— 231 — .. inweisun Lau- Waarenverzeichniß dan in 9 fende für die Nummer Pemerkungen. Nr. Ausfuhr und Dur . des suh huhr Lolltarifs. Tarasatz. (in Prozenten des Bruttogewichts). 1. 2. 3. 4. 5. Noch: (809.) Andere Stroh- und Bast- 35 Manillahanfgeflechte und geflochtene waaren, mit Aus- Bänder aus Manilla= oder Aloehanf; nahme von Hüten und Puppenhüte von Stroh 2c.; die unter Sparterie. Nr. 807 aufgeführten Matten und Fuß- 4 decken, sowie die vorstehend genannten Stroh= und Bastwaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie da- durch nicht unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen. b fal üte aus Stroh, Nohr! 3541 Die unter Nr. 810 und 811 fallenden 810 öllte. aua h Hüte sind nach Stückzahl nachzu- weisen. — Es gehören hierher alle Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Palmblättern, Span (Holz- span), Haar= oder Hanfgeflechten, Spar- terie und aus Geflechten von sog. Baum- wollensparterie und Stroh (mit Aus- schluß der Puppenhüte, welche unter 811.: garnirt. 3542 Nur. 809 fallen). 812.parterie aller Art. 35f% SOierher gehören: Stroh-, Bast-, Span-, Manillahanf-, Aloehanf-Geflechte, welche mit Roßhaaren, desgleichen die genannten Geflechte, sowie Roßhaargeflechte oder Roßhaarspitzen, welche mit Gespinnst- fäden — einschließlich der Metall= und Glasfäden — durchzogen oder durch- wirkt sind; serner nebeneinanderliegende durch einen Klebestoff bandartig ver- bundene, gewalzte Baumwollfäden (Baum- wollensparterie) oder Fäden von anderen Spinnstoffen und Geflechte aus derartig verbundenen Fäden; Sparteriewaaren, mit Ausnahme der Hüte. 36. Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt (Bergtheer). (11813.|Asphalt; Asphaltplatten; 36 Asphalt kommt auch unter den Benennun- Röhren aus Asphalt gen: „Bergpech, Erdharz, Erdpech, Juden= und Kies. pech, Mineralkitt“ vor. — Hierher ge- hört auch flüssiger Asphalt (Asphaltöl, Mineraltheer) und Harzcement. 1) Hiervon gehört zu den Massengütern nur Asphalt (Bergtheer). 20 Fss. u. Kst. 13 Kb. 9 Bll. 10 Fss. u. Kst.