Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Bnchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. März 1883. O11. Inhalt: 1. Gandels= und Gewerbe-Wesen: Bekanntmachung, setzung eines Formulars für Staatsangehörigkeits-Aus- betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Stein- wessseeeeee 66 kohlenbergwerken Seite 63 4. Konsulat-Wesen: “ “& “E#" Auri t "(1 Er- "1 mächtigungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; — 2. W““* Status der deutschen Notenbanken Ende Exeguatur-Ertheillng 45b*“* * 66 3 5. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 8. Heimath-Wesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend Fest- Reichsgebiee 67 1. Handels= und Gewerbe-Wesen. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken. Der Bundesrath hat die auf Grund des §. 139a der Gewerbe-Ordnung erlassenen Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken (Bekanntmachung vom 10. Juli 1881 — Central= Blatt für das Deutsche Reich Seite 275) dahin abgeändert, daß der Eingang der Bestimmung unter I nun- mehr lautet, wie folgt: I. Auf Steinkohlenbergwerken, deren Betrieb auf eine doppelte tägliche Arbeitsschicht eingerichtet ist, treten die Beschränkungen des §. 136 Absatz 1 und 2 der Gewerbe-Ordnung für diejenigen jugendlichen Arbeiter männlichen Geschlechts über 14 Jahre, welche über Tage mit den unmittelbar mit der Förderung der Kohlen zusammenhängenden Arbeiten beschäftigt sind, mit folgenden Maß- gaben außer Anwendung. Berlin, den 12. März 1883. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Scholz. 12