10. 11. 12. 13. 14. — 24 — .dem Konsulate zu Berlin: die Provinzen Brandenburg, Sachsen und Hannover, das Herzogthum Anhalt und die Fürstenthümer Lippe; . dem Konsulate zu Kiel: der südliche Theil der Provinz Schleswig-Holstein; . dem Konsulate zu Flensburg: der nördliche Theil der Provinz Schleswig-Holstein; . dem General-Konsulate zu Frankfurt a./M.: die Provinzen Westfalen, Hessen-Nassau und die Rheinprovinz, das Fürstenthum Waldeck, sowie das Großherzogthum Hessen; den Konsulaten zu Rostock und Wismar: die Großherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz; dem Konsulate zu Leipzig: das Königreich Sachsen, mit Ausnahme der Stadt Dresden einschließlich ihres Weichbildes, welche der dortigen russischen Gesandtschaft zugewiesen ist, die sächsischen Herzogthümer und die thüringischen Fürstenthümer; der Gesandtschaft zu München: das Königreich Bayern; der Gesandtschaft zu Stuttgart: das Königreich Württemberg, daß Großherzogthum Baden und die hohenzollernschen Lande; dem General-Konsulate zu Hamburg, zu dessen Ressort die Vize-Konsulate zu Emden und Bremen gehören: · das hamburgische Gebiet, das Herzogthum Braunschweig und die Ufer der Unterelbe ein- schließlich Cuxhaven; 15. dem Vize-Konsulate zu Bremen: das bremische Staatsgebiet, die Ufer der Weser von Bremen bis Bremerhaven und das Großherzogthum Oldenburg; 16. dem Konsulate zu Lübeck: das lübische Staatsgebiet und das zu der Provinz Schleswig-Holstein gehörige Herzogthum Lauenburg; . - 17. der Gesandtschaft zu Weimar: das Großherzogthum Sachsen-Weimar. 5. Polizei-Wesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. S Name und Stand Alter und Heimath Behoͤrde, welche die Datun 2 6 " Grund der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 3 des Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschiusses. G# 1. 2. I 3. 4. . 6. 1. Casimir Milun, Wirths- sohn, a. Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: geboren am 1. Dezembersschwerer Diebstahl (1 JahrsKöniglich preußischer Re-22. Dezember 1856 in Graudszen, Kreis Zuchthaus laut Erkenntniß Hlerunge Präsident zu 1883. Wilkowischken, Gouvernement vom 28. Mai 1883), önigsberg, Suwalki, Russisch-Polen,