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        <title>Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884.</title>
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            <idno>cbl_1884</idno>
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                                                         Central-Blatt

                                                     für  das

                                            Deutsche  Reich.

                                              Herausgegeben

                                                            im

                                          Reichsamt  des  Innern.

 

                                                Zwölfter  Jahrgang.

                                                         1884.

 

 

                                                        Berlin.

                                        Carl  Beymanns  Verlag.
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                                                             InhaltsVerzeichniß.  









Inhalts  Verzeichnis.

 1. Allgemeine  Verwaltungs-Sachen  Seite  13.  59.  198.  201.
 2. Bank-Wesen  Seite  6.  32.  50.  116.  160.  176.  192.  222.  242.  262.       300.  314.
 3. Eisenbahn-Wesen  Seite  165.  295.

  4. Finanz-Wesen  Seite  14.  36.  60.  105.  114.  121.  166.  182.  185.             202    225.  245.  249.  278.  304.  307.  320.  323.
  5. Handels-  und  Gewerbe-Wesen  Seite  61.  122.  146.  155.  195.  229.      257.  285.  308.  324.

  6. Heimath-Wesen  Seite  15.  37.

  7. Justiz-Wesen  Seite  31.  56.  101.  175.  212.  237.  255.  321.

  8. Konsulat-Wesen  Seite  2.  5.  10.  13.  23.  28.  31.  35.  41.  45.  49.        62.  102.  113.  125.  156.  167.  173.  179.  181.  186.
      191.  198.  212.  215.  221.  226.  239.  241.  246.  250.  255.  261.                266.  277.  297.  302.  305.  311.  313.  321.  324.

  9.  Maaß -   und  Gewichts-Wesen  Seite  59.  217.  250.

10. Marine  und  Schiffahrt  Seite  9.  23.  35.  52.  101.  107.  125.  156.         178.  201.  212.  221.  265.  277.  297.
11. Militär-Wesen  Seite  22.  129.  226.  282.  308.  321.

12. Polizei-Wesen  Seite  3.  8.  10.  18.  24.  28.  34.  37.  41.  46.  56.             62.  102.  109.  118.  123.  126.  151.  157.  162.  167.

      170.  174.  179.  184.  186.  190.  194.  198.  208.  213.  216.  224.               227.  237.  240.  244.  247.  253.  256.  264.  275.  279.  296.
      298.  299.  305.  308.  311.  316.  322.  330.

13. Statistik  Seite  2.  319.
14. Versicherungs-Wesen  Seite  203.  266.

15. Zoll.  und  Steuer-Wesen  Seite  1.  5.  9.  21.  27.  35.  45.  49.  61.             106.  113.  125.  129.  155.  159.  169.  173.  178.  181.
      89.  191.  201.  211.  215.  217.  226.  239.  241.  261.  265.  277.                 281.  303.  311.  313.  319.  324.
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        Sach-Register.

Die  arabischen  Zahlen  beziehen  sich  auf  die  Seite.)

A.

Abel'scher  Petroleumprober  S.  u.  Petroleum.

Aemterverzeichniß  f.  u.  Bölle.

Aerste.  Dispensationen  von  den  ärztlichen  Prüfungsvorschriften
  123.

—  s.  a.  u.  Wehrordunng.

Aichung.  Bestimmungen  über  Zulassung  von  selbstthätigen
Registrir-Waagen  59.

—  Ergänzungen  und  Abänderungen  bezw.  Berichtigungen  des
Verzeichnisses  der  Aichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Aichämter
  217.

Anilinfarben-Fabrikation  s.  u.  Branntwein.

Apotheker.  Gleichstellung  der  technischen  Hochschule  in  Darmstadt
  mit  den  Universitäten  im  Sinne  der  Vorschriften  über  die
Prüfung  der  A.  155.

Arbeiter  s.  u.  Krankenversicherung.

Ausweisungen:

Achtsam  213.  Ast  158.
Adam,  Anna  174.  Augustin  29.
—  Anton  179.

—  August  63.  Bader  11.

—  Franz,  aus  Dwory  317.  Bäschtold  170.
—  Franz,  aus  Kattendorf  279.  Beetta  180.
—  Johanna  47.  Baggermann  3.
—  Juhasz  208.  Bailly  254.

—  Pauline  316.

Adamski  216.

Aichmaier  279.

Alber  187.

Albert  162.

Allemann  58.

Alphonse  199.

Amsler  224.

Amster  312.

Anders  120.

Andersohn  3.

Anderson,  Anders  174.

—  .  g.  Andersohn.

Andre  180.

Arbey  316.

Arlam  237;  s.  a.  Adam,
Franz,  aus  Kattendorf.

Arwei,  Agnes  253.

—  s.  a.  Arbey.

Balder  158.
Ballieu  299.
Bartek  158.
Bartela  154
Bartmann  63.
Bastings  103.
Bauchner  256.
Bauer,  Georg  256.
—  Johann  63.

Baumann,  Heinrich  103.
37.

—  Otto  2
Baumeler  104.
Beaux  213.
Bechter  199.
Beckert  110.
Beier  18.
Beinlich  29.
Benard  4.
Bengston  103.

 

Bengtson  39.

Benoit  316.

Berger,  Anna  Maria  256.

—  David  42.

—  Ignaz  256.

Bergheim  330.

Bergmann,  Florian,  s.  Ullmann.


—  Johann,  aus  Lichtenau  63.

—  Johann,  aus  Ullersdorf
298.

Bernard,  Holbert  296.

—  JZean  184.

Bernstein  213.

Beyer  247.

Beylandt  199.

Biagio  di  Ricci  157.

Bibold  8.

Bjely  s.  Bierli.

Bieniarz  247.

Bierli  216.

Björnsen  299.

Blachowicz  s.  Pfczynski.

Blau  10.

Bleha  152.

Blickmann  309.

Bobillier  174.

Bocquet  244.

Boderik  190.

Böhm  174.

Bogner  180.

Bollinger  19.

Bolwyere  127;  s.  a.  Olwyere.

Bornatzky  322.
Boroschowitz  18.
Bors  162.
Bosch  317.
Bossard  112.
Boucher  39.
Boudupont  168.
Bourguignon  299.
Bournique  58.
Bouvens  126.
Bracher  168.
Bräuer  119.
Branca  199.
Brechbühl  163.
Brir  152.

Brodinger  312.
Bromberger  47.
Broszczak  118.
Brückelt  312.
Brüstle  127.
Bruhn  119.
Brunner  126.
Bruun  s.  Bruhn.
Buckow  208.
Bümkes  25.
Bünzli  330.
Bürgin  180.
Bumba  162.
Bumbach  s.  Bumba.
Butfoy  62.

Cadin  163.

Cailluet  213.

Canals  305.

Capelle  298.

Casto  213.

Cernik  57.

Cerny  19.

Charlupski  322.

Chasen  198.

Chauszyld  208.

Shwrigrren  264.

Chladek  29.

Christen  253.

Christoph,  Agnes  190.

—  Anton,  aus  Chualkowitz
190.  1

—  Anton,  aus  Zabrzeck  174.

—  Genovefa  174.

—  Josefa,  aus  Chualkowitz
190

—  Josefa,  aus  Oderberg  224.
—  Josefa,  aus  Zabrzeck  174.
—  Karl  190.

—  Pauline  174.

—  Raimund  190.

—  Sophhie  190.

—  Syplla  190.

Chwoyka  123.

Cicinsky  19.

Cieminski  279.

Cirighino  163.
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        Clerck  11.
Coanet  330.
Collmann  64.
Colomby  163.
Cordsen  174.
Corsi  174.
Couve  238.
Cox  224.
Cuny  213.
Czeika  34.
Czypulla  224.
Czyschek  46.

Damm  322.
Danda  256.
Daniel  110.
Daniels  194.
Daum  199.
Decasper  119.
Denadai  330.
Deprez  330.
Despotowitz  309.
Dettwyler  58.
Dewens  62.
Dimter  264.
Dioning  209.
Ditli  305.
Dlouhy  123.
Därfler  120.
Doeter  64.
Dollisch  162.
Donath  110.
Donhäuser  179.
Donisgot  316.
Dorn  322.
Doval  247.
Dozetro  224.
Dreck  25.
Dreisel  216.
Drescher  186.
Drucar  39.
Druschetzky  19.
Duane  240.
Dueger  158.
Dünser  153.
Dupak  62.
Dugquesne  309.
Duthaler  11.
Dwaroch  208.
Dworzack  152.
Dyczek  244.
Dziuk  227.

Ebert  29.
Edmann  103.
Egger  184.
Eglie  19.

Ehrlich,  Florian  184.

—  Kappel  3.
Eicher  58.
Elephant  168.
Elminger  154.
Elsner  305.
Engel,  Franz  57.
—  Josef  102.

Engelmann  43.
Erbs  18.
Erikson  25.
Erlansen  110.
Ertl  19.
Eschka  28.
Etienne  127.
Ettmeyer  103.
Evali  4.
Evers.  29.
Evert  19.
Ewald  279.

Falger  298.
Feldmann  213.
Fenner  42,  154.
Ferkow  42.
Fron  174.
Fialla  57.

Fiedler,  Franz  Josef  111.

—  Reinhold  110.
Fink  3.

Fischer,  Anton  317.
—  August  28.

—  Georg  Ferdinand  253.

—  Johann  28.
—  Karl  312.
Flegel  34.
Fleischer  3.
Florian  34.
Förster  103.
Fogy  109.
Forster  168.
Fourcoux  126.
Frana  19.
Francic  8.
Franke  316.
Franz  38.
Frederichsson  162.
Frérot  330.
Frey,  Franziska  207.
—  Josef  317.
Friedmann  296.
Fröhlich  298.
Fröndle  194.
Frößl  171.
Frotey  216.
Fuchs  194.
Fucich  171.
Fuhrich  256.
Funke  18.

Gabbi  180.
Gabrycz  208.
Galabert  309.
Galli  312.
Gallinat  190.
Galonski  39.
Gandin  298.
Gasch  163.
Geiger  38.
Gérard  240.
Geßwald  34,  63.
Ginter  47.
Girault  305.

 

Gittel  153.

Gitz  275.
Glaßmann  194.
Glausser  127.
Glöckl  330.

Gned  216.
Gnoth  18.
Goldberg  240.
Goldmann  110.
Gomman  123.
Gondini  3.
Gottwald  312.
Graber  184.
Grabowski  167.
Graetz  153.
Gregori  187.
Groegeri,  Johann  237.
—  Josef  184.
Großfeld  3.
Grünberg  110.
Gudat  109.
Gudilin  299.
Günther  158.
Güttinger  154.
Gularz  s.  Guläs.
Gulas  152.
Gutermann,  Schneider  47.
—  Uhrmacher  25.
Guthmann  163.
Guttmann,  David  322.
—  Josef  162.
Gyurjan  126.

Habriczek  38.
Haefeli  111.

Häfely  238.

Hänsel  198.

Haider  299.

Hajek  118.

Halla  43.

Hallström  244.
Hampel  275.
Handle  330.

Hanny  153.
Hansen,  Anders  111
—Feiedrich  Karl  Christian

Hartmann  8.
Haßler  8.
Hatlappa  275.
Hauer  110.
Hawelka  171.
Heckers  168.
Heiblum  s.  Schmuhl.
Held  29.
Henricson  42.
Henry  29.
Herlt  237.
Hermanns  167.
Hernschitzky  247.
Herold  227.
Heß  112.
Heynen  309.
Hiertzhaus  127.
Hiller  199.

Hintz  167.

Hirsch,  Aron  57.
—  Chaim  196.
—  Nathalius  127.
—  Sigmund  213.

Hloussek  63.

Hochstein  190.
Hochstraßer  57.
Höllzle  309.
Hoesmann  18.
Hofer  317.
Hoida  s.  Haider.
Hoks  153.
Holder  57.
Holeceèk  162.
Holfeld  11.
Holler  187.
Hollinger  34.
Honczyk  152.
Honke  110.
Horak  18.
van  Hork  163.
Hosp  171.
Hotz  104,  120.
Hradecki  63.
Hriwik  46.
Huber  8.
Hübner,  August  162;  Zurücknahme
  der  Ausweisung  209.
—  Franz  253.
Huntzinger  12.
Hurka  153.
Huth  11.

Jacques  34.

Jahn,  Karl  157.

—  Simon  275.

Janeck  213.

Janetschek  298.c

Janowski  186.

Japle  158.

Jarisch  25.

Jaschwitz  216.

Jaspe  198.

Jaty  247.

Jenni  63.

Jermann  174.

Jetzinger  119.

Jirdasek  153.

Imhof  158.

Infeld  187.

Jönsdotter  63.

Jönsson  57.

Jörgensen  8.

—  s.  a.  Jürgensen.

Johannek  119.

Johannson,  Anders  Magnus
s.  Johansson.

—  Johann  August  158.

Johannsson  244.

John  42.

Jüppner  208.

Jürgensen  179.

Jung,  Alexander  11.

—  Ludwig  Heinrich  209.
        <pb n="7" />
        Jungnickel  174.
Jurischka  57.
Juritschka  fe  Jurischka.
Jursik  240.

Iwan  38.

Kämpf  254.

Kaiser  110.

Kalewsky  199.

Kalkbrenner  171.

Kalluza  256.

Kaltofen  184.

Kamenitzki  42.

Kanner  18.

Kapaun  162.

Kaplan  63.

Kapp  39.

Kaps  103.

Kaschlik  103.-Kassack

  42.

Kastner  168.

Katzer  62.

Kendler  322.

Keßler  330.

Kiesewetter  34.

Kislinger  111.

Kistler  4.

Klawansky  152.

Kleiber  102.

Klein,  David  253.

—  Katharina  112.

—  Markus  oder
296.

—  Wenzel  158.

Klimanowsky  8.

Klinka  330.

Kment  208.

Knaus  254.

Knittel  127.

Kobelt  111.

Köfler  11.

Köhler,  Gabriel  Ludwig  29;
Zurücknahme  der  Ausweisung
  43.

—  Johann  227.

Kölle  34.

Körner  119.

Kohler  209.

Kollmann  279.

Kornitzer  109.

Kosutzki  305.

Kowal  103.

Krause,  Alexander  317.

—  Emil  110.

—  Franz  186.

—  Wenzel  119.

—  Wilhelm  28.

Kravator  s.  Polter.

Krebs,  Chriftian  279.

—  Ferdinand  57.

—  Moses  153.

—  Sara  Gittel  153.

Kredner  194.

Krehlick  167.

Michael

Kreidel  256.
Kreisler  19.
Kremla  170.
Kricho  312.
Kriebler  62.
Krouitzki  264.
Krska  256.

Krull  253.
Kudasicka  102.
Kudibal  11.
Küffer  154.
Kümmel  316.
Kürpall  296.
Kuhn  179.
Kujan  330.
Kuipers  19.
Kulich  42.

Kulik,  Katharina  254.
—  Marianna  253.
Kull,  Agnes  63.
—  Julianna  308.
Kumpf  38.

Kuna  190.

Kunz  126.
Kunzmann  216.
Kuster  305.
Kutschera  118.
Kwiatkowski  253.
Kwiatowsky  316.

Lacasse  298.

Laeser  209.

Lagowski  213.

Lang,  Maria  Josef  227.
—  Matthias  18.

—  Peter  25.

Lange  152.

Lapacz  47.

Lapatsch  38.

Lappatsch  275.

Laube  126.
Lauermann  254.
Lawczinski  163.
Lebrun  275.

Lecaque  11.

Lechner  157.

Lefebrre  264.
Lehmann,  Maximilian  11.
—  Peter  Nikolaus  58.
Lemire  127.

Lepkowitz  170.

Leporte  s.  Sonnemont.

Lerch,  Johann  Wilhelm  120.

—  Josef  184.
Lessert  126.
Libowitz  179.
Licha  299.
Liebisch  64.
Liedle  42.
Lienbacher  151.
Liessel  322.
Lischewsky  187.
Liszezak  38.
Löffler  171.
Loos  180.

 

Lorenz,  Franz  190.
—  Ignatz  152.

—  Josef  208.
Lukan  109.
Lustenberger  111.

Macin  8.
Magnescheff  216.
Magnussen  224.
Mahler  216.
Mai  152.
Maier  194.
Majewski  312.
Malinowski  46.
Maly  199.
Mangin  256.
Manne  186.
Marchal  317.
Marchand,  Bernhard  Louis
Leopold  213.
—  Friedrich  247.
Marcuse  19.
Markowsky  216.
Maroschau  194.
Marschall,  Ernst  42.
—  Viktor  11.
Marschallik  153.
Marte  123.
Martin  3.
Martinec  3.
Marty  19.
Marvellie  224.
Mathis  162.
Matthiesen  171.
Matthieson  38.
Matyk  126.
Matz  8.
Mayer  154.
Meier  194.
Meinrad  34.
Meller  237.
Mendlowitsch  199.
Messensac  8.
Meyer,  Albert  264.
—  Eugen  57.
Meyerowitsch  244.
Michler  158.
Mieczack  109.
Milun  24.
Minkosch  34.
Mittiska  102.
Möckel  194.
Möhwald  64.
Möller  158.
Moerge  18.
Mösch  127.
Morawczyk  3.
Morel  124.
Moschakoner  298.
Moser,  Caspar  213.
—  Johann  Gottfried  154.
—  Ottokar  187.
Moskowies  213.
Mottet  58.
Mühl  37.

VII

Müller,  Franz,  aus  Niemczowa
  170;  s.  a.  Zalewski.

—  Franz,  aus  Nimzowo  126.

—  Franz  Rudolf  Albert  103.

—  Jakob  120.

—  Ignatz  111.

—  Johann,  aus  Neustadt  18.

—  Johann,  aus  Raon  sur
Plaine  228.

—  Josef  174.

—  Paul  Marie  August  330.

—  Wilhelm  322.

Münger  12.

Mugenauer  309.

Mundigl  8.

Mutsaers  199.

Mutti  312.

Muzik  322.

Mylor  228.

Nachtnebel  174.

Nassari  168.

Neander  29;  Zurücknahme  der
Ausweisung  158;  s.  a.  Ast.

Nekuda  153;  Zurücknahme  der
Ausweisung  238.

Nellsen  152.

Nemececk  168.

Neumann  157.

Niedbalski  316.

Nielsen,  Jensen  179.

—  Rasmus  247.

Nieser  109.

Niesner  103.

Niewenhuys  127.

Nilsson,  Franz  Auguft  11.

—  Ola  171.

Niratschker  110.

Nitsch  119.

Noske  322.

Notz  8.

Noué  154.

Novotny,  Franz  152.

—  Paul  256.

Nowack  42.

Nowie  240.

Oelmeyer  s.  Ettmeyer.
Oestergaard  158.
Oesterreicher  11.
Offermann  279.
Ohlsen  247.

Olwyere  163.
Ostrowski  227.

den  Ouden  256.

Palata  46.
Panak  34.
Papa  330.
Papesch  34.
Paradeis  58.
Passig  209.
Paul  43.
Paulick  38.
        <pb n="8" />
        VIII

Parlicek  46.
Pawliecki  208.
Pawlowski,  Eva  63.
—  Johanna  38.

—  Josef  38.

—  Josefa  63.

—  Pauline  63.
Peck  247.

Pein  317.

Pellacali  154.
Perrenoud  12.
Peschke  46.
Petermann  312.
Peterson  s.  Pitterson.
Petrakowski  227.
Pfändler  152.

Pfil  104.

Phatsch  18.
Piatkowski  296.
Pichler  256.
Pieringer  187.
Pierre  330.

Pietsch,  Anton  237.
—  Franz  208.
Pietschmann  213.
Pillon  168.

Pilsner,  Georg  180.
—  Katharina  162.

Pilz,  Anton  Eduard  120.

—  Josef  179.
Pimbo  19.
Pitterson  186.
Plottek  199.
Pluß  199.
Podelski  25.
Podola  253.
Pöllmann  127.
Pohlner  25.
Polek  237.
Polifka  179.
Pollek  168.
Polter  46.
Pomekatschka  275.
Poplutz  171.
Poppo  34.
Poschinger  157.
Prazak  25.
Prill  64.
Prohaska  152.
Przewoznik  126.
Psczynski  46.
Puputz  247.

Rabas  194.
Rabinger  312.
Raciniewski  118.
Rasmussen  38.
Rauch  123.
Rauscher  43.
Rauter  227.
Rawitscher  157.
Rehn  208.
Reich  111.
Reichel  216.
Reichelt  118.

Reimann  38.

Rein  118.

Reinelt,  Alois  208.
—  Josef  29.
Reinkingh  208.
Reiter  296.
Renggli  187.
Retard  8.

Reuß  119.

Rezette  238.

Richard,  Franz  Claudius  209.

—  Louis  244.
Richter,  Johann  168.
—  Josef  237.
Rickert  110.
Rieder  153.
Rohleder  264.
Rohr  104.
Romankiewicz  57.
Rosée  3.
Rosenberg  186.
Rosinski  63.
Rosmanith  296.
Rossi  168.

Roth  58.

Roux  312.

Ruegg  279.

Rummel  118.
Rust  306.

Sabach  3.
Sadler  190.
Salay  28.
Salomonsson  162.
Salzmann  3.
Sameck  194.
Samuel  171.
Sandel  47.
Sandemoy  111.
Sanette  174.
Saugspier  238.
Sax  279.
Scalbert  254.
Schabach,  s.  Sabach.
Schädler  171.
Schaeffer  244.
Schak  111.
Scharf  119.
Scharlesky  124.
Schauberger  275.
Scheeren  309.
Sbeffelaar  47.
Scheidecker  112.
Schier  209.
Schierz  11.
Schiffert  244.
Schilder  38.
Schimek  279.
Schimko  18.
Schindler  170.
Schinzel  170.
Schittfort  198.
Schleippen  305.
Schleypen,  s.  Schleippen.
Schlovicc  163.

 

Schmidt  57.
Schmoker  111.
Schmuhl  62.
Schneider  309.
Schnelzer  247.
Schnepp  316.

Schob  8.

Schöffel  179.
Schönbach  110.
Schönberg  11.
Schoff  154.
Schramm  279.
Schratz  123.
Schreier,  Franz  152.
—  Wilhelm  Friedrich  279.
Schubert,  Franz  216.
—  Friedrich  118.

Schuhmann,  Anton  s.  Muzik.

—  Gabriel  317.
Schulmierski  46.
Schumacher,  Johann  39.
—  Karoline  3.
Schumann  216.

Schutt  153.

Schwarz,  Bernhard  29.
—  Josef  244.

Sczyrback  224.

Selzer  299.

Semmelmann  s.  Wonwoller.

Senn,  Benedict  154.
—  Ludwig  209.
Serafin  109.
Serrurier  209.
Setzer  305.
Shmehil  119.
Silbergleit  118.
Silbermann  s.  Uscher.
Simon  43.

Sister  4.

Sitler  279.

Skala  19.
Skribinsky  194.
Skrko  317.

Skutak  123.
Sladeck,  Eduard  153.
—  Franz  112.
Slizewski  279.
Slowa  64.
Sörensen  305.
Sogura  119.
Sommer  171.
Sonnemont  158.
Sorian  s.  Gyurjan.
Sowa  62.

Spanel  102.
Spielvogel  174.
Spitzer  194.7
Springer  238.
Stadler  316.
Stähli  104.
Staniszewski  3.
Starck  18.

Staudt  12.
Steffen  39.
Steidler  157.

Stein  152.

Steiner,  Josefa  170.
—  Karl  39.

Stephan  46.
Stephanik,  Johann  29.
—  Wenzel  29.

Stern  237.

Sternek  42.
Stochowski  153.
Stockly  25.

Stoppel  184.

Strobl  153.

Studer  224.

Stuna,  Josef,  aus  Drosa  174.
—  Josef,  aus  Drosau  227.
Stusch  11;  s.  a.  Elephant.
Stussi  112.

Stussy  s.  Stussi.

Subic  309.

Subtelny  109.
Suchomehl  118.

Suchy  317.

Sündberg  s.  Sundberg.
Sundberg  158.
Sundström  3.

Surmone  306.

Swiencona  41.

Szebena  244.

Szillat  311.

Szilzow  s.  Szillat.
Szymek  256.

Tailly  256.
Talich  168.
Tamm  154.
Tanner  57.  6
Tannin  39;  s.  a.  u.  Tamm.
Tanschitz,  s.  Francic.
Teller  s.  Polter.
Tenney  43.

Teplich  63.

Teubel  152.

Thiel,  Johann  28.
—  Rudolf  168.
Thomandi  308.
Thomann  312.
Thomczok  8.

Tiemer  216.

Tietz  190.

Till  208.

Tinz  12é6.

Tipsmark  244.

Tirlet  127.

Tober  111.

Tonzil  18.

Topitsch  118.

Trcka  47.

Treichler  247.

Trinka  47.

Troppau  109.
Truchard  330.
Trummer  57.

Tschan  305.
Tschapnikiewitsch  151.
Tüx  330.
        <pb n="9" />
        Tulisse  199.
Turski  s.  Kamenitzki.

Uhric  308.
Ullmann  103.
Ungar  180.
Urban  179.
Uscher  184.

Vacek  38.
Valiero  163.
Varizzi  163.
Velicz  s.  Welich.
Vellemann  184.
Verdun  244.
Villiger  163.
Vinial  312.
Vink  25.

Virey  184.
Visery  209.
Vit#uril  119.
Vogel  275.
Vollenweider  227.

Waclawik  224.
Wadler  154.
Waeckel  247.-Wagner
  184.
Wainer  275.
Walder  154.
Walter  126.
Walzel  227.
Wandewaeter  11.
Wandisch  39.
Wanke  3.
Warngireski  279.
Wasreck  8.
Wasser  38.

Watzl  152.
Weber  213.
Wechsler  43.
Wedel  306.
Weeks  s.  Butfoy.
Wehrli  158.
Weigel  198.
Weiß,  Eduard  s.  Erlansen.
—  Karl  11.
Welich  247.
Wendler  184.
Wengrowski  62.
Wenisch  56.

Wenzel  46.
Wessely  127.
Wettekes  184.
Weyrek  8.

Wexler  322.
Wieczorek  208.
Wieré  216.
Wierre  275.
Willert  42.
Willumat  298.
Willuweit  s.  Willumat.
Wisä  322.
Wittwer  184.
Wlczek  184.
Weesterskjoeld  158.
Wolafka  305.
Wolf,  Johann  190.
—  Josef  213.

—  Valentin  179.
Wonwoller  151.
Woschilko  279.

Zalewski  224.
Zanzig  109.
Zehnder  305.
Zehrfuß  256.
Zeidler,  August  10.
—  Josef  56.

Zeni  168.

Zentsch  227.

Zettl,  Emanuel  110.
—  Josef  170.
Zgraggen  112.
Ziegler  240.
Ziesler  153.

Zilli  199.

Zilske  126.

Zintl  34.

Ziska  109.

Zlab  299.

Zodet  298.
Zwilden  279.

Zurücknahme  von  Ausweisungen:

Clément  224.
Schulz  19.
s.  a.  Hübner,

Köhler,
Neander,
Nekuda.

B.

Belgien  (.  u.  Literar-Konvention;  Reblaus;  Schiffsvermessung.

Betriebsreglement  (.  u.  Eisenbahnen.
Branntwein.
Brausteuer  s.  u.  Zölle.

C.
Civilprozeßverfahren  in  Rußland  s.  u.  Gerichtsverfassung.

Denaturirung  zur  Anilinfarben-Fabrikation  156.

 

D.

Dänemark  (.  u.  Hülfsbedürftige.
Denaturirung  (.  u.  Salz.

E.

Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.  Verzeichniß  der
höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  berechtigt  sind  129;
Nachtrag  282;  Berichtigung  306.  Provisorisch  berechtigte  Anstalten
  144;  Nachtrag  284.  Eingehen  einer  Anstalt  284.

Einnahmen  an  Zöllen  und  Verbrauchssteuern  2c.  Vom  1.  April
1883  bis  Ende:  Dezember  1883  14;  1884  Januar  36,  Februar
  60,  Nachtrag  105;  März  121;  für  das  Etatsjahr
1883/84  182;

vom  1.  April  1884  bis  Ende:  April  166,  Mai  183,  Nachtrag
  185;  Juni  202,  Juli  225,  August  245,  Nachtrag  249;
September  278,  Oktober  304,  Nachtrag  307;  November  320,
Nachtrag  323.

Eisen  s.  u.  Theilungsläger.

Eisenbahn-Amt  Reichs-;
Mitgliedern  295.

Eisenbahnen.  Ergänzung  und  Abänderung  des  Betriebs-Reglements
  für  die  E.  Deutschlands  165.

Ernennungen  von  richterlichen

F.

Flüssigkeiten  auf  Niederlagen;  Verfahren  bei  der  Um.
füllung  169.

G.

Gartenbau=  Anlagen  (.  u.  Reblaus.

Gerichtskosten;  Aenderungen  im  Verzeichniß  der  zur  Einziehung
  bestimmten  Stellen  101,  175,  212,  237,  255,  321.
Gerichtsversassung,  deutsche,  Jahrbuch  der;  Erscheinen  einer

neuen  Ausgabe  31.
—  und  Civilprozeßverfahren  in  Rußland.  Nachtrag  zu  der  Zusammenstellung
  der  wesentlichsten  Bestimmungen  56.
Getreide  s.  u.  Transitlager.

H.

Handbuch  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1884.  Ankündigung
  der  Herausgabe  13;  Erscheinen  59.

—  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf  das  Jahr  1884;  Erscheinen
  265.

Handelsverträge  (.  u.  Zolltarif.

Heimathwesen.  Zusammenstellung  über  die  Geschäfte  des
Bundesamts  für  das  H.  während  des  Geschäftsjahres  vom
1.  Dezember  1882  bis  dahin  1883  15.

—  s.  a.  u.  Unterstützungswohnsitz-Gesetz.

Hohenzollernsche  Lande  s.  u.  Zölle.

Hülfsbedürftige.  Wirkungsdauer  der  Zusatz-Deklaration  zu
dem  deutsch-dänischen  Uebereinkommen  wegen  wechselseitiger
Unterstützung  H.  201.

Hülfskassen  s.  u.  Krankenversicherung.
        <pb n="10" />
                                                                  J.

Italien  s.  u.  Literar-Konvention;  Jolltarif.

                                                          K.

Karbolsäure  (.  u.  Salz.

Kauffahrteischiffe,  deutsche;  Uebersicht  über  die  Zahl  der  registrirten
  und  der  in  den  Schiffsregistern  gelöschten  108.

Kokosgarn  s.  u.  Zolltarif.

Konsulate  und  Konsular-Agenturen,  deutsche.

Aufhebungen  bzw.  Einziehungen;  in:  Paysandü  186,  Tokio  31.

fulate  und  Konsular-Agenturen,  ausländische.

Abgrenzung  der  russischen  Konsularbezirke  in  Deutschland  23;
desgl.  der  Portugiesilchen  302.

Konsul  des  Deutschen  Reichs  (General-Konsul,  Konsul,  Vize-Konsul,
  Konsular-Agenten).

Ernennungen  bezw.  Bestellungen;  in:

Alexandrette  250;  Alloa  215;  Auckland  241,  321;  Basel  45;
Batavia  221;  Bordeaux  239;  Boulogne  s.  M.  255;  Brixham
  226;  Cavalla  49;  Cordoba  173;  Dartmouth  113;
Drammen  113;  Dundalk  113;  Esbjerg  2;  Farsund  313;
Haiti  (Kap)  167;  Havana  167;  Laguna  305;  Lissabon  49;
Lome  246;  Maceio  261;  Madrid  266;  Malaga  250;  Montevideo
  173;  New  York  167;  Nouméa  212;  Paita-Piura  186;
Petersburg  (St.)  102;  Tripolis  221;  Umes  241.

Entlassung;  in:  Gualeguaychu  186.

Todesfälle;  in:  Bordeaux  13,  Burnt.  Island  125,  Fiume  255,
Honfleur  246,  Inverneh  113,  Juan  (San)  179,  Laguna  de
Terminos  198,  Luis  (Säo)  de  Maranhäo  23,  Nyköping  35,
Pernambuco  10,  Ringkiöbing  2,  Santos  297,  Svaneke  311,
Torrox  125.

Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Civilstandsakten;  in:
Lissabon  62,  Schanghai  2,  Swatau  41.

Ermächtigung  zur  Abhörung  von  Zeugen  und  zur  Abnahme
von  Eiden;  in:  Chicago  41.

Konsul,  ausländische  (General.Konsul,  Konsul,  Deputy-Konsul,
  Vize-Konsul,  Konsular-Agenten,  Handelsagenten,  Vize-Handelsagenten).
  -

ExequatursEktheilungenzin:

Aachen  113;  Barmen  221;  Berlin  5,  23,  102,  266;  Bremen
102,  188,  313,  324;  Breslau  45,  62,  241;  Burg  (Fehmarn)  41;
Danzig  179;  Düsseldorf,  167,  191;  Frankfurt  a.  M.  156,
212,  215,  246,  277;  Gleiwitz  324;  Hamburg  35,  156,
302,  321;  Hannover  45.  212;  Karlsruhe  241;  Köln  102;
Langenschwalbach  173;  Leer  35;  Lübeck  179;  Mannheim  45,
181,  215;  Stettin  28,  45.

Krankenversicherung  der  Arbeiter.
statuten  65;  Berichtigungen  122,  308.  "

—  —  —  Formulare  zu  den,  nach  den  Gesetzen  über  die  K.  und
über  die  eingeschriebenen  Hülfskassen  aufzustellenden  Uebersichten
und  RechnungsSabschlüssen  266.

L.

Landwehr-Bezirks-Eintheilung;  Aenderungen  22.
Literar--Konvention.    Ausführungsbestimmungen  zu  der  mit
Belgien  abgeschlossenen  324;  desgl  mit  Italien  327.

Entwürfe  zu  Kassen-M.


Massengüter  f.  u.  Statistik.

 

N.

Naturalverpflegung;  Beträge  der  für  1885  zu  gewährenden
Vergütung  321.

Nautisches  Jahrbuch  für  das  Jahr  1887;  Erscheinen  212.

Niederlage-Regulativ  s.  u.  Flüssigkeiten.

Niederlande,  s.  u.  Reblaus.

Notenbanken,  deutsche;  Status  derselben.  Ende  Dezember
1883  6;  1884  Januar  32,  Februar  50,  März  116,  April  160,
Mai  176,  Juni  192,  Juli  222,  August  242,  September  262,
Oktober  300,  November  314.

O.

Ober-Seeamt  S.  u.  Seeämter.
Oesterreich  s.  u.  Schiffsvermessung;  Stempelabgaben.

P.

Petroleum.  Ergänzungen  der  Vorschriften  über  Einrichtung
und  Beglaubigung  von  Abel'schen  Petroleumprobern  250.

—  s.  a.  u.  Tara;  Theilungsläger.

Pflanzen-Ausfuhr  sf.  u.  Reblaus.

Prüfungen  (.  u.  Aerzte,  Apotheker.

R.

Reblaus.  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen
Pflänzlinge  61.

—  Erstes  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden
  und  den  Anforderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend
  erklärten  Gartenbau=  u.  Anlagen  146;  desgl.
zweites  229.

—  Bekanntmachung,  betr.  die  in  den  Weinbaugebieten  des  Reichs
gebildeten  Weinbaubezirke  257.

—  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden
und  den  Anforderungen  der  R.-Konvention  entsprechend  erklärten
  Gartenbau=  u.  Anlagen  in  Belgien  285.

Registrir-Waagen  s.  u.  Aichung.

Reichenau  (Insel)  s.  u.  Zollgebiet.

Reichskassenscheine.  Nachweisung  der  bis  Ende  März  1884
statgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betr.  die  Ausgabe  von

R  .114.

Reichsstempelabgaben  s.  u.  Stempelabgaben.

Reichs-Versicherungsamt  s.  u.  Versicherungsamt.

  Rumänien  s.  u.  Wehrordnung.

Rußland  s.  u.  Gerichtsverfassung;  Wehrordnung.

S.
Salz.  Nichtzulassung  von  Karbolsäure  als  Denaturirungsmittel
178

Schiffsliste,  amtliche,  der  deutschen  Kriegs-  und  Handelsmarine
mit  ihren  Unterscheidungssignalen,  für  1884.  Erscheinen  35.
Nachträge  125,  201,  277.

Schiffsregister  s.  u.  Kauffahrteischiffe.

Schiffsvermessung.  Uebersicht  über  die  Zahl  der  von  deutschen
  Behörden  1883  ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe  52.  —
Berichtigung  der  Uebersicht  101.

—  Bestimmungen  über  die  Anerkennung  der  in  ausländischen
Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungsangaben  in  deutschen
Häfen.  Für  Belgien  107;  Oesterreich-Ungarn  156.
        <pb n="11" />
        Seeäm  ter.  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  S.
Erscheinen  des  V.  Bandes:  1.  Heft  23,  2.  Heft  178,  3.  Heft
221,  4.  Heft  297.

Signalbuch,  internationales;  Erscheinen  einer  2.  Auflage  der
amtlichen  deutschen  Ausgabe  desselben  9.

Spanien  (.  u.  Zolltarif.

Spirituosen  s.  u.  Theilungsläger.

Statistik  des  Warenverkehrs.  Statistisches  Warenverzeichniß
  vom  1.  Januar  1885,  sowie  Verzeichniß  der  Massen-

  319.

–  —  Entwerthung  der  Stempelmarken  zur  Entrichtung  der
statistischen  Gebühr  2.

—  —  —  Wegfall  der  Stempelmarken  über  Wertbeträge  von
4  und  10  178.

Stempelabgaben.  Mittelwert  des  österreichischen  Gulden
Gold  bei  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer  und  der  Reichsstempelabgabe
  27.

T.

Taback,  Abfertigung  von  inländischem,  auf  Versendungsschein  II  1.

—  Ausfuhrvergütung  125.

—  Behandlung  des  durch  Fäulniß  in  den  Trockenräumen  entstehenden
  Tabackverlustes  113.

—  Kontrole  des  stehenden  Gewerbebetriebes  mit  unbearbeiteten
W  .  im  Grenzbezirke  des  Hauptzollamts  Nordhorn
  21.

—  Tarasätze  für  unbearbeitete  Tabackblätter  und  Stengel  106.

—  Verlängerung  der  Frist  zur  Einzahlung  gestundeter  Tabackgewichtssteuer
  191.

Tara  für  Wein  und  Petroleum  bei  der  Einfuhr  in  zum  Transport
  dieser  Flüssigkeiten  eigens  eingerichteten  Fahrzeugen  21.

—  Darasatz  für  Zündhölzer  und  Zündkerzchen  in  Kisten  189.

—  .  a.  u.  Taback.

Theilungslager.  Abänderung  des  Regulativs  in  Bezug  auf
Eisen,  Petroleum,  Wein  und  Spirituosen  106.

Transitlager  (Privat-)  für  Getreide  2c.  in  Friedrichshafen  265.

Transportkontrole  für  Rindvieh  im  Bezirk  des  Hauptzollamts
Emmerich  265;  desgl.  Vreden  303.

u.

Unfallversicherungspflichtige  Betriebe.  Anmeldung  derselben
  203.

 

XI

Unterstützungswohnsitz-Gesetz;  Auslegung  desselben  seitens
des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen  37.

Ursprungsbezeichnung  für  eingehende  Gegenstände  s.  u.  Zolltarif.


V.

Versicherung  s.  u.  Krankenversicherung;  unfallversicherungspflichtige
  Betriebe.

Versicherungsamt,  Errichtung  des  Reichs-V.  und  Ernennung
des  Präsidenten  198.

W.

Waarenverzeichniß  s.  u.  Statistik.

Wechselstempelsteuer  s.  u.  Stempelabgaben.

Wehrordnung.  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse
  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Rußland  auf  Grund  der
W.  226;  desgl.  in  Rumänien  308.

Wein  s.  u.  Taraz  Theilungslager.

Weinbaubezirke  s.  u.  Reblaus.

Z.

Zölle.  Erhebung.  und  Verwaltung  der  Z.  und  der  Brausteuer
in  den  hohenzollernschen  Landen  191.

Zölle  und  Steuern.  Personalveränderungen  bei  den  zur
Kontrole  den  Direktivbehörden  und  Hauptämtern  beigeordneten
Beamten  9,  10,  21,  125,  159,  281,  303,  324.

—  Erscheinen  einer  neuen  Auflage  des  Aemterverzeichnisses  für  die
Verwaltung  der  Z.,  Reichssteuern  und  Uebergangsabgaben  311.

—  s.  a.  u.  Einnahmen.

Zollgebiet;  Anschluß  der  Insel  Reichenau  an  dasselbe  155.

Zolltarif.  Ursprungsbezeichnung  für  die  unter  Ziffer  2  der
Ausführungsbestimmungen  zu  den  Handelsverträgen  mit  Italien
und  Spanien  bezeichneten  Gegenstände,  bei  dem  Eingang  aus
Hamburg,  Bremen  und  Altona  49.

—  Zollfreier  Einlaß  vou  Kokosgarn  319.

Zucker.  Ausfuhrabfertigung  von  Z.  in  Würfelform  189.

Zündhölzer    Einrichtung  von  Anlagen  zur  Anfertigung  von

.  195.
—  s.  a.  u.  Tara.
        <pb n="12" />
                                         Chronologische  Uebersicht

                                      XII.  Jahrganges  1834.

  

 

 

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
1883.
27.  Dezember  Abfertigung  von  inländischem  Taback  auf  Versendungsschein  M  1  1
1884.
1.  Januar  Entwerthung  der  Stempelmarken  zur  Entrichtung  der  statistischen
Gebühr  1  2
24.  Aenderungen  der  Landwehr—  Bezirks—  Eintheilung.  5  22
6.  Februar  Mittelwert  des  österreichischen  Gulden  Gold  bei  Bere  chnung  1
Wechselstempelsteuer  und  der  Reichsstempelabgabe.  6  27
8.  März  Bestimmungen  über  Zulassung  von  selbsttätigen  Registrierwaagen  12  59
14.  Entwürfe  zu  Statuten  für  eine  Orts-  Krankenkasse  und  für  eine  Betriebs-(Fabrik-,
  Krankenkasse  12  65
18.  Bekanntmachung,  betreffend  die  maefal  der  zur  #2  der  giebe  snt
gehörigen  Pflänzlinge.  12  61
28.  Bestimmungen  über  die  Anerkennung  der  in  belgischen  Schiffspapieren
enthaltenen  Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen  ..  14  107
1.  April  Tarasätze  für  unbearbeitete  Tabackblätter  und  Stengel  14  106
15.  Dispensationen  von  den  ärztlichen  Prüfungsvorschriften  16  123
24.  Ausfuhrvergütung  für  Taback      17  125
25.  Erstes  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  Untersuchungen                                  unterliegenden  und
den  Anforderungen  der  Reblaus-  Konvention  entsprechend  erllärten
Gartenbau  u.  Anlagen  18  146
29.  Verzeichnisse  derjenigen  höheren  Anstalten.  welche  zur  Ausstellung  von
Zeugnissen  über  die  wissenschaftiche  befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen
  Militärdienst  berechtigt  sind  .  18  129
30.  Bestimmungen  über  die  Anerkennung  der  in  Österreich-  ungarischen
Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen  19  156
6.  Mai  Gleichstellung  der    Technischen  Hochschule  in  Darmstadt  mit  den  Universitäten
  im  Sinne  der  Vorschriften  über  die  Prüfung  der  Apotheker  19  155
23.  Ergänzung  und  Abänderung  des  Betriebs-  Reglements  für  die               Eisenbahnen   Deutschlands  21  165
bahnen  Deutschlands
        <pb n="13" />
        XIII

 

 

 

Datum
der  Nummer
Verordnungen,  Inhalt.  des  Seite.
Bekanntmachungen  Blattes.
ꝛc.
1884.

27.  Juni  Tarasatz  für  Zündhölzer  und  Zündkerzchen  in  Kisten  27  189
11.  Juli  Einrichtung  von  Anlagen  zur  Anfertigung  von  Zündhölzern  29  195
14.  Errichtung  des  Reichs-Versicherungsamts  und  Ernennung  des  Präsidenten  29  198
14.  Anmeldung  der  unfallversicherungspflichtigen  Betriebe  30  203

17.  Wirkungsdauer  der  Zusatz-Deklaration  zu  dem  deutsch  dänischen  Uebereinkommen
  wegen  wechselseitiger  Unterstützung  Hülfsbedürftiger  2c.  30  201

31.  Ergänzungen  und  Abänderungen  bezw.  Berichtigungen  des  Verzeichnisses
der  Aichungs=  Aufsichtsbehörden  und  der  Aichämter  33  217

20.  Auguft  Ermächtigung  zur  Ausstellunz  ärötlicher  Seugnisse  für  nilitarpflichiis·
Deutshe  in  Rußland  34  226

23.  Zweites  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  untersuchungen  anterliegenden  und

den  Anforderungen  der  Reblaus-  Konvention  entsprechend  erklärten
Gartenbau=  u.  Anlagen.  35  229

19.  September  Ergänzungen  der  Vorschriften  über  Einrichtumg  und  Beglaubigung—  von
Abel'schen  Petroleumprobern  39  250

8.  Oktober  Bekanntmachung,  betreffend  die  auf  Grund  des  Gesetzes;  zur  Abwehr  und  Unter—
drückung  der  Reblauskrankheit  gebildeten  Weinbaubezirke  41  257

16.  Formulare  zu  den,  nach  den  Gesetzen  über  die  Krankenversicherung  der

Arbeiter  und  über  die  eingeschriebenen  hülfskassen  aufzustellenden    Uebersichten
  und  Rechnungsabschlüssen  42  266

24.  "  Nachtragsverzeichnisse  solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Aus—

stellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen

  Militärdienst  berechtigt  sind  44  282

24.  "  Eingehen  einer  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die    wissenschaftliche  Be—

fähigung  für  den  einjährig.  freiwilligen  Militärdienst  berechtigt
gewesenen  Anstalt  44  284

24.  O  Verzeichniß  der,  regelmäßigen  untersuchungen  unterliegenden    und  den  An.

forderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten  Gartenbau-
  u.  Anlagen  in  Belgien  44  285

26.  November  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  zeusnisse  für  militärpflichtige.
Deutsche  in  Rumänien  48  308

4.  Dezember  Statistisches  waarenverzeichnis  vom  1.  Januar  1885.  sowie  Verzeichnis
der  Massengüter  51  319

17.  Festsetzung  der  für  die  Natutalverpflegung  zu  vergütenden  Beträge
für  das  Jahr  1885  51  321

18.  "  Ausführung  der  Uebereinkunft  wischen  Deutschland  und  Belgien  über
den  Schutz  an  Werken  der  Literatur  und  Kunstt  52  324

18.  "  Ausführung  der  Uebereinkunft  zwischen  Deutschland  und  Italien  über
den  Schutz  an  Werken  der  Literatur  und  Kunst  .  52  327

 

 

Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="14" />
        <pb n="15" />
        Central-Blatt

Deutsche  Reich.

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  ven  Jahrhang  sechs  Mark.

      

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  Januar  1884.  S1.

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Abfertigung  von  3.Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;  —
inländischem  Taback  auf  Versendungsschein  II;  —  Befug-  Todesfall;  —  Ermächtigung  zur  Vornahme  von  Eioilnisse
  von  Steuerstellen  Seite  1  stands-Alkltkeeon  2

2.  Statistik:  Entwerthung  der  Stempelmarken  zur  Ent-  4.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
richtung  der  statistischen  Gebührr  2  Reichsgebiete..  ...  3

 

 

1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  Dezember  1883  folgenden  Beschluß  gefaßt:

1.  Die  Erhebung  der  für  inländischen  Taback  festgestellten  Steuer  kann  mittelst  eines  nach  dem
Muster  für  Begleitscheine  II  auszufertigenden  Versendungsscheins  II  einem  zur  Erledigung  von
Versendungsscheinen  befugten  Amt  überwiesen  werden.

2.  Die  Vorshriften  des  Begleitscheinregulativs  über  Begleitscheine  II  finden  hierbei  sinngemäße  Anwendung.


3.  Die  nach  dem  Muster  12  zu  den  Dienstvorschriften  vom  29.  Mai  1880,  betreffend  die  Besteuerung
  des  Tabacks  (Central-Blatt  1880  Seite  327),  auszufertigenden  Versendungsscheine  sind
als  „Versendungsscheine  I"  zu  bezeichnen.

In  dem  Versendungsschein-Ausfertigungsregister  (Muster  13  daselbst)  ist  in  der  Spalte  2
und  im  Versendungsschein-Empfangsregister  (Muster  14  daselbst)  in  der  Spalte  4  die  Gattung
des  Versendungsscheins  durch  Eintragung  von  „I“  bezw.  „II"“  ersichtlich  zu  machen.  In  dem
Empfangsregister  ist  ferner  in  den  Spalten  7  und  8  die  Vereinnahmung  der  Steuer  nachzuweisen.

Berlin,  den  27.  Dezember  1883.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Die  dem  Königlich  sächsischen  Untersteueramte  zu  Schneeberg  im  Hauptamtsbezirk  Zwickau  beigelegte  Befugniß
  zur  Erledigung  und  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  diejenigen  baumwollenen  Gewebe,  welche
für  die  Firma  Einstein,  Hirsch  &amp;amp;  Co.  daselbst  aus  der  Schweiz  eingehen  und  nach  erfolgter  Veredelung  dahin
zurückgeführt  werden  (vergleiche  Central-Blakt  1883  Seite  247),  ist  zurückgezogen  worden.
        <pb n="16" />
        Das  Großherzoglich  sächsische  Steueramt  zu  Weimar  ist  zur  Abstempelung  von  inländischen  Werthpapieren
nach  den  Tarifnummern  1a  und  2a  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben,  vom
1.  Juli  1881  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  185)  ermächtigt  worden.  «

 

 

2.Statistik.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  Dezember  1883  beschlossen,
die  Vorschrift  im  8.  18  Absatz  2  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs
  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande,  vom  20.  November  1879  (Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich  Seite  676),  dahin  zu  ergänzen,  daß  den  öffentlichen  Transportanstalten
auch  gestattet  sein  soll,  die  Stempelmarken  auf  den  statistischen  Anmeldescheinen  außer  mit  der
Bezeichnung  der  Expeditionsstelle  mittelst  Feder  oder  Stempel  auch  mit  der  Angabe  des  Datums
in  Zahlen  und  des  Namens  des  expedirenden  Beamten  in  möglichst  kleiner  Schrift  zu  versehen.
Berlin,  den  1.  Januar  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Ek.

 

3.  Konsulat-Wesen.

 

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  Fano  ist  der  Kaufmann  Jens  Nielsen  in  Esbjerg  zum  Konsular-Agenten
bestellt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  A.  C.  Husted  in  Ringkjöbing  ist  gestorben.

 

Deu  Kaiserlichen  General-Konsul  Dr.  Lührsen  in  Schanghai  sowie  dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul
Dr.  Gabriel  daselbst  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  S.  1  in  Verbindung  mit  §.  85  des
Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den  Amtsbezirk  des  Kaiserlichen  General=  Konsulats  in  Schanghai  die
Ermächtigung  erteilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen
  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.
        <pb n="17" />
        4.  Poli

zei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Auswelsungs.
55  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
6
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Franz  Morawczyk.]19  Jahre,  geboren  zu  Makow,  Landstreichen,  Königlich  preußischer    Re-      12.  Dezember
Drahtbinder,  Ungarn,  gierungs  =  Präsident  zu’  1883.
Danzig,
2.  Johann  Staniszewski,?  Jahre,  aus  Sochy,  Gou-Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußische  Re- desgleichen.
Arbeiter,  vernement  Plock,  Russisch-  gierung  zu  Posen,
Polen,
3.]  Wittwe  Barbara  Wanke,5  Jahre,  aus  Neugedein,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-15.  Dezember
geborene  Stieber,  Kreis  Pilsen,  Böhmen,  lerunge  Präsident  zu  1883.
reslau,
4.  Kappel  Ehrlich,  Kantor,  geboren  im  Februar  1840  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.12.  November
Sieradz,  Gouvernement  gierungs=  Präsldent  zu  1883.
Warschau,  Russisch-Polen,  iegnitz,
5.  Johann  Fleischer,  Ar-geboren  am  27.  Dezembersdesgleichen,  derselbe,  24.  November
beiter,  1841  zu  Gabersdorf,  Bezirk  -  1883.
Trautenau,  Böhmen,
6.  Johann  Martinec,  geboren  1865  zu  Matha,  Landstreichen,  Betteln  und  derselbe,  desgleichen.
Weber,  Böhmen,  Gebrauch  eines  gefälschten
Legitimationspapieres,
7.|Franz  Sabach  (Scha-geboren  im  Dezember  1842  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  27.  November

10.
11.
12.

13.
14.

16.

16.

17.

bach),  Schmiedegeselle,
Emil  Fink,  Barbier,

Johann  Andersohn
(Anderson),  Arbeiter,
Heinrich  Groffeld,
Kellner,

Wilhelm  Baggermann,
Cigarrenmacher,
Wilhelm  Salzmann,
Weber,

Johann  Peter  Sundström,
  Schneidergeselle,
Giuseppe  Gondini,
Steinhauer,

Christine  Martin,  ledige
Tagelöhnerin,

Karoline  Schumacher,
ledig,  ohne  Stand,

Elise  oRose,  ledige  Fabrikarbeiterin,


 

zu  Pfinitz,  Bezirk  Gitschin,
Böhmen,
geboren  am  29.  Mai  1860  zu
Zürich,  Schweiz,

36  Jahre,  aus  Schwenjunga,
Schweden,

geboren  1839,  aus  Teschen,
Oesterreichisch-Schlesien,

geboren  am  1.  Januar  1830
im  Haag,  Niederlande,

geboren  am  10.  April  1861
zu  Praga  bei  Warschau,
Russisch-Polen,

geboren  am  22.  Dezember
1835  zu  Upsala,  Schweden,

49  Jahre,  aus  Corana,
Distrikt  Voghera,  Provinz),
Pavia,  Italien,

geboren  am  23.  Mai  1851
aus  Wernersreuth,  Bezirk
Asch,  Böhmen,

geboren  am  13.  August  1867
zu  Wangen,  Kanton  Solothurn,
  Schweiz,

geboren  am  9.  April  1864  zu
Paris,

 

 

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten  Rückglallepaen,


desgleichen,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,
Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,

gewerbsmäßige  Unzucht,

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu
Merseburg,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,
Königlich  preußische  Landdrostei
  zu  Hannover,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische  Landdrostei
  zu  Aurich,

Königlich  preußische  Landdrostei
  zu  Lüneburg,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Nabburg,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

derselbe,

 

1883.

9.  November
1883.

12.  Dezember,
1883.
desgleichen.

13.  Dezember
1883.

23.  November
1883.

13.  Dezember!

1883.
11.  Dezember)
1883.

27.  November
1883.

11.  Dezember
1883.

desgleichen.
        <pb n="18" />
        *  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Daum
2  Grund  der  Bestrafung.  beinemeising  Ausweisungs--7
  des  Ansgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschluffes.
1u.  28..  .  3.  4.  *  5.  6.
18.  Franz  Evali,  Küfer,  31  Jahre,  aus  Bourogne,  Landstreichen  und  Betteln,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.15.  Dezember
Kreis  Belfort,  Frankreich,  dent  zu  Colmar,  1883.
19.  Johannes  Kistler,  (67  Jahre,  aus  Bözen,  Kan   -Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  ton  Aargau,  Schweiz,
20.  Emil  Benard,  Schiefer    19  Jahre,  aus  Beretteville,  Landstreichen  und  Betteln,  derderselbe,  desgleichen.
decker,  Kanton  Ganderville,  De-21.



Emil  Sister,  Knecht,

 

partement  Seine  inférieure,
Frankreich,
34  Jahre,  geboren  zu  Migns-Landstreichen

  und  Widerstand
gegen  die  Staatsgewalt,

 

 

ville,  Arrondifsement  Luneville,
  Frankrei

 

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi- 



dent  zu  Metz,

14.  Dezember
1883.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="19" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

«  .  .  I
XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  Januar  1884.  S  2.
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Zoll=  und  Steuerstellen  Seite  5  Dezember  1938383838383  .....
4.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Kousulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilnng  5  Reichsgebiete...  ......  8

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Elze  im  Hauptamtsbezirke  Hildesheim  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  die  gräflich  von  Bennigsen'sche  Mühle  zu
Banteln  eingehende  ausländische  Getreide,

den  Königlich  preußischen  Untersteuerämtern  zu  Hagen,  Schwelm  und  Witten  im  Hauptamtsbezirke
  Dortmund  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II,  und

dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamte  I.  zu  Herbesthal  im  Hauptamtsbezirke  Aachen  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  l  über  Waaren  der  Tarifpositionen  6  a  bis  6  e  1,

13  c  und  15  b  2  in  offenen  Wagenladungen,  ohne  Rücksicht  auf  etwaigen  Verschluß,  jedoch  ohne
Beiladung  von  anderen  Gütern,  sowie  über  Pferde.

 

2.  Konsulat-Wesen.

Dem  zum  Königlich  rumänischen  General-Konsul  in  Berlin  ernannten  Herrn  Emil  Russel  ist  das  Exequatur

Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

10
        <pb n="20" />
        3.  Bauk.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passliva.
.  Ver-  GErent
8  Sorsine  bindlich  bindlich.
z  Beze  ich  nung  Grund-  Reserve·  Noten  ·  Gegen  Unge.Gegen  130tUd  Gegen  keten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
der  gahital.  j  sonds.  Umlauf  30.  Nov.  deckte  30.  Nov.  Ven  30.  Nov.mit  830.  Nov.  Passiva  30.  Novr.  der0.  Nov.  weiterge-2
  Banken.  v  *1883.Noten.  1883.=  bindlich-  1883.  Kündi  1883.  1883.  Passiva.  1883.  gebenen
"  gungs=  inlän-5
  keiten.  dischen
3  frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  18.  168.7
1Reichsbank  -  1  120  000  19  256  829  713|+  82971237  695|-+115383/210  8335—  11  886  —  —  1  629+  1268|1  181  433-  72  363  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2  956  +  367  1270  —  1655  3505—  523  —  —  —  —  10  061—  156  1  041
3  Kölnische  Privatbank  3000  750  2091—  76  12474  88  537—+M  135  3244—  41  13  —  9636  18  402
4agdeburger  Privatbank  3000  605  2816/  4  274  1152—  11  1  —  501/4  100  15—  14  6  9337M  210  773
5Danziger  Privat-Aktien-Bark
  3000  750  2964|+  181  12691  1  358  4  19  3281—  340  123614  197  11589|—  57  359
6Provinzial-Aktien-Bank  des
Großherzogthums  Posen.  3000  750  1728-  52141  469  66646  1  435  26514  230  6982|1  1232  271
7-PHannoversche  Bark  12  000  1087  6  108  729  3432  286  8786  610  840  K  11  150%  1
8  Frankfurter  Banannk33S15□  1011608|+  1096(4100|—  2030/  3518|—  8844341|—  778/  37089—  8221  4460
9Bayerische  Notenbanrnk  7500  768  65  262|—  616  27756  +  39307181  442  38—  2  1224—  457/  81973|—  285  1  067
10Sächsische  Bank  zu  Dresden30  Ooos  2  8111  45  117/.  2  60  15  788.—  losot  2268—  694  7774—  1021  32414  1982289X  912696
11Leipziger  Kafsenperein  3000  196  2760—  67  1  178|  16551428  —  21  5841  21  1991—  37  8  166/——  30  331
12Chemnitzer  Stadtbank  510  127  5101.  9  267—  1  101  15  2079  —  389  1824  51  3  509—  344  1  122
13)  Württembergische  Notenbank  900.  493  19  342  —  2249  9935—  32  341—  99  26—  22  826A58|]  30  031/|—  2312  1  304
14  Badische  Bukkv  9  000  1  480  15023|308  9  614—  55  6  80  —  41  34—  16  8101.  547J305  1  708
15,Bank  für  Süddeutschland  15  672  98*  1    1  092  +  97  35044  -1189  717
16 Braunschweigische  Bank  10  500  375  2733  +124    1902  +156  7331    +1  678  869     - 263  159  +17      21957      + 1556  1553
17  Kommerzbank  in  Lübeck.      2 400  71  958  +168  196  -171  1209  —  7  3257—  702  45  —  7940—  541  100
18 Bremer  Bank 16607  832  5  110  + 931  2953  + 432  139  -23  13480   -129  156  295  36  324  482  328
Zusammen  265332  37  478  1029  831  +  87  230329  +120247  967  13  300  40  686  —  1  474  9681  +184  1634975  +72638  20  335
6
#

 

 

Zu  Spalte  5":

Zu  Spalte  9  Nr.

Zu.

J9.

15“

8“

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkunagen.

Davon  in  Abschnitten  zu  100  M

200
500

1000

96  321  M.

677  576  800  M

 

 

485  800  M  (bei  der  Bank  Nr.  6),
89  970  500  M  (bei  den  Banken  Ar.  1,  6,  8,  10,  11),
1,  2,  8

259  913  500  M  (t⅝
Darunter  138  800  KXx  noch    nicht  zur  Einloͤsung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="21" />
        Wesen.

 

banken  Ende  Dezember  1883,
chten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  November  1883.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Activa.


Metall  Gegen  Reichs.Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
30.  Nov.  kassen-  30.  Nov.  anderer  30.  Nov.]  Wechsel.  30.  Nov.  Lombard.30.  Nov.Effekten.  30.  Nov.  30.  Nov.  der  30.  Nov.
Bestand    scheine  Banten.  1683.  1883.  1883.   1888    Ativa.

18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  134
358  557  25 934  19178  -3200  14263  +32428  29962 +6021   24003   -8850  1189202  +68989
1020    -31  3  -3  663  +236  4486  -1046  4111  +699  —  —  71  —    10354  -145  2
801  +25  12    +1  31  -190    8462  +348  375  -44  —  254  -105  9935  +35
1021    +15  6  -14  636  +284  4408  -164   825    +24  108  +29  123  +50  7127.  224
1011  -44    684  +224  6555    -253    26567  +1538  258  -57  763   -1331  11928  +77
606  +86  1  —  26  -34  4611  +908  1127  +71  —  —  608    +6    6931  +1037
2150  +195  28  +2  498  -245 19313  +1380  1281  +96  510  —  -117    6206   -602     29986    +1199
4093  +621  64    -144  386  -471    22452  -248  3950  -223    3985  +357  3079  -919  38011    -1027
31945    -1076  58  -28    5503  -2210  40401  +4011      2543  181  111  -13  1412    1150    8197  -285
18062  1-156  134    -1  11133  50096   +4845          3617 -3637      61114#.  +797    2189    -142  4058    +206    89289  +912
1050   +42  15  -17  517  -257  4059  +173    1610  +93  —  —  913  -69  8166  -3011
203    +6  5  -2  35  +6    2467  -321  108    +4  209    +82  482  -119  3509    -344
  8839    -4  67  4  +9  501   -2222    19299   -58  269   -19   295  —  764   -18   300344  -2312
5248  +300  6  -13  155    -76  18668   - 421  1006    +247  42  —  1902.  1166  2%  %%  305
5759  2-66  162  +26  1312  -482  21010  +11  932  -25    3755  -100  2114  -363  35044  -118915
727  16  12  +1  92  -49  12411  -206  2339  +289  —  —  64966  +1498  22077     +11349  
441  +93  2  -4  319  +250  5936  +78  443  -291  506  —  +6  566  637  8213  -5057
1918  +356  -1  239  +144  30091  +475  4662  -239    -191  463   +52     37373  +576

613  613473   -26746      19753  -3388  36995     -2883  742088   72837 107711  -35606   41930    5875   54279  12235          

 

 

 

 

 

 



 

 

 

 

227
        <pb n="22" />
        4.  Poli

8

zei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Deum
#  2
7  Grund  der  Bestrafung.  vesasbwengg  Ausweisungs.
7  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.,  2.  I  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Stanislaus  Bibold21  Jahre,  geboren  zu  Zgierz,  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-GC.  Dezember
Tuchmacher,  Gouvernement  Warschau,  gierungs  =  Präsident  zu  1883.
Russisch-Polen,  Breslau,
2.  Ignatz  Weyrek,  Arbeiter,  48  Jahre,  geboren  zu  Rokit-Betteln  im  wiederholten  Rück-dJerselbe,  19.  Dezember
nitz,  Bezirk  gleichen  Namens,  fall,  1883.
Böhmen,
3.  Anton  Wasreck,  Stein-geboren  am  13.  Mai  1861.Landstreichen  und  einfacher  erselbe,  desgleichen.
metz,  in  Wien,  Diebstahl,
4.  Hedwi  Thomczok,  geboren  im  Januar  1868  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  29.  November
Dienstmädchen,  Jaworzno,  Oesterreich,  eben.  gierungs  =  Präsident  zu:883.
daselbst  ortsangehörig,  Oppeln,
5.  Andreas  Peter  Jörgen-geboren  am  11.  September  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.15.  Dezember

10.

11.

12.

13.

14.

15.
16.

17.
18.

.  Wolfgang  Mundigl  II.,
.  Gottlieb  Notz,

sen,  Steindrucker,

Wolfgang  Mundigl  I.,
Schuhmacher,

Schiffsjunge,
Schuh  -

Huber,

macher,
Hermann

Schlosser,
Franz  Klimanovsky,
Bäckergeselle,

Johann  Matz,
löhner,

Tage-Bartholomäus

  Macin,
Seilergehülfea,

Maximilian  Karl  Francic
  (recto  Tanschitz),
Bäckergeselle,

Reinhard  Schob,  Tagelöhner,


Daniel  Haßler,  Seiler,
Friedrich  Hartmann,
Buchdrucker,

Hypolite  Messensac,
Schreiber,

Jahann  Baptist  Rétard,
Tagner,

1845  zu  Kopenhagen,  Dänemark,

37  Jahre,  aus  Boston,  Vereinigte
  Staaten  von  Amerika,
15  Jahre,  aus  Boston,  Vereinigte
  Staaten  von  Amerika,
20  Jahre,  aus  Schleimikon,
Kanton  Zürich,  Schweiz,
19  Jahre,  geboren  in  Außersihl,
  ortsangehörig  in  Ossingen,
  beide  im  Kanton
Zürich,  Schweiz,
geboren  1845  zu  Prag,  Böhmen,
  ortsangehörig  in  Aschach,
Bezirk  Steyr,  Oberösterreich,
geboren  am  3.  Juni  1863,
aus  Engelhardszell,  Bezirk
Schärding,  Oberösterreich,
21  Jahre,  aus  Zasmuky,  Bezirk
  Kolin,  Böhmen,

geboren  am  12.  Oktober  1865
zu  St.  Marein,  bei  Erlachstein,
  Steiermark,

geboren  am  8.  August  1854
in  Nicoljef  bei  Warschau,
Russisch-Polen,

63  Jahre,  aus  Roggwyl,
Kanton  Thurgau,  Schweiz,

geboren  am  6.  März  1843
zu  Klein-Hüningen,  Stadtbezirk
  Basel,  Schweiz,

geboren  am  7.  Oktober  1834
zu  Valenciennes,  Frankreich,

37  Jahre,  geboren  zu  Bertrambois,
  Arrondissement

 

 

Landstreichen,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen,  Betteln,  Diebstahl
  und  Entwendung  von
Nahrungsmitteln,

Landstreichen,  Majestätsbeleidigung
  2c.,

Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten  Rückfall
  und  Diebstahl,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,
Landstreichen  und  Betteln,

 

Lunêville,  Frankreich,

gierungs  =  Präsident  zu
Magdeburg,
Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Magistrat  der  Königlich
bayerischen  Stadt  Kaufbeuren,


Polizei-Amt  zu  Lübeck,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

 

1883.

18.
18
desgleichen.

Dezember
83.

desgleichen.
desgleichen.

10.  Dezember
1883.
desgleichen.

14.  Dezember
1883.

3.  November
1883.

20.  November
1883.

18.  Dezember
1883.

14.  Dezember
1883.

19.  Dezember
1883.

17.  Dezember
1883.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="23" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Beichsamt  des  Innern.

——  —+.  —  —  –.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

.
XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  18.  Januar  1884.  „3.
1
Inhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  der  zweiten  Reichsbevollmächtigten  und  drei  Stations-  Kontrolüre  —
Auflage  der  amtlichen  deuischen  Ausgabe  des  Internationalen  Befugnisse  von  Zoll-  und  Steuerstellen  9
nalen  Signalbuchs  Seite  9    3.Konsulat-Wesen  Todessilll  10
4.A  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Titelverleihungen  an  einen  Reichsgebteeee  ::  10

 

1.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Jahre  1870  zuerst  herausgegebene  amtliche  deutsche  Ausgabe  des  Internationalen  Signalbuches  ist
unter  Aufnahme  der  seit  dem  Jahre  1870  eingetretenen  Abänderungen  im  Verlage  von  „G.  Reimer“  in
Berlin  soeben  in  zweiter  Auflage  erschienen.  Das  Werk  ist  im  Wege  des  Buchhandels  für  den  Preis  von
11  Mark  für  das  Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  15.  Januar  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

2. Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Dem  Reichsbevollmächtigten  für  Zölle  und  Steuern,  Regierungsrath  Rolke  in  Königsberg  i.Pr.  ist  der
Karakter  als  Kaiserlicher  Geheimer  Regierungsrath  verliehen  worden.

 

Dem  Stations-Kontrolör,  Zoll-Inspektor  Stauffer  in  Frankfurt  a./M.  ist  von  der  Königlich  bayerischen
Regierung  der  Titel  „Ober-Zoll-Inspektor“  verliehen  worden.
        <pb n="24" />
        —  10  —

Den  Stations-Kontrolören  Freiherrn  Gedult  von  Jungenfeld  in  Harburg  und  Freiherrn  von  Bellersheim

  genannt  Stürzelsheim  in  Emmerich  ist  von  der  Großherzoglich  hessischen  Regierung  für  die  Dauer
ihrer  Verwendung  im  Reichsdienste  der  Karakter  als  Finanz-Assessor  verliehen  worden.

 

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  Dezember  v.  J.  beschlossen,  dem  Hauptzollamt  zu  Swinemünde
  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  22  e  und  1  des  Zolltarifs  zu
anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifpositionen  zu  ertheilen.

 

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Königlich  preußischen  Salzsteueramt  zu  Münder  im  Hauptamtsbezirk  Hildesheim  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  inländisches  Salz
und

dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Grünberg  im  Hauptamtsbezirk  Glogau  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II.

Im  Bezirk  des  Königlich  bayerischen  Hauptzollamts  zu  Lindau  ist  die  mit  der  Aufschlag-Einnehmerei
Wombrechts  bisher  verbundene  Uebergangsstelle  eingezogen,  dagegen  eine  solche  in  Hergatz  mit  den  der
genannten  Aufschlag-Einnehmerei  hinsichtlich  der  Abfertigung  des  übergangssteuer=  und  kontrolpflichtigen
Verkehrs  seither  eingeräumten  Befugnissen  —  vergl.  Central--Blatt  1882  Seite  362  —  errichtet  worden.

 

3.  Konfulat-Wesen.

Der  Kaiserliche  Konsul  Wilhelm  Otto  zu  Pernambuco  ist  gestorben.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  1  Behörde,  welche  die  Daum

2#  Grund  der  Bestrafung.  belibmein  —
7  des  Ausgewiesenen.  eschlossen  ha  beschiufses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzb  uchs:

1.  [Max  Blau,  Viehhändler,53  Fahre,  aus  Stampfen einfacher  Diebstahl  im  Rück.Königlich  bavyerisches   Be -   2.  November
Komitat  Preßburg,  Ungarn,  fall  (2  Jahre  Zuchthaus  laut  zirksamt  Ansbach,  1883.
Erkenntniß  vom  11.  No-  Z
vember  1881),
2.  August  Zeidler.  Schnei.]50  Jahre,  aus  Schierasz  bei]  Diebstahl  und  Settug  im Großherzoglich  mecklen  27.  Dezember
dergeselle,  Kalisch,  Russisch-Polen,  Rückfall  (2½  Jahre  Zucht.  burgische  Landesregie!883.
haus  laut  Erkenntniß  vom  rung  in  Neustrelitz,
2.  Juli  1881),
        <pb n="25" />
        11

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
9  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  des
p  des  Ausgewiesenen  beschlossen  hat  Ausweisungs.
Z  ·  ·  beschlufses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.Josef  Huth,  Handschuh-geboren  am  11.  Februar  1864|Betteln  und  Nichtbeschaffung]Königlicher  Polizei-Präsi-(5.  Dezember
macher,  zu  Abertam,  Böhmen,  eben.  eines  Unterkommens,  dent  zu  Berlin,  1883.
·  daselbst  ortsangehörig,
4.  Franz  Schierz,  Drechs-geboren  am  17.  Oktober  1835|Betteln  im  wiederholten  Rück-Königlich  preußischer  Re19.  Dezember
lergehülfe,  zu  Hilgersdorf,  Bezirkffall,  gierungs-  Präsident  zu1883.
Schluckenau,  Böhmen,  Breslau,
5.  Josef  Stusch,  Schorn-#geboren  am  25.  Januar  1860  [Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  desgleichen.
steinfeger,  zu  Oszobo,  Bezirk  Walachisch-Meseritsch,
  Mähren,
6.Karl  Weiß,  Bäcker,  geboren  am  20.  Septembersdesgleichen,  derselbe,  29.  Dezember
1855  zu  Nieder-Heidisch,  1883.
Bezirk  Senftenberg,  Böhmen,
7.  Franz  Kudibal,   Stell-  geboren  am  29.  März  1852,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-7.  Dezember
macher,  aus  Domousnie,  Kreis  Git-  ierungs  =  Präsident  zu  1883.
Z  schin,  Böhmen,  4  Lieguit,
8.  Arthur  Oesterreicher1  Jahre,  aus  Prag,  Böhmen,  desgleichen,  Königlich  preußische  Land-113.  Dezember
Handlungskommis,  drostei  zu  Stade,  1883.
9.  Alexander  Jung,  Glas-geboren  am  3.  März  1849desgleichen,  Königlich  preußische  Re-27.  November
bläser,  zu  Steele,  Kreis  Essen,  orts-  gierung  zu  Aachen,  1883.
engehörig  zu  Delft,  Nieder.
lande,  .
 Willibald  Bader,Bäcker  -geboren  8.Juli1862  desgleichen,  KöniglichpreußischeRes20.Dezember
geselle,  zu  Leuggern  Kanton  Var-  gierung  zu  Trier,  1883.
gau,  Schweiz,
11.  Karl  Holfeld,  Weber,  geboren  am  26.  Dezembersdesgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-1.  Dezember
1838  zu  Stadt  Georgswalde,  hauptmannschaft  zu  1883.
Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,  Bautzen,

12.

13.

14.

15.

16.

17.
18.
19.

20.

Moritz

Schönberg,
Gürtler,

Martin  Köfler,  Malergehülfe,


Franz  Auguft  Nilsson,
früherer  Matrose,

Maximilian  Lehmann,
Tagner,

Eduard  Duthaler,  Fabrikarbeiter

  und  Tagelöhner,



Amand  Wandewaeter,
Weber,

Eugen  Renardin  de
Clerck,  Tagelöhner,

Hippolit  Lecaque,

Knecht,

Viktor

Marschall,
Knecht,  sch

 

ebendaselbst  ortsangehörig,
Leitmeritz,  Böhmen,
daselbst  ortsangehörig,
zu  Villach,  Kärnten,

Schweden,

Schweiz,
in  Klein-Basel,  Schweiz,

Belgien,

in  Brügge,  Belgien,

reich,

zu  Charmes,  Frankreich,

 

geboren  am  22.  September
1846  zu  Steinschönau,  Kreis
ebengeboren
  am  22.  Oktober  1857
geboren  am  6.  Mai  1854  zu

Tingsäs,  Bezirk  Kronoberg,

geboren  am  2.  Juli  1858  zu
Nuglaret,  Kanton  Solothurn,

geboren  am  31.  Mai  1822

33  Jahre,  aus  St.  Ghislain,
geboren  am  14.  April  1854
geboren  am  22.  Mai  1850
zu  Baraques  de  Bey,  Departement
  Meurthe,  Frankgeboren

  am  22.  Juli  1857

desgleichen,

desgleichen,

fall,

Landstreichen  und  Diebstahl,

Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

 

Betteln  im  wiederholten  Rückhauptmannschaft

  zu
Dresden,

Landeskommissär

zu
Freiburg,

dent  zu  Colmar,

derselbe,

derselbe,
derselbe,

dent  zu  Metz,

derselbe,

 

Königlich  sächsische  Kreis-Großherzoglich

  badischer

Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
des  Innern  zu  Schwerin,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-Kaiserlicher

  Bezirks-Präsi-15.

  Dezember
1883.

24.  Dezember
1883.

3.  Dezember
1883.

10.  November
1883.

12.  Oktober
1883.

22.  Dezember
1883.
desgleichen.

21.  Dezember
1883.

23.  Dezember
1883.
        <pb n="26" />
        12

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Detum
2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisangs-.
  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschluffes.
□
1.  2.  3.  4.  5.  6.
21.  Georg  Huntzinger,  geboren  am  24.  Mai  1854  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  23.  Dezember
Tagelöhner,  zu  Rittershofen,  Kreis  dent  zu  Metz,  1883.
Weißenburg,  durch  Option
Franzose,
22.  Nikolaus  Staudt,  Hand-geboren  am  16.  Januar  1864  desgleichen,  derselbe,  24.  Dezember
schuhmacher,  zu  Luxemburg,  1883.
23.  Eduard  Münger,  ##geboren  am  22.  April  1851  Landstreichen  und  Betteln,  Herselbe,  27.  Dezember
Gärtner,  zu  Wohlen,  Kanton  Bern,  1883.
Schweiz,
24.  Paul  Perrenoud,  geboren  am  18.  Oktober  1860  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schuster,  zu  Erbach,  Kanton  Bern,
Schweiez,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="27" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

1  ———  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

  
XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  Januar  1884.  M  4.
Inhalt:  1.  ullgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Herausgabe  4.  Heimath-Wesen:  Zusammenstellung  über  die  Geschäfte  des
des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  Bundesamts  für  das  Heimathwesen  während  des  Ge-..............
  Seite  13  schäftsjahres  vom  1.  Dezember  1882  bis  dahin  1883  15

 Konsulat- wesen :  Todesfall  13
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  bis  Ende  Dezember  1888  14  Reichsgebiete  18

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Herausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1884.

 

Von  dem  Reichsamt  des  Innern  wird  für  das  Jahr  1884  eine  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das
Deutsche  Reich  veranstaltet.  Das  Werk  erscheint  im  Laufe  des  Monats  März  dieses  Jahres  im  Verlage
der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“  zu  Berlin,  und  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei
direkter  Bestellung  zum  Preise  von  4 M  für  ein  Exemplar  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise
von  5 M  für  ein  Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  23.  Januar  1884.
Der  Staatssekretär  des  Innern.

In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Konfulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Heinrich  Winter  in  Bordeaux  ist  gestorben.
        <pb n="28" />
        14

3.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1883  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Dezember  1883.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  „  .

nahmebeträgtBonisikatio-  .  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den

Etatsjahres  Zeitraum  Spalten  4

der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vori

Einnahmen.  riahres  —  mehr

ß  bengenannten  Rechnung  Epalte  4)  —  weniger
##  AC  ##  A
I  2.  13.I4.15.is.
Zölle  155  359  856  96  368155  263  468  153  073  946  2  189  542
Tabacksteurr  4255.237  38  916  4216  321  5271  6240—  1055  303
Rübenzuckersteuer  78  110  674  87  980  510  —  9  869  836  15  053  995—24923831
Salzsteuer  ç  29  176  907  43  8129  133  095  29228  296—  95201
Branntweinsteuer  33  179  204  7120  2800  26  058  924  23440  339—2  618  585
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  81  266  —  81  266  85  149—  3883
Brausteuer  13  430  236  266  1413  1640892  470  623  693  466
Uebergangsabgaben  von  Bier.  1  145  896  –  1145  896  1  006  809/|+  139  087
Summe  314  739  276  95  546  033.  219  193  243  239  630  781—2037538
Spielkartenstempel  —  —  750  090.  750  494—  404
Wechselstempelsteuer  5104  168,  4977  1984.  126  970
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Sctbemen  l

Rechnungen  und  Lotterieloose  —  9313  8266  7799  203+  1  514  623
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  –  118  492  219|  113  066  274+  5  425  945
Reichs-  Eisenbahn-Verwaltung.  —  34  968  000  33  894  967+  1  073  033

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Dezember  1883:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  ç  -
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  E
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
obengenannten  «  —
Einnahmen.  5  uans  des  Vorjahres  —  weniger
#  —  #
1.  I  2.  3.  4.
Zölle  136  413  925  135  471  966  +  941  959
Tabacksteuer  7  062  441  11  063  543  —  4  001  102
Rübenzuckersteuer  25  330  032  29  575  719  —  4245  687
Salzsteuiieer  26  419  043  26  375  177  +  43  866
Branntweinsteuer  und  Ubergangsabgale
von  Branntwein  27  471  074  28  353  307  —  882  233
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  12  125  904  11  426  827  +  699  077
Summe  234  822  419  242  266  539  —  7444  120
Spielkartenstempoppol  679  483  651  293  +  28  190
        <pb n="29" />
        15

4.  Heimath-Wesen.
Zusammenstellung

 

über  die

Geschäfte  des  Bundesamts  für  das  Heimathwesen  während  des  Geschäftsjahres  vom  1.  Dezember
1882  bis  dahin  1883.
In  Landessachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zurückge.  In  der  Berufungsinstanz  wurde  Unnommen
  zrledigt
hatten  in  I.  Instanz  sst  Beweis.  das  das  das  die  lieben
die  Be-  auf.  I.  Er.  I.  Er..  Er.  Berufung  ezue
entschieden:  zufung  nahme  be-  kenntniß  luntute  kenntniß  zurückin
  in  schlossen  bestätigt  bestätigt  abgein-  gewiesen  Essin
  in  in  dert  in  in
Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen
I.  Preußische  Behörden.
Bezirksverwaltungs  =  Gericht
Stadtkreis  Berlln.  2  2
Bezirksverwaltungs  -  Gericht
Potsapdd  ..  15  2  10  2  1
Bezirksverwaltungs--  Gericht
Frankfurt  a.  O.  12  1  2  1  5  1  2
Bezirksverwaltungs  -Gericht
Königsbren  53  17  18  11  7
Bezirksberwaltung  Gericht
Gumbinenen  32  9  11  7  1  4
Bezirksverwaltungs-Gericht
Danziig  17  2  3  4  1  5  1  1
Bezirksverwaltungs-Gericht
Marienwerdrer  26  3  10  1  9  3
Bezirksverwaltungs-Gericht  ·
Stettin..........  21  1  4  8  5  1  2
Bezirksverwaltungs-Gericht
Stralsund  6  3  1  1  1
Bezirksverwaltungs-Gericht
Cösltn  9  1  1  4  3
Bezirksverwaltungs-Gericht
Breslau  ....  .  ...  9  1  4  4
Bezirksverwaltungs-Gericht
Liegnizs  6  1  1  2  2
Bezirksverwaltungs--  Gericht
Oppen  24  1  3  9  8  1  2
Bezirksverwaltungs-Gericht  «  '
Magdeburg.......  5  2  3
Bezirksverwaltungs-Gericht
Merseburg.  4  3  1
Bezirksverwaltungs  Gericht
Erfurt..........  1  .  .  1  .  .  .  .
Seite  242  6  49  89  3  65  8  22
        <pb n="30" />
        16

In  Landessachen

In  der  Berufungsinstanz  wurde

 

 

 

 

 

 

 

 

Zmückge-  Unnommen
  erledigt
hatten  in  I.  Instanz  ist  he  nen  Tiss.  das  die  blieben
die  Be-  auf-  I.  Er-  Er-  I.  Er.  Berufun
entschieden:  "!  nahme  be.  kenntniß  enntniß  kenntniß  luns  et  sie
rufung  »  theilweise  z
in  schlossen  bestätigt  bestätigt  abgein.  gewiesen  Geschäfts-Sechen
  in  in  in  dert  in  in  ahres
Sachen  Sachen;  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  achen
Uebertrtg  242  6  49  89  3  65  8  22
Bezirksverwaltungs-Gericht
Sigmaringngen  1  1  .  .
RheinischeDeputation...  33  2  9  14  6  1  1
Westfälische  Deputation  ..  27  2  3  9  12  .  1
Posensche  Deputatio  62  1  12  27  1  13  1  7
Brombergsche  Deputation  5  .  1  .  .  4
Hannoversche  Deputation..  10  5  4  1
Nassauische  Deputation  5  2  2  1
Hessische  Deputatio  7  1  1  3  2  »
Schleswig-  hollsteinische  Deputatton:
  15  3  5  1  4  2
II.  Großherzoglich  hessischer
Provinzial-Ausschuß  von
Starkenburg  ...  .  .  ..  5  1  2  1  1
Großherzoglich  hessischer  Pro-  ·
vinzial-Ausschuß  von  Oberhessen
  1  1
Großherzoglich  hessischer
Provinzial-Ausschuß  von
Rheinhesen  1  1
III.  Großherzoglich  weimarischer
  Ausschuß  des  I.  Verwaltungs-Bezirks.
  2  1  1
Großherzoglich  weimarischer
Ausschuß  des  IV.  Verwaltungs-Bezirks
  1  1
IV.  Eroßerzoglich  oldenburgische
  Kommission  für  das
Heimathwesen  «  3  3
Großherzogl.  oldenburgisches
Amt  Friesoythe  1  1
V.  Herzoglich  braunschweigische
  Deputation  1  1
VI.  Herzogliche  Deputation  zu
Gotha  .  .  2  1  1
VII.  Fürstlich  lippische  Depu-"tetation
  zu  Detmold  2  2
VIII.  Senats-Kommission  zu
Bremzmer  1  .  .  .-  .  ».  1
427  14  80  165  5  110  13  40
        <pb n="31" />
        In  interterritorialen  Sachen

17

 

—  —  —

In  der  Berufungsinstanz  wurde

 

 

 

 

 

 

 

 

Zurückge-  Unnommen
  unt
hatten  in  J.  Instanz  ist  Beweis-  das  das  das  die  ieben
schied  die  Be-  W  4—  an  elnen  034.  arusung  eziune
entschieden:  nahme  be-  kenntn  ..  enn  zurück-  e
"  &amp;amp;*  schlossen  bestätigt  taeilw  abgeän.  gewiesen  Gelchältein
  in  in  dert  in  in
Sachen,  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  Sachen  to
Königlich  preußische  Behörden  27  1  3  14  8  .  1
Königlich  sächsische  Behörden.  11  1  1  1  6  1  1
Großherzoglich  badische  Behörden
  3  1  2
Eroßherkoglich  hessische  Behörden
  3  1  2
Großherzoglich  mecklenburgschwerinsche
  Behörden  2  1  1
Großherzoglich  mecklenburgstrelitzsche
  Behörden  3  1  .  2
Großherzoglich  sachsen-weimarische
  Behörden  1  1
Großherzoglich  oldenburgische
Behörden  1  1
Herzoglich  sachsen-altenburgische
  Behörden  1  1
Herzoglich  sachsen-coburggothaische
  Behörden  1  1
Lerkoglich  anhaltische  Behör-  2  2
Fürstlich  schwarzburg-sondershausensche
  Behörden  1  1
Fürstlich  schwarzburg-rudolstädtische
  Behörden  4  1  2  1
Fürstlich  reußische  Behörden,
älterer  Liniiie  1  1
Fürstlich  reußische  Behörden,
jüngerer  Linie  3  .  1  2
Lübeckische  Behörden  1  .  .  .  1
Bremische  Behörden  3  1  1  1
68  2  6  26  24  2  8
        <pb n="32" />
        18

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

DLaufende  Nr.

 

Name  und  Stand

 

Alter  und  Heimath

des  Ausgewiesenen.

4

3.

Grund  der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschloffen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungs.
beschlusses.

6.

 

 

#—

9.
10.

11.

12.

13.

14.
15.

 

.  [Thekla  Phatsch,  Dienstmagd,



Isidor  Kanner,  Schuhmacherlehrling,


.  Julius  Erbs,  Arbeiter,

Johann  Horak,  Schlossergeselle,


Aloys  Beier,  Woll.
spinner,

Albert  Gnoth,  Arbeiter,
Andreas  Schimko,  Arbeiter,


Cäcilie
beiterin,

Johann  Müller,  Dachdecker,


Starck,  Ar-Josef

  Funke,  Tuchmachergeselle,


Matthias  Lang,  Lohgerbergeselle,


Josef  Tonzil,  Gymnastiker,


Abraham  Boroschowitz,
Kaufmann,

Heinrich  Hoesmann,
Arbeiter,

Max  Moerge,  Bildhauer,


 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

Braunau,  Böhmen,

Erkenntniß  vom  23.  Januar  Breslau,

1882),

b.  Auf  Grund  des  s§.  362  des  Strafgesetzbuchs:

15  Jahre,  geboren  in  Kutno,
Gouvernement  Warschau,
Russisch-Polen,

geboren  am  3.  September
1860  zu  Riga,  Rußland,

geboren  am  25.  Dezember
1866  zu  Fitoborg,  Bezirk
Neustadt  a./M.,  Böhmen,
geboren  1855  in  Braunsdorf,
ortsangehörig  in  Seifersdorf,
beide  Orte  Oesterreichisch-Schlesien,


geboren  am  11.  März  1841
in  Rzyndek,  Kreis  Olkusz,
Russisch-Polen,

geboren  1859  zu  Buckowietz
bei  Kaschau,  Ungarn,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  28.  August  1851
in  Lichwe,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  16.  November
1863  zu  Neustadt,  Mähren,
geboren  am  10.  Februar  1863,
aus  Friedland,  Böhmen,

geboren  am  24.  Februar  1857,
aus  Wallern,  Bezirk  Prachatitz,
  Böhmen,

geboren  am  28.  Mai  1858,
aus  Cickwic,  Kreis  Konziem,
Böhmen,

59  Jahre,  aus  Kolno,  Gouvernement
  Lomza,  Russisch-Polen,


40  Jahre,  aus  Hardenberg,
Niederlande,

40  Jahre,  geboren  zu  Nymwegen,
  ederlande,  ortsangehörig
  in  Cincinnati,
Vereinigte  Staaten  von

 

Amerika,

Landstreichen  und  Betteln,
desgleichen,
desgleichen,
Betteln

Landstreichen,  und

Diebstahl,

Arbeitsscheu  und  Nichtbefolgung
  der  Reiseroute,
Landstreichen  und  Betteln,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,
Landstreichen  und  Fälschung
von  Legitimationspapieren,

Landstreichen  und  Betteln,
Landstreichen,

 

Königlich  preußischer  Re-Potsdam,


Königlich  preußischer  Retettin,


Königlich  preußischer  Regierungs
  *  Präsident  zu
reslau,
Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
ppeln,

derselbe,
derselbe,
derselbe,

derselbe,
Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu

iegnitz,
derselbe,

derselbe,

Königlich  preußische  Landdrostei
  zu  Osnabrück,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,

 

gierungs  =  Präsident  zul

ierungs  =  Präsident  zusd

geboren  am  9.  Septembersschwerer  Diebstahl  im  Rück--Königlich  preußischer  Re-4.  Januar
1863  zu  Weckelsdorf,  Bezirkfall  (2  Jahre  Zuchthaus  laut  gierungs  =  Präsident  zu|d  J.

28.  Dezember
883.

3.  Januar
.  J.

 

29.  Dezember
1883.

22.  September
1883.

3.  Dezember
1883.

6.  Dezember
1883.

10.  Dezember
1883.

desgleichen.

14.  Oktober
1883.

18.  Dezember
1883.

20.  Dezember
1883.

27.  November
1883.

7.  Dezember
1883.

28.  Dezember
1883.
        <pb n="33" />
        19

 

 

 

z  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Detum
2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs.
7  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.
□#
1.  2.  3.  4.  5.  6.
16.  Sigmund  Kreisler,  19  Jahre,  geboren  in  Wien,  Landstreichen  und  AngabesKöniglich  preußische  Re-s5.  Januar
Kaufmann,  ortsangehörig  in  Szenitz,  eines  falschen  Namens,  gierung  zu  Wiesbaden,  d.  J.
ngarn,
17.  Eduard  Marty,  Fabrik-32  Jahre,  geboren  in  Zürich,  Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  8.  Januar
arbeiter,.  ortsangehörig  in  Schwyz,    
schweiz,
18.  Peter  Kuipers,  Schiffs-geboren  am  8.  Mai  1836  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußische  Re5.  Januar
knecht,  zu  Hogensand,  Provinz  Gro-  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.
ningen,  Niederlande,
19.  Valentin  Ertl,  Schuh-#geboren  am  14.  Februar  1847'Landstreichen  und  Angabe  Königlich  bayerische  Po.19.  November

20.
21.

22.

24.

25.

26.

27.

28.
29.

macher,

Alois  Cerny,  Schneider-=geselle,

Josef  Frana,  Bäckergeselle,


 

geselle,

Franz  Eglie,  Bautischler,

Josef  Skala,  Schreinerberg,

  Kärnthen,  ortsangehörig
  in  Forst,  ebendaselbst,
38  jahre  aus  Klattau,
Böhmen

18  Jahre,  aus  Rothsaifen,
Bezirk  Schüttenhofen,  Böhmen,


geboren  am  24.  März  1856
in  Chudenic,  Bezirk  Klattau,
Böhmen,

geboren  1830  in  Sereth,  Bufeld.

  Bezirk
Oesterreich,  zugewiesen,

in  Pölling,  Bezirk  Wolfskowina,

  der  Gemeinde  Hain-Lilienfeld,


eines  falschen  Namens,

Landstreichen  und  Betteln,
desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Angabe  falschen
Namens  und  Führung  falscher
Legitimationspapiere,

Johann  Cicinsky,geboren  1858  in  Wamberg,  Landstreichen,  falsche  Namens-Tischler,
  Bezirk  Reichenau,  Böhmen,  angabe,  Anfertigung  falscher
ebendaselbst  ortsangehörig,  Siegel,  Gebrauch  gefälschter
begitimationspapier,
Franz  Druschetzky,  53  Jahre,  geboren  und  orts-Landstreichen  und  Betteln,
Müller  und  Bäcker,  angehörig  in  Königswalde,
Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,
Wilhelm  Bollinger,  geboren  am  21.  Septemberd  desgleichen,
Nagelschmied,  1859  zu  Diessenhofen,  Kanton
  Thurgau,  Schweiz,  ortsangehörig
  in  Beringen,  Kanton
  Schaffhausen,  ebendaselbst,

Hirsch  Adaniel  Marcuse,,29  Jahre,  aus  Wladislawow,  Landstreichen  und  Diebstahl,
Handelsmann,  He  Suwalki,  Russischolen,

Johann  Evert,  Tage-geboren  am  11.  Februar  1842  Landstreichen,
löhner,  zu  Ranich,  Luxemburg,
Prosper  Pimbo,  Knecht,  geboren  am  5.  Juli  1861    -desgleichen,
zu  Angers,  Frankreich,

 

 

 

zirksamt  Deggen

orf,
dieselbe  Behörde,

zirksamt  Ebersberg,
dieselbe  Behörde,

heim,

hauptmannschaft  zu
Bautzen,

Regierung
kreises  zu  Ludwigsburg,

Großherzoglich  badischer

Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

dent  zu  Metz,
derselbe,

 

lizei-Direktion  München,

Königlich  baperisches  Be-Königlich

  baverisches  Be-Magistrat

  der  Königlich
baperischen  Stadt  Rosen-Königlich

  sächsische  Kreis-Königlich

  württembergische
des  Neckar-Kaiserlicher

  Bezirks-Präsi-1883.



21.  Dezember
1883.

22.  Dezember
1883.

27.  Dezember
1883.

desgleichen.

28.  Dezember
1883.

17.  Dezember
1883.

21.  Dezember
1883.

29.  Dezember
1883.

31.  Dezember
1883
7.  Januar

d.  J.

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Breslau  unterm  29.  November  1883  verfügte
  Ausweisung  des  Webers  Karl  Schulz  (vergl.  Centr.-Bl.  von  1883  S.  370  Z.  3)  ist  vorläufig  zurückgenommen  worden,
da  der  betreffende  Ausweisungsbeschluß  dem  u  Schulz  nicht  bekannt  gemacht  werden  konnte.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="34" />
        <pb n="35" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Fuchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  Februar  1884.  W5.
1.

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Tarazuschlag  für  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes  der
Wein  und  Petroleum;  —  Bestellung  zweier  Stations-  Entscheidungen  des  Ober.-  Seeamts  und  der  Seeämter  23
Kontrolöre;  —  Kontrole  des  stehenden  Gewerbebetriebes  4.  Konsulat--Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilungen;
mit  unbearbeiteten  Tabackblättern  2c.  im  Grenzbezirke  des  —  Neue  Abgrenzung  der  russischen  Konsular-Bezirke  in
Hauptzollamts  Norddnonn  .  ..  Seite  21  Deutschlldddddd  23

2.  Militär-Wesen:  Aenderungen  der  Landwehr-Bezirks-Ein-  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
theilingg  22  Reichsgebteeeeee  24

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

De-  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  31.  Januar  d.  J.  Folgendes  beschlossen:

Bei  der  Einfuhr  von  Wein,  sowie  von  Petroleum  in  zum  Transport  dieser  Flüssigkeiten  eigens
eingerichteten  Fahrzeugen  ohne  anderweitige  unmittelbare  Umschließung  ist  das  zollpflichtige  Gewicht
  in  der  Weise  zu  ermitteln,  daß  zu  dem  Eigengewichte  der  Flüssigkeit

bei  Wein  17  Preozent,
bei  Petroleum  25  -
dieses  Gewichts  zugeschlagen  werden.

 

Der  Stations-Kontrolör,  Königlich  preußische  Steuer-Inspektor  Baer  zu  Lindau  ist  vom  1.  Januar  d.  J.
ab  von  seinen  bisherigen  Funktionen  bei  den  Königlich  bayerischen  Hauptämtern  zu  Augsburg,  Lindau,
Memmingen  und  Pfronten  entbunden  und  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich
preußischen  Steuer-Inspektors  Kolley  den  Königlich  bayerischen  Hauptämtern  zu  München,  Reichenhall  und
Rosenheim  als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  München  beigeordnet  worden.

Von  dem  gleichen  Zeitpunkt  ab  ist  auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des
Deutschen  Reichs  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich
preußische  Hauptamts-Rendant  Pütsch  zu  Creuznach  den  Hauptämtern  zu  Augsburg,  Lindau,  Memmingen
und  Pfronten  als  Stations-Kontrolör  mit  dem  Wohnsitz  in  Lindau  beigeordnet  worden.

 

Im  Grenzbezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamtes  zu  Nordhorn  ist  der  stehende  Gewerbebetrieb  mit
unbearbeiteten  Tabackblättern  und  Tabackstengeln  nach  Maßgabe  der  Bestimmung  im  §.  124  Absatz  3  des
Vereinszollgesetzes  der  speziellen  Kontrole  unterworfen  worden.
        <pb n="36" />
        2.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

In  Anschlusse  an  die  Bekanntmachung  vom  13.  Januar  v.  J.  (Central-Blatt  1883  S.  11)  wird  die  dem  §.  1
des  ersten  Theils  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  als  Anlage  1  beigefügte  Landwehr-Bezirks-Eintheilung
  (Central-Blatt  1875  S.  609—626)  in  Gemäßheit  der  Bestimmung  im  §.  1  Ziffer  6  a.  a.  O.
auf  Seite  613,  614,  617  und  622  an  den  einschlägigen  Stellen  berichtigt,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  RE  Bundesstaat.
Armee=  Infanterie-  Landwehr  Verwaltungs=  (bezw.  Aus-Provinz,  bezw.
Korps.  Brigade.  »  —  hebungs-)  Bezirke.  Regierungs-Regiment.
  Bat##llooa  Bezirk.)
VI.  21.1  Schlesisches  1.  (Striegau).Kreis  Striegau.  Königreich
:  Nr.  10.  Waldenburg.  Preußen,
—  —  R.-B.  Breslau.
3.  Niederschle=  1.  (2.  Breslau).  Landkreis  Breslau.
sisches  Nr.  50.  Kreis  Neumarkt.
1  Trebnitz.  «
23.  .  Oberschlesisches  1.  (Gleiwitz).Kreis  Tost-Gleiwitz.  N.-B.  Oppeln.
Nr.  62.  -Gr.  Strehlitz.
...  -Zabrze.
24.  2.  Oberschlesisches  2.  (Beuthen).  Kreis  Tarnowitz.
Nr.  23.  :  Beuthen.
#  =  Kattowitz.
IX.  36.  Holsteinisches  1.  (Kiel).  Stadt  Kiel.  Provinz  Schles-Nr.
  85.  Landkreis  Kiel.  wig-Holstein.
Kreis  Plön.
=  Oldenburg.
Fürstenthum  Lübeck.  Großherzogthum
6  Oldenburg.
XIV.  55..0)2.  Großherzoglich  1.  (Mosbach).Bezirksamt  Tauberbischofs-Großherzogthum
badisches  Nr.  110.  heim.  Baden.
-  Wertheim.
·  --Buchen.«·«s
·  -  Adelsheim.
-  Mosbach.
«    Eberbach.
Berlin,  den  24.  Januar  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.

 

"r  l
*)  Das  Großherzoglich  badische  Grenadier-Landwehr-Regiment  Nr.  109  wird  eventuell  im  Kriegsfalle  formirt.  1
        <pb n="37" />
        3.  Marine  und  Schiffahrt.



 

Das  erste  Heft  des  fünften  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg
  soeben  erschienen.  Das  Heft  ist  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  1,90  M.  für  das  Exemplar
zu  beziehen.  ·  .  .
Mit  diesem  Hefte  der  „Entscheidungen  des  Ober-Seeamis  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“
wird  eine  Beilage,  enthaltend  Sach-  und  sonstige  Register  zu  den  im  vierten  Bande  weröffentlichten  Entscheidungen
  ausgegeben,  welche  mit  dem  Hefte  zugleich  oder  auch  abgesondert  zum  Preise  von  O,5o  M  fur  das
Exemplar  bezogen  werden  kann.

Berlin,  den  30.  Januar  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  E K.  

 

4.Kpnsulat-Wefen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Joäo  Cancio  Pereira-Prazeres  zu  Säo  Luis  de  Maranhäo  ist  gestorben.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Königlich  serbischen  General-Konsul  in  Berlin  ernannten  Kaufmann  Martin
Schlesinger
und
dem  Banquier  Anton  Adelssen  als  griechischer  General-Konsul  in  Berlin.

 

Von  der  Kaiserlich  russischen  Regierung  sind  die  Amtsbezirke  der  russischen  Konsular-Aemter  in  Deutschland
neuerdings  wie  folgt,  abgegrenzt  worden:
Es  sind  zugetheilt:
1.  dem  General-Konsulate  zu  Königsberg:
die  Provinz  Ostpreußen  mit  Ausnahme  der  dem  Konsulate  zu  Memel  zugewiesenen  Gebietstheile;

2.  dem  Konsulate  zu  Memel:
die  Stadt  Memel  und  das  Gebiet  zwischen  der  Ostsee  und  der  russischen  Grenze  bis  zum
Memelkflusse,  einschließlich  der  über  das  linke  Ufer  dieses  Flusses  hinüberreichenden  Gebietstheile
  der  betreffenden  Kreise;
3.  dem  Kon  sulate  zu  Stettin,  von  welchem  die  Vize-Konsulate  zu  Stralsund  und  Swinemünde
ressortiren:  —
die  Provinz  Pommern;
4.  dem  General-Konsulate  zu  Danzig:
die  Provinzen  Westpreußen  und  Posen;
5.  dem  Konsulate  zu  Breslauuu
die  Provinz  Schlesienn.
        <pb n="38" />
        10.

11.

12.

13.

14.

—  24  —

.dem  Konsulate  zu  Berlin:

die  Provinzen  Brandenburg,  Sachsen  und  Hannover,  das  Herzogthum  Anhalt  und  die
Fürstenthümer  Lippe;

.  dem  Konsulate  zu  Kiel:

der  südliche  Theil  der  Provinz  Schleswig-Holstein;

.  dem  Konsulate  zu  Flensburg:

der  nördliche  Theil  der  Provinz  Schleswig-Holstein;

.  dem  General-Konsulate  zu  Frankfurt  a./M.:

die  Provinzen  Westfalen,  Hessen-Nassau  und  die  Rheinprovinz,  das  Fürstenthum  Waldeck,
sowie  das  Großherzogthum  Hessen;
den  Konsulaten  zu  Rostock  und  Wismar:
die  Großherzogthümer  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz;
dem  Konsulate  zu  Leipzig:
das  Königreich  Sachsen,  mit  Ausnahme  der  Stadt  Dresden  einschließlich  ihres  Weichbildes,
welche  der  dortigen  russischen  Gesandtschaft  zugewiesen  ist,  die  sächsischen  Herzogthümer  und
die  thüringischen  Fürstenthümer;
der  Gesandtschaft  zu  München:
das  Königreich  Bayern;
der  Gesandtschaft  zu  Stuttgart:
das  Königreich  Württemberg,  daß  Großherzogthum  Baden  und  die  hohenzollernschen  Lande;
dem  General-Konsulate  zu  Hamburg,  zu  dessen  Ressort  die  Vize-Konsulate  zu  Emden  und
Bremen  gehören:  ·
das  hamburgische  Gebiet,  das  Herzogthum  Braunschweig  und  die  Ufer  der  Unterelbe  einschließlich
  Cuxhaven;

 

 

 

 

 

 

15.  dem  Vize-Konsulate  zu  Bremen:
das  bremische  Staatsgebiet,  die  Ufer  der  Weser  von  Bremen  bis  Bremerhaven  und  das
Großherzogthum  Oldenburg;
16.  dem  Konsulate  zu  Lübeck:
das  lübische  Staatsgebiet  und  das  zu  der  Provinz  Schleswig-Holstein  gehörige  Herzogthum
Lauenburg;  .  -
17.  der  Gesandtschaft  zu  Weimar:
das  Großherzogthum  Sachsen-Weimar.
5.  Polizei-Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.
S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datun
2  6  "  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-3
  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschiusses.
G#
1.  2.  I  3.  4.  .  6.

 

 

 

 

1.

 

Casimir  Milun,  Wirthssohn,



a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  1.  Dezembersschwerer  Diebstahl  (1  JahrsKöniglich  preußischer  Re-22.  Dezember
1856  in  Graudszen,  Kreis  Zuchthaus  laut  Erkenntniß  Hlerunge  Präsident  zu  1883.
Wilkowischken,  Gouvernement  vom  28.  Mai  1883),  önigsberg,

Suwalki,  Russisch-Polen,
        <pb n="39" />
        25

 

 

 

 

 

 

 

t  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  :
o“  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs.
des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlufses.
□
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  [Josef  Podelski,  Tage-'20  Jahre,  geboren  zu  Ketto-  Königlich  preuf

5.

6.

5*
7.

"  8.
9.n

10.
11.
12.

Bäcckergeselle,

arbeiter,

ling,  Kreis  Wolkow
Rußland,

Johann  Pohlner,
berg,  Mähren,
geboren  am
1865

Heinrich  Prazak,
Bäckergeselle,  in  Böhmisch  -Leipa,

dorf,  Böhmen,

Peter-  Lang,  Bäcker  und  4
Müller,  "  zu  eee  Gahrre
ment  Lodz,  Russisch-Polen,
Peter  Dreck,  Arbeiter,
*2

 

 

 

woloky,  Gouvernement  Su.
walki,  Russisch-Polen,  ständiger
  Einwohner  von  Kieturw
  Toki,  Gemeinde  Kark.
yszki,

geboren  am  16.  Mai  1845
zu  Reitenhau,  Bezirk  Schön-2.

  November
ortsangehörig  in  Schreibersgeboren
  am  29.  Juli  1845

geboren  am  12.  Februar  1845

Landstreichen  und  Betteln,

Betteln  im  wiederholten  Rück.
fall,  «

Landstreichen  und  Betteln,

Beteln  im  wiederholten  Rück.
fall,  *

r

Landstreichen  und  Betteln,

in  Breda,  Nordbrabant,
„  '  Niederlande,  ·
Gerhard  Bümkes,  Gold-geboren  am  22.  Mai  1838  Betteln  im  wiederholten  Rückarbeiter,
  zu  Sneek,  Niederlande,  fall,
Augustinus  Vink,  Kon-geboren  am  10.  November  Landstreichen,
ditor,  1850  zu  Hülst,  Niederlande,
Johann  Jarisch,  Brauerigeboren  am  28.  September  Landstreichen  und  Betteln,
1851  zu  Röwersdorf,  Bezirk
Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,

Georg  Theodor  Erikson,46  Jahre,  aus  Christianstad,desgleichen,
Arbeiter,  Schweden,
Hermann  Gutermann,  geboren  am  22.  Februar  1866  |Landstreichen,
Uhrmacher,  in  Wien,
Josef  Stockly,  Metzger,geboren  am  26.  August  1856/desgleichen,
zu  Hermetschwyl-Staffeln,
Kanton  Aargau,  Schweiz,

 

 

zischer  Reierungs=
  Präsident
Franksit  a.O.,

 

zu

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident

Merseburg,
Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Düsseldorf,
Königlich  preußische  Landdrostei
  zu  Hannover,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,
Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Worms,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

zu  d

12.  Dezember
1883.

9.  Januar.
d.  J

21.  Dezember
1883.

11.  Januar
27.  November
1883.

24.  Dezember
1883.

10.  Januar
12.  Jannar

d.  J.

24.  Dezember
1883.

10.  Januar
d.  J

9.  Ianuar
d.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="40" />
        <pb n="41" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

s———————————————————————

Zu  beziehen  durch  ulle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  6  Berlin,  Freitag,  den  8.  Februar  1884.  OSW.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Mittelwerth  des  2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheiluig  28
österreichischen  Gulden  Gold  bei  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer
  2c.;  —  Veränderungen  im  Bestande  und  in  3.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
den  Befugnissen  von  Zoll=  und  Steuerstellen.  Seite  27  Reichsgebteee  :  :  28

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

den  Mittelwerth  des  österreichischen  Gulden  Gold  bei  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer  und
der  Reichsstempelabgabe.

In  Ergänzung  des  Beschlusses  vom  19.  Januar  1882  (vergl.  Bekanntmachung  vom  1.  Februar  1882,
Central-Blatt  S.  26)  hat  der  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Januar  d.  J.  beschlossen,  daß  zum
Zweck  der  Berechnung  der  Wechselstempelsteuer  und  der  Reichsstempeloabgabe  von  ausländischen  Aktien,  Rentenund
  Schuldverschreibungen  der  Mittelwerth  von  Einem  österreichischen  Gulden  Gold  auf  2  J/  zu  bestimmen
  sei.
Berlin,  den  6.  Februar  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Januar  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt
  zu  Wesel  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  22  e  und  t#,  und  dem
Großherzoglich  hessischen  Hauptsteueramt  zu  Worms  die  Ermächtigung  zur  Abfertigung  von  Waaren  der
Nummern  2  c  1,  2,  3  und  22  a,  b,  e  und  f  des  Zolltarifs  zu  andern  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden
  Tarifpositionen  zu  ertheilen.
        <pb n="42" />
        28

Das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  I.  zu  Wöhrden  im  Hauptamtsbezirk  Tönning  ist  mit  dem  1.  Februar
  d.  J.  aufgehoben  worden.

Der  Königlich  bayerischen  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Pasing  im  Hauptamtsbezirk  München  ist  die
Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntweinsendungen,  sowie  zur  Ausgangsabfertigung

von  Branntwein  ertheilt

worden.

 

.  Konfulat-Wesen.

Dem  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Stettin  ernannten  Herrn

Julius  Dittmer  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  *
2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□#
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Adalbert  Eschka,  (45  Jahre,  ortangehörig  insschwerer  Diebstahl  und  Land-]Königlich  bayerisches  Be-  22  Dezember
Schneidergeselle,  Joachimsthal,  Böhmen,  streicherei  (2  Jahre  Zucht.#irksamt  Ansbach,
haus  laut  Erkenntniß  vom
19.  September  1881),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  [Wilhelm  Krause,  geboren  am  8.  August  1858|Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.15.  Januar
Schmiedegeselle,  zu  Batsdorf,  Kreis  König-  gierungs  =  Präsident  zu
grätz,  Böhmen,  Breslau,
3 Johann  Fischer,  Por-geboren  am  15.  April  1863  desgleichen,  derselbe,  23.  Januar
zellanarbeiter,  zu  Codan,  Bezirk  Eger,  d.  J.
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

4.  August  Fischer,  Weber,  geboren  am  12.  Februar  1832,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-29.  Dezember
aus  Hohenelbe,  Bezirk  Git-  Präsident  zu  1883.
schin,  Böhmen,  iegnitz,
5.  Johann  Thiel,   Schnei-  circa  35  Jahre,  geboren  zu   desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-15.  Januar
er,  Würbenthal,  Bezirk  Freuden-  “°5  Präsident  zu  d.  J
thal,  Oesterreichisch-Schlesien,  ppeln,
ebendaselbst  ortsangehörig,
6.  Johann  Salay,  Draht-#geboren  1865  zu  Groß.De.  desgleichen,  Königlich  preußische  Re-22.  Dezember

binder,

 

wina,  Ungarn,

 

 

gierung  zu  Arnsberg,

 

1883.
        <pb n="43" />
        29

 

 

 

 

—  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde  welche  die  Datum
—.a  -  «  des
—
Grund  der  Bestrafung.  Gallmesung  Ausweisungs.
7  des  Ausgewiesenen.  sschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
7.  Johann  Evers,  Ar-sgeboren  am  1.  Juli  1842  Landstreichen,  Betteln  und Königlich  preußische  Re-16.  Januar
beiter,  d#  Heerenberg,  Nieder-  Entwendung  von  Genuß-  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.
ande,  mitteln,
8.  Bernhard  Schwarz,  geboren  am  21.  April  1865)/Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußische  Re|14.  Januar
Sattler,  l  Stangendorf,  Kreis  gierung  zu  Trier,  d.  J.
rünn,  Mähren,
9.  Johann  Stephanik,geboren  1867,  aus  Schütten-Landstreichen,  Magistrat  der  Stadt'24.  November
Schuhmacherssohn,  hofen,  Böhmen,  Passau,  Bayern,  1883.
10.  Josef  Ebert,  Schmiede-geboren  1851,  aus  Stresso--Landstreichen  und  Führung  derselbe,  12.  Dezember
geselle,  witz,  Bezirk  Smichow,  Böh=  Pefälschter  Legitimations-  1883.
men,  papiere,
11.]Wenzel  Stephanik,  geboren  1865,  aus  Petrowitz,  Landstreichen,  Betteln  und  derselbe,  19.  Dezember
Tagelöhner,  Bezirk  Schüttenhofen,    Führung  gefälschter  Legiti-  1883.
men,  mationspapiere,
12.  Karl  Beinlich,  Müller 49  Jahre,  aus  Eger,  Böhmen,  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be-22.  Dezember
und  Bäscker,  zirksamt  Deggendorf,  1883.
13.  a)  Robert  Held,  47  Jahre,
b)  Vincenz  Held,  30  Jahre,  Landstreichen,  Betteln  und  Königlich  bayerisches  Be-g.  Januar
c)  Jakob  Held,  16  Jahre,  Gebrauch  fremder  Legiti-  zirksamt  Freising,  d.  J.
Musiker,  geboren  zu  Schönpaß,  Bezirk  mationspapiere,
Görz,  Oesterreich,
14.  Josef  Reinelt,  Bleich-geboren  am  11.  August  1838  Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis  24.  Dezember
gehülfe  und  Tagearbeiterilhu  Schwarzpfütze,  Bezirk  hauptmannschaft  zu  1883.
Gabel,  Böhmen,  ortsange-  Bautzen,
hörig  in  Ringelshain,  ebendaselbst,

15.  Hermann  Augustin,  geboren  am  28.  Januar  1864  Landstreichen  und  verbots-Königlich  sächsische  Kreis=  3.  Januar
Schlossergeselle,  in  Linz,  Oesterreich  o.  d.  E.]  widrige  Rückkehr  in  das|]  hauptmannschaft  zu  d.  J.
ortsangehörig  in  Sebastians=  Landesgebiet,  Zwickau,
berg,  Böhmen,
16.  Gabriel  Ludwig  Köhler,  geboren  am  8.  Dezember  /Landstreichen  und  Betteln  u.,  Königlich  württembergische  Januar
Steindrucker,  1861  zu  Marseille,  Frank-  Regierung  des  Neckar  d.   J.
reich,  wohnhaft  zuletzt  in  kreises,
ebz,
17.  Gustav  Franz  Chladek,geboren  am  27.  Oktober  1848  Landstreichen  und  Betteln,  [Herzogliche  Kreis-Direk-  desgleichen.
Lithograph,  endstein.  Kreis  Eger,  tion  zu  Braunschweig,
öhmen,
18.  Franz  Josef  Neander,  34  Jahre,  geboren  zu  Königin-Landstreichen,  Kaiserlicher    Bezirks-Präsi-  18.  Januar
Holzdreher,  hof,  Böhmen,  ebendaselbst  dent  zu  Metz,  d.  J.
ortsangehörig,
19.  Josef  Maria  Henry,  geboren  am  21.  Mai  1835  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  21.  Januar
Maler,  zu  Nancy,  Departement  d.  J.
Meurthe  et  Moselle,  Frankreich,
  ebendaselbst  ortsangehörig,


 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="44" />
        <pb n="45" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Ne.

Herausgegeben

im

Beichsamt  des  Znnern.

      

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mar.

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  Februar  1884.  "  9½#  7
Inhalt:  1.  Justiz-Wesen:  Erscheinen  einer  neuen  Aus-  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  E  En
gabe  des  Jahrbuchs  der  deutschen  Gerichtsverfassung  Januar  1834a.  ........
Seite  31  4.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  as  dei
2.  Konsulat-Wesen:  Aufhebung  eines  Konsulats.  31  Reichsgebee  34

 

 

1.  Justiz-Wesen.

 

In  Carl  Heymanns  Verlag  hierselbst  ist  ein  neuer  Jahrgang  des  auf  Veranlassung  des  Reichs-Justizamts
von  Carl  Pfafferoth  herausgegebenen  Jahrbuchs  der  deutschen  Gerichtsverfassung  erschienen.  Der  Preis
desselben  beträgt  7¾,  elegant  gebunden  8.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Des  Kaiserliche  Konsulat  zu  Tokio  (Japan)  ist  aufgehoben  und  der  den  Stadtbezirk  Tokio  umfassende
Amtsbezirk  desselben  dem  Kaiserlichen  Konsulate  zu  Jokohama  zugewiesen  worden.
        <pb n="46" />
        32

3.

Bauk-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passi#ta.
Ver  Erent.
“  er-8
  Gonlite  bindlich-  bindlich.
:Bezeichnung  Gumd-  Keserve-Noten-  Gegen  Unge  Gegen  zsSl-  cheegen  keiten!  Gegen  Sonstige  GegenSumme  Gegen  beiten
4  der  31.  Dez.  decte  31.  Dez.  fällige  31.  Dez.mit  31.  Dez.  31.  Dez.  der  31.  Dez.  wiler  e.
Kapital.  Gonds.  umlauf.  Ver-  -  Passiva.  8
2  Banken.  1883.  Nten.  1883.  indli  18883.  Kündi.  1883.  1883.Passivras1883.ebenen
—  keiten.  dischen
feist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  6.  .7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  16.  16.  17.
1  Reichsbarxnx.120000  19256||  717738|1119755  75039  162656  235  830  +  24  995  —  —  446  —  1  1831  093270—  88  163  —
2  Sptädt.  Bank  zu  Breslau  3000  600  2782—  1744  1280110%  33—  —  —  —  10  2254  164  184
3  Koölnische  Privatbank  3  000  750  21424  51  1201—  43  6066  69  3  669  425  13  —  10  180—  545  311
4agdeburger  Privatbank  3  000  605  2317—  498  1  138—  14  5  —+  4  65714  56  26214  247  6746—  191  920
5  Danziger  Privat-Aktien-Bark
  3000  750  2754—  210  1268—  1  377—  19  3436  -  155  1057—  179|  11  3741—  215  4
6  Srovinztal-Urtien-Bank  desZ  -  -
Großherzogthums  Posen.  8  000  750  1  400—  328  860  —  233  132—  64  1  154—  17  248—  22  6  6ä79—  303  335
7  annoversche  Bank  12  000  1130  5  027—  1  081  2759—  673/  9625  +  8839  895—  55  1  88  71780559.  573  2  040
8Frankfurter  Bank-  17143  3834  7730.—  423  4297  4  689  6  0944  9594  2541—  977  270—  71  36612—  477  3349
Bayerische  Notenbank  7500  768  63  115  —  2147127725—  311  7995+  814  321—  6  2507  X  1283  81917/—  5656  1  44
10Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3  8111  37383/—  77344749/—  1039  839  —  142t  5153°—  2621  2  412.  2088  79  598H—  9691  2  076
111  Leipziger  Kafsenverein.  3  ooo  206  25301—  230  723.—  455|  2061  .H-  6833  5100—  74  22114  22  85274  361  119
132Chemnitzer  Stadtbanrk  510  127  509—  1  313/4  46  ↄ7  —  4  228524  773  141/—  3861  412424  733  419
13  Wärttembergische  Notenbank  9  000  493  19491  149  9  6681  —  267  12944  947  26  —  771—  558L1  075  1041  1  195
14  Badische  Bark  9  000  1  480  14050—  973  9  091.—  523  726  4  45  514  17  876  66  26182  845  1  448
15)  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  6944  17178  690  95777  322  98“  —  —  —  1  124  32  35766—+  722  1720
16Braunschweigische  Bark.,40  3765%2524—  209  1592—  310  246  915  —  142—  1722628  6711  1030
17|/.Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  71  796—  1562  416/  4  2201  1232  4  23  38214  6641  2014  156  852114  581  42
18  Bremer  Bauk  16  607  850  4086  —  1024  2  334—  619  603  464%  1399512  978—+—  822  37116/+  792  562
ZusammenS7y  555  -126279]  164  033|—165577/278  702  J229  73439  1  156  13552  3  871s1  541  217/—  93  758  17731
l
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5°:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M  =  623  973  700  M

Zu  Spalte  9  Nr.  8“:
".  15"/:

ZZu

9

200
500

1000

Darunter  138  800  noch

96  321  4

449  800  M  (bei  der  Bank  Nr.  6),

1,

76  445  500  M  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),
200  797  500  M  H..
nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="47" />
        Wesen.

banken  Ende  Januar  18  84,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Dezember  1883.
auf  tausend  Mark.)

33

 

 

 

 

 

 

 

—.  —

.

Metall-  Gegen  Reichs=  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  v2=31.
  Dez.  kassene31.  Dez.  anderer1.  Dez.  Wechsel.H1.  Dez.  Lombard.31.  Dez.Effekten.  31.  Dez.  31.  Dez.  der  31.  Dez.

Bestand.  1883.  scheine.  1883.  sBanken./  1883.  1888.  1883.  1883.  sActtiva.  1883.  attiva.  1883.
r—'  —

“-*

S

S□#

18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  82.  33.  34
602  20  +43  625    25147  141+  5969    15350  +1087  374961 —92  - 92402    45853  -30003    14449  -15513  25 254  +1251  1 103  216    85986
1043  + 23  16  +13  443  - 220  5548  +1062  3390    -721  —  —  66  -5  10  10 506   +152
756  -45  17  + 5  165  + 134  8926    + 464  318  -57  —  —  312  +58    10 49064  + 559
1043  +22  4  -2  132    -504  4529    +121  764  - 61  233  +125  72  - 51  6777  - 3560

  1015  +4  6  + 6  465  -219    6394  - 161    2960  + 303  137  - 121  752  - 11    11729    - 199  
529  - 77      - 1  11   - 17  4795  + 184  912  - 215  —  —  468  —  - 140  6715  - 266
2051  - 99  26  - 2  191  - 307    20197    + 884  905  - 376  406  - 104  6783  + 577    30 5569  + 573
3186  - 909  67  + 3  180  - 206    25043  + 2591    3442  - 608    3643   -342  2424  - 655  37  885    - 126
33 077  + 1132  89  + 31  2224  - 3279    42669     +2268  2  2622   +79  135   + 24  1101   - 311    81917  - 56
  31944+  + 1381  294  + 160  2897  - 8236    48815  - 1251  2217    -1400  2304  + 115  3598  - 460  79598    - 9691
1041  - 9  52  + 37  714    +197  4101  + 42  1607    - 3  —  —  1012  4  97  8627    + 361
191  —  12  3  - 2  2  - 33  3196+  + 729  89  - 19  127  - 82  634  + 152  4242  733
9163  + 324  14  - 53  646    + 145  20   20088  + 789  244  - 25  300    + 5  620  - 144    31075       +1041
4794  - 454  19  + 13  146  9    18564  - 104  924  - 82  48    + 6  1687  -215    26182    845
  6179  + 420  163  + 1  1259  - 53    21498.  + 488  852    - 80    3698    - 57  2117  + 3    35766  + 722
665  - 62  24  - 12  243  - 151    12817  + 436  2143  - 196  —  —    6835  + 339    22757  + 680  
288  - 153  6  + 4  86  - 233  6038  +  102  455  + 12  1053   +547  669  + 103    8595  + 382
1631  - 287  6  + 6  115  - 124    30972  + 881    3950  - 712  —  —  688  + 225    37362    - 11

688  +44  824    25953  + 6200    25269  - 11726  659  659211  - 82877     73 547     - 34164    26533    -15397  55099    + 813  1553902    -92327
        <pb n="48" />
        34

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—

Alter  und  Heimath

.m—
—

des  Ausgewiesenen.

 

l  s.

Grund  der  Bestrafung.

 

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

 

Datum
des
Ausweisungs.
beschlusses.
6.

 

 

1.  Friedrich  Flegel,

Arbeiter,


.  Josef  Czeika,  Klempnergeselle,



3.  Sosef  Kiesewetter,  Arbeiter,


4.  Albert  Poppo,  Webergeselle,


5.  [Heinrich  Geßwald,
Handlungskommis,

6.  Josef  Papesch,  Handlungsdiener,


7.  Paul  Minkosch,  Rastlbinder,


8.  Stefan  Panak,  Rastlbinder,


9.  Karl  Meinrad,  Tagelöhner,


10.Eva  Zintl,  ledige  Tagelöhnerin,


11.  Josef  Kölle,  Maurer
und  Bierbrauer,

12.  Karl  Theodor  Florian,
Geometergehülfe,

13.  Peter  Hollinger,  Arbeiter,


14.  August  Jacques,  Vergolder,



 

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  24.  Dezember
1829,  aus  Bober,  Bezirk
Trautenau,  Böhmen,

geboren  1849  zu  Ober,Hricso,

Komitat  Trencsin,  Ungarn,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  5.  Februar  1843
zu  Bäöhmischdorf,  Bezirk
Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ebendaselbst  ortsangehörig,
  -

geboren  am  24.  November
1858  zu  Hillersdorf,  ortsangehörig
  in  Hirschberg,
Oesterreichisch-Schlesien,

28  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  in  Teplitz,  Böh.
men,

53  Jahre,  geboren  zu  Agram,
Kroatien,  ebendaselbst  ortsangehörig,


18  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Felsö-Vadicsov,
Komitat  Trencsin,  Ungarn,
19  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Radovszka,
Komitat  Trencsin,  Ungarn,

geboren  1825  in  Innsbruck,
ortsangehörig  in  Schwaz,
Tirol,

geboren  am  27.  April  1868
zu  Hersbruck  in  Bayern,
ortzangehörig.  in  Böhmischdorf,
  Bezirk  Taus,  Böhmen,

geboren  am  9.  März  1845
zu  Kaunserberg,  Bezirk  Landeck,
  Tirol,  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  15.  September
1840  zu  Luxemburg,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  3.  Dezember  1832
zu  Remelingen,  Kreis  Saargemünd,
  Lothringen,  durch

Option  Franzose,

geboren  am  22.  Juli  1847
zu  Magnieres,  Departement
Meurthe,  Frankreich,  ebendaselbst
  ortsangehörig,  zuletzt
wohnhaft  in  Metz,

 

Betteln  im  wiederholten  Rückfall,

Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,
Landstreichen  rc.,
Landstreichen,
Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen,  Betteln  und
Führung  falscher  Legzitimationspapiere,


Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und  Inverkehrsetzen
  falschen  Geldes,

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu
Liegnitz,

Königlich  preußischer  Re-Oppeln,


derselbe,

derselbe,

Königlich  preußischer  Re-Magdeburg,


Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,

Magistrat  der  Königlich
bayerischen  Stadt  Deggendorf,

derselbe,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Miesbach,

Magistrat  der  Königlich
bayerischen  Stadt  Landshut,


Königlich  württembergische
Regierung  des  Neckarkreises,


Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

derselbe,

 

16.  November
1883.

21.  Dezember
83.

gierungs  -  Präsident  zu18

29.  Dezember
1883.

2.  Januar
d.  J.

31.  Januar

gierungs  Präftdent  zu/d.  J

24.  Januar
d.  J.

27.  Dezember
1883.

desgleichen.
14.  Januar
d.  J.

21.  Januar

d.  J

15.  Januar
d.  J.

27.  Januar
d.  J.
2.  Januar

27.  Januar
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="49" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  22.  Februar  1884.  M  8.
Inhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  der  Amt-  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs
lichen  Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-  vom  1.  April  1883  bis  Ende  Januar  1884  36
marine  für  1884a..  ..  ....  Seite  35  5.  Heimath-Wesen:  Erkenntniß  des  Bundesamts  für  das
2.  Konsulat-Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilungen  Heimathwesen  ·......·.  37
35  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
8.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer  Zollstelle  35  Reichsgebeee  37

 

 

1.  Marine  und  Schiffahrt.

Die  im  Reichsamt  des  Innern  als  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  herausgegebene  „Amtliche
Liste  der  Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  für  1884“

ist  soeben  erschienen.
Berlin,  den  16.  Februar  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

 

Der  Kaiserliche  Konsul  L.  W.  Olde  zu  Nyköping  ist  gestorben.

Nanens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  Eisengiebereibesiter  Karl  Dirks  in  Leer  als  Konsul  der  Republik  Paraguay  daselbst,
un
dem  zum  Vize-Konsul  der  Schweizerischen  Eidgenossenschaft  mit  dem  Sitze  in  Hamburg  ernannten
Herrn  Max  Röthlisberger.

—

3.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  7.  Februar  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  preußischen  Hauptzollamt
  zu  Cleve  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung
ausgehenden  Zuckers  zu  ertheilen.

 

8
        <pb n="50" />
        36

4.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1883  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Januar  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .

nahme  beträgt  Bonifkatio=  Einnahme  Differenz
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben)zwischen  den

Etatsjahres  „  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4

der  lo  um  a  qhesilch  des  und  5
Schlusse  des  astliche  Vorjahres  —+  mehr
Einnahmen.
b  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
/  A  A  A  A
J.  l  2.  —  3.  4.  5.  I  6.
Zölle  ..  179  010  304  125  412    178  884  892.  176  641  489+  2  243  403
Labacksteuer  .  ..  5  585  129  39  7971  5545  332  6880  681—  1335  349
Rübenzuckersteuer  111  134  314  87981  55923  152  755  43  267  678—20  114923
Salzsteuer  32  751  196  49  68532701  5112  656  093  45  418
Branntweinsteuer  .  41  134  675  9  157  66231977013  29  253  434—2  723  579
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  93  439  —  93  439  97770  —  4331
Brausteuer  ..  15  695  320  293  203  15  402  117  14592  7084  809  409
Uebergangsabgaben  von  Bier  1  291  799  —  1  291  7999  1144  875|A  146  924
Summe  386  696  176  97647  318  289  048  858  304  534  728—15485  870
Spielkartenstempel  —  —  864  464  869  427  - 4963
Wechselstempelsteuer  —  5 704  788   5 584  146  +120  642
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Schiroin-Rechnungen

  und  Lotterieloose  10  518  925  8912  959   +1  605  966
Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  132  090  331     126  115  350    + 5974  981
Reichs-Eisenbahn-Verwaltung.  —  38  385  600     37  305  074  + 1  080  526

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten

  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Januar  1884:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Ist-Einnahme  vom  .
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  ded  bsc  ,
der  bis  !*  Schluß  des  demselben  Zeitraum  +mehr
obengenannten  des  *  „
Einnahmen.  U##an  es  Vorjahres  weniger
A  A  A
1.  2.  I  3.  4.
Zölle  160  610  250   158  833  017  +  1777233
Tabadksteuer    7 312  013  11  186  932  —  3 874  919
Rübenzuckersteuer  28  655  262  33  792  152  —  5  136  890
Salzsteuer  30  033.007  30  048  201  —  15  194
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  29  341  589  30  367  328  —  1 025  739
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  14  149  163  13  340  304  +  808  859
Summe  270  101  284  277 567 934  7466  650
800  150  767  904  +  82246

Spielkartenstempel.
        <pb n="51" />
        —  37  —

5.  Heimath-Wesen.

 

Bezüglich  der  durch  die  Ermittelung  des  ersatzpflichtigen  Armenverbandes  entstandenen  Kosten

babnn  Bundesamt  für  das  Heimathwesen  in  Sachen  Nienburg  wider  Oschatz  am  12.  Januar  1884  Folgendes
entschieden:

In  der  bisherigen  Rechtsprechung  hat  das  Bundesamt  allerdings  mehrfach  den  Grundsatz  aufgestellt,
daß  alle  Aufwendungen,  welche  der  vorläufig  unterstützende  Armenverband  in  dem  vorbereitenden  Stadium
des  Prozesses  zu  machen  hat,  um  die  Anmeldung  seines  Anspruches  gehörig  begründen  zu  können,  von  dem
fürsorgepflichtigen  Armenverbande  erstattet  werden  müssen.  Demgemäß  sind  namentlich  auch  die  Portoauslagen,
welche  für  den  unterstützenden  Armenverband  durch  die  Korrespondenz  mit  auswärtigen  Behörden  behufs  Feststellung
  der  Ortsangehörigkeit  der  Unterstützten  oder  des  Mangels  an  einem  Unterstützungswohnsitz  entstehen,
dem  definitiv  verpflichteten  Armenverband  auferlegt  worden.  Vergl.  Entsch.  Bd.  VI.,  S.  101  ff.  Nach
anderweiter  Erwägung  ist  der  Gerichtshof  indeß  zu  der  Ueberzeugung  gelangt,  daß  dieser  Grundsatz  in  vollem
Umfange  nicht  aufrecht  erhalten  werden  kann.  Aus  dem  FS.  30  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Juni  1870  läßt
sich  die  Ersatzpflicht  nicht  ableiten;  er  regelt,  wie  sein  Eingang  zeigt,  nur  die  Erstattung  der  „durch  die
Unterstützung“  erwachsenen  Kosten;  diese  sind  aber  nicht  gleichbedeutend  mit  den  „in  Anlaß  der  Unterstützung“
erwachsenen  Kosten;  das  ergiebt  sich  mit  Bestimmtheit  auch  aus  dem  zweiten  Absatze,  worin  zum  Ausdrucke
gelangt,  daß  unter  den  zu  erstattenden  Kosten  nur  solche  verstanden  sind,  welche  durch  die  Unterstützung  selbst
veranlaßt  werden.  Deshalb  kann  dem  Umstande,  daß  die  eingangs  bezeichneten  Aufwendungen  unvermeidlich
sind,  kein  entscheidendes  Gewicht  beigelegt  werden;  denn  es  fehlt  eben  im  Gesetze  an  einer  Vorschrift,  wonach
dem  vorläufig  unterstützenden  Armenverband  alle  Aufwendungen,  welche  für  ihn  nothwendig  werden,  zu  ersetzen
  sind.  Die  fraglichen  Aufwendungen  lassen  sich  auch  nicht  unterschiedslos  als  Kosten  des  Verfahrens
behandeln;  hierzu  sind  sie  vielmehr  nur  insoweit  zu  rechnen,  als  sie  durch  die  Befolgung  einer  gesetzlichen
Bestimmung  verursacht  werden,  welche  sich  auf  das  Verfahren  selbst  bezieht  und  hierfür  besondere  Normen
aufstellt.  Das  trifft  zu  für  die  Portokosten,  welche  durch  die  im  §.  34  a.  a.  O.  angeordnete  Anmeldung
des  Anspruchs  bei  dem  verpflichteten  Armenverbande  bezw.  bei  der  vorgesetzten  Behörde  entstehen.  Diese  Anmeldung
  bildet  einen  Theil  des  Verfahrens,  welches  der  vorläufig  unterstützende  Armenverband  nach  dem  Gesetze
  einschlagen  muß,  um  zu  seiner  Forderung  zu  gelangen.  Erfüllt  der  Armenverband  die  Vorschrift  nicht,
so  setzt  er  sich  bei  Anrufung  der  Spruchbehörden  einer  Abweisung  seiner  verfrühten  Klage  aus.  Wenn  aber
das  Gesetz  die  Anmeldung  unbedingt  verlangt,  so  kann  nicht  angenommen  werden,  daß  die  damit  verbundenen
Kosten  unter  allen  Umständen  dem  unterstützenden  Armenverbande  haben  zur  Last  gelegt  werden  sollen,  vielmehr
  erscheint  die  Auffassung  gerechtfertigt,  daß  der  Gesetzgeber  diese  Kosten  als  Auslagen  des  Verfahrens
habe  angesehen  wissen  wollen,  welche  denselben  Regeln,  wie  die  sonstigen  Kosten  des  Verfahrens,  unterliegen.
Demnach  muß  an  den  Grundsätzen  festgehalten  werden,  welche  in  der  Entscheidung  Bd.  II.  S.  109  ausgesprochen

  sind.

 

6.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

#  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
z  —  —SGrund  der  Bestrafung.  Ausweisung  —i-7
  des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  .

 

 

 

 

 

Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:

26  Jahre,  geboren  zu  Gin-LLandstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Redersdorf,
  Böhmen,  eben-  ierungs-Präsident  zu
daselbft  ortsangehörig  wohn-  Frantfiut  a./O.,
haft  zuletzt  zu  Cottbus,

1.]|Franz  Mühl,  Feilenhauer,



3.  Januar

d.  J.
        <pb n="52" />
        38

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Daum
2  Grund  der  Bestrafung.  „in  Ausweisunze.
9  des  Ausgewiesenen.  sschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  I  s.  4.  5.  6.

2.  Franz  Paulick,  Tischler,  30  Jahre,  geboren  zu  Vsestary,  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-25.  Januar
uhrer  Rünigers  -  Herungs;  Braldent  zu  d.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig,  rankfurt  a./O.,

3.  Peter  Schilder,  Weber-geboren  am  26.  April  1863  besgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  Februar

geselle,  zu  Klein  Mohrau  bei  Trop-  ierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
pan,  sshrrrerr  ch-Schlesien,  Poredem,
ebendaselbst  ortsangehörig,
4.  Vincenz  Vacek,  Bäcker-geboren  1856  zu  Tuchom,  Landstreichen,  Betteln  und  Königlich  preußischer  Re.  13.  Dezember
geselle,  —  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  Diebstahl,  gierungs  Prästdent  zu  1883.
egnitz,
5.  Peter  Wasser,  Schnei-geboren  1866  zu  Brünn,  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  19.  Januar
derlehrling,  Mähren,  ortsangehörig  in
Vorstendor  Bezirk  Triebau,
öhmen,

6.  Josef  Franz,  Maurer,  geboren  am  27.  Januar  1847|besgleichen,  derselbe,  26.  Januar
zu  Niederhof,  Bezirk  Hohen-  d.  J.
elbe,  W*mw  ebendaselbst
ortsangehörig,

7.  Andreas  Iwan,  Arbeitergeboren  1840  zu  Podlesna,  Landstreichen,  Betteln  und  Königlich  preußischer  Re26.  November
zuselischesteen  ebendaselbst  Betrug,  Herungs  "*  Präsident  zu!  1888.
ortsangehörig,  ppeln,

8.  Josef  Geiger,  Zimmer-geboren  am  15.  März  1849  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  10.  Januar

mann,  zu  Sandau,  Bezirk  Böhmisch-  d.  J.
Leipa,  geishmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,
9.  Ferdinand  Reimann,  geboren  am  28.  April  1853  lLandstreichen,  Betteln  unddderselbe,  desgleichen.
Tuchmachergeselle,  zu  Braunsdorf,  Bezirk  Jä-J  Diebstahl,
gerndorf,  Oesterreich-Schlezin
  ebendaselbst  ortsangeorig,

10.  a)  du  Pawloweki,  zu  a.  geboren  1861,  Landstreichen,  derselbe,  26.  Januar
igeuner,  .
b)  dessen  Ehefrau  Jo-zu  b.  geboren  1864,
hanna,  geborene  Bu-  beide  zu  Dwory,  Bezirk  Osrianski,
  wieczin,  Galizien,  ebendaselbst
  ortsangehörig,  "  ç
11.  Johanna  Lapatsch,  Zi-  geboren  1804  zu  Kloppsdorf,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
geunerin-Wittwe,  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,
ebendaselbst  ortsangehörig,
12.  Johann  Habriczek1  Jahre,  geboren  zu  Rakowa,  Landstreichen  und  Betteln,  Herselbe,  21.  Januar
Drahtbinder,  Bezirk  Trencsin,  Ungarn,  d.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig,
13.  Franz  Liszezak,  Ar.21  Jahre,  geboren  zu  Swier.  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  czinowitz,  Bezirk  Trencsin,  .
Ungahtzt»  ebendaselbst  ortsangehörig,

14.  Josef  Kumpf,  Strumpf-  geboren  am  22.  Oktober  1845)  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-29.  Januar
wirkergeselle,  zu  Alt-Ehrenberg,  Bezirk  ierungs  =  Präsident  zu|d.  J
Schluckenau,  Böhmen,  eben-  erseburg,
daselbst  ortsangehörig,  zuletzt
Eisterst  zu  Brösa,  Kreis
tterfeld,.
15.  Artk  Matthieson,  Ar.geboren  am  31.  August  1854  Betteln  im  wiederholten  Rück.  Königlich  preußische  Re.19.  Januar
beiter,  zu  Nosalil  bei  Christianstad,  fall,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.
Schweden,  ebendaselbst  ortsangehörig,

16.  Jakob  Rasmussen,  geboren  am  14.  April  1837/desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen,
Färbergeselle,  zu  Beile,  Dänemark,  eben- 



 

daselbst  ortsangehörig,
        <pb n="53" />
        39

 

 

 

18.

19.

20.

21.

22.

23.

25.

26.

Alois  Tannin,  Schuhmachergehülfe,


Levi  Drucar,  Lehrer,

Karl  Bengtson,
Schmied,

Johann  Ullrich  Steffen,
Knecht,

Karl  Steiner,  Tagelöhner,


Johann  Schumacher,
Tagner,

Chain  Galonski,
Tagner,

Wilhelm  Kapp,  Tuchweber,


Andreas  Boucher,
Lackirer,

 

geboren  am  24.  Februar  1862

zu  Deutsch-Prausnitz,  Bezirk
Trautenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Soor  ebendaselbst,
  wohnhaft  zuletzt  zu
Beerwalde  bei  Ronneburg,
Sachsen-Altenburg,

38  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Ratzky,  Bezirk
Kiew,  Rußland,

32  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  in  Gothenburg,
Schweden,  wohnhaft  zuletzt
zu  Offenbach  a.  M.,

geboren  am  27.  Dezember

1846  in  Huttwyl,  Kanton

Bern,  Schweiz,  ebendaselbst

ortsangehörig,

geboren  am  11.  Juli  1863
zu  Brunnen,  Kanton  Schwyz,
Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  8.  Juli  1848  zu
Willisau,  Kanton  Luzern,
Schweiez,

geboren  am  20.  Mai  1846
zu  Lomza,  Russisch-Polen,
ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  28.  August  1859
zu  Bischweiler,  Unterelsaß,
ortsangehörig  zu  Elboeuf,

Bezirk  Seine  inféerieure,
Frankreich,  durch  Option
Franzose,

geboren  am  5.  Juli  1845  zu

Betteln  im  wiederholten  Rück.
a

Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten  Rückfall,


Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Behteln  im  wiederholten  Rückall,


Landstreichen,

Landstreichen,  Betteln  und
Gebrauch  eines  gefälschten
Arbeitsbuches,

Landstreichen,

 

Longwy,  Bezirk  Meurthe  et

 

Moselle,  Frankreich,

 

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  zu
Leipzig,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Mannheim,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbea,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

derselbe,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

derselbe,

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Detm
#  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs.
des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschluffes.
r
1.  2.  3.  4.  5.  6.
17  Emil  Wandisch,  Leb-geboren  am  14.  Mai  1852  Landstreichen,  Königlich  bayerische  Po-26.  Januar
zelter,  zu  Marath,  Komitat  Trenc-  lizei  Direktion  München.,-  .  J.
sin,  Ungarn,  ebendaselbst
ortsangehörig,

22.  Jannar
d.  J.

desgleichen,
10.  Februar
d.  J.

7.  Januar
d.  J.
desgleichen,

21.  Dezember
1883.

2.  Februar
d.  J.

4.  Februar
d.  J.

6.  Februar
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="54" />
        <pb n="55" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

1  .  .  «
XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  Februar  1884.  MX  9.
Inhalt:  1.  Konsulat--Wesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
von  Civilstands-Akten;  —  desgl.  zur  Abhörung  von  Zeugen  Reichsgebeee::  41
und  Abnahme  von  Eiden;  —  Erequatur=  Ertheilung  "
eite  4

 

 

1.  Konfulat-Wesen.

 

Dem  Verweser  des  Kaiserlichen  Vize-Konsulats  in  Swatau  (China),  Freiherrn  von  Seckendorff,  ist  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  §F.  1  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  für  den
Amtsbezirk  des  genannten  Vize-Konsulats  die  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  deutschen  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle
  derselben  zu  beurkunden.

 

Den  Kaiserlichen  Rizezeonsul  Dr.  jur.  Meier  in  Chicago  ist  die  allgemeine  Ermächtigung  zur  Abhörung
von  Zeugen  und  Abnahme  von  Eiden  ertheilt.

 

Da  Kaufmann  M.  C.  Lafrenz  in  Burg  auf  Fehmarn  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  schwedesch-norwegischer
  Vize-Konsul  daselbst  ertheilt  worden.

 

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

s  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
3  deß  Auzaevi  Grund  der  Bestrafung.  *  Ausweisungs.
#  usgewiesenen.  eschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  l  3.  4.  .  6.

 

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  §s.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  1861  zu  Rodelischko  drei  schwere  DiebstählesKöniglich  preußische  Rebei
  Kalwary,  Russisch--Polen,  (1¾  Jahre  Zuchthaus  laut  gierung  zu  Bromberg,
Scgtulß  vom  11.  März
1882),

29.  September

Anna  Swiencona,  un—-1883.


verehelicht,

1.
        <pb n="56" />
        42

 

Lüaufende  Nr.

Name  und  Stand

2

2.

Alter  und  Heimath

 

des  Ausgewiesenen.

3.

Grund  der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

2.  Martin  Fero  Kassack,

10.

11.

12.

13.

14.

Blechwaarenhändler,

Nils  Henricson,  Arbeiter,



Itzig  Chaine  Jankeliowitsch
  Kamenitzki,
genannt  Isaak  Turski,

 

29  Jahre,  geboren  zu  Szwinna,
Komitat  Trencsin,  Ungarn,
ebendaselbst  ortsangehörig,
wohnhaft  zuletzt  zu  Heilbronn,
  Württemberg,
geboren  am  25.  März  1846
zu  Horneby,  Bezirk  Carlskrona,
  Schweden,  ebendaselbst
ortsangehörig,
angeblich  geboren  am  8.  (18.)
eptember  1839  in  Minsk,
Rußland,  ortsangehörig  zu
Novogrodek,  Gouvernement

 

Ernst  Marschall,  Buchdrucker,


Wenzel  Nowack,  Feilenhauer,


Josef  Willert,  Weber
und  Maurer,

Stefan  John,  Fleischergeselle,


Susanna  Ferkow,
Schmiedsfrau,

Johann  Sternek,  Bäckergeselle,



David  Berger,  Arbeiter,

Karl  Liedle,  Schlossergeselle,


Franz  Kulich,  Sattlergeselle,



Emil  Fenner,  Land- 



arbeiter,

Minäk,

schwerer  Diebstahl  (1  Jahr
2  Monate  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  22.  Dezember
  1882),

schwerer  Diebstahl  (1  Jahr
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
vom  20.  Dezember  1882),

wiederholt  vollendetes  und
versuchtes  Münzverbrechen
(5  Jahre  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  4.  Dezember

Königlich  württembergische
kreises,

Polizei-Amt  zu  Lübeck,

Polizeibehörde  zu  Hamburg,


Regierung  des  Neckar-D

29.  Januar

.  J.
20.  Dezember
1883.

1.  Oktober
1883.

 

 

 

1878),

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  6.  Dezember
1833  zu  Warschau,  Russisch-Polen,
  ebendaselbst  ortsangbörig,
  wohnhaft  zuletzt  zu
reslau,
geboren  am  4.  September
1842  zu  Stanow,  Bezirk
Eisenbrod,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  19.  März  1833
zu  Sternberg,  Mähren,
ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  5.  Juni  1859  zu
Pilnikau,  Bezirk  Trautenau,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

zirka  40  Fohre,  geboren  zu
Oswiecim,  Galizien,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  12.  September
1859  zu  Salzburg,  Ober-Oesterreich,
  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  1835  zu  Tarnow,
Galizien,  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  24.  Dezember
1864  zu  Marianoffka  bei
Odessa,  Rußland,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  19.  Oktober  1865
zu  Podiebrad,  Kreis  Czaslau,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

  wohnhaft  zulett
alle

zu  Hohenthurm  bei  H
a.  d.  S.,

geboren  am  5.  September

1861  zu  Küsnacht,  Bezirkkoéffk

 

Meilen,  Schweiz,

Obdachlosigkeit,

Landstreichen,  Betteln  und

Diebstahl,
Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,

Betteln  im  wiederholten  Rück- 



all,

Königlich  preußischer  Re-24.

  Januar
.  J.

gierungs  =  Präsident  zul  d

Breslau,

derselbe,  12.  Februar
d.  J.

derselbe,  13.  Februar
d.  J.

derselbe,  desgleichen.

Königlich  preußischer  Re-Hlerungs
  Präsident  zu
ppeln,
derselbe,

derselbe,

Königlich  preußische  Landdroftei
  zu  Hannover,

Hniglich  preußische  Landdrostei
  zu  Stade,

Königlich  preußische  Re- 



gierung  zu  Trier,

14.  Dezember
1883.

5.  Januar
d.  J.

17.  Januar
d.  J.

19.  Januar
d.  J.

24.  Januar
d.  J.

18.  Dezember
1883.
        <pb n="57" />
        43

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Deum
4  3  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs.
9-  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschluffes.
—
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
15.  Johann  Hubert  Tenney,6  Jahre,  geboren  zu  Ste-Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußische  Re-  14.  Januar
Holzhauer,  naken,  Provinz  Limburg,  gierung  zu  Aachen,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Baelen,
Provinz  Lüttich,  Belgien,  4
16.  Johann  Rauscher,geboren  1848  in  Breitenbach,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-12.  Januar

17.

18.

19.

20.

21.

Ziegelei-Handarbeiter,

Norbert  Engelmann,
Färber,

Florian  Paul,
arbeiter,

Fabrik-Georg

  Wechsler,  Bäckergeselle,


Leopold  Halla,  Bäcker,

Johann  Simon,  ohne

Stand,

 

Kreis  Eger,  Böhmen,

geboren  im  September  1839
zu  Niedergrund  bei  Georgenthal,
  Böhmen,  ortsangehörig
in  Tollenstein,  Bezirk  Rumburg,
  ebendaselbst,

geboren  am  13.  Juli  1865
zu  Horka  bei  Aicha,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Jawornik,
ebendaselbst,

geboren  am  10.  Oktober  1848
zu  Washington,  Vereinigte
Staaten  von  Amerika,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  19.  Oktober  1862
zu  Ober-Döbling  bei  Wien,
ortsangehörig  in  Jankau,
Bezirk  Budweis,  Böhmen,
42  Jahre,  geboren  zu  Pagny-Soupreny,
  Bezirk  Meurthe,
Frankreich,  ebendaselbst  orts.
angehörig,

 

Die  durch  Beschluß  der  Königlich  württembergischen  Regierung  des  Neckarkreises  unterm

Landstreichen,  Betteln  und
Widerstand  gegen  die  Staatsgewalt,


Landstreichen,

Landstreichen,  Betteln  und
Widerstand  gegen  die  Staatsgewalt,


Landstreichen,  Gebrauch  eines
ihm  nicht  zukommenden  Namens,
  sowie  gefälschter  Legitimationspapiere,


Landstreichen  und  Betteln,

 

hauptmannschaft  zu
Zwickau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  zu
Bautzen,

dieselbe  Behörde,

Königlich  württembergische
Regierung  des  Jagstkreises,


Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Konstanz,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

18.  Januar
d.  J.
desgleichen.
5.  Februar
d.  J.
*  Januar

14.  Februar
d.  J.

 

 

Ausweisung  des  Steindruckers  Gabriel  Ludwig  Köhler  boergt  Centr.-Bl.  von  1884  S

da  sich  nachträglich  herausgestellt  hat,  daß  derselbe  badischer

taatsangehöriger  ist.

 

8.  Januar
29  Z.  16)

d.  J.  verfügte

ist  zurückgenommen  worden,

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="58" />
        <pb n="59" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

TII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  März  1884.  10.

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Stener-Wesen:  Befugnisse  von  3.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Zoll,  und  Steuerstelllen  Seite  45  Reichsgebleeeee  46
2.  Konsulat  =  Wesen:  Ernennung:  —  Exequatur.Entheilungen

 

 

 

 

 

 

 

1

1.  Zoll=  und  Steuer-  Wesen.

 

E-  ist  ertheilt  worden:
dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamt  I.  zu  Rönnebeck  im  Hauptamtsbezirk  Sebaldsbrück  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I.  über  ausländisches  Roheisen,
den  Königlich  preußischen  Untersteuerämtern  zu  Pasewalk  im  Hauptamtsbezirk  Wolgast  und
Naugard  im  Hauptamtsbezirk  Stargard  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen
  II  über  inländischen  Taback,

dem  Königlich  bayerischen  Nebenzollamt  zu  Erlangen  im  Hauptamtsbezirk  Fürth  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  leer  zurückkommende  Bierfässer  und

dem  Königlich  sächsischen  Untersteueramt  zu  Wurzen  im  Hauptamtsbezirk  Grimma  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  und  Begleitzetteln  über  die  der  Nr.  9  des  Zolltarifs  angehörenden
  Waaren.

 

2.  Konsulat-Wesen.

—.  —  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Rudolf  Gageur
in  Basel  zum  Konsul  zu  ernennen  geruht.

 

N  amens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  Kaiserlich  und  Königlich  österreichisch-ungarischen  Konsul  in  Breslau  Herrn  Cornel  Stadler
für  die  Provinz  Schlesien,
dem  zum  chilenischen  Konsul  in  Stettin  ernannten  Kaufmann  Carl  Boden,
dem  zum  chilenischen  Konsul  in  Hannover  ernannten  Herrn  Heinrich  Brunswig
und
dem  Banquier  Ferdinand  Ladenburg  als  Königlich  großbritannischer  Vize-Konsul  in  Mannheim.

 

10
        <pb n="60" />
        4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Polizei·  Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

6  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Detum

.  Ausweisun

des  Ausgewiesenen.  Orund  der  Beltrahans  bufa  i  kuuen  buas-□

  ch  uff

1.  2.  l  Z.  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  g.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Wladislaus  Psczynskisgeboren  am  12.  Oktober  1853|schwerer  Diebstahl  (2  Jahre]Königlich  preußischer  Re-7.  Januar
recte  Marcin  Blacho!hu  Dworszowice,  Gemeinde=  Zuchthaus  laut  Erkenntniß  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
wicz,  Krecht,  bbezirk  Breznica,  ortsange  vom  11.  Februar  1882),  ppeln,

«  hörig  zu  Dobreszyce,  Bezirk
örerehenr,  Russischolen,

  -  ,  .

2.Josevalter,auchgeborenam6.SeptemberDiebstahlimRückfall(2JahreKöniglichpreußischeLands20.Februar
Kravator,auchTelslssöquarfchau,RussifchsZuchthauslautErkenntnißdrosteizuhannovey  d.  J.
ler  genannt,  Cigarren“  Polen,  wohnhaft  zuletzt  zu  vom  24.  März  1882),
macher  und  Handels=  inden  bei  Hannover,
mann,

b.  Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Franz  Stephan,  (geboren  am  5.  Januar  1854|Betteln  im  wiederholten  Rück.]Königlich  preußischer  Re.]19.  Januar

Schmiedegeselle,  zu  Röversdorf,  Bezirkfall,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
Troppau,  Oesterreichisch-  Breslau,
.  Schlesien,

4.  Anton  Wenzel,  geboren  am  10.  März  1854  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  desgleichen.

Schmiedegeselle,  zu  Senftenberg,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig,

5.  Florian  Hriwik,  Draht-geboren  1866  zu  Rudinszka,  desgleichen,  derselbe,  15.  Februar
binder,  Komitat  Trencsin,  Ungarn,  d.  J.

ebendaselbst  ortsangehörig,

6.  Josef  Pavplicek,  geboren  am  9.  Juli  1857  Betteln  im  wiederholten  Rück.  Königlich  preußischer  Re-24.  Januar
Fleischergeselle,  zu  Raudnitz,  Bezirk  Starken-fall.  gierungs  *Präsident  zu  d.  J.

bach,  Böhmen  ortsangehörig  iegnitz,
zu  Ponikla,  ebendaselbst,

7.  ugo  Czyschek,  geboren  am  12.  Februar  1857  Landstreichen  und  Betteln,  lderselbe,  desgleichen.
Schlossergeselle,  zu  Olmütz,  ortsangehörig  zu

Littau,  Mähren,
8.  SJosef  Palata,  Tage-geboren  am  8.  April  1844fdesgleichen,  derselbe,  3.  Februar
arbeiter,  zu  Zedar,  Bezirk  Braunau,  d.  J.
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

9.  sThomas  Malinowskietwa  54  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-29.  Dezember

10.

11.

Arbeiter,

Julius  Schulmierski,
Handelsmann,

Anton  Peschke,  Schmied,

 

Schirkose,  Bezirk  Olkusz.
Russisch-Polen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  im  März  1846  zu
Dziolöofin,  Gouvernement
Kalisch,  Russisch-Polen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  29.  Januar  1846

Nzu  Neuendorf,  Kreis  Neisse,

russischer  Staatsangehöri- 



ger,

Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,

 

Herungs  *Präsident  zu
ppeln,

derselbe,

derselbe,

 

1883.

23.  Januar
d.  J.

3  .  Januar
        <pb n="61" />
        47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
%  4K  J„  —  des

2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Auswelsungs

beschlossen  hat.

.  des  Ausgewiesenen.  beschlufses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

12.  Karoline  Lapacz,  un-etwa  28  Jahre,  geboren  zu  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-4.  Februar
verehelichte,  Altendorf,  Oesterreichisch-  gierungs  =  Präsident  zu/d.  J.

Schlesien,  ebendaselbst  orts-  Oppeln,
angehörig,

13.  Johanna  Adam,  geborenesetwa  35  Jahre,  geboren  infdesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Arwei,  Schmiedsfrau#,  Altendorf,  Oesterreichisch-Schlesien,

  ebendaselbst  orts.
angehörig,  «

14.  Daniel  Bromberger,geboren  1864  in  Czarnow,  Landstreichen,  Königlich  preußische  Land  20.  Februar
Konditor,  Ungamn,  ebendaselbst  orts-  droseei  Hannover,  d.  J.

angehörig,

15.  Franz  Trinka,  Seiden.43  Jahre,  geboren  und  orts-Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußische  Land  27.  Dezember
weber,  angehörig  in  Lowschitz,  Be-  drostei  Stade,  1883.

zirk  Klattau,  Böhmen,

16.  Wilhelm  Ginter,  Tage--geboren  1843  in  Markersdorf,Diebstahl,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis.  23.  Januar
löhner,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  Betteln,  hauptmannschaft  d.  J.

ebendaselbst  ortsangehörig,  Bautzen,

17.  Anton  Treka,  Hand-geboren  am  13.  März  1839  Betteln  im  wiederholten  Rück.  Königlich  sächsische  Kreis.!  1.  Februar
arbeiter  und  Handschuh=  in  Senftenberg,  Böhmen,  fall,  «  hauptmannfchaftLeipsd..
macher,  ebendaselbst  ortsangehörig,  zig,

18.  Hermann  Gutermann,  0  Jahre,  geboren  und  orts-Landstreichen,  Betteln  und  Großherzoglich  badischer  18.  Januar
Schneider,  angehörig  in  Wien,  Oester!  Fälschung  von  Legitima)Landeskommisssr  zu  d.  J.

reich,  tionspapieren,  Mannheim,

19.  Daniel  Peter  Scheffel.25  Jahre,  geboren  und  orts-Landstreichen,  derselbe,  25.  Januar
dar,  Bäcker,  angehöris  in  Brüssel,  .

elgien,

20.  Salomon  Sandel,  sgeboren  1826  zu  Wisnitz,  Landstreichen  und  Betteln,  Herselbe,  19.  Februar
israelitischer  Religions.  Bezirk  Bochnia,  Galizien,  d.  J.
lehrer,  ebendaselbst  ortsangehörig,

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="62" />
        <pb n="63" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  14.  März  1884.  Ol11.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Ursprungsbezeich-  4.  Marine  und  Schiffahrt:  Uebersicht  über  die  Zahl  der  von
nung  für  die  unter  Ziffer  2  der  Ausführungsbestimmungen  deutschen  Behörden  1883  ausgefertigten  Schifs-Meßörtese
zu  den  Handelsverträgen  mit  Italien  und  Spanien  be-Beichneten
  Gegenstände,  bei  bem  Eingang  aus  Lamburg,  5.  Justiz-Wesen:  Nachtrag  zu  der  Zusammenstellung  der  we-6O

  sentlichsten  Bestimmungen  der  Gerichtsverfassung  und  des
2.  rcset  Welen:  Ernennung;  Bestellung  eines  Ken  Civilprozeßverfahrens  in  Rußladd  56

3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Februar  18  50  Reichsgebiet..  56

 

 

Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seinen  Sitzungen  vom  20.  Dezember  1883  und  28.  Februar  1884  beschlossen,  daß
in  Bezug  auf  die  unter  Ziffer  2  der  Ausführungsbestimmungen  zu  den  Handelsverträgen  mit  Italien  und
Spanien  (Seite  296  des  Central-Blatts  von  1883)  bezeichneten  Gegenstände  der  Nachweis  der  Abstammung
derselben  aus  einem  der  Länder,  auf  welche  nach  Ziffer  1  der  obigen  Bestimmungen  die  ermäßigten  Zollsätze
Anwendung  finden,  beim  Eingange  der  Gegenstände:
aus  dem  hamburgischen  Freihafengebiete  durch  eine  Ursprungsbescheinigung  der  hamburgischen
Handelskammer,
aus  dem  bremischen  Freihafengebiete  durch  eine  Ursprungsbescheinigung  des  General-Steueramts
zu  Bremen,
aus  Altona  durch  eine  Bescheinigung  des  Kommerzkollegiums  daselbst
erbracht  werden  kann.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls
Dr.  jur.  Adolph  Jerosch  den  Kaufmann  Heinrich  Daehnhardt  zum  Konsul  in  Lissabon  zu  ernennen  geruht.

 

Von  dem  Kaiserlichen  General-Konsul  in  Konstantinopel  ist  an  Stelle  des  verstorbenen  M.  Foscolo  der  Kaufmann
  Herr  August  Hoffmann  zum  Konsular-Agenten  in  Cavalla  bestellt  worden.

 

11
        <pb n="64" />
        50

3.  Bank

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Die  Beträge  lauten
Passiva.
.  Ver-  Cyent.
8  Honse  bindlich-  eiikgh.
9  Bezeichnung  Grund-  KReserve-  Noten-  Gegen  J  Unge-  Gegen  15  GegenKeiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  felten
der  31.  Jan.  deckte  31.  Jan.  "  69e  31.  Jan.  mit  81.  Jan.  31.  Jan.]  der  31.  Jan.  älerge.
2  Banken.  Kapital.)  Sonds.  Umlauf.s.  Noten.18684.  bi  uur  1384.4Kündi.  1884.assivass.Hassiva.  1884.  gebenen
5  ddlich-  gungs=  inlänkeiten.
  dischen
S  frist.  Wechseln.
1  2.  8.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1  Keichsbsar.120000  19256|6680  149—  37  5599  1659|—  58  450  234  306  —  1524  —  —  308—  138s1  064  019—  39  251  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3000  600  2700  —  82  95%—  324  4170  32—  —  —  —  10  470/4  245  57
3Kölnische  Privatbanrk  8  000  750  1945—  197  1  057—  147  757  151  3  747—  78  13  —  10  212—  32  133
4  Magdeburger  Privatbank  3  000  605  2213—  104  1145|H  7  1—  4  535—  22  178—  84  6532  —  214  1018
6  Danziger  Privat-  Aktien-Bank
  .....  3000  760  2824  4  70  1265—  3  560  203  3629|-  193  1  502  —  445  12285|+  911  146
6  Provinzial-  Uetfen.  Ban  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1496—  96  861H  1  99  —  33  861—  293  241—  2  6447  —  232  333
7annoversche  Bu  12  000  1  151  5  153+—  126  2863/  12410  7083+  1078  930  35  1  061—  821  30998/+  439  1890
8  Frankfurter  Bank  17  143  3  875  8288558  3134—  1163  6940°  1  846  3553|+  1012  1  188-+—  918  40  987/+  4  375  1915
9Bayerische  Notenbank  7500  76.  61  605—  1310024309—  341610  457  +  2  62  30—  2  3  587  +  1080|83  947  2030  1  134
10)  Sächsische  Bank  zu  Dresden  80  000  3  8111  35135—  2248/  12194/—  2555  894  55  5  6382—’+—  479  1935—  477  77407—  2191  1  518
11  Leipziger  Kafsenverein.  3  000  211  288344  354  1  352/—  629  1508  —  553  429—  81  881—  133  8  120.—  407  187
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  508—  1  147—  1566  1311-  34  3  375  323  117-  —  30  4768/  626  166
13  Württembergische  Notenbank  9u000  52440557  1  9945|  -  277  857-  437  242  216  769—  2531949.  874  1198
144  Badische  Brk  9  000  1  480  13187—  863  8  606—  485  509  —  216  27—  24  785—  911  24988  —  1194  1  892
15  Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  694  419  2759  8  764i—  813  98°  —  —  —  168814  464%33471  2295  1  466
16  Braunschwelgische  Bank  10  500  390  2786  JT  262  1994—  402  8014  232  816—  25  673531  23179  551  731
17  Kommerzbank  in  Lũbeck..  2  400  76  651—  145  155—  261  1247#  15  4082  +  261  112—  89  8568  47  16
18  Bremer  Buk.  16  607  850  4047—  39  2159  —  175  731  128  13593—  932  46—  399  35  874/—  1212  131
Zusammen68  332  37668860  54  —  43  0097515|—  66  518  282  002  +  3  300  41  481/-  1951  14191|639|  504  221—  36  996  13930
Bemer

Zu  Spalte  57":

Zu  Spalte  5  Nr.

3Zu

8“:

15“

Davon  in  Abschnitten  zu  100  4

200
500

.  1000

96  304  4

588  827  000  44

447200  ¾  (bei  der  Bank  Nr.  6),
71771  000  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),

197  622  500  KF  (O„
Darunter  138  800  .K  noch  nicht  zur  Einloͤsung  gelangte  Guldennoten.

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="65" />
        Wesen.

banken  Ende  Februar  1884,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Januar  1884.
auf  tausend  Mark.)

 

- 51- 





 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                                                             Activa.



Metall-  Gegen     Reichs-    Gegen     Noten      Gegen                        Gegen                          Gegen                       Gegen      Sonstige  Gegen      Summe    Gegen  

               31.  Jan.   kassen=  31.  Jan.  anderer  31.  Jan.  Wechsel.  31.  Jan.  Lembard.    31.  Jan.  Effekten.  31.  Jan.                     31.  Jan.  der            31.  Jan.  

Bestand.  1884       scheine     1884        Banken.   1884                           1884.                           1884.                          1884         Aktiva        1884        Aktiva         1884







—

18.           19.             20.             21          22.           23.             24.            25.           26.                27.            28.          29.              30.            31.          32.            33.       34

623781  +21579  25458         +  311  14231        -1029      320009  - 51952      38852          -7001      18570      +4121         24287      - 967|    1065278  - 37938     1

1084         +41            9              —  7       651          +208        5815         +267       2939             - 451          —             —               53          —  13     10551        +45        2

783           +27            7              —  10      98           —  67       8826      —  100       309              —9            —             --                335           +23       10358        136       3

804           -239           1               —  3     263           +131         4025     —  504        820             +56            618        +385            45            —  27    6  576   —  201      4

1012—  3  1—  5  546  +81  6164 —  230  2  845 —  115  222  +  85  1  649  +897  12  439+  710        5

568  +39  1+  +1  66  +  55  4470  —  325  927  +15  —  —  459.—  9  6  491—  224                   6

1960  —  91  24—  2  286  +95  20  613 +  416  814—  91  412  +6  6  889  +106  30  998+  439         7

3  686  500  129  62  1339  1159  26  623  1580  3207—  135  3683  40  3  640  +  1216  42  307  84422       8      

33  673+  596  79—  10  3544+  1320  42  690+  21  2746  124  133—  2  1082-  19  83947  +  2030             9

19  319—  124  451+157  3  171  274  46  042—  2  803  2124  -93  2367 +  63  3933+  335  77  407  —  2191       10

1001—  40  30  —  22  501—  213  4017—  84  1542  -65  —  —  1  029+  17  8  120  —  407  11

214  +  23  4  1  143+  141  3482+  268  80  —  9  127  —  718+  84  4768+  526               12

9442  279  17+  3  1  153+  507  20  360  +  272  281+  40  300  —  393—  227  31  949  +  874       13

4454  —  340  9—  10  118—  28  17869  -695  869  —  55  50  2  1  619—  68  24988  —  1194              14

4899  -1280  30  —  133  726—  533  20  918  -560  817—  35  3  738  40  2343+  226  33471  2295       15

720  55  14—  10  58—  185  13  586  +  739  2336  193  —  —  6  477  —  358  23  191+  434           16

323  95  4—  2  169+  83  4913—  1125  466  11  1  146+  93  1  6220+  953  8  643+  48                      17

1  576  —  55  5—  1  307  +192  29  506—  1466  3  803—  147  —  —  964  +276  36  161—  1201     18

709  299+  21  002  26  273+  302  27460+  2191 599928  —59  283  65  780  —  7767  31  366  +  4  833  57  537+  2445 1517643—  35259

kungen.

Bel  der  Reichsbank  waren  am  31.  Dezember  1883  an  Thalernoten  der  frühere

 

à  500  Thlr.
à  100 "
à  50 "
à  25 "
a  10 " 

zusammen

615.000 "
248  475 "
628  050 "
262  515 "

 

1  872  540  M

11*

n  Preußischen  Bank  noch  uneingelöst:
118  500  M
        <pb n="66" />
        4.

über  die  Zahl  der  im  Jahre  1883°)  von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-52



 

Uebersicht

Marine  und  Schiffahrt.

und

Schiffsvermessungs-

  Behörden  nach  §.  24  der  Schiffsvermessungs-Ordnung  vom  5.  Juli  1872  (Reichs-Gesetzblatt
  Seite  270)  und  nach  §.  3  der  Vorschriften,  betreffend  die  Vermessung  der  Schiffe  für  die
Fahrt  durch  den  Suezkanal,  vom  15.  April  1879  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  288)

ausgefertigten  Schiffs-Meßbriefe.

 

I.  Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-Behörden.

 

 

 

 

 

 

 

ummer    Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

eN             Sitz  der  Behörden.                   für  deutsche                              für  fremde                                      ins
d  
ufen                                                        Segel-     Dampf-     Schiffe        Segel-   Dampf-     Schiffe                 gesammt.
La     Nummer                                                   schiffe.    schiffe.   überhaupt  schiffe.  schiffe.    überhaupt
1.  Königsberg  i.  Ostpr.  1  1  2  1  —  1  3
2.   Danzig    —  9  9  —  1  1  10
3.  Stettin  5  23¹  28  –  —  —  28
4. Köslin  —  —  —  —  —  —  —
5. Stralsund  5  —  5  —  —  —  5
6. Schleswig  12  64²  76  6  7  13  89
7.  Lüneburg  1  —  1  —  —  —  1
8. Stade  20  8³  28  —  3  3  31
9.  Aurich.  27  2  29  1  —  1  30
10. Rostock  7  9³  16  1  —  1  17
11. Wismar  1  —  1  —  6  6  7
12., Oldenburg  14  —  14  2  —  2  16
13.  Lübeck.  2  7⁴  9  —  —  —  9
14. Bremen  15  13⁵  28  1  1  2  30
15.  Hamburg.  13  42⁶  55  6  —  6  61
Zusammen  123  178  301  18  18  86  337

 

 

1)  Hierunter  6
2)  "  25
3)  "  2
4"  „  1
5)  "  4
6)  "  10



 

für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.

*)  Wegen  des  Vorjahrs  s.  Central-Blatt  1883,  Seite  123.
        <pb n="67" />
        53

II.  Von  den  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

Laufende  Nummer.

Sitz  der  Behörden.

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

für  deutsche
Segelschiffe.



Dampfschiffe.


Schiffe
überhaupt

Segelschiffe.


für  fremde

Dampfschiffe.


Schiffe
überhaupt

insgesammt.


 

1.2.3.4.5.6.7.8.9.

 

Memel
Pilllau
Königsberg  i.  Ostpr.
Danzig
Elbing

Stettin

Anklam  
Ueckermünde
Swinemünde
Kolbergermünde
Stolpmünde
Stralsund
Wolgast
Greifswald
Barth
Hadersleben
Apenrade
Flensburg
Kappeln
Eckernförde
Kiel
Heiligenhafen.
Neustadt
Tönning
Rendsburg
Brunsbüttel
Wewelsfleth
Wilster
Itzehoe
Glückstadt
Elmshorn
Uetersen

Altona

Harburg  

zu  übertragen

 

*)  Hierunter  3  Meßbriefe,  welche  von  der  Vermessungsbehörde  zu  Ottensen,  an

 

-1-17
1

111---1-------------42-18



5

--1---------------------------





 

--3-3-------38 3

6

1-2-2    
13026    

-19-------3-3-----






1-2-4    
617224    

-24-3321-1721171  

3
33112284          

 

 

5
1

2
3

 

7
4

 

das  Königliche  Hauptzollamt  zu  Altona  getreten  ist,  ausgefertigt  worden  sind.

1

133

 

 

134

 

208

deren  Stelle  seit  dem  1.  April  1883
        <pb n="68" />
        - 54 - 



Laufende  Nummer.

Sitz  der  Behörden.

 

 

.Cranz  
Lühe
Stade
Freiburg
Geestemünde
Rönnebeck.

Vegesack
Karolinensiel.
Norden
Emden.
Aurich.
Leer
  Papenburg
Rostock
  Wismar

Elsfleth

Brake
Varel  .
Hooksiel
Barssel
Oldenburg
Lübeck.
Bremerhaven.
Hamburg
Cuxhaven.

übertragen

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

Segelschiffe.


für  deutsche

Dampfschiffe.


Schiffe

Segelüberhaupt
  schiffe.

für  fremde  

Dampfschiffe.


ins-Schiffe

  gesammt.
überhaupt

 

51

1187721        

1

 

2------3


1

74

2187721

1

1

133

0

---2----------1---1


34
369

 

134  208

4
2
8

---2----------0



1--- 



Zusammen

8
5

2
4

 

 

109

 

 

355
        <pb n="69" />
        III.

55

III. Von  den  Schiffsvermessungs-Revisions-  und  Schiffsvermessungs-Behörden.

 

Zahl  der  ausgefertigten  Meßbriefe

 

 

Bezeichnung  der  Behörden.  für  deutsche  für  fremde
ins-Segel-
  Dampf-  Schiffe  Segel-  Dampf-  Schiffe  gesammt.
schiffe.  schiffe.  überhaupt  schiffe.  schiffe.  überhaudt
In  Preußen.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  71  107  178  8  11  19  197
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  83  24  107  1  157  158  265
zusammen  154    131  285  9  168  177    462
In  Mecklenburg-Schwerin.

1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  8  9  17  1  6  7  24
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  1  —  1  —  —  —  1
zusammen  9  9  18  1  6  7  25

In  Oldenburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  14  —  14  2  —  2  16
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  –  —  —  —  10  10  10
zusammen  14  —  14  2  10  12  26

In  Lübeck.

1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  2  7  9  —  —  —  9
2.  Schiffsvermessungs-Behörde  —  —  —  —  3  3  3
zusammen  2  7  9  —  3  3  12

In  Bremen.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde.  15  13  28  1  1  2  30
2.  Schiffsvermessungs-Behörde    —  —  —  —  36  36  36
zusammen  15  13  28  1  37  38  66

In  Hamburg.
1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörde  13  42  55  6  —  6  61
2.  Schiffsvermessungs-Behörden  1  —  1  —  149  149  150
zusammen  14  42  56  6  149  155  211

Im  Deutschen  Reich.

1.  Schiffsvermessungs-Revisionsbehörden  123  178*) 301  18  18  36  337
2.  Schiffsvermessungs-Behörden.  85  24  109  1  355  356  465
überhaupt  im  Jahre  1883  208  202*) 410  19  373  392  802

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Hierunter  48  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal.
        <pb n="70" />
        -- 56 --Nachtrag



zu  der  Zusammenstellung  der  wesentlichsten  Bestimmungen  der  Gerichtsverfassung  und  des  Civilprozeßverfahrens
  in  Rußland.
(Vgl.  Central-Blatt  1883  Nr.  18  S.  134  ff.,  Nr.  24  S.  181.)
Zu  dem  der  Zusammenstellung  beigefügten  Verzeichniß  (Central-Blatt  1883  Nr.  18  S.  137  ff.)

wird  bemerkt:
X.  Appellhof  zu  Wilna.

Die  Eröffnung  ist  am  20.  November  1883  (a.  St.)  erfolgt.
Die  Eröffnung  der  Bezirksgerichte  hat  stattgefunden:
1.  zu  Wilna  am  20.  November  1883  (a.  St.)
2.  »  Kowno  "  26.  "  "  "
3.  „  Grodno  „  23."  " "
4.  „  Minsk  „  30.  "  "  "

XI.  Appellhof  zu  Smolensk.
Die  Eröffnung  ist  zunächst  aufgeschoben.
Die  Eröffnung  der  Bezirksgerichte  zu  Witebsk  und  Mohilew  hat  am  8.  Dezember  1883  (a.  St.)
stattgefunden.  Der  Amtskreis  des  Bezirksgerichts  zu  Witebsk  ist  vorläufig  dem  Bezirke  des  Appellhofes  zu

St.  Petersburg  und  der  Amtskreis  des  Bezirksgerichts  zu  Mohilew  dem  Bezirke  des  Appellhofes  zu
Kiew  zugetheilt.

" "  

 

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  dle  Datum des

    Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Auswelsungs.
  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
L

1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

 

 

 

 

 

1.  Johann  Wenisch,  geboren  am  5.  Februar  1850  Diebstahl  im  wiederholten  Herzogliche  Kreis-Direk-13.  Dezember
Büchsenmacher,  zu  Wien,  ortsangehörig  in  Rückfall  und  Betteln  (1½  tion  zu  Braunschweig,  1883.
Neulerchenfeld    bei  Wien,  Jahre  Zuchthaus  laut  Er.
kenntniß  vom  21.  Juli  1882),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Josef  Zeidler,  Kräuter-geboren  am  7.  August  1836 Betteln  im  wiederholten  Rück- Königlich  preußischer  Re-  23.  Februar

sammler,  zu  Engelsberg,  Bezirk  Freudenthal,
  Böhmen,  ebendaselbst

  ortsangehörig,

fall,    

gierungs  -  Präsident  zu  d.J.
Breslau,
        <pb n="71" />
        57

 

 

 

Nr.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum des

nde     der Bestrafung  Auswei  

fen  des  Ausgewies  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung beschlossen hat.  Ausweisungs.

u  des  Ausgewiesenen. beschlossen hat.

La    beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

3.  Johann  Fialla,  Schuh-geboren  1845  zu  Hermann- Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-26.  Februar

macher,  stadt,  Bezirk  Pardubitz,  ierungs  -  Präsident  zu d.  J.
Böhmen,  Breslau

4.  Franz  Engel,  Kuhhirt,  geboren  am  24.  März  1867  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re 12.  Februar
Freiwaldau,  Oesterreichisch-  gierungs  .=  Präsident  zu|d.  J.
Schlesien,  ortsangehörig  zu  Oppeln,

Einsiedel,  Bezirk  Freiwaldau,

5.  Sven  Jönsson,  Ar- geboren  am  16.  August  1848  Betteln  im  wiederholten  Rück.  Königlich  preußische  Re- 31.  Januar
beiter,  zu  Gammelsdorf,  Schweden,  fall.  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.

ebendaselbst  ortsangehörig,

6.  Aron  Hirsch,  Kellner,  31  Jahre,  geboren  zu  Brze-  desgleichen,  Königlich  preußische  Re. 22.  Februar
zany,  Galizien,  ebendaselbst  gierung  zu  Wiesbaden,  d.  J.
ortsangehörig,

7.  Therese  Jurischka  (rich- geboren  am  21.  September  Landstreichen,  Königlich  sächsische  Kreis- 26.  Januar
tig  Juritschka),  Dienst 1862  zu  Groß-Mergthal,  hauptmannschaft  d.  J.
magd,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  orts-  Bautzen,

angehörig  zu  Krembach,  Bezirk
  Gabel,

8.  Ferdinand  Krebs,  Hand- geboren  am  4.  Mai  1838  zu  Betteln  im  wiederholten  Rück- dieselbe  Behörde,  11.  Februar

arbeiter  und  Weber,  Niedergeorgswalde,  Bezirk fall,  d.  J.
Schluckenau,  Böhmen,  orts-  
angehörig  zu  Georgswalde,

Bezirk  Schluckenau,

9.  Godel  Trummer,  Hau- 28  Jahre,  geboren  zu  Sniatyn,  Landstreichen  und  Betteln,  Großherzoglich  badischer  18.  Februar
sirer,  Galizien,  ebendaselbst  orts-  Landeskommissär  zu  d.  J.

angehörig,  Freiburg,

10.  Franz  Cernik,  Hut-  geboren  am  4.  November  1839  desgleichen,  Herzoglich  sächsisches  Land-   5.  Februar
macher,  zu  Polipesch,  Bezirk  Kohl.  rathsamt  zu  Coburg,  d.  IJ.

janowitz,  Böhmen,  ebendaselbst

  ortsangehörig,  wohnhaft

  zuletzt  zu  Friedersdorf,

bei  Königsee,  Schwarzburg-Rudolstadt,


11.  August  Friedrich  geboren  am  15.  April  1856  desgleichen,  Landesdirektor  zu  Arolsen.   18.  Februar
Schmidt,  Sattler,  zu  Almelo,  Provinz  Ober-  d.  J.

yssel,  Niederlande,  angeblich
ebendaselbst  ortsangehörig,

12.  Eugen  Meyer,  geboren  am  24.  November  Landstreichen  und  Gebrauch  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  7.  Januar
Schreiber,  1856  zu  Ruffach,  Ober-  eines  gefälschten  Arbeits-  dent  zu  Colmar,  d.  J.

Elsaß, durch Option Fran-        buches,
zose,

13.  Bronislaus  Romankie-   geboren  am  15.  Juni  1848  Landstreichen,  derselbe,  22.  Januar
wicz,  Schriftsetzer,  zu  Sambor,  Galizien,  eben-  d.  J

daselbst  ortsangehörig,

14.  Johannes  Holder,  Tage-   geboren  am  14.  Oktober  1862  desgleichen,  derselbe,  31.  Januar
löhner,  zu  Gossau,  Kanton  Zürich,  d.  J.

Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,


15.  Heinrich  Hochstraßer,  geboren  am  14.  Oktober  1863  Landstreichen,  derselbe,  2.  Februar
Packer,  zu  Fahrwangen,  Kanton  d.  J.

Aargau,  Schweiz,  ebendaselbst
ortsangehörig,
16.  Johann  Ulrich  Tanner,  geboren  am  9.  Februar  1839  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  desgleichen.

 

Melker,

 

 

zu  Herisau,  Kanton  Appenzell,
  Schweiz,  ebendaselbst

 

ortsangehörig,
        <pb n="72" />
        58

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum des
2  des  Ausgewiesenen  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisungs-beschlusses
-  e  ewiesenen.  beschlossen  hat.

g  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.

17.  Nikolaus  Allemann,  geboren  am  25.  April  1850  Landstreichen  und  Betteln.  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  7.  Februar
Tagelöhner,  zu  Welschenrohr,  Kanton  dent  zu  Colmar,  d.  J.

Solothurn,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

18.  Emanuel  Dettwyler,geboren  am  6.  April  1860  zu Landstreichen,  derselbe,  7.  Februar
Mechaniker,  Basel,  Schweiz,  ebendaselbst  d.  J.

ortsangehörig,

19.  Peter  Mottet,  Mecha-geboren  am  15.  Januar  1859  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
niker,  zu  Genf,  Schweiz,  ebendaselbst

  ortsangehörig,

20.  Fidel  Wilhelm  Eicher,  geboren  am  25.  Dezember  desgleichen,  derselbe,  13.  Februar
Fabrikarbeiter  und  1844  zu  St.  Georgen  bei  d.  J.
Maurer,  St.  Gallen,  Schweiz,  ortsangehörig

  zu  Gommiswald

bei  St.  Gallen,
21.  Adolf  Roth,  Metzger-geboren  am  1.  Februar  1835  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-desgleichen
·  geselle,    zu  Reigoldswil,  Schweiz,  dent  zu  Straßburg,

ebendaselbst  ortsangehörig,

22.  Peter  Nikolaus  Leh- geboren  am  30.  Oktober  1866  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  22.  Februar
mann,  Schlosser,  zu  Eggiwyl,  Kanton  Bern,  d.  J.

Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,


23.  Nikolaus  Paradeis, geboren  am  31.  März  1808  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-19.  Februr
Arbeiter,  zu  Diedenhofen,  Lothringen,  dent  zu  Metz,  d.  J.

durch  Option  Franzose,

24.  Konstant  Bernhard  Bour.  39  Jahre,  geboren  zu  Lyon,  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  21.  Februar
nique,  Glasschneider,  Departement  Rhone,  Frank-  d.  J.

 

reich,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="73" />
        Central-Blatt

flr  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  März  1884.  9  12.
Inhalt:  1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Erscheinen  5.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend

des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen
2  1884 Maaß-  G      Wesen:  Bisti  ...  Pflänzlinge  61
.  Maaß-=  und  Gewichts-Wesen:  Bestimmungen  über  Zu-  „Q

lassung  von  selbstthätigen  Registrir-Waagen     6.  Konsulat- Civilstands  Wesen Akten;  Ermächtigung -Exequatur- Er  zur theil  Vornahme ng  von 62
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  59 Reichs  ;  xeq  g

vom  1.  April  1883  bis  Ende  Februar  1884  60  7.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
4.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Steuerstellen  61  Reichsgebiete  62

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Bekanntmachung.

Die  mittelst  meiner  Bekanntmachung  vom  23.  Januar  d.  J.  angekündigte  neue  Ausgabe  des  Handbuchs  für

das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1884  ist  erschienen.
Berlin,  den  21.  März  1884.
Der  Staatssekretär  des  Innern.

In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Maaß-  und  Gewichts-Wesen.

 

Auf  Grund  des  Artikels  18  der  Maaß=  und  Gewichtsordnung  (Bundes-Gesetzbl.  S.  473)  bestimmt  die

Normal-Aichungs-Kommission  in  Ergänzung  der  Vorschrift  im  §.  1  des  Erlasses  vom  12.  April  1883,  betreffend
  die  Aichung  der  selbstthätigen  Registrir-Waagen  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  128):

Selbstthätige  Registrir-Waagen  werden  bis  auf  weiteres  auch  zur  Abwägung  von  Mais,

Hülsenfrüchten  und  Leinsamen  im  -Eingangs  und  Ausgangsverkehr  des  Großhandels  und  Fabrikbetriebes,

  sowie  bei  steuer-  und  zollamtlichen  Ermittelungen  zugelassen.
Berlin,  den  8.  März  1884.
Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission.
Foerster.
13
        <pb n="74" />
        60

3.  Finanz-Wesen.

 

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1883  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Februar  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-       Einnahme      Differenz
nahme beträgt Bonifikatio-  in demselben  zwischen den
Bezeichnung  vom  Beginn  des  nen  auf          
Etatsjahres  Zeitraum  Spalten  4
der  bis zum       gemein schaftliche  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vorjahres  mehr
Einnah  men.  .
obengenannten Monats      Rechnung  (Spalte  4)  —  weniger
        - - - - - - - - - - - - - -—
1.  2.  3.  4.  5.  6.

Zölle  193  262  468  160  915 1193  101  553   192  209  577 +  891  976

Tabacksteuer  7022  950  46  202  6   976748   8059  666  —  1  082  918

Rübenzuckersteuer  136  355  004  89  847  198  46  507  806   69  102  542  —22594736

Salzsteuer  7  35  765  758  53   287  35  712 471  35  560  707  151  764

Branntweinsteuer  48  883  035  11  536  559  37  346  476  34  956  412  2  390  064

Uebergangsabgaben  von  Branntwein  105  745  —-  105  745  109  258—  3  513

Brausteuer  ...  17  294  256  342  384    16  951  872    16  O66  116  885  756

Uebergangsabgaben  von  Bier  1  434  758  —  1  434  758    1277006  +  157  752

Summe  440  123  974  101  986  545   338  137  429    357  341  284.—19203  855

Spielkartenstempel  —  —  969  541  966  089.  3  452

Wechselstempelsteuer  —  —  6  238  347   6117788      120  559
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Schlußnoten,

Rechnungen  und  Lotterieloose  —  —  11713  665  10  118  720  1594  945

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Februar  1884:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom    
Bezeichnung  Beginn des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  Differenz
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
...  obengenannten.  des Vorjahres·  — weniger
Einnahmen.  Monats  des  Vorjahres  —  weniger
-—  —  #
1.  2.  6  -  4.
Zölle  176  103  808  174270  062  +  1  833  746
Tabacksteuer  7507249  11  290  997  —  3783  748
Rübenzuckersteuer  30  632  319  39  604  408  —  8972  089
Salzsteuer  ..  34  189  235  34259  899  —  70664
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  31  188  738  32767  637  —  1578  899
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  15  581  339  14  702  342  +  878  997
Summe  295 202  688  306  895  345  —11692657
Spielkartenstempel  905  660  882  040  +  23620
        <pb n="75" />
        4.  Zoll--  und  Steuer-Wesen.

 

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Alfeld  im  Hauptamtsbezirke  Hildesheim  die  Befugniß
  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  ausländisches  Roh-  und  Brucheisen  und.
zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  daraus  auf  der  dortigen  Eisengießerei
hergestellten  Waaren,

dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  für  inländische  Gegenstände  zu  Berlin  die  Befugniß
zur  Erledigung  von  Versendungsscheinen  II  über  inländischen  Taback

und

der  Königlich  bayerischen  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Spalt  im  Hauptamtsbezirk  Nürnberg  die
Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  Biersendungen,  sowie  zur  Ausgangsabfertigung
  von  Bier.

 

5.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung,

betreffend  die  Ausfuhr  der  zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen  Pflänzlinge.
Vom  18.  März  1884.

In  Ergänzung  der  Bekanntmachung  vom  23.  Juli  v.  J.  (Central-Blatt  S.  238)  wird  nachstehend  das
Verzeichniß  derjenigen  Königlich  niederländischen  Eingangsstellen  veröffentlicht,  über  welche  die  Einfuhr  aller
zur  Kategorie  der  Rebe  nicht  gehörigen,  aus  Pflanzschulen,  Gärten  oder  Gewächshäusern  stammenden  Pflänzlinge,
  Sträucher  und  sonstigen  Vegetabilien,  aus  dem  Reichsgebiete  nach  den  Niederlanden  erfolgen  darf:
1.  Für  die  zur  See  eingehenden  Sendungen:
Amsterdam,  Rotterdam,  Dordrecht,  Vlissingen,  Delfzyl  und  Harlingen.
2.  Für  die  auf  Flüssen  und  Kanälen  eingehenden  Sendungen:
die  fünf  vorgenannten  Zollstellen  und  ferner:  Mastricht,  Lobith,  Nymwegen,  Arnheim,  Sas
van  Gent  und  Sluis.
3.  Für  die  auf  dem  Schienenwege  eingehenden  Sendungen:
Provinz  Südholland:  Dordrecht,  Haag,  Rotterdam.
Provinz  Nordholland:  Amsterdam.
Provinz  Utrecht:  Utrecht.
Provinz  Friesland:  Harlingen,  Leeuwarden.  
Provinz  Groningen:  Groningen,  Nieuweschanz,  Winschoten.
Provinz  Overysel:  Almelo,  Enschede,  Kampen,  Oldenzaal,  Zwolle.
Provinz  Gelderland:  Arnheim,  Nymwegen,  Winterswyk,  Zevenaar.
Provinz  Zeeland:  Hulst,  Middelburg,  Sas  van  Gent,  Ter  Neuzen,  Vlissingen.
Provinz  Nordbrabant:  Baarle  Nassau,  Bergen  op  Zoom,  Eindhoven,  Herzogenbusch
Rozendaal,  Valkenswaard.
Provinz  Limburg:  Eysden,  Gennep,  Roermond,  Simpelveld,  Venlo,  Wyck  (Mastricht.)

Berlin,  den  18.  März  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

13*
        <pb n="76" />
        62

6.  Konsulat-Wesen.

Dem  Kaiserlichen  Konsul  Heinrich  Daehnhardt  in  Lissabon  ist  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870
für  seinen  Amtsbezirk  die  allgemeine  Ermächtigung  ertheilt  worden,  bürgerlich  gültige  Eheschließungen  von
Reichsangehörigen  vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  derselben  zu  beurkunden.

 

Dem  Kaufmann  Rudolf  Fuchs-Henel  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  rumänischer  Konsul  mit

dem  Amtssitz  in  Breslau

ertheilt  worden.

 

7.  Poli

zei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Name  und  Stand

1. Laufende  Nr.

 

2.  

Alter  und  Heimath

des  Ausgewiesenen.

3.

Grund  der  Bestrafung.

4.

 

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum
des
Ausweisungs.
beschlusses.

6.

 

 

 

1.[Watwe  Wengroweki,
Leineweber  und  Handelsmann,


Marie  Anna  Sowa,
Fabrikarbeiterin,

a)  John  Butfoy,  auch
genannt  John  Weeks,
ohne  Stand,  -

b)  Anna  Dewens,

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  1850  zu  Luthermaske,
Rußland,  ortsangehörig  in
Losk  (Lodz),  Gouvernement
Petrikow,  Russisch-Polen,
geboren  am  13.  August  1861
zu  Hainspach,  Kreis  Leipa,
Böhmen,  wohnhaft  zuletzt
zu  Obergurig  bei  Bautzen,
Sachsen,  

42  Jahre,  aus  London,

40  Jahre,  aus  London  oder
Rockson,  Amerika,

versuchter  und  vollendeter
Diebstahl  (4  Jahre  Zuchthaus
  laut  Erkenntniß  vom
4.  März  1880),

Diebstahl  im  Rückfall  und
Zolldefraudation  (1¼  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
vom  29.  November  1882),

mehrfacher  schwerer  Diebstahl
(3  Jahre  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  8.  Januar
1881),

 

 

 

Andreas   Ar.

beiter,

Alwin  recte
Katzer,  Arbeiter,

Helene  Schmuhl
(Heiblum),  geborene
Gelbium,  Wäscherin,

.  Josef  Kriebler,  Haushälter,


Dupak,

Anton

 

 

Königlich  preußischer  Regierungs-

    Präsident  zu

umbinnen,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  zu
Bautzen,

Großherzoglich  badischer
Landeskommissär  zu
Karlsruhe,

28.  Februar
d.  J.

24.  Dezember
1883.

4.  Januar
d.  J.

 

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

28  Jahre,  geboren  zu  Udoa,
Komitat  Zemplin,  Ungarn,
ebendaselbst  ortsangehörig,
22  Jahre,  geboren  zu  Petersdorf,
  Kreis  Grulich,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig,
53  Jahre,  aus  Bierzum,
Gouvernement  Plock,  Russisch-Polen,

geboren  am  24.  Dezember
1865  zu  Weidenau,  Bezirk
Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ebendaselbst  ortsangehörig,


 

Landstreichen  und  Betteln,
desgleichen,
desgleichen,

Betteln  im  wiederholten  Rück.-fall,


 

Königlich  preußischer  Regierungs

  -  Präsident  zu

Potsdam,
Königlich  preußische  Re.
gierung  zu  Posen,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Bromberg,

Königlich  preußischer  Regierungs-

  Präsident  zu
reslau,

 

27.  Februar

d.  J.
3.  März  d.  J.
22.  Juni  1883.

1.  März  d.  J.
        <pb n="77" />
        63

 

 

 

NR.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Detum des
fende  des  Ausgewies  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung beschlossen hat,  Ausweisungsuf
  des  Ausgewiesenen.  
La    beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
8.  Johann  Bergmann, geboren  am  7.  März  1849  Betteln  im  wiederholten  Rück-  Königlich  preußischer  Re- 2.  März  d.  J.
Weber,  zu  Lichtenau,  Bezirk  Senften-fall,  gierungs-    Präsident  zu
berg,  Böhmen,  ebendaselbst  Breslau,
ortsangehörig,
9.  Karl  Bartmann,  gegeboren  am  6.  Juni  1856  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.7.  Februar
Bäcker,  zu  Gradlitz,  Bezirk  Königin-  gierungs-  Präsident  zu  d.  J.
hof,  Böhmen,  ebendaselbst  Liegnitz,
ortsangehörig,
10.  Vinzenz  Hradecki,  geboren  am  1.  August  1847  |Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  desgleichen.
Kürschner,  zu  Loubkow,  Bezirk  Semil,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

11.  Ignaz  Hloussek,  Ar-  geboren  am  22.  November  Betteln  im  wiederholten  Rück-  derselbe,  desgleichen.
beiter,  1842  zu  Guschelda,  Bezirkf  fall,
Semil,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
12.  Eduard  Teplich,  geboren  am  13.  Mai  1864  zu  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-8.  Februar
Schieferdecker,  Altendorf,  Bezirk  Römer.  gierungs-    Präsident  zu  d.  J.
stadt,  Mähren,  ortsangehörig  Oppeln,
in  Rudelsdorf,  Bezirk  Wiesenberg,
  ebendaselbst,
13.  a)  Josefa  Pawlowski, a)  geboren  1814  zu  Dwory,
Zigeunerfrau,  Bezirk  Oswiecim,  Galizien,

b)  Eva  Pawlowski, b)  geboren  1864,  ebendaselbst,

14.

15.

16.

17.

18.

19.

c)  Pauline  Pawlowski,

beide  unverehelicht,
d)  Agnes  Kull,  Zigeunerfrau,

e) August  Adam, Zigeuner,


Zi-Zi-


  Jönsdotter,
Dienstmagd,

Johann
Schreiner,

Franz  Rosinski,
Bäckergeselle,

Heinrich  Geßwald,
Handlungskommis,

Karl  Jakob
Töpfergeselle,

Bauer,

Jenni,

Michael  Kaplan,  Arbeiter
  und  Handelsmann,

 

c)  geboren  1870,  ebendaselbst,

d)  geboren  Weihnachten  1854,
ebendaselbst,

e)  geboren  1869  zu  Kattendorf,
  Bezirk  Neutitschein,
Mähren,

sämmtlich  in  ihren  Geburtsorten

  ortsangehörig,

geboren  am  16.  Juni  1862

zu  Förkarla,  Schweden,  ortsangehörig

  in  Carlskrona,
ebendaselbst,

42  Jahre,  geboren  zu  Dorkowitz,

  Böhmen,  ebendaselbst

ortsangehörig,

geboren  am  14.  September

1852  zu  Kalisch,  Russisch-Polen,



28  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig

  in  Teplitz,  Böhmen,



geboren  am  17.  Februar  1844

zu  Eggen  Kanton  Aargau,

  Schweiz,  ebendaselbst
ortsangehörig,

23  Jahre,  geboren  zu  Georgenburg,

  Rußland,  ebendaselbst

  ortsangehörig,

 

Landstreichen,

Landstreichen  und  Diebstahl,

Betteln  im  wiederholten  Rückfall,


Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Führung
falschen  Namens,

 

derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Arnsberg,

Königlich  preußische  Landdrostei
  Hannover,

Königlich  preußische  Landdrostei
  Stade,

dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,

 

20.  Februar
d.  J.

27.  Februar
d.  J.

28.  Januar
d.  J.
1.  März  d.  J.

15.  November
1883.

16.  Januar
d.  J.

21.  Januar
d.  J.
        <pb n="78" />
        64

 

 

 

 

 

 

NR.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum  des
ende  1    Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungsf
  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
Lau  gewies  beschlusses.
1.  2.  3.  4.  5  6,.
20.  Dirk  Doeter,  Arbeiter,  32  Jahre,  geboren  zu  Borger,  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußische  Land-  9.  Februar
Niederlande,  ortsangehörig  drostei  Osnabrück,  d.  J.
in  Odoorn,  ebendaselbst,
21.  Stefan  Liebisch,  Seiler-geboren  am  14.  Juli  1843

22.

23.

24.

25.

geselle,  
Heinrich  Prill,  Bäcker
und  Müller,

Karl  Slowa,  Metzger,

Wenzel  Möhwald,
Fabrikarbeiter,

Nikolaus

Collmann,
Arbeiter,

 

zu  Schönau,  Bezirk
Schluckenau,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  21.  Januar  1842
zu  Weidenau,  Bezirk  Freiwaldau,
  Oesterreichisch-Schlesien,
  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  1851  zu  Kaschau,
Ungarn,  ebendaselbst  ortsangehörig,


42  Jahre,  geboren  zu  Oberhohenelbe,
  Bezirk  Hohenelbe,
  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  14.  August  1832
zu  Großblittersdorf,  Bezirk

desgleichen,

fall,

Landstreichen  und  Gebrauch
eines  gefälschten  Zeugnisses,

Betteln  im  wiederholten  Rückfall,



Landstreichen,

 

 

Lothringen,  durch  Option
Franzose,

 

Betteln  im  wiederholten  Rück-Königlich

  sächsische  Kreis-Großherzoglich

  hessisches
Kreisamt Worms,

Großherzoglich  oldenburgisches

rium  in  Oldenburg,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

hauptmannschaft

Bautzen,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Leip  d.
zig,

 

23  Januar d.J.

13  Februar
.  J.

6.  März  d.  J.

25.  Januar d.J.
Staatsministe-rium in Oldenburg  d.  J.

1.  März  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="79" />
        Nachtrag
Nr.  12  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich.

Berlin,  Sonnabend,  den  22.  März  1884.

 

 

 

Inhalt:  Handels-  und  Gewerbe-Wesen:  Entwürfe  zu  Statuten  für  eine  Orts-Krankenkassen  und  für  eine  Betriebs-  (Fabriks.)
Krankenkasse,  nebst  Erläuterungen  Seite  65

Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

 

Um  eine  Anleitung  zur  Aufstellung  von  Kassenstatuten  nach  dem  Gesetze  über  die  Krankenversicherung  der
Abeiter  vom  15.  Juni  1883  zu  geben,  hat  der  Bundesrath  beschlossen,  die  nachstehenden  Entwürfe  von
Statuten
I.  für  eine  Orts-Krankenkasse,
II.  für  eine  Betriebs-(Fabrik-)  Krankenkasse
nebst  Vorbemerkungen  und  Erläuterungen  zu  veröffentlichen.
Berlin,  den  14.  März  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

Entwurf  des  Statuts  einer  Ortskrankenkasse
nach  dem  Reichsgesetz  vom  15.  Juni  1883.

 

Vorbemerkungen.

1.  Der  Entwurf  soll  für  die  Aufstellung  wirklicher  Statute  für  Ortskrankenkassen  einen  Rahmen
und  eine  Anleitung  geben.  Sein  Inhalt  ist  in  keiner  Weise  verbindlich,  weder  für  diejenigen,  welchen  die
Errichtung  des  Kassenstatuts  obliegt,  noch  für  die  Behörden,  welchen  die  Genehmigung  zusteht.  Bei  der
großen  Verschiedenheit  der  Verhältnisse,  auf  welche  bei  der  Errichtung  von  Kassenstatuten  für  Ortskrankenkassen
Rücksicht  zu  nehmen  ist,  kann  ein  Entwurf,  welcher  ohne  Aenderungen  für  jede  Ortskrankenkasse  verwendbar
wäre,  nicht  gegeben  werden.  Es  ist  daher  nothwendig,  jede  Bestimmung  darauf  zu  prüfen,  ob  sie  unverändert
  in  das  Statut  für  eine  bestimmte  Kasse  aufgenommen  werden  kann.  Die  Bemerkungen,  auf  welche  die
dem  Texte  des  Statuts  in  Klammern  ( )  beigefügten  Ziffern  hinweisen,  werden  diese  Prüfung  vielfach  erleichtern.
Eine  genaue  Beachtung  derselben  muß  bei  dem  Gebrauche  des  Entwurfs  vorausgesetzt  werden.

2.  Bei  Aufstellung  des  Entwurfs  ist  von  der  Voraussetzung  ausgegangen,  daß  eine  Ausdehnung  der
Versicherungspflicht  auf  die  im  §.  2  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883  bezeichneten  Klassen  von  Personen  nicht
erfolgt  ist;  eine  solche  Ausdehnung  kann  übrigens  nicht  durch  ein  Kassenstatut,  sondern  nur  durch  die  am
angeführten  Orte  vorgesehene  besondere  statutarische  Regelung  einer  Gemeinde  oder  eines  weiteren  Kommunalverbandes
  ausgesprochen  werden.  -

3.  Bei  Abfassung  des  Entwurfs  sind  durchgehends  die  Verhältnisse  einer  Ortskrankenkasse  ins  Auge
gefaßt,  welche  für  mehrere  verwandte,  dem  Bereiche  des  Handwerks  angehörende  Gewerbszweige  errichtet  wird.

 

Zum  Eingang.
1.  Statute  für  neu  zu  errichtende  Ortskrankenkassen  sind  von  der  Gemeindebehörde  nach  Anhörung  der

Betheiligten  (Arbeitgeber  und  Arbeiter)  zu  errichten  (§.  23  des  Gesetzes).
die  Wort  2.  Soll  der  Genehmigung  der  zuständigen  Behörde  im  Eingange  gedacht  werden,  so  sind  hier  einzuschieben
de  Worte:
mit  Genehmigung  2C.  (Bezeichnung  der  höheren  Verwaltungsbehörde.)

3.  Bestehende,  nach  bisherigen  gesetzlichen  oder  ortsstatutarischen  Bestimmungen  mit  Beitrittszwang  ausgestattete
Krankenkassen  unterliegen,  soweit  sie  nicht  Innungs=  oder  Fabrikkrankenkassen  sind,  nach  §.  85  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883
14
        <pb n="80" />
        —  66  —

Derselbe  bietet  aber  auch  für  die  Aufstellung  der  Statute  solcher  Kassen,  welche  nur  für  einen
Gewerbszweig  (ein  Handwerk),  sowie  solcher,  welche  für  sämmtliche  Gewerbszweige  in  einer  Gemeinde  errichtet
werden  sollen,  eine  ausreichende  Anleitung.    

4.  Was  durch  gesetzliche  Vorschrift  in  der  Weise  geregelt  ist,  daß  den  einzelnen  Kassenstatuten  ein
Spielraum  für  besondere  Bestimmungen  nicht  gelassen  wird,  z.  B.  die  Vorschriften  über  die  Beaufsichtigung
und  Schließung  der  Kassen,  ist  in  das  Statut  nur  so  weit  aufgenommen,  als  es  nothwendig  erschien,  um  das
Verständniß  der  getroffenen  Bestimmungen  zu  sichern,  oder  den  Kassenmitgliedern  eine  ausreichende  Kenntniß
ihrer  Rechte  und  Pflichten  zu  vermitteln.  Wo  es  für  zweckmäßig  erächtet  wird,  das  Kassenstatut  in  dieser
Beziehung  zu  vervollständigen  oder  noch  mehr  zu  vereinfachen,  werden  die  erforderlichen  Ergänzungen  oder
Streichungen  an  der  Hand  der  Bemerkungen  leicht  auszuführen  sein.

5.  Die  im  Texte  des  Statuts  vorkommenden  Klammern  [ ]  deuten,  soweit  sie  nicht  dürch  die  Bemerkungen
  besonders  erläutert  werden,  an,  daß  die  in  Klammern  eingeschlossenen  Worte  nach  den  Umständen
beibehalten  oder  gestrichen  werden  können,  oder  daß  unter  den  mehreren  in  Klammern  eingeschlossenen  Fassungen,
unter  Berücksichtigung  der  Verhältnisse,  die  Wahl  zu  treffen  ist.

(Für  neue  Statnute.)¹
Auf  Grund  der  §§.  16  und  23  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883,  betreffend  die  Krankenversicherung
der  Arbeiter  (Reichs-Gesetzbl.  S.  73),  errichtet  der  Magistrat  [Gemeindevorstand]  von  N.  nach  Anhörung  der
Betheiligten(²)    das  nachstehende  Kassenstatut:

oder  
(für revidierte Statute.(³)
[Fürdie.........  ...  Kasse  zu  N.  wird  nach  Maßgabe  des  §.  85  des  Gesetzes  vom
15.  Juni  1883,  betreffend  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter,(⁴)  das  nachfolgende  revidirte  Statut  erlassen.
Dasselbe  tritt  an  die  Stelle  des  Statuts  vom......................]

I.  Name,  Umfang  und  Sitz  der  Kasse.

§.  1.

Unter  dem  Namen:  (¹)

[Orts-Krankenkasse  der  Tischler,  Drechsler,  Bötticher  und  verwandter  Gewerbe]  wird  für  die  nachbezeichneten
  Gewerbe,  (²)  mit  Ausnahme  derjenigen  denselben  angehörenden  Betriebe,  für  welche  eine  Betriebs-(Fabrik-)
  KKrankenkasse  errichtet  ist,  eine  Ortskrankenkasse  errichtet:

1.  [Tischlergewerbe,

2.  Drechslergewerbe,

3.  Böttichergewerbe,]

2c.

 

 

 

oder
[Die  Kasse  führt  fortan  den  Namen  ..........  .
Sie  besteht  für  die  nachbezeichneten  Gewerbe,  mit  Ausnahme  ꝛc.]
Der  Sitz  der  Kasse  ist  N.
II.  Mitgliedschaft.
A.  Versicherungspllichtige.
Mitglieder  der  Kasse  sind  alle  von  Gewerbetreibenden  der  im  §.  1  bezeichneten  Art  [in  ihren  Werk- 



fortan  den  Vorschriften  des  letzteren  über  die  Ortskrankenkassen.  Die  nothwendige  Statutenänderung  ist  auf  dem  durch  die  bisher
geltende  Vorschrift  vorgeschriebenen  Wege  bis  zum  1.  Januar  1885  herbeizuführen.  Für  sie  ist  demnach  ein  revidirtes  Statut
zu  errichten  und  also  der  für  solche  bestimmte  Eingang  zu  wählen.

4.  Vergl.  Bemerkung  2.

Zu  §.  1.          
  1.  Die  Wahl  des  Namens  der  Kasse  ist  frei;  wo  derselbe  nicht  von  den Gewerbszweigen,  für  welche  die  Kasse  bestimmt
ist,  hergenommen  wird,  empfiehlt  sich  der  Zusatz:  „Ortskrankenkasse  für  u.  s.  w.“  
2.  Die  Gewerbszweige,  bzw.  die  Klassen  versicherungspflichtiger  Personen,  für  welche  die  Kasse  errichtet  wird,  müssen
nach  §.  19  Absatz  1  und  §.  23  Ziffer  1  des  Gesetzes  im  Kassenstatut    bezeichnet  sein.  .
3.  Da, die Mitliedschaft bei einer Ortskrankenkasse von der Verpflichtung, einer  Betriebskrankenkasse  beizutreten,
nicht  befreit,  so  werden  die  Betriebe,  für  welche  Kassen  der  letzteren  Art  bestehen,  von  der  Ortskrankenkasse  auszuschließen  sein.
        <pb n="81" />
        [Betriebs-]  (¹)  stätten)  (²)  innerhalb  des  Gemeindebezirks  gegen  Gehalt  oder  Lohn  beschäftigten  Personen,  [deren
Beschäftigung  weder  ihrer  Natur  nach  eine  vorübergehende,  noch  durch  den  Arbeitsvertrag  im  voraus  auf  einen
Zeitraum  von  weniger  als  einer  Woche  beschränkt  ist](²)  mit  Ausnahme: (³)
1.  der  Mitglieder  einer  auf  Grund  des  Titels  VIII  der  Gewerbeordnung  errichteten,  den  Anforderungen
des  §.  73  des  Krankenversicherungsgesetzes  entsprechenden  Innungskrankenkasse,    (⁴)
2.  der  Mitglieder  einer  auf  Grund  des  Gesetzes  vom  7.  April  1876  oder  auf  Grund  landesrechtlicher
  Vorschriften  errichteten,  den  Anforderungen  des  §.  75  des  Krankenversicherungsgesetzes  entsprechenden
  Hülfskasse.    

 

§.3.(¹)
Von  der  Mitgliedschaft  sind  auf  ihren  Antrag  durch  den  Kassenvorstand  diejenigen  Personen  zu  befreien,
  welche  im  Krankheitsfalle  mindestens  für  13  Wochen  auf  Verpflegung  in  der  Familie  ihres  Arbeitsgebers
  oder  auf  Fortzahlung  des  Lohnes  Anspruch  haben.  

B.  Beitrittsherechtigte.
  §.4.(¹)

Berechtigt,  der  Kasse  als  Mitglieder  beizutreten,  sind:

1.  alle  innerhalb  des  Gemeindebezirkes  von  Gewerbetreibenden  der  im  §.  1  bezeichneten  Art  gegen
Gehalt  oder  Lohn  beschäftigten  Personen,  deren  Beschäftigung  ihrer  Natur  nach  eine  vorübergehende
  oder  durch  den  Arbeitsvertrag  im  voraus  auf  einen  Zeitraum  von  weniger  als  einer
Woche  beschränkt  ist,  (²)  .

2.  alle  innerhalb  des  Gemeindebezirkes  von  Gewerbetreibenden  der  im  §.  1  bezeichneten  Art  mit  Arbeiter
  ihres  Gewerbes  außerhalb  ihrer  Werk-(Betriebs)-stätten  gegen  Gehalt  oder  Lohn  beschäftigten

    Personen, (²)

3.  die nachbenannten Personen:(³)

§.5.(¹)
Als Gehalt und Lohn im Sinne der §§. 2 bis 4 gelten auch Tantiemen und Naturalbezüge. Der
Werth  der  letzteren  ist  vom  Vorstande  nach  den  Ortsdurchschnittspreisen  festzusetzen.

 

Zu  §.  2.
    1.  Besteht  die  Kasse  nicht  ausschließlich  aus  Handwerkern,  so  wird  die  Bezeichnung  „Betriebsstätten“  vorzuziehen
  sein.
2.  Die  eingeklammerten  Worte  fallen  weg,  wenn  die  bezeichneten  Personen  auf  Grund  des  §.  2  des  Gesetzes  durch
statutarische  Regelung  versicherungspflichtig  gemacht  sind.

3.  Da  Mitglieder  von  Betriebskrankenkassen  nach  dem  Ausscheiden  aus  dem  Betriebe  das  Recht,  der  Kasse  ferner
zuzugehören,  nur  dann  haben,  wenn  sie  in  eine  Beschäftigung  eintreten,  vermöge  welcher  sie  nicht  Mitglieder  einer  anderen  Kasse
werden,  so  brauchen  sie  unter  den  Ausnahmen  nicht  aufgeführt  werden.

4.  Da  Innungen  von  dem  Rechte,  Krankenkassen  für  die  bei  Innungsmeistern  beschäftigten  Arbeiter  zu  errichten,
jederzeit  Bebnch  machen  können,  so  empfiehlt  sich  die  Aufnahme  dieser  Bestimmung  auch  da,  wo  zur  Zeit  derartige  Kassen
noch  nicht  bestehen.      

Zu  §. 3.  
1.  Diese  Bestimmung  findet  auch  ohne  Aufnahme  in  das  Statut  Anwendung  kraft  §.  3  Absatz  2  des  Gesetzes.  Die
im  Absatz  1  daselbst  bezeichneten  Beamten  werden  bei  Kassen  der  hier  in  Frage  stehenden  Art  nur  ausnahmsweise  vorkommen.
Wird  die  Kasse  auch  für  größere  Betriebe  miterrichtet,  bei  welchen  solche  Beamte  vorkommen,  so  sind  auch  diese  zu  erwähnen,
falls  die  gesetzlichen  Befreiungen  von  der  Versicherungspflicht  überhaupt  in  das  Statut  aufgenommen  werden  sollen.

Zu  §.  4.

1.  Vergl.  §.  19  Absatz  3  des  Gesetzes.
  2.    Die  Nr.  1  und  2  sind  zu  streichen,  falls  die  bezeichneten  Personen  kraft  statutarischer  Regelung  versicherungspflichtig
  sind.                

  3.  Inwieweit  von  der  durch  §.  26  Absatz  4  Ziffer  5  gegebenen  Befugniß  Gebrauch  zu  machen  ist,  ob  namentlich
selbständigen  Handwerkern  der  betreffenden  Gewerbszweige  der  Beitritt  zur  Kasse  zu  ermöglichen  ist,  wird  nach  örtlichen  Verhältnissen
  zu  entscheiden  sein.  Die  Aufnahme  in  die  Kasse  kann  für  dies  Personen  von  Bedingungen,  z.  B.  Gesundheitsattest,
Lebensalter  usw.  abhängig  gemacht  werden,  welche  eintretendenfalls  hier  festzustellen  sind.  Zu §. 5.

1.  Vergl.  §. 1 Absatz   3  des  Gesetzes.
14“
        <pb n="82" />
        —  68  —
C.  Beginn  und  Ende  der  Mitgliedschaft.

§.  6.

Für  diejenigen  Personen,  welche  auf  Grund  des  §.  2  Mitglieder  der  Kasse  werden,  beginnt  die  Mitgliedschaft
  mit  dem  Tage,  an  welchem  sie  in  die  Beschäftigung  eintreten.  (¹)

Für  die  zum  Beitritt  berechtigten  Personen  (§.  4)  beginnt  die  Mitgliedschaft  mit  dem  Tage  der
schriftlichen  oder  mündlichen  Anmeldung  (²)  bei  dem  Kassenvorstande.  (³)

[Die  Anmeldung  muß  enthalten:

den  Vor-  und  Zunamen  des  Angemeldeten,
die  Beschäftigung,  in  welcher  er  steht,
seine  derzeitige  Wohnung,
(den  täglichen  Arbeitsverdienst,  welchen  er  zur  Zeit  bezieht.]  (⁴) ]
§.  7.
Diejenigen  Mitglieder,  welche  der  Kasse  auf  Grund  des  §.  2  angehören,  scheiden  aus  der  Kasse  aus:
1.  durch  Austritt  mit  dem  Schluß  des  Rechnungsjahres,  wenn  sie  denselben  spätetestens  drei  Monate
zuvor  bei  dem  Vorstande  anmelden  und  vor  dem  Ablauf  des  Rechnungsjahres  nachweisen,  daß  sie
Mitglieder  einer  der  im  §.  2  unter  2  bezeichneten  Kassen  geworden  sind,  (¹)
2.  durch  Ausscheiden  aus  der  die  Mitgliedschaft  begründenden  Beschäftigung.
§.  8.

In  dem  Falle  des  §.  7  Ziffer  2  bleiben  die  bezeichneten  Personen,  so  lange  sie  sich  im  Gebiete  des
Deutschen  Reichs  aufhalten  und  nicht  zu  einer  Beschäftigung  übergehen,  vermöge  welcher  sie  Mitglieder  einer
anderen  Orts-Krankenkasse  oder  einer  Betriebs-  (Fabrik-),  Bau-  oder  Innungs-Krankenkasse  oder  einer  Knappschaftskasse
  werden,  Mitglieder  der  Kasse,  wenn  sie  ihre  dahin  gehende  Absicht  binnen  einer  Woche  nach  dem
Ausscheiden  aus  ihrer  bisherigen  Beschäftigung  beim  Kassenvorstande  anzeigen.  Die  Zahlung  der  vollen
statutenmäßigen  Beiträge  (§.  30)  zum  ersten  Fälligkeitstermine  gilt  der  ausdrücklichen  Anzeige  gleich.  (¹)

Für  diese  sowie  für  die  auf  Grund  des  §.  4  der  Kasse  beigetretenen  Mitglieder  erlischt  die  Mitgliedschaft
  durch  mündliche  oder  schriftliche  Austrittserklärung  bei  dem  Kassenvorstande,  oder,  falls  die  Kassenbeiträge
  an  zwei  aufeinander  folgenden  Terminen  nicht  gezahlt  werden,  mit  dem  zweiten  Zahlungstermine.  (²)
Für  die  bis  zum  Erlöschen  der  Mitgliedschaft  fällig  gewordenen  Beiträge  bleiben  die  Ausgeschiedenen  verhaftet.

 

  §.  9.

[Mitglieder,  welche  die  Kasse  wiederholt  durch  Betrug  geschädigt  haben,  sind  durch  den  Vorstand  aus
der  Kasse  auszuschließen.  Die  Mitgliedschaft  erlischt  in  diesem  Falle  mit  dem  Tage,  an  welchem  dem  Mitgliede
  die  Ausschließung  mitgetheilt  wird.]  (¹)

D.  Meldepflicht  der  Arbeitgeber.
§.  10.  (¹)

Die  Arbeitgeber  haben  jede  von  ihnen  beschäftigte  Person,  welche  auf  Grund  des  §.  2  Mitglied  der
Kasse  wird,  spätestens  am  dritten  Tage  nach  dem  Beginn  der  Beschäftigung  bei  dem  (Kassenvorstande]  [Kassen- 



Zu  §.  6.

1.  Vergl.  §.  19  Absatz  2  des  Gesetzes.

2.  Vergl.  §.  19  Absatz  3  des  Gesetzes.  

3.  Auch  wo  übrigens  eine  besondere  Meldestelle  errichtet  wird,  empfiehlt  es  sich,  die  Meldung  der  freiwillig  beitretenden
  Mitglieder  an  den  Vorstand  gelangen  zu  lassen,  da  unter  Umständen  eine  Entscheidung  über  die  Aufnahme  erforderlich
  werden  kann.

4.  Vergl.  Demerkung  4  zu  §.  10.

u  §  7.
Vergl.  §.  19  Absatz  4  des  Gesetzes.
u  §. 8.

1.  Vergl.  §.  27  Abs  atz  1  des  Gesetzes.
2.  Vergl.  §.  19  Ab  satz  5  und  §.  27  Absatz  2  des  Gesetzes.

Zu  §.  9.
1.  Vergl.  §.  26  Absatz  4  Ziffer  1.
Ob  diese  Bestimmung  getroffen  werden  soll,  hängt  von  freiem  Ermessen  ab.

Zu  §.  10.
1.  Vergl.  §.  49  des  Gesetzes.
2.  Wo  eine  gemeinsame  Meldestelle  von  der  Aufsichtsbehörde  nicht  errichtet  ist,  wird  es  sich  für  größere  Kassen  meistens
empfehlen,  die  Meldung  bei  dem  Rechnungs-  und  Kassenführer  vorzuschreiben.
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        —  69  —

und  Rechnungsführer]  [der  von  der  Aufsichtsbehörde  errichteten  Meldestelle]  (²)  anzumelden  und  spätestens  am
dritten  Tage  nach  Beendigung  des  Arbeitsverhältnisses  daselbst  abzumelden.
Die  Anmeldung  muß  enthalten:
den  Vor-  und  Zunamen  [sowie  die  Beschäftigung](³)    des  Anzumeldenden,
den  Zeitpunkt  des  Eintritts  in  die  Beschäftigung,
[den  täglichen  Arbeitsverdienst,  welchen  derselbe  zunächst  beziehen  wird. (⁴)
Die  Abmeldung  muß  enthalten:
den  Vor-  und  Zunamen  des  Abzumeldenden,
den  Zeitpunkt  des  Austritts  aus  der  Beschäftigung.
[Die  Versäumniß  dieser  Verpflichtung  zieht  eine  Geldstrafe  bis  zu  20  Mark  nach  sich].  (⁵)
[Arbeitgeber,  welche  ihrer  Anmeldepflicht  nicht  genügen,  sind  außerdem  verpflichtet,  alle  Aufwendungen
zu  erstatten,  welche  die  Kasse  zur  Unterstützung  einer  vor  der  Anmeldung  erkrankten  Person  auf  Grund  dieses
Statuts  gemacht  hat.](⁶)
III.  Unterstützungen.
A.  Arten  der  Anterstützung.
§.  11.(¹)
Die  Kasse  gewährt  ihren  Mitgliedern
1.  für  ihre  Person
a)  eine  Krankenunterstützung  nach  Maßgabe  des  §.  13,
[b)  eine  Wöchnerinnenunterstützung  nach  Maßgabe  des  §.  19] (²),
c)  ein  Sterbegeld  nach  Maßgabe  des  §.  20;  
[2.für ihre Familienangehörigen Unterstützung im Krankheits- und Todesfalle nach Maßgabe des §.21.]
[Die  den  Mitgliedern  hiernach  zustehenden  Forderungen  können  mit  rechtlicher  Wirkung  weder  verpfändet
  noch  übertragen,  noch  gepfändet  und  nur  auf  geschuldete  Beiträge  aufgerechnet  werden.] (³)  

B.  Durchschnittlicher  Fagelohn.
§.  12.(A)(¹)
Der  durchschnittliche  Tagelohn  ist  festgestellt:

1.  für  erwachsene  männliche  Kassenmitglieder,  ausschließlich  der  Lehrlinge,  auf  Mark,
[2.  für  erwachsene  weibliche  Kassenmitglieder  auf    Mark,](²)
3.  für  männliche  Kassenmitglieder  unter  16  Jahren  und  für  Lehrlinge  auf  Mark,
[4.  für  weibliche  Kassenmitglieder  unter  16  Jahren  auf  Mark,](²)

Diese  Sätze  bleiben  in  Geltung,  bis  sie  durch  die  höhere  Verwaltungsbehörde  anderweitig  festgestellt
werden.  In  diesem  Falle  sind  die  neuen  Sätze  durch  das  im  §.  63  bezeichnete  Blatt  bekannt  zu  machen.
oder,
  §.  12.  (B)
Für  die  Bemessung  der  Höhe  des  Krankengeldes  werden  die  Kassenmitglieder  in  3  Klassen  eingetheilt:  (³)

-- 



  3.    Erforderlich,  wenn  der  durchschnittliche  Tagelohn  klassenweise  nach  der  Beschäftigung  festgestellt  werden  soll
vergl.  §.  12).
    4.  Erforderlich,  wenn  der  durchschnittliche  Tagelohn  klassenweise  nach  dem  wirklichen  Arbeitsverdienste  festgestellt  werden
soll  (vergl.  §.  12).
5.  Gesetzliche  Bestimmung  (§.  81  des  Gesetzes),  welche  auch  ohne  Aufnahme  in  das  Statut  Platz  greift.
6.  Degleichen  vergl.  §.  50  des  Gesetzes.
Zu  §.  11.

