— 386 — Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen 1 2. Lau- fende wem: Nr. 3. Bei Pfändung 4. Bemerkungen. (nicht regimentirten) Ba- taillone, der Unteroffizier- schulen und der Unterof- fizier-Vorschule zu Weil- burg, dem Chef des Mili- tär-Reit-Instituts, dem Direktor der Artillerie- Schießschule, den Chefs der Versuchs-Kompagnie der Artillerie-Prüfungs- kommission, der Großher= zoglich hessischen Train= Kompagnie und der In- validen-Kompagnien so- wie den Kommandeuren der Landwehr-Bezirks- kommandos. II. Den Militär-Intendan- turen des betreffenden Armee-Korps. 5 6 7 8 9 A. des Diensteinkommens Offiziere bei den Pionier-Bataillonen und der à la suite der Truppentheile stehenden Offiziere. der Regiments-Kommandeure, der Kommandeure der selbständigen (nicht regimentirten) Ba- taillone,) der Unteroffizierschulen und der Unteroffizier-Vorschule zu Weilburg, des Di- rektors der Artillerie-Schießschule, der Chefs der Versuchs-Kompagnie der Artillerie-Prü- sungskommission, der Großherzoglich hessischen Train-Kompagnie und der Invaliden-Kom- pagnien sowie des Bezirkskommandeurs des Reserve-Landwehr-Regiments (Berlin) Nr. 35. der Auditeure und Militärgerichts-Aktuarien, der Generalärzte und der bei diesen fungiren- den Assistenzärzte, der Garnisonärzte und des Chefarztes des 2. Garnison-Lazareths Berlin, sowie der Korps-Stabsapotheker, der Militär-Oberpfarrer, der Divisions= und Garnisonpfarrer, sowie der Divisions= und Garnisonküster, der Korps-Roßärzte bei den Generalkommandos, der Platzmajore, der Militär-Intendanturbeamten mit Ausnahme der Militär-Intendanten, der Beamten der Magazinverwaltungen, der Beamten der Montirungsdepots, Wegen taillonen befindlichen Offiziere hat die Zu- stellung an das Kriegs- ministerium (s. Alll) zu erfolgen, ebenso in Betreff der àla suite der Truppentheile stehenden Offiziere, soweit die Betreffen- den nicht unter A II gehören. der übrigen Bezirkskommandeure siehe B 1 der Nach- weisung. Wegen der Militär-In- tendanten siehe A III # ) Ausgenommen sind indeß die Kommandeure der Pionier-Bataillone, wegen welcher das zu l. in Betreff der Offiziere bei den Pionier-Bataillonen Gesagte gleiche Anwendung findet.