Tentral-Slatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. April 1883. 14.9 Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Veränderungen im 4. Heimath-Wesen: Die armenrechtliche Familiengemeinschaft Bestande und in den Befugnissen von Zoll- und Steuer- nach der Judikatur des Bundesamts für das beinath. stellen ..... Seite 85 wesen 2. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Todesfälle; — Efxe- quatur-Ertheilugen 86 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 8. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes der Reichsgebteeee 88 Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter 87 Zoll= und Steuer-Wesen. Mi dem 1. April d. IJ. ist das Kaiserliche Hauptzollamt zu Lübeck aufgehoben worden und die Ver- waltung der Zölle und Reichssteuern in dem bisher diesem Amte unterstellt gewesenen lübeckischen und Groß-= herzoglich oldenburgischen Gebiet, sowie ferner in den lübeckischen Enklaven Curau, Dissau, Krumbeck und Malkendorf, welche bisher unter preußischer Verwaltung gestanden haben, auf die freie und Hansestadt Lübeck übergegangen. Oberste Landesfinanzbehörde ist der Senat. Die Funktion der Zolldirektiovbehörde ist dem Königlich preußischen Provinzial-Steuerdirektor für die Provinz Schleswig-Holstein übertragen, welcher von dem Senat zum lübeckischen Ober-Zolldirektor ernannt worden ist. In Lübeck ist ein lübeckisches Hauptzollamt und in Travemünde ein diesem Hauptamte unterstelltes lübeckisches Nebenzollamt I. errichtet worden, welchen Amtsstellen dieselben Abfertigungsbefugnisse wie den ent- sprechenden bisherigen Kaiserlichen Amtsstellen zustehen. Mit dem 1. April d. J. ist das Kaiserliche Hauptzollamt zu Bremen aufgehoben und daselbst ein Königlich preußisches Hauptzollamt errichtet worden, welches dem Königlichen Provinzial-Steuerdirektor zu Hannover unterstellt ist und denselben Amtsbezirk wie das bisherige Kaiserliche Hauptzollamt hat. Abfertigungsstellen desselben befinden sich auf den Bahnhöfen, auf der Post, an der Ober- und an der Unterweser. Außerdem gehören zu demselben die Nebenzollämter I. am Hohen und am Bunten Thore zu Bremen. Das neu er— richtete Hauptzollamt, sowie dessen Abfertigungsstellen und Unterämter haben dieselben Abfertigungsbefugnisse, welche den betreffenden Kaiserlichen Amtsstellen bisher zugestanden haben. 16