Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. IX. Jahrgang. des Znnern. ———— — Berlin, Freitag, den 11. November 1881. V45. Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende des deutsch-spanischen Handelsvertrags. Seite 431 Oktober 1188 432 2. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugnisse von Zoll= und 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Steuerstellen??:: 431 Reichsgebiete.. .......... 434 1. Handels= und Gewerbe-Wesen. Der Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 30. März 1868 (Bundes- Gesetzblatt Seite 322) ist seitens der Königlich spanischen Regierung unter dem 18. Oktober d. J. gekündigt worden und tritt demgemäß mit dem 18. Oktober 1882 außer Kraft. 2. Zoll= und Steuer-Wesen. Den Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Woycin im Hauptamtsbezirke Inowrazlaw ist die unbe- schränkte Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über Getreide beigelegt worden. An Stelle des vom 1. November d. I. ab nach Landau verlegten Königlich bayerischen Hauptzollamtes zu Kaiserslautern ist dem in letzterer Stadt errichteten Nebenzollamt die Befugniß zur Erhebung der Reichs- stempelabgabe und Abstempelung von ausländischen Werthpapieren nach Maßgabe der Bestimmung unter „Ausnahme“ zu Ziff. 1 und 2 des Tarifs zum Reichsstempelabgaben-Gesetze vom 1. Juli d. J. beigelegt worden. (Vergl. Central-Blatt 1881 S. 387 ff.) Die Funktionen der Direktivbehörde bezüglich des administrativen Strafverfahrens nach Maßgabe des 8. 24 des Reichsstempelabgaben-Gesetzes vom 1. Juli d. I. (Reichs-Gesetzblatt Seite 185) sind für das Fürstenthum Reuß ä. L. dem General-Inspektor des Thüringischen Zoll= und Handelsvereins in Erfurt übertragen wor- den. (Vergl. Central-Blatt 1881 S. 387 ff.) 68