1.  Inwiefern  über  die  im  §.  20  des  Gesetzes  festgestellten  Mindestleistungen  innerhalb  der  durch  §.  21  gezogenen
Grenzen  hinauszugehen  ist,  muß  nach  den  für  die  einzelne  Kasse  in  Betracht  kommenden  Verhältnissen  erwogen  werden.  Für
bereits  bestehende  Kassen  wird  für  diese  Frage  ein  Anhalt  in  den  bisherigen  Erfahrungen  vorliegen.  Für  neu  errichtete  Kassen
wird  es  sich  empfehlen,  zunächst  über  die  Mindestleistungen  hinauszugehen,  zumal,  wenn  die  Feststellung  der  Beiträge  auf  den
nach  §.  31  des  Gesetzes  zunächst  zulässigen  Höchstbetrag  nach  den  Verhältnissen  der  Kassenmitglieder  nicht  erwünscht  erscheint.  Am
unbedenklichsten  ist  ein  Hinausgehen  über  die  Mindestleistung  hinsichtlich  der  Dauer  der  Krankenunterstützung,  da  die  Verlängerung
  derselben  über  13  Wochen  hinaus  erfahrungsmäßig  eine  erhebliche  Mehrbelastung  der  Kasse  nicht  mit  sich  bringt,  dagegen
  allen  Kassenmitgliedern  ohne  Unterschied  zu  gute  kommt,  während  die  Gewährung  von  Unterstützungen  für  erkrankte  Familienmitglieder
  in  der  Regel  nur  für  die  verheiratheten  unter  ihnen  Interesse  hat.

2.  Fällt  aus  für  Kassen,  welche  keine  weiblichen  Mitglieder  haben.

3.  Gesetzliche  Bestimmung  (§.  56  des  Gesetzes),  welche  auch  ohne  Aufnahme  in  das  Statut  Anwendung  findet.

Zu  §.  12.
1.  Grundlage  für  die  Bemessung  der  Höhe  des  Krankengeldes  ist  immer  der  durchschnittliche  Tagelohn  der  Kassen-
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        —  70  —

1.  Volljährige  Gehülfen  Gesellen,  Arbeiter!  [und  die  §.  4  Ziffer  3  unter  .  aufgeführten  Personen]
  (⁴).  I.  Klasse.  

2.  Minderjährige  Gehülfen  [Gesellen,  Arbeiter]  und  die  §.  4  Ziffer  3  unter  .  aufgeführten  Personen.
  II.  Klasse.

3.  Lehrlinge,  sowie  Kassenmitglieder  unter  16,  Jahren  (⁵).  III.  Klasse.

Der  durchschnittliche  Tagelohn  ist  bis  auf  weiteres  festgesetzt:
für  die  I.  Klasse  auf  . . . . . . . .(Mark),
für  die  II.  Klasse  auf  ... . . . .   (Mark),
für  die  III.  Klasse  auf  . . . . . .  (Mark).

Diese  Sätze  bleiben  in  Geltung,  bis  sie  durch  die  höhere  Verwaltungsbehörde  anderweitig  festgestellt

werden.  In  diesem  Falle  sind  die  neuen  Sätze  durch  das  im  §.  63  bezeichnete  Blatt  bekannt  zu  machen.
oder

§.  12.  (C)(⁶)

  [Für  die  Bemessung  der  Höhe  des  Krankengeldes  werden  die  Kassenmitglieder  in  (3)  Klassen
eingetheilt:
1.  Kassemitglieder,  deren  Arbeitsverdienst  für  den  Arbeitstag  . . . . . . . .Mark  ..  .Pf.  oder  mehr  beträgt.
(I.  Klasse.)  
2 .Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Tag·.......Mark........Pf. bis   . . . . . . . . .Mark........Pf. ausschließlich
  beträgt.  (II.  Klasse.)
3.  Kassenmitglieder,  deren  Arbeitsverdienst  für  den  Arbeitstag  weniger  als   . . . . .Mark  ..  .  Pf.  beträgt.
(III.  Klasse.)
Der  durchschnittliche  Tagelohn  ist  bis  auf  weiteres  festgesetzt:
für  die  I.  Klasse  auf   . . . . . . ...      Mark),
für  die  II.  Klasse  auf . . . . . . . ..    Mark),
für  die  III.  Klasse  auf  (——  Mark).
Jedes  Kassenmitglied  wird  auf  Grund  seiner  Anmeldung  nach  Maßgabe  des  darin  angegebenen
Arbeitsverdienstes  durch  den  Kassenvorstand  einer  Klasse  zugetheilt,  welche  in  das  für  ihn  auszustellende  Quittungsbuch
  (§.  36)  einzutragen  ist.  
Versetzungen  in  eine  höhere  oder  niedrigere  Klasse  finden  bei  verändertem  Arbeitsverdienst,  jedoch  nur
von  [vier  Wochen  zu  vier  Wochen]  [Vierteljahr  zu  Vierteljahr]  statt.
  Beschwerden  der  Mitglieder  gegen  die  Feststellung  der  Klasse  werden  von  der  Aufsichtsbehörde  entschieden.]


 

mitglieder  (nicht  wie  bei  der  Gemeinde--Krankenversicherung  der  ortsübliche  Tagelohn  gewöhnlicher  Tagearbeiter).  Der  durchschnittliche
  Tagelohn  kann  aber  in  zweifacher  Weise  festgestellt  werden:
einmal  in  der  Weise,  daß  ein  Durchschnittssatz  je  für  sämmtliche  männliche  erwachsene,  weiblich  erwachsene,
männliche  jugendliche,  weibliche  jugendliche  Personen  ohne  Berücksichtigung  sonstiger  Verschiedenheiten  festgestellt
wird;  bei dieser  Art  der  Feststellung  würde  der  §.  12  die  Fassung  unter  A  zu  erhalten  haben  (vergl.  §.  20  Ziff.  1
des  Gesetzes);    
sodann  in  der  Weise,  daß  die  Kassenmitglieder  in  Klassen  eingetheilt  werden  und  für  jede  Klasse  der
Durchschnittssatz  besonders  festgestellt  wird.  Die  Fassungen  des  §.  12  unter  B  und  C  geben  Beispiele,  wie  eine
solche  Klasseneintheilung  vorgenommen  werden  kann.  Ob  eine  dieser  Eintheilungen  oder  eine  andere  zu  wählen,
muß  nach  den  Verhältnissen  der  Kassenmitglieder  beurtheilt  werden  (vergl.  §.  20  Abs.  2  des  Gesetzes).

Die  Feststellung  der  Durchschnittstagelöhne  erfolgt  in  jedem  Falle  durch  die  höhere  Verwaltungsbehörde,  welcher  zu
dem  Ende  je  nach  der  verschiedenen  Grundlage,  welche  für  die  Bemessung  der  Höhe  des  Krankengeldes  angenommen  werden  soll,
die  erforderlichen  Unterlagen  zu  unterbreiten  sind  ;  und  zwar  wird  letzteres  in  der  Regel  zweckmäßig  vorgängig  und  nicht  erst
bei  Einreichung  des  Kassenstatuts  zur  Genehmigung  geschehen.      

2.  Fällt  aus,  wenn  die  Kasse  keine  weiblichen  Mitglieder  hat.

3.  Gehören  der  Kasse  auch  weibliche  Mitglieder  an,  so  werden  dieselben  bei  dieser  Art  der  Klasseneintheilung  besonders
  zu  berücksichtigen  sein.  

4.  Werden  freiwillige  Mitglieder  auf  Grund  des  §  26  Absatz  4  Ziffer  5  des  Gesetzes  zugelassen,  so  müssen  diese
bei  der  Klasseneintheilung  berücksichtigt  werden.  

5.  Die  Bezeichnung  „jugendliche  Arbeiter“  im  §.  8  des  Gesetzes  muß  im  Sinne  der  Gewerbeordnung,  also  von
Arbeitern  unter  16  Jahren  verstanden  werden.        «

6.  Bei  dieser  Art  der  Klasseneintheilung  können  die  Klassen  so  abgegrenzt  werden,  daß  auch  weibliche  und  jugendliche
Mitglieder,  ohne  besondere  Klassenbildung  für  dieselben,  in  eine  der  gebildeten  Klassen  eingereiht  werden  können.  Die  Zahl  und
Abstufung  der  Klassen  muß  unter  Berücksichtigung  der  unter  den  Kassenmitgliedern  bestehenden  Verschiedenheiten  bemessen  werden.
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        —  71  —
C.  Krankenunterstützung.

  §.  13.  
Als  Krankenuntetstützung  wird  gewährt  für  die  Dauer  der  Krarkheit,  aber  nicht  über  13  [20.
26. . .](¹)    Wochen:
1.  vom  Beginne  der  Krankheit  ab  freie  ärztliche  Behandlung  und  Arznei,
2.  im  Falle  der  Erwerbsunfähigkeit  vom  dritten  Tage  nach  dem  Tage  der  Erkrankung  ab  für  jeden
Arbeitstag  die  Hälfte  (²)  des  im  §.  12  festgesetzten  Tagelohnes  als  Krankengeld.

oder
[a)  für  Mitglieder  der  ersten  Klasse  von  . . . . . .  Mark,
b)  für  Mitglieder  der  zweiten  Klasse  von   . . . . . ...Mark,
c)  für  Mitglieder  der  dritten  Klasse  von  . . . . . .Pf.](²)

3.  Die  Lieferung  von  Brillen,  Bruchbändern  und  ähnlichen  Vorrichtungen  oder  Heilmitteln,  welche
zur  Heilung  des  Erkrankten  oder  zur  Herstellung  und  Erhaltung  der  Erwerbsfähigkeit  nach  beendigtem
  Heilverfahren  erforderlich  sind.

§.  14.(¹)

An  die  Stelle  der  im  §.  13  unter  1  und  2  bezeichneten  Unterstützungen  tritt  auf  [Antrag  des
Kassenarztes  und]  Verfügung  des  Vorstandes  freie  Kur  und  Verpflegung  in  [dem  städtischen  Krankenhause]
[einem  Krankenhause].    "

Für  solche  Kassenmitglieder,  welche  verheirathet  oder  Glieder  einer  Familie  sind,  kunn  die  Unterbringung
  in  einem  Krankenhause  ohne  ihre  Zustimmung  nur  dann  angeordnet  werden,  wenn  nach  der  Erklärung
  des  Kassenarztes  die  Art  der  Krankheit  Anforderungen  an  die  Behandlung  oder  Verpflegung  stellt,
welchen  in  der  Familie  des  Erkrankten  nicht  genügt  werden  kann.

Die  in  einem  Krankenhause  Untergebrachten  erhalten,  wenn  sie  Angchörige  haben,  deren  Unterhalt
sie  bisher  aus  ihrem  Arbeitsverdienst  bestritten  haben,  die  Hälfte  [anderenfalls  ein  Zehntel]  (²)  des  im  §.  13
unter  2  festgesetzten  Krankengeldes.  

§  15.(¹)

Den  auf  Grund  des  §.  8  Absatz  1  der  Kasse  angehörenden  Mitgliedern,  welche  sich  nicht  im  Bezirke
der  Gemeinde  N.  aufhalten,  wird  das  Krunkengeld  im  anderthalbfachen  Betrage  der  nach  §.  13  Ziffer  2  festgestellten
  Sätze,  unter  Wegfall  der  in  §.  13  Ziffer  1  und  3  bezeichneten  Leistungen,  gewährt.

§.  16.  (¹)

[Für  Mitglieder,  welche  die  Krankenunterstützung  ununterbrochen  oder  im  Laufe  eines  Kalenderjahres
für  13  (20,  26  usw.  Wochen (²)    bezogen  haben,  wird  bei  Eintritt  einer  neuen  Krankheit,  wenn  zwischen  demselben
  und  der  letzten  Krankenunterstützung  weniger  als  13  Wochen  liegen,  neben  den  in  §.  13  Ziffer  1
und  3  bezeichneten  Leistungen  nur  ein  Krankengeld  im  Betrage  der  Hälfte  des  durchschnittlichen  Tagelohnes
  gezahlt.]

 

 

Zu  §.  13.  

1.  Die  Dauer  der  Unterstützung  muß  auf  mindestens  13  Wochen,  kann  aber  auch  auf  längere  Zeit  bis  zu  einem
Jahre  festgestellt  werden  (vergl.  Bemerkung  1  zu  §.  11).

2.  Das  Krankengeld  darf  nicht  unter  der  Hälfte  (§.  6  Ziff.  2,  §.  20  Ziff.  1  des  Gesetzes)  und  nicht  über  Dreiviertel
(§  21  Ziff.  2  des  Gesetzes)  des  durchschnittlichen  Tagelohnes  betragen.  Es  kann  durch  Angabe  der  Quote  des  durchschnittlichen
Tagelohnes,  aber  auch  der  Geldsätze  für  jede  Klasse  festgesetzt  werden.  Ersteres  hat  den  Vorzug,  daß  bei  der  eintretender
Aenderung  der  Tagelohnsätze  die  Aenderung  der  Krankengeldsätze  sich  von  selbst  ergiebt;  letzteres  ermöglicht  jedem  Mitgliede,  die
Höhe  seines  Krankengeldes  ohne  Rechnung  zu  erkennen.
3. Sollen  auf  Grund  des  §.  21  Ziffer  2  des  Gesetzes  noch  weitere  Heilmittel  gewährt  werden,  so  sind  dieselben
hier  aufzuführen.

Zu  §.  14.
1.  Der  §.  7  des  Gesetzes  gilt  nach  §.  20  Ziffer  1  daselbst  auch  für  Ortskrankenkassen.  Die  Aufnahme  der  Bestimmung
  empfiehlt  sich  nur  da,  wo  ein  Krankenhaus  zur  Benutzung  offen  sleht.
2.  Vergl.  §.  21  Ziffer  3  des  Gesetzes;  es  kann  in  diesem  Falle  bis  zu  einem  Achtel  des  Krankengeldes  gewährt  werden.

Zu  §.  15.
1.  Vergl.  §.  27  Absatz  3  des  Gesetzes.
Zu §. 16..                                

1.  Vergl.  §. 26 Absatz  4 Ziffer 3 des Gesetzes.  Die Bestimmung hat nur dann eine Bedeutung, wenn das
Krankengeld  den  Mindestbetrag  überschreitet.
2.  Hier  ist  dieselbe  Zahl  von  Wochen  einzurücken,  welche  im  .§  13  gewählt  ist.
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        —  72  —

§.  17.  (¹)

[Mitgliedern,  welche  sich  eine  Krankheit  vorsätzlich  oder  durch  schuldhafte  Betheiligung  an  Schlägereien
oder  Raufhändeln,  durch  Trunkfälligkeit  oder  geschlechtliche  Ausschweifungen  zugezogen  haben,  wird  ein  Krankengeld
  [nicht]  [nur  im  Betrage  von  [ . .  ..   Pf.] ] (²)  gewährt.]

  §.18. (¹)

[Mitgliedern,  welche  gleichzeitig  anderweit  gegen  Krankheit  versichert  sind,  wird  das  Krankengeld
soweit  gekürzt,  daß  es  zusammen  mit  der  aus  der  anderweiten  Versicherung  bezogenen  Krankenunterstützung
den  vollen  Betrag  ihres  durchschnittlichen  täglichen  Arbeitsverdienstes  (²)  nicht  [nicht  mehr  als  um  ¼]

übersteigt.

D.  Unterstützung  für  Wöchnerinnen.
  §.19. (¹)
[Weiblichen Mitgliedern wird im Falle der Entbindung für die ersten [drei](² )Wochen nach derselben
das Krankengeld (³ )gewährt. Erkrankungen, welche während der Dauer des Wochenbetts eintreten, begründen
denselben  Anspruch  auf  Unterstützung  wie  andere  Erkrankungen.]

E.  Sterbegeld.

§.  20.
  Für  den  Todesfall  eines  Mitgliedes  gewährt  die  Kasse  den  Hinterbliebenen  ein  Sterbegeld  im
Betrage (¹)  
1.für männliche erwachsene Mitglieder von...........................  Mark,
[2.  für  weibliche  erwachsene  Mitglieder  von..  .... . . .     - "-3.
  für  männliche  Mitglieder  unter  16  Jahren  und  für  Lehrlinge . . . . . . . . .Mark

I4.  für  weibliche  Mitglieder  unter  16  Jahrnen     . . . . . . .                                     - " -F.
  Unterstützung  für  Familienangehörige.
§.  21. (¹)  

[Für  die  in  ihrem  Haushalte  lebenden  Familienangehörigen,  welche  nicht  selbst  einer  Krankenkasse
oder  der  Gemeindekrankenversicherung  angehören,  wird  den  Kassenmitgliedern  gewährt:

 

Zu  §.  17.
1.  Vergl.  §.  26  Absatz  4  Ziffer  2  des  Gesetzes.
2.  Soll  in  den  fraglichen  Fällen  das  Krankengeld  nicht  völlig  entzogen  werden,  so  ist  hier  der  Betrag  einzustellen,
welcher  gewährt  werden  soll.

Zu  §.  18.

1.  Diese  Bestimmung  gilt  ohne  Aufnahme  in  das  Statut  kraft  §.  26  Absatz  3  des  Gesetzes.  Das  Statut  kann
aber  bestimmen,  daß  die  fragliche  Kürzung  gar  nicht  oder  nicht  in  vollem  Maße  eintreten  soll.  Dies  kann  z.  B.  durch  Einschiebung
der  Worte:  „nicht  mehr  als  um  ein  Viertel  (oder  eine  andere  Quote)“  vor  „übersteigt"  am  Schlusse  geschehen.

2.  Das  Gesetz  lautet:  „ihres  durchschnittlichen  Tagelohnes“;  darunter  ist  nicht  der  allgemeine  oder  klassenweise  festgesetzte
  Durchschnittstagelohn,  sondern  der  Durchschnitt  des  von  dem  betreffenden  Mitgliede  wirklich  verdienten  Tagelohnes  zu
verstehen.  Um  dies  außer  Zweifel  zu  stellen,  ist  der  Ausdruck  „ihres  durchschnittlichen  täglichen  Arbeitsverdienstes“  gewählt.

Zu  §. 19. 

1.  Fällt  aus  für  Kassen,  welchen  weibliche  Mitglieder  nicht  angehören.

2.  Die  Dauer  der  Unterstützung  kann  nach  §.  21  Ziffer  4  des  Gesetzes  bis  zu  sechs  Wochen  festgesetzt  werden.

3.  Die  Bestimmung  hat  nur  Bedeutung  in  dem  Falle,  wo  das  Wochenbett  normal,  also  ohne  Erkrankung  der  Wöchnerin
  verläuft.  Demnach  kann  Gewährung  freier  ärztlicher  Behandlung  und  Arznei  nicht  in  Frage  kommen.

Zu  §.  20.

1.  Das  Sterbegeld  ist  für  alle  Mitglieder  nicht  auf  Grund  des  durchschnittlichen  Tagelohnes,  sondern  auf  Grund
des  in  Gemäßheit  des  §.  8  des  Gesetzes  von  der  höheren  Verwaltungsbehörde  für  den  betreffenden  Gemeindebezirk  festgestellten
ortsüblichen  Tagelohnes  gewöhnlicher  Tagearbeiter  zu  bemessen.  Es  darf  nicht  unter  dem  Zwanzigfachen  (vergl.
§.  20  Ziff.  3  des  Gesetzes)  und  nicht  über  dem  Vierzigfachen  (vergl.  §.  21  Ziff.  6  des  Gesetzes)  dieses  Betrages  festgesetzt
werden.  Beträgt  also  der  ortsübliche  Tagelohn  z.  B.  1,50  M,  so  ist  mindestens  der  Betrag  von  30  M  und  höchstens  der  Betrag
  von  60  M  einzustellen.

Zu  §.  21.  

Ob  diese  Unterstützungen  oder  ob  die  eine  oder  die  andere  derselben  von  vornherein  gewährt  werden  sollen,  bleibt  der
Erwägung  im  einzelnen  Falle  überlassen  (vergl.  §.  21  Ziff.  5  und  7  des  Gesetzes).  Am  unbedenklichsten  wird  für  Kassen,
welche  Kassenärzie  annehmen  und  mit  diesen  Honorarverträge  abschließen,  die  Gewährung  der  Unterstützung  unter  Ziffer  1  des

Paragraphen  sein.
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        —  73  —

1.  im  Falle  der  Erkrankung  freie  ärztliche  Behandlung  und  Arznei  für  die  Dauer  der  Krankheit,

  höchstens  jedoch  für  . . . . .  Wochen,
2.  im  Todesfalle  der  Ehefrau  oder  eines  Kindes  unter  [14]  Jahren  ein  Sterbegeld  im  Be—
trage  von   . . . . . .Mark  für  die  erstere,  im  Betrage   von. . . . . .  Mark  für  das  letztere,
3.  im  Falle  der  Entbindung  der  Ehefrau  für  die  ersten  (drei)  Wochen  nach  derselben  eine
Unterstützung  von   . . . . . . .Mark  täglich.]
G.  Beginn  und  Ende  der  Unterstützungsansprüche.
§.  22.  (¹)

Das  Recht  auf  die  Unterstützung  beginnt  für  diejenigen,  welche  der  Kasse  auf  Grund  des  §.  2  angehören,
  mit  dem  Tage  des  Beginns  der  Mitgliedschaft.  [In  Unterstützungsfällen,  welche  innerhalb  der  ersten
[sechs]  Wochen  der  Mitgliedschaft  eintreten,  wird  die  Krankenunterstützung  nur  bis  zur  Dauer  von  13  Wochen,
das  Krankengeld  nur  im  Betrage  von   . . . . . .Mark,  das  Sterbegeld  nur  im  Betrage  von
 . . . . . .Mark  gewährt.](²)

Diejenigen,  welche  auf  Grund  des  §.  4  Mitglieder  der  Kasse  werden,  (⁸)  haben  [für  eine  bereits  zur
Zeit  ihrer  Anmeldung  eingetretene  Krankheit  keinen  Anspruch  auf  Unterstützung] (⁴)  [keinen  Unterstützungsanspruch,
  wenn  der  Unterstützungsfall  eintritt,  bevor  [sechs]  Wochen  seit  ihrer  Anmeldung  verstrichen  sind].

§.  23.

Mitgliedern,  welche  bei  ihrem  Ausscheiden  aus  der  Kasse  erwerbslos  sind,  verbleibt  der  Anspruch  auf
Krankenunterstützung  und  Sterbegeld  für  ihre  Person,  wenn  die  Erkrankung  oder  der  Todesfall  während  der
Erwerbslosigkeit  und  innerhalb  dreier  Wochen  nach  dem  Ausscheiden  eintritt.  Mitgliedern,  welche  der  Kasse
erst  kürzere  Zeit  als  drei  Wochen  angehört  haben,  steht  dieser  Anspruch  nur  zu,  wenn  der  Unterstützungsfall
innerhalb  eines  die  Dauer  der  Mitgliedschaft  nicht  überschreitenden  Zeitraums  nach  dem  Ausscheiden  eintritt.  (¹)

[In  Fällen  dieser  Art  wird  die  Krankenunterstützung  nur  bis  zur  Dauer  von  13  Wochen,  das
Krankengeld  nur  im  Betrage  von   . . . . . .Mark,  das  Sterbegeld  nur  im  Betrage  von. . . . .    Mark

gewährt.] (²)  

H.  Leistung  der  Anterstützungen.
§.  24.

Die  ärztliche  Behandlung  der  erkrankten  Mitglieder  erfolgt,  soweit  diese  nicht  in  ein  Krankenhaus
aufgenommen  sind,  durch  den  Kassenarzt.  Kosten,  welche  durch  Zuziehung  eines  anderen  Arztes  erwachsen,
werden  von  der  Kasse  nur  ersetzt,  wenn  die  Zuziehung  auf  Anordnung  oder  mit  Genehmigung  des  Vorstandes
oder  bei  Gefahr  im  Verzuge  erfolgt  ist.

Arznei-  und  sonstige  Heilmittel  werden  den  Mitgliedern  auf  Anordnung  des  Kassenarztes  nach  näherer
vom  Vorstande  zu  treffender  Regelung  verabfolgt.  (¹)

 

Zu  §.  22.
1.  Vergl.  §.  26  Absatz  1  und  2  des  Gesetzes.
2.  Fällt  fort,  wenn  die  Kasse  überhaupt  nur  die  Mindestleistungen  gewährt.  Ob  die  Beschränkung  überhaupt  und
ob  sie  für  volle  sechs  Wochen  oder  weniger  eintreten  soll,  ist  freigestellt.
3.  Berzl.  §.  19  Absatz  3  des  Gessetzes.
4.  Soll  für  Mitglieder  der  fraglichen  Art  auf  Grund  des  §.  26  Absatz  4  Ziffer  4  des  Gesetzes  eine  Karenzzeit  eingeführt
  werden,  so  sind  statt  der  Worte  in  der  ersten  Klammer  die  in  der  zweiten  zu  wählen.  

Zu  § 23.  

1.  Der  Sinn  der  Bestimmung  des  §.  28  des  Gesetzes  geht  nicht  dahin,  daß  die  Krankenunterstützung  nur  für  die
Dauer  von  drei  Wochen  oder  bei  kürzerer  Mitgliedschaft  für  einen  noch  kürzeren  Zeitraum  zu  gewähren  ist,  sondern  dahin,
daß  sie  für  die  volle  Mindestdauer  und  im  Mindestbetrage  geleistet  werden  muß,  wenn  die  Erkrankung  innerhalb  der  drei
Wochen  oder  eintretendenfalls  des  kürzeren  Zeitraums  eintritt.  Es  erscheint  zweckmäßig,  dies  durch  die  Fassung  außer  Zweifel
zu  stellen.  
2.  Fällt  aus,  wenn  die  Kasse  überhaupt  nur  die  Mindestleistungen  gewährt.
3.  Erwerbslose  dieser  Art  zahlen  keine  Beiträge  und  haben  keine  Stimmrechte.

Zu  §.  24.
1.  Die  Verabfolgung  der  Arzneien  wird  in  der  Regel  am  zweckmäßigsten  so  geordnet  werden,  daß  die  vom  Kassenarzte
zu  verschreibenden  Rezepte  mit  der  Angabe,  daß  sie  für  ein  Kassenmitglied  bestimmt  seien  (etwa  durch  Stempel)  auf  die  (eine  oder
mehrere)  Apotheken,  mit  welchen  die  Kasse  Lieferungsverträge  abgeschlossen  hat,  ausgestellt  und  von  Zeit  zu  Zeit  auf  Rechnung
bezahlt  werden.

15
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        —  74  —

§.  25.  (¹)

Die  Auszahlung  des  Krankengeldes  erfolgt  an  [jedem  Sonnabend  für  die  abgelaufene  Woches]  (²)  gegen
Einlieferung  eines  vom  Kassenarzte  auszustellenden  Krankenscheins,  in  welchem  die  Zahl  der  Wochentage,  während
  welcher  der  Erkrankte  erwerbsunfähig  war,  angegeben  sein  muß.

In  dem  erstmalig  einzureichenden  Krankenscheine  ist  außerdem  der  Tag  des  Beginns  der  Krankheit,
in  dem  letzten  der  Tag  des  Wiedereintritts  der  Erwerbsfähigkeit  anzugeben.

Für  erkrankte  Mitglieder,  welche  in  ein  Krankenhaus  aufgenommen  sind,  erfolgt  die  Ausstellung  der
Krankenscheine  durch  den  Krankenhausarzt.

Für  Mitglieder,  welche  der  Kasse  auf  Grund  des  §.  8  angehören  (³)  und  sich  nicht  im  Gemeindebezirke
  N.  aufhalten,  müssen  die  Krankenscheine  von  einem  approbirten  Arzte  ausgestellt  und  von  der  Gemeindebehörde
  beglaubigt  sein.  Dem  erstmaligen  Krankenscheine  ist  eine  Bescheinigung  der  Gemeindebehörde  des
Aufenthaltsortes  darüber  beizufügen,  daß  der  Erkrankte  nicht  vermöge  seiner  derzeitigen  Beschäftigung  gesetzlich
einer  anderen  Krankenkasse  angehört  oder  thatsächlich  einer  solchen  beigetreten  ist.  (⁴)

§.  26.

[Hat  der  Kassenarzt  Grund  zu  der  Annahme,  daß  einer  der  im  §.  17  bezeichneten  Fälle  vorliegt,
so  ist  dies  in  dem  Krankenschein  zu  vermerken.  (¹) ]

§.  27.G  (¹ )
[Die  Unterstützung  für  Wöchnerinnen  wird  erstmalig  an  dem  auf  die  Entbindung  folgenden  Sonnabend
gegen  Einlieferung  einer  Bescheinigung  des  Standesamts  über  die  Eintragung  des  Geburtsfalles  und  demnächst
an  jedem  folgenden  Sonnabend  für  die  abgelaufene  Woche  gezahlt.]

  §.  28.

Das  Sterbegeld  für  ein  verstorbenes  Mitglied  wird  gegen  Einlieferung  des  standesamtlichen  Todtenscheins
  an  [die  Wittwe]  [den  hinterbliebenen  Ehegatten]  (¹)  desselben  oder,  falls  ein[e]  solche [r]  nicht  vorhanden,
denjenigen  Hinterbliebenen  ausgezahlt,  welche  das  Begräbniß  zu  bewirken  haben.

Sind  solche  Hinterbliebene  nicht  vorhanden,  so  werden  die  Kosten  der  Beerdigung  bis  zum  Betrage
des  Sterbegeldes  aus  der  Kasse  bestritten  oder  denjenigen,  welche  dieselben  bestritten  haben,  erstattet.  [Das

Sterbegeld  für  die  Ehefrau  oder  das  Kind  eines  Mitgliedes  wird  diesem  gegen  Einlieferung  des  standesamtlichen
Todtenscheins  ausgezahlt.]  (²)

 

 

 

 

Zu  §.  25.  

1.  Wenn  es  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  des  Bezirks  der  Kasse  nicht  thunlich  erscheint,  die  Bezahlung  des
Krankengeldes  stets  von  der  Beibringung  eines  vom  Kassenarzt  ausgestellten  Krankenscheines  abhängig  zu  machen,  wenn  es  sich
namentlich  wegen  der  Höhe  der  Kosten  der  Beiziehung  eines  nicht  am  Orte  wohnenden  Arztes  empfiehlt,  nicht  bei  allen  Erkrankungen
  ohne  Ausnahme  die  ärztliche  Behandlung  zur  Bedingung  der  Bezahlung  des  Krankengeldes  zu  machen,  so  kann  der
erforderliche  Schutz  der  Kasse  gegen  Uebervortheilungen  durch  Simulationen  usw.  dadurch  beschafft  werden,  daß  die  sofortige  Anzeige
der  Erkrankungen  und  der  Wiedergenesung  an  den  Vorstand  oder  den  örtlichen  Krankenkontrolör  im  Statut  angeordnet  und  für
die  jedesmalige  genaue  Uebung  der  Krankenkontrole  durch  die  zu  bestellenden  Kontrolöre  gesorgt  wird.

Auch  ist  namentlich  bei  derartigen  örtlichen  Verhältnissen  zu  erwägen,  ob  es  sich  nicht  empfiehlt,  die  Auszahlung  des
Krankengeldes  nur  auf  jedesmalige,  nach  vorausgegangener  Kognition  über  den  Anspruch  erfolgte  Anweisung  seitens  des  Vorstandes
erfolgen  zu  lassen.

2.  Ob  die  Auszahlung  des  Krankengeldes  auf  diese  oder  eine  andere  Art  zu  regeln  ist,  wird  unter  Berücksichtigung
der  örtlichen  Verhältnisse,  des  Umfangs  der  Kasse  usw.  zu  erwägen  sein.

3.  Die  Zahlung  muß  nach  §.6  letzter  Absatz  des  Gesetzes  wöchentlich  postnumerando  erfolgen.  An  welchem  Wochentage
  sie  erfolgen  soll,  ist  nach  den  Umständen  zu  ermessen.

4.  Vergl.  §  27  Absatz  4  des  Gesetzes.

5.  Ist  der  Erkrankte  kraft  Gesetzes  Mitglied  einer  anderen  Krankenkasse  geworden,  so  hört  sein  Recht,  Mitglied  der

bisherigen  Kasse  zu  bleiben,  auf;  ist  er  freiwillig  Mitglied  einer  anderen  Kasse  geworden,  so  finden  die  Bestimmungen  über  Doppelversicherung
  Anwendung.

 

Zu  §.  26.
1.  Es  erscheint  rathsam,  falls  §.  17  Aufnahme  findet,  für  die  Konstatirung  dieser  Thatsache  Vorsorge  zu  treffen,  da
der  Vorstand  in  solchem  Falle,  über  die  Auszahlung  zu  entscheiden  hat.

zu  §.  27.
1.  Fällt  aus,  wenn  der  Kasse  weibliche  Mitglieder  nicht  angehören,  und  Wöchnerinnenunterstützung  für  Ehefrauen  von
Mitgliedern  nicht  gewährt  wird.

zu  §.  28.
1.  Die  zweite  Klammer  ist  zu  wählen,  wenn  der  Kasse  auch  weibliche  Mitglieder  angehören.
2.  Fällt  aus,  wenn  Sterbegelder  für  Familienangehörige  nicht  gewährt  werden.
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        IV.  Beiträge.
A.  Eintrittsgeld.

§.  29.
Diejenigen,  welche  Mitglieder  der  Kasse  werden,  haben  ein  mit  dem  ersten  Wochenbeitrage  fälliges
Eintrittsgeld  von . . . . . . . . . . ..  Mark (¹)  zu  zahlen.

Befreit  vom  Eintrittsgelde  sind

1.  diejenigen,  welche  bei  der  Begründung  der  Kasse  oder  innerhalb  der  ersten. . . . . . . .  Monate  nach
derselben  Mitglieder  werden,  (²)

2.  diejenigen,  welche  nachweisen,  daß  sie  innerhalb  der  letzten  dreizehn  Wochen  vor  ihrem  Eintritt  in
die  Kasse  einer  anderen  Krankenkasse  angehört  haben,  oder  Beiträge  zur  Gemeinde-Krankenversicherung
  geleistet  haben.  (³)

B.  Fortlaufende  Beiträge.

§.  30.  (¹)
Die  wöchentlichen  Kassenbeiträge  betragen:  (²)
1.  für  erwachsene  männliche  Kassenmitglieder,  ausschließlich  der  Lehrlinge  . . . . . . . . . . . . . ...  Pf.,
[2.  für  erwachsene  weibliche  Kassenmitglider   . . . . . . . . . .. .  ..............................................................." - "  
3.  für  männliche  Kassenmitglieder  unter  16  Jahren  und  für  Lehrlinutge   . .. .. . . . . . . . . . . . . ." - "
[4.  für  weibliche  Kassenmitgiieder  unter  16  Jahren   . . . . . . ..  . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . .  . .  .  .  . " - "
oder
[1.  für  Mitglieder  der  ersten  Klasse   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ." - "
2.  für  Mitglieder  der  zweiten  Klasse...       . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . " - "
3.  für  Mitglieder  der  dritten  Klasse  ............·...........        ............................... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ." -"]  (³)
§.  31.

Die  Beiträge  [sind  an  jedem  Montage  für  die  beginnende  Woche  einzuzahlen](¹)  [werden  an  jedem
Montage  für  die  beginnende  Woche  vom  Kassenboten  auf  Grund  einer  vom  Kassenführer  ausgestellten  Hebeliste
abgeholt]  (²)  

Für  diejenigen,  welche  im  Laufe  einer  Woche  Mitglieder  der  Kasse  werden,  ist  der  auf  diese  Woche
entfallende,  tageweise  zu  berechnende  Beitrag  mit  dem  ersten  vollen  Wochenbeitrage  zu  entrichten.

 

Zu  §.  29.
1.  Das  Eintrittsgeld  darf  die  Höhe  eines  sechswöchentlichen  Beitrags  nicht  übersteigen  (vergl.  §.  26  Abs.  2  des  Gesetzes).
  Bis  zu  dieser  Grenze  kann  es  beliebig,  auch  für  die  verschiedenen  Mitgliederklassen  verschieden  festgestellt  werden.
2.  Diese  Befreiung  wird  sich  namentlich  da  empfehlen,  wo  auf  den  Zutritt  freiwilliger  Mitglieder  gerechnet  wird.
3.  Diese  Jesreiun  ist  gesetzlich  (vergl.  §.  26  Abs.  1  Satz  2).
Zu  §. 30.  

1.  Es  ist  rathsam,  zunächst  den  vollen  Kassenbeitrag  für  das  Mitglied  festzustellen  und  demnächst  die  Bestimmung
über  die  Art  der  Einzahlung  und  des  von  den  Arbeitgebern  aus  eigenen  Mitteln  zu  leistenden  Theiles  folgen  zu  lassen,  damit
die  Höhe  des  Beitrags  derjenigen  Mitglieder,  für  welche  Zuschüsse  von  den  Arbeitgebern  nicht  zu  leisten  sind,  außer  Zweifel  gestellt
  wird.

2.  Die  Beiträge  müssen  in  Prozenten  des  durchschnittlichen  Tagelohnes,  nach  welchem  die  Bemessung  des  Krankengeldes
  erfolgt,  bemessen  werden.  Ihre  Höhe  kann  auch  in  dieser  Form  (Angabe  eines  Prozentsatzes  vom  durchschnittlichen  Tagelohn)
  im  Statut  festgestellt  werden.  Für  die  Mitglieder  wird  es  aber  erwünscht  sein,  wenn  sie  die  Höhe  ihres  Beitrags  in  bestimmten
  Ziffern,  für  die  Woche  (6  Arbeitstage)  berechnet,  aus  dem  Statut  ersehen  können.

3.  Drei  Prozent  der  durchschnittlichen  Tagelöhne  sind  der  nach  S.  31  Absatz  1  des  Gesetzes  für  den  Anfang  zulässige
Höchstbetrag.  Ob  es  erforderlich  und  rathsam  ist,  sofort  bis  zu  diesem  Höchstbetrage  zu  gehen,  wird  nach  den  Erfahrungen  bereits
  längere  Zeit  bestehender  Krankenkassen  zu  beurtheilen  sein.  Für  Kassen,  welche  sich  zunächst  auf  die  Mindestleistungen  beschränken
  und  für  Arbeiterklassen  mit  nicht  ungewöhnlicher  Krankheitsgefahr  bestimmt  sind,  läßt  sich  nach  den  in  den  Motiven  zu
§§.  9  und  10  des  Gesetz-Entwurfs  (Reichstags-Drucks.  1882  Nr.  14  S.  34)  gegebenen  Erörterungen  mit  einiger  Sicherheit  annehmen,
  daß  der  Höchstbetrag  der  Beiträge  nicht  erforderlich  ist.  Unter  allen  Umständen  ist  es  rathsam,  die  Beiträge  womöglich
so  festzustellen,  daß  sie  auch  für  den  einzelnen  Arbeitstag  durch  drei  theilbar  sind,  um  die  Abrechnung  zwischen  Arbeitgebern  und
Arbeitern  zu  erleichtern.

 

Zu  §.  31.
1.  Die  Zahlungsperioden  werden  den  üblichen  Lohnzahlungsperioden  anzupassen  oder,  falls  dies  zur  Erleichterung  der
Einkassirung  rathsam  erscheint,  noch  länger  zu  bemessen  sein.
2.  Diese  Bestimmung  wird  meistens  erheblich  dazu  beitragen,  die  Zahl  der  Rückstände  zu  vermindern.

15*
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        —  76  —

§.  32.  (¹)
Für  diejenigen  Kassenmitglieder,  welche  der  Kasse  auf  Grund  des  §.  2  angehören,  haben  deren  Arbeitgeber
  die  Beiträge  einzuzahlen,  und  zwar
ein  Drittel  derselben  aus  eigenen  Mitteln,
zwei  Drittel  vorschußweise  für  die  von  ihnen  beschäftigten  Kassenmitglieder.
Sie  haben  diese  Beiträge  für  jedes  von  ihnen  angemeldete  Mitglied  so  lange  zu  zahlen,  bis  die  vorschriftsmäßige
  Abmeldung  erfolgt  ist.  Scheidet  ein  abgemeldetes  Mitglied  innerhalb  [einer  Woche](²)    aus,  für
welche  der  Beitrag  bereits  gezahlt  ist,  so  ist  der  letztere  für  die  Tage  nach  der  Ausscheidung  zurückzuzahlen.

§.  33.(¹)
Die  Arbeitgeber  sind  berechtigt,  den  von  ihnen  beschäftigten  Arbeitern  die  Beiträge,  welche  sie  vorschüssig
  für  dieselben  entrichtet  haben,  bei  jeder  regelmäßigen  Lohnzahlung  mit  dem  Betrage  in  Abzug  zu
bringen,  welcher  auf  die  Zeit  entfällt,  für  welche  der  Lohn  gezahlt  wird.

§.  34.

Diejenigen  Mitglieder,  welche  der  Kasse  auf  Grund  des  §.  4  oder  des  §.  8(¹)  angehören,  haben  die
vollen  Wochenbeiträge  selbst  zum  Fälligkeitstermin  an  die  Kasse  einzuzahlen  oder  kostenlos  einzusenden.

§.  35.
Für  die  Zeit  der  durch  Krankheit  herbeigeführten  Erwerbsunfähigkeit  werden  Beiträge  nicht  gezahlt.

C.  Quittungsbücher.
§.  36.

Für  jedes  Kassenmitglied  wird  ein  Quittungsbuch  [mit  einem  Abdruck  dieses  Statuts](¹)  ausgefertigt,
welches  eine  Angabe  über  die  Höhe  der  Beiträge  und  der  eintretendenfalls  zu  gewährenden  Unterstützungen
enthält.

Dasselbe  wird  bei  der  ersten  Beitragszahlung,  sofern  dieselbe  durch  den  Arbeitgeber  erfolgt,  diesem,
anderenfalls  dem  Kassenmitgliede  eingehändigt.

Jede  Beitrittszahlung  ist  in  dem  Ouittungsbuche  [durch  den  Rechnungs-  und  Kassenführer]  [durch  
den  Kassenboten]  zu  quittiren.  Diese  Quittung  ist  für  die  Kasse  verbindlich.

Kassenmitgliedern,  für  welche  die  Einzahlung  der  Beiträge  durch  den  Arbeitgeber  erfolgt,  ist  das
Quittungsbuch  bei  jeder  Lohnzahlung  zur  Einsicht  vorzulegen (²)    und  beim  Ausscheiden  aus  der  Beschäftigung
einzuhändigen.  (³)

V.  Verwaltung  der  Kasse.

§.  37.
Die  Angelegenheiten  der  Kasse  werden  durch  den  Vorstand  und  die  Generalversammlung  verwaltet.

 

Zu  §.  32.
Vergl.  §.  51  und  §.  52  Absatz  1  des  Gesetzes.
Hier  ist  die  Zahlungsp  eriode  einzurücken.

1. 2.

.  Zu  §.  33.
1.  Vergl.  §.  53  des  Gesetzes.
Zu  §.  34.
1.  Vergl.  §.  B  Absatz  1,  2,  4  des  Gesetzes.

Zu  §.  36.

1.  Für  alle  grösseren  Kassen  ist  es  rathsam,  jedes  Quittungsbuch  mit  einem  Abdruck  des  Statuts  oder  eines  Auszugs
aus  demselben  zu  versehen,  welcher  die  für  die  Kasseumitglieder  wichtigen  Bestimmungen  wiedergiebt.

2.  So  lange  der  Arbeitgeber  für  die  Zahlung  der  Beiträge  verhaftet  ist,  wird  ihm  auch  die  Aufbewahrung  des
Quittungsbuches  einzuräumen  sein.  Die  Gewährung  der  Einsicht  ist  nothwendig,  um  dem  Mitgliede  die  Kontrole  der  Lohnabzüge
  zu  ermöglichen.

3. Zweckmäßig,  um  dem  Ausscheidenden  gegenüber  einer  Kasse,  welcher  er  später  beitritt,  auf  einfache  Weise  den  nach
§.  26  Absatz  1  des  Gesetzes  erforderlichen  Nachweis  zu  ermöglichen.
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        A.  Kassenvorstand.
Zusammensetzung  und  Wahl.
§.  38.  (¹)(²)  

Der  Vorstand  besteht  zunächst  aus  6  [9,  12  usw.(³)  Mitgliedern.

Die  Wahl  derselben  erfolgt  durch  die  Generalversammlung  (vergl.  §.  49)  in  der  Weise,  daß  in
getrennter  Wahlversammlung  4  [6,  8,]  Mitglieder  von  den  in  der  Generalversammlung  stimmberechtigten
Kassenmitgliedern  aus  ihrer  Mitte  (⁴)  und  2  [3,  4]  von  den  der  Generalversammlung  angehörenden  Arbeitgebern
  gewählt  werden.

[Mit  Ausnahme  der  erstmaligen  Wahl  können  Kassenmitglieder  zu  Mitgliedern  des  Vorstandes  nur
gewählt  werden,  wenn  sie  der  Kasse  bereits  [ein  Jahr  lang]  angehören] (⁵)

Die  Wahl  kann  durch  Akklamation  (⁶)  vorgenommen  werden,  wenn  hiergegen  von  keinem  der  Stimmberechtigten
  Widerspruch  erhoben  wird.  Anderenfalls  wird  die  Wahl  durch  Stimmzettel  in  einem  Wahlgange (⁷)
  in  der  Weise  vorgenommen,  daß  jeder  Stimmberechtigte  soviel  Namen  auf  einen  Stimmzettel  schreibt,
wie  Mitglieder  zu  wählen  sind.

 

 

Zu  §.  38.

1.  Für  die  Bildung  des  Vorstandes  ist  Folgendes  zu  beachten:

a)  den  Arbeitgebern  steht  ein  Anspruch  auf  Vertretung  im  Vorstande  zu,  welche  nach  dem  Verhältniß  der  von
ihnen  aus  eigenen  Mitteln  zu  zahlenden  Beiträge  zu  bemessen  ist  und  nicht  mehr  als  ½  der  Stimmen  ausmachen
  darf;

b)  der  Vorstand  muß  von  der  Generalversammlung  gewählt  sein  und  zwar  so,  daß  Kassenmitglieder  und  Arbeitgeber
ihre  Vertreter  jeder  für  sich  wählen;

c)  die  Vertreter  der  Kassenmitglieder  müssen  aus  der  Mitte  derselben  gewählt  werden;  die  Arbeitgeber  können  auch
andere  Personen,  z.  B.  Betriebsbeamte  oder  Kassenmitglieder  zu  ihren  Vertretern  wählen;

d)  die  Arbeitgeber  können  auf  die  Vertretung  im  Vorstande  verzichten.

2.  So  lange  der  Kasse  nur  Mitglieder  angehören,  für  welche  deren  Arbeitgeber  Beiträge  aus  eigenen  Mitteln  leisten,
ist  den  Arbeitgebern  ¹/3  der  Stimmen  im  Vorstande  einzuräumen.  Dies  wird  anfangs  stets  der  Fall  sein,  da  Mitglieder,  welche
auf  Grund  der  §§.  4  und  8  des  Statuts  der  Kasse  angehören,  erst  nach  der  Konstituirung  der  Kasse  ’  nach  und  nach  entstehen
werden.  Die  Zahl  der  Vorstandsmitglieder  wird  demnach  zunächst  auf  eine  durch  drei  theilbare  festzusetzen  und  zu  ²/3  und  ¹/3
auf  Kassenmitglieder  und  Arbeitgeber  zu  vertheilen  sein.  Für  den  Fall.  daß  durch  Hinzutritt  von  Mitgliedern,  für  welche  Beiträge
  von  Arbeitgebern  nicht  gezahlt  werden,  die  Summe  der  für  Rechnung  der  Kassenmitglieder  gezahlten  Beiträge  die  Summe
der  von  Arbeitgebern  aus  eigenen  Mitteln  gezahlten  Beiträge  um  mehr  als  das  Doppelte  übersteigt,  muß  Vorsorge  getroffen
werden,  daß  das  Verhältniß  der  Zahl  der  im  Vorstande  sitzenden  Kassenmitglieder  entsprechend  geändert  wird.  Dies  kann  ebensowohl
  durch  Minderung  der  Zahl  der  Arbeitgeber  wie  durch  Vermehrung  der  Zahl  der  Kassenmitglieder  geschehen.  Aus  der
gesetzlichen  Bestimmung  wird  aber  nicht  zu  folgern  sein,  daß  jede  Veränderung  des  Verhältnisses  der  Beiträge,  welche  im  Laufe
einer  Wahlperiode  eintritt,  auch  sofort  eine  veränderte  Zusammensetzung  des  Vorstandes  zur  Folge  haben  müßte,  da  dies
unausführbar  sein  und  zu  fortwährenden  Zweifeln  über  die  Gültigkeit  der  Beschlüsse  des  Vorstandes  führen  würde.  Der  gesetzlichen
  Bestimmung  wird  vielmehr  genüge  geschehen,  wenn  bei  jeder  Neuwahl  das  vorgeschriebene  Verhältniß  nach  Maßgabe  des
für  das  betreffende  Rechnungsjahr  festgestellten  Verhältnisses  der  Beiträge  hergestellt  wird.

Ebenso  wird  aus  der  gesetzlichen  Bestimmung  nicht  zu  folgern  sein,  daß  das  Verhältniß  der  Vertretung  im  Vorstande

demjenigen  der  Beiträge  stets  mathematisch  entsprechen  müsse,  da  auch  dies  praktisch  unausführbar  sein  würde.  Es  wird  vielmehr
genügen,  wenn  die  Vertretung  der  Kassenmitglieder  im  Vorstande  eine  entsprechende  Verstärkung  im  Vorstande  erhält,  sobald  das
Sinken  der  Arbeitgeberbeiträge  ein  Maß  erreicht  hat,  welches  der  Verstärkung  der  Vertretung  der  Kassenmitglieder  um  ein  Mitlied
  entspricht.    
  Dem  Vorstehenden  entsprechend  ist  im  §.  38  die  Zusammensetzung  des  Vorstandes  für  die  erstmalige  Wahl  geregelt,
und  im  §.  40  ein  möglichst  einfacher  Modus  für  eine  etwa  nothwendige  Berichtigung  des  Verhältnisses  der  beiderseitigen  Vertretung
  in  der  Weise  hergestellt,  daß  die  Zahl  der  Vertreter  der  Kassenmitglieder  erforderlichenfalls  entsprechend  vermehrt  und  bei
wieder  eintretender  Verminderung  der  für  Rechnung  der  Kassenmitglieder  eingezahlten  Beiträge  auf  Anforderung  der  Arbeitgeber
wieder  entsprechend  vermindert  werden  muß.

3.  Die  Zahl  ist  nach  dem  Umfang  der  Kasse  höher  oder  niedriger,  aber  so  zu  bemessen,  daß  sie  durch  drei  theilbar  ist.

4.  Bei  Kassen,  welche  für  verschiedene  Gewerbszweige  errichtet  werden,  kann,  wenn  darauf  Werth  gelegt  wird,  auch
bestimmt  werden,  daß  je  ein  Mitglied  oder  mehrere  aus  der  Zahl  der  den  einzelnen  Gewerbszweigen  angehörenden  Kassenmitglieder
gewählt  werden  müssen.

5.  Ob  eine  solche  Bestimmung  zweckmäßig  und  durchführbar  erscheint,  ist  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  zu  beurtheilen.

6.  Die  Akklamation,  welche  gesetzlich  nicht  ausgeschlossen  ist,  wird,  wenn  überhaupt,  nur  dann  zuzulassen  sein,  wenn
sie  widerspruchslos  erfolgt.

7.  Es  kann  auch  für  jedes  zu  wählende  Mitglied  ein  besonderer  Wahlgang  angeordnet  werden.  Dies  wird  geschehen
müssen,  wenn  die  unter  4  erwähnte  Bestimmung  getroffen  wird.  

8.  Also  Wahl  mit  relativer  Mehrheit;  soll  die  Wahl  auf  absoluter  Mehrheit  beruhen,  so  sind  Bestimmungen  über
engere  Wahl  für  den  Fall  zu  treffen,  daß  im  ersten  Wahlgange  absolute  Stimmenmehrheit  nicht  erreicht  wird.

9.  Es  erscheint  nicht  angemessen,  die  Wahlversammlung  der  Arbeitgeber  durch  den  Vorsitzenden  des  Vorstandes  leiten
zu  lassen,  wenn  derselbe  nicht  Arbeitgeber  ist.
        <pb n="92" />
        —  78  —

Gewählt  sind  diejenigen,  auf  welche  die  meisten  Stimmen  gefallen  sind.(⁸)  Stimmen,  welche  auf
nicht  Wählbare  fallen  oder  den  Gewählten  nicht  deutlich  bezeichnen,  werden  nicht  mitgezählt.

Unter  denjenigen,  welche  eine  gleiche  Stimmenzahl  erhalten,  entscheidet  das  Loos,  welches  von  dem
die  Wahl  Leitenden  gezogen  wird.

Die  Wahl  wird  im  Auftrage  des  Vorstandes  für  die  Kassenmitglieder  von  einem  diesen  angehörenden,
für  die  Arbeitgeber  von  einem  diesen  angehörenden  Mitgliede  des  Vorstandes  (⁹)  unter  Assistenz  zweier  von
ihm  zu  berufender  Mitglieder  der  Wahlversammlung  geleitet.  Das  erste  Mal  und  in  Fällen,  wo  ein  Vorstand
nicht  vorhanden  ist,  tritt  an  die  Stelle  des  Vorstandsmitgliedes  ein  Beauftragter  der  Aufsichtsbehörde.

Ueber  die  Wahl  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen,  welches  von  dem  Wahlleitenden  und  den  Beisitzern
zu  unterzeichnen  ist.

 

§.  39.  (¹)

Die  Mitglieder  des  Vorstandes  werden  auf  2  [3,  4]  Jahre  gewählt,  bleiben  aber  nach  Ablauf  dieser
Zeit  so  lange  im  Amt,  bis  ihre  Nachfolger  in  den  Vorstand  eingetreten  sind.  Nach  Ablauf  des  ersten
[ . . . . . . . . .]  Jahres  scheidet  die  Hälfte  [ein  Drittel,  ein  Viertel]  (²)  der  Vorstandsmitglieder  und  zwar  ein  [zwei]
Arbeitgeber  und  zwei  [drei]  Kassenmitglieder  aus.  Die  Reihenfolge  des  Ausscheidens  wird  unter  den  erstmalig
  Gewählten  durch  das  Loos,  demnächst  durch  das  Dienstalter  bestimmt.  Die  Ausscheidenden  sind
wieder  wählbar.

Mitglieder  des  Vorstandes,  welche  die  Wählbarkeit  verlieren,  scheiden  aus.

Scheidet  ein  Vorstandsmitglied  vor  Ablauf  seiner  Dienstzeit  aus,  so  findet  in  der  nächsten  Generalversammlung
  eine  Ergänzungswahl  statt.  (³)  Der  in  derselben  Gewählte  bleibt  nur  so  lange  im  Amt,  wie
die  Dienstzeit  des  ausgeschiedenen  Mitgliedes  gedauert  haben  würde.

§.  40.  (¹)

Vor  jeder  Neuwahl  hat  der  Kassenvorstand  nach  der  der  Aufsichtsbehörde  zuletzt  eingereichten  Uebersicht
  der  Beiträge  (§  41  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883)  das  Verhältniß  der  von  den  Arbeitgebern  aus
eigenen  Mitteln  geleisteten  Beiträge  zu  der  Gesammtsumme  der  Beiträge  festzustellen.

Auf  Grund  dieser  Feststellung  ist  die  Zahl  der  aus  der  Mitte  der  Kassenmitglieder  zu  wählenden
Vorstandsmitglieder  zu  erhöhen  um  ein  Mitglied,  wenn  die  Summe  der  Beiträge  der  Arbeitgeber  nicht  über
zwei  Siebentel,  um  zwei  Mitglieder,  wenn  dieselbe  nicht  über  zwei  Achtel,  um  drei  Mitglieder,  wenn  dieselbe
  nicht  über  zwei  Neuntel  der  Gesammtsumme  der  Beiträge  beträgt.

Eine  entsprechende  Herabsetzung  der  so  festgestellten  Zahl  der  dem  Vorstande  angehörenden  Kassenmitglieder
  muß  auf  Verlangen  der  Arbeitgeber  erfolgen,  wenn  die  vor  einer  späteren  Neuwahl  vorgenommene
Feststellung  ergiebt,  daß  die  Summe  ihrer  Beiträge  die  der  letzten  Feststellung  zu  Grunde  gelegte  Verhältnißzahl
  wieder  übersteigt.

Streitigkeiten,  welche  hierüber  zwischen  den  dem  Vorstande  angehörenden  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern
  entstehen,  entscheidet  die  Aufsichtsbehörde.

 

Geschäftsordnung  des  Vorstandes.

§.  41.
Vorbehaltlich  der  Bestimmung  des  §.  55  über  die  dem  -Kassen-  und  Rechnungsführer  zu  gewährende
Vergütung  führen  die  Mitglieder  des  Vorstandes  ihr  Amt  unentgeltlich.  Nothwendige  baare  Auslagen,  welche
ihnen  durch  die  Amtsführung  erwachsen,  sind  ihnen  aus  der  Kasse  zu  ersetzen.

 

Zu  §.  39.
1.  Die  Erneuerung  des  Vorstandes  durch  sukzessives  Ausscheiden  der  Mitglieder  und  entsprechende  theilweise  Neuwahl
wird  im  Interesse  der  Kontinuität  der  Verwaltung  der  periodischen  gänzlichen  Neuwahl  vorzuziehen  sein.
2.  Die  Perioden  für  das  Ausscheiden  und  die  Zahl  der  jedesmal  Ausscheidenden  müssen  mit  Rücksicht  auf  die  Theilbarkeit
  der  Zahl  der  Vorstandsmitglieder  festgestellt  werden.
3.  Ergänzung  des  Vorstandes  durch  Kooptation  erscheint  unzulässig,  da  der  Vorstand  nach  §.  34  des  Gesetzes  von
der  Generalversammlung  gewählt  sein  muß.

Zu  §.  40.
1.  Vergl.  die  Bemerkung  2  zu  §.  38.
        <pb n="93" />
        —  79  —

§.  42.
Der  Vorstand  wählt  aus  seiner  Mitte  auf  die  Dauer  von   . . . . . . . . . . .Jahren  einen  Vorsitzenden,

einen  Stellvertreter  desselben  [und  einen  Schriftführer].  [Von  den  Vorsitzenden  muß  einer  ein  Arbeitgeber,
einer  ein  Arbeiter  sein.]

Der  stellvertretende  Vorsitzende  vertritt  den  Vorsitzenden  bei  Behinderung  oder  im  Auftrage  desselben.

§.  43.
Der  Vorstand  ist  beschlußfähig,  wenn  [mehr  als]  die  Hälfte  seiner  Mitglieder  anwesend  [sind]  ist.
Er  faßt  seine  Beschlüsse  mit  Stimmenmehrheit  der  in  der  Sitzung  Anwesenden.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet
  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

§.  44.
[Allmonatlich]  (¹)  ist  eine  ordentliche  Sitzung  des  Vorstandes  abzuhalten.
Der  Vorsitzende  ist  befugt,  außerordentliche  Sitzungen  anzuberaumen.  Er  ist  verpflichtet,  innerhalb
[8]  Tagen  eine  solche  abzuhalten,  wenn  dies  von  2  [3]  Vorstandsmitgliedern  unter  Angabe  der  Verhandlungsgegenstände
  [schriftlich]  beantragt  wird.
Zu  allen  Sitzungen,  welche  nicht  zu  bestimmten,  durch  Vorstandsbeschluß  festgesetzten  Sitzungszeiten
stattfinden,  hat  der  Vorsitzende  die  Mitglieder  mindestens  24  [48]  Stunden  vorher  [schriftlich!]  einzuladen.
§.  45.
Die  Vorstandssitzungen  werden  vom  Vorsitzenden  eröffnet,  geleitet  und  geschlossen.
Die  gefaßten  Beschlüsse  sind  [vom  Schriftführer]  [vom  Vorsitzenden]  unter  Angabe  des  Tages  der

Sitzung  und  der  in  derselben  Anwesenden  [in  ein  Protokollbuch  einzutragen]  [aufzuzeichnen]  und  von  den  letzteren
  zu  unterzeichnen.

Oblieg  enheiten  des  Vorstandes.

§.  46.

Der  Vorstand  hat  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  dieses  Statuts  und  des  Gesetzes  vom  15.  Juni
1883  die  gesammte  Verwaltung  der  Kassenangelegenheiten,  insonderheit  auch  die  Vermögensverwaltung  wahrzunehmen,
  soweit  nicht  durch  §.  54  die  Beschlußnahme  der  Generalversammlung  vorgeschrieben  ist.  (¹)  Er  hat
die  Beschlüsse  der  Generalversammlung,  soweit  diese  nicht  etwas  anderes  ausdrücklich  bestimmt,  auszuführen,
und  für  die  Erfüllung  der  Verpflichtungen  Sorge  zu  tragen,  welche  der  Kasse  nach  §.  41  des  angezogenen  Gesetzes
  obliegen.  (²)  

[Die  gerichtliche  und  außergerichtliche  Vertretung  der  Kasse  mit  Einschluß  derjenigen  Geschäfte  und
Rechtshandlungen,  für  welche  nach  den  Gesetzen  eine  Spezialvollmacht  erforderlich  ist,  wird  von  dem  Vorsitzenden
  [in  Gemeinschaft  mit  dem  Schriftführer]  wahrgenommen.  Seine  [ihre]  Legitimation  bei  allen  Rechtsgeschäften
  erfolgt  durch  die  Bescheinigung  der  Aufsichtsbehörde,  daß  die  darin  bezeichnete[n]  Person[en]  zur
Zeit  die  bezeichnete[n]  Stelle[n]  im  Vorstande  bekleidet[en].(³)

oder

[Der  Vorstand  vertritt  die  Kasse  gerichtlich  und  außergerichtlich  auch  in  denjenigen  Geschäften  und

Rechtshandlungen,  für  welche  nach  den  Gesetzen  eine  Spezialvollmacht  erforderlich  ist.  Seine  Legitimation  bei

 

Zu  §.  42.
1.  Hler  ist  dieselbe  Periode  zu  wählen,  wie  für  die  Ernennung  des  Vorstandes.

Zu  §.  44.
1.  Ob  die  ordentlichen  Vorstandssitzungen  in  längeren  oder  kürzeren  Zwischenräumen  stattfinden  sollen,  wird  von  dem
Umfang  der  Kasse  und  ihrer  Geschäfte  abhängen.

Zu  §.  46.

1.  Der  §.  36  des  Gesetzes  bestimmt,  daß,  soweit  die  Wahrnehmung  der  Angelegenheiten  der  Kasse  nicht  nach  Vorschrift
  des  Gesetzes  oder  des  Statuts  dem  Vorstande  obliegt,  die  Beschlußnahme  der  Generalversammlung  zusteht.  Dieser  Bestimmung
  kann  auch  dadurch  entsprochen  werden,  daß  die  der  Generalversammlung  vorbehaltenen  Angelegenheiten  aufgezählt  und
alle  übrigen  Geschäfte  dem  Vorstande  übertragen  werden.  Da  sich  die  ersteren  leichter  erschöpfend  aufzählen  lassen,  als  die
mannigfaltigeren  Geschäfte  des  Vorstandes,  so  verdient  das  angegebene  Verfahren  den  Vorzug.

2.  Vergl.  Bemerkung  13  zu  §.  54.

3.  Wo  der  Vorstand  einigermaßen  zahlreich  ist,  empfiehlt  es  sich,  auf  Grund  des  §.  35  Absatz  1  Satz  3  des  Gesetzes
dem  Vorsitzenden  allein  oder  in  Gemeinschaft  mit  einem  anderen  Mitgliede  die  Vertretung  nach  außen  zu  übertragen.  Die
Legitimation  wird  auch  in  diesem  Falle  auf  die  im  §.  35  Absatz  2  des  Gesetzes  bezeichnete  Weise  zu  beschaffen  sein.
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        —  80  —

allen  Rechtsgeschäften  erfolgt  durch  die  Bescheinigung  der  Aufsichtsbehörde,  daß  die  darin  bezeichneten  Personen
zur  Zeit  den  Vorstand  bilden.].
§.  47.  (¹)
Der  Vorstand  hat  über  jede  Aenderung  in  seiner  Zusammensetzung  und  über  das  Ergebniß  jeder  Wahl
der  Aufsichtsbehörde  binnen  einer  Woche  Anzeige  zu  erstatten.  [Ist  die  Anzeige  nicht  erfolgt,  so  kann  die
Aenderung  dritten  Personen  nur  dann  entgegengesetzt  werden,  wenn  bewiesen  wird,  daß  sie  letzteren  bekannt  war.]

§.  48.  
Soweit  die  Geschäftsordnung  nicht  durch  vorstehende  Bestimmungen  geregelt  ist,  wird  sie  durch  eigene
Beschlüsse  des  Vorstandes  festgestellt.

B.  Generalversammlung.
Zusammernsetzung.
§.  49.  (¹) (²)
Die  Generalversammlung  besteht  aus
1.  sämmtlichen  Kassenmitgliedern,  welche  großjährig  und  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  sind;  (³)
2.  aus  denjenigen  Arbeitgebern,  welche  für  Kassenmitglieder  Beiträge  aus  eigenen  Mitteln  zu

leisten  haben.
Das  Stimmrecht  kann  nicht  durch  Bevollmächtigte  oder  Stellvertreter  ausgeübt  werden.  Für  Arbeitgeber
  ruht  das  Stimmrecht,  so  lange  sie  mit  der  Zahlung  von  Beiträgen  im  Rückstande  sind.
In  der  Generalversammlung  führt  jedes  stimmberechtigte  Kassenmitglied  zwei  Stimmen  und  jeder
stimmberechtigte  Arbeitgeber  für  jedes  von  ihm  beschäftigte  stimmberechtigte  Kassenmitglied  eine  Stimme.  (⁴)

 

Zu  §.  47.
Vergl.  S.  34  Absatz  2  des  Gesetzes.
Zu  §.  49

1.  Für  die  Bildung  der  Generalversammlung  ist  Folgendes  zu  beachten:
a)  Für  Kassen,  welche  weniger  als  500  Mitglieder  zählen,  kann  die  Generalversammlung  aus  Vertretern  bestehen;
für  Kassen  mit  500  und  mehr  Mitgliedern  muß  die  Generalversammlung  aus  Vertretern  bestehen  (§.  37  des
Gesetzes).
b)  Die  Susammensetung  der  Generalversammlung  muß  durch  das  Statut  geregelt  werden  (vergl.  §.  23  Abs.  2  Ziff.  5
des  Gesetzes).
c)  Den  Arbeitgebern  steht  ein  Anspruch  auf  Vertretung  in  der  Generalversammlung  zu,  welche  nach  dem  Verhältniß
ihrer  Beiträge  zu  bemessen  ist  und  ¹/3  der  Gesammtvertretung  nicht  übersteigen  darf  (vergl.  §.  38  des  Gesetzes.)
d)  Die  Vertreter  sind  von  Arbeitgebern  und  Kassenmitgliedern  getrennt  zu  wählen  (vergl.  §.  38  Abs.  3  des  Gesetzes).
2.  Das  Statut  wird  entweder  die  Bestimmung  zu  treffen  haben,  daß  die  Generalversammlung  aus  sämmtlichen
stimmberechtigten  Kassenmitgliedern  und  Arbeitgebern  bestehen  soll,  oder  daß  sie  aus  Vertretern  bestehen  soll.  Eine  Bestimmung,
nach  welcher  die  Generalversammlung  nach  der  wechselnden  Zahl  der  Kassenmitglieder  bald  aus  sämmtlichen  Stimmberechtigten,
bald  aus  Vertretern  bestehen  soll,  würde  in  der  Ausführung  zu  Schwierigkeiten  und  zu  Zweifeln  über  die  Gültigkeit  der  Beschlüsse
  der  Generalversammlung  führen.  Soweit  nicht  schon  aus  anderen  Gründen  die  Zusammensetzung  aus  Vertretern  zweckmäßig
  scheint,  wird  sie  daher  stets  dann  vorzuziehen  sein,  wenn  die  Möglichkeit  einer  Vermehrung  der  Mitgliederzahl  auf  500
und  mehr  nahe  liegt,  weil  sonst  in  diesem  Falle  eine  Statutenänderung  erforderlich  wird.
3.  Weitere  Beschränkungen  sind  für  den  Fall,  daß  die  Generalversammlung  nicht  aus  Vertretern  besteht,  nach  §.  37
Absatz  1  des  Gesetzes  unzulässig.
4.  Diese  Regelung  hat  die  Wirkung,  daß  die  Arbeitgeber  bei  Kassen,  welche  nur  Mitglieder  zählen,  deren  Arbeitgeber
Beiträge  aus  eigenen  Mitteln  zu  leisten  haben,  ein  Drittel  sämmtlicher  Stimmen  führen,  dagegen  bei  Kassen,  welche  auch  andere
Mitglieder  zählen,  eine  der  Zahl  der  letzteren  und  folgeweise  ihrer  Beitragsverhältnisse  entsprechende  Minderung  ihres  Stimmgewichtes
  erleiden.  Sie  erscheint  daher  als  die  einfachste  Art,  der  gesetzlichen  Anforderung  zu  genügen.
5.   Soll  die  Generalversammlung  aus  Vertretern  bestehen,  so  sind  verschiedene  Arten  der  Wahl  der  Vertreter  möglich ,
  namentlich:
a)  die  Vertreter  werden  von  sämmtlichen  Stimmberechtigten  (jedoch  getrennt  für  Kassenmitglieder  und  Arbeitgeber)  in
einem  Wahlakte  ohne  nähere  Bestimmung  über  die  zu  Wählenden  gewählt;
b)  die  Wahl  erfolgt  in  derselben  Weise,  aber  so,  daß  die  Vertreter  in  einem  festgestellten  Verhältniß  verschiedenen
Klassen  der  Wähler  angehören  müssen;
c)  die  Wahl  erfolgt  nach  Abtheilungen  der  Stimmberechtigten,  welche  entweder  nach  örtlichen  Bezirken  oder  nach
Klassen  gebildet  werden.  Bei  großer  Mitgliederzahl  wird  schon  um  der  Erleichterung  der  Wahlakte  willen  die
Wahl  nach  Abtheilungen  vorzuziehen  sein;  und  bei  Kassen,  welche  verschiedene  Gewerbszweige  umfassen,  werden  die
Abtheilungen,  sofern  nicht  der  große  Umfang  des  Kassenbezirks  eine  örtliche  Eintheilung  nöthig  macht,  am  besten
nach  Gewerbszweigen  gebildet  werden.
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        —  81  —

Zahl  der  den  erschienenen  Arbeitgebern  hiernach  zustehenden  Stimmen  wird  in  jeder  Generalversammlung  vor
Beginn  der  weiteren  Verhandlungen  vom  Vorsitzenden  festgestellt  und  verkündet.
oder

 

§.  49.  (⁵)

[Die  Generalversammlung  besteht  aus  Vertretern  der  Kassenmitglieder  und  Arbeitgeber,  welche  auf
[ . . . . . . .] Jahre gewählt werden.

Die  Wahl  der  Vertreter  der  Kassenmitglieder  erfolgt  in  Abtheilungen.

Die  Kassenmitglieder  jedes  der  im  §.  1  bezeichneten  Gewerbe  bilden  eine  Abtheilung.  (⁶)

Jede  Abtheilung  wählt  für  je  zehn  [15,  20  ꝛc.]  dem  betreffenden  Gewerbszweige  angehörende  Kassenmitglieder
  einen  Vertreter.  (⁷)  Ist  die  Zahl  der  Kassenmitglieder  nicht  durch  10  [15,  20  2c.]  theilbar,  so  ist
für  die  überschießende  Zahl,  wenn  dieselbe  5  [8,  10]  oder  mehr  beträgt,  ein  weiterer  Vertreter  zu  wählen.
Wahlberechtigt  und  wählbar  sind  nur  diejenigen  Kassenmitglieder,  welche  großjährig  und  im  Besitze  der  bürgerlichen
  Ehrenrechte  sind.  (⁸)

Die  Vertreter  der  Arbeitgeber  werden  von  diesen  in  ungetheilter  Wahlversammlung  gewählt.  (⁹)  Für
je  20  [30,  40]  (¹⁰)  von  den  Arbeitgebern  beschäftigte  Kassenmitglieder,  für  welche  die  ersteren  Beiträge  aus
eigenen  Mitteln  zahlen,  wird  je  ein  Vertreter  gewählt.  (¹¹)  Für  den  überschießenden  Bruchtheil  wird  ein
weiterer  Vertreter  nur  dann  gewählt,  wenn  dadurch  die  Zahl  der  Vertreter  der  Arbeitgeber  nicht  über  ein
Drittel  der  Gesammtzahl  erhöht  wird.  Jeder  Arbeitgeber,  welcher  Beiträge  aus  eigenen  Mitteln  leistet,  führt
bei  der  Wahl  [eine  Stimme],  [auf  jedes  Kassenmitglied,  für  welches  er  Beiträge  aus  eigenen  Mitteln  zahlt,
eine  Stimme].

Die  Zahl  der  von  jeder  Abtheilung  der  Kassenmitglieder  und  von  den  Arbeitgebern  zu  wählenden
Vertreter  wird  vor  jeder  Wahl  von  dem  Kassenvorstande  festgestellt  und  in  der  Einladung  zum  Wahltermine
angegeben.

§.  49a.

Die  Wahl  erfolgt  für  jede  Abtheilung  der  Kassenmitglieder  und  für  die  Arbeitgeber  in  einem  besonderen
  Wahltermine,  zu  welchem  die  Wahlberechtigten  acht  Tage  vorher  durch  das  im  §.  63  bezeichnete  Blatt
[sowie  durch  Anschlag  in  den  Herbergen  der  betheiligten  Gewerbe]  (¹)  einzuladen  sind.

Für  die  Form  und  Leitung  der  Wahl  sind  die  Bestimmungen  des  §.  38  Absatz  4  ff.  maßgebend.

 

6.  Hier  können  auch  die  einzelnen  Abtheilungen  namentlich  aufgeführt  werden,  was  sich  besonders  dann  empfiehlt,
wenn  wegen  zur  geringer  Mitgliederzahl  einzelner  Gewerbszweige  mehrere  derselben  zu  einer  Abtheilung  vereinigt
werden  müssen.

7.  Diese  Regelung  verdient  vor  der  Festsetzung  bestimmter  Zahlen  für  die  zu  wählenden  Vertreter  den  Vorzug,  weil
sie  dem  Wechsel  der  in  den  einzelnen  Wahlabtheilungen  vorhandenen  Mitgliederzahl  Rechnung  trägt  und  die  Grundlage  für  die
einfachste  Bemessung  des  Stimmverhältnisses  der  Arbeitgeber  in  der  Generalversammlung  bildet.

8.  Für  die  Zahl  der  von  einer  Abtheilung  zu  wählenden  Vertreter  soll  nicht  die  Zahl  ihrer  stimmberechtigten,
sondern  ihrer  sämmtlichen  Kassenmitglieder  —  also  z.  B.  einschließlich  der  minderjährigen  —  maßgebend  sein.  Dies  ist  nothwendig
  um  das  richtige  Verhältniß  in  der  Zahl  der  von  den  Kassenmitgliedern  und  von  den  Arbeitgebern  zu  wählenden  Vertreter
zu  erreichen.

9.  Wo  die  Verhältnisse  es  wünschenswerth  erscheinen  lassen,  können  auch  die  Arbeitgeber  in  derselben  Weise  wie  die
Kassenmitglieder  in  Abtheilungen  eingetheilt  werden.

10.  Hier  ist  das  Doppelte  der  oben  bei  den  Kassenmitgliedern  gewählten  Zahl  einzustellen.

11.  Auf  diese  Weise  erhalten  die  Arbeitgeber  die  Hälfte  der  Vertreter,  welche  auf  die  Kassenmitglieder,  für  welche  sie
Beiträge  zahlen,  entfallen;  also  wenn  die  Kasse  nur  Mitglieder  dieser  Art  zählt,  ein  Drittel,  wenn  sie  auch  andere  Mitglieder
zählt,  verhältnißmäßig  weniger  Stimmen.  Daß  im  letzteren  Falle  eine  mathematisch  genaue  Uebereinstimmung  des  Verhältnisses
der  Vertretung  mit  demjenigen  der  Beitragszahlung  nicht  immer  erreicht  wird,  wird  nicht  als  ein  Verstoß  gegen  die  gesetzliche
  Bestimmung,  wonach  die  Vertretung  nach  dem  letzteren  Verhältniß  zu  bemessen  ist,  angesehen  werden  können,  da  eine
solche  Uebereinstimmung  durch  keine  Regelung  so  hergestellt  werden  kann,  daß  sie  unter  allen  Umständen  und  zu  jeder  Zeit  aufrecht
  erhalten  bleibt.

Zu  §.  49a.
1.  Besteht  die  Kasse  vorwiegend  aus  Handwerkern,  für  welche  Herbergen  bestehen,  so  wird  diese  Art  der  Bekanntmachung

zweckmäßig  sein.

2.  Vergl.  §.  39  des  Gesetzes.

3.  Die  Nichtvornahme  der  Wahl  durch  die  Arbeitgeber  wird,  da  diese  nur  einen  Anspruch  auf  Vertretung  haben,  als
Verzicht  auf  die  Ausübung  ihres  Rechts  angesehen  werden  können.  Haben  sie  auf  dieses  Recht  verzichtet,  so  wird  ihnen  nicht  die
Befugniß  eingeräumt  werden  können,  die  Ausübung  desselben  zu  jeder  beliebigen  Zeit  wieder  in  Anspruch  zu  nehmen.  Es  wird
dies  vielmehr  erst  bei  der  zunächst  eintretenden  Neukonstituirung  der  Generalversammlung  geschehen  können.

16
        <pb n="96" />
        —  82  —

Wird  die  Wahl  von  den  Kassenmitgliedern  verweigert,  so  werden  die  Vertreter  derselben  durch  die
Aufsichtsbehörde  ernannt.  (²)

Wird  die  Wahl  von  den  Arbeitgebern  verweigert,  so  ruht  deren  Vertretung  in  der  Generalversammlung
  für  die  betreffende  Wahlperiode.  (³)

Scheidet  ein  Vertreter  während  der  Wahlperiode  aus,  so  findet  durch  die  Abtheilung,  von  welcher
er  gewählt  war,  für  die  übrige  Dauer  der  Wahlperiode  eine  Ergänzungswahl  statt.

[§.  49b.]
[In  der  Generalversammlung  führt  jeder  Vertreter  eine  Stimme.]

Geschäftsordnung  der  Generalversammlung.

§.  50.

Die  Generalversammlung  wird  vom  Vorstande  unter  Angabe  der  Gegenstände  der  Verhandlungen
durch  eine  wenigstens  [8]  Tage  vorher  durch  das  im  §.  63  bezeichnete  Blatt,  sowie  durch  Anschlag  in  den
Herbergen  der  betheiligten  Gewerbe]  zu  erlassende  Einladung  berufen.

Ordentliche  Generalversammlungen  finden  statt:  (¹)

1.  im  November  jeden  Jahres  zur  Wahl  des  Ausschusses  für  die  Prüfung  der  Rechnung  des  laufenden

Jahres  und  zur  Vornahme  der  erforderlichen  Neuwahlen  für  den  Vorstand;

2.  im  [April] (²)    jeden  Jahres  zur  Beschlußfassung  über  die  Abnahme  der  Rechnung  des  Vorjahres.

Außerordentliche  Generalversammlungen  beruft  der  Vorstand  nach  Bedürfniß.  Die  Berufung  der
Generalversammlung  muß  binnen   . . . . . .Wochen  erfolgen,  wenn  der  [zehnte  Theil]  (³)  ihrer  Mitglieder  schriftlich
  darauf  anträgt.

Die  Gegenstände  der  Verhandlungen  hat  der  Vorstand  zu  bestimmen;  er  muß  unter  dieselben  alle
Beschwerden,  welche  von  Kassenmitgliedern  oder  beitragzahlenden  Arbeitgebern  gegen  seine  Verwaltung  eingebracht
  werden,  sowie  alle  Anträge,  welche  von  mindestens   . . . . . . . .Mitgliedern  der  Generalversammlung  [schriftlich]
  (⁴)  gestellt  werden,  aufnehmen.

§.  51.

Der  Vorsitzende  des  Vorstandes  eröffnet,  leitet  und  schließt  die  Verhandlungen  der  Generalversammlung.
  Befinden  sich  unter  den  Gegenständen  derselben  Beschwerden  oder  Anträge,  welche  die  Geschäftsführung
des  Vorstandes  betreffen,  so  hat  er  sofort  nach  der  Eröffnung  die  Wahl  eines  anderen  Leiters  der  Versammlung
  herbeizuführen.  (¹)  Dieselbe  erfolgt  durch  Abstimmung  über  die  aus  der  Mitte  der  Vorgeschlagenen  nach
der  Reihenfolge  der  Vorschläge  mit  Stimmenmehrheit  der  Anwesenden.

Der  Leiter  der  Versammlung  beruft  zu  seiner  Unterstützung  ein  Kassenmitglied  und  einen  Arbeitgeber
  als  Beisitzer  und  ernennt  einen  Schriftführer.

Der  Leiter  der  Versammlung  hat  das  Recht,  Mitglieder  der  Generalversammlung,  welche  seinen  zur
Leitung  der  Versammlung  oder  zur  Aufrechterhaltung  der  Ruhe  und  Ordnung  getroffenen  Anordnungen  nicht
Folge  leisten,  aus  dem  Versammlungsraum  zu  verweisen.

§.  52.
Die  erste  Generalversammlung  wird  von  einem  Beauftragten  der  Aufsichtsbehörde  berufen  und  geleitet.
Generalversammlungen,  welche  auf  Verlangen  der  Aufsichtsbehörde  oder  von  dieser  anberaumt  sind,
werden  auf  Anordnung  derselben  von  einem  von  ihr  Beauftragten  geleitet.  (¹)

 

Zu  §.  50.
1.  Die  Termine  für  die  ordentlichen  Generalversammlungen  müssen  mit  Rücksicht  auf  das  Rechnungsjahr  und  die

Wahlperioden  gewählt  werden.
2.  Hier  ist  ein  Termin  zu  wählen,  bis  zu  welchem  die  Revision  der  Rechnung  durch  den  Ausschuß  erfolgt  sein  kann.

3.  Hier  kann  auch  eine  andere  Quote  oder  eine  feste  Zahl  eingestellt  werden.
4.  Die  Forderung  schriftlicher  Anträge  wird  zur  Vermeidung  von  Zweifeln  und  Streitigkeiten  dienen.

Zu  §.  51.
1.  Dies  Verfahren  kann  auch  allgemein  vorgeschrieben  werden,  so  daß  der  Vorsitzende  des  Vorstandes  immer  nur
die  Generalversammlung  zu  eröffnen  und  sofort  die  Wahl  des  Leiters  herbeizuführen  hat.

Zu  §.  52.
1.  Vergl.  §.  45  Absatz  4  des  Gesetzes.
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        —  83  —

§.  53.  (¹)

Beschlüsse  der  Generalversammlung  werden  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  der  Anwesenden  gefaßt.

Ueber  eine  Erhöhung  der  Beiträge,  welche  das  im  §.  31  Absatz  1  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883
festgesetzte  Maß  überschreitet  und  nicht  zur  Deckung  der  gesetzlichen  Mindestleistungen  erforderlich  ist,  kann  nur
getrennt  von  den  [Vertretern  der]  Kassenmitglieder[n]  und  den  [Vertretern  der]  Arbeitgeber[n]  Beschluß
gefaßt  werden.  

Die  Abstimmung  erfolgt  durch  [Aufstehen  und  Sitzenbleiben)  [Erheben  der  Hände].  Nur  wenn  der
Leiter  der  Versammlung  und  seine  Beisitzer  sich  über  das  Ergebniß  der  Abstimmung  nicht  einigen,  erfolgt
Zählung  der  Stimmen  unter  Namensaufruf.  Im  Falle  der  Stimmengleichheit  giebt  die  Stimme  des  Vorsitzenden
  den  Ausschlag.

Angelegenheiten,  welche  bei  der  Berufung  der  Generalversammlung  nicht  als  Gegenstände  der  Verhandlung
  bezeichnet  sind,  dürfen  zur  Verhandlung  und  Beschlußnahme  nur  zugelassen  werden,  wenn  aus  der
Mitte  der  Versammlung  kein  Widerspruch  erfolgt,  oder  wenn  es  sich  um  einen  Antrag  auf  Berufung  einer
außerordentlichen  Generalversammlung  handelt.

Obliegenheiten  der  Generalversammlung.
§.  54.  (¹)

Außer  den  von  ihr  vorzunehmenden  Wahlen  liegt  der  Generalversammlung  ob:

1.  Beschlußnahme  über  alle  Angelegenheiten,  bei  welchen  eine  Abänderung  des  Statuts  in  Frage
kommt, (²)  [namentlich  auch  (³)  über  die  Ausscheidung  eines  der  im  §.  1  bezeichneten  Gewerbszweige
  aus  der  Kasse,(⁴)  sowie  über  Abänderungen  der  Unterstützungen  und  Beiträge,  soweit  sie
nicht  statutenmäßig  in  Folge  einer  veränderten  Festsetzung  der  durchschnittlichen  Tagelöhne  eintritt] (⁵)

2.  Beschlußnahme  über  die  Auflösung  der  Kasse,  (⁶)

3.  Beschlußnahme  über  den  Beitritt  der  Kasse  zu  einem  auf  Grund  des  §.  46  des  Gesetzes  vom  15.  Juni
1883  zu  bildenden  Verbande  mehrerer  Ortskrankenkassen  (⁷)  [und  über  das  für  denselben  zu  errichtende
  Statut] (⁸)

4.  Die  Abnahme  der  Jahresrechnung  (⁹)  und  die  Bestellung  eines  aus  [3]  Mitgliedern  bestehenden

Ausschusses  zur  Vorprüfung  derselben.

5.  Beschlußnahme  über  die  Verfolgung  von  Ansprüchen,  welche  der  Kasse  gegen  Vorstandsmitglieder

aus  deren  Amtsführung  erwachsen  sind,  und  Wahl  der  damit  zu  Beauftragenden.  (¹⁰)

6.  Entscheidungen  über  Beschwerden  von  Kassenmitgliedern  und  Arbeitgebern  gegen  den  Vorstand.

7.  Beschlußnahme  über  Anträge  von  Mitgliedern  der  Generalversammlung.

8.  Die  definitive  Genehmigung  der  vom  Vorstande  abzuschließenden  Verträge  mit  Aerzten,  Apothekern
und  Krankenhäusern.  (¹¹)

2.  3.  4.

5. 6. 7. 8.  

 

Zu  §.  53.

1.  Die  Beschlußfassung  der  Generalversammlung  kann  für  einzelne  Angelegenheiten,  z.  B.  wenn  es  sich  um  Abänderung
des  Statuts  oder  Auflösung  der  Kasse  handelt,  von  besonderen  Voraussetzungen,  z.  B.  von  der  Anwesenheit  eines  bestimmten
Theiles  der  Mitglieder,  sowie  von  einer  über  die  absolute  Mehrheit  hinausgehenden  Stimmenzahl  (²/3,  ³/4)  abhängig  gemacht
werden.  Nothwendig  ist  dies,  abgesehen  von  dem  im  Absatz  2  des  Paragraphen  vorgesehenen  Falle  der  Beitragserhöhung,  für
welchen  §.  31  Absatz  2  des  Gesetzes  in  Betracht  kommt,  nicht.  Auch  die  Vorschrift  des  §.  23  Ziffer  6  des  Gesetzes  erfordert
keine  besondere  Bestimmung,  da  in  Ermangelung  einer  solchen  die  allgemeine  Bestimmung  über  die  Beschlußnahme  der  General.
versammlungen  auch  bei  Beschlüssen  über  Statutenänderungen  Anwendung  findet.

Zu  §.  54.,
1.  Vergl.  Bemerkung  1  zu  §.  46.
2.  Diese  Beschlußnahme  muß  der  Generalversammlung  vorbehalten  werden  (vergl.  §.  36  Ziffer  3  des  Gesetzes).
3.  Die  besondere  Aufführung  dieser  beiden  Gegenstände  ist  nicht  nothwendig,  aber  zur  Vermeldung  von  Irrthümern
  zu  empfehlen.
4.  Vergl.  §.  48  Absatz  2  des  Gesetzes.
5.  Vergl.  §.  12  A  und  B  des  Statuts.
6.  Vergl.  §§.  47  Absatz  2,  48  Absatz  1  des  Gesetzes.
7.  Vergl.  §.  46  Absatz  1  des  Gesetzes.
8.  Für  die  Errichtung  des  Verbandsstatuts  wird  die  Beschlußnahme  der  Generalversammlung  nicht  durch  das  Gesetz
erfordert  (§.  46  Absatz  2  des  Gesetzes),  sie  kann  daher  auch  dem  Vorstande  überlassen  werden.
9.  Vergl.  §.  36  Ziffer  1  des  Gesetzes.
10.  Vergl.  §.  36  Ziffer  2  des  Gesetzes.

4. 5. 6. 7.

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        —  84  —

9.  Die  definitive  Feststellung  der  Vergütung  für  den  Rechnungsführer  und  der  von  demselben  zu
stellenden  Kaution.  (¹²)

10.  Beschlußnahme  über  die  Einführung  und  Regelung  einer  Krankenkontrole.  (¹³)

11.  Berathung  und  Beschlußnahme  über  alle  Angelegenheiten,  welche  ihr  zu  diesem  Zweck  von  dem
Vorstande  oder  von  der  Aufsichtsbehörde  vorgelegt  werden.  (¹⁴)

VI.  Rechnungs-  und  Kassenführung.

§.  55.

Die  Rechnungs-  und  Kassenführung  wird  unter  Beobachtung  der  Vorschriften  des  Gesetzes  vom
15.  Juni  1883,  der  von  der  höheren  Verwaltungsbehörde  auf  Grund  des  §.  41  Absatz  2  daselbst  erlassenen
Anordnungen  und  der  Bestimmungen  dieses  Statuts,  sowie  nach  Maßgabe  der  vom  Vorstande  und  der
Generalversammlung  gefaßten  Beschlüsse  von  einem  [Rechnungs-  und  Kassenführer]  [Kassirer,  Rendanten]  wahrgenommen,
  welcher  vom  Vorstande  unter  Vorbehalt  einer  [ - - - -  monatlichen]  Kündigung  angestellt  wird,  und
nicht  Mitglied  der  Kasse  zu  sein  braucht.  Die  demselben  für  seine  Mühewaltung  zu  gewährende  Vergütung
und  die  Höhe  der  von  ihm  zu  stellenden  Kaution  wird  vorläufig)  vom  Vorstande  [definitiv  durch  Beschluß
der  Generalversammlung]  festgestellt.

§.  56.

Der  Rechnungs-  und  Kassenführer  hat  die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Kasse  von  allen  den
Zwecken  der  Kasse  fremden  Vereinnahmungen  und  Verausgabungen  getrennt  festzustellen  und  zu  verrechnen,
ebenso  ihre  Bestände  gesondert  zu  verwahren.  (¹)

Zu  anderen  Zwecken,  als  den  nach  diesem  Statut  zu  gewährenden  Unterstützungen,  der  statutenmäßigen
  Ansammlung  und  Ergänzung  des  Reservefonds  und  der  Deckung  der  Verwaltungskosten  darf  er
Verwendungen  aus  dem  Vermögen  der  Kasse  nicht  machen  und  Beiträge  von  den  Mitgliedern  und  Arbeitgebern
  nicht  erheben.  (²)

§.  57.
Die  den  Mitgliedern  zu  gewährenden  Krankengelder  hat  er  gegen  Einlieferung  der  Krankenscheine
(§.  25)  (¹)  zu  zahlen,  sofern  nicht  einer  der  im  §.  17  bezeichneten  Fälle  vorliegt.  In  diesen  Fällen  ist  die
Entscheidung  des  Vorstandes  einzuholen.
Die  Sterbegelder  und  alle  übrigen  von  der  Kasse  zu  bestreitenden  Ausgaben  sind  auf  jedesmalige
Anweisung  des  Vorsitzenden  des  Vorstandes  zu  leisten.

§.  58.

Der  Rechnungs-  und  Kassenführer  hat  die  Beiträge  am  Fülligkeitstage  [einzukassiren]  [durch  den
Kassenboten  einkassiren  zu  lassen]. (¹)  Das  Verzeichniß  der  rückständigen  Beiträge,  welche  nicht  auf  von  ihm
zu  erlassende  Mahnung  binnen  einer  Frist  von  [einer]  [zwei]  Wochen  zur  Kasse  gezahlt  werden,  ist  [monatlich]
  [alle  zwei  Monate]  dem  Vorstande  zur  Herbeiführung  der  Beitreibung  vorzulegen.  (²)

 

11.  Kann  auch  definitiv  dem  Vorstande  überlassen  werden.  Jedenfalls  empfiehlt  es  sich,  dem  Vorstande  das  Recht
einzuräumen,  solche  Verträge  mit  vorläufiger  Wirksamkeit  abzuschließen.

12.  Wie  zu  11.

13.  Die  Regelung  einer  besonderen  Krankenkontrole  (durch  Krankenbesucher,  durch  Vorschriften  ünd  der  Meldung  der  Erkrankung
  u.  s.  w.),  welche  für  Kassen  von  größerem  Umfange  zu  empfehlen  ist,  erfolgt  am  besten  durch  besondere  Bestimmungen
neben  dem  Statut  und  kann  auch  dem  Vorstande  überlassen  werden,  wird  aber  im  letzteren  Falle  demselben  im  §.  46  ausdrücklich
zu  übertragen  sein.

14.  Zweckmäßig,  um  dem  Vorstande  die  Möglichkeit  zu  geben,  Angelegenheiten,  für  deren  Entscheidung  er  die  Verantwortlichkeit
  nicht  übernehmen  will,  zur  Beschlußnahme  der  Generalversammlung  zu  verstellen.

Zu  §.  56.
1.  Vergl.  §.  40  Absatz  1  des  Gesetzes.
2.  Vergl.  8.  29  Ecbsas  2  des  Gesetzes.

Zu  §6.  57.

1.  Für  die  Auszahlung  der  Krankengelder  wird  der  Einfachheit  wegen  in  der  Regel  auf  jedesmalige  Anweisung
durch  den  Vorstand  oder  dessen  Vorsitzenden  verzichtet  werden  können,  da  sich  der  Anspruch  und  seine  Höhe  aus  den  Krankenscheinen
  ergiebt.  



Zu  §.  58.
1.  Vergl.  die  Bemerkung  2  zu  §.  31.
2.  Vergl.  §.  55  des  Gesetzes
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        —  85  —

§.  59.

Vorräthige  Gelder  hat  der  Rendant  [soweit  sie  nicht  zur  Deckung  der  laufenden  Ausgaben  erforderlich
  sind] (¹),  bis  zur  Beschlußfassung  des  Vorstandes  über  anderweite  Belegung,  der  Sparkasse  .  ..
................  zu  übergeben.  Verfügbare  Gelder  der  Kasse  sind,  soweit  sie  nicht  der  Sparkasse  
übergeben  werden,  nach  Beschluß  des  Vorstandes  in  folgender  Weise  zu  belegen(²)

1.

2.

3.

Werthpapiere,  welche  zum  Vermögen  der  Kasse  gehören  und  nicht  lediglich  zur  vorübergehenden  Anlegung
  zeitweilig  verfügbarer  Betriebsgelder  für  die  Kasse  erworben  sind,  sind  bei  der  Aufsichtsbehörde  oder
nach  deren  Anweisung  verwahrlich  niederzulegen. (³)  Die  Hinterlegungsscheine  sind  vom  Rechnungs-  und  Kassenführer
  mit  den  Beständen  der  Kasse  zu  verwahren.  (⁴)  ·

§.60.
Die Kasse ist [durch den Vorstand] [durch den Vorsitzenden des Vorstandes unter Zuziehung eines
den Arbeitgebern und eines den Kassenmitgliedern angehörenden Vorstandsmitgliedes]...........
[monatlich] (¹) regelmäßig und jährlich mindestens einmal unvermutheterweise zu prüfen. Die Prüfung hat sich
jedesmal  auch  auf  die  vorschriftsmäßige  Belegung  des  Kassenvermögens  und  auf  die  Verwahrung  der  Hinterlegungsscheine
  zu  erstrecken.

 

§.  61.

Das  Rechnungsjahr  fällt  mit  dem  Kalenderjahr  zusammen.  [Das  erste  Rechnungsjahr  läuft  vom
1.  Dezember  1884  bis  zum  31.  Dezember  1885.]

Alsbald  nach  dem  Jahresschlusse  und  spätestens  mit  dem  31.  Januar  des  Folgejahres  sind  die  Kassenbücher
  zu  schließen  und  die  Jahresrechnung  aufzustellen.

[Die  Jahresrechnung  ist  nach  Maßgabe  der  von  der  höheren  Verwaltungsbehörde  über  Art  und  Form
der  Rechnungsführung   erlassenen  Vorschriften  aufzustellen  und  bis  zum  15.  Februar  des  Folgejahres  einzureichen] (¹).


Der  Vorstand  hat  die  vorgängig  von  ihm  zu  revidirende (²)  Rechnung  sammt  Belägen  bis  zum
[1.  März]  dem  Rechnungsausschuß  und  demnächst  mit  den  von  letzterem  gestellten  und  nicht  erledigten  Erinnerungen
  der  Generalversammlung  vorzulegen.

Diese  beschließt  nach  Anhörung  des  Vorstandes  und  des  Rechnungsführers  über  die  nicht  erledigten
Erinnerungen  und  nimmt  —  eintretendenfalls  unter  Vorbehalt  der  letzteren  —  die  Rechnung  ab.

[Nach  Abnahme  der  Jahresrechnung  ist  ein  Rechnungsabschluß,  wie  solcher  der  Aufsichtsbehörde
einzureichen  ,  durch  das  im  §.  63  bezeichnete  Blatt  zu  veröffentlichen  [in  den  Herbergen  der  im  §.  1  bezeichneten
  Gewerbszweige  zur  Einsicht  der  Kassenmitglieder  niederzulegen].  ]  (³)

 

Zu  §.  59.

1.  Hier  kann  auch  eine  bestimmte  Summe  eingestellt  werden,  über  welche  hinaus  der  Rechnungsführer  vorräthige
Gelder  bei  der  Sparkasse  zu  belegen  hat,  oder  es  kann  die  Feststellung  einer  solchen  Summe  dem  Vorstande  vorbehalten  werden.

2.  Vergl.  §.  40  Absatz  3,  4  des  Gesetzes.  Innerhalb  der  durch  die  Vormundschaftsordnung  oder  durch  Absatz  4  cit.
gezogenen  Grenzen  kann  über  die  Belegung  der  Gelder  durch  das  Statut  Bestimmung  getroffen  werden.  Um  die  Entscheidung
des  Vorstandes  über  die  Art  der  Belegung  zu  erleichtern,  wird  es  sich  empfehlen,  die  Belegungsarten,  unter  denen  er  wählen
kann,  durch  das  Statut  festzustellen.

3.  Vergl.  §.  40  Absatz  2  des  Gesetzes.

4.  Eine  Bestimmung  über  die  Aufbewahrung  der  Hinterlegungsscheine  in  dieser  oder  anderer  Weise  ist  rathsam.

Zu  §.  60.
1.  Bei  Kassen  von  geringem  Umfange  wird  eine  so  häufige  Revision  nicht  erforderlich  sein.

Zu  §.  61.

1.  Nach  §.  23  Ziffer  7  des  Gesetzes  muß  das  Statut  Bestimmung  über  die  Aufstellung  und  Prüfung  der  Jahresrechnung
  treffen.  Sofern  die  höhere  Verwaltungsbehörde  auf  Grund  des  §.  41  Absatz  2  über  Art  und  Form  der  Rechnungsführung
  Vorschriften  erlassen  hat,  wird  es  meistens  genügen,  im  Statut  auf  diese  Vorschristen  zu  verweisen.  Anderenfalls  wird
das  Statut  selbständige  Bestimmungen  über  die  Aufstellung  der  Rechnung  enthalten  müssen,  wobei  zu  berücksichtigen  ist,  daß  die
Art  der  Rechnungsaufstellung  jedenfalls  die  Herstellung  des  im  S.  41  Absatz  1  des  Gesetzes  erwähnten  Rechnungsabschlusses  nach
dem  dafür  vorgeschriebenen  Formulare  ermöglichen  muß.

2.  Diese  vorgängige  Revision  durch  den  Vorstand  ist  nicht  nothwendig,  aber  bei  größeren  Kassen  zweckmäßig,  um  die
Aufgabe  des  Rechnungsausschusses  zu  vereinfachen.

3.  Diese  Bestimmung  empfiehlt  sich  namentlich  da,  wo  die  Generalversammlung  aus  Vertretern  besteht  und  demnach
nicht  alle  Kassenmitglieder  an  den  Verhandlungen  über  die  Rechnungsabnahme  theilnehmen  können.
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        —  86  —

§.  62.

Die  nach  dem  Jahresabschluß  verbleibenden  Ueberschüsse  fließen  dem  Reservefonds  zu.  Reichen  nach  dem
Jahresabschlusse  die  Einnahmen  der  Kasse  zur  Deckung  ihrer  Ausgaben  nicht  aus,  so  ist  der  Fehlbetrag  dem
Reservefonds  zu  entnehmen.

Der  Reservefonds  ist  bis  zur  Höhe  der  durchschnittliche  Ausgaben  der  letzten  [drei]  Rechnungsjahre  (¹)
anzusammeln  und  erforderlichenfalls  bis  zu  diesem  Betrage  zu  ergänzen.  So  lange  der  Reservefonds  diesen
Betrag  nicht  erreicht,  ist  demselben  mindestens  ein  Zehntel  des  Jahresbetrages  der  Kassenbeiträge  zuzuführen.
[Ergiebt  sich  aus  dem  Abschlusse  eines  Rechnungsjahres,  in  welchem  der  Kasse  weder  außerordentliche  Ausgaben
noch  außerordentliche  Einnahmeausfälle  erwachsen  sind,  daß  dem  Reservefonds  zu  der  erforderlichen  Ansammlung
oder  Ergänzung  weniger  als  10  Prozent  des  Betrages  der  Kassenbeiträge  zugeflossen  sind,  oder  der  vorschriftsmäßige
  Bestand  desselben  zur  Deckung  der  Ausgaben  hat  angegriffen  werden  müssen,  so  hat  der  Vorstand  bei
der  Generalversammlung  gleichzeitig  mit  der  Vorlegung  der  Jahresrechnung  diejenigen  Beschlüsse  zu  beantragen,
welche  nach  der  Vorschrift  des  §.  33  Absatz  1  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883  erforderlich  werden.

Ergiebt  sich  dagegen  aus  dem  Jahresabschlusse  ein  Ueberschuß  der  Jahreseinnahme  über  die  Jahresausgabe,
  welcher  voraussichtlich  dauernd  sein  wird,  und  hat  der  Reservefonds  bereits  das  Doppelte  des  Mindestbetrages
  erreicht,  so  hat  der  Vorstand  bei  der  Generalversammlung  eine  der  Vorschrift  des  §.  33  cit.  Absatz  2
entsprechende  Beschlußnahme  zu  beantragen.] (²)

VII.  Bekanntmachungen.

§.  63.

Alle  die  Kasse  betreffenden  Bekanntmachungen,  insbesondere  die  Einladungen  zu  Wahl-  und  Generalversammlungen,
  die  Bekanntmachungen  über  Statutenänderungen,  über  Aenderungen  in  der  Höhe  der  Beiträge
und  Leistungen,  in  der  Zusammensetzung  des  Vorstandes,  sowie  über  die  Melde-  und  Zahlstellen,  werden  bis
zu  anderweiter  Beschlußnahme  der  Generalversammlung  in  [Name  des  Blattes]  erlassen.

VIII.  Entscheidung  von  Streitigkeiten.

§.  64. (¹)

[Streitigkeiten  zwischen  den  Kassenmitgliedern  und  ihren  Arbeitgebern  einerseits  und  der  Kasse  andererseits,
  über  die  Verpflichtung  zur  Leistung  oder  Einzahlung  von  Beiträgen  oder  über  Unterstützungsansprüche
werden  von  der  Aufsichtsbehörde  entschieden.

Gegen  deren  Entscheidung  findet  binnen  zwei  Wochen  nach  Zustellung  derselben  die  Berufung  auf  den
Rechtsweg  mittelst  Erhebung  der  Klage  statt.

Die  Entscheidung  ist  vorläufig  vollstreckkar,  soweit  es  sich  um  Streitigkeiten  über  Unterstützungsansprüche
  handelt.)

§.  65. (¹)

[Streitigkeiten  zwischen  den  Kassenmitgliedern  und  ihren  Arbeitgebern  über  die  Berechnung  und  Anrechnung
  der  von  den  ersteren  zu  leistenden  Beiträge  werden  [von  der  Gemeindebehörde!]  (²)  (von  dem  Gewerbegerichte
  zu  A.]  [von  dem  gewerblichen  Schiedsgerichte  .. . . . . .]  entschieden.

 

Zu  §.  62.
1.  Das  Gesetz  bestimmt  im  §  32  nicht  die  Zahl  der  Jahre,  nach  welcher  die  durchschnittliche  Jahresausgabe  zu  bemessen
  ist.  Im  Statut  wird  eine  solche  Bestimmung  nicht  zu  entbehren  sein.
2.  Durch  diese  Bestimmung  wird  dem  Urtheile  der  höheren  Verwaltungsbehörde  darüber,  ob  einer  der  im  §.  33
Absatz  1  und  2  bezeichneten  Fälle  vorliegt,  nicht  vorgegriffen.  Es  ist  aber  anzunehmen,  daß,  wenn  die  Kasse  nach  derselben  verfährt,
  ein  Eingreifen  der  höheren  Verwaltungsbehörde  auf  Grund  des  §.  33  Absatz  3  nicht  eintreten  wird.  Für  kleinere  Kassen,
welchen  die  Kräfte  zur  Beurtheilung  der  Frage,  ob  einer  der  im  §.  33  Absatz  1  und  2  bezeichneten  Fälle  vorliegt,  nicht  zur  Verfügung
  stehen,  wird  die  Aufnahme  einer  derartigen  Bestimmung  in  das  Kassenstatut  auch  unterbleiben  können.  Die  Kasse  überläßt
  dann  das  Urtheil über  Lene  Frage  von  vornherein  der  höheren  Verwaltungsbehörde.
Zu  §.  64.

1.  Die  Bestimmungen  finden  kraft  Gesetzes  (§.  58)  Anwendung,  auch  wenn  sie  nicht  in  das  Statut  aufgenommen
werden.  Die  Aufnahme  derselben  in  das  Statut  hat  nur  den  Zweck,  den  Kassenmitgliedern  von  dem  Wege,  auf  welchem  Streitigkeiten
  der  fraglichen  Art  zum,  Ausdruc  zu  bringen  sind,  Kenntniß  zu  geben.

Zu  §.  65.
1.  Vergleiche  Bemerkung  1  zu  §.  64.
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        —  87  —

[Gegen  die  Entscheidung  steht  die  Berufung  auf  den  Rechtsweg  binnen  10  Tagen  offen;  die  vorläufige
  Vollstreckung  wird  durch  die  Berufung  nicht  aufgehoben.]]

IX.  Beaufsichtigung  der  Kasse.

§.  66.
Die  Aufsicht  über  die  Kasse  wird  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883
unter  Oberaufsicht  der . . . . . . . . . . . . . . . . . .    von...............................................  wahrgenommen.
[Das  vorstehende  Statut  tritt  mit  dem  1.  Dezember  1884  in  Kraft.]

 

Entwurf  des  Statuts  einer  Betriebs-  (Fabrik-)  Krankenkasse
nach  dem  Reichsgesetz  vom  15.  Juni  1883.

Vorbemer  kungen.

1.  Der  Entwurf  soll  für  die  Aufstellung  wirklicher  Statute  für  Betriebs-  (Fabrik-)  Krankenkassen
einen  Rahmen  und  eine  Anleitung  geben.  Sein  Inhalt  ist  in  keiner  Weise  verbindlich,  weder  für  diejenigen,
welchen  die  Errichtung  des  Kassenstatuts  obliegt,  noch  für  die  Behörden,  welchen  die  Genehmigung  zusteht.
Bei  der  großen  Verschiedenheit  der  Verhältnisse,  auf  welche  bei  der  Errichtung  von  Kassenstatuten  für  Betriebs-(Fabrik-)
  Krankenkassen  Rücksicht  zu  nehmen  ist,  kann  ein  Entwurf,  welcher  ohne  Aenderungen  für  jede  Betriebs-(Fabrik-)
  Krankenkasse  verwendbar  wäre,  nicht  gegeben  werden.  Es  ist  daher  nothwendig,  jede  Bestimmung
darauf  zu  prüfen,  ob  sie  unverändert  in  das  Statut  für  eine  bestimmte  Kasse  aufgenommen  werden  kann.
Die  Bemerkungen,  auf  welche  die  dem  Texte  des  Statuts  in  Klammern  ( )  beigefügten  Ziffern  hinweisen,
werden  diese  Prüfung  vielfach  erleichtern.  Eine  genaue  Beachtung  derselben  muß  bei  dem  Gebrauche  des  Entwurfs
  vorausgesetzt  werden.

2.  Bei  Aufstellung  des  Entwurfs  ist  von  der  Voraussetzung  ausgegangen,  daß  eine  Ausdehnung  der
Versicherungspflicht  auf  die  im  §.  2  des  Gesetzes  vom  15.  Juni  1883  bezeichneten  Klassen  von  Personen  nicht
erfolgt  ist;  eine  solche  Ausdehnung  kann  übrigens  nicht  durch  ein  Kassenstatut,  sondern  nur  durch  die
am  angeführten  Orte  vorgesehene  besondere  statutarische  Regelung  einer  Gemeinde  oder  eines  weiteren  Kommunalverbandes
  ausgesprochen  werden.  

3.  Was  durch  gesetzliche  Vorschrift  in  der  Weise  geregelt  ist,  daß  den  einzelnen  Kassenstatuten  ein
Spielraum  für  besondere  Bestimmungen  nicht  gelassen  wird,  z.  B.  die  Vorschriften  über  die  Beaufsichtigung

2.  Die  hier  erwähnten  Streitigkeiten  werden  nach  §.  53  Absatz  2  des  Gesetzes  auf  dem  im  §.  120  a  der  Gewerbeordnung
  vorgesehenen  Wege  entschieden.

Danach  bildet  die  Regel  die  Vorentscheidung  durch  die  Gemeindebehörde,  gegen  welche  Berufung  auf  dem  Rechtswege
binnen  10  Tagen  stattfindet.  "

Besteht  für  den  Bezirk  der  Kasse  und  für  die  derselben  angehörenden  Gewerbszweige  ein  Gewerbegericht,  so  entscheidet
dieses.  Ob  gegen  seine  Entscheidung  ein  Rechtsmittel  stattfindet,  hängt  von  der  Verfassung  des  Gewerbegerichts  ab.  Die  entsprechende
  Bestimmung  wird  dann  zweckmäßig  in  das  Statut  ausgenommen.

Soweit  für  den  Kassenbezirk  und  für  die  der  Kasse  angehörenden  Gewerbszweige  ein  Schiedsgericht  nach  Maßgabe  des
§.  120a  Absatz  3  der  Gewerbeordnung  besteht,  entscheidet  dieses.  Ob  und  welches  Rechtsmittel  in  diesem  Falle  gegen  die  Entscheidung
  stattfindet,  ist  aus  dem  für  das  Schiedsgericht  errichteten  Ortsstatut  zu  entnehmen  und  die  Bestimmung  darüber  an
Stelle  des  letzten  Absatzes  dieses  Paragraphen  des  Statuts  aufzunehmen.

Zu  §.  66.
1.  Die  Bezeichnung  der  Aufsichts-  und  Oberaufsichtsbehörde  in  das  Statut  aufzunehmen,  erscheint  zweckmäßig,  um
jedem  Kassenmitgliede  Kenntniß  davon  zu  geben,  wohin  es  sich  mit  etwaigen  Beschwerden  zu  wenden  hat.
Die  Aufnahme  aller  Bestimmungen  des  Gesetzes  über  die  Aufsicht  in  das  Statut  erscheint,  soweit  sie  nicht  in  den
früheren  Paragraphen  des  Statuts  schon  erfolgt  ist,  überflüssig,  da  diese  Bestimmungen  für  die  einzelnen  Kassenmitglieder  kein
Interesse  haben  und  den  Vorstandsmitgliedern  vorkommendenfalls  die  Einsicht  in  das  Gesetz  wohl  zugemuthet  werden  kann.
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        —  88  —

und  Schließung  der  Kassen,  ist  in  das  Statut  nur  so  weit  aufgenommen,  als  es  nothwendig  erschien,  um
das  Verständniß  der  getroffenen  Bestimmungen  zu  sichern,  oder  den  Kassenmitgliedern  eine  ausreichende  Kenntniß
ihrer  Rechte  und  Pflichten  zu  vermitteln.  Wo  es  für  zweckmäßig  erachtet  wird,  das  Kassenstatut  in  dieser
Beziehung  zu  vervollständigen  oder  noch  mehr  zu  vereinfachen,  werden  die  erforderlichen  Ergänzungen  oder
Streichungen  an  der  Hand  der  Bemerkungen  leicht  auszuführen  sein.  

4.Die im Texte des Statuts  vorkommenden Klammern [ ] deuten, soweit sie nicht durch die Bemerkungen
  besonders  erläutert  werden,  an,  daß  die  in  Klammern  eingeschlossenen  Worte  nach  den  Umständen
beibehalten  oder  gestrichen  werden  können,  oder  daß  unter  den  mehreren  in  Klammern  eingeschlossenen  Fassungen,
unter  Berücksichtigung  der  Verhältnisse,  die  Wahl  zu  treffen  ist.

 

§.  1.
Name  und  Sitz  der  Kasse.

Die  Firma  N.  zu  N.  errichtet  auf  Grund  des  §.  60  des  Reichsgesetzes  vom  15.  Juni  1883  für  [die
in  ihrer  Fabrik  zu  N.  beschäftigten  Personen  eine  Krankenkasse,  welche  den  Namen  „Krankenkasse  für  die  Fabrik
der  Firma  N."  führt  und  ihren  Sitz  zu  N.  hat].  (¹)

oder  
(für  bereits  bestehende  Kassen)
[für  ihre       . . . . . . . .  Kasse  ein  neues  Kassenstatut,  welches  an  Stelle  des  Statuts  vom . . . . . . .
tritt.  Die  Kasse  führt  fortan  den  Namen:  „Krankenkasse  für  die  Fabrik  der  Firma  N.“  und  hat  nach  wie  vor
ihren  Sitz  zu  N.] (²)
§.  2.
Zwangsweise  Mitgliedschaft.
Alle  in  genannter  Fabrik  gegen  Gehalt  oder  Lohn  beschäftigten  Personen  gehören  mit  dem  Tage  des

(§ 63.    Abs.  1.)  Eintritts  in  die  Beschäftigung  als  versicherungspflichtige  Mitglieder  der  Kasse  an,  [sofern  die  Beschäftigung
  nicht  ihrer  Natur  nach  eine  vorübergehende  oder  durch  den  Arbeitsvertrag  im  voraus  auf  einen  Zeitraum

  von  weniger  als  einer  Woche  beschränkt  istl.  (¹)
Befreit  von  diesem  Zwange  sind:

§.  1.)  a)  Betriebsbeamte,  deren  Arbeitsverdienst  an  Lohn  oder  Gehalt  6⅜  Mark  für  den  Arbeitstag
übersteigt,
(§.  63  Abs.  1.)  b)  diejenigen  Personen,  welche  den  Nachweis  erbringen,  daß  sie  Mitglieder  einer  den  Anforderungen

des  §.  73  des  Gesetzes  entsprechenden  Innungskrankenkasse,  einer  Knappschaftskasse  oder  einer  den
Anforderungen  des  §.  75  des  Gesetzes  genügenden  Hülfskasse  sind.

(§1).  letzter  Abs.)  Als  Gehalt  oder  Lohn  gelten  auch  Tantiemen  und  Naturalbezüge.

(§.  3  Abs.  2.)  Auf  ihren  Antrag  sind  von  der  Versicherungspflicht  zu  befreien  Personen,  welche  im  Krankheitsfalle
mindestens  für  13  Wochen  [auf  Verpflegung  in  der  Familie  des  Arbeitgebers  oder]  (²)  auf  Fortzahlung  des
Gehaltes  oder  des  Lohnes  Anspruch  haben.

(§.  63  Abs.  3.)  Versicherungspflichtige  Mitglieder  erhalten  spätestens  am  ersten  Löhnungstage  nach  ihrem  Eintritt  ein
Exemplar  dieses  Statuts.  Sie  müssen  bei  der  Kasse  verbleiben,  so  lange  ihre  Beschäftigung  in  der  Fabrik
dauert,  können  aber  mit  dem  Schluß  des  Rechnungsjahres  austreten,  wenn  sie  den  Austritt  spätestens  drei
Monate  vorher  bei  dem  Vorstande  beantragen  und  vor  dem  Schluß  des  Rechnungsjahres  nachweisen,  daß  sie
Mitglieder  einer  den  Anforderungen  des  §.  75  des  Reichsgesetzes  genügenden  Hülfskasse  geworden  sind.

 

Zu  §.  1.
1.  Fassung  für    neu errichtete  Kassen.
2.  Fassung  für  schon  bestehende  Kassen.

Zu  §.  2.
1.  Fällt  aus,  wenn  die  hier  bezeichneten  Personen  durch  statutarische  Bestimmung  auf  Grund  des  §.  2  Ziffer  1  des
Gesetzes  dem  Versicherungszwange  unterworfen  sind.
2.  Wird  in  der  Regel  bei  Fabrikbesitzern  nicht  vorkommen  und  deshalb  ausfallen  können.
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        —  89  —

§.  3.
Freiwillige  Mitgliedschaft.
1.  Alle  nicht  versicherungspflichtigen  Personen,  welche  in  der  Fabrik  beschäftigt  sind,  (¹)  können  der  (§.  63  Abs.  2.)
Kasse  durch  schriftliche  oder  mündliche  Anmeldung  bei  dem  Kassenvorstande  beitreten,  erhalten  aber  keinen  Anspruch
  auf  Unterstützung  im  Falle  einer  bereits  zur  Zeit  dieser  Anmeldung  eingetretenen  Erkrankung.
[Der  Kassenvorstand  kann  den  Gesundheitszustand  der  freiwillig  beitretenden  Personen  ärztlich  untersuchen
  lassen.  Ergiebt  diese  Untersuchung  zwar  keine  bereits  eingetretene  Erkrankung,  aber  einen  nicht  normalen
Gesundheitszustand,  so  wird  der  Anspruch  auf  Krankenunterstützung  erst  nach  Ablauf  von  [6]  Wochen  von  der  (§.  26  Nr.  4.)
bewirkten  Anmeldung  ab  erworben.]  (²)
Freiwillig  beitretende  Personen  erhalten  vom  Vorstande  spätestens  am  ersten  Löhnungstage  nach  der
Anmeldung  eine  Bescheinigung  über  dieselbe  mit  einem  Exemplar  dieses  Statuts.
2.  Kassenmitglieder,  welche  aus  der  Beschäftigung  in  der  Fabrik  ausscheiden  und  nicht  zu  einer  Be-  (§..  27  Abs.  1.)
schäftigung  übergehen,  vermöge  welcher  sie  Mitglieder  einer  anderen  Betriebs-  (Fabrik-),  Orts-,  Innungsoder
  Bau-Krankenkasse  oder  einer  Knappschaftskasse  werden,  bleiben  so  lange  freiwillige  Mitglieder,  als  sie  sich
im  Gebiete  des  Deutschen  Reichs  aufhalten,  wenn  sie  ihre  dahingehende  Absicht  binnen  einer  Woche  dem
Kassenvorstande  anzeigen.  Die  Zahlung  der  vollen  Kassenbeiträge  zum  ersten  Fälligkeitstermine  gilt  der  ausdrücklichen
  Anzeige  gleich.
Die  nach  dem  Ausscheiden  aus  der  Fabrik  bei  der  Kasse  verbliebenen  Personen  können  weder  Stimm-  (§.   64  Nr.  6.)
rechte  ausüben,  noch  Kassenämter  bekleiden.
3.  Die  freiwillige  Mitgliedschaft  erlischt  (§.  63  Abs.  4.)
a)  durch  mündliche  oder  schriftliche  Austrittserklärung  an  den  Kassenvorstand,  
b)  wenn  an  zwei  aufeinanderfolgenden  Zahlungsterminen  nicht  die  vollen  Beiträge  geleistet
werden.
[§.  4.

Eintrittsgeld.  (¹)
[Ein  Eintrittsgeld  im  Betrage  des  für  [6] (²)  Wochen  zu  leistenden  vollen  Kassenbeitrages  wird  nur
von  denjenigen  freiwillig  beitretenden  Mitgliedern  (³)  erhoben,  welche  das  45.  Lebensjahr  zurückgelegt  haben  oder
deren  Gesundheit  nach  der  bei  ihrer  Anmeldung  vorgenommenen  Untersuchung  keine  normale  ist.
Befreit  von  der  Zahlung  des  Eintrittsgeldes  sind  diejenigen  Mitglieder,  welche  nachweisen,  daß  sie
innerhalb  der  ihrer  Anmeldung  vorhergehenden  13  Wochen  einer  anderen  Krankenkasse  angehört  oder  Beiträge  (§..  26  Abs.  1.)
zur  Gemeinde-Krankenversicherung  geleistet  haben.]
§.  5.
Ausschluß.
Der  Vorstand  kann  Mitglieder,  welche  die  Kasse  wiederholt  durch  Betrug  geschädigt  haben,  von  der  (§.  26  Abs.  4 Nr.1.)
Mitgliedschaft  ausschließen.    
§.  6.
Krankenunterstützung  für  die  in  der  Fabrik  beschäftigten  Mitglieder.
Als  Krankenunterstützung  gewährt  die  Kasse  den  in  der  Fabrik  beschäftigten  Mitgliedern:

 

Zu  §..  3.

1.  Außer  diesen Personen,  welchen  nach  §.  63  Absatz  2  des  Gesetzes  das  Recht,  der  Kasse  beizutreten,  zusteht,  können
nach  §.  26  Absatz  4  Ziffer  5  auch  noch  andere  Personen,  z.  B.  Komtoiristen,  Fuhrleute,  Tagelöhner,  Dienstboten  des  Fabrikherrn
und  seiner  Beamten  als  freiwillige  Mitglieder  zugelassen  werden.  Geschieht  dies,  so  muß  auf  diese  Personen  bei  den  Bestimmungen
  über  die  Höhe  und  Leistung  der  Unterstützungen  (§§.  6,  7),  sowie  über  die  Höhe  der  Beiträge  (§.  17)  Rücksicht  genommen
  werden.

2.  Eine  Karenzzeit  von  höchstens  sechs  Wochen  kann  nach  §.  26  Absatz  2  Ziffer  4  des  Gesetzes  für  alle  freiwilligen
Mitglieder  festgesetzt  werden.  Für  zwangsweise  der  Kasse  angehörende  Mitglieder  kann  nach  §.  26  Absatz  1  des  Gesetzes  eine
Karenzzeit  von  höchstens  sechs  Wochen  nur  für  diejenigen  Unterstützungen  festgesetzt  werden,  welche  über  die  gesetzlichen  Mindestleistungen
  der  Kasse  hinausgehen.

Zu  §.  4.
1.  Dieser  Paragraph  kann  auch  ganz  wegfallen.
2.  Der  Betrag  kann  auch  niedriger,  aber  nach  §.  26  Absatz  2  des  Gesetzes  nicht  höher  bemessen  werden.
  3.  Mit  der  aus  Absatz  2  sich  ergebenden  Beschränkung  kann  ein  Eintrittsgeld  auch  für  alle  Mitglieder  festgesetzt
  werden.

17
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        —  90  —

(§.  6  Abs.  1  1.  vom  Beginn  der  Krankheit  ab  freie  ärztliche  Behandlung,  freie  Arznei,  sowie  Brillen,  Bruchbänder
Nr.  1.)  und  ähnliche  Heilmittel;  (¹)  
(§.  6  Abs.  1  2.  im  Falle  der  Erwerbsunfähigkeit  vom  dritten  Tage  nach  dem  Tage  der  Erkrankung  ab  für  jeden
Nr.  2.)  Arbeitstag  ein  Krankengeld  in  Höhe  der  Hälfte:  (²)  (³)    
(§.  20  Nr.  1.)  (A.)  (des  durchschnittlichen  Tagelohnes  der  Mitglieder.  Dieser  Tagelohn  ist  zur  Zeit  festgesetzt:
a)  für  männliche  Mitglieder  über  16  Jahre  auf   . . . . . . . . ..  Mark,
(§.  8  Abs.  2.)  b)  für  weibliche  Mitglieder  über  16  Jahre  auf   . . . . . . . .  Mark,
c)  für  männliche  Mitglieder  unter  16  Jahren  und  für  Lehrlinge  auf   . . . . . . . .Mark,

d)  für  weibliche  Mitglieder  unter  16  Jahren  auf   . . . . . . . .. . .Mark.
Findet  eine  anderweite  Feststellung  der  vorstehenden  Sätze  durch  die  höhere  Verwaltungsbehörde  statt,
so  treten  die  neuen  Sätze  an  die  Stelle  der  vorstehenden.  Dieselben  sind  durch  Anschlag  [in  allen  Werkstätten]
  [in  allen  Arbeitsräumen]  der  Firma  bekannt  zu  machen.]

oder
§.  20  letzter  (B.)  (des  durchschnittlichen  Tagelohnes  derjenigen  der  nachfolgenden  Mitgliederklassen,  welcher  das
Abs.  §.  8      Mitglied  angehört:
Abs.  2)  a)  Werkmeister,  Beamte  usw.,  deren  durchschnittlicher  Tagelohn  festgesetzt  ist  auf  . . . . . ..  Mark,
b)  Vorarbeiter,  Maschinisten  ꝛc.,  deren  durchschnittlicher  Tagelohn  festgesetzt  ist  auf

.....................  Mark,
c)  sonstige  männliche  großjährige  Arbeiter,  deren  durchschnittlicher  Tagelohn  festgesetzt  ist
auf  . . . . . . . . .Mark,

d) männliche Arbeiter von 16 bis 21 Jahren, deren durchschnittlicher Tagelohn festgesetz                                                                                                                                             ist auf . . . . . . . .  Mark,
e)  (⁴) Vorarbeiterinnen,  Aufseherinnen,  ²c.,  deren  durchschnittlicher  Tagelohn  festgesetzt  ist
auf.....................    . . .Mark,                                                                                                                                                                                                                                                             f) sonstige großjährige Arbeiterinnen, 

g)  Arbeiterinnen  von  16  bis  21  Jahren,  deren  durchschnittlicher  Tagelohn  festgesetzt  ist
auf.. . . . . . .   . . .Mark,
h)  männliche  Arbeiter  unter  16  Jahren  und  Lehrlinge,  deren  durchschnittlicher  Tagelohn
festgesetzt  ist  auf... . . . . .  Mark,
i)  Arbeiterinnen  unter  16  Jahren,  deren  durchschnittlicher  Tagelohn  festgesetzt  ist  auf
. . . . . . . .  Mark.
Findet  eine  anderweite  Feststellung  der  vorstehenden  Sätze  durch  die  höhere  Verwaltungsbehörde
  statt,  so  treten  die  neuen  Sätze  an  die  Stelle  der  vorstehenden.  Dieselben

 

Zu  §.  6.

1.  Sollen  nach  §.  21  Absatz  1  Ziffer  2  des  Gesetzes  noch  weitere  als  die  im  §.  6  Absatz  1  Ziffer  1  des  Gesetzes  bezeichneten

  Heilmittel  gewährt  werden,  so  empfiehlt  es  sich,  dieselben  hier  namentlich  aufzuführen.

2.  Das  Krankengeld  kann  auch  höher,  bis  zu  Dreiviertel  des  Lohns  (§.  21  Abs.  1  Ziff.  2  des  Gesetzes),  aber  nicht

niedriger  festgesetzt  werden.

3.  Der  Bemessung  des  Krankengeldes  kann  zu  Grunde  gelegt  werden:

a)  Nach  §.  20  Absatz  1  Ziffer  1  des  Gesetzes  der  durchschnittliche  Tagelohn  sämmtlicher  Kassenmitglieder,  gesondert
festgestellt  für  männliche,  weibliche,  erwachsene  und  jugendliche  Mitglieder.  Die  Sätze  dürfen  in  diesem  Falle  3 M
nicht  übersteigen.  .

b)  Nach  §.  20  Absatz  2  daselbst  der  durchschnittliche  Tagelohn,  welcher  unter  Berücksichtigung  der  unter  den  Kassenmitgliedern
  hinsichtlich  der  Lohnhöhe  bestehenden  Verschiedenheiten  klassenweise  festgesetzt  wird.  Derselbe  darf  für
seine  Klasse  über  4 M  und  unter  dem  Betrage  des  ortsüblichen  Tagelohnes  gewöhnlicher  Tagearbeiter  festgestellt
  werden.

Zu  a  und  b  erfolgt  die  Feststellung  durch  die  höhere  Verwaltungsbehörde.
c)  Nach  §  64  Ziffer  1  des  Gesetzes  der  wirkliche  Arbeitsverdienst  der  Kassenmitglieder,  soweit  er  4 M  nicht  übersteigt.
Je  nachdem  a,  b  oder  c  als  Grundlage  angenommen  werden  soll,  ist  die  Fassung  unter  A,  B  oder  C
zu  wählen.
4.     Die  Klasseneintheilung  kann  auch  so  erfolgen,  daß  es  nicht  erforderlich  ist,  für  weibliche  Arbeiter  besondere
Klassen  zu  bilden.

5.  Die  Dauer  kann  länger,  bis  zu  einem  Jahre  (§.  21  Abs.  1  Ziff.  1  des  Gesetzes),  aber  nicht  kürzer  bemessen

  werden.
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        —  91  —

sind  durch  Anschlag  [in  allen  Werkstätten]  [in  allen  Arbeitsräumen]  der  Firma  bekannt  zu
machen.

oder
(o)  (des  wirklichen  Arbeitsverdienstes  des  Versicherten,  soweit  derselbe  4  Mark  für  den  Arbeitstag
nicht  übersteigt.  Für  Mitglieder,  deren  Löhnung  nach  Akkordsätzen  oder  in  wechselnder  Höhe
erfolgt,  wird  der  Durchschnittsverdienst  der  [drei]  letzten  der  Erkrankung  vorausgegangenen
Lohnzahlungsperioden  oder,  wenn  das  erkrankte  Mitglied  nicht  während  dieser  ganzen  Zeit
im  Betriebe  beschäftigt  war,  der  Durchschnittsverdienst  eines  in  gleichartiger  Beschäftigung
stehenden  Mitgliedes  zu  Grunde  gelegt.  Die  Feststellung  erfolgt  [auf  Grund  der  Lohnlisten]
durch  den  Vorstand.]
Unter  Erkrankungen  sind  auch  Verletzungen  einbegriffen.  Der  Tag  der  Anmeldung  der  Krankheit  gilt
als  Tag  der  Erkrankung,  falls  nicht  ein  früherer  Tag  zweifellos  nachgewiesen  werden  kann.
Das  Krankengeld  ist  wöchentlich  postnumerando  zu  zahlen.  (§. 6 letzter  Abs.)
Die  Krankenunterstützung  wird  für  die  Dauer  der  Krankheit,  jedoch  höchstens  bis  zum  Ablauf  der
[dreizehnten) (⁵)  Woche  nach  Beginn  der  Krankheit  gewährt.

§.  7.
Krankenunterstützung  für  nicht  im  Betriebe  beschäftigte  Mitglieder.

Mitglieder,  welche  nach  ihrem  Ausscheiden  aus  der  Fabrik  bei  der  Kasse  verbleiben  (§.  3  Ziffer  2),

erhalten  als  Krankenunterstützung:

1.  so  lange  sie  sich  im  Bezirke  der  Gemeinde  N.  aufhalten,  die  Unterstützung  nach  §.  6  [nach  derjenigen
  Mitgliedskasse,  welcher  sie  vor  ihrem  Ausscheiden  aus  der  Fabrik  zuletzt  angehört  haben]  (¹)
lach  dem,  Durchschnittsverdienste  der  letzten  drei  Lohnzahlungsperioden  vor  dem  Ausscheiden  aus

der  Fabrikl;

2.  wenn  sie  sich  nicht  im  Bezirke  der  Gemeinde  N.  aufhalten,  unter  Wegfall  der  Unterstützung  nach
§.  6  Ziffer  1  den  anderthalbfachen  Betrag  des  [wie  vorstehend  zu  bemessenden] (³)  Krankengeldes.

§.  8.
Verpflegung  im  Krankenhause.

Der  Vorstand  kann  an  Stelle  der  Krankenunterstützung  der  §§.  6  und  7  freie  Kur  und  Verpflegung  (§.  7  Abs.  1.)
in  einem  Krankenhause  gewähren,  und  zwar:

1.  für  diejenigen  Mitglieder,  welche  verheirathet  oder  Glieder  einer  Familie  sind,  mit  ihrer  Zustimmung

oder  unabhängig  von  derselben,  wenn  die  Art  der  Krankheit  Anforderungen  an  die  Behandlung
oder  Verpflegung  stellt,  welchen  in  der  Familie  des  Erkrankten  nicht  genügt  werden  kann,

2.  für  sonstige  Erkrankte  unbedingt.

Hat  der  in  einem  Krankenhause  Untergebrachte  Angehörige,  deren  Unterhalt  er  bisher  aus  seinem
Arbeitsverdienste  ganz  oder  größtentheils  bestritten  hat,  so  ist  neben  der  freien  Kur  und  Verpflegung  die  Hälfte  §.  7  Abs.  2.)
des  in  den  §§.  6  und  7  festgesetzten  Krankengeldes  zu  leisten.

[Hat  der  in  einem  Krankenhause  Untergebrachte  keine  solchen  Angehörigen,  so  erhält  derselbe  neben
freier  Kur  und  Verpflegung  ein  Krankengeld  in  Höhe  [eines  Achtels]  (¹)  des  im  §.  7  festgesetzten  durchschnitt- (§.  21  Abs.  1
lichen  Tagelohnes.]  Nr.  3.)

§.  9.
Unterstützung  der  Wöchnerinnen.

Weiblichen  Mitgliedern  wird  im  Falle  der  Entbindung  für  die  ersten  [drei] (¹)  Wochen  nach  derselben

 

Zu  §.  7.
1.  Zusatz  für  den  Fall,  daß  in  §.  6  die  Fassung  B  gewählt  wird.
2.  Zusatz  für  den  Fall,  daß  in  §.  6  die  Fassung  C  gewählt  wird.
3.  Zusatz  für  den  Fall,  daß  in  §.  6  die  Fassung  B  oder  C  gewählt  wird.

1.  2.  3.  

Zu  §.  8.
1.  Es  kann  auch  eine  niedrigere,  nicht  aber  eine  höhere  Quote  festgesetzt  werden.

Zu  §.  9.
1.  Es  kann  auch  ein  längerer  Zeitraum  bis  zu  sechs  Wochen  festgestellt  werden.
17*
        <pb n="106" />
        —  92  —

(§.  20  Nr.  2.)  das  Krankengeld  (²)  gewährt.  Erkrankungen,  welche  während  der  Dauer  des  Wochenbetts  eintreten,  begründen
denselben  Anspruch  auf  Unterstützung  wie  andere  Erkrankungen.

[Der  Vorstand  kann  Wöchnerinnen  unter  den  Voraussetzungen  des  §.  8  freie  Kur  und  Verpflegung
in  einem  Krankenhause  oder  in  einem  Asyl  für  Wöchnerinnen  gewähren;  dieselben  haben  alsdann  nach  Maßgabe
  des  §.  8  Anspruch  auf  Krankengeld.]

(§.  21  Abs.  1  [Die  Ehefrauen  von  Mitgliedern  erhalten  in  gleicher  Weise  Unterstützung  bis  zum  Ablauf  von
Nr.  5.)  [3] (³)  Wochen  nach  ihrer  Niederkunft.] (⁴)

[§.  10.
Unterstützung  erkrankter  Familienangehöriger.  (¹)
[Die  nicht  selbst  dem  Krankenversicherungszwange  unterliegenden  Familienangehörigen  von  versicherungs-(§.
  21  Abs.  1  pflichtigen  Mitgliedern  erhalten  im  Erkrankungsfalle  freie  ärztliche  Behandlung,  freie  Arznei  und  sonstige
Nr.  5.)  Heilmittel.

Als  Familienangehörige  sind  die  im  selben  Haushalt  mit  den  Mitgliedern  lebenden  und  mit  ihrem
Unterhalt  ganz  oder  größtentheils  auf  den  Arbeitsverdienst  der  Mitglieder  angewiesenen  Ehegatten,  Eltern  und

noch  nicht  erwerbsfähigen  Kinder  derselben  anzusehen.]

§.  11.
Allgemeine  Pflichten  aller  Mitglieder  bei  Krankheitsfällen.

(A) (1)  [Jede  Erkrankung  muß  alsbald  dem  Vorsitzenden  des  Vorstandes  oder  der  von  ihm  bezeichneten
Person  angemeldet  werden.

[Ueber  diese  Anmeldung  wird  eine  Bescheinigung  ausgestellt,  welche  als  Legitimationsschein  beim
Kassenarzte-dient.  ]  (²)

Behufs  Erlangung  des  Krankengeldes  muß  das  Mitglied  ein  vom  Kassenarzte  ausgestelltes  Attest  vorzeigen,
  in  welchem  Beginn  und  Dauer  der  Erwerbsunfähigkeit  bescheinigt  werden.  Erkrankte  Personen  müssen
die  Vorschriften  des  Arztes  gewissenhaft  befolgen,  sie  dürfen  keine  Arbeiten,  welche  nach  dem  Urtheil  des  Arztes
mit  ihrem  Zustande  unverträglich  sind,  noch  sonstige  ihrer  Genesung  hinderliche  Handlungen  vornehmen.  Ohne
Erlaubniß  des  Vorstandes  dürfen  erkrankte  Personen  weder  öffentliche  Lokale,  noch  Schankstellen  besuchen,  noch
Erwerbsarbeiten  vornehmen.  

Sobald  ein  Mitglied,  welches  Krankengeld  bezieht,  wieder  erwerbsfähig  wird,  oder  sobald  der  Arzt
eine  erkrankte  Person  für  genesen  erklärt,  ist  dem  Vorstande  hiervon  Anzeige  zu  erstatten.  Der  Vorstand  kann
Mitglieder,  welche  einer  der  vorstehenden  Vorschriften  zuwiderhandeln,  in  eine  Strafe  bis  zu  (5)  Mark  nehmen
und  außerdem  die  Krankenunterstützung  bis  auf  die  gesetzlichen  Mindestleistungen  des  §.  7  entziehen.

oder

(B)  [Das  Krankengeld  wird  nur  gegen  Beibringung  eines  vom  Kassenarzte  ausgestellten  Krankenscheines
ausgezahlt,  in  welchem  die  Zahl  der  Tage,  während  welcher  der  Erkrankte  in  der  abgelaufenen  Woche  erwerbsunfähig
  war,  anzugeben  ist.  In  dem  erstmalig  beizubringenden  Krankenscheine  ist  der  Tag  der  Erkrankung,
in  dem  letzten  der  Tag  des  Wiedereintritts  der  Erwerbsfähigkeit  anzugeben.

Erkrankte  Mitglieder  müssen  die  Vorschriften  des  Arztes  gewissenhaft  befolgen,  sie  dürfen  keine  nach  dem
Urtheile  desselben  ihrer  Genesung  hinderliche  Handlungen,  und  Arbeiten  nur  mit  seiner  ausdrücklichen  Genehmigung
vornehmen.  Oeffentliche  Lokale  oder  Schankstellen  dürfen  sie  ohne  Erlaubniß  des  Vorstandes  nicht  besuchen.

 

 

2.  Da  diese  Unterstützung  unter  der  Voraussetzung  gewährt  wird,  daß  die  Wöchnerin  nicht  erkrankt  ist,  so  kann  sich
dieselbe  nicht  auf  Gewährung  freier  ärztlicher  Behandlung  und  Arznei  erstrecken.
3.  wie  unter  1.
4.  Gehört  nicht  zu  den  nothwendigen  Leistungen  der  Kasse.

Zu  §.  10.
1.  Unterstuͤtzungen  dieser  Art  gehören  nicht  zu  den  nothwendigen  Leistungen  der  Kasse.
Zu  §.  11.
1.  Sofern  von  einer  Meldung  jeder  Krankheit  beim  Vorstande  abgesehen  werden  und  nur  die  ohnehin  erforderliche
Meldung  beim  Kassenarzte  stattfinden  soll  —  was  meist  von  dem  Umfange  der  Kasse  und  der  beabsichtigten  Regelung  der  Krankenkontrole
  abhängen  wird  —,  kann  die  Fassung  unter  B  gewählt  werden,  welche  eine  einfachere  Regelung  enthält.
2.  Diese  Bescheinigung  wird  bei  einfachen  Verhältnissen,  wo  eine  Legitimation  des  Mitglieds  gegenüber  dem  Kassenarzte
  nicht  erforderlich,  wegfallen  können.
        <pb n="107" />
        —  93  —

Mitglieder,  welche  diesen  Vorschriften  zuwiderhandeln,  können  vom  Vorstande  mit  Ordnungestrafen  bis  zu
(5|]  Mark  belegt  werden.]

§.  12.
Besondere  Pflichten  der  aus  der  Fabrik  ausgeschiedenen  Mitglieder  in  Krankheits  fällen.

An  Mitglieder  der  im  §.  3  Ziffer  1  bezeichneten  Art,  welche  sich  nicht  im  Bezirke  der  Gemeinde  N.
aufhalten,  erfolgt  die  Auszahlung  des  Krankengeldes  gegen  kostenlose  Einlieferung  eines  von  einem  approbirten
Arzte  ausgestellten  Krankenscheines,  in  welchem  die  Zahl  der  Tage,  während  welcher  der  Erkrankte  erwerbsunfähig
  war,  und  erstmalig  auch  der  Tag  der  Erkrankung  angegeben  sein  muß.

Dem  erstmaligen  Krankenscheine  ist  eine  Bescheinigung  der  Gemeindebehörde  des  derzeitigen  Aufenthaltsortes
  beizufügen,  daß  der  Erkrankte  nicht  vermöge  seiner  derzeitigen  Beschäftigung  gesetzlich  einer  anderen
Krankenkasse  angehört  oder  thatsächlich  einer  solchen  beigetreten  ist.

Das  Krankengeld  ist  bei  der  Kasse  durch  einen  Bevollmächtigten  zu  erheben,  sofern  das  Mitglied  nicht
bei  Einsendung  des  Krankenscheines  die  Uebersendung  des  Krankengeldes  durch  Postanweisung  auf  seine  Kosten

beantragt. (¹)

Der  Vorstand  ist  befugt,  die  im  Absatz  2  bezeichnete  Bescheinigung  auch  von  den  im  §.  3  Ziffer  2
bezeichneten  Mitgliedern,  welche  sich  im  Gemeindebezirke  N.  aufhalten,  vor  der  Auszahlung  des  Krankengeldes
zu  fordern  und  für  alle  aus  der  Beschäftigung  in  der  Fabrik  ausgeschiedenen  Mitglieder  besondere  Kontrolvorschriften
  zu  erlassen.  Die  Nichtachtung  solcher  Kontrolvorschriften  berechtigt  den  Vorstand,  eine  Strafe  bis  zu
[5]  Mark  zu  verhängen  und  die  Zahlung  des  Krankengeldes  zu  beanstanden,  bis  das  Recht  auf  dessen  Bezug
nachgewiesen  ist.

§.  13.
Kürzung  der  Krankenunterstützung  wegen  Doppelversicherung.

Jedes  Mitglied  hat  bei  Vermeidung  einer  Strafe  bis  zu  (5)  Mark  binnen  6  Tagen  nach  dem  Beginn
der  Mitgliedschaft  oder  der  später  bewirkten  anderweiten  Krankenversicherung  dem  Vorstande  Anzeige  von  seiner
oder  seiner  Familienangehörigen  anderweiten  Versicherung  gegen  Krankheit  zu  machen  und  alle  Fragen  des
Vorstandes  über  diese  anderweite  Versicherung  gewissenhaft  zu  beantworten.  —  Einem  Mitgliede,  welches  gleichzeitig
  anderweitig  gegen  Krankheit  versichert  ist,  wird  das  Krankengeld  der  §§.  6  und  7  soweit  gekürzt,  als  (§.  26  Abs.  3.)
dasselbe  zusammen  mit  dem  aus  anderweiter  Versicherung  bezogenen  Krankengelde  den  vollen  Betrag  seines
durchschnittlichen  Arbeitsverdienstes  (¹)  um  ¹/5 (²)  übersteigen  würde.

§.  14.
Entziehung  und  Sistirung  der  Krankenunterstützung.

Der  Vorstand  ist  befugt,  denjenigen  Mitgliedern,  welche  sich  die  Krankheit  vorsätzlich  oder  durch
schuldhafte  Betheiligung  bei  Schlägereien  oder  Raufhändeln,  durch  Trunkfälligkeit  oder  durch  geschlechtliche  Aus-(§  26  Abs.  4
schweifungen  zugezogen  haben,  das  Krankengeld  der  §§.  6  und  7  gar  nicht  oder  nur  theilweise  zu  gewähren.  Nr.  2.)

[Ein  Mitglied,  welches  die  Krankenunterstützung  des  §.  6  ununterbrochen  oder  im  Laufe  eines
Kalenderjahres]  für  [13] (¹)  Wochen  bezogen  hat,  erhält  bei  Eintritt  einer  neuen  Krankheit,  falls  zwischen  (§. 26    Abs.  4
demselben  und  der  letzten  Krankenunterstützung  weniger  als  13  Wochen  liegen,  als  Krankengeld  nur  die  Hälfte  Nr.  3.)
des  durchschnittlichen  Tagelohnes.  Derselbe  ist  zur  Zeit  festgesetzt:

 

Zu  §.  12.

1.  Die  Vorschrift  des  §F.  56  des  Gesetzes,  nach  welcher  Unterstützungen  nur  auf  geschuldete  Beiträge  aufgerechnet

werden  können,  wird  diese  Bestimmung  nicht  unzulässig  erscheinen  lassen.
Zu  §.  13.

1.  Die  Kürzung  wegen  Doppelversicherung  tritt  gesetzlich  nur  so  weit  ein,  als  die  Gesammtunterstützung  den  Betrag
des  durchschnittlichen  Tagelohnes  des  in  Frage  stehenden  Mitgliedes  —  nicht  desjenigen  durchschnittlichen  Tagelohnes,  welcher
den  Maßstab  des  Krankengeldes  bildet,  —  übersteigt.

2.  Die  Kürzung  kann  durch  das  Statut  ganz  oder  theilweise  ausgeschlossen  werden.

Zu  §.  14.
1.  Hier  ist  die  in  §.  6  festgesetzte  Dauer  der  Unterstützung  einzustellen.
2.  Diese  Bestimmung  hat  eine  Bedeutung  nur  bei  solchen  Kassen,  welche  als  Krankenunterstützung  mehr  als  die
Mindestleistung  gewähren.
        <pb n="108" />
        —  94  —

a)  für  männliche  Mitglieder  über  16  Jahre  auf  . . . . .  Mark,
b)  für  weibliche  Mitglieder  über  16  Jahre  auf   . . . . . . .Mark,
I)  für  männliche  Mitglieder  unter  16  Jahren  auf   . . . .  Mark,
d)  für  weibliche  Mitglieder  unter  16  Jahren  auf   . . . . .Mark.] (²)
".  15.
Sterbegeld.
(§.  21  Nr.  6.)  Für  den  Todesfall  eines  Mitgliedes  wird  ein  Sterbegeld  im  zwanzigfachen  Betrage  des  ortsüblichen

(§.  20  Nr.  3.)  Tagelohnes  gewöhnlicher  Tagearbeiter  gezahlt.
Derselbe  ist  zur  Zeit  festgesetzt:

a)  für  männliche  Mitglieder  über  16  Jahre  auf   . . . . . . . ..Mark,
b)  für  weibliche  Mitglieder  über  16  Jahre  auf   . . . . . . . . .Mark,
e)  für  männliche  Mitglieder  unter  16  Jahren  auf   . . . . . . .Mark,
d)  für  weibliche  Mitglieder  unter  16  Jahren  auf   . . . . . . . .Mark.

Wird  durch  die  höhere  Verwaltungsbehörde  der  ortsübliche  Tagelohn  anderweit  festgesetzt,  so  treten  die
neuen  Sätze  an  die  Stelle  der  vorstehend  aufgeführten.  Dieselben  sind  durch  Anschlag  in  allen  Werkstätten  der
Fabrik  bekannt  zu  machen.
[Beim  Tode  der  Ehefrau  oder  eines  noch  nicht  (14)  jährigen  Kindes  eines  Mitgliedes  wird,  falls  diese
Personen  nicht  selbst  dem  Versicherungszwange  unterliegen,  gleichfalls  ein  Sterbegeld  gezahlt.  Dasselbe  beträgt
(§.  21  Nr.  7.)  beim  Tode  der  Ehefrau  ((zwei  Drittel)  ,  beim  Tode  eines  Kindes  [(die  Hälfte)!]  des  für  das  Mitglied  festgestellten

  Sterbegeldes.] (¹)
Das  Sterbegeld  wird  innerhalb  24  Stunden  nach  der  an  den  Vorsitzenden  des  Vorstandes  gemachten

Anzeige,  welcher  eine  amtliche  Bescheinigung  des  Todesfalles  beizufügen  ist,  gezahlt,
[a)]  wenn  ein  Mitglied  stirbt,  an  dessen  Wittwe  oder  sonstige  nächsten  Angehörigen,  welche  die  Beerdigung
  besorgen,
[b)  wenn  die  Ehefrau  oder  das  Kind  eines  Mitgliedes  stirbt,  an  das  Mitglied.]  (²)

§.  16.
Unterstützung  bei  Erwerbslosigkeit.

(§.  28.)  Mitglieder,  welche  erwerbslos  werden,  behalten  für  die  Dauer  der  Erwerbslosigkeit,  jedoch  nicht  für
einen  längeren  Zeitraum,  als  sie  der  Kasse  angehört  haben  und  höchstens  für  drei  Wochen  ihre  Ansprüche  auf
die  gesetzlichen  Mindestleistungen  der  Kasse.

§.  17.
Beiträge.
(§.  22,  §.  20.)  Die  Beiträge  werden  festgesetzt  auf  (3J  (¹)  Prozent  (A) (²)  (des  im  §.  6  unter  2  festgesetzten  durchschnittlichen
  Tagelohnes.]  
oder
(§.  22,  §.  20.) (B)  [des  im  §.  6  unter  2  festgesetzten  durchschnittlichen  Tagelohnes  der  dort  bezeichneten  Mitgliederklassen.]
oder
(§.  64  Nr.  1.) (c)  [des nach  §.  6  unter  2  ermittelten  wirklichen  Arbeitsverdienstes,  soweit  derselbe  vier  Mark  für  den  Arbeitstag
  nicht  übersteigt.]
Die  Beiträge  sind  an  jedem  [wöchentlichen]  [vierzehntägigen!]  Löhnungstage  für  die  abgelaufene
Löhnungeperiode  für  die  in  der  Fabrik  beschäftigten  versicherungspflichtigen  Mitglieder  von  der  Firma  zur
Kasse  abzuführen.  Die  übrigen  Mitglieder  haben  dieselben  zu  dem  gleichen  Termine  kostenfrei  bei  dem  Kassenführer
  einzuzahlen.

 

Zu  §.  15.
1.  Diese  Unterstützungen  gehören  nicht  zu  den  nothwendigen  Leistungen  der  Kasse.
2.  Fällt  fort,  wenn  Sterbegelder  für  Ehefrau  und  Kinder  des  Mitgliedes  nicht  gezahlt  werden.

Zu  §.  17.

1.  Höher  als  3  Prozent  dürfen  die  Beiträge  einschließlich  des  Arbeitgeberzuschusses  bei  Errichtung  der  Kasse  nur  dann
festgesetzt  werden,  wenn  es  zur  Deckung  der  Mindestleistung  erforderlich  ist.  Eine  niedrigere  Bemessung  ist  nicht  ausgeschlossen,
sofern  die  Deckung  der  Mindestleistungen  trotzdem  gesichert  erscheint.

2.  Je  nachdem  in  §.  6  die  Fassung  A,  B  oder  C  gewählt  ist,  ist  auch  hier  die  Fassung  A,  B  oder  C  zu  wählen.
        <pb n="109" />
        —  95  —

Rückständige  Beiträge  sind  auf  demselben  Wege  beizutreiben,  auf  welchem  rückständige  Gemeindeabgaben
beigetrieben  werden.

Für  die  Zeit  der  Erwerbsunfähigkeit  werden  keine  Beiträge  erhoben.

[Bezüglich  der  Beitragspflicht  wird  jede  Woche  einer  Löhnungsperiode,  ohne  Rücksicht  auf  etwaige
Feiertage,  zu  6  Arbeitstagen  gerechnet;  Werktage,  an  welchen  der  Betrieb  ruhte,  werden  dagegen  nicht  in  Anrechnung
  gebracht.]

§.  18.

Die  Firma  ist  berechtigt,  bei  jeder  regelmäßigen  Lohnzahlung  den  versicherungspflichtigen  Mitgliedern  (§65    Abs.  1
zwei  Drittel  der  für  sie  gezahlten  Beiträge  in  Abzug  zu  bringen,  soweit  sie  auf  die  Lohnzahlungsperiode  u.  2.)
antheilsweise  entfallen.

Auf  Streitigkeiten  zwischen  der  Firma  und  den  von  ihr  beschäftigten  Personen  über  die  Berechnung
und  Anrechnung  der  Beiträge  der  letzteren  findet  §.  120  a  der  Gewerbeordnung  Anwendung.  ¹)  (§.  65  Abs.  4.)

§.  19.
1  Sonstige  Einnahmen  der  Kasse.

Außer  etwaigen  freiwilligen  Zuwendungen,  den  in  §§.  116,  118  der  Gewerbeordnung  bezeichneten
Forderungen  und  den  auf  Grund  gesetzlicher  Bestimmungen  ihr  zufallenden  Geldstrafen  fließen  in  die  Kasse  die
auf  Grund  dieses  Statuts  vom  Vorstande  und  die  auf  Grund  der  Fabrikordnung  festgesetzten  Strafgelder.
Als  Strafgelder  sind  die  Ersatzgelder  für  Beschädigungen  nicht  anzusehen.

§.  20.
Besondere  Rechte  der  Kasse.  (¹)

Die  Kasse  kann  unter  ihrem  Namen  Rechte  erwerben  und  Verbindlichkeiten  eingehen,  vor  Gericht  klagen  (§ 25    Abs.  1.)
und  verklagt  werden.

Für  alle  Verbindlichkeiten  der  Kasse  haftet  dem  Kassengläubiger  nur  das  Vermögen  der  Kasse.  (§.  25  Abs.  2.)

Die  den  Unterstützungsberechtigten  gegen  die  Kasse  zustehenden  Forderungen  können  mit  rechtlicher
Wirkung  weder  verpfändet,  noch  übertragen,  noch  gepfändet  und  dürfen  nur  auf  geschuldete  Beiträge  auf-  (§.  56.)
gerechnet  werden.

§.  21.
Kassenführung  und  Rechnungslage.
Die  Firma  bestellt  unter  ihrer  Verantwortlichkeit  und  auf  ihre  Kosten  einen  Kassenführer,  welcher  die

gesammte  Rechnungs=  und  Kassenführung  wahrzunehmen  hat.  (§.  64  Nr.  4.)
Die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Kasse  sind  von  allen  den  Zwecken  der  Kasse  fremden  Vereinnahmungen
  und  Verausgabungen  getrennt  festzustellen;  ihre  Bestände  sind  gesondert  zu  verwahren.  (§.  40  Abs.  1.)

Der  Kassenführer  hat  über  alle  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Kasse  ein  Kassenbuch  zu  führen,  welches
stets  vollständig  berichtigt  sein  muß,  so  daß  der  Bestand  nach  demselben  jederzeit  richtig  aufgenommen  werden
kann.  Er  stellt  den  jährlichen  Rechnungsabschluß  und  die  vorgeschriebenen  Uebersichten  über  die  Mitglieder,
über  Krankheits-  und  Sterbefälle,  über  die  vereinnahmten  Beiträge  und  die  geleisteten  Unterstützungen  auf,  (§  41  Abs.  1.)
welche  sämmtlich  vom  Vorstand  geprüft  und  festgestellt  und  der  Aufsichtsbehörde  eingereicht  werden.
Der  Vorstand  hat  die  vom  Kassenführer  aufgestellte  Jahresrechnung  festzustellen,  mit  allen  Belägen
dem  Revisionsausschuß  (§.  32  Nr.  2)  zur  Prüfung  vorzulegen  und  spätestens  bis  zum  1.  April]  des  nächsten
Jahres  die  Abnahme  der  Jahresrechnung  bei  der  Generalversammlung  zu  beantragen.

§.  22.
Anlage  der  Kassengelder.
In  der  Kasse  muß  zur  Deckung  der  laufenden  Ausgaben  stets  ein  entsprechender  Baarbestand  vor- 



Zu  §.  18.  
1. Besteht für den Bezirk, in welchem der Bekrieb belegen ist, ein Gewerbegericht oder ein auf Grund des  §.120 a.
Absatz  3  der  Gewerbeordnung  errichtetes  Schiedsgericht,  so  empfiehlt  sich  die  Aufnahme  einer  Bestimmung,  aus  welcher  zu  ersehen
ist,  von  welcher  Stelle  die  Sheitigkeiten  der  hier  fraglichen  Art  zu  entscheiden  sind.

Zu  §.  20.
1.  Die  Bestimmungen  dieses  Paragraphen  gelten  kraft  Gesetzes,  brauchen  demnach  in  das  Statut  nicht  aufgenommen
zu  werden.
        <pb n="110" />
        —  96  —

handen  sein,  welcher  jedoch  der  Regel  nach  den  Betrag  einer  [Monats-]  Ausgabe  nicht  übersteigen  darf.  Die
§.  40  Abs.  3.)  hierüber  hinausgehenden  Bestände  müssen  auf  den  Namen  der  Kasse  nach  Vorschrift  des  §.  40  des  Gesetzes
vom  15.  Juni  1883  angelegt  werden.
[Zusatz  für  die  nach  §.  61  des  Reichsgesetzes  errichteten  Kassen:

(§.  64  Nr.  5.)  „Reichen  die  Bestände  nicht  aus,  um  die  laufenden  Ausgaben  der  Kasse  zu  decken,  so  sind
von  der  Firma  die  erforderlichen  Vorschüsse  zu  leisten,  welche  ihr  aus  etwaigen  späteren  Ueberschüssen
  erstattet  werden."

Werthpapiere  der  Kasse,  welche  nicht  lediglich  zur  vorübergehenden  Anlegung  zeitweilig  verfügbarer

(§.  40  Abs.  2.)  Betriebsgelder  für  die  Kasse  erworben  werden,  sind  bei  der  Aufsichtsbehörde  oder  nach  deren  Anweisung  verwahrlich

  niederzulegen.  Die  Hinterlegungsscheine  darüber  sind  mit  den  Kassenbeständen  zu  verwahren.

§.  23.
Reservefonds.

(§.  32  Abf.  1.)  Die  Kasse  hat  einen  Reservefonds  im  Mindestbetrage  einer  durchschnittlichen  Jahresausgabe  anzusammeln
  und  erforderlichenfalls  bis  zu  dieser  Höhe  zu  ergänzen.  So  lange  der  Reservefonds  diesen  Betrag
(§.  32  Abs.  2.)  nicht  erreicht,  ist  demselben  mindestens  ein  Zehntel  des  Jahresbetrages  der  Kassenbeiträge  zuzuführen.

§.  24.
Erhöhung  der  Beiträge  und  Ermäßigung  der  Kassenleistungen.
Ergiebt  sich  aus  den  Jahresabschlüssen,  daß  die  Einnahmen  der  Kasse  zur  Deckung  ihrer  Ausgaben
G.  33  Abs.  1.)  einschließlich  der  Rücklagen  zur  Ansammlung  und  Ergänzung  des  Reservefonds  nicht  ausreichen,  so  müssen  (
[entweder  die  Kassenleistungen  bis  auf  den  Mindestbetrag  des  §.  20  des  Reichsgesetzes  vom  15.  Juni  1883
gemindert  oder]  die  Beiträge  der  Mitglieder  bis  auf  das  Anderthalbfache  der  im  §.  18  festgesetzten  Sätze  erhöht
werden.  [Eine  Erhöhung  dieser  Beiträge  über  2  Prozent  des  durchschnittlichen  Tagelohnes  oder  des  Arbeits-(§.
  31  Abs.  2.)  verdienstes  der  versicherungspflichtigen  Mitglieder  hinaus  ist  indessen,  sofern  sie  nicht  zur  Deckung  der  Mindestleistungen
  erforderlich,  nur  zulässig,  wenn  sie  sowohl  von  der  Firma  als  von  der  Mehrheit  der  Mitglieder
der  Generalversammlung  beschlossen  wird.]
Werden  die  gesetzlichen  Mindestleistungen  der  Kasse  durch  die  Beiträge,  nachdem  diese,  soweit  sie  den
(§.  65  Abs.  3.)  versicherungspflichtigen  Mitgliedern  zur  Last  fallen,  3  Prozent  des  durchschnittlichen  Tagelohnes  oder  Arbeitsverdienstes
  erreicht  haben,  nicht  gedeckt,  so  hat  die  Firma  die  zur  Deckung  derselben  erforderlichen  Zuschüsse
aus  eigenen  Mitteln  zu  leisten,  für  welche  Zuschüsse  sie  auch  bei  späterem  besseren  Stand  der  Kasse  keine  Rückerstattung
  fordern  kann.
§.  25.
Ermäßigungen  der  Beiträge  und  Erhöhung  der  Kassenleistungen.
Ergiebt  sich  aus  den  Jahresabschlüssen,  daß  die  Jahreseinnahmen  die  Jahresausgaben  übersteigen,  so  ist,
(§.  33  Abs.  2.)  falls  der  Reservesonds  das  Doppelte  einer  durchschnittlichen  Jahresausgabe  erreicht  hat,  entweder  eine  Ermäßigung
der  Beiträge  oder  eine  Erhöhung  der  Kassenleistungen  herbeizuführen.

§.  26.
Allgemeine  Bestimmung  über  Beiträge  und  Kassenleistungen.
(§ 29. Abs.1.    1.)  Die  Mitglieder  sind  der  Kasse  gegenüber  lediglich  zu  den  durch  dieses  Statut  festgestellten  Beiträgen
verpflichtet.  Andere  Beiträge  dürfen  von  ihnen  nicht  erhoben  werden.
(§.  29  Abs.  2.)  Zu  anderen  Zwecken,  als  den  statutmäßigen  Unterstützungen,  der  statutmäßigen  Ansammlung  und

Ergänzung  des  Reservefonds  und  der  Deckung  der  Verwaltungskosten  dürfen  Verwendungen  aus  dem  Vermögen
der  Kasse  nicht  erfolgen.  

§.  27.
Organe  der  Kasse.
Organe  der  Kasse  sind  der  Vorstand  und  die  Generalversammlung.

 

Zu  §.  24.
1.  Die  in  Klammern  eingeschlossenen  Stellen  dieses  Absatzes  haben  Bedeutung  nur  für  solche  Kassen,  deren  Unterstützungen
  über  die  gesetzlichen  Mindestleistungen  hinausgehen.
        <pb n="111" />
        —  97  —

§.  28.
Zusammensetzung  des  Vorstandes.
Der  Vorstand  der  Kasse  besteht:(¹)
a)  aus  einem  Vertreter  der  Firma  als  Vorsitzenden  und  dem  Kassenführer,  welcher  zugleich  Stellvertreter
  des  Vorsitzenden  ist;  beide  werden  auf  die  Dauer  von  [2]  Jahren  von  der  Firma  ernannt;
b)  aus  [5](²)  von  der  Generalversammlung  ohne  Mitwirkung  der  Vertreter  der  Firma  aus  der
Mitte  der  stimmberechtigten  Kassenmitglieder  auf  die  Dauer  von  [2]  Jahren  gewählten  Beisitzern.

(§.  38  Abs.  1
u.  3.)
(§.  64  Nr.  3.)

§.  34.)

[Sobald  die  für  Rechnung  der  Mitglieder  zu  zahlenden  Beiträge  ⁵/7  der  Gesammtbeiträge  über- (§.  38  Abs.  2.)

steigen.  ist  bei  der  nächsten  Wahl  (³)  ein  sechster  Beisitzer  und  sobald  sie  ⁶/8  übersteigen,  ein  siebenter  Beisitzer
zu  wählen.]

Die  Wahl  der  Beisitzer  kann  durch  Akklamation  (⁴)  erfolgen,  sofern  nicht  aus  der  Mitte  der  Wahlversammlung
  Widerspruch  dagegen  erhoben  wird.  In  diesem  Falle  erfolgt  die  Wahl  durch  verdeckte  Stimmzettel
  in  der  Weise,  daß  jeder  Wählende  so  viele  Namen  aufschreibt,  wie  Vorstandsmitglieder  zu  wählen  sind.
Gewählt  sind  diejenigen,  welche  die  meisten  Stimmen  erhalten. (⁵)  Stimmen,  welche  auf  nicht  Wählbare
fallen  oder  die  Gewählten  nicht  deutlich  bezeichnen,  werden  nicht  mitgezählt.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet
das  vom  Vorsitzenden  zu  ziehende  Loos.

Die  Wahl  wird  im  Auftrage  des  Vorstandes  von  dessen  Vorsitzenden  oder  von  einem  zu  diesem
Zwecke  bestellten  Vertreter  geleitet.  Nur  die  erste  Wahl  nach  Errichtung  der  Kasse,  sowie  spätere  Wahlen,
bei  welchen  ein  Vorstand  nicht  vorhanden  ist,  werden  von  einem  Beauftragten  der  Aufsichtsbehörde  geleitet.

[Jedes  Jahr]  (⁶)  scheiden  abwechselnd  [3]  und  [2]  Beisitzer  aus.  Die  [3]  Beisitzer,  welche  am  Ende
des  ersten  Kalenderjahres  ausscheiden,  werden  durch  das  Loos  bestimmt.  Die  Neuwahl  findet  im  Dezember
statt.  Die  Gewählten  treten  ihr  Amt  am  1.  Januar  des  folgenden  Jahres  an.  Bis  zum  Eintritt  derselben
haben  die  Ausscheidenden  ihr  Amt  weiter  zu  führen.

Scheiden  mehr  wie  zwei  Beisitzer  vor  Ablauf  ihrer  Amtsdauer  aus,  so  muß  alsbald  eine  Generalversammlung
  zur  Ersatzwahl  für  alle  ausgeschiedenen  Beisitzer  berufen  werden. (⁷)  Die  Amtsdauer  der  Ersatzmänner
  erlischt  mit  dem  Jahre,  mit  welchem  diejenige  der  ausgeschiedenen  Beisitzer  erloschen  sein  würde.

Ueber  jede  Wahlverhandlung  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen.

Der  Vorstand  hat  über  jede  Aenderung  in  seiner  Zusammensetzung  und  über  das  Ergebniß  jeder  (§.  34  Abs.  2.)

Wahl  der  Aussichtsbehörde  binnen  einer  Woche  Anzeige  zu  erstatten.

Ist  die  Anzeige  nicht  erstattet,  so  kann  die  Aenderung  dritten  Personen  nur  dann  entgegengesetzt
werden,  wenn  bewiesen  wird,  daß  sie  letzteren  bekannt  war.]

Zu  §.  28.
1.  Der  Betriebsunternehmer  hat  Anspruch  auf  Vertretung  im  Vorstande  nach  dem  Verhältniß  der  von  ihm  aus
eigenen  Mitteln  geleisteten  Beiträge  zur  Gesammtsumme  aller  Beiträge.  Mehr  als  ein  Drittel  der  Stimmen  darf  ihm  nicht  eingeräumt
  werden.  Ob  er  mit  einer  geringeren  Vertretung  im  Vorstande,  als  der  Summe  der  aus  eigenen  Mitteln  geleisteten
Beiträge  entsprechen  würde,  vorlieb  nehmen  will,  hängt  von  seiner  Entschließung  ab.  Es  empfiehlt  sich,  von  vornherein  ein  Verhältniß
  der  Vertretung  festzusetzen,  welches  auch  dann  nicht  geändert  zu  werden  braucht,  wenn  die  vom  Unternehmer  aus  eigenen
Mitteln  zu  zahlenden  Beiträge  infolge  des  Zutritts  freiwilliger  Mitglieder  zur  Kasse  unter  ein  Drittel  der  Gesammtbeiträge
sinken.  Da  die  Kasse  bei  ihrer  Begründung  freiwillige  Mitglieder  in  der  Regel  überhaupt  nicht  zählt,  so  wird  es  zulässig  sein,
für  die  Vertreter  des  Arbeitgebers  und  der  Kassenmitglieder  anfangs  das  Verhältniß  von  2  zu  4  festzustellen  und  in  Absatz  2
eine  Vermehrung  der  Vertreter  der  letzteren  auf  5  (also  Verhältniß  2  zu  5)  erst  für  den  Fall  anzuordnen,  daß  die  Summe  der
Beiträge  des  Arbeitgebers  bis  auf  ⁴/13  (das  arithmetische  Mittel  zwischen  ²/6  und  ²/7)  der  Gesammtsumme  aller  Beiträge  herabsinkt.
  Ebenso  würde  erst  bei  weiterer  Verminderung  der  Beiträge  des  Arbeitgebers  auf  ⁴/15  der  Gesammtsumme  der  Beiträge
(dem  arithmetischen  Mittel  zwischen  ²/7  und  ²/8)  die  Zahl  der  Beisitzer  auf  6  zu  vermehren  sein  u.  f.  f.  
2.  Wird  hier  eine  höhere  Zahl  festgesetzt,  so  kann  auch  für  den  Betriebsunternehmer  unter  a  eine  größere  Zahl  von
Vertretern  festgesetzt  werden  (also  beispielsweise  bei  7  unter  b,  3  unter  a).    4
3.  Dem  Gesetze  wird  genügt  werden,  wenn  das  von  demselben  geforderte  Verhältniß  bei  der  nächsten  Wahl  hergestellt
  wird.  Ohne  diese  Einschränkung  würde  leicht  Unsicherheit  über  die  Gültigkeit  der  Beschlüsse  des  Vorstandes  entstehen.
4.  Wahl  durch  Akklamation  ist  durch  das  Gesetz  nicht  ausgeschlossen,  wird  aber  nur  unter  der  angegebenen  Voraussetzung
  zuzulassen  sein.  
5. Abgesehen  von  der  Akklamation  wird  die  hier  vorgesehene  die  einfachste  Form  der  Wahl  sein.  Soll  für  die  Gewählten
  absolute  Stimmenmehrheit  erforderlich  sein,  so  müssen  hier  auch  Bestimmungen  über  engere  Wahl  für  den  Fall,  daß  im
ersten  Wahlgange  absolute  Mehrheit  nicht  erreicht  wird,  getroffen  werden.
6.  Wird  die  Amtszeit  der  Vorstandsmitglieder  unter  a  und  b  anders  bestimmt,  so  werden  auch  die  Perioden  der  Neuwahl
  anderweit  festzusetzen  sein.
7.  Ergänzung  des  Vorstandes  durch  Kooptation  ist  unzulässig,  da  nach  dem  Gesetze  der  Vorstand  von  der  Generalversammlung
  gewählt  sein  muß.

 

18
        <pb n="112" />
        §.  29.
Rechte  und  Pflichten  des  Vorstandes.

(§.  35  Abs.  1.)    Der  Vorstand  vertritt  die  Kasse  gerichtlich  und  außergerichtlich.  Diese  Vertretung  erstreckt  sich  auch
auf  diejenigen  Geschäfte  und  Rechtshandlungen,  für  welche  nach  den  Gesetzen  eine  Spezialvollmacht  erforderlich
  ist.

[Verträge  werden  Namens  der  Kasse  von  dem  Vorsitzenden  des  Vorstandes  und  zwei  Beisitzern  vollzogen.
  Bei  allen  übrigen  Rechtsgeschäften  und  Erklärungen  vertritt  der  Vorsitzende  den  Vorstand  nach  außen.
Gerichtliche  Zustellungen  an  den  Vorstand  können  jedem  Mitglied  desselben  gemacht  werden].(¹)  Die  Legiti-§.

  35  Abs.  2.)  mation  des  Vorstandes  oder  seines  Vorsitzenden  bei  allen  Rechtsgeschäften  wird  durch  eine  Bescheinigung  der
Aufsichtsbehörde  bewirkt.

Der  Vorstand  verwaltet  alle  Angelegenheiten  der  Kasse,  soweit  dieselben  nicht  durch  Gesetz  oder  Statut
ausdrücklich  der  Generalversammlung  übertragen  sind.

Der  Vorsitzende  beruft  den  Vorstand,  so  oft  dies  die  Lage  der  Geschäfte  erfordert.  Er  muß  den
Vorstand  binnen  10  Tagen  berufen,  wenn  [drei]  Beisitzer  dies  beantragen.  Die  Berufung  erfolgt  durch
Zirkular.  Der  Vorsitzende  kann  ein  Vorstandsmitglied,  welches  ohne  genügende  Entschuldigung  aus  der  Vorstandssitzung
  wegbleibt,  oder  zu  spät  erscheint,  in  eine  Ordnungsstrafe  bis  zu  (3)  Mark  nehmen.  Der  Vorstand
  ist  beschlußfähig,  wenn  der  Vorsitzende  oder  sein  Stellvertreter  und  mindestens  3  Beisitzer  anwesend  sind.
Die  Beschlüsse  werden  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  gefaßt,  bei  Stimmengleichheit  entscheidet  der  Vorsitzende.
Die  Beschlüsse  sind  in  einem  besonderen  Buche  zu  protokolliren.

Jedem  Vorstandemitgliede  steht  das  Recht  zu,  sich  durch  Krankenbesuche  von  dem  Gesundheitszustand
  der  als  krank  gemeldeten  Personen  zu  überzeugen.  Auch  kann  der  Vorstand  besondere  Krankenkontrolöre
  bestellen.

Die  Vorstandsmitglieder  versehen  ihr  Amt  unentgeltlich.

(§.  41  Abs.  1.)  Die  Mitglieder  des  Vorstandes  haften  der  Kasse  für  pflichtmäßige  Verwaltung  wie  Vormünder
ihren  Mündeln.

§.  30.
Zusammensetzung  der  Generalversammlung.
Die  Generalversammlung  besteht:  (¹)

(§64.    Ziff.  6.)  (A)  [aus  sämmtlichen  Kassenmitgliedern,  welche  großjährig  und  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte
sind,  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  der  Kasse  auf  Grund  des  §.  3  Ziffer  2  angehören,  sowie
aus  einem  (2,  3  2c.]  Vertreter[n]  der  Firma.

Jedes  Kassenmitglied  führt  eine  Stimme.  Der  Vertreter  der  Firma  führt  (Die  Vertreter
der  Firma  führen  zusammen]  für  je  zwei  in  der  Fabrik  beschäftigte  versicherungspflichtige  und  stimmberechtigte
  Mitglieder  der  Generalversammlung  eine  Stimme.]

oder
(B)  [aus  Vertretetern  der  Kassenmitglieder  und  der  Firma.
Für  die  Wahl  der  ersteren  werden  sämmtliche  Kassenmitglieder  in  folgende  Abtheilungen  (³)  eingetheilt:
1.

2.

3.

2c.

 

Zu  §.  29.
1.  Diese  Bestimmungen  sind  nach  §.  35  des  Gesetzes  zulässig  und  empfehlen  sich  namentlich  für  umfangreichere  Kassen
zur  Erleichterung  der  Geschäftsführung.  
Zu §. 30.  

1.  Je  nachdem  die  Generalversammlung  neben  den  Vertretern  des  Arbeitgebers  aus  sämmtlichen  stimmberechtigten
Mitgliedern  oder  aus  Vertretern  derselben  bestehen  soll,  ist  die  Fassung  unter  A  oder  B  zu  wählen.

Die  Generalversammlung  muß  aus  Vertretern  bestehen,  wenn  die  Kasse  500  oder  mehr  Mitglieder  zählt.  Abgesehen
von  anderen  Verhältnissen,  welche  auch  bei  geringerer  Mitgliederzahl  die  Bildung  der  Generalversammlung  aus  Vertretern  rathsam
erscheinen  lassen  kann,  empfiehlt  sich  dieselbe  jedenfalls  dann,  wenn  die  Möglichkeit  einer  Vermehrung  der  Kassenmitglieder  auf
500  oder  darüber  vorliegt,  damit  eine  für  diesen  Fall  erforderliche  Abänderung  des  Kassenstatuts  vermieden  wird.

2.  Die  Beschränkung  der  Generalversammlung  auf  männliche  Kassenmitglieder  ist  unzulässig.

3.  Die  Bildung  von  Abtheilungen  ist  nicht  erforderlich,  wird  sich  aber  für  Kassen  von  größerem  Umfange  schon  zur
        <pb n="113" />
        —  99  —

Für  jede  Abtheilung  wird  in  gesonderter  Wahlhandlung  auf  je  [30]  Mitglieder (⁴)    ein  Vertreter  gewählt.
  Ist  die  Zahl  der  Mitglieder  nicht  durch  [30]  theilbar,  so  ist  für  die  überschießende  Zahl,  wenn  dieselbe
[15]  oder  mehr  beträgt,  ein  weiterer  Vertreter  zu  wählen.

Die  Zahl  der  von  jeder  Abtheilung  zu  wählenden  Vertreter  ist  bei  der  Berufung  der  Wahlversammlung,
  welche  (3)  Tage  vor  dem  Wahltermin  durch  Anschlag  in  den  Fabrikräumen  erfolgen  muß,  anzugeben.

Wahlberechtigt  und  wählbar  sind  die  großjährigen,  im  Besitz  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  befindlichen
Kassenmitglieder  mit  Ausschluß  derjenigen,  welche  der  Kasse  auf  Grund  des  §.  3  Ziffer  2  angehören.

Die  Wahl  erfolgt  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  im  §.  28  Absatz  3  und  4.

Am  Schlusse  jedes  Kalenderjahres  scheidet  die  Hälfte  der  Vertreter  aus.  Die  erstmalig  Ausscheidenden
werden  durch  das  Loos  bestimmt.  Die  Neuwahlen  finden  im  Dezember  für  das  folgende  Kalenderjahr  statt.

Scheidet  ein  Vertreter  vor  Ablauf  seiner  Amtsdauer  aus,  so  findet  durch  die  Abtheilung,  von  welcher
er  gewählt  war,  für  die  übrige  Zeit  der  Amtsdauer  eine  Neuwahl  statt.

In  der  Generalversammlung  führt  jeder  Vertreter  der  Kassenmitglieder  eine  Stimme.  Der  Vertreter
der  Firma  führt  [Die  Vertreter  der  Firma  führen  zusammen]  für  je  (60]  in  der  Fabrik  beschäftigte  versicherungspflichtige
  Kassenmitglieder  eine  Stimme,  höchstens  jedoch  ein  Drittel  sämmtlicher  Stimmen.]

§.  31.
Geschäftsordnung  der  Generalversammlung.

Die  Generalversammlung  wird  vom  Vorstande  unter  Angabe  der  Verhandlungsgegenstände  durch  einen
mindestens  [3]  Tage  vorher  zu  bewirkenden  Anschlag  in  den  Fabrikräumen  berufen.

Ordentliche  Generalversammlungen  finden  statt:

1.  im  Dezember  jeden  Jahres  zur  Vornahme  der  Wahl  des  Revisionsausschusses  und  der  erforderlichen

Neuwahlen  für  den  Vorstand,

2.  im  [April]  jeden  Jahres  zur  Beschlußfassung  über  die  Abnahme  der  Jahresrechnung.

Außerordentliche  Generalversammlungen  beruft  der  Vorstand  nach  Bedürfniß.  [Die  Berufung  der
Generalversammlung  muß  binnen   . . . . . . . Wochen  erfolgen,  wenn  der  [zehnte]  Theil  ihrer  Mitglieder  es
beantragt.] (¹)  

Jede  vorschriftsmäßig  berufene  Generalversammlung  ist  beschlußfähig.

Die  Leitung  der  Generalversammlung  steht  dem  [Vertreter  der  Firma]  [von  der  Firma  zu  bezeichnenden
  Vertreter  derselben]  zu.

Beschlüsse  der  Generalversammlung  werden,  soweit  für  einzelne  Gegenstände  durch  dieses  Statut  nicht
etwas  anderes  bestimmt  ist,  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  der  in  der  Versammlung  vertretenen  Stimmen
gefaßt.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

§  32.
Außer  den  von  ihr  vorzunehmenden  Wahlen  zum  Vorstande  liegt  der  Generalversammlung  ob: (¹)

 

Vermeldung  der  Schwierigkeiten  empfehlen,  welche  mit  einer  Wahl  durch  die  Gesammtheit  der  wahlberechtigten  Kassenmitglieder
verbunden  sind.

Wird  die  Wahl  nach  Abtheilungen  beliebt,  so  werden  auch  die  Abtheilungen  und  die  Vertheilung  der  Vertreter  auf  dieselben
  durch  das  Statut  festgestellt  werden  müssen,  da  es  mindestens  zweifelhaft  ist,  ob  durch  eine  Bestimmung,  nach  welcher  die
Abtheilungen  für  die  jedesmalige  Wahl  durch  den  Vorstand  zu  bilden  sind,  der  Vorschrift  des  Gesetzes,  nach  welcher  das  Statut
Bestimmung  über  die  Zusammensetzung  der  Generalversammlung  zu  treffen  hat,  genügen  würde.

    Die  Abtheilungen  können  örtlich  oder  nach  Mitgliederklassen  gebildet  werden,  z.  B.  nach  den  verschiedenen  Zweigen
des  Betriebes.

4.  Für  die  Zahl  der  zu  wählenden  Vertreter  ist  hiernach  die  Zahl  sämmtlicher  der  Abtheilung  angehörenden  Kassenmitglieder
  (also  z.  B.  auch  der  minderjährigen)  maßgebend.  Dies  ist  nothwendig,  um  für  die  Bemessung  der  Vertretung  des
Arbeitgebers  eine  richtige  Grundlage  zu  gewinnen.

Die  hier  vorgesehene  Art  der  Vertheilung  der  Vertreter  auf  die  Abtheilungen  wird  vor  der  Zutheilung  einer  bestimmten
Zahl  von  Vertretern  an  jede  Abtheilung  meist  den  Vorzug  verdienen,  da  sie  die  wechselnde  Zahl  der  in  jeder  Abtheilung  vorhandenen

  Mitglieder  berücksichtigt  und  zugleich  eine  begueme  Grundlage  für  die  Bemessung  des  Stimmrechts  der  Vertretung  des
Arbeitgebers  in  der  Generalversammlung  bietet.

Zu  §.  31.
1.  Diese  Bestimmung  ist  nicht  —  wie  es  nach  dem  Hülfskassengesetz  der  Fall  —  gesetzlich  nothwendig.

Zu  §.  32.
1.  Nach  §.  36  des  Gesetzes  steht  der  Generalversammlung  die  Beschlußnahme  über  alle  Angelegenheiten  zu,  deren
Wahrnehmung  nicht  nach  Vorschrift  des  Gesetzes  oder  Statuts  dem  Vorstande  obliegt.  Die  Abgrenzung  der  Befugnisse  des  Vor-18“
        <pb n="114" />
        —  100  —

1.  Die  Abnahme  der  Jahresrechnung  und  die  Wahl  eines  Revisionsausschusses  von  [3]  Personen,
welche  nicht  Kassenmitglieder  zu  sein  brauchen,  zur  Prüfung  der  Jahresrechnung.

2.  Beschlußnahme  über  die  Verfolgung  von  Ansprüchen,  welche  der  Kasse  gegen  Vorstandsmitglieder
aus  deren  Amtsführung  erwachsen,  und  die  Wahl  der  damit  zu  beauftragenden  Personen.

3.  Die  Beschlußnahme  über  Abänderung  der  Statuten,  namentlich  auch  über  Abänderung  der  Unterstützungen
  und  Beiträge,  soweit  sie  nicht  statutenmäßig  in  Folge  einer  veränderten  Festsetzung  der
durchschnittlichen  Tagelöhne  eintreten.

4.  Beschlußnahme  über  Anträge  der  Firma  auf  Auflösung  der  Kasse.

Bei  der  Beschlußnahme  und  bei  den  Wahlen  zu  1  und  2  ruhen  [ruht]  die  Stimme[n]  der  [des]
Vertreter[s]  der  Firma.  Die  Verhandlungen  werden  in  Abwesenheit  derselben  [desselben]  von  einem  von  der
Generalversammlung  aus  ihrer  Mitte  zu  wählenden  Vorsitzenden  geleitet. (²)  Im  übrigen  finden  auf  die  Vornahme
  der  erforderlichen  Wahlen  die  Bestimmungen  in  §.  28  Absatz  3  Anwendung.

Die  Auflösung  der  Kasse  kann  nur  mit  zwei  Drittel  der  vertretenen  Stimmen  beschlossen  werden.

§.  33.
Streitigkeiten.

Streitigkeiten,  welche  zwischen  den  Mitgliedern  oder  der  Firma  einerseits  und  der  Kasse  andererseits

(§.58    Abs.  1.)  über  die  Verpflichtung  zur  Leistung  oder  Einzahlung  von  Beiträgen  oder  über  Unterstützungsansprüche  entstehen,

(§ 65.    Abs.  5.)  werden  von  der  Aufsichtsbehörde  entschieden.  Gegen  die  Entscheidung  findet  binnen  zwei  Wochen  nach  deren

Zustellung  die  Berufung  auf  den  Rechtsweg  mittelst  Erhebung  der  Klage  statt.  Die  Entscheidung  ist  vorläufig
vollstreckbar,  soweit  es  sich  um  Streitigkeiten  handelt,  welche  Unterstützungsansprüche  betreffen.

§.  34.
Beaufsichtigung  der  Kasse.

(§.  44.)  Die  Ausfsicht  über  die  Kasse  wird  unter  Oberaufsicht  [Bezeichnung  der  höheren  Verwaltungsbehörde]  zu  N.
von  [Bezeichnung  der  Aufsichtsbehörde]  zu  N.  wahrgenommen. (¹) (²)    

 

(§.  64  Nr.  2.)  Vorstehendes  Statut  ist  von  der  Firma  N.  zu  N.  nach  Anhörung  der  in  ihrer  Fabrik  zu  N.  bebeschäftigten
  Personen  aufgestellt  worden  und  trit  am  1. . . . .  18 . . . .  in  Kraft.

 

standes  und  der  Generalversammlung  kann  aber  ohne  Verletzung  dieser  Vorschrift  auch  so  geschehen,  daß  die  der  Beschlußnahme
der  Generalversammlung  vorbehaltenen  Angelegenheiten  aufgeführt  werden  und  die  Wahrnehmung  aller  übrigen  dem  Vorstande
übertragen  wird,  wie  es  hier  und  im  §.  29  geschehen  ist.  Diese  Art  der  Abgrenzung  verdient  den  Vorzug,  weil  die  der  Beschlußnahme
  der  Generalversammlung  vorzubehaltenden  Gegenstände  leichter  erschöpfend  aufzuzählen  sind,  als  die  mannigfaltigeren
Obliegenheiten  des  Vorstandes.
Die  unter  Ziffer  1  bis  4  aufgeführten  Gegenstände  sind  diejenigen,  welche  der  Beschlußnahme  der  Generalversammlung
nach  §.  36  und  68  Absatz  3  des  Gesetzes  vorbehalten  werden  müss  en.        
Sollen  noch  andere  Gegenstände,  z.  B.  Entscheidungen  über  Beschwerden  von  Kassenmitgliedern,  über  Maßnahmen  des
Vorstandes,  Beschlußnahme  über  die  mit  Aerzten  und  Apotheken  abzuschließenden  Verträge  2c.,  der  Generalversammlung  vorbehalten
werden,  so  sind  sie  unter  weiteren  Ziffern  beizufügen.

handl  2.  Diese  Bestimmung  ist  nicht  gesetzlich  nothwendig,  entspricht  aber  der  Natur  der  hier  in  Frage  stehenden  Verhandlungen.


Zu  §.  34.
1.  Die  Bezeichnung  der  zuständigen  Aufsichtsbehörde  und  Oberaufsichtsbehörde  im  Statut  empfiehlt  sich,  um  jedem
Kassenmitgliede  Kenntniß  davon  zu  geben,  wohin  etwaige  Beschwerden  über  die  Kassenverwaltung  zu  richten  sind.
2.  Ueber  die  Aufsichtsbefugnisse  vergl.  §§.  66,  67,  68  mit  44,  45  Abs.  1  bis  4  des  Gesetzes.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="115" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

  

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.    Berlin,  Freitag,  den  28.  März  1884.  Nr 13.
Inhalt:  1.  Justiz-Wesen:  Aenderungen  im  Verzeichniß  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exegquatur--  Ertheider
  zur  Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  lungen      102

Stelllen  ..  Seite  101  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Berichtigung  101  Reichsgebiete.  .......  102

 

 

1.  Justiz-Wesen.

 

Bezuglich  der  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880  beschlossenen
  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Verzeichniß  im  Central-Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  von  1880,  S.  604)  werden  vom  1.  April  1884  ab  die  Aenderungen  eintreten,
daß  die  Erhebung  der  Gerichtskosten  übergehen  wird:
1.  für  den  Bezirk  des  Amtsgerichts  in  Schönberg  (Schleswig-Holstein)  von  dem  Nebenzollamt  II.
in  Laboe  auf  das  Königliche  Hauptzollamt  in  Kiel;
2.  für  den  Bezirk  des  Amtsgerichts  in  Oberhausen  von  dem  Steueramt  in  Ruhrort  auf  das
Königliche  Steueramt  in  Oberhausen.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Berichtigung.

Auf  Seite  55  des  Central-Blatts  für  1884,  letzte  Zeile,  lies:
„*)  Hierunter  50  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal“
statt
"*)  Hierunter  48  für  die  Fahrt  durch  den  Suezkanal“.

 

19
        <pb n="116" />
        102

3.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  bisherigen  Konsul  in  Havanna,  Julius  Freiherrn
  von  Soden,  zum  Konsul  in  St.  Petersburg  zu  ernennen  geruht.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Konsul  der  Republik  Costa  Rica  mit  dem  Amtssitz  in  Bremen  ernannten  Herrn  Franz

Ludwig  Michaelis,
dem  zum  argentinischen  Konsul  in  Köln  ernannten  Herrn  Louis  F.  Osterrieth

und

dem  Kaufmann  Nathan  Dorn  in  Berlin  als  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela.

 

4.  Polizei-Wesen



Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Laufende Nr.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die Auswesung beschlossen hat  Datum
  des  Ausweisungsbeschusses  Grund  der  Bestrafung.    
des  Ausgewiesenen.  «
  
1.  2.    3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Michael  Kudasicka,  Weißgerbergeselle,  geboren  1849  zu  Nowytarg,   (Neumarkt), Bezirk Neu-Sander, Galizien,   ebendaselbst ortsangehörig,  Landstreichen,   Königlich  preußischer  Regierungs- Präsident zu Frankfurt a./O.,                 13. Februar d. j.
                  
        
  
2.  Johann  Mittiska, Bäckergeselle,   geboren  am  21.  November 1842 zu Groß-Drewicz, Bezirk Braunau, Böhmen,   ebendaselbst ortsangehörig,  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu
Breslau,        desgleichen.        
      
  
3.  Josef  Engel,  Papiermüller,   geboren  am  30.  August  1857  zu Altkammer, Kreis Toppau, Oesterreichisch-Schlesien,   ebendaselbst ortsangehörig,  Landstreichen,  derselbe,  4.  März  d.  J.
        
    
  
4.  Stefan  Kleiber,  Schneider,  geboren  1841  zu  Weine, Bezirk Hotzenplotz, Oesterreichisch-Schlesien, ebendaselbst ortsangehörig,   Landfstreichen  und  Betteln,  derselbe,  8.  März  d.  J.
      
    

5.  Johann  Spanel,  Dienstknecht,  geboren  am  20.  April  1859 zu Mittel-Rokinitz, Bezirk Senftenberg, Böhmen, ebendaselbst ortsangehörig,  Betteln  im  wiederholten  Rückfall,   Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident zu Liegnitz,  18.  Februar d. J.  
        <pb n="117" />
        103

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs.
p  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschluffes.
□#
1.  2.  3.  4.  5.  6.
6.]  Karl  Franz  Kowal,  geboren  am  4.  Juni  1849  [Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-23.  Februar
Fabrikarbeiter,  zu  Grottau,  Bezirk  Reichen-  gierungs  Präsident  zu  d.  J.

berg,  Böhmen,  ebendaselbst  iegnitza.

ortsangehörig,
7.  Ignatz  Förster,  Webergeboren  am  20.  Juni  1840  desgleichen,  derselbe,  1.  März  d.  J.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

Josef  Niesner,  Dienstjunge,


.Franz  Kaps,  Lohgerbergeselle,


Sophie  Bengston
Dienstmagd,

Johann  Edmund  Edmann,
  Arbeiter,

Karl  Kaschlik,  Schreiber,

ranz  Rudolf  Albert
Müller,  Bildhauer,

Heinrich  Baumann,
Schmied,

Anton  Bastings,
Maurergeselle,

Josef  Ettmeyer  vulgo
Oelmeyer,  Kellner,

Florian  Ullmann,  genannt
  Bergmann,
Müller,

 

zu  Waidhofen  an  der  Thaya,
Bezirk  gleichen  Namens,
Nieder  =  Oesterreich,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

14  Jahre,  geboren  zu  Zuckmantel,
  Bezirk  Freiwaldau,
Oesterreichisch  =  Schlesien,
ebendaselbst  artsangeherig,

geboren  am  14.  November
1846  zu  Niclasdorf,  Bezirk
Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  13.  Dezember
1862  zu  Cclristianstad,
Schweden,  ebendaselbst  ortsangehörig,
  wohnhaft  zuletzt
zu  Schwesing  bei  Husum,
Preußen,

geboren  am  11.  Juni  1856
zu  Rydboholm  bei  Buros,
Bezirk  Elfsborgslän,  Schweden,
  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  25.  Oktober  1840
zu  Walachisch  =  Meseritz,
Mähren,  ebendaselbst  ortsangehörig,


33  Jahre,  geboren  zu  Augsburg,
  Bayern,  ortsangehörig
zu  Uznach,  Kanton  St.  Gallen,
Schweiz,

geboren  am  7.  Mai  1821  zu
Amsterdam,

38  Jahre,  geboren  zu  Borghaven,
  Provinz  Limburg,
Niederlande,  ebendaselbst
ortsangehörig,

36  Jahre,  geboren  zu  Wien,
ebendaselbst  ortsangehörig,
wohnhaft  zuletzt  zu  Feuchtwangen,
  Bayern,

geboren  am  11.  Oktober  1838
zu  Dittersbächel  bei  Bunzlau,
  Böhmen,  ortsangehörig
zu  Haindorf  bei  Friedland,
ebendaselbst,

 

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten  Rück.

fall,

Landstreichen,

fall,

Landstreichen,

fall,

Landstreichen,

 

Betteln  im  wiederholten  Rück-Betteln

  im  wiederholten  Rück-Betteln

  und
Fälschung  des  Arbeitszeug-Königlich

  preußischer  Regierungs

  Präsident  zu
ppeln,

derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

dieselbe  Behörde,
Königlich  preußische  Regierung

  zu  Münster,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Düsseldorf,

nisses,
Landstreichen  und  Betteln,  ieselbe  Behörde,
desgleichen,  Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Feuchtwangen,
Landstreichen,  Betteln  und  Königlich  sächsische  Kreis-Betrug,
  hauptmannschaft
Bautzen,

 

14.  Februar
d.  J.

23.  Februar
d.  J.

5.  Februar

d.  J.

10.  März  d.  J.

25.  Februar
d.  J.

13.  März  d.  J.

5.  März  d.  J.

10.  März  d.  J.
3.  März  d.  J.

17.  Dezember
1883  (ausgeführt
  am
3.  Märzd.  J.).
        <pb n="118" />
        104

 

 

 

Datum

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  des

2  1  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  beschloffen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3  4Z  4-—
18.Samuel  Rohr,  Fabrik-geboren  am  26.  Juli  1859  zu]Landstreichen  und  Betteln,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  2  JZanuar

19.

20.

21.

22.

arbeiter,

Meinrad  Pfil,  Ziegler,

Johann  Hotz,  Tagelöhner
und  Melker,

Jakob  Stähli,  Seidenweber,


Peter  Baumeler,

Melker,

 

 

Staufen,  Kanton  Nargau,
Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  25.  Dezember  1861
zu  Schwyz,  Kanton  gleichen
Namens,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  1850  zu  Baar,  Kanton
  Zug,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  12.  Februar  1854
zu  Adlisweil,  Kanton  Zürich,
Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  29.  September
1824  zu  Schüpfheim,  Kanton
  Luzern,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Landstreichen,

 

 

dent  zu  Colmar,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

19.  Februar
d.  J.

de5gleichen.

22.  Februar
d.  J.

desgleichen.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="119" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations--Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XIII.  Jahrgang.

 

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  über
Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  1883  bis  Ende
..  Seite  105
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Abänderung  der  Tarasätze  für
unbearbeitete  Tabackblätter  und  Stengel;  —  Abänderung
des  Regulativs  für  Theilungsläger;  —  Veränderungen
efugnissen  von  Zoll-  und

Februar  1884.

im  Bestande  und  in  den
Steuerstellen

.  106

 

4.  Polizei-Wesen:
Rei  sgebiete  .

Berlin,  Freitag,  den  4.  April  1884.

Ausweisung

1.  Finanz-Wesen.

Nachweisung

X  14.

3.  Marine  und  Schiffahrt:  Bestimmungen  über  die  Anerkennung
  der  in  belgischen  Schiffspapieren  enthaltenen
Vermessungsangaben  in  deutschen  Häfen;  —  Uebersicht
über  die  Zahl  der  registrirten  und  der  in  den  Schiffsregistern
  gelöschten  deutschen  Kauffahrteischiffe

von  Ausländern  aus  dem
109

107

verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schluß

des  Monats  Februar  1884.*)

 

 

—  —

Bezeichnung

Einnahme
vom  Beginn  des
Etatsjahres  bis  zum

 

Einnahme

in  demselben  Zeit-Mithin

  im  Etatsjahre
  1883/84

 

der  Schlusse  des  raum  des  Vor-«
  obengenannten  jahres  mehr
Einnahmen.  F#i  jah
4  -—  A
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  144  165  692  137  309  777  +  6855  915
41  756  200  40  688  959  +  1067  241

Reichseisenbahn-Verwaltung"““")

 

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen.  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1884  Seite  60.
**.)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach

definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

20
        <pb n="120" />
        —  106  —

Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  März  d.  J.  beschlossen,
daß  für  unbearbeitete  Tabackblätter  und  Stengel  (Nr.  25  v  1  des  Zolltarifs)  an  Stelle  der
bisherigen,  für  die  Verzollung  maßgebenden  Tarasätze  die  nachstehend  angegebenen  Sätze  zu  treten

haben:
Tarasätze
für

unbearbeitete  Tabackblätter  und  Stengel
(Nr.  25  v  1  des  Zolltarifs).

 

Prozente  des  Bruttogewichts.
26  in  Kisten  von  175  kg  und  darunter.
22  in  Kisten  von  mehr  als  175  kg.
12  in  Fässern  von  700  kg  und  darunter.
  8  in  Fässern  von  mehr  als  700  kg.
18  in  Körben  aus  Weidenruthen.
22  in  Körben  aus  Weidenruthen,  in  Leinen  emballiert.
21  in  Körben  aus  Weidenruthen,  ohne  Deckel,  in  Leinen  emballiert.

10  in  Körben  aus  hartem  Schilfgeflecht  (Rohrgeflecht),  ausgelegt  mit  Schilfblättern,  geschnürt
  mit  Baststricken.

  8  in  Umschließungen  aus  Tierhäuten.

13  in  Umschließungen  aus  Bastplatten  oder  dicken  Palmblättern  (dicken  Palmblatt-Platten),
  geschnürt  mit  Baststricken,  auch  in  Leinen  emballiert.

12  in  Umschließungen  aus  Schilfgeflecht,  ausgelegt  mit  Bastplatten  oder  dicken  Palmblüttern
  (dicken  Palmblatt-Platten),  geschnürt  mit  Hanfstricken,  auch  in  Leinen
emballiert.

  5   in  Umschließungen  aus  Schilfplatten,  geschnürt  mit  Baststricken,  auch  in  Leinen
emballiert

  5   in  Umschließungen  aus  Leinen  oder  Jute,  mit  Unterlage  von  dünnen  Bastplatten
oder  dünnen  Palmblättern  (dünnen  Palmblatt-Platten).

  5   in Umschließungen  aus  Schilf-  und  Haargeflecht,  häufig  auch  aus  Leinen  zusammengesetzt.


  3   in  Umschließungen  aus  feinem  harten  Bast-  oder  Rohrgeflecht.

  2   in  Umschließungen  aus  feinen  Binsenmatten.

  2   in  einfacher  Umschließung  aus  schwerem  Leinen.

  1   in  einfacher  Umschließung  aus  leichtem  Leinen.

Berlin,  den  1.  April  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Burchard.

          

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  20.  März  1884  beschlossen,  das  Regulativ  für  Teilungsläger
dahin  abzuändern,  daß
in  §.  8  Absatz  1  statt  der  Worte:  „Bei  Eisen-Teilungslägern“  gesetzt  wird:  „Bei  Eisen-  und
Petroleum-Teilungslägern",  und  «
        <pb n="121" />
        —  107  —

in  §.  10  der  dritte  Absatz  folgende  Fassung  erhält:

Bei  anderen  zum  Teilungslager  zugelassenen  Flüssigkeiten  können  nach  Anordnung
der  Direktivbehörde  die  Bestimmungen  für  die  Wein-  und  Spirituosen-Teilungsläger  ebenfalls
  in  Anwendung  gebracht  werden.

 

Es  ist  erteilt  worden:

dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Spremberg  im  Hauptamtsbezirk  Cottbus  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Retourwaren  und  über  Baumöl  in  Fässern,
welches  zur  Denaturierung  bestimmt  ist,  sowie  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  ausländische
  Waren  und  über  inländisches  Salz;

dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Winsen  a.  d.  L.  im  Hauptamtsbezirk  Harburg  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  ausländisches  Getreide;

dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Treptow  a.  Tollense  im  Hauptamtsbezirk  Wolgast
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Salz,  und

dem  Königlich  württembergischen  Zollamt  zu  Goeppingen  im  Hauptzollamtsbezirk  Ulm  die  Befugniß

  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe  und  Abstempelung  von  im  Bundesgebiet  gefertigten
Spielkarten.

 

Dem  Königlich  württembergischen  Hauptzollamt  zu  Ulm  ist  die  Befugniß  zur  Erhebung  der  Stempelabgabe
und  Abstempelung  von  im  Bundesgebiet  gefertigten  und  von  aus  dem  Auslande  eingehenden  Spielkarten,  und
den  Großherzoglich  badischen  Steuer-Einnehmereien  zu  Osterburken  und  Michelfeld  im  Hauptamtsbezirk
Heidelberg,  Ottersweier  im  Hauptamtsbezirk  Baden,  Ebringen,  Schallstadt,  St.  Georgen,  Wolfenweiler
  und  Rothweil  im  Hauptamtsbezirk  Freiburg,  Auggen  im  Hauptamtsbezirk  Lörrach,  sowie

Hagnau,  Salem  und  Kluftern  im  Hauptamtsbezirk  Konstanz  die    Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen
  über  Bier  wieder  entzogen  worden.

 

Das  Königlich  bayerische  Nebenzollamt  I.  zu  Saalbrücke  im  Hauptzollamtsbezirk  Reichenhall  ist  nach
Freilassing  verlegt  worden.

 

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

—

Bestimmungen

über  die  Anerkennung  der  in  belgischen  Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungsangaben  in
deutschen  Häfen.

Nachdem    vom  Deutschen  Reich  mit  der  Königlich  belgischen  Regierung  eine  Vereinbarung  wegen  gegenseitiger
Anerkennung  der  Schiffsvermessungen  getroffen  worden  ist,  sind  für  die  auf  Grund  der  belgischen  Schiffsvermessungsordnung
  vom  27.  August  1883  vermessenen  belgischen  Schiffe  die  in  deren  Meßbriefen  (certilcats
de  jaugeage)  enthaltenen  Angaben  über  den  Netto-Raumgehalt  vom  1.  April  d.  J.  ab  in  den  deutschen
Häfen  ohne  Nachvermessung  als  gültig  anzuerkennen.  «

Berlin,  den  28.  März  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

20“
        <pb n="122" />
        —  108  —

Uebersicht
über
die  Zahl  der  nach  dem  Gesetze,  betreffend  die  Nationalität  der  Kauffahrteischiffe  und  ihre
Befugniß  zur  Führung  der  Bundesflagge,  vom  25.  Oktober  1867  (B.-G.-Bl.  S.  35)  am
1.  Dezember  1882  und  1.  Dezember  1883  registrirten  deutschen  Kauffahrteischiffe,  sowie  über
die  Zahl  der  vom  1.  Dezember  1882  bis  zum  1.  Dezember  1883  neu  registrierten  und  der  in
den  Schiffsregistern  gelöschten  deutschen  Kauffahrteischiffe.“)

 

Laufende Nummer.

Sitz der Schiffsregister-Behörden.

Zahl der registrierten Kauffahrteischiffe    am 1. Dezember 1882.   am 1. Dezember 1883.

Zahl der am 1. Dezember 1883 mehr(+) weniger (-) als am 1. Dezember 1882 registrierten deutschen Kauffahrteischiffe.

Zahl der in der Zeit vom 1. Dezember 1882 bis zum 1. Dezember 1883    neu registrierten    in den Schiffsregistern gelöschten    deutschen Kauffahrteischiffe.

 

       

                    
        
      
        
            
    
        
        
        
            
            

        

 1  Memel  .......................  71  67    -4  4  8
 2  Königsberg i. Pr.      ...  25  27    +2  4  2
 3   Elbing  ..........................  5    5    —  —  —
 4   Danzig  .....................  110  109    -1  4  5
 5  Stettin    ...................  350  329    -21  8  29
 6   Greifswald.  ...............  83    77    -6  1  7
 7   Stralsund   ................  238  229    -9  7  16
 8   Barth   ...................      211  207    -4  7  11
 9  Kiel  .........................    141  144    +3  18  15
10  Altona  ..................      177  158    -19  7  26
11  Itzehoe  ....................  191  183    -8  8  16
12  Schleswig  ................  123  115    -8  8  16
13  Flensburg  ................  247   52    +5  30  25
14  Harburg......................           385
15   Geestemünde  ...... ..  494   93    -16  15  31
16   Emden   ......................  657  614    -43  25  68
17   Rostock   .....................  315  310     -5  16  21
18  Wismar   .....................    39    38      -1    2    3
19   Oldenburg   ..          ...  356  356     --      24   24
20   Lübeck  ........................  43    43     --       3      3
21  Bremen  ..................        444  357    +13  46  33
22  Hamburg   .....................  499  495       -4  63  67
Zusammen                           4 719    4 593    -126   300  426

 

 

 

 

 

 

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  für  1883  Seite  83.
        <pb n="123" />
        4.  Polizei-Wesen





Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

DLaufende  Nr.

Name  und  Stand

 

2.  l

des  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath

3.

Grund  der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlufses.

6.

 

 

 

 

1ê—

10.
11.

.[Ferdinand  Fogy,  Goldschmied,

.  Franz  Lukan,  Maurere,

.Lorenz  Subtelny,  Ar—-Wilhelm
  Serafin,

.  Fran

.  Ealomon

.Mendel  (Minna)  Trope,


.  Adalbert  Nieser,  Seiler,

mann,

gese
beiter,

Schneidergeselle,

Zanzig,  Schuhmachergeselle,


Kornitzer,
Kommis,

 

pau,  geborene  Sowade,

 

Stefan  Mieczack,  Arbeiter,

Franz  Ziska,  Arbeiter,

 

a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:

in  Rußland,  wohnhaft
letzt  in  Adomischken,
gierungsbezirk  Gumbinnen,

uchthaus  laut  Erkenntniß

e  vom  3.  Juli  1882),

Friedrich  Gudat,  Los.lgeboren  am  21.  April  1844  /schwerer  Diebstahl  (1½-Jahres  Königlich  preußischer  Re-15.  November

erungs  =  Präsident  zu883.

i
Königbern

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

zeboren  am  2.  September
1825  zu  Wien,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  3.  Januar  1858
zu  Wien,  ebendaselbst  orts.

angehörig,
36  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  zu  Klrakau,
Galizien,

geboren  am  21.  März  1840
zu  Bochnia,  Galizien,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  5.  November
1862  zu  Hermannstadt,  Bezirk
  Freiwaldau,  Oesterreichishh

  Schlesien,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  9.  Au  g  1853
zu  Pochsdorf,  Komitat  Eisenburg,
  Ungarn,  ebendaselbst
ortsangehörig,
geboren  1835  zu  Bendzin,
Russisch-Polen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  1849  zu  Kaetzelsdorf,

geboren  am  14.  Oktober  1858
zu  Nezluza,  Ungarn,

circa  25  Jahre,  geboren  zu
Tirnau,  Bezirk  Königgrätz,
Böhmen,

Bezirk  Königinhof,  Böhmen,  f

Becteln  im  wiederholten  Rückall,


Landstreichen  und  Betteln,
desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen,  Betteln,  versuchter
  Betrug  und  Gebrauch
eines  gefälschten  Attestes,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten  Rückall,


Landstreichen  und  Betteln,
desgleichen,

 

 

 

derselbe,

Königlicher  Polizei-Präsident
  zu  Berlin,

Königlich  preußischer  Reankfurt

  a./O.,
Königlich  preußische  Regierung
  zu  Posen,

Königlich  preußischer  Re-Herungs

  Präsident  zu
reslau,
derselbe,

Königlich  preußischer  Re-Uerungs

  é  Präsident  zu
Ppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
iegnttz,

derselbe,

derselbe,

Herrunge  *  Präsident  zu,188
r

22.  Februar

d.  J.

26.  Dezember
3.

20.  Maͤrz  d.  J.

19.  Januar

d.  J.

8.  März  d.  J.

18.  März  d.  J.

6.  März  d.  J.

2.  Dezember
1883.

5.  Dezember
1883.

17.  Dezember
1883.
        <pb n="124" />
        110

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—*ie  –  -  ’  des
2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlufses.
□#
1.  2.  3.  4.  5.  6.
12.  a)  Anton  Hauer,  Mu-1  Jahre,  aus  Hliwitz,  Kreis
siker,  Olmütz,  Mähren,
b)  Josef  Hauer,  8ie.  geboren  1861  zu  Hliwitz,
euner,
e)  ntonie  Hauer,  Zi-  31  Zahrs,  geboren  zu  Medel,
eunerin,  eis  Olmütz,  3Q
t—n—sssu—..——————————
igeunerin,  „
e)  Karl  Daniel,  Pferde-30  Jahre,  ortsangehörig  in  stahls,  iegniß,
händler,  Löschern,  Kreis  Olmütz,
1sFranz  Daniel,  3Zi-17  Jahre,  geboren  in  Löschern,
geuner,
8)  Antonie  Daniel,  35  Jahre,  ortsangehörig  in
Zigeunerin,  Löschern,  "“
13.  Emil  Krause,  Bäcker,  geboren  am  22.  Oktober  1852  |Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  14.  Januar
zu  Großaupa,  Bezirk  Trau-  d.  J.
tenau,  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,
14.  Karl  Ottomar  Donath,  geboren  am  16.  März  1850  Betteln  im  wiederholten  Rück-berselbe,  22.  Februar
Arbeiter.  zu  Leitmeritz,  Böhmen,  orts-  fall,  d.  J.
zugehsens  in  Friedland,  ebenaselbst,

15.  Reinhold  Fiedler,  sgeboren  am  18.  Mai  1849/[Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  26.  Februar
Gärtner,  zu  Schönfeld,  Kreis  Leit-  d.  J.
meritz,  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,
16.  Peter  Rickert,  Arbeiter,  geboren  am  4.  Oktober  1888fdesgleichen,  Königlich  preußische  Re-4.  Februar
zu  Helsingborg,  Schweden,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.
.  ebendafelbft  ortsangehörig,
17.  Richard  Friedrich  geboren  am  26.  M  1865Betteln  im  wiederholten  Ruͤck·  dieselbe  Behorde,  10.  März  d.  J.
Beckert,  Schneider,  9  lstergrab  bei  Teplitz.fall,
öhmen,
18.  Anton  Alouis  Honke,  geboren  am  13.  Mai  1841  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  14.  März  d.  J.
Kellner,  zu  Aussig,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
19.  Johann  Goldmann,  40  Jahre,  geboren  und  orts-Landstreichen  und  Betteln,  n  preußische  Land-5.  Januar
Schuhmachergeselle.  angehörig  zu  Iglau,  Mähren,  drostei  Stade,  d.  J.
20.  Emanuel  Zettl,  Klemp-34  Jahre,  geboren  und  orts-desgleichen,  dieselbe  Behörde,  28.  Januar
nergeselle,  angehörig  zu  Wildenschwerdt,  d.  J.
Böhmen,  wohnhaft  zuletzt
in  Harburg  a.  d.  E.,
21.  Karl.  Schönbach,  29  Jahre,  geboren  und  orts-  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-16.  März  d.  J.
Kommis,  agehörn  zu  Peterswald,  gierung  zu  Wiesbaden,
Bezirk  Aussig,  Böhmen,  »
22.TönneöKaifer,Zimmer-geborenam7.0ktober1823desgleichen,  Königlich  preußische  Re-22.  Januar
mann,  zu  Schlietrecht,  Niederlande,  tierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.
23.  Josef  Grünberg,  (geboren  am  20.  Juli  1860  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  25.  Januar
Kommis,  zu  Krakau,  Galizien,  d.  J.
24.  Johann  Erlansen  geboren  am  7.  Oktober  1853/Landstreichen,  Betteln  undddieselbe  Behörde,  15.  März  d.  J.
fälschlich  Eduard  zu  Odense  auf  Fünen,  Däne-  nebertretung  des  §.  363  des
eiß),  Metzger,  mark,  ortsangehörig  in  R.-St.-G.-B.,
Wansbeck,  Dänemark,
25.  geboren  am  1.  März  1866  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußische  Re.  3.  März  d.  J.

Johann  Niratschker,
Weber,

 

zu  Olmütz,  Mähren,  orts.
angehörig  zu  Herzogsdorf,

 

ebendaselbst,

 

 

gierung  zu  Coblenz,
        <pb n="125" />
        111

 

 

 

*  J  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Dem  ·
Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs.
7  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlufses.
.  2.  3.  4.  5.  6.
26.  Alois  Schak,  Schuh-geboren  am  25.  November  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be4.  März  d.  J.
macher,  1865  zu  Schönprießen,  Be-  zirksamt  Sulzbach,

zirk  Aussig,  Böhmen,  ortszuogeirs

  in  Slavisch,  ebenaselbst,

  -  .
27.  Alois  Tober,  Baͤcker-22  at  geboren  zu  Leit-desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.  13.  März  d.  J.

geselle,  meritz,  ortsangehörig  zu  zirksamt  Traunstein,
Brunnersdorf,  Bezirk

28.  Ignatz  Kislinger,  Glasmaler,


29.  IIgnatz  Müller,  Müllergeselle,


30.|  Franz  Josef  Fiedler,

Maschinenschlosser,

31.  Friedrich  Kobelt,

Klempnergeselle,

32.  Anders  Hansen,

Schneider,

Franz  Lust  enberger,
Tagner,

33.

Leopold  Reich,  Sattler,

35.  Alfred  Schmoker,

Schreiner,

Josef  Leo  Heefeli,
Schaalenmacher,

36.

37.  Hubert  Sandemoy,

Säger,

 

Kaaden,  Böhmen,
58  Jahre,  geboren  zu  Hüttenhof,
  ortsangehörig  zu  Chlumetz,

  Bezirk  Wittingau,
Böhmen,
geboren  am  14.  Februar  1852

8  Leskenthal,  Gemeinde
olfsthal,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,
  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,
geboren  am  25.  Dezember
1857  zu  Schönfeld,  Bezirk
Böhmisch  =  Leipa,  Böhmen,
ortsangehörig  zu  Ocberkreibitz,
  Bezirk  Rumburg,
wohnhaft  zuletzt  in  Leipzig,
geboren  am  14.  Januar  1865
zu  Böhmisch-Leipa,  Böhmen,
ebendaselbst  ’-wohnhaft
  zuletzt  zu  Gaisberg,
  Niederbayern,
geboren  am  23.  August  1846
zu  Nyborg,  Dänemark,  ebendaselbst
  ortsangehörig,  wohnhaft
  zuletzt  in  Straßburg,
27  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig

  in  Doppleschwand,
  Kanton  Luzern,
Schweiz,

geboren  am  2.  August  1845
zu  Hotzenplotz,  Oesterreich-Schlesien,
  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  24.  Juli  1863
zu  St.  Beatenberg,  Kanton
Bern,  Schweiz,

geboren  am  1.  Mal  1862  zu
Mümliswyl,  Kanton  Soloortsangehörig,



geboren  am  28.  März  1853
zu  Buissieres-Beaufil,  Departement
  Haute  Vienne,
Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,


 

thurn,  Schweiz,  ebendaselbst

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

heem  im  wiederholten  Rückall,


desgleichen,

Landstreichen  und  Fälschung
von  Legitimationspapieren,

Landstreichen  und  Betteln,
Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,  falsche  Anfertiung
  des  Legitimations-2



eins,

 

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Deggendorf,

Königlich  sächsische  Kreis-Königlich

  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Leipzig,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Zwickau,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

 

hauptmannschaft  Bautzend

 

14.  März  d.  J.

23.  Februar
.  J.

desgleichen.
28.  Februar
I.  bruar.

17.  März  d.  J.
27.  Dezember
1883.
7.  Januar

d.  J.

7.  Februar

d.  J.

13.  Februar
d.  J.

22.  Februar
d.  J.
        <pb n="126" />
        112

 

 

 

—.—

1

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
G—##  —  —  7  2  des
S  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  3
“-  des  Ausgewiesenen.  beschloffen  hat.  es
S  -i
1.  2.  3.  4.  5.  6.
38.Samuel  Scheidecker,  geboren  am  4.  Februar  1856  Landstreichen  und  Betteln,  Kaiserlicher  Bezirks-Praͤsi-3.  Marz  d.  J.
Tagelöhner,  zu  Summiswald,  Kanton  dent  zu  Colmar,  -
Bern,  Schweiz,  ebendaselbst
ortsangehörig,
39.  Adalbert  Zgraggen,  sgeboren  am  25.  Dezember  Landftreichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagelöhner,  1851  zu  Altdorf,  Kanton
Uri,  Schweiz,  ebendaselbst
ortsangehörig,
40.  Anton  Heß,  Bäcker,  geboren  am  28.  August  1848  Landstreichen  und  Betteln,  derselbe,  desgleichen.
zu  Sarnen,  Kanton  Unterwalden,
  Schweiz,  ebendaselbst
  ursangehörgg.
41.  Franz  Sladeck,  Maurersgeboren  1856  zu  Elschowitz,  Landstreichen,  Derselbe,  6.  März  d.  J.
und  Menagerie-Arbeiter,  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig,
42.  Rudolf  Bossard,  geboren  am  17.  Februar  1859  Landstreichen  und  Betteln,  Herfelbe,  desgleichen.
Schmied,  zu  Kölliken,  Kanton  Aargau,
ortsangehörig  zu  Schönenece
  Kanton  Solothurn,
weiz,
43.  Anna  Stussi  oder  LFgeboren  am  7.  Februar  1862|  gewerbsmäßige  Unzucht,  derselbe,  4.  März  d.  J.
Stussy,  Fabrik.=  zu  Rutti,  Kanton  Glarus,
arbeiterin,  Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,
  wohnhaft  zuletzt
zu  Colmar,
44.  Katharina  Klein,  geb.geboren  am  9.  November  Sittenpolizei  Kontravention,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.17.  März  d.  J.

Charpentier,

 

1860  zu  Befort,  Luxemburg,
wohnhaft  zuletzt  zu  Metz,

 

 

 

dent  zu  Metz,

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="127" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  April  1884.  15.
Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Todes-  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Ausfall;
  —  Exequatur-Ertheilnng  Seite  113  gabe  von  Reichskassenschinen  114
2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Behandlung  des  durch  Fäulniß  4.  anehefen  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
in  den  Trockenräumen  entstehenden  Tabackverlustes  113  5.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  bis  Ende  März  1884  Reichsgebeite  118

 

 

1.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Lange  den  Kaufmann  Marius  Börresen

zum  Konsul  in  Drammen  (Norwegen),
den  Kaufmann  William  Henry  Goodridge  zum  Vize-Konsul  in  Dartmouth  (England)

und
den  Kaufmann  John  F.  Farrel  zum  Vize-Konsul  in  Dundalk  (Irland)

zu  ernennen  geruht.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  W.  Simpson  zu  Inverneß  (Schottland)  ist  gestorben.

 

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten'  von  Amerika  in  Aachen  ernannten  Herrn  Wilhelm  Matthée
ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  erteilt  worden.

 

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  März  d.  J.  beschlossen,
daß  der  Verlust  an  Taback  durch  Fäulnis  in  den  Trockenräumen  —  die  sogenannte  Dachfäule  —

nach  Maßgabe  der  Ziffer  2  des  §.  9  des  Tabacksteuergesetzes  vom  16.  Juli  1879  zu  behandeln
  sei.
21
        <pb n="128" />
        —  114  —

3.  Finanz:.
Nachweisung  der  bis  Ende  März  1884 *)  stattgehabten  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  2.  3.  4.
Betrag  Definitiver  Antheil  Maximal-Betrag
Z  des  ausgegebenen  an  der  zu  gewährenden
Bezeichnung  der  Staaten.  Landespapiergeldes  Reichskassenscheinen  Vorschüsse
(auf  Mark  reduzirt)  ch  §.  1  des  Gesetzes  nach  §.  3  des  Gesetzes
Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.
1¼  Preußen  61  386  729  72  145  494  71  –  –
2  Bayern  36  000  000  14  197536  95  145349757
3Sachsen.  36  000  000  7  479  888  04  19  013  441  31
4  WMürttemberg  10  285  713  5  321235  84  3309  65144
5/Baden  11  142  858  4276  683.  70  4577449  53
6“Hessen  7371.429  2  495  65729  3  250  51444
7.  Pecklenburg-  Schwerin  2955.000  1  631988.18  882  007  88
8|Großherzogthum  Sachsen  1  800  000  837  40114  7  641  73S285
9  Meccklenburg-Strelitz  2  400  000  283779  50  1  410  81367
10|  Oldenburg  —  915  07493  —  —
11¼  Braunschweig  3  000  000  913  120  29  1  39125314
12Sachsen-Meiningen  1  800  000  54998189  833345  41
13S  zachsen-Altenburg  1  456  800  415  86388  6939574.41
14achsen-Koburg-Gotha  1  800  000  510  13420  859910  53
15%  Anhalt  2  850  000  595278.00  1  503  14800
16Schwarzburg-  Sondershausen  450  000  196  60791  168  928.06
17Schwarzburg-  Rubolstadt-  600  000  220  988  22  252  67452
18  Waldeck.  .  .  630  000  164517  32  310  32119
19  Reuß  älterer  Linie  390  000  131949  77  172  o03349
20  Reuß  jüngerer  Linie  960  000  260  516  97  466  322  02
21  SchaumburgLippe  1  020  000  93  808  00  617  46133
22  Lippe  —  325  192  67  —  —
23|  Lübeck  —  152  619  78  —  —
24%  Bremen  —  358  16109  —  —
25  Hamburg  .  .  ..  —  991  8734  —  —
26lsaß-Lothringen  —  4534695  92  —  —
Summe  184  298  529  120  000  Oo0  O]  54889  941|72

 

Anmerkung:
An  Reichskaffenscheinen  find  find  sausgegeben:

119  999930  Mark

70
54  120  130
174  120  130  Mark.

sna.............................................
b.  zur  Eelte  beoitend  beer  vach  Spalte  6b.  auf  die  Reichs-Hauptkasse  angewiesenen  baaren  Zahlunennnga#
e.  zur  Deckung  der  nach  Spalte  7  angewiesenen  Vorschusse  im  Betrage  von  54  120  131,1  Mar

zusammen

 

*)  Vgl.  die  Nachweisung  für  Ende  März  1883  Central-Bl.  1883,  S.  100.
        <pb n="129" />
        115

 

 

Wesen.
die  Ausgabe  von  Reichskassenscheinen,  vom  30.  April  1874  (Reichs-Gesetzblatt  S.  40).
5.  6.  7.  8.  9.
Auf  den  defünitiven  Antheil  (Spalte  3)
Von  dem  sind  angewiesen:  Auf  die  nach  Auf  die  nach
despapiergeld
ban  bet  e  a.  b.  Spalte  4  zu  ge-  Spalte  7  gesind

  eingezogen
und  vernichtet

in  Reichskassenscheinen
  auf  die

zur  baaren  Zahlung
auf  die  Reichs-Hauptkasse
  für  Rechwährenden

  Vorschüsse

  sind  auf

währten  Vorschüsse
  sind  an

 

Bemerkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

(auf  Mark  Königlich  preußischel  nung  der  Königlich  die  Reichs-Haupt-]  bie  Reichs-Hauptreduzirt)
  Kontrole  der  Staats-  preußischen  Kontrole  kasse  angewiesen  kasse  zurückgezahlt
·  »  der  Staatspapiere
papiere  hierselbst  hierselbst
Mark.  pf.  Mark.  Mark.  spf.  Mark.  FPf.  Mark.  spf.

61  386  729  00  72145  490  4  71  —  —  —  —
35  805989  14  14  197  535  195|14  405  634|80  7751  984  00
35  693  313  00  7  479  835  3  048  808  98331¼  10  140  496  00
10  226  228.57  5321  235  0  8442  99„  1  765  144  00
11  048  302  29  4276680  3  7014514  412|38  24441  304  00
7296.0000  00  2  495  655  2  29200228|47  1  733  600  00
2943  000  00  1  631  985  3  188T74  007|8S  470  400  600
176776500  837  400  1  47  620  242|35  342  256  00
2  386  110  00  283  775  4  5001401  553|67  752  432  00
–  —  915  070  4  93  —  —  —  —
2971080  00  913  120  10  29  1371973|4  742  000  00
1  692  300  00  549  980  1  89  761  545|41  444  448  00
1  423  728  00  415  860  3  88  671  909|41  370  104  00
1  773  825  00  510  130  4  200  842  460|53  458  616  00
2  769  000  00  595275  3  000  801  67200
447  084  00  196  605  2  91  166  984|06  90  088  00
575  289  00  220  985  3  22  236  20052  134752  00
615  987  00  164  515  2  32  300  979/|79  165  504  00
379251  00  131  950  —  0  23  164  867  49  91.744  (00
926  193  00  260  515  1  97/.  443  784002  248  704  00
1  016  640  00  93  805  3  00  615221|33  329312  00
—  —  325  190  2  67  —  —  —  —
—  —  152  615  4  78  —  —  —  —
—  —  358  160  1  09  —  —  —  —
—  —  991870  3  48  —  —  —  —
—  —  4534  695  0  92  –  –  –  —
183  143  814  00  119  999  930  70  00  54  120  13171  29274  560  00

 

 

 

 

 

120  000  000  Mark.

