Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. de#####ee Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. r . . XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Mai 1888. W 20. Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Aubhebung einer 4. Finanz-Wesen: Nachweisung über Einnahmen des Reiche Steuerstelle; — Bestellung zweier Reichsbevollmäch- im April 18833. .. . ... tigggggeen Seite 155 5. Juftiz-Wesen: Vorschriften über die Dienst= und Seschäls 2. ##nsulat. Wesen Ernennung; — Ermächtigung zur Vor. Verhältnisse der bei dem Reichsgericht mit den Zustellungen nahme von Civilstands-Akten: 155 zu beauftragenden Beamen 159 3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Polizei- sen: Ausweisung von Ausländern aus dem April 188. 156 Reichsgebieten. .. 162 Zoll= und Steuer-Wesen. Das Königlich preußische Untersteueramt zu Grünhof im Bezirke des Hauptsteueramtes zu Stettin ist auf- gehoben. Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 1. der Königlich preußische Geheime Regierungsrath Freiherr von Patow zu Breslau an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Geheimen Regierungsraths Gutsch der Königlich bayerischen General-Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu München als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern, mit dem Wohnsitz in München, 2. der Königlich preußische Geheime Regierungsrath Jaehnigen zu Hannover an Stelle des zum vortragenden Rath im Reichsschatzamt ernannten Geheimen Regierungsraths Kraut der Kaiser- lichen Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu Straßburg i./E. als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern, mit dem Wohnsitz in Straßburg i.,/E., vom 1. Mai d. J. ab beigeordnet worden. 2. Kon ssulat-Wesen. Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Geheimen Legationsrath Dr. jur. William Göhring zum General-Konsul für die Niederlande mit dem Amtssitze in Rotterdam zu ernennen geruht. Den Kaiserlichen Konsulatsverweser Dr. Stübel in Apia ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870, §. 1, in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtebezirk des Kaiserlichen Konfulats in Apia die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige ECheschließungen von deutschen Reichs- angehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu eurkunden 26