— 244 — Nachweisung verschiedener Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats Mai 1881.7) Einnahme „ ... Bezeichnung vom Beginn des Einnahme Mithin im Etats- Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1881/82 der Schlusse des raum des Vor- + mehr obengenannten jahres — weniger Einnahmen. Manaals jah g t— — — Post= und Telegraphen-Verwaltung 22 911 078 21 496 882 — 1 414 216 Reichseisenbahn-Verwaltung“"7) . 6 561 800 6 513 012 + 48 788 Wechselstempelsteer . 1053 093 1043 003 + 10 090 *) Die Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern für denselben Zeitraum ist veröffentlicht im Central-Blatt für 1881 Seite 240. *) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach definitiven Feststellungen angegeben. 2. Zoll= und Steuer-Wesen. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Puhlmann zu Bremen an Stelle des nach Posen ver- setzten Großherzoglich badischen Zoll-Inspektors Freiherrn von Hardenberg den Kaiserlichen Haupt- zollämtern zu Diedenhofen und Metz und dem Kaiserlichen Hauptsteueramte zu Saargemünd als Stations-Kontolör mit dem Wohnsitz in Metz, 2. der Königlich preußische Ober-Steuer-Kontrolör, Steuer-Inspektor Hiller zu Cöpenick an Stelle des in den Dienst der türkischen Regierung getretenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Bertram dem Kaiserlichen Hauptzollamte zu Saarburg i./L. und dem Kaiserlichen Hauptsteueramte zu Hagenau als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Saarburg i./L., vom 1. Juni d. I. ab beigeordnet worden. Dem Königlich bayerischen Hauptzollamte Augsburg ist die Befugniß ertheilt worden, das für den Färberei- besitzer J. Arnold dortselbst eingehende Mineralöl von weniger als 790 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der Verwendung zollfrei abzulassen. Am Bahnhofe zu Baden ist eine dem Großherzoglich badischen Hauptsteueramt daselbst unterstellte Abferti- gungsstelle mit der Befugniß zur Abfertigung von unter Kollo= und Wagenverschluß ankommenden Gütern errichtet worden.