37 Lau- fende Waarenverzeichniß für die Einfuhr. Hinweisung auf die Nummer des Zolltarifs. Bemerkungen. Ta rasatz (in Prozenten des Bruttogewichts). 2. 3. 4. 5. 1270. 1271. 1272. (Hierin Nr. 273.) 273. 1274. 1275. 1276. 1277. 1278. Asbest. Bimstein. Cement. In Nr. 272. Erde (Garten-, Moor-und Ziegelerde [Lehm)) Mergel; Sand, Kies und Schlamm. Farbenerden, natürliche, mit Ausschluß der weißen Kreide. Flußspath, auch gemahlen. Gips, auch gemahlen oder geschlemmt. Graphit. 7. Erden, Erze und edle Metalle. 7 – – Kommt auch unter den Namen „Amianth, Bergflachs, Erdflachs, Federweiß, Stein- flachs“ vor. Auch gemahlen, geschlemmt oder geformt. Hierher sind zu rechnen: Roman= oder Port- land-Cement, Tuff (Tuffstein, Kalktuff, Traß), Puzzolane, Puzzuolanerde (Puz- zolanerde), Santorinerde. — Harzcement gehört dagegen zu Nr. 813. Als Ballast eingeführt werden diese Erden rc. in den Verkehrsnachweisungen nicht an- geschrieben. — Pfeifenerde (weißer Thon) ist unter Nr. 281, anderer Töpferthon unter Nr. 289, gefärbter Sand unter Nr. 224 nachzuweisen. Hierunter fallen insbesondere: Bolus (Ar- menische, Lemnische, Maltheser, Strie- gauer, Sienische, Siegel-Erde, terra di Siena, terra sigillata); Grünerde; Kreide, rohe, schwarze; Ocker (Ocher, Berggelb, Gelberde, Satinober); Persianroth; Roth- stein (Röthel oder rothe Kreide), roh in Stücken, auch geschnitten ohne ander- weite Zubereitung; Tyroler Erde, roh, gemahlen oder geschlemmt; Umbra (Um- ber, Umbraun, Kölnische Erde). — Da- gegen ist rohe weiße Kreide in Stücken unter Nr. 282, geschlemmte oder ge- mahlene weiße Kreide unter Nr. 175, geschnittene (weiße, schwarze oder rothe) Kreide zum Zeichnen unter Nr. 78 nach- zuweisen. Hier ist roher und gebrannter natürlicher Gips mit Einschluß von Gipsspath (Marienglas) und Düngegips, sowie künstlich dargestellter Gips (Annaline) nachzuweisen. Andere Benennungen sind: Eisenschwärze, Reißblei, Wasserblei. 12 Fss. 2 Sck 10 Fss. u. Kst. 2 Sck. 10 . u. Kst. 2 Sck.