— 308 — Den Königlich preußischen Untersteuerämtern zu Homburg v. d. H. und zu Langenschwalbach im Hauptamtsbezirke Biebrich ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Reisegeräth und die mit solchem zusammen eingehenden zollpflichtigen Waaren, dem erstgenannten Amte außerdem auch die Be- fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Waaren der Nummern 10, 18, 20 und 25 des Zolltarifs beigelegt worden. Dem Fürstlich schwarzburgischen Steueramt zu Stadtilm ist die Befugniß zur Erhebung der Stempel- abgabe und Abstempelung von im Bundesgebiet gefertigten Spielkarten (vergl. Ziff. I Abs. 1 der Aus- führungs-Vorschriften zum Gesetz vom 3. Juli 1878, betreffend den Spielkartenstempel, — Central-Blatt 1878 S. 403) beigelegt worben. Den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern, Königlich bayerischen Ober-Zollräthen Freiherrn von Aufseß in Berlin und Schübeck in Cöln ist von der Königlich bayerischen Regierung der Titel und Rang von Ober-Regierungsräthen verliehen worden. Berichtigung. In dem auf Seite 280 abgedruckten Verzeichniß derjenigen Waaren, welche in Lübeck außer den allgemein für kontofähig erklärten zur Kontirung zugelassen werden, ist unter b. Zeile 2 das Wort „Farben“ mit den folgenden Worten „und Tuschkasten"“ unrichtig nicht durch einen Bindestrich verbunden. Es muß daselbst heißen: „Farben= und Tuschkasten“. 2. Konfulat-Wesen. Den Herrn Max Alfred Reinick ist Namens des Reichs das Exequatur als spanischer Vize-Konsul in Danzig ertheilt worden.