Uebertrag  174  120  130  Mark.
29274560  „

144  845  570  Mark.

In  Folge  der  auf  die  Vorschüsse  erfolgten  Rückzahlungen  (Spalte  8)  sind  an  Reichskafsenscheinen  eingezogen  und  verichtet
Die  verbliebenen  Reichskassenscheine  im  Betrage  von
estehen:
a.  in  26524  3ꝛ  Abschnitten  zu  5  Mark
8

b.  *  .  *

c.  „  2  260  536  ½

 

12  621  690  Mark
19  197  0600  „
113  026  800  „

find  wie  oben

144  846  570  Mark.
21“
        <pb n="130" />
        116

 

 

 

Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Erent.

2.  Sonstige  bindlich-  ölndlich.
9.  Be  ze  i  ch  nung  Erund-  Reserve-  Noten-  Gegen  Unge.Gegen  n  Gegen  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  beiten
E  der  29.  Febr.  deckte  29.  Febr.  V#en  29.  Febr.  mit  29.  Febr.  „  29.  Febr.  der  29.  Febr.  weiterge.
-  Banken.  apital.  Honds.Umlauf.884.Nofte.184.  bindlich.  1584.Kündi.  sst-  Passiva.  1884.Hassiva.  1884.  gebenen
2  keiten.  ungs-  düschen
E  frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.

1  Reichsbark  120  00  20  308  768  933  88  784134  203|+117614195  025—39281  —  —  1  138+  33011  106  4044.  51  385  —

2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3000  600  2916  216  1228—  272  3762—  4088—  —  —  —  10  2789—  192  1  099
3Kölnische  Privatbark  3  000  750  2  194/+—  249  1246  189  666—  91  3724—  23  13  —  10347/  4  1235  296
4agdeburger  Privatbank  3  000  605  2438+  225  1  151—  6  92  1l  91  7254  190  18—  1560  6  8F78+J  346  820
5Danziger  Privat  Altien-Bank

  3  000  750  29694  145  126914  4  325—  255  3779J  150  1469—  33)  12292s1  7  739
6  Provinglal.Arten-Bant  des  .

Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  815  +  319  1  184—  323  73—  26  588—  273  216—  25  6  44212—  5  423
7Hannoversche  Banrk  12  000  1151  5  471+  318  3  106  C  223  10001—  702  912—  1  200  J  139  30  735—  263  21338
68Frankfurter  Bank  17  143  3  875  8  339  51  4598  1  46443830  3110  2  668  —  885  1147—  41437002  —  3985  2  983
9Bayerische  Notenbank  7500  893  63729+  2  1244  9  917  29—  1  1  661—  19200  83358  —  589  1  881

10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30000  3  896  42  425|+  7290  16  71  4671  1036%  4517—  1  115  161—  1774429  5  5224  2242
11|  Leipziger  Kafsenverein  3000  211  2860—  24  1  315|—  37  1577  4  69  487—  56  73/—  15  8  208|  88  108
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  507—  1  254A  107  120  —  11  3599  224  40—  77  4903  135  337
13/  Württembergische  Notenbank  9u000  52441  J16  9971|1-  26  950  —  93  25—  217  693—  76  31  033—  916  1294
14  Badische  Bann.  9  000  1  480  12  611—  576  8079—  527  4718—  31  27  —  827—  :  24  42  565  1555
15  Bank  für  Süddeutschland  15  672  172814889  470  7  422  658  721I  623  —  —  5791/  -  10091  335894  118  1639
16  Braunschweigische  Bank.  .  10  500  390%2960%#  17%2%47  631  7112  -  6902  837  21  33  3372135—  1044  826
17Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  76  900|  249  2624  97  1218—  29  3861—  221  74—  38  8  529—  39  10
18  Bremer  Buwk  16  607  850  463444  6587  2740/4  681  412—  319  13483—  110  106  6"M  36  092  —  218  532

Zusammen  268  332  38964  960  43s  +  99  88427064129549  237  832  44  170  39261—  2220  9757—  4434s1  554  577  50  3560  18  832

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Zu  Spalte  57„  Davon  in  Abschnitten  zu  100  A.  626  203  500

 

 

 

497  600  .“  (bei  der  Bank  Nr.  6),
80  885  000  „&amp;amp;  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),

200

k,  500  —

1000  -  250  965  500  .Kfl(
Zu  Spalte  9  Nr.  8“:  Darunter  138  700  J1  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  =  9  1l5“:  -  96  231  +M.

 

·

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="131" />
        Wesen.


banken  Ende  März  1884,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Februar  1884.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

117

 

 

 

 

 

 

 

Activa,
Metall-  Gegen  Reichsl  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  B
29.  Febr.  kassen-  29.  Febr.  anderer29.  Febr.  Wechsel.  29.  Febr.  Lombard.  29.  Febr.Effekten.  29.  Febr.  29.  Febr.  der  29.  Febr.  2
Bestand..  1884.  Jscheine.  1884.  Banken.  1884.  1884.  1884.  1884.  sAttiva.  1884.  attiva.  1884.
S
—
S
r—
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34
597  5665—26  216  23  42—  2036  13743—  57866.074+46  065  60  166+  21  313  25  6ä79  T8  7109  24  8511s  5641111  49946½½4
1135—  51  —  –  9  553—  98  5116—  699  3529  590  —  —  47½—  6  10  33900—  1711
774—  9  18  f11  156  68  89214  95  293  16  —  —  327—  810  4c9  131
836  32  1  —  450  187  3725—  300  1243  423  639  —  21  44—  1  6938  362
u
1004  —  8  —  —  1  696  150  5  828—  336  2923  78  2804  58  1  744  95  12  475  36  5
625  57  —  —  1  6—  60  43656—  105  1  062  135  —  —  453—  6  65111  20
1921—  39  43—  19  40114  115  20  37—  235  —*  10  556  144  6  612  —  277  30  735—  2637
3577—  109  83  —  46  .881—  1258  24  2086  —  215  3200  2  3879  +  1896  2402  —  1238  37439—  486888
31978  1  695  65—  14  3558  14  43  9666+  1275  2752  6  1371  4  9033—  179  83  38  —  5899
17923/—  1396  542—  91  7069+J  3918  4  389  1347  3183+  1059  2  304—  63  4499  .  566  82  929+  552210
977—  24  331  3  535  34  39520—  65  1  499—  44  —  —  1213  184  8  206—  8811
193—  21  6—  2  54—  89  3770|  .  288  74Z  6  127  —  679—  39  4903  +  13512
9027—  415  52.  35  791—  362  19  984—  376  281  —  300  —  5953  202  31  033—  91613
4366—  88  9  —  1671  4  39  17600  —  369  775—  94  511.  1  1565—  54  24423  —  56514
4966  67  3111.  1  470  —  256  20  918  —  784  —  33  3  737  1  2683  340  33589  +  11815
763  43  13—  1  137.  79  12  880  —  706  2439  103  —  —  5925—  552  22  157—  103416
363—  40  —  1  28.113  4338—  575  6171  151  11998—  52  1  818  196  8  61—  2417
1  667—  91  —  4  226—  81  30  466+  960  3562—  241  —  —  516½X  44s838  36  4386+  27718
679  660—  29  639  24  32—  1951  29  386  192543777+43849  89216  +23  436  33  887  7521  56  876—  6611562  1234  44  480
        <pb n="132" />
        118

5.   Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
2  des  Ausaeut  Grund  der  Bestrafung.  vefennmesat,  Ausweisungses
  Ausgewiesenen.  "
“  gewiesenen  beschlusses.
1.  2.  l  Z.  4.  .  6.
a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Valentin  Raciniewski,geboren  am  11.  Februar  1850sschwerer  Diebstahl  in  2  Fällen  Königlich  preußischer  Re21.  März  d.  J.
Arbeiter,.  zu  Zbojno,  Kreis  Rypin,1½.  Jahre  Zuchthaus  laut  gierungs  =  Präsident  zu
Russisch-Polen,  Erkenntniß  vom  26.  Sep.Marienwerder,
tember  1882),
2.  Israel  Silbergleit,geboren  am  28.  März  1858sDiebstahl  im  wiederholten  Königlich  preußischer  Re-#23.  März  d.  J.
Cigarettenmacher,  zu  Warschau,  Russisch-Polen,  Rückfall  und  Führung  eines  gierungs-Präsident  zu
ebendaselbst  ortsangehörig,  falschen  Namens  (3  Jahre  Gumbinnen,
wohnhaft  zuletzt  zu  Neustadt.  Zuchthaus  laut  Erkenntniß
Regierungsbezirk  Danzig,  vom  9.  April  1881),
3.  Max  Rein,  ECigarren-geboren  am  23.  Dezemberzeinfacher  Diebstahl  im  wieder-Königlich  preußische  Land.23.  Januar
arbeiter,  1863  in  Kowno,  Rußland,  holten  Rückfall  (1⅛½  Jahr|#drostei  Hannover,  d.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig,  Zuchthaus  laut  Erkenntniß
vom  28.  Juli  1882),
b.  Auf  Grund  des  S§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.  [osef  Broszezak,  122  Jahre,  geboren  zu  Makow,Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.]16.  Februar
Drahtbinder,  Ungarn,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
Marienwerder,
5.  Josef  Hajek,  Schlächter,  geboren  am  22.  Febrnar  1864  Bettelu  im  wiederholten  Rück-Königlicher  Polizei.  Präsi-10.  März  d.  J.
zu  Ober-Kostelitz,  Böhmen,fall,  dent  zu  Berlin,
ebendaselbst  ortsangehörig,
6.  Vincenz  Kutschera,  geboren  am  8.  Januar  1853  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.17.  Februar
Buchbinder,  zu  Pilsen,  Böhmen,  orts-  gierungs  =  Präsident  zuf  d.  J.
h  horis  in  Birschkau,  Kreis  Stralsund,
ilsen,
7.  Johann  Topitsch,  Ar-geboren  1849  in  Nebes,  Be-Betteln  im  wiederholten  Rück-Königlich  preußischer  Re19.  März  d.  J.
beiter,  zirk  Hohenstadt,  Mähren,  all,  gierungs  =  Präsident  zu
ebendaselbst  ortsangehörig,  Breslau,
8.  Johann  Suchomehl,  geboren  am  26.  Februar  1854  Landstreichen  und  Betteln,  Herselbe,  21.  März  d.  J.
Schlosser,  zu  Boritau,  Bezirk  Senftenberg,
  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,
9.  Friedrich  Schubert,  geboren  am  20.  Novemberdldesgleichen,  derselbe,  27.  März  d.  J.
Porzellanmalergehülfe,  1851  zu  Arnsdorf,  Bezirk
Böhmisch-Leipa,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig,
10.  Johann  Reichelt,  sgeboren  am  24.  Juli  1862  .Betteln  im  wiederholten  Rück.  derselbe,  desgleichen.
Bäcker,  zu  Ratzdorf,  Bezirk  Frei-  fall,
waldau,  Oesterreichisch-Schle-Hent
  ebendaselbst  ortsangehorig,

11.|Wenzel  Rummel,  geboren  am  28.  September'Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.8.  März  d.  J.

 

 

Fabrikarbeiter,

 

1851  zu  Groß-Barwitz,  Bezirk
  Gitschin,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

 

 

 

 

Hirrungs  Präsident  zu
ppeln,
        <pb n="133" />
        119

 

Alter  und  Heimath

 

 

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

beiter,

Wenzel  Krause,  Fabrikarbeiter,.


Johann  Shmehil,
Drahtbinder,

Franz  Nitsch,  Tischler,

Franz  Körner,  Messerschmied,


Niels  Severin  Bonnesen
Bruhn  (Bruun),
Tabackspinner,

Franz  Reuß,  Kupferschmied,


Arnold
Bäcker,

Johannek,

Jakob  Decasper,  Zuckerbäcker,


Maria  Jetzinger,
Dienstmagd,

Maria  Scharf,  Fabrikarbeiterin,


Janos  Vituril,  Tischlergeselle,


Franz  Bräuer,  ischlergeselle,


 

Ellguth,  Bezirk  Teschen,
Oesterreichisch  -Schlesien,
ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  16.  Juni  1856
zu  Neustadtl,  Bezirk  Friedland,
  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

18  Jahre,  geboren  zu  Sostranie,
  Komitat  Trerncsin,
Ungarn,  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  31.  März  1837
zu  Schönstein,  Bezirk  Troppau,
  Oesterreichisch-  Schlesien,
  ortsangehörig  zu  Katharein,
  Bezirk  Troppau,
geboren  am  20.  Februar  1864
zu  Reitschowes,  Bezirk  Saaz,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  14.  Januar  1855

zu  Odense  auf  Fühnen,
Dänemark,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  2.  April  1847
zu  Marschendorf,  Bezirk
Tranutenau,  Böhmen,
geboren  am  18.  Januar  1857
zu  Leitmeritz,  Böhmen,  ortsangehörig
  in  Murchowa,
Oesterreich,

geboren  am  9.  Dezember
1855  zu  Chur,  Kanton
Graubünden,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  5.  Oktober  1857
zu  Hohenzell,  Bezirk  Ried,
Oberösterreich,  ebendaselbst
ortsangehörig,  wohnhaft  zuletzt
  in  Hacklberg,  Bezirk
Passau,  Bayern,

geboren  am  1.  Januar  1858
zu  Käetzelsdorf,  Bezirk
Trautenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Soor,  Bezirk
Trautenau,  wohnhaft  zuletzt
angeblich  in  Bamberg,
Bayern,

25  Jahre,  geboren  zu  Holicz,
Komitat  Nyltra  Mogyo
(Neutra),  Ungarn,  eben.
selbst  ortsangehörig,
geboren  1834  zu  Niedergrund,
Bezirk  Leitmeritz,  Böhmen,

 

ebendaselbst  ortsangehörig,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,

desgleichen,
hetteln  im  wiederholten  Rückall,


Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und  Hehlerei,

Landstreichen  und  Nichteinhalten
  der  Reiseroute,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

 

gierungs  =  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu
legnitz,

ders  elbe,

derselbe,

Königlich  preußischer  Re-Merseburg,


Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,
Königlich  preußische  Landdrostei

  Hannover,
Königlich  preußische  Landdrostei
  Lüneburg,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Düsseldorf,

Stadtmagistrat  Passau,

Bayern,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mellrichstadt,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Mallersdorf,

Königlich  sächsische  Kreis- 



hauptmannschaft  Bautzen,  d

Neme  und  Stand  E  Behoͤrde,  welche  die  Deum

z  Grund  der  Bestrafung.  beinemeilanß  Ausweisungs.
7  des  Ausgewiesenen.  sschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

12.  JJohann  Sogura,  Ar-geboren  1859  zu  Kamerau-  Landstreichen  und  Betteln,  sKöniglich  preußischer  Re-  10.  März  d.  J.

29.  November
1883.

17.  Dezember
1883.

8  Januar

29.  Januar

gierungs  =  Präsident  zus  d.  J

23.  Februar
d.  J.

25.  März  d.  J.
1.  März  d.  J.

25.  März  d.  J.

1.  März  d.  J.

11.  März  d.  J.

22.  März  d.  J.

20.  Februar
.  J.
        <pb n="134" />
        120

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
-  *  des
E  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs-“-“
  des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  teschusses
.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
25.  Anton  Eduard  Pilz,  geboren  am  6.  Oktober  1844  Betteln  im  wiederholten  Rück-  Königlich  sächsische  Kreis-7.  März  d.  J.
Steinarbeiter  und  zu  Warnsdorf,  Bezirk  Böh-fall,  hauptmannschaft  Bautzen,
Weber,  misch-Leipa,  ortsangehörig
ebendaselbst,
26.  Franz  Josef  Anders,  geboren  am  17.  April  1863|Landstreichen,  Betteln  und  dieselbe  Behörde,  5.  März  d.  J.
Fabrikarbeiter,  zu  Räährsdorf,  Bezirk]  Hausfriedensbruch,
Schluckenau,  Böhmen,  ortsangehörig
  zu  Hainspach,
ebendaselbst,
27.  Jakob  Müller,  Fabrikgeboren  am  1.  Mai  1848  Landstreichen,  Betteln  und  Königlich  sächsische  Kreis-8.  März  d.  J.
spinner,  zu  Graslitz,  Böhmen,  eben  Vergehen  des  Diebstahls,  hauptmannschaft  Zwickau,
daselbst  ortsangehörig,
28.]Wenzel  Dörfler,  Hargeboren  am  11.  März  1865  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
monikamacher,  zu  Graslitz,  Böhmen,  eben-  ·
daselbst  ortsangehörig,
29.  Johann  Hotz,  Tagelöhner'geboren  1850  zu  Baar,  Kan-Landstreichen  und  Betteln,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  19.  Februar
und  Melker,  ton  Zug,  Schweiz,  eben-  dent  zu  Colmar,  d.  J.
daselbst  ortsangehörig,
30.  Johann  Wilhelm  Lerchgeboren  am  27.  Dezember  Landstreichen,  derselbe,  10.  März  d.  J.

 

Knecht,

 

1845  zu  Aarwangen,  Kanton
Bern,  Schweiz,  ebendaselbst
ortsangehörig,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="135" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —

Herausgegeben   im

Reichsamt  des  Innern.

  

Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

—

 

XI.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  18.  April  1884.

9  1.

 

 

 

Inhatt:  1.  Flnang,Welen:  Nachweisung  über  Einnahmen
1883  bis  Ende  März

des  iReichs  vom  1.  April

—  wIscis  und  Gewerbe-Wesen:

Berichtigung  zu  den
Statut.  Entwürfen  für  Krankenkassen;  —  Bekanntmachung,

Seite  121

 

8.  Polizei·  Wesen:

betreffend  die  Dispensationen  von  den  ärztlichen  Prüfungs-=122


vorschriften

Reichsgebiete

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

123

 

1.  Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditierten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1883  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

itk  ern.  Voristatio-  Einnahme  Differenz
Beeze  uch  nung  vom  Beginn  deeen  auf  iin  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  iBleiben  Zeitraum  Spalten  4

der:  bis  zum  schasülch  en  des  und  5
Schlusse  des  astliche  Vorjahres  mehr
Einnahmen.  obengenannten  Rechnung
.  –
Monats  Epalte  9  weniger
4  —  —  A  A.
2.  1  3  6  4.  1  5.  6.
Zöllel  ....  208  025  640  162  341,  207  863  299/208  320  022  —  456  723
Tabacksteer  7  804  634  49  112,  7  755  528522  782|—  767260
Rübenzuckersteeer  142  611  946  92  164  024  0  4479226272
Salzsteuer  ....  .  38  600  831  5328738547  544438  234  667—+  312  877
Branntweinsteueer  56  895  609)  3826  056  43  069  55340  478  500+  2  591.053
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  114  711  —  11471144  2851
Brausteuer  18  912  210  370  29518  541  915  17542  127  999  788
Uebergangsabgaben  von  Bier  1  573  793  —  1.573  793  1407  196.—  166  597
Summe39  374  106  625  115367  914  259|  392  853  042—24938783
Spielkartenstempel  —  —  1059  869  1055631  4238
Wechselstempelsteuer  —  —  6796007  6686979  109  028
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Szuboeen

Rechnungen  und  Lotterieloose  —  13  14765711  135  346/F  2  012  311
22  Anmerkung
        <pb n="136" />
        122

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwaltungskosten
  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  März  1884:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  ,  ,  —  ;
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  da  rnenh  aet
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
obengenannten  «  -
Einnahmen.  onats  des  Vorjahres  —  weniger
44  4  MA
1.  2.  3.  4.
Zölle  ......  190  863  631  188  810  592  +  2  053  039
Labacksteuer  ..  7  738  235  11  376  630  —  3  638  395
Rübenzuckersteuer  37  866  153  46  374  921  —  8508  768
Salzsteuer  37921  705  37  793  614  +  128  091
Branntweinsteuer  und  nübergangsubgabe  "  .
von  Branntwein  34  299  123  36237  725  —  1938  602
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  17  047  662  16  066  779  +  980  883
Summe  325  736  509  336  660  261  —10923752
Spielkartenstemtppmpmbemelm.  1  008  272  988  118  +  20154

 

2.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

 

Berichtigung.

 

Die  durch  den  Nachtrag  zu  Nr.  12  des  Central-Blatts  für  das  Deutsche  Reich  veröffentlichten  Entwürfe
von  Statuten  für  eine  Ortskrankenkasse,  bez.  für  eine  Betriebs-  (Fabrik-)  Krankenkasse  sind  wie  folgt  berichtigt
  worden:
I.  Der  Entwurf  des  Statuts  einer  Ortskrankenkasse:
1.  Im  Texte  des  §  1  ist  hinter  „errichtet  ist“  eingeschoben:  „(3)“.
2.  Im  Texte  des  §  25  ist  am  Schlusse  des  ersten  Absatzes  eingeschoben  „(3)“,  im  vierten
Absatze  daselbst  ist  statt  „(3)“  gesetzt  „(4)“  und  statt  „(4)“  gesetzt  „(5)“.  Von  den  Bemerkungen
  ist  die  jetzige  Nr.  3  als  Nr.  2  und  die  jetzige  Nr.  2  als  Nr.  3  bezeichnet
worden.

II.  Der  Entwurf  des  Statuts  einer  Betriebs-  (Fabrik-)  Krankenkasse:

1.  Im  Texte  des  §  8  ist  im  letzten  Absatze  statt  „§  7“  gesetzt  worden:  „§  6".

2.  Im  Eingang  des  §  12  ist  statt  „§  3  Ziffer  1“  gesetzt  worden:  „§  3  Ziffer  2“.

3.  In  §  14  Abs.  2  ist  statt  „des  §  6"  gesetzt  worden:  „der  §§  6  und  7“.

4.  In  §  21  Abs.  4  ist  statt  „(§  32  Nr.  2)“  gesetzt  worden:  „(§  32  Nr.  1).

5.  In  §.  24  Abs.  1  Satz  2  ist  statt  „über  2  Prozent“  gesetzt  worden:  „über  3  Prozent".

Berlin,  den  15.  April  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.
        <pb n="137" />
        123

Bekanntmachung,

betreffend  die  Dispensationen  von  den  ärztlichen  Prüfungsvorschriften.  Vom  15.  April  1884.

Gesuche  um  Dispensation  von  den  Bestimmungen  in  §  4  Abs.  3,  Abs.  4  Ziff.  1  und  2,  §  20
Abs.  4  und  6,  §  23  Abs.  1  der  Bekanntmachung,  betreffend  die  ärztliche  Prüfung,  vom  2.  Juni  1883
(Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  191)  oder  in  §  3  Abs.  3  der  Bekanntmachung  über  die  ärztliche
Vorprüfung  (S.  198  a.  a.  O.)  sind  bei  der  zuständigen  Centralbehörde  (s.  1  Nr.  1,  2  der  erstgedachten
Bekanntmachung)  desjenigen  Bundesstaates  einzureichen,  welchem  die  Prüfungskommission,  bei  der  die  Prüfung
abgelegt  werden  wird,  angehört,  soweit  nicht  die  zuständige  Centralbehörde  eine  andere  Landesstelle  als  zur
Annahme  der  Dispensationsgesuche  berufen  bezeichnet.

Berlin,  den  15.  April  1884.

Der

Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

s  Name  und  Stand  Alter  und  Oeimath  Behörde,  welche  die  *
2  —
Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Auswelsungs-7l
  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Andreas  Skutak,  Blech-19  Jahre,  aus  Ließkowetz.Landstreichen  und  grober  Un-[Königlich  bayerisches  Be-]10.  Januar
geschirrhändler,  Bezirk  Neustadtl,  Komitat]fug,  zirksamt  Eggenfelden,  d.  J.
Trencsin,  Ungarn,
2.  Johanna  Rauch,  Zim-39  Jahre,  aus  Waltendorf,  Landstreichen,  Gebrauch  eines  Stadtmagistrat  Strau-I11.  Januar
merpoliersfrau,  Bezirk  Graz,  Steiermark,  falschen  Legitimationspapiers  bing,  Bayern,  d.  J.
und  falsche  Namensangabe,
3.  Veit  Chwoyka,  Friseur,48  Jahre,  aus  Pilsen,  Landstreichen  und  Uebertretung  Stadtmagistrat  Passau,19.  Januar
Böhmen,  der  §§.  360  Z.  8  und  363Bayern,  d.  J.
des  R.-St.-G.-B.,
4.  [Wenzel  Dlouhy,  Kellner)!7  oder  18  Jahre,  aus  Sa=  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be.21.  Januar
8  Bezirk  Welwarn,  zirksamt  Neu-Ulm,  d.  J.
öhmen,
5.]  Michaal  Marte,  Tage-  38  Jahre,  aus  Götzis,  Be-Landstreichen  und  Betteln,  dieselbe  Behörde,  23.  Januar
löhner,  zirk  Feldkirch,  Vorarlberg,  d.  J.

6.  ja)  Triefer  Gomman,  8igeuner,
  Kesselflicker  und

Korbmacher,

b)  dessen  Tochter  Maria
Gomman,

.  Ludwig  Schratz,  Maurergeselle,


 

Oesterreich,

50  Jahre,  geboren  in  Gaad,
Komitat  Torontal,  Ungarn,
wohnhaft  zuletzt  in  Herrieden,
Bayern,

18  Jahre,  aus  Gaad,  wohnhaft
  zuletzt  in  Herrieden,
36  Jahre,  aus  Weißenbach
oder  Reutte,  Bezirk  Reutte,

Tirol,

 

Beamtenbeleidigung,  Landstreichen,
  Nichtabhalten  seiner
Kinder  vom  Betteln,  grober
Unfug,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

 

l

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Neu-Ulm,

Käniglich  bayerisches

wangen,

 

Bezirksamt  Feucht  d

30.  Januar

31.  Januar
d.  r□
        <pb n="138" />
        —  124  —

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
*--P–  «  L,  -  „  des
z  .  GmndderBestraspng«  -»-  hålskgåeelkluggt  ;Auöweiiungsdes
  Ausgewiesenen.  »  beschlufses.
1.  2.  3.  4.  5.  9r
8.  Johann  Morel,  aelner  heboren  am  15.  Mai  1821|Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  boperisches  Be-  ⅜.  Fedrun
«  in  Verviers,  Provinz  Lüttich,  zirksamt  Feuchtwangen,  d.  J.
Belgien,  wohnhaft  zuletzt
in  Feuchtwangen,  Bayern,
9.  Adolf  Scharleskygeboren  am  15.  April  1858,  desgleichen,  —–e  Bayreuth,  7.  Februar
Metzger,  aus  Odessa,  Rußland,  Bayern,  d.  J.

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="139" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben   im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  1  Berlin,  Freitag,  den  25.  April  1884.  iln
Inhalt  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Ausfuhrvergütung  3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  J.  Nachtrags  zur
für  Taback;  —  Bestellung  eines  Stations=  Kontrolörs  Schiffsliste  für  18  .  .  .  ..  125
Seite  125  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Konsulat-Wesen:  Todesfällel.  125  Reichsgebeteee  126

 

 

1.   Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  April  d.  J.  folgenden  Beschluß  gefaßt:
Vom  1.  Mai  d.  J.  ab  kommen  die  in  den  §§  30  und  31  des  Gesetzes,  betreffend  die
Besteuerung  des  Tabacks,  vom  16.  Juli  1879  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  245)  vorgeschriebenen
Vergütungssätze  allgemein  zur  Anwendung.
Berlin,  den  24.  April  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Burchard.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesrats  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  Königlich  bayerische  Zoll-Inspektor  Mehrl  zu  München  an  Stelle
des  in  den  Ruhestand  getretenen  Königlich  bayerischen  Zoll-Inspektors  Rutz  den  Königlich  preußischen  Hauptzollämtern
  zu  Landsberg  i.  O.-Schl.,  Myslowitz  und  Neustadt  i.  O.-Schl.,  sowie  den  Hauptsteuerämtern  zu
Breslau,  Oels,  Oppeln  und  Ratibor  als  Stations-Kontroleur,  mit  dem  Wohnsitz  in  Breslau,  vom  1.  April
d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Die  Kaiserlichen  Vize-Konsuln  Wm.  Robertson  zu  Burnt-Island  und  José  de  Sevilla  zu  Torrox
sind  gestorben.

 

3.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  I.  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der  Schiffe
der  deutschen  Kriegs-  und  Handelsmarine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1884“  ist  erschienen.

Berlin,  den  22.  April  1884.  Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Bosse.
23
        <pb n="140" />
        126

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Detum
2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs
—  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschiufses.
G□G#
I.  2.  l  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Edmund  Leo  Albertsgeboren  am  29.  Februar  1864|Betteln  im  wiederholten  Rück.  Königlicher  Polizei-Präsi-  19.  Februar
Zilske,  Kaufmann,  zu  Wien,  ebendaselbst  orts=  fall,  dent  zu  Berlin,  d.  J.
angehörig,  *  Z
2.  Jean  Fourcoux,  Ar-geboren  am  1.  Januar  1832  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  preußischer  Re-·#



10.

11.

12.

13.

beiter,
Johann  Walter,  Weber,

Eduard  Tinz,  Arbeiter,

.Franz  Müller,  Knecht

und  Arbeiter,

.Josef  Gyurjan  (Sorian),

  Drahtbinder,

.  Antoine  Lesserf,  Fabrik—

arbeiter,

Stephan  Przewoznik,
Arbeiter,

.Franz  Kunz,  Arbeiter,

Kaspar  Brunner,  Zimmergeselle,


Franz  Matyk,  Strumpfwirker,


Franz  Wenzel  Laube,
Porzellandreher,

Daniel  Nikolaus  Bouvens,
  Techniker,

 

 

zu  Junhac,  Bezirk  Montsalvy,
  Departement  Cantal,

Frankreich,
geboren  1861  zu  Idiar,  Bezirk
  Braunau,  Böhmen,

geboren  am  13.  Juni  1868

zu  Soergsdorf,  Bezirk  Jauer.f

nig,  Oesterreichisch-Schlesien,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am.  14.  Mai  1860
zu  Nimzowo,  Russisch  Polen,
ebendaselbst  ortsangehörig,

26  Jahre,  geboren  und  orts.
angehörig  in  Kotischen,  Ungarn,


34  Jahre,  geboren  zu  Saida,
Provinz  Oran,  Afrika,  französischer
  Staatsangehöriger,

26  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  in  Klein-Rudina,
Komitat  Trencsin,  Ungarn,

geboren  1862  in  Luschan,
Böhmen,  ortsangehörig  in
Lhila  Lunza,  Bezirk  Königgrätz,
  Böhmen,

geboren  am  21.  oder  22.  Juli
1836  zu  Barentsweil  (Berentsweil),
  Bezirk  Hinweil,
Kanton  Zürich,  Schweiz,
ebendaselbst  ortsangehörig,
wohnhaft  zuletzt  zu  Scheten,
Kreis  Waldshut,  Baden,

geboren  am  6.  Oktober  1856
zu  Prosec,  Kreis  Chrudim,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  5.  August  1832
zu  Weiher  bei  Bodenbach,
Böhmen,  ortsangehörig  in
Bodenbach,

28  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  in  Breda,  Provinz
Nord-Brabant,  Niederlande,

 

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten  Rückall,


Landstreichen,  Betteln  und

Diebstahl,
Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,

gierungs  =  Präsident  zu
Potsdam,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

derselbe,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Oppeln,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Posen,

dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Bromberg,

Königlich  preußische  Landdrostei
  Hannover,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Arnsberg,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Coblenz,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Aachen,

 

 

27.  Februar
d.  J.
3.  April  d.  J.

4.  April  d.  J.

11.  März  d.  J.
24.  Januar

d.  J.
desgleichen.

6.  Februar

d.  J.

27.  März  d.  J.

1.  April  d.  J.

12.  März  d.  J.
9.  Februar
d.  J.

12.  März  d.  J.
        <pb n="141" />
        127

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behoͤrde,  welche  die  Datum
—  J.  —  .  des
2  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  .
H  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  kn  ng,
ES  eschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
14.  Ftanz  Hiertzhaus,  geboren  1827  zu  Stockau,  Landstreichen  und  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be.1.  März  d.  J.
Bäcker,  Bezirk  Bischofteinitz,  Böh-  zirksamt  Stadtamhof,
srde  ebendaselbst  ortsange.
örig.
15.  Nathalius  Hirsch,  Kom-geboren  am  13.  Dezember  Diebstahl,  Landstreichen,  Füh-Königlich  bayerisches  Be-24.  März  d.  J.

16.

17.

18.

19.

21.

22.

23.

24.

26.

26.

mis,

Jan  Niewenhuys,
Uhrmacher  (sogenannter
Rekommandeur),

Veronika  Pöllmann,
Dienstmagd,

Johann  Michael
Brüstle,  Tagelöhner,

Wilhelm  Knittel,  Korbmacher,

Wenzel  Wessely,  Tuchmacher,


Konstantin  Glausser,
Schuhmacher,
Rudolf  Mösch,  Fabrik.

arbeiter,

Franz  Etienne,

Oktavian  Julian  Tirlet,
Tagelöhner,

August  Bolwyere,
Kellner,

Josef  Lemire,  Schreiner,

 

1856  zu  Kopenhagen,  Dänemark,
  ebendaselbst  ortsangehörig,

28  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  in  Niewendiep,
Niederlande,  wohnhaft  zuletzt
  in  München,
geboren  am  23.  April  1861
zu  Haslau,  Bezirk  Asch,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,


zu  Alber.

geboren  1845

schwende,  Bezirk  Bregenz,
Oesterreich  (Vorarlberg),
ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  22.  Mai  1855
zu  Karlstadt,  Schweden,
geboren  am  18.  März  1851
zu  Rytinows-Shote,  Böhmen,
  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  6.  August  1860
zu  la  Chaux  de  fonds,  Kanton
  Neufchatel,  Schweiz,
ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  12.  Dezember
1842  zu  Laufenburg,  Kanton
Aargau,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
geboren  am  27.  Januar  1850
zu  Sey,  Bezirk  Lothringen,
ortsangehörig  in  Nanuch,
Departement  Meurthe  et
Moselle,  Frankreich,  durch
Option  Franzose,

geboren  am  12.  Mai  1845
zu  Douillet  la  Ramée,  Arrondissement
  Meaux,  Frankreich,


geboren  am  25.  August  1864
zu  Botzen,  Tirol,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  5.  Oktober  1855

 

in  Metz,

zu  Paris,  wohnhaft  zuletzt

rung  falschen  Namens,  Gebrauch
  eines  falschen  Arbeitsbuches,


Urkundenfälschung,  Landstreichen,

  Führung  falscher
Legitimationspapiere,

Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,  Betteln  und

grober  Unfug,

Betteln  im  wiederholten  Rückfall,
  #
Landstreichen  und  Betteln,

Landstreichen,
Landstreichen  und  Betteln,

Betrug,  Landstreichen,  Angabe
  eines  falschen  Namens,

Landstreichen  und  Betteln,

desgleichen,

Landstreichen  und  Führung
eines  falschen  Namens,

 

 

l

zirksamt  Höchstadt  a./A.,

Königlich  bayerische  Polizei-Direktion
  München,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Zwickau,

Königlich  württembergische
Regierung  für  den
Donaukreis,

Großherzoglich  hessisches
Kreisamt  Offenbach,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

Derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

derselbe,

derselbe,

derselbe,

 

27.  März  d.  J.
24.  März  d.  J.
26.  März  d.  J.

20.  Februar
d.  J.
13.  März  d.  J.

15.  März  d.  J.
25.  März  d.  J.

15.  März  d.  J.

24.  März  d.  J.

25.  März  d.  J.

29.  März  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.  "
        <pb n="142" />
        <pb n="143" />
        Central-Blatt

fÜr  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  2.  Mai  1884.  18.

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Erstes  Verzeichniß  der,
Steuerstellen  Seite  129  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den  An-2.

  Militär-Wesen:  Verzeichniß  der  zur  Ausstellung  von  forderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten
Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  Gartenbau=  2c.  Anlgen  146

einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigten  höheren
Lehranstalten;  —  desgl.  der  provisorisch  berechtigten  An-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
staleaan  129  Reichsgebeeee  151

1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

 

 

 

Es  ist  erteilt  worden:

dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Ploen  im  Hauptamtsbezirk  Kiel  die  Befugnis  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  ausländisches,  von  dem  Mühlenbesitzer  R.  Meyer  daselbst
eingeführtes  Getreide,

der  Königlich  bayerischen  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Lauterecken  im  Hauptamtsbezirk  Landau  die
Befugnis  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein  und

dem  Großherzoglich  sächsischen  Steueramt  in  Jena  die  Befugnis  zur  Ausfertiguug  von  Begleitscheinen
  I  und  II  sowie  zur  Erhebung  der  Stempelsteuer  und  Abstempelung  von  aus  dem  Auslande
  eingehenden  Spielkarten.

 

Die  Befugnis  der  Großherzoglich  hessischen  Orts-Einnehmerei  Michelstadt  im  Hauptamtsbezirk  Darmstadt
zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden  Branntweins  und  Biers  ist  auf
den  Verkehr  auf  der  Uebergangsstraße  nach  Bayern  beschränkt  worden.

 

2.  Militär--Wesen.

 

Bekanntmachung

eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

Es  wird  hierunter  ein  Verzeichnis  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  welche
sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  §  90  T.  I.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  im  Besitze  der
Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
  Militärdienst  befinden.

—  24
        <pb n="144" />
        —  130  —

Verzeichnis
der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.
A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.
a.  Gymnasien.

 

I.  Königreich  Preußen.  35.  das  Joachimsthal'sche  Gymnasium  daselbst,
Provinz  Ostpreußen.  36..=  Gymnasium  zum  grauen  Kloster  daselbst,
1.  Das  Gymnasium  zu  Allenstein,  37.  =  Köllnische  Gymnasium  daselbst,
2.  O  Bartenstein,  38.  =  Koönigstädtische  Gymnasium  daselbst,
3.  O0i  Braunsberg,  39.  ..Leibniz-Gymnasium  daselbst,
4.  O#  Gumbinnen,  40.  -Luisen-Gymnasium  daselbst,
5.  "b  Hohenstein,  41.  Liuisenstädtische  Gymnasium  daselbst,
6.  "O  :  Insterburg  (verbunden  mit  42...Sophien-Gymnasium  daselbst,
dem  Real-Gymnasium  daselbst),  43..=  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
7.  .Altstädtische  Gymnasium  zu  Königsberg  44.  -Gymnasium  zu  Brandenburg,
i.  Ostpr.,  45.  die  Ritter-Akademie  daselbst,
8.  „ßFriedrichs-Kollegium  daselbst,  46.  das  Gymnasium  zu  Charlottenburg,
9.  =  neiphöfische  Gymnasium  daselbst,  47.6  Eberswalde,
10..=  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  48.  *  Frankfurt  a.  d.  Oder,
11.  .Egymnasium  zu  Lyck,  49.  OD  Freienwalde  a.  d.  Oder,
12.  -  -  -  Memel,  50.  -  2  2  Friedeberg  i.  d.  Neumark,
13.  —  -  -  Rastenburg,  51.  "  -  -  Fürstenwalde,
14.  O0°  Rössel,  52.  "  OD  *  Guben  (verbunden  mit  dem
15.  O°  FTilsit.  z8  Real  Gymnasium  daselbth,
Provinz  Westpre  .  .-  -  -Königsberg  i.  d.  Neumark,
16.  Das  Gymhrem  ta  *  ußen  54.  -  -  -Kottbus  (verbunden  mit  dem
17  O0°  Culm,  Real-Progymnasium  das.),
18.  .=  Königliche  Gymnasium  zu  Danzig,  55.4  3  Kulstrin,
15.  Stadtische  Gymnasium  daselbst,  s6.  —  Landsberg  a.  d.  Warthe
20.  .  Egynmnasium  zu  Deutsch-Krone,  (verbunden  mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
21.  n„  Elbing,  57.  das  Gymnasium  zu  Luckau,
22.  "7  Owb7  Graudenz,  58.  -  -  -  Neu-Ruppin,
23.  -  -Marienburg,  59.  -  -Potsdam,
24.  O"T  Marienwerder,  60.  -  -Prenzlau  (verbunden  mit
25.  "n  Neustadt  i.  Westpr.,  dem  Real-Gymnasium  das.),
26.  Ol  :  Pr.  Stargardt,  61.  —  ·  -SVWU-27.-
  -  -Strasburg  i.  Westpr.,  62.  —  *  Spandau,
28.=  -  -Thorn(verbundenmitdem  63«-..-.-Wm.stock-Real-Gymnasium
  daselbst).  64.  Pädagogium  -  Züllichau.
Provinz  Brandenburg.  Provinz  Pommern.
29.  Das  Askanische  Gymnasium  zu  Berlin,  65.  Das  Gymnasium  zu  Anklam,
30.-Französische  Gymnasium  daselbst,  66.  -  -  -Belgard,
31.  -Friedrichs-Gymnasium  daselbst,  67.  -  =  Cöslin,
32.  .Friedrichs-Werdersche  Gymnasium  daselbst,  68.  -  -Colberg  (verbunden  mit  dem
33.  -Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  Real-Gymnasium  daselbst),
34.  .-Humboldts-Gymnasium  daselbst,  *)  69.  =  -  -Demmin,

 

*)  Die  Gymnasien  und  Progymnasien  an  Orten,  an  welchen  sich  eine  zur  Erteilung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse
  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigte  Anstalt  der  unter  A.  b,  B.  b.  c  oder C. a.  aa   aufgeführten  Kate-  
gorien  (Real-  Gymnasium,  Realschule,  Real-Progymnasium  oder  höhere  Bürgerschule)  mit  obligatorischem  Unterricht  im  Latein
nicht  befindet,  sind  befugt,  derartige  Befähigungszeugnisse  auch  ihren  von  der  Teilnahme  am  Unterricht  in  der  griechischen
        <pb n="145" />
        70.  das  Gymnasium  zu  Dramburg,
71

72.

112.

2

LEIIIIIIIITI  U  V#

V

V

aau  u  m  u  u  K  ½

uu  nn  nauunnunnuounu  nn  nn

-  -Greiffenberg,

-  -Greifswald  (verbunden
mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Neustettin,

Pädagogium  zu  Putbus,
Gymnasium  zu  Pnritz,

=  Stargard  i.  Pomm.,
König-  Wilhelnis-  Gymnasium  zu  Steltin,
Marienstifts-Gymnasium  daselbst,
Stadt-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Stolp  (verbunden  mit  dem
Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Stralsund,
Treptow  a.  d.  Rega.

Provinz  Posen.

-  *

.  Das  Gymnasium  zu  Bromberg,

Gnesen,
Inowrazlaw,
Krotoschin,
Lissa,
Meseritz,
Nakel,
Ostrowo,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  zu  Posen,
Marien-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Rogasen,
Schneidemühl,
Schrimm,
Wongrowitz.

Provinz  Schlesien.

V#  LEEMILII
EIIIIIIIII

2  2

Aud
A  ½

.  Das  Gymnasium  zu  Beuthen  i.  O.-Schl.,

Elisabeth-Gymnasium  zu  Breslau,
Friedrichs-Gymnasium  daselbst,
Johannes-Gymnasium  daselbst,
Magdalenen-Gymnasium  daselbst,
Matthias-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Brieg,

-  Bunzlau,
Glatz,
Gleiwitz,
evangelische  Gymnasium  zu  Glogau,
katholische  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Görlitz,
Groß-Strehlitz,
Hirschberg,

Jauer,

—

V#  V#  M

V#  V  V

0

 

Sprache  dispensirten  Schülern  zu  ertheilen,  insef

theilgenommen  und  nach  mindestens  einjährigem

kollegiums  über  genügende  Aneignung  des  entsprechenden  Lehr
Zur  Zeit  sind  dies  die  in  dem  Verzeichnis  mit  einem

131

114.

118.
119.

133.

136.
137.
138.

146.
147.
148.

 

115.
116.
117.

120.
121.
122.
123.
124.
125.
126.
127.
128.
129.
130.
131.
132.

134.
135.

139.
140.

141.
142.
143.

144.
145.

149.
150.
151.
152.
153.
154.
155.

A  ½  u  ½md

E
.

u  uonun  anuunonne  an  S

ie  Ritter-Akademie
§  Städtische  Gymücsium  daselbst,

113.  das  Gymnasium  zu  Kattowitz,

V

Königshütte,
Kreuzburg,
Lauban,
Leobschütz,
zu  Liegnitz,

#u  ½
umn  M

WK
V

Gymnasium  zu  Neisse,
Neustadt  i.  O.-Schl.,
Oels,
Ohlau,
Oppeln,
Patschkau,
Pleß,
Ratibor,
Sagan,
Schweidnitz,
Strehlen,
Waldenburg,
Wohlau.

Provinz  Sachsen.

u#nt#n  u  n

U  El  &amp;amp;  A  u  M  II  II  IIII

IIIIIIIIIIIIII

Das  Gymnasium  zu  Burg,

M  #

Eisleben,
Erfurt,
Halberstadt,

2

Uh

II  II

die  Lateinische  Schule  zu  Halle  a.  d.  Saale,
das  Städtische  Gymnasium  daselbst,

*'  V##

#  2  WMW

#

Gymnasium  zu  Heiligenstadt,

Pädagogium  des  Klosters  Unserer  Lieben
Frauen  zu  Maydeburg,

Dom-Gymnasium  daselbst,

-  zu  Merseburg,
Gymnasium  zu  Mühlhausen  i.  Thür.  (verbunden
  mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst),


Dom--Gymnasium  zu  Naumburga.d.  Saale,
Gymnasium  zu  Neuhaldensleben,
Nordhausen  a.  Harz,

die  Landesschule  forta,
das  Gymnasium  zu  Quedlinburg,

-
—

V  II  II  II

rund  einer  besondere

die  Klosterschule  zu  Roßleben,
das  Gymnasium  zu

Salzwedel,
Sangerhausen,
Schleusingen,

Seehausen  i.  d.  Altmark,
Stendal,

Torgau,

EII  #n
uuun  n

ern  letztere  an  dem  für  jenen  Unterricht  i  Ersatzunterricht  regelmäßig
esuche  der  Sekunda  auf

üfung  ein  Zeugnis  des  Lehrerbensums

  erhalten  haben.
bezeichneten  Gymnasien  und  Progymnasien  (A.  a  und  B.  a).

24“
        <pb n="146" />
        156.  das  Gymnasium  zu  Wernigerode,

157.
158.

160.

161.
162.

163.
164.
165.
166.
167.
168.
169.

170.

171.
172.

*173.
174.

175.
176.
177.
178.

179.
180.

181.
182.

183.

*184.
185.

186.
188.

2

-*
—

=  Wittenberg,
-  Zeitz.

Provinz  Schleswig-Holstein.
159.  Das  Gymnasium  zu  Altona,

—
#

u  nb

M

A  V  W  *  M

Flensburg  (verbunden
mit  dem  Naal-  .Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Glückstadt,

Hadersleben  (verbunden
mit  dem  Neal-  .Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Husum  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Kiel,

Meldorf,

Plön,

Ratzeburg,

Rendsburg  (verbunden
mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Schleswig  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Wandsbeck  (verbunden
mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst).

Avdd#  U
UUU

U
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Provinz  Hannover.

Das  Gymnasium  zu  Aurich,

2

M

M

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M  M

K-Celle,


Clausthal,
Emden  (verbunden  mit
dem  Neal-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Göttingen  (verbunden
mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Hameln  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Lyzeum  I.  zu  Hannover,

=  II.  daselbst,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  Andreanum  zu  Hildesheim
(verbunden  mit  dem  Real-Gymnasium
daselbst),
Gymnasium  Josephinum  daselbst  (verbunden
  mit  dem  Real-Progymnasium
daselbst),

27

uU  M  M

die  Klosterschule  zu  Ilfeld,
das  Gymnasium  zu  Leer  (verbunden  mit  dem

–
—

3

au  hu

Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Lingen,

-  Lüneburg  (verbunden  mit
dem  Neal-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Meppen,

-  -Norden,

Carolinum  zu  Osnabrück,

M

132

192.

213.

225.
226.

 

*191.

193.
194.

195.
196.
197.

198.
199.
200.
201.

202.

203.
204.—
205.

206.
207.
208.
209.
210.
211.
212.

214.
215.
216.
217.
218.
219.

220.
221.
222.
223.
224.

-

2
—

189.  das  Raths-Gymnasium  daselbst,
190.

Gymnasium  zu  Stade  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Verden.

Provinz  Westfalen.

Das  Gymnasium  zu  Arnsberg,

2

UUU

U  U  U  U  U

U  U  U

U  U  U  U  U  U  U

-  Attendorn,

-  -Bielefeld  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Bochum,

Brilon,
Burgsteinfurt  (verbunden
  mit  dem  Real--Gymnasium  daselbst),

*
7  2

—

 

Gymnasium  zu  Coesfeld,

-  -Dortmund,

-  -  Gütersloh,

-  *  Hagen  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Hamm  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Herford,

-  Hörter,

Minden  (verbunden  mit
dem  Real-Gymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Münster,

Paderborn,
Recklinghausen,

Rheine,

Soest,

Warburg,

Warendorf.

Provinz  Hessen-Nassau.

-  -

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Das  Gymnasium  zu  Cassel,

M  ##  M

A  M#

L  lm  U  U  U

-

Dillenburg,
Frankfurt  a.  Main,
Fulda,

Hadamar,

Hanau,

Hersfeld  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Marburg,
Montabaur,
Rinteln,

Weilburg,
Wiesbaden.

Rheinprovinz.

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a  n  K  hab

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A  Ku
U  UUU

Das  Gymnasium  zu  Aachen,

-Barmen,

227.  die  Nitter-Akademie  zu  Bedburg,
228.  das  Gymnasium  zu  Bonn,
        <pb n="147" />
        229.
230.
231.
232.

233.
234.
235.
236.
237.
238.
239.
240.
241.

242.

243.

244.
245.
246.
247.
248.

249.
250.
251.

252.

253.

erdas

  Gymnasium  zu  Cleve,
Coblenz,

-  an  der  Apostelkirche  zu  Cöln,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  daselbst
(verbunden  mit  dem  Königlichen  Real-Gymnasium
  daselbst),
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  an  Marzellen  daselbst,
zu  Düren,

Düsseldorf,
Duisburg,
Elberfeld,
Emmerich,
Essen,
M.-Gladbach  (verbunden
mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Kempen,
Krefeld,
Kreuznach,
Moers,
Münstereifela.
Neuß,
Neuwied  (verbunden  mit
dem  Real-Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Saarbrücken,
Trier,

:=  Wesel  (verbunden  mit
dem  Neal-  Progymnasium  daselbst),
Gymnasium  zu  Wetzlar.

Hohenzollern'sche  Lande.

Das  Gymnasium  zu  Sigmaringen  (früher
Hedingen).

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II.  Königreich  Bayern.

u.  Das  Gymnasium  zu  Amberg,

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  -

Ansbach,

-  Aschaffenburg,
St.  Anna-  -Gymnasium  zu  Augsburg,
Gymnasium  zu  St.  Stephan  daselbst,
Bamberg,
Bayreuth,
Burghausen,
Dillingen,
Eichstätt,
Erlangen,
Freising,
Hof,
Kaiserslautern,
Kempten,
Landau,
Landshut,
Metten,

u

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133

 

19.  das  Ludwigs-Gymnasium  zu  München,
20.  =  Maximilians-Gymnasium  daselbst,
21.  .=  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,
22.  .=  Gymnasium  zu  Münnerstadt,
23.  -  -Neuburg  a.  d.  Donau,
24.  -  -  -Neustadt  a.  d.  Haardt,
25.  -  -  -Nürnberg,
26.  -  --  Passau,
27.  =  Alte  :  Regensburg,
28.  =  Neue  -  daselbst,
29.  -  -  -Schweinfurt,
30.  -  -  -Speyer,
31.  —  OD  =  Straubing,
32.  O  Würzburg,
33.=  -  -Zyweibrücken.
III.  Königreich  Sachsen.
1.  Das  Gymnasium  zu  Bautzen,
2.  -  *  Chemnitz,
3.  die  Kreuzschule  zu  Dresden,
4.  das  Vitzthum'sche  Gymnasium  daselbst,
5.  =  Wettiner  Gymnasium  daselbst,
6.  -  Gymnasium  zu  Dresden-Neustadt,
7.  "  Freiberg,
8.  die  Fürsten-  und  Landesschule  zu  Grimma,
9.  das  Gymnasium  zu  Leipzig,
10.  die  Nikolaischule  daselbst,
11.  =  Thomasschule  daselbst,
12.  =  Fürsten=  und  Landesschule  zu  Meißen,
13.  das  Gymnasium  zu  Plauen,
14.  -  -Wurzen,
15.  -  -  Zittau,
16.  —  -  Zwickau.
IV.  Königreich  Württemberg.
1.  Das  evangelisch-theologische  Seminar  zu  Blaubeuren,

*2.  -Gymnasium  zu  Ehingen,
*3.  -  -  Ellwangen,
*4.  -  -  Hall,
5.  =  -  -Heilbronn,
6.  -  uvangelisch-heologische  Seminar  zu  Maulbronn,

*7..=  Gymnasium  zu  Ravensburg,
*8.  -  Rottweil,
9.  -  pagel  itheologif  che  Seminar  zu  Schöntha

10.  =  Ehberhard-Ludwigs-Gymnasium  zu  Stuttgart,

11..=  Karls-Gymnasium  daselbst,
*  12.  "  Gymnasium  zu  Tübingen,
13.=  Ulm
14.  =  evangelis  ch-heologis  che  Seminar  zu  Urach.
        <pb n="148" />
        V.  Großherzogthum  Baden.

.  Das  Gymnasium  zu  Baden,
Bruchsal,
Freiburg,
Heidelberg,
Karlsruhe,
Konstanz,
Lahr,
Mannheim,
Offenburg,
Pforzheim,
Rastatt,
Wertheim.

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3
4.
5.
6.
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9
10.
11.
12

VI.  Großherzogthum  Hessen.

Das  Gymnasium  zu  Bensheim,

Büdingen,

Darmstadt,

Gießen,
(Fridericianum)  zu  Laubach,
zu  Mainz,

=  Worms.

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VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.


.  Das  Gymnasium  zu  Doberan,

.Mdie  Domschule  zu  Güstrow,

.  das  Friedrich-Franz-Gymnasium  zu  Parchim,

:  Gymnasium  zu  Rostock,

OD  -  Fridericianum  zu  Schwerin,
-  zu  Waren,

die  große  Stadtschule  zu  Wismar.

VIII.  Großherzogthum  Sachsen.

.  Das  Gymnasium  zu  Eisenach,
Jena,
-  -Weimar.

Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.

1.  Das  Gymnasium  zu  Friedland,
*2.  -  Neubrandenburg,
3.  —  -  -Neustrelitz.

X.  Großherzogthum  Oldenburg.

1.  Das  Gymnasium  zu  Birkenfeld,
*2.  -  :  Eutin,

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KX.

3.  Marien-Gymnasium  zu  Jever,
4.  .=  Gymnasium  zu  Oldenburg,
5.  -  -Vechta.
XI.  Herzogthum  Braunschweig.

1.  Das  Gymnasium  zu  Blankenburg,

134

 

 

das  Gesammt-Gymnasium  zu  Braunschweig,
Gymnasium  zu  Helnstedt,

-  -Holzminden,

-  -Wolfenbüttel.

MP
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XII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

1.  Das  Gymnasium  Georgianum  zu  Hildburghausen,


2.  -  -  Bernhardinum  zu  Meiningen.

XIII.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
1.  Das  Friedrichs-Gymnasium  zu  Altenburg,

2.  -Christianeum  zu  Eisenberg.

XIV.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-  Gotha.

1.  Das  Gymnasium  Casimirianum  zu  Coburg,
2.  -  Ernestinum  zu  Gotha.

XV.  Herzogthum  Anhalt.
1.  Das  Gymnasium  (Karls-Gymnasium)  zu

 

Bernburg,

2.=  -  (Ludwigs-Gymnasium)  zu
Cöthen,

3.  -  zu  Dessau,

4.  -  (Francisceum)  zu  Zerbst.

XVI.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


1.  Das  Gymnasium  zu  Arnstadt,
2.  OD  Sondershausen.

XVII.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
Das  Gymnasium  zu  Rudolstadt.

XVIII.  Fürstenthum  Waldeck.
Das  Gymnasium  zu  Corbach.

XXX.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.
Das  Gymnasium  zu  Greiz.

XX.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
1.  Das  Gymnasium  zu  Gera,
*2.  -  -  -Schleiz.

XXI.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Das  Gymnasium  Adolphinum  zu  Bückeburg  (verbunden
  mit  dem  Real-Progymnasium  daselbst).

XXII.  Fürstenthum  Lippe.

1.  Das  Gymnasium  Leopoldinum  zu  Detmold,
2.  =  -  zu  Lemgo.
        <pb n="149" />
        XXIIIFreie  und  Hansestadt  Lübeck.

Das  Catharineum  zu  Lübeck.

XXIV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

Das  Gymnasium  zu  Bremen.
XXV.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

1.

2.

24.
25.

Die  Gelehrtenschule  des  Johanneums  zu
Hamburg,
das  Wilhelm-Ggmmatum  daselbst.

XXVI.  Elsaß-Lothringen.

.  Das  Gymnasium  zu  Buchsweiler,

135

 

10.
11.
12.

.  die  Gymnasialklassen  des  Lyzeums  zu  Colmar,
.  das  Gymnasium  zu  Hagenau,

.  die  Gymnasialklassen  des  Lyzeums  zu  Metz,

.  das  bischöfliche  Gymnasium  (Knabenseminar)

*6.
7
*8.
9.

zu  Montigny  bei  Metz,
-  Gymnasium  zu  Mülhausen  i.  Els.,
-  -Saarburg,
-  -Saargemünd,
die  Gymmastalllasfen  des  Lyzeums  zu  Straßburg
  i.  Els.,
das  Prhtestantiice  Gymnasium  daselbst,
Gymnasium  zu  Sibenburs,
-  Zabern.

Au#

b.  Keal-Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.
Das  Real-Gymnasium  zu  Insterburg  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
die  Burgschule  zu  Königsberg  i.  Ostpr.,
das  Städtische  Real-Gymnasium  daselbst,
Neal-  Gymnasium  zu  Osterode  i.  Ostpr.,
Tilsit,
-  OD  =  Wehlau.
Provinz  Westpreußen.
Die  Johannisschule  zu  Danzig,
=  Petrischule  daselbst,
das  Real  Gymnasium  zu  Elbing,

-  -Thorn  (verbunden  mit
dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Brandenburg.

Neau  ào

u  Die  Andreasschule  zu  Berlin,
.  das  Dorotheenstädtische  Real-Gymnasium  das.,

Falk-Real-Gymnasium  daselbst,
Friedrichs-Real-Gymnasium  daselbst,
Königliche  Real-Gymnasium  daselbst,
Königstädtische  Real-Gymnasium  daselbst,
Luisenstädtische  Real-Gymnasium  daselbst,
Sophien-Real-Gymnasium  daselbst,
Real-Gymnasium  zu  Brandenburg,
Frankfurt  a.  d.  Oder,

K

uum  mWmu  K  UM

die  Hcupt-Kadettenanstalt  zu  Groß-Lichterfelde,
.#das  Real-Gymnasium  zu  Gubentverbunden  mit

dem  Gymnasium
daselbst),
Landsberg  an  der
Warthe  (verbunden
mit  dem  Gymna-=sium
  daselbst),
Perleberg,
Potsdam,

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V
V

MNoe  Mu
MoEeei
#

 

26.

27.

das  Real-Gymnafium  zu  Prenzlau  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
  daselbst).

Provinz  Pommern.

Das  Real-Gymnasium  zu  Colberg  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
  daselbst),

:  Greifswald  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium
  daselbst),

M
MW

.  die  Friedrich-Wilhelmsschule  zu  Stettin,
.#das  Städtische  Real-Gymnasium  daselbst,

Real-Gymnasium  zu  Stralsund.
Provinz  Posen.

32.  Das  Real-Gymnasium  zu  Bromberg,

33.  „„  -  -Fraustadt,

34.  -  -  -  =  Posen,

35..  =  -  -Ramitsch.
Provinz  Schlesien.

36.  Das  Real-Gymnasium  zum  h.  Geist  zu  Breslau,

37.  -  -  -  am  Zwinger  daselbst,

38.  -  -  zu  Görlitz,

39.  -  -  -  -Gruünberg,

40.=  -  -  -CLandeshut,

41.  --  -  -  *  Nieisse,

42.=  -  -  Reichenbach,

43.  -  -  -Sprottau,

44.  -  -  -  =  Tarnowitz.
Provinz  Sachsen.

45.  Das  Real-Gymnasium  zu  Aschersleben,

46.  -  -  -Erfurt,

47.  -  -  -  -Halberstadt,

48.  -  -  -  -Halle  a.  d.  Saale,

49.  -  -  Magdeburg,

50.  -  -  -Nordhausen  a.  Harz.
        <pb n="150" />
        Provinz  Schleswig-Holstein.
51.  Das  Real-Gymnasium  zu  Altona  (verbunden
mit  der  Realschule

daselbst),

52.  -  -  -  -Flensburg  (verbunden
mit  dem  Gymna-=sium
  daselbst),

53.  Rendsburg  (verbunden

  mit  dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.
54.  Das  Naal-  Gymnasium  zu  Celle,
55.  OD  OD  Göttingen  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium
  daselbst),

56.  —-  -  -  -Goslar,

57.  -  -Hannover,

58.  Leibniz-Real-Gymnasium  daselbst,

59.  Neal-  Gymnasium  zu  Harburg,

60.  Hildesheim  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium
  Andreanum
daselbst),

61.  „  -  =  Leer  (verbunden  mit
dem  Gymnasium
daselbst),

6e2  .  -  :  Lüneburg  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
  daselbst),

63.  -  -  =  Osnabrück,

6  4..=  -  -Osterode,

6565.  =  -  :  Quakenbrück.

Provinz  Westfalen.
66.  Das  Real-Gymnasium  zu  Bielefeld  (verbunden

mit  dem  Gymna-=sium
  daselbst),

67.=  -  -Burgsteinfurt  (verbunden
  mit  dem
Gymnasium  daselbst),


68.  --—  -  -Dortmund,

6e  9.  OD  Hagen  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
  daselbst),

70.  -  =  -  -Iserlohn,

71.  -  2  -  Lippstadt,

72  OD  =  Minden  (verbunden
mit  dem  Gymnasium
  daselbst),

73.  „=  OD  Münster,

74.  -  -  -Siegen,

75.  -  -  -  -Witten.

136

 

Provinz  Hessen-Nassau.

76.  Das  Real-Gymnasium  zu  Cassel,
77.  die  Musterschule  zu  Frankfurt  a.  Main,

78.
79.

80.

81.
8.

—

-

Wöhlerschule  daselbst,

das  Real-Gymnasium  zu  Wiesbaden.

Rheinprovinz.

Das  Real-  Gymnasium  zu  Aachen,

2

V

Auno  n½

N  unns“

=  Barmen,

Königliche  Real-Gymnasium  zu  Cöln  (verbunden
  mit  dem  Friedrich  -Wilhelms-Gymnasium
  daselbst),

Städtische  Real-Gymnasium  daselbst,

Real  Gymmasium  zu  Düsseldorf,

-  -Duisburg,

-  -  -Elberfeld,

-  -  -Essen  (verbunden
mit  der  höheren
Bürgerschule  daselbst),


-  -  -  Krefeld,

-  -  -Mülheim  a.  Rhein,

-  -  -Mülheim  a.  d.  Ruhr,

-  -  -Ruhrort,

-  -  -Trier.

II.  Königreich  Bahern.

.Das  Real-Gymnasium  zu  Augsburg,

Au  m

V#

-  -  München,
Nürnberg,

Würzburg.
III.  Königreich  Sachsen.

2
2
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N  ½

.Die  Realschule  zu  Annaberg,

-7
–
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M#  Nu  M

WM  W  WM

=  Borna,
-  -Chemnitz,
-  -Döbeln  (verbunden  mit  der
Landwirthschaftsschule  daselbst),
Annen-Realschule  zu  Dresden,
Neustädter  Realschule  daselbst,
Reals  chule  zu  Freiberg,
Leipzig,
Plauen,
Zittau,
Zwickau.

u
M  M  3#  II

IIII

IV.  Königreich  Württemberg.

Das  Neal-Gymnasium  zu  Stuttgart,
u

V.  Großherzogthum  Baden.

.  Das  Real-Gymnasium  zu  Karlsruhe,

r

-  -  =  Mannheim.
        <pb n="151" />
        VI.  Großherzogthum  Hessen.
1.  Die  Realschule  I.  Ordnung  zu  Darmstadt

(verbunden  mit  der  Realschule
II.  Ordnung  daselbst),

2.  -  -  I.  Ordnung  zu  Gießen  (desgl.),
3.  -  -  -  -  Mainz  (desgl.),
—  -  -  -  Offenbachedgl.).
UVII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.

1.  Die  Realschule  zu  Bützow,
2.  —  -Güstrow,)
3.  -  -  -Ludwigslust,
4.  -  -  -Malchin,
5.  -  -  :  Nostock,
6.  -  -  -Schwerin.
VIII.  Großherzogthum  Sachsen.
1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Eisenach,
2.  die  Realschule  zu  Weimar.

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
Das  Real--Gymnasium  zu  Braunschweig.
X.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.

1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Meiningen,
2.  -  -  -  -Saalfeld.

XI.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotba.
Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Gotha.

 

187  —

XII.  Herzogthum  Anhale.
1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Bernburg,
2.  -  -  (Franzschule)  zu  Dessau.
XIII.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
Das  Real-Gymnasium  zu  Gera.
XIV.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Das  Real-Gymnasium  des  Catharineums  zu  Lübeck.

XV.  Freie  Hansestadt  Bremen.

1.  Die  Handelsschule  (Real-Gymnasium)  zu
Bremen,

2.  =  Realschule  zu  Bremerhaven,

3.  das  Real-Gymnasium  zu  Vegesack.

XVI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Das  Real-Gymnasium  des  Johanneums  zu  Hamburg.
XVII.  Elsaß-Lothringen.

1.  Das  Real-Gymnasium  zu  Gebweiler,

2.  =  -  -  -Metz  (verbunden  mit
dem  Lyzeum  daselbst),

3.  -  =  B-  Schlettstadt,

4.  -  -  -  -Straßburg  i.  Els.

(verbunden  mit  dem  Lyzeum  daselbst).

e.  Ober-Kealschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Brandenburg.

41.  Die  Friebriche  Werder'sche  Ober-Realschule  zu
Berlin,

71#2.  Luisenstädtische  Ober-Realschule  daselbst,

13.  Ober-Realschule  zu  Potsdam.

uu

Provinz  Schlesien.

14.  Die  Ober-Realschule  zu  Breslau,
45.  OD  7:  Brieg,

146.  -  -Gleiwitz.

Provinz  Sachsen.

17.  Die  Ober-Realschule  zu  Halberstadt,
18.  .Gurericke-Schule  zu  Magdeburg.

——  —

 

Provinz  Schleswig-Holstein.
19.  Die  Ober-Realschule  zu  Kiel.

Rheinprovinz.
10.  Die  Ober-Realschule  zu  Galemt=+11.
  --  -  -
+12„  =  OD  -  Elberfeld.

II.  Königreich  Württemberg.

+1.  Die  Realanstalt  zu  Reutlingen,
2.  -Stuttgart,
3.  -  -  -Ulm.

III.  Elsaß-Lothringen.
+Die  Gewerbeschule  zu  Mülhausen  im  Elsaß.

1)  Auf  der  Realschule  zu  Güstrow  beginnt  der  Unterricht  im  Latein  erst  mit  der  Sekunda.
4)  Die  mit  einem  ##bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

25
        <pb n="152" />
        138

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur  Darlegung

—

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11.
12.

13.
14.

5.

*16.
17.

18.
19.

.

12.
43.

der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.

.  Das  Progymnasium  zu  Knigsberg  i.  Ostpr.,

Lötzen.
Provinz  Westpreußen.

.  Das  Progymnasium  zu  Pr.  Friedland,

Löbau,
Neumark  i.  Westpr.,
Schwetz.

Provinz  Brandenburg.

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2

18  L  W
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.  Das  Progymnasium  zu  Schwedt  a.  d.  Oder.

Provinz  Pommern.

.  Das  Progymnasium  zu  Garz  a.  d.  Oder,

:  Lauenburg  i.  Pomm.,
Schlawe.

Provinz  Posen.
Das  Progymnasium  zu  Kempen,
Tremessen.
Provinz  Schlesien.
Das  Progymnasium  zu  Frankenstein.
Provinz  Sachsen.
Das  Progymnasium  zu  Weißenfels.

Provinz  Hannover.

Das  Progymnasium  zu  Duderstadt  (verbunden
mit  dem  Real-Progymnasium
  daselbst),
Geestemünde,

Münden  (verbunden
mit  dem  Real-Progymnasium
  daselbst).

Provinz  Westfalen.

Das  Progymnasium  zu  Dorsten,
-  -  -Rietberg.

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b.  Kealschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Sachsen.
Die  Realschule  zu  Schönebeck.
Provinz  Schleswig-Holstein.
Die  Realschule  zu  Altona  (verbunden  mit  dem

Real-Gymnasium  daselbst),
.  Neumünster.

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22.

 

 

23.

6.
17.

18.

*  V##  M

II  II  II  II

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Rheinprovinz.

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2

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2

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20.  Das  Progymnasium  zu  Andernach,
21.

Boppard,

Brühl,

Cschweiler  (verbunden
mit  dem  Real-Progymnasium
  daselbst),

Euskirchen,

Jülich,

Linz,

Malmedy,

Prüm,

Rheinbach,

Siegburg,

Sobernheim,

Trarbach,

St.  Wendel,

Wipperfürth.

II.  Königreich  Württemberg.
.  Das  Lyzeum  zu

II  II  II

II  II  II  II

Cannstatt,
Eßlingen,
Ludwigsburg,
Oehringen,
Reutlingen.

III.  Großherzogthum  Baden.
Das  Progymnasium  zu  Donaueschingen,

2

II  II

-
4
—2
-

-Durlach,

Lörrach,
Tauberbischofsheim.

IV.  Großherzogthum  Hessen.

Die  progymnasiale  Abtheilung  der  Realschule  zu  Alzey.

V.  Elsaß-Lothringen.

-

1.  Das  Progymnasium  zu  Altkirch,
2.

Diedenhofen.

Provinz  Hessen-Nassau.

V#

Uu  M

+4.  Die  Realschule  zu  Bockenheim,
15.  Cassel,

Eschwege,

der  israelitischen  Religionsgesellschaft
  zu  Frankfurt  a.  Main,
der  israelitischen  Gemeinde  daselbst,
        <pb n="153" />
         + 9.  die  Klingerschule  daselbst,



+10.    Realschule  zu  Hanau,
+11.  „         „              „ Homburg  v.  d.  Höhe,
+12.  „         „              „ Wiesbaden.
Rheinprovinz.
+13.  Die  Gewerbeschule  (Realschule)  zu  Aachen,
+14.    „  Realschule  zu  Barmen-  Wupperfeld,
+15.    „          „               „ Essen,
+16.    „  Gewerbeschule  (Realschule)  zu  Krefeld,
+17.    „             „                            „               „   Remscheid.
II.  Königreich  Sachsen.
+1.  Die  Realschule  zu  Bautzen,
+2.    „            „               „  Crimmitschau,
+3.     „   Lehr-  und  Erziehungs-Anstalt  für  Knaben
zu  Dresden-Friedrichstadt,  1)
+4.     „  Realschule  zu  Frankenberg,
+5.    „           „              „  Glauchau,
+6.    „           „              „ Grimma,
+7.    „          „              „ Großenhain,
+8.    „          „              „ Leipzig,
+9.    „           „             „ Leisnig,  1)
+10.  „           „             „ Löbau,
  11.  „          „            „ Meerane,
  12.  „          „             „ Meißen,  2)
+13.  „          „             „ Mittweida,  1)
+14.  „          „             „ Pirna,
+15.  „          „             „ Reichenbach,
+16.  „          „             „ Reudnitz,
+17.  „          „             „ Rochlitz,  1)
+18.  „          „             „ Schneeberg,  1)
  19.  „          „             „ Stollberg,
+20.   „           „             „ Werdau.
III.  Königreich  Württemberg.
+1.  Die  Realanstalt  zu  Biberach,
+2.   „              „             „  Cannstatt,
+3.   „              „              „    Eßlingen,
+4.   „              „             „ Göppingen,
+5.   „              „             „ Hall,
+6.   „              „             „ Heilbronn,
+7.   „              „              „ Ludwigsburg,
+8.   „              „             „ Ravensburg,
+9.   „              „             „ Rottweil,
+10.  „              „             „ Tübingen.

 

 

 

IV.  Großherzogthum  Baden.
Die  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu  Lörrach.

V.  Großherzogthum  Hessen.

+1.  Die  Realschule  zu  Alsfeld,
+2.    „            „              „    Alzey  (verbunden  mit  einer

progymnasialen  Abtheilung),

+3     „           „              „   Bingen,

+4.    „            „             II.  Ordnung  zu  Darmstadt  (verbunden
  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),

+5.   „            „             zu  Friedberg,

+6.   „            „              II.  Ordnung  zu  Gießen  (verbunden
  mit  der  Raealschule
I.  Ordnung  daselbst),

+7.   „            „             zu  Groß-Umstadt,

+8.   „             „              II.  Ordnung  zu  Mainz  (verbunden
  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),

+9.    „             „             zu  Michelstadt,

+10.  „             „             II.  Ordnung  zu  Offenbach  (verbunden
  mit  der  Realschule
I.  Ordnung  daselbst),

+11.  „             „             zu  Oppenheim,

+12.  „              „              „    Worms.

VI.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
+Die  Realschule  der  großen  Stadtschule  zu  Wismar.

VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Neustrelitz.

VIII.  Großherzogthum  Oldenburg.

+1.  Die  Realschule  zu  Oberstein-Idar,

+2.    „             „            „    Oldenburg,

  3.    „             „            „      Varel  (verbunden  mit  der
Landwirthschaftsschule  daselbst).

IX.  Herzogthum  Braunschweig.
+Die  Realschule  zu  Braunschweig.

X.  Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershausen.


1.  Die  Realschule  zu  Arnstadt,
2.     „             „             „    Sondershausen.

1)  Auf  den  Realschulen  zu  Dresden  Friedrichstadt,  Leisnig,  Mittweida,  Rochlitz  und  Schneeberg  ist  der  obligatorische

Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt

2)  Bei  dieser  Schule  genügt,  weil  an  derselben  noch  eine  Klasse  I.  a.  über  den  regulativmäßigen  Lehrplan  der  Realschulen

  II.  Ordnung hinaus eingerichtet worden ist, der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse (I. b.) zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung.

    

                              

25*
        <pb n="154" />
        XI.  Freie  Hansestadt  Bremen.

+1.  Die  Realschule  in  der  Altstadt  zu  Bremen,
+2.    „              „           beim  Doventhor  daselbst.

XII.  Elsaß-Lothringen.

+1.  Die  Realschule  zu  Barr,
+2.   „       Realklassen  des  Lyzeums  zu  Colmar,
+3.   „       Realschule  zu  Forbach,



c.  Real-Progymnasien.

I.  Königreich  Preußen.
Provinz  Ostpreußen.
1. Das  Real-Progymnasium  zu  Gumbinnen.
Provinz  Westpreußen.

2.  Das  Real-  Progymnastum  zu  Dirschau,
3.    „          „                 „                    „     Jenkau,
4.    „         „                 „                   „     Riesenburg.

Provinz  Brandenburg.
5. Das  Real-  Progymnasium  zu  Havelberg,
6.   „         „                  „                 „     Kottbus(verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
7.   „       Real-    Progymnasium  zu  Krossen,







8.   „         „                  „                  „    Luckenwalde,
9.   „         „                  „                  „    Lübben,
10.  „        „                  „                  „    Nauen,
11.  „        „                  „                  „   Rathenow,
12.  „        „                  „                  „    Spremberg,
13.  „        „                  „                  „    Wriezen.

Provinz  Pommern.
14.  Das  Real- Progymnasium  zu  Stargard  i.  Pomm.,
15.    „          „               „                  „    Stolp  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),
16.    „      Real-  Progymnasium  zu  Wolgast,
17.    „         „                 „                  „      Wollin.
Provinz  Schlesien.
18.  Das  Real-  Progymnastum  zu  Freiburg  i.  Schl.,
19.     „        „                „                    „     Löwenberg,
20.    „   -               „                    „     Striegau.
Provinz  Sachsen.
21.  Das  Real-Progymnasium  zu  Delitzsch,





22.     „   -              „                 „    Eilenburg,

23.     „       „                „                 „    Eisleben,

24.     „   -              „                 „    Gardelegen,

25.     „   -              „                 „    Mühlhausen  i.  Th.
(verbunden  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

26.     „     Real-Progymnasium  zu  Naumburg  an  der

Saale.

 

 

 

4.  die  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu

  

Hagenau,
Realschule  zu  Metz,
-  =  Münster,
-  =  Rappoltsweiler,  1)

Neue  Realschule  zu  Straßburg  i.  Els.,
Realschule  bei  St.  Johann  daselbst,
-  zu  Wasselnheim.

Provinz  Schleswig-Holstein.

27.  Das  Real-Progymnasium  zu  Hadersleben  (ver-28.



37.

49.
50.
51.

52.

2
—2

2
—

*½%
—

M  V  V#

bunden  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Husum  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Itzehoe,

.  die  Albinusschule  zu  Lauenburg  a.  d.  Elbe,
das  Real-Progymnasium  zu  Marne,

-  -  Oldesloe,
-  -  *  Schleswig  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Neal  Progymnasium  zu  Segeberg,
=  Sonderburg,
Wandsbeck  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst).

Provinz  Hannover.

Das  Raal-  Progymnasium  zu  Buxtehude,

2

1

V  #  MA  M  M

*ll

:  Duderstadt  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst),
Raal-  Progymnasium  zu  Einbeck,

Emden  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Hameln  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Münden  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Nienburg,
Northeim,
Otterndorf,
Papenburg,
Stade  (verbunden.
mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Uelzen.

Provinz  Westfalen.

*

2

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Das  Neul-  Progymnasium  zu  Altena,

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—

Bocholt,
Hamm  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst),
Real-Progymnasium  zu  Lüdenscheid,

1)  In  dieser  Schule  ist  der  Unterricht  im  Latein  auf  die  Klassen  Sexta  bis  einschließlich  Tertia  beschränkt.  —  Die.
Verleihung  der  Militärberechtigung  hat  nur  bis  zum  Herbst  1884  einschließlich  Geltung.
        <pb n="155" />
        53.  das  Real-Progymnasium  zu  Schalke,
54.     „         „             „                    „    Schwelm.
Provinz  Hessen-  Nassau.

55.  Das  Real-Progymnasium  zu  Biebrich-Mosbach,

56.     „          „         „                      „     Biedenkopf,

57.    „         „          „                      „     Diez,

58.     „         „          „                      „   Fulda,

59.     „         „         „                      „    Geisenheim,

60.    „         „          „                      „    Hersfeld  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

61.    „      Real-Progymnasium  zu  Hofgeismar,

62.    „         „                 „                „   Limburg  a.  d.  Lahn,

63.    „         „                 „               „    Marburg,

64.    „         „                 „               „   Oberlahnstein,

65.    „         „                 „               „    Schmalkalden.

Rheinprovinz.

66.  Das  Real-Progymnasium  zu  Bonn,

67.     „          „             „                   „   Dülken,

68.     „         „             „                  „    Düren,

69.     „         „             „                  „   Eschweiler  (verbunden
  mit  dem  Progymnasium  daselbst),

70.    „   Real- Progymnasium   zu  Eupen,

71.         „              „                  „    M.  -Gladbach  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

72.    „   Real- Progymnasium   zu  Langenberg,

73.   "              „                  „    Lennep,

74.    „       „                „                  „    Neuwied  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  daselbst),

75.    „   Real- Progymnasium  zu  Oberhausen,

76.     „       „                „                   „   Rheydt,

77.     „        „               „                   „  Saarlouis,

78.    „   -              „                   „  Solingen,

79.     „        „               „                   „  Viersen,

80.     „        „               „                   „   Wesel  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst).
II.  Königreich  Württemberg.

1.  Das  Real- Lyzeum  zu  Calw,

2.      „        „          „           „   Gmünd,

3.  die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Heilbronn,
4.  das  Real- Lyzeum  zu  Nürtingen.

 

III.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
1.  Die  Realklassen  des  Friedrich-Franz-Gymnasiums
  zu  Parchim,
2.     „    höhere  Bürgerschule  zu  Ribnitz.
IV.  Großherzogthum  Oldenburg.
Die  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Birkenfeld.
V.  Herzogthum  Braunschweig.
Das  Real- Progymnasium  zu  Gandersheim.

VI.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
Die  Realschule  zu  Altenburg.

VII.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
1.  Die  Realschule  zu  Coburg,
2.     „           „                „   Ohrdruf.
VIII.  Herzogthum  Anhalt.
1.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Cöthen,
2.  Zerbst.
IX.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.
1.  Das  Real-Progymnasium  zu  Frankenhausen,
2.  die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Rudolstadt.
X.  Fürstenthum  Waldeck.
Das  Real-Progymnasium  zu  Arolsen.
XI.  Fürstenthum  Reuß  ältere  Linie.
Die  Real-Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Greiz.
XII.  Fürstenthum  Schaumburg-Lippe.

Das  Real-Progymnasium  zu  Bückeburg  (verbunden
mit  dem  Gymnasium  daselbst).

XIII.  Fürstenthum  Lippe.

Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Detmold.
XIV.  Elsaß-Lothringen.

1.  Das  Real- Progymnasium  zu  Bischweiler,

2.  -      „               „                   „    Markirch,
3.  -  -             „                   „    Pfalzburg,
4.  -      „               „                   „    Thann.

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung
der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.
a.  Oeffentliche. 
aa. höhere Bürgerschulen.

I.  Königreich  Preußen.

Provinz  Ostpreußen.
+1.  Die  höhere  Bürgerschule  im  Löbenicht  zu  Königsberg
  i.  Ostpr.,
2.  das  Real- Progymnasium  zu  Pillau.

    


Provinz  Westpreußen.
3.  Das  Real-  Progymnasium  zu  Culm,
4.     „          „               „                    „   Marienwerder.
Provinz  Brandenburg.
5.  Das  Real- Progymnasium  zu  Strausberg.
        <pb n="156" />
        46.
17.
1o.

0.
11.

112.
13.

14.

415.
1.
417.

18.
119.

120.

21.
122.

123.

24.

Provinz  Schlesien.

Die  erste  evangelische  höhere  Bürgerschule  zu
Breslau,
zweite  daselbst,

a  M

katholische  höhere  Bürgerschule  daselbst,
höhere  Bürgerschule  zu  Ratibor.

Provinz  Sachsen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Erfurt,
das  Real-Progymnasium  zu  Langensalza.

Provinz  Hannover.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hannover,
das  Real-Progymnasium  zu  Hildesheim  (verbunden
  mit  dem  Gymnasium  Josephinum
daselbst).

Provinz  Westfalen.
Die  Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule)  zu
Bochum,
-  -zu  Dortmund,
-  -  -  -22  Hagen.
Provinz  Hessen-Nassau.
Die  Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule)  zu
Cassel,
das  Real-Progymnasium  zu  Ems,
die  Selektenschule  zu  Frankfurt  a.  Main.

Rheinprovinz.
Die  Gewerbeschule  (höhere  Bürgerschule)  zu
Barmen,
höhere  Bürgerschule  zu  Cöln,
O  :  Düsseldorf,
-  -Essen  (verbunden
mit  dem  Raal-  Gymnasium  daselbst).

Hohenzollern'sche  Lande.
Das  Real-Progymnasium  zu  Hechingen.

2  7

II.  Königreich  Bayern.

mDie  Realschule  zu  Ansbach,

Aschaffenburg,
Kreisrealf  chule  zu  Augsburg,
Realschule  zu  Bamberg,
Kreisrealschule  zu  Bayreuth,
Realschule  zu  Erlangen,
Freising,

Fürth,

Hof,
-Ingolstadt,
Kreisrealschule  zu  Kaiserslautern,

#

Aa  W  u  u  umm  unu  kK
#  V#  M  u
V  U

142

 

115  die  Realschule  zu  Kaufbeuren,

-  -  -Kempten,
114.  -  -  Kissingen,
+115.  "  -  Kitzingen,
+16.  -  Landau,
117.  -  -  *  Landshut,
+18.  "  -  -LCLindau,
119.  -  -  -  Memmingen,
20.  =  Kreisrealschule  zu  lünchen.
+2  1.  "  Realschule  zu  Neustadt  a.  d.  Haardt,
+22.  =  =  Nördlingen,
+23.  "  Lreisrealschuie  zu  Nürnberg,
+244  :  Passau,
—.  Pgeneburg,
+26.  "  Realschule  zu  Nothenburg  a.  d.  Tauber,
127.  "  -  -Schweinfurt,
128.  --  -  -Speyer,
139.  =  -  -Straubing,
130.  -  -  -Traunstein,
131.  =  Kreisrealschule  zu  Würzburg,
132.  Naalschule  zu  Wunsiedel,
133.  -  -Zweibrücken.

III.  Großherzogthum  Baden.

.  Die  Realklassen  des  Gymnasiums  zu  Baden,
:  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu
Durlach,
3.  das  Real-Gymnasium  zu  Ettenheim,
+4.  die  höhere  Bürgerschule  zu  Freiburg,

d

1  Heidelberg,
16.  "  -  -  -Karlsruhe,
17.  -  -Konstanz,
8.  —-  Neal  Abtheilung  des  Gymnasiums  zu  Lahr,

19.  höhere  Bürgerschule  zu  Pforzheim,
10.  das  Real-Gymnasium  zu  Villingen.

IV.  Großherzogthum  Hessen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Wimpfen  am  Berg.

V.  Großherzogthum  Mecklenburg-Schwerin.
1  Die  höhere  Bürgerschule  zu  Grabow,
2.

Rostock.

VI.  Großherzogthum  Sachsen.

n1.  Die  Wilhelm  und  Louis  Zimmermann's  Realschule
  zu  Apolda,
+2.

höhere  Bürgerschule  zu  Neustadt  a.  d.  Orla.
VII.  Großherzogthum  Mecklenburg-Strelitz.
Die  Realschule  zu  Schönberg.
        <pb n="157" />
        VIII.  Herzogthum  Sachsen-Meiningen.
Die  höhere  Bürgerschule  zu  Sonneberg.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Coburg-Gotha.
##Die  höhere  Bürgerschule  zu  Gotha.

143

 

X.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
dDie  höhere  Bürgerschule  zu  Lübeck.

XI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.
#Die  höhere  Bürgerschule  zu  Hamburg.

bb.  Andere  Lehranstalten.

J.  Königreich  Bayern.

1.  Die  Industrieschule  zu  Augsburg,

12.  -  -  -Kaiserslautern,
3.  -Central-Thierarzneischule  zu  München,
44.  =  Handelsschule  daselbst,

15.  =  Industrieschule  daselbst,

+6.  ⅝  -  zu  Nürnberg,

47.  Handelsschule  daselbst,

landwirthschaftliche  Centralschule  zu  Weihenstephan.


 

II.  Königreich  Sachsen.
+.  Die  öffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Chemnitz,

+2.  =  Landwirthschaftsschule  zu  Döbeln  (verbunden
  mit  der  Realschule  I.  Ordnung  daselbst),

13.  „  öffentliche  Handels-Lehranstalt  der  Dresdener
Kaufmannschaft  (höhere  Handelsschule)  zu
Dresden,

144.  „  öffentliche  Handels-Lehranstalt  zu  Leipzig,

15.  =  Handels-Abtheilung  der  Realschule  I.  Ordnung

  zu  Zittau.

b.  Privat-Lekranstalten.?)

1.  Königreich  Preußen.

Provinz  Westpreußen.
Die  Handels-Akademie  zu  Danzig.

Provinz  Brandenburg.
Die  Handelsschule  des  Dr.  Lange  zu  Berlin,
3.  das  Viktoria-Institut  des  Dr.  Siebert  (früher
Dr.  Schmidt)  zu  Falkenberg  i.  M.

Provinz  Posen.
4.  Das  Pädagogium  des  Dr.  Beheim-Schwarzbach
zu  Ostrowo  bei  Filehne.
Provinz  Schlesien.

15.  Die  Handelsschule  des  Dr.  Steinhaus  zu
Breslau,
6.  das  Pädagogium  zu  Niesky.

ti.

II.  Königreich  Bayern.

4  Das  Real-Lehr-Institut  von  Anton  Bertololy  und
Valentin  Trautmann  zu  Frankenthal  (Pfalz).

III.  Königreich  Sachsen.

1.  Die  Real-Abtheilung  der  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt
  von  Böhme  zu  Dresden,

—

 

„)0  Die  unter  dieser  Kategorie  aufgeführten  Anstalten,  mit  Ausnahme  des  Pädagogiums
Befähigungszen  nisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein  eines  Regierungs-Kommissars  abgehaltenen,  woh
prüfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.

 

 

2.  die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Jordan
  (früher  Dr.  Krause)  daselbst,

3.  das  Lehr-Institut  des  Dr.  Th.  Schlemm  (früher
Käuffer)  daselbst.

IV.  Königreich  Württemberg.

1.  Die  höhere  Handelsschule  zu  Stuttgart,
#2.  -Privat-Lehranstalt  von  Friedrich  Rauscher
(Institut  Rauscher)  daselbst.

V.  Großherzogthum  Baden.

Die  Privatanstalt  von  Bender  zu  Weinheim
(verbunden  mit  der  höheren  Bürgerschule
daselbst).

VI.  Großherzogthum  Hessen.
Die  Handelsschule  des  Dr.  Nägler  zu  Offenbach.

VII.  Herzogthum  Braunschweig.

+1.  Die  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Günther  zu

Braunschweig,
12.  -Jakobson-Schule  zu  Seesen.

u  Niesky  (I.  6.),  dürfen
bbestandenen  Entlassungs-
        <pb n="158" />
        —  144  —

VIII.  Herzogthum  Anhalt.  XI.  Freie  Hansestadt  Fremen.

.  .  .  ·  Die  Realschule  von  C.  W.  Debbe  zu  Bremen.
Das  Erziehungs=  und  Unterrichts-Institut  des
Prof.  Dr.  Brinckmeier  zu  Ballenstedt  und  die  1.  ie  Szir,  u  va  esen  grannW
(Hlateinlosen  Parallelklassen  dieses  Instituts.  12.4  .  Dr.  H.  Bock  (früher  Dr.  J.

G.  Fischer)  daselbst,

 

IX.  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.  43.  —  der  Gebrüder  F.  und  W.  Glitza
Die  Erziehungs-Anst  Dr.  daselbst,
1  geebune  nstalt  des  Dr.  Johannes  Barop  14.  =  von  F.  L.  Nirrnheim  daselbst,
+5.K4  =  des  Ban  M.  Dit  basan
»  f6.-israelitischeStitunggsueae,
X.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.  I.  .Talmud-Tora-Schule  daselbst,
1Die  Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann  (früher  18.  =  Raalschule  der  reformirten  Gemeinde  davon
  Großheim)  zu  Lübeck.  selbst.

D.  Lehranstalten,  deren  Berechtigung  zur  Ausstellung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse
von  der  Erfüllung  besonders  festgestellter  Bedingungen  abhängig  ist.

Rheinprovinz.
I.  Königreich  Preußen.  1#2.  Die  Gewerbeschule  zu  Saarbrücken.)
Provinz  Schleswig-Holstein.  II.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  Kaiserliche  Marineschule  zu  Kiel.  1)  1Die  höhere  Gewerbeschule  zu  Chemnitz.3)

Berlin,  den  29.  April  1884.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.

 

1)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  jungen  Leuten  Befähigungszeugnisse  ausstellen,  welche  die  Kadetten--Eintrittsprüfung
bestanden  haben.  Bei  letzterer  bildet  das  Latein  einen  obligatorischen  Prüfungsgegenstand.
2)  Diese  Anstalt  darf  denjenigen  ihrer  Schüler  Besähigungszeugniffe  ausstellen,  welche  nach  Absolvirung  der  erften
theoretischen  Klasse  die  Reife  für  die  Fachllasse  erworben  haben.
5)  Diese  Anftalt  ist  befugt,  denjenigen  ihrer  Schüler  Befähigungszeugnisse  zu  ertheilen,  welche  in  einer  von  einem  Reierungs-Kommissar
  abgehaltenen  Sohlußprüfung  dargethan  haben,  daß  sie  den  ersten  (1½  jährigen)  und  zweiten  (1jährigen)
irsus  der  Anstalt  durkgemacht  und  sich  das  Lehrpensum  genügend  angeeignet  haben.

 

Bekanntmachung.

Es  wird  hierunter  ein  Verzeichnis  derjenigen  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welchen  provisorisch  
  gestattet  worden  ist,  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
auszustellen.    
Diese  Anstalten  dürfen  solche  Zeugnisse  nur  denjenigen  ihrer  Schüler  erteilen,  welche  eine  auf  Grund
eines  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Reglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars  abzuhaltende
  Entlassungsprüfung  wohl  bestanden  haben.
        <pb n="159" />
        17

118.

119
120
121

22

123.

2

1

+

#  —

t2.

145

Verzeichnis.

 

I.  Königreich  Preußen.

a.  Oeffen  tliche  Lehranstalten.
Die  Landwirthschaftsschule  zu  Bitburg,

2

U  u  M  1
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II  II  II  II  II  II  II

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N  II

—

Brieg,
Cleve,
Dahme,
Eldena,
Flensburg,
Heiligenbeil,
Herford,
Hildesheim,
Liegnitz,
Lüdinghausen,
Marggrabowa
in  Ostpr.,
Marienburg  in
Westpr.,
Samter,
Schivelbein  in
Pomm.,
Weilburg.

b.  Privat-Lehranstalten.

Die  Privat-Erziehungs-Anstalt  von  Dr.  Künkler
  und  Dr.  Burkart  zu  Biebrich,

:Handelsschule  des  Dr.  Wahl  zu  Erfurt,

.  das  Erziehungs-Institut  von  W.  Brötz  (früher
Ruoff-Hassel)  zu  Frankfurt  a.  Main,

.  die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  von  Friedrich
Bangert  zu  Friedrichsdorf  bei  Homburg,

.#das  Erziehungs-Institut  von  Karl  Harrach  zu

St.  Goarshausen,

.  die  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Deter  zu  Lichterfelde

  bei  Berlin,

:  Handelsschule  des  Dr.  Lindemann  (früher
Nölle)  zu  Osnabrück,

.  das  Erziehungs-Institut  von  I.  Knickenberg  sen.

zu  Telgte.

II.  Königreich  Bayern.
Die  israelitische  Bürgerschule  des  Dr.  Dessau

zu  Fürth,

Berlin,  den  29.  April  1884.

—.  —

*  Handelsschule  zu  Marktbreit  a.  Main.

 

III.  Königreich  Sachsen.
1.  Die  Realklassen  der  Unterrichts=  und  Erziehungs-Anstalt
  des  Dr.  Ernst  Zeidler  (früher  Dr.
R.  Albani)  zu  Dresden,
Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  E.  I.  Barth
zu  Leipzig.
IV.  Großherzogthum  Baden.
#Das  internationale  Lehr-Institut  des  Dr.  von
Séchelles  zu  Bruchsal.
V.  Großherzogthum  Hessen.
Die  Privat-Lehranstalt  des  Dr.  Heskamp  (früher
Dr.  Klein)  zu  Mainz.
VI.  Großherzogthum  Sachsen.
#Die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Pfeiffer
(früher  Dr.  Schröter  und  Dr.  Pfeiffer)  zu  Jena.
VII.  Großherzogthum  Oldenburg.

##Die  Landwirthschaftsschule  zu  Varel  (verbunden
mit  der  Realschule  daselbst).

2.  -

VIII.  Herzogthum  Braunschweig.

1Die  Landwirthschaftliche  Schule  Marienberg  zu
Helmstedt.

IX.  Herzogthum  Sachsen-Altenburg.
1Die  Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Siegfried
  Schaffner  zu  Gumperda  bei  Kahla.

X.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.

Die  Amthor'sche  höhere  Handelsschule  (Handels-Atademie)
  von  Karl  August  Kippenberg  zu
era.

XI.  Freie  und  Hansestadt  Hamburg.

Die  Privatanstalt  des  Dr.  Th.  Wahnschaff  zu
Hamburg.

XII.  Elsaß-Lothringen.
1#Die  Landwirthschaftsschule  zu  Rufach.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.

H  Die  mit  einem  #1  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.

 

26
        <pb n="160" />
        146

3.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung.

  Nachstehend  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  §  7  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  v.  J.
(Reichs-Gesetzblatt  Seite  149)  ein  erstes  Verzeichnis  derjenigen  Gartenbau-  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen
und  Gärten  veröffentlicht,  welche  regelmäßigen  Untersuchungen  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und
amtlich  als  den  Anforderungen  der  internationalen  Reblauskonvention  entsprechend  erklärt  worden  sind.

 

 

 

 

Name  und  Stand

  des                                                                     Wohnort.                                      Bemerkungen.
Besitzers.



Bayern.
1.  Sendtner,  Theodor,  Bankdirektor.       München.
(Kulturart  von  Algenpflanzen).

2.  Buchner,  August,  Kunst=  und  Handelsgärtner.  „

3.  Führmann,  Anton,  Handelsgärtner.  “

4.  Hörmann,  Michael,  Kunst-  und  Handelsgärtner.  Schwabing.

5.  Scheidecker,  Johann  Peter,  Kunst=  und  Handelsgärtner.  „

6.  Ferchl,  Sebastian,  Kunst=  und  Handelsgärtner.  Weilheim.

7.  Bänsch,  Karl,  Gartenbesitzer.  Nürnberg.
8.   Emmel,  Theodor,  Kunst=  und  Handelsgärtner.  „

9.  Düll,  August  Hermann,  Kunst=  und  Handelsgärtner.  Ansbach.

10.  Freiberger,  Martin,  Handelsgärtner.  Bayreuth.

11.  Herold,  Karl,  Handelsgärtner.  „

12.  Ammer,  Johann,  Handelsgärtner.  Bogen.

13.  Reischer,  Josef,  Handelsgärtner.  „

14.Fürst,  Gebrüder,  Inhaberin  Anna  Fürst,  Handels-gärtnerei.  Frauendorf  (Reg.-Bez.

  Niederbayern).

15.  Leuthe,  Johann,  Handelsgärtner.  Passau.

16.  Guth,  Friedrich,  Handelsgärtner.  Zweibrücken.

17.  Lichtenberger,  Benjamin,  Handelsgärtner.  Absenz  (Pfalz).

18.  Ranßweiler,  Jakob,  Handelsgärtner.  Obermoschel  (Pfalz).
19.  Schiller,  Johannes,  Handelsgärtner.  Kirchheimbolanden.
20.  Velten,  C.  F.  Speyer.
21.  Trede,  Theodor.  Regensburg.

22.  Rupflin,  Friedrich,  Kunst=  und  Handelsgärtnerei.  Lindau.
23.   Schmid,  Franz,  Kunstgärtnerei.  Gundelfingen.

24.  Brem,  Josef,  Handelsgärtnerei.  Achbrücke  (Gemeinde Reutin, Reg.- Bez. Schwaben u. Neuburg).

25.   Renner, Georg, Handelsgärtnerei.   Münchhof (Gemeinde Eutin, Reg. -Bez. Schwaben u. Neuburg).
26.   Rupflin, Georg, Handelsgärtner.   Holben, desgl.

27.   Neubronner, D., Handelsgärtnerei.   Neu-Ulm.
        <pb n="161" />
        147

 

  Name  und  Stand
  des                                                       Wohnort.                                            Bemerkungen.
  Besitzers.
  
Königreich  Sachsen.

1.  Freiherr  von  Friesen,  Kammerherr,  (Gärtnerlehranstalt).  Rötha  (bei  Leipzig).
2.  Kummer,  Reinhold,  Gärtner.  Wurzen.
3.  Brugger,  Direktor,  Obstbaumschule  des  landwirthshaft  Bautzen.

lichen  Kreisvereins  der  Oberlausitz.
4.  Neubert,  Ludwig  August,  Gärtner.  Zitzschewig  bei  Coswig.
5.  Freiherr  von  Kap-Herr,  Rittergutsbesitzer.  Lockwitz  (bei  Dresden).
6.]  Meurer,  Gottlob  Richard,  Landschaftsgärtner.  Dresden.  An  der  Strehlenerstraße

hinter  dem  Böhmischen
Bahnhof  belegen.

7.  Tube  sen.,  L.  F.,  Kunst-  und  Handelsgärtner.      „          Löbtauerstr.  7  belegen.
8.  Vetters,  Friedrich  Wilhelm,  Gärtner.                          „           Louisenstr.  66  belegen.
9.  Poppe,  Franz  Felix  Richard,  Gärtner.                        „           Prießnitzstr.  10  belegen.
10.  Schonert,  A.  A.,  Partikulier.  ·                                    „          Chemnitzerstr.  47  belegen.
11.  Rettungshaus  mit  Diakonenbildungsanstalt        Obergorbitz  (bei  Dres-(Obergärtner Edner).

                                                                                        den).      
12.  Mäder,  Robert  Emil,  Gärtner.                                 Glauchau  (Stadt).
13.  Haneck,  Carl  Ernst,  Gärtner.                                          „ 

14.  Kleindienst, Johann Wilhelm, Gärtner                                „ 

15.  Köhler, Carl, Gärtner                                                       Glauchau   (Stadt).

16.  Wagner, Albert, Kunst- und Handelsgärtner             Gohlis (bei Leipzig)   Die Rebschule ist in der                                                                                                                                           Gemarkung Möckern                                                                                                                                               bei Leipzig.

17. Beyer, Gottlieb, Gärtner                                                          „  

18.  Dr.Frege,  Rittergutsbesitzer,  Professor.                 Abtnaundorf (bei     Die Rebschule ist in der 
                                                                                                            Leipzig)           Gemarkung  Schönfeld
                                                                                                                                    (bei Leipzig)  belegen.      

19.  Jacob,  E. P. L.,  Gärtner.                                                Borna (Stadt).
20.  Loning,  Kunstgärtner.                                                 Knauthain

21.  Degenkolb,  Friedrich  Julius,  Gärtner                    Crimmtschau

22.  Graf Friedrich Bisthum von Eckstädt.                         Lichtenwalde (bei
                                                                                                    Chemnitz).      
23. Findklee,  Kunst- und Handelsgätner.                       Reichenbach (im Vogt-                                                                                                          lande).

      



  
    

  


  

Württemberg.



  


    


 


1. Schickler,  C.,  Handelsgärtner.                                      Stuttgart,  Marien-                                                                                                      straße
  27.
2. Lilienfein,  Landschaftsgärtner.                                      Stuttgart.                   Rebgut Sonnenberg bei 

                                                                                                                                          Winnenden.
3. R. Hofdomänen-Kammer                                                        „                    Bei Untertürkheim belegen.
4. Neuner,  Badbesitzer.                                                     Berg (bei Stuttgart).

5. Busse, A., Handelsgärtner.                                              Cannstatt.                 Auf der Prag belegen.
Cannstatt.

 

 

 

        
  
  

        

  
    

    

    

      

26*
        <pb n="162" />
        148

 

 

32.
33.

34.
35.

 

.Wekler,  Gemeinderath,  Weingärtner.
.  Klotz,  Moritz,  Weingärtner.

.Klotz,  Gottlieb,  Weingärtner.
.Reichert,  Christian,  Weingärtner.

Reichert,  Gottlieb,  Weingärtner.

.Warth,  Christian,  Stiftungspfleger.
.Warth,  Georg  Jakob,  Weingärtner.

.  Warth,  Ernst,  Weingärtner.

.Ernst,  Gottlob  Friedrich,  Weingärtner.

Iung,  Gottlieb,  Oekonom.

Huppenbauer,  Bartholomäus,  Weingärtner.
Stelz,  Israel.

Schmid,  Anton.

.Maier,  Gottlieb.
.  Zeiher,  Johannes.

Stockmeyer,  Gutspächter.

.Hermann,  Ablerwirth.

.  K.  Weinbauschule.
.  Seyfferheld,  Stadtschultheiß.
Freiherr  von  Weiler.

Weingärtner-Gesellschaft.

.Haas-Bronner.
.Fürstlich  von  Hohenlohe  -Langenburgsche  Domänen-Direktion.


Pflüger,  Georg,  Kaufmann.
Staiber,  Handelsgärtner.

Weinbausektion  des  landwirthschaftlichen  Bezirksvereins.
Haug,  Gemeinde-Baumwärter.

 

untertürkheim  (O.J
A.  Cannstatt).

#
T§
77
77
77

Münster  (bei  Cannstatt).


Thamm  (bei  Ludwigsburg).


Schorndorf.

Schnaith  (O.-A.
Schorndorf).

Grunbach  (O.-A.
Schorndorf).

n

Hof  Lichtenberg  (O.-A.
  Marbach).

Ottmarsheim  (O.-A.
Marbach).

Weinsberg.

Weiler  (O.-A.  Weinsberg).

Neckarsulm.

Langenburg.

Creglingen  (O.-A.
Mergentheim).

Metzingen  (O-A.
Urach).

Urach.

Tübingen.

 

Name  und  Stand
des  Wohnort.  Bemerkungen.
6&amp;amp;  Besitzers.

6.  Binter  &amp;amp;  Eblen,  Baumschulbesitzer.  Stuttgart-Cannstatt.  Ludwigsburger  Straße
auf  Markung  Cannstatt
  belegen.

7.  Busse,  A.,  Handelsgärtner.  Zeitweise  Friedrichs-In  Friedrichshafen  (Fihafen.

  liale)  belegen.
8.]Lucas,  pomologisches  Institut.  Reutlingen.

Göppinger  Steige.
Saffrichhoff.

Gemeindebauäcker.

#
"#

Weikersheim  2  Rebschulen
  im  „Karlsberg“
und  „Schnecker“.

Bei  Metzingen  belegen.
        <pb n="163" />
        —  149  —

 

Name  und  Stand
des
Besitzers.

Wohnort.

Bemerkungen.

 

—

J.

d

Lauf.  Nr.  l

.  Weiß,  Baumschulbesitzer.
Pfitzer,  Katharina,  Pächterin.

 

Hessen.

Broff  Andreas,  Gärtner.

 

Ottenhausen  (O.-A.
Neuenburg).
Hohentwiel  (O.-A.

Tuttlingen).

Gau  Algesheim  (Kr.
Bingen).

Großherzogthum  Sachsen.

Maurer,  Hofgärtner.

„Dena.

Sachsen-Meinigen.

Rebschule  von  Kramer.
Rebschule  des  Lehrers  Meffert.

 

 

Camburg.
Allendorf  bei
zungen.

Sal-Sachsen-Altenburg.



Bretschneider,  Fr.  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Kunze,  Robert,  in  Firma  Kunze  u.  Sohn,  Handelsgärtnerei.


Kunze,  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Kunze,  Franz,  in  Firma  I.  J.  Kunze,  Handelsgärtnerei.

Raubold,  Karl  Theodor,  Handelsgärtnerei.

Thienemann,  Alexander  Julius,  Handelsgärtnerei.

Tillich,  Friedrich  Hermann,  Handelsgärtnerei.

Franke,  Carl  Heinrich,  Handelsgärtnerei.

Müller,  Louis,  Pachtgärtnerei.

Gerbig,  Friedrich  Gustav,  Handelsgärtnerei.

Schmieder,  Hermann,  Handelsgärtnerei.

Dietrich,  Julius,  Handelsgärtnerei.

Fischer,  Julius,  Handelsgärtnerei.
Fischer,  Gottfried,  Handelsgärtnerei.

Heßler,  August,  Handelsgärtnerei.

Franke,  Arno,  Handelsgärtnerei.

.Fischer,  Louis,  Handelsgärtnerei.
.  Muth,  Wilhelm,  Handelsgärtnerei.
.  Niezold,  Henriette,  in  Firma  Ernst  Niezold,  Handelsgärtnerei.



Niezold,  Oskar,  Handelsgärtnerei.
Oesse,  Karl  August,  Handelsgärtnerei.

Clemens,  Julius,  Handelsgärtnerei.

.Wiegandt,  Karl,  Hofgärtner.

Schloßgärtnerei,  verwaltet  durch  Hofgärtner  Ferdinand
Schlimbach.

 

 

Altenburg.

#

)Têr
#
’§*5
"#vn
#
7
n
#
7
7
7y
1#

Lucka.
Ronneburg.

7
77

*
Roda.

Eisenberg.
Hummelshain  bei
Kahla.
        <pb n="164" />
        —  150  —

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand
.  des  Wohnort.  Bemerkungen.
Z  Besitzers.
Se
Lübeck.
1.|Bernstein,  F.  A.  Lübeck.
2.  von  Brocken  &amp;amp;  Söhne.  „
3.  Gotzel,  L.  „
4.  Lindberg,  Alb.  „
5.  Linde,  Johs.  „
6.  Nevermann,  F.  G.  „
7.  Pabst,  Wilh.  „
8.  Paulig,  Ph.  „
9.  Rohrdantz,  C.  „
10.  Steltzner  &amp;amp;  Schmaltz  Nachfolger.  „
11.  Zuhr  &amp;amp;  Dahm.  Travemünde.
12.Gottsch,  Hofgärtner.  Niendorf  bei  Moisling.
Hamburg.
1.)Smith,  P.  Bergedorf.
2.  Chrysander,  Dr.  „
3.  Hensel,  Gärtner.  Groß-Borstel.
4.  Ohlendorff,  F.  H.  Hamm.
Elsaß-Lothringen.
1.]König,  Karl.  Colmar  Bezirk  Ober-Elsaß.
2.  Kürssner.  u  n
3.  Gay,  F.  E.,  Söhne.  Bollweiler.  „
4.  Gay,  F.  E.,  Söhne.  Obersulz.  n
5.  Gay,  F.  E.,  Söhne.  Ungersheim.  „
6.  Gay,  F.  E.,  Söhne.  Hartmansweiler.  n
7.  Gay,  F.  E.,  Söhne.  Berrweiler.  „
8.  Baumann,  Napoleon.  Bollweiler.  1
9.  Herisé,  Josef.  “  »
10.  Holder,  Michael.  Feldkirch.  1
11.  Holder,  Michael.  Bollweiler.  u
12.  Roemelen,  Emil.  Feldkirch.  u
13.  Roemelen,  Emil.  Ungersheim.  )5
14.  Roemelen,  Emil.  Bollweiler.  »
15.  Roemelen,  Emil.  Rädersheim.  „
16.  Roemelen,  Emil.  Obersulz.  u
17.  Biehler,  Adolf.  Sulz.  u
18.  Biehler,  Adolf.  Gebweiler.  »
19.  Biehler,  Josef.  u  „
20.  Biehler,  Josef.  Sulz.  »
21.  Strub.  Mülhausen.  »
22.  Hans.  1  »
23.  Hans.  Felleringen.  »
24.Barthel,Joh.Iak.  Mülhausen.  »
        <pb n="165" />
        151

 

 

 

Berlin,  den  25.  April  1884.

 

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Bosse.

 

4.  Polizei-Wesen.

 

4  Name  und  Stand  ·

des  Wohnort.  Bemerkungen.
"  «  Besitzers.

25.  Geiger.  Illzach.  Bezirk  Ober-Elsaß.
26.  Weick,  August.  Straßburg.  Bezirk  Unter-Elsaß.
27.  Müller,  Martin  (Vater).  u  »
28.Hodel,  Carl  Emil.  Holzheim.  1

29.]  Majerus.  Aulnois.  Bezirk  Lothringen.
30.  Simon  Louis  Freères  (Simon  Joseph  Leon).  Plantières.  („

31.  Simon  Louis  Freres  (Simon  Joseph  Leon).  Borny.  u

32.  Simon  Louis  Freres  (Simon  Joseph  Leon).  Sablon.  „

33.  Thill,  Franz.  Corny.  „

34.  Dauße,  Carl  Leo.  Auchy.  »

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

S.  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

3  ——  —  Grund  .  des

7  der  Bestrafun  Auswelsung  Ausweisungsr

  des  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschlufses.

—

1.  2.  I  3.  4.  .  6.

a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Simon  Lienbacher  27  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Verbrechen  des  schwe-  Königlich  bayerisches  Be-/4.  März  d.  J.

Bäckergehülfe,  Hallein,  Tezur  Salzburg,  Oesterreich,  ren  Diebstahls  und  zirksamt  Ansbach,
zwei  Vergehen  des
Diebstahls  (#½1  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  12.  September
  1882),.  "  Z„

2.  Bereck  Tchapnikie-geboren  am  15.  Mai  1857  zu  Nowo-schwerer  Diebstahl  Großherzoglich  badischer20.  Januar
witsch,  Handels.  grod,  Gouvernement  Lomza,  Russisch!(2  Jahre  Zuchthaus  Landeskommissar  zu  d.  J.
mann,  Polen,  ebendaselbst  ortsangehörig,  laut  aa  vom  Karlsruhe,

.  Juni  1
3.  Hersch  Wonwoller,  geboren  am  22.  Januar  1858  in  War  desgleichen,  derselbe,  -  Januar

 

genannt  Levi  Semmelmann,


angehörig,

 

schau,  Russisch-Polen,  ebendaselbst  orts-
        <pb n="166" />
        152

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
9—  1  *  Ausweisung  ie  8
5  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlfel
□
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.  Hirsch  Schmul  Kla-#26  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-31.  März  d.  J.
wansky,  Schneider  Pokroy,  Kreis  Ponewesch,  Gouvernement  gierungs  =  Präsident  zu
Wilna,  Rußland,  Frankfurt  a./O.,
5.  Franz  Brix,  Bäcker35  /  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  1.  April  d.  J.
geselle,  zu  Soborten,  Bezirk  Teplitz,  Böhmen,
6.]Franz  Novotny,geboren  im  März  1839  zu  Blaudau,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.  8.  April  d.  J.
Arbeiter,.  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  eben-  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
daselbst  ortsangehörig,  Breslau,
7.  Josef  Bleha,  geboren  am  16.  Mai  1857  zu  Chrudim,  Landstreichen,  Betteln  derselbe,  desgleichen.
Schlossergeselle,  Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,  und  Gebrauch  eines
falschen  Namens,
8.  Franz  Schreier,  geboren  am  25.  März  1856  zu  Pels-  Landstreichen  und  derselbe,  10.  April  d.  J.
Müllergeselle,  dorf,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  eben=  Betteln,
daselbst  ortsangehörig,
9.  Johann  Nellsen,  geboren  am  10.  Oktober  1854  zu  Carls-Betteln  im  wieder  erselbe,  12.  April  d.  J.
Gerbergeselle,  bamn  Schweden,  ebendaselbst  orts.  holten  Rückfall,
angehörig,
10.  Karl  Watzl,  Ma-geboren  am  22.  Oktober  1839  zu  Wien,  desgleichen,  derselbe,  17.  April  d.  J.
schinenschlosser,  ortsangehörig  zu  Sarau,  Böhmen,
11.  Johann  Teubel,  geboren  am  3.  Januar  1841  zu  Gieß--Landstreichen  und  derselbe,  18.  April  d.  J.
Schmiedegeselle,  hübel,  Bezirk  Neustadt,  Böhmen,  eben.  Betteln,
daselbst  ortsangehörig,
12.  Ignatz  Lorenz,  Ar-geboren  am  13.  Juli  1835  zu  Mittel-desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.3.  Februar
beiter,  langenau,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  ierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig,  iegnitz,
13.  Albert  Mai,  Ar-eirca  15  Jahre,  geboren  und  ortsange-dDesgleichen,  Königlich  preußischer  Re24.  März  d.  J.
beiter,  hörig  zu  Ebersdorf,  Bezirk  Freuden-  gierungs  =  Präsident  zu
thal,  Oesterreichisch-Schlesien,  Oppeln,
14.  Franz  Prohaska,  geboren  1848  zu  Konitza,  Bezirk  Teschen,  desgleichen,  derselbe,  29.  März  d.  J.
Steinsetzer,  Oesterreichisch  =  Schlesien,  ebendaselbst  «
ortsangehörig,
15.  Alois  Honczyk,  geboren  am  21.  Juni  1851  zu  Prag,  desgleichen,  derselbe,  3.  April  d.  J.
Nadlergeselle,  Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,
16.  David  Stein,  geboren  am  20.  April  1844  zu  Goleczina,  Betteln  im  wieder  erselbe,  9.  April  d.  J.
Klempner,  Bezirk  Lemberg,  Galizien,  ebendaselbst  holten  Rückfall,
ortsangehörig,  ·
17.Josequläö(Gu-geboren18303uDlhe-Pole,KomitatLandftreichenundKöniglichpreußischeRe-7.Dezember
larz),  Drahtbinder,  Brenehuu  Ungarn,  ebendaselbst  ortsausfriedensbruch,  gierung  zu  Bromberg,183.
angehörig,
18.  Wilhelmine  Lange,  geboren  im  Oktober  1842  zu  Ludno  bei]Landstreichen,  Betteln  dieselbe  Behörde,  25.  März  d.  J.
geborene  Krueger,  Konin,  Gouvernement  Kalisch,  RussischWund  Diebstahl,
wernitee  Arbeiter-]  Polen,
au,
19.  Johann  Franz  20  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zulBetteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re-desgleichen.
Dworzack,  Ar.  Nürchau,  Böhmen,  zuletzt  wohnhaft  in  holten  Rückfall,  gierungs  Präfldent  zu
beiter,  Riesa,  Königreich  Sachsen,  agdeburg,
20.  Friedrich  Karl  Chri.  geboren  am  9.  Dezember  1846  zu  ldesgleichen,  Königlich  preußische  ReS.  April  d.  J.
stian  Hansen,  Kopenhagen,  Dänemark,  ebendaselbst  gierung  zu  Schleswig,
ortsangehörig,
21.  Jakob  Pfändler,geboren  am  12.  Januar  1852  zu  Flawyl,  Landstreichen  und  Königlich  preußische  Land.16.  April  d.  J.
Töpfergeselle,  Bezirk  Unter-Toggenburg,  Kanton  St.]  Betteln,  drostei  Hannover,

 

Gallen,  Schweiz,

ebendaselbst  orts.
angehörig,
        <pb n="167" />
        153

 

Alter  und  Heimath

 

 

S  Name  und  Stand  Behörde  welche  die  Datum
*  r*  Grund  V  des
2  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs.
-5  des  Ausgewiesenen.  et  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses
S
1.  2.  3.  4.  5.  6.
22.  Wilhelm  Marschal-geboren  am  19.  April  1846  zu  Marien-Landstreichen  und  Ge.  Königlich  preußische  Land.  24.  März  d.  J.
lik,  Wollspinner,  feld,  Bezirk  Jägerndof,  Oesterreichisch  brauch  gefälschter  Ur=  drostei  Stade,
Schlesien,  ortsangehörig  in  Jägerndorf,  kunden,
23.  Abraham  Sto-  49  Jahre,  geboren  zu  Bachmut,  Gouver-Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-  13.  April  d.  J.
chowski,  Handels.  nement  Jekaterinoslaw,  Rußland,  eben—  gierung  zu  Wiesbaden,
mann,  daselbst  ortsangehörig,
24.  Theodor  Hoks,  Tage-geboren  am  27.  November  1818  zu|Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-19.  Februar
löhner,  Wamel,  Niederlande,  ebendaselbst  orts.holten  Rückfall,  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.
angehörig,
25.  Wenzel  Jirdasek,3  Jahre,  geboren  zu  Hrusow,  BezirksLandstreichen,  Königlich  preußische  Re-4.  März  d.  J.
Bäckergeselle,  Jung.  Bunzlau,  Böhmen,  ortsangehörig  gierung  zu  Aachen,
in  Kloster,  Bezirk  Münchengrägß,
Böhmen,
26.  [Johann  Rieder,29  Jahre,  geboren  zu  Hardwyk,  Kreis  Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußische  Re-11.  März  d.  J.
Maschinist,  Swole,  Niederlande,  ortsangehörig  in  und  Gebrauch  falscher  gierung  zu  Trier,
Ried,  Oesterreich  o.  d.  E.,  Legitimationspapiere,
27.  Anton  Ziesler,  Tage  17  Jahre,  von  Hochofen,  GemeindesLandstreichen,  Betteln  Stadtmagistrat  Strau-25.  Januar
löhner,  Meigelshof,  Bezirk  Taus,  Böhmen,  und  einfacher  Dieb-,  bing,  Bayern,  Db.  J.
stahl  im  Rückfall,
28.  Levi  Graetz,  Hand-  geboren  1839  zu  Triesch,  Bezirk  Iglau,  Landstreichen  und  Königlich  bayerisches  Be11.  März  d.  J.
lungsdiener,  Mähren,  ebendaselbst  ortsangebörig,  Betteln,  zirksamt  Karlstadt,
29.  Robert  Nekuda,  geboren  im  Juni  1864  zu  Namiest,  Be-Widerstand  gegen  die'  Königlich  bayerisches  Be-27.  März  d.  J.
Kellner,  zirk  Trebisch,  Mähren,  ebendaselbst  Staatsgewalt,  Be.]  zirksamt  Pfarrkirchen,
ortsangehörig,  amtenbeleidigung,
Landstreichen,  Fälschung
  eines  Dienstbuchs,

30.  Josef  Schutt,  Tage-geboren  1860  zu  Vogldorf,  Bezirk  Gras-LLandstreichen,  Betteln|Königlich  bayerisches  Be-31.  März  d.  J.
löhner,  litz,  Böhmen,  ebendaselbst  ortsange#zwmnd  Angabe  eines  zirköamt  Neunburg  v.
hörig,  falschen  Namens,  d.  W.
31.  Johann  Strobl,5  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  bayerisches  Be2.  April  d.  J.
Schneider=  und  in  Stachau,  Bezirk  Schüttenhofen,)  Führung  falscher  Le  zirksamt  Ebersberg,
Maurergeselle,  Böhmen,  gitimationspapiere  «
und  Angabe  falschen
Namens,
32.  Johann  Hanny,geboren  am  24.  Juni  1867  zu  Hirsching,  schwerer  DiebstahlsKöniglich  bayerisches  Be.B.  April  d.  J.
Schneldergeselle,  Bezirk  Linz,  Oesterreich  o.  d.  E.,  orts.  unter  Annahme  mil.  #irksamt  Neuburg,
angehörig  zu  Salzweg,  Bezirk  Prachal  dernder  Umstände,
titz,  Böhmen,  bandstreichen,  Betteln
  2c.,  ·
33.EduatbSladeck,29Jabre,geborenundottöangebörigLandstreichen,BeltelnMagsftratdetheiöhaupt-17.Aprild.J.
Kommis,  zu  Schloß  Saar,  Bezirk  Neustadl  und  Führung  falscher  stadt  Landshut,  Bayern,
Böhmen,  Legitimationspapiere,
34.  Ignaz  Hurka,  Bäckergeboren  am  12.  Juli  1858  zu  Kosum-Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis  22.  März  d.  J.
geselle,  berk,  Bezirk  Hohenmauth,  Böhmen,  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  Leipzig,
ebendaselbst  ortsangehörig,
35.  Albin  Dünser,  Buch-/26  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  württembergische29.  Januar
binder,  Altenstadt,  Bezirk  Feldkirch,  Oesterreich  Führung  falscher  Lel-  Regierung  des  Neckar.  d.  J.
(Vorarlberg),  zuletzt  wohnhaft  in  Heil-  gitimationspapiere  2c../kreises,
bronn,  Württemberg,
36.  Eheleute:
a)  Moses  Krebs,eboren  1841  zu  Przemysl,  Galizien,  Landstreichen,  Großherzoglich  hessisches  7.  März  d.  J.
Schneider,  ortsangehörig  in  Lemberg,  eben-  Kreisamt  Worms,
b)  Sara  Gittel,  daselbst,

geborene  Lechner,

 

 

 

 

27
        <pb n="168" />
        154

 

 

—

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  Grund  .  des
7  der  Bestrafu  Uusweisung  Ausweisungs
S.  er  Bestrafung.  6
z  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
gewief  beschluffes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.
37.  Peter  Walder,  geboren  am  14.  Februar  1846  zu  Wezikon,  Landstreichen,  Großherzoglich  hessisches12.  März  d.  J.
Gießer,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  ebendaselbst  Kreisamt  Worms,
ortsangehörig,
38.  Eisik  Wadler,  Han-geboren  am  10.  Juni  1851  zu  Milec,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-15.  April  d.  J.
delsmann,  Galizien,  ebendaselbst  ortsangehörig,  dent  zu  Straßburg,
39.  Josef  Lorenz  El-geboren  am  25.  November  1849  zu  Betteln  im  wieder-Kaiserlicher  Bezirks-Präsi--  7.  Februar
minger,  Müller,Ermensee,  Kanton  Luzern.  Schweizholten  Rückfall,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig,
40.  Benedict  Senn,  sgeboren  am  4.  März  1865  zu  Köniz,  Landstreichen,  derselbe,  13.  Februar
Tagelöhner,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ebendaselbst  d.  J.
ortsangehörig,
41.  Emil  Fenner,  Ar-sgeboren  am  5.  September  1861  zu  Küß-Landstreichen  und  dderselbe,  27.  März  d.  J.
beiter,  nacht,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  eben=  Betteln,
daselbst  ortsangehörig,
42.  Heinrich  Güttinger  geboren  am  14.  Januar  1863  zu  Opsikon  Landstreichen,  derselbe,  3.  April  d.  J.
Buchdrucker,  bei  Zürich,  Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,

43.  Leon  Josef  Bartela,geboren  am  25.  Juni  1856  zu  Paris,.  desgleichen,  derselbe,  4.  April  d.  J.
Tagner,  Frankreich,
44.  Etoni  Pellacali,  29  Jahre,  geboren  zu  Cordiola,  Provinz  /desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Erdarbeiter,  Pavia,  JItalien,
45.Michaal  Schoff,  (20  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  5.  April  d.  J.
Tagner,  in  Frey  bei  Paris,  Frankreich,
46.  Josef  Karl  Küffer,  geboren  am  29.  Mai  1850  zu  Straß-Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  burg,  Elsaß,  durch  Option  Franzose,  Betteln,
47.  Fohann  Gottfried  geboren  am  9.  Juni  1860  zu  Arni,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  7.  April  d.  J.
Moser,  ohne  Stand,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig  dent  zu  Metz,
n  Bern,
48.  Johann  Desideriuslgeboren  am  2.  März  1850  zu  Barville,  Landstreichen,  derselbe,  11.  April  d.  J
Noués,  Bäcker,  Bezirk  Loiret,  Frankreich,
49.  Goldfrab  Mayer.6  Jahre,  ortsangehörig  in  Lomza,  desgleichen,  derselbe,  14.  April  d.  J.
Tagelöhner,  Gouvernement  Suwalki,  Russisch-Polen,

 

 

 

 

 

Der  laut  Beschluß  der  Königlich  sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Leipzig  vom  22.  Januar  d.  J.  aus  dem  deutschen
Reichsgebiet  Ausgewiesene  (Centr.-Bl.  für  1884  S.  39  Z.  18)  heißt  nicht  Tannin,  sondern  Tamm.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="169" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

 

——  ——  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prãnumerations  -  Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang  Berlin,  Freitag,  den  9.  Mai  1884.  19.
Inhalt :    1.  Handels-  und  Gewerbe-  Wesen;  „Gleichstellung der technischen Hochschule zu Darmstadt mit den Universitäten im Sinne der Vorschriften über die Prüfung der Apotheker .........155  
 2.  Zoll und Steuer- Wesen:   Anschluß der Insel Reichenau an das Zollgebiet; — Denaturierung von Branntwein zur Anilinfarben- Fabrikation .....................155    
3.   Konsulat Wesen: Exequatur- Ertheilung .................156                  
 4.    Marine  und  Schiffahrt:  Bestimmungen  über  die  Anerkennung der in österreich- ungarischen Schiffspapiere enthaltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfen .....156
            
5.  Polizei-  Wesen:  Auseisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiet..................157            
                          
                            
      

 

 

1.  Handels-  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  die  Prüfung  der  Apotheker.  Vom  6.  Mai  1884.

 

Der  Bundesrath  hat  beschlossen,
daß  der  Besuch  der  technischen  Hochschule  zu  Darmstadt  dem  Besuche  einer  Universität  im  Sinne
der  Vorschriften  für  die  Prüfung  der  Apotheker  vom  5.  März  1875  (Centr.-Bl.  S.  167)  gleichzustellen
  und  daß  der  bei  dieser  Schule  zu  errichtenden  Prüfungs-Kommission  die  Berechtigung
zur  Ertheilung  für  das  ganze  Reich  gültiger  Approbationen  beizulegen  sei.

Berlin,  den  6.  Mai  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

  Nach  dem  Beschluß  des  Bundesraths  vom  24.  April  d.  J.  ist  die  Insel  Reichenau  einschließlich  der  dieselbe
mit  dem  Festlande  verbindenden  Straße  und  der  innerhalb  der  unten  näher  bezeichneten  neuen  Zollgrenze  gelegenen
  Wasserfläche  des  Radolfzeller=  und  des  Gnadensees  am  27.  April  1884  dem  deutschen  Zollgebiet  angeschlossen
  worden.

Die  neue  Zollgrenze  zweigt  an  einem  etwa  400  Meter  südlich  von  der  Ostspitze  der  Höri  gelegenen
Punkt  des  Seeufers  von  der  seitherigen  Zolllinie  ab  und  nimmt  sodann  ihren  Lauf  in  gerader  Linie  über

28
        <pb n="170" />
        —  156  —

den  Untersee  bis  an  die  Einmündung  des  Mühlenbaches  im  Wollmatinger  Ried,  wo  sie  mit  der  seitherigen
Zolllinie  wieder  zusammentrifft.

Die  bisherige  Zollgrenze,  soweit  sie  innerhalb  der  neuen  Zolllinie  liegt,  ist  aufgehoben.

Gleichzeitig  ist  auf  der  Reichenau  ein  dem  Großherzoglich  badischen  Hauptsteueramt  zu  Konstanz
unterstelltes  Nebenzollamt  I.  errichtet,  wogegen  die  Großherzoglich  badischen  Nebenzollämter  II.  zu  Allensbach
  im  Hauptamtsbezirk  Konstanz  und  Iznang  im  Hauptamtsbezirk  Singen  aufgehoben  worden  sind.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  April  1884  beschlossen,
daß  den  Anilinfarben-Fabrikanten  gestattet  werden  könne,  den  zur  Herstellung  ihrer  Fabrikate
steuerfrei  zu  verwendenden  Branntwein  auch  mit  0,025  Prozent  Thieröls  denaturiren  zu  lassen.

 

3.  Konsulat-Wesen.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  serbischen  General-Konsul  für  die  Hansestädte  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten
Herrn  Henri  Lion,
und  —-dem
  zum  türkischen  Konsul  in  Frankfurt  a./M.  ernannten  Kaufmann  Ferdinand  Moritz  Gamburg.


 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Bestimmungen

über  die  Anerkennung  der  in  österreichisch-ungarischen  Schiffspapieren  enthaltenen  Vermessungsangaben
  in  deutschen  Häfen.*)

 

Nachdem  vom  Deutschen  Reich  mit  der  K.  K.  österreichisch-ungarischen  Regierung  eine  anderweite  Vereinbarung
  wegen  gegenseitiger  Anerkennung  der  Schiffsvermessungen  getroffen  worden  ist,  werden  fortan  die
der  österreichisch-ungarischen  Handelsmarine  angehörigen  Schiffe  in  deutschen  Häfen,  wie  folgt  behandelt:

Für  die  auf  Grund  des  österreichisch-ungarischen  Gesetzes  vom  15.  Mai  1871  bezw.  des  Gesetzartikels
  XVI,  betreffend  die  Aichung  der  Seehandelsschiffe,  vermessenen  österreichisch-ungarischen  Schiffe  sind
die  in  deren  Aichungs-Certifikaten  enthaltenen  Angaben  über  den  Netto-Raumgehalt  ohne  Nachvermessung
als  gültig  anzuerkennen.

Die  Verordnungen  des  österreichischen  Handelsministeriums  vom  1.  Dezember  1882  und  24.  Januar
1883,  sowie  des  ungarischen  Handelsministeriums  vom  10.  Januar  1883  gestatten  von  jenem  Zeitpunkt  ab
bei  Schiffen,  welche  durch  Dampf=  oder  eine  andere  Kraft  bewegt  werden,  die  einen  Maschinenraum  erfordert,
für  den  Inhalt  der  vorhandenen  Maschinen-,  Dampfkessel=  und  Kohlenräume  größere  und  anders  ermittelte
Abzüge  vom  Brutto-Raumgehalt  als  die  deutsche  Schiffsvermessungsordnung.

 

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  für  1873  S.  163  und  für  1875  S.  324.
        <pb n="171" />
        157

Die  auf  jenen  Verordnungen  beruhenden  Angaben  der  Aichungs-Certifikate  über  den  Netto-Raumgehalt
  österreichisch  =  ungarischer  Dampfschiffe  sind  daher  als  gültig  nicht  anzuerkennen,  sondern  der  Netto-Raumgehalt
  ist  durch  vorgängige  Vermessung  der  nach  §.  16  der  Schiffsvermessungsordnung  vom  5.  Juli
1872  (R.  G.-Bl.  S.  270)  abzugsfähigen  Räume  anderweit  zu  ermitteln.  Dabei  ist  die  Ausfertigung  des
Meßbriefes  nach  Maßgabe  der  Formulare  B  und  D  zu  §.  24  der  Schiffsvermessungsordnung  durch  die  Vermessungsbehörde
  (§.  19)  und  zwar  in  der  Art  zu  bewirken,  daß  die  Angaben  des  Brutto-Raumgehalts,  sowie
des  Raumgehalts  der  Logisräume  der  Schiffsmannschaft  aus  dem  österreichisch-ungarischen  Aichungs-Certifikat
übertragen  werden.

Die  Gebühren  für  solche  theilweise  Vermessung  sind  nach  dem  durch  §.  32  Nr.  1  der  Schiffsvermessungsordnung
  festgestellten  Satze,  jedoch  nur  für  die  wirklich  vermessenen  Räume  zu  erheben.

Berlin,  den  30.  April  1884.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.

 

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—eis  –4  —  Grund  des
r  der  Bestr  Rusweisung  Ausweisungs-L
  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses
S
2.  I  Z.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Maria  Poschinger,  25  Jahre,  geboren  zu  Fabing,  Gemeindes  Diebstahl  und  Hehlerei  Stadtmagistrat  Traun-18.  März  d.  J.
Dienstmagd,  Gaspoltshofen,  Bezirk  Ried,  Osterreich)(7  Monate  Gefängniß'  stein,  Bayern,
laut  Erkenntniß  vom
5.  März  1884),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Karl  Jahn,  Tischler-geboren  am  27.  Juli  1855  zu  Gabel,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  22.  April  d.  J.
geselle,  Böhmen,  ortsangehörig  in  Niemes,  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
Bezirk  Böhmisch-Leipa,  Potsdam,
3.  Giovanni  Biagio  disgeboren  am  17.  April  1847  zu  Lucca,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Ricci,  Stuckateur,  Stalien,  ebendaselbst  ortsangehörig,
4.  Franz  Josef  Neu.  302/  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-10.  April  d.  J.
mann,  Böttcher,  in  Lummel.  Gemeinde  Strachel  bei  gierungs  =  Präsident  zu
Leitmeritz,  Böhmen,  Frankfurt  a./O.,
5.  Anton  Steidler,  geboren  am  15.  April  1852  zu  Hawlo-esgleichen,  derselbe,  15.  April  d.  J.
Arbeiter,.  witz,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
6.  Jakob  Rawitscher,:!  Jahre,  geboren  in  Dunska-Wola,Betteln  im  wieder-  Königlich  preußische  Re-26.  Februar
Schuhmacher,  Gouvernement  Warschau,  Russisch=  holten  Rückfall,  gierung  zu  Posen,  d.  J.
Polen,  wohnhaft  zuletzt  in  Schmiegel,
Kreis  Kosten,
7.  Karl  Lechner,  Bäckergeboren  am  4.  November  1853  zu  Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  29.  April  d.  J.
geselle,  Landberg,  Kreis  Wels,  Oesterreich  Betteln,  -
o.  d.  E.,  ortsangehörig  zu  Vöklamarkt,
ebendaselbst,
        <pb n="172" />
        2  2

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  »  Datum

-*  !*—  *4  Grund  b%  d  die  *

S.  der  Bestrafun  uswenuns  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  g.  beschlofsen  hat.  beschlufses.

S

1.  2.  #  3.  4.  5.  6.

8.  Franz  Balder,  geboren  am  8.  Mai  1841  zu  Geppers-Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re.  21.  April  d.  J.
Schuhmacher,  dorf,  Bezirk  Schönberg,  Mähren,  eben-  holten  Rückfall,  Lierungs  Präsident  zu

daselbst  ortsangehörig,  Breslau,

9.  Stefan  Michler,  geboren  am  14.  Februar  1837  zu  Chri.  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-29.  März  d.  J.
Bürstenmachergeselle,  stophsgrund,  Bezirk  Reichenberg,  Böh-  ierungs  =  Präsident  zu

men,  ebendaselbst  ortsangehörig,  ppeln,

10.  Franz  Bartek,  Ar-geboren  1861  oder  1862  zu  Swierczino--Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
beiter,  witz,  Komitat  Trencsin,  Ungarn,  eben=  Betteln,

daselbst  ortsangehörig,  -  "

U.JohannAuguftJoigeborenam29.NovemberlsöszuBettelnimwiedersKöniglichpreußischeRei7.Märzd-J.
hannson,  See-  Borkholm  auf  Oeland,  Schweden,  holten  Rückfall,  gierung  zu  Schleswig,
mann,

12.  Jean  Japle,  Ar-/18  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  Königlich  preußische  Re-28.  April  d.  J.
beiter,  in  Epinal  les  Vanges,  Arrondissement  gierung  zu  Wiesbaden,

Plombiers,  Frankreich,

13.  Nosmi  Sonnemont,1  Jahre,  geboren  zu  Fonbont,  Arron-Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-21.  April  d.  J.
ohne  Gewerbe  (an.bssement  Arras,  Frankreich,  gierung  zu  Trier,
geblich  Ehefrau  des  ·

Hüttenarbeiters  Seraphin
  Leporte  in
Plouvain  bei  Douai),

14.  Wenzel  Klein,  Mül-geboren  am  9.  August  1839  zu  Neu--Landstreichen,  BettelnKöniglich  bayerisches  Be.9.  April  d.  J.
ler  und  Bäcker,  hammer,  Bezirk  Graslitz,  Böhmen.,  und  Angabe  eines  zirksamt  Nabburg,

ebendaselbst  ortsangehörig,  falschen  Namens,

15.  Franz  Günther,  geboren  am  27.  August  1861  zu  Barz-Landstreichen  und  Fäl.  Königlich  sächsische  Kreis=  25.  März  d.  J.
Schuhmacher,  dorf  bei  Niemes,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  schung  eines  Legiti  hauptmannschaft  Bautzen,

Aitkangebörig  zu  Brims  bei  Gabel,  mationspapieres,
öhmen,

16.Walter  Imhof,  sgeboren  am  8.  April  1857  zu  Basel,  Landstreichen,  Königlich  württembergische  15.  April  d.  J.

Schlosser,  Schweiz,  ortsangehörig  in  Romanshorn,  Regierung  für  den
Kanton  Thurgau,  Schweiz,  Donaukreis,

17.  Franziska  Beringes52  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  desgleichen,  Großherzoglich  badischer  24.  April  d.  J.
Dueger,  ledige  Morbihan,  Gemeinde  Lorient,  Departe-  Landeskommissär  zu
Fischerin,  ment  Bretagne,  Frankreich,  Mannheim,

18.  Sven  Magnus  Sund-geboren  am  12.  März  1851  zu  Ram-Betteln  im  wieder-Großherzoglich  mecklen=  2.  April  d.  J.
berg  (Sündberg),  dala,  Kreis  Karlskrona,  Schweden,  holten  Rücdkfall,  burgisches  Ministerium
Arbeiter,  ebendaselbst  ortsangehörig,  des  Innern  zu  Schwerin,

19.  Arno  Olaf  Woester-geboren  am  11.  Juli  1835  zu  Christian.  Landstreichen  und  Magistrat  zu  Rodach,  28.  Januar
skjoeld,  Bäcker  und  sand,  Norwegen,  ebendaselbst  ortsange!  Betteln,  Sachsen-Coburg-  Gotha,  d.  J.
Müller,  hörig.  ·  zgletzt  wohnhaft  in  Schleiz,

euß  j.  L.,  ·
20.JohaunJakobWehrsgeborenam7.September1864zuBiel,Landstreichen,  KaiserlicherBezirks-Präsi.22»Apkitd,J,

 

li,  Buchbinder,

Der  laut  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  Stade  vom  22.  Novembe
gebiet  Ausgewiesene  (Central-Blatt  1883  S.  373  Z.  7)  heißt  nicht  Al
im  Januar  1858  zu  Kopenhagen  geboren  und  daselbst  ortsangehörig.
Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präfidenten  zu  Me
drehers  Franz  Josef  Neander  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt
angebliche  Neander  richtig  August  Ast  heißt  und  preußischer  Staatsangehöriger  ist,

 

Kanton  Bern,  Schweiz,  ebendaselbst
ortsangehörig,

 

 

S.  29  Z.  18)

 

 

dent  zu  Metz,

 

v  r  v.  J.  aus  dem  deutschen  Reichsfred
  Möller,  sondern  Adam  Gottlieb  Oestergaard  und  ist

tz  vom  18.  Januar  d.  J.  verfügte  Ausweisung  des  Holzist,
  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  der
zurückgenommen  worden.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="173" />
        Tentral-Slatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

—————.———  ——  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  16.  Mai  1884.

 

No#  20.

 

 

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines

Stations-Kontrolörs;  —  Befugniß  einer  Steuerstelle
Seite  159

 

2.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende

April 1884..............  160
3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete.  .....  162

 

1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.,

 

Auf  Grund  des  Artikels  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesraths
für  Zoll-  und  Steuerwesen  an  Stelle  des  Stations-Kontrolörs,  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors

Freiherrn  von  Hammerstein  zu  Regensburg  vom  1.  Mai  d.  J.

ab  der  Stations-Kontrolör,  Königlich

preußische  Steuer-Inspektor  Bode  in  Hof  dem  Königlich  bayerischen  Hauptzollamte  zu  Waldmünchen  beigeordnet

  worden.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Herzberg    im  Hauptamtsbezirke  Münden  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1  über  inländisches  Salz  beigelegt  worden.

 

29
        <pb n="174" />
        160

 

2.  Bank.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
.—  .—  —
Ver-  q  Erent.
s  Sonstige  bindlich.  «  bindlich-Bezeichnung
  Grund.  Reserve.  Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  swaiul  Gegen  J  feiten  Gegen  Sonstige  Gegen  SummeGegen  teiten
S  der  gapital  D  31.  März  deckte  31-März  Veh  31.  Märzimit  31.  März  31.  März  der  81.  März  weiterge-*
  Banken.  vital.]  Fonds.Umlauf.64.  Noten.1884.  binduich  ,  Kündt.  t8st.  Passiva.  1884.  sPassiva.  1884.  gebenen
3  gungs-  inlän-S
  keiten.  dischen
ES  frist.  Wechseln.
1.  2.  3  4.  5.  6.  7.  8.  9  10.  11.  12.  13.  14.  15.  186.77.
1  Reichsbant.  .  .  ..  120  OOdo)  20  308  744  093—24  saof  95  0353916  20  3  □  10  756  —  —  Ss7—  551|1  090  7711  1463  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2809  —  107  1215—  131  3716—  46  —  —  —  —  10  125—  153  215
3  Koölnische  Privatbank  3  000  750  2  085—  109  1207—  39  689  23  4554—  170  13  —  10  091—  256  252
4Magdeburger  Privatbank  3  ooo  605  2296  —  142  1160M  2  24  636  4839—  236  66%A50  6482—  396  1009
5  Danziger  Privat  O"c  Aktien-  v
Bank  3  000  750  29734  4  12714  2  665  340  2784  5  1  460  —  9  12  6310  340  184
6  Provinzial-  .Aktien.  Vank  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750%  1521—  2944  956—  229  186  4  113  535—  53  1960—  20  6  188—  254  604
7Hannoversche  Bank  12  000  1151  5  849+—  378  3682  TJ  5760  8095—  1  906  909—  3  702  —  4981  28  706  —  2  029  2  355
8  Frankfurter  Bank-  17  143  3  875  8  950  +  611  5  586—  988  39211X.—  91  2516—  152  620—  52737025|  23  1  072
Bayerische  Notenbank  7  500  89363  816|  872  S2êO0  1  308  10  009  558  30—  1  1654—  13  83991633  1  421
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3896  39  406  —  3019  16002—  3869  1140—  790  6  590  +  2  073  138—  2381170—  1759  1  293
11  Leipziger  Kassenverein  3  000  211  2962  102  1  1100.—  2051672  95  539-—  52  72—  1  8  456/+  248  291
12Chemnitzer  Stadtbank  510  127  510  H  34  207—  4%  O  102  55.  1553  120  217
13  Wuürttembergische  Notenbank  9.000  524  19  860  —  19  99121  —  29  1009  59  95  70  34—  346  30835—  198  1442
14  Badische  Bank  4  9  000  151011712  —  899  7537—  542  986  508  9—  18  327—  500|  23514  879  884
15Bank  für  Süddeutschland22940  8  4500—  27  —  —  4½%0  —  16934089  5001
16.Braunschweigische  Bank.  10  5oö00  390  2916—  442040  7  5116|—  1.996  1  692|k  855  193|—  14320  807—  1328  896
17KKommerzbank  in  Lübeck.  2  400  76  760—  140  370  —  118¼1228  T  10  4  401  +  540  771  389942  413  7
18  Bremer  Bank  16  607  850  4839-  205  6  2906|+  166  1149—  263  13489  6  270|  164436204/+M  112  364
Zusammen  268  33  38994  933  18  —  2724586  686—  40  3781  245  047  4  72151  423233  4  3072  7189  2568s1  535  os.  —  19  496  13  711

 

 

Zu  Spalte  57:

Zu  Spalte  9  Ar.  8
15“

Zu  .  9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .#

—  621  101  000

200  —  416  400  K  (bei  der  Bank  Nr.  6
.  500  .  =  80  645  500  “  (bei  den  Banken  “7“  1,  6,  8,  10,  11),
l.  1000  .  =  229  140  500  M.  -  i  2,  8).

:  Darunter  138  600  .KN  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

"  6  184K  Gurlden-  und  Thalernoten.
        <pb n="175" />
        Wesen.

banken  Ende  April  1884,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  März  1884.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

——.—

.
Metall  Gegen  Reichs,.Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
31.  März'#  kassen.1.  März'  anderer  31.  März  Wechsel.  31.  März  Lombard.31.  März'  Effekten.#1.  März  31.  März  der  31.  März
Gestand.)  1884.  Jscheine.  /  1884.  Banten.  1884.  1884.  1884.  1884.  Attiva.  1884.  sattiva.  1884.  15
3
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34
608  493+  10  928  239888+  566  16  57T  2834349213—  16  861  46  9911  13184  28279  +  2550  24070  U  781
1  070—  65  16  16  508  45  5763  647  29244  605  –  —  47  —  10  328—  5242
803  29  10—  8  65—  91  8  71—  200  288—  5  —  —  3614  24  10  266—  2511  3
945+  109  51  4  4  186—  264  3155  5070  9900—  253  10644%  425  207  163  655%  386
1  0181  14  —  —  684t44  12  67111%  883  27433—  1980  293  13  1  394  360  12  81J  368  65
558—  67  1—  1  6  —  4289  —  76  922—  140  —  —  —  43  6270—  239  6
1  899—  22  1044  61  1644  237  18  588—  1790  1051.  227  670114  6230—  382  28  766  —  20297
3112—  465  112  29  140.  59  23  665  —  523  3975  766  #  3890  11  2634  230  37546  107  «a4
3245684  4380  64  1  4474  91  43336—  629  2518  —  234  163  11  26  97891  75  83991171  633
8172  4  249  669  127  456  2526  795  2  502—  681  2275  29  4805  3066  81170  —  1759
1063  86  27—  6  7623+  227  3  7468—  204  1757+  259  —  —  1099—  114  8  56  248
225  32  73—  67  5—  49  3859  89  63—  11  127  —  6711—  8  5  02  12012
8719  —  308  25—  27  1  174  383  19  9918—  66  312—  28  300  —  387—  208  30  885—  19813
40500  316  4—  5  121—  36  16  775—  725  756—  19  51  —  1787]k  222  23  544K
5279/T  313  140  109  770|3001  Zzos  —  1612  726—  38  37311  —  1131  4  14481  34089  4  600  15
747  —  16  12—  1  117—  20  119933—  887  2380  —  59  —  —  55811  344  20  830  —  13276
279—  84  78.  4  10-  168  55044  11  6  51—  105  945—  253  1714—  104  9065  446
1  811.  144  3—  2  1191  —  107  30  406  —  60  3275  287  —  —  1  0050+  489  36  6190  181  18

690  701  11041  25  260  .  938  30  539.  11544423  15442  74  6ä725  14541  4  744  57588  7091  666  18  465

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29*
        <pb n="176" />
        162

3.  Polizei-Wesen.

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

 

Name  und  Stand

—
"

des  Ausgewiesenen.

Alter  und  Heimath

——.—

 

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschloffen  hat.

 

5.

 

Datum
des
Auswetlsungs.
beschlusses.

6.

 

10.

11.

12.

Tagelöhnersfrau,

Josef  Guttmann,
Schneider,

Franz  August  Frederichsson,
  Arbeiter,


August  Hübner,

Weber,

Josef  Bumba  (fälschlich
  Bumbach),
Tischlergeselle,

Josef  Albert,  Handlungskommis,


Franz  Kapaun,  Tapezierer,


Georg  Mathis,
Tagelöhner,

Jakob  Holedek,
Bäcker

Leopold  Dollisch,
Tagelöhner,

Hans  Aron  Salomonsson,
  Arbeiter,

Ludwig  Karl  Bors,
Büchsenmacher,

 

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

.[Katharina  Pilsner,#8  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  svier

Vergehen

Bergreichenstein,  Bezirk  Schüttenhofen,)  Hehlerei  (6  Monate)  zirksamt  Sulzbach,

Böhmen,

Gefängniß  laut  Erkenntniß
  vom  7.  November
  1883),

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  1844  zu  Bendzin,  Russisch-Polen,  Landstreichen  und
ebendaselbst  ortsangehörig,  Betteln,

geboren  am  28.  September  1848  zu  Kal-Betteln  im  wiederenr
  Schweden,  ebendaselbst  ortsangeholten  Rückfall,
örig,

geboren  am  28.  Dezember  1856  zu  Landstreichen  und
Klein-Aupa,  Bezirk  Trautenau,  Böh.  Betteln,

men,  ortsangehörig  in  Ober-Klein-Aupa,
ebendaselbst,

geboren  am  7.  August  1862  zu  Lischau,
Kreis  Budweis,  Böhmen,  ebendaselbft
ortsangehörig,

geboren  am  24.  Juni  1859  zu  Mauer,
Bezirk  Sechshaus,  Oesterreich,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  14.  September  1865  zu
Budweis,  Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  31.  März  1850  zu  Buochs,
Kanton  Unterwalden,  Schweiz,  ortsangehörig
  zu  Wolfenschießen,  Kanton
Unterwalden,

54  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Neuhaus,  Böhmen,

33  Jahre,  geboren  zu  Spital  am  Semmering,
  Bezirk  Bruck,  Steiermark,  ortsangehörig
  in  Klattau,  Böhmen,

geboren  am  17.  Januar  1829  in  Attorp,
Kirchspiel  Ljangby,  Bezirk  Halland,
Schweden,  ortsangehörig  in  Winberg,
Bezirk  Halland,

31  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
zu  Wien,  Oesterreich,

 

 

Landstreichen,  Betteln,
Gebrauch  falschen
Namens  und  frem.
der  Arbeitsbescheinigungen,

Landstreichen,  Betteln
und  Führung  falscher
Legitimationspapiere,
Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,

Landstreichen,

Landstreichen  und  Angabe
  falschen  Namens
und  Uebertretung  der
Fremdenpolizei,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Königlich  preußischer  Reierungs
  .=  Präsident  zu
ppeln,

Königlich  preußische  Landdrostei

  Lüneburg,

dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische  Landdrostei
  Osnabrück,

Königlich  preußische  Landdrostei
  Hildesheim,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Düsseldorf,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,
Stadtmagistrat  Straubing,
  Bayern,

Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
des  Innern  zu  Schwerin,

Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium,
  Departement  des

 

Innern,

der'Königlich  bayerisches  Be.15.  April  d.  J.

23.  April  d.  J.
1.  Mai  d.  J.

3.  Mai  d.  J.
9.  Januar

d.  J.

3.  Mai  d.  J.

16.  April  d.  J.

26.  April  d.  J.

10.  April  d.  J.
23.  April  d.  J.

9.  April  d.  J.

3.  April  d.  J.
        <pb n="177" />
        163

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
*  –  –  Grund  l  er  E  des

2  der  Bestrafun  nenuns  Ausweisungs-5
  des  Ausgewiesenen.  er  b.  beschlossen  hat.  beschlusses.
□#

1.  2.  l  .  3.  4.  5.  6.

13.  Franz  August  Law-geboren  am  22.  Juli  1822  zu  Suwalki,  Betteln  im  wieder=  Fürstlich  schaumburg-5.  April  d.  J.
czinski,  NagelRussisch-Polen,  wohnhaft  zuletzt  in  holten  Rückfall,  lippische  Regierung  zu
schmiedegeselle,  Münster,  Westfalen,  Bückeburg,

14.  Emil  Valiero,  Bil.geboren  am  3.  Februar  1865  zu  Bieno,Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsl.  29.  April  d.  J.
derhändler,  Tirol,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Betteln,  dent  zu  Straßburg,

15.  Julius  Cadin,  Tage-geboren  im  November  1857  in  Fourte  Landstreichen,  Betteln  Kaiserlicher  Bezirks-Präfl.  15.  März  d.  J.
löhner,  doux,  Kanton  Bern,  Schweiz,  eben.  und  Hausfriedens=  dent  zu  Colmar,

daselbst  ortsangehörig,  bruch,
16.  Karl  Schlovicc,  geboren  am  8.  November  1848  zu  Landstreichen  und  derselbe,  17.  April  d.  J.
KHKupferschmied,  Budweis,  Böhmen,  Betteln,

17.  Salomon  Guth--geboren  1828  zu  Gelckow,  Gouvernementddesgleichen,  derselbe,  19.  April  d.  J.
mann,  Schneider,  Dubielskow,  Rußland,

18.  Konstantin  Varizzi,  geboren  am  20.  August  1850  zu  Tre-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-29.  April  d.  J.
Schreiber,  viso,  Italien,  dent  zu  Metz,

19.  Johann  Friedrich  geboren  am  22.  Juni  1860  zu  Bern,  desgleichen,  derselbe,  1.  Mai  d.  J.
Eir  chbühl,  Kamin=  Schweiz,
eger,

20.  Johann  Villiger,  geboren  am  7.  August  1864  zu  Cham,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Müllergeselle,  Kanton  Zug,  Schweiz,

21.  Fortune  Colomby,  geboren  am  23.  März  1858  zu  Gatara,  Landstreichen,  derselbe,  3.  Mai  d.  J.
Erdarbeiter,  Italien,

22.  Johann  van  Hork,  geboren  am  4.  Juli  1834  zu  Amster-desgleichen,  derselbe,  4.  Mai  d.  J.

ohne  Stand,  dam,  Niederlande,  ortsangehörig  zu
Halleben,  ebendaselbst,

23.  Nikolaus  Gasch,  Ar-geboren  am  27.  September  1837  zuldesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter.  Diekirch,  Luxemburg,  ebendaselbst  ortsangehörig,



24.  Angelo  Cirighino  24  Jahre,  geboren  zu  Visevano,  Italien,  desgleichen,  derselbe,  6.  Mai  d.  J.

rbeiter,

 

Der  laut  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  25.  März  d.  J.  aus  dem  deutschen  Reichsgebiet
Ausgewiesene  (Central-Blatt  für  1884  S.  127  Z.  25)  heißt  nicht  Bolwyere,  sondern  Olwyere.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="178" />
        <pb n="179" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

—.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  23.  Mai  1884.  No# 21.

Inhalt:  1.  Eisenbahn-Wesen:  Abänderung  des  Betriebs-            
Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  Seite  165    

2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs              
im  April  1884  ...  .  166    

3. Konsulat- Wesen: Ernennung; — Erequatur- Ertheilung ........ 167

4. Polize- Wesen: Ausweißung von Ausländern aus dem Reichsgebiete....... 167




1.  Eisenbahn-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend  Ergänzung  und  Abänderung  des  Betriebs-Reglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands.

 

In  Gemäßheit  des  vom  Bundesrath  in  seiner  Sitzung  vom  21.  d.  Mts.  auf  Grund  des  Artikels  45
der  Reichsverfassung  gefaßten  Beschlusses  tritt  in  den  Bestimmungen  der  Anlage  D  zum  §.  48  des  Betriebs-Reglements
  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands  eine  Ergänzung  und  Abänderung,  wie  folgt,  ein:

I.  

Am Schluß  der  Nr.  XXXVIII  ist  folgende  Bestimmung  als  letzter  Absatz  hinzuzufügen:
„Gasförmige  Kohlensäure  wird  zur  Beförderung  nur  dann  angenommen,  wenn  ihr  Druck

den  von  20  Atmosphären  nicht  übersteigt  und  wenn  sie  in  Behältern  aus  Schweißeisen,  Flußeisen
oder  Gußstahl  ausgeliefert  wird,  welche  bei  einer  innerhalb  Jahresfrist  vor  der  Aufgabe  stattgehabten
  amtlichen  Prüfung  ohne  bleibende  Veränderung  der  Form  mindestens  das  Anderthalbfache
  desjenigen  Drucks  ausgehalten  haben,  unter  welchem  die  Kohlensäure  bei  ihrer  Auslieferung
steht.  Jeder  Behälter  muß  mit  einer  Oeffnung,  welche  die  Besichtigung  seiner  Innenwandungen
gestattet,  einem  Sicherheitsventil,  einem  Wasserablaßhahn,  einem  Füll-  bezw.  Ablaßventil,  sowie
mit  einem  Manometer  versehen  sein  und  muß  alljährlich  auf  seine  gute  Beschaffenheit  amtlich
geprüft  werden.  Ein  an  leicht  sichtbarer  Stelle  angebrachter  amtlicher  Vermerk  auf  dem  Behälter
muß  deutlich  erkennen  lassen,  wann  und  auf  welchen  Druck  die  Prüfung  desselben  stattgefunden
hat.  In  dem  Frachtbrief  ist  anzugeben,  daß  der  Druck  der  ausgelieferten  Kohlensäure  auch  bei
einer  Temperatursteigerung  bis  zu  40  Grad  Celsius  den  Druck  von  20  Atmosphären  nicht  übersteigen
  kann.  Die  Versandstation  hat  sich  von  der  Beachtung  vorstehender  Vorschriften  und  insbesondere
  durch  Vergleichung  des  Manometerstandes  mit  dem  Prüfungsvermerk  davon  zu  überzeugen,
  daß  die  Prüfung  der  Behälter  auf  Druck  in  ausreichendem  Maße  stattgefunden  hat.“

II.
In  Nr.  XVI  4,  Absatz  2  ist  statt  des  Wortes  „Ballons"“  überall  zu  setzen:  „Kolli“.

Berlin,  den  23.  Mai  1884.

Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.
v.  Boetticher.
        <pb n="180" />
        —  166

2. Finanz- Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1884  bis  zum  Schlusse  des  Monats  April  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  .  .
nahme  beträgt  Bonifkati=  .  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  nen  auf  in  demselben  zwischen  den
Ctatsjahres  .  ·  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  gemein-  Bleiben  des  und  5
Schlusse  des  schaftliche  Vori
Einnahmen.  -  «  Vorjahres  —+  mehr
!  obengenannten  Rechnung  (Spalte  4h  —  weniger
—  A.  ½  —

"4%  1.  2.  3  4.  s  s.  s.
Zölle,...«.  ..  14  376  850  62  14  376  788  15)  403  548  —  1.026760
Tabacksteuiier  ..  204  467  315  204  152  60  4874  143  665
Rübenzuckersteuer  —  12  211  998—12211998|—10465  936—  1  746  062
Salzsteuer  2452  917  881245203JLU[L
Branntweinsteuer  1  810  030  6752031134  82|1118  7  16080
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  10  620  —  10  620  8881  1739
Brausteuer  2  101  546  2501  2099045  2027267——  71778
Uebergangsabgaben  von  Bier.  132  152  —  132  152  115  6544  16  498

Summe  21088582  12890860  8197  622  10733  933  2636  311

Spielkartenstempel  —  —  71270  65  405.—  5  865

Wechselstempelsteuer  —  —  550  655  564  121##—  13  466
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  eumuen,

Nechmuzen  und  Lotterieloose  .  —  —  1  165  889  979  687—  186  202

Post=  und  elegraphen-Verwaltung  —  —  13  246  498812523  714  722  784

Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  3761  00063757  S845  3  155

 

 

 

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Bonifikationen  und  Verwal- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.
tungskosten  beträgt  bei  den  hachbeeichneren  Einnahmen  bis  Ende  April  1884:
Ist-Einnahme  vom  Z„  ;
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  ded  ret  hüche
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  +  mehr
obengenannten  «  «
Einnahmen.  Monats  «  des  Vorjahres  —  weniger
AA  M  A
1.  2.  3.  4.
Zölle  .  .  13  218.864  13  770  420  —  551  556
Tabacksteuer  153  832  27  163  +  126  669
Rübenzuckersteuer  14  780  892  10  795  662  +  3  985  230
Salzsteuer  3270  890  3204  700  +  66  190
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  2992  713  2  787  177  205  536
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  1897324  1  822  082  75  242
Summe  36  314  515  32  407  204  +  3  907  311
Spielkartenstempel.  93  322  104  295  —  10973
        <pb n="181" />
        —  167  —

3.  Konfulat-Wesen.

Seine  Mjestät  der  Kaiser  und  König  haben  im  Namen  des  Reichs
    den bisherigen Konsul in NewYork, Ludwig Alfred Raschdau, zumKonsul in Havana,
den  bisherigen  Vize- Konsul  in  Chicago,  Karl  Pollier,  zum  Konsul  in  New  Vork
und

an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls  Otto  Schütt  den  Kaufmann  Johannes
Tischer  zum  Konsul  in  Kap  Haiti
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Düsseldorf  ernannten  Herrn  William  D.  Wamer
ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Hetmath  Befiörde,  welche  diee  Datum
—  –  —  Grund  des
—  der  Bestr  Ausweisung  Ausweisungs-J.
  des  Ausgewiesenen.  et  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlusses.
1.  2.  3.  *  &amp;amp;.

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  EStanislaus  Gra-40  Jahre,  geboren  zu  Pienitzka,  Kreissein  schwerer,  drei  ein-(Königlich  preußischer  Re-/16.  April  d.  J.
bowski,  Grund-  Przasznic,  Gouvernement  Plock,  Rus.  fache  Diebstähle  gierungs  Präsident  zu
besitzer,  sisch-Polen,  ortsangehörig  in  Przasznic,  (3  Jahre  Zuchthaus  Königsberg,
laut  Erkenntniß  vom
19  Mai  1881)  und
Gebrauch  eines  falschen
  Legimattionsscheins,


 

 

 

 

 

2.  Mathes  Hintz,  24  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigsschwerer  Kieestan  derselbe,  desgleichen.
Knecht,  zu  Lzock  (Podolskl),  Gouvernement!1  Jahr  Zuchthaus
Moskau,  Rußland,  wohnhaft  zuletzt  in  laut  Erkenntniß  vom
Niebudszen,  Kreis  Insterburg,  19.  Mai  1883),

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  [Johann  Hermanns,geboren  am  24.  Februar  1854  zu  Riga,Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re/25.  März  d.  J.

Reisschläger,  Rußland,  holten  Rückfall  und  gierungs-Präsident  zu
Diebstahl,  Danzig,
4.  Franz  Josef  Kreh-geboren  am  1.  Dezember  1862  zu  #Landstreichen,  Königlicher  Polizei-Präsi.x4.  Februar
lick,  Müller,  Brünn,  Mähren,  ortsangehörig  zu  dent  zu  Berlin,  d.  J.

Olschy,  Bezirk  Brünn,
        <pb n="182" />
        168

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
7  E—  d  Ausweisung  zusspunge
er  Bestrafung.  beschloffsen  hat.  "
7“  des  Ausgewiesenen.  schlossen  ha  beschlufses.
1.  2.  l  Z.  4.  5.  6.
5.  Johann  Pollek,16  Jahre,  Feboren  zu  Woislau  bei  Kra-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re10.  Mai  d.  J.

Tagearbeiter,  laut  Gallzien,  ebendaselbst  ortsange  Betteln,  Hrungs  Präsident  zu

örig,  reslau,

6.  Rudolf  Thiel,  Flei-geboren  am  10.  Januar  1857  zu  Jägern-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

schergeselle,  dorf,  Oesterreichisch=  Schlesten,  eben-  ·

daselbst  ortsangehörig,

7.  Franz  Kastner,  Ar-geboren  am  25.  August  1851  zu  Pil-Betteln  im  wiedererselbe,  desgleichen.

10.

11.

12.

13.

14.
15.
16.
17.

18.

beiter,

Johann  Richter,
Schneider,

Josef  Nemececk,
Gerbergeselle,

Johann  Heckers,
Korbmacher,

Adolf  Talich,  Bäckergeselle,


Franz  Josef  Boudupont,
  Tagelöhner,

Franz  aver  Forster,
Weber,

Peter  Zeni,
löhner,

Fritz  Bracher,
Melker,

Emil  August  Pillon,

Weber,
Sylvester  Nassari,

Arbeiter,

Achille  Rossi,
beiter,

Tage-Ar-





erndorf,  Oestergersdorf,

  Bezirk  Jig
ebendaselbst  ortsreichisch-Schlesien,


angehörig,

24  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Hainspach,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,
geboren  am  27.  Oktober  1849  zu  Wall,
Böhmen,  wohnhaft  zuletzt  in  Pritzwalk,
Provinz  Brandenburg,

geboren  am  10.  Februar  1849  zu  Hengelo,
  Provinz  Gelderland,  Niederlande,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  13.  April  1862  zu  Patzau,
Kreis  Tabor,  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  15.  Mai  1848  zu  Courroux,
Kanton  Bern,  Schweiz,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  26.  Juli  1848  zu  Niederbüren,
  Kanton  St.  Gallen,  Schweiz,
ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  1831  zu  Cassano,  Südtirol,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  8.  Juli  1853  zu  Hemiswyl,
Schweiz,

geboren  am  6.  Mai  1846  zu  Homblieres,
Departement  Aisne,  Frankreich,
geboren  am  12.  Dezember  1847  zu  Tornada,
  Bezirk  Cremona,  SItalien,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  8.  September  1860  zu
Tornada,  Provinz  Cremona,  Stalien,
ebendaselbst  ortsangehörig,

 

holten  Rückfall  und
Obdachlosigkeit,

Landstreichen,

Betteln  im  wieder.
holten  Rückfall,

desgleichen,
desgleichen,
Landstreichen,  Betteln
und  Hausfriedensbruch,


Landstreichen,
desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen
Betteln,

desgleichen,

und

 

 

Königlich  preußische  Landdrostei
  Stade,
Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,
Großherzoglich  mecklenburgisches
  Ministerium
des  Innern  zu  Schwerin,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

derselbe,
derselbe,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

derselbe,

21.  April  d.  J.
3.  Mat  d.  J.

12.  April  d.  J.
21.  Aprik  d.  J.
15.  März  d.  J.
26.  April  d.  J.

26.  April  d.  J.
28.  April  d.  J.
30.  April  d.  J.
12.  Mai  d.  J.

desgleichen.

 

 

  Der  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Breslau  vom  19.  Dezember  v.  J.  aus  dem
Reichsgebiet  Ausgewiesene  (Central-Blatt  für  1884  S.  11  Z.  5)  heißt  nicht  Josef  Stusch,  sondern  August  Elephant,  ist  am
25.  Juni  1864  in  Gerling,  Bezirk  Salzburg,  Oesterreich,  geboren  und  in  Humpolic,  Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,  ortsangehörig.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="183" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

——  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  30.  Mai  1884.  No#  22.

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Verfahren  bei  der Umfüllung von Flüssigkeiten auf Niederlagen ; — Befugnisse von Steuerstellen .........Seite 169   
  2. Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
           —    Reichsgebiete.  ......  170
        

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  15.  Mai  1884  in  betreff  des  Verfahrens  bei  der  Umfüllung
von  Flüssigkeiten  auf  Niederlagen  die  Annahme  der  nachstehenden  Bestimmungen  beschlossen:

1.  Wenn  bei  Flüssigkeiten  in  Fässern,  welche  in  einer  allgemeinen  oder  beschränkten  Niederlage
lagern,  der  Inhalt  eines  Fasses  ganz  oder  theilweise  zum  Auffüllen  anderer  Fässer  benutzt  wird,
so  ist  dies  als  eine  Umpackung  anzusehen,  auf  welche  die  Bestimmungen  in  den  §§.  101  und  103
des  Vereinszollgesetzes,  sowie  in  den  §§.  21  ff.  des  Niederlage-Regulativs  Anwendung  finden.
In  Gemäßheit  des  §.  23  des  Niederlage-Regulativs  ist  also  bei  jeder  Auffüllung  das  Gewicht
der  alten  und  neuen  Fässer  festzustellen.

Auf  den  Antrag  des  Niederlegers  kann  jedoch,  um  eine  Beunruhigung  der  Flüssigkeiten
durch  Verwiegung  zu  vermeiden,  gestattet  werden,  daß:

a)  eine  Verwiegung  der  Fässer,  welche  aufgefüllt  werden  sollen,  unterbleibt  und  nur  das  Gewicht
  der  in  jedes  Faß  umgefüllten  Flüssigkeit  ermittelt  und  dem  Einlagerungsgewicht
desselben  zugeschrieben  wird,  und

b)  das  zur  Auffüllung  benutzte  Faß  nur  nach  bewirkter  Auffüllung  verwogen  und  das  vor
der  Auffüllung  vorhandene  Gewicht  desselben  durch  Zurechnung  des  Gesammtgewichts  der
in  die  einzelnen  Fässer  umgefüllten  Flüssigkeit  festgestellt  wird.  —  Ist  das  Faß  nicht  vollständig
  entleert  und  soll  noch  auf  der  Niederlage  verbleiben,  so  bedarf  es  auch  bei  diesem
Fasse  einer  Verwiegung  nicht,  sondern  nur  einer  Abschreibung  des  Gesammtgewichts  der
aus  demselben  entnommenen  Flüssigkeit  von  dem  Einlagerungsgewicht.

2.  Handelt  es  sich  um  eine  im  Niederlageregister  summarisch  angeschriebene  Post  (§.  7  Abs.  3  des
Niederlage-Regulativs),  von  der  ein  Faß  zum  Auffüllen  der  übrigen  benutzt  werden  soll,  so  kann
nicht  nur  von  einer  Verwiegung  der  Fässer,  sondern  auch  von  einer  Gewichtsermittelung  der
umgefüllten  Flüssigkeit  und  von  einer  An=  und  Abschreibung  derselben  bei  den  einzelnen  Fässern
abgesehen  werden,  es  sei  denn,  daß  das  zur  Auffüllung  benutzte  Faß  aus  der  Niederlage  entfernt
werden  soll,  in  welchem  Falle  das  Gewicht  desselben  nach  bewirkter  Auffüllung  durch  Verwiegung
festzustellen  und  von  dem  Gesammtgewicht  der  Post  abzuschreiben  ist.

3.  Sollen  die  in  der  Niederlage  befindlichen  Fässer  mit  Flüssigkeiten  aus  dem  freien  Verkehr  —  zu
denen  auch  die  aus  der  Niederlage  abgemeldeten  und  verzollten  Flüssigkeiten  gehören  —  auf-31
        <pb n="184" />
        —  170  —

gefüllt  werden,  so  ist  nach  der  Vorschrift  im  letzten  Absatz  des  §.  21  des  Niederlage-Regulativs
zu  verfahren,  jedoch  bedarf  es  auch  in  diesem  Falle  einer  Verwiegung  der  Fässer  vor  und  nach
der  Auffüllung  nicht,  vielmehr  nur  einer  Zuschreibung  des  Gewichts  der  in  die  einzelnen  Fässer
übergeführten  Flüssigkeit.

 

Es  ist  ertheilt  worden:

den  Königlich  preußischen  Untersteuerämtern  zu  Weißenfels  und  Freyburg  a./U.  im  Hauptamtsbezirke
  Naumburg  a./S.  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  ausländisches
Getreide,  und  .
dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Eberswalde  die  gleiche  Befugniß  hinsichtlich  des  für
die  Schöpfurther  Mühlenwerke  bei  Eberswalde  eingehenden  Getreides.

 

2.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  Grund  "  des
2  der  Bestrafu  Uusweisung  Ausweisungs
.S.  er  Bestrafung.  «
des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.
.  gewies  beschlufses.
1.  2.  l  3.  4.  .  6.
a.  Auf  Grund  des  S§.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.[David  Leib  Lepko-geboren  1841  zu  Podenbice,  Gouverne-wiederholte  Hehlerei]Königlicher  Polizei-Präsi.]12.  April  d.  J.
witz,  Trödler,  ment  Warschau,  Russisch-Polen,  orts.(1  Jahr  Gefängnißf  dent  zu  Berlin,
angehörig  in  Piontek,  ebendaselbst,  laut  Erkenntniß  vom
21.  Dezember  1882).
2.  Sosefa  Steiner,  86  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Vergehen  des  straf-Königlich  bayerisches  Be.27.  April  d.  J.
ledige  Tagelöhneriniiu  Saalfelden,  Bezirk  Zell  am  See,  baren  Eigennutzes  zirksamt  Berchtesgaden,
Oesterreich,  wohnhaft  zuletzt  in  Pidin4  Monate  Gefängniß
Bezirk  Berchtesgaden,  Bayern,  laut  Erkenntniß  vom
13.  Februar  1884),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  [Josef  Zettl,  Kon-geboren  am  27.  Januar  1865  zu  Salz-Betteln  im  wieder--[Königlicher  Polizei-Präsi.  25.  April  d.  J.
ditor,  burg,  Oesterreich,  ebendaselbst  ortsange  holten  Rückfall,  dent  zu  Berlin,
hörig,
4.  Vincenz  Bächtold,geboren  am  21.  Oktober  1837  zu  Schleit-desgleichen,  derselbe,  29.  April  d.  J.
Arbeiter,  heim,  Kanton  Schaffhausen,  Schweiz,
ebendaselbst  ortsangehörig,
5.  [Josef  Schindler,  geboren  am  7.  Dezember  1848  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re.  22.  April  d.  J.
Gärtner,  Ehrenberz,  Bezirk  Neutitschein,  Mähren,  gierung  zu  Bromberg,
ebendaselbst  ortsangehörig,
6.  Joses  Kremla,  Aeboren  am  2.  August  1837  zu  Malin,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re14.  Mai  d.  J.
Schuhmachergeselle,  Bezirk  Kuttenberg,  Böhmen,  eben.)  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
daselbst  ort3angehörig,  Breslau,
7.  Franz  Müller,  Ar-geboren  am  14.  Mai  1860  zu  Niemczowa,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re..  April  d.  J.
beiter,  busücch-Polen,  ebendaselbst  ortsange-  Leerungs  Präsident  zu
örig,  ppeln,
8.  Heinrich  Schinzel,  geboren  am  29.  Juni  1856  zu  Römer-Landstreichen,  derselbe,  19.  April  d.  J.
Webergeselle,  san,  Mähren,  ebendaselbst  ortsangeörig,
        <pb n="185" />
        171

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

3  5  1½  d  .  Ausweisung  im
r*  er  Bestrafung.  beschl  t.  ·
Z  des  Ausgewiesenen.  eschlofsen  ha  beschlusses.

1.  2.  3.  4.  5.  6.

9.  Po.a)  19  Jahre,

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.
18.

19.

20.

a)  Franziska

plut,
b)  Rosalie  Poplutz,
beide  unverehelicht.

Adolf  Löffler,
Müller  und  Bäcker,

Ola  Nilsson,
beitsmann,
Christian

ler,
Lauritz  Gustav  Samuel,
  Maler,

Anton  Richard  Hawelka,
  Kommis,

Theodor  Frößl,
Säcklergeselle,

Leopold  Kalkbrenner,
  Drechsler,

Tiburtius  Hosp,
Maurer,
Karl  Sommer,  Maler

  und  Vergolder,

Anton  Schädler,
Tagelöhner,

Andreas
Realschüler,

Fucich,

 

Ar-Möller


Matthiesen,  Mülb)

  18  Jahre,.
beide  geboren  zu  Panisdorf,
Neutitschein,  ortsangehörig
titschein,  Mähren,

geboren  am  17.  April  1853  zu  Johnsdorf,
  Bezirk  Leitomischl,  Böhmen,  ortsangehörig
  in  Ober-Heinzendorf,  ebendaselbst,


geboren  am  26.  August  1824  zu  Nosaby,
Schweden,  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  5.  Dezember  1855  zu  Holme
bei  Aarhuus,  Dänemark,  ebendaselbst
ortsangehörig,

18  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Kopenhagen,  Dänemark,  wohnhaft  zuletzt
  in  Berlin,

geboren  am  12.  Januar  1863  zu  Zdiar,
Bezirk  Kamenitz,  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  1.  April  1865  zu  Prag,
ortsangehörig  in  Tabor,  Böhmen,

Bezirk
in  Neugeboren

  am  19.  September  1857  zu
Oetigheim,  Bezirk  Rastatt,  Baden,  aus
badischem  Staatsverband  entlassen,
geboren  1819  zu  Lermos,  Bezirk  Reutte,
Tirol,  ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  25.  September  1856  zu
Klausenburg,  Siebenbürgen,  ebendaselbst
ortsangehörig,
geboren  am  25.  September  1844  zu
Einsiedeln,  Kanton  Schwyz,  Schweiz,
ebendaselbst  ortsangehörig,  ·
geboren  am  15.  September  1866  zu
Lussin-Piccolo,  Istrien  (Oesterreich),
ebendaselbst  ortsangehörig,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
desgleichen,

Landstreichen  und

Betteln,
desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  Angabe  eines
falschen  Namens,

Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,
Landstreichen  und  Gebrauch
  falscher  Zeugnisse,


Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

 

 

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  .Präsident  zu
ppeln,

Königlich  preußische  Landdrostei
  Hannover,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,
dieselbe  Behörde,

dieselbe  Behörde,
dieselbe  Behörde,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Pfarrkirchen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Karlstadt,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Füssen,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Sulzbach,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

29.  April  d.  J.
13.  Mai  d.  J.
28.  Januar

d.  J.

30.  Januar

d.  J.

21.  Februar
d.  J.

7.  April  d.  J.
19.  April  d.  J.

25.  April  d.  J.

28.  April  d.  J.
10.  Mai  d.  J.

25.  März  d.  J.

19.  Mai  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="186" />
        <pb n="187" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

Reichsamt  des  Innern.

–—

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

      
XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  6.  Juni  1884.  No# 23.
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer Zollstelle ........ Seite 173                
2. Konsulat- Wesen:  Ernennungen;   Exequatur-  Ertheilung  .......... 173    
3.  Polizei-  Wesen:  Ausweißung  von  Ausländern  aus dem
Reichsgebiet .............. 174

 

 

Zoll- und Steuer-Wesen.

 

Das  Königlich  preußische  Hauptzollamt  zu  Aachen  ist  zur  Abstempelung  von  inländischen  und  ausländischen
Werthpapieren  nach  den  Tarifnummern  1  bis  3  des  Gesetzes  vom  1.  Juli  1881,  betreffend  die  Erhebung
von  Reichsstempelabgaben  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  185),  ermächtigt  worden.

 

2.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Konsul  Dr.  phil.  Bernhard  Graser  zum  Konsul  in  Montevideo  (Uruguay)
und
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Vize-Konsuls  Pabst,  den  Professor  Dr.  Oscar
Doering  zum  Vize-Konsul  in  Côrdoba  (Argentinische  Republik)
zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Konsular-Agenten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Langenschwalbach  ernannten  Herrn
Ernst  Grebert  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

32
        <pb n="188" />
        174

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

—

 

 

 

 

 

 

 

*  Neme  und  Stand  Alter  und  Heimath  rrn  Behörde,  welche  die  *S
—  HB  d  rhrasn  Ausweisung  Auswelsungs
S.  er  Bestrafung.  ·
des  Ausgewi  .  beschlossen  hat.
7  «  gewiesenen  schlofsen  h  beschiuffes.
I.  2.  l  s.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Leopold  Nachtnebel,geboren  am  21.  Dezember  1847  zus  Betteln  im  wieder-Königlicher  Polizei-Präsi-/13.  Mai  d.  J.
Kaufmann,  Gratz,  Steiermark,  ortsangehörig  in  holten  Rückfall,  dent  zu  Berlin,
Wien,  Oesterreich,
2.  Josefa  Böhm,  un-geboren  am  2.  November  1859  zu  Nichtbeschaffung  eines  Königlich  preußischer  Re-12.  Mai  d.  J.
verehelicht,  Setzdorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oester-  Unterkommens,  ierungs  =  Präsident  zu
woichich.  Schlesten,  ebendaselbst  orts-  ppeln,
angehörig,
3.Eduard  Spielvogel,geboren  am  18.  März  1851  zu  Gursch-Landstreichen  und  derselbe,  14.  Mai  d.  I.
Klempnergeselle,  dorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreich-,  Betteln,
4.  Die  Zigeuner:  Schlesien,  ebendaselbst  ortsangehörig,
a)  Anton  Chri-=  a)  geboren  1869  in  Zabrzeck,  Bezirk“
stoph,  Mährisch-Ostrau,  Oesterreich,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
b)  Pauline  Chri=  b)  geboren  1849,  wie  unter  a,
stoph,  unverehec)
  Genovefa  Chri-se)  geboren  1858,  wie  unter  a,
derselbe,  15.  Mai  d.  J.

6.

10.
11.
12.
13.

14.

oph,  unverehet


d)  Josefa  Chri—
stoph,  unverehelicht


8)  Anna  Adam,  unverehelicht,


Frederik  Ferdinand
Cordsen,  Schuhmacher,


Anders  Anderson,
Arbeiter,

.  Josef  Stuna,  Tagelöhner,


Josef  Jermann,
Student,  angeblich
Kaufmann,
Johann  Jungnickel,
Fleischer,

Baptist  Sanette,
Erdarbeiter,

Josef  Müller,
Spengler,

Karl  Corsi,  Arbeiter,

Arssne  Bobillier,
Arbeiter,

Francois  Leopold  Féron,
  Arbeiter,

 

d)  geboren  1854,  wie  unter  a,

e)  giboren  1868  in  Kattendorf,  Bezirk
eutitschein,  Mähren,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  5.  September  1839  zu

Kopenhagen,  Dänemark,

geboren  am  18.  April  1842  zu  Hellegaard
  bei  Zetella,  Schweden,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

40  Jahre,  geboren  zu  Drosa,  Bezirk
Klattau,  Böhmen,

27  Jahre,  geboren  zu  Zwingen,  Kanton
en,  Schweiz,  ebendaselbst  ortsangeörig,



geboren  am  14.  April  1853  zu  Warnsdorf,
  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

27  Jahre,  geboren  zu  Chiron,  Italien,

geboren  am  7.  März  1861  zu  Iglau,
Mähren,

23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Viobellignano.  Bezirk  Cremona,  Italien,
geboren  am  26.  Mai  1835  zu  Tayes-Billor,
  Departement  Doubs,  Frankreich,
  ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  7.  Juni  1858  zu  Castres,
Departement  Aisne,  Frankreich,  eben- 



 

daselbst  ortsangehörig,

Landstreichen,

 

4

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

desgleichen,
Landstreichen,  Betteln

und  Ruhestörung,
Landstreichen,

Landstreichen,  .l--  Landrathsamt

und  Bedrohung,  zu  Schleiz,

Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Landstreichen  und  derselbe,

Betteln,

Landstreichen,

Landstreichen
Betteln,

Landstreichen,

und

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

dieselbe  Behörde,

Stadtmagistrat  Deggendorf,
  Bayern,
Stadtmagistrat  Kaufbeuren,

  Bayern,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,
derselbe,

derselbe,

 

 

28.  April  d.  J.
3.  Mai  d.  J.

22.  April  d.  J.
16.  Mai  d.  J.

15.  April  d.  J.

2.  Mai  d.  J.
21.  Mai  d.  J.
20.  Mai  d.  J.
23.  Mai  d.  J.

26.  Mai  d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="189" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

XII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  13.  Juni  1884.       No#24

  

 

 

 

Inhalt:  1.  Justiz- Wesen:  Aenderungen  im  Verzeichniß
der  zur  Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten
Stellen .........  Seite  175

2.  Bank- Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Mai  1884.  ........  176

3.  Zoll-  und  Steuer- Wesen:  Nichtzulassung  von  Karbolsäure
  als  Denaturirungsmittel  für  Salz;  —  Bundesraths-Beschluß,
  betreffend  die  Werthbeträge  der  zur  Entrichtung
der  statistischen  Gebühr  dienenden  Stempelmarken;  —

 

Zuständigkeit  Königlich  bayerischer  Amtsstellen  zur  Abstempelung
  von  Formularen  auf  Grund  des  Reichs-Stempelgesetzes ........
  178
4.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  ferneren  Heftes  der
Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  178
5.  Konsulat- Wesen:  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilungen

179
6.  Polizei- Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete ............  179



1. Justitz- Wesen

 

Bezüglich  der  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880  beschlossenen
  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Verzeichniß  im  Central-Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  von  1880  S.  604),  ist  seit  dem  1.  April  1884  die  Aenderung  eingetreten,
daß  die  Erhebung  der  Gerichtskosten  für  den  Bezirk  des  Amtsgerichts  in  Niesky  dem  Königlichen  Steueramt

  daselbst  übertragen  ist.

Ferner  wird  das  angeführte  Verzeichniß  in  Folge  der  Errichtung  eines  Amtsgerichts  in  Rosheim
dahin  ergänzt,  daß  auf  Seite  649  a.  a.  O.  hinter  den  das  Amtsgericht  in  Rosenthal  betreffenden  Angaben

  einzuschalten  ist:

 

 

 

 

 

 

 

Fr  den  Bök,  In  dem  Stnat  Betr.  Kasse  refp.  Behörd
n  dem  ate  etr.  e  resp.  rde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht
Rosheim.  Elsaß-Lothringen.  Zabern.  Colmar.  Enregistrements-Einnehmerei
Rosheim.

 

 

 

 

 

32
        <pb n="190" />
        176

2.

Bauk.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fassia.
Ver-  Erent.
.-  Sonstige  bindlich-  bindlich.
*  Bezeichnung  Grund.]Neserve.]  Noten.  Gegennge.  Gegen  43  Gegenehiten  Gegen  Sonstige  Gegen,  Summe  Gegen  teiten
S  der  LKavital  30.  April]  deckte  30.  April  nen  30.  Apri  mit  Bo0.  April  30.  April]  der  30.  April  weiterge.
"x  Banken.  pital.]  Gonds.Umlauf.ss.Noten.1884.  binblich.4  Kündi.  1884.  Passiva.  1884.  Passiva.  1884.  gebenen
2  betten.  gungs-  aschen
frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  .  11.  12.  13.  14.  15.  16.77.
1  Reichsbarynynyy.20000  20  308697  6731—  46  40  23  501/  71  534124  691  T40  ros  —  —  4344—  153s1  0s5  106—  56666  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslauk  3  000  600  2435/  -  374  899—  316  3336—  38  —  —  —  —  2371  754  427
3  Kölnische  Privatbank.  ..  3  ooo  750%  1946—  130  1108/-  99  606—  83  351  36  11  833|—  258  429
4agdeburger  Privatbank  3  000  605  2001—  295  1  154  6  15—  9  464—  25  52  105  6  137—  4345  1369
5Doanziger  Privat-  Aktien-Bark
  3000  750%  2  805—  16  1269—  2  525  140  3545—  239  1063—  397  11  688—  944  345
6  Provinzial-  -Artjen-Banr  des
Großherzogthums  Posen.3900  750  1  664  14  1  90  118  774—+  239  544—  142  6355  17  658
7-Hannoversche  Bumr12000  11514411245N75  4  85%  1038  33627445  1261  2445
8  Frankfurter  Bank  17  iasl  3  375  7654—  1296  34385-  2101  640·  N30004  488  878  258  38  962|+  1937  950
9Bayerische  Notenbank  7  500  893  60  13—  3682  22  823—  399712  411  K  2313  31|  1  1941287/  82  910—  10811  1560
10  Sichsische  Bank  zu  Dresden  000o)  3  896|  40  791I  13851  481%  479%30  K  2  560  6455—  135  164  2685  026  +  3  85613
11|Leipziger  Kassenverein  3000  2111  2752—  210  92  —  1358/  1  856  □+  184  573+  31  78  470|-4  69
124hemnitzer  Stadtbank  510  127  500—  2  273  66  81—  39  37156  1  4  76.  21  6017—  6  655
13  Württembergische  Notenbank  9  000  6241  19  135  —  725  9921—  21  809  —  200  92—  3  393|—  46  29953—  882  1  375
14.Badische  Barkk.0032454  69  597  614—  372  9J  371  4442  891  653138
15  Bank  fũür  Süddeutschland  234%94  148  122J—  32  —  560|  150%  33  677—  4122013
16Braunschweigische  Bank  10  500  390  2347—  569  1449—  5911  53os.  19  112—  80  17—  210  478  524
17  Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  76  700—  60  242—  128  1222  —  6  4054—  347  186  +  109  8  638—  304  294
186%  Bremer  Bark  16  607  850  4331—  508%2668|—  243  107—  42  13222  267  176—  94  35293—  9111  10030
Zusammen  268  3338994|878  405—  54  7686|106  135—  80  551|291  6644  46611406  2715649—.  460|1  527  101—  7980%  1  14
Bemerkunugen.
Zu  Spalte  5“:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  =  593  625  200  .
200  —  402  200  .“  (bei  der  Bank  Nr.  6),
.  500  =  =  75  055  500  x  (bei  den  Banken  Ar.  1,  6,  8,  10,  11),
1000  =  —  207  439  500  4K  (  -  1,  2,  g.
Zu  Spalte  9  Nr.  85:  Darunter  138  300  .  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
Zu  9  l1l5“:  "  96  1034  "  Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="191" />
        Wesen.

 

banken  Ende  Mai  1884,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  April  1884.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

177

 

 

 

 

 

 

 

 

Aotfva.

-
Metall.  Gegen  Reichs-Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  l
30.  April  kassen.30.  Aprill  underer  30.  AprilWechsel.April  Lombard.0.  AprilEffekten.  30.  April  30.  April  der  30.  April  S
Bestand.  18.  cheink,  1884.Banken.1334.  1884.  1884.  1884.stiva.p.P4fra.1884.
5
S
d#
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34
632  0941  26  671+  2  683  15  40]—  1  170  343  8050—  5  408  38  157—  8824  13  029—  15  200  24  109—  39109327  4279
1052—  18  1—  15  483—  25  4740—  1023  31811.  257  —  —  47  —  9  5044—  8244
753—  50  15  5  70  4  5  8  4911—  230  247—  41  —  —  417  4  66  9993—  2453
751—  194  10.  5  86  —  100  3129—  26  980  —  10  1218+  154  40  —  1567  6214X+  3
1  01—  6  —  —  524—  1060  6  549  —  162  1960  —  783  3744  81  1  506  112  11  975—  91815
604  46  —  —  1  14  8  45394  260  8511—  71  —  —  441—  583  6  4511..  179  6
1  848—  51  40—  64  217  53  17  005  -  1583  999—  52  619—  51  6717  487  27  44%—  1261
3068—  44  105—  7  996..  856  22  027—  1658  3364  611  40520.  12  5946  3314  39  558  201
34164  1706  73  9  3074-  41  602%  1644  2407.—  111  3034  140  119714  2195  82  910—  108119
18095—  77  117—  552  6098+  1535  51223+  3039  236141-  141  2373—  98  4759  —  46  85  026  +F  385610
1040  —  23  9—  18  751—  11  4075+  327  1  663—  94  —  —  93—  167  8  470|  1411
197—  28  8—  65  so  25  3952  .  93  53—  10  127  —  6560%  21  5  011  612
8537—  182  9—  16  668  506  19  777—  191  333  21  300  —  37½  8  29953—  88213
4358+—  308  81  4  81—  40  16  076—  699  817  61  49—  2  1  5020—  295  22  8911—  658314
52333—  46  19—  121  8511  81  20  5404  1234  740  4  14  3724—  13  2570—  1561  33  677—  41215
609  —  138  181  6  271  154  12253  +  260  2105–  275  —  —  5086—  495  20  341—  48816
304  25  7  —  1471  43  5373—  131  5090—  3  1218  +  273  1210—  604  8  7668—  29717
1536—  275  —  —  3  132  13  29  8599  —  6547  3443+  168  —  —  800  —  205  35770—  849  18

715  2651  4  24  664  27110|  +  1  850  29  900]  —  639  815  055  —  8099  64  1700—  10  505  27  386  —  14358  58  31  7251537186|—  6472

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

32°
        <pb n="192" />
        —  178  —

Zoll-  und  Steuer- Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  am  29.  Mai  1884  beschlossen,  daß  die  Karbolsäure  als  Denaturirungsmittel
  für  Salz  fernerhin  nicht  mehr  zugelassen  werde.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Mai  1884  in  Betreff  der  Stempelmarken  zur  Entrichtung
der  statistischen  Gebühr*)  beschlossen,
daß,  vorbehaltlich  des  Debits  der  vorhandenen  Bestände,  die  Stempelmarken  über  Werthbeträge
von  4  und  10  M.  in  Wegfall  zu  kommen  haben.

 

Die  nachbezeichneten  Königlich  bayerischen  Amtsstellen,  nämlich:
in  Oberbayern
die  Rentämter  Ingolstadt,  Rosenheim,  Traunstein  und  Weilheim;
in  Niederbayern
die  Rentämter  Deggendorf,  Passau  und  Straubing;
in  der  Pfalz
die  Rentämter  Kaiserslautern,  Landau  und  Zweibrücken;
in  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg
die  Rentämter  Amberg  und  Weiden;
in  Oberfranken
das  Land- Rentamt  Bamberg  und  die  Rentämter  Hof  und  Kulmbach;
in  Mittelfranken
die  Rentämter    Eichstätt  und  Fürth;
in  Unterfranken  und  Aschaffenburg
das  Land-  Rentamt  Aschaffenburg  und  die  Rentämter  Neustadt  a./S.  und  Schweinfurt;

in  Schwaben  und  Neuburg
die  Rentämter  Donauwörth,  Kempten  und  Memmingen
sind  zur  Abstempelung  mit  Stempelmarken  versehener  Formulare  zu  Schlußnoten  2c.  (Tarifnummer  4  des
Gesetzes  vom  1.  Juli  1881,  betreffend  die  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben,  Reichs-Gesetzbl.  S.  185)  in
Mengen  von  weniger  als  20  Stück  ermächtigt  worden.

 

4.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  zweite  Heft  des  fünften  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in
Hamburg  soeben  erschienen.  Das  Heft  ist  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  3,10  M.  für  das

Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  6.  Juni  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  1880  Seite  696.
        <pb n="193" />
        179

5.  Konsulat- Wesen.

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  Heinrich  Schade  zu  San  Juan  (Argentinische  Republik)  ist  gestorben.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  zum  französischen  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Danzig  ernannten  Herrn  Edouard  Audisio

und

dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in  Lübeck  ernannten  Herrn
Heinrich  Krohn.

 

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  J  Grund  Behörde,  welche  die  Datum
1  1  de  *-  Ausweiiung  guzwelsungs.
7l  des  Ausgewiesenen.  r  l—  beschlossen  hat.  beschlufses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Salomon  Libowitz,  geboren  1839  in  Bartlozewo,  Bezirk  Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re-/27.  Mai  d.  J.
Handelsmann,  Suwalki,  Russisch-Polen,  holten  Rüßkfall,  giierungs-Präfident  zu
.  anzig,
2.  Josef  Polifka,  Mu-45/.  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-10.  Mai  d.  J.
siker,  in  Zittnay,  Bezirk  Dauba,  Böhmen,  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
Frankfurt  a./O.,
3.  Georg  Urban,  38⅛  Jahr,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Schuhmacher,  in  Uj-Szallas  bei  Kaschau,  Ungarn,
4.  Sterhan  Kuhn,  sgeboren  am  27.  März  1861  zu  Kottwitz,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.28.  Mai  d.  J.
Schlossergeselle,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  ebendaselbst  ierungs  =  Präsident  zu
ortsangehörig,  Potsdam,
5.  Franziska  Don--geboren  am  15.  Juni  1857  zu  Nieder-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.27.  Mai  d.  J.
häuser,  unverehe-  hof,  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,  orts-  gierungs  Präsident  zu
lichte  Schauspielerin,  auneit  in  Pommersdorf,  Bezirk  reslau,
ohenelbe,  ,
6.  Josef  Schöffel,  geboren  am  23.  Februar  1864  zu  Buckers,  Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
Maler,  Bezirk  Freistadt,  Oesterreich,  ortsange  Betteln,
goss  in  Radl,  Bezirk  Gablonz,
öhmen,
7.  Josef  Pilz,  Schuh-geboren  am  19.  Januar  1849  zu  Ober-Landstreichen,  derselbe,  31.  Mai  d.  J.
machergeselle,  Leutensdorf,  Bezirk  Saatz,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig,  wohnhaft
zuletzt  in  Breitenbach,  Provinz  Hessen,
8.  Zigeuner  Anton  geboren  1844  zu  Preiswitz,  Bezirk  Mäh-desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-9.  Mai  d.  J.
Adam,  Schmied,  risch-Ostrau,  Oesterreich,  ierungs  Präsident  zu
ppeln,
9.  F—I5  Wolf,  geboren  1851  zu  Zablacz,  Bezirk  Oder--Landstreichen  und  derselbe,  15.  Mai  d.  J.
Schmied,  berg,  Oesterreichisch=  Schlesien,  eben-  Betteln,
-  daselbst  ortsangehörig,
10.  Jensen  Nielsen,  geboren  am  7.  September  1824  zuldesgleichen,  Königlich  preußischer  Re=  4.  Juni  d.  J.
Zimmergeselle,  Kopenhagen,  Dänemark,  ebendaselbst  ierungs  -  Präsident  zu
orthangehörig,  agdeburg,
11.  Alexander  Marinussgeboren  am  27.  August  1865  zu  Kopen-desgleichen,  Königlich  preußische  Land.29.  Mai  d.  J.
Jürgensen  oder  hagen,  Dänemark,  ebendaselbst  orts.  drostei  Hannover,  1
Jörgensen,  Ger-  angehörig,

 

Frachelle
        <pb n="194" />
        180

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2—  ——  —  Grund  Ausweisun  des
l-  des  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschlufes.
EG  .
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
12.  Julius  Bogner,  Ta-geboren  am  14.  Januar  1858  zu  Wien,  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re5.  Mai  d.  J.
pezierer,  Oesterreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,  holten  Rückfall,  gierung  zu  Düsseldorf,  ·
13.  Georg  Pilsner,2  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  Landstreichen,  Betteln  Königlich  bayerisches  Be-1.  Mai  d.  J.
Hausirer,  Bergreichenstein,  Bezirk  Schüttenhofen  und  Versuch  des|  zirksamt  Landshut,
Böhmen,  schweren  Diebstahls,  ç
14.  Hugo  Loos,  Tischler-geboren  am  10.  Oktober  1847  zu  Liebenau,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-.  Mai  d.  J.
geselle,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  eben-  Betteln,  hauptmannschaft  Bautzen,
daselbst  ortsangehörig,  Z„
15.  Heinrich  Bürgin,  geboren  am  26.  März  1858  zu  Dietgen,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  23.  April  d.  J.
Kaminfeger,  Kanton  Baselland,  Schweiz,  dent  zu  Colmar,  "

16.  Bernhard  Ungar,  geboren  am  1.  März  1864  zu  Bukarest,  desgleichen,  derselbe,  2.  Mai  d.  J
Schneider,  Rumänien,  ebendaselbst  ortsangehörig,  »
17.GuifeppeBaetta,geborenam10.Juni1863zuTornato,LandstreichenundKaiserlicherBezirks-Präsisl2-Wald-J-Arbeiter,

  Bezirk  Cremona,  Italien,  ebendaselbst  Betteln,  dent  zu  Metz,
ortsangehörig,
18.  Anacleto  Gabbi,  Ar.50  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  injdesgleichen,  derselbe,  26.  Mai  d.  J.
beiter,  Agoiolo,  Provinz  Cremona,  Italien,  %
19.  Louis  André,  Zim-geboren  am  20.  Februar  1854  zu  Troyes,  desgleichen,  derselbe,  3.  Juni  d.  J.

mermann,

 

Bezirk  Aube,  Frankreich,  ebendaselbst
ortsangehörig,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="195" />
        Central-Blatt

für  das

 

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

———  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

XII.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  20.  Juni  1884.    No# 25.

  

 

 

 

Inhalt:  1.  Konsulat- Wesen:  Exequatur-Ertheilung
Seite  181

2.  Zoll-  und  Steuer- Wesen:  Befugnisse  von  Steuerstellen
181

 

3.  Finanz- Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
im  Etatsjahr  1883/84;  —  desgl.  vom  1.  April  bis  Ende

Mai  1884 ...........  182
4.  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete .....  184

 

1.  Konsulat-Wesen.

 

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Venezuela  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Hans
Vogelsang  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

2.  Zoll-  und  Steuer- Wesen.

 

Es  ist  ertheilt  worden:

dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Marienwerder  sowie  den  im  Bezirke  desselben  belegenen
  Untersteuerämtern  zu  Dt.  Eylau  und  Graudenz  die  Befugniß  zur  Wiederanlegung
des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (§.  96  des  Vereinszollgesetzes)  und

dem  Großherzoglich  mecklenburgischen  Steueramt  zu  Ludwigslust  sowie  der  Großherzoglich  mecklenburgischen
  Steuer-Rezeptur  in  Schönberg  im  Bezirke  des  Hauptsteueramtes  zu  Schwerin  die
Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  ausländisches  Getreide.

 

34
        <pb n="196" />
        3.

182

Finanz- Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern,  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  das  Etatsjahr  1883/84.*)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-  Ausfuhr-  .  Differenz
Bezeichnung  Einnahme  be-  vergütungen  *  woif  ben  den
»i-  —,  .  alten
der  trägt  für  das  auf  gemein=  Bleiben  ECtat  siahre  bad  3
Etatsjahr  schaftliche  (Spalte  4)  +  mehr
Einnahmen.  1883/84  Rechnung  —  weniger
-.  -.—  4#  /4  —
1.  2.  3.l  I  4.  5.  6.

Zölle  .  ..  208  476  121  218  430  208  257  6911209  215  532  —  957  841

Tabacksteureer  7  846  633  58  574  7788059  757  065

Rübenzuckersteuer  142  851  025  92  171  17  50  679  85580  280  796—29600941

Salzsteuer  38  738  358  63  300  38  675  058838  446  741  228  317

Branntweinsteuer  .....  611768201448401246692808438685362824272

Uebergangsabgaben  von  Branntwein  117  037  —  117  037  121  961—  4924

Brausteuer  .......  19  154  368  463  689  18  690  679  17  688  926—  1.001  753

Uebergangsabgaben  von  Bier  1  592  713  —  15927131  1427  8374  164  876

Summe479  953  075  107  459  175  372  493  900/  399  595  453—27  101553

Spielkartenstempel:  —  —  1  059  6724  056  895+—.  2777

Wechselstempelsteer  —  —  679622666686  979—  109  247
Stempelabgabe  für  Werthpapiere  Schlußnoten,  ss

RechnungenundLotterieoose.....  —  —  13  252  00441  339  292—+  1  912  712

Post=  und  Tele  raphen-Uerwaltung  .  —  —  1581904041514538556736549

Reichs-Eisenbahn-  erwaltung  —  45  899  512,  44  660  420|—  1239  092

 

 

Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  für  das  Etatsjahr  1883/84:
Differenz
Ist-Einnahme  Ist-Einnahme  zwischen  den
Bezeichnung  für  das  ab  Spalten
der  Etatsjahr  im  vorigen  2  und  3,
;  1883/84  Etatsjahre  +  mehr
Einnahmen.  —  weniger
A  A  A.
1.  2.  3.  4.
Zöllel  1190  805  302  187  277  358  +  3527944
Tabacksteuer  7  620  360  11  259  142  —  3638  782
Rübenzuckersteuer  37774  456  46  144  143  —  88369  687
Salzsteer  37  933  853  37  782  291  +  151  562
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe  von
Branntwrbdin  35“  510  972  37  518  420  —  2007  448
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  17  168  413  16  192  730  +  975  683
Summe  326  813  356  336  174  084  —  9360  728
Spielkartenstempel.  1  011  751  988  003  +  23  748

 

*)  Die  auf  Seite  121  des  Central-Blatts  veröffentlichte  Nachweisung  der  Zölle  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern
für  die  Zeit  vom  1.  April  1883  bis  zum  Schlusse  des  Monats  März  1884  umfaßt  nur  diejenigen Einnahmen des Etatsjahres
1883/84,  welche  bis  zum  Kassenschluß  des  Monats  März  in  den  Heberegistern  nachgewiesen  waren.
        <pb n="197" />
        183

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1884  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Mai  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Soll-Ein-  Einnahme  Differenz
nahme  beträgt  „  .
Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Ver—  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
der  Sbie  zen  n  r-  des  und  5,
usse  des  ungen  —
Einnahmen.  aiüse  des  gutuns  Voriahren  J  mehr
Monats  (Spalte  4h  —  weniger
.  —  -m—  M.  A
1.  2.  I  3.  I  4.  I  5.  I  6.

Zölle  ..  31  413  287  8696|1  404  591130  963  245—+—  441  346

Tabacksteuer  .  490  571  5  380  485  191  120  973  364  218

Rübenzuckersteuer  .  —  29  307  884—29307884/—26177686  —  3  130  198

Salzsteuer  5143  823  73315  136  49056  874+79  618

Branntweinsteuer  7  759  936  2  043  5515716  388  5211  086+  505  299

Uebergangsabgaben  von  Branntwein  19  782  —  19  782  15  896  3886

Brausteuer  .  3  480  528  15  909  3  464  6199  3353.090+  111  529

Uebergangsabgaben  von  Bier  266  907  —  266  907  240  737——  26  170

Summe  48  574  884  31  388  7517186  08318784  215—  1598  132

Spielkartenstempprbeml  —  —  133  314  112  590  —  20  724

Wechselstempelsteuer  ....  —  —-  11154051125814—10409
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Schlußnoten,

Rechnungen  und  Lotterieloose  —  —  2291  6844  2107  644—+  184  040

 

 

 

 

 

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Mai  1884:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Z„  Z  ·  ·
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  deisent  wische,
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr  *
obengenannten  des  '  H  —  «
Einnahmen.  Bonnn  es  Vorjahre  weniger
—  #  MA.
1.  2.  I  3.  4.
Zölle.  .  .  .....  27  072  317  27  928  067  —  855  750
Tabacksteuer  ....  341  632  52  190  289  442
Rübenzuckersteer  28  890  229  22  323  192  6  567  037
Salzsteuer  6  154  017  5  963  726  +  190  291
Branntweinsteuer  und  Uebergangeabcabe
von  Branntwein  7265  755  6  858  352  407  403
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  3  171  818  3  054  736  117  082
Summe  72  895  768  66  180  263  +  6  715  505
Spielkartenstempphlel  182  099  189  406  —  7307
        <pb n="198" />
        184

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

7.

10.

11.

12.

13.

14.

16.

16.

beiter,

Josef  Groeger,
Müllergeselle,

Julius  Egger,  Gärtnergehülfe,


David  uscher,  genannt
  Silbermann,
  ohne  Gewerbe,


Friedrich  Wagner,
Komtorist,

Salomon  Vellemann,
  Viehtreiber,

Jean  Bernard,
Kammmacher,

Franz  Wlczek,  Maurergehülfe,


Florian
Weber,

Josef  Lerch,  Drechsler,


Ehrlich,

Josef  Adolf
Stoppel,  Schirmmacher
  und  Arbeiter,

Johann  Wettekes,
Eisenbahnarbeiter,

Adolf  Graber,  Fabrikarbeiter,


Jeanne  Claude

Virey,

 

er,
Josef  Wittwer,  Arohne

  Gewerbe,


Johann  Gustav  Adolf
Wendler,  Arbeiter,

geboren  am  25.  Juni  1852  zu  Skalka,
Bezirk  Politz,  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  15.  September  1836  zu
Waldenburg,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch
  -Schlesien,  ortsangehörig  in

daselbst,
geboren  am  16.  Mai  1855  zu  Pardubitz,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

ca.  19  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
in  Jerislow,  Bezirk  Lemberg,  Galizien,

geboren  am  6.  Juli  1853  zu  Asch,  Böhmen,
  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  22.  Februar  1838  zu  Leu-„warden,
  Niederlande,

46  Jahre,  geboren  zu  Villeneuve,  Departement
  Lot  et  Garonne,  Frankreich,
46  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Bienendorf,  Bezirk  Budweis,  Böhmen,

geboren  1862  zu  Dörfel,  Bezirk  Reichenber,
  Böhmen,  ebendaselbst  ortsange.-örig,


geboren  am  30.  März  1850  zu  Wecher,
Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  ortsangehörig
in  Bodenbach,  Bezirk  Tetschen,

28  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Szegedin,  Ungarn,

geboren  im  April  1844  zu  Imma,
Italien,  «

geboren  am  30.  August  1849  zu  Uerkheim,
  Kanton  Aargau,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  16.  Februar  1839  zu  Sce
sur  Saoͤne,  Frankreich,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  20.  Maärz  1858  zu  Lüttich,
Belgien,  ebendaselbst  ortsangehörig,

 

Thomasdorf,  Bezirk  Freiwaldau,  eben-Landstreichen


Betteln,

desgleichen,

und

Landstreichen,  Betteln,
Fälschen  eines  Arbeitsbuchs
  und  Diebstahl,


Landstreichen,  Betteln
und  Unterschlagung,

Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen  und  Führung
  falscher  Legitimationspapiere,

Landstreichen  und
Betteln,
Landstreichen,  Betteln,
und  Führung  falscher
Legitimation,
Landstreichen,  Betteln
und  Widerstand  gegen
die  Staatsgewalt,
Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen  und
Betteln  2c.,

Landstreichen
Betteln,
desgleichen,

und

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

 

Königlich  preußischer  Regierungs=
  Präsident  zu
Breslau,
derselbe,

derselbe,

Königlich  E  Reierungs
  =  Präsident  zu
ppeln,

Königlich  preußischer  Reierungs
  .=  Präsident  zu
erseburg,
Königlich  preußische  Landdrostei
  Hannover,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Arnsberg,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Eggenfelden,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Bautzen,

dieselbe  Behörde,

Großherzoglich  oldenburgisches
  Staatsministerium,
  Departement  des
Innern  zu  Oldenburg,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Straßburg,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

»  —  -  Grund  des

2  der  Bestr  Ausweisung  Ausweisungs.

9  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.

1.  2.  l  s.  4.  .  6.

Auf  Grund  des  5.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Josef  Kaltofen,  141  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-11.  Februar

Müll  Oberleutersdorf,  Böhmen,  holten  Rückfall,  gierung  zu  Bromberg,  d

.  J.
30.  April  d.  J.

desgleichen.

31.  Mai  d.  J.
29.  Mai  d.  J.

6.  Juni  d.  J.
desgleichen.

21.  Mai  d.  J.
12.  Mai  d.  J.

24.  März  d.  J.
15.  Mai  d.  J.
21.  April  d.  J.
16.  Mai  d.  J.
22.  Mai  d.  J.
5.  Juni  d.  J.

3.  Juni  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="199" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben im

Reichsamt  des  Innern.

——  ——  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  27.  Juni  1884         No# 26.

Inhalt:  1.  Finanz- Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  der
Einnahmen  des  Reichs  vom  1. April bis Ende Mai 1884 ........... Seite 185

  

 

 

 

 

2.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Entlassung;  —  Auf-

              hebung eines Konsulats ............ 186
        
3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete...  ...  186

 

1.  Finanz-Wesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachweisung
verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schluß
  des  Monats  Mai  1884.  *)
Einnahme  „  ..
--s-  Einnahme  Mithin  im  Etats-Bezeichnung
  uan  ommn  den  n  bemho  ne.  kehn  159075
—  Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Ze  jahre  A#X
der  Shluss  des  raum  des  Vor-  +  mehr
böobvbengenannten  jahres  —  weniger
Einnahmen.  1  Wonate  jah  g
-t  -—  m—
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  27  086  648  25  215  040  +  1  871  608
Reichseisenbahn-Verwaltung“.)  7  679  900  7  720  3770—  40  470
e  Einnahme  fü

 

e

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1884  Seite  183.
**) Die Einnahme für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach
definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

35
        <pb n="200" />
        186

2.  Konsulat- Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  F.  Hilbck  zum  Konsul  in  Paita-Piura
  (Peru)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  Kaiserlichen  Vize-Konsul  J.  A.  Spangenberg  zu  Gualeguaychu  (Argentinien)  ist  die  nachgesuchte
Entlassung  aus  dem  Reichsdienste  ertheilt  worden.

 

Das  Kaiserliche  Vize-Konsulat  zu  Paysandu  (Uruguay)  ist  aufgehoben.

 

3.  Polizei- Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
.  1  —  Grund  des
2  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
SE.  er  Bestrafung.  "
des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.
"  gewief  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  8§.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [IIsraal  Fanowskigeboren  am  1.  Mai  1859  zu  Grodno,.  versuchter  RaubsKöniglich  preußischer  Re.]14.  Juni  d.  J.
Bäckergeselle,  Rußland,  ebendaselbst  ortsangehörig.(6  Jahre  Zuchthaus  gierungs  =  Präsident  zu
zuletzt  wohnhaft  in  Königsberg  i./Pr.,c  laut  Erkenntniß  vomGumbinnen,
20.  Juni  1878),
2.  (Götzel  (August)  42  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  Diebstahl  im  wieder--Königlich  preußische  Re-18.  Juni  d.  J.
Manne,  Handels=  Krakau,  Galizien,  holten  Rückfalll  gierung  zu  Posen,
mann,  (1  Jahr  6  Monate
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  4.  Januar
  1883),
b.  Auf  Grund  des  s§.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  [Moritz  Rosenberg,geboren  am  9.  März  1855  zu  Groß-[Landstreichen,  Bettelns  Königlich  preußischer  Re-13.  Juni  d.  J.
Maler,  Wardein,  Ungarn,  ebendaselbst  orts-  und  Gebrauch  gegierungs=  Präsident  zu
angehörig,  fälschter  Papiere,  tettin,
4.  Johann  Drescher,  geboren  am  24.  Juli  1860  zu  Sternberg,  Landstreichen  und  Königlich  preußische  Land.27.  Mai  d.  J.
Färber,  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  ebendaselbst  Betteln,  drostei  Hannover,
ortgangehörig,  zuletzt  wohnhaft  in  Hameln,

5.  Carl  Johann  Pittergeboren  am  12.  Februar  1855  zu  Hör.Landstreichen  und  Königlich  preußische  Re-6.  Mai  d.  J.
son  (Peterson),  lunda,  Schweden,  ebendaselbst  orts.  Diebstahl,  gierung  zu  Schleswig,
Arbeiter,.  angehörig,
6.  Franz  Krause,  We40  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  Betteln  im  wieder-  Stadtmagistrat  Nürnberg.  Januar
bergeselle,  Schönbach,  Bezirk  Gabel,  Böhmen,  bolten  Rückfall  undBayern,  d.  J.
Majestätsbeleidigung,
        <pb n="201" />
        187

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
“5  —  —  Grund  Ausweisun  des
z  der  Bestrafun  8  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  9  beschlossen  hat.  beschlufses.
—
1.  2.  1  .  4.  5.  6.
7.  Ottokar  Moser,  geboren  1855  zu  Budweis,  Böhmen,  Landstreichen,  Angabe  Stadtmagistrai  Rosen-30.  Mai  d.  J.
Bäcker,  ebendaselbst  ortsangehörig,  eines  falschen  Namens  heim,  Bayern,
und  Legitimationsfälschung,

8.  Jakob  Infeld,  Tage-20  Jahre,  Feboren  und  ortsangehörig  zu  Landstreichen  und  An-Königlich  bayerisches  Be  4.  Juni  d.  J.
löhner,  Lendorf,  Bezirk  Spital,  Kärnthen,  abe  eines  falschen  zirksamt  Traunstein,
amens,
9.  Josef  Pieringer,  geboren  am  28.  Oktober  1856  zu  Roß.-desgleichen,  Königlich  bayerisches  Be.6.  Juni  d.  J.
Kutscher,  bach,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  eben-  zirksamt  Miesbach,
daselbst  ortsangehörig,
10.  Adam  Holler,  geboren  am  12.  Dezember  1840  zu  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be#.Juni  d.  J.
Bäcker,  Wersch,  Provinz  Limburg,  Niederlande,  zirksamt  Feuchtwangen,
ebendaselbst  ortsangehörig,  zuletzt  wohnhaft
  in  Feuchtwangen,  Bayern,
11.  Joses  Alber,  Bäcker-geboren  am  20.  November  1866  zu  Landstreichen,  Beleidi-Königlich  sächsische  Kreis=  24.  Mai  d.  J.
geselle,  Rothberg,  Bezirk  Tetschen,  Böhmen,  gung,  ruhestörender  hauptmannschaft  Zwickau,
ortsangehörig  in  Röhrsdorf,  Bezirk  Lärm,
Zwickau,  Böhmen,
12.  Aron  Lischewsky,  geboren  1861  zu  Raiva,  Gouvernement  Landstreichen,  Großherzoglich  hessischesg.  Juni  d.  J.
Schuhmacher,  Fchen  Russisch-Polen,  ebendaselbst  Kreisamt  Worms,
ortsangehörig,
13.  Johann  Renggli,geboren  am  23.  Mai  1866  zu  Etikon,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-9.  Mai  d.  J.
Dachdecker,  Kanton  Luzern,  Schweiz,  ebendaselbst  dent  zu  Colmar,
ortsangehörig,
14.  Luigi  Gregori,  Fgeboren  am  4.  Juli  1857  zu  Andogna,  desgleichen,  derselbe,  5.  Juni  d.  J.
Tagelöhner,  Bezirk  Tione,  Tirol,  ebendaselbst  orts- 



angehörig,

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="202" />
        <pb n="203" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  Juli  1884.  217.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Tarasatz  für  Zünd-  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
hölzer  2c.  in  Kisten;  —  Ausfuhrabfertigung  von  Zucker  Reichsgebiete..  ...  ...  190
in  Würfelform;  —  Veränderungen  im  Bestande  und  in
den  Befugnissen  von  Steuerstellen  Seite  189

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  Juni  d.  I.  beschlossen,  den  vom  1.  Juli  d.  J.  ab  für  die
Verzollung  von  Zündhölzern  und  Zündkerzchen  in  Kisten  (Anmerkung  zu  Nr.  5  e  des  Zolltarifs)  maßgebenden
  Tarasatz  auf  20  Prozent  festzustellen.
Berlin,  den  27.  Juni  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  von  Burchard.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  24.  Juni  d.  J.  beschlossen,  in  Ergänzung  des  Bundesrathsbeschlusses
  vom  1.  Februar  1879  (vergl.  Central-Blatt  Seite  124)  folgende  Bestimmungen  zu  treffen:

1.  Die  Feststellung  des  Nettogewichts  des  mit  dem  Anspruche  auf  Steuervergütung  in  Kisten  ausgehenden
  rangirten  Würfelzuckers  bei  Posten  von  6  bis  einschließlich  18  Kisten  kann  probeweise
in  der  Art  erfolgen,  daß  6  Kisten  davon  ausgesondert  werden  und  aus  diesen  durch  Herausnahme
  von  je  einer  Seite  eine  Kiste  gebildet  und  verwogen  wird.

2.  Das  deklarirte  Nettogewicht  wird  der  Berechnung  der  Steuervergütung  zu  Grunde  gelegt,  wenn
dasselbe  das  bei  der  Probeverwiegung  ermittelte  Gewicht  nicht  um  mehr  als  2  Prozent  übersteigt.
Ist  der  Unterschied  erheblicher,  so  ist  die  ganze  Post  netto  zu  verwiegen.

 

Das  Königlich  preußische  Nebenzollamt  I.  zu  Schulpersiel  im  Hauptamtsbezirk  Tönning  ist  aufgehoben
worden.
In  Elsaß-Lothringen  ist  ertheilt  worden:
dem  Steueramt  zu  Molsheim  im  Hauptamtsbezirk  Schirmeck  und  den  Steuerämtern  zu  Benfeld
  und  Erstein  im  Hauptamtsbezirk  Colmar  die  Befugniß  zur  Ausstellung  und  Erledigung
von  Versendungsscheinen  1  und  II  über  inländischen  Taback,  und
den  Steuerämtern  zu  Wasselnheim  im  Hauptamtsbezirk  Schirmeck,  zu  Barr,  Markolsheim,
  Neubreisach,  Oberehnheim  und  Rappoltsweiler  im  Hauptamtsbezirk  Colmar,
sowie  zu  Bischweiler,  Brumath,  Buchsweiler,  Hochfelden,  Niederbronn,  Selz,
36
        <pb n="204" />
        190

Sulz  u.  /  W,  Weißenburg  und  Wörth  im  Hauptamtsbezirk  Hagenau  die  Befugniß  zur
Ausstellung  von  dergleichen  Versendungsscheinen.

 

2.  PCPolizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—
—

 

Alter  und  Heimath

—

des  Ausgewiesenen.

I  3.

Grund
der  Bestrafung.

 

4

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlofsen  hat.

 

 

5.

Datum
des
Ausweisungsbeschlufses.


6.

 

—.

.  Josef

.  Jons  Gallinat,  Arbeiter,



Die  Zigeuner:

a)  Raimund  Christoph,
  Harfenspieler,


b)  Josefa  Christoph,
Mutter  zu  a.,

Tc)  Karl  Christoph,
Harfenspieler,

d)  Anton  Christoph,
Harfenspieler,

e)AgnesChristoph,
Schwester  zu  d.,

1Ü  Sophie  Chri-2)

  Sylla  Christoph,

Franz  Lorenz,  Arbeiter,


Karl  Tietz,
Handlungskommis,

Johann  Wolf,  Seidenweber,


Anton  Sadler,
Nadlergeselle,

Johann  Kuna,
Bäckergeselle,

Abraham  Hochstein,
Cigarrenmacher,

David  Boderik,

 

Erdarbeiter,.

 

Auf  Grund  des  S.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  1855  zu  Kodszen,  Russisch-Polen,
  ebendaselbst  ortsangehörig,

18  Jahre,

44  Jahre,

17  Jahre,  ans  Chualkonit  Z
roppau,  ester-15

  Jahre,  reichischSchlesien,

23  Jahre,
16  Jahre,

50  Jahre,  v
geboren  am  16.  Januar  1866  zu  Langenau,
  Bezirk  Hohenelbe,  Böhmen,
ortsangehörig  in  Hohenelbe,
geboren  am  8.  Juni  1855  zu  Silberhütte,
Kreis  Tirschenreuth,  Bayern,  ortsangehörig
  in  Neuhäusel,  Bezirk  Tachau,
Böhmen,

geboren  am  11.  Mai  1866  in  Alzgersdorf,
  Böhmen,  ortsangehörig  in  Stich,
Bezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,
geboren  am  4.  Januar  1844  zu  Platten,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

 

geboren  am  15.  April  1863  zu  Also-Hricso,
  Komitat  Trencsin,  Ungarn,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  16.  November  1866  zu
Minsk,  Rußland,  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  10.  November  1854  zu
Thenerol,  Bezirk  Roveredo,  Italien,

Landstreichen,  Betteln
und  Gebrauch  falschen
Namens,

Landstreichen,

desgleichen,

Landstreichen,  Betteln
und  wissentlicher  Gebrauch
  eines  gefälschten

  Legitimationspapiers,

desgleichen,
Betteln  im  wiederholten

  Rückfall,

Landstreichen,  einfacher
Diebstahl  und  wissentlicher
  Gebrauch  eines
falschen  Arbeitszeugnisses,


Landstreichen,

Landstreichen  und

 

Königlich  preußischer  Reierungs
  -  Präsident  zu
umbinnen.

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu
Breslau,

derselbe,

derselbe,

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
Potsdem,

Königlich  preußischer  Regierungs-Präsident
  zu
rfurt,  "

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-17.

  Juni  d.  J.

10.  Mai  d.  J.

18.  Juni  d.  J.

19.  Juni  d.  J.

20.  Juni  d.  J.

3.  Juni  d.  J.

5.  Juni  d.  J.

13.  Mai  d.  J.

24.  Juni  d.  J.

 

 

Betteln,

dent  zu  Metz,

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="205" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Voflanfialten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  11.  Juli  1884.  28.

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Stener-Wesen:  Verlängerung  der  2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung  191
Frist  zur  Einzahlung  gestundeter  Tabackgewichtssteuer;  —  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Befugnisse  von  Steuerstellen;  —  Erhebung  und  Ver-  Juni  188888B  192
waltung  der  Zölle  und  der  Brausteuer  in  den  Hohen-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
zollernschen  Lanen  .  Seite  191  Reichsgebiete.  .....  194

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  1.  Juli  d.  I.  beschlossen,

1.  daß  die  Direktivbehörden  ermächtigt  seien,  denjenigen  Tabackpflanzern,  welche  ihren  geernteten
Taback  erweislich  nicht  bis  zum  15.  Oktober  des  auf  das  Erntejahr  folgenden  Jahres  verkauft
haben,  auf  Antrag  eine  Verlängerung  der  im  §.  1  Absatz  1  des  Regulativs,  betreffend  die
Kreditirung  der  Tabackgewichtssteuer,  vom  16.  Juni  1880  festgesetzten  Frist  zur  Einzahlung  der
gestundeten  Tabackgewichtssteuer  bis  zum  1.  März  des  nächstfolgenden  Jahres  zu  bewilligen,

2.  daß  der  für  die  Kreditirung  der  Tabacksteuer  ebendaselbst  festgesetzte  Mindestbetrag,  insoweit  es
sich  um  die  Pflanzer  selbst  handelt,  von  100  XK  auf  25  J□  herabgesetzt  werde.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  Juni  d.  J.  beschlossen,  dem  Großherzoglich  oldenburgischen
Steueramt  zu  Delmenhorst  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nr.  22  e  und  f  des  Zolltarifs
zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifpositionen  zu  ertheilen.

 

Den  Königlich  sächsischen  Untersteueramt  zu  Wurzen  im  Hauptamtsbezirk  Grimma  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  1I  über  leere  aus  dem  Auslande  zurückkommende  Emballagen  beigelegt  worden.

 

Die  Hohenzollernschen  Lande  sind  hinsichtlich  der  Erhebung  und  Verwaltung  der  Zölle  und  der  Brausteuer
als  ein  besonderer,  durch  einen  in  Sigmaringen  stationirten  Ober-Steuer-Kontrolör  zu  verwaltender  Ober-Kontrolebezirk
  dem  Hauptsteueramte  in  Frankfurt  a.  M.  und  somit  dem  Bezirke  der  Königlichen  Provinzial=Steuer-Direktion
  in  Kassel  zugetheilt  worden.

