196 Lau- fende Nr. Waarenverzeichniß für die Ausfuhr und Durchfuhr. Hinweisung auf die Nummer des Zolltarifs. Bemerkungen. — — — Tarasatz (in Prozenten des Bruttogewichts). 2. 3. 4. 5. (536.) 537. 538. 539. Noch: Grobe Schuhmacher-, Sattler= und Täschner- waaren aus grobem unbedruckten Wachs- tuch oder groben leine- nen Geweben. Feine Lederwaaren mit Ausschluß der Hand- schuhe. Waaren aus Wachstuch, Buchbinder- leinen, Ledertuch, Wachsmusselin oder Wachstafft rc. Lederne Handschuhe. feinem 2160 Anmerk. 21 d 21 d Anmerk. 21e bindung mit Leder, Kautschuck oder un- edlen Metallen; gepolsterte oder ausge- füllte Matratzen aller Art; Betten (aus- gefüllte Federbetten); Schuhe von Filz, Tuchleisten, grauer Packleinwand, Segel- tuch 2c., in Verbindung mit Kautschuck, Leder oder Ledertuch; Darmsaiten, auch nachgeahmte; Darmseile; unlackirte Stöcke aus Thierflechsen (Ochsenziemerstöcke); Wandtafeln aus. Schiefertuch in Ver- bindung mit hölzernen Rahmen. Hier sind nachzuweisen: Lederwaaren von Korduan, Sassian, Marokin, Brüsseler, dänischem oder ähnlichem feinen Leder, von sämisch= oder weißgarem, gefärbtem oder lackirtem Leder, von Pergament (ohne Unterschied, ob gefärbt, lackirt, gepreßt 2c. oder nicht); alle diese Waaren auch in Verbindung mit anderen Mate- rialien, soweit sie dadurch nicht unter Rr. 20 des Zolltarifs fallen; feine Schuhe aller Art aus Leder oder in Verbindung mit solchem (mit Ausnahme derjenigen aus Kautschuck). Hierher gehören u. A. auch Hüte aus den genannten Materialien, unstaffirt, staffirt oder garnirt; Kleider von getheerten, ge- ölten, gefirnißten Zeugstoffen feinerer Art; Schabracken aus Tuch oder ähn- lichen Zeugstoffen in Verbindung mit Leder, Ledertuch, Gurten und dergleichen; Beutel aus thierischer Blase, bedruckt oder unbedruckt, auch mit Einfassung von Zeugstoff und mit Schnüren versehen; Luftballons aus thierischen Därmen, Blasen oder Goldschlägerhaut; lackirte Stöcke aus Thierflechsen. Hierher gehört auch zu Handschuhen zu- geschnittenes Leder. — — 20 Fss. u. Kst. 13 Kb. 6 Bll.