Tentral-Slatt für das Deutsche Reich. Iss Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 10. August 1883. 1 32. Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Bekanntmachung, 3. Konsulat-Wesen: Bestellung von Konsular-Agenten; — betreffend den deutsch-spanischen Handelsvertrag; — Ver- Exequatur-Ertheiluggen 245 änderungen im Bestande und in den Befugnissen von Steuerstellen Seite 243 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 2. Juft welen; Aenderung der Nachweisung der zur Führung Reichsgebiete.. 245 von Strafregistern bestimmten Behörden Zoll= und Steuer-Wesen. Bekanntmachung. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung und nach eingeholter Zustimmung der verbündeten Regierungen hat zwischen dem Reichskanzler und der Königlich spanischen Regierung ein Uebereinkommen dahin stattgefunden, daß unter Vorbehalt der späteren Ratifikation des Handels= und Schiffahrtsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Spanien vom 12. Juli d. J. der deutsche Zolltarif und der dem Vertrage beigefügte Tarif A auf die Einfuhr von Gegenständen spanischer Herkunft in Deutschland vom 14. August d. J. ab vorläufig Anwendung finden werden, während unter dem nämlichen Vorbehalt von dem gleichen Tage ab die zweite Abtheilung des spanischen Zolltarifs auf die Einfuhr von Gegenständen deutscher Herkunft in Spanien An- wendung finden wird. Demgemäß werden von diesem Tage ab die nachstehend bezeichneten Gegenstände bei ihrer Einfuhr in Deutschland allgemein zu den folgenden ermäßigten Zöllen zugelassen, und zwar: frische Weinbeeren zum Tafelgenuß — Tafeltrauben — (Nr. 9 f des Zolltarifs) zum Zollsatze von 4 XX (für 100 kg), grobe Korkwaaren (Nr. 13 f des Zolltarifs) - - = 5 Korkstopfen, Korksohlen und Kortschnitereien (Nr. 13 g des Zolltarifs) . - - -10- - - - Feigen, Korinthen und Rosinen (Ar. 25 h 2 des Jn tarifs) - - -82 - - - Chokolade (Nr. 25 p 1 des Zolltarifs) .. - 50 - --—2 Johannisbrot (Nr. 25 p 2 des Zolltarifs) OD Ol := 2 40