I. Rückvergütungen für aus- geführten Branntwein. 280 B. II. Rückvergütungen für in Niederlagen gebrachten Brannt- Besondere Nachweisung der gewährten III. Rückvergütungen wein. A. Zahl der für das Kalenderjahr, in welchem das Statistikjahr beginnt, ertheilten 3. Geldbetrag 3. Geldbetrag 8 2. i- 1. Zahl 2. Menge der 1. Zahl 2. Menge der 1. Zusage- reccht 3. Erlaubniß. 4. Genehmi- scheine zungsscheine scheine ungen der des geleisteten der des geleisteten an gung an Gewerb= an zum n„ Z„ Rück- Z„ Rück- „ Gewerb— » « EmpfangerBranntwems IEmpfängerBranntwems treibende. treibende Händler. Kleinhandel. vergütungen vergütungenG. 9 des C. u des (5. 14 des (§. 16 des Regul.) Negu .) Regul.) Regul.) Hektoliter Hektoliter zu 100 Prozent zu 100 Prozent nach Tralles. Mark. nach Tralles. Mark. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Bemerkung. Die Angaben bezüglich des ausgeführten Liqueurs unter der Linie.