen  Essen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gelsenkirchen.
Waxweiler  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Neuerburg.
Weener  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  J.  in  Weener.
Weferlingen  Preußen  Stendal  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Weferlingen.
Wegberg  Preußen  Aachen  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Weghberg.
Wegscheid  Bayern  Passau  München  Kgl.  Rentamt  Obernzell.
Wehen  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.  gun.  Steuer-Amt  in  Langenschwalbach.

Wehlau  Preußen  Königsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wehlau.
Weida  S.-Weimar  Gera  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Weida.
Weiden  Bayern  Weiden  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Weiden.
Weidenberg  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Bayreuth.
Weilburg  Preußen  Limburg  a.  d.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Weilburg.
Weiler  i.  B.  Bayern  Kempten  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Lindau.
Weiler  i.  E.  Elsaß-Lothr.  Colmar  Colmar  Enregistrements-Einnehmerei  Weiler
  i.  E.
Weilheim  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Weilheim.
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                                                  —  661  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gehört  zum
Für  den  Bezirk
In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Weimar  S.-Weimar  Weimar  Jena  Großh.  Rechnungsamt  in  Weimar.
Weinheim  Baden  Mannheim  Karlsruhe  —  Ober-Einnehmerei  Mannheim.

Weinsberg  Württemberg  Heilbronn  Stuttgart  Amtsgericht.
Weismain  Bayern  Bayreuth  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Weismain.
Weißenburg  i.  B.Bayern  Eichstädt  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Weißenburg  i.  B.
Weißenburg  i.  E.  Elsaß-Lothr.  Straßburg  Colmar  Enregistrements  =  Einnehmerei
Weißenburg  i.  E.
Weißenfels  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Weißenfels.
Weißenhorn  Bayern  Memmingen  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Weißenhorn.
Weißensee  Preußen  Erfurt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Weißensee.
Welzheim  Württemberg  Ellwangen  Stuttgart  Amtsgericht.
Wendel,  St.  Preußen  Saarbrücken  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  St.  Wendel.
Wennigsen  Preußen  Hannover  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wennigsen.
Werdau  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Werden  Preußen  Essen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Werden.
Werdenfels  siehe
Garmisch
Werder  Preußen  Potsdam  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Werder.
Werl  Preußen  Dortmund  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Werl.
Wermelskirchen  Preußen  Elberfeld  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Lennep.
Werne  Preußen  Münster  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Drensteinfurt.
Werneck  Bayern  Schweinfurt  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Werneck.
Wernigerode  Preußen  Halberstadt  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wernigerode.
Wertheim  Baden  Mosbach  Karlsruhe  —  Ober-Einnehmerei  Wertheim.

Wertingen  Bayern  Augsburg  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Wertingen.
Wesel  Preußen  Duisburg  Hamm  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Wesel.
Wesselburen  Preußen  Kiel  Kiel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Heide.
Westerstede  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Westerstede.
Wetter  (a.  Burg=  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Haupt-Steuer-Amt  in  Marwald)
  burg.
Wettin  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl  Steuer-Amt  in  Wettin.
Wetzlar  Preußen  Limburg  a.  d.  L.  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wetzlar.
Weyhers  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gersfeld.
Wiedenbrück  Preußen  Bielefeld  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gütersloh.
Wiehe  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wiehe.
Wiehl  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gummersbach.
Wiesbaden  Preußen  Wiesbaden  Frankfurt  a.  M.]  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wiesbaden.
Wiesentheid  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Gerolzhofen.
Wiesloch  Baden  Mannheim  Karlsruhe  Großh.  Ober-Einnehmerei
Schwetzingen.
Wildenfels  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Wildeshausen  Oldenburg  Oldenburg  Oldenburg  Großh.  Amt  Wildeshausen.
Wilhelmshaven  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Neben-Zoll=  Amt  I.  in  Wilhelmshaven.
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                                                        —  662  —

 

 

 

 

 

 

Gehört  zum
Für  den
    Bezirk  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Willenberg  Preußen  Allenstein  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ortelsburg.
Wilsdruff  Sachsen  Dresden  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Wilster  Preußen  Altona  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Wilster.
Wimpfen  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Wimpfen;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
Windecken  Preußen  Hanau  Cassel  Kgl.  Haupt--Steuer-Amt  in  Hanau.
Windsheim  Bayern  Fürth  Nürnberg  Kgl.  Rentamt  Windsheim.
Winnweiler  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Winnweiler.
Winsen  a.  L.  Preußen  Lüneburg  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Winsen  a.  L.
Winzig  Preußen  Breslau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Herrnstadt.
Wipperfürth  Preußen  Cöln  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wipperfürth.
Wippra  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Wippra.
Wirsitz  Preußen  Schneidemühl  Posen  Kal.  Steuer-Amt  in  Wirsitz.
Wismar  Mecklenb.-Schw.  Schwerin  Rostock  Amtsgericht.
Wissen  Preußen  Neuwied  Frankfurt  a.  M.  Kgl.  Steuer-Amt  in  Betzdorf.
Witten  Preußen  Hagen  Hamm  Kgl.  Steuer-Amt  in  Witten.
Wittenberg  Preußen  Torgau  Naumburg  g#l.  Haupt-Steuer-Amt  in  Wittenberg.

Wittenberge  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wittenberge.
Wittenburg  Mecklenb.  Schw.  Schwerin  Nostock  Amtsgericht.
Wittlage  Preußen  Osnabrück  Celle  gul.  Haupt  Steuer-amt  in  Osnabrück.

Wittlich  Preußen  Trier  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wittlich.
Wittmund  Preußen  Aurich  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wittmund.
Wittstock  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wittstock.
Witzenhausen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Witzenhausen.
Wöllstein  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Sprendlingen  zu
Wöllstein;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
  Landgericht.
Wörrstadt  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Wörrstadt;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.
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                                                        —  663  —

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
·  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht

Wörth  i.  B.  Bayern  Regensburg  Nürnberg  Kgl.  Land-Rentamt  Regensburg.

Wörth  i.  E.  Elsaß-Lothr.  Straßburg  Colmar  “  1  Einnehmerei

Wörth  i.  E.

Wohlau  Preußen  Breslau  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wohlau.

Woldegk  Mecklenb.-Str.  Neustrelitz  Rostock  Amtsgericht.

Woldenberg  Preußen  Landsberg  a.  W.Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Woldenberg.

Wolfach  Baden  Offenburg  Karlsruhe  Großb.  Ober-Einnehmerei  Hornberg.



Wolfenbüttel  Braunschweig  Braunschweig  Braunschweig  in  Strafsachen:  das  Amtsgericht;
in  anderen  Sachen:  Herzgl.  Zollund
  Steuer-Direktion  in  Braunschweig.


Wolfhagen  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wolfhagen.

Wolfratshausen  Bayern  München  II  München  Kgl.  Rentamt  Wolfratshausen.

Wolsstein  Bayern  Kaiserslautern  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Lauterecken.

Wolgast  Preußen  Greifswald  Stettin  Kgl.  Haupt-Zoll-Amt  in  Wolgast.

Wolkenstein  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Wollin  Preußen  Stettin  Stettin  Kal.  Steuer-Amt  in  Wollin.

Wollstein  Preußen  Meseritz  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wollstein.

Wolmirstedt  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wolmirstedt.

Wongrowitz  Preußen  Gnesen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wongrowitz.

Worbis  Preußen  Nordhausen  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Worbis.

Wormditt  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wormditt.

Worms  Hessen  Mainz  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Worms;

in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
Landgericht.

Wreschen  Preußen  Gnesen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wreschen.

Wriezen  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wriezen.

Wronke  Preußen  Posen  Posen  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wronke.

Wünschelburg  Preußen  Glatz  Breslau  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  J.  in  Scheibau.

Würzburg  1  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Stadt-Rentamt  Würzburg.

Würzburg  II  Bayern  Würzburg  Bamberg  Kgl.  Land-Rentamt  Würzburg
r.  M.

Wüstegiersdorf,  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  I.  in  Ober-Nieder-

  Wüstegiersdorf.

Wunsiedel  Bayern  Hof  Bamberg  Kgl.  Rentamt  Wunsiedel.

Wurzen  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.

Wusterhausen  a.  D.  Preußen  Neuruppin  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wusterhausen
a.  D.

Wyck  a.  F.  Preußen  Flensburg  Kiel  Kgl.  Neben-Zoll-Amt  l.  in  Wyck  a.  F.

Tanten  Preußen  Cleve  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Kanten.

 

 

 

 

97
        <pb n="684" />
                                                       —  664  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Für  den  Bezirk  Gehört  zum
·  In  dem  Staate  betr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Zabern  Elsaß-Lothringen  Zabern  Colmar  Eraistremenks-Einnehmerei
Zabern  II.
Zabrze  Preußen  Gleiwitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Gleiwitz.
Zanow  Preußen  Cöslin  Stettin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Cöslin.
Zehden  Preußen  Landsberg  a.  W.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zehden.
Zehdenick  Preußen  Prenzlau  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zehdenick.
Zeitz  Preußen  Naumburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zeitz.
Zell  Preußen  Coblenz  Cöln  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zell.
Zella  S.-Coburg-Gothaf  Gotha  Jena-  Herzgl.  Rent=  und  Steuer-Amt
Ohrdruf.
Zellerfeld  Preußen  Göttingen  Celle  Kgl.  Steuer-Amt  in  Clausthal.
Zempelburg  Preußen  Konitz  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zempelburg.
Zerbst  Anhalt  Dessau  Naumburg  Herzgl.  Gerichtskasse  in  Zerbst.
Zeulenroda  Reuß  ä.  L.  Greiz  Jena  Amtsgericht.
Zeven  Preußen  Stade  Celle  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Zeven.
Ziegenhain  Preußen  Marburg  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ziegenhain.
Ziegenhals  Preußen  Neisse  Breslau  Kgl.  Neben-Zollamt  J.  in  Ziegenhals,
  Stadt.
Ziegenrück  Preußen  Rudolstadt  Jena  Kgl.  Steuer-Rezeptur  in  Ziegenrück.
Zielenzig  Preußen  Frankfurt  a.  O.  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zielenzig.
Zierenberg  Preußen  Cassel  Cassel  Kgl.  Steuer-Amt  in  Wolbfhagen.
Ziesar  Preußen  Magdeburg  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Ziesar.
Zinten  Preußen  Braunsberg  Königsberg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zinten.
Zittau  Sachsen  Bautzen  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Zobten  Preußen  Schweidnitz  Breslau  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zobten.
Zöblitz  .„Sachsen  Freiberg  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Zörbig  Preußen  Halle  Naumburg  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zörbig.
Zoppot  Preußen  Danzig  Marienwerder  Kgl.  Steuer-Amt  in  Langfuhr.
Zossen  Preußen  Berlin  II  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Zossen.
Zschopan  Sachsen  Chemnitz  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts
Züllichau  Preußen  Guben  Berlin  Kgl.  Steuer-Amt  in  Züllichau.
Zusmarshausen  Bayern  Augsburg  Augsburg  Kgl.  Rentamt  Zusmarshausen.
Zweibrücken  Bayern  Zweibrücken  Zweibrücken  Kgl.  Rentamt  Zweibrücken.
Zwenkau  Sachsen  Leipzig  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Zwickau  Sachsen  Zwickau  Dresden  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts.
Zwingenberg  Hessen  Darmstadt  Darmstadt  in  Civilsachen:  Großh.  Distrikts-Einnehmerei
  Zwingenberg;
in  Strafsachen:  wenn  das  Amtsgericht
  in  erster  Instanz  erkannt
hat,  das  Amtsgericht,  sonst  die
Staatsanwaltschaft  bei  dem
«  Landgericht.
        <pb n="685" />
                                                  —  665  —

                                 6.  Eisenbahn-Wesen.

                                    Reichs-Eisenbahn-Amt.

Die  Bekanntmachung  vom  29.  v.  M.  1)  wird  dahin  berichtigt,  daß  die  Eröffnung  des  Güterverkehrs  auf
der  Ruhlaer  Eisenbahn  erst  am  15.  d.  M.  stattgefunden  hat.
Berlin,  den  18.  September  1880.

 

Die  nach  der  Bekanntmachung  vom  8.  d.  M.2)  am  18.  d.  M.  —  für  den  Personen=  und  Gepäckverkehr
  —  eröffnete  Bahnstrecke  Remagen  —  Ahrweiler  wird  am  1.  Oktober  d.  J.  auch  für  den  Güterverkehr
eröffnet  werden.  Die  Station  Bodendorf  bleibt  von  dem  Wagenladungs-Verkehr  noch  ausgeschlossen

Berlin,  den  20.  September  1880.
                                       In  Vertretung:  Körte.

 

                                    7.  Kou  sulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  in  Las  Palmas  (Canarische  Inseln)  Fed.  Bethencourt  y  Lopcz  itt  die
erbetene  Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Den  zum  japanischen  Konsul  für  das  Deutsche  Reich  mit  dem  Sitze  in  Berlin  ernan  nten  Herrn  Carl
Wolffson  ist  in  dieser  Eigenschaft  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

1)  Central-Blatt  Seite  573.
2)  Central-Blatt  Seite  578.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="686" />
        <pb n="687" />
        VIII.  Jahrgang.

 

 

 

                                        Central-Blatt

                                          für  das

                                      Herausgegeben

                                             im

 

                                    Deutsche  Reich.

                                 Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  1.  Oktober  1880.

 

 

Nr.  40.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Verzeichniß  der  zur  Abstempelung
  von  Spielkarten  dauernd  befugten  Zoll=  und

Seite  667



 

                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

Steuerstellen;  —  Umwandlung  und  Verlegung  von  Zollstellen;
  —  Titelverleihung  an  einen  Stationskontrolör  669

3.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten
673

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  -  Ausweisung  weisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschluffes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Itzig  Behr  Loewen-34  Jahre,  geboren  zuswiederholte  einfache  Heh=  Königlich  preußischef  5.  August
stein,  alias  Stein,  Nauwelwon,  Gouverne=  lerei,  Bezirksregierung  zu|d.  J.
Pferdehändler,  ment  Kowno,  Rußland,  Königsberg,

2.|Chaim  Loewin-30  Jahre,  aus  Minsksschwerer  Diebstahl,  Königlich  preußischef14.  Septemsohn,
  Barbier,  bei  Kowno,  Rußland,  -  zu  ber  d.  J.

Posen,

3.  Johanna  Böhm,  ge-48  Jahre,  aus  Lodnitz=  mehrfacher  Diebstahl  im  Königlich  preußische/16.  Septemborene
  Petrascheck,  Tabor,  Bezirk  Troppau  wiederholten  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Arbeiterfrau,  Oesterreichisch-Schlesien,  Breslau,

 

 

 

 

 

98
        <pb n="688" />
                                                         —  668  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung  weisungsã
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
4.  Paul  Pawlowski,  geboren  am  25.  Oltober  wiederholter  schwerer  Königlich  preußische  11.  Juni
Arbeiter,  1844  und  ortsangehörig  Diebstahl,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
zu  Warschau,  Oppeln,  3
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
5.[Peter  Paul  Ostroski,23  Jahre,  geboren  zuls  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef10.  Juli
Arbeiter,.  Bokowo,  Russisch-Polen,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Königsberg,
6.  Josef  Riedel,  Weber,36  Jahre,  aus  Johannes-Desgleichen,  Königlich  preußische  1  4.  Septemberg,
  bei  Braunau,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Böhmen,  Breslau,
7.  Gustav  Schiebel,  25  Jahre,  aus  Römer-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  15.  Septem-Kellner,
  stadt,  Bezirk  Sternberg,  ber  d.  J.
Mähren,
8.  Alois  Schäfer,  Han--30  Jahre,  aus  Röwers-Landstreichen  und  Dieb-dieselbe  Behörde,  desgleichen.
delsmann,  dorf,  Oesterreichisch=  stahl,  
Schlesien,  
9..Christiane Louise 51 Jahre, aus Fuhren- gewerbsmäßige » Unzucht, Königlich  preußische  14.  September-Nielsen,
  geborene  toft,  Kreis  Tondern,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  SJ.
(und  genannt)  Preußen,  früher  wohn-  Schleswig,

10.
11.

12.

13.

14.

15.

Christiansen,  Witthaft

  zu  Gjörding,  Amt

we,  Wäscherin,  Ripen,  Jütland,  dänische
Staatsangehörige,
Max  Hausa, 85  Jahre,  aus  Hermann-Schlächtergeselle,
  seisen,  Böhmen,
Friedrich  Fuchser,9  Jahre,  geboren  zu
Schriftsetzer,  Thun,  Schweiz,
Josef  Wanka,  Tage-56  Jahre,  aus  Lischnitz,
löhner,  Bezirk  Smichow,  Böhmen,

Leopold  Doleisch,  geboren  am  15.  Novem-Tagelöhner,
  ber  1850,  aus  Malo-Georg

  Bordner,

Tagelöhner,

Josef  Kaiser,  Tagearbeiter,



 

Zweska,  Bezirk  Klattau,
Böhmen,

16  Jahre,  aus  Friedrichshof,
  Bezirk  Bischofteinitz,
Böhmen,

geboren  1858  und  ortsangehörig

  zu  Ober-Hennersdorf

  bei  Rumburg,

  Böhmen,

 

Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


Landstreichen,  Gebrauch
eines  falschen  Legitimationspapieres
  und
Angabe  eines  falschen
Namens,
Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,


 

Königlich  preußische
Landdrostei  zu  Stade,

Bezirksregierung  zu
Wiesbaden,
Stadtmagistrat  Passau
  in  Bayern,

Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Ebersberg,


Königlich  bayerisches
Bezirksamt  Nabburg,

Königlich  sächsische

Kreishauptmannschaft
  zu  Bautzen,

 

 

Königlich  preußische

10.  September
  d.  J.
17.  September
  d.  J.

21.  August
d.  J.

13.  September
  d.  J.

14.  September
  d.  J.

6.  September
  d.  J.
        <pb n="689" />
                                                —  669  —

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

*  —  —  Ausweisung  weisungs-2

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.6  3.  4.  5.  6.

16.  Josef  Müller  „geboren  1844  und  orts-Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsisches.  Septem-Weber,
  angehörig  zu  Kaisers=  und  versuchter  Diebstahl,  Kreishauptmann-  ber  d.  J.

walde,  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,

17.|Eugen  Bunel,  Jahre,  geboren  und  #Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  14.  Septem-Spielzeugmacher,

  ortsangehörig  zu  Epinal,

präsident  zu  Kolmar,  ber  d.  J.
Departement  der  Vogesen,

  Frankreich,

 

 

 

 

 

 

 

                                  2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

                                             Verzeichniß

der  im  Deutschen  Reich  zur  Abstempelung  von  Spielkarten  dauernd  befugten  Zoll=  und
Steuerstellen

(Nach  dem  Stande  vom  Juni  1880.)

Bemerkung  zur  Spalte  4.
 

I. Zoll=  und  Steuerstellen,  welchen  die  Erhebung  der  Stempelabgabe  von  den  im  Bundesgebiet  gefertigten
  Spielkarten.  sowie  die  Abstempelung  derselben  überttagen  ist  (Ziffer  1  Absatz  1  der  Ausführun  gsvorschriften);


II.  Amtsstellen,  welche  bezüglich  der  vom  Auslande  in  das  Bundesgebiet  eingehenden  Spielkarten  zur  Erhebung
  der  Stempelabgabe  und  zur  Abstempelung  befugt  sind  (Ziffer  1  Absatz  2  der  Ausführungsvorschriften);
III.  Amtsstellen,  welche  nur  zur  Abstempelung  der  von  Reisenden  oder  Schiffern  vom  Auslande  eingfübrtten

  Spiellacten  ermächtigt  sind  (Bundesrathsbeschlutz  vom  26.  September  1878,  §.  455  Nr.  2  der
Protokolle).

:  W  1

Der  Stempelstelle

#####

 

 

 

 

 

 

 

Bundesstaat.  ncher  Bemerkungen.

Amtssitz.  Firma.  (sehe

oben).

1  2  l  3  4  5.
1Preußen:

a)  Ostpreußen  Königsberg  i.  Pr.  Haupt-Steueramt  II.
Eydtkuhnen  Haupt-Zollamt  III.

Prostken  desgl.  III.

Tilsit  desgl.  III.

Illowo  Neben-Zollamt  I.  III.

 

 

*!)  Dieses  Verzeichniß  tritt  an  die  Stelle  des  im  Central-Blatt  etc.  für  1878  Seite  615  u.  ff.  abgedruckten  Verzeichnisses.
98*
        <pb n="690" />
                                                      —  670  —

 

 

 

 

 

 

 

Der  Stempelstelle
Bundesstaat.  ferer  Bemerkungen.
Amtssitz.  Firma.  (stehe
oben).
1.  2.  3.  4.  5.
b)  Westpreußen  Danzig  Haupt-Zollamt  II.
Thorn  desgl.  III.
c)  Brandenburg.  Berlin  Haupt-Steueramt  für
ausländische  Gegenstände
  II.
Neu-Ruppin  Haupt-Steueramt")  I.  u.  I.)  Zur  Erledigung  von
d)  Pommern  .  Stettin  desgl.  II.  Begleitscheinen  I  über
Stralsund  Haupt-Zollamt  I.  u.  I  Spielkarten  befugt.
Wolgast  desgl.  III.
Swinemünde  Haupt-Zollamt  III.
Kolbergermünde  desgl.  III.
Rügenwalde  desgl.  III.
Stolpmünde  desgl.  II.
e)  Posen  Posen  Haupt-Steueramt  II.
Skalmierzyce  Haupt-Zollamt  III.
f  Schlesien  Breslau  Haupt-Steueramt  II.
Myslowitz  Haupt-Zollamt  III.
Mittelwalde  desgl.  III.
Liebau  desgl.  III.
Oesterr.  Oderberg/  Neben-Zollamt  J.  III.
Jägerndorf  desgl.  III.
Ziegenhals  desgl.  III.
Seidenberg  desgl.  III.
8)  Sachsen  Halle  Haupt-Steueramt  I.  u.  II.
Naumburg  desgl.  I.  u.  II.
„h)  Schleswig-Holstein,Kiel  desgl.  II.
Hadersleben  Haupt-Zollamt  III.
Ottensen  desgl.  III.
Flensburg  Haupt-Steueramt  III.
i)  Hannover  Hannover  desgl.  I.  u.  II.
Lüneburg  desgl.  I.  u.  II.
Münden  desgl.  I.  u.  II.
Goslar  Unter-Steueramt")  I.  u.  IL..]“)  Zur  Erledigung  von
Emden  Haupt-Zollamt  III.  Begleitscheinen  I  über
Geestemünde  desgl.  III.  Spielkarten  befugt.
Harburg  desgl.  III.
Wilhelmshaven  Neben-Zollamt  I.  III.
k)  Westfalen  Münnster  Haupt-Steueramt  II.
1)  Hessen-Nassau.  Frankfurt  a.  M.  desgl.  I.  u.  II

m)  Rheinprovinz

 

Köln

 

a)  Haupt-Steueramt
für  inländische  Gegenstände


 

I.  u.  II.
        <pb n="691" />
                                                     — 671  —

 

 

Der  Stempelstelle

 

 

Be- 



 

 

 

 

 

Bundesstaat.  Bemerkungen.
·  fugniß
Amtssitz.  Firma.  (siehe
oben).
1.  2.  z.  4.  5.
Noch  Rheinprovinz  Köln  b)  Steuer-Expedition
für  Eilgüter  auf  dem
Centralbahnhofe  III.
Aachen  a)  Haupt-Zollamt  II.
b)  Zoll-Expedition  auf
dem  Bahnhofe  Templerbend
  III.
Cleve  Haupt-Zollamt  III.
Malmedy  desgl.  III.
Emmerich  a)  Zoll-Expedition  auf
dem  Bahnhofe  III.
b)  Dampfschiff-Steuer-Expedition
  III.
Kaldenkirchen  Zoll-Expedition  auf  dem
"  Bahnhofe  III.
Cranenburg  Neben-Zollamt  I.  III.
Elten  desgl.  III.
Goch  desgl.  III.
Herbesthal  desgl.  III.
Straelen  desgl.  III.
Dalheim  desgl.  III.
Bayern  Augsburg  Haupt-Zollamt  I.  u.  II.
Ludwigshafen  desgl.  I.  u.  II.
a.  R.
München  desgl.  I.  u.  IH.
Nürnberg  desgl.  I.  u.  II.
Regensburg  desgl.  I.  u.  II.
Würzburg  desgl.  I.  u.  II.
Landshut  Neben-Zollamt  I.  u.  II.
Sachsen  Dresden  Haupt-Steueramt  I.  u.  II.
Chemnitz  desgl.  I.  u.  II.
Zwickau  desgl.  I.  u.  II.
Leipzig  Haupt-Zollamt  I.  u.  II.
Grimma  Haupt-Steueramt  I.  u.  II.
Plauen  desgl.  II.
Zittau  Haupt-Zollamt  II.
Schandau  desgl.  II.
Bodenbach  Neben-Zollamt  I.  III.
Reitzenhain  desgl.  III.
Voitersreuth  desgl.  III.
Ebersbach  desgl.  III.
Weipert  desgl.  III.
        <pb n="692" />
                                                —  672  —

 

 

Der  Stempelstelle

 

 

 

 

Bundesstaat.  Befugniß  Bemerkungen.
Amtssitz.  Firma.  (siehe
oben).
1.  2.  3.  4.  5.
4  Württemberg  Ulm  Haupt-Zollamt  I.  u.  II.
Ravensberg  Zollamt  J.
Stuttgart  Haupt-Zollamt  II.
Friedrichshafen  desgl.  III.
5  Baden  Mannheim  desgl.  I.  u.  II.
Konstanz  Haupt--Steueramt  III.
Singen  desgl.  III.
Schaffhausen  Zollabfertigungsstelle  III.
Waldshut  desgl.  III.
Basel  desgl.  III.
6  Hesen  Danrmstadt  Haupt-Steueramt  I.  u.  II.
7 Mecklenburg-SchwerinSchwerin  desgl.  I.  u.  II.
Rostock  desgl.  I.  u.  II.
8  Sachsen-Weimar  Weimar  Steueramt  I.  u.  II.
9  Oldenburg  Oldenburg  Haupt-Steueramt  I.  u.  II.
Damme  Steueramt  J.
Varel  Haupt-Zollamt  III.
Brake  desgl.  III.
10  Braunschweig  Braunschweig  Haupt-Steueramt  II.
11%  Sachsen-Altenburg  Altenburg  desgl.  I.  u.  II.
12  Sachsen-Koburg-Gothaf  Gotha-  desgl.  I.  u.  II.
Koburg  Steueramt  I.  u.  II.
13  Anhalt  Dessau  Haupt--Steueramt  I.  u.  II.
14  Reuß  j.  L.  Gera  desgl.  I.  u.  II.
15  Lübeck  Lübeck  Haupt-Zollamt  II.
16Bremen.  Bremen  a)  Haupt-Zollamt  II.  für  das  Zollgebiet.
b)  General-Steueramt  I.  u.  II.  für  das  Freihafengebiet.
Bremerhafen  Steueramt  II.  desgl.
17  Hamburg  Hamburg  a)  Haupt-Zollamt  II.  für  das  Zollgebiet.
b)  Stempel-Comtoir  II.  für  das  Freihafengebiet.
18  Elsaß-Lothringen  Straßburg  Haupt-Steueramt  II.
Fentsch  Neben-Zollamt  I.  III.
Novéant  desgl.  III.
Amanweiler  ·  desgl.  III.
Deutsch  Avricourt  desgl.  III.
Altmünsterol  desgl.  III.
Basel  desgl.  III.
        <pb n="693" />
                                                  —  673  —

Das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  I.  am  Landungsdamm  in  Moorburg,  im  Hauptamtsbezirke  Harburg,
  ist  in  ein  Nebenzollamt  II.  und  das  Nebenzollamt  II.  bei  der  Burg  in  Moorburg  in  ein  Nebenzollamt  I.
umgewandelt  worden.

 

Zum  1.  Oktober  d.  J.  wird  das  Königlich  bayerische  Hauptzollamt  Freilassing  nach  Reichenhall  verlegt.
Gleichzeitig  wird  das  Nebenzollamt  II.  Saalbrücke,  bisherigen  Hauptzollamtsbezirkes  Freilassing,  in  ein
Nebenzollamt  I.,  das  Nebenzollamt  I.  Schwarzbach,  gleichen  Hauptzollamtsbezirks,  dagegen  in  ein  Nebenzollamt
  II.  umgewandelt  werden.

 

Dem  Stations-Kontrolör,  Zoll-Inspektor  Rümelin  in  Münster  ist  von  der  Königlich  württembergischen  Regierung
  der  Titel  und  Rang  eines  Finanz-Assessors  verliehen  worden.

 

                                    3.  Marine  und  Schiffahrt.

          Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-Vork  am  24.  August  d.  J.  dem  im  Jahre  1868  in
Newburyport  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Ellida“  (früher  „Monte  Rosa“)  von
1  337,58  Tons  Brutto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  des  bremischen  Staatsangehörigen  Hermann  Wessels  zu  Bremen,  welcher  Bremen  zum
Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  New-Vork  am  31.  August  d.  J.  dem  im  Jahre  1864  in
Newburyport  (Staat  Massachusetts,  V.  St.  v.  A.)  erbauten,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  gefahrenen  Vollschiff  „Herkules“  (früher  „Edith“)  von
1  173,12  Tons  Brutto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum
der  bremischen  Handelsfirma  Louis  F.  Kalkmann  &amp;amp;  Co.  zu  Bremen,  welche  Bremen  zum
Heimathshafen  des  Schiffes  gewählt  hat;

3.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Groningen  am  18.  September  d.  J.  der  im  Jahre  1860  in
Veendam  erbauten,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrenen  Kuff  „Glück“  (früher
„Trientje“)  von  173,72  chm  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  der  preußischen  Handelsfirma  Carl  Magnus  Lexow  zu  Tönning.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="694" />
        <pb n="695" />
        VIII.  Jahrgang.

                                 Central-Blatt

                                      für  das

 

                              Herausgegeben

                                        im

                                Deutsche  Reich.

                           Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  pPoftanstalten  und  Buchhandlungen.  —

Berlin,  Freitag,  den  8.  Oktober  1880.

  

 

 

Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Nr.  41.

 

 

 

      Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

3.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  .  Seite  675

Zoll-und  Steuer-Wesen:  Befugniß  von  Steuerstellen;
—  Kontrole  des  Handels  mit  Taback  im  Grenzbezirke
Vreden  676
Militär-Wesen:  Nachtrage  Verzeichniß  solcher  höheren
Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind;  —  desgl.  Namhaftmachung

 

                        1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

       Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

einer  provisorisch  berechtigten  Anstalt;  —  Erlöschen  der
Berechtigung  einiger  Anstallen

4.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  eines  Flaggenattestes

5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:
während  des  dritten  Vierteljahres  1880  eingerichteten  und
aufgehobenen  Verkehrs-Anstalten

6.  Konsulat-Wesen:  Entlassung;  —  Exequatur-Ertheilung

.  677

679

Uebersicht  über  die

..  .679

686

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  1  5  —  Ausweisung  weisungs-J
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
               a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Saborowski,5  Jahre,  geboren  zuswiederholter  schwerer  Königlich  preußische

Kalwarya,  Rußland,

 

 

 

Diebstahl  und  Sachbeschädigung,


Königsberg,

31.  August

Bezirksregierung  zul  d.  J

 

 

99
        <pb n="696" />
                                                  —  676  —

 

 

 

 

 

 

 

S  6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  #  Grund  Behörde,  welche  die  damm  des
E  ——  Ausweisung  weisungsz
  d  ·  der  Bestrafung.
S  es  Ausgewiesenen.  r  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
J.  2.  3.  4.  5.  6.
                   b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Lukas  Rolnick,22  Jahre,  geboren  zusLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische.  Septem-Schmied,
  Kenty,  Ungarn,  teln,  Bezirksregierung  zuf  ber  d.  J.
Frankfurt  a./O.,
3.  Anton  Spatschek,  28  Jahre,  geboren  undsdesgleichen,  Königlich  preußische  3.  Septem-Klempnergeselle,
  ortsangehörig  zu  Do-  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
bruschka,  Böhmen,  Oppeln,
4.  Johann  Wüst,  Por-25  Jahre,  aus  Abertam,  desgleichen,  Königlich  preußische  30.  August
zellandreher,  Böhmen,  Bezirksregierung  zu#  d.  J.
Arnsberg,
5.  Anton  Prückner0  Sahre,  aus  Schlacken-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Porzellandreher,  werth,  Bezirk  Karlsbad,
Böhmen,
6.  Emanuel  Schieß  „19  Jahre,  aus  Herisau,  Landstreichen,  Königlich  preußische  23.  Septem-Schreiner,
  Kanton  Appenzell.  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Schweiz,  Wiesbaden,
7.  Johann  Frauen-29  Jahre,  aus  Labant,  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  bayerisches  27.  August
holz,  Tagelöhner,  Bezirk  Tachau,  Böhmen,  liger  Verurtheilung  wehBezirksamt  Burg=  d.  S.
gen  der  gleichen  Ueber=  lengenfeld,
tretung  innerhalb  der
letzten  drei  Jahre,  und
Diebstahl,
8.  Anton  Stößel,20  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  22.  Septem-Landarbeiter,
  ortsangehörig  zu  Baar,  präsident  zu  Kolmar,  ber  d.  J.
Kanton  Zug,  Schweiz,  —
9.JohannJosefGrau-37Jahre,geborenunddesgleichen,  derselbe,  27.  Septemdry,
  Färber,  ortsangehörig  zu  Ver-  ber  d.  J.

 

viers,  Belgien,

 

 

 

 

                               2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Melle  im  Hauptamtsbezirk  Osnabrück  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung
  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  und  Mühlenfabrikate  beigelegt  worden.

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Suhl  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  ll

ertheilt  worden.

 

Im    Grenzbezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamtes  zu  Vreden  ist  der  Handel  mit  fabrizirtem  Taback
der  Buch=  und  Lagerkontrole  gemäß  §.  124  des  Vereinszollgesetzes  unterworfen  worden.
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                                               —  677  —

                                3. Militär - Wesen

                             Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  24.  März  d.  J.  (S.  134)  wird  hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  S§.  90  Th.  I  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875
zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
  berechtigt  sind.
Berlin,  den  6.  Oktober  1880.  Der  Reichskanzler.
                                          In  Vertretung:  Eck.

 

                             Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
  sind.

 

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

                      a.  Gymnasien.

1.  Königreich  Preußen.  III.  Großherzogthum  Hessen.
Provinz  Brandenburg.  Das  Gymnasium  Eridericianum)  zu  Laubach  (bis-Das
  Gymnasium  zu  Eberswalde.  her  Progymnasium,  B.  a.  IV.  ebenda).

II  Königreich  Bayern.

Das  Neue  Gymnasium  zu  Regensburg  (bisher  Real-  W.  Elsaß  Lothringen.
Gymnasium,  A.  b.  II.  4  des  Verzeichnisses  vom  Das  bischöfliche  Gymnasium  (Knabenseminar)  zu
24.  März  d.  J.  S.  134).1)  Montigny  bei  Metz.

b.  Realschulen  erster  Ordnung.
1.  Großherzogthum  Hessen.  II.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Die  Realschule  I.  Ordnung  zu  Gießen.  Die  Realschule  zu  Bremerhaven  (bisher  Realschule
II.  Ordnung,  B.  b.  X.  3  ebenda).

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Progymnasien.

 

 

1.  Königreich  Preußen.
Provinz  Hannover.
*)  Das  Progymnasium  zu  Geestemünde.

II.  Großherzogthum  Baden.
Das  Progymnasium  zu  Durlach.

 

 

1)  Dem  unter  A.  a.  II.  26  des  Verzeichnisses  vom  24.  März  d.  J.  aufgeführten  Gymnasium  zu  Regensburg  ist  die
Bezeichnung  „Altes  Gymnasium“  beigelegt  worden.  ..  ..  -

*)  Diese  Anstalt  ist  befugt,  gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  auch  ihren  von  der  Theilnahme  am  Unterrichte  in  der  griechischen  Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,
insofern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  eingeführten  Ersatzunterrichte  regelmäßig  theilgenommen  und  entweder  die  erste  Klasse
(Sekunda)  absolvirt  oder  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  derselden  auf  Grund  einer  besonderen  Prüfung  ein  Zeugniß  des
Lehrerkollegiums  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehrpensums  erhalten  haben.

99*
        <pb n="698" />
                                                     —  678  —

                             (b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.)

C.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  den  Realschulen  erster  Ordnung  in  den  entsprechenden
Jahreskursen  gleichgestellt  sind.

1I.  Königreich  Preußen.  II.  Fürstenthum  Lippe.
Provinz  OÖstpreußen.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Detmold  (bis-1.

  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Osterode.  her  unter  C.  a.  aa.  Xll.  ebenda).

Provinz  Hannover.  1  III.  Elsaß-Lothringen.
2.  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Duderstadt.  Das  Real-Progymnasium  zu  Pfalzburg.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der  wissenschaftlichen
  Befähigung  erforderlich  ist.
A.  Oeffentliche.
an.  Höhere  Bürgerschulen,  welche  nicht  zu  denjenigen  unter  B.  e.  gehören.

 

1.  Königreich  Preußen.  Rheinprovinz.
Provinz  Schlesien.  1  4.  Die  höhere  Bürgerschule  (Gewerbeschule)  zu
LA1.  Die  höhere  Bürgerschule  (Gewerbeschule)  zu  Barmen  (bisher  unter  D.  I.  14  ebenda).
Breslau  (bisher  unter  D.  I.  4  ebenda).
Provinz  Westfalen.  II.  Großherzogthum  Baden.
2.  Die  höhere  Bürgerschule  (Gewerbeschule)  zu  "
Hagen.  J.  Jie  gab  Abtheilung  des  Progymnasiums  zu
urlach,
Provinz  Hessen-Nassau.  2.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Pforzheim.

3.  Die  höhere  Bürgerschule  (Gewerbeschule)  zu
Cassel  (bisher  unter  D.  I.  13  ebenda).

 

 

                                      Bekanntmachung.

Der  Landwirthschaftsschule  zu  Samter  (Fraustadt)  in  Preußen  ist  provisorisch  gestattet  worden,
gültige  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  denjenigen
ihrer  Schüler  zu  ertheilen,  welche  eine  auf  Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in
Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars  abzuhaltende  Entlassungsprüfung  bestanden  haben.

Berlin,  den  6.  Oktober  1880.  Der  Reichskanzler.

                                In  Vertretung:  Eck.

                                      Bekanntmachung.

Die  dem  Progymnasium  zu  Pforzheim  (Verzeichniß  vom  24.  März  1880,  Central-Blatt  S.  134  unter
B.  a.  III.  4)  ertheilte  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für
den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  an  die  von  der  Theilnahme  am  Unterrichte  in  der  griechischen
Sprache  dispensirten  Schüler  ist  erloschen.
Berlin,  den  6.  Oktober  1880.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

+)  Die  mit  einem  +  bezeichneten  höheren  Bürgerschulen  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="699" />
                                                   —  679  —

                                        Bekanntmachung.

Nach  einer  Mittheilung  der  Königlich  bayerischen  Regierung  sind  die  seither  sechsklassigen  Königlichen  Realschulen
  zu  Amberg,  Neumarkt  in  der  Oberpfalz  und  Weiden  (Verzeichniß  vom  24.  März  1880,  unter
C.  a.  aa.  II.  1.  25.  36)  in  vierklassige  Lehranstalten  umgewandelt,  an  welchen  seit  dem  1.  Oktober  1880
Entlassungsprüfungen  nicht  mehr  stattfinden.  Von  demselben  Zeitpunkt  ab  ist  daher  die  den  genannten  drei
Anstalten  zuerkannte  Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für
den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  erloschen.

Die  Schule  von  Ed.  Förster  (früher  Dr.  J.  N  Bartels  und  E.  Förster)  zu  Hamburg  (C.  b.  XIII.  2
des  gedachten  Verzeichnisses)  ist  eingegangen  und  es  ist  somit  die  dieser  Anstalt  zuerkannte  gleiche  Berechtigung
ebenfalls  erloschen.

Berlin,  den  6.  Oktober  1880.  Der  Reichskanzler.

                                      In  Vertretung:  Eck.

 

                                   4.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1860  in  Stockton  (Staat  Maine,  V.  St.  v.  A.)  erbaute,  bisher  unter  der  Flagge  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  gefahrene  Bark  „Black  Diamond"  von  6018  britischen  Register-Tons
Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen
staatsangehörigen  Paul  Bohm  zu  Aokohama  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem
bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Danzig  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  20.  Juli
d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Vokohama  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

                                 5.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.
                                                    Uebersich  t

                                                        über  die

während  des  dritten  Vierteljahrs  1880  im  deutschen  Reichs-Postgebiete  eingerichteten  und  aufgehobenen
  Verkehrs-Anstalten,  bezw.  über  eingetretene  Aenderungen  der  Telegraphen-Dienststunden.

                                     I.  Post-Anstalten.

 

 

 

 

 

"  Eig  gen  schaft
S  Ortsbezeichnung.  er  Ober-Postdirektions-Bezirk.
*  zeichnung  Post-Anstalt.  n)
A.  Eingerichtete  Post-Anstalten.

1  Adlershof,  Post-Agentur,  Berlin.

2  Alt-Valm,  »  Cöslin.

3  Bärenwalde  i.  Westpr.,  „  Bromberg.

4  Barnstädt,  Reg.-Bez.  Merseburg,  „  Halle  a.  S.

5  Batzlow,  „  Potsdam.

6  Beiseförth,  „  Cassel.

7  Berlin  W.  64  (Unter  den  Linden  Nr.  5),  Stadt-Post-Anstalt,  Berlin.

8  Berlin  N.  65  (Schulstraße  Nr.  7),  „  Berlin.

9  Berlin  NW.  66  (Georgenstraße  Nr.  25),  „  Berlin.

10  Hielau,  Post-Agentur,  Oppeln.

11  Bielstein,  Reg.-Bez.  Cöln,  „  Cöln  a.  Rh.

12  Bischleben,  »  Erfurt.
        <pb n="700" />
                                                     —  680  —

 

 

Eige  n  schaft
l-  Ortsbezeichnung.  er  Ober-Postdirektions-Bezirk.
—  zeich  ß  Post-Anstalt.  *l  6
13  Bobbin,  Post-Agentur,  Stettin.

14  Brielow,  »  Potsdam.

15  Brokdorf,  „  Kiel.

16  Brunstatt.  5„  Straßburg  i.  Els.
17  Büdlicherbrück,  „  Trier.

18  Clüsserath,  u  Trier.

19  Driczmin,  „  Danzig.

20  Duisburg  2  (am  Bergisch-Märk.  Stadt-Post-Anstalt,  Düsseldorf.

Bahnhof),

21  Farnroda,  Post-Agentur,  Erfurt.

22  Finthen,  „  Darmstadt.

23  Frankershausen,  Kr.  Eschwege,  „  Cassel.

24  Frickhofen,  (  Frankfurt  a.  M.
25ä  Gersdorf,  Reg.-Bez.  Leipzig,  „  Leipzig.

26  Gielow,  „  Schwerin  i.  M.
27  Ginnischken,  »  Gumbinnen.

28  Glumbowitz,  „  Breslau.

29  Goldschmiede,  „  Königsberg  i.  Pr.
30  Gravelotte,  „  Metz.
31Groß-Burschla,  „  Erfurt.

322  Groß-Dallenthin,  u  Cöslin.

33  Großenstein,  „  Leipzig.

34  Groß-Rodensleben,  „  Magdeburg.
35Groß-Rückerswalde,  „  Leipzig.
36roß-Kruschin,  „  Danzig.

37  Hahn  i.  Untertaunuskreis,  n  Frankfurt  a.  M.
38  Hamburg,  Große  Veddel,  „  Hamburg.

39  Hoffnungsthal,  „  Cöln  a.  Rh.

40  Huckarde,  »  Arnsberg.

41  Zohannisthal,  „  Berlin.

42  Karlsmarkt,  „  Breslau.

43  RKittlitz  i.  Sachsen,  u  Dresden.

44  Klein-Paschleben,  „  Magdeburg.

45  Komornik,  Reg.-Bez.  Posen,  5„  Posen.

46  Krummhermersdorf,  5„  Leipzig.
47|Lägersdorf,  „  Kiel.

48  Langenbernsdorf,  5„  Leipzig.

49  Langheim,  „  Königsberg  i.  Pr.
50  Leimen,  „  Karlsruhe  i.

51  Lerchenberg  b.  Glogau  (Artillerie-  Zweig-Post-Anstalt,  Liegnitz.

Schießplatz)  .,,

52  Lindenholzhausen,  Post-Agentur,  Frankfurt  a.  M.
53  Martinstein,  Post-Amt  III,  Coblenz.
54Möllenbeck,  Kr.  Rinteln,  Post-Agentur,  Minden  i.  W.

55  Murow,  "  1  Oppeln.

56  Neu-Barnim,  „  Potsdam.
        <pb n="701" />
                                                     —  681  —

 

 

Eigenschaft
Ortsbezeichnung.  der  Ober-Postdirektions--Bezirk.
Post--Anstalt.

57  Neuendorf,  Reg.-Bez.  Gumbinnen,  Post-Agentur,  Gumbinnen.

58  Neukrug,  frische  Nehrung,  „  Danzig.

59  Niederzwehren,  „  Cassel.

60  Nojewo,  k  Posen.

61  Obhausen,  1  Halle  a.  S.

62  Pischkowitz,  »  Breslau.

63  Preußisch-Mark,  ,  Königsberg  i.  Pr.
64  Pülz,  »  Königsberg  i.  Pr.
65  Quirscheid,  »  Trier.

66  Reichmannsdorf,  „  Erfurt.

67  Riedisheim,  »  Straßburg  i.  Els.
68  Rockenberg,  Darmstadt.

69  Nohr,  Kr.  Schleusingen,  »  Erfurt.

70  Nominten,  »  Gumbinnen.

71  Nosenthal,  Kr.  Habelschwerdt,  »  Breslau.

72  Rütenbrock,  ,  Oldenburg.

73  Sandebeck,  »  Minden  i.  W.
74J  Schermke,  »  Magdeburg.

75  Schöna,  Reg.-Bez.  Dresden,  „  Dresden.

76  Siedenburg,  »  Bremen.

77  Sievershütten,  Hamburg.

78  Slawikau,  Oppeln.

79  Söllichau,  „  Halle  a.  S.

80  Sötenich,  „  Aachen.

81  Steinbach  i.  Sachsen-Meiningen,  „  Erfurt.

82  Strasen,  »  Schwerin  i.  M.
83  Tawern,  „  Trier.

84  Techlipp,  „  Cöslin.

85  Waldau,  Kr.  Schleusingen,  »  Erfurt.

86  Walden,  «  »  Bromberg.

87  Auf  der  Wartburg,  1  Erfurt.

88  Weißenborn,  Reg.-Bez.  Dresden,  „  Dresden.

89  Werbig,  Post-Amt  III,  Frankfurt  a.  O.
90  Weine,  Post-Agentur,  Posen.

91  Weseram,  v  Potsdam.

92  Wilkieten,  »  Königsberg  i.  Pr.
93  Windischleuba,  „  Leipzig.

B.  Aufgehobene  Post-Anstalten.
1  Kikowo,  Post-Agentur,  Posen.
        <pb n="702" />
                                           —  682  —

                                II.  Telegraphen-Anstalten.

 

 

 

 

 

 

—  Eigenschafte  n  ’.
—  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Post-Direktion
S  der  Telegraphen-Anstalt.
A.  Eingerichtete  Telegraphen-Anstalten.“)

1.|Abelischken,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Königsberg  i.  Pr.

2  Adlershof  bei  Berlin,  Sp.,  u  Berlin.

3 Alt--Christburg,  Sp.,  »  Danzig.

4  Altdorf  i.  Baden,  Sp.,  „  Konstanz.

5  Auf  der  Höhe,  »  Düsseldorf.

6  Barenwalde  bei  Kirchberg  i.  Sachsen,  Leipzig.

P.,
7  Barranowen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
8  Berlin  W.  64  (Unter  den  Linden  mit  vollem  Tagesdienst,  Berlin.
Nr.  5),

9  Berlin  NW.  66  (Georgenstraße  Nr.  25),  „  Berlin.

10  Birawa,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Oppeln.
11Blankenrath,  Sp.,  „  Coblenz.

12  Bnin,  Sp.,  5  Posen.

13  Bobbin,  Sp.,  v  Stettin.

14  Bockhorst,  1  »  Minden.
15Brandshagen,  Sp.,  ,  Stettin.

16  Breege,  Sp.,  b  Stettin.

17  Brielow,  Sp.,  v„  Potsdam.

18  Brunstplatz,  Sp.,  v„  Danzig.

19  Brunstatt,  „  Straßburg  i.  Els.
20  Cappel  a.  d.  Hunsrück,  Sp.,  »  Coblenz.
21Chemnitz  i.  Sachsen—  Gablenz,  »  Leipzig.
22Colbitz,  Sp.,  »  Magdeburg.
23GColbitzow,  »  Stettin.
24Dahlen  i.  Sachsen  2.  Stadt,  Sp.,  »  Leipzig.

25  Dammen,  Reg.-Bez.  Cöslin,  „  Cöslin.
26  Deutsch-Crottingen,  Sp.,  »  Königsberg  i.  Pr.
27  Dingen,  Sp.,  »  Bremen.
28Drawehn,  Sp.,  „  Cöslin.

29  Dringenberg,  Sp.,  »  Minden.

30  Duingen,  Sp.,  »  Hannover.

31  Duisburg  2  (Zweig-Post-Anstalt),  »  Düsseldorf.

32  Eckersdorf,  »  Breslau.

33  6hrenstetten,  Sp.,  »  Konstanz.

34  ich,  »  Darmstadt.

35  Engelstein,  Sp.,  »  Gumbinnen.
36Ensdorf,  Reg.-Bez.  Trier,  »  Trier.“

37  Eschborn,  Frankfurt  a.  M.

 

 

*)  Die  mit  Fernsprechern  eingerichteten  Telegraphen-Anstalten  sind  mit  Sp.  bezeichnet.
        <pb n="703" />
                                                         —  683  —

 

 

 

 

3  Eigenschaft  »s-Laufende Nr.
  Ortsbezeichnung.  Dienstzeit)  öber-Postdirektions-S
  der  Telegraphen-Anstalt.  Bezirk.
38  Epthra,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Leipzig.

39  Flechtorf,  Sp.,  „  Braunschweig.

40  lehingen,  »  Karlsruhe  i.  B.
41Friedrichsdorf  i.  Westfalen,  Sp.,  „  Minden.

42  Friedrichsfeld,  „  Düsseldorf.

43  KFürfeld,  „  Darmstadt.

44  6embitz,  Kreis  Mogilno,  Sp.,  »  Bromberg.
45 Gleidingen,  Sp.,  „  Hannover.

46  Glumbowitz,  Sp.,  „  Breslau.

47  Großbruch,  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.
48  Groß-Leistenau,  Sp.,  »  Danzig.

49  Groß--Mantel,  Sp.,  1  Frankfurt  a.  O.
506Groß-Neuhausen,  „  Erfurt.

51  Gurkow,  „  Frankfurt  a.  O.
52  Helmstadt  i.  Baden,  „  Karlsruhe  i.  B.
53  emsbach,  „  Karlsruhe  i.  B.
54 Hilsenheim,  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
55  Hochhausen,  Sp.,  „  Karlsruhe  i.  B.
56  Hoof,  Reg.-Bez.  Cassel,  Sp.,  »  Cassel.

57  Immenhausen,  „  Cassel.

58  Sohannisthal  bei  Berlin,  Sp.,  „  Berlin.

59  Jurgaitschen,  Sp.,  »  Gumbinnen.

60  Kähme,  Sp.,  »  Posen.
61 Kandrzin,  „  Oppeln.

62  Kappel  bei  Chemnitz,  „  Leipzig.

63  Karthaus,  Reg.-Bez.  Trier,  »  Trier.

64  Katholisch  Hammer,  Sp.,  „  Breslau.
65 Kazmiers,  Sp.,  „  Posen.

66  Kellminen,  Sp.,  „  Gumbinnen.
67Kirchbrak,  Sp.,  »  Braunschweig.
68  Kobylagora,  Sp.,  »  Posen.

69  Kowarren,  Sp.,  »  Gumbinnen.

70  Kuklinow,  Sp.,  „  Posen.
71 Kwieciszewo,  Sp.,  „  Bromberg.

72  Langenberg,  Reg.-Bez.  Dresden,  „  Dresden.

73  Liesborn,  Sp.,  „  Arnsberg.

74  Lintorf,  Sp.,  „  Düsseldorf.

75  Locken,  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.
76  Löwenberg  i.  d.  Mark,  Dorf,  Sp.,  »  Potsdam.

77  Lorenzdorf,  „  Liegnitz.

78  Ludom,  Reg.-Bez.  Posen,  Sp.,  „  Posen.

79  Magdeburgerforth,  Sp.,  »  Magdeburg.
80 Martfeld,  Sp.,  „  Bremen.
81||Mellentin,  Sp.,  »  Stettin.

82  Merxhausen,  Sp.,  „  Braunschweig.

83  Mihla,  Sp.,  „  Erfurt.

84  Mingolsheim,

 

 

Karlsruhe  i.  B.
100
        <pb n="704" />
                                                          —  684  —

 

 

I
Eigenschaft  1  „Postdirektions=8
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  1  Ober-Post    -Bezirkdirektions
S—  der  Telegraphen-Anstalt.  1

85  Möllenbeck,  Kreis  Rinteln,  Sp.,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Minden.

86  Mönkebüll,  „  Kiel.

87  Mühlrädlitz,  v  Liegnitz.

88  .Murow,  Sp.,  „  Oppeln.

89  Narmeln,  Sp.,  »  Danzig.

90  Neu-Argeningken,  Sp.,  1  Gumbinnen.

91  Neuenheerse,  »  Minden.

92  Neukloster  in  Hannover,  R%  Hamburg.

93  Neukrug,  frische  Nehrung,  Sp.,  „  Danzig.

94  Niebudszen,  Sp.,  »  Gumbinnen.

95  Nieder-Reifenberg,  Sp.,  „  Frankfurt  a.  M.

96  Oberhausen  2,  „  Düsseldorf.

97  Oehningen,  Sp.,  3  Konstanz.

98  DPakoslaw,  Sp.,  v  Posen.

99  Parsau,  Sp.,  »  Braunschweig.
100  Pfalzdorf,  5  Düsseldorf.
101 Pforta,  v  Halle  a.  S.
102 Pöhlen,  »  Cöslin.
103HPolgsen,  Sp.,  „  Breslau.

104  Prauß,  Sp.,  „  Breslau.
105  Reuden,  „  Halle  a.  S.

106  Riedisheim,  „  Straßburg  i.  Els.

107  Roman,  Sp.,  „  Cöslin.
108  Rudwangen,  Sp.,  n  Gumbinnen.
109  Ruppersdorf,  Sp.,  #  Breslau.
110 Sandebeck,  »  Minden.
111 Schierokau,  Sp.,  „  Oppeln.
112  JSchmidtheim,  „  Aachen.
113 Schneekoppe  (nur  für  die  Sommer=  mit  vollem  Tagesdienst,  Liegnitz.

zeit),
114  Schöna,  Reg.-Bez.  Dresden,  mit  beschränktem  Tagesdienst,  Dresden.
115chreibendorf,  Sp.,  „  Breslau.
116  Seelbach,  Sp.,  „  Konstanz.
117  Serrahn,  Sp.,  „  Schwerin.
118  Silberbach,  Sp.,  „  Königsberg  i.  Pr.
119  Sobbowitz,  Sp.,  „  Danzig.
120  Somborn,  Sp.,  „  Cassel.
121  Sommerstedt,  „  Kiel.
122  prlitter,  Sp.,  „  Gumbinnen.
123  Streufdorf,  „  Erfurt.
124 Tagedorf,  Sp.,  „  Straßburg  i.  Els.
125  Tannenberg,  Sp.,  »  Leipzig.
126  Tettenborn,  »  Erfurt.
127 Thamsbrück,  Sp.,  („  Erfurt.
128  Treben,  „  Leipzig.
129  Uehlingen,  Sp.,  „  Konstanz.
130  Ummerstadt,  Sp.,  Erfurt.
        <pb n="705" />
                                        —  685  —

 

Laufende
Nr

Ortsbezeichnung.

