— 313 — — — Muster 2. Aumeldungs-Register des Amts zu über die zu versteuernden bezw. mit dem Reichsstempel zu bedruckenden Werthpapiere 2c. für das te Quartal des Etatsjahres 18 Dieses Register enthält . Blätter, welche Geführt von von einer mit dem Siegel des Unterzeichneten belegten Schnur durchzogen sind. Name: ten den 16 Karakter: Name: Karakter: Vorschriften für den Gebrauch. 1. Dieses Register umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahres und ist am Schlusse der ersten 3 Quartale des Etatsjahres gleich- zeitig mit dem Hebe-Register, für das 4. Quartal jedoch am 31. März abzuschließen. Die Eintragungen erfolgen das ganze Vierteljahr hindurch unter fortlaufender Nummer. 2. Alle bei dem Schlusse des Registers noch nicht erledigte Anmeldungen sind unter Beibehaltung der Nummern, welche sie im alten Register erhalten haben, in das Anmeldungs-Register für das folgende Quartal zu Mertragen. Die Richtigkeit der Uebertragung hat der Revisor (Kurator) der Steuerstelle zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe einer Anmeldung voraus- zusehen, daß die Abstempelung der dazu gehörigen Werthpapiere 2c. bis zum Abschlusse des Registers nicht beendet werden kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Uebertragung der Anmeldung in das Anmeldungs-Register für das folgende Quartal sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 5 des alten Registers der Hinweis auf die Eintragung im Register für das folgende Quartal. 3. Die Spalten 6 und 13 des Registers sind fortlaufend zu summiren. . Nach dem Abschlusse wird das Anmeldungs-Register mit dem Hebe-Register an die Direktivbehörde zur Revision eingesandt. Als Beläge gehören zu demselben alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichs-Stempelabgabe nicht erhoben ist.