111 gau- Waarenverteichnij dinweisuna Tarasat fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten Einfuhr. es des Bruttogewichts). Nr führ Jolltarifs. gewichte) 1. 2. 3. 4. 5. 800. Steinwaaren in anderer!32 Mit Ausnahme der unter Nr. 596 fallenden6 Ffss. u. Kst. Verbindung als mit Statuen 2c. und der durch ihre Verbin- unpolirtem, unlackirtem dung mit anderen Materialien unter Holz oder Eisen. Nr. 20 des Zolltariss fallenden Stein- waaren. — Hierher gehören auch As- bestwaaren (mit Ausschluß der Asbest- gewebe, des Asbestpapiers und der As- bestpappen) in Verbindung mit anderen Materialien als unpolirtem, unlackirtem Holz oder dergl. Eisen, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen. 34. Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, Torf, Torfkohlen. +801. Braunkohlen. 3444.5 — 1802. Koks. 34....................... —- 1803.Steinkohlen. 34 Auch Anthracit ist hier nachzuweisen — 1804. Torf. 34 Torskohlen fallen unter Nr. 86 — 1805. Torfstreu. 34....................... 2 Bll. (11806. Vorstehend nicht genann- 34 Hierher sind zu rechnen: Briquettes; Car-20 Ffss. u. Kst. tes Brennmaterial. bolein; Zündsteine; geformte Kohlen mit!? Bll. Ausnahme der unter Nr. 407 fallenden; 1 Sck. Kugeln aus Hobelspänen, in Harz ge- taucht; Torfkohlen 2c. 35. Stroh= und Bastwaaren. 807.]Ordinäre Matten und 35 a Hier sind nachzuweisen: ordinäre Matten — Fußdecken aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen; auch andere ordinäre Stroh-, Bast- und Schilfwaaren. und Fußdecken aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen; Backkörbe aus gewundenem oder gedrehtem Stroh, auch in Verbindung mit Bast oder Holz; Bastseile; Bastkörbe für Cigarren; Flaschenenveloppen von Stroh; Strohseile (Strohstricke); ordinäre Stroh- sitze, auch mit Holzrahmen; ordinäre Schuhe von Stroh, Bast oder Schilf; alle diese Gegenstände gefärbt oder un- gefärbt. — Decken (Fußdecken) aus Manillahanf-, Kokos-, Jute= und ähn- lichen Fasern sind dagegen unter Nr. 563 bezw. 565, Manillahanfgeflechte anderer Art und Bänder, aus Manilla= oder Aloehanf geflochten, unter Nr. 809 nach- zuweisen. 1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur Torfkohlen.