— 109 — seitens der Landesregierungen gestatteten vorläufigen Ausnahmen, nur solche Stempel benutzt werden, welche sich von den übrigen bei der betreffenden Steuerstelle in Gebrauch befindlichen Amtsstempeln im Abdruck erkennbar unterscheiden.“ Berlin, den 16. März 1882. Der Reichskanzler. In Vertretung: Scholz. Das Königlich preußische Nebenzollamt I. zu Schwerta im Hauptamtsbezirk Görlitz wird zum 1. April d. J. unter Beibehaltung der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II in ein Nebenzollamt II. umgewandelt. Der Zollabfertigungsstelle in der Zollvereins-Niederlage zu Hamburg ist die Befugniß zur Ausfertig ung von Begleitscheinen I über die von den Kontolägern der letzteren zur Versendung gelangenden Waaren bei- gelegt worden. 3. Finanz-Wesen. Nachweisung verschiedener Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats Februar 1882.7) Eimahene. Einnahme Mithin im Etats- Bezeichnung vom Beginn des » » « Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- jahre 1881/82 der Schluss des raum des Vor- + mehr obengenannten jahres — weniger Einnahmen. iat jah g -½ - -— Post= und Telegraphen-Verwaltung 132 196 418 123 572 378 + 824 040 Reichseisenbahn-Verwaltung“) 37 413 450 36 797 350 + 616 100 *) Die Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 2c. ist veröffentlicht im Central-Blatt für 1882 Seite 100. "““) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach definitiven Feststellungen angegeben. 18“