* 120 .. inweisun Lau- Waarenverzeichniß denn n 9 Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten . Ein e Nr fuhr golltarife des Bruttogewichts). 1. 2. 3. 4. 5. 868.Garn aus Rindviehz,, tlc! Ungebleicht, gebleicht, ungefärbt oder ge- — Hunde-, Schweine-und färbt. Bei der Tarifirung von Garn ähnlichen groben aus diesen Haaren bleibt eine Bei- Haaren, ein= und zwei- mischung von Wolle, Shuddywolle oder faches aller Art. der. Wolle tarifarisch gleichstehenden Thierhaaren außer Betracht, sofern das Garn durch die Beimischung den Cha- rakter als Rindvieh= oder ähnliches grobes Haargarn nicht verloren hat. 869.Wollenwatte. 4½c1 Hierher gehört auch „Spogniopiline“ (ein — Präparat aus wollener Watte und Waschschwamm), mit Gummiauflösung bestrichen. 870. JGenappes-, Mohair--, Al-/ 416024 — paccagarn: einfaches, 871. tntus ungefärbt. leaanter „Wollengarn“ ist Garn aus Schaf- — 872.: einfaches, gefärbt. 41c2aà wolle und anderen zu Nr. 41 des Zoll- 873.s: dublirtes, gefärbt. 415225 tarifs gehörigen Thierhaaren, auch 9. 874.: drei= und mehrfach 412 6 mischt mit anderen Spinnmaterialien gezwirntes, ungefärbt (ohne Rücksicht auf das Mischungsver- oder gefärbt. hältniß) ausschließlich der Baumwolle, 875.Wollengarn, anderes: roh, 1 3 zu verstehen. — Unter Nr. 879 ist drei- einfach. und mehrfach gezwirntes Wollengarn, 876.: roh, dublirt. 411 3 roh, gebleicht oder gefärbt (auch bedruckt) Fss. u. Kst. 877.: gebleicht oder gefärbt! 41 nachzuweisen. Auch fallen unter diesse Bl. (auch bedruckt), einfach. Nummer Weberlitzen aus Wollengarn 878.]— gebleicht oder gefärbt,, und Treibschnüre aus Strängen von ver- dublirt. filztem Wollengarn. 879. : drei= oder mehrfach 41 3 gezwirntes. 880.Wollenwaaren, auch üuüs 111l WWWWWWW „„ 20 Kst. Verbindung mit Baum- 7 Bll. wolle, Leinen oder Metallfäden: Tuchecken, Tuchleisten. 881.—: Dachfilz, Asphaltfilz 1 42 Hierher gehören alle mit Asphalt, Theer, — Harzen oder ähnlichen Stoffen getränkten Filze, sowie Dachfilz aus gepreßten Thier- haaren, auch mit Zwischenlagen von straminartigem Zeugstoff, getheerter und ungetheerter.