Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. ———G————————————————— #Zu beziehen durch alle Postanstalten mad Buchhandlungen. — Prännmerations-preis für den Jahrgang sechs Mark. ——-————.—— XIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. März 1885. 9 10. .» eeiux“ Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Bekanntmachung, betreffend 8. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines Nachtrags zur Ergänzung und Abänderung des Betriebs-Reglements für amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen Signal- die Eisenbahnen Deutschlanddddss Seite 55 buchss. 57 2. Zoll- und Steuer-Wesen: Abänderung der Tarasätze für 4. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilung 57 Wollengarne; — Tarasätze für Mühlenfabrikate aus Ge 5. Polizei, Wesen Ausweisung von Ausländern aus dem treide und Hülsenfrüchten 56 eichsgebithkhe. 57 1. Eisenbachn -Wesen. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Abänderung des Betriebs-Reglements für die Eifenbahnen Deutschlands. In Gemäßheit der vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 12. d. M. auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung gefaßten Beschlüsse treten in den Bestimmungen des §. 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands und der Anlage D zu diesem Paragraphen folgende Ergänzungen und Abänderungen mit dem 1. April d. J. in Kraft: J. Die Bestimmung im §. 48 unter B 2 erhält als Absatz 8 folgenden Zusatz: Aks geldwerthe Papiere im Sinne des Absatzes 1 sind nicht anzusehen: gestempelte Post- karten, Hostanwäsungs-Formulare, Briefumschläge und Streifbänder, Postfreimarken, Stempel- bogen und Stempelmarken, sowie ähnliche amtliche Werthzeichen. II. In der Bestimmung im §. 48 unter B 3 sind hinter: „Kunstgegenstände“ die Worte „auch Anti- quitäten“ einzuschalten. III. In Nr. VIII der Anlage D zum §. 48 zist als Absatz 2 folgende Bestimmung aufzunehmen: Gebrauchte eisen= oder manganhaltige Gasreinigungsmasse wird — sofern sie nicht in eisernen Wagen mit festschließenden eisernen Deckeln (sog. Sargwagen) zur Aufgabe gelangt — nur in dichte Blechbehälter verpackt zur Beförderung übernommen. 11