52 .. inweisun Lau- Waarenverzeichniß Dnn in g Tarasatz fende für die Nummer Bemerhkungen. (in Prozenten Nr. Einfuhr. des des Bruttogewichts,). Zolltarifs. 1. 2. 3. 4. 5. + 408. Korkholz. 13a Vuch in lediglich auseinander geschnittenen — rohen Platten oder Scheiben. 409. Perlmutter, natürliche, 13 a Hierunter sind die Schalen der echten Perll10 Ffss. u. Kst. rohe; Perlen in muschel und ähnliche Seethierschalen mit 2 Sck. Muscheln. irisirendem Glanze nachzuweisen. 410. Steinnüsse und andere 13 a Amerikanische Steinnüsse kommen auch unter 16 st. als Schnitzstoff ver- den Namen „Corozo-, Elfenbein-, Tagua- 4 Bll. wenbare Nüsse. nüsse, marfil végétal, vegetabilisches 2 Sck. Elfenbein" im Handel vor. — Hierher gehören auch die als Schnitzstoff verwend- baren Schalen der unter Nr. 189 nach- zuweisenden Nüsse. 411. Stuhlrohr, rohes. 13a Hierunter fällt nur ungespaltenes, ungebeiztes 4 Bll. oder ungefärbtes Stuhlrohr. — Stuhl- 2 Sck. rohrabfall ist unter Nr. 414, gebeiztes, gefärbtes 2c. Stuhlrohr unter Nr. 431, lackirtes Peddig unter Nr. 442 nachzu- weisen. 412.allfischbarden (rohes 13a Fischbein in rauhen, unebenen Stäben ist 2 Sck. Fischbein). unter Nr 437, Fischbein in geebneten glatten oder sonst zur Verwendung be- reits vorgerichteten Stäben unter Nr. 444, Fischbeinabfall unter Nr. 414 nachzu- weisen. (11413. Vorstehend nicht genannte 13a Hierzu sind insbesondere zu rechnen: Cauris16 Fss. u. Kst. animalische und vege- (eine Art Schneckenschalen); Jet (Gagat); 4 Bll. tabilische Schnitzstoffe, weiße Korallen; Muschelschalen, mit Aus- 2 Sck. mit Ausnahme von nahme der Austerschalen (Nr. 224), der Bau= und Nutzholz. natürlichen Perlmutter (Nr. 409) und der zum Kalkbrennen dienenden Muschel- schalen (Nr. 828); Schildkrötenschalen und Thierstacheln aller Art: alle diese Artikel roh (unbearbeitet). 414. Abfälle von animalischen 133 8Ensbesondere: Hornmehl und Hornabfälle! Sck. und vegetabilischen Schnitzstoffen, mit Aus- nahme der unter Nr. 172, 224 und 404 fal- lenden. 1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Muschelschalen, mit Ausnahme der Perlmutterschalen. Elfenbein-, Fischbein= und Stuhlrohr= abfälle 2c.