166 .. inweisun Lau- Waarenverzeichniß vin u s Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten . u . es ichts). Nr. JAusfuhr und Durchfuhr golltarffe. des Bruttogewichts) 1. 2. 3. 4. 5. 1 356.Stroh; Dachrohr; Schilf; 98 Hierher ist zu rechnen: Schilf und Dachrohrck. Häcksel. (Weberrohr), rohes; Stroh und Reisstroh, mit Ausnahme des gefärbten und der zu Putzarbeiten dienenden Stroh-Abschnitte und -Aehren (Nr. 335). 357.Vorstehend nicht genannte 98 Hierunter fällt z. B. Madsamen, Ricinus- Oelsämereien. samen, Sonnenblumensamen 2c. 358. Alle übrigen Sämereien, 9g Hierunter fallen insbesondere: alle anderweit anderweit nicht ge- nicht genannten Gartensämereien; gee # nannt oder inbegriffen. schälte und ungeschälte Obstkerne; Wald- 1 2 Sck holzsamen, mit Ausnahme von Bucheckern « oderBuchkernen,EichelnundRoßkasta- nien; frische und getrocknete Wachholder- beeren; Lorbeeren 2c. 1 359. Nicht anderweit genannte 98 Z. B. Getreide in Garben, wie es auf dem — Erzeugnisse des Land- Felde unmittelbar gewonnen wird; im baus. Kraut getrocknete Hülsenfrüchte; frische Krappwurzeln 2c. 10. Glas und Glaswaaren. + 360.Gemeines Hohlglas 10 a Hierher gehört grünes und anderes natur-20 Fss. u. Kst. (Glasgeschirr), grünes farbiges gemeines Hohlglas (Glasgeschirr, Kb. und anderes naturfar- Bouteillenglas), weder gepreßt, noch ge- biges. schliffen, noch abgerieben; auch mit or- dinärer Beflechtung von Weiden, Binsen, Stroh oder Nohr. 361.Glasmasse; Email= und 10 a Glasmasse, mit Ausnahme von Heerdglas Glasurmasse; rohe ge- (verunreinigte, aus dem Glashafen über- rippte Gußplatten gelaufene Glasmasse). Von Stangen und (Dachglas); Stangen Röhren aus Glas gehören hierher: rohe und Röhren von Glas. Stangen und gegossene Röhren aus natur- grünem massiven Glase, sowie Glas- röhren und Glasstängelchen ohne Unter- schied der Farbe, wie sie zur Perlen= - bereitung und Kunstglasbläserei gebraucht 23 I#l. u. Kst. werden. 13 Kb. 362.Rohes optisches Glas 10 a Auch zum Zweck der Erprobung der Rein- (Flint= und Kronglas.) heit angeschlisfen. — Geschliffenes op- tisches Glas zu optischen Instrumenten (auch zu Opernguckern, Perspektiven 2c.) ist unter Nr. 454 nachzuweisen. Brillen- gläser und Lorgnons, ungefaßt, fallen dagegen unter Nr. 364.