Die  Geschäfte  der  dem  Königlichen  Hauptsteueramte  zu  Frankfurt  a.  M.  untergeordneten  Hebestellen
sind  einstweilen  den  Oberamts-Sekretären  in  Gammertingen,  Haigerloch  und  Sigmaringen,  bezw.  der  mit
der  Regierungs-Hauptkasse  in  Sigmaringen  verbundenen  Bezirks-Steuerkasse,  sowie  dem  Untersteueramt  in
Hechingen  zur  selbständigen  Verwaltung  übertragen  worden.  ·

In  Bezug  auf  die  Ausfuhr  von  Bier  aus  den  Hohenzollernschen  Landen  mit  dem  Anspruch  auf
Steuervergütung  ist  es  bei  den  den  Umgeldern  in  Stelle  der  Brausteuer-Hebestellen  beigelegten  Abfertigungsbefugnissen
  bis  auf  weiteres  belassen  worden.

2.  Konfulat-Wesen.

 

 

Den  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Düsseldorf  ernannten  Rentner
Gustav  Adolf  Scheidt  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

37
        <pb n="206" />
        192

3.

Baunuk.

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

 

 

 

 

(Die  Beträge  lanten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FPassiyva.
Sonstige  Ver-  #
8  *  bindlich-  bindlich.
7  Bezeichnung  Grund-  Reserve·  Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  *  Gegeneiten  Gegen  Sonstige  Gegen  SummeGegen  belten
2  der  31.  Maisi  beckte  31.  Mai|  fällige  31.  Mis  mit  31.  Mai  m.  MWisder  su.  Matsaus.
Kapital.]  Fonds.n#mlauf.  Ver-  Passiva.  9
Banken.  1884.Noten.  1884.  indli  1884.Kündi-  1884.  1884.  Passivra884.  gebenen
2  bindlich-  zungs-  inlän-2
  keiten.  dischen
frift.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  b.  6.  7.  s.4  10.  11.  12.  13.  14.  15.  168.7.
1.  Keichsbark  120  000  308  819  065|—+121392|]  170  5104  147009]  230  On66  —  16  665  —  —  1  308—  8741  190  707/L105601  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2  872  A  437  1282(+  363  3065  —  271  —  —  —  —  25374  166  709
3Kölnische  Privatbank  3000  7502147  201  1093—  1575  91  3450—  68  111—  28751  4  42  307
4Magdeburger  Privatbank  3u000  605  1911—  90  1134—  20  5—  10  453—  11  20—  32  5994—  143  908
5Doanziger  Privat=  1

Bank  .  3000  750%  2882  71259  10  887—  62  3351—  1944  1083..  20|  11  6583—  35  773
6  Provin  (üI.  rtien-Banr.  de-Grofherzogthums

  Posen.  3  000  750  1919——  255  1201  155  29—  971  197  45—  9  6  714  359  1  480
7Hannoversche  Bank  12  000  1151  5357—  815  3  014  577  6815—  1049  55  915—  12327287—  158  1  446
8  Frankfurter  Bank-  17  143  3  875  97043/|/+  1  389  5  052  +  15612910  3290  +—  286  2  100  —  1222  38949—  13  1  834
9Bayerische  Notenbank  7500  893  64  962  +  4  828  29  699—+  6  876010  392  —  2019  29—  2  2259  31886035|  3125  817

10  Sächsische  Bank  zu  Dresden.  30  000  3  896  48  872|—+  8081  17619—  1.13  2794—  6  415—  40  183|  19  92160|  +  7  134  3072
11  Leipziger  Kafsenverein  ..  3  ooo  211  2905/  153  12334  281114321—  458—  115  80|.  2  8  086—  384  165
12Chemnitzer  Stadtbank  6  10  127  510.  2  203.——  70  119  3442  —  273  119.  43  4827—  190  974
13Württembergische  Notenbank  9000  5244  453  921—  100  597—  83—  9  29/  4  46  30  231+  278  1  145
14  Badische  Bant.  .  .  .  .390001  1610  114124  255J169|  22999  695  4  124  3  4645|23045|1544q
15.  Bank  für  Süddeutschland  15  672  172815308—  287  9756+—  264  1121—  —  —  551—  933371—  306  1  581
16  Braunschweigische  Bank.  .10  500  390%  2710  363  1939-+—  490%  8o0—  1  50  1  225  165—  18  952|—  1377  824
17  Kommerzbank  in  Lũbeck..  2  400  76  877/4  111  9—  233  1227—  5179  +  1  125  52—  134  9  811|+  1  173  30
18Bremer  Bank  16  607  850  4  410|  79  2  687—  24  88—  12  793—  429  4044  228  85  152—  141  648

Zusammen268  332  38  994s1  016  756  +1383502  680|158545  26  42362  4  3005  10  152|—-  2  503|1  642  3861152865  18  432

Zu  Spalte  57:

Zu  Spalte  9  Nr.  8“:
9  154:

ZZu

 

 

Bemerkungen.

Davon  in  Abschnitten  zu  100  A

500

1000

95  906

637  991  000

 

 

581  500  s  (bei  der  Bank  Nr.  6),
98  053  500  A  (bei  den  Banken  Ar.  1,  6,  8,  10,  11),

278  250  500  4+  UO.
Darunter  138  300  .x  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Lulemoten
ulden-1,

  2,  8).

nd  Thalernoten.
        <pb n="207" />
        Wesen.

banken  Ende  JIuni
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Mai  1884.
auf  tansend  Mark.)

 

 

1  88  4.

193

 

 

 

 

 

—  —

«  Z
-  .  S
Metall-  Gegen“  Reichs  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  z
31.  Mai  kasfsen-31.  Mai  J  anderer  31.  Mai  Wechsel.  31.  Mai  Lombard.  31.  Mai  J  Effekten.  31.  Mai  31.  Mai  der  31.  Mai  S
Vestandiss  scheine.  1884.  sBanken.  1884.  1884.  1884.  1684.tiba.1884.  ktira.  1884.
S
2
S
—
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34.
612  661—  19  433  21  513—  5158  14  3311—  1026  420  483+  76  678  86  1855  +  48  028  12  506  —  6523  26  766+  2  6561194  494+10O122  1
1050—  2  2—  1  5381  55  4007—  733  4049+  868  —  —  47  —  9693+—  189  2
820  67  15  —  21914  149  8  335—  156  256  9  —  —  4066—  11  10  051  58
666—  94  ——  10  120  +  34  3  20C  78  10974  111  960—  258  43  3  6084  130
1  006—  6  2—  2  615  91  6  560  +  11  1872  —  88  385  11  1449—  57  11  8899.  36  5
667/A“  63  2—  2  49  35  4515—  24  1  1364  265  —  —  469  256  6  888  3876
1729—  119  140  —  100  4744  257  16  200—  796  1080  —  81  713  94  6942  225  27287—  1581
3383  315  129  24  479—  517  25085  +  3058  3255—  109  423  183  24344  3512  39000  5585
83  146  —  1018  468—  25  2069—  1005  46  530  +  4838  2107—  300  68689  386  1  44  249  86  035+  31259
17  4899  —  606  165|1—  48  13  599+  7501  51  962  739  3226+  867  2399.  26  3318—  1441  99160  -+  713410
1  009—  31  16  7  64—  104  3  852  —  223  1517—  146  38  38  1  0077  75  8086—  38411
199  1  6—  2  103  4  73  3739  —  213  44  9  127  —  610  —  40  48327—  19012
8  611  7f4  16  7  1  140%4  472.  19  191—  536  321—  1.2  2099—  1  653  274%  302311..  7813
4069—  289  144I  6  160  79  16  257+  181  778—  39  —  2  1  716++  211  23045%  1544
5138—  95  8—  11  406—  445  20  261—  279  768  4  28  3  823  99  2967+  397  38  37]  30615
691  82  3—  15  77—  194  10  126%—  2127  2215  110  —  —  5  87+  784  18  9822%  13606
302—  2  3—  563+  416  572111  348  3833—  126  686  —  532  2314  1104  9972+  12047
1  6074.  138  81  8  41—  91  29  500  —  350  3722  279  —  —  733—  67  35  687=  83  18

604  300|—20  955  27090—  5  020  35  660F  5780695  54  0  494%  843  269111—  475  591899  87917732%  +10546

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

□2
—
*
        <pb n="208" />
        —  iekt

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  *  Grund  "  des
.  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs-77
  des  Ausgewiesenen.  l.  beschloßsen  hat.  beschlufses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
A.  Auf  Grund  der  ss.  39  und  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Josef  Meier,  Schuh-geboren  am  24.  Juli  1854  zu  Oderberg,  schwerer  Diebstahl  und  Königlich  preußische  Re.20.  Mai  d.  J.
macher,  Oesterreichisch=  Schlesien,  ortsangehörig  Landstreichen  (2Tahre  gierung  zu  Düsseldorf,
in  Trautenau,  Böhmen,  Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  14.
April  1882),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Josef  Maroschau,  26  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-i19.  Mai  d.  IJ.
Arbeiter,  Wossowog  bei  Koschminneck,  Russich-  Betteln,  Lierungs  Präsident  zu
olen,  -  anzig,
3.  Schaja  Ascher  Kred-32  Jahre,  Heboren  und  ortsangehörig  in  [Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-7.  Juni  d.  J.
ner,  Schneider,  Gorlice,  Bezirk  Lemberg,  Galizien,  ierungs  =  Präsident  zu
.  ppeln,
4.  JSchaja  Ascher  Kred-29  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  insdesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
ner,  Schneider,  Gorlice,  Bezirk  Lemberg,  Galizien,
5.  Jakob  Daniels,geboren  am  6.  Januar  1852  zu  BüttelBetteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-31.  Mai  d.  J.
Schreinergeselle,  Niederlande,  ebendaselbst  ortsangehörig.  holten  Rückfall,  gierung  zu  Düsseldorf,
wohnhaft  zuletzt  in  Vorst,  Kreis  Kempen,
6.  Adolf  Hermann  Skri-geboren  am  27.  Oktober  1849  zu  Dom-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  5.  Juni  d.  J.
binsky,  Faßbinder-browo  bei  Lodz,  Russisch-Polen,  ebengeselle,
  daselbst  ortsangehörig,  wohnhaft  zuletzt
in  Castel  bei  Mainz,
7.]Franz  Maier,  Schuh-geboren  am  31.  Dezember  1856  zu  Inns-Betteln  im  wieder.  Königlich  bayerisches  Be19.  Mai  d.  J.

10.

11.

12.

13.

14.

macher  und  Buchbinder,


Paul

Spitzer,
Lackirer,

Eduard  Sameck,
Schneidergeselle,

Wilhelm  Rabas,
Schmiedegeselle,

Johann  Möckel,
Tischlergeselle,

Kosmos  Fuchs,
Tagelöhner,

Karl  Fröndle,
Spengler  und  Tagelöhner,


Peter  Glaßmann,
Schneider  und  Tag- 



ner,

bruck,  Tirol,  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  31.  Dezember  1851  zu
Feschnich,  ortsangehörig  in  Annabichl,
Bezirk  Klagenfurt,  Kärnthen,

geboren  am  28.  März  1848  zu  Radeschov,
  Bezirk  Strakonitz,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

32  Jahre,  geboren  in  Rann,  Steiermark,
ortsangehörig  in  Dracacowitz,  Bezirk
Chrudim,  Böhmen,

geboren  am  18.  Februar  1842  zu  Asch,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  27.  November  1867  zu
Neuhammer,  Bezirk  Eger,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  10.  August  1864  zu  Basel,
Schweiz,  ortsangehörig  in  Leuggern,
Kanton  Aargau,  Schweiz,

geboren  am  7.  Oktober  1844  zu  Gerftlingen,
  Lothringen,  wohnhaft  zuletzt  in

 

Busendorf,  Lothringen,  Optant,

holten  Rückfall,  Sachbeschädigung,
  Berufsbeleidigung
  und
Ruhestörung,

Betteln  im  wieder-.
holten  Rückfall,  Berufsbeleidigung
  und
Ruhestörung,

Landstreichen,  Betteln
und  Diebstahl,

Landstreichen  und  Fälschung
  von  Legitimationspapieren,


Betteln  im  wiederholten
  Rüdükfall,

Landstreichen  und  Betteln,
  zwei  vollendete
Betrügereien  und  ein
Betrugsversuch,

Landstreichen,

Landstreichen  und
Betteln,

 

 

zirksamt  Sonthofen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Laufen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Landshut,

Stadtmagistrat  Kaufbeuren,
  Bayern,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Zwickau,
dieselbe  Behörde,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,

 

24.  Mai  d.  J.

18.  Juni  d.  J.

20.  Juni  d.  J.

30.  Mai  d.  J.

1.  Juni  d.  J.

23.  Mai  d.  J.

26.  Juni  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="209" />
        Tentral-Slatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  bezlehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  #  Berlin,  Freitag,  den  18.  Juli  1884.  920.

Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Bekannt-  3.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung;  —  Todesfall
machung,  betreffend  die  Einrichtung  von  Anlagen  zur  An-  198
fertigung  von  Zündhölzenn  Seite  195

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Errichtung  des  Reichs-  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Versicherungsamts  und  Ernennung  des  Präsidenten  198  Reichsgebiete  ·........  198

 

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Zur  Ausführung  des  Gesetzes,  betreffend  die  Anfertigung  und  Verzollung  von  Zündhölzern,  vom  13.  Mai

sies  „Cleichs-Gesetl.  S.  42)  hat  der  Bundesrath  auf  Grund  des  §.  120  Absatz  3  der  Gewerbeordnung

olgende
Vorschriften  über  die  in  Anlagen,  welche  zur  Anfertigung  von  Zündhölzern  unter  Verwendung
von  weißem  Phosphor  dienen,  zu  treffenden  Einrichtungen

S.  1.

Für  jede  der  nachfolgend  bezeichneten  Verrichtungen:

a)  das  Zubereiten  der  Zündmasse,

b)  das  Betunken  der  Hölzer,

c)  das  Trocknen  der  betunkten  Hölzer,

d)  das  Absüllen  der  Hölzer  und  ihre  erste  Verpackung
müssen  besondere  Räume  vorhanden  sein.

Diese  Räume  dürfen  nur  unter  einander,  nicht  aber  mit  anderen  Arbeitsräumen  oder  mit  Wohnund
  Geschäftsräumen  in  unmittelbarer  Verbindung  stehen.  Es  ist  indessen  eine  unmittelbare  Verbindung  des
für  das  Betunken  der  Hölzer  bestimmten  Raumes  mit  dem  Einlegeraume,  sowie  des  für  das  Abfüllen  und
die  erste  Verpackung  der  Hölzer  bestimmten  Raumes  mit  den  Lagerräumen  für  fertige  Waare  gestattet.  In
jedem  der  bezeichneten  Räume  dürfen  ausschließlich  diejenigen  Arbeiten  vorgenommen  werden,  für  welche  derselbe
bestimmt  ist;  jedoch  ist  es  erlaubt,  in  den  zum  Betunken  der  Hölzer  bestimmten  Räumen  (b)  auch  das  Schwefeln
und  Paraffiniren  der  Hölzer  vorzunehmen.

erlassen:

§.  2.  «
Die  Räume,  in  welchen  die  im  §.  1  unter  a,  b,  d  bezeichneten  Verrichtungen  vorgenommen  werden,
müssen  mindestens  fünf  Meter  hoch,  die  Räume  unter  b  und  d  feuersicher  abgedeckt,  die  Trockenräume  (c)  in

38
        <pb n="210" />
        —  196  —

ihrem  ganzen  Umfange  feuersicher  hergestellt  sein.  Die  Wände  der  Räume,  in  welchen  die  unter  a,  b,  d  bezeichneten
  Verrichtungen  vorgenommen  werden,  müssen  mit  einem  Anstrich  von  Kalkmilch  versehen  sein,  welcher
mindestens  einmal  halbjährlich  zu  erneuern  ist,  nachdem  der  frühere  Anstrich  gut  abgerieben  ist.

8.  3.

Die  Räume,  in  welchen  Zündmasse  bereitet  wird,  müssen  so  eingerichtet  sein,  daß  ein  beständiger
Luftwechsel  stattfindet,  welcher  ausreicht,  um  entstehende  Phosphordämpfe  sofort  abzuführen.

Die  Bereitung  der  Zündmasse  darf  nur  in  luftdicht  geschlossenen  Gefäßen  stattfinden,  deren  Füllöffnung
  so  einzurichten  ist,  daß  sie  zugleich  als  Sicherheitsventil  wirkt.

Gefäße,  in  welchen  Zündmasse  enthalten  ist,  müssen  stets  gut  bedeckt  gehalten  werden.

§.  4.

Das  Betunken  der  Hölzer  muß  mittelst  solcher  Vorrichtungen  geschehen,  welche  das  Eindringen  der
Phosphordämpfe  in  die  Arbeitsräume  ausschließen.

Wird  erwärmte  Tunkmasse  verwendet,  so  dürfen  zum  Betunken  nur  Vorrichtungen  benutzt  werden,
welche  für  diesen  Zweck  von  der  höheren  Verwaltungsbehörde  besonders  genehmigt  sind.

8.  5.
irt  Die  Räume,  in  welche  betunkte  Hölzer  zum  Trocknen  gebracht  werden,  müssen  ausreichend  ventilirt
  sein.

In  künstlich  erwärmten  Trockenräumen  darf  die  Temperatur  35  Grad  Celsius  nicht  übersteigen.  In
jedem  Trockenraume  ist  ein  Thermometer  anzubringen,  an  welchem  durch  eine  in  die  Augen  fallende,  von  außen
wahrnehmbare  Marke  der  höchste  zulässige  Temperaturgrad  bezeichnet  ist.

Das  Beschicken  und  Entleeren  der  Räume  darf,  sofern  dazu  das  Betreten  der  letzteren  erforderlich
ist,  nur  stattfinden,  wenn  vorher  mindestens  eine  halbe  Stunde  lang  durch  Oeffnen  der  Thüren  und  Fenster
oder  durch  besondere  Ventilationsvorrichtungen  ein  völliger  Luftwechsel  hergestellt  ist.

§.  6.  -

DieAbfüllräume,undsoferndieersteVerpackungderHölzerinbesonderenRäumen«erfolgt,auch
diese,  müssen  so  bemessen  sein,  daß  für  jeden  der  darin  beschäftigten  Arbeiter  ein  Luftraum  von  mindestens
10  Kubikmeter  vorhanden  ist.  Die  gedachten  Räume  müssen  mit  Fenstern,  welche  geöffnet  werden  können,
und  mit  ausreichend  wirkenden  Ventilationseinrichtungen  versehen  sein.

8.  7.
Die  in  8.  1  unter  a,  b,  d  bezeichneten  Räume  müssen  täglich  nach  Beendigung  der  Arbeit  gereinigt
werden.  Die  dabei  zu  sammelnden  Abfälle  sind  sofort  nach  beendigter  Reinigung  der  Räume  zu  verbrennen.

8.  8.  ··.
DerArbeitgeberhatdafürzusorgen,daßdieArbeiter-welcheindenim§.labisdbezeichneten
Räumen  beschäftigt  sind,  einen  besonderen  Oberanzug  oder  eine  auch  den  Oberkörper  deckende  Schürze  tragen,
und  daß  dieselben  diese  Kleidungsstücke  jedesmal  beim  Verlassen  der  Arbeitsräume  in  einem  besonderen,  getrennt
  von  den  letzteren  herzurichtenden  Raum  ablegen  und  zurücklassen.  In  diesem  Raume  müssen  abgesonderte
  Behälter  zum  Aufhängen  der  Arbeitsanzüge  und  der  gewöhnlichen  Kleidungsstücke,  welche  vor  Beginn
  der  Arbeit  abgelegt  werden,  vorhanden  sein.

8.  9.

Der  Arbeitgeber  darf  nicht  gestatten,  daß  die  Arbeiter  Nahrungsmittel  in  die  Arbeitsräume  mitbringen
  oder  in  denselben  verzehren.  Er  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  das  Einnehmen  der  Mahlzeiten  nur  in
Näumen  geschieht,  welche  von  den  Arbeitsräumen,  sowie  von  den  An=  und  Auskleideräumen  vollständig
getrennt  sind.  Auch  müssen  außerhalb  der  Arbeitsräume  Vorrichtungen  zum  Erwärmen  der  Speisen  vorhanden
  sein.

8.  10.

Außerhalb  der  Arbeitsräume,  aber  in  unmittelbarer  Nähe  derselben,  müssen  für  die  Zahl  der  darin
beschäftigten  Arbeiter  ausreichende  Wascheinrichtungen  angebracht  und  Gefäße  zum  Zwecke  des  Mundausspülens
in  genügender  Anzahl  aufgestellt  sein.

§5.  11.
Der  Arbeitgeber  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Arbeiter  vor  dem  Einnehmen  der  Mahlzeiten,  sowie
        <pb n="211" />
        —  197  —

vor  dem  Verlassen  der  Fabrik  sich  die  Hände  gründlich  reinigen,  den  Mund  mit  Wasser  ausspülen  und  die
während  der  Arbeit  benutzten  Oberkleider  oder  Schürzen  ablegen.  -

§.12.
DerArbeitgeberdarfindenim§.IunterabigdbezeichnetenRäumennurPerfonenzurBeschäftigung
  zulassen,  welche  eine  Bescheinigung  eines  approbirten  Arztes  darüber  beibringen,  daß  sie  nicht  an
der  Phosphornekrose  leiden  und  vermöge  ihrer  Körperbeschaffenheit  der  Gefahr,  von  dieser  Krankheit  befallen
zu  werden,  nicht  in  besonderem  Maße  ausgesetzt  sind.  «
DieBescheinigungensindzusammeln,aufzubewahrenunddemAufsichtsbeamten(§.139bder
Gewerbeordnung)  auf  Verlangen  vorzulegen.

8.  13.

Der  Arbeitgeber  hat  die  Ueberwachung  des  Gesundheitszustandes  der  von  ihm  beschäftigten  Arbeiter
einem,  dem  Aufsichtsbeamten  (s.  139  b  der  Gewerbeordnung)  namhaft  zu  machenden  approbirten  Arzte  zu
übertragen,  welcher  im  Laufe  des  ersten  Jahres  nach  Inkrafttreten  dieser  Vorschriften  monatlich,  später
vierteljährlich  mindestens  einmal  eine  Untersuchung  der  Arbeiter  vorzunehmen  und  den  Arbeitgeber  von  jedem
ermittelten  Falle  einer  Erkrankung  an  Phosphornekrose  in  Kenntniß  zu  setzen  hat.

Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  von  jeder  unter  den  Arbeitern  vorkommenden  Erkrankung  an  Phosphornekrose,
  sobald  er  durch  den  Fabrikarzt  oder  auf  andere  Weise  davon  Kenntniß  erhält,  dem  Aufsichtsbeamten
schriftliche  Anzeige  zu  erstatten.  Er  darf  an  der  Phosphornekrose  erkrankte  Arbeiter  nicht  ferner  in  den  im
§.  1  a  bis  d  bezeichneten  Näumen  beschäftigen.

S.  14.

Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  zur  Kontrole  über  den  Wechsel  und  Verbleib  der  Arbeiter  ein  Buch
zu  führen,  welches  Vor=  und  Zunamen,  Alter,  Wohnort,  sowie  den  Tag  des  Ein=  und  Austritts  jedes
Arbeiters  enthalten  muß.  In  dieses  Kontrolbuch  hat  der  Fabrikarzt  das  Ergebniß  seiner  Untersuchungen
und  den  Tag  der  letzteren  einzutragen.  Dasselbe  ist  dem  Aufsichtsbeamten  (s.  139  b  der  Gewerbeordnung)
auf  Verlangen  vorzulegen.

S.  15.

In  jedem  Arbeitsraume  muß  eine  Abschrift  oder  ein  Abdruck  des  8.  2  des  Gesetzes  vom  13.  Mai  1884
und  der  §§.  1  bis  14  dieser  Vorschriften  sowie  eine  Anweisung  für  die  in  dem  betreffenden  Raume  beschäftigten
Arbeiter  an  einer  in  die  Augen  fallenden  Stelle  aushängen.  Ein  Exemplar  dieser  Anweisung  ist  jedem  Arbeiter,
welcher  in  den  im  §.  1  unter  a  bis  d  bezeichneten  Näumen  beschäftigt  werden  soll,  einzuhändigen.

8.  16.

Neue  Anlagen,  in  welchen  Zündhölzer  unter  Verwendung  von  weißem  Phosphor  angefertigt  werden
sollen,  dürfen  erst  in  Betrieb  gesetzt  werden,  nachdem  ihre  Errichtung  dem  zuständigen  Aufsichtsbeamten
(§.  1395  der  Gewerbeordnung)  angezeigt  worden  ist.  Der  letztere  hat  nach  Empfang  dieser  Anzeige
Laest  durch  persönliche  Revision  festzustellen,  ob  die  Einrichtung  der  Anlage  den  erlassenen  Vorschriften
entspricht.

§.  17.

Im  Falle  der  Zuwiderhandlung  gegen  §.  1  des  Gesetzes  vom  13.  Mai  1884  und  gegen  die  Ss§.  1
bis  16  dieser  Vorschriften  kann  die  Polizeibehörde  die  Einstellung  des  Betriebes  bis  zur  Herstellung  des  vorschriftsmäßigen
  Zustandes  anordnen.

§.  18.

Auf  die  zur  Zeit  des  Erlasses  dieser  Vorschriften  bestehenden  Betriebe  finden  die  Bestimmungen  der
88.  1,  2,  3  Absatz  2  und  §.  6  erst  nach  Ablauf  von  zwei  Jahren  nach  dem  Inkrafttreten  des  Gesetzes  vom
13.  Mai  1884  Anwendung.

Für  Anlagen,  welche  zur  Zeit  des  Erlasses  dieser  Vorschriften  im  Betriebe  standen,  können  Ausnahmen
  von  den  Vorschriften  des  §.  1  und  des  §.  2  Satz  1  durch  den  Bundesrath  zugelassen  werden,  wenn
nach  den  bisherigen  Erfahrungen  anzunehmen  ist,  daß  durch  die  vorhandenen  Einrichtungen  ein  gefahrloser
Betrieb  sichergestellt  wird.

Berlin,  den  11.  Juli  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

38“
        <pb n="212" />
        —  198  —

2.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Auf  Grund  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  (Reichs-Gesetzbl.  S.  69)  tritt  das  Reichs-Versicherungsamt
  mit  dem  heutigen  Tage  in  Thätigkeit.  Zum  Präsidenten  desselben  ist  der  bisherige  Geheime
Regierungsrath  und  vortragende  Rath  im  Reichsamt  des  Innern  Bödiker  ernannt  worden.
Die  Geschäftsräume  befinden  sich  vorläufig  Wilhelmstraße  74.
Berlin,  den  14.  Juli  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

3.  Konfulat-Wesen.

Dem  zum  Vize-Konsul  der  Republik  Peru  in  Bremen  ernannten  Herrn  F.  L.  Michaelis  ist  das  Exequatur
Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Wilhelm  Willms  zu  Laguna  de  Terminos  (Mexiko)  ist  gestorben.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  .  Datum
J  Grund  Behörde,  welche  die  dn
2  der  Bestrafung  Ausweisung  Ausweisungs-*5
  des  Ausgewiesenen.  "  beschlossen  hat.  beschtuffes.
#S
1.  2.  I  Z.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  (Abraham  Benzel  Cha-20  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.]/1.  Juli  d.  J.
sen,  Schuhmacher,  Kowno,  Rußland,  Herkeues  Präsident  zu
v  otsdam,
2.  Heimann  Jaspe,geboren  am  24.  Dezember  1864  zuldesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Graveur,  *  Rußland,  ebendaselbst  ortsangehorig,

3.]Chaim  Hirsch,  (23  Jahre,  geboren  und  ortganehörig  in  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-27.  Mai  d.  J.
Schneider,  Linkow,  Bezirk  Kowno,  Rußland,  Hlrcnnge-  #eset  zu
rankfurt  a./O.,
4.  Rudolf  Schittfort,geboren  am  1.  Januar  1851  zu  Wien,  Desgleichen,  derselbe,  21.  Juni  d.  J.
Gerbergeselle,  Oesterreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,
5.  Julius  Hänsel,  geboren  am  13.  April  1853  zu  Wien,  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußischer  Re.  2.  Juli  d.  J.
Schornsteinfeger-  Oesterreich,  ebendaselbst  ortsangehöriglund  Führung  eines  Hierungs  Präsident  zu
geselle,  falschen  Namens,  tettin,
6.[Ferdinand  Weigel,geboren  am  27.  Januar  1848  zu  Ober-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-.  Juli  d.  J.
Tagearbeiter,  Lipka,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,  eben-  ierungs  =  Präsident  zu
daselbst  ortsangehörig,  reslau,
        <pb n="213" />
        199

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  –4  —  Grund  «  des
9  Ausweisung  Ausweisungs
des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlufses.
2
1.  2.  3.  4.  5.  6.
1
7.  Feibisch  Mendlo-scca.  54  Jahre,  geboren  zu  Zaloschin,  Be-Landstreichen  und  Bet-Königlich  preußischer  Re-14.  Juni  d.  J.
witsch,  Handels=  Zirk  Kalisch,  Russisch-Polen,  ortsangeteln,  ierungs  =  Präsident  zu
mann,  hörig  in  Neu-Radomsk,  Gouvernement  ppeln,
Petrikau,  ebendaselbst,
8.  Josef  Plottek,  Ar-geboren  1854  zu  Sosnowice,  Bezirkldesgleichen,  derselbe,  16.  Juni  d.  J.
beiter,  Bendzin,  Russisch-Polen,  ebendaselbst
ortsangehörig,  "
9.  Johann  Kalewsky,geboren  am  11.  Mai  1855  zu  War-desgleichen,  Königlich  preußische  Land.-26.  Juni  d.  J.
Weber,  hihan,  isch-Polen,  ebendaselbst  orts-  drostei  Hildesheim,
angehörig,
10.  Johann  Peter  Bech-geboren  am  14.  Mai  1832  in  Bolge-Betteln  im  wieder-Königlichwürttembergischef2.  Mai  d.  J.
ter,  Dienstknecht,  nach,  Bezirk  Bregenz,  Oesterreich,  eben“  holten  Rückfall,  Regierung  für  den
1  daselbst  ortsangehörig,  Donaukreis,
11.  Josef  (Josolowitz)1  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsl-29.  Juni  d.  J.
Hiller,  Handels-  Kauroggen,  Gouvernement  Kowyno,  dent  zu  Straßburg,
mann,  Rußland,
12.  Karl  Daum,  Gips-geboren  am  16.  September  1845  zu  Za-Landstreichen  und  derselbe,  1.  Juli  d.  J.
arbeiter,  bern,  Niederelsaß,  durch  Option  Fran-]  Betteln,  "
zose,  ortsangehörig  in  Paris,
13.  Molier  Johann  Tu-#geboren  am  10.  Juni  1854  zu  Talence,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präst-10.  Juni  d.  J.
lisse,  Schlosser-  Departement  Gironde,  Frankreich,  eben-  dent  zu  Colmar,
geselle,  daselbst  ortsangehörig,
14.  Johann  Baptist  Zilligeboren  am  4.  November  1845  zuldeshgleichen,  derselbe,  15.  Juni  d.  J.
Steinhauergeselle,  Sagrado,  Bezirk  Gradiska,  Oesterreich,
ebendaselbst  ortsangehörig,
15.  Aloys  Maly,  Spin-geboren  am  4.  Mai  1862  zu  Neun-Landstreichen  und  derselbe,  24.  Juni  d.  J.
ner,  kirchen,  Nieder-Oesterreich,  ebendaselbst,  Betteln,
ortsangehörig,
16.  Gustar  Beylandt,geboren  am  31.  Mai  1852  zu  Christian-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.28.  Juni  d.  J.
Gärtner,  stadt,  Schweden,  dent  zu  Metz,
17.  Johann  Jakob  Pluß,geboren  am  17.  Mai  1842  zu  Rügen,  Landstreichen,  derselbe,  30.  Juni  d.  J.
Küfer,  Kanton  Bern,  Schweiz,  ebendaselbst
ortsangehörig,
18.  Kornelius  Mutsaers,8  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  indesgleichen,  derselbe,  2.  Juli  d.  J.
Schuhmachergeselle,,  Dongen  bei  Tillburg,  Nordbrabant,
Josef  B  h  rç  d  hörig  in  desgleich
19.  Josef  Branca,  ohnes39  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in-  desgleichen,  derselbe,  4.  Juli  d.  J.
Stand,  Maniago,  Provinz  Udine,  Italien,  n  ]  7
20.  Etienne  Alphonse,  geboren  am  26.  Dezember  1848  zu  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.

Schreinergeselle,

 

Havre,  Departement  Seine  inferieure,

 

 

Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="214" />
        <pb n="215" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im  «
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  pränumerations,  reis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

«-XII.

  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  25.  Juli  1884.  1  30.
Inhalt:  1.  ulgemeine  Verwaltungs-Sachen:  Bekannt-  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
machung,  betreffend  Vereinbarung  mit  Dänemark  wegen  vom  1.  April  bis  Ende  Juni  1844  202
wechselseitiger  Unterstützung  Hülfsbedürftiger  2c.  Seite  201  5.  Versicherungs-Wesen:  Bekanntmachung,  betreffend  die
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  2.  Nachtrags  zur  Anmeldung  der  unfallversicherungspflichtigen  Betriebe  vom
amtlichen  Schiffsliste  für  1884  201  14.  Juli  1888  203
3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Steuerstellen  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
201  Reichsgebiete..  ..  208

 

 

1.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  einer  zwischen  dem  Deutschen  Reich  und  Dänemark  getroffenen  Vereinbarung  wird  die  Zusatz-Deklaration
  vom  25.  August  1881  (Central-Blatt  Seite  407)  zu  dem  deutsch-dänischen  Uebereinkommen  vom
11.  Dezember  1873  wegen  wechselseitiger  Unterstützung  Hülfsbedürftiger  2c.  (Central-Blatt  für  1874  Seite  31),
so  lange  dieses  Uebereinkommen  in  Kraft  bleibt,  ebenfalls  in  Wirksamkeit  bleiben.

Berlin,  den  17.  Juli  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

Der  II.  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Käse,  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1884“
ist  erschienen.
Berlin,  den  21.  Juli  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

In  Elsaß-Lothringen  ist  ertheilt  worden:
dem  Steueramt  zu  Benfeld  im  Hauptamtsbezirk  Colmar  und  dem  Steueramt  zu  Molsheim  im
Hauptamtsbezirk  Schirmeck  die  Befugniß  zur  Abfertigung  des  mit  dem  Anspruch  auf  Steuerver—
gütung  ausgehenden  Tabacks,  und
den  Nebenzollämtern  I.  zu  Amanweiler  und  Novéant  im  Hauptamtsbezirk  Metz  die  Befugniß
zur  Ausstellung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  II.
39
        <pb n="216" />
        4.

202

Finanze-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1884  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juni  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

%  Einnahme  Differenz

Bezeichnung  vom  Beginn  des  Ausfuhr=  in  demselben  zwischen  den

Etatsjahres  Zeitraum  Spalten  4

Schlusse  des  gütungen  Vorjahres  —  mehr
Einnahmen.  Q„
b  obengenannten  (Spalte  4)—  weniger
A  A  A  4  ·
1.  2.  z.  l  4  l  5.  I  6.

Zölle.  .  ..  48  902  786  10  832  48  891  95445  614  416—  -3277  538

Tabacksteueer  812  303  17775  794  528  242  247—  552  281

Rübenzuckersteuer  ....  —  647111017—47111023—41527118—5583905

Salzsteuer..........  7843  396  607783731997T71“  951-120  368

Branntweinsteuer  11  968  129  32539698714  16ö00076  962  774

Uebergangsabgaben  von  Vranntwein  29  490  —  29  490  23  885  5  605

Brausteuer  4  615  679  16  7914598  8814560  462  38  425

Uebergangsabgaben  von  Bier  392  698  —  392  698  346  079  46  619

Summe  74  564  475  50  416  462  O13  24  72  308  580  295

Spielkartenstempel  –  2  179  619  164  081  15  538

Wechselstempelsteer  —  —  16540771  1664942  10  865
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Sciumeen,

Rechnungen  und  Lotterieloose  3  4429833136  872  306  111

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —  —  39  688  61937975  926/+  1712  693

Reichseisenbahn-Verwaltung  —  —  11  405  9011  508  125  —  102225

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte

 

 

 

 

Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juni  1884:

 

Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Zr  ·
Bezeichnung  Beginndes  EtatsjahresIst-Einnahme  in  ded  ecer
dr  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
obengenannten  «  -
Einnahmen.  E  nann  des  Vorjahres  —  weniger
#  —  A.
J.  2.  3.  I  4.
Zölle  42  176  610  42  497  359  —  320  749
Tabacksteeer  572  28  113  629  +  458  999
Rübenzuckersteeer  40  410  576  32  803  462  +  7  607  114
Salzsleuer  9005  292  8  741  906  +  263  386
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein.  11  091  398  10  510  876  +  580  522
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  4241  170  4  167  487  +  73683
Summe  107  497  674  98  834  719  +  862  955
Spielkartenstempmhel.  261  654  265  .552  —  3  898
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        —  203  —

5.  Versicherungs-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend
die  Anmeldung  der  unfallversicherungspflichtigen  Betriebe.  Vom  14.  Juli  1884.

 

In  Gemäßheit  des  8.  11  des  Unfallversicherungsgesetzes  vom  6.  Juli  1884  (Reichs-Gesetzblatt  S.  69)
hat  jeder  Unternehmer  eines  unter  den  §.  1  dieses  Gesetzes  fallenden  Betriebes  den  letzteren  unter  Angabe
des  Gegenstandes  und  der  Art  desselben,  sowie  der  Zahl  der  durchschnittlich  darin  beschäftigten  versicherungspflichtigen
  Personen  bei  der  unteren  Verwaltungsbehörde  binnen  einer  vom  Reichs-Versicherungsamt
zu  bestimmenden  Frist  anzumelden.

Diese  Frist  wird  hiermit  auf  die  Zeit  bis  zum

1.  September  d.  J.  einschließlich
festgesetzt.  .

Im  übrigen  wird  wegen  der  Anmeldung  auf  den  nachstehenden  Auszug  aus  dem  genannten  Gesetze
sowie  auf  die  beigefügte  Anleitung  hingewiesen.

Berlin,  den  14.  Juli  1884.

Das  Reichs-Versicherungsamt.  Bödiker.

 

Auszug  aus  dem  Unfallversicherungsgesetz.

§.  1  Absatz  1  bis  6.

Alle  in  Bergwerken,  Salinen,  Aufbereitungsanstalten,  Steinbrüchen,  Gräbereien  (Gruben),  auf
Werften  und  Bauhöfen,  sowie  in  Fabriken  und  Hüttenwerken  beschäftigten  Arbeiter  und  Betriebsbeamten,
letztere  sofern  ihr  Jahresarbeitsverdienst  an  Lohn  oder  Gehalt  zweitausend  Mark  nicht  übersteigt,  werden
gegen  die  Folgen  der  bei  dem  Betriebe  sich  ereignenden  Unfälle  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  dieses  Gesetzes
  versichert.

Dasselbe  gilt  von  Arbeitern  und  Betriebsbeamten,  welche  von  einem  Gewerbetreibenden,  dessen  Gewerbebetrieb
  sich  auf  die  Ausführung  von  Maurer-,  Zimmer-,  Dachdecker-,  Steinhauer=  und  Brunnenarbeiten
erstreckt,  in  diesem  Betriebe  beschäftigt  werden,  sowie  von  den  im  Schornsteinfegergewerbe  beschäftigten
Arbeitern.

Den  im  Absatz  1  aufgeführten  gelten  im  Sinne  dieses  Gesetzes  diejenigen  Betriebe  gleich,  in  welchen
Dampfkessel  oder  durch  elementare  Kraft  (Wind,  Wasser,  Dampf,  Gas,  heiße  Luft  u.  s.  w.)  bewegte  Triebwerke
  zur  Verwendung  kommen,  mit  Ausnahme  der  land=  und  forstwirthschaftlichen  nicht  unter  den  Absatz  1
fallenden  Nebenbetriebe,  sowie  derjenigen  Betriebe,  für  welche  nur  vorübergehend  eine  nicht  zur  Betriebsanlage
gehörende  Kraftmaschine  benutzt  wird.

Im  übrigen  gelten  als  Fabriken  im  Sinne  dieses  Gesetzes  insbesondere  diejenigen  Betriebe,  in
welchen  die  Bearbeitung  oder  Verarbeitung  von  Gegenständen  gewerbsmäßig  ausgeführt  wird,  und  in  welchen
zu  diesem  Zwecke  mindestens  zehn  Arbeiter  regelmäßig  beschäftigt  werden,  sowie  Betriebe,  in  welchen  Explosivstoffe
  oder  explodirende  Gegenstände  gewerbsmäßig  erzeugt  werden.

Welche  Betriebe  außerdem  als  Fabriken  im  Sinne  dieses  Gesetzes  anzusehen  sind,  entscheidet  das
Reichs-Versicherungsamt  (§§.  87  ff.).

Auf  gewerbliche  Anlagen,  Eisenbahn=  und  Schiffahrtsbetriebe,  welche  wesentliche  Bestandtheile  eines
der  vorbezeichneten  Betriebe  sind,  finden  die  Bestimmungen  dieses  Gesetzes  ebenfalls  Anwendung.

39°
        <pb n="218" />
        —  204  —

8.  3  Absatz  1.

Als  Gehalt  oder  Lohn  im  Sinne  dieses  Gesetzes  gelten  auch  Tantièmen  und  Naturalbezüge.  Der
Werth  der  letzteren  ist  nach  Ortsdurchschnittspreisen  in  Ansatz  zu  bringen.

8.  9  Absatz  2  und  3.

Als  Unternehmer  gilt  Derjenige,  für  dessen  Rechnung  der  Betrieb  erfolgt.
Betriebe,  welche  wesentliche  Bestandtheile  verschiedenartiger  Industriezweige  umfassen,  sind  derjenigen
Berufsgenossenschaft  zuzutheilen,  welcher  der  Hauptbetrieb  angehört.

§S.  11.

Jeder  Unternehmer  eines  unter  den  §.  1  fallenden  Betriebes  hat  den  letzteren  binnen  einer  von  dem
Reichs-Versicherungsamt  zu  bestimmenden  und  öffentlich  bekannt  zu  machenden  Frist  unter  Angabe  des  Gegenstandes
  und  der  Art  desselben,  sowie  der  Zahl  der  durchschnittlich  darin  beschäftigten  versicherungspflichtigen
Personen  bei  der  unteren  Verwaltungsbehörde  anzumelden.

Für  die  nicht  angemeldeten  Betriebe  hat  die  untere  Verwaltungsbehörde  die  Angaben  nach  ihrer
Kenntniß  der  Verhältnisse  zu  ergänzen.

Dieselbe  ist  befugt,  die  Unternehmer  nicht  angemeldeter  Betriebe  zu  einer  Auskunft  darüber  innerhalb
  einer  zu  bestimmenden  Frist  durch  Geldstrafen  im  Betrage  bis  zu  einhundert  Mark  anzuhalten.

Die  untere  Verwaltungsbehörde  hat  ein  nach  den  Gruppen,  Klassen  und  Ordnungen  der  Reichs-Berufestatistik
  geordnetes  Verzeichniß  sämmtlicher  Betriebe  ihres  Bezirks  unter  Angabe  des  Gegenstandes  und
der  Art  des  Betriebes,  sowie  der  Zahl  der  darin  beschäftigten  versicherungspflichtigen  Personen  aufzustellen.
Das  Verzeichniß  ist  der  höheren  Verwaltungsbehörde  einzureichen  und  von  dieser  erforderlichenfalls  hinsichtlich
der  Einreihung  der  Betriebe  in  die  Gruppen,  Klassen  und  Ordnungen  der  Reichs-Berufsstatistik  zu  berichtigen.

Die  höhere  Verwaltungsbehörde  hat  ein  gleiches  Verzeichniß  sämmtlicher  versicherungspflichtigen  Betriebe
  ihres  Bezirks  dem  Reichs-Versicherungsamt  einzureichen.

 

Anuleitung
in  Betreff  der  Anmeldung  der  versicherungspflichtigen  Betriebe.

(§.  11  des  Unfallversicherungsgesetzes.)

1.  Die  Anmeldungspflicht  erstreckt  sich  auf  alle  versicherungspflichtigen,  d.  h.  unter  den  §.  1  des
Unfallversicherungsgesetzes  fallenden  Betriebe.  Zu  diesen  gehören:

a)  Bergwerke,  Salinen  und  Aufbereitungsanstalten,

b)  Steinbrüche,  Gräbereien  (Gruben),  Werften  und  Bauhöfe,

J)  Fabriken  aller  Art  und  Hüttenwerke.

Als  Fabriken  gelten  insbesondere  —  auch  wenn  dies  nach  dem  Sprachgebrauch  zweifelhaft  sein
sollte  —  alle  Betriebe,  in  welchen  die  Bearbeitung  oder  Verarbeitung  von  Gegenständen  gewerbsmäßig
  ausgeführt  wird  und  zu  diesem  Zwecke  mindestens  zehn  Arbeiter  regelmäßig  beschäftigt
  werden.

Hiernach  muß  z.  B.  ein  Bäcker,  welcher  in  seinem  Bäckereibetriebe  mindestens  zehn  Arbeiter
regelmäßig  beschäftigt,  diesen  Betrieb  anmelden;

d)  alle  Betriebe,  in  welchen  Dampfkessel  oder  durch  elementare  Kraft  (Wind,  Wasser,  Dampf,
Gas,  heiße  Luft  2c.)  bewegte  Triebwerke  zur  Verwendung  kommen.

Hiernach  muß  z.  B.  ein  Schneider,  welcher  mit  einem  Gasmotor  und  einem  Lehrling

arbeitet,  seinen  Betrieb  anmelden;
e)  Betriebe,  in  welchen  Explosivstoffe  oder  explodirende  Gegenstände  gewerbsmäßig  erzeugt  werden;
f)  jeder  Gewerbebetrieb,  welcher  sich  auf  eine  der  nachstehend  bezeichneten  Arbeiten:  Maurer-,
Zimmer-,  Dachdecker-,  Steinhauer-,  Brunnen=  oder  Schornsteinfegerarbeiten  erstreckt.
2.  Nichtversicherungspflichtig  und  daher  auch  nicht  anzumelden  sind  Betriebe  aller  Art,  in  welchen
der  Unternehmer  allein  und  ohne  Gehülfen,  Lehrlinge  oder  sonstige  Arbeiter  thätig  ist.
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        —  205  —

Sodann  fallen  nicht  unter  das  Gesetz:

a)  die  Land=  und  Forstwirthschaft  einschließlich  der  Gärtnerei,  des  Obst=  und  Weinbaus,  die
Viehzucht  und  Fischerei.

Die  Benutzung  einer  feststehenden  oder  transportablen  Kraftmaschine  (Lokomobile  rc.)  zu  landwirthschastlichen
  Arbeiten,  z.  B.  zum  Pflügen,  Mähen,  Dreschen,  zur  Bedienung  einer  Entwässerungsanlage  macht
den  landwirthschaftlichen  Betrieb  nicht  versicherungspflichtig.

Land=  und  forstwirthschaftliche  Nebenbetriebe,  d.  h.  gewerbliche  Anlagen  zur  Verarbeitung  der  in
der  Land=  und  Forstwirthschaft  gewonnenen  rohen  Naturprodukte,  wie  Brennereien,  Ziegeleien,  Stärkefabriken
  2c.  sind  nur  dann  anzumelden,  wenn  sie  unter  den  §.  1  Abs.  1  oder  4  des  Gesetzes  fallen,  insbesondere
also,  wenn  sie  nach  der  Art  und  dem  Umfang  des  Betriebes  als  Fabriken  anzusehen  sind.  Hiernach  sind
die  Brennereien  auf  großen  Gütern  als  Fabriken  zur  Anmeldung  zu  bringen,  nicht  dagegen  die  als  landwirthschaftliche
  Nebengewerbe  vorkommenden  kleinen  Haus-Brennereien  und  -Brauereien,  welche  den  sogenannten
  Haustrunk  bereiten  oder  nur  in  ganz  geringem  Umfange  betrieben  werden.

Getreide-,  Oel=  und  Walkmühlen,  welche,  zu  einem  Gute  gehörig,  in  der  Hauptsache  gegen  Entgelt
  für  Dritte  arbeiten  und  daneben  den  Bedarf  des  Gutsbesitzers  und  seiner  Leute  mitdecken,  sind  anzumelden.
  ·

Nichtversicherungspflichtig  ist  ferner:
b)  das  Handwerk,  soweit  nicht  die  unter  1c  bis  k  bezeichneten  Merkmale  für  den  Betrieb  zutreffen.
Außerdem  ist  zu  beachten,  daß  handwerksmäßige  Betriebsanlagen,  welche  wesentliche  Bestandtheile

eines  der  unter  1  bezeichneten  Betriebe  sind,  z.  B.  eine  Schlosserei  in  einer  Baumwollspinnerei,
  mit  dem  Hauptbetriebe  versicherungspflichtig  sind.

Endlich:

c)  sind  nicht  versicherungspflichtig  das  Handels=  und  Transportgewerbe,  sowie  die  Gast=  und
Schankwirthschaft.  Eisenbahn=  und  Schiffahrtsbetriebe  jedoch,  welche  wesentliche  Bestandtheile
eines  der  unter  1  bezeichneten  Betriebe  sind,  z.  B.  ein  Eisenbahnbetrieb  auf  einem  Hüttenwerke,
fallen  mit  dem  Hauptbetrieb  unter  das  Unfallversicherungsgesetz.

3.  Nach  Ziffer  1  d  werden  Betriebe,  in  welchen  Dampfkessel  oder  durch  elementare  Kraft  bewegte
Motoren  zur  Verwendung  kommen,  als  versicherungspflichtig  angesehen.  Gleichwohl  bleiben  solche  Betriebe  von
der  Versicherungspflicht  befreit,  wenn  die  Motoren  nur  vorübergehend  und  ohne  daß  sie  zur  Betriebsanlage
  gehören,  benutzt  werden,  —  vorausgesetzt,  daß  solche  Betriebe  nicht  ohnehin  nach  den
übrigen  Bestimmungen  der  Ziffer  1  versicherungspflichtig  sind.

Die  vorübergehende  Benutzung  eines  zur  Betriebsanlage  gehörenden,  durch  elementare  Kraft  betriebenen
  Motors,  z.  B.  die  vorübergehende  Benutzung  einer  zur  Betriebsanlage  gehörenden  Turbine  zur
Winterszeit  macht  den  Betrieb  versicherungspflichtig.  Ebenso  begründet  die  dauernde  Benutzung  eines
nicht  zur  Betriebsanlage  gehörenden  Motors,  z.  B.  einer  Lokomobile  oder  einer  gemietheten,  aus  einem
Nachbarhause  herrührenden  stationären  Kraft  die  Versicherungspflicht  des  Betriebes.

4.  Als  „Aufbereitungsanstalten“"  sind  anzumelden:  gewerbliche  Anlagen  zur  mechanischen  Reinigung
  bergmännisch  gewonnener  Erze,

als  „Steinbrüche“:  solche  Anlagen,  in  denen  die  Gewinnung  von  Steinen  gewerbsmäßig
und  nach  technischen  Regeln  über  oder  unter  der  Erde  erfolgt,

als  „Gräbereien  (Gruben)“:  die  auf  die  Gewinnung  der  in  den  sogenannten  oberflächlichen
Lagerstätten  vorkommenden  Mineralien  (Mergel,  Kies,  Sand,  Thon,  Lehm  ꝛc.)  gerichteten  Anlagen,  in
denen  ein  gewerbsmäßiger  und  nach  technischen  Regeln  ausgeführter  Betrieb  stattfindet.  Die
Ausbeutung  eines  eigenen  Mergel=  oder  Torflagers  zum  Gebrauch  auf  dem  eigenen  Acker  oder  in  der
eigenen  Haushaltung,  sowie  der  nicht  nach  technischen  Regeln  erfolgende  übliche  Torsstich  bäuerlicher  Besitzer,
auch  wenn  der  Torf  verkauft  wird,  fällt  nicht  unter  das  Gesetz.  —  Nach  technischen  Regeln  gewerbsmäßig
betriebene  Bernstein-,  Torf-,  Kies=  2c.  Baggereien  sind  als  Gräbereien  (Gruben)  anzumelden.

Als  „Bauhöfe“  sind  anzumelden:  die  auf  eine  gewisse  Dauer  berechneten  Anlagen  für  Bauarbeiten
(z.  B.  für  Vorrichtung  von  Zimmerungen  2c.).

5.  Wer  die  Kraft  seines  stationären  Motors  an  verschiedene  Gewerbtreibende  vermiethet,  muß,
auch  wenn  er  selbst  die  Kraft  nicht  benutzt,  diesen  Gewerbebetrieb  mit  Beziehung  auf  seinen  Maschinenwärter,
        <pb n="220" />
        —  206  —

Heizer  2c.  anmelden.  Desgleichen  sind  die  einzelnen  Unternehmer  der  von  diesem  Motor  bewegten  Betriebe
für  ihre  Unternehmungen  anmeldungspflichtig.  (Vergl.  Ziffer  3  Schlußsatz.)

6.  Die  gewerbsmäßigen  Betriebe  der  Maurer,  Zimmerer,  Dachdecker,  Steinhauer,  Brunnenmacher
und  Schornsteinfeger  sind  anzumelden,  wenn  in  denselben  auch  nur  ein  Lehrling  beschäftigt  wird,  einerlei
ob  es  sich  um  Neubauten  2c.  oder  Reparaturen  2c.  handelt.

Personen,  welche  nicht  gewerbsmäßig  Maurer=  2c.  Arbeiten  ausführen,  unterliegen  der  Anmeldungspflicht
  nicht,  wenn  sie  einen  Bau  durch  direkt  angenommene  Arbeiter  im  Regiebetriebe  ausführen  lassen.

Andererseits  brauchen  die  Unternehmer  das  Bauhandwerk  nicht  persönlich  erlernt  zu  haben  oder  selbst
auszuüben,  um  wegen  ihrer  Maurer-,  Zimmer-,  Dachdeckergesellen  anmeldungspflichtig  zu  sein.  Zur  Begründung
  der  Anmeldungspflicht  genügt  es,  daß  der  betreffende  Arbeitgeber  gewerbsmäßig  Maurer=  2c.
Arbeiten  ausführen  läßt.

Nur  die  Zahl  der  im  Maurer-,  Zimmer-,  Dachdecker-,  Steinhauer-,  Brunnenmacher-,  Schornsteinfegergewerbe
  durchschnittlich  beschäftigten  Arbeiter  ist  anzumelden.  Die  Zahl  der  von  dem  Bauunternehmer
etwa  mitbeschäftigten  Tischler,  Glaser,  Anstreicher  rc.  ist  nicht  mit  anzumelden,  es  sei  denn,  daß  die  Tischlerei
  2c.  von  ihm  fabrikmäßig  (oben  Ziffer  c,  d)  betrieben  wird  und  deshalb  für  sich  versicherungspflichtig  ist.

Erdarbeiter  für  Wege-,  Kanal-,  Eisenbahn=  r2c.  Bauten  sind  nicht  anzumelden.

7.  Bei  der  Anmeldung  ist  der  Gegenstand  des  Betriebes  genau  zu  bezeichnen.  Es  genügt  z.  B.
nicht,  den  Betrieb  als  Spinnerei,  Weberei,  Mühle  anzumelden,  sondern  es  muß  aus  der  Angabe  hervorgehen,
  was  gesponnen,  gewebt  oder  auf  der  Mühle  verarbeitet  wird.

Umfaßt  ein  Betrieb  wesentliche  Bestandtheile  verschiedenartiger  Industriezweige,  z.  B.  Baumwoll=Spinnerei,-Weberei
  und  Färberei,  so  sind  diese  Bestandtheile  bei  der  Anmeldung  sämmtlich  anzugeben,  und
gleichzeitig  ist  derjenige  Bestandtheil  hervorzuheben,  welcher  als  der  Hauptbetrieb  anzusehen  ist.

8.  In  der  Anmeldung  ist  ferner  die  Art  des  Betriebes  genau  zu  bezeichnen,  insbesondere  ob  derselbe
  lediglich  ein  Handbetrieb  ist  oder  unter  Benutzung  elementarer  Kräfte  (Wind,  Wasser,  Dampf,  Gas,
heiße  Luft  2c.)  erfolgt.

9.  Zur  Anmeldung  verpflichtet  ist  der  Unternehmer  des  Betriebes  oder  sein  gesetzlicher  Vertreter.
Als  Unternehmer  gilt  derjenige,  für  dessen  Rechnung  der  Betrieb  erfolgt,  demnach  bei  verpachteten  Betrieben
der  Pächter,  bei  Betrieben,  welche  im  Nießbrauch  besessen  werden,  der  Nießbraucher.

Für  die  Anmeldungspflicht  ist  es  einflußlos,  ob  der  Betrieb  im  Besitze  von  physischen  oder  juristischen
Personen,  des  Reichs,  eines  Bundesstaats,  eines  Kommunalverbandes  oder  einer  Privatperson  ist.

10.  Die  Zahl  aller  in  dem  Betriebe  durchschnittlich  beschäftigten  versicherungspflichtigen  Personen
muß  in  der  Anmeldung  angegeben  sein,  einerlei  ob  dieselben  Inländer  oder  Ausländer,  männlichen  oder
weiblichen  Geschlechts,  ob  sie  erwachsene  Arbeiter,  junge  Leute  oder  Kinder,  Lehrlinge  mit  oder  ohne  Lohn
sind,  ob  sie  dauernd  oder  vorübergehend  beschäftigt  werden.  Beamte  mit  mehr  als  2  000/¼  Jahresverdienst
sind  nicht  mitzuzählen.

11.  Bei  Betrieben,  welche  regelmäßig  nur  eine  bestimmte  Zeit  des  Jahres  arbeiten  (Zuckerfabriken,
Brauereien,  Baubetriebe  2c.),  ist  die  anzumeldende  („durchschnittliche“)  Arbeiterzahl  diejenige,  welche  sich  für  die
Zeit  des  regelmäßigen  vollen  Betriebes,  also  bei  Maurern  während  des  Sommers,  ergiebt.

12.  Als  „in  dem  Betriebe  beschäftigt"  sind  Diejenigen  anzumelden,  welche  in  dem  Betriebsdienste
stehen  und  Arbeiten,  die  zu  dem  Betriebe  der  Fabrik  rc.  gehören,  zu  verrichten  haben,  ohne  Rücksicht  darauf,
ob  die  Verrichtung  innerhalb  oder  außerhalb  der  Betriebsanlage  (der  Fabrikhöfe  2c.)  erfolgt.

13.  Selbständige  Gewerbtreibende,  welche  in  eigener  Betriebsstätte  im  Auftrage  oder  für  Rechnung
  anderer  Gewerbtreibenden  mit  der  Herstellung  oder  Bearbeitung  gewerblicher  Erzeugnisse  (d.  h.  in
der  Hausindustrie)  beschäftigt  werden,  sind  bei  der  Anmeldung  nicht  mitzuzählen.  Ein  Kaufmann  (Fabrikant),
  welcher  100  Hausweber  beschäftigt,  hat  deshalb  allein  noch  keinen  versicherungspflichtigen  Betrieb.

Sollte  dagegen  ein  Hausweber  an  seinem  mittelst  elementarer  Kraft  betriebenen  Webstuhl  einen  Arbeiter
  beschäftigen,  so  müßte  der  Hausweber  (nicht  der  Fabrikant,  für  den  er  arbeitet)  diesen  Betrieb  gemäß
Ziffer  14  anmelden.

14.  Für  die  Anmeldung  wird  die  Benutzung  des  nachstehenden  Formulars  empfohlen.

15.  Ist  ein  Unternehmer  zweifelhaft,  ob  er  seinen  Betrieb  anzumelden  habe  oder  nicht,  so  wird
derselbe  gut  thun,  die  Anmeldungsfrist  nicht  unbenutzt  verstreichen  zu  lassen,  wenn  er  sicher  sein  will,  den
aus  der  Nichtanmeldung  eines  versicherungspflichtigen  Betriebes  sich  ergebenden  Nachtheilen  zu  entgehen.
Hierbei  bleibt  ihm  unbenommen,  in  dem  Formulare,  Spalte  „Bemerkungen“,  die  Gründe  anzugeben,
aus  denen  er  die  Anmeldungspflicht  bezweifelt.
        <pb n="221" />
        —  207  —

16.  Schließlich  werden  die  betheiligten  Betriebsunternehmer  noch  besonders  darauf  aufmerksam  ge—
macht,  daß,  wenn  sie  die  vorgeschriebene  Anmeldung  nicht  bis  zum  1.  September  1884  erstatten,  sie  hierzu
durch  Geldstrafen  im  Betrage  bis  zu  einhundert  Mark  angehalten  werden  können.

 

Tormular  für  die  Anmeldung.

 

 

 

 

 

 

Stat  Kreis  (Amtitit
Regierungsbezr  ...  Gemeinde-(Guts-)  Bezrrk.
Anmeldung
auf  Grund  des  §.  11  des  Unfallversicherungsgesetzes.

Name  Zahl
des  Gegenstand  Art  der  durhschnitllsh  be.  Q„
unternehmers  des  des  emerkungen.

i  schäftigten  ver  sicherungsi
  ·  su-(Firma).
  Betriebes.“)  Betriebes.“)  allchtigen  Pasenen.

 

 

 

 

 

(Unterschrift  des  zur  Anmeldung  Verpflichteten.)

7)  Z.  B.  Baumwoll=  Spinnerei,  „Weberei,  „Färberei,  „Appretur,  Holzsägemühle,  Getreidemühle,  Oelmühle.
Bei  mehreren  Betriebszweigen  ist  der  Hauptbetrieb  zu  unterstreichen.

**)  Z.  B.  Handbetrieb,  Betrieb  mit  Dampf.,  Wind-,  Wasserkraft,  Gasmotor  2c.

 

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

.  –—  Grund  des

#  der  Bestrafung.  Auswetsung  Ausweisungs-7
  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
1.  2.  l  3.  4.  z.  6.

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Straffgesetzbuchs:

1.  Franziska  Frey,  un-sgeboren  am  21.  Mai  1833  zu  Matz.zwei  schwere  Diebstähle  Königlich  preußischer  Re-23.  Juni  d.  J.
verehelichte,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch!  im  Rückfall  (5  Jahre  gierungs=  Präsident  zu
Schlesien,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Zuchthaus  laut  Er.]Breslau,
wlegt  wohnhaft  in  Leißnitz,  Regierungs.  kenntniß  vom  20.
ezirk  Oppeln,  Juni  1879),
        <pb n="222" />
        208

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
25  2  Grund  Ausweisun  des
5  8  Ausweisungs-3
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrasung.  beschlossen  hat.  beschluffes.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
2.  Marie  Anna  Jüpp-geboren  am  1.  Januar  1861  zu  Klein-wier  schwere  Diebstähle  Königlich  preußischer  Re.  28.  Juni  d.  J.
ner,  unverehelichte,  Schwadowitz,  Bezirk  Trautenau,  Böh-(13/4  Jahr  Zuchthaus  gierungs-Präsldent  zu
men,  ebendaselbst  ortsangehörig,  zuletzt  laut  Erkenntniß  vom  Breslau,
wohnhaft  in  Hirschberg,  Schlesien,  23.  September  1882),
3.  Josef  Wieczorek,  geboren  1845  zu  Pyrzowitz,  Bezirk  Bend-wiederholte  Anstiftung  Königlich  preußischer  Re-27.  März  d.  J.
Bergmann,  zin,  Russisch-Polen,  zuletzt  wohnhaft  in  zum  Diebstahl  und  gierungs  =  Präsident  zu
Deutsch-Piekar,  Kreis  Beuthen,  Ober.  gewerbsmäßige  HehOppeln,
schlesien,  lerei  (2½  Jahre
Zuchthaus  laut  Er.
kenntniß  vom  17.  Dezember
  1881),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.  Josef  Gabrycz,geboren  am  31.  März  1850  zu  Rakova,  Betteln  im  wieder-#Königlich  preußischer  Re-(29.  Mai  d.  J.
Nagelschmiedegeselle,  Komitat  Trencsin,  Ungarn,  holten  Rückfall,  gierungs  Präsdent  zu
anzig,
5.  Franz  Dwaroch,  geboren  am  9.  Juni  1842  zu  Reichen-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re24.  Juni  d.  J.
Tuchmacher,  berg,  Böhmen,  ortsangehörig  in  Alt-  ierungs  =  Präsident  zu
Harzdorf,  Bezirk  Reichenberg,  Pranksirt  a.  /O.,
6.  Franz  Kment,  sgeboren  am  3.  Dezember  1832  zu  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-s8.  Juli  d.  J.
Müllergeselle,  Pirnitz,  Bezirk  Iglau,  Mähren,  eben-  gierungs  Prästdent  zu
daselbst  ortsangehörig,  reslau,
7.  August  Buckow,  geboren  am  26.  Mai  1854  zu  Lodz,  desgleichen,  derselbe,  16.  Juli  d.  J.
Drechslergeselle,  Gouvernement  Warschau,  Russisch-Polen,
  ebendaselbst  ortsangehörig,
8.  Josef  Till,  Kalk.geboren  1857  zu  Theresienfeld,  BezirksLandstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re.20.  Juni  d.  J.
brenner,  Wiener-Neustadt,  Oesterreich,  und  Gebrauch  eines  gierungs  =  Präsident  zu
gefälschten  Legitima  Oppeln,
tionspapieres,
9.  Pauline  Chauszyld,  geboren  am  31.  Mai  1842  in  Rußland,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re|11.  März  d.  J.
geborene  Witt  ortsangehörig  in  Clementow  bei  Mo-Betteln,  gierungs  *  Präsident  zu
mann,  verehelichte  drzejow,  Rußland,  iegnitz,
Bergwerkswächter,
10.  Josef  Lorenz,  Ar-geboren  am  13.  Dezember  1842  zu  Landstreichen,  derselbe,  21.  Juni  d.  J.
beiter,  Parschnitz,  Bezirk  Trautenau,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig,
11.  Alois  Reinelt,  Ar-geboren  am  3.  März  1871  zu  Golden-Landstreichen  und  derselbe,  25.  Juni  d.  J.
beiter,  stein,  Bezirk  Altstadt,  Mähren,  orts-  Betteln,
zuztonr  in  Neu-Josefsthal,  Bezirk
tstadt,
12.  Peter  Pawlicki  geboren  am  13.  August  1841  zu  Ostrau,  desgleichen,  Königlich  preußische  Re.  8.  Juli  d.  J.
Cigarrenarbeiter,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,  gierung  zu  Posen,
ebendaselbst  ortsangehörig,
13.  Hilda  Karoline  Rehn,geboren  am  30.  Juli  1866  zu  Karls--Landstreichen,  Königlich  preußische  Re.21.  Juni  d.  J.
Arbeiterin,  heamn,  Bezirk  Karlskrona,  Schweden,  gierung  zu  Schleswig,
ebendaselbst  ortsangehörig,
14.  Franz  Pietsch,  Ar-geboren  am  1.  Januar  1857  zu  Klein-Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  8.  Juli  d.  J.

15.

16.

 

 

 

 

 

beiter,

Heinrich  Reinkingh,
Handelsmann,

Juhasz  Adam,  Tagelöhner,


 

schocken,  Gemeinde  Mertendorf,  Bezirk
Bensen,  Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  28.  April  1832  zu  Nord,
Niederlande,

geboren  im  März  1849  zu  Klyusfsö,
Komitat  Saros,  Ungarn,  ebendaselbst
ortsangehörig,

Betteln,

Landstreichen  und  Widerstand
  gegen  die
Staatsgewalt,
Landstreichen,

 

Königlich  preußische  Landdrostei
  Hannover,

Hönigilch  preußische  Landdrostei
  Lüneburg,

 

 

 

12.  Juli  d.  J.

8.  Juli.  d.  J.
        <pb n="223" />
        Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
n*2%  —  —  Grund  „  des
r  der  Bestrafn  Ausweisung  Ausweisungs
"-  ·  er  Bestrasung.  beschlossen  hat.  «
des  Ausgewiesenen.  schlossen  h  beschlusses.
I.  2.  3.  4.  5.  6.
17.  Anton  Passig,  geboren  am  2.  Februar  1843  zu  Chri-Landstreichen,  Bet-Königlich  sächsische  Kreis-24.  Mai  d.  J.
Drucker,  stiansau,  Bezirk  Friedland,  Böhmen.,steln  und  Gebrauch!hauptmannschaft  Bautzen,
ebendaselbst  ortsangehörig,  gefälschter  Legitimationspapiere,

18.  Anton  Schier,  geboren  1849  zu  Kittlitz  bei  Falkenau,  Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis-19.  Juni  d.  J.
Dienstknecht,  kaerchena  Böhmen,  ortsangehörig]  Betteln,  hauptmannschaft  Zwickau,
in  Falkenau,
19.  Heinrich  Laeser,  geboren  am  29.  Oktober  1829  zu  Gon-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.23.  Mai  d.  J.
Dienstknecht,  tenswyl,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  eben-  dent  zu  Colmar,
daselbst  ortsangehörig,
20.  Ludwig  Heinrich  geboren  am  26.  Juni  1843  zu  Paris,  Landstreichen,  derselbe,  29.  Mai  d.  J.
Jung,  Bäcker,  ortsangehörig  in  Döle,  Frankreich,
21.  Salomon  Kohler,24  Jahre,  geboren  in  Schwaterloch,  Landstreichen  und  derselbe,  15.  Juni  d.  J.
Fabrikarbeiter,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  ebendaselbst  Betteln,
ortsangehörig,
22.  Franz  Claudius  geboren  am  24.  Juli  1861  zu  Beaune,  desgleichen,  derselbe,  27.  Juni  d.  J.
Richard,  Tagner,  Departement  Cöôte  d'or,  Frankreich,
ebendaselbst  ortsangehörig,
23.  Ludwig  Senn,  geboren  am  29.  April  1833  zu  Liestal,  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  Kanton  Basel-Land,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,
24.  Julius  Antide  Ser-geboren  am  16.  August  1851  zu  Gray,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-7.  Juli  d.  J.
rurier,  Mühlenarzt,  Departement  Haute-Saöne,  Frankreich,  dent  zu  Metz,
ebendaselbst  ortsangehörig,
25.  Margarethe  Visery,  geboren  am  16.  Dezember  1845  zuldesgleichen,  derselbe,  10.  Juli  d.  J.
ohne  Stand,  Nancy,  Departement  Meurthe,  Frankreich,
  ebendaselbst  ortsangehörig,
26.  Versin  Dioning,  Alter  unbekannt,  geboren  in  Torchiara,  Landstreichen  und  derselbe,  13.  Juli  d.  J.
Tagelöhner,  Bezirk  Salerno,  Italien,  Betteln,

 

Die  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Landdrostei  Lüneburg  vom  3.  Mai  d.  J.  verfügte  Ausweisung  des  Webers
August  Hübner  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  S.  162  Z.  4)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  Hübner  die
preußische  Staatsangehörigkeit  besitzt,  zurückgenommen  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="224" />
        <pb n="225" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgaug  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

TII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  1.  August  1884.  #  31.
Juhalt:  1.  Zoll--  und  Stenuer-Wesen:  Befsugnisse  von  4.  Justiz-Wesen:  Aenderungen  im  Verzeichniß  der  zur  Ein-Zoll-.
  und  Steuerstellen  Seite  211.  ziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen  212
2.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Eregquatur=  Ertheilungen.
  2  5.  Polizei  ·  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Nentichen  Jahr  -  Reichsgebtete.............  213
buchs  für  das  Jahr  18897  «  .

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  Juli  d.  I.  beschlossen,
dem  Königlich  sächsischen  Hauptzollamte  zu  Schandau  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren
der  Zolltarifnummern  22  e  und  f  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  dieser  Positionen  beizulegen.


 

Zu  Ritschenhausen  im  Herzogthum  Sachsen-Meiningen  ist  unter  der  Amtsfirma  „Herzoglich  sächsisches  Uebergangs-Steueramt"
  eine  Uebergangsstelle  mit  folgenden  unbeschränkten  Befugnissen  errichtet  worden:
1.  Erhebung  von  Uebergangsabgaben,
2.  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen,
3.  Abfertigung  von  bonifikationsfähigem  Bier  und  Branntwein  im  Exportverkehr  (einschließlich  der
Ausgangsbescheinigung),
4.  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  an  Eisenbahnwagen  bei  Verschlußverletzungen.

 

Der  Königlich  bayerischen  Aufschlag-Einnehmerei  zu  Pirmasens  im  Hauptamtsbezirk  Landau  ist  die  Befugniß
zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntweinsendungen,  sowie  zur  Ausgangsabfertigung  von  Branntwein
  ertheilt  worden.

 

40
        <pb n="226" />
        —  212  —

2.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  J.  Knoblauch  zum  Vice-Konsul  in
Nouméa  (Neu-Kaledonien)  zu  ernennen  geruht.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:

dem  zum  Kaiserlich  russischen  General-Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Frankfurt  a.  /M.  ernannten
russischen  Kammerherrn  und  Staatsrath  Ozôérow’
un

dem  zum  Königlich  portugiesischen  Konsul  mit  dem  Amtssitze  in  Hannover  ernannten  Dr.  jur.  Julius
Wilhelm  Koenigswarter.

 

33.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  Werkes  „Nautisches  Jahrbuch  oder  Ephemeriden
und  Tafeln  für  das  Jahr  1887  zur  Bestimmung  der  Zeit,  Länge  und  Breite  zur  See  nach  astronomischen
Beobachtungen“  ist  im  Verlage  der  Buchhandlung  „Carl  Heymanns  Verlag“  in  Berlin  soeben  erschienen.
Das  Buch  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  sowie  den  Wiederverkäufern
zum  Preise  von  1/#5  —¾  für  das  Exemplar  in  dauerhaftem  Einbande  geliefert.  Im  Buchhandel  ist  dasselbe
zum  Preise  von  1,500  für  das  Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  28.  Juli  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.

 

4.  Justiz-Wesen.

 

Des  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April
1880  beschlossenen  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich  von  1880  Nr.  39  S.  604  ff.),  wird  in  Folge  der  Errichtung  von  Amtsgerichten  zu
Neckarbischofsheim  und  Philippsburg  dahin  ergänzt,  daß  auf  Seite  639  bezw.  646  hinter  den  die
Amtsgerichte  zu  Nebra  bezw.  zu  Pfullendorf  betreffenden  Angaben  einzuschalten  ist:

 

Für  den  Bezier#n  dem  Staat  e  Betr.  Kasse  resp.  Behörd
n  dem  Staate  etr.  Kasse  resp.  Behörde
des  Amtsgerichts  Landgericht  Oberlandesgericht

 

 

Neckarbischofsheim.  Baden.  Mosbach.  Karlsruhe.  Großherzogliche  Obereinnehmerei
Sinsheim.

Philippsburg.  Baden.  Karlsruhe.  Karlsruhe.  Großherzogliche  Obereinnehmerei
Bruchsal.
        <pb n="227" />
        213

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  der  **  Auswetsung  —
rl-  des  Ausgewiesenen.  g.  beschlossen  hat.  beschluffes.
□#
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  osef  Franz  Pietsch-sgeboren  am  7.  Mai  1853  zu  Warns--[Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-|18.  Juli  d.  J.
mann,  Arbeiter,  dorf,  Bezirk  Rumburg,  Böhmen,  eben-  gierunge  Präsident  zu
daselbst  ortsangehörig,  Breslau,
2.  Josef  Wolf,  Tage-geboren  am  23.  Dezember  1864  zusschwerer  Diebstahl,  derselbe,  19.  Juli  d.  J.
arbeiter,  Wien,  ortsangehörig  in  Schönau,  Be.  Landstreichen  und
zirk  Olmütz,  Mähren,  Betteln,
3.  Sigmund  Hirsch,.geboren  am  2.  Februar  1853  zu  Ciesch,  Landstreichen  und  Königlich  preußische  Re.  22.  Juli  d.  J.
Handlungsgehilfe,  Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Betteln,  gierung  zu  Posen,
4.  Samuel  Achtsam,1  Jahre,  geboren  zu  Sanok,  Galizien,  desgleichen,  Königlich  preußische  Land.  22.  April  d.  J.
Bäcker,  ebendaselbst  ortsangehörig,  drostei  Osnabrück,
5.  Arthur  Louis  Cail-geboren  am  21.  Mai  1859  zu  Moreuil.  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  7.  Juni  d.  J.
luet,  Spinnerei.)  Departement  Somme,  Frankreich,
arbeiter,
6.  Bernhard  Louis  Leo-geboren  am  29.  Juni  1850  zu  Virginal-  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
pold  Marchand,  bei  Versailles,  Frankreich,
Mechaniker,
7.  Jakob  Leb  Feld-23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  desgleichen,  Königlich  preußische  Re-11.  Juni  d.  J.
mann,  Händler,  Mistetzty  =  Jeniseck,  Gouvernement  gierung  zu  Schleswig,
Kowno,  Rußland,
8.  Kaspar  Moser,  geboren  am  14.  Februar  1858  zus  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-25.  März  d.  J.
Weber,  Schnaitheim  bei  Mastricht,  Niederlande,  bolten  Rückfall,  Ruhe  gierung  zu  Münster,
ebendaselbst  ortsangehörig,  wohnhaft  störung,  Widerstand
zuletzt  in  Dorsten,  Regierungsbezirk  gegen  die  Staats-Münster,
  gewalt  und  Mißhandlung,

9.  Josef  Lagowski,  geboren  am  12.  März  1862  zu  War-  gandstreichen  und  Königlich  preußische  Re-23.  Juni  d.  J.
Eisendreher,  bchan,  Russich-Palen,  ebendaselbst  orts-.  Betteln,  gierung  zu  Düsseldorf,
angehörig,
10.  Alexander  Mosko-geboren  am  29.  September  1864  zuldesgleichen,  Großherzoglich  hessisches!15.  Juli  d.  IJ.
wies,  Kommis,  Ke  dungenn  wohnberechtigt  in  Kreisamt  Worms,
est,  ebendaselbst,
11.]  Johann  Weber,  geboren  am  9.  Februar  1863  zu  Basel,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-/3.  April  d.  J.
Dienstknecht,  i  ertsangehoerig  in  Oberdorf,  dent  zu  Colmar,
ebendaselbst,
12.  Nils  Bernstein,geboren  am  10.  Dezember  1864  zu  Landstreichen,  derselbe,  3.  Juli  d.  J.
Kaufmann,  Malmoe,  Schweden,
13.]  Heinrich  Janeck,  geboren  1865  zu  Trencsin,  Ungarn,  Landstreichen  und  derselbe,  7.  Juli  d.  J.
Büchsenmacher,  Betteln,
14.  Abel  Beaux,  Tage-geboren  am  11.  März  1866  zu  Bor-Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.17.  Juli  d.  J.
löhner,  deaux,  Departement  Gironde,  Frank-  dent  zu  Metz,
reich,  ebendaselbst  ortsangehörig,
15.  Franz  Cuny,  Knecht,  geboren  am  7.  August  1841  zu  Marsldesgleichen,  derselbe,  18.  Juli  d.  J.
la  Tour,  Departement  Meurthe,  Frankreich,
  ebendaselbst  ortsangehörig,
16.  Peter  Casto,  Ar-(geboren  am  14.  Januar  1860  zu  Hauch-  desgleichen,  derselbe,  19.  Juli  d.  J.
beiter,  court,  Departement  Ardennes,  Frank- 



 

reich,  ebendaselbst  ortsangehörig,

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="228" />
        <pb n="229" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

——

 

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

n  .  .
XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  8.  August  1884.  M  32.
l
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Aenderungen  im  2.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;  —
Bestande  und  in  den  Befugnissen  von  Zoll=  und  Steuer-  Exequatur-Ertheilungen  215
stellen:  Seite  215  3.  Polizei.  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete..  ....  216

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Die  Zollabfertigungsstelle  am  Breslau-Schweidnitz-Freiburger  Eisenbahnhofe  zu  Breslau  ist  aufgehoben.

 

E-  ist  ertheilt  worden:
dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Elze  im  Hauptamtsbezirk  Hildesheim  die  Befugniß
Abfertigung  von  Kandis,  welcher  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgeführt
wird,  un
dem  Königlich  preußischen  Steueramt  zu  Staßfurt  die  Befugniß  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen
  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (s.  96  des  Vereinszollgesetzes  und  §.  27  des  Eisenbahnregulativs).


 

2.  Konfulat-Wesen.

 

DT  Kaiserliche  Konsul  in  Glasgow  hat  Herrn  Alexander  Roxburgh  in  Alloa  zum  Konsular-Agenten
estellt.

 

Nanens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:

dem  zum  Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Mannheim  ernannten  Herrn  Rudolph
W.  Wolffsohn

und
dem  zum  Chilenischen  Konsul  in  Frankfurt  a.  M.  ernannten  Kaufmann  Max  Budge.

 

41
        <pb n="230" />
        216

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
N  —  [  =  Grund  des
7  der  Ausweisung  Ausweisungs-7
  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufses.
□.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Straffgesetzbuchs:
1.  [Anton  Dreisel,  Ar-geboren  am  1.  April  1855  zu  Ober-schwerer  DiebstahlKöniglich  preußischer  Re.7.  Juli  d.  J.

10.

11.

12.

13.
14.

16.

beiter  (Schuhmacher),

Elias  Moses  Ma- 



gnescheff,  früher
Kürschner,  später
Kolportör,

Elias  Mahler,
Privatlehrer,
Joachim  Reichel,
Fleischhauer,
Johann  Bierli
(Bjely),  Drahtbinder,


.  Abraham  Adamski,

Schuhmacher,

.  Abraham  Markows-.

ky,  Seiler,

Johann  Michael
Schumann,
Metzger,

Johanne  Marie
Kunzmann,  Handarbeiterin,


Franz  Schubert,

Maurer  und  Fabrik.
spinner,

Heinrich  Gned,
Kellner,

Jeannette  Wiers,

Dienstmagd,

Michel  Jaschwitz,
ohne  Stand,

Albert  Frotey,
Kaufmann,

Franz  Tiemer,  ohne
Stand,

 

Drzewitz,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig,

angeblich  geboren  am  8.  April  1853  zu

Szrensk,  Gouvernement  Plock,  Russisch-Polen,
  russischer  Staatsangehöriger,
zuletzt  wohnhaft  in  Dresden,

 

b.  Auf  Grund  des  s.  362

geboren  am  3.  August  1851  in  Stanislau,
  Oesterreichisch  Galizien,  ebendaselbst

  ortsangehörig,

geboren  am  20.  Juni  1852  zu  Wiesenberg,
  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  ortsangehörig
  in  Spieglitz,  ebendaselbst,
geboren  am  22.  August  1859  zu  Neszlusa,
  Komitat  Trencsin,  Ungarn,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

angeblich  40  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
  in  Stawisczi,  Russisch-Polen,
28  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Lomza,  Russisch-Polen,

geboren  am  10.  Oktober  1851  zu  Sommersdorf,
  Bezirk  Feuchtwangen,  Bayern,
ortsangehörig  in  Gravenhage  (im  Haag)y,
Niederlande,

geboren  am  3.  Juni  1846  zu  Sauersack,
  Bezirk  Graslitz,  Böhmen,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  1845  zu  Probstau,  Bezirk  Teplitz,
Böhmen,  ortsangehörig  in  Weißkirchlitz,
ebendaselbst,

geboren  am  4.  März  1857  in  Komotau,
Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  16.  Februar  1853  zu
Ceéesur-Saöne,  Frankreich,  ebendaselbst
ortsangehörig,

Alter  unbekannt,  geboren  zu  Suwalki,
Russisch-Polen,

geboren  am  12.  Oktober  1867  zu  Levallois-Peret,
  Kreis  St.  Denis,  Frankreich,
  ebendaselbst  ortsangehörig,

31  Jahre,  angeblich  geboren  in  der
Schweiz  und  schweizerischer  Staatsange- 



höriger,

(2  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
7.  Juli  1882),

schwerer  und  einfacher
Diebstahl  im  wiederholten
  Rückfall
(3  Jahre  Zuchthaus

laut  Erkenntniß  vom

 

5.  Juli  1881),

 

gierungs  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft

Dresden,

des  Strafgesetzbuchs:

Landstreichen  und

Betteln,

Landstreichen,  Betteln,
Fälschung  von  Legitimationspapieren,


Landstreichen,  Führung
falschen  Namens,  Gebrauch
  falscher  Legitimationspapiere
  und
Betrugsversuch,

Landstreichen  und
Betteln,

desgleichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

 

Landstreichen  und  unerlaubte
  Rückkehr,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen
Betteln,

und

Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,

Landstreichen  und
Betteln,

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Potsdam,

Königlich  preußische  Landdrostei
  zu  Stade,

Königlich  preußische  Landdrostei
  Lüneburg,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Cassel.
dieselbe  Behörde,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Zwickau,

dieselbe  Behörde,

Großherzoglich  sächsischer
Direktor  des  V.  Verwaltungsbezirks
  zu  Neustadt
  a.  d.  Orla,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.

dent  zu  Metz,
derselbe,

derselbe,

 

6.  Juni  d.  J.

 

23.  Juli  d.  J.

16.  Juni  d.  J.

23.  Juli  d.  J.

18.  Juni  d.  J.
desgleichen.
19.  Juni  d.  J.
7.  Juni  d.  J.

7.  Juli  d.  J.

1.  Juli  d.  J.

27.  Juni  d.  J.

2.  Juli  d.  J.

26.  Juli  d.  J.

28.  Juli  d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="231" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  bezieben  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhaudlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  15.  August  1884.  M  33.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer  4.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Eregquatur=  Err
Steuerstelee.  Seite  217  theilinngagagg

2.  Maaß=  und  Gevichts-Wesen:  Ergänzungen  und  Abänderungen
  bezw.  Berichtigungen  des  Verzeichnisses  der  5.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende

Aichungs-Aufsichtsbehörden  und  der  Aichimter  217  Juli  1834..  ......

3.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  weiteren  Heftes
der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  und  der  See-  6.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
ämer  221  Reichsgebietee..  ....  224

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

—.  ——  —

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Suhl  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu  Erfurt  ist  die
Befugniß  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen  Verschlusses  bei  Verschlußverletzungen  (§.  96  des  Vereinszollgesetzes
  und  §.  27  des  Eisenbahn-Regulativs)  beigelegt  worden.

 

2.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Ergänzungen  und  Abänderungen  bezw.  Berichtigungen  des  Verzeichnisses  der  Aichungs-Aufsichtsbehörden

  und  der  Aichämter  im  Deutschen  Reich  (exkl.  Bayern)  mit  Angabe  der  von  ihnen

geführten  Stempelzeichen,  sowie  des  Umfanges  ihrer  Zuständigkeit  (siehe  Central-Blatt  für  das
Deutsche  Reich,  Jahrgang  1883,  Seite  96  ff.).

 

I.  Ergänzungen  und  Abänderungen.
Zu  A.  Aichungs-Aufsichtsbehörden.
Die  Aichungs-Aufsichtsbehörde  für  den  18.  Ausfsichtsbezirk,  Fürstlich  Lippische  Aichungs-Inspektion
(vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  573),  ist  von  Lemgo  nach  Detmold  verlegt  worden.
42
        <pb n="232" />
        —  218  —

Zu  B.  Aichämter.
1.  Vorbemerkungen.

Hinter  Nr.  5  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  574)  ist  Folgendes  einzuschalten:

6.  Die  Befugniß  einer  Aichungsstelle  zur  Aichung  von  Waagen  überhaupt  schließt  die  Befugniß
zur  Aichung  von  selbstthätigen  Registrirwaagen  nicht  ein;  vielmehr  bedarf  es  der  ausdrücklichen
Uebertragung  dieser  Befugniß  Seitens  der  zuständigen  Behörde.

2.  Aufsichtsbezirk  1.
Die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Danzig  a  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  575)  sind  auf
die  Ermittelung  und  Beglaubigung  der  Tara  von  Fässern  ausgedehnt  worden.

Zu  Allenstein  (Reg.-Bez.  Königsberg)  ist  ein  Aichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  a
führt  und  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Längenmaaßen,  Hohlmaaßen,  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.
3.  Aufsichtsbezirk  2.

Die  Befugnisse  der  Aichämter  zu  Brandenburg  a.  H.  *  Fürstenwalde  5  „Finsterwalde  a,

Lübben  S  und  Neustadt  a.  D.  u#n  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  576  und  577)  sind  auf  die
Ermittelung  und  Beglaubigung  der  Tara  von  Fässern  ausgedehnt  worden.

Bei  dem  Aichamte  zu  Perleberg  an  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  576)  ist  die  bisherige
Befugniß  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  in  Wegfall  gekommen.

4.  Aufsichtsbezirk  3.

Die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Greifswald  v  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  577)  sind
auf  die  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  ausgedehnt  worden.

5.  Aufsichtsbezirk  5.
Zu  Kattowitz  (Reg.-Bez.  Oppeln)  ist  ein  Aichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  i  führt
und  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Längenmaaßen,  Hohlmaaßen,  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.
6.  Aussichtsbezirk  6.
Bei  dem  Aichamt  zu  Erfurt  un—  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  580)  ist  die  bisherige  Besugniß
  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Alkoholometern  und  Thermometern  in  Wegfall  gekommen.
Die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Herzberg  un  (vergl.  Central-Blatt  1879,  Seite  124)  sind  auf
die  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  und  der  Tara  von  Fässern  ausgedehnt  worden.
Das  Aichamt  zu  Lauchhammer  a  (vergl.  Central-Blatt  1879,  Seite  499)  ist  eingegangen.

6
Zu  Staßfurt  (Reg.-Bez.  Magdeburg)  ist  ein  Aichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  7  führt

und  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Längenmaaßen,  Hohlmaaßen,  Gewichten  und  Waagen,  sowie  zur  Ermittelung
  und  Beglaubigung  des  Inhalts  und  der  Tara  von  Fässern  befugt  ist.
        <pb n="233" />
        —  219  —

7.  Aufsichtsbezirk  8.

Die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Quakenbrück  S  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  583)  sind
auf  die  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  ausgedehnt  worden.

Zu  Wülfel  (Landdrostei  Hannover)  ist  ein  Aichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  e
führt  und  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Gewichten  uud  Waagen  befugt  ist.

8.  Aufsichtsbezirk  9.
9
Das  Aichamt  zu  Herdecke  (vergl.  Central--Blatt  1877,  Seite  585)  ist  eingegangen.
0  .

9
Die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Münster  ##  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  585,  und  1881,
24
Seite  173)  sind  auf  die  Aichung  und  Stempelung  von  Gasmessern  ausgedehnt  worden.

9.  Aufichtebezir  10.

Die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Marburg  erns  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  586)  sind  auf
die  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  ausgedehnt  worden.
Das  Aichamt  zu  Hersfeld  a  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  586)  ist  eingegangen.
7

10.  Aussichtsbezirk  11.

Die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  München-Gladbach  a  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  588)
sind  auf  die  Aichung  und  Stempelung  von  Gasmessern  und  die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Radevormwalde
2  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  591)  auf  die  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von
Fasern  ausgedehnt  worden.  4

Zu  Ottweiler  (Reg.-Bez.  Trier)  ist  ein  Aichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  een  führt

und  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Längenmaaßen  mit  Ausschluß  der  Bandmaaße,  von  Flüssigkeitsmaaßen,
Gewichten  und  Waagen,  sowie  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  befugt  ist.

11.  Aussichtsbezirk  12.
(Vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  592.)

Die  Zuständigkeit  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Waagen  umfaßt  an  sich  nicht  die  Befugniß
zur  Aichung  und  Stempelung  festfundamentirter  Brückenwaagen,  d.  h.  solcher  Waagen,  welche  unverändert
  auf  gemauerten  Fundamenten  oder  dergleichen  aufgestellt  sind  und  in  dieser  Aufstellung  die  aichamtliche
Prüfung  und  Stempelung  erfahren.  Vielmehr  sollen  hierzu  fernerhin  nur  diejenigen  Aichämter  ermächtigt
sein,  welchen  diese  Befugniß  von  der  Aufsichtsbehörde  ausdrücklich  ertheilt  wird.

Die  Befugniß  zur  Aichung  und  Stempelung  festfundamentirter  Brückenwaagen  ist  den  Aichämtern

zu  Chemnitz  *  Döbeln  ans  „Dresden  *  Leipzig  rs  und  Meißen  E—#  ertheilt  worden.
Die  Befugniß  zur  Aichung  und  Stempelung  von  selbstthätigen  Registrirwaagen  oben  unter  B  1
Vorbemerkungen)  ist  den  Aichämtern  zu  Chemnitz  ah,  Dresden  *  ,  Leipzig  ch,  Löbau  d
3  5

12  12
Oschatz  En  und  Plauen  exn  ertheilt  worden.
10  11

4
        <pb n="234" />
        —  220  —

12
Die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Löbau  &amp;amp;&amp;amp;  sind  außerdem  auf  die  Ermittelung  und  Beglaubigung
.

der  Tara  von  Fässern  und  die  Befugnisse  des  Aichamtes  zu  Freiberg  c  sind  auf  die  Ermittelung  und
Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  ausgedehnt  worden.

Zu  Leisnig  ist  ein  Aichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen  a  führt  und  zur  Aichung  und

Stempelung  von  Längenmaaßen,  Hohlmaaßen,  Gewichten  und  Waagen  befugt  ist.
12.  Aufsichtsbezirk  13.

Zu  Pfungstadt  ist  eine  von  dem  Aichamte  zu  Darmstadt  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  593)
ressortirende  Abfertigungsstelle  errichtet,  welche  das  Stempelzeichen  .  führt  und  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung
  des  Inhalts  von  Fässern  befugt  ist.

Die  Befugnisse  der  Abfertigungsstellen  zu  Wimpfen  a.  B.  a  und  zu  Büdesheim  v  (vergl.

Central-  Vlatt  1877,  Seite  593  und  595)  sind  auf  die  Aichung  und  Stempelung  von  Herbstgefäßen  ausgedehnt
  worden.
Zu  Wörrstadt  ist  eine  von  dem  Aichamte  zu  Alzei  (rergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  595)  ressortirende

  Abfertigungsstelle  errichtet,  welche  das  Stempelzeichen  "  führt  und  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung
  des  Inhalts  von  Fässern  befugt  ist.
13.  Aussichtsbezirk  15.
Zu  Apolda  (Großherzogthum  Sachsen-Weimar)  ist  ein  Aichamt  errichtet,  welches  das  Stempelzeichen
□#ri“  führt  und  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Längenmaaßen,  Hohlmaaßen,  Gewichten  und  Waagen,
sowie  zur  Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  und  der  Tara  von  Fässern  befugt  ist.

14.  Aussichtsbezirk  21.

21
Dem  Aichamte  zu  Neckarau  (vergl.  Central-Blatt  1881,  Seite  174)  ist  die  Befugniß  zur

Ermittelung  und  Beglaubigung  des  Inhalts  von  Fässern  ertheilt,  dagegen  die  Befugniß  zur  Aichung  und
Stempelung  von  Gewichten  entzogen  worden.

15.  Aussichtsbezirk  22.
22
Das  Ailchamt  zu  Dettingen  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  615)  ist  eingegangen.
12f

16.  Aussichtsbezirk  23.

23
Die  früher  dem  Aichamte  zu  Straßburg  #t  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  616)  ertheilten

Besugnisse  zur  Aichung  und  Stempelung  von  Präzisionslängenmaaßen,  Präzisionsgewichten,  Goldmünzgewichten,
Präzisionswaagen,  Alkoholometern  und  Thermometern  sind  der  Aussichtsbehörde  vorbehalten.

Die  Befugnisse  der  Aichämter  zu  Colmar  *  Mülhausen  gus.  Metz  2  und  Diedenhofen  ##-(vergl.

  Central-Blatt  1877,  Seite  616)  sind  auf  die  Ermittelung  und  Beglaubigung  der  Tara  von  Fässern
ausgedehnt  worden.
        <pb n="235" />
        —  221  —

II.  Berichti  gungen.
Zu  B.  Aichämter.
Aufsichtsbezirk  22.
Das  Aichamt  zu  Tübingen  goan  (vergl.  Central-Blatt  1877,  Seite  607)  besitzt  die  Befugniß  zur

Aichung  und  Stempelung  von  Flüssigkeitsmaaßen,  aber  nicht  die  Befugniß  zur  Aichung  und  Stempelung
von  Hohlmaaßen  für  trockene  Gegenstände.

Berlin,  den  31.  Juli  1884.

Kaiserliche  Normal-Aichungs-Kommission.
Foerster.

 

3Z.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  dritte  Heft  des  fünften  Bandes  der  im  Reichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  u.  Co.  in
Hamburg  soeben  erschienen.  Das  Heft  ist  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  2,10  Mark  für  das
Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  13.  August  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.

 

4.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Hermann  Aschhoff  zum  Konsul  in  Batavia  (Holländisch  Indien)
un
den  Kaufmann  Egidio  Rossi  zum  Vize-Konsul  in  Tripolis  (Nord-Afrika)
zu  ernennen  geruht.

 

Den  zum  Vize=  und  Deputy-Konsul  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  in  Barmen  ernannten  Herrn
Emile  Meyer  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="236" />
        222

 

5.  Bank

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Grent.
9  Sonstige  bindlich.  bindlich-Bezeichnung
  Grund.  Reserve.  Noten.  Gegen  Unge.  egen  täglich  GegenkeitenGegen  Sonstige  Gegen  SummeGegen  ketten
3  der  30.  Juni  deckte  30.  Juni  fällige  30.  Junil  mit  30.  Juni  30.  Juni  der  30.  Juni  aus
7  Kapital.  Fonds.  Umlauf.  Ver-  -  Passiva.  weiterge-2
  Banken.  1884.  Noten.  1884.  dlich.  2884.  Kündi.84.  1884.  Passiva.  1884.  Jgebenen
85  gungs-  inlänkeiten.
  dischen
frist.  Wechseln.
1.  3.  8.  4.  b.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1|  Keichsbanrkk..120000  20  308725  736|—933217992  85  1  219713—  10  313  —  —  506—  8021  oss  265  -104442  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslauc  3  000  600  26666—  206  1  176—  106  3425  f  360  —  —  —  —  9  691-  154  156
3Kölnische  Privatbank  3  000  750  1974—  173  1  167—  74  659  144  3180—  270  13  —  9576—  299  304
4Magdeburger  Privatbank-  3  000  605  2  065  —  154  1  157—□  23  2—  3  455  2  62/  4  42  6  189+  195  720
5  Doanziger  Privat:  Altien-  «
Bank  ...  3000  750  2  862—  20  12704  11  317  —  270  3340—  11  5  621—  4538  15  890+  4  237  391
6E  Provinzi  #ul.  Mrtten.Barr  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  817—  102  1174—  27  42  —  13  923—  48  41—  4  6573—  141  1591
*782annoversche  Bumk  12  000  1151  483—  54  2540——  474  6628—  187  1  126—  77  887—  28  26  625—  662  1  629
8  Frankfurter  Bank  17  143  3  875  8  324—  719  4203—  349  56825'+  2  327  3  397  107  1  197—  903]  39  761—  812  1325
Bayerische  Notenbaorp.00  89364  365—  597  30  131  4392436  —  956  2—  1989—  270  84212—  182422
10  Schsische  Bank  zu  Dresden  30  OOof  3890  41355—  7561/  16894—  725  1630—  11644  453  18714.  483936—  832244247
11.  Leipziger  Kaffenverein  3000  211  2800—  105  1  260|N  27/1475  —  43  —  1144.  344  29  116
12  Chemnitzer  Stadtbanrk  510  127  505—  5  213  10  120  1  39424  6500  8010—  37  5286  459  630
13Württembergische  Notenbank  91000  52441  601  9936M—  115  786  +  189  84  1  491  52  29872—  359  1279
144  Badische  Bnk  9  000  1  5100  11726  314  7  656  487  531—  164  12  —  46914  53  23248  203  2  268
15  Bank  für  Süddeutschland  1055%1  15  101—  111  —  —  631.  80  33  545  1741  1888
16Braunschweigische  Bank  10  500  390  2728  18  1783—  156  2153—  1647  1  345—  4  174-  9  17290  —  1662  536
17  Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  76  739—  138  286  +  27½1225—  2  45622  —  667  54—  2  9016—  795  14
18  Bremer  Buührr  16  607  850  4146—  262  2•494—  193  588  +I  500  4  388  491—  8735  089—  63  539
Zusammen238  944  E  —103705170  770|—  93910254  666  —  11  1400  42143—  219  13009T  2  8571  530  179  112207|  17056
Bemerkungen.
*:  618  360  200  A

Zu  Spalte

Zu

5

9

Zu  Spalte  9  Nr.  8“
-  ".15"

0
4
4

:  Davon  in  Abschnitten  zu  100  —x
"200

500

1000

520  000  .  (bei  der  Bank  Nr.  6),

1,  2,

Gulden-  und  Thalernoten.

83  832  000  KMK  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),
208  204  500  K  (4
Darunter  136  800  .K  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
95  845  A
        <pb n="237" />
        Wesen.

banken  Ende  Juli
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juni  1884.
auf  tausend  Mark.)

1884,

223

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Acti#a.

2
Metall-  Gegen  Reichss  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  n9“
30.  Junikassen=  30.  Juni  anderer90.  Juni  Wechsel.  30.  Juni'  Lombard.  30.  JuniEffekten.  30.  Juni  30.  Junie  der  30.  Juni
Beftand  184.  scheine.  14.  Banken.  13884.  1884.  1884.  1884.  Attiva.  1884.  attiva.  1884.  3
*
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  I  33.  34
612  197—  444  220111  4  4098  13  87/—  5100365934454  549  44  7411—  41  444  9032—  3474  24  4411—  23168092233—1022611
1  041—  9  14  12  435—  103  4753  746  3558  —  491  —  —  47  —  9848  1552
746—  74  181  3  43  —  I176  8  300—  26  275  4  19  —  —  366—  40  9757/—  2944
7801  4  123  2—  2  126  6  3222—  15  1  122  25  10111  61  28—  15  62911.  207
1  012—  6  1—  1  579—  36  7285.  725  1  676  —  196  376—  9  5229+  3779  16  157  4268  5
635—  32  1—  1  7—  42  4433—  82  1048  —  88  —  —  589  120  6713—  125  6
1953+  224  100—  40  240|LC  234  16  1811—  28  908—  172  489—  224  6  7544—  1388  26  625  662
3296  —  87  791  —  50  746  267  25  507  422  3  6e20  J  365  3977—  258  327445  40  504  1  504
31842  —  1304  67—-  19  23255  256  46  077  4533  1964—  1443  57—  117  1365—  81  84  212  —  182319
17  703+—  214  242  77  6516—  7  083  50  599—  1363  2459—  769  2515+  116  39020  6584  83936—  822410
1047  38  36  20  457—  190  4019  167  1568  —  51  32M  6  9561—  51  8  11541  2911
219  21  131-  7  60—  43  3929  190  49  5  127  —  —.  52686  +—  45912
8  666  75  13—  3  35  788  19  700.  518  320  1  299  —  493—  1560  29872—  359  13
3957  —  112  174  3  96—  64  16  82  56565  75353—  25  44t4  7  15599  —  157  23  248-+—  20314
5473  335  39—  31  1300—  276  20  200  —  57  7417—  21  3  823  —  3  129  162  33  545.17415
763—  72  19  16  163—  86  9165—  961  1  678—  537  —  —  5606—  244  17394  158816
358  56  4—  1  91—  472  5956  +  235  327—  56  725—  39  1746%—  668  9207  —  76517
1584.44  90  6  2  64  23  30  082.  573  3547  175  —  —  409—  3324  35  6y9—  518

693  29—  1  008  22  6682  592  26  30—  9379  42186  —  53  363  70  36E0  —  43  653  23022  3889  60  799  1  603  53  635109097
        <pb n="238" />
        —

224

6.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

Laufende  Nr.

Name  und  Stand

—
—

 

des  Ausgewiesenen.

 

Alter  und  Heimath

V.

——

3.

Grund
der  Bestrafung.

4.

Behörde,  welche  die
Ausweisung
beschlossen  hat.

 

5.

 

 

Datum
des
Ausweisungsbeschlusses.


6.

 

1.  Johann  CzZypulla,

10.

 

 

Arbeiter,

Paul  Cox,  Handelsmann,


 

Die  Zigeuner:

a)  Anton  Sczyrback.
  Puppenspieler,


b)  dessen  Ehefrau
Anna,  geborene
Burianski,

Josefa  Christoph,
Zigeunerin,

Wilhelmine  Magnussen,
  unrerehe.
lichte,
Peter  Josef  Waclawik,
  Schmiedegeselle,



Elise  Studer,  Fabrikarbeiterin,


Emma  Amsler,  geborene
  Dietrich,

Albert  Dozetro,
ohne  Stand,

Napoleon  Marvellie,
  Bäckergeselle,

a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  24.  Juni  1830  zu  Lonkau,
Kreis  Pleß.  Regierungsbezirk  Oppeln,
ortsangehörig  in  Czechowitz,  Bezirk
Bielitz,  Oesterreichisch-Schlesien,
geboren  am  30.  September  1851  zu
Schwalmen  bei  Roermond,  Niederlande,
  ebendaselbst  ortsangehörig,

 

b.  Auf  Grund  des  S.  362

zu  a.  38  Jahre,

zu  b.  40  Jahre,

beide  geboren  und  ortsangehörig  in
Przybor,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesten,


19  Jahre,  geboren  zu  Oderberg,  Bezirk
Teschen,  Oesterreichisch-Schlesien,
geboren  am  6.  April  1857  zu  Gothenburg,
  Schweden,  ebendaselbst  ortsangehörig,
  zuletzt  wohnhaft  in  Altona,
geboren  1844  oder  1845  zu  Stanow,
Bezirk  Gitschin,  Böhmen,

geboren  am  16.  Mai  1858  zu  Balsthal,
Kanton  Solothurn,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  10.  Mai  1862  zu  Reigoldswyl,
  Kanton  Basel-Land,  Schweiz,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  21.  Mai  1855  zu  Cerelles,
Bezirk  Indre  et  Loire,  Frankreich,  angeblich
  ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  4.  Dezember  1858  zu  Wulpen,
  Bezirk  Westflandern,  Belgien,
ebendaselbst  ortsangehörig,

 

 

Straßenraub  (6  Jahre
Zuchthaus  laut  Er.
kenntniß  vom  4.  Juli

1878),

schwerer  Diebstahl  in
drei  Fällen  2c.
(3  Jahre  Zuchthaus
laut  Erkenntniß  vom
16.  Oktober  1880),

 

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
ppeln,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Münster,

 

des  Strafgesetzbuchs:

zu  a.  Landstreichen,

zu  b.  Landstreichen
und  Betteln,
Landstreichen  und
Betteln,
gewerbsmäßige  Unzucht,


Betrug,  Landstreichen,
Betteln  und  Fäl.
schung  von  Legzitimationspapieren,

Landstreichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

Königlich  preußischer  Reierungs
  =  Präsident  zu
ppeln,

derselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Schleswig,

Königlich  sächsische  Kreishauptmannschaft
  Bautzen,
Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,
derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsldent
  zu  Metz,

derselbe,

 

 

19.  Mai  d.  J.

6.  Mai  d.  J.

7.  Juli  d.  J.

9.  Juli  d.  J.
30.  Juli  d.  J.

11.  Juli  d.  J.

desgleichen.
desgleichen.
31.  Juli  d.  J.

2.  August
d.  J.

Der  durch  Beschluß  des  Königlich  preußischen  Regierungs-Präsidenten  zu  Oppeln  vom  3.  April  d.  J.  aus  dem  Reichsgebiet
  Ausgewiesene  (Central-Blatt  für  1884  S.  170  Z.  7)  heißt  nicht  Franz  Müller,  sondern  Johann  Zalewski,  ist  Arbeiter
und  am  14.  Mai  1860  in  Czenstochau  in  Russisch-Polen  geboren.
Die  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirks-Präsidenten  zu  Metz  vom  12.  August  1879  verfügte  Ausweisung  des  Erdarbeiters
  Mathias  Clément  (Central-Blatt  für  1879  S.  536  Z.  23)  ist,  nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  Clêment
deutscher  Reichsangehöriger  ist,  zurückgenommen  worden.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="239" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  ZInnern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —

—  —  —  —  ——  —  ——

Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

XII.  Jahrgang.

 

Berlin,  Freitag,  den  22.  August  1884.

#

M  34.

 

 

 

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen

des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  Juli  1884

2.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Zoll=  und

Steuerstellen

Seite  225

226

 

3.  Militär-Wesen:

Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher

Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Rußland  226
4.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten  226

5.  Polizei=  Wesen:

Reichsgebiete

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

227

 

1.

Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)  an
Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich  für  die
Zeit  vom  1.  April  1884  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Juli  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  SollEin-  Einnahme  Differenz
nahme  beträgt  „
Bezeich  nung  vom  Beginn  des  Ausfuhr=  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Ver-  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
der  eite  zun  1  er—  des  und  5,
usse  des  gütungen  Vorjahres  +  mehr
Einnahmen.
b  obengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
A  MA  A.  MA  —

1.  2.  3.  I  4.  5.  I  6.
Söleeeel  71  689  774  76  82444  0  SéL  5  4
Tabacksteuer  1  380  651  35928  144  723  747  490  +—  597  233
Rübenzuckersteuer  k  .  —  656947034—56947040—52655025—4292015
Salzsteuer  ...  .  10  665  328  978210  655  546  4  4  181  088
Branntweinsteuer  .  13  669  381  4214  87999  454  502  623  913  879
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  39  692  —  39  692  30  299  9393
Brausteuer  .  6  557  011  103  769  6453  2444.429  282  23  960
Uebergangsabgaben  von  Bier  517  696  —  517  696  450  314+—.  627  382

Summe  104  519  527  61  388  216443  131  3139  858  965|  3272346

Spielkartenstempbemlml  .  —  «  —  227  268  210  509/  16  759

Wechselstempelsteuer  .  ..  —  2231  9112234959  —  3  047
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Snwien,

Rechnungen  und  Lotterieloose  –  4  486  237  4514  727—  28  490

Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  —-  —  52  817  839  50  414  0544  2  403  785

Reichseisenbahn-Verwaltung  .  —-11521390015428530—214630

43
        <pb n="240" />
        226

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und

Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Juli  1884:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

**  Ist-Einnahme  vom  5
Bezeichnung  Beginndes  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  w  enh  wcer
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr
obengenannten  des  «  .
Einna  men.  Monate  e  Vorjahres  —  weniger
«  A  —  A
1.  2.  3.  4.
Zölle..  .......  63  097  286  62  29  768  *  667  518
Tabacksteeer  906  619  316  543  590  076
Rübenzuckersteuer  ...  55577041  46  813  023  8  764  018
Salzsteer  11  522  709  11.224  223  298  486
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntween  14  026  864  13  367  168  #1.  659  696
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  5911  686  5  842  023  69  663
Summe  151  042  205  139  992  748  +  11  049  457
Spielkartenstezpmhdhllem  323  870  322  500  +  1370

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramte  zu  Bochum  im  Hauptamtsbezirke  Dortmund  ist  die  Befugniß  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  aus  dem  Auslande  zurückkommende  leere  Bierfässer  beigelegt  worden.

 

Dem  Kaiserlichen  Nebenzollamt  J.  zu  Groß-Moyeuvre  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Diedenhofen  ist
die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  für  die  Hüttenwerksbesitzer  de  Wendel  &amp;amp;  Co.
zu  Hayingen  auf  ihrer  Privateisenbahn  nach  Frankreich  ausgehenden  Waaren  beigelegt  worden.

—  —

3.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  29.  März  1882  (Central-Blatt  1882,  S.  146)  wird  hierdurch  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  dem  Dr.  Lindes  in  St.  Petersburg  für  die  Monate  August  und  September
  dieses  Jahres  auf  Grund  des  §.  41  Ziffer  2  des  ersten  Theils  der  Wehrordnung  vom  28.  September
1875  die  Ermächtigung  ertheilt  worden  ist,  in  Vertretung  des  Dr.  Maßmann  die  daselbst  unter  Ziffer  1  a
und  b  bezeichneten  Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  bezw.  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen
Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  im  inneren  Rußland  haben.
Berlin,  den  20.  August  1884.  Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.

 

4.  Konfulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Vize-Konsul  in  Dartmouth  hat  Herrn  Alfred  Ken  drick  in  Brixham  zum  Konsular-Agenten
für  Brixham  und  Torbay  bestellt.
        <pb n="241" />
        227

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
–  —  Grund  "  des
der  Bestrafun  Musweisung  Ausweisungs-*
  des  Ausgewiesenen.  V  beschloffen  hat.  beschuffes.
##
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Straffgesetzbuchs:
1.  Hermann  Petra-geboren  am  22.  Mai  1864  zu  Radomsk,  versuchter  Diebstahl  Königlich  preußischer  Re-s5.  August
kowski,  Händler,  Russisch-Polen,  ebendaselbst  ortsange  im  Rückfall  und  Füh.  gierungs=  Präsident  zul  d.  IJ.
hörig,  wohnhaft  zuletzt  in  Thorn,  rung  eines  falschen  Gumbinnen,
Namens  (1½  Jahr
Zuchthaus  laut  Er-W#
  vom  6.  März
1883).
2.  Marcell  Ostrowmski,geboren  am  13.  November  1855  zuszwei  einfache,  ein  Königlich  preußischer  Re-12.  Juli  d.  J.
Arbeiter,  Zbojno,  Kreis  Lipno,  Russisch-Polen,  schwerer  Diebstahll  gierungs-Präsident  zu
ebendaselbst  ortsangehörig,  wohnhaft  (1½  Jahr  Zucht.  Marienwerder,
zuletzt  in  Schönwalde,  Kreis  Thorn,  haus  laut  Erkenntniß
vom  1.  Dezember
1882),
3.  Peter  Dziuk,  Berg--geboren  am  24.  Mai  1849  zu  Winowno,  zwei  schwere  Dieb-Königlich  preußischer  Re-2.  Juli  d.  I.
mann,  Bezirk  Bendzin,  Russisch-Polen,  eben.  stähle  (1½  Jahr  gierungs  =  Präsident  zu
daselbst  ortsangehörig,  wohnhaft  zuletzt  Zuchthaus  laut  Er.Oppeln,
in  Deutsch-Piekar,  Kreis  Beuthen  O.]  S,  kenntniß  vom  3.  Februar
  1883),
b.  Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:
4.  Josef  Walzel,  Hand--sgeboren  am  27.  November  1857  zus  Landftreichen,  Königlich  preußische  Re-i5.  Auguft
schuhmacher,  mrunen,  Böhmen,  ebendaselbst  orts-  gierung  zu  Posen,  d.  J.
angehörig,
5.Maria  Josef  Lang,geboren  am  19.  Juli  1840  in  Kirchrath,  Landstreichen  und  LKöniglich  preußische  Re-14.  Juli  d.  J.
pensionirter  Berg.!  Provinz  Limburg,  Niederlande,  orts.  Betteln,  gierung  zu  Aachen,
mann,  zaehse  in  Speckholzerheide,  ebenaselbst,

6.]  Georg  Herold,  sgeboren  am  5.  August  1867  zu  Wall=  Landstreichen,  Betteln,  Stadtmagistrat  Bayreuth,1.  Juli  d.  J.
Metzger,  hof,  ortsangehörig  zu  Graslitz,  Böhmen,  Angabe  falschen  Na.  Bayern,
mens  und  Führung
falscher  Legitimationspapiere,

7.  Josef  Stuna,  Tage-44  Jahre,  geboren  zu  Drosau,  Bezirk[Landstreichen  und  Stadtmagistrat  Amberg,  23.  Juli  d.  J.
löhner,  Klattau,  Böhmen,  ortsangehörig  zu  Betteln,  Bayern,
Auborska,  ebendaselbst,
8.  Andreas  Rauter,  geboren  am  5.  November  1853  zu  Burg-Beleidigung,  Land--(Königlich  bayerisches  Be.26.  Juli  d.  J.
Maurergeselle,  fried,  Bezirk  Salzburg,  Okstereeich  streichen,  Ruhe=  zirksamt  Traunstein,
ebendaselbst  ortsangehörig,  störung,
9.  Josef  Zentsch,  geboren  am  30.  Dezember  1863  zu  Gillo-Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis-16.  Juli  d.  J.
Bäckergeselle,  wey,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  hbolten  Rückfall,  hauptmannschaft  Bautzen,
ortsangehörig  in  Wartenberg,  Bezirk
Niemes,  ebendaselbst,
10.Johann  Köhler,  geboren  am  23.  März  1865  zu  Werners-Landstreichen  und  HKöniglich  sächsische  Kreis-18.  Juli  d.  J.
Dienstknecht,  reuth,  *  Asch,  Böhmen,  ebendaselbst  Betteln,  hauptmannschaft  Zwickau,
ortsangehörig,
11.  Emil  Vollen=  Kgeboren  am  20.  November  1851  zuldesgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-23.  Juli  d.  J.
weider,  Fabrik.Aeugst,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  eben-  dent  zu  Colmar,
arbeiter,  daselbst  ortsangehönig,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

43“
        <pb n="242" />
        —  228

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

2  —  J—  —  Grund  A  zr  des

r  der  Bestrafun  sweisung  Ausweisungs--

  des  Ausgewiesenen.  er  ¾  beschlofsen  hat.  beschluffes.

□#

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

12.  Josef  Mplor,  Gym.]13  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  30.  Juli  d.  IJ.
nastiker,  in  Brüssel,  Belgien,  dent  zu  Colmar,

13.  Johann  Müller,  geboren  am  5.  Januar  1815  zu  Raonsdesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Tagner,  sur  Plaine,  Departement  des  Vosges,

Frankreich,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="243" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  29.  August  1884.  9  35.

Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Zweites  Ver-  2.  Justiz-Wesen:  Aenderungen  im  Verzeichniß  der  zur  Einzeichniß
  der,  regelmäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  ziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Stellen  237
und  den  Anforderungen  der  Reblaus-Konvention  ent-  3.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
sprechend  erklärten  Gartenbau--  2c.  Anlagen  Seite  229  Reichsgebiete...  237

 

 

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Nachstehend  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  §S.  7  Abs.  3  des  Gesetzes  vom  3.  Juli  v.  J.
(Reichs-Gesetzbl.  S.  149)  und  in  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  25.  April  d.  IJ.  (Central-Blatt  S.  146)
ein  zweites  Verzeichniß  derjenigen  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten  veröffentlicht,  welche
regelmäßigen  Untersuchungen  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen  der
internationalen  Reblauskonvention  entsprechend  erklärt  worden  sind.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  Art  Lage  8

«  des  Besitzers.  ;  emerkungen.
r-  des  Grundstücks.

Preußen.
1.  Provinz  Schlesien.
1.|  Lüttke  (in  Firma  Guido,  Handelsgärtnerei  Stadt  Breslau
von  Drabizius).  ·

2.  Paul  Laqua.  u  u

3.  Reinhold  Laqua.  „  u

4.  Fiskus.  Botanischer  Garten  »

5.Guder.  Handelsgärtnerei  Schalkau

6.  Ulrich.  »  Rosenthal

7.Guder  &amp;amp;  Weckwerth.  u  Carlowitz

8.  Bensch.  Baumschule  Dürrgoy

 

 

 

 

44
        <pb n="244" />
        —  230  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  Art  Lase  Bemerkungen
des  Besibers.  des  Grundstuücks.
9.  Stadt  Brieg.  Landwirthschaftsschule  Brieg
10.  Ingenieur  und  Fabrik=  Gartenanlage  »
besitzer  Haupt.
11.  Gutsbesitzer  Brieger.  u  Schüsselndorf
12.  Krause.  Gärtnerei  Löwenstein
13.  Streubel.  Handelsgärtnerei  Hassitz
14.  Ihre  Königliche  Hoheit  Baumschul-Etablissement  Hertwigswalde
die  Frau  Großherzogin
von  Sachsen-Weimar.
15.  Lehrer  Barth.  Gartenanlage  Bernstadt
16.  Klose.  Baumschule  Spalitz
17.  Keicher.  Gärtnerei  Striegau
18.  Runge.  „  „
19.  Schloßgärinerei  Muhrau
20.  Lindner.  Handelsgärtnerei  Zidlau
21.  F.  W.  Kraus.  b“  Neusalz  a.  O.
22.]  Poeser.  „  »
23.  iestäus  Nitensesel  Etablissement  Grünberg
aft.  -
24.Dr.Löwenthal.  Botanischer  Garten  Hirschberg
25.Dominium.  Gärtnerei  Leschnitz
26.Graf  Hugo  Henckel  von  „  Naclo
Donnersmarck.
27.Graf  Guido  Henckel  von  »  Neudeck
Donnersmarck.
2.  Provinz  Brandenburg.
1.  Eraß.  Gärtnerei  Berlin  Ritterstraße  98.
2.  Ebert.  „  “  Hasenheide  10.
3.  Wendt.  »  »  »  9a.
4.  Reessel.  „  »  »  9.
5.  Gude.  »  »  »  Sa.
6.  Heidemann.  »  »  s  36.
7.  Kloß.  »  »  Fruchistraße  35.
8.  Feicht.  „  b  Müllerstraße  116/117.
9.  Hildmann.  »  »  Schulstraße  44.
10.  Hoffmann.  n  »  Köpnickerstraße  131.
11.Gustav  Schultz.  »  »  Eckartsberg.
12.  Chone.  »  »  Frankfurter  Allee  134.
13.|  Bauch.  »  »  Borhagenerstraße  *
14.  Friebel.  »  »
15.  Mewes.  »  »  Große  Kaankfurterine  123.
16.  Kuelbach.  i  »  133.
17.  Grunow.  »  »  Vor  dem  Siralauer  Thor  24.
18.  Richard.  »  »  j·  »  25.
        <pb n="245" />
        Name
des  Besitzers.

—  231  —

 

 

Art

Lage
des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

 

S  —  ν

 

Karl  Huck.
Wilhelm  Huck.

.Kracht.
EGutzeit.

Petzold.
Albert  Götze.

Franz  Götze.
.August  Bitterhof.
.  Gebrüder  George.
.  A.  Limprecht.
.Ostwald.

M.  Hoffmann.

.Paech.
.Schulz.
.Kuntze.
.Kleinwächter.
Schaper.
Goerms.
Gerntz.
.Mangot.
.NRiemschneider.

Stiftung.

.Haeseke.

E.  Mosisch.
.M.  Hoffmann.
..M.  Buntzel.

ASpäth,  Oekonomierath.
.Weckmann.
.Wildensee.
.Wilhelm  Kunkel.
.van  der  Smißen  &amp;amp;

Schwarz.

Sattler  &amp;amp;  Bethge.
Wittwe  Wenzel.
Vieweg.

Gebr.  Kettenbeil.
Sachs.

Römer.

Wittwe  Schumann.
Wittwe  Grube.

.C.  Zimmermann.

 

 

Gärtnerei

Landesbaumschule

Gärtnerei
Baumschule
Gärtnerei

Baunschule

Gärtnerei

7'
"§v,
#

Gärtnerei

Berlin

Charlottenburg

#

Potsdam

II
#

Brandenburg

Alt-Geltow
Eberswalde
Treptow

»
Nieder-Schönweide  und
Adlershof
Britz  und  Treptow
Rixdorf

Schöneberg
Steglitz

 

3.  Provinz  Sachsen.
Quedlinburg

’
n
#
n

#
"rl

 

-  Boxhagenerstraße.

 

 

Vor  dem  Stralauer  Thore  26.

Frankfurter  Allee  134.
1  187.
180.

Wilhelmstraße.

Berlinerstraße  20.
Bismarckstraße  9.
Schillerstraße  10.

4“
        <pb n="246" />
        232  —

 

 

Name

des  Besitzers.

Art

Lage

des  Grundstücks.

 

Bemerkungen.

 

—

 

%

 

Aug.  Dube.
Wehrenpfennig.
Draesel.

Gebr.  Dippe.
Zappe.

.Gebhardt.
.Feuerstake.
.A.  Teupel.
.  L.  Ziemann.
.  Verclas.

Stadtgemeinde.

C.  Sattler.

Chrn.  Bertram.

.Haage  &amp;amp;  Schmidt.
.C.  Platz  &amp;amp;  Sohn.
.  Fr.  Ad.  Haage  jun.
.Chrn.  Lorenz.

Friedrich  Kobe.

Anton  Esser.
Mathias  Müller.
Franz  Schroeder.
Gebrüder  Biesing.
Anton  Fehringer.
Carl  Günther.
Anton  Schützeichel.
August  Selzer.
Peter  Wanders.
Heinrich  Schmack.

Heinrich  Brenig.

Ernst  Grosch.

E.  Kleinsorge  Söhne.

Johann  Kurth.

..]  Ludwig  Gräve.
Peter  Rieck.
LTheodor  Glauner.

David  Glatthaar.
Rohde  &amp;amp;  Comp.

Friedrich  Fahrmeyer.
Sohann  Rennenberg.

Gärtnerei

r
Baumschule
Gärtnerei
Baumschule
Gärtnerei

 

 

OQuedlinburg

Stendal
Erfurt

4.  Provinz  Westfalen.

I  Gärtnerei

Rheine

5.  Rheinprovinz.

Handelsgärtnerei
Gärtnerei

 

 

Düren
Neuenahr

""

Bonn

Godesberg

"§vp
#
’?')

Lannesdorf
Mehlem

Rlitteredorf
Rüngsedorf

L
        <pb n="247" />
        Name
des  Besitzers.

—  233  —

Art

Lage

des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

.Verwittwete

 

Heinrich  Strauß.
Wilhelm  Bellen.
Peter  Saddeler.

.Christian  Roßbach.
.Gebrüder  Best.
.Jakob  Burchartz.
.August  Hennig.
.Aktiengesellschaft

Flora
in  Cöln.

.  Breinig.
.NHNeuter.
.  Behr  &amp;amp;  Vogelsang.
.Wilhelm  Heß.
Heinrich  Brögelmann.
uHeinrich  Dinslake.
.Fiskus.

.Jakob  Bremer.
.Sohann  Scharff.
.Gerh.  Wintges.
.Peter  Fettweiß.
.Eugen  Dähne.
.Verwittwete

Hermann

Edler.

Johann
Empting.

Mathias  Evertz.

.Heinrich  Hülser.
.Friedrich  Janßen,
.Heinrich  Janßen.
.Caspar  Neukirchen.
.Heinrich  Pannenbecker.

Rudolf  Rennard.

.Adolf  Siebertz.

.Peter  Spyhbertz.

.Josef  Wiest.

.Friedrich  von  der  Heiden.

Fiskus.

.AAktiengesellschaft.
.Christian  Laurentius.
.KCademann  &amp;amp;  Sohn.

Wilhelm  Querling.

]HGebr.  Wenzlewsky.
.Posse  &amp;amp;  Comp.
.Sohann  Reinartz.
Wittwe  Wolff.

 

Gärtnerei

Bauinschule
Kunstgärtnerei
Gartenanlage

I’

·  Baumschule

Handelsgärtnerei
Baunschule

Gärtnerei
Handelsgärtnerei

#

Kunstgärtnerei  und  Baumschule


Botanischer  Garten

Zoologischer  Garten

Baumschule

Hanndelsgärtnerei

 

Ehrenfeld
Melaten

n
Riehl

Mühlheim  a.  Rh.
Jünkersfeld  bei  Oberpleis
Rosenau  bei  Engelskirchen
Barmen

"y
Rindern
Cleve

Pfalzdorf
Nütterden

erdingen

Crefeld

Hilden
Düsseldorf
        <pb n="248" />
        —  234  —

——  —  —  —  —  —  —  —  —

 

S  Name  Art  L  age  8
·  emerkungen.
des  besisers.  des  Grundstücks.  «
64.  Heinrich  Granderath.  Handelsgärtnerei  Düsseldorf
65.Georg  Steinstraßer,  in  „  „
Firma  Knab.
66.]Hubert  Wassenhoven.  Gartenanlage  Wiersen
67.Everhard  Trimborn.  Baunschuleundbotanisce  Kempen
nlage
68.  Heinrich  Linden  jun.  Kunstgärtnerei  Lennep
69.]Wilhelm  Höninghaus.  Gärtnerei  Hardenberg  Ort.  Neviges
70.]  Miggels.  #“  Emmerich
71.  Terhorst.  «,,  Bienen
72.Lambert  &amp;amp;  Reiter.  Baumschule  Kersch  und  Butzweiler
73.Müller  &amp;amp;  Haack.  Baum=  und  Rosenpflan=  Langsur
zung

74.  Christian  Rosenkränzer.  Baumschule  St.  Paulin  bei  Trier
75.  Lambert  &amp;amp;  Reiter.  „  Eucen,  Maas  und  Zurlauben


76.  Haack  &amp;amp;  Müller.  u  Kürenz
77.  Ambrosius  Brauchle.  Gärtnerei  St.  Paulin  bei  Trier
78.  Haack  &amp;amp;  Müller.  „  Trier
79.  Lambert  &amp;amp;  Reiter.  »  »
80.  Anton  Rosenkränzer.  »  Saarbrücken
81.Mondel  &amp;amp;  Droitcourt.  „  »
82.  Köllner  &amp;amp;  N.  Suillier.  »  »
83.  Adolf  Weber  Baumschule  »

 

ZEISS-PHORA

 

Idsvw  I- 



Heckt.
Echhardt.

Minges.
Petersen.

Hamann.

von  Ehren.
Jürgens.

.]Gärtnerei  und  Baumschule



.Gärtnerei
.Baumschulen-Etablissement



 

 

6.  Provinz  Schleswig-Holstein.

Baumschule
Gärtnerei

 

 

 

Wik

Marienhöhe  bei  Düsternbrook
  (Kiel)

Ahrensburg

Altona,  Große  Gärnerstraße
  39

Altona,  Kleine  Gärtnerstraße
  67

Nienstedten

"r

7.  Provinz  Hannover.

Celle
Uelzen

Burgdamm

 

I.  L.  Schiebler  &amp;amp;  Sohn.

Hirt.
Behne.
Heinrich  Bernhard  Warnecken.
        <pb n="249" />
        —  235  —

....—

Lfd.  Nr.

Name
des  Besitzers.

Art

Lage

des  Grundstücks.

Bemerkungen.

 

—
EELIIE

 

Joseph  Eisenbeis  Söhne.
Christian  Lefebré.
Franz  Wurm.

Paul  Hoffrichter.
Friedrich  Hasselhorst.
Johann  Friedrich.

Karl  Schmidt.

August  Weber.
Gebrüder  Becker.

Karl  Klein.

.Anton  Pauli.
.Konrad  Schöffler  II.
KChristoph  Weyand.

Adam  Christian.

.  Becker,  Hauptmann  z.  D.
.Karl  Krieger.

!SJoseph  Philipp  Alter.
.Lorenz  Dornauf.

Adam  Steier.

Philipp  Peter  Buxbaum
und  Genossen.

)HBPhilipp  Schellenberg  und

Genossen.

Philipp  Braubach  und
Genossen.

David  Gernhard.

.Friedrich  Weidmann.
.Derselbe.

.Heinrich  Joseph  Mülller.
SJSohann  Hittenlehner.
.Karl  Eichenauer.
Derselbe.

Derselbe.

.Karl  Stein.
.Pfarrer  Subens.
.Ludwig  Meyer.

Balthasar  Weingärtner.
Christian  Herber.

Richard  Hoffmann.

4Ernst  Lüttich.
.  Anton  Rumpf.

G.  Berg.

 

8.  Provinz  Hessen-Nassau.

Rosenpflanzung

Gärtnerei

#
?

Rosenpflanzung

11

s
Gärtnerei
*
L
u

Baumschule

Baumschule
Obst=  und  Erdbeerpflanzung



i½
Erdbeerpflanzung
Obstbaumschule  und  Erdbeerpflanzung

Baumschule
Gärtnerei
Kunst=  und  Handelsgärtnerei


 

Ems.
7y
L#
*½
V7V

Eltville
Wiesbaden

»
»

Höchst
Soden

*
Königstein

"
i’

Cronberg

Neuenhain

#

»

Niederhöchstadt

Oberursel

Schönberg

Frankfurt  a.  M.

 

Parkstraße  34.

Dambachthal  19.  «

Elisabethstr.  14  u.  16.  u.  Schiersteinerstr.


Zeil  14/16.
        <pb n="250" />
        —  236  —

 

 

 

 

*  Name  Art  Lase  Bemerkungen
emerkt  .
FDHVHWU  des  Grundstacks.
40.|.  Rosenberg.  Kunst=  und  Handels=  Frankfurt  a.  M.  Zeil  79.
gärtnerei  »
41.A.BraungardWw.  »  »  Landwehrweg  219.
42..  C.  Clauer.  »  »  Eckenheimer  Landstraße  131.
43.|Döllsaedt  &amp;amp;  Richter.  u  1  Röderbergweg  118.
44.I.  Fleisch-Daum.  Kaiserstraße  2.

A.
.A.  Hoß.
C.

 

.  Gebr.  Fleischmann.
.  J.  C.  Götz.
.Johann  Großmann.
.  F.  Grüneberg  Sohn.

E.  Heideckes.

F.  Hofmann.
H.  Hach.

.  A.  Jansen.

M.  Lützeler.
Adam  Mayer.

.ZJos.  Phil.  Mayer.

.  IJ.  A.  Müller-Hartmann.
.Friedrich  Müller.

.  J.  A.  Neder.

I.  P.  Petermann.
uPetersen  &amp;amp;  Niemann.

Ph.  F.  Rühl.

H.  W.  Stiehl.
Peter  Stork.

.I.  C.  Wenzel.
.éC.  Werner.
.A.  Witzel.

.  J.  G.  Götz.
.Franz  Hohm.

Otto  Deines.

.Karl  Schulz.
.Karl  Rohde.
.Gebrüder  Siesmeyer.
.Grimmelbein.
.Friedrich  Kester.

 

Baunschule  «  Gelnhausen
Kunstgärtnerei  Hanau
*  I#
t  Bockenheim
Gärtnerei  Wachenbuchen
u  Seckbach

 

 

Bleidenstraße  47.
Waldschmiedstraße  67.
Eichwaldstraße  78.
Ginheimerstraße,  Villa  Leonhardtsbaum.

Mainzerlandstraße  328.
Allerheiligenstraße  53.
Bornheimerlandstraße  97.
Musikantenweg  38.
Waldschmiedstraße  32.
Eckenheimerlandstraße.
Bornheimer  Landwehr  100.
Gutleutstraße  276.
Höhenstraße  30.
Eckenheimerlandstraße  159.
Herderstraße  20.
Eschersheimerlandstraße  278.
Mainzerlandstraße.
Westendstraße  62.
Hainerweg  150.
Sachsenhauser  Landfahrweg
  219.
Haidestraße  94.
Mörfelder  Landstraße  101.
Hellerhofweg  35.
Gr.  Bockenheimerstraße  32.

Auheimerweg  6.
Mühlenstraße  2.
Haingasse  7.

Berichtigung:  Der  Name  des  Besitzers  der  im  ersten  Verzeichniß  Seite  149  unter  Hessen  aufgeführten
Gartenbauanlage  ist  nicht  „Broff“,  sondern  „Leoff“.

Berlin,  den  23.  August  1884.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Bosse.
        <pb n="251" />
        zu  richten  sind:

2.  Justiz

237

-Wesen.

Bezuglich  der  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880  beschlossenen
  Anweisung  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  sind  (Verzeichniß  im  Central-Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  von  1880,  S.  604),  ist  die  Aenderung  eingetreten,  daß  jetzt  derartige  Ersuchen

1.  für  den  Bezirk  des  Amtsgerichts  Sondershausen  an  die  Fürstliche  Bezirkskasse  zu  Sondershausen;



2.  für  den  Bezirk  des  Amtsgerichts  Arnstadt  an  die  Fürstliche  Bezirkskasse  zu  Arnstadt.

 

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2„  –[.  ½  —  Grund  des
2  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs--l
  des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschlufses.
□
1.  2.  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Johann  Groeger,/geboren  am  11.  Mai  1853  zu  Römer-versuchter  Straßenraub  Königlich  preußischer  Re-25.  April  d.  J.
Schneidergeselle,  stadt,  Mähren,  ebendaselbst  ortsan.(11  Jahre  Zuchthaus  gierungs  =  Präsident  zu
gehörig,  laut  Erkenntniß  vom  Liegnitz,
12.  Februar  1883),
b.  Auf  Grund  des  §F.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Anton  Pietsch,  (eboren  am  20.  April  1864  zu  Wetzwalde,  Diebstahl,  Landstrei-Königlich  preußischer  Re-[S.  März  d.  IJ.
Bäckergeselle,  Bezirk  Reichenberg,  Böhmen,  eben--chen  und  Betteln  2c.,  gierungs  =  Präsident  zu
daselbst  ortsangehörig,  Potsdam,
3.  [Josef  Herlt,  Webergeboren  am  16.  Dezember  1844  zusLandstreichen  und  derselbe,  12.  August
gesell,  -  Niedereinsiedel,  Bezirk  Hainspach,  Böh-  Betteln,  d.  J.
men,  ebendaselbst  ortsangehörig,
4.  Wendel  Stern,  23  Jahre,  geboren  und  ortsangehörigseinfacher  Diebstahl,  derselbe,  15.  August
Glaser,  in  Kowno,  Rußland,  Lmbdfteeichen  und  d.  J.
etteln,
5.  Der  Zigeuner  Franzsgeboren  1856  zu  Kattendorf,  Bezirk  Neu-Landstreichen  und  vor-Königlich  preußischer  Re-  20.  Februar
Arlam,  Schmied  titschein,  Mähren,  ebendaselbst  ortsan.  sätzliche  Körperver--  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
und  Mechaniker,  gehörig,  letzung,  ppeln,
6.  Johann  Polek,  Ar.16  Jahre,  geboren  in  Boleslaw  bei  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re.8.  Juli  d.  J.
beitsbursche,  Krakau,  Galizien,  ortsangehörig  in  Wa  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu

.  Otto  Baumann,
Former,

Josua  Meller,
Buchbinder,

.  Josef  Richter,  Weber
und  Dienstknecht,

 

jeslaw,  Bezirk  Milec,

geboren  am  28.  Juni  1855  zu  Arbon,
Kanton  Thurgau,  Schweiz,  ortsangehörig
  zu  Steinlohn  oder  Arbon,

60  Jahre,  geboren  zu  Patzau,  Kreis  Tabor,
  Böhmen,  ortsangehörig  in  Krakau,
Galizien,

geboren  am  19.  Mai  1848  in  Hof,  Bezirk
  Sternberg,  Mähren,  ebendaselbst
ortSangehörig,

 

Landstreichen  und  Gebrauch
  falscher  Legitimationspapiere,


Landstreichen,
Landstreichen  und

Betteln,

 

Liegnitz,
Königlich  preußische  Landdrostei
  Hannover,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,

Königlich  bayerisches  Bezirksöamt
  Münchberg,

12.  August
d.  J.
12.  Juli  d.  J.

14.  Juli  d.  J.

 

 

45
        <pb n="252" />
        238

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
r  “]  Ausweisung  zusine  8
Z  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschsses
□

1.  2.  3.  4.  5.  6.

10.  Jonas  Springer,  29  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  Landstreichen,  Angabes  Königlich  bayerisches  Be-11.


12.

13.

14.

Schuhmachergeselle,
Ferdinand  Saugspier,
  Pflasterer,
Tagelöhner,

Tagner,

 

Emil  Karl  Coupve,
Goldarbeiter  und
Uhrmacher,

Julius  Karl  Häfely,

Karl  Eugen  Rezette,

Gyomöre,  Komitat  Raab,  Ungarn,

35  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Kaltenbach,  Bezirk  Prachatitz,  Böhmen,
37  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu
Moulins,  Frankreich,

geboren  am  1.  April  1861  zu  Mümliswyl,
  Kanton  Solothurn,  Schweiz,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  9.  November  1855  zu  Clichy
bei  Paris,  Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,


 

falschen  Namens,  Fälschung
  von  Legitimationspapieren,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,
Landstreichen  und
Betteln,

Landstreichen,

desgleichen,

 

18.  Juli  d.  J.
zirksamt  Ebersberg,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Wasserburg,
Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Bogen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.
dent  zu  Colmar,

derselbe,

4.  August

d.  J.

9.  August

d.  J.

18.  Juli  d.  J.

24.  Juli  d.  J.

 

 

Die  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  Pfarrkirchen  vom  27.  März  d.  J.  verfügte  Ausweisung  des
Kellners  Robert  Nekuda  aus  dem  Reichsgebiet  (Central-Blatt  S.  153  Z.  29)  ist  zurückgenommen  worden,  weil  sich  herausgestellt

hat,  daß  der  Ausgewiesene  nicht  Neku  da  heißt,  sondern  ein  nicht  näher  bekannter  Landreicher  war,  der  sich  das  Arbeitsbuch
des  Nekuda  angeeignet  hatte.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="253" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Verau  gegeben

Reichsamt  des  Innern.

——————————

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  September  1884.  36.
JInhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  3.  Polizei-  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

Joll=  und  Steuerstellen  Seite  239  Reichsgebiete..  .....  240
2.  Konsulat-Wesen:  Ernennng  239

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Den  Königlich  preußischen  Steueramte  zu  Cöpenick  im  Bezirke  des  Hauptsteueramts  für  inländische  Gegenstände
  zu  Berlin  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  das  für  die  chemische  Fabrik  von
Ewer  &amp;amp;  Pick  zu  Grünau  abgefertigte  inländische  Salz  beigelegt  worden.

 

Zu  Lorsch  ist  eine  dem  Großherzoglich  hessischen  Hauptsteueramt  zu  Darmstadt  unterstellte  Orts-Einnehmerei
errichtet  und  derselben  die  Befugniß  zur  Eingangsabfertigung  von  Bier,  sowie  zur  Erledigung  von  Uebergangsscheinen
  über  Bier,  Wein  und  Obstwein  beigelegt  worden.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Walter  Tietz  zum  Konsul  in  Bordeaux
zu  ernennen  geruht.

 

46
        <pb n="254" />
        240

Z.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  d  Datum
E—  Grund  Behörde,  welche  die  des
2  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs--
  des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschiusses.
·□#
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  s.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Johann  Nowie,  sgeboren  am  25.  September  1852  zusschwerer  Diebstahl  im  Königlich  preußischer  Re-2.  Mai  d.  J.
Müllergeselle,  Polom,  Bezirk  Neustadt,  Böhmen,  wiederholten  Rückfall  gierungs  .  Präsident  zu
ortsangehörig  in  Neupadik,  ebendaselbst,  (2  Jahre  Zuchthaus  Liegnitz,
laut  Erkenntniß  vom
2.  Juni  1882),
2.  [Wilhelm  Jursik,  geboren  1846  in  Zbraslawic,  Bezirk|Versuch  des  schweren  Königlich  bayerisches  Be.26.  Juni  d.  J.
Schlosser,  Kuttenberg,  Böhmen,  ebendaselbst  orts.  Diebstahls  (1  Jahr  zirksamt  Bamberg  II,
angehörig,  Zuchthaus),
b.  Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.Franz  Ziegler,  (geboren  am  4.  Februar  1858  zu  Kla-Betteln  im  wieder-  Königlich  preußischer  Re-18.  Juli  d.  J.
Schuhmacher,  drau,  Bezirk  Mies,  Böhmen,  eben=  holten  Rückfall,  gierungs  =  Präsident  zu
daselbst  ortsangehörig,  Breslau,
4.]  Markus  Goldberg,  geboren  am  6.  März  1858  zu  Przemys-Betteln  im  wieder-derselbe,  21.  Juli  d.  J.
Kommis,  lany,  Galizien,  ebendaselbst  ortsange  holten  Rückfall,  Fühhörig,
  rung  falscher  Legitimationspapiere
  und
Bestechung,
5.  Alexander  Duane,  geboren  am  17.  Februar  1844  zu  Glas-Landstreichen  und  Königlich  preußische  Re-5.  August
Gärtner,  gan  zir  hrtiland,  ebendaselbst  orts-  Betteln,  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.
angehörig,
6.  Johann  Baptist  Gé-geboren  am  30.  Januar  1807  zu  Dom  #desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi- 



 

rard,  Tagner,

 

 

bras,  Departement  Meuse,  Frankreich,

 

 

 

 

dent  zu  Metz,

 

 

 

21.  August
d.  J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="255" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  |  Berlin,  Freitag,  den  12.  September  1884.  9317.

Jnhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Zoll=  und  Steuerstelllen  Seite  241  August  1884a..  .  .......  242

2.  Konsulat-Wesen:  Ernennungen;  —  Erxequatur-Erthei-  4.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
lungen  241  Reichsgebiete..  ......  244

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wessen.

 

E#  ist  ertheilt  worden:
dem  Königlich  preußischen  Nebenzollamt  I.  zu  Neumühlen  im  Bezirke  des  Hauptzollamtes  zu  Kiel
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Waaren  der  Nr.  6  und  15  des

Zolltarifs,  und
dem  Königlich  württembergischen  Grenzsteueramt  zu  Feuerbach  im  Bezirke  des  Kameralamts  zu

Stuttgart  die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  Branntwein.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Neichs
den  Kaufmann  H.  Brown  zum  Konsul  in  Auckland  (Neu-Seeland)

und
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Vize-Konsuls  Glas  den  Schiffsmakler  Pehr  Forssell

zum  Vize-Konsul  in  Umei  (Schweden)
zu  ernennen  geruht.

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden
dem  Kaufmann  Sugo  Henel  als  persischer  Konsul  in  Breslau

und
dem  zum  argentinischen  Vize-Konsul  in  Karlsruhe  ernannten  Herrn  Siegmund  Niebuhr.

 

47
        <pb n="256" />
        242

 

 

 

3.

Bank
Status  der  deutschen  Noten

nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fassiwva.
Event.
9  Sonstige  *5#  bierh
r  Bezeichnung  Grund.  Keserve.  Noten.  Gegen  Unge  Gegen  zaalnn  Gegen  keiten  GegenSonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
der  31.  Julif  beckte  31.  Juliisalige  31.  Juliamit  1.  Juli  31.  Suli  der  JS1.  Juliaus
Kapital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  .  Passiva  weiterge-Banken.
  1884.Noten.  1884.  bindli  1884.  Kündi.1  1884.Passivras884.  gebenen
indlich-  gungs-  inlänkeiten.
  frist  dischen
34½“  ·  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  b.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  132.  13.  14.  16.  16.7.
11  Keichsbsarxnxnx20000  20  308711  914—  13  8244  1  467  T  10  734  —  —  360—  146s1  083  o029  -  3  236  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2329—  337  1205  29  3368  —  57  —  —  —  —  9297—  394  233
3Koölnische  Privatbanrk  3  000  750  22204  246  1183  16  628  31  3  075  —  105  13  —  26864  110  514
4Magdeburger  Privatbank  3  000  605  2266|+—  201  951—  206  3  +  1  4290—  26  89  27  639+—  203  221
5oanziger  Privat  Aktien--  ’
Bnk.  ...  3000  750  29984  136  12714  1  358  41  33774  37  3652  —  2069  14  035—  1  855  105
6LProvin  (ul.tien.Banr  des
Großherzogthums  Posen.  3  000  750  1  8159—  2  1  193/  19  32  10  943  20  40—  1  6  680  7  1  709
7  annoversche  Bunk12000  11511  4610—  2232639—  99  6207|—  421  1156|7  30116/1  2299  26240—  385  1350
8  Frankfurter  Bank-  17  11#8  3  875  8  848+J  524  4713+  5100  5225'/—  600  3  135—  262  830—  367/  39056/—  705  1  039
9Bayerische  Notenbank  7500  893  63029  —  1336/  28072  —  2059|  10  395  959  25—  4  1  936—  53  83778—  434  2  876
10  Sichsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3  8960  38  639—  2716  16  63—  261  1641  11  8969—.2  101  192  —  583337—  599  1705
11Eeipziger  Kassenverein  3000  211707.—  93  1021—  239  1687  [  212  572  57  1261—  128303|+  188  387
12Chemnitzer  Stadtbank  510  127  502—  3  199—  14  88  3905—  37  894  7  ——  516
13  Württembergische  Notenbank  9000  5244040  67  9659—  277  1215  +  429  83—  1  536/4  4529668—  204  1  641
14  Badische  Brk  9  000  15100  11  407—  319  7015—  641  631  —  9—  3  5051  36  22962  —  286  2  450
15.Bank  für  Süddeutschland  15  672  1728  14984—  429  9204—  567  100—  1  —  —  735/  4  104  33219—  326  1  094
16Braunschweigische  Bank.  3900  1917—  38111  1197—  586  2053—  100  1324—  21  146—  26|  16332—  958  233
17|Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  76  623—  1156  205—  811  1224  —  1  4102—  420  64  10  8  489—  6527  104
18  Bremer  Bubk  ..  16  607  850  3892  —  256  2309—  185  640  52  12809  404  108—  383  34906—  183  1  237
Zusammen68  332  38994  893  06  —  20  035  167  795/—  2975|  265  842  F111  186  43  913|+  1770  10  439—  2  5701  520  530  —  9  6499  17  414

 

Zu  Spalte  57:

Zu

 

9

Zu  Spalte  9  Nr.  8“:

15“:

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Davon  in  Abschnitten  zu  100  -—
„  200.

500

1000

95  846

AL  ri

610  612  000  .K

 

 

 

 

520  200  .  (bei  der  Bank  Nr.  6),
78  885  500  .  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),

201  123  500  4
Darunter  136  800  JAA  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

1,  2,  8).

Gulden=  und  Thalernoten.
        <pb n="257" />
        Wesen.

banken  Ende  August  1884,
fichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Juli  1884.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

243

 

 

 

 

 

 

 

——

Metall-  Gegen  Reichs=  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  7
31.  Julikassen=  31.  Julianderer1.  JuliWechsel.31.  JuliLombard.  31.  JultEffekten.  31.  Juli  31.  Juli  der  31.  Juli
Bestand.  14.  scheine.  1864.|Banken.  1884.  1884.  1884.  s.,ba.  .  tva.3.
7
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34.
599  374—  12  823  21  832—  179  11  58—  2289  362  194—  3740  40  712—  4029  30  2821206  24  1000—  347/109003  2201
1  021  20  2  —  12  10—  3534  47631  10  3528—  30  —  —  47  —  9  4602%—  386½
770  24  19.  1  248681  205  8  115—  194  305  30  —  —  424  68  98814.  124
848  68  32—  30  435+  309  4115  8893  95—  171  44—  967  80  52  6  505  214
1  001—  11  —  —  1  726  147  6974  —  311  1210  —  466  39Z.  18  4008  —  1220  14  313—  18445
61—  24—  1  11  4  440  —  32  1  111.  63  —  —  598  9  6732  19  6
1765—  188  29—  71  177—  63  15  540—  641  86ö71—  41  500q  11  7  362  +  608  26  240  —  3857
33721  76  79  —  684—  62  259311E.  424  3  426—  194  3793—  184  25986  —  681  39883  6214
32  468  626  104  37  2385  60  45  255  822  1715  249  51—  58  1  337½—  28  8377—  43440
17206—  497  339..  97  4461—  2055  52  802T  2203  2  507—  48  2539.  24  3  488—  419  83  337—  59910
1  000—  39  64—  30  67?  215  4071½¼%  652  1  50  29  388  6  91111  45  8  303  18811
188—  33  10—  3  107·-  47  4031  102  49  —  127  —  711  —  178  5221—  6512
8  5190—  1567  12—  1  120—  232  19  840  TJ  131  396  76  299  —  482  —  11  29  668—  20413
4323)  366  7—  10  62  —  34  16  025—  797  7544  1  44  —  1  7417/  188  22  9662  —  28614
5301—  172  14—  25  465+  335  21  000  796  6311—  116  3935  112  1  871—  1256  33219—  32615
541—  222  15—  164  1  5778  3387  2235  +  557  —  —  77022  4  2096  16  435—  95916
24—  111  5—  1  1661  75  5576—  380  637F  310  58—  142  1  475—  271  8689—  518  17
1  455—  129  3—  125  61  29999  83  3226—  321  —  —  742  +  333  35550—  14218

680  0106—  13276  22  508  —  174  22  491—  3610  636  4100—  5776  65  857—  4503  43046  20  026  69  680  —  11121530  210  —  8425

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

47
        <pb n="258" />
        244

4.  Polizei

.  Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
*-°,D  *  —  Grund  Ausweisun  des
2  der  Bestrafung.  6  Ausweisungs.
-  des  Ausgewiesenen.  beschlofsen  hat.  beschluffes.
□—
1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Josef  Schwarz,  (geboren  am  8.  Dezember  1865  zu  Mo-Landstreichen,  Betteln  Königlich  preußischer  Re./26.  Juli  d.  J.
Schneidergeselle,  rawietz,  Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch  und  Führung  eines  gierungs-Präsident  zu
Schlesien,  ebendaselbst  ortsangehörig,  falschen  Namens,  ppeln,
2.  Andreas  Duczek,#geboren  im  Mai  1852  zu  Alzen,  Bezirkleinfacher  Diebstahl,  derselbe,  15.  August
Arbeiter,  Biala,  Galizien,  ortsangehörig  in  Blala,  Landstreichen  und  d.  J.
«  Führung  eines  falschen
  Namens,
3.  PetrHaallström,geboren  1847  zu  Harnäß,  Schweden,  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re.6.  August
Arbeiter,  ebendaselbst  ortsangehörig,  holten  Rückfall,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.
4.  Joppe  Marinus  Tips-geboren  am  2.  Mai  1845  zu  Holstebro,  desgleichen,  dieselbe  Behörde,  26.  Juli  d.  J.
mark,  Schuhmacher,  Dänemark,
5.  Franz  Szebena,3  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re5.  August
Drahtbinder,  zu  Petrowitz,  Bezirk  Trentsin,  Ungarn,  hrungs  "  Prasident  zu  d.  J.
rankfurt  a./O.,
6.  Eduard  Schiffert,  geboren  am  4.  Oktober  1847  zu  Biala,  Betteln  im  wieder-Königlich  sächsische  Kreis-10.  Juli  d.  J.
Lohgerbergeselle,  Galizien,  holten  Rückfall,  hauptmannschaft  Bautzen,
7.  Anders  Magnus  Jogeboren  am  6.  August  1838  zu  Mellby,  Hausfriedensbruch  und  Großherzoglich  mecklen-23.  Juli  d.  J.
hannsson  (Jo-Bezirk  Elfsborg,  Schweden,  Betteln  im  wiederburgisches  Ministerium  «
hab  aunson)  Hand-  holten  Rückfall,  des  Innern  zu  Schwerin,
arbeiter,
8.  Zankel  Meyero-40  Jahre,  geboren  in  Swentricmy,  RußBetteln  und  Land-Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-13.  August
Fuot  88  Zehngebot-  land,  streichen,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
reiber,
9.  Johann  Baptist  geboren  am  13.  Mai  1849  zu  Ebers-Sesgleichen,  derselbe,  5.  August
Schaeffer,  güäu  Unter-Elsaß,  durch  Option  Fran-  d.  J.
zose,  .,
10.EugenBocquet,geborenam16.Februar1862zuRouen,Landftrekchen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präfi.  25.  August
Tagelöhner,  Frankreich,  dent  zu  Metz,  d.  J.“

11.  Hyppolyt  Verdun,  geboren  am  25.  Februar  1872  zu  Valddesgleichen,  derselbe,  28.  August
d'2jol,  Bezirk  Vosges,  Frankreich,  eben-  d.  J.
daselbst  ortsortsangehörig,

12.  Louis  Richard,  #geboren  am  10.  September  1837  zu  Betteln  und  Land-berselbe,  29.  August

Mechaniker,  Thiebault,  Bezirk  Haute  Marne,  Frankstreichen,  d.  J.

 

reich,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="259" />
        Tentral-Blatt

 

 

für  das
Deutsche  Reich.
Herausgegeben
im
AReichsamt  des  Innern.
Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.
Berlin,  Freitag,  den  19.  September  1884.  1  9A#½#  38.

TII.  Jahrgang.

 

 

 

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen
des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  August  1884  Seite  245
2.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Todesfall;  —  Exequatur-Ertheilung


.  246

 

v

3.  Polizei-Wesen:
Reichsgebiete

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

.  247

 

1.  Finan  z-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1884  bis  zum  Schlusse  des  Monats  August  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diene  esn  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des!  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Ver-  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4

der  Sbie  sin  1  r-  des  und  5,
usse  des  itungen
Einnahmen.  abemhuste  m  gurung  Vorlahres  mehr
Monats  (Spalte  4)  —  weniger
4
J.  2.  38.  4  |  5.  6.
Zöllel  86  955  475  81  56386  873  91  81212  347—  5661  565
Tabacksteuer  1  864  408  64  912  1  799  496  1  003  406  +  796  090
Rübenzuckersteuer.  —  6  105  423  042  —105  423  048—  87  737  997—17685051
Salzsteuer  ...  13  774  040  17  236  13  756  803562  85+194  319
Branntweinsteeer  14  887  884  5249  092  9  638  792  9  062  975575  817
Uebergangsabgaben  von  Branntwein.  4  440  —  47  440  38  233—  9207
Brausteeer  7834  349  141  046  7  693  303  7545  819|+  147  484
Uebergangsabgaben  von  Bier  649  579  —  649  579  573  691  75  888
Summe  126  013  169  110  976  891115  036  27  25260  959  —10224681
Spielkartenstempel  —  —  294  517  289  142/+  5375
Wechselstempelsteuer  —  —  2  765  6ö76,  2  800  264434588
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Schluß-—

  5  662  3566  5640  2  21448

noten,  Rechnungen  und  Lotterieloose.

 

48

Anmerkung
        <pb n="260" />
        246

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  August  1884:

 

 

Ist-Einnahme  vom

 

Differenz  zwischen

 

 

 

 

 

Bezeichnung  Beginndes  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  den  “  und  3,
obengenannten  des  jahres
Einnahmen.  es  Vorjahre  —  weniger
A.  A  —
1.  2.  3.  4.
Zölle  .  77  471  676  76  169  058  +  1  302  618
Labacksteuer  1  138  480  399  947  +  7938  533
Rübenzuckersteuer  16  108  743  26  700  154  —  10  591  411
Salzsteuer  14222  742  13  844  475  +  378  267
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  16  381  567  15  544  762  +  8836  805
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  7u073  212  6888  943  +  184  269
Summe  132  396  420  139  547  339  —  7150  919
Spielkartenstempel.  373  816  375  528  —  1712

 

 

2.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Heinrich  Randad  in  Lome  zum
Konsul  für  das  Togo-Gebiet  (Westküste  von  Afrika)  zu  ernennen  geruht.

 

De-  Kaiserliche  Vize-Konsul  zu  Honfleur  J.  Wagner  ist  gestorben.

Den  Herrn  Abraham  Wolff  in  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als  columbianischer

Konsul  daselbst  ertheilt  worden.
        <pb n="261" />
        247

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

*  –  –  Grund  des

3  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs.

des  Ausgewiesenen.  g.  beschlofsen  hat.  beschlufses.

□

1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.[Franz  Beyer,  Kom-geboren  am  3.  August  1854  zu  Hof,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-ö.  September
mis,  Bezirk  Sternberg,  Mähren,  ebendaselbst  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.

ortsangehörig,  Breslau,

2.  Laurenz  Bieniarz,  geboren  am  10.  August  1833  zu  Bud-Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-,29.  August
Bergmann,  ziwoy,  Kreis  Pezekow,  Oesterreich,  bolten  Rückfall,  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.

ebendaselbst  ortsangehörig,

3.  Sophie  Puputz,  Zi-22  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re.9.  Juli  d.  J.
geunerin,  zu  Polanka,  Bezirk  Troppau,  Oester-  Betteln,  gierungs-Präsident  zu

reichisch-Schlesien,  Oppeln,

4.  Mathias  Jaty,  geboren  1857  zu  Niestuszau,  BezirksLandstreichen  und  Ge-Derselbe,  15.  August
Drahtbinder,  Trencin,  Ungarn,  werbesteuer  -  Kontra-  d.  J.

vention,

5.  Niels  August  Ohl-geboren  am  9.  April  1839  (oder  9.  Juli[  Diebstahl,  Landfstrei-Königlich  preußische  Re15.  März  d.  J.
sen,  Müllergeselle,  1342)  —  Alby,  Schweden,  ebendaselbst  chen  und  Betteln,  gierung  zu  Schleswig,

ortsangehörig,

6.  Niels  Christian  Ohl--geboren  am  15.  Oktober  1853  zu  Frie-Betteln  im  wieder-dieselbe  Behörde,  18.  August
sen,  Cigarren=  dericia,  Dänemark,  ebendaselbst  orts-  holten  Rückfall,  d.  J.
arbeiter,  angehörig,

7.Franz  Emanuel  Peck,  geboren  am  25.  Dezember  1832  zu  Po-Landstreichen  und  Koöniglich  preußische  Land-30.  August
Seifensieder,  de  Böhmen,  ebendaselbst  orts=  Betteln,  drostei  Hannover,  d.  J.

angehörig,

8.  Josef  Welich  (Ve-geboren  1867  zu  Jungbunzlau,  Oester-Landstreichen,  dieselbe  Behörde,  3.  September
licz),  Buchbinder,  reich,  ebendaselbst  ortsangehörig,  d.  J.

9.  Adalbert  Schnelzer,7  Jahre,  geboren  zu  Hohenfurth,  Be-Versuchter  Betrug,  Königlich  preußische  Re-2.  September
Schneidergeselle.  zirk  Prachatiz,  Böhmen,  ortsangehörig  Landstreichen,  Füh-Pierung  zu  Cassel,  d.  J.

in  Zabor,  ebendaselbst,  rung  gefälschter  Legi.
timationspapiere  und
Führung  eines  falschen
  Namens,
10.  Christoph  Hern-54  Jahre,  geboren  zu  Hortschitz,  Bezirk  Landstreichen  und  Königlich  preußische  Land28.  Juli  d.  J.
schitzy,  Maurer-Prestitz,  Böhmen,  zuletzt  wohnhaft  in]  Betteln,  drostei  zu  Stade,
geselle,  Hamburg,

11.  Rasmus  Nielsen,25  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  zu  desgleichen,  Königlich  preußische  Re-23.  August
Matrose,  Silkeborg,  Dänemark,  gierung  zu  Aachen,  d.  J.

12.  Conrad  Treichler,  geboren  am  4  August  1847  zu  Richters-  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.22.  August
Drucker,  wyl,  Kanton  Zürich,  Schweiz,  eben-  dent  zu  Colmar,  d.  J.

daselbst  ortsangehörig,

13.  Franz  Julius  geboren  am  11.  September  1854  zu  Betrug  und  Land  ,erselbe,  desgleichen.
zein  eckel,  UnterGiromagny  bei  Belfort,  Frankreich,  streichen,
meister,

14.  Sebastian  Doval,  geboren  am  21.  Mai  1855  zu  Brest,  Landstreichen  und  derselbe,  28.  August
Erdarbeiter  (Tagner),  Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Betteln,  d.  J.

15.  Friedrich  Marchand,  geboren  am  29.  Juni  1853  zu  Dieuse,  Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.
Dienstknecht,  durch  Option  französischer  Staatsange- 



 

höriger,

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="262" />
        <pb n="263" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  26.  September  1884.  O  30.
Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  3.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen:  Ergänzungen  der  Vorschriften
über  Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  über  Einrichtung  und  Beglaubigung  von  Abellschen
August  188  .  Seite  249  Petroleumproben  .  250
4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
2.  Konsulat-Wesen:  Ernennunen  250  Reichsgeblee  253

 

1.  Finan  z-Wesen.

 

Nachweisung

verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schluß
des  Monats  August  1884.)

 

 

 

 

Einnahme  .  ...
Bezeichnung  vom  Beginn  des  .  Einnahme  Mithin  im  Etats-Etatsjahres
  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1884/85

der  Shlusse  des  raum  des  Vor-  +  mehr

«  ,  obengenannten  jahres  —  weniger
Einnahmen  jah  g

A.  Ac.  A.  *
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  65  350  589  62  738  706  +  2  611  883
Reichseisenbahn-Verwaltung'.  19  400  900  19  665  031  —  2644  131

 

 

 

*.)  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1884  Seite  245.
*.)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach

definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

49
        <pb n="264" />
        —  250  —

2.  Konfulat-Wesen.

 

Seme  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs
den  Kaufmann  Molyh  E.  Pries  zum  Konsul  in  Malaga  (Spanien)
un  ·
an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Vize-Konsuls  Franck  den  Kaufmann  Alois  Meyer
zum  Vize-Konsul  in  Alexandrette  (Syrien)
zu  ernennen  geruht.

 

3.  Maaß=  und  Gewichts-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  24.  Februar  1882  über  das  gewerbmäßige  Verkaufen
  und  Feilhalten  von  Petroleum  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  40)  werden  die  nachstehenden  Ergänzungen
und  Abänderungen  der  in  den  Bekanntmachungen  vom  20.  April  1882  (Central-Blatt  für  das  Deutsche
Reich  Seite  196)  und  vom  21.  Juli  1882  (Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  Seite  344)  enthaltenen
Vorschriften  über  Einrichtung  und  Beglaubigung  von  Abel'schen  Petroleumprobern  hiermit  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht.

I.  Ergänzungen  und  Abänderungen  zu  den  Vorschriften  der  Bekanntmachung
vom  20.  Vor#  1882.  6

A.  Zur  Beschreibung  des  Petroleumprobers.
Zu  Ziffer  2  Absatz  3  wird  hinzugefügt:
Die  Tülle  der  Zündlampe  darf,  wenn  letztere  am  tiefsten  geneigt  ist,  von  den  Kanten  der
mittleren  Oeffnung  in  der  Deckelplatte  02,  an  keiner  Stelle  weniger  als  3  mm  —  von  der
Mitte  der  Tüllenmündung  gemessen  —  entfernt  sein.
Zu  Ziffer  7:  Die  Vorschrift  des  Schlußsatzes,  nach  welcher  das  Kapillarrohr  des  in  den  Wasserbehälter  W
einzusenkenden  Thermometers  te  oben  eine  Erweiterung  haben  soll,  wird  aufgehoben.

B.  Zur  Anweisung  für  die  Untersuchung  des  Petroleums.
Zu  I  Ziffer  1  wird  hinzugefügt:

Als  mittlere  Temperatur  gilt  eine  solche  von  210  C.

Zu  I  Ziffer  2:  Die  bisherige  Vorschrift  fällt  fort  und  wird  durch  folgende  Bestimmung  ersetzt:
2.  Entnahme  und  Aufbewahrung  der  Petroleumproben.

Vor  Entnahme  der  Petroleumproben  aus  den  Lagerfässern  hat  man  sich  zu  vergewissern,
daß  der  Inhalt  der  letzteren  genügend  durchgemischt  worden  ist.  Liegt  die  Vermuthung  vor,  daß
dies  nicht  geschehen  ist,  und  läßt  sich  die  Durchmischung  nicht  sofort  nachholen,  so  ist  mittels
eines  Hebers  aus  dem  oberen  und  dem  unteren  Theil  des  Fasses  je  eine  Probe  zu  entnehmen;
*  Proben  sind  dann  in  einen  verschließbaren  Behälter  zu  gießen  und  durcheinander  zu

ütteln.

Die  Petroleumproben  sind  bis  zum  Beginn  der  Untersuchung  in  geschlossenen  Behältern
innerhalb  des  Arbeitsraumes  aufzubewahren.

C.  Zur  Umrechnungstabelle.
Die  Umrechnungstabelle  wird,  wie  folgt,  erweitert:
        <pb n="265" />
        —  251

 

—

 

 

Barometerstand  in  Millimetern.

650/655/660  2  675/680/685/690/695|700|TY05  no  715|720/725/|730  %  745  750755

Entflammungspunkte  nach  Graden  des  hunderttheiligen  Thermometers.

 

260765|770/775/|780/785

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

155  16,416,616,16,5117,  117,  317,417,617,618,018,1  18,318,5  18,218,6  19,0  19,219,4  19,5  19,119,s
16,016,116,216,3  16,416,616,16,  5117,1117,217,  417,6  17,617,5  18,1  18,3  18,518,618,619,0  19,2119,5  19,5  19,1  19,520,020,220,4
16,6%%  19,119,51  20,020,220,420,520,120,8
17,017,1117,217,517,417,6  17,117,  s18118,2  18,4  18,6  18,818,5  19,119,319,519,6  19,5120,0120,220,3  20,  20,220,5121,0121,221.4

17,5/17,,72%0

1818,  18,618,7  18,519,119,2  19,4  19,6  19,s  19,5120,1120,3120,5  20,6120,8  21,0121,221,3  21,5  121421,022,022,  2224
1858%
19,019119/19%0O„200,  20,  21,/22,222  22,5  22.,122.523,0123,223.4
19,5|19,619,  19,  1120  20  20  20%12LLLDL„„„  22%
20,0|2010,0  323%
20,5  20,  20  20,  0LL  2%D  %3  %%
21,0/21121½  LN1  „a  „„„(2D  222%  23  1„4  „  ½%%

21,021/,0/2121,  21,9022  225/22  22,923,1  26,0  25,225,  425,6125,125,5

Diese  Umrechnungstabelle  kann  durch  Anfügung  weiterer  Horizontalreihen  auch  für  Petroleumsorten
mit  höheren  Entflammungspunkten  nutzbar  gemacht  werden.  Es  ist  zulässig,  die  Tabelle  noch  um  20  Horizontalreihen
  zu  erweitern,  deren  letzte  demnach  mit  der  Zahl  31,5  beginnt  und  mit  der  Zahl  35,  schließt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.  Ergänzungen  und  Abänderungen  zu  den  Vorschriften  der  Bekanntmachung
vom  21.  Furi  1882.

Zu  §.  2  Nr.  2  g  wird  hinzugefügt:

Wenn  dem  Prober  ein  Pendelzeiger  beigegeben  wird,  so  ist  dieser  mit  dem  Umhüllungsmantel

  oder  dem  Wasserbehälter  fest  zu  verbinden.
Zu  §.  3  hinter  2  b  wird  hinzugefügt:

c)  Die  unter  1  e  vorgeschriebene  Prüfung  der  Metallbarometer  soll,  sofern  diese  nach  dem  1.  November
  1884  zur  Einlieferung  gelangen,  aus  ähnlichen  Gründen,  wie  unter  2  a  angegeben,  nicht
vor  Ablauf  von  3  Monaten  nach  ihrer  Einlieferung  in  Angriff  genommen  werden.

Zu  §.  4  Ziffer  1  d  und  e:i

Die  höchsten  zulässigen  Abweichungen  werden  für  d  und  e  auf  1/0  mm  (statt  bisher
0,5  mm)  festgesetzt.

Zu  §.  4  Ziffer  2  wird  hinzugefügt:

Die  Durchbrechungen  des  Drehschiebers  und  die  entsprechenden  Oeffnungen  der  Deckelplatte
müssen  bei  derjenigen  Schieberlage,  bei  welcher  die  Deckelöffnungen  vollständig  aufgedeckt  sind,
nachstehenden  Bedingungen  genügen:

a)  Die  Ränder  der  Deckelöffnungen  sollen  auf  die  Ränder  der  Schieberdurchbrechungen  dergestalt
  passen,  daß  die  ersteren  über  die  letzteren  an  keiner  Stelle  um  mehr  als  0  mm
hervorragen.  «

b)  Durch  seitlichen  Druck  auf  den  Knopf  des  Triebwerks  dürfen  die  Ränder  der  Schieberdurchbrechungen
  gegen  diejenigen  der  Deckelöffnungen  um  mehr  als  0,,  mm  nicht  verrückt
werden.

J)  Bei  wiederholter  vollständiger  Aufdeckung  der  Deckelöffnungen  dürfen  die  Ränder  der

49°
        <pb n="266" />
        —  252  —

Schieberdurchbrechungen  Veränderungen  in  der  Lage,  welche  mehr  als  0,,  mm  betragen,
nicht  aufweisen.
Zu  §.  4  Ziffer  5:
An  Stelle  der  bisherigen  Vorschrift  tritt  die  folgende:
5.  Metallbarometer,  welche  mit  einem  Prober  zur  Prüfung  und  Beglaubigung  vorgelegt
sind,  dürfen  in  gewöhnlichen  Zimmertemperaturen  keine  Angaben  zeigen,  welche  um  mehr  als
2  mm  im  Zurviel  oder  im  Zuwenig  von  den  gleichzeitigen  unmittelbaren  Angaben  eines  richtigen
OQuecksilberbarometers  abweichen.  ·
Zu  §.  7  Ziffer  1  g:
An  Stelle  der  bisherigen  Vorschrift  tritt  die  folgende:

8)  für  die  Lieferung,  Prüfung  und  Beglaubigung  einer  Kontrol-Lehrer  .  L%  M.
und  zwar:

für  die  Lieferung  der  justirten  Leher  0O00/990  M.

für  die  Prüfung  und  Beglaubingaa  00010  —

III.  Bestimmungen,  betreffend  Nachstempelung  an  beglaubigten  Petroleumprobern.

1.  Haben  Theile  eines  beglaubigten  Petroleumprobers  eine  Erneuerung  oder  Reparatur  erfahren,
und  sind  hierbei  einige  der  zum  Zwecke  der  Beglaubigung  aufgebrachten  Stempel  und  Verzeichnungen  vernichtet
  oder  beschädigt  worden,  so  darf  von  vollständiger  Neubeglaubigung  des  Probers  abgesehen  und  können
die  beschädigten  Stempel  und  Verzeichnungen  nach  hinreichender  Nachprüfung  des  Probers  durch  Nachstempelung
  ersetzt  werden.

Prober,  welche  zur  Nachstempelung  gelangen  sollen,  sind  mit  allem  Zubehör,  einschließlich  des  Umschlußkastens,
  der  Kontrol-Lehre  und  des  Beglaubigungsscheins,  der  Kaiserlichen  Normal-Aichungs-Kommission
einzusenden.  Wenn  jedoch  die  Reparatur  des  Probers  sich  nur  auf  den  Wasserbehälter,  das  Triebwerk  oder
das  in  den  Wasserbehälter  einzusenkende  Thermometer  te  beschränkt  hat,  so  reicht  die  Einsendung  des  betreffenden
  Theiles  aus,  jedoch  ist  das  Triebwerk  auf  dem  Gefäßdeckel  aufgeschraubt  einzureichen.

2.  Zu  Nachprüfungen  im  Sinne  von  Ziffer  1  werden  nur  solche  Prober  oder  Prober-Theile  zugelassen,
  deren  Einrichtung  den  Vorschriften  des  §.  2  der  „Bestimmungen,  betreffend  die  amtliche  Beglaubigung
  von  Abel'schen  Petroleumprobern“  (Bekanntmachung  vom  21.  Juli  1882  und  die  vorstehend  unter  II
dazu  erlassenen  Ergänzungen)  entspricht.

3.  Die  Nachprüfungen  erstrecken  sich  auf  die  Vorschriftsmäßigkeit  der  reparirten  oder  erneuerten
Theile  und,  sobald  die  Reparatur  des  Probers  sich  auf  andere  Theile,  als  den  Wasserbehälter,  das  Triebwerk
oder  das  Thermometer  te  bezogen  hat,  gleichzeitig  auch  auf  die  Richtigkeit  der  von  dem  Prober  angezeigten
Entflammungspunkte.

Die  Nachprüfungen  sind  gemäß  den  Vorschriften  der  §§.  3  und  4  der  vorerwähnten  „Bestimmungen“
je  nach  der  besonderen  Lage  des  Falles  auszuführen.  Doch  ist  es  zulässig,  sich  bei  Prüfung  der  Abmessungen
mit  der  Kontrolirung  der  für  die  Kontrol-Lehre  maßgebenden  Abstände  zu  begnügen;  auch  brauchen  bei
Prüfung  der  Richtigkeit  der  von  dem  Prober  angezeigten  Entflammungspunkte  nur  fünf  bis  sieben  Portionen
einer  Petroleumsorte  geprobt  zu  werden.

4.  Haben  die  Nachprüfungen  ergeben  daß  der  Prober,  oder  dessen  eingesandter  Theil  den  Vorschriften
  des  8.  4  der  „Bestimmungen,  betreffend  die  amtliche  Beglaubigung  von  Abel'schen  Petroleumprobern“
entspricht,  so  darf  die  Nachstempelung  erfolgen.  Die  Nachstempelung  besteht  darin,  daß  alle  verloren  gegangenen
  oder  undeutlich  gewordenen  Stempel,  und  erforderlichen  Falles  auch  die  auf  der  Deckelplatte  des
Wasserbehälters  vorhandene  Fehlerverzeichnung  erneuert  bezw.  berichtigt  werden.  Ist  den  Stempeln  die
Jahreszahl  beizufügen,  so  wird  die  Jahreszahl  der  Nachstempelung  gewählt.

Ergiebt  die  Nachprüfung,  daß  die  für  die  Kontrol-Lehre  maßgebenden  Abstände  eine  Aenderung  erfahren
  haben,  so  ist  diese  Lehre  neu  zu  justiren  und  nach  Kassirung  des  alten  Stempels  neu  zu  stempeln.

5.  Haben  sich  die  Nachprüfungen  auf  die  Richtigkeit  der;  von  dem  Prober  angezeigten  Entflammungspunkte
  erstreckt,  so  ist  auf  dem  Beglaubigungsschein  ein  Vermerk  über  die  Nachprüfungen  und  über  die  Nachstempelung
  zu  setzen.

6.  Für  die  Nachprüfungen  und  die  Nachstempelung  sind  nach  Maßgabe  der  im  einzelnen  Falle  erforderlich
  gewordenen  Mühewaltungen  und  Auslagen  Gebühren  zu  erheben,  welche  unter  Berücksichtigung  des
        <pb n="267" />
        253

8.  7  der  „Bestimmungen,  betreffend  die  amtliche  Beglaubigung  von  Abel'schen  Petroleumprobern“,  sowie
nach  folgenden  Ergänzungsvorschriften  berechnet  werden:

Es  sind  zu

erheben:

a)  für  die  Kontrolirung  der  für  die  Kontrol-Lehre  maßgebenden  Abstände
b)  für  die  Nachprüfung  und  Nachstempelung  der  Kontrol-Lehre
c)  für  die  Erneuerung  jedes  einzelnen  Stempels  auf  den  Metahlläch  des  vroberi  u  4%

d)  für  die  Erneuerung  der  Fehlerverzeichnung

Berlin,  den  19.  September  1884.  Der  Reichskanzler.

 

O,30  M

 

 

 

 

 

 

 

In  Vertretung:  v.  Boetticher.
Polizei--Wesen.
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

„.  *m  —  Grund  V  des

3  ——i....n.n  —

l-  des  Ausgewiesenen.  9.  beschlossen  hat.  beschluffes.

G□

1.  2.  I  3.  4.  .  6.

a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [David  Klein,  Schuh-geboren  im  Dezember  1857  zu  Riga,gewerbsmäßige  Heh-[Königlich  preußischer  Re.  2.  September
macher,  Rußland,  ebendaselbst  ortsangehörig,  lerei  (1  Jahr  6  Mo-gierungs  -  Präsident  zu|d.  J.
zuletzt  wohnhaft  in  Königsberg  i.  Pr.,  nate  Zuchthaus  lautGumbinnen,
Urtheil  vom  1.  April
1883),

2.  Georg  Ferdinand  44  Jahre.  ortsangehörig  in  Rabenstein,  schwerer  Diebstahl  (2  Stadtmeesstrat  Hof,  (6.  Oktober
Fischer,  Schreiner!  Bezirk  Manetin,  Böhmen,  Jahre  Zuchthaus  laut  Bayern,  1882.
geselle,  Urtheil  vom  28.  September

  1882),
b.  Auf  Grund  des  §s.  362  des  Strafgesetzbuchs:

3.  Franz  Hübner,  (geboren  am  19.  Februar  1866  zu  Schum-[Landstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re27.  August
Schneidergesellea.  burg,  Bezirk  Gablenz,  Böhmen,  eben=  Betteln,  gierungs  „Präident  zu|d.  J.

daselbst  ortsangehörig,  Frankfurt  a./O.

4.  Franz  Podola,  geboren  1830  zu  T#nopol,  Galizien,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re.  4.  September
Grundbesitzer,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Lerrungs  1*  Präsident  zu  d.  J.

reslau

5.  Maria  Anna  Chri-geboren  am  28.  August  1844  zu  Ochtrup,Diebstahl  und  Betteln  Königlich  preußische  Re-17.  Juli  d.  J.
sten,  geborene  Regierungsbezirk  Münster,  Preußen,  im  wiederholten  Rück-  gierung  zu  Münster,
ranenen  Ehe-  erteangehörig  in  Oldenzaal,  Niederfall,
rau.  ande

6.  Josef  Krull,  setwa  28  Jahre,  geboren  und  ortsange-Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-25.  August
Schmied,  Zigeuner,  hörig  zu  Dwory,  Bezirk  Oswiecim,  gierungs  =  Präsident  zuf  d.  J.

Galizien,  Oppeln,

7.  Thomandi  Kwiat.etwa  28  Jahre,  geboren  und  ortsange-desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
kowski,  Schmied,  hörig  zu  Dwory,  Bezirk  Oswiecim,
Zigeuner,  Galizien,

8.  Agnes  Arwei,  setwa  33  Sahre,  geboren  und  ortsange-dDesgleichen,  derselbe,  desgleichen.

ittwe,  Zigeunerin,  Gripe  zu  Dwory,  Bezirk  Oswiecim,
alizien,

9.  Marianna  Kulik,  ge24  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
et  Kriatiowol,  zu  Dwory,  Bezirk  Oswiecim,  Galizien,

igeunerin,
        <pb n="268" />
        254

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
2  —  —  Grund  #  zwelsun  des
der  Bestrafun  5  5  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  .  beschloffen  hat.  beschlusses.
—

1.  2.  l  3.  4.  5.  6.

10.  Katharina  Kulik,  ge20  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re.25.  August
bureue  Fwiattowsti,  zu  Dwory,  Bezirk  Oswiecim,  Galizien,  ierungs-Präsident  zu/d.  J.
igeunerin,  .  ppeln,
11.  Christian  Kämpf,  geboren  am  10.  März  1861  zu  Basel,  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Land-4.  August
Seemann,  Bezirk  Basel,  Schweiz,  ebendaselbst  holten  Rückfall,  drostei  zu  Stade,  d.  J.
Frtsangehörtg
12.  Karl  Knaus,  Bäcker,  geboren  im  Dezember  1865  zu  Kalch,  Landstreichen,  Betteln  Könlglich  bayerische  Po-2.  September
Stuhlrichteramt  St.  Gotthard,  Komitat  und  Abweichen  vonizeidirektion  München,  d.  J.
Eisenburg,  Ungarn,  ebendaselbst  ortsl.  der  Reiseroute,
angehörig  zuletzt  wohnhaft  in  München,
ayern,

3.Emil  Lauermann,  geboren  am  1.  Oktober  1857  zu  Rum-Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-4.  September
Handlungskommis,  brg  Böhmen,  ebendaselbst  ortsange-  zirksamt  zu  Traunstein,  d.  J.

örig,

4.  Emil  Bailly,  Tage-geboren  am  23.  April  1856  zu  Bretigny,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-.29.  August
löhner,  früher  See.  Departement  du  Doubs,,  Frankreich,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
mann,  ebendaselbst  ortsangehörig,

15.  Elisabeth  Scalbert,  geboren  am  24.  April  1844  zu  Pfalz-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-13.  September
geborene  Becker,  Ehe“  burg,  Lothringen,  ortsangehörig  in  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
frau,  —  Departement  Nord,  Frankreich,



 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.  #
        <pb n="269" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  3.  Oktober  1884.  40.
Inhalt:  1.  Justiz-Wesen:  Aenderung  im  Verzeichniß  2.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten;  —
der  zur  Einziehung  von  Gerichtskosten  bestimmten  Todesfall..  ...  .  ....  255
Steellln  Seite  255  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Reichsgebiete.  .....  256

 

 

1.  Justiz-Wesen.

 

Bezüglich  der  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April  1880  beschlossenen
  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Verzeichniß  im  Central=Blatt
  für  das  Deutsche  Reich  von  1880  Nr.  39  S.  604  ff.),  ist  die  Aenderung  eingetreten,  daß  das  mit
der  Erhebung  der  Gerichtskosten  für  den  Bezirk  des  Amtsgerichts  in  Apolda  beauftragte  Großherzogliche
Rechnungsamt  in  Niederroßla  nach  Apolda  verlegt  worden  ist.

 

2.  Konsulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  zu  Dünkirchen  hat  den  Herrn  Otto  in  Boulogne  s./M.  zum  Konsular-Agenten  für
den  Küstenstrich  vom  Cap  Gris  Nez  bis  St.  Valery  bestellt.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  Paul  von  Scarpa  in  Fiume  ist  gestorben.

 

50
        <pb n="270" />
        256

3.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
*  —  Grund  des
2  der  Ausweisung  Auswelsungs.
77  des  Ausgewiesenen.  er  Bestrafung.  beschlofsen  hat.  beschlufses.
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Karl  Krska,  Tage-sgeboren  am  29.  März  1861  zu  Strobska,  Betteln  im  wieder-Königlich  preußischer  Re-]3.  August
löhner,  Bezirk  Brünn,  Mähren,  ebendaselbst  holten  Rückfall,  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J.
ortsangehörig,  Breslau,
2.  Konstantin  Kreidel,  geboren  im  März  1825  zu  Nagelberg,  Landstreichen  und  derselbe,  6.  September
Glasmacher,  Bezirk  Waidhofen,  Oesterreich,  orts.  Betteln,  «  d.  J.
angehörig  zu  Brand-Nagelberg,  ebendaselbst,

3.  Paul  Novotny,  geboren  am  3.  Januar  1839  zu  Groß-Landstreichen,  derselbe,  20.  September
Schuhmachergeselle,  Kunzendorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oester-  d.  J.
reichisch  -  Schlesien,  ebendaselbst  ortsangehörig,

4.  Wilhelmden  Ouden,  34  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Obdachlosigkeit,  Königlich  preußischer  Re-30.  August
Seemann,  zu  Amsterdam,  Niederlande,  gierungs-Präskdent  zu  d.  J.
anzig,
5.  Johann  Szymek,etwa  40  Jahre,  geboren  zu  Königgrätz,  Diebstahl,  Landstrei.  Königlich  preußischer  Re-[18.  August
Müllergeselle,  Böhmen,  chen  und  Betteln,  gierungs-  Präsident  zufd.  J.
Marienwerder,
6.  Josef  Fuhrich,  geboren  am  19.  März  1842  zu  Olbers-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re--31.  Juli  d.  J.
Schneider,  dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu
Schlesien,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Oppeln,
7.  Franz  Kalluza,  geboren  am  10.  Oktober  1856  zu  Jä.l  desgleichen,  derselbe,  29.  August
Fleischergeselle,  gerndorf,  Bezirk  Jägerndorf.  Oester-  d.  J.
reichisch-Schlesien,  ç
8.  Josef  Bauchner,  geboren  am  19.  Juli  1846  zu  Kochen-  Landstreichen,  Königlich  preußische  Land-16.  September
Böttcher,  dorf,  Bezirk  Deutschbrod,  Böhmen,  drostei  Hannover,  d.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig,
9.  Julius  Danda,  geboren  am  12.  April  1859  zu  Oberthal-Landftreichen  und  Königlich  preußische  Land.7.  September
Schlossergeselle,  heim,  Bezirk  Vöcklabruck,  Oesterreich)  Betteln,  drostei  Hildesheim,  d.  J.
ortsangehörig  zu  Timelkamm,  ebendaselbst,

10.  Andreas  Pichler,  uane  am  23.  November  1860  zu  Ra-Landstreichen  und  Füh.  Königlich  bayerisches  Be-11.  Juli  d.  J.
Bergmann,  bing,  Bezirkshauptmannschaft  St.  Veit,  rung  eines  falschen  #irksamt  Sonthofen,
Kärnthen,  ebendaselbst  ortsangehörig.  Zeugnisses,
11.  a)  Ignaz  Berger,  geboren  am  31.  Juli  1841  zu  Hegen-Landstreichen  und  gro-Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-27.  August
Tagelöhner,  heim,  Ober-Elsaß,  durch  Option  fran  ber  Unsug,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
zösischer  Staatsangehöriger,  Z
b)  dessen  Ehefraufgeboren  am  29.  Juni  1843  zu  Bitsch=  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Anna  Maria,  ge  weiler,  Ober-Elsaß,
borene  Müller,
12.  Karl  Mangin,  PFeboren  am  29.  März  1848  zu  Flavigny,  Landstreichen,  derselbe,  5.  September
Tagner,  Departement  Meurthe  et  Moselle,  d.  J.
Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,
13.  Alfons  Zehrfuß,  geboren  am  24.  Dezember  1844  zu  Landstreichen  und  derselbe,  12.  September
Gießer,  Winzenheim,  Elsaß-Lothringen,  durch  Betteln,  d.  J.
Option  französischer  Staatsangehöriger,
14.  Georg  Bauer,  Stein-geboren  am  9.  August  1869  zu  Münster-  Landstreichen,  derselbe,  13.  September
hauer,  Stadt,  Ober-Elsaß,  durch  Auswande.-  d.  J.
rung  und  Option  der  Eltern  französischer
  Staatsangehöriger.
15.  Emil  Tailly,  Ar-  geboren  am  17.  Mai  1864  zu  Flirlly,  desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.I8.  September
beiter,  Kreis  Pont-à-Mousson,  Frankreich,  dent  zu  Met,  d.  J.

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="271" />
        Tentral-Blatt

für  das

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

Deutsche  Reich.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

XII.  Jahrgang.

Berlin,  Freitag,  den  10.  Oktober  1884.

«  w41.

 

 

 

Inhalt:  1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Bekannt-  3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung

........  261

machung,  betreffend  die  auf  Grund  des  Gesetzes  zur  Ab-  4.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende

 

wehr  und  Unterdrückung  der  Reblauskrankheit  gebildeten

Weinbaubezirkeeee  Seite  257  Septee  18888  262
2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Veränderungen  in  den  Be-  5.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

fugnissen  von  Steuerstelllen  261  Reichsgebeeee  264

 

1.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschrift  im  8.  4  Absatz  1  des  Gesetzes,  betreffend  die  Abwehr  und  Unterdrückung  der
Reblauskrankheit,  vom  3.  Juli  v.  IJ.  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  149)  sind  in  den  Weinbaugebieten  des  Reichs
die  nachstehend  bezeichneten  Weinbaubezirke  gebildet:

 

 

Bundesstaat  s  Bestandtheile  bezw.  Umfang  Namen
bezw.  des  des
Verwaltungsbezirk.  Weinbaubezirks.  Weinbaubezirks.
Se
I.  Prenßen.
Reg.-Bez.  Posen.  1.  Kreise  Bomst,  Buk,  Kosten  und  Meseritz.  Kosten.
--Liegnitz.  2.|Regierungsbezirk  Liegnitz  mit  den  zur  Provinz  Branden=  Liegnitz.
burg  gehörenden  Gemeinden  Crossen  a.O.  und  Tschicherzig.
  "
-2  Breslau.  3.Regierungsbezirk  Breslau.  Breslau.
=  -DOppeln.  4.]  Regierungsbezirk  Oppeln.  Oppeln.
=  -Merseburg.  5.|  Kreise  Querfurt,  Naumburg,  Weißenfels.  Naumburg.
=  =  -  6.Kreis  Schweinitz.  Schweinitz.
-  2Erfurt.  7.  Stadtkreis  Erfurt,  Landkreise  Erfurt,  Langensalza  und  JErfurt.

 

 

Weißensee.

 

51
        <pb n="272" />
        II

—  258  —

 

7—-.t„tF  ——
—  —

 

 

 

 

 

 

Bundesstaat  *  Bestandtheile  bezw.  Umfang  Namen
bezw.  des  des
Verwaltungsbezirk.  Weinbaubezirks.  Weinbaubezirks.
C2
Reg.-Bez.  Potsdam  und  8.  Provinz  Brandenburg  mit  Ausschluß  der  Gemarkungen  Brandenburg.
Frankfurt.  von  Crossen  a./O.  und  Tschicherzig.
=  .C-assel.  9.  Kreis  Hanau  mit  Ausschluß  der  Gemarkung  Langenselbold.  Hanau.
=  6=  -  10.  Kreis  Gelnhausen  und  die  Gemarkung  Langenselbold  Gelnhausen.
(Kreis  Hanau).
=  -Wiesbaden.  11.Stadtkreis  Frankfurt  mit  Bornheim  und  Sachsenhausen.  Frankfurt  a./M.
--  -  12.GemarkungenvonNeuenhain,Altenhain,Cronberg(Ober-Neuenhain.
taunuskreis)  und  Soden  (Landkreis  Wiesbaden).
--  13.GemarkungenHofheim,Lorgbach,Merxheim,DiebenbergenDiedenbergen.
(Landkreis  Wiesbaden).
--  -  14.Gemarkungen  Weilbach,  Flörsheim,  Wicker  und  Messen=  Wicker.
heim  (Landkreis  Wiesbaden).
-  -  15.Gemarkung  Hochheim.  Hochheim.
-  -  16.Gemarkungen  Delkenheim,  Nordenstadt,  Wallen  und  Wallen.
Breckenheim  (Landkreis  Wiesbaden).
-  -  17.Gemarkungen  Igstadt,  Kloppenheim,  Erbenheim  (Landkreis,  Igstadt.
Wiesbaden).
--  -  18.StadtkreisWiesbaden.  Wiesbaden.
=  =  -  19.Gemarkungen  Biebrich-Mosbach,  Dotzheim,  Frauenstein,  Frauenstein.
Schierstein  (Landkreis  Wiesbaden).
=  3=  20.Gemarkungen  Niederwalluf,  Oberwalluf,  Neudorf,  Rauen-Eltoille.
thal,  Eltville,  Kiedrich  (Kreis  Rheingau).
-  -  21.  Gemarkungen  Erbach,  Hattenheim.  Hallgarten,  OestrichOestrich.
(Kreis  Rheingau).
--  -  22.GemarkungenMittelheim,Winkel,JohannigbergRreigWinkel.
Rheingau).
--  23.GemarkungenGeifenheim,EibingemRüdegheimGreigGeisenheim.
Rheingau).
=  "  -  24.  Gemarkungen  Aulhausen,  Aßmannshausen  (Kreis  Rhein=  Aßmannshausen.
gau).
#:  =  -  25.Gemarkungen  Lorch,  Lorchhausen,  Preßberg  (Kreis  Rhein-  Lorch.
gau).
-  -  26.Gemarkungen  Caub,  Dörscheid  (Kreis  Rheingau).  Caub.
--  -  27.Gemarkungen  Bornich,  Patersberg,  St.  Goarshausen,  St.  Goarshausen.
Lierschied,  Nochern,  Wellmich  (Kreis  Rheingauy).
--  28.GemarkungenEhrenthal,Kistert,Camp,Filsen,OsterfpeiCamp.
(Kreis  Rheingau).
OD  -  29.  Gemarkungen  Braubach,  Oberlahnstein,  Niederlahnstein  Oberlahnstein.
(Kreis  Rheingau).
-  -  30.Gemarkungen  Fachbach  (Kreis  Rheingau),  Ems,  Dausenau,  Nassau.
Nassau,  Weinaehr,  Obernhof  (Unterlahn-Kreis).
-=  "  -  31.Gemarkungen  Runkel,  Niederbrechen  (Oberlahn-Kreis).  Runkel.
-:  Nachen.  32.Kreis  Düren.  Düren.
-Cöln.  33.  Kreis  Bonn  und  Sieg-Kreis.  Bonn.
=  Coblenz.  34.Kreis  Wetzlar.  Wetzlar.
        <pb n="273" />
        —+m%Ott-  —
—

 

 

bezw.
und  Oberfranken.

Mittelfranken

 

 

 

Regierungsbezirks  Unterfranken  und  Aschaffenburg,  ferner
vom  Regierungsbezirk  Oberfranken:  die  Stadt  Bamberg
  und  die  Bezirksämter  Bamberg  l  und  II,  Forchheim
  und  Staffelstein,  endlich  vom  Regierungsbezirk
Mittelfranken:  die  Stadt  Rothenburg  a./X.,  sowie  die

 

Bundesstaat  Bestandtheile  bezw.  Umfang  Namen
bezw.  2  des  des
Verwaltungsbezirk.  Weinbaubezirks.  Weinbaubezirks.

S
Reg.-Bez.  Coblenz.  35.Kreise  Adenau  und  Ahrweiler.  Ahrweiler.
.-  36.KreisNeuwied.  Neuwied.
-  -  37.Kreis  Coblenz  mit  Ausschluß  der  Bürgermeisterei  Win=  Coblenz.
ningen  und  der  Gemeinde  Moselweiß  (Landbürgermeisterei
  Coblenz).
-  -  38.  Kreis  St  Goar  mit  Ausschluß  der  Bürgermeisterei  Bro-St.  Goaar.
enbach.
-  -  39.]  Kreis  Mayen  mit  Ausschluß  der  Bürgermeisterei  PolchMayen.
und  Münstermaifeld.
=  6=  -  40.  Kreise  Kreuznach  und  Simmern.  Kreuznach.
--  -  41.KreisMeisenheim.  Meisenheim.
-2  -  42.  Kreis  Zell.  Zell.
--  -  43.KreisCochem.  Cochem.
--  -  44.BürgermeistereienVolchundMünstermaifeld(KreigMayen),Münstermaifeld.
Brodenbach  (Kreis  St.  Goar)  und  Winningen  (Kreis
Coblenz)  sowie  Gemarkung  Moselweiß  (Landbürgermeisterei
  Coblenz).
-1Trier.  45.  Kreise  St.  Wendel,  Ottweiler,  Saarbrücken.
=  „6  OD  46.Kreise  Prüm  und  Bitburg.  Bitburg.
=  OD  47.Stadt=  und  Landkreis  Trier.  Trier.
=  -  48.  Kreis  Saarburg.  Saarburg.
*½  OD  49.]  Kreise  Saarlouis  und  Merzig.  Saarlouis.
--  -  50.]  Kreis  Wittlich.  Wittlich.
:  z  OD  51.  Kreis  Berncastel.  Berncastel.
II.  Bayern.

Reg.-Bez.  Pfalz.  1.]  Bezirksämter  Neustadt  a./H.,  Landau  und  Bergzabern,  Neustadt  a./H.—
ferner  die  Gemeinde  Lambeheim,  Bezirksamts  Franken-r-=  Landau  —Bergthal.
  zabern.

--  OD-  2.Bezirksämter  Germersheim  und  Speyer.  Germersheim—

Speyer.

:  -  3.Bezirksamt  Frankenthal  mit  Ausnahme  der  Gemeinde  Frankenthal—
Lambsheim,  die  Bezirksämter  Kirchheimbolanden  undKirchheimbolan-Kusel,
  ferner  die  Amtsgerichtsbezirke  Otterberg  und  den—Krusel.
Winnwieiler.

=  "  -  4.]  Bezirksamt  Zweibrücken.  Zweibrücken.

--Unterfrankensh6.]  Sämmtliche  Bezirksämter  und  unmittelbaren  Städte  des  Unterfranken.

51°
        <pb n="274" />
        Bundesstaat
bezw.
Verwaltungsbezirk.

Laufende  Nr.

—  260  —

 

Bestandtheile  bezw.  Umfang
des
Weinbaubezirks.

Namen
des
Weinbaubezirks.

 

Reg.-Bez.  Schwaben.

III.  Königreich  Sachsen.

Kreishauptmannschaft
Dresden.

Kreishauptmannschaft
Leipzig.

IV.  Württemberg.

Donaukreis.
Jagstkreis.

Verschiedene  Kreise.

V.  Baden.

VI.  Hessen.

 

il7

ê—
r—

—e

2

 

inssie  Rothenburg  a./T.,  Scheinfeld  und  Uffeneim.

Bezirksamt  Lindau.

 

Die  amtshauptmannschaftlichen  Bezirke  Großenhain,  Meißen,
Dresden-Altstadt,  Dresden-Neustadt  und  Pirna,  sowie
Stadtbezirk  Dresden.

Die  amtshauptmannschaftlichen  Bezirke  Oschatz  und
Wurzen.

 

Die  Oberamtsbezirke  Ravensburg  und  Tettnang.

Oberamtsbezirk  Mergentheim  mit  Ausschluß  der  Gemeindemarkung
  Rengershausen,  ferner  die  zu  dem  Oberamt
Gerabronn  gehörigen  Gemeindemarkungen  Oberstetten,
Niederstetten  und  Wildenthierbach.

Die  Oberamtsbezirke  Rottenburg,  Tübingen,  Herrenberg,

Reutlingen,  Urach,  Nürtingen,  Kirchheim,  Eßlingen,
Cannstadt,  Waiblingen,  Schorndorf,  Welzheim,  Backnang,
Marbach,  Ludwigsburg,  Stuttgart  Stadt,  Stuttgart
Amt,  Leonberg,  Calw,  Neuenbürg,  Vaihingen,  Maulbronn,
  Brackenheim,  Besigheim,  Heilbronn,  Neckarsulm,
Weinsberg,  Oehringen,  Hall,  Künzelsau,  sowie  die  Gemeindemarkungen
  Bächlingen  und  Langenburg,  Oberamts
  Gerabronn,  und  die  Gemeindemarkung  Rengershausen,
  Oberamts  Mergentheim.

 

Kreis  Mosbach.

Kreise  Mannheim,  Heidelberg  und  Karlsruhe.
Kreise  Baden  und  Offenburg.

Kreise  Freiburg  und  Lörrach.

Kreis  Waldshut.

Kreis  Konstanz.

 

Provinz  Rheinhessen  mit  Ausnahme  der  Gemarkungen
Kastel  und  Kostheim.
Provinz  Starkenburg.
Provinz  Oberhessen.
Di  germankungen  Kastel  und  Kostheim  der  Provinz  Rheinessen.


 

 

Lindau.
        <pb n="275" />
        —  261  —

 

 

 

s
Bundesstaat  s  Bestandtheile  bezw.  Umfang  Namen
bezw.  des  des
Verwaltungsbezirk.  Weinbaubezirks.  Weinbaubezirks.
2
VII.  Lachsen-Weimar.]  1.]Das  ganze  Gebiet  des  Großherzogthums.

VIII.  Sachsen-Meiningen.
Kreis  Saalfeld.

2  -

 

 

 

Die  Gemeinden  Oberpreilipp  und  Unterpreilipp  im  Amtsgerichtsbezirk

  Saalfeld.

Die  Gemeinden  Tümpling,  Camburg,  Nodameuschel,  Wichmar,
  Döbritschen,  Eckelstädt,  Schmiedehausen,  Kaatschen,

Unterneusulza,  Münchengoßerstädt,  Stöben  und  Weichau

im  Amtsgerichtsbezirk  Camburg.

 

 

IX.  Sachsen-Koburgi  cl.  Die  Ortsfluren  Königsberg  und  Nassach.
·  Gotha.
X.  Elsaß-Lothringen,  1.]  Die  Bezirke  Ober=  und  Unter-Elsaß.
2.Bezirk  Lothringen.
Berlin,  den  8.  Oktober  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

 

Königsberg  in
Franken.

Die  dem  Königlich  preußischen  Hauptsteueramt  zu  Oels  ertheilte  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung
von  Begleitscheinen  I  über  Getreide,  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  über  Mühlenfabrikate  aus  Getreide,
sowie  zur  Abfertigung  der  im  Ansageverfahren  daselbst  eingehenden  Eisenbahnwagen  mit  Getreide  ist  zurückgenommen.



Der  Großherzoglich  badischen  Steuer-Einnehmerei  zu  Käferthal  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  in

Mannheim  ist  die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Uebergangsscheinen  ertheilt

  worden.

Seine  Mcjestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Theodor  Braasch  zum  Vize-Konsul

 

3.  Konfulat-Wesen.

 

in  Maceic  (Brasilien)  zu  ernennen  geruht.
        <pb n="276" />
        262

 

 

4.

Bank-Status

  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lanten

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Ver-  Event.
8  Sonstige  bindlich-  bindlichà&amp;amp;
  Bezeichnung  Grund.  Reserve.Noten-  Gegen  Unge.  Gegen  täglich  Gegen  J  keiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  keiten
der  31.  Aug.deckte  s1.  Aug.]  fällige  31.  Aug.mit  1.  Aug.  31.  Augder  J31.  Aug.  a
Kapital.]  Fonds.  Umlauf.  Ver-  9  Passiva.
—  Banken.  1884.  Noten.  1884.  bindlich-  1884.  Kündi.4  1884.  Passiva.  1884.  gebenen
5  ·  gungs-  nlänkeiten.
  dischen
ES#  frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  b.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1Keichsbank  120  00  S  S6  O0  29  403T,  43  43  —  —  3881  4  2811  152  043  69  014  —
2  Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2786—  457  1271  66  3170  —  198  —  —  —  —  9556  259  621
3Koölnische  Privatbank  3  ooo  7502315|  951  557—  71  3018—  57  11  9  653  33  198
4Magdeburger  Privatbar000  60o5  2  640  374%  1163#—  212  41  43  14  33—  56]  6725—  333  1102
5  Doaanziger  Privat-  Attlen.·  «
Bank  .  8  000  750  2996—  2  12724  1  253.  105  5  080  E  1703  501—  3051  12  580  —  1455  453
6  HProvinzial-  Attien  ·  Bant  ven
Großherzogthums  Posen.  3000  750  1  821.  6  1186—  7  57  25  725—  218  39—  1  639—  188  1  307
7Hannoversche  Bank  12  000  1161  67444  1134  3484/4  845]  5832  —  375  1088—  68  125514  139  27070  8830  1298
8  Frankfurter  Bank  17  143  3  8375  10  189+  1341  6516  1  803  3178°“—  2047  2507—  628  808—  22  37  700—  1  356  3  362
9  Bayerische  Notenbank  7500  893  65  967-—  29386  29  763+  16911  9219—  1176  25  –—  1  81—  12485  416  1638  1  281
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30000os  t896  45  670|□  70314  8  431  179¼5219  K  3  578  8085/—  934  246J  5693  2350
11|Leipziger  Kassenverein  3000  211  29324  226  1416/  4  3861  1132  —  656  463—  109  17214  46  7910  —  393  465
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  509  7  243—  44  72  106  3685—  220  158  69  5061—  160  934
13  Württembergische  Notenbank  9  000  5245|  +  2  345  9905|+  246  759—  456  75—  6  586—  50)  31599|+  1  931  1714
14  Badische  Bant.  .  .  .  .290001  15101  127304  13231  80814  10661  702  +—  171  9à—  5599  5424  510  1  544  2246
15Bank  für  Süddeutschland  15  672  1  726  15  190|—  206  9  855  +  651  99—  1  —  —  75514  201  33444—+  225  1  384
16Braunschweigische  Bank  10  500  390  2125  208  1  501  30“  1781—  272  1029—  295  149.  11  15974—  358  308
17.Kommerzbank  in  Lübeck  2  400  76  865+  242  328+  1231209—  15  3  600  —  502  45—  19  8  195—  294  7
18  Bremer  Bank  16  607  650  4385  493  2  663+  354  530  —  11011898—  911  242/  134444512—  394  628
Zusammen68  3334  383  +131373%  3  655-16986026  456  41  2233  7763|  —  26761  601  40  80  878  19658

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  Spalte  57:

Zu

 

Zu  Spalte  9  Nr.  8“;
"  é.  15“:

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Davon  in  Abschnitten  zu  100  AM

500

".  1000

667  021  200  .K

 

 

 

 

419  800  „&amp;amp;  (bei  der  Bank  Nr.  6),

’  ’

 

100  968  600  „&amp;amp;  (bei  den  Banken  Ar.  1,  6,  8,  10,  11),
254  108  500  A.  (

Darunter  136  700  .Kxnoch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.
95  816  Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="277" />
        Wesen.

banken  Ende  September  188  4,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  August  1884.
auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

 

 

263

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —

8
Metall.  Gegen  Reichs,Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  n"
31.  Aug.  kassen--31.  Aug.  aderer  31.  Aug.  Wechsel.1Aug.  Lombard.1.  Aug.Effekten.  31.  Aug.  31.  Aug.  der  31.  Auig.
Bestand.8.  cheine.1.Banken.  1334.  1884.  1884.  1884.  s  Attiva.  1884.  attiva.  184.  z
5
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  28.  29.  30.  31.  32.  33.  34.
553  187—  46  167  17  625  —  4207  14649)  30671  434210  1  82  549  +  41  837  33  351  +  3  113  24  904  8041  160  476+  70  441  1
1  036—  15  5—-  3  4744  373  4293—  470  3905  +  377  —  —  47  —  9760  +  2982
2  53  251  6  2931  45  8  10½  35  308  3  —  —  261  —  163  9  860  —  21
859—.  11  61  29  557/+  122  4405  290  844—  107  41—  1  881  8  6  857  352
10171  16  —  —  707—  19  7127-  1853  1277-  67  450—  56  2319—  1689  12  897  —  1416  6
624  13  1—  1  10—  1  4078  —  323  1  2081—  97  —  —  —  53  657—  1606
1969%  204  14—  15  277  100  15213—  327  1  194  327  5144  14  786894  527  270704  830%
3527—  155  37—  4  109—  575  24974  957  3621/195  3938+  145  2375—  223  38  5811—  13020
32  697  229  50.—  54  3  457  1072  46  0311F.  776  1590—  125  159  355  1  43—  95  85  416+  1638
16  444—  7662  409—  69  10387/-+  5926  55  366  +  2554  4173|4  1666  2393—  1446  3907.  4244%  4  9731  10
994—  14  101  4  5121  —  1860  3  980—  91  1  404—  193  37—  1  973—  62  79101—  39311
193—  7  9—  1  64—  43  3982—  49  50—  1  127  —  636  75  5061  —  1601
8  4900—  29  47  35  2213  2093  19  543—  297  51444z1  299  —  493—8  11  31  599  +  193113
4342—  19  81  1  299-+  237  17277|  1252  7811.  27  37  7  17661  19  24  510  +  15484
5  109—  192  16—  2  210—  255  20  86E0  —  140  6568  4  27  4004  69  2587  714  33  444%  22515
559  18  8—  7  57—  107  5950½—  172  2788  +  553  —  —  6  706—  994  16  0706—  365
361.  114  11  6  165—  1  5  102  —  474  8244  5275—  58  1  419—  56  8  400  —  28217
1559.  104  61  3  1571  32  29  3685—  614  3466  239  3—  3  652—  90  35227—  32318

633  790—  46  226  18  341—  4167  34  5971  4  11906  709  916  4  73  606  éé  n6  45  880  4  2832  59  107—  57316127841  82674
        <pb n="278" />
        264

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  3  Datum
**½  Grund  Behörde,  welche  die  des
9  der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs--
  des  Ausgewiesenen.  g.  beschlofsen  hat.  beschluffes.
G#
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Benedikt  Dimter,  geboren  am  23.  Oktober  1822  zusLandstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re-26.  September
Weber,  Wiesen,  Bezirk  Braunau,  Böhmen,  Betteln,  gierungs  *Präsident  zud.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig,  reslau,
2.  Albert  Meyer,  Zim.-16  Jahre,  geboren  zu  Erbersdorf,  Bezirksdesgleichen,  Königlich  preußischer  Re-20.  August
miemanneihn,  Freudenthal,  Oesterreichisch  =  Schlesien,  gierungs  =  Präsident  zu  d.  J.
ortsangehörig  in  Friedersdorf,  Bezirk  Oppeln,
Jägerndorf,  ebendaselbst,
3.  Elisabeth  Rohleder,  geboren  am  27.  September  1856  zu  Landstreichen  und  ge-Stadtmagistrat  Hof,  17.  Juni  d.  J.
Dienstmagd,  Roßbach,  Bezirk  Eger,  Böhmen,  eben=  werbsmäßige  Un-Bayern,
daselbst  ortsangehörig,  wohnhaft  zuletzt  zucht,  ·
in  Hof,  Bayern,
4.  Isaak  Krouitzki,  24  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Königlich  bayerisches  Be-4.  September
Schreiner,  in  Konin,  Bezirk  Kalisch,  Russisch-Polen,  zirksamt  Lohr,  d.  J.
5.  Chevrier-Del,  geboren  am  16.  Juli  1838  in  Fresse,  Betrug  und  Land-Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  22.  Mai  d.  J.
Weber,  Arrondissement  Remiremont,  Departe-  streichen,  dent  zu  Colmar,
ment  Vosges,  Frankreich,
6.Emil  Ernst  Lé-geboren  am  14.  Juli  1857  zu  Rouen,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-24.  September
febvre,  Sattler,  Departement  Seine  infér.,  Frankreich,  dent  zu  Metz,  d.  J.

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="279" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Znnern.

     

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  17.  Oktober  1884.  942.
Inhalt:  Zoll-=  und  Steuer-Wesen:  Gestattung  ge-  4.  Versicherungs-Wesen:  Formulare  zu  den,  nach  den  Gemischter
  K  Transitlager  in  Friedrichshafen;  —  Trans-  setzen  über  die  Krankenversicherung  der  Arbeiter  und  über
portkontrole  für  Rindvieh  im  Hauptamtsbezirk  Emmerich  die  eingeschriebenen  Hülfskassen  aufzustellenden  Uebersichten
Seite  265  und  Rechnungsabschlüseen  266
2.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  Handbuchs  für
die  deutsche  Handels-Marine  auf  das  Jahr  1884  265  5.  Volizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
3.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-Ertheilung  Reichsgebtee  275

 

 

Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  18.  September  d.  J.  beschlossen,  daß  zu  Friedrichshafen
im  Königreich  Württemberg  gemischte  Privat-Transitlager  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs  aufgeführten
Waaren  (Getreide  2c.)  ohne  amtlichen  Mitverschluß  gestattet  werden  dürfen.

 

In  Bezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamtes  zu  Emmerich  sind  Stiere  und  Kühe,  sowie  Jungvieh
und  kKälber  der  Transportkontrole  im  Grenzbezirk  gemäß  §s§.  119  ff.  des  Vereinsgollgesetzes  unterworfen
worden.

 

2.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Die  vom  Reichsamt  des  Innern  veranstaltete  Ausgabe  des  „Handbuch  für  die  deutsche  Handels-Marine
auf  das  Jahr  1884"  ist  im  Verlage  von  Georg  Reimer  in  Berlin  soeben  erschienen.  Das  Werk  ist  im

Wege  des  Buchhandels  für  den  Preis  von  fünf  Mark  für  das  Exemplar  zu  beziehen.
Berlin,  den  13.  Oktober  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

52
        <pb n="280" />
        —  266  —

3.  Konsulat-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  an  Stelle  des  auf  seinen  Antrag  entlassenen  Konsuls
Rein  den  Kaufmann  Arthur  Gwinner  zum  Konsul  in  Madrid  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Königlich  niederländischen  General-Konsul  für  das  Königreich  Preußen  mit  dem  Antssitze  in
Berlin  ernannten  Banquier  Albert  George  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

4.  Versicherungs  =  Wesen.

 

Bekanntmachung.

De-  Bundesrath  hat  auf  Grund  des  §.  79  des  Krankenversicherungsgesetzes  vom  15.  Juni  1883  und  des
§.  27  des  Gesetzes  über  die  eingeschriebenen  Hülfskassen  vom  7.  April  1876  in  der  Fassung  des  Gesetzes
vom  1.  Juni  1884  beschlossen,  was  folgt:

Die  in  den  §s§.  9,  41  des  Krankenversicherungsgesetzes,  sowie  im  §.  27  des  Gesetzes  über  die
eingeschriebenen  Hülfskassen  vorgeschriebenen  Uebersichten  und  Rechnungsabschlüsse  sind  nach  Maßgabe
  der  nachfolgenden  Formulare  I  und  II  unter  Beachtung  der  vorgedruckten  Erläuterungen
für  jedes  Kalenderjahr  aufzustellen  und  binnen  drei  Monaten  nach  Ablauf  desselben  in  doppelter
Ausfertigung  an  die  zuständige  Behörde  einzusenden.

Hiermit  treten  die  Bestimmungen')  des  unterm  14.  Februar  1877  veröffentlichten  Beschlusses  des
Bundesraths,  betreffend  die  durch  §.  27  des  Gesetzes  über  die  eingeschriebenen  Hülfskassen  vom  7.  April
1876  vorgeschriebenen  Formulare,  außer  kraft.

Berlin,  den  16.  Oktober  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

*)  Vergl.  Central-Blatt  von  1877  Seite  99.
Formular  I.
        <pb n="281" />
        —  267  —

Formular  I.

 

Name  Statutenmäßige  Dauer  der  Krankenunter-Art
  der  Krankenkassee  stützungz:z:::  —
Sitz  ........................................  .........  Prozentverhältniß  der  Beiträge  zum  Lohne  am

Bezirk  der  höheren  Verwaltungsbehörde:  Schluß  des  Jahres:

Uebersicht

über  die  Mitglieder  und  über  die  Krankheits=  und  Sterbefälle
für  das  Jahr

 

mDie  Uebersicht  ist  für  das  Kalenderjahr,  erstmals  für  1885,  aufzustellen  und  binnen  3  Monaten  nach  Ablauf  des

Jahres  an  die  zuständige  Behörde  einzusenden.  Die  Uebersicht  ist  auch  für  Kassen,  welche  nicht  ein  volles  Jahr
in  Thätigkeit  waren,  unter  Bezeichnung  des  Zeitraums,  auf  welchen  sie  sich  bezieht,  aufzustellen.  Wird  eine  Kasse
im  Laufe  des  Jahres  geschlossen  oder  aufgelöst,  so  ist  die  Uebersicht  binnen  4  Wochen  nach  Schließung  oder  Auflösung
  der  Kasse  einzureichen.

Nach  der  Art  der  Krankenkassen  sind  zu  unterscheiden:  Gemeinde-Krankenversicherung,  Orts-Krankenkassen,  Betriebs-(Fabrik-)
  Krankenkassen,  Bau-Krankenkassen,  Innungs-Krankenkassen,  eingeschriebene  Hülfskassen.

Als  nichtversicherungspflichtige  Mitglieder  sind  in  Spalte  8  diejenigen  Personen  zu  zählen,  welche  der  Kasse  als

Mitglieder  angehören,  ohne  dem  gesetzlichen  oder  statutarischen  Krankenversicherungszwange  unterworfen  zu  sein.
ergl.  §§.  4  Abs.  2,  11,  19,  26  Abs.  4  Ziffer  5,  27,  63  Abs.  2  und  72  Ass  2  des  Krankenversicherungsesetzes.


gh  Erkrankungsfälle  in  den  Spalten  9  und  10  gelten  nur  diejenigen,  welche  nach  Beginn  des  Jahres  eingetreten
sind;  ältere  noch  andauernde  Erkrankungen  kommen  in  diesen  Spalten  nicht  in  Betracht,  wohl  aber  in  den
Spalten  11  und  12.  Wenn  ein  Mitglied  mehrmals  erkrankt,  so  wird  jeder  Erkrankungsfall  besonders  gezählt.
Ein  regelmäßig  verlaufendes  Wochenbett  zählt  nicht  als  Erkrankungsfall.

.  Als  Erkrankungen  in  Folge  von  Betriebsunfällen  werden  in  Spalte  10  nur  diejenigen  gezählt,  welche  die  der

Unfallversicherung  unterliegenden  Mitglieder  betreffen  und  die  Folge  von  Unfällen  sind,  die  in  den  unter  das
Unfallversicherungsgesetz  fallenden  Betrieben  sich  ereignen.

Als  Krankheitstage  in  den  Spalten  11  und  12  gelten  nur  diejenigen  Tage,  für  welche  die  Kasse  Aufwendungen
der  im  Formular  II,  Spalte  2,  3,  4,  5,  8  und  9  der  Ausgaben,  bezeichneten  Art  gemacht  hat.  Für  die  Ausfüllung
  der  Spalte  12  gilt  das  in  Ziffer  5  Bemerkte.

52“
        <pb n="282" />
        —  268  —

 

 

Zahl  der  im  Laufe  des  Jahres
ausgeschiedenen  Mitglieder.

 

 

 

 

Zahl  Zahl
der  Mitglieder  der  im  Laufe  1
Geschlecht.  bei  Beginnbes  Jahres  Zahl
des  ingetretene
e  eingetretenen  Im  Ganzen.  der
Jahres.  Mitglieder.  Gestorbenen
insbesondere.
1.  2.  3.  4.  5.
Männliche  Mitglidenr
Weibliche  Mitgliider
        <pb n="283" />
        269

 

Zahl  der  Mitglieder  am  Schlusse  des  Jahres.

—  —

Zahl  der  Erkrankungsfälle
während  des  Jahres.

Zahl  der  Krankheitstage

während  des  Jahres.

 

 

 

Hiervon
a.  b.  a.  b.
a.  b.  c.
süherunge  icht  —  i
pflichtig  kraft  ni  6  .
Im  Ganzen.  statutarischer  versicherungs-  Im  Ganzen.  unfällen  Im  Ganzen  unfällen
Bestimmung  pflichtig.  insbesondere.  insbesondere.
G.  2des  Gesetzes).
6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.
        <pb n="284" />
        <pb n="285" />
        —  271  —

Formular  II.

 

Name

Art
Sitz

der  Krankenkasse:

 

 

Bezirk  der  höheren  Verwaltungsbehörden:l

Rechnungsabschluß

für  das  Jahr

 

Der  AbsPchluß  ist  für  das  Kalenderjahr,  erstmals  für  1885,  aufzustellen  und  binnen  3  Monaten  nach  Ablauf

des  Jahres  der  zuständigen  Behörde  einzusenden.  Derselbe  ist  auch  für  Kassen,  welche  nicht  ein  volles  Jahr
in  Thätigkeit  waren,  unter  Bezeichnung  des  Zeitraums,  auf  welchen  er  sich  bezieht,  aufzustellen.  Wird  eine
Kasse  im  Laufe  des  Jahres  aufgelöst  oder  geschlossen,  so  ist  der  Rechnungsabschluß  binnen  4  Wochen  nach  Auflösung
  oder  Schließung  der  Kasse  einzureichen.

Der  Rechnungsabschluß  gilt  zugleich  als  Uebersicht  der  vereinnahmten  Beiträge  und  geleisteten  Unterstützungen.

.  Nach  der  Art  der  Krankenkassen  sind  zu  unterscheiden:  Gemeinde-Krankenversicherung,  Orts-Krankenkassen,  Betriebs=

  (Fabrik-)  Krankenkassen,  Bau-Krankenkassen,  Innungs-Krankenkassen,  eingeschriebene  Hülfskassen.

Insoweit  die  eine  oder  andere  Spalte  des  Formulars  für  die  betreffende  Kasse  nicht  in  Betracht  kommt  (z.  B.

die  Spalten  4,  8,  9  der  Einnahmen  und  6,  7,  11  der  Ausgaben  für  die  Gemeinde-Krankenversicherung,  die
Spalten  7,  8,  9  der  Einnahmen  und  10  der  Ausgaben  für  Orts-Krankenkassen,  die  Spalten  5,  7,  8,  9  der
Einnahmen  und  10  der  Ausgaben  für  eingeschriebene  Hülfskassen),  ist  dieselbe  unausgefüllt  zu  lassen.

In  Spalte  5  der  Einnahmen  ist  der  volle  Beitrag,  nicht  blos  das  den  Arbeitgeber  gesetzlich  treffende  Drittel

einzustellen.

.In  die  Spalten:  Sonstige  Einnahmen,  sonstige  Ausgaben  sind  solche  Beträge  nicht  einzustellen,  welche,  wie  eingezogene

  Kapitalien,  neue  Darlehen,  getilgte  Schulden,  Rücklagen  zum  und  Entnahmen  aus  dem  Reservefonds
im  Vermögensausweis  (Seite  4)  erscheinen.

0  Unter  die  sonstigen  Einnahmen  (Spalte  11)  sind  insbesondere  alle  freiwilligen,  nicht  auf  gesetzlicher  Verpflichtung

beruhenden  Zuwendungen  der  Arbeitgeber  und  dritter  Personen  aufzunehmen,  desgleichen  Strafgelder.
        <pb n="286" />
        272

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein
aus  den  Vorjahren.  aus  dem
Zinsen  Durch
Kassenbestand.  Defekte  und  Reste.  von  Eintrittsgelder.  Arbeitgeber
Kapitalien.  eingezahlte  Beiträge.
1.  2.  3.  4.  5.
Aus
für  Rechnung  der
Vorjahre.  für  das
Krankengelder
Nechnungsvorschuß,  Fur  arztlche  Für  Arzuei  v.  Unterstützungen
Defekte  und  Reste.  Behandlung  und  fonstige  en  Angehörige  an  Sterbegelder.
"  "  Heilmittel.  an  der  Mitglieder  Wöchnerinnen.
Mitglieder.  §.  7  Abs.  2
des  Gesetzes.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7
        <pb n="287" />
        nahmen

 

 

laufenden  Jahre.

—  273  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorschüsse  Vorschüsse  Zuschüsse  Ers  atzleistungen
Durch  aus  der  des  Arbeitgebers  des  Arbeitgebers  Dritter
Mitglieder  Gemeindekasse  **  *  für  gewährte  Sonstige
eingezahlte  nach  S.  64  Ziffer  5s46.  65  Abs.  3  Kranken-  Einnahmen.
Beiträge.  8.  9  Abs.  4  des  Gesetzes  des  Gesetes  unterstützung
des  Gesetzes.  «  ’(§.57desGesetzes).
*  6.  7.  8.  9.  10.  «  11.
gaben

 

laufende  Jayhr.

 

 

8  Ersatzleistungen
erpflegungskosten  an  Dritte  Zurückgezahlte
an  für  gewährte  Vorschüsse  Verwaltungskosten.  Sonstige  Ausgaben.
Krankenanstalten.  Krankenunterstützung  "
(5.  57  des  Gesetzes).
8.  9.  10.  11.  12.

 

 

 

 

 

53
        <pb n="288" />
        —  274  —

I.  Abschluß  der  Betriebsrechnung.

Die  Einnahmen  (Spalte  1  bis  11)  betragen.
Die  Ausgaben  (Spalte  1  bis  12)  betragen.

 

Mark.

Pf.

 

 

Demnach  verbleibt  eine  Mehreinnahme  von.
resp.  eine  Mehrausgabe  von

II.  Vermögensausweis.

1.  Am  Schlusse  des  Vorjahres  betrug  das  Stammvermögen  exklusive  des
Reservefonds..  z  ...
Im  Laufe  des  Jahres  wurden  demselben  zugeführt
von  demselben  eingezogen

"#/  "y  #  "?v)  r’

 

Ergiebt  ein  Stammvermögen  von
2.  Am  Schlusse  des  Vorjahres  betrugen  die  Schulden  exklusive  der  Vorschüsse
Im  Laufe  des  Jahres  wurden  neue  Darlehen  ausgenommen
an  Schulden  getilgt

(  ?v)  #  7'  IT  ""vC

 

Ergiebt  einen  Schuldenstand  von

3.  Am  Schlusse  des  Vorjahres  betrug  der  Reservefonds
Im  Laufe  des  Jahres  wurden  demselben  zugeführt
entzogen

IT  I7  #  IT  IT  #

 

Ergiebt  einen  Bestand  des  Reservefonds  von
        <pb n="289" />
        275

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

–  —  Grund  des

z  der  Bestrafung.  asmesung  Ausweisungs-—

  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.

2

I.-  2.  l  3.  4.  .  6.
Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Anna  Vogel,  unver-geboren  am  23.  April  1864  zu  Carlsthal,  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-10.


