Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. —————. Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — pränumerations-preis für den Jahrgang sechs Mark. IX. Jahrgang. 8 Berlin, Freitag, den 9. Dezember 1881. S49. Juhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- tärfiskus bei Pfändung des Diensteinkommens von Militär- machung, betreffend Rinderpest Seite 445 personen berufenen Militärbehörden im Ressort der König- 2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen im Bestande lich sächsischen Militärverwaltug 446 und in den Befugnissen von Zoll= und Steuerstellen 445 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 3. Justiz-Wesen: Nachweisung der zur Vertretung des Mili- Reichsgebieteee 448 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Bekanntmachung. Anmtlichen Mittheilungen zufolge ist die Rinderpest in den Orten Gut und Gemeinde Alt-Lässig, sowie in Fellhammer, Kreis Waldenburg, der preußischen Provinz Schlesien, festgestellt worden. Die in dem Gesetze vom 7. April 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 105) und in der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 147) vorgesehenen Sicherheits= und Tilgungsmaßregeln sind an den infizirten, sowie an den durch die Seuche bedrohten Orten zur Ausführung gelangt. Berlin, den 8. Dezember 1881. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 2. Zoll= und Steuer-Wesen. Des Königlich preußische Nebenzollamt I. zu Brokdorf im Hauptamtsbezirke Itzehoe ist mit dem 1. No- vember d. J. aufgehoben und der Hebebezirk desselben dem Nebenzollamte I. zu Wewelsfleth überwiesen worden. ·