Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 4 % « IX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. Dezember 1881. 50. Inhallt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- Denaturirung von Branntwein zur Essigfabrikation; — machung, betreffend Rinderpst Seite 449 Befugnisse von Zoll= und Steuerämteen#. 452 2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 4. Konsulat-Wesen: Ertheilung standesamtlicher Befugnisse November 18 ..... 450 « 452 3. Zoll- und Steuer-Wesen: Verfahren bei Ermittelung 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem des Nettogewichts steuerpflichtigen Salzes in Säcken; — Reichsgebtkee 453 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Bekanntmachung. Seit dem Erlaß meiner Bekanntmachung vom 8. d. M. (S. 445) ist in der preußischen Provinz Schlesien der Ausbruch der Rinderpest innerhalb der Kreise Landeshut und Bolkenhain in den Orten Rothenbach und Vogelgesang bezw. Nieder-Wernersdorf amtlich festgestellt worden. Zur Zeit sind verseucht: im Regierungsbezirk Breslau: Kreis Waldenburg: 1 Gehöft des Gutsbezirks Alt-Lässig, 5 Gehöfte des Gemeindebezirks Alt-Lässig und 1 Gehöft des Gemeindebezirks Fellhammer; im Regierungsbezirk Liegnitz: Kreis Landeshut: je 1 Gehöft der Gemeindebezirke Nothenbach und Vogelgesang, Kreis Bolkenhain: 3 Gehöfte des Gemeindebezirks Nieder-Wernersdorf. Die Zahl der an der Rinderpest gefallenen und der aus Anlaß der Seuche als krank oder ver- dächtig auf polizeiliche Anordnung getödteten Thiere beläuft sich nach den zur Zeit vorliegenden amtlichen Mittheilungen: innerhalb des Regierungsbezirks Breslau auf 84 Stück Rindvieh und 2 Ziegen; innerhalb des Regierungsbezirks Liegnitz auf 21 Stück Rindvieh, 2 Schafe und 3 Ziegen. Ueber die Ursache der Einschleppung der Seuche hat Zuoverlässiges bisher nicht festgestellt werden können, jedoch weisen verschiedene Umstände auf die Annahme hin, daß das Kontagium aus Rußland ver- schleppt worden ist. Eingehende Ermittelungen sind im Gange. Die in dem Gesetze vom 7. April 1869 (B.-G.-Bl. S. 105), sowie in der Instruktion vom 9. Juni 1873 (R.-G.-Bl. S. 147) vorgesehenen Sicherungs= und Tilgungsmaßregeln sind alsbald nach der Konstatirung der Seuche zur Ausführung gebracht. Berlin, den 16. Dezember 1881. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 73