131 — Anlage B. Civilversorgungsschein. Dem (Vor= und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjägerkorps oder in der Schutzmann- schaft) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie (bezw. im Landjägerkorps oder in der Schut- mannschaft) von . . mithinnacheinerGesammtdtenstzettvon. ertheilt worden. Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den Reichsbehörden, sowie den Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats) nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. Jahren . . . . . . Monaten Der Inhaber bezieht eine Pension p0odv A . . ... Pf. monatlich. N. N., den tenr 18 . (Stempel.) (Behörde, welche über den Anspruch auf den Alter: . .. . Jahre. Civilversorgungsschein entschieden hat.) (M des Civilversorgungsscheins.) (der Invalidenliste.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 21