Central-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. — i . . . IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Mai 1881. 9/ 18. Inhalt: 1. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugnisse von 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Zoll= und Steuerstellen Seite 157 Reichsgebtteeeeennnn 162 2. Justiz-Wesen: Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des Reichsgerichts im Jahre 180 158 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Charlottenburg im Bezirke des Hauptsteueramtes für inländische Gegenstände zu Berlin ist die Ermächtigung ertheilt worden, die für die chemische Waschanstalt von Gruner in Charlottenburg eingehenden Mineralöle von weniger als 790 oder von mehr als 830 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der Verwendung zollfrei einzulassen, und Begleitscheine I über die in Rede stehenden Mineralöl- Sendungen zu erledigen. Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Nienburg im Hauptamtsbezirke Osnabrück ist die Befugniß beigelegt worden, Begleitscheine 1 über kalzinirte Soda, welche vom Auslande für das Privat-Transitlager der dortigen chemischen Fabrik eingeht oder von demselben abgemeldet wird, zu erledigen beziehungweise auszufertigen. Den Königlich bayerischen Hauptzollamte Würzburg ist die Befugniß ertheilt worden, das für die chemische Fabrik zu Lehrberg eingehende Mineralöl von weniger als 790 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der Ver- wendung zollfrei abzulassen. Der Großherzoglich badischen Steuer-Einnehmerei Seckenheim ist die Befugniß zur Ausstellung und Er— ledigung von Versendungsscheinen über inländischen Taback beigelegt worden. 25