57 inweisun Lau- Waarenverzeichniß de zu g Tarasatz fende für die Nummer Brmerkungen. (in Prozenten ö . es des Bruttogewichts). Nr. Einfuhr golllarffe gewichts) 1. 2. 3. 4. 5. 441.Spielzeug von Holz, gro- 13f Hierher gehört grobes, blos gehobeltes oder bes, ungefärbtes. geschnitztes, ungefärbtes Spielzeug, außer Verbindung mit anderen Materialien — Anderes Spielzeug von Holz fällt unter Nr. 447. Musikalische Instrumente, welche als Kinderspielzeug dienen, sind unter Nr. 453 nachzuweisen. 442.Vorstehend nicht genannte 13 f Außer den vorstehend nicht genannten ge- gefärbte, gebeizte, ge- färbten 2c. Tischler-, Drechsler= und 16 Ffl. u. Kst firnißte, lackirte, polirte Wagnerarbeiten gehören hierher: unge- 6 Bl. Tischler-,Drechsler= und färbte und gefärbte 2c. Tischler= 2c. Ar- · Wagnerarbeiten; auch beiten, in einzelnen Theilen mit unedlen dergleichen Waaren Metallen, ungefärbtem oder blos ge- (einschließlich der un- schwärztem lohgaren Leder, Glas, Steinen gefärbten) in Verbin- (mit Ausnahme der Edel= und Halbedel- dung mit anderen Ma- steine), Steinzeug, Fayence, Porzellan terialien. verbunden; ferner Druckformen (Holz- stöcke), nicht zum Druck auf Papier; lackirtes Peddig. 443.Holzwaaren, feine, auch 13 g Hierzu gehören: alle Holzwaaren mit aus-!20 Ffsf. u. Kst. in Verbindung mit gelegter oder Schnitzarbeit, eingepreßten) 13 Kob. anderen Materialien, Verzierungen, feiner Malerei, Holzbronze: 9 ll. mit Ausnahme von 2c.; seine Drechsler= und Schnitz-, sowie Spielzeug. Kammmacherwaaren von Holzz eingelegte Parquetbodentheile; alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Mate- rialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 13 f, 13 h oder 20 des Zolltarifs fallen; Holzbronze. — Spielzeug von Holz, grobes, blos gehobeltes oder ge- schnitztes, ungefärbtes, ist unter Nr. 441, anderes Spielzeug von Holz unter Nr. 447 nachzuweisen 444. Horn= und Fischbeinstäbe, 1..a„ 20 Fss. u. 6st. geebnete, glatte oder 13 Kb. sonst zur Verwendung 9 Bll. bereits vorgerichtete. Für Hornstäbe, zur Verwendung vor- gerichtet: 10 Kst. 445. Korbflechterwaaren, feine; 138 Korbflechterwaaren in Verbindung mit an--] 20 Fss. u. Kst. Korbmöbel; gefärbte Spangeflechte; Korb- flechterwaaren in Ver- bindung mit anderen Materialien. Ü deren Materialien sind nur dann hier nachzuweisen, wenn sie durch diese Ver- bindung nicht unter Nr. 13 f, 13 h oder 20 des Zolltarifs fallen. 13 Kö. 9 Bll.