— 146 — Bekanntmachung. Im Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Dezember v. J. (Central-Blatt 1881 Seite 474) wird hier- durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Franz Maßmann zu St. Petersburg — an Stelle des auf sein Ansuchen von den bezüglichen Funktionen entbundenen Sanitätsraths Dr. Lehweß dort- selbst (Bekanntmachung vom 6. Januar 1876, Central-Blatt 1876 Seite 4) — die Ermächtigung zur Aus- stellung der in S§. 41 1a und b Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit, beziehungsweise bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen ertheilt worden ist, welche ihren dauernden Aufenhalt im inneren Rußland haben. Berlin, den 29. März 1882. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 3. Statistik. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 16. d. M. beschlossen, daß die frischen und getrockneten (ge- darrten) Zichorien — Nr. 233 des statistischen Waarenverzeichnisses — in das Verzeichniß derjenigen Massengüter, auf welche die Bestimmung im §. 11 Absatz 2 Ziffer 3 des Gesetzes über die Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande vom 20. Juli 1879 Anwendung findet,“) aufzunehmen seien. Berlin, den 27. März 1882. Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck. 4. Zoll= und Steuer-Wesen. Den Königlich preußischen Untersteueramt in Bielefeld im Hauptamtsbezirk Minden, welches am 1. April d. J. nach dem Bahnhofe daselbst verlegt wird, ist von diesem Tage ab die Befugniß zur Abfertigung der auf der Eisenbahn ein= und ausgehenden Waarensendungen nach Maßgabe der §s. 63, 64, 66 bis 71 des Vereins-Zollgesetzes, zur Gestattung von Aus= und Umladungen der auf der Eisenbahn unter Naumverschluß beförderten Güter nach §. 65 des Vereins-Zollgesetzes und zur Ausfertigung und Erledigung von Begleit- scheinen 1 und II, jedoch mit Ausschluß von Begleitscheinen I über Waaren der Nummern 2 c 1, 2, 3, 22 a, d, e und f und 41 4 5 und 6 des Tarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifnummern, beigelegt worden. · Das Königlich sächsische Nebenzollamt J. und Untersteueramt zu Neustadt im Hauptzollamtsbezirk Schandau wird zum 1. April d. IJ. unter Aufhebung des Nebenzollamtes lI. lediglich ein Untersteueramt verbleiben. *) Vgl. Central-Blatt 1880 S. 318, 1881 S. 97, 1882 S. 27.