.. inweisun Lau- Waarenverzeichniß den 6 g Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten Nr. Einfuhr. es es ichts). fuhr Zollarifs des Bruttogewichts) 1. 2. 3. 4. 5. Stroh; Stroh-Ab- Orangen-, Pomeranzen= und Rosmarin- schnitte und -Aehren blüthen, Rosmarinkraut und Rosenblätter, zu Putzarbeiten. frisch, getrocknet oder eingesalzen; natür- liche und gefärbte Stroh-Abschnitte und Aehren zu Putzarbeiten. + 336. Bucheckern (Buchkerne). 9 4 Serl 2 1337.Cichorien, frische und ge- 98g Gebrannte oder gemahlene Cichorien sind2 Fss. trocknete (gedarrte). unter Nr. 658 nachzuweisen. 2 Sck. 1338.Eicheln. 98g Frische und gedarrte, auch geschälte .. 1339.Erdnüsse und frische Erd- 98 Erdnüsse oder Erdpistazien sind die Wurzel- mandeln. knollen von arachis hypogaea, Erd-4 Bll. mandeln die Wurzelknollen von perus Sck. esculentus. — Getrocknete Erdmandeln fallen unter Nr. 663. D. 1 340. Futtergewächse und Fut- 98 Hierher gehören: Gras, frischer Klee und — terkräuter, frisch oder sonstiges Grünfutter; Futterrüben und getrocknet, nicht ander- Rübenabfälle; Heu, Kleeheu 2c. — weit genannt. Runkelrüben (Zuckerrüben) fallen unter Nr. 353. (lUy341.] Gemüse, frisches, und 98 Hierher sind zu rechnen: frische Gemüse 10 Fss. u. Kst. andere frische Ge- aller Art, auch frische Hülsenfrüchte im6 Hb. wächse, insbesondere Kraut; Zwiebeln; frische Beeren mit 2 Sck. Gartengewächse: zum Ausschluß der Weinbeeren und Wach- Genuß. holderbeeren; frische genießbare Kräuter, « Wurzeln, Knollen und dergleichen; ge- trocknete (auch gedarrte)h Rüben. — Dagegen sind Cichorien unter Nr. 337, Kartoffeln unter Nr. 344 und Runkel= rüben unter Nr. 353 nachzuweisen. 1 342.rassaat. 9. 2 Sck. + 343. Hanssaat. 9666.. 1,5 Sck. + 344. Kartoffeln. 9. 10 Ffss. 6 Kb. 1 Sck. 1345. Kleesaat. 98 Hierzu gehört auch Esparsette (Esparsettee- Sck. saat) und Luzerne. 1 346. Lebende Bäume, Sträu- 98 Hierher gehören: Bäume, Setzlinge und 16 Fss. u. Kst. cher und dergl. Ge- Sträucher zum Verpflanzen; lebende Ge-6 Kb. wächse; Blumenzwie- wächse aller Art, auch in Töpfen oder 5 Bll. beln. Kübeln; Blumenzwiebeln. 2 Sck. 1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: frische, sowie getrocknete (auch gedarrte) Rüben (vergl. Bemerkung in Salte 4). 6“