Hinweisung Lau- Waarenverzeichnif auf die Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten Nr. Ausfuhr und Durchfuhr. des des Bruttogewichts). Zolltarifs. 1. 2. z. 4. 5. 237.latten und Bleche aushe2 Hierher gehören auch polirte 2c. Platten schmiedbarem Eisen: aus Eisenguß. — Rohe oder nur ab- polirt, gefirnißt, lackirt, geschliffene Platten (einschließlich der verkupfert, verzinkt Belegplatten) aus Eisenguß fallen da- oder verbleit. gegen unter Nr. 243, verzinntes Eisen- blech (Weißblech) unter Nr. 238. 238.Weißbleich (verzinntes 222220 Eisenbleich), auch lackirt. (1#239.Eisen= und Stahldraht: 6 d Als Eisendraht (Stahldraht) wird alles in (Hierin mit Ausschluß des Form von Bunden, Ringen 2cc. aufge- Nr. 241.) unter Nr. 240 ge- wundene, gewalzte oder gezogene Eisen nannten. behandelt. Auch polirter, geplätteter oder faconnirter Eisen= oder Stahldraht ist hier nachzuweisen. — Dagegen ist verkupferter, verzinnter, verzinkter, ver- bleiter oder gefirnißter Eisen= und Stahl- draht unter Nr. 240, mit Papier über- zogener Eisen= und Stahldraht (Papier= draht) unter Nr. 260, mit Kautschuck oder Guttapercha überzogener 2c., sowie dergleichen Draht, welcher von anderen Materialien (Hanf, Baumwollengarn, Kupferblech r2c.) weiter umschlossen ist, unter Nr. 508, mit Gespinnstfäden übersponnener unter Nr. 530 anzu- schreiben. 240.: verkupfert, verzinnt, 6GC64 verzinkt, verbleit oder gefirnißt. 241.In Nr. 234 bezw. 239. 1 242.Geschützmunition auss Cela Weiter bearbeitete Geschützmunition aus Eisenguß, rohe. Eisen fällt unter Nr. 254. + 243. Andere ganz grobe EisenGel##Hierher gehören auch rohe oder nur abge- waaren aus Eisenguß. schliffene Platten (einschließlich der Beleg- platten), sowie Herzstücke (Kreuzungsstücke von Eisenbahngeleisen) und Roststäbe aus Eisenguß. 1) Hiervon gehören zu den Massengütern nur: Eisen= und Stahlwalzdraht, d. h. alles in Form aufgewundene gewalzte Eisen. 10 Fss. u. Kst. 10 Fss. u. Kst. 6 Kb. 4 Bll. von Bunden, Ringen 2c. 207