203 . inweisun Lau- Waarenverzeichniß vinn sn ß Tarasatz fende für die Jummer Bemerkungen. (in Prozenten e - Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. golltarife des Bruttogewichts). 1. 2. 3 4. 5. 605.Cider in Fässern. 25f%1 ierher gehört auch Cider in Flaschen, Kruken, Schläuchen oder Blasen von mindestens 50 kg Bruttogewicht. 606. Künstlich bereitete Ge 2 51 Hieher gehören künstlich bereitete (versüßte tränke, nicht alkohol- oder zum feineren Tafelgenuß bestimmte) haltige in Fässern. nicht alkoholhaltige Getränke, z. B. Li- - monadenwasser, überhaupt nicht unter b anderen Nummern begriffene Getränke, i Ueberfässer. in Fässern, desgleichen in Flaschen oder Kruken von mindestens 50 kg Brutto- gewicht. 607.Wein und Mostin Fässern 2561 Auch in Flaschen, Kruken, Schläuchen oder Blasen von mindestens 50 kg Brutto- gewicht. Weintrüb (flüssige Weinhefe) fällt gleichfalls unter diese Nummer. 608.Cider in Flaschen. 252 22; 609. Künstlich bereitete Ge 25 2 . Bemerkung zu Nr. G6G6G6G6 tränke, nicht alkohol- 24 Kst. haltige in Flaschen. 16 Kb. 610. Schaumwein in Flaschen 2532 22 611. Anderer Wein in Flaschen, 2552522.. 612. Butter, auch künstliche. 25 f Hierunter fällt auch Oleomargarin (durch|13 in Fässern, sowie (Hierin Abpressen von Talg gewonnenes, mehr in Kübeln von Nr. 613.) oder weniger flüssiges Fett), mit Milch,: hartem Holz. Wasser, Salz, Farbstoffen 2c. vermischt. 6 in Töpfen. 11 in Kübeln von weichem Holz. 7 Kb. Für finnische Butter bei der Durchfuhr see- wärts: 15 in Kübeln aus weichem Holz, wenn die Ver- packung als eine außergewöhnlich starke im Vergleich zu der sonstigen Verpackung von Butter u Kübeln anzusehen ist. 613. In Nr. 612. zusehen ist 26“