Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. –—— 6 — Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Dezember 1883. 6 M 49. Juhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Stempelpflichtigkeit zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme von Eiden; der Spielausweise bei Ausspielungen geringwerthiger Ge- — Exequatur-Ertheilunien 348 enstände; — Befugniß einer Steuerstelle Seite 347 3. Polizei · Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem onsulat--Wesen: Ermächtigung eines Konsulatsbeamten Reichsgebiete.. ..... 348 1. Zoll= und Steuer-Wesen. Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. November d. J. folgenden Beschluß gefaßt: 1. Der Reichsstempelabgabe nach der Tarifnummer 5 des Gesetzes vom 1. Juli 1881 unterliegen auch diejenigen Spielausweise, welche bei den auf Jahrmärkten und bei Gelegenheit von Volks- belustigungen üblichen öffentlichen Ausspielungen geringwerthiger Gegenstände ausgegeben werden. . In der Ouittung über die für derartige Spielausweise entrichtete Reichsstempelabgabe sind die versteuerten Spielausweise nach ihren Nummern und eventuell auch nach ihrer Serienbezeichnung anzugeben. Findet Stundung der Abgabe statt, so ist hierüber eine Bescheinigung zu ertheilen, in welcher gleichfalls die Nummern und eventuell die Serienbezeichnung der Spielausweise ersicht- lich zu machen sind. Mit Genehmigung der zuständigen Steuerbehörde dürfen die für unausgeführt gebliebene Ausspielungen bestimmt gewesenen Spielausweise zu einer anderen Zeit, bezw. bei einer anderen Gelegenheit zur Ausgabe gelangen, sofern bei der Steuerbehörde ein hierauf bezüglicher Antrag unter Vorlegung der Spielausweise und der Quittung über die für dieselben gezahlte Abgabe, bezw. der Bescheinigung über die erfolgte Stundung dieser Abgabe, mit der neuen Anmeldung gemäß der Ziffer 12 a der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben (Central-Blatt für 1881 Seite 283) gestellt wird. Ueber die Genehmigung ist eine schriftliche Bescheinigung zu ertheilen. Berlin, den 5. Dezember 1883. Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Burchard. Dem Königlich preußischen Untersteueramte zu Neuhaus a. E. im Hauptamtsbezirke Hitzacker ist die Be- fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II ertheilt worden. 59