— 16 — zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über zollpflichtige Waaren, sowie zur Erledigung von Begleitscheinen über inländisches Salz, errichtet, dagegen das Untersteueramt in Inowrazlaw aufgehoben werden. Der Königlich bayerischen Aufschlag-Einnehmerei Tutzing, Hauptzollamtsbezirks München, ist die Befugniß, zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen für Bier ertheilt worden. Das Herzoglich braunschweig-lüneburgische Steueramt zu Harzburg ist ermächtigt worden, Begleitscheine I über dasjenige inländische Salz zu erledigen, welches das Königliche und Herzogliche Kommunion-Hüttenamt zu Oker behufs Verwendung beim Kupfer-Extraktions-Betriebe von inländischen Salzwerken bezieht. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen 1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Selter zu Bremen an Stelle des verstorbenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Nest dem Königlich sächsischen Hauptzollamte zu Leipzig und den Königlich sächsischen Hauptsteuerämtern zu Grimma, Plauen und Zwickau als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Leipzig, 2. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Schmidt zu Sagan an Stelle des in den Landes- dienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Evers den Königlich preußischen Hauptzollämtern zu Stralsund und Wolgast, sowie den Großherzoglich mecklenburgischen Haupt- steuerämtern zu Güstrow, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Rostock, vom 1. Januar d. J. ab beigeordnet worden. De- Stations-Kontrolör, Königlich preußische Hauptamts-Kontrolör Flitner zu Erfurt ist in Folge seiner Zurückberufung in den preußischen Landesdienst von den ihm übertragenen Funktionen als Stations-Kon- trolör mit Ablauf des Monats Dezember v. J. entbunden worden. 2. Polizei-Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. "1 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Dauum des •— ) — 4 Ausweisung welsungs- l des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlosen hat. eschlusses. 1. 2. 1 3. 4. . 6. Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs: 1. Anton Zlatnik, Ar. sgeboren 1847, aus Arnostov, Landstreichen und Betrug, Königlich preußische Be8. Januar beiter, Gemeinde Bukavina bei zirksregierung zu BresD. J. Peeka, Böhmen, . au, 2. Emil Bergmann, 26 Jahre, aus Rumburg, Betteln im wiederholten Rück-dieselbe Behörde, 1 6. Janua Schneidergeselle, Böhmen, fall, 1d. J.