Tentral-Blatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Neichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postaustalten und Buchhaudlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. XII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 27. März 1885. 9) 13. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 18852 SESeite 73 2. Finanz-Wesen: Nachtrag zur Nachweisung über Einnahmen des Reichs vom 1. April 1884 bis Ende Februar 1885 73 3. Haudels= und Gewerbe-Wesen: Verzeichniß der, den An- sorderungen der Reblaus-Konvention entsprechend erklärten Gartenbau- 2c. Anlagen in Luxemburg; — Abänderung 38 5. 29 der ärztlichen Prüsungsvorschriften vom 2. Juni 1 .,..·............. 74 4. Eisenbahn-Wesen: Abänderung des §. 50 Nr. 3 des Be- triebs. Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands 75 5. Zoll= und Steuer-Wesen: Stempelpflichtigkeit der Spielaus- weise bei Ausspielungen geringwerthiger Gegenstände 75 6. Justiz-Wesen: Redvidirtes Verzeichniß derjenigen Stellen, an welche ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten iit: 7056 7. Konsulat. Wesen: Exequatur-Ertheilung 76 8. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 76 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. Die mittelst meiner Bekanntmachung vom 30. Januar d. J. angekündigte neue Ausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1885 ist erschienen. Berlin, den 21. März 1885. Der Staatssekretär des Innern. In Vertretung: Eck. 2. Finanz= Wesen. Nachweisung verschiedener Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats Februar 1885.) — e — Bezeichnung Einnahme vom Beginn des # Etatsjahres bis zum in demselben Zeit- Einnahme Mithin im Etats- jahre 1884/85 der Schluss des raum des Vor- a obengenannten jahres mehr Einnahmen. Moncat jah 4 A Post= und Telegraphen-Verwaltung 150 758 092 144 165 692 6592 400 42777200 42 142 893 634 307 Reichseisenbahn-Verwaltung"““") *) Die Nachweisung der Einnahmen an Zöllen 2c. ist veröffentlicht im Central-Blatt für 1885 Seite 66. **) Die Einnahme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahres nach befinitiven Feststellungen angegeben. 14