— 321 — 2. Zoll= und Stener-Wesen. Im Grenzbezirk an der Ostküste der Herzogthümer Schleswig-Holstein unterliegt künftighin Salz der Transportkontrole gemäß §§. 119 ff. des Vereinszollgesetzes nur in Mengen von 100 kg und darüber. Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Hamm im Hauptamtsbezirke Dortmund ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II beigelegt worden. 3. Konfulat-Wesen. Der Kaiserliche Konsul T. Hamburger in Patras ist gestorben. 4. Heimath-Wesen. J Die Nothwendigkeit der Armenpflege für Kinder, welche von den Eltern hülfslos im Stiche ge— lassen sind, wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Eltern auskömmlichen Verdienst zu deren Unterhaltung haben. Im August 1882 wurden vier unmündige Kinder des Eisenbahnarbeiters Qu., welche sich auf der Straße zu Charlottenburg obdachlos umhertrieben, von der Polizei aufgegriffen und der dortigen Armen- verwaltung zugeführt. Qu. hatte sich von seiner Ehefrau getrennt und weigerte sich, die Kinder bei sich aufzunehmen, da er selbst nur eine Schlafstelle habe und den Tag über auswärts auf Arbeit sei; er erklärte sich jedoch bereit, von seinem Verdienst, welcher sich auf 69 M, monatlich belief, zu den Kosten der Unter- haltung der Kinder beizutragen. Der Armenverband Charlottenburg brachte die Kinder anderweit unter und klagte demnächst gegen den Ortsarmenverband P. die Pflegekosten nach Abzug der von dem Vater der Kinder gezahlten Be- träge ein. . Der Vorderrichter wies die Klage ab, da bei einem Verdienst des Vaters von monatlich 69 M, die Annahme von Hülfsbedürftigkeit ausgeschlossen sei. Das Bundesamt hat in Abänderung des Urtheils erster Instanz durch Erkenntniß vom 15. Sep— tember 1883 den Beklagten zur Erstattung der Pflegekosten verurtheilt. Nachdem in dem Erkenntnisse aus- geführt worden, daß Qu. seinen Unterstützungswohnsitz in P. habe, heißt es in den Gründen weiter: Die Kinder des Qu. waren in hülflosem Zustande, obdachlos und ohne Subsistenzmittel von der Polizei zu Charlottenburg auf der Straße aufgegriffen. Qu. hatte sich von seiner angeblich dem lüder- lichen Lebenswandel hingegebenen Ehefrau getrennt und seinen Hausstand aufgelöst. Er erklärte sich bei seiner Vernehmung außer Stande, seine Kinder bei sich aufzunehmen, da er selbst in Charlottenburg nur eine Schlafstelle habe und den Tag über am Halensee beschäftigt sei. Bei dieser Sachlage war das Einschreiten