Tentral-Slatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Zahrgaug sechs Mark. IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. September 1881. 9# 39. Inhalt: 1. Justiz-Wesen: Nachweisung der zur Vertretung zur deutsch-schweizerischen Literar-Konvention; — Dispen- des Militär-Fiskus bei Pfändung des Diensteinkommens sation von der ärztlichen Prüfung . . . . . . 405 2. re# N**2 Wiirbrberdeure e * 4. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Exequatur-Ertheilungen hebung der Reichs-Stempelabgabe zuständigen Steuer- 105 stelen. 387 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Ausführungsbestimmung Reichsgebiete... ..... 406 1. Justiz-Wesen. Nachweisung derjenigen Militär-Behörden und Personen, welche bei der Pfändung des Diensteinkommens der Offiziere*) und Beamten im Ressort der Königlich preußischen Militär-Verwaltung, sowie der Pensionen dieser Personen nach deren Versetzung in den Ruhestand berufen sind, den Militär-Fiskus als Drittschuldner im Sinne der 88. 730 ff. der Civilprozeßordnung zu vertreten. Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen 1 2. Lau- fende wem? Nr. Bei Pfändung 3. 4. Bemerkungen. J. Den Regiments-Komman—- deuren, den Komman— deuren der selbständigen — — A. des Diensteinkommens der ihnen unterstellten, Gehalt empfangenden Bei Pfändung des Offiziere und Beamten einschließlich der aggre- girten Offiziere; jedoch mit Ausnahme der Diensteinkommens der bei den Pionier-Ba- *!) Sofern die Nachweisung keine besonderen Bestimmungen enthält, sind unter der Bezeichnung „Offiziere“ die Sanitäts-Offiziere (Militärärzte) inbegriffen. 60