— 418 — Zufolge einer mit der Königlich spanischen Regierung getroffenen Vereinbarung wird der deutsch-spanische Handels= und Schiffahrtsvertrag vom 30. März 1868 bis zum 15. Dezember d. J. in Kraft bleiben. Die „Amtlichen Mittheilungen aus den Berichten der mit Beaufsichtigung der Fabriken betrauten Beamten für das Jahr 1881“ sind in der Verlagsbuchhandlung von Fr. Kortkampf, Berlin W., Lützowstraße 61, er- schienen und zum Preise von 10 — für das geheftete, und von 11 — für das gebundene Exemplar zu eziehen. 2. Maaß= und Gewichts-Wesen. Bekanntmachung, betreffend die in den Apotheken zulässigen Waagen, vom 24. Oktober 1882. Auf Grund von Art. 18 der Maaß= und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 (Bundes-Gesetzblatt Seite 473) wird die Vorschrift im ersten Absatz der Bekanntmachung vom 17. Juni 1875 (Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 374) dahin abgeändert: In den Offizinen (Arznei-Verkaufslokalen) der Apotheken dürfen andere als Präzisions= waagen nicht vorhanden sein. In allen übrigen Geschäftsräumen der Apotheken sind neben den Präzisionswaagen solche Handelswaagen zulässig, bei welchen die größte einseitige Tragfähigkeit oder größte zulässige Last nicht weniger als ein Kilogramm beträgt. Berlin, den 24. Oktober 1882. Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission. Foerster. 3. Zoll= und Steuer-Wesen. De- Großherzoglich badischen Steuer-Einnehmerei Bammenthal ist die Befugniß zur Erledigung von Be- gleitscheinen I des Hauptzollamts Mannheim über das für die Mühle der Firma C. F. Hefft u. Söhne in Bammenthal eingehende ausländische Getreide beigelegt worden. 4. Kousulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls A. R. Maude den Kaufmann Albert Gerdes zum Konsul in Madras und an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Adolf Meyer den Kaufmann Rudolf Elvers zum Konsul in St. Thomas zu ernennen geruht. Das Kaiserliche Vize-Konsulat in Adra (Spanien) ist aufgehoben.