Central.Glatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. X. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Januar 1882. lI. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Bekannt- 3. Post= und Telegraphen-Wesen: Abänderung der Vollzugs. machung, betreffend Rinderpest . . Seite 1 bestimmungen zum Eisenbahn-Postgesetze 4 - - : änderung der Stempel zur „ , Oell. und Steuer= Wesen sübänderung der “ 4. Konsulat-Wesen Entlassung; — Ermächtigung eines Kon- portkontrole in Folge Zollanschlusses der Unterelbe; — Ver- su s gen ei nur Abhörung von Zeugen und zur Ab- änderungen in der Organisation der Zollverwaltung in den nahme von Giden .. Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein in Folge An- 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem schlufses der Unterelbe an das Zollgebiet. 2 Reichsgebtele 6 5 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Bekanntmachung. Seit Erlaß meiner Bekanntmachung vom 29. Dezember v. J. (Central-Blatt für das Deutsche Reich 1881, S. 471) haben neue Ausbrüche der Rinderpest im Regierungsbezirk Liegnitz nicht stattgefunden. Innerhalb des Regierungsbezirks Breslau ist die Seuche in einem Gehöfte zu Ober-Salzbrunn, Kreis Waldenburg, amtlich festgestellt worden. Außerdem ist noch ein Gehöft der bereits in meiner Bekannt- machung vom 29. Dezember v. J. als infizirt bezeichneten Ortschaft Gemeinde Alt-Lässig, Kreis Waldenburg, von der Seuche neu ergriffen worden. Die vorgeschriebenen Sicherheits= und Tilgungsmaßregeln sind auch aus Anlaß dieser neuen Seuchen- ausbrüche in vollem Umfange zur Ausführung gelangt. Die Gesammtzahl der gefallenen und der auf polizeiliche Anordnung getödteten Thiere beläuft sich: im Regierungsbezirk Breslau: auf 122 Stück Rindvieh und 9 Ziegen, im Regierungsbezirk Liegnitz: auf 39 Stück Nindvieh, 2 Schafe und 6 Ziegen. Nach Ablauf des vorgeschriebenen Zeitraums von drei Wochen seit dem letzten Krankheits= bezw. Todes= falle und nach Beendigung der Desinfektionsarbeiten sind für seuchen frei erklärt worden: im Regierungsbezirk Breslaut: Kreis Waldenburg: der Gutsbezirk Alt-Lässig; im Regierungsbezirk Liegnitz: Kreis Landeshut: die Gemeindebezirke Rothenbach und Vogelgesang. Demnach sind zur Zeit noch verseucht: 1. Regierungsbezirk Breslau: Kreis Waldenburg: die Gemeindebezirke Alt-Lässig, Fellhammer, Nieder-Hermsdorf und Ober- Salzbrunn; 2. Regierungsbezirk Liegnitz: Kreis Bolkenhain: die Gemeindebezirke Nieder-Wernersdorf und Ruhbank. Berlin, den 5. Januar 1882. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.