11.

ehelichte,
Johann  Hampel,
Webersohn,

Andreas  Hatlappa,
Arbeiter,

.  Die  Zigeuner:

a)  Franz  Lappatsch,
b)  seine  Ehefrau  Johanna
  Lappatsch,
geborene  Burianski,
Eva  Pomekatschka,
geborene  Hetschka,
Wittwe,

Simon  Jahn,  Hirt,

Sohanna  Gitz,  unverehelichte

  Dienstmagd,

Jakob  Schauberger,
  Schneidergeselle,

Franz  Wierre,  Arbeiter,


Gdal  Laiba  Wainer,
  ohne  Stand,
Ludwig  Lebrun,  Arbeiter,


 

Bezirk  Troppau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  in  Carlsseifen,  Bezirk
  Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  wohnhaft  zuletzt  in  Ziegenhals,
Kreis  Neiße,

geboren  am  28.  Dezember  1869  zu  Kuttelberg,
  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ortsangehörig  in
Kammer,  ebendaselbst,

geboren  am  16.  Dezember  1838  zu
Czerowitz,  Bezirk  Olkusz,  Russisch-Polen,
  wohnhaft  zuletzt  in  Josephsdorf,
  Kreis  Kattowitz,

a)  geboren  am  24.  Dezember  1846,

b)  etwa  35  Jahre,

beide  geboren  und  ortsangehörig  in  Freiberg,
  Bezirk  Neu-Titschein,  Mähren,
etwa  61  Jahre,  geboren  zu  Uchne,  Ungarn,
  wohnhaft  zuletzt  in  Loslau,  Kreis
Rybnik,  Regierungsbezirk  Oppeln,
geboren  1869  zu  Kosteletz,  Böhmen,
ebendaselbst  ortsangehörig.

geboren  am  8.  Februar  1861  zu  Wildschütz,
  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch.
Schlesien,  ebendaselbst  ortsangehörig,
wohnhaft  zuletzt  in  Ottmachau,  Regierungsbezirk
  Oppeln,

30  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Neumarkt,  Bezirk  Freistadt,  Oesterreich
ob  der  Ens,

geboren  am  20.  Mai  1815  zu  Bretagne.
Bezirk  Belfort,  Frankreich,  ebendaselbst
ortsangehörig,

31  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Wißna,  Rußland,

geboren  am  14.  Februar  1834  zu  Neapel,
Italien,

 

Diebstahl,  Landstreichen
  und  Betteln,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

Landstreichen,
Landstreichen  und

Betteln,
desgleichen,

Landstreichen  und  Entwendung
  von  Nahrungsmitteln,


Landstreichen,

Landstreichen  und

Betteln,
Landstreichen,
desgleichen,

 

 

gierungs  =  Präsident  zu'd

Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  -  Präsident  zu
Oppeln,

derselbe,

derselbe,.

derselbe,

derselbe,
derselbe,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Traunstein,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Megpz,

 

3.  Oktober
.  J.

8.  September
d.  J.

10.  September
d.

18.  September
d.  J.

22.  September
d.  J.
desgleichen.
29.  September
d.  J.

5.  September
d.  J.

18.  September
d.  J.

desgleichen.
1.  Oktober
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="290" />
        <pb n="291" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

3113  —  —  ——  ——  —  —

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

.  «  »
XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  24.  Oktober  1884.  X  A43.
Inhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  des  4.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs
III.  Nachtrags  zur  Schiffsliste  für  1884  .  Seite  277  vom  1.  April  bis  Ende  September  1884  278
2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilunng  277
8.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Befugnisse  von  Steuerstellen  5.  Polizei=  Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
277  Reichsgebeee:  279

 

 

1.  Marine  und  Schiffahrt.

 

Der  III.  Nachtrag  zu  der  den  Anhang  zum  internationalen  Signalbuche  bildenden  „Amtlichen  Liste  der
Schiffe  der  deutschen  Kriegs=  und  Handels-Marine  mit  ihren  Unterscheidungs-Signalen  vom  Jahre  1884“
ist  erschienen.
Berlin,  den  19.  Oktober  1884.  Der  Reichskanzler.
»  In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Konfulat-Wesen.

 

Dem  Handelskammer-Syndikus  O.  Puls  in  Frankfurt  a.  M.  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  als
rumänischer  Konsul  daselbst  ertheilt  worden.

 

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Preußisch-Holland  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Braunsberg  ist  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  über  ausländisches  Salz  beigelegt  worden.

Im  Bezirk  des  Großherzoglich  hessischen  Hauptsteueramts  zu  Darmstadt  sind  in  Heppenheim,
Lampertheim,  Lorsch  und  Viernheim  Verwiegungsstellen  für  inländischen  Taback  mit  der  Befugniß
zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Taback-Versendungsscheinen  1  und  II  errichtet  worden.

 

54
        <pb n="292" />
        4.

278

 

Finanz-Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1884  bis  zum  Schlusse  des  Monats  September  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LEin
d  Einnahme  Differenz
Bezeichn  ung  vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Ver-  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4
der  bis  zum  er—  des  und  5,
Einnahmen.  rj
b  obengenannten  (Spalte  4)  —weniger
—  M.  A  2  #
1.  2.  3.  I  4  D  5.  l  6.

Zölle  104  857  863  83  894¼  104  773  9699  97779  079+  6994  S90

Tabacksteuer  24446  540  85  260  2  361  280  1207524+  1  153  756

Rübenzuckersteuer.  189  046  105  494  110.—105  305  064—  87  600  981—17  704083

Salzsteuer  17  309  235  17  646  17291  589  16  964  464—  327  125

Branntweinsteuer  .  16  903  543  5  976  821  382  636

Uebergangsabgaben  von  Branntwein  59  234  —  59  234  47750  —  11  484

Brausteuer  9  066  253  146  898  8919  355  8  598  73—+  320  620

Uebergangsabgaben  von  Bier  804  178  —  804  178  706  566—  97  612

Summe  151  635  892  111  804  622939  831  264448247223  8  415  960

Spielkartenstempel  —  —  407  235  387  649+—  19  586

Wechselstempelsteuer.  —  3  351  502  3356  546—  5  044
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Schlußnoten,

  Rechnungen  und  Lotterieloose  6  453  395  6  518  043—  64648

Post=  und  Telegraphen=  Verwaltung.  —  —  78  936  964  75384  087  3552  877

Reichseisenbahn-Verwaltung  —  23  849  000  23  826  149——  22  851

Anmerkung.  Die  zur  Reichskafe  gelangte  Ist-Einnal
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  b

 

hme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
is  Ende  September  1884:

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  "„  ;
Bezeichnung  Beginndes  Etatsjahress  Ist-Einnahme  in  dedrebsdn
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  mehr  *
obengenannten  «  «
Einnahmen.  nss  des  Vorjahres  —  weniger
A  —  4
1.  2.  3.  4.
Zölle  ..........  92  344  298  89  488  482  +  2  855  816
Tabakksteuer  ..........  1434210  559  742  +  874  468
Rübenzuckersteuer  .....  16  035  444  26  899  500  —  10  864  056
Salzsteuer  16  970  709  16  530  073  +  440  636
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  19  374  915  18  308  058  +  1  066  857
Brausteuer  und  üebergangsabgabe  von  Bier  8244  594  7890  737  +  353  857
Summe  154  404  170  159  676  592  —  5272422
Spielkartenstempel.  434  473  426  637  +  7836
        <pb n="293" />
        5.  Polizei-Wesen.

279

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
—  —  Grund  "  des
2  der  Bestrafun  Musweisung  Ausweisungsrp
  des  Ausgewiesenen.  4  beschlofsen  hat.  beschluffes.
r—
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  S.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [Peter  Slizewski,ls4  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  insschwerer  Diebstahl  (4|Königlich  preußische  Re-/14.  Oktober
Schmiedegeselle,  Mszczonow,  Gouvernement  Warschau,  Jahre  Zuchthaus  laut  gierung  zu  Posen,  d.  J.
Russisch-Polen,  Erkenntniß  vom  21.
Oktober  1880),
b.  Auf  Grund  des  s.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  [Franz  Cieminski,setwa  28  Jahre,  geboren  zu  Drzierzno,  Landstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re.10.  September
Arbeiter,  Russisch-Polen,  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
Marienwerder,
3.  Andreas  Woschilko,  Alter  nicht  ermittelt,  angeblich  aus  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-12.  Juli  d.  J.
Arbeiter,  Wranowa,  Bezirk  Boskowitz,  Mähren,  kerungs  Präffdent  zu
.  ppeln,
4.  Karl  Schimek,  38  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  derselbe,  11.  September
Müllergeselle,  in  o*  Bezirk  Schönberg,  Betteln,  d.  J.
ähren,
5.  Johann  Schramm,geboren  am  13.  Mai  1847  zu  Hotzenplotz,  Landstreichen,  derselbe,  14.  Oktober
Tagelöhner,  Oesterreichisch  -Schlesien,  ebendaselbst  d.  J.
.  ortsangehörig,
6.  Johann  Kollmann,5  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re24.  September
Malergehilfe,  in  Neuhaus,  Böhmen,  Betteln,  ierungs  -  Präsident  zus  d.  J.
Franksirt  a.  /O.,
7.  Wilhelm  Friedrich  geboren  am  14.  Mai  1856  zu  Hohenelbe,  desgleichen,  Königlich  preußischer  Re-11.  Oktober
Schreier,  Bäcker,  Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Lbr  Präsident  zuf  d.  J.
erseburg,
8.  Jakob  Offermann,  geboren  am  17.  Februar  1849  zu  Zevenaar,  Landstreichen,  Königlich  preußische  Land.  Oktober
Tagelöhner,  Niederlande,  drostei  Hannover,  d.  J.
9.  Josef  Warngireski,  36  Jahre,  geboren  zu  Karklinowo  bei]Landstreichen  und  HKöniglich  preußische  Re.  7.  Oktober
Kolportör,  Suwalki,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  Betteln,  gierung  zu  Cassel,  d.  J.
in  Chalons  fur  Marne,  Frankreich,
10.[Wilhelm  Zwilden,  32  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  desgleichen,  Königlich  preußische  Re-27.  September
Ziegelbäcker,  Beek,  Provinz  Limburg,  Niederlande,  gierung  zu  Aachen,  d.  J.
11.  Franz  Ewald,  geboren  am  24.  Mai  1845  zu  Reichenberg,  desgleichen,  Königlich  sächsische  Kreis-20.  September
Schlossergeselle,  Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,  hauptmannschaft  Bautzen.  J.
12.  Marie  Aichmaier,7  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen,  Großherzoglich  badischer  17.  September
unverehelichte,  in  Judendorf,  Bezirk  Leoben,  Steier-  Landeskommissär  zu  d.  J.
mark,  Karlsruhe,
13.  Josef  Sax,  Tagner,  geboren  am  26.  Oktober  1822  zu  Ingers--desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.  27.  September
heim,  Kreis  Rappoltsweiler,  Elsaß,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
durch  Option  Franzose,
14.  Mathias  Sitler,  geboren  am  28.  Februar  1820  zu  Colmar,  desgleichen,  derselbe,  29.  September
ppograph,  Elsaß,  durch  Option  Franzeose,  d.  J.
15.  Christian  Krebs2  Jahre,  geboren  zu  Kirchdorf,  KantonLandstreichen  und  Keiserlicher  Bezirks-Präsi11.  Oktober
Küfer,  Bern,  Schweiz,  Betteln,  dent  zu  Metz,  d.  J.
16.  Alphons  Ruegg,  geboren  am  20.  Februar  1840  zu  Paris,  Landstreichen,  derselbe,  15.  Oktober
Schuhmacher,  Frankreich,  ortsangehörig  in  Hittnau,  d.  J.
Kanton  Zürich,  Schweiz,

S.  237  Z.  5)  aus  dem  Reichsgebiet  ausgewiesene

 

 

 

 

 

Der  durch  Beschluß  des  Königlichen  Negierungs-räsidenten  zu  Oppeln  vom  20.  Februar  d.  J.  (Central-Blatt  1884

igeuner  heißt  nicht  Arlam,  sondern  Adam.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="294" />
        <pb n="295" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—  —  .  —

     

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  #  Berlin,  Freitag,  den  31.  Oktober  1884.  SW44.

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Verzeichniß  der,  regel-Stations-Kontrolörs;
  —  Veränderungen  im  Bestande  und  mäßigen  Untersuchungen  unterliegenden  und  den  Anin
  den  Befugnissen  von  Zoll-  und  Steuerstellen  Seite  281  forderungen  der  Reblaus-Konvention  entsprechend  erklärten

2.  Militär-  „Wesen,  ahtre  Berzeichuß  püeren  ehr,  Gartenbau-  2c.  Anlagen  in  Belgien  285
anstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  4.  inkahn-Weien  irnemungen  von  richterlichen  Vit
Militärdienst  berechtigt  sind;  —  desgl.  Namhaftmachung  gliedern  des  Aeichs.  Cisenvahn  ·  Umts  .  .  .
provisorisch  bersir  Anstalten;  —  Eingehen  einer  5.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
derartigen  Anstallllt:liii  282  Reichsgebieeee  296

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  preußische  Revisions-Inspektor  Rheinen  zu  Bremen
an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  preußischen  Steuer-Inspektors  Müller  den  Königlich
  bayerischen  Hauptämtern  zu  Ludwigshafen  a.  Rh.  und  Landau,  sowie  den  Großherzoglich  badischen
Hauptämtern  zu  Mannheim,  Heidelberg  und  Karlsruhe  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in
Mannheim,  vom  1.  Oktober  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

E-  ist  ertheilt  worden:
dem  Königlich  preußischen  Untersteueramt  zu  Mülheim  a.  Rhein  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts
für  inländische  Gegenstände  zu  Cöln  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  II,
dem  Königlich  sächsischen  Nebenzollamt  J.  zu  Sebnitz  im  Bezirk  des  Hauptzollamts  zu  Schandau
die  Befugniß  zur  Ausfertigung  und  Erledigung  von  Begleitscheinen  II  und
dem  Fürstlich  schwarzburgischen  Steueramt  zu  Arnstadt  die  Befugniß  zur  Wiederanlegung  des  amtlichen
  Verschlusses  an  Eisenbahnwagen  bei  Verschlußverletzungen  (§.  96  des  Vereinszollgesetzes  und
§.  27  des  Eisenbahn-Regulativs).
Das  Koöniglich  preußische  Nebenzollamt  J.  zu  Wewelsfleth  im  Bezirk  des  Hauptsteueramts  zu
Itzehoe  wird  mit  dem  1.  November  d.  J.  ausgehoben.

 

55
        <pb n="296" />
        —  282  —

2.  Militär-Wesen.

 

Bekanntmachung.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  29.  April  d.  J.  (S.  129)  wird  hierunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  8.  90  Th.  J.  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875
zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militär-=dienst
  berechtigt  sind.

Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  be-«
  rechtigt  sind.

 

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Gymnasien.

Königreich  Preußen.  Rheinprovinz.
Provinz  Ostpreußen.  Das  Friedrich-Wilhelms-Gymnasium  zu  Cöln  (A.  a.
Das  Gymnasium  zu  Wehlau  (bisher  Real-Gymna-  L.  232  a.  a.  O.).  "  »
sium,  A.  b.  I.  6  des  Verzeichnisses  vom  Anmerk.  Das  mit  dem  vorbezeichneten
29.  April  d.  J.,  S.  129).  Gymnasium  seither  verbundene  Königliche  Real-„
  Gymnasium  zu  Cöln  (A.  b.  I.  82  a.  a.  O.)
Provinz  Hannover.  ist  zu  Ostern  1884  eingegangen.
Das  Gymnasium  zu  Wilhelmshaven.

 

b.  Real-Gymnasien.

 

 

1.  Königreich  Bayern.  5.  das  Annen  -Real-Gymnasium  zul  #.
Das  Kadettenkorps  zu  München.  Dresden,  —
6.  Neustädter  Real-Gymnasium  da-  S  g  S
II.  Königreich  Sachsen.  selbst,
1.  Das  Neal  Gymnastum  zu  Annaberg,  7.  Neal-Gymnasium  zu  Freiberg,  “
2.  *  Borna,  36  8.  Leipzig.
3.  -  -  Chemnitz,  2G#  9.=  -  .=  Plauen,  W..
4.  DöbelnE  2  3—  10.-  -  isiitaiysååk
(verbunden  mit  der  Landwirth-/  S  S  11.  —  *  Zwickau.  5
schaftsschule  daselbs,),  EILL
c.  Ober-Realschulen.

Königreich  Preußen.  12,  die  Ober-Realschule  zu  Wiesbaden  bbisher

Provinz  Hessen-Nassau.  Realschule,  B.  b.  I.  12  a.  a.  O.).

+  1.  Die  Klingerschule  zu  Frankfurt  a.  M.  (bisher
Realschule,  B.  b.  I.  9  a.  a.  O.).

 

)  Die  mit  einem  F  bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="297" />
        —  283  —

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  Klasse  zur  Darlegung
  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Progymnasien.

1.  Königreich  Preußen.  II.  Großherzogthum  Hessen.
Provinz  Hannover.  Die  progymnasiale  Abtheilung  der  Realschule  zu
Das  Progymnasium  zu  Nienburg  (verbunden  mit  dem  Friedeberg.

Real-Progymnasium  daselbst).
b.  Realschulen.

1.  Königreich  Preußen.  III.  Großherzogthum  Hessen.
Provinz  Hessen-Nassau.  Die  Realschule  zu  Friedeberg  (verbunden  mit
BDie  Adlerflychtschule  zu  Frankfurt  a.  M.  einer  progymnastalen  Abtheilung)  —  B.  b.  V.  5
a.  a.  O.  —
IU.  Königreich  Sachsen.
Die  Realschule  zu  Meißen  (B.  b.  II.  12  a.  a.  O.).

 

c.  Real-Progymnasien.
Königreich  Preußen.

Provinz  Hannover.
Das  Real-Progymnasium  zu  Nienburg  (verbunden  mit  dem  Progymnasium  daselbst)  —  B.  c.  I.  43  a.  a.  O.—

C.  Lehranstalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der  wissenschaftlichen
  Befähigung  erforderlich  ist.

K.  Oeffeutliche.
aa.  Böhere  Bürgerschulen.

 

 

 

1.  Königreich  Preußen.  F7.  die  Realschule  zu  Großenhain,  16
rovinz  Schlesien.  48.  —  -  -Leipzig,
Provins  8  49.  —-  -  Lelsnig,  1)  *
Die  Wilhelmsschule  zu  Liegnitz.  1ö.  „  Löbau  s
O  ·  -
--.  11.-  -  :  Meerane  —:
I#.  Königretch  Sachsen.  1122  .  Dittweidan)
41.  Die  Nealschule  zu  aten.  —  #  11  3.4  n  Pirna,  .
+  2.  *  Crimmitschau,  5  E—  *  Reichenb  #
+  3.  -  Lehr-  und  Erziehungs-  Ansialt  für  2  Z  10,  O"%  "⅜r  O"n  Reichenbac,
Knaben  zu  Dresden-Friedrich-  20  116.  0  „  Nochlitz.)  z
stadt,  1)  3S  +17.  "  -  -Schnecberg,1)  z
f4-Realichulezu  grlanäenberg,  Bd  is..  Stollberg,  2
+  5.  "  -  -  auchau,  .  „  "Q]  „Q  6  S
+  6.  -  -Grimma,  5—  tis  Werdau  E

 

)  Auf  den  Realschulen  zu  Dresden  ·  Friedrichstadt,  Leisnig,  Mittweida,  Rochlitz  und  Schneeberg  ist  der  obligatorische
Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klassen  beschränkt.
55“
        <pb n="298" />
        —  284  —

bb.  Andere  Lehranstalten.
Königreich  Sachsen.

Die  Landwirthschaftsschule  zu  Döbeln  (verbunden  wit  dem  Real-Gymnasium  daselbst)  —  C.  a.  bb.  II.  2
a.  a.  O.  —

b.  Privat-Lehranstalten.  )
1.  Königreich  Bayern.  II.  Königreich  Sachsen.

1.  Das  Real-Lehr-Institut  von  Anton  Alfons  Das  Real-Institut  des  G.  Müller-Gelinek  und
Bertololy  und  Valentin  Trautmann  zu  Franken-  P.  Th.  Schumann  (früher  Gelinek-Körners'sches
thal  (Pfalz)  —  C.  b.  II.  a.  a.  O.  —  Real--Institut)  zu  Dresden.)

1  2.  die  Handelsschule  zu  Marktbreit  a.  Main
(bisher  provisorisch  berechtigt,  II.  2  des  Verzeichnisses
  vom  29.  April  d.  J.,  S.  144).
Berlin,  den  24.  Oktober  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.

 

 

Bekanntmachung.

Den  nachbezeichneten  Lehranstalten:
1.  dem  Erziehungs-Institut  des  Dr.  Franz  Knickenberg  (früher  I.  Knickenberg  sen.)  zu  Telgte  (Preußen),
2.  der  Königlichen  Kreislandwirthschaftsschule  zu  Lichtenhof  (Bayern),
g3.  der  Allgemeinen  Handels-Lehranstalt  des  Joh.  Stahlmann  zu  Augsburg  (Bayern)  und
4.  der  Privat-Lateinschule  des  Professors  Warth  zu  Kornthal  (Württemberg)
ist  provisorisch  gestattet  worden,  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  denjenigen  ihrer  Schüler  zu  ertheilen,  welche  eine  auf  Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehörde
genehmigten  Neglements  in  Gegenwart  eines  Regierungs-Kommissars  abzuhaltende  Entlassungsprüfung  wohl
bestanden  haben.

Berlin,  den  24.  Oktober  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

Bekanntmachung.

Die  zur  Ausstellung  wissenschaftlicher  Befähigungszeugnisse  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigte
Lehr=  und  Erziehungs-Anstalt  des  Dr.  Jordan  zu  Dresden  (C.  b.  III.  2  des  Verzeichnisses  vom  29.  April  d.  I.,
S.  129)  hat  nach  Ostern  d.  IJ.  zu  bestehen  aufgehört.

Berlin,  den  24.  Oktober  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

24)  Die  unter  dieser  Kategorie  aufgeführten  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  einer  im  Beisein
eines  Regierungs  Kommissars  abgehaltenen,  wohl  bestandenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  für  welche  das  Reglement  von  der
Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.

1)  Auf  dieser  Anstalt  ist  der  obligatorische  Unterricht  im  Latein  auf  die  drei  unteren  Klasen  beschränkt.

4)  Die  mit  einem  #1bezeichneten  Lehranstalten  haben  keinen  obligatorischen  Unterricht  im  Latein.
        <pb n="299" />
        285

3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Bekanntmachung.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Vorschrift  im  Artikel  9  Ziffer  6  der  internationalen  Reblaus-Konvention  vom
3.  November  1881  (Reichs-Gesetzblatt  von  1882  Seite  125)  wird  nachstehend  ein  Verzeichniß  derjenigen  in
Belgien  belegenen  Gartenbau=  oder  botanischen  Anlagen,  Schulen  und  Gärten  veröffentlicht,  welche  regelmäßigen
  Untersuchungen  in  angemessener  Jahreszeit  unterliegen  und  amtlich  als  den  Anforderungen  der  Konven- 



tion  entsprechend  erklärt  worden  sind:

 

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4  1
Name  und  Stand  9  Name  und  Stand
2  des  Wohnort.  2  des  Wohnort.
S  Besitzers.  Besitzers.
S  S
Provinz  Antwerpen.  14.  Fes,  1  Pierre,  Blumengärt-Berchem.
Provinz  Antwerpen  mit  Ausnahmeder  Kantone5.  Vervoort,  Félix,  Blumen=  Borgerhout.
Antwerpen.  gärtner.
1.)De  Haes-Brems,  Léopold,  Heyst-op-den-  16.]  Van  Geert,  Charles,  Garten=  Antwerpen  und
Baumschulgärtner.  Berg.  bautreibender  und  Baum=  Calmpthout.
2.De  Ceuster,  Pierre,  Baum=  Hoyst-op-den-  schulgärtner.  ·
schulgärtner.  Berg.  17.  Zoologischer  Garten  (Direk-  Antwerpen.
3.]  Callewaert,  Eorard  Julien,  Heyst-op-den-  tion).
Baumschulgärtner.  Berg.  18.]  Dils,  Louis.  Borgerhout.
4.  ysemans,  Henri,  Baum-  Putte  bei
schulgärtner.  Mecheln.
5.Opdebeeck,  Amand,  Land-Putte  bei  Provinz  Brabant.
6  Famrt.  Toseph,  Land-  Sesseela-  Putte  Stadt  Brüssel  und  Kantone  Molenbeek-Saint-"
  wirth.  «  ·Jean,JxelleöundSaint-Jofse-ten-Noode.
19.]  Botanischer  Garten  des  Saint  -Josse-ten=Kantone
  Antwerpen.  Staats.  Noode.
7.)  Nagels,  Frans,  Baumschul-Wilryck.  20.]  Peeters,  Aug.,  Gärtner.  Saint-Gilles.
gärtner.  21.]  Van  Riet,  Jean,  Gärtner.  u
8.De  Beucker,  Frans,  Blumen=  Antwerpen.  22.Vandenbroeck,  Pierre,  Gärt-  n
gärtner.  ner.
9.)  Wouters,  I.-B.,  Blumen-Borgerhout.  23.  Dalanghe-Vervaene,  Gärt-  u
gärtner.  ner.  »  «
10.Wyng,Ios.,Gärtner.  Berchem.  24.Van  Celst,  Francois,  Gärt-Brüssel.
11.Van  de  Vyver,  Pierre,  Antwerpen.  ner.  "
Blumengärtner.  25.Demessemaeker,  J.-B.,  Gärt-Molenbeek-Saint-12.Hoefkens,
  Charles,  Blumen-  n  ner.  Jean.
gärtner.  26.|Vandermeulen,  Henri,  Gärt-Molenbeek-Saint-13.|Van
  Schingen,  Henri,  Blu-  1  ner.  Jean.
mengärtner.  27.]  Halkin,  André,  Gärtner.  Saint-Gilles.
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        286

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

s  Name  und  Stand  s  Name  und  Stand
des  Wohnort.  des  Wohnort.
7  Besitzers.  5  Besitzers.
G  S—  .
28.DeCraen-Longhå,Ant.,Brüssel.  60.Cotteau,M.-C.,Grund-BrüsseL
Gärtner.  besitzer.
29.Carle,  Amand,  Grundbesitzer.  u  61.]Marette,  Henri,  Landwirth.  Saint-Sosse-ten-30.
  Ve.  Massart  und  Sohn,  tterbeek.  Noode.
Gärtner.
31.  4½  *  is,  *  -  -

.  Beukelaere  J  Franeol  Saint  Josse  ten  Kantone  Vilvorde  und  Wolverthem.
32.]Heulens,  Corneille,  Gärtner.  Schaerbeek.  62.Buelens,  Jules,  Baumschu=  Perk  bei  Vil-33.]Parmentier,
  Henri,  Gärtner.  „  gärtner.  vorde.
34.Vrancken,  Simon,  Gärtner.  „  63.Vandievoet,  Gebrüder,  Meysse.
35.De  Crunce,  IJ.-B.,  Gärtner.  u  Baumschulgärtner.
36.Smets,  I.-F.,  Gärtner.  (  64.De  Brichy,  Joseph,  Baum-WVilvorde.
37.Story,  Joseph,  Gärtner.  Laeken.  schulgärtner.

38.,  Van  Calster,  Bartholomé,,  Saint-Sosse-ten5.Delacre,  Gewerbtreibender.  »
Gärtner.  Noode.  66.  Flaschoen,  Isidore,  Wechsel-  »
39.  LColsont  Francois,  HOärtner.  Schaerbeek.  mäkler.
40.  Durselin,  J.-,  I.,  Dr.  med.relles.  ,
41.De  Clercq,  Pierre,  Gärtner.Saint-Gilles.  Kantone  Löwen,  Aerschot  und  Tienen.
42.  Fandel,  Charles,  Gärtner.  Brüssel.  67.]  Rosseels  senior,  Gartenbau---wen.
43.Bugquet,  Paul,  Gärtner.  Groenendael.  treibender  und  Baumschul-44.De
  Cock,  Désiréc,  Gärtner.  Saint-Gilles.  gärtner.
45.Lecocq,  Dominique,  Gärtner.  Brüssel.  68.]  Van  Parys,  Louis,  Baum-  u
46.Wallon,  Henri,  Lieferant.  Schaerbeek.  schulgärtiner.
47.Logier,  Marie,  Blumengärt=  Brüseel.  69.]  Stassart,  Nicolas,  Gärtner.  („
ner.  70.Gille,  Gärtner.  »
48.Pilloy,Läon,Kornhändlcr.  »  71.Vröbosch-Vancrickinge,Fran-  »
49.Gysels,Charleg,Baumschul-Molenbeek-Saint-  Cois,  Gärtner.
gärtner.  Jean.  72.  Paridant  -Vandercammen,  Aerschot.
50.Claeys,  Auguste,  Gärtner.  Ixelles.  Edmond,  Gärtner.
51.]  D'rgent,  Nestor,  Korn-Brüssel.  73.  Craenen-Mertens,  Baum-  »
händler.  schulgärtner.
52.Maufrais,  Ferdinand,  Kauf-  »  74.Millet,Hippolyte,Baumfchul-Tienen.
mann.  gärtner.
53.Sandré,  M.,  Kaufmann.  Seint  **“  ten  ganton  Waore.
54.]Manisse,  Noêèl,  Kaufmann.Brüssel.  75.]  Verheyden,  Jean,  Garten=  Limelette.
55.Van  Bavel,  Joseph,  Gärtner.  Molenbeek-Saint-  bautreibender,  Baumschul-56.
  Jean.  gärtner  und  Landwirth.

Loste,  Gustave=  Ghärtter.  Schaerbeek.

57.Gihoul,  M.,  Grundbesitzer.  Brüssel.  .
58.]  Piron,  Elisa,  verheirathete,  »  Provinz  Westflandern.
Gooskens,  Blumengärt-  Kanton  Brügge.
nerin.  76.]Van  Hecke,  Emile,  Gärtner.]  Brügge.
59.  Marquis  de  Pegyroux,  »  77Verhaeghe,Pierrc,Gärtner.  »
Grundbesitzer.  78.  D'heere,  Edouard,  Gärtner.

 

 

 

 

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        287

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  Name  und  Stand  s  Name  und  Stand
S  des  Wohnort.  des  Wohnort.
Besitzers.  Besitzers.
S  S
79.  Van  Den  Bon,  Charles,  Brügge.  Sektion  Kortriik.
Gärtner.  101.  De  Taeye,  Jean,  Garten-!Kortrifk.
80.Verhaeghe-De  Ceuninck,  1  bautreibender  uud  Baum-Gärtner.
  schulgärtner.
81.Crane,  Auguste,  Gärtner.  1  102.  D'Haene,  Henri  Fräederic,  »
82.DeReyghere,Pierre,  »  Gartenbautreibender  und
Gärtner.  Baumschulgärtner.
83.  Baron  Pycke,  Octave,  1  103.Van  Helleputte,  Crrille,  »
Grundbesitzer.  Gewerbtreibender  und
84.Maertens,  Léon,  Gärtner.  „  Baumschulgärtner.
85.]  Vincke-Van  Troostenberghe,  „
Gärtner.  Sektion  Mouscron.
86.]  Baelde,  Oscar,  Gärtner.  „  ettnon  Mouscron
87.]  Verhaeghe-Rys,  Gärtner.  »  104.  s  Léon,  Baumschul-Mouscron.
88.]  Joossens,  Edouard,  Gärtner.  6„  "  „
89.Haeghebaert-Monballen,  R„  105.  Delescluse,  Martial,  Baum-  1
Gärtner.  schulgärtner.
90.De  Bois,  L.,  Gärtner.  106.  Meerrsseman,  Vincent,  Baum-  »
1«  «-  ärtner.  Andrẽ  schulgärtner.
.,  d  Gnei  o401.ne  Barmichulgaeer.  Menin.
inge-Duiarhi  «  »»!--«  .anerpane,  ittwe,
93.Vincke-Dujardin,  Gärtner.  #eierre  sur-la  Bu  »
94.De  Neyghere,  Edouard,  St.-Pierre-surla-0  Vanderplancke,  Emile,  „
Gärtner.  digue.  Baumschulgärtner.
95.  Van  Hinbeke,  Bernard,  JBeernem.  110.  Delanglez,  Auguste,  Baum=  Herseaux.
Gartenbautreibender  und  schulgärtner.
Baumschulgärtner.  a
96.|  Van  Der  Moere,  Vean,  Kauf-  »  Kanton  Iseghem.
mann  und  Gärtner.  111.]  Deleersnyder,  Gebrüder,!  Ingelmünster.
97.  Schepers,  Charles,  Baum-  „  Baumschulgärtner.
schulgärtner  (Wald-  112.|Carron,  A.,  Baunschul-  »
kultur).  gärtner.
113.Comtesse  de  Montblanc.  »
Kanton  Thourout.
114.d'Adewalle,  Eug.  V.  O.,Nuddervoorde.
Kanton  Apern.  Gärtner.
98.]  Casier,  Polydore,  Gärtner.pern.  115.  Janderschaege,  H.,  Baum-  5
99.Mazure,  Honnoré,  Blumen=  Killebeke.  schulgärtner.
gärtner  und  Baumschul-  116.  de  Maere-Limnande,  Grund=  ertrycke.
gärtner.  besfitzer.
100.]  Vandeberghe,  Pierre,  Land=  Becelaere.  117.  e,  Baumschul-  »
.
wirth  und  Baumschul-  118.]Deneck,  Christiaan,  Baum-Couckelaere.

 

gärtner.

 

 

 

 

 

schulgärtner.
        <pb n="302" />
        288

 

 

 

 

 

 

-  8
s  Name  und  Stand  ¾  Name  und  Stand
r“  des  Wohnort.  S  des  Wohnort.
z  Besitzers.  Besitzers.
E  S
Kantone  Thielt  und  Wynghene.  145.Coene,  Francois,  Gärtner.  Gentebrügge.
119.  Schepers  Wittwe,  Baumschul--Wunghene.  146.  Jan  Ostende,  Gustave,  Gärt-  „
gärtnerin.  147.Martens,  Edouard,  Gärtner.  „
148.  Jandereruyse,  Edouard,  „
;  ärtner.
Provinz  Ostflandern.  149.Vervaene,  Emile,  Gärtner.  „
Kanton  Gent,  Evergem  und  Oosterzele.  150.De  Kneef,  Tean,  Gärtner.  »
120.Linden,Lucien,DirektorderGent.  151.  Vanderswaelmen,  V.,  Gärt-  u
Kontinental  =  Gartenbau-  ner.
Gesellschaft.  152.De  Vlieger,  Frédéric,  Gärt-  »
121.Spae,Bernard,Gärtner.  »  ner.
122.Collumbier,  Francois,  Gärt-  ,  153.|  Buvernich-De  Winne,  Octave,  u
ner.  Gärtner.
123.]  Langerock,  Jean  Francois,  ,,  154.Blanqnaertu.Vermeire,  »
Gärtner.  Gärtner.
124.Migeon,  Edouard,  Gärtner.  »  5155«DeCOck-AUgUste-Gäktnek«  »
125.Story,JeanEdouard,Gärt-  »  i156.Snoeck,Pierre,Gärtner.  »
ner.  157.]Poelman,  Wittwe,  Gärtnerin.  (
126.Bauman,  Joseph,  Gärtner.  „  158.  Lanszweert,  Gärtner.  »
127.VandenHeede,Aug.,Gärt-  »  159.Volkaert,Pierre-Gärtner.Meirebeke.
ner.  160.De  Cock,  Liévin,  Gärtner.  uü
128.De  Geyter,  Charles  Louis,  »  161.Gyfelerick,Låonard,Gärtner.  »
Gärtner.  162.  Delobelle,  Jules,  Gärtner.  u
129.  De  Laegher,  Jacques  Jean,  »  163.|  Van  Hulle,  Charles,  Gärtner.  „
Gärtner.  164.Collumbier,  Emile,  Gärtner.  »
130.Baudu,Adolphe,DirektorMaltebrügge  I165.DeLovre,Auguste,Gärtner.  »
des  Gartenbau-Etablisse-  (Gent).  16.  Cornelis,  Auguste,  Gärtner.  »
mentsSLDorothåe.  -167.DeSmet,Louis,Gärtner.Ledeberg.
131.P1)11aert-VanGeert,Gärtner,Gent.  168.Wullemu.Legrand,Gärtner.  »
132.Gezelle,CharlegVictor,Gärt-  »  169.  Delaruye-Cardon,  Liévin,  »
ner.  Gärtner.
133.Van  Aken,  Alfred,  Gärtner.  »  170.Boelens,Gebrüder,Gärtner.  »
134.VanDamme,V.Francoig,  »  171.DeSmet,Gebrüder,Gärtner.  »
Gärtner.  172.  Smeding  u.  Van  Enter,  »
135.]  Van  Houtte,  Louis,  Gärtner.  „  Gärtner.
136.]  Basyn,  Pierre,  Gärtner.  »  173.]De  Baets,  Julien,  Gärtner.  u
137.Wyckaert,  Isidore,  Gärtner.  »  174.Parrå,Edouard,Gärtner.  »
138.Cuvelier,Victor,Gärtner.  »  175·VanDriessche,Emile,Gärt-  »
139.DeScbryver,Paul,Gärtner.  »  sz  ner.
140.De  Bock,  Léopold,  Gärtner.  „  176.De  Smet,  Louis,  Vater,  »
141.Vandeweghe,Victor,Gärtner.  »  Gärtner.
142.  De  Smet,  Gebrüder,  Gärtner.  Gentebrügge.  177.  Dallière,  Alexis,  Gärtner.  »
143.  Van  Houtte,  Louis,  Gärtner.  »  178.Vervaene,Dominique,Gärt-  ,,
144.D’Haene,Adolphe,Gättner.  »  ner.
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        289

 

 

2  "97
s  Name  und  Stand  S  Name  und  Stand
des  Wohnort.  des  Wohnort.
Z  Besitzers.  -  Besitzers.
S  S
179.  Ghys,  Wittwe  Gärtnerin.  Gent.  209.Girlinck,  Charles,  Gärtner.  JGent.
180.Ghys,  Edouard,  Gärtner.  1  210.De  Brabander,  Théodore,  Mariakerke.
181.]Beeckman,  Edouard,  Gärt-  ,,  Gärtner.
ner.  211.  WMoentjes,  Jean,  Gärtner.  1
182.  De  Vriesere,  Adolphe,  Gärt-  1  212.Rosseel,  Adolphe,  Gärtner.  Tronchiennes.
ner.  213.De  Clercq-Vanderstichelen,  Gentebrügge.
183.Spae,  Charles,  Gärtner.  (%  Gärtner.
184.De  Coninck,  Gebrüder,  Gärt-  (  214.De  Clercq-Van  Gyseghem,  »
ner.  Gärtner.
185.Fortie--De  Clercq,  Bernard,  »  215.Van  Eeckhaute,  Jacques,,  Ledeberg.
Gärtner.  Gärtner.
186.De  Langhe,  Edouard,  Gärt-  »  216.DeCock-Vervaene,Isidore,  »
ner.  Gärtner.
187.De  Clercq,  Gérard,  Gärtner.  »  217.DeNoyette,Jsidore,Gärtner.  »
188.DeCocq,Gustave,Gärtner.  »  218.Beeckman,Låonard,Gä1-t-  »
189.Gulinck,  Pierre,  Gärtner.  »  ner.
190.De  Priesere,  Francois,  Gärt-  »  219.Beeckman,Franc;ois,Gärt-  ,,
ner.  ner.
191.]Nicaise,  Pierre,  Gärtner.  »  220.DeCock-Juleg,Gärtner.  »
192.]  Delaruye-Calewaert,  Gärt-  221./Vervaene,  Joseph,  Gärtner.  „
ner.  »  222.]  Vervaene,  ve,  Jean,  Gar-  “
193.]  Wartel,  Gebrüder,  Gärtner.  »  tenbautreibender,  Baum-194.Vervaet,
  Polydore,  Gärtner.  »  schulgärtner.
195.  Story,  Adrien,  Gärtner.  »  223.Vermeersch,Valentinu.DeEvergem.
196.  Lammens,  Gebrüder,  Gärt-  »  Baerdemaker,  Gärtner.
ner.  224.]  Vermeersch,  Adolphe,  Gärt-  „
197.De  Sgaegher,  Kinder,  I.  B.  »  ner.
Gärtner.  225.Steyaert,  Gärtner.  1
198.  Spae--Vandermeulen,  L.  »  226.VanHerzeele-Desir6,GärtsWondelgem.
Gärtner.  ner.
199.Vandermeulen,  Gustave,  »  227.Deöbois,Fran(;ois,Gärtner-.Mont-St-Amand.
Gärtner.  228.  Vervaet,  Edmond  u.  Cie.  Gärt-  „
200.Delaruye-Boulard,  Gärtner.  »  ner.
201.De  Saegher,  Guillaume,  »  229.  Samson-Nollet,  Jacques,  („
Gärtner.  Gärtner.
202.  Boddaert,  Gustave,  Grund-  „  230.Desmet-Duvivier,  Louis,  „
besitzer.  Gärtner.
203.De  Kneef,  Antoine,  Gärtner.  »  231.VanAcker-Maenhout,Låo-  »
204.Coryn,Pierre,Gärtner.  »  nard,  Gärtner.
205.Maenhout-Cardon,  Gervais,  »  232.  Temmerman,  ve,  Auguste,  »
Gärtner.  Gärtner.
206.De  Staute,  Xavier,  Gärtner.  »  233.Braeckman,Gustave-Gärt-  »
207.DeVreese,Jean,Gä1-tner.  »  ner.
208.]  Delaruye,  Schwestern,  Gärt-  »  234.Maenhout,  Bernard,  Gärtner.  »
nerinnen.  235.De  Meyer,  Louis,  Gärtner.  »

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

56
        <pb n="304" />
        2  8
S  Name  und  Stand  S  Name  und  Stand
des  Wohnort.  des  Wohnort.
Besitzers.  Besitzers.
S  GE
236.Van  Geert,  Auguste,  Gärtner.|  Mont-St-Amand.61.  Vankerkvoorde,  Constant,  Wetteren.
237.Wittevrongel,  Jean  Baptiste,  „  Baumschulgärtner.
Gärtner.  262.  1  De  Schampheleer,  Ernest,  n
238.]Wittevrongel,  Pierre,  Gärt-  u  Baumschulgärtner.
ner.  263.Dervaes,  Joseph,  Baumschul-  „
239.Van  Renterghem--Rombout,  1  gärtner.
P.  V.,  Gärtner.  264.De  Schaepmeester,  Francois,  „
240.Davia,  Victor,  Gärtner.  »  Baumschulgärtner.
241./De  Baets,  Julien,  Baum=  Meirebeke  265.|Van  Eede,  Augustin,  Baum-  u
schulgärtner.  schulgärtner.
242.  Van  de  Putte,  Dominigque,  1  266.De  Groeve,  Alphonse,  Baum-  „
Gärtner.  schulgärtner.
243.Vervaet--Vervaene,  Auguste,  „  267.  Grillaert,  Auguste,  Baum-  »
Gärtner.  schulgärtner.
244.Van  Coppenolle,  Edmond,  1  268.]De  Lattouwer,  Auguste,  »
Gärtner.  Baumschulgärtner.  8
245.  Van  Cauwenberghe,  J.  Gärt-.  „  269.]  Bennegem,  Jean,  Blumen=  »
ner.  gärtner  und  Baumschul-246.De
  Cock,  Jules,  Gärtner.  »  gärtner.
247.Buysse,  Francois,  Garten-  „  270.  Vander  Schueren,  Jean,  »
bautreibender  und  Baum-  Landwirth  und  Baumschul-  «
schulgärtner.  gärtner.
248.Rym,  Jean  Liévin,  Gärtner.  »  271.Bogaert,Aloig,Vaumschul-  »
249.De  Cocker,  Léopold,  Gärtner.  »  gärtner.
250.  De  Loore,  Charles,  Gärtner.  »  272.Tullekens,  Angelus,  Baum-  »
251.Vervaene,Louig,Gärtner.Melle.  schulgärtner.  ·
252.DeVos,Jules,Gärtnex-.  »  273.Daene,Camille,Baumschul-  »
253.DeMeyeyDåsiråGärtnen  »  gärtner.
254.|]  Vercauteren,  Emile,  Gärtner.  »  274.VandeVelde,Bernard,  »
255.  Gyselynck,  Guillaume,  Baum-  »  Baumschulgärtner.
züchter  und  Gärtner.  275.  Vander  Steene,  Bernard,  »
256.DeCoster,Joseph-Gärtner.  »  Baumschulgärtner.
276.  Schaetsaert,  Bonédilkt,  Blu—-  »
Kanton  Termonde.  mengärtner  und  Baum-Z
  schulgärtner.
257.Meert,  Francois  Alfred,Lebbeke.  277.  Grillaert,  Vital,  Pächter  und
Gartenbautreibender  und  Baumschulgärtner.  «
Baumschulgärtner.  278.  Vermeire,  Hiran  Pächter  n
und  Baunschulgärtner.
Kanton  Wetteren.  279.]  Coorde,  Elias,  Pächter  und  „
258.De  Cuyper,  Séraphin,  Baum-Wetteren.  Baumschulgärtner.
schulgärtner.  280.De  Winter,  Bernard,  Pächter  „
259.  Vander  Steene,  Frédéric,  u  und  Baumnschulgärtner.
Baumschulgärtner.  281.  Cofyns,  Auguste,  Pächter  und  1
260.Braeckman,  Félicien,  Baum-  1  Baumschulgärtner.
schulgärtner.
        <pb n="305" />
        291

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7  7

Name  und  Stand  Name  und  Stand

des  Wohnort.  2  des  Wohnort.
Besitzers.  Besitzers.

S  S

282.Sleewaert,  Edward,  Pächter  sWetteren.  Kanton  Loochristi.
und  Baumschulgärtner.  297.  Vuyssteke,  Charles,  Gärtner.  CLoochristi.

283.]De  Moor,  C.-L.,  Pächter  „  298.Apers,  Jacques,  Gärtner.  R%
und  Baunmschulgärtner.  299.Den  Hert,  ve,  Gärtner.  »

284.|Raman,  Alphonse,  Baum-  „  300.  Stevelynck,  Edourd,  Gärtner.  »
schulgärtner..  »  301.Delterputte,David,Gärtner.  ,,

285.]  Vanhecke,  Auguste,  Pächter  u
und  —

286.]  Vanhecke,  Francis,  Pächter  „
und  Baumschulgärtner.  Provinz  Hennegau.

287.  Fei  Gipp#  Kinder,  u  Kantone  Mons  und  Boussu.

aumschulgärtner.  302.Wanande,  Jules,  Gärtner.  ons.

288.  De  Winter,  Francis,  Baum-  »  303.Verlinden«,  JGärther.  *i
schulgärtner.  *  304.  Laurent,  D.,  Gartenbau—  1

289.De  Neve,  Auguste,  Pächter  “  treibender  und  Baumschulund
  Baumschulgärtner.  gärtner.

290.  W*  **  Baum-  7  305.|  Lienard,  Gustave,  Gartenbau-)Ouaregnon.

291.,De  Poorter  Licvin,  Pächte  mberder  und  Baumschulund
  Baumschulgärtner.  "

292.De  Wulf,  Séraphin,  Pächter  „
und  Baumschulgärtner.  Kanton  Peruwelz.

306.Barigand,  Joseph,  Baum---  Peruwelz.
schulgärtner  und  Gartenbautreibender.

Kanton  Audenarden.  307.Lemyé,  Albéric,  Baumschul-  „  (Lonse-293.]|
  Heysse,  Cyrille,  Gartenbau=  Audenarden.  gärtner  und  Gartenbau-  court).
treibender  und  Baumschul-  treibender.
gärtner.  308.]  Saudemont,  Hypolite,  Baum-  „
sculgirtner  und  Gartenton
  Eecloo.  autreibender.
Z  Kanton  Eeec  309.]  Steuve,  Louis,  Baumschul-  »

294.  Mortier,  Edouard,  Baum-  Eecloo.  gärtner  und  Gartenbauschulgärtner.

  treibender.
Kanton  Aalst  (I.  Sektion).  Kanton  Binche.

295.]  Van  Maldeghem,  Henri,]  Lede.  310.]Blaivie,  Léandre,  Gärtner.Binche.
Blumengärtner  und  Baum-  311.]Vandezande,  Emile,  Baum-  (
schulgärtner.  schulgärtner.

312.Sibille,  Valentin,  Baum-  „
schulgärtner.
Kanton  Nevele.  313.]Burjeon,  Baumzüchter.  »
296.Sap,Fålix,Gartenbautrei-Poucques.  314.Hocy,  Joseph,  Gärtner.  „
bender  und  Baumschul-  315.  Havez,  Auguste,  Baumschul-  Battignies.
ner.  gärtner.

 

 

 

 

 

 

 

56“
        <pb n="306" />
        292

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

2  Name  und  Stand  5  Name  und  Stand

des  Wohnort.  des  Wohnort.

"  Besitzers.  Besitzers.

□  G#  .
316.Vuisseret,Baumfchulgärtner.Battignies.  345.Buchon,Casimir.  Jollain-Merlin.
317.  Quertaimont,  Baumschul—-  »  346.Buchon,JeanBaptiste.  »

gärtner.  347.Dinoir,  Norbert.  „
318.  Chocquet,  Baumzüchter.  Waudrez.  348.  Ghisdal,  Louis.  »
319.Carlier,Henri,Baumschul-  »  349.Hélin,  Amédé.  »
gärtner.  350.]Maillet,  Julien.  „
320.Carlier,  Alfred,  Baumschul=  Ressaix.  351.Vanuel,  Albéric.  b“
gärtner.  352.Chautry,  Pierre  Joseph.  Wez-Welwain.
321.]Wanberchies,  Baumschul-  »  353.]  Delannoy,  Edouard.  »
gärtner.  354.Delannoy,  Florimond.  »
322.Demesmaker,Baumzüchter.Epinois.  355.Delgusse,Pierre.  »
323.Masy,Charles,Baumzüchter.Carnidreg.  356.Delrue-Chautry,Franc;ois.  »
324.Ghyglain,Joseph-Baum-Binche.  357.Delrue,Honor(S-.  »
züchter.  358.  Dewite,  Léopold.  »
359.Duhem,Adolphe.  »
360.  urmy,  Desiré.
Kanton  Merbes-le-chateau.  260.  Fur#,  Deste  k
325.]  Mathieu,  Désiré,  Baumschul-Montignies-  362.Guelton,  Louis.  »
gärtner.  Saint-Chri-  363.Coutiez  Francois.  Rongy.
stophe.  364.  Larsy,  Francois.  »
326.Pitot,Vital,GärtnerundMerbeg-le-  365.Lesaffre,Xavier.  Hollain.
Baumschulgärtner.  chateau.
Kanton  Antoing.  Provinz  Lüttich.
327.  Allard,  Rufin.  Lesdain.  Kantone  Lüttich,  Seraing  und  Fléron.
328.]  Bonnet,  Auguste.  „  366.]  Jacob-Makoy,  Gärtner.  Lüttich.
329.|Bonnet,  Henri,  Sohn.  »  367.Joikig,Gebrüder,Gäktner.  »
330—Bonnkt-Hean-Pater«  »  368.Philippe,Emile,Gärtne1-.  »
331.  Cambier,  Francois.  »  369.Mawet,Postula,Gärtner.  »
332sCUVlIeV-PUUL«  »  370.Chaumont,Joseph,Gärtner.»
333—Caucheteux-Ferde1ds  »  371.Mawet,Amold,Gärtner.  »
334.|  Caucheteux,  Frangois.  »  ·372.Vinot,Gärtnek.  »
335.Clinquart-JeanVapt1ste—  »  373.Darimont-Lonay,Gärtner.  »
336.]  Delannoy,  Francois.  »  374.Belat,Juleg,Komhändler.  »
337.Delmotte-JeanBapttste.  »  375.Hordebise,Jean,Korn-  »
338.]  Donnet,  Léon.  u  händler.
339.  Duposty,  Edmond,  Baum-  Peronne  bei  376.|Ruth,  Gebrüder,  Gärtner.  „
schulgärtner.  Antoing.  377.Konigs,  Gärtner.  »
340.Larsy,Florentm.  Lesdain.  378.  Nizet,  Henri,  Rosenzüchter.  Herstal.
341.Larsy,  Jean  Baptiste.  u„  379.Guéêrin,  D.-D.,  Gärtner.  „
342.  Lecluse,  Louis.  u  380.Philippe,  Nicolas,  Gärtner.  Ougrée.
343.  Meéresse,  Francois  (genannt  „  381.Galopin  u.  Sohn,  Baum=  Lüttich.
Cheick).  schulgärtner.
344.Tréhout,  Jean  Baptsste.  »
        <pb n="307" />
        293

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l-  Name  und  Stand  *  Name  und  Stand
2  des  Wohnort.  des  Wohnort.
Besitzers.  r-  Besitzers.
S
382.Coulon,  Vater,  Baumschul-  Luüttich.  402.  Biren,  Jean,  Gärtner.  Arlon.
gärtner.  403.Simon,  Victor,  Baumschul-  „
383.Libert-Darimont,  Baumschul-  „  gärtner.
gärtner.  404.Ernsterhoff,  Jacques,  Garten-  „
384.  Descardres,  Charles,  Baum--  Chẽnẽée.  bautreibender  u.  Baumschulgärtner.
  schulgärtner.
385.|  Crahay,  Baumschulgärtner.  Tilff.
386.  Petitjean,  Gebrüder,  Baum-Ensival.  Kanton  Virton.
schulgärtner.
387.  Nizet,  Math.,  Baumschul-  »  405.  Léger,  Vater,  Baumschul-  Ethe.
gärtner.  gärtner.
Kanton  Florenville.
Provinz  Limburg.  406.Warnant,  Hubert  (Nach=  Villers  Orval.
Kanton  Hasselt.  folger  von  Lagast,  Jean),
·  .  Verwalter.
388.  Holvoet,  Hector,  Baumschul-  Diepenbeek.
gärtner.
389.Sillen,  Mathieu,  Landwirth.  Munster-Bilsen.  Kanton  Etalle.  ..
390.Wérix,  Pierre,  Landwirth.  ;  407.  Perpote-Rondeau,  Jean  Bap-s  Tintigny.
391.]  Colla,  Lambert,  Landwirth.  »  tiste,  Baumschulgärtner.
392.]  Dewille,  Jean,  Landwirth.  »  g
393.  Hanssen,  Simon,  Landwirth.  »  »  anton  Marche.
394.  Huygen,  Henri,  Landwirth.  »  408.]  Collignon,  Joseph,  Baum-  |  On.
395.|  Vissers,  Henri,  Landwirth.  »  schulgärtner.
396.  Maurissen,  Augustin,  Land-  „
wirth.  Kanton  Saint-Hubert.
409.Gourdange,  Léopold,  Baum=  Libin.
schulgärtner.  -
Provinz  Luxemburg.  410.  Perpete,  Isidore,  Bamwmi
schulgärtner.
Kanton  Bastogne.  6
397.]  Aubinet,  Antoine,  Baum=  Grand  Halleux.  Kanton  Wellin.
schulgärtner.  411.Copet,  Victor,  Baumschul-#esse-Redu.
398.]  Herman-Parmentier,  Baum-  u  gärtner.
schulgärtner.  412.  Perpète,  Edouard,  Baum-  „
399.  Zeunejean,  Constant,  Baum-  „  schulgärtner.
400  shulgürtner.  U
Fraikin,  Auguste,  Baumschul=  Vielsalm.  .
F  gärtner.  L  sch  Provinz  Namur.
Kanton  Namur.
Kanton  Arlon.  413.]Feron,  Nicolas,  Gärtner.  Namur.
401.Biver,  Pierre,  Gartenbau=  Arlon.  414.|  Brichard,  Henri,  Gärtner.  »
treibender  u.  Baumschul-  415.  Allens,  Daniel,  Gärtner.  u
gärtner.  416.|Hennuy,  Joseph,  Gärtner.  »
        <pb n="308" />
        —  —

 

 

 

 

 

S  s

S  Name  und  Stand  S  Name  und  Stand

des  Wohnort.  des  Wohnort.

Besitzers.  -  Besitzers.

S

417.Nésimont,  Jean  Baptiste,  Namur.  439.  Rifflard,  Adrien,  Baumschul=  Malonne.
Gärtner.  gärtner.  «

418.Parmentier,Arthur,Gärt-  »  440.Lambion,  Benjamin,  Baum-  u
ner.  schulgärtner.

419.Waha,  Florent,  Baumschul-:Malonne.  441.Chapelle,  Pierre  Augustin,  »
gärtner.  Baumschulgärtner.

420.Patiny,  Louis,  Baumschul-  1  442.Rifflard  -Collart,  Louis,  u
gärtner.  Baumschulgärtner.

421.Toisoul,  Francois,  Baum-  u  443.Dotraux,  Mathieu,  Baum-  »
schulgärtner.  schulgärtner.

422.  Legrain,  Pierre  Joseph,  »  444.Culot,Francois,Baumschul-  »
Baumschulgärtner.  gärtner.

423.  Simon,  Jacques,  Baumschul—-  u  445.  Hoppe,  Mathieu,  Baumschul-  „
gärtner.  ·  gärtner.
424.  Legrain,  Jean  Baptiste,  u  446.  Robson,  Joseph,  Baumschul-  b
Baunschulgärtner.  gärtner.  ·
425.Mfflard,Joseph-Baumschul-  »  447.Namdche,Lambcrt,Baum-  »
gärtner.  schulgärtner.

426.Puissant,  Louis,  Baumschul-  u  448.  j  Sacré,  Maximilien,  Baum-  („
gärtner.  schulgärtner.

427.Puissant,  Joseph,  Baum-  u  449.Beaufays,  Nicolas,  Baum-  »
schulgärtner.  schulgärtner.

428.  Bournonville,  Héli,  Baum-  u  450.  Rifflard,  Dieudonné,  Baum-  „
schulgärtner.  schulgärtner.

429.  Delahaut,  Clément,  Baum-  u  451.Fosséprez,  Ghislain,  Baum-  „
schulgärtner.  schulgärtner.

430.]  Hubert,  Ernest,  VerwalterMarche  les  452.Moreau,  Léopold,  Baum-  »
des  Prizen  Arenberg.  Dames.  schulgärtner.

431.  Samson,  Joseph,  Baumschul-  Malonne.  453.  Rifflard,  Thomas,  Baum-  „
gärtner.  schulgärtner.

432.Hancotte,  Antoine,  Baum-  u  454.  Rifflard,  Jean,  Baumschul-  n
schulgärtner.  gärtner.

433.Boigelot,  Pierre,  Baumschul-  „  455.Hoppe,  Julien,  Baumschul-  »
gärtner.  gärtner.

434.Chapelle,  Augustin,  Baum—-  „  456.Simon,  Joseph,  Baumschul-  „
schulgärtner.  gärtner.

435.  Chapelle,  Thomas,  Baum-  »  457.Boigelot,FrancoiOJofeph,  »
schulgärtner.  Baumschulgärtner.

436.|  Boigelot,  Alexis,  Baumschul-  »  458.Binam6,Nicolag,Vaum-  »
gärtner.  schulgärtner.

437.Chapelle,  Francois,  Baum-  u  459.  Regnier,  Jean  Baptiste,  u
schulgärtner.  Baumschulgärtner.

438.Chapelle,  Jean,  Baumschul-  u  460.Regnier,  Joseph,  Baumischul- 



gärtner.

 

 

 

 

 

gärtner.
        <pb n="309" />
        295

 

 

 

 

 

ner.

 

 

 

 

 

 

 

s  Name  und  Stand  3  Name  und  Stand
E  des  Wohnort.  2  des  Wohnort.
Besitzers.  Besitzers.
S  S
461.  Regnier,  Louis,  Baumschul-  Malonne.  Kanton  Dinant.
gärtner.  inant.
462.Burton,  Voseph,  Baumschul-  "„  471  d  See  Naou-  Baumschul=  Dinan
gärtner.
463.Detry,  Joseh,  Baumschul-  „
gärtner.  ;
464.|Legrain,  Francçois  Joseph,  »  Kanton  Beauraing.
Baumschulgärtner.  1  472.  Perpete-Sarton,  Baumschul=  Hastiere.
465.Hubin,  Ferdinand,  Baum-  »  gärtner.
schulgärtner.
466.  Colart,  Mathieu,  Baumschul-  n
gärtner.  Kanton  Walcourt.
467.Chapelle,  Jean,  Baumschul-  „  473.  Wallon--Toussaint,  Jos..  Soumois.
gärtner.  Gartenbautreibender  und
468.  Michaux,  Ambreise,  Baum-  „  Baumschulgärtner.
schulgärtner.  474.Wallon,  Joseph,  Sohn,  »
469—R1ffl0kdkLaMbWU-VUUM-  »  Gartenbautreibender  und
schulgärtner.  »  Baumschulgärtner.
470.Boland,  3.,  Baumschulgärt-Berlin,

  den  24.  Oktober  1884.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

4.  Eisenbahn-Wesen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht:

den  Königlich  württembergischen  Oberlandesgerichtsrath  von  Landerer  zu  Stuttgart  und
den  Königlich  preußischen  Kammergerichtsrath  Schmalz  zu  Berlin

ferner

für  die  Dauer  ihres  gegenwärtigen  Staatsamts  zu  ernennen.

 

zu  richterlichen  Mitgliedern  des  Reichs-Eisenbahn-Amts,

den  Großherzoglich  mecklenburgischen  Landgerichts-Präsidenten  von  Monroy  zu  Schwerin
zum  stellvertretenden  richterlichen  Mitgliede  des  Reichs-Eisenbahn-Amts
        <pb n="310" />
        296

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

&amp;amp;Name  und  Stand  Alter  und  Heimat#  6  '  Behörde,  welche  die  n

Ausweisung  Ausweisu

-  ngs-5

  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  zomalshan

·□#

1.  2.  1  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Johann  Piatkowski,geboren  am  19.  Mai  oder  Juni  1858,  Wiederholter  Betrugs-Königlich  preußischer  Reohne

  Gewerbe,

Stanislaus  Rosmanith,

  Schreiber,

Holbert
Schneider,

Markus  oder  Michael

Klein,  Schneider,

Bernard,

Geburts=  und  Heimathsort  unbekannt,
russischer  Staatsangehöriger,

geboren  am  19.  Januar  1839  zu
Warschau,  Russisch-Polen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  im  Juli  1851  zu  Cossum,
Ungarn,

geboren  im  Juni  1842  zu  Bagusch,
Ungarn,

Leopold  Friedmann,  Jahre,  geboren  zu  Raab,  Ungarn,
Lehrer,  ortsangehörig  in  Nyiregyhaza,  Komitat
Szabolcz,  ebendaselbst,
Rupert  Reiter,  geboren  am  6.  August  1841  zu  Sulzau,
Schlossergeselle,  Gemeinde  Werfen,  Bezirk  St.  Johann,
Oesterreich,  ortsangehörig  in  Werfen,
Josef  Kürpall,  geboren  am  9.  November  1851  zu  Buk-Schlossergeselle,
  holz,  Gemeinde  Sakschen,  Bezirk  Dauba,

 

Böhmen,  ortsangehörig  in  Sakschen,

 

versuch,  Landstreichen
und  Führung  falschen
Namens,

Diebstahl  und  Landstreichen,


Landstreichen
Betteln,
desgleichen,

Obdachlosigkeit,  Betteln
  und  Angabe
eines  falschen  Namens,

Landstreichen,

und

Betrug  in  2  Fällen,
Landstreichen,  Betteln
  und  Beilegung
eines  falschen  Namens,


 

 

22.  September

gierungs  =  Präsident  zu  d.  J

Danzig,

Königlich  preußischer  Reierungs

  =  Präsident  zud

arienwerder,
Königlich  preußische  Landdrostei
  Hannover,
dieselbe,

Königlich  preußische  Regierung
  zu  Wiesbaden,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Traunstein,

Königlich  sächsische  Kreisluptmannschaft

autzen,

 

20.  Oktober
.  J.

14.  Oktober
d.  J.

desgleichen.

15.  Oktober

d.  J.

10.  Oktober

d.  J.

22.  September
d.  J.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="311" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

——  —  —

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  7.  November  1884.  D45.

Inhalt:  1.  Marine  und  Schiffahrt:  Erscheinen  eines  2.  Konsulat-Wesen:  Todessflalll.  297
weiteren  Heftes  der  Entscheidungen  des  Ober-Seeamts  3.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
und  der  Seeämenr  Seite  297  Reichsgebeteee  ....  298

 

 

1.  Marine  und  Schiffahrt.

Das  vierte  Heft  des  fünften  Bandes  der  im  Neichsamt  des  Innern  herausgegebenen  „Entscheidungen  des
Ober-Seeamts  und  der  Seeämter  des  Deutschen  Reichs“  ist  im  Verlage  von  L.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.  in

Hamburg  soeben  erschienen.  Das  Heft  ist  im  Wege  des  Buchhandels  zum  Preise  von  21/0  Mark  für  das
Exemplar  zu  beziehen.

Berlin,  den  1.  November  1884.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

 

2.  Konfulat-Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Santos,  A.  Winter  ist  gestorben.

 

57
        <pb n="312" />
        3.  Polizei-Wesen.

 

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
r  2  —  Grund  Ausweisung  zusenn
8  ei  a
5  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.
-
l.  2.  l  3.  4.  ..  6.
a.  Aus  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.|Josef  Willumatss3  Jahre,  geboren  in  Pentischken,  Gou  «  sschwerer  und  einfachersKöniglich  preußischer  Re-  12.  September
(Willuweit),  ohne  vernement  Suwalki,  Russisch-Polen.,  Diebstahl  (4  Jahre  zierunge  Präsident  zu|d.  J.
Stand,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Zuchthaus  laut  Er.]  Königsberg,
kenntniß  vom  12.  Januar
  1881),
2.  Johann  Bergmann,  geboren  1838  in  Ullersdorf,  Bezirksschwerer  und  einfacher  Königlich  preußischer  Re.  24

ßc—

10.

 

Weber,

Anton  Falger,
Dienstknecht,

Katharina  Zodet,  geborene
  Mendlick,  geschiedene
  Schreibersfrau,


Heinrich  Fröhlich,
Pferdejunge,

Franz  Janetschek,
Schneidergeselle,

Andreas  Moschakoner,
  Nagelschmied,

Modest  Gandin,  Erdarbeiter,


Eugen  Lacasse,
Stallknecht,

Xaver  Ernst  Capelle,
Tagner,

 

Senftenberg,  Böhmen,  ortsangehörig
in  Senftenberg,

32  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Mimming,  Bezirk  Imst,  Tirol,

 

 

Diebstahl  (2½  Jahre
Zuchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  25.
April  und  1.  Dezember
  1884),

schwerer  Diebstahl  (2
Jahre  Zuchthaus  laut
Erkenntniß  vom  28.
März  1882),

gierungs-Präsident

zu
Breslau,

Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Laufen,

 

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

geboren  am  2.  April  1852  zu  Wien,
Oesterreich,  ortsangehörig  in  Gibacht,
Bezirk  Mies,  Böhmen,  zuletzt  wohnhaft
in  Breslau,

geboren  am  29.  März  1867  zu  Weißwasser,
  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  18.  März  1858  zu  Buggau,
Kreis  Budweis,  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  16.  August  1851  zu  Nordköping
  bei  Göteborg,  Schweden,  ebendaselbst
  ortsangehörig,  zuletzt  wohnhaft
in  Wolfenbüttel,  Braunschweig,
geboren  am  13.  September  1846  zu
Argolo,  Provinz  Treviro,  Italien,  ebendaselbst
  ortsangehörig,

geboren  am  1.  April  1862  zu  Conthil,
Lothringen,  ortsangehörig  in  Paris,  in
Folge  Option  des  Vaters  französischer
Staatsangehöriger,

geboren  am  10.  Mai  1843  zu  Paris,
Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,

 

gewerbsmäßige  Unzucht,



Landstreichen  und

Betteln,
desgleichen,

desgleichen,

Landstreichen,

desgleichen,

desgleichen,

 

 

Königlich  preußischer  Reierungs
  -  Präsident  zu
reslau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu
ppeln,

Königlich  preußische  Landdrostei
  Hannover,

Herzoglich  braunschweigische
  Kreisdirektion  zu
Wolfenbüttel,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Metz,  s

derselbe,

 

 

 

.  Oktober
J.

.  September
J.

Oktober
J.

.  Oltober
J.

.  Oktober
J.

.Oktober
J.

.  Oltober
J.

Oktoher
J.

.Oktober
J.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="313" />
        Central-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im
Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

Z  7

XII.  Jahrgang.  l  Berlin,  Freitag,  den  14.  November  1884.  0  46.

Inhalt:  1.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  3.  Konsulat-Wesen:  Abgrenzung  der  Bezirke  der  portugieaus
  dem  Reichsgebitee  299  sischen  Konsular-Aemter  in  Deutschland;  —  Erxegquatur-2.

  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende  Ertheillng  Seite  302
Oktober  1834...  300

 

1.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

l-  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschlufen

S

1.  2.  l  3.  4.  .  6.

Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Josef  Zlab,  Schmie-geboren  am  16.  Juli  1849  in  Chronston  Landstreichen,  Königlich  preußischer  Re-10.  Oktober
degeselle,  bei  Miletin,  Böhmen,  ebendaselbst  orts-  ierungs  .=  Präsident  zu|d.  J.
angehörig,  otsdam,

2.  Adolf  Selzer,  geboren  am  6.  Februar  1859  zu  Karls-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-13.  Oktober
Strumpfwirker,  berg,  Bezirk  Sternberg,  Mähren,  Betteln,  Herungs  Präsident  zu  d.  J.

ppeln,

3.  Marie  Gudilin,  gegeboren  1845  zu  Orla,  Gouvernement  desgleichen,  Königlich  preußische  Re--31.  Oktober
borene  Kiesrenow,  Orel,  Russisch-Polen,  ebendaselbst  gierung  zu  Posen,  d.  J.
Wittwe,  ortsangehörig,

4.  Nicola  Ballieu,  über  30  Jahre,  geboren  zu  Charleroi,  desgleichen,  Königlich  preußische  Land.  30.  Oktober
Bergmann,  Bezirk  Luxemburg,  Belgien,  eben-  drostei  Hildesheim,  d.  J.

daselbst  ortsangehörig,

5.  Age  Björnsen,34  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in  desgleichen,  Königlich  preußische  Land-18.  Oktober
Tuchmachergeselle,  Bergen,  Norwegen,  drostei  Stade,  d.  J.

6.  Franz  Bourgui-  59  Jahre,  geboren  zu  Ans  bei  Lüttich,  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-1.  Oktober
gnon,  Arbeiter,  Belgien,  wohnhaft  zuletzt  in  Seest,  gierung  zu  Arnsberg,  d.  J.

Regierungsbezirk  Arnsberg,  —
7.FranzHaider40Jahre,gebotenzuNeubauhütten,Landstreichen,  KöniglichbayerischesBes20.0ktober
(Hoida),  Glaser,  JBezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,  orts-  zirksamt  Deggendorf,  d.  J.

angehörig  in  Mauthaus,  ebendaselbst,

8.  Friedrich  Licha,  28  Jahre,  geboren  zu  Maierhof,  Bezirksdesgleichen,  dieselbe  Behörde,  desgleichen.
Schreiber,  Stadtsteinach,  Bayern,  ortsangehörig  in

Smolau,  Bezirk  Bischofteinitz,  Böhmen,

 

 

 

 

 

 

58
        <pb n="314" />
        300

 

 

 

 

 

 

2.  Bank

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber

(Die  Beträge  lanten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva.
Event.
.  Sonstige  Ler-  Ver-S
  eglich  bindlich-  bindlich-"
  Bezeichnung  Grund.Reserve-  Noten.  Gegen  Unge  Gegen  färt  n  Gegen,eiten  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe,  Gegen  aus.
S  der  gapital.  Fonds.  umtauf  30.  Sept.  deckte  30.  Sept.  el.  30.  Sept,  mit  80.  Sept.  Passiva.  30.  Sept.h  der  J0.  Sept.  weiterge-2
  Banken.  "  ·  ’1884.  Noten.  1884.  bindlich-  1884.  Kündi-  1884.  1884.assiva.14.  gebenen
5  .  gungs-  niankeiten.
  frirt.  alche.
S
1.  2.  3.  4.  6.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  16.  16.77.
1Keichsbark  120  000  20  308787  502/—  37  362  213  563|—  25  840/212  333P  25  850  —  —  334—  5411  140  477/—  11  566  —
2Städt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2464—  322  1157—  114335  K  365  —  —  —  —  96994  43  138
3  Kölnische  Privatbank.  #8  000  750  2199—  1156  1218  44  563  4  6  3015—  3  13  —  9  540—  113  217
4agdeburger  Privatbank  3  ooo  6051  280814-  1681  11644  1  1—  3  408/  35  394  64  68611360  1133
5anziger  Privat-Aktien-Bark
  W  750  2905—  9111268  4  460  K  207  5964/-+X  884  644143  137234  1143  361
6  Provinzial  ·  Altien-Bank  deo
Großherzogthums  Posen.  3  ooo  750  1  615—  206  1005|—  181  43  —  1  594—  131  39  —  6  041I—  351  940
7Sannoversche  Bank  12  000  1  151  5  650—  94  8237—  247  8  326  +  494  1081—  7  1  295—  4027503|433  2  005
8Frankfurter  Bank  17  143  3  875  10807  618  4  605—  1911  4595+  1  417  2  819  312  323—  485  39562|-+  1862  1  350
9  Bayerische  Notenbank  7500  893  66681  714  31  096/+1  3334¾  8810—  409  24—  1  1  643—  169  85  551  135  2047
10  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3  8960  41055/—  4615  17083  1348  394  –  1325  8  8333  798  235—  13  87913/—  5  135  2208
11.Leipziger  Kassenverein  3  ooo  2111  2785|—  147/  1202—  21441  2  68225  203|1.  3118302|s  392  400
12|hemnitzer  Stadtbank  510  127  500—  9p9  164—  79V  60  —  12  3468—  217  1694  4824  —  2371  1062
13  Württembergische  Notenbank  s  ooo  5242  ½  43  431  4—  27  638  5233414|  1  815|  1600
14  Badische  Bank  9  000  1  510  14585+  1  855  9  415+  1334  539  —  1563  3—  6  628  69  26265|+  1755  1  054
15Bank  für  Süddeutschland  15  672  1728  15  731  541  9744—  111  98°“"/—  1  —  —  8204  651  34049)4  605  2822
16Braunschweigische  Bank  10  500  390  23304  205  1640/4  13291  2394  4  613  16644  635  147—  217425F  1451  495
17|Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  76  741  118  348/4.  201  1224  15406  7314  26826—+  331  2
18  Bremer  Baonxn  16  607  850  4404—  19  2523—  140  1744  35612709+811  44240  2001  35  186—  674  249
Zusammen68332  38944  987  66  —  36  719  310  379/—  27276246  772.26516  45  3244  3  644  7675—  88|1  594  761—  6647  18073

 

Zu  Spalte  57:

Zu  Spalte  9  Nr.  8“:

Zu

 

"  15“:

 

 

 

 

 

Bemerkungen.

Davon  in  Abschnitten  zu  100  .4
.  200

500

".  1000

95  756

o

676  330  200  4

 

 

451  200  .  (bei  der  Bank  Nr.  6),
87  998  000  „&amp;amp;  (bei  den  Banken  Ar.  1,  6,  8,  10,  11),
1,  2,  8

221  020  500  K  ("
Darunter  136  600  .4  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

 

 

 

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="315" />
        Wesen.

banken  Ende  Oktober  188“4,

sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  September  1884.

auf  tausend  Mark.)

 

 

 

 

301

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aefiva.

8
Metall.  Gegen  JReicho-  Gegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summeeegen  9
30.  Sept.kassen-.  30.  Sept.  anderer  30.  Sept.]  Wechsel.  30.  Sept.  Lombard.  30.  Sept.  Effekten.  30.  Sept.  30.  Sept.  der  30.  Sept.
Befstand.  1884.  Jscheine.  1884.  JBanken.  1884.  1884.  1884.  1884.iva..tisva.1884,.
r□oG
9
18.  19.  20.  21.  22.  28.  24.  26.  26.  27.  28.  29.  90.  31.  32.  33.  34.
543  774A44  15989  —  1636  14176—  473  4910  +  1500  56  524  26  026b  4  688+  10  337  2508000  17611490411  11  4444
102—  14  4—  1  281—  193  5024  731  3446—  457  —  —  47  —  9  826  662
769—  54  21—  4  191—  102  8222  72  341—  34  —  —  216—  45  97611—  99
999  140  40—  21  606  48  4408  3  8911.  47  39—  4  23Z—  65  7005  +  149  4
1  008—  9  2—-  2  627—  80  72354X  108  1455+  178  46811  18  3281  962  14076  +  1179  5
600—  24  —  —  1  10  —  4150—  72  94—  236566  —  —  533—  118  6235.  —  3376
1990  21  7111.  57  35  75  15  499+  286  10611—  133  498  —  16  80324  143  27  508  4337
4377—+  850  97—  60  1728+  1819  23  9000—  1073  36220—  1  3  875—  63  28811  506  40  431  1900KHK
32  773|  76  89  39  2723—  734  4  723  692  16555  65  1111  48  1  477  45  85  551  1359
17  3844  940  641  239  5941  4446  55  718  +  362  25044  23754—  18  3  344  563  879133—  515510
1  050  56  3—  7  530—  18  4306  326  1  451.  47  —  —  37  962—  11  8  302.  39211
206  13  131  4  111..  53  3743—  239  114  64  127  —  504412  4824  237
8  415—  75  63—  16  4471+  2258  18  819—  728  545—  31  299  —  8064  313  33  4144%
490444  662  26—  18  240—  59  18  5320  +  1243  7991.  18  36—  1  1740  —  26  26  2665+  175514
5544—  435  1244  108  319  +  109  19  4423—  1  417  6774  19  4004  —  3938  +  1351  34  04960515
60444  45  1—  7  85  28  8  072  2122  2396  —  3592  —  —  6381  —  3:27  17  539.  146916
302  —  59  3—  8  94  —  71  5  4790  +  377  1  11561L.  291  498—  27  1282%  —  137  8773  +  36617
1  611.  52  131  4  7  257  +  100  30  27  887  382511  214  118  115  458  —  194  35980  —  75313

627  3326458  17206—  1  135  32  741I:  1850  340  +  19  424  82  792  —28  361  56  136+  10  256  60  9895  S6246
        <pb n="316" />
        —  302  —

3.  Konfulat-Wesen.

 

Von  der  Königlich  portugiesischen  Regierung  sind  die  Amtsbezirke  der  portugiesischen  Konsular-Aemter  in
Deutschland  neuerdings,  wie  folgt,  abgegrenzt  worden:
Es  sind  zugetheilt:
1.  dem  General-Konsulate  in  Hamburg:
die  freien  Städte  Lübeck,  Bremen  und  Hamburg  nebst  ihrem  Staatsgebiet,  die  Großherzogthümer
  Mecklenburg-Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz,  die  preußische  Provinz  Schleswig-Holstein
  und  die  Hafenplätze  an  der  Nord=  und  Ostseeküste  von  Leer  bis  zur  preußischmecklenburg-schwerinschen
  Grenze.  Für  diese  Hafenplätze  ist  die  Errichtung  von  Vize-Konsulaten,
  soweit  solche  nicht  bereits  bestehen,  in  Aussicht  genommen;
2.  dem  General-Konsulate  in  Stettin:
die  übrigen  Ostseehäfen;  die  preußischen  Provinzen  Pommern,  Westpreußen  und  Ostpreußen;
3.  dem  Konsulate  in  Berlin:
die  hetubischen  Provinzen  Brandenburg,  Posen,  Schlesien,  Sachsen  und  das  Herzogthum
nhalt;
4.  dem  Konsulate  in  Hannover:
das  Großherzogthum  Oldenburg  und  die  preußische  Provinz  Hannover,  ausgenommen  die
in  diesen  Gebieten  belegenen  Hafenplätze,  das  Herzogthum  Braunschweig,  sowie  die  Fürstenthümer
  Lippe-Detmold,  Schaumburg-Lippe  und  Waldeck;
5.  dem  General-Konsulate  in  Frankfurt  a.  M.:
die  preußischen  Provinzen  Hessen-Nassau  und  Westfalen,  das  Großherzogthum  Hessen  und
die  bayerische  Pfalz;
6.  dem  Konsulate  in  Köln:
die  preußische  Rheinprovinz;
7.  dem  Konsulate  zu  Nürnberg:
1  der  nördlich  der  Donau  belegene  Theil  des  Königreichs  Bayern;
8.  dem  Konsulate  zu  München:
der  südlich  der  Donau  belegene  Theil  des  Königreichs  Bayern;
9.  dem  Konsulate  in  Leipzig:
das  Großherzogthum  Sachsen-Weimar,  der  Bezirk  Leipzig,  die  sächsischen  Herzogthümer  und
die  thüringischen  Fürstenthümer;
10.  dem  Konsulate  in  Dresden:
das  Königreich  Sachsen,  ausgenommen  den  Bezirk  Leipzig;
11.  dem  Konsulate  in  Stuttgart:
das  Königreich  Württemberg;
12.  dem  Konsulate  in  Karlsruhe:
das  Großherzogthum  Baden.

 

Den  zum  General-Konsul  der  Republik  Ecuador  für  Lübeck  und  Bremen  ernannten  Herrn  Carl  J.  Overweg
in  Hamburg  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="317" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

—

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

.  Z  «

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  21.  November  1884.  SW  47.
Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Abberufung  eines  3.  Konsulat-Wesen:  Bestellung  eines  Konsular-Agenten  305

Stations-Kontrolörs;  —  Transportkontrole  für  Ochsen

im  Hauptamts-Bezirk  Vreden;  —  Befugnisse  von  Zoll.  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem

und  Steuerstellen  Seite  303  Reichsgebiete.  ....  305
2.  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs

vom  1.  April  bis  Ende  Oktober  1884  304  Druckfehler-Berichtigang=  306

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Der  Stations-Kontrolör,  Großherzoglich  badische  Zoll-Inspektor  Roman  zu  Aachen  ist  in  Folge  seiner
Zurückberufung  in  den  badischen  Landesdienst  von  den  ihm  übertragenen  Funktionen  als  Stations-Kontrolör
mit  Ablauf  des  Monats  Oktober  d.  IJ.  entbunden  worden.

 

Im  Bezirk  des  Königlich  preußischen  Hauptzollamtes  zu  Vreden  sind  Ochsen  der  Transportkontrole  im
Grenzbezirk  gemäß  §s.  119  ff.  des  Vereinszollgesetzes  unterworfen  worden.

 

E-  ist  ertheilt  worden:

dem  Königlich  württembergischen  Grenzsteueramt  zu  Feuerbach  im  Bezirk  des  Kameralamts  in
setuttgrt  die  Befugniß  zur  Ausstellung  von  Uebergangsscheinen  über  kontrolepflichtige  Bierendungen,


dem  Herzoglich  sächsischen  Steueramt  zu  Wasungen  die  Befugniß  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen
  I  über  Tabackblätter  und  Tabackfabrikate,  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über
Tabackblätter  unter  Eisenbahnwagenverschluß,  und

dem  Kaiserlichen  Hauptzollamte  zu  Münster  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Begleitscheingütern,
welche  unter  Eisenbahnwagenverschluß  eingehen.

 

59
        <pb n="318" />
        2.

—  304  —

 

Finanz--Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1884  bis  zum  Schlusse  des  Monats  Oktober  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

d  Einnahme  Differenz

Bezeich  nung  vom  Beginn  des  Ausfuhr-  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Ver—  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4

der  zum  er—  des  und  5,

Schlusse  des  ütungen
Einnahmen.  ae  sse  den  gurung  Vorjahres  —  mehr
Monats  (Spalte  4)  —  weniger
—  —  —  —  #
1.  2.  3.  4  D  5.  |  6.
Zölle  125  004  105  125  730124  878  375117257  508+  7  620  867
Labacksteuer  .  3050605  290  231  2  760  374  1  644  361X  1  116  013
Rübenzuckersteuer.  15  887  590  105  496  138—  89  608  548—  74  625  641—14982907
Salzsteuer  20  969  547  30  25r|20939290020623  964/+  315  326
Branntweinsteuer  .  .  21  079  709  6  693  1644  14  386  544227508  159  037
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  69  978  —  69  978  57  639+—  12339
Brausteuer  11  279  167  232  61311046  554  443  770
Uebergangsabgaben  von  Bier  974  057  —  974  057  849  786—+M  124  271
Summe  198  314  758  112  868  13385  446  6255  90  637909  —  5191284
Spielkartenstemmeee  —-  537  40  510  278  —  27212
Wechselstempelsteneer  —  —  3  975  028  3972544  —  24484
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Schlußnoten,

  Rechnungen  und  Lotterieloose.  –  7822  703  7  538  779  +  283  924

 

Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  St-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergütungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  Oktober  1884:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  Z„  «
Bezeichnung  Beginndes  Etatsjahres  Ist-Einnahme  in  dedrent  bche,
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  +  mehr  «
obengenannten  des  «  —  —
Einnahmen.  n  es  Vorjahres  weniger
A.  —  —
1.  2.  3.  4.
Zölle  .  108  477  486  104  409  464  +  4  068  022
Taobacksteuer  6  595  426  6  720  975  —  125549
Rübenzuckersteuer  15  945  005  26  426  024  —  10  481  019
Salzsteuer  19  983  162  19  442  138  +  541  024
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe
von  Branntwein  22  884  215  21  549  380  1  334  835
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe#  von  Bier  10  185  195.  9706  598  478  597
Summe  184  070  489  188  254  579  —  4  184  090
Spielkartenstempel.  ....  492922  489  221  +  3  701
        <pb n="319" />
        305

3.  Konsulat-Wesen.

Von  dem  Kaiserlichen  Konsul  zu  Desterro  ist  der  Kaufmann  Alexander  Marschner-Hjarub  zum  Konsular-Agenten
  in  Laguna  bestellt  worden.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

7  1  *  Ausweisung  zuemwesunge

r-  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlufses.

—

1.  2.  3.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Franz  Kosutzki,  Ar.]geboren  am  1.  Juni  1867  zu  Skoczow,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  23.  Oktober
beiter,  Oesterreichisch  =  Schlesien,  ebendaselbst,  Betteln,  ierungs  .-  Präsident  zul  d.  J.

ortsangehörig,  ppeln,

2.  Jens  kheodor  fangior  geboren  am  22.  Dezember  1842  zu  Betteln  im  wieder-Königlich  preußische  Re-16.  Oktober
Sörensen,Tischler,  zrser.  Dänemark,  ebendaselbst  ortsan-  holten  Rückfall,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.

gehörig,  "  "

3.  Sosef  Elsner,  Weber  geboren  am  19.  März  1852  zu  Peters-Landstreichen,  Königlich  preußische  Re=  29.  Oktober

dorf,  Bezirk  Jägerndorf,  Oesterreichisch-  gierung  zu  Cassel,  d.  J.
Schlesien,  ebendaselbst  ortsangehörig,

4.  Maria  Schleippensgeboren  am  14.  Juni  1859  zu  Bocholtz,  desgleichen,  Königlich  preußische  Re=  31.  Oktober
(Schleypen),  ohne]  Niederlande,  ebendaselbst  ortsangehörig,  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.
Stand,  zuletzt  wohnhaft  in  Aachen,  Preußen,

5.  Anton  Setzer,  sgeboren  am  20.  Juni  1863  zu  Prag,  Betteln  im  wieder-  Königlich  sächsische  Kreis=  10.  Oktober
Sattlergeselle,  Böhmen,  ortsangehörig  in  Flöhau,  bolten  Rückfall,  hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J.

Bezirk  Podersam,  ebendaselbst,

6.  Heinrich  Josef  Wo  28  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig,  desgleichen,  Großherzoglich  oldenbur-  14.  Oktober

lafka,  Kaufmann,  zu  Gaya,  Mähren,  gisches  Staatsministe-  d.  J.
rium,  Departement  des
Innern,

7.  Josef  Sebastian  geboren  am  26.  September  1833  zu  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.3.  November
Kuster,  Coiffeur!Eschenbach,  Bezirk  See,  Kanton  E..  Betteln,  dent  zu  Straßburg,  d.  J.
und  Chirurg,  Gallen,  Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,



8.  Nikolaus  Canalsé,  geboren  im  September  1845  zu  Fourny,  Landstreichen,  derselbe,  4.  November
Arbeiter,  Italien,  ebendaselbst  ortsangehörig,  d.  J.

9.  Heinrich  Ditli,  Mageboren  am  19.  August  1849  zu  Wasel,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-27.  Juni  d.  J.
schinenschlosser  und  ortsangehörig  in  Wasen,  Kanton  Uri,  dent  zu  Colmar,

Landarbeiter,  Schweiz,

10.  Alexander  Girault,geboren  angeblich  am  9.  Oktober  1857|Landstreichen  und  derselbe,  26.  August
Tagner,  zu  St.  Maurice,  Frankreich,  Diebstahl,  d.  J.

11.|Emil  Tschan,  Fabrik-geboren  am  3.  Februar  1868  in  Basel,  Landstreichen,  derselbe,  18.  September

arbeiter,  Schweiz,  ebendaselbst  ortsangehörig,  d.  J.

12.  Adolf  Zehnder,geboren  am  7.  April  1852  zu  Holziken,  desgleichen,  derselbe,  14.  Oktober

Metzgergeselle,  Kanton  Aargau,  Schweiz,  ebendaselbst  d.  J.

 

 

ortsangehörig,
        <pb n="320" />
        —  306

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
8  —  —  Grund  des
*  der  Bestrafu  Ausweisung  Ausweisungs
S.  er  Bestrafung.  «
des  Ausgewie  beschloffen  hat.
3  gewiesenen  chloffen  h  beschluffes.
1.  2.  I  3.  4.  5.  6.
13.  Paul  Wedel,  Fri-geboren  am  4.  Januar  1856  zu  Agram,  Landstreichen  und  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-3.  November
seur,  Kroatien,  Betteln,  dent  zu  Metz,  d.  J.
14.  Viktor  Surmone,  geboren  am  16.  Oktober  1824  zu  Mont-  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Steinhauer,  moͤdy,  Departement  Meuse,  Frankreich,
ebendaselbst  ortsangehörig,
15.  Karl  Josef  Paulsgeboren  am  25.  Juli  1861  zu  Lande-Landstreichen,  derselbe,  5.  November
Rust,  ohne  Stand,  ron,  Kanton  Neuchätel,  Schweiz,  eben-  d.  J.
daselbst  ortsangehörig,
Druckfehler-Berichtigung.

 

 

In  dem  Nachtrags-Verzeichniß  solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind  (Nr.  44  des
Central-Blatts),  ist  auf  Seite  283  in  der  Rubrik  „Großherzogthum  Hessen“  (B.  a.  II  und  B.  b.  III)  statt

„Friedeberg“  zu  lesen:  „Friedberg“.

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="321" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  1  Berlin,  Freitag,  den  28.  November  1884.  48.

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung  3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Berichtigung  zweier  Unüber
  Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende  richtigkeiten  in  dem  Druck  des  Musterstatuts  einer  Orts-Oktober
  18tt  Sette  307  krankenkassee  308

2.  Militär-Wesen:  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Rumänien  308  Reichsgebeteen  308

 

1.  Finanz-Wesen.
Nachweisung

verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schluß
des  Monats  Oktober  1884.)

 

 

 

 

 

Eimahme  Einnahme  Mithin  im  Etats
«  vom  Beginn  des  ·  MI  -
Bezei  h  Kung  Etatsjahres  bis  zum  in  demselben  Zeit-  jahre  1884  /8  5
der  Schlusse  des  raum  des  Vor-Einnahmen.
  obengenannten  jahres  mehr
Monats
MA.  A  AMC

Post-  und  Telegraphen-Verwaltung  ..  93  687  527  89  413  218  4274  309
Reichseisenbahn-Verwaltung“)  ....  28  083  800  27  998  096  85  704

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  2c  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1884  Seite  304.
*.)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach

definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

60
        <pb n="322" />
        —  308  —

2.  Militär-Wesen.

Bekanntmachung.

In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  6.  Januar  1876  (Central-Blatt  1876,  S.  4)  wird  hierdurch  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  nach  dem  am  29.  September  d.  J.  erfolgten  Ableben  des  Dr.  Glück  zu
Bukarest  dem  Königlich  preußischen  Stabsarzt  der  Landwehr  Dr.  Kremnitz  daselbst  die  Ermächtigung  zur
Ausstellung  der  im  §.  41,  a  und  b  Th.  I  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  bezeichneten  Zeugnisse
über  die  Untauglichkeit,  bezw.  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen  militärpflichtigen  Deutschen  ertheilt  worden  ist,
welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  Rumänien  haben.

Berlin,  den  26.  November  1884.  Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

3.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

Berichtigung.

In  dem  Entwurfe  des  Statuts  einer  Ortskrankenkasse  (Nachtrag  zu  Nr.  12  des  Central-Blatts)  ist
1.  in  der  Erläuterung  Nr.  1  zu  §.  11  (Seite  69  a.  a.  O.)  vor  „hinausgehen“  das  Wort  „nicht",
un
2.  in  §.  51  Absatz  1  (Seite  82  a.  a.  O.)  vor  „Vorgeschlagenen“  das  Wort  „Versammlung"“
einzuschalten.  Demnach  haben  die  betreffenden  Sätze  zu  lauten:
zu  1:  „Für  neu  errichtete  Kassen  wird  es  sich  empfehlen,  zunächst  über  die  Mindestleistungen  nicht  hinauszugehen"“  u.  K.  w.
zu  2:  „Dieselbe  !•“  durch  Abstimmung  über  die  aus  der  Mitte  der  Versammlung  Vorgeschlagenen“
  u.  s.  w.

 

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum

3  ii  —  Grund  Ausweisun  des

der  Bestrafun  "6  Ausweisungs-“

  des  Ausgewiesenen.  ¾  beschlofsen  hat.  beschlufses.

□S

1.  2.  l  a.  4.  5.  6.

Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Johann  Uhric,  (geboren  am  28.  Okltober  1821  zu  Tinisch,  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-  13.  November

Bäckergeselle,  Bezirk  Königgrätz,  Böhmen,  Betteln,  gierungs  .  Präsident  zu|d.  J.
Breslau,

2.  Julianna  Kull  ge-geboren  1860  in  Dwory,  Bezirk  Os-dDesgleichen,  Königlich  preußischer  Re-5.  November
borene  Piesnik,  H  wiecim,  Galizien,  ebendaselbst  ortsange-  ierungs  .  Präsident  zu  d.  J.
geunerin,  hörig,  ·  ppeln,

Z.JohannaThomandigeboten1863ianory,BezirkOsidesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
geborene  Kwiatkows-  wiecim,  Galizien,  ebendaselbst  ortsangeki,
  Zigeunerin,  hörig,
        <pb n="323" />
        —  309  —

 

Laufende  Nr.

 

 

§

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
.  —  Grund  des
der  B  Ausweisung  Ausweisungsdes
  Ausgewiesenen.  "r  Bestrafung.  beschloffen  hat.  beschlusses.
2.  3.  4.  .  6.
Johann  Heynen,  83  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  Königlich  preußische  Re17.  September
Dachdecker,  in  Schinnen,  Provinz  Limburg,  Nieder-  Betteln,  gierung  zu  Aachen,  d.  J.
ande,

.  Hubert  Dominikus!36  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Betteln  im  wieder-dieselbe  Behörde,  21.  Oktober
Scheeren,  Tage=  in  Schaesbergh.  Bezirk  Mastricht,  holten  Rückfall,  d.  J.
löhner,  Niederlande,

.]Johann  Gerhard  32  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  dieselbe  Behörde,  29.  Oktober
Blickmann,  Tage-in  Hellendoorn,  Provinz  Oberyssel,  Betteln,  d.  J.
löhner,  Niederlande,

Franz  Subic,  geboren  am  5.  Dezember  1856  zu  Betrug,  Landstreichen,  Stadtmagistrat  Rosen-17.  Oktober
Büchsenmacher,  Laibach,  Krain,  ortsangehörig  in  Töp.  Fälschung  von  Zeug=  heim,  Bayern,  d.  J.
litz,  Bezirk  Rudolfswerth,  Oesterreich  nissen,

.  Johann  Mugen-geboren  am  22.  Dezember  1855  zu  Ober-Landstreichen,  falschesderselbe,  desgleichen.
auer,  Schlosser,  vogau,  Bezirk  Leibnitz,  Steiermark,Anfertigung  und  Fälebendaselbst

  ortsangehörig,  shius  von  Zeugnissen,


.  Georg  Despoto-geboren  am  6.  Juli  1847  in  Schabatz,  Betrugsversuch  und  Königlich  bayerische  Po-9.  November
witz,  Kellner,  Serbien,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Landstreichen,  lizeidirektion  Muünchen,  sd.  J.

.  Johann  Anton  Ga-geboren  am  1.  März  1864  zu  Paris,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi--31.  Oktober
labert.  Schreiner,  ebendaselbst  ortsangehorig,  dent  zu  Colmar,  d.  J.

.  Viktor  Duquesne,  geboren  am  3.  September  1869  zu  esgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Zuckerbäcker,  Monvaux.  Departement  du  Nord,

Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,

.Georg  Höllzle,  geboren  am  26.  Mai  1837  zu  Reutte  esgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi.13.  November
Steinhauer,  Tirol,  ebendaselbst  ortsangehörig,  dent  zu  Straßburg,  d.  J.

.  Abraham  Schneider,geboren  am  31.  März  1823  zu  Ball-desgleichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präfl..  4.  November
Stoffhändler,  bronn,  Bezirk  Unterelsaß,  durch  Option  dent  zu  Metz,  d.  J.

Franzose,  ortsangehörig  zu  Senonnes,
Bezirk  Mayennes,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="324" />
        <pb n="325" />
        Central-Glatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
Reichsamt  des  Innern.

Zn  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

.  .
XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  5.  Dezember  1884.  G49.
Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Erscheinen  einer  3.  Polizel-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
neuen  Auflage  des  Aemterverzeichnissse  Seite  311  Reichsgebte  :n  .  311
2.  Konsulat-Wesen:  Todesfkall.  311

 

 

1.  Zoll-  und  Stener-Wesen.

 

Das  Aemter-Verzeichniß  für  die  Verwaltung  der  Zölle,  Reichssteuern  und  Uebergangsabgaben  ist  in  neuer

Auflage  im  Reichsschatzamt  herausgegeben  worden.
Eine  käufliche  Ausgabe  dieses  Verzeichnisses  erscheint  in  R.  v.  Decker's  Verlag,  Marquardt  &amp;amp;  Schenck,

Berlin  SW.,  Jerusalemerstraße  Nr.  56.

 

2.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Svaneke  Chr.  M.  Christiansen  ist  gestorben.

 

 

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
-  1  n  Ausweisung  sih  6
2  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  *  huuffel.
S□

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

 

 

 

 

 

a.  Auf  Grund  des  s§.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  [Jons  Szillat  aliaslgeboren  am  15.  Juni  1844  zu  Pareit-sschwerer  und  einfacher'Königlich  preußischer  Re-20.  November
Ivan  Szilzow,  schen,  Rußland,  ebendaselbst  ortsange.  Diebstahl  (1  Jahr  gierungs=  Prästdent  zul  d.  J
Losmann,  hörig,  wohnhaft  zuletzt  in  Baltupönen  und  7  Monate  ZuchtGumbinnen,

Kreis  Ragnit,  haus  laut  Erkenntniß

vom  16.  März  1883),

 

61
        <pb n="326" />
        312

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
#  —  Grund  des
der  Bestrafun  Ausweisung  Ausweisungs--
  des  Ausgewiesenen.  asung.  beschloffen  hat.  beschlufses.
E#
1.  2.  l  3.  4.  5.  6.
b.  Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  Stefan  Kricho,  (sgeboren  1855  zu  Rudzinska,  Komitat  Landstreichen  und  Ge-[Königlich  preußischer  Re./27.  Oktober
Drahtbinder,  Trencsin,  Ungarn,  ebendaselbst  ortsan-  werbesteuer  -  Defrau=  gierungs  =  Präsident  zufl  d.  J.
gehörig,  dation,  ppeln,
3.  Josef  Gottwald,  geboren  am  24.  Februar  1856  zu  Giers-Landstreichen  und  derselbe,  desgleichen.
Schuhmacher,  dorf  gerzir  Troppau,  Oesterreichisch.  Betteln,
dchlesien,
4.  Ignatz  Amster,  Kom.  geboren  am  8.  Mai  1841  zu  Sadagora,  desgleichen,  derselbe,

10.

11.—
12.
13.
14.

15.

16.

 

mis  und  Walzwerkarbeiter,


Heinrich  Brückelt,
Arbeiter,

Thomas  Majewski,
Arbeiter,

Karl  Fischer,  Arbeiter,


Nikolaus  Rabinger,

Bäckerrgeselle,

Michael  Brodinger,
Bräuer,

Rudolf  Thomann,
Tagner,

Antonio  Mutti,
Orgelspieler,
Heinrich  Petermann,
  Ofensetzer,
Lucie  Petermann,
Seidenarbeiterin,
Ferdinand  Roux,
Kesselschmied,

Josef  Galli,  Steinbrecher,


Adolf  Vinial,  Knecht,

Bezirk  Boskowitz,  Mähren,
geboren  am  11.  Februar  1839  zu  Engels.

berg,  Bezirk  Kratzau,  Böhmen,  ebendaselbst

  ortsangehörig,

desgleichen,

geboren  am  28.  Mai  1867  zu  Tuchow,  desgleichen,

Bezirk  Tarnow,  Galizien,

geboren  am  5.  August  1865  zu  Böhmisch-Kamnitz,
  Bezirk  Leitmeritz,  ortsangehörig
  in  Lobositz,  Böhmen,

24  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
in  Luxemburg,

geboren  am  11.  Febrnar  1857  zu  Pusarnitz,
  Bezirk  Spittal,  Kärnthen,  ortsangehörig
  in  Sachsenburg,  ebendaselbst,
geboren  am  27.  Juni  1842  zu  Spietz,
Kanton  Bern,  Schweiz,  ortsangehörig
in  Mehringen,  ebendaselbst,

geboren  am  12.  März  1812  zu  Bedonia,
Provinz  Parma,  Italien,

geboren  am  26.  März  1866  zu  Lyon.
Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,
geboren  am  22.  Januar  1864  zu  Lyon,
ebendaselbst  ortsangehörig,

geboren  am  26.  September  1858  zu
Bemeges,  Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,


geboren  am  25.  September  1851,  ortsangehörig
  zu  Luvino,  Provinz  Como,
Italien,

geboren  am  9.  April  1865  zu  Laveline,
Departement  Vosges,  Frankreich,  eben- 



 

daselbst  ortsangehörig,

 

Landstreichen,

Diebstahl,  Landstreichen
  und  falsche
Namensangabe,
Landstreichen,  Betteln
und  Führung  falscher
Legitimation,
Landstreichen,
desgleichen,
desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,
desgleichen,

desgleichen,

 

 

Königlich  preußischer  Regierungs
  Präsident  zu

iegnitz,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Breslau,

Königlich  preußischer  Regierungs
  =  Präsident  zu
Merseburg,

Königlich  bayerisches  Be.
zirksamt  Laufen,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Nördlingen,

Kaiserlicher  Bezirks-Präsident
  zu  Colmar,

derselbe,
derselbe,
derselbe,
derselbe,

derselbe,

derselbe,

 

14.  November
d.  J.

17.  Oktober
d.  J.

18.  November
d.  J.
desgleichen.
14.  November
17.  November
d.  J.

25.  Oktober

d.  J.
desgleichen.

6.  November
d.  J.
desgleichen.
desgleichen.

13.  November
d.  J.

desgleichen.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld  in  Berlin.
        <pb n="327" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

–—

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  12.  Dezember  1884.  5W  50.

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Steuer-Wesen:  Befugniß  einer  3.  Bank-Wesen:  Status  der  deutschen  Notenbanken  Ende
Steuerstelll  Seite  313  November  18888  314

2.  Konsulat-Wesen:  Exequatur-Ertheilung;  —  Bestellung  4.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
eines  Konsular-Agenen  313  Reichsgebiete..  316

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

In  Ahl  bei  Steinau  im  Bezirk  des  preußischen  Hauptsteueramts  Hanau  ist  nach  Maßgabe  der  durch  Beschluß
  des  Bundesraths  vom  25.  März  1878  getroffenen  Bestimmungen,  betreffend  die  Herstellung  von
Wermuthpulver  zur  Denaturirung  von  Salz  (Central-Blatt  von  1878  Seite  223),  eine  Wermuthmühle  errichtet,
  und  das  Untersteueramt  zu  Steinau  zur  Ertheilung  von  Transportscheinen  über  das  aus  der  Mühle
zur  Versendung  gelangende  Wermuthpulver  ermächtigt  worden.

 

2.  Kon  sulat-Wesen.

 

Dem  zum  Konsul  der  Schweizerischen  Eidgenossenschaft  mit  dem  Sitze  in  Bremen  ernannten  Kaufmann
Daniel  Friedrich  Strauch  ist  Namens  des  Reichs  das  Exequatur  ertheilt  worden.

 

De  Kaiserliche  Konsul  zu  Christiansand  hat  den  Kaufmann  A.  S.  Ohlsen  zum  Konsular-Agenten  in
Farsund  bestellt.  «

 

62
        <pb n="328" />
        314

3.  Banunk

Status  der  deutschen  Noten
nach  den  im  Reichsanzeiger  veröffentlichten  Wochenüber
(Die  Beträge  lauten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiwva.
Ver-  Erent.
s  Sonstige  bindlich-  bindlich.
z  Bezei  ch  nung  Grund.  JKReserve-  Noten-  Gegen  Unge-  Gegen  Lallul  Gegen  keiten  s  Gegen  Sonstige  Gegen  sSumme  Gegen  telten
O(  der  aunvital  n  31.  Okt.  ]  deckte  31.  Okt.  5  5  31.  Okt.,it  31.  Okt.  31.  Okt,&amp;amp;dbder  81.  Okt.  weiterge.
3  Banken.  pital.]  Fonds.Umlauf,  1884.oten.1884.  bindlich.  5564.  Kürdi.Lös4.  Pafsivac  1884./Lassiva.  1884.  ebenen
"  gungs-  inlän--keiten.
  .  dischen
Z  frist.  Wechseln.
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  13.  14.  15.  16.  17.
1|Keichsbank  .  12000020308745570—41932159634—53729260604-I-48271  —  —  68543511147167sk6690  —
21  Staãdt.  Bank  zu  Breslau  3  000  600  2433  —  31  1261—  10444  —  28891  —  —  —  —  9279—  8  481
3Koölnische  Privatbank.  3  000  750  1782—  417  953—  265  803  4  240  2876/  —  139  13  —1  9224—  316  268
4Magdeburger  Privatbank  3  000  605  2  670—  138  1  099—  65  31  2  425  17  71—.  k  6774—  87  1  079
5  Danziger  Privat-  Mrtien-Bank
  3  000  750  2953/  48  1263—  5  5251  65  6  060—  96  790  +  1461  140784  366  227
6  Piorinzial·  Attien  -  Bank  bes
Großherzogthums  Posen.  3000  750  1  5ä06311112  919—  386  30  —  13  773+  179  39  —  6  095J  54  534
70annoversche  Bank  12  000  1  151  5392  —  258  3218—  19  6693  +  367  912—  1569  1  865  C  570  2501  510  1  329
8  Frankfurter  Bank  17  14  3  875  10006—  801  5431——  326  5037“  442  3  418  599  107—  216  39586-  24  1  485
9Bayerische  Notenbank  7  500  893  65029|  —  1652  28343—  27539285  475  25—  1  1796/4  15384  528—  1023  2  824
10)  Sächsische  Bank  zu  Dresden  30  000  3  8960  43  918|+  2  863  16982—  10113934  40  8  489—  344  210—  25  90  447—  2534  2550
11.Leipziger  Kassenverein  3  000  211  2  671|—  114  1  196—  6  1319  —  96  7131.J  25  217/  14  8  131—  171  89
12  Chemnitzer  Stadtbank  510  127  509  9  19914  35  69  9  3258—  210  132—  27  4605—  219  615
13  Württembergische  Notenbank  9  000  5244  41  9829—  118  364  bal  68  20  689  51129290  —  4124  800
14.  Badische  Bank  9  000  15100  13953—  632  9033—  382  5621  23  3  —  674  46  25702—  563  1  177
15Bank  für  Süddeutschland  15  672  1728  16246—  6515  9298—  446  98°  —  —  892  72  34  636A  P687  2  004
16.Braunschweigische  Bank.  10  500  390  2628  2981  810|  17020  816  1343—  321  182  35  18253|  828  961
17Kommerzbank  in  Lübeck.  2  400  76  6200  127  245—  103  1214  10  3  630—  376  45—  298  7985—  641  224
18Bremer  Bank  16  607  850  3  705—  699  2231—  292  149  25  13307  598  1177—  325  84735—  4651  446
Zusammen  268  332  38  994910  233  –  47431153  1444-2  146  4  60  3731  46  a300  -  24  8  5244  849s1  598  528+  3767/  17  093
Bemerkungen.
Zu  Spalte  5°„  Davon  in  Abschnitten  zu  100  M.  —  654  634  200

Zu  Spalte  9  Nr.

ZSZu

8“
15“

·
½
*
*

200
500

1000

95  679.fl

—
2  —

468  600  A.  (bei  der  Bank  Nr.  6),
81592  200  .K#  (bei  den  Banken  Nr.  1,  6,  8,  10,  11),
—  201  678  500  M  0

Darunter  136  600  „Kx  noch  nicht  zur  Einlösung  gelangte  Guldennoten.

e

Gulden-  und  Thalernoten.
        <pb n="329" />
        Wesen.

banken  Ende  November  188  4,
sichten,  verglichen  mit  demjenigen  Ende  Oktober  1884.
auf  tausend  Mark.)

315

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Acti#a.

8
Metall.  Gegen  ReichsGegen  Noten  Gegen  Gegen  Gegen  Gegen  Sonstige  Gegen  Summe  Gegen  55
31.  Okt.  Passen.31.  Okt.anderer  31.  Okt.Wechsel.1.  Oft.  Lombard.31.  Okt.Effekten.  31.  Okt.  31.  Okt.  der  31.  Oet.
Bestand  1.scheine.14.Banken.  1384.  1884.  1884.  1684.Aktira.  1884.  aktiva.1884.  z
*
S
18.  19.  20.  21.  22.  23.  24.  25.  26.  27.  26.  29.  30.  31.  32.  33.  134
557  53  1  64F  3  205  4  33855  42722  —  138021  51967  S928  92  S%  1
10451  4  23  131  9  114  —  1  5061  37  3260  —  188  —  —  37—  10  9530—  2962
770—  1  9—  12  50—  141  7867/—  355  419+  76  —  —  3564  1239  46—  292  3
1067  4  68  21—  19  4683—  122  4149  259  —.  25614  212  62  4  39  6934—  714
1010  .  2  1—  1  ——GQP  77104  475  18504  395  441—  27  2766—  5154457  381
569—  31  21  2  13  3  4339  189  9339—  3  —  —  439—  94  6  301  666
1842  —  148  140  +  629  19—  160%½  1  11.  61  —  7064—  96828013+  6510
33161  —  1061  1571  4  60  1  10—  626  3221½  401  3  8761  1  4203  +  141%  1  a
34  432  1  709  10.  14  2  10,—  622  44250  —  2473  1850o.  195  24  131  1  50o  238“4528  —  1023
17  167/—  217  3661  —  281  940  3  462  19  11  2  666  +  162  23811.  6  4267/923  90  447/  25340
101/—  33  3—  455  75  427½—  34  14911.  40  —  —  89330—  69  8  131—  17111
195—  11  7—  6  108—  9  3565  178  665%X  49  127  —  538  +  34  4605  21912
98742  327  10—  53  64½½  10  561  16  3504  61  850  4449290  41244
47699½%.  135  15—  11  13—  104  246  274  739—  60  36  —  1  761J1  21  6563
5  825.  2381  144  1  109—  799  19  655  212  715  383  402%18  3296—  642  34636J.  68715
682  78  13—  12  123.  38  9158  1086  2290%—  106  —  —  6  110  27183764  837
234—  68  2—  1  139—  45  5  Oso  —  419  1  1090—  6  299—  209  1407  125  8240  —  63317
1368s—  253  1—  12  11  14430451  179  2963—  2988  157  39  525  +  6736557—  4108

641  628)  414296  180494  84274255%O“  ½SS0  291  69413  6
        <pb n="330" />
        316

4.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nanme  und  Stand  Alter  und  Heimath  -  Behörde,  welche  die  Datum

2  4—.  #  F  Ausweisung  Aubnn  8

des  Ausgewiesenen.  der  Bestrafung.  beschlossen  hat.  beschfel

□#

1.  2.  1  .  4.  5.  6.

a.  Auf  Grund  des  8.  39  des  Strafgesetzbuchs:

1.  Salomon  Lewis  Lgeboren  1845  zu  Babiak,  Gouvernement  Münzverbrechen  (5f|Königlich  preußische  Re-25.  November
Niedbalski,  Kalisch,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  Jahre  Zuchthaus  laut  gierung  zu  Posen,  d.  J.
Schneider,  in  Piotrkowice,  Kreis  Kolo,  ebendaselbst,  Erkenntniß  vom  10.

wohnhaft  zuletzt  in  Breslau,  September  1879),

2.  Alphonse  Benoit,  geboren  am  16.  August  1853  zu  Lille,  schwerer  Diebstahl  Königlich  preußische  Re-8.  Oktober

Mechanikus,  Departement  du  Nord,  Frankreich,  eben-  (2½  Jahre  Zuchthaus  gierung  zu  Cassel,  d.  J.
daselbst  ortsangehörig,  laut  Erkenntniß  vom
11.  November  1882),
3.  Bartholomäus  Stad-36  Jahre,  geboren  zu  Hörbranz,  Bezirk  Diebstahl  im  Rückfall,  Königlich  württembergische  21.  November
ler,  Käser,  Bregenz,  Vorarlberg  (Oesterreich),  eben-Hehlerei,  Widerstand  Regierung  zu  Ulm,  d.  J.

daselbst  ortsangehörig,  -  gegen  die  Staatsgewalt
  (1  Jahr
10  Monate  Zuchthaus
  laut  Erkenntniß
vom  27.  August
1884),

b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:

4.  Franz  Kümmel,geboren  am  26.  Juli  1824  zu  Ober-[Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-10.  November
Weber  bezw.  Ar.]  wildgrub,  Bezirk  Freudenthal,  Oester-Betteln,  gierungs  =  Präsident  zu|d.  J
beiter,  reichisch-Schlesien,  ebendaselbst  ortsan-  Oppeln,

gehörig,

5.  Albert  Franke,  geboren  am  27.  April  1848  zu  Haugs-Landstreichen,  derselbe,  desgleichen.

Tischlergeselle,  dorf,  Bezirk  Freiwaldau,  Oesterreichisch-Schlesien,
  ebendaselbst  ortsangehörig,

6.  Pauline  Adam,  un.  20  Jahre,  geboren  zu  Kattendorf,  Bezirk'desgleichen,  derselbe,  17.  November
verehelichte  Zigen-  Neutitschein,  Mähren,  d.  J.
nerin,  .

7.  Magdalene  Arbeys24  Jahre,  geboren  in  Dwory,  Bezirksdesgleichen,  derselbe,  desgleichen.
(Arwei),  unverehe  Oswiecim,  Galizien,
lichte  Zigeunerin,

8.  Agnes  Donisgotst4  Jahre,  geboren  in  Dwory,  Bezirksdesgleichen,  derselbe.  desgleichen.
geborene  Arbey,  verOswiecim,  Galizien,
wittwete  Zigeunerin,

9.  Die  Zigeunerinnen:

a)  Johanna,  verwitta)  ca.  40  Jahre,
wete  Simon  D
Kwiatowsky,
b)  shee8  perehe-  b)  ca.  20  Jahre,  Landstreichen  unddderselbe,  15.  November
towsky,  Betteln,  d.  J.
J%c)  unverehelichte  Pauc)  ca.  16  Jahre,
line  Kwiatows.  lämmtiich  aus  Babitz,  Bezirk  Oswiecim
"„  alizien,
10.  Josef  Schnepp,geboren  am  18.  Januar  1856  zu  Niech-desgleichen,  derselbe,  21.  November
Eisendreher,  lowitz,  Bezirk  Olmütz,  Mähren,  eben-  d.  J
daselbst  ortsangehörig,
        <pb n="331" />
        317

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Gun  Behörde,  welche  die  Datum

27  1  de  bestrurm  Ausweisung  Answelsunzsr

  des  Ausgewiesenen.  r  9.  beschlossen  hat.  beschluffes.

·□—

1.  2.  I  3.  4.  5.  6.

11.  Franz  Adam,  Zi-21  Jahre,  geboren  zu  Dwory,  Bezirk  Landfstreichen,  Königlich  preußischer  Re22.  November

geuner,  Oswiecim,  Galizien,  ebendaselbst  orts-  gierungs  -  Präsident  zus  d.  J.
angehörig,  Oppeln,

12.  Eleonore  Hofer,  gegeboren  am  19.  Juli  1847  zu  Groß-Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-13.  November
borene  Reinisch,  Stubnitz,  Oesterreich,  ortsangehörig  in  Betteln,  gierungs  é  Präsident  zul  d.  J.
Wittwe,  Marionetten.  Klein-Aupa,  Bezirk  Trautenau,  Böh-  iegnitz,
spielerin,  men,  wohnhaft  zuletzt  in  Kupferberg,

Regierungsbezirk  Liegnitz,

13.  Anton  Fischer,  geboren  am  25.  Juni  1866  zu  Liessek,  desgleichen,  Königlich  preußische  Land.  24.  November
Goldarbeiter,  Oesterreich,  ·  drostei  Hannover,  d.  J.

14.  Johann  Skrko,  36  Jahre,  ortsangehörig  in  Szdrazso,  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  Land·  26.  November
Drahtbinder,  Komitat  Trencsin,  Ungarn,  Führung  falschen  drostei  Lüneburg,  d.  J.

amens,

15.  Gabriel  Schuh.  geboren  am  24.  März  1865  zu  Schönau,#andstreichen  und  Königlich  preußische  Land-28.  Oktober
mann,  Gärtner.Böhmen,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Betteln,  drostei  Aurich,  d.  J.
ehülfea.

16.  ehdwig  Philipp  Pein,Jeboren  am  22.  Dezember  1845  zu  Landstreichen,  Königlich  preußische  Re-'13.  Oktober
Goldschmied,  Langnau,  Kanton  Bern,  Schweiz,  gierung  zu  Schleswig,  d.  J.

ebendaselbst  ortsangehörig,

17.  Leopold  Suchy,  Lgeboren  am  24.  Januar  1839  zu  Brüx,  Landstreichen,  Betteln,  Königlich  preußische  Re21.  November
Goldarbeiter,  Böhmen,  Gebrauch  falscher  gierung  zu  Minden,  d.  J.

Legitimationspapiere,  .
18.HeinrichDiedrichgeborenam28.Februar18503uZwolle,Landstreichen,Betteln,KöniglichpreußischeResZLOktober
Bäs  ch,Regenfchirm-Niederlande,ebendaselbftortsangehörig,groberUnfug,  gierung  zu  Düsseldorf,  d.  J.

icker,

19.  Alexander  Krause,  geboren  am  17.  Februar  1843  zu  Voigts-Landstreichen  und  Königlich  sächsische  Kreis=  18.  November
Tagearbeiter,  bach,  Bezirk  Böhmisch-Leipa,  ortsange-Betteln,  hauptmannschaft  Bautzen  J.

hörig  in  Johnsdorf,  Bezirk  Gabel,
·  Böhmen,

20.  Josef  Frey,  Tagner,geboren  am  12.  November  1859  zu  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-  21.  Oktober
Paris,  Frankreich,  ebendaselbst  ortsan-  dent  zu  Metz,  d.  J.
gehörig,

21.  Johann  Josef  Mar-geboren  am  13.  März  1811  zu  Epinal,  desgleichen,  derselbe,  25.  November

chal,  Hutmacher,  Departement  des  Vosges,  Frankreich,  -  d.  J.

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="332" />
        <pb n="333" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
i

Reichsamt  des  Innern.

ö—  —  ——  —  ———

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännmerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XII.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  19.  Dezember  1884.  9  51.
Inhalt:  1.  Statistik:  Statistisches  Waarenverzeichniß  vom  4.  Militär-Wesen:  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung
1.  Januar  1885,  sowie  Verzeichniß  der  Massengüter  zu  vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1885  321
"  Seite  319  5.  Btz  eien.  alcnsren  z  Verkeichiß)  der  zur  Ein-·
  .  «  zieungvonerioeneimmenteen..32«1
Y·  *  und  Steuer-Wesen:  Zollfreier  Einlaß  von  Kolos  6.  Konsulat-Wesen:  Ernennung;  —  Exequatur-Ertheilung
................  321
3,  Finanz-Wesen:  Nachweisung  über  Einnahmen  des  Reichs  7.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  bis  Ende  November  1884  320  Reichsgebtennnn:n:n:n:  322

 

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  d.  M.  beschlossen,  daß  das  nachskehend)  abgedruckte
revidirte  statistische  Waarenverzeichniß  und  das  gleichfalls  abgedruckte  Verzeichniß  der  Massengüter,  auf  welche
die  Bestimmung  im  §.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des
Waarenverkehrs  (Reichs-Gesetzblatt  von  1879  S.  261),  Anwendung  findet,  mit  dem  1.  Januar  1885  in
Kraft  trete.
Berlin,  den  4.  Dezember  1884.
Der  Stellvertreter  des  Reichskanzlers.

v.  Boetticher.

 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  4.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  daß  auf  Grund  des  §.  115  des
Vereinszollgesetzes  vom  1.  Juli  1869  zu  Strängen  zusammengedrehte  Kokosfasern  (Kokosgarn)  zur  Anfertigung
  von  Tauwerk,  Fußdecken  u.  s.  w.  mit  dem  Beding  der  Wiederausfuhr  im  weiterverarbeiteten  Zustande
unter  den  zur  Sicherung  des  Zollinteresses  geeigneten  Kontrolen  zollfrei  eingelassen  werden  dürfen.

 

*)  Siehe  die  Beilage.

 

63
        <pb n="334" />
        3.

Finan

320

3  *

 

Wesen.

Nachweisung  der  zur  Anschreibung  gelangten  Einnahmen  (einschließlich  der  kreditirten  Beträge)
an  Zöllen  und  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  sowie  anderer  Einnahmen  im  Deutschen  Reich
für  die  Zeit  vom  1.  April  1884  bis  zum  Schlusse  des  Monats  November  1884.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dien  Strrin  Einnahme  Differenz
Bezeich  nung  vom  Beginn  des  Ausfuhr=  in  demselben  zwischen  den
Etatsjahres  Ver-  Bleiben  Zeitraum  Spalten  4

der  eit  un  n  er-  des  und  5,

·  .  UeesgtUlgM.  Vorjahres  +  mehr

Einnahmen.
b  bbengenannten  (Spalte  4)  —  weniger
—  4  “  4  —
1.  2.  l  3.  I  4  i  5.  I  6.
«  Asp
Zöllel  y1é651  186  141372  8S144  S  .
Tabacksteuer  3  955  513  298  254  3  657259  2  412  857—+  1244  402
Rübenzuckersteuer.  52  823  046  105  496  576—  52  673  530—  43  213  413—  99  460  117
Salzsteuer  25  613  358  47545  46392  397
Branntweinsteuer  .  .  27  605  304  7  721  008  19  884  29606  19  773943  110  353
Uebergangsabgaben  von  Branntwein  80  860  —  80  860  66  513  *  14  347
Brausteuer  .  12  704  831  282  91112  42|1  911111903  594  518  320
Uebergangsabgaben  von  Bier  1  139  023  1  139  023  997  583+  141  440
Summe  0  473  121½  113  987  672  156  485  449  154  359  724  +  2  125  725
Spielkartenstempel  —  l  655  47  4  630  180  +M  25  294
Wechselstempelsteier  —  —  424207  13,  4  562  178,  —  41  465
Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Schuß-  #

noten,  Rechnungen  und  Lotterieloose.  —  —  8  787  oso  8332  2q4.  +  455  036

 

1
Anmerkung.  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist-  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhr-Vergaltungen  und
Verwaltungskosten  beträgt  bei  den  nachbezeichneten  Einnahmen  bis  Ende  November  1884:

 

 

 

 

 

Ist-Einnahme  vom  -
Bezeichnung  Beginn  des  Etatsjahres  Ist  Einnahme  in  ded  zische  3
der  bis  zum  Schluß  des  demselben  Zeitraum  +  mehr  *
obengenannten  des  Vorjahres  *s1  «
Einnahmen.  88  riah  —  weniger
A.  —  —
1.  2.  3  4.
Zölle  125  726  503  120  816  169  4910  334
Tabacksteuer  7045  532  6946  890  98  642
Rübenzuckersteuer  .  ....  15  290  367  25  595  680  —  10  305  313
Salzsteuer  23  309  102  22  880  757  +  428345
Branntweinsteuer  und  :hebergungsahgbe
von  Branntwein  26  758  529  24  903  665  1  854  864
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  11  488  052  10  928  818  559  234
Summe  209  618  085  212  071  979  —  2453  894
Spielkartenstempee  .  .  582  312  570  716  +  11596
        <pb n="335" />
        —  321  —

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Vorschriften  im  §.  9  Nr.  2  des  Gesetzes  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete
Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  52)  ist  der  Betrag  der  für  die  Natural-Verpflegung
  zu  gewährenden  Vergütung  für  das  Jahr  1885  dahin  festgestellt  worden,  daß  an  Vergütung
für  Mann  und  TLag  zu  gewähren  ist:

mit  Brot  ohne  Brot
a)  für  die  volle  Tageskostt.  80  Pfg.,  65  Pfg.
b)  fur  die  Mittagskostt.  40=  35  -
e)  für  die  Abendkost  .  25=  20  =
d)  für  die  Morgenkost  15  10  -
Berlin,  den  17.  Dezember  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Eck.

 

 

Des  Verzeichniß  derjenigen  Behörden  (Kassen),  an  welche  nach  der  vom  Bundesrath  unter  dem  23.  April
1880  beschlossenen  Anweisung  ein  Ersuchen  um  Einziehung  von  Gerichtskosten  zu  richten  ist  (Central-Blatt
für  das  Deutsche  Reich  von  1880,  Seite  604  ff.),  erleidet  in  Folge  der  Errichtung  eines  Landgerichts  in
Memel  vom  1.  Januar  1885  ab  die  Aenderung,  daß  in  der  Spalte  „Gehört  zum  Landgericht“  bei  den
Amtsgerichten  in  Heydekrug  (a.  a.  O.  S.  626),  Memel  (S.  637),  Prökuls  (S.  646)  und  Ruß
(S.  649)  statt  „Tilsit“  zu  setzen  ist:  „Memel“.

 

6.  Konufsulat-Wese  n.

 

——
Oeine  Majestät  der  Kaiser  haben  im  Namen  des  Reichs  den  Kaufmann  Hermann  Brown  zum  Konsul  in
Auckland  (Neu  Seeland)  zu  ernennen  geruht.

 

Dem  zum  Konsul  der  Republik  Costa  Rica  mit  dem  Amtssitze  in  Hamburg  ernannten  Herrn  Hermann
E.  Meyer  ist  das  Exequatur  Namens  des  Reichs  ertheilt  worden.
        <pb n="336" />
        322

7.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
*  1  d  ·  Ausweisung  —ie  8
42  er  Bestrafung.  beschlossen  hat.  98.
-  des  Ausgewiesenen.
.  s  Ausgewiesenen  -.  .  beschlufses.
1.  2.  I  3.  4.  .  6.
a.  Auf  Grund  des  F§.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  [IIsaak  Charlupski  geboren  am  17.  Mai  1829  zu  Smard-versuchtes  Münzver-[Königlich  preußische  Re.4.  Dezember
Schneidergeselle,  zew  bei  Sierads,  Gouvernement  War=  brechen  (5  Jahre  gierung  zu  Posen,  d.  J.
schau,  Russisch-Polen,  ortsangehörig  in  Zuchthaus  laut  Er-  S
arschau,  kenntniß  vom  13.  De-  i
zember  1879),  *
2.  Josef  Liessel,  geboren  am  17.  Januar  1848  zu  Georgs-schwerer  und  einfacher  Königlich  sächsische  Kreis-25.  Oktober
Schmied,  walde,  Bezirk  Schluckenau,  Böhmen,  Diebstahl  (3  Jahre)hauptmannschaft  Bautzen,  d.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig,  Juchthaus  laut  Erkenntniß
  vom  19.  November
  1881),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
3.  Walburga  Noske,/geboren  am  9.  Februar  1839  zu  Rottal,  Landstreichen  und  HKöniglich  preußischer  Re.24.  November
Arbeiterin,  Gemeinde  Haugschlag,  Bezirk  Litschau  Betteln,  gierungs  =  Präsident  zul  d.  J.
äler  lterrenn,  ortsangehörig  in  Haug-  Marienwerder,
chag,
4.  Josef  Dorn,  Kon.geboren  am  12.  März  1834  in  Wien,  einfacher  Diebstahl  und  Königlich  preußischer  Re|17.  November

10.

11.

12.

.  Wilhelm

·  Franz  Anton  Wexler

ditor  und  Koch,

Truels  Jörgen  Henrik
Damm,  Arbeiter,
David  Guttmann,
Kürschnergeselle,
Miüller,
Metzgergeselle,

Achmil  Bornatzky,
Glaser,

Anton  Muzik  recte
Schuhmann,  Tagelöhner,


Johann  Kendler,
Brauknecht,
Peter  Wisé,  Tagelöhner,



Tagner,

21  Jahre,  geboren  und  ortange

29  Jahre,  geboren  in  Budweis,  Böh-32

  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig
Oiesterreich,

Oesterreich,

geboren  am  17.  September  1839  in
Bastrup  auf  Jütland,  Dänemark,

22  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  in
Warschau,  Russisch-Polen,

27  Jahre,  geboren  zu  Olsoesallokozi,
Bezirk  Duna-Szerdahely,  Komitat  Preßburg,
  Ungarn,  ortsangehörig  in  Duna-Szerdahely


hörig
alisch,

zu  Scony,  Gouvernement

Russisch-Polen,

men,  ortsangehörig  in  Tschern

,  owitz,
Bezirk  Pilgram,  ebendaselbst,  *

"

in  Schattbach,  Bezirk  St.  Johann,

geboren  im  Juni  1848  zu  Aujezd,  Bezirk
  Hohenmaut,  Böhmen,  ebendaselbst
ortsangehörig,

geboren  am  16.  Juli  1850  zu  Schweigbhausen,
  Kreis  Thann,  Oberelsaß,  französischer
  Staatsangehöriger,

 

 

 

Betteln  im  wieder-Landstreichen
  und
Landstreichen  und  Ge-Betteln

  unter  Dro-Landstreichen,

  Angabe
Landstreichen,  Betteln,

nisses,
Betteln,  Landstreichen,

Betteln  im  wiederholten
  Rückfall,

holten  Rückfall,
Betteln,

brauch  falscher  Legitimationspapiere,


hungen,

falschen  Namens  und
Führung  falscher  Legitimation,


Gebrauch  eines  gefälschten
  Arbeitszeug-Gebrauch

  eines  falschen
  Namens  und
eines  falschen  Legitimationspapieres,

Landstreichen  und
Betteln,

Königlich  preußische  Re-Königlich
  preußische  Land-Königlich
  preußische  Redieselbe

  Behörde,

Königlich  ba

Kalserlicher  Bezirks-Präfl

gierungs  =  Präsident  zu  d.  J

Oppeln
gierung  zu  Schleswig,
drostei  Stade,

gierung  zu  Wiesbaden,

erisches  Bezirksamt

  Erersber,

Königlich  bayerisches  Bezirksamt
  Erfen,

Königlich  sächsische  Kreisdent

  zu  Colmar,

3.  Mai  d.  J.
21.  November
17.  September
d.  W.

25.  Oktober
d.  J.

21.  November
27.  November
d.  J.

27.  Oktober

hauptmannschaft  Zwickau,  d.  J

30.  Oktober
d.  J.

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="337" />
        Beilage  zu  Nr.  51.

 

 

Statistisches  Waarenverzeichniß
vom  1.  Jannuar  1885,

sowie

Derzeichniß  der  Massengüter,

auf  welche  die  Bestimmung  im  §.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom  20.  Juli
1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,  Anwendung  findet,

nach  dem  Stande  am  1.  Junuar  1885.
        <pb n="338" />
        I—

Nachweisung

der

zu  den  einzelnen  Nummern  des  Zolltarifs  gehörigen  Nummern
des  statistischen  Waarenverzeichnisses.

Tarifnummern.

.  Abfäalle.  .

.  Baumwolle  und  Baumwollenwaaren

.  Blei,  auch  mit  Spießglanz,  Zink  oder  Zinn  leüirt  und  Waaren  daraus
.  Bürstenbinder-  und  Siebmacherwaaren

Droguerie-,  Apotheker=  und  Farbewaaren

Eisen  und  Eisenwaaren  ...

Erden,  Erze  und  edle  Metalle

.Flachs  und  andere  vegetabilische  Spinnstoffe,  mit  Auenahme  der  Baumwolle,  roh,  geröftet  gebrochen  oder

gehechelt,  auch  Abfälle.

Getreide  und  andere  Erzeugnisse  des  Landbaus

.  Glas  und  Glaswaaren

u  Haare  von  Pferden  und  Menschen,  sowie  Waaren  daraus;  Federn  und  Borsten.

u  Häute  und  Felle.

Holz  und  andere  vegetabilische  und  animalische  Shhniztoffe  sowie  2  Waaren  daraus.
.  Hopfen

u  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge

Kalender

Kautschuck  und  Guttapercha,  sowie  WMaaren  daraus
4.  Kleider  und  Leibwäsche,  fertige,  auch  Putzwaaren
4.  Kupfer  und  andere  nicht  besonders  genannte  unedle  Metalle,  ;  Legirungen  a  aus  unedlen  Metallen,  anderweitis

nicht  genannte,  und  Waaren  daraus

4.Kurze  Waaren,  Quincaillerien  2c.
Leder  und  Lederwaaren
Leinengarn,  Leinwand  und  andere  Leinenwaaren,  d.  i.  Garn  und  Webe  oder  Wirkwaaren  aus  diachs  oder

anderen  vegetabllischen  Spinnstoffen,  mit  Ausnahme  von  Baumwolle

.  Lichte

.  Literarische  und  Kunstgegenstände

Material-  und  Spezerei-,  auch  Konditorwaaren  und  andere  Konsumtibilien
uOel,  anderweit  nicht  genannt,  und  Fette  .......
.  Papier  und  Pappwaaren.

u  Pelzwerk  (Kürschnerarbeiten)

u  Petroleum  und  andere  Mineralöle

.Seide  und  Seidenwaaren.

uSeife  und  Parfümerien

Spielkarten  ...  .

Steine  und  Steinwaaren

Steinkohlen,  Braunkohlen,  Koks,  Torf,  Torfkohlen

.  Stroh-  und  Bastwaaren  ..

Theer;  Pech;  Harze  aller  Art;  Asphalt  (Bergtheer).

.  Thiere  und  hhierische  Produte  nicht  anderweit  genannt.

.  Thonwaaren  .  .

.Vieh.

.  Wachstuch,  Wachsmusselin,  Wachstaft  .
.  Wolle,  einschließlich  der  anderweit  nicht  genannten  Thierhaare,  sowie  Waaren  darme
.  Zink,  auch  mit  Blei  oder  Zinn  legirt,  und  Waaren  daraus  ..
.Zinn,auchmitBleiSpießglanzoderZinklegirtundWaaren  daraus

 

Nummern

des  statistischen

Waarenverzeichnisses.

1  bis  15
16  „  58
59  „  66

309  „  316
317  „  359
360  „  378
379  „,  389
390  „  401
402  „  450
451
452  bis  470
471
472  bis  483
484  „  496

497  „  516
517  „  530
531  „  539

540  „  590
591
592  bis  596
597  „  700
701  „  721
722  „  748
749  und  750
751  bis  755
756  „  775
776  „  782
783
784  bis  800
801  „  806
807  „  812
813  ,„  818
819  „  829
830  „  843

8844  „  856

857  „  859
860  „  903
904  „  908
909  „  913
        <pb n="339" />
        2.

Statistisches  Waarenverzeichniß

für  die

Waareneinfuhr.

Vorbemerkungen.

Den  Maßstab  für  die  Anschreibung  bildet  das  Gewicht  in  kg,  soweit  nicht  bei  einzelnen  Nummern  ausdrücklich
andere  Maßstäbe  angegeben  sind.

Insofern  bei  verpackten,  nach  dem  Nettogewicht  anzuschreibenden  Waaren  nur  das  Bruttogewicht  bekannt  ist,
hat  die  Anmeldestelle  das  Nettogewicht  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  im  §.  20  Ziffer  2  und  3  der  Dienstvorschriften
  vom  21.  November  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem
Auslande,  zu  berechnen.  Bei  Flüssigkeiten,  mit  Ausnahme  von  Syrup,  wird  die  unmittelbare  Umschließung  zum
Nettogenicht,  grechnel.  —  Es  bedeutet:  „Fss.“  in  Fässern,  „Kst.“  in  Kisten,  „Kb.“  in  Körben,  „Bll.“  in  Ballen,
„Sck.“  in  Säcken.

Bei  den  nach  dem  Bruttogewicht  zollpflichtigen  Waaren  sind  Tarasätze  nicht  angegeben.  Bei  Anschreibung
solcher  Waaren  in  der  Verkehrsnachweisung  III  (Waareneingang  auf  Niederlagen  und  Konten)  ist  das  Nettogewicht
  nach  Maßgabe  der  in  dem  Waarenverzeichniß  für  die  Ausfuhr  angegebenen  Tarasätze  zu  ermitteln.

Die  Waarenartikel  (Massengüter),  auf  welche  die  Bestimmung  im  §.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom
20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande,  Anwendung
  findet  (vergl.  das  Verzeichniß  derselben  im  Anhang),  sind  durch  Hinzufügung  eines  Kreuzes  (1)  zur
Nummer  des  statistischen  Waarenverzeichnisses  in  Spalte  1  kenntlich  gemacht.  Sofern  nicht  alle  unter  eine  Nummer
des  statistischen  Waarenverzeichnisses  fallenden  Waarenartikel  Massengüter  sind,  werden  die  zu  den  letzteren  gehörigen
  in  besonderen  Anmerkungen  zu  den  betreffenden  Nummern  nachgewiesen.

Diejenigen  Nummern  des  Waarenverzeichnisses  für  die  Einfuhr,  bei  welchen  in  Spalte  2  die  Waarengattung  nicht
angegeben,  sondern  lediglich  auf  eine  Nummer  verwiesen  ist  („In  Nr.  5),  haben  nur  für  die  usfuhr  Bedeutung
  und  bleiben  für  die  Nachweisung  der  Einfuhr  außer  Betracht.

17
        <pb n="340" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die

Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des

Zolltarifs.

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

 

2.

 

3.

 

 

5.

 

1.

12.

43.

14.

46.

17.

 

Abfälle  von  der  Eisenfabrikation.


Abfälle  von  Glashütten;
Glasscherben.

Abfälle  zur  Leimfabrikation.


Sonstige  Abfälle  der
Nr.  1  a  des  Zolltarifs.

Dünger,  thierischer,  mit
Ausnahme  von  Guano,
Knochenasche  und  Knochenmehl.


Guano.

Kleie;  Malzkeime;  Reisabfälle.


 

1  a

15

15

1  à

1b

1b

1b

 

1.  Abfälle.

Hierher  gehören:  Hammerschlag,  Eisenfeilspäne,
  Schliff,  Glühspan,  Schmiedeschlacken,
  sowie  Abfälle  von  verzinntem
(Weißblech)  und  verzinktem  Eisenblech.  —
Andere  (zollpflichtige)  Eisenabfälle  sind
unter  Nr.  228  nachzuweisen.

Hierunter  fallen:  Glasbrocken,  Glasbruch,
Glasgalle,  Glasschaum,  Glasscherben,
Heerdglas  (verunreinigte  Glasmasse).

Hierzu  gehören:  Leimleder  von  Gerbereien,
abgenutzte  alte  Lederstücke  und  sonstige  zur
Verwendung  als  Fabrikationsmaterial  geeignete
  Lederabfälle.  —  Abfälle  von  Leder,
welche  noch  eine  Verwendung  zu  Lederwaaren
  zulassen,  sind  von  der  Anschreibung
  unter  Nr.  3  ausgeschlossen.

Hierunter  fallen:  Abfälle  von  der  Wachsbereitung;
  von  Seifensiedereien  die  Unterlauge;
  Ammoniakwasser  (Abfall  bei  der
Fabrikation  von  Leuchtgas);  Porzellanbruch;
  Scherben  von  Thon=  und  Porzellanwaaren.


Hierher  gehören  insbesondere:  Abfälle  von
Fischen,  auch  gesalzenen;  Blut  von  geschlachtetem
  Vieh,  flüssiges  und  eingetrocknetes;
  Latrinen=  und  Stalldünger  (Mist),
auch  getrocknet  und  gemahlen  (Poudrette);
todtes  Vieh,  zum  menschlichen  Genuß
nicht  verwendbar.

Hierher  gehören:  natürlicher  Guano;  Fisch-,
Fleisch-,  Granat=  und  sonstiger  Kunst-Guano,
  auch  mit  Säuren  versetzt;  Pulver
aus  thierischen  Kadavern.  —  Mineralischer
Guano  fällt  unter  Nr.  210  bezw.  280.

Unter  „Reisabfälle"“  sind  hier  Abfälle  beim
Schälen  und  Poliren  von  Reis  zu  verstehen,
  welche  entweder  ihrer  ganzen  Beschaffenheit,
  namentlich  ihrer  Farbe  nach,
nur  zum  Viehfutter  geeignet  erscheinen,
oder  welchen  bei  der  Abfertigung  auf  je
100  kg  2  kg  Kohlenstaub,  Porzellanerde,
Sand  oder  Lehm  zugesetzt  worden  ist.  —

10  Ffl.

10  Ffl.
2  Sd.

 

 

1  Sck.
        <pb n="341" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  da-  "°  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
2  es  -
Nr.  Einfuhr.  Zolltarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Mandelkleie  ist  unter  Nr.  714  nachzuweisen.

48.  Knochen  (nichtals  Schnitz=  1b  Hierher  gehören:  Knochen  zur  Fabrikation10  Fs..
stoff),  auch  weiß  ge-  von  Gelatine,  Leim,  Knochenmehl  oder  2  Sck.
brannt.  Knochenkohle  (Knochenschwärze),  sowie  ’
Knochen  mit  unbekanntem  oder  nicht  besonders
  genanntem  Verwendungszweck;
ferner  weiß  gebrannte  Knochen  (Knochenasche,
  phosphorsaurer  Kalk).  —  Knochenasche,
  mit  Säuren  versetzt  (Superphosphat),
  gehört  zu  Nr.  210,  mineralischer
phosphorsaurer  Kalk  zu  Nr.  280.
9.Korinthen,  Rosinen,  Dat-  Ib.......................  16  Kst.
teln:  verdorbene,  zu  6  Bll.
Brennereizwecken  dena-  7  in  Fss.  u.  Kb.  von
turirt,  unter  Kontrole  300  kg  und  darder
  Verwendung.  über,
10  in  Fss.  u.  Kb.  unter
300  kg
110.Vorstehend  nicht  genannte  1  b  Hierher  gehören  insbesondere:  Asche  (mit  10  Ffss.
Abfälle,  soweit  sie  nicht  Ausnahme  der  Knochenasche),  auch  aus  Sck.
unter  Nr.  1  b  Anmerk.  gelaugte;  Aschenerde;  Branntweinspülig
oder  1c  des  Zolltarifs  (Schlempe);  Dornstein  (Dornschlag,  Rückfallen
  oder  wie  die  stand  bei  der  Gradirung  der  Salzsoole);
Rohstoffe,  von  welchen  Fischrogen,  zu  technischen  Zwecken  einsie
  herstammen,  zu  be-  gehend,  nach  vorheriger  Denaturirung;
handeln  sind.  Kalkäscher;  Knochenschaum  oder  Zuckererde;
Ochsenziemer,  getrocknete;  Spreu  (Kaff);
Streulaub;  Thierflechsen;  Treber  und
Trester.  —  Knochenasche  fällt  unter  Nr.  8.
11.nsich  zollpflichtige  künst-  lb.......................  12Fss.u.Kst.
licheDüugunggmittelAnmerk.  2  Sck.
und  Düngesalz,  auf
besondere  Erlaubniß.
12.In  Nr.  13.
113.  Lumpen  von  Zeugstoffen  16  Hierher  gehören  auch  Tuchabschnitte  zer
(Hierinaller  Art.  schnittene  Lumpen  oder  Schneidereiabfälle
Nr.  12.)  von  neuem  oder  gebrauchtem  Tuch).
+14.  Netze  und  Stricke,  alte;  1c  Hierzu  gehören:  alte  Fischer-,  Vogel-,  Jagd-,
altes  Tauwerk;  gezupfte  Pferde=  und  ähnliche  Netze;  altes  Tau-  2  Sck.
Charpie.  werk  und  alte  Stricke:  zur  ursprünglichen
Bestimmung  nicht  mehr  verwendbar.
+15.  Papierspäne  und  Maku-  1c  Hierher  gehört  alle  beschriebene  und  bedruckte

 

latur.

 

 

Makulatur.
        <pb n="342" />
        —

 

—

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
·  es  -
Nr.  Einfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
2.  Baumwolle  und  Baumwollenwaaren.
+16.Baumwolle,  rohe.  2223aaa..r„  1
17.  Baumwollabfälle.  2a#  Hierher  gehören:  Abfälle  von  der  Baumwollenspinnerei
  (die  Spitzenden  des  auf
den  Spindeln  gewesenen  Garnes),  der  4  Bll
Baumwollenweberei  und  Baumwollen-  Sck
Strumpfweberei;  auch  Abfälle  von  baum-  ·
wollener  Watte  und  abgenutzte  Stücke
von  dergleichen  Watte.
+18.Baumwolle,  kardätschte,  22  2
gekämmte,  gefärbte.
19.  Baumwollwatte.  2b  Auch  gefärbte  Baumwollwatte,  sowie  sog.  —
Gichtwatte  aus  Baumwolle.
20.  Baumwollengarn,  eine  2ca  ZBu  den  unter  Nr.  20  bis  40  genannten
drähtiges,  roh:  bis  zur  Garnen  gehört  bei  der  Einfuhr  alles  reine,
Nr.  17  englisch.  sowie  das  mit  Leinen,  Seide,  Wolle  oder
anderen  vegetabilischen  oder  animalischen
Spinnstoffen  gemischte  Baumwollengarn
(auch  das  in  dem  Waarenverzeichniß  für
die  Ausfuhr  und  Durchfuhr  unter  Nr.  41
bezw.  42  nachzuweisende  Vicognegarn  und  3  .
und  die  Imitation  desselben).  17Ktt.
21.—  —:  über  Nr.  17  bis2e10090999;;;;  13  K.
45  englisch.  3  Bll.
22.—  —e:  über  Nr.  45  biskel!l  !!.
60  englisch.
23.  —z:  über  Nr.  60  bis  2010000.;;
79  englisch.
24,.—  —:  über  Nr.  91922011666E6ES6S6S...;;  .  ..
englisch.
25.—  —:  ohne  Feststellung  221—ennnnnnnn.□
der  Nummer  zum
höchsten  Zollsatze  eingeführt.

26.  Baumwollengarn,  zweii  2225550E0E.
drähtiges,  roh  5  bis  zur
Nr.  17  englisch.
27.—  —:  über  Nr.  17  bis  2  3333533BB-.  ..  1  Ief.  u.  Ktl.
45  englisch.  3  Bl.
28.  —:  über  Nr.  45  blisse7!=  !!!;  "
60  englisch.
29.—  —s:  über  Nr.  60  bis  22  66.222y

 

79  englisch.
        <pb n="343" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dinn  iu  P  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  i  es  es  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  Zolltarifs.  d  gewichte)
1.  2.  3.  4.  5.
30.—  —:  über  Nr.  99  2226......  14  Ffs.
englisch.  13  Kb.
31.  —:  ohne  Feststellung  22—4...  3  Bll.
der  Nummer  zum
höchsten  Zollsatze  eingeführt.

32.  Baumwollengarn,  eine  2csannnn  1
und  zweidrähtiges,  gebleicht
  oder  gefärbt
(auch  bedruckt),  bis  zur
Nr.  17  englich  b
33.—  —:  über  Nr.  17  bes  2630  „„„„
45  englisch.  16  9.  u.  Kt.
34.—  S:  über  Nr.  45  bis2cc7r77„„  3  Br
60  englisch.  '
35.—-—:überNr.60bis2036.......................
79  englisch.
36.  —  —:  über  Nr.  791  2e3e  .  .............  ..  .  ...
englisch.
37.  —  —  :  ohne  Feststellung  203  4e  .........  .  .  ...
der  Nummer  zum
höchsten  Zollsatze  eingeführt.

38.  Baumwollengarn,  drei-  264  Hierher  gehören:  rohes,  gebleichtes,  ge..18  Ffsf.  u.  Kst.
und  mehrdrähtiges.  färbtes,  sowie  bedrucktes  drei--  und  mehr-13  Koöb.
drähtiges  Baumwollengarn;  Weberlitzen  3  Bll.
(Harnischlitzen,  Helfen)  und  Treibschnüre  Für  Baumwollenaus
  Baumwollengarn,  sowie  baumwollene  garn,  mehrdrähtiungewebte
  Spindelschnuren.  ges,  auf  Holzrollen,
in  Verpackungen
von  mehr  als
200  kg  Brutto--
  gewicht:  14  Kst.
39.  Nähfaden  laus  Baum  2c6  ls  „accomodirter  (zum  Einzelverkauf  vor-18  Fss.
wolle),  mehrfach  ge-  gerichteter)  Nähfaden“  werden  solche  zwei-li16  Kst.
zwirnter;  auch  accomo-  und  mehrdrähtige  zum  Nähen  geeignete  13  Köb.
dirter  Nähfaden.  Gespinnste  behandelt,  welche  in  Knäueln,  Bll.

 

 

 

in  kleinen  in  Kartons  (auch  in  Papier)
verpackten,  abgebundenen  Docken,  auf
Rollen,  Papptäfelchen,  Wickeln,  Scheibchen,
  Ringen  und  in  ähnlichen  kleinen
Aufmachungen  eingeführt  werden.  Sind
        <pb n="344" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  7  *  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es
fuhr  Zollt  iss.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch
39.  Nähfaden  (aus  Baum-  205  diese  Gespinnste  nur  einfach  gezwirnt,18  Fss.
wolle),  mehrfach  ge-  d.  h.  bestehen  sie  nur  aus  zwei  oder  mehr  16  Kst.
zwirnter;  auch  acco-  einfachen  (in  selbständige  Drähte  nicht  13  Kb.
modirter  Nähfaden.  weiter  zerlegbaren)  Fäden,  so  müssen  diel  Bll.
selben,  um  als  „accomodirter  Nähfaden“
zu  gelten,  gestrichen  (durch  Streichen  geglättet
  und  von  überstehenden  Fasern  befreit)
  oder  besonders  appretirt  sein.
40.Dochte,  ungewebte  baum-  206  Zu  den  ungewebten  Dochten  gehören  auch  18  Ffss.  u.  Kst.
wollene.  einfach  geflochtene,  höchstens  vierdrähtige3  Kb.
Dochte  aus  Baumwolle  in  Enden  von  7  Bll.
höchstens  55  cm  Länge.  —  Gewebte  oder
geflochtene  Dochte  aus  Baumwolle,  auch
mit  Leinen  vermischt  (gewichst  oder  ungewichst),
  fallen  unter  Nr.  48.
41.  In  Nr.  20  bis  38.
42.In  Nr.  20  bis  38.
43.  Baumwollenwaaren:  rohe  241  Zu  den  unter  Nr.  43  bis  58  nachzuweisen-  Dv
dichte  Gewebe,  mit  den  Baumwollenwaaren  gehören:  Waaren
Ausschluß  der  aufge-  aus  Baumwolle,  allein  oder  in  Verbinschnittenen
  (gerissenen)  dung  mit  Metallfäden,  auch  in  Verbin-Sammete
  undderunter  dung  mit  Leinen  oder  anderen  vegetabi-Nr.
  56  und  57  auf-  lischen  Spinnstoffen  oder  mit  Pferdehaaren
geführten  Gewebe.  aus  Schweif  und  Mähne  (sofern  nicht
die  ganze  Kette  oder  der  ganze  Einschlag
aus  Pferdehaaren  besteht),  jedoch  ohne
Beimischung  von  Seide,  Wolle  oder  anderen
  zu  Nr.  41  des  Zolltarifs  gehörigen
Thierhaaren;  zu  den  unter  Nr.  43  nach-  18  Ffl.  u.  Kst
zuweisenden  rohen  (aus  rohem  Garn  ver-1  AUrl.  "
fertigten)  dichten  Geweben  auch  die  ge-  ·
köperten,  gemustert  gewebten,  gepreßten
oder  gerauhten,  aus  rohem  Garn  verfertigten
  dichten  Gewebe.
44.—:  Tüll,  roh  und  un  2111  DDDDDD„
gemustert.
45.—:  dichte  Gewebe,  ge-  222O)
bleicht,  auch  appretirt,
mit  Ausschluß  der  aufgeschnittenen
  (gerissenen)
  Sammete.
46.—:  aufgeschnittene  (ge-  2333.

 

rissene)  Sammete.
        <pb n="345" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  ·  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  gollirise.  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  *(  5.
47.]:  dichte  Gewebe,  ge  243  Hierher  gehören  auch  ombrirte  oder  jaspirte
färbt,  bedruckt  2c.,  mit  dichte  Gewebe,  sowie  überhaupt  alle  nicht
Ausnahme  der  unter  unter  Nr.  43,  45,  46  und  54  begriffenen
Nr.  46  und  54  be-  dichten  Gewebe.
griffenen.  ·  .
48.—Posamentier-und2d3  Hierzu  gehören  insbesondere:  Besätze  (nicht
Knopfmacherwaaren.  von  gewebten  Zeugen);  Borten  (nicht  gewebte);
  Chenille;  Dochte,  gewebte  oder
geflochtene;  Fransen;  Lacets;  Litzen;  Netze,
mit  Ausnahme  der  Fischernetze;  Schnüre;
Schnürsenkel,  auch  mit  Metallstiften;  gewebte
  oder  geflochtene  Spindelschnuren;
Tressenwaaren  aus  Metallfäden  in  Verbindung
  mit  Baumwollengespinnst;  Baumwollengespinnste
  in  Verbindung  mit
Metallfäden;  Weberlitzen  aus  baumwollenen
  Schnüren.
49.:  Strumpfwaaren.  2033I2I.
50.:  undichte  Gewebe,d03  Nämlich:  rohe  (aus  rohem  Garn  verfertigte)
rohe,  mit  Ausschluß  Gewebe.  Hierher  gehört  auch  roher  ge-  18  Fss.  u.  Kst.
der  unter  Nr.  44  und  musterter  Tüll.  7  Bll.
52  genannten.
51.—:  Gardinenstoffe,  ge-  244
bleicht  und  appretirt,
auch  gefärbt  und  be-  Gemustert  und  ungemustrt
ruckt.
52.—:  Gardinenstoffe,  rohe.  245
53.—zalle  anderen  undichten  245  Hierzu  gehören:  die  meisten  Arten  von
Gewebe,  gebleicht,  ge-  Jaconet;  ferner  Musselin,  Tüll,  Marly,
färbt,  bedruckt.  Gaze,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  44,  50,
51,  52  und  54  genannt  sind.
544.—  :Spitzen  und  alle  Stice-!d46  Spitzen,  baumwollene,  auch  in  Verbindung
reien;  Trimmings.  mit  Metallfäden;  Stickereien,  ohne  Rücksicht
  auf  das  verwendete  Stickmaterial,
wenn  der  Grundstoff,  auf  welchem  die
Stickerei  ausgeführt  ist,  aus  Baumwolle
allein  oder  in  Verbindung  mit  Leinen
oder  Metallfäden  besteht;  auch  Trimmings
(baumwollene  spitzen=  oder  stickereiähnliche
Artikel  zu  Bordüren  2c.).
55.:  baumwollene  Fischer-  2  d  Neue,  sowie  gebrauchte  baumwollene  Fischer-  —
netze.  Anmerk.  1  netze,  welche  zur  Fischerei  noch  verwend- 



 

 

bar  sind,  ungebleicht,  gebleicht  oder  gefärbt.
        <pb n="346" />
        10

 

 

 

—  —

 

 

—i  i———  —
S

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau—  Waarenverzeichniß  vinn  su  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
2  es  s
Nr.  Einfuhr.  golltrife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.

56.:  ganz  grobe  Gewebe  2d  In  Stücken  nicht  über  50  em  lang  und  13  sst.
aus  rohem  Gespinnst  Anmerk.  2  breit,  welche  das  Ansehen  von  grauer  9  Köb.
von  Baumwollenab-  Packleinwand  haben  und  zu  Preßtüchern,  6  Bll.
fällen.  Putzlappen  2c.  verwendet  werden,  auch

in  Verbindung  mit  anderen  Spinnmaterialien
  oder  einzelnen  gefärbten  Fäden.
57.—:  rohe  Gewebe  für  244444445544„„„
Schmirgelleinen=  und  Anmerk.  3
Schmirgeltuchfabriken,  18  Fss.  u.  Kst.
auf  Erlaubnißschein  7  Bl.
unter  Kontrole.
58.  Schmirgel=  und  Binstein-  244444t44.......„„
tuch;  Feuerstein=  und  Anmerk.  3
Sandleinen.
3.  Blei,  auch  mit  Spießglanz,  Zink  oder  Zinn  legirt,  und  Waaren  daraus.

+  59.  Blei,  rohes;  Bruchblei;  3a  Hierunter  fallen  auch  Bleilegirungen,  z.  B.]6  Ffl.  u.  Kst.
Abfälle  von  der  Ge-  Blei,  mit  Zink,  Zinn,  Antimon  legirt,  Sck.
winnung  und  Verar-  in  Blöcken,  Mulden  rc.  und  als  Bruch;
beitung  von  Blei.  ferner  Abfälle  von  der  Gewinnung  und

Verarbeitung  von  Blei,  z.  B.  Bleigekrätz,
Bleifeile  und  Bleispäne.
60.Blei-,  Silber=  und  Gold-  3a  Andere  Benennungen  hierfür  sind:  Bleigelb,  6  Fss.  u.  Kst.
glätte.  Bleioxyd,  Massicot,  Pottloth,  Sandix.  —
Mennige  (Bleiroth)  gehört  nach  Nr.  181.
61.  Blei,  gerolltes  und  ge-  3  b  .................  ......  —
walztes;  Fensterblei.
62.Buchdruckerschriften.  3  b  Hierher  gehören  alle  Lettern,  Typen  und  —
Stereotypplatten  ohne  Unterschied  des
Materials;  auch  Druckformen,  mit  Ausnahme
  der  hölzernen.
63.  Röhren,  bleierne,  un-  X  Auch  in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,  Zink  —
lackirt.  oder  Zinn  ohne  Politur  und  Lack.  Mit
Blei  ausgefütterte  Röhren  aus  Cement,
Asphalt,  Pappe  und  dergl.  fallen  gleichfalls
  unter  diese  Nummer.
64.Vorstehend  nicht  genannte  30  Auch  in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,  Zink,  —

 

grobe  Bleiwaaren,  unlackirt.


 

 

oder  Zinn  ohne  Politur  und  Lack.  Bleidraht,
  Bleischrot  gehören  hierher.
        <pb n="347" />
        11

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
i  des  des  Bruttogewichts).
Ar.  Einfuhr  olltarifs.  gewichte)
1.  2.  3.  4.  5.
65.  Bleiwaaren,  feine,  auch  3  à  Auch  vernirte  oder  vernickelte  Bleiwaaren,
lackirte,  mit  Ausschluß  mit  Ausschtuß  noikehee  Sunht  össol
von  Spielzeug.  efärbt  und  ungefärbt;  ingleichen  Bleipletzeus
  wanren  in  Verbindung  mit  anderen20  Fsl.  u.  Kst.
Materialien,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  3eCu  #13  Köb.
oder  20  des  Zolltarise  fallen.
66.  Spielzeug  von  Blei.  34  .................  ..j
4.  Bürstenbinder=  und  Siebmacherwaaren.
67.Bürsten  und  Besen,  grobe,  4  1  Alle  diese  Gegenstände  auch  in  Verbindung  —
aus  Bast,  Stroh,  Schilf,  mit  Holz  oder  Eisen  ohne  Politur  und
Gras,  Wurzeln,  Bin-  Lack;  Besen  dieser  Art  auch  in  Verbindung
sen  2c.  mit  rohem  Bambusrohr.  —  Zu  Nr.  67
68.  Bürsten  und  Besen,  grobe,  452  gehören  auch  Pinsel  aus  vegetabilischen
aus  Borsten,  animali-  Fasern,  zu  Nr.  68  Abstauber  aus  ungeschen
  Borstensurro-  färbten  Federn  und  grobe  Pinsel  aus
gaten  oder  Haaren.  Borsten  ohne  weitere  oder  nur  in  Ver—
bindung  mit  Holz  oder  Eisen  ohne  Poli6  Fss.  u.  Kst.
tur  und  Lack;  ferner  Kardätschen  (Pferde  B1.
bürsten)  in  Verbindung  mit  unpolirtem,
unlackirtem  Holz  oder  dergleichen  Eisen.
69.  Siebmacherwaaren,  grobe.  4252  Nämlich:  mit  Siebböden  von  Holzspan  oder
Eisendraht  in  Verbindung  mit  unpolirtem,
unlackirtem  Holz  oder  dergleichen  Eisen.
70.Bürstenbinderwaaren,  4b  Hierher  gehören  auch:  Abstauber  aus  gefeine;
  Pinsel  aus  färbten  Federn  und  feine  Borstenpinsel;

 

 

Haaren  oder  Garn.

 

 

 

 

Abstauber  aus  Federn  und  Borstenpinsel,
sowie  Bürstenbinderwaaren  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  4  a  oder
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen;  Bürsten,
deren  Holzplatte  mit  Zeugstoff  oder  Sticke
reien  überzogen  ist;  Frottirhandschuhe
aus  ganz  grobem  Feugstoff,  mit  Roßhaaren
  oder  Borsten  besetzt;  Haarbüsche
zu  Helmen  2c.;  Pinsel  aus  Haaren  oder
Garn,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  mit  Ausnahme  der  hierdurch
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallenden.

 

 

20  Fss.  u  Kst.

 

 

U

2“
        <pb n="348" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
i  des  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  Zolltarifs.  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
71.Siebmacherwaaren,  feine.  40  Nämlich:  mit  Siebböden  von  Messingdraht,
Pferdehaaren  2c.;  auch  Siebmacherwaaren
in  Verbindung  mit  polirtem  oder  lackirtem
Holz  oder  dergleichen  Eisen  oder  in  Ver-0  Fss.  u.  Kst.
bindung  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
  fallen.  U
5.  Droguerie-,  Apotheker=  und  Farbewaaren.  1
72.  ether  aller  Art;  Collo=  5#  Hierzu  gehören:  Ameisen-,  Buttersäure--dium.
  (Butter-),  Essig=  und  Fruchtäther;  Liquor
(Hoffmann'scher  Geist);  Oenanthäther
(Cognacöl);  Rum=  und  Schwefeläther;
Weinbeeröl  (Weinöl,  Drusenöl)  2c.  —
Dagegen  ist  Petroleumäther  unter  Nr.  753
nachzuweisen.
73.  etherische  Oele,  mit  Aus-  5  a  Insbesondere  gehören  hierher:  Absynth- 



nahme  der  unter  Nr.  79,
207,  211  und  225  genannten.


 

 

(Wermuth-),  Angelika-,  Anis-,  Arnica-,
Baldrian-,  Bergamott-,  Bernstein-,  Bittermandel=
  (außer  dem  künstlichen),  Cajeput-,
  Camillen-,  Cardamom-,  Citronellen-,
Citronen-,  Copaivabalsam-,  Cubeben-,  Dill-,
Estragon-,  Fenchel-,  Galban-,  Geranium-=(Palmarosa-),
  Gewürznelken-,  Hopfen-,
Ingber-,  Kalmus-,  Kirschlorbeer-,  Koriander-,
  Krausemünz-,  Kümmel-,  Lavendel-(Spiek-),
  Limetten-,  Lorbeer-,  Majoran-,
Mandel-(BittermandebH),  Melissen-,  Millefleurs-,
  Muskatblüthen=  (Macis-),  Muskatnuß-,
  Orangenblüthen-(Neroli-),  Patschouli-,
  Petersilien-,  Pfefferkraut-,  Pfeffermünz-,
  Pfeffer-,  Poley-,  Pomeranzen=  und
Pomeranzenblüthen-,  Quendel-,  Rauten-,
Reinfarn-,  Rosenholz-,  Rosen=  (Nosenessenz),
  Sadebaum-(Sevenbaum-),  Salbei-,
Sandelholz-,  Sassafras-,  Schafgarben-,
Sellerie-,  Senf-,  Sternanis-,  Thymian-,
Verbena=  (Citronenkraut-),  Wintergrüns,
Bsop-,  Zimmtblüthen-,  Zimmtcassia=  und
Zimmtöl.  —  Wachholder=  und  Rosmarinöl
  fallen  dagegen  unter  Nr.  79,  leichte
Steinkohlentheeröle,  einschließlich  der  ölartigen
  Destillate  aus  solchen,  unter  Nr.
207,  Terpentin=  und  anderes  Harzöl
unter  Nr.  211,  Thieröl  unter  Nr.  225.

 

 

 

 

16  Kst.
9  Kb.
6  Bll.
        <pb n="349" />
        13

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dinn  .  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  golkert  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
74.  Blei-,  Roth=  und  andere  5%  Blei=  oder  Graphitstifte  (Blei=  oder  Graphit=Farbenstifte.
  federn),  Carbonstifte,  sowie  Roth=  und
andere  Farbenstifte  (Pastellstifte,  creta
polycolor),  ungefaßte  oder  in  Papier,
Holz  oder  Rohr  gefaßte  —  Dagegen  gehört
  ungefaßte  oder  in  Papier,  Holz  oder
Rohr  gefaßte  Zeichenkreide  zu  Nr.  78.
75.  Chloroform.  5a.......................
76.Essenzen,Extrakte,Tink-  5a  Hierher  gehören:  Ameisen-,  Campherspirituren
  und  Wässer,  al-  tus;  Carmelitengeist  (Melissenspiritus);
kohol=  oder  ätherhaltige  Fleckwasser  (alkohol=  oder  ätherhaltiges);
zum  Gewerbe=  und  Me-  Kumys  (Milchwein);  Labextrakt  (Labdizinalgebrauch.
  essenz)  mit  Alkoholzusatz;  Lavendel-,  Löffelkraut-,
  Seifen=  und  Senfspiritus  2c.
77.Firnisse  aller  Art,  mit  5  a  Insbesondere:  Bernstein-,  Copal-,  Dammar-,
Ausnahme  von  Oel-  Mastix-Firniß  oder  -Lack;  Terpentinölfirniß.
  firniß;  Politur  (Schellackfirniß);  Wein-6
  geistfirniß  und  Kutscherlack.
78.Maler-,  Wasch=  und  Pa-  5  a  Hier  sind  alle  Farben  in  Täfelchen,  Stiften,
stellfarben;  Tusche;  Bläschen,  Muscheln,  Farbennäpfchen  ꝛc.,  16  Kst.
Farben=  und  Tusch-  oder  mit  Oel,  Firniß  oder  Glycerin  ver-  9  Knu
kasten;  Zeichenkreide.  setzt  oder  damit  eingerieben,  ferner  Eisen-  6  Bll.
schwärze  (Auflösung  von  Harz  in  Terpentinöl
  unter  Beimischung  einer  schwarzen
Deckfarbe)  nachzuweisen.  —  Als  Zeichenkreide
  ist  die  geschnittene  (weiße,  schwarze
oder  rothe)  zum  Zeichnen,  ingleichen  geformte
  oder  Kompositionskreide,  ungefaßt
oder  in  Papier,  Holz  oder  Rohr  gefaßt,
anzusehen.  —  Eisenoxyd,  mit  Oel  oder
Firniß  versetzt,  gehört  zu  Nr.  85,  Zeichenkohle
  (Reißkohle),  auch  in  Papierum-=schließung,
  zu  Nr.  227.
79.  Vochholderöl  Rosmarin-  5öbbbtbtt
80.  Vlalsaures  Kali:  gelbes  5do
und  rothes.
81.—:  weißes  (Cyankalium).  54;
82.  Oxalsäure  und  oxal-  X  Oxalsäure  ist  synonym  mit  Kleesäure,

 

saures  Kali.

 

 

Sauerkleesäure,  Zuckersäure;  oxalsaures
Kali  mit  Kleesalz,  Sauerkleesalz,  Bitterkleesalz.
        <pb n="350" />
        Hinweisung

 

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.  Einfuhr.  des  des  t  .
r  fuh  gollrarife  es  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.

83.  Wetzkali.  5  4  Aetzkali  kommt  auch  unter  den  Namen  „Kau-  —

stisches  Kali,  Kalihydrat“  vor;  aufgelöstes
Aetzkali  gewöhnlich  unter  dem  Namen
„Aetzkalilauge“.  Hierher  gehört  auch
„Aetzstein  (geschmolzenes  Aetzkali)“.

84.  JAetznatron.  5  4  Aetznatron  wird  auch  „Kaustische  oder  ätzende  –
Soda,  kaustisches  Natron,  Natronhydrat,
Laugenstein,  Laugenpulver,  Seifenstein“
genannt.  Aufgelöstes  Aetznatron  heißt
auch  „Aetznatronlauge“.

85.  Oelfirniß.  5d  Hierher  gehört  auch  sog.  Pulfordsche  Eisen-  —
farbe,  mit  Oel  oder  Firniß  versetztes  Eisenoxyd„
  Firnißsatz  und  sog.  Kunst=  oder

Standöl.
1  86.  Alaun  (Thonerdealaun),  50  Hier  ist  auch  thonsaures  Natron  (Aluminat  —
auch  gebrannter.  von  Natron),  sowie  Chloraluminium  und

künstliche  (aus  Kryolith  dargestellte)  schwefelsaure
  und  essigsaure  Thonerde  (Thonerdebeize)
  nachzuweisen.

87.  Buchdruckerschwärze.  5e  Hierzu  gehört  auch  Frankfurterschwarz  —
(Kupferdruckerschwärze).
4  88.  Chlorkalk,  trockener  und  5..  —
flüssiger.
89  Farbholzextrakte.  5  e  Blau-,  Gelb-,  Rothholz-,  Quercitron-Extrakte  —
in  flüssigem  oder  concentrirtem  (festem)
Zustande.  —  Flavin  (das  gelbe  pulverige
Pigment  der  Quercitronrinde)  gehört  zu
Nr.  146.
90.  Gelatine.  5  e  Gelatine  oder  Gallertschöne,  Gallerte,  Osteo-  —

colle,  Weinschöne.  Hierher  gehören  auch
Gelatineblätter  in  Form  von  Papierbogen;
  leere  Gelatinekapseln;  Oblaten
aus  Gelatine;  echte  und  unechte  aufgelöste
  Hausenblase;  Mundleim.

91.  Kitte.  5  e  Hierher  gehören  u.  A.:  Baumwachs  (Wachs-  –
kitt,  Klebewachs);  Glaserkitt;  Zahnkitt  rc.
—  Mineralkitt  (Asphalt)  fällt  unter
Nr.  813.

92.  Leim.  5eAS  Hierzu  gehört  mit  Ausnahme  von  Gelatine  —
(Nr.  90)  aller  feste  und  flüssige  Leim
(aus  Hautabfällen,  Knochen,  Fischen  2c.),
sowie  sog.  elastischer  Leim  (aus  Leim,
Syrup,  Gips  und  dergleichen)  zur  Herstellung
  von  Buchdruckerwalzen  2c.,  und
        <pb n="351" />
        15

 

Laufende


Waarenverzeichniß
für  die

Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

 

(92.)

93.

94.

95.
96.

97.
99.

2.

3.

4.

5.

 

Noch:
Leim.

Ruß.

Schuhwichse.

Siegellack.

Sprengstoffe,  Sprengmittel,
  auch  in  Hülsen

Tinte  und  Tintenpulver.

Wagenschmiere.

Vorstehend  nicht  genannte
Zündwaaren,  mit  Ausnahme
  der  Zündhölzer
und  Zündkerzchen.

 

 

5  e

5e

5  e

50

 

Leimgallerte.  Ferner  sind  hier  nachzuweisen:
  Druckplatten  (Hektographen,  Abziehplatten),
  nicht  in  Zinkkästen,  aus
einem  Gemisch  von  Leim,  Melasse,  Gips  2c.;
Buchdruckerwalzen-Präparat  (hauptsächlich
  aus  Leim  und  Melasse  bestehend)
und  Vogelleim.

Hierunter  fällt  auch:  Lackschwarz  für  Buchdrucker
  (gebrannter  Kienruß  in  Tafeln)
und  sog.  Lampenschwarz  (Kienruß).  —
Ordinärer  Ruß  (Kienruß)  kommt  auch
unter  der  Benennung  „Rußbutten“  vor.

Als  Wichse  sind  auch  Lederschwärze  und
andere  ähnliche  zum  Austragen  auf
Leder  bestimmte  Präparate  zu  behandeln,
mit  Ausnahme  jedoch  von  Kutscherlack
(Nr.  77).

Auch:  Flaschenlack  (Flaschenpech,  Packlack);
Siegelwachs  (Petschierwachs).

Insbesondere:  Dynamit,  Sprenggelatine,
Gelatine-Dynamit,  Schießbaumwolle  und
andere  Nitroglycerinpräparate;  ferner
chlorsaures  Kali,  Knallgold,  Knallsilber,
Knallquecksilber  2c.  in  Hülsen;  Knallkapseln
  für  Eisenbahn-Nothsignale,  aus
Eisenblech,  gefüllt  mit  Explosiostoffen.  —
Dagegen  sind:  Schieß=  und  Sprengpulver
  unter  Nr.  201,  Zündhütchen
unter  Nr.  514,  Patronen  nach  Beschaffenheit
  der  Hülsen  unter  Nr.  514
bezw.  741  und  746  nachzuweisen.

Hierher  gehören  insbesondere:  Blätterschwamm
  (Papierschwamm  künstlicher
Feuerschwamml);  zubereiteter  (gebeizter)
Feuerschwamm;  Fackeln  (Pechfackeln);
Feuerwerk  und  Feuerwerkskörper;  Pechschnüre;
  ferner  Schwefelfaden,  Streichschwämme,
  Zündfläschchen,  Zündgläschen;
Zündröhren,  Zündschnüre  zum  Sprengen
(Sicherheitszünder):  Zündschwamm,
Zunder  und  Zunderpapier.
        <pb n="352" />
        16

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  sn  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

.  Ein  fuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Nr  fuhr  Zollarife  Bruttogewichts)

1.  2.  3.  4.  5.
100.Zündhölzer  und  Zünd-  5  „  20  Kst.

kerzchen.  Anmerk.
101.  Natron,  doppeltkohlen-  5f  Auch  Brausepulver  ist  hier  nachzuweisen  —
saures.
1  102.Soda:  kalzinirte.  5f.......................  —
flos.—:rohe,natürlicheoder  58  Soda  ist  kohlensaures  Natrto#  —
künstliche;  auch  krystallisirte.

1  104.  Pottasche.  5  g  Pottasche  (Waid-,  Stein-Asche)  —  kohlen-  —
saures  Kali.  Hier  sind  auch  nachzuweisen:
  Drusenasche  (gebrannte  Weinhefe);
  Perlasche  (gereinigte  Pottasche);
Runkelrübenpottasche  und  Schlempekohle;
Schasschweißasche.
1  105.  Wasserglas  5  h  Wasserglas  —  kieselsaures  Kali  oder  kiesel-  —
saures  Natron.
106.  JAlbumin.  5i  Getrockneter  Eiweißstoff  aller  Art.  —  Albu--15  Fss.  u.  Kst.
minoide  siehe  unter  Nr.  664.
107.Alizarin.  5  Aus  der  Krappwurzel  (Krapproth)  und  aus!6  Ffss.  u.  Kst.
Anthracen.
108.Alkaloide  und  deren  Sal)ze.  5I1  Hierher  gehören  insbesondere:  Atropin5  Kst.
(Hierin  Brucin,  Chinin,  Cinchonin,  Coniin,  Di-Nr.
  132.)  gitalin,  Morphin,  Nicotin,  Piperin,  Santonin,
  Strychnin,  Veratrin  2c.  und  deren
Salze,  z.  B.  schwefelsaures  Strychnin.
109.  Aloe.  5  i  Eingetrockneter  Saft  der  Aloepflanze  12  Fss.  u.  Kst.
1  110.  Ammoniak,  kohlensaures;  51  Kohlensaures  Ammoniak  kommt  vielfach
Salmiak;  Salmiakgeist.  unter  den  Namen  „Riechsalz,  Hirschhornsalz“"
  vor.  Salmiak  —  salzsaures  Am-16  Ffs.  u.  Kst.
moniak  oder  Chlorammonium;  Salmiak=  9  Kb.
geist  =  Hirschhorngeist  oder  Ammoniall  Sck.
flüssigkeit.
+111.  Ammoniak,  schwefel-  5i.......................
saures.

112.  Anilin  und  andere  Ueber-  5i  Hierher  gehören  insbesondere:  Anilinöl  Fff.  u.  Kst.
gangsprodukte  zu  den  Anilinsalz  (Anilinschwarz,  salzsaures  9  Kb.
Theerfarben,  anderweit  Anilin);  Toluidin;  Aylidin;  Methylnicht
  genannt.  rylidin;  Naphtylamin;  Methylanilin;

 

 

 

Diphenylamin;  Resorcin;  Chlorbenzyl;
Benzaldehyd  (Nitrobenzol,  Mirbanöl,
künstliches  Bittermandelöl);  Phtalsäure.
—  Anthracen  ist  unter  Nr.  114,  künstliche
  Benzoesäure  unter  Nr.  119,  Naphtalin
  unter  Nr.  184  nachzuweisen.
        <pb n="353" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Einfuhr.

17

 

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

—  —

5.

—  —  —  2  .

 

113.

114.
115.
116.

117.

(118.

119.
120.
121.

Theerfarbstoffe,  anderweit
  nicht  genannt.

Anthracen.
Arsenige  Säure  (Arsenik,
weißes).

Arsenikverbindungen,
andere.

Balsame,  natürliche.

Baryt,  künstlicher  (Barytsalze).


Benzoesäure.
Berliner  Blau.
Bleiweiß  und  Zinkweiß.

 

 

Anilinfarben  und  andere

 

5  1

51.
5  i
5i

X

5  i

5i
5  i
5i

 

Hierher  gehören  alle  Theerfarbstoffe,  soweit
sie  nicht  unter  Nr.  78,  107  und  191
enthalten  sind,  insbesondere:  Anilinroth
(Fuchsin,  Azalein,  Saffranin,  Solferino-,
Magentaroth,  Rosein  2c.),  Anilinblau,
Anilinbraun,  Anilingelb,  Anilingrün,
Anilinorange,  Anilinviolett  2c.,  sowie
Theerfarbstoffe  aus  Benzol,  Kresol,
Phenol,  Anthracen  und  Naphtalin.

Auch  „Arsenikmehl,  Giftmehl,  Hüttenrauch,

Rattengift"  genannt.

Hierzu  gehören  insbesondere:  gelbes  Arsenik
(Rauschgelb,  Auripigment,  Operment);
rothes  Arsenik  (Realgar,  Sandarak
l[Sandarach!);  Arseniksäure  und  arseniksaures
  Natron  (Arsensäure  und  arsensaures
  Natron).

Hierher  gehören:  Canada=  (canadischer-,

Copaiva-,  Mecca=  (Opo-,  egyptischer),
peruvianischer  (Peru.)  und  Tolu-Balsam;
fester  und  flüssiger  Storax  (Styrax).  —
Dagegen  ist  Muskatbalsam  (Muskat5öl)
unter  Nr.  710,  Terpentinbalsam  (Terpentin)
  unter  Nr.  814  nachzuweisen.

Insbesondere:  Baryt,  künstlicher  schwefelsaurer

  (Barytweiß,  Permanentweiß,  blanc
fixe);  künstlicher  kohlensaurer,  salzsaurer
(Chlorbarium),  salpetersaurer,  kaustischer,
chromsaurer  (Barytgelb,  Permanentgelb)
2c.  —  Natürlicher  Baryt  (Schwerspath
und  Derbyspat  (Witheritl),  in  Stücken
oder  gepulvert,  fällt  unter  Nr.  286.

Hier  ist  die  Harn-,  Harz=  und  Toluolbenzoesäure
  nachzuweisen.

Auch  unter  den  Namen  „Diesbacher-,  Pariser-,
  Mineralblau“  vorkommend.

Bleiweiß  führt  auch  die  Namen  „Genueser,
Hamburger,  Holländisches,  Kremser,  Venetianisches

  Weiß,  Perlweiß,  Schieferweiß“;

  Zinkweiß  die  Namen  „weißes
Zinkoxyd,  Zinkblumen“.

—

20  Fss.  u.  Kst.
9  Kb.

20  Fss.  u.  Pst.
2  Sck.

186  Fsf.  u.  Kst.
9  Kb.

 

 

20  Fs.  u.  Kst.

8  Ffss.  u.  Kst.

28  Kst.
16  Fss.  u.  Kst.
8  Fss.  u.  Kst.

1)  Hiervon  gehört  zu  den  Massengütern  nur:  Baryt,  künstlicher  schwefelsaurer  (Barytweiß,  Permanentweiß,  blanc  fixe).

3
        <pb n="354" />
        18

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  vinn  zäu  -  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  infuhr.  es  ichts).
Nr  Einfuhr  Jolltarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
122.Bleizucker  und  Bleiessig.  5  (  Bleizucker  =  essigsaures  Bleioxyd.  —  Bleie,t  Fss.  u.  Kst.
.  essitzo  =  flüssiges  basisch-essigsaures  Bleioxyd.

123.Borax  und  Borsäure.  5  Roher  Borax  (Tinkal)  =  borsaures  Natron.]12  Fss.  u.  Kst.
Auch  raffinirter  Borax  gehört  hierher.
124.Brechweinstein  und  son-  5  i  Brechweinstein  ist  weinsaures  Antimonoxyd--  12  Fss.
stige  Antimon-(Spieß-  Kali.  Hierher  gehören  auch:  Antimonglanz-)
  Präparate.  chlorid,  Antimonchlorür  (Antimonbutter),
Antimonbeize  2c.
125.Brom.  5d5iTD:::0  60  Kst.

126.  Bromkalium  und  andere  5i  Z.  B.  Bromammonium,  Bromcadmium,  Fss.
Brompräparate.  Bromlithium,  Bromnatrium  2c.  40  Kst.
127.Campher,  roher  und  ge-  5i11::  15  Fss.  u.  Kst.

reinigter.
128.Canthariden  (Spanische  5  1  Kommen  auch  unter  dem  Namen  „Pflaster-20  Fss.  u.  Kst.
Fliegen).  käser“  vor.
129.  Caramel.  5i  Caramel  kommt  in  der  Regel  unter  den  —
Namen  „Bier-,  Essig-,  Rum-oder  Zuckerkouleur
  (Zuckerfarbe)“  vor.  Auch  gebrannter
  Syrup  (Rückstand  von  der
Melassefabrikation)  ist  hier  nachzuweisen.
130.Catechu,  brauner  und  5  Hierher  gehört:  Bombay-,  Bengal-,  Pegu12  Fss.  u.  Kst.
gelber.  Catechu  oder  Cachou  (terra  catechuhy,Ko.
sowie  Gambir-Catechu  (Gambeer,  Gambir.,)  Bll.
sog.  japanische  Erde,  terra  japonica),
roh  und  gereinigt.
131.  Chinarinde,  auch  ge-  5  i  Kommt  auch  unter  dem  Namen  „Fieber-20  Fss.  u.  Kst.
mahlen.  rinde“  vor.  4  Bll.
2  Sck.
132.  In  Nr.  108.
133.  Chlorcalicium  (salzsaurer  5  i  Chlorkalk,  trockener  und  fluͤssiger,  fällt  unter]  10  Fss.
Kalk).  Nr.  88.  35  Kst.
+134.  Chlorkalium  (Digestiv-  51  Sog.  Staßfurter  Abraumsalze,  roh,  fallen.10  Ffss.
salz,  salzsaures  Kali).  unter  Nr.  287.  2  Sck.
135.Chlormagnesium  (salz-  5hi.i  „  10  Fss.
saure  Magnesia).
136.|Chlorsaures  Kali,  nicht  5  i  Chlorsaures  Kali  kommt  auch  unter  dem  14  Fss.
in  Hülsen.  Namen  „Knallsalz“  vor.  —  Sprengstoffe
  in  Hülsen  siehe  Nr.  96.
137.Chromalaun.  5di—l  ........  ..12Fss.
138.ChromsauregKali,gelbeg  5i.......................  10Fss.u.Kst.

 

und  rothes.
        <pb n="355" />
        19

7——.mtmmtmt+.
—  —

 

 

 

 

 

materialien,  Pigmente
und  Lackfarben:  mit
Ausnahme  der  unter
Nr.  78,  89,  169  und
188  genannten.

 

 

Wau-,  Krappextrakt  (colorin)  2c.;  Flavin
(das  gelbe  pulverige  Pigment  der  Quercitronrinde);
  Florentiner  Lack;  sonstige
Pigmente  (Farbstoffe),  auch  in  Verbindung
  mit  Thonerde  2c.  (Lackfarben,  z.  B.
Karminlack,  Lacdye  [Laclacl).  —  Zu
Maler-,  Wasch=  und  Pastellfarben  zubereitete
  Extrakte  2c.  sind  unter  Nr.  78,
Farbholzextrakte  unter  Nr.  89,  Karmin
von  Cochenille  (Karminsäure),  von  Indigo
  und  von  Sasslor  (Carthamin,  Charthaminsäure,
  Safflorroth)  unter  Nr.  169
anzuschreiben.

 

..  inweisuñ
Lau-  Waarenverzeichnif  vinn  zin  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  «
fuhr  gollenifs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
139.  Citronensäure;  Citronen-  5i  Citronensaft  in  Fässern,  Flaschen  2c.,  nicht  10  Fss.  u.  Kst.  für
saft.  mit  Zucker  versetzt.  Estronensäure
9  Kb.
140.Cochenille.  51  Wilde  Cochenille  (Sylvester)  und  zahme  20  Ffss.  u.  6st.
(Mestique);  auch  gemahlen  oder  in  Teig  Kb.
form.  5  Bll.
141.  Diovidivi.  5il  16  Fss.  u.  Kst.
142.  Eis,  natürliches  und  5i.......................  —
künstliches,  rohes.
143.  Eisenalaun;  Eisenbeizen,  5i  Eisenalaun  ist  schwefelsaures  Eisenoxyd-Kali.]12  Fss.  u.  Kst.
auch  im  festen  Zustande.  —  Zu  den  Eisenbeizen  gehören:  essig=  Kb.
holz-,  salz-,  salpeter=  und  schwefelsaures4  Bll.
Eisenoxyd  und  Eisenrostwasser.  —  Essig-  Sck.
saure  Thonerde  (Thonerdebeize)  ist  unter
  Nr.  86  nachzuweisen.
144.  Eisenoxyd,  rohes.  5  i  Kommt  auch  unter  den  Namen  „Braunroth,  10  Fsfs.  u.  Kst.
Kolkothar  (Bergroth),  crocus  martis,
caput  mortuum,  Englisch-Roth,  gebrannter
  (rother)  Ocker,  Preußisch-Roth,  Polirroth,
  Schönroth,  Venetianisches  Roth“
vor.  —  Mit  Oel  oder  Firniß  versetztes
ist  unter  Nr.  85  nachzuweisen.
145.Espartogras  (Sparto=  5i  Auch  gefärbtes  oder  nur  gemahlenes  ist  4  Bll.
gras,  Alfa).  hier  nachzuweisen.  —  Zu  Halbzeug  für  Sck.
die  Papierfabrikation  hergerichtetes  gehört
  unter  Nr.  727.
146.Extrakte  aus  Farbe-  5  Hierher  gehören:  Gelbbeeren-,  Safflor-,0  Fss.  u.  Kst.

37
        <pb n="356" />
        20

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  *  zu  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  En  Prozenten
Q„  e  .
Nr.  Einfuhr.  golltarffe  des  Bruttogewichts).
1  2.  3.  4.  5.
+147.  Farbholz:  Blauholz.  5  ierher  gehört  Farbholz  (Blau-,  Gelb=  und
Rothholz)  in  Blöcken,  gemahlen,  geraspelt
oder  in  ähnlicher  Weise  zerkleinert.  —
Blauholz  kommt  unter  den  Namen
Campecheboh,  Bluthoh,  Hondurasholz  e  st
Gelbholz  unter  den  Namen  „Färber=  10  Fss.  u.  Kst.
r#  148.—:  Gelbholz.  51  maulbeerbaum-,  Fustel-,  Fustik-,  Fiset,2  Bll.  u.  Sck.
Viset-,  Ayac-,  Madagora-,  Jungfernholz“,
Rothholz  unter  den  Namen  „Bimas-Brasilien-,
  Brasilet,  Costarica-,  Fernambuc-,
  Japan-,  Jamaika-,  St.  Martha  2c.
+  149.  :  Rotholz.  5i  Horlz“  vor.
150.  RFlechtstoffe,  mit  Ausnahme  5  Hierher  gehören  insbesondere:  Bast,  roher4  Bll.
der  Flechtweiden;  auch  und  gefärbter;  Binsen,  auch  gefärbt,  ge2  Sck.
rohe  Erzeugnisse  zur  spalten  vder  geschnitten;  Palmblätter
Besen=  und  Bürsten-  (Latanien=  2c,  Blätter),  getrocknet;  Pifabrikation.
  assava-Fasern  und  -Stengel  (Pikabahanf,
  Fasern  und  Stengel  der  Piassava-Palme);
  Wurzelfasern,  abgeschälte,  und
dergleichen  Gegenstände,  sofern  dieselben
anderweit  nicht  genannt  sind.  —  Filechtweiden
  fallen  unter  Nr.  421  bezw.  429.
151.Fuselöl.  5i  Fuselöl  =  Amylalkohl  16  —-9
  Kb.

(14152.  JGalläpfel;  Knoppern;  5  i  Eckerdoppern  kommen  bisweilen  auch  unter  16  Ffss.  u.  Kst.
Eckerdoppern;  Valo-  den  Namen  „Knoppern,  Eckerdoppen  Bll.  u.  Sck.
nea;  auch  gemahlen.  Ackerdoppen“,  Valonea  unter  dem  Namen

„Valonia“  vor.

153.erbsäure  (Tannin).  5i......................  25Fss.u.Kst.

154.  JGerbstoffextrakte.  51  Hierher  gehören  insbesondere:  Eichenholz-]4  Fss.  u.  Kst.
Galläpfel-,  Hemlock-,  Kastanienholz-Kb.
Knoppern-,  Loh-,  Myrobalanen-,  Que-,  4  Bll.
brachoholz-,  Roßkastanien=  und  Sumach-Extrakt,
  sowie  Neucatechu  (ein  Extrakt,
namentlich  aus  Fichten,  Tannen,  Kiefern
  2c.).  —  Brauner  und  gelber  Catechu
sind  dagegen  unter  Nr.  130  nachzuweisen.

155.Glycerin  (Oelsüß),  ge-  5i  Rohes  Glycerin  (Glycerinlauge)  siehe  unter

reinigtes.  Nr.  156.  30  Kst.
156.  Glgycerin,  rohes  (Glycerin-  5i  Hier  ist  das  Rohprodukt  nachzuweisen,  gelg  Kb.

 

lauge).

 

 

 

 

reinigtes  Glycerin  dagegen  unter  Nr.  155.

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  Galläpfel  und  Knoppern,  auch  gemahlen.
        <pb n="357" />
        21

 

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  vrn  E.  ß  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.  infuhr.  es  ichts).

Einfuhr  Zollinifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
157..  Gummi  arabicum;  Gum-  5  Arabisches  Gummi  führt  auch  den  Namen12  Fsf.  u.  Kst.
mi  Senegal;  Gummi  „Mimosengummi“.  —  „Bassorin  oder  2  Bll.
Tragant.  Tragantstoff“  ist  gleich  wie  Gummi  Tragant
  hier  nachzuweisen.  -
158.Gummilack,roher.  5i  Hier-sindalleSortenvonrohem,auchge-15Fss.u.Kft.
bleichtem  Gummilack,  nämlich:  Schellack
oder  Tafellack,  Stangen=  oder  Stocklack,
Körner=  und  Klumpenlack  oder  Blocklack
nachzuweisen.
159.  Andere  Gummiharze,  so-  5  i  Hierher  gehören:  Acajougummi,  Ammoniak-2  Ffss.  u.  Kst.
weit  sie  nicht  unter  gummi,  Carannaharz,  Euphorbium,  Gall?  Mll.
Nr.  818  fallen.  banum  (Galbanharz,  Mutterharz,  Gummi
galbanum);  gummi  resina  hederae
(Epheuharz),  Ladanum  (Labdanum,  Ladanharz),
  Opopanax  (Panax),  Sagapengummi
  (sagapenum)  und  Scammonium,
sowie  Gummi  gutti  (Siamgutti).

160.Hausenblase,  echte  und  5  Aufgelöste  Hausenblase  wird  unter  Nr.  909020  Fss.  u.  Kst.

unechte,  getrocknet.  nachgewiesen.  6  Bll.

161.  Holzgeist.  5  Destillationsprodukt  aus  Holzessig  (Methyl16  Kst.
alkohol).  9  Kb.

162.  JIndigo.  5öbdie:  20  Fss.

30  Ksft.
14  Kb.

163.  Insektenpulver.  51  Hierher  gehören  die  unter  dem  Namen0  Ffl.  u.  Kst.
„persisches  Insektenpulver“  vorkommenden  Bll.
zerkleinerten  Blüthen  und  Blätter  von2  Sck.
Pyrethrum  caucasicum  et  roseum  und
die  unter  dem  Namen  „dalmatiner  Insektenpulver"“
  vornehmlich  aus  Montenegro
  kommenden  Flores  chrysanthemi.

164.od  (Jodine);  Jodkalium  5i  Z.  B.  Jodammonium,  Jodcadmium,  Tod-K.

«  und  andere  Jodprä-  calcium,  Jodeisen,  Jodlithium,  Jodma-40  st.

parate.  gnesium,  Jodzink  2c.

165.  rländisches  und  Islän-  5i  Irländisches  Moos  wird  auch  „Carageen-0  Fss.  u.  Kst.

disches  Moos.  oder  Carragaheen-Moos“  genannt.  2  Bll.

1166.  Kali,  schwefelsaures.  5  Sog.  Staßfurter  Abraumsalze,  roh,  fallen10  Fss.  u.  Kst.
unter  Nr.  287.

167.Kalk,  citronen-,  holzessig-  5i  Chlorcalcium  ist  unter  Nr.  133  nachzu20  Ffss.  u.  Kst.

(holz-),  weinsteinsaurer  weisen.  9  Kb.
(weinsaurer)  2c.  4  ll.
2  Sck.
        <pb n="358" />
        22

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  din  ii  9  Tarasa  tz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  ·
Nr.  Einfuhr.  gollaarfe  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
168.  Karbolsäure.  5  Kommt  auch  unter  den  Namen  „Phenol5  für  krystallisirte
Phenylsäure,  Phenylalkohol“  vor.  Karbolsäure  in
Blechtrommeln
und  Holzumschließung.

9  Kb.
169.  Karmin.  5  .  Hier  ist  nachzuweisen:  Karmin  von  Coche=  20  Ffss.  u.  st.
nille  (Karminsäure);  von  Indigo  (Indigoteig,
  Indigolösung,  blauer  Karmin,
Purpurblau);  von  Safflor  (Carthamin,
Carthaminsäure,  Safflorroth,  rothe
Schminke);  sofern  diese  Gegenstände  nicht
unter  Nr.  78  fallen.
170.  Kermesbeeren  und  5„  Hier  sind  sowohl  die  vegetabilischen  Kermes  Ffss.  u.  Kst
Kermeskörner.  beeren  (Scharlachbeeren),  als  auch  die  4  Bll.
animalischen  Kermeskörner  (Alkermes!  Sck.
Scharlachbeeren,  Karmoisinbeeren,  Färberbeeren,
  unechte  Cochenille),  gemahlen  und
ungemahlen,  nachzuweisen.
1171.  Knochenkohle.  51  Andere  Bezeichnungen  für  Knochenkohle
sind:  Beinschwarz  (Hirschhornschwarz),
Spodium,  Elfenbeinschwarz  (gebranntes
Elfenbein),  gebranntes  Hirschhorn.  —  10  Fss.  u.  Kst
Mit  Säuren  versetzte  Knochenkohle  iste  Sck.
unter  Nr.  210  nachzuweisen.
1172.Knochenmehl.  5i  Mit  Säuren  versetztes  Knochenmehl  (Superphosphat)
  gehört  nach  Nr.  210.  J—
173.  Kohlensäure.  55..  10  Kst.
174.  Krapp  (Färberröthe).  5  Hierher  gehören:  getrocknete,  auch  gemahlene  10  Ffss.  u.  Kst
Krappwurzeln  (Alizari,  Lizzari,  Röthe)).,  Sck.
mit  Einschluß  des  ostindischen  Krapp
(Munjeet,  Mongister,  Majestowurzel).  —
Frische  Krappwurzeln  fallen  unter  Nr.  359.
1175.  Kreide,  weiße,  geschlemmt;  5  Geschlemmte  weiße  Kreide  kommt  auch  unter  10  Fss.  u.  Kst.
desgleichen  gemahlen.  den  Namen  „blanc  de  Meudon,  blane  s2  Sck.
de  Troyes“  vor.
176.  Kupferfarben,  blaue  und  5  Hierzu  gehören:  Berg-,  Bremer-,  Kalk-,Ffsf.  u.  Kst.

 

grüne.

 

 

Mineral-,  Neuwieder-Blau  2c.;  Berg-,
Braunschweiger-,  Bremer-,  Englisch-,
Kaiser-,  Kirchberger-,  Malachit-,  Mineral-,
Mitis-,  Neu-,  Neuwieder-,  Papagey-,
Pickels-,  Scheelsches-,  Schwedisches-,
Schweinfurter-,  Wiener-Grün  2c.,  auch
Grünspan,  sofern  diese  Farben  nicht  unter
Nr.  78  fallen.
        <pb n="359" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
2  es  -
Nr.  Einfuhr.  Zollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
177.  Lackritzensaft  (Süßholz-  5i.......................  20Fss.u.Kst.
aft).
178.  Magnesia:  kohlensaure,  5  i  Auch  dergleichen  gebrannte  (Bittererde,  Talk-“  28  Fss.  u.  Kst.
künstliche.  erde.)
179.  schwefelsaure  (Bitter-  5  i  Bittersalz  kommt  auch  unter  dem  Namens  12  Fss.
salz);  auch  Kali-Ma-  „Epsomsalz"  vor.  —  Sog.  Staßfurter  1  Sck.
gnesiadoppelsalz  (Dün-  Abraumsalze,  rohe,  fallen  unter  Nr.  287.
gemittel).
180.Manganpräparate.  5  Hierunter  fallen  z.  B.  borsaures  Mangan!2  Fff.  u.  Kst.
·  oxyd,  übermangansaures  Kali  2c.
181.Mennige.  5  #  Mennige,  eine  Bleifarbe,  auch  „Minium,  6  Ffls.  u.  Kst.
Bleiroth,  Pariser  Roth,  Bleizinnober“
genannt.  Hier  nur  nachzuweisen,  sofern
dieselbe  nicht  unter  Nr.  78  füällt.
1182.  Mineralwaseser,  künstliches  hi.......................  20Fss.u.Kst.
und  natürliches.
183.Myrobalanen.  5i.......................  16  Fss.  u.  Kst.
2  Bll.  u.  Sck.
184.  Naphtalin  (Naphtol).  5i.......................  20
2  Sck.

4  185.E  Natron,  schwefelsaures;  5  i  Oder  krystallisirtes  (wasserhaltiges)  und  kalzile10  Ffss.  u.  st.
auch  saures  schwefel-  nirtes  Glaubersalz,  bezw.  rohes  Glauberr•2  Sck.
saures.  salt  Güstand  bei  der  Salpetersäurefabriation


186.  Natron,  schwefligsaures  5  Oder  Antichllololor  8  Fss.
und  unierschwefligsaures.

187.]Opium.  5i.......................  20Kst.
188.0rfeille,Orseille-Extrakt  5i  PersioführtauchdieNamen,,rotherJndig,10Fss.u.Kst.
und  Persio.  Cudbear“.  2  Sck.
1  189.  Palm=  und  Kokosnüsse.  5  Z  Auch  „Coquillas=  und  Maldivische  (Meer-14  Fff.  u.  Kst.
kokos-)  Nüsse“  sind  hier  anzuschreiben.  Sck.
Dagegen  fallen  Palmkerne  und  Koprah
(getrocknete  Kokosnußkerne)  unter  Nr.  351.
190.  Phosphor,  gewöhnlicher  5  i  Gewöhnlicher  Phosphor  ist  krystallinischenrtn  40  Fss.  u.  Kst.
und  rother  (amorpher).  weißer.
191.Pierinsäure.  5  Auch  „Pricrinsalpetersäure“  und  „Trinitrol6  Ffss.  u.  Kst.
,  phenol“  genannt.
192.  Quebrachoholz  in  ganzen  5i.......................  —
Stücken.
193.  Quercitron.  5i  Die  gemahlene  Borke  der  Färbereiche  .10  R.  u.  Kst.
2  Bll.
194.  Rhabarberwurzel,  getrock-  5iss„„  ..  15  Fss.  u.  Kst.

 

nete.
        <pb n="360" />
        24

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  «  es
Nr.  Einfuhr.  golltarifs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
195.  Safflor.  5  Auch  „Bürstenkraut,  carthamus  tinctorius10  Fs.
genannt.  5  Bll.
196.  Salicylsäure  und  salicyl-  5i  HH  40  Kst.
saures  Natron.
1197.  Salpeter:  Chilisalpeter  5  i  Roh  und  gereinigt.  —  Andere  Bezeichnungen
(Natronsalpeter).  sind  „Peru-,  kubischer  Salpeter,  salpeter-«
  10  Fss.  u.  Kst.
saures  Natron“.  ul
1198.—:  Kalisalpeter.  5  1  Roh  und  gereinigt.  —  Andere  Bezeichnungen  2  S  .
sind  salpetersaures  Kali,  ostindischer  "
Salpeter“.
+199.  Salpetersäure.  5i  Auch  „rauchende  Salpetersäure.  9  Kb
200Salzsäure.  5i  Salzsäure  —  Chlorwasserstofffäue  «
201.Schieß-undSpreng-  51.......................  16Fss.
pulver.
-1-202.Schwefel,auchgereinigter.  5i  Hierher  gehört  auch  pulverisirter  Schwefel]  10  Fss.  u.  Kst.
«  (Schwefelblumen,  Schwefelblüthen,
Schwefelmilch).
203.  JSchwefelkalium(Schwefel.  [  12  Fss.  u.  Kst.
leber)  und  Schwefelnatrium.

204.  Schwefelkohlenstoff  5i.......................«  10  Kst.
(Schwefelalkohol).  9  Kb.
205.Schwefelsäure.  5i  Auch  „rauchende  Schwefelsäure“.  Ander  Kb.
Benennungen  sind  „Vitriolsäure,  Vitriolöl,
  oleum".  —  Anilinabgangsäure  fällt
gleichfalls  unter  diese  Nummer.
(1I206.  Seegras;  Seetang;  Wald-  5  i  Auch  getrocknet  oder  gefärbt  gehören  diesee?  All.
haar;  Moos.  Erzeugnisse  hierher.  —  Waldhaar  wird
auch  „amerikanisches  Moos"  genannt.  —
Anderweit  nicht  genannte  vegetabilische
Polstermaterialien  sind  gleichfalls  hier
nachzuweisen.
207.Steinkohlentheeröle,  5  i  Hierher  gehören  insbesondere:  Benzol.116  Kst.
leichte,  einschließlich  der  Toluol,  Kylol.  —  Holztheeröle  fallen  79  Kb.
ölartigen  Destillate  aus  unter  Nr.  211,  Braunkohlentheeröle
solchen.  unter  Nr.  751.
208.  Strontianpräparate.  5„  Hierher  gehört:  salzsaure,  salpetersaure,2  Fss.  u.  Kst.
kaustische  2c.  Strontianerde.
209.Sumach,  auch  gemahlen.  5  i  Wird  auch  „Färberbaum,  Gerbebaum,  2  Bll.  u.  Sck.

 

 

 

 

Schmack“  genannt.

1)  Hiervon  gehört  zu  den  Massengütern  nur  Seegras.

 

 

T
        <pb n="361" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  su  g  Tarafatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
*êr*:  i  es  de  togewichts).
Nr  Einfuhr  Zollarie.  des  Bruttogewichts)
#1.  #  2  3.  —  v
1210  Superheerhai.  5i  Mit  Säuren  versetzter  phosphorsaurer  Kalk]  4  Bll.
(Knochenasche,  weiß  gebrannte  Knochen,
Knochenmehl,  Knochenkohle)  oder  mit
Säuren  versetzter  phosphorsaurer  mineralischer
  Kalk  (Phosphorit,  Koprolith,
Sombrero  2c.);  auch  Ammoniak-Super--
  phosphat.
211.Terpentinöl  und  anderes  5i1  Von  Harzölen  gehören  insbesondere  hierher:16  Kst.
Harzöl,  auch  gereinigt.  Birkentheeröl;  Camphin  (gereinigtes  9  Kb.
Terpentinöl);  Holztheer-,  Kautschuck-,
Kien-,  Krummholz-,  Silbertannen-(Weiß-=tannen-)
  Oel  2c.
212.  Ultramarin,  natürliches  5  i  Auch  „Lazurblau,  Lasurblau“  genannt.6  Ffss.  u.  Kst.
und  künstliches.
+213.Vitriol:  blauer  (Kupfer-  5öi..
vitriol).
+214.:  grüner  (Eisenvitriol):  5i  Gemischter  Eisen=  und  Kupfervitriol  wird
auch  gemischter  Eisen-  meist  Salzburger  oder  Adler-Vitriol  ge-  8  Fss.
und  Kupfervitriol.  nannt.
1215..—:  weißer  (Zinkvitriol).  5„  Kopunt,  auch  unter  dem  Namen  „Galitzentein“
  vor.
216.  JWeberkarden  (Weber-  5i.......................  0FssKst.
disteln).  2  Sck.
217.Weinhefe,  trockene  oder  5  Gebrannte  Weinhefe  (Drusenasche)  gehört  Fss.  u.  Kst.
teigartige.  nach  Nr.  104,  flüssige  (Weintrüb)  nach
r.  607.
218.  Weinstein,  roher  und  ge-  5  Gereinigter  Weinstein  kommt  auch  unter  den)10  Ffss.  u.  Kst.
reinigter.  Namen  „Cremortartari,  Weinsteinrahm  Sck.
doppeltweinsteinsaures  Kali“  vor.
219.Weinsteinsäure.  5  Auch  „Weinsäure,  Acidum  tartaricum“  ge12  Fss.  u.  Kst.
nannt.
220.  Wermuth.  5i  Wermuth  ist  synonym  mit  Absynthkrautt16  Fss.  u.  Kst.
(herba  absynthü,  bitterer  Beifuß).  4  Bll.
2  Sck.
221.  Wurmsamen,  Wurm-  5i  Wurmsamen  ist  synonym  mit  Zittwersamen.16  Fss.  u.  Kst.
rinde.  3  Bwll.
222.  Binnober,  rother.  5i  Rother  Zinnober  =  rothes  Quecksilbersulfid.5  Ffss.  u.  Kst.
223.Binnsalz  (SBinnchlorür)  5  i  Hierher  gehören  insbesondere:  Argentine  (fein10  Fss.  u.  Kst.
und  andere  Zinnprä-  zertheiltes  metallisches  Zuinn  zum  Zeugparate.
  druck);  Zinnasche;  Zinnbeize;  Zinnchlorid;
Pinksalz  (salzsaures  Zinnoxyd-Ammoniak);
Präparirsalz;  Zinnoxyd  2c.
        <pb n="362" />
        —  26  —

 

 

 

..  inweisung
Lau-  Waarenverzeichniß  Hinn  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  i  es  6  ichts).
Nr  Einfuhr  golltaris.  des  Bruttogewichts)
1.  .  ¾  42  .
224.Vorstehend  und  anderweit  5  I  Hierher  gehören  insbesondere:  Agaricus16  Fss.  u.  Kst.
nicht  genannte  rohe  Er-  (Agaricum,  Lerchenschwamm);  Algen9  Koöb.
zeugnisse  zum  Gewerbe-  (Meeralgen),  rohe  aller  Art;  Althee-4  Bll.
Blüthen,  -Kraut  und  -Wurzeln,  getr.  Sck.

 

oder  Medizinalgebrauch,
  mit  Ausnahme
der  rohen  Färbe=  und
Gerbematerialien.

 

 

Ambra;  Augustura=  (Carony-)  Rinde,  auch
gemahlen;  Arecanüsse;  Arnika-(Wohlverleih-,
  Fallkraut-)  Blätter,  Blüthen  und
Wuczeln,  getr.;  Austerschalen,  auch  gepulvert;
  Bärlappsamen  (Hexenmehl,  Lycopodium);
  Baldrian  (Valeriana),  getr.;
Bechurim-(Pechurim-)  Bohnen;  Beeren,
getr.  (auch  gepulvert),  soweit  sie  nicht
unter  anderen  Nummern  begriffen  sind;
Behennüsse;  Bernsteinstaub;  Bibergeil;
Bilsenkraut,  getr.;  Blätter,  getr.,  soweit
sie  nicht  unter  anderen  Nummern  begriffen
sind,  insbesondere:  Belladonna=  (Tollkirschen-),
  Brennessele,  Bucco-,  Coca-,
Giftsumach-,  Huflattich-(Roßhuf-),  Kirschlorbeer-,
  Matico-,  Maulbeer-,  Osterluzei-,
Stechpalm=  2c.  2c.  Blätter;  Birkenwasser,
frisches  ungegohrenes;  Bockshornsamen
(Siebenzeitensamen,  foenum  graecum),
auch  gemahlen;  Brechwurzel  (Ipecacuanha);
  Cascarillarinde,  auch  gemahlen;
Camillenblumen,  Citronenmelisse,  Coloquinten,
  getr.;  Cubeben,  rohe;  Cubebenstiele,
  Enzianwurzel,  getr.;  Feuerschwamm
(Papierschwamm),  roher,  wie  er  von  den
Bäumen  kommt,  oder  blos  geklopft  und
vom  Holze  gereinigt;  Fischkörner  (Kockelskörner);
  Fischschuppen;  Flechten  (Lichenen),
  rohe,  nicht  besonders  genannte;
Fliederblüthen,  getr.;  Galgant  (Galgantwurzel);
  Gartengewächse,  getrocknet,
auch  gepulvert  oder  in  sonstiger  Weise
zerkleinert,  soweit  sie  nicht  unter  anderen
Nummern  begriffen  sind;  Hirschhorn,
geraspeltes;  Hollunderblüthen,  getr.;
Holz,  auch  gemahlen,  pulverisirt  oder  in
sonstiger  Weise  zerkleinert,  soweit  es  nicht
unter  anderen  Nummern  begriffen  ist,
als:  Adler=  (Agaloche-,  Agel-,  Aloe-,
Auguala-,  Calambac-,  Paradies-),  Ana-
        <pb n="363" />
        inweisun
##WonrerverzeihmHineilung  Tarasat
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ein  fuhr.  gocbeet  ¾l  des  Bruttogewichts).
1.  2.  r-*  *  5.
Noch:
(224.)  Vorstehend  und  anderweit  5  cuhita-,  Aspalat-,  Fenchel=  (Sassafras-),

 

nicht  genannte  rohe
Erzeugnisse  zum  Gewerbe=
  oder  Medizinalgebrauch,
  mit  Ausnahme

  der  rohen
Färbe=  und  Gerbematerialien.


 

Sabadillsamen;

 

moluckisches  (Purgir-)  2c.  Holzz  spanischer
oder  cretischer  Hopfen;  Jalapawurzel,
getr.;  Ignatiusbohnen  (Brechbohnen);
Immortellen;  Iris=  (Veilchen-)  und  Kalmuswurzeln:
  getr.;  Korallenerbsen  (Korallensamen,
  Abrusbohnen);  Krähenaugen
(Brechnuß,  nux  vomica);  Krausemünze,
getr.;  Krebsaugen  (Krebssteine),  auch  gepulvert;
  Kussoblüthen  (Kosso,  Kousso),
Lavendel  (Lavendel-Blüthen  und  -Kraut),
Lindenblüthen,  getr.;  Maiwürmer;  Malacca=
  (Acajou-)  und  andere  nicht  namentlich
  genannte  Nüsse  zum  Gewerbeoder
  Medizinalgebrauch;  Manna  (Mannazucker);
  Melisse  (Melissenkraut),  getr.;
Milchzucker;  Moschus  (Bisam);  Nelkenrinde
  (Nelkencassia,  Nelkenzimmt);  Nelkenwurzel
  (Benediktenwurzel),  getr.;  Nießwurz,
  weiße  und  schwarze;  Ochsengalle
(Rindergalle),  frisch  und  getrocknet;  Ossa
sepiae  (Blackfischbein);  Patschoulikraut;
Pfeffermünzkraut  und  Pfeilwurzeln,  getr.;
OQuassiaholz;  Quassiarinde;  Quebrachorinde;
  Rhapontikwurzel  (Pontischer  Rhabarber),
  getr.;  Rohrcassia  (cassia  fistula);
Salep  (Salepwurzel),
getr.;  nicht  besonders  genannte  Sämereien
  zum  Medizinalgebrauch;  Samenkörner,
  durchbohrte,  auch  lediglich  zum
Zwecke  der  Verpackung  und  Versendung
auf  Gespinnstfäden  aufgereiht;  Sand,
gefärbter;  Sassaparillenwurzel,  getr.;
Schachtelhalm;  Schafgarben-Kraut  und
Blüthen,  getr.;  Seifenrinde  (DOuillajarinde);
  Seifenwurzel  (Seifenkrautwurzel)
See=  und  Süßwasser,  natürliches;  Sennesblätter,
  getr.,  sowie  sonstige  getrocknete
(auch  gepulverte)  Kräuter,  Blumen,  Blüthen
  und  Knospen,  soweit  sie  nicht  unter
anderen  Nummern  begriffen  sind;  Süßholz
  (Süßholzwurzel);  Tamarinden  und
Tamarindenmark;  Zibet;  Zimmt,  weißer,

 

und  sonstige  nicht  unter  anderen  Num-4.
        <pb n="364" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  da  zu  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten-.
  i  es  togewichts).
Nr  Einfuhr  gollarifs  des  Brut  og  wichts)
1.  2.  3.  4.  9695.
Noch:
(224.)  Vorstehend  und  anderweit  51  mern  begriffene  Rinden,  auch  gemahlen
nicht  genannte  rohe  oder  sonst  zerkleinert;  Zimmtwurzel;
Erzeugnisse  zum  Ge-  Zittwerwurzel,  getr.,  sowie  sonstige  nicht
werbe=  oder  Medizinal-  unter  anderen  Nummern  begriffene  gegebrauch,
  mit  Aus-  trocknete,  auch  gedarrte,  gebrannte,  genahme
  der  rohen  mahlene  oder  sonst  zerkleinerte  Wurzeln.
Färbe=  und  Gerbe-  —  Rohe  Färbe=  und  Gerbematerialien
materialien.  ·  fallen  unter  Nr.  226.
225.  JVorstehend  und  anderweit  5i  Von  Apothekerwaaren  gehören  insbe- 



nicht  genannte  Fabrikate
  und  Präparate  der
chemischen  Industrie
und  Pharmazie.

 

 

sondere  hierher:  Arzeneien;  Blei-,  englisches
  und  anderes  pharmazeutisches
Pflaster  mit  Einschluß  von  aufgestrichenem
Heftpflaster;  Brust=  und  Kräuterthee;
Cigarretten,  lediglich  mit  indischem  Hanf
gefüllt  (Asthmacigarretten);  Gelatinekapseln,
  gefüllte  (mit  Cubebenextrakt,  Ricinusöl,
  Leberthran  2c.),  zum  Medizinalgebrauch;
Harlemeröl;  Haut=  und  Zahnpulver,  mit
Ausnahme  des  parfümirten  und  des  durch
seine  Umschließung  als  kosmetisches  Mittel
sich  darstellenden  (Nr.  782);  Karthäuserpulver
  (Kermes,  mineralischer);  Kräutertaback
  (Pulver  aus  getrockneten  Kräutern),
nicht  mit  Taback  gemischt;  Kropfpulver
(Roßpulver);  Oblaten  (Mundlack)  aus
Teig;  Pastillen,  ausschließlich  zu  Gesundheitszwecken,
  aber  ohne  Zusatz  von  Honig,
Zucker  u.  dergl.;  Pillen  und  Pulver  zum
Medizinalgebrauch;  Opodeldoc  und  andere
Salben,  mit  Ausschluß  der  parfümirten
und  der  durch  ihre  Umschließungen  als
kosmetische  Mittel  sich  darstellenden
(Nr.  782);  Schwefelbalsam  (oleum  lini
sulphuratum);  Tinkturen,  mit  Ausschluß
der  alkohol=  oder  ätherhaltigen  (Nr.  76),
der  parfümirten  und  der  durch  ihre  Umschließung
  als  kosmetische  Mittel  sich  darstellenden
  (Nr.  782);  überhaupt  alle  zum
Gebrauch  fertigen,  zusammengesetzten  oder
faconnirten  Medizinen,  wie  sie  aus  der
Hand  des  Apothekers  in  die  des  Konsumenten
  gelangen,  sofern  sie  nicht  anderweit
  genannt  sind.

 

18  Fss.  u.  Kst.
9  Kb.

4  Bll.
2  Sck.
        <pb n="365" />
        —  —  —

 

 

 

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  Sn  Prozenten
.  Einfuhr.  es  ttogewichts).
Nr  fuhr  gollarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:  ·

(225.)Vorstehendundander-  5i  Von  chemischen  Fabrikaten:

 

weit  nicht  genannte
Fabrikate  und  Präparate
  der  chemischen  Industrie
  und  Pharmazie.

 

 

Aceton  (brenzlicher  Essigsprit);  Ameisensäure;
  Anticalcaire;  Bernsteinsäure;  Bittermandelwasser;
  Bleioxyd-Salze  mit
Ausnahme  von  kohlensaurem  (Nr.  121)
und  essigsaurem  Bleioxyd  (Nr.  122);
Boilerkomposition;  Buttersäure;  Cadmium-Präparate
  und  -Salze  mit  Ausnahme
von  Cadmiumgelb  (Nr.  227);  Campheröl;
  Caseogomme  (Käsestoffgummi);  Chinoidin;
  Chlorkalilauge  (Bleichflüssigkeit,
eau  de  Javelle);  Chlornatronlauge  (Labarraque'sche
  Lauge,  unterchlorigsaures
Natron);  Dippelsöl  (gereinigtes  Thieröl);
Eisenoxyd,  apfel-  und  milchsaures  2c.,  mit
Ausnahme  des  unter  Nr.  143  und  144
genannten;  flüssiger  Eisenzucker;  Gas;
Goldpräparate  (Goldsalze,  Goldpurpur
  2c.),  mit  Ausnahme  von  Knallgold
in  Hülsen  (Nr.  96);  Guarana  (Paste  aus
dem  Samen  der  FPaullinia  sorbilis);
Höllenstein  (Silbersalpeter,  salpetersaures
Silberoxyd);  Kalisalze,  mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  80  bis  83,  104,  105,
124,  134,  136,  138,  166,  198,  218
und  287  genannten,  z.  B.  kieselflußfaures
Kali  (Kieselfluorkalium,  Fluorkieselkalium);
  Kirschlorbeerwasser;  Kreosot;
Kuhkothsalz  lein  Gemenge  von  phosphorsauren
  Salzen,  auch  mit  Leimsubstanz);
  Kupferoxyd  und  andere  Kupferpräparate,
  nicht  besonders  genannte;
Labextrakt  (Käselabextrakt)  ohne  Alkoholzusatz;
  Lactucarium;  Lithiumsalze,  mit
Ausnahme  der  unter  Nr.  126  und  164
genannten;  Molybdänsäure;  Natron  und
Natronsalze,  mit  Ausnahme  der  unter
Nr.  84,  86,  101  bis  103,  105,  185,
186,  196,  197,  679  und  680  genannten;
  Nickeloxyd  (Vernickelungssalz);  Ocker,
schwarzer  (Eisenmohr);  Phosphorsäure,
feste  und  flüssige;  phosphorsaure  Salze
(phosporsaures  Natron,  Kali  2c.),  mit
Ausnahme  der  unter  Nr.  210  aufge-
        <pb n="366" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

5.

 

(225.)

226.

227.

 

Noch:

Vorstehend  und  anderweit
  nicht  genannte
Fabrikate  und  Präparate
  der  chemischen  Industrie
  und  Pharmazie.

Vorstehend  und  anderweit
  nicht  genannte
rohe  Färbe=  und  Gerbematerialien.


Vorstehend  und  anderweit
nicht  genannte  Farbund
  Gerbstoffe.

 

5  i

Hierher

 

führten;  Platinapräparate  (Platinamohr,
Platinaschwamm,  Platinasalmiak  2c.);
Pyrogallussäure;  Quecksilber-Präparate
und  -Salze  (Calomel  /Quecksilberchlorür,
Sublimat  (Aetzsublimat,  Quecksilbersublimat,
  QZueckilberchlorid)  2c.),  mit
Ausnahme  von  Knallquecksilber  in  Hülsen
(Nr.  96);  Quellsalze,  abgedampfte  (Karlsbader-,
  Sprudel-  Vichy=  2c.  Salz);  ohne
Zuckerzusatz  eingedickte  Säfte,  mit  Ausnahme
  der  zum  Färben  oder  Genuß
dienenden;  Schmirgelpräparate  (mit  Oel
versetzter  Schmirgel);  Schwefelschnitten
(Wein-,  Schwefeleinschlag)  und  andere
nicht  besonders  genannte  Schwefelpräparate;
  Silberpräparate,  mit  Ausnahme
von  Knallsilber  in  Hülsen  (Nr.  96);
Spießglanzasche  (Antimonoxyd);  Thieröl,
rohes  (Hirschhornöl);  Wißmuthpräparate.


Hierher  gehören  insbesondere:  Algarobilla,

Alkanna  (echte  und  falsche),  auch  gemahlen;
  Bablah  (Bubulah);  Berberisrinde
und  Berberiswurzeln;  Brombeerblätter,
getrocknete;  Eichelhülsen;  nicht  besonders
genannte  Färberflechten,  auch  gemahlen;
Färberscharte  (Färberdistel),  Scharte,
serratula  tinctoria);  Fliederbeersaft  als
Färbematerial;  Ginster  (Färberginster,
genista  tinctoria,  Pfriemenkraut);  Harmalapflanzen,
  Harmalasamen;  Kamala
(Waras,  Wurrus,  rottlera  tinetoria);
Kino  (Kinogummi,  Gambia);  Klatschrosen
  (Feldmohnblumen);  Kreuzbeeren
(Gelbbeeren,  Avignonbeeren);  Kurkume
(Gelbwurz),  auch  gemahlene;  Malvenblüthen;
  Waid  (Waidkugeln);  Wallnußblätter
  und  Wallnußschalen;  Wau  (Gelbkraut)
  2c.

gehören  insbesondere:  Annato
(Butterfarbe),  ohne  Zusatz  von  Speiseöl;
Berggelb  (Mineral-,  Turner-,  Patent-,
Neapel-,  Kasselergelb,  Neapolitanische
Erde,  antimonsaures  Bleioxyd);  Bezetten

 

16  Fss.  u.  Kst.
9  Kb.

4  Bll.
2  Sck.

16  Fss.  u.  Kst.
9  Kb.
4  Bll.
2  Sck.
        <pb n="367" />
        —  31  —

........———.————...  —  —  —

 

 

..  inweisun
Lau-Waarenverzeichnif  d  "!e  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  d  ichts).
fuh  golltarife  es  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  «  4.  6  5.
Noch:
(227.)  Vorstehend  und  anderweit  5  1  (Farbeläppchen,  Schminkläppchen,  Zeugnicht
  genannte  Farb-  stückchen,  mit  Farbe  imprägnirt);  Bronzeund
  Gerbstoffe.  pulver,  Bronzefarben  und  Cadmiumgelb

(Schwefelcadmium);  Chromfarben,  mit
Ausnahme  vonchromsaurem  Baryt;  Flockseide,
  imprägnirt  mit  Farbstoff,  zum
Uebertragen  desselben  auf  andere  Stoffe;
Kobaltfarben;  Kohlen,  geschnittene,  zum
Zeichnen  (Reißkohle),  auch  in  Papierumschließung;
  Krappblumen  (fleurs  de
garance,  garancine,  garancée,  garan-Ceux);
  Kreide,  rothe  (Röthel,  Rothstein)
und  schwarze,  geschlemmt  oder  gemahlen;
Lackmus;  Neublau  (Waschblau);  Orlean;
Schüttgelb;  Sepia  (brauner  Farbstoff
vom  Tintenfisch);  Uranoxyd,  Uranoxyduloxyd
  und  andere  Uranpräparate;  Wolframsäure
  2c.;  sofern  diese  Gegenstände
nicht  unter  Nr.  78  fallen.

 

 

 

 

6.  Eisen  und  Eisenwaaren.)
1228.  Brucheisen  und  Abfälle  6  a  Von  Eisenabfällen  gehören  insbesondere  hier-  —

aller  Art  von  Eisen  her:  Abfälle  von  der  Bearbeitung  von
nicht  unter  Nr.  1  ge-  Eisengegenständen  durch  Drehen,  Bohren
nannt.  und  dergleichen  (Dreh-,  Bohr-,  Hobelspäne

  u.  s.  w.,  sog.  Schroth,  von  der
Fabrikation  der  Stahlschrelbfedern.  sowie
von  nicht  verzinntem  oder  verzinktem
Eisenblech;  ebenso  gehören  hierher  alte
Eisenbahnschienen,  welche  zersprungen,
zerbrochen  oder  in  Folge  von  Abnutzung,
Spalten,  Zersplittern  2c.  zur  Verwendung
als  Eisenbahnschienen  ungeeignet  geworden

  sind.
1229.  Roheisen  aller  Art.  6  883..
1230.  Eck=  und  Wirnkeleisen.  6b  Hierher  gehört  auch  T-,  L,  U-  und  —-Eisen.  —
1231.  Eisenbahnlaschen,  Unter-  6öob  .ö...H  :

lagsplatten  u.  Schwellen,
  eiserne.

