163 -.. inweisun Lau- Waarenverzeichniß vinn su 8 Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten Nr. Avusfuhr und Durchfuhr. es s8 « fuh chfuh gollarife des Bruttogewichts). 1. 2. 3. 4. 5. + 316. Vorstehend nicht genannte 8 Hierzu sind zu rechnen: Chinesisches Gras] 2 Bll. u. Sck. vegetabilische Spinn- und Kunstwolle daraus; Flachsbaumwolle stoffe. (Patentwolle, chemisch präparirter Flachs), auch gefärbt; Waldwolle 2c. 9. Getreide und andere Erzengnisse des Landbaus. + 317.] Bohnen, genießbare, 9a Die unter Nr. 317, 318, 320 und 321 trockene. aufgeführten Hülsenfrüchte, im Kraut ge- "„ trocknet aus= oder durchgehend, werden 318.Erbsen, trockene; auch 9 a unter Nr. 359 nachgewiesen. Frische Kichererbsen und Wicken. Hülsenfrüchte als Gemüse gehren unter Nr. 341, geschälte oder gestampfte unter # 319. Hafer. 9 Nr. 670, unreife getrocknete Erbsen unter Nr. 663. Auch Moorhirse (Dari, Darri, 20. Ki Z„ Durrha, Sorghum tartaricum), sowie 41 320. Hirse, rohe da Panicum (italienische Hirse) gehören zu Nr. 320, gestampfte oder abgeschälte 1321. Linsen. 9 a Hirse zu Nr. 670. — Gemenge aus · verschieden tarifirten Getreidearten oder aus Getreide und anderen Erzeugnissen + 322. Noggen. 9a des Landbaus sind, wenn für dergleichen Gemenge ein besonderer Zollsatz nicht,Sck · vorhanden ist, unter derjenigen Nummer « " 323.Spelz (Dinkel, Vesen). 9 a anzuͤschreiben, welcher der mit dem höchsten Zollsatz belegte Bestandtheil des Gemenges angehört, sofern dieser nicht in einer für 324. Weizen. 9 a unerheblich zu erachtenden Menge vor- handen ist. Für unerheblich gilt ein Be- 3— ; standtheil bei Gemengen aus verschieden 1 3r5. Vorsehend nicht gengrn te 5 tarifirten Getreidearten 2c., wenn das Nr. 9 a des Zolltarifs. Gewichtdesselben nicht mehr als 10 Prozent 326. Buchwei 9b von dem Gewichte des Gemenges be— 326. Buchweizen. · trägt. Gemenge aus Getreidearten, welbe gleichen Zollsätzen unterliegen, « sind bei derjenigen Getreideart nachzu— r 327. Gerste. 5b weisen, welche im Gemenge augenschein- lich den überwiegenden Bestandtheil 328. Mais. 9b bildet. 329. Malz. 90 Malz, gebranntes, auch dergleichen gemah- « lenes, fällt unter Nr. 645. + 330.Anis; Fenchel; Koriander; 9 d Hierzu gehört auch Cumin (römischer Sck Kümmel aller Art. Kümmel), sowie Schwarzkümmel (semen # “ * nigellae s. melanthil). — Sternanis ist unter Nr. 634 nachzuweisen. —— 217