— 321 — Gundesstaat: Muster 1. — —— — Verwaltungsbezirk: Einreichungstermine: 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar und 15. Mai. Uebersicht der Einnahme au Reichs-Stempelabgaben für das 1 bis i# Quartal des Etatsjahres 18 Vorschriften für den Gebrauch. 1. Die in dieser Uebersicht anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des Etats- jabre, also z. B. für das 1. bis 3. Quartal die Solleinnahme für April bis einschließlich De- zember. 2. In der Spalte 11 kommen die vom Reichsschatzamte festgestellten Steuerbeträge für Loose der Staatslotterien zum Ansatz. 3. Die Spalte 13 dient zur nachrichtlichen Angabe der Steuerbeträge für Loose von Privat- lotterien, welche am Schlusse des betreffenden Quartals noch nicht eingezahlt sind. 4. Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt.