104 mit anderen Spinn- stoffen und zugleich in Verbindung mit Metall- fäden. 770 genannten. — Hierher gehören auch Gold oder Silberstoffe aus Gold= bezw. Silbergespinnst oder Lahn und Tressen- waaren aus Metallfäden, mit Beimischung von Seide und anderen Spinnmaterialien, sowie Seidengespinnst, gemischt mit anderen Spinnstoffen und zugleich in Verbindung mit Metallfäden. .. Hinweisun Lau- Waarenverzeichniß auf ¾ Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten . Einfuhr. es « Nr fuhr gollariss. des Bruttogewichts). 1. 2. 3. 4. 5. 758. Seidenabfälle, auch von 30 a Hierher gehört auch Zupfseide gefärbter Seide. 16 N. u. Kst. 759. Seidenkokons, auch Ab- 3E0 S33s...n„ « fälle davon. 760. JSeidenwatte. 30 b Gefärbt und ungefürt 16 Fss. u. Kst. 761. Floretseide (Schappe), 3zocEeeee 9 Bll. gefärbt; auch gefärbter Für Seide und Zwirn aus Floret= Floretseide, ge- seide. färbt: 762. Seide, andere gefärbte; 3E00 44. 5 Bll. seidene und halbseidene Lacets. 763.Zwirn aus Rohseide, 30 d D. h. abgehaspelte, demnächst filirte und16 Fs. u. Kst. gefärbt und ungefärbt. sodann zusammengezwirnte Seide (Näh-,9 Bll. seide, Knopflochseide, Heftseide und der- gleichen), gefärbt und ungefärbt. 764. In Nr. 767. 765. Seidene Posamentier- und 30e Auch Tressenwaaren aus Metallfäden in Knopfmacherwaaren, Verbindung mit Seide oder Floretseide, auch in Verbindung sowie Seidengespinnst in Verbindung mit Metallfäden; sei- mit Metallfäden gehören hierher. dene Saiten. 766. Seidene Strumpfwaaren, 309....................... auch in Verbindung mit Metallfäden. 767.Seidene Zeuge, Tücher, 30e Hierher gehören rohe, gefärbte, bedruckte, Gierin Bänder, Shawls 2c., ombrirte, glatte, brochirte, gemusterte, Nr. 764) auch in Verbindung undichte, sammet= oder plüschartige Zeuge, mit Metallfäden, mit sowie Tücher, Bänder (auch Sammet- Ausnahme der unter bänder), Shawls 2c. von reiner Seide Nr. 765, 766, 769 oder Floretseide, auch in Verbindung 22 Kst. und 770 genannten. mit Metallfäden; ferner Gold= oder 13 Bll. Silberstoffe aus Gold= bezw. Silber- gespinnst oder Lahn, mit Beimischung von Seide oder Floretseide, mit Aus- nahme der unter Nr. 765, 766, 769 und 770 genannten. 768.Seidenwaaren, gemischt 30e Mit Ausnahme der unter Nr. 769 und