—— .. inweisun Lau- Waarenverzeichniß 7 die Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten Nr. i es ichts). Nr. Einfuhr golltarifs des Bruttogewichts) 1. 2. 3. 4. 5. 41. Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten Thierhaare, sowie Waaren daraus. 860. 861. + 862. 863. 864. 865. 866. 867. Alpacca-, Kaschmir-, Vi- cogne-Wolle, Kameek, Ziegen= und Angora- haare, ungefärbt, un- gemahlen. Hasen-, Kaninchen-, Biber-, Affen-, Bisam- ratten= und Nutria- haare. Hunde-, Rindvieh= und ähnliche grobe Thier- haare. Kämmlinge, ungemahlen. Schafwolle, ungemahlen. Shuddywolle, gefärbt oder ungefärbt; Wollenab- fälle. ungefärbt, ungefärbt, Wolle und Haare der unter Nr. 860, 863 und 864 genannten Art, gefärbt, ge- mahlen. Gekämmte Wolle. 41 41a 41a 41 a 41a 41a 41 a 41b Hierher gehören die Haare des Alpacca- schafs, des Guanaco, des Lama, des Kameels, des Schafkameels (vicuna), der Hausziege und aller anderen zum Ge- schlecht der Ziegen gehörigen Thiere, roh, gehechelt, gebleicht, gesotten oder gewaschen; auch in Lockenform gelegt. Hierunter fallen insbesondere die zur Hut- fabrikation geeigneten Haare, roh, ge- hechelt, gebleicht, gesotten, gefärbt oder gemahlen; auch in Lockenform gelegt. Auch Schweinehaare mit Ausnahme der Borsten, Pferdehaare vom Fell, bei der Gerberei gewonnene Abfall= oder Dünge- haare, Gerberwolle (Pelade) 2c. Kämmlinge (Wollflocken, ausgekämmte Wolle). RNoh, gehechelt, gebleicht, gesotten, ge- waschen oder in Lockenform gelegt. Shuddywolle kommt auch unter den Be- nennungen „Shoddy-, Mungo-, Lumpen-, Zupf-, oder Kunstwolle“ vor. — Als Wollenabfälle sind hier Abfälle von wollener Watte, alte abgenutzte Stücke von dergl. Watte, Abfälle von Geweben und Filzen aus Wolle und den der Wolle gleichgestellten Thierhaaren, sowie Abfälle beim Tuchscheeren, von der Wollenspinnerei und Wollenweberei (Scheerwolle, Flockwolle, Tuchtrümmer) nachzuweisen. IEEIIIIIIEIIEEIIIEBIEIIIIIEIEMIEEIIIIIIIIIEIEIIEIIIIIIIIIIIII— Vließe zu Vorgespinnsten (Züge oder Bänder).