150 — — .. inweisun Lau- Waarenverzeichniß dan zu Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. des des Bruttogewichts). Zolltarifs. 1. » 2. 3. 4. 5. Noch: (224.) Vorstehend und anderweit 5 i Seifenrinde (Quillajarinde); Seifen- nicht genannte rohe wurzel (Seifenkrautwurzel); See= und Erzeugnisse zum Ge- Süßwasser, natürliches; Sennesblätter, werbe= oder Medizinal- getr.; sowie sonstige getrocknete (auch gebrauch, mit Aus- gepulverte) Kräuter, Blumen, Blüthen nahme der rohen Färbe- und Knospen, soweit sie nicht unter an- und Gewerbemateria- deren Nummern begriffen sind; Süßholz lien. « (Süßholzwurzel); Tamarinden und Tama- rindenmark; Zibet; Zimmt, weißer, und sonstige nicht unter anderen Nummern begriffene Rinden, auch gemahlen oder sonst zerkleinert; Zimmtwurzel; Zittwer- wurzel, getr., sowie sonstige nicht unter anderen Nummern begriffene getrocknete, auch gedarrte, gebrannte, gemahlene oder sonst zerkleinerte Wurzeln. — Rohe Färbe= und Gerbematerialien fallen unter Nr. 226. 225.Vorstehend und anderweit 51 Von Apothekerwaaren gehören ins-18 Fss. u. Kst. nicht genannte Fabri- kate und Präparate der chemischen Industrie und Phamarzie. besondere hierher: Arzeneien; Blei-, eng- lisches und anderes pharmazeutisches Pflaster mit Einschluß von aufgestrichenem Heftpflaster; Brust= und Kräuterthee; Cigarretten, lediglich mit indischem Hanf gefüllt (Asthmacigaretten); Gelatine- kapseln, gefüllte (mit Cubebenextrakt, Ricinusöl, Leberthran rc.), zum Medizinal- gebrauch; Harlemeröl; Haut= und Zahn- pulver, mit Ausnahme des parfümirten und des durch seine Umschließung als kosmetisches Mittel sich darstellenden (Nr. 782); Karthäuserpulver (Kermes, mineralischer).; Kräutertaback (Pulver aus getrockneten Kräutern), nicht mit Taback gemischt; Kropfpulver (Roßpulver); Oblaten (Mundlack) aus Teig; Pastillen, ausschließlich zu Gesundheitszwecken, aber ohne Zusatz von Honig, Zucker u. dergl.; Pillen und Pulver zum Medizinal- gebrauch; Opodeldoc und andere Salben, mit Ausschluß der parfürmirten und der durch ihre Umschließungen als kosmetische Mittel sich darstellenden (Nr. 782); Schwe- 9 Kb. 4 Bll. 2 Sck.