48 .. inweisun Lau- Waarenverzeichniß 8 auf zi 9 Tar as a tz fende für die Nummer Bemerkungen. (än Prozenten . Einfuhr. es des ichts). Nr fuhr golltarffe es Bruttogewichts) 1. 2. 3. 4. 5. 378. Milch-- und Alabastetglas, 10f Hierher gehört auch dergl. Milch= und Ala-, 50 Fss. u. Kst. ungemustert, unge- schliffen, unabgerieben, unbemalt, ungepreßt, mit Ausnahme des unter Nr. 369 be- griffenen. Anmerk. basterglas nur mit abgeschliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Rändern, oder bloß mit gepreßter Schrift versehenes, mit Ausnahme des unter Nr. 369 begriffenen. 13 Kb. II. Haare von Pferden und Menschen, sowie Waaren daraus; Federn und Borsten. 1379. (11380. 381. 382. Bettfedern, rohe. Borsten und Borsten- surrogate aus Horn, Fischbein oder anderen animalischen Stoffen. Pferdehaare, roh, ge- hechelt, gesotten, ge- färbt, auch in Locken- form gelegt, gesponnen. Geflechte von Pferdehaa- ren; dergl. Gewebe, auch mit anderen Ge- spinnsten gemischt; Roßhaarspitzen. 11a 11à 11a 11b Ungereinigte, ungeschlissene Bettfedern. Hierher gehören nur Pferdehaare aus der Geflechte (Bänder, Schnüre, Ketten, Sieb- Mähne und dem Schweif in der in Sp. 2 bezeichneten Beschaffenheit, ferner Oel- tücher und Gurte (Umschläge der Preß= beutel bei der Pressung von Oelsämereien) aus Pferdehaaren, auch in Verbindung mit Werg, sowie Weberlitzen aus Pferde- haaren. böden aus Haaren von der Mähne und dem Schweif des Pferdes) aus Pferde- haaren sind nur dann hier nachzuweisen, wenn sie mit anderen Gespinnstfäden — einschließlich der Metall- und Glasfäden — oder mit Stroh, Bast, Span, Manilla= oder Aloehanf nicht durchzogen oder durchwirkt sind. Ist dies der Fall, so gehören dieselben unter Nr. 812. — Gewebe aus Pferdehaaren (aus der Mähne und dem Schweif), mit anderen Gespinnsten gemischt, werden hier nachgewiesen, sofern mindestens die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Pferdehaaren besteht. d 30 Ffss. u. Kst. 11 Kb. 6 Bll. u. Sck. 13 Fss. u. Kst. ck. &### S 1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Borsten. 20 Kst. 7 Bll.