Eigenschaft
(Dienstzeit)
der  Telegraphen-Anstalt.

Ober-Postdirektions-=Bezirk.


 

Sb—

—  —
—  NMoeco  Scumees  d  —

G#OO

 

 

 

Usdau,  Sp.,
Wadersloh,  Sp.,
Wallensen,  Sp.,
Werbig,
Wiedenest,  Sp.,
Wiedensahl,  Sp.,
Wintersdorf,  Sp.,
Wittelsheim,  Sp.,
Wolfsgarten  (für  die
Hoflagers),
Wolkramshausen,
Wrechow,  Sp.,
Wutha,
Zäckerick,  Sp.,

Dauer  des

 

mit  beschränktem  Tagesdienst,

77
77
77
IT
Iy
77

mit  vollem  Tagesdienst,

mit  beschränktem  Tagesdienst,

B.  Wiedereröffnet  wurden:

Babelsberg,
Kirchberg  i.  Baden,
Mainau,

Wartburg,

□
—½
S
—
S
—
—
%
–—
S-3S

□S

Ahlbeck  auf  Usedom,
Bromberg,  Ausstellungsplatz,
Eilsen,

Ems-Kurhaus,

Friedland  i.  Oberschlesien,  Schießplatz,
Griesbach  i.  Baden,
Inselsberg,

Möhlten  (aufgehoben),
Neukuhren,

Niendorf,

Rastede-Palais,

 

D.  Sonstige  Veränderungen:

Altena  i.  Westfalen,

Guhrau,

Striegau,

Arolsen,
Philippsruhe-Kesselstadt,

 

an  Stelle  des  beschränkten  ist  voller
Tagesdienst  getreten,

77
77

’*vr
für  die  Dauer  der  Anwesenheit  Sr.
Königl.  Hoheit  des  Landgrafen
von  Hessen  ist  an  Stelle  des  beschränkten
  voller  Tagesdienst  getreten,


 

 

 

Königsberg  i.  Pr.
Arnsberg.
Hannover.
Frankfurt  a.  O.
Cöln.

Minden.

Leipzig.
Straßburg  i.  Els.
Darmstadt.

Erfurt.
Frankfurt  a.  O.
Erfurt.
Frankfurt  a.  O.

Potsdam.
Konstanz.
Konstanz.
Erfurt.

Stettin.
Bromberg.
Minden.
Frankfurt  a.  M.
Oppeln.
Karlsruhe  i.  B.
Erfurt.

Breslau.
Königsberg  i.  Pr.
Hamburg.
Oldenburg.

Arnsberg.

Breslau.
Breslau.
Cassel.
Cassel.

100*
        <pb n="706" />
                                                        —  686  —

 

 

2  Eigenschaft  direktions-—S
  Ortsbezeichnung.  (Dienstzeit)  Ober  Postdir  ektions Bezirk
S  der  Telegraphen-Anstalt.
6 Schivelbein,  an  Stelle  des  beschränkten  ist  voller  Cöslin.
Tagesdienst  getreten,
7 Ruhla,  „  Erfurt.
8  Wilhelmsthal,  bisher  nur  während  des  Hoflagers,  Erfurt.
fortan  dauernd  mit  beschränktem
Tagesdienst  geöffnet,
9  Bockenheim,  an  Stelle  des  beschränkten  ist  voller  Frankfurt  a.  M.
Tagesdienst  getreten,
10  Frankfurt  a.  M.  3  (Langestraße),  „  Frankfurt  a.  M.
11  Oberlahnstein,  »  Frankfurt  a.  M.
12  Küstrin,  kurze  Vorstadt,  „  Frankfurt  a.  O.
13  Weinheim,  „  Karlsruhe  i.  B.
14  Wertheim,  »  Karlsruhe  i.  B.
15  Tauberbischofsheim,  »  Karlsruhe  i.  B.
16  Görlitz,  an  Stelle  des  ununterbrochenen  ist  Liegnitz.
voller  Tagesdienst  getreten,
17.  Gardelegen,  hält  an  Sonn=  und  Festtagen  be-  Magdeburg.
schränkten,  an  den  Wochentagen
vollen  Tagesdienst  ab,
18  Schönebeck,  „  Magdeburg.
19  Lemgo,  an  Stelle  des  beschränkten  ist  voller  Minden.
Tagesdienst  getreten,
20  Greifenhagen,  „  Stettin.
21  Treptow  a.  Rega,  „  Stettin.
22  Berrcastel,  »  Trier.
23 Prüm,  „  Trier.

            

 

 

 

                                   6.  Konsulat-Wesen.



 

 

Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Brandes ist die nachgesuchte Entlassung

    aus  dem  Reichsdienste  ertheilt worden.

Dem  zum  Kaiserlich  russischen  General-Konsul  in  Frankfurt  a./M.  ernannten  Staatsrath  Constantin  von
Sidorowitsch  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.  ·

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="707" />
                                              Central-Blatt

                                          für  das

                                    Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben

                                              im

                            Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations  pPreis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  Oktober  1880.   Nr.42.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Statistik:  Vermehrung  der  zur  Entrichtung  der  statisischen
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  687  Gebühr  dienenden  Stempelmarken
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung  5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Steuerstellen
von  Reichsmünzen  bis  Ende  Sebtember  1880;  —  Status  696
der  deutschen  Notenbanken  Ende  September  1880;  —  6.  Justiz-Wesen:  Berichting  696
Statistik  der  deutschen  Banknoten  Ende  September  7.  Eisenbahn-Wesen-  Eröffnung  von  Bah  nstrecken  und
1880.    ...  689  Haltestellen  bezw.  Aufhebung  einer  Haltestelle  696

Finanz-  Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer
  in  den  Monaten  April  bis  September
694

 

Marine  und  Schiffahrt:  Ernennungen  von  Reichskommissaren
  bei  den  Seeämtern;  —  Ertheilung  eines  Flaggen:
attestss  698

 

                             1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

                Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
7  *.  -  Ausweisung  weifungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  *  5.  6.
                      a)  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Thomas  Grabisgeboren  im  August  1849  wiederholter  schwerer  Königlich  preußische  30.  August

Arbeiter,  nement  Bendzin,  Russisch-Polen,



anski,  alias  Soßka,  zu  Ozerowice,  Gouver=  Diebstahl  im  Rückfalle,  Bezirksregierung  zu

d.  J.
Oppeln,

101
        <pb n="708" />
                                                     —  688  —

 

 

 

 

 

 

 

S  6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
S  —  Ausweisung  weisungs-*
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.
Lauf. Nr.  des  Ausgewiesenen  beschlusses.
1  2.  I  s.  4.  .  P
                         b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.[Josef  Wiedermann,  18  Jahre,  aus  Dowlowie,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  25.  Septem-Tagelöhner,
  Bezirk  Kosteletz,  Böh=  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
men,  Breslau,
3.Johann  Tschab,#  Jahre,  aus  Schwarz-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Fleischergeselle,  Kosteletz,  Böhmen,
4.|Wenzel  Nowy,  Eisen-geboren  am  19.  MärzLandstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  28.  August
dreher,  1863  zu  Kreczin,  Be=  und  Hehlerei,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
zirk  Horowitz,  aus  Erpet,  Liegnitz,
Böhmen,
5.  Josef  Kladiwo,  geboren  am  4.  März  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  9.  Septem-Seiler,
  1844,  aus  Leitomischl,  teln,  ber  d.  J.
Böhmen,
6.  Julius  Jarisch,  geboren  am  11.  März  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  21.  Septem-Haushälter,
  1854  zu  Friedrichswald,  ber  d.  J.
ortsangehörig  zu  Neu-Paulsdorf
  bei  Reichenberg,
  Böhmen,
7.  Stefan  Derko  witz,18  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  23.  Septem-Kellner,
  Szent-Groth,  Komitat  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Eisenburg,  ortsangehö-  Wiesbaden,
rig  zu  Rothenthurm,
Ungarn,
8.  Maria  Mathis,7  Jahre,  aus  Rohrbach,  desgleichen,  Königlich  preußische  28.  August
Kellnerin,  Bezirk  Arwangen,  Kan-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
ton  Bern,  Schweiz,  Koblenz,
99  Ludwig  Spindler,  geboren  1843,  ortsange-Landstreichen  und  grober  Stadtmagistrat  Pas-11.  Septem-Handlungskommis,
  hörig  zu  Julbach,  Be=  Unfug,  sau  in  Bayern,  ber  d.  J.
zirk  Rohrbach,  Oesterreich,

10.  Rudolf  Tuvora,  geboren  am  30.  März  Landstreichen,  Gebrauch  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Malergeselle,  1857,  ortsangehörig  zu  falscher  Legitimations-Wien,
  papiere  und  Angabe
falschen  Namens,
11.Johann  Marsik,  geboren  1858,  aus  Lojo-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schlossergeselle,  witz,  Bezirk  Karolinenthal,
  Böhmen,
12.  Johann  Dietz,  geboren  1858  zu  Nieder-desgleichen,  Stadtmagistrat  Nürn-].  Septem-Weber,
  Reuth,  ortsangehörig  zu  berg  in  Bayern,  ber  d.  J.
Altenteich,  Bezirk  Eger,
Böhmen,
        <pb n="709" />
                                                      —  689  —



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

'  «  «  Datum  des
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Au-Ausweisung
  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

13.  Josef  Hölzl,  Hpeboren  1838,  aus  Aurolz-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches27.  Septem-Bäckergeselle,
  münster,  Bezirk  Ried,  teln,  Bezirksamt  Ebers=  ber  d.  J.

Ober-Oesterreich,  berg,

14.  Nissaniel  Zewine,  46  Jahre,  aus  Konstan-desgleichen,  Großherzoglich  badi-4.  Oktober
(Nathanael  Zewi),  tinopel,  scher  Landeskom-.  J.
Handelsmann,  missär  zu  Karlsruhe,


                                2.  Münz=  und  Bank-Wesen.

 

                                           Ueberseicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  September  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Im  Monat  Septem—-  Goldmünzen  **"“  7  1
ber  1880 sind  geeprägt  Doppelkronen  Kronen  Halbekronen  rechnung geprägt  Fünfmarkstücke  Zweimarkstücke  Einmarkstücke  Füngzigpfennigstücke  
M  M  M  M.  M  M  M  M  M
Berlin  —  2  184  000  —  2  184  000  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  —  2  184  000  —  2  184  000  —  —  —  —  —  —-2.
  Vorher  waren  geprägt  1  268  111  720|431  274  250/27  969  925|1407  451  390|/71  653  095|101  026  942|152  211  435|71  486  552—85  717  922|0
3.  Gesammt-Ausprägung  1  268  111  720433  458  250|27  969  925|409  635  390|71  653  095101  026  942152  211  43571  486  552—|85  717922|80
4.  Hiervon  wieder  eingezogen
  301  280  234  980  3  375  2  420  2  808  1  6443  877—  00  49640
5.  Bleiben  1  267  810  440433  223  270|27  966  550  71  650  675/|101  024  134/152  209  79271  485  675#—80  717  426,40
1729u000  260  .4  427087  702

 

*)  Vergl.  Central--Blatt  S.  552.  Im  August  1880  sind  Reichsmünzen  nicht  ausgeprägt  worden.

 

101*
        <pb n="710" />
                                                         —  690  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten
Passiva.
Sonstige  Ver-  Event
4  ..  Ver-8
  .  täglich  r“  bindlich-  Gr  r“  G  bindlich-.
  »  -  egen  egen  '
Banken    Grund-  Reserve.Noten-  Ungedeckt    Gegen 31.Aug. 1880  fällige  31.  keiten  31  Sonstige  31.  Aug.  Summe  31.  Aug.  keiten
"6  .  .  ·  Aug.  é|..  Aug.  9  .
Name  der  Banken.  Kapital.  Fonds.  Umdauf.31.  Aug.beckte  31.  Aug.Ver.  9d9günhl  asira..  3-weiterge.
2  1880.  Noten.10  1880.  -1880.  1880.Passiva 1880.gegebenen
#  bindlich-  gungs-  *
en
r  keiten.  frist.  Wechseln.
1|  Reichsbank  120  000  6  62  5661  6%  a  —  —  407—  191092  o55  64  6671  —
Städt.  Bank  zu  Breslau  3  ooo  600  2766—  83  1102—  1592767  —  349  —  —  —  —  50%9133—  982  613
3Kölnische  Privatbank.3000  750  2527—  27  1286—  9  156—  220  2983—  81  15  —  91  —  328  345
4  Magdeburger  Privatbank.  .  .3000  606  2  362|-MM  148  11154  42  21  731—  125  142—  166862—  1521  14834
§s  Danziger  Privat-Aktlen--Bank000  750  1765/  E.  200  895/+  243  355  87  %  261  131—  256  68667.—  230  22
6Provinzial  =  Aktien  =  Bank  des
  Großherzogthume  Posen.  00  160  21024  531  1186|—  17  107  60)  1133|—  4511200  T  27  1  5½  311  461
1  Hannoversche  Bank.  .  .  .  .12  ooo  903  6  3774  419%  238K3
8 Frankfurter  Bank  10565|—  10999  —  —  41667  115  /(M  2682  540—  691  225  -164  41287)4  2931]  1821
9  Bayerische  Notenbank.7500  3899  676764.  700  314304  275ö0%  757  —  394  94—  2  1261  —  6457577□—  869
101  Sachsische  Bank  zu  Dretden.  .  30000  3441  91  8771946  23991  710  2411  2887  607—.  1791
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  509  —  23514  75  94—  29  2  420—  138  104  ½  8270  767
18  Württembergische  Notenbank.  .9  000  384  36100  9968H-  837  206  4  49  82—  5549  +—  64  980  776  1039
14  Badische  Bank  D90oi1  —  5230  8031|-  89  431  —  758  5824  414  618  4  6126026  1  562
15 Bank  für  Süddeutschland53344  22432056|  —  6173  144  2.—  —  8S6  □□  532687  1  568
16/  Braunschweigische  Bank 410  soo  v17  241894  37  1546.M  54441  744  2061  261  —  186  345|  490
17/  Kommerzbank  in  Lübeck  2400  49  943  83  45  2131149  136  2479  582  42  —  7  062  342
18  Bremer  Bank  186607  774  4999—  744  3150—  73  429  —  422  12498|—  740  163—  #  55  470—  1244%  110
Zusammen.  332|  32.4  +  39  99  7  O9+  78  7101%  %  1  SO  1  6%%  62  843  41  5  7
a
1  «
Bemerkungen.  »
Zu 8*) :Darunter 144 800 M noch nicht zur Einlösung gelangte Guldennoten.

Zu  14*:
Zu  16*:

Darunter  37  800  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennmoten.
Darunter  101  297  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="711" />
                                                      —  691 —                                                                              banken  Ende  September  1880,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1880.
auf  Tausend  Mark.).



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.
W
Metall.  Gegen  Reichs-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  1  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen
Bestand.  31.  August  kassen=  31.  August  anderer31.  August Wechsel.  31.  August.  Lombard.  (1.  August,  Effekten.  31.  August  Aktiva.  31.  August  der  31.  August.
1880.  scheine.  /  1880.  Banken.  1880.  1880.  1880.  1880.  1880.  Attiva.  1880.  3
5
.
D  .
"  -
535  083—  72340%  —  147925120  —  12  700/867  852  +  35  450  104  608  +  44  320  439  —  1777134“  24384100  558|  660299
1020—  27  2:2—  1ul  6"423  uslas—  4  42852  f7  139  —  32  —.9426  —  93566
9341—  13  6—  1  351—  4  7645—  319  466  17  —  —  2231  40  9645  —  3143
810—  37  5—  3  482  4  146  4601  243  1  66  18  —  421—  58  olg  [—  129  4
6  22  —  —  20—  2146%4—  32  56  633  199  708  .  214  21
710—  43  —  —  206  113  49356—  5657  1  366  +  189  —  —  287  4  13  7504—  285
1983|—  42  11  4  5  404  13515149  769  K  135  755  +  22  8241—  6  23  682  —  2344
5  476  740  264—  1146519  6127¼3s90o0  —  3480%  2%81  1397  4239  —  261446  778  41933  4  301014
24  153—  620  19—  28%¼  —  135286900  1168  ½  -  82  1145—  278  1  6686  41  77  677  —  337#
17  450  z„u¼  108  2%  sö—  21  42118  14723%  5292  +  1334  4207—  49  4277—  607  87  6ö07  2  459  10
10404  5  13—  5  477ü118  3  710—  222  1  407  179V  233—  252  804  14  1684  —  163111
207—  6  9—  4  56—  712  155  115—  44  127—  1  442  14  3  770  —  149  12
92904-  1181  29  —  14  664  —  237218630  475  604  4  15  412  —  73  54:—  222  30  776  —  350213
4981—  95  16  —  4  104—  228  167044%  443  l  96  49  —  2  087/  199.  25  026  227
4975—  6352  24—  26  456  —  2038790  260  980  88  4792  149  3  500  T  699  32  667/—  2240
614—  113  24—  23  235—  371  7966—  361  1363  —  4  —  —  6216—  50  16  418  —  922  1  16
364—  122  2—  2  132—  6  4404  342  80o1|  LT  5656—  580  97—  2980  7240  —  610
1  740|-  15  1—  1  108  —  1626—  1310  6274  4  165  343  —  823  —  41  36  205  —  11878
672  106—  2747Aôöss  —  1702  7135.  12  682603  S80  31  49111414100  44  18  16  —  2565  59  783—  143060  965
        <pb n="712" />
                                                  —  692  —

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
Bezeichn  ung  —
Laufende  der    im  Umlauf  im  Bestande    im  Umlauf  im  Bestande
Nr.

Notenbanken  in  Abschnitten  zu  100 M  in  Abschnitten  zu  200
M  MA  -—    M
1.  Reichsbank  )..  425  850  100  175  249  900  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau  ....  1604  800  34  200  —  —
3.Kölnische  Privatbank  )  ....  2510900  465  400  —  —
4.  Magdeburger  Privatbank  2362  000  638  000  —  —
5.|  Danziger  Privat-Aktienbank  ..  1  765  000  1  235  000  —  —

6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  703  300  196  700  489  200  410  800
7.  Hannoversche  Bank....  .....  5377300  522  700  —  —
8.Frankfurter  Bank  .....  3  283  300  2  416  700  —  —
9.Bayerische  Notenbank.  ..  ..  ..  67525900  2424100  —-  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  26  14  800  3857200  —  —
11.  Leipziger  Kassenverein.  ..  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  .  507  000  1  100  —  —
13.Württembergische  Notenbank  ....  20  555  000  5245  000  —  —
14.] Badische  Bank 4  13132000  2  6S  00O  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland  ....  1451100021489000  —  —
16.Braunschweigische Bank  241950011080500  —  —
17.  Kommerzbank  in  Lübeck  ....  943  200  1456  800  —  —
18.  Bremer  Bank  .  ....  ....  4998500  3501500  —  —

zusammen  am  30.  September  1880  594  193  500  285  681  800  489  200  40  800

am  31.  August  1880  575  391  0600304  474  250  449  200  450  800
mithin  am  30.  September  1880  mehr  18  802  450  —  40  000  —I

weniger  —  18  792  450  —  40  000

 

 

      Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

1  750•  -
7966  70•

im  Bestande:
vernichtet:

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank  welche  seit
1  390  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

250  "6%
98  3600  4

90  495  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

219  025  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

6  6E00.  -  ·
86  590  040  *  r  4  -*  -
dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfählg  und
23380  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

780  2  o  2  r
296  8t1t0  -  -  -

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,

1)  bei  der  Rostocker  Bank  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  100  Mark  in  gleichen  Ab-Vernichtung
  übergeben  und  1  9970000  Mark  derselben  Gattung  vernichtet,

2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  4500  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  060  500  Mark  in
        <pb n="713" />
                                                      —  693  —

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

noten  Ende  September  1880.
der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1  000  M  überhaupt
/  M  M  M  -—  M
92  665  000  218  835  000  265  847  000  283  853  000  784  362  100  677  937900  1.
—  —  1161  000  200  000  2  765  800  234  200  2.
—  —  —  —  2510  900  465  400  3.
—  —  —  —  2362  000  638.000  4.
—  —  —  —  1  765  000  1  235  000  5.
909  500  290  500  —  —  2  102  000  898  000  6.
—  —  —  —  5  377  300  522  700  7.
743  000  857  000  6  642  000  8  058  000  10  668  300  11  331  700  8.
—  —  —  —  67  525  900  2424  100  9.
16  634  500  9  865  500  —  —  42  777300  43  722  700  10.
2940  000  60  000  —  –  21940  000  60  000  11.
—  —  —  —  508  900  1  100  12.
–  —  —  —  20  555  000  5  245  000  13.
—  —  —  s  —-  13  132  000  25  868  000  14.
–  —  —  —  14511000  21  489  000  15.
—  —  —  —  2  419  500  11  080  500  16.
—  —  —  —  943  200  1456  800  17.
—  —  —  4998  500  3601  500  18.
113  892  000  229  908  000  273  650  000  292  111  000  982  224  700  808  111  600
105  243  500  238  556  500  241  135  000  324  626  000  922  218  750  868  107  550
8  648  500  —  32  515.000  —-  60  005  950  –
—  8  648  500  —  32  515  000  —  59  995  950
Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  September  1880:
85  025  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  228  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  41  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  1990  635  Mark

mithin  gegen  Ende  August  1880  weniger  3630
55  500  Thlr.  in  Ulschaitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  255  000
138  495  500  "  "  ·  1502501610.

1  450  I  2  19  700  ·  r“  ·  ·  s
8  340  980  -  sss  25944060000  ·  izur Einziehung auf gerufen sind, waren am 30.September 1880:


1  650  Thir.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  260  Mark
mithin  gegen  Ende  August  1880  weniger  —
450  "D  *„D„  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7440
297  900  4  ·r  "  *  299  000  ¾l  4  -  ·  -  2976  300  -

daß  am  30.  September  1880:
schnitten  im  Bestande,  2000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinschen  Regierung  zur

Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.
        <pb n="714" />
                                                      —  694  —

3.  Finan  z

Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.  1880.
A.  A
I.  Im  Reichs-  Post  gebiete.
1.  König  sberg  .....  14  601  80  12  204  10
2.  Gumbinnen  ..........  3157  40  2843  ·00
3.  Dan  zig  12  473  20  10  497  75
4.  Berlin.  ...............  52892  30  46  276  10
5.  Potsdam  2  882  25  2  614  70
6.  Frankfurt  a.  O.  .......  6772  20  6362  10
7.  Stettin  8269  65  6635  40
8.  Köslin  1  886  70  1  742  70
9.  Posen  4161  30  3  539  90
10.  Bromberg  2  617  45  2266  ·00
11.  Breslau  14  175  00  13220  20
12.  Liegnitz  6  717  40  6748  10
13.  Oppeln  ...........  5  996  25  4  465  10
14.  Magdeburg  ....  13  692  90  14  910  80
15.  Halle a.S............  6357  60  7347  60
16.  Erfurt..  ......  8  786  75  8233  80
17.  Kiel  ..............  7885  20  6702  10
18.  Hannover  6267  30  6  058  20
19.  Münster  2155  50  1  812  60
20.  Minden  5  657  30  5246  50
21.  Arnsberg  16  499  10  15.269  70
22.  Kassel.  3  395  40  3396  65
23.  Frankfurt    a.  M  28  039  70  27  484  40
24.  Köln  14  039  25  13  304  75
25.  Aachen  7054  10  6422  35
26.  Koblenz  3  156  40  3  110  90
27.  Düsseldorf  34  191  55  35  121  40
28.  Trier  2355  60  1  822  80
29.  Dresden  10  808  30  11  020  30
30.  Leipzig  30  651  90  29  413  10
31.  Karlsruhe  13  591  95  14  058  95
32.  Konstanz  5707  60  5299  00
33.  Darmstadt.  9656  35  9906  70
34.  Schwerin  i.  M.  2962  40  1770  40
35.  Oldenburg  4422  50  4246  80
36.  Braunschweig  4997  90  3  892  60
37.  Bremen  19  349  75  15  891  60
38.    Hamburg.  64  519  45  60  333  35
39.  Straßburg  i. E-  .  17  850  20  15  543  65
40.  Metz  .....  3  765  90  3143  10
Summe  I.  484  420  75  450  179  25
1II.  Bayern  36  011  90  37621  10
III.  Württemb  erg  .....  18  498  75  16271  00
Ueberhaupt  538  931  40  504  071  35
*)  Dagegen  im  Jahre  1879 07270  501  771  00  509  960  75
»  »,,1878...  ....  518  463  45  509  190  85
1  v  „  1877  566  297  40  572  178  65

 

*)  Siehe  Central-Blatt  für  1880  Selte  188,  für  1879  Seite  284,  für  1878  Seite  182.
        <pb n="715" />
                                              —  695  — 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
Reich  in  den  Monaten  April  bis  September  1880.
Juni  Juli  August  September
1880.  1880.  1880.  1880.
—  M M M   *  —
10  802  50  10  172  40  9146  90  10  331  90
2  688  30  2  582  40  2  768  50  2  967  10
11  610  65  9995  90  9291  15  11148  40
53.590  70  74  709  80  48  897  60  60  015  20
2  939  90  3  185  60  2  736  50  2  788  80
7080  00  6747  30  6  407  45  6052  10
6  826  60  6  626  40  7  491  00  6942  00  Ü
2  062  00  1  570  20  1  623  60  1  8656  60
5  074  65  3  984  15  3  701  90  4020  30
2935  00  2917  80  2  4441  00  3  093  90
14  312  90  14  101  50  13  049  40  13928  30
7425  80  7  037  40  6  507  30  7707  80
5  486  90  5  809  50  5  129  40  5106  90
17923  95  16.247  75  14  327  10  20  516  00  ·
7  846  30  7316  90  6  290  00  7647  20
9230  20  9  264  25  9  322  70  8  689  #  40
4  718  50  5  763  40  4  168  00  4638  70
5  408  60  5719  80  5  477  00  5186  30
1  497  00  1724  40  1925  40  1539  00
5  331  60  5  918  90  5  189  10  4278  00
16  114  50  15  862  50  14  710  20  14  383  20
3  697  20  3130  40  3  354  45  2750  55
33  638  00  29  906  40  29  039  40  26  074  20
15  124  35  15  492  65  13  796  05  14  578  55
7073  00  8  845  00  6  824  00  6  050  00
2898  80  3  469  60  2797  60  2919  50
35  337  60  37  581  00  32  677  15  33  629  80
2124  30  1  637  30  2  200  50  2  360  10
11  004  10  11  362  15  9926  60  10  130  70
33  043  90  29  740  05  32270  50  29  024  00
13  932  00  15  959  55  13  914  95  12  933  00
5  994  70  4  752  90  5  047  90  4  437  40
9  437  85  10  160  50  9  816  00  10  053  00
1  909  70  1  562  50  1  648  90  1  916  30
3  336  50  3  800  20  3  310  90  3  330  40
4  456  90  4  614  00  3  616  50  3  617  30
15  749  50  21  093  20  15  446  75  17  787  80
68  549  10  67  905  30  64997  70  72547  25
18  643  45  15  338  20  14  255  95  15  282  85
3  351  10  3249  90  3  563  70  3  431  60
490  298  60  506  859  05  449  106  70  475  700  40
36  175  10  39  664  40  36  881  20  36  475  60
16  685  35  17  482  60  17259  45  15  794  10
543  199  05  564  006  05  503  247  35  527970  10
479  37.  80  720  937  30  466  936  25  503  797  1  80
500  170  30  526  433  45  506  196  90  505  504  05
573  642  55  584  507  35  547  805  35  586  3366  10

102
        <pb n="716" />
                                               —  696  —

                                       4.  Statistik.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  Mai  d.  J.  wegen  Vermehrung  der  zur  Entrichtung  der
statistischen  Gebühr  dienenden  Stempelmarken  beschlossen,
daß  außer  den  laut  §.  17  der  Bekanntmachung  vom  20.  November  v.  J.,  betreffend  die  Statistik
des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande,  (Central-Blatt  S.  676)  zum
Verkauf  gestellten  Stempelmarken  für  Werthbeträge  von  5,  10,  20  und  50  Pfennig,  weitere
Stempelmarken  über  Werthbeträge  von  1,  2,  4,  5  und  10  Mark  anzufertigen  seien.
Diese  weiteren  Stempelmarken  werden  vom  1.  November  d.  J.  ab  bei  den  Postanstalten  zum  Preise
des  Stempelbetrags  zum  Verkauf  gestellt  werden.

 

                                5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Wehlau  im  Hauptamtsbezirke  Friedland  ist  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  das  Privattransitlager  der  Aktiengesellschaft  für  Mühlenbetrieb
  zu  Pinnau  bei  Wehlau  eingehende  Getreide  und  die  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  von
diesem  Lager  ausgehenden  Mühlenfabrikate  beigelegt  worden.

 

Der  Großheroglich  badischen  Steuer-Einnehmerei  Schenkenzell  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  Lahr  ist
die  Befugniß  zur  Ausstellung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  für  Branntwein  sowie  zur  Ausstellung
von  Uebergangsscheinen  für  Wein  und  Bier  beigelegt  worden.

 

                                         6.  Justiz-Wesen.

                                           Berichtigung.

In  dem  S.  604—664  veröffentlichten  Verzeichniß  der  Behörden,  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  beschlossenen
  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Kosten  zu  richten  ist,  ist  in  den  Zeilen,  welche  die
Amtsgerichte  Saalfeld  in  S.-M.  (S.  650),  Schalkau  (S.  650)  und  Sonneberg  (S.  654)  betreffen,  statt
„Orts-Einnahme"  zu  lesen:  Amts-Einnahme.

 

                                    7.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                      Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  wird  die  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  hierselbst  unterstellte,  29,34  km  lange  Bahnstrecke
  Dittersbach  —  Neurode  —  Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Neurode—Glatz  —  mit  den  Zpwischenstationen
  Charlottenbrunn,  Wüstegiersdorf,  Ober-Wüstegiersdorf  und  Königswalde  dem  öffentlichen  Verkehr
übergeben  werden.  In  Dittersbach  findet  Anschluß  an  die  Schlesische  Gebirgsbahn  statt.

Berlin,  den  8.  Oktober  1880.
        <pb n="717" />
                                                        —  697  —

Am  15.  d.  M.  wird  die  zu  den  sächsischen  Staatsbahnen  gehörige,  19,2  Km  lange  Bahnstrecke  Lommatzsch  —
Nossen  —  Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Riesa—Lommatzsch  —  mit  den  Zwischenstationen  Leuben,  Ziegenhain
und  Starrbach  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  8.  Oktober  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  an  der,  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Bromberg  unterstehenden  Bahnstrecke
Posen—Neustettin  die  zwischen  den  Stationen  Lebehnke  und  Jastrow  errichtete  Haltestelle  Plietnitz  für  den
Personen-,  Gepäck=  und  Stückgut-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  12.  Oktober  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  an  der  zur  Sächsischen  Staatsbahn  gehörigen  Bahnstrecke  Chemnitz—Adorf  die  zwischen
den  Stationen  Burkhardtsdorf  und  Thalheim  errichtete  Haltestelle  Meinersdorf  für  den  Personen=  und
Güter-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  12.  Oktober  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Frankfurt  a.  M.  unterstellte,  5,013  km
lange  Bahnstrecke  von  der  Station  Birkenfeld  der  Rhein—Nahe-Eisenbahn  nach  dem  Stadtbahnhof
Birkenfeld  für  den  Personen-,  Güter=  und  Privatdepeschen-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  13.  Oktober  1880.

 

Am  15·  d.  M.  wird  die  Personen-Haltestelle  Mannheim—  Rheinbrücke  der  badischen  Staatseisenbahnen
  aufgehoben  werden.

Berlin,  den  13.  Oktober  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  zwischen  den  Stationen  Jena  und  Göschwitz  der  Saalbahn  errichtete  Personen=Haltestelle
  Paradies  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.  «

Berlin,  den  14.  Oktober  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  an  der  Berlin—Stettiner  Eisenbahn  die  in  der  Nähe  von  Berlin  errichtete  Haltestelle
Pankow  für  den  Personenverkehr  eröffnet.

Berlin,  den  14.  Oktober  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  an  der  Bahnstrecke  Essen—Winterswyk  der  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  die  zwischen

den  Stationen  Dorsten  und  Rhade  errichtete  Haltestelle  Hervest  für  den  Lokal-,  Personen=  und  Gepäck-Verkehr
  eröffnet.

Berlin,  den  14.  Oktober  1880.
                                In  Vertretung:  Körte.

 

102*
        <pb n="718" />
                                                —  698  —

                                8.  Marine  und  Schiffahrt.

Zum  Reichskommissar  bei  dem  Seeamt  in  Flensburg  ist  der  Königlich  preußische  Regierungsrath  Freiherr
von  Frank  in  Schleswig  und  zum  Reichskommissar  bei  dem  Seeamt  in  Emden  an  Stelle  des  Oberbürgermeisters
  Fürbringer  der  Korvetten-Kapitän  a.  D.  Georgi  in  Hannover  ernannt  worden.

 

Der  im  Jahre  1867  in  Martenshoek  erbaute,  bisher  unter  niederländischer  Flagge  gefahrene  Schooner
„Petrus  Hendrik“  von  273„  cbm  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum
  des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Schiffers  Harm  Aits  Pieper  zu  Greetsiel  unter  dem
Namen  „Helene“  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für
welches  der  Eigenthümer  Greetsiel  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  29.  September  d.  J.  vom  Kaiserlichen
  Konsulat  zu  Groningen  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="719" />
                                                   Central-Blatt

                                                für  das

                                       Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben

                                                    im

 

                                   Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

Berlin,  Freitag,  den  22.  Oktober  1880.



 

 

Nr. 43.

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  699

 

4.  Konsulat-Wesen:
Civilstands-Akten

Ermächtigung  zur  Vornahme

von
701

Zollstelle;  —

 

 

 

 

2.  Justiz-Wesen:  Aenderungen  im  Verzeichniß  der  zur  Ein-  5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer  „Einziehung
  von  Gerichtskosten  im  Verz  ichnip der  zur  701  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker  Ein.  und
3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs  für  6.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen:  Elfter  Nachtrag  zur  Aichdie
  deutsche  Handelsmarine  auf  das  Jahr  1880.  .  701  ordnung  vom  16.  Juli  1869..  .....
                                       1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                        Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
—  Datum  des
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Jus-*
  .  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

 

                          Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

26  Jahre,  aus  Groß-1.

  Brigitta  Mitzinger,
Aupa,  Böhmen,

unverehelichte,

2.  Rudolf  Müller,
Weber,

geboren  am  7.  August
1847  und  wohnhaft  zu
Liebenau  bei  Reichenberg,
  Böhmen,

 

 

 

Landstreichen  und

werbsmäßige  Unzucht,

Landstreichen  und  Betteln,



ge-Königlich

  preußische
Bezirksregierung  zu
Breslau,
Königlich  preußische
Bezirksregierung  zu
Merseburg,

 

 



4.  Oktober
d.  J.

21.  September
  d.   J.                                                                                        103    
        <pb n="720" />
                                                            —  700  —  

 

 

 

 

 

 

hagen,  Dänemark,

 

 

    
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datu  des
Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  s  3.  4.  v  6.

3.  Peter  Jensen,  48  Jahre,  aus  Viborg  in  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  17  Septem-Schuhmachergeselle,

  Jütland,  Dänemark,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Schleswig,

4.  Johannes  Franziskusgeboren  am  10.  Aprilkdesgleichen,  Königlich  preußische  5.  Oktober

Helmich,  Arbeiter,1853  zu  Oldenzaal,  Landdrostei  zu  Osna-D  I.

Niederlande,  brück,
5.Traugott  Schmidt  82  Jahre,  aus  Odense,  Betteln,  nach  mehrma-Königlich  preußische  S.  Oktober
Schuhmacher,  Dänemark,  liger  Verurtheilung  weLanddrostei  zu  Lüne=  d.  J.
gen  der  gleichen  Ueber=  burg,
tretung  innerhalb  der
letzten  drei  Jahre,
6.  Franz  Barsik,  27  Jahre,  aus  Savodi,  Landstreichen,  Königlich  preußische  19.  Juni.
Eisengießer,  Komitat  Trentsin,  Un-  Bezirksregierung  zus  d.  J.
garn,  Wiesbaden,
7.  Johann  Kiener,0  Jahre,  aus  Schenkon,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Septem-Zimmermann,
  Kanton  Luzern,  Schweiz,  ber  d.  J.
8.  Georg  Treczek,1  Jahre,  aus  Neudorf  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische16.  Septem-Arbeiter,
  bei  Iglau,  Mähren,  teln,  Bezirksreglerung  zu  ber  d.  J.
Koblenz,

9.  Josef  Lambert  52  Jahre,  aus  Fournay,  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  württember-24.  Septem-Buchdrucker
  und|  Belgien,  Gebrauch  eines  falschen  gische  Regierung  des  ber  d.  J.
Schriftsetzer,  Legitimationspapieres  Jagstkreises  zu  Ellund

  Angabe  falschen  wangen,
Namens,

10.  Karl  Lieblang,21  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  württember-30.  Septem-Buchdrucker,
  Zürich,  Schweiz,  orts-  gische  Regierung  des  ber  d.  J.
angehörig  zu  Kopen-  Neckarkreises  zu  Ludwigsburg,



Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Merseburg  vom  9.  Juli  v.  J
verfügte  Ausweisung  des  Schlossers  Pius  Stumpf  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  von  1879  S.  504
Z.  9)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  Stumpf  nicht  österreichischer,  sondern  preußischer  Staatsangehöriger

  ist,  zurückgenommen  worden.
        <pb n="721" />
                                                          —  701  —

                                          2.  Justiz-Wesen.

 

Bezüglich  der  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880  beschlossenen
  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Verzeichniß  S.  604),
sind  vom  1.  Oktober  1880  ab  folgende  Aenderungen  eingetreten:

 

 

Für  den  Bezirk  ·  »
des  Amtzgerichts.  Kasse  bezw.  Behörde.

 

Arnsberg.  Bei  dem  Königlichen  Hauptsteueramt  zu  Arnsberg  ist  eine  selbständige  Expedition
mit  der  Bezeichnung:  „Königliches  Hauptsteueramt,  Expedition  für  die  Gerichtskostenerhebung“
  errichtet.

Fredeburg.  Die  Königliche  Steuer-Rezeptur  in  Eslohe  ist  nach  Fredeburg  verlegt.
Rheda  und  Wieden=  Die  Gerichtskostenerhebung  für  diese  Bezirke  ist  von  dem  Hebebezirke  des  Untersteuerbrück.
  amts  in  Gütersloh  abgezweigt  und  dem  neuerrichteten  Königlichen  Untersteueramt

  in  Wiedenbrück  zugewiesen.

 

 

                                       3.  Marine  und  Schiffahrt.


Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  „Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf
das  Jahr  1880“  ist  im  Verlage  von  „G.  Reimer“  in  Berlin  soeben  erschienen.  Das  Werk  ist  im  Wege
des  Buchhandels  für  den  Preis  von  fünf  Mark  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  18.  Oktober  1880.  Der  Reichskanzler.
                                          In  Vertretung:  Eck.

 

                                               4.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Eduard  Lehne  zu  Tacna  (Peru)  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870,
in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875,  für  sein  Amtsgebiet  die  allgemeine  Ermächtigung
  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  Reichsangehörigen  vorzunehmen,  und  die  Geburten,
  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

                                              5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Den  Königlich  württembergischen  Nebenzollamte  I.  Langenargen  im  Bezirke  des  Hauptzollamts  Friedrichshafen
  ist  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Getreide  und  Mühlenfabrikate
  aller  Art  ertheilt  worden.

 

103*
        <pb n="722" />
                                                      —  702  —

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  vom
Zahl  Ver  —
er  -  Raffinirter  Zucker  aller
im  Be-  steuerte  Rohzucker  aller  Art
Verwaltungsbezirke.  rieb befindlichen  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  44.  5.  6.  J.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  —  —  —  —
2.  -  Westpreußen  2  38  770  6  433  —  —  —
33.=  Brandenburg  15  208  364  2  048  —  —  —
4.  Pommern  2  7210  126  —  121  —
5    Posen  1  16  053  23  —  —  —
6  -  Schlesien  35  411  932  498  –  –
7.  :  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  133  3084  793  2  —  6  14  692
8.  Provinz  Schleswig-Holstein  1  23  050  32  304  3  172  15  951  22  828
9.  :=  Hannover  24  392  123  11  383  438  —
10.  -Westfalen  1  12  968  308  —  —  —
11.  :-Hessen-Nassau  —  —  1332  3  459  96  —
12.  -Rheinprovinz  9  149  217  7553  —  5  097  17  001
Summe  I.  223  4344  480  62  010  6  631  21  709  54  521
II.  Bayern  1  22790  401  —  —  10  026
III.  Sachsen  —  —  307  —  —  —
IV.  Württemberg  2  22  530  1533  —  —  —
V.  Baden.  1  26  900  20  904  4720  23  172  17  613
VI.  Hessen  —  —  7  806  —  18  265  147  350
VII.  Mecklenburg  1  34  887  96  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  75  170  —  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  367  —  —
X.  Braunschweig  28  397  110  2  —  2  —
XI.  Anhalt  .  ..  31  579  381  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  —  96  488  —  4305  —
XIII.  Luxemburg  —  —  2  —  —  —
Ueberhaupt  291503.248  189  916  11  351  67  453  229  510
Im  Monat  September  1879  260  2  761  037243550  52900  111  300  114  000
        <pb n="723" />
                                                  —  703 —                                                                            mengen,  sowie  über  die



Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  September  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  freien  Ver-  Niederlagen.  sfreien  Ver-  Niederlagen.

kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg n,  kg  n.  kg  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
10  806  5  656  —  —  —  —  546  178  12  489
19  875  —  —  —  —  —  —  —
22  844  18  328  867  497  192  038  492  911  —  409  939  1  226
11  321  —  2  —  151  —  474  —

1  233  846  11  708  —  —  —  —  —  —
36  994  40  298  1  943  566  122  330  “4  4  061  336  999  65  007
26  327  10  482  399  492  —  3  432  813  —  46  424  —

5  —  —  —  —  —  —

72  —  384  188  —  1  421  632  —  317  647  —
1  362  090  86  472  3594  745  314  3688998  948  4061657  661  78  722
471  2  607  24  378  —  —  3295  233
16  351  20  048  2  680  –  –  —  711  3591

—  —  23  867  —  —  1008  —

—  —  215  696  3114  —  40  944  —-17

  065  5  538  –  —  —  —  —  —

6  929  10  305  —  320  —  —  —  —

3954  —  —  —  —  —  —

1527  —  —  —  —  58  —

935  12  380  —  —  —  —  —  —

1921  3  451  –  —  —  —  —  —

2  106  —  54  572  —  10  455  —  764  —

3  —  —  —  15  068  —  339  200

1413352  140  80113915  938  317  8029  024  471  40612  641  82  546
1  068  950  271  9000  2505  600  347000  52024  450  5  800  1  992  850  180  050
        <pb n="724" />
                                                 —  704  —

                                 6.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Auf  Grund  des  Artikels  18  der  Maaß-  und  Gewichts-Ordnung  vom  17.  August  1868  (Bundes-Gesetzblatt
S.  473)  erläßt  die  Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission  folgende  Nachtrags-Bestimmungen:

Elfter  Nachtrag  zur  Aichordnung  vom  16.  Juli  1869.

An  Stelle  der  §§.  31  bis  39  und  der  §§.  40  bis  42  der  Aichordnung,  sowie  der  sämmtlichen  zu
vorstehenden  Paragraphen  ergangenen  Nachträge  —  mit  Ausschluß  der  bis  auf  weiteres  in  Kraft  bleibenden
Vorschriften  in  der  Bekanntmachung  vom  17.  Juni  1875  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  374)
—  treten  vom  1.  Januar  1881  ab  die  folgenden  neuen  Bestimmungen:

                         I.  Vorschriften  für  die  Aichung  der  Waagen.
                                                A.  Handelswaagen.

                                                           §.  1.
                                                 Zulässige  Waagen.

Zulässig  sind  nur  solche  Gattungen  von  Waagen,  welche  nach  der  Theorie  und  Erfahrung  eine
Bürgschaft  gewähren,  daß  sie  für  diejenigen  Zwecke  des  Verkehrs,  denen  sie  dienen  sollen,  eine  dem  Grade
und  der  Dauer  nach  hinreichende  Zuverlässigkeit  besitzen.

Hiernach  werden  als  gewöhnliche  Handelswaagen  nur  Hebelwaagen  mit  Gewichtswirkung  zur  Aichung
zugelassen,  und  zwar  nur  solche  Gattungen  derselben,  deren  Einrichtungen  folgenden  allgemeinen  Bestimmungen
  genügen:

1.  Die  sich  berührenden  Theile  derjenigen  Einrichtungen,  durch  welche  die  Drehungsbewegungen  der

Hebel  ermöglicht  werden,  nämlich  der  Schneiden  und  der  Pfannen,  sollen  aus  genügend  gehärtetem
Stahl  hergestellt  sein.  Die  Schneiden  und  Pfannen  sollen  ferner  so  eingerichtet  und  an  den
Hebeln  und  Stangen  so  angebracht  sein,  daß  die  Drehungen  ohne  bemerkliche  Hemmungen  erfolgen,
und  daß  alle  Längen,  deren  sichere  und  unveränderliche  Begrenzung  für  die  Einhaltung  der
Richtigkeit  der  Waage  wesentlich  ist,  nur  durch  Schneiden,  welche  mit  den  bezüglichen  Theilen  fest
verbunden  sind,  begrenzt  werden.

2.  Die  an  einem  und  demselben  Hebel  befestigten  Schneiden  sollen  parallel  zu  einander  angebracht,
und  zugleich  soll  durch  die  Stellung  der  Schneiden  zu  einander  dafür  gesorgt  sein,  daß  die
Gleichgenichtslagen  der  Waage  innerhalb  ihrer  Belastungs=  und  Bewegungsgrenzen  stets
stabile  sind.

Jede  zuzulassende  Waage  soll  also,  sobald  sie  von  einer  Gleichgewichtslage  ausgehend  in
Schwingungen  versetzt  worden  ist,  in  dieselbe  Lage  wieder  zurückkehren.

3.  Jede  zuzulassende  Waage  soll  entweder  die  deutliche  und  untrennbare  Angabe  der  größten  Last,
zu  deren  Abwägung  sie  bestimmt  und  ausreichend  ist,  enthalten,  oder  sie  soll  die  erforderlichen
Einrichtungen  darbieten,  um  vorschriftsmäßig  (§.  8)  von  der  Aichungsstelle  mit  der  Angabe
dieser  größten  zulässigen  Last  (größten  Tragfähigkeit  auf  der  Lastseite)  versehen  werden  zu  können.

4.  Jede  Waage,  bei  welcher  es  nicht  entweder  durch  ihre  Aufhängung,  beziehungsweise  durch  die
Unveränderlichkeit  ihrer  Aufstellung  gesichert  oder  durch  die  Formen  und  Dimensionen  ihres  Gestells
und  ihrer  Zeigereinrichtung  (Zunge  oder  dergl.)  für  die  Beobachtung  mit  dem  bloßen  Auge
erkennbar  ist,  daß  die  sogenannte  Einspielungsstellung  ihres  Zeigers  mit  ausreichender  Genauigkeit
  stets  in  einer  und  derselben  Lage  zur  Lothrichtung  stattfindet,  muß  mit  einem  Loth  (Pendelzeiger)
  oder  einer  Wasserwaage  und  dergleichen  versehen  sein,  aus  deren  Einspielen  jedesmal
erkannt  werden  kann,  daß  die  Waage  sich  bei  der  Anwendung  in  derselben  Stellung  zur  Lothrichtung
  befindet,  in  welcher  die  Prüfung  ihrer  Richtigkeit  stattgefunden  hat.

5.  Die  Längen  der  Hebelarme  oder  die  Lage  des  Schwerpunktes  einer  Waage  dürfen  keinesfalls
durch  Vorrichtungen  korrigirbar  sein,  welche  es  ermöglichen,  unachtsam  oder  absichtlich  Veränderungen
  des  vorschriftsmäßigen  Zustandes  der  Waage  leicht  und  schnell  auszuführen  und  ebenso
wieder  zu  beseitigen.
        <pb n="725" />
                                                        —  705  —

                                                       §.  2.
                 Zulässige  Konstruktionssysteme  für  Handelswaagen.
Die  zur  Aichung  zuzulassenden  Gattungen  von  Handelswaagen  sind  die  folgenden:

                                    I.  Gleicharmige  Waagen.

             a.  Gleicharmige  Balkenwaagen  (mit  Gehängen),  d.  h.  solche                           gleicharmigen  Waagen,  bei  welchen
sich  die  Belastungen  hängend  unterhalb  der  Endachsen  befinden,  so  daß  während  der  Schwingungen  der
Waage  der  Schwerpunkt  der  Belastung  immer  lothrecht  unter  der  bezüglichen  Endachse  verbleibt.

b.  Gleicharmige  oberschalige  oder  Tafelwaagen,  d.  h.  solche  gleicharmigen  Waagen,  bei
denen  der  Schwerpunkt  der  abzuwägenden  Last  sich  oberhalb  der  Endachsen  befindet,  und  bei  denen  daher  im
Gegensatz  zu  der  Einrichtung  der  gleicharmigen  Balkenwaagen  mit  Gehängen  eine  Parallel-Führung  der
Belastungen  erforderlich  ist,  um  den  Angriffspunkt  der  letzteren  stets  in  einer  durch  die  bezügliche  Endachse
gehenden  lothrechten  Ebene  zu  erhalten.

                                   II.  Ungleicharmige  Waagen
und  zwar  mit  solchen  einfachen  oder  zusammengesetzten  Verhältnissen  der  Hebellängen,  daß  die  Last  durch  den
zehnten  oder  durch  den  hundertsten  Theil  ihres  Gewichtes  aufgewogen  wird  (Decimal=  und  Centesimalwaagen).

a.  Ungleicharmige  Balkenwaagen  (mit  Gehängen),  d.  h.  solche  ungleicharmigen  Waagen,  bei
welchen  sich  die  Belastungen  unterhalb  der  Endachsen  des  Haupthebels  oder  unter  der  bezüglichen  Achse  eines
Traghebels  und  zwar  hängend  befinden,  so  daß  während  der  Schwingungen  der  Waage  der  Schwerpunkt
der  Belastung  immer  lothrecht  unter  der  tragenden  Achse  verbleibt.

b.  Brückenwaagen,  d.  h.  solche  ungleicharmigen  Waagen,  bei  welchen  nicht  die  abzuwägende  Last
sich  hängend  unter  der  tragenden  Achse  des  betreffenden  Hebels,  bei  welchen  sich  vielmehr  der  Schwerpunkt
der  abzuwägenden  Last  oberhalb  der  betreffenden  Achse  befindet,  und  bei  denen  daher  eine  Parallel-Führung
des  Lastträgers  (der  Brücke,  des  Tisches,  der  Schale  u.  s.  w.)  erforderlich  ist,  um  den  Angriffspunkt  der  Last
stets  in  einer  durch  die  bezügliche  Achse  gehenden  lothrechten  Ebene  zu  erhalten.

                                   III.  Laufgewichtswaagen,
d.  h.  Waagen,  bei  welchen  auf  der  Lastseite  ähnliche  Einrichtungen,  wie  bei  den  unter  I  und  I  aufgeführten
Gattungen  vorhanden  sind,  bei  welchen  aber  die  Last  durch  ein  unveränderliches  Gewicht  an  veränderlichem
Hebelarm  aufgewogen  und  ihr  Betrag  an  der  Längeneintheilung  (der  Skale)  dieses  Hebelarmes  abgelesen  wird.
a.  Einfache  Balkenwaagen  mit  Laufgewicht  und  Skale  (Schnellwaagen,  römische
Waagen  u.  s.  w.).
b.  Zusammengesetzte  Balken=  oder  Brückenwaagen  mit  Laufgewicht  und  Skale.

 

Bei  den  unter  §.  2  II  und  III b  aufgeführten  Waagengattungen  sind  auch  gemischte  Einrichtungen
zulässig,  bei  welchen  ein  Theil  der  Last  durch  Gewichtsstücke,  die  an  einem  nicht  veränderlichen  Hebelarm
pirten  peet  endere  Theil  der  Last  durch  eine  Laufgewichts-Einrichtung  aufgewogen  und  ermittelt  wird  (siehe
§. 5   Ziff.  15).

Waagen  dieser  Art  sind  bezüglich  der  Fehlergrenzen  (s.  6)  und  der  Gebührenerhebung  entweder
als  ungleicharmige  Waagen  (§.  2  II)  oder  als  Laufgewichts-Waagen  (§.  2  III)  zu  behandeln,  je  nachdem  derjenige
  Theil  der  größten  zulässigen  Last,  welcher  von  den  Laufgewichts-Skalen  angegeben  werden  kann,  kleiner
oder  größer  ist,  als  der  übrig  bleibende  Theil  der  größten  zulässigen  Last,  und  sie  sind  demgemäß  im  ersteren
Falle  als  „ungleicharmige  Waagen  (ungleicharmige  Balkenwaagen  oder  Brückenwaagen)  mit  Hülfs-Laufgewicht
und  -Skale“,  im  letzteren  Falle  als  „zusammengesetzte  Balkenwaagen  oder  Brückenwaagen  mit  Laufgewicht
und  Skale  nebst  Hülfs-Gewichtsschale“  zu  bezeichnen.

Bei  denjenigen  Waagen,  bei  welchen  sich  die  Last  hängend  unterhalb  der  tragenden  Schneide  befindet,
darf  die  Aufhängung  der  Last  niemals  unmittelbar  an  der  betreffenden  Pfanne  erfolgen,  sondern  nur  mittels
eines  Zwischengehänges  mit  Ringen  und  Haken  oder  dergl.  so  ausgeführt  sein,  daß  keinesfalls  Schwingungen
des  Lastgehänges  unmittelbar  um  die  Schneide  stattfinden  können.

Jede  Brückenwaage  (§.  2  II b  und  III b)  soll  mit  einer  Arretirvorrichtung  an  dem  Haupthebel  und
jede  fest  fundamentirte  Brückenwaage  soll  außerdem  mit  einer  Abstellvorrichtung  versehen  sein,  durch  welche
das  Hebelsystem  der  Waage  vor  den  beim  Aufbringen  der  Lasten  stattfindenden  Stößen  bewahrt  wird.
        <pb n="726" />
                                                    —  706  —

                                              §.  3.
                                Gleicharmige  Waagen.

1.  Die  beiden  Arme  einer  gleicharmigen  Balkenwaage  dieser  Gattung  (§.  2  I  a)  dürfen  ersichtliche
Verschiedenheiten  der  Gestalt  nicht  zeigen,  und  der  Waagebalken  soll  in  der  Einspielungslage  für  sich  im
Gleichgewicht  sein.

2.  Falls  die  Balken  (§.  2  l a)  sich  an  den  Enden  bogen=  oder  gabelförmig  verzweigen,  darf  die
Länge  der  Mittelschneide  des  Balkens  nicht  weniger  betragen  als  0,6  des  Abstandes  zwischen  den  von  jenen
Zweigen  getragenen,  zu  einander  gehörigen  Theilen  jeder  Endachse.  Außerdem  soll  bei  einer  solchen  Einrichtung
  des  Balkens  eine  Schutzeinrichtung  an  der  Aufhängung  der  Schalen  angebracht  sein,  welche  eine  Anlehnung
  der  zu  wägenden  Gegenstände  an  die  Zweige  des  Waagebalkens  unter  allen  bei  der  Anwendung  denkbaren
  Umständen  verhindert.

