Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. . . . I X. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 21. April 1882. RX 16. Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Zollbehandlung des 4. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs bei der Verarbeitung von ausländischem Roheisen ent— vom 1. April 1881 bis Ende. März 1882 206 stehenden Abbrandes; — Befugniß einer Steuerstelle 5. Statistik: Definitives Hauptergebniß der Volkszählung Seite 179 vom 1. Dezember 1880l .2077 2. Militär-Wesen: Verzeichniß der höheren Lehranstalten, 6. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 208 welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 7. Marine und Schiffahrt: Uebersicht über die Zahl der schaftliche Befähigung für den einjährigfreiwilligen Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter im Militärdienst berechtigt sind; — desgl. der provisorisch Jahre 1881; — Erscheinen des I. Nachtrags zur amtlichen berechtigten Anstalen 179 Schiffsliste fr. 182 . . ..... 208 3. Maaß= und Gewichts-Wesen: Bekanntmachung, betreffend 8. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem den Abel'schen Petroleumprober 196 Reichsgebiete. ..... . 209 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 28. März d. IJ. sind die obersten Landesfinanzbehörden fortan ermächtigt, sowohl von ausländischem Roheisen, welches Eisen= und Stahlwerke mit der Bestimmung, die daraus gefertigten Waaren in das Ausland auszuführen, zollfrei einführen, als auch von dergleichen in- ländischem Eisen, welches diese Werke mit ausländischem zusammen behufs Ausfuhr der Fabrikate verarbeiten und zu diesem Zwecke vorher auf ihre Privat-Niederlage gebracht haben, den bei der Verarbeitung entstehenden, für jedes einzelne Werk jeweilig durchschnittlich zu ermittelnden Abbrand zollfrei abschreiben zu lassen. Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Glogau ist die Ermächtigung ertheilt worden, die daselbst eingehenden Mineralöle von weniger als 790 oder von mehr als 830 Dichtigkeitsgraden unter Kontrole der Verwendung zollfrei abzulassen. 2. Militär-Wesen. Bekanntmachung eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. s wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-frei- willigen Militärdienst befinden. 28