 

 

 

 

 

*)  Bei  diesem  Titel  ist  in  Uehereinstimmung  mit  dem  Zolltarif  die  Bezeichnung,  Gisen  in  allgemeinster  Bedeutung  als
Stahl  mit  umfassend  gebraucht.
        <pb n="368" />
        inweisun
Lauaarenverzeichniß  Hun  vnr  *  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
ç  es
Nr.  Einfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  z.  4.  5.
1232.Eisenbahnschienen.  6b  Insbesondere  auch  Ausweichungsschienen,  —
Plattschienen  und  Herzstücke  (Kreuzungsstücke
  von  Eisenbahngeleisen)  aus  schmiedbarem
  Eisen.  —  Herzstücke  aus  Eisenguß
  gehören  unter  Nr.  243.
1233.  Radkranzeisen;  Pflug-  6b  Hierher  sind  zu  rechnen:  Radkranzeisen  und  —
schaareneisen.  Radkränze  zu  Eisenbahnwagen,  sofern
diese  vor  ihrer  Verwendung  noch  des
Abdrehens  und  Lochens  bedürfen,  sowie
d  Pflugschaaren  roh  vorgeschmiedetes
Eisen.
234.  Schmiedbares  Eisen  in  6b  Hierher  gehören:  schmiedbares  Eisen  —
Stäben,  mit  Einschluß  (Schweißeisen,  Schweißstahl,  Flußeisen,
des  faconnirten  2c.,  je-  Flußstahl)  in  Stäben,  mit  Einschluß  des
doch  mit  Ausschluß  des  faconnirten  und  des  Bandeisens,  auch
unter  Nr.  230  und  241  verzinkt,  verzinnt  oder  verbleit,  jedoch
genannten.  mit  Ausschluß  des  unter  Nr.  230  und
241  genannten;  Luppeneisen  ohne
Schlacken;  Roststäbe  aus  schmiedbarem
Eisen.  —  Schmiedbares  Eisen  von  mehr
als  18  cm  Breite  oder  von  1  mm  und
darunter  Stärke  ist  als  Platte  oder  Blech
unter  Nr.  236  bezw.  237  nachzuweisen.
1235.  Luppeneisen,  noch  Schlak-  6ö66666ee„  —
ken  enthaltend;  Roh-,  Anmerk.  "4
schienen  (Millbars);
Ingots.
1236.  Platten  und  Bleche  aus  661  D.  i.  schmiedbares  Eisen  von  mehr  als  18  cm  —
schmiedbarem  Eisen,  Breite  oder  von  1  mm  und  darunter
roh;  auch  abgeschliffene  Stärke.  —  Zu  einem  bestimmten  erkenn-Platten
  und  Bieche,  baren  Zwecke  vorgerichtete  Platten  oder
sowie  nur  geglättetes  Bleche,  wie  z.  B.  gelochte  Platten  zu
(dressirtes)  Blech  aus  Malzdarren,  durchschlagenes  Eisenblech
schmiedbarem  Eisen.  zu  Sieben,  Fenstervorsätzen  r2c.  sind  als
grobe  Eisenwaaren  unter  Nr.  252  bezw.
256  nachzuweisen.
237.Platten  und  Bleche  aus  662  Hierher  gehören  auch  polirte  rc.  Platten  —
schmiedbarem  Eisen:  aus  Eisenguß.  —  Rohe  oder  nur  abge—
polirt,  gefirnißt,  lackirt,  schliffene  Platten  (einschließlich  der  Belegverkupfert,
  verzinkt  oder  platten)  aus  Eisenguß  fallen  dagegen
verbleit.  unter  Nr.  243,  verzinntes  Eisenblech
(Weißblech)  unter  Nr.  238.
Weißblech  (verzinntes  602.......................  —

238.

 

Eisenblech),  auch  lackirt.
        <pb n="369" />
        ..  inweisun
Lau-  Wanrenerkeichm  auf  g  Tarasatz

 

 

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  Einfuhr.  Zollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
(1IV  239.Eisen=  und  Stahldraht,  6  à  Als  Eisendraht  (Stahldraht)  wird  alles  in  —
(Hierin  mit  Ausschluß  des  Form  von  Bunden,  Ringen  2c.  aufge-Nr.
  240.)]  unter  Nr.  241  ge-  wundene,  gewalzte  oder  gezogene  Eisen
nannten.  behandelt.  Auch  polirter,  geplätteter
oder  faconnirter,  verkupferter,  verzinnter,
verzinkter,  verbleiter  oder  gefirnißter
Eisen=  oder  Stahldraht  ist  hier  nachzuweisen.
  —  Mit  Papier  üÜberzogener
Eisen=  und  Stahldraht  (Papierdraht)  ist
dagegen  unter  Nr.  262,  mit  Kautschuck
oder  Guttapercha  überzogener  2c.,  sowie
dergl.  Draht,  welcher  von  anderen
Materialien  (Hanf,  Baumwollengarn,
Kupferblech  2c.)  weiter  umschlossen  ist,
unter  Nr.  508,  mit  Gespinnstfäden
übersponnener  unter  Nr.  530  anzuschreiben.

240.In  Nr.  239.
241.Schmiedbares  Eisen  in6  Anmer.
Form  von  Stäben  oder  zu  b  u.  d

Walzdraht  zur  Kratzendrahtfabrikation,
  auf
Erlaubnißschein  unter
Kontrole.

242.  In  Nr.  243.
1+243.Eisenwaaren,  ganz  grobe,  Ge  a  Hierher  gehören  auch  rohe  oder  nur  ab-  —
(Hierin  aus  Eisenguß.  geschliffene  Platten  (einschließlich  der

Nr.  242.)  Belegplatten),  sowie  Herzstücke  (Kreuzungsstücke
  von  Eisenbahngeleisen)  und
Roststäbe  aus  Eisenguß.

244.  Ambose;  Schraubstöcke;  6e16  All  diese  Gegenstände  auch  in  Verbindung  —

Winden;  Hackennägel;  mit  Holz,  jedoch  weder  polirt  noch
Schmiedehämmer;  Bol-  lackirt.  Zu  den  hier  nachzuweisenden
zen;  grobe  Federn;  groben  Federn  gehören  z.  B.  Zwischen-Brecheisen;
  Hemm-  lagerfedern  für  Eisenbahnschienen,  Wagenschuhe;
  Hufeisen;  Rad-  und  Polsterfedern,  mit  Ausnahme  der
schienen.  unter  Nr.  249  genannten,  zu  den

Bolzen  alle  eisernen  unpolirten,  unlackirten
  Bolzen  (ohne  Schraubengewinde)
  und  Eisenbahnlaschen-Bolzen.  —
Radschienen  sind  fertige  Radreifen.

 

 

 

 

 

1)  Hiervon  ge  ören  zu  den  Massengütern  nur:  Eisen=  und  Stahlwalzdraht,  d.  h.  alles  in  Form  von  Bunden,  Ringen  2c.
aufgewundene  gewalzte  Eisen.  „  ·

5
        <pb n="370" />
        Hinweisung

34

 

 

 

 

Lau-  Waarerverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
"  es  2
Nr.  Einfuhr.  Zollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
245.  Anker  und  ganz  grobes  Gel#u  den  hier  nachzuweisenden  ganz  groben  —
Ketten,  mit  Ausschluß  Ketten  gehören  insbesondere:  Anker-,
der  unter  Nr.  259  Krahn-,  HLemm=  und  Wagenketten.
genannten.
246.  Brücken  und  Brückenbel-  6e  19999  .................  —
standtheile,  eiserne.
247.  JDrahtseile,  mit  Ausschlußj  6e16  Unpolirte,  unlackirte.  ..  .....  ....  —
der  unter  Nr.  258  genannten.

248.  Eisen,  zu  groben  Be66e  19  .  B.  roh  vorgeschmiedete  eiserne  Achsen  —
standtheilen  von  Ma-  für  Maschinen  und  Wagen,  mit  Ausschinen,
  Schiffen  und  nahme  der  unpolirten,  unlackirten  Eisen-Wagen,
  roh  vorge-  bahnachsen  (Nr.  249).
schmiedet.
249.  Eisenbahnachsen;  Eisene  6e  10  Oierher  gehören  außer  Eisenbahnradeisen  —
bahnradeisen;  Eisen-  alle  eisernen  unpolirten,  unlackirten
bahnräder;  Puffer;  Eisenbahnachsen,  Eisenbahnräder  und
Eisenbahnwagen=  und  Puffer,  letztere  auch  in  Verbindung  mit
Pufferfedern.  Holz;  ferner  unpolirte,  unlackirte  Eisenbahnwagenfedern
  und  Pufferfedern.
250.  Kanonenrohre  von  Eisen6e  16  Hierher  gehören  auch  eiserne  Mörser  (Ge-  —
aller  Art.  schütze).
251.Gewalzte  und  gezogene6e!  Auch  Röhren-Verbindungsstücke,  sowie  an  —
Röhren  aus  schmied-  beiden  Enden  zugeschweißte  und  mit
barem  Eisen,  rohe.  Wasser  gefüllte  Röhren.
252.Eisenwaaren,  grobe,  auchhhe?  Diese  Eisenwaaren  dürfen  weder  abgeschliffen,  —
in  Verbindung  mit  noch  gefirnißt,  verkupfert,  verzinkt,  ver-Holz,
  anderweit  nicht  zinnt,  verbleit,  emaillirt,  auch  nicht  blau
genannt.  angelaufen,  durch  Ausglühen  gebläut,
grau  eingesetzt,  gebräunt,  mit  Graphit
überzogen,  abgedreht,  im  Rollfaß  gescheuert,
  abgeschmirgelt,  abgefeilt,  abgehobelt,
  oder  sonst  in  ähnlicher  Weise
bearbeitet  bezw.  verfeinert,  ferner  nicht
Purt.  lackirt,  damascirt  oder  guillochirt
ein.
253.  JDrahtstifte.  6e2  6  Abgeschliffen  ꝛc.,  auch  blank,  wie  sie  auss  8  Fss.  u.  Kst.
der  Maschine  kommen.  6  Kb.
·  4Bll.
254.In  Nr.  256.
255.In  Nr.  256.
        <pb n="371" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenwerzeichniß  vinn  i  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  infuhr.  es  ichts).

Nr  Einfuhr  Zollurise  des  Bruttogewichts)

1.  2.  3.  4.  5.

256.Eisenwaaren,  grobe,  aucohhe2  .Außer  den  in  Sp.  2  genannten  Eisen-10  Fss.  u.  Kst.
(Hierin  in  Verbindung  mit  waaren  gehören  hierher:  Holz-,  Schloß.,.  Kb.  "

Nr.  254  Holz,  anderweit  nicht  Rad-=  und  Drahtschrauben,  ordinäre  Bll.

u.  255.)|enannt,  abgeschliffen,  Schlösser,  gepreßte  Schlüssel,  Thurm-  Sofern  diese  Eisengefirnißt
  2c.;  ferner  uhren;  ferner  von  Werkzeugen:  Aexte,waaren  in  Schrau-Schlittschuhe
  2c.  und  Beile,  Drahtbesen  und  Drahtbürsten,benbolzen,  Holzgrobe
  Werkzeuge,  als  Dung=  und  Heugabeln,  Hämmer  (mit"  schrauben,  Stiften,
Aexte,  Beile  2c.:  alle  Ausnahme  der  Schmiedehämmer),  grobe  MNägeln  bestehen:
diese  Waaren  weder  Messer  (Kniefe,  Bauernpuffer,  Schnitzer,  Fss.  u.  Kst.
polirt  noch  lackirt.  Hackmesser,  Zugmesser  und  dergleichen),

Schraubenschlüssel,  Sensen,  Sicheln,  Futterklingen
  (Strohmesser,  Häckselmesser),
Striegeln,  Winkelhaken  (Winkelmaße),
Zangen;  alle  die  vorgenannten  Waaren
weder  polirt  noch  lackirt.
257.Werkzeuge  andere  grobe,e?  Von  Werkzeugen  gehören  hierher:  Ahlen,  Ffs.  u.  Kst.
als  die  unter  Nr.  256  Ausschlageisen  (Locheisen),  Baumscheeren  Kb.
aufgeführten,  auch  in  Blechscheeren,  Bleizüge,  Bohrer  aller  Art!  Bll.
Verbindung  mit  Holz,  Bunzen,  Flintenkrätzer,  Handfeilen,
weder  polirt  nochlackirt;  Heckenscheeren,  Hobeleisen,  Maschinen-Degen=
  und  Säbel-  messer  (auch  Wiegemesser),  Meißel,  Paklingen,
  unpolirte.  piermesser,  Pfriemen,  Pfropfenzieher,  Raspeln,
  Reibahlen,  Reißnadeln,  Sägen
aller  Art  (auch  Sägeblätter),  Schneideisen
  und  Schneidkluppen  (einschließlich
der  Gestelle),  Schneiderscheeren,  Schneidstempel,
  Schraubenzieher,  Schusterkneipen
Spitzstähle,  Stemmeisen,  Stichel,  Tuchscherren,
  Sen  Erobe  für  Zimmerleute
und  dergleichen)  und  ähnliche  Werkzeuge.
258.  Drahtseile  zur  Tauerei.  6“555  gleichen)  und  ab  .  ch  ..  .z.  g  .  —
Anmerk.
259.  Ketten  zur  Kettenschlepp-  GeEETTTTTTTII  —
schiffahrt.  Anmerk.
ELIJ3IIIIIIIIXIIIIIIIIIL  Fss.  u.  Kst.
mit  Ausschluß  von  guß,  als:  leichtem  Ornamentguß,  polirtem]  6  Kb.
Spielzeug.  Guß,  feinem  Kunstguß,  feinem  schmied--4  Bll.
baren  Guß;  alle  polirten,  lackirten,  vernirten,
  vernickelten,  damascirten  oder
guillochirten  aus  Eisenguß  aller  Art;
alle  Waaren  aus  Eisenguß  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  nicht
unter  Tarifnummer  6  10,  6e  2,  6e  3
oder  20  fallen.  —  Spielzeug  aus  Eisenguß
  ist  unter  Nr.  261  nachzuweisen.

 

 

 

 

5
        <pb n="372" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverjzeichniß  dirn  su  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Ein  .  es  ichts).
Nr  fuhr  golliarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
261.pielzeug  aus  Eisenguß.  Ge3a  Musikalische  Instrumente,  welche  als  Kinderspielzeug
  dienen,  sind  unter  Nr.  453
nachzuweisen.
262.  Feine  Eisenwaaren  aus  6e  39  Hierher  gehören:  Eisenwaaren  aus  schmiedschmiedbarem
  Eisen,  barem  Eisen  aller  Art,  polirt,  lackirt,
mit  Ausschluß  der  unter  vernirt,  vernickelt,  damascirt  oder  guil-Nr.
  263  und  264  ge-  lochirt;  Messer  und  Scheeren,  feine;  eiserne
nannten,  polirt,  lackirt  Strick=  und  Häckelnadeln,  Stecknadeln,
2c.  Steppnadeln  für  Tapezierer,  Sattler,
Segelmacher  2c.,  dergleichen  Pack-,  Radir-,
Haar=  und  Schnürnadeln;  polirte,  lackirte,
vernirte  Nägel;  auch  alle  eisernen  Nägel
mit  Steingut-,  Porzellan-,  Messing-,  Glas-2c.
  Köpfen;  Schwertfegerarbeit  u.  s.  w.;
alle  Waaren  aus  schmiedbarem  Eisen  in
Verbindung  mit  anderen  Materialien,  soweit
  sie  nicht  unter  Tarifnummer  6e  16°,
6e  2,  6e  3  F  oder  20  fallen;  Eisen=  und
Stahldraht,  mit  Papier  überzogen  (Papierdraht).
  —  Spielzeug  aus  schmiedbarem13  Fff.  u.  Kst.
Eisen  ist  unter  Nr.  264  nachzuweisen!  6  Kb.
263.  Patentachsen.  Sag-e.......................  4Vlls
264.Spielzeugausfchmied-6035.......................
barem  Eisen.
265.Gewehre  für  Kriegszwecke  Ge  ................  .....
266.  Jagd=  uud  Luxusgewehre,  6e  Auch  Windbüchsen  gehören  hierher
267.ähnadeln.  6e3y  Kuch  dergleichen  mit  vergoldeten  Oesen.  —
Nähnadeln  zu  Nähmaschinen  sind  unter
Nr.  463  nachzuweisen.
268.  Schreibfedern  aus  Stahll  Ge3y  Juch  mit  vergoldeten  Spitzen,  ingleichen  noch
oder  anderen  unedlen  nicht  völlig  fertig  gearbeitete.
Metallen.
269.  Uhrfournituren  und  UhreGeF  SHierher  gehören  auch  elektrische  und  andere

 

 

werke  aus  unedlen

Metallen.

 

 

Uhrzeigerwerke.  —  Uhrwerke  zu  Thurmuhren
  werden  unter  Nr.  256,  Uhrfournituren
  und  Uhrwerke,  ganz  oder  theilweise
  aus  edlen  Metallen  oder  aus  unedlen,
  echt  vergoldeten  oder  versilberten
oder  mit  Gold  oder  Silber  belegten  Metallen

  unter  Nr.  518  bezw.  519  nachgewiesen.
        <pb n="373" />
        37

 

Laufende


Waarenverzeichniß
für  die

Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Bemerkungen.

Ta

rasatz

(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

1270.

1271.
1272.

(Hierin
Nr.  273.)

273.
1274.

1275.

1276.
1277.

1278.

 

Asbest.

Bimstein.
Cement.

In  Nr.  272.

Erde  (Garten-,  Moor-und
Ziegelerde  [Lehm))
Mergel;  Sand,  Kies
und  Schlamm.

Farbenerden,  natürliche,
mit  Ausschluß  der
weißen  Kreide.

Flußspath,  auch  gemahlen.
Gips,  auch  gemahlen  oder
geschlemmt.

Graphit.

 

7.  Erden,  Erze  und  edle  Metalle.

7

–

–

 

Kommt  auch  unter  den  Namen  „Amianth,
Bergflachs,  Erdflachs,  Federweiß,  Steinflachs“
  vor.

Auch  gemahlen,  geschlemmt  oder  geformt.

Hierher  sind  zu  rechnen:  Roman=  oder  Portland-Cement,
  Tuff  (Tuffstein,  Kalktuff,
Traß),  Puzzolane,  Puzzuolanerde  (Puzzolanerde),
  Santorinerde.  —  Harzcement
gehört  dagegen  zu  Nr.  813.

Als  Ballast  eingeführt  werden  diese  Erden  rc.
in  den  Verkehrsnachweisungen  nicht  angeschrieben.
  —  Pfeifenerde  (weißer  Thon)
ist  unter  Nr.  281,  anderer  Töpferthon
unter  Nr.  289,  gefärbter  Sand  unter
Nr.  224  nachzuweisen.

Hierunter  fallen  insbesondere:  Bolus  (Armenische,
  Lemnische,  Maltheser,  Striegauer,
  Sienische,  Siegel-Erde,  terra  di
Siena,  terra  sigillata);  Grünerde;  Kreide,
rohe,  schwarze;  Ocker  (Ocher,  Berggelb,
Gelberde,  Satinober);  Persianroth;  Rothstein
  (Röthel  oder  rothe  Kreide),  roh  in
Stücken,  auch  geschnitten  ohne  anderweite
  Zubereitung;  Tyroler  Erde,  roh,
gemahlen  oder  geschlemmt;  Umbra  (Umber,
  Umbraun,  Kölnische  Erde).  —  Dagegen
  ist  rohe  weiße  Kreide  in  Stücken
unter  Nr.  282,  geschlemmte  oder  gemahlene
  weiße  Kreide  unter  Nr.  175,
geschnittene  (weiße,  schwarze  oder  rothe)
Kreide  zum  Zeichnen  unter  Nr.  78  nachzuweisen.


Hier  ist  roher  und  gebrannter  natürlicher
Gips  mit  Einschluß  von  Gipsspath
(Marienglas)  und  Düngegips,  sowie
künstlich  dargestellter  Gips  (Annaline)
nachzuweisen.

Andere  Benennungen  sind:  Eisenschwärze,
Reißblei,  Wasserblei.

12  Fss.
2  Sck

10  Fss.

u.  Kst.

2  Sck.

10  .

u.  Kst.

2  Sck.
        <pb n="374" />
        38

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dr-  Au  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  Zo  luns  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
1279.Kalk,  auch  gebrannt  und  7  Auch  „Wiener  Kalk“  und  „Doppelspath“
gelöscht  (Aetzkalk);  Kalk-  gehören  hierher.
spath;  rohe  Kalksteine;
Mörtel.
1280.Kalk,  phosphorsaurer  mi-  7  Hierher  gehören:  Phosphorit,  Koprolith,
neralischer.  Sombrero,  Apatit,  Navassit,  Ssland-Guano
  2c.  —  Mit  Sturen  versetzt,  sind
diese  Kalke  unter  Nr.  210  nachzuweisen;
andere  phosphorsaure  Salze  (phosphorsaures
  Natron,  Kali  2c.)  gehören  zu
Nr.  225.  10  Fss.  u.  Kst
4281.  Kaolin  (Porzellanerde);  7  Kaolin  kommt  auch  unter  dem  Namen  2  Sck  5
Feldspath;  Pfeifenerde  „China  clay“  im  Handel  vor.  "
(weißer  Thon).
1282.  Kreide  (weiße),  rohe  in  7  Geschlemmte  oder  gemahlene  weiße  Kreide
Stücken.  ist  unter  Nr.  175,  geschnittene  Kreide
zum  Zeichnen  unter  Nr.  78  nachzuweisen.

1283.  Kryolith  und  Bauxit.  7  Kryolith  kommt  auch  unter  den  Benennungen
  „Eisstein,  Mineralsoda“  vor,  Bauxit
unter  dem  Namen  „argile  de  Baux“.
1284.|Magnesia,  natürliche  koh-  7  Natürliche  kohlensaure  Magnesia  führt  auch
lensaure.  die  Namen  „Magnesit,  Giobertit"“.
1285.  Meerschaum,  roher  und  7.......................  30  Kst.
künstlicher.
286.  Schwerspath  und  Derby-  7  Schwerspath  ist  natürlicher  schwefelsaurer,
spath  (Witherit),  auch  Derbyspath  (Witherit)  natürlicher  kohlengepulvert.
  saurer  Baryt.  —  Künstliche  Barytsalze
.  fallen  unter  Nr.  118.
287.  Sogenannte  Staßfurter  7  Hierher  gehören:  Boracit  (Staßfurtit),  Car-Abraumsalze,
  rohe.  nallit,  Kieserit,  Kainit,  Syloin,  Poly-Z„
  halit,  Anhydrit,  Tachhydrit.
1.288.  Strontianmineralien  .  7  Hier  ist  natürliche  kohlensaure  und  schwefel-(Strontianit,
  Cölestin),  saure  Strontianerde  nachzuweisen.
10  Fss.  u.  Kst.
auch  gepulvert.  2  Sck
1289.  Vorstehend  nicht  genannte  7  Hierher  sind  zu  rechnen:  Borsaurer  Natron  "

 

Erden.

 

 

kalk  (Hayesine,  Boraxkreide);  Hornblende;
Lepidolith  (Lillalith);  Molybdänglanz;
Petrefakten  und  Fossilien;  Schmirgel;
Speckstein  (spanische  oder  Brianconer
Kreide,  Schmeerstein,  taleum  venetum);
Talk  (kieselsaure  Talkerde);  Töpferthon;
Tripel  (Trippelerde);  Walkererde;  überhaupt
  alle  nicht  besonders  genannten
        <pb n="375" />
        39

 

 

..  inweisun
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  ichts).
fuhr  ollorifse.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(289.)  (Vorstehend  nicht  ge-  7  Erden  und  Mineralien;  alle  diese  auch
nannte  Erden.)  gebrannt,  gemahlen  oder  geschlemmt.  —
Talkerde  (Bittererde)  gehört  zu  Nr.  178.
1  290.  Antimon=  und  Arsenerze.  7  Antimonerz  kommt  auch  unter  den  Namen
„Grauspießglanz,  Schwefelspießglanz,
Schwefelantimon,  antimonium  crudum“
vor.  —  Spießglanzkönig  (Spießglanzoder
  Antimonmetall,  regulus  antimonüi)
fällt  unter  Nr.  497,  gediegenes  Arsenik
unter  Nr.  498.
1291.  Blei=  und  Kupfererze,  7  Hierher  gehören:  Bleierz,  Bleiglanz  (Glasilberhaltige.
  surerz,  Hafnererz,  Alquifoux);  Kupferkies,
  Kupferlasur,  Kupferstein,  Rothkupfererz,
  Kupferglanz.
+1  292.Chromerz  (Chromeisen-  7  Rohmaterial  zur  Gewinnung  des  Chroms.
stein).
1+1  293.isenerze.  7  Die  gewöhnlichen  Erze  zur  Herstellung  von
Eisen  sind:  Brauneisenstein,  Magneteisenstein
  (Magnetstein),  Rotheisenstein
(Blutstein,  rother  Glaskopf),  Raseneisenstein
  (Rasen-,  Sumpf-,  Wiesenerz),
Spatheisenstein  (Stahlstein),  Thoneisenstein,
  Bohnerz.  —  Schlacken  von  Erzen0  Fss.  u.  Kst.
sind  unter  Nr.  297  anzuschreiben.  4  Bll.  u.  Sck.
1  294.]  Gold-,  Silber=  und  Pla-  7.......................
tingerze.
1  295.  Kobalt=  und  Nickelerze.  7  Glanzkobalt,  Speiskobalt  2.
1296.  Manganerze.  7  Hierzu  gehört  insbesondere:  Braunstein
(Mangansuperoxyd,  Pyrolusit,  Graubraunsteinerz
  [Manganit],  Weichmanganerz,
  Glasmacherseife);  ferner  Braunit
(Manganoxyd),  Hartmanganerz  (Pfilomelan).

1297.Schlacken  von  Erzen.  74
1  298.  Schlackenwolle.  7  Durch  Einblasen  von  Wind  oder  Dampf
in  flüssige  Eisenhohofenschlacke  erzeugt.
1299.  Schwefelkies  und  Alaun-  7  Schwefelkies  wird  auch  Vitriolerz,  Eisenerz.
  kies  oder  Markasit  genannt;  Alaunerz:
Alaunerde,  Alaunstein,  Alaunschiefer.
1  300.Zinkerz  (Galmei,  Zink-  7  Auch  zinkischer  Ofenbruch,  weißer  (tutia

 

blende).

 

 

 

alba,  Almey,  Augennichts,  Nichts)  und
grauer  (tutia  ale  xandrina)  ist  hier  nachzuweisen.
        <pb n="376" />
        40

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  in  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ein  fuhr.  gallekten  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
1  301.  Vorstehend  nicht  genannte  7  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Uranpecherz  (Pech-10  Ffss.  u.  Kst.
Erze.  blende),  Wißmutherz,  Wolframerz,  Zinnerz  4  Bll.  u.  Sck.
(Zinnstein);  überhaupt  alle  nicht  besonders
  genannten  Erze.
302.  Abfälle  von  der  Gold-  7  Hierzu  gehören:  Goldschmiede=  und  Silber-,
und  Silberverarbei-  sowie  Münzgekrätz;  Rückstände  von  der
tung;  Münzgekrätz.  Herstellung  und  der  Benutzung  von  Goldund
  Silberauflösungen;  Schabin  (Schabig,
  Schavin)  von  echtem  Blattgold  und
55  alte  zaasttene  oder
rissene,  nur  zum  Einschmelzen  brauchbare
  Tressenwaaren  aus  Gold=  oder  10  u  Kt.  .
Silberfäden  und  sonstige  lediglich  zur  s  rPla  lon  ten
Wiedergewinnung  der  betreffenden  Me-  Topfen“  lr.  he  en
talle  tauglichen  Abgänge.  Loplen  aSt  in  schwe-303.Gold:
  gemünzt.  7  .......................  mi  heisernen
304.—:  roh,  in  Barren  und  7  Hierzu  gehört  auch  unlegirtes  Goldklech.  Schienen  beschlage-Bruch.
  nen  Kisten.
305.Pagament.  7  „Pagament“  sind  aus  Bruchgold  und  Bruchsilber
  zusammengeschmolzene  Barren.
306.Silber:  gemünzt.  7
307.  –  aßz  in  Barren  und  7  Hierzu  gehört  auch  unlegirtes  Silberblech.
ruch.
308.5Vorstehend  nicht  genannte  7  Hierher  gehören:  Iridium,  Palladium,  Pla- 



edle  Metalle.

 

 

 

 

 

tina  und  Platinaabfälle  2c.

8.  Flachs  und  andere  vegetabilische  Spinnstoffe,  mit  Ausnahme  der  Baumwolle,  roh,  geröstet,
gebrochen  oder  gehechelt,  auch  Abfälle.

309.
310.

1311.
4  312.

 

Flachs,  roh,  geröstet  oder
nur  gebrochen.

Vorstehend  nicht  genannter
  Flachs,  mit  Ausnahme
  von  neuseeländischem

  Flachs.

Hanfj  roh,  geröstet  oder
nur  gebrochen.

Vorstehend  nicht  genannter
  Hanf,  mit  Ausnahme
  von  Aloe=  und
Manillahanf.

 

8
8

 

Hier  ist  aller  von  den  holzigen  Theilen  noch
nicht  befreite  Flachs  nachzuweisen.

Hierher  gehört  aller  von  den  holzigen
Theilen  befreite  Flachs,  also  geschwungener
(Schwingflachs),  gehechelter,  gebleichter
oder  gefärbter,  mit  Ausnahme  von  neuseeländischem
  Flachs  und  Flachsbaumwolle
  (Nr.  315  bezw.  316).

Hier  ist  aller  von  den  holzigen  Theilen  noch
nicht  befreite  Hanf  nachzuweisen.

Hierher  gehört  aller  von  den  holzigen
Theilen  befreite  Hanf,  also  geschwungener,
gehechelter,  gebleichter  oder  gefärbter,  mit
Ausnahme  von  Aloe=  und  Manillahanf

 

1  2  Bll.  u.  Sck.

 

(Nr.  315).  —  Hanf  kommt  auch  unter
den  Benennungen  „Dosse,  Torse“  vor.
        <pb n="377" />
        41

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  i  es  «
Nr  Einfuhr  golltarifs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
1  313.  Heede  (Werg).  8  Von  den  unter  Nr.  8  des  Zolltarifs  ge
nannten  vegetabilischen  Spinnstoffen.
1314.Jute.  8  Hierber  gehört  auch  gebleichte  oder  gefärbte
t
4315.  Kokosfasern;  Manilla-  8  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Aloehanf  (Agavehanf;
  Aloehanf;  Bür-  fasern,  mexikanische  Fiber,  Sisal  oder
stenbast;  neuseeländi-  Grashanf),  Bürstenbast,  Kokosfasern,
scher  Flachs.  Manillahanf  (ostindischer  Hanf,  Pinasfaser,
  Abaka,  Avaka),  überhaupt  alle  diejenigen
  vegetabilischen  Spinnstoffe,  welche  Bll.  u.  Sck.
hauptsächlich  zu  Seilerwaaren,  Fußdecken
  2c.  verarbeitet  werden,  auch  gebleicht
  oder  gefärbt,  mit  Ausnahme  von
Hanf  (Nr.  312),  Jute  (Nr.  314)  und
Werg  (Nr.  313).
+  316.Vorstehend  nicht  genannte  8  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Chinesisches  Gras
vegetabilische  Spinn-  und  Kunstwolle  daraus;  Flachsbaumwolle
stoffe.  (Patentwolle,  chemisch  präparirter  Flachs),
auch  gefärbt;  Waldwolle  2c.  4
9.  Getreide  und  andere  Erzeugnisse  des  Landbaus.
1317.Bohnen,  genießbare,  9  a  Die  unter  Nr.  317,  318,  320,  321  auf—-  —
trockene.  geführten  Hülsenfrüchte,  im  Kraut  getrocknet
  eingehend,  sverden  7½ßr  *  399
.  .  nachgewiesen.  Frische  Hülsenfrüchte  als  —
3a18.  Seaben,  kneresaun  da  Gemüse  gehören  unter  Nr.  341,  ge—
schälte  oder  gestampfte  unter  Nr.  670,
unreife  getrocknete  Erbsen  unter  Nr.  663.
1319.  Hafer.  9a  Auch  Moorhirse  (Dari,  Darri,  Durrha,  —
Sorghum  tartaricum),  sowie  Panicum
.  (italienische  Hirse)  gehören  zu  Nr.  320,  *
1#320.  Hirse,  rohe.  d  a  gestampfte  oder  abgeschälteHirse  zu  Nr.  670.
—  Gemenge  aus  verschieden  tarifirten
1321.  Linsen.  9a  Getreidearten  oder  aus  Getreide  und  —
aenen  *  des  Landbaus  find,
:  wenn  für  dergleichen  Gemenge  ein  be-  —
322.  Roggen.  da  sonderer  Zollsatz  nicht  vorhanden  ist,
unter  derjenigen  Nummer  anzuschreiben,
323.  Spelz  (Dinkel,  Vesen).  9  a  welcher  der  mit  dem  höchsten  Zollsatz  be-  —
legte  Bestandtheil  des  Gemenges  an-1
  324.  Weizen.  9a  gehört,  sofern  dieser  nicht  in  einer  für  —

 

 

 

 

 

 

 

 

unerheblich  zu  erachtenden  Menge  vorhanden
  ist.  Für  unerheblich  gilt  ein
        <pb n="378" />
        42

 

 

 

 

 

 

 

inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  iu  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (än  Prozenten
2  es  .  -
Nr.  Einfuhr.  gollarifs  des  Bruttogewichts).
1  2.  3.  4.  5.
1  325.  Vorstehend  nicht  genannte  9a  Bestandtheil  bei  Gemengen  aus  verschie-  —
GetreideartenderNr.9a  den  tarifirten  Getreidearten  2c.,  wenn
des  Zolltarifs.  das  Gewicht  desselben  nicht  mehr  als
10  Prozent  von  dem  Gewichte  g
menges  beträgt.  Gemenge  aus  Getreidem326.
  „Buchweizen.  9b  arten,  welche  gleichen  Zollsätzen  unterliegen,
  sind  bei  derjenigen  Getreideart
1  327..Gerste.  9b  nachzuweisen,  welche  im  Gemenge  augen-  —
scheinlich  den  überwiegenden  Bestandtheil
328.  Mais.  9b  bildet.  —
329.alz.  90  Malz,  gebranntes,  auch  dergl.  gemahlenes,  —
fällt  unter  Nr.  645.
4330.  Anis;  Fenchel;  Korian-  *  Hierzu  gehört  auch  Cumin  (römischer  Küm-  —
der;  Kümmel  aller  Art.  mel),  sowie  Schwarzkümmel  (semen
nigellae  s.  melanthl).  —  Sternanis  ist
unter  Nr.  634  nachzuweisen.
1  331.  Raps  und  Rübsaat;  He-  9e  Für  NRaps  und  Rübsaat  kommt  auch  der  —
derich=  und  Rettigsaat.  Name  „Colza“  im  Handel  vor.
332.°)  Frische  Weinbeeren  zum  9k........................  Bei  dem  Zollsatz  von
Tafelgenuß.  4  5½%  brutto:  —
Anderenfalls  Tarasätze
der  Nr.  333.
333.)|  Andere  frische  Wein-  9f  Hierunter  fallen  auch  in  Fässer  eingestampfte  16  Fss.  u.  Kst.
beeren.  Weinbeeren  ohne  Rücksicht  auf  eine  20  Fss.  u.  Kst.  und
etwa  eingetretene  Gährung,  wenn  die  zugleich  in  Kork-,
eingestampfte  Masse  alle  Theile  der  Frucht,  Holz-,  Sägespänen
neben  dem  Saft  also  auch  noch  die  oder  dergl.  einge-Kämme,
  Kerne  und  Schalen  (Bälge  oder  legt.
Hülsen)  der  Trauben  enthält.  —  Ge-11  in  unvollständigen
trocknete  Weinbeeren  gehören  zu  Nr.  624.  Kst.  u.  Fss.
8  in  Kb.  mit  Deckeln.
6  in  Kb.  ohne  Deckel.
334.  Baumwollensamen.  98-  4  Bll.
2  Sck.
335.Blumen,  Blüthen,  Knos-  98  Hierher  gehören:  Frische,  auch  getrocknete  18  Fss.  u.  Kst.
pen  und  Gräser  zu  oder  gefärbte  Blumen,  Blüthen,  Knospen  7  Kb.
Bouquets  2c.;  Oran-  und  Gräser  zu  Bouquets,  Kränzen  2c.  4  Bll.
gen-,  Pomeranzen=  und  Kränze,  Bouquets  2c.  von  dergleichen2  Sck.
Rosenblätter;  Rosma-  Blumen  2c.;  Orangen=  und  Pomeranzen- 



rinkraut;  gefärbtes

 

 

 

blätter,  frisch  oder  getrocknet;  Lorbeer-,

*)  In  den  Verkehrsnachweisungen  I  und  II  ist  von  den  Anmeldeftellen  der  Zollsatz  anzugeben,
frische  Weinbeeren  zur  Verzollung  gezogen  wurden.

 

nach  welchem  eingeführte
        <pb n="379" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  den  6  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  es  ichts).
fuhr  Zollarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Stroh;  Stroh-Ab-  Orangen-,  Pomeranzen=  und  Rosmarinschnitte
  und  -Aehren  blüthen,  Rosmarinkraut  und  Rosenblätter,
zu  Putzarbeiten.  frisch,  getrocknet  oder  eingesalzen;  natürliche
  und  gefärbte  Stroh-Abschnitte  und
Aehren  zu  Putzarbeiten.
+  336.  Bucheckern  (Buchkerne).  9  4  Serl
2
1337.Cichorien,  frische  und  ge-  98g  Gebrannte  oder  gemahlene  Cichorien  sind2  Fss.
trocknete  (gedarrte).  unter  Nr.  658  nachzuweisen.  2  Sck.
1338.Eicheln.  98g  Frische  und  gedarrte,  auch  geschälte  ..

1339.Erdnüsse  und  frische  Erd-  98  Erdnüsse  oder  Erdpistazien  sind  die  Wurzelmandeln.

  knollen  von  arachis  hypogaea,  Erd-4  Bll.
mandeln  die  Wurzelknollen  von  perus  Sck.
esculentus.  —  Getrocknete  Erdmandeln
fallen  unter  Nr.  663.  D.

1  340.  Futtergewächse  und  Fut-  98  Hierher  gehören:  Gras,  frischer  Klee  und  —
terkräuter,  frisch  oder  sonstiges  Grünfutter;  Futterrüben  und
getrocknet,  nicht  ander-  Rübenabfälle;  Heu,  Kleeheu  2c.  —
weit  genannt.  Runkelrüben  (Zuckerrüben)  fallen  unter

Nr.  353.

(lUy341.]  Gemüse,  frisches,  und  98  Hierher  sind  zu  rechnen:  frische  Gemüse  10  Fss.  u.  Kst.
andere  frische  Ge-  aller  Art,  auch  frische  Hülsenfrüchte  im6  Hb.
wächse,  insbesondere  Kraut;  Zwiebeln;  frische  Beeren  mit  2  Sck.
Gartengewächse:  zum  Ausschluß  der  Weinbeeren  und  Wach-Genuß.
  holderbeeren;  frische  genießbare  Kräuter,

«  Wurzeln,  Knollen  und  dergleichen;  getrocknete
  (auch  gedarrte)h  Rüben.  —
Dagegen  sind  Cichorien  unter  Nr.  337,
Kartoffeln  unter  Nr.  344  und  Runkelrüben
  unter  Nr.  353  nachzuweisen.

1  342.rassaat.  9.  2  Sck.

+  343.  Hanssaat.  9666..  1,5  Sck.

+  344.  Kartoffeln.  9.  10  Ffss.

6  Kb.

1  Sck.

1345.  Kleesaat.  98  Hierzu  gehört  auch  Esparsette  (Esparsettee-  Sck.
saat)  und  Luzerne.

1  346.  Lebende  Bäume,  Sträu-  98  Hierher  gehören:  Bäume,  Setzlinge  und  16  Fss.  u.  Kst.
cher  und  dergl.  Ge-  Sträucher  zum  Verpflanzen;  lebende  Ge-6  Kb.
wächse;  Blumenzwie-  wächse  aller  Art,  auch  in  Töpfen  oder  5  Bll.
beln.  Kübeln;  Blumenzwiebeln.  2  Sck.

 

 

 

 

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  frische,  sowie  getrocknete  (auch  gedarrte)  Rüben  (vergl.  Bemerkung  in  Salte  4).

6“
        <pb n="380" />
        4

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  z41  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  des  des  Bruttogewichts).
Ar.  Einfuhr  Zolltarifs.  gewichte)
1.  2.  3.  4.  5.
+  347.Leinsaat  und  Leindotter.  98  Leindotter  kommt  auch  unter  den  Benen-  .
nungen  „Dotter,  Doder,  Dottersaat,  1.  Sck
Flachsdotter“  vor.  (5
348.  Lupinen.  98  Auch  „Wolfsbohnen,  Feigbohnen“  genannt  ·
-1-·349.Mohnsamen.  98.......................  ;  vu
4350.  1Obst,  frisches,  mit  Aus-  98  Auch  Ananas,  Adams-,  Paradies-Aepfel!10  Ffl.  u.  Kst.
schluß  der  Weinbeeren  (Cedratfrüchte),  frische.  6  Köb.
und  Südfrüchte.  1  Sck.
1  351.  Palmkerne  und  Koprah.  98  Koprah  ist  der  getrocknete  Kokosnußkern..  4Bll.
+  352.Noßkastanien.  98  Oder  wilde  ungenießbare  Kastanlien  Sck.
1  353.  Runkelrüben  (Zucker-  98  Futterrüben  und  Rübenabfälle  werden  unter  12  Fsf.
rüben),  auch  getrocknet  Nr.  340  nachgewiesen.  4  Bll.
oder  gedarrt.  ·  2  Sck.
+  354.  Senssaat,  auch  geknirscht.  966.
1355.  Sesamsamen.  969  2  Sck.
+  356.Stroh;  Dachrohr;  Schilf;  98g  Hierher  ist  zu  rechnen:  Schilf  und  Dachrohr  1  Sck.
Häcksel.  (Weberrohr),  rohes;  Stroh  und  Reisstroh,
mit  Ausnahme  des  gefärbten  und  der  zu
Putzarbeiten  dienenden  Stroh-Abschnitte
und  -Aehren  (Nr.  335).
357.Vorstehend  nicht  genannte  98  Hierunter  fällt  z.  B.:  Madsamen,  Ricinus-Oelsämereien.
  samen,  Sonnenblumensamen  2c.
358.  Alle  übrigen  Sämereien,  98  Hierunter  fallen  insbesondere:  alle  anderanderweit
  nicht  ge-  weit  nicht  genannten  Gartensämereien;  4  Bu
nannt  oder  inbegriffen.  geschälte  und  ungeschälte  Obstkerne;  Wald-  2  Sck
holzsamen,  mit  Ausnahme  von  Bucheckern  "
oder  Buchkernen,  Eicheln  und  Roßkastanien;
  frische  und  getrocknete  Wachholderbeeren;
  Lorbeeren  2c.
359.  Nicht  anderweit  genannte  98  Z.  B.  Getreide  in  Garben,  wie  es  auf  dem  —
Erzeugnisse  des  Land-  Felde  unmittelbar  gewonnen  wird;  im
baus.  Kraut  getrocknete  Hülsenfrüchte;  frische
Krappwurzeln  2c.
        <pb n="381" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

45

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

 

2.

 

3.

 

4.

4

 

5.

 

360.

361.

362.

363.

364.

 

Gemeines  Hohlglas  (Glasgeschirr),
  grünes  und
anderes  naturfarbiges.

Glasmasse;  Email=  und
Glasurmasse;  rohe  gerippte
  Gußplatten
(Dachglas);  Stangen
und  Röhren  von  Glas.

Rohes  optisches  Glas
(Flint=  und  Kronglas).

Hohlglas,  weißes,  ungemustert,
  ungeschliffen
2c.,  mit  Ausnahme
der  Uhrgläser.

Uhrgläser  aus  weißem
Glase,  nur  mit  abschliffenen
  Rändern.

 

10.
10  a

10  a

10  à

10b

10b

 

Glas  und  Glaswaaren.

Hierher  gehört  grünes  und  anderes  naturfarbiges
  gemeines  Hohlglas  (Glasgeschirr,
Bouteillenglas),  weder  gepreßt,  noch  geschliffen,
  noch  abgerieben;  auch  mit  ordinärer
  Beflechtung  von  Weiden,  Binsen,
Stroh  oder  Rohr.

Glasmasse,  mit  Ausnahme  von  Heerdglas
(verunreinigte,  aus  dem  Glashafen  übergelaufene
  Glasmasse).  Von  Stangen
und  Röhren  aus  Glas  gehören  hierher:
rohe  Stangen  und  gegossene  Röhren  aus
naturgrünem  massiven  Glase,  sowie  Glasröhren
  und  Glasstängelchen  ohne  Unterschied
  der  Farbe,  wie  sie  zur  Perlenbereitung
  und  Kunstglasbläserei  gebraucht
werden.

Auch  zum  Zweck  der  Erprobung  der  Reinheit
  angeschliffen.  —  Geschliffenes  optisches
Glas  zu  optischen  Instrumenten  (auch  zu
Opernguckern,  Perspektiven  2c.)  ist  unter
Nr.  454  nachzuweisen.  Brillengläser  und
Lorgnons,  ungefaßt,  fallen  dagegen  unter
Nr.  372  bezw.  375.

Hierher  gehört:  weißes  Hohlglas,  ungemustert,
ungeschliffen,  unabgerieben,  ungepreßt,
oder  nur  mit  abgeschliffenen  oder  eingeriebenen
  Stöpseln,  Böden  oder  Rändern,
  auch  mit  einzelnen  Ringen  von
massivem  weißen  Glase  oder  blos  mit
gepreßter  Schrift  versehen.  Ungemustertes,
  ungeschliffenes  weißes  Hohlglas
  mit  gepreßten  Böden  oder  durch
Schleifen,  Pressen  rc.  faconnirten  Stöpseln,
  oder  mit  Stöpseln,  bei  welchen
lediglich  die  Krone  gepreßt,  geschliffen  ist,
sowie  Eisglas  gehört  zu  Nr.  373,  Uhrgläser
  aus  weißem  Glase  fallen  unter
Nr.  364  bezw.  372.
        <pb n="382" />
        46

 

 

 

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  l“  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  ;

Nr.  Einfuhr.  olltarifse.  des  Bruttogewichts).

1.  2.  3.  4.  5.

365.  Fenster=  und  Tafelglas  10,1  Unter  Fenster=  und  Tafelglas  in  seiner  —
in  seiner  natürlichen  natürlichen  Farbe  ist  das  grüne,  halb-Farbe,
  ungeschliffen,  und  ganz  weiße  Fenster=  und  Tafelglas
ungemustert,  wenn  die  zu  verstehen.  —  Wellenförmig  geschupptes
einfache  Höhe  und  die  oder  kannelirtes  Fensterglas  wird  wie
einfache  Breite  zusam-  ungepreßtes  behandelt  (Nr.  369).
men  betragen:  bis
120  cm.

366.:  über  120  bis  200  cm.  10  .2

367.—:  über  200  em.  10  43  –

368.piegelglas,  rohes,  un011lLLL„  —
geschliffenes.

369.  JAnderes  Tafel-(Fenster))  10d42  Hierher  gehört:  unbelegtes  Tafel-(Fenster=  —
und  Spiegelglas,  mit  und  Spiegelglas,  geschliffen,  polirt,  ge-Ausnahme
  des  beleg-  schnitten,  gemustert,  matt,  (einschließlich
ten.  des  durch  Aetzen,  Abreiben  2c.  undurchsichtig

  gemachten),  auch  farbiges  (einschließlich
  des  Alabaster=  und  Milchglases,
sowie  des  lackirten  oder  gefirnißten  Glases
in  Tafeln).

370.Tafel-(Fensterr)  und  192„  —
Spiegelglas,  belegtes
aller  Art.

371.  Glasbehänge  zu  Kron-  10  e  Hierher  gehören  Glasbehänge  zu  Kron-Für  Behänge  zu  Kronleuchtern
  und  Glas-  leuchtern  und  Glasknöpfe  mit  oder  ohnesl  uchtern  von  Glas,
knöpfe,  auch  gefärbt;  Oesen.  Glasknöpfe,  auchgemassives
  weißes  Glas,  färbte:
nicht  besonders  be-  22  Ffss.  u.  Kst.
nannt.  13  Kb.

372.Uhrgläser,  geschliffen  oder  10  e  Hierher  gehören  geschliffene  und  ungeschliffene  Für  gepreßtes,
gepreßt,  sowie  unge-  Brillengläser  und  Lorgnons,  auch  zum  geschliffenes,  abfaßte
  Brillengläser  und  unmittelbaren  Gebrauch  vorgerichtete  Heriebenes,  ge-Lorgnons:
  aus  weißem  Lorgnons,  ungefaßt.  —  Andere  Uhr-tertes  Glas:
Glase.  gläser,  Brillengläser  und  Lorgnons  10  Ffss.  u.  Kst.

unter  Nr.  364  bezw.  375.  13  Kb.
Fürgeschnittenes,
auch  massives  Glas:
13  Kst.,  Fss.  u.  Kb.
373.  Vorstehend  nicht  ge-  0  e  Hierher  gehört  auch:  ungemustertes,  ungelS.  Nr.  371/72.

 

nanntes  Glas,  gepreßt,
geschliffen,  polirt,  abgerieben,
  geschnitten,
geätzt  oder  gemustert,

 

 

schliffenes  weißes  Hohlglas  mit  gepreßten
Böden  oder  durch  Schleifen,  Pressen  2c.
faconnirten  Stöpseln,  auch  mit  Stöpseln,
bei  welchen  lediglich  die  Krone  gepreßt,
        <pb n="383" />
        47

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  n  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ein  fuhr.  es  es  Bruttogewichts).
fuh  Zolltarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
soweit  es  nicht  unter  geschliffen  ist;  ferner  Eisglas  (geblasenes,
Nr.  374—377  fällt.  ungefärbtes  Hohlglas,  dessen  Oberfläche
zerklüftet  ist),  weiße  Glaspasten  und
weißes  Glasgespinnst.
374.Glasplättchen;  Glas-  10e  Hierher  gehören  auch  Glasperlen  und  Glas-  —
perlen  und  Glas-nnmerk.  schmelz,  lediglich  zum  Zwecke  der  Verschmelz;
  Glastropfen;  packung,  Versendung  r2c.  auf  Fäden  gealle
  diese  auch  gefärbt.  reiht,  mit  Ausnahme  der  bemalten  oder
vergoldeten  (versilberten)  Glasperlen,
welche  unter  Nr.  376  fallen.
375.  Brillengläser  und  Lorg-  10  f  S.  Bemerkung  zu  Nr.  372
nons,  aus  farbigem
(auch  grauem)  Glase,
ungefaßt.
376.  Farbiges  Glas,  mit  Aus-  10  f  Hierher  gehören  insbesondere  auch:  künstnahme
  des  vor=  und  liche  Augen  von  Glas  mit  Einschluß  der
nachstehend  aufge-  Augen  aus  bemalten  runden  Glasplättführten.
  chen  für  ausgestopfte  Thiere;  irisirendes
Glas;  bemaltes,  vergoldetes  oder  versilbertes
  Glas;  sog.  Filigranglas  (ungefärbtes
  Glas,  in  welchem  farbige,  auch
milchfarbige  Glasfäden  eingeschlossen  und
verschmolzen  sind);  Ueberfangglas  (Glas,
welches  durch  Eintauchen  in  farbige  oder
alabasterähnliche  Glasmasse  überfangen
lplattirt)  worden  ist);  farbiges  Glas-40  Ffl.  u.  6st.
gespinnst  und  farbige  Glaspasten;  Glas-3  Kb.
mosaik,  auch  dergleichen  Moseikbilder;
Milch=  und  Alabasterglas,  mit  Ausnahme
des  unter  Nr.  369  und  378  begriffenen.
377.  lasflüsse  (unechtel  10f  Hierher  gehören  z.  B.  die  sog.  Glasgranaten
Steine),  rohe,  ohne  (Imitationen  von  Granatsteinen);  ferner

 

Fassung;  Glas=  und
Emailwaaren  in  Verbindung
  mit  anderen
Materialien.

 

 

 

Glas=  und  Emailwaaren  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
fallen,  und  Zähne  von  Email.  —  Glassteine,
  auch  gefärbte,  welche  zu  Kleiderbesätzen
  und  zur  Anfertigung  von  Damenschmuck
  dienen  und  zu  diesem  Zwecke
mit  Oeffnungen  zum  Durchziehen  von
Fäden  versehen  sind,  werden  wie  Glasknöpfe
  (Nr.  371)  behandelt.
        <pb n="384" />
        48

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  8  auf  zi  9  Tar  as  a  tz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (än  Prozenten
.  Einfuhr.  es  des  ichts).
Nr  fuhr  golltarffe  es  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
378.  Milch--  und  Alabastetglas,  10f  Hierher  gehört  auch  dergl.  Milch=  und  Ala-,  50  Fss.  u.  Kst.

 

ungemustert,  ungeschliffen,
  unabgerieben,
unbemalt,  ungepreßt,
mit  Ausnahme  des
unter  Nr.  369  begriffenen.


 

Anmerk.

 

basterglas  nur  mit  abgeschliffenen  oder
eingeriebenen  Stöpseln,  Böden  oder
Rändern,  oder  bloß  mit  gepreßter  Schrift
versehenes,  mit  Ausnahme  des  unter
Nr.  369  begriffenen.

 

13  Kb.

II.  Haare  von  Pferden  und  Menschen,  sowie  Waaren  daraus;  Federn  und  Borsten.

1379.

(11380.

381.

382.

 

Bettfedern,  rohe.

Borsten  und  Borstensurrogate
  aus  Horn,
Fischbein  oder  anderen
animalischen  Stoffen.

Pferdehaare,  roh,  gehechelt,
  gesotten,  gefärbt,
  auch  in  Lockenform
  gelegt,  gesponnen.

Geflechte  von  Pferdehaaren;
  dergl.  Gewebe,
auch  mit  anderen  Gespinnsten
  gemischt;
Roßhaarspitzen.

 

 

11a

11à

11a

11b

 

Ungereinigte,  ungeschlissene  Bettfedern.

Hierher  gehören  nur  Pferdehaare  aus  der

Geflechte  (Bänder,  Schnüre,  Ketten,  Sieb-Mähne

  und  dem  Schweif  in  der  in  Sp.  2
bezeichneten  Beschaffenheit,  ferner  Oeltücher
  und  Gurte  (Umschläge  der  Preßbeutel
  bei  der  Pressung  von  Oelsämereien)
aus  Pferdehaaren,  auch  in  Verbindung
mit  Werg,  sowie  Weberlitzen  aus  Pferdehaaren.


böden  aus  Haaren  von  der  Mähne  und
dem  Schweif  des  Pferdes)  aus  Pferdehaaren
  sind  nur  dann  hier  nachzuweisen,
wenn  sie  mit  anderen  Gespinnstfäden  —
einschließlich  der  Metall-  und  Glasfäden
—  oder  mit  Stroh,  Bast,  Span,  Manillaoder
  Aloehanf  nicht  durchzogen  oder
durchwirkt  sind.  Ist  dies  der  Fall,  so
gehören  dieselben  unter  Nr.  812.  —  Gewebe
aus  Pferdehaaren  (aus  der  Mähne  und
dem  Schweif),  mit  anderen  Gespinnsten
gemischt,  werden  hier  nachgewiesen,  sofern
mindestens  die  ganze  Kette  oder  der  ganze
Einschlag  aus  Pferdehaaren  besteht.

d

30  Ffss.  u.  Kst.
11  Kb.
6  Bll.  u.  Sck.

13  Fss.  u.  Kst.

ck.

&amp;amp;###
S

 

 

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur  Borsten.

20  Kst.
7  Bll.
        <pb n="385" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  finn  I  ¾  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Ei  es
Nr  nfuhr  golltarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
383.  Menschenhaare,  roh  oder  110.......................
in  der  unter  Nr.  381
bezeichneten  weiteren
Bearbeitung.
384.  Perrückenmacher=  und  11  d  Hierher  gehören  auch  dergleichen  Arbeiten  in  20  Fss.  u.  Kst.
andere  Arbeiten  aus  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  so-  13  Köb.
Haaren  und  Haarimi-  weit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  18  g  1  9  Bll.
tationen,  mit  Aus-  oder  Nr.  20  a  des  Zolltarifs  fallen.  —  Frinahme
  der  frisirten  sirte  Puppenköpfe  fallen  unter  Nr.  385.
Puppenköpfe.
385.  Puppenköpfe  aller  Art,  114444444440909494440ß  „„;
frisirte.
386.  Federspulen  (Federkiele,  Ue.......................  —
Schreibfedern),  rohe.
387.  JSchmuckfedern,  rohe,  auch  11e  Hierher  gehören  auch  rohe,  sowie  gefärbte  —
dergl.  gefärbte.  Vogelflügel  ohne  sonstige  Bearbeitung,
desgl.  blos  getrocknete  Vogelbälge,  welche
eine  weitere  Bearbeitung  als  zum  Schutze
gegen  Mottenfraß  nicht  erfahren  haben.
388.  Bettfedern,  gereinigte  oder  1ISHierher  gehören  auch  Federspulen,  gefärbt  —
zugerichtete;  auch  gezo-  und  geschnitten,  jedoch  noch  in  der  Form
gene  Federspulen  ganzer  Federn.  —  Dagegen  fallen  ge-(Schreibfedern).
  schnittene  Federspulen  in  kleinen  Stücken
(von  der  Größe  der  Stahlfedern)  unter
Nr.  448  als  Schnitzwaaren.
389.Schmuckfedern,  zuge-  118  Als  zugerichtete  (zubereitete)  Schmuckfedern.0  Kst.
richtete.  werden  diejenigen  behandelt,  welche  durch|1  Kb.
Kräuseln,  Nähen  oder  dergleichen  so  herrd9  Bll.

 

 

 

gestellt  sind,  daß  sie  eine  fertige,  als
solche  verkäufliche  und  zum  Gebrauche
als  Schmuck  verwendbare  Waare  bilden.
Hierher  gehören  auch  Vogelflügel,  auf
der  Rückseite  mit  Zeugstoff  beklebt  oder
sonst  weiter  bearbeitet;  Vogelbälge  (auch
Köpfe  oder  Theile  von  Bälgen),  in  einer
Weise  vorgerichtet,  daß  sie  als  Schmuck
auf  Hüten  2rc.  getragen  werden  können.
—  Dagegen  fallen  künstliche  Schmuckfedern
  aus  coiffirter  Seide  in  Verbindung
  mit  Draht,  sowie  natürliche  in
Verbindung  mit  coiffirter  Seide  unter
Nr.  485.
        <pb n="386" />
        50

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  2  auf  I  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
-"  es  -
Nr.  Einfuhr.  olltarifs  des  Bruttogewichts)
1  2.  3.  4.  5.
12.  Häute  und  Felle.
+  390.  Rohe  Hasen=  und  Ka-  12  a  Dergleichen  gefärbte,  sowie  halb  und  ganzs  4  Bll.
ninchenfelle.  gare  behaarte  Hasen-  und  Kaninchen-  2.  Sck.
felle,  gefärbt  und  ungefärbt,  fallen  unter
Nr.  401.  «
-I-391.RoheKalbfelle:gesalzene.  12a  Gefärbte  rohe,  sowie  halb  und  ganz  gare  —
behaarte  Kalbfelle,  gefärbt  und  ungefärbt,
4392.  :  trockene.  12  a  1  fallen  unter  Nr.  400.  —
+  393.  Rohe  Rindshäute:  grüne  12a.......................  —
und  gesalzene.
1394.—:  gekalkte  und  trockene.  EIIBEBEE  ,...........  —
4395.  Rohe,  frische  und  ge—  12  a  Gefärbte  rohe,  sowie  halb  und  ganz  gare  —
trocknete  Robben=  oder  behaarte  Robben=  oder  Seehundfelle,  ge-Seehundfelle.
  färbt  und  ungefärbt,  fallen  unter  Nr.  401
1  396.  Rohe  Roßhäute.  1223........  —
+  397.Schafblößen.  12  Schafblößen  sind  unbehaarte,  nur  mit  Kalk!,  4  Bll.
büs  behandelte  oder  fermentirte  Schaf  Sck.
elle.
1  398.  Schaf-,  Lamm=  und  Zie-  12  a  S.  Bemerkungen  zu  Nr.  400  und  750  –
genfelle,  rohe  behaarte.
+  399.  Andere  Häute  und  Felle  12  à  Hierher  gehören  insbesondere:  rohe  Reh.3  Fss.  u.  Kst.
zur  Lederbereitung,  und  Rennthierfelle;  Elen-,  Hirsch-,  Büffelle!  6  Bll.
rohe.  und  Schweinshäute.  2  Sck.
400.  Rohe  Kalb-,  Reh=  und  12b  Hierher  gehören  auch:  Büffelhäute,  zur  Ver-Rennthierfelle,
  sowie  wendung  als  Pelzwaaren  vorgearbeitet,
Hirschhäute,  gefärbt;  gefärbt  und  ungefärbt;  Wolfs=  und  Zebradergleichen
  halb  und  häute;  Dachs-,  Leoparden-,  Tiger=  und
ganzgarebehaarte  Felle  ähnliche  nicht  von  den  eigentlichen  Pelzund
  Häute,  gefärbt  thieren  stammende  Felle;  rohe  behaarte
und  ungefärbt;  halb  und  halb  und  ganz  gare  behaarte  geund
  ganz  gare  behaarte  färbte  Ziegenfelle,  mit  Ausnahme  der
Schaf-,  Lamm=  und  weiß  gemachten  oder  gefärbten  behaarten  Fss.  u.  Kst
Ziegenfelle,  mit  Aus-  Angorafelle:zur  Pelzwerk-(Rauchwaaren)  BZl.
nahme  der  weiß  ge-  Bereitung.  —  Weiß  gemachte  oder  ge-  "
machten  oder  gefärbten  färbte  behaarte  Angora-,  Schaf=  und
Schaf-,  Lamm=  und  Lammsfelle  fallen  unter  Nr.  750.
Angorafelle:  zur  Pelzwerk=
  (Rauchwaaren-)
Bereitung.
401.Vorstehend  nicht  genannte  12  b  Hierher  gehören  auch:  gefärbte  rohe,  sowie

 

(roheoder  gar  gemachte,
auch  gefärbte)  Felle  zur

 

halb  und  ganz  gare  behaarte  Robbenund
  Seehundfelle,  gefärbt  und  ungefärbt;
        <pb n="387" />
        2

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  2.  auf  su  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Ar.  Einfuhr.  es  ichts).
fuh  golltarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.l  4.  5.

 

 

Pelzwerk=  (Rauchwaaren-)
  Bereitung.

 

 

Vogelbälge  zur  Pelzwerkbereitung;  Pelzstückchen
  einschließlich  der  gefärbten,  auch
solche,  welche  behufs  weiterer  Verarbeitung
zu  Pelzwerk  zusammengenäht,  jedoch  noch
nicht  in  die  Gestalt  förmlicher  Pelzfutter
oder  Besätze  gebracht  sind.

 

 

13.  Holz  und  andere  vegetabilische  und  animalische  Schnitzstoffe,  sowie  Waaren  daraus.“)

402.

403.

404.

405.

406.

407.

 

Bambus=  und  Pfefferrohr;
rohe  Stöcke  von  Rohr.

Bernstein.

Brennholz;  Lohkuchen;
Reisig  und  Reisigbesen.

Elfenbein  (Elephantenund
  ähnliche  Thierzähne).


Hörner  von  Thieren,
Hornspitzen,  Geweihe,
Knochen,  Hufe  und
Klauen:  rohe  (als

Schnitzstoff).

Holzkohle,  einschließlich  der
Rothkohle

 

 

13a

13a

13a

13  a

13a

13  a

 

Rohrstöcke,  welche  nur  in  Stocklänge  ge—
schnitten  und  durch  Schneiden  oder  Schaben
ganz  roh  vorgearbeitet  sind,  eine  weitere
Bearbeitung  aber  noch  nicht  erfahren
haben,  werden  als  rohe  behandelt.

Bernstein  kommt  auch  unter  dem  Namen
„Agtstein“  vor.  —  Bernsteinstaub  (kleine,
als  Schnitzstoff  nicht  verwendbare  Stückchen)
  ist  unter  Nr.  224  nachzuweisen.

Hierher  gehört  alles  zum  Verbrennen  bestimmte
  Holz,  Reisig,  Zapfen  und  Nadeln
von  Nadelhölzern,  Hobel=  und  Sägespäne,
getrocknete  Fichtensprossen.

Hier  sind  die  ganzen  oder  nur  in  einzelne
Theile  zerschnittenen  Zähne  nachzuweisen.
Außer  Elephantenzähnen  gehören  z.  B.
Nilpferd=  und  Wallroßzähne  hierher.  —
Elfenbeinabfälle  (Späne,  Sägemehl  und
kleine  unregelmäßige  Stückchen)  fallen
unter  Nr.  414.

Hierher  gehören  auch  roh  vorgearbeitete
Hornspitzen  oder  ungebohrte  Hornstreifen
zu  Pfeifenspitzen.  —  Hornstäbe  fallen
dagegen  unter  Nr.  437  bezw.  444.  Knochen,
welche  nicht  als  Schnitzstoff  dienen  können,
sind  unter  Nr.  8,  Knochenmehl  unter

Nr.  172,  Hornmehl  und  Hornabfälle

unter  Nr.  414  nachzuweisen.

Hierher  gehört  auch  gepulverte  und  geformte
Holzkohle  (plastische  Löthkohle)  und  plastische
  Kohle  in  ungeformten  Stücken.  —
Rothkohle  ist  ein  Verkohlungsprodukt  von
rothbrauner  Farbe  aus  Buchenholz.

 

 

16  Fss.
4  Bl..
2  Sck.

20  Ffss.
4  Bll.
2  Sck.

1  Sck.

u.  Kst.

.u.  Kst.

20  Fss.  u.  Kst.
2  Bll

1  Sck.

*)  Die  Waaren  der  Nr.  416  bis  424  sind  nach  Gewicht  oder  Festmeter  (1  Festmeter  =  600  kg)  nachzuweisen.

7r7
        <pb n="388" />
        52

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  Dnn  in  g  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerhkungen.  (in  Prozenten

Nr.  Einfuhr.  des  des  Bruttogewichts,).

Zolltarifs.

1.  2.  3.  4.  5.

+  408.  Korkholz.  13a  Vuch  in  lediglich  auseinander  geschnittenen  —
rohen  Platten  oder  Scheiben.

409.  Perlmutter,  natürliche,  13  a  Hierunter  sind  die  Schalen  der  echten  Perll10  Ffss.  u.  Kst.
rohe;  Perlen  in  muschel  und  ähnliche  Seethierschalen  mit  2  Sck.
Muscheln.  irisirendem  Glanze  nachzuweisen.

410.  Steinnüsse  und  andere  13  a  Amerikanische  Steinnüsse  kommen  auch  unter  16  st.
als  Schnitzstoff  ver-  den  Namen  „Corozo-,  Elfenbein-,  Tagua-  4  Bll.
wenbare  Nüsse.  nüsse,  marfil  végétal,  vegetabilisches  2  Sck.

Elfenbein"  im  Handel  vor.  —  Hierher
gehören  auch  die  als  Schnitzstoff  verwendbaren
  Schalen  der  unter  Nr.  189  nachzuweisenden
  Nüsse.

411.  Stuhlrohr,  rohes.  13a  Hierunter  fällt  nur  ungespaltenes,  ungebeiztes  4  Bll.
oder  ungefärbtes  Stuhlrohr.  —  Stuhl-  2  Sck.
rohrabfall  ist  unter  Nr.  414,  gebeiztes,
gefärbtes  2c.  Stuhlrohr  unter  Nr.  431,
lackirtes  Peddig  unter  Nr.  442  nachzuweisen.


412.allfischbarden  (rohes  13a  Fischbein  in  rauhen,  unebenen  Stäben  ist  2  Sck.
Fischbein).  unter  Nr  437,  Fischbein  in  geebneten

glatten  oder  sonst  zur  Verwendung  bereits
  vorgerichteten  Stäben  unter  Nr.  444,
Fischbeinabfall  unter  Nr.  414  nachzuweisen.


(11413.  Vorstehend  nicht  genannte  13a  Hierzu  sind  insbesondere  zu  rechnen:  Cauris16  Fss.  u.  Kst.
animalische  und  vege-  (eine  Art  Schneckenschalen);  Jet  (Gagat);  4  Bll.
tabilische  Schnitzstoffe,  weiße  Korallen;  Muschelschalen,  mit  Aus-  2  Sck.
mit  Ausnahme  von  nahme  der  Austerschalen  (Nr.  224),  der
Bau=  und  Nutzholz.  natürlichen  Perlmutter  (Nr.  409)  und

der  zum  Kalkbrennen  dienenden  Muschelschalen
  (Nr.  828);  Schildkrötenschalen
und  Thierstacheln  aller  Art:  alle  diese
Artikel  roh  (unbearbeitet).
414.  Abfälle  von  animalischen  133  8Ensbesondere:  Hornmehl  und  Hornabfälle!  Sck.

und  vegetabilischen
Schnitzstoffen,  mit  Ausnahme
  der  unter  Nr.
172,  224  und  404  fallenden.


 

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur  Muschelschalen,  mit  Ausnahme  der  Perlmutterschalen.

 

 

Elfenbein-,  Fischbein=  und  Stuhlrohrabfälle
  2c.
        <pb n="389" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  «  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  Zollarife.  gewichts
1.  2.  3.  4.  5.
1+  415.  Holzborke  und  Gerberlohe.  13b  Zu  „Holzborke  2c.“  gehört  auch  die  in  neuerer  —
Zeit  häufiger  zur  Einfuhr  kommende  Mimosarinde;
  ferner  Ouebracho-Holz,  gemahlen
  oder  geraspelt.  Gerberlohe  ist  die
nicht  ausgelaugte  Lohe.  —  Ausgelaugte
Lohe  (Lohkuchen)  ist  unter  Nr.  404  nachzuweisen.

14  416.Bau=  und  Nutzholz,  roh  1#e1nnt  den  außereuropäischen  Hölzern  sind  —
oder  blos  mit  der  Axt  nur  solche  zu  verstehen,  welche  in  Europa
vorgearbeitet:  außer-  gewöhnlich  nicht  vorkommen.  Holzarten,
europäisches.  welche  in  Europa  und  anderwärts  wachsen,
sind  als  europäische  nachzuweisen.
+417.:  europäisches,  hartes3e1,Als  harte  Hölzer  gelten  insbesondere:  Ahorn,  —
Akazie,  Birke,  Buche,  Buchsbaum,  Eiche,
Esche,  Kern=  und  Steinobstbaum,  Nußbaum,
  Ulme.
+  418.:  europäisches,  weichess  13c1  .Als  weiche  Hölzer  gelten:  Faulbaum,  Fichte,  —
Kiefer,  Tanne,  Lärche,  Erle,  Linde,
Pappel,  Roßkastanie,  Weide.
+  419.Außereuropäische  Hölzer  9302  S.  Bemerkung  zu  Nr.  416  —
gesägt  oder  auf  anderem
  Wege  vorgearbeitet
  oder  zerkleinert,
  mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  423
fallenden.
1  420.  Eisenbahnschwellen,  höl!  11323232202000  –
zerne,  auch  imprägnirte
  oder  getheerte.
421.Faschinen;  Korbweiden  1362  Fuch  gespaltene  Korbweiden  (Flechtweiden),  –
und  Reifenstäbe,  un-  sowie  rund  gebogene  und  in  Rollen  gegeschälte.
  bundene  Reifenstäbe  (gespaltene  für  Faß=  2c.
Reifen)  ohne  die  zu  ihrer  unmittelbaren
Verwendung  als  Reifen  erforderlichen
Einschnitte,  das  sog.  Schloß,  gehören
hierher,  wenn  diese  Gegenstände  ungeschält
  sind.  —  Geschälte  Korbweiden  und
Reifenstäbe  fallen  unter  Nr.  429.
422.  Faßdauben  (Faßstäbe,  3a222222.&amp;amp;.&amp;amp;„„„  –
Faßholz,  Bandstöcke).
423.Unbearbeitete  Stöcke  vos  13e2  SFierunter  fallen  unbearbeitete,  d.  h.  nur  —

 

außereuropäischem
Holz;  auch  Weichselstöcke,
  gebohrt  oder  ungebohrt.


 

 

durch  Sägen  oder  auf  anderem  Wege
vorgearbeitete  und  hierdurch  für  einen
besonderen  Verwendungszweck  vorgerichtete
  Stöcke.
        <pb n="390" />
        ..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  auf  die  6  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  ichts).
fuh  Zolltarffe  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
1  424.Vorstehend  nicht  genannte  1362  Hierher  gehören:  Bohlen  und  Bretter,  nicht  –
Säge=  und  Schnitt-  abgehobelt;  zugeschnittene  ungehobelte
waaren  aus  euro-  oder  blos  an  den  Rändern  abgestoßene
päischem  harten  und  Cigarrenkistenbretter,  auch  gebeizte;  Dachweichen
  Holz.  späne,  Dielen,  Latten,  Pfähle,  Pfosten,
Planken,  Platten,  nur  gesägt  oder  auf
anderem  Wege  vorgearbeitet;  Brunnenröhren;
  Schindeln;  Schwarten  (die  äußeren
  Längsabschnitte  von  Rundholz),  sofern
  dieselben  nicht  lediglich  als  Brennholz
  anzusehen  sind;  Schuster=  und
Schwertfegerspäne;  sonstiges  gesägtes  oder
auf  anderem  Wege  vorgearbeitetes  oder
zerkleinertes  Tischler=  und  Zimmerholz
aller  Art;  auch  Holzmehl  (ein  auf
trockenem  Wege  durch  Jerreiden  von  Holz
Sägespänen)  bereitetes  Pulver)  2c.
a25.  Voitherwaaren  grobe,/  1s  a.  slSagespanen]  berenete:  Pulven  .1l
rohe,  ungefärbte.
426.  JCelluloid  und  andere  13  d  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Celluloid  (Zell-  –
Schnitzstoffe,  roh  vor-  horn)  in  Platten  und  Stäben,  roh,  ungearbeitet,
  in  Platten,  geschliffen,  unpolirt  und  nicht  für  Waaren
Stäben  2c.,  soweit  die-  erkennbar  vorgearbeitet;  Ebonit  (künstselben
  nicht  unter  an-  liches  Ebenholz)  und  Hornmasse,  in
deren  Nummern  des  Tafeln;  Hornplatten,  Hornscheiben:  rohe;
Zolltarifs  begriffen  Elfenbein  in  rohen  blos  geschnittenen
sind.  Platten  und  Stücken;  Jet  (Gagat),
Knochen,  Perlmutter  oder  ähnliche  Seethierschalen
  mit  irisirendem  Glanze,  künstliches
  Schildpatt,  sowie  sonstige  Muschelund
  Schildkrötenschalen  in  rohen,  nur
gespaltenen,  gestreckten,  geschnittenen  oder
anderweit  zerlegten  Stäben,  Stücken  oder
Platten;  Schilf,  Dach=  und  Weberrohr,
gespalten,  geschnitten,  zugespitzt;  plastische
Kohle  in  Tafeln.
427.Holzdraht,  roher.  1340  Holzstäbchen  zur  Zündholzfabrikation  —
Korbflechterwaaren,  grobe,  13d4  ierher  gehören:  Korbflechterwaaren  zum  —

428.

 

weder  gefärbt,  gebeizt,
lackirt,  polirt,  noch  gefirnißt;
  ungefärbte
Spangeflechte.

 

Wirthschaftsgebrauche  (z.  B.  Wagenflechten,
  Fischreusen,  Tragkörbe,  Waschkörbe)
  aus  ungeschälten  oder  geschälten
Ruthen,  Rohr  oder  Holzspänen;  ungefärbte
  Spangeflechte  zu  Siebböden,

 

 

Hüten,  Tischdecken  rc.
        <pb n="391" />
        55

 

 

 

 

inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dem  zu  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
i  des  des  Bruttogewichts).
Rr.  Einfuhr  Zolltarifs.  gewich
1.  2.  3.  4.  5.
(Ip429.  Korbweiden  und  Reifen-  13  d  S.  Bemerkung  zu  Nr.  232211  —
stäbe,  geschälte.
430.  Nägel,  hölzerne  (Schuh-  13d......................  —
stifte  2c.),  rohe,  ungefärbte
  2c.  «  ·  «
431.  JStuhlrohr,  gebeizt,  ge—  EL  Rohes  (ungespaltenes,  ungebeiztes,  unge-  —
färbt,  lackirt,  gespalten  färbtes)  Stuhlrohr  fällt  unter  Nr.  411,
oder  abgeschält  (Ped-  Stuhlrohrabfall  unter  Nr.  414,  abgedig);
  auch  geschnittenes  schältes  und  lackirtes  Stuhlrohr  (lackirzur
  unmittelbaren  Be-  tes  Peddig)  unter  Nr.  442.
nutzung.  "
432.Vorstehend  nicht  genannte  13  d  Hierher  gehören  auch  Filter  aus  plastischer  –
grobe,  rohe,  ungefärbte  Kohle.  —  Fournire  von  Holz,  ge-Tischler-,
  Drechsler-,  schnittene,  rohe,  sowie  unverleimte,  unsowie
  blos  gehobelte  gebeizte  Parquetbodentheile  fallen  unter
oder  geschnitzte  Holz-  Nr.  433,  Möbel  2c.  aus  harten  Hölzern
waaren  und  Wagner-  und  fournirte  Möbel  2c.  unter  Nr.  440,
arbeiten,  mit  Aus-  grobes,  ungefärbtes  hölzernes  Spielzeug
nahme  der  unter  Nr.  unter  Nr.  441.
433,  435,  440  und
441  genannten.
1  433.  Fournire  von  Holz,  ge-  133  544e„  —
schnittene,  rohe;  unverleimte,
  ungebeizte
Parquetbodentheile.
434.  Böttcherwaaren,  gebeizt,  131  Außer  gebeizten  2c.  Böttcherwaaren  sind

 

gefärbt,  gefirnißt,  lackirt.
oder  polirt;  auch  ungefärbt
  oder  gefärbt  rc.
mit  eisernen  Reifen  oder
sonst  in  einzelnen  Theilen
  in  Verbindung  mit
unedlen  Metallen  2c.

 

 

 

hier  nachzuweisen:  Böttcherwaaren  (ungefärbte
  oder  gefärbte  2c.)  mit  eisernen
Reifen  oder  sonst  in  einzelnen  Theilen
in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen,
ungefärbtem  oder  blos  geschwärztem  lohgaren
  Leder,  Glas,  Steinen  (mit  Ausnahme
  der  Edel=  und  Halbedelsteine),
Steinzeug,  Fayence  oder  Porzellan.  —
Feine  Böttcherwaaren  (mit  ausgelegter
oder  Schnitzarbeit),  sowie  Böttcherwaaren
in  Verbindung  mit  anderen  Materialien
als  den  vorstehend  genannten,  gehören,
soweit  sie  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
  fallen,  nach  Nr.  443.

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur  geschälte  Korbweiden.

 

16  Fss.  u.  Kst.
6  Bll.
        <pb n="392" />
        56

 

 

 

 

 

„  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  Linn  iu  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  es
Nr.  Einfuhr.  golltarisse.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.l  4.  5.
+435.  Fournire  von  Holz,  ge-  13/  Hierher  gehören  demnach:  unverleimte  geschnittene,
  gefärbt,  ge-  beizte  2c.,  sowie  verleimte,  auch  sournirte,
beizt,  lackirt,  polirt;  jedoch  uneingelegte  Parquetbodentheile.  —
uneingelegte  Parquet-  Eingelegte  Parquetbodentheile  fallen  unter
bodentheile,  mit  Aus-  Nr.  443.
schluß  der  unter  Nr.  433
genannten.  -
436.  Holzdraht,  gefärbter.  13  f  Holzstäbchen  zur  Zündholzfabrikatio
437.Horn=  und  Fischbeinstäbe,  13f  „Hornstäbe“  sind  Stäbe  von  Büffel-  oder
rauhe,  unebene.  anderen  Thierhörnern  (Surrogate  für
Fischbein).  Kurze  Hornstäbe  zur  Anfertigung
  von  Hornborsten  fallen  unter  diese
Nummer,  auch  wenn  sie  geebnet  und  glatt
sind.  —  Wallfischbarden  (rohes  Fischbein)
sind  unter  Nr.  412,  geebnete,  glatte  oder
sonst  zur  Verwendung  bereits  vorgerichtete
Horn=  und  Fischbeinstäbe  unter  Nr.  444
nachzuweisen.
438.  Korbflechterwaaren,  grobe,  131  Außer  gefärbten  2c.  Korbflechterwaaren  gegefärbt,
  gebeizt,  lackirt,  hören  hierher:  grobe  Korbflechterwaaren
polirt,  gefirnißt;  auch  in  einzelnen  Theilen  in  Verbindung  mit  6  Fffl.  u.  Kst.
in  Verbindung  mit  an-  unedlen  Metallen,  ungefärbtem  oder  blos  6  Bll.
deren  Materialien.  geschwärztem  lohgaren  Leder,  Glas,  Steinen
  (mit  Ausnahme  der  Edel=  und  Halbedelsteine),
  Steinzeug,  Fayence  oder  Porzellan.

439.')Korkwaaren,  grobe.  13.Zu  den  groben  Korkwaaren  gehören:  ge.•Bu  Nr.  439:  Bei  dem
schnittene  (bearbeitete)  Korkplatten  undsiollsatz  von  5—
Korkscheiben;  Streifen,  Würfel=  und  RinHorutto.
denspunde,  Korkfender  (netzartig  umstrickte
Korkstücke).  —  Feine  Korkwaaren  fallen
unter  Nr.  446.
440.Möbel  und  Möbelbestand-  13  f  Hierher  gehören:  Möbel  und  Möbelbestand- 



theile  von  harten  Hölzern,
  sowie  alle  fournirten
  Möbel  und  Mö
belbestandtheile;  auch
dergleichen  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien.


 

 

Korkwaaren  zur  Verzollung  gezogen  wurden.

 

theile  von  harten  Hölzern,  alle  fournirten
Möbel  und  Möbelbestandtheile,  mit  Ausnahme
  der  unter  Nr.  443,  449  und  450
nachzuweisenden  feinen  bezw.  gepolsterten
Möbel;  dergleichen  Möbel  in  einzelnen
Theilen  in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen,
  lohgarem  Leder,  Glas,  Steinen
(mit  Ausnahme  der  Edel=  und  Halbedelsteine),
  Steinzeug,  Fayence  oder  Porzellan.


 

 

4

*)  In  den  Verkehrsnachweisungen  I  und  II  ist  von  den  Anmeldestellen  der  Zollsatz  angegeben,  nach  welchem  eingeführte
        <pb n="393" />
        57

 

 

 

 

inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  de  zu  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Brmerkungen.  (in  Prozenten
ö  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr.  Einfuhr  golllarffe  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
441.Spielzeug  von  Holz,  gro-  13f  Hierher  gehört  grobes,  blos  gehobeltes  oder
bes,  ungefärbtes.  geschnitztes,  ungefärbtes  Spielzeug,  außer
Verbindung  mit  anderen  Materialien  —
Anderes  Spielzeug  von  Holz  fällt  unter
Nr.  447.  Musikalische  Instrumente,  welche
als  Kinderspielzeug  dienen,  sind  unter
Nr.  453  nachzuweisen.
442.Vorstehend  nicht  genannte  13  f  Außer  den  vorstehend  nicht  genannten  gegefärbte,
  gebeizte,  ge-  färbten  2c.  Tischler-,  Drechsler=  und  16  Ffl.  u.  Kst
firnißte,  lackirte,  polirte  Wagnerarbeiten  gehören  hierher:  unge-  6  Bl.
Tischler-,Drechsler=  und  färbte  und  gefärbte  2c.  Tischler=  2c.  Ar-  ·
Wagnerarbeiten;  auch  beiten,  in  einzelnen  Theilen  mit  unedlen
dergleichen  Waaren  Metallen,  ungefärbtem  oder  blos  ge-(einschließlich
  der  un-  schwärztem  lohgaren  Leder,  Glas,  Steinen
gefärbten)  in  Verbin-  (mit  Ausnahme  der  Edel=  und  Halbedeldung
  mit  anderen  Ma-  steine),  Steinzeug,  Fayence,  Porzellan
terialien.  verbunden;  ferner  Druckformen  (Holzstöcke),
  nicht  zum  Druck  auf  Papier;
lackirtes  Peddig.
443.Holzwaaren,  feine,  auch  13  g  Hierzu  gehören:  alle  Holzwaaren  mit  aus-!20  Ffsf.  u.  Kst.
in  Verbindung  mit  gelegter  oder  Schnitzarbeit,  eingepreßten)  13  Kob.
anderen  Materialien,  Verzierungen,  feiner  Malerei,  Holzbronze:  9  ll.
mit  Ausnahme  von  2c.;  seine  Drechsler=  und  Schnitz-,  sowie
Spielzeug.  Kammmacherwaaren  von  Holzz  eingelegte
Parquetbodentheile;  alle  diese  Waaren
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  13  f,  13  h  oder  20  des  Zolltarifs
fallen;  Holzbronze.  —  Spielzeug  von
Holz,  grobes,  blos  gehobeltes  oder  geschnitztes,
  ungefärbtes,  ist  unter  Nr.  441,
anderes  Spielzeug  von  Holz  unter  Nr.
447  nachzuweisen
444.  Horn=  und  Fischbeinstäbe,  1..a„  20  Fss.  u.  6st.
geebnete,  glatte  oder  13  Kb.
sonst  zur  Verwendung  9  Bll.
bereits  vorgerichtete.  Für  Hornstäbe,  zur
Verwendung  vorgerichtet:

10  Kst.
445.  Korbflechterwaaren,  feine;  138  Korbflechterwaaren  in  Verbindung  mit  an--]  20  Fss.  u.  Kst.

 

Korbmöbel;  gefärbte
Spangeflechte;  Korbflechterwaaren
  in  Verbindung
  mit  anderen
Materialien.

 

 

Ü

deren  Materialien  sind  nur  dann  hier
nachzuweisen,  wenn  sie  durch  diese  Verbindung
  nicht  unter  Nr.  13  f,  13  h  oder
20  des  Zolltarifs  fallen.

 

13  Kö.
9  Bll.
        <pb n="394" />
        —  —  —

58

 

 

 

+  451.  Hopfen.

452.

 

 

14  Vierher  gehört  auch  Hopfenmehl  Gupulty)

 

 

14.  Hopfen.

15.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzenge.

Fortepianos  (Flügel,  Klaviere,

  Pianinos)  und
Klaviaturen.

 

 

dieser  Nummer  zur  Verzollung  gezogen  werden.

15  à  1

HEIEIIIIEIEEIIEIIIIEIIIIIIIIIEIIEBIIIIEIEIIEIIEIEIIIIIIE

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  an  -  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
i  es  ichts).
Nr  Einfuhr  Zollteifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
446.“)  Korkstopfen;  Korksohlen;  138  Korkwaaren  in  Verbindung  mit  anderen  20  Ffs.  u.  Kst.
Korkschnitzereien;  Kork-  Materialien  sind  nur  dann  hier  nachzur3  Hob.
waaren  in  Verbindung  weisen,  wenn  sie  durch  diese  Verbindun“  9  Bll.
mit  anderen  Materia-  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.  Für  Kbortstopfen:
ien.  «  5  Bll.
447.  JSpielzeug  von  Holz  oder  138  Hier  ist  feines  Spielzeug  von  Holz  oder  20  Ffss.  u.  Kst.
anderen  Schnitzstoffen,  anderen  vegetabilischen  oder  animalischen  13  Kb.
mit  Ausnahme  des  Schnitzstoffen  (mit  Ausnahme  der  unter  9P  ll.
groben  ungefärbten  Tarifnummer  20  b  1  genannten)  nachzuhölzernen.
  weisen,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  soweit  es  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  des  Zolltarifs  fällt.  —  Musikalische
  Instrumente,  welche  als  Kinderspielzeug
  dienen,  sind  unter  Nr.  453
·  nachzuweisen.
448.  Vorstehend  nicht  genannte/  138  Diese  Waaren  auch  in  Verbindung  mith  20  Fss.  u.  Kst.
Waaren  aus  vegeta-  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurchs  13  Kb.
bilischen  oder  anima-  nicht  unter  Nr.  13f,  13  h  oder  20  des0  Bll.
lischen  Schnitzstoffen  Zolltarifs  fallen.
(mit  Ausnahme  von
Bernstein,  Celluloid,
Elfenbein,  Jet  [Gagatl,
  Perlmutter  und
Schildpatt).
449.Eepolsterte  Möbel  allerrl  EEEIEII1WWWW  us  Fss.  u.  Kst.
Art:  ohne  Ueberzug.  13  Kb.
450.:  mit  Ueberzug.  139992222  ..  .  ..  .  ...  6  Bll.

23  Fss.  u.  Kst.
9  Bll.

*)  In  den  Verkehrsnachweisungen  I  und  ll  ist  von  den  Anmeldestellen  der  Zollsatz  anzugeben,  nach  welchem  eingeführte  Waaren
        <pb n="395" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Ein  es  ewichts).
Nr  fuhr  golltarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
453.  Andere  musikalische  nn  15a1Hier  sind  Blas-,  Saiten=  und  Schlag-23  Fsl.  u.  Kst.
strumente.  instrumente,  Harmonikas  und  Orgeln  Bll.
aller  Art,  Musikwerke  (Automate,  Spieldosen,
  Spielwerke,  Musikdosen)  u.  s.  w.
nachzuweisen;  ferner  musikalische  Instrumente,
  deren  Benutzung  eine  besondere
  Fertigkeit  nicht  voraussetzt  (z.  B.
Pfeifen  r2c.),  sowie  alles  dergl.  Kinderspielzeug.
  Theile  von  musikalischen  Instrumenten
  werden  nur  dann  hier  nachgewiesen,
  wenn  dieselben  nicht  an  sich,
ihrer  Beschaffenheit  nach,  unter  einen
kossberen  Zollsatz  als  30  —/¾  für  100  kg
allen.
454.Geschliffenes  #optisches  15a  2  Hierher  gehört  auch  dergl.  Glas  zu  Opern-25  Fsf.  u.  Kst.
Glas  zu  optischen  In-  guckern,  Perspektiven  2c.  —  Brillengläser
strumenten.  und  Lorgnons,  ungefaßt,  fallen  dagegen
unter  Nr.  372  bezw.  375,  rohes  optisches
  Glas  unter  Nr.  362.
455.Telegraphen,  elektro-ma  15a2?Z  Telegraphen  gehörige,  aber  mit  dengnetische
  und  pneu-  selben  nicht  in  fester  Verbindung  stehende
matische;  Telephons.  Röhrenleitungen  lun  rälte  sind  naßh
ihrer  sonstigen  Beschaffenheit  zu  begrrereln
  7•.  23  Fff.  u.  Kst.
456.  Vorstehend  nicht  genanntee  m#am?mZu  den  chirurgischen  Instrumenten  gehören  Bll.

 

physikalische,  sowie
astronomische,  chirurgische,
  optische,  mathematische,
  chemische  Instrumente.


 

 

alle  Apparate  und  Werkzeuge,  welche  zur
Ausführung  chirurgischer  Untersuchungen
und  Operationen  unmittelbar  dienen;
dagegen  werden  Gegenstände,  welche  in
der  Chirurgie  nur  mittelbar,  als  Präservative
  oder  in  Folge  von  Gebrechen,
ohne  eigentliche  Heilzwecke,  benutzt  werden,
oder  welche  noch  einen  anderen  Gebrauch
zulassen,  nach  Beschaffenheit  des  Materials
  angeschrieben.  —  Zu  den  chemischen
  Instrumenten  gehören  nur  solche,
welche  zu  chemischen  Untersuchungen,  Bestimmungen
  oder  Messungen  unmittelbar
dienen;  dagegen  sind  Apparate,  Gefäße
und  Geräthe,  welche  bei  Ausführung
chemischer  Arbeiten  benutzt  werden  (z.  B.
Abdampfschalen,  Ballons,  Cylinder,
Retorten,  Reagenzgläser,  Schmelztiegel,
Trichter  2c.),  nach  Beschaffenheit  des

 

8°
        <pb n="396" />
        60

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  d  sn  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  ichts).
fuh  gollarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(456.)Vorstehend  nichtgenanntet,  15a2  Materials  zu  behandeln.  —  Auch  sind
physikalische,  sowie  hierher  solche  Gegenstände  nicht  zu  rechnen,
astronomische,  chirur-  welche  lediglich  als  Spielwerke  oder  als
gische,  optische,  mathe-  Herren=  und  Frauenschmuck,  Toilettenmatische,
  chemische  In-  und  Nippestischsachen  2c.  dienen,  ingleichen
strumente.  Instrumente,  welche  als  Nebensache  an
Tisch=  oder  Hauseinrichtungen  angebracht
sind,  z.  B.  Kaleidoskope,  Guckkasten  2c.;
Kompasse  und  dergl.  als  Berlocken;
Nippesfiguren  oder  Tafelaufsätze,  welche
mit  einem  Thermometer  oder  Hygrometer
versehen  sind,  und  dergleichen.
457.  Lokomotiven  und  Lokoc  1Sb1  Zu  Lokomotiven  bezw.  Lokomobilen  gehörige  —
mobilen;  auch  Theile  Dampfkessel  werden  gleichfalls  unter  dieser
davon.  Nummer  und  nicht  unter  Nr.  461  nachgewiesen.

458.Maschinen  und  Maschinen--15b  21a-aaga  ..  .  ...  —
theile,  andere,  und
zwar:  überwiegend  aus
Holz.
459.  :überwiegend  aus  Guß-  15b2%9  Ganz  grobe  rohe  Maschinen  und  dergleichen  —
eisen,  mit  Ausnahme  Maschinentheile  blos  aus  Gußeisen  sind
der  unter  Nr.  460  unter  Nr.  243  nachzuweisen.
genannten.
460.  Nähmaschinen  und  Theilel  15  28  ...................  ...  —
von  solchen,  überwiegend
  aus  Gußeisen.  ·
461.Dampfkesselaugschmied-15b27.......................  —
barem  Eisen,  mit  Ausschluß
  der  zu  Nr.  457
und  465  gehörigen.
462.Maschinenund  Maschinenn522714mMM;  „;6  —
theile,  überwiegend  aus
schmiedbarem  Eisen,
mit  Ausnahme  der
unter  Nr.  457,  461
und  463  genannten.
463.  Nähmaschinen  und  Theile  15b2  7  Hierher  gehören  auch  Nähnadeln  zu  Näh-  —

 

von  solchen,  überwie—
gend  aus  schmiedbarem
Eisen.

 

maschinen.
        <pb n="397" />
        61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweiun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  su  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  des  Bruttogewichts).
fuh  golliarifs.  es  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
464.Maschinen  und  Ma  150  20000„;;;;;„
schinentheile,  überwiegend
  aus  anderen  un-  13  Fsl  u.  Kst.
edlen  Metallen,  mit  6  Kb.
Ausnahme  der  unter  4  Bll.
Nr.  457  fallenden.
465.  Dampfmaschinen  und  15b  1u.  2  .....................
DampfkesselzurVer-Anmerk.
wendung  beim  Schiffsau.

466.  Kratzen  und  Kratzenbee-15b3  Hierher  gehören  auch  Wollkratzen  aus  gum3  Fss.  u.  Kst.
schläge.  mirten  baumwollenen  Gurten  mit  Stiften  6  Kob.
aus  unedlem  Metall,  sowie  Kardätschen  4  Bll.
für  Weber.
467.Eisenbahnfahrzeuge,  web5c  la  —
der  mit  Leder=  noch
Zu  den  Eisenbahnfahrzeugen  gehören  auch
als  1000  für  Pferdeeisenbahnwagen  und  als  Eisen-1
  Stück  bahnfahrzeuge  dienende  Draisinen.  —
468.—:  zum  Werthe  von15  Ccla  Die  unter  Nr.  467  bis  469  anzuschrei-«
  1000%  und  darüber  benden  Eisenbahn  fahrzeuge  sind  noach
für  1  Stück.  Stückzahl  und  Werth  nachzuweisen.
469.  Andere  Eisenbahnfahr--115e016  —
zeuge.
470.  Andere  Wagen  und  Schlit15e2  Nach  Stückzahl  nachzuweisen  —
ten  mit  Leder=  oder
Polsterarbeit.
16.  Kalender.
471.  Kalender,  mit  Ausschluß  16  Schreibkalender,  soweit  sie  durch  ihre  Ver--ä12  Kft.
der  Schreibkalender.  bindung  mit  anderen  Materialien  nicht  4  Bll.

 

 

 

unter  Nr.  20  oder  21  d  des  Zolltarifs
fallen,  sind  unter  Nr.  743  bezw.  748
nachzuweisen.
        <pb n="398" />
        ..  inweisun  -
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  die  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  8  ttogewichts).
r  fuhr  golltariss.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
17.  Kautschuck  und  Guttapercha,  sowie  Waaren  daraus.
1  472.  Kautschuck  und  Gutta-  17  a  Hierher  gehören:  roher  oder  gereinigter
percha,  roh  oder  ge-  Kautschuck  in  der  ursprünglichen  Form
reinigt.  von  Schuhen,  Flaschen,  Platten  2c.,  auch
Platten  von  gereinigtem  Kautschuck,  deren
Form  nicht  auf  die  Verwendung  berechnet
ist,  sowie  Abfälle  von  rohem  Kautschuck,
roher  Guttapercha,  Kautschuck-und  Gutta1  Fss.  u.  Kst.
percha-Fabrikaten,  und  alte  abgenutzte2  Bll.
Stücke  von  solchen.
473.  Hartgummi,  auch  Tylonit,  17a  Auch  polirt  oder  mit  eingepreßten  Dessins
in  Platten,  Stäben,  versehen,  gehören  diese  Artikel  hierher.
Röhren  und  dergleichen.  —.  Hartgummi  ist  gleichbedeutend  mit
Kautschuckhornmasse,  hornisirtem  Kautschuck
  oder  Ebonit;  Aylonit  ist  ein  dem
Hartgummi  ähnlicher  Stoff.  «
474.Kautschuckfädenaußer  17b  Hierher  gehören:  gezogene  oder  geschnittene  —

 

Verbindung  mit  anderen
  Materialien,  oder
mit  baumwollenem  2c.
Garn  nur  dergestalt
umsponnen,  umflochten
oder  umwickelt,  daß  sie
ohne  Ausdehnung  noch
deutlich  erkannt  werden
  können;  Platten
aus  weichem  Kautschuck;
aufgelöster  Kautschuck.

 

 

Kautschuck=  und  Guttaperchafäden  außer
Verbindung  mit  anderen  Materialien,
oder  mit  baumwollenem,  leinenem  oder
wollenem  rohem  (  nicht  gebleichtem  oder
gefärbtem)  Garn  nur  dergestalt  umsponnen,
  umflochten  oder  umwickelt,  daß  sie
ohne  Ausdehnung  noch  deutlich  erkannt
werden  können;  ferner:  gezogene  Kautschuckstränge
  zu  Treibriemen,  ohne  weitere
Verbindung;  Kauschuckabschnitte  und
Kautschuckstreifen,  welche  keine  weitere  Bearbeitung
  erfahren  haben;  Sohlen  von
Kautschuck  oder  Guttapercha,  auch  durch
Pressung  rauh  gemachte;  Decken  von  Kautschuck
  oder  Guttapercha,  sowie  Gurte  von
Kautschuck,  lediglich  zugeschnittene,  ohne
weitere  Bearbeitung  oder  Zuthaten;  Kautschucktäfelchen
  zum  Verwischen  von  Bleistiftstrichen,
  lediglich  geschnittene;  Gummiharzplatten
  (aus  einer  Mischung  von
Kautschuck  mit  anderen  Substanzen,  als
Ersatz  für  Guttapercha  zur  Herstellung
von  Sohlen);  Patentlederfilz  (ein  als
Verdichtungsmittel  dienendes  Kautschucksurrogat);
  Platten  aus  weichem,  auch
vulkanisirtem  Kautschuck,  auch  mit  ein-
        <pb n="399" />
        —  63  —

 

 

 

 

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  Sea  P  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
i  es  ichts).
Rr  Einfuhr  gZollterifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(474.)  Kautschucksfäden  außer  17b  gewalztem  Drahtgewebe;  aufgelöster  Kaut-Verbindung
  mit  ande-  schuck  und  aufgelöste  Guttapercha;  auch
ren  Materialien  oder  Guttapercha  in  Gestalt  von  dünnem
mit  baumwollenem  2c.  Leder.
Garn  nur  dergestalt
umsponnen,  umflochten
oder  umwickelt,  daß  sie
ohne  Ausdehnung  noch
deutlich  erkannt  werden
können;  Platten  aus
weichem  Kautschuck;
aufgelöster  Kautschuck.
475.  Grobe  Waaren  aus  17t  16  Fss.  u.  Kst.

 

weichem  Kautschuck,  unlackirt,
  ungefärbt,  unbedruckt;
  auch  in  Verbindung
  mit  anderen
Materialien.

 

 

Hierher  gehören:  grobe  Schuhmacher-,  Sattler-,

  Riemer=  und  Täschnerwaaren,  sowie
andere  unlackirte,  ungefärbte,  unbedruckte
Waaren  aus  weichem  (auch  vulkanisirtem)
Kautschuck  oder  dergleichen  Guttapercha;
alle  diese  Waaren  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
fallen;  ferner:  Kautschuckfäden,  mit  baumwollenem,
  leinenem  oder  wollenem  (gebleichtem
  oder  gefärbtem)  Garn,  oder  mit
Seide  umflochten  oder  umwickelt,  sowie
übersponnene  Kautschuckfäden;  Schläuche
von  mit  Kautschuck  getränkten  oder  überzogenen
  Zeugstoffen,  von  Kautschuck  mit
Unterlagen  von  Zeugstoff  (mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  483  aufgeführten  Schläuche
aus  Hanf  2c.);  von  zwei  oder  mehreren
durch  Kautschuck  verbundenen  Zeugstofflagen,
  in  einer  Wandstärke  von  mehr  als
4  mm;  alle  diese  Schläuche  auch  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
  fallen;  Schläuche  von  Hanf  oder
anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen  (mit
Ausnahme  der  Baumwolle),  gebleichte
oder  ungebleichte,  mit  Kautschuck  überzogen,
  getränkt  oder  ausgegossen,  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
  fallen;  Piston-Packing;  Platten

 

aus  weichem,  auch  vulkanisirtem  Kaut-13

  Kb.
6  Bll.
        <pb n="400" />
        64

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  rur  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  i  .  es  ichts).
Nr  Einfuhr  ollarife  des  Bruttogewichts)
1.  .  2.  3.  4.  5.
Noch:
(475.)  Grobe  Waaren  aus  17e  schuck  mit  eingewalzter  grober  Leinwand;
weichem  Kautschuck,  un-  ungefärbte  unbedruckte  Fußdecken  aus
lackirt,  ungesärbt,  un-  Kautschuck  oder  Guttapercha,  auch  mit
bedruckt;  auch  in  Ver-  Unterlagen  von  grobem  Zeugstoff;  Treibbindung
  mit  anderen  riemen  von  Kautschuck  oder  Guttapercha
Materialien.  mit  Unterlagen  und  Zwischenlagen  von
Gespinnstfäden  oder  Zeugstoffen;  gepreßte
«  Kautschucktäfelchen  ohne  Dessins.
476.  Hartgummi-  und  Tylonit-  17t  Soweit  diese  Waaren  durch  die  Verbindung
waaren,  auch  in  Ver-  mit  anderen  Materialien  nicht  unter  Nr.  20
bindung  mit  anderen  des  Zolltarifs  fallen.  —  Hartgummi-Materialien,
  mit  Aus-  waaren  führen  auch  den  Namen  „Ebonit-  Ffsf.  u.  Kst.
nahme  von  Spielzeug.  waaren“.  13  Kb.
477.  Spielzeug  aus  Hart-  17e  Dergleichen  Spielzeug  in  Verbindung  mit6  Bl.
gummi;  aus  weichem  anderen  Materialien  nur  dann,  wenn  es
Kautschuck,  unlackirt,  durch  diese  Verbindung  nicht  unter  Nr.  20
ungefärbt,  unbedruckt;  des  Zolltarifs  fällt.
auch  dergl.  Spielzeug
in  Verbindung  mit  anderen
  Materialien.
478.  Feine  Waaren  ausweichem  17  d  Dergleichen  feine  Waaren  aus  weichem  Kaut-Kautschuck,
  lackirt,  ge-  schuck  in  Verbindung  mit  anderen  Matefärbt,
  bedruckt  oder  rialien  nur  dann,  wenn  sie  durch  diese
mit  eingepreßten  Des-  zessferade  nicht  unter  Nr.  20  des  Zollsins;
  auch  in  Verbin-  tarifs  fallen.
dung  mit  anderen  Ma-  20  I#l.  u.  Kst.
terialien,  mit  Aus-  13  Kb.
nahme  von  Spielzeug.  6  Bll.
479.  Spielzeug  aus  weichem  17  d  Dergleichen  Spielzeug  in  Verbindung  mit
Kautschuck,  lackirt,  ge-  anderen  Materialien  nur  dann,  wenn  es
färbt,  bedruckt  oder  mit  durch  diese  Verbindung  nicht  unter  Nr.  20
4  eingepreßten  Dessins;  des  Zolltarifs  fällt.
auch  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien.

480.Gewebe  aller  Art  mit  17e  Hierher  gehören  auch  mit  Xylonit  überzogen3  Kst.
Kautschuck  überzogen,  oder  getränkte  Gewebe,  sowie  Waaren  auss  9  Kb.
getränkt  oder  durch  den  in  Sp.  2  genannten  Geweben,  diese  6  Bll.

 

Zwischenlagen.  aus
Kautschuck  verbunden,
oder  mit  eingeklebten
Kautschuckfäden;  Gewebe
  aus  Kautschuckfäden
  in  Verbindung
mit  anderen  Spinn-=materialien.


 

 

auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.
        <pb n="401" />
        65

 

——  —  —  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  din  1  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  ichts).
fuh  Zollimiss.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
481.  Strumpf=  und  Posamen-  11  6  5I  13  Kst.
tierwaaren  in  Verbin-  9  Kb.
dung  mit  Kautschuck-  6  Bll.
fäden.
482.  Kautschuckdrucktücher  für  17  5..
Fabriken,  und  Kratzen-=  Anmerk.  1
leder,  künstliches,  für
Kratzenfabriken;  beide
auf  Erlaubnißschein
unter  Kontrole.
483.  Schläuche  aus  Hanf,  Ma-  17e  Hierher  gehören:  Schläuche  von  Hanf  oder
schinentreibriemen  und  Anmerk.  2  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen  emit  Ffs.  u.  Kst.
Wagendecken  aus  Ausnahme  der  Baumwolle),  gebleichte  odder3  Köb.
groben  Zeugstoffen,  in  ungebleichte,  mit  Kautschuck  überzogen,  gee6  Bll.
Verbindung  mit  Kaut-  tränkt  oder  ausgegossen,  jedoch  außer  Verschuck.
  bindung  mit  anderen  Materialien;  Treibriemen
  von  groben  Zeugstoffen  mit  Kautschuck
  oder  Guttapercha  überzogen  oder  getränkt;
  bearbeitete  Wagendecken  aus  grobem
Zeugstoff  in  Verbindung  mit  Kautschuck
(mit  Kautschuck  getränkt,  überzogen  2c.).
18.  Kleider  und  Leibwäsche,  fertige,  auch  Putztvaaren.
484.Gestickte  und  Spitzen-  18  a  Unter  den  hier  nachzuweisenden  gestickten20  Kst.
kleider.  Kleidern  und  Spitzenkleidern  werden  (ohne  11  Kö.
Rücksicht  auf  die  Art  der  verwendeten19P  Bll.

 

 

 

 

 

 

Zeugstoffe,  sowie  des  Stickmaterials)
Roben  und  Ueberkleider  für  Damen  und
Kinder  (nicht  aber  auch  Kleider  anderer
Art  und  sonstige  Putzwaarenartikel)  verstanden,
  welche  mit  Stickereien  oder  mit
Spitzen  aus  Spinnstoffen  aller  Art  in
solcher  Ausdehnung  versehen  sind,  daß
diese  Verzierungen  den  Kleidern  erst  ihren
Werth  und  ihren  eigentlichen  Charakter
verleihen.
        <pb n="402" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  *  z  P  Tarasatz
fende  für  die  NAumner  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Einfuhr.  es  des  Bruttogewichts).

Nr  fuhr  Zolltarifs.  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
485.  Kleider  (andere  als  die  18  a  Hierher  gehören  auch  künstliche  Schmuckunter

  Nr.  484  ge-  federn  aus  koiffirter  Seide  in  Verbindung

nannten)  und  Putz-  mit  Draht,  sowie  natürliche  in  Verbinwaaren:

  von  Seide  dung  mit  keiffirter  Seide.  —  Andere

oder  Floretseide,  auch  Schmuckfedern  fallen  unter  Nr.  387

in  Verbindung  mit  bezw.  389.

Metallfäden;  aushalbseidenen

  Blonden,

Spitzen,  Tüllen  oder

Stickereien;  alle  von

Halbseide  in  Verbindung

  mit  Metallfäden;  20  Kst.

Leibwäsche  von  Seide  11  Kb.

oder  Floretseide.  9  Bll.
486.  Halbseidene  Kleider  und  18b  .......................

Putzwaaren  (andere

als  die  unter  Nr.  484

und  485  genannten);

Lebbwäsche  von  Halbseide.


487.  Kleider  (andere  als  die  18  c  Hierunter  fallen  auch  Kleider  und  Putzunter

  Nr.  484  ge-  waaren  von  sonstigen  vegetabilischen

nannten)  und  Butz-  Spinnstoffen  oder  anderen  Thierhaaren

waaren  von  Baum-  als  Wolle,  sowie  Leibwäsche  von  derwolle,

  Leinen,  Wolle  gleichen  Thierhaaren.

2c.,  auch  in  Verbin-  «

dung  mit  Metallfäden;

wollene  Leibwäsche.
488.  Kleider  und  Putzwaaren  18  d  D.  i.  von  Geweben  mit  Kautschuck  oder

von  Kautschuckgeweben.  Guttapercha  überzogen  oder  getränkt,  sowie

  aus  Kautschuckfäden  in  Verbindung
mit  anderen  Spinnmaterialien.

489.  Leinene  und  baumwollene  18  e  Papierwäsche  aus  leinenem  oder  baumwolle-  Kst.

Leibwäsche;  auch  Pa-  nem  Zeugstoff  und  Papier  fällt  hierunter  9  Kb.

pierwäsche,  an  der  nur,  wenn  der  Zeugstoff  die  Außenseite  6  Bll.

 

Schauseite  von  Zeugstoff,
  sowie  sog.  Gummiwäsche.


 

 

(Schauseite),  das  Papier  aber  nur  eine
Zwischen=  oder  Unterlage  bildet.  —  Andere
  Papierwäsche  ist  unter  Nr.  743
bezw.  748  nachzuweisen.
        <pb n="403" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Einfuhr.

 

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Bemerkungen.

 

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

 

5.

 

490.

491.

492.

493.

494.

 

Seidene  Herrenhüte,  garnirt
  und  ungarnirt.

Herrenhüte  aus  Filz,  garnirt
  und  ungarnirt.

Damen=  (auch  Kinder-)
Hüte:  garnirt,  mit
Ausnahme  der  Strohhüte.


—z:  ungarnirt,  mit  Ausnahme
  der  Strohhüte.

Hüte,  nicht  besonders  benannte,
  garnirt  und
ungarnirt.

 

18f1

1812

1813

1814

1814

Hierher  gehören:  Herrenhüte  (Cylinderund
  ähnliche  Hüte),  mit  seidenem  oder
halbseidenem  Felbel  (Velpel)  überzogen,
sowie  Gibus  (Ressorthüte,  Claquehüte)
aller  Art,  garnirt  und  ungarnirt;  auch
nach  Art  der  seidenen  Herrenhüte  gearbeitete
  und  wie  diese  auch  nur  garnirte
oder  sonst  ausgestattete  Damen=  und
Kinderhüte.

Aus.  Wolle  oder  anderen  Thierhaaren,  garnirt
  oder  ungarnirt,  auch  lackirt,  ebenso
nach  Art  dieser  Herrenhüte  gearbeitete
oder  sonst  ausgestattete  Damen=  und
Kinderhüte.  Ferner  sind  hier  nachzuweisen:
  Hüte  aus  Zeugstoffen  mit  aufgeklebtem
  Wollstaub;  Hutstumpen  zu  Filzhüten,
  bestehend  aus  zusammengewalkten
Hutfachen,  ganz  oder  unvollständig  in
Hutform  gebracht.

ungarnirte  Damen=  (auch  Kinder-)  Hüte,
wie  solche  gewöhnlich  nur  im  Putzwaarenhandel
  geführt  zu  werden  pflegen  (z.  B.
aus  Seidenstoffen,  Sammet,  Tüll,  Spitzen
und  dergl.  Lin  der  Regel  auf  Drahtgestellen])
  gearbeitet).  Die  unter  diesen
Nummern  zur  Anschreibung  kommenden
  Hüte  sind  nach  Stückzahl
nachzuweisen.

Hierher  gehören:  Hüte  aus  Zeugstoffen,  mit
Ausnahme  der  unter  Nr.  490  bis  493
genannten;  Hüte  von  Geweben,  mit  Kautschuck
  überzogen  und  getränkt,  garnirt
oder  ungarnirt;  auch  Mützen  aus  Zeugstoffen,
  mit  Ausnahme  der  gewirkten,  gehäkelten
  oder  gestrickten,  und  Fez  (Mützen
aus  gewalktem  Wollenstoff).  —  Dagegen
fallen  Hüte  aus  Stroh,  Rohr,  Bast,
Binsen,  Fischbein,  Palmblättern  oder
Span,  auch  dergleichen  aus  Haar=  oder
Hanfgeflechten,  aus  Sparterie,  sowie  aus
Geflechten  von  sog.  Baumwollensparterie
und  Stroh,  ferner  Hüte  aus  Kork,  Leder,
Leder-,  Oel--  und  Wachstuch  oder  Papier

 

 

20  Kst.
11  HKö.
9  Bll.

 

Hierher  gehören  insbesondere  garnirte  bezw.

 

9°.
        <pb n="404" />
        68

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  din  iu  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
2  es  "
Nr.  Einfuhr.  golltarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(494.)  Hüte,  nicht  besonders1814  unter  Nr.  35  d  1  und  2,  bezw.  13  g,
benannte,  garnirt  und  21  c  und  d,  2712  und  3  und  2063
ungarnirt.  des  Zolltarifs.  —  Puppenhüte  werden
wie  Spielzeug  aus  den  betreffenden  Materialien
  nachgewiesen.
Die  unter  Nr.  494  zur  Anschreibung
  kommenden  Hüte  und  Mützen
sind  nach  Stückzahl  nachzuweisen.
495.  Fertige  künstliche  Nluumen  1881  Hierher  gehören  auch  dergleichen  Blumen
aus  Webe=  und  Wirk-  unter  Glas  und  Rahmen.
waaren,  auch  in  Ver-  20  Ktt.
bindung  mit  anderen  11  Kö.
Stoffen.  9  Bll.
496.  Bestandtheile  künstlicher  18220200;;;

 

Blumen  aus  Webeund
  Wirkwaaren,  auch
in  Verbindung  mit  anderen
  Stoffen,  ohne
Verbindung  mit  einander.


 

 

 

 

19.  Kupfer  und  andere  nicht  besonders  genannte  unedle  Metalle,  Legirungen  aus  unedlen
Metallen,  anderweitig  nicht  genannte,  und  Waaren  daraus.

497.
498.

499.

500.

501.

502.

Kupfer

 

Antimon,  metallisches.

Arsenik,  gediegenes.

in  rohem  Zustande
  oder  als  Bruch.

Kupfer=  und  andere
Scheidemünzen;  auch
Abfälle  von  Kupfer
und  Kupferlegirungen.

Messing,  Schlagloth,
Bellowmetall  und  Tomback:
  roh  oder  als
Bruch:

Nickelmetall.

 

19a
19a

19

19  a

19  a

19  a

 

Auch  „Spießglanz,  Spießglanzkönig,  regulus
antimonii“  genannt.

Auch  unter  den  Benennungen  „Fliegenstein,
  metallisches  Arsenik,  Scherbenkobalt,
Cobaltum  erystallisatum“  vorkommend.

Roh-,  Schwarz-,  Gar-,  Cement-,  Rosettenkupfer
  2c.,  in  Schalen,  Scheiben,  Rosetten,
Blöcken,  Stangen,  Platten,  Röhren  (gegossener
  Röhrenform)  2c.;  Bruchkupfer.

Dergleichen  Abfälle  sind:  Kupferfeile,
Messingfeile,  Schabin  (Abfall  bei  der
Metallschlägerei),  Schliff,  Blechabfälle  2c.

In  Barren  oder  rohen  Stücken,  rein

(Würfelnickel,  Nickelschwamm).

 

13  Fss.  u.  Kst.
        <pb n="405" />
        —  69  —

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  i  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  ·  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Ein  .  es  es  ichts).
Nr  fuhr  Zollarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
503.  Ouecksilber.  19a......................  20  eis.  Flaschen
5  in  nderbeuteln  u.
504.  JWißmuth.  19  a  Oder  Aschblei,  Markast
505.  Vorstehend  und  ander-  19  a  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Aluminium  in
weit  nicht  genannte  Barren,  rohes  Cadmiummetall,  Kalium,
unedle  Metalle  oder  Kobaltspeise,  Magnesium,  Natrium-,
Legirungen  von  un-  Titan=  und  Wolframmetall;  Neusilber
edlen  Metallen:  roh  (Alfenide,  Argentan,  Packfong,  Nickel-  13  Fss.  u.  Kst
oder  als  Bruch.  kupfer);  Britanniametell;  Bronze  (Me-  ."·
tallbronze);  Glockengut  (Glockenspeise);
Kanonenmetall.  —  Dagegen  nicht  die
unter  Nr.  3,  42  und  43  des  Zolltarifs
genannten  Legirungen  von  Blei,  Zink,
Zinn  bezw.  Spießglanz.  =
506.  Kupfer  2c.,  geschmiedet  19b  Hierher  gehören  insbesondere:  Kupfer,  so-13  Fss.
oder  gewalzt  in  Stan-  wie  andere  unedle  Metalle  und  Le6  Hob.
gen  und  Blechen.  girungen  aus  solchen  (mit  Ausnahme  ll.
von  Eisen,  Blei,  Zink,  Zinn  und  der  Für  unplattirtes
unter  Nr.  3,  42  und  43  des  Zolltarifs  Messingblech:
genannten  Legirungen  von  Blei,  Zink  Kst.
Zinn,  bezw.  Spießglanz),  geschmiedet  oder
gewalzt  in  Stangen  oder  Blechen;  Kupferschalen,
  wie  sie  vom  Hammer  kommen;
Bolzenkupfer;  Dachplatten;  gewalzte,
auch  polirte  Bleche  und  Tafeln,  sowie
gegossene  oder  gewalzte  Schlagleisten  (für
den  Wagenbau)  aus  diesen  Metallen
oder  Legirungen,  nicht  plattirt;  Schiffsblatt
  (geschlagenes  Kupfer).
507.  Kupfer=  2c.  Draht,  auch  19  b  Hierher  gehört  auch  cementirter  Kupfer-13  Fss.
faconnirter,  jedoch  draht  (Kupferdraht,  welcher  durch  Zink  Kb.
nicht  plattirter.  dämpfe  einen  messingfarbigen  Ueberzuggn  Bll.
erhalten  hat).  Für  unplattirten
508.  Kelegraphenkabel  aller  19  b  Hierher  gehört  auch  Draht  (aller  Art),  mit  Messingdraht:
Art  und  Telegraphen-  Kautschuck  oder  Guttapercha  überzogen,  7  Fss.  von  mehr  als
kabel-Adern.  umwickelt,  umsponnen  oder  umflochten,  50  kg  Brutto- 



 

 

umgekehrt  auch  letztere  Stoffe  mit  Draht
umwickelt;  auch  dergleichen  Draht,  welcher
  von  anderen  Materialien  (Hauf,
Baumwollengarn,  Kupferblech  r.)  weiter
umschlossen  ist.

 

gewicht.
9  Kst.  von  mehr  als
50  kg  Bruttogewicht.
        <pb n="406" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dea  "öé  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  es  ewichts).
Nr  Einfuhr  golltarffe  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
509.  Kupfer  2c.  in  Blechen  und  196  Hier  sind  auch  plattirte  Schlagleisten  von  D
Platten,  plattirt.  Kupfer  2c.,  sowie  versilberte  Kupfer=  2c.
Platten  zu  Lichtbildern  nachzuweisen.
510.Kupfer=  2c.  Draht,  19e  Auch  leonischer  (lyonischer)  Draht,  vergoldet
plattirt.  oder  versilbert,  ist  hier  nachzuweisen.
511.  Drahtgewebe  und  Draht91  Hierher  gehören  auch  Siebböden  von  Kupfer
geflechte  aus  Draht  oder  Messing,  sowie  unpolirte,  unlackirte
von  Kupfer  2c.  Polserrfedern  von  Kupfer=  oder  Messingraht.

512.Grobe  Kupferschmiedel  1941  Hier  sind  nachzuweisen:  grobe  unpolirte,
und  Gelbgießerwaaren,  unlackirte  Waaren  aus  Kupfer  oder  geauch
  in  Verbindung  gossenem  Messing,  als:  Blasen,  Bügelmit
  Holz  oder  Eisen  eisen,  Eimer,  Gewichte,  Haken,  Hähne,
ohne  Politur  und  Lack.  Kellen,  Kessel,  Lampen,  Leuchter,  Mörser,
Pfannen,  Riegel,  Röhren,  Schlösser,
Schüsseln,  Schrauben-Bolzen  und  -Muttern,
  Thür=  2c.  Beschläge,  Waageschalen
und  ähnliche  grobe  Waaren,  auch  in
Verbindung  mit  Holz  oder  Eisen  ohne
Politur  und  Lack;  ferner  unpolirte,  unlackirte
  Nägel,  Nieten,  Stifte  und  Zwecken
von  Kupfer  oder  Messing,  sowie  dergl.3  Fff.
Röhren  von  Kupfer=  oder  Messingblech;  6  Kb.
Weberblätter  von  Kupfer.  4  Bll.
513.  Kanonenrohre  von  1942  SHierher  gehören  auch  bronzene  Mörser
Bronze.  (Geschütze).
514.  Messingpatronen  und  1942  Unter  Patronen  ist  hier  Munition  für
Zündhütchen,  mit  oder  Feuerwaffen  zu  verstehen.  Auch  Zündohne
  Füllung.  pillen  und  Zündspiegel,  sowie  Artillerie-Zündungen
  aus  Kupfer  oder  Messing
gehören  hierher.
515.  Andere  Waaren  aus  1942  Hierher  gehören  insbesondere:  polirte  oder

 

Kupfer,  Messing  2c.,
mit  Ausschluß  der
unter  Nr.  516  genannten.


 

 

lackirte  Kupfer=  und  Messingwaaren;
Kupfer=  und  Messingwaaren  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  nicht  unter  Nr.  19  d  1,  19  d3  oder
20  des  Zolltarifs  fallen;  Nägel,  Nieten,
Stifte  und  Zwecken  von  Kupfer  oder
Messing  mit  Holz-,  Steingut=  2c.  Köpfen;
nicht  fein  gearbeitete  Waaren  aus  Alfenide,
  Argentan,  Britanniametall,  Bronze,
Neusilber,  Tomback  und  ähnlichen  Legirungen,
  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen,  2c.
        <pb n="407" />
        —  71  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  zu  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (än  Prozenten
.  infuhr.  es  d  ichts).
Nr  Einfuhr  olltariss,  es  Bruttogewichts)
1  2.  3.  4.  5.
516.Waaren  aus  Aluminium,  19d43  Sopvweit  diese  Waaren  durch  die  Verbindung  13  Fsf.
Nickel;  feine,  insbeson-  mit  anderen  Materialien  nicht  unter  6  Kb.
dere  Luxusgegenstände,  Nrur.  20  des  Zolltarifs  fallen.  —  Ver-  4  Bll.
aus  Alfenide,  Britan=  nickelte  Waaren  aus  den  zu  Nr.  19  des
niametall,  Bronze,  Neu-  Zolltarifs  gehörigen  Metallen  und  Lesilber,
  Tomback  und  girungen  werden  wie  Nickelwaaren  beähnlichen
  Legirungen;  handelt.  —  Unter  den  hier  nachzuweisenfeine
  vernirte  Messing-  den  feinen  Alfenide-,  Britanniametall-,
waaren;  alle  diese  auch  Bronze-,  Neusilber-,  Tomback=  2c.  Waaren
in  Verbindung  mit  im  Sinne  der  Nr.  19  d3  sind  alle  Geanderen
  Materialien.  genstände  des  Luxus,  sowie  diejenigen
Waaren  zu  verstehen,  welche  vernirt,
lackirt,  polirt,  ziselirt,  guillochirt,  ornamentirt
  oder  in  getriebener  Arbeit  hergestellt
  sind,  oder  welche  auf  andere  Weise
eine  feinere  Bearbeitung  erfahren  haben.
—  Feine  Galanterie=  und  Ouincallleriewaaren,
  ganz  oder  theilweise  aus  Aluminium,
  sowie  dergleichen  aus  Nickel,
fallen  unter  Nr.  521.
20.  Kurze  Waaren,  Quincaillerien  2c.
517.Laschenuhren.  20  S883B3Baaaa.
518.Waaren,  ganz  oder  theil-  20  à  Auch  echtes  Blattgold  und  Blattsilber,  soweise
  aus  edlen  Me-  wie  legirtes  Blech  aus  Gold,  Silber  oder
tallen,  echten  Perlen,  anderen  edlen  Metallen.  —  Dagegen
Korallen  oder  Edel-  ist  unlegirtes  Gold=  und  Silberblech  unter
steinen,  mit  Ausnahme  Nr.  304  bezw.  307  nachzuweisen.
der  Taschenuhren.
519.]  Waaren,  ganz  oder  thei20b0  1  Hierher  gehören:  Waaren,  ganz  oder  theil- 



weise  aus  Bernstein
oder  anderen  feinen
Schnitzstoffen;  aus  unedlen,
  echt  vergoldeten
oder  versilberten,  oder
mit  Gold  oder  Silber
belegten  Metallen.

 

 

weise  aus  Bernstein,  Celluloid,  Elfenbein
Jet  (Gagat),  Lava,  Meerschaum,  Perlmutter
  und  Schildpatt,  sowie  aus  Imitationen
  von  Bernstein,  Elfenbein,  Jet
(Gagat),  Meerschaum,  Perlmutter  und
Schildpatt,  jedoch  mit  Ausnahme  von
Elfenbein,  Perlmutter,  Celluloid  und  der
Imitationen  von  Elfenbein  und  Perlmutter
  in  der  unter  Nr.  520  angegebenen
Beschaffenheit;  Waaren,  ganz  oder  theilweise
  aus  unedlen,  echt  vergoldeten  oder
versilberten,  oder  mit  Gold  oder  Silber
belegten  Metallen;  Zähne  in  Verbindung

 

—4

 

 

20  Fss.  u.  Kst.
13  Kb.
9  Bll.
        <pb n="408" />
        72

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
"  es  "
Nr.  Einfuhr.  Zollinifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(519.)  Waaren,  ganz  oder  theil  20b  1  mit  Stiften  oder  Röhrchen  von  Platin
weise  aus  Bernstein  oder  anderen  edlen  Metallen,  auch  dergl.
oder  anderen  feinen  künstliche  von  Elfenbein  oder  Elfenbein-Schnitzstoffen;
  aus  un-  imitationen;  unechte  Korallen,  mit  Ausedlen,
  echt  vergoldeten  nahme  der  Glaskorallen.
oder  versilberten,  oder
mit  Gold  oder  Silber
belegten  Metallen.
520.Elfenbein  und  Perlmutter  20b  1  Hierher  gehören  auch  Imitationen  von
in  geschliffenen  oder  po-Annmerk.  Elfenbein  und  Perlmutter,  insbesondere
lirten  Platten,  Stücken  Imitationen  von  Elfenbein  aus  Celluloid
oder  Stäben,  oder  sonst  in  der  in  Spalte  2  angegebenen  Bezu
  Waaren  erkennbar  schaffenheit.
vorgearbeitet.
521.Feine  Galanterie=  und  20b2  Hierher  sind  zu  rechnen:  feine  Galanterie-Ouincailleriewaaren.
  und  Ouincailleriewaaren  (Herren=  und
Frauenschmuck,  Toiletten-und  sog.  Nippestischsachen
  u.  s.  w.):  ganz  oder  theilweise
aus  Aluminium;  aus  Nickel,  fein  gearbeitet;
  aus  anderen  unedlen  Metallen,0  Fsf.  u.  6st.
jedoch  fein  gearbeitet  und  zugleich  mehr  13  Kb.
oder  weniger  vernickelt,  vergoldet  oder  59#  ll.
versilbert  oder  auch  vernirt  oder  in  Verbindung
  mit  Alabaster,  Email,  Halbedelsteinen
  oder  nachgeahmten  Edelsteinen
oder  auch  mit  Schnitzarbeiten,  Pasten,
Gemmen,  Kameen,  Ornamenten  in  Metallguß
  und  dergl.
522.Fächer  aller  Art.  20  b  3  nsoweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen
zu  Nr.  518  gehören.
523.Stutz=  und  Wanduhren,  20b  3  ESttutz-(Stand=  und  Stock-),  Wand-,  Pendelund
  Regulatoruhren;  Reise-,  Wecker-,
Kontroluhren  und  dergleichen,  soweit  sie
durch  ihre  Verbindungen  nicht  unter
Nr.  518  fallen.  —  Sand=  und  Wasseruhren
  von  Glas  sind  wie  Glaswaaren
zu  behandeln.
524.Wachswaaren,  feine  bos20b  3  Wachsfiguren,  Wachsköpfe,  Wachslarven,
sirte.  -  Wachsblumen,  Wachsfrüchte  2c.  Auch
feine  bossirte  Ceresinwaaren  gehören
hierher.
525.  Unechtes  Blattgold  und  200  1111111HTHTHTHHTH„„„

 

Blattsilber.
        <pb n="409" />
        #—““““"““

 

 

.——..

—  —

73

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  Demm  “  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  «  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  gollarifs  es  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
526.  Brillen  und  Opernguckrerr202  Snsoweit  sie  durch  ihre  Verbindung  nicht
unter  Nr.  518  oder  519  fallen.  Hierher
gehören  auch  Schutzbrillen,  Lorgnetten,
gefaßte  Lorgnons  und  kleinere  Perspektive.
527.  Regen=  und  Sonnen--202  Fnsoweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen
schirme.  unter  Nr.  518  und  519  fallen.  «
528.  Wachsperlen.  2062  sDen  echten  Perlen  nachgeahmte,  z.  B.  aus
Glas,  mit  Wachs,  Perlenessenz  und  dergleichen
  ausgefüllte,  und  ähnliche  Perlenimitationen.

529.  Puppen  und  Puppen--200  333838383838383833
bälge,  mit  Zeugstoffen
angekleidet  bezw.  überzogen.

530.  Andere  Waaren  aus  Ge20ec  3  Hier  sind  nachzuweisen:  Waaren  aus  Gespinnsten
  in  Verbin-  spinnsten  von  Baumwolle,  Leinen,  Seide  Fss.  u.  Kst.
dung  mit  anderen  Ma-  Wolle  oder  anderen  Thierhaaren,  welchemit  3  Kb.
terialien,  nicht  beson-  animalischen  oder  vegetabilischen  Schnitz-  9  Bll.
ders  tarifirt.  sioffen  (imit  Ausnahme  der  unter  Nr.  519
genannten),  unedlen,  weder  vergoldeten
oder  versilberten,  noch  mit  Gold  oder
Silber  belegten  Metallen,  Glas,  Kautschuck,
  Guttapercha,  Leder,  Ledertuch,
Papier,  Pappe,  Steinen  (ausgenommen
Edelsteine),  Stroh=  oder  Thonwaaren  verbunden
  und  nicht  besonders  tarifirt  sind,
z.  B.  übersponnene  oder  mit  Zeugstoffen
überzogene  Knöpfe,  mit  Unterlagen  von
Holz-,  Bein-,  Horn-,  Leder=  oder  Metallformen
  und  dergleichen;  Kork=  und  Papierhüte
  mit  Garnirung  aus  Gespinnsten;
mit  Gespinnstfäden  übersponnener  Eisenund
  Stahldraht.
21.  Leder  und  Lederwaaren.
531.|  Leder  aller  Art,  mit  21a  Hierher  gehören:  lohgare  und  lohrothe,  auch]  16  Fss.  u.  Kst.
Ausnahme  des  unter  dergleichen  blos  geschwärzte  Häute  (mit]  13  Kb.
Nr.  532  und  533  be-  Ausnahme  des  Sohlleders),  als  ins66  Bll.

 

griffenen.

 

 

besondere  Fahlleder,  Kalbleder,  Sattlerleder;
  Juchtenleder,  ungefärbtes  und
echtes  gefärbtes;  ingleichen  sämisch=  und
weißgares  Leder  mit  Ausnahme  der  un- 



10
        <pb n="410" />
        ..  inweisun
Lau-  WaarenverzeichniHt  d  die  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Einfuhr.  es  des  Bruttogewichts).
Nr  fuh  Zolltarifs.  gewichts)
1.  2.  3.  —.  .  355.
Noch:  #
(531.)  Leder  aller  Art,  mit  21a  behaarten  weißgaren  Felle  von  Lämmern
Ausnahme  des  unter  und  jungen  Ziegen;  echtes  Pergament;
Nr.  532  und  533  be-  auch  lediglich  zugeschnittene  Stiefelklappen
griffenen.  oder  Stiefelschäfte;  sowie  nicht  weiter
bearbeitete  Abschnitte  und  Streifen  von
den  vorstehend  genannten  Ledersorten.
532.  Brüsseler  und  dänisches  2112300002202  ....
Handschuhleder;  wiiß.
gares  Leder  aus  den
Fellen  von  Lämmern  J  u.  t.
und  jungen  Ziegen  6  Bl.

(Zickeln);  Korduan,
Marokin,  Saffian;
gefärbtes  Leder,  ausgenommen
  dergleichen
echtes  Juchtenleder;
alles  lackirte  Leder.
533.  Sohlleder  mit  Einschluß  21b  Auch  lediglich  zugeschnittene  Sohlen  pon
von  Vacheleder.  Leder  und  Sohlen  aus  mit  Kautschuck
und  anderem  Bindemittel  versetztem  gemahlenen
  Leder  gepreßt.
534.  Unbehaarte  halbgare,  so-  ——..x.II  A  7TY  2  ö2J)27  —
wie  bereits  gegerbte,,Anmerk.
noch  nicht  gefärbte  oder
weiter  zugerichtete
Ziegen=  und  Schaffelle.  »
535.GrobeLederwaaxen.  216  Zu  den  groben  Lederwaaren  sind  zu  rechnen:
Schuhmacher-,  Sattler-,  Riemer=  und
Täschnerwaaren,  sowie  andere  Waaren
aus  ungefärbtem  oder  blos  geschwärztem
lohgaren  Leder  oder  aus  rohen  Häuten;
alle  diese  Waaren  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  16  Ffl.  u.  st

 

fallen.  138
536.  Grobe  Schuhmacher'!  te  Gierher  gehören:  grobe  Schuhmacherr  *
Sattler=  und  Täschner-e:Anmerk.  Sattler=  und  Täschnerwaaren  aus  grobem  v
waaren  aus  grobem  unbedruckten  Wachstuch,  grauer  Packleinunbedruckten
  Wachs-  wand,  Segeltuch,  roher  Leinwand,  rohem
tuch  oder  groben  leine-  Zwillich  oder  Drillich;  alle  diese  auch  in
nen  Geweben.  Verbindung  mit  anderen  Materialien,

soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallen;  ferner:  Hüte  von
grobem  unbedruckten  Wachstuch  oder  der-
        <pb n="411" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

 

 

 

 

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenken
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

—„  —

5.

 

(536).

537.

 

Noch:

Grobe  Schuhmacher-,
Sattler=  und  Täschnerwaaren
  aus  grobem
unbedruckten  Wachstuch
  oder  groben  leine
nen  Geweben.

*..

Feine  Lederwaaren  mit
Ausschluß  der  Hand--,
schuhe.

 

21e
Anmerk.

21  d

6

 

gleichen  Oeltuch,  mit  oder  ohne  Garnitur;
getheerte  oder  geölte  Kittel  von  groben
Zeugstoffen;  bearbeitete  (d.  i.  nicht  lediglich

  zugeschnittene)  Wagendecken  aus
grauer  Packleinwand,  rohem  Zwillich  oder

Drillich,  oder  aus  getheertem,  geöltem,  gefirnißtem,
  mit  Oelkomposition  (einem  Gemisch
  von  Oel  mit  Kautschuck)  getränktem
oder  überstrichenem,  oder  mit  metallischen
Subskanzen  (Grünspanlösungen  oder
dergl.)  imprägnirtem  groben  Zeugstoff,  sowie
  aus  grobem  unbedruckten  Wachstuch;
Schläuche  von  Hanf  oder  anderen  vegetabilischen
  Spinnstoffen  (mit  Ausnahme
der  Baumwolle),  gebleichte  und  ungebleichte,
  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  nicht  unter  Tarifnummer
17  oder  20  fallen;  auch  Spritzen=  und
andere  grobe  Schläuche  von  Baumwollenzeug

  in  Verbindung  mit  Leder,  Kautschuc

oder  unedlen  Metallen;  gepolsterte  oder
ausgefüllte  Matratzen  aller  Art;  Betten
(ausgefüllte  Federbetten);  Schuhe  von
Filz,  Tuchleisten,  grauer  Packleinwand,
Segeltuch  2c.,  in  Verbindung  mit  Kautschuck,
  Leder  oder  Ledertuch;  Darmsaiten,
auch  nachgeahmte;  Darmseile;  unlackirte
Stöcke  aus  Thierflechsen  (Ochsenziemerstöcke).;
  Wandtafeln  aus  Schiefertuch  in
Verbindung  mit  hölzernen  Rahmen.

Hier  sind  nachzuweisen:  Lederwaaren  von

Korduan,  Saffian,  Marokin,  Brüsseler,
dänischem  oder  ähnlichem  feinen  Leder,
von  sämisch=  oder  weißgarem,  gefärbtem
oder  lackirtem  Leder,  von  Pergament  (ohne
Unterschied,  ob  gefärbt,  lackirt  gepreßt  2c.
oder  nicht);  alle  diese  Waaren  auch  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltariss
  fallen;  feine  Schuhe  aller  Art  aus

Leder  oder  in  Verbindung  mit  solchem
(mit  Ausnahme  derjenigen  aus  Kautschuck)



#t1.

 

20  Fss.  u.  Kst.
13  Kb.
6  Bll.

10“
        <pb n="412" />
        —  76  —

**.**-*““—  --.55°  75—  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  sn  9  Taras  atz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  «  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  olltarifs.  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
538.Waaren  aus  feinem  21  à  Hierher  gehören  u.  A.  auch  Hüte  aus  den
Wachstuch,  Buchbin-Anmerk.  genannten  Materialien,  unstaffirt,  staffirt
derleinen,  Ledertuch,  oder  garnirt;  Kleider  von  getheerten,  ge-Wachsmusselin
  oder  ölten,  gefirnißten  Zeugstoffen  feinerer
Wachstafft  2c.  Art;  Schabracken  aus  Tuch  oder  ähnlichen
Zeugstoffen  in  Verbindung  mit  Leder,
Ledertuch,  Gurten  und  dergleichen;  Beute!0  Fss.  u.  Kst.
aus  thierischer  Blase,  bedruckt  oder  un-  13  Kb.
bedruckt,  auch  mit  Einfaffsung  von  Zeugß  Bll.
stoff  und  mit  Schnüren  versehen;  Luftballons
  aus  thierischen  Därmen,  Blasenoder
  Goldschlägerhaut;  lackirte  Stöcke
aus  Thierflechsen.
539.  Lederne  Handschuhe.  21e  Hierher  gehört  auch  zu  Handschuhen  zuge- 



 

 

schnittenes  Leder.

 

 

22.“)  Leinengarn,  Leinwand  und  andere  Leinenwaaren,  d.  i.  Garn  und  Webe=  oder  Wirkwaaren
  aus  Flachs  oder  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen,  mit  Ausnahme  von  Baumwolle.

540.

 

Jute=  und  Manillahanfgarn,

  eindrähtiges,  ungebleichtes,
  ungefärbtes,
  unbedrucktes:  bis
Nr.  5  englisch.

 

à  1
à  2
à  3
à  4
a  5

a  1
b  1
b?

bis  5

7“  7  541  ¾  553;
»  »  542  5  554;
7“  7  543  17  555;
„  „  544  „  556;
7  7  545  ¾l  557;
„  „  546  „  558;
r  57  547  "5„  559;

 

22a41

*)  In  der  Tarifnummer  22  werden  die  Unterabtheilungen  dieser  Nummer  nicht  in
stischen  Waarenverzeichnisses  hinter  einander,  sondern  wie  folgt  nachgewiesen:
unter  Nr.  540  und  552;

b  3
b  1  bis  3

 

 

Unter  Nr.  540  ist  auch  Watte  aus  anderen

  vegetabilischen  Spinnstoffen  als
Baumwolle  nachzuweisen.  Ferner  fallen
hierunter:  Jute,  Kokos=  und  Manillahanffasern,
  welche  zum  Zwecke  der  Verpackung
  oder  behufs  ihrer  Verwendung
als  Material  zur  Fertigung  von  Seilerwaaren,
  Decken  und  dergleichen  zu
Strängen  lose  zusammengedreht  sind,
als  Stricke  oder  Bindfaden  aber  nicht
benutzt  werden  können.  —  Garne,  gemischt
  aus  Leinen,  Jute  oder  Manillahanf,
  werden  wie  Leinengarn  behandelt.

 

unter  Nr.  548  und  560;  ·5
„  549  „  561;  e  1  bis  5  „
„  562;  l1
„  550,  563  und  564;  2
„  567  und  576;  1l1  und  2  „
„  565,  568  und  577;  g  „
„  551,  566  569,  und  578;  b  „
„  570  und  579;  i

 

der  Reihenfolge  der  Nummern  des  statiunter
  Nr.  571  und  580;

„  572  „  581;
„  573  „  582;
„  574  „  583;
„  575  „  584;
„  585  586;

ü  587,  588  und’589;
b  590.
        <pb n="413" />
        Lau-  Waarenverzeichniß  dimwessung  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Einfuhr.  es  §  Bruttogewichts).
#  fuhr  Zolltarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
541.—  —:  über  Nr.  5  bis  22  1311131.„„  —
Nr.  8  englisch.
542.—  —:  über  Nr.  8  bis22  ...............  ...  —
Nr.  20  englisch.
543.—  —:  über  Nr.  20  bis  22t1tttttttttt  .  .  ....
Nr.  35  englisch.
544.—  —:  über  Nr.  35  eng.  22  53533.
lisch.
545.—  —ez:  ohne  Feststellung  22  a  1  b55ll.
der  Nummer  zum
höchsten  Zollsatze  eingeführt.

546.  Jute=  und  Manillahanf2201
garn,  eindrähtiges,  ge-  13  Kst
bleicht,  gefärbt,  be—  6  Bl.
druckt:  bis  Nr.  20  "
547.  #nglisch.  Nr.  20  bis2252  Gebleichte,  gefärbte  oder  bedruckte  Garne,
Nr.  35  englisch.  gemischt  aus  Leinen,  Jute  oder  Ma-548.
  —s:  über  Nr.  35  eng2  nillahanf,  sind  wie  Leinengarn  zu  belisch.
  »  handeln.
549.  —  —  :  ohne  Feststellung  22  b  1  bis
der  Nummer  zum
höchsten  Zollsatze  eingesäht,
  Manill
550.  Jute=  un  anillahanf=  22  àä  -  -  —
J  garn,  gezwirntes  d  Zwei=  oder  mehrdrähtige  Garne,  gemischt
und  mehrdrähtiges):  aus  Leinen,  Jute  oder  Manillahanuf,
ungebleicht,  ungefärbt.  fallen  unter  Nr.  562.
551.  :  gebleicht,  gefärbt,  2263  13  at
6  Bll.
552.  Leinengarn,  ungebleich  22  11888.  —
·  tes,  ungefärbtes,  unbedrucktes:
  bis  Nr.  5
englisch.
553.—:  über  Nr.  5  bies22  2  22020200.....  –
Nr.  8  englisch.
554.—:  über  Nr.  8  bis  22  33..  –
Nr.  20  englisch.
555.—:  über  Nr.  20  bess22a2a2t444  13  alst.
Nr.  35  englisch.  6  Bll.
556.—:  über  Nr.  35  englischs  2  35353535353533.
        <pb n="414" />
        ———  —  —  —

78

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  Vamt  in  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  i  .  es  ts).
Nr  Einfuhr  gollarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
557.—  :  ohne  Feststellung  22  a  1  biss  555.
der  Nummer  zum
höchsten  Zollsatze  eingeführt.

558.  Leinengarn,  gebleidt,  ge  22b  1
ärbt,  bedruckt:  bis  ç
für  20  englisch.  b  Gebleichte,  gefärbte  oder  bedruckte  Garne,
5599.—:  über  Nr.  20  bis22b2  gemischt  aus  Leinen,  Jute  oder  Manilla-Nr.
  35  englisch.  hanf,  sind  wie  Leinengarn  zu  behandeln.
560.—:  über  Nr.  35  englisch!)  22b  3
561.]—:  ohne  Feststellung  22  b  1  bis  3  13  Kst.
der  Nummer  zum  6  6  Bll.
höchsten  Zollsatze  eingeführt.

562.  JZwirn  aller  Art.  22  U0  Jedes  zwei=  oder  mehrdrähtige  Leinengarn
ist  als  leinener  Zwirn  zu  behandeln,
mit  Ausnahme  des  gezwirnten  Juteund
  Manillahanfgarns,  welches  unter
Nr.  550  bezw.  551  nachzuweisen  ist.
Auch  Weberlitzen  aus  leinenen  Zwirnschlingen,
  sowie  zwei=  und  mehrdrähtiger
Apothekerbindfaden  (leinenes  Gespinnst)
gehören  zu  dieser  Nummer.
563.Fußdecken  aus  losen,  ge-  22  à  Auch  Decken  aus  getheertem  Tauwerk,  so-  –
drehten  oder  ver-  wie  getheerte  Fußdecken  gehören  hierher.
sponnenen  Manillahanf-,
  Kokos-,  Juteoder
  ähnlichen  vegetabilischen
  Fasern:
grobe,  ungefärbt,  unbedruckt.

1
564.Seilerwaaren  aus  vege-  22  d  Auch  getheert,  geleimt  oder  gefirnißt  gehören  —

tabilischen  Spinnstoffen
  mit  Ausnahme
von  Baumwolle,  ungebleichte,
  ungefärbte;
auch  gebleichte  Seile,
Taue,  Stricke,  Gurten,
Tragbänder  und
Schläuche.

 

 

 

alle  diese  Seilerwaaren  hierher.  Ferner
fallen  unter  dieser  Nummer:  Treibriemen
aus  Gurten  von  Hanf  oder  Jute  (auch
mit  eingewebtem  Draht),  mit  Theer,
Oelfirniß,  Wachs  und  dergleichen  getränkt.
        <pb n="415" />
        79

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  n  8  ·  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  «  .  es  s8  ichts).
Nr  Einfuhr  ollorifse.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
565.  Fußdecken  aus  losen,  ge22222  .Als  feine  Decken  aus  den  genannten  vegedrehten
  oder  verspon-  tabilischen  Fasern  sind  alle  ungefärbten
nenen  Manillahanf-,  (unbedruckten)  Decken  zu  behandeln,  welche
Kokos-,  Jute=  oder  mehr  als  16  Fäden  in  der  Kette  und  13  Kst
ähnlichen  vegetabili-  im  Schuß  zusammen  auf  eine  Gewebe-  6  Bu
schen  Fasern:  feine,  fläche  von  4  qem  enthalten.  "
sowie  alle  gefärbten
oder  bedruckten.
566.  Seilerwaaren  aus  vege  2233.  D4
tabilischen  Spinnstoffen
mit  Ausnahme  von
Baumwolle  (andere  als
die  unter  Nr.  564  genannten),
  gebleicht;
gefärbte  Seilerwaaren.
567.  Jute=  oder  Manillahanf=  22e1  Mit  Ausnahme  der  Fußdecken  —
gewebe,  ungebleicht,
ungefärbt,  unbedruckt,
in  Kette  und  Schuß
zusammen  auf  4  qem
Gewebefläche  enthaltend:
  bis  16  Fäden.
568.—s:  17  bis  40  Fäden.  22e2
569.:  41  bis  80  Fäden.  2203
570.:  81  bis  120  Fäden22e4  6  Ausnahme  der  Fußdecken.  4%  Ku.
571.—:  mehr  als  120  Fäden!2e5  "
572.—  :  ohne  Feststellung  der  2261  bis5ö  555555.„„
Fadenzahl  zum  höchsten
Zollsatze  eingeführt.
573.  Jute=  und  Manillahanf!1  Wie  gebleichte,  gefärbte
gewebe,  gebleicht,  ge-  bedruckte  Jute=  oder
färbt,  bedruckt,  in  Kette  Manillahanfgewebe,
und  Schuß  zusammen  Mit  Ausnahme  bezw.  wie  gebleichte,
auf  4  qem  Gewebe-  der  Fußdecken.  gefärbte  oder  bedruckte3  Kft.
fläche  enthaltend:  bis  Leinwand  2c.  werden.  Kb.
120  Fäden.  auch  dergleichen  ausste  Bll.
574.:  mehr  als  120  Füiden22  22  gebleichtem,  gefärbtem,
575.:  ohne  Feststellung  der  22f1u.  2  0  bedrucktem  Garne  her-Fadenzahl
  zum  höchsten  gestellte  Gewebe  be-Zollsatze
  eingeführt  handelt.
        <pb n="416" />
        80

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  Hinweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  diem  sn  8  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.  Einfuhr.  galllen  des  Bruttogewichts).

1.  2.  3.  4.  5.

576.Leinwand,  Zwillich2  2el1t44444  ...  –
Drillich,  ungebleicht,
ungefärbt,  unbedruckt,
in  Kette  und  Schuß
zusammen  auf  4  gem
Gewebefläche  enthaltend:
  bis  16  Fäden.

577.—:  17  bis  40  Fäden.  22250.;I.

578.:  41  bis  80  Fäden.  22323.  13  gst

579.:  81  bis  120  Füäden  22221  41444  6  B#l.

580.]:  mehr  als  120  Fäden  2254242424252  "

581.:  ohne  Feststellung  der  2261  bisz  555.

Fadenzahl  zum  höchsten
Zollsatze  eingeführt.

582.  Leinwand,  Zwillich,  Deill  2211

lich,  gebleicht,  gefärbt,
*W  i  7  8  Wie  gebleichte,  gefärbte,  bedruckte  Jute-Schuß
  zusammen  auf  oder  Manillahanfgewebe,  bezw.  wie  ge-4
  dem  Gewebefläche  bleichte,  gefärbte  oder  bedruckte  Leinenthaltend:
  bis  120  wand  2c.  werden  auch  dergleichen  aus
Fäden.  gebleichtem,  gefärbtem,  bedrucktem  Garne

583.—:  mehr  als  120  Fäden.2272  hergestellte  Gewebe  behandelt.

584.—:  ohne  Feststellung  der  22f  1  u.  2  13  Kst.
Fadenzahl  zum  höch-  9  Koö.
sten  Zollsatze  einge-  6  Bll.
führt.  .

585.LeinenerDamastaller228  Hier  ist  aller  leinene  Damast  nachzuweisen,
Art;  verarbeitetes  gleichviel  ob  derselbe  roh,  gebleicht,  ge-Tisch-,
  Bett=  und  Hand-  färbt,  bedruckt  oder  in  anderer  Weise
tücherzeug  aus  Leinen.  zugerichtet  ist.

586.  Leinene  Kittel  aller  Ärt.  22g  Hierher  gehören  grobe  Blousen  für  Arbeiter,

Fuhrleute  und  dergleichen,  aus  leinenen
Stoffen  der  Tarifnummer  22e  1  bis  5
und  221  1.

587.  Leinene  Bänder,  Borten  22h  Hierunter  sind  nachzuweisen:  leinene  Bän-18  Kst.
Fransen  2c.;  Knopf-  der,  Borten,  Fransen,  Gaze,  Kanten13  Kö.
macher=  und  Posa-  (gewebte  oder  gewirkte  Spitzen);  Schnüre);  6  Bll.

 

mentierwaarenleinene
Gespinnste  2c.  in  Verbindung
  mit  Metallfäden.


 

 

Knopfmacher=  und  Posamentierwaaren;
leinene  Gespinnste  und  andere  Waaren
in  Verbindung  mit  Metallfäden  (mit
Ausnahme  der  geklöppelten  oder  genähten
Zwirnspitzen).
        <pb n="417" />
        Hinweisung

81

 

 

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  infuhr.  es  ichts).
Nr  Einfuhr  gZollc  iss.  des  Bruttogewichts)
J.  2.  3.  4.  5.
588.  Leinene  Stickereien,  auch  22  h  .....  .  I  18  Kst
in  Verbindung  mit  13  Kb.
Metallfäden.  6  ll
589.  Leinene  Strumpfwaaren  21242D2Dn2
590.  Zwirnspitzen.  22i1  Hierher  gehören:  geklöppelte  oder  genähte  23  Kst.
Spitzen  von  leinenem  Garn  oder  Zwirn,1  Bll.
auch  in  Verbindung  mit  Metallfäden
oder  mit  einzelnen  Fäden  von  Baumwollengarn.
  —  Leinene  Kanten  (gewebte
oder  gewirkte  Spitzen)  fallen  dagegen
unter  Nr.  587.
23.  Lichte.
591.Lichte  aller  Art.  23  Hier  sind  nachzuweisen:  Talg-,  Stearin-6  Kfst.
Paraffin-,  Wallrath=  (Spermaceti-)  und
Ceresinlichte;  Wachskerzen,  Wachsstöcke
und  Wachsfackeln.  —  Dagegen  sind
Nachtlichte  in  Verbindung  mit  Kork,
Papier  oder  anderen  Materialien  nach
Beschaffenheit  des  Materials  als  Schnitz-,
Papier=  2c.  Waare  zu  behandeln.  —
Streichwachslichte  (Zündkerzchen)  fallen
unter  Nr.  100.
24.  Literarische  und  Kunstgegenstände.
592.  |Bücher;  Karten  zu  wissen-  24  a  Hierher  gehören:  Bücher  in  allen  Sprachen,16  Kst.
schaftlichen  Zwecken;  Musikalien,  Akten  und  Manuskripte,  ge  Bll.

 

 

 

Musikalien.

 

 

 

 

 

 

bunden  und  ungebunden;  bedrucktes  Papier
  (Bekanntmachungen,  Ankündigungen,
Fahrpläne,  Eisenbahnfahrbillets,  Briefmarken
  2c.),  welches  nicht  vorgerichtet
ist,  um  noch  schriftliche  Ausfüllungen
oder  Zusätze  zu  erhalten;  geographische,
See=  und  andere  Karten  zu  wissenschaftlichen
  Zwecken.  —  Makulatur,  beschriebene
  und  bedruckte,  ist  unter  Nr.  15
nachzuweisen.

 

 

 

11
        <pb n="418" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  vinn  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  «
Nr.  Einfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
593.  Kupferstiche,  Stiche  an-  24  a  Alle  diese  Bilder  auch  illuminirt,  lackirt,  16  Kst.
derer  Art,  sowie  Holz-  mit  Gold=  oder  Silberblatt  belegt  oder  4  Bll.
schnitte;  Lithographien;  auf  Pappe  oder  stärkeres  Papier,  Lein-Farbendruckbilder;
  wand  und  dergleichen  aufgezogen;  auch
Photographien.  solche  mit  durchgeschlagenen  Randverzierungen.
  Ferner  gehören  hierher:  Daguerreotypbilder
  (Lichtbilder);  Bilderbogen
  aller  Art,  ganz  oder  zerschnitten;
Aushängeschilder,  bestehend  in  Lithographien
  oder  Farbendruck  auf  Papier,
auch  unter  Glas  und  Rahmen;  Modebilder
  und  Musterblätter  (Vorbilder  zum
Sticken  2c.).
594.Gestochene  Metallplatten240  HHierher  gehören  außer  den  neben  genannten12  Kst.
geschnittene  Holzstöcke,  auch  gestochene  Platten  von  Blei  und
lithographische  Steine  Holz  mit  galvanischem  Kupferniederschlag
mit  Zeichnungen  2c.:  und  Holzstöcke  oder  hölzerne  Druckformen
zum  Gebrauch  für  den  zum  Papiertapetendruck.  —  Dagegen  sind
Druck  auf  Papier.  gestochene  Platten  von  Metall  oder  Holz
zum  Druck  auf  andere  Stoffe,  als  auf
Papier  (z.  B.  zum  Zeugdruck)  als  Metall=
  bezw.  Holzwaaren  anzuschreiben.
595.NGemälde  und  Zeichnun-  240  Hierher  gehören:  gemalte  Bilder  auf  Stoffen  20  Kst.
gen.  aller  Art,  auch  gefirnißt  oder  lackirt;
Gemälde  mit  Uhrwerken  verbunden,  wenn
letztere  als  Nebensache  zu  betrachten  sind;
gemalte  Theaterdekorationen.
596.  Statuen  von  Marmor  24e  Hierher  gehören:  Statuen  (einschließlich  der  12  Kst.

 

und  anderen  Steinarten;
  von  Metall,
mindestens  in  natürlicher
  Größe;  Medaillen
  und  Schaumünzen;
  Abgüsse  in
Gips  oder  Schwefel.

 

 

Büsten  und  Thierfiguren)  von  wirklichem
Kunstwerth  aus  Marmor  und  anderen
Steinarten  (einschließlich  der  Serpentinund
  Gipssteine);  dergleichen  Statuen
von  Metall,  mindestens  in  natürlicher
Größe;  Medaillen  und  Schaumünzen,
auch  in  Etuis;  Abgüsse  in  Gips  oder
Schwefel  (von  Antiken,  Münzen,  geschnittenen
  Steinen  2c.).
        <pb n="419" />
        83

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  Din  u  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  s
Nr.  Einfuhr.  Zoll  ijs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
25.  Material-  und  Spezerei-,  auch  Konditorwaaren  und  andere  Konsumtibilien.
597.  Bier  aller  Art,  auch  Meth.  25  à  Auch  Malzextrakt  und  Malzhonig  sind  hier  —
nachzuweisen,  sofern  dieselben  ihrer  Beschaffenheit
  nach  wie  Bier  zu  tarifiren
sind.
598.  Arrak;  Cognac;  Rum;  255  A  A  AATTTVTT„„
Franzbranntwein.  ·
599.Spiritus,rohundraffi-  25  b  Hierunter  ist  aller  rohe  und  raffinirte  Korn-,  "#
nirt  (Sprit).  Kartoffel-,  Rüben=  und  Melasse-Spiritusk?  gst.  Wnur  beidem
nachzuweisen.  16  Kb.  Eingange
600.  Vorstehend  nicht  genanneß  25b  Hierunter  fallen  insbesondere  Obstbrannt-  in  Flaschen.
ter  Branntwein.  wein,  versetzter  Branntwein,  auch  alkohol1  Ueberfässer.
haltige  Essenzen  zum  Genuß  (Cognac-,
Rum-,  Punsch-Essenz  2c.).
601.Hefe  aller  Art,  mit  Aus-  25  C  Weinhefe  s.  unter  Nr.  217  bezw.  6E00724  Kfst.
nahme  der  Weinhefe  11  Ueberfässer.
und  der  unter  Nr.  602  7  Kb.
genannten.  Für  Preßhefe:
15  Kst.
...  .  ..  .  9Fss·
602.  JFlüssige  Bierhefe  auf  ein-  25  C  Für  den  eigenen  Bedarf  der  Bewohner  der  —
zelnen  Grenzstrecken.  Anmerk.  betreffenden  Grenzorte  in  kleinen  Mengen
bis  zu  15  kg  einschließlich  in  einem
Transporte  eingehend.
603.Essig  in  Fässern.  25  4  1  Zu  Nr.  603  und  604  gehört  auch  kon-  –
604.Essig  in  Flaschen  oder?52  zentrirte  Essigsäure  (acidum  aceticum  con-Kruken.
  centratum)  und  Holzsäure  (empyreumatische
  Essigsäure);  zu  Nr.  603  auch  Essig24  Pst.
aller  Art  zum  menschlichen  Genuß  in  16  Köb.
Flaschen  oder  Kruken  von  mindestens  50  kg
Bruttogewicht.
605.  Cider  in  Fässern.  25591  Hierher  gehört  auch  Cider  in  Flaschen,
Kruken,  Schläuchen  oder  Blasen  von
mindestens  50  kg  Bruttogewicht.
606.  Künstlich  bereitete  Ge2  55  1Hierher  gehören  künstlich  bereitete  (ver- 



tränke,  nicht  alkoholhaltige,
  in  Fässern.

 

 

süßte  oder  zum  feineren  Tafelgenuß  bestimmte)
  nicht  alkoholhaltige  Getränke,
z.  B.  Limonadenwasser,  überhaupt  nicht
unter  anderen  Nummern  begriffene  Getränke,
  in  Fässern,  desgleichen  in  Flaschen
oder  Kruken  von  mindestens  50  kg
Bruttogewicht.

 

11  Ueberfässer.

11°
        <pb n="420" />
        —  —  —

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  9  Taras  atz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Ein  .  es  ichts).
Nr  fuhr  gollarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
607.  Wein  und  Mostin  Fässeenn25  1  Auch  in  Flaschen,  Kruken,  Schläuchen  oder  Ueberfässer.
Blasen  von  mindestens  50  kg  Bruttogewicht.
  Weintrüb  (flüssige  Weinhefe)
fällt  gleichfalls  unter  diese  Nummer.
608.  JCider  in  Flaschen.  25e2  1.  .  .  ..  -..................
609.KünstlichbereiteteGe-2582S.VemerkungzuNr.606........
tränke,  nicht  alkohol-  24  Ast.
haltige,  in  Flaschen.  16  Kb.
610.  Schaumwein  in  Flaschen  2533322
611.  Anderer  Weinin  Flaschenm  25532  2222  U
612.  Butter,  auch  künstliche.  25  f  Hierunter  fällt  auch  Oleomargarin  (durch  Ab-13  in  Fässern,  sowie
pressen  von  Talg  gewonnenes,  mehr  oder  in  Kübeln  von
weniger  flüssiges  Fett),  mit  Milch,  Wasser,  hartem  Holz.
Salz,  Farbstoffen  2c.  vermischt.  16  in  Töpfen.
11  in  Kübeln  von  weichem
  Holz.
7  Kb.
Für  finnische
Butter  bei  der
Einfuhr  zur  See:
15  in  Kübeln  aus
weichem  Holz,
wenn  die  Verpackung
  als  eine
außergewöhnlich
starke  im  Vergleich
zu  der  sonstigen
Verpackung  von
Butter  in  Kübeln
anzusehen  ist.
613.:  gollfrei  für  Bewohner  25  f  Einzelne  Stücke  in  Mengen  von  nicht  mehr  —
des  Grenzbezirks.  Anmerk.  als  2  kg,  nicht  mit  der  Post  eingehend.
614.  Fleisch,  ausgeschlachteites..  591  Hierher  gehört:  alles  frische  und  zubereitete  Fss.  u.  st.
frisches  und  zuberei-  Fleisch  (eingesalzenes,  geräuchertes,  gelgo.
tetes.  kochtes  u.  s.  w.),  mit  Ausnahme  des  3  Bll.

 

 

 

unter  Nr.  615,  617  und  657  fallenden;
ferner  Schinken,  Speck  und  Würste;  auch
in  hermetisch  verschlossenen  Blechbüchsen  rc.
verpacktes  frisches  oder  nur  gekochtes,
geräuchertes  oder  eingesalzenes  (eingepökeltes)
  Fleisch,  sowie  Hundekuchen  (Fleischfaserhundekuchen,
  Oundezwieback),  ein  aus
Mehl  unter  Zusatz  von  Fleischabfällen
hergestelltes  Backwerk.
        <pb n="421" />
        Hinweisung

—  85

 

 

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.  Einfuhr.  es  ichts).

fuhr  golltarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.

615.:  zollfrei  für  Bewohner  2591inzelne  Stücke  in  Mengen  von  nicht  mehr  —
des  Grenzbezirks.  Anmerk.  als  2  kg,  nicht  mit  der  Post  eingehend.

616.  Fleischextrakt,  Suppen259  1  Hierher  gehört:  Fleischextrakt  aller  Art,  soo16  Fss.  u.  Kst.
tafeln,  Consommé,  wie  Consommé  (Gallerte  von  Knochen9  Kb.
Tafelbouillon.  und  Fleisch),  auch  in  Blechbüchsen  2c.  herr!3  Bll.

metisch  verschlossen;  Bouillon  in  Tafeln,  Für  Fleischextrakt:
auch  flüssige  in  Dosen;  Suppentafeln24  Fss.  u.  Kst.
(Erbsen-,  Bohnen-,  Linsen=  2c.  Tafeln)

aus  mit  Fleisch  oder  Speck  eingekochten

Gartengewächsen.

617.Geflügel  und  Wild  aller  259g1  Hierher  gehört  unzerlegtes,  sowie  zerlegtes6  Fss.  u.  Kst.

Art,  nicht  lebend.  frisches  und  zubereitetes  Geflügel,  auchh  Kb.
in  Fässern,  Töpfen,  Krügen  und  dergll.  ll.
mit  Ausnahme  des  unter  Nr.  657  nachzuweisenden
  gefüllten  (farcirten)  oder  in
sonstiger  Weise  feiner  zubereiteten;  ferner
nicht  lebende  Kaninchen  und  erlegtes
Wild  (Wildpret)  aller  Art.

618.Stockfisch,  getrockneter.  25g  2  2S20050050.„  —

619.  Vorstehend  und  anderweit  25g2  Hierher  sind  zu  rechnen;  in  Fässern,  Töpfen  –
nicht  genannte  Fische.  und  dergl.  eingesalzene,  auch  getrocknete,

geräucherte,  geröstete,  blos  abgekochte
(abgesottete)  Fische,  letztere  auch  in  Schachteln
  verpackt,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  618,
640,  641  und  657  enthalten  sind.  —
Frische  Fische  gehören  unter  Nr.  821.

620.")  Frische  Apfelsinen,  Citrocc25h  1  Hierher  gehören  auch  unzerschnittene,  mit  Bei  dem  Zollsatz  von
nen,  Limonen,  Pome-  Meer=  oder  Salzwasser  übergossene  Ci-  12  J/  für  100  kg:
ranzen,  Granaten,  tronen.  20  Fss.  u.  Kst.
Datteln  und  Mandeln.  13  Kb.

621.Andere  frische  Südfrüchte,  25h  1  Hierher  gehören  frische  Feigen,  Bananen  6  Bll.

(Pisangs,  Paradiesfeigen),  Pistazien,
Pompelmusen  2c.  —  Frische  Ananas,  Für  frische  Apfel- 



 

früchte  zur  Verzollung  gezogen  wurden.

 

 

Adams=  und  Paradies-Aepfel  (Cedratfrüchte)
  sind  dagegen  unter  Nr.  350
nachzuweisen.

sinen,  Citronen,  Limonen,
  Pomeranzen:

18  Kst.

Bei  dem  Zollsatz
von  4/¾  für  100  kg
sind  die  unter  Nr.  620
fallenden  Früchte
brutto  anzuschreiben.


 

 

*)  In  den  Verkehrsnachweisungen  1  und  II  ist  von  den  Anmeldeftellen  der  Zollsatz  anzugeben,  nach  welchem  eingeführte  Süd-
        <pb n="422" />
        86

 

 

 

—  —  —  —

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  —  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  ichts).
fuhr  golltarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
622.)  Feigen,  getrocknete.  25  ..  16  Kst.

6  Bll.
623..)Korinthen.  25h  32;;;;  7  in  Fässern  und
624.)Rosinen.  25h2  Hierher  gehören  auch  getrocknete  Wein-  Körben  von  300  kg

beeren.  «  und  darüber.

625.“)  JGetrocknete  Datteln,  Po-  26  13  .................  ...  10  in  Fässern  und  Körmeranzen
  und  Gra-  ben  unter  300  kg.

naten.  Außer  vorstehen-626..)

  Mandeln,  getrocknete.  25  H.;;  der  Tara  für  die
627.  Andere  getrocknete  Sud-25h3  HGerschnittene  und  mit  Meer=  oder  Salz=  HSußere  Unschliefrüchte;
  auch  blos  in  wasser  übergossene  Paradiesäpfel  (Cedrat-ung  noch  2  péCt.,

Salz  gepöckelte,  sowie  früchte)  sind  unter  Nr.  661,  unreise  wenn  Südfrüchte  in
zerschnittene  oder  ge-  (grüne  oder  gelbe,  geschälte  oder  unge.Säckchen  oder  Bällschälte

  und  mit  Meer-  schälte)  Pomeranzen,  auch  in  Salzwasser  .  chen,  und  10  péCt.,

oder  Salzwasser  über-  eingelegt,  unter  Nr.  663  nachzuweisen.  wenn  sie  in  Schachgossene

  Citronen.  v  teln,  Körbchen  oder

Kistchen  verpackt

sind.  «

Gehen  Südfrüchte
in  Säckchen,  Bällchen,
  Schachteln,
Körbchen  oder  Kistchen
  ohne  äußere
Umschließung  ein,
so  ist  für  erstere  nur
die  zusätzliche  Tara
von  2  bezw.  10  pCt.
zu  gewähren.

628.  Cardamomen.  25i.......................
629.Gewürznelken.  !.  Auch  entöltte
630.Ingber,  roher.  25  L.
631.Muskatblüthen,  Muskat-  25  Muskatblüthen  und  Muskatnüsse  kommen
nüsse.  auch  unter  den  Namen  „Macis,  Macis-  16  Fss
blüthe,  Macisnüsse“  im  Handel  vor.  18  Kst.
632.feffer  aller  Art.  25„  Hierher  gehört  auch  Cayennepfeffer,  Pa-  13  Kb.
prika  (Pabrika,  spanischer  Pfeffer).  4  vi
633.Piment.  25  i  Piment  kommt  auch  unter  den  Namen  «
„Amomum,  Nelkenpfeffer“  in  den  Handel.
634.Sternanis.  25  i  Sternanis  kommt  im  Handel  auch  unter
dem  Namen  „Badian“  vor.
635.  Vanille.  25  i  Auch  Vanillin  ohne  Zuckerzusatz.  ..  ...

 

 

 

 

 

»  *  In  den  Verkehrsnachweisungen  I  und  II  ist  von  den  Anmeldestellen  der  Zollsatz  anzugeben,  nach  welchem  eingeführte  Südfrüchte
  zur  Verzollung  gezogen  wurden.
        <pb n="423" />
        ..  inweisung
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  ’  .  es  s  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  Zolltrife  des  Bru  ogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
636.  Zimmt,  echter.  251  Hier  ist  nur  der  unter  den  Benennungen
„Ceylon=  oder  Java-Zimmt,  Canneel
(Ceylon=  oder  Java-Canneel)“  vorkommende
  Zimmt  (cinnamomum)  nachzuweisen.

637.  Anderer  Zimmt.  25  i  Hierher  gehören:  Zimmtblüthe,  Zimmtkassia
  (cassia  lignea),  Holzkassia  (Holzzimmt,
  Mutterzimmt,  cassia  vera6  Fss.
cassia  lignea  vera),  Zimmtblüthenstengel  st.
gepulverte  Zimmtwurzel.  —  Dagegen  ist3  Kb.
„weißer  Zimmt  canella  alba  oder  costus.
duleis)“  unter  Nr.  224  nachzuweisen.
638.Vorstehend  nicht  genannte  25  i  Hierher  sind  zu  rechnen:  Saffran  (Crocus),
Gewürze.  Mutternelken,  Nelkenstengel  (Nelkenstiele),
Guineakörner  (Paradieskörner)  und
sonstige  anderweit  nicht  genannte  Gewürze.

639.Gewürze  zur  Darstellung  25i.......................
ätherischerOele,aufAnmerk.
Erlaubnißschein  unter
Kontrole.
640.  Heringe,  gesalzene,  in  25k  Die  Anschreibung  dieser  Heringe  geschieht  —
Fässern  (1  Faß  —  nach  der  Zahl  der  Fässer  (Tonnen).
150  kg).
+  641.  Heringe,  gesalzene  in  25  k  Die  Anschreibung  dieser  Heringe  geschieht  –
nicht  handelsüblicher  Anmerk.  1  nach  Gewicht.  —  Unter  diese  Nummer
Verpackung.  fallen  auch  Heringslake  und  gesalzene
Heringsmilch.
+  642.Stankheringe.  25  k  Stankheringe,  d.  h.  verdorbene  gesalzene  —
Anmerk.  2  Heringe,  welche  zu  Dünger  bestimmt
und  deshalb  nach  vorheriger  Denaturirung
  zollfrei  gelassen  sind,  sind  nach
Gewicht  anzuschreiben  (1  Faß  —
150  kg).
643.Honig.  251  Türkischer  Honig  ist  unter  Nr.  657  nach-  —
zuweisen.
        <pb n="424" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  i  -  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
2  es
Nr.  Einfuhr.  Zollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
644.Kaffee,  roher.  25  m  1  ....................  ’12inFässern"mit
Dauben  von
Eichen=  und  anderem
  harten  Holz.
645.Kaffeesurrogate,  mit  Auss25m  1  den  Kaffeesurrogaten  gehören  nament  in  anderengässern.
nahme  von  Cichorien.  lich:  Eicheln,  Erdmandeln,  Feigen,  Gerst.?  in  Kisten  von
Roggen,  Weizen,  Malz,  Möhren,  Rüben  200  kg  und  daru.
  s.  w.,  gebrannt  oder  geröstet,  auchüber.
dergleichen  gemahlen.  —  Frische  und7  in  Kisten  unter
getrocknete  (gedarrte)  Cichorien  sind  unter  200  kg.
Nr.  337,  gebrannte  (geröstete)  oder  geHKb.
mahlene  unter  Nr.  658  anzuschreiben.  2  Bll.
1  in  Umschließungen
von  einfachem
lleichten  Leinen.
646.Kaffee,  gebrannter.  25m  2  Luch  gemahlener  oder  gerösteter  20  .  u.  Kst.
13  Kb.
6  ll.
647.Kakao  in  Bohnen.  25m  3  Hierher  gehört  auch  gebrannter  Kakao  in13  in  Fässern  mit
Bohnen.  —  Dagegen  ist  gemahlener  Dauben  von
oder  sonst  zerkleinerter  Kakao  unter  Eichen  und  an-Nr.
  652  nachzuweisen.  derem  harten  Holz
und  in  Kisten.
648.  Kakaoschalen.  25m  4  Hierher  gehören  auch  gebrannte  Kakao-=  in  anderen  Fässern.
schalen.  —  Dagegen  sind  gemahlene  Ko.
unter  Nr.  653  nachzuweisen.  3  ll.
649.  Kaviar  und  Kaviarsfurro  25  M  Hierher  gehört  auch  Kaviarlase  20  Fss.  u.  Kst.
gate.  13  Kb.
6  Bll.
650.  Käse  aller  Art.  250  Hierunter  fällt  auch  geronnene  Milch,  aus19  in  Kisten  von  50  kg

 

 

 

welcher  die  Molke  größtentheils  ausgeschieden
  ist.

 

und  darüber.

16  in  Kisten  unter

50  kg.

11  S.
8  Köb.

6  Bll.
12  in  Kübeln  von

150  kg  und  darunter.


8  in  schwereren  Kübeln.
        <pb n="425" />
        .

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  da  11  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  ichts).
fuh  golliarffe  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
651.°'))  Chokolade.  2550  A815  H.  DP
652.  Kakao,  entölter  (Kakao-  25  p  1  .  ..  ..  .  .  .  ..  .............·
puder,  Kakaopulver).
653.  Kakaomasse  und  Choko25p  1  Auch  gemahlene  Kakaoschalen  fallen  unter
ladesurrogate.  diese  Nummer.
654.  Konfitüren,  Zucker-=  undd  25p  1  Hierher  gehören  Konditorwaaren,  insbe-Kuchenwerk
  aller  Art.  sondere:  feines  Backwerk,  Biscuit,  Cakes,
·  Bonbons(Boltgen,C-aramellen,Caramelwaaren),
  kandirte  Früchte  und  Gewürze,
Succade  (kandirte  Schalen  von  Südfrüchten
  oder  Cedratfrüchten),  Marzipan,
mit  Zucker,  Honig  2c.  versetzte  Pastillen.0  Fs.  u.  Kst.
und  sonstiges  Kuchen=  oder  Zuckerwerk.  Kb.
655.  Milch,  kondensirte.  25p  1  „Auch  sogenannte  Scherf'sche  Milch  in  her-#  B..
#  metisch  verschlossenen  Flaschen.  Für  Kakaomasse,
656.))  Oliven.  255  lZM  SMM„„  gemahlenen  Kakao,
657.Andere  Gegenstände  dsesss25P5  1.#8  der  hier  nachzuweisenden  Gegenständen  Chokolade  und  Cho- 



feineren  Tafelgenusses.

 

 

 

des  feineren  Tafelgenusses  gehören:  mit
Zucker,  Essig,  Oel  oder  sonst,  namentlich
alle  in  Flaschen,  Büchsen  und  dergleichen
eingemachten,  eingedämpften  oder  auch

eingesalzenen  Früchte,  Gewürze,  Gemüse,

Sämereien,  Beeren  und  andere  Verzehrungsgegenstände
  (Pilze,  Trüffeln,  Gekolade-Surrogate:


in  Kisten  von
weichem  Holz.

Für  Citronat
(Orangeat),  Succade:


13  in  Kistchen  und

14

flügel,  Seethiere  und  dergl.);  Eier,  ganz  Schachteln  von
oder  theilweise  (Eigelb,  Eiweiß)  in  Buchenholz.

Flaschen,  Büchsen  oder  dergl.  eingemacht,b  in  Kistchen  und
eingedämpft  oder  auch  eingesalzen;  zu-  Schachteln  von
bereitete  Fische;  zubereiteter  Senf;  auch  Buchenholz  mit

gemahlener  Senf  (Senfpulver,  Senfmehl)
  in  Blasen,  verschlossenen  Büchsen,
Flaschen,  Krügen  oder  Stanniol;  Kapern;
Pasteten;  Saucen;  Brustsyrup  (syroppectorale)
  und  Brustteig  (pare  pectorale);
Kindermehl  und  Malzzucker;  Essenzen
zur  Bereitung  von  Getränken  (Limonadenessenz
  2c.),  dergleichen  zum  Würzen  zubereiteter
  Speisen  und  Getränke  (Vanilleessenz
  2c.):  alle  diese  Essenzen  auch  mit
einer  geringen  Beimischung  von  Alkohol.
—  Kondensirte  und  sog.  Scherf'sche  Milch
ist  dagegen  unter  Nr.  655  nachzuweisen.

 

 

Leinwand-Umhüllung.


*)  In  den  Verkehrsnachweisungen  1  und  II  ist  von  den  Anmeldestellen  der  Zollsatz  anzugeben,  nach  welchem  eingeführte
Chokolade  bezw.  Oliven  zur  Verzollung  gezogen  wurden.

12
        <pb n="426" />
        —  —

 

 

 

..  inweisun  «
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  n  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  infuhr.  es  «  ·  «.
Nr  Einfuhr  golliniss.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
658.Cichorien,  gebrannt  (ge25p2  Frische  und  getrocknete  (gedarrte)  Cichorien  —
röstet)  oder  gemahlen.  sind  unter  Nr.  337  anzuschreiben.
659.*)  Johannisbrot,  auch  ge-/  255292929222  ..  —
mahlen.
660.Nüsse,  trockene,  und  Kastae,  25p2  SHierher  gehören  auch  ausgeschälte  trockene  —-nien,zumGenuß;
  Nüsse  zum  Genuß,  sowie  gemahlene  ge-Pinienkerne.
  nießbare  Kastanien  (Maronenmehl)  ohne
weitere  Zubereitung.  —  Genießbare  Kastanien
  führen  im  Handel  auch  den  Namen
„Maronen“.
661.Obst,  getrocknet  2rc.,  oder25p2  Hierher  gehört:  Obst  (mit  Ausnahme  der  —
ohne  Zucker  2c.  zu-  Weinbeeren  und  Südfrüchte),  getrocknet,
bereitet.  gedarrt,  gebacken,  zerschnitten,  gepulvert,
in  sonstiger  Weise  zerkleinert,  oder  ohne
Zucker  2c.  blos  eingekocht  (Mus);  eingesalzenes
  in  Fässern,  Töpfen,  Krügen
und  dergleichen;  auch  Paradiesäpfel
(Cedratfüchte),  zerschnitten  und  mit  Meeroder
  Salzwasser  übergossen,  sowie  gegohrenes
  Obst.  —  Mit  Zucker  2c.  zubereitetes
  Obst  fällt  dagegen  unter
Nr.  657.
662.  Säfte  zum  Genuß  aus  25P2  it  Ausnahme  von  Mo0ot  —
Obst,  Beeren  und
Rüben,  uneingekocht
oder  ohne  Zuckerzusatz
eingekocht.
663.Sämereien,  Beeren  und25p2  Hierher  gehören:  für  den  menschlichen  Genuß
Gartengewächse  zum  bestimmte  Gartengewächse  (Gemüse,  Kraut- 



Genuß:  getrocknet  rc.,
blos  eingekocht  oder
gesalzen;  Schalen  von
Südfrüchten;  unreife
Pomeranzen.

 

 

*7)  In  den  Verkehrsnachweisungen  I  und  II  i

Johannisbrot  zur  Verzollung  gezogen  wurde.

 

arten,  Kartoffeln,  Pilze  rc.),  sowie  dergleichen
  Sämereien  und  Beeren  (mit
Ausnahme  der  Weinbeeren,  getrockneten
Wachholderbeeren  und  der  Südfrüchte),
zerschnitten,  gepulvert  oder  sonst  zerkleinert,
getrocknet,  gedarrt,  gebacken,  komprimirt
oder  ohne  Zucker  2c.  blos  eingekocht,  mit
Ausnahme  der  in  Blechbüchsen  2c.  hermetisch
  verschlossenen  frischen  und  zubereiteten
  Gartengewächse  oder  komprimirten
  Gemüse;  ferner  eingesalzene  Sämereien,
  Beeren  und  Gartengewächse,
sowie  in  Essig  ohne  jeden  Zusatz  von

 

st  von  den  Anmeldestellen  der  Zollsatz  anzugeben,  nach  welchem  eingeführtes
        <pb n="427" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dinn  in  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  ·  .  es  es  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  olltarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(663.)  Sämereien,  Beeren  und25p2  Gewürz  eingelegte  Gartengewächse,  sofern
Gartengewächse  zum  sie  in  Fässern,  Krügen,  Töpfen  und
Genuß:  getrocknet  2c.,  dergl.  verpackt  sind;  unreife  getrocknete
blos  eingekocht  oder  Erbsen;  getrocknete  Erdmandeln;  Senfgesalzen;
  Schalen  von  pulver  (Senfmehl)  in  Fässen,  Kisten
Südfrüchten;  unreife  und  dergleichen;  Paraguay-Thee  erba
Pomeranzen.  maté,  Jesuitenthee);  frische  und  getrocknete,
  auch  in  Salzwasser  eingelegte  Schalen
von  Südfrüchten;  Orangenmehl  (gepulverte
  Orangenschalen)  und  unreife
(grüne  oder  gelbe,  geschälte  oder  ungeschälte),
  auch  in  Salzwasser  eingelegte
Pomeranzen.
664.  Dextrin  (Stärkegummi)h2501  Das  Dextrin  führt  je  nach  dem  Grade  seiner  —
Reinheit  verschiedene  Namen  im  Handel,
so  z.  B.  „Stärkegummi,  Röststärke  (geröstete
  Stärke,  Druckkleister),  Gommeline,
Leiogmme  (Leiokom,  Leiokomme,  Leogomme)“.
  —  Auch  Glycerocolle  (ein  mechanisches
  Gemenge  von  Stärkekleister,
Leim,  Glycerin  und  Wasser),  sowie  Albuminoide
  (Eiweißleim,  getrockneter  Weizenkleber)
  sind  hier  anzuschreiben.
665.  Nudeln,  Maccaroni.  2501  Hierher  gehören  auch  andere  (gleichartige)  —-nicht
  gebackene  Erzeugnisse  aus  Mehl,
sowie  Nudeln  aus  Kartoffelmehl.
666.  Sago  und  Sagosurroo250  1  2Tapioka  kommt  im  Handel  auch  unter  dem  —
gate;  Tapioka.  Namen  „Cassave“  vor.  —  Hierunter
sind  Sagomehl,  Kartoffelsago  und  sog.
Kartoffelreis  und  Kartoffelgries  anzuschreiben.

667.  In  Nr.  668.
668.  Stärke;  Kraftmehl;  Pu-250  1  Hierunter  fällt  insbesondere:  nicht  geröstete  —
(Hierin]  der;  Arrowroot.  Reis-,  Mais=  und  Weizenstärke,  Kraft-Nr.
  667.)  mehl  (Stärkemehl,  Amidon,  gemahlene

 

 

 

Weizenstärke);  Puder  (sein  gebeuteltes
Kraftmehl),  mit  Ausnahme  des  parfümirten
  und  des  durch  seine  Umschließung
als  kosmetisches  Mittel  sich  darstellenden
Puders  (Nr.  782);  ostindisches  Mehl
(Stärkemehl  aus  Pflanzensubstanzen)
Arrowroot;  Revalenta  arabica  und  sog.
Eierpulver  (wesenlich  aus  Stärkemehl
mit  geringer  Beimischung,  von  Brausepulver
  bestehend).

 

127
        <pb n="428" />
        92

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverteichniß  s  auf  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (än  Prozenten
ꝛr.  i  .  es  ichts).
N  Einfuhr  Jollarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
669.  Gewöhnliches  Backwerk]  25942  Hier  sind  nachzuweisen:  Brot,  Semmeln  —
(Bäckerwaare).  und  dergleichen  Backwek;  Kletzenbrot  (gewöhnliches
  mit  gedarrten  Birnen  und
dergleichen  Aepfelschnitzen  gefüllt);  Mazes
(jüdisches  Osterbrot);  Pumpernickel;  ge—-wöhnlicher
  Schiffszwieback;  auch  zum
Genuß  bestimmte  Oblaten  aus  Mehl  2c.
ohne  Zufatz  von  Zucker  oder  Gewürz.
670.  Körner  von  Getreide  doderr  2502  Hierunter  fallen:  Gerste,  geschälte,  gerollte  –
Hülsenfrüchten,  ge-  (Graupen);  Gries,  Griesmehl  und  Grütze
schroten  oder  geschält;  aus  Getreide  oder  Hülsenfrüchten,  auch
Graupen;  Gries;  geschälte  oder  gestampfte  Hülsenfrüchte.
Grütze.
+  671.Mehl.  25402  Mehl  aus  Getreide  und  Hülsenfrüchten,  —
auch  gebrannt  oder  geröstet.
672.Mühlenfabrikate  und  2592  In  Mengen  von  nicht  mehr  als  3  kg  in  2  Sck.
Bäckerwaaren  für  Be-Anmerk.  einem  Transport  eingehend.
wohner  des  Grenzbezirks.

673.Austern.  255.  ;;„,  —
674.  Andere  Muschel=  und  25r  Hierher  gehören:  Frische  oder  blos  abgekochte  —
Schalthiere  aus  der  See,  (gesottene),  auch  in  Fässern,  Töpfen  und
als:  Hummern,  aus-  dergleichen  eingesalzene  Seethiere,  als:
geschälte  Muscheln  2c.  Hummern,  Krabben  ausgeschälte  Muscheln,
Seeschnecken,  Schildkröten  und  dergleichen.
—  Unausgeschälte  Muscheln  aus  der
See  fallen  unter  Nr.  824.
675.  Reis:  geschält  vom  Aus-  x  Auch  geschrotener  oder  gemahlener  Reis  —
land  eingehend.  (Reisgries,  Reismehl),  sowie  zollpflich-676.—
  in  inländischen  Reis-  25  s  tige  Reisabfälle  (vergl.  Nr.  7)  gehören  —
mühlen  geschält.  hierher.
677.—  zungeschälter  (Paddy).  25333888;;;;  –
678.—:  zur  Stärkefabri-  25  S3.;;  —
kation  unter  Kontrole.  Anmerk.
679.  Kochsalz.  25  t
1n  Gat  Anmerk.
für  diese  ört  Siede-,  Stein=  und  Seefal
Einfuhr  Hierher  gehört  Siede-,  Stein=  un  eesalz,  1  Sck.
seewärts;  sowie  alle  Stoffe,  aus  welchen  Salz  aus-  0,  in  Umschließun-"
  -  5  eschieden  zu  werden  pflegt,  mit  Aus-  5
1680.:  zu  gewerblichen  oder  25t  9  tegt,  gen  von  einfachem
.  «  ».«,nahmederunterNr 287enthaltenen  ·
landwirthschaftlichen  für  die  Ein-  St  ter  Ab  r  leichten  Leinen.
Zwecken  amtlich  den!uhr  auf  rohen,  sog.  Staßfurter  Abraumsalze.
turirt.  anderen

 

 

 

Wegen.
        <pb n="429" />
        93

 

 

 

 

 

«..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  in  l  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  i-  .  e  ichts).
Nr  Einfuhr  olltarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
1681.Melasse,  mit  Ausnahme  25  1f11..
der  unter  Nr.  685  ge-  ((74
nannten.
682.In  Nr.  683.
683.  Stärkezucker  (Glykose),  2500544.
(Hierin  Traubenzucker  und  (51)
Nr.  682.))Stärkesyrup.  -  nFss
684.  Syrup  von  der  Zucker-  25  u  Auch  Tabacksaucen  ohne  Beimischung  von
fabrikation.  (*8)  Taback,  vorherrschend  aus  Syrup  mit
einem  Zusatze  von  Tamarindenmark,  sind
hier  nachzuweisen.
1685.  Melasse  zur  Branntwein-  25  551.  ;;
bereitung,  unter  Kon40
trole  der  Verwendung.  .  ,
686.Tabackblätter,unbearbei-25v1HierhergehörenauchnurüberRauchge-FükTabackblättettete.
  trocknete  Tabackblätter,  sowie  unbearbeitete  unbearbeitete  und
Tabackblätter  in  Puppen  (Bündeln)  undd  Stengel:

 

 

Abfälle  von  unbearbeiteten  Tabackblättern.

 

 

26  in  Kisten  von
175  kg  und  darunter.

in  Kisten  von
mehr  als  175  kg.
12  in  Fässern  von
700  kg  und  darunter.

8  in  Fässern  von
mehr  als  700  kg.
18  in  Körben  aus
Weidenruthen.
22  in  Körben  aus
Weidenruthen,  in
Leinen  emballirt.
21  in  Körben  aus
Weidenruthen,
ohne  Deckel,  in
Leinen  emballirt.
10  in  Körben  aus
hartem  Schilfgeflecht
  (Rohrgeflecht),
  ausgelegt
mit  Schilfblättern,
geschnürt  mit  Baststricken.

8  in  Unschließun-22
        <pb n="430" />
        —

94

 

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  die  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.  Einfuhr.  es  ichts).

fuh  olltarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch

(686.)  Labackblätter,  unbear-251  gen  aus  Thierbeitete.



 

 

 

 

häuten.

13  in  Unschließungen
  aus  Bastplatten
  oder  dicken
Palmblättern
(dicken  Palmblattplatten),
  geschnürt
mit  Baststricken,
auch  in  Leinen
emballirt.

12  in  Umschließungen
  aus  Schilfgeflecht,
  ausgelegt
mit  Bastplatten
oder  dicken  Palmblättern
  (dicken
Palmblattplatten),
  geschnürt
mit  Hansstricken,
auch  in  Leinen
emballirt.

5  in  Unschließungen
  aus  Schilfplatten,
  geschnürt
mit  Baststricken,
auch  in  Leinen
emballirt.

5  in  Umschließungen
  aus  Leinen
oder  Jute,  mit
Unterlage  von
dünnen  Bastplatten
  oder  dünnen
Palmbättern  (dünnen
  Palmblattplatten).


5  in  Unschließungen
  aus  Schilfund
  Haargeflecht,
häufig  auch  aus
Leinen  zusammengesetzt.


3  in  Unschließun-
        <pb n="431" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  de  in  Tarasatz
fende  für  die  «  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Einfuhr.  es  ichts).
Nr  fuhr  golllarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(686.)  Labackblätter,  unbear-!2571.  gen  aus  feinem
beitete.  harten  Bast=  oder

Rohrgeflecht.

2  in  Unschließungen
  aus  feinen
Binsenmatten.

2  in  einfacher  Umschließung
  aus
schwerem  Leinen.
1  in  einfacher  Umschließung
  aus
leichtem  Leinen.

687.  Tabacksaucen.  25  v1  Hierher  gehören  nur  die  ganz  oder  zum  —

Theil  aus  dem  Rohtaback  gewonnenen
Tabacksaucen.  —  Andere  s.  unter
Nr.  684.

688.  Tabackstengel,  auch  sau2571  ,..................  S.  Tarasatz  zu
cirte.  Nr.  686.

689.  Cigarren.  25  va222  2.  .  Für  fabrizirten

690.  Cigarretten.  25  v  24  Mit  Ausnahme  der  lediglich  mit  indischemh  Katback:

Hanf  gefüllten  sogenannten  Asthma=  Ffsf.
cigarretten  (Nr.  225).  13  Kb.
12  in  Kanasserkörben.
691.]Kautaback.  25v22909022;;0  6  Bll.

692.  Nauchtaback  und  andere  25729  ierher  gehören  alle  bearbeiteten  Kaback=  6  in  Thierhäuten
Tabackfabrikate,  mit  blätter,  mit  Ausnahme  der  ganz  oderfür  saucirte  Taback-Ausnahme
  der  unter  halb  entrippten,  insbesondere:  abgerolltelätter).

Nr.  689  bis  691  und  geschnittene,  eingesalzene,  saucirte;  ferner  Außer  der  vor-693
  bis  695  ge-  Karotten  zu  Schnupftaback,  Knnaster.  stehenden  Tara  für
nannten.  die  äußere  Um-·
  schließung  noch

693.  JSchnupftaback.  ——m———.——.o.&amp;amp;m  24  pCt.,  falls  die

694.  Tabackblätter,  ganz  oder  2572250  „„„„„„7;;;;;;  Cigarren  oder  Cihalb
  entrippt.  garretten  in  kleinen

Kisten,  und  12  pCt.,

695.  Tabackmehl  und  Abfäll25V23  Hier  sind  auch  die  mit  Abfällen  von  Roh.alls  sie  in  Körbchen
von  Tabackfabrikaten.  taback  gemischten  Abfälle  von  Tabackder  Pappkästen  ver-·

  fabrikaten  nachzuweisen.  packt  sind.
696.Dchee.  25  w  HKräuterthee  ist  unter  Nr.  225,  Paraguay3  Kst.

 

 

 

Thee  (erba  maté,  Jesuitenthee)  unter
Nr.  663  nachzuweisen.
        <pb n="432" />
        96

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  fiun  in  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Ein  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  fuhr  gollarifs  es  Bruttogewichts)
1  2.  3.  4.  5.
697.|Raffinirter  Zucker  aller  2511....  Für  Brot=  (Hut-)
(Hierin  Art.  *  Zucker,  Kandis-,
Nr.  700.)  Bruch=  oder  Lumpenzucker:

698.  Rohzucker  von  Nr.  19  2544444.„II3  14  in  Fässern  mit
(Hierin  des  holländischen  Stan-  ((1)  Dauben  von  Eichen-Nr.
  700.))dard  und  darüber.  mB  anderemharten
olz.
699.Rohzucker  unter  Nr.  19  2564  .e...  .2.  10  in  anderen  Fässern.
(Hierin  des  holländischen  2)  13  Kst.  ·
Nr.700.)Standard.  7  Kb.
Für  Rohzucker
700.  IIn  Nr.  697  bis  699.  und  Farin  (Zuckermehl),
  sowie  ge—
stoßenen  Zucker:
13  in  Fässern  mit

Dauben  von  Eichenund
  anderem  harten
Holz.

10  in  anderen  Fässern.
13  Kst.

8  in  außereuropäischen
  Rohrgeflechten
(Kanassers,  Kranjans).


7  in  anderen  Körben.

4  Bll.

1  in  Umschließungen
von  einfachem  leichten
  Leinen.

26.  Oel,  anderweit  nicht  genannt,  und  Fette.

701.)  Speiseöl  in  Flaschen  oder  2631  Speiseöl  in  Flaschen  oder  Krügen  von  min-Krügen

  unter  50  kg  destens  50  kg  Bruttogewicht  fällt  unter

Bruttogewicht.  Nr.  703  bezw.  704.  24  Kft.

702.  Anderes  Oel  in  Flaschen  26a  1  Hierher  gehört  auch  Butterfarbe  mit  einem  16  Kb.

oder  Krügen  unter  Zusatz  von  Speiseöl  in  Flaschen  oder

50  kg  Bruttogewicht.  Krügen  unter  50  kg  Bruttogewicht.
703..)  Baumöl  (Olivenöl)  in  26a3?  nuch  in  Flaschen  oder  Krügen  von  minde-  —

 

Fässern.

 

 

 

stens  50  kg  Bruttogewicht.

 

„HH  In  den  Verkehrsnachweisungen  1  und  II  ist  von  den  Anmeldestellen  der  Zollsatz  anzugeben,  nach  welchem  eingeführte
Speiseöle  in  Flaschen  oder  Krügen  unter  50  kg  Bruttogewicht  bezw.  Baumöl  (Olivenöl)  in  Fässern  zur  Verzollung  gezogen  wurden.
        <pb n="433" />
        —  —

Hinweisung

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  es  des  Bruttogewichts).
fuh  Zolltarifs.  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.

 

704.Andere  Speiseble  in  26  à?  Hierher  sind  zu  rechnen:  Mohn-,  Sesame,  —
Fässern.  Erdnuß-,  Bucheckern-,  Sonnenblumenund
  Niger=  (Nigger-)  Oel,  auch  Butterfarbe
  mit  einem  Zusatz  von  Speiseöl,  in
Fässern  oder  in  Flaschen  oder  Krügen
von  mindestens  50  kg  Bruttogewicht.

705.  Baumöl  (Olivenöl)  in  2633333;„;„
Fässern,  amtlich  dena-  .
turirt.

706.Baumwollensamenöl  26à4  hAuch  in  Flaschen  oder  Krügen  von  minde-  —
(Cottonöl)  in  Fässern.  stens  50  kg  Bruttogewicht.

707.  Kakaoöl  (Kakaobutter)  inj  26a  4  sHierher  gehört  Kakaoöl  (Kakaobutter)  in  kon-  —
konsistenter  Form.  sistenter  Form  (Blöcken,  Tafeln  2c.),  in

Kisten,  Körben  2c.  eingehend.
708.  Kokosnuß-,  Palmnuß.64uch  flüssiges  Bassiaöl  (Eli-  —

und  Palmöl,  flüssiges  peöl,  Illipeöl)  gehört  hierin
  Fässern.  her.
709.  Leinöl  in  Fässern.  26  a  4  ..........  .  .  ...  —
710.  Medhizinische  fette  Oele  in  26a  4  Hierunter  fallen:  Bilsen-  —
Fässern.  kraut--  und  Eieröl,  fettes  Auch  in

Mandelöl,  butterartiges  Flaschen  oder
Lorbeer=  und  Muskatöl  Krügen  von
(Muskatbalsam,  Muskat=  mindestens
butter),  Ricinius-(Castor-  50  kg
oder  Springkörner-)  Oel,  Bruttofettes

  Senföl  2c.  tgtemnicht.
711.E  Rüböl,  Rapsöl  in  Fässerrn  260ttt4t4  .  .  .  ....  Recinusöl-  —
712.  Anderes  fettes  Oel  in  26a4  Eierunter  fallen  insbeson=  auchin  Blech-  —
Fässern.  dere:  Degras  (Tekran,  Pefäßen  von

Gerbefett),  Hanf-,  Kakao-=  mindestens
Klauen-(Knochen-),  Lard-  15  kg
(Speck-),  Sod=  und  Sper-  Bruttomaceti=
  (Wallrath-)  2c.  gewicht.
Oel,  sowie  Oelsäure
(Olein-,  Elainsäure,
Olein,  Oelstoff).  Oeldraß
ist  gleichfalls  hier  nach- 



gFzuweisen.  .
713.  Kokosnuße.,  Palmnuß  26à35  Kommt  auch  unter  den  Namen  „Kokos-  —
und  Palmöl,  festes.  butter,  Kokosfett,  Kokostalg“  bezw.

„Palmkernfett,  Palmbutter,  butterartiges
Palmfett“  vor.  —  Auch  festes  Bassia-1
  (Elipe-,  Illipe-)  Oel  fällt  unter  diese
Nummer.

 

 

 

 

13
        <pb n="434" />
        Laufende

Nr.

Waarenverzeichniß
für  die
Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

98

 

Bemerkungen.

.....BB.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

5.

 

714.

715.

716.

717.

718.

719.

720.

721.

 

Oelrückstände,  feste;  auch
gemahlen.

Schmalz  von  Schweinen
und  Gänsen.

gereinigt  oder

Paraffin;

Ozokerit,
raffinirt;
Vaseline.

Stearin;  Palmitin;
Margarin;  Oleomargarin;
  Wallrath.

Wachs.

Fischspec  Fischthran;
Wallfett.

Kal.

Vorstehend  nicht
nanntes  Thierfett.

ge- 



26b

26  1

26  .12

2602

2602

26  103

266  4

2660  4

 

Hierher  gehören  alle  festen  Rückstände  von
der  Fabrikation  fetter  Oele,  auch  gemahlen.
  —  Oeldraß  fällt  dagegen  unter
Nr.  712.

Hierher  gehört  eingeschmolzenes,  ausgepreßtes
oder  sonst  extrahirtes  Fett  von  Schweinen
und  Gänsen.

Ceresin  (aus  Ozokerit  dargestellt,  auch  mit
Paraffin,  Bienen=  oder  Pflanzenwachs
versetzt),  auch  in  Täfelchen,  fällt  gleichfalls
  unter  diese  Nummer.  Von  Paraffin
  gehört  rohes  (Paraffinbutter)  und
gereinigtes  hierher.  —  Roher  Ozokerit
(Bergwachs,  Erdwachs,  wachsweicher
Asphalt)  ist  dagegen  unter  Nr.  815
nachzuweisen.

Auch  Stearin-,  Palmitin=  und  Margarinsäure.
  —  Oleomargarin,  mit  Milch,
Wasser,  Salz,  Farbstoffen  2rc.  vermischt,
ist  unter  Nr.  612  wie  künstliche  Butter
nachzuweisen.

Hierher  gehört:  Bienenwachs,  auch  in
Täfelchen;  Waben,  denen  der  Honig  entzogen
  ist;  Pflanzenwachs,  (Palmwachs,
Karnaubawachs  2c.),  auch  in  Täfelchen;
schwarzes  Wachs  (zum  Auftragen  auf
Leder);  ferner  Abfallwachs,  Tropfwachs,
Wachsstumpfen  und  dergleichen  zur
Wachsfabrikation  geeignete  Rückstände.

Auch  Robbenspeck  und  Robbenthren

Eingeschmolzenes  Fett  von  Rind=  und  Schafvieh.
  Ist  demselben  daß  flüssige  Fett
(Olein)  oder  das  Glycerin  (Oelsüß)  auch
nur  theilweise  entzogen,  so  ist  dasselbe
als  Stearin  zu  behandeln.

Hier  ist  alles  in  vorstehenden  Nummern
nicht  genannte  ungeschmolzene  oder  eingeschmolzene
  Thierfett  nachzuweisen,  insbesondere:
  uneingeschmolzenes,  unausgepreßtes
  Gänse=  und  Schweinefett;  konsistentes,
  auch  schmalzartig  konsistentes
Knochen=  oder  Klauenfett;  Hirschtalg  oder

Hirschunschlitt  u.  s.  w.

2  Sck.

16  Fss.  u.  Kst.,  auch
in  Kübeln  und  Eimern.


13  Fff.  u.  Kst.

 

—
        <pb n="435" />
        99

——

 

—
—,-“““"“"“"“
—  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  he  i  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
"  .  ·  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  Zolltarifs.  8  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
27.  Papier  und  Pappwaaren.
722.  Halbzeug  aus  Lumpen,  27a  Hier  ist  Halbzeug  (Halbstoff  zur  Papier-16  Kst.
auch  aus  Abfällen  von  fabrikation)  aus  Lumpen  aller  Art,  auch  13  Köb.
der  Spinnerei  und  aus  Abfällen  von  der  Spinnerei  und6  ll.
Weberei  2c.  Weberei,  altem  Tauwerk,  alten  Fischernetzen
  und  Stricken,  ungebleicht  oder  gebleicht,
  breiartig  oder  in  fester  Form,
nachzuweisen.  —  Halbzeug  aus  Gemischen
  von  Lumpen  oder  den  vorstehend
genannten  Abfällen  und  den  unter
Nr.  726  und  727  genannten  Materialien
zur  Papierfabrikation  wird  behandelt
wie  Halbzeug,  welches  lediglich  aus  den
—  letzteren  Materialien  besteht.

723.  Dachpappen:  Asphalt-  27  b  Dachpappen  sind  in  Theer  getränkte  und  —

**  und  Röhren  mit  Sand  überzogene  Pappdeckel.

ieraus.  «  «
724.Fliegen-,Gicht-und  27b  Vesikatorpapier  ist  blasenziehendes  Papier  –

Vesikatorpapier.  (Kantharidenpapier).

725.raues  Lösch=  und  gelbes  275  5.11  —
ranhes  Strohpapier.

726.  Holzstoff,  chemi  erei-  27b  –

s  sihest  lungebleicht  oder  gebleicht,  breiartig  oder  in

727.  Holzstoff,  geschliffener  27b  fester  Form.  —
Strohstoff;  Espartound
  anderer  Faserstoff.

728.  Pappen,  mit  Ausnahme  27b  Pappen,  äußerlich  (d.  h.  nicht  lediglich  in  –
der  unter  Nr.  723  der  Masse)  gefärbt  oder  mit  Mustern
und  731  genannten;  bedruckt,  sind  unter  Nr  734,  Pappen,
Papiermachémasee.  aus  zusammengeleimten  Papierbogen  oder

mit  Papier  überzogen,  wie  das  dazu
verwendete  Papier,  lackirte  Papiermachémasse
  in  Tafeln  unter  Nr.  743  nachzuweisen.


729.  Schleif-,  Rost-,  Radir-,  27b  Hierher  gehören  auch  Tafeln  aus  Schiefer-  –
Schiefer=  und  alles  papier  ohne  weitere  Verbindung.  —
Polirpapier.  Unter  Polirpapier  ist  „Bimstein-,  Glas-,

Sand=  und  Schmirgelpapier“  zu  verstehen.


730.  Packpapier  mit  Aus-  270.......................  —
nahme  des  unter
Nr.  725  genannten,
ungeglättet.

 

 

 

 

13*
        <pb n="436" />
        100  —

 

 

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Einfuhr.  Zullee  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
731.  Glanz=  und  Lederpappen;  27  d  S.  Bemerkung  zu  Nr.  78  —
Preßspäne.
732.  Packpapier,  geglättet.  *  274  Als  geglättet  wird  auch  das  nur  auf  einer  —
Seite  glatte  Packpapier  (einschließlich  des
gelben  Strohpapiers),  sowie  mit  Asphalt,
Graphit,  Theer  oder  dergleichen  überzogenes
  Packpapier  behandelt.  —  Seidenpapier
  fällt  unter  Nr.  735.
733.  Albuminpapier  und  ande-  2  0..;;„
res  photographisches
Papier.
734.  Gold--  und  Silberpapier;  27e  Hier  ist  nachzuweisen:  Gold=  und  Silberbuntes
  und  durch-  papier;  Papier  mit  Gold=  oder  Silberschlagenes
  Papier.  muster;  durchschlagenes  Papier;  ingleichen
Streifen  von  diesen  Papiergattungen;
Papier  mit  eingepreßten  Dessins;  mit
Wollstaub  überzogenes  (veloutirtes)  Papier;
  ferner  Pappen,  äußerlich  (d.  h.
nicht  lediglich  in  der  Masse)  gefärbt  oder
mit  Mustern  bedruckt;  alles  bunte  und
Anilinpapier.
735.  Löschpapier  mit  Aus-  27e  Graues  Löschpapier  fällt  unter  Nr.  721c534  Kst.
nahme  des  grauen;  13  Kb.
Filtrir=  und  Seiden-  8  Bl.
736.  Schreib-,  Druck=  und  27e  Hierher  gehört  alles  lithographirte,  liniirte,  Schutzbrettern  an
«  Zeichenpapier  aller  Art;  bedruckte,  zu  Rechnungen,  Etiketten,  den  Köpfen  und
lithographirtes,  be-  Frachtbriefen,  Devisen  2c.  vorgerichtete  Papierpappean  den
drucktes  oder  linüürtes,  Papier;  auch  mit  Linien  bedrucktes  Papier:Seiten,  mit  Stricken
für  schriftliche  Aus-  zu  Musterblättern.  kreuzweise  verfüllung
  vorgerichtetes  schnürt  (nur  für
Papier.  Papier).
737.  Vorstehend  nicht  genannte  27ve  Hierunter  fällt  insbesondere:  Papier,  auf

 

Papierarten.

 

 

einer  oder  beiden  Seiten  mit  Kreide,
Bleiweiß  2c.  überzogen;  Malerpappe;
Pergamentpapier,  aus  thierischen  oder
anderen  (vegetabilischen)  Stoffen  künstlich
  hergestellt.  (Echtes  Pergament  gehört
  unter  Nr.  531).  Ferner  gehört
hierher:  Wachspapier  mit  Ausnahme  des
als  Packpapier  sich  darstellenden;  lackirtes
oder  mit  Gelatine  oder  Leim  überzogenes
Papier  aller  Art;  Oel-,  Calquir=  und
anderes  Pauspapier;  wasserdichtes  Pa- 



—
        <pb n="437" />
        101

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  E-  ai  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Ein  es  des  Bruttogewichts).
Nr  fuhr  Zolltarifs.  B  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(737.)  Vorstehend  nicht  genannte  27e  raffinpapier;  Tabackpapier,  zur  Anferti-Papierarten.
  gung  von  Cigarretten  dienend;  Lackmusund
  blaues,  gelbes  oder  rothes  Reagenzpapier;
  Kartenpapier;  (starkes,  aus  mehreren
  Bogen  zusammengeleimtes  Papier)
und  Asbestpapier.
738.  Formerarbeit  aus  Stein27##  dSchwer  ins  Gewicht  fallende  unangestrichene,  —
pappe,  Asphalt,  Ce-  unlackirte  Gegenstände  aus  Cementmasse
mentmasse  oder  ähn-  oder  mit  einem  Cementüberzug  versehenen
lichen  Stoffen;  auch  Steinen  (wie  Ornamente  zu  baulichen
in  Verbindung  mit  Zwecken,  Säulen,  Brunnen,  Röhren  und
Holz  oder  Eisen,  weder  dergl.)  sind  unter  Nr.  791  nachzuweisen.
angestrichen  nochlackirt.
739.  Decken  aus  Boulinikon7f2  Hier  sind  nachzuweisen:  Decken  (Fußdecken)
Kamptulikon,  Lino-  aus  einem  Gemisch  von  zerkleinerten  vegeleum,
  Korticium  2c.  tabilischen  oder  animalischen  Stoffen  mit
Kautschuck,  Guttapercha,  oxydirtem  Leinöl
und  dergl.  (Boulinikon,  Kamptulikon,
Linoleum,  Korticium  2c.),  auch  mit
Unterlagen  von  groben  Zeugstoffen,  ungefärbt
  oder  gefärbt,  bedruckt  oder  unbedruckt.

740.Formerarbeit  aus  Steinl272  2220000.„„
pappe,  Asphalt,  Cementmasse
  oder  ähnlichen
  Stoffen:  angestrichen
  oder  lackirt,  16  Kst.
ohne  weitere  Verbin-  13  Kb.
dung.  6  Bll.
741.  Patronen  (Munition  für]  27f2  JAuch  Zündpillen  und  Zündspiegel  aus
Feuerwaffen),  aus  Pa-  Papier  oder  Pappe  gehören  hierher.
pier  oder  Pappe,  gefüllt
  oder  ungefüllt.
742.Spielzeug  aus  Papier,f2HPappmasse  ist  Papiermachkmasse
Pappe,  Papp=  oder
Holzmasse,  ohne  weitere
Verbindung.
743.  Vorstehend  nicht  genanntee?7f2  Hierher  gehören  auch:  unlackirte  und  lackirte

 

Waaren  aus  Papier,
Pappe,  Papp=  oder
Holzmasse,  ohne  weitere
Verbindung.

 

 

Papiermachéwaaren,  lackirte  Papiermachémasse
  in  Taseln,  sowie  Papierwäsche  aus
Papier  allein.  —  Papierwäsche  an  der
Außenseite  (Schauseite)  von  Papier  gehört
zu  Nr.  748,  Papierwäsche  an  der  Außenseite
(Schauseite)  von  Zeugstoff  zu  Nr.  489
        <pb n="438" />
        102

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
r.  Einfuhr.  es  «  ichts).
N  fuhr  gollarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
744.  Formerarbeit  aus  Stein27f3  Soveit  diese  Formerarbeit  durch  die  Ver--16  Kst.
pappe,  Asphalt,  Ce-  bindung  mit  anderen  Materialien  nicht  13  Kb.
mentmasse  oder  ähn-  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fällt.  6  Bll.
lichen  Stoffen:  in  Verbindung
  mit  anderen
Materialien  als  Holz
oder  Eisen.
745.  Papiertapeten.  273  3„  25  Kst.
13  Kb.
4  Bll.
746.  Patronen  (Munition  fr27f3  Auch  Zündpillen  und  Zündspiegel  aus
Feuerwaffen),  aus  Pa-  Papier  und  Pappe  in  Verbindung  mit
pier  und  Pappe,  ge-  anderen  Materialien  gehören  hierher.
füllt  oder  ungefüllt,  in
Verbindung  mit  anderen
  Materialien.
747.Spielzeug  aus  Papier=  HHierher  gehört  nur  Spielzeug  aus  Papier  2c.
Pappe,  Papp=  oder  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
Holzmasse,  in  Verbin-  soweit  es  dadurch  nicht  unter  Nr.  20
dung  mit  anderen  Ma-  oder  21  d  des  Zolltarifs  fällt.  16  Kst.
terialien.  ·  713Kb.
748.Vorstehendnichtgenannte27f3HierhergehörenWaarenausPapier,Pappe,  6  Bll.
Waaren  aus  Papier,  Pappmasse  (Papiermachémasse)  oder  Holz-Pappe,
  Papp=  oder  masse  in  Verbindung  mit  anderen  Mate-Holzmasse,
  in  Verbin-  rialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
dung  mit  anderen  Ma-  Nr.  20  oder  Nr.  21  d  des  Zolltarifs
terialien.  fallen;  ferner  Papierwäsche  aus  leinenem
oder  baumwollenem  Zeugstoff  und  Papier,
wenn  das  Papier  die  Außenseite  (Schauseite),
  der  Zeugstoff  dagegen  eine  Zwischenoder
  Unterlage  bildet.
28.  Pelzwerk  (Kürschnerarbeiten).
749.  Ueberzogenes  und  gefüt-  28  a  Hierher  gehören:  überzogene  Pelze,  Mützen6  Fss.
tertes  Pelzwerk.  Handschuhe,  Schuhe,  Stiefeln;  gefüttert))  Kst
Decken,  Pelzfutter,  Besätze  und  dergleichen  Bll.

 

 

 

Muffen  von  Pelz,  auch  mit  Seide  oder
anderen  Zeugstoffen  gefüttert;  Kleider
von  Pelzwerk,  mit  Ausnahme  der  nicht
ganz  mit  Pelz  überzogenen  oder  gefütterten;
  Federmuffen  und  andere  gefütterte

 

Waaren  aus  Vogelbälgen.
        <pb n="439" />
        103

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  bn  v  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  ·  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  golltarife  §  Bruttogewichts)
1.  2.  *  3.  4.  5.
750.  Fertige,  nicht  überzogene  28b  Hierunter  fallen:  fertige,  nicht  überzogene  —
Schafpelze;  ungefütter-  Schafpelze  aller  Art,  auch  gefärbt  (sog.
tes  Pelzwerk.  Bundas);  weiß  gemachte  oder  gefärbte
behaarte,  nicht  gefütterte  Angora-,  Schafund
  Lämmerfelle;  ungefütterte  Decken,
Pelzfutter,  Besätze,  Muffblätter;  unge—
fütterte,  lediglich  zusammengenähte  Boas
u.  s.  w.  —  Pelzstückchen  einschließlich
der  gefärbten,  auch  solche,  welche  behufs
weiterer  Verarbeitung  zu  Pelzwerk  zusammengenäht,
  jedoch  noch  nicht  in  die
Gestalt  förmlicher  Pelzfutter  oder  Besätze
gebracht  sind,  fallen  unter  Nr.  401.
29.  Petroleum  und  andere  Mineralöle.
751.)Braunkohlentheer-,  Torf-  29  Von  Destillaten  gehören  hierher:  Photogen,  —
und  Schieferöle,  so-  Solaröl  2c.  —  Mineralschmieröle  fallen
wie  Destillate  aus  unter  Nr.  752.
solchen.
752.  Mineralschmieröle.  29  Hierunter  fallen  insbesondere:  Vulkanöl,  –
Lubrikatingöl  2c.
753.  Petroleum  und  Petro-  29  Hierher  gehören:  Rohpetroleum,  raffinirtes  —
leumdestillate.  Petroleum,  Rohnaphta  und  andere  Petroleumdestillate,
  (Rhigolen,  Petroleumäther
  [Keroselen,  Sherwoodöl  ],  Ligroine,
Benzin  aus  Petroleum  2c.).  —  Mineralschmieröle
  fallen  unter  Nr.  752.
754.  Petroleum,  für  andere  299I  —
gewerbliche  Zwecke  als  Anmerk.  1
die  Leuchtöl-und  Leuchtgasfabrikation
  bestimmt.

755.  Steinkohlentheeröle,.  29992  —
schwere.  Anmerk.  1
30.  Seide  und  Seidentwaaren.
756.Floretseide,  ungefärbte,  30  a  Floretseide  (aus  Seidenabfällen  bereitete
gekämmt,  gesponnen  Seide,  Schappe).  —  Hierher  gehört
oder  gezwirnt.  auch  Steckmuschelseide.  16  Fss.  u.  Kst.
757.Rohseide  (Greze),  abge-  30  à  D.  h.  abgehaspelte  (unfilirte)  Rohseide  Bll.

 

 

 

haspelt  oder  gesponnen.

 

 

 

 

 

 

(Greze)  oder  gesponnene  (filirte),  nicht
gefärbt.
        <pb n="440" />
        104

 

 

 

mit  anderen  Spinnstoffen
  und  zugleich  in
Verbindung  mit  Metallfäden.


 

 

770  genannten.  —  Hierher  gehören  auch
Gold  oder  Silberstoffe  aus  Gold=  bezw.
Silbergespinnst  oder  Lahn  und  Tressenwaaren
  aus  Metallfäden,  mit  Beimischung
von  Seide  und  anderen  Spinnmaterialien,
sowie  Seidengespinnst,  gemischt  mit

anderen  Spinnstoffen  und  zugleich  in

Verbindung  mit  Metallfäden.

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  ¾  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Einfuhr.  es  «
Nr  fuhr  gollariss.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
758.  Seidenabfälle,  auch  von  30  a  Hierher  gehört  auch  Zupfseide
gefärbter  Seide.  16  N.  u.  Kst.
759.  Seidenkokons,  auch  Ab-  3E0  S33s...n„  «
fälle  davon.
760.  JSeidenwatte.  30  b  Gefärbt  und  ungefürt  16  Fss.  u.  Kst.
761.  Floretseide  (Schappe),  3zocEeeee  9  Bll.
gefärbt;  auch  gefärbter  Für  Seide  und
Zwirn  aus  Floret=  Floretseide,  geseide.
  färbt:
762.  Seide,  andere  gefärbte;  3E00  44.  5  Bll.
seidene  und  halbseidene
Lacets.
763.Zwirn  aus  Rohseide,  30  d  D.  h.  abgehaspelte,  demnächst  filirte  und16  Fs.  u.  Kst.
gefärbt  und  ungefärbt.  sodann  zusammengezwirnte  Seide  (Näh-,9  Bll.
seide,  Knopflochseide,  Heftseide  und  dergleichen),
  gefärbt  und  ungefärbt.
764.  In  Nr.  767.
765.  Seidene  Posamentier-  und  30e  Auch  Tressenwaaren  aus  Metallfäden  in
Knopfmacherwaaren,  Verbindung  mit  Seide  oder  Floretseide,
auch  in  Verbindung  sowie  Seidengespinnst  in  Verbindung
mit  Metallfäden;  sei-  mit  Metallfäden  gehören  hierher.
dene  Saiten.
766.  Seidene  Strumpfwaaren,  309.......................
auch  in  Verbindung
mit  Metallfäden.
767.Seidene  Zeuge,  Tücher,  30e  Hierher  gehören  rohe,  gefärbte,  bedruckte,
Gierin  Bänder,  Shawls  2c.,  ombrirte,  glatte,  brochirte,  gemusterte,
Nr.  764)  auch  in  Verbindung  undichte,  sammet=  oder  plüschartige  Zeuge,
mit  Metallfäden,  mit  sowie  Tücher,  Bänder  (auch  Sammet-Ausnahme
  der  unter  bänder),  Shawls  2c.  von  reiner  Seide
Nr.  765,  766,  769  oder  Floretseide,  auch  in  Verbindung  22  Kst.
und  770  genannten.  mit  Metallfäden;  ferner  Gold=  oder  13  Bll.
Silberstoffe  aus  Gold=  bezw.  Silbergespinnst
  oder  Lahn,  mit  Beimischung
von  Seide  oder  Floretseide,  mit  Ausnahme
  der  unter  Nr.  765,  766,  769
und  770  genannten.
768.Seidenwaaren,  gemischt  30e  Mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  769  und
        <pb n="441" />
        —  —  —

105

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  n  zu  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  Einfuhr.  olltarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
769.  Spitzen,  Blonden,  Sticke-  30e  Auch  mit  Leim,  Kleister  und  dergleichen
reien  (auch  gemusterte  gesteifte  Tülle  oder  Petinets,  ganz  oder
Tülle  und  Petinets),  theilweife  aus  Seide  gemusterte  oder
ganz  oder  theilweise  ungemustert,  fallen  unter  diese  Nummer.  22  à
aus  Seide;  alle  diese  153  Sa-Waaren
  auch  in  Ver-  «
bindung  mit  Metallfäden.

770.  Tülle  und  Petinets  aus  3z0  fHH;;  .
Seide,alleinoderge-Anmerkung
mischt  mit  anderen
Spinnstoffen,  auch  mit
Metallfäden,  roh  oder
gefärbt,  jedoch  ungemustert.

771.  In  Nr.  774.
772.  Halbseidene  Posamentier=  301
und  Knopfmacher-  Mit  Ausnahme  der  halbseidenen  Strumpf-,
waaren.  Posamentier=  und  Knopfmacherwaaren  in
773.  Halbseidene  Strumpf-  30  Verbindung  mit  Metallfäden  (Nr.  768).
waaren.
774.  Halbseidene  Zeuge,  Tücher,  30  f  Mit  Ausnahme  der  halbseidenen  Spitzen,
(Hierin  Bänder  (auch  halb-  Blonden,  Stickereien,  Tülle  und  Petinets
Nr.  771.)]  seidene  Sammetbän-  (Nr.  769  und  770),  der  halbseidenen20  Kst.
der),  Shawls  2c.  Waaren  in  Verbindung  mit  Metallfäden511  Bll.
(Nr.  768),  der  halbseidenen  Strumpf-,
Posamentier=  und  Knopfmacherwaaren
(Nr.  772  und  773)  und  der  unter
Nr.  901  und  903  aufgeführten  gewebten
Shawltücher  aus  Wolle  und  anderen
Spinnmaterialien.  1
775.Ganz  grobe  Gewebe  aus  30  D.  h.  ganz  grobe  Gewebe  aus  rohem  Ge-13  Kst.
rohem  Gespinnst  von  Anmerk.  1  spinnst  von  Seidenabfällen,  welche  dass  9  Hö.
Seidenabfällen.  Ansehen  von  grauer  Packleinwand  haben  6  Bll.

 

 

 

und  zu  Preßtüchern,  Putzlappen  und
dergleichen  verwendet  werden,  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Spinnmaterialien
oder  einzelnen  gefärbten  Fäden.

 

14
        <pb n="442" />
        106

 

 

 

 

 

 

Hinweisung
Lau-  Waarenverzeichnif  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  «
Nr.  Einfuhr.  olltrifs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
ZUl.  Seife  und  Parfümerien.
776.Schmierseife;  auch  Tür-  312  Hierher  gehört  grüne,  schwarze  und  andere  —
kischrothöl.  Schmierseife  (Kaliseife,  Faßseife),  sowie
Türkischrothöl  (eine  zumeist  aus  Ricinusö.
hergestellte  seifenartige  Oelbeize).
777.este  Seife,  soweit  sie  31b.......................  13  Kst.
nicht  unter  Nr.  778  6  Bll.
fällt.
778.  Seifein  Täfelchen,  Kugeln,  31c  Hierher  gehört:  Seife  in  Täfelchen,  Kugeln,
Büchsen,  Krügen  2c.;  geformten  Handstücken,  Büchsen,  Krügen,
parfümirte  aller  Art.  Töpfen,  Gläsern  und  dergleichen,  sowie
parfümirte  aller  Art  und  Glycerincreme
mit  oder  ohne  Parfüm.  —  Glyeerincrme,
welche  sich  durch  ihre  Umschließung  als
kosmetisches  Mittel  darstellt,  fällt  unter
Nr.  782.
779.|  Fette  und  fette  Oele,  3  99H„„
wohlriechende:  in  unmittelbaren
  Unschliehungen
  von  mindestens
10  kg  Bruttogewicht.
780.Wohlriechende,  nicht  alko-  —.———————)))
holartige  (alkoholhaltige)
  Wasser:  in  unmittelbaren
  Umschließhungen
  von  mindestens
10  Kkg  Bruttogewicht.  1|6  Kst.
781.,  Alle  übrigen  wohlriechen-  31e  Hierunter  fallen  inbesondere  alle  alkoholden
  Wasser.  haltigen  Essenzen  (Esprits)  zur  Verbreitung
  von  Wohlgerüchen,  z.  B.  eau  de
Cologne,  esprit  de  Bouquet,  de  Geranium,
  d’Heliotrope,  Jacinthe,  de  Jasmin,
  Jonquille,  Millefleurs,  de  Patschouli,
  de  Résede,  de  Rose,  Springflowers,
  de  Violet  etc.
782.  Vorstehend  nicht  genannte  31e  PHierunter  sind  zu  rechnen:  Cosmétiques;

 

Parfümerien.