3.  Alle  gleicharmigen  Waagen  (§.  2  l a  und  b)  dürfen  an  den  Schalen  mit  Tarirvorrichtungen
versehen  sein,  durch  welche  sich  das  unter  Umständen  veränderliche  Gewicht  der  Schalen  oder  Gehänge  so
ausgleichen  läßt,  daß  dadurch  die  Waage  im  unbelasteten  Zustande  zum  Einspielen  gebracht  werden  kann;
doch  sollen  diese  Einrichtungen  in  regelmäßiger  und  geordneter  Weise,  dem  Zwecke  einer  offenkundigen  Ausgleichung
  entsprechend,  ausgeführt  sein.  An  den  Hebelarmen  gleicharmiger  Waagen  dürfen  iich  jedoch
keinerlei  derartige  Ausgleichungsmittel  befinden.

                                               §.  4.
                                 Ungleicharmige  Waagen.
                                (Decimal=  und  Centesimalwaagen.)

1.  Zulässig  sind  nur  solche  Decimalwaagen,  welche  mindestens  für  eine  größte  Last  (§.  1  Ziff.  3)
von  20  Kilogramm  und  nur  solche  Centesimalwaagen,  welche  mindestens  für  eine  größte  Last  von  200  Kilogramm
  bestimmt  sind.  .

2.  Alle  Centesimalwaagen  sollen  eine  in  die  Augen  fallende  Bezeichnung  als  solche  an  sich  tragen.

3.  Die  ungleicharmigen  Waagen  dürfen  nicht  nur  an  den  Schalen  mit  Tarirvorrichtungen,  sondem
auch  an  den  Hebelarmen  mit  Regulatorvorrichtungen  (Laufgewicht  ohne  Skale)  versehen  sein,  durch  welce
das  Gewicht  sämmtlicher  Theile  sich  so  ausgleichen  läßt,  daß  dadurch  die  Waage  im  unbelasteten  Zustande
zum  Einspielen  gebracht  werden  kann.

Brückenwaagen  sollen  unbedingt  mit  derartigen  Regulatorvorrichtungen  versehen  sein.

Alle  diese  Einrichtungen  sollen  jedoch  in  regelmäßiger  und  geordneter  Weise,  dem  Zwecke  einer  offenkundigen
  Ausgleichung  entsprechend,  ausgeführt  sein.

                                             §.  5.
                                   Laufgewichtswaagen.

1.  Für  die  Einrichtungen  auf  der  Lastseite  einer  Laufgewichtswaage  (§.  2  III)  gelten,  je  nachdem
dieselbe  eine  Balkenwaage  oder  eine  Brückenwaage  mit  Laufgewicht  ist,  die  für  Balkenwaagen  (mit  Gehängen)
  oder  für  Brückenwaagen  getroffenen  entsprechenden  Bestimmungen.

2.  Die  Eintheilung  der  Skalen  darf  sich  nur  auf  die  Kilogramm-Einheit  beziehen  und  soll  nach
Decimaltheilen  der  letzteren  ohne  ersichtliche  Eintheilungsfehler  ausgeführt  sein,  wobei  der  kleinste  Abstand
zweier  benachbarten  Theilungsmarken  nicht  unter  2  mm  betragen  darf.  Daß  die  Angaben  der  Skale  sich
auf  die  Kilogramm-Einheit  beziehen,  soll  durch  Beisetzung  der  Bezeichnung  kg  zu  einer  der  Zahlenangaben  der
Skale  an  einer  augenfälligen  Stelle  ersichtlich  gemacht  sein.

3.  Die  zur  Ablesung  der  Skale  vorhandene  Einrichtung  (Ablesungsmarke)  soll  so  beschaffen  sein,  daß
die  Ablesung  der  Gewichtsangabe  nicht  durch  Nebenumstände,  insbesondere  nicht  durch  eine  Verschiedenheit  der
Stellung  des  Auges,  beeinflußt  werden  kann.

4.  Bei  den  Laufgewichtswaagen  dürfen  je  nach  der  Länge  und  Einrichtung  der  Lasthebelsysteme
verschiedene  Skalen  vorhanden  sein,  doch  dürfen  verschiedene  Skalen  für  ein  und  dasselbe  Laufgewicht  keinesfalls
  unmittelbar  neben=  oder  übereinander  auf  einer  und  derselben  Seite  des  Hebels  angebracht  sein.

5.  Die  Unveränderlichkeit  der  Laufgewichtseinrichtung  und  der  Massenvertheilung  innerhalb  der  letzteren
  muß  durch  Form,  Material  und  sonstige  Beschaffenheit  derselben  genügend  verbürgt  sein,  doch  sind  bei
denjenigen  Waagen  (5  b),  bei  welchen  überhaupt  mehrere  Laufgewichte  und  Skalen  zulässig  sind,  auch  solche
        <pb n="727" />
                                                           —  707  —

Laufgewichtseinrichtungen  nicht  ausgeschlossen,  bei  welchen  das  Laufgewicht  selbst  der  Träger  eines  kleineren
Laufgewichtes  mit  Skale  oder  blos  einer  beweglichen  Skale  und  dergleichen  ist,  deren  Verschiebung  die
letzte  Gewichtsausgleichung  und  die  Ablesung  derselben  ermöglicht.  Vorhandene  Klemmschrauben  und  dergleichen
  dürfen  keinesfalls  abnehmbar  sein.

                    a.  Einfache  Balkenwaagen  mit  Laufgewicht  und  Skale.

6.  Bei  dieser  Gattung  von  Laufgewichtswaagen  befindet  sich  die  Last  in  einem  Gehänge  unterhalb
der  Endachse  des  Lastarmes  eines  Hebels,  dessen  anderer  Arm  die  Skale  enthält  und  das  Laufgewicht  trägt.
Bei  diesen  Waagen  darf  nur  ein  Laufgewicht  vorhanden  sein,  welches  mittelst  eines  Gehänges  auf  einer
Stahlschneide  ruht,  die  auf  beiden  Seiten  einer  entlang  der  Skale  zu  verschiebenden  Hülse  vorsteht.  Von  dieser
Hülse  darf  das  Laufgewicht  nicht  abnehmbar  sein.  Die  Stahlschneide  soll  in  der  durch  die  Mittelschneide  der
Waage  und  durch  die  Endschneide  des  Lasthebels  gehenden  Ebene  liegen.

7.  Ist  die  Hülse  selbst  abnehmbar,  so  soll  ihr  Gewicht  mit  Einschluß  des  Gehänges  und  des
Laufgewichts  nach  Kilogramm  unter  Beisetzung  von  kg  auf  ihr  deutlich  und  untrennbar  angegeben  sein.

8.  Die  Hülse  darf  für  jede  Seite  des  veränderlichen  Hebelarmes  nur  eine  Ablesungsmarke  enthalten.
Ist  sie  abnehmbar,  so  darf  sie  überhaupt  nur  eine  Marke  enthalten.

9.  Ist  eine  abnehmbare  Waageschale  oder  eine  andere  abnehmbare  Anhängevorrichtung  für  die
Last  vorhanden,  so  soll  das  Gewicht  derselben  mit  Einschluß  der  Ketten,  Oesen  und  Gehänge  nach  Kilogramm
  unter  Beisetzung  von  kg  an  geeigneter  Stelle  der  Vorrichtung  deutlich  und  untrennbar  angegeben
sein.  Abnehmbare  Vorrichtungen  dieser  Art  dürfen  nur  aus  Eisen  oder  anderen  Metallen  hergestellt  sein.

10.  Die  Einstellbarkeit  der  das  Laufgewicht  tragenden  Hülse  an  der  Skale  des  Hebelarmes  soll  eine
stetige  sein.  Kerbförmige  Einschnitte  des  letzteren  und  dergleichen  sind  daher  bei  den  einfachen  Balkenwaagen
mit  Laufgewicht  nicht  zulässig.

b.  Zusammengesetzte  Balken=  und  Brückenwaagen  mit  Laufgewicht  und  Skale.

11.  Bei  dieser  Gattung  von  Laufgewichts-Waagen  befindet  sich  die  Last  entweder  in  einem  Gehänge
unterhalb  der  Endachse  eines  Hebelarmes,  welcher  erst  mittelbar  durch  eine  Hebelverbindung  auf  den  die
Laufgewichts-Einrichtungen  tragenden  Hebel  wirkt,  oder  die  Last  liegt  auf  einer  Brücke  mit  Parallelführung,
während  die  Laufgewichte  und  Skalen  sich  an  den  ersichtlichsten  Stellen  des  Hebels  oder  des  Hebelsystems
befinden,  an  welchem  sonst  bei  den  gewöhnlichen  Brückenwaagen  die  Gewichtsschale  angebracht  ist.  Zulässig
sind  nur  solche  Waagen  beider  Arten,  welche  mindestens  für  eine  größte  Last  von  200  Kilogramm  bestimmt  sind.

12.  Bei  diesen  Waagen  sind  außer  den  unter  Nr.  4  erwähnten  Einrichtungen  zwei  oder  mehrere
verschiedene  Skalen  mit  verschiedenen  Laufgewichten  neben=  oder  übereinander  zulässig.

13.  Bei  den  unter  Nr.  12  erwähnten  Einrichtungen  ist  es  zulässig,  daß  die  Einstellung  des  größten
Laufgewichts  auf  die  einer  ganzen  Anzahl  von  größeren  Gewichtseinheiten  entsprechenden  Hebellängen  durch
kerbförmige  Einschnitte  und  dergleichen  erleichtert  und  gesichert  wird,  doch  soll  jedenfalls  außer  diesen  größeren
Abstufungen  der  Hebeleintheilung  auch  eine  Skale,  an  welcher  die  jedesmalige  Stellung  des  betreffenden
Laufgewichts  mittelst  einer  geeigneten  an  demselben  angebrachten  Marke  abgelesen  wird,  vorhanden  sein.

14.  Die  Laufgewichte  brauchen  bei  zusammengesetzten  Balken=  und  Brückenwaagen  nicht  unbedingt  so
beschaffen  zu  sein,  daß  sie  mit  einer  Gehänge-Einrichtung  auf  einer  fest  mit  der  verschiebbaren  Hülse  verbundenen
  Schneide  ruhen,  vielmehr  sind  hier  Formen  und  Anbringungsarten  der  Laufgewichte  zulässig,  welche
ohne  ersichtliche  gröbere  Abweichungen  die  Bedingung  erfüllen,  daß  der  Schwerpunkt  des  Laufgewichts  nahezu
in  einer  durch  die  Mittelschneide  der  Waage  und  die  Endschneide  des  Lasthebels  gehenden  Ebene  liegt.

15.  Die  Vorschriften  unter  2  bis  5  und  unter  11  bis  14  finden  entsprechende  Anwendung  auf  Laufgewichte
  und  Skalen,  welche  nur  als  Hülfseinrichtungen  bei  anderen  Waagengattungen  dienen  (§.  2).  Bei.
Einrichtungen  letzterer  Art  darf  jedoch  an  der  zur  Ablesung  der  kleinsten  Gewichtstheile  bestimmten  Skale
diejenige  Aenderung  der  Gewichtsangabe,  welche  einer  Verschiebung  des  Laufgewichtes  um  einen  Skalentheil
entspricht,  den  Betrag  der  nach  §.  6  bei  der  Prüfung  der  Richtigkeit  und  Empfindlichkeit  anzuwendenden.
größten  Gewichtszulage  nicht  übersteigen.

 

                                               §.  6.
                             Innezuhaltende  Fehlergrenzen.
Beim  Aichen  einer  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  zugelassenen  Waage  ist  nach  den  näheren
104
        <pb n="728" />
                                                        —  708  —

Anweisungen  der  Instruktion  zu  untersuchen,  ob  dieselbe  hinreichende  Empfindlichkeit  besitzt,  und  ob  ihre  Hebelverhältnisse
  hinreichend  richtig  sind.

Als  das  Empfindlichkeitsmaaß  gilt  das  Verhältniß,  welches  diejenige  kleinste  Vermehrung  oder  Verminderung
  der  Last,  die  noch  eine  deutlich  erkennbare  Veränderung  der  Gleichgewichtslage  der  Waage  (Ausschlag)
  hervorbringt,  zu  der  Last  selber  hat.  «

Zur  Stempelung  darf  eine  Waage  nur  dann  zugelassen  werden,

1.  wenn  nach  Aufbringung  der  größten  zulässigen  Last  die  für  letztere  und  für  die  betreffende

Waagengattung  in  der  nachfolgenden  Zusammenstellung  aufgeführte  Zulage  noch  einen  deutlichen
Ausschlag  bewirkt;

2.  wenn  nach  Aufbringung  des  zehnten  Theils  der  größten  zulässigen  Last  der  fünfte  Theil  der
nach  Nr.  1  für  die  größte  zulässige  Last  berechneten  Zulage  noch  einen  deutlichen  Ausschlag  der
Waage  bewirkt;

3.  wenn  die  Abweichung  des  Hebelverhältnisses  der  Waage  von  dem  ihrem  System  zukommenden
Werthe,  nämlich  von  der  Gleichheit  bei  den  gleicharmigen  Waagen,  von  dem  Verhältniß  1:  10
bei  den  Decimalwaagen,  von  dem  Verhältniß  1:  100  bei  den  Centesimalwaagen  und  von  der
Angabe  der  Skale  bei  den  Laufgewichtswaagen,  bei  der  Abwägung  sowohl  der  größten  Last  als
ihres  zehnten  Theiles  durch  einen  Gewichtsbetrag  ausgeglichen  werden  kann,  welcher  nicht  größer
ist,  als  die  vorstehend  unter  Nr.  1,  beziehungsweise  unter  Nr.  2  aufgeführte,  das  Empfindlichkeitsmaaß
  bei  jeder  dieser  Belastungen  bestimmende  Gewichtszulage;

4.  wenn  bei  den  Waagen  mit  Parallelführung  der  Last  (oberschalige  und  Brückenwaagen),  sowie
bei  den  gleicharmigen  Balkenwaagen  mit  Verzweigung  der  Hebel-Enden  die  vorstehenden  Bedingungen
  Nr.  1  bis  3  auch  in  den  verschiedensten,  bei  der  Anwendung  der  Waage  möglichen.
Stellungen  des  Schwerpunktes  der  Belastung  auf  den  Schalen  oder  Brücken  eingehalten  werden

Größte  zulässige  Gewichtszulage  bei  der  Prüfung  der  Empfindlichkeit  und  der  Richtigkeit  der  Handelswaagen.
                                          I.  Gleicharmige  Waagen.
1/500  oder  0,2  Gramm  für  je  100  Gramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  200  Gramm  oder
weniger  beträgt.  -

1/1000- 1,0  -  -jedes Kilogramm der größten izulässigen Last, wenn diese mehr als 2oo Gramm,
aber  nicht  mehr  als  5  Kilogramm  beträgt.
1 /2000  =  0,5  O  jedes  Kilogramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  mehr  als  5  Kilogramm

  beträgt.
                                II.  Ungleicharmige  Waagen.
1/1667  oder  0,6  Gramm  für  jedes  Kilogramm  der  größten  zulässigen  Last.
                                           III.  Laufgewichtswaagen.
1/1000  oder  1,0  Gramm  für  jedes  Kilogramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  200  Kilogramm  oder
weniger  beträgt.

1/16601  .  06  =  jedes  Kilogramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  mehr  als  200  Kilogramm
  beträgt.

                             B.  Waagen  für  besondere  Zwecke.

                                                          3.  7.
              Zulässige  Konstruktionssysteme,  sonstige  Einrichtungen  und           innezuhaltende  Fehlergrenzen.
                                           I.  Präzisionswaagen.

Solche  Waagen,  welche  nach  ihrer  Konstruktion  und  Konstruktionsausführung  Wägungen  von  einer
noch  größeren  Zuverlässigkeit  erwarten  lassen,  als  für  den  Verkehr  im  allgemeinen  erforderlich  ist,  dürfen
auch  auf  eine  größere  als  die  obige  Genauigkeit  geprüft  und,  wenn  sie  eine  solche  besitzen,  mit  dem  Präzisionsstempel
  versehen  werden.  ·

Die  zu  einer  solchen  Präzisions-Aichung  zuzulassenden  Konstruktionen  werden  bis  auf  weiteres  auf
die  gleicharmigen  Balkenwaagen  eingeschränkt.
        <pb n="729" />
                                                     —  709  —

Von  den  gleicharmigen  Balkenwaagen  sollen  auch  nur  solche  zur  Präzisions-Aichung  zugelassen  werden,
welche  nach  Material  und  Güte  der  Konstruktionsausführung  eine  Zuverlässigkeit  von  besonderem  Grade  und
von  besonders  gesicherter  Dauer  erwarten  lassen.  Vorzugsweise  kommt  hierbei  die  möglichst  vollkommene  Ausführung
  der  Drehungseinrichtungen  und  die  größtmögliche  Sicherung  der  Schwingungen  der  Waage  vor
allen  Reibungen  und  Klemmungen  in  Betracht.

Die  Anforderungen  an  den  Empfindlichkeits=  und  Richtigkeitsgrad  der  Präzisionswaagen  sind  unter
entsprechender  Anwendung  der  oben  für  gewöhnliche  Handelswaagen  gegebenen  Vorschriften  (§.  6  Ziff.  1  bis  4)
die  folgenden:

Größte  zulässige  Gewichtszulage  bei  der  Prüfung  der  Empfindlichkeit  und  der  Richtigkeit  der  Präzisionswaagen.
1/500  oder  2,0  Milligramm  für  jedes  Gramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  20  Gramm  und
weniger  beträgt.

1/1000  =  1,0    jeedes  Gramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  mehr  als  20  Gramm,
aber  nicht  mehr  als  200  Gramm  beträgt.

1/2000  0,5  -  -jedes  Gramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  mehr  als  200  Gramm,
aber  nicht  mehr  als  2  Kilogramm  beträgt.

1/5000  =  0,2  Gramm  jedes  Kilogramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  mehr  als  2  Kilogramm,
  aber  nicht  mehr  als  5  Kilogramm  beträgt.

1/10000  =  0,1  -  -jedes  Kilogramm  der  größten  zulässigen  Last,  wenn  dieselbe  mehr  als  5  Kilogramm

  beträgt.

                                     II.  Geringere  Waagen.
       a.  Waagen  für  Eisenbahnpassagier-Gepäck  und  Waagen  für  Postpäckereien  ohne  angegebenen  Werth.

Zum  Abwägen  von  Eisenbahnpassagier-Gepäck  und  von  Postpäckereien  ohne  angegebenen  Werth  sind

solche,  im  allgemeinen  weniger  genaue,  aber  schnelleres  Arbeiten  gestattende  Wägungseinrichtungen  zuzulassen,
bei  welchen  das  Gewicht  der  Lasten  nicht  durch  die  Gegenwirkung  entsprechender  Gewichtsstücke  oder  verschiebbarer
  Laufgewichte,  unter  jedesmaliger  Zurückführung  der  Waage  in  die  Nähe  einer  und  derselben  Gleichgewichtslage,
  ermittelt  wird,  sondern  bei  welchen  die  Gewichtsermittelung  durch  die  bloße  Beobachtung  des
jedesmaligen  Neigungswinkels  eines  Hebelsystems  geschieht.  Die  Veränderungen  dieser  Neigungswinkel,  welche
von  dem  Verhältniß  der  jedesmaligen  Last  zu  einem  und  demselben  festen  Gegengewichte  oder  zu  der  Elastizität
  einer  Feder  abhängig  sind,  werden  hierbei  auf  Kreisbogen-Eintheilungen  oder  auf  Zifferblättern  sofort
als  Angaben  des  Gewichts  der  Last  abgelesen.

Waagen  solcher  Art  sind  zuzulassen,  wenn  sie  folgenden  Vorschriften  genügen:

1.  Sie  sollen  an  ersichtlicher  Stelle  etwa  in  der  Nähe  der  Ablesungseinrichtung  ein  Schild  tragen,
auf  welchem  in  deutlicher  Schrift  die  Bezeichnung  „Waage  für  Eisenbahnpassagier-Gepäck“
beziehungsweise  „Waage  für  Postpäckereien  ohne  angegebenen  Werth“  enthalten  ist.

2.  Ihre  Einrichtungen  sollen  den  allgemeinen  Vorschriften  1  bis  3  des  §.  1  genügen  und  mit  einem
Pendelzeiger  versehen  sein.

3.  Die  Gewichtsangaben  der  Ablesungseinrichtung  dürfen  nur  in  der  Kilogramm--Einheit  ausgedrückt
sein,  was  durch  Beisetzung  der  Bezeichnung  kg  zu  einer  der  Zahlenangaben  augenfällig  erkennbar
gemacht  sein  soll.  Dasjenige  Eintheilungsintervall,  welches  einem  Belastungsunterschiede  von
1  Kilogramm  entspricht,  darf  nicht  kleiner  sein,  als  5  Millimeter.

4.  Es  sollen  geeignete  Regulir=  und  Tarirvorrichtungen  vorhanden  sein,  um  die  Gewichtsangaben
jederzeit  mittelst  geaichter  Gewichte  richtig  stellen  zu  können.

5.  Die  Empfindlichkeit  soll  eine  derartige  sein,  daß  sowohl  bei  der  größten  zulässigen  Belastung,
welche  von  der  Ablesungseinrichtung  angegeben  wird,  als  bei  der  Belastung  mit  dem  zehnten
Theil  dieses  Betrages  eine  an  der  Ablesungseinrichtung  deutlich  erkennbare  Veränderung  der
Gleichgewichtslage  der  Waage  eintritt,  sobald  auf  der  Lastseite  eine  Zulage  gemacht  wird,  welche
bei  Waagen  für  Eisenbahnpassagier-Gepäck  200  Gramm,  bei  Waagen  für  Postpäckereien  ohne
angegebenen  Werth  100  Gramm  betragen  soll.

6.  Die  Abweichungen  der  Angaben  von  der  Richtigkeit  sollen  bei  allen  Belastungen  zwischen  der
größten  zulässigen  Last  und  dem  zehnten  Theil  ihres  Betrages  eine  Grenze  einhalten,  welche  bei

104*
        <pb n="730" />
                                                        —  710  —

Waagen  für  Eisenbahnpassagier-Gepäck  nicht  mehr  als  200  Gramm,  bei  Waagen  für  Postpäckereien
  ohne  angegebenen  Werth  nicht  mehr  als  100  Gramm  betragen  darf.

7.  Jede  Waage  soll  mit  einer  Abstellvorrichtung  versehen  sein,  durch  welche  ihr  Hebelsystem  vor  den
beim  Aufbringen  der  Lasten  stattfindenden  Stößen  bewahrt  wird.

                                        b.  Hökerwaagen.

Zum  Abwägen  von  Gegenständen  des  Wochenmarktverkehrs  (Gewerbe-Ordnung  §.  66)  sind  gleicharmige
  Balkenwaagen  von  einer  geringeren  als  der  oben  für  den  Handelsverkehr  überhaupt  vorgeschriebenen
Genauigkeit  zur  Aichung  zuzulassen,  wenn  sie

1.  den  in  §.  1,  sowie  in  §.  3  aufgestellten  Zulassungsbedingungen  genügen;

2.  höchstens  für  eine  größte  einseitige  Belastung  von  2  Kilogramm  bestimmt  sind;

3.  an  #em  Arm  einen  angelötheten  oder  angenieteten  Streifen  mit  der  aufgeschlagenen  Bezeichnung

tragen;

4.  wenn  die  Zulage,  welche  bei  ihrer  Prüfung  im  Zustande  der  größten  Belastung  erforderlich  ist,
um  die  Waage  entweder  —  bei  merklicher  Abweichung  von  der  Richtigkeit  —  zum  Einspielen
zurückzuführen  oder  —  bei  unmerklicher  Abweichung  von  der  Richtigkeit  —  vom  Einspielen  merklich
  abzulenken,  das  Vierfache  des  entsprechenden  Betrages  nicht  übersteigt,  welcher  in  §.  6  bei
den  gleicharmigen  Handelswaagen  für  dieselbe  größte  Belastung  zugelassen  ist.

                                                  §.  8.
                                           Stempelung.

1.  Alle  Handelswaagen  und  Prezisionswaagen  erhalten  einen  Stempel  auf  dem  Haupthebel,
Brückenwaagen,  bei  welchen  das  Traghebelsystem  nicht  freiliegt,  außerdem  auf  einem  Traghebel.  Bei  den
Laufgewichtswaagen  erfolgt  die  Stempelung  des  Haupthebels  dicht  hinter  dem  letzten  Theilstrich  der  Skale.
Ferner  ist  bei  diesen  Waagen  ein  Stempel  auf  der  Laufgewichtseinrichtung  selbst,  dicht  neben  der  Ablesungsmarke,
  anzubringen.

Außerdem  empfängt  jede  als  Nebeneinrichtung  bei  Laufgewichtswaagen  oder  als  Hülfseinrichtung  bei
andern  Waagen  vorhandene  Skale  mit  Laufgewicht  einen  Stempel  dicht  hinter  ihrem  letzten  Theilstrich  und
dicht  neben  der  Ablesungsmarke  des  Laufgewichts.

2.  Zur  Aufnahme  der  Stempel  auf  dem  Haupthebel  soll  in  letzterem,  wenn  er  aus  Stahl,  Eisen
oder  einem  anderen  Material  von  ähnlicher  Härte  und  Oberflächenbeschaffenheit  besteht,  ein  Pfropfen  oder
eine  Platte  von  weichem  Metall,  welches  zur  deutlichen  Ausprägung  des  Stempels  geeignet  ist,  angebracht
und  in  unveränderlicher,  nöthigenfalls  auch  durch  Stempelung  zu  sichernder  Weise  befestigt  sein.  Dieselbe
Einrichtung  soll  für  alle  Stempelungen  auf  Traghebeln  vorhanden  sein.

3.  Falls  die  Zugehörigkeit  der  Angabe  der  größten  zulässigen  Last  zu  einer  Waage  nicht  durch  die
Art  der  Anbringung  selbst  gesichert  ist,  muß  dies  durch  geeignete  Stempelung  bewirkt  werden.  Erfolgt  die
Aufschlagung  der  Angabe  der  größten  zulässigen  Last  erst  durch  das  Aichamt,  so  soll  hierfür,  ebenso  wie  für
die  vorstehend  unter  Nr.  1  vorgeschriebene  Stempelung  eine  geeignete  Fläche,  unter  den  entsprechenden  Um—
ständen  also  ein  untrennbar  an  der  Waage  angebrachter  Pfropfen  oder  dergleichen  dargeboten  sein.

4.  Präzisionswaagen  erhalten  den  Präzisionsstempel.

5.  Die  Stempelung  der  Waagen  für  Eisenbahnpassagier-Gepäck  und  der  Waagen  für  Postpäckereien
ohne  angegebenen  Werth  geschieht  mindestens  an  einer  Befestigungsstelle  desjenigen  Schildes,  welches  die  besondere
  Bezeichnung  der  betreffenden  Waage  enthält  und  zwar  auf  den  zu  diesem  Zwecke  in  geeigneten  Dimensionen
  herzustellenden  Köpfen  von  kupfernen  oder  messingnen  Schrauben  nach  Beseitigung  des  Einschnittes
derselben.  —  Außerdem  ist  an  einer  geeigneten  Stelle  des  Schildes  oder  der  Befestigung  desselben,  etwa  auf  einem
Zinntropfen,  eine  Stempelung  auszuführen,  welche  neben  dem  Aichungsstempel  die  Jahreszahl  der  Aichung
enthält.  Waagen  für  Eisenbahnpassagier-Gepäck  und  für  Postpäckereien  ohne  angegebenen  Werth  sind  im
Verkehr  nur  dann  als  gehörig  gestempelt  anzusehen,  wenn  diese  Jahreszahl  die  des  laufenden  oder  des  unmittelbar
  vorangegangenen  Kalenderjahres  ist.

6.  Die  Stempelung  der  Hökerwaagen  erfolgt  auf  der  Löthnath  oder  dem  Nietkopf,  durch  welche
der  die  Bezeichnung  „H.  W.“  enthaltende  Blechstreifen  mit  dem  Waagebalken  verbunden  ist,  oder  auf  dem
daselbst  anzubringenden  Zinntropfen.  Diese  Stempelungen  sind  jedenfalls  so  zu  bewirken,  daß  die  Blechstreifen
ohne  Verletzung  des  Stempels  nicht  entfernt  werden  können.
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                                                        —  711  —

                                                  §.  9.
                                        Uebergangsbestimmungen.

Bis  zum  1.  Januar  1883  dürfen  noch  sowohl  zur  Wiederholung  der  Aichung  als  zur  ersten  Aichung,

jedoch  über  diesen  Zeitpunkt  hinaus  nur  zur  Wiederholung  der  Aichung  zugelassen  werden:

1.  Decimalwaagen,  welche  für  eine  größte  zulässige  Last  von  weniger  als  20  kg  bestimmt  sind,
ebenso  Centesimalwaagen,  welche  für  eine  größte  zulässige  Last  von  weniger  als  200  kg  bestimmt
  sind;

2.  Waagen,  welde  in  den  Skalen-Angaben  eine  der  folgenden  Bezeichnungen  enthalten:  Ctr.,  oder

f.,  K.  und  G.

3.  Lastwaagen,  welche  auch  die  Angabe  der  geringsten  zulässigen  Belastung  enthalten.

II.  Vorschriften  für  die  Aichung  der  Meßwerkzeuge  zur  Bestimmung  des  Stärkegrades  weingeistiger
  Flüssigkeiten.

Alkoholometer  und  Thermometer.

                                               §.  1.
                                      Zulässige  Meßwerkzenge.
Zur  Ermittelung  des  Alkoholgehaltes  weingeistiger  Flüssigkeiten  werden  zugelassen:

solche  Alkoholometer,  welche  den  Alkoholgehalt  in  Volumen-Prozenten  nach  Tralles  angeben,  und
solche  Thermometer,  welche  die  Temperatur  in  Graden  nach  Réaumur  angeben.
                                                    §.  2.
                         Material,  Gestalt  und  sonstige  Beschaffenheit.

1.  Zulässig  sind  nur  gläserne  Alkoholometer  und  Quecksilber-Thermometer.

2.  Das  Alkoholometer  und  das  Thermometer  sollen  derartig  mit  einander  verbunden  sein,  daß  das
Ouecksilbergefäß  des  letzteren  zugleich  als  die  erforderliche  und  ausreichende  Beschwerung  des  Alkoholometers
dient,  und  daß  beide  zusammen  äußerlich  ein  Instrument,  das  Thermo-Alkoholometer,  bilden.

3.  Die  äußeren  Flächen  sowohl  des  unteren  Glaskörpers  als  der  Spindel  eines  Thermo-Alkoholometers
  sollen  einen  gleichmäßigen,  zu  der  Achse  des  Instrumentes  symmetrischen  Verlauf  haben,  und  die  Massenvertheilung
  innerhalb  des  ganzen  Instruments  soll  so  angeordnet  sein,  daß  die  Spindel  beim  Eintauchen  in
eine  weingeistige  Flüssigkeit  sich  lothrecht  einstellt.

4.  In  den  Glaswänden  dürfen  keine  die  Ablesung  der  Skalen  verfälschenden  oder  erschwerenden
Knötchen,  Schlieren  und  dergl.  vorhanden  sein.

5.  Die  Glaswände  sollen  so  beschaffen  sein,  daß  die  in  II  §.  5  vorgesehenen  Aufätzungen  in
genügender  Deutlichkeit  ausführbar  sind.  Ferner  soll  die  obere  Abschlußfläche  der  Spindel  (Spindelkuppe)
einen  gleichmäßigen,  durch  keine  gröberen  Unebenheiten  unterbrochenen  Verlauf  haben,  welcher  sie  zur  Aufnahme
  eines  Aetzstempels  geeignet  macht;  auch  darf  sie  von  dem  anschließenden  Theil  der  Spindel  durch
keinerlei  solche  Einbuchtungen  oder  Erhöhungen  geschieden  sein,  welche  die  Aufätzung  eines  Stempels  an  dieser
Stelle  (II  §.  5  Ziff.  1)  verhindern  würden.  »

Von  dem  Ende  der  Alkoholometer-Skale  soll  die  Kuppe  wenigstens  15  mm  entfernt  sein.

6.  Der  größte  äußere  Durchmesser  des  Quecksilbergefäßes  darf  13  mm,  der  größte  äußere  Durchmesser
  des  unteren  Glaskörpers  28  mm  nicht  übersteigen.

7.  Die  zur  letzten  Berichtigung  eines  Thermo-Alkoholometers  auf  der  Innenseite  der  Thermometer-Skale
  etwa  angebrachten  Beschwerungen  (Tarirungemittel)  sollen  entsprechend  dem  Zwecke  einer  letzten  Ausgleichung
  in  geordneter  Weise  derartig  befestigt  sein,  daß  sie  weder  durch  Einwirkungen  von  außen  verrückbar
sind,  noch  sich  von  selbst  loslösen  können.

8.  Die  beiden  auf  Papier  aufzutragenden  Skalen  eines  Thermo-Alkoholometers  sind  an  den  Glaswänden

  unveränderlich  zu  befestigen,  keinesfalls  also  mit  solchen  Bindemitteln,  welche  von  außen,  z.  B.  durch
Erwärmung,  gelöst  werden  können.
        <pb n="732" />
                                                        —  712  —

9.  Die  sämmtlichen  Theilstriche  der  Alkoholometer-  und  der  Thermometer-Skale  sind  in  Schwarz
auszuführen.  Die  Striche  der  ersteren  Skale  sollen  sich  bis  auf  mindestens  2/5  des  Umfanges  der  Spindel
erstrecken.  Die  Striche  der  Thermometer-Skale  sollen  in  nicht  unterbrochenem  Zuge  verlaufen  und  zu  beiden
Seiten  der  Thermometerröhre  sichtbar  werden.

10.  Die  Alkoholometer-Skale  soll  in  die  Erweiterung  des  unteren  Endes  der  Glasspindel  hineinreichen,
  doch  dürfen  nur  soweit  Skalenstriche  aufgetragen  sein,  als  die  Spindel  noch  vollständig  cylindrisch  ist.

Ebenso  dürfen  Skalenstriche  nicht  mehr  auf  den  unteren  Theil  der  Thermometer-Skale  aufgetragen
sein,  sobald  diese  über  das  untere  umgebogene  Ende  der  sonst  geraden  Thermometerröhre  hinausreicht.

Der  obere  Theil  der  Thermometer-Skale  darf  in  die  Glasspindel  nicht  hineinreichen.

11.  Die  Alkoholometer=  und  die  Thermometer-Skale  sollen  ohne  augenfällige  Eintheilungsfehler
ausgeführt  sein,  insbesondere  dürfen  benachbarte  Intervalle  der  Alkoholometer-Skale  höchstens  um  den  vierten
Theil,  benachbarte  Intervalle  der  Thermometer-Skale  höchstens  um  den  fünften  Theil  ihrer  Länge  von  einander
  abweichen.  —

—12. Die Thermometer-Skale soll mindestens in ganze und darf in halbe oder Fünftel-Grade eingetheilt
  sein;  sie  soll  von  10  Grad  unter  Null  bis  mindestens  25  Grad  über  Null  reichen.  Die  Länge  des
Intervalles  von  1  Grad  darf  nicht  kleiner  sein  als  1  mm.

13.  Die  Alkoholometer-Skale  soll  mindestens  in  halbe,  und  sie  darf  in  Fünftel=  oder  Zehntel-Prozente
  eingetheilt  sein.  Eine  Alkoholometer-Skale  in  halben  Prozenten  darf  nur  mit  einer  Thermometer=Skale
  in  ganzen  oder  halben  Graden,  eine  Alkoholometer-Skale  in  Fünftel=  oder  Zehntel-Prozenten  nur  mit
einer  Thermometer-Skale  in  halben  oder  Fünftel-Graden  verbunden  sein.

14.  Eine  in  halbe  Prozente  eingetheilte  Alkoholometer-Skale  darf  nicht  mehr  als  60  Prozente
umfassen.  Die  Länge  des  Intervalles  von  1  Prozent  darf  auf  einer  solchen  Skale  für  Angaben  von  mehr
als  40  Prozent  an  keiner  Stelle  weniger  als  15  mm,  für  Angaben  von  weniger  als  40  Prozent  an  keiner
Stelle  weniger  als  3,0  mm  betragen.

15.  Eine  in  Fünftel=  oder  Zehntel-Prozente  eingetheilte  Alkoholometer-Skale  darf  nicht  mehr  als
40  Prozent  umfassen  und  nur  Alkoholgehalte  von  40  Prozent  oder  mehr  angeben.  Die  Länge  des  Intervalles
  von  1  Prozent  darf  bei  einer  solchen  Skale  an  keiner  Stelle  weniger  als  3,0  mm  betragen.

16.  Neben-Eintheilungen,  die  sich  auf  andere  Alkoholgehalts-,  bezw.  Temperatur-Angaben  beziehen,
als  in  §.  1  vorgeschrieben  werden,  sind  auf  den  Skalen  unzulässig.

                                                    §.  3.
                                                Bezeichnung.

Die  Thermometer-Skale  soll  die  deutliche  Bezeichnung  „Temperatur  nach  Réaumur“  enthalten.  Die
Alkoholometer-Skale  soll,  falls  dieselbe  nur  in  halbe  Prozente  eingetheilt  ist  —  §.  2  Nr.  14  —  die  Bezeichnung:
  „Thermo-Alkoholometer“,  falls  dieselbe  in  Fünftel-  oder  Zehntel-Prozente  eingetheilt  ist  —  §.  2  Nr.  15  —
die  Bezeichnung:  „Normal-Thermo-Alkoholometer“  enthalten.  Außerdem  soll  die  Alkoholometer-Skale  die
Angabe  „Volumen-Prozente  nach  Tralles“",  sowie  den  Namen  und  Wohnort  des  Verfertigers,  die  laufende
Nummer  und  die  Jahreszahl  der  Anfertigung  des  Instruments  enthalten.  Die  Numerirung  der  Grad=  und
Prozentstriche  muß  in  deutlicher  und  übersichtlicher  Weise  ausgeführt  sein;  solche  Bezeichnungen  der  Theilstriche,
  welche  sich  auf  andere  Angaben  als  die  in  §.  1  vorgeschriebenen  beziehen,  sind  unzulässig.

                                            §.  4.
                                   Fehlergrenze.
Die  im  Zuviel  oder  im  Zuwenig  zuzulassenden  Fehler  dürfen  höchstens  betragen
bei  Normal-  bei  gewöhnlichen
Thermo-Alkoholometern  Thermo-Alkoholometern
am  Alkoholometer  0  %  0,25  %
Thermometer  O,  15  R.  0,3  0  R.

Die  Ermittelung  der  Fehler  der  Alkoholometer-Skale  bezieht  sich  auf  diejenigen  Angaben  derselben,
welche  an  der  Durchschnittslinie  des  Flüssigkeitsspiegels  mit  der  Eintheilungefläche  der  Spindel  von  einem
unterhalb  der  Ebene  des  ersteren  befindlichen  Auge  abgelesen  werden.
        <pb n="733" />
                                                        —  713  —

                                                     §.  5.
                                                    Stempelung.

1.  Die  Stempelung  erfolgt  durch  Aufätzen  eines  Stempels  auf  die  Spindelkuppe  —  §.  2  Nr.  5  —,
und  eines  zweiten  Stempels  möglichst  nahe  an  der  Kuppe  auf  das  oberhalb  des  Endes  der  Skale  liegende
Spindel-Ende.

Die  Normal-Thermo-Alkoholometer  erhalten  dabei  den  Präzisionsstempel.

2.  Auf  die  Spindel  wird  oberhalb  des  oberen  Randes  der  Alkoholometer-Skale  eine  breite  Marke
aufgeätzt,  welche  sich  mindestens  über  die  Hälfte  des  Spindelumfanges  erstreckt,  und  deren  der  Skale  zugekehrte
Grenzlinie,  wenn  man  das  Auge  in  die  Ebene  des  betreffenden  Skalenrandes  hält,  mit  dem  letzteren  zusammenfallen
  soll.

3.  Auf  den  Glaskörper  wird  die  Angabe  des  Gewichts  des  Instrumentes  in  Milligramm  aufgeätzt.

4.  Die  jedem  geaichten  Instrument  beizugebende,  von  der  Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission
aufgestellte  Reduktionstafel,  welche  zur  Berechnung  des  wahren  Alkoholgehalts  aus  den  Angaben  des  Thermo-Alkoholometers
  dienen  soll,  wird  durch  Stempelung  beglaubigt.

                                                    §.  6.
                                    Uebergangebestimmungen.

I.  Bis  zum  1.  Januar  1883  dürfen  noch  sowohl  zur  Wiederholung  der  Aichung  als  zur  ersten
Aichung,  sedoch  über  diesen  Zeitpunkt  hinaus  nur  zur  Wiederholung  der  Aichung  zugelassen  werden:
Thermometer  und  Alkoholometer,  welche  nicht  zu  einem  Instrument,  dem  Thermo-Alkoholometer,
vereinigt  sind,  sondern  gesondert  zur  Aichung  kommen;

2.  Normal-Alkoholometer  und  Normal-Thermo-Alkoholometer,  deren  alkoholometrische  Skalen  Angaben
  unter  40  0  enthalten;

3.  Thermo-Alkoholometer  und  Alkoholometer,  deren  auf  der  Alkoholometer-Skale  aufgetragene  Gewichtsangabe
  mit  ihrem  derzeitigen  Gewichte  nicht  übereinstimmt,  jedoch  weniger  als  10  mg  von
demselben  abweicht;

4.  Thermometer,  Alkoholometer  und  Thermo-Alkoholometer,  bei  welchen  die  Größe  der  einzelnen
Grad=  beziehungsweise  Prozentintervalle  zwar  weniger  als  1  mm,  aber  an  keiner  Stelle  weniger
als  0,5  mm,  beziehungsweise  zwar  weniger  als  1,  mm,  aber  an  keiner  Stelle  weniger  als  0,  mm

betragt;

5.  Thermometer,  Alkoholometer  und  Thermo-Alkoholometer,  bei  welchen  der  Durchmesser  des  Quecksilbergefäßes
  28  mm  übersteigt,  oder  bei  welchen  das  Ende  der  Alkoholometer-Skale  näher  als
15  mm  an  der  Kuppe  liegt,  oder  bei  welchen  die  Alkoholometer-Skale  nicht  bis  in  die  Erweiterung
der  Glasspindel  hineinreicht;

6.  Thermometer,  Alkoholometer  und  Thermo-Alkoholometer,  sowie  Normal-Instrumente  dieser  Gattung,
  welche  Eintheilungen  in  ganze  Prozente  oder  in  Viertel-Prozente  bezw.  in  Viertel-Grade
enthalten,  oder  bei  welchen  Theilstriche  und  die  Bezeichnungen  den  Vorschriften  unter  §.  2  Nr.  9
und  10,  sowie  unter  §.  3  nicht  ganz  entsprechen,  jedoch  hinreichend  deutlich  sind.

 

II.  Nicht  mehr  zur  ersten  Aichung,  jedoch  zur  Wiederholung  der  Aichung  sind  bis  auf  weiteres

zuzulassen:

1.  Alkoholometer  und  Thermo-Alkoholometer,  deren  Alkoholometer-Skale  mehr  als  60  Prozente  umfaßt,
  sowie  Normal--Instrumente  dieser  Gattung,  deren  Alkoholometer-Skale  mehr  als  40  Prozente
umfaßt;

2.  Normal-  „Alkoholometer  und  Normal-Thermo-Alkoholometer,  bei  welchen  die  Größe  der  Prozentintervalle
  zwar  weniger  als  3  mm,  aber  nirgends  weniger  als  2  mm  beträgt.

Berlin,  den  6.  September  1880.
                        Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission.
                                             Foerster.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="734" />
        <pb n="735" />
        VIII.  Jahrgang.

                                       Central-Blatt

                                            für  das

                                   Deutsche  Reich.

 

                                     Herausgegeben                                                                                                                            im 

                                Reichsamt  des  Innern.

——  —

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

Berlin,  Freitag,  den  29.  Oktober  1880.  1

Nr.  44.

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung

2.

3.

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  .  Seite  715

Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-Kontrolörs
  716

Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
und  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  des
Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  September  1880  717

.  Post-  und  Telegraphen  Wesen  Uebereinkommen  zwischen

Deutschland  und  Belgien,  betreffend  die  Einziehung  von

 

Quittungen  etc.  mittelst  Postauftrags;  —  Postaufträge  im
Verkehr  mit  Belgen  718

.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Bahnstrecke;  —  desgl.

einer  Haltestelllll  721

A.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  einer  weiteren  Folge

der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter
des  Deutschen  Reichs;  —  desgl.  des  dritten  Nachtrags  zur
Amtlichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und
Handels-Marine  vom  Jahre  1880;  —  Ertheilung  eines
Flaggenattesttes  721

7.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  722

 

                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

            Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
*  –  —  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
                    a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Franz  Stuchlick,  29  Jahre,  aus  Groß-Diebstahl  im  wiederhol-Fürstlich  reuß-plaui-19.  August
Fleischergeselle,  Borowitz,  Böhmen,  ten  Rückfalle  und  Wider=  sches  Landrathsamt  d.  J.
stand  gegen  die  Staats=  zu  Gera,
                     b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.Jukkum  Danfeld,geboren  1845  zu  Ul-LLandstreichen  und  Bet-Königlich  preußische/1  1.  Oktober
Matrose,  mahlen  bei  Asenpot,  teln,  Bezirksregierung  zul  d.  I.
Rußland,  Potsdam,

 

 

 

 

105
        <pb n="736" />
                                                        —  716  —

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des

Ausweisung  weisungsdes

  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

3.  Anton  Neugebauer,  24  Jahre,  aus  Rasch-Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische  13.  Oktober
Arbeiter,  dorf,  Böhmen,  Rückfall,  Birksregierung  zud.  J.

Breslau,

4.  Tosef  Mikolazceck,  37  Jahre,  aus  Miletin,  desgleichen,  Königlich  preußische 10.  Oktober

Klempnergeselle,  Böhmen,  Bezirksregierung  zu/b.  J.
Schleswig,

5.  Heinrich  Wilcinskky,  16  Jahre,  aus  Cezesto-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  11.  Oktober

Goldschmied,  chowa,  Gouvernements]teln,  d.  J.
Warschau,  Russisch-Polen,


6.  Aron  Hirschsohn]21  Jahre,  aus  Lubranieec  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  17.  Oktober
alias  Hersohn,  bei  Wloclawec,  Gouver-  d.  J.
Schneider,  nement  Warschau,  Russich-Polen,



7. Johann  Ludwig,  geboren  im  Juni  1833,  Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische  16.  Oktober
Schlosser,  aus  Turnau,  Böhmen,  Rückfall,  Landdrostei  zu  Han=  d.  J.

nover,

8.  Sigmund  Hirsch,  26  Jahre,  aus  Auscha,  Landstreichen  und  uner-Königlich  preußische  11.  Oktober
Bezirk  Leitmeritz,  Böh--llaubte  Abgabe  von]  Bezirksregierung  zu|d.  I.
men,  Stempelabdrücken,  Wiesbaden,

9.  Franz  Köhler,  17  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  12.  Oktober

Bäcker,  Reichsdorf,  Böhmen,  d.  I.
10.  Hermann  Korn,  21  Jahre,  aus  Solot-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  14.  Oktober
Schneider,  schin,  Kreis  Kalisch,  d.  IJ.
Russisch-Polen,
11.  Arnold  Sigmund  118  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Oktober
Hofmann,  Bäcker,  St.  Immer,  Kanton  d.  J.
Bern,  Schweiz,
12.  Wilhelm  Gustav  Her-137  Jahre,  aus  Mastricht,  desgleichen,  Großherzoglich  hessi-  13.  Oktober

mann  Basgier,
Küfer  und  Brauer,

 

Niederlande,

 

 

 

sches  Kreisamt  zu
Darmstadt, d.J.

 

                                     2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

  

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Grenz-Ober-Kontrolör  Jaegerhuber  zu
Reichenhall  an  Stelle  des  abberufenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  v.  Lossow  dem  Kaiserlichen  Hauptzollamte
  zu  Bremen,  den  Königlich  preußischen  Hauptzollämtern  zu  Geestemünde  und  Sebaldsbrück  und  dem
Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Osnabrück,  sowie  bezüglich  des  Spielkartenstempels  dem  General-Steueramt
  zu  Bremen  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Bremen,  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab
beigeordnet  worden.
        <pb n="737" />
                                                  —  717  —

                                       3.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1880  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .

nahme beträgt Bonisikationen  «  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben)zwischen  den

Etatsjahres  .  Bleib  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein-  eiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vori

Einnahme.  orjahres  +  mehr

h  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
A  A  —  A—  M.
J.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  .............  82703019  20407826826127549238747190225
Rübenzuckersteuer  ......  21891613538248—13319332—12628470—690862
Salzsteuer..........  15  949  206  6  078  15  943  12815740  005+  203  123
Tabacksteuer  .  .......  369  565  14  732  354  833  283  271  715562
Branntweinsteuer  15  066  505  3  845  7011  220  80]11  376  835—  156  034
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  57  489  —  57  489  48  299  9190
Brausteuer  7931  .445  94  074  7837  37  |7529  885  307  486
Uebergangsabgaben  von  Bier  44  346  —  44  346  447  789+  26557
Summe  122  770  491  17  519  243  105  251  248898  290  001.+6  961  247
Spielkartenstempel  408  248  —  408  248  399  065—  9  183
Wechselstempelsteuer  —-  —  31813853182781—1396
Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  64  943  8341  61834  5694  3  109  265
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  ..  —-  -  1972660019066122  660  478

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  September  1880:

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom    
Bezeichn  ung  Beginndes  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  Differenz zwischen den Spalten 2 und 3
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  +  mehr
obengenannten  des  Vorjahres  
Einnahme.  Monate  des  Vorjahres  weniger
1.  I  2.  I  3.  4.
Zölle  .  .  ....  .  71  168  493  76  123  832  —  4  955  339
Rübenzuckersteuer  ......  55  240  349  51  868  720  3  371  629
Salzsteuer  15  648  945  15  430  766  218  179
Tabacksteuer  ........  297  945  231  788  66  157
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  17  935  463  19  781  022  —  1845  559
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  7  055772  6  773  070  +  282  702
Summe  167  346  967  170  209  198  —  2862  231
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nach-—————I——–.oo
  414  001  518  158  —  104  157

 

 

 

 

105*
        <pb n="738" />
                                               —  718  —

                                 4.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

 

Arrangement

entre

I`Allemagne  et  la  Belgique

concernant

le  reconvrement,  par  la  poste,  des  quittances,
factures,  billets,  traites,  etc.

Le  Gouvernement  de  Sa  Majesté  TEmpereur  d’'Allemagne,
  Roi  de  Prusse,  au  nom  de  IEmpire  Allemand,
  et  le  Gouvernement  de  Sa  Majesté  le  Roi
des  Belges,  désirant  étendre  les  relations  postales
entre  les  deux  pays  au  service  du  recouvrement,
par  la  poste,  des  effets  de  commerce,  factures,  valeurs
  commerciales,  ctc.,  et  usant  de  la  faculté
dui  Leur  est  laissée  par  les  Articles  13  et  15  de
la  Convention  de  F  Union  postale  universelle  conclue,
à  Paris,  le  ler  Juin  1878  et  par  I’Article  6  de  TArrangement
  international  pour  I’échange  des  mandats
de  poste  conclu,  à  Paris,  le  4  Juin  1878,  sont  convenus
  des  dispositions  suivantes.

                                    Article  1er.

Les  habitants  des  deux  pays  contractants  peuvent
  faire  recouvrer,  par  la  poste  et  au  moyen
„TV’ordres  de  recouvrement“,  respectivement  dans
Tun  et  dans  Tautre  pays,  les  quittances  et  généralement
  tous  les  effets  de  commerce  jusqu’fa  concurrence
  de  600  marks  ou  750  francs  par  envoi.

                                   Article  2.
Le  montant  des  sommes  à  recouvrer  par  la
poste  doit  étre  exprimé  en  monnaie  du  pays  chargé
Teffectuer  le  recouvrement.

                                   Article  3.

L'’envoi  des  valeurs  à  recouvrer  est  fait  sous
forme  de  lettre  recommandée  adressée  directement
par  le  déposant  au  bureau  de  poste  qui  doit  encaisser
  les  fonds.

Le  méme  envoi  ne  peut  contenir  qdue  des  valeurs
  recouvrables  simultanément  par  un  méme
bureau  de  poste  sur  un  méme  döbiteur  et  au  profit
Tune  méme  personne.

(Uebersetzung.)

Uebereinkommen
zwischen
Deutschland  und  Belgien,
betreffend
die  Einziehung  von  Quittungen,  Rechnungen,
Anweisungen,  Wechseln  u.  s.  w.  mittelst
Postanftrags.

Die  Regierung  Seiner  Majestät  des  Deutschen  Kaisers,
Königs  von  Preußen,  im  Namen  des  Deutschen  Reichs,

und  die  Regierung  Seiner  Mojestät  des  Königs  der

Belgier,  in  der  Absicht,  den  Postverkehr  zwischen  den
beiden  Ländern  auf  die  Einziehung  von  QOuittungen,
Rechnungen,  Anweisungen,  Wechseln  u.  s.  w.  mittelst
Postauftrags  auszudehnen,  haben,  von  der  ihnen  durch
die  Artikel  13  und  15  des  unterm  1.  Juni  1878  in
Paris  abgeschlossenen  Weltpostvertrages  und  durch  Artikel
  6  des  am  4.  Juni  1878  in  Paris  abgeschlossenen
Uebereinkommens,  betreffend  den  Austausch  von  Postanweisungen,
  eingeräumten  Befugniß  Gebrauch  machend,
folgende  Festsetzungen  vereinbart.

                                          Artikel  1.

Die  Einwohner  der  beiden  vertragschließenden
Länder  können  im  Wege  des  „Postauftrags“  die  Einziehung
  von  QOuittungen,  sowie  überhaupt  von  allen
Handelspapieren,  bis  zum  Meistbetrage  von  600  Mark
oder  750  Franken  für  jede  einzelne  Sendung,  in  beiden
Ländern  bewirken  lassen.

                                         Artikel  2.
Die  mittelst  Postauftrags  einzuziehenden  Beträge
müssen  auf  die  Währung  des  mit  der  Einziehung  beauftragten
  Landes  lauten.

                                        Artikel  3.

Die  Uebersendung  des  Postauftrags  erfolgt  mittelst
Einschreibbriefs.  Der  Brief  ist  vom  Absender  unmittelbar
  an  die  Postanstalt  zu  richten,  welche  die  Einziehung
der  Beträge  bewirken  soll.

Ein  und  dieselbe  Auftragssendung  darf  nur  solche
Anlagen  enthalten,  deren  Einziehung  gleichzeitig  durch
ein  und  dieselbe  Postanstalt  bei  ein  und  demselben
Schuldner  zu  erfolgen  hat,  und  zwar  zu  gunsten  ein
und  desselben  Absenders.
        <pb n="739" />
                                                          —  719 —                                                                                            Article  4.

Le  déposant  acquitte  pour  cet  envoi  la  taxe  qui
serait  applicable  à  une  lettre  recommandée  de  meme
poids.

Le  produit  de  cette  taxe  reste  acquis  en  entier
à  Tadministration  des  postes  du  pays  Torigine.

-  Ämstomä
Les  effets  ou  autres  valeurs  doivent  ötre  payés
immédiatement  et  en  totalité.  II  west  pas  admis
de  payement  partiel.

                                          Article  6.

