.. inweisun Lau- Waarenwerzeichniß vinn sn g Tarasatz fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten es Nr. JAusfuhr und Durchfuhr. Zollarife des Bruttogewichts). 1. 2. 3. 4. 5. 39. Vieh. 844. Maulesel, Maulthiere, 39 a Zu Nr. 844 bis 856. Vieh jeglicher Esel. Art ist nach Stückzahl nachzuweisen. 845. Pferde. 399093.„ — 846. Füllen, welche der Mutter 399eeee » — folgen. Anmerk. 847. Kühe. 395h. — 848.Stiere. 394552;;; — 849. Ochsen. 39902044. — 850. Jungvieh im Alter bis 39 d Zu dem Jungpieh zählt alles Rindvieh im — zu 2½ Jahren. Alter von 6 Wochen einschließlich bis zu 2½ Jahren, mit Ausnahme der weiblichen Rinder, welche augenscheinlich tragend sind oder bereits gekalbt haben. Die letzteren sind ohne Rücksicht auf ihr Alter als Kühe nachzuweisen. 851. Kälber unter 6 Wochen. 392222.. — 852.Schweine. 39992941W242322 – 853. Spanferkel unter 10 kg. 399666 — 854. JSchafvieh. 39y939393932I0 — 855. JLämmer. 39i Hierher gehört alles Schafvieh, welches andere als Milchzähne nicht besitzt. 856.Biegen. 396666644eI — 40. Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft. 857.Wachstuch, grobes unbe- 40 a Unter „Oeltuch“ ist mit Oelfirniß, sowie 13 Ksft. drucktes (Packtuch); mit Oelkomposition (einer Mischung von19 Kb. Oeltuch und Decklein- Oel und Kautschuck) getränkter grober 6 Bll. wand. Zeugstoff, unter „Deckleinwand“ geölte oder mit Oelkomposition getränkte oder überstrichene, getheerte, gefirnißte, oder endlich mit metallischen Substanzen (Grünspanlösung 2c.) wasserdicht ge- machte grobe Leinwand oder sonstiger derartig zugerichteter grober Zeugstoff zu verstehen. — Hierher gehören auch: Packingfelt, ein aus Baumwolle bestehen- des ungewebtes, nach Art der Watte, jedoch unter Zuthat eines klebrigen Binde- mittels durch Zusammenpressen dar- gestelltes, dem Wachstuch ähnliches Pack-