 

 

Haaröl;  Haarfärbungsmittel;  Euxesis
oder  savon  liquide  (parfümirter  Seifenspiritus);
  orientalische,  wohlriechende
Pastillen;  Pomade  (verkaufsfertiges  Ganzfabrikat);
  Riechessig;  Riechkissen;  Räucherband;

  Reäucherblätter;  Räucherkerzen;
Räucherpapier;  Räucherpulver  und
Räucherspiritus;  parfümirte  Salben,
        <pb n="443" />
        107  —

 

Hinweisung

 

 

 

 

 

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
infuhr.  es  ichts).
Nr  Einfuh  Zolltarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(782.)  Vorstehend  nicht  genannte  31e  Schminken,  Puder,  Haut=  und  Zahn-Pafümerien.
  pulver  und  Tinkturen;  auch  dergleichen
Waaren  nicht  parfümirt,  wenn  sie  durch
ihre  Umschließungen  als  kosmetische  Mittel
sich  darstellen.
82.  Spielkarten.
783.Spielkarten.  32  ..·....................  —
33.  Steine  und  Steinwaaren.
#  784.  [Alabaster  und  Marmor33a  Hierunter  fallen  auch  Alabasterstaub  und  —
roh  oder  blos  behauen.  rohe  oder  blos  behauene  (bossirte,  abgespitzte,
  abgerichtete  u.  s.  w.)  Blöcke
aus  Alabaster  oder  Marmor,  welche
lediglich  an  den  den  Kanten  zunächst
liegenden  Flächentheilen  eine  Bearbeitung
mit  Säge,  Meißel  u.  s.  w.  erfahren
haben,  sowie  dergleichen  Blöcke,  welche
an  nicht  mehr  als  drei  Seitenflächen  gesägt
  sind,  sofern  ihre  geringste  Dimension
mehr  als  16  cm  beträgt.
+1785.  Asphaltsteine;  bitumi-  33  a  Hierzu  gehören  rohe  und  gemahlene  Asphalt-  —
nöser  Mergelschiefer.  steine.
786.  Echte  Edel=  und  Halb-  33  a  Auch  gepulverte  oder  gemahlene  echte  rothe  16  Fss.  u.  Kst.
edelsteine  und  echte  Korallen  (Blut=  oder  Edelkorallen),  sorothe
  Korallen,  rohe.  wie  Demantpulver  und  Sdelsteingrus
sind  hier  nachzuweisen.
1787.Lithographirsteine,  roh  33aa...  —
oder  blos  behauen.
1788.Mühlsteine,  auch  mit  33  353.  —
eisernen  Reifen  oder
Metallhülsen.
789.chleif-,  Wetz-  und  33a  Hierher  gehören  Schleif=  und  Wetzsteine16  Ffss.  u.  6st.
Probirsteine;  Schusser  aller  Art,  mit  Einschluß  der  künstlichen.
aus  Marmor  und  der-  —  Schleifsteine  in  Verbindung  mit  angleichen
  Steinarten.  deren  Materialien  fallen  unter  Nr.  798
bezw.  800,  Schusser  aus  Halbedelsteinen
unter  Nr.  794.

 

 

 

 

147
        <pb n="444" />
        Laufende


Waarenwerzeichniß
für  die
Einfuhr.

Hinweisung

auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

—  108  —

Bemerhkungen.

 

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

5.

 

4790.

14791.

4792.

 

Andere  Steine,  roh  oder
blos  behauen.

Steinmetzarbeiten,  grobe,
ungeschliffen,  mit  Ausnahme
  der  Arbeiten
aus  Marmor  oder  Alabaster;
  schwere  Cementmassewaaren.


Dachschiefer;rohe  Schieferplatten
  und  roher  Tafelschiefer.


 

oder  Alabaster.

 

33  a

33a

33  b

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  grobe  Steinmeßaarbeiten,

 

Hierher  gehören:  alle  nicht  unter  Nr.  784

bis  789  oder  unter  Nr.  289  fallenden
rohen  oder  blos  behauenen  Steine,  z.  B.
Bau-,  Bruch=  und  Schiefersteine;  rohe
Feuersteine  in  der  ursprünglichen  Form
oder  gemahlen;  gehauene  oder  geschnittene
Flintensteine;  rohe  Lava;  Cementsteine
(aus  Cement  geformte  oder  nur  mit
einem  Ueberzug  von  Cement  versehene
Steine);  ferner  rohe,  behauene,  gespaltene,
  gesägte,  auch  aus  Cement  geformte,
jedoch  nicht  abgeschliffene  oder  weiter
bearbeitete  Platten,  mit  Ausnahme  der
unter  Nr.  784  und  792  fallenden.

Hierher  gehören  beispielsweise:  Thür=  und

Fensterstöcke,  Säulen  und  Säulenbestandtheile,
  Rinnen,  Röhren,  Tröge,  Krippen
und  dergl.,  ungeschliffen,  mit  Ausnahme
der  Arbeiten  aus  Alabaster  oder  Marmor;
ferner  schwer  ins  Gewicht  fallende  unangestrichene,
  unlackirte  Gegenstände  aus
Cementmasse  oder  mit  einem  Cementüberzug
  versehene  Steine  (wie  Ornamente
  zu  baulichen  Zwecken,  Säulen  und
Säulenbestandtheile,  Brunnen,  Rinnen,
Röhren,  Tröge  und  dergl.).  —  Grobe
Steinmetzarbeiten  aus  Alabaster  oder
Marmor,  sowie  geschliffene  aus  anderen
Steinen  fallen  unter  Nr.  798.

Unter  Schieferplatten  sind,  im  Gegensatz

zu  Dachschiefer  und  Tafelschiefer,  stärkere
(dickschiefrige)  Platten,  welche  zu  Wandbekleidungen,
  Fußbodenbelägen,  Tischplatten
  2c.  bearbeitet  und  verwendet
werden,  zu  verstehen.  —  Schieferplatten,
welche  gespalten,  gesägt,  oder  durch
sonstige  Bearbeitung  in  eine  zur  Verwendung
  geeignete  Form  gebracht  worden,
  oder  welche  geschliffen,  polirt  oder
emaillirt  sind,  gehören  zu  den  bearbeiteten
Platten  der  Nr.  796.  Als  Dachschieser
und  roher  Tafelschiefer  sind  die  aus  den

 

 

ungeschliffen,  mit  Ausnahme  der  Arbeiten  aus  Marmor
        <pb n="445" />
        Waarenverzeichniß

Hinweisung

109

 

 

 

 

 

Lau-  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
i  es  des  Bruttogewichts).
Nr.  Einfuhr  golltarffe  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:  »
(792.)DachschieferzroheSchiefer-  33b  Blöcken  gespaltenen  und  demnächst  (durch
platten  und  roher  Tafel-  Bearbeitung  auf  dem  Ambos,  mit  der
schiefer.  Stockscheere  2c.)  geformten  dünneren
Tafeln  zu  Dachbedeckungen  bezw.  zur
Herstellung  von  Schiefertafeln  zu  behandeln.
  —  Durch  Schleifen,  Schwärzen,
Liniiren  2c.  weiter  bearbeitete  dergleichen
Tafeln  werden  unter  Nr.  796  nach-.
  gewiesen.
793.  JEchte  Edelsteine  und  Ko-  330  Als  bearbeitete  Edelsteine  oder  Korallen
rallen,  bearbeitet;  echte  gelten  geschliffene,  geschnittene  bezw.  ab-Perlen:
  alle  diese  Ge-  geriebene,  auch  durchbohrte  und  nur  zum
genständeohne  Fassung.  Zweck  der  Verpackung,  Versendung  2c.
auf  Fäden  gereihte.  Hierher  gehören
auch  Glaserdiamanten.
794.  Halbedelsteine  und  Glas-  33u#  Hierher  gehören:  bearbeitete  (geschnittene,
flüsse,  bearbeitet,  sowie  geschliffene  2c.)  Platten  von  Halbedel-Waaren
  daraus.  steinen;  bearbeitete  (geschliffene,  geschnittene)
  Glasflüsse  ohne  Fassung;  Waaren  16  Fss.  u.  Kst.
aus  Halbedelsteinen  oder  nachgeahmten
Edelsteinen  (Glasflüssen),  auch  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
  fallen.  —  Rohe  Glasflüsse  fallen
unter  Nr.  377.
(795.Sandsteinplatten,  ge3311111„  —
schliffen,  überhaupt
weiter  bearbeitet.
1796.  Schieferplatten,  gespalten,  33d  1  Hierunter  fallen  alle  durch  Spalten,  Sägen  —
gesägt  oder  sonst  be-  oder  sonstige  Bearbeitung  in  eine  zur
arbeitet;  bearbeiteter  Verwendung  geeignete  Form  gebrachten
Tafelschiefer  (Schiefer-  Schieferplatten,  desgl.  geschliffene,  polirte
tafeln).  oder  emalillirte.
797.ISchieferstifte;  Schieferr"!31  Von  Schieferwaaren  gehören  hierher:  —

 

tafeln  in  Holzrahmen;
sonstige  Waaren  aus
Schiefer,  allein  oder
nur  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisen  ohne
Politur  und  Lack.

 

 

 

Schiefertafeln  in  rohen,  lackirten  oder
polirten  Holzrahmen;  Schieferstifte,  auch
bemalt  oder  mit  Papier  überzogen  oder
in  Holz  gefaßt,  letzteres  jedoch  ohne  Politur
  und  Lack;  andere  Waaren  aus
Schiefer  ohne  Verbindung  mit  anderen
Materialien  oder  nur  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisen  ohne  Politur  und  Lack.

 

)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  bloß  auf  einer  Seite  abgeschlieffene  Sandsteinplatten.
        <pb n="446" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

—  110  —

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

5.

 

798.

799.

 

Vorstehend  nicht  genannte
Steinwaaren  außer
Verbindung  mit  anderen
  Materialien  oder
nur  in  Verbindung
mit  Holz  oder  Eisen
ohne  Politur  und
Lack,  mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  799
und  800  fallenden.

Schieferwaaren  in  anderer
Verbindung  als  mit
unpolirtem,  unlackirtem
Holz  oder  Eisen.

 

33  41

3342

 

Hierher  gehören  alle  nicht  unter  Nr.  784
bis  797,  799  und  800  begriffenen
Steinwaaren,  insbesondere:  Asbestgewebe
und  Kleider  aus  solchen  Geweben  ohne
Beimischung  von  anderen  Spinnstoffen,
sowie  Asbestwaaren  (mit  Ausschluß  des
Asbestpapiers  und  der  Asbestpappen)
außer  Verbindung  mit  anderen  Materialien
  oder  nur  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisen  ohne  Politur  und  Lack;
Bildhauerarbeit  aus  Steinen  aller  Art,
mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  596
fallenden  Statuen,  Büsten  und  Thierfiguren,
  welche  wirklichen  Kunstwerth
besitzen  und  nicht  als  Fabrikwaaren  anzusehen
  sind;  Gips=  und  Schwefelwaaren,
auch  in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen  ohne  Politur  und  Lack;  Schleifsteine
  in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen  ohne  Politur  und  Lack;  grobe
Steinmetzarbeiten  aus  Marmor  oder
Alabaster  und  dergleichen  geschliffene
aus  anderen  Steinen;  Platten  von
Alabaster  oder  Marmor,  gesägt  oder
sonst  bearbeitet;  sowie  Platten  von  anderen
  Steinen,  geschliffen,  polirt,  emaillirt,
überhaupt  weiter  bearbeitet,  mit  Ausnahme
  der  unter  Nr.  792,  794,  795
und  796  nachzuweisenden  Platten  aus
Schiefer  bezw.  Halbedelsteinen  und  Sandstein;
  Lithographirsteine,  geschliffene,
polirte.  —  Lavawaaren  fallen  unter
Nr.  519,  Asbestpappen  unter  Nr.  728,
Asbestpapier  unter  Nr.  737.

Mit  Ausnahme  der  durch  ihre  Verbindung
mit  anderen  Materialien  unter  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallenden  Schwieferwaaren.

 

16  Fss.  u.  Kst.
        <pb n="447" />
        111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gau-  Waarenverteichnij  dinweisuna  Tarasat
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Einfuhr.  es  des  Bruttogewichts).
Nr  führ  Jolltarifs.  gewichte)
1.  2.  3.  4.  5.
800.  Steinwaaren  in  anderer!32  Mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  596  fallenden6  Ffss.  u.  Kst.
Verbindung  als  mit  Statuen  2c.  und  der  durch  ihre  Verbinunpolirtem,
  unlackirtem  dung  mit  anderen  Materialien  unter
Holz  oder  Eisen.  Nr.  20  des  Zolltariss  fallenden  Steinwaaren.
  —  Hierher  gehören  auch  Asbestwaaren
  (mit  Ausschluß  der  Asbestgewebe,
  des  Asbestpapiers  und  der  Asbestpappen)
  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien  als  unpolirtem,  unlackirtem
Holz  oder  dergl.  Eisen,  soweit  sie  dadurch
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.
34.  Steinkohlen,  Braunkohlen,  Koks,  Torf,  Torfkohlen.
+801.  Braunkohlen.  3444.5  —
1802.  Koks.  34.......................  —-1803.Steinkohlen.
  34  Auch  Anthracit  ist  hier  nachzuweisen  —
1804.  Torf.  34  Torskohlen  fallen  unter  Nr.  86  —
1805.  Torfstreu.  34.......................  2  Bll.
(11806.  Vorstehend  nicht  genann-  34  Hierher  sind  zu  rechnen:  Briquettes;  Car-20  Ffss.  u.  Kst.
tes  Brennmaterial.  bolein;  Zündsteine;  geformte  Kohlen  mit!?  Bll.
Ausnahme  der  unter  Nr.  407  fallenden;  1  Sck.
Kugeln  aus  Hobelspänen,  in  Harz  getaucht;
  Torfkohlen  2c.
35.  Stroh=  und  Bastwaaren.
807.]Ordinäre  Matten  und  35  a  Hier  sind  nachzuweisen:  ordinäre  Matten  —

 

 

 

Fußdecken  aus  Bast,
Stroh,  Schilf,  Gras,
Wurzeln,  Binsen  und
dergleichen;  auch  andere
ordinäre  Stroh-,  Bastund
  Schilfwaaren.

 

 

 

und  Fußdecken  aus  Bast,  Stroh,  Schilf,
Gras,  Wurzeln,  Binsen  und  dergleichen;
Backkörbe  aus  gewundenem  oder  gedrehtem
Stroh,  auch  in  Verbindung  mit  Bast
oder  Holz;  Bastseile;  Bastkörbe  für
Cigarren;  Flaschenenveloppen  von  Stroh;
Strohseile  (Strohstricke);  ordinäre  Strohsitze,
  auch  mit  Holzrahmen;  ordinäre
Schuhe  von  Stroh,  Bast  oder  Schilf;
alle  diese  Gegenstände  gefärbt  oder  ungefärbt.
  —  Decken  (Fußdecken)  aus
Manillahanf-,  Kokos-,  Jute=  und  ähnlichen
  Fasern  sind  dagegen  unter  Nr.  563
bezw.  565,  Manillahanfgeflechte  anderer
Art  und  Bänder,  aus  Manilla=  oder
Aloehanf  geflochten,  unter  Nr.  809  nachzuweisen.


1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur  Torfkohlen.
        <pb n="448" />
        Laufende

Nr.

Waarenverzeichniß
für  die

Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

112  —

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

5.

 

808.

809.

810.

811.
812.

 

Strohbänder  aller  Art.

Andere  Stroh=  und  Bastwaaren,
  mit  Ausnahme
von  Hüten  und  Sparterie.


Hüte  aus  Stroh,  Nohr:c.:
ungarnirt.

—z:  garnirt.
Sparterie  aller  Art.

 

35  b

35  0

35  d1

35  42
35  e

 

 

Bandartige  Strohgeflechte  oder  dergleichen

Borten  von  ungesponnenem  Stroh  aller
Art.

Hierher  gehören  u.  A.:  Bastbänder  (bandartige

  Bastgeflechte);  Pantoffeln  und
Schuhe  von  Stroh,  Bast  oder  Schilf
aus  feinem  Geflecht,  gefärbt  oder  ungefärbt;
  feine  (sparterieähnliche)  Matten
und  Fußdecken  aus  den  zu  Nr.  807  aufgeführten
  Materialien;  Decken  (Tischdecken),
  Vorhänge  und  ähnliche  Waaren
aus  ungespaltenem  Stroh;  Bastplatten;
dergl.  Tischdecken,  sowie  Bastplatten  auch
mit  Unterlagen  von  Zeugstoff;  Strohgespinnst
  und  Strohglanzplatten;  Manillahanfgeflechte
  und  geflochtene  Bänder  aus
Manilla=  oder  Aloehanf;  Puppenhüte  von
Stroh  2c.;  die  unter  Nr.  807  aufgeführten
  Matten  und  Fußdecken,  sowie
die  vorstehend  genannten  Stroh=  und
Bastwaaren  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.

 

Die  unter  Nr.  810  und  811  fallenden  Hüte

sind  nach  Stückzahl  nachzuweisen.  —
Es  gehören  hierher  alle  Hüte  aus  Stroh,
Rohr,  Bast,  Binsen,  Fischbein,  Palmblättern,
  Span  (Holzspan),  Haar=  oder
Hanfgeflechten,  Sparterie  und  aus  Geflechten
  von  sog.  Baumwollensparterie
und  Stroh  (mit  Ausschluß  der  Puppenhüte,
  welche  unter  Nr.  809  fallen).

Hierher  gehören:  Stroh-,  Bast-,  Span-,  Manillahanf-,

  Aloehanf-Geflechte,  welche
mit  Roßhaaren,  desgleichen  die  genannten
Geflechte,  sowie  Roßhaargeflechte  oder
Roßhaarspitzen,  welche  mit  Gespinnstfäden
  —  einschließlich  der  Metall=  und
Glasfäden  —  durchzogen  oder  durchwirkt
  sind;  ferner  nebeneinanderliegende,
durch  einen  Klebestoff  bandartig  verbundene,
  gewalzte  Baumwollfäden  (Baumwollensparterie)
  oder  Fäden  von  anderen
Spinnstoffen  und  Geflechte  aus  derartig
verbundenen  Fäden;  Sparteriewaaren,

—  —

 

 

mit  Ausnahme  der  Hüte.

20  Kst.
9  Bll.

20  Ffl.  u  ast.
13  Kb.
9  Bll.
        <pb n="449" />
        113

 

 

 

 

 

 

 

 

inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  vinn  s  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  «  .  es  des  Bruttogewichts).
*“|§  Einfuhr  Zolltarifs.  gewich
1.  2.  3.  4.  5.
36.  Theer;  Pech;  Harze  aller  Art;  Asphalt  (Bergtheer).
(11813.  Asphalt;  Asphaltplatten;  36  Asphalt  kommt  auch  unter  den  Benennun-]10  Ffss.  u.  Kst.
Röhren  aus  Asphalt  gen:  „Bergpech,  Erdharz,  Erdpech,
und  Kies.  Judenpech,  Mineralkitt“  vor.  —  Hierher
gehört  auch  flüfsiger  Asphalt  (Asphaltöl,
Mineraltheer)  und  Harzcement.
1  814.Fichtenharz  (Terpentin-  36  Hierunter  ist  nachzuweisen:  das  gemeine  Fss.  u.  Kst.
harz,  Colophonium,  Fichtenharz  (resina  Pini)  europäischen
Glaspech);  Terpentin.  oder  außereuropäischen  Ursprungs;  Terpentin
  (Terpentinbalsam);  gereinigtes  (von
Terpentinöl  freies)  Fichtenharz  (Colo-=phonium,
  Glaspech,  Terpentinharz)  und
burgundisches  Fichtenharz  (galipot).
1815.  Ozokerit,  roher.  36  Ozokerit  ist  „Erd=  oder  Bergwachs.
+  816.  HPech.  36  Weißes,  gelbes,  braunes,  schwarzes  Pech;
Faßpech;  Schiffspech;  Steinkohlenpech
(eoalpitch);  Pechsatz  und  pechartige10  Fss.  u.  Kst.
Destillationsrückstände  von  Rohpetroleum
  2c.
1817.  Lheer  aller  Art.  36  Insbesondere  Birkentheer  (Daggert),  Holz-  —
theer,  Braunkohlen=  und  Steinkohlentheer.
1  818.Vorstehend  und  ander-  36  Hierunter  fallen:  Acaroid-,  Alouichi-,  Anime.12  Ffss.  u.  Kst.

 

weit  nicht
Harze.

genannte

 

 

 

(Fluß),  Dammar-,  Guoajak-,  Jalapa-Harz;
  Asant,  stinkender  (asa  foetida);
Asant  wohlriechender  (Benzoeharz);
Bdellium;  Copal;  Kaurie-Copal;  Drachenblut;
  Elemi;  Mastix;  Myrrhen;  Sandarach;
  Tacamahaca;  Olibanum  (Weihrauch).
  —  Gummi  arabicum,  Gummi
Senegal  und  Gummi  Tragant  sind
unter  Nr.  157,  roher  Gummilack  unter
Nr.  158,  andere  Gummiharze  unter
Nr.  159  nachzuweisen.

)  Hiervon  gehört  zu  den  Massengütern  nur  Asphalt  (Bergtheer).

 

15
        <pb n="450" />
        —  114

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  sn  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Einfuhr.  es  es  Bruttogewichts).
Nr  infuhr  Zollarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
37.  Thiere  und  thierische  Produkte,  nicht  anderweit  genannt.
819.  Bienenstöcke  und  Bienen-  37  a  Leere  Bienenkörbe  und  Bienenstöcke  sind  wie  —
körbe  mit  lebenden  Korbflechter=  bezw.  Holzwaaren  zu  be-Bienen;
  mit  Wachs  handeln.
und  Honig,  ohne  Bienen
  oder  mit  dergleichen
getödteten.
820.  Federvieh  und  Federwild,  3r33  —
lebendes.

##  821.  ische,  frische.  37a......................
822.FlußkrebseundLand-  37a......................  13Fss.u.Kst.
schnecken,  frisch  oder  7  Kb.

blos  abgekocht.
823.  Frische  Milch  und  Mol-  37  a  Geronnene  Milch,  aus  welcher  die  Molke  —
ken;  auch  Rahm.  größtentheils  ausgeschieden  ist,  ist  wie  Käse
(Nr.  650)  nachzuweisen.
824.Muscheln  aus  der  See,  37a  Mit  Ausnahme  der  Austern  (Nr.  673).  —3  Fss.  u.  Kst.
frische,  unausgeschälte.  Ausgeschälte  Muscheln  aus  der  See  falllen7  Kb.
unter  Nr.  674.
825.  Thierische  Blasen  und  37  a  Hierher  gehören:  Frische  und  getrocknete4  Fss.  u.  Kst.
Därme,  auch  Magen,  thierische  Blasen,  mit  Ausnahme  der2  Bll.
nicht  zum  unmittel-  Hausenblasen;  frische  oder  getrocknete,
baren  Genuß.  auch  eingesalzene  Därme;  getrocknete
Magen  zur  Käsebereitung  (Lab),  sowie
dergleichen  gesalzene  zur  Wurstfabrikation;
Fischmagen.
826.|Waschschwämme,  natürr37333333333.  40  Fsfs.  u.  Kst.
Hiche  aller  Art.  5  Bll.
827.Vorstehend  und  anderweit  —..————————————..d.  —
nicht  genannte  lebende
Thiere.  »
828.  Vorstehend  und  anderweit  37a  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Aalhäute,  Ameisen-16  Fss.  u.  Kst.
nicht  genanntethierische  eier  (Larven);  getrocknete  Eidechsen;  Fisch-Produkte.
  eier,  frische,  auch  befruchtete;  Seidenwurmeier
  und  sonstige  andere  Eier  als  Vogeleier;
  Fischhäute  zum  Poliren  der  Holzwaaren;
  Meerstinz  (stincus  marinus),
getrocknet,  eingesalzen;  Goldschlägerformen,
  Goldschlägerhäute;  Muschelschalen
zum  Kalkbrennen.
829.Eier  von  Geflügel  (Vogel-  37b  Eier,  ganz  oder  theilweise  (Eigelb,  Eiweiß)  –

 

eier);  Eigelb  ohne  weitere
  Zubereitung.

 

 

in  Flaschen,  Büchsen  oder  dergl.  eingemacht,
  eingedämpft  oder  auch  eingesalzen,
fallen  unter  Nr.  657.
        <pb n="451" />
        115

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-Waarenverzeichniß  dan  er  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  Zollarife  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
38.  Thonwaaren.
1  830.Backsteine  (gewöhnliche  38  a  Auch  Putzsteine  (Scheuerziegel)  gehören  hier-  —
Mauersteine)  und  Dach-  her.
ziegel,  nicht  glasirt.
1  831.  Feuerfeste  Steine,  nicht  38  à  Hierher  gehören:  alle  nicht  glasirten  feuer-  —
glasirt.  festen  Steine  aus  Chamotte=  oder  ähnlicher
  Masse,  insbesondere:  Chamottesteine,
  Porzellanziegel  oder  Ofenziegel
(briques  réfractaires,  fire  bricks)  aus
feuerfestem  Thon  mit  Zusatz  von  Chamotte,
  Cement,  gepochten  Porzellanscherben
  2c.;  Quarzziegel  aus  feuerfestem
DTVhon  und  Ouarz;  Dinasziegel  2c.
1  832.  Röhren  von  Thon  und  38  a  Auch  Drainröhren  (unglasirte  Röhren  aus  —
gemeinem  Steinzeug,  Ziegelerde  oder  Thon).
nicht  glasirt.
833.  Töpfergeschirr,  gemeines,  38  a  Hierunter  fällt  alles  aus  gewöhnlichem  Thons  20  Fss.  u.  Kst.
nicht  glasirt.  verfertigte,  nicht  glasirte  Töpfergeschirt3  Kb.
zum  Haus=  und  Gewerbegebrauch,  auch
in  ordinärer  Beflechtung  mit  Weiden,
Binsen,  Stroh  oder  Rohr.  Gemeine
thönerne  Zuckerformen,  nicht  glasirt,  gehören
  gleichfalls  hierher.
14  834.  Architektonische  Verzierun-  38  b  Hierher  gehören:  Kapitäle,  Gesimse,  Friese,  –
gen  (Bauornamente);  Reliefs  und  dergl.  aus  gebranntem  Thon,
auch  aus  Terracotta  Terracotta,  Terralith  oder  Siderolith,
bemalt  und  unbemalt.
1  835.  Backsteine  (Mauersteine,  38b  Hierher  gehören  Fliesen  (Wandbekleidungs-  —
Mauerziegel)  und  Dach-  und  Bodenplatten,  Klinker)  aller  Art  von
ziegel,  glasirt;  Thon-  gewöhnlichem  Töpferthon.
fliesen;  Platten  von
gemeinem  Steinzeug.
836.  Feuerfeste  Steine,  glasirt.  38b  S.  auch  Bemerkung  zu  Nr.  881  —
837.  Retorten,  Schmelztiegel,  38b  Hierunter  fallen  z.  B.:  Kapseln  aus  feuer-  —

 

sowie  andere  Waaren
aus  feuerfestem  Thon.

 

 

festem  Thon  (Geräthe,  in  denen  Gegenstände
  aus  Porzellan  und  dergleichen  gebrannt
  werden);  Muffeln  aus  feuerfestem
Thon  (Geräthe,  in  denen  Muffel=  oder
Schmelzfarben  auf  Porzellau  2c.  eingebrannt
  werden);  Retorten  aus  feuerfestem
Thon  (Chamotte=  oder  ähnlicher  Masse);
Graphittiegel  und  andere  irdene  Schmelztiegel
  2c.  —  Nicht  glasirte  feuerfeste
Steine  sind  unter  Nr.  831,  glasirte  unter
Nr.  836  nachzuweisen.

 

15“
        <pb n="452" />
        —  116  —

 

 

 

„  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  En  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  togewichts).
Nr  Einfuhr  Zollarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
1  838.  Nöhren  von  Thon  und  38b.......................  —
gemeinem  Steinzeug,
glasirt.
+  839.  Töpfergeschirr,  glasirt;  38  b  Hier  sind  nachzuweisen:  alles  aus  gewöhn-  –
ordinäre  Oesen  und  lichem  Thon  verfertigte,  glasirte  Töpfer-Ofenkacheln
  von  Thon  geschirr  zum  Haus=  oder  Gewerbegebrauch,
oder  Fayence;  Gefäße  sowie  Krüge  und  andere  Gefäße  aus
aus  gemeinem  Stein-  gemeinem  Steinzeug,  auch  in  ordinärer
zeug;  irdene  Pfeifen.  Beflechtung  mit  Weiden,  Binsen,  Stroh
oder  Rohr;  gemeine  thönerne  Oefen  und
Ofenkacheln,  mit  oder  ohne  Glasur;  auch
dergleichen  ordinäre  von  Fayence,  einfarbig
  oder  weiß;  irdene  Tabackpfeifen
(auch  Abgüsse  und  Köpfe  zu  solchen)  aus
geilihem  Pfeifenthon,  einfarbig  oder
weiß.
840.  Andere  Thonwaaren  (mit8  1  Hierher  gehört  auch  einfarbiges  oder  weißes
Ausnahme  von  Por-  Fayence  (Steingut,  Majolika,  Wedgezellan
  und  porzellan-  woodwaaren).  Fayence,  welches  nur
artigen  Waaren),  ein-  äußerlich  einfarbig  lackirt,  gefirnißt  2c
farbig  oder  weiß;  feine  ist,  desgleichen  solches  von  naturgelber  rc.
Terracottawaaren.  Farbe  mit  erhabener  Arbeit  von  naturweißer
  2c.  Farbe  ist  als  einfarbiges  zu
behandeln.  —  Unter  feinen  Terracotta-„waaren
  sind  andere  als  architektonische
Verzierungen  (Bauornamente)  zu  verstehen.
  Dieselben  sind  hier  nachzuweisen,
auch  wenn  sie  bemalt,  lackirt,  bronzirt,
vergoldet  oder  versilbert  sind.  22  Kft.
841.  Thonwaaren  (mit  Auss38e2  Soweit  diese  Thonwaaren  durch  ihre  Ver-s13  Kb.
nahme  von  Porzellan  bindung  mit  anderen  Materialien  nicht
und  porzellanartigen  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.  —
Waaren),  zwei=  und  Hierher  gehören:  zwei=  und  mehrfarbige,
mehrfarbig,  gerändert,  geränderte,  bedruckte,  bemalte,  vergoldete
bedruckt,  bemalt  rc.;  oder  versilberte  Thonwaaren  und  Fayence;
auch  Thonwaaren  in  auch  Fayence,  mit  Schrift,  Wappen,
Verbindung  mit  ande-  Monogrammen  oder  in  ähnlicher  einfacher
ren  Materialien.  Weise  verziert.
842.  Porzellan  und  porzellan-  38  d1  Zu  den  porzellanartigen  Waaren  gehören:

 

artige  Waaren:  weiß.

 

 

Parian,  Jaspis,  Halbporzellan,  Fritten-=porzellan,
  Weichporzellan,  sogenannte
Elfenbeinmasse  rc.
        <pb n="453" />
        —  117  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  ü  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  i  .  es
Nr  Einfuhr  Zoll  ijs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
843.—:  farbig,  gerändert  2ch  38  42  Hierunter  fallen:  Porzellan  und  porzellan-  Kst.
artige  Waaren,  weiß  mit  perlmutter-413  Kö.
artigem  Lüstre;  mit  Schrift,  Wappen,
Monogrammen  oder  in  ähnlicher  einfacher
Weise  verziert;  farbig,  gerändert,  bedruckt,
  bemalt,  vergoldet  oder  versilbert;
ferner  Porzellan  und  porzellanartige
Waaren  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.
39.  Vieh.
844.  Maulesel,  Maulthiere,  39a  Zu  Nr.  844  bis  856.  Vieh  jeglicher  Art  —
Esel.  ist  nach  Stückzahl  nachzuweisen.
845.  Pferde.  39938.„  —
846.  Füllen,  welche  der  Mutter  399093e393  –
folgen.  Anmerk.
847.  Kühe.  39ö9000000009099.  ;  —
848.  Stiere.  H—IID.A  ..)  —
849.  Ochsen.  3999090909299222.  —
850.  Jungvieh  im  Alter  bis  39  d  Zu  dem  Jungpieh  zählt  alles  Rindvieh  im  —
zu  2½  Jahren.  Alter  von  6  Wochen  einschließlich  bis  zu
2½⅛½  Jahren,  mit  Ausnahme  der  weiblichen
  Rinder,  welche  augenscheinlich
tragend  sind  oder  bereits  gekalbt  haben.
Die  letzteren  sind  ohne  Rücksicht  auf  ihr
Alter  als  Kühe  nachzuweisen.
851.  Kälber  unter  6  Wochen.  39966565o5o5oSo..0  —
852.  JSchweine.  3919252529240.1  —
853.Spanferkel  unter  10  kg.  ——  —
854.  Schapfvieh.  —I  J  —
855.  Lämmer.  39i  Hierher  gehört  alles  Schafvieh,  welches  an-  —
dere  als  Milchzähne  nicht  besitzt.
856.  Biegen.  39  k  ......-.................  —
        <pb n="454" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

118

Bemerkungen.

 

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

857.

858.

859.

 

40.  Wachstuch,  Wachsmusselin,  Wachstafft.

Wachstuch,  grobes  un—
bedrucktes  (Packtuch);
Oeltuch  und  Deckleinwand.


Anderes  Wachstuch;  auch
Ledertuch;  Buchbinder-=leinen.


Wachsmusselin;  Wachstafft;
  Architektenleinwand.


 

40  a

40  b

40e

 

Unter  „Oeltuch"  ist  mit  Oelfirniß,  sowie

mit  Oelkomposition  (einer  Mischung  von
Oel  und  Kautschuck)  getränkter  grober
Zeugstoff,  unter  „Deckleinwand“  geölte
oder  mit  Oelkomposition  getränkte  oder
überstrichene,  getheerte,  gefirnißte,  oder
endlich  mit  metallischen  Substanzen  (Grünspanlösung
  2c.)  wasserdicht  gemachte  grobe
Leinwand  oder  sonstiger  derartig  zugerichteter
  grober  Zeugstoff  zu  verstehen.
—  Hierher  gehören  auch:  Packingfelt,
ein  aus  Baumwolle  bestehendes  ungewebtes,
  nach  Art  der  Watte,  jedoch
unter  Zuthat  eines  klebrigen  Bindemittels
durch  Zusammenpressen  dargestelltes,  dem
Wachstuch  ähnliches  Packmaterial,  ungefärbt;
  Schiefertuch  aus  grauer  Leinwand,
  welche  mit  einem  Ueberzuge  von
mit  Leinölfirniß  angerührtem  gemahlenen
Schiefer  versehen  ist;  Treibriemen  aus
Geweben  von  Baumwolle,  Seidenabfällen.
Haaren  oder  von  Filz,  mit  Theer,  Oelfirniß,
  Wachs  und  dergleichen  getränkt.

Hierher  gehören:  grobes  bedrucktes,  sowie

alle  feineren  Gattungen  von  Wachstuch
(mit  Ausnahme  des  Wachsmusselins  und
des  Wachstaffts);  gefärbtes  oder  marokinartig
  2c.  gepreßtes  Packingfelt;  Hutfutter
(Huteinlagen)  aus  mit  Firniß  gesteiften
Zeugstoffen;  Ledertuch  (leather  cloth)
und  Malerleinwand.

Unter  „Wachsmusselin“  sind  mit  Wachs,

Firniß  2c.  präparirte  Baumwollenstoffe
zu  verstehen,  welche  transparent  und  meist
von  gelber  Farbe  sind;  unter  „Wachstafft“
  mit  besonderem  Firniß  präparirte
leichte  Seidenstoffe.  „Architektenleinwand“
(Calquir-,  Copir-Leinwand)  ist  ein  stark
glacirtes  durchscheinendes  Baumwollengewebe.


 

—

13  Kst.
9  Ko.
6  Bl.
        <pb n="455" />
        ——

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  7  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  i  es  ichts).
Nr.  Einfuhr  golltarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.

 

 

 

 

 

41.  Wolle,  einschließlich  der  anderweit  nicht  genannten  Thierhaare,  sowie  Waaren  daraus.

860.

861.

+  862.

863.
864.
865.

866.

867.

 

Alpacca-,  Kaschmir-,  Vicogne-Wolle,
  Kameek,
Ziegen=  und  Angorahaare,
  ungefärbt,  ungemahlen.


Hasen-,  Kaninchen-,
Biber-,  Affen-,  Bisamratten=
  und  Nutriahaare.


Hunde-,  Rindvieh=  und
ähnliche  grobe  Thierhaare.


Kämmlinge,
ungemahlen.

Schafwolle,
ungemahlen.

Shuddywolle,  gefärbt  oder
ungefärbt;  Wollenabfälle.


ungefärbt,

ungefärbt,

Wolle  und  Haare  der
unter  Nr.  860,  863
und  864  genannten
Art,  gefärbt,  gemahlen.


Gekämmte  Wolle.

 

41

41a

41a

41  a
41a

41a

41  a

41b

 

Hierher  gehören  die  Haare  des  Alpaccaschafs,
  des  Guanaco,  des  Lama,  des
Kameels,  des  Schafkameels  (vicuna),  der
Hausziege  und  aller  anderen  zum  Geschlecht
  der  Ziegen  gehörigen  Thiere,
roh,  gehechelt,  gebleicht,  gesotten  oder
gewaschen;  auch  in  Lockenform  gelegt.

Hierunter  fallen  insbesondere  die  zur  Hutfabrikation
  geeigneten  Haare,  roh,  gehechelt,
  gebleicht,  gesotten,  gefärbt  oder
gemahlen;  auch  in  Lockenform  gelegt.

Auch  Schweinehaare  mit  Ausnahme  der
Borsten,  Pferdehaare  vom  Fell,  bei  der
Gerberei  gewonnene  Abfall=  oder  Düngehaare,
  Gerberwolle  (Pelade)  2c.

Kämmlinge  (Wollflocken,  ausgekämmte
Wolle).
RNoh,  gehechelt,  gebleicht,  gesotten,  gewaschen

  oder  in  Lockenform  gelegt.

Shuddywolle  kommt  auch  unter  den  Benennungen
  „Shoddy-,  Mungo-,  Lumpen-,
Zupf-,  oder  Kunstwolle“  vor.  —  Als
Wollenabfälle  sind  hier  Abfälle  von
wollener  Watte,  alte  abgenutzte  Stücke
von  dergl.  Watte,  Abfälle  von  Geweben
und  Filzen  aus  Wolle  und  den  der
Wolle  gleichgestellten  Thierhaaren,  sowie
Abfälle  beim  Tuchscheeren,  von  der
Wollenspinnerei  und  Wollenweberei
(Scheerwolle,  Flockwolle,  Tuchtrümmer)
nachzuweisen.

IEEIIIIIIEIIEEIIIEBIEIIIIIEIEMIEEIIIIIIIIIEIEIIEIIIIIIIIIIIII—

Vließe  zu  Vorgespinnsten  (Züge  oder  Bänder).
        <pb n="456" />
        *

120

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  denn  n  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Ein  e
Nr  fuhr  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
868.Garn  aus  Rindviehz,,  tlc!  Ungebleicht,  gebleicht,  ungefärbt  oder  ge-  —
Hunde-,  Schweine-und  färbt.  Bei  der  Tarifirung  von  Garn
ähnlichen  groben  aus  diesen  Haaren  bleibt  eine  Bei-Haaren,
  ein=  und  zwei-  mischung  von  Wolle,  Shuddywolle  oder
faches  aller  Art.  der.  Wolle  tarifarisch  gleichstehenden
Thierhaaren  außer  Betracht,  sofern  das
Garn  durch  die  Beimischung  den  Charakter
  als  Rindvieh=  oder  ähnliches
grobes  Haargarn  nicht  verloren  hat.
869.Wollenwatte.  4½c1  Hierher  gehört  auch  „Spogniopiline“  (ein  —
Präparat  aus  wollener  Watte  und
Waschschwamm),  mit  Gummiauflösung
bestrichen.
870.  JGenappes-,  Mohair--,  Al-/  416024  —
paccagarn:  einfaches,
871.  tntus  ungefärbt.  leaanter  „Wollengarn“  ist  Garn  aus  Schaf-  —
872.:  einfaches,  gefärbt.  41c2aà  wolle  und  anderen  zu  Nr.  41  des  Zoll-873.s:
  dublirtes,  gefärbt.  415225  tarifs  gehörigen  Thierhaaren,  auch  9.
874.:  drei=  und  mehrfach  412  6  mischt  mit  anderen  Spinnmaterialien
gezwirntes,  ungefärbt  (ohne  Rücksicht  auf  das  Mischungsveroder
  gefärbt.  hältniß)  ausschließlich  der  Baumwolle,
875.Wollengarn,  anderes:  roh,  1  3  zu  verstehen.  —  Unter  Nr.  879  ist  dreieinfach.
  und  mehrfach  gezwirntes  Wollengarn,
876.:  roh,  dublirt.  411  3  roh,  gebleicht  oder  gefärbt  (auch  bedruckt)  Fss.  u.  Kst.
877.:  gebleicht  oder  gefärbt!  41  nachzuweisen.  Auch  fallen  unter  diesse  Bl.
(auch  bedruckt),  einfach.  Nummer  Weberlitzen  aus  Wollengarn
878.]—  gebleicht  oder  gefärbt,,  und  Treibschnüre  aus  Strängen  von  verdublirt.
  filztem  Wollengarn.
879.  :  drei=  oder  mehrfach  41  3
gezwirntes.
880.Wollenwaaren,  auch  üuüs  111l  WWWWWWW  „„  20  Kst.
Verbindung  mit  Baum-  7  Bll.
wolle,  Leinen  oder
Metallfäden:  Tuchecken,
Tuchleisten.
881.—:  Dachfilz,  Asphaltfilz  1  42  Hierher  gehören  alle  mit  Asphalt,  Theer,  —

 

 

 

Harzen  oder  ähnlichen  Stoffen  getränkten
Filze,  sowie  Dachfilz  aus  gepreßten  Thierhaaren,
  auch  mit  Zwischenlagen  von
straminartigem  Zeugstoff,  getheerter  und
ungetheerter.
        <pb n="457" />
        121

 

 

..  inweisun
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Ein  .  e  «
Nr  fuhr  ollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
882.  :  Filze  aus  Rindvieh  4142K  Schweine-,  Hunde-,  Hirsch=  und  ähnliche  —
haaren,  unbedruckt,  un-  grobe  Haare  werden  bei  der  Tarifirung
gefärbt.  von  Filzen  und  Filzwaaren  den  Rind-883.:
  Fußdecken  von  Filz  41  42  viehhaaren  gleichgestellt.  Filze  und  Filz-  —
aus  Rindviehhaaren,  waaren  aus  Rindviehhaaren,  welche  erunbedruckt,
  ungefärbt.  kennbar  mit  Wolle  oder  Haaren  der
Nr.  860  und  861  gemischt  sind,  werden
wie  Filz  und  Filzwaaren  aus  Wolle  be-«
  handelt.
884.  —:  Fußdecken,  welchel  4143  Fußdecken,  welche  zum  Theil  aus  (gefärbten
gefärbteoder  ungefärbte  oder  ungefärbten)  Garnen  von  Rind-Garne
  aus  Rindvieh-  viehhaaren,  zum  Theil  aus  Manillahanf-,
haaren  enthalten.  Jute-,  Kokos=  und  ähnlichen  vegetabilischen
  Fasern  bestehen,  gehören  ohne  Rücksicht
  auf  das  Mischungsverhältniß  dieser
beiden  Arten  von  Materialien  hierher
—  Fußdecken  mit  Garnen  aus  solchen
Pferdehaaren,  welche  nicht  aus  dem
Schweif  oder  der  Mähne  entnommen
sind,  sowie  aus  Schweine-,  Hunde.,
Hirsch=  und  ähnlichen  groben  Haaren,
sind  wie  Fußdecken  zu  behandeln,  welche
Garne  aus  Rindviehhaaren  enthalten.
—  Enthalten  Fußdecken,  welche  zum
größeren  Theile  aus  Baumwolle,  Flachs,  20  Kst
Seide  oder  Wolle  bestehen,  Garne  aus!  nl.
Rindviehhaaren  nur  in  ganz  unwesentlicher
  Menge,  so  fallen  dieselben  unter
Nr.  887.
885.:  Filze  aus  Rindvieh,  4  Z  den  Filzwaaren  gehören  auch  Filzschuhe
haaren,  gefärbt;  un-  mit  aufgenähten  Filzsohlen.  —  Von  Hutbedruckte
  (gefärbte  und  stumpen  (zu  Filzhüten)  gehören  nur  die
ungefärbte)  Filze  aus  noch  nicht  in  Hutform  gebrachten  hier
Wolle;  unbedruckte  her,  die  ganz  oder  unvollständig  in  Hut-Filzwaaren,
  mit  Aus-  form  gebrachten  dagegen  zu  Nr.  491.—
nahme  der  Fußdecken  Filzschuhe  in  Verbindung  mit  Kautschuck,
aus  Filz;  Hutfache  Leder  oder  Ledertuch  fallen  unter  Nr.  536,
aus  Haar  und  Hut-  Fußdecken  von  Filz  unter  Nr  883  bezw.
stumpen.  886,  bedruckte  Filzwaaren  (mit  Ausnahme
  der  Fußdecken)  unter  Nr.  892.
886.—:  Fußdecken  von  Filz  4144444

aus  Rindriehhaaren,
gefärbt,  bedruckt;  Fußdecken
  von  Filz  aus

 

Wolle.

 

 

 

 

16
        <pb n="458" />
        122

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  iu  P  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Einfuhr.  es  ichts).
Nr  fuhr  golltrifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
887.—:  Fußdecken,  gewebtt44144  JAuch  in  Verbindung  mit  vegetabilischens
aus  Wolle,  bedruckt  Fasern  und  anderen  Spinnmaterialien,
und  unbedruckt;  Decken  sowie  mit  Metallfäden.  —  Gewebte  Fußaus
  Tuchenden  ge-  decken,  welche  Garne  aus  Rindvieh=  oder
flochten.  ähnlichen  groben  Haaren  enthalten,  fallen,
sofern  diese  Verbindung  nicht  eine  ganz
unwesentliche  ist,  unter  Nr.  884.
888.—:  Strumpfwaaren  un-41  44inschließlich  der  abgepaßten  (Faconwaaren)
bedruckt.  aus  Trikot,  der  gestrickten  und  gehäkelten
-  Waaren.
889.  —:  Tuch-  und  Zeug441425  Hierher  gehören  auch  Oeltücher  aus  Wolle
waaren,  unbedruckte,  und  Schuhe  aus  Tuchecken  oder  Tuchnicht
  anderweit  ge-  leisten.  —  Zu  den  Zeugwaaren  sind
nannt,  im  Gewicht  von  auch  diejenigen  durch  Wirken  hergestellten
mehr  als  200  g  auf  Stoffe  zu  rechnen,  welche  einem  Walk-1
  om  Gewerbefläche.  prozeß  unterlegen  haben  und  in  gleicher
Weise,  wie  die  Zeugwaaren,  in  nicht
abgepaßten  Stücken  eingehen.
890.—:  dergleichen,  im  Ge-,1d55SSS.
wicht  von  200  g  oder
weniger  auf  1  qm  Gewebefläche.
  20  Kst.
891.—:  dergleichen,  ohne  Er-41  45a-SS  7  Bll.
mittlung  des  relativen
Gewichts  zum  höchsten
Zollsatze  eingeführt.
892.—:  Filze  und  Filzwaaren  414602666666666S
aus  Rindviehhaaren  .
oder  Wolle,  bedruckt,  «
mit  Ausnahme  der
Fußdecken.
893.:  Plüsche.  4146a  Als  Plüsche  sind  solche  Stoffe  zu  behandeln,
  bei  welchen  der  Flor  durch  besondere
  Fäden  und  nicht  durch  bloßes
Rauhen  hergestellt  ist.
894.—:  Posamentier=  und  4146  Hierher  gehören  auch  Chenille  und  Woll-Knopfmacherwaaren,
  mosaik,  sowie  Wollengespinnste  in  Verbedruckt
  und  unbe-  bindung  mit  Metallfäden.
druckt.
895.  —:  Strumpfwaaren,  berJ41d6a  .  Bemerkung  zu  Nr.  8884
druckte,  im  Gemicht

 

von  mehr  als  200  g
auf  1  am  Gewebefläche.
        <pb n="459" />
        123

S-——.........*.#........---.....—.........—.—

Lau-Waarenverzeichniß


für  die
Einfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Lolltarifs.

 

 

Bemerkungen.

—

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

fende
Nr.
1

2.

3.

4.

5.

 

896.

897.

898.

899.

900.

901.

902.

903.

 

—:  Tuch=  und  Zeugwaaren,
  bedruckte,  nicht
anderweit  genannt,  im
Gewicht  von  mehr  als
200  g  auf  1  qm  Gewebefläche.


—:  Strumpfwaaren,  bedruckte,
  im  Gewicht  von
2008  oder  weniger  auf
1  qm  Gewebefläche.

—:  Tuch=  und  Zeugwaaren,
  bedruckte,  nicht
anderweit  genannt,  im
Gewicht  von  200
oder  weniger  auf  1  m
Gewebefläche.

—:  Strumpfwaaren,  bedruckte,
  ohne  Ermittlung
  des  relativen  Gewichts
  zum  höchsten
Zollsatze  eingeführt.

—e:  Tuch=  und  Zeugwaaren,
  bedruckte,  nicht
anderweit  genannt,
ohne  Ermittlung  des
relativen  Gewichts  zum
höchsten  Zollsatze  eingeführt.


—:  Shawltücher,  gewebte,
  mit  drei  oder
vier  Farben.

—e:  Spitzen,  Tülle  und
Stickereien.

—:  Shawltücher,  gewebte,
  mit  fünf  oder
mehr  Farben.

 

41  d6a

41  46

41466

41  46%

41  46%8

41  47

41  47

41  d8

S.  Bemerkung  zu  Nr.  889  in  Betreff  der
Zeugwaaren.

S.  Bemerkung  zu  Nr.  888

S.  Bemerkung  zu  Nr.  889  in  Betreff  der
Zeugwaaren.

S.  Bemerkung  zu  Nr.  888

S.  Bemerkung  zu  Nr.  889  in  Betreff  der

Zeugwaaren.
„

Auch  gemischt  mit  anderen  Spinnmaterialien
(mit  Einschluß  von  Seide).

lö.—l—————————x.——————————.j—.—...—

 

 

20  Kst.
7  Bll.

 

16“
        <pb n="460" />
        124

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  2—  2  2  2  e  09o  2  —2  22  202o2  2o2  22  —o  2o2  20o  2  2e  —2—o2  2  0  42—

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  Km  su  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  ·  gewichts).
Nr  Einfuhr  olltarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
42.  Zink,  auch  mit  Blei  oder  Ziun  legirt,  und  Waaren  daraus.
1  904.  Rohes  Zink;  Bruchzink.  42  a  Hierher  gehören  auch  Zinkabfälle  und  Zink-!  10  Ffss.  u.  Kst.
asche  (graues  Zinkoxyd  oder  Zinkgrau).
905.  Zink,  gewalztes.  42  b  Gewalzte  Platten  von  Zink  und  Zinkbleche.  –
906.Zinkwaaren,  grobe,  auch  42c  Hierher  gehören  auch:  durchschlagenes  oder  –
in  Verbindung  mit  gelochtes  Zinkblech  und  estampirte  un-Holz,
  Eisen,  Blei  oder  gefärbte  Bleche  zu  Ornamenten  für  Ge-Zinn
  ohne  Politur  und  simse  2c.
Lack;  Zinkdraht.
907.Feine  Zinkwaaren,  auch  4  d  Hierunter  fallen:  alle  feinen  Zinkwaaren,
lackirte,  mit  Ausnahme  auch  lackirte,  vernirte  oder  vernickelte,
von  Spielzeug.  mit  Ausnahme  von  Spielzeug;  ingleichen
Zinkwaaren  in  Verbindung  mit  anderen
als  den  zu  Nr.  906  genannten  Mate-  20  Fss.  u.  Kst.
rialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter  13  Kb.
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen;  gestochene
Platten  von  Zink  zum  Druck,  nicht  auf
Papier.
908.  Spielzeug  von  Zink.  42  40404040%
43.  Zinn,  auch  mit  Blei,  Spießglanz  oder  Zink  legirt,  und  Waaren  daraus.
909.  inn,  rohes;  Bruchzinn.  43  a  Auch  Zinnabfälle  (Zinngekrätz,  Zinnpfeile  10  Fss.  u.  Kst.
und  Schabin  von  Zinn),  sowie  Schnellloth
  (Material  zum  Löthen,  aus  Zinn
und  Blei).
910.Zinn,  gewalzjtes.  43  b  Gewalzte  Platten  von  Sin  —
911.  Zinnwaaren,  grobe,  auch  430.......................  —
in  Verbindung  mit
Holz,  Eisen,  Blei  oder
Zink  ohne  Politur
und  Lack;  Zinndraht
912.  Feine  Zinnwaaren,  auch  434  Hierher  gehören:  alle  feinen  Zinnwaaren,
lackirte,  mit  Ausnahme  auch  lackirte,  vernirte  oder  vernickelte,
von  Spielzeug.  mit  Ausnahme  von  Spielzeug;  Zinnwaaren
  in  Verbindung  mit  anderen  als
den  zu  Nr.  911  genannten  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  2020  Ffsl.
des  Zolltarifs  fallen;  Zinnfolie  (Stan-15  Kst.
niol),  auch  gefärbt;  Zinnkapseln  (zum3  Kb.
Verschluß  von  Flaschen,  zur  Aufbewahrung
  von  Malerfarben  u.  s.  w.)  aller
Art,  auch  gefärbt;  gestochene  Platten
·  von  Zinn  zum  Druck,  nicht  auf  Papier.
913.  Spielzeug  von  Zinn.  43  d
        <pb n="461" />
        8TW
2

—  125  —

Statistisches  Waarenverzeichniß

für  die

Waarenausfuhr  und  Waarendurchfuhr.

[Vorbemerkungen.

Den  Maßstab  für  die  Anschreibung  bildet  das  Gewicht  in  kg,  soweit  nicht  bei  einzelnen  Nummern  ausdrücklich
andere  Maßstäbe  angegeben  sind.

Insofern  bei  verpackten,  nach  dem  Nettogewicht  anzuschreibenden  Waaren  nur  das  Bruttogewicht  bekannt  ist,
hat  die  Anmeldestelle  das  Nettogewicht  unter  Zugrundelegung  der  in  Spalte  5  dieses  Waarenverzeichnisses  angegebenen
  Tarasätze  zu  berechnen.  Bei  Flüssigkeiten,  mit  Ausnahme  von  Syrup,  wird  die  unmittelbare  Umschließung
  zum  Nettogewicht  gerechnet.  —  Es  bedeutet:  „Iss.“  in  Fässern,  „Kst.“  in  Kisten,  „Kb.“  in  Körben,
„Bll.“  in  Ballen,  „Sck.“  in  Säcken.  -

Die  Waarenartikel  (Massengüter),  auf  welche  die  Bestimmung  im  8.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  vom
20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande,  Anwendung
  findet  (vergl.  das  Verzeichniß  derselben  im  Anhang),  sind  durch  Hinzufügung  eines  Kreuzes  ()  zur
Nummer  des  statistischen  Waarenverzeichnisses  in  Spalte  1  kenntlich  gemacht.  Sofern  nicht  alle  unter  eine  Nummer
des  statistischen  Waarenverzeichnisses  fallenden  Waarenartikel  Massengüter  sind,  werden  die  zu  den  letzteren
gehörigen  in  besonderen  Anmerkungen  zu  den  betreffenden  Nummern  nachgewiesen.

Diejenigen  Nummern  des  Waarenverzeichnisses  für  die  Ausfuhr  und  Durchfuhr,  bei  welchen  in  Spalte  2  die
Waarengattung  nicht  angegeben,  sondern  lediglich  die  Bemerkung  „Fällt  aus“  gesett  oder  auf  eine  andere  Nummer
verwiesen  ist  („In  Nr.  .#),  haben  nur  für  die  Einfuhr  Bedeutung  und  bleiben  für  die  Nachweisung  der
Ausfuhr  und  Durchfuhr  außer  Betracht.
        <pb n="462" />
        126

 

Laufende

Nr.

Waarenverzeichniß
für  die

Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Pemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

 

2.

 

3.

 

 

5.

 

11.

1+12.

13.

14.

15.
(Hierin
Nr.  11).

J6.

lt!“

 

Abfälle  von  der  Eisenfabrikation.


Abfälle  von  Glashütten;
Glasscherben.  1

Abfälle
kation.

zur  Leimfabri-Sonstige

  Abfälle  der
Nr.  1  a  des  Zolltarifs.

Dünger,  thierischer,  mit
Ausnahme  von  Guano,
Knochenasche  und
Knochenmehl.

Guano.

Kleie;  Malzkeime;  Reisabfälle.


 

1  à

1a

1a

E

1b

1b

1b

 

1.  Abfälle.

Hierher  gehören:  Hammerschlag,  Eisenfeilspäne,
  Schliff,  Glühspan,  Schmiedeschlacken,
sowie  Abfälle  von  verzinntem  (Weißblech)
und  verzinktem  Eisenblech.  —  Andere
(bei  der  Einfuhr  zollpflichtige)  Eisenabfälle
  sind  unter  Nr.  228  nachzuweisen.

Hierunter  fallen:  Glasbrocken,  Glasbruch,
Glasgalle,  Glasschaum,  Glasscherben,
Heerdglas  (verunreinigte  Glasmasse).

Hierzu  gehören:  Leimleder  von  Gerbereien,

abgenutzte  alte  Lederstücke  und  sonstige
zur  Verwendung  als  Fabrikationsmaterial
geeignete  Lederabfälle.  —  Abfälle  von
Leder,  welche  noch  eine  Verwendung  zu
Lederwaaren  zulassen,  sind  von  der  Anschreibung
  unter  Nr.  3  ausgeschlossen.

Hierunter  fallen:  Abfälle  von  der  Wachsbereitung;
  von  Seifensiedereien  die  Unterlauge;
  Ammoniakwasser  (Abfall  bei  der
Fabrikation  von  Leuchtgas);  Porzellanbruch;
  Scherben  von  Thon=  und  Porzellanwaaren.


Hierher  gehören  insbesondere:  Abfälle  von
Fischen,  auch  gesalzenen;  Blut  von  geschlachtetem
  Vieh,  flüssiges  und  eingetrocknetes;
  Latrinen=  und  Stalldünger
(Mist),  auch  getrocknet  und  gemahlen
(Poudrette);  todtes  Vieh,  zum  menschlichen
  Genuß  nicht  verwendbar;  verdorbene
  Fische,  verdorbener  Kaviar  2c.,
zur  Düngung.  «

Hierher  gehören:  Natürlicher  Guano;  Fisch-,
Fleisch-,  Granat=  und  sonstiger  Kunst-Guano,
  auch  mit  Säuren  versetzt;  Pulver
  aus  thierischen  Kadavern.  —  Mineralischer
  Guano  fällt  unter  Nr.  210
bezw.  280.

Unter  „Reisabfälle“  sind  hier  Abfälle  bei

Schälen  und  Poliren  von  Reis  zu  verstehen,
  welche  ihrer  ganzen  Beschaffenheit,
  namentlich  ihrer  Farbe  nach,  nur
zum  Viehfutter  geeignet  erscheinen.  —
Mandelkleie  ist  unter  Nr.  714  nachzuweisen.


10  Fs.

10  Fss.
2  Sck.
        <pb n="463" />
        inweisun
gau-  ¶  Waarenverieichniß  olnnens  Tarasat
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  «
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
+8.  Knochentnichtals  Schnitz=  1b  Hierher  gehören:  Knochen  zur  Fabrikation0  Ffsf.
stoff),  auch  weiß  ge-  von  Gelatine,  Leim,  Knochenmehl  oder  Sck.
brannt.  Knochenkohle  (Knochenschwärze),  sowie
Knochen  mit  unbekanntem  oder  nicht  besonders
  genanntem  Verwendungezweck;
ferner  weiß  gebrannte  Knochen  (Knochenasche,
  phosphorsaurer  Kalt).  —  Knochenasche,
  mit  Säuren  versetzt  (Superphosphat),
  gehört  zu  Nr.  210,  mineralischer
phosphorsaurer  Kalk  zu  Nr.  280.
9.  In  Nr.  10.
1  10.  Vorstehend  nicht  genannte  1  b  Hierher  gehören  insbesondere:  Asche  (mit10  Ffss.
(Hierin  Abfälle,  soweit  sie  nicht  Ausnahme  der  Knochenasche),  auch  aus-  Sck.
Nr.  9u.]  unter  Nr.  1  c  des  Zoll-  gelaugte;  Aschenerde;  Branntweinspülig
11.)  tarifs  fallen  oder  wie  (Schlempe);  Dornstein  (Dornschlag,  Rückdie
  Rohstofse,  von  stand  bei  der  Gradirung  der  Salzsoole);
welchen  sie  herstam-  Kalkäscher;  Knochenschaum  oder  Zuckermen,
  zu  behandeln  erde;  Ochsenziemer,  getrocknete;  Spren
sind.  (Kaff);  Streulaub;  Thierflechsen;  Treber
und  Trester.  —  Knochenasche  fällt  unter
Nr.  8.
11.In  Nr.  5  bezw.  10.
12.  Lumpen,  wollene  und  1c  Hierher  gehören  auch  karbonisirte,  d.  i.
halbwollene.  wollene  und  halbwollene,  von  beigemengter
Klette  oder  baumwollenen  Stoffen  auf
chemischem  Wege  befreite  Lumpen,  sowie
Tuchabschnitte  (Schneidereiabfälle  von
neuem  oder  gebrauchtem  Tuch).
+  13.  Lumpen  anderer  Art;  1c  Hierunter  sind  in  der  Hauptsache  baumauch
  nicht  sortirte.  wollene  und  leinene,  ferner  alle  nicht
sortirten  und  nach  ihren  Bestandtheilesl?  Sck.
nicht  deklarirten  Lumpen  anzuschreiben.
1  14.Netze  und  Stricke,  alte;  1c  Hierzu  gehören:  alte  Fischer-,  Vogel-,  Jagd-,
altes  Tauwerk;  gezupfte  Pferde=  und  ähnliche  Netze;  altes  Tau-Charpie.
  werk  und  alte  Stricke:  zur  ursprünglichen
  Bestimmung  nicht  mehr  verwendbar.
1  15.  Papierspäne  und  Maku-  e  Hierher  gehört  alle  beschriebene  und  belatur.
  «  druckte  Makulatur.
        <pb n="464" />
        128

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  iu  9  Taras  atz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchuhr,  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
2.  Baumwolle  und  Baumwollenwaaren.
1  16.  Baumwolle,  rohe.  233333333aa  ...
1  17.Baumwollabfälle.  2nà  Hierher  gehören:  Abfälle  von  der  Baumwollenspinnerei
  (die  Spitzenden  des  auf
den  Spindeln  gewesenen  Garnes),  der
Baumwollenweberei  und  Baumwollen=  4  Bll.
Strumpfweberei;  auch  Abfälle  von  baum-  2  Sck.
wollener  Watte  und  abgenutzte  Stücke
von  dergleichen  Watte.
1  18.  Baumwolle,  kardätschte,  2222222222aed
gekämmte,  gefärbte.
19.  Baumwollwatte.  2b  Auch  gefärbte  Baumwollwatte,  sowie  sog.18  Fss.  u.  Kst.
Gichtwatte  aus  Baumwolle.  13  Kb.
4  Bll.
20.  Baumwollengarn,  ein  2claa##  den  unter  Nr.  20  bis  40  genannten
drähtiges,  roh:  bis  zur  Garnen  gehört  bei  der  Ausfuhr  alles
Nr.  17  englisch.  reine,  sowie  das  mit  Leinen,  Seide,  Wolle
21.—  —:  über  Nr.  17  bis  2610  oder  anderen  vegetabilischen  oder  ani-45
  englisch.  malischen  Spinnstoffen  gemischte  Baum-22.—
  —:  über  Nr.  45  bis  26c  Ir  wollengarn,  mit  Ausnahme  des  aus  13
60  englisch.  einem  Gemische  von  Schaf=  und  Baum-  17  Ke-23.
  —:  über  Nr.  60  bis20  10  wolle  gesponnenen  Vicognegarns  und  der  13
79  englisch.  Imitation  desselben,  nämlich  des  auss  Bll.
24.—  —:  über  Nr.  792cle  Streichmaschinen  gesponnenen,  in  der
englisch.  Flocke  gebleichten  und  gefärbten,  ein=  und
zweidrähtigen  Baumwollengarns  (Nr.  41
bezw.  42).
25.  Fällt  aus.
26.  Baumwollengarn,  zweii2ccaaaaaaaaa;  s
drähtiges,  roh:  bis  zur
Nr.  17  englisch.
27.—  —:  über  Nr.  17  bisl  2c229090J.
45  englisch.  14  Fss.  u.  Kst.
28.  :  über  Nr.  45  biss  222:214747474  „„„  13  Kb.
60  englisch.  3  Bll.
29.—:  über  Nr.  60  bis2c2266666660..„„„  ...
79  englisch.
30.—  —:  über  Nr.  7  12222ssseseeessessaa..
englisch.
        <pb n="465" />
        55

 

 

129  —

 

 

 

„  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  em  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  ·
Nt.AusfuhrundDurchfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
31.  JFällt  aus.
32.Baumwollengarn,  ein-  24c9990994N
und  zweidrähtiges,  gebleicht
  oder  gefärbt
(auch  bedruckt):  bis
zur  Nr.  17  englisch.
33.  —:;  über  Nr.  17  bis  2630909090909000.;;„;;„  18  Ffss.  u.  Kst.
bis  45  englisch.  13  Kb.
34.—  —:  über  Nr.  45  bles  222220271..„„  3  Bll.
60  englisch.
35.  —:  über  Nr.  60  bise  263300909090909090ß00  .  .  ..  .  .  .  .„„
79  englisch.
36.—  —:  über  Nr.  7y0  2235666e6;;„
englisch.
37.Fällt  aus.
38.  Baumwollengarn,  dreis  2c4  Hierher  gehören:  rohes,  gebleichtes,  gefärb  #  Fss.  u.  Kst.
und  mehrdrähtiges.  tes,  sowie  bedrucktes  drei=  und  mehr-  #13  Kb.
drähtiges  Baumwollengarn;  Weberlitzen  3  Bll.
(Harnischlitzen,  Helfen)  und  Treibschnüre  Für  Baumaus
  Baumwollengarn,  sowie  baumwollene  wollengarn,  mehrungewebte
  Spindelschnuren.  drähtiges,  auf
Holzrollen,  in  Verpackungen
  von
mehr  als  200  kg
Bruttogewicht:
.  14  Kst.
39.  ähfaden  (laus  Baum2cZstse  Als  „accomodirter  (zum  Einzelverkauf  vor-198  Fss.
wolle),  mehrfach  ge-  gerichteter)  Nähfaden“  werden  solche  zweie  Kfst.
zwirnter;  auch  accomo-  und  mehrdrähtige  zum  Nähen  geeignete  13  Kb.
dirter  Nähfaden.  Gespinnste  behandelt,  welche  in  Knäueln,  3  Bll.

 

 

 

in  kleinen  in  Kartons  (auch  in  Papier)
verpackten,  abgebundenen  Docken,  auf
Rollen,  Papptäfelchen,  Wickeln,  Scheibchen,
  Ringen  und  in  ähnlichen  kleinen
Aufmachungen  aus=  oder  durchgeführt
werden.  Sind  diese  Gespinnste  nur  einfach
  gezwirnt,  d.  h.  bestehen  sie  nur  aus
zwei  oder  mehr  einfachen  (in  selbständige
Drähte  nicht  weiter  zerlegbaren)  Fäden,
so  müssen  dieselben,  um  als  „accomodirter
  Nähfaden“  zu  gelten,  gestrichen
(durch  Streichen  geglättet  und  von  überstehenden
  Fasern  befreit)  oder  besonders
appretirt  sein.

 

17
        <pb n="466" />
        ——

130

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  hu  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
"  -  es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarifs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  *z  5.
40.  Dochte,  ungewebte  baum-  266  Zu  den  ungewebten  Dochten  gehören  auch  18  Fss.  u.  Kst.
wollene.  einfach  geflochtene,  höchstens  vierdrähtige  13  Köb.
Dochte  aus  Baumwolle  in  Enden  von7  ll.
höchstens  55  cm  Länge.  —  Gewebte  oder
geflochtene  Dochte  aus  Baumwolle,  auch
mit  Leinen  vermischt  (gewichst  oder  un-·
  gewichst),  fallen  unter  Nr.  48.
41.  Vicognegarn,  ein=  und  20  Unter  Vicognegarn  ist  ein  unter  diesem
mehrdrähtiges,  roh,  ge-  Namen  vorkommendes  Garn  aus  einem
bleicht  oder  gefärbt.  Gemische  von  Schaf=  und  Baumwolle  zus!8  Fs.  u.  Kst.
verstehen.  13  Koöb.
42.  Baumwollengarn,  ein-  2c  Kommt  im  Handel  auch  unter  der  Be3  Bll.
und  zweidrähtiges,  auf  nennung:  Imitatgarn  (Imitation  von
Streichmaschinen  ge-  Vicognegarn)  vor.  4
sponnen,  in  der  Flocke
gebleicht  und  gefärbt.  .
43.  Baumwollenwaaren:  rohe  241  Zu  den  unter  Nr.  43  bis  58  nachzuweisen-(Hierin
  dichte  Gewebe,  mit  den  Baumwollenwaaren  gehören:  Waaren
Nr.  57.)  Ausschluß  der  aufge-  aus  Baumwolle,  allein  oder  in  Verbinschnittenen
  (gerissenen)  dung  mit  Metallfäden,  auch  in  Verbin-Sammete
  und  der  dung  mit  Leinen  oder  anderen  vegetaunter
  Nr.  56  aufge-  bilischen  Spinnstoffen  oder  mit  Pferdeführten
  Gewebe.  haaren  aus  Schweif  und  Mähne  (sofern
nicht  die  ganze  Kette  oder  der  ganze
Einschlag  aus  Pferdehaaren  besteht),  jedoch
  ohne  Beimischung  von  Seide,  Wolle
oder  anderen  zu  Nr.  41  des  Zolltarifs
gehörigen  Thierhaaren;  zu  den  unter
Nr.  43  nachzuweisenden  rohen  (aus  rohem18  Fs.  u.  Kst.
Garn  verfertigten)  dichten  Geweben  auch  Bll.
die  geköperten,  gemustert  gewebten,  gepreßten
  oder  gerauhten,  aus  rohem  Garn
verfertigten  dichten  Gewebe.
44.  —:  Tüll,  roh  und  un-  2401  171  ;„;„„
gemustert.
45.  :  dichte  Gewebe,  ge-  22522.....;.
bleicht,  auch  appretirt,
mit  Ausschluß  der  aufgeschnittenen
  (gerissenen)
  Sammete.
46.  —:  aufgeschnittene  (ge-  233.

 

rissene)  Sammete.
        <pb n="467" />
        131

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zollciss.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
47.]—:  dichte  Gewebe,  ge-  243  Hierher  gehören  auch  ombrirte  oder  jaspirte
färbt,  bedruckt  2c.,  mit  dichte  Gewebe,  sowie  überhaupt  alle  nicht
Ausnahme  der  unter  unter  Nr.  43,  45,  46  und  54  begriffenen
Nr.  46  und  54  be-  dichten  Gewebe.
griffenen.
48.—:  Posamentier=  und  243  Hierzu  gehören  insbesondere:  Besätze  (nicht
Knopfmacherwaaren.  von  gewebten  Zeugen);  Borten  (nicht
gewebte);  Chenille;  Dochte,  gewebte  oder
geflochtene;  Fransen;  Lacets;  Litzen;
Netze,  mit  Ausnahme  der  Fischernetze;
Schnüre;  Schnürsenkel,  auch  mit  Metallstiften;
  gewebte  oder  geflochtene  Spindelschnuren;
  Tressenwaaren  aus  Metallfäden
in  Verbindung  mit  Baumwollengespinnst;
Baumwollengespinnste  in  Verbindung  mit
Metallfäden;  Weberlitzen  aus  baumwollenen
  Schnüren.
49.  :  Strumpfwaaren.  23  3.
50.:  undichte  Gewebe,  243  Nämlich:  rohe  (aus  rohem  Garn  verfertigte)
rohe,  mit  Ausschluß  Gewebe.  Hierher  gehört  auch  roher  geder
  unter  Nr.  44  und  musterter  Tüll.
52  genannten.  is  u.  Kst.
51.—:  Gardinenstoffe,  ge-  244  «
bleicht  und  appretirt,
auch  gefürbt  und  be-  Gemustert  und  ungemustrrtr
ruckt.
52.—:  Gardinenstoffe,  vohe.  245
53.—:  alle  anderen  undich-  245  Hierzu  gehören:  die  meisten  Arten  von
ten  Gewebe,  gebleicht,  Jaconet;  ferner  Musselin,  Tüll,  Marly,
gefärbt,  bedruckt.  Gaze,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  44,  50,
51,  52  und  54  genannt  sind.
544..:  Spitzen  und  alle  246  Spitzen,  baumwollene,  auch  in  Verbindung
Stickereien;  Trim-  mit  Metallfäden;  Stickereien,  ohne  Rückmings.
  sicht  auf  das  verwendete  Stickmaterial,
wenn  der  Grundstoff,  auf  welchem  die
Stickerei  ausgeführt  ist,  aus  Baumwolle
allein  oder  in  Verbindung  mit  Leinen
oder  Metallfäden  besteht;  auch  Trimmings
(baumwollene  spitzen=  oder  stickerelähnliche
Artikel  zu  Bordüren  2c.).
55.]:  baumwollene  Fischer-  2  3  Neue,  sowie  gebrauchte  baumwollene  Fischernetze.
  Anmerk.  1  netze,  welche  zur  Fischerei  noch  verwend- 



 

 

bar  sind,  ungebleicht,  gebleicht  oder  gefärbt.
  "

 

 

17*
        <pb n="468" />
        132

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  sn  8  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
gfuh  chfuh  Jollarifs  des  Bruttogewichts)

1.  2.  3.  4.  5.

56.—:  ganz  grobe  Gewebe  24  In  Stücken  nicht  über  50  cm  lang  und  13  fst.
aus  rohem  GespinnstAnmerk.  2reit,  welche  das  Ansehen  von  grauer  Pack  Kb.
von  Baumwollenab=  leinwand  haben  und  zu  Preßtüchern,  Putz6  Bll.
fällen.  lappen  2c.  verwendet  werden,  auch  in

Verbindung  mit  anderen  Spinnmaterialien
oder  einzelnen  gefärbten  Fäden.

57.  In  Nr.  43.  "

58.  JSchmirgel-  und  Bimstein-  2444  18  Fss.  u.  Kst.
tuch;  Feuerstein=  und  Anmerk.  3  7  Bll.
Sandleinen.

3.  Blei,  auch  mit  Spießglanz,  Zink  oder  Zinn  legirt,  und  Waaren  daraus.
159.  Blei,  rohes;  Bruchblei;  3a  Hierunter  fallen  auch  Bleilegirungen,  z.  B.]  6  Ffss.  u.  Kst.
Abfälle  von  der  Ge-  Blei,  mit  Zink,  Zinn,  Antimon  legirt)!?  Sck.
winnung  und  Ver-  in  Blöcken,  Mulden  2c.  und  als  Bruch;
arbeitung  von  Blei.  ferner  Abfälle  von  der  Gewinnung  und
Verarbeitung  von  Blei,  z.  B.  Bleigekrätz,
Bleifeile  und  Bleispäne.

60.Blei-,  Silber=  und  Gold-  3à  Andere  Benennungen  hierfür  sind:  Bleigelb,

glätte.  Bleioxyd,  Massicot,  Pottloth,  Sandix.  —
Mennige  (Bleiroth)  gehört  nach  Nr.  181.

61.  Blei,  gerolltes  und  ge-  3b.......................
walztes;  Fensterblei.

62.  Buchdruckerschriften.  3b  Hierher  gehören  alle  Lettern,  Typen  und
Stereotypplatten  ohne  Unterschied  des
Materials;  auch  Druckformen,  mit  Ausnahme
  der  hölzernen.  6  Fss.  u.  Kst.

63.  Röhren,  bleierne,  un-  X  Auch  in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,  Zink

lackirt.  oder  Zinn  ohne  Politur  und  Lack.  Mit
Blei  ausgefütterte  Röhren  aus  Cement,
Asphalt,  Pappe  und  dergl.  fallen  gleichfalls
  unter  diese  Nummer.

64.oorstehend  nicht  genannte  X  Auch  in  Verbindung  mit  Holz,  Eisen,  Zink
grobe  Bleiwaaren,  un-  oder  Zinn  ohne  Politur  und  Lack.  Bleilackirt.
  draht,  Bleischrot  gehören  hierher.  1

65.  Bleiwaaren,  feine,  auch  3  d  Auch  vernirte  und  vernickelte  Bleiwaaren,  1
lackirte,  mit  Ausschluß  mit  Ausschluß  des  Spielzeugs;  Bleifolie,
von  Spielzeug.  gefärbt  und  ungefärbt;  ingleichen  Blei-  20  ss.  u.  Kst

waaren  in  Verbindung  mit  anderen  13  9.  "
Materialien,  soweit  sie  nicht  unter
Nr.  3c  oder  20  des  Zolltarifs  fallen.

66.  Spielzeug  von  Blei.  Bd.......................
        <pb n="469" />
        S——————————————————————......—

Laufende


—  133  —

 

 

 

Waarenverzeichniß
für  die
Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Bemerkungen.

 

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

67.
68.

(Hierin
Nr.  67.)

69.

70.

71.

 

4.  Bürstenbinder=  und  Siebmacherwaaren.

In  Nr.  68.
Bürstenbinderwaaren,
grobe.

Siebmacherwaaren,  grobe.

Bürstenbinderwaaren,
feine;  Pinsel  aus
Haaren  oder  Garn.

Siebmacherwaaren,  feine.

 

42  1  u.  2

452

4b

4b

 

Auch  in  Verbindung  mit  Holz  oder  Eisen
ohne  Politur  und  Lack;  grobe  Besen,
auch  in  Verbindung  mit  rohem  Bambusrohr.
  Hierher  gehören  auch:  Pinsel  aus
vegetabilischen  Fasern,  Abstauber  aus  ungefärbten
  Federn  und  grobe  Pinsel  aus
Borsten  ohne  weitere  oder  nur  in  Verbindung
  mit  Holz  oder  Eisen  ohne  Politur
  und  Lack;  ferner  Kardätschen
(Pferdebürsten)  in  Verbindung  mit  unpolirtem,
  unlackirtem  Holz  oder  dergleichen
Eisen.

Nämlich:  mit  Siebböden  von  Holzspan  oder
Eisendraht  in  Verbindung  mit  unpolirtem,
  unlackirtem  Holz  oder  dergleichen
Eisen.

Hierher  gehören  auch:  Abstauber  aus  gefärbten
  Federn  und  feine  Borstenpinsel;
Abstauber  aus  Federn  und  Borstenpinsel,
sowie  Bürstenbinderwaaren  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  Nr.  4  a  oder  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallen;  Bürsten,  deren
Holzplatte  mit  Zeugstoff  oder  Stickereien
überzogen  ist;  Frottirhandschuhe  aus
ganz  grobem  Zeugstoff,  mit  Roßhaaren
oder  Borsten  besetzt;  Haarbüsche  zu  Helmen
  2c.;  Pinsel  aus  Haaren  oder  Garn,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  mit  Ausnahme  der  hierdurch
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallenden.

Nämlich:  mit  Siebböden  von  Messingdraht,
Pferdehaaren  2c.;  auch  Siebmacherwaaren
in  Verbindung  mit  polirtem  oder  lackirtem
  Holz  oder  dergleichen  Eisen  oder  in
Verbindung  mit  anderen  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallen.

 

——

16  Fff.  u.  Kst.
Bll.

2

20  Fss.  u.  Kst.
        <pb n="470" />
        —  — —  —

 

Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Ausfuhr  und  Durchfuhr.

auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Hinweisung

—  134  —

Lemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

 

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

72.

73.

74.—

 

5.  Droguerie-,  Apotheker=  und  Farbewaaren.

Aether  aller  Art;  Collo-=dium.


Aetherische  Oele,  mit
Ausnahme  der  unter
Nr.  79,  207,  211  und
225  genannten.

Blei-,  Roth=  und  andere
Farbenstifte.

 

5  a

54

5#

 

Hierzu  gehören:  Ameisen-,  Buttersäure-(Butter-),
  Essig=  und  Fruchtäther;  Liquor
(Hoffmann'scher  Geist);  Oenanthäther
(Cognacöl);  Rum=  und  Schwefeläther;
Weinbeeröl  (Weinöl,  Drusenöl)  2c.  —
Dagegen  ist  Petroleumäther  unter  Nr.  753
nachzuweisen.

Insbesondere  gehören  hierher:  Absynth=(Wermuth-),
  Angelika-,  Anis-,  Arnica-,
Baldrian-,  Bergamott-,  Bernstein-,  Bittermandel=
  (außer  dem  künstlichen),  Cajeput-,
  Camillen-,  Cardamom-,  Citronellen-,
Citronen-,  Copaivabalsam-,  Cubeben-,
Dill-,  Estragon-,  Fenchel-,  Galban-,
Geranium-(Palmarosa-),  Gewürznelken-,
Hopfen-,  Ingber-,  Kalmus-,  Kirschlorbeer-,
Koriander-,  Krausemünz-,  Kümmel-,  Lavendel-(Spiek-),
  Limetten-,  Lorbeer-,
Majoran-,  Mandel=  (hBittermandel-),
Melissen-,  Millefleurs-,  Muskatblüthen-(Macis-),
  Muskatnuß-,  Orangenblüthen-(Neroli-),
  Patschouli-,  Petersilien-,
Pfefferkraut-,  Pfeffermünz-,  Pfeffer-,
Poley-,  Pomeranzen=  und  Pomeranzenblüthen-,
  Quendel-,  Rauten-,  Reinfarn-,
Rosenholz-,  Rosen-(Rosenessenz),  Sadebaum=
  (Sevenbaum-),  Salbei-,  Sandelholz-,
  Sassafras-,  Schafgarben-,  Sellerie-,
Senf-,  Sternanis-,  Thymian-,  Verbena-(Citronenkraut-),
  Wintergrün-,  MWop-,
Zimmtblüthen-,  Zimmtcassia=  und  Zimmtöl.
  —  Wachholder=  und  Rosmarinöl
fallen  dagegen  unter  Nr.  79,  leichte
Steinkohlentheeröle,  einschließlich  der  ölartigen
  Destillate  aus  solchen,  unter
Nr.  207,  Terpentin=  und  anderes  Harzöl
unter  Nr.  211,  Thieröl  unter  Nr.  225.

Blei=  oder  Graphitstifte  (Blei=  oder  Graphitfedern),
  Carbonstifte,  sowie  Rothund
  andere  Farbenstifte  (Pastellstifte,
creta  polycolor),  ungefaßte  oder  in
Papier,  Holz  oder  Nohr  gefaßte.  —

 

—

16  Kst.
9  HKoö.
6  Bll.

 

—
        <pb n="471" />
        135

 

 

—  —

Hinweisung

 

 

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  ichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  golltarffe  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Dagegen  gehört  ungefaßte  oder  in  Papier,
  Holz  oder  Rohr  gefaßte  Zeichenkreide
  zu  Nr.  78.
75.Chloroform.  Ha.......................
76.Essenzen,  Extrakte,  Tink-  5  a  Hierher  gehören:  Ameisen-,  Campherspiritus;
turen  und  Wässer,  Carmelitengeist  (Melissenspiritus);  Fleckalkohol=
  oder  äther-  wasser  (alkohol=  oder  ätherhaltiges):
haltige,  zum  Gewerbe-  Kumys  (Milchwein);  Labextrakt  (Labund
  Medizinalgebrauch.  essenz)  mit  Alkoholzusatz;  Lavendel-,
Löffelkraut-,  Seifen=  und  Sensspiritus  2c.
77.  irnisse  aller  Art,  mit  5  a  Insbesondere:  Bernstein-,  Copal-,  Dam-Ausnahme
  von  Oel-  mar-,  Mastix-Firniß  oder  -Lack;  Terfirniß.
  pentinölfirniß;  Politur  (Schellackfirniß);
Weingeistfirniß  und  Kutscherlack.
78.  Maler-,  Wasch=  und  5à  Hier  sind  alle  Farben  in  Täfelchen,  Stiften,
Pastellfarben;  Tusche;  Bläschen,  Muscheln,  Farbennäpfchen  2c.,
Farben=  und  Tusch-  oder  mit  Oel,  Firniß  oder  Glycerin  verkasten;
  Zeichenkreide.  setzt  oder  damit  eingerieben,  ferner  Eisen-)  Kft.
schwärze  (Auflösung  von  Harz  in  Terpen--  Kb.
tinöl  unter  Beimischung  einer  schwarzese  Bll.
Deckfarbe)  nachzuweisen.  —  Als  Zeichenkreide
  ist  die  geschnittene  (weiße,  schwarze
oder  rothe)  zum  Zeichnen,  ingleichen  geformte
  oder  Compositionskreide,  ungefaßt
oder  in  Papier,  Holz  oder  Rohr  gefaßt,
anzusehen.  —  Eisenoxyd,  mit  Oel  oder
Firniß  versetzt,  gehört  zu  Nr.  85,  Zeichenkohle
  (Reißkohle),  auch  in  Papierumschließung,
  zu  Nr.  227.
79.—  Wachholderöl;  Rosmarin-  55  .D.QQ
öl.
80.  Blausaures  Kali:  gelbes  —  AàDH)47
und  rothes.
81.  eißes  (Cyankalium).  5dhrrHH
82.Oxalsäure  und  oxalsaures  X  Oxalsäure  ist  synonym  mit  Kleesäure,
Kali.  Sauerkleesäure,  Zuckersäure;  oxalsaures
Kali  mit  Kleesalz,  Sauerkleesalz,  Bitterkleesalz.

83.  JAetzkali.  5d  Aetzkali,  kommt  auch  unter  den  Namen  20  eiserne  Trommeln.

 

 

 

„Kaustisches  Kali,  Kalihydrat“  vor;  auf—
gelöstes  Aetzkali  gewöhnlich  unter  dem
Namen  „Aetzkalilauge“.  Hierher  gehört
auch  „Aetzstein  (geschmolzenes  Aetzkali)“.

 

 

12  Fss.  u.  Kst.
        <pb n="472" />
        136

 

 

 

..  inweisung
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  Et  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.  .

1.  2.  3.  4.  5.

84.  JAetznatron.  54  Aetznatron  wird  auch  „Kaustische  oder  20  eiserne  Trommeln.
ötzende  Soda,  kaustisches  Natron,  Natron-2  Ffss.  u.  Kst.
hydrat,  Laugenstein,  Laugenpulver,  Seifenstein“
  genannt.  Aufgelöstes  Aetznatron
heißt  auch  „Aetznatronlauge“.

85.  Oelfirniß.  5  à  Hierher  gehört  auch  sog.  Pulfordsche  Eisen.-6  Kxft.
farbe,  mit  Oel  oder  Firniß  versetztes9  Kb.
Eisenoxyd,  Firnißsatz  und  sog.  Kunstoder
  Standöl.

186.  Alaun  (Thonerdealaun),  5eAS  Hier  ist  auch  thonsaures  Natron  (Aluminatt  Ffst.
auch  gebrannter.  von  Natron),  sowie  Chloraluminium  und  Bll.
künstliche  laus  Kryolith  dargestellte),
schwefelsaure  und  essigsaure  Thonerde
(Thonerdebeize)  nachzuweisen.

87.Buchdruckerschwärze.  5eAS  Hierzu  gehört  auch  Frankfurterschwarz6  Fsf.  u.  Kst.
(Kupferdruckerschwärze).

188.  Chlorkalk,  trockener  und  5e  ...  ...  ·.................  10Fss.
flüssiger.

89.  JFarbholzextrakte.  X  Blau-,  Gelb-,  Rothholz-,  Quercitron-Ex-  16  Fss.  u.  Kst.
trakte  in  flüssigem  oder  concentrirtem
(festem)  Zustande.  —  Flavin  (das  gelbe
pulverige  Pigment  der  Quercitronrinde)
gehört  zu  Nr.  146.

90.elatine.  56  Gelatine  oder  Gallertschöne,  Gallerte,  16  Ffsf.  u.  Kst.
Osteocolle,  Weinschöne.  Hierher  gehören!9  Hb.
auch  Gelatineblätter  in  Form  von  Papier2  Sck.
bogen;  leere  Gelatinekapseln;  Oblaten
aus  Gelatine;  echte  und  unechte  aufgelöste
  Hausenblase;  Mundleim.

91.  Kitte.  5e  Hierher  gehören  u.  A.:  Baumwachs  (Wachs-  Ffsl.  u.  Kst.
kitt,  Klebewachs);  Glaserkitt;  Zahnkitt  rc.

—  Mineralkitt  (Asphalt)  fällt  unter
Nr.  813.

92.  Leim.  5eAS  Hierzu  gehört  mit  Ausnahme  von  Gelatine  16  Fsfsf.  u.  Kst.
(Nr.  90)  aller  feste  und  flüssige  Leim!  9  Köb.

(aus  Hautabfällen,  Knochen,  Fischen  2c.)2  Sck.

 

 

 

sowie  sog.  elastischer  Leim  (aus  Leim,
Syrup,  Gips  und  dergleichen)  zur  Herstellung
  von  Buchdruckerwalzen  2c.,  und
Leimgallerte.  Ferner  sind  hier  nachzuweisen:
  Druckplatten  (Hektographen,  Abziehplatten),
  nicht  in  Zinkkästen,  aus
einem  Gemisch  von  Leim,  Melasse,
        <pb n="473" />
        137

———  —  —  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  ban  "  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
e  -
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarifs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Gips  2c.;  Buchdruckerwalzen-Präparat
(hauptsächlich  aus  Leim  und  Melasse
bestehend)  und  Vogelleim.
93.  Ruß.  5  e  Hierunter  fällt  auch:  Lackschwarz  für  Buch-  Dv
drucker  (gebrannter  Kienruß  in  Tafeln)
und  sog.  Lampenschwarz  (Kienruß).  —
Ordinärer  Ruß  (Kienruß)  kommt  auch
tmter  der  sernemung  zäußbutten“  vor.
94.Schuhnwichse.  5e  Als  Wichse  sind  auch  Lederschwärze  und
⅜  andere  ähnliche  zum  Auftragen  auf  Leder  16  Fss.  u.  Kst.
bestimmte  Präparate  zu  behandeln,  mit
Ausnahme  jedoch  von  Kutscherlack
(Nr.  77).
95.  Siegellack.  5e  Auch:  Flaschenlack  (Flaschenpech,  Packlack);
Siegelwachs  (Petschierwachs).  .
96.  Sprengstoffe,  Spreng-  5  e  Insbesondere:  Dynamit,  Sprenggelatine,  Ffss.  u.  Kst.
mittel,  auch  in  Hülsen.  Gelatine-Dynamit,  Schießbaumwolle  und
andere  Nitroglycerinpräparate;  ferner
chlorsaures  Kali,  Knallgold,  Knallsilber,
Knallquecksilber  2c.  in  Hülsen;  Knallkapseln
  für  Eisenbahn-Nothsignale,  aus
Eisenblech,  gefüllt  mit  Explosivstoffen.  —
Dagegen  sind:  Schieß=  und  Sprengpulver
  unter  Nr.  201,  Zündhütchen
unter  Nr.  514,  Patronen  nach  Beschaffenheit
  der  Hülsen  unter  Nr.  514  bezw.
*  *  741  nachzuweisen.
nte  und  Tintenpulver.  be  ....·...................
98.  Wagenschmiere.  5..„„  16  Fss.  u.  Kst.
99.  Vorstehend  nicht  genannte  5  e  Hierher  gehören  insbesondere:  Blätter
Zündwaaren,  mit  Aus-  schwamm  (Papierschwamm  kkünstlicher
nahme  der  Zündhölzer  Feuerschwamms);  zubereiteter  (gebeizter)
und  Zündkerzchen.  Feuerschwamm;  Fackeln  (Pechfackeln);
Feuerwerk  und  Feuerwerkskörper;  Pechschnüre;
  ferner  Schwefelfaden,  Streich-  20  Fss.  u.  Kst
schwämme,  Zündfläschchen,  Zündgläschen;  ·"
Zündröhren,  Zündschnüre  zum  Sprengen
(Sicherheitszünder);  Zündschwamm,  Zunder
  und  Zunderpapier.
100.  Zündhölzer  und  Zünd  5Hlll  ..........
kerzchen.  Anmerk.
101.  Natron,  doppeltkohlen-  5/  Auch  Brausepulver  ist  hier  nachzweisen  ..
saures.  13  Fss.  u.  Kst.
102.  Soda:  kalzinirte.  ök.......................

 

 

18
        <pb n="474" />
        —- 



 

138

 

 

 

Theerfarben,  anderweit
nicht  genannt.

 

 

Anilin),  Toluidin,  Xylidin,  Methylxylidin,
Naphtylamin,  Methylanilin,  Diphenylamin,
  Resorcin,  Chlorbenzyl,  Benzaldehyd
  (Nitrobenzol,  Mirbanöl,  künstliches
Bittermandelöl),  Phtalsäure.  —  Anthracen
  ist  unter  Nr.  114,  künstliche
Benzoesäure  unter  Nr.  119,  Naphtalin
unter  Nr.  184  nachzuweisen.

 

 

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  #  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.JAusfuhr  und  D  r.  es  ichts).
Nr  8fuhr  und  utchfuh  Jollarfe  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
1  103.  Soda:  rohe,  natürliche  58  Soda  ist  kohlensaures  Natoon
oder  künstliche;  auch
krystallisirte.
1  104.Pottasche.  58  Pottasche  (Waid-,  Stein-Asche)  —  kohlen-  10  Fss  gst
saures  Kali.  Hier  sind  auch  nachzu-  2  S  4  u.  «
weisen:  Drusenasche  (gebrannte  Wein—  J
hefe);  Perlasche  (gereinigte  Pottasche);
Runkelrübenpottasche  und  Schlempekohle;
Schafschweißasche.
105.  Wasserglas.  L  Wasserglas  =  kieselsaures  Kali  oder  kiesell6  Ffss.  u.  Kst.
saures  Natron.
106.Albumin.  51  Getrockneter  Eiweißstoff  aller  Art.  —  Albu--15  Ffss.  u.  Kst.
minoide  siehe  unter  Nr.  664.
107.Alizarin.  5  i  Aus  der  Krappwurzel  (Krapproth)  und  aus]  16  Fss.  u.  Kst.
Anthracen.
108.  Alkaloide  und  deren  Salze,  51  Hierher  gehören  insbesondere:  Atropirse  45  Kst.
mit  Ausnahme  von  Brucin,  Cinchonin,  Coniin,  Digitalin,
Chinin  und  Chinin-  Morphin,  Nicotin,  Piperin,  Santonin,
salzen.  Strychnin,  Veratrin  2c.  und  deren  Salze,
z.  B.  schwefelsaures  Strychnin  —  Chinin
und  Chimnsalze  sind  unter  Nr.  132
nachzuweisen.
109.  Aloe.  5i  Eingetrockneter  Saft  der  Aloepflanze  ..  12  Fss.  u.  Kst.
1110.  Ammoniak,  kohlensaures;  5i  Kohlensaures  Ammoniak  kommt  vielfach
Salmiak;  Salmiakgeist.  *  den  Namen  „Riechsalz,  Hirschhornalz“
  vor.  Salmiak  =  salzsaures  Ammoniak
  oder  Chlorammonium;  Salmiak-  16  .  u.  Kst.
geist  =  Hirschhorngeist  oder  Ammoniak-=  2  Sck
flüssigkeit.  v
1111.  Ammoniak,  schwefel-  51.......................
saures.
112.  Anilin  und  andere  Ueber-  X  Hierher  gehören  insbesondere:  Anilinöl,/  20  Fss.  u.  Kst.
gangsprodukte  zu  den  Anilinsalz  (Anilinschwarz,  salzsaures  Köb.
        <pb n="475" />
        Laufende


Waarenverzeichniß
für  die

Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

—  139  —

 

Bemerkungen.

 

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

5.

 

113.

114.
115.
116.

117.

(1/118.

119.
120.

Anilinfarben  und  andere
Theerfarbstoffe,  anderweit
  nicht  genannt.

Anthracen.
Arsenige  Säure  (Arsenik,
weißes).

Arsenikverbindungen,  andere.


Balsame,  natürliche.

Baryt,  künstlicher  (Barytsalze).


Benzoesäure.

Berliner  Blau.

 

 

 

—  e

21

5  i
5i
5i

5i

5  i

5  i
5i

 

Hierher  gehören  alle  Theerfarbstoffe,  soweit
sie  nicht  unter  Nr.  78,  107  und  191
enthalten  sind,  insbesondere:  Anilinroth
(Fuchsin,  Azalein,  Saffranin,  Solferino-,
Magentaroth,  Rosein  2c.),  Anilinblau,
Anilinbraun,  Anilingelb,  Anilingrün,
Anilinorange,  Anilinviolett  2c.,  sowie
Theerfarbstoffe  aus  Benzol,  Kresol,  Phenol,
Anthracen  und  Naphtalin.

Auch  „Arsenikmehl,  Giftmehl,  Hüttenrauch,
Rattengift“  genannt.

Hierzu  gehören  insbesondere:  gelbes  Arsenik
(Rauschgelb,  Auripigment,  Operment);
rothes  Arsenik  (Realgar,  Sandarak  [Sandarach]);

  Arseniksäure  und  arseniksaures

Natron  (Arsensäure  und  arsensaures  Natron).


Hierher  gehören:  Canada=  (canadischer),  Copaiva-,
  Mecca-(Opo-,  egyptischer),  peruvianischer
  (Peru-)  und  Tolu-Balsam;
fester  und  flüssiger  Storax  (Styrax).  —
Dagegen  ist  Muskatbalsam  (Muskat5öl)
unter  Nr.  710,  Terpentinbalsam  (Terpentin)
  unter  Nr.  814  nachzuweisen.

Insbesondere:  Baryt,  künstlicher  schwefelsaurer
  (Barytweiß,  Permanentweiß,  blance
fixe);  künstlicher  kohlensaurer,  salzsaurer
(Chlorbarium),  salpetersaurer,  kaustischer,
chromsaurer  (Barytgelb,  Permanent--gelb)
  2c.  —  Natürlicher  Baryt  (Schwerspath
  und  Derbyspath  Witheritl),  in
Stücken  oder  gepulvert,  fällt  unter
Nr.  286.

Hier  ist  die  Harn-,  Harz=  und  Toluolbenzoesäure

  nachzuweisen.
Auch  unter  den  Namen  „Diesbacher-,  Pariser-,
  Mineralblau“  vorkommend.

 

20  Fss.  u.  Kst.
9  Kb.

20  Fss.  u.  Kst.
2  Sck.

16  Fss.  u.  Kst.
9  Ko.

20  Fss.  u.  Kst.

8  Fs.  u.  Kst.

28  Kst.
16  Fss.  u.  Kst.

1)  Hiervon  gehört  zu  den  Massengütern  nur:  Baryt,  künstlicher  schwefelsaurer  (Barytweiß,  Permanentweiß,  blanc  fe).

18“
        <pb n="476" />
        140

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  dem  gt  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  golllarffe  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
121.Bleiweiß  und  Zinkweiß.  51  Bleiweiß  führt  auch  die  Namen  „Genueser,
Hamburger,  Holländisches,  Kremser,  Ve-*
  53  Perlweiß,  bee
weiß"“;  Zinkweiß  die  Namen  „weißes
Zinkoxyd,  Zinkblumen“.  8  öfl.  u.  Kt.
122.Bleizucker  und  Bleiessig.  5i  Bleizucker  =  essigsaures  Bleioxyd.  —  Blei-Tlih
  =  flüssiges  basisch-essigsaures  Bleioxyd.
  «
123.BoraxundBorsäure.  5  Roher  Borax  (Tinkal)  =  borsaures  Natron.2  Fss.  u.  Kst.
Auch  raffinirter  Borax  gehört  hierher.
124.)Brechweinstein  und  son-  5T1  Brechweinstein  ist  weinsaures  Antimonoxyd-  12  Ffsf.
stige  Antimon-(Spieß-  Kali.  Hierher  gehören  auch:  Antimonglanz-)
  Präparate.  chlorid,  Antimonchlorür  (Antimonbutter),
Antimonbeize  2c.
125.  JBrom.  5d54444444444DDD.  60  Kst.

126.  Bromkalium  und  andere  51  Z.  B.  Bromammonium,  Bromcadmium,  9  Fiss.
Brompräparate.  Bromlithium,  Bromnatrium  2c.  40  Kst.
127.Campher,  roher  und  ge-  5diil.  15  Fsf.  u.  Kst.

reinigter.
128.Canthariden  (Spanische  5  i  Kommen  auch  unter  dem  Namen  „Pflaster-  20  Fss.  u.  Kst.
Fliegen).  käfer“  vor.
129.  JCaramel.  5i  Caramel  kommt  in  der  Regel  unter  den  —
Namen  „Bier-,  Essig-,  Rum=  oder  Zuckerkouleur
  (Zuckerfarbe)"  vor.  Auch  gebrannter
  Syrup  (Rückstand  von  der
Melassefabrikation)  ist  hier  nachzuweisen.
130.  Catechu,  brauner  und  5  .  Hierher  gehört:  Bombay-,  Bengal-,  Pegu12  Fss.  u.  Kst.
gelber.  Catechu  oder  Cachou  (terra  catechuyh,  Kb.
sowie  Gambir-Catechu  (Gambeer,  Gambir,,  Bll.
sogenannte  japanische  Erde,  terra  japonica),
  roh  und  gereinigt.
131.  Chinarinde,  auch  ge-  51  Kommt  auch  unter  dem  Namen  „Fieber-  20  Fss.  u.  Sst.
mahlen.  rinde“  vor.  4  ll.
"  2  Sck.
132.  Chinin  und  Chininsalze.  5  1  Hierher  gehört  demnach  nicht  nur  reines45  Kst.
Chinin,  sondern  beispielsweise  auch
schwefelsaures  Chinin  (Chininsulphat)  rc.
133.  Chlorcalcium  (salzsaurer  51  Chlorkalk,  trockener  und  flüssiger,  fällt  unter  10  Fff.
Kalk).  »  Nr.  88.  35  Kst.
1134.  Chlorkalium  (Digestiv-  5  i  Sog.  Staßfurter  Abraumsalze,  roh,  fallen10  Fss.
salz,  salzsaures  Kali).  unter  Nr.  287.  2  Sck.
135.  Chlormagnesium  (salz=  59L  10  Fss.

 

saure  Magnesia).
        <pb n="477" />
        141

 

 

 

 

 

 

 

inweisung
Lau-  Waarenverzeichniß  d  in  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  ttogewichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  ollorifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
136.Chlorsaures  Kali,  nicht  5i  Chlorsaures  Kali  kommt  auch  unter  dem  14  Fss.
in  Hülsen.  Namen  „Knallsalz“  vor.  —  Sprengstoffe
in  Hülsen  siehe  Nr.  96.
137.  JChromalaun.  5i.......................  12Fss.
138.  Chromsaures  Kali,  gelbes  5i.......................  10  Fss.  u.  Kst.
und  rothes.
139.  Citronensäure;  Citronen-  5i  Citronensaft  in  Fässern,  Flaschen  ꝛc.,  nicht/  10  Fss.  u.  Kst.  für
sast.  mit  Zucker  versetzt.  Eitronensäure.
140.  Cochenille.  5  i  Wilde  Cochenille  (Sylvester)  und  zahmes  20  Fss.  u.  Kst.
(Mestique);  auch  gemahlen  oder  in  Teig-  14  Kb.
form.  5  Bll.
141.  JDODividivi.  5is,.  16  Fss.  u.  6st.
1  142.Eis,  natürliches  und  künst-  5i.......................  —
liches,  rohes.
143.  Eisenalaun;  Eisenbeizen,  5  Eisenalaun  ist  schwefelsaures  Eisenoxyd-Kali.  12  Fss.  u.  Kst.
auch  im  festen  Zustande.  —  Zu  den  Eisenbeizen  gehören:  essig-..y  Kb  .
holz-,  salz-,  salpeter=  und  schwefelsaures  4  Bll.
Eisenoxyd  und  Eisenrostwasser.  —  Essig  Sck.
saure  Thonerde  (Thonerdebeize)  ist  unter
Nr.  86  nachzuweisen.
144.Eisenoxyd,  rothes.  5i  Kommt  auch  unter  den  Namen  „Braunroth,  Fss.  u.  Kst.
Kolkothar  (Bergroth),  crocus  martis,
caput  mortuum,  Englisch-Roth,  gebrannter
(rother)  Ocker,  Preußisch-Roth,  Polirroth,
Schönroth,  Venetianisches  Roth“  vor.  —
Mit  Oel  oder  Firniß  versetztes  ist  unter
Nr.  85  nachzuweisen.
145.Espartogras  (Spartogras,  5  Auch  gefärbtes  oder  nur  gemahlenes  ist  4  Bll.
Alfa).  hier  nachzuweisen.  —  Zu  Halbzeug  für  2  Sck.
die  Papierfabrikation  hergerichtetes  gehört
  unter  Nr.  727.
146.  Extrakte  aus  Farbe-  5i  Hierher  gehören:  Gelbbeeren-,  Safflor-,0  Ffss.  u.  Kst.
materialien,  Pigmente  Wau-,  Krappextrakt  (colorin)  2c.;  Flavin
und  Lackfarben:  mit  (das  gelbe  pulverige  Pigment  der  Quer-Ausnahme
  der  unter  citronrinde);  Florentiner  Lack;  sonstige
Nr.  78,  89,  169  und  Pigmente  (Farbstoffe),  auch  in  Ver-188
  genannten.  bindung  mit  Thonerde  2c.  (Lackfarben,
z.  B.  Karminlack,  Lac-dye  [Lac-lac.).  —
Zu  Maler-,  Wasch=  und  Pastellfarben
zubereitete  Extrakte  2c.  sind  unter  Nr.  78,
Farbholzextrakte  unter  Nr.  89,  Karmin
von  Cochenille  (Karminsäure),  von  Indigo
  und  von  Safflor  (Carthamin,  Carthaminsäure,
  Safflorroth)  unter  Nr.  169
anzuschreiben.
        <pb n="478" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  s  Larasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  ·
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golic  iss.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
147.  Farbholz:  Blauholz.  51-  [Hierher  gehört  Farbholz  (Blau-,  Gelb=  und
"  Rothholz)  in  Blöcken,  gemahlen,  geraspelt
  oder  in  ähnlicher  Weise  zerkleinert.
  —  Blauholz  kommt  unter  den
Namen.  „Gampecheolz,  Bluthob  Hon-  gs  ast
.  «  urashoz«,ehozunterenNamenJO.u  .
148.  ;  Gelbholz.  51  „Färbermaulbeerbaum-,  Fustel-,  Fustik-.  Bll.  u.  Sck.
Fiset-,  Viset-,  Ayac-,  Madagora-,  Jungfernholz“,
  Rothholz  unter  den  Namen
„Bimas-,  Brasilien-,  Brasilet-,  Costarica-,
  Fernambuc-,  Japan-,  Jamaika-,
+  149.:  Rothholz.  5  I  St.  Martha=  2c.  Holz“  vor.  «
150.  Flechtstoffe,  mit  Aus-  5  i  Hierher  gehören  insbesondere:  Bast,  roher  4  Bll.
nahme  der  Feecht-  und  gefärbter;  Binsen,  auch  gefärbt,  ge  Sck.
weiden;  auch  rohe  Er-  spalten  oder  geschnitten;  Palmblätter
zeugnisse  zur  Besen-  (Latanien=  2c.  Blätter),  getrocknet;
und  Bürstenfabrika-  Piassava-Fasern  und  -Stengel  (Pikabation.
  hanf,  Fasern  und  Stengel  der  Piassava-Palme);
  Wurzelfasern,  abgeschälte,  und
dergleichen  Gegenstände,  sofern  dieselben
anderweit  nicht  genannt  sind.  —  Flechtweiden
  fallen  unter  Nr.  421  bezw.  429.
151.Fuselöl.  5i  Fuselöl  =  Amylalkohl.  16  Kst.
»  »  9  Kb.

(1#  152.|Galläpfel;  Knoppern;  5i  Eckerdoppern  kommen  bisweilen  auch  unter  16  Fss.  u.  Kst.
Eckerdoppern;  Valo-  den  Namen  „Knoppern,  Eckerdoppen,  Bll.  u.  Sck.
nea;  auch  gemahlen.  Ackerdoppen",  Valonea  unter  dem  Namen

.  „Valonia“  vor.
153.  JGerbsäure  (Tannin).  5i.llll  25  Fss.  u.  Kst.
154.Gerbstoffextrakte.  51  Hierher  gehören  insbesondere:  Eichenholz.,14  Fss.  u.  Kst.
Galläpfel-,  Hemlock-,  Kastanienholz-3  Kb.
Knoppern-,  Loh-,  Myrobalanen-,  Quel  Bll..
brachoholz-,  Roßkastanien=  und  Sumach-Errtrakt,
  sowie  Neucatechu  (ein  Extrakt,
namentlich  aus  Fichten,  Tannen,  Kiefeern
  2c.).  —  Brauner  und  gelber  Catechu
  sind  dagegen  unter  Nr.  130  nachzuweisen.


 

 

 

 

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  Galläpfel  und  Knoppern,  auch  gemahlen.
        <pb n="479" />
        148

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  ge  P  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
—  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  gollenifs  gewich
1.  2.  3.  4.  5.
155.Glycerin  (Oelsüß),  ge-  5  i  Rohes  Glycerin  (Glycerinlauge)  siehe  unter
reinigtes.  Nr.  156.  50  Kst.
156.GElycerin,  rohes  (Glyce-  5i  Hier  ist  das  Nohprodukt  nachzuweisen,  ge  Kb.
rinlauge).  reinigtes  Glycerin  dagegen  unter  Nr.  155.
157.Gummi  arabicum;  5i  Arabisches  Gummi  führt  auch  den  Namen  12  Fss.  u.  Kst.
Gummi  Senegal;  „Mimosengummi“.  —  „Bassorin  oder2  Bll.
Gummi  Tragant.  Tragantstoff“  ist  gleich  wie  Gummi  Tragant
  hier  nachzuweisen.
158.Gummilack,  roher.  5„  Hier  sind  alle  Sorten  von  rohem,  auch  ge-15  Fss.  u.  Kst.
bleichtem  Gummilack,  nämlich:  Schellack
oder  Tafellack,  Stangen=  oder  Stocklack,
Körner=  und  Klumpenlack  oder  Blocklack
nachzuweisen.
159.  Andere  Gummiharze,  so-  5i  Hierher  gehören:  Acajougummi,  Ammoniab-  12  Fss.  u.  Kst.
weit  sie  nicht  unter  gummi,  Carannaharz,  Euphorbium,  Gal2  Bll.
Nr.  818  fallen.  banum  (Galbanharz,  Mutterharz,  Gummi
galbanum);  gummi  resina  hederae
(Epheuharz),  Ladanum  (Labdanum,
Ladanharz),  Opopanax  (Panax),  Sagapengummi
  (sagapenum)  und  Scammo-.
  nium,  sowie  Gummi  gutti  (Siamgutti).
160.  JHausenblase,  echte  und  5i  Aufgelöste  Hausenblase  wird  unter  Nr.  9020  Fss.  u.  Kst.
unechte,  getrocknet.  nachgewiesen.  6  Bll.
161.  Holzgeist.  5i  Destillationsprodukt  aus  Holzessig  (Methylß  Kst.
alkohol).  9  Kb.
162.  Indigo.  Hi.......................  20Fss.
30  Kst.
14  Kb.
163.  JInsektenpulver.  5i  Hierher  gehören  die  unter  dem  Namen  20  Ffss.  u.  Kst.
„persisches  Insektenpulver“  vorkommen-  Mll.
den  zerkleinerten  Blüthen  und  Blätter?  Sck.
von  Pyrethrum  caucasicum  et  roseum
und  die  unter  dem  Namen  „Dalmatiner
Insektenpulver"“  vornehmlich  aus  Montenegro
  kommenden  Flores  chrysanthemi.
164.  Jod  (Jodine);  Todkalium  5  „„  Z.  B.  Jodammonium,  Jodcadmium,  JodJs.
und  andere  Jodpräpa-  calcium,  Jodeisen,  Jodlithium,  Jodmagne40  Kst.
rate.  sium,  Jodzink  2c.
165.rländisches  und  SIslän-  5  Irländisches  Moos  wird  auch  „Carageen-20  Fff.  u.  Kst.
disches  Moos.  oder  Carragaheen-Moos“  genannt.  2  Bll.
+166.  Kali,  schwefelsaures.  5  „  Sog.  Staßfurter  Abraumsalze,  roh,  fallen  10  Ffs.  u.  Kst.

 

 

 

unter  Nr.  287.
        <pb n="480" />
        144

 

 

 

..  inweisun
Lau-Waarenverzeichniß  2  auf  i  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  des  des  Bruttogewichtz).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
167.#Kalk,  citronen-,  holzessig-  5„1  Chlorcalcium  ist  unter  Nr.  133  nachzu-20  Fss.  u.  Kst.
(holz-),  weinsteinsaurer  weisen.  9  Kb.
(weinsaurer)  2c.  4  Bll.
«  «  2  Sck.
168.  Karbolsäure.  51  Kommt  auch  unter  den  Namen  „Phenol15  für  klrystallisirte
Phenylsäure,  Phenylalkohol“  vor.  Karbolsäure  in
Blechtrommeln  und
Holzumschließung.
.  9  Kb.
169.  Karmin.  5  i  Hier  ist  nachzuweisen:  Karmin  von  Coche-20  Ffss.  u.  Kst.
nille  (Karminsäure);  von  Indigo  (Indigoteig,
  Indigolösung,  blauer  Karmin,
Purpurblau);  von  Safflor  (Carthamin,
Carthaminsäure,  Safflorroth,  rothe
Schminke);  sofern  diese  Gegenstände  nicht
unter  Nr.  78  fallen.
170.  Kermesbeeren  und  Ker-  5  Hier  sind  sowohl  die  vegetabilischen  Kermes-)6  Fss.  u.  Kst.
meskörner.  beeren  (Scharlachbeeren),  als  auch  die  4  Bll.
animalischen  Kermeskörner  (Alkermes,  Sck.
Scharlachbeeren,  Karmoisinbeeren,  Färberbeeren,
  unechte  Cochenille),  gemahlen  und
ungemahlen,  nachzuweisen.
+  171.Knochenkohle.  5  Andere  Bezeichnungen  für  Knochenkohle
sind:  Beinschwarz  (Hirschhornschwarz),
Spodium,  Elfenbeinschwarz  (gebranntes
Elsenbein),  gebranntes  Hirschhorn.  —10  Fss.  u.  Kst.
Mit  Säuren  versetzte  Knochenkohle  ist2  Sck.
unter  Nr.  210  nachzuweisen.
+  172.Knochenmehl.  5  Mit  Säuren  versetztes  Knochenmehl  (Superphosphat)
  gehört  nach  Nr.  210.
173.Kohlensäure.  5i.......................  10  Kst.
174.  JKrapp  (Färberröthe).  5i  Hierher  gehören:  getrocknete,  auch  gemahlene
  Krappwurzeln  (kAlizari,  Agar
Röthe),  mit  Einschluß  des  ostindischen
Krapp  (Munjeet,  Mongister,  Majestowurzel).
  —  Frische  Krappwurzeln  fallen  10  9  u.  Kst.
unter  Nr.  359.  "
1  175.  Kreide,  weiße,  geschlemmt;  5  Geschlemmte  weiße  Kreide  kommt  auch  unter

 

desgleichen  gemahlen.

 

 

den  Namen  „blanc  de  Meudon,  blanc
de  Troyes“  vor.
        <pb n="481" />
        7———4

 

 

 

—————————

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  Düun  zu  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  s  ichts).
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  golltarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
176.  Kupferfarben,  blaue  und  5i  Hierzu  gehören:  Berg-,  Bremer-,  Kalk-,10  Fss.  u.  Kst.
grüne.  Mineral-,  Neuwieder-Blau  2c.;  Berg-,
Braunschweiger-,  Bremer-,  Englisch-,
Kaiser-,  Kirchberger-,  Malachit-,  Mineral-,
Mitis-,  Neu-,  Neuwieder-,  Papagey-,
Pickels-,  Scheelsches-,  Schwedisches-,
Schweinfurter-,  Wiener-Grün  2c.,  auch
Grünspan,  sofern  diese  Farben  nicht  unter
Nr.  78  fallen.
177.Lackritzensaft  (Süßholz-  51.......................  20Fss.u.Kst.
saft).
178.Magnesia:  kohlensaure,  51  Auch  dergleichen  gebrannte  (Bittererde,.  Fss.  u.  Kst.
künstliche.  Talkerde).
179.schwefelsaure  (Bitter-  5i1  Bittersalz  kommt  auch  unter  dem  Namen12  Ffsl.
salz);  auch  Kali-Mag-  „Epsomsalz“  vor.  —  Sog.  Staßfurter  Sck.
nesiadoppelsalz  (Dün-  Abraumsalze,  rohe,  fallen  unter  Nr.  287.
gemittel).
180.Manganpräparate.  51  Hierunter  fallen  z.  B.  borsaures  Mangan-2  Fss.  u.  Kst.
oxyd,  übermangansaures  Kali  2c.
181.Mennige.  5  1  Mennige,  eine  Bleifarbe,  auch  „Minium,6  Ffss.  u.  Kst.
Bleiroth,  Pariser  Roth,  Bleizinnober“
genannt.  Hier  nur  nachzuweisen,  sofern
dieselbe  nicht  unter  Nr.  78  fällt.

1182.  Mineralwasser,  künstliches  5i.......................  20  Fss.  u.  Kst.
und  natürliches.

183.Myrobalanen.  5h5i.  16  Fss.  u.  Kst.

2  Bll.  u.  Sck.

184.  Naphtalin  (Naphtol).  5i................  .......  20Fss.

«  .  2  Sck.

1185.  Natron,  schwefelsaures;  5  I  Oder  krystallisirtes  (wasserhaltiges)  und  kal!10  Fss.  u.  Kst.
auch  saures  schwefel-  zinirtes  Glaubersalz,  bezw.  rohes  Glauber-2  Sck.
saures.  salz  (Rückstand  bei  der  Salpetersäure!

fabrikation).
186.  Natron,  schwefligsaures  5  i  Oder  Antichher  8  Fss.
und  unterschwefligsaures.

187.  Opium.  5i.......................  20  Kst.
188.Orseille,  Orseille-Extrakt  51  Persio  führt  auch  die  Namen  „rother  Indig,0  Ffss.  u.  Kst.
und  Persio.  Cudbear“.  2  Sck.

1189.  Palm=  und  Kokosnüsse.  5  Auch  „Coquillas=  und  Maldivische  (Meer-14  Ffss.  u.  Kst.

kokos-)  Nüsse“  sind  hier  anzuschreiben.  4  Sck.

 

 

 

Dagegen  fallen  Palmkerne  und  Koprah
(getrocknete  Kokosnußkerne)  unter  Nr.  351.
        <pb n="482" />
        146

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  zu  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
190.  Phosphor,  gewöhnlicher  5  Z  Gewöhnlicher  Phosphor  ist  krystallinischer  40  Fss.  u.  Kst.
und  rother  (amorpher).  weißer.
191.  Picrinsäure.  5  r  Auch  „Picrinsalpetersäure“  oder  „Trinitro-!16  Ffss.  u.  Kst.
phenol“  genannt.
192.  Quebrachoholz  in  ganzen  5t  —
Stücken.
193.  Quercitron.  5i  Die  gemahlene  Borke  der  Färbereiche  .110  d  u.  Kst.
2  Bll.
194.  Rhabarberwurzel,  getrock-  5i........................  15Fss.u.Kst.
nete.  ·
195.  JSafflor.  5i  Auch  „Bürstenkraut,  carthamns  tinctorius“10  Fss.
genannt.  5  ll.
196.Salicylsäure  und  salicyl-  5.  .  40  Kst.
saures  Natron.  Z  Z  1
1197.  Salpeter:  Chilisalpeter  5  i  Roh  und  gereinigt.  —  Andere  Bezeichnungen
(Natronsalpeter).  sind  „Peru-,  kubischer  Salpeter,  salpeter-  Fsl.  u.  Kst
saures  Natron“.  4  B  "
f198.——-:Kalisalpeter.  5i  Roh  und  gereinigt.  —  Andere  Bezeichnungen  Sck
sind  „salpetersaures  Kali,  ostindischer  Sal-  ·
peter“.
199.  JSalpetersäure.  5  Auch  „rauchende  Salpetersäure“.  .  .  .  ..  9  Kb
200.  Salzsäure.  5i  Salzsäure  —  Chlorwasserstoffsäure  ..  ...  «
201.Schieß-Un·dSpkeng-  51.......................  16  Fss.
pulver.  »  ·  »
4202.  Schwefel,  auch  gereinigter.  5  i  Hierher  gehört  auch  pulverisirter  Schwefels  10  Fss.  u.  Kst.
(Schwefelblumen,  Schwefelblüthen,
Schwefelmilch).
203.Schwefelkalium  (Schwe-  51.......................  12  Fss.  u.  Kst.
felleber)  und  Schwefelnatrium.
  ·
204.  JSchwefelkohlenstoff  5hl.  10  Kst.
(Schwefelalkohol).  Z  »  9Kb.
f205,Schwefeksäm-e«  51  Auch,,rauchendeSchwefelfaurc«.Andere9Kh«
Benennungen  sind  „Vitriolsäure,  Vitriolöl,
  olenm".  —  Anilinabgangsäure  fällt
#  gleichfalls  unter  diese  Nummer.
(k206.  Seegras,  Seetang;  Wald-  5  Auch  getrocknet  oder  gefärbt  gehören  dies  Bl.
haar,  Moos.  Erzeugnisse  hierher.  —  Waldhaar  wird
auch  „amerikanisches  Moos“  genannt.  —
Anderweit  nicht  genannte  vegetabilische
Polstermaterialien  sind  gleichfalls  hier
nachzuweisen.

 

 

 

 

1)-Hiervon  gehört  zu  den  Massengütern  nur  Seegras.
        <pb n="483" />
        147

—.
—  —

 

 

 

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  hauf  in  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  »  .
Nr.AUsfuhrUndDUrchfuhr.  Zolltarifä  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
207.Steinkohlentheeröle,  5i  Hierher  gehören  insbesondere:  Benzol,  Toluol,16  Kst.
leichte,  einschließlich  der  Tylol.—  Holztheeröle  fallen  unter  Nr.  211,  Kb.
nradeen  Destillate  aus  Braunkohlentheeröle  unter  Nr.  751.
olchen.
208.  Strontianpräparate.  5  Hierher  gehört:  salzsaure,  salpetersaure,  Fss.  u.  Kst.
kaustische  2c.  Strontianerde.
209.  Sumach,  auch  gemahlen.  5  I  Wird  auch  „Färberbaum,  Gerbebaum,  Bll.  u.  Sck.
Schmack“  genannt.
1210.Superphosphat.  5  r  Mit  Säuren  versetzter  phosphorsaurer  Kalkll  Bll.
(Knochenasche,  weiß  gebrannte  Knochen,
Knochenmehl,  Knochenkohle)  oder  mit
Säuren  versetzter  phosphorsaurer  mineralischer
  Kalk  (Phosphorit,  Koprolith,
Sombrero  2c.);  auch  Ammoniak-Superphosphat.

211.Terpentinöl  und  anderes  5  Von  Harzölen  gehören  insbesondere  hierher:  16  Kst.
Harzöl,  auch  gereinigt.  Birkentheeröl;  Camphin  (gereinigtes  Ter9  Kb.
pentinöl);  Holztheer-,  Kautschuck-,  Kien-,
Krummholz-,  Silbertannen-(Weißtannen-)
Oel  u.  s.
212.  Ultramarin,  natürliches  5i  Auch  „Lazurblau,  Lasurblau“  genannt  ..  16  Fsfs.  u.  Kst.
und  künstliches.
1213.  Vitriol:  blauer  (Kupfer-  5i.......................
vitriol).
1214.  :  gruner  (Eisenvitriol);  5  i  Gemischter  Eisen-  und  Kupfervitriol  wird
auch  gemischter  Eisen-  meist  Salzburger  oder  Adler-Vitriol  gel  8  Ffl.
und  Kupfervitriol.  nannt.
1215.:  weißer  (Zinkvitriol).  5  Kopt  auch  unter  dem  Namen  „Galitzenein“
  vor.
216.  Weberkarden  (Weber-  5j.......................  20  Fss.  u.  Kst.
disteln).  2  Sck.
217.Weinhefe,  trockene  oder  5  I  Gebrannte  Weinhefe  (Drusenasche)  gehört  Fss.  u.  Kst.
teigartige.  nach  Nr.  104,  flüssige  (Weintrüb)  nach
r.  607.
218.  Weinstein,  roher  und  ge-  51  Z  Gereinigter  Weinstein  kommt  auch  unter  10  Fss.  u.  Kst.
reinigter.  den  Namen  „Cremortartari,  Weinstein=  Sck.
rahm,  doppeltweinsteinsaures  Kali“  vor.
219.Weinsteinsäure.  5i  Auch  „Weinsäure,  Acidum  tartaricum“  Fsf.  u.  Kst.
genannt.
220.  Wermuth.  5  i  Wermuth  ist  synonym  mit  Absynthkraut  16  Fss.  u.  Kst.
(herba  absynthü,  bitterer  Beifußz).  4  dll
2  Sck.
221.]  Wurmsamen,  Wurmrinde.  5i  Wurmsamen  ist  synonym  mit  Zittwersamen.16  .  u.  Kst.
3  Bll.

 

 

 

 

19“
        <pb n="484" />
        s

 

Hinweisung

148

 

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
O  es  ;
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
222.  innober,  rother.  51-  Rother  Zinnober  =  rothes  Quecksilbersulfid.  5  Fss.  u.  Kst
223.  Zinnsalz  (Zinnchlorür)  51  Hierher  gehören  insbesondere:  Argentine  10  Ffss.  u.  Kst
und  andere  Zinnprä-  (fein  zertheiltes  metallisches  Zinn  zum
parate.  Zeugdruck);  Zinnasche,  Zinnbeize;  Zinnchlorid;
  Pinksalz  (salzsaures  Zinnoxyd=Ammoniak);
  Präparirsalz;  Zinnoxyd  2c.
224.Vorstehend  und  ander-  5  I  Hierher  gehören  insbesondere:  Agaricus6  Fss.  u.  Kst.
weit  nicht  genannte  (Agaricum,  Lerchenschwamm);  Algen9  Koö.  ·
rohe  Erzeugnisse  zum  (Meeralgen),  rohe  aller  Art;  Althee-=  Bll.
Gewerbe=  oder  Medi-  Blüthen,  -Kraut  und  Wurzeln,  getr.;;  Sck.
zinalgebrauch,  mit  Aus-  Ambra;  Angustura=  (Carony-)  Rinde,
nahme  der  rohen  Färbe-  auch  gemahlen;  Arecanüsse;  Arnika- 



und  Gerbematerialien.

 

 

(Wohlverleih-,  Fallkraut-)  Blätter,  -Blüthen
  und  -Wurzeln,  getr.;  Austerschalen,
auch  gepulvert;  Bärlappsamen  (Hexenmehl,
  Lycopodium);  Baldrian  (Valeriana),
  getr.;  Bechurim=  (Pechurim-)
Bohnen;  Beeren,  getr.  (auch  gepulvert),
soweit  sie  nicht  unter  anderen  Nummern
begriffen  sind;  Behennüsse;  Bernsteinstaub;
  Bibergeil;  Bilsenkraut,  getr.;
Blätter,  getr.,  soweit  sie  nicht  unter  anderen
  Nummern  begriffen  sind,  insbesondere:
  Belladonna=  (Lollkirschen-),
Brennessel-,  Bucco-,  Coca-,  Giftsumach-,
Huflattich=  (Roßhuf-),  Kirschlorbeer-,
Matico-,  Maulbeer-,  Osterluzei-,  Stechpalm=
  2c.  2c.  Blätter;
frisches  ungegohrenes;  Bockshornsamen
(Siebenzeitensamen,  foenum  graegum),
auch  gemahlen;  Brechwurzel  (Ipecacuanha);
  Cascarillarinde,  auch  gemahlen;
Camillenblumen,  Citronenmelisse,  Coloquinten:
  getr.;  Cubeben,  rohe;  Cubebenstielec;
  Enzianwurzel,  getr.;  Feuerschwamm
(Papierschwamm),  roher,  wie  er  von  den
Bäumen  kommt,  oder  blos  geklopft  und
vom  Holze  gereinigt;  Fischkörner  (Kockelskörner);
  Fischschuppen;  Flechten  (Lichenen),
  rohe,  nicht  besonders  genannte;
Fliederblüthen,  getr.;  Galgant  (Galgantwurzel);
  Gartengewächse,  getrocknet,  auch
gepulvert  oder  in  sonstiger  Weise  zer-Birkenwasser,
        <pb n="485" />
        149  —

 

 

 

nicht  genannte  rohe
Erzeugnisse  zum  Gewerbe=
  oder  Medizinalgebrauch,
  mit  Ausnahmeder
  rohen  Färbeund
  Gerbematerialien.

 

 

 

Nummern  begriffen  sind;  Hirschhorn,  geraspeltes;
  Hollunderblüthen,  getr.;  Holz,
auch  gemahlen,  pulverisirt  oder  in  sonstiger
  Weise  zerkleinert,  soweit  es  nicht
unter  anderen  Nummern  begriffen  ist,
als:  Adler=  (Agaloche-,  Agel-,  Aloe-,
Auguala-,  Calambac-,  Paradies-),  Anacuhita-,
  Aspalat-,  Fenchel=  (Sassafras-),
moluckisches  (Purgir-)  2c.  Holz;  spanischer
oder  cretischer  Hopfen;  Jalapawurzel,
getr.;  Ignatiusbohnen  (Brechbohnen);
Immortellen;  Iris-(Veilchen-)  und  Kalmuswurzeln:
  getr.;  Korallenerbsen  (Korallensamen,
  Abrusbohnen);  Krähenaugen
(Brechnuß,  nux  vomica);  Krausemünze,
getr.;  Krebsaugen  (Krebssteine),  auch
gepulvert;  Kussoblüthen  (Kosso,  Kousso),
Lavendel  (Lavendel-Blüthen  und  -Kraut),
Lindenblüthen:  getr.;  Maiwürmer;  Malacca=
  (Acajou-)  und  andere  nicht  namentlich
  genannte  Nüsse  zum  Gewerbeoder
  Medizinalgebrauch;  Manna  (Mannazucker);
  Melisse,  (Melissenkraut),  getr.;
Milchzucker;  Moschus  (Bisam);  Nelkenrinde
  (Nelkencassiag,  Nelkenzimmt);
Nelkenwurzel  (Benediktenwurzel),  getr.;
Nießwurz,  weiße  und  schwarze;  Ochsengalle
  (Rindergalle),  frisch  und  getrocknet;
  Ossa  sepiae  (Blackfischbein);
Patschoulikraut;  Pfeffermünzkraut  und
Pfeilwurzeln,  getr.;  Ouassiaholz,  QOuassiarinde;
  Quebrachorinde;  Rhapontikwurzel
  (Pontischer  Rhabarber),  getr.;
Rohrcassia  (cassia  fistula);  Sabadillsamen;
  Salep  (Salepwurzel),  getr.;  nicht
besonders  genannte  Sämereien  zum
Medizinalgebrauch;  Samenkörner,  durchbohrte,
  auch  lediglich  zum  Zwecke  der
Verpackung  und  Versendung  auf  Gespinnstfäden
  aufgereiht;  Sand,  gefärbter;
Sassaparillenwurzel,  getr.;  Schachtelhalm;
Schafgarben-Kraut  und  -Blüthen,  getr.;

—  —  —  —  —  —  —  —  —
..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  iu  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
fuh  chfuh  Zolut  iss.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(224.)  Vorstehend  und  anderweit  5  kleinert,  soweit  sie  nicht  unter  anderen
        <pb n="486" />
        150

 

 

 

—  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  zu  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  »  2.  3.  4.  5.
Noch:
(224.)  Vorstehend  und  anderweit  5  i  Seifenrinde  (Quillajarinde);  Seifennicht
  genannte  rohe  wurzel  (Seifenkrautwurzel);  See=  und
Erzeugnisse  zum  Ge-  Süßwasser,  natürliches;  Sennesblätter,
werbe=  oder  Medizinal-  getr.;  sowie  sonstige  getrocknete  (auch
gebrauch,  mit  Aus-  gepulverte)  Kräuter,  Blumen,  Blüthen
nahme  der  rohen  Färbe-  und  Knospen,  soweit  sie  nicht  unter  anund
  Gewerbemateria-  deren  Nummern  begriffen  sind;  Süßholz
lien.  «  (Süßholzwurzel);  Tamarinden  und  Tamarindenmark;
  Zibet;  Zimmt,  weißer,  und
sonstige  nicht  unter  anderen  Nummern
begriffene  Rinden,  auch  gemahlen  oder
sonst  zerkleinert;  Zimmtwurzel;  Zittwerwurzel,
  getr.,  sowie  sonstige  nicht  unter
anderen  Nummern  begriffene  getrocknete,
auch  gedarrte,  gebrannte,  gemahlene  oder
sonst  zerkleinerte  Wurzeln.  —  Rohe
Färbe=  und  Gerbematerialien  fallen  unter
Nr.  226.
225.Vorstehend  und  anderweit  51  Von  Apothekerwaaren  gehören  ins-18  Fss.  u.  Kst.

 

nicht  genannte  Fabrikate
  und  Präparate
der  chemischen  Industrie
und  Phamarzie.

 

 

besondere  hierher:  Arzeneien;  Blei-,  englisches
  und  anderes  pharmazeutisches
Pflaster  mit  Einschluß  von  aufgestrichenem
Heftpflaster;  Brust=  und  Kräuterthee;
Cigarretten,  lediglich  mit  indischem  Hanf
gefüllt  (Asthmacigaretten);  Gelatinekapseln,
  gefüllte  (mit  Cubebenextrakt,
Ricinusöl,  Leberthran  rc.),  zum  Medizinalgebrauch;
  Harlemeröl;  Haut=  und  Zahnpulver,
  mit  Ausnahme  des  parfümirten
und  des  durch  seine  Umschließung  als
kosmetisches  Mittel  sich  darstellenden
(Nr.  782);  Karthäuserpulver  (Kermes,
mineralischer).;  Kräutertaback  (Pulver
aus  getrockneten  Kräutern),  nicht  mit
Taback  gemischt;  Kropfpulver  (Roßpulver);
Oblaten  (Mundlack)  aus  Teig;  Pastillen,
ausschließlich  zu  Gesundheitszwecken,  aber
ohne  Zusatz  von  Honig,  Zucker  u.  dergl.;
Pillen  und  Pulver  zum  Medizinalgebrauch;
  Opodeldoc  und  andere  Salben,
mit  Ausschluß  der  parfürmirten  und  der
durch  ihre  Umschließungen  als  kosmetische
Mittel  sich  darstellenden  (Nr.  782);  Schwe- 



9  Kb.
4  Bll.
2  Sck.
        <pb n="487" />
        151  —

 

 

 

 

..  Hinweisung

Lau-  Waarenverzeichnif  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

.  es  ·

Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(225.)  Vorstehend  und  ander-  5  i  felbalsam  (oleum  lini  sulphuratum);

 

weit  nicht  genannte
Fabrikate  und  Präparate
  der  chemischen
Industrie  und  Pharmazie.


 

 

Tinkturen,  mit  Ausschluß  der  alkohol=  oder
ätherhaltigen  (Nr.  76),  der  parfümirten  und
der  durch  ihre  Umschließung  als  kosmetische
  Mittelsich  darstellenden  (Nr.  782);
überhaupt  alle  zum  Gebrauch  fertigen,
zusammengesetzten  oder  faconnirten  Medezinen,
  wie  sie  aus  der  Hand  des  Apothekers
  in  die  des  Konsumenten  gelangen,
sofern  sie  nicht  anderweit  genannt  sind.

Vonchemischen  Fabrikaten:  Aceton
(brenzlicher  Essigsprit);  Ameisensäure;
Anticalcaire;  Bernsteinsäure;  Bittermandelwasser;
  Bleioxyd-Salze  mit  Ausnahme
  von  kohlensaurem  (Nr.  121)  und
ßessigsaurem  Bleioxyd  (Nr.  122);  Beoilerkomposition;
  Buttersäure;  Cadmium-Präparate
  und  -Salze  mit  Ausnahme
von  Cadmiumgelb  (Nr.  227);  Campheröl;
Caseogomme  (Käsestoffgummi);  Chinoidin;
Chorkalilauge  (Bleichflüssigkeit,  eau  de
Javelle);  Chlornatronlauge  (Labarraque'sche
  Lauge,  unterchlorigsaures  Natron);
  Dippelsöl  (gereinigtes  Thieröl);
Eisenoxyd,  apfel=  und  milchsaures  2c.,  mit
Ausnahme  des  unter  Nr.  143  und  144
genannten;  flüssiger  Eisenzucker;  Gas;
Goldpräparate  (Goldsalze,  Goldpurpur
  2c.),  mit  Ausnahme  von  Knallgold
in  Hülsen  (Nr.  96);  Guarana  (Paste
aus  dem  Samen  der  Paullinia  sorbilis);
Höllenstein  (Silbersalpeter,  salpetersaures
Silberoxyd);  Kalisalze,  mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  80  bis  83,  104,  105,  124,
134,  136,  138,  166,  198,  218  und  287
genannten,  z.  B.  kieselflußsaures  Kali
(Kieselfluorkalium,  Fluorkieselkalium);
Kirschlorbeerwasser;  Kreosot;  Kuhkothsalz
(ein  Gemenge  vonphosphorsauren  Salzen,
auch  mit  Leimsubstanz);  Kupferoxyd  und
andere  Kupferpräparate,  nicht  besonders
genannte;  Labextrakt  (Käselabextrakt)
ohne  Alkoholzusatz;  Lactucarium;  Lithium-
        <pb n="488" />
        152

 

Laufende


Waarenverzeichniß
für  die
Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Bemerkungen.

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

5.

 

(225.)

226.

 

Noch:

Vorstehend  und  anderweit
nicht  genannte  Fabrikate
  und  Präparate
der  chemischen  Industrie
  und  Pharmazie.

Vorstehend  und  anderweit
nicht  genannte  rohe
Färbe=  und  Gerbematerialien.


 

5  (

5i

 

salze,  mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  126
und  164  genannten;  Molybdänsäure;
Natron  und  Natronsalze,  mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  84,  86,  101  bis  103,
105,  185,  186,  196,  197  und  679  genannten;
  Nickeloxyd  (Vernickelungssalz);
Ocker,  schwarzer  (Eisenmohr);  Phosphorsäure,
  feste  und  flüssige;  phosphorsaure
Salze  (phosphorsaures  Natron,  Kali  2c.),
mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  210  aufgeführten:
  Platinapräparate  (Platinamohr,
  Platinaschwamm,  Platinasalmiak
  2c.);  Porrogallussäure;  Qiueccksilber-Präparate
  und  -Salze  (Calomel
[Quecksilberchlorür)f,  Sublimat  (Vetzsublimat,
  Quecksilbersublimat,  Quecksilberchlorid!]
  2c.),  mit  Ausnahme  von  Knallquecksilber
  in  Hülsen  (Nr.  96);  Quell-=salze,
  abgedampfte  (Karlsbader-,  Sprudel-,
Vichy=  2c.  Salz);  ohne  Zuckerzusatz  eingedickte
  Säfte,  mit  Ausnahme  der  zum
Färben  oder  Genuß  dienenden;  Schmirgelpräparate
  (mit  Oel  versetzter  Schmirgel):
Schwefelschnitten  (Wein-,  Schwefeleinschlag)
  und  andere  nicht  besonders  genannte
  Schwefelpräparate;  Silberpräparate,
  mit  Ausnahme  von  Knallsilber  in
Hülsen  (Nr.  96);  Spießglanzasche  (Antimonoxyd);
  Thieröl,  rohes  (Hirschhornöl);
Wißmuthpräparate.

Hierher  gehören  insbesondere:  Algarobilla,

Alkanna  (echte  und  falsche),  auch  gemahlen;
  Bablah  (Bubulah);  Berberisrinde
  und  Berberiswurzeln;  Brombeerblätter,
  getrocknete;  Eichelhülsen;  nicht
besonders  genannte  Färberflechten,  auch
gemahlen;  Färberscharte  (Färberdistel,
Scharte,  Sserratula  tinctoria);  Fliederbeersaft
  als  Färbematerial;  Ginster
(Färberginster,  genista  tinctoria,  Pfriemenkraut);
  Harmalapflanzen,  Harmalasamen;
  Kamala  (Waras,  Wurrus,  vottlera
  tinctoria);  Kino  (Kinogummi,  Gam- 



16  Fsf.  u.  Kst.
9  Kb.
4  Bll.
2  Sck.
        <pb n="489" />
        Laufende


Waarenverzeichniß

für  die

Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

 

 

Bemerkungen.

Larasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

—

5.

 

(226.)

227.

 

1223.

 

Noch:

Vorstehend  und  anderweit
  nicht  genannte
rohe  Färbe=  und  Gerbematerialien.


Vorstehend  und  anderweit
  nicht  genannte
Farb=  und  Gerbstoffe.

Brucheisen  und  Abfälle
aller  Art  von  Eisen,
nicht  unter  Nr.  1  genannt.


 

 

 

5l1

Hierher  gehören

 

bia);  Klatschrosen  (Feldmohnblumen);
Kreuzbeeren  (Gelbbeeren,  Avignonbeeren);
Kurkume  (Gelbwurz),  auch  gemahlene;
Malvenblüthen;  Waid  (Waidkugeln);
Wallnußblätter  und  Wallnußschalen,  Wau
(Gelbkraut)  2c.

insbesondere:  Annato
(Butterfarbe),  ohne  Zusatz  von  Speiseöl;
Berggelb  (Mineral-,  Turner-,  Patent-,
Neapel-,  Kasselergelb,  Neapolitanische
Erde,  antimonsaures  Bleioxyd);  Bezetten
(Farbeläppchen,  Schminkläppchen,  Zeugstückchen,
  mit  Farbe  imprägnirt);  Bronzepulver,
  Bronzefarben  und  Cadmiumgelb
(Schwefelcadmium);  Chromfarben,  mit
Ausnahme  vonchromsaurem  Baryt;  Flockseide,
  imprägnirt  mit  Farbstoff,  zum
Uebertragen  desselben  auf  andere  Stoffe;
Kobaltfarben;  Kohlen,  geschnittene,  zum
Zeichnen  (Reißkohle),  auch  in  Papier-=umschließung;
  Krappblumen  (fleurs  de
garance,  garancine,  garancée,  garanceux);
  Kreide,  rothe  (Röthel,  Rothstein)
und  schwarze,  geschlemmt  oder  gemahlen;
Lackmus;  Neublau  (Waschblau);  Orlean;
Schüttgelb;  Sepia  (brauner  Farbstoff
vom  Tintenfisch);  Uranoxyd,  Uranoxyduloxyd
  und  andere  Uranpräparate;  Wolframsäure
  2c.;  sofern  diese  Gegenstände
nicht  unter  Nr.  78  fallen.

6.  Eisen  und  Eisenwaaren.“)

6a

 

Von  Eisenabfällen  gehören  insbesondere  hierher:

  Abfälle  von  der  Bearbeitung  von
Eisengegenständen  durch  Drehen,  Bohren
und  dergleichen  (Dreh-,  Bohr-,  Hobelsupäne

  u.  s.  w.,  sog.  Schrott),  von  der

Fabrikation  der  Stahlschreibfedern,  sowie
  von  nicht  verzinntem  oder  verzinktem
Eisenblech;  ebenso  gehören  hierher  alte
Eisenbahnschienen,  welche  zersprungen,

 

 

16  Fss.  u.  Kst.
9  Kb.

4  Bll.
2  Sck.

*)  Bei  diesem  Titel  ist  in  Uebereinstimmung  mit  dem  Zolltarif  die  Bezeichnung  „Eisen“  in  allgemeinster  Bedeutung  als  Stahl
mit  umfassend,  gebraucht.

20
        <pb n="490" />
        154

 

—.

—.

 

 

,..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  üu  -  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Pemerkungen.  (in  Prozenten
Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
Nr  zfuh  chfuh  golliarffe  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(1  228.)Brucheisen  und  Abfälle  6a  zerbrochen  oder  in  Folge  von  Abnutzung,
aller  Art  von  Eisen,  Spalten,  Zersplittern  2c.  zur  Verwennicht
  unter  Nr.  1  ge-  dung  als  Eisenbahnschienen  ungeeignet
nannt.  geworden  sind.
1  229.Roheisen  aller  Art.  60  3333.  ...
1  230.Eck=  und  Winkeleisen.  6b  Hierher  gehört  auch  ,  I,  U=  und  Eisen.  —
+  231.Eisenbahnlaschen,  Unter-  6b.......................
lagsplatten  und
Schwellen,  eiserne.
4232.  Eisenbahnschienen.  6b  Insbesondere  auch  Ausweichungsschienen,  —
Plattschienen  und  Herzstücke  (Kreuzungsstücke
  von  Eisen  bahngeleisen)  aus  schmiedbarem
  Eisen.  —  Herzstücke  aus  Eisenguß
  gehören  unter  Nr.  243.
1  233.Radkranzeisen;  Pflug-  6b  Hierher  sind  zu  rechnen:  Radkranzeisen  und  —
schaareneisen.  Radkränze  zu  Eisenbahnwagen,  sofern
diese  vor  ihrer  Verwendung  noch  des
Abdrehens  und  Lochens  bedürfen,  sowie
Pflugschaaren  roh  vorgeschmiedetes
Eisen.
1234.  Schmiedbares  Eisen  in  6b  Hierher  gehören:  schmiedbares  Eisen  (Schweiß-  —
Gierin  Stäben,  mit  Einschluß  eisen,  Schweißstahl,  Flußeisen,  Flußstahl)
Nr.  241.]es  faconnirten  2c.,  je-  in  Stäben,  mit  Einschluß  des  faconnirdoch
  mit  Ausschluß  ten  und  des  Bandeisens,  auch  verzinkt,
des  unter  Nr.  230  ge-  verzinnt  oder  verbleit,  jedoch  mit  Ausnannten.
  schluß  des  unter  Nr.  230  genannten;
Luppeneisen  ohne  Schlacken;  Roststäbe
aus  schmiedbarem  Eisen.  —  Schmiedbares
  Eisen  von  mehr  als  18  cm  Breite
oder  von  1  mm  und  darunter  Stärke
ist  als  Platte  oder  Blech  unter  Nr.  236
bezw.  237  nachzuweisen.
1235.Luppeneisen,  noch  6obL  G  v  v  v  ⅞§e  e  e  e  ....  —
Schlacken  enthaltend;  Anmerk.
Rohschienen  (Millbars);
  Ingots.
+  236.  Platten  und  Bleche  aus  61  D.  i.  schmiedbares  Eisen  von  mehr  als  —

 

schmiedbarem  Eisen,
roh;  auch  abgeschliffene
Platten  und  Bleche,
sowie  nur  geglättetes
(dressirtes)  Blech  aus
schmiedbarem  Eisen.

 

 

18  cm  Breite  oder  von  1  mm  und  darunter
  Stärke.  —  Zu  einem  bestimmten
erkennbaren  Zwecke  vorgerichtete  Platten
oder  Bleche,  wie  z.  B.  gelochte  Platten
zu  Malzdarren,  durchschlagenes  Eisenblech
  zu  Sieben,  Fenstervorsätzen  r2c.  find
als  grobe  Eisenwaaren  unter  Nr.  257
nachzuweisen.
        <pb n="491" />
        Hinweisung

 

Lau-  Waarenverzeichnif  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  z.  4.  5.

 

237.latten  und  Bleche  aushe2  Hierher  gehören  auch  polirte  2c.  Platten

 

schmiedbarem  Eisen:  aus  Eisenguß.  —  Rohe  oder  nur  abpolirt,
  gefirnißt,  lackirt,  geschliffene  Platten  (einschließlich  der
verkupfert,  verzinkt  Belegplatten)  aus  Eisenguß  fallen  daoder
  verbleit.  gegen  unter  Nr.  243,  verzinntes  Eisenblech
  (Weißblech)  unter  Nr.  238.
238.Weißbleich  (verzinntes  222220
Eisenbleich),  auch
lackirt.
(1#239.Eisen=  und  Stahldraht:  6  d  Als  Eisendraht  (Stahldraht)  wird  alles  in
(Hierin  mit  Ausschluß  des  Form  von  Bunden,  Ringen  2cc.  aufge-Nr.
  241.)  unter  Nr.  240  ge-  wundene,  gewalzte  oder  gezogene  Eisen
nannten.  behandelt.  Auch  polirter,  geplätteter
oder  faconnirter  Eisen=  oder  Stahldraht
ist  hier  nachzuweisen.  —  Dagegen  ist
verkupferter,  verzinnter,  verzinkter,  verbleiter
  oder  gefirnißter  Eisen=  und  Stahldraht
  unter  Nr.  240,  mit  Papier  überzogener
  Eisen=  und  Stahldraht  (Papierdraht)
  unter  Nr.  260,  mit  Kautschuck
oder  Guttapercha  überzogener  2c.,  sowie
dergleichen  Draht,  welcher  von  anderen
Materialien  (Hanf,  Baumwollengarn,
Kupferblech  r2c.)  weiter  umschlossen  ist,
unter  Nr.  508,  mit  Gespinnstfäden
übersponnener  unter  Nr.  530  anzuschreiben.

240.:  verkupfert,  verzinnt,  6GC64
verzinkt,  verbleit  oder
gefirnißt.

241.In  Nr.  234  bezw.  239.
1  242.Geschützmunition  auss  Cela  Weiter  bearbeitete  Geschützmunition  aus
Eisenguß,  rohe.  Eisen  fällt  unter  Nr.  254.

+  243.  Andere  ganz  grobe  EisenGel##Hierher  gehören  auch  rohe  oder  nur  abgewaaren
  aus  Eisenguß.  schliffene  Platten  (einschließlich  der  Belegplatten),
  sowie  Herzstücke  (Kreuzungsstücke
von  Eisenbahngeleisen)  und  Roststäbe
aus  Eisenguß.

 

 

 

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  Eisen=  und  Stahlwalzdraht,  d.  h.  alles  in  Form
aufgewundene  gewalzte  Eisen.

10  Fss.  u.  Kst.

 

 

 

10  Fss.  u.  Kst.
6  Kb.

4  Bll.

von  Bunden,  Ringen  2c.

207
        <pb n="492" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
ꝛ  es  ·  des  Bruttogewichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  golltarifs  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
244.  Ambose;  Schraubstöckkeo6e109  Hll  diese  Gegenstände  auch  in  Verbindung)  10  Ffss.  u.  Kst.
Winden;  Hackennägel;  mit  Holz,  jedoch  weder  polirt  noch  lackirt.
Schmiedehämmer;  Bol-  Zu  den  hier  nachzuweisenden  groben
zen;  grobe  Federn;  Federn  gehören  z.  B.  Zmwischenlager-Brecheisen;
  Hemm-  federn  für  Eisenbahnschienen,  Wagenschuhe;
  Hufeisen;  Rad-  und  Polsterfedern,  mit  Ausnahme  der
schienen.  unter  Nr.  249  genannten,  zu  den  Bolzen
alle  eisernen  unpolirten,  unlackirten
Bolzen  (ohne  Schraubengewinde)  und
Eisenbahnlaschen-Bolzen.  —  Radschienen
sind  fertige  Radreifen.
245.  Anker  und  ganz  grobee  6e  16  ZZu  den  hier  nachzuweisenden  ganz  groben  —
(Hierin  Ketten.  Ketten  gehören  insbesondere:  Anker-,
Nr.  259.)  Krahn-,  Hemm=  und  Wagenketten,  sowie
Ketten  zur  Kettenschleppschiffahrt  und
Tauerei.
246.  Brücken  und  Brückenbee6e  10  ......................  —
standtheile,  eiserne.
247.  JDrahtseile.  60  14  Undpolirte,  unlackirte..  .....  .....  —
(Hierin
Nr.  258.)  .
248.Eisen,zugrobenBestand-SelsZ.B.rohvorgefchmiedeteeiserneAchsen  —
theilen  von  Maschinen,  für  Maschinen  und  Wagen,  mit  Aus-Schiffen
  und  Wagen  nahme  der  unpolirten,  unlackirten  Eisenroh
  vorgeschmiedet.  bahnachsen  (Nr.  249).
249.  Eisenbahnachsen;  Eisenl-e  19  Hierher  gehören  außer  Eisenbahnradeisen  —
bahnradeisen;  Eisen-  alle  eisernen  unpolirten,  unlackirten
bahnräder;  Buffer;  Eisenbahnachsen,  Eisenbahnräder  und
Eisenbahnwagen=  und  Puffer,  letztere  auch  in  Verbindung  mit
Pufferfedern.  Holzz  ferner  unpolirte,  unlackirte  Eisenbahnwagenfedern
  und  Pufferfedern.
250.  Kanonenrohre  von  Eisen  6e  10  Hierher  gehören  auch  eiserne  Mörser  (Ge-  —
aller  Art.  schütze).
251.  Gewalzte  und  gezogen  6e  17  Auch  Röhren-Verbindungsstücke,  sowie  an  —
Röhren  aus  schmied-  beiden  Enden  zugeschweißte  und  mit
barem  Eisen,  rohe.  Wasser  gefüllte  Röhren.
252.  In  Nr.  257.
253.Drahtstifte.  6025  UKbgeschliffen  2c.,  auch  blank,  wie  sie  aus  Fss.  u.  Kst.
der  Maschine  kommen.  6  Kb.
4Bll.
254.eschützmunition,  abge-.6e  77„;;;;;;;  10  Fss.  u.  Kst.
schliffen,  verbleit  rc.  6  Kb.
4  Bll.
        <pb n="493" />
        157  —

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarerverzeichniß  ba  in  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.|  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.

1.  2.  3.  4.  5.
255.Schrauben  und  Schraussl  e  29  Hierher  gehören  alle  eisernen  unpolirten,  un  Fss.  u.  Kst.
benmuttern,  eiserne,  un-  lackirten  Schrauben,  als:  Holz-,  Schloß.  Kb.
polirt,  unlackirt.  Rad-,  Draht=  und  andere  grobe  Schraun4  Bll.

ben  (insbesondere  auch  Riemen-,  Ring-,
Haken-,  Oesenschrauben  und  dergleichen),
auch  mit  eisernen  Muttern;  ferner  alle
eisernen  unpolirten,  unlackirten  Schraubenmuttern,
  mit  Ausnahme  grober  eiserner
Schraubenmuttern,  deren  Schraubloch  an
der  Anschnittsstelle  einen  Durchmesser  von
mehr  als  14  mm  hat.
256.  In  Nr.  257.
257.Vorstehend  nichtgenannte  Ge  24—x  LAuch  in  Verbindung  mit  Holz  10  Fss.  u.  Kst.

(Hierin  grobe  Eisenwaaren  aus  6  Kb.

Nr.  252  Eisenguß  oder  schmied-  4  Bll.

u.  256.)  barem  Eisen.  Sofern  diese  Eisenwaaren
  in  Schraubenbolzen,
  Stiften,
Nägeln  bestehen:

8  Ffs.  u.  Kst.
258.  JIn  Nr.  247.
259.  In  Nr.  245.
260.|  Feine  Eisenwaaren,  mit  be  aGHierher  gehören  Waaren  aus  feinem  Eisen-3  Ffss.  u.  Kst.
(Hierin  Ausschluß  der  unter  guß,  als:  leichtem  Ornamentguß,  polirtem  Höb.
Nr.  262.)Nr.  261  und  263  ge-  Guß,  feinem  Kunstguß,  feinem  schmied-4  Bll.

 

nannten.

 

 

baren  Guß;  alle  polirten,  lackirten,  vernirten,
  vernickelten,  damascirten  oder
guillochirten  aus  Eisenguß  aller  Art;
ferner:  Eisenwaaren  aus  schmiedbarem
Eisen  aller  Art,  polirt,  lackirt,  vernirt,
vernickelt,  damascirt  oder  guillochirt;
Messer  und  Scheeren,  feine;  eiserne  Strickund
  Häkelnadeln,  Stecknadeln,  Steppnadeln
  für  Tapezierer,  Sattler,  Segelmacher
  2c.,  dergleichen  Pack-,  Radir-,
Haar=  und  Schnürnadeln;  polirte,  lackirte,
vernirte  Nägel;  auch  alle  eisernen  Nägel
mit  Steingut-,  Porzellan-,  Messing-,
Glas=  2c.  Köpfen;  Schwertfegerarbeit
u.  s.  w.;  alle  Waaren  aus  Eisenguß  oder
schmiedbarem  Eisen  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  soweit  sie  nicht
unter  Tarifnummer  6e6  19,  6e2,
        <pb n="494" />
        158

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  «
Nr.AusfuhrundDutchfuhr.  golltarifs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(260.)Feine  Eisenwaaren,  mit  Ge3——  6e  3j  oder  20  fallen;  Eisen=  und  Stahl--(Hierin
  Ausschluß  der  unter  draht,  mit  Papier  überzogen  (Papier-Nr.
  262.)  Nr.  261  und  263  ge-  draht)  2c.  —  Spielzeug  aus  Eisen  ist
nannten.  unter  Nr.  261  nachzuweisen.
261.pielzeug  aus  Eisen.  6e3—9Musikalische  Instrumente,  welche  als  Kinder-(Hierin
  spielzeug  dienen,  sind  unter  Nr.  453
Nr.  264.)  nachzuweisen.
262.  In  Nr.  260.
263.Hatentachsen.  6ce36  G66
264.JIn  Nr.  261.
265.  Gewehre  für  Kriegszwecke  Ge33y3  3„
266.  Jagd=  und  Luxusgewehre,  6e3ybAuch  Windbüchsen  gehören  hierher  1  gst
267.  Nähnadeln.  6e3#Fuch  dergleichen  mit  vergoldeten  Oesen.  —  .  7  u.  Kst.
Nähnadeln  zu  Nähmaschinen  sind  unter  u
Nr.  463  nachzuweisen.  4  B.
268.Schreibfedern  aus  StahlGe3  nuch  mit  vergoldeten  Spitzen,  ingleichen
oder  anderen  unedlen  noch  nicht  völlig  fertig  gearbeitete.
Metallen.
269.  Uhrfournituren  und  Uhrr6e3Hierher  gehören  auch  elektrische  und  andere
werke  aus  unedlen  Uhrzeigerwerke.  —  Uhrwerke  zu  Thurm-Metallen.
  uhren  werden  unter  Nr.  257,  Uhrfournituren
  und  Uhrwerke,  ganz  oder  theilweise
  aus  edlen  Metallen  oder  aus  unedlen,
  echt  vergoldeten  oder  versilberten
oder  mit  Gold  oder  Silber  belegten
Metallen  unter  Nr.  518  bezw.  519
nachgewiesen.
7.  Erden,  Erze  und  edle  Metalle.
1  270.sbest.  7  Kommt  auch  unter  den  Namen  „Amianth,
Bergflachs,  Erdflachs,  Federweiß,  Stein-12  Fss.  u.  Kst.
flachs“  vor.  2  Sck.
1271.  Binstein.  7  Auch  gemahlen,  geschlemmt  oder  geformt.
1272.Cement,  künstlicher.  7  Roman=  oder  Portland-Cement  Dv
1273.Cement,  natürlicher,  auch  7  Hierher  sind  zu  rechnen:  Tuff  ufsfstein,
gemahlen  oder  ge-  Kalktuff,  Traß),  Puzzolane,  Puzzuolanerde
schlemmt.  (Puzzolanerde),  Santorinerde.  —  Harzcement
  gehört  dagegen  zu  Nr.  813.  10  Fss
1274.  Erde  (Garten-,  Moor-  7  Als  Ballast  ausgeführt  werden  diese  2  Sck.

 

 

und  Ziegelerdel  Lehm));
Mergel;  Sand,  Kies
und  Schlamm.

 

 

 

 

Erden  rc.  in  den  Verkehrsnachweisungen
nicht  angeschrieben.  Pfeifenerde
(weißer  Thon)  ist  unter  Nr.  281,  anderer
  Töpferthon  unter  Nr.  289,  gefärbter
Sand  unter  Nr.  224  nachzuweisen.
        <pb n="495" />
        159

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  zu  -  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  es  ·
Nr.AusfuhrundDmchfuhr.  ZolltarifT  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
1275.  Farbenerden,  natürliche,  7  Hierunter  fallen  insbesondere:  Bolus  (Armit
  Ausschluß  der  menische,  Lemnische,  Maltheser,  Strieweißen
  Kreide.  gauer,  Sienische,  Siegel-Erde,  terra  di
Siena,  terra  sigillata);  Grünerde;
Kreide,  rohe,  schwarze;  Ocker  (Ocher,
Berggelb,  Gelberde,  Satinober);  Persianroth;
  Rothstein  (Röthel  oder  rothe  Kreide),
roh  in  Stücken,  auch  geschnitten  ohne
anderweite  Zubereitung;  Tyroler  Erde,
roh,  gemahlen  oder  geschlemmt;  Umbra
(Umber,  Umbraun,  Kölnische  Erde).  —
Dagegen  ist  rohe  weiße  Kreide  in  Stücken
unter  Nr.  282,  geschlemmte  oder  gemahlene
  weiße  Kreide  unter  Nr.  175,
geschnittene  (weiße,  schwarze  oder  rothe)
Kreide  zum  Zeichnen  unter  Nr.  78  nachzuweisen.

+X276.Flußspath,  auch  ge-  7.................  ......
mahlen.
4277.  Gips,  auch  gemahlen  oder  7  Hier  ist  roher  und  gebrannter  natürlicher
geschlemmt.  Gips  mit  Einschluß  von  Gipsspath  10  g
(Marienglas)  und  Düngegips,  sowmi“  u.  Kst.
künstlich  dargestellter  Gips  (Annaline)  ·
nachzuweisen.
4278.  JGraphit.  7  Andere  Benennungen  sind:  Eisenschwärze,
Reißblei,  Wasserblei.
4279.  Kalk,  auch  gebrannt  und  7  Auch  „Wiener  Kalk“  und  „Doppelspath“
gelöscht  (Aetzkalk);  Kalk-  gehören  hierher.
spath;  rohe  Kalksteine;
Mörtel.
4280.  Kalk,  phosphorsaurer  mi-  7  Hierher  gehören:  Phosphorit,  Koprolith,
neralischer.  Sombrero,  Apatit,  Navassit,  Island-Guano
  2c.  —  Mit  Säuren  versetzt,  sind
diese  Kalke  unter  Nr.  210  nachzuweisen;
andere  phosphorsaure  Salze  (phosphorsaures
  Natron,  Kali  2c.)  gehören  zu
Nr.  225.
1281.  Kaolin  (Porzellanerde);  7  Kaolin  kommt  auch  unter  dem  Namen
Feldspath;  Pfeifenerde  „China  clay“  im  Handel  vor.
(weißer  Thon).
1282.  Kreide  (weiße),  rohe  in  7  Geschlemmte  oder  gemahlene  weiße  Kreide

 

Stücken.

 

 

ist  unter  Nr.  175,  geschnittene  Kreide
zum  Zeichnen  unter  Nr.  78  nachzuweisen.
        <pb n="496" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  su  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  ewichts).
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  Jolltarffe  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
1283.  Kryolith  und  Baufxit.  7  Kryolith  kommt  auch  unter  den  Benennungen
«  „Eisstein,  Mineralsoda“  vor,  Bauxit  unter  10#  t
dem  Namen  „argile  de  Baux“.  u.  Kst.
284.  Magnesia,  natürliche  koh-  7  Natürliche  kohlensaure  Magnesia  führt  auch  «
lensaure.  die  Namen  „Magnesit,  Giobertit“.
285.  Meerschaum,  roher  und  7.  30  Kst.
künstlicher.
1  286.  Schwerspath  und  Derby-  7  Schwerspath  ist  natürlicher  schwefelsaurer
spath  (Witherit),  auch  Derbyspath  (Witherit)  natürlicher  kohlengepulvert.
  saurer  Baryt.  —  Künstliche  Barytsalze
fallen  unter  Nr.  118.
1287.Sogenannte  Staßfurter  7  Hierher  gehören:  Boracit  (Staßfurtit),  Car-Abraumsalze,
  rohe.  nallit,  Kieserit,  Kainit,  Sylvin,  Polyhalit,
Anhydrit,  Tachhydrit.
1288.  Strontianmineralien  7  Hier  ist  natürliche  kohlensaure  und  schwefel-  "
(Strontianit,  Cölestin),  saure  Strontianerde  nachzuweisen.
auch  gepulvert.
1289.  Vorstehend  nicht  genannte  7  Hierher  sind  zu  rechnen:  Borsaurer  Natron-  10  Fsl.  u.  Kst.
Erden.  kalk  (Hayesine,  Boraxkreide);  Hornblende;  2  Sck.
Lepidolith  (Lillalith);  Molybdänglanz;
Petrefakten  und  Fossilien;  Schmirgel;
Speckstein  (spanische  oder  #  Brianconer
Kreide,  Schmeerstein,  talcum  venetum);
Talk  (kieselsaure  Talkerde);  Töpferthon;
Tripel  (Trippelerde);  Walkererde;  überhaupt
  alle  nicht  besonders  genannten
Erden  und  Mineralien;  alle  diese  auch
gebrannt,  gemahlen  oder  geschlemmt.  —
Talkerde  (Bittererde)  gehört  zu  Nr.  178.
1290.  Antimon=  und  Arsenerze.  7  Antimonerz  kommt  auch  unter  den  Namen
„Grauspießglanz,  Schwefelspießglanz,
Schwefelantimon,  antimonium  crudum“
vor.  —  Spießglanzkönig  (Spießglanzoder
  Antimonmetall,  regulus  antimonüi)
fällt  unter  Nr.  497,  gediegenes  Arsenik]  10  Ffl.  u.  Kst.
unter  Nr.  498.  4  Bll.  u.  Sck.
1  291.  Blei=  und  Kupfererze,  auch  7  Hierher  gehören:  Bleierz,  Bleiglanz  (Glasursilberhaltige.
  erz,  Hafnererz,  Alquifoux);  Kupferkies,
Kupferlasur,  Kupferstein,  Rothkupfererz,
Kupferglanz.
1292.  Chromerz  (Chromeisen-  7  Rohmaterial  zur  Gewinnung  des  Chroms

 

stein).
        <pb n="497" />
        161

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  vinn  in  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
+  293.Eisenerze.  7  Die  gewöhnlichen  Erze  zur  Herstellung  von
Eisen  sind:  Brauneisenstein,  Magneteisenstein
  (Magnetstein),  Rotheisenstein  (Blutstein,
  rother  Glaskopf),  Raseneisenstein
(Rasen-,  Sumpf-,  Wiesenerz),  Spatheisenstein
  (Stahlstein),  Thoneisenstein,  Bohnerz.
  —  Schlacken  von  Erzen  sind  unter
Nr.  297  anzuschreiben.
1+1  294.Gold-,  Silber=  und  Pla-  7  K
tingerze.
1295.  Kobalt=  und  Nickelerze.  7  Glanzkobalt,  Speiskobalt  22.
+  296.Manganerze.  7  Hierzu  gehört  insbesondere:  Braunstein
(Mangansuperoxyd,  Pyrolusit,  Graubraunsteinerz
  [(Manganit],  Weichmangan-  10  Fss.  u.  Kst
erz,  Glasmacherseife);  ferner  Braunit  (Man-  4  Muu.  Sct
ganoxyd),  Hartmanganerz  (Psfilomelan).  "’
-x-297.SchlackenvonE-rzen.  7.......................
298.  Schlackenwolle.  7  Durch  Einblasen  von  Wind  oder  Dampf
in  flüssige  Eisenhohofenschlacke  erzeugt.
4  299.  Schwefelkies  und  Alaun-  7  Schwefelkies  wird  auch  Vitriolerz,  Eisenerz.
  kies  oder  Markasit  genannt;  Alaunerz:
Alaunerde,  Alaunstein,  Alaunschiefer.
+  300.  Zinkerz  (Gallmei,  Zink-  7  Auch  zinkischer  Ofenbruch,  weißer  (tutia
blende).  alba,  Almey,  Augennichts,  Nichts)  und
grauer  (tutia  alexandrina)  ist  hier  nachzuweisen.

+  301.  Vorstehend  nicht  genannte  7  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Uranpecherz  (Pech-Erze.
  v  blende),  Wismutherz,  Wolframerz,  Zinnerz
  (Zinnstein);  überhaupt  alle  nicht  besonders
  genannten  Erze.
302.  Abfälle  von  der  Gold-  7  Hierzu  gehören:  Goldschmiede=  und  Silber-,
und  Silberverarbei-  sowie  Münzgekrätz;  Rückstände  von  der
tung;  Münzgekrätz.  Herstellung  und  der  Benutzung  von10  Fss.  u.  Kst.
Gold=  und  Silberauflösungen;  Schabin  für  Platina  in
(Schabig,  Schavin)  von  echtem  Blatt-  eisernen,  vergold
  und  Blattsilber;  alte  zerschnittenes  lötheten  Töpfen
oder  zerrissene,  nur  zum  Einschmelzen  und  in  schweren,
brauchbare  Tressenwaaren  aus  Gold-  mit  eisernen  Schieoder
  Silberfäden  und  sonstige  lediglich  nen  beschlagenen
zur  Wiedergewinnung  der  betreffenden  Kisten.
Metalle  tauglichen  Abgänge.
303.Gold:  gemünzt.  71.  ,  «

 

 

 

 

 

21
        <pb n="498" />
        7——

 

.

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnifß  vinn  zu  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr..  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
304.  Gold:  roh,  in  Barren  und  7  Hierzu  gehört  auch  unlegirtes  Goldblech.  .
Gean  10  Fss.  u.  Kst.  #
305.]Pagament.  7  „Pagament"  sind  aus  Bruchgold  und  Bruch.40  für  Platina  in
silber  zusammengeschmolzene  Barren.  eisernen,  verlötheten
306.Silber:  gemünzt.  7......................  Töpfen  und  in
307.:  roh,  in  Barren  und  7  Hierzu  gehört  auch  unlegirtes  Silberblechshweren,  mit  eiser-Bruch.
  nen  Schienen  be-308.
  Vorstehend  nicht  genannte  7  Hierher  gehören:  Fridium,  Palladium,  Pla-Fchlagenen  Kisten.

 

edle  Metalle.

 

 

tina  und  Platinaabfälle  2c.

 

———

 

8.  Flachs  und  andere  vegetabilische  Spinnstoffe,  mit  Ausnahme  der  Baumwolle,  roh,  geröstet,
gebrochen  oder  gehechelt,  auch  Abfälle.

4  309.
4  310.

4311.
4312.

4313.

–
□
—
!—

–
r#
—l
□

 

Flachs,  roh,  geröstet  oder
nur  gebrochen.

Vorstehend  nicht  genannter
  Flachs,  mit  Ausnahme
  von  neuseeländischem
  Flachs.

Hauf,  roh,  geröstet  oder
nur  gebrochen.

Vorstehend  nicht  genannter
  Hanf,  mit  Ausnahme
  von  Aloe=  und
Manillahanf.

Heede  (Werg).

Jute.

Kokosfasern;  Manillahanf;
  Aloehanf;  Bürstenbast;

  neuseeländischer

  Flachs.

 

8
8

 

Hier  ist  aller  von  den  holzigen  Theilen
noch  nicht  befreite  Flachs  nachzuweisen.

Hierher  gehört  aller  von  den  holzigen
Theilen  befreite  Flachs,  also  geschwungener
  (Schwingflachs),  gehechelter,  gebleichter
  oder  gefärbter,  mit  Ausnahme
von  neuseeländischem  Flachs  und  Flachsbaumwolle
  (Nr.  315  bezw.  316).

Hier  ist  aller  von  den  holzigen  Theilen  noch
nicht  befreite  Hanf  nachzuweisen.

Hierher  gehört  aller  von  den  holzigen
Theilen  befreite  Hanf,  also  geschwungener,
gehechelter,  gebleichter  oder  gefärbter,  mit
Ausnahme  von  Aloe=  und  Manillahanf
(Nr.  315).  —  Hanf  kommt  auch  unter
den  Benennungen  „Dosse,  Torse“  vor.

Von  den  unter  Nr.  8  des  Zolltarifs  genannten
  vegetabilischen  Spinnstoffen.

Hüerber  gehört  auch  gebleichte  oder  gefärbte

ute.

Hierzu  sind  zu  rechnen:  Aloehanf  (Agavefasern,
  Mexikanische  Fiber,  Sisal  oder
Grashanf),  Bürstenbast,  Kokosfasern,
Manillahanf  (ostindischer  Hanf,  Pinasfaser,
  Abaka,  Avaka),  überhaupt  alle
diejenigen  vegetabilischen  Spinnstoffe,
welche  hauptsächlich  zu  Seilerwaaren,
Fußdecken  2c.  verarbeitet  werden,  auch
gebleicht  oder  gefärbt,  mit  Ausnahme  von
Hanf  (Nr.  312),  Jute  (Nr.  314)  und
Werg  (Nr.  313).

 

—

Bll.  u.  Sck.
        <pb n="499" />
        163

 

 

 

 

 

 

-..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Avusfuhr  und  Durchfuhr.  es  s8  «
fuh  chfuh  gollarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
+  316.  Vorstehend  nicht  genannte  8  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Chinesisches  Gras]  2  Bll.  u.  Sck.
vegetabilische  Spinn-  und  Kunstwolle  daraus;  Flachsbaumwolle
stoffe.  (Patentwolle,  chemisch  präparirter  Flachs),
auch  gefärbt;  Waldwolle  2c.
9.  Getreide  und  andere  Erzengnisse  des  Landbaus.
+  317.]  Bohnen,  genießbare,  9a  Die  unter  Nr.  317,  318,  320  und  321
trockene.  aufgeführten  Hülsenfrüchte,  im  Kraut  ge-"„
  trocknet  aus=  oder  durchgehend,  werden
318.Erbsen,  trockene;  auch  9  a  unter  Nr.  359  nachgewiesen.  Frische
Kichererbsen  und  Wicken.  Hülsenfrüchte  als  Gemüse  gehren  unter
Nr.  341,  geschälte  oder  gestampfte  unter
#  319.  Hafer.  9  Nr.  670,  unreife  getrocknete  Erbsen  unter
Nr.  663.  Auch  Moorhirse  (Dari,  Darri,
20.  Ki  Z„  Durrha,  Sorghum  tartaricum),  sowie
41  320.  Hirse,  rohe  da  Panicum  (italienische  Hirse)  gehören
zu  Nr.  320,  gestampfte  oder  abgeschälte
1321.  Linsen.  9  a  Hirse  zu  Nr.  670.  —  Gemenge  aus
·  verschieden  tarifirten  Getreidearten  oder
aus  Getreide  und  anderen  Erzeugnissen
+  322.  Noggen.  9a  des  Landbaus  sind,  wenn  für  dergleichen
Gemenge  ein  besonderer  Zollsatz  nicht,Sck
·  vorhanden  ist,  unter  derjenigen  Nummer  «  "
323.Spelz  (Dinkel,  Vesen).  9  a  anzuͤschreiben,  welcher  der  mit  dem  höchsten
Zollsatz  belegte  Bestandtheil  des  Gemenges
angehört,  sofern  dieser  nicht  in  einer  für
324.  Weizen.  9  a  unerheblich  zu  erachtenden  Menge  vorhanden
  ist.  Für  unerheblich  gilt  ein  Be-3—
  ;  standtheil  bei  Gemengen  aus  verschieden
1  3r5.  Vorsehend  nicht  gengrn  te  5  tarifirten  Getreidearten  2c.,  wenn  das
Nr.  9  a  des  Zolltarifs.  Gewichtdesselben  nicht  mehr  als  10  Prozent
326.  Buchwei  9b  von  dem  Gewichte  des  Gemenges  be—
326.  Buchweizen.  ·  trägt.  Gemenge  aus  Getreidearten,
welbe  gleichen  Zollsätzen  unterliegen,
«  sind  bei  derjenigen  Getreideart  nachzu—
r  327.  Gerste.  5b  weisen,  welche  im  Gemenge  augenscheinlich
  den  überwiegenden  Bestandtheil
328.  Mais.  9b  bildet.
329.  Malz.  90  Malz,  gebranntes,  auch  dergleichen  gemah-«
  lenes,  fällt  unter  Nr.  645.
+  330.Anis;  Fenchel;  Koriander;  9  d  Hierzu  gehört  auch  Cumin  (römischer  Sck
Kümmel  aller  Art.  Kümmel),  sowie  Schwarzkümmel  (semen  #  “  *

 

 

 

 

 

 

nigellae  s.  melanthil).  —  Sternanis
ist  unter  Nr.  634  nachzuweisen.

 

 

 

——

217
        <pb n="500" />
        #———- 



164

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dinn  In  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
d  .  es  ·  ichts).
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  gollimis  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
+  331.  Raps  und  Rübsaat;  He-  9e  Für  Raps  und  Rübsaat  kommt  auch  der  1  Sck.
derich=  und  Rettigsaat.  Name  „Colza“  im  Handel  vor.
332.|Frische  Weinbeeren.  9Hierunter  fallen  auch  in  Fässer  eingestampfte  16  Fss.  u.  Kst.
(Hierin  Weinbeeren  ohne  Rücksicht  auf  eine  20  Fsf.  u.  Kst.  und
Nr.  333.)  etwa  eingetretene  Gährung,  wenn  die  zugleich  in  Kork.-,
eingestampfte  Masse  alle  Theile  der  Frucht,  Holz-,  Sägespänen
neben  dem  Saft  also  auch  noch  die  oder  dergl.  ein-Kämme,
  Kerne  und  Schalen  (Bälge  oder  gelegt.
Hülsen)  der  Trauben  enthält.  —  Ge-1  inunvollständigen
trocknete  Weinbeeren  gehören  zu  Nr.  624.  Kst.  u.  Fss.
"  8  in  Kb.  mit  Deckeln.
6  in  Kb.  ohne  Deckel.
333.  In  Nr.  332.
1334.  Baumwollensamen.  98g  .......................  4  2
2  Sck.
335.  Blumen,  Blüthen,  Knos-  98  Hierher  gehören:  Frische,  auch  getrocknetee  18  Fss.  u.  Kst.
pen  und  Gräser  zu  oder  gefärbte  Blumen,  Blüthen,  Knospen  #7  Pb.
Bouquets  2c.;  Oran-  und  Gräser  zu  Bouquets,  Kränzen  2c.;  4  Bll.
gen-,  Pomeranzen=  und  Kränze,  Bouquets2c.  von  dergl.  Blumen  2c.2  Sck.
Rosenblätter;  Rosma-  Orangen=  und  Pomeranzenblätter,  frisch
rinkraut;  gefärbtes  oder  getrocknet;  Lorbeer-,  Orangen-,
Stroh;  Stroh  =  Ab-  Pomeranzen=  und  Rosmarinblüthen,  Rosschnitte
  und  -Aehren  marinkraut  und  RNosenblätter,  frisch,  gezu
  Putzarbeiten.  trocknet  oder  eingesalzen;  natürliche  und
v  gefärbte  Stroh-Abschnitte  und  -Aehren
zu  Putzarbeiten.
14  336.  Bucheckern  (Buchkerne).  99999.......  ;  4  Bll.
2  Sck.
1337.Cichorien,  frische  und  ge-  98  Gebrannte  oder  gemahlene  Cichorien  sinsss.
trocknete  (gedarrte).  unter  Nr.  658  nachzuweisen.  2  Sck.
1  338.icheln.  98  Frische  und  gedarrte,  auch  geschälte
1  339.  Erdnüsse  und  frische  98  Erdnüsse  oder  Erdpistazien  sind  die  Wurzel-  4  Bll
Erdmandeln.  knollen  von  arachis  hypogaea,  Erd-  2  Sck.
mandeln  die  Wurzelknollen  von  cyperus  ·
esculentus.  —  Getrocknete  Erdmandeln
fallen  unter  Nr.  663.
340.  Futtergewächse  und  Fut-  99  Hierher  gehören:  Gras,  frischer  Klee  und  —

 

terkräuter,  frisch  oder
getrocknet,  nicht  anderweit
  genannt.

 

 

sonstiges  Grünfutter;  Futterrüben  und
Rübenabfälle;  Heu,  Kleeheu  2c.  —  Runkelrüben
  (Zuckerrüben)  fallen  unter  Nr.  353.
        <pb n="501" />
        165

 

 

 

——  ———  ——  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  sn  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  -  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5z.
(14  341.  Gemüse,  frisches,  und  an-  98  Hierher  sind  zu  rechnen:  frische  Gemüse  allerr  10  Ffl.  u.  Kst.
dere  frische  Gewächse,  Art,  auch  frische  Hülsenfrüchte  im  Kraut6  Kb.
insbesondere  Garten-  Zwiebeln;  frische  Beeren  mit  Ausschluß  2  Sck.
gewächse:  zum  Genuß.  der  Weinbeeren  und  Wachholderbeeren;
frische  genießbare  Kräuter,  Wurzeln,
Knollen  und  dergleichen;  getrocknete  (auch
gedarrte)  Rüben.  —  Dagegen  sind  Cichorien
  unter  Nr.  337,  Kartoffeln  unter
Nr.  344  und  Runkelrüben  unter  Nr.  353
nachzuweisen.
1  342.Grassaat.  98  Auch  Timotheesaat  gehört  hierher  2  Sck.
1  343.  Hanssaat.  9  SSS.  1,5  Sck.
1  344.  Kartoffeln.  96666.  10  Ffst.
6  Kb.
·  1  Sck.
1#  345.  Kleesaat.  98  Hierzu  gehört  auch  Esparsette  (EsparsetteSSczk.
saat)  und  Luzerne.
+  346.Lebende  Bäume,  Sträucher  99  Hierher  gehören:  Bäume,  Setzlinge  un16  1  u.  Kst.
und  dergleichen  Ge-  Sträucher  zum  Verpflanzen;  lebende  Ge..  6  Kob.
wächse;  Blumenzwie-  wächse  aller  Art,  auch  in  Töpfen  oder  5  ll.
beln.  Kübeln;  Blumenzwiebeln.  2  Sck.
1  347.  Leinsaat  und  Leindotter.  98  Leindotter  kommt  auch  unter  den  Benennungen
  „Dotter,  Doder,  Dottersaat,  1,  Sck
Flachsdotter"  vor.  5s
348.Lupinen.  98  Auch  „Wolfsbohnen,  Feigbohnen“  genannt.
1  349.Mohnsamen.  4  au-2
  S
1+1  350.  Obst,  frisches  mit  Aus-  98  Auch  Ananas,  Adams-,  Paradiesäpfell  10  Fss.  u.  Kst.
schluß  der  Weinbeeren  (Cedratfrüchte),  frische.  6  Kb.
und  Südfrüchte.  1  Sck.
+  351.  Palmkerne  und  Koprah.  9g  Koprah  ist  der  getrocknete  Kokusnußkern.  4  Bll.
352.  Roßkastanien.  98  Oder  wilde  ungenießbare  Kastanien.  .  .  .  2Sck.
353.  KRunkelrüben  (Zucker-  98  Futterrüben  und  Rübenabfälle  werden  unter  12  Fs.
rüben),  auch  getrocknet  Nr.  340  nachgewiesen.  4  Bll.
oder  gedarrt.  »  2  Sck.
354.enssaat,  auch  geknirscht.  9e99.2  15  M
4
1  355.  Sesamsamen.  999SS  2  Sck.

 

 

 

 

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  frische,  sowie  getrocknete  (auch  gedarrte)  Rüben  (vergl.  Bemerkung  in  Spalte  4).
        <pb n="502" />
        166

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  u  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  u  .  es  ichts).
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  golltarffe.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
1  356.Stroh;  Dachrohr;  Schilf;  98  Hierher  ist  zu  rechnen:  Schilf  und  Dachrohrck.
Häcksel.  (Weberrohr),  rohes;  Stroh  und  Reisstroh,
mit  Ausnahme  des  gefärbten  und  der  zu
Putzarbeiten  dienenden  Stroh-Abschnitte
und  -Aehren  (Nr.  335).
357.Vorstehend  nicht  genannte  98  Hierunter  fällt  z.  B.  Madsamen,  Ricinus-Oelsämereien.
  samen,  Sonnenblumensamen  2c.
358.  Alle  übrigen  Sämereien,  9g  Hierunter  fallen  insbesondere:  alle  anderweit
anderweit  nicht  ge-  nicht  genannten  Gartensämereien;  gee  #
nannt  oder  inbegriffen.  schälte  und  ungeschälte  Obstkerne;  Wald-  1  2  Sck
holzsamen,  mit  Ausnahme  von  Bucheckern  «
oderBuchkernen,EichelnundRoßkastanien;
  frische  und  getrocknete  Wachholderbeeren;
  Lorbeeren  2c.  1
359.  Nicht  anderweit  genannte  98  Z.  B.  Getreide  in  Garben,  wie  es  auf  dem  —
Erzeugnisse  des  Land-  Felde  unmittelbar  gewonnen  wird;  im
baus.  Kraut  getrocknete  Hülsenfrüchte;  frische
Krappwurzeln  2c.
10.  Glas  und  Glaswaaren.
+  360.Gemeines  Hohlglas  10  a  Hierher  gehört  grünes  und  anderes  natur-20  Fss.  u.  Kst.
(Glasgeschirr),  grünes  farbiges  gemeines  Hohlglas  (Glasgeschirr,  Kb.
und  anderes  naturfar-  Bouteillenglas),  weder  gepreßt,  noch  gebiges.
  schliffen,  noch  abgerieben;  auch  mit  ordinärer
  Beflechtung  von  Weiden,  Binsen,
Stroh  oder  Nohr.
361.Glasmasse;  Email=  und  10  a  Glasmasse,  mit  Ausnahme  von  Heerdglas
Glasurmasse;  rohe  ge-  (verunreinigte,  aus  dem  Glashafen  überrippte
  Gußplatten  gelaufene  Glasmasse).  Von  Stangen  und
(Dachglas);  Stangen  Röhren  aus  Glas  gehören  hierher:  rohe
und  Röhren  von  Glas.  Stangen  und  gegossene  Röhren  aus  naturgrünem
  massiven  Glase,  sowie  Glasröhren
  und  Glasstängelchen  ohne  Unterschied
  der  Farbe,  wie  sie  zur  Perlen=  -
bereitung  und  Kunstglasbläserei  gebraucht  23  I#l.  u.  Kst.
werden.  13  Kb.
362.Rohes  optisches  Glas  10  a  Auch  zum  Zweck  der  Erprobung  der  Rein- 



 

(Flint=  und  Kronglas.)

 

 

 

 

 

heit  angeschlisfen.  —  Geschliffenes  optisches
  Glas  zu  optischen  Instrumenten
(auch  zu  Opernguckern,  Perspektiven  2c.)
ist  unter  Nr.  454  nachzuweisen.  Brillengläser
  und  Lorgnons,  ungefaßt,  fallen
dagegen  unter  Nr.  364.
        <pb n="503" />
        —  —  —  —  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  9.  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
2  es  des  Bruttogewichts).
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  olltarife  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
363.  Hohlglas,  weißes,  unge-  10b  Hierher  gehört:  weißes  Hohlglas,  unge23  Fss.  u.  Kst.
mustert,  ungeschliffen  mustert,  ungeschliffen,  unabgerieben,  un-13  Köb.
2c.,  mit  Ausnahme  der  gepreßt,  oder  nur  mit  abgeschliffenen  oder
Uhrgläser.  eingeriebenen  Stöpseln,  Böden  oder  Rändern,
  auch  mit  einzelnen  Ringen  von
massivem  weißen  Glase  oder  bloß  mit  gepreßter
  Schrift  versehen.  —  Ungemustertes,
  ungeschliffenes  weißes  Hohlglas  mit
gepreßten  Böden  oder  durch  Schleifen,
Pressen  2c.  faconnirten  Stöpseln,  oder
mit  Stöpseln,  bei  welchen  lediglich  die
Krone  gepreßt,  geschliffen  ist,  sowie  Eisglas
  gehört  zu  Nr.  373,  Uhrgläser  aus
weißem  Glase  fallen  unter  Nr.  364.
364.Uhrgläser;  Brillengläserr  1001000  .„  35  Kst.
(Hierin  und  Lorgnons,  unge-ie  und  f
Nr.  372  faßt.
u.  375.)
365.|Fenster  und  Tafelglas  in  10e  1
seiner  natürlichen  Farbe,
  ungeschliffen,  unge-  Unter  Fenster=  und  Tafelglas  in  seiner  namustert,
  wenn  die  ein-  türlichen  Farbe  ist  das  grüne,  halb=  und
fache  Höhe  und  die  ganz  weiße  Fenster=  und  Tafelglas  zu  23  Fss  ast
einfache  Breite  zusam-  verstehen.  —  Wellenförmig  geschupptes  Fss.  u.  Ast.
men  betragen  bis:  oder  kannelirtes  Fensterglas  wird  wie
120  em.  ungepreßtes  behandelt  (Nr.  369).
366.:  über  120  bis  200m.2
367.—:  über  200  em.  1063
368.  Spiegelglas,  rohes,  un-  10  1  MBDDD„  20  Fss.  u.  Kst.
geschliffenes.
369.Anderes  Tafel-(Fenster)0  2  Hierher  gehört:  unbelegtes  Tafel=  (Fenster-)
und  Spiegelglas,  mit  und  Spiegelglas,  geschliffen,  polirt,  ge-Ausnahmedesbelegten.
  schnitten,  gemustert,  matt  (einschließlich
des  durch  Aetzen,  Abreiben  rc.  undurchsichtig
  gemachten),  auch  farbiges  (einschließlich
  des  Alabaster=  und  Milchglases,  5(23  Fss.  u.  Kst.
sowie  des  lackirten  oder  gefirnißten  Glases
in  Tafeln).
370.Tafel=  (Fenster--)  und  1000.0.055fff.
Spiegelglas,  belegtes

 

aller  Art.
        <pb n="504" />
        168  —

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenwerzeichniß  vinn  isn  9  Tar  as  a  tz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
371.Glasbehänge  zu  Kron-  0  e  Hierher  gehören  Glasbehänge  zu  Kron=  Für  Behänge  zu  Kronleuchtern
  und  Glas-  leuchtern  und  Glasknöpfe  mit  oder  ohne  leuchtern  von  Glas,
knöpfe,  auch  gefärbt;  Oesen.  Glasknöpfe,  auch
massives,  weißes  Glas,  gefärbte:
nicht  besonders  be-  22  Fss.  u.  Kst.
nannt.  13  Kb.
Für  geschnittenes,
auch  massives  Glas:
13  Kst.,  Fss.  u.  Kb.
372.  In  Nr.  364.
373.Vorstehend  nicht  genann-  10  e  Hierher  gehört  auch:  ungemustertes,  unge40  Ffss.  u.  Kst.
tes  Glas,  gepreßt,  ge-  schliffenes  weißes  Hohlglas  mit  gepreßten  13  Kb.
schliffen,  polirt  ab-  Böden  oder  durch  Schleifen,  Pressen  2c.
gerieben,  geschnitten,  faconnirten  Stöpseln,  auch  mit  Stöpseln
geäzt  oder  gemustert,  bei  welchen  lediglich  die  Krone  gepreßt,
soweit  es  nicht  unter  geschliffen  ist;  ferner  Eisglas  (geblasenes,
Nr.  374,  376  und  ungefärbtes  Hohlglas,  dessen  Oberfläche
377  fällt.  zerklüftet  ist),  weiße  Glaspasten  und
weißes  Glasgespinnst.
374.lasplättchen;  Glas-  0  e  Hierher  gehören  auch  Glasperlen  und  Glas-23  Fss.  u.  Kst.
perlen  und  Glas=  Annmeerk.  schmelz,  lediglich  zum  Zwecke  der  Ver-13  Kb.
schmelz;  Glastropfen;  packung,  Versendung  2c.  auf  Fäden  gealle
  diese  auch  gefärbt.  reiht,  mit  Ausnahme  der  bemalten  oder
vergoldeten  (versilberten)  Glasperlen,
welche  unter  Nr.  376  fallen.
375.  In  Nr.  364.
376.  Farbiges  Glas,  mit  Aus-  10  f  Hierher  gehören  insbesondere  auch:  künst.0  Ffss.  u.  Kst.

 

nahme  des  vor=  und
nachstehend  aufgeführ.
ten.

 

 

liche  Augen  von  Glas  mit  Einschluß  der
Augen  aus  bemalten  runden  Glasplättchen
für  ausgestopfte  Thiere;  irisirendes  Glas;
bemaltes,  vergoldetes  oder  versilbertes
Glas;  sog.  Filigranglas  (ungefärbtes
Glas,  in  welchem  farbige,  auch  milchfarbige
  Glasfäden  eingeschlossen  und  verschmolzen
  sind);  Ueberfangglas  (Glas,
welches  durch  Eintauchen  in  farbige  oder
alabasterähnliche  Glasmasse  überfangen
(plattirt)  worden  ist);  farbiges  Glasgespinnst
  und  farbige  Glaspasten;  Glasmosaik,
  auch  dergleichen  Mosaikbilder;
Milch=  und  Alabasterglas,  mit  Ausnahme
  des  unter  Nr.  369  und  378  begriffenen.


 

13  Kb.
        <pb n="505" />
        169

 

Hinweisung

 

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  d  ichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  olltarife.  es  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
377.lasflüsse  (unechte  Stei-  10  1  Hierher  gehören  z.  B.  die  sogenannten  Glas  Ffsf.  u.  Kst.
ne),  rohe,  ohne  Fas-  granaten  (Imitationen  von  Granatstei-  13  Kb.
sung;  Glas-und  Email-  nen);  ferner  Glas=  und  Emailwaaren  in
waaren  in  Verbindung  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  somit
  anderen  Mate-  weit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  des
rialien.  Zolltarifs  fallen,  und  Zähne  von  Email.
—  Glassteine,  auch  gefärbte,  welche  zu
Kleiderbesätzen  und  zur  Anfertigung  von
Damenschmuck  dienen  und  zu  diesem
Zwecke  mit  Oeffnungen  zum  Durchziehen
von  Fäden  versehen  sind,  werden  wie
Glasknöpfe  (Nr.  371)  behandelt.
378.Milch=  und  Alabasterglas,  10  f  Hierher  gehört  auch  dergleichen  Milch=  und  50  Fss.  u.  Kst.
ungemustert,  ungeschlifsAnmerk.  Alabasterglas  nur  mit  abgeschliffenen  oder13  Kb.

 

fen,  unabgerieben,  unbemalt,
  ungepreßt,  mit
Ausnahme  des  unter
Nr.  369  begriffenen.

 

 

eingeriebenen  Stöpseln,  Böden  oder  Rändern,
  oder  blos  mit  gepreßter  Schrift
versehenes,  mit  Ausnahme  des  unter

 

Nr.  369  begriffenen.

II.  Haare  von  Pferden  und  Menschen,  sowie  Waaren  daraus;  Federn  und  Borsten.

1  379.

(11  380.

381.

382.

 

Bettfedern,  rohe.

Borsten  und  Borstensurrogate
  aus  Horn,  Fischbein
  oder  anderen  animalischen
  Stoffen.

Pferdehaare,  roh,  gehechelt,
  gesotten,  gefärbt,
  auch  in  Lockensorm
  gelegt,  gesponnen.

Geflechte  von  Pferdehaaren;
  dergl.  Gewebe,
auch  mit  anderen  Gespinnsten
  gemischt;
Roßhaarspitzen.

 

 

11à

114

11a

11b

 

Ungereinigte  ungeschlissene  Bettfedern.

EEIEIIIIEIEIIEIIIIEIIIIIIIIIEIIIIIILEIIIEIIIIIIII

Hierher  gehören  nur  Pferdehaare  aus  der
Mähne  und  dem  Schweif  in  der  in  Sp.  2
bezeichneten  Beschaffenheit,  ferner  Oeltücher
  und  Gurte  (Umschläge  der  Preßbeutel
  bei  der  Pressung  von  Oelsämereien)
aus  Pferdehaaren,  auch  in  Verbindung
mit  Werg,  sowie  Weberlitzen  aus  Pferdehaaren.
  «

Geflechte  (Bänder,  Schnüre,  Ketten,  Siebböden
  aus  Haaren  von  der  Mähne  und
dem  Schweif  des  Pferdes)  aus  Pferdehaaren
  sind  nur  dann  hier  nachzuweisen,
wenn  sie  mit  anderen  Gespinnstfäden  —
einschließlich  der  Metall--  und  Glasfäden

30  Fss.  u.  Kst.
11  Kb.
6  Bll.  u.  Sck.

13  Fss.  u.  Kst.
4  Bll.
2  Sck.

—

 

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur  Borsften.

20  Kst.

7  Bll.

22
        <pb n="506" />
        —

 

170

 

 

 

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  dam  u  6  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).

Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:  «

(382.)GeflechtevonPferde-  11b  —  oder  mit  Stroh,  Bast,  Span,  Manillahaaren;
  dergl.  Gewebe,  oder  Aloehanf  nicht  durchzogen  oder  durchauch
  mit  anderen  Ge-  wirkt  sind.  Ist  dies  der  Fall,  so  gehören
spinnsten  gemischt;  dieselben  unter  Nr.  812.  —  Gewebe  aus
Roßhaarspitzen.  Pferdehaaren  (aus  der  Mähne  und  dem

Schweif),  mit  anderen  Gespinnsten  gemischt,
  werden  hier  nachgewiesen,  sofern
mindestens  die  ganze  Kette  oder  der  ganze
Einschlag  aus  Pferdehaaren  besteht.

383.Menschenhaare,  roh  oder  110.......................
in  der  unter  Nr.  381
bezeichneten  weiteren
Bearbeitung.

384.  Perrückenmacher=  und  an  114  Hierher  gehören  auch  dergleichen  Arbeiten.  Fss.  u.  Kst.
dere  Arbeiten  aus  Haa-  in  Verbindung  mit  anderen  Materialientn  Kb.
ren  und  Haarimitatio-  soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  18  g  l  9  Bll.
nen,  mit  Ausnahme  oder  Nr.  20  a  des  Zolltarifs  fallen.  —
serr  frisirten  Puppen-  Frisirte  Puppenköpfe  fallen  unter  Nr.  385.
öpfe.

385.  Puppenköpfe  aller  Art,  1113  4I40  U
frisirte.

386.  Federspulen  (Federkiele,  119.......................
Schreibfedern),  rohe.

387.  Schmuckfedern,  rohe,  auch  11e  Hierher  gehören  auch  rohe,  sowie  gefärbte
dergl.  gefärbte.  Vogelflügel  ohne  sonstige  Bearbeitung,

desgl.  blos  getrocknete  Vogelbälge,  welche
eine  weitere  Bearbeitung  als  zum  Schutze
gegen  Mottenfraß  nicht  erfahren  haben.
388.Bettfedern,  gereinigte  11f  Hierher  gehören  auch  Federspulen,  gefärbt
oder  zugerichtete;  auch  und  geschnitten,  jedoch  noch  in  der  Form
gezogene  Federspulen  ganzer  Federn.  —  Dagegen  fallen  ge-(Schreibfedern).
  schnittene  Federspulen  in  kleinen  Stückken  Kst.
(von  der  Größe  der  Stahlfedern)  unter  11  Kb.
Nr.  448  als  Schnitzwaaren.  9  Bll.

389.  Schmuckfedern,  zuge-  118  Als  zugerichtete  (zubereitete)  Schmuckfedern

richtete.  werden  diejenigen  behandelt,  welche  durch

 

 

 

Kräuseln,  Nähen  oder  dergleichen  so  hergestellt
  sind,  daß  sie  eine  fertige,  als
solche  verkäufliche  und  zum  Gebrauche
als  Schmuck  verwendbare  Waare  bilden.
Hierher  gehören  auch  Vogelflügel,  auf
der  Rückseite  mit  Zeugstoff  beklebt  oder
sonst  weiter  bearbeitet;  Vogelbälge  (auch
Köpfe  oder  Theile  von  Bälgen),  in  einer

 

 

—.
        <pb n="507" />
        171

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  ä  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (#in  Prozenten
.Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
Nr  sfuh  chfuh  Zollierifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(389.)  Schmuckfedern,  zuge-  118  Weise  vorgerichtet,  daß  sie  als  Schmuck
richtete.  auf  Hüten  2c.  getragen  werden  können.
—  Dagegen  fallen  künstliche  Schmuckfedern
  aus  coiffirter  Seide  in  Verbindung
mit  Draht,  sowie  natürliche  in  Verbindung
  mit  coiffirter  Seide  unter
Nr.  484.
12.  Häute  und  Felle.
1390.Rohe  Hasen=  und  Ka-  12  a  Dergleichen  gefärbte,  sowie  halb  und  ganz4  Bll.
ninchenfelle.  gare  behaarte  Hasen=  und  Kaninchenfelle,  Sck.
gefärbt  und  ungefärbt,  fallen  unter
Nr.  401.
1391.  Rohe  Kalbfelle:  gesalzene.  12  a  Gefärbte  rohe,  sowie  halb  und  ganz  gare  —
behaarte  Kalbfelle,  gefärbt  und  ungefärbt,
41392.:  trockene.  12  a  fallen  unter  Nr.  400.  —
393.  Rohe  Rindshäute:  grüne  12  3...
und  gesalzene.
141394.:  gekalkte  und  trockene.  1  3333S
4  395.  Nohe,  frische  und  getrock-  12  à  Gefärbte  rohe,  sowie  halb  und  ganz  gare  —
nete  Robben-  oder  See-  behaarte  Nobben=  oder  Seehundfelle,  gehundfelle.
  färbt  und  ungefärbt,  fallen  unter  Nr.  401.
1396.  Nohe  Roßhäute.  12a.......................  —
1397.Schafblößen.  12  Schafblößen  sind  unbehaarte  nur  mit  Kall-!l  4  Mll.
süshr  behandelte  oder  fermentirte  Schaf.  Sck.
elle.
1  398.  Schaf-,  Lamm=  und  12  a  S.  Bemerkungen  zu  Nr.  400  und  750  —
Ziegenfelle,  rohe  behaarte.
  .
1  399.  Andere  Häute  und  Felle  12  a  Hierher  gehören  insbesondere:  rohe  Reh.3  Ffss.  u.  Kst.
zur  Lederbereitung,  und  Rennthierfelle;  Elen-,  Hirsch-,  Büffelloes  6  ll.
rohe.  und  Schweinshäute.  2  Sck.

400.  Rohe  Kalb-,  Reh=  und  12b  Hierher  gehören  auch:  Büffelhäute,  zur8  Ffss.  u.  Kst.
Rennthierfelle,  sowie  Verwendung  als  Pelzwaaren  vorgearbeitet,,6  Bll.
Hirschhäute,  gefärbt;  gefärbt  und  ungefärbt;  Wolfs=  und  Zedergleichen
  halb  und  brahäute;  Dachs-,  Leoparden-,  Tiger=  und
ganz  gare  behaarte  ähnliche  nicht  von  den  eigentlichen  Pelz- 



 

Felle  und  Häute,  gefärbt
  und  ungefärbt;
halb  und  ganz  gare  behaarte
  Schaf-,  Lammund
  Ziegenfelle,  mit
Ausnahme  der  weiß

 

 

 

 

thieren  stammende  Felle;  rohe  behaarte
und  halb  und  ganz  gare  behaarte  gefärbte
  Ziegenfelle,  mit  Ausnahme  der
weiß  gemachten  oder  gefärbten  behaarten
Angorafelle:  zur  Pelzwerk-(Rauchwaaren=Bereitung.
  —  Weiß  gemachte  oder  ge- 



 

22“
        <pb n="508" />
        172

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  in  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
gemachten  oder  ge-  färbte  behaarte  Angora-,  Schaf=  und
färbten  Schaf-,  Lamm-,  Lammfelle  fallen  unter  Nr.  750.
und  Angorafelle:  zur
Pelzwerk-  (Rauchwaaren-)
  Bereitung.
401.Vorstehend  nicht  genannte  12b  Hierher  gehören  auch:  gefärbte  rohe,  sowpie8  Fss.  u.  Kst.
(roheoder  gar  gemachte,  halb  und  ganz  gare  behaarte  Robben-  ll.
auch  gefärbte)  Felle  zur  und  Seehundfelle,  gefärbt  und  ungefärbt;
Pelzwerk-  (Rauch-  Vogelbälge  zur  Pelzwerkbereitung;  Pelzwaaren-)
  Bereitung.  stückchen;  einschließlich  der  gefärbten,  auch
solche,  welche  behufs  weiterer  Verarbeitung
  zu  Pelzwerk  zusammengenäht,  jedoch
noch  nicht  in  die  Gestalt  förmlicher  Pelzfutter
  oder  Besätze  gebracht  sind.
13.  Holz  und  andere  vegetabilische  und  animalische  Schnitzstoffe,  sowie  Waaren  daraus.)
402.Bambus-und  Pfefferrohr;  13a  NRohrstöcke,  welche  nur  in  Stocklänge  ge--  16  Ffslf.
rohe  Stöcke  von  Rohr.  schnitten  und  durch  Schneiden  oder  Schaben  4  Bll.
ganz  roh  vorgearbeitet  sind,  eine  weitereem  2  Sck.
Bearbeitung  aber  noch  nicht  erfahren
haben,  werden  als  rohe  behandelt.
403.  Bernstein.  13a  eenstein  kommt  auch  unter  dem  Namen0  Ffsls.  u.  Kst.
„Agtstein“  vor.  —  Bernsteinstaub  (kleine,  4  Bll.
als  Schnitzstoff  nicht  verwendbare  Stück?ck.
chen)  ist  unter  Nr.  224  nachzuweisen.
1  404.  Brennholz;  Lohlkuchen;  13a  Hierher  gehört  alles  zum  Verbrennen  be-  1  Sck.
Reisig  und  Reisigbesen.  stimmte  Holz,  Reisig,  Zapfen  und  Nadeln
von  Nadelhölzern,  Hobel=  und  Sägespäne,
getrocknete  Fichtensprossen.
405.  Elfenbein  (Elephanten-  13  a  Hier  sind  die  ganzen  oder  nur  in  einzelne  10  Ffss.  u.  Kst.
und  ähnliche  Thier-  Theile  zerschnittenen  Zähne  nachzuweisen.  2  Sck.
zähne).  Außer  Elephantenzähnen  gehören  z.  B.

 

 

 

 

 

 

 

Nilpferd=  und  Wallroßzähne  hierher.  —
Elfenbeinabfälle  (Späne,  Sägemehl  und
kleine  unregelmäßige  Stückchen)  fallen
unter  Nr.  414.

 

 

*)  Die  Waaren  der  Nr.  416  bis  424  sind  nach  Gewicht  oder  Festmeter  (1  Festmeter  =  600  19)  nachzuweisen.
        <pb n="509" />
        173

 

 

 

 

...  inweisun
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  es  "
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  olltarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
+  406.Hörner  von  Thieren,  Horn-  13  a  Hierher  gehören  auch  roh  vorgearbeitete  10  Ffss.  u.  Kst.
spitzen,  Geweihe,  Kno-  Hornspitzen  oder  ungebohrte  Hornstreifen  2  Sck.
chen,  Hufe  und  Klauen:  zu  Pfeifenspitzen.  —  Hornstäbe  fallen
rohe  (als  Schnitzstoff).  dagegen  unter  Nr.  437.  Knochen,  welche
·  nicht  als  Schnitzstoff  dienen  können,  sind
unter  Nr.  8,  Knochenmehl  unter  Nr.  172,
Hornmehl  und  Hornabfälle  unter  Nr.  414
nachzuweisen.
+  407.  Holzkohle,  einschließlich  der  13  a  Hierher  gehört  auch  gepulverte  und  ge0  Fss.  u.  Kst.
Rothkohle.  formte  Holzkohle  (plastische  Löthkohle)  uvnd2  Bll.
plastische  Kohle  in  ungeformten  Stücken  Sck.
—  Rothkohle  ist  ein  Verkohlungsprodukt
von  rothbrauner  Farbe  aus  Buchenholz.
+  408.  Korkholz.  13  a  Auch  in  lediglich  auseinander  geschnittenen  —
rohen  Platten  oder  Scheiben.
409.  Perlmutter,  natürliche,  13  a  Hierunter  sind  die  Schalen  der  echten  Perl-  10  Fss.  u.  Kst.
rohe;  Perlen  in  Mu-  muschel  und  ähnliche  Seethierschalen  mit?  Sck.
scheln.  irisirendem  Glanze  nachzuweisen.
410.  Steinnüsse  und  andere  13  a  Amerikanische  Steinnüsse  kommen  auch  unter6  Kst.
als  Schnitzstoff  ver-  den  Namen  „Corozo-,  Elfenbein-,  Tagua-4  Bll.
wendbare  Nüsse.  nüsse,  marfl  végétal,  vegetabilisches  2  Sck.
Elfenbein“  im  Handel  vor.  —  Hierher
gehören  auch  die  als  Schnitzstoff  verwendbaren
  Schalen  der  unter  Nr.  189  nachzuweisenden
  Nüsse.
411.  Stuhlrohr,  rohes.  13a  Hierunter  fällt  nur  ungespaltenes,  unge-  4  Bll.
beiztes  oder  ungefärbtes  Stuhlrohr.  4  ck.
Stuhlrohrabfall  ist  unter  Nr.  414,  gebeiztes,
  gefärbtes  2c.  Stuhlrohr  unter
Nr.  431,  lackirtes  Peddig  unter  Nr.  432
,  nachzuweisen.
412.  Wallfischbarden  (rohes  13  a  Fischbein  in  rauhen,  unebenen  oder  in  ge2  Sck.
Fischbein).  ebneten  glatten  oder  sonst  zur  Verwendung
  bereits  vorgerichteten  Stäben  ist
unter  Nr.  437  nachzuweisen.  Fischbeinabfall
  fällt  unter  Nr.  414.
(1y413.  Vorstehend  nicht  genannte  13  a  Hierzu  sind  insbesondere  zu  rechnen:  Cauris  16  Fss.  u.  Kst.
animalische  und  vege-  (eine  Art  Schneckenschalen);  Jet  (Gagat))  Bll.
tabilische  Schnitzstoffe,  weiße  Korallen:  Muschelschalen,  mit  Aus-  Sck.

 

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur  Muschelschalen,  mit  Ausnahme  der  Perlmutterschalen.
        <pb n="510" />
        174

—
#——"§s
—  —  —

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  “  in  9  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

es  «

Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zolltarife  des  Bruttogewichts).

1  2.  3.  4.  5.
mit  Ausnahme  von  nahme  der  Austerschalen  (Nr.  224),  der
Bau-  und  Nutzholz.  natürlichen  Perlmutter  (Nr.  409)  und

der  zum  Kalkbrennen  dienenden  Muschelschalen
  (Nr.  828);  Schildkrötenschalen
und  Thierstacheln  aller  Art:  alle  diese
Artikel  roh  (unbearbeitet).

414.  Abfälle  von  animalischen  13  a  Insbesondere:  Hornmehl  und  Hornabfälle,  Sck.
und  vegetabilischen  Elfenbein-,  Fischbein=  und  Stuhlrohr-Schnitzstoffen,
  mit  Aus-  abfälle  2c.
nahme  der  unter  Nr.

172,  224  und  404
fallenden.
1  415.  Holzborke  und  Gerberlohe.  13b  Zu  „Holzborke  2c.“  gehört  auch  die  in  neuerer/  2  Sck.
Zeit  häufiger  zur  Einfuhr  kommende
Mimosarinde;  ferner  Quebracho-Holz,  gemahlen
  oder  geraspelt.  Gerberlohe  ist
die  nicht  ausgelaugte  Lohe.  —.  Ausgelaugte
  Lohe  (Lohkuchen)  ist  unter  Nr.
404  nachzuweisen.
+416.Bau=  und  Nutzholz,  rohh  13c!  Unter  den  außereuropäischen  Hölzern  sind  —
oder  blos  mit  der  Axt  nur  solche  zu  verstehen,  welche  in  Europa
vorgearbeitet:  außer-  gewöhnlich  nicht  vorkommen.  Holzarten,
europäisches.  welche  in  Europa  und  anderwärts  wachsen,
sind  als  europäische  nachzuweisen.
+  417.:  europäisches,  hartess  13c1  Alsharte  Hölzer  gelten  insbesondere:  Ahorn,  —
Akazie,  Birke,  Buche,  Buchsbaum,  Eiche,
Esche,  Kern=  und  Steinobstbaum,  Nußbaum,
  Ulme.
+  418.:  europäisches,  weiches  131  Alsweiche  Hölzer  gelten:  Faulbaum,  Fichte,  —
Kiefer,  Tanne,  Lärche,  Erle,  Linde,  Pappel,
Roßkastanie,  Weide.
419.  Außereuropãische  Hölzerr  sc?  Siehe  Bemerkung  zu  Nr.  416  —
gesägt  oder  auf  anderem
Wege  vorgearbeitet  oder
zerkleinert,  mit  Ausnahme
  der  unter  Nr.
423  fallenden.
420.  Eisenbahnschwellen,  höl-  1302  —

 

zerne,  auch  imprägnirte
oder  getheerte.

 

HEEIIEIEEIIIEIIIEIIIEIIEEEIIIEEIEIEEIIIEEIIIEIIIIIEIIIIIIIIIEIIIIIII
        <pb n="511" />
        175

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverkeichniß  dam  t  Tarasatz
fende  "  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  usfuhr  und  Durchfuhr.  es  ·
fuh  chfuh  gollorif=  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.

421.  Faschinen;  Korbweiden3c?2  Auch  gespaltene  Korbweiden  (Flechtweiden),  —
und  Reifenstäbe,  unge-  sowie  rund  gebogene  und  in  Rollen  geschälte.
  bundene  Reifenstäbe  (gespaltene  für  Faß-2c.

  Reifen)  ohne  die  zu  ihrer  unmittelbaren
  Verwendung  als  Reifen  erforderlichen
  Einschnitte,  das  sogenannte  Schloß,
gehören  hierher,  wenn  diese  Gegenstände
ungeschält  sind.  —  Geschälte  Korbweiden
und  Reifenstäbe  fallen  unter  Nr.  429.

+422.  Faßdauben  (Faßstäbe13s2a2020D0D0D0DD  ·  —
Faßholz,  Bandstöcke).

+1423.  Unbearbeitete  Stöcke  von  l#èc2  ierunter  fallen  unbearbeitete,  d.  h.  nur  16  ff.
außereuropäischem  durch  Sägen  oder  auf  anderem  Wege  4  Bll.
Holz;  auch  Weichsel-  vorgearbeitete  und  hierdurch  für  einen0?  Sck.
stöcke,  gebohrt  oder  un-  besonderen  Verwendungszweck  vorgerichgebohrt.
  tete  Stöcke.

1  424.Vorstehend  nicht  genannte  1362  Sierher  gehören:  Bohlen  und  Bretter,  nicht  4  Bll.
Säge=  und  Schnitt=  abgehobelt;  zugeschnittene  ungehobelte  Sck.
waaren  aus  europäi-  oder  blos  an  den  Rändern  abgestoßene
schem  harten  und  wei-  Cigarrenkistenbretter,  auch  gebeizte;  Dachchen
  Holz.  späne,  Dielen,  Latten,  Pfähle,  Pfosten,

Planken,  Platten,  nur  gesägt  oder  auf
anderem  Wege  vorgearbeitet;  Brunnenröhren;
  Schindeln;  Schwarten  (Ddie  äußefren
  Längsabschnitte  von  Rundholz),  sofern
  dieselben  nicht  lediglich  als  Brennholz
  anzusehen  sind;  Schuster-und  Schwertfegerspäne;
  sonstiges  gesägtes  oder  auf
anderem  Wege  vorgearbeitetes  oder  zerkleinertes
  Tischler=  und  Zimmerholz  aller
Art;  auch  Holzmehl  (ein  auf  trockenem
Wege  durch  Zerreiben  von  Holz  lSägespänen]
  bereitetes  Pulver)  2c.
425.  Böttcherwaaren,  grobe.  13du.f  Hierher  gehören  außer  den  groben,  rohen,  –
(Hierin  ungefärbten  Böttcherwaaren:  gefärbte,
Nr.  434).  gefirnißte,  gebeizte,  lackirte  oder  polirte;

 

 

 

ferner  Böttcherwaaren  (ungefärbte  oder
gefärbte  2c.)  mit  eisernen  Reifen  oder
sonst  in  einzelnen  Theilen  in  Verbindung
mit  unedlen  Metallen,  ungefärbtem  oder
blos  geschwärztem  lohgaren  Leder,  Glas,
Steinen  (mit  Ausnahme  der  Edel=  und
Halbedelsteine),  Steinzeug,  Fayence  oder
Porzellan.  —  Feine  Böttcherwaaren  (mit
        <pb n="512" />
        —  176  —

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  vinn  s  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  En  Prozenten
.  n  es  ichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  Zolltarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(425.),öttcherwaaren,  grobe.  13  du.  f  ausgelegter  oder  Schnitzarbeit),  sowie
(Hierin  Böttcherwaaren  in  Verbindung  mit  an-Nr.
  434.)  deren  Materialien  als  den  vorstehend  genannten
  gehören,  soweit  sie  nicht  unter
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen,  nach  Nr.  443.
426.Celluloid  und  andere  13  d.  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Celluloid  (Zellhorn)6  Fss.  u.  Kst.
Schnitzstoffe,  roh  vor-  in  Platten  und  Stäben,  roh,  ungeschliffen,6  Bll.
gearbeitet,  in  Platten,  unpolirt  und  nicht  für  Waaren  erkenn-Stäben
  2c.,  soweit  die-  bar  vorgearbeitet;  Ebonit  (künstliches  Ebenselben
  nicht  unter  an-  holz)  und  Hornmasseiin  Tafeln;  Hornplatderen
  Nummern  des  ten,  Hornscheiben:  rohe;  Elfenbein  in  rohen
Zolltarifs  begriffen  blos  geschnittenen  Platten  und  Stücken;
sind.  Jet  (Gagat),  Knochen,  Perlmutter  oder
ähnliche  Seethierschalen  mit  irifirendem
Glanze,  künstliches  Schildpatt,  sowie
sonstige  Muschel=  und  Schildkrötenschalen
in  rohen,  nur  gespaltenen,  gestreckten,
geschnittenen  oder  anderweit  zerlegten
Stäben,  Stücken  oder  Platten;  Schilf,
Dach=  und  Weberrohr,  gespalten,  geschnitten,
  zugespitzt;  plastische  Kohle  in
Tafeln.
427.  Holzdraht,  roher.  13  d  Holzstäbchen  zur  Zündholzfabrikatio6  Ffl.  u.  6st.
«  4Bll.
2  Sck.
428.  Korbflechterwaaren,  grobe,3  du.  f  Hierher  gehören:  Korbflechterwaaren  zum16  Fss.  u.  Kst.
(Hierin  mit  Ausnahme  der  Wirthschaftsgebrauche  (z.  B.  Wagen-  6  ll..
Nr.  438.]  Korbmöbel;  ungefärbte  flechten,  Fischreusen,  Tragkörbe,  Wasch- 



Spangeflechte.

 

 

 

körbe)  aus  ungeschälten  oder  geschälten
Ruthen,  Rohr  oder  Holzspänen;  ungefärbte
  Spangeflechte  zu  Siebböden,
Hüten,  Tischdecken  rc.;  gefärbte,  gebeizte,
lackirte,  polirte  oder  gefirnißte  Korbflechterwaaren,
  ferner  Korbflechterwaaren  in
einzelnen  Theilen  in  Verbindung  mit  unedlen
  Metallen,  ungefärbtem  oder  blos
geschwärztem  lohgaren  Leder,  Glas,
Steinen  (mit  Ausnahme  der  Edel=  und
Halbedelsteine),  Steinzeug,  Fayence  oder
Porzellan.  —  Andere  Korbflechterwaaren,
insbesondere  Korbflechterwaaren  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  hierdurch  nicht  unter  Nr.  13  h  oder
20  des  Zolltarifs  fallen,  und  Korbmöbel
find  unter  Nr.  445  nachzuweisen.
        <pb n="513" />
        —  1277

 

 

 

 

—  —

 

 

 

..  inweisun
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
e  2
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  Zolltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
(IF  429.  Korbweiden  und  Reisen-134  S.  Bemerkung  zu  Nr.  421.  .  ...  ...  4  Bll.
stäbe,  geschälte.  2  Sck.
430.  Nägel,  hölzerne  (Schuh-  134444HTH.  16  Fss.  u.  Kst.
stifte  ꝛc.),  rohe,  un-  4  Bll.
gefärbte  2c.  2  Sck.
431.  Stuhlrohr,  gebeizt,  ge-  13  d  Rohes  (ungespaltenes,  ungebeiztes,  unge  4  Bll.
färbt,  lackirt,  gespalten  färbtes)  Stuhlrohr  fällt  unter  Nr.  41112  Sck.
oder  abgeschält  (Ped-  Stuhlrohrabfall  unter  Nr.  414,  abgedig);
  auch  geschnittenes  schältes  und  lackirtes  Stuhlrohr  (lackirtes
zur  unmittelbaren  Be-  Peddig)  unter  Nr.  432.
nutzung.
432.  Vorstehend  nicht  genannte  13  du.Alle  diese  Waaren  in  einzelnen  Theilen  in
(Hierin  grobe,  rohe,  ungefärbte  Verbindung  mit  unedlen  Metallen,  un-Nr.
  442.)]|HKischler-,  Drechsler-,  gefärbtem  oder  blos  geschwärztem  lohsowie
  blos  gehobelte  garen  Leder,  Glas,  Steinen  (mit  Ausoder
  geschnitzte  Holz-  nahme  der  Edel=  und  Halbedelsteine),
waaren  und  Wagner-  Steinzeug,  Fayence  oder  Porzellan.  Hierarbeiten;
  gefärbte,  ge-  her  gehören  auch:  Druckformen  (Holzbeizte,
  gefirnißte,  stöcke)h,  nicht  zum  Druck  aus  Papier;
lackirte,  polirte  Tisch--  Filter  aus  plastischer  Kohle  und  lackirtes  16  Fff  gst
ler-,  Drechsler=  und  Peddig.  —  Fournire  von  Holz,  ge-  6  .  u.  Ksl.
Wagnerarbeiten;  auch  schnittene,  rohe,  sowie  unverleimte,  un-  v
dergleichen  Waaren  in  gebeizte  Parquetbodentheile  fallen  unter
Verbindung  mit  an-  Nr.  433,  Möbel  2c.  aus  harten  Hölzern
deren  Materialien,  mit  und  fournirte  Möbel  2c.  unter  Nr.  440,
Ausnahme  jedoch  der  grobes,  ungefärbtes  hölzernes  Spielzeug
unter  Nr.  433,  435,  unter  Nr.  441.
436,  440  und  441
genannten.
1  433.Fournire  von  Holz,  ge-  1334535ee  eschnittene,
  rohe;  unverleimte,
  ungebeizte
Parquetbodentheile.
434.  In  Nr.  425.
1  435.Fournire  von  Holz,  ge-  131  Hierher  gehören  demnach:  unverleimte  ge6  Fss.  u.  Kst.
schnittene,  gefärbt,  ge-  beizte  2c.,  sowie  verleimte,  auch  sournirte#16  l.

 

 

beizt,  lackirt,  polirt;
uneingelegte  Parquetbodentheile,
  mit  Ausschluß
  der  unter  Nr.  433
genannten.

 

 

jedoch  uneingelegte  Parquetbodentheile.
—  Eingelegte  Parquetbodentheile  fallen
unter  Nr.  443.

 

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur  geschälte  Korbweiden.

 

 

23
        <pb n="514" />
        —  178  —

 

 

 

 

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.0  3.  4.  5.
436.  Holzdraht,  gefärbter.  13  f  Holzstäbchen  zur  Zündholzfabrikatio  16  u.  Kst.
437.Horn=  und  Fischbeinstäbe.  13f  u.  g  Hornstäbe"  sind  Stäbe  von  Büffel-  oder18  Fsl.
(Hierin  anderen  Thierhörnern  (Surrogate  für15  Kst.
Nr.  444.)  Fischbein).  —  Wallfischbarden  (rohes3  Kob.
Fischbein)  fallen  unter  Nr.  412.  8  Bll.

438.  In  Nr.  428.
439.  Korkwaaren,  grobe.  13f  Zu  den  groben  Korkwaaren  gehören:  geschnittene
  (bearbeitete)  Korkplatten  und
Korkscheiben;  Streifen,  Würfel=  und
Rindenspunde,  Korkfender  (netzartig  umstrickte
  Korkstücke).  —  Feine  Korkwaaren
fallen  unter  Nr.  446.

440.  Möbel=  und  Möbelbe-  13f  Hierher  gehören:  Möbel  und  Möbelbestandstandtheile

  von  harten  theile  von  harten  Hölzern,  alle  fournirten
Hölzern,  sowie  alle  Möbel  und  Möbelbestandtheile,  mit  Ausfournirten
  Möbel  und  nahme  der  unter  Nr.  443,  449  und  450
Möbelbestandtheile;  nachzuweisenden  feinen  bezw.  gepolsterten  Fss.  u.  Kst
auch  dergleichen  in  Ver-  Möbel;  dergleichen  Möbel  in  einzelnen  Bl.  «
bindung  mit  anderen  Theilen  in  Verbindung  mit  unedlen
Materialien.  Metallen,  lohgarem  Leder,  Glas,  Steinen

(mit  Ausnahme  der  Edel=  und  Halbedelsteine),
  Steinzeug,  Fayence  oder  Porzellan.
441.Spielzeug  von  Holz,  13t  Hierher  gehört  grobes,  blos  gehobeltes  oder
grobes,  ungefärbtes.  geschnitzes,  ungefärbtes  Spielzeug,  außer
Verbindung  mit  anderen  Materialien.  —
Anderes  Spielzeug  von  Holz  fällt  unter
Nr.  447.  Musikalische  Instrumente,  welche
als  Kinderspielzeug  dienen,  sind  unter
Nr.  453  nachzuweisen.

 

442.  In  Nr.  432.
443.  Holzwaaren,  feine,  auch  138  Hierzu  gehören:  alle  Holzwaaren  mit  aus-  20  9  u.  Kst.

in  Verbindung  mit  gelegter  oder  Schnitzarbeit,  eingepreßten

anderen  Materialien,  Verzierungen,  feiner  Malerei,  Holzbronze9  Bll.

mit  Ausnahme  von  2c.;  seine  Drechsler=  und  Schnitz-,  sowie

Spielzeug.  Kammmacherwaaren  von  Holzz  eingelegte
Parquetbodentheile;  alle  diese  Waaren

 

auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  13  f,  13h  oder  20  des  Zolltarifs
fallen;  Holzbronze.  —  Spielzeug  von
Holz,  grobes,  blos  gehobeltes  oder  geschnitztes,
  ungefärbtes,  ist  unter  Nr.  441,
anderes  Spielzeug  von  Holz  unter  Nr.  447
nachzuweisen.
        <pb n="515" />
        179

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—
..  Hinweisun
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
Nr  fuh  chfuh  golsriss.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
444.  In  Nr.  437.
445.  Korbflechterwaaren,  feine;  138  Korbflechterwaaren  in  Verbindung  mit
Korbmöbel;  gefärbte  anderen  Materialien  sind  nur  dann  hier
Spangeflechte;  Korb-  nachzuweisen,  wenn  sie  durch  diese  Verflechterwaaren
  in  Ver-  bindung  nicht  unter  Nr.  13f,  13  h  oder0  Fss.  u.  Kst.
bindung  mit  anderen  20  des  Zolltarifs  fallen.  13  Kb.
Materialien.  9  Bll.
446.  Korkstopfen;  Korksohlen;  138  Korkwaaren  in  Verbindung  mit  anderenFür  Korkstopfen:
Korkschnitzereien;  Kork-  Materialien  sind  nur  dann  hier  nach  Bll.
waaren  in  Verbindung  zuweisen,  wenn  sie  durch  diese  Verbinmit
  anderen  Mate-  dung  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
rialien.  fallen.  «
447.Spielzeug  von  Holz  oder  138  Hier  ist  feines  Spielzeug  von  Holz  oder
anderen  Schnitzstoffen,  anderen  vegetabilischen  oder  animalischen
mit  Ausnahme  des  Schnitzstoffen  (mit  Ausnahme  der  unter
groben  ungefärbten  Tarifnummer  20  b  1  genannten)  nachhölzernen.
  zuweisen,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
  Materialien,  soweit  es  dadurch  20  g
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarife  fält.  !  u.  Kst.
—  Musikalische  Instrumente,  welche  als  9  Bl.
Kinderspielzeug  dienen,  sind  unter  Nr.  453  v
nachzuweisen.
448.  Vorstehend  nicht  genannte  13  g  Diese  Waaren  auch  in  Verbindung  mit
Waaren  aus  vegetabi-  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
lischen  oder  animali-  nicht  unter  Nr.  13  f,  13  h  oder  20  des
schen  Schnitzstoffen  (mit  Zolltarifs  fallen.
Ausnahme  von  Bernstein,
  Celluloid,  Elfenbein,
  Jet  Gagatj,
Perlmutter  und  Schildplatt).

