.. inweisun Lau- Wanrenerkeichm auf g Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten es Nr. Einfuhr. Zollarifs des Bruttogewichts). 1. 2. 3. 4. 5. (1IV 239.Eisen= und Stahldraht, 6 à Als Eisendraht (Stahldraht) wird alles in — (Hierin mit Ausschluß des Form von Bunden, Ringen 2c. aufge- Nr. 240.)] unter Nr. 241 ge- wundene, gewalzte oder gezogene Eisen nannten. behandelt. Auch polirter, geplätteter oder faconnirter, verkupferter, verzinnter, verzinkter, verbleiter oder gefirnißter Eisen= oder Stahldraht ist hier nachzu- weisen. — Mit Papier üÜberzogener Eisen= und Stahldraht (Papierdraht) ist dagegen unter Nr. 262, mit Kautschuck oder Guttapercha überzogener 2c., sowie dergl. Draht, welcher von anderen Materialien (Hanf, Baumwollengarn, Kupferblech 2c.) weiter umschlossen ist, unter Nr. 508, mit Gespinnstfäden übersponnener unter Nr. 530 anzu- schreiben. 240.In Nr. 239. 241.Schmiedbares Eisen in6 Anmer. Form von Stäben oder zu b u. d Walzdraht zur Kratzen- drahtfabrikation, auf Erlaubnißschein unter Kontrole. 242. In Nr. 243. 1+243.Eisenwaaren, ganz grobe, Ge a Hierher gehören auch rohe oder nur ab- — (Hierin aus Eisenguß. geschliffene Platten (einschließlich der Nr. 242.) Belegplatten), sowie Herzstücke (Kreu- zungsstücke von Eisenbahngeleisen) und Roststäbe aus Eisenguß. 244. Ambose; Schraubstöcke; 6e16 All diese Gegenstände auch in Verbindung — Winden; Hackennägel; mit Holz, jedoch weder polirt noch Schmiedehämmer; Bol- lackirt. Zu den hier nachzuweisenden zen; grobe Federn; groben Federn gehören z. B. Zwischen- Brecheisen; Hemm- lagerfedern für Eisenbahnschienen, Wagen- schuhe; Hufeisen; Rad- und Polsterfedern, mit Ausnahme der schienen. unter Nr. 249 genannten, zu den Bolzen alle eisernen unpolirten, un- lackirten Bolzen (ohne Schraubenge- winde) und Eisenbahnlaschen-Bolzen. — Radschienen sind fertige Radreifen. 1) Hiervon ge ören zu den Massengütern nur: Eisen= und Stahlwalzdraht, d. h. alles in Form von Bunden, Ringen 2c. aufgewundene gewalzte Eisen. „ · 5