436 — Anmerkung. Die zur Reichskasse gelangte Ist-Einnahme abzüglich der Bonifikationen und Verwal- tungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende Oktober 1881: Ist-Einnahme vom „ Ei ; Differenz zischen Bezeichnung Beginndes Etatsjahres Ist-Einnahme in bis zum Schluß des demselben Zeitraum den ten und 3 der obengenannten des · · Ein n 0 b men. Montete e Vorjahres — weniger 4 — A 1. I 2. 3. l 4. Zölle ........... 99 255 751 85 711679 + 13 544 072 Tabacksteuer ........... 5 491 776 481 577 + 5 010 199 Rübenzuckersteeeer 65 591 704 53 342 966 —+12 248 738 Salzsteier 18 800 743 18 435 405 + 365 338 Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 21 173 996 20 969 603 + 204 393 Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 8 795 126 8 730 056 + 605 070 Summe 219 109 096 187 671 286 + 31 437810 Spielkartenstempbhbemll 477 730 481 519 — 3 789 Zoll= und Steuer= Wesen. Der Königlich preußischen Post-Steuer-Erpedition in Breslau ist die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 41 45 und 41 d6 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden.“) Den nachstehend ausgeführten Königlich preußischen Steuerstellen, nämlich dem Hauptzollamt zu Leer, den Untersteuerämtern zu Mülheim a.R. und zu Ruhrort und dem Hauptsteueramt zu Uerdingen ist die Befugniß zur Erhebung der Reichs-Stempelabgabe und Abstempelung von inländischen und nicht unter die Ausnahmebestimmung zu den Ziffern 1 und 2 des Tarifs zum Reichs-Stempelabgaben-Gesetz vom 1. Juli d. J. fallenden ausländischen Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen, sowie von Formularen zu Schluß- noten 2c. (Ziffer 4 des bezeichneten Tarifs) entzogen worden. (Vergl. Central-Blatt 1881 S. 399.) Den nachstehend bezeichneten Königlich preußischen Umgeldereien in den Hohenzollernschen Landen ist die Be- fugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehenden Bieres beigelegt worden: I. im Oberamtsbezirke Gammertingen: den Umgeldereien zu Gammertingen, Inneringen und Trochtelfingen; II. im Oberamtsbezirke Haigerloch: den Umgeldereien zu Dettensee, Dettingen, Glatt und Haigerloch; III. im Dberntsbezirke Hechingen: der Umgelderei zu Hechingen; IV. im Oberamtsbezirke Sigmaringen: den Umgeldereien zu Esseratsweiler, Beuron, Bingen, Einhart, Hitzkofen, Laiz, Langenenslingen, Ostrach, Sigmaringen, Thalheim, Vilsingen und Wald. Den Königlich bayerischen Nebenzollamte Landshut im Hauptzollamtsbezirk München ist die Befugniß er- theilt worden, das für den Fabrikanten H. Scheidemandel dortselbst eingehende Mineralöl von weniger als 790 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der Verwendung zgollfrei abzulassen. *) Vgl. das Verzeichniß der ermächtigten Stellen Central-Blatt S. 358.