449.  Gepolsterte  Möbel  alleerr  13  1BDDDDDD  16  Fss.  u.  Kst.
Art:  ohne  Ueberzug.  13  Kb.
450.—:  mit  Ueberzug.  131  22;;;  6  Bll.
14.  Hopfen.
+  451.  Hopfen.  14  Hierher  gehört  auch  Hopfenmehl  (Lupulin)z.  4  drul
2  Sck.

23“
        <pb n="516" />
        180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dinn  in  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
15.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge.
452.  Fortepianos  (Flügel,  Kla--  15a1  ....  ...
viere,  Pianinos)  und
Klaviaturen.
453.  Andere  musikalische  In-/  15a  1  Hier  sind  Blas-,  Saiten=  und  Schlaginstrustrumente.
  mente,  Harmonikas  und  Orgeln  aller
Art,  Musikwerke  (Automate,  Spieldosen,
Spielwerke,  Musikdosen)  u.  s.  w.  nachzuweisen;
  ferner  musikalische  Instrumente,
deren  Benutzung  eine  besondere  Fertigkeit  23  u.  Kst.
nicht  voraussetzt  (z.  B.  Pfeifen  2c.),  9  Bl..
sowie  alles  dergl.  Kinderspielzeug.  Theile
von  musikalischen  Instrumenten  werden
nur  dann  hier  nachgewiesen,  wenn  dieselben
  bei  der  Einfuhr  nicht  an  sich,
ihrer  Beschaffenheit  nach,  unter  einen
gelsnberen  Zollsatz  als  30  ¾  für  100  kg
allen.
454.eschliffenes  optischese  15a2  Hierher  gehört  auch  dergl.  Glas  zu  Opern-25  Fss.  u.  Kst.
Glas  zu  optischen  In-  guckern,  Perspektiven  2c.  —  Brillengläser
strumenten.  und  Lorgnons,  ungefaßt,  fallen  dagegen
unter  Nr.  364,  rohes  optisches  Glas
unter  Nr.  362.
455.  Telegraphen,  elektroemag--5a?m  1Telegraphen  gehörige,  aber  mit  denselben
netische  und  pneuma-  nicht  in  fester  Verbindung  stehende
tische;  Telephons.  Röhrenleitungen  und  Dräthe  sind  nach
ihrer  sonstigen  Beschaffenheit  zu  behandeln.

456.  Vorstehend  nicht  genannt  15a2  ÊZSZu  den  chirurgischen  Instrumenten  gehören
physikalische,  sowie  alle  Apparate  und  Werkzeuge,  welche  zur
astronomische,  chirur-  Ausführung  chirurgischer  Untersuchungen
gische,  optische,  mathe-  und  Operationen  unmittelbar  dienen;  damatische,
  chemische  In-  gegen  werden  Gegenstände,  welche  in  der#3  Fss.  u.  Kst
strumente.  Chirurgie  nur  mittelbar,  als  Präser-9  Bll.
vative  oder  in  Folge  von  Gebrechen,  ohne
eigentliche  Heilzwecke,  benutzt  werden,  oder
welche  noch  einen  anderen  Gebrauch  zulassen,
  nach  Beschaffenheit  des  Materials
angeschrieben.  —  Zu  den  chemischen  Instrumenten
  gehören  nur  solche,  welche  zu
chemischen  Untersuchungen,  Bestimmungen
oder  Messungen  unmittelbar  dienen;  dagegen
  sind  Apparate,  Gefäße  und  Ge-
        <pb n="517" />
        181

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(456.)  Vorstehend  nicht  genannte  15à2  räthe,  welche  bei  Ausführung  chemischer
physikalische,  sowie  Arbeiten  benutzt  werden  (z.  B.  Abdampfastronomische,
  chirur-  schalen,  Ballons,  Cylinder,  Retorten,
gische,  optische,  mathe-  Reagenzgläser,  Schmelztiegel,  Trichter  2c.),
mathische,  chemische  In-  nach  Beschaffenheit  des  Materials  zu  bestrumente.
  handeln.  —  Auch  sind  hierher  solche
Gegenstände  nicht  zu  rechnen,  welche  lediglich
  als  Spielwerke  oder  als  Herren=  und
Frauenschmuck,  Toiletten=  und  Nippestischsachen
  2c.  dienen,  ingleichen  Instrumente,
  welche  als  Nebensache  an  Tischoder
  Hauseinrichtungen  angebracht  sind,
z.  B.  Kaleidoskope,  Guckkasten  2c.;  Kompasse
  und  dergl.  als  Berlocken;  Nippesfiguren
  oder  Tafelaufsätze,  welche  mit
einem  Thermometer  oder  Hygrometer  versehen
  sind,  und  dergleichen.
457.Lokomotiven  und  Loko-  1551  u  Lokomotiven  bezw.  Lokomobilen  ge-  –
mobilen;  auch  Theile  hörige  Dampkessel  werden  gleichfalls
davon.  unter  dieser  Nummer  und  nicht  unter
Nr.  461  nachgewiesen.
458.Maschinen  und  Maschinen-!55b2a
theile,  andere,  und
zwar:  überwiegend  aus
Holz.
459.  —:  üÜberwiegend  aus  15b28  Ganz  grobe  rohe  Maschinen  und  dergl.l##F.  u.  Kst.
Gußeisen,  mit  Aus-  Maschinentheile  blos  aus  Gußeisen  sind  Kb.
nahme  der  unter  Nr.  unter  Nr.  243  nachzuweisen.  4  Bll.
460  genannten.
460.  Nähmaschinen  und  Theile  150227595I5254540.„„
von  solchen,  überwiegend
  aus  Gußeisen.
461.  Dampfkessel  aus  schmied-  15b77B1B1B11212222  „„  —
(Hierin  barem  Eisen,  mit  Aus-Nr.
  465.)  schluß  der  zu  Nr.  457
gehörigen.
462.  |Maschinen  und  Maschinen15027733;.  13  Fss.  u.  Kst.
theile,  überwiegend  aus  6  HKb.
schmiedbarem  Eisen,  4  Bll.

 

mit  Ausnahme  der
unter  Nr.  457,  461
und  463  genannten.
        <pb n="518" />
        —  182  —

 

 

 

—  —

Hinweisung

 

Lau-  Waarenverzeichnif  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ttogewichts).
fuh  chfuh  Zolborifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.

 

463.Nähmaschinen  und  Theil15b2y  Hierher  gehören  auch  Nähnadeln  zu  Näh--von

  solchen,  überwie-  maschinen.

gend  aus  schmiedbarem

Eisen.  13  Ffss.  u.  Kst.
464.Maschinenund  Maschinnnöbbreen.  6  Kb.

theile,  überwiegend  aus  4  Bll.

anderen  unedlen  Metallen,
  mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  457
fallenden.

465.In  Nr.  461.
466.EKratzen  und  Kratzenbe.öbe  Hierher  gehören  auch  Wollkratzen  aus  gum3  Ffs.  u.  Kst.

 

 

schläge.  mirten  baumwollenen  Gurten  mit  Stiften  6  Hö.
aus  unedlem  Metall,  sowie  Kardätschen  4  Bll.
für  Weber.
467.  Eisenbahnfahrzeuge,  wef  —
der  mit  Leder-  noch
*  ““32  Zu  den  Eisenbahnfahrzeugen  gehören  auch
als  1  000  „X  für  Pferdeeisenbahnwagen  und  als  Eisenbahn-1
  Stück  fahrzeuge  dienende  Draisinen.  —  Die
468.—:  zum  Werthe  von,löclo  unter  Nr.  467—469  anzuschreibenden
1  000.und  darüber  Eisen  bahnfahrzeuge  sind  nach
für  1  Stück.  Stückzahl  und  Werth  nachzuweisen.
469.  Andere  Eisenbahnfahr45619  —
zeuge.
470.  Andere  Wagen  und  1562  Nach  Stückzahl  nachzuweisen  —

Schlitten  mit  Lederoder
  Polsterarbeit.

 

 

 

 

16.  Kalender.
471.  Kalender,  mit  Ausschluß  16  Schreibkalender,  soweit  sie  durch  ihre  Ver-12  Kst.
der  Schreibkalender.  bindung  mit  anderen  Materialien  nict  4  Bll.

unter  Nr.  20  oder  21  d  des  Zolltarifs
fallen,  sind  unter  Nr.  743  nachzuweisen.

17.  Kautschuck  und  Guttapercha,  sowie  Waaren  daraus.

472.  Kautschuck  und  Gutta-  17  a  Hierher  gehören:  roher  oder  gereinigter]  11  Fss.  u.  Kst.
percha,  roh  oder  ge-  Kautschuck  in  der  ursprünglichen  Forrm  2  Bll.
reinigt.  von  Schuhen,  Flaschen,  Platten  2c.,  auch

Platten  von  gereinigtem  Kautschuck,  deren
        <pb n="519" />
        183  —

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  sn  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
e  -
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  Zolltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.  J
Noch:
1  472.)  Kautschuck  und  Gutta-  17a  Form  nicht  auf  die  Verwendung  berechnet
percha,  roh  oder  ge-  ist,  sowie  Abfälle  von  rohem  Kautschuck,
reinigt.  roher  Guttapercha,  Kautschuck=  und  Guttapercha-Fabrikaten,
  und  alte  abgenutzte
Stücke  von  solchen.
473.  Hartgummi,  auch  Kylo=  17a  Auch  polirt  oder  mit  eingepreßten  Dessins!  Fss.  u.  Kst.
nit,  in  Platten,  Stä-  versehen,  gehören  diese  Artikel  hierher,.  Bll.
ben,  Röhren  und  der-  —  Hartgummi  ist  gleichbedeutend  mit
gleichen.  Kautschuckhornmasse,  hornisirtem  Kautschuck
  oder  Ebonit;  Kylonit  ist  ein  dem
Hartgummi  ähnlicher  Stoff.
474.  Kautschuckfäden  außer  17b  Hierher  gehören:  gezogene  oder  geschnitten  Fss.  u.  Kst.

 

Verbindung  mit  anderen
  Materialien,  oder
mit  baumwollenem  2c.
Garn  nur  dergestalt
umsponnen,  umflochten
oder  umwickelt,  daß  sie
ohne  Ausdehnung  noch
deutlich  erkannt  werden
können;  Platten  aus
weichem  Kautschuck;
aufgelöster  Kautschuck.

 

 

Kautschuck=  und  Guttaperchafäden  außer
Verbindung  mit  anderen  Materialien,
oder  mit  baumwollenem,  leinenem  oder
wollenem  rohen  (nicht  gebleichtem  oder
gefärbtem)  Garn  nur  dergestalt  umsponnen,
umflochten  oder  umwickelt,  daß  sie  ohne
Ausdehnung  noch  deutlich  erkannt  werden
können;  ferner:  gezogene  Kautschuckstränge
zu  Treibriemen,  ohne  weitere  Verbindung;
Kautschuckabschnitte  und  Kautschuckstreifen,
welche  keine  weitere  Bearbeitung  erfahren
haben;  Sohlen  von  Kautschuck  oder  Guttapercha,
  auch  durch  Pressung  rauh  gemachte;
  Decken  von  Kautschuck  oder  Guttapercha,
  sowie  Gurte  von  Kautschuck:
lediglich  zugeschnittene,  ohne  weitere  Bearbeitung
  oder  Zuthaten;  Kautschucktäfelchen
  zum  Verwischen  von  Bleistiftstrichen,
  lediglich  geschnittene;  Gummiharzplatten
  (aus  einer  Mischung  von
Kautschuck  mit  anderen  Substanzen,  als
Ersatz  für  Guttapercha  zur  Herstellung
von  Sohlen);  Patentlederfilz  (ein  als
Verdichtungsmittel  dienendes  Kautschucksurrogat);
  Platten  aus  weichem,  auch
vulkanisirtem  Kautschuck,  auch  mit  eingewalztem
  Drahtgewebe;  aufgelöster  Kautschuck
  und  aufgelöste  Guttapercha;  auch
Huttapercha  in  Gestalt  von  dünnem
eder.
        <pb n="520" />
        184

....““N«--—.—...........**  —  —

 

 

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
fuhr  und  Durchfuh  golltarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
475.  Grobe  Waaren  aus  17ce  Hierher  gehören:  grobe  Schuhmacher-,  Fss.  u.  Kst.
weichem  Kautschuck,  Sattler-,  Riemer=  und  Täschnerwaaren,13  Koö.
unlackirt,  ungefärbt,  sowie  andere  unlackirte,  ungefärbte,  unl6  Bll.
unbedruckt;  auch  in  bedruckte  Waaren  aus  weichem  (auch

 

Verbindung  mit  anderen
  Materialien.

 

 

vulkanisirtem)  Kautschuck  oder  dergleichen
Guttapercha;  alle  diese  Waaren  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallen;  ferner:  Kautschuckfäden,
  mit  baumwollenem,  leinenem  oder
wollenem  (gebleichtem  oder  gefärbtem)
Garn,  oder  mit  Seide  umflochten  oder
ummickelt,  sowie  übersponnene  Kautschuckfäden;
  Schläuche  von  mit  Kautschuck  getränkten
  oder  überzogenen  Zeugstoffen,
von  Kautschuck  mit  Unterlagen  von  Zeugstoff
  (mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  483
aufgeführten  Schläuche  aus  Hanf  2c.);
von  zwei  oder  mehreren  durch  Kautschuck
verbundenen  Zeugstofflagen,  in  einer
Wandstärke  von  mehr  als  4  mm;  alle
diese  Schläuche  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltariss  fallen;
Schläuche  von  Hanf  oder  anderen  vegetabilischen
  Spinnstoffen  (mit  Ausnahme
der  Baumwolle),  gebleichte  oder  ungebleichte,
  mit  Kautschuck  überzogen,  getränkt
oder  ausgegossen,  in  Verbindung  mit  anderen
  Materialien,  soweit  sie  dadurch
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen;
Piston-Packing;  Platten  aus  weichem,
auch  vulkanisirtem  Kautschuck  mit  eingewalzter
  grober  Leinwand;  ungefärbte
unbedruckte  Fußdecken  aus  Kautschuck  oder
Guttapercha,  auch  mit  Unterlagen  von
grobem  Zeugstoff;  Treibriemen  von  Kautschuck
  oder  Guttapercha  mit  Unterlagen
und  Zwischenlagen  von  Gespinnstfäden
oder  Zeugstoffen;  gepreßte  Kautschucktäfelchen
  ohne  Dessins.
        <pb n="521" />
        —

185

 

 

—  —  —

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  9  Larasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
«  es  ;
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golic  iss.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
476.  Hartgummi=  und  Aylonit-  17c  Soweit  diese  Waaren  durch  die  Verbindung
waaren,  auch  in  Ver-  mit  anderen  Materialien  nicht  unter
bindung  mit  anderen  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.  —  Hart-Materialien,
  mit  Aus-  gummiwaaren  führen  auch  den  Namen
nahme  von  Spielzeug.  „Ebonitwaaren“.  16  Fsf  gt
477.Spielzeug  aus  Hartgum-  17t  Dergleichen  Spielzeug  in  Verbindung  mit  13  u.  Kst.
mi;  aus  weichem  Kaut-  anderen  Materialien  nur  dann,  wenn  es  6  vi
schuck,  unlackirt,  unge-  durch  diese  Verbindung  nicht  unter  Nr.  20
färbt,  unbedruckt;  auch  des  Zolltarifs  fällt.
dergl.  Spielzeug  in
Verbindung  mit  anderen
  Materialien.
478.  Feine  Waaren  ausweicheh,  174  Dergleichen  feine  Waaren  aus  weichem
Kautschuck,  lackirt,  ge-  Kautschuck  in  Verbindung  mit  anderen
färbt,  bedruckt  oder  mit  Materialien  nur  dann,  wenn  sie  durch
eingepreßten  Dessins;  diese  Verbindung  nicht  unter  Nr.  20  des
auch  in  Verbindung  mit  Zolltarifs  fallen.
anderen  Materialien,
mit  Ausnahme  von  20  Fss.  u.  Kst.
Spielzeug.  13  Kb.
479.  Spielzeug  aus  weichen74  Dergleichen  Spielzeug  in  Verbindung  mit  Bll.
Kautschuck,  lackirt,  ge-  anderen  Materialien  nur  dann,  wenn  es
färbt,  bedruckt  oder  mit  durch  diese  Verbindung  nicht  unter  Nr.  20
eingepreßten  Dessins;  des  Zolltarifs  fällt.
auch  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien.

480.  6Gewebe  aller  Art  mit  17e  Hierher  gehören  auch  mit  Kylonit  über-(Hierin
  Kautschuck  überzogen,  zogene  oder  getränkte  Gewebe,  sowie
Nr.  482.)  getränkt  oder  durch  Waaren  aus  den  in  Sp.  2  genannten
Zwischenlagen  aus  Geweben,  diese  auch  in  Verbindung  mit
Kautschuck  verbunden,  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
oder  mit  eingeklebten  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.
Kautschuckfäden;  Ge-  13  Kst.
webe  aus  Kautschuck-  9  Koö.
fäden  in  Verbindung  6  Bll.
mit  anderen  Spinnmaterialien.

481.  Strumpf=  und  Posamen-  178.......................
tierwaaren  in  Verbindung
  mit  Kautschuckfäden.

482.  In  Nr.  480.

 

 

 

 

24
        <pb n="522" />
        —  186  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  in  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  es  des  Bruttogewichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  golltarifs.  ttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
483.  JSchläuche  aus  Hanf,  17e  Hierher  gehören:  Schläuche  von  Hanf  oder  Fss.  u.  Kst.
Maschinentreibriemen  Anmerk.  2  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen  (timit  13  Kb.
und  Wagendecken  aus  Ausnahme  der  Baumwolle),  gebleichte  oder  Bll.
groben  Zeugstoffen,  in  ungebleichte,  mit  Kautschuck  überzogen,
Verbindung  mit  Kaut-  getränkt  oder  ausgegossen,  jedoch  außer
schuck.  Verbindung  mit  anderen  Materialien;
Treibriemen  von  groben  Zeugstoffen  mit
Kautschuck  oder  Guttapercha  überzogen
oder  getränkt;  bearbeitete  Wagendecken
aus  grobem  Zeugstoff  in  Verbindung  mit
Kautschuck  (mit  Kautschuck  getränkt,  überzogen
  2c.).
18.  Kleider  und  Leibwäsche,  fertige,  auch  Putzwaaren.
484.  Kleider,  fertige  Leib-1  8  au.  b  Hierher  gehören  auch  künstliche  Schmuck-0  Ksft.
(Hierin  wäsche  und  Butz-  federn  aus  koiffirter  Seide  in  Verbin-11  Kb.
Nr.  485  waaren,  seidene  und  dung  mit  Draht,  sowie  natürliche  in1I#  Blll.
u.  486.)halbseidene,  auch  in  Verbindung  mit  keiffirter  Seide.  —
Verbindung  mit  Me-  Andere  Schmuckfedern  fallen  unter
tallfäden;  gestickte  und  Nr.  387  bezw.  389.  —  Unter  den  hier
Spitzenkleider.  nachzuweisenden  gestickten  Kleidern  und
Spitzenkleidern  werden  (ohne  Rücksicht
auf  die  Art  der  verwendeten  Zeugstoffe,
sowie  des  Stickmaterials)  Roben  und
Ueberkleider  für  Damen  und  Kinder
(nicht  aber  auch  Kleider  anderer  Art
und  sonstige  Putzwaarenartikel)  verstanden,
welche  mit  Stickereien  oder  mit  Spitzen
aus  Spinnstoffen  aller  Art  in  solcher
Ausdehnung  versehen  sind,  daß  diese
Verzierungen  den  Kleidern  erst  ihren
Werth  und  ihren  eigentlichen  Charakter
verleihen.
485.  In  Nr.  484.
486.In  Nr.  484.
487.  Kleider  (andere  als  die  186  Hierunter  fallen  auch  Kleider  und  Putz-20  Kst.
unter  Nr.  484  ge-  waaren  von  sonstigen  vegetabilischen!  Kb.
nannten)  und  Putz=  Spinnstoffen  oder  anderen  Thierhaaren  Bll.

 

 

waaren  von  Baumwolle,
  Leinen,  Wolle
2c.,  auch  in  Verbindung
  mit  Metallfäden;
wollene  Leibwäsche.

 

 

 

 

als  Wolle,  sowie  Leibwäsche  von  dergleichen
  Thierhaaren.
        <pb n="523" />
        187

——-——————————...........

 

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichnißt  dam  s  Larasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

es  «  -

Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarifs.  des  Bruttogewichts)

1.  2.  3.  4.  5.

488.  Kleider  und  Putzwaaren  18  d  D.  i.  von  Geweben  mit  Kautschuck  oder
von  Kautschuckgeweben.  §Guttapercha  überzogen  oder  getränkt,

sowie  aus  Kautschuckfäden  in  Verbindung
mit  anderen  Spinnmaterialien.

489.  Leinene  und  baumwollene  186e  Papierwäsche  aus  leinenem  oder  baum3  Kst.
Leibwäsche;  auch  Pa-  wollenem  Zeugstoff  und  Papier  fällt.  Kb.
pierwäsche,  an  der  hierunter  nur,  wenn  der  Zeugstoff  die  Bll.
Schauseite  von  Zeug-  Außenseite  (Schauseite),  das  Papier  aber
stoff,  sowie  sog.  Gummi-  nur  eine  Zwischen=  oder  Unterlage  bildet.
wäsche.  —  Andere  Papierwäsche  ist  unter  Nr.  743

nachzuweisen.  U

490.  Seidene  Herrenhüte,  gar-  1811  Hierher  gehören:  Herrenhüte  (Cylinder=  und  20  Kst.

nirt  und  ungarnirt.  ähnliche  Hüte),  mit  seidenem  oder  halb11  Köb.
seidenem  Felbel  (Velpel)  überzogen,  sol--  Bll.
wie  Gibus  (Ressorthüte;  Claquehüte)
aller  Art,  garnirt  und  ungarnirt;  auch
nach  Art  der  seidenen  Herrenhüte  gearbeitete
  und  wie  diese  auch  nur  garnirte
  oder  sonst  ausgestattete  Damen=  und
Kinderhüte.

Alle  diese  Hüte  sind  bei  der  Ausfuhr

nach  Stückzahl  und  Nettogewicht
nachzuweisen.

491.  Herrenhüte  aus  Filz,  gar-  18fs22  Aus  Wolle  oder  anderen  Thierhaaren,  garnirt  Kst.
nirt  und  ungarnirt.  oder  ungarnirt,  auch  lackirt,  ebenso  nach,11  Kob.

Art  dieser  Herrenhüte  gearbeitete  oder  9  Bll.
sonst  ausgestattete  Damen=  und  Kinderhüte.
  Ferner  sind  hier  nachzuweisen:
Hüte  aus  Zeugstoffen  mit  aufgeklebtem
Wollstaub;  Hutstumpen  zu  Filzhüten,  bestehend
  aus  zusammengewalkten  Hutfachen,
ganz  oder  unvollständig  in  Hutform  gebracht.


Die  hierher  gehörigen  Filzhüte  2c.
sind  bei  der  Ausfuhr  nach  Stückzahl
und  Nettogewicht  nachzuweisen.

492.  Damen-  (auch  Kinder-))  18f3  Hierher  gehören  insbesondere  garnirte  bezw.  —
Hüte:  garnirt,  mit  Aus-  ungarnirte  Damen=  (auch  Kinder-)  Hüte,
nahme  der  Strohhüte.  wie  solche  gewöhnlich  nur  im  Putzwaaren-493.—:

  ungarnirt,  mit  Auss814  handel  geführt  zu  werden  pflegen  (z.  B.  —

 

nahme  der  Strohhüte.

 

aus  Seidenstoffen,  Sammet,  Tüll,  Spitzen
und  dergl.  Lin  der  Regel  auf  Drahtgestellen)
  gearbeitet).

 

 

 

24“
        <pb n="524" />
        —  188  —

 

 

 

..  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  s  Tarasatz#

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

es

Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  gollariss  des  Bruttogewichts).

1.  2.  3.  4.  5.
Noch:

(493.)  Damen=  (auch  KinderJ:  1814  Die  unter  diesen  Nummern  zur
Hüte:  ungarnirt,  mit  Anschreibung  kommenden  Hüte  sind
güienchme  der  Stroh-  nach  Stückzahl  nachzuweisen.
üte.  ·

494.Hüte-nichtbefondersbe-18f4Hierhergehören:HilteaugZeugstossetymit  —
nannte,  garnirt  und  Ausnahme  der  unter  Nr.  490  bis  493
ungarnirt.  genannten;  Hüte  von  Geweben,  mit  Kautschuck
  überzogen  oder  getränkt,  garnirt
oder  ungarnirt;  auch  Mützen  aus  Zeug—
stoffen,  mit  Ausnahme  der  gewirkten,  gehäkelten
  oder  gestrickten,  und  Fez  (Mützen
aus  gewalktem  Wollenstoff).  —  Dagegen
fallen  Hüte  aus  Stroh,  Rohr,  Bast,  Binsen,
Fischbein,  Palmblättern  oder  Span,  auch
dergleichen  aus  Haar=  oder  Hanfgeflechten,
aus  Sparterie,  sowie  aus  Geflechten  von
sog.  Baumwollensparterie  und  Stroh,  ferner
  Hüte  aus  Kork,  Leder,  Leder-,  Oelund
  Wachstuch  oder  Papier  unter
Nr.  35  d1  und  2,  bezw.  13  g,  216  und
d,  2712  und  3  und  20063  des  Zolltarifs.
  —  Puppenhüte  werden  wie  Spielzeug
  aus  den  betreffenden  Materialien
nachgewiesen.
Die  unter  Nr.  494  zur  Anschreibung
  kommenden  Hüte  und  Mützen
sind  nach  Stückzahl  nachzuweisen.

495.  Fertige  künstliche  Blumen  1881  Hierher  gehören  auch  dergleichen  Blumen0  Kst.
aus  Webe=  und  Wirk-  unter  Glas  und  Rahmen.  11  Kb.
waaren,  auch  in  Ver-  9  Bll.
bindung  mit  anderen
Stoffen.

496.  Bestandtheile  künstlicher  1g88222.  20  Ksft.
Blumen  aus  Webe-  11  Kb.
und  Wirkwaaren,  auch  9  Bll.

 

in  Verbindung  mit
anderen  Stoffen,  ohne
Verbindung  mit  einander.
        <pb n="525" />
        ..  Hinweisung
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
-  .  es  «  des  ttogewichts).
Ar.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  golltariss.  es  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  .

 

 

 

 

 

19.  Kupfer  und  andere  nicht  besonders  genannte  unedle  Metalle,  Legirungen  aus  unedlen
Metallen,  anderweitig  nicht  genannte,  und  Waaren  daraus.

497.
498.

499.

500.

501.

502.
503.

504.
505.

506.

 

Antimon,  metallisches.

Arsenik,  gediegenes.

Kupfer  in  rohem  Zustande
dder  als  Bruch.

Kupfer=  und  andere  Scheidemünzen
  auch  Abfälle
von  Kupfer  und  Kupferlegirungen.


Messing,  Schlagloth,
Bellowmetall  und  Tomback:roh
  oder  als  Bruch.

Nickelmetall.

Quecksilber.

Wißmuth.

Vorstehend  und  anderweit
  nicht  genannte  unedle
  Metalle  oder  Legirungen
  von  unedlen
Metallen:  roh  oder  als
Bruch.

Kupfer  2c.,  geschmiedet
oder  gewalzt  in  Stangen
  und  Blechen.

 

19a

19

19  a

19a

19à

19a
19  a

19  a
19  a

19  b

 

Auch  „Spießglanz,  Spießglanzkönig,  regulus
  antimonül“  genannt.

Auch  unter  den  Benennungen  „Fliegenstein,
metallisches  Arsenik,  Scherbenkobalt,  cobaltum
  erystallisatum“  vorkommend.

Roh-,  Schwarz-,  Gar-,  Cement-,  Rosettenkupfer
  2c.,  in  Schalen,  Scheiben,  Rosetten,
Blöcken,  Stangen,  Platten,  Röhren  (gegossener
  Röhrenform)  2c.;  Bruchkupfer.

Dergleichen  Abfälle  sind:  Kupferfeile,  Messingfeile,
  Schabin  (Abfall  bei  der  Metall
schlägerei),  Schliff,  Blechabfälle  rc.

—  2  22  222  22422  2  22  22  22  2  2  2  2  2  2  2

In  Barren  oder  rohen  Stücken,  rein  (Würfelnickel,
  Nickelschwamm).

Oder  Aschblei,  Markasit

Hierzu  sind  zu  rechnen:  Aluminium  in  Barren,
  rohes  Cadmiummetall,  Kalium,
Kobaltspeise,  Magnesium,  Natrium,  Titanund
  Wolframmetall;  Neusilber  (Alfenide,
Argentan,  Packfong,  Nickelkupfer);  Britanniametall;
  Bronze  (Metallbronze);
Glockengut  (Glockenspeise).;  Kanonenmetall.
  —  Dagegen  nicht  die  unter  Nr.  3,
42  und  43  des  Zolltarifs  genannten  Legirungen
  von  Blei,  Zink,  Zinn  bezw.
Spießglanz.

Hierher  gehören  insbesondere  Kupfer,  sowie
andere  unedle  Metalle  und  Legirungen
aus  solchen  (mit  Ausnahme  von  Eisen,
Blei,  Zink,  Zinn  und  der  unter  Nr.  3,
42  und  43  des  Zolltarifs  genannten  Legierungen
  von  Blei,  Zink,  Zinn  bezw.
Spießglanz),  geschmiedet  oder  gewalzt  in
Stangen  oder  Blechen;  Kupferschalen,

·HeHe

13  Fss.  u.  Kst.

 

20  eis.  Flaschen.

5  in  Lederbeuteln  u.

13  Fss.  u.  Kt.

 

 

13  Ffss.

6  Kb.

4  Bll.
Für  unplattirtes
Messingblech:

8  Kst.
        <pb n="526" />
        190

 

 

 

..  inweisun  ·

Lau-  Waarenwerzeichniß  *  g  Tarasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  Zalleien  des  Bruttogewichts).

1.  2.  3.  4.  5.
Noch:  Z

(506.)  Kupfer  2c.,  geschmiedet  19b  wie  sie  vom  Hammer  kommen;  Bolzenoder
  gewalzt  in  Stan-  kupfer;  Dachplatten;  gewalzte,  auch  pogen
  und  Blechen.  lirte  Bleche  und  Tafeln,  sowie  gegossene

oder  gewalzte  Schlagleisten  (für  den
Wagenbau)  aus  diesen  Metallen  oder
Legirungen,  nicht  plattirt;  Schiffsblatt
(geschlagenes  Kupfer).
507.Kupfer=  2c.  Draht,  auch  19  b  Hierher  gehört  auch  cementirter  Kupferdraht  1
faconnirter,  jedoch  nicht  (Kupferdraht,  welcher  durch  Zinkdämpfe  ¾v
plattirter.  einen  messingfarbigen  Ueberzug  erhalten  1.
hat).  4  Bll.

508.  Telegraphenkabel  aller  19b  Hierher  gehört  auch  Draht  (aller  Art),  mit  ür  unplattirten
Art  und  Telegraphen-  Kautschuck  oder  Guttapercha  überzogen,  essingdraht:
kabel-Adern.  umwickelt,  umsponnen  oder  umflochten,  7  Isl..  von  mehr

umgekehrt  auch  letztere  Stoffe  mit  Draht  als  50  kg  Bruttoumwickelt;
  auch  dergleichen  Draht,  welcher  gewicht.
von  anderen  Materialien  (Hanf,  Baum  Kst.  von  mehr
wollengarn,  Kupferblech  2c.)  weiter  um-  als  50  kg  Bruttoschlossen
  ist.  gewicht.
509.Kupfer  2c.  in  Blechen  und  196  Hier  sind  auch  plattirte  Schlagleisten  von
Platten,  plattirt.  Kupfer  2c.,  sowie  versilberte  Kupfer=  2c.
Platten  zu  Lichtbildern  nachzuweisen.
510.  Kupfer-2c.  Draht,  plattirt  196  Auch  leonischer  (lyonischer)  Draht,  vergoldet
.  oder  versilbert,  ist  hier  nachzuweisen.

511.Drahtgewebe  und  Draht-1941  Hierher  gehören  auch  Siebböden  von  Kupfer
geflechte  aus  Draht  oder  Messing,  sowie  unpolirte,  unlackirte
von  Kupfer  2c.  kosstersedern  von  Kupfer=  oder  Messingraht.


512.Grobe  Kupferschmiede-  1941  Hier  sind  nachzuweisen:  grobe  unpolirte,  unaUund
  Gelbgießerwaaren,  lackirte  Waaren  aus  Kupfer  oder  gegossenem
auch  in  Verbindung  Messing,  als:  Blasen,  Bügeleisen,  Eimer,
mit  Holz  oder  Eisen  Gewichte,  Haken,  Hähne,  Kellen,  Kessel,  6  K.
Lampen,  Leuchter,  Mörser,  Pfannen,,  .

ohne  Politur  und  Lack.

 

 

 

Riegel,  Röhren,  Schlösser,  Schüsseln,
Schrauben-Bolzen  und-Muttern,  Thür-2c.
Beschläge,  Waageschalen  und  ähnliche
grobe  Waaren,  auch  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisen  ohne  Politur  und  Lack;
ferner  unpolirte,  unlackirte  Nägel,  Nieten,
Stifte  und  Zwecken  von  Kupfer  oder
Messing,  sowie  dergl.  Röhren  von  Kupferoder
  Messingblech;  Weberblätter  von
Kupfer.
        <pb n="527" />
        191  —

 

—- 



—  —

 

 

..  Hinweisun
Lau-  Waarenverjeichniß  auf  die  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
..  ruDuur.-es  des  Bruttogewichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuh  golltrifs  e  gewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
513.  Kanonenrohre  von  19  42  ierher  gehören  auch  bronzene  Mörser  (Ge-Bronze.
  schütze).
514.Messingpatronen  und  1942  Unter  Patronen  ist  hier  Munition  für
Zündhütchen,  mit  oder  Feuerwaffen  zu  verstehen.  Auch  Zündohne
  Füllung.  pillen  und  Zündspiegel,  sowie  Artillerie=Zündungen

  aus  Kupfer  oder  Messing  gehören
  hierher.
515.  Andere  Waaren  aus  1942  Hierher  gehören  insbesondere:  polirte  oder

Kupfer,  Messing  2c.,  lackirte  Kupfer=  und  Messingwaaren;

mit  Ausschluß  der  Kupfer=  und  Messingwaaren  in  Verbindung13  Fss.
unter  Nr.  516  ge-  mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  nicht  Kb.
nannten.  unter  Nr.  19  d41,  19  d3  oder  20  des  ll.

Zolltarifs  fallen;  Nägel,  Nieten,  Stifte
und  Zwecken  von  Kupfer  oder  Messing
mit  Holz-,  Steingut=  2c.  Köpfen;  nicht
fein  gearbeitete  Waaren  aus  Alfenide,
Argentan,  Britanniametall,  Bronze,  Neusilber,
  Tomback  und  ähnlichen  Legirungen,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen,  2c.  =
516.  Waaren  aus  Aluminiuim93  Sodweit  diese  Waaren  durch  die  Verbindung  13  Fss.

 

Nickel;  feine,  insbeson-  mit  anderen  Materialien  nicht  unterr  Kb.
dere  Luxusgegenstände,  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.  —  Ver-4  Bll.
aus  Alfenide,  Britan-  nickelte  Waaren  aus  den  zu  Nr.  19  des
niametall,  Bronze,  Neu-  Zolltarifs  gehörigen  Metallen  und  Legisilber,
  Tomback  und  rungen  werden  wie  Nickelwaaren  beähnlichen
  Legirungen;  handelt.  —  Unter  den  hier  nachzuweisenfeine
  vernirte  Messing-  den  feinen  Alfenide-,  Britanniametall-,
waaren;  alle  diese  auch  Bronze-,  Neusilber-,  Tomback=  2c.  Waaren
in  Verbindung  mit  an-  im  Sinne  der  Nr.  19  43  sind  alle
deren  Materialien.  Gegenstände  des  Luxus,  sowie  diejenigen

Waaren  zu  verstehen,  welche  vernirt,
lackirt,  polirt,  ciselirt,  guillochirt,  ornamentirt
  oder  in  getriebener  Arbeit  hergestellt
  sind,  oder  welche  auf  andere  Weise
eine  feinere  Bearbeitung  erfahren  haben.
—  Feine  Galanterie=  und  Quincailleriewaaren,
  ganz  oder  theilweise  aus  Aluminium,
  sowie  dergleichen  aus  Nickel,
fallen  unter  Nr.  521.
        <pb n="528" />
        192

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  e  Inn  6  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  ;
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  gollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
20.  Kurze  Waaren,  Ouincaillerien.
517.KTaschenuhren.  ——I  W  „  )7
518.  Waaren,  ganz  oder  theil-  20  a  Auch  echtes  Blattgold  und  Blattsilber,  sowie
weise  aus  edlen  Me-  legirtes  Blech  aus  Gold,  Silber  oder
tallen,  echten  Perlen,  anderen  edlen  Metallen.  —  Dagegen  ist
Korallen  oder  Edel-  unlegirtes  Gold=  und  Silberblech  unter
steinen,  mit  Ausnahme  Nr.  304  bezw.  307  nachzuweisen.
der  Taschenuhren.
519.Waaren,  ganz  oder  theill20b1  Hierher  gehören:  Waaren,  ganz  oder  theilweise
  aus  Bernstein  weise  aus  Bernstein,  Celluloid,  Elfenoder
  anderen  feinen  bein,  Jet  (Gagat),  Lava,  Meerschaum,
Schnitzstoffen;  aus  un-  Perlmutter  und  Schildpatt,  sowie  aus
edlen,  echt  vergoldeten  Imitationen  von  Bernstein,  Elfenbein,
oder  versilberten,  oder  Jet  (Gagat),  Meerschaum,  Perlmutter
mit  Gold  oder  Silber  und  Schildpatt,  jedoch  mit  Ausnahme
belegten  Metallen.  von  Elfenbein,  Perlmutter,  Celluloid  und
der  Imitationen  von  Elfenbein  und
Perlmutter  in  der  unter  Nr.  520  angegebenen
  Beschaffenheit;  Waaren,  ganz
oder  theilweise  aus  unedlen,  echt  vergoldeten
  oder  versilberten,  oder  mit  Gold
oder  Silber  belegten  Metallen;  Zähne  in  v0  u.  Kst.
Verbindung  mit  Stiften  oder  Röhrchen  9  Ba
von  Platin  oder  anderen  edlen  Metallen,  "
auch  dergleichen  künstliche  von  Elfenbein
oder  Elfenbeinimitationen;  unechte  Korallen,
  mit  Ausnahme  der  Glaskorallen.
520.Elfenbein  und  Perlmutter  20b1  Hierher  gehören  auch  Imitationen  von
in  geschliffenen  oder  po  Anmerk.  Elfenbein  und  Perlmutter,  insbesondere
lirten  Platten,  Stücken  Imitationen  von  Elfenbein  aus  Celluloid
oder  Stäben,  oder  sonst  in  der  in  Spalte  2  angegebenen  Bezu
  Waaren  erkennbar  schaffenheit.
vorgearbeitet
521.]|Feine  Galanterie=  und  20b2  Hierher  sind  zu  rechnen:  feine  Galanterie-Quincailleriewaaren.
  und  Ouincailleriewaaren  (Herren=  und

 

 

 

Frauenschmuck,  Toiletten=  und  sogenannte
Nippestischsachen  u.  s.  w.):  ganz  oder
theilweise  aus  Aluminium;  aus  Nickel,
fein  gearbeitet;  aus  anderen  unedlen,
Metallen,  jedoch  fein  gearbeitet  und  zugleich
  mehr  oder  weniger  vernickelt,  vergoldet
  oder  versilbert  oder  auch  vernirt
oder  in  Verbindung  mit  Alabaster,  Email,
        <pb n="529" />
        —

193

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(521.),  Feine  Galanterie=  und  2052  Halbedelsteinen  oder  auch  nachgeahmten
Quincailleriewaaren.  Edelsteinen  oder  auch  mit  Schnitzarbeiten,
Pasten,  Gemmen,  Kameen,  Ornamenten
in  Metallguß  und  dergleichen.
522.  Fächer  aller  Art.  20  b3  nsoweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen
zu  Nr.  518  gehören.
523.Stutz=  und  Wanduhren.  20b3  Stutz=  (Stand=  und  Stock-),  Wand--,
Pendel=  und  Regulatoruhren;  Reise-,
Wecker-,  Kontroluhren  und  dergleichen,
soweit  sie  durch  ihre  Verbindungen  nicht
unter  Nr.  518  fallen.  —  Sand  und
Wasseruhren  von  Glas  sind  wie  Glas-  4
waaren  zu  behandeln.
524.]  Wachswaaren,  feine  20b  3  Wachsfiguren  Wachsköpfe,  Wachslarven,
bossirte.  Wachsblumen,  Wachsfrüchte  2c.  Auch
feine  bossirte  Ceresinwaaren  gehören
hierher.
525.  Unechtes  Blattgold  un0%1  ............  ..........
Blattsilber.
526.  Brillen  und  Operngucker,  2022nsoweit  sie  durch  ihre  Verbindung  nicht
unter  Nr.  518  oder  519  fallen.  Hierher0  Fss.  u.  Kst.
gehören  auch  Schutzbrillen,  Lorgnetten,13  Kb.
gefaßte  Lorgnons  und  kleinere  Per-9  Bll.
spektive.
527.N  Regen=  und  Sonnen-  2202  nsoweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen
schirme.  unter  Nr.  518  oder  519  fallen.
528.Wachsperlen.  2062  Den  cchten  Perlen  nachgeahmte,  z.  B.  aus
Glas,  mit  Wachs,  Perlenessenz  und  dergleichen
  ausgefüllte,  und  ähnliche  Perlenimitationen.

529.  Puppen  und  Puppen-20c3  .....................
bälge,  mit  Zeugstoffen
angekleidet  bezw.  überzogen.

530.  Andere  Waaren  aus  Ge  20c  3  Hier  sind  nachzuweisen:  Waaren  aus  Ge- 



spinnsten  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,
  nicht  besonders
  tarifirt.

 

 

spinnsten  von  Baumwolle,  Leinen,  Seide,
Wolle  oder  anderen  Thierhaaren,  welche

mit  animalischen  oder  vegetabilischen

Schnitzstoffen  (mit  Ausnahme  der  unter
Nr.  519  genannten),  unedlen,  weder
vergoldeten  oder  versilberten,  noch  mit
Gold  oder  Silber  belegten  Metallen,

Glas,  Kautschuck,  Guttapercha,  Leder,

 

 

 

26
        <pb n="530" />
        194

 

 

eisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  die  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  des  des  Bruttogewichts).
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  Zollc  iss.  gewich
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(530.),VAndere  Waaren  aus  Ge-  20c  3  Ledertuch,  Papier,  Pappe,  Steinen
spinnsten  in  Verbin-  (ausgenommen  Edelsteine),  Stroh=  oder
bindung  mit  anderen  Thonwaaren  verbunden  und  nicht  beson-Materialien,
  nicht  be-  ders  tarifirt  sind,  z.  B.  Übersponnene
besonders  tarifirt.  oder  mit  Zeugstoffen  überzogene  Knöpfe,
mit  Unterlagen  von  Holz-,  Bein-,  Horn-,
Leder=  oder  Metallformen  und  dergl.;
Kork=  und  Papierhüte  mit  Garnirung
aus  Gespinnsten;  mit  Gespinnstfäden  übersponnener
  Eisen=  und  Stahldraht.
»  21.  Leder  und  Lederwaaren.
531.  JLeder  aller  Art,  mit  21  a  Hierher  gehören:  lohgare  und  lohrothe,  auch  a
Ausnahme  des  unter  dergleichen  blos  geschwärzte  Häute  (mit
Nr.  532  und  533  be-  Ausnahme  des  Sohlleders),  als  insbegriffenen.
  sondere  Fahlleder,  Kalbleder,  Sattlerleder;
Juchtenleder,  ungefärbtes  und  echtes  gefärbtes;
  ingleichen  sämisch=  und  weiß
gares  Leder  mit  Ausnahme  der  unbehaarten
  weißgaren  Felle  von  Lämmern
und  jungen  Ziegen;  echtes  Pergament;
auch  lediglich  zugeschnittene  Stiefelklappen
oder  Stiefelschäfte;  sowie  nicht  weiter
bearbeitet  Abschnitte  und  Streifen  von
·  en  vorstehend  genannten  Ledersorten.
532.  JBrüsseler  und  dänisches)  21b  .  ...  ...  b  ........  s  ....  u.  Est.
Handschuhleder;  weiß-  6  Bll.
gares  Leder  aus  den
Fellen  von  Lämmern
und  jungen  Ziegen
(Zickeln);  Korduan,
Marokin,  Saffian;  gefärbtes
  Leder,  ausgenommen
  dergleichen
echtes  Juchtenleder;
alles  lackirte  Leder.
533.  Sohlleder  mit  Einschluß  21b  Auch  lediglich  zugeschnittene  Sohlen  von

 

 

 

von  Vacheleder.

 

 

 

 

Leder  und  Sohlen  aus  mit  Kautschuck
und  anderem  Bindemittel  versetztem  ge- 



mahlenen  Leder  gepreßt.

 

—
        <pb n="531" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  E  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zolltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
534.  Unbehaarte  halbgare,  so/  21b  ............  .  .....  2  Bll.
wie  bereits  gegerbte,Anmerk.
noch  nicht  gefärbte  oder
weiter  zugerichtete  Ziegen=
  und  Schaffelle.
535.Grobe  Lederwaren.  21e  Zu  den  groben  Lederwaaren  sind  zu  rechnen:
Schuhmacher-,  Sattler-,  Riemer=  und
Täschnerwaaren,  sowie  andere  Waaren
aus  ungefärbtem  oder  blos  geschwärztem
lohgaren  Leder  oder  aus  rohen  Häuten;
alle  diese  Waaren  auch  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
fallen.
536.Grobe  Schuhnmacher-,  21e  Hierher  sgehören:  grobe  Schuhmachere-,
Sattler=  und  TäschnerAnmerk.  Sattler=  und  Täschnerwaaren  aus  grobem

 

waaren  aus  grobem
unbedruckten  Wachstuch
  oder  groben  leinenen
  Geweben.

 

 

unbedruckten  Wachstuch,  grauer  Packleinwand,
  Segeltuch,  roher  Leinwand,  rohem
Zwillich  oder  Drillich;  alle  diese  auch  in
Verbindung  mit  anderen  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20
des  Zolltarifs  fallen;  ferner:  Hüte  von
grobem  unbedruckten  Wachstuch  oder  dergl.
Oeltuch,  mit  oder  ohne  Garnitur;  getheerte
  oder  geölte  Kittel  von  groben
Zeugstoffen;  bearbeitete  (d.  i.  nicht  lediglich
  zugeschnittene)  Wagendecken  aus
grauer  Packleinwand,  rohem  Zwillich
oder  Drillich,  oder  aus  getheertem,  geöltem,
  gefirnißtem,  mit  Oelkomposition
(einem  Gemisch  von  Oel  mit  Kautschuck)
getränktem  oder  überstrichenem,  oder  mit
metallischen  Substanzen  (Grünspanlösungen
  oder  dergl.)  imprägnirtem
groben  Zeugstoff,  sowie  aus  grobem
unbedruckten  Wachstuch;  Schläuche  von
Hanf  oder  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen
  imit  Ausnahme  der  Baumwolle),
gebleichte  und  ungebleichte,  in  Verbindung
  mit  anderen  Materialien,  soweit
sie  nicht  unter  Tarifnummer  17  oder  20
fallen;  auch  Spritzen=  und  andere  grobe

Schläuche  von  Baumwollenzeug  in  Ver-16

  Fss.  u.  Kst.
13  Kb.
6  Bll.

 

 

25“
        <pb n="532" />
        196

 

Laufende

Nr.

Waarenverzeichniß
für  die

Ausfuhr  und  Durchfuhr.

Hinweisung
auf  die
Nummer
des
Zolltarifs.

Bemerkungen.

—  —  —

Tarasatz
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

2.

3.

4.

5.

 

 

(536.)

537.

538.

539.

 

Noch:

Grobe  Schuhmacher-,
Sattler=  und  Täschnerwaaren
  aus  grobem
unbedruckten  Wachstuch
  oder  groben  leinenen
  Geweben.

Feine  Lederwaaren  mit
Ausschluß  der  Handschuhe.


Waaren  aus
Wachstuch,  Buchbinderleinen,
  Ledertuch,
Wachsmusselin  oder
Wachstafft  rc.

Lederne  Handschuhe.

feinem

 

2160
Anmerk.

21  d

21  d
Anmerk.

21e

bindung  mit  Leder,  Kautschuck  oder  unedlen
  Metallen;  gepolsterte  oder  ausgefüllte
  Matratzen  aller  Art;  Betten  (ausgefüllte
  Federbetten);  Schuhe  von  Filz,
Tuchleisten,  grauer  Packleinwand,  Segeltuch
  2c.,  in  Verbindung  mit  Kautschuck,
Leder  oder  Ledertuch;  Darmsaiten,  auch
nachgeahmte;  Darmseile;  unlackirte  Stöcke
aus  Thierflechsen  (Ochsenziemerstöcke);
Wandtafeln  aus.  Schiefertuch  in  Verbindung
  mit  hölzernen  Rahmen.

Hier  sind  nachzuweisen:  Lederwaaren  von
Korduan,  Sassian,  Marokin,  Brüsseler,
dänischem  oder  ähnlichem  feinen  Leder,
von  sämisch=  oder  weißgarem,  gefärbtem
oder  lackirtem  Leder,  von  Pergament
(ohne  Unterschied,  ob  gefärbt,  lackirt,
gepreßt  2c.  oder  nicht);  alle  diese  Waaren
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Rr.  20  des  Zolltarifs  fallen;  feine  Schuhe
aller  Art  aus  Leder  oder  in  Verbindung
mit  solchem  (mit  Ausnahme  derjenigen
aus  Kautschuck).

Hierher  gehören  u.  A.  auch  Hüte  aus  den
genannten  Materialien,  unstaffirt,  staffirt
oder  garnirt;  Kleider  von  getheerten,  geölten,
  gefirnißten  Zeugstoffen  feinerer
Art;  Schabracken  aus  Tuch  oder  ähnlichen
  Zeugstoffen  in  Verbindung  mit
Leder,  Ledertuch,  Gurten  und  dergleichen;
Beutel  aus  thierischer  Blase,  bedruckt
oder  unbedruckt,  auch  mit  Einfassung  von
Zeugstoff  und  mit  Schnüren  versehen;
Luftballons  aus  thierischen  Därmen,
Blasen  oder  Goldschlägerhaut;  lackirte
Stöcke  aus  Thierflechsen.

Hierher  gehört  auch  zu  Handschuhen  zugeschnittenes
  Leder.

 

—  —

20  Fss.  u.  Kst.
13  Kb.

6  Bll.
        <pb n="533" />
        197

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenwerzeichniß  s  auf  die  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.

 

 

 

 

 

22.1“)  Leinengarn,  Leinwand  und  andere  Leinenwaaren,  d.  i.  Garn  und  Webe=  oder  Wirkwaaren
  aus  Flachs  oder  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen  mit  Ausnahme  von  Baumwolle.

540.

541.
542.
543.
544.

545
546.

547.
548.
549.

 

Jute=  und  Manillahanf-=garn,
  eindrähtiges,  ungebleichtes,
  ungefärbtes,
  unbedrucktes:  bis
Nr.  5  englisch.

über  Nr.  5  bis

8  englisch.

—  —i:  über  Nr.  8  bis
Nr.  20  englisch.

—  —:  über  Nr.  20  bis
Nr.  35  englisch.

—  —z:  über  Nr.  35  englisch.


Fällt  aus.

Jute=  und  Manillahanf-=garn,
  eindrähtiges,  gebleicht,
  gefärbt,  be-—

  —

Nr.

#

druckt:  bis  Nr.  20  englisch.



—  —z:  Über  Nr.  20  bis
Nr.  35  englisch.

—  —z:  üÜber  Nr.  35  englisch.


Fällt  aus.

 

Waarenverzeichnisses  hinter  einander,  sondern  wie  folgt  nachgewiesen:
b?

 

22aà  1

22  à  2
22  à  3
225  4
22345

22  b  1

2252
22b3

 

Unter  Nr.  540  ist  auch  Watte  aus  anderen
vegetabilischen  Spinnstoffen  als  Baumwolle
  nachzuweisen.  Ferner  fallen  hierunter:
  Jute,  Kokos=  und  Manillahanffasern,
  welche  zum  Zwecke  der  Verpackung
oder  behufs  ihrer  Verwendung  als  Material
  zur  Fertigung  von  Seilerwaaren,
Decken  und  dergleichen  zu  Strängen  lose
zusammengedreht  sind,  als  Stricke  oder
Bindfaden  aber  nicht  benutzt  werden
können.  —  Garne,  gemischt  aus  Leinen,
Jute  oder  Manillahanf,  werden  wie
Leinengarn  behandelt.

Heeeeé-ss56

Gebleichte,  gefärbte  oder  bedruckte  Garne,
gemischt  aus  Leinen,  Jute  oder  Manillahanf,
  sind  wie  Leinengarn  zu  behandeln.

 

13  Kft.
6  Bl.

 

 

13  Kst.
6  Bll.

*)  In  der  Tarifnummer  22  werden  die  Unterabtheilungen  dieser  Nummer  nicht  in  der  Reihenfolge  der  Nummern  des  statiftischen

a  1  unter  Nr.  540  und  552;  unter  Nr.  547  und  559;  außer-  H(e  2  unter  Nr.  565;

à2  „  „  541  „  553;  b  3  „  „  548  „  660;  dem  se  3  „  „  551;

à3  „  „  542  „  554;  e  „  „  562;  f1  bis  2  „  „  573  und  582;

a4  „  „  543  „  555;  d  „  „  550,  563  und  564;  g  „  „  585  „  586;

à5  „  „  544  „  556;  e  1  bis  5  „  „  567  und  576;  h  „  „  587,  588  und  589;
b  1  „  „  546  „  558;  i  „  „  590.
        <pb n="534" />
        198

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  gollorife.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
550.  Jute=  und  Manillahanf=  22  d  1
garn,  gezwirntes  (zwei-  Zwei=  oder  mehrdrähtige  Garne,  gemischt
und  mehrdrähtiges):  aus  Leinen,  Jute  oder  Manillahanf,
ungebleicht,  ungefärbt.  fallen  unter  Nr.  562.
551.]  :gebleicht,  gefärbt.  2263
552.  Leinengarn,  ungebleichtes.  211177  .:
ungefärbtes,  unbedruck-  13  Kst
hes:  bis  Nr.  5  englisch.  6  B..
553.]:  über  Nr.  5  bis  Nr.  822202200  v
englisch.
554.—:  über  Nr.  8  bis  Nr.  0072233.
englisch.
555.:  über  Nr.  20bis  Nr.  32aa4.
englisch.
556.:  über  Nr.  35  englisch)  22  5„  .
557.  JFällt  aus.
558.  Leinengarn,  gebleicht,  ge-/  22b1
sarbt  bis  Gebleichte,  gefärbte  oder  bedruckte  Garn  ast.
559.  —:  uber  Nr.  20  biss  22b2  |emischt  aus  Leinen,  Jute  oder  Manillass  Bu.
Nr.  35  englisch.  hanf,  sind  wie  Leinengarn  zu  behandeln.
560.:  über  Nr.  35  englisch!  22  b  3
561.  Fällt  aus.
562.  JZwirn  aller  Art.  220  Jedes  zwei=  oder  mehrdrähtige  Leinengarn
ist  als  leinener  Zwirn  zu  behandeln,  mit
Ausnahme  des  gezwirnten  Jute=  und
Manillahanfgarns,  welches  unter  Nr.  550
bezw.  551  nachzuweisen  ist.  Auch  Weberlitzen
  aus  leinenen  Zwirnschlingen,  sowie
zwei=  und  mehrdrähtiger  Apothekerbindfaden
  (leinenes  Gespinnst)  gehören  zu
dieser  Nummer.  ·
563.Fußdeckenauslosen,ge-  22d  AuchDeckenausgetheertemTauwerk,sowie13Kft.
drehten  oder  verspon-  getheerte  Fußdecken  gehören  hierher.  6  Bll.
nenen  Manillahanf-,
Kokos-,  Jute=  oder
ähnlichen  vegetabilischen
  Fasern:  grobe,
ungefärbt,  unbedruckt.
564.  Seilerwaaren  aus  vege  22  du.  e3Hierher  gehören:  Seile,  Taue,  Stricke,
(Hierin  tabilischen  Spinn=  Gurten,  Tragbänder,  Bindfaden  (mit
Nr.  566)]  stoffen  mit  Ausnahme  Ausnabme  des  zwei=  und  mehrdrähtigen

 

von  Baumwolle.

 

 

Apothekerbindfadens),

 

 

sowie  Schläuche
        <pb n="535" />
        199

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  *  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
e

Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zolltrifs.  des  Bruttogewichts).

1.  2.  3.  4.  5.
Noch:

(564.)  Seilerwaaren  aus  vege-22  du.  e|us  vegetabilischen  Spinnstoffen  (mit
(Hierin  tabilischen  Spinnstoffen  Ausnahme  der  Baumwolle);  ferner  Treib-Nr.
  566.)mit  Ausnahme  von  riemen  aus  Gurten  von  Hanf  oder  Jute
Baumwolle.  lauch  mit  eingewebtem  Draht),  mit
Theer,  Oelfirniß,  Wachs  und  dergleichen

getränkt.

565.  Fußdecken  aus  losen,  ge22e  2Ils  feine  Decken  aus  den  genannten  vege13  Kst.
drehten  oder  verspon-  tabilischen  Fasern  sind  alle  ungefärbten  Bll.
nenen  Manillahanf-,  (unbedruckten)  Decken  zu  behandeln,  welche
Kokus-,  Jute=  oder  mehr  als  16  Fäden  in  der  Kette  und
ähnlichen  vegetabi-  im  Schuß  zusammen  auf  eine  Gewebelischen
  Fasern:  feine,  släche  von  4  qem  enthalten.
sowie  alle  gefärbten
oder  bedruckten.

566.  In  Nr.  564.

567.  ute=  oder  Manillahanf  22·  1—5  Mit  Ausnahme  der  Fußdecken  13  Kft.
(Hieringewebe,  ungebleicht,  6  Bll.
Nr.  568ngefärbt,  unbedruckt.
bis  572)

568.

569.

570.In##Nr.  567.

ê

572.

573.  Jute=  und  Manillahanf.  22  f1  u.  2  Mit  Ausnahme  der  Fußdecken.  —  Wie  13  Kst.
(Hierin  gewebe,  gebleicht,  ge-  gebleichte,  gefärbte,  bedruckte  Jute=  oder9  Kb.
Nr.  5744  färbt,  bedruckt.  Manillahanfgewebe  werden  auch  dergleichen  6  Bll.

u.  575.)  aus  gebleichtem,  gefärbtem,  bedrucktem
Garne  hergestellte  Gewebe  behandelt.

574.  vn  Nr.  573.

576.  Leinwand,  Zwillich,  Dri21f555555555  13  Kst.
(Hierin  lich,  ungebleicht,  unge-  6  Bll.
Nr.  5771  fürbt,  unbedruckt.
bis  581.)

577.

578.

579.  #  n  Nr.  576.

580.

581.

582.  Leinwand,  Zwillich  2  1  u.  2  ie  gebleichte,  gefärbte  oder  bedruckte  Lein-13  Kst.
(Hierin  Drillich,  gefärbt,  be-  wand  2c.  werden  auch  dergleichen  ausl.  Kb.
Nr.  5831  druckt.  gebleichtem,  gefärbtem  oder  bedrucktems  6  Bll.
u.  584.)  Garne  hergestellte  Gewebe  behandelt.
        <pb n="536" />
        200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Paraffin-,  Wallrath=  (Spermaceti-)  und
Ceresinlichte;  Wachskerzen,  Wachsstöcke
und  Wachsfackeln.  —  Dagegen  sind
Nachtlichte  in  Verbindung  mit  Kork,
Papier  oder  anderen  Materialien  nach
Beschaffenheit  des  Materials  als  Schnitz-,
Papier=  2c.  Waare  zu  behandeln.  —
Streichwachslichte  (Zündkerzchen)  fallen
unter  Nr.  100.

 

 

 

.  ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  Zollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
533.  In  Nr.  582.
585.  Leinener  Damast  aller  228  Hier  ist  aller  leinene  Damast  nachzuweisen,
Art;  verarbeitetes  gleichviel  ob  derselbe  roh,  gebleicht,  ge-Tisch-,
  Bett=  und  Hand-  färbt,  bedruckt  oder  in  anderer  Weise
tücherzeug  aus  Leinen.  zugerichtet  ist.  13  K.
586.  Leinene  Kittel  aller  Art.  228g  Hierher  gehören  grobe  Blousen  für  Arbeiter,  9  8  «
·  Fuhrleute  und  dergl.,  aus  leinenen  6  Bl.
Stoffen  der  Tarifnummern  22e  1  bis
5  und  22f  1.  «  ,
587.LeineneBänder,Borten,  22  h  Hierunter  sind  nachzuweisen:  leinene  Bänder,  Kst.
Fransen  2c.;  Knopf-  Borten,  Fransen,  Gaze,  Kanten  (gewebte3  Kb.
macher=  und  Posamen-=  oder  gewirkte  Spitzen);  Schnüre;  Knopf-6  Bll.
tierwaaren;  leinene  macher=  und  Posamentierwaaren;  leinene
Gespinnste  2c.  in  Ver-  Gespinnste  und  andere  Waaren  in  Verbindung
  mit  Metall-  bindung  mit  Metallfäden  (mit  Ausnahme
fäden.  der  geklöppelten  oder  genähten  Zwirnspitzen).

588.  Leinene  Steickereien,  auch  2  4
in  Verbindung  mit  Ls  AKt.
Metallfäden.  13  Kö.
5899..  Leinene  Strumpfwaaren.  23  4401..  6  Bll.
590.  Zwirnspitzen.  22i1  Hierher  gehören:  geklöppelte  oder  genähte  23  Kst.
Spitzen  von  leinenem  Garn  oder  Zwirn,1  Bll.
auch  in  Verbindung  mit  Metallfäden
oder  mit  einzelnen  Fäden  von  Baumwollengarn.
  —  Leinene  Kanten  (gewebte
oder  gewirkte  Spitzen)  fallen  dagegen
unter  587.
23.  Lichte.
591.  sLichte  aller  Art.  23  Hier  sind  nachzuweisen:  Talg-,  Stearin-,  Kst.
        <pb n="537" />
        201

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dun  z41  Tarasatz
fende  fkur  die  Nummer  Bemerkungen.  En  Prozenten
es  ;
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zolltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2  3.  4.  5.
24.  Literarische  und  Kunstgegenstände.
592.  Bücher;  Karten  zu  wissen-  24  a  Hierher  gehören:  Bücher  in  allen  Sprachen,)
schaftlichen  Zwecken;  Musikalien,  Akten  und  Manuskripte,  ge-Musikalien.
  bunden  und  ungebunden;  bedrucktes
Papier  (Bekanntmachungen,  Ankündigungen,
  Fahrpläne,  Eisenbahnfahrbillets,
Briefmarken  2c.),  welches  nicht  vorgerichtet
  ist,  um  noch  schriftliche  Ausfüllungen
  oder  Zusätze  zu  erhalten;  geo-"
  graphische,  See=  und  andere  Karten  zu
wissenschaftlichen  Zwecken.  —  Makulatur,
beschriebene  und  bedruckte,  ist  unter
Nr.  15  nachzuweisen.  16  Kst
593.  Kupferstiche,  Stiche  an-  24  a  Alle  diese  Bilder  auch  illuminirt,  lackirt,  4  B.
derer  Art,  sowie  Holz-  mit  Gold=  oder  Silberblatt  belegt  oder
schnitte;  Lithographien;  auf  Pappe  oder  stärkeres  Papier,  Lein-Farbendruckbilder;
  wand  und  dergleichen  aufgezogen;  auch
Photographien.  solche  mit  durchschlagenen  Randverzierungen.
  Ferner  gehören  hierher:
Daguerreotypbilder  (Lichtbilder);  Bilderbogen
  aller  Art,  ganz  oder  zerschnitten;
Aushängeschilder,  bestehend  in  Lithographien
  oder  Farbendruck  auf  Papier,  auch
unter  Glas  und  Rahmen;  Modebilder
und  Musterblätter  (Vorbilder  zum
Sticken  2c.).
594.Gestochene  Metallplatten,  24b  Hierher  gehören  außer  den  nebengenannten2  Kst.
geschnittene  Holzstöcke,  auch  gestochene  Platten  von  Blei  und
lithographische  Steine  Holz  mit  galvanischem  Kupferniederschlag
mit  Zeichnungen  2c.:  und  Holzstöcke  oder  hölzerne  Druckformen
zum  Gebrauch  für  den  zum  Papiertapeten-Druck.  —  Dagegen
Druck  auf  Papier.  sind  gestochene  Platten  von  Metall  oder
Holz  zum  Druck  auf  andere  Stoffe,  als
auf  Papier  (z.  B.  zum  Zeugdruck)  als
Metall=  bezw.  Holzwaaren  anzuschreiben.
595.  Gemälde  und  Zeich-  240  Hierher  gehören:  gemalte  Bilder  auf  Stoffen20  Kst.
nungen.  aller  Art,  auch  gefirnißt  oder  lackirt;
Gemälde  mit  Uhrwerken  verbunden,  wenn
letztere  als  Nebensache  zu  betrachten  sind;
gemalte  Theaterdekorationen.
Statuen  von  Marmor  24t  Hierher  gehören:  Statuen  (einschließlich  der  12  Kst.

596.

 

und  anderen  Steinarten;
  von  Metall,

 

 

Büsten  und  Thierfiguren)  von  wirklichem
Kunstwerth  aus  Marmor  und  anderen
        <pb n="538" />
        202

 

 

 

 

 

 

 

 

.  .  inweisun

Lau-  Waarenverzeichniß  da  st  Larasatz

fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

.  ed  .

Nr.AtisfuhrundDutchfuht-.  Zolltwin  des  Bruttogewichts).

1.  2.  3.  4.  5.

(596.)  mindestens  in  natür-  Steinarten  (einschließlich  der  Serpentinlicher
  Größe;  Medaillen  und  Gipssteine);  dergleichen  Statuen  von
und  Schaumünzen;  Metall,  mindestens  in  natürlicher  Größe;
Abgüsse  in  Gips  oder  Medaillen  und  Schaumünzen,  auch  in
Schwefel.  Etuis;  Abgüsse  in  Gips  oder  Schwefel
(von  Antiken,  Münzen,  geschnittenen
Steinen  2c.).9
25.  Material-  und  Spezerei.,  auch  Konditorwaaren  und  andere  Konfumtibilien.

597.  Bier  aller  Art,  auch  Meth.  25  à,  Auch  Malzertrakt  und  Malzhonig  sind  hier  24  Kst.
nachzuweisen,  sofern  dieselben  ihrer  Bellfür  Bier  in  Flaschen.
schaffenbelt  nach  wie  Bier  zu  tarifiren
ind.

598.  Arrak;  Cognac;  Rum;  25  5.

Franzbranntwein.
599.  Spiritus,  roh  und  raffi-  25  b  Hierunter  ist  aller  rohe  und  raffinirte  Korn-,  Nur  bei  der
nirt  (Sprit).  Kartoffel-,  Rüben=  und  Melasse-Spirituse4  Kst.)  Aus=  und
nachzuweisen.  16  Kst.)  Durchfuhr

600.  Vorstehend  nicht  genann-  25  b  Hierunter  fallen  insbesondere  Obstbrannt-  in  Flaschen.

ter  Branntwein.  wein,  versetzter  Branntwein,  auch  alkohol-  Ueberfässer.
haltige  Essenzen  zum  Genuß  (Cognac-,
»  .  »Rum-,Punsch-Essenz2c.).

601.Hefe  aller  Art,  mit  Aus-  256  Weinhefe  s.  unter  Nr.  217  bezw.  6ö07  24  sst.
(Hierin  nahme  der  Weinhefe.  11  Ueberfässer.

Nr.  602.)  7  Kb.

Für  Preßhefe:

15  ½

9  Fss.

602.In  Nr.  601.  ·«  F

603.Essig  in  Fässern.  2541  Zu  Nr.  603  und  604  gehört  auch  konzen-  —
trirte  Essigsäure  (acidum  aceticum  concentratum)
  und  Holzsäure  (empyreumatische
  Essigsäure);  zu  Nr.  603  auch  Essig
·  ·  1  aller  Art  zum  menschlichen  Genuß  in
604.Essig  in  Flaschen  oderr52  Flaschen  oder  Kruken  von  mindestens?4  Kst.
Kruken.  50  kg  Bruttogewicht.  16  Kb.

 

(
        <pb n="539" />
        203

 

 

 

 

 

.  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  sn  ß  Tarasatz
fende  für  die  Jummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
e  -
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3  4.  5.
605.Cider  in  Fässern.  25f%1  ierher  gehört  auch  Cider  in  Flaschen,
Kruken,  Schläuchen  oder  Blasen  von
mindestens  50  kg  Bruttogewicht.
606.  Künstlich  bereitete  Ge  2  51  Hieher  gehören  künstlich  bereitete  (versüßte
tränke,  nicht  alkohol-  oder  zum  feineren  Tafelgenuß  bestimmte)
haltige  in  Fässern.  nicht  alkoholhaltige  Getränke,  z.  B.  Li--
  monadenwasser,  überhaupt  nicht  unter  b
anderen  Nummern  begriffene  Getränke,  i  Ueberfässer.
in  Fässern,  desgleichen  in  Flaschen  oder
Kruken  von  mindestens  50  kg  Bruttogewicht.

607.Wein  und  Mostin  Fässern  2561  Auch  in  Flaschen,  Kruken,  Schläuchen  oder
Blasen  von  mindestens  50  kg  Bruttogewicht.
  Weintrüb  (flüssige  Weinhefe)
fällt  gleichfalls  unter  diese  Nummer.
608.Cider  in  Flaschen.  252  22;
609.  Künstlich  bereitete  Ge  25  2  .  Bemerkung  zu  Nr.  G6G6G6G6
tränke,  nicht  alkohol-  24  Kst.
haltige  in  Flaschen.  16  Kb.
610.  Schaumwein  in  Flaschen  2532  22
611.  Anderer  Wein  in  Flaschen,  2552522..
612.  Butter,  auch  künstliche.  25  f  Hierunter  fällt  auch  Oleomargarin  (durch|13  in  Fässern,  sowie
(Hierin  Abpressen  von  Talg  gewonnenes,  mehr  in  Kübeln  von
Nr.  613.)  oder  weniger  flüssiges  Fett),  mit  Milch,:  hartem  Holz.
Wasser,  Salz,  Farbstoffen  2c.  vermischt.  6  in  Töpfen.

11  in  Kübeln  von

weichem  Holz.
7  Kb.

Für  finnische
Butter  bei  der
Durchfuhr  seewärts:


15  in  Kübeln  aus
weichem  Holz,
wenn  die  Verpackung
  als  eine
außergewöhnlich
starke  im  Vergleich
zu  der  sonstigen
Verpackung  von
Butter  u  Kübeln
anzusehen  ist.

613.  In  Nr.  612.  zusehen  ist

 

 

 

 

26“
        <pb n="540" />
        204

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
„  .  es  des  Bruttogewichts

Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  gollariss.  ttogewichts).

J.  2.  3.  4.  5.

614.  Fleisch,  ausgeschlachtete)559  1  Hierher  gehört:  als  frische  und  zubereitete  16  Fss.  u.  Kst.

(Hierin  frisches  und  zubereite-  Fleisch  (eingesalzenes,  geräuchertes,  ge9  Kö.
Nr.  615.)tes.  kochtes  u.  s.  w.),  mit  Ausnahme  des  3  Bll.
unter  Nr.  617  und  657  fallenden;
Schinken,  Speck  und  Würste;  auch  in
hermetisch  verschlossenen  Blechbüchsen  2c.
verpacktes  frisches  oder  nur  gekochtes,
geräuchertes  oder  eingesalzenes  (eingepöckeltes)
  Fleisch,  sowie  Hundekuchen
(Fleischfaserhundekuchen,  Hundezwieback),
ein  aus  Mehl  unter  Zusatz  von  Fleischabfällen
  hergestelltes  Backwerk.

615.  In  Nr.  614.

616.  Fleischextrakt,  Suppen-  258  1  SHierher  gehört:  Fleischextrakt  aller  Art,  sowie6  Fss.  u.  HKst.
tafeln,  Consomms,  Consomm  (Gallerte  von  Knochen  un0  Kb.
Tafelbouillon.  Fleisch),  auch  in  Blechbüchsen  2c.  herr!3  Bll.

metisch  verschlossen;  Bouillon  in  Tafeln,  Für  Fleischexauch
  flüssige  in  Dosen;  Suppentafeln  trakt:

(Erbsen-,  Bohnen-,  Linsen=  2c.  Tafeln)4  Fss.  u.  Kst.

aus  mit  Fleisch  oder  Speck  eingekochten

Gartengewächsen.

617.Geflügel  und  Wild  allerr258  1  Hierher  gehört  unzerlegtes,  sowie  zerlegtes  16  Fss.  u.  Kst.

Art,  nicht  lebend.  frisches  und  zubereitetes  Geflügel,  auch/  9  Kb.
in  Fässern,  Töpfen,  Krügen  und  dergl.  3  Bll.
mit  Ausnahme  des  unter  Nr.  657  nachzuweisenden
  gefüllten  (farcirten)  oder  in
sonstiger  Weise  feiner  zubereiteten;  ferner
nicht  lebende  Kaninchen  und  erlegtes
Wild  (Wildpret)  aller  Art.

618.  Stockfisch,  getrockneter.  25g  82222;;0  —
619.  Vorstehend  und  ander25g2  Hierher  sind  zu  rechnen:  in  Fässern,  Töpfen6  Ffss.  u.  Kst.
weit  nicht  genannte  und  dergl.  eingesalzene,  auch  getrocknete  9  Kb.

Fische.  geräucherte,  geröstete,  blos  abgekochte
(abgesottene)  Fische,  letztere  auch  in  Schachteln
  verpackt,  soweit  sie  nicht  unter  Nr.  618,

640,  641  und  657  enthalten  sind.  —
Frische  Fische  gehören  unter  Nr.  821.
620.  In  Nr.  621.
621.Südfrrüchte,  frische.  25h  1  Hierher  gehören  auch  unzerschnittene,  mi20  Fss.  u.  Kst.
(Hierin  Meer=  oder  Salzwasser  übergossene  Ci13  Kob.
Nr.  620.)  tronen.  —  Frische  Ananas,  Adams=  und  Bll.

 

 

 

Paradies-Aepsel  (Cedratfrüchte)  sind  unter
Nr.  350  nachzuweisen.

 

Für  frische  Apfelsinen,
  Sronen.  Limonen,
  Pomeran
18  Kst.  zen.
        <pb n="541" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  r  -  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  es  des  Bruttogewichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  gollrife  gewich
1.  2.  3.  4.  5.
622.  Feigen,  getrocknete.  ———.—.2!HYV  16  Kft.
623.  Korinthen.  250  bbbd.;;.  6  Bll.
624.  Rosinen.  25h2  Hierher  gehören  auch  getrocknete  Weinbeeren.  7  in  Fässern  und
625.  n  Nr.  627.  Körben  von  300  kg
626.Mandeln,  getrocknete.  25.  3  und  darüber.
627.Andere  getrocknete  Sud5h3  Dagegen  sind  zerschnittene  und  mit  Meer-0  in  Fässern  und
(Hierin  früchte;  auch  blos  in  oder  Salzwasser  übergossene  Paradies-  Körben  unter
Nr.  625.)alz  gepöckelte,  sowie  äpfel  (Cedratfrüchte)  unter  Nr.  661,  300  kg.
zerschnittene  oder  ge-  unreife  (grüne  oder  gelbe,  geschälte  oder  Außer  vorstehenschälte
  und  mit  Meer-  ungeschälte)  Pomeranzen,  auch  in  Salz-bbe#  Tarafür  die  äußeoder
  Salzwasser  über-  wasser  eingelegt,  unter  Nr.  663  nach-)  re  Umschließung  noch
gossene  Citronen.  zuweisen.  2  pCt.,  wenn  Südfrüchte
  in  Säckchen
oder  Bällchen,  und
10  pCt.,  wenn  sie
in  Schachteln,  Körbchen
  oder  Kistchen  verpackt
  sind.
Werden  Südfrüchte
  in  Säckchen,
Bällchen,  Schachteln,
Körbchen  oder  Kistchen
  ohne  äußere  Umschließung
  aus=  oder
durchgeführt,  so  ist
für  erstere  nur  die
zusätzliche  Tara  von
2  bezw.  10  pCt.  zu
»  gewähren.
628.Cardamomen.  255  1  111117.
(Hierin
Nr.  639.)
629.  Gewürznelken.  25  i  Auch  entölte........  ..  ......
(Hierin  16  Fff.
Nr.  639.)  #  18  Kst.
630.  Ingber,  roher.  251......................  .  13  Kb.
(Hierin  4  Bll.
Nr.  639.)  .
631.Muskatblüthen,  Muskat-  25  i  Muskatblüthen  und  Muskatnüsse  kommen
(Hierin  nüsse.  auch  unter  den  Namen  „Macis,  Macis-Nr.
  639.)  blüthe,  Macisnüsse“  im  Handel  vor.

 

 

 

 

—
        <pb n="542" />
        206

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  drn  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  «
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarisfe  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
632.Pfeffer  aller  Art.  25  i  Hierher  gehört  auch  Cayennepfeffer,  Paprika
(Hierin  (Paprika,  spanischer  Pfeffer).
Nr.  639.)
633.  Piment.  25  i  Piment  kommt  auch  unter  den  Namen  „Amo-(Hierin
  mum,  Nelkenpfeffer“  in  den  Handel.
Nr.  639.)
634.  Sternanis.  251  Sternanis  kommt  im  Handel  auch  unter
(Hierin  dem  Namen  „Badian“  vor.
Nr.  639.)
635.  Ganille.  25i  uch  Vanillin  ohne  Zuckerzusatz
(Hierin
Nr.  639.)
636.  Zimmt,  echter.  25  i  Hier  ist  nur  der  unter  den  Benennungen
(Hierin  „Ceylon=  oder  Java-Zimmt,  Canneel  Fs..
Nr.  639.)  (Ceylon=  oder  Java-Canneel)“  vorkom-18  Kst.
mende  Zimmt  (cinnamomum)  nachzu-  13  Kb.
weisen.  4  Bll.
637.Anderer  Zimmt.  25  Hierher  gehören:  Zimmtblüthe,  Zimmtkassia
(Hierin  (cassia  lignea),  Holzkassia  (Holzzimmt,
Nr.  639.)  Mutterzimmt,  cassia  vera,  cassia  lignea
vera),  Zimmtblüthenstengel,  gepulverte
Zimmtwurzel.  —  Dagegen  ist  „weißer
Zimmt  (canella  alba  oder  costus  dulcis)“
  unter  Nr.  224  nachzuweisen.
638.  Vorstehend  nicht  genannte  25  i  Hierher  sind  zu  rechnen:  Saffran  (Crocus),
(Hierin  Gewürze.  Mutternelken,  Nelkenstengel  (Nelkenstiele),
Nr.  639.)  Guineakörner  (Paradieskörner)  und  sonstige
  anderweit  nicht  genannte  Gewürze
639.  In  Nr.  628  bis  638.
1  640.  Heringe,  gesalzene,  in  25  K  Die  Anschreibung  dieser  Heringe  geschieht  —
(Hierin  Fässern  (1  Faß  —  nach  der  Zahl  der  Fässer  (Tonnen).
Nr.  642.150  kg).
641.  Heringe,  gesalzene,  in  25  k  Die  Anschreibung  dieser  Heringe  geschieht  16  Fss.  u.  Kst.
nicht  handelsüblicher  Anmerk.  1½nach  Gewicht.  —  Unter  diese  Nummer  Ko.
Verpackung.  fallen  auch  Heringslake  und  gesalzene
Heringsmilch.
642.  In  Nr.  640.
643.  Honig.  251  Türkischer  Honig  ist  unter  Nr.  657  nach--12  Ffs.

 

 

 

zuweisen.
        <pb n="543" />
        ..  Hinweisung
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  .  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
fuh  chfuh  is  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  565.  —
644.  Kaffee,  roher.  25m  FKTHT„„„„  12  in  Fässern  mit
645.  Kaffeesurrogate,  mit  Auss  25m1.Zu  den  Kaffeesurrogaten  gehören  nament-Dauben  von  Eichennahme
  von  Cichorien.  lich:  Eicheln,  Erdmandeln,  Feigen,  Gerste  Und  anderem  har-Roggen,
  Weizen,  Malz,  Möhren,  Rübenhen  Holz.
u.  s.  w.,  gebrannt  oder  geröstet,  auchß  in  anderen  Fässern.
dergleichen  gemahlen.  —  Frische  und  in  Kisten  von  200  kg
getrocknete  (gedarrte)  Cichorien  sind  unter!  und  darüber.
Nr.  337,  gebrannte  (geröstete)  oder  ge-  in  Kisten  unter
mahlene  unter  Nr.  658  anzuschreiben.  200  kg.
9  Kb.
2  Bll.
1  in  Umschließungen
von  einfachem  leichdten
  Leinen.
646.  HKaffee,  gebrannter.  25  m  2  Luch  gemahlener  oder  gerösteter  20  u.  Kst.
13  Kb.
6  Bll.
647.Kakao  in  Bohnen.  25m3  Hierher  auch  gebrannter  Kakao  in  Bohnen.  W—““¼“
—  Dagegen  ist  gemahlener  oder  sonst  Ind  anderem  harzerkleinerter
  Kakao  unter  Nr.  652  nach-  ten  Holz  und  in
zuweisen.  —
648.Kakaoschalen.  25m  4  SHierher  gehören  auch  gebrannte  Kakao-  losise.  Fässern.
schalen.  —  Dagegen  sind  gemahlene  Kb
unter  Nr.  653  nachzuweisen.  3  Bl.
649.  Kaviar  und  Kaviarsurro-  25  Un  Hierher  gehört  auch  Kaviarlaske  20  Fss.  u.  Kst.
gate.  13  Kb.
6  Bll.
650.  JKäse  aller  Art.  250  Hierunter  gehört  auch  geronnene  Milch,19  in  Kisten  von  50kg

 

 

aus  welcher  die  Molke  größtentheils  ausgeschieden
  ist.

 

und  darüber.

16  in  Kisten  unter
50  kg.

11  Fss.

8  Kb.

6  Bll.

12  in  Kübeln  von
150  kg  und  darunter.


8  in  schwereren  Kübeln.
        <pb n="544" />
        208:

 

 

 

..  inweisun
Lau-Waarenvereichniß  dem  "4  Tarasatz
fende  für  die  Nunmer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  golltarifs.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
651.  Chokolade.  25p1.................  .
652.Kakao,entölter(Kakao-25p1.......................
puder,  Kakaopulver).
653.Kakaomasse  und  Choko-25p1  Auch  gemahlene  Kakaoschalen  fallen  unter
„%  ladesurrogate.  diese  Nummer.
654.  Konfitüren,  Zucker-=  und  25p  1  EHierher  gehören  Konditorwaaren,  insbeson-Kuchenwerk
  aller  Art.  dere:  feines  Backwerk,  Biscuit,  Cakes,
Bonbons  (Boltgen,  Caramellen,  Caramelwaaren),
  kandirte  Früchte  und  Gewürze,
Succade  (kandirte  Schalen  von  Sudfrüchten
  oder  Cedratfrüchten),  Marzipan,
mit  Zucker,  Honig  2c.  versetzte  Pastillen
und  sonstiges  Kuchen=  oder  Zuckerwerk.0  Fss.  u.  Kst.
655.ilch,  kondensirte.  25Pp1  uch  sogenannte  Scherf'sche  Milch  in  her-3  Kb.
metisch  verschlossenen  Flaschen.  6  Bll.
656.  In  Nr.  657.  ·  .  Für  Kakaomasse,
657.  Andere  Gegenstände  des25P1  den  hier  nachzuweisenden  Gegenstindenemahlenen  Kakao,
(Hierin  feineren  Tafelgenusses.  des  feineren  Tafelgenusses  gehören:  mit  Chokolade  und
Nr.  656.)  Zucker,  Essig,  Oel  oder  sonst,  namentlich  Chokolade  =  Surro- 



 

 

alle  in  Flaschen,  Büchsen  und  dergleichen
eingemachten,  eingedämpften  oder  auch
eingesalzenen  Früchte,  Gewürze,  Gemüse,
Sämereien,  Beeren  und  andere  Verzehrungsgegenstände
  (Pilze,  Trüffeln,
Geflügel,  Seethiere  und  dergleichen)
Eier,  ganz  oder  theilweise  (Eigelb,  Eiweiß)
  in  Flaschen,  Büchsen  oder  dergl.
eingemacht,  eingedämpft  oder  auch  eingesalzen;
  zubereitete  Fische;  zubereiteter
Senf;  auch  gemahlener  Senf  (Senfpulver,
  Senfmehl)  in  Blasen,  verschlossenen

  Büchsen,  Flaschen,  Krügen  oder

Stanniol;  Kapern;  Oliven;  Pasteten;
Saucen;  Brustsyrup  (Syrop  pectorale)
und  Brustteig  (päte  pectorale);  Kindermehl
  und  Malzzucker;  Essenzen  zur  Bereitung
  von  Getränken  (Limonadenessenz
  2c.),  dergleichen  zum  Würzen  zubereiteter
  Speisen  und  Getränke  (Vanilleessenz
  2c.):  alle  diese  Essenzen  auch  mit

einer  geringen  Beimischung  von  Alkohol.
—  Kondensirte  und  sogenannte  Scherfsche
Milch  ist  dagegen  unter  Nr.  655  nachzuweisen.


 

 

gate:
in  Kisten  von

weichem  Holz.

Für  CEitronat
(Orangeat),  Succade:


13  in  Kistchen  und
Schachteln.  von
Buchenholz.

15  in  Kisichen  und
Schachteln  von  Buchenholz
  mit  Leinwand-Umhülllung.


14
        <pb n="545" />
        —  209  —

 

 

..  inweisung
Lau-  Waarenverzeichniß  bem  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ·  t  ichts).
fuh  chfuh  golltarifs  des  Bruttogewich
1.  23  3.  4.  5.

 

—

658.  Cichorten,  gebrannt  (ge  25p2  Frische  und  getrocknete  (gedarrte)  Cichorien
röstet)  oder  gemahlen.  sind  unter  Nr.  337  anzuschreiben.

659.  In  Nr.  660.
660.  Nüsse,  trockene,  und  Kastass  25p2  Gierher  gehören  auch  ausgeschälte  trockene

(Hierin  nien,  zum  Genuß;  Nüsse  zum  Genuß,  gemahlenes  Johannis-=Nr.
  659.))  Johannisbrot;  Pinien-=  brot,  sowie  gemahlene  genießbare  Kastakerne.
  nien  (Maronenmehl)  ohne  weitere  Zubereitung.

  —  Genießbare  Kastanien  führen
im  Handel  auch  den  Namen  „Maronen“.
661.  Obst,  getrocknet  2c.,  oder  25p2  Hierher  gehört:  Obst  (mit  Ausnahme  der
ohne  Zucker  2c.  zube-  Weinbeeren  und  Südfrüchte),  getrocknet,
reitet.  gedarrt,  gebacken,  zerschnitten,  gepulvert,
in  sonstiger  Weise  zerkleinert,  oder  ohne
Zucker  2c.  blos  eingekocht  (Mus);  eingesalzenes
  in  Fässern,  Töpfen,  Krügen
und  dergleichen;  auch  Paradiesäpfel
(Cedratfrüchte),  zerschnitten  und  mit
Meer=  oder  Salzwasser  übergossen,  sowie
gegohrenes  Obst.  —  Mit  Zucker  2c.  zubereitetes
  Obst  fällt  dagegen  unter

Nr.  657.  16  Fss.  u.  Kst.
662.  Säste  zum  Genuß  auss  25P2  Mit  Ausnahme  von  Moßt  12  Kb.
Obst,  Beeren  u.  Rüben,  4  Sll

uneingekocht  oder  ohne
Zuckerzusatz  eingekocht.
663.  Sämereien,  Beeren  und25p2  EHierher  gehören:  für  den  menschlichen  Ge-Gartengewächse

  zum  nuß  bestimmte  Gartengewächse  (Gemüse,
Genuß:  getrocknet  2c.,  Krautarten,  Kartoffeln,  Pilze  2c.),  sowie
blos  eingekocht  oder  dergleichen  Sämereien  und  Beeren  (mit
gesalzen;  Schalen  von  Ausnahme  der  Weinbeeren,  getrockneten
Südfruchten;  unreife  Wachholderbeeren  und  der  Südfrüchte),
Pomeranzen.  zerschnitten,  gepulvert  oder  sonst  zerkleinert,

  getrocknet,  gedarrt,  gebacken,
komprimirt  oder  ohne  Zucker  2c.  blos  eingekocht,
  mit  Ausnahme  der  in  Biechbüchsen
  2c.  hermetisch  verschlossenen  frischen
und  zubereiteten  Gartengewächse  oder  komprimirten
  Gemüse;  ferner  eingesalzene
Söämereien,  Beeren  und  Gartengewächse,
sowie  in  Essig  ohne  jeden  Zusatz  von
Gewürz  eingelegte  Gartengewächse,  sofern
sie  in  Fässern,  Krügen,  Töpfen  und  dergleichen
  verpackt  sind;  unreife  getrocknete
Erbsen;  getrocknete  Erdmandeln;  Senf- 



 

 

 

 

 

27
        <pb n="546" />
        —  210  —

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  iu  6  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  uhr  .  es  i
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  golltariss.  des  Bruttogewichtsz).
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(663.)  Semereien,  Beeren  und25p2  pulver  (Senfmehl)  in  Fässern,  Kisten  und
Gartengewächse  zum  dergleichen;  Paraguay-Thee  yerba  maté.
Genuß:  getrocknet  2c.,  Jesuitenthee);  frische  und  getrocknete,  auch
blos  eingekocht  oder  in  Salzwasser  eingelegte  Schalen  von
gesalzen;  Schalen  von  Südfrüchten;  Orangenmehl  (gepulverte
Südfrüchten;  unreife  Orangenschalen)  und  unreife  (grüne  oder
Pomeranzen.  gelbe,  geschälte  oder  ungeschälte),  auch  iun
Salzwasser  eingelegte  Pomeranzen.
664.E  Dextrin  (Stärkegummih,  25091  Das  Dextrin  führt  je  nach  dem  Grade  seiner  Fss.  u.  Kst.
Reinheit  verschiedene  Namen  im  Handel  Sck.
so  z.  B.  „Stärkegummi,  Röststärke  (geröstete
  Stärke,  Druckkleister),  Gommeline,
Leiogomme  (Leiokom,  Leiokomme,  Leogomme)“.
  —  Auch  Gloycerocolle  (ein
mechanisches  Gemenge  von  Stärkekeister,
Leim,  Glycerin  und  Wasser),  sowie  Albuminoide
  (Eiweißleim,  getrockneter  Weizen-.
  kleber)  sind  hier  anzuschreiben.
665.  Nudeln,  Maccaroni.  25  41  Hierher  gehören  auch  andere  (gleichartige)  12  Fss.  u.  Kst.
nicht  gebackene  Erzeugnisse  aus  Mehl,
sowie  Nudeln  aus  Kartoffelmehl.
666.]  Sago  und  Sagosurro  2501  Toapioka  kommt  im  Handel  auch  unter  dem  16  Ffss.  u.  Kst.
gate;  Tapioka.  Namen  „Cassave"  vor.  —  Hierunter  sind  Sck.
auch  Sagomehl,  Kartoffelsago  und  soge-  Für  Sagosurrogate
nannter  Kartoffelreis  und  Kartoffelgriesaus  Kartoffelstärkeanzuschreiben.
  mehl  (Kartoffelsago):

12  Fss.  u.  Kst.
667.|Kartoffelstärke  und  Kar-2501  Mit  Ausnahme  der  gerösteten  Kartoffelstärke.  Sck.
toffelmehl.
668.  Ar  Stärke;  Kraft-.02501  HHierunter  fällt  insbesondere:  nicht  geröstete

 

mehl;  Puder;  Arrowroot.


 

 

Reis-,  Mais=  und  Weizenstärke;  Kraftmehl
(Stärkemehl,  Amidon,  gemahlene  Weizenstärke);
  Puder  (fein  gebeuteltes  Kraftmehl),
  mit  Ausnahme  des  parfümirten
und  des  durch  seine  Umschließung  als
kosmetisches  Mittel  sich  darstellenden
Puders  (Nr.  782);  ostindisches  Mehl
(Stärkemehl  aus  Pflanzensubstanzen);
Arrowroot;  Revalenta  arabica  und  sog.
Eierpulver  (wesentlich  aus  Stärkemehl
mit  geringer  Beimischung  von  Brausepulver
  bestehend).

 

12  Fss.  u.  Kst.
1  Sck.
        <pb n="547" />
        211

 

——““““[
mmme..

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  in  8  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  ;
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
669.Gewöhnliches  Backwere!25q02  Hier  sind  nachzuweisen:  Brot,  Semmeln
(Hierin  (Bäckerwaare).  und  dergleichen  Backwerk;  Kletzenbrot
Nr.  672.)  (gewöhnliches  mit  gedarrten  Birnen  und
dergleichen  Aepfelschnitzen  gefüllt);  Mazes
(jüdisches  Osterbrot);  Pumpernickel;  gewöhnlicher
  Schiffszwieback;  auch  zu  Fss.  u.  Kst
Genuß  bestimmte  Oblaten  aus  Mehl  2c  2  Sk.
·  ohne  Zusatz  von  Zucker  oder  Gewürz.  «
670.KörnervonGetreide25q2(Hierunterfallen-Gerste,geschälte,gerollte
oder  Hülsenfrüchten,  (Graupen);  Gries,  Griesmehl  und
geschroten  oder  geschält;  Grütze  aus  Getreide  oder  Hülsenfrüchten;
Graupen;  Gries;  auch  geschälte  oder  gestampfte  Hülsenrütze.
  früchte.
1  671.  Mehl.  2502  Mehl  aus  Getreide  und  Hülsenfrüchten,13  Ffss.  u.  Kst.
(Hierin  auch  gebrannt  oder  geröstet.  2  Sck.
Nr.  672.)
672.  In  Nr.  669  bezw.  671.
673.  Austern.  257  A5A5A5A5A5545444e
674.  Andere  Muschel=  und  25r  Hierher  gehören:  Frische  oder  blos  abge-Schalthiere
  aus  der  kochte  (gesottene),  auch  in  Fässern,  Töpfen
See,  als:  Hummern,  und  dergleichen  eingesalzene  Seethiere,13  Fss.  u.  Kst.
ausgeschälte  Mu-  als:  Hummern,  Krabben,  ausgeschälte  7  Kb.
scheln  2c.  Muscheln,  Seeschnecken,  Schildkröten  und
dergleichen.  —  Unausgeschälte  Muscheln
aus  der  See  fallen  unter  Nr.  824.
675.Reies,  geschälter.  258  Reis  ist  bei  der  Ausfuhr  von  Niederlagen  Sck.
(Hierin  wie  bei  der  Einfuhr  anzuschreiben.  —
Nr.  676  Auch  geschrotener  oder  gemahlener  Reis
u.  678.)  (Reisgries,  Reismehl),  sowie  zollpflichtige
Reisabfälle  (vergleiche  Nr.  7)  gehören
hierher.
676.  In  Nr.  675.
677.  Reis,  ungeschälter  2555SS.  2  Sck.
(Hierin  (Paddy).
Nr.  678.)
678.  In  Nr.  675  bezw.  677.
+  679.  Kochsalz.  25  t  Hierher  gehört  Siede-,  Stein=  und  Seesalz.1  Sck.
(Hierin  sowie  alle  Stoffe,  aus  welchen  Salz  0,5  in  Umschließun-Nr.
  680.)  ausgeschieden  zu  werden  pflegt,  mit  Aus-  gen  von  einfachem
nahme  der  unter  Nr.  287  enthaltenen  leichten  Leinen.
rohen,  sog.  Staßfurter  Abraumsalze.
680.  In  Nr.  679.

 

 

 

 

 

27.
        <pb n="548" />
        212

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dem  ü  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
1  681.Melasse.  2577
(Hierin  -
Nr.  685.)
682.  Kartoffelzucker  und  Kari255  .....
toffelsyrup.  C9
683.  Anderer  Stärkezucker  255  17171.55K
«  (Glykose),Trauben-(«3)  11  .
zucker  und  Stärkesyrup.
684.  Syrup  von  der  Zucker-  25  U  Auch  Tabacksaucen  ohne  Beimischung  von
fabrikation.  (  5  Taback,  vorherrschend  aus  Syrup  mit
einem  Zusatze  von  Tamarindenmark,  sind
hier  nachzuweisen.
685.  In  Nr.  681.  "
686.Tabackblätter,  unbear!25  1  Hierher  gehören  auch  nur  über  Rauch  ge  Für  Tabackblätter,
beitete.  trocknete  Tabackblätter,  sowie  unbear--Unbearbeitete  und
beitete  Tabackblätter  in  Puppen  (Bündeln)  Stengel:
und  Abfälle  von  unbearbeiteten  Taback--26  in  Kisten  von

 

 

 

blättern.

 

175  kg  und  darunter.


22  in  Kisten  von
mehr  als  175  kg.

12  in  Fässern  von
700  kg  und  darunter.


8  in  Fässern  von  mehr

als  700  kg.
in  Körben

Weidenruthen.

22  in  Körben  aus

Weidenruthen  in

Leinen  emballirt.
in  Körben  aus

Weidenruthen,  ohne

Deckel,  in  Leinen

emballirt.

10  in  Körben  aus
hartem  Schilfgeflecht
  (Rohrgeflecht),
ausgelegt  mit  Schilfblättern,
  geschnürt
mit  Baststricken.

8  in  Umschließungen
aus  Thierhäuten.

18  aus

21
        <pb n="549" />
        —  —

213

 

 

 

–  —  —

 

 

-  ..-Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  -  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts)
r  fuh  rchfuh  golltarife  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(686.)Labackblätter,  unbearbeil  2571  13  in  Umschließungen

 

tete.

 

 

aus  Bastplatten  oder
dicken  Palmblättern
(dicken  Palmblattplatten),
  geschnürt
mit  Baststricken,  auch
in  Leinen  emballirt.
12  in  Umschließungen
aus  Schilfgeflecht,
ausgelegt  mit  Bastplatten
  oder  dicken

Palmblättern  (dicken
Palmblattplatten),
geschnürt  mit  Hanfstricken,
  auch  in
Leinen  emballirt.

5  in  Umschließungen
aus  Schilfplatten,
geschnürt  mit  Baststricken,
  auch  in
Leinen  emballirt.

5  in  Umschließungen
aus  Leinen  oder
Jute,  mit  Unterlage
von  dünnen  Bastplatten
  oder  dünnen
Palublättern  (dünnen
  Palmblattplatten).


5  in  Umschließungen
aus  Schilf,  und
Haargeflecht,  häufig
auch  aus  Leinen
zusammengesetzt.

3  in  Umschließungen
aus  feinem  harten
Bast=  oder  Rohrgeflecht.


2  in  Umschließungen
aus  feinen  Binsenmatten.
        <pb n="550" />
        214

 

 

 

 

...  Hinweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  em  ss  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:  "6  .
(686.)Tabackblätter,unbear.-25v1  2  in  einfacher  Umbeitete.
  schließung  aus
schwerem  Leinen.

1  in  einfacher  Umschließung
  aus  leichtem
  Leinen.

687.Tabacksaucen.  25V1  Hierher  gehören  nur  die  ganz  oder  zum  —
Theil  aus  dem  Rohtaback  gewonnenen
Tabacksaucen.  —  Andere  s.  unter
Nr.  684.
688.  Tabackstengel,  auch  sau?25V1  ......  ..........  S.  Tarasatz  zu  Nr.  686.
cirte.
689.  Cigarren.  25  v24  ........  .  .  ..
690.  Cigarretten.  25v  2a  Mit  Ausnahme  der  lediglich  mit  indischemFür  fabrizirten  Taback:
Hanf  gefüllten  sogenannten  Asthma-  6
«  .225.  —
Warmthr  12  in  Kanasserkörben.
................  6  Bll.
691.|Kautaback.  25v2  S  ....  Sin  zherhäuten  Kfür
692.  Rauchtaback  und  andere  25726  Hierher  gehören  alle  bearbeiteten  Taback-  saucirte  Taback-Tabackfabrikate,
  mit  blätter,  mit  Ausnahme  der  ganz  oderblätter).
Ausnahme  der  unter  halb  entrippten,  insbesondere:  abgerollte,  Außer  der  vor-Nr.
  689  bis  691  und  geschnittene,  eingesalzene,  saucirte;  ferner  behemsen  raranar
«  .  K
693  bis  695  genannten  arotten  zu  Schnupftaback,  Kanaster  schließung  noch  24
.  ...  .......  ...  pCt.,  falls  die  Ci-693.Schnupftaback
  25729  Harun  ooer  Egar
694.  KLabackblätter,  ganz  oder25  v299999„  retten  in  kleinen
halb  entrippt.  Kisten,  und  12  pCt.,
4  falls  sie  in  Körbchen
695.  Tabackmehl  und  Absälle?5v2  6  ier  sind  auch  die  mit  Abfällen  von  Roh-  oder  Pappkästen  vervon
  Tabackfabrikaten.  taback  gemischten  Abfälle  von  Tabac-ackt  sind.
fabrikaten  nachzuweisen.
696.  Thee.  25  w  Kräuterthee  ist  unter  Nr.  225,  Paraguay-23  sst.

 

 

 

Thee  (yerba  maté,  Jesuitenthee)  unter

Nr.  663  nachzuweisen.
        <pb n="551" />
        215

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  v  auf  n  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  «
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltariss.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
697°7).Kandiszucker  und  Zucker  25x  Auch  Zucker  in  weißen,  vollen,  hartenFür  Brot=  (Hut-)
in  weißen,  vollen,  Platten  oder  Blöcken  oder  Stangenzucker  lucker,  Kandis-,
harten  Broden  bis  zu  bis  zu  12,5  kg  Nettogewicht  oder  in  Blruch=  oder  Lum-12,5
  kg  Nettogewicht  Gegenwart  der  Steuerbehörde  zerkleinert,enzucker:
oder  in  Gegenwart  der  ist  bei  der  Ausfuhr  hier  nachzuweisen.4  in  Fässern  mit
Steuerbehörde  zerklei-  Dauben  von  Eichennert.
  .  und  anderem  harten
698*).  JAller  übrige  harte  Zucker,  25x  ...................  Holz.
sowie  alle  weißen  10  in  anderen  Fässern.
trockenen  Zucker  in  13  Kst.
Krystall-,  Krümel=  und  7  Kb.
Mehlform  von  min-  Für  Rohzucker
destens  98  pCt.  Pola-  und  Farin  (Zuckerrisation.
  mehl),  sowie  ge-699°).Rohzucker
  von  mindestens  25  1  z....................  stoßenen  Zucker:
88  pCt.  Polarisation.  13  in  Fässern  mit
700*).  SZucker,  für  welchen  Aus-  25544  88!!!„  Dauben  von  Eichenfuhrvergütung
  nicht  und  anderem  harten
gewährt  ist.  olz.
10  in  anderen  Fässern.
13  Kft.

8  in  außereuropäischen
  Rohrgeflechten
(Kanassers,  Kranjans).


7  in  anderen  Körben.

4  Bll.

1  in  Umschließungen
von  einfachem  leichten
  Leinen.

26.  Oel,  anderweit  nicht  genannt,  und  Fette.
701.  Speiseöl  in  Flaschen  oder  6  1  Speiseöl  in  Flaschen  oder  Krügen  von  min-Krügen
  unter  50  kg  destens  50  kg  Bruttogewicht  fällt  unter
Bruttogewicht.  Nr.  703  bezw.  704.  24  Kst.
702.  Anderes  Oel  in  Flaschen  26  a1  Hierher  gehört  auch  Butterfarbe  mit  einems16  Kob.
oder  Krügen  unter  Zusatz  von  Speiseöl  in  Flaschen  oder
50  kg  Bruttogewicht.  Krügen  unter  50  kg  Bruttogewicht.
703.Baumöl  (Olivenöl)  in  26  a2  u.  3Auch  in  Flaschen  oder  Krügen  von  min-  —
(Hierin  Fassern.  destens  50  kg  Bruttogewicht.
Nr.  705.)

 

 

 

 

ummittelbaren  Durchfuhr  wie  bei  der  Einfuhr  anzuschreiben.

 

*)  Zucker  ist  bei  der  Ausfuhr  von  Niederlagen  (sofern  nicht  inländischer  —  §.  19  Ziffer  3  der  Dienstvorschriften)  und  bei  der
        <pb n="552" />
        216

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  iu  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  r  es  ichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  gollarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
704.  Andere  Speiseöle  in]  26a2  HHierher  sind  zu  rechnen:  Mohn-,  Sesam-,  —
Fässern.  Erdnuß-,  Bucheckern-,  Sonnenblumenund
  Niger=  (Nigger-)  Oel,  auch  Butterfarbe
  mit  einem  Zusatz  von  Speiseöl,  in
Fässern  oder  in  Flaschen  oder  Krügen
von  mindestens  50  kg  Bruttogewicht.
705.  In  Nr.  703.
706.  Baumwollensamenöl  26à  4  Auch  in  Flaschen  oder  Krügen  von  min-  –
(Cottonöl)  in  Fässern.  destens  50  kg  Bruttogewicht.
707.Kakaoöl  (Kakaobutter)  inn26a  4  Hierher  gehört  Kakaoöl  (Kakaobutter)  in3  Kst.
konsistenter  Form.  konsistenter  Form  (Blöcken,  Tafeln  2c.),9  Kb.
in  Kisten,  Körben  2c.
708.Kokosnuß-,  Palmnußg  226  4  TLugchflüssiges  Bassiaöl  (Elipe-)  —
und  Palmöl,  flüssiges.  öl,  Illipeöl)  gehört  hierher.
in  Fässern.
709.  Leinöl  in  Fässern.  260  .  —
710.  Medizinische  fette  Oele  inj  26a4  s5Hierunter  fallen:  Bilsen—  —
Fässern.  kraut-  und  Eieröl,  fettes  Auch  in
Mandelöl,  butterartiges  Flaschen  oder
Lorbeer=  und  Muskatöl  Krügen  von
(Muskatbalsam,  Muskat=  4mindestens
butter),  Ricinus-(Castor-  50  kg
oder  Springkörner-)  Oel,  Bruttofettes
  Sensöl  2c.  gemicht.
711.  Rüböl,  Rapsöl  in  Fässern  261c014..„  Ricinnsöl  —
712.  Anderes  fettes  Oel  in  26a  4  Hierunter  fallen  insbeson=  auchin  Blech-  —
Fässern.  dere:  Degras  (Tekran,Pefäßen  von
Gerbesett),  Hanf-,  Kakao-)indestens
Klauen-(Knochen-),  Lard-  15  kg
(Speck-),  Sod=  und  Sper-  Bruttomaceti=
  (Wallrath-)  2c.  gewicht.
Oel,  sowie  Oelsäure
(Olein-,  Elainsäure,  Olein,
Oelstoff).  Oeldraß  ist
gleichsalls  hier  nachzuweisen.

713.  Kokosnuß-,  Palmnuß-und;  2635  Kommt  auch  unter  den  Namen  „Kokos-3  Fss.  u.  st.
Palmöl,  festes.  butter,  Kokosfett,  Kokostalg“  bezw.

 

 

 

„Palmkernfett,  Palmbutter,  butterartiges
Palmfett“  vor.  —  Auch  festes  Bassia-(Elipe-,
  Illipe-)  Oel  fällt  unter  diese
Nummer.
        <pb n="553" />
        217

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  E.  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
fuhr  chfuh  —  des  Bruttogewichts)
—L  2.  3.  ·  4.  5.
1  714.  Oelrückstände,  feste;  auch  26  b  Hierher  gehören  alle  festen  Rückstände  von  2  Sck.
gemahlen.  der  Fabrikation  fetter  Oele,  auch  gemahlen.
  —  Oeldraß  fällt  dagegen  unter
Nr.  712.
715.  Schmalz  von  Schweinen  2661  Hierher  gehört  eingeschmolzenes,  ausgepreß6  Fss.  u.  Kst.,
und  Gänsen.  tes  oder  sonst  extrahirtes  Fett  von  nuch  in  Kübeln  und
Schweinen  und  Gänsen.  Eimern.
716.  Ozokerit,  gereinigt  oder  2662  Ceresin  (aus  Ozekerit  dargestellt,  auch  mit
raffinirt;  Paraffin;  Paraffin,  Bienen=  oder  Pflanzenwachs
Vaseline.  versetzt),  auch  in  Täfelchen,  fällt  gleichfalls
  unter  diese  Nummer.  Von  Paraffin
gehört  rohes  (Paraffinbutter)  und  gereinigtes
  hierher.  —  Noher  Ozekerit
(Bergwachs,  Erdwachs,  wachsweicher  Asphalt)
  ist  dagegen  unter  Nr.  815  nachzuweisen.

717.Stearin;  Palmitin;)  2662  Auch  Stearin-,  Palmitin-,  und  Margarin-Margarin;
  Oleomar-  säure.  —  Oleomargarin,  mit  Milch,  13  F#.  gst
garin;  Wallrath.  Wasser,  Salz,  Farbstoffen  2c.  vermischt  Fl.  u.  Kst.
ist  unter  Nr.  612  wie  künstliche  Butter
nachzuweisen.
718.  Wachs.  2602  Hierher  gehört:  Bienenwachs,  auch  in
Täfelchen;  Waben,  denen  der  Honig  entzogen
  ist;  Pflanzenwachs  (Palmwachs,
Karnaubawachs  2c.),  auch  in  Täfelchen;
schwarzes  Wachs  (zum  Auftragen  auf
Leder);  ferner  Abfallwachs,  Tropfwachs,
Wachsstumpfen  und  dergleichen  zur  Wachsfabrikation
  geeignete  Rückstände.  )
719.  Fischspeck;  Fischthran;  2663  uch  Robbenspeck  und  Robbenthran  —
Wallfett.
720.  JTalg.  2664  Eingeschmolzenes  Fett  von  Rind=  und  Schafvieh.
  Ist  demselben  das  flüssige  Fett
(Olein)  oder  das  GElycerin  (Oelsüß)  auch
nur  theilweise  entzogen,  so  ist  dasselbe
als  Stearin  zu  behandeln.
721.  Vorstehend  nicht  ge  26c4  Hier  ist  alles  in  vorstehenden  Nummern
nanntes  Thierfett.  nicht  genannte  ungeschmolzene  oder  ein-3  Fss.  u.  Kst.

 

 

 

geschmolzene  Thierfett  nachzuweisen,  insbesondere:
  uneingeschmolzenes,  unausgepreßtes
  Gänse=  und  Schweinefett;  konsistentes,
  auch  schmalzartig  konsistentes
Knochen=  oder  Klauenfett;  Hirschtalg  oder

Hirschunschlitt  u.  s.  w.

 

 

 

28
        <pb n="554" />
        218

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (#in  Prozenten
s  es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
27.  Papier  und  Pappwaaren.
1722.Halbzeug  aus  Lumpen,  27  a  Hier  ist  Halbzeug  (Halbstoff  zur  Papierauch
  aus  Abfällen  von  fabrikation)  aus  Lumpen  aller  Art,  auch
der  Spinnerei  und  aus  Abfällen  von  der  Spinnerei  und
Weberei  2c.  Weberei,  altem  Tauwerk,  alten  Fischernetzen
  und  Stricken,  ungebleicht  oder  gebleicht,
  breiartig  oder  in  fester  Form,
nachzuweisen.  —  Halbzeug  aus  Gemischen
von  Lumpen  oder  den  vorstehend  genannten
  Abfällen  und  den  unter  Nr.  726
und  727  genannten  Materialien  zur
Papierfabrikation  wird  behandelt  wie
Halbzeug,  welches  lediglich  aus  den  letzteren
  Materialien  besteht.

723.  Dachpappen;  Asphalt-  27b  Dachpappen  sind  in  Theer  getränkte  und
sesden  und  Röhren  mit  Sand  überzogene  Pappdeckel.
ieraus.

724..Fliegen-,  Gicht=  und  27b  Vesikatorpapier  ist  blasenziehendes  Papier
Vesikatorpapier.  (Kantharidenpapier).

725.Graues  Lösch=  und  Pac275b—211„--  16  K

(Hierin  papier.  t.
Nr.  730  13  Kb.
u.  732.)  6  Bl.
726.Holzstoff,  chemisch  berei-  27b  «
teter  (Holz-Cellulose).  Ungebleicht  oder  gebleicht,  breiartig  oder
in  fester  Form.

727.Holzstoff,  geschliffener;  27b
Strohstoff;  Espartound
  anderer  Faserstoff.

728.  Pappen  (Pappdeckel)  27  b  u.  48  Pappen,  äußerlich  (d.  h.  nicht  lediglich  in

(Hierin  mit  Ausnahme  von  der  Masse)  gefärbt  oder  mit  Mustern
Nr.  731.]]  Dach=  und  Asphalt-  bedruckt,  sind  unter  734,  Pappen,  aus
pappen;  Papiermaché-  zusammengeleimten  Papierbogen  oder  mit

masse  und  Preßspäne.  Papier  überzogen,  wie  das  dazu  verwendete

  Papier,  lackirte  Papiermach  masse

in  Tafeln  unter  Nr.  743  nachzuweisen.

729.  Schleif-,  Rost-,  Radir-,  27b  Hierher  gehören  auch  Tafeln  aus  Schiefer-Schiefer-
  und  alles  papier  ohne  weitere  Verbindung.  —
Polirpapier.  Unter  Polirpapier  ist  „Bimstein-,  Glas-,

Sand=  und  Schmirgelpapier“  zu  verstehen.


730.  In  Nr.  725.
        <pb n="555" />
        219

 

 

 

inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  *  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  Sella  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
731.  In  Nr.  728.
732.  In  Nr.  725.
733.  Albuminpapier  und  ande-  20  ;
nres  photographisches
Papier.
734.  Gold=  und  Silberpapier;  27e  Hier  ist  nachzuweisen:  Gold=  und  Silberbuntes
  und  durchschla-  papier;  Papier  mit  Gold=  oder  Silbergenes
  Papier.  muster;  durchschlagenes  Papierz  ingleichen
Streifen  von  diesen  Papiergattungen;
Papier  mit  eingepreßten  Dessins;  mit
Wollstaub  Überzogenes  (veloutirtes)
Papier;  ferner  Pappen,  äußerlich  (d.  h.
nicht  lediglich  in  der  Masse)  gefärbt  oder
mit  Mustern  bedruckt;  alles  bunte  und
Anilinpapier.
735.  Löschpapier  mit  Aus-  27e  Graues  Löschpapier  fällt  unter  Nr.  725,
nahme  des  grauen;
*  und  Seiden  14  K.
736.  Schreib-,  Druck=  und  27e  Hierher  gehört  alles  lithographirte,  linüirte,  13  Kb.
Zeichenpapier  aller  bedruckte,  zu  Rechnungen,  Etiketten,  Fracht-  8  Bll.
Art;  lithographirtes,  briesen,  Devisen  2c.  vorgerichtete  Papier  in  Stößen  mit
bedrucktes  oder  linir-  auch  mit  Linien  bedrucktes  Papier  zu  Schutbreitern  an
tes,  für  schriftliche  Aus-  Musterblättern.  en  Köpfen  und
füllung  vorgerichtetes  Vavierpaype  an
Papier.  En  eiten,  u
737.  Vorstehend  nicht  genannte  27e  Hierunter  fällt  insbesondere:  Papier,  auf
*  einer  oder  beiden  Seiten  mit  Kreide,  Blei-  verschnürt  (nur

 

Papierarten.

 

 

weiß  rc.  überzogen;  Malerpappe;  Pergamentpapier,
  aus  thierischen  oder  anderen
  (vegetabilischen)  Stoffen  künstlich  hergestellt.
  (Echtes  Pergament  gehört  unter
Nr.  531.)  Ferner  gehört  hierher:  Wachspapier
  mit  Ausnahme  des  als  Packpapier
sich  darstellenden;  lackirtes  oder  mit  Gelatine
  oder  Leim  überzogenes  Papier  aller
Art;  Oel-,  Calquir=  und  anderes  Pauspapier;
  wasserdichtes  Paraffinpapier;
Tabackpapier,  zur  Anfertigung  von  Cigarretten
  dienend;  Lackmus=  und  blaues,
gelbes  oder  rothes  Reagenzpapier;  Kartenpapier
  (starkes,  aus  mehreren  Bogen  zusammengeleimtes
  Papier)  und  Asbestpapier.



 

 

für  Papier).

26°
        <pb n="556" />
        #——Se8"
—  —

220

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltariss.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3  4.  5.
738.  Formerarbeit  aus  Stein.2711  Schwer  ins  Gewicht  fallende  unangestrichene,3
pappe,  Asphalt,  Ce-  unlackirte  Gegenstände  aus  Cementmasse
mentmasse  oder  ähn-  oder  mit  einem  Cementüberzug  versehenen
lichen  Stoffen:  auch  Steinen  (wie  Ornamente  zu  baulichen
in  Verbindung  mit  Zwecken,  Säulen,  Brunnen,  Röhren  und
Holz  oder  Eisen,  weder  dergl.)  sind  unter  Nr.  791  nachzuweisen.
angestrichen  nochlackirt.
739.  Decken  aus  Boulinikon7f2  Hier  sind  nachzuweisen:  Decken  (Fußdecken)
Kamptulikon,  Lino-  aus  einem  Gemisch  von  zerkleinerten  vegeleum,
  Korticium  2c.  tabilischen  oder  animalischen  Stoffen  mit
Kautschuck,  Guttapercha,  oxydirtem  Leinöl
und  dergl.  (Boulinikon,  Kamptulikon,
Linoleum,  Korticium  2c.),  auch  mit  Unterlagen
  von  groben  Zeugstoffen,  ungefärbt
oder  gefärbt,  bedruckt  oder  unbedruckt.
740.Formerarbeit  aus  Stein-  277242222
pappe,  Asphalt,  Cementmasse
  oder  ähnlichen
  Stoffen:  angestrichen
  oder  aküt,
ohne  weitere  Verbindlns
  16  Ksft.
741.Patronen  (Munition  für?72  u.  3  Auch  Zündpillen  und  Zündspiegel  aus  Papier3  Kb.
(Hierin  Feuerwaffen),  aus  Pa-  oder  Pappe  gehören  hierher.  6  Bll.
Nr.  746.)Hier  oder  Pappe,  gefüllt
oder  ungefüllt;  auch
in  Verbindung  mit
anderen  Materialien.  Z„
742.  Spielzeug  aus  Papier,71f2  u.  3|Pappmasse  ist  Papiermachémasse.  —  Hier-(Hierin
  Pappe,  Papp=  oder  her  gehört  Spielzeug  aus  Papier  2c.  in
Nr.747.)Holzmasse;  auch  in  Ver-  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
bindung  mit  anderen  soweit  es  dadurch  nicht  unter  Nr.  20  oder
Materialien.  21  d  bes  Zolltarifs  fällt.
743.  Vorstehend  nicht  genannte?2  u.  3  Hierher  gehören  auch:  unlackirte  und  lackirte
(Hierin  Waaren  aus  Papier,  Papiermachéwaaren,  lackirte  Papiermaché-Nr.
  748.))  Pappe,  Papp=  oder  masse  in  Tafeln,  sowie  Papierwäsche  aus
Holzmasse;  auch  in  Ver-  Papier  allein  oder  nur  an  der  Außenbindung
  mit  anderen  seite  (Schauseiteh  von  Papier;  ferner

 

Materialien.

 

 

Waaren  aus  Papier  2c.  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  Nr.  20  oder  21d  des
Zolltarifs  fallen.  —  Papierwäsche,  an
der  Außenseite  (Schauseite)  von  Zeugstoff,
ist  unter  Nr.  489  nachzuweisen.
        <pb n="557" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  de  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  des  Bruttogewichta).
Nr.  usfuhr  und  Durchfuhr.)  golltifz  geni
1.  2.  3.  4.  5.
744.  Formerarbeit  aus  Stein..27  3  Soweit  diese  Formerarbeit  durch  die  Ver-ä16  Kst.
pappe,  Asphalt,  Ce-  bindung  mit  anderen  Materialien  nicht13  Kb.
mentmasse  oder  ähn-  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fällt.  6  Bll.
lichen  Stoffen:  in  Verbindung
  mit  anderen
Materialien  als  Holz
oder  Eisen.  —  25  K
745.  iertapeten.  27  113  ..
Papiertar  13  Ko
4  Bll.
746.  In  Nr.  741.
747.  In  Nr.  742.
748.  In  Nr.  743.
28.  Pelzwerk  (Kürschnerarbeiten).
749.Ueberzogenes  und  gefüt-  28  a  Hierher  gehören:  überzogene  Pelze,  Mützen,
tertes  Pelzwerk.  Handschuhe,  Schuhe,  Stiefeln;  gefütterte
Decken,  Pelzfutter,  Besätze  und  dergleichen;
Muffen  von  Pelz,  auch  mit  Seide  oder
anderen  Zeugstoffen  gefüttert;  Kleider
von  Pelzwerk,  mit  Ausnahme  der  nicht
ganz  mit  Pelz  überzogenen  oder  gefütterten;
  Federmuffen  und  andere  gefütterte
Waaren  aus  Vogelbälgen.
750.Fertige,  nicht  überzogene  28b  Hierunter  fallen:  fertige,  nicht  überzogen  Fss.
Schafpelze;  ungefütter-  Schafpelze  aller  Art,  auch  gefärbt  (sog.  K-t.
tes  Pelzwerk.  Bundas);  weiß  gemachte  oder  gefärbte  bel.  Bll.

 

haarte,  nicht  gefütterte  Angora-,  Schafund
  Lämmerfelle;  ungefütterte  Decken,
Pelzfutter,  Besätze,  Muffblätter;  ungefütterte,
  lediglich  zusammengenähte  Boas

s.  —  Pelzstückchen  einschließlich
dr  zefärten,  auch  solche,  welche  behufs
weiterer  Verarbeitung  zu  Pelzwerk  zusammengenäht,
  jedoch  noch  nicht  in  die
Gestalt  förmlicher  Pelzfutter  oder  Besätze

 

gebracht  sind,  fallen  unter  Nr.  40610u.
        <pb n="558" />
        222

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  Deum  s  ß  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (än  Prozenten
e  2
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zolltarife.  des  Bruttogewichte).
1.  2.  3.  4.  5.
29.  Petroleum  und  andere  Mineralöle.
751.  Braunkohlentheer-,  Torf-  29  Von  Destillaten  gehören  hierher:  Photogen,  —
und  Schieferöle,  sowie  Solaröl  2c.  —  Mineralschmieröle  fallen
Destillate  aus  solchen.  unter  Nr.  752.
752.  Mineralschmieröle.  29  Hierunter  fallen  insbesondere:  Vulkanöl,  —
Lubrikatingöl  2c.
753.  Petroleum  und  Petro-  29  Hierher  gehören:  Rohpetroleum,  raffinirtes  —
(Hierin  leumdestillate.  Petroleum,  Rohnaphta  und  andere
Nr.  754.)  «  Petroleumdestillate  (Rhigolen,  Petroleumäther
  [Keroselen,  Sherwoodöl],  Ligroine,
Benzin  aus  Petroleum  2c.).  —  Mineralschmieröle
  fallen  unter  Nr.  752.
754.  In  Nr.  753.
755.  Steinkohlentheeröle,  29242.  –
schwere.  Anmerk.  1
30.  Seide  und  Seidenwaaren.
756.Floretseide,  ungefärbte,  30  a  Floretseide  (aus  Seidenabfällen  bereitete
.  gekämmt,  gesponnen  Seide,  Schappe).  —  Hierher  gehört  auch
oder  gezwirnt.  Steckmuschelseide.
757.  Rohseide  (Greze),  abge-  30  à  D.  h.  abgehaspelte  (unfilirte)  Rohseide  16  g
haspelt  oder  gesponnen.  (Greze)  oder  gesponnene  (filirte),  nicht  9  u.  Kst.
gefärbt.  ·
758.Seidenabfälle,auchvon  30  a  Hierher  gehört  auch  Zupfseide
gefärbter  Seide.
759.  Seidenkokons,  auch  Ab-  3z0  333333.
fälle  davon.
760.  Seidenwatte.  30  b  Gefärbt  und  ungefärbßt  16  Fss.  u.  Kst.
761.  Floretseide  (Schappeh),  ge-  —.  N—.□2IIIA  A  7  9  Bll.
färbt;  auch  gefärbter  Für  Seide  und
Zwirn  aus  Floretseide.  Faresseid,  geärbt:

762.  Seide,  andere  gefärbte;  3zoheee  5  Bll.
seidene  und  halbseidene
Lacets.
763.Zwirn  aus  Rohseide,  ge-  30  d  D.  h.  abgehaspelte,  demnächst  filirte  un16  Fss.  u.  Kst.

 

färbt  und  ungefärbt.

 

 

sodann  zusammengezwirnte  Seide  (Nähseide,
  Knopflochseide,  Heftseide  und  dergleichen),
  gefärbt  und  ungefärbt.

9  Bll.
        <pb n="559" />
        —  223  —

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  E*  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  Au  und  Du  e  »  «
Nr  gfuhr  rchfuhr  golltarffe  des  Bruttogewichts).
1.  2.  z.  4.  5.
764.  Seidene  Bänder,  auch  in  30e  Auch  seidene  Sammetbänder
Verbindung  mit  Metallfäden.

765.  Seidene  Posamentier=  und430  e  Auch  Tressenwaaren  aus  Metallfäden  in
Knopfmacherwaaren,  Verbindung  mit  Seide  oder  Floretseide,
auch  in  Verbindung  mit  sowie  Seidengespinnst  in  Verbindung  mit
Metallfäden;  seidene  Metallfäden  gehören  hierher.
Saiten.
766.  Seidene  Strumpfwaaren,  300.......................
auch  in  Verbindung  mit
Metallfäden.
767.Seidene  Zeuge,  Tücher,::10  e  Hierher  gehören  rohe,  gefärbte,  bedruckte,
Shawlsc.,  auch  in  Ver-  ombrirte,  glatte,  brochirte,  gemusterte,
bindung  mit  Metall-  undichte,  sammet=  oder  plüschartige  Zeuge,
fäden,  mit  Ausnahme  sowie  Tücher,  Shawls  2c.  von  reiner
der  unter  Nr.  764  bis  Seide  oder  Floretseide,  auch  in  Verbin-766,
  769  und  770  dung  mit  Metallfäden;  ferner  Gold=  oder
genannten.  Silberstoffe  aus  Gold=  bezw.  Silber-=gespinnst
  oder  Lahn,  mit  Beimischung  g
von  Seide  oder  Floretseide,  mit  Aus-  22  snahme
  der  unter  Nr.  764  bis  766,  769  13  Bll.
und  770  genannten.
768.  Seidenwaaren,  gemischt  30e  Mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  769  und  770
mit  anderen  Spinn-=  genannten.  —  Hierher  gehören  auch  Goldstoffen
  und  zugleich  in  oder  Silberstoffe  aus  Gold=  bezw.  Silber-Verbindung
  mit  Me-  gespinnst  oder  Lahn  und  Tressenwaaren
tallfäden.  aus  Metallfäden,  mit  Beimischung  von
Seide  und  anderen  Spinnmaterialien,
sowie  Seidengespinnst,  gemischt  mit  anderen
  Spinnstoffen  und  zugleich  in  Verbindung
  mit  Metallfäden.
769.  Spitzen,  Blonden,  Sticke-  30e  Auch  mit  Leim,  Kleister  und  dergleichen
reien  (auch  gemusterte  gesteifte  Tülle  oder  Petinets,  ganz  oder
Tülle  und  Petinets),  theilweise  aus  Seide,  gemustert  oder  unganz
  oder  theilweise  gemustert,  fallen  unter  diese  Nummer.
aus  Seide;  alle  diese
Waaren  auch  in  Verbindung
  mit  Metallfäden.
770.  Lülle  und  Petinets  aus  ZzEE„„  .
Seide,alleinoderge-"Anmerk.

 

mischt  mit  anderen
Spinnstoffen,  auch  mit
Metallfäden,  roh  oder
gefärbt,  jedoch  ungemustert.
        <pb n="560" />
        224

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  dam  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  u  uhr.  es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr  gollariss  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
771.  Halbseidene  Bänder.  30f  Auch  halbseidene  Sammetbänder
772.  Halbseidene  Posamen-  30  f
tier=  und  Knopfmacher-  Mit  Ausnahme  der  halbseidenen  Strumpf-,
waaren.  Posamentier=  und  Knopfmacherwaaren  in
773.  Halbseidene  Strumpf-  30  f  Verbindung  mit  Metallfäden  (Nr.  768).
waaren.
774.Halbseidene  Zeuge,  30f  Mit  Ausnahme  der  halbseidenen  Bänder
Tücher,  Shawls  2c.  (Nr.  771),  Spitzen,  Blonden,  Stickereien,0  Kst.
Tülle  und  Petinets  (Nr.  769  und  770),  11  B..
der  halbseidenen  Waaren  in  Verbindung
mit  Metallfäden  (Nr.  768),  der  halbseidenen
  Strumpf-,  Posamentier=  und
Knopfmacherwaaren  (Nr.  772  und  773)
und  der  unter  Nr.  901  aufgeführten
gewebten  Shawltücher  aus  Wolle  und
anderen  Spinnmaterialien.  =
775.  Ganz  grobe  Gewebe  aus  30  D.  h.  ganz  grobe  Gewebe  aus  rohem  Ge-13  st.
rohem  Gespinnst  vonAnmerk.  1  spinnst  von  Seidenabfällen,  welche  das  9  Kb.
Seidenabfällen.  Ansehen  von  grauer  Packleinwand  haben  6  Bll.
und  zu  Preßtüchern,  Putzlappen  und  dergleichen
  verwendet  werden,  auch  in  Verbindung
  mit  anderen  Spinnmaterialien
oder  einzelnen  gefärbten  Fäden.
31.  Seise  und  Parfümerien.
776.Schmierseife;  auch  Tür-  31a  Hierher  gehört  grüne,  schwarze  und  andere  13  Fss.
kischrothöl.  Schmierseife  (Kaliseife,  Faßseife),  sowie
Türkischrothöl  (eine  zumeist  aus  Ricinusöl
  hergestellte  seifenartige  Oelbeize).
777.  Feste  Seife,  soweit  sie  31b.......................  13  Kst.
«  Frist  unter  Nr.  778  6  Bll.
ällt.
778.  Seifein  Täfelchen,  Kugeln,  31c  Hierher  gehört:  Seife  in  Täfelchen,  Kugeln  Kst.

 

 

Büchsen,  Krügen  2c.;
parfümirte  aller  Art.

 

 

 

 

geformten  Handstücken,  Büchsen,  Krügen,

Töpfen,  Gläsern  und  dergleichen,  sowie

parfümirte  aller  Art  und  Glycerincrme

mit  oder  ohne  Parfüm.  —  Elycerincreme,

welche  sich  durch  ihre  Umschließung  als

wosmetisches  Mittel  darstellt,  fällt  unter
.  782.
        <pb n="561" />
        *1  Hinweisun  1  1
Lau-  Waarenverzeichnif  auf  die  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.]  des  des  Bruttogewichts).

Zolltarifs.
1.  2.  3.  4.  5.
779.  Fette  und  fette  Oele,  31c1......................
wohlriechende:  in  unmittelbaren
  Unschließungen
  von  mindestens
10  kg  Bruttogewicht.
780.Wohlriechende  nicht  alko-  31d......................
holartige  (alkoholhaltige)
  Wasser  in  unmittelbaren
  Umschließungen
  von  mindestens
10  kg  Bruttogewicht.
781.Alle  übrigen  wohlriechen-  31e  Hierunter  fallen  insbesondere  alle  alkoholden
  Wasser.  haltigen  Essenzen  (Esprits)  zur  Verbreitung
  von  Wohlgerüchen,  z.  B.  eau  de
Cologne,  esprit  de  Bouquet,  de  Geranium,
  d’Héliotrope,  Jacinthe,  de  Jas-  16  K
min,  Jonquille,  Millefleurs,  de  Pat-  st.
schouli,  de  Résède,  de  Rose,  Springflowers,
  de  Voilet  etc.
782.  Vorstehend  nicht  genannte  31e  Hierunter  sind  zu  rechnen:  Cosmötiques;
Parfümerien.  Haaröl;  Haarfärbungsmittel;  Euxesis
oder  savon  liquide  (parfümirter  Seifenspiritus);
  orientalische,  wohlriechende  Pastillen;
  Pomade  (verkaufsfertiges  Ganzfabrikat);
  Riechessig;  Riechkissen;  Räucherband;
  Räucherblätter,  Räucherkerzen,
Räucherpapier,  Räucherpulver  und  Räucherspiritus;
  parfümirte  Salben,  Schminken,
  Puder,  Haut=  und  Zahnpulver
und  Tinkturen;  auch  dergleichen  Waaren
nicht  parfümirt,  wenn  sie  durch  ihre  Umschließungen
  als  kosmetische  Mittel  sich
darstellen.  "
82.  Spielkarten.
783.Spielkarten.  332  16  Kst.

29
        <pb n="562" />
        —
—

 

 

 

 

 

 

 

.  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  zu  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ·  ,
r  fuh  chfuh  Zolborisn  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
33.  Steine  und  Steinwaaren.
+  784.Alabaster  und  Marmor,  33a  Hierunter  fallen  auch  Alabasterstaub  und  —
roh  oder  blos  behauen.  rohe  oder  blos  behauene  (bossirte,  abgespitzte,
  abgerichtete  u.  s.  w.)  Blöcke
aus  Alabaster  oder  Marmor,  welche
lediglich  an  den  den  Kanten  zunächst
liegenden  Flächentheilen  eine  Bearbeitung
mit  Säge,  Meißel  u.  s.  w.  erfahren
haben,  sowie  dergl.  Blöcke,  welche  an
nicht  mehr  als  drei  Seitenflächen  gesägt
sind,  sofern  ihre  geringste  Dimension
mehr  als  16  cm  beträgt.
1785.  Asphaltsteine;  bitumi-  33  a  Hierzu  gehören  rohe  und  gemahlene  As-  –
nöser  Mergelschiefer.  phaltsteine.
786.Echte  Edel=  und  Halbedel-  33  a  Auch  gepulverte  oder  gemahlene  echte  rothe16  Fss.  u.  Kst.
steine  und  echte  rothe  Korallen  (Blut=  oder  Edelkorallen),  sowie
Korallen,  rohe.  Demantpulver  und  Edelsteingrus  sind
hier  nachzuweisen.
1787.  Lithographirsteine,  roh  33annn...a  —
oder  blos  behauen.
4788.  Mühlsteine,  auch  mit  33a  .............  ..........  —
eisernen  Reifen  oder
Metallhülsen.
789.  Schleif-,  Wetz-  und  Pro-  33a  Hierher  gehören  Schleif=  und  Wetzsteine  16  Fss.  u.  Kst.
birsteine;  Schusser  aus  aller  Art,  mit  Einschluß  der  künstlichen.
Marmor  und  dergl.  —  Schleifsteine  in  Verbindung  mit  an-Steinarten.
  deren  Materialien  fallen  unter  Nr.  798
bezw.  800,  Schusser  aus  Halbedelsteinen
unter  Nr.  794.
+  790.  Andere  Steine,  roh  oder  33  a  Hierher  gehören:  alle  nicht  unter  Nr.  784  —

 

blos  behauen.

 

 

bis  789  oder  unter  Nr.  289  fallenden
rohen  oder  blos  behauenen  Steine,  z.  B.
Bau-,  Bruch=  und  Schiesfersteine;  rohe
Feuersteine  in  der  ursprünglichen  Form
oder  gemahlen;  gehauene  oder  geschnittene
Flintensteine;  rohe  Lava;  Cementsteine
(aus  Cement  geformte  oder  nur  mit
einem  Ueberzug  von  Cement  versehene
Steine);  ferner  rohe,  behauene,  gespaltene,
  gesägte,  auch  aus  Cement  geformte,
  jedoch  nicht  abgeschliffene  oder
weiter  bearbeitete  Platten,  mit  Ausnahme
der  unter  Nr.  784  und  792  fallenden.
        <pb n="563" />
        ..  Hinweisung
Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  Zolltariss.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
(1  1  791.Steinmetzarbeiten,  grobe,  33a  SEierher  gehören  beispielsweise:  Thür=  und  —

ungeschliffen,  mit  Aus-  Fensterstöcke,  Säulen  und  Säulenbestandnahme

  der  Arbeiten  theile,  Rinnen,  Röhren,  Tröge,  Krippen

aus  Marmor  oder  Ala-  und  dergleichen,  ungeschliffen,  mit  Ausbaster;

  schwere  Cement-  nahme  der  Arbeiten  aus  Alabaster  oder

massewaaren.  Marmor;  ferner  schwer  ins  Gewicht

fallende  unangestrichene,  unlackirte  Gegenstände
  aus  Cementmasse  oder  mit  einem
Cementüberzug  versehenen  Steinen  (wie
Ornamente  zu  baulichen  Zwecken,  Säulen
und  Säulenbestandtheile,  Brunnen,  Rinnen,
  Röhren,  Tröge  und  dergleichen).
—  Grobe  Steinmetzarbeiten  aus  Alabaster
oder  Marmor,  sowie  geschliffene  aus  anderen
  Steinen,  fallen  unter  Nr.  798.
1792.  Dachschiefer;  rohe  Schie  33b  Unter  Schieferplatten  sind,  im  Gegensatz
ferplatten  und  roher  zu  Dachschiefer  und  Tafelschiefer,  stärkere
Tafelschiefer.  (dickschiefrige)  Platten,  welche  zu  Wandbekleidungen,
  Fußbodenbelägen,  Tischplatten
  2c.  bearbeitet  und  verwendet
werden,  zu  verstehen.  —  Schieferplatten,
welche  gespalten,  gesägt  oder  durch  sonstige
Bearbeitung  in  eine  zur  Verwendung  geeignete
  Form  gebracht  worden,  oder  welche
geschliffen,  polirt  oder  emaillirt  sind,  gehören
  zu  den  bearbeiteten  Platten  der
Nr.  796.  Als  Dachschiefer  und  roher
Tafelschiefer  sind  die  aus  den  Blöcken
gespaltenen  und  demnächst  (durch  Bearbeil!6  Fss.  u.  Kst.
tung  auf  dem  Ambos,  mit  der  Stockscheere
  2c.)  geformten  dünneren  Tafeln  zu
Dachbedeckungen  bezw.  zur  Herstellung  von
Schiefertafeln  zu  behandeln.  —  Durch
Schleifen,  Schwärzen,  Liniiren  2c.  weiter
bearbeitete  dergleichen  Tafeln  werden  unter
Z  Nr.  796  nachgewiesen.

793.  JEchte  Edelsteine  und  Ko-/  330  Algs  bearbeitete  Edelsteine  oder  Korallen

—

rallen,  bearbeitet;  echte  gelten  geschliffene,  geschnittene  bezw.  ab-Perlen:
  alle  diese  geriebene,  auch  durchbohrte  und  nur  zum
Gegenstände  ohne  Zweck  der  Verpackung,  Versendung  2c.
Fassung.  auf  Fäden  gereihte.  Hierher  gehören

 

 

 

 

 

auch  Glaserdiamanten.

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  grobe  Steinmetzarbeiten,  ungeschliffen,  mit  Ausnahme  der  Arbeiten  aus
Marmor  oder  Alabaster.

 

29“
        <pb n="564" />
        228

 

 

 

Steinwaaren  außer
Verbindung  mit  anderen
  Materialien  oder
nur  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisen  ohne
Politur  und  Lack,  mit
Ausnahme  der  unter
Nr.  799  und  800
fallenden.

 

 

bis  797,  799  und  800  begriffenen  Steinwaaren,
  insbesondere:  Asbestgewebe  und

mischung  von  anderen  Spinnstoffen,  sowie
  Asbestwaaren  (mit  Ausschluß  des
Asbestpapiers  und  der  Asbestpappen)
außer  Verbindung  mit  anderen  Materialien
  oder  nur  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisen  ohne  Politur  und
Lack;  Bildhauerarbeit  aus  Steinen
aller  Art,  mit  Ausnahme  der  unter
Nr.  596  fallenden  Statuen,  Büsten  und
Thierfiguren,  welche  wirklichen  Kunstwerth
  besitzen  und  nicht  als  Fabrikwaaren

 

Kleider  aus  solchen  Geweben  ohne  Bei- 



anzusehen  sind;  Gips=  und  Schwefel-1)

  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur:  bloß  auf  einer  Seite  abgeschliffene  Sandsteinplatten.

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  it  in  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
ßes  :
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  golltarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
794.  Halbedelsteine  und  Glas-  33  Hierher  gehören:  bearbeitete  (geschnittene,  geflüsse,
  bearbeitet,  sowie  schliffene  2c.)  Platten  von  Halbedelsteinen;
Waaren  daraus.  bearbeitete  (geschliffene,  geschnittene)  Glasflüsse
  ohne  Fassung;  Waaren  aus  Halbedelsteinen
  oder  nachgeahmten  Edelsteinen
(Glasflüssen),  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.
—  Rohe  Glasflüsse  fallen  unter  Nr.  377.
(1#795.Sandsteinplatten,  ge-  33111  BB.1r...;
"  schliffen,  überhaupt
weiter  bearbeitet.
+  796.Schieferplatten,  gespalten  3341  Gierunter  fallen  alle  durch  Spalten,  Sägen
gesägt  oder  sonst  be-  oder  sonstige  Bearbeitung  in  eine  zur
arbeitet;  bearbeiteter  Verwendung  geeignete  Form  gebrachten
Tafelschiefer  (Schiefer-  Schieferplatten,  desgleichen  geschliffene,
tafeln).  polirte  oder  emaillirte.
797.  ISchieferstifte;  Schiefer!3301  Von  Schieferwaaren  gehören  hierher:
tafeln  in  Holzrahmen;  Schiefertafeln  in  rohen,  lackirten  oder
sonstige  Waaren  aus  polirten  Holzrahmen;  Schieferstifte,  auch
Schiefer,  allein  oder  nur  bemalt  oder  mit  Papier  überzogen  oder  16  g
in  Verbindung  mit  Holz  in  Holz  gefaßt,  letzteres  jedoch  ohne  Fss.  u.  Kst.
oder  Eisen  ohne  Poli-  Politur  und  Lack;  andere  Waaren  aus
tur  und  Lack.  Schiefer  ohne  Verbindung  mit  anderen
Materialien  oder  nur  in  Verbindung  mit
Holz  oder  Eisen  ohne  Politur  und  Lack.
798.  JVorstehend  nicht  genannte/  33d41  s6s5ierher  gehören  alle  nicht  unter  Nr.  784
        <pb n="565" />
        —  229  —

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dam  u  -  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
fuh  chfuh  Zollariss  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(798.)Vorstehend  nicht  genannte  33  d.1  waaren,  auch  in  Verbindung  mit  Holz
Steinwaaren  außer  oder  Eisen  ohne  Politur  und  Lack;
Verbindung  mit  ande-  Schleifsteine  in  Verbindung  mit  Holz
ren  Materialien  oder  oder  Eisen  ohne  Politur  und  Lack;  grobe
nur  in  Verbindung  mit  Steinmetzarbeiten  aus  Marmor  oder
Holz  oder  Eisen  ohne  Alabaster  und  dergleichen  geschliffene  aus
Politur  und  Lack,  mit  anderen  Steinen;  Platten  von  Alabaster
Ausnahme  der  unter  oder  Marmor,  gesägt  oder  sonst  bearbeitet;
Nr.  799  und  800  fal-  sowie  Platten  von  anderen  Steinen,  gelenden.
  schliffen,  polirt,  emaillirt,  überhaupt
weiter  bearbeitet,  mit  Ausnahme  der
unter  Nr.  792,  794,  795  und  796
nachzuweisenden  Platten  aus  Schiefer
bezw.  Halbedelsteinen  und  Sandstein;
Lithographirsteine,  geschliffene,  polirte.  —
Lavawaaren  fallen  unter  Nr.  519,  Asbestpappen
  unter  Nr.  728,  Asbestpapier  16  Iss.  u.  Kst.
unter  Nr.  737.
799.  Schieferwaaren  in  andererr!  3#?2  Mit  Ausnahme  der  durch  ihre  Verbin-Verbindung
  als  mit  dung  mit  anderen  Materialien  unter
unpolirtem,  unloackir-  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallenden  Schiefertem
  Holz  oder  Eisen.  waaren.
800.  Steinwaaren  in  anderer  3342  Mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  596  fallen-Verbindung
  als  mit  den  Statuen  2c.  und  der  durch  ihre
unpolirtem,  unlackir-  Verbindung  mit  anderen  Materialien
tem  Holz  oder  Eisen.  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallenden
Steinwaaren.  —  Hierher  gehören  auch
Asbestwaaren  (mit  Ausschluß  der  Asbestgewebe,
  des  Asbestpapiers  und  der  Asbestpappen)
  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien  als  unpolirtem,  unlackirtem
Holz  oder  dergl.  Eisen,  soweit  sie  dadurch
nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.
34.  Steinkohlen,  Braunkohlen,  Koks,  Torf,  Torfkohlen.
1  801.  Braunkohlen.  34  444444.  —
+  802.EKoks.  34949494944„  —
1  803.  Steinkohlen.  34  Auch  Anthracit  ist  hier  nachzuweisen  —
1804.  Torf.  34  Torfkohlen  fallen  unter  Nr.  86  —
805.  Torfstreu.  344444  2  Bll.
        <pb n="566" />
        —  230  —

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dem  E!  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  ichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  golltarifs.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
(14  806.  Vorstehend  nicht  genann-  34  Hierher  find  zu  rechnen:  Briquettes;  Car  20  Fss.  u.  Kst.
tes  Brennmaterial.  bolein;  Zündsteine;  geformte  Kohlen  Bll.
mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  40|  Sck.
fallenden;  Kugeln  aus  Hobelspänen,  in
Harz  getaucht;  Torfkohlen  2c.
835.  Stroh=  und  Bastwaaren.
807.]Ordinäre  Matten  und  35  a  Hier  sind  nachzuweisen:  ordinäre  Matten
Fußdecken  aus  Bast,  und  Fußdecken  aus  Bast,  Stroh,  Schilf,
Stroh,  Schilf,  Gras,  Gras,  Wurzeln,  Binsen  und  dergleichen;
Wurzeln,  Binsen  und  Backkörbe  aus  gewundenem  oder  gedergleichen;
  auch  an-  drehtem  Stroh,  auch  in  Verbindung
dere  ordinäre  Stroh-,  mit  Bast  oder  Holz;  Bastseile;  Bast-Bast=
  und  Schilf-  körbe  für  Cigarren;  Flaschenenveloppen
waaren.  von  Stroh;  Strohseile  (Strohstricke);
ordinäre  Strohsitze,  auch  mit  Holzrahmen;
  ordinäre  Schuhe  von  Stroh,
Bast  oder  Schilf;  alle  diese  Gegenstände
gefärbt  oder  ungefärbt.  —  Decken  (Fuß--decken)
  aus  Manillahanf-,  Kokos-,  Juteund
  ähnlichen  Fasern  sind  dagegen  unter
Nr.  563  bezw.  565,  Manillahanfgeflechte
anderer  Art  und  Bänder,  aus  Manilla-  20  Kst
oder  Aloehanf  geflochten,  unter  Nr.  809  9  B#
nachzuweisen.  «
808.StrohbänderallerArt.  35  b  Bandartige  Strohgeflechte  oder  dergleichen
Vorten  von  ungesponnenem  Stroh  aller
rt.
809.  Andere  Stroh=  und  Bast-  35e  Hierher  gehören  u.  A.:  Bastbänder  (band- 



 

waaren,  mit  Ausnahme
von  Hüten  und  Sparterie.


 

 

 

 

 

artige  Bastgeflechte);  Pantoffeln  und
Schuhe  von  Stroh,  Bast  oder  Schilf
aus  feinem  Geflecht,  gefärbt  oder  ungefärbt;
  feine  (sparterieähnliche)  Matten
und  Fußdecken  aus  den  zu  Nr.  807
aufgeführten  Materialien;  Decken  (Tischdecken),
  Vorhänge  und  ähnliche  Waaren
aus  ungespaltenem  Stroh;  Bastplatten;
dergl.  Tischdecken,  sowie  Bastplatten
auch  mit  Unterlagen  von  Zeugstoff;
Strohgespinnst  und  Strohglanzplatten;

1)  Hiervon  gehören  zu  den  Massengütern  nur  Torkkohlen.

 

 

 

r—
        <pb n="567" />
        —  231  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  in  9
fende  für  die  Nummer  Pemerkungen.

Nr.  Ausfuhr  und  Dur  .  des
suh  huhr  Lolltarifs.

Tarasatz.
(in  Prozenten
des  Bruttogewichts).

 

1.  2.  3.  4.

5.

 

Noch:
(809.)  Andere  Stroh-  und  Bast-  35  Manillahanfgeflechte  und  geflochtene
waaren,  mit  Aus-  Bänder  aus  Manilla=  oder  Aloehanf;
nahme  von  Hüten  und  Puppenhüte  von  Stroh  2c.;  die  unter
Sparterie.  Nr.  807  aufgeführten  Matten  und  Fuß-4
  decken,  sowie  die  vorstehend  genannten

Stroh=  und  Bastwaaren  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs
fallen.  b  fal

üte  aus  Stroh,  Nohr!  3541  Die  unter  Nr.  810  und  811  fallenden
810  öllte.  aua  h  Hüte  sind  nach  Stückzahl  nachzuweisen.
  —  Es  gehören  hierher  alle
Hüte  aus  Stroh,  Rohr,  Bast,  Binsen,
Fischbein,  Palmblättern,  Span  (Holzspan),
  Haar=  oder  Hanfgeflechten,  Sparterie
  und  aus  Geflechten  von  sog.  Baumwollensparterie
  und  Stroh  (mit  Ausschluß
  der  Puppenhüte,  welche  unter
811.:  garnirt.  3542  Nur.  809  fallen).
812.parterie  aller  Art.  35f%  SOierher  gehören:  Stroh-,  Bast-,  Span-,
Manillahanf-,  Aloehanf-Geflechte,  welche
mit  Roßhaaren,  desgleichen  die  genannten
Geflechte,  sowie  Roßhaargeflechte  oder
Roßhaarspitzen,  welche  mit  Gespinnstfäden
  —  einschließlich  der  Metall=  und
Glasfäden  —  durchzogen  oder  durchwirkt
  sind;  serner  nebeneinanderliegende
durch  einen  Klebestoff  bandartig  verbundene,
  gewalzte  Baumwollfäden  (Baumwollensparterie)
  oder  Fäden  von  anderen
Spinnstoffen  und  Geflechte  aus  derartig
verbundenen  Fäden;  Sparteriewaaren,
mit  Ausnahme  der  Hüte.

 

 

 

 

36.  Theer;  Pech;  Harze  aller  Art;  Asphalt  (Bergtheer).

(11813.|Asphalt;  Asphaltplatten;  36  Asphalt  kommt  auch  unter  den  Benennun-Röhren
  aus  Asphalt  gen:  „Bergpech,  Erdharz,  Erdpech,  Judenund
  Kies.  pech,  Mineralkitt“  vor.  —  Hierher  gehört
  auch  flüssiger  Asphalt  (Asphaltöl,
Mineraltheer)  und  Harzcement.

 

 

 

 

1)  Hiervon  gehört  zu  den  Massengütern  nur  Asphalt  (Bergtheer).

 

 

20  Fss.  u.  Kst.
13  Kb.
9  Bll.

10  Fss.  u.  Kst.
        <pb n="568" />
        232

 

 

 

—  —

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  d#e  v  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (n  Prozenten
es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zollarifs  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
1  814.Fichtenharz  (Terpentin-=  36  Hierunter  ist  nachzuweisen:  das  gemeine  Ffss.  u.  Kst.
harz,  Colophonium,  Fichtenharz  (resina  Pini)  europäischen
Glaspech);  Terpentin.  oder  außereuropäischen  Ursprungs;  Terpentin
  (Terpentinbalsam);  gereinigtes
(von  Terpentinöl  freies)  Fichtenharz
(Colophonium,  Glaspech,  Terpentinharz)
und  burgundisches  Fichtenharz  (galipot).
1815.Ookerit,  roher.  36  Ozokerit  ist  „Erd=  oder  Bergwachss.
1816.  Pech.  36  Weißes,  gelbes,  braunes,  schwarzes  Pech;
Faßpech;  Schiffspech;  Steinkohlenpech  10  Ffl.  u.  Kst
(coalpitch);  Pechsatz  und  pechartige  **5°  ·
Destillationsrückstände  von  Rohpetroleum
  2c.
+1  817.  Theer  aller  Art.  36  Insbesondere  Birkentheer  (Daggert),  Holz-  –
—  Braunkohlen=  und  Steinkohlentheer.

1  818.  Vorstehend  und  ander-  36  Hierunter  fallen:  Acaroid-,  Alouichi-,  Anime-12  Fss.  u.  Kst.
weit  nicht  genannte  (Fluß-),  Dammar-,  Guajak-,  Jalapa-  ·
Harze.  Harz;  Asant,  stinkender  (asa  foetida);
Asant,  wohlriechender  (Benzoeharz);
Bdellium;  Copal;  Kaurie-Copal;  Drachenblut;
  Elemi;  Mastix;  Myrrhen;  Sandarach;
  Tacamahaca;  Olibanum  (Weihrauch).
  —  Gummi  arabicum,  Gummi
Senegal  und  Gummi  Tragant  sind  unter
Nr.  157,  roher  Gummilack  unter  Nr.  158,  k
andere  Gummiharze  unter  Nr.  159  nachzuweisen.

37.  Thiere  und  thierische  Produkte,  nicht  anderweit  genannt.
819.  Bienenstöcke  und  Bienen-  37a  Leere  Bienenkörbe  und  Bienenstöcke  sind  wie  —
körbe  mit  lebenden  Bie-  Korbflechter=  bezw.  Holzwaaren  zu  benen;
  mit  Wachs  und  handeln.
Honig,  ohne  Bienen
oder  mit  dergleichen
getödteten.
820.  Federvieh  und  Federwild,  37333  .....  —
lebendes.
1821.  JFische,  frische.  37a.......................
822.  Flußkrebse  und  Land-  3735353..  lis  Fsfs.  u.  Kst.

 

 

schnecken,  frisch  oder
blos  abgekocht.

 

 

 

 

 

 

 

n'&amp;amp;
        <pb n="569" />
        —  —  —

233

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenwerzeichniß  dam  i  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  ·  .-es  ·  ichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  gollaaiss  des  Bruttogewichts)
2.  33.  4.  6.
823.  Frische  Milch  und  Molken;  37  a  Geronnene  Milch,  aus  welcher  die  Molke  —
auch  Rahm.  größtentheils  ausgeschieden  ist,  ist  wie
·  Käse  (Nr.  650)  nachzuweisen.
824.  Muscheln  aus  der  See,  37a  Mit  Ausnahme  der  Austern  (Nr.  673).  —3  Fss.  u.  Kst.
frische,  unausgeschälte.  Ausgeschälte  Muscheln  aus  der  See  fallen7  Kob.
unter  Nr.  674.
825.  Thierische  Blasen  und  374  Hierher  gehören:  Frische  und  getrocknete4  Fss.  u.  Kst.
Därme,  auch  Magen,  thierische  Blasen,  mit  Ausnahme  der  Bll.
nicht  zum  unmittel-  Hausenblasen;  frische  oder  getrocknete,  auch
baren  Genuß.  eingesalzene  Därme;  getrocknete  Magen
zur  Käsebereitung  (Lab),  sowie  dergleichen
gesalzene  zur  Wurstfabrikation;  Fischmagen.

826.Waschschwämme,  natür-  37a  ...........  ..........  40  Fss.  u.  Kst.
liche  aller  Art.  5  Bll.
827.Vorstehend  und  anderweit  —.—.—————————  .......  —
nicht  genannte  lebende
Thiere.
828.Vorstehend  und  anderweit  37a  Hierzu  sind  zu  rechnen:  Aalhäute,  Ameisennicht
  genannte  thie-  eier  (Larven);  getrocknete  Eidechsen;  Fischrische
  Produkte.  eier,  frische,  auch  befruchtete;  Seidenwurmeier
  und  sonstige  andere  Eier  als
Vogeleier;  Fischhäute  zum  Poliren  der
Holzwaaren;  Meerstinz  (stineus  marinus),
getrocknet,  eingesalzen;  Goldschlägerfor-  16  Fss.  u.  Kst.
men,  Goldschlägerhäute;  Muschelschalen
·  ·  zum  Kalkbrennen.
829.  Eier  von  Geflügel  (Vooc  375  Eier,  ganz  oder  theilweise  (Eigelb,  Eiweiß)
geleier);  Eigelb  ohne  in  Flaschen,  Büchsen  oder  dergl.  eingeweitere
  Zubereitung.  macht,  eingedämpft  oder  auch  eingesalzen,
fallen  unter  Nr.  657.  1
88.  Thonwaaren.
+  830.Backsteine  (gewöhnliche  38  a  Auch  Putzsteine  (Scheuerziegel)  gehören  —
Mauersteine)  und  Dach-  hierher.
ziegel,  nicht  glasirt.
831.  Feuerfeste  Steine,  nicht  38  a  Hierher  gehören:  alle  nicht  glasirten  feuer-  –

 

glasirt.

 

 

festen  Steine  aus  Chamotte=  oder  ähnlicher
  Masse,  insbesondere:  Chamottesteine,
  Porzellanziegel  oder  Ofenziegel
(briques  réfractaires,  fire  bricks)  aus
feuerfestem  Thon  mit  Zusatz  von  Cha-
        <pb n="570" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  damm  in  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  ichts).
Nr  ofuhr  und  Durchfuh  goll.  iss.  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:  ·

(-1-831.)FeuerfcsteSteine,nicht  38  a  motte,  Cement,  gepochten  Porzellanglasirt.

  scherben  2c.;  Quarzziegel  aus  feuerfestem
Thon  und  Quarz;  Dinasziegel  2c.

1  832.  Nöhren  von  Thon  und  38  a  Auch  Drainröhren  (unglasirte  Röhren  aus  —
gemeinem  Steinzeug,  Ziegelerde  oder  Thon).
nicht  glasirt.

+  833.  Töpfergeschirr,  gemeines,  38  à  Hierunter  fällt  alles  aus  gewöhnlichem  20  Ffss.  u.  Kst.
nicht  glasirt.  Thon  verfertigte,  nicht  glasirte  Töpfer-13  Hb.

geschirr  zum  Haus=  und  Gewerbegebrauch,
auch  in  ordinärer  Beflechtung  mit  Weiden,
Binsen,  Stroh  oder  Rohr.  Gemeine
thönerne  Zuckerformen,  nicht  glasirt,  gehören
  gleichfalls  hierher.

+X  834.  Architektonische  Verzierun38b5b  Hierher  gehören:  Kapitäle,  Gesimse,  Friese,  —
gen  (Bauornamente);  Reliefs  und  dergl.  aus  gebranntem  Thon,
auch  aus  Terracotta.  Terracotta,  Terralith  oder  Siderolith,

bemalt  und  unbemalt.

835.  Backsteine  (Mauersteine,  38b  Hierher  gehören  Fliesen  (Wandbekleidungs-  —
Mauerziegel)  und  Dach-  und  Bodenplatten,  Klinker)  aller  Art
ziegel,  glasirt;  Thon-  von  gewöhnlichem  Töpferthon.
fliesen;  Platten  von
gemeinem  Steinzeug.

836.  Feuerfeste  Steine,  glasirt.  38b  S.  auch  Bemerkung  zu  Nr.  881  —

4837.  Retorten,  Schmelztiegel,  38  b  Hierunter  fallen  z.  B.:  Kapseln  aus  feuer--20  Ffss.  u.  Kst.
sowie  andere  Waaren  festem  Thon  (Geräthe,  in  denen  Gegen-3  Kb.
aus  feuerfestem  Thon.  stände  aus  Porzellan  und  dergleichen  gebrannt

  werden);  Muffeln  aus  feuerfestem
Thon  (Geräthe),  in  denen  Muffel=  oder
Schmelzfarben  auf  Porzellan  2c.  eingebrannt
  werden);  Retorten  aus  feuerfesten
  Ton  (Chamotte=  oder  ähnlicher
Masse);  Graphittiegel  und  andere  irdene
Schmelztiegel  2c.  —  Nicht  glasirte  feuerfeste
  Steine  sind  unter  Nr.  831,  glasirte
unter  Nr.  836  nachzuweisen.

1838.  Röhren  von  Thon  und  38  565  0]0  ............  .  —
gemeinem  Steinzeug,
glasirt.

1  839.  KTöpfergeschirr,  glasirt;  38b  Hier  sind  nachzuweisen:  alles  aus  gewöhn-20  Fss.  u.  Kst.
ordinäre  Oefen  und  lichem  Thon  verfertigte,  glasirte  Töpfer13  Köb.
Ofenkacheln  von  Thon  geschirr  zum  Haus=  oder  Gewerbegebrauch,
oder  Fayence;  Gefäße  sowie  Krüge  und  andere  Gefäße  aus  geaus
  gemeinem  Stein-  meinem  Steinzeug,  auch  in  ordinärer
zeug;  irdene  Pfeifen.  Beflechtung  mit  Weiden,  Binsen,  Stroh
        <pb n="571" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vinn  su  s  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  ·
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
Noch:
(1839.),Töpfergeschirr,  glasirt;  38  b  oder  Rohr;  gemeine  thönerne  Oefen  und
ordinäre  Oefen  und  Ofenkacheln,  mit  oder  ohne  Glasur;  auch
Ofenkacheln  von  Thon  dergleichen  ordinäre  von  Fayence,  einoder
  Fayence;  Gefäße  farbig  oder  weiß;  irdene  Tabackpfeifen
aus  gemeinem  Stein-  (auch  Abgüsse  und  Köpfe  zu  solchen)  aus
zeug;  irdene  Pfeifen.  zeasshshem  Pfeifenthon,  einfarbig  oder
weiß.
840.  Andere  Thonwaaren  (mit  38651  Hierher  gehört  auch  einfarbiges  oder  weißes
Ausnahme  von  Por-  Fayence  (Steingut,  Majolika,  Wedgewoodzellan
  und  porzellan-  waaren).  Fayence,  welches  nur  äußerlich
artigen  Waaren),  ein-  einfarbig  lackirt,  gefirnißt  r2c.  ist,  desfarbig
  oder  weiß;  feine  gleichen  solches  von  naturgelber  2c.  Farbe
Terracottawaaren.  mit  erhabener  Arbeit  von  naturweißer  2c.
Farbe  ist  als  einfarbiges  zu  behandeln.
—  Unter  feinen  Terracottawaaren  sind
andere  als  architektonische  Verzierungen
(Bauornamente)  zu  verstehen.  Dieselben
sind  hier  nachzuweisen,  auch  wenn  sie
bemalt,  lackirt,  bronzirt,  vergoldet  oder
versilbert  sind.
841.  Thonwaaren  (mit  Aus-=  Zadc  Sodeit  diese  Thonwaaren  durch  ihre  Vernahme
  von  Porzellan  bindung  mit  anderen  Materialien  nicht
und  porzellanartigen  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.  —
Waaren),  zwei=  und  Hierher  gehören:  zwei=  und  mehrfarbige,
mehrfarbig,  gerändert,  geränderte,  bedruckte,  bemalte,  vergoldet22  Kst.
bedruckt,  bemalt  rc.;  oder  versilberte  TAhonwaaren  und  Fayence;13  Kb.
auch  Thonwaaren  in  auch  Fayence,  mit  Schrift,  Wappen,
Verbindung  mit  an-  Monogrammen  oder  in  ährnlicher  einfacher
deren  Materialien.  Weise  verziert.
842.  Porzellan  und  porzellan-33841  38  den  porzellanartigen  Waaren  gehören:
artige  Waaren:  weiß.  Parian,  Jaspis,  Halbporzellan,  Frittenporzellan,
  Weichporzellan,  sogenannte
Elfenbeinmasse  2c.
843.;:  farbig,  gerändert  2q8d2  Hierunter  fallen:  Porzellan  und  porzellan- 



 

 

artige  Waaren,  weiß  mit  perlmutterartigem
  Lüstre;  mit  Schrift,  Wappen,
Monogrammen  oder  in  ährlicher  einfacher
  Weise  verziert;  farbig,  gerändert,
bedruckt,  bemalt,  vergoldet  oder  versilbert;
ferner  Porzellan  und  porzellanartige
Waaren  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht
unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.

 

—

 

30“
        <pb n="572" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenwerzeichniß  vinn  sn  g  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  Zollarife  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
39.  Vieh.
844.  Maulesel,  Maulthiere,  39  a  Zu  Nr.  844  bis  856.  Vieh  jeglicher
Esel.  Art  ist  nach  Stückzahl  nachzuweisen.
845.  Pferde.  399093.„  —
846.  Füllen,  welche  der  Mutter  399eeee  »  —
folgen.  Anmerk.
847.  Kühe.  395h.  —
848.Stiere.  394552;;;  —
849.  Ochsen.  39902044.  —
850.  Jungvieh  im  Alter  bis  39  d  Zu  dem  Jungpieh  zählt  alles  Rindvieh  im  —
zu  2½  Jahren.  Alter  von  6  Wochen  einschließlich  bis
zu  2½  Jahren,  mit  Ausnahme  der
weiblichen  Rinder,  welche  augenscheinlich
tragend  sind  oder  bereits  gekalbt  haben.
Die  letzteren  sind  ohne  Rücksicht  auf  ihr
Alter  als  Kühe  nachzuweisen.
851.  Kälber  unter  6  Wochen.  392222..  —
852.Schweine.  39992941W242322  –
853.  Spanferkel  unter  10  kg.  399666  —
854.  JSchafvieh.  39y939393932I0  —
855.  JLämmer.  39i  Hierher  gehört  alles  Schafvieh,  welches
andere  als  Milchzähne  nicht  besitzt.
856.Biegen.  396666644eI  —
40.  Wachstuch,  Wachsmusselin,  Wachstafft.
857.Wachstuch,  grobes  unbe-  40  a  Unter  „Oeltuch“  ist  mit  Oelfirniß,  sowie  13  Ksft.
drucktes  (Packtuch);  mit  Oelkomposition  (einer  Mischung  von19  Kb.
Oeltuch  und  Decklein-  Oel  und  Kautschuck)  getränkter  grober  6  Bll.

 

 

wand.

 

 

 

 

Zeugstoff,  unter  „Deckleinwand“  geölte
oder  mit  Oelkomposition  getränkte  oder
überstrichene,  getheerte,  gefirnißte,  oder
endlich  mit  metallischen  Substanzen
(Grünspanlösung  2c.)  wasserdicht  gemachte
  grobe  Leinwand  oder  sonstiger
derartig  zugerichteter  grober  Zeugstoff  zu
verstehen.  —  Hierher  gehören  auch:
Packingfelt,  ein  aus  Baumwolle  bestehendes
  ungewebtes,  nach  Art  der  Watte,
jedoch  unter  Zuthat  eines  klebrigen  Bindemittels
  durch  Zusammenpressen  dargestelltes,
  dem  Wachstuch  ähnliches  Pack-
        <pb n="573" />
        —  237  —

 

Hinweisung

 

.

 

 

Lau-  Waarenverzeichniß  auf  die  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  es  8  ichts).
fuh  chfuh  golltarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  »  55.
Noch:
(857.)  Wachstuch,  grobes  un-  40  a  material,  ungefärbt;  Schiefertuch  aus
bedrucktes  (Packtuch);  grauer  Leinwand,  welche  mit  einem
Oeltuch  und  Decklein-  Ueberzuge  von  mit  Leinölfirniß  angewand.
  rührtem  gemahlenen  Schiefer  versehen
ist;  Treibriemen  aus  Geweben  von
Baumwolle,  Seidenabfällen,  Haaren  oder
von  Filz,  mit  Theer,  Oelfürniß,  Wachs
und  dergl.  getränkt.
858.  Anderes  Wachstuch;  auch  40b0  Hierher  gehören:  grobes  bedrucktes,  sowie
Ledertuch;  Buchbinder-  alle  feineren  Gattungen  von  Wachstuch
leinen.  (mit  Ausnahme  des  Wachsmusselins  und
des  Wachstaffts);  gefärbtes  oder  marokinartig
  2c.  gepreßtes  Packingfelt;  Hutfutter
(Huteinlagen)  aus  mit  Firniß  gesteiften
Zeugstoffen;  Ledertuch  (Ceather  cloth)
und  Malerleinwand.  13  Kst.
859.Wachsmusselin;  Wachs-  40e  Unter  „Wachsmusselin"  sind  mit  Wachs,  5  He

tafft;  Architektenleinwand.


 

 

 

Firniß  2c.  präparirte  Baumwollenstoffe  zu
verstehen,  welche  transparent  und  meist
von  gelber  Farbe  sind;  unter  „Wachstafft“
mit  besonderem  Firniß  präparirte  leichte
Seidenstoffe.  „Architektenleinwand“  (Calquir-,
  Copir-Leinwand)  ist  ein  stark
glacirtes  durchscheinendes  Baumwollengewebe.


41.  Wolle,  einschließlich  der  anderweit  nicht  genannten  Thierhaare,  sowie

1860.

1861.

 

Alpacca-,  Kaschmir-,  Vicogne-Wolle,
  Kameel-,
Ziegen=  und  Angorahaare,
  ungefärbt,  ungemahlen.


Hasen-,  Kaninchen-,  Biber-,
  Affen-,  Bisamratten=
  und  Nutriahaare.


 

41a

41a

 

Hierher  gehören  die  Haare  des  Alpaccaschafs,
  des  Guanaco,  des  Lama,  des
Kameels,  des  Schafkameels  (vicuna),
der  Hausziege  und  aller  anderen  zum
Geschlecht  der  Ziegen  gehörigen  Thiere,
roh,  gehechelt,  gebleicht,  gesotten  oder
gewaschen;  auch  in  Lockenform  gelegt.

Hierunter  fallen  insbesondere  die  zur  Hutfabrikation
  geeigneten  Haare,  roh,  gehechelt,
  gebleicht,  gesotten,  gefärbt  oder
gemahlen;  auch  in  Lockenform  gelegt.

 

 

Waaren  daraus.

—
        <pb n="574" />
        238

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarerverzeichniß  vinn  in  s  Tarasatz
fende  für  die  Nunmner  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es  «
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  golltariss.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
1862.  Hunde-,  Rindvieh=  und  41  a  Auch  Schweinehaare  mit  Ausnahme  dr
ähnliche  grobe  Thier-  Borsten,  Pferdehaare  vom  Fell,  bei  der
haare.  Gerberei  gewonnene  Abfall=  oder  Düngehaare,
  Gerberwolle  (Pelade)  2c.
1863.  Kämmlinge,  ungefärbt,  41  a  Kämmlinge  (Wollflocken,  ausgekämmte
ungemahlen.  Wolle).
1  864.Schafwolle,  ungefärbt,  41  a  NRoh,  gehechelt,  gebleicht,  gesotten,  gewaschen
ungemahlen.  oder  in  Lockenform  gelegt.
1865.  Shuddywolle,  gefärbt  oder  41  a  Shuddywolle  kommt  auch  unter  den  Be—
ungefärbt;  Wollenab-  nennungen  „Shoddy-,  Mungo-,  Lumpen-,
fälle.  Zupf=  oder  Kunstwolle“  vor.  —  Als
Wollenabfälle  sind  hier  Abfälle  von
wollener  Watte,  alte  abgenutzte  Stücke  "  3  Bll.
von  dergl.  Watte,  Abfälle  von  Geweben  Sck.
und  Filzen  aus  Wolle  und  den  der
Wolle  gleichgestellten  Thierhaaren,  sowie
Abfälle  beim  Tuchscheeren,  von  der  Wollenspinnerei
  und  Wollenweberei  (Scheerwolle,
  Flockwolle,  Tuchtrümmer)  nachzuweisen.

866.]  Wolle  und  Haare  deri!  411  11453955500
unter  Nr.  860,  863
und  864  genannten
Art,  gefärbt,  gemahlen.
867.Gekämmte  Wolle.  41b  Vließe  zu  Vorgespinnsten  (Züge  oder
Bänder).
868.  Garn  aus  Rindviehz  441c1  Ungebleicht,  gebleicht,  ungefärbt  oder  ge-Hunde-,
  Schweine=  und  färbt.  Bei  der  Tarifirung  von  Garn
ähnlichen  groben  Haa-  aus  diesen  Haaren  bleibt  eine  Beiren,
  ein=  und  zwei-  mischung  von  Wolle,  Shuddywolle  oder
faches  aller  Art.  der  Wolle  tarifarisch  gleichstehenden
Thierhaaren  außer  Betracht,  sofern  das
Garn  durch  die  Beimischung  den  Cha-  16  Fss.  u.  Kst.
rakter  als  Rindvieh=  oder  ähnliches  gro-s  Bll.
bes  Haargarn  nicht  verloren  hat.
869.  Wollenwatte.  4141  EHierher  gehört  auch  „Spogniopiline“"  (ein

 

 

 

Präparat  aus  wollener  Watte  und  Waschschwamm),
  mit  Gummiauflösung  bestrichen.
        <pb n="575" />
        ..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  bamr  1  Larasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
es
Nr.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  olltarif.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
870.Genappes-,  Mohair-,  Al  ep
paccagarn:  einfaches,  «
ungefärbt.
871.  —:  dublirtes,  ungefärbt.  41624  lUnter  „Wollengarn“  ist  Garn  aus  Schaf-872.:
  einfaches,  gefärbt.  41024  wolle  und  anderen  zu  Nr.  41  des  Zoll-873.—:
  dublirtes,  gesärbt.  410529  tarifs  gehörigen  Thierhaaren,  auch  ge-874.:
  drei=  und  mehrfach  41628  mischt  mit  anderen  Spinnmaterialien
gezwirntes,  ungefärbt  (ohne  Rücksicht  auf  das  Mischungsveroder
  gefärbt.  hältniß)  ausschließlich  der  Baumwolle,16  Fss.  u.  Kst.
875.Wollengarn,  anderes:  rohh  41  3  zu  verstehen.  —  Unter  Nr.  879  ist  drei-  6  Bll.
einfach.  und  mehrfach  gezwirntes  Wollengarn,
876.:  roh,  dublirt.  —  roh,  gebleicht  oder  gefärbt  (auch  bedruckt)
877.:  gebleicht  oder  gefürbt  44%  nachzuweisen.  Auch  fallen  unter  diese
(auch  bedruckt),  ein-  Nummer  Weberlitzen  aus  Wollengarn
fach.  und  Treibschnüre  aus  Strängen  von  ver—
878.—:  gebleicht  oder  gefärbt,  440%%%  filztem  Wollengarn.
dublirt.  Z
879.  :  drei=  und  mehrfach  41  3
gezwirntes.
880.Wollenwaaren,  auch  un  41  1l11..
Verbindung  mit  Baumwolle,
  Leinen  oder  Me-#tallfäden:
  Tuchecken,
Tuchleisten.
881.—:  Dachfilz,  Asphaltsilz!  4142  OHierher  gehören  alle  mit  Asphalt,  Theer,
Harzen  oder  ähnlichen?  Stoffen  getränkten
  Filze,  sowie  Dachfilz  aus  gepreßten
Thierhaaren,  auch  mit  Zwischenlagen
von  straminartigem  Zeugstoff,  getheerter  20  Kst
und  ungetheerter.  *7  Bl.
882.:  Filze  aus  Rindvieh.  4142  Schweine-,  Hunde-,  Hirsch=  und  ähnliche
haaren,  unbedruckt,  un-  grobe  Haare  werden  bei  der  Tarifirung
gefärbt.  von  Filzen  und  Filzwaaren  den  Rindviehhaaren
  gleichgestellt.  Filze  und  Filzwaaren
  aus  Rindviehhaaren,  welche  erkennbar
  mit  Wolle  oder  Haaren  der
883.:  Fußdecken  von  Filz)  41  42  Nr.  860  und  861  gemischt  sind,  werden

 

aus  Rindrviehhaaren,
unbedruckt,  ungefärbt.

 

 

 

wie  Filz  und  Filzwaaren  aus  Wolle  behandelt.
        <pb n="576" />
        240  —

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichnif  dan  "n  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  de  ogewichts).
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr  golltarifs  §  Bruttogewichts)
1m  »  I  22.  3.  *  4.  5.
884.:  Fußdecken,  welche  4143  Fußdecken,  welche  zum  Theil  aus  (gegefärbte
  oder  unge-  färbten  oder  ungefärbten)  Garnen  von
färbte  Garne  aus  Rindviehhaaren,  zum  Theil  aus  Manilla-Rindviehhaaren
  ent-  hanf-,  Jute-,  Kokos=  und  ähnlichen  vegehalten.
  tabilischen  Fasern  bestehen,  gehören  ohne
Nücksicht  auf  das  Mischungsverhältniß
dieser  beiden  Arten  von  Materialien
hierher.  —  Fußdecken  mit  Garnen  aus
solchen  Pferdehaaren,  welche  nicht  aus
dem  Schweif  oder  der  Mähne  entnommen
sind,  sowie  aus  Schweine-,  Hundee,
Hirsch=  und  ähnlichen  groben  Haaren
sind  wie  Fußdecken  zu  behandeln,  welche
Garne  aus  Rindviehhaaren  enthalten.
—  Enthalten  Fußdecken,  welche  zum
größeren  Theile  aus  Baumwolle,  Flachs,
Seide  oder  Wolle  bestehen,  Garne  aus
Rindviehhaaren  nur  in  ganz  unwesentlicher
  Menge,  so  fallen  dieselben  unter
Nr.  887.
885.:  Filze  aus  Rindvieh  4144  den  Filzwaaren  gehören  auch  Filzschuhe
haaren,  gefärbt:  un-  mit  aufgenähten  Filzsohlen.  —  Von
bedruckte  (gefärbte  Hutstumpen  (zu  Filzhüten)  gehören  nur  20  Kst.
oder  ungefärbte)  Filze  die  noch  nicht  in  Hutform  gebrachten  Bll.
aus  Wolle;  unbedruckte  hierher,  die  ganz  oder  unvollständig  in
Filzwaaren,  mit  Aus-  Hutform  gebrachten  dagegen  zu  Nr.  491.
nahme  der  Fußdecken  —  Filzschuhe  in  Verbindung  mit  Kautaus
  Filz;  Hutfache  schuck,  Leder  oder  Ledertuch  fallen  unter
aus  Haar  und  Hut-  Nr.  536,  Fußdecken  von  Filz  unter
stumpen.  Nr.  883  bezw.  886,  bedruckte  Filzwaaren
  (mit  Ausnahme  der  Fußdecken)
unter  Nr.  892.
886.—:  Fußdecken  von  Filz  41444.
aus  Rindviehhaaren,
gefärbt,  bedruckt;  Fußdecken
  von  Filz  aus
Wolle.
887.:  Fußdecken,  gewebtet  41  4  Auch  in  Verbindung  mit  vegetabilischen

 

aus  Wolle  2c.,  bedruckt
und  unbedruckt;  Decken
aus  Tuchenden  geflochten.



 

 

Fasern  und  anderen  Spinnmaterialien,
sowie  mit  Metallsäden.  —  Gewebte
Fußdecken,  welche  Garne  aus  Rindviehoder
  ähnlichen  groben  Haaren  enthalten,
  fallen,  sofern  diese  Verbindung
nicht  eine  ganz  unwesentliche  ist,  unter
Nr.  884.
        <pb n="577" />
        241

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  vin  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten

Nr.Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).

Zolltarifs.

1.  2.  3.  4.  5.

888.|—:  Strumpfwaaren,  un-41  44  Einschließlich  der  abgepaßten  (Faconwaaren)
bedruckt.  aus  Trikot,  der  gestrickten  und  gehäkelten

Waaren.
889.  :  Tuch=  und  Zeug=  41  45  —G  Hierher  gehören  auch  Oeltücher  aus  Wolle
(Hierin  waaren,  unbedruckte,  und  Schuhe  aus  Tuchecken  oder  Tuch0  Kst
Nr.  89900  nicht  anderweit  ge—  leisten.  —  Zu  den  Zeugwaaren  sind#.
u.  891.)  nannt.  auch  diejenigen  durch  Wirken  hergestellten  "
Stoffe  zu  rechnen,  welche  einem  Walkprozeß
  unterlegen  haben  und  in  gleicher
Weise,  wie  die  Zeugwaaren,  in  nicht
abgepaßten  Stücken  aus=  oder  durchgehen.

890.  In  Nr.  889.

891.  In  Nr.  889.

892.:  Filze  und  Filzwaaren  41066666.  r
aus  Rindviehhaaren
oder  Wolle,  bedruckt,
mit  Ausnahme  er  Fußdecken.


893.  —  :  Rlüsche.  4146  JAls  Plüsche  sind  solche  Stoffe  zu  behandeln,

bei  welchen  der  Flor  durch  besondere
Fäden  und  nicht  durch  bloßes  Rauhen
hergestellt  ist.

894.  —:  Posamentier-  und  41d464  Hierher  gehören  auch  Chenille  und  Woll-Knopfmacherwaaren,
  mosaik,  sowie  Wollengespinnste  in  Ver-  20  Kst.
bedruct  und  unbe-  bindung  mit  Metallfäden.  7  Bl.
ruckt.

895.:  Strumpfwaaren,  be-41  dé  —##.  Bemerkung  zu  Nr.  88

(Hierin  druckte.
Nr.  897
unds99.)
896.—:  Tuch=  und  Zeug-41  46  —.  Bemerkung  zu  Nr.  889  in  Betreff  der
Gierin  waaren,  bedruckte,  nicht  Zeugwaaren.
Nr.  898  anderweit  genannt.
und  900.)  ]

897.  In  Nr.  895.

898.  In  Nr.  896.

899.  In  Nr.  895.  6

900.  In  Nr.  896.

901..  —:  Shawpltücher,  ge41  d7  u.  8  Auch  gemischt  mit  anderen  Spinn-(Hierin

  webte,  mit  drei  oder  materialien  (mit  Einschluß  von  Seide).  20
Nr.  903.]  mehr  Farben.  Pd

902.—:  Spitzen,  Tülle  und  4111117171  .  7  Bl.
Stickereien.

903.  In  Nr.  901.

 

 

 

 

 

 

31
        <pb n="578" />
        242

 

 

 

 

 

 

 

..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  am  ä  9  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  JAusfuhr  und  Durchfuhr.  e
Nr  fuh  chfuh  golldiss.  des  Bruttogewichts).
1.  2.  3.  4.  5.
42.  Zink,  auch  mit  Blei  oder  Zinn  legirt,  und  Waaren  daraus.
1904.  Rohes  Zink;  Bruchzink.  42  a  Hierher  gehören  auch  Zinkabfälle  und  Zink-!)0  Fss.  u.  Kst.
asche  (graues  Zinkoxyd  oder  Zinkgrau).
905.  ink,  gewalztes.  42  b  Gewalzte  Platten  von  Zink  und  Zinkbleche
906.Zinkwaaren,  grobe,  auch  *  Hierher  gehören  auch:  durchschlagenes  oder
in  Verbindung  mit  gelochtes  Zinkblech  und  estampirte  unge-10  Kst.
Holz,  Eisen,  Blei  oder  färbte  Bleche  zu  Ornamenten  für  Ge-  6  Bll.
Zinn  ohne  Politur  und  simse  rc.
Lack;  Zinkdraht.
907.Feine  Zinkwaaren,  auch  4  d  Hierunter  fallen:  alle  feinen  Zinkwaaren,
lackirte,  mit  Ausnahme  auch  lackirte,  vernirte  oder  vernickelte,
von  Spielzeug.  mit  Ausnahme  von  Spielzeug;  ingleichen
Zinkwaaren  in  Verbindung  mit  anderen
als  den  zu  Nr.  906  genannten  Mate--20  Fsl.  u.  Kst.
rialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter  13  Kb.
Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen;  gestochene
Platten  von  Zink  zum  Druck,  nicht  auf
Papier.
908.SSpielzeug  von  Zink.  42d.......................
43.  Zinn,  auch  mit  Blei,  Spießglanz  oder  Zink  legirt,  und  Waaren  daraus.
909.  Zinn,  rohes;  Bruchzinn.  43  a  Auch  Zinnabfälle  (Zinngekrätz,  Zinnfeile  10  Fss.  u.  Kst.
und  Schabin  von  Zinn),  sowie  Schnellloth
  (Material  zum  Löthen,  aus  Zinn
und  Blei).
910.inn,  gewaliztes.  43  b  Gewalzte  Platten  von  in  10  Kst.
911.  Zinnwaaren,  grobe,  auch  43c6eee„„  1  6  Kb.
in  Verbindung  mit
Holz,  Eisen,  Blei  oder
Zink  ohne  Politur  und
Lack;  Zinndraht.
912.  Feine  Zinnwaaren,  auch  43d  Hierher  gehören:  alle  feinen  Zinnwaaren,
lackirte,  mit  Ausnahme  auch  lackirte,  vernirte  oder  vernickelte,
von  Spielzeug.  mit  Ausnahme  von  Spielzeug;  Zinnwaaren
  in  Verbindung  mit  anderen  als
den  zu  Nr.  911  genannten  Materialien,
soweit  sie  dadurch  nicht  unter  Nr.  20.20  Fsf.
des  Zolltarifs  fallen;  Zinnfolie  (Stanniol),,  Kst.
auch  gefärbt;  Zinnkapseln  (zum  Ver-•s3  Köb.
schluß  von  Flaschen,  zur  Aufbewahrung
von  Malerfarben  u.  s.  w.)  aller  Art,
auch  gefärbt;  gestochene  Platten  von  Zinn
zum  Druck,  nicht  auf  Papier.
913.SSpielzeug  von  Zinn.  44  4
        <pb n="579" />
        Anuhang.

243

Verzeichniß

derjenigen  Massengüter,  auf  welche  die  Bestimmung  im  §  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes
vom  20.  Juli  1879,  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs,  Anwendung  findet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nummer  Nummer
des  des
seatischen  Waarengattung.  statistischen  Waarengattung.
verzeich-  verzeichnisses.
  nisses.
1.  2.  4I.  2.
1.  Abfälle  von  der  Eisenbahnfabrikation.  104.  Pottasche.
2.  Abfälle  von  Glashütten;  Glasscherben.  105.  Wasserglas.
3.  Abfälle  zur  Leimfabrikation.  110.  Ammoniak,  kohlensaures;  Salmiak,  Salmiak-4.
  Sonstige  Abfälle  der  Nr.  1  a  des  Zolltarifs.  geist.
5.  Dünger,  thierischer,  mit  Ausnahme  von  Guano,  111.  Ammoniak,  schwefelsaures.
Knochenasche  und  Knochenmehl.  Aus  118|]  Baryt,  künstlicher  schwefelsaurer  (Barytweiß,
6.  Guano.  Permanentweiß,  blanc  üize).
7.  Kleie;  Malzkeime;  Reisabfälle.  134.  Chlorkalium  (Digestivsalz,  salzsaures  Kali).
8.  Knochen  (nichtz  als  Schnitzstoff),  auch  weiß  142.  Eis,  natürliches  und  künstliches,  rohes.
gebrannt.  147.  Farbholz:  Blauholz.
10.  Unter  Nr.  1  bis  9  des  statistischen  Waaren-  148.  —e:  Gelbholz.
verzeichnisses  nicht  genannte  Abfälle,  soweit  149.  —:  Rothholz.
sie  nicht  unter  Nr  1  b  Anmerk.  oder  1c  Aus  152.]  Galläpfel  und  Knoppern,  auch  gemahlen.
des  Zolltarifs  fallen  oder  wie  die  Rohstoffe,  166.  Kali,  schwefelsaures.
von  welchen  sie  herstammen,  zu  behandeln  171.  Knochenkohle.
sind.  172.  Knochenmehl.
12  u.  13.|  Lumpen  von  Zeugstoffen  aller  Art.  175.  Kreide,  weiße,  geschlemmt;  desgleichen  gemahlen.
14.  Netze  und  Stricke,3  alte;  altes  Tauwerk;  ge-  182.  Mineralwasser,  künstliches  und  natürliches.
zupfte  Charpie.  185.  Natron,  schwefelsaures;  auch  saures  schwefel-15.
  Papierspäne  und  Makulatur.  saures.
16.Baumwolle,  rohe.  189.  Palm=  und  Kokosnüsse.
17.  Baumwollabfälle.  197.  Salpeter:  Chilisalpeter  (Natronsalpeter).
18.  Baumwolle,  kardätschte,  gekämmte,  gefärbte.  198.  —:  Kalisalpeter.
59.  Belei,  rohes;  Bruchblei;  Abfälle  von  der  Ge-  199.  Salpetersäure.
winnung  und  Verarbeitung  von  Blei.  200.  Salzsäure.
86.  Alaun  (Thonerdealaun),  auch  gebrannter.  202.  Schwefel,  auch  gereinigter.
88.  Chlorkalk,  trockener  und  flüssiger.  205.  Schwefelsäure.
102.  Soda:  kalzinirte.  Aus  206.  Seegras.
103.  —:  rohe  natürliche  oder  künstliche;  auch  kry-  210.  Superphosphat.
stallisirte.  213.  Vitriol:  blauer  (Kupfervitriol).

 

 

 

31“
        <pb n="580" />
        244

 

 

 

 

 

Nummer  Nummer
des  des
sieiliichen  Waarengattung.  stabiftischen  Wanarengattung.
verzeich-  verzeich.
nisses.  nisses.
1.  2.  1.  2.
214.—:  grüner  (Eisenvitriol);  auch  gemischter  1  286.  Schwerspath  und  Derbyspath  (Witherit),  auch
Eisen=  und  Kupfervitriol.  gepulvert.
215.—:  weißer  (Zinkvitriol).  287.  Sogenannte  Staßfurter  Abraumsalze,  vohe.
228.  Brucheisen  und  Abfälle  aller  Art  von  Eisen,  288.  Strontianmineralien  (Strontianit,  Cölestin),
nicht  unter  Nr.  1  genannt.  auch  gepulvert.
229.  Roheisen  aller  Art.  289.  Vorstehend  nicht  genannte  Erden.
230.  Eck=  und  Winkeleisen.  290.  Antimon=  und  Arsenerze.
231.  Eisenbahnlaschen,  Unterlagsplatten,  und  291.  Mlei=  und  Kupfererze,  auch  silberhaltige.
Schwellen,  eiserne.  292.  Chromerz  (Chromeisenstein).
232.  Eisenbahnschienen.  293.  Eisenerze.
233.  Radkranzeisen,  Pflugschaareneisen.  294.  Gold-,  Silber=  und  Platingerze.
234.  Schmiedbares  Eisen  in  Stäben,  mit  Einschluß  295.  Kobalt=  und  Rickelerze.
des  faconnirten  2c.,  jedoch  mit  Ausschluß  296.  Manganerze.
des  unter  Nr.  230  und  241  genannten.  297.  Schlacken  von  Erzen.
235.  Luppeneisen,  noch  Schlacken  enthaltend;  Roh-  298.  Schlackenwolle.
schienen  (Millbars);  Ingots.  299.  Schwefelkies  und  Alaunerz.
236.  Platten  und  Bleche  aus  schmiedbarem  Eisen,  300.  Zinkerz  (Galmei,  Zinkblende).
roh;  auch  abgeschliffene  Platten  und  Bleche,  301.  Vorstehend  nicht  genannte  Erze.
sowie  nur  geglättetes  (dressirtes)  Blech  aus  309.  Flachs,  roh,  geröstet  oder  nur  gebrochen.
schmiedbarem  Eisen.  310.  Vorstehend  nicht  genannter  Flachs,  mit  Aus-Aus
  239.  Eisen=  und  Stahlwalzdraht,  d.  h.  alles  in  Form  nahme  von  neuseeländischem  Flachs.
von  Bunden,  Ringen  2c.  aufgewundene  ge-  311.  Hauf,  roh,  geröstet  oder  nur  gebrochen.
walzte  Eisen.  312.  Vorstehend  nicht  genannter  Hanf,  mit  Aus-242
  u.  2  43  Eisenwaaren,  ganz  grobe,  aus  Eisenguß.  nahme  von  Aloe=  und  Manillahanf.
270.  Asbest.  313.  Heede  (Werg).
271.  Binstein.  314.  Jute.
272u.  273  Cement.  315.  Kokosfasern;  Manillahanf;  Aloehanf;  Bürsten-274.
  Erde  (Garten-,  Moor=  und  Ziegelerde  sLehm));  bast;  neuseeländischer  Flachs.
Mergel;  Sand,  Kies  und  Schlamm  316.  Vorstehend  nicht  genannte  vegetabilische  Spinn-275.
  Farbenerden,  natürliche,  mit  Ausschluß  der  stoffe.
weißen  Kreide.  317.  Bohnen,  genießbare,  trockene.
276.  Flußspath,  auch  gemahlen.  318.  Erbsen,  trockene;  auch  Kichererbsen  und  Wicken.
277.  Gifps,  auch  gemahlen  oder  geschlemmt.  319.  Hafer.
278.  Graphit.  ·  320.Hirse,rohe.
279.  Kalk,  auch  gebrannt  und  gelöscht  (Aetzkalk)  321.  Linsen.
Kalkspath;  rohe  Kalksteine;  Mörtel.  322.  Roggen.
280.  Kalk,  phosphorsaurer  mineralischer.  323.  Spelz  (Dinkel,  Vesen).
281.  Kaolin  (Porzellanerde),  Feldspath;  Pfeifenerde  324.  Weizen.
(weißer  Thon).  325.  Vorstehend  nicht  genannte  Getreidearten  der
282.  Kreide  (weiße),  rohe  in  Stücken.  Nr.  9  aà  des  Zolltarifs.
283.  Kryolith  und  Bauxit.  326.  Buchweizen.
284.  Magnesia,  natürliche  kohlensaure.  327.  Gerste.
285.  Meerschaum,  roher  und  künstlicher.  328.  Mais.

1
        <pb n="581" />
        245

 

 

 

 

 

 

Nummer  Nummer
des  des
stztistischen  Waarengattung.  sinielche  Wuarengattung.
verzeich-  verzeichnisses.
  nisses.
I.  2.  1(.  2.
330.  Anis;  Fenchel;  Koriander;  Kümmel  aller  Art.  406.  Hörner  von  Thieren,  Hornspitzen,  Geweihe,
331.  Raps  und  Rübsaat;  Hederich=  und  Rettigsaat.  Knochen,  Hufe  und  Klauen:  rohe  dlals
334.  Baumwollensamen.  Schnitzstoff)
336.  Bucheckern  (Buchkerne).  407.  Holzkohle,  einschließlich  der  Rothkohle.
337.  Cichorien,  frische  und  getrocknete  (gedarrte).  408.  Korkholz.
338.  Eicheln.  Aus  413.  Muschelschalen,  mit  Ausnahme  der  Perlmutter-339.
  Erdnüdsse  und  frische  Erdmandeln.  schalen.
340.  Futtergewächse  und  Futterkräuter,  frisch  oder  415.  Holzborke  und  Gerberlohe.
getrocknet,  nicht  anderweit  genannt.  416.  Bau=  und  Nutzholz,  roh  oder  blos  mit  der  Axt
Aus  341.  Rüben,  frische,  sowie  getrocknete  (auch  gedarrte).  vorgearbeitet:  außereuropäisches.
342.  Grassaat.  417.  —z:  europäisches,  hartes.
343.  Hanssaat.  418.  —:  europäisches,  weiches.
344.  Kartoffeln.  419.  Außereuropäische  Hölzer:  gesägt  oder  auf
345.  Kleesaat.  anderem  Wege  vorgearbeitet  oder  zerkleinert,
346.  Lebende  Bäume,  Sträucher  und  dergl.  Gewächse;  mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  423  fallenden.
Blumenzwiebeln.  420.  Eisenbahnschwellen,  hölzerne,  auch  imprägnirte
347.  Leinsaat  und  Leindotter.  oder  getheerte.
349.  Mohnsamen.  421.  Faschinen;  Korbweiden  und  Reifenstäbe,  unge-350.
  Obbst,  frisches,  mit  Ausschluß  der  Weinbeeren  schälte.
und  Südfrüchte.  422.  Faßdauben  (Faßstäbe,  Faßholz,  Bandstöcke).
351.  Palmkerne  und  Koprah.  423.  Unbearbeitete  Stöcke  von  außereuropäischem
352.  Rofßkastanien.  Holz;  auch  Weichselstöcke,  gebohrt  oder  un-353.
  Runkelrüben  (Zuckerrüben),  auch  getrocknet  oder  gebohrt.
gedarrt.  424.  Vorstehend  nicht  genannte  Säge=  und  Schnitt-354.
  Senssaat,  auch  geknirscht.  waaren  aus  europäischem  harten  und  weichen
355.  Sesamsamen.  Holz.
356.  Stroh;  Dachrohr;  Schilf;  Häcksel.  Aus  429.  Korbweiden,  geschälte.
360.  Gemeines  Hohlglas  (Glasgeschirr),  grünes  und  433.  Fournire  von  Holz,  geschnittene,  rohe;  unveranderes
  naturfarbiges.  leimte,  ungebeizte  Parquetbodentheile.
379.  Bettfedern,  rohe.  435.  Fournire  von  Holz,  geschnittene,  gefärbt,  gebeizt,
Aus  380.  Borsten.  lackirt,  polirt;  uneingelegte  Parquetboden=390.
  Rohe  Hasen=  und  Kaninchenfelle.  theile,  mit  Ausschluß  der  unter  Nr.  433
391.  Rohe  Kalbfelle:  gesalzene.  genannten.
392.—:  trockene.  451.  Hopfen.
393.  Rohe  Rindshäute:  grüne  und  gesalzene.  472.  Kautschuck  und  Guttapercha,  roh  oder  gereinigt.
394.—:  gekalkte  und  trockene.  640.  Heringe,  gesalzene,  in  Fässern  (1  Faß—  150  kg).
395.  Rohe,  frische  und  getrocknete  Robben=  oder  See-  641.  Heringe,  gesalzene,  in  nicht  handelsüblicher  Verhundfelle.
  packung.
396.  Rohe  Roßhäute.  642.  Stankheringe.
397.  Schafblößen.  671.  Mehl.
398.  Schaf-,  Lamm=  und  Ziegenfelle,  rohe  behaarte.  679.  Hochsalz.  «
399.  Andere  Häute  und  Felle  zur  Lederbereitung,  rohe.  680.  —z:  zu  gewerblichen  oder  landwirthschaftlichen
404.  Brennholz;  Lohkuchen;  Reisig  und  Reisigbesen.  Zwecken  amtlich  denaturirt.
        <pb n="582" />
        246

 

 

 

 

 

 

Nummer  Nummer

2
ftatistischen  Waarengattung.  statistischen  Waarengattung.
verzeich-  verzeichnisses.

  nisses.

1.  2.  1  2.

681.  Melasse:  mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  685  816.  Pech.
genannten.  817.  Theer  aller  Art.

685.  —:;  zur  Branntweinbereitung,  unter  Kontrole  818.  Vorstehend  und  anderweit  nicht  genannte  Harze.
der  Verwendung.  821.  Fische,  frische.  »

714.  Oelrückstände,  feste;  auch  gemahlen.  830.  Backsteine  (gewöhnliche  Mauersteine)  und  Dach-722.

  Halbzeug  aus  Lumpen,  auch  aus  Abfällen  von  ziegel,  nicht  glasirt.
der  Spinnerei  und  Weberei  2c.  831.  Feuerfeste  Steine,  nicht  glasirt.

784.  Alabaster  und  Marmor,  roh  oder  blos  behauen.  832.  Röhren  von  Thon  und  gemeinem  Steinzeug,

785.  As#phaltsteine;  bituminöser  Mergelschiefer.  nicht  glasirt.

787.  Lithographirsteine,  roh  oder  blos  behauen.  833.  Töpfergeschirr,  gemeines,  nicht  glasirt.

788.  Mühlsteine,  auch  mit  eisernen  Reifen  oder  834.  Architektonische  Verzierungen  (Bauornamente);
Metallhülsen.  auch  aus  Terracotta.

790.  Andere  Steine,  roh  oder  blos  behauen  (mit  835.  Backsteine  (Mauersteine,  Mauerziegel)  und  Dach-Ausnahme
  der  gehauenen  oder  geschnittenen  ziegel,  glasirt;  Thonfliesen;  Platten  von  ge-Flintensteine).
  meinem  Steinzeug.  ·

Aus  791.]  Steinmetzarbeiten,  grobe,  ungeschliffen,  mit  836.  Feuerfeste  Steine,  glasirt.
Ausnahme  der  Arbeiten  aus  Marmor  oder  837.  Retorten,  Schmelztiegel,  sowie  andere  Waaren
Albaster.  aus  feuerfestem  Thon.

792.  Dachschiefer;  rohe  Schieferplatten  und  roher  838.  Nöhren  von  Thon  und  gemeinem  Steinzeug,
Tafelschiefer.  glasirt.

Aus  795.  Sandsteinplatten,  blos  auf  einer  Seite  abge-  839.  Töpfergeschirr,  glasirt;  ordinäre  Oefen  und
schliffen.  Ofenkacheln  von  Thon  oder  Fayence;  Ge-796.

  Schieferplatten,  gespalten,  gesägt  oder  sonst  be-  fäße  aus  gemeinem  Steinzeug;  irdene  Pfeifen.
arbeitet;  bearbeiteter  Tafelschiefer  (Schiefer-  860.  Alpacca-,  Kaschmir-,  Vicognewolle-,  Kameel-,
tafeln).  Ziegen=  und  Angorahaare,  ungefärbt,  unge-801.

  Braunkohlen.  mahlen.

802.  Koks.  861.  Hasen-,  Kaninchen-,  Biber-,  Affen-,  Bisamratten-803.

  Steinkohlen.  und  Nutriahaare.

804.  Torf.  862.  Hunde-,  Rindvieh=  und  ähnliche  grobe  Thier-805.

  Torfstreu.  haare.  «

Aus  806.  Torfkohlen.  863.  Kämmlinge,  ungefärbt,  ungemahlen.
Aus  813.Asphalt  (Bergtheer).  864.  Schafwolle,  ungefärbt,  ungemahlen.

814.  Fichtenharz  (Terpentinharz,  Colophonium,  865.  Skuddywolle,  gefärbt  oder  ungefärbt;  Wollen-Glaspech);
  Terpentin.  abfälle.

815.  Ozokerit,  roher.  904.  Rohes  Zink;  Bruchzink.

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
        <pb n="583" />
        Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Reichsamt

Herausgegeben
i

des  Innern.

Zu  beziehen  durch  alle  Poftanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Prännumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XII.  Jahrgang.

 

Inhalt:  1.  Finanz-Wesen:  Nachtrag  zur  Nachweisung
über  Einnahmen  des  Reichs  vom  1.  April  bis  Ende
November  188844  Seite  323

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen:  Bestellung  eines  Stations-Kontrolörs;
  —  Befugniß  einer  Zollstellle  ..

 

iterar.  Konvention
5.  Polizei  -Wesen:
324  Reichsgebiete

Berlin,  Freitag,  den  26.  Dezember  1884.

3252.

3.  Konsulat-Wesen:  Exequatur  -Ertheilungen  324
4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen:  Ausführungs-Bestimmungen
  zur  deutsch-belgischen,  sowie  zur  deutsch--italienischen
.......  324
Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
.......  330

 

1.  Finanz=  Wesen.

Nachweisung

verschiedener  Einnahmen  des  Reichs  für  die  Zeit  vom  Beginn  des  Etatsjahres  bis  zum  Schluß
des  Monats  November  1884.)

 

Bezeichnung

Einnahme
vom  Beginn  des
Etatsjahres  bis  zum

 

Einnahme
in  demselben  Zeit-Mithin

  im  Etatsjahre
  1884/85

 

der  Schluss  des  raum  des  Vor-  a
obengenannten  jahres  mehr
Einnahmen.  n  jah
-2m—  -m—  M.
Post=  und  Telegraphen-Verwaltung  107  566  877  102  517218  5  049  659
31  855  600  31  749  516  106  084

Reichseisenbahn-Verwaltung““")

 

 

 

 

 

*)  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  an  Zöllen  2c.  ist  veröffentlicht  im  Central-Blatt  für  1884  Seite  320.
**)  Die  Einnahme  für  das  laufende  Etatsjahr  ist  nach  provisorischen  Ermittelungen,  diejenige  des  Vorjahres  nach

definitiven  Feststellungen  angegeben.

 

64
        <pb n="584" />
        —  324  —

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Großherzoglich  badische  Zoll-Inspektor  Becker  zu  Konstanz  an
Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  badischen  Zoll-Inspektors  Roman  den  Königlich
preußischen  Hauptämtern  zu  Aachen,  Malmedy,  Cöln,  Düsseldorf  und  Elberfeld  als  Stations-Kontrolör  mit
dem  Wohnsitz  in  Cöln  vom  1.  Dezember  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

 

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  11.  Dezember  d.  J.  beschlossen,  dem  Königlich  preußischen
Nebenzollamte  I.  zu  Dalheim  die  Befugniß  zur  Abfertigung  von  Waaren  der  Nummern  2c  ½2#  „  und
22  à  und  b  des  Zolltarifs  zu  anderen  als  den  höchsten  Zollsätzen  der  betreffenden  Tarifpositionen  beizulegen.

 

3.  Kon  sulat=  Wesen.

 

Namens  des  Reichs  ist  das  Exequatur  ertheilt  worden:
dem  zum  Königlich  serbischen  Konsul  in  Gleiwitz  ernannten  Kaufmann  Benno  Schlesinger

un
dem  zum  Konsul  der  Republik  Haiti  in  Bremen  ernannten  Herrn  Johann  Christoph  Banck.

 

4.  Handels=  und  Gewerbe-Wesen.

 

Bekanntmachung,
betreffend

die  Ausführung  der  Uebereinkunft  zwischen  Deutschland  und  Belgien  über  den  Schutz
an  Werken  der  Literatur  und  Kunst.

 

In  Ausführung  der  Uebereinkunft  zwischen  Deutschland  und  Belgien,  betreffend  den  Schutz  an  Werken  der
Literatur  und  Kunst,  vom  12.  Dezember  1883  (Reichs-Gesetzbl.  1884  S.  173)  hat  der  Bundesrath  die
nachfolgenden
Bestimmungen  über  die  Eintragung  und  Stempelung  der  Exemplare  von  Schriftwerken  2c.,  sowie
  der  zur  Herstellung  jener  bestimmten  Vorrichtungen
erlassen:  1
§.  1.
Gemäß  den  Bestimmungen  des  zu  der  deutsch-belgischen  Uebereinkunft  vom  12.  Dezember  1883  gehörigen
  Protokolls  dürfen  diejenigen  beim  Inkrasttreten  dieser  Uebereinkunft,  dem  11.  November  1884,
erlaubterweise  bereits  hergestellten  Exemplare  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst  (Schriftwerke,  Abbildungen,
  musikalische  Kompositionen,  Werke  der  bildenden  Künste),  deren  Herstellung  nach  den  Vorschriften
        <pb n="585" />
        —  325  —

der  Uebereinkunft  nicht  mehr  gestattet  sein  würde,  auch  ferner  verbreitet  und  verkauft  werden,  vorausgesetzt,
daß  sie  innerhalb  dreier  Monate,  vom  Inkrafttreten  der  Uebereinkunft  ab  gerechnet,  amtlich  abgestempelt
  werden.

Unter  der  gleichen  Voraussetzung  darf  der  Druck  solcher  Exemplare,  wenn  deren  Herstellung  beim
Inkrafttreten  der  Uebereinkunft  erlaubterweise  im  Gange  ist,  vollendet  werden.

Wer  sich  daher  im  Besitze  von  Exemplaren  der  im  Absatz  1,  2  erwähnten  Art  befindet,  hat  dieselben
bis  zum  11.  Februar  1885  einschließlich  der  Polizeibehörde  seines  Wohnortes  zur  Abstempelung  vorzulegen.

Sortimentsbuchhändler,  Kommissionäre  2c.,  welche  solche  Exemplare  besitzen,  können  dieselben  Namens
Lererlsher  oder  ihrer  Auftraggeber  zur  Abstempelung  vorlegen,  ohne  daß  es  einer  besonderen  Vollmacht
  bedarf.

8.  2.

Die  Polizeibehörde  stellt  ein  genaues  Verzeichniß  der  ihr  vorgelegten  Exemplare  nach  dem  nachstehenden

Muster  A  auf  und  bedruckt  demnächst  jedes  einzelne  Exemplar  mit  ihrem  Dienststempel.
8.  3.

Gemäß  den  im  Eingange  des  §.  1  erwähnten  Bestimmungen  dürfen  ferner  diejenigen  beim  Inkrafttreten
  der  Uebereinkunft  vorhandenen,  bisher  erlaubterweise  angefertigten  Vorrichtungen  —  wie  Stereotypen,
Holzstöcke,  gestochene  Platten  aller  Art,  sowie  lithographische  Steine  —,  deren  Benutzung  nach  der  Uebereinkunft
  untersagt  sein  würde,  während  eines  Zeitraums  von  vier  Jahren  von  dem  Inkrafttreten  der  Uebereinkunft
  ab  zur  Anfertigung  von  Exemplaren  benutzt  werden,  vorausgesetzt,  daß  diese  Vorrichtungen  innerhalb
der  im  §F.  1  erwähnten  dreimonatlichen  Frist  amtlich  mit  einem  Stempel  versehen  werden.

Wer  sich  daher  im  Besitze  von  Vorrichtungen  der  bezeichneten  Art  befindet  und  dieselben  noch  ferner
zur  Herstellung  von  Exemplaren  benutzen  will,  hat  die  Vorrichtungen  bis  zum  11.  Februar  1885  einschließlich
der  Polizeibehörde  seines  Wohnortes  vorzulegen.

Die  Exemplare  selbst,  welche  mit  Hülfe  gestempelter  Vorrichtungen  und  innerhalb  des  vereinbarten
Zeitraums  hergestellt  worden  sind,  bedürfen  eines  Stempels  nicht.  Auf  Verlangen  sollen  sie  indessen  ebenfalls
  amtlich  abgestempelt  werden.

Wer  Exemplare  der  bezeichneten  Art  abgestempelt  zu  haben  wünscht,  hat  dieselben  bis  zum  11.  Februar
  1889  einschließlich  der  gedachten  Behörde  vorzulegen.

8.  4.

Die  Polizeibehörde  stellt  ein  genaues  Verzeichniß  der  ihr  vorgelegten  Vorrichtungen  nach  dem  nachstehenden
  Muster  B  auf  und  bedruckt  die  Vorrichtungen  demnächst  unter  thunlichster  Schonung  derselben  mit
ihrem  Dienststempel,  und  zwar  in  einer  Weise,  welche  die  Erhaltung  des  Stempelzeichens  möglichst  sicherstellt.

Sie  stellt  ebenso  ein  genaues  Verzeichniß  der  mit  jenen  Vorrichtungen  hergestellten  ihr  vorgelegten
Exemplare  nach  dem  im  §.  2  erwähnten  Muster  A  auf  und  bedruckt  demnächst  jedes  einzelne  Exemplar  mit
ihrem  Dienststempel.

S.  5

Ob  die  Herstellung  der  Exemplare  oder  Vorrichtungen  nach  dem  bisherigen  Vertragsrechte  erlaubt
war,  hat  die  Polizeibehörde  nicht  zu  prüfen;  dagegen  hat  dieselbe  die  Stempelung  zu  verweigern,  wenn  sie
ermittelt,  daß  die  im  §.  1  bezeichneten  Exemplare  oder  die  im  §.  3  bezeichneten  Vorrichtungen  erst  nach  dem
11.  November  1884  oder  die  im  §.  3  bezeichneten  Exemplare  mit  Hülfe  ungestempelter  Vorrichtungen  oder
erst  nach  dem  11.  November  1888  hergestellt  worden  sind.

 

S.  6.

Die  Verzeichnisse  (S.  2,  4)  werden  binnen  6  Wochen  nach  ihrem  Abschluß  von  der  Polizeibehörde
an  die  zuständige  Zentralbehörde  im  Geschäftswege  eingereicht  und  von  der  letzteren  aufbewahrt.  Einer  Anzeige,
  daß  bei  der  Polizeibehörde  Exemplare  oder  Vorrichtungen  zur  Abstempelung  überhaupt  nicht  vorgelegt
worden  sind,  bedarf  es  nicht.  "

8.  7.
Für  die  Eintragung  und  Abstempelung  der  Exemplare  und  Vorrichtungen  werden  Kosten  nicht  erhoben.
Berlin,  den  18.  Dezember  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.

 

64•
        <pb n="586" />
        Verzeichniß

der

 

bei  der  unterzeichneten  Polizeibehörde  zur  Abstempelung  vorgelegten  Exemplare.

 

 

 

 

 

 

 

Tag  N  ame  Titel  der  Schriftwerke,  Zahl
er  Firma
Nr.  der  5  5  Abbildungen,  der  abgestempelten
Vorlage.  Vorlegenden.  Kompositionen  2c.  Exemplare.
B.
Verzeichniß
der

bei  der  unterzeichneten  Polizeibehörde  zur  Abstempelung  vorgelegten  Vorrichtungen

 

 

Nr.

—  —  —  —  —

(Stereotypen,  Holzstöcke,  Platten,  Steine  rc.).

 

 

Tag
der

Vorlage.

Name
oder  Firma
des
Vorlegenden.

Titel  des  Schriftwerkes,
der  Abbildung,

der  Komposition  rc.,  auf

welche  die  Vorrichtung
sich  bezieht.

Nähere  Beschreibung
(Platte,  Form,  Stein,
Stereotypabguß  cc.)
der  Vorrichtung  und  deren
Größe.
        <pb n="587" />
        —  327  —

Bekanntmachung,
betreffend

die  Ausführung  der  Uebereinkunft  zwischen  Deutschland  und  Italien  über  den  Schutz
an  Werken  der  Literatur  und  Kunst.

 

In  Ausführung  der  Uebereinkunft  zwischen  Deutschland  und  Italien,  betreffend  den  Schutz  an  Werken  der
Literatur  und  Kunst,  vom  20.  Juni  1884  (Reichs-Gesetzbl.  S.  193)  hat  der  Bundesrath  die  nachfolgenden
Bestimmungen  über  die  Eintragung  und  Stempelung  der  Exemplare  von  Schriftwerken  2c.,  sowie
der  zur  Herstellung  jener  bestimmten  Vorrichtungen
erlassen:

§.  1.

Gemäß  den  Bestimmungen  des  zu  der  deutsch-italienischen  Uebereinkunft  vom  20.  Juni  1884  gehörigen
  Protokolls  dürfen  diejenigen  beim  Inkrafttreten  dieser  Uebereinkunft,  dem  23.  November  1884,  erlaubterweise
  bereits  hergestellten  Exemplare  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst  (Schriftwerke,  Abbildungen,
musikalische  Kompositionen,  Werke  der  bildenden  Künste),  deren  Herstellung  nach  den  Vorschriften  der  Uebereinkunft
  nicht  mehr  gestattet  sein  würde,  auch  ferner  verbreitet  und  verkauft  werden,  vorausgesetzt,  daß  sie
innerhalb  dreier  Monate,  vom  Inkrafttreten  der  Uebereinkunft  ab  gerechnet,  amtlich  abgestempelt  werden.

Unter  der  gleichen  Voraussetzung  darf  der  Druck  solcher  Exemplare,  wenn  deren  Herstellung  beim
Inkrafttreten  der  Uebereinkunft  erlaubterweise  im  Gange  ist,  vollendet  werden.

Wer  sich  daher  im  Besitze  von  Exemplaren  der  im  Absatz  1,  2  erwähnten  Art  befindet,  hat  dieselen
  bis  zum  23.  Februar  1885  einschließlich  der  Polizeibehörde  seines  Wohnortes  zur  Abstempelung
vorzulegen.

Sortimentsbuchhändler,  Kommissionäre  2c.,  welche  solche  Exemplare  besitzen,  können  dieselben  Namens
der  Verleger  oder  ihrer  Auftraggeber  zur  Abstempelung  vorlegen,  ohne  daß  es  einer  besonderen  Vollmacht
  bedarf.  «

§.2..

Die  Polizeibehörde  stellt  ein  genaues  Verzeichniß  der  ihr  vorgelegten  Exemplare  nach  dem  nachstehenden

  Muster  A  auf  und  bedruckt  demnächst  jedes  einzelne  Exemplar  mit  ihrem  Dienststempel.

8.  3.

Gemäß  den  im  Eingange  des  8.  1  erwähnten  Bestimmungen  dürfen  ferner  diejenigen  beim  Inkrafttreten
  der  Uebereinkunft  vorhandenen,  bisher  erlaubterweise  angefertigten  Vorrichtungen  —  wie  Stereotypen,
Holzstöcke,  gestochene  Platten  aller  Art,  sowie  lithographische  Steine  —,  deren  Benutzung  nach  der  Uebereinkunft
  untersagt  sein  würde,  während  eines  Zeitraums  von  vier  Jahren  von  dem  Inkrafttreten  der  Uebereinkunft
  ab  zur  Anfertigung  von  Exemplaren  benutzt  werden,  vorausgesetzt,  daß  diese  Vorrichtungen  innerhalb
  der  im  §.  1  erwähnten  dreimonatlichen  Frist  amtlich  mit  einem  Stempel  versehen  werden.

Wer  sich  daher  im  Besitze  von  Vorrichtungen  der  bezeichneten  Art  befindet  und  dieselben  noch  ferner
zur  Herstellung  von  Exemplaren  benutzen  will,  hat  die  Vorrichtungen  bis  zum  23.  Februar  1885  einschließlich
  der  Polizeibehörde  seines  Wohnortes  vorzulegen.

Die  Exemplare  selbst,  welche  mit  Hülfe  gestempelter  Vorrichtungen  und  innerhalb  des  vereinbarten
Zeitraums  hergestellt  worden  sind,  bedürfen  eines  Stempels  nicht.  Auf  Verlangen  sollen  sie  indessen  ebenfalls
amtlich  abgestempelt  werden.

Wer  Eremplare  der  bezeichneten  Art  abgestempelt  zu  haben  wünscht,  hat  dieselben  bis  zum  23.  Februar
  1889  einschließlich  der  gedachten  Behörde  vorzulegen.  —

§.4.
Die  Polizeibehörde  stellt  ein  genaues  Verzeichniß  der  ihr  vorgelegten  Vorrichtungen  nach  dem  nachstehenden
  Muster  B  auf  und  bedruckt  die  Vorrichtungen  demnächst  unter  thunlichster  Schonung  derselben  mit
ihrem  Dienststempel,  und  zwar  in  einer  Weise,  welche  die  Erhaltung  des  Stempelzeichens  möglichst  sicherstellt.

—  —
        <pb n="588" />
        —  328  —

Sie  stellt  ebenso  ein  genaues  Verzeichniß  der  mit  jenen  Vorrichtungen  hergestellten  ihr  vorgelegten
Eremplare  nach  dem  im  8.  2  erwähnten  Muster  A  auf  und  bedruckt  demnächst  jedes  einzelne  Exemplar  mit
ihrem  Dienststempel.

8.  5.

Ob  die  Herstellung  der  Exemplare  oder  Vorrichtungen  nach  dem  bisherigen  Vertragsrechte  erlaubt
war,  hat  die  Polizeibehörde  nicht  zu  prüfen;  dagegen  hat  dieselbe  die  Stempelung  zu  verweigern,  wenn  sie
ermittelt,  daß  die  im  8.  1  bezeichneten  Exemplare  oder  die  im  §.  3  bezeichneten  Vorrichtungen  erst  nach  dem
23.  November  1884  oder  die  im  8.  3  bezeichneten  Exemplare  mit  Hülfe  ungestempelter  Vorrichtungen  oder
erst  nach  dem  23.  November  1888  hergestellt  worden  sind.

8.  6.

Die  Verzeichnisse  (58.  2,  4)  werden  binnen  6  Wochen  nach  ihrem  Abschluß  von  der  Polizeibehörde
an  die  zuständige  Zentralbehörde  im  Geschäftswege  eingereicht  und  von  der  letzteren  aufbewahrt.  Einer  Anzeige,
  daß  bei  der  Polizeibehörde  Exemplare  oder  Vorrichtungen  zur  Abstempelung  überhaupt  nicht  vorgelegt
worden  sind,  bedarf  es  nicht.

S.  7.
Für  die  Eintragung  und  Abstempelung  der  Exemplare  und  Vorrichtungen  werden  Kosten  nicht  erhoben.
Berlin,  den  18.  Dezember  1884.  Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  v.  Boetticher.
        <pb n="589" />
        329  —

A.

Verzeichniß

der

bei  der  unterzeichneten  Polizeibehörde  zur  Abstempelung  vorgelegten  Exemplare.

 

 

 

 

 

 

 

Tag  Name  Litel  der  Schriftwerke,  Zahl
oder  Firma  Z„
Nr.  der  des  Abbildungen,  der  abgestempelten
Vorlage.  Vorlegenden.  Kompositionen  2c.  Exemplare.
B.
Verzeichniß
der

bei  der  unterzeichneten  Polizeibehörde  zur  Abstempelung  vorgelegten  Vorrichtungen

 

 

Titel  des  Schriftwerkes,

 

(Stereotypen,  Holzstöcke,  Platten,  Steine  2c.).

Ta  Name  Nähere  Beschreibung
s  oder  Firma  der  Abbildung,  (Platte,  Form,  Stein,
Nr.  der  des  der  Komposition  2c.,  auf  Stereotypabguß  2c.)
welche  die  Vorrichtung  der  Vorrichtung  und  deren
Vorlage.  Vorlegenden.  sich  bezieht.

Größe.
        <pb n="590" />
        330

5.  Polizei-Wesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  Datum
)7  —  Grund  Ausweisun  des
S  Ausweisungs--
  des  Ausgewiesenen.  der  Bestrasung.  beschlofsen  hat.  beschlusses.
—
1  2.  I  3.  4.  5.  6.
Auf  Grund  des  8.  362  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Stefaen  Kujan,  (41  Jahre,  geboren  und  ortsangehörig  Landstreichen  und  Königlich  preußischer  Re-118.  November
Müllergeselle,  in  Nabsel,  Bezirk  Gitschin,  Böhmen,  Betteln,  Heeru  3  zu|d.  J.
rankfurt  a./O.,
2.  Alessandro  Denadai,geboren  am  24.  Juli  1861  zu  St.  Landstreichen,  Königlich  preußische  Land-9.  Dezember
Arbeiter,  Ginstina,  Venetien,  Italien,  drostei  Hannover,  d.  J.
3.  Josef  Glöckl,  Bäcker-!19  Jahre,  geboren  zu  Gloggnitz,  BezirkLandstreichen  u.  a.,  Stadtmagistrat  Strau.10.  Oktober
geselle,  Neukirchen,  ortsangehörig  in  Döllit-  bing,  Bayern,
schen,  Bezirk  Mies,  Böhmen,
4.  Daniel  Tüx,  Kamm=  26  Jahre,  aus  Esch,  Luxemburg,  Landstreichen  und  Großherzoglich  badischer|8.  Oktober
macher,  Betteln,  Landeskommissar  zu  d.  J.
Konstanz,  -
5.FriedrichBünzli,geborenam20.September1855zuLandstreichennndGe-Magistratderherzoglichen30.0ktober
Metzger,  Muri,  Kanton  Bern,  Schweiz,  eben  brauch  und  Führung  Residenzstadt  Coburg..  J.
daselbst  ortsangehörig,  gefälschter  Legitimationspapiere,
  «
6.LouisFråtot,Erd-geborena11113.Juni1854zuMarles,La11dftreichenundKaiserlicherBezirks-Präsis4.November
arbeiter,  Frankreich,  ebendaselbst  ortsangehörig,  Betteln,  dent  zu  Colmar,  d.  J.
7.  Jakob  Bergheim,  geboren  am  8.  September  1864  zu  Landstreichen,  derselbe,  13.  November
Watffenschmied,  Völkermarkt,  Kärnten,  d.  J.
8.  Karl  Angust  Pierre,  geboren  am  27.  Mai  1859  zu  Bruyoͤres,  desgleichen,  derselbe,  15.  November
Schuhmacher,  Departement  des  Vosges,  Frankreich,  d.  J.
ebendaselbst  ortsangehörig.
9.  Oskar  Deprez,  (geboren  am  11.  August  1844  zu  Mar.  Landstreichen  und  derselbe,  2.  Dezember
Tagner,  seille,  Frankreich,  Betteln,  d.  J.
10.  Constanz  Coanet,geboren  am  6.  Juni  1841  zu  Labaffe,  Landstreichen,  Kaiserlicher  Bezirks-Präsi-#4.  Dezember
Arbeiter,  Frankreich,  dent  zu  Metz,  d.  J.
11.  Paul  Marie  Augustsgeboren  am  14.  Juli  1861  zu  Rupt,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Müller,  Mecha=  Departement  des  Voëges,  Frankreich,
niker,
12.  Emil  Keßler,  Ar.39  Jahre,  geboren  zu  Gondreville,  De-  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
beiter,  partement  Menrthe,  Frankreich,
13.  Heinrich  Truchard,  geboren  am  3.  Januar  1839  zu  La  Landstreichen  und  derselbe,  6.  Dezember
Arbeiter,  Conture,  Departement  Pas  de  Calais,Betteln,  d.  J.
Frankreich,
14.  Bonaventura  Papa,  geboren  am  23.  Juli  1858  zu  Oltrona,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Erdarbeiter,  Bezirk  Como,  Stalien,
15.[Ferdinand  Handle,  geboren  am  2.  August  1865  zu  Gratz,  desgleichen,  derselbe,  desgleichen.
Maler,  Steiermark,
16.  Peter  Klinka,  Eisen-geboren  1850  zu  Bresnicy  bei  Rakowiz,  Landstreichen,  derselbe,  8.  Dezember
bahnarbeiter,  Böhmen,  wohnhaft  zuletzt  in  Forbach,  d.  J.

Lothringen,

 

 

 

 

 

 

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld  in  Berlin.
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</TEI>
