461 — 7. Branntwein und Weingeist, welcher auf der Probe nach Tralles gemessen werden kann: 35 Prozent .. ... von 36—43 5 2 00 S — 10. Schaffhausen Branntwein und Weingeist, Zehntel des Ansatzes weniger. Basel-Stadt. 1. Wein, ausländischer, in Fässen. . „Flaschen, 10 Prozent vom Werth der bis auf Faktur. 3. Bier, ausländischs 4. Gebrannte Wasser und Liköre, ausländische, 10 Prozent vom Verth der Faktur. Bemerkung. Auf neuen Weinen, die vor Neujahr eingeführt werden, wird ein Drusen- 7 44—49 50—53 54—58 59—62 63—66 67—70 71—74 75—77 78—80 81—83 84—85 86—88 89—90 91—92 93—94 95—96 Tr schweizerischen Ursprungs, je 10 Prozent abzug von 6 Prozent gestattet. Basel-Landschaft. . Wein und Obstwein, schweizerischen Ursprungs, sind sleuerfrei . Wein nicht schweizerischen Ursprungs, in Fässern 7T L . Branntwein „ ausländischer .Wein geist Extratt d Absynthe, Num, in Fässern . Bier, schweizerisches. # # IT N ") ausländisches Appenzell a. Rb. Appenzell j. Rh. St. Gallen Graubünden. * 1 „ Flaschen L und Lr in 2 beziehen keine Ohmgeldgebühr. 1. Bier, schweizerisches ausländisches 2. IT per Liter oder ein per Hektoliter per Hektoliter per Flasche per Liter per Hektoliter 77 / per 100 Kilo 15 20 10 20 20 40 50 70 20 70