Les  sommes  recouvrées,  déduction  faite  de  la
taxze  Tun  mandat  de  poste,  sont  converties,  par  le
bureau  qui  a  opéré  le  recouv'rement,  en  un  mandat-poste
  délivré  au  profit  du  déposant.

Les  valeurs  dont  le  reconvrement  n’a  pu  étre
opéré  sont  renvoyés  sans  frais  au  déposant.

                                           Article  7.

Les  Administrations  des  postes  des  deux  pays
se  chargent  réciproquement  de  faire  dresser  les
actes  de  protst  faute  de  paiement,  dans  les  ddlais
et  suivant  les  lois  et  les  reglements  en  vigueur
dans  chaque  pays;  mais  il  est  expressément  entendu
due  ces  administrations  wassument  P’une  envers
Pautre  ni  à  l’égard  des  tiers  intéressés,  aucune
responsabilité  du  chef  des  protéts  ou  des  conséduences
  qdui  peuvent  en  résulter.

                                         Article  8.

Les  dispositions  de  P’Arrangement  concernant
J’échange  des  mandats  de  poste  conclu  à  Paris  le
4  Juin  1878  sont  applicables,  en  tout  ce  qui  west
pas  contraire  au  présent  Arrangement,  aux  mandats
de  poste  délivrés  en  vertu  de  Article  6  préeédent,
pour  liquidation  des  valeurs  recouvrées  par  la
Poste.

                                               Article  9.

En  cas  de  perte  et  sauf  le  cas  de  force  majeure,
  d’une  lettre  recommandée  contenant  des  effets
à  recouvrer,  il  est  payé  au  déposant  une  indemnité
de  50  francs  dans  les  conditions  déterminées  par
IArticke  6  de  la  Convention  de  P’Union  postale
universelle  conclue  à  Paris  le  1er  Juin  1878.

En  cas  de  perte  des  sommes  encaissées,  IAdministration
  qui  a  opéré  le  recouvrement  est  tenne
au  remboursement  intégral  des  sommes  perdues.



                                      Artikel  4.  .

Der  Einlieferer  entrichtet  für  diese  Sendung
die  für  einen  Einschreibbrief  von  gleichem  Gewichte
entfallende  Taxe.  E

Der  Erlös  dieser  Taxe  verbleibt  ungetheilt  der
Postverwaltung  des  Aufgabegebiets.  «

                                     Artikel  5.

Die  Anlagen  des  Postauftrags  müssen  sämmtlich
unmittelbar  und  zum  vollen  Betrage  eingelöst  werden.
Theilzahlungen  sind  nicht  gestattet.

                                        Artikel  6.

Die  eingezogenen  Beträge  werden  nach  Abzug  der
Postanweisungsgebühr  dem  Auftraggeber  von  derjenigen
Postanstalt,  welche  die  Einziehung  bewirkt  hat,  durch
Postanweisung  übermittelt.

Die  Papiere,  deren  Einlösung  nicht  möglich  gewesen
  ist,  werden  kostenfrei  an  den  Auftraggeber  zurückgesandt.


                                           Artikel  7.

Die  Postverwaltungen  beider  Länder  übernehmen
es  gegenseitig,  die  Protesterhebung  mangels  der  Zahlung
  und  zwar  innerhalb  der  Fristen,  sowie  in  Gemäß-=heit
  der  Gesetze  und  Verordnungen,  welche  in  dem  betreffenden
  Lande  in  Kraft  sind,  besorgen  zu  lassen;  es
wird  indeß  ausdrücklich  vereinbart,  daß  die  gedachten
Verwaltungen  weder  gegen  einander,  noch  rücksichtlich
der  betheiligten  dritten  Personen  irgend  welche  Verantwortlichkeit
  aus  Anlaß  der  Protesterhebung  oder  der
aur  der  Protesterhebung  etwa  entstehenden  Folgen  übernehmen.


 

                                          Artikel  8.

Auf  diejenigen  Postanweisungen,  welche  in  Gemäßheit
  des  vorhergehenden  Artikels  6  zur  Uebermittelung
  der  auf  Postaufträgen  eingezogenen  Beträge  abgesandt
  werden,  finden  die  Bestimmungen  des  am
4.  Juni  1878  zu  Paris  geschlossenen  Uebereinkommens,
betreffend  den  Austausch  von  Postanweisungen,  Anwendung,
  sofern  dieselben  nicht  mit  dem  gegenwärtigen

D[Uebereinkommen  im  Widerspruch  stehen.

                                         Artikel  9.

Im  Falle  des  Verlustes  eines  einen  Postauftrag
enthaltenden  Einschreibbriefes  erhält  der  Einlieferer,  den
Fall  höherer  Gewalt  ausgenommen,  eine  Entschädigung
von  50  Franken,  unter  den  im  Artikel  6  des  am
1.  Juni  1878  zu  Paris  abgeschlossenen  Weltpostvertrages
  festgesetzten  Bedingungen.

Im  Falle  des  Verlustes  eingezogener  Geldbeträge
ist  dieienige  Verwaltung,  welche  die  Einziehung  bewirkt
hat,  zur  Erstattung  der  verloren  gegangenen  Summen
zum  vollen  Betrage  verpflichtet.
        <pb n="740" />
                                                            —  720 —                                                                        Les  Administrations  des  postes  ne  sont  tenues
à  aucune  responsabilité  du  chef  de  retards  dans  la
transmission,  soit  des  lettres  recommandées  contenant
  des  effets  à  recouvrer,  soit  de  ces  effets  euxmémes
  et  des  mandats  de  paiement.

                                        Article  10.

Le  présent  Arrangement  ne  porte  pas  atteinte
à  la  Hgislation  interne  des  deux  pays  dans  tout  ce
dui  n’est  pas  prévu  par  cet  Arrangement  et  notamment
  en  ce  qui  concerne  les  droits  de  timbre  applicables
  aux  effets  commerciaux  dans  le  pays  Tori--gine.


Les  valeurs  commerciales  dui  seraient  sujettes
au  droit  de  timbre  dans  le  pays  de  destination
sont  soumises,  pour  la  perception  de  ce  droit,  aux
lois  et  règlements  en  vigueur  dans  ce  pays.  Le
montant  de  ce  droit  est  mis  à  la  charge  du  débiteur.

                                          Article  11.

Chacune  des  deux  Administrations  a  le  droit,
dans  des  circonstances  extraordinaires  de  nature  à
Hustifter  la  mesure,  de  suspendre  temporairement
le  service  de  recouvrement,  sous  la  condition  d'’en
donner  immédiatement  avis,  au  besoin  par  voie
téelégraphique,  à  Tautre  Administration.

                                      Article  12.

Les  deux  Administrations  rêglent,  d’'un  commun
accord,  le  mode  de  dépöt  et  d’envoi  des  valeurs  à
recouvrer  et  toutes  les  autres  mesures  de  détail  ou
Tordre  nécessaires  pour  assurer  PTexéecution  du  présent
  Arrangement.

                                       Article  13.

Le  présent  Arrangement  sera  mis  en  vigueur
le  1:  Novembre  1880  et  il  demeurera  obligatoire
d’annde  en  année  jusqu'  à  ce  que  l’une  des  deux
parties  contractantes  ait  annoncé  à  P’autre,  mais  aumoins
  un  an  à  Pavance,  son  intention  d'’en  faire
Cesser  les  effets.

Pendant  cette  dernière  année,  IArrangement  continnera
  d’avoir  son  exéecution  pleine  et  entière,  sans
préjudice  de  la  liquidation  et  du  solde  des  comptes
après  T’expiration  du  dit  terme.

En  foi  de  quoi,  les  Soussignés  ont  signé  le  présent
  Arrangement  et  y  ont  apposé  les  sceaux  de
leurs  armes.

Fait  en  double  expédition

à  Berlin  le  huitieme  jour  du  mois
Toctobre  1880.
.  S.)

Friedrich  Wilhelm
CL.  S.)

Graf  zu  Limburg-Stirum.
Nothomb.



Die  Postverwaltungen  übernehmen  keinerlei  Verbindlichkeit
  für  Verzögerungen  in  der  Uebersendung  von
Einschreibbriefen  mit  Postaufträgen  eben  so  wenig  als
für  Verzögerungen  der  Postaufträge  selbst,  sowie  der
Postanweisungen,  welche  zur  Uebermittelung  der  Geldbeträge
  dienen.

                                           Artikel  10.

Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  berührt  in
keiner  Weise  die  innere  Gesetzgebung  der  beiden  Länder
in  allem,  was  durch  das  gegenwärtige  Uebereinkommen
nicht  vorgesehen  ist,  und  namentlich  was  die  bei  Handelspapieren
  im  Ursprungslande  in  Anwendung  zu
bringenden  Stempelgebühren  betrifft.

Die  Handelspapiere,  welche  im  Bestimmungslande
einer  Stempelgebühr  unterliegen,  sind  hinsichtlich  der
Erhebung  derselben  den  Gesetzen  und  Verordnungen
dieses  Landes  unterworfen.  Der  Betrag  der  Gebühr
wird  vom  Empfänger  erhoben.

                                          Artikel  11.

Jeder  der  beiden  Verwaltungen  steht  das  Recht
zu,  das  Postauftragsverfahren  unter  außergewöhnlichen
Verhältnissen,  welche  eine  solche  Maßnahme  zu  rechtfertigen
  geeignet  sind,  vorübergehend  aufzuheben,  jedoch
unter  der  Bedingung,  daß  die  andere  Verwaltung  unverzüglich,
  nöthigenfalls  auf  telegraphischem  Wege,  davon
  in  Kenntniß  gesetzt  werde.

                                          Artikel  12.

Die  beiderseitigen  Verwaltungen  werden  im  gemeinsamen
  Einverständnisse  die  Form  der  Einlieferung
und  der  Uebersendung  der  Postaufträge,  sowie  ale
weiteren  Dienstvorschriften  festsetzen,  welche  erforderlih
sind,  um  die  Ausführung  des  gegenwärtigen  Uebereinkommens
  zu  sichern.

                                                 Artikel  13.

Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  soll  am  1.  November
  1880  in  Kraft  treten  und  von  Jahr  zu  Jahr
so  lange  gültig  bleiben,  bis  einer  der  beiden  vertragschließenden
  Theile  dem  anderen,  und  zwar  mindestens
ein  Tahr  im  voraus,  die  Absicht  angekündigt  hat,  das
Uebereinkommen  aufzuheben.

MWährend  dieses  letzten  Jahres  bleibt  das  Uebereinkommen
  vollständig  in  Kraft,  unbeschadet  der  Mfstellung
  und  Saldirung  der  Abrechnungen  nach  Ablauf
des  gedachten  Zeitraums.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Unterzeichneten  das
gegenwärtige  Uebereinkommen  gezeichnet  und  mit  dem
Abdruck  ihrer  Petschafte  versehen.

So  geschehen  in  doppelter  Ausfertigung

zu  Berlin  den  achten  Oktober  1880.

          (L.  S.)  Friedrich  Wilhelm
                Graf  zu  Limburg-Stirum.
                            (L.  S.)  Nothomb.
        <pb n="741" />
                                             —  721  —

                         Postaufträge  im  Verkehr  mit  Belgien.

Vom  1.  November  ab  sind  Postaufträge  nach  Belgien  zulässig.  Die  Einziehung  von  Geldern  im  Wege
des  Postauftrags  kann  bis  zum  Betrage  von  750  Franken  erfolgen.  Der  einzuziehende  Betrag  ist  auf  dem
Formular  zum  Auftrage  in  Franken  und  Centimen  anzugeben.  Postauftragsbriefe  nach  Belgien  müssen
frankirt  werden.  Die  Taxe  für  dieselben  beträgt  wie  bei  Einschreibbriefen  nach  Belgien  an  Porto  20  Pfennig
für  je  15  Gramm  und  an  Einschreibgebühr  20  Pfennig.  Der  eingezogene  Betrag  wird  dem  Absender
nach  Abrechnung  der  Postanweisungstaxe  mittelst  Postanweisung  zugestellt.  Bei  nicht  eingelösten  Postaufträgen
wird  auf  Verlangen  des  Absenders  die  Protestaufnahme  durch  die  Bestimmungs-Postanstalt  vermittelt.
Ueber  die  näheren  Bestimmungen  ertheilen  die  Postanstalten  auf  Befragen  Auskunft.

Berlin  W.,  den  24.  Oktober  1880.
                 Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts.
                                      In  Vertretung:  Wiebe.

 

                                   5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                    Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  15.  d.  M.  ist  die  der  Königlichen  Direktion  der  Rheinischen  Eisenbahn  unterstellte  5,,  km  lange  Verbindungsbahn
  zwischen  Lintorf  und  Duisburg  sowie  die  Verbindungskurve  bei  Hochfeld,  zunächst  für  den
Güterverkehr,  eröffnet  worden.

Berlin,  den  24.  Oktober  1880.

 

Am  1.  November  d.  J.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Stendal-Uelzen  gelegene  Personen-Haltestelle  Meßdorf
auch  für  den  Güterverkehr  in  Wagenladungen  eröffnet  werden.

Berlin,  den  28.  Oktober  1880.
                                In  Vertretung:  Körte.

 

                                    6.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Das  erste  Heft  des  zweiten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in
Hamburg  erschienen.

Das  Heft  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  2%40
Lrgn  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  2,75  M  für  das  Exemplar
zu  beziehen.

Mit  diesem  Hefte  der  „Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“
wird  eine  Beilage,  enthaltend  Sach=  und  sonstige  Register  zu  den  im  ersten  Bande  veröffentlichten  Entscheidungen,
  ausgegeben,  welche  mit  dem  Hefte  zugleich  oder  auch  abgesondert  zum  Preise  von  0,60  M  für
das  Exemplar  bezogen  werden  kann.

Berlin,  den  23.  Oktober  1880.  Der  Reichskanzler.

                                             In  Vertretung:  Eck.
        <pb n="742" />
                                                     —  722  —

Der  dritte  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1880
ist  erschienen.
Berlin,  den  26.  Oktober  1880.  Der  Reichskanzler.
                                           In  Vertretung:  Eck.

 

Das  in  Wallsend  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  99  Pferdekräften  versehene  eiserne  Schraubendampfschiff
  „Annie"  von  518,02  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche
  Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Theodor  Rodenacker  zu  Danzig  das  Recht
zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Danzig
zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  13.  Oktober  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Newcastle  on  Tyne
ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

                                          7.  Kon  sulat-Wesen.

 

Den  zum  Königlich  niederländischen  Vize-Konsul  in  Hamburg  ernannten  Herrn  L.  van  Riet  ist  das
Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="743" />
                                                   Central.Blatt

                                                für  das

 

                                            Deutsche  Reich.

                                           Herausgegeben

                                                    im

                                   Reichsamt  des  Innern.

—    

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  November  1880.  Nr.45.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  3.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Haltestelle;  —  desgl.
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  723  einer  Bahnstrecke..  .....  725

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Zulassung  gemischter  Privat-Transitläger
  für  Bau=  und  Nutzholz  in  Tilsit;  —  Bundes- 



4.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seesteuermanns-Prüfungen;
  —  Erscheinen  des  Nautischen  Jahrbuchs  für

 

 

 

 

rathsbeschluß,  betreffend  die  Zollabfertigung  von  Baum-  das  Jahr  1883  725
wollengarn,  Leinengarn  und  Leinenwaaren;  —  Umwandlung  Zahr  1858..
einer  Zollstelle,  —  Befugnisse  von  Zoll=  und  Steuer-  5.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur=  Ertheilung
stellen::]  .  .  .  724  726
                              1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                 Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  —    Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  I  5.  6.

 

 

 

 

                        a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Elias  Moszek  Mag-27  Jahre,  aus  Schrenzk,
nuszew,  Kürschner,  Gouvernement  Plock,

6  Russisch-Polen,

 

 

schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  23.  Oktober
Bezirksregierung  zu|d.  J.
Posen,

 

 

                      b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

2.  Anton  Kodilowitz,  47  Jahre,
Arbeiter,
Gouvernement  Suwalki,

Russisch-Polen,

 

Kurjanken,  wohnhaft  im  teln,

geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  22.  Septem-Bezirksregierung

  zu  ber  d.  J.
Königsberg,

1
i

106
        <pb n="744" />
                                                               —  724  —

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behäörde,  welche  die  Datum  des
    Ausweisung  weisungs-

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

3.  Ludwig  Bruun  oder/28  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  23.  Oktober
Brunn,  Cigarren=  ortsangehörig  zu  Kopen=  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
macher,  —  hagen,  Magdeburg,

4.  Adolf  Peter  Bernhardsgeboren  am  19.  April  desgleichen,  Königlich  preußische  24.  Septem-Hervagen,
  Tisch-1853  zu  Nakskor  auf  Bezirksregierung  zuf  ber  d.  J.
ler,  „  Laaland,  Dänemark,  Merseburg,

5.  Arnold  Brunner,20  Jahre,  aus  Warth-Landstreichen,  Königlich  preußische  1.  Oktober
Gärtner,  wil,  Kanton  St.  Gal-  Bezirksregierung  zu  d.  J.

len,  Schweiz,  Wiesbaden,

6.  Christian  Zogg,21  Jahre,  aus  Grabs,  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  26.  Oktober

Müller,  Kanton  St.  Gallen,  teln,  d.  J.
Schweiz,

7.  Franz  Frieß,  Bäcker-geboren  am  27.  Juni  Landstreichen,  Betteln  Königlich  sächsische  7.  Oktober
geselle,  1853  und  ortsangehörig  und  Gebrauch  eines  ge=  Kreishauptmann-  d.  J.

zu  Hohenelbe,  Böhmen,  fälschten  Legitimations=  schaft  zu  Bautzen,
papieres,

8.  Max  Noll,  Glocken-geboren  am  20.  Novem-Landstreichen,  Stadtmagistrat  Nürn-28.  Septemgießer,
  ber  1851,  aus  Wien,  berg  in  Bayern,  ber  d.  J.

9.  Josee  Braun,7  Sahre,  aus  Possen,  desgleichen,  Großherzoglich  badi-23.  Oktober
Klempner,  Gouvernement  Grodno,  scher  Landeskom=  D.  J.

Rußland,  missär  zu  Karlsruhe,
10.  Anton  Josef  Burt-geboren  am  24.  Juni  Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks-desgleichen.

scher,  Maurer,

 



1850  und  ortsangehörig
zu  Sonntag,  Vorarlberg,
Oesterreich,

 

 

teln,

 

 

präsident  zu  Kolmar,

 

                                      2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Oktober  d.  J.  beschlossen,  daß  in  Tilsit  gemischte  Privat-Transitläger
  von  Bau=  und  Nutzholz  ohne  amtlichen  Mitverschluß  gestattet  werden  dürfen.
        <pb n="745" />
                                                   —  725  —

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Oktober  d.  J.  beschlossen,  folgenden  Zollstellen  die  Befugniß
zur  Abfertigung  von  Waaren  der  beigesetzten  Tarifnummern  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der
betreffenden  Larispositionen  beizulegen,  nämlich

1.  dem  Hauptsteueramt  zu  Erfurt

2.  -Coblenz  ..  «

3.-  Eisenbahn  Nebenzollamt  J.  zu  Bocholt.  ......  Nr.  2  und!-  2,  3

4.  =  Nebenzollamt  I.  zu  Borken  Nr.  22  a  und  b

5.  -Hauptzollamt  zu  Hamburg,  Bollabfertigungostele  B  auf  dem  Venloer
Bahnhof  ..  .

6.-Nebenzollamtlzu  Tuntschendorf  .  ..  .  .  .  Mr.  22  a  und  b,

7.  ---  Hauptzollamt  zu  Thorn  ..  .......

8.  der  Zollabfertigungsstelle  am  Bahnhof  u  Thorn.  .....  Nr.  22  e  und  f.

 

Das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  II.  zu  Klein-Prostken  im  Hauptamtsbezirk  Prostken  ist  zum
1.  Oktober  d.  J.  in  ein  Nebenzollamt  I.  umgewandelt  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Kanten  im  Hauptamtsbezirke  Wesel  ist  die  Befugniß  zur
Vorabfertigung,  und  dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Goch  im  Hauptamtsbezirk  Cleve  die
Befugniß  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  auszuführenden  Bieres  beigelgt  worden.

 

Den  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Eschwege  im  Hauptamtsbezirk  Kassel  ist  die  Befugniß  zur
Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  beigelegt  worden.

 

                                   3.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                   Reichs-Eisenbahn-Amt.

Mit  dem  heutigen  Tage  wird  die  auf  der  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Hannover  unterstellten
Strecke  Hannover—Kreiensen  belegene,  seitherige  Güterhaltestelle  Brüggen  auch  für  den  Personen=  und
Gepäckverkehr  eröffnet.

Berlin,  den  1.  November  1880.

 

Am  1.  d.  M.  ist  die  11,5  kin  lange  Theilstrecke  Salzuflen  —  Lage  der  zum  Direktionsbezirk  der
Köln-Mindener  Bahn  gehörigen  Neubaustrecke  Herford  —  Detmold  mit  der  Station  Lage  für  den  Güterverkehr
in  Wagenladungen  eröffnet  worden.
Berlin,  den  3.  November  1880.
In  Vertretung:  Körte.

 

                                        4.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Timmel  wird  am  8.  November  und  in  Rostock  am  22.  November  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung
  begonnen  werden.

 

106*
        <pb n="746" />
                                                             —  726 —                                                                       Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden
und  Tafeln  für  das  Jahr  1883  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymann's  Verlag“  in  Berlin  soeben  erschienen.

Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  1,15  M
für  v0  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe  zum  Preise  von  1,50  M  für  das  Exemplar  zu
beziehen.

Berlin,  den  3.  November  1880.  Der  Reichskanzler.

                                   In  Vertretung:  Eck.

 

                                              5.  Konsulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  zu  Berwick  on  Tweed,  A.  B.  Gowan,  ist  gestorben.

 

Dem  an  Stelle  des  Herrn  George  Scroggs  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Hamburg
ernannten  Herrn  James  M.  Wilson  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="747" />
                                                 Central-Blatt

                                               für  das

                                      Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben

                                                im

  

                                   Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

VIII.  Jahrgang.  "  Berlin,  Freitag,  den  12.  November  1880.  Nr.46.

 

 

 

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  727
2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Ausprägung
von  Reichsmünzen  bis  Ende  Oktober  1880;  —  Status
der  deutschen  Notenbanken  Ende  Oktober  1880;  —  Statistik
der  deutschen  Banknoten  Ende  Oktober  18800.  729
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechsel-1880



4.  Zollstelle


 

—

stempelsteuer  in  den  Monaten  April  bis  Oktober
................  734
und  Steuer  ·  Wesen:  Befugniß  einer  Steuer—

736

5.  Eisenbahn-Wesen:  Erin  einer  Bahnstrecke;  —  dergl.
einer  Haltestelle....  ...

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 


Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dam  des
*  *  =  *  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  1  6.

 

                       Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
J.  Wenzel  Wesselly,  geboren  am  18.  März  Landstreichen

Schlossergeselle,  1851  zu  Rittenhotta,
ortsangehörig  zu  Sobotka,
  Bezirk  Gitschin,
s  Böhmen,

 

 

teln,

und  Bet--Königlich  preußische  13.  Oktober
Bezirksregierung  zu.  d.  J.
Oppeln,

 

107
        <pb n="748" />
                                                     —  728   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des

*  *#  Ausweisung  weisungs-"o

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

2.  Andreas  Melotti,  30  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  grober  Un-Königlich  preußische 18.  Oktober
Drahtbinder,  ortsangehörig  zu  Rogno,  sug  und  Erregung  ruhe=  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Bezirk  Trentsin,  Un=  störenden  Lärms,  Oppeln,

garn,

3.  Marie  Helene  Bur-67  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  20.  Septemkert,
  geborene  Far=  Lauterwasser  und  orts=  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
kert,  verwittwete  angehörig  zu  Wildschütz  I  Liegmtz,

Weber,  bei  Trautenau,  Böhmen,


4.  Nielsine  Bertoline22  Jahr,  aus  Assens,  Landstreichen,  Königlich  preußische  27.  Oktober
Marie  Anna  Jo-  Deänemark,  #  Bezirksregierung  zu  d.  J.
hanna  Jörgensen,  I  Schleswig,
unverehelichte
Dienstmagd,

5.  Franz  Vicene  4%  Jahre,  aus  Bsche-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  1.  November
(Ficenec),  Damast=  biche,  Kreis  Königgrätz,  teln,  d.  J.
weber,  Böhmen,

6.  Gustav  Werner,  23  Jahre,  aus  Riga,  Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische  2.  November
Seemann,  Rußland,  Rückfall,  Landdrostei  zu  5.  J.

Aurich,

7.  Ulrich  Dürler,  27  Jahre,  aus  Stein,  Landstreichen,  Königlich  erenßisüem.  Oktober

Färber,  Kanton  St.  Gallen,  Bezirksregierung  zus  d.  J.
Schweiz,  Wiesbaden,

8.  Hermann  Duit  8-27  Jahre,  aus  Doetin-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  30.  Oktober
mann,Tagelöhner,  chem,  Provinz  Gelder--  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.

land,  Niederlande,  Düsseldorf,

9.  Josef  Viola  (auch  45  Jahre,  aus  Köhlen-besgleichen,  Königlich  bayerisches?7.  August
Hermann  Frager),  dorf,  Bezirk  Schütten-  Bezirksamt  Gra=  d.  J.
Schneider,  hofen,  Böhmen,  fenau,

10.  Wenzel  Schramek,  geboren  1834  und  orts-desgleichen,  Königlich  bayerisches  22.  Oktober
Maurer,  angehörig  zu  Lautschin,  Bezirksamt  Burg=  d.  J.
Bezirk  Taus,  Böhmen,  lengenfeld,
        <pb n="749" />
                                                        —  729  —

 

 

 

 

 

 

Datum  des
—  6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Grund  Behörde,  welche  die  *

.  *iie  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  .  6.

11.  Samuel  Nager,  geboren  am  6.  JunisLandstreichen  und  Bet-Großherzoglich  meck-25.  Septemfrüherer

  Lehrer,

 

  

1837  aus  Oswieczym,
Kreis  Wadowice,  Ga- 



lizien,

teln,

 

lenburgisches  Mini-,  ber  d.  J.
sterium  des  Innern

zu  Schwerin,

 

 

 

                             2.  Münz - und  Bank-Wesen.

                                         Ueberseicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  Oktober  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs-Gold=
  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldnünzen  1  Silbermünzen
1.  Im  Monat  Okto-  15  Hiervon auf Privatber
  1880  sind  geprägt  Halbe  J  rechnung  Fünf-  Zwei-  Ei  Fünfzig.  Zwanzig-Doppelkronen
  Kronen  g  in-  .
worden  in:  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  Pfennig  Pfennigstücke
#  E  m  —  *  M  M.  M  M
Berlin.  —  5900  —  —  565  900  20ool  —  —  —  —
München  —  303  920  —  30392—  —  —  —  —  —
Stuttgart.  500  000  —  500  Oll  —  —  —  —  —
Hamburg  1139  140  —  —  1139  1401  —  —  —  —  —  —  —
Summe  1.  1139  140  6704  120  —  7843  260  —  —  —  —  —  —-.)

2.Vorher waren geprägt 12681117204334582502796992540963539071653095101026  942  15221143571486552—3571792280
3.Gesammt-Ausprägung 1269250860440162370T2796992541747865071653095101026  942  15221143571486552—3571792280
4..hiervon wieder eingezogen
  315  540  244  280  3  525  2  465  2  828  1  euu  889—  5  000  503|20
5.  Bleiben  1268  935  320  439  918  090)27  966  400  71  650  630/101  024  114,152  209  759,71  485  663  —  30717  419  60
1  736  819  810  4  427  087  585,60  .

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  S.  689.

 

107*
        <pb n="750" />
                                                —  730  —

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
.  Ver-  Evernt.

*  Sonstige  bindlich-  bindlich.
2  Name  Grund.  Reserve.  Noten.  Gegen  Unge.  Gegen  täglich fällige  Gegen,  keiten  GegenSonstige  GegenSumme,  Gegen  leiten
der  Kapital.  Fonds.  Umlauf  30.  Sptb.beckte  30.  Sptb.  pel  30.  Sptb.  mit  30.  Sptb.  Passiva  30.  Sptb,,  der  80.  Sptb.  welterge.
2  Banken.  ««  «  '1880.Noten.1880.  bindlich.  1880.  Kündi.  1880.  1880.  Passiva.  1880.  gebenen
*s  3  gungs-  inlänkeiten.
  frist  ischen Wechsel
*  «

1 Reichsbank.....  12000015529750329—36027144895—40261154125—15638I—  —  416491040399—51656—

2 Städt.Bank -Breslau  11000  600  2461—  305  1253+  131  2998  2311  —  —  —  9059—  137
3 Kölnische  Privatbank.  3000  750  2  183—  344  12451  9  350/  4  194  3237  254  105  9  535  465
4 Magdeburger  Privatbank  3  000  606  2284—  78  1163.—  48  584  37  861  130  145—  3  6954  1  617

5 Danziger  Privat-Aktien-Bank 8000

  75ö0%  1642—  123  80o—  86  243  112  2  690+  34  151|  20  846  16

Provinzial-Aktien-Bank  des  ·

Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1945—  157  1  205—  19  5  102  988—  1445  128—  72  6  816  632
7 Hannoversche  Bank  12  00  903  53526|—  149  2  5900—  77/  2  969/  8411515  1991378  1224291|  97%
8 Frankfurter  Bank-  17  143  3  606  10218  450  3  780  3780  4365—  2750  30614  521  447.22238840  1  642
9 Bayerische  Notenbank  7500  389  67577  1  31  463—  383  711.  4  89—  5  2921  1660)  79  187—  1  589

10  Sächsische  Bank  zu  Dresden30000os  44114188270|  4  507]  349142  20  293#  51|84  436—  2  2671
11  Leipziger  Kassenverein  3  000  140%  264—  292  103—  3786  1447/  304  540  219  1434  7927—  890
12 Chemnitzer  Stadtbank  510  127  497  —  12  128—  107  1114  17  2  644  218  95—  9  3984  513
13  Württembergische  Notenbank  9  000  384  21  108+  553  9  609  359  487+  281  14—  68  617—  68  31  610  4  1199
14  Badische  Bank.  5  Ood  13631  15184  4  20521  88684  837  40  23  84  —  498  63714  11926  676H1  2095
15 Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  5744  15  760+  1249  7621  565|“  143—  1  —  —  6744  881  34  0231.1.  1287
16  Braunschweigische  Bank-  10  500,  317  2  14—  274  1  406—  140  1  8554  416  19151  506  171—  90  16903  430
17  Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  49  789—  154  280  —  165  1  167  18  2798  319  52——  10  7255|  177
18 Bremer  Bank  16  607  744  %  211—  2112529  91  698535  35  683|.  1321

Zusammen  268  332  32  061|  945  424—  38  860  239  431—  35  667175  150/—  15  19144A11907+  1057  9180|+  2  63811  472  oba  —.  50  359  17851

.  .

 

Zu  8*:
Zu  15*:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Darunter  144  500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Darunter  101  033  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="751" />
                                                       ---   731  ---                                                                     banken  Ende  Oktober  1880,

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1880.
auf  Tausend  Mark.)



 

 

Activa.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  is

Metall.  Gegen  Reichs.  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  5

30.  Sptb.kassen=  30.  Sptb.anderer  30.  Sptb.  Wechsel.  30.  Sptb.  Lombard.  30.  Sptb.Effekten.  30.  Sptb.  30.  Sptb.  der  30.  Spit.

Bestand.  1880.  scheine.  1880.  J  Banken.  1880.  1880.  1880.  1880.  Aktiva.  1830.  Aktiva.  1880.

S
*

539  2144  41311  339813  —  1184  26  40T  1288250710  17142  58  644  9  9850  +  9  411  25  550  —  904105018850  3656
9766—  44  4—  2  228  414  4075  +  786  3873  —  379  189  —  32  —  937I  492
90  26  7—.  1  23—  328  8  227+  582  349  137  —  —  270  47  9784+J  139
——-  31  —  21  286  —  147  48174  216  11554  44  is  —  23  19  713414  116
662  173  —  35  6070  T  256  —  3  503  —  130  681—  27  8  682—  168  5
69—  17  1—  1  4—  160  4545  —  390  1482  116  —  —  282.  5  7049—  4556
2  210  —  227  4  25  678  274  12  166  +  643  564—  205  712  44  7929—  312  —  608117
4320—  1  156  279  15  1  839—  4680  18  134  4244  8  37  702  4446  4  207  2156—  308  39°553—  23808

31  135—  3018  30I  11  4949)  4  23761  2  1  705—  13  290  —  8855.  1  529  —  139  79  187/  16100

17  188—  262  242|  134  37171.é5338  4  6144%  3958  —  134  4098  —  109  6  619  J  2342  84  43326—  3171
1066  26  14  1  5361  59  4139  429  1  400  5  9215—  138  675  19  7927  24311
2274  20  13  4  129—.  71  —  8—  32  128  1  386—  66  398444  21412

9736—  168  28—  1  1  73+  1081  18  428  202  566  —  368  370  —  442  741  204  31  610  4  8343
6  1954A  1214  5—  11  116—  12  17  071  367  995-  90  48—  1  2246  J  159  26  6ä76  +  165014
53612  637  171—  7  510  64  19  082.  1122  1011½.  31  4697  —  95  3094  4606  34  023+  133615
555—  62  1  23  18—  492  213  1518  +  135  —  —  4664  1G05
399.  35  4  2  106  26  4455  51  783  18  565  —  1  146  174  74686X  218  1
1  8581.  111  4—  3  4—  62  28  401  485  5393+.  119  337——  6  476  —  347  36  508  3031
62377714  16711  40  von  –  1029  41  70990i  5  426  „  2296  92  453¾  48  5  286  346  +  8200  58  5055—  12781484  8990  48  707
l
l
        <pb n="752" />
                                               —  732  —

Statistik  der  deutschen  Bank

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An  Banknoten
  Bezeichnung  
Laufende  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande
Nr.
«  en.
Notenbank  in  Abschnitten  zu  100 M  in  Abschnitten  zu  200  M
M.  M  M.  M
1.Reichsbank  )  434  832  850  152  253  600  —  —
2.Städtische  Bank  zu  Breslau.  1  430  000  209  000  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2).  2  166  500  809  800  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2  283  700  716  300  —  —
5.Danziger  Privat-Aktienbank.  ..  1  641  800  1358  200  –  —

6.]  Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  680  400  219  600  435  200  464  800

7.]  Hannoversche  Bank  ...  5  526  300  873  700  —I  —

8.Frankfurter  Bank  ..  3  645  100  2  054  900  —  —

9.  Bayerische  Notenbank  ..  67527500  2  422  500  —  —
19.Sãchsische  Bank  zu  Dresden.  23  844  2006  155  800  —  —
1'.Leipziger  Kassenverein.  —  —  —  —
12.  Chemnitzer  Stadtbank  .  496  600  13  400  —  —

13.]  Württembergische  Notenbank  21  107  900  4  692  100  —  —
14.  ]  Badische  Bank.  .  .  ..  15  184  40023815  600  —  —
15.Bank  für  Süddeutschland.  15  760  400202390  —  —
16.  Braunschweigische  Bank  2144  600|1  355  400  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  789  100  1  610  900  —  —
18.  Bremer  Bank  4858  000  3  392  000  —  —

zusammen  am  31.  Oktober  1880  603  919  360  262  192  400  435  200  #  464  800

am  30.  September  1880  594  193  500  285  681  800  489  200  410  800

mithin  a.n  31.  Oktober  1880  mehr  9  725  850  —  —  54  000
weniger  —  23  489  400  54  000  —

l
Anmerkungen.
1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:

vernichtet:  7  968  000

2)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Köln

noch  nicht  eingelößt:

im  Bestande:
vernichet:

250
98  360

 

90  445  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,
660

Kölnischen  Privatbank,  welche  seit
1  390  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

 

800
296  840

nicht  mehr

218  700  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

2025•
86  594  944=dem
  1.  Januar  1876
2  360  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

umlaufsfählg  und

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken,

1)  bei  der  Rostocker  Bank  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  100  Mark  in  gleichen  Ab-Vernichtung
  übergeben  und  1997  000  Mark  derselben  Gattung  vernichtet,

2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  4  300  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4060  700  Mark  in
        <pb n="753" />
                                                         —  733 —                                                                       noten  Ende  Oktober

1880.

  

 

 

der  Reichswährung  waren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4987  500  6

im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  bestande  Lau  fende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1  000  M  überhaupt
e  ⁊  42  4  .  D1  4
T
90  285  500  209  213  000  223  229  000  294  469  000  718347  350  1  655  935  600  1.
—  —  1031  000  330  000  2  461  000  539  000  2.
—  –  —  —  2  166  500  809  800  3.
—  —  —  —  2  283  700  716  300  4.
—  —  —  —  1641  800  1  358  200  5.
829  500  370  500  —  —  1  945  100  1  054  900  6.
—  —  —  —  5  526  300  873  700  7.
715  .500  884  500  5  857.000  8  843  000  10  217600  11  782  400  8.
—  —  —  —  67  527  500  2  422  500  9.
14  426  000  12  074  000  —  —  38  270  200  48  229  800  10.
2648  000  352  000  —  —  2648  000  352  000  11.
—  —  —  —  496  600  13  400  12.
—  —  —  —  21  107  900  4  692  100  13.
—  —  —  —  15  184  400  23  815  600  14.
—  —  —  —  15  760  400  20  239  600  15.
—  —  —  —  2  144  600  11  355  400  16.
—  —  —  —  789  100  1  610  900  17.
—  —  —  —  4858  000  3392  000  18.
I  !
108  904  500  222  894  000  230  117.000  303  642  000  943  376  050  789  193  200
113  892  000  229  908  000  273  650  000  292  111.000  982  224  700  808  111  600
—  I  —  —  11  531.000  —  ·  —
7  014  000  43  533  000  —  38  848  650  18  918  400

 

 

Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Oktober  1880;


 

 

84  926  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  225  600  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  41  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  1  987  010  Mark
mithin  gegen  Ende  September  1880  weniger  8  625
500      -  o-  ·  8  900  “  40  455  I

.  .  ..  1  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen
9  842  000  .  259  453  8oo  -·-  138549zoo--  .  ---«·

·  1602724780.
zur  Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  31.  Oktober  1880:

1660  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  zusammen  16  200  Mark
mithin  gegen  Ende  September  1880  weniger  60
4050  .  ..-  1  000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen  7500
297902  n  299  000  ·  ...  -  2976300

daß  am  31.  Oktober  1880:
schnitten  im  Bestande,  2000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzöglich  mecklenburg-schwerinschen  Regierung  zur

Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.
        <pb n="754" />
                                                      —  734  —

3.  Finan  z

Nachweisung  der  Einnahme    an    Wechselstempelsteuer  im  Deutschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April  Mai-Ober-Postdirektions-Bezirke.
  1880.  1880.
M   M    M
1.  Im  Reichs-=  Postgebiete.
1.  Königsberg  .  14  601  80  12  204  10
2.  Gumbinnen.  3157  40  2  S843  00
3.  Danzig  12  473  20  10  497  75
4.  Berlin  52  892  30  46  276  10
5.  Potsdam.  2  882  25  2  614  70
6.  Frankfurt  a.  O.  6772  20  6362  10
7.  Stettin  8269  65  6  635  40
8.  Köslin.  1  86  70  1742  70
9.  Posen  4  161  30  3  539  90
10.  Bromberg  2  617  45  2266  00
11.  Breslaur  14  175  00  13220  20
12.  Liegnitz  6  717  40  6748  10
13.  Oppeln  5996  25  4  465  10
14.  Magdeburg  13  692  90  14  910  80
15.  Halle a.S.  6357  60  7  347  60
16.  Erfurt  786  75  8233  80
17.  Kiel  7885  20  6702  10
18.  Hannover  6267  30  6  058  20
19.  Münster  2155  50  1  812  60
20.  Minden  5  657  30  5246  50
21.  Arnsberg.  16  499  10  15  269  70
22.  Kassel.  3  395  40  3396  65
23.  Frankfurt  a.  M.  28  039  70  27  484  40
24.  Köln  .  ..  14  039  25  13  304  75
25.  Aachen    7054  10  6  422  35
26.  Koblenz  3  156  40  3  110  90
27.  Düsseldorf  34  191  55  35  121  40
28.  Trier  2  355  60  1  822  80
29.  Dresden  10  808  30  11  020  30
30.  Leipzig  30  651  90  29  413  10
31.  Karlsruhe  13  591  95  14  058  95
32.  Konstanz  5  707  60  5299  00
33.  Darmstadt  9656  35  9906  70
34.  Schwerin  i.  M.  2962  40  1770  40
35.  Oldenburg  4422  50  4246  80
36.  Braunschweig  4997  90  3  892  60
37.  Bremen  19  349  75  15  891  60
38.    Hamburg.  64  519  45  60  333  35
39.  Straßburg  i.  E.  17  850  20  15  543  65
40.  Metz  .....  3  765  90  3143  10
Summe  I.  484  420  75  450  179  25
11.  Bayern  36  011  90  37621  10
III.  Württemberg  .....  18  498  75  16  271  00
Ueberhaupt  538  931  40  504  071  35
*)  Dagegen  im  Jahre  1877070  501  771  00  509  960  75
„  „  „  1878  518  463  45  509  190  85
»  ,,,,1877.  566  297  40  572  178  65

 

*')  Siehe  Central-Blatt  für  1880  Seite  188,  für  1879  Seite  284,  für  1878  Seite  182.
        <pb n="755" />
                                                      —   735   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Wesen.
Reich  in  den  Monaten  April  bis  Oktober  1880.
Juni  Juli  August  September  Oktober
1880.  1880.  1880.  1880.  1880.
4  M  M  M.  M

10  802  50  10  172  40  9146  90  10  331  90  13  073  40
2  688  30  2  582  40  2  768  50  2  967  10  2  651  30
11  610  65  9995  90  9291  15  11148  40  11  417  50
53.590  70  74  709  80  48  897  60  60  015  20  62  923  30
2939  90  3  185  60  2  736  50  2  788  80  3  896  50

7  080  00  6  747  30  6  407  45  6  052  10  7  473  50

6  826  60  6626  40  7  491  00  6942  00  8316  60

2  062  00  1570  20  623  60  1865  60  1930  10
5074  65  3  984  15  3  701  90  4020  30  4544  95

2  935  00  2917  80  2441  00  3  093  90  3  631  50
14  312  90  14  101  50  13  049  40  13  928  30  16  538  30
7425  80  7  037  40  6  507  30  7  707  80  7  636  10

5  486  90  5  809  50  5  129  40  5  106  90  6550  80
17923  95  16247  75  14  327  10  20  516  00  21  263  90
7846  30  7  316  90  6  290  00  7  647  20  9  421  70
9230  20  9  264  25  9  322  70  8  689  40  9  933  80
4718  50  5  763  40  4168  00  4  638  70  5  887  40

5  498  60  5719  80  5  477  00  5  186  30  7391  70

1  497  00  1  724  40  1  925  40  1  539  00  1  939  60

5  331  60  5  918  90  5  189  10  4278  00  5  835  00
16  114  50  15  862  50  14  710  20  14  383  20  17  793  40
3  697  20  3  130  40  3  354  45  2  750  55  3  987  60
33  638  00  29  906  40  29  039  40  26  074  20  29  848  20
15  124  35  15  492  65  13  796  05  14  578  55  14  174  45
7073  00  8  845  00  6  824  00  6050  00  9  482  30
2898  80  3  469  60  2  797  60  2919  50  3  416  20
35  337  60  37  581  00  32  677  15  33  629  80  35  592  00
2124  30  1  637  30  2200  50  2360  10  2  297  80
11  004  10  11  362  15  9  926  60  10  130  70  11  898  60
33  043  90  29  740  05  32270  50  29  024  00  36  444  50
13  932  00  15  959  55  13  914  95  12  933  00  16  644  60
5994  70  4  752  90  5  047  90  4  437  40  5  244  40

9  437  85  10  160  50  9  816  00  10  053  00  9  811  20

1  909  70  1  562  50  1  648  90  1  916  30  2  076  20

3  336  50  3  800  20  3  310  90  3  330  40  3  850  40

4  456  90  4  614  00  3  616  50  3  617  30  6  057  70
15749  50  21  093  20  15  446  75  17  787  80  18  564  30
68  549  10  67  905  30  64  997  70  72547  25  66  736  95
18  643  45  15  338  20  14  255  95  15  282  85  16  166  45
3  351  10  3249  90  3  563  70  3  431  60  4920  20
490  298  60  506  859  05  449  106  70  475  700  40  527  264  40
36  175  10  39  664  40  36  881  20  36  475  60  40  325  20
16  6865  35  17  482  60  17  259  45  15  794  10  21  172  10
543  159  05  564  006  05  503  247  35  527970  10  588  761  70
479  377  80  720  937  30  466  936  25  503  797  80  566  898  35
500  170  30  526  433  45  506  196  90  505  504  05  566  757  50
573  642  55  584  507  35  547  805  35  586  366  10  613  371  15
        <pb n="756" />
                                                    —  736  —

                                4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Bückeburg  im  Hauptamtsbezirke  Hannover  ist  die  unbeschränkte
  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  von  dem  Privat-Transitlager  der
Fürstlich  Bückeburgschen  Dampfmühle  in  Bückeburg  ausgehenden  Mühlenfabrikate  beigelegt  worden.

 

                                    5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                   Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  4.  d.  M.  ist  die  zur  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahn  gehörige,  14,/45  km  lange  Bahnstrecke  Höchst—
Griesheim—Frankfurt  a.]M.  Ostbahnhof,  Fortsetzung  der  Bahnstrecke  Limburg  —  Höchst,  für  den
Güterverkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  6.  November  1880.

 

Am  15.  d.  M.  wird  die  Haltestelle  Coschen,  an  der,  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  hierselbst  unterstehenden
  Bahnstrecke  Berlin  —  Breslau  zwischen  den  Stationen  Wellmitz  und  Guben  gelegen,  für  den  Personenverkehr
  eröffnet  werden.
Berlin,  den  9.  November  1880.
                                     In  Vertretung:  Körte.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="757" />
                                           Central-Blatt

                                      für  das

                                  Deutsche  Reich.

                                Herausgegeben

                                          im

                         Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  November  1880.  #  Nr. 47.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  737  und  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  des
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Ertheilung  von  Flaggenattesten;  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  Oktober  1880)  742
—  Beginn  einer  Seedampfschiffs  Maschinisten  Prüfung  5.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Verzeichnisse  der  wähdes
  Prüfungsjahres  1879/80  approbirten  Aerzte,
3.  Zoll,  und  Steuer-Wesen:  Berichtigung;  —  Titel-  rend,  «  .
verleihung  an  einen  Stations-  Kontrolör.  Ableben  eines  Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker  743
Stations-Kontrolörs;  —  Befugniß  einer  Zollstelle;  —  6.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-Ertheilung
Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker.  Ein-  und  756
Ausfuhr  für  Oktober  1880  .  739
                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                         Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
l  
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
  Ausweisung  Ausweisungs—
*  I  der  Bestrafung  weisungs
—  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1  2.  3.  4.  5.  6.
                         Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Josef  Kleiber,  geboren  1832  zu  Olbers-  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef  26.  Oktober
Schmiedegeselle,  dorf,  Bezirk  Jägern=  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
dorf,  ichi  Breslau,
Schlesien,

 

 

109
        <pb n="758" />
                                                      —  738  —

 

 

 

 

 

 

 

    

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

—    Ausweisung  weisungs-

    des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3  4.  5.  6.

I
2.  Samuel  Heyum,  35  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  7.  November
Jerusalem,  Bezirksregierung  zu|d  J.
Wiesbaden,

3.  Anna  Otemann,  29  Jahre,  aus  Käcker-gewerbsmäßige  Unzucht,  dieselbe  Behörde,  8.  November

dun,  Niederlande,  d.  J.

4.  Johann  Steiner,4  Jahre,  aus  Seen,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  2.  November

Schuster,  wohnhaft  zu  Uetikon,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Kanton  Zürich,  Düsseldorf,
Schweiz,
5.  Emil  Pick,  Bäcker,  24  Jahre,  aus  Hlavna-desgleichen,  Großherzoglich  badi=  10.  Novem-7
  kostelnie,  Bezirk  Prag,  scher  Landeskommis=  ber  d.  J.
Böhmen,  sär  zu  Mannheim,
6.  Karl  Max,  Lehrer,  34  Jahre,  aus  Kabold-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
varos,  Komitat  Oedenburg,
  Ungarn,

7.  Leon  Duhaut,  Tage-36  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  28.  Septemlöhner,

  Vergaville,  Lothringen,  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
wohnhaft  zu  Reims,  Z„
Frankreich,  zufolge
Option  französischer
1  Staatsangehöriger,

S.  Veronik  Clevenot,35  Jahre,  geboren  und  Ausschicken  von  Kindern  Kaiserlicher  Bezirks-20.  Juli

Unverehelichte,  ortsangehörig  zu  Plain=  zum  Betteln  im  wieder=  präsident  zu  Kolmar,  d.  J

 

saing,  Frankreich,

holten  Rückfall,
        <pb n="759" />
                                                  —  739  —

                                     2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  im  Jahre  1861  in  London  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Bark  „Highflyer“  von
1  011,178  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
bremischen  Staatsangehörigen  Heinrich  Rudolph  Hayssen  zu  London  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen
Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Elsfleth  zum  Heimathshafen  gewählt

  hat,  ist  am  20.  Oktober  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  zu  London  ein  Flaggenattest  ertheilt
worden.

 

Des  in  Glasgow  neu  erbaute,  mit  einer  Maschine  von  240  nominellen  Pferdekräften  versehene  eiserne
Schraubendampfschiff  „Kätie“  von  1  858,0:  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  hat  durch  den  Uebergang  in  das
ausschließliche  Eigenthum  des  im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Karl  Heinrich  Samuel  Schultz  zu
Stettin  das  Recht  zur  Führung  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der
Eigenthümer  Stettin  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  29.  Oktober  d.  J.  vom  Kaiserlichen  Konsulat
zu  Glasgow  ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.

 

In  Hamburg  wird  am  22.  November  d.  J.  mit  einer  Seedampfschiffs-Maschinisten  -Prüfung  begonnen
werden.

 

                                    3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

                                              Berichtigung.

In  den  Probe-Einträgen  der  in  Nr.  23  veröffentlichten  Dienstvorschriften,  betreffend  die  Besteuerung  des
Tabacks,  ist  auf  Seite  346  in  Spalte  15  statt  204  078  zu  setzen  229  578,  auf  Seite  353  in  Spalte  23
statt  „Verwiegungsanmeldung“  „Anmeldungsauszug.“

 

Dem  Stations-Kontrolör,  Grenz-Oberkontrolör  Jägerhuber  in  Bremen  ist  von  der  Königlich  bayerischen
Regierung  der  Titel  eines  Zoll-Inspektors  mit  dem  Range  eines  Hauptzollamts-Kontrolörs  verliehen  worden.

 

Der  Stations-Kontrolör  in  Leipzig,  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Nest  ist  gestorben.

 

Den  Königlich  sächsischen  Nebenzollamt  II.  Aeußerst-Mittel-Sohland  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  Getreide,  welches  für  die  Mühle  in  Sohland  a.  d.  Spree  zur  Verarbeitung
eingeht,  ertheilt  worden.

 

109*
        <pb n="760" />
                                                       —  740  —

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver=  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be-  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  trieb befindlichen  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben-menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  152  —  591  —
2.  -  Westpreußen  4  187  088  2538  2471  —  —
3.  —  Brandenburg  15  420  405  1  874  —
4.  Pommern  3  107  868  535  —  58  —
5.=  Posen  .  2114694  492  —  —  —
6.  -  Schlesien  ..  45  11644  367  112  —  —  —
7.  -  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen  #
Unterherrschaften  136  5527  119  1  236  —  6  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  1  71  740  33  222  4  836  14  430  30  364
9.  -  Hannover  29  1  139  318  14  147  296  438  —
10.  Westfalen  1  43  630  95  –  —  —
11.  Hessen-Nassau  —  —  503  2  468  —  —
12.  Rheinprovinz  9  553  .511  5  709  3  —  13  925  –
Summe  I.2459  809  740  160  615  10071  29  418  30  364
II.  Bayern  2  56  763  18  721  5  907  –  –
III.  Sachsen  —  —  752  993  —  —
IV.  Württemberg  5  195  437  7  561  —
V.  Baden.  1  60  715  13  021  —  2  498  4  092
VI.  Hessen  –  —  5  799  4  995  12  073  64  292
VII.  Mecklenburg  1  66  801  212  69  —  –
VIII.  Thüringen,  einschließ-  #
lich  der  Großherzoglich  «
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  179  289  —  —  —  —
!IX.  Oldenburg  —  —  245  —  168  —
X.  Braunschweig  30  1  411  64  –  —  2  —
XI.  Anhalt  32  1  08S8  813  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  —  46  018  –  34  999  —
XIII.  Luxemburg  .  2  35  325  4984  —  —
Ueberhaupt  322  12904  531  150  374  22  596  79  188  98  48
Hierzu  im.  Monat  September  1880  —  5503  248189  916  11  351  67  453  229  510
Zusammen  September  und  Oktober  1
1880  —  18407  779  340  200  33  947  146  641  328  258
In  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres  —41312  167420  8s1  65024760  353  450
        <pb n="761" />
                                                      —  741  —

mengen,  sowie  über  die  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  Oktober  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne
Zollauslande.  Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art  Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.|freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg  n.  kg  n.  kg  n.  2*  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg n.
8.  9.  100.  11.  12.  13.  14.  15.
l
s
4  114  8  382  —  —  —  —  —  —
8  733  34717  —  —  184057  —  511  918  16  777
46  453  18  931  —  —  —  —  —  —
31  226  21249  1078  237  6081906099  —  732  53  —
7745  —  —  —  116  —  1649  —
941  398  24  913  —  —  —  —  —  —
74  086  72398  3  350  839  211  78559  131  831  12  201  166  552  78  294
48  288  16  012  730  913  —  14718  282  —  169  721  —
235  —  1328  —  —  —  —  —
131  —  —  —  —  —  —  —
9  388  —  564  233  —  2  455  142  —  44  500  —
1171797  196  602  5  725  779  449  391  128395  527  12  20/  626  863  95  071
8  867  —  9937  —  —  —  4  735  –
23  526  9  806  —  —  —  —  1320  4292
—  —  73  328  —  1200  —  3  524  —
8  —  240  879  4  682  —  —  10347  —
2612  —  —  —  —.  –  —  —
12  682  3  420  —  E  494  —  —  —  —
I
6  893  5  033  —  —  —  —  —
848  —  26  —  —  —  —  —
9  763  —  —  —  —  —  —  —
1121  —  197  979  —  7  164  —  309  —
—  —  —  —  95  300  —  121  939  —
1238117  214  861  6247  928  454  5667|28  499  191  12201)0  1  769  037  3  99  363
1  413  352  140  804½16915  938  317  80  024  471  4  0612043  641  82546
2  651  469  355  662|10  163  866  772  36987  523  662  16  262  3  812  678  181  909
1  856  200  515  500  636  250  538  1505293250  146  7000527550  459  .250
        <pb n="762" />
                                                        —   742   — 

                                             4.  Finanz - Wesen 





 



Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  im  Deutschen  Reich  für  die  Zeit  vom
1.  April  1880  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .

nahme beträgt Bonisikatonen  «  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  .  Zeitraum Spalten

der  bis  zum  schaftlich  Bleiben  des  und   5
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  —+  mehr
Einnahme.    
  obengenannten  Rechnung  Spalte  4)  —  wenige
—  M  M  .M  M—
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  ..  99  986  069  21  784499964  285586  809  776—13  154509
Rübenzuckersteuer  ..  966743315183·210—-5515777—80927832577006
Salzsteuer  .  19  709  001  6  095  19702  9069  122  742  580  164
Tabacksteuer  .  621894  15  267  606  627  279  645  326  982
Branntweinsteuer  19241  632  4  402  34914  S392834  746  810  92  43
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  65  806  —  65  806  58  600  7206
Brausteuer  .  ..  9  857  073  139  944%9717  12899366  606  350  522
Uebergangsabgaben  von  Bier  «  571  589  —  571  589  534  562T-  37  027
Summe59720  497  19  768  650|139  951  847/122  825  958—+17  125889
Spielkartenstempel  539  175  —  539  175  525  392—  13  783
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bis  Ende  Oktober  1880:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  „  "„  -
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  —
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
obengenannten  des  Vorjahres  —  weniger
Einnahme.  Monats  Vorjahres  weniger
M  ⁊  M
1.  2.  3.  4.
Zölle  85  711  679  84  834  570  #  +  877  109
Rübenzuckersteuer  53  342  966  51  413  051  1  1  929  915
Salzsteuer  18  435  405  18  123  137  312  268
Tabacksteuer  481  .577  227717  +  253  860
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  .  ..  20  969  603  22  980  870  —  2  011  267
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  8  730  056  8  400  356  +.  329  700
Summe  187671  286  185  979  701  +  1691  585
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachu—.)
  781  519  576  104  —  94585
        <pb n="763" />
                                                    —   743  —





                           5.   Handels -und  Gewerbe-Wesen.

                                             Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  29  der  Gewerbeordnung  vom  21.  Juni  1869  (Bundes-Gesetzbl.
S.  245)  werden  in  den  nachstehenden  Verzeichnissen  A,  B,  C  und  D  die  Namen  der  in  Gemäßbeit  der
Bekanntmachung  vom  25.  September  1869  Abschnitt  I  und  II  (Bundes-Gesetzbl.  S.  635),  der  Bekanntmachung
  vom  27.  März  1878  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  160)  und  der  Bekanntmachung  vom
5.  März  1875  (Central-Blatt  S.  167)  während  des  Prüfungsjahres  1879/80  von  den  zuständigen  Central-=behörden
  approbirten  Aerzte,  Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker  veröffentlicht.

Berlin,  den  9.  November  1880.

                                Der  Reichskanzler.
                                   In  Vertretung:

                                             Eck.

                             A.  Verzeichniß  der  approbirten  Aerzte.

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name:  oder  Heimathsort.
23.  Kraus,  Franz,  Schwerin  i.  Meckl.
I.  In  Preußen.  24.  Dr.  med.  Moritz,  Max,  Lübben-  ru-.
  25.Dr.med.Woldt,Theodor,Cöln.a.Rh.).
l«  Brassert,  Curt,  Waldenburg  i.  S.  26.  van  Husen,  Friedrich,  Xanten.
2.  Dr.  Michelet,  Charles,  Berlin.  27.  Dr.  Sirsch,  Soseph,  Düren.
3.  Reimann,  Ruben,  Dt.  Crone.  28.  Dr.  Mölleney,  Wilhelm,  Altendorf.
4.  Dr.  Schiele,  Carl,  Drossen.  29.  Dr.  Becker,  Anton,  BVonn.
5.  Schmidt,  Carl,  Merseburg.  30.  Dr.  Bertram,  Ewald,  Lennep.
6.  Dr.  Hentschel,  Benno,  Schönlanke.  31.  Kratz,  Joseph,  Bonn.
7  Dr.  Rother,  Max,  Tosen.  32.  Rhein,  Heinrich,  Mörs.
8  Gesang    Josef    33.  Dr.  Gesenius,  Wilhelm,  Halle  a.  S.
9  Ollesch,  August,  Oletzko.  34.  Heddaeus,  Ernst,  Idar.
10.  Dr.  Kettler,  August,  Bremerlehe.  35.  Dr.  Krukenberg,  Georg,  Kalbe  a.  S.
11.  Loewenthal,  Julius,)  Vischofstein.  36.  Schneider,  Carl,  Magdeburg.
12.  Dr.  Wehberg,  Heinrich,  Berge.  .  37.  Dr.  Berwald,  Paul,  Schwerin  i.  Meckl.
13.  Warren,  Joseph,  Springfield  i.  N.-Am.  38.  Strahl,  Hans  Berlin.
14.  Dr.  Thiele,  Johann,  Attendorn.  39.  Graefe,  Carl,  Giebichenstein.
15.  Dr.  Hebold,  Otto,  Bonn.  .  40.  Koestlin,  Carl,  Göttingen.
16.  Dr.  Binswanger,  Otto,  Meane  i.  d.  Schmoll,  Gerhard  Kerpen
.  Schweiz.  42.  Dr.  Mattissen,  Jacob  Loewenich.
17  Willeme,  August,  Vorringen.  43.  Dr.  Laaf,  Ferdinand,  Ellen.
18.  Dr.  med.  Prior,  Johannes,  n.  44.  Kirchgaesser,  August,  Ratingen.
19.  Dr.  von  Herff,  Otto,  Toluca  (Mexiko).  45.  Duevelius,  Johannes,  Damme.
20.  Dr.  Dötsch,  Ferdinan,  vi  ’  46.  Bültmann,  Christian,  Hameln.
1.  Dr. med.  Froning,  Ferdi=  Wesel.  47.  Bötjer,  Wilhelm,  Worpswede.
22.  Dr.  med.  Schlesinger,  Her=  Adelebsen.  48  Bargum  Josias,  Wandsbeck Brake

 

mann,
        <pb n="764" />
                                                       —  744   —

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
50.  Hennings,  Paul  Hermann,  Hamburg.  97.  Dr.  von  Newlin-Luckowicz,  Blumfelde.
51.  Holm,  Carl,  Altona.  Johann,

52.  Hinsch,  Christian,  «  Kopenhagen.  98.  Marquardt,  Johann,  Zamow.

53.  Dr.  Feldmann,  Franz  Solingen.  99.  Zörner,  Ernst,  Halle  a.  S.
54.  Dr.  Bertheau,  Georg,  Göttingen.  100.  Dr.  Bohm,  Carl,  Demmin.

55.  Dr.  Leibecke,  Carl,  Lindau.  101.  Schlüter,  Otto,  Grabow  a.  O.
56.  Dr.  Graetzer,  Samnel,  Rokittnitz.  102.  Wachs,  Erwin,  Wittenberg.
57.  Dr.  Plotke,  Ludwig,  Borek.  103.  Kaliebe,  Hugo,  Langenhagen.
58.  Rother,  Robert,  Oswitz,  104.  Kolosser,  Reinhold,  Maygdeburg.
59.  Dr.  Kamm,  Max,  Tworog.  105.  Dr.  Wilczek,  Nobert,  Rosen.

60.  Dr.  Bleisch,  Max,  Strehlen.  106.  1  Dr.  Gryglewitz,  Boleslaus,  Wielichowo.
61.  Dr.  med.  Köhne,  Reinhard,  Sasterhausen  i.  S.  107.  von  Karchowski,  Johann,  Pleschen.

62.  Heinelt,  Franz,  Gesaeß.  108.  Dr.  Ozegowski,  Andreas,  Obrzycko.

63.  Thienel,  Oscar,  Orzesche.  109.  Dr.  Brinkmann,  Carl,  Werther.

64.  Neumann,  Engen,  Krappitz.  110.  #r  Buchterkirch,  August,  Schievelbein.
65.  Janusch,  August,  Poln.  Probnitz.  111.  Urbanowicz,  Peter,  Krotoschin.
66.  Wollermann,  Carl,  Pillkallen.  112.  Marszewski,  Ludwig,  Inowraclaw.
67.  Unruh,  Ferdinand,  Königsberg  i.  Pr.  113.  Matthaei,  Wilhelm,  Straupitz.

68.  Will,  Alfred,  Friedland  i.  Pr  114.  Dr.  Kaase,  Ernst,  Linne.

69.  Kob,  Johann,  Lauenburg  i.  PV.1Alexander,  Conrad,  Liegnitz.

70.  Falkenheim,  Hugo,  Pr.  Eylau.  116.  brr.  Beyer,  Gotthard,  Brieg.

71.  Dr.  Krause,  Hugo,  Berlin.  117.  Dr.  Scholz,  Carl,  Strehlen.

72.  Dr.  Kirchner,  Martin,  Spandau.  118.  «  Dr.  med.  et  phil.  Velten,  Bonn.

73.  Dr.  Riedel,  Otto,  Berlin.  Wilh.,

74.  Dr.  Dreising,  Ulrich,  «  Cüstrin.  119.  Becker,  Hermann,  Penzlin.

75.  Hundrieser,  Conrad,  Koönigsberg  i.  Pr.  120.  Fritz,  Carl,  Potsdam.

76.  Roser,  Carl,  Marburg.  121.  Neiling,  Johann,  Grünstadt.

77.  Dr.  Schrader,  Wilhelm,  Quedlinburg.  122.  Bramann,  Friedrich,  Wilhelmsberg.
78.  Dr.  Edel,  Alexander,  D.  Crone.  123.  Benda,  Carl,  Berlin.

79.  Geppert,  Julius,  Berlin.  124.  Dr.  Guenther,  Carl,  Naumburg  a.  S.
80.  Röhmann,  Franz,  Berlin.  125.  Dr.  Ostermann,  Friedrich,  Witten  a.  R.
81.Dr.  Straßmann,  Fritz,  Berlin.  126.  Brasch,  Gustav,  Täupitz.

82.  Dr.  Gaul,  Richard,  Stolp.  127.  Dr.  Campe,  Felix,  Greiffenberg  i.  Pomm.
83.  Klein,  Carl,  Cassel.  128.  Dr.  Crux,  Hermann,  Beverungen.
84.  Muhlack,  Friedrich,  Königsberg  i.  Pr.  129.  Rosenthal,  Naphthali,  Schrimm.

85.  Feldmann,  Christian,  Fehoe.  130.  Dr.  Kortum,  Friedrich,  Stolberg.

86.  Kossowski,  Joseph,  Wieszczyczyn.  131.  Kraschutzki,  Franz,  Pr.  Stargardt.
87.  Niemeyer,  Christian,  Moringen.  132.  Dr.  La  Pierre,  Paul,  Berlin.

88.  Dr.  Behm,  Carl,  Friedland  i.  Meckl.  133.|Dr.  Pohl,  Friedrich,  Schweinnit.
89.  Dörrenberg,  Otto,  Seest.  134.  Meißner,  Oscar,  Lengenfeld

90.  Jungmann,  Ccristian,  Kaden.  135.  Fricke,  Johannes,  Braunschweig.
91.  Dr.  Krause,  Fedor,  Friedland  i.  S.  136.  Petersen,  Johann,  Schleswig.

92.  Dr.  Schaefer,  Maximilian,  Rheine  i.  Westf.  137.  Loebell,  Adalbert,  Grünheyde.

93.  Dr.  Schink,  Alexander,  Essen.  138.  Dr.  Hildebrandt,  Maximi-  Berlin.

94.  Dr.  Tubenthal,  Oscar,  Potsdam.  lian,

95.  Dr.  Witzel,  Friedrich,  Langensalza.  139.  Dr.  Wentzel,  Nobert,  Friedrichsthal.
96.  Dr.  Fischer,  Walther,  Magdeburg.  140.  Dr.  Asch,  Max.,  Schneidemühl.
        <pb n="765" />
                                                         —  745  —

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort. Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
141.  Hartung,  Louis  Hugo,  Jechaburg.  178.  Dr.  Pape,  Otto  Bruno,  Berlin.
142.  Dr.  Hirschfeld,  Samuel,  Loebau.  179.  Dr.  Behring,  Emil  Adolph,  Hansdorf.
143.  Rose,  Hermann,  Göttingen.  180.  Dr.  Gading,  Carl  Fr.  Joh.,  Trebbin.
144.  Schlange,  Friedrich,  Schwaneberg.  181.|Dr.  Kirchner,  Frdr.  Otto  Nordhausen.
145.  Berndt,  Heinrich,  Wtelno.  Adolf  Alfred,
146.  Dr.  Feldhausen,  Otto  Alb.  Braunschweig.  182.  von  Münchow,  Paul  Aug.  Loitz.
Joh.  Leonuis  Albert,
147.  Koelschtzky,  Franz  Emil,  Cassel.  183.Dr.  med.  Keller,  Paul,  Borne.
148.  Stühlinger,  Dan.  Aug.  Rofßdorf.  184.  von  Ouillfeldt,  Franz,  Stettin.
Herm.,  185.  Nohn,  Franz,  Braunsberg.
149.  Poepperling,  Aloys,  Meschede.  186.Dr.  Janssen,  Fr.  Ludw.  Berlin.
150.  Dr.  Seidel,  Florian  Aug.,  Schmellwitz.  Albert,
151.  Domanski,  Franz,  Mixstadt.  187.  Schoenhals,  Carl  Gustav,  Hoerde.
152.  Lehmann,  Ephraim,  Wittenberg.  188.  Dr.  Worms,  Selmar,  Paderborn.
153.  Rusche,  Aug.  Eduard,  Elberfeld.  189.  Dr.  Wiechers,  Arn.  Aug.  Wrisbergholzen.
154.  Schütze,  Heinr.  Theod.  Schillstorf.  Edm.,
Reinh.,  190.  Goerne,  Ernst  Philipp,  Sommersdorf.
155.  Böttger,  Alvin  Max,  Beuditz.  191.  von  Thaden,  Carl  Johann,  Beusloe.
156.  Himmelreich,  Emil  Nud.,  Liennep.  192.  Petersen,  Gust.  Jul.  Christ.,  Rodenäs.
157.  Dessauer,  Salo,  Dr.,  Ratibor.  193.  Benthin,  Otto,  Wrist.
158.  Dr.  Hamburg,  Israel  Wilna.  194.  Prahl,  Michael,  Wusen.
Joseph,  195.  Hübner,  August,  Zuckmantel.
159.  Schroeder,  Fr.  Joseph  Curt,  Stettin.  196.  Hirschberg,  Alphons,  Baumgarten.
160.  Dabbert,  Paul  Aug.  Heinr.,  Altenrode.  197.  Bogatsch,  Adolf,  Gr.  Bresa.
Dr.,  198.  Regling,  Adam  Aug.  Wilh.,  Jura.
161.|  Dr.  de  Jonge,  David,  Cöln.  199.  Westphal,  Ernst  Fr.  Eugen,Breslau.
162.  Dr.  Rawitz,  Leonhard,  Ostrowo.  200.  Kretzschmar,  Jul.  Albin,  Loebichau.
163.  Dr.  Stock,  Gottlieb  Carl  Wesel.  201.|Dr.  Baeumker,  Rud.  Jo=  Osnabrück.
Wilhelm,  hann,
164.  Drozynski,  Anton,  Posen.  202.  Dr.  Sternberg,  Max,  Meppen.
165.]  Gaye,  Conr.  Nicol.  Alexan=  Schleswig.  203.  Dr.  Brettner,  Hans  Wilh.,  Merseburg.
der,  Dr.,  204.  Elste,  Friedr.  Moritz  Otto,  Naumburg  a.  S.
166.  Hecksteden,  Eduard  Wilh.,  Mildstedt.  205.  Lustig,  Joseph,  Ratibor.
167.  Laehr,  Hans  Heinrich,  Schweizerhof.  206.  Seiler,  Paul  Bernh.  Wil=  Cummerow.
168.  Loehr,  Emil  Occar,  Ehringhausen.  helm,
169.  Pohle,  Joh.  Theodor,  Dr.,  Berlin.  207.  Dr.  Kellner,  Carl  Fr.  Wil=  Berlin.
170.  Burchardt,  Eugen,  Berlin.  helm,
171.  Krienes,  Kurt  Hans,  Berlin.  208.  Dr.  Prast,  Carl  Friedr.  Mühlberg  a.  E.
172.  Pfeiffer,  Rich.  Friedr.  Zduny.  Franz,
Johannes,  209.  Scriba,  Joh.  Jacobs  Herm.,  Seligenstadt.
173.  Siegfried,  Carl  Christ.  Berlin.  210.  Wilckinghoff,  Wilh.  Heinr.  Nordkirchen.
Wilh.  Mart.,  Maria,
174.  Rossocha,  Louis,  Königsberg  i.  Pr.  211.|  Storch,  Eugen,  Rastenburgswalde.
175.  Laauer,  Leopold,  Dr.,  Namslau.  212.  Weyer,  Gustav  Friedr.  Bert=  Stralsund.
176.  Dr.  Grünbaum,  Ed.  Berth.  Bernstein  N.-M.  hold,
Ernst,  «  213.  Sikorski,  Lucian,  Krotoschin.
177.  Keuller,  Joh.  Jos.  Albert,  Venlo.  214.  Zynda,  Franz,  Berent.

 

 

 

 

 

 

 

110
        <pb n="766" />
                                                     —  746  —

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd..  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
215.  Dr.  Bähnisch,  Carl  Ludw.  Poln.  Lissa.  25.  Heppenheimer,  Friedrich,  New-Vork.
Ernst  Heinr.,  26.  Herbeck,  Josef,  Lauingen.
216.  Dr.  Skamper,  Julius,  Prenzlau.  27.  Herdegen,  Moriz,  Stuttgart.
217.  Schlüter,  Fritz  Wilh.  Heinr.  Schlakendorf.  28.  Jahn,  Ernst,  Meiningen.
Aug.,  29.  Fendritza,  Arthur,  Owinsk.
218.]  Weinheimer,  Adolf  Hans,  Ellwangen.  30.  Kreitz,  Gustav,  St.  Ingbert.
219.Dr.  Gregor  Klose,  Wartha.  31.  Lauter,  Tohann,  Amhofen.
220.  Arndt,  Georg,  Regenwalde.  32.  Leidl,  Michael,  Buch  am  Erlbach.
221.|  Holec,  Michael,  Trzeciewnica.  33.  Löhlein,  Ernst,  Mönchröden.
222.  Langer,  Paul,  Kleinwalde.  34.  Mögling,  Otto,  Ludwigsburg.
223.  Kranz,  Gisbert,  Steele  a.  Ruhr.  35.  von  Molo,  Franz,  Klosterholzen.
224.  Dr.  Feuring,  Karl  Gustav,  Finnentrop.  36.  Müller,  Johann  Friedrich,  Kaiserslautern.
225.  Dr.  Bönnemann,  Theodor,  Bochum.  37.  Müller,  Carl,  Kloster-Ebrach.
226.  Hell,  Otto  Paul,  Unruhstadt.  38.  Nest,  Adalbert,  Augsburg.
227.  Andresen,  Herm.  Christ,  Flensburg.  39.  Putscher,  Paul,  Fürstenfeldbruck.
228.  Jacobsen,  Karl  Frdr.  40.  Rabl,  Heinrich,  Münchshöfen.
Eduard,  Hütten.  41.  Schlichting,  Franz  K.,  Kohlwald.
229.Kuznitzky,  Otto,  Myslowitz.  42.  Schmidt,  Carl,  Detmold.
230.  Grothe,  Rudolf  Karl,  Wollenthal.  43.  Schneckenburger,  Emil,  Tuttlingen.
44.  Schrank,  Georg,  Kötzting.
45.  Schreiber,  Anton,  äugturf=46.
  Schuh,  Martin,  andshut.
II.  In  Bayern.  47.  Schwaiger,  Alois,  Augsburg.
1.]  Aumüller,  Mathias,  Pöttmes.  48.  Schweizer,  Friedrich,  Ebingen.
2.|Baumann,  Ernst,  München.  49.  Falkner  von  Sonnenburg,  Moosburg.
3.  Berner,  Hermann,  Cassel.  Oskar,
4.  Biltner,  Martin,  Dingolfing.  50.  Spatz,  Bernhard,  Passau.
5.  Bogner,  Josef,  Erbendorf.  51.|  Spiekmann,  Kaspar,  Geiseke.
6.]  Brandenwiede,  Hermann,  Lage.  52.  Stadler,  Josef,  Bergel.
7.  Brinkmann,  Dietrich,  Kessebüren.  53.  Stechele,  Max,  Dinkelscherben.
8.  Deponte,  Josef,  Bauerwitz.  54.  Sternfeld,  Alfred,  München.
9.  Donop,  Joh.  B.,  Wolsstein.  55.  Dr.  Sturm,  Karl,  Landshut.
10.  Echerer,  Jos.  Max,  Schönsee.  56.  Topmöller,  Melchior,  Freckenhorst.
11.Ellmann,  Josef,  Ingolstadt.  57.  Trinkgeld,  Anton,  Dachau.
12.  Emoan,  Max,  Partenkirchen.  58.  Walther,  Ernst,  München.
13.  Entres,  Josef,  München.  59.  Wette,  Hermann,  Herbern.
14.  Feicke,  Julius,  Frankenstein.  60.  Wild,  Gustav,  Heilbronn.
15.  JFenzl,  Felix,  Denkenreuth.  61.  Würschmidt,  August,  Kronach.
16.  Fliedner,  Carl,  Kaiserswerth.  62.  Bäumel,  Georg,  Dr.  med.,  Niederhinkofen.
17.  Frommknecht,  Josef,  Gestratz.  63.  Barczewsky,  Andreas  Franz,  Neudorf.
18.  Gitschger,  Franz,  Tirschenreuth.  Dr.  med.,
19.  Grimm,  Philipp,  Ratzenbach.  64.  Bastgen,  Johann  Gotthard,  Wittlich.
20.  Grunder,  Marx,  Landshut.  Dr  med.,
21.]  Günther,  Rudolf,  Eibenstock.  65.  Batsch,  John,  Dr.  med.,  Ranchen.
22.  Hafner,  Michael,  Großaltfalterbach.  66.  Beck,  Gerhard,  Eupen.
23.  Dr.  Hager,  Wilhelm,  Krempe.  67.  Bergerhof,  Hermann,  Dr.  Elberfeld.
24.  Hasselwander,  Bruno,  Regensburg.  med.,
        <pb n="767" />
                                                    —  747  —

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
68.  Berten,  Jakob,  Dr.  med.,  Breyell.  112.  Marcuse,  Abraham,  Dr.  Krottingen.
69.  Blümlein,  Wilhelm,  Dr.  Grafrath.  med.,
med.,  113.  Marzell,  Carl,  Dr.  med.,  Aschaffenburg.
70.  Bock,  Rudolf,  Dr.  med.,  Camburg.  114.  Mattes,  Martin,  Böttingen.
71.  Böcale,  Nepomufk,  Parsberg.  115.  Meuser,  Hubert,  Oberembt.
72.  Beoitin,  Otto,  Siggelkow.  116.  Michalke,  Carl,  Dr.  med.,  Großneundorf.
73.  Bretz,  August,  Dr.  med.,  Prünn.  117.  Moxter,  Heinrich,  Wöllstein.
74.  Bumm,  Ernst,  Dr.  med.,  WMWürzburg.  118.  Mühlhäuser,  Hermann,  Speyer.
75.  Cliever,  Heinrich,  Dr.  med.,  Teitscheid.  Dr.  phil.,
76.  Cremer,  Otto,  Dr.  med.,  Blankenheim.  119.  Müller,  Albert.  Rüderatshofen.
77.  Dörgens,  Hugo,  Dr.  med.,  Dülken.  120.  Müller,  Moritz,  Dr.  med.,  Limburg.
78.  von  Ehrenwall,  Carl,  Dr.  Ahrweiler.  121.  Mulzer,  Josef,  Dr.  med.,  Stadtamhof.
med.,  122.  Neiderd,  Carl,  Dr.  med.,  Würzburg.
79.  Emonts,  Georg  Sohann,  St.  Ingbert.  123.  Neuhaus,  Heinrich,  Dr.  med.,  Mehr.
80.  Fauler,  Josef,  Kaiserringen.  124.  Pickl,  Kaver,  Dr.  med.,  Eichstedt.
81.  Faulhaber,  Josef,  Dr.  med.,  Brückenau.  125.|Plagge,  Bernhard,  Worms.
82.  Fessel,  Max,  Dr.  med.,  Köthen.  126.  Porzelt,  Johann  Baptist,  Bamberg.
83.  von  Freyhold,  Adolf,  Paderborn.  Dr.  med.,
84.  Frueth,  Alfred,  Ars  a.  M.  127.)  Pressel,  Heinrich,  Bustnau.
85.  Götz,  Rudolf,  Dr.  med.,  Burgfarnbach.  128.  Putzer,  Robert,  Dr.  med.,  Königsberg.
86.  Gottlob,  August,  Mühlheim  a.  Rhr.  129.  von  Recum,  Franz,  Heddenleidelheim.
87.  Groß,  Hermann,  Dr.  med.,  Würzburg.  130.  Rienhoff,  Wilhelm,  Büderich.
88.  Großmann,  Adolf,  Dr.  med.,  Wiesbaden.  131.  Rupprecht,  Georg,  Nürnberg.
89.  Hafels,  Josef,  Dr  med.,  Willich.  132.|  Schaller,  Hans,  Kronach.
90.|  Hackethal,  Joseph,  Dr.  med.,  Reinholderode.  133.Schmitt,  Wilhelm,  Dr.  Kreuznach.
91.  Hansmann,  Carl,  Dr.  med.,  Holzhausen.  med.,
92.  Harl,  Caspar,  Dr.  med.,  Reichenhall.  134.  Schulz,  Ferdinand,  Dr.  Wiesbaden.
93.  Hartig,  Otto,  Dr.  med.,  Miltenberg.  med.,
94.  Hauter,  Wilhelm,  Dr.  med.,  Websweilerhof.  135.  Selig,  Gustav,  Dr.  med.,  Bischofsheim.
95.  Hecht,  Berthold,  Dr.  med.,  Bonnland.  136.  von  Sohlern,  Edgar,  Johannishof.
96.  Hein,  Theodor,  Dr.  med.,  Rastenburg.  137.  Steinhoff,  Alexander,  Bremen.
97.  Herzau,  Robert,  Dr.  med.,  Halle  a.  S.  138.  Stumpf,  Julius,  Dr.  med.,  Erbachshof.
98.  Hillebrecht,  Carl,  Dr.  med.,  Schlingmühle.  139.  Tenhonsel,  Heinrich,  Dr.  Aspel.
99.  Hintzen,  Benjamin,  Cöln.  med.,
100.  Högen,  Wilhelm,  Dr.  med.,  Niederzier.  140.  Thissen,  Joseph,  Dr.  med.,  Aachen.
101.  Hülsmann,  Carl,  Heide.  141.|  Thomsen,  Julius,  Sisebye.
102.|  Istas,  Josef,  Dr  medl.,  Lobberich.  142.  Treuheit,  Max,  Dr.  med.,  Altershausen.
103.  Kabsch,  Hugo,  Liegnitz.  143.  Trilling,  Eduard,  Hemer.
104.  Koch,  Eugen,  Dr.  med.,  Sangershausen.  144.  Truckenbrod,  Carl,  Dr.  med.,  Aschaffenburg.
105.  Körner,  Franz,  Jeßnitz.  145.  Ullrich,  Wilhelm,  Neulußheim.
106.  Krell,  Max,  Dr.  meldl.,  Zwickau.  146.  Unkenbold,  Carl,  Dr  med.,  Hamm.
107.  Laeske,  Adolf,  Kyritz.  147.  Vogt,  Ignatz,  Dr.  med.,  Oberschwappach.
108.  Lentz,  Maximin,  Dr.  med.,  Prünn.  148.  Wagner,  Sigmund,  Dr.  Korb.
109.  Lüttig,  Alois,  Wewelsburg.  med.,
110.  Lux,  Fritz,  Dr.  med.,  Sodehnen.  149.  Wolff,  Michael,  Würzburg.
111.  Maisch,  Julius,  Dörzbach.  150.  Zeppenfeld,  Adolf,  Dr.  med.,  Olpe.

 

 

 

 

 

 

110*
        <pb n="768" />
                                                  —  748  —

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Rame.  oder  Heimathsort.
151.  Zunnoinkel,  Carl,  Dr.  med.,  Gütersloh.  17.  Wehmann,  Johannes,  Vegesack.
152.  Börner,  Christian,  Dr.med.,Leer.  18.  Lemke,  Franz  Otto,  Paskalwen.
153.  Buchner,  Wilhelm,  Kitzingen.  19.  Thierbach,  Emil,  Kleinböhla.
154.  Craemer,  Friedrich,  Dr.  med.  Doos.  20.  Schneider,  Carl  Gotthold  Stolpen.
155.  Fritsch,  Eugen,  Hilders.  Gustav,
156.  Goes,  Wilhelm,  Bronn.  21.  Elten,  Richard  Otto,  Stendal.
157.  Hanika,  Nikolaus,  Ochsenfurt.  22.  Fritsche,  Carl  Ernst  Adolph,  Breitenstein.
158.  Hellmuth,  Carl,  Dr.  med.,  Schweinfurt.  23.  Teupel,  Emil  Eduin,  Leuben.
159.  Kleemann,  Carl,  Schwarzach.  24.  Schmidt,  Julius  Clemens  Leipzig.
160.  Knoch,  Heinrich,  Blumenthal.  Arnold,
161.  Koeberlein,  Hermann,  Dr.  Volkratshofen.  25.  Tittel,  Curt  Theodor,  Freiberg.
med.,  26.  Haase,  Friedrich  August,  Dresden.
162.  Kraemer,  Otto,  Marktheidenfelt.  27.  Birnbaum,  Hermann,  Londorf.
163.  Kreuzmann,  Heinrich,  Dr.  Oberschweinstiege  beit  .  Leser,  Edmund,  Münster.
med.,  Frankfurt  a.  M.  29.  Kindervater,  Friedrich  Wil=  Neunheilingen.
164.  Mangelsdorff,  Max,  Dr.  Magdeburg.  helm,
med.,  30.  Hoyer,  Johann  Friedrich,  Radeburg.
165.  Mühle,  Friedrich,  Dr.  med.,  Friemen.  31.]  Schwarz,  Ernst  Gustav  Wittgendorf.
166.  Repetzki,  Paul,  Dr.  med.,  Gleiwitz.  Julius,
167.|  Wittrock,  Werner,  Dr.  med.,  Bröckel.  32.  Poschmann,  Otto,  Wartenburg.
168.  Wolfrom,  Philipp,  Creussen.  33.  Walther,  Otto,  Limbach.
169.  Ziel,  Hans,  Roth  a.  S.  34.  Wagner,  Hans  Curt,  Altenburg.
35.  Herold,  Carl,  Dirmstein.
30.  Wittig,  Ernst  Samuel  Paul,  Eöthenwens.
.,..  7.  Neumann,  Franz,  Leobschütz.
III.  Im  Königreich  Sachsen.  38.  Klopp,  August  Friedrich  Hannover.
1.]Müller,  Carl  Jakob,  Bremen.  Karl,
2.  Otto,  Carl  Friedrich  Wil=  Teplitz.  39.  Brüll,  Max,  Bamberg.
helm,  40.  Melzhaimer,  Emil,  Salzungen.
3.  Schmaltz,  Carl  Richard  Em-Dresden.  41.  Krappe,  Carl  Richard,  Leipzig.
minghardt,  42.  Furch,  Johann,  Bauerwitz.
4.  Wagner,  Paul  Philipp,  Leipzig.  43.  Rosenloecher,  Julius  Otto,  Hohenlohe.
5.  Binner,  Gottfried  Gustav  Lauchhammer.  44.  Schellhorn,  Curt  Eugen,  Löbau.
Eduard  Max,  45.  Bode,  Emil,  Dresden.
6.  Pagenstecher,  Gustav  Louis  Cap  Haiti.  46.  Flügel,  Alfred  Johannes  Leipzig.
Joseph,  Felix,
7.  Sachse,  Arthur,  Plauen  i.  V.  47.  Witkowski,  Andreas,  Posen.
8.  von  ischendorf  Immanuel  Leipzig.
Carl  Constantin,  »
9.  Borkowski,  Eduard,  Nakel.  IV.  In  Württemberg.
10.  Paak,  Constantin,  Döbeln.  1.|]  Keller,  Georg,  Dietenheim,  Oberamts
11.|Roßbach,  Paul  Wilhelm,  Frauenstein.  Laupheim.
12.  Rothe,  Johannes  Ludwig,  Großpötzschau.  2.|  Pfeilsticker,  Otto,  Hall.
13.]  Penner,  Johannes,  Kaminke.  3.  Müller,  Ernst,  Stuttgart.
14.  Froehlich,  Joseph,  Schönau.  4.  Klare,  Albert,  Bielefeld.
15.  Behrens,  Adolph,  Smela.  5.  Gräff,  Wilhelm,  Triebohm  i.  Pommern.
16.|Lohse,  Christian  Friedrich,  Mylau.  6.  Carl,  Paul,  Tarmen  i.  Pommern.
        <pb n="769" />
                                                          —  749   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
7.  Jäger,  Heinrich,  Ludwigsburg.  32.  Schmidt,  Friedrich  Wilhelm  Werden.
8.  Keller,  Franz,  Düsseldorf.  Otto,
9.  Kränzle,  Ludwig,  Ravensburg.  33.  Schramm,  Paul,  Leobschütz.
10.|  Ehebald,  Paul,  Lauffen  am  Neckar,  34.  Sinnecker,  Josef,  Willpischen.
-  Oberamts  Besig=  35.  Spangenberg,  Otto,  Dönitz.
heim.  36.  Stein,  August,  Heidelberg.
11.  Schwarzenhölzer,  August,  Fuchseckhof,  Oberamts  37.  Strübe,  Karl,  Hertingen.
Göppingen.  38.  Turban,  Karl,  Karlzruhe.
39.]  Wagner,  Damian,  Freiburg.  4n
40.  Walther,  Hugo,  Langenbrücken.
V.  In  Baden.  41.  Weiland,  Anton,  Ueberlingen.
1.]  Adler,  Ephraim,  Lübeck.  42.  Dr.  Weyh,  August  Nikolaus,  Cassel.
2.  Auerbach,  Leopold,  Frankfurt  a.  M.  43.  Wiedow,  Wilhelm  Helmuth  Krakow.
3.  Bär,  Hermann,  Görwihl.  Emil  Hermann,
4.  Barck,  Karl,  Karlsruhe.  44.  Wirth,  Josef,  Heidelberg.
5.  Barth,  Rudolf,  Heilbronn.  45.  Wolfskehl,  Paul,  Darmstadt.
6.  Bender,  Hermann,  Karlsruhe.  46.  Ziegelmeyer,  Hermann,  Langenbrücken.
7.  Dr.  beier  Konrad  Fried=  Spangenberg.
rich  Paul,
8.  Bruck,  Albert,  Schulitz.  VI.  Hessen.  *7  »
9.  Buchholtz,  Richard  Ludwig,  Demerthin.  1.  Dr.  med.  et  philos.  von  Mühlhausen  in  Thü-10.
  Christoph,  Julius,  Apolda.  Teutleben,  Ernst,  ringen.
11.  Cohaus,  Alois,  Stadtlohn.  2.|  Gustine,  Ernst,  Deutsch-Crone,  Pro-12.
  Dupré,  Karl,  Frankenthal.  vinz  Preußen.
13.  Eckelmann,  Karl  Friedrich  St.  Dionys.  3.  Weil,  Georg,  Bodenheim.
Wilhelm  Christian  Her-  4.  Erbach,  Heinrich,  Erbes-Büdesheim.
mann,  5.]  Müller,  Friedrich,  Neustadt  i.  O.
14.  Frank,  Georg,  Cöln.  6.  Reisinger,  Michael,  Lorsch.
15.  Gottsmann,  Anton,  Groß-Peterwittz.  7.  Schäfer,  Hermann,  Worms.
16.  Grimmel,  Ferdinand,  Idstein.  8.  Buehoff,  August,  Borken,  Provinz  West-17.
  Höxter,  Gustav,  Cassel.  falen.
18.  Hoffmann,  Friedrich,  Offenbach.  9.  Becker,  Arno,  Großhartmannedorf,
19.  Kollmann,  Georg  Leopold  Soltau.  Königreich  Sachsen.
Willy,
20.  Kröll,  Karl,  Lahr.
3  Broemer  Ba-  Falehen.  VII.  In  Mecklenburg-Schwerin.
23.  Longinus,  Wilhelm,  Telgte.  1.  Niemann,  Gustav,  Hohen  Viecheln.
24.  Markiel,  Josef,  Wirballen.  2.  Lemcke,  Johann  Christian  Bergrade.
25.  Dr.  Meier,  Johann  Karl,  Eelle.  Erdmann,
26.  Nebel,  Adolf,  Karlsruhe.  3.  Sinn,  Wilhelm  Ludwig  Ziegenhain.
27.  Obkircher,  Arnold,  Freiburg.  Florentin,
28.]  Orth,  Wilhelm,  Darmstadt.  4.  Leonhardt,  Heinrich  Wilhelm  Brüel.
29.  Oster,  Karl,  Rastatt.  Johann,
30.  Saalfeld,  Martin,  Stettin.  5.  Chappuzeau,  Ernst  Carl  Düshorn.
31.  Scherer,  Friedrich,  Karlsruhe.  Georg,
        <pb n="770" />
                                                   —  750  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Eeburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
6.  Möller,  Julius  Christoph  Wismar.  5.  Sorgius,  Wilhelm,  Eckwersheim  im  Unter-Adolf,
  Elsaß.
7.  Lechler,  Friedrich  Wilhelm  Crivitz.  6.  Dr.  Poensgen,  Eugen,  Düsseldorf.
Ludwig,  7.  Dr.  Plönies,  Lorch  a.  Rhein.
8.  Mangelsdorf,  Johannes,  Leipzig.  8.  Dr.  Wieger,  Straßburg  i.  E.
9.  Dr.  Schöpfer,  Wettolsheim  i.  Ober-«
  Elsaß.
VIII.  Im  Großherzogthum  Sachsen  und  in  den  10.  Nourney,  Gottlieb  Adolf,  Schöller  i.  Rheinpr.
sächsischen  Herzogthümern.  11.  Koch,  Paul,  Friedland  i.  Mecklenb.
1.]  Winselmann,  Hermann,  Niederdodeleben.  12.|  Frey,  Albert,  Gebweiler  i.  Ober-2.
  Deneke,  Dr.  med.,  Karl,  Mdelebsen.  »  Elsaß.
3.  Krüche,  Dr.  med.,  Arno,  Freiberg  i.  S.  13.|  Seidel,  Hermann,  Schwerin.
4.  Berghoff,  Karl,  Jena.  14.  Hartmann,  Karl,  Buchsweiler  i.  Unter-5.
  Fürbringer,  Bruno,  Jena.  Elsaß.
6.  Holtermann,  Heinrich,  Schwerin.  15.  Dr.  Thuet,  Edmund,  Rumersheim  i.  Ober-7.
  Kutschbach,  Dr.  med.,  Wil=  Collis.  »  Elsaß.
helm  Robert,  16.  Köster,  Hermann,  Warburg  i.  Westfalen.
8.  Stelter,  Dr.  med.,  Hermann,  Alt-Damm.  17.  Farwick,  Heinrich,  Heddingseli.  Westfalen.
9.  Uhle,  Franz,  Seeburg.  18.  Voigt,  Karl,  Helbra  in  der  Provinz
Sachsen.
19.  Preetorius,  August,  Mainz.
20.  Eral-  Julius  Richard,  Berlin.
-  21.r.Bunot-einriclla-Kneuttineni.L.
IX.  In  Elsaß-Lothringen.  vien,  s  *  otht
1.|[Dr.  Schmidt,  Christian,  Mainz.  22.  Stifft,  Heinrich,  Bad  Weilbach  in
2.  Ledderhose,  Georg,  Straßburg  i.  E.  ·  Hessen-Nassau.
3.  Baerwindt,  Franz,  Frankfurt  a.  M.  23.  Dr.  von  Glan,  Heico,  Weenerwoor  in  Ost-4.
  Scheffer,  Alfred,  Jägerthal  im  Unter-  »·  friesland.
Elsaß.  24.  Dr.  Makrocki,  Fritz,  Tilsit.
B.  Verzeichniß  der  approbirten  Zahnärzte.
11.|  Klages,  Georg  Ernst  Hein=  Verden.
I.  In  Preußen.  rich,
·  12.  Guthmann,  Friedrich  Chri-  Rostock.
1.  Fastter  Ludwig  Johann  Berlin.  #  stian  Ludwig,
2.]  Morgenstern,  Michael,  Berlin-•  II.  In  Baden.
3.  Dr.  Kühne,  Karl  Wilhelm,  Wolmirstedt.  .
4.  W3  Heinrich,  h  Crefeld.  1.  Kollmar,  Emil,  Karlsruhe.
5.  Taeuber,  Albert,  Magino.  .
s.Gk»-hk«ksk,sp««k,  Gadebusch  m-ImIzszzsknsgszgszkkxmkndMes-7.
  Hirschfeld,  Wilhelm,  Militsch.  »
8.  Seiffert,  Carl,  Cauth.  1.  Schwartzkopf,  Emil,  Langensalza.
9.  Siedentop,  Gustav,  Reislingen.  .
10.  von  Brzozowski,  Boleslaus,  Baranowo.  IV.  In  Elsaß-Lothringen.
1.|  Wisner,  Ferdinand,  Straßburg  i.  E.
        <pb n="771" />
                                                         —  751   —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
C.  Verzeichniß  der  approbirten  Thierärzte.
1I.  In  Preußen.  III.  Im  Königreich  Sachsen.
1.]  Erdtmann,  Emil  Friedrich  Berlin.  1.  Misselwitz,  Alfred  Nikolaus,  Ehrenhain  im  Herzog-August,
  thum  Sachsen-2.
  Fibian,  Gustav  Ludwig,  Klinkow.  Altenburg.
3.  Herz,  Johann  Friedrich  Zittendorf.  2.]  Moses,  Albin  Wilhelm,  Tzschirma  im  Fürsten-Gustav,
  thum  Reuß  älterer
4.  Kryzan,  Franz,  Witaszyce.  Linie.
5.  Kruhm,  Hermann  Emil  Potsdam.
Albert,
6.  Lucas,  DHeinrich  Wicheln,  Bettenhoven.
7.]  Mittmann,  Carl  Rudolf,  Bromberg.  «
8.uhr,Edmuud,  Schwelm.  W.  In  Württemberg.  1
9.  Wagner,  Martin  Friedrich  Wallmow.  1.|  Bethke,  Friedrich  Adolf,  Blumenhagen  i.  Pr.
Julius,  2.  Birnbaum,  Friedrich,  Ludwigshafen  i.  Bay-10.
  Wulf,  Josef,  Werl.  ern.  Z„
11.  Schumacher,  Georg  August  Coeslin.  3.  Vogg,  Engelbert,  Wallishausen  i.  Bay-Friedrich,
  **1.  ern.  ·
12.  Wiese,  Peter  Johannes  Laboe.  4.  Wolff,  Heinrich,  Oberbetschdorfi.  Elsaß.
Adolf,
13.  Politz,  Walther  Ludwig  Magdeburg.
Emanuel,
V.  In  Hessen.
II.  In  Bayern.  1.I  Schmidt,  Christian,  Glladenba,  Provinz
1.|Arnold,  Florian,  Ladenburg.  Hessen-Nassau.
2.]  Diccas,  Wilhelm,  Neustadt  a.  S.
3.  Wenke,  Carl,  Hiddigwarden.



 

D.  Verzeichniß  der  approbirten  Apotheker.

I.  In  Preußen.

.  Berg,  Eduard  Johann  Daniel,

.2Berger,  Otto  August
Ehrenfried,

3.Prüter,  Carl  Georg  Heinrich,
4.Wicherkjewicz,  Kasimir,
5.Willmann,  Carl  Ludwig,
6.Zlotowski,  Peter  Paul,
7Kentner,  Ferdinand,

 

Kl.  Silber.
Schönebeck.

Swinemünde.
Exin.
Wietzen.
Culm.
Oberhausen.

 

 

Loewenstein,  Julius,
.  Marrx,

Friedrich  Ludwig
Eduard  Carl,

.  Heinke,  Carl  Gustav,

Vogel,  Arthur,

.  Wachsmuth,  Otto,

Gloe,  Alwin,

.  Pivper,  Georg,
.  Zingel,  Friedrich,

Gerstel,  Moritz,
Möhlenbrock,  August,

 

Mewe.
Dessau.

Guben.
Teutschenthal.
Schwalenberg.
Marne.
Habelschwerdt.
Liegnitz.
Beuthen  O.-S.
Uchte.
        <pb n="772" />
                                                  —  752  —

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
18.  Möhring,  Wilhelm,  Adenstedt.  65.  Müller,  Otto,  Freienhagen.

19.  Terberger,  Rudolf,  Flierich.  66.  Roth,  Carl,  Ottweiler.

20.  Zander,  Franz,  Lübeck.  67.  Hofmann,  Edmund,  Salzungen.

21.|  Grosse,  Max,  Tempelhof  b.  Berlin.  68.  Förster,  Josef,  Fritzlar.

22.  Hoenisch,  Theodor,  Stolp.  69.  Hartmann,  Anton,  Münster  i.  W.
23.  Kirsch,  Anton,  St.  Wendel.  70.  Münstermann,  Friedrich,  Grebenhagen.

24.  Westphal,  Anton,  Runow.  71.  Stentzel,  Carl,  Hofgeismar.

25.  Frohwein,  Friedrich,  Holzappel.  72.  Huxmann,  Friedrich,  Hemmendorf.

26.  Lindenau,  Georg,  Berlinchen.  73.  Willerding,  Hugo,  Soltau.

27.|  Lohmann,  Wilhelm,  Lüchow.  74.|  Roth,  Rudolf,  Münstereifel.

28.  Nagel,  Friedrich,  Kyritz.  75.  Drewitz,  Albert,  Posen.

29.  Barkowski,  Albert,  Tilsit.  76.  Wolff,  Gustav,  Waldenburg  i.  S.
30.  Guttmann,  Franz,  Ratibor.  77.  Lucks,  Ludolf,  Uelzen.

31.  Hincke,  Carl,  Halberstadt.  78.  Corell,  Hermann,  Cochem.

32.  Reimann,  Albert,  Brilon.  79.  Brednow,  Julius,  Heidevorwerk.
33.  Meyer,  Louis,  Hemeringen.  80.  Schilling,  Johann,  Pyritz.

34.  Hintze,  Otto,  Wittingen.  81.  Schwenkner,  Carl  Anton,  Rastenburg.

35.  von  Deyn,  Carl,  Hittfeld.  82.  Friedländer,  Louis  Leop.,  Osterode.

36.  Gelderbloem,  Friedrich,  Wülfrath.  83.  Smarzyk,  Josef,  Rosnochau.

37.  Stötzer,  Ulrich,  Gotha.  84.  Tschirch,  Wilh.  Osc.  Alex.,  Guben.

38.  Schuster,  Adolf,  Frankenhausen.  85.  Wrensch,  Wilh.  Carl  Friedr.,  Plathe.

39.  Plath,  Edmund,  Hamburg.  86.  Beoettcher,  Reinhard,  Dt.  Eylau.

40.  Hacke,  Johann,  Bentheim.  87.Hoelscher,  Carl,  Epe.

41.|  Bohne,  Friedrich,  Wennigsen.  88.  Koerner,  Otto  Gust.  Adolf  Spandau.

42.  Ritter,  Friedrich,  Trebbin.  Alex.,

43.  Pusch,  Heinrich,  Kl.  Dombroyka.  89.  Müller,  Ernst  Wilh.  Robert,  Elisenhoff.

44.  Henning,  Hermann,  Sternberg.  90.  Brummund,  Aug.  Frdr.  Naugard.

45.  Friebe,  Otto,  Gr.  Opok.  Ferd.

46.  Wider,  Carl,  Katscher.  91.  Caspari,  Carl  Wilh.  Otto  Berlin.

47.  Gadebusch,  Johann,  Posen.  Paul,

48.  Schmiga,  Josef,  Gr.  Pliuechnitz.  92.  Müller,  Gust.  Adolf  Max,  Landsberg  a.  W.
49.  Schroeder,  Adolf,  Neusalz  a.  O.  93.  Wedekind,  Oscar,  Glatz.

50.  von  Görski,  Martin,  Protzkowo.  94.  Becker,  Dietr.  Ferd.  Max,  Ellerburg.

51.  Schumann,  Carl,  Joachimsthal.  95.  Fosse,  Franz  Carl  Maria,  Buer.

52.  Schmidt,  Johannes,  Gr.  Drensen.  96.]  Wulff,  Bernhard  Hubert,  Arnsberg.

53.  Hoffmann,  Georg,  Alt-Oels.  97.|  Levinsohn,  Benno,  Rosenberg  i.  W.-Pr.
54.  Rademacher,  Max,  Kaukwethen.  98.  Luoebke,  Ernst,  Pillau.

55.  Gelinski,  Anton,  Langenau.  99.  Zenthoefer,  Otto,  Gumbinnen.

56.  Leschewsky,  Leopold,  Lyck.  100.  Baehr,  Carl  Rudolf,  Frauenburg  i.  O.-Pr.
57.  Donsée,  Victor,  Tilsit.  101.Heß,  Ludwig  Rudolf,  Danzig.

58.  Poscich,  Max,  Danzig.  102.  Schlicht,  Arthur,  Schmalleningken.
59.  Gröning,  Franz,  Warendorf.  103.  Reiß,  Bernhard  Gustav  Ragnit.

60.  Hüttenhain,  Friedrich,  Hilchenbach.  Walter,

61.  Sauermost,  Justus,  Vreden.  i.  W.  104.  Steinbrück,  Carl,  Priemhausen.

62.  Grote,  August,  Watllhalben.  105.|  Weissag,  Arthur  Ludwig,  Bartenstein.

63.  Mühlhan,  Louis,  Hamburg.  106.  Brenneke,  August,  Vlotho  i.  W.
64.  Möllmann,  Gustav,  Menslage.  107.  Jüttner,  Emil,  Konitz.
        <pb n="773" />
                                                      —  753  —

 

 

 

 

Lfd.  I  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
108.  Voiß,  Peter,  Kerpen.
109.  Hahn,  Max,  Merseburg.  II.  In  Bayern.
110.  Meyer,  Adolf,  Frankenhausen.  1.|  Arnschink,  Ludwig,  Ranfels.
111.  Zeitschel,  Karl  Ludw.  Zeitz.  2.  Auer,  Ludwig,  Passau.
Ferdin.,  3.  Baur,  Bernhard,  Ulm.
112.  Daechsel,  Conrad,  Hohenbocka.  4.  Brandstetter,  Josef,  Herrieden.
113.  Heilberg,  Oscar,  Brieg.  5.  Brommer,  Clemens,  Baunach.
114.  Bereuther,  Paul,  Brüssow  i.  U.-M.  6.  Bronleewe,  Bernhard,  Bunde.
115.  Hayn,  Max,  Schweidnitz.  7.  Buchner,  Otto,  München.
116.]  Mohaupt,  Paul,  Ohlau.  8.  Desch,  Eduard,  Ebersberg.
117.  Hildebrandt,  Carl,  Frankenthal.  9.  Döderlein,  Armin,  Mönchsroth.
118.  Kranzfelder,  Oscar,  Dammig.  10.  Draheim,  Paul,  Mrotschen.
119.  Nithack,  Gustav,  Wend.  Buchholz.  11.  Furtmayr,  Bartholomäus,  Scheyern.
120.  Fischer,  Paul,  Aslau.  12.Götz,  Ludwig,  Wertingen.
121.  Jasinski,  Joseph,  Storchnest.  13.|  Gürster,  Josef,  Amberg.
122.  Wowidzki,  Joseph,  Powidz.  14.  Haggenmüller,  Hermann,  Jettingen.
123.  Rübicki,  Wojiciech,  Gnesen.  15.  Hahn,  Gustav,  Valparaiso.
124.  Klodzinski,  Valentin,  Wolwack.  16.  Held,  Leonhard,  Leutershausen.
125.  Ohm,  Erich  Max,  Kammin.  17.  Heusler,  Heinrich,  Waldmünchen.
126.  Schlicht,  Georg,  Vietz.  18.  Hohenthanner,  Ernst,  HPassau.
127.  Simon,  Gotthilf,  Labehn.  19.  Holtz,  Wilhelm,  Deichhorst.
128.  Köhn,  Klaus  Wilhelm,  Cuxhaven.  20.  Kitzinger,  Carl,  Schwarzenfeld.
129.  Bartels,  Georg  Herm.  Lud=  Wagenfeld.  21.  Knieß,  Ferdinand,  Schramberg.
wig,  22.  Landskorn,  Hermann  Mönsheim.
130.|  Arnold,  Paul  Christian,  Lunden.  Friedrich,
131.  Pollitz,  Wilh.  Theod.,  Kellinghusen.  23.  Lang,  Mathias,  Augsburg.
132.  Boes,  Friedr.  Wilh.,  Worringen.  24.  Leiner,  Otto,  Konstanz.
133.  Monheim,  Constanz,  Müngersdorf.  25.  Liebenau,  Johann,  Allenstein.
134.  Roth,  Carl,  Euskirchen.  26.  Nagler,  Gustav,  Klingenberg.
135.  Sartorius,  Johann  Theodor,  Bedburdyck.  27.  Niggl,  Otto,  Augsburg.
136.  Thill,  Carl,  Niederzündorf.  28.  Nothhaas,  Max,  München.
137.  Thelen,  Carl,  Esch.  29.  Pfister,  Max,  Bonnland.
138.  Vogt,  Hermann,  Sprottau.  30.  Ramé,  Theodor,  Würzburg.
139.  Pellens,  Friedrich  Albert,  Emden.  31.|Rehle,  Gustav,  Kaufbeuren.
140.  Quadflieg,  Heinr.  Hubert  Gubisrath.  32.  Riegel,  Wilhelm,  Gaggstadt.
Jos.,  33.  Sabalitschka,  Theodor,  Krumbach.
141.  Schauff,  Friedr.  Jacob,  Barmen.  34.  Sailer,  Alois,  Balzhausen.
142.  Fröhling,  Eduard  Wilh.,  Cassel.  35.  von  Schab,  Moriz,  Amberg.
143.  Lyncke,  Ernst  Adolf  Herm.,  Krotoschin.  36.  Schelle,  Josef,  Langenried.
144.  Schellenberg,  Karl  Georg  Wiesbaden.  37.  Schiele,  Eugen,  Waldsee.
Adolf,  38.  Schmitz,  Johann  Peter,  Eupen.
145.  Stöcker,  Karl  Alexander,  Elberfeld.  39.  Sosna,  Ferdinand,  Beuthen.
146.  Manns,  Otto  Heinr.  Wilh.,  Kirchhain.  40.  Stark,  Friedrich,  Neuenmarkt.
147.  Marchand,  Alfred,  Dresden.  41.  Sternecker,  Friedrich,  Neusitz.
42.  Uhrmann,  Alois,  Kelheim.
43.  Vollheim,  Louis,  Eimbeck.
44.  Wagenhäuser,  Heinrich,  München.

 

 

 

 

 

 

 

111
        <pb n="774" />
                                                     —  754  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.
45.  Weichselfelder,  Theodor,  Kaufbeuren.  6.  Weinberg,  Ernst  Ludwig  Ratzeburg.
46.  Werner,  Louis,  Trempen.  Adolf,  «
47.  Wildenauer,  Hans,  Pleistein.  7.  Ilgen,  Friedrich  Hermann,  Wurzen.
48.  Zetl,  Josef,  Geisenfeld.  8.  Petzold,  Paul  Friedrich,  Lunzenau.
49.  Ziegler,  Carl,  München.  9.  Sauppe,  Emil  Albin,  Göppersdorf.
50.  Zipperer,  Paul,  München.  10.  Richter,  Theodor  Clemens,  Göppersdorf.
51.  Biesterfeld,  Fr.,  Cöln.  11.  Schreiter,  Friedrich  Louis,  Falkenstein.
52.  Gravert,  Heinrich,  Elskop.  12.  Mehlhorn,  Friedrich,  Neustadt.
53.  Hoch,  Otto,  Weilheim.  13.|Mentzel,  Carl  Wilhelm  Altona.
54.  Jessen,  Boy,  Marne.  Heinrich,
55.  Kopp,  Heinrich,  Lohr.  14.  Müller,  Georg  Carl  Bruno,  Dresden.
56.  Oesterlein,  Wilh.,  Aalen.  15.  Schmeling,  Friedrich  Wil=  Uchtenhagen.
57.  Pezold,  Otto,  Stetten.  helm  Otto,
58.  Schrag,  Arthur,  Murhardt.  16.  Rieß,  Emil  Otto  Adolf,  Saalfeld.
59.  Scriba,  Carl,  Friedberg.  17.  Möbius,  Georg  Curt,  Limbach.
60.  Struff,  Hubert,  Mersch.  18.  Huwald,  Waldemar  Lunden.
61.  Tenner,  Carl,  Darmstadt.  Christian,  #
62.  Todt,  Carl  Ad.,  Schierstein.  19.  Goldammer,  August  Fürchte-Schmannewitz.
63.  Wichmann,  Hermann,  Münster  i.  W.  gott,  »
64.  Wucherer,  August,  Nürnberg.  20.  Grabe,  Theodor  Wilhelm  Langensalza.
65.  Froehlich,  Conrad,  Herzogenaurach.  Julius,
66.  Goller,  Fritz,  Weissenstadt.  21.  Schobert,  Paul  Georg  Os-Neustädtel.
67.  Haupt,  Friedrich,  Butthard.  wald,
68.  Herrmann,  Carl,  Ilshofen.  22.  Friedrichs,  Franz,  Bremen.
69.  Hoffer,  Carl,  Manau.  23.  Ochernal,  Johannes  Martin,  Steinichtwolmsdorf.
70.  Horn,  Max,  Kranichfeld.  24.  Hanff,  Max  Otto,  Halberstadt.
71.  Ketterl,  Josef,  Prackenbach.  25.  Taüber,  Emil,  Mogilno.
72.  Küster,  Wilhelm,  Hannover.  26.  Wieslenthal,  Victor  Willy,  Schönebeck.
73.  Nörr,  Wilhelm,  Schweinedorf.  27.|  Gruhle,  Emil  Friedrich,  Mittweida.
74.  Rosenhauer,  Georg,  Nürnberg.  28.  Fiedler,  Max  Albert,  Dresden.
75.|  Schindler,  Paul,  Crailsheim.  29.  Müller,  Friedrich  Hermann,  Dresden.
76.  Schmalz,  Theodor,  Vienenberg.  30.  von  Hermann,  Alwin,  Ebersbach.
77.  Schmid,  Otto,  Simbach  a.  J.  31.]Dietz,  Carl  Heinrich,  Dresden.
78.  Schurig,  Hans,  Unterikelsheim.  32.]  Pohl,  Oskar,  Kleindexen.
79.  Wecckert,  Franz,  Sulzheim.  33.]  Mühlberg,  Johannes,  Reichenau.
80.  Wittmann,  Albert,  Bruckhof.  34.  Reißmann,  Carl  Alfred,  Kamenz.
81.  Zimmerer,  Carl,  Eichstädt.  35.  Frankenstein,  Max  Louis,  Olbernhau.
36.  Jäger,  Carl,  Bissendorf.
37.  Legler,  Friedrich  Ernst  Os=  Stolpen.
.,..  wald,
III.  Im  Königreich  Sachsen.  38.  Schmidhuber,  Georg  Fried=  Altenberg.
1.  von  Pinkowski,  Boleslaus,  Thorn.  rich,
2.  Teicke,  Carl  Franz,  Gera.  39.  Schultze,  Engelbert,  Rheine.
3.  Schneider,  Bernhard  Alfred,  Dresden.  40.Beyer,  Friedrich  Emil  Max,  Dresden.
4.  Steinmetz,  Heinrich  William  Dresden.  41.  Hennig,  Otto  Alexander,  Bernstadt.
Justin,  42.  Beck,  Georg  Otto,  Nossen.
5.  Mulfinger,  Julius  Otto,  Dresden.  43.  Galle,  Ernst  Liebegott  Rein=  Leipnitz.
«  hold,
        <pb n="775" />
                                                        —  755  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.

  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.

44.  Redslob,  Eduard  Wilhelm  Colberg.  4.  Schiffmacher,  Max,  Konstanz.
Hermann,  5.  Stüßer,  Karl  Wilhelm  The=  Poll.

45.  Möller,  Albert,  Remda.  odor,

46.  Arens,  Franz,  Arnsberg.

47.  du  Ménil,  Henri,  Wunstorf.

48.  Colditz,  Aloys  Arnold  Dresden.  VlI.  In  Hessen.

Oeskar,  1.  Schluckebier,  Ludwig,  Mengeringhausen  im
49.  Keil,  Richard,  Häklingen.  Fürstenthum  Wal-50.
  Meyer,  Hermann  Wilhelm,Otterndorf.  deck.

51.  Koehler,  Nobert  Max,  Wechselburg.  2.  Jäckel,  Conrad,  Worms.
52.  Zander,  Carl,  Bromberg.  3.Bäcker,  Hermann,  Dahle,  Provinz  West-53.
  Lutze,  Franz  Albert,  Preußisch  Holland.  falen.
54.  Grein,  Franz  Hermann  Collenz.  4.  Noßbach,  Friedrich,  Friedberg.
Hubert,  5.|  Brühl,  Eugen,  Siegburg,  Rhein-55.
  Opitz,  Ernst  Alexander,  Dresden.  provinz.
56.  Wortmann,  Eugen  Heinrich  Dortmund.  6.  Stammler,  Otto,  Battenberg.
Theodor,  7.]  Clemm,  Carl,  Lich.
57.  Rohmer,  Friedrich  Benno,  Torgau.  8.  Berk,  Georg,  Conradsheim.
«  9.  Bernbeck,  Victor,  Rodheim.
10.  Schöner,  Hermann,  hh=«
  11.Georgi,Hermann,  Gießen.
IV.  In  Württemberg.  12.  Münch,  Rudolf,  Ober-Ingelheim.
1.  Geyer,  Nobert,  Vaihingen  a.  Enz.  13.  Bindewald,  Ernst,  Groß-Eichen.
2.  Sauter,  Karl  Wilhelm  Liebenzell,  Oberamts  14.  Brauneck,  Theodor,  Wetzlar.

#  Alexander,  Calw.  15.  Vahle,  Carl,  Olfen  in  Westfalen.
3.  Dinkelacker,  Eugen,  Balingen.  3
4.  I  Laccorn,  Eugen,  Püochingen,  Oberamts  6

Eßlingen.
5.  Bader,  Friedrich,  Kupferzell,  Oberamts  VII.  In  Mecklenburg-Schwerin.
Oehringen.  1.  Deutsch,  Albrecht  Carl  Treptow  a.  R.
6.  Kringer,  Karl,  Unterböhringen,  Ober-  Johannes,
·  samtsGeislingem  «
7.  Widmann,  Johannes,  Balingen.
——niiN’s  VU  In  eereubm  Sochsen  und  in  den
9.  Krespach,  Julius,  Eutingen,  Oberamts  1.|  Prollius,  Friedrich,  Lüneburg.
Horb.  2.  Hemmann,  Gumal,  Sorge-  bei  Neustadt
10.  Baner,  Albert,  Biberach.  »  .
11.  Geßner,  Adolf,  Schorndorf.  3.  Bourdeaux,  Peter,  Paul,  chie
12.  Kratz,  Wilhelm,  Liebenzell,  Oberamts  4.  Truppel,  Salomo  Louis  Saalfeld.
Calw.  Richard,
5.  de  Reese,  Carl  Christian  Rodenkirchen  (Olden-Wilhelm,
  .  burg).
V.  In  Baden.  6.  Tegetmeyer,  Otto,  Kelbra.
1.  Beuttel,  Julius,  Rheinbischofsheim.  7.  Gollner,  Karl  Friedrich,  Kranichfel,  Meining.=2.
  Pezold,  Emil,  Offenburg.  Antheils.
8.  Steinmann,  August,  Lygumkloster  (Schles-3.

  Sartori,  Karl  Ludwig  Johann,



1  Emmendingen.

 

 

 

wig).
111*
        <pb n="776" />
                                                            —  756  —

 

 

 

 

 

 

Lfd.  Geburts-  Lfd.  Geburts-Nr.
  Name.  oder  Heimathsort.  Nr.  Name.  oder  Heimathsort.

9.  Eydam,  Arno,  Kaltennordheim.  X.  In  Elsaß-Lothringen.
10.  Koken,  Victor,  Stade.  1  »  .  -
11.  Jack,  Eugen,  Stefansfeld.  Kümmel,  Hermann,  gso  Proom
3  3  isete  Heinrich  Sel-  2.  Ernst,  Philipp,  Straßburg  i.  E.
14.  Nei  *7  age,  Augus,  Ceille.  3.  Kopp,  Julius  August,  Wassenheim  im  Unter-15.
  Jantzen,  Julius,  Schledehausen.  4  «  ·-  „
16.  Becker,  Alexander,  Varenholz.  Schante,  Johann  Ludwig,  r*  im  Unter
«  5.  Straßer,  Hermann,  Steinbach  im  Großherzogthum
  Baden.
.  6.  Meyer,  Arthur,  Sondershausen,  Für-IX.
  In  Braunschweig.  stenthum  Schwars=1.
  Schucht,  Rudolf  Hermann  Bisperode.  burg.
Maaximilian,  7.  Kuhn,  Otto,  Braunsberg  in  Preuß.
2.  Damköhler,  Hermann,  Braunschweig.  8.  Oswald,  Alfred,  Straßburg  i.  E.
3.  Eilers,  Alfred,  Hüttenrode.  9.  Artopoeus,  August,  Reichenweier  im  Ober-4.
  Gruhler,  Paul,  Magdeburg.  Elsaß.
5.Poewe,  Friedrich,  Magdeburg.  10.  Dammron,  Friedrich  Albert,  Molsheim  im  Unter-6.
  Prollius,  Emil,  Osterode.  Elsaß.
7.  Isendahl,  August,  Goslar.  11.  Blum,  Max,  Ingweiler,  im  Unter-8.
  Kreich,  Friedrich  Wilhelm  Greifenberg.  Elsaß.
Hugo,  12.  Fels,  Josef,  Türkheim,  im  Ober-9.
  Dankworth,  Carl,  Wolfenbüttel.  Elsaß.
10.  Lüddecke,  Erich,  Braunschweig.  13.  Convert,  Adolf,  Lauterecken  in  der
11.  Minzloff,  Rudolf,  Schweidnitz.  «-  Rheinpfalz.
12.  Borchers,  Johannes,  Holdenstedt.  14.  Fischer,  Wilhelm,  EGernsheim  im  Grof-13.
  Schimansky,  Josef,  Gr.  Kleeberg.  herzogthum  Hessen.
14.  Treder,  Albert,  Schönfeld.  15.  Kraft,  Friedrich,  Moosburg  in  Bayemn.
s  16.  Villinger,  Hermann,  Besigheim  in  Württemberg.


 

 

 

 

                                       6.  Kounsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Cuno  Georg  Rudolf  Mathies  in
San  Salvador  zum  Konful  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

Den  Banquier  Georg  Goldberger  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  Königlich  belgischer  Konsul
in  Berlin  ertheilt  worden.

 

 

—

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="777" />
                                                Central-Blatt

                                             für  das

                                       Deutsche  Reich.

                                         Herausgegeben                                                                                                                           im

 

                                      Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

    

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  November  1880.  1  Nr.48.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  4.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Uebereinkommen  mit  der

von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  757  niederländischen  Staatsbahn-Verwaltung,  betreffend  den
2.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Zulassung  gemischter  Privat-  Austausch  von  Packeten  aus  und  nach  Großbritannien  759

Transitläger  für  Getreide  in  Elsfleth  und  Nordenhamm;  —

Befugniß  einer  Zollstelle.  .  .  .  .  ..  758  5.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  —  Erxe-3.
  Marine  und  Schiffahrt:  Ernennung  des  Vorsitzenden  quatur  =  Ertheilng  ..  766

einer  Kommission  für  die  Maschinisten-Prüfung  758

 

                            1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

               Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



1
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–—.  1  —  »  Ausweisung  weisungs-2
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  .  .  6.
                        Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Sack  Schmul,  18  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  7.  Oktober
Tölz,  Gouvernement  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Kowno,  Rußland,  Koönigsberg,  «
2.MartinBra11n,«26Jahre,  geborenzuLandstreichenundBet-dieselbeVehörde,  8.  Oktober
Bäckergeselle,  Riga,  Rußland,  teln,  d.  J.

3.  Franz  Landel,  ge-27  Jahre,  aus  Preß-desgleichen,  Königlich  preußische  12.  Novemnannt
  Dworschak,  burg,  Ungarn,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Bäckergeselle,  Breslau,

4.  Aloas  Bradel,  26  Jahre,  aus  Nöbers-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Brauer,  dorf,  Bezirk  Troppau,

1  Oesterreichisch-Schlesien,
.

112
        <pb n="778" />
                                                             —  758  —

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—    Ausweisung  weisungs-
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  I  5.  6.
5.  Wilhelm  Schwabe,  20  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  23.  Septem-Weber,
  ortsangehörig  zu  Römer=  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
-  stadt,  Bezirk  Klein—  Oppeln,
Stollen,  Kreis  Olmütz,
Mähren,
6.  Wilhelm  Richter,  19  Jahre,  aus  Trauten-  Landstreichen,  Königlich  preußische  8.  November
Klempnergeselle,  au,  Böhmen,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Magdeburg,
7.  Karl  Gustav  Mar-geboren  am  17.  Januar  Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische  4.  November
cussen,  Reifergeselle,  1858  zu  Skive  in  Jüt-  Rückfall,  Bezirksregierung  zul  d.  I.
land,  Dänemark,  .  Schleswig,
8.  Johann  Friedrich  33  Jahre,  aus  Kalmar,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  15.  Novem-Carlson,
  Arbeiter,  Schweden,  ber  d.  I.
9.  Ferdinand  Szeidl,25  Jahre,  aus  Promon-Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  sächsi=  11.  Novem-Steinhauer,



tor,  Ungarn,  teln,

scher  Bezirksdirektor  ber  d.  I.

1  zu  Dermbach,
10.  Johann  Cora,  Tage-geboren  am  20.  April  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks=  10.  Novemlöhner,
  1848  zu  Trienz,  Schweiz,  präsident  zu  Metz,  ber  d.  S.

 

 

 

 

                                   2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  November  d.  J.  beschlossen,  daß  in  Elsfleth  und  Nordenhamm
  im  Großherzogthum  Oldenburg  gemischte  Privat-Transitläger  für  Getreide  gestattet  werden  dürfen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  November  d.  J.  beschlossen,  dem  Nebenzollamt  I.  zu
Bettingen  im  Großherzogthum  Luxemburg  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern
  201,2,  3  und  22a,  b,  e  und  k  des  Zolltarifs  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden
Tarifpositionen  beizulegen.

 

                                      3.  Marine  und  Schiffahrt.

Zum  Vorsitzenden  der  Kommission  für  die  Prüfung  der  Maschinisten  auf  Seedampfschiffen  in  Hamburg  ist
an  Stelle  d  Maschinenbau-Technikers  J.  Ch.  Janssen  der  Direktor  der  hamburgischen  Sternwarte  Rümker
ernannt  worden.
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                                                  —  759  —

                                4.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

—

                                            Uebereinkommen
                                                 zwischen
                             der  deutschen  Reichs-Postverwaltung

                                                          und

der  General-Direktion  der  niederländischen  Staatsbahnen  in  Utrecht,
betreffend

den  gegenseitigen  Austausch  von  Packeten  mit  und  ohne  Werthangabe  aus  und  nach  Großbritannien
  und  Irland  auf  dem  Wege  über  Vilissingen.

Zwischen  der  deutschen  Reichs-Postverwaltung,  vertreten  durch

Herrn  Henne,  Ober-Postrath,
und  der  General-Direktion  der  niederländischen  Staatsbahn-Verwaltung  zu  Utrecht,  vertreten  durch

Herrn  W  Engeringh,  Chef  des  kommerziellen  Betriebes,

und

Herrn  J.  J.  Nießen,  General-Agent,
ist,  mit  Vorbehalt  der  Genehmigung  der  beiderseitigen  Auftraggeber,  die  nachstehende  Uebereinkunft,  betreffs
gegenseitigen  Austausches  von  Packeten  mit  und  ohne  Werthangabe  aus  und  nach  Großbritannien  und  Irland
auf  dem  Wege  über  Vlissingen,  geschlossen  worden.

                                              Artikel  1.

Die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  kann  der  niederländischen  Staatsbahn-Verwaltung  alle  diejenigen
Packete  aus  Deutschland  und  den  rückliegenden  Ländern  nach  Großbritannien  und  Irland  überweisen,  bei
denen  der  Absender  die  Beförderung  über  Vlissingen  gewünscht  und  solches  durch  einen  Vermerk  auf  der
Begleitadresse  zu  erkennen  gegeben  hat.

Die  niederländische  Staatsbahn-Verwaltung  kann  dagegen  alle  ihr  aus  Großbritannien  und  Irland
zugegangenen,  zur  Postversendung  bestimmten  Packete  nach  Deutschland  und  denjenigen  Ländern,  nach  welchen
die  Beförderung  im  Transit  durch  Deutschland  stattfindet,  der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  zuführen.

                                                Artikel  2.

Die  niederländische  Staatsbahn-Verwaltung  übernimmt  die  Beförderung  der  Packete  auf  der  Strecke
von  dem  deutschen  Tax-Grenzpunkte  Kaldenkirchen  bis  nach  dem  Bestimmungsorte  in  Großbritannien  und
Erland  bezw.  von  dem  Aufgabeorte  in  Großbritannien  und  Irland  bis  Kaldenkirchen.

Die  genannte  Verwaltung  trägt  dafür  Sorge,  daß

1.  die  Packete  durch  Niederland  von  einer  Grenze  zur  anderen  in  plombirten  oder  verschlossenen

Wagenabtheilungen  oder  Körben  geführt  werden,  damit  jeder  Aufenthalt  aus  Anlaß  der  zollamtlichen
  Behandlung  auf  niederländischem  Gebiet,  sowohl  beim  Eingang  als  beim  Ausgang,  thunlichst
  vermieden  wird;

2.  der  Transport  der  Sendungen  von  und  nach  den  Dampfschiffen  in  Vlissingen  durch  ihre  Beamten

  überwacht  wird;

3.  in  Queensborough  ein  besonderer  Agent  oder  Beamter  der  London-Chatham-Dover-Eisenbahn  die

Zollformalitäten  erfüllt  und  die  schleunige  Weiterbeförderung  der  Packete  vermittelt.

                                               Artikel  3.
Die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  wird:
1.  in  Betreff  der  nach  Deutschland  bestimmten  Sendungen  auf  beschleunigte  Erfüllung  der  Zollvorschriften

  thunlichst  hinwirken  und  die  Sendungen  so  schnell  als  möglich  nach  ihrem  Bestimmungsorte
  befördern;

112*
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                                                      —  760  —

2.  die  nach  weiterhin  belegenen  Ländern  bestimmten  Sendungen  den  Postverwaltungen  der  an
Deutschland  angrenzenden  Gebiete  nach  Maßgabe  der  zwischen  Deutschland  und  diesen  Ländern
bestehenden  oder  abzuschließenden  Verträge  zur  möglichst  ununterbrochenen  Weiterbeförderung
überliefern.

                                                 Artikel  4.

Das  Gewicht  jeder  einzelnen  Sendung  soll  fünfzig  Kilogramm  nicht  überschreiten.

Von  der  Beförderung  sind  diejenigen  Sendungen  ausgeschlossen,  welche  leicht  entzündliche  oder  sonst
Gefahr  bringende  Gegenstände  enthalten.  Im  Falle  unrichtiger  Inhaltsangabe  werden  die  Kontravenienten
nach  den  Gesetzen  belangt,  welche  in  jedem  der  betreffenden  Länder  bestehen.

Nach  Großbritannien  werden  einstweilen  solche  Packete,  deren  Inhalt  aus  baarem  Gelde,  aus  gemünzten
  oder  ungemünzten  Edelmetallen,  sowie  aus  Gold=  oder  Silberwaaren  besteht,  nicht  befördert,  ebensowenig
  gelangen  aus  Großbritannien  nach  Deutschland  etc.  Packete  mit  baarem  Gelde  zur  Absendung.

Die  Packete  dürfen  weder  selbst  aus  Schriftstücken  bestehen,  noch  versiegelte  oder  unverschlossene
schriftliche  Mittheilungen  enthalten.  Zur  Beförderung  können  jedoch  solche  Packete  angenommen  werden,
deren  Inhalt  aus  Prozeßakten,  Schiffs=  oder  Haverie-Papieren  oder  aus  Manuskripten  besteht.

Packete  mit  Tabak  oder  Cigarren  dürfen  das  Bruttogewicht  von  10  Kilogramm  nicht  übersteigen.

Im  allgemeinen  muß,  um  zur  Beförderung  angenommen  zu  werden,  jede  Sendung

1.  in  einer  Weise  verpackt  sein,  welche  der  Dauer  der  Beförderung,  namentlich  den  Anforderungen
des  Seetransports  und  der  Beschaffenheit  des  Inhalts  entspricht;

2.  mit  einer  deutlichen  Aufschrift  versehen  sein,  welche  in  lateinischen  Buchstaben  die  vollständige
Adresse  des  Empfängers,  den  Bestimmungsort  und,  nach  Umständen,  die  Angabe  der  Straße
enthält;

3.  mit  dem  Abdruck  eines  Petschafts  in  Siegellack  verschlossen  sein,  sofern  nicht  bei  Packeten  ohne
angegebenen  Werth  durch  den  sonstigen  Verschluß  oder  durch  die  Untheilbarkeit  des  Inhalts  selbst
die  Sendung  hinreichend  gesichert  scheint;

4.  von  der  erforderlichen  Anzahl  Zolldeklarationen  begleitet  sein;  ein  Exemplar  der  Deklarationen
muß  in  deutscher  Sprache  abgefaßt  sein,  bei  den  anderen  bleibt  es  dem  Absender  überlassen,  sich
der  deutschen,  englischen  oder  französischen  Sprache  zu  bedienen;

5.  mit  einer  Begleitadresse  versehen  sein,  die  erforderlichen  Falls  einen  Stempel  oder  Petschaftsabdruck
  trägt,  welcher  dem  auf  der  Sendung  selbst  befindlichen  entspricht.

Jedes  Packet  muß  dergestalt  beschaffen  sein,  daß  dem  Inhalte  ohne  eine  augenscheinliche  Spur  der

Beschädigung  der  Umhüllung  oder  der  Verletzung  des  Siegels  nicht  beizukommen  ist.

Sendungen,  welche  den  obigen  Bestimmungen  nicht  entsprechen,  sollen  nur  insoweit  zur  Beförderung
angenommen  werden,  als  sie  anderen  Packeten  keinen  Schaden  zufügen  können;  im  Falle  der  Annahme  einer
solchen  Sendung  zur  Beförderung  muß  der  Absender  auf  der  Begleitadresse  angeben,  daß  die  Beförderung
auf  seine  Gefahr  stattfindet.

                                                  Artikel  5.

Für  Beförderung  der  Begleitadresse,  welche  den  Sendungen  beizufügen  ist,  wird  ein  besonderes  Porto

nicht  erhoben.

wr  Begleitadresse  darf  nur  auf  einen  Empfänger  lauten;  auf  derselben  muß  der  Name  des  Absenders
  angegeben  sein.  Die  Begleitadresse  darf  nicht  verschlossen  sein  und  keinerlei  schriftliche  Mittheilungen
für  den  Empfänger  enthalten.  Zu  einer  Begleitadresse  dürfen  nicht  mehr  als  drei  und  überhaupt  nur  solche
Packete  gehören,  welche  demselben  Tarif  unterworfen  sind.

Die  Begleitadressen  werden  als  solche  von  beiden  vertragschließenden  Theilen  nur  dann  anerkannt,
wenn  dieselben  mit  dem  Stempel  des  Aufgabe-Bureaus  oder  mit  der  Unterschrift  des  mit  der  Expedition  der
Sendung  beauftragten  Beamten  versehen  sind.

Die  Begleitadressen  zu  Packeten  mit  angegebenem  Werth  müssen  mit  einem  Abdruck  des  vom  Absender
  zum  Verschluß  der  Packete  verwendeten  Siegels  versehen  sein.

                                                Artikel  6.

Die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  und  die  Verwaltung  der  niederländischen  Staatsbahnen  lehnen
jede  Verantwortlichkeit  für  die  Richtigkeit  der  Begleitadressen  und  der  Zolldeklarationen  ab.
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                                                         —  761  —

Wenn  der  Absender  Gegenstände  unter  einer  unrichtigen  Deklaration  einliefert,  so  hat  derselbe  die.
daraus  entstehenden  Folgen  zu  tragen  und  ist  den  durch  die  Gesetze  bestimmten  Strafen  unterworfen.
                                                   Artikel  7.

Die  Packete  mit  oder  ohne  Werthangabe  aus  Deutschland  oder  rückliegenden  Ländern  nach  Großbritannien
  und  Irland  und  umgekehrt  sollen  nach  folgenden  Grundsätzen  taxirt  werden:
                                      Es  sind  zu  erheben:

                           I.  Bei  Packeten  ohne  Werthangabe.
A.  Bis  zum  Gewicht  von  5  Kilogramm  an  Gesammtporto  für  die  deutsche  Beförderungsstrecke
und  für  die  Beförderungsstrecke  der  niederländischen  Staatsbahn-Verwaltung  zusammen:

für  Sendungen  von  bz.  bis  Londoao  2  Mark  —  Pf.,
für  Sendungen  aus  bz.  nach  England  excl.  London  2  85
für  Sendungen  aus  bz.  nach  Schottland  und  Irland  3  55

Bei  sperrigem  Gut  tritt  ein  Zuschlag  von  25  Pfennig  hinzu  ( s.  Art.  9).  Bei  unfrankirten
  Packeten  wird  außer  dem  Porto  bz.  dem  erhöhten  Porto  für  Sperrgut  ein  Portozuschlag
  von  10  Pfennig  erhoben.

B.  Im  Gewicht  über  5  Kilogramm:

a)  für  Beförderung  auf  deutschem  Gebiete  vom  bz.  bis  zum  Tax-Grenzpunkte  Kaldenkirchen
1.  für  die  ersten  5  Kilogramm  auf  Entfernungen  bis  10  Meilen  einschließlich
25  Pfennig,
auf  Entfernungen  von  mehr  als  10  Meilen  50
2.  für  jedes  weitere  Kilogramm  oder  den  bberichehender  *  eines

Kilogramms  bis  10  Meilen  ..  ..5
über l0 bis 2O Meilen........  ..10

-  20  50  =  20

-  50  ---  100  =  ..  ........30
-100-150-  ...........40
-150 Meilen..  50

Bei  sperrigem  Gut  tritt  dem  deutschen  Porto  ein  Zuschlag  #-  von  50  Prozent  hanzu;
b)  für  die  Beförderung  zwischen  Kaldenkirchen  und  Großbritannien  und  Irland  die  Sätze  des
anliegenden  Tarifs.

                              II.  Bei  packeten  mit  Werthangabe.

1. An  Gewichtsporto  die  Sätze  unter  I.

2.  An  Versicherungsgebühr

a)  für  Beförderung  auf  deutschem  Gebiete  5  Pf.  für  je  300  Mark  oder  einen  Theil  von
300  Mark  des  angegebenen  Werths,  mindestens  jedoch  10  Pf.;

b)  für  Beförderung  zwischen  Kaldenkirchen  und  Großbritannien  und  Irland  50  Pf.  für
je  500  Mark  oder  einen  Theil  von  500  Mark  des  angegebenen  Werths.

                                           Artikel  8.

Die  Sendungen  können  entweder  unfrankirt  oder  bis  zum  Bestimmungsorte  frankirt  aufgegeben  werden.

Gehören  mehrere  Sendungen  zu  einer  Begleitadresse,  so  wird  die  Taxe  (Artikel  7)  für  jedes  einzelne
Stück  selbständig  erhoben.  Die  in  Mark-Pfennig  angegebenen  Sätze  sind  bei  der  Erhebung  in  Deutschland
auf  eine  durch  fünf  theilbare  Summe  aufwärts  abzurunden.

                                             Artikel  9.

Die  Theilung  des  einheitlichen  Portos  (siehe  Artikel  7  unter  I)  für  Packete  bis  5  Kilogramm
findet  in  der  Weise  statt,  daß  die  deutsche  Reichs-Postverwaltung  50  Pf.  bezieht,  während  der  Rest
der  niederländischen  Staatsbahn-Verwaltung  verbleibt.  Bei  Sperrgut-Packeten  bis  5  Kilogramm,  für  welche
dem  einheitlichen  Porto  25  Pfennig  hinzutreten,  bezieht  die  Reichs-Postverwaltung  75  Pfennig  und  den  Rest
die  niederländische  Staatsbahn-Verwaltung.

——.
#
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                                                                   —  762  —

Der  Portozuschlag  von  10  Pf.  für  unfrankirte  Packete  bis  5  Kilogramm  verbleibt  ungetheilt  der
Reichs-Postverwaltung.

                                                      Artikel  10.

Die  beiden  vertragschließenden  Theile  verpflichten  sich  gegenseitig,  auf  Packete  Auslagen  zu  leisten  für
Porto,  Zollgebühren  und  solche  Kosten,  welche  in  Folge  Erneuerung  der  Verpackung  einer  Sendung  entstehen.
Diese  Auslagen  werden  sich  dieselben  gegenseitig  in  Anrechnung  bringen  und  vom  Empfänger  ohne  Berechnung
  einer  besonderen  Gebühr  wieder  einziehen.

                                                       Artikel  11.

Die  beiden  vertragschließenden  Theile  gestatten  den  Absendern,  auf  den  Werth  der  Waaren  Nachnahmen
  bis  zum  Betrage  von  150  Mark  oder  7  K  10  s  zu  entnehmen.

Der  Betrag  der  Nachnahme  muß  auf  der  Begleitadresse  und  auf  dem  Packete  angegeben  sein.

Die  gegen  Nachnahme  abgesandten  Sendungen  sollen  den  Adressaten  nicht  eher  ausgehändigt  werden,
als  bis  die  Bezahlung  der  Nachnahme,  des  Portos  und  der  sonstigen  Gebühren  erfolgt  ist.  Die  Nachnahmegebühr
  wird  bei  Sendungen  aus  Deutschland  nach  dem  Tarif  der  Reichs-Postverwaltung  und  bei  Sendungen
aus  Großbritannien  und  Irland  nach  dem  Satze  von  2  Hf.  für  jede  Mark,  unter  Aufwärtsabrundung  auf
eine  durch  5  theilbare  Summe,  mindestens  jedoch  mit  10  Pfennig  erhoben,  und  verbleibt  im  ersteren  Falle
der  Reichs-Postverwaltung,  im  letzteren  Falle  der  niederländischen  Staatsbahn-Verwaltung.

Nachnahmesendungen  nach  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  sind  vorerst  nicht  zulässig.

                                                   Artikel  12.

Die  Ueberlieferung  der  Sendungen  durch  die  Grenzbureaus  soll  in  der  Weise  geregelt  werden,  daß
die  Schnelligkeit,  Regelmäßigkeit  und  Sicherheit  der  Transporte  thunlichst  gewahrt,  und  die  Vertretungsverbindlichkeit
  der  vertragschließenden  Theile  gehörig  abgegrenzt  ist.

                                                     Artikel  13.

Im  Falle  der  Adressat  die  Annahme  der  Sendung  verweigert,  oder  wenn  derselbe  unbekannt  oder
nicht  zu  ermitteln  ist,  soll  die  Begleitadresse,  auf  welcher  der  Grund  der  verweigerten  Annahme,  oder  der
nicht  erfolgten  Bestellung  angegeben  sein  muß,  an  das  Aufgabe-Bureau  zurückgesandt  werden,  welches  die
Bestimmung  des  Absenders  über  die  weitere  Behandlung  der  Sendung  einholen  wird.

Die  dem  Verderben  oder  der  Fäulniß  unterworfenen  Gegenstände  können  seitens  der  vertragschließenden
Theile  zu  gunsten  des  Berechtigten  verkauft  werden;  über  den  Verkauf  soll  eine  Verhandlung  ausgenommen
werden.

Der  aus  dem  Verkaufe  erzielte  Erlös  wird  zur  Berichtigung  der  Transportkosten  und  Auslagen  verwendet.
  Ergiebt  sich  hierbei  ein  Ueberschuß,  so  wird  derselbe  dem  Absender  zugestellt.  «

Wenn  dagegen  der  aus  dem  Verkaufe  erzielte  Erlös  zur  Deckung  der  genannten  Beträge  nicht  aus—
reicht,  und  wenn  die  fehlende  Summe  vom  Absender  nicht  eingezogen  werden  kann,  so  werden  die  deutsche
Reichs-Postverwaltung  und  die  niederländische  Staatsbahn-Verwaltung  den  Verlust  gemeinschaftlich  nach  Verhältniß
  der  von  beiden  Theilen  zu  beziehenden  Portobeträge  tragen.

Die  postlagernd  oder  bureau  restant  adressirten  Sendungen  werden,  wenn  der  Adressat  dieselben
nicht  abfordert,  nach  Ablauf  von  zwei  Monaten  nach  ihrer  Ankunft  am  Bestimmungsorte  zurückgesandt.
Diese  Frist  wird  auf  sieben  Tage  abgekürzt,  wenn  es  sich  um  Packete  mit  Nachnahme  handelt.

Die  Sendungen  dürfen  nicht  eröffnet  und  deren  Siegel  nicht  verletzt  werden,  so  lange  die  Aushändigung
  der  Sendung  nicht  erfolgt  ist.

                                              Artikel  14.

Dem  Absender  ist  freigestellt,  den  Werthbetrag  anzugeben,  welcher  bei  etwaigem  Verlust  oder  etwaiger
Beschädigung  seiner  Sendung  dem  Schadenersatz  zu  grunde  gelegt  werden  soll.

Diese  Werthangabe  ist  nur  insoweit  gültig,  als  dieselbe  sowohl  auf  der  Begleitadresse,  als  auch  auf
dem  Packete  ausgedrückt  ist.

Im  Falle  des  Verlustes  oder  der  Beschädigung  einer  Sendung  mit  Werthangabe  wird  nach  Maßgabe
des  angegebenen  Werths  Ersatz  geleistet,  es  sei  denn,  daß  nachweisbar  der  angegebene  Werth  den  gemeinen
Werth  der  Sendung  übersteigt;  in  diesem  Falle  wird  nur  der  letztere  erstattet.
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                                                    —  763  —

                                          Artikel  15.

Hat  der  Absender  den  Werth  der  Sendung  nicht  angegeben,  so  hat  er  im  Falle  des  Verlustes  oder
der  Beschädigung  der  Sendung  nur  Anspruch  auf  Ersatz  des  wirklich  erlittenen  Schadens,  jedoch  darf  der
Ersatz  nicht  mehr  betragen  als  drei  Mark  für  jedes  halbe  Kilogramm  der  ganzen  Sendung.  Packete,  welche
weniger  als  ein  halbes  Kilogramm  wiegen,  werden  den  Packeten  im  Gewichte  von  einem  halben  Kilogramm
gleichgestellt  und  überschießende  Gramm  für  ein  halbes  Kilogramm  gerechnet.

                                                     Artikel  16.

Im  allgemeinen  wird  der  Ersatz  dem  Absender  der  Sendung  geleistet.  Der  Ersatz  kann  jedoch
auch  an  den  Empfänger  gezahlt  werden,  wenn  der  Absender  es  ausdrücklich  wünscht,  oder  wenn  derselbe
unbekannt  oder  nicht  zu  ermitteln  ist.

                                                        Artikel  17.

Die  vertragschließenden  Theile  sind  weder  verantwortlich,  noch  zum  Schadenersatz  verpflichtet  für
Verluste  oder  Beschädigungen,  welche  durch  Krieg  oder  höhere  Gewalt,  durch  die  natürliche  Beschaffenheit  des
Gutes  oder  durch  Schuld  des  Absenders  herbeigeführt  werden.

Sie  sind  ebensowenig  verantwortlich  für  mittelbaren  Schaden  oder  entgangenen  Gewinn.

                                                     Artikel  18.

Wenn  der  Verschluß  und  die  Verpackung  der  beförderten  Gegenstände  bei  der  Aushändigung  an
den  Empfänger  äußerlich  unverletzt,  und  zugleich  das  Gewicht  mit  dem  bei  der  Einlieferung  ausgemittelten
übereinstimmend  befunden  wird,  so  haben  die  vertragschließenden  Theile  nicht  die  Verpflichtung,  das  bei  der
Eröffnung  an  dem  angegebenen  Inhalt  Fehlende  zu  ersetzen.  Die  ohne  Erinnerung  geschehene  Annahme
einer  Sendung  begründet  die  Vermuthung,  daß  bei  der  Aushändigung  Verschluß  und  Verpackung  unverletzt,
und  das  Gewicht  mit  dem  bei  der  Einlieferung  ausgemittelten  übereinstimmend  befunden  worden  sind.

                                                        Artikel  19.

Hat  eine  Verzögerung  bei  der  Beförderung  oder  Bestellung  stattgefunden,  so  sind  die  vertragschließenden
  Theile  nach  Maßgabe  der  Artikel  14  und  15  nur  insoweit  verantwortlich,  als  durch  die  verzögerte
  Beförderung  oder  Bestellung  der  Inhalt  der  Sendung  verdorben  ist,  oder  seinen  Werth  bleibend  ganz
oder  theilweise  verloren  hat.

In  keinem  Falle  wird  dabei  auf  eine  Veränderung  des  Kurses  oder  marktgängigen  Preises  Rücksicht
  genommen.

                                                     Artikel  20.

Der  Anspruch  auf  Schadenersatz  erlischt  nach  Ablauf  von  sechs  Monaten  vom  Tage  der  Einlieferung
  der  Sendung  an  gerechnet.  Die  Verjährung  wird  durch  Anbringung  des  Ersatzanspruchs  bei  der
zu  ständigen  Verwaltung  unterbrochen.  Ergeht  hierauf  eine  abschlägige  Bescheidung,  so  beginnt  vom  Empfange
derselben  eine  neue  Verjährungsfrist  von  sechs  Monaten,  welche  durch  einen  Einspruch  gegen  jenen  Bescheid
nicht  unterbrochen  wird.

                                                       Artikel  21.

Wenn  der  Verlust  oder  die  Beschädigung  einer  Sendung  sich  auf  einer  Beförderungsstrecke  (s.  Artikel  2)
der  vertragschließenden  Theile  ereignet,  so  liegt  die  Vertretung  gegenüber  dem  Absender  nach  den  in  den
Artikeln  14  bis  20  festgestellten  Grundsätzen  demjenigen  vertragschließenden  Theile  ob,  bei  welchem  die
Semdung  aufgeliefert  worden  ist.

Der  ersatzleistende  Theil  ist  berechtigt,  den  Rückgriff  auf  diejenige  Verwaltung  zu  nehmen,  auf
deren  Beförderungsstrecke  der  Verlust  oder  die  Beschädigung  entstanden  ist.  ·

Es  gilt  hierfür  bis  zur  Führung  des  Gegenbeweises  derjenige  vertragschließende  Theil,  welcher
die  Sendung  unbeanstandet  übernommen  hat  und  die  Ablieferung  an  den  Adressaten  nicht  nachzuweisen
vermag.  ·

                                                   Artikel  22.

Wenn  eine  Sendung  nach  bezw.  aus  denjenigen  Ländern,  bei  welchen  die  Beförderung  im  Transit
durch  Deutschl  and  stattfindet,  in  Verlust  geräth  oder  beschädigt  wird,  so  wird  die  deutsche  Reichs-Postver-
        <pb n="784" />
                                                  —  764  —

waltung  den  Antrag  des  Absenders  auf  eine  Enschädigung  bei  der  fremden  Verwaltung  mit  demselben
Interesse,  als  ob  es  sich  um  eine  eigene  Sendung  handelte,  und  nach  Maßgabe  der  vertragsmäßigen  Bestimmungen
  geltend  machen,  welche  zwischen  der  deutschen  Reichs-Postverwaltung  und  der  fremden  Verwaltung
bestehen  oder  künftig  getroffen  werden.

                                             Artikel  23.

Die  Portobeträge,  Auslagen  und  Nachnahmen  werden  beiderseits  in  den  Frachtkarten  in  Mark  und
Pfennig,  das  Gewicht  wird  in  Kilogramm  und  Gramm  angesetzt.

Die  Abrechnungen  zwischen  den  vertragschließenden  Theilen  sollen  vierteljährlich  aufgestellt  werden;
der  Restbetrag  wird  von  demjenigen  Theile,  welcher  Zahlung  zu  leisten  hat,  in  der  gesetzlichen  Münzwährung
des  Deutschen  Reichs  entrichtet.  Die  Kosten  der  Saldirung  trägt  der  Zahlung  leistende  Theil.

                                                   Artikel  24.

Die  beiden  vertragschließenden  Theile  werden  durch  besondere  Bestimmungen  die  zur  Ausführung
des  gegenwärtigen  Uebereinkommens  erforderlichen  Festsetzungen  treffen  und  können  im  gemeinsamen  Einverständniß
  die  Bestimmungen  dieses  Uebereinkommens  abändern,  soweit  dieselben  weder  den  Tarif,  noch  die
Ersatzfrage  betreffen.

                                                    Artikel  25.

Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  soll  am  ersten  Dezember  1880  in  Kraft  treten.

Jedem  der  beiden  vertragschließenden  Theile  steht  das  Recht  zu,  das  Uebereinkommen  zu  kündigen.

Erfolgt  die  Kündigung,  so  gilt  das  Uebereinkommen  von  dem  Tage  an  gerechnet,  an  welchemn  dieselbe
  ausgesprochen  wird,  noch  auf  ein  Vierteljahr.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Bevollmächtigten  das  gegenwärtige  Uebereinkommen  in  doppelter  Ausfertigung
  unterzeichnet.

So  geschehen  zu  Berlin,  am  23.  Oktober  1880.

Otto  Henne.  M.  Engeringh.  J.  J.  Nießen.
        <pb n="785" />
                                           —  765  —

      Tarif  für  die  Beförderung  von  Packeten  ohne  Werthangabe

 

 

 

 

 

a)  London,
b) zwischen  Kaldenkirchen  und  b)  England  exkl.  London  und!)
c)  Schottland  und  Irland.
Tarif.  Tarif.
a.  b.  c.  a.  b.  C.

Gewicht.““  Z„  Kalden-  Kalden-  Gewicht.)  4  Kalden-  Kalden-Gewicht.
  Kalden-  kirchen  —  kirchen  —  gen  kirchen  —  kirchen  —
London  EnglandSchottland  London  England  Schottland
exkl.  London.  und  Irland.  erxkl.  London und  Irland.
Mark  Pf.  Mark  Pf.]  Mark  Pf.  Mark  Pf.]  Mark  Pf.Mark  Pf.

bis  5  kg  1  50  2  35  3  605  über  29  bis  30  k  720!0  01030  85
über  5  10  =  2  80  4  10  5  40  =  30  =  31  7  4  10  1  2  60
=  10  --11  3  05  4  75  6  15  31  -32  7  65  10  75  1280
=  11  -12  3.25  4  95  6  35  =  32  33=  790I1U1I  05
=  12  1  3  50  5  20  6  60  =  33  34  8  1011112200  3  25
=  13  14  3  70  5  40  6  80  =  34  35=  8  30014  3  45
=  14  1  3  90  5  60  7  —  =  35  =  36=  8  55116513  70
15  -16  4  15  6  55  7  75  :  36  37  8  V5  1185  13  90
=  16  17  4  35  6  75  795  =  37  38  9  —  1210  14  15
=  17  18  4  60  7.  —  8  20  =  38  39  9  20  1230  14  35
=  18  19  4  80  720  8  40  39  40  -  9  40  12  50  14  55
19  .  20  =  5.  —  7  40  8  60  =  40  =  41  9  65  12  5  15  30
=  20  21=  525  8  35  9  35  #·:  41  -42=  9  85  1295  15  50
=  21  22=  5  45  8  55  9  55  =  42  43  10  101  13  201  15  75
=  22  „23  5  70  8  80  9  80  =  43  -  44  10  20%3  4  95
=  23  24=  5  90  9—  10  —  =  44  45  10  0  3  6CC00|6  15
=  24  25=  6  10  9  20  100  =  45  46  10  75  13  8516  40
--  25  -26=  6  35  9  45  11—  =  46  47  10  95  14  05  16  60
=  26  27  6  55  9  65  11120  =  47  =  48=  11201  3006  85
=  27  28=  6  80  9  1901  11  45  -48  -  49  -  1114%4  50  05
=  28  -  29=  7—  10|11165  49  50  =  111601H  l0„  25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  In  vorstehenden  Sätzen  sind  die  Gebühren  für  Bestellung  der  nach  Großbritannien  und  Irland  gerichteten  Packete

mit  enthalten.

")  Bei  Berechnung  des  Portos  werden  zwei  englische  Pfund  gleich  einem  Kilogramm  erachtet.
        <pb n="786" />
                                         —  766  —

                                  5.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Herrn  Gustav  Schaumann  in  Säo  Paulo,
Brasilien,  zum  Konsul  daselbst  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize  Konsul  F.  Bandinel  in  Niutschwang  (China)  ist  auf  seinen  Antrag  die  Entlassung
aus  dem  Reichsdienst  ertheilt  worden.

 

Den  Kaufmann  Ernst  Helfft  in  Stettin  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  columbianischer  Konsul
daselbst  für  die  Provinz  Pommern  ertheilt  worden.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="787" />
                                            Central-Blatt

                                          für  das

                                 Deutsche  Reich.

                                   Herausgegeben

    

                                           im

                           Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Dezember  1880.  Nr. 49.
Inhall:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  desgl.  für  Bau=  und  Nutzholz  in  München;  —  Befugniß
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  767  einer  Steuerstelleell  ’770

4.  Marine  und  Schiffahrt:  Beginn  von  Seesteuermanns-2.

  Finanz-Wesen:;  Nachweisung  der  Einnahmen  der  Post=  und  Seeschiffer=  und  Seedampfschiffs-Maschinisten-Prüfungen;

Telegraphen-,  sowie  der  Reichs-Eisenbahn-Verwaltung  vom  Ertheilun
—  g.  von  Flaggenattesten  770
1.  April  bis  Ende  Oktober  1880  770  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Bahnstrecke  ..  771
3.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Zulassung  von  Privat-Transit—-  6.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Exequatur-Ertheilägern
  ohne  amtlichen  Mitverschluß  für  Olivenöl;  —  luigen  771

 

 

                         1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

                 Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  danm  des
r—  —  Aausweisung
9  der  Bestrafung.  beschlossen  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.  #  3.  4.  5.  0.

 

 

 

 

 

                       Auf  Grund  des  §  362  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

1.|Franz  Trakal,  Buch-  *  Jahre,  aus  Leitomischl,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  16.  Novembinder,
  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Breslau,
2.  Alexander  Sezend=  Jahre,  aus  Wüste-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
zina,  Arbeiter,  seifersdorf,  Böhmen,  #
3.  Karl  Altmann  „geboren  1850  zu  Reichen-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  17.  Novem-Tuchmachergeselle,
  berg,  Böhmen,  ber  d.  J.
4.  Karl  Krefcik,  25  Jahre,  aus  Madow,  besgleichen,  dieselbe  Behörde,  19.  Novem-Schuhmachergeselle,
  Bezirk  Czaslau,  Böhmen,  1  ber  d.  J.
5.  Josef  Pratzer,  30  Jahre,  aus  Altstadt,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Fleischergeselle,  Oesterreichisch-Schlesien,
        <pb n="788" />
                                                     —  768  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
Ausweisung  .

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  n

1.  2.  3.  4.  5.  6.

6.  Franz  Groß,  Cigar-59  Jahre,  aus  Henners-Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  20.  Novemrenarbeiter,
  dorf,  Bezirk  Troppau,  Angabe  falschen  Namens  Bezirksregierung  zuf  ber  d.  J.

Oesterreichisch-Schlesien,  und  Gebrauch  eines  geBreslau,
fälschten  Legitimationspapieres,


7.  Franz  Treimer,  31  Jahre,  geboren  und  Landstreichen,  Königlich  preußische  2.  November

Brauergeselle,  ortsangehörig  zu  Zuck-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
mantel,  Oesterreichisch-  Oppeln,
Schlesien,

8.  Ferdinand  Wagen-geboren  am  29.  Januar  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  29.  Oktober
knecht,  Bäcker=  und1838,  aus  Weifkirch,  teln,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Müllergeselle,  Böhmen,  Liegnitz,

9.  Ssaak  Waldmann,  Jahre,  aus  Chrzanow,  desgleichen,  Königlich  preußische  4.  November
Bäckergeselle,  Galizien,  *°  3  zu  d.  J.

assel,

10.  Johann  Klimschack,27  Jahre,  aus  Bude  Landstreichen,  Königlich  preußische  12.  Novem-Tagelöhner,
  (Buda),  Galizien,  S  zirkeregierung  zu  ber  d.  J.

rier,

11.l  Pierre  Moametie  4  Jahre,  geboren  zuldesgleichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Novem-Matrose,
  Algier,  ber  d.  J.

12.  Adam  Kohlen,  Buch-37  Jahre,  geboren  zusLandstreichen  und  Fäl-Königlich  preußische  29.  Oktober
binder,  Gülpen,  ortsangehörig  schung  eines  Legiti=  Bezirksregierung  zu  d.  J.
zu  Sittard,  Niederlande,  mationspapieres,  Aachen,
13.,a)  Ernst  Rischauer,  35  Jahre,
Buchdrucker,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  30.  Septemb)
  Emil  Rischauer,1  Jahre,  Betteln,  Bezirksamt  Schon=  ber  d.  J.
Schreiber,  aus  Trient,  Tirol,  gau,

14.  Sosef  Paßmoser,59  Jahre,  aus  Hall,  Landstreichen  und  Dieb-dieselbe  Behörde,  1.  Oktober
Maschinenschlosser,  Tirol,  stahl,  d.  J.
15.Adolf  Brix,  Metzger  27  Jahre,  aus  Roth-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  9.  Oktober

wasser,  Bezirk  Hohen=  teln,  d.  J.
stadt,  Mähren,  ·
16.FelixGloning,225ahre,auöOstewdeggleichem  dieselbe  Behörde,  12.  Oktober
Dienstknecht,  miething,  Bezirk  Braun-  d.  J.
au,  Ober-Oesterreich,
17.|/a)  Anton  Canton,geboren  1841,
Tagelöhner,  4(5J*5#  zu  bidieselbe  Behörde,  25.  Oktober
b)  dessen  Ehefrau  Ka-geboren  1840,  außerdem  wegen  Bet-  d.  J.
tharina  Canton,  aus  Telve,  Bezirk  Borglus,
Süd-Tirol,

18.  Luigi  Prarizzi,geboren  1856,  aus  Bol-Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  desgleichen.

Tagelöhner,  lentina,  Bezirk  Cles,  4-eln,

 

 

 

Tirol,
        <pb n="789" />
                                                            —  769  —

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des

3—  —  Ausweisung  weisungs-"

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.
19.Franz  Friedrich,sJahre,  aus  Nieder-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches)6.  Oktober
Bäcker,  Koblitz,  Bezirk  Leitmeritz,  teln,  Bezirksamt  Schon=  d.  J.
Böhmen,  gau,

20.  Alexander  Passen=  52  Jahre,  aus  Biala,  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  18.  Oktober
dorfer,  Nagell  Bezirk  Biala,  Galizien,  und  Diebstahl,  Bezirksamt  Eggen=  d.  J.
schmied,  felden,

21.  August  Thomas,  43  Jahre,  aus  Warschau,  Landstreichen,  BettelnGroßherzoglich  badi=  14.  Novem-Uhrmacher,
  und  Gebrauch  eines  scher  Landeskommis=  ber  d.  J.

falschen  Legitimations=  sär  zu  Karlsruhe,
papieres,  -
22.BereckKatzewgky,20Jahre,ausLomsha,LandstreichenundVet-Großherzoglichbadi-23.Novem-Schuhmacher,
  Russisch-Polen,  teln,  scher  Landeskommis=  ber  d.  J.
sär  zu  Mannheim,

23.  Josef  Hallada,  geboren  am  14.  Märzdesgleichen,  Polizei-Amt  zu  Lübeck,  15.  Novem-Gärtner,

  1842,  aus  Neuhaus,  ber  d.  J.
Böhmen,
24.  Josef  Dacremont,  25  Jahre,  geboren  zu]Landstreichen  und  Be-Kaiserlicher  Bezirks-1  8.  Novem-Arbeiter,
  Noirefontaine,  Provinztrug,  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
Luxemburg,  Belgien,  .
25.ClemenzAlbert,505ahre,geborenundLandstreichenundVevKaiserlicherBezirkg-5.Novembek
Ackerer,  ortsangehörig  zu  Fresse,  teln,  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
Kanton  Thillot,  Departement
  der  Vogesen,
Frankreich,

26.|Francois  Boisselot,zeboren  am  31.  Dezem-Landstreichen,  derselbe,  19.  Novem-Tagner,

  ber  1850  und  ortsan-  ber  d.  J.

 

gehörig  zu  Frautenard,
Departement  der  Saone
und  Loire,  Frankreich,

 

 

 

 

 

113*
        <pb n="790" />
                                                          —  770 —                                                                          der  Einnahmen  der  Post-  und  Telegraphen-  sowie  der  Reichseisenbahn-Verwaltung  für  die  Zeit
vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1880.)

 

 

 

 

 

·  Einnahme  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  vom  Beginn  des  „
Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1880/81

der  Schlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr
obengenannten  jahres  —  weniger

Einnahmen.  Monate  jah  g

-  -—  r—

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  76  975  741  73537  789  +  3  437  952
Reichseisenbahn-Verwaltung=  23471  300  22  532  798  +  938  502

 

 

 

*)  Die  Nachweisungen  der  Einnahmen  an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  an  Wechselstempelsteuer
  für  denselben  Zeitraum  sind  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1880  Seite  742  bezw.  Seite  734.

*)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach
definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

                                3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  3.  November  d.  J.  beschlossen,  daß  die  obersten  Landes-Finanzbehörden
  ermächtigt  werden,  ausnahmsweise  auch  für  das  der  Tarifnummer  26  a 2  unterliegende  Olivenöl
Privat-Transitläger  ohne  amtlichen  Mitverschluß  zuzulassen,  wenn  ein  Verkehrsbedürfniß  anzuerkennen  ist  und
im  Interesse  der  Zollsicherheit  keine  Bedenken  entgegenstehen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  November  d.  J.  beschlossen,  daß  in  München  gemischte
Privat-Tranfitläger  von  Bau=  und  Nutzholz  ohne  amtlichen  Mitverschluß  gestattet  werden  dürfen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Inowrazlaw,  im  Hauptamtsbezirk  Strzalkowo,  ist  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1I  über  leere  Säcke  beigelegt  worden.

 

                                   4.  Marine  und  Schiffahrt.


In  Papenburg  wird  am  6.  Dezember  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-  und  einer  Seeschiffer-Prüfun  g
für  große  Fahrt  begonnen  werden.
        <pb n="791" />
                                                     —  771  —

In  Lübeck  wird  am  13.  Dezember  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns=  und  Seeschiffer-Prüfung  für  große
Fahrt  begonnen  werden.

 

In  Stettin  wird  am  13.  Dezember  d.  J.  mit  einer  Seedampfschiffs-Maschinisten-Prüfung  begonnen
werden.

 

Flaggenatteste  sind  ertheilt  worden:

1.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Vokohama  am  30.  September  d.  J.  der  im  Jahre  1857  in
Liverpool  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  Bark  „Chili"  von  444,98  Register-Tons
  Ladungsfähigkeit  nach  dem  Uebergange  derselben  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des  im
Königreiche  Preußen  staatsangehörigen  Paul  Bohm,  welcher  Danzig  zum  Heimathshafen  des
Schiffes  gewählt  hat;

2.  vom  Kaiserlichen  Konsulat  zu  Havre  am  16.  November  d.  J.  dem  im  Jahre  1876  in  Sunderland
  erbauten,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrenen  eisernen  Schraubendampfschiff  „Blagdon“
von  890,19  Register-Tons  Netto-Raumgehalt  nach  dem  Uebergange  desselben  in  das  ausschließliche
Eigenthum  der  Hamburgischen  Handelsgesellschaft  Rob.  M.  Sloman  &amp;amp;  Co.  zu  Hamburg.  Das
bezeichnete  Schiff,  für  welches  die  Eigenthümerin  Hamburg  zum  Heimathshafen  gewählt  hat,
wird  fortan  den  Namen  „Marseille“  führen.

 

                                      5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                      Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  1.  d.  M.  ist  die  zur  Bergisch-Märkischen  Eisenbahn  gehörige,  94  km  lange  Bahnstrecke  Olpe—
Rothemühle,  Fortsetzung  der  Zweigbahn  Finnentrop—Olpe,  mit  den  Stationen  Gerlingen  und  Rothemühle
  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden.  Auf  der  Station  Gerlingen  findet  nur  eine  Abfertigung
von  Wagenladungsverkehr  statt.

Berlin,  den  2.  Dezember  1880.

 

                             In  Vertretung:  Körte.

 

                                      6.  Konsulat-Wesen.

Seine  Mgjestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  W.  Holmboe  in  Tromsoe  zum  Konsul  für  den  Zolldistrikt  Tromsoe
und
den  Kaufmann  Heinrich  Bey  in  Lagos  (Guinea)  zum  Konsul  für  das  Settlement  Lagos  und
Porto  novo
zu  ernennen  geruht.

Namens  des  Reichs  ist
dem  Kaufmann  C.  Wichmann  in  Berlin  das  Exequatur  als  argentinischer  Konsul  für  die  Provinzen
  Pommern,  Posen,  Schlesien,  Ost=  und  West-Preußen
und
dem  Herrn  Federico  Susviela  Guarch  das  Exequatur  als  General-Konsul  der  Republik  Uruguay
für  Deutschland  mit  dem  Sitze  in  Berlin
ertheilt  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="792" />
        <pb n="793" />
                                               Central-Blatt

                                         für  das

                                   Deutsche  Reich.

                                      Herausgegeben
                                              im

                                   Reichsamt  des  Innern.

Zu  bezieben  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 





 

 

 

    

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  10.  Dezember  1880.  Nr.50.

Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Doppel-  1  3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Errichtung  einer  Zollstelle  778
rechnung  der  Dienstzeit  der  auf  Südsee-Inseln  stationirten  4.  Justiz-Wesen:  Aenderungen  im  Verzeichniß  der  zur
Konsulatsbeamten  bei  der  Pensionirung;  —  Ausweisung  Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen.  778
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  .  Seite  773  5.  Eisenbahn-Wesen:  Eröffnung  einer  Bahnstrecke  —  desgl.

2.  Münz=  und  Bank-Wesen:  Uebersicht  über  die  Aus  einer  Haltestelle  ..  778
prägung  von  Reichsmünzen  bis  Ende  November  1880o;  6.  Marine  und  Schiffahrt:  Begime  einer  t  Seesteuermanns.
—  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  November  Prüfung  778
1880  775  7.  Konsulat-Wesen:  Ernennung  778

 

 

                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  §.  51  des  Reichsbeamtengesetzes  vom  31.  März  1873  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung
vom  18.  November  d.  J.  beschlossen,  daß  den  besoldeten  Konsulatsbeamten,  welche  in  außereuropäischen
Ländern  eine  längere  als  einjährige  Verwendung  gefunden  haben,  die  daselbst  zugebrachte  Dienstzeit  bei  Verwendung
  auf  Inseln  der  Südsee  bei  der  Pensionirung  doppelt  in  Anrechnung  gebracht  werde.

Berlin,  den  6.  Dezember  1880.

                          Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
                                 Otto  Graf  zu  Stolberg.

114
        <pb n="794" />
                                               —  774  —

 

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                      a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.]Domenico  Frigo,  ge-geboren  am  9.  Mai  1856  schwerer  Diebstahl,  Königlich  preußische  29.  Oktober
nannt  Ceccon,  zu  Treschêè-Conca,  Ge-  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Bergmann  und  Eisen=  meinde  Roana,  Provinz  Merseburg,
bahnarbeiter,  Vicenza,  Stalien,
2.  Josef  Wörgötter,  33  Jahre,  ortsangehörigsmmehrfacher  Diebstahl  und  Königlich  bayerisches'1  1.  Oktober
Dienstknecht,  zu  St.  Ulrich,  Bezirk  Unterschlagung,  Bezirksamt  Bam=  d.  J.
Kitzbühel,  Tirol,  berg  II,
                     b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Anna  Kretschmer,34  Jahre,  aus  Barsdorf,  Landstreichen,  Königlich  preußische25.  Novemunverehelichte,.
  Böhmen,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Breslau,
4.  Clemens  Kaßner,  geboren  1834  und  orts-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  2.  November
Müllergeselle,  angehörig  zu  Neuwald,  teln,  Bezirksregierung  zud.  J.
Bezirk  Jägerndorf,  Oppeln,
Oesterreichisch-Schlesien,
5.Johann  Buchta,ß4  Jahre,  aus  Ellguth,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  November
Arbeiter.  Oesterreichisch-Schlesien,  d.  J.
6.  Heinrich  Gruß,  31  Jahre,  aus  Georgen-Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische  29.  Novem-Müller,
  thal,  Bezirk  Rumburg,  Rückfall,  Landdrostei  zu  Lüne=  ber  d.  J.
Böhmen,  burg,
7.  Franz  Heresch,  Bau-34  Jahre,  aus  Wischau,  Landstreichen,  Königlich  preußische  24.  Novemzeichner,
  Mähren,  Bezirksregierung  zuber  d.  J.
Wiesbaden,
8.  Moritz  Ditter,  40  Jahre,  geboren  zulesgleichen,  dieselbe  Behörde,  26.  Novem-Schneider,
  Komrowitz,  ortsangehö-  ber  d.  J.
rig  zu  Lipnik,  Galizien,
9.  Jakob  Matthys 7  Jahre,  aus  Doesburg,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef20.  Novem-Schuhmacher,
  Niederlande,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Düsseldorf,
10.  Anton  Nohynek,3  Jahre,  aus  Neu-Landstreichen,  Königlich  bayerischessdesgleichen.
Bäcker,  Bidschow,  Böhmen,  Bezirksamt  Nabburg,
11.Johann  Hoppert,22  Jahre,  geboren  und  Betteln  im  wiederholten  Königlich  sächsische  1  1.  Septem-Handarbeiter,
  ortsangehörig  zu  Gott=  Rückfall  und  Körper-Kreishauptmann-  ber  d.  J.
mannsgrün,  Böhmen,  verletzung,  schaft  zu  Zwickau,
12.  Franz  Josef  Scholze,  geboren  1857  zu  Groß-Betteln  im  wiederholten  Königlich  sächsische  10.  Novem-Webergehilfe,
  Mergthal,  ortsangehörig  Rückfall,  Kreishauptmann-  ber  d.  J.
zu  Krombach,  Böhmen,  schaft  zu  Bautzen,
13.  Anton  Krock,  Weber,  36  Jahre,  aus  Alt-Pauls-Landstreichen  und  Bet-Großherzoglich  hessi=  6.  November

 

dorf,  Böhmen,

 

 

teln,

 

sches  Kreisamt  zu

 

 

Worms,

d.  J.
        <pb n="795" />
                                                   —  775  —

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
—  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  l  2.  3.  4.  5.  6.
I  .
14.  Mendel  Friedle  18  Jahre,  aus  Sczekot-Landstreichen,  Großherzoglich  badi-27.  Novem-Buchbinder.
  schin  bei  Szadek,  Rus-  scher  Landeskommis=  ber  d.  J.
sisch-Polen,  «  sär  zu  Karlsruhe,
15.  Jakob  Enz,  Melker,  36  Jahre,  aus  Stein,  Betteln  im  wiederholten  Großherzoglich  badi-desgleichen.
Kanton  Appenzell,  Rückfall,  scher  Landeskommis-#
  Schweiz,  sär  zu  Mannheim,
16.  Georg  Sobrick,9  Jahre,  aus  Pechlin,Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-25.  Novem-Erdarbeiter,
  Ungarn,  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
17.  Franz  Dailloux,  geboren  am  6.  März  1835  Landstreichen  und  Bet-derselbe,  desgleichen.
Arbeiter,  zu  La  Chapelle-Agnon,  teln,
6  Departement  Puy  de
Dôme,  Frankreich,
18.  Josef  Levy,  Metzger,  geboren  am  12.  August  Landstreichen,  derselbe,  26.  Novem-1849
  zu  Kalisch,  Rus-  ber  d.  J.

der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  Ende  November  1880  stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichs- 



 

2.

 

 

 

 

sisch-Polen,

 

Münz-.

Ueb

er  sich  t

Gold=  und  Silbermünzen.

 

 

 

 

und  Bank-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen  Hiervon  Silbermünzen

1. Juni  Monat  Novem-  auf  Privat-  zung  u  4
er  1880  sind  geprägt  Halbe  rechnung  Fünf-  Zwei.  Ein-  Fünfzig-  Zwanzig=Doppelkronen
  Kronen  g  »  «.  .
worden  in:  pp  Kronen  geprägt  Markstücke  Markstücke  Markstücke  w  F
M  #  M  M.  M  #  M  M  #
Berlin  —  3  376  750  —  3  376  750  —  —  —  —  —  —  —
München.  —  1279  350  —  1279  350  —  —  —  —  —  —
Stuttgart.  —  1  000  000  —  1000  000  —  —  —  —  —  —  —
Hamburg.  815  520  –  —  815  520  —  —  —  —  —  —-Summe
  815  520  5  656  100  —  64716201  —  —  —  —  —  —  —
2.  Vorher  waren  geprägt269  250  860/440  162  370  27  969  925|417  478  650/71  653  095|101  026  942  152  211  435/71  486  552—835  717  922|80
3.  Gesammt-Ausprägung  270  066  380/445  818  470.27  969  925423  950  27071  653  095/101  026  942  152  211  435  71  486  552—85  717  922  80
4.  Hiervon  wieder  ein-  1
gezogen  319  2200  247  530  3  610  2  485  2850  1683  895—  5  000  508.60
5.  Bleiben  1269  747  160  445  570  940/27  966  315  71  650  610/101  024  092/152  209  752/71  485  657—  30  717  41420
1743284  415.4  427  087  325%  .

 

 

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  S.  729.

 

 

114*
        <pb n="796" />
                                                    —  776  —

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochen über
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Enent.
2  Name  Ver    bindlich-  ein.
.  Grund.  Reserve.  Noten-  gen  Unge.  Wegen  fällige  Gegeneiten  GegenSonstige  Gegen  SummeGegen  keiten
2  der  Kapital.  31.  Oktb.  deckte  31.  Oktb.  Ver  31.  Oktb,  mit  831.  Oktb.  31.  Ottb.  der  31.  Oktb  derge.
3  Banken.  pital.  Fonds.  Umlauf.  1880.  Noten.  1880.  bindlich.  150.Kündi.  1880.  Passiva.  1880.  Passiva.  1880.  gebenen
2.  keiten.  gungs-  inländischenfrist.
  Wechseln.
1|  reichsbank  120  O000  15  52914  365—  35  964%92Jt  —  34110  7581  024  883—  15  516  —
2Städt.  Bank  zu  Breslau  2  000  600%  2766J—  30565¼145  83  294%  6568  —  —  —  93064247  322
3Kölnische  Privatbank.  1  000  750  2  508  325  1161  0  84  340—  1322  25  151  —  825  290  156
4Magdeburger  Privatbank  3  000  606  2149—  135  1  14  18  11—  4  914—  83  214—  69  69244—  30  1  020
5.Danziger  Privat-Aktien-Bank
  3  000  750  1634—  8  so6  1  309.  66/  2  809  119  188—  378690  214  43
6  Provinzial-Aktien-Bank  des  
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1939—  6  1227—  22  149  +  144  1  0120.  24  120—  d  6970+  154  395
7  Hannoversche  Bank  12  000  90  3316—  21002  894/—  298  3  103.  134  16854  3171  24  1181  1721  1180
8Frankfurter  Bank-  17  143  3606  8362  1856  675—  3105%44  5  526  13j—  434  38065  7591
Bayerische  Notenbank  7  500  389  65  92—  1646  27  660—  3  803  741J  36  66#  14  33  21  15
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden000  3441  315452SS  1  2760—  16  11  2551
11  Leipziger  Kassenverein  3  000  149  29011  253  1  0291—  315111!  64  667/J  127  154s  11  8  382  455  899
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  501—.  4  116  12  62  —  49  2523—  121  1481  53  3  871  [—  113  614
13  Württembergische  Notenbank  9  000  38424  028+  2920  7991  382  408—  79  18—+  4  688  71  34526—+  2916  1346
14.  Badische  Bank.  9-00  1263  16248  1064  9  783  9161  419  4  11  333/L  249  riis-  741  280744  13981  1939
15  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  5747y  2  020  9  700  79  142“11  1  —  —  967  3  36  135|+  2  112  1  057
16  Braunschweigische  Bank-  10  500  31112376  231554X  14%  2571  71661  1804  9  176%  787  263
17  Kommerzbank  in  Lübeck  2  4%0  49  824—  35  381.101  1085—  82  2324—  474  48—  4  6730  —  525  45
18  Bremer  Bank  16  607  774  4744—  114  2  8330  —  127  167—  500  13189-+  660  778—.  80  36259+  8376  1  048
Zusammen  268  33)]  32061|  913  185—  32  239  186  473—  52956  197179  22029  42  342  +  435  9124/—  561  462  223  —  9  8311  15044
Bemerkungen.
Zu  8*:  Darunter  144  500  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  15*:  Darunter  100  939  M  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="797" />
                                                       —   777   —                                                                       banken  Ende  November  1880,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1880.
auf  Tausend  Mark.)



 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.

S
Metall.  Gegen  Reichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  27
31.  Oktb.  kassen-.  31.  Oktb.derer  31.  Oktb.  Wechsel.  31.  Oktb.  Lombard.31.  Oktb.Effekten.31.  Oktb.  31.  Oktb.  der  31.  Okté.
Bestand..  „scheine.  10.  Banken.  13880.  1880.  1880.  isso.  Aktiva.  1880.  sattiva.  1880.  5


547  399  8  185  41  706+  1  893  27  478  1071  324  484  26226  54  604  4040  16  028—+  6  178  24  482  —  1  06810036  18114007]]|
1o0o29  4  53  18  4  14  4744%  246  39911—  84  3914—  41  189  —  32  —  964742702
10304122  11-s-  4  3061  4  283  8  144%  87  339—  10  —  —  273  3#99  3153
829  —  4  12—  9  163—  122  4992.175  1077—  78  —  —  18  41  24  7120—  144
6ös  4  —  1700—  3  6470  400  6386  TJ  43  518  10  466—  21  821  230
——  3  2  521  6  4708  +  163  1519  37  —  —  279  —  3  7218+  169
2  10—  104  8—  34  308—  370  12  998  +  802  566—  2  612  —  100  7561  —  368  24  110  —  1727
5  *  +  1204  355  76  1  808—  31116  876  —  1258  7892%2  487  4053—  393  2320  1564  38  8286—  7258
33  101  1866  43  13  5125t  176  35  401|—  4148  1  612—  93  264—  26  1  675J  146  77221—  19669
17098  90  146  96  5077  +  1360  47253  161  3995—  37  4136  38  6  848  J+  229  84  5553+  117
1082  4  16  14  —  776  +—  240  4196—  57  1  333—  19  84—  11  841+  172  8  3824K1  45511
243  16  21—  8  121  —  8  2879  139  811—  2  128  —  398  12  3  871I—  11312
10  101  4  3565  62  4  34  3  8744  2  139  18  522  94  711/+  151  434  64  816  69  34526  +  291613
6  34  147  8—  3  115—  1  18  774%  1703  1  0330  35  48  —  1757-—  489  28  074+  139814
6  390  778  281  11  1  662%  1  152  19  7471  665  1  44  434  4669—  28  2194  —  900  36  135+  2  11215
651  99  251  4  24  146—  40  11775+  1673  1  41—  102  —  —  3802  —  8862  17  8151  4  753832116
381  —  18  51  4  1  57½  49  4636  181  585n  198  414—  151  875  271  6953—  50517
1791—  60  4  —  11911  73  28  4611  60  5585+  192  337  —  850  314  37147  63918

636  412  12  635  42  469  +  1962  47  831  6122  674263  —27  330  88  3966  —  40567  31909  4  6663  56  621  —  2984  1476  801  —  80859
        <pb n="798" />
                                               —  778  —

                                3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

In  Gottsdorf,  Hauptzollamts-Bezirk  Passau,  ist  ein  Königlich  bayerisches  Nebenzollamt  II.  errichtet
worden.

 

                                                 4.  Justiz-Wesen.

Des  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880
beschlossenen  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Central-Blatt  für  das
Deutsche  Reich  Nr.  39  S.  604),  wird  dahin  berichtigt  beziehungsweise  ergänzt,  daß  auf  Seite  638  in  den
die  Amtsgerichte  München  I  und  II  betreffenden  Zeilen  zu  setzen  ist:

 

 

 

 

für den Bezirk des Amtsgerichts    betreffende  Kasse  resp.  Behörde
München  I  in  Civilsachen:  Königliches  Stadt-Rentamt  München  III,
in  Strafsachen:  Gerichtsschreiberei  des  Amtsgerichts,  Abtheilung  für  Strafsachen.
München  II  Königliches  Land-Rentamt  München.

 

                                          5.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                        Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  3.  d.  M.  ist  die  Bahnstrecke  Höchst—  Griesheim—  Frankfurt  a./M.  Ostbahnhof  der  Hessischen  Ludwigs-Eisenbahn
  auch  für  den  Personenverkehr")  eröffnet  worden.
Berlin,  den  6.  Dezember  1880.

 

Am  1.  Januar  k.  J  wird  an  der  zum  Bezirk  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Magdeburg  gehörigen
Bahnstrecke  Halle  —  Vienenburg  die  bisherige  Personen-Haltestelle  Hedersleben  auch  für  den  Güterverkehr
in  Wagenladungen  eröffnet  werden.
Berlin,  den  7.  Dezember  1880.
                                 In  Vertretung:  Körte.

 

                                        6.  Marine  und  Schiffahrt.

In  Elsfleth  wird  am  16.  Dezember  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

                                           7.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Johannes  Kock  in  Tamatave  zum
Konsul  für  die  Insel  Madagascar  zu  ernennen  geruht.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  S.  736.

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="799" />
                                                Central-Blatt

                                             für  das

                                        Deutsche  Reich.

                                       Herausgegeben

                                                im

                                 Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

.  .
VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  Dezember  1880.  Nr.51.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs  =  Sachen:  Er-  und  in  den  Befugnissen  von  Zoll-  und  Steuerstellen;  —
nennungen  von  Mitgliedern  der  Disziplinarkammern;  —  Uebersicht  über  Rübenzuckersteuer,  sowie  Zucker-Ein=  und
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Ausfuhr  für  November  180  783
eite  779  7.  Bank-Wesen:  Statistik  der  deutschen  Banknot  Ende
2.  Eisenbahn  ·  Wesen-  Eröffnung  von  Bahnstrecken  und  Halte-  Bank-  Wesen  Statistik der     ·..  deutschen  "  Bankn  oten  Ende
stellen  782  -
,  .  .  «  .  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechsel-3.
  Statistik:  Anschreibung  des  Postverkehrs  in  den  Ueber  8.  Finanz  -Wesen
sichten über den Waarenverkehr zur See....782  stempelsteuer  den  Monaten  April  bis  November

4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  einer  weiteren  Folge  ·
der  Entscheidungen  des  Scheinen  ein  und  der  Folge  9.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen:  Sechster  Nachtrag  zur  Aichämter

  783  gebühren-Taxre.  .  790
5.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Einziehung  eines  Kon—  10.  Posi-  und  Telegraphen-Wesen:  Uebereinkommen  mit

sulats;  —  Exequatur-Ertheilungegen  3783  Luxemburg,  betreffend  Einziehung  von  Quittungen  rc.  mit-6.
  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  im  Bestande  telst  Postauftrggss=  794

 

 

                                      1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  auf  Grund  des  §.  93  des  Gesetzes,  betreffend  die
Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten,  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  61),  in  Gemäßheit  der
vom  Bundesrath  vollzogenen  Wahlen,  zu  Mitgliedern  der  Kaiserlichen  Disziplinarkammern
1.  in  Frankfurt  a./O.:  den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Fischer  daselbst;
2.  in  Danzig:  den  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Strehlke  daselbst  als  Präsidenten;
3.  in  Bromberg:  a)  7  Königlich  preußischen  Landgerichtsdirektor  Langrock  daselbst  als  Präidenten,

b)  den  Königlich  preußischen  Intendantur-Assessor  Jung  daselbst;
in  Breslau:  à)  den  Königlich  preußischen  Oberlandesgerichtsrath  Beer  daselbst  als  Präsidenten,

b)  den  Königlich  preußischen  Intendantur-Assessor  Hummel  daselbst;
5.in  Münster:  den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Lambrecht  daselbst;
6.in  Arnsberg:  den  Königlich  preußischen  Intendantur-Assessor  Puchstein  in  Münster;
7.in  Hannover:  den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor,  Geh.  Ober-Postrath  Wittmann  daselbst;
8.in  Leipzig:  den  Kaiserlichen  Ober-Postdirektor  Walter  daselbst,
für  die  Dauer  der  zur  Zeit  von  ihnen  bekleideten  Reichs=  bezw.  Staatsämter  zu  ernennen.

  

115
        <pb n="800" />
                                                    —  780  —

        Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  datum  des
  -  Ausweisung  weisungs-6
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                              Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.[Julius  Andersohn  22  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  15.  Novem-Tischlerlehrling,
  Libau,  Rußland,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Königsberg,
2.)  Elias  Golibrodski,
  Bar-  à  20,  zu  b  18  Landstreichen,  Königlich  preußische2.  Dezembiergehülfe,
  Jahre  alt,  beide  aus  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
b)  Aron  Sawa-  Pokrou,  Gouverne-=  Marienwerder,
lowickz,  Tisch-  ment  Kowno,  Ruß-=lergeselle,
  land,
3.  Samuel  Engel,7  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  24.  Novem-Weber,
  Stawiszyn,  ortsange=  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
hörig  zu  Gurkapabianik,  Frankfurt  a.  O.,
Russisch-Polen,
4.]  Wilhelm  Trampler,22  Jahre,  aus  Wagstadt,  desgleichen,  Königlich  preußische  30.  Novem-Hutmacher,
  Oesterreichisch-Schlesien,  Daezirkeregierung  zu  ber  d.  J.
reslau,
5.  Tohann  Rother,  26  Jahre,  aus  Frank-fesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Webergeselle,  stadt,  Mähren,
6.  Anton  Grötzbach,5  Jahre,  aus  Studnitz,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Tischler,  Bezirk  Nachod,  Böhmen,

7.  Karl  Mücke,  Tage-geboren  1831  und  orts-Landstreichen,  Königlich  preußische26.  Oktober
arbeiter,  angehörig  zu  Rothwasser,  Bezirksregierung  zu  d.  J.
Oesterreichisch-Schlesien,  Oppeln,

8.  ohann  Teufert,  41  Jahre,  geboren  zus  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  12.  Novem-Schornsteinfeger,
  Kosel,  ortsangehörig  zu  teln,  ber  d.  J.

Wagstadt,  Oesterreichisch-Schlesien,


9.  Karl  Post,  Kellner,  28  Jahre,  geboren  undddesgleichen,  dieselbe  Behörde,  22.  Novemortsangehörig
  zu  Rotter-  ber  d.  J.
dam,  Niederlande,

10.[Josef  Kolodziej,23  Jahre,  geboren  undidesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Knecht,  ortsangehörig  zu  Roskowo,
  Bezirk  Chrzanow,
Galizien,
11.  Johann  Agary,  geboren  am  26.  Februar  desgleichen,  Königlich  preußische  2.  November
Schneider,  1842,  aus  München-  Bezirksregierung  zu|d.  J.
grätz,  Böhmen,  Liegnitz,
12.  Franz  Hesse,  geboren  am  12.  März  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  11.  Novem-Strumpfwirker,
  1850  zu  Johannisberg,  ber  d.  J.

 

ortsangehörig  zu  Schönau,
  Bezirk  Schluckenau,
Böhmen,
        <pb n="801" />
                                                    —    781    —   

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  1  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
S  —  Ausweisung  weisungs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

13.  Josef  Brandl,  geboren  am  13.  Februar'Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef16.  Novem-Eisendreher,

  1841  und  ortsangehörigteln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
zu  Pottendorf,  Bezirk  Magdeburg,
Wiener-Neustadt,  Oesterreich,


14.  Franz  Ulbrich  „d20  Jahre,  geboren  zu  Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische  23.  Novem-Schlossergeselle,
  Prag,  ortsangehörig  zus  Rückfall,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.

Chwala,  Bezirk  Karo-  Schleswig,
linenthal,  Böhmen,

15.Heinrich  Felix  Hei--25  Jahre,  aus  Chur,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  27.  Novemdinger,
  Buchdrucker,  Schweiz,  ber  d.  J.

16.  Thomas  Hlaw=  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln,  dieselbe  Behörde,  2.  Dezemnitzka,
  Hutmacher,,  Wien,  ortsangehörig  zu  und  Gebrauch  eines  ge-  ber  d.  IJ.

Triklasowitz,  Bezirk  So=  fälschten  Legitimations-=bieslau,
  Böhmen,  papieres,

17.  Johann  Jaworsky,59  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußäische'desgleichen.
Hutmacher,  Krakau,  Galizien,  orts-  Bezirksregierung  zu

angehörig  zu  Nantes,  Wiesbaden,
Frankreich,

18.  Karl  Hartmann,  23  Jahre,  aus  Erlach,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  6.  Dez
Metzger,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ber  d.  J.

19.  Wenzel  Eisenreich,33  Jahre,  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  bayerisches  19.  Juli
Schuhmachergeselle,  zu  Bergreichenstein,  Bezirksamt  Gra-w.  J.

Böhmen,  fenau,

20.  Ludwig  Wohlfart,  geboren  1852  und  orts-Landstreichen  und  Nicht-Königlich  bayerisches  20.  Novem-Viehtreiber,

  angehörig  zu  Sebastiansbefolgung  der  Reise=  Bezirksamt  Bruck,  ber  d.  J.
berg,  Bezirk  Komotau,  route,
Böhmen,

21.  Joses  Trapp,  geboren  1858  aus  Wild-Landstreichen  und  Bet-Königlich  bayerisches?  3S.  Novem-Schuhmachergeselle,
  stein,  Bezirk  Eger,  Böh=  teln,  Bezirksamt  Burg=  ber  d.  J.

men,  lengenfeld,

22.  Karl  Schmutzer,  geboren  1849  und  orts-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  26.  Novem-Weber,
  angehörig  zu  Habstein,  ber  d.  J.

Bezirk  Böhmisch-Leipa,
Böhmen,

23.  Karl  Kuncarovis1  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  sächsischef5.  November
(Kunczar),  Schmie=  ortsangehörig  zu  No-  Kreishauptmann-=  d.  J.
degeselle,  wenz,  Mähren,  schaft  zu  Dresden,

24.  Philipp  Formhals,  geboren  am  8.  FebruarBetteln  im  wiederholten  Großherzoglich  badi29.  Novem-Dekorationsmaler,
  1825  zu  Worms,  orts=  Rückfall,  scher  Landeskommis=  ber  d.  J.

angehörig  zu  Arnheim,  sär  zu  Mannheim,  ·
Provinz  Gelderland,
Niederlande,

25.]Moses  Hirsch  Lew-30  Jahre,  aus  Krakau,  Landstreichen  und  Bet—-derselbe,  5.  Dezemkowicz,

  Kürschner,  Galizien,  teln,  ber  d.  J.

 

 

115*
        <pb n="802" />
                                                          —  782  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Dam  des
7  –  —  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
26.Josef  Kuliczek,  30  Jahre,  aus  Lrcci,  Landstreichen,  Großherzoglich  badi-=  6.  Dezem-Klempner,
  Komitat  Trentsin,  Un-  scher  Landeskommis=  ber  d.  J.
garn,  sär  zu  Karlsruhe,
27.  Nicolaus  Levin-geboren  am  5./17.  Sep-Landstreichen  und  Bet-Kaiserlicher  Bezirks--2.  Dezemsohn,
  Kommis,  tember  1862  zu  Mos=  teln,  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
kau
-

 

                                       2.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                       Reichs-Eisenbahn-Amt.


Am  15.  d.  M.  wird  die  zur  Holsteinischen  Marschbahn  gehörige,  84  km  lange  Bahnstrecke  St.  Michaelisdonn
  —  Marne,  welche  auf  Station  St.  Michaelisdonn  von  der  Bahnstrecke  Elmshorn-Heide  abzweigt,  mit
den  Stationen  Volsemenhusen  und  Marne  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Berlin,  den  14.  Dezember  1880.

Am  15.  d.  M.  wird  die  der  Königlichen  Direktion  der  Rheinischen  Eisenbahn  unterstellte,  13/4  km  lange
Bahnstrecke  Langendreer  —Löttringhausen,  welche  in  Langendreer  an,  die  Bahnstrecke  Crefeld—Dortmund
und  in  Löttringhausen  an  die  Bahnstrecke  Düsseldorf—Dortmund  anschließt,  mit  den  Zmwischenstationen
Stockum,  Witten  und  Annen  für  den  Personen-,  Gepäck-,  Eilgut=  und  Güter-Verkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  14.  Dezember  1880.

Am  15.  d.  M.  wird  die  an  der  Bahnstrecke  Zwickau—Oelsnitz  der  Sächsischen  Staatseisenbahn  gelegene  Haltestelle
  Lottengrün  auch  für  den  allgemeinen  Güterverkehr  eröffnet  werden.

Berlin,  den  14.  Dezember  1880.

—  —  ——  ——  —  —„.  —.  —  —

Am  22.  d.  M.  wird  auf  der  zum  Bezirk  der  Königlichen  Direktion  der  Köln-Mindener  Eisenbahn  gehörigen
  Neubaustrecke  Herford—Detmold  mit  der  Inbetriebnahme  der  8,5  kw  langen  Theilstrecke  Lage—
Detmold  der  Personen-,  Gepäck-,  Güter=  (Stückgüter=  und  Wagenladungs-)  und  Depeschen-Verkehr
eröffnet  werden.

Berlin,  den  16.  Dezember  1880.
                                    In  Vertretung:  Körte.

 

                                             3.  Statistik.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  29.  November  d.  J.  beschlossen,  daß  für  die  Folge  außer  den
im  §.  12  Abs.  4  der  Bekanntmachung  vom  20.  November  1879  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich
S.  676)  bezeich  neten  Postsendungen  von  der  Aufnahme  in  die  Nachweisungen  über  den  Seeverkehr  noch  diejenigen
  zur  Einfuhr  mit  der  Post  bestimmten  Gegenstände  auszuschließen  sind,  welche  bei  den  Aemtern  in
den  betreffenden  Seeplätzen  nicht  in  den  freien  Verkehr  gesetzt,  sondern  zum  Zweck  der  Eingangsabfertigung
auf  andere  Aemter  abgelassen  werden.
        <pb n="803" />
                                                  —  783  —

                                4.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  zweite  Heft  des  zweiten  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in
Hamburg  erschienen.  Das  Heft  ist  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  2,10  M  für  das  Exemplar
zu  beziehen.

Eine  Preisermäßigung,  welche  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  für  die  bisher  erschienenen  Hefte
des  Werkes  bei  direktem  Bezuge  gewährt  worden  ist,  findet  für  das  vorliegende  Heft  und  für  die  später
erscheinenden  Hefte  nicht  mehr  statt.

Berlin,  den  13.  Dezember  1880.  Der  Reichskanzler.
                                    In  Vertretung:  Eck.

 

                                      5.  Konsulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Ponce,  Bernhard  Eckelmann,  ist  gestorben.

 

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Guatemaloa  ist  eingezogen.

—  ——  —  —  —  —  —  —  —

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden

dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin  ernannten  Herrn  George
F.  Lincoln

und
dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Aachen  ernannten  bisherigen  amerikanischen
  Handelsagenten  James  F.  Du  Bois  daselbst.

 

                                    6.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

——  —  —  —

Das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  J.  Klasse  zu  Preußisch  Oderberg  im  Hauptamtsbezirke  Ratibor  ist

in  ein  solches  II.  Klasse  und  das  Nebenzollamt  II.  Klasse  zu  Hultschin  im  nämlichen  Hauptamtsbezirke  in
ein  solches  I.  Klasse  umgewandelt  worden.

 

An  Stelle  des  bei  Stetten  im  Großherzogthum  Baden  befindlichen  Anmeldepostens  wird  dort  zum
1.  Januar  1881  ein  Nebenzollamt  I.  errichtet  werden.

 

Den  Herzoglich  braunschweig-lüneburgischen  Hauptsteueramt  in  Braunschweig  ist  neben  der  Befugniß  zur
Erhebung  der  Stempelabgabe  etc.  für  die  vom  Auslande  in  das  Bundesgebiet  eingehenden  Spielkartenauch

  die  Befugniß  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe  sowie  zur  Abstempelung  bezüglich  der  im  Bundesgebiet
gefertigten  Spielkarten  beigelegt  worden.  4

 

*)  Vergl.  das  Verzeichniß  Central-Blatt  S.  669.
        <pb n="804" />
                                                         —    784    —   

Uebersicht  über  die  von  den  Rübenzucker-Fabrikanten  des  deutschen  Zollgebiets  versteuerten  Rüben

 

Einfuhr  vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  —
der  Ver-  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  aller  Art
im  Be=  steuerte  Art
Verwaltungsbezirke.  tireb befindlich  en  Rüben=  unmittelbar  unmittelbar
Rüben=  menge.  in  den  auf  in  den  auf
zucker-  freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
Fabriken.  kehr.  kehr.
100  kg  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.
I.  Preußen.
1.  Provinz  Ostpreußen  —  —  885  —  —  —
2  -  Westpreußen  4  193  345  1  712  541  —
3.  ---  Brandenburg  15  409  013  5  826  —  —  —
4.  Pommern  .  4  160  900  116  —  —  —
5  -  Posen  4  170  526  2  —  —  —
6  -  Schlesien  45  1748  705  330  —  —  —
7.  Sachsen,  einschließlich
der  Fürstlich  schwarzburgischen
Unterherrschaften  139  5890  876  8  —  9  —
8.  Provinz  Schleswig-  Holstein  1  70  210  33  573  2  672  26  675  11  342
9.  -  Hannover  301  657  370  12  868  45  980  —
10.  -  Westfalen  1  41507  1  —  —  —
II.  Hessen-Nassau  1  5  480  7  484  —  —
12.  .Rheinprovinz  10  606  746  11987  —  32  429  –
Summe  I.210  954  678  74  792  3258  60  093  11  342
II.  Bayern  2  64  538  5  024  —  —  —
III.  Sachsen  —  —  9990  –  —  —
IV.  Württemberg  5  233  482  1  487  —  —  —
V.  Baden.  1  54  175  31  625  4205  —  —
VI.  Hessen  —  —  1556  —  —  44  249
VII.  Mecklenburg  1  62  406  293  —  —  —
VIII.  Thüringen,  einschließlich
  der  Großherzoglich
sächsischen  Aemter  Allstedt
  und  Oldisleben  4  188  273  11  —  —  —
IX.  Oldenburg  —  —  330  —  68  —
X.  Braunschweig  30  1  453  471  —  —  441  —
XI.  Anhalt  32  11104354  —  —  —  —
XII.  Elsaß-  Lothringen  —  69  084  —  2440  —
XIII.  Luxemburg  2  48  250  16  –  —  —
Ueberhaupt  331  114163627  194208  7  463  63  042  55  .591
Hierzu  in  den  Vormonaten  Sep-  )
tember  und  Oktober  1880  —  18490  594440  290  33  947146  641  328  258
Zusammen  September  bis  November
s1880  —  32654  221  534  498  41  40  209  683  383  849
In  demselben  Zeitraum  des  Vorjahres  —  26299  385  0O0  492  40  457  550

 

*)  Bemerkung:

 

In  der  Uebersicht  für  Monat  Oktober  1880  sind  bei  der  Provinz  Sachsen  die  in  Spalte  3  angege-
        <pb n="805" />
                                                 —    785   —                                                                          mengen,  sowie  über  die



Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Zucker  im  Monat  November  1880.

 

Zollauslande.

Ausfuhr  nach  dem  Zollauslande  (mit  und  ohne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuerrückvergütung).
Melasse  aller  Art  und  Raffinirter  Zucker  aller  Rohzucker  Melasse  aller  Art  und
Syrup  Art    Syrup
unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar  unmittelbar
in  den  auf  aus  dem  aus  aus  dem  aus  aus  dem  aus
freien  Ver=  Niederlagen.freien  Ver-  Niederlagen.freien  Ver=  Niederlagen.  freien  Ver=  Niederlagen.
kehr.  kehr.  kehr.  kehr.
kg n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg  n.  kg n.  kg n.  kg  n.
8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.
—  —  238  —  —  —  —  —
299  153  906  —  —  231  428  —  56  662  13  969
58  909  13  012  —  —  —  —  —  —
43  231  28  870  1233  551  14  57873  —  546  857  —
233  —  8  —  —  —  —  —
25  106  —  60  300  —  129  —  3  623  —
915  179  50  443  —  —  —  —  —  —
113  946  35  4c43  3  874  323  10  4416  382  405  9.12  218  886  40  295
25  000  9  364  1  337  493  —  21  768  856  —  152  181  —
2205  —  —  —  —  —  —
1043  —  —  —  —  —  —  —
1980  9245  645  550  –  3  699  875  —  362  623  —
1  187  131  300  283  7  151  463  25  018  43  958  730  9512  1340  832  54  264
267  —  9615  —  —  —  2554  472
54  801  37  483  37  —  —  2028  2  719
—  —  333  774  2121  —  —  8  632  —
32  032  22  968  —  98  —  —  —  —
2640  —  —  —  —  —  —  —
1063  —  —  —  —  —  148  —
11729  8  605  —  —  —  —  —  —
475  27270  —  —  —  —  —  —
3  953  —  201  294  —  129  156  —  54218  —
—  —  —-  —  415  852  —  45  173  —
1294091  396  600796  183  2723744  503  738  95121  453  585  57  455
2  651  469  355  662  10  163  866  772  369  37  523  662  16  262  3  812  678  181  909
3  945  560  752  271117  860  049  799  6066  82  027  400  257745266  263  239  364
3  101  750  789000  N7  188  500  774  4006  488  250  1520507  4500  663  400

benen  5  527  119  100  kg  auf  5  609  934  100  kg  berichtigt  worden.

——.
        <pb n="806" />
                                                    —    786    —   



7. Ba  n  k  -Statistik
  der  deutschen  Bank

 

 

Bezeichnung

An  Banknoten

 

 

 

 

 

 

Laufende  der  im  Umlauf  im  Bestande,  im  Umlauf  im  Bestande
Nr
  Not  .

Notenbanken  in  Abschnitten  zu  100  M  in  Abschnitten  zu  200
M  M  M  M
1.]  Reichsbank  ....  416  894  066ö0  170  192  400  —  –
2.Städtische  Bank  zu  Breslau  1527  300  111  700  —  —
3.Kölnische  Privatbank  2).  2  491  600  484  700  —  —
4.Magdeburger  Privatbank  2149  300  850  700  —  —
5.]  Danziger  Privat--Aktienbank  1  634  500  1  365  500  —  —

6.Provinzial-Aktienbank  des  Großherzogthums  Posen  619  800  280  200  489  200  40  800
7.  Hannoversche  Bank  5  316  200  1  083  800  —  —
8.  Frankfurter  Bank  3226  600  2  473  400  —  —
9.Bayerische  Notenbank  .  65  878  600  4  071  400  —  —
10.Sächsische  Bank  zu  Dresden  23  582  700  36  417  300  —  —
11.Leipziger  Kassenverein  —  —  —  —
12.Chemnitzer  Stadtbank  .  ..  500  600  9  400  —  —
13.]  Württembergische  Notenbank  24  028  300  1  771  700  —  —
14.)  Badische  Bank  16  247600  I22752  400  —  —
156.Bank  für  Süddeutschland  17730  100  8219  900  —  —
16.Braunschweigische  Bank  2376  300  11  123  700  —  —
17.Kommerzbank  in  Lübeck  823  700  1576  300  —  —
18.Bremer  Bank  4  744  200  6  355  800  —  —

zusammen  am  30.  November  1880  589  821  400279  140  300  489  200  410  800

am  31.  Oktober  1880  603  919  350  262  192  400  435  200  464  800
mithin  am  30.  November  1880  mehr  —  16947  900  54  000  —

weniger  14  097  900  —  —  54  000

 

 

Anmerkungen.

 

 

 

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Reichsbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1876  nicht  mehr  umlaufsfähig  und  zur

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:  640

vernichtet:  7  968  000

90  370  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

2275

218  450  Thlr.  in  Abschnitten  zu  25  Thlr.,

86  594  94=  "n

1)  Von  den  auf  Thalerwährung  lautenden  Noten  der  Kölnischen  Privatbank,  welche  seit  dem  1.  Januar  1976  nicht  mehr  umlaufsfähig  und

noch  nicht  eingelöst:

im  Bestande:
vernichtet:

250
98  360  -  -

1  390  Thlr.  in  Abschnitten  zu  10  Thlr.,

2  360  Thlr.  in  Abschnitten  zu  20  Thlr.,

800  s  ·  ·  s
296840  ·  ·  --  .

In  Betreff  derjenigen  Banken,  welche  auf  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Banknoten  verzichtet  haben,  ist  zu  bemerken-1)

  bei  der  Rostocker  Bank  900  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  100  Mark  in  gleichen  Ab,
Vernichtung  übergeben  und  1  997.000  Mark  derselben  Gattung  vernichtet,

2)  bei  der  Oldenburgischen  Landesbank  4  100  Mark  in  Abschnitten  zu  100  Mark  noch  nicht  eingelöst,  4  060  900  Mark  in
        <pb n="807" />
                                                   —    787    —   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
noten  Ende  November  1880.
der  Reichswährung  waren
im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  im  Umlauf  im  Bestande  Laufende  Nr.
in  Abschnitten  zu  500  M  in  Abschnitten  zu  1  000  M  überhaupt
“  “  -“  I  “4  -  4
84  415  000  215  083  500  211  073.000  306  625  000  712  382  050  691  900  900  1.
—  —  1239  000  122  000  2  766  300  233  700  2.
—  —  —  —  2  491  600  484  700  3.
—  —  —  —  2149  300  850  700  4.
—  —  —  —  1  634  500  1  365  500  5.
829  500  370  500  *  1  938500  1  061  500  6.
—  —  —  —  5  316  200  1  083  800  7.
573  000  1  027000  4  562  000  10  138  000  8  361  600  13  638  400  8.
—  —  —  —  65  878  600  4071  400  9.
15  232  000  11  268  000  —  38  814  700  47  685  300  10.
2901  000  99  000  —  —  2901000  99  000  11.
—  —  —  —  500  600  9  400  12.
—  —  —  —  24  028  300  1  771  700  13.
—  —  —  —  16  247  600  22  752  400  14.
—  —  —  —  17  780  100  18  219  900  15.
—  —  —  —  2376  300  11  123  700  16.
—1  —  —  —  823  700  1576  300  17.
—  —  —  —  4744  200  6  355  800  18.
103  950  500  227  848  000  216  874  000  316  885  000  911  135  150  824  284  100
108  904  500  222  894  000  230  117.000  303  642  000  943  376  050  789  193  200
—  4  954  000  —  13243  000  —  —
4954  000  —  13  243  000  —.  32  240  900  35  090  900
Einziehung  aufgerufen  sind,  waren  am  30.  November  1880;  .  .«  ,  ,
84  920  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,  225  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  4000  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen  1  980  720  Mark

500
342  0220
zur  Einziehung

aufgerufen  sind,  waren  an

1  650  Thlr.  in  Abschnitten  zu  50  Thlr.,

4050
297  900

1  000  Thlr.  i

299  000

daß  am  30.  November  1880:
schnitten  im  Bestande,  2000  Mark  in  Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  mecklenburg-schwerinschen  Regierung  zur

Abschnitten  derselben  Gattung  der  Großherzoglich  oldenburgischen  Regierung  übergeben  waren.

 

9000
259  453  800  -
1  30.  November  1880:

mithin  gegen  Ende  Oktober  1880  weniger  129
1  500  Thlr.  in  Abschnitten  zu  500  Thlr.,  zusammen

I  138  549  500  «  ezusammen



16.200  Mark

mithin  gegen  Ende  Oktober  1880  weniger  —

n  Abschnitten  zu  100  Thlr.,  zusammen

7500
2  976  300

116

90  „
41 745  
1502724780.
        <pb n="808" />
                                                    —    788    —     

 

 

 

8.  Finanz.
Nachweisung  der  Einnahme  an  Wechselstempelsteuer  im  Deutschen
April  Mai
Ober-Postdirektions-Bezirke.  1880.  1880.
A  -—
I.  Im  Reichs  Post  ebiete.
1.  Königsberg  .  g  .  14601  80  12204  10
2.  Gumbinnen.  3  157  40  2  843  00
3.  Danzig  12  473  20  10  497  75
4.  Berlin  52  892  30  46  276  10
5.  Potsdam  2  882  25  2  614  70
6.  Frankfurt  a.  6772  20  6362  10
7.  Stettin  8269  65  6  635  40
8.  Köslin.  1  886  70  1  742  70
9.  Posen  4161  30  3  539  90
10.  Bromberg  2  617  45  2  266  00
11.  Breslau  14  175  00  13220  20
12.  Liegnitzt  6717  40  6748  10
13.  Oppeln    ..  5  996  25  4  465  10
14.  M  agdeburg  .  13  692  90  14  910  80
15.  H  alle  a.S.  6357  60  7347  60
16.  Erfurt  8  786  75  8233  80
17.  Kiel.  7885  20  6702  10
18.  Hannover  6267  30  6  058  20
19.  Münster  2155  50  1  812  60
20.  Minden  5  657  30  5246  50
21.  Arnsberg  16  499  10  15  269  70
22.  Kassel.  3  395  40  3  396  65
23.  Frankfurt  a-  a.  m  28  039  70  27  484  40
24.  Köln  ..  14  039  25  13  304  75
25.  Aachen  71054  10  6422  35
26.  Koblenz  3  156  40  3  110  90
27.  Düsseldorf  34  191  55  35  121  40
28.  Trier  2  355  60  1  822  80
29.  Dresden  10  808  30  11  020  30
30.  Leipzig  30  651  90  29  413  10
31.  Karlsruhe  13  591  95  14  058  95
32.  Konstanz  5  707  60  5  299  00
33.  Darmstadt  9  656  35  9906  70
34.  Schwerin  i.  M.  2962  40  1  770  40
35.  Oldenburg  4422  50  4246  80
36.  Braunschweig  4997  90  3892  60
37.  Bremen  19  349  75  15  891  60
38.  Ha  mburg.  64  519  45  60  333  35
39.  Straßburg  i.  E.  17  850  20  15  543  65
40.  Mrtz  ..  .....  3  765  90  3143  10
Summe  I.  484  420  75  450  179  25
II.  Bayern  ..  36  011  90  37621  10
III.  Württemberg  .....  18  498  75  16  271  00
Ueberhaupt  538  931  40  504  071  35
*)  Dagegen  im  Jahre  189790909090  501  771  00  509  960  75
„  „  „  1878  518  463  45  509  190  85
»  ,,,,1877.  566  297  40  572  178  65

 

 

 

 

 

 

 

*!)  Siehe  Central-Blatt  für  1880  Seite  188,  für  1879  Seite  284,  für  1878  Seite  182.
        <pb n="809" />
                                                      —  789  —

 

 

 

 

 

 

 

Wesen.
Reich  in  den  Monaten  April  bis  November  1880.
Juni  Juli  August  September  Oktober  November
1880.  1880.  1880.  1880.  1880.  1880.
M  M  M  M.  M  M

10  802  50  10  172  40  9146  90  10  331100  13  073  40  10  849  80

2  688  30  2582  40  2768  50  2967  10  265130  2730  90

11  610  65  9995  90  9291115  11  148  40  11  41750  9  438  50
53  5900  70  74  709  80  48  8297  60  60  0050520  62923  30  49  134  70
2939  90  3  185  60  27336  50  2788  80  3  8966  50  2  81120
7080  00  6  747  30  6  407  45  6052  10  7473  50  6961  50

6  8“6  60  6626  40  7491100  6942  00  8316  60  8  143  70
2062  00  1  570  20  1  623  60  1  865  60  1930  10  1  557  40
5074  65  3984  15  3  701090  4020  30  4544  95  4020  35
293500  2917  80  244100  3  093  90  3631150  2742  55
14  312  90  14  10171  50  13  049  40  13  928  30  16  538  30  13  435  50
74250  7037  40  6  50730  770780  7636  10  7104  40
5486  90  5809  50  5129  40  5  106  90  6  550  80  5395580
1792395  16  2417  75  14  3710  20  516  00  21  263  90  20  217  40
7846  30  7316  90  62900  00  7647  20  9421  70  8774  65
9230  20  9264  25  932270  8689  40  9933  80  11  061.80
4718  50  5763  40  4168  00  4  638  70  5887  40  579310
5498  60  5719  80  547700  5186  30  739170  6  342  40
1497  00  1  712.4  4  1925  40  1539  00  1939  60  2059  40
533160  5918.  90  5189  10  4278  00  58350  6  148  90
16  114  50  15  86824  50  14710  20  14  3883  20  17793  40  16  94460
369720  3130  40  3  354  45  2750  55  3987  60  3529  15
33  638  00  29  906  40  29  039  40  26  074  20  29  8418  20  29  540
15  124  35  15  492  65  13  706  05  14578  55  14  17v4  45  16  195  15
7073  00  8  8.15  00  6  824  00  6050  00  9482  30  758750

2  898  80  3  4609  60  2797160  2919  50  3  415620  3239  00
35  337  60  3758100  32  67715  33  62980  35592  00  36  340  00
2124  30  1  637  30  2200  50  2360  10  229780  212260
11  004  10  11  3632  15  9926  60  10  110  794S  6  10  900  60
33043  90  29  740  05  32  270  50  29  024  00  36  444  50  29  72590
13  932  00  159599  55  1391495  12933  00  16  644  60  16  442  10
5994  70  4752  90  5047  90  4  43740  5244  40  5152  80
943785  10  1600  50  98160  10  003  00  981120  11  608  40

1  909  70  1  562  50  1  648  90  1916  30  2076  20  1  18280

3  336  50  3  800  20  3310  90  3330  4  3  850  40  4585  90

4  456  90  4614  00  3616  50  3  61740  6  0ö0770  6  3140
15  749  50  21  009320  15  4445  1778780  18  564  30  20  400  95
68  549  10  67  905  30  64  99770  72  5425  66  736  95  64  604  50
18  643  45  15  3388  20  14  25595  15  28285  16  166  45  15  5906  95
3  351  10  3  249  90  356370  3  431  60  4920  20  434150
490  28  60  506  859  05  449  106  70  475  70040  527264  40  491  239  35
36  175  10  39  6644  40  36  881  20  36  475  60  40  325  20  43  4544  00
16  6656  35  17  482  60  17  2599  45  157940  21  172  10  18  199  95
543  159  105  564  00606  05  503  241735  527970  10  588  761  70  552  893  30
479  377  80  72093730  466  936  25  503  79780  566  898  35  509  6z71  30
500  110  30  526  433  45  506  1906  90  505  504  05  566  75750  498  1399  55
573  642  55.  584  507  35  547  805  35  586  366  10  613  371  15  555  721  00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

116*
        <pb n="810" />
                                                     —  790  —

                                   9.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Nachtrag  zur  Aichgebühren-Taxe  vom  12.  Dezember  1869.

Auf  Grund  der  Artikel  15  und  18  der  Maaß=  und  Gewichts-  -Ordnung  vom  17.  August  1868
(Bundes-Gesetzblatt  S.  473)  erläßt  die  Kaiserliche  Normal-Aichungs-  Kommission  folgende  Nachtrags-Bestimmungen:


                              Sechster  Nachtrag  zur  Aichgebühren-Jaxe

                                  vom  12.  Dezember  1869.

                        (Beilage  zu  Nr.  40  des  Bundes-Gesetzblattes.)
 An  Stelle
der  Abschnitte  VI,  VII  und  XI  der  unter  dem  24.  Dezember  1874  in  veränderter  Gestalt  veröffentlichten

  Aichgebühren-  Taxe  vom  12.  Dezember  1869  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich,
Jahrgang  1875  S.  94  ff.);

der  Vorschrift  unter  Nr.  6  des  vierten  Nachtrages  zu  derselben  vom  30.  November  1875  (Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich,  S.  813  ff.);

des  §.  6  des  Erlasses,  betreffend  die  Zulassung  von  Neigungswaagen  zur  Aichung  und  Stempelung

und  zur  Anwendung  beim  Wägen  von  Eisenbahn-Passagiergepäck,  vom  19.  August  1876  (Central=Blatt
  für  das  Deutsche  Reich,  S.  455  ff.);

der  in  dem  letzten  Absatz  des  Nachtrages  zu  diesem  Erlasse  vom  25.  März  1878  (Central-Blatt  für
das  Deutsche  Reich,  S.  206)  getroffenen  Gebühren-Festsetzungen
treten  vom  1.  Januar  1881  ab  die  folgenden  Bestimmungen:

                                                       Waagen.
                                             A.  Handelswaagen.
                                   l a.  Gleicharmige  Balkenwaagen.

 

 

 

 

 

A.  B.  C.

für  die  für  die  für  *ßt“

Aichung  Berichtigung  Stempelung

M  M  M  M  M.  MH

Waagen  für  eine  größte  zulässige  Last  von  500  g  und  weniger  —  25  —  10  —  15
von  mehr  als  500  g  bis  zu  5  1s  ...  ——50  —20  —30
--5kg-  20  —  751  30  =  650

-  -  -  20  =  =  -  50  -  1  –  —  40  —  75
„„„  50  =  100  =  1.25  —  50  —  90

„:„  „  100  für  jede  volle  oder  angefangene  Stufe

von  50  kg  mehr  ein  Mehransatz  von  .  ..  ...  —25  ——10  —  20

 

 

 

Für  die  Herstellung  gleichen  Gewichts  der  etwa  mit  zur  Aichung  gebrachten  Schalen  sind
bei  Waagen,  deren  größte  Last  20  kg  und  weniger  beträgt,  15  Pf
=  20  übersteigt,  30 Pf
außer  den  etwaigen  sonstigen  Gebühren  für  die  Berichtigung  der  Waage  in  Ansatz  zu  bringen.

Ib.  Gleicharmige  oberschalige  oder  Tafel-Waagen.
Wie  unter  la,  jedoch  mit  Wegfall  aichamtlicher  Berichtigungen  und  Berichtigungsgebühren.
        <pb n="811" />
                                               —  791  —

                   II a.  Ungleicharmige  Balkenwaagen.
(Dezimal=  und  Centesimal  Waagen.)

 

 

A.  B.  C.

für  ie  für  die  für  Prüfung

Aichung  Berichtigung  Stempelung

M   M  M M M Pf

Waagen  für  eine  größte  zulässige  Last  von  20  kg  bis  zu  50  bs  —  80  —  140  —  50
von  mehr  als  50  kg  bis  zu  200  ...  1  —  —  50  —  80
-  -  :  20  „  500  =  1  50  —  60  1  10
-  -  500  =  -  750  --  2  —  —  70  1  40

=  750  =  1000  =  2  50  —  80  1  70
1000  1500  3.  1.—  2  —

--  150  2000  3  50  1  20  2  30

für  jede  volle  oder  angefangene  Stufe  von  1000  bs  nehr

ein  Mehransatz  von  .  1..  —  40  —  60

 

 

 

 

 

 

Sind  Laufgewichte  und  Skalen  als  Hülfseinrichtung  vorhanden,  so  ist  für  jede  dieser  Skalen  ein
Zuschlag  von

75  Pf  für  Prüfung  und  Stempelung  oder  von
50  Pf

    ohne  Stempelung
in  Ansatz  zu  bringen.

II b.  Brückenwaagen.
(Dezimal=  und  Centesimal-Waagen.)
Wie  unter  II a,  jedoch  mit  Wegfall  aichamtlicher  Berichtigungen  und  Berichtigungsgebühren.
Uebergangsbestimmungen

zu  II a  ungleicharmige  Balkenwaagen  und  II b  Brückenwaagen
(vgl.  §.  9  Nr.  1  des  elften  Nachtrages  zur  Aichordnung,  vom  6.  September  1880  —  C.-Bl.  f.  d.  D.  R.  S.  704).

 

A.  B.  C.
für  die  für  die  für  Prüfung
ohne

Aichung  Berichtigung  Stempelung

Dezimalwaagen  für  eine  größte  zulässige  Last  von  weniger  als  20  kg  —  60—  3z0—

 

30

 

 

 

 

 

(Bei  Brückenwaagen  fallen  jedoch  auch  hier  aichamtliche  Berichtigungen  und  Berichtigungsgebühren
  fort.)
        <pb n="812" />
                                                  —  792  —

 

 

 

 

 

III a.  Einfache  Balkenwaagen  mit  Laufgewicht  und  Skale.

A.  B.  C.
für  die  für  die  für  Prüfung ohne
Aichung  Berichtigung  Stempelung
M  M  M  M M M M 
Waagen  für  eine  größte  zulässige  Last  von  500  6  und  weniger  —  75  —  10  —  50
von  mehr  als  500  g  bis  zu  5  ..  11—  —  20  —  70
-  -  ————äö  1  25  —  130  —  190
-  -  20  -  2-  250  -  1  50  —  40  11
--=  550  „  100  —-  1  l75  —  50  1  30
-  =  100  =  =  200  =  2—  —  60  1  150

 

 

 

Bei  Waagen,  deren  größte  Last  200  kg  übersteigt,  erfolgt  die  Gebühren-Erhebung  wie  unter  IIIb.

IIIb.  Zusammengesetzte  Balken=  und  Brückenwaagen  mit  Laufgewicht  und  Skale.

 

 

A.  B.  C.

für  die  für  die  für  *m

Aichung  Berichtigung  Stempelung

m  M  M  -  M  Pf„

Waagen  für  eine  größte  zulässige  Last  von  200  kg  bis  zu  500  kg  225  —  60  1160
von  mehr  als  500  .  750  --  2  175  —  70  1  90

-  -  :  7560  =  1000  =  3  125  —  80  2  120

„  1000  =  1500  =  3  75  1  —  2  50

-  -  #:  1500  =  2  000  =  4525  120  2  180

für  jede  volle  oder  angefangene  uer  von  1  000  kg  mehr

ein  Mehransatz  von  .....  1—  —40  —60

 

 

 

 

 

 

Die  vorstehenden  Sätze  in  Kolumne  A  und  C  finden  auf  Waagen  mit  nicht  mehr  als  2  Skalen
Anwendung;  für  jede  weitere  Skale  ist  ein  Zuschlag  von  50  Pf  für  Prüfung  und  Stempelung  und  von

30  Pf  für  Prüfung  ohne  Stempelung  anzusetzen.

Ist  bei  einer  der  obigen  Waagen  als  Hülfseinrichtung  eine  Gewichtsschale  an  nicht  veränderlichem
Hebelarm  vorhanden,  so  ist  für  die  Prüfung  der  Richtigkeit  des  bezüglichen  Hebelverhältnisses  eine  Zuschlagsgebühr

  von  50 Pf  zu  erheben.

Bei  Brückenwaagen  mit  Laufgewicht  und  Skale  fallen  jedoch  aichamtliche  Berichtigungen  und  Berichtigungsgebühren

  fort.
        <pb n="813" />
                                                 —    793    —   

                   B.  Waagen  für  besondere  Zwecke.

                                    I.  Präzisionswaagen.

 

 

 

 

 

A.  B.  C.
für  die  für  die  für  Prüfung ohne
Aichung  Berichtigung  Stempelung
—*.—M  M  M  M
Waagen  für  eine  größte  zulässige  Last  von  500  g  und  weniger  —  50  —  25  —  30
von  mehr  als  500  g  bis  zu  5  kg  .  .  1——50—60
5kg--2o-  150—75  1—
-  -  -  20  --  250  -  2  —  1  —  1  50

für  jede  volle  oder  angefangene  Stufe  von  50  kg  mehr  ein

Mehransatz  von  —  50  —  1251  —  150

 

 

 

In  Betreff  der  Tarirung  der  beiden  zu  einer  Wagge  gehörigen  Schalen  gelten  dieselben  Zuschla  gsgebühren

  wie  unter  A  la.

 

 

 

 

 

 

 

Ia.  Waagen  für  Eisenbahnpassagier-Gepäck  und  Waagen  für  Postpäckereien
ohne  angegebenen  Werth.
A.  B.  C.
für  die  für  die  für  Prüfung ohne
Aichung  Berichtigung  Stempelung
M  M  M  M
Waagen  für  eine  größte  zulässige  Last  von  250  und  weniger  11——  —  ——  ——  180
von  mehr  als  250  kg  1  505  —  1  10
II b.  Hökerwaagen.
A.  B.  C.
für  die  für  die  für  Prüfung ohne
Aichung  Berichtigung  Stempelung
M  M  M  M  —
—  40  —  15  —  20

Waagen  für  jede  größte  zulässige  Last.

 

 

 

Für  eine  aichamtliche  Anbringung  der  die  Bezeichnung  H.  W.  enthaltenden  Blechstreifen  werden

20  Pf  erhoben.
        <pb n="814" />
                                               —  794  —

                    Alkoholometer  und  Thermometer.
A.  B.  0.  D.

für  die  für  die  Prüfung  je  für  die  Prüfung  je  für  die  Er-Ai-
  einer  Stelle  der  einer  Stelle  der  Al-mittelung
chung  Thermometerskale  koholometerskale  des  Gewichts

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4  M—M.M.—  M  M  Pf  ——

Gewöhnliche  Thermo-Alkoholometer  1.—  —  5  —  10  —  10
Normal-Thermo-Alkoholometer  2  —  —  10  —  25  —  10
Die  in  jedem  Falle  zu  erhebenden  Gebühren  berechnen  sich  nach  Maßgabe  der  wirklich  ausgeführten

Prüfungsarbeiten.
Für  die  Aichung  eines  Instruments,  welche  die  Prüfung  der  Alkoholometer=  und  der  Thermometerskale

  an  je  5  Stellen,  die  Ermittelung  des  Gewichts  und  die  Stempelung  umfaßt,  sind  lediglich  die  Sätze
der  Kolumne  A  zu  erheben.  Wenn  jedoch  die  Prüfung  auf  mehr  als  5  Stellen  einer  Skale  hat  ausgedehnt
werden  müssen,  tritt  für  jede  zusätzliche  Prüfung  eine  Zuschlagsgebühr  zu  A  hinzu,  welche  nach  Kolumne  B

bezw.  C  zu  berechnen  ist.
Sobald  der  Prüfung  des  Instruments  eine  Stempelung  desselben  nicht  folgt,  sind  ausschließlich  die

Sätze  der  Kolumne  B,  C  und  D  in  Ansatz  zu  bringen.
Für  Verabfolgung  einer  gestempelten  Reduktionstabelle  sind  15  Pf  zu  berechnen.

Uebergangsbestimmungen.
Bei  der  gesonderten  Vorlage  von  Thermometern  und  Alkoholometern  sind  zu  berechnen  für  die
Aichung  eines

gewöhnlichen  Alkoholometers  O,75  M
Thermometers  für  gewöhnliche  etehalomete  0,50  -
Normal-Alkoholometers  ..  1,50  -
Thermometers  für  Normal-Alkoholometer  ..  -

Für  bloße  Prüfung  ohne  Stempelung  oder  zusätzliche  Prüfungen,  seih-e  für  Gewichtsermittelungen
treten  die  oben  in  den  Kolumnen  B,  C,  D  enthaltenen  Sätze  ein.

Berlin,  den  3.  Dezember  1880.
                    Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission.
                                              Foerster.

 

                         10.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.

                                    Uebereinkommen
                                       zwischen
                         Deutschland  und  Luxemburg
                                     betreffend
die  Einziehung  von  Quittungen,  Rechnungen,  Anweisungen,  Wechseln  u.  s.  w.  mittels

Postauftrags.

 

Die  Unterzeichneten:
für  Deutschland,  der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts,  Dr.  Stephan,
für  Luxemburg,  der  Staatsminister,  Präsident  der  Regierung,  Baron  von  Blochhausen,
        <pb n="815" />
                                                      —  795  —

haben,  auf  Grund  des  Artikels  14  des  am  1.  Juni  1878  zu  Paris  abgeschlossenen  Weltpostvertrages,  wonach
die  verschiedenen  Verwaltungen  berechtigt  sind,  über  solche  Fragen,  welche  nicht  die  Gesammtheit  des  Vereins
angehen,  die  erforderlichen  Verabredungen  unter  sich  zu  treffen,  die  nachstehenden  Bestimmungen  vereinbart.

                                              Artikel  1.

Die  Einwohner  Deutschlands  und  Luxemburgs  können  gegenseitig  im  Wege  des  „Postauftrags“  die
Einziehung  von  Quittungen,  Rechnungen,  Anweisungen,  Wechseln,  sowie  überhaupt  von  allen  Handels=  und
sonstigen  Werthpapieren,  welche,  sei  es  in  Deutschland  oder  in  Luxemburg  zahlbar  sind  und  im  einzelnen
den  Betrag  von  400  Mark  nicht  übersteigen,  bewirken  lassen.

Die  Postverwaltungen  beider  Länder  können  indeß  später  im  gemeinsamen  Einverständnisse  diesen
Meistbetrag  erhöhen  und  es  übernehmen,  Handelspapiere  protestiren  zu  lassen.

                                             Artikel  2.
1.  Die  aus  Deutschland  herrührenden  Postaufträge  sollen  dem  hier  beigefügten  Muster  A  entsprechen;

2,  die  aus  Luxemburg  herrührenden  Postaufträge  sollen  dem  hier  beigefügten  Muster  B  entsprechen;


3.  die  mittels  Postauftrags  einzuziehenden  Beträge  müssen  auf  deutsche  Reichsmark-Währung  lauten.
Diese  Angabe,  imgleichen  diejenige  der  Stückzahl  der  Anlagen  müssen  vom  Absender  selbst  auf
dem  Postauftrags-Formular  niedergeschrieben  werden;  »

4.  ein  und  dieselbe  Postauftrags-Sendung  darf  nur  solche  Anlagen  enthalten,  deren  Einziehung  durch
ein  und  diesel  be  Postanstalt  bei  ein  und  demselben  Schuldner  gleichzeitig  zu  erfolgen  hat,  und
zwar  zu  gunsten  ein  und  desselben  Absenders;

6.  auf  dem  Postauftrag  dürfen  andere  als  nach  dem  Vordruck  zulässige  Vermerke  nicht  angebracht
werden;  ebensowenig  ist  es  gestattet,  dem  Auftrage  Briefe  oder  solche  Mittheilungen  beizufügen,
welche  als  Korrespondenz  zwischen  dem  Gläubiger  und  dem  Schuldner  dienen  können.

                                             Artikel  3.
1.  Die  einzulösenden  Papiere,  sowie  der  Postauftrag  müssen  vom  Auftraggeber  unter  Umschlag  gelegt
werden.  Der  in  dieser  Weise  hergestellte  Brief  ist  an  die  Adresse  derjenigen  Postanstalt  zu  richten,
welche  die  Einziehung  bewirken  soll.  Die  Aufschrift  am  Kopfe  hat  zu  lauten:

                                    „Postauftrag
                                 Einschreiben“;

2.  der  so  beschaffene  Postauftrag  wird  unter  Einschreibung  gegen  Entrichtung  der  für  einen  Einschreibbrief
  von  gleichem  Gewichte  entfallenden  Taxe  abgesandt;
3.  der  Erlös  dieser  Taxe  verbleibt  ungetheilt  der  Postverwaltung  des  Aufgabegebiets.

                                                Artikel  4.

1.  Der  Vorsteher  der  Bestimmungs-Postanstalt  eröffnet  in  Gegenwart  eines  zweiten  Beamten  den
Einschreibbrief  und  prüft  die  Anzahl  der  auf  dem  Auftrage  bezeichneten  Anlagen;

2.  die  Papiere  werden  den  Schuldnern  sobald  als  möglich  und  eintretendenfalls  am  Verfalltage
vorgezeigt.  Die  Einlösung  hat  unmittelbar  und  zum  vollen  Betrage  des  ganzen  Postauftrags
stattzufinden.  Theilzahlungen  sind  nicht  gestattet;

3.  die  bei  der  Vorzeigung  nicht  bezahlten  Postaufträge  werden  zur  Postanstalt  zurückgebracht  und
verbleiben  daselbst  24  Stunden  zur  Verfügung  des  Schuldners,  welcher  noch  zur  Einlösung
schreiten  kann.  Letzterer  ist  hiervon  durch  den  bestellenden  Boten  in  Kenntniß  zu  setzen.

                                             Artikel  5.

1.  Die  eingezogenen  Beträge  werden  nach  Abzug  der  Postanweisungsgebühr  dem  Auftraggeber  von
derjenigen  Postanstalt,  welche  die  Einziehung  bewirkt  hat,  durch  Postanweisung  übermittelt,  und
zwar  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  der  Post-Uebereinkunft  vom  15./23.  Februar  1878;  die
Postanweisung  hat  am  Kopfe  den  Vermerk  zu  tragen:

                                       „Postauftrag“;
117

4
        <pb n="816" />
                                                         —  796  —


2. die  Postanweisung  wird  seitens  der  einziehenden  Postanstalt  an  den  Auftraggeber  un  mittelbar  gerichtet.
  Die  Auszahlung  erfolgt  demnächst  in  gewöhnlicher  Weise.  Auf  dem  Abschnitt  der  Postanweisung
  ist  der  Name  des  Schuldners  zu  vermerken.

                                                  Artikel  6.
1. Die  Papiere,  deren  Einlösung  nicht  möglich  gewesen  ist,  werden  nebst  dem  Postauftrage  durch
Vermittelung  der  Einlieferungs-Postanstalt  unter  Einschreibung  kostenfrei  an  den  Auftraggeber
zurückgesandt;
2. die  Thatsache  der  Nichteinlösung  wird  mittels  Vermerks  auf  der  Rückseite  des  Postauftrags
festgestellt.

                                                Artikel  7.

Die  Festsetzungen  der  Post-Uebereinkunft  vom  15./23.  Februar  1878  finden  auf  die  Postanweisungen
Anwendung,  welche  in  Gemäßheit  des  vorhergehenden  Artikels  5  zur  Uebermittelung  der  auf  Postaufträge
eingezogenen  Beträge  abgesandt  werden.



                                                Artikel  8.

1. Im  Falle  des  Verlustes  eines  einen  Postauftrag  enthaltenden  Einschreibbriefes  erhält  der  Einlieferer,
  den  Fall  höherer  Gewalt  ausgenommen,  eine  Entschädigung  von  vierzig  Mark,  unter  den
Bedingungen,  welche  im  Artikel  6  des  zu  Paris  am  1.  Juni  1878  abgeschlossenen  Weltpostvertrages
  festgesetzt  worden  sind;

2. im  Falle  des  Verlustes  eingezogener  Geldbeträge  ist  diejenige  Verwaltung,  welche  die  Einziehung
bewirkt  hat,  zur  Erstattung  der  verloren  gegangenen  Summen  zum  vollen  Betrage  verpflichtet;

3.  die  Postverwaltungen  der  beiden  Länder  übernehmen  keinerlei  Verbindlichkeit  für  Verzögerungen

in  der  Uebersendung  von  Einschreibbriefen  mit  Postaufträgen,  ebensowenig  für  Verzögerungen
der  Postaufträge  selbst,  sowie  der  Postanweisungen,  welche  zur  Uebermittelung  der  Geldbeträge
  dienen.

                                           Artikel  9.

1. Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  berührt  in  keiner  Weise  die  innere  Gesetzgebung  der  beiden

Länder  in  allem,  was  durch  das  gegenwärtige  Uebereinkommen  nicht  vorgesehen  ist,  und
namentlich  was  die  bei  Handelspapieren  im  Ursprungslande  in  Anwendung  zu  bringenden
Stempelgebühren  betrifft;

2.  die  Handelspapiere,  welche  im  Bestimmungslande  einer  Stempelgebühr  unterliegen,  sind  hinsichtlich

  der  Erhebung  derselben  den  Gesetzen  und  Verordnungen  dieses  Landes  unterworfen.  Der
Betrag  der  Gebühr  wird  vom  Empfänger  erhoben;

3. es  wird  vereinbart,  daß  bei  etwaigem  Mangel  bestimmter  Festsetzungen  im  gegenwärtigen  Uebereinkommen,

  jede  Verwaltung  berechtigt  sein  soll,  die  desfallsigen  Bestimmungen  ihres  innern  Verkehrs
  in  Anwendung  zu  bringen.
                                          Artikel  10.

Jeder  der  beiden  Verwaltungen  steht  das  Recht  zu,  das  Postauftragsverfahren  unter  außergewöhnlichen
  Verhältnissen,  welche  eine  solche  Maßnahme  zu  rechtfertigen  geeignet  sind,  vorübergehend  aufzuheben,
jedoch  unter  der  Bedingung,  daß  die  andere  Verwaltung  unverzüglich,  nöthigenfalls  auf  telegraphischem  Wege,
davon  in  Kenntniß  gesetzt  werde.

                                              Artikel  11.

1.  Das  gegenwärtige  Uebereinkommen  wird  am  1.  Januar  1881  zur  Ausführung  gebracht  werden





und  soll  so  lange  gültig  bleiben,  bis  einer  der  vertragschließenden  Theile  dem  anderen,  und  zwar
mindestens  ein  Jahr  im  voraus,  seine  Absicht  angekündigt  hat,  das  Uebereinkommen  aufzuheben;
 2.während  dieses  letzten  Jahres  bleibt  das  Uebereinkommen  vollständig  in  Kraft,  unbeschadet  der
Aufstellung  und  Saldirung  der  Abrechnungen  nach  Ablauf  des  gedachten  Termins.
So  geschehen  in  doppelter  Ausfertigung  und  gezeichnet
zu  Berlin  am  4.  November  1880
und  zu  Luxemburg  am  10.  November  1880.

Stephan.  de  Blochhausen.
        <pb n="817" />
        (Vorderseite.)

(Rückseite.)

                                      —  797  —

 

                                   Postauftrag.

                     (Zur  Einziehung  von  Geldbeträgen.)

 Die  Post  wird  beauftragt,  von

 

am  d.  (k.)  Monats  Fälligreitstag)  den  Betrag  von  Mark  Pf.
—gegen  Aushändigung  der  Anlage  (    einzuziehen.

(Name,  ferner  Lage  der
Wohnung  oder  des  Geschäfts

des  Auftraggebers)  »
C.  114.

—

Durch  Postauftrag  können  Geldbeträge  bis  zu  600  Mark  ein.  anzugeben  Die  Einlieferung  des  Postauftrages  darf  alsdann
gezogen  werden.  Dem  Postauftrage  sind  die  quittirten  Rech-  nicht  früher  als  7  Tage  vor  dem  Fälligkeitstage  erfolgen.
nungen,  Wechsel  etc.  beizufügen.  Die  Beifügung  mehrerer  5.  Verlangt  der  Auftraggeber,  daß  der  Postauftrag  nach  ein-Wechsel

  etc.  ist  gestattet,  sofern  der  Gesammtbetrag  von  dem-  maliger  vergeblicher  Vorzeigung  an  ihn  zuruck,  oder  an  eine
selben  Zahlungöpflichtigen  gleichzeitig  einzuziehen  ist  und  dritte  Person  weitergesandt  oder  an  eine  zur  Aufnahme  von

600  Mark  nicht  übersteigt.  Wechselprotesten  befugte  Person  abgegeben  werde,  so  ist  dies

 

2.  Der  Postauftrag  ist  unter  Umschlag  als  Einschreibbrief  an  auf  der  Rückseite  des  Formulars  durch  die  Vermerke  „Sofort
die  Postanstalt  des  Zahlungspflichtigen  zu  übersenden,  mit  zuruck“,  „Sofort  an  N.  in  N.“  oder  „Sofort  zum  Protest"“
30  Pfennig  zu  frankiren  und  mit  der  Aufschrift  „Postauftrag  u  bezeichnen.  Bei  Postaufträgen  mit  dem  Vermerk  „Sonachh
  .  ...  "  zu  versehen.  Die  Vereinigung  mehrerer  jort  zum  Protest“  erfolgt  die  Weitergabe  nach  dem  erst-Postaufträge
  zu  einer  Sendung  ist  unzulässig.  maligen  Versuche  der  Vorzeigung,  wenn  derselbe  vergeblich

3.  Der  ein  cchobe  Betrag  wird,  abzüglich  der  Postanweisungs-  geblieben  ist.  "
gebühr,  durch  Postanweisung  an  den  Aufgeber  übermittelt.  6.  Die  Postverwaltung  haftet  für  die  Beförderung  des  Postauf-4.

  Soll  die  Vorzeigung  an  einem  bestimmten  Tage  (Fälligkeits-  tragsbriefes  wie  für  eine  Einschreibsendung,  für  den  eingezogenen
tag)  erfolgen,  so  ist  dieser  Tag  auf  dem  Anftragsformulare  Betrag  wie  für  einen  auf  Postanweisung  eingezahlten  Betrag.

 

(Dieses  Formular  wird  auf  grünem  Kartonpapier  hergestellt.)
        <pb n="818" />
                                                        —     798     —                                                                        —  (*

Recommandé.

15  Ortschaft  und  Gemeinde.
Localitc  et  Commnune.
Fälligkeitstag.
4#

Jonr  d’echéance.

 

 

den  Betrag  von  -
le  montant  de  1

 

schäftslokal  des  Auftrag-.

  Name,  Wohnort  oder  Ge-3)
  gebers.

Nom,  domicile  on  comptoir
  du  mandant.

 

—  798  —

Großherzogthum  Luxemburg.  Postauftrag.
Grand-Duchèé  de  Luxembourg.  Mlandat  diencaissement.
—

 

An  das  Postbüreau  in
An  bureau  de  poste  à

 

Die  Post  wird  beauftragt,  einzuziehen  bei
La  poste  est  chargée  de  faire  encaisser  chez

1)  5  2)
le

gegen  Aushändigung  der  Inlagen

 

 

 

 

 

 

 

contre  remise  des  pièces  incluses

1
ie)

3)

(Dieses  Formular  wird  in  Form  eines  Briefumschlags  hergestellt.)

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="819" />
                                             Central-Blatt

                                        für  das

                                Deutsche  Reich.

                                 Herausgegeben

                                             im

                            Reichsamt  des  Innern.

    

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränunmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  1  Berlin,  Freitag,  den  24.  Dezember  1880.  Nr.  52.
1
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  5.  Justiz-  Wesen:  Aenderung  im  Verzeichniß  der  zur
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  799  Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen.  803
2.  Bank-Wesen:  Stellvertretung  des  Reichskanzlers  in  der  6.  Eisenbahn  -Wesen:  Eröffnung  einer  Bahnstrecke  803
Leitung  der  Reichsbsack  801  7.  Marine  und  Schiffahrt:  Zirkularverfügung  an  die  Kon-3.
  Finanz  Wesen  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  sulate  zum  Gesetz,  betreffend  die  Schiffsmeldungen;  —
und  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  des  Beginn  einer  Seesteuermanns-Prüfung;  —  Ertheilung
Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  November  18820  802  eines  Flaggenattestes  804
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Taravergütung  für  unbe-  8.  Post=  und  Telegraphen-Wesen:  Einführung  des  Postarbeitete
  Tabackblätter  und  Stengel;  —  Bestellung  eines  anweisungs-Verkehrs  mit  Neu--Süd-Walkess  860
Stations-Kontrolörs;  —  Veränderungen  im  Bestande  und  9.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;  —
in  den  Befugnissen  von  Zoll=  und  Steuerstellen  803  Einziehung  eines  Konsulats  805
                                  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                     Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Daum  des
"5  —  *  —  Ausweisung  weisungsdes
  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

                       a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.Karl  Thomsen,  37  Jahre,  aus  Varde  inwwiederholter  Diebstahl  Königlich  preußische  4.  Novem-Dienstknecht,
  Jütland,  Dänemark,  im  Rückfall,  Schirkeregierung  zu  ber  d.  J.
Schleswig,

118
        <pb n="820" />
                                                     —    800     —   

 

 

 

 

 

 

 

8  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath    Grund  Behörde,  welche  die  datum  des
Ausweisung  weisungsz
  des  Ausgewi  der  Bestrafung.  beschl  t
S  es  Ausgewiesenen.  schlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                 b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.]Peter  Rind,  Arbei-19  Jahre,  aus  Lampers-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef30.  Novemter,
  dorf,  Bezirk  Trautenau,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Böhmen,  Breslau,
3.  Adolf  Schroll,  12  Jahre,  aus  Stark-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  9.  Dezemstadt,
  Bezirk  Politz,  ber  d.  J.
Böhmen,
4.  Engelbert  Meier,60  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Dieb-Königlich  preußische  16.  Novem-Tagearbeiter,
  ortsangehörig  zu  Rahn,  stahl,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Bezirk  Jägerndorf,  Oppeln,
Oesterreichisch-Schlesien,
5.Karl  Salla,  Schuh-18  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-dieselbe  Behörde,  18.  Novemmachergeselle,
  Makar,  Bezirk  Mysle=  teln,  ber  d.  J.
nice,  Galizien,
6.  Anton  Schoen,  We-35  Jahre,  aus  Deutsch-Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  25.  November,
  Liebau,  Mähren,  und  Gebrauch  fal-  ber  d.  J.
scher  Legitimations-=papiere,

7.  Wilhelm  Eckel,aus  Prag,  geboren  am  desgleichen,  Königlich  preußische9.  Dezem-Handlungskommis,
  28.  Mai  1853,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Magdeburg,
8.  Lorenz  Weiß,  Bäcker-20  Jahre,  aus  Starken-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischef?2.  Dezemgeselle,
  bach,  Böhmen,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Merseburg,
9.  Karl  August  Petter-46  Jahre,  aus  Lannas-Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische  6.  Dezemson,
  Arbeiter,  kede  in  JönköpingsRückfall,  Bezirksregierung  zuf  ber  d.  J.
Län,  Schweden,  Schleswig,
10.  Albert  Bock,  Cigar-50  Jahre,  geboren  zu  Betteln  unter  Drohun-Königlich  preußische  19.  Novemrenarbeiter,
  Amsterdam,  gen,  Kancrostet  zu  Os-  ber  d.  J.
nabrück,
11.  Martin  von  Polo=  32  Jahre,  aus  Belin,  Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische7.  Dezemnajewitz,
  Müller,  Kreis  Riga,  Rußland,  Rückfall,  Bezirksregierung  zu  #ber  d.  J.
Wiesbaden,
12.  Theodor  Keurent-21  Jahre,  aus  Well,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  9.  Dezemjes,
  Blechschläger,  Niederlande,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
Düsseldorf,
13.  Franz  Kostinek,  30  Jahre,  geboren  und  desgleichen,  Königlich  sächsische22.  Novem-Eisengießer,
  ortsangehörig  zu  Au-  Kreishauptmann-  ber  d.  J.
jezd,  Bezirk  Gitschin,  schaft  zu  Zwickau,
Böhmen,
14./Eduard  Spiller,4  Jahre,  aus  Filovei,  Landstreichen,  Diebstahl,  Großherzoglich  badi-14.  Septem-Bäcker,
  Bezirk  Turnau,  Böh=  Androhung  eines  Ver=  scher  Landeskommis-ber,  ausmen,
  brechens  und  schwere]  sär  zu  Freiburg,  geführt  im
Körperverletzung,  Dezember

 

 

 

 

 

d.  J.
        <pb n="821" />
                                                    —    801   —   

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datmn  des
Ausweisung  weisungs-"
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
15.  Laiser  Schenkein,  50  Jahre,  aus  Lezajek,  Landstreichen  und  Bet-  Großherzoglich  badi--/11.  Dezem-Handelsmann,
  Bezirk  Lancut,  Galizien,  teln,  scher  Landeskom=  ber  d.  J.
missär  zu  Karlsruhe,
16.  Gottliee  Keller,  24  Jahre,  aus  Unter-Desgleichen,  Großherzoglich  hessi-?7.  Dezem-Steinhauer,
  Hallau,  Kanton  Schaff-  sches  Kreisamt  zu  ber  d.  J.
hausen,  Schweiz,  Worms,
17.  Alexrander  Korbe-geboren  am  18.  Julikdesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-desgleichen.
ron,  Tagelöhner,  1843  zu  Etival  lés  präsident  zu  Metz,
Mans,  Departement  der
Sarthe,  Frankreich,
18.  Philipp  Treher,  geboren  am  18.  Dezem-Landstreichen  und  Un-derselbe,  11.  Dezem-Schneider,
  ber  1842  zu  Ober-fug,  ber  d.  J.
bronn,  Nieder-Elsaß,
zufolge  Option  französischer
  Staatsangehöriger,

19.  Franz  Grill,  Berg-33  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks--7.  Dezemmann,
  Unter-Homburg,  Lo-  präsident  zu  Kolmar,  ber  d.  J.

 

thringen,  zufolge  Option
französischer  Staatsangehöriger,


 

 

 

 

 

Die  durch  den  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu  Schleswig  vom  27.  November
  d.  J.  verfügte  Ausweisung  des  Buchdruckers  Heinrich  Felix  Heidinger  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt
  S.  781  Z.  15)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  Heidinger  nicht  schweizerischer,  sondern  badischer
  Staatsangehöriger  ist,  zurückgenommen  worden.

 

                                          2.  Bank - Wesen

  

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  auf  Grund  des  §.  26  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  mit  der
Stellvertretung  des  Reichskanzlers  in  der  Leitung  der  Reichsbank  den  Staatssekretär  des  Innern,  Staatsminister
  von  Boetticher  zu  beauftragen  geruht.

 

118*
        <pb n="822" />
                                           —    802    —   

 

                                   3.  Finanz--Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1880  bis  zum  Sclusse  des  Monats  November  1880.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  
nahme  beträgt  Bonifkatio=  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  „  *  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vo  jahres  +
Einnahme.  rj  mehr
h  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
M.  M  M.  M  M.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  118  731  815  32  400|118  699  41598  868  48919830926
Rübenzuckersteuer  31  591  O00B16  979  0434  611  960)  9545  193—5  066  767
Salzsteuer  24  265  639  6  38124259  25823447  136  812  122
Tabacksteuer  1  283  971  20  448  1263523  284  886  978  637
Branntweinsteuer  .  .  25  619  478  5217999  20  401  47919  688  555  712  924
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  77  053  —  77  053  71  782  5271
Brausteuer  .  ..  11113031  1915781092145310515566  405  887
Uebergangsabgaben  von  Bier.  677  473  —  677  473  627  4324  50  041
Summe  1339  463127447  849190  911  614/163  049  039.—+27862575

Spielkartenstempel  666  275  —  666  275  650  937  15  338
Wechselstempelsteuer  —  —  4323  040  4259  341  63  699
Reichs-Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  88  527  6484  715  632  +  3  812  010
Reichs-Eisenbahn  -Verwaltung  —  —  26  706  200  25  532  4424  1173  758

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  November  1880:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom      
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  Di  fferenz  zwischen den Spalten 2 und 3 
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
obengenannten  «
Einnahme.  na  des  Vorjahres  —  weniger
M  M  M
1.  2.  3.  4.
Zölle  100  807  087  93  428  410  7  378  677
Rübenzuckersteuer  51  116  900  49  782  741  1  334  159
Salzsteuer  21  798  746  21  187  506  611  240
Tabacksteuieer  559  914  229  961  +  329.953
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  24  398  496  26  369  628  —  1971  132
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  9836  658  9  453  541  +  383  117
Summe  208  517  801  200  451  787  +  8  066  014
Spielkartenstempel  (einschließlich  der  Nachsteuer..
  573904  670  544  —  966440
        <pb n="823" />
                                                  —  803  —

                             4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  die  Taravergütung  für  un—
bearbeitete  Tabackblätter  und  Stengel  (Nr.  25  v  1  des  Zolltarifs)  in  Ballen  aus  Schilf,  Bast  und  Binsen
auf  3  Prozent  zu  ermäßigen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Hauptamts-Kontrolör,  Steuer-Inspektor
Mater  an  Stelle  des  verstorbenen  Königlich  preußischen  Hauptamts-Kontrolörs  Großschupff  dem  Keiserlichen
Hauptzollamt  zu  Schirmeck,  sowie  den  Kaiserlichen  Hauptsteuerämtern  zu  Colmar  i./E.  und  Straßburg  i./E.
als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Straßburg,  vom  1.  Dezember  d.  J.  ab,  beigeordnet  worden.

 

Das  bisherige  Königlich  preußische  Untersteueramt  Hattingen  im  Hauptamtsbezirk  Dortmund  wird  künftig
die  Bezeichnung  „Untersteueramt  Winz“  führen.

–

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  2.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  der  Großherzoglich  badischen  Zollabfertigungsstelle
  im  Bahnhofe  zu  Stühlingen  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern.
  22  à  und  b  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifpositionen
beizulegen.

 

                                           5.  Justiz-Wesen.

 

Das  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April
1880  beschlossenen  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich  von  1880  Nr.  39  S.  604)  wird  dahin  berichtigt,  daß  das  auf  S.  625  aufgesührt
  Konigliche  Steueramt  in  Hattingen  künftig  die  Bezeichnung  „Königliches  Steueramt  in  Winz“
führen  wird.“)

 

                                      6.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                      Reichs-Eisenbahn-Amt.

An  15.  d.  M.  ist  die  der  Königlichen  Direktion  der  Rheinischen  Eisenbahn  unterstellte,  3,72  km  lange
Verbindungsbahn  zwischen  den  Bahnhöfen  der  Rheinischen  und  der  Dortmund  —-Gronau—Enscheder  Eisenbahn
zu  Dortmund  für  den  Güterverkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  19.  Dezember  1880.
                                   In  Vertretung:  Körte.

*)  Vgl.  oben  die  Notiz  unter  „Zoll-  und  Steuerwesen“.
        <pb n="824" />
                                                     —  804  —

                                 7.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Dem  Kaiserlichen  Konsulate  lasse  ich  einen  Abdruck  des  in  Nr.  19  des  diesjährigen  Reichs-Gesetzblattes  veröffentlichen
  Gesetzes,  betreffend  die  Schiffsmeldungen  bei  den  Konsulaten  des  Deutschen  Reichs,  vom  25.  März
1880“)  nebst  der  dazu  ergangenen  Kaiserlichen  Verordnung  vom  28.  Juli  1880  **)  umstehend  zugehen.

Die  Verpflichtung  der  deutschen  Schiffer,  sich  bei  der  Ankunft  in  einem  ausländischen  Hafen  bei  dem
zuständigen  Konsul  zu  melden,  beruhte  in  Deutschland  bisher  auf  landesgesetzlichen,  unter  einander  verschiedenen
und  zum  Theil  veralteten  Vorschriften;  in  Hamburg  fehlte  es  an  einer  solchen  Vorschrift  ganz.  Durch  das
vorliegende  Gesetz  ist  der  Gegenstand  nunmehr  einer  einheitlichen  Regelung  unterworfen.

Indem  ich  das  Kaiserliche  Konsulat  ersuche,  auf  genaue  Erfüllung  der  neuen  Vorschriften  seitens
der  Schiffer  hinzuwirken,  bemerke  ich  im  einzelnen  ergebenst  Folgendes:

§.  1  des  Gesetzes  stellt  den  Grundsatz  der  Meldepflicht  für  die  Führer  deutscher  Kauffahrteischiffe
fest.  Während  bisher  mündliche  Meldung  die  Regel  und  schriftliche  nur  ausnahmsweise  gestattet  war,  bleibt
jetzt  die  Form  der  Meldung,  ob  mündlich  oder  schriftlich,  dem  Ermessen  des  Schiffsführers  überlassen.

Die  in  §.  2  des  Gesetzes  aufgeführten  Ausnahmen  von  der  Meldepflicht  sind,  mit  einigen  den
Schiffsverkehr  erleichternden  Modifikationen,  dieselben,  welche  schon  in  der  allgemeinen  Dienst-Instruktion  vom
6.  Juni  1871  zu  §.  31  vorkommen.  Dagegen  ist  die  an  letzterer  Stelle  den  Schiffen  in  periodischer  Fahrt
hinsichtlich  der  Meldung  gewährte  Vergünstigung  durch  das  Gesetz  beseitigt  worden.

In  der  Kaiserlichen  Verordnung  sind  diejenigen  Punkte  bezeichnet,  über  welche  der  Schiffsführer  dem
Konsul  bei  der  Meldung  Auskunft  zu  ertheilen  hat.  Der  Konsul  hat  die  Richtigkeit  der  Angaben  zu  kontroliren
  und  erforderlichenfalls  den  Schiffsführer  zur  Vervollständigung  derselben  anzuhalten.  Schiffsführer,
welche  es  unterlassen,  einer  bezüglichen  Aufforderung  des  Konsuls  nachzukommen,  verfallen  nach  §.  4  des
Gesetzes  derselben  Strafe  wie  diejenigen,  welche  die  Meldung  überhaupt  verabsäumen.

Berlin,  den  15.  November  1880.

Zirkulur.                      Der  Reichskanzler.
                             Im  Auftrage:  von  Philippsborn.

 

In  Hamburg  wird  am  27.  Dezember  d.  J.  mit  einer  Seesteuermanns-Prüfung  begonnen  werden.

 

Die  im  Jahre  1867  in  Sunderland  erbaute,  bisher  unter  britischer  Flagge  gefahrene  Bark  „John  Byers“
von  349,,3  Register-Tons  Ladungsfähigkeit  hat  durch  den  Uebergang  in  das  ausschließliche  Eigenthum  des
im  Königreich  Preußen  staatsangehörigen  Emil  Heinrich  Wilhelm  Otto  Heise  in  Berlin  das  Recht  zur  Führung
  der  deutschen  Flagge  erlangt.  Dem  bezeichneten  Schiffe,  für  welches  der  Eigenthümer  Geestemünde
zum  Heimathshafen  gewählt  hat,  ist  am  1.  Dezember  d.  J.  vom  Kaiserlichen  General-Konsulat  in  London
ein  Flaggenattest  ertheilt  worden.  ·

 

                                   8.  Post=  und  Telegraphen-Wesen.


Einführung  des  Postanweisungs-Verkehrs  mit  Neu-Süd-Wales.

Nach  Neu-Süd-Wales  (Australien)  können  von  jetzt  ab  durch  die  deutschen  Postanstalten  Zahlungen
bis  zum  Betrage  von  210  Mark  im  Wege  der  Postanweisung  vermittelt  werden.  Die  Einzahlung
erfolgt  unter  Anwendung  des  für  den  internationalen  Verkehr  vorgeschriebenen  Postanweisungs-Formulars.

 

*)  Reichs-Gesetzblatt  S.  181.  —**  )  daselbst  S.  183.
        <pb n="825" />
                                                   —  805  —

Der  einzuzahlende  Betrag  ist  auf  demselben  in  englischer  Währung  anzugeben;  die  Umrechnung  in  die
Markwährung  erfolgt  durch  die  Einlieferungs-Postanstalt.  Die  Gebühr  beträgt  50  Pfennig  für  je  20  Mark
oder  einen  Theil  von  20  Mark,  mindestens  aber  1  Mark.  Die  Postanweisung  muß  den  Namen  und  mindestens
  den  Anfangsbuchstaben  eines  Vornamens  bz.  die  Bezeichnung  der  Firma  des  Empfängers,  sowie  die
genaue  Angabe  des  Wohnorts  desselben  enthalten.  In  gleicher  Weise  ist  auf  dem  Abschnitt  der  Postanweisung
  der  Absender  zu  bezeichnen.  Zu  weiteren  schriftlichen  Mittheilungen  darf  weder  die  Postanweisung
noch,  der  Abschnitt  derselben  benutzt  werden.  Von  der  erfolgten  Einzahlung  der  Beträge  sind  die  Empfänger
seitens  der  Absender  durch  besondere  Benachrichtigungsschreiben  in  Kenntniß  zu  setzen.  Ueber  die  sonstigen
Bedingungen  geben  die  Postanstalten  auf  Befragen  Auskunft.

Berlin  W.,  den  18.  Dezember  1880.

                    Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts.
                                                Stephan.

 

                                        9.  Konsulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Gärtner  zu  Blumenau  (Brasilien)  hat  den  Kaufmann  Wilhelm  Asseburg  in
Itajahy  zum  Konsular-Agenten  daselbst  ernannt.

 

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Victoria  (Br.  Columbia)  ist  eingezogen.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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                                            Central-Blatt

                                         für  das

                                Deutsche  Reich.

                                    Herausgegeben

                                             im

                                Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

VIII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  31.  Dezember  1880.  Nr.  53.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Ausweisung  des  amtlichen  Betriebsjahrs  der  Rübenzuckerfabriken;  —.
von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete  Seite  807  Zulassung  gemischter  Privat  Transitläg  er  von  Getreide  in
...  ».  Straßburg  i.  E.;  —  Kontrole  des  Gewerbebetriebs  mit
2.  Militär-Wesen:  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung Grenzbezirk       Liebau;  ««
zu vergüten den Beträge für das Jahr 188 1... 809  Zollstelle  im  Grenzbezirk  Liebau;  Befugniß  en

3.  Zoll-=  und  Steuer-Wesen:  Erläuterungen  zum  Be-  .--  .-  ,
gleitschein-Regulativ;  —  Erleichterungen  bei  der  Abfertigung  *  Eisenbahnhn-Wesen=  Eröffnung  von  Bahnstrecken  »  Aufhebung des

  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  auszuführen- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

den  Branntweins;  —  Erleichterung  bei  der  Ermittelung  5.  Konsulat-Wesen:  Aufhebung  eines  Konsulats;  —  Todesdes
  Nettogewichts  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuerver-  fall  811
gütung  in  Fässern  auszuführenden  Zuckers;  —  Verlegung
                                1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.
                 Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde,  welche  die  Datum  des
–  –  "  Ausweisung  weisun  s—
z  des  Ausgewi  der  Bestrafung.  8
S  gewiesenen.  9  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
                      Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.] Josef  Wachrowicz,24  Jahre,  angeblich  ge-Landstreichen,  Königlich  preußischef4.  Dezem-Arbeiter,
  boren  zu  Paris,  Peteeregierung  zu  ber  d.  J.
Posen,
2.  Andreas  Kapitanik,6  Jahre,  aus  Rakower,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  18.  Dezem-Drahtbinder,
  Ungarn,  ber  d.  J.
3.  Franz  Winkler,  Jahre,  aus  Kratzdorf,  Betteln  im  wiederholten  Königlich  preußische  23.  Novem-Arbeiter,
  Bezirk  Schönberg,  Mäh-,  Rückfall,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
ren,  Breslau,

 

 

 

 

 

119
        <pb n="828" />
                                                    —    808    —   

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  6  Grund  Behörde,  welche  die  Datum)  des

5  Ausw  eisung  weisun  gs-S

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

4.  Franz  Wytlik,  23  Jahre,  geboren  und  Landstreichen  und  Bet---Königlich  preußische  30.  Novem-Arbeiter,.
  ortsangehörig  zu  Chro-,  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.

pin,  Bezirk  Kremsier,  Oppeln,
Mähren,
5.  a)  Karoline  Kawarsowa,
  zu  a.  45,  zu  b.  50,  desgleichen,  Königlich  preußische'  17.  Novemb)
  Veronika  Ka-  zu  c.  40  Jahre  alt,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
warsowa,  sämmtlich  aus  Jam-  Liegnitz,
c)  Barbara  Kawar-  ney,  Bezirk  Königsowa,
  unvereheegrätz,  Böhmen,
lichte,

6.  Johann  Jäkel,  geboren  am  1.  Oktober  Betteln  im  wiederholten-  dieselbe  Behörde,  7.  Novem-Flachshechler,

  1844,  aus  Adersbach,  Rückfall,  ber  d.  J.
Böhmen,

7.  Marie  Anna  Gah-geboren  am  16.  Mai  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  16.  Novemler,

  unverehelichte,  1838,  aus  Busch-Ullers-  ber  d.  J.
dorf,  Bezirk  Friedland,
Böhmen,

8.  Salomon  alias  Sieg-geboren  am  13.  April'Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  5.  Dezemmund
  Utitz,  Hand=  1845,  aus  Prag,  und  Gebrauch  eines  Bezirksregierung  zu  ber  d.  .
lungskommis,  falschen  Legitimations=  Magdeburg,

papieres,

9.|Friedrich  Rosen,1  Jahre,  aus  Konin,  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  15.  Dezem-Seifensieder,
  Gouvernement  War=  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.

schau,  Russisch-Polen,  Schleswig,

10.  Peter  Nicolai  Han-44  Jahre,  aus  Errits-Betteln  im  wiederholten  dieselbe  Behörde,  16.  Dezemsen,
  Arbeiter,  Soge  bei  Friedericiag,  Rückfall,  ber  d.  J.

Dänemark,

11.Judas  Schlitten-#57  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußische  1.  Dezemhofen,
  Handlungs=  Prag,  zuletzt  wohnhaft]  teln,  Bezirksregierung  zu  ber  d.  J.
diener,  zu  Debreczin,  Ungarn,  Trier,

12.Wilhelm  Rollinger,5  Jahre,  aus  Presnitz,  desgleichen,  Königlich  bayerisches  6.  Dezem-Schiffer
  und  Berg-Bezirk  Kaaden,  Böhmen,  Bezirksamt  Nabburg,  ber  d.  J.
mann,

13.  Karl  Sulkovsky,  42  Jahre,  aus  Warschau,  desgleichen,  Großherzoglich  badi-13.  Dezem-Metzger,
  .  scher  Landeskom=  ber  d.  J.

missär  zu  Karlsruhe,
14.Wilhelm  Stohler,  23  Jahre,  aus  Ziefen,  Landstreichen,  Betteln  Großherzoglich  badi-bescleichen.
Blattmacher,  Kanton  Baselland,  und  verbotswidrige  scher  Landeskommis-Schweiz,
  Rücktehr  in  das  Landes-Kär  zu  Freiburg,
gebiet,

15.|  Gottfried  Hart=  19  Jahre,  aus  Madis-Betteln  im  wiederholten  Großherzoglich  badi-17.  Dezemmann,

  Spengler,  wyyl,  Bezirk  Aarwangen,  Rückfall,  scher  Landeskommis=  ber  d.  J.

 

 

Schweiz,

 

 

sär  zu  Mannheim,
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                                                  —    809    —   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Grund  Behörde  „,  welche  die  Daim  des
nn  –  «  Ausweisung  weisun
2  gs-S
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
16.  Josef  Mistroffer,3  4  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Betteln  Kaiserlicher  Bezirks-/16.  Dezem-Arbeiter,
  Salz  im  Nieder-Elsaß,  und  grober  Unfug,  präsident  zu  Metz,  ber  d.  J.
zufolge  Option  französischer
  Staatsangehöriger,

17.  Johann  Marti,  geboren  am  27.  Septem-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-7.  Dezember
-  1860  und  ortsangehörig  präsident  zu  Kolmar,  d.  J.
zu  Kienberg,  Kanton
Solothurn,  Schweiz,
18.Takob  Baehler,.  geboren  am  18.  Juli]Landstreichen  und  Bet-berselbe,  16.  Dezem-Melker,
  1852  und  ortsangehö=  teln,  ber  d.  J.
«  rig  zu  Uebeschi,  Kanton
Bern,  Schweiz,
19.  Napoleon  Exbrayat,  geboren  am  1.  Juni  ddesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Waffenschmied,  1832  und  ortsangehörig
zu  Commercy,  Frankreich,

20.  Johann  Eduard  geboren  am  29.  Novem-desgleichen,  derselbe,  18.  Dezem-Bieri,
  Hafner,  ber  1860  und  ortsan-  ber  d.  J.

 

 

gehörig  zu  Lignau,  Kanton
  Bern,  Schweiz,

 

 

                                          2.  Militär-Wesen.

 

                                          Bekanntmachung.


Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzbl.  S.  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Naturalverpflegung
  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1881  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung  für
Mann  und  Tag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskost  100  Pfennig,  85  Pfennig,
b)  Mittagskost  52  -  47  -
c)  =  Abendkost  29  -  24
d)  --Morgenkost  19  14

Berlin,  den  24.

Dezember  1880.

                    Der  Reichskanzler.

                         In  Vertretung:

                                     Eck.

 

 

119*
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                                                —  810  —

                             3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Dezember  d.  I.  beschlossen,

1.  daß  in  den  Fällen,  in  welchen  bei  der  Erledigung  eines  auf  Grund  des  §.  46  des  Vereinszollgesetzes
  von  dem  ursprünglichen  Empfangsamt  auf  ein  anderes  Amt  überwiesenen  Begleitscheins  I
die  Bestimmungen  im  §.  45  Absatz  3  oder  im  §.  46  Absatz  2  des  Begleitschein-Regulativs  in
Anwendung  zu  bringen  sind,  die  Entscheidung  über  die  Folgen  der  Nichterfüllung  der  von  den
Waarendisponenten  an  Stelle  des  Begleitschein-Extrahenten  übernommenen  Verpflichtungen  von
der  Direktivbehörde  des  Amtes,  welches  den  Begleitschein  überwiesen  hat,  zu  treffen  sei;

2.  daß  in  den  im  §.  46  Absatz  1  des  Begleitschein-Regulativs  bezeichneten  Fällen  ebenso  wie  in  den
Fällen  des  §.  45  Absatz  2  bei  der  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  von  der  Einholung  der  Entschließung
  der  Direktivbehörde  Abstand  genommen  werden  könne,  wenn  bei  dem  Begleitschein-Ausfertigungsamt
  eine  spezielle  Revision  der  Waaren  stattgefunden  hat.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  daß  es  zur  Erlangung  der
Steuervergütung  für  inländischen  Branntwein,  welcher  nach  erfolgter  Vorabfertigung  bei  einem  dazu  befugten
Amte  unter  Raumverschluß  auf  Eisenbahnen  und  Schiffen  oder  in  doppelten,  die  Anlegung  eines  Bleiverschlusses
  gestattenden  Umschließungen  (Ueberfässern,  Kisten  u.  dergl.)  nach  Bayern,  Württemberg  oder
Baden  ausgeführt  wird,  der  Bescheinigung  über  die  erfolgte  Ausfuhr  und  somit  auch  der  Vorführung  des
Branntweins  bei  dem  Ausgangsamte  nicht  mehr  bedürfen,  dazu  vielmehr  die  Bescheinigung  über  den  Eingang
in  einem  der  genannten  Bundesstaaten,  welche  sich  jedoch  auch  auf  die  Unverletztheit  des  angelegten  Verschlusses
  zu  erstrecken  hat,  genügen  soll.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  daß  bei  Abweichungen  zwischen
dem  deklarirten  und  dem  ermittelten  Nettogewicht  des  mit  dem  Anspruch  auf  Abgabenvergütung  nach  dem
Auslande  zu  versendenden,  zur  Abfertigung  gestellten  Roh-,  Krystall-,  Krümel=  und  Mehlzuckers  in  Fässern
die  Nettoverwiegung  der  ganzen  Waarenpost  nur  dann  einzutreten  hat,  wenn  das  ermittelte  Gewicht  der
einzelnen  netto  verwogenen  Kolli  um  mehr  als  zwei  Prozent  hinter  dem  deklarirten  Gewicht  zurückbleibt.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  16.  Dezember  d.  I.  beschlossen,  daß  bei  der  Erhebung  und
Kontrole  der  Rübenzuckersteuer  das  amtliche  Betriebsjahr  für  die  bereits  begonnene  Betriebsperiode  1880/81
den  Zeitraum  vom  1.  September  1880  bis  31.  Juli  1881,  für  die  späteren  Betriebsperioden  aber  regelmäßig
  den  Zeitraum  vom  1.  August  des  einen  bis  zum  31.  Juli  des  nächstfolgenden  Jahres  zu  umfassen  habe.

————-....  

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  9.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  daß  in  Straßburg  i.  E.  gemischte
  Privat-Transitläger  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten  Waaren  (Getreide  u.  s.  w.)  ohne
amtlichen  Mitverschluß  gestattet  werden  dürfen.

Im  Grenzbezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamtes  Liebau  ist  der  stehende  Gewerbebetrieb  mit
Leinengarnen  aller  Art  der  Buch=  und  Lagerkontrole  gemäß  §.  124  des  Vereinszollgesetzes  unterworfen  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Patschkau  im  Hauptamtsbezirke  Neustadt  O.S.  ist  die
Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  1I  über  leere  Petroleumfässer  beigelegt  worden.
        <pb n="831" />
                                                      —  811  —

                                        4.  Eisenbahn-Wesen.

 

                                   Reichs-Eisenbahn-Amt.

Am  20.  d.  M.  ist  an  der,  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  zu  Berlin  unterstehenden  Bahnstrecke
Berlin—Breslau  die  zwischen  den  Stationen  Liebsgen  und  Sorau  errichtete  Haltestelle  Schönwalde  für
den  Personen=  und  Gepäck-Verkehr  eröffnet  worden.

Berlin,  den  25.  Dezember  1880.

 

In  Folge  des  durch  Hochwasser  herbeigeführten  Durchbruchs  des  Bahndammes  der  zum  Bezirk  der  Königlichen
  Direktion  der  Köln-Mindener  Eisenbahn  gehörigen  Neubaustrecke  Herford  —Detmold  (zwischen  Herford
und  Salzuflen)  ist  bis  auf  weiteres  die  nach  der  Bekanntmachung  vom  16.  d.  M.“)  zum  22.  dess.  M.  beabsichtigte
  Eröffnung  des  Personenverkehrs  auf  der  ganzen  Strecke,  sowie  die  Eröffnung  des  Güterverkehrs
auf  der  Strecke  Lage—Detmold  ausgesetzt  und  der  Güterverkehr  auf  der  Theilstrecke  Herford—  Lage  eingestellt.

Berlin,  den  28.  Dezember  1880.

Die  nach  der  Bekanntmachung  vom  13.  Mai  d.  J.“)  an  der  zur  Köln-Mindener  Eisenbahn  gehörigen  Zweigbahn
  von  Beckum  nach  Beckum  Stadt  für  den  Personenverkehr  eröffnete  Haltestelle  „Holtkamp“  ist  am
24.  v.  M.  wieder  aufgehoben  worden.

Berlin,  den  28.  Dezember  1880.
                                      In  Vertretung:  Körte.

 

                                          5.  Konsulat-Wesen.

 

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Falun  (Schweden)  ist  aufgehoben.

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Damiette  (Egypten)  M.  Surur  ist  gestorben.

*)  Central-Blatt  Seite  782.
*)  Central-Blatt  Seite  279.

 

 

Berlin,  Carl